Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht Jan. 2008 Herr W, geb. XX

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Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Bethel
Chefarzt
Prof. Dr. Martin Driessen
Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH
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Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Münster
Sitz der Gesellschaft
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Psychiatrische Institutsambulanz
Leitung:
Sparkasse Bielefeld
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Geschäftsführer
Dr. Heiner Meyer zu Lösebeck
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Thomas Oelkers
Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht
Jan. 2008
Herr W, geb. XX.XX.1970
Der o. g. Patient lebt seit 1999 in Bielefeld, wird seit 2000 in der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Bethel ambulant wie auch stationär im Suchtbereich behandelt.
Es besteht die Diagnose eines multiplen Suchtmittelkonsums, wobei Alkoholkonsum im Vordergrund
steht. Daneben besteht die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung.
Zu Beginn der Behandlung erfolgten die Behandlungen als wiederholte Notaufnahmen in suizidalen
Krisen unter multiplen Substanzmitteleinflüssen. Über mehrere Kontakte konnte Herr W. sich
entscheiden, an einer Motivationstherapie im Suchtbereich teilzunehmen. Hierdurch konnte er seinen
Suchtmittelkonsum reduzieren. In Folge dieser Veränderung stabilisierte sich der Patient, stationäre
Notaufnahmen wurden zunehmend seltener, wurden in den letzten Jahren schließlich nicht mehr
notwendig. Auch anfangs wiederholt gezeigtes selbstverletzendes Verhalten war nicht mehr
beobachtbar. 2005 entschied sich Herr W. zu einer Behandlung im Antoni-Kepinski-Haus, die insgesamt über ein Jahr erfolgte. Er konnte im Anschluss zwar keine dauerhafte Abstinenz erreichen,
wurde aber mit Unterstützung im Schillingshof seitdem wesentlich seltener rückfällig. Nach weiterer
Besserung bezog er 2006 mit Unterstützung des dezentralen Wohnen eine eigene Wohnung und kam
einer tagesstrukturierenden Tätigkeit – wenn auch nur unregelmäßig – nach. Mit der damals
aufgenommenen Suchtberatung begann er die Planung der Langzeittherapie, die Kostenzusage dafür
bestand bereits. Durch das Verbüßen einer Haftstrafe (März bis Juni 2007) wurde die Entwicklung
unterbrochen. Er verlor seine Wohnung, wurde nach Haftentlassung obdachlos. In dieser Situation
wurde er wieder schwer rückfällig, stationäre Entgiftungen erfolgten. Aus den Behandlungen heraus
gelang die Planung einer erneuten stationären Wiedereingliederung, er zog erneut in den Schillingshof
und setzte die therapeutischen Kontakte in die Suchtambulanz fort. Da er unter Bewährung stand und
die bisherige Straffälligkeit (im wesentlichen Diebstähle) meist unter einer Mischintoxikation
(Alkohol, Cannabis, Benzodiazepine) erfolgten, erhielt er im August
2007 das Angebot, die
suchtspezifische Therapie mit Hilfe der Forensischen Nachsorgeambulanz Bethel durchzuführen. Er
nahm seitdem das Angebot einer „Therapeutische Beratung im Vorfeld juristischer Entscheidungen“
wahr. Durch die dabei entstandene Motivation wurde die Rückfälligkeit erneut erheblich seltener,
Rückfälle auch kürzer, was zu einem besseren sozialen Funktionsniveau führte. Herr W. entwickelte
damals auch den Wunsch für eine dauerhaft abstinente Lebensführung, wozu er seinen Lebensraum
wechseln wollte. Hintergrund dafür ist die Vermeidung der Bielefelder Szenekontakte. Hierfür erfolgte
die Planung einer Behandlung im Heimathof Homborn bei Hagen. Unter weiterer Abstinenz, die durch
das Medikament Antabus unterstützt wurde, wurde ein Aufnahmetermin im Heimathof Homborn
bereits vereinbart. Kurz zuvor zog sich der Patient im November 2007 eine Beinfraktur zu, aufgrund
lang andauernder Heilungskomplikationen und der dadurch notwendigen Behandlung in der hiesigen
Chirurgischen Klinik wurde die Aufnahme dort in Abhängigkeit einer ausreichenden Stabilisierung der
Fraktur verschoben. Unter der abstinenzstützenden Behandlung wurde Herr W. nur wenige Male
rückfällig, am 1. April aber erneut unter einer Mischintoxikation mit einem Diebstahl straffällig. In der
Behandlung in der Forensischen Nachsorgeambulanz ist aktuell weiterhin die Aufnahme in den
Heimathof Homborn geplant. Aus psychiatrischer Sicht ist unter der Behandlung dort eine weitere
Stabilisierung mit infolge stabilerer Abstinenzfähigkeit durch die dort gegebene Struktur und Therapie
zu erwarten. Nach Absprache mit dem Patienten sind für die Unterstützung der weiteren Abstinenz
jedoch auch folgende Vereinbarungen für eine Fortsetzung einer ambulanten Therapie notwendig:

Abstinenz, unterstützt durch die regelmäßige Medikation mit Antabus

Atemalkoholkontrollen

Regelmäßige ambulante suchtspezifische Behandlung (einmal pro Woche)

Regelmäßiger Besuch einer Selbsthilfegruppe

Vorbereitend für die Behandlung in Homborn bis zur der Aufnahme dort eine tagesklinische
Behandlung über ca. 3 Wochen in der hiesigen Tagesklinik
Unter Fortführung der aktuellen Behandlung mit dem Ziel einer baldigen Aufnahme im Heimathof
Homborn ist aus psychiatrischer Sicht das Ziel einer Resozialisierung von Herrn W. möglich, worunter
die weitere Straffälligkeit günstig beeinflusst werden kann. Falls eine erneute Aussetzung der Strafe
zur Bewährung vertretbar erscheint, kann die Unterstützung des Patienten weiterhin über die
Forensische Nachsorgeambulanz Bethel erfolgen, nach Umzug in den Heimathof Homborn müssen die
angegebenen Vereinbarungen entsprechend den dortigen Gegebenheiten ggf. modifiziert werden.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.
Dr. B. Mayr
Facharzt für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie
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