Proporowitz, Armin (Hrsg.) „Baubetrieb – Bauwirtschaft“ Fachbuchverlag Leipzig 2008 ISBN 978-3-446-40679-7 Antworten auf die Kontrollfragen Kapitel 3 Investition und Finanzierung 3.1 Die Erzielung einer ausreichenden Rentabilität des eingesetzten Kapitals, insbesondere der Eigenkapitalrentabilität, ist ein wesentlicher unternehmerischer Gesichtspunkt. Jedes Unternehmen ist existenziell bedroht, wenn es seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Liquidität ist ein konkurrierendes Ziel zur Rentabilität, denn ein hoher Zahlungsmittelbestand auf dem Konto sichert zwar die Liquidität, steht aber nicht für andere Anlagen mit höherer Verzinsung zur Verfügung. Andererseits erhält ein rentables Unternehmen eher Liquiditätshilfen von der Bank als ein unrentables. Zur Beurteilung der Liquidität eines Unternehmens stehen verschiedene Kennziffern zur Verfügung. (Siehe Abschnitt 3.2.1) 3.2 Die statischen Verfahren betrachten nur eine Periode, dynamischen Verfahren sind mehrperiodige Verfahren. Statische Verfahren gehen davon aus, dass Erlöse und Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt sind. Als Rechengrößen dienen Jahresdurchschnittswerte. Die statischen Verfahren sind einfach, mit geringem Arbeitsaufwand anwendbar und in der Praxis beliebt. Die Aussagekraft ist allerdings begrenzt, da die Berechnungen meist nur ein Erfolgsjahr widerspiegeln. Mit zunehmender Reichweite der Investition nehmen die Risiken infolge unerwarteter Veränderungen der Berechnungsfaktoren zu. Die Anwendung erfolgt • bei relativ geringem Investitionswert, • wenn eine schnelle, vorläufige Schätzung nötig ist, • bei unsicherer Datenlage, unangemessen wäre, für die die Anwendung exakterer Verfahren • bei Vorliegen anderer, qualitativer Faktoren für die Investitionsentscheidung und Abrundung durch die Investitionsrechnung. Bei den dynamischen Verfahren werden Ein- und Auszahlungsströme der Investitionsobjekte differenziert für jede einzelne Periode bis zum Ende der Nutzungsdauer erfasst und bewertet. Auszahlungen und Einzahlungen können ungleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt sein. Folglich werden „Zinseffekte“ in die Rechnung einbezogen. Die Nachteile der dynamischen Verfahren bestehen neben den aufwendigeren Berechnungsmethoden in der nötigen Zugrundelegung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die gesamte Nutzungsdauer bereits zum Investitionszeitpunkt. Mit zunehmender zeitlicher Reichweite der Prognosen werden auch hier die Daten immer unsicherer. (Siehe Abschnitt 3.3.2) 3.3 Da bei der Kostenvergleichsrechnung nur die Kosten berücksichtigt werden und Gewinn, Ertrag oder Ergebnis unberücksichtigt bleiben, ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn gleich hohe Gewinne bei den Investitionsalternativen unterstellt werden. Bei der Rentabilitätsrechnung ergeben sich nur dann vergleichbare Alternativen, wenn die Nutzungsdauern und die Kapitaleinsätze annähernd gleich sind. (Siehe Abschnitt 3.3.3) 1 Proporowitz, Armin (Hrsg.) „Baubetrieb – Bauwirtschaft“ Fachbuchverlag Leipzig 2008 ISBN 978-3-446-40679-7 Antworten auf die Kontrollfragen 3.4 Finanzierungsregeln: • Fristenkongruenz („goldene Finanzierungsregel“) Langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen) ist langfristig zu finanzieren (durch Eigenkapital, langfristiges Fremdkapital). • Ausreichende Eigenkapitalausstattung Die Eigenkapitalausstattung muss so bemessen sein, dass die allgemeinen Risiken des Unternehmens ausreichend abgesichert sind (Kreditwürdigkeit, Gläubigerschutz, Krisensicherung). • Nachhaltige Ertragssicherung Über einen längeren Zeitraum ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft nur durch die nachhaltige Sicherung des Ertrags gewährleistet. (Siehe Abschnitt 3.4) 3.5 Die Beschaffung finanzieller Mittel (Kapitalbedarf) wird als Finanzierung bezeichnet. Innen- und Außenfinanzierung sind Finanzierungsarten aufgrund des Kriteriums der Mittelherkunft. Während bei der Außenfinanzierung externe Kapitalgeber dem Unternehmen Mittel zuführen (Beteiligungs- oder Kreditfinanzierung), erfolgt bei der Innenfinanzierung der Mittelzufluss aus betrieblichen Erträgen sowie sonstigen Kapitalfreisetzungen. (Siehe Abschnitt 3.4) 3.6 Ein Kontokorrentkredit eignet sich für den Kreditnehmer als flexibles Instrument. Die Banken räumen eine Kreditlinie (Kreditlimit) ein, bis zu deren Höhe der Kreditnehmer je nach Finanzmittelbedarf verfügen kann. Nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bilden eine Liquiditätsreserve. Auf dem Kontokorrentkonto werden die Zahlungseingänge laufend mit den Zahlungsausgängen verrechnet. (Siehe Abschnitt 3.4.2) 3.7 Durch Kreditsicherheiten erwirbt der Kreditgeber neben den Zahlungsansprüchen aus dem Finanzierungsvertrag zusätzliche Rechte an Vermögensgegenständen oder Zahlungsansprüche gegenüber Dritten. Kreditsicherheiten dienen also dem Kapitalgeber zur Befriedigung seiner Ansprüche, falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditsicherheiten ermöglichen im Sicherungsfall die von staatlichen Verfahren (Einzel- oder Gesamtvollstreckung) unabhängige, gesonderte Befriedigung ausstehender Forderungen. In der Praxis werden persönliche Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Garantievertrag, Schuldbeitritt) und dingliche Kreditsicherheiten (Realsicherheiten) wie Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung, bewegliche Pfandrechte, Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) unterschieden. In der Bauwirtschaft gibt es Sicherheitsleistungen für Vorauszahlungen, für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung während der Bauausführung und dafür, dass das abgenommene Werk während der Gewährleistungsfrist die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Sicherheiten können unterschiedlich erfolgen: 2 Proporowitz, Armin (Hrsg.) „Baubetrieb – Bauwirtschaft“ Fachbuchverlag Leipzig 2008 ISBN 978-3-446-40679-7 Antworten auf die Kontrollfragen • Hinterlegung von Geld und in Einzelfällen von Wertpapieren • Einbehalt von Zahlungen In der Praxis erfolgen Zahlungskürzungen bei Abschlags- und Schlusszahlungen. Die Sicherheitseinbehalte sind auf ein Sperrkonto einzuzahlen. • Bürgschaft Der Bürge verpflichtet sich zur Rückzahlung der Vorauszahlung bzw. zur Zahlung eines bestimmten Betrages, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird bzw. wenn der Auftragnehmer seinen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sicherungsmöglichkeiten für den Bauauftragnehmer: • Sicherungshypothek Kann von einem Bauunternehmer nach § 648 BGB für seine Forderungen aus dem Vertrag verlangt werden. (Hypothek am Grundstück des Bauherrn) • Bauhandwerkssicherungsgesetz Nach § 648a BGB kann Bauunternehmer vom Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches verlangen. (Siehe Abschnitt 3.4.2) 3