Sparkasse Neunkirchen Seite: 1 von 47 Offenlegungsbericht der Sparkasse Neunkirchen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Sparkasse Neunkirchen Seite: 2 von 47 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis..........................................................................................................................3 1 Einleitung.............................................................................................................................................4 1.1 Allgemeine Informationen.............................................................................................................. 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR)...............................................................................4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR).........................................................5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)....................................................................................... 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)................................................................................... 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) ...................................................................................................6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)............................6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR).............................................................6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR).................................................................................................................9 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung .............................................................................................. 9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente.....10 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente.................................................................................10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR).....................................................................................10 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR).............................................................................................................12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR).......................................................................................15 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios................................................................................15 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge .............20 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)....................................................................24 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)...............................................................................26 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)........................................................................27 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR).............................................................................................................27 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR).....................................................................................28 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) .....................................................................................29 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)...........................................................................................30 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)....................................................31 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)..................................................................................................34 16 Verschuldung (Art. 451 CRR).........................................................................................................36 Sparkasse Neunkirchen Seite: 3 von 47 Abkürzungsverzeichnis ABS Asset Backed Securities a. F. alte Fassung Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation CRD Capital Requirements Directive EWB Einzelwertberichtigungen GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) Kfz Kraftfahrzeuge kfr. kurzfristig KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigungen SolvV Solvabilitätsverordnung Sparkasse Neunkirchen Seite: 4 von 47 1 Einleitung 1.1 Allgemeine Informationen Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR) Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431 und 436 CRR. Die Offenlegung der Sparkasse Neunkirchen erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Sparkasse Neunkirchen 1.3 Seite: 5 von 47 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Neunkirchen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFinRundschreiben Nr. 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • In den Kapiteln 6.1 und 6.2 wurde auf eine geografische Aufgliederung aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Neunkirchen: 1.4 • Art. 438 Buchstabe b) CRR - keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert. • Art. 441 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen ist kein global systemrelevantes Institut. • Art. 449 CRR - Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden. • Art. 452 CRR - Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zu Grunde gelegt. • Art. 454 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken. • Art. 455 CRR - Die Sparkasse Neunkirchen verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko. Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Neunkirchen (www.sparkasse-neunkirchen.de) veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht der Sparkasse Neunkirchen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 Abs. 1 Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Geschäftsbericht. Der Geschäftsbericht ist ebenfalls auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Sparkasse Neunkirchen 1.5 Seite: 6 von 47 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Neunkirchen hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht nach § 289 HGB enthält unter Kapitel 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstandes 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. 12. 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Sparkasse Neunkirchen Seite: 7 von 47 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Saarländischen Sparkassengesetz (§ 15) enthalten. Danach bestellt die Vertretungskörperschaft des Trägers die Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung des Verwaltungsrats auf die Dauer von sechs Jahren. Die Bestellung bedarf der Genehmigung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Der Verwaltungsrat kann die Amtszeit der Vorstandsmitglieder um jeweils sechs Jahre verlängern. Gemäß § 15 Abs. 2 SSpG müssen die Mitglieder des Vorstandes zuverlässig sein und die für die Leitung der Sparkasse erforderliche fachliche Eignung haben. Die Vertretungskörperschaft des Trägers hat gemäß § 15 Abs. 3 SSpG die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zu widerrufen, wenn sich ergibt, dass die Eignung bei der Bestellung nicht gegeben war oder später weggefallen ist. Vor dem Widerruf ist der Verwaltungsrat zu hören. Der Widerruf bedarf der Genehmigung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Diese kann an Stelle der Vertretungskörperschaft unter den genannten Voraussetzungen die Bestellung eines Mitglieds des Vorstandes widerrufen, wenn die Vertretungskörperschaft einer dahingehenden Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachkommt. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen als Vertretungskörperschaft des Trägers darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Landesgleichstellungsgesetzes des Saarlandes (LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Bei der Besetzung wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Verwaltungsrat besteht gemäß Satzung der Sparkasse aus dem Vorsitzenden und den weiteren Mitgliedern. Die Zahl der weiteren Mitglieder beträgt 18. Sparkasse Neunkirchen Seite: 8 von 47 Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind zu je einem Drittel 1. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers angehören; 2. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers nicht angehören; 3. Beschäftigte der Sparkasse. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll Gewähr dafür bieten, dass bei Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden von der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen gewählt. Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats, die Beschäftigte der Sparkasse Neunkirchen sind, werden durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Vorsteher des Sparkassenzweckverbandes Neunkirchen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden entsprechend geschult beziehungsweise verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht unter Kapitel 4 offengelegt. Sparkasse Neunkirchen Seite: 9 von 47 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Angaben in EUR Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Überleitung Hartes Zusätzliches ErgänzungsBilanzwert Kernkapital Kernkapital kapital Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken* 28.200.000 0 0 115.292.697 -3.548.392 111.744.305 0 0 c) Gewinnrücklagen 111.744.305 0 111.744.305 0 0 ca) Sicherheitsrücklage 111.744.305 0 111.744.305 0 0 d) Bilanzgewinn*) 3.548.392 0 0 0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 Buchstabe c CRR) 0 0 9.000.000 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0 0 0 -233.020 0 0 0 0 0 139.711.285 0 9.000.000 12. Eigenkapital 33.500.000 -5.300.000 -3.548.392 Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478 und 481 CRR) Gesamt Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung *) Die Zuführung darf den Eigenmitteln erst nach Feststellung der Bilanz angerechnet werden. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. Sparkasse Neunkirchen 3.2 Seite: 10 von 47 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Neunkirchen hat keine im Sinne der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente in der Kapitalanrechnung. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapiteln 2.5, 4.1 sowie 4.2 wieder. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken wendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden an. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Artikel 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Neunkirchen keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Angaben in TEUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 256,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 55,0 Unternehmen 30.133,7 Mengengeschäft 17.358,4 Sparkasse Neunkirchen Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Seite: 11 von 47 11.915,7 2.927,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 328,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 163,7 Verbriefungspositionen 0,0 Institute und Unternehmen mit kfr. Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA 7.294,0 Beteiligungspositionen 1.600,6 Sonstige Posten 1.089,0 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 506,3 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz CVA-Risiko 6.710,0 10,8 Gesamt 80.349,1 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Sparkasse Neunkirchen Seite: 12 von 47 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Angaben in TEUR Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Gewichtung der Eigenmittelanforderungen Summe Davon: Verbriefungsrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposi- Verbriefungstion im risikoHandelsposition buch Summe der Kauf- und Verkaufs- position im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisikopositionen DE 1.340.723,2 68.256,7 68.256,7 94,36 FR 10.332,6 435,2 435,2 0,60 NL 8.405,3 432,3 432,3 0,60 IT 2.614,3 209,1 209,1 0,29 IE 982,4 78,5 78,5 0,11 DK 386,7 30,9 30,9 0,04 PT 179,8 14,4 14,4 0,02 XC 1.765,7 141,2 141,2 0,20 BE 875,2 42,9 42,9 0,06 LU 1.957,4 141,4 141,4 0,20 NO 3,8 0,2 0,2 0,00 0,00 SE 851,3 59,1 59,1 0,08 0,00 AT 8.607,3 680,8 680,8 0,94 Sparkasse Neunkirchen Seite: 13 von 47 CH 9.682,3 754,8 754,8 1,04 TR 133,7 10,7 10,7 0,02 CZ 213,6 8,5 8,5 0,01 SK 149,8 12,0 12,0 0,02 RO 4,7 0,2 0,2 0,00 BY 0,9 0,06 0,06 0,00 RU 153,2 12,3 12,3 0,02 GE 60,9 7,3 7,3 0,01 AZ 106,2 8,5 8,5 0,01 KZ 170,1 13,6 13,6 0,02 XK 0,02 0,001 0,001 0,00 GB 4.312,2 294,1 294,1 0,41 JE 137,3 11,0 11,0 0,02 ZA 244,0 19,5 19,5 0,03 US 4.958,4 350,3 350,3 0,48 CA 813,5 28,3 28,3 0,04 MX 1.286,2 80,7 80,7 0,11 BM 224,8 18,0 18,0 0,03 CR 113,4 9,1 9,1 0,01 PA 96,9 3,9 3,9 0,01 KY 410,0 16,4 16,4 0,02 VG 238,6 10,0 10,0 0,01 TT 35,5 2,8 2,8 0,00 CW 196,9 15,8 15,8 0,02 VE 86,7 10,4 10,4 0,01 PE 49,7 4,0 4,0 0,01 BR 31,7 2,5 2,5 0,00 CL 113,1 4,8 4,8 0,01 IN 30,9 2,5 2,5 0,00 LK 133,9 16,1 16,1 0,02 TH 0,6 0,04 0,04 0,00 ID 283,6 22,7 22,7 0,03 MY 248,6 9,9 9,9 0,01 PH 47,5 3,8 3,8 0,01 CN 30,4 0,8 0,8 0,00 Sparkasse Neunkirchen Seite: 14 von 47 KR 97,7 1,6 1,6 0,00 HK 31,7 1,3 1,3 0,00 0,00 AU 867,6 34,7 34,7 0,05 NZ 99,5 8,0 8,0 0,01 Summe 1.403.581,3 72.333,7 72.333,7 0,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Angabe in (siehe Zeile) Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %) Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 1.004.363,30 0,00 12,50 Sparkasse Neunkirchen Seite: 15 von 47 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.986.054,2 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Angaben in TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 30.511,2 275.815,7 25.548,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 423,3 Internationale Organisationen 818,7 Institute 28.273,7 Unternehmen 493.903,6 Mengengeschäft 468.026,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 464.126,9 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA 25.253,2 3.896,0 28.829,7 137.251,5 Sonstige Posten Gesamt 13.332,0 1.996.010,2 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Sparkasse Neunkirchen Seite: 16 von 47 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,5 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Zentralstaaten oder Zentralbanken 21.595,9 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Banken Offene Investmentvermögen (ink. Geldmarktfonds) Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Öffentliche Haushalte Angaben in TEUR 3.079,0 0,0 0,0 0,0 286.162,4 764,8 0,0 Öffentliche Stellen 5.033,4 0,0 4.952,3 3.970,2 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 1.693,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 20.830,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.465,1 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 122.817,4 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 110,8 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbunden Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 13.257,4 69.618,1 122.817,4 294.193,7 4.845,8 13.257,4 Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Eine Aufgliederung der PWB nach Branchen wurde nicht vorgenommen, stattdessen wurden sie unter Sonstige Posten / Sonstige zum Abzug gebracht. Sparkasse Neunkirchen Seite: 17 von 47 Unternehmen Sonstige Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Industrieunternehmen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Angaben in TEUR 1.003,6 35.898,3 49.387,3 12.783,5 0,0 0,0 24.465,1 28.487,0 11.985,5 0,0 1.418,8 6.834,3 14.606,9 24.556,8 0,0 1.418,8 6.834,3 14.606,9 24.556,8 0,0 263,7 546,8 3.315,3 12.567,6 0,0 263,7 546,8 3.315,3 12.567,6 0,0 147,1 10.871,0 1.238,2 4.620,5 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbunden Positionen 0,0 0,0 0,0 1.423,3 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.833,2 54.150,4 68.547,7 55.951,7 0,0 Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Sparkasse Neunkirchen Seite: 18 von 47 Internationale Organisationen Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 12.532,6 40.047,5 0,0 3.273,5 0,0 Privatpersonen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Angaben in TEUR 0,0 0,0 6.886,7105.500,4 91.355,0116.508,1 23.808,7 1.768,2 24.945,0 3.878,9 91.500,1 86.713,0 69.354,5 0,0 1.876,2 25.488,2 1.749,5 3.571,6 12.172,6 39.296,8345.093,9 1.876,2 25.488,2 1.749,5 3.571,6 12.172,6 39.296,8 0,0 488,0 9.654,2 860,4 5.812,1 19.024,2 28.017,6378.907,4 488,0 9.654,2 860,4 5.812,1 19.024,2 28.017,6 0,0 477,5 217,0 0,0 985,1 0,0 0,0 0,0 2.500,0 0,0 109,9 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 8.647,4 0,0 3.235,8 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gesamt 14.896,8 75.667,4 0,0 1.697,3 10.042,6 9.714,6129.305,0123.536,9188.865,5757.852,6 Tabelle: Tabelle Risikopositionen nach Branchen Sparkasse Neunkirchen Seite: 19 von 47 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Angaben in TEUR täglich Zentralstaaten oder Zentralbanken < 1 Jahr 1 Jahr bis > 5 Jahre unbestimmt 5 Jahre 21.595,9 0,0 0,0 3.079,0 0,0 139.874,3 13.480,3 41.791,8 91.781,8 0,0 7.613,9 8.501,2 4.535,4 5.188,8 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 1.693,1 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 1.031,9 2.241,7 0,0 4.821,3 4.998,3 5.403,2 5.607,7 0,0 73.678,8 36.782,7 177.713,4 205.194,0 0,0 184.574,3 6.585,8 45.845,7 239.883,5 0,0 19.951,9 4.372,5 54.799,3 380.333,5 0,0 Ausgefallene Positionen 7.609,3 3.496,7 6.772,8 12.528,4 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbunden Positionen 1.072,9 1.515,5 849,0 399,0 196,9 140,8 0,0 4.974,1 15.350,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 122.817,4 15.376,3 0,0 0,0 0,0 0,0 476.309,7 79.733,0 343.716,6 963.280,6 123.014,3 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Sparkasse Neunkirchen 6.2 Seite: 20 von 47 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als „überzogen“. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahreabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen Datenverarbeitungs-System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Sparkasse Neunkirchen Seite: 21 von 47 In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 2,5 Mio. EUR. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum rund 0,2 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen rund 0,4 Mio. EUR. Bei den Angaben zur Risikovorsorge (EWB) sind auch die asservierten Zinsen berücksichtigt worden. Sparkasse Neunkirchen Seite: 22 von 47 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- / Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 10.631,6 20.912,8 5.542,9 8.080,6 555,1 412,8 10.719,6 11,6 38,7 139,0 998,4 2.469,6 68,4 0,0 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen* Direktabschreibungen* Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen* Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen Angaben in TEUR 3.983,4 13.465,8 -49,1 0,0 0,0 3.648,8 39,0 3.687,8 0,0 10.719,7 1.059,6 850,5 101,5 -196,3 0,5 333,3 3.899,6 566,3 826,0 401,1 389,9 -24,9 289,6 -612,0 3,2 1,1 1.072,2 180,4 212,2 7,7 0,0 -27,2 0,0 0,0 125,6 125,6 0,0 -5,0 0,0 0,0 940,6 292,6 7,0 44,3 0,0 702,9 2.442,6 1.219,1 171,4 -334,9 0,2 457,3 391,6 296,4 0,0 0,0 0,0 -13,1 0,0 0,0 0,0 0,0 63,4 0,0 31.544,4 13.623,5 2.358,4 1.010,0 2.508,3 207,4 359,8 17.449,2 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen *) Negative Werte: Aufwendungen / Positive Werte: Erträge Sparkasse Neunkirchen Seite: 23 von 47 Entwicklung der Risikovorsorge EWB 14.133,2 5.640,3 -3.495,8 -2.654,2 Rückstellungen 933,8 368,3 -292,1 0,0 PWB 2.338,0 20,4 0,0 0,0 Summe spezifische 17.405,0 6.029,0 -3.787,9 -2654,2 Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 9.000,0 (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Endbestand Wechselkursbedingte und sonstige Änderungen Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Anfangsbestand Angaben in TEUR 0,0 13.623,5 0,0 1.010,0 0,0 2.358,4 0,0 16.991,9 9.000,0 Sparkasse Neunkirchen Seite: 24 von 47 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor's und Moody's Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor's und Moody's Öffentliche Stellen Standard & Poor's und Moody's Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor's und Moody's Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Eine Benennung von Exportversicherungsagenturen (ECA) ist nicht erfolgt. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Für die KSA-Positionsklassen „Institute“, „gedeckte Schuldverschreibungen“ sowie „Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ wird die Bewertung der Positionen aufgrund der nicht erfolgten Nominierung auf Basis des Ratings des Sitzlandes vorgenommen (Art. 121 Absatz 1 CRR). Sparkasse Neunkirchen Seite: 25 von 47 Risikopositionswerte nach Risikogewichten Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Minderungseffekte aus Sicherheiten ergeben sich nicht, da keine Kreditrisikominderungstechniken angewendet werden. Risikogewicht in % 0 10 20 35 70 75 100 150 Risikopositionswert in Mio.EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder 24,7 Zentralbanken Regionale oder lokale 149,5 Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 5,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 1,7 Internationale Organisationen 3,3 Institute 20,8 Unternehmen 44,5 Mengengeschäft 0,0 durch Immobilien besicherte 0,0 Positionen Ausgefallene Positionen 0,0 Mit besonders hohen Risiken 0,0 verbunden Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 OGA 0,0 Sonstige Posten 14,0 Gesamt 263,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 386,8 0,0 309,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20,5 0,0 0,0 20,5 16,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 440,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,3 0,0 17,6 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 114,1 0,0 8,7 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 16,0 440,8 114,1 309,5 407,2 0,0 0,0 0,0 20,3 Tabelle: Risikopositionswerte nach Risikogewichten Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 233,0 TEUR. 0,0 0,0 Sparkasse Neunkirchen Seite: 26 von 47 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen werden gemäß der Beteiligungsstrategie der Sparkasse in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen direkten Beteiligungen entsprechen der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Somit werden für die direkten Beteiligungspositionen, abweichend von den Meldedaten nach CRR, die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte dargestellt. Die Sparkasse hält ausschließlich nicht an der Börse notierte Positionen. Bei diesen entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Buchwert. Ein kurz- bzw. mittelfristiges Eingehen von Beteiligungen mit der Absicht, Erträge aus dem Kauf bzw. Verkauf zu generieren, wird nicht verfolgt. Wesentliche Gewinne, die aus dem Verkauf direkt gehaltener Beteiligungen resultieren, wurden in 2016 in Höhe von 536,0 TEUR realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Angaben in TEUR Buchwert Strategische Beteiligungen 6.977,5 Funktionsbeteiligungen 7.676,2 Kapitalbeteiligungen 24,0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Wichtige indirekte Beteiligungspositionen bestehen ausschließlich gegenüber Unternehmen des institutsbezogenen Sicherungssystems; hierzu zählt insbesondere die über den SV Saar gehaltene Beteiligung an der SaarLB. Die mittelbaren Beteiligungspositionen gegenüber Unternehmen des institutsbezogenen Sicherungssystems betragen zum 31. Dezember 2016 insgesamt 19,3 Mio. EUR. Sparkasse Neunkirchen Seite: 27 von 47 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse nutzt im Rahmen der CRR zur Absicherung von Forderungen derzeit ausschließlich Grundpfandrechte als Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach CRR behandelt. Die Sparkasse nimmt zur Risikodiversifikation an überregionalen Kreditbasket-Transaktionen (Credit Linked Notes – Transaktion) der Sparkassen-Finanzgruppe teil. Eine Berücksichtigung für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrument erfolgt nicht. 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag Eigenmittelanforderungen: vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Eigenmittelanforderungen für die Bestände in Fremdwährung waren vorhanden. Angaben in TEUR Eigenmittelanforderung Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 506,3 Marktrisiko gemäß Standardansatz 506,3 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Sparkasse Neunkirchen Seite: 28 von 47 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Das Zinsänderungsrisiko wird als negative Abweichung des Zinsüberschusses bzw. des Barwertes (Marktwertes) von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Sparkasse Neunkirchen steuert ihre Zinsposition auf der Ebene des Gesamtinstituts mit Ausnahme des Handelsbuches nach dem Barwertkonzept. Neben Festzinspositionen und deterministischen Zinsderivaten fließt das variable Geschäft, abgebildet über Mischungsverhältnisse gleitender Durchschnitte, in die Bildung des Cash-Flows ein. Vorzeitige Verfügungsmöglichkeiten im Kundengeschäft (implizite Optionen) werden dabei ebenfalls mit einbezogen. Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt in der Regel monatlich, mindestens jedoch vierteljährlich, nach der Methode der modernen historischen Simulation auf Basis eines vollen Zinszyklus in einer dynamischen Betrachtung. Der Planungshorizont beträgt bei einem Konfidenzniveau von 95 % drei Monate. Das zulässige Risiko wird über eine Benchmark definiert. Die Steuerung erfolgt passiv über ein Limitsystem, das sich am Risikogehalt der Benchmark orientiert. Die Ableitung von Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus wird die risikoadjustierte Performancekennziffer RORAC (return on risk adjusted capital) ermittelt, bei der die Mehrperformance in Relation zum Risiko des Portfolios gesetzt wird. Zum 31.12.2016 betrug das mittels historischer Simulation für das Anlagebuch ermittelte Zinsänderungsrisiko 12,0 Mio. EUR. Da die Sparkasse Neunkirchen keine wesentlichen offenen Positionen in Währungen hält, wird keine Gliederung nach verschiedenen Währungen vorgenommen. Angaben in Mio. EUR Barwertänderung Szenario 1 + 200 Basispunkte Szenario 2 - 200 Basispunkte -32,51 3,00 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Sparkasse Neunkirchen Seite: 29 von 47 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung ihrer Zinsposition sowie im Rahmen von Kreditbasket-Transaktionen zur Reduzierung von Konzentrationsrisiken im Kreditgeschäft ein. Auf Kapitel 4 „Risikoberichterstattung“ im Lagebericht sowie den Anhang wird verwiesen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Sparkasse Neunkirchen hat in 2016 erneut an einer Kreditbasket-Transaktion der Sparkassen-Organisation teilgenommen. Dabei handelt es sich um einen synthetischen Risikotransfer durch die Emission von Credit Linked Notes. Im Rahmen dieser Transaktion hat die Sparkasse Neunkirchen Aktiva in Höhe von 4 Mio. EUR abgesichert. Die Höhe der Absicherung insgesamt beträgt damit 49,0 Mio. EUR. Die im Zusammenhang mit den Kreditbasket-Transaktionen gegebenen Sicherheiten werden im Rahmen der CRR nicht angerechnet. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Kontrahenten sind ausschließlich Mitglieder der Sparkassenfinanzgruppe. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems verzichtet die Sparkasse bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Da die Sparkasse weder Aufrechnungsmöglichkeiten nutzt noch Sicherheiten anrechnet, können die Wiederbeschaffungswerte aus den Anhangangaben des Jahresabschlusses entnommen werden. Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos Marktbewertungsmethode auf 6,0 Mio. EUR. belief sich nach der Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Sparkasse Neunkirchen Seite: 30 von 47 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Bezüglich der Steuerung des operationellen „Risikoberichterstattung“ im Lagebericht verwiesen. Risikos wird auf Kapitel 4 Sparkasse Neunkirchen Seite: 31 von 47 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Weiterhin stand Sie auch in Verbindung mit durch Kreditsicherheiten besicherte Refinanzierungen mittels Offenmarktgeschäfte über die Deutsche Bundesbank. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf Geldmarktgeschäfte zurückzuführen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von Medianwerten. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten Sicherheiten werden auf sogenannten Pool-Konten gesammelt verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich, geprüft. Im Bereich der Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheiten Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber. hinterlegten Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird regelmäßig ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 7,9 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien und Sachanlagen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Sparkasse Neunkirchen Medianwerte 2016 TEUR Seite: 32 von 47 Buchwert der belasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte 157.931,1 k. A. k. A. k. A. Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte k. A. k. A. Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.328.764,4 15.335,2 98.625,8 155.721,9 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 15.335,2 103.198,7 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Sparkasse Neunkirchen Seite: 33 von 47 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere 127.915,2 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 153.977,6 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Sparkasse Neunkirchen Seite: 34 von 47 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Neunkirchen gemäß Artikel 450 Abs. 2 CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. I. Qualitative Angaben Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Neunkirchen ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten (99,5 % der Tarifbeschäftigten an der Summe aller Beschäftigten) erhält eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis. Ausgestaltung des Vergütungssystems Bei der Sparkasse Neunkirchen erhalten die Beschäftigten neben der Tarifvergütung auf Grund einer Dienstvereinbarung eine erfolgsabhängige Sonderzahlung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis nach Bewertung bis zu 1,25 Monatsgehälter (seit Einführung im Jahr 2002 wurde eine Sonderzahlung von maximal 0,35 Monatsgehältern erreicht). Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Daneben erhält ein Teil der in der Immobilien- und Versicherungsvermittlung sowie dem standardisierten Privatkundenvertrieb tätigen Mitarbeiter eine zielorientierte variable Vergütung. Der Vorstand zahlt am Jahresende Prämien nach freiem Ermessen für besonderes Engagement, die nicht im Zusammenhang mit Vertriebsleistungen / Wertpapierdienstleistungen stehen und sich nicht an der Zielerreichung orientieren. Diese variablen Vergütungen sind von untergeordnetem Umfang und für sie sind angemessene Obergrenzen festgelegt. Sparkasse Neunkirchen Seite: 35 von 47 Zusätzlich erhalten Mitarbeiter Sachbezüge, die im Geschäftsverkehr einer Sparkasse üblich sind, jedoch über der Sachbezugsfreigrenze von 44,00 EUR oder der Grenze von 60,00 EUR für Belohnungsessen liegen und nach §37b EStG pauschal versteuert wurden. Vergütungsparameter Vergütungsparameter in der Immobilien- und Versicherungsvermittlung sowie dem standardisierten Privatkundenvertrieb sind die Zielerreichung der jeweiligen Vertriebseinheiten, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Vertriebseinheiten gemessen werden. Art und Weise der Gewährung Mit Ausnahme der auf Basis von Einzelgeschäftsabschlüssen monatlich gezahlten Immobilienvermittlungsprovisionen bei den Immobilienmaklern und der als monatliche Zulage gezahlten Versicherungsprovisionen eines Versicherungsmaklers, werden alle variablen Vergütungen nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen des Sparkassenverbandes Saar (§ 15 (4) SSpkG). Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. II. Quantitative Angaben Die festen Vergütungen der Sparkasse Neunkirchen betragen (ohne die Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung) 16,534 Mio. EUR. Die variablen Vergütungen betragen 0,361 Mio. EUR. 110 Beschäftigte insgesamt erhalten variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Sparkasse Neunkirchen Seite: 36 von 47 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 8,36 % (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 19,43 %. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. 1 7 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 2 3 4 5 6 EU-6a EU-6b Angaben in TEUR 1.494.534,0 k. A. k. A. 6.007,7 k. A. 143.301,3 k. A. k. A. 27.961,8 1.671.804,9 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Sparkasse Neunkirchen Seite: 37 von 47 Angaben in TEUR Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandver1.522.728,8 1 mögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträ-233,0 2 ge) 1.522.495,8 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Deri3 vate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne 4.032,7 4 anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf1.975,0 5 fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k. A. Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derik. A. vaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rech6 nungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse k. A. 7 bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikok. A. 8 positionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditdek. A. 9 rivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte k. A. 10 und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 6.007,7 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der 11 Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach k. A. 12 Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -fordek. A. 13 rungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k. A. 14 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposik. A. tion gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der VerordEU-14a nung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k. A. 15 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikok. A. EU-15a positionen) k. A. Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungs16 geschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 17 501.473,2 Sparkasse Neunkirchen Seite: 38 von 47 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ-358.172,0 ge) 143.301,3 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der 19 Zeilen 17 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. k. A. EU-19a 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach k. A. Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unEU-19b berücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 139.711,3 1.671.804,9 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 21 (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 8,36 22 Verschuldungsquote Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Ja = Transitional EU-23 Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) k. A. EU-24 Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 18 Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Sparkasse Neunkirchen EU-1 EU-2 EU-3 EU-4 EU-5 EU-6 EU-7 EU-8 EU-9 EU-10 EU-11 EU-12 Seite: 39 von 47 Angaben in TEUR Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne 1.522.728,8 Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen im Handelsbuch k. A. Risikopositionen im Anlagebuch, davon Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 1.522.728,8 20.465,1 181.109,4 14.686,2 15.502,2 437.618,9 290.683,0 362.909,4 26.836,3 172.918,4 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) 1 2 Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird aufgrund der derzeitigen Ausgangssituation und dem Geschäftsmodell der Sparkasse als äußerst gering betrachtet. Die Entwicklung der Leverage Ratio wird im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überwacht. Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten Per 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Leverage Ratio auf 8,36 % (31. Dezember 2015: 7 %). Ursächlich hierfür ist ein Anstieg des Kernkapitals auf 139, 7 Mio. EUR. Zur Entwicklung des Kernkapitals wird auf das Kapitel „Eigenmittel (Art. 437 CRR)“ verwiesen. Die Gesamtrisikopositionsmessgröße stieg auf 1.671,8 Mio. EUR. Hierzu haben maßgeblich die gestiegenen bilanzwirksamen Risikopositionen beigetragen. Tabelle: Überblick zu den qualitativen Offenlegungsanforderungen zur Verschuldung – (LRQua) Sparkasse Neunkirchen Seite: 40 von 47 Anhang 1 31.12.2016 Angaben in EUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 5a k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 111.744.304,66 26 (1) (c) k. A. 26 (1) 28.200.000,00 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84, 479, 480 k. A. Von unabhängiger Seite geprüfte k. A. Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor 139.944.304,66 regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen k. A. (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert -139.811,69 um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 26 (2) k. A. 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -93.207,79 Sparkasse Neunkirchen 10 Seite: 41 von 47 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k. A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 11 15 16 17 18 19 20 20a k. A. 33 (a) Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) 20c k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. Sparkasse Neunkirchen 21 22 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 28 29 k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. k. A. 48 (1), 470 (2) k. A. k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. k. A. 36 (1) (a), 472 (3) k. A. 36 (1) (I) k. A. k. A. k. A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k. A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k. A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... 27 Seite: 42 von 47 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k. A. 481 k. A. 481 -93.207,79 36 (1) (j) -233.019,48 139.711.285,18 k. A. 51, 52 k. A. -93.207,79 Sparkasse Neunkirchen 32 Seite: 43 von 47 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k. A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 486 (3) k. A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. k. A. 33 k. A. 486 (3) k. A. k. A. 483 (3) k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines k. A. Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen k. A. Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des k. A. Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des k. A. Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des -93.207,79 zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu -93.207,79 bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände -93.207,79 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 472 (4) Sparkasse Neunkirchen Seite: 44 von 47 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 42 42a 43 44 45 49 k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 48 k. A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k. A. 468 k. A. 56 (e) 93.207,79 36 (1) (j) k. A. k. A. k. A. 139.711.285,18 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 62, 63 k. A. 486 (4) k. A. k. A. 483 (4) k. A. k. A. 87, 88, 480 k. A. k. A. 486 (4) k. A. 50 Kreditrisikoanpassungen 9.000.000,00 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 9.000.000,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. k. A. Sparkasse Neunkirchen 53 54 54a Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste Seite: 45 von 47 k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) 9.000.000,00 k. A. Sparkasse Neunkirchen 59 59a Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Seite: 46 von 47 148.711.285,18 k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.004.363.288,06 13,91 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,91 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,81 92 (2) (c) 64 65 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 67 davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer 67a 69 70 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 68 6.289.735,75 CRD 128, 129, 130 6.277.270,55 12.465,20 k. A. k. A. CRD 131 6,81 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des 10.818.748,70 36 (1) (h), 45, 46, Instituts in Kapitalinstrumenten von 472 (10), 56 (c), 59, Unternehmen der Finanzbranche, an denen 60, 475 (4), 66 (c), das Institut keine wesentliche Beteiligung 69, 70, 477 (4), hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des 2.000,00 36 (1) (i), 45, 48, Instituts in Instrumenten des harten 470, 472 (11) Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld Sparkasse Neunkirchen Seite: 47 von 47 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige k. A. 36 (1) (c), 38, 48, latente Steueransprüche, die aus temporären 470, 472 (5) Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 9.000.000,00 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von 11.425.311,85 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare k. A. 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von k. A. 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1k. A. 484 (3), 486 (2) und Instrumente, für die die Auslaufregelungen (5) gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 k. A. 484 (3), 486 (2) und ausgeschlossener Betrag (Betrag über (5) Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, k. A. 484 (4), 486 (3) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 83 84 85 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener k. A. 484 (5), 486 (4) und Betrag (Betrag über Obergrenze nach (5) Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente