Offenlegungsbericht 2015 Sparkasse Neunkirchen

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 Sparkasse Neunkirchen
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Offenlegungsbericht der Sparkasse Neunkirchen
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis..........................................................................................................................3
1 Einleitung.............................................................................................................................................4
1.1 Allgemeine Informationen.............................................................................................................. 4
1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR)...............................................................................4
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR).........................................................5
1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)....................................................................................... 5
1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)................................................................................... 6
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) ...................................................................................................6
2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)............................6
2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR).............................................................6
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR).................................................................................................................9
3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung .............................................................................................. 9
3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente.....10
3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente.................................................................................10
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR).....................................................................................10
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR).............................................................................................................12
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR).......................................................................................15
6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios................................................................................15
6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge .............20
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)....................................................................24
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)...............................................................................26
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)........................................................................27
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR).............................................................................................................27
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR).....................................................................................28
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) .....................................................................................29
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)...........................................................................................30
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)....................................................31
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)..................................................................................................34
16 Verschuldung (Art. 451 CRR).........................................................................................................36
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Abkürzungsverzeichnis
ABS
Asset Backed Securities
a. F.
alte Fassung
Art.
Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
CRD
Capital Requirements Directive
EWB
Einzelwertberichtigungen
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
Kfz
Kraftfahrzeuge
kfr.
kurzfristig
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigungen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1 Einleitung
1.1
Allgemeine Informationen
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen
Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen.
Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere
Mindestkapitalanforderungen)
und
das
interne
Risikomanagement
sowie
Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die
Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende
Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum
1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung
(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten
Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation
(CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F.
geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in
der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des
Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die
Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR)
Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431 und 436 CRR.
Die Offenlegung der Sparkasse Neunkirchen erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
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1.3
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Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Neunkirchen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR
Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw.
Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder
vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFinRundschreiben Nr. 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
•
In den Kapiteln 6.1 und 6.2 wurde auf eine geografische Aufgliederung aus
Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine
Relevanz für die Sparkasse Neunkirchen:
1.4
•
Art. 438 Buchstabe b) CRR - keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel
104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.
•
Art. 441 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen ist kein global systemrelevantes Institut.
•
Art. 449 CRR - Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.
•
Art. 452 CRR - Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern
der KSA zu Grunde gelegt.
•
Art. 454 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen verwendet keinen fortgeschrittenen
Messansatz für operationelle Risiken.
•
Art. 455 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen verwendet kein internes Modell für das
Marktrisiko.
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der
Sparkasse Neunkirchen (www.sparkasse-neunkirchen.de) veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum
Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht der
Sparkasse Neunkirchen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß
Artikel 434 Abs. 1 Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im
Geschäftsbericht.
Der Geschäftsbericht ist ebenfalls auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht.
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1.5
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Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen
Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Neunkirchen hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder
teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung
ausreichend ist.
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten
Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und
der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte
Lagebericht nach § 289 HGB enthält unter Kapitel 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das
Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum
Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f)
CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder
des Vorstandes
0
1
Ordentliche Mitglieder
des Verwaltungsrates
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. 12. 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d
KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im
eigenen Institut sind nicht mitgezählt.
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Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans
(Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind
- neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Saarländischen Sparkassengesetz (§ 15)
enthalten. Danach bestellt die Vertretungskörperschaft des Trägers die Mitglieder des
Vorstandes nach Anhörung des Verwaltungsrats auf die Dauer von sechs Jahren. Die
Bestellung bedarf der Genehmigung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Der Verwaltungsrat
kann die Amtszeit der Vorstandsmitglieder um jeweils sechs Jahre verlängern. Gemäß
§ 15 Abs. 2 SSpG müssen die Mitglieder des Vorstandes zuverlässig sein und die für die
Leitung der Sparkasse erforderliche fachliche Eignung haben. Die Vertretungskörperschaft
des Trägers hat gemäß § 15 Abs. 3 SSpG die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zu
widerrufen, wenn sich ergibt, dass die Eignung bei der Bestellung nicht gegeben war oder
später weggefallen ist. Vor dem Widerruf ist der Verwaltungsrat zu hören. Der Widerruf bedarf
der Genehmigung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Diese kann an Stelle der
Vertretungskörperschaft unter den genannten Voraussetzungen die Bestellung eines
Mitglieds des Vorstandes widerrufen, wenn die Vertretungskörperschaft einer dahingehenden
Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachkommt.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen als Vertretungskörperschaft des Trägers darauf,
dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen
sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Landesgleichstellungsgesetzes des Saarlandes
(LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen
entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten
Geschlechts. Bei der Besetzung wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit
sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in
ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften
sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung
der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet.
Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie
umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Der Verwaltungsrat besteht gemäß Satzung der Sparkasse aus dem Vorsitzenden und den
weiteren Mitgliedern. Die Zahl der weiteren Mitglieder beträgt 18.
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Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind zu je einem Drittel
1. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers angehören;
2. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers nicht angehören;
3. Beschäftigte der Sparkasse.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll Gewähr dafür bieten, dass bei Erfüllung der
Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigt werden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen
und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu
unterstützen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden von der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen gewählt. Die weiteren Mitglieder des
Verwaltungsrats, die Beschäftigte der Sparkasse Neunkirchen sind, werden durch die
Arbeitnehmer gewählt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats
ist der Vorsteher des Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen. Die Mitglieder des
Verwaltungsrats werden entsprechend geschult beziehungsweise verfügen über langjährige
Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und
Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben
des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen
werden beachtet.
Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung
einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet.
Die entsprechenden Aufgaben werden durch den Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos
(Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat
sind im Lagebericht unter Kapitel 4 offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten
mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Angaben in EUR
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Überleitung
Hartes
Zusätzliches ErgänzungsBilanzwert
Kernkapital Kernkapital
kapital
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken*
28.200.000
0
0
115.292.697
-3.548.392 111.744.305
0
0
c) Gewinnrücklagen
111.744.305
0 111.744.305
0
0
ca) Sicherheitsrücklage
111.744.305
0 111.744.305
0
0
d) Bilanzgewinn*)
3.548.392
0
0
0
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(Art. 62 Buchstabe c CRR)
0
0
9.000.000
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
0
0
0
-233.020
0
0
0
0
0
139.711.285
0
9.000.000
12. Eigenkapital
33.500.000
-5.300.000
-3.548.392
Sonstige Überleitungskorrekturen
Immaterielle Vermögensgegenstände
(Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR)
Übergangsvorschriften
(Art. 476 bis 478 und 481 CRR)
Gesamt
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
*) Die Zuführung darf den Eigenmitteln erst nach Feststellung der Bilanz angerechnet werden.
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie
den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
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3.2
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Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Neunkirchen hat keine im Sinne der CRR bzw. von Altbestandsregelungen
anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente in der Kapitalanrechnung.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB
unter Kapiteln 2.5, 4.1 sowie 4.2 wieder.
Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des
Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken wendet die Sparkasse die
aufsichtsrechtlichen Standardmethoden an. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle
Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.
Artikel 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Neunkirchen keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Angaben in TEUR
Kreditrisiko Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0,0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,0
Öffentliche Stellen
256,4
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,0
Internationale Organisationen
0,0
Institute
55,0
Unternehmen
30.133,7
Mengengeschäft
17.358,4
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Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
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11.915,7
2.927,5
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
328,0
Gedeckte Schuldverschreibungen
163,7
Verbriefungspositionen
0,0
Institute und Unternehmen mit kfr. Bonitätsbeurteilung
0,0
OGA
7.294,0
Beteiligungspositionen
1.600,6
Sonstige Posten
1.089,0
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0,0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
506,3
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0,0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
0,0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
CVA-Risiko
6.710,0
10,8
Gesamt
80.349,1
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den
aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für
die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung
des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Angaben in TEUR
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Gewichtung der Eigenmittelanforderungen
Summe
Davon: Verbriefungsrisikopositionen
Davon: Risikopositionen im Handelsbuch
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Wert der Risikoposition im Handelsbuch
(interne Modelle)
Risikoposi- Verbriefungstion im
risikoHandelsposition
buch
Summe der Kauf- und Verkaufs- position
im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
DE
1.340.723,2
68.256,7
68.256,7
94,36
FR
10.332,6
435,2
435,2
0,60
NL
8.405,3
432,3
432,3
0,60
IT
2.614,3
209,1
209,1
0,29
IE
982,4
78,5
78,5
0,11
DK
386,7
30,9
30,9
0,04
PT
179,8
14,4
14,4
0,02
XC
1.765,7
141,2
141,2
0,20
BE
875,2
42,9
42,9
0,06
LU
1.957,4
141,4
141,4
0,20
NO
3,8
0,2
0,2
0,00 0,00
SE
851,3
59,1
59,1
0,08 0,00
AT
8.607,3
680,8
680,8
0,94
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 13 von 47
CH
9.682,3
754,8
754,8
1,04
TR
133,7
10,7
10,7
0,02
CZ
213,6
8,5
8,5
0,01
SK
149,8
12,0
12,0
0,02
RO
4,7
0,2
0,2
0,00
BY
0,9
0,06
0,06
0,00
RU
153,2
12,3
12,3
0,02
GE
60,9
7,3
7,3
0,01
AZ
106,2
8,5
8,5
0,01
KZ
170,1
13,6
13,6
0,02
XK
0,02
0,001
0,001
0,00
GB
4.312,2
294,1
294,1
0,41
JE
137,3
11,0
11,0
0,02
ZA
244,0
19,5
19,5
0,03
US
4.958,4
350,3
350,3
0,48
CA
813,5
28,3
28,3
0,04
MX
1.286,2
80,7
80,7
0,11
BM
224,8
18,0
18,0
0,03
CR
113,4
9,1
9,1
0,01
PA
96,9
3,9
3,9
0,01
KY
410,0
16,4
16,4
0,02
VG
238,6
10,0
10,0
0,01
TT
35,5
2,8
2,8
0,00
CW
196,9
15,8
15,8
0,02
VE
86,7
10,4
10,4
0,01
PE
49,7
4,0
4,0
0,01
BR
31,7
2,5
2,5
0,00
CL
113,1
4,8
4,8
0,01
IN
30,9
2,5
2,5
0,00
LK
133,9
16,1
16,1
0,02
TH
0,6
0,04
0,04
0,00
ID
283,6
22,7
22,7
0,03
MY
248,6
9,9
9,9
0,01
PH
47,5
3,8
3,8
0,01
CN
30,4
0,8
0,8
0,00
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 14 von 47
KR
97,7
1,6
1,6
0,00
HK
31,7
1,3
1,3
0,00 0,00
AU
867,6
34,7
34,7
0,05
NZ
99,5
8,0
8,0
0,01
Summe
1.403.581,3
72.333,7
72.333,7
0,00
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
Angabe in (siehe Zeile)
Gesamtforderungsbetrag
(in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
(in %)
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
(in TEUR)
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
1.004.363,30
0,00
12,50
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Seite: 15 von 47
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben.
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach
Abzug der Risikovorsorge) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente
mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.986.054,2 TEUR
setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der
Beteiligungsrisikopositionen zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt
nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des
Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
Angaben in TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
30.511,2
275.815,7
25.548,2
Multilaterale Entwicklungsbanken
423,3
Internationale Organisationen
818,7
Institute
28.273,7
Unternehmen
493.903,6
Mengengeschäft
468.026,5
Durch Immobilien besicherte Positionen
464.126,9
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
OGA
25.253,2
3.896,0
28.829,7
137.251,5
Sonstige Posten
Gesamt
13.332,0
1.996.010,2
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 16 von 47
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der
Risikopositionen (98,5 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR)
verzichtet.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige
zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt
(Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
21.595,9
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,0
0,0
Sonstige
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Banken
Offene
Investmentvermögen
(ink. Geldmarktfonds)
Finanzinstitute und
öffentlicher Sektor
Öffentliche Haushalte
Angaben in TEUR
3.079,0
0,0
0,0
0,0 286.162,4
764,8
0,0
Öffentliche Stellen
5.033,4
0,0
4.952,3
3.970,2
0,0
Multilaterale
Entwicklungsbanken
1.693,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute
20.830,6
0,0
0,0
0,0
0,0
Gedeckte Schuldverschreibungen
20.465,1
0,0
0,0
0,0
0,0
OGA
0,0 122.817,4
0,0
0,0
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
0,0
0,0
110,8
0,0
Mit besonders hohen Risiken
verbunden Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Posten
0,0
0,0
0,0
0,0
13.257,4
69.618,1 122.817,4 294.193,7
4.845,8
13.257,4
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
Eine Aufgliederung der PWB nach Branchen wurde nicht vorgenommen, stattdessen wurden
sie unter Sonstige Posten / Sonstige zum Abzug gebracht.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 17 von 47
Unternehmen
Sonstige
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Industrieunternehmen
Energie- und
Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau,
etc.
Angaben in TEUR
1.003,6
35.898,3
49.387,3
12.783,5
0,0
0,0
24.465,1
28.487,0
11.985,5
0,0
1.418,8
6.834,3
14.606,9
24.556,8
0,0
1.418,8
6.834,3
14.606,9
24.556,8
0,0
263,7
546,8
3.315,3
12.567,6
0,0
263,7
546,8
3.315,3
12.567,6
0,0
147,1
10.871,0
1.238,2
4.620,5
0,0
Mit besonders hohen Risiken
verbunden Positionen
0,0
0,0
0,0
1.423,3
0,0
Öffentliche Stellen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.833,2
54.150,4
68.547,7
55.951,7
0,0
Davon: KMU
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 18 von 47
Internationale
Organisationen
Unternehmen
Davon: KMU
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
0,0
0,0
12.532,6 40.047,5
0,0
3.273,5
0,0
Privatpersonen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Grundstücks- und Wohnungswesen
Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Dienstleistungsunternehmen und
Privatpersonen
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Angaben in TEUR
0,0
0,0
6.886,7105.500,4 91.355,0116.508,1 23.808,7
1.768,2 24.945,0
3.878,9 91.500,1 86.713,0 69.354,5
0,0
1.876,2 25.488,2
1.749,5
3.571,6 12.172,6 39.296,8345.093,9
1.876,2 25.488,2
1.749,5
3.571,6 12.172,6 39.296,8
0,0
488,0
9.654,2
860,4
5.812,1 19.024,2 28.017,6378.907,4
488,0
9.654,2
860,4
5.812,1 19.024,2 28.017,6
0,0
477,5
217,0
0,0
985,1
0,0
0,0
0,0
2.500,0
0,0
109,9
0,0
Öffentliche Stellen
0,0
0,0
0,0
8.647,4
0,0
3.235,8
0,0
Regionale oder
lokale Gebietskörperschaften
0,0
0,0
1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gesamt
14.896,8 75.667,4
0,0
1.697,3 10.042,6
9.714,6129.305,0123.536,9188.865,5757.852,6
Tabelle: Tabelle Risikopositionen nach Branchen
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 19 von 47
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um
vertragliche Restlaufzeiten.
Angaben in TEUR
täglich
Zentralstaaten oder Zentralbanken
< 1 Jahr
1 Jahr bis > 5 Jahre unbestimmt
5 Jahre
21.595,9
0,0
0,0
3.079,0
0,0
139.874,3
13.480,3
41.791,8
91.781,8
0,0
7.613,9
8.501,2
4.535,4
5.188,8
0,0
Multilaterale
Entwicklungsbanken
0,0
0,0
0,0
1.693,1
0,0
Internationale
Organisationen
0,0
0,0
1.031,9
2.241,7
0,0
4.821,3
4.998,3
5.403,2
5.607,7
0,0
73.678,8
36.782,7
177.713,4 205.194,0
0,0
184.574,3
6.585,8
45.845,7 239.883,5
0,0
19.951,9
4.372,5
54.799,3 380.333,5
0,0
Ausgefallene Positionen
7.609,3
3.496,7
6.772,8
12.528,4
0,0
Mit besonders hohen Risiken
verbunden Positionen
1.072,9
1.515,5
849,0
399,0
196,9
140,8
0,0
4.974,1
15.350,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
122.817,4
15.376,3
0,0
0,0
0,0
0,0
476.309,7
79.733,0
343.716,6 963.280,6
123.014,3
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
 Sparkasse Neunkirchen
6.2
Seite: 20 von 47
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als
„überzogen“.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie
Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die
Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn
Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug
sind und sie nicht bereits als „notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der
Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen
ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei
Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahreabschluss
durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im
Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die
Kreditengagements
werden
regelmäßig
dahingehend
überprüft,
ob
Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine
außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf
eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall
zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der
Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse
und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der
Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können,
welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die
Wertberichtigungen,
Rückstellungen
und
Direktabschreibungen
werden
kompetenzgerecht entschieden. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der
spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in
einem zentralen Datenverarbeitungs-System.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine
Bankrisiken nach § 340f HGB.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 21 von 47
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur
Genehmigung der Risikovorsorge geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem
Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 2,5 Mio. EUR. Direkt in die GuV übernommene
Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum rund 0,2 Mio. EUR, die Eingänge auf
abgeschriebene Forderungen rund 0,4 Mio. EUR.
Bei den Angaben zur Risikovorsorge (EWB) sind auch die asservierten Zinsen berücksichtigt
worden.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 22 von 47
Privatpersonen
Unternehmen und
wirtschaftlich
selbstständige
Privatpersonen
davon:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
Verarbeitendes
Gewerbe
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kfz
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- / Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
10.631,6
20.912,8
5.542,9
8.080,6
555,1
412,8
10.719,6
11,6
38,7 139,0
998,4 2.469,6 68,4
0,0
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen*
Direktabschreibungen*
Aufwendungen für EWB, PWB und
Rückstellungen*
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Angaben in TEUR
3.983,4
13.465,8
-49,1
0,0
0,0
3.648,8
39,0 3.687,8
0,0
10.719,7
1.059,6
850,5
101,5 -196,3
0,5
333,3
3.899,6
566,3
826,0
401,1
389,9 -24,9
289,6 -612,0
3,2
1,1
1.072,2
180,4
212,2
7,7
0,0
-27,2
0,0
0,0
125,6
125,6
0,0
-5,0
0,0
0,0
940,6
292,6
7,0
44,3
0,0
702,9
2.442,6
1.219,1
171,4 -334,9
0,2
457,3
391,6
296,4
0,0
0,0
0,0
-13,1
0,0
0,0
0,0
0,0 63,4
0,0
31.544,4 13.623,5 2.358,4 1.010,0 2.508,3 207,4 359,8 17.449,2
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
*) Negative Werte: Aufwendungen / Positive Werte: Erträge
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 23 von 47
Entwicklung der Risikovorsorge
EWB
14.133,2 5.640,3 -3.495,8 -2.654,2
Rückstellungen
933,8
368,3 -292,1
0,0
PWB
2.338,0
20,4
0,0
0,0
Summe spezifische
17.405,0 6.029,0 -3.787,9 -2654,2
Kreditrisikoanpassungen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 9.000,0
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven nach § 340f HGB)
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
Endbestand
Wechselkursbedingte und
sonstige Änderungen
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Anfangsbestand
Angaben in TEUR
0,0 13.623,5
0,0 1.010,0
0,0 2.358,4
0,0 16.991,9
9.000,0
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 24 von 47
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet
die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die
Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen
herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich
anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die
Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor's und Moody's
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor's und Moody's
Öffentliche Stellen
Standard & Poor's und Moody's
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor's und Moody's
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Eine Benennung von Exportversicherungsagenturen (ECA) ist nicht erfolgt.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis
eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach
Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating
oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating
zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR
vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen
zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Für die KSA-Positionsklassen „Institute“, „gedeckte Schuldverschreibungen“ sowie „Institute
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ wird die Bewertung der Positionen aufgrund der nicht
erfolgten Nominierung auf Basis des Ratings des Sitzlandes vorgenommen (Art. 121 Absatz 1
CRR).
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 25 von 47
Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten.
Minderungseffekte aus Sicherheiten ergeben sich nicht, da keine Kreditrisikominderungstechniken angewendet werden.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
70
75
100
150
Risikopositionswert in Mio.EUR
je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
24,7
Zentralbanken
Regionale oder lokale
149,5
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
5,0
Multilaterale Entwicklungsbanken
1,7
Internationale Organisationen
3,3
Institute
20,8
Unternehmen
44,5
Mengengeschäft
0,0
durch Immobilien besicherte
0,0
Positionen
Ausgefallene Positionen
0,0
Mit besonders hohen Risiken
0,0
verbunden Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0,0
OGA
0,0
Sonstige Posten
14,0
Gesamt
263,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 386,8
0,0 309,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
20,5
0,0
0,0
20,5
16,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 440,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,3
0,0
17,6
2,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 114,1
0,0
8,7
0,0
0,0
0,0
0,0
1,4
16,0 440,8 114,1 309,5 407,2
0,0
0,0
0,0
20,3
Tabelle: Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 233,0 TEUR.
0,0
0,0
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 26 von 47
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die Beteiligungen werden gemäß der Beteiligungsstrategie der Sparkasse in strategische,
Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der
Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der
Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit
dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und
hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden
aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der
Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in
der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie
dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der
Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die hier ausgewiesenen direkten Beteiligungen entsprechen der Zuordnung zu der
Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Die Bewertung der Beteiligungen in der
Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Somit werden für die direkten
Beteiligungspositionen, abweichend von den Meldedaten nach CRR, die in der Bilanz
ausgewiesenen Buchwerte dargestellt. Die Sparkasse hält ausschließlich nicht an der Börse
notierte Positionen. Bei diesen entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem
Buchwert. Ein kurz- bzw. mittelfristiges Eingehen von Beteiligungen mit der Absicht, Erträge
aus dem Kauf bzw. Verkauf zu generieren, wird nicht verfolgt.
Wesentliche Gewinne, die aus dem Verkauf direkt gehaltener Beteiligungen resultieren,
wurden in 2016 in Höhe von 536,0 TEUR realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus
Beteiligungen werden nicht ermittelt.
Angaben in TEUR
Buchwert
Strategische Beteiligungen
6.977,5
Funktionsbeteiligungen
7.676,2
Kapitalbeteiligungen
24,0
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Wichtige indirekte Beteiligungspositionen bestehen ausschließlich gegenüber Unternehmen
des institutsbezogenen Sicherungssystems; hierzu zählt insbesondere die über den SV Saar
gehaltene Beteiligung an der SaarLB.
Die mittelbaren Beteiligungspositionen gegenüber Unternehmen des institutsbezogenen
Sicherungssystems betragen zum 31. Dezember 2016 insgesamt 19,3 Mio. EUR.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 27 von 47
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse nutzt im Rahmen der CRR zur Absicherung von Forderungen derzeit
ausschließlich Grundpfandrechte als Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft
verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige
Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach
CRR behandelt.
Die Sparkasse nimmt zur Risikodiversifikation an überregionalen Kreditbasket-Transaktionen
(Credit Linked Notes – Transaktion) der Sparkassen-Finanzgruppe teil. Eine Berücksichtigung
für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrument erfolgt nicht.
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse
die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von
Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung.
Für
die
zum
Stichtag
Eigenmittelanforderungen:
vorliegenden
Marktrisiken
ergeben
sich
folgende
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag
keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Eigenmittelanforderungen für die Bestände in
Fremdwährung waren vorhanden.
Angaben in TEUR
Eigenmittelanforderung
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
506,3
Marktrisiko gemäß Standardansatz
506,3
Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 28 von 47
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Das Zinsänderungsrisiko wird als negative Abweichung des Zinsüberschusses bzw. des
Barwertes (Marktwertes) von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Sparkasse
Neunkirchen steuert ihre Zinsposition auf der Ebene des Gesamtinstituts mit Ausnahme des
Handelsbuches nach dem Barwertkonzept. Neben Festzinspositionen und deterministischen
Zinsderivaten fließt das variable Geschäft, abgebildet über Mischungsverhältnisse gleitender
Durchschnitte, in die Bildung des Cash-Flows ein. Vorzeitige Verfügungsmöglichkeiten im
Kundengeschäft (implizite Optionen) werden dabei ebenfalls mit einbezogen. Die Ermittlung
des Value-at-Risk erfolgt in der Regel monatlich, mindestens jedoch vierteljährlich, nach der
Methode der modernen historischen Simulation auf Basis eines vollen Zinszyklus in einer
dynamischen Betrachtung. Der Planungshorizont beträgt bei einem Konfidenzniveau von
95 % drei Monate. Das zulässige Risiko wird über eine Benchmark definiert. Die Steuerung
erfolgt passiv über ein Limitsystem, das sich am Risikogehalt der Benchmark orientiert. Die
Ableitung von Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Gewinn- und Verlustrechnung.
Darüber hinaus wird die risikoadjustierte Performancekennziffer RORAC (return on risk
adjusted capital) ermittelt, bei der die Mehrperformance in Relation zum Risiko des Portfolios
gesetzt wird.
Zum 31.12.2016 betrug das mittels historischer Simulation für das Anlagebuch ermittelte
Zinsänderungsrisiko 12,0 Mio. EUR.
Da die Sparkasse Neunkirchen keine wesentlichen offenen Positionen in Währungen hält, wird
keine Gliederung nach verschiedenen Währungen vorgenommen.
Angaben in Mio. EUR
Barwertänderung
Szenario 1
+ 200 Basispunkte
Szenario 2
- 200 Basispunkte
-32,51
3,00
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 29 von 47
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung ihrer Zinsposition sowie im
Rahmen von Kreditbasket-Transaktionen zur Reduzierung von Konzentrationsrisiken im
Kreditgeschäft ein. Auf Kapitel 4 „Risikoberichterstattung“ im Lagebericht sowie den Anhang
wird verwiesen.
Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird
nicht betrieben.
Die Sparkasse Neunkirchen hat in 2016 erneut an einer Kreditbasket-Transaktion der
Sparkassen-Organisation teilgenommen. Dabei handelt es sich um einen synthetischen
Risikotransfer durch die Emission von Credit Linked Notes. Im Rahmen dieser Transaktion hat
die Sparkasse Neunkirchen Aktiva in Höhe von 4 Mio. EUR abgesichert. Die Höhe der
Absicherung insgesamt beträgt damit 49,0 Mio. EUR.
Die im Zusammenhang mit den Kreditbasket-Transaktionen gegebenen Sicherheiten werden
im Rahmen der CRR nicht angerechnet.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der
aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Kontrahenten sind ausschließlich Mitglieder der Sparkassenfinanzgruppe. Aufgrund des
bestehenden verbundweiten Sicherungssystems verzichtet die Sparkasse bei diesen
Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die
allgemeinen Grundsätze des HGB. Negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von
Zinsänderungsrisiken
abgeschlossenen
Zinsswapgeschäften
stehen
positive
Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber.
Da die Sparkasse weder Aufrechnungsmöglichkeiten nutzt noch Sicherheiten anrechnet,
können die Wiederbeschaffungswerte aus den Anhangangaben des Jahresabschlusses
entnommen werden.
Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos
Marktbewertungsmethode auf 6,0 Mio. EUR.
belief
sich
nach
der
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die
Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine
Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer
Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen
Stellung von Sicherheiten führen könnten.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 30 von 47
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen
Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die
aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken
basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
Bezüglich der Steuerung des operationellen
„Risikoberichterstattung“ im Lagebericht verwiesen.
Risikos
wird
auf
Kapitel
4
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 31 von 47
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle
Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen
besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht
uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus
Weiterleitungsdarlehen. Weiterhin stand Sie auch in Verbindung mit durch Kreditsicherheiten
besicherte Refinanzierungen mittels Offenmarktgeschäfte über die Deutsche Bundesbank.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist
im Wesentlichen auf Geldmarktgeschäfte zurückzuführen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von
Medianwerten.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete
Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten
Sicherheiten werden auf sogenannten Pool-Konten gesammelt verwaltet. Eine tatsächliche
Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. Die Höhe der als
Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden
Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen
sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit
(Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird
bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich, geprüft.
Im Bereich der Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheiten
Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber.
hinterlegten
Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte
Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird regelmäßig
ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann
nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der
Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten
Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage
kommen, beträgt 7,9 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien
und Sachanlagen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren
Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum
Quartalsultimo.
 Sparkasse Neunkirchen
Medianwerte 2016
TEUR
Seite: 32 von 47
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
davon
Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige
Vermögenswerte
157.931,1
k. A.
k. A.
k. A.
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
k. A.
k. A.
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.328.764,4
15.335,2
98.625,8
155.721,9
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
15.335,2
103.198,7
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Medianwerte 2016
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen
Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die
zur Belastung infrage
kommen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 33 von 47
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen
Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das
Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert ausgewählter
Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
127.915,2
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
153.977,6
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 34 von 47
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend
einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Neunkirchen gemäß Artikel 450 Abs. 2 CRR
grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf
freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem
Vergütungssystem.
I. Qualitative Angaben
Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Die Sparkasse Neunkirchen ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die
Arbeitsverhältnisse
der
Sparkassenbeschäftigten
die
Tarifverträge
für
das
private
Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Die überwiegende Anzahl der
Beschäftigten (99,5 % der Tarifbeschäftigten an der Summe aller Beschäftigten) erhält eine
Vergütung auf dieser tariflichen Basis.
Ausgestaltung des Vergütungssystems
Bei der Sparkasse Neunkirchen erhalten die Beschäftigten neben der Tarifvergütung auf
Grund einer Dienstvereinbarung eine erfolgsabhängige Sonderzahlung in Abhängigkeit vom
Betriebsergebnis nach Bewertung bis zu 1,25 Monatsgehälter (seit Einführung im Jahr 2002
wurde eine Sonderzahlung von maximal 0,35 Monatsgehältern erreicht).
Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für
das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Daneben erhält ein Teil der in der
Immobilien- und Versicherungsvermittlung sowie dem standardisierten Privatkundenvertrieb
tätigen Mitarbeiter eine zielorientierte variable Vergütung.
Der Vorstand zahlt am Jahresende Prämien nach freiem Ermessen für besonderes Engagement,
die nicht im Zusammenhang mit Vertriebsleistungen / Wertpapierdienstleistungen stehen
und sich nicht an der Zielerreichung orientieren.
Diese variablen Vergütungen sind von untergeordnetem Umfang und für sie sind
angemessene Obergrenzen festgelegt.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 35 von 47
Zusätzlich erhalten Mitarbeiter Sachbezüge, die im Geschäftsverkehr einer Sparkasse üblich
sind, jedoch über der Sachbezugsfreigrenze von 44,00 EUR oder der Grenze von 60,00 EUR für
Belohnungsessen liegen und nach §37b EStG pauschal versteuert wurden.
Vergütungsparameter
Vergütungsparameter in der Immobilien- und Versicherungsvermittlung sowie dem
standardisierten
Privatkundenvertrieb
sind
die
Zielerreichung
der
jeweiligen
Vertriebseinheiten, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Vertriebseinheiten
gemessen werden.
Art und Weise der Gewährung
Mit Ausnahme der auf Basis von Einzelgeschäftsabschlüssen monatlich gezahlten
Immobilienvermittlungsprovisionen bei den Immobilienmaklern und der als monatliche
Zulage gezahlten Versicherungsprovisionen eines Versicherungsmaklers, werden alle
variablen Vergütungen nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt.
Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt auf der Grundlage von
Empfehlungen des Sparkassenverbandes Saar (§ 15 (4) SSpkG).
Einbindung externer Berater
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
II. Quantitative Angaben
Die festen Vergütungen der Sparkasse Neunkirchen betragen (ohne die Überlassung von
Dienstwagen zur privaten Nutzung) 16,534 Mio. EUR. Die variablen Vergütungen betragen
0,361 Mio. EUR. 110 Beschäftigte insgesamt erhalten variable Vergütungen. In diesen
Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten.
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 36 von 47
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU)
2015/62
ermittelt.
Dabei
wird
die
Möglichkeit
der
Nicht-Berücksichtigung
von
Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die
Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die
Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 8,36 % (gemäß delegierter
Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von
19,43 %. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des
Kernkapitals.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle
Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
1
7
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden
Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß
Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote
unberücksichtigt bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
2
3
4
5
6
EU-6a
EU-6b
Angaben in TEUR
1.494.534,0
k. A.
k. A.
6.007,7
k. A.
143.301,3
k. A.
k. A.
27.961,8
1.671.804,9
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen
für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 37 von 47
Angaben in TEUR
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandver1.522.728,8
1
mögen, aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträ-233,0
2
ge)
1.522.495,8
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Deri3
vate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und
2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne
4.032,7
4
anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf1.975,0
5
fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
k. A.
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derik. A.
vaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rech6
nungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse
k. A.
7
bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikok. A.
8
positionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditdek. A.
9
rivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte
k. A.
10
und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
6.007,7
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der
11
Zeilen 4 bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach
k. A.
12
Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -fordek. A.
13
rungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
Gegenparteiausfallrisikoposition
für SFT-Aktiva
k. A.
14
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposik. A.
tion
gemäß
Ar-tikel
429b
Absatz
4
und
Artikel
222
der
VerordEU-14a
nung (EU) Nr. 575/2013
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k. A.
15
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikok. A.
EU-15a positionen)
k. A.
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungs16
geschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
17
501.473,2
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 38 von 47
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ-358.172,0
ge)
143.301,3
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der
19
Zeilen 17 und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
k. A.
EU-19a 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach
k. A.
Artikel
429
Ab-satz
14
der
Verordnung
(EU)
Nr.
575/2013
unEU-19b
berücksichtigt bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
139.711,3
1.671.804,9
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
21
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
8,36
22
Verschuldungsquote
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der
Ja = Transitional
EU-23 Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU)
k. A.
EU-24
Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
18
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
 Sparkasse Neunkirchen
EU-1
EU-2
EU-3
EU-4
EU-5
EU-6
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
EU-11
EU-12
Seite: 39 von 47
Angaben in TEUR
Risikopositionen für
die CRR-Verschuldungsquote
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne
1.522.728,8
Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen im Handelsbuch
k. A.
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen
sind)
1.522.728,8
20.465,1
181.109,4
14.686,2
15.502,2
437.618,9
290.683,0
362.909,4
26.836,3
172.918,4
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
1
2
Beschreibung der
Verfahren zur Überwachung des Risikos
einer übermäßigen
Verschuldung
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird aufgrund der
derzeitigen Ausgangssituation und dem Geschäftsmodell der
Sparkasse als äußerst gering betrachtet. Die Entwicklung der Leverage Ratio wird im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings
überwacht.
Beschreibung der
Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte
Verschuldungsquote
hatten
Per 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Leverage Ratio auf
8,36 % (31. Dezember 2015: 7 %). Ursächlich hierfür ist ein Anstieg des Kernkapitals auf 139, 7 Mio. EUR. Zur Entwicklung des
Kernkapitals wird auf das Kapitel „Eigenmittel (Art. 437 CRR)“
verwiesen.
Die Gesamtrisikopositionsmessgröße stieg auf 1.671,8 Mio. EUR.
Hierzu haben maßgeblich die gestiegenen bilanzwirksamen Risikopositionen beigetragen.
Tabelle: Überblick zu den qualitativen Offenlegungsanforderungen zur Verschuldung –
(LRQua)
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 40 von 47
Anhang 1
31.12.2016
Angaben in EUR
(A) BETRAG
AM TAG DER
OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN
ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung
nicht realisierter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
5a
k. A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
k. A. Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
k. A. Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
k. A. Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
111.744.304,66 26 (1) (c)
k. A. 26 (1)
28.200.000,00 26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A. 486 (2)
k. A.
k. A. 483 (2)
k. A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k. A. 84, 479, 480
k. A.
Von unabhängiger Seite geprüfte
k. A.
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor
139.944.304,66
regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
k. A.
(negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
-139.811,69
um entsprechende Steuerschulden)
(negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
26 (2)
k. A.
34, 105
36 (1) (b), 37, 472
(4)
-93.207,79
 Sparkasse Neunkirchen
10
Seite: 41 von 47
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
k. A. 36 (1) (c), 38, 472
(5)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k. A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k. A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k. A. 33 (b)
k. A. 36 (1) (e), 41, 472
(7)
k. A.
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des
Instituts In Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A. 36 (1) (f), 42, 472
(8)
k. A.
k. A. 36 (1) (g), 44, 472
(9)
k. A.
k. A. 36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
k. A.
k. A. 36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49 (1)
bis (3), 79, 470,
472 (11)
k. A.
11
15
16
17
18
19
20
20a
k. A. 33 (a)
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 %
zuzuordnen ist, wenn das Institut als
Alternative jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (k)
20c
k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k. A. 36 (1) (k) (iii), 379
(3)
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k. A.
k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k. A.
 Sparkasse Neunkirchen
21
22
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467
und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
28
29
k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
k. A. 48 (1), 470 (2)
k. A.
k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k. A.
k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
k. A. 36 (1) (a), 472 (3)
k. A. 36 (1) (I)
k. A.
k. A.
k. A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k. A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k. A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k. A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ...
27
Seite: 42 von 47
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
k. A. 481
k. A. 481
-93.207,79 36 (1) (j)
-233.019,48
139.711.285,18
k. A. 51, 52
k. A.
-93.207,79
 Sparkasse Neunkirchen
32
Seite: 43 von 47
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A.
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k. A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A. 486 (3)
k. A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
regulatorischen Anpassungen
k. A.
k. A.
33
k. A. 486 (3)
k. A.
k. A. 483 (3)
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines
k. A.
Instituts in eigenen Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
k. A.
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
39
Direkte und Indirekte Positionen des
k. A.
Instituts In Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40
Direkte und indirekte Positionen des
k. A.
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen des
-93.207,79
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
-93.207,79
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
-93.207,79
52 (1) (b), 56 (a),
57, 475 (2)
k. A.
56 (b), 58, 475 (3)
k. A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k. A.
56 (d), 59, 79, 475
(4)
k. A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
472 (4)
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 44 von 47
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
42
42a
43
44
45
49
k. A. 467, 468, 481
k. A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird (positiver
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
48
k. A. 477, 477 (3), 477
(4) (a)
k. A. 468
k. A. 56 (e)
93.207,79 36 (1) (j)
k. A.
k. A.
k. A.
139.711.285,18
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht
in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A. 62, 63
k. A. 486 (4)
k. A.
k. A. 483 (4)
k. A.
k. A. 87, 88, 480
k. A.
k. A. 486 (4)
k. A.
50
Kreditrisikoanpassungen
9.000.000,00 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor
regulatorischen Anpassungen
9.000.000,00
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k. A.
k. A.
 Sparkasse Neunkirchen
53
54
54a
Positionen in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
Seite: 45 von 47
k. A. 66 (b), 68, 477 (3)
k. A.
k. A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k. A.
k. A.
k. A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
k. A. 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4) (a)
k. A. 467, 468, 481
k. A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k. A. 468
57
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k. A.
58
Ergänzungskapital (T2)
9.000.000,00
k. A.
 Sparkasse Neunkirchen
59
59a
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Seite: 46 von 47
148.711.285,18
k. A. 472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10) (b),
472 (11) (b), 475,
475 (2) (b), 475 (2)
(c), 475 (4) (b), 477,
477 (2) (b), 477 (2)
(c), 477 (4) (b)
1.004.363.288,06
13,91 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,91 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
14,81 92 (2) (c)
64
65
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die
harte Kernkapitalquote nach Artikel 92
Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer
und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für
systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
67
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
67a
69
70
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
68
6.289.735,75 CRD 128, 129, 130
6.277.270,55
12.465,20
k. A.
k. A. CRD 131
6,81 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des
10.818.748,70 36 (1) (h), 45, 46,
Instituts in Kapitalinstrumenten von
472 (10), 56 (c), 59,
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
60, 475 (4), 66 (c),
das Institut keine wesentliche Beteiligung
69, 70, 477 (4),
hält (weniger als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des
2.000,00 36 (1) (i), 45, 48,
Instituts in Instrumenten des harten
470, 472 (11)
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
 Sparkasse Neunkirchen
Seite: 47 von 47
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k. A. 36 (1) (c), 38, 48,
latente Steueransprüche, die aus temporären
470, 472 (5)
Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
9.000.000,00 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von
11.425.311,85 62
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
k. A. 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der auf internen
Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung von
k. A. 62
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des auf
internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2021)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1k. A. 484 (3), 486 (2) und
Instrumente, für die die Auslaufregelungen
(5)
gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1
k. A. 484 (3), 486 (2) und
ausgeschlossener Betrag (Betrag über
(5)
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
k. A. 484 (4), 486 (3) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
83
84
85
Wegen Obergrenze aus AT1
ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
k. A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
k. A. 484 (5), 486 (4) und
Betrag (Betrag über Obergrenze nach
(5)
Tilgungen und Fälligkeiten)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
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