Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bethel Chefarzt Prof. Dr. Martin Driessen Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH Postfach 130360 | D-33546 Bielefeld Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster Sitz der Gesellschaft Kantensiek 19 | 33617 Bielefeld Psychiatrische Institutsambulanz Leitung: Sparkasse Bielefeld Dr. med. Dipl. Psych. Steffi Koch-Stoecker BLZ 48050161 | Kto. 6429658 Gadderbaumer Str. 33/33602 Bielefeld Amtsgericht Bielefeld HRB 30169 Telefon Telefax Internet 0521 | 772-78526 0521 | 772-78527 www.evkb.de Geschäftsführer Dr. Heiner Meyer zu Lösebeck Vorsitzender des Aufsichtsrates Thomas Oelkers Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht Jan. 2008 Herr W, geb. XX.XX.1970 Der o. g. Patient lebt seit 1999 in Bielefeld, wird seit 2000 in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bethel ambulant wie auch stationär im Suchtbereich behandelt. Es besteht die Diagnose eines multiplen Suchtmittelkonsums, wobei Alkoholkonsum im Vordergrund steht. Daneben besteht die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung. Zu Beginn der Behandlung erfolgten die Behandlungen als wiederholte Notaufnahmen in suizidalen Krisen unter multiplen Substanzmitteleinflüssen. Über mehrere Kontakte konnte Herr W. sich entscheiden, an einer Motivationstherapie im Suchtbereich teilzunehmen. Hierdurch konnte er seinen Suchtmittelkonsum reduzieren. In Folge dieser Veränderung stabilisierte sich der Patient, stationäre Notaufnahmen wurden zunehmend seltener, wurden in den letzten Jahren schließlich nicht mehr notwendig. Auch anfangs wiederholt gezeigtes selbstverletzendes Verhalten war nicht mehr beobachtbar. 2005 entschied sich Herr W. zu einer Behandlung im Antoni-Kepinski-Haus, die insgesamt über ein Jahr erfolgte. Er konnte im Anschluss zwar keine dauerhafte Abstinenz erreichen, wurde aber mit Unterstützung im Schillingshof seitdem wesentlich seltener rückfällig. Nach weiterer Besserung bezog er 2006 mit Unterstützung des dezentralen Wohnen eine eigene Wohnung und kam einer tagesstrukturierenden Tätigkeit – wenn auch nur unregelmäßig – nach. Mit der damals aufgenommenen Suchtberatung begann er die Planung der Langzeittherapie, die Kostenzusage dafür bestand bereits. Durch das Verbüßen einer Haftstrafe (März bis Juni 2007) wurde die Entwicklung unterbrochen. Er verlor seine Wohnung, wurde nach Haftentlassung obdachlos. In dieser Situation wurde er wieder schwer rückfällig, stationäre Entgiftungen erfolgten. Aus den Behandlungen heraus gelang die Planung einer erneuten stationären Wiedereingliederung, er zog erneut in den Schillingshof und setzte die therapeutischen Kontakte in die Suchtambulanz fort. Da er unter Bewährung stand und die bisherige Straffälligkeit (im wesentlichen Diebstähle) meist unter einer Mischintoxikation (Alkohol, Cannabis, Benzodiazepine) erfolgten, erhielt er im August 2007 das Angebot, die suchtspezifische Therapie mit Hilfe der Forensischen Nachsorgeambulanz Bethel durchzuführen. Er nahm seitdem das Angebot einer „Therapeutische Beratung im Vorfeld juristischer Entscheidungen“ wahr. Durch die dabei entstandene Motivation wurde die Rückfälligkeit erneut erheblich seltener, Rückfälle auch kürzer, was zu einem besseren sozialen Funktionsniveau führte. Herr W. entwickelte damals auch den Wunsch für eine dauerhaft abstinente Lebensführung, wozu er seinen Lebensraum wechseln wollte. Hintergrund dafür ist die Vermeidung der Bielefelder Szenekontakte. Hierfür erfolgte die Planung einer Behandlung im Heimathof Homborn bei Hagen. Unter weiterer Abstinenz, die durch das Medikament Antabus unterstützt wurde, wurde ein Aufnahmetermin im Heimathof Homborn bereits vereinbart. Kurz zuvor zog sich der Patient im November 2007 eine Beinfraktur zu, aufgrund lang andauernder Heilungskomplikationen und der dadurch notwendigen Behandlung in der hiesigen Chirurgischen Klinik wurde die Aufnahme dort in Abhängigkeit einer ausreichenden Stabilisierung der Fraktur verschoben. Unter der abstinenzstützenden Behandlung wurde Herr W. nur wenige Male rückfällig, am 1. April aber erneut unter einer Mischintoxikation mit einem Diebstahl straffällig. In der Behandlung in der Forensischen Nachsorgeambulanz ist aktuell weiterhin die Aufnahme in den Heimathof Homborn geplant. Aus psychiatrischer Sicht ist unter der Behandlung dort eine weitere Stabilisierung mit infolge stabilerer Abstinenzfähigkeit durch die dort gegebene Struktur und Therapie zu erwarten. Nach Absprache mit dem Patienten sind für die Unterstützung der weiteren Abstinenz jedoch auch folgende Vereinbarungen für eine Fortsetzung einer ambulanten Therapie notwendig: Abstinenz, unterstützt durch die regelmäßige Medikation mit Antabus Atemalkoholkontrollen Regelmäßige ambulante suchtspezifische Behandlung (einmal pro Woche) Regelmäßiger Besuch einer Selbsthilfegruppe Vorbereitend für die Behandlung in Homborn bis zur der Aufnahme dort eine tagesklinische Behandlung über ca. 3 Wochen in der hiesigen Tagesklinik Unter Fortführung der aktuellen Behandlung mit dem Ziel einer baldigen Aufnahme im Heimathof Homborn ist aus psychiatrischer Sicht das Ziel einer Resozialisierung von Herrn W. möglich, worunter die weitere Straffälligkeit günstig beeinflusst werden kann. Falls eine erneute Aussetzung der Strafe zur Bewährung vertretbar erscheint, kann die Unterstützung des Patienten weiterhin über die Forensische Nachsorgeambulanz Bethel erfolgen, nach Umzug in den Heimathof Homborn müssen die angegebenen Vereinbarungen entsprechend den dortigen Gegebenheiten ggf. modifiziert werden. Für eventuelle Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung. Dr. B. Mayr Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie 2