Mitteilung – zur Kenntnisnahme

Werbung
Drucksache 15/ 3295
20.10.2004
15. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Neuordnung der Kita-Landschaft –
Vorbereitung der Gründung kommunaler Eigenbetriebe
Drucksachen 15/915 und 15/1460
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus
zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 14.11.2002
Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Fortsetzung des
Übertragungsprozesses von kommunalen Kitas an freie Träger und
eine mögliche Überführung kommunaler Kitas in neue
Rechtsformen vorzulegen.
Dabei ist insbesondere darzulegen,
-
wie der Senat im Rahmen des Übertragungsprozesses Träger
und Angebotsvielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der
Eltern sicherstellen wird,
-
welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Interessen der
Beschäftigten im Prozess der Übertragung und möglicher
Ausgliederungen zu sichern,
-
wie im Rahmen einer möglichen Ausgliederung kommunaler
Kitas sichergestellt wird, dass die Tagesbetreuung als
bezirkliche Aufgabe auch weiterhin durch die Jugendämter
und Jugendhilfeausschüsse gesteuert wird,
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
-
-
Drucksache 15/ 3295
wie der Senat gemeinsam mit den Bezirken das
Problem notwendiger Investitionen in die
bauliche Substanz der Kitas insgesamt und
speziell der zur Übertragung vorgesehenen
Einrichtungen lösen wird und
Ziele des Senats sind:
- die Konzentration der Jugendämter auf die
Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben,
insbesondere die integrierte Wahrnehmung der
Fach- und Ressourcenverantwortung;
- die Verlagerung der Leistungserbringung in
Kitas auf Träger außerhalb der Jugendämter und
deren Finanzierung über Kostensätze
- und damit die Schaffung der Voraussetzungen
für die vom Senat angestrebte Gutscheinfinanzierung, sowie
- die Budgetierung der Jugendämter auf Basis der
vom jeweiligen Bezirk zu versorgenden Kinder
des Bezirks.
wie der Senat sicherstellt, dass Berliner Kinder
in allen Einrichtungen, unabhängig, ob in freier
oder kommunaler Trägerschaft, die gleichen
pädagogischen Bedingungen und Ausstattungen
als Voraussetzung für die notwendige
Qualitätssicherung und -entwicklung vorfinden.
Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig über den
Prozess der Umstrukturierung der Berliner KitaLandschaft und insbesondere über den Fortgang des
Übertragungsprozesses zu berichten. Erstmals soll
dies zum 31. Dezember 2002 und dann regelmäßig
zum Ende des folgenden Jahres geschehen. Diese
Berichte ersetzen die momentan im jeweils im
Frühjahr
des
Jahres
zu
erstattenden
Übertragungsberichte an den Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses.“
Zu den ersten Arbeitsschritten im Hinblick auf den /
die kommunalen Träger gehören:
- die Festlegung der optimalen Betriebsgröße für
kommunale Träger;
- die endgültige Festlegung der Rechtsform des /
der kommunalen Träger;
- die Festlegung der sinnvoller Weise zentral
wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere im
Hinblick
auf
die
Steuerung
des
Personaleinsatzes und evtl. auftretender
Überhangprobleme;
- die Festlegung der notwendiger Weise
dezentral/
regional
wahrzunehmenden
Aufgaben insbesondere der pädagogischen
Leitung und Qualitätssicherung;
- die Erarbeitung einer Satzung.“
Hierzu wird berichtet:
Der Senat hatte im März 2003 einen
Schlussbericht über den Stand der Erarbeitung des
Maßnahmenkatalogs ( Drs. Nr. 15/1460) abgegeben
und in diesem abschließend festgestellt, dass dem
Abgeordnetenhaus über die weitere Entwicklung
jeweils zum Ende des Jahres zu berichten sei.
Parallel zu diesem Bericht, der sich auf die
Vorbereitungen für die Gründung kommunaler
Eigenbetriebe als Voraussetzung für die Einführung
der Gutscheinfinanzierung konzentriert, legt der
Senat dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine
Vorlage zur Kenntnisnahme über die Vereinbarung
über das Verfahren zur Übertragung von städtischen
Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe
(Übertragungsverfahrensvereinbarung - ÜvV) vor.
In dem Zusammenhang wird über die Umsetzung
der meisten Punkte des o.a. Auftrags berichtet.
Mit der Umsetzung der vorgegebenen Ziele und
Arbeitsschritte wird Markttransparenz geschaffen
und eine verbesserte Angebotssteuerung erreicht,
durch deren Auswertung eine konkrete Darstellung
von Konsolidierungseffekten möglich wird.
Der im Senatsbeschluss angestrebte Termin
1. Januar 2004 für die Gründung kommunaler
Träger war nicht einzuhalten. Das lag einerseits an
Verzögerungen bei der Lösung des Problems des
Sanierungsbedarfs der kommunalen Kitas, die auch
die
Fertigstellung
der
Übertragungsverfahrensvereinbarung im Hinblick
auf die freien Träger verzögerte, aber auch an der
parallel verlaufenden Diskussion und Entscheidung
Ende 2003 über die Verlagerung aller Horte der
Jugendhilfe auf die Grundschule, weil sich dadurch
das Mengengerüst für die Neuordnung der
Kitalandschaft um nahezu 34.000 Plätze reduzieren
musste. Hinzu kamen deutliche Interessengegensätze
zwischen Bezirken und Senat bei der Bewertung der
anzustrebenden Rechtsform der kommunalen Träger
und deren Zahl.
In seiner 16. Sitzung am 30. April 2002 hatte der
Senat im Rahmen der Beschlussfassung zur
Senatsvorlage „Schlussfolgerungen des Senats aus
dem Abschlussbericht der Expertenkommission
Staats-aufgabenkritik u. a.“ beschlossen:
„Der Senat beabsichtigt,
bis zum 1.1.2004 alle noch von den Bezirken
betriebenen
Kindertagesstätten
aus
der
Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen,
bzw. mehrere regionale Träger kommunaler
Kindertagesstätten zu übertragen.
1. Erste Umsetzungsschritte
2
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode


Drucksache 15/ 3295
Lösung: Erstens der nahtlose Personalübergang und
zweitens, dass für die in den Eigenbetrieb
wechselnden Kitas neue Betriebserlaubnisse nicht
erforderlich sind. Außerdem entstehen bei
Weiterübertragungen auf freie Träger keine
zusätzlichen Ausgleichsansprüche der VBL. Um
eine
langfristige
Weiterentwicklung
der
kommunalen Trägerschaft nicht auszuschließen,
empfehlen
die
Jugendstadträtinnen
und
Jugendstadträte eine einheitliche Satzung zu
erarbeiten und in diese eine Option für eine spätere
einvernehmliche Umwandlung in eine gGmbH
aufzunehmen.
Zur Klärung der relevanten Fragen wurde
parallel
zur
Arbeitsgruppe
„AG
Maßnahmenkatalog“ (AG MK) unter der
Federführung der Senatsverwaltung Bildung,
Jugend und Sport eine Arbeitsgruppe aller
Bezirksstadträtinnen
und
Bezirksstadträte
eingerichtet.
Ende 2003 haben die für Jugend zuständigen
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ein
neues Leitbild für ein modernes Jugendamt
beschlossen, zu dem insbesondere die
Konzentration der Jugendämter auf die
Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben
gehört.
Die Senatsverwaltung präferierte hingegen lange
die gGmbH- Lösung, weil nur diese die komplette
Herauslösung des Personals aus dem Personalkörper
des öffentlichen Dienstes (ÖD) erlaubt und damit
den freien Trägern vergleichbare Bedingungen
sowohl für die Sanierung der verbleibenden
kommunalen Kitas wie auch für das Personal
gewährleisten kann. Die Schwierigkeiten der
Einhaltung der Personalstandards unter den
Bedingungen des nur für den ÖD geltenden
Anwendungstarifvertrages
wären
überwindbar
gewesen. Zentrales Argument war jedoch, dass nach
Auffassung des Senats die gGmbH-Lösung im
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit deutliche
Vorteile bieten würde.
Damit hat sich die AG der für Jugend
zuständigen
Bezirksstadträtinnen
und
Bezirksstadträte frühzeitig für die Ausgliederung der
städtischen Kitas und deren Zusammenführung unter
dem Dach einer neu gebildeten kommunalen
Trägerschaft ausgesprochen und dafür folgende
Vorteile benannt:
 die Sicherstellung gleicher Standards für alle
Kindertagesstätten, mehr Planungssicherheit für
die städtischen Kitas,
 die
Betriebsführung
nach
betriebswirtschaftlichen Verfahren
 die Einführung der Kostensatzfinanzierung und
damit die Vergleichbarkeit der Kosten mit den
freien Trägern als Voraussetzung für die
Einführung des Gutscheinverfahrens.
Da
diese
gegensätzlichen
Positionen,
insbesondere
in
der
Bewertung
der
Wirtschaftlichkeit nicht auflösbar schienen, hat die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport das
Büro Knauthe & Eggers und über dieses die
Universität Potsdam zu den betriebswirtschaftlichen
Aspekten mit der Beratung des Arbeitskreises der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und
der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte
beauftragt.
Strittig blieben jedoch lange Zeit die Rechtsform
für die kommunale Trägerschaft und die Zahl der
Betriebe und – nach dem Beschluss über die
Hortverlagerung an die Schule - auch die künftige
Zahl der kommunalen Plätze. Hier kam es nunmehr
zu einer weitgehenden Einigung, die den zügigen
Einstieg in die konkrete Vorbereitung der Gründung
neuer kommunaler Träger erlaubt. Die Übertragung
der verbleibenden städtischen Kitaplätze auf diese
Träger ist nach Auffassung des Senats zum 1. Juli
2005 möglich. Der Senat folgt damit nicht dem
Votum des Rats der Bürgermeister, der die
Gründung zum 1. Januar 2006 empfohlen hat. Zur
Zielerreichung muss am Termin 1. Juli 2005
festgehalten werden. Mit Unterstützung externer
begleitender Beratung ist dies möglich, wenn sich
die Bezirke konstruktiv an den notwendigen
Reformprozessen beteiligen.
2. Zur
Rechtsform
Trägerschaft
der
Im Hinblick auf die Rechtsform vertrat die
Universität Potsdam in ihrer betriebswirtschaftlichen
Stellungnahme die Auffassung, dass „eine
verbesserte Wirtschaftlichkeit durch die Wahl der
Rechtsform einer GmbH nicht konstatiert werden“
könne. Überzeugend war insbesondere der Hinweis
auf die strategische Relevanz der kommunalen
Trägerschaft in Form einer Eigenbetriebslösung für
die
Qualitätssteuerung
im
Bereich
der
vorschulischen Bildung, und zwar durch die engere
Bindung an die Verwaltung. Gerade im Hinblick auf
die parallel zu den Strukturfragen geführte Debatte
zur Verbesserung der Qualität der Kitas als
Bildungseinrichtungen hat dieses Argument
schließlich auch die Senatsseite davon überzeugt,
sich dem Vorschlag der Bezirke anzuschließen.
kommunalen
Hinsichtlich der Rechtsform wurde und wird von
den Jugendstadträtinnen und Jugendstadträten die
Eigenbetriebslösung bevorzugt, weil diese die am
leichtesten zu realisierende Form der Ausgliederung
darstellt. Vor allem zwei Fakten sprechen für diese
Denn auch wenn künftig sichergestellt wird, dass
alle Einrichtungen aller Träger verbindlich das
Bildungsprogramm umsetzen werden, so benötigt
3
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 3295


der öffentliche Träger der Jugendhilfe doch einen
vertieften Einblick in die Erprobung neuer
Arbeitsweisen und Modelle wie auch der dafür
konkret einzusetzenden Mittel. Von besonderer
Bedeutung ist hier auch die Umsetzung
des
Programms zur Integration der Kinder nicht
deutscher Herkunftssprache, die bisher und
vermutlich auch künftig überproportional in
kommunalen Einrichtungen betreut werden. Hier
erproben einige Bezirke bereits in eigener Initiative
neue Sprachförderkonzepte und die weitere
Steuerung dieser Vorhaben durch die öffentliche
Jugendhilfe scheint daher sinnvoll.






Fazit: Es besteht nunmehr Konsens zwischen
Senat und Bezirken, dass die Eigenbetriebslösung
als Rechtsform umzusetzen ist, da die Steuerbarkeit
durch den öffentlichen Träger (Senat und Bezirke)
aufgrund der größeren Verwaltungsnähe des
Eigenbetriebs größer ist. Dieses Argument gilt auch
für die Steuerbarkeit der Entwicklung der
Kostenstrukturen, die dem Träger der öffentlichen
Jugendhilfe notwendige Informationen im Hinblick
auf die Fortschreibung des Kostenblatts erlaubt, das
künftig Basis der Finanzierung aller Träger sein
wird.
der Personalplanung,
den regionalen Leitungsaufgaben und der
Fachberatung,
der
Personalverwaltung
und
operativen
Personalsteuerung,
der Planung, Bestellung und Koordination der
Verpflegung,
dem Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
inklusive Facilitiy – Management,
dem internen und externen Rechnungswesen,
dem Einkauf,
dem wirtschaftlichem Controlling und der
Qualitätskontrolle (pädagogisch und bei der
Umsetzung sonstiger Bestimmungen)
Nach Auffassung der Universität Potsdam muss
die zu
wählende Größe eine fachliche
Spezialisierung der für Verwaltung zuständigen
Mitarbeiter ebenso zulassen wie eine Vertretung
untereinander. Deshalb scheide die Variante „jedem
Bezirk seinen Kitabetrieb“ völlig aus, da eine
notwendige Mindestbetriebsgröße mit angemessenen
Spezialisierungsoptionen nicht herbeigeführt werden
könne. Ebenso wird aber auch von einem einzigen
zentralen Betrieb eher abgeraten.
Die Stellungnahme empfiehlt daher eine
Entscheidung für mehrere dezentrale regionale
Träger und zwar aus folgenden Erwägungen:
 Die Abstimmung mit den bezirklichen
Angeboten wird intensiviert;
 Die Verfolgung spezieller politischer Ziele (der
Bezirke) gelingt besser als bei einem
landesweiten Aktionsradius; wobei es legitim
ist, wenn Bezirkspolitiker zur Legitimation ihrer
politischen
Arbeit
„
vorzeigbare
Gestaltungsbereiche fordern, in denen sie nach
außen für den Bürger sichtbar gestalten
können“.
 Die Problemnähe ist größer.
 Die Leistungserbringung ist besser auf die
speziellen
regionalen
Erfordernisse
zugeschnitten.
 Die Fachberater/innen sind aufgrund kürzerer
Wege besser erreichbar, bzw. einsetzbar.
3. Wahl der Betriebsgröße
Auch im Hinblick auf die Betriebsgröße und die
Zahl der künftigen Eigenbetriebe konnte die o.a.
Stellungnahme der Universität Potsdam zur
Differenzierung der Sichtweisen beitragen. Sie
betont, dass von einer zunehmenden Betriebsgröße
im Kitabereich im Hinblick auf die Kostenfunktion
nur ein begrenzter Einfluss zu erwarten sei, da die
Leistungserstellung in den Einrichtungen wesentlich
durch vorgegeben Standards bestimmt werde.
Dennoch sei die Größe des Betriebs in Bezug auf
ergänzende Leistungen und Verwaltungsfunktionen
von Bedeutung.
Auch hier geht es um die Optimierung der
Steuerbarkeit im Hinblick auf
 den flexiblen Personaleinsatz der Erzieher und
Wirtschaftskräfte über Bezirksgrenzen hinweg (
mit diesem erfahrungsgemäß wichtigen Aspekt
hatte die Kommission Staatsaufgabenkritik
bereits einen zentralen Träger empfohlen.)
 den zentralen Einkauf
 die Spezialisierung der zentralen Verwaltung (
Fachberatung der Kitas, Verwaltung der
Liegenschaften, Facility- Management),
 die größere Unabhängigkeit des Betriebs durch
den größeren Abstand zur Verwaltung der
einzelnen Bezirke und damit zur Bezirkspolitik.
Die
Auseinandersetzung
mit
der
sozialraumorientierten Planung der Bezirke zeige
allerdings die große regionale Heterogenität auch
innerhalb der Bezirke auf, so dass in die künftigen
Überlegungen auch der Autonomiegrad der
einzelnen Einrichtungen einzubeziehen wäre.
Aus Sicht des Senats wären daher bis zu vier
regionale Betriebe in Verbindung mit einer
weitgehenden
Dezentralisierung
der
Entscheidungskompetenzen
der
einzelnen
Einrichtungen innerhalb des Betriebs eine
wirtschaftlich angemessene Größe.
Ein zentraler Steuerungsbedarf besteht danach
v.a. bei
 der Strategie- und Fachplanung,
die
4
Für bis zu vier regionale Betriebe spricht auch
Zahl der voraussichtlich verbleibenden
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 3295
kommunalen Plätze. Während die Stellungnahme
der Universität Potsdam noch von ca. 12 000 bis
15.000 Plätzen nach der Hortverlagerung und damit
der Erhöhung des Anteils öffentlicher Plätze im
Schulbereich ausging, ist nunmehr von maximal
28.000 kommunalen Kitaplätzen auszugehen.
(Näheres
dazu
in
der
Vorlage
zur
Übertragungsverfahrensvereinbarung)
Danach würde bei vier Eigenbetrieben jeder
regionale Betrieb über durchschnittlich ca. 7.000
Plätze oder 70 Einrichtungen verfügen können.
einheitliche Kostenblatt sichergestellt. Der Senat
geht dabei davon aus, dass die Eigenbetriebe wie die
freien Träger den Trägereigenanteil von zzt. 9 %
selbstständig aufbringen.
Die Tatsache, dass die Bezirke mit der Abgabe
ihrer Einrichtungen nicht nur Aufgaben verlieren,
sondern gleichzeitig mit der umfassenden
Finanzierungs- und Planungszuständigkeit auch
Kompetenzen hinzugewinnen, war bei der
Fokussierung der Diskussion auf die Aspekte
Rechtsform und Trägerzahl offensichtlich nicht
immer allen Akteuren bewusst. Deshalb sei daran
erinnert, dass die freien Träger diese Erweiterung
der Zuständigkeit der Jugendämter nur akzeptieren
werden, wenn garantiert ist, dass die Distanz des
Jugendamts zu allen Trägern gleich groß ist und
dadurch auszuschließen ist, dass die kommunalen
Kitas eines Bezirks bei der Platzbelegung bevorzugt
werden.
Eine solche Struktur der kommunalen
Trägerschaft hätte folgende Vorteile:
 Bei einem Zusammenschluss z.B. von jeweils
drei Bezirken wäre über die Vertretung im
Aufsichtsgremium, bzw. Vorstand der Einfluss
der Bezirkspolitik auf die jeweiligen Betriebe
gewahrt.
 Die Vorteile einer zentralen Steuerung wären
dennoch zu erreichen, insbesondere im Hinblick
auf das Personalmanagement.
 Die konkrete Berücksichtung sozialräumlicher
Bedarfslagen wäre durch die erhöhte
Entscheidungskompetenz der Kitaleitungen vor
Ort dennoch möglich.
Die gleich große Distanz aller Einrichtungen und
Träger zu den Jugendämtern eröffnet diesen auch
neue
und
bessere
sozialräumliche
Steuerungschancen: z. B. könnten sie mit allen
regional
wirkenden
Trägern
gemeinsam
Planungsgrundsätze für die Zusammensetzung der
Kindergruppen im Hinblick auf den sprachlichen
Hintergrund der Kinder entwickeln, um die
Probleme der unterschiedlichen Belastung durch die
stark differierenden Anteile von Migrantenkindern
in den Griff zu bekommen. Dieses Problem war
angesichts der Doppelfunktion der Jugendämter als
Einrichtungsträger und Planungsverantwortliche und
damit als Konkurrenten für die freien Träger in der
Vergangenheit nicht lösbar.
Ein Teil der Bezirksstadträtinnen und
Bezirksstadträte verfolgt ebenfalls dieses Modell. Es
gibt bereits erste Abstimmungen zwischen einzelnen
Bezirken.
Einige
Bezirksstadträtinnen
und
Bezirksstadträte haben sich noch nicht entschieden
und einige streben einen bezirkseigenen Betrieb an.
Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte
einigten sich auf Konsens dahingehend, dass eine
Zahl von 12 – X Trägern angestrebt werde.
4. Unterstützung der Gründung kommunaler
Träger durch externe Organisationsberatung
Aus Sicht des Senats ist bei der Festlegung der
Anzahl der Träger auch zu berücksichtigen, wie
künftig die Interessen der kommunalen Kitas
gegenüber dem Senat z.B. im Hinblick auf die
Kostenblattentwicklung wahr genommen werden
können. Es kann künftig nicht Aufgabe der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
sein, die Interessenvertretung der verschiedenen
Träger zu koordinieren. Der Senat erwartet daher,
dass sich die kommunalen Träger zu einem
Trägerverbund
als
Interessenvertretung
zusammenschließen. Dieser soll auch weitere
Koordinierungsaufgaben
insbesondere
beim
Ausgleich von Personalbedarfen wahrnehmen. Sollte
ein Träger infolge ungelöster Probleme durch
Belegungsschwankungen
in
finanzielle
Schwierigkeiten kommen, müssen diese von den
verantwortlichen Bezirken ausgeglichen werden.
Der Senat wird finanzielle Risiken nicht abfangen.
Er weist darauf hin, dass sich das wirtschaftliche
Risiko bei kleinen Trägern erhöht. Die kommunalen
Träger stehen mit ihrem Angebot im direkten
wirtschaftlichen Vergleich zu dem der Freien
Träger. Dies wird insbesondere durch das zukünftig
Die Ausgliederung der städtischen Kitas gehört
zu den zentralen Projekten der Berliner
Verwaltungsmodernisierung, ermöglicht sie doch,
deren Hauptziel zu erreichen: Die Konzentration der
Verwaltung auf staatliche Kernaufgaben nach
Auslagerung der Leistungserbringung auf Dritte. Im
Rahmen der dafür entwickelten Neuordnungsagenda
wurde auf Basis einer europaweiten Ausschreibung
in einem zweistufigen Auswahlverfahren die Firma
Mummert & Partner, die sich für dieses Projekt mit
der
Firma
Price
–
Waterhouse
zusammengeschlossen
hat,
ausgewählt.
Die
Organisationsberatung wird den Träger der
öffentlichen
Jugendhilfe
(
Bezirke
und
Fachverwaltung) bei allen noch zu erledigenden
Organisationsfragen begleiten.
Nach Auffassung des Senats sollte ausgehend
von der aktuellen Situation die Beratung folgende
Aufgaben erfüllen:
5
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode





Drucksache 15/ 3295
ausgeben“ vom 16. März 2004 – Drs. 15/2650-zu
entnehmen.
Unterstützung bei der Vorbereitung der
Gründung der kommunalen Träger und
Beratung der Bezirke im Hinblick auf die
Entscheidungen
über
eine
optimale
Zusammensetzung dieser regionalen Träger.
Die Erarbeitung einer für alle Träger
einheitlichen Satzung, in deren Rahmen die
künftige Leitungsstruktur einschließlich der
Vertretung der Bezirksinteressen zu klären ist
und in der die Option für eine künftige
Weiterentwicklung zu einer gGmbH auch nach
Auffassung der Stadträtinnen und Stadträte
enthalten sein sollte.
Unterstützung
beim
Aufbau
des
Rechnungswesens.
Unterstützung bei der Vorbereitung des
Personalübergangs und der Herauslösung der
erforderlichen
Mittel
aus
den
Bezirkshaushalten.
Unterstützung bei der Klärung
von evtl.
auftretenden Konflikten zwischen den Bezirken
und ggfs. der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport.
Der Rat der Bürgermeister hat am 12. August
2004 dem Bericht mit folgenden Vorbehalten
zugestimmt:
a) Gründungstermin
Der
vorgesehene
Gründungstermin
der
Eigenbetriebe zum 01.07.2005 wird angesichts
parallel verlaufender Verfahren wie die Überführung
von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft und die
Übertragung der Hortplätze auf Schulen als nicht
realisierbar eingeschätzt. Zudem wird ein
unverhältnismäßig
hoher
haushaltstechnischer
Aufwand erwartet. Als neuer Termin sollte daher der
01.01.2006 festgelegt werden.
b) 9%-iger Eigenanteil
Gewünscht wird der Verzicht auf die
Erwirtschaftung des vorgesehenen Eigenanteils von
9%. Eine analoge Anwendung der für freie Träger
bestehenden Vorgabe wird aufgrund des bindenden
Dienst- und Tarifrechts sowie mangels geeigneter
Geschäftsfelder abgelehnt.
Die Struktur für das Projektmanagement ist
weitgehend vorbereitet und kann nach der
inzwischen
erfolgten
Umorganisation
des
Jugendbereichs
der
Fachverwaltung zeitnah
umgesetzt werden. Das Projekt wird durch die
Lenkungsgruppe, die sich unter Leitung des Senators
für Bildung, Jugend und Sport, dem Senator für
Finanzen, einem Bezirksbürgermeister und einem
Vertreter der LIGA zusammensetzt, gesteuert. Für
die einzelnen Themenbereiche sind kontinuierlich
tagende Arbeitsgruppen aus Bezirksvertretern und
Vertretern der Senatsverwaltungen für Bildung,
Jugend und Sport sowie Finanzen zu bilden. Diese
Maßnahmen können so umgesetzt werden, dass die
kommunalen Eigenbetriebe am 1. Juli 2005 ihre
Arbeit aufnehmen können.
c) Übernahme finanzieller Risiken
Unter Hinweis darauf, dass die Bezirke keine
selbständigen
Kommunen
mit
eigener
Rechtspersönlichkeit sind und Träger der
Eigenbetriebe das Land Berlin ist, spricht sich der
RdB gegen eine alleinige Übernahme der
finanziellen Risiken aus.
d) Bildung eines Trägerverbunds
In der Verpflichtung zur Bildung eines
Trägerverbunds sieht der Rat der Bürgermeister
einen Systembruch, der dem Grundgedanken zur
Gründung von Eigenbetrieben – der Einführung des
Wettbewerbsgedankens
im
Kindertagesbetreuungsbereich – widerspricht und
somit zu Wettbewerbsnachteilen führt. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
Interessen der Eigenbetriebe von den sie tragenden
Bezirken vertreten werden.
Der Senat respektiert die Eigenverantwortung
der Bezirke und stellt es deshalb in ihr Ermessen,
welche Bezirke sich zu kommunalen Trägern
zusammen schließen wollen oder als Bezirke eigene
Eigenbetriebe gründen wollen. Er weist aber darauf
hin, dass er den Bezirken keine Risikoabfederung
gewähren kann.
Durch die Kostensatzfinanzierung wird allen
Einrichtungen aller Träger die gleiche finanzielle
Ausstattung garantiert. Damit sind auch alle
Voraussetzungen für die parallel in Vorbereitung
befindliche Gutscheinfinanzierung durch die 12
Bezirke er-füllt.
In den Punkten a-d konnte der Senat der
Argumentation des Rats der Bürgermeister nicht
folgen. Zur Zielerreichung muss am Termin
01.07.2005 festgehalten werden. Dies ist mit der
Unterstützung externer begleitender Beratung
möglich, wenn sich die Bezirke konstruktiv an den
Reformprozessen beteiligen.
Die fach- und Ressourcenverantwortung sowie
die
Einführung
eines
einheitlichen
Finanzierungssystems für die Einrichtungen freier
und kommunaler Träger sind Kernelemente der
angestrebten Neustruktur. Dazu gehört die
Erbringung des Eigenanteils ebenso wie die
Übernahme finanzieller Risiken. Die Vorgaben sind
– insbesondere bei Bezirkszusammenschlüssen –
Nähere Ausführungen zu diesem Komplex sind
dem Bericht über „Kinder brauchen Kinder - V:
Finanzierung der Kitas in kommunaler und freier
Trägerschaft angleichen“ und „Gutes Essen für gutes
Geld
Verpflegungskostenanteil
aus
Elternbeteiligung für die Beköstigung in den Kitas
6
Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 3295
realisierbar. Die Einrichtung eines Trägerverbundes
schränkt
aus
Sicht
des
Senats
die
Wettbewerbsfähigkeit nicht ein, sondern erlaubt
vielmehr eine effektive Koordination und eine
flexiblere Steuerung des Personaleinsatzes.
Vorgesehen ist, mit der Einführung der geplanten
Gutscheinfinanzierung die einheitliche Budgetierung
der Kindertagesbetreuung zu verbinden. Die
Ressourcen- und Budgetverantwortung wird dann
vollständig – sowohl für freie als auch kommunale
Träger – auf die Bezirke verlagert.
e) Sanierungsbedarf
Die Bezirke erwarten für die Kindertagesstätten
der Eigenbetriebe einen hohen Sanierungsbedarf. Da
ihnen die Aufnahme von Krediten nicht eingeräumt
wird, werden Wettbewerbsnachteile gesehen und
Festlegungen zum Abbau des Sanierungsbedarfs einschließlich einer Kostenübernahme durch den Senat
erwartet.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen.
Berlin, den 19. Oktober 2004
Der Senat von Berlin
Dieser Forderung konnte nicht gefolgt werden.
Der vorgesehene Hinweis, dass die Satzungen der
Eigenbetriebe
entgegen
§
13
Abs.
3
Eigenbetriebsgesetz keine Ermächtigung zur
Aufnahme von Krediten vorsehen dürfen, stellt u.a.
unter Hinblick auf die Verfassungsklage in
Karlsruhe sicher, dass das Kreditvolumen des
Landes
Berlin
nicht
erhöht
wird.
Die
Betriebserlaubnis wird durch den bestehenden
Bestandsschutz für die Einrichtungen der
Eigenbetriebe nicht tangiert.
f) Kürzung der Bezirksbudgets
Der RdB hat vorsorglich darauf hingewiesen,
dass mit der Gründung der Eigenbetriebe die
Budgets der Bezirke nur um die für Zwecke der
Kindertagesbetreuung tatsächlich zugewiesenen
Beträge zu kürzen sind.
Karin S c h u b e r t
Bürgermeisterin
Klaus B ö g e r
Senator für Bildung, Jugend und Sport
Der Senat interpretiert den Hinweis dahingehend,
dass die notwendigen Anpassungen an die
Erfordernisse im Zusammenhang mit den
Eigenbetriebsgründungen erfolgen.
7
Herunterladen