Drucksache 15/ 3295 20.10.2004 15. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Neuordnung der Kita-Landschaft – Vorbereitung der Gründung kommunaler Eigenbetriebe Drucksachen 15/915 und 15/1460 Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 14.11.2002 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Fortsetzung des Übertragungsprozesses von kommunalen Kitas an freie Träger und eine mögliche Überführung kommunaler Kitas in neue Rechtsformen vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzulegen, - wie der Senat im Rahmen des Übertragungsprozesses Träger und Angebotsvielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sicherstellen wird, - welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Interessen der Beschäftigten im Prozess der Übertragung und möglicher Ausgliederungen zu sichern, - wie im Rahmen einer möglichen Ausgliederung kommunaler Kitas sichergestellt wird, dass die Tagesbetreuung als bezirkliche Aufgabe auch weiterhin durch die Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse gesteuert wird, Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode - - Drucksache 15/ 3295 wie der Senat gemeinsam mit den Bezirken das Problem notwendiger Investitionen in die bauliche Substanz der Kitas insgesamt und speziell der zur Übertragung vorgesehenen Einrichtungen lösen wird und Ziele des Senats sind: - die Konzentration der Jugendämter auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben, insbesondere die integrierte Wahrnehmung der Fach- und Ressourcenverantwortung; - die Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas auf Träger außerhalb der Jugendämter und deren Finanzierung über Kostensätze - und damit die Schaffung der Voraussetzungen für die vom Senat angestrebte Gutscheinfinanzierung, sowie - die Budgetierung der Jugendämter auf Basis der vom jeweiligen Bezirk zu versorgenden Kinder des Bezirks. wie der Senat sicherstellt, dass Berliner Kinder in allen Einrichtungen, unabhängig, ob in freier oder kommunaler Trägerschaft, die gleichen pädagogischen Bedingungen und Ausstattungen als Voraussetzung für die notwendige Qualitätssicherung und -entwicklung vorfinden. Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig über den Prozess der Umstrukturierung der Berliner KitaLandschaft und insbesondere über den Fortgang des Übertragungsprozesses zu berichten. Erstmals soll dies zum 31. Dezember 2002 und dann regelmäßig zum Ende des folgenden Jahres geschehen. Diese Berichte ersetzen die momentan im jeweils im Frühjahr des Jahres zu erstattenden Übertragungsberichte an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.“ Zu den ersten Arbeitsschritten im Hinblick auf den / die kommunalen Träger gehören: - die Festlegung der optimalen Betriebsgröße für kommunale Träger; - die endgültige Festlegung der Rechtsform des / der kommunalen Träger; - die Festlegung der sinnvoller Weise zentral wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung des Personaleinsatzes und evtl. auftretender Überhangprobleme; - die Festlegung der notwendiger Weise dezentral/ regional wahrzunehmenden Aufgaben insbesondere der pädagogischen Leitung und Qualitätssicherung; - die Erarbeitung einer Satzung.“ Hierzu wird berichtet: Der Senat hatte im März 2003 einen Schlussbericht über den Stand der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs ( Drs. Nr. 15/1460) abgegeben und in diesem abschließend festgestellt, dass dem Abgeordnetenhaus über die weitere Entwicklung jeweils zum Ende des Jahres zu berichten sei. Parallel zu diesem Bericht, der sich auf die Vorbereitungen für die Gründung kommunaler Eigenbetriebe als Voraussetzung für die Einführung der Gutscheinfinanzierung konzentriert, legt der Senat dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine Vorlage zur Kenntnisnahme über die Vereinbarung über das Verfahren zur Übertragung von städtischen Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe (Übertragungsverfahrensvereinbarung - ÜvV) vor. In dem Zusammenhang wird über die Umsetzung der meisten Punkte des o.a. Auftrags berichtet. Mit der Umsetzung der vorgegebenen Ziele und Arbeitsschritte wird Markttransparenz geschaffen und eine verbesserte Angebotssteuerung erreicht, durch deren Auswertung eine konkrete Darstellung von Konsolidierungseffekten möglich wird. Der im Senatsbeschluss angestrebte Termin 1. Januar 2004 für die Gründung kommunaler Träger war nicht einzuhalten. Das lag einerseits an Verzögerungen bei der Lösung des Problems des Sanierungsbedarfs der kommunalen Kitas, die auch die Fertigstellung der Übertragungsverfahrensvereinbarung im Hinblick auf die freien Träger verzögerte, aber auch an der parallel verlaufenden Diskussion und Entscheidung Ende 2003 über die Verlagerung aller Horte der Jugendhilfe auf die Grundschule, weil sich dadurch das Mengengerüst für die Neuordnung der Kitalandschaft um nahezu 34.000 Plätze reduzieren musste. Hinzu kamen deutliche Interessengegensätze zwischen Bezirken und Senat bei der Bewertung der anzustrebenden Rechtsform der kommunalen Träger und deren Zahl. In seiner 16. Sitzung am 30. April 2002 hatte der Senat im Rahmen der Beschlussfassung zur Senatsvorlage „Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission Staats-aufgabenkritik u. a.“ beschlossen: „Der Senat beabsichtigt, bis zum 1.1.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen Kindertagesstätten aus der Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen, bzw. mehrere regionale Träger kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen. 1. Erste Umsetzungsschritte 2 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3295 Lösung: Erstens der nahtlose Personalübergang und zweitens, dass für die in den Eigenbetrieb wechselnden Kitas neue Betriebserlaubnisse nicht erforderlich sind. Außerdem entstehen bei Weiterübertragungen auf freie Träger keine zusätzlichen Ausgleichsansprüche der VBL. Um eine langfristige Weiterentwicklung der kommunalen Trägerschaft nicht auszuschließen, empfehlen die Jugendstadträtinnen und Jugendstadträte eine einheitliche Satzung zu erarbeiten und in diese eine Option für eine spätere einvernehmliche Umwandlung in eine gGmbH aufzunehmen. Zur Klärung der relevanten Fragen wurde parallel zur Arbeitsgruppe „AG Maßnahmenkatalog“ (AG MK) unter der Federführung der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport eine Arbeitsgruppe aller Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte eingerichtet. Ende 2003 haben die für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ein neues Leitbild für ein modernes Jugendamt beschlossen, zu dem insbesondere die Konzentration der Jugendämter auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben gehört. Die Senatsverwaltung präferierte hingegen lange die gGmbH- Lösung, weil nur diese die komplette Herauslösung des Personals aus dem Personalkörper des öffentlichen Dienstes (ÖD) erlaubt und damit den freien Trägern vergleichbare Bedingungen sowohl für die Sanierung der verbleibenden kommunalen Kitas wie auch für das Personal gewährleisten kann. Die Schwierigkeiten der Einhaltung der Personalstandards unter den Bedingungen des nur für den ÖD geltenden Anwendungstarifvertrages wären überwindbar gewesen. Zentrales Argument war jedoch, dass nach Auffassung des Senats die gGmbH-Lösung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit deutliche Vorteile bieten würde. Damit hat sich die AG der für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte frühzeitig für die Ausgliederung der städtischen Kitas und deren Zusammenführung unter dem Dach einer neu gebildeten kommunalen Trägerschaft ausgesprochen und dafür folgende Vorteile benannt: die Sicherstellung gleicher Standards für alle Kindertagesstätten, mehr Planungssicherheit für die städtischen Kitas, die Betriebsführung nach betriebswirtschaftlichen Verfahren die Einführung der Kostensatzfinanzierung und damit die Vergleichbarkeit der Kosten mit den freien Trägern als Voraussetzung für die Einführung des Gutscheinverfahrens. Da diese gegensätzlichen Positionen, insbesondere in der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nicht auflösbar schienen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport das Büro Knauthe & Eggers und über dieses die Universität Potsdam zu den betriebswirtschaftlichen Aspekten mit der Beratung des Arbeitskreises der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte beauftragt. Strittig blieben jedoch lange Zeit die Rechtsform für die kommunale Trägerschaft und die Zahl der Betriebe und – nach dem Beschluss über die Hortverlagerung an die Schule - auch die künftige Zahl der kommunalen Plätze. Hier kam es nunmehr zu einer weitgehenden Einigung, die den zügigen Einstieg in die konkrete Vorbereitung der Gründung neuer kommunaler Träger erlaubt. Die Übertragung der verbleibenden städtischen Kitaplätze auf diese Träger ist nach Auffassung des Senats zum 1. Juli 2005 möglich. Der Senat folgt damit nicht dem Votum des Rats der Bürgermeister, der die Gründung zum 1. Januar 2006 empfohlen hat. Zur Zielerreichung muss am Termin 1. Juli 2005 festgehalten werden. Mit Unterstützung externer begleitender Beratung ist dies möglich, wenn sich die Bezirke konstruktiv an den notwendigen Reformprozessen beteiligen. 2. Zur Rechtsform Trägerschaft der Im Hinblick auf die Rechtsform vertrat die Universität Potsdam in ihrer betriebswirtschaftlichen Stellungnahme die Auffassung, dass „eine verbesserte Wirtschaftlichkeit durch die Wahl der Rechtsform einer GmbH nicht konstatiert werden“ könne. Überzeugend war insbesondere der Hinweis auf die strategische Relevanz der kommunalen Trägerschaft in Form einer Eigenbetriebslösung für die Qualitätssteuerung im Bereich der vorschulischen Bildung, und zwar durch die engere Bindung an die Verwaltung. Gerade im Hinblick auf die parallel zu den Strukturfragen geführte Debatte zur Verbesserung der Qualität der Kitas als Bildungseinrichtungen hat dieses Argument schließlich auch die Senatsseite davon überzeugt, sich dem Vorschlag der Bezirke anzuschließen. kommunalen Hinsichtlich der Rechtsform wurde und wird von den Jugendstadträtinnen und Jugendstadträten die Eigenbetriebslösung bevorzugt, weil diese die am leichtesten zu realisierende Form der Ausgliederung darstellt. Vor allem zwei Fakten sprechen für diese Denn auch wenn künftig sichergestellt wird, dass alle Einrichtungen aller Träger verbindlich das Bildungsprogramm umsetzen werden, so benötigt 3 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3295 der öffentliche Träger der Jugendhilfe doch einen vertieften Einblick in die Erprobung neuer Arbeitsweisen und Modelle wie auch der dafür konkret einzusetzenden Mittel. Von besonderer Bedeutung ist hier auch die Umsetzung des Programms zur Integration der Kinder nicht deutscher Herkunftssprache, die bisher und vermutlich auch künftig überproportional in kommunalen Einrichtungen betreut werden. Hier erproben einige Bezirke bereits in eigener Initiative neue Sprachförderkonzepte und die weitere Steuerung dieser Vorhaben durch die öffentliche Jugendhilfe scheint daher sinnvoll. Fazit: Es besteht nunmehr Konsens zwischen Senat und Bezirken, dass die Eigenbetriebslösung als Rechtsform umzusetzen ist, da die Steuerbarkeit durch den öffentlichen Träger (Senat und Bezirke) aufgrund der größeren Verwaltungsnähe des Eigenbetriebs größer ist. Dieses Argument gilt auch für die Steuerbarkeit der Entwicklung der Kostenstrukturen, die dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe notwendige Informationen im Hinblick auf die Fortschreibung des Kostenblatts erlaubt, das künftig Basis der Finanzierung aller Träger sein wird. der Personalplanung, den regionalen Leitungsaufgaben und der Fachberatung, der Personalverwaltung und operativen Personalsteuerung, der Planung, Bestellung und Koordination der Verpflegung, dem Gebäude- und Liegenschaftsmanagement inklusive Facilitiy – Management, dem internen und externen Rechnungswesen, dem Einkauf, dem wirtschaftlichem Controlling und der Qualitätskontrolle (pädagogisch und bei der Umsetzung sonstiger Bestimmungen) Nach Auffassung der Universität Potsdam muss die zu wählende Größe eine fachliche Spezialisierung der für Verwaltung zuständigen Mitarbeiter ebenso zulassen wie eine Vertretung untereinander. Deshalb scheide die Variante „jedem Bezirk seinen Kitabetrieb“ völlig aus, da eine notwendige Mindestbetriebsgröße mit angemessenen Spezialisierungsoptionen nicht herbeigeführt werden könne. Ebenso wird aber auch von einem einzigen zentralen Betrieb eher abgeraten. Die Stellungnahme empfiehlt daher eine Entscheidung für mehrere dezentrale regionale Träger und zwar aus folgenden Erwägungen: Die Abstimmung mit den bezirklichen Angeboten wird intensiviert; Die Verfolgung spezieller politischer Ziele (der Bezirke) gelingt besser als bei einem landesweiten Aktionsradius; wobei es legitim ist, wenn Bezirkspolitiker zur Legitimation ihrer politischen Arbeit „ vorzeigbare Gestaltungsbereiche fordern, in denen sie nach außen für den Bürger sichtbar gestalten können“. Die Problemnähe ist größer. Die Leistungserbringung ist besser auf die speziellen regionalen Erfordernisse zugeschnitten. Die Fachberater/innen sind aufgrund kürzerer Wege besser erreichbar, bzw. einsetzbar. 3. Wahl der Betriebsgröße Auch im Hinblick auf die Betriebsgröße und die Zahl der künftigen Eigenbetriebe konnte die o.a. Stellungnahme der Universität Potsdam zur Differenzierung der Sichtweisen beitragen. Sie betont, dass von einer zunehmenden Betriebsgröße im Kitabereich im Hinblick auf die Kostenfunktion nur ein begrenzter Einfluss zu erwarten sei, da die Leistungserstellung in den Einrichtungen wesentlich durch vorgegeben Standards bestimmt werde. Dennoch sei die Größe des Betriebs in Bezug auf ergänzende Leistungen und Verwaltungsfunktionen von Bedeutung. Auch hier geht es um die Optimierung der Steuerbarkeit im Hinblick auf den flexiblen Personaleinsatz der Erzieher und Wirtschaftskräfte über Bezirksgrenzen hinweg ( mit diesem erfahrungsgemäß wichtigen Aspekt hatte die Kommission Staatsaufgabenkritik bereits einen zentralen Träger empfohlen.) den zentralen Einkauf die Spezialisierung der zentralen Verwaltung ( Fachberatung der Kitas, Verwaltung der Liegenschaften, Facility- Management), die größere Unabhängigkeit des Betriebs durch den größeren Abstand zur Verwaltung der einzelnen Bezirke und damit zur Bezirkspolitik. Die Auseinandersetzung mit der sozialraumorientierten Planung der Bezirke zeige allerdings die große regionale Heterogenität auch innerhalb der Bezirke auf, so dass in die künftigen Überlegungen auch der Autonomiegrad der einzelnen Einrichtungen einzubeziehen wäre. Aus Sicht des Senats wären daher bis zu vier regionale Betriebe in Verbindung mit einer weitgehenden Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen der einzelnen Einrichtungen innerhalb des Betriebs eine wirtschaftlich angemessene Größe. Ein zentraler Steuerungsbedarf besteht danach v.a. bei der Strategie- und Fachplanung, die 4 Für bis zu vier regionale Betriebe spricht auch Zahl der voraussichtlich verbleibenden Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3295 kommunalen Plätze. Während die Stellungnahme der Universität Potsdam noch von ca. 12 000 bis 15.000 Plätzen nach der Hortverlagerung und damit der Erhöhung des Anteils öffentlicher Plätze im Schulbereich ausging, ist nunmehr von maximal 28.000 kommunalen Kitaplätzen auszugehen. (Näheres dazu in der Vorlage zur Übertragungsverfahrensvereinbarung) Danach würde bei vier Eigenbetrieben jeder regionale Betrieb über durchschnittlich ca. 7.000 Plätze oder 70 Einrichtungen verfügen können. einheitliche Kostenblatt sichergestellt. Der Senat geht dabei davon aus, dass die Eigenbetriebe wie die freien Träger den Trägereigenanteil von zzt. 9 % selbstständig aufbringen. Die Tatsache, dass die Bezirke mit der Abgabe ihrer Einrichtungen nicht nur Aufgaben verlieren, sondern gleichzeitig mit der umfassenden Finanzierungs- und Planungszuständigkeit auch Kompetenzen hinzugewinnen, war bei der Fokussierung der Diskussion auf die Aspekte Rechtsform und Trägerzahl offensichtlich nicht immer allen Akteuren bewusst. Deshalb sei daran erinnert, dass die freien Träger diese Erweiterung der Zuständigkeit der Jugendämter nur akzeptieren werden, wenn garantiert ist, dass die Distanz des Jugendamts zu allen Trägern gleich groß ist und dadurch auszuschließen ist, dass die kommunalen Kitas eines Bezirks bei der Platzbelegung bevorzugt werden. Eine solche Struktur der kommunalen Trägerschaft hätte folgende Vorteile: Bei einem Zusammenschluss z.B. von jeweils drei Bezirken wäre über die Vertretung im Aufsichtsgremium, bzw. Vorstand der Einfluss der Bezirkspolitik auf die jeweiligen Betriebe gewahrt. Die Vorteile einer zentralen Steuerung wären dennoch zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf das Personalmanagement. Die konkrete Berücksichtung sozialräumlicher Bedarfslagen wäre durch die erhöhte Entscheidungskompetenz der Kitaleitungen vor Ort dennoch möglich. Die gleich große Distanz aller Einrichtungen und Träger zu den Jugendämtern eröffnet diesen auch neue und bessere sozialräumliche Steuerungschancen: z. B. könnten sie mit allen regional wirkenden Trägern gemeinsam Planungsgrundsätze für die Zusammensetzung der Kindergruppen im Hinblick auf den sprachlichen Hintergrund der Kinder entwickeln, um die Probleme der unterschiedlichen Belastung durch die stark differierenden Anteile von Migrantenkindern in den Griff zu bekommen. Dieses Problem war angesichts der Doppelfunktion der Jugendämter als Einrichtungsträger und Planungsverantwortliche und damit als Konkurrenten für die freien Träger in der Vergangenheit nicht lösbar. Ein Teil der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte verfolgt ebenfalls dieses Modell. Es gibt bereits erste Abstimmungen zwischen einzelnen Bezirken. Einige Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte haben sich noch nicht entschieden und einige streben einen bezirkseigenen Betrieb an. Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte einigten sich auf Konsens dahingehend, dass eine Zahl von 12 – X Trägern angestrebt werde. 4. Unterstützung der Gründung kommunaler Träger durch externe Organisationsberatung Aus Sicht des Senats ist bei der Festlegung der Anzahl der Träger auch zu berücksichtigen, wie künftig die Interessen der kommunalen Kitas gegenüber dem Senat z.B. im Hinblick auf die Kostenblattentwicklung wahr genommen werden können. Es kann künftig nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sein, die Interessenvertretung der verschiedenen Träger zu koordinieren. Der Senat erwartet daher, dass sich die kommunalen Träger zu einem Trägerverbund als Interessenvertretung zusammenschließen. Dieser soll auch weitere Koordinierungsaufgaben insbesondere beim Ausgleich von Personalbedarfen wahrnehmen. Sollte ein Träger infolge ungelöster Probleme durch Belegungsschwankungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen diese von den verantwortlichen Bezirken ausgeglichen werden. Der Senat wird finanzielle Risiken nicht abfangen. Er weist darauf hin, dass sich das wirtschaftliche Risiko bei kleinen Trägern erhöht. Die kommunalen Träger stehen mit ihrem Angebot im direkten wirtschaftlichen Vergleich zu dem der Freien Träger. Dies wird insbesondere durch das zukünftig Die Ausgliederung der städtischen Kitas gehört zu den zentralen Projekten der Berliner Verwaltungsmodernisierung, ermöglicht sie doch, deren Hauptziel zu erreichen: Die Konzentration der Verwaltung auf staatliche Kernaufgaben nach Auslagerung der Leistungserbringung auf Dritte. Im Rahmen der dafür entwickelten Neuordnungsagenda wurde auf Basis einer europaweiten Ausschreibung in einem zweistufigen Auswahlverfahren die Firma Mummert & Partner, die sich für dieses Projekt mit der Firma Price – Waterhouse zusammengeschlossen hat, ausgewählt. Die Organisationsberatung wird den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( Bezirke und Fachverwaltung) bei allen noch zu erledigenden Organisationsfragen begleiten. Nach Auffassung des Senats sollte ausgehend von der aktuellen Situation die Beratung folgende Aufgaben erfüllen: 5 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3295 ausgeben“ vom 16. März 2004 – Drs. 15/2650-zu entnehmen. Unterstützung bei der Vorbereitung der Gründung der kommunalen Träger und Beratung der Bezirke im Hinblick auf die Entscheidungen über eine optimale Zusammensetzung dieser regionalen Träger. Die Erarbeitung einer für alle Träger einheitlichen Satzung, in deren Rahmen die künftige Leitungsstruktur einschließlich der Vertretung der Bezirksinteressen zu klären ist und in der die Option für eine künftige Weiterentwicklung zu einer gGmbH auch nach Auffassung der Stadträtinnen und Stadträte enthalten sein sollte. Unterstützung beim Aufbau des Rechnungswesens. Unterstützung bei der Vorbereitung des Personalübergangs und der Herauslösung der erforderlichen Mittel aus den Bezirkshaushalten. Unterstützung bei der Klärung von evtl. auftretenden Konflikten zwischen den Bezirken und ggfs. der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Der Rat der Bürgermeister hat am 12. August 2004 dem Bericht mit folgenden Vorbehalten zugestimmt: a) Gründungstermin Der vorgesehene Gründungstermin der Eigenbetriebe zum 01.07.2005 wird angesichts parallel verlaufender Verfahren wie die Überführung von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft und die Übertragung der Hortplätze auf Schulen als nicht realisierbar eingeschätzt. Zudem wird ein unverhältnismäßig hoher haushaltstechnischer Aufwand erwartet. Als neuer Termin sollte daher der 01.01.2006 festgelegt werden. b) 9%-iger Eigenanteil Gewünscht wird der Verzicht auf die Erwirtschaftung des vorgesehenen Eigenanteils von 9%. Eine analoge Anwendung der für freie Träger bestehenden Vorgabe wird aufgrund des bindenden Dienst- und Tarifrechts sowie mangels geeigneter Geschäftsfelder abgelehnt. Die Struktur für das Projektmanagement ist weitgehend vorbereitet und kann nach der inzwischen erfolgten Umorganisation des Jugendbereichs der Fachverwaltung zeitnah umgesetzt werden. Das Projekt wird durch die Lenkungsgruppe, die sich unter Leitung des Senators für Bildung, Jugend und Sport, dem Senator für Finanzen, einem Bezirksbürgermeister und einem Vertreter der LIGA zusammensetzt, gesteuert. Für die einzelnen Themenbereiche sind kontinuierlich tagende Arbeitsgruppen aus Bezirksvertretern und Vertretern der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport sowie Finanzen zu bilden. Diese Maßnahmen können so umgesetzt werden, dass die kommunalen Eigenbetriebe am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufnehmen können. c) Übernahme finanzieller Risiken Unter Hinweis darauf, dass die Bezirke keine selbständigen Kommunen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind und Träger der Eigenbetriebe das Land Berlin ist, spricht sich der RdB gegen eine alleinige Übernahme der finanziellen Risiken aus. d) Bildung eines Trägerverbunds In der Verpflichtung zur Bildung eines Trägerverbunds sieht der Rat der Bürgermeister einen Systembruch, der dem Grundgedanken zur Gründung von Eigenbetrieben – der Einführung des Wettbewerbsgedankens im Kindertagesbetreuungsbereich – widerspricht und somit zu Wettbewerbsnachteilen führt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Interessen der Eigenbetriebe von den sie tragenden Bezirken vertreten werden. Der Senat respektiert die Eigenverantwortung der Bezirke und stellt es deshalb in ihr Ermessen, welche Bezirke sich zu kommunalen Trägern zusammen schließen wollen oder als Bezirke eigene Eigenbetriebe gründen wollen. Er weist aber darauf hin, dass er den Bezirken keine Risikoabfederung gewähren kann. Durch die Kostensatzfinanzierung wird allen Einrichtungen aller Träger die gleiche finanzielle Ausstattung garantiert. Damit sind auch alle Voraussetzungen für die parallel in Vorbereitung befindliche Gutscheinfinanzierung durch die 12 Bezirke er-füllt. In den Punkten a-d konnte der Senat der Argumentation des Rats der Bürgermeister nicht folgen. Zur Zielerreichung muss am Termin 01.07.2005 festgehalten werden. Dies ist mit der Unterstützung externer begleitender Beratung möglich, wenn sich die Bezirke konstruktiv an den Reformprozessen beteiligen. Die fach- und Ressourcenverantwortung sowie die Einführung eines einheitlichen Finanzierungssystems für die Einrichtungen freier und kommunaler Träger sind Kernelemente der angestrebten Neustruktur. Dazu gehört die Erbringung des Eigenanteils ebenso wie die Übernahme finanzieller Risiken. Die Vorgaben sind – insbesondere bei Bezirkszusammenschlüssen – Nähere Ausführungen zu diesem Komplex sind dem Bericht über „Kinder brauchen Kinder - V: Finanzierung der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft angleichen“ und „Gutes Essen für gutes Geld Verpflegungskostenanteil aus Elternbeteiligung für die Beköstigung in den Kitas 6 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3295 realisierbar. Die Einrichtung eines Trägerverbundes schränkt aus Sicht des Senats die Wettbewerbsfähigkeit nicht ein, sondern erlaubt vielmehr eine effektive Koordination und eine flexiblere Steuerung des Personaleinsatzes. Vorgesehen ist, mit der Einführung der geplanten Gutscheinfinanzierung die einheitliche Budgetierung der Kindertagesbetreuung zu verbinden. Die Ressourcen- und Budgetverantwortung wird dann vollständig – sowohl für freie als auch kommunale Träger – auf die Bezirke verlagert. e) Sanierungsbedarf Die Bezirke erwarten für die Kindertagesstätten der Eigenbetriebe einen hohen Sanierungsbedarf. Da ihnen die Aufnahme von Krediten nicht eingeräumt wird, werden Wettbewerbsnachteile gesehen und Festlegungen zum Abbau des Sanierungsbedarfs einschließlich einer Kostenübernahme durch den Senat erwartet. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 19. Oktober 2004 Der Senat von Berlin Dieser Forderung konnte nicht gefolgt werden. Der vorgesehene Hinweis, dass die Satzungen der Eigenbetriebe entgegen § 13 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz keine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten vorsehen dürfen, stellt u.a. unter Hinblick auf die Verfassungsklage in Karlsruhe sicher, dass das Kreditvolumen des Landes Berlin nicht erhöht wird. Die Betriebserlaubnis wird durch den bestehenden Bestandsschutz für die Einrichtungen der Eigenbetriebe nicht tangiert. f) Kürzung der Bezirksbudgets Der RdB hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass mit der Gründung der Eigenbetriebe die Budgets der Bezirke nur um die für Zwecke der Kindertagesbetreuung tatsächlich zugewiesenen Beträge zu kürzen sind. Karin S c h u b e r t Bürgermeisterin Klaus B ö g e r Senator für Bildung, Jugend und Sport Der Senat interpretiert den Hinweis dahingehend, dass die notwendigen Anpassungen an die Erfordernisse im Zusammenhang mit den Eigenbetriebsgründungen erfolgen. 7