Planung und Bau einer Photovoltaikanlage

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Planung und Bau
einer Photovoltaikanlage
Bei der direkten Nutzung der Sonnenenergie wird unmittelbar Strom oder Wärme gewonnen.
Thermische Solaranlagen – Kollektoranlagen – erzeugen Wärme für Warmwasser und Heizung.
Elektrische Solaranlagen – Photovoltaikanlagen – erzeugen elektrischen Gleichstrom.
Planung und Bau einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
Quelle: Swissolar http://www.swissolar.ch/; Publikation: Solarstrom, unerschöpfliche Energie
Der gute Standort
Solarmodule sollten möglichst direkt bestrahlt werden. Diverse Möglichkeiten, sie als Teil der
Architektur am Gebäude anzubringen, stehen offen. Dabei sind die Ausrichtung (Südost bis Südwest) und die Neigung (20° bis 60°) vorteilhaft.
Integriert oder aufgebaut
Solarmodule können entweder ins Dach integriert werden und dabei die Dachhaut ersetzen oder
sie werden auf das bestehende Dach aufgebaut. In jedem Fall ist auf eine gute Hinterlüftung zu
achten, da hohe Zelltemperaturen zu erheblichen Ertragsverlusten führen können.
Die geeignete Fläche
Optimal ist eine gegen Süden gerichtete Fläche mit einer Neigung von ungefähr 30°. Der Einfluss
der Schräge und der Abweichung von Süden ist jedoch relativ moderat. Der Minderertrag eines
direkt gegen Westen gerichteten Daches mit einer Neigung von 30° liegt bei etwa 25 Prozent.
Ebenfalls zu beachten ist, dass die vorgesehene Fläche keiner Beschattung durch Bäume oder
Nachbargebäude ausgesetzt ist und dass wenig Aufbauten wie Kamine oder Gauben vorhanden
sind.
Der Bau
Der Zustand des Daches ist bei der Wahl der mechanischen Befestigung ausschlaggebend. Die
Montage einer PV-Anlage auf einem Ziegeldach, das in vielleicht fünf Jahren erneuert werden
muss, ist nicht sinnvoll. Hingegen bietet eine bevorstehende Dachsanierung die ideale Gelegenheit, eine integrierte Anlage zu realisieren, die auch ästhetisch überzeugt. Eine Aufbaulösung
kann fast überall erstellt werden. Sie bietet die grösste Unabhängigkeit zum bestehenden Dach.
Im Haus selbst muss einerseits der Standort eines allfälligen Feldverteilkastens sowie der des
Wechselrichters bestimmt werden. Geeignet sind Räume, die im Sommer nicht zu heiss werden
und nicht allzu klein sind, damit die Abwärme des Wechselrichters weggeführt werden kann.
Andererseits muss die Anbindung an das elektrische Netz mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber
(VNB) – Energie Belp AG - abgesprochen werden.
Die idealen Dimensionen
Die Grösse einer Anlage wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. So kann die Bauherrschaft
festlegen, welcher prozentuale Anteil des eigenen Strombedarfs solar gedeckt werden soll.
Hausbesitzer können auch ein Kostendach vorgeben, das für Planung und Realisierung nicht
überschritten werden darf.
Faustregeln zur Dimensionierung:
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Eine Anlage mit einer Leistung von rund 2 kWp (14 m ) deckt 50 Prozent des elektrischen
Energiebedarfs eines durchschnittlichen Haushaltes mit einem Stromverbrauch von 4‘000
kWh (Warmwassererzeugung nicht mit Elektroboiler).
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- Sparsame Haushalte können mit einer Anlage von rund 3 kWp (21 m ) den gesamten Jahresstromverbrauch (Warmwasser nicht mit Elektroboiler aufbereitet) abdecken.
Planung und Bau einer Photovoltaikanlage
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Die Planung
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Bau) aus Ihrer Region. Wichtig ist, dass Sie eine Offerte erhalten, die auch Beilagen zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter enthält. So können Sie die einzelnen Komponenten in Bezug
auf Wirkungsgrad (Verhältnis Sonnenenergie zu Strom), Garantien, etc. den Preisen gegenüberstellen.
Die Formalitäten
Baubewilligung: Grundsätzlich ist im Kanton Bern der Bau von Solaranlagen (Kollektor- und
Photovoltaikanlagen) bewilligungsfrei, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Anlage ist in einer Gruppe, bzw. die Solarmodule sind zusammenhängend angeordnet,
Die Anlage ist parallel zur Dachfläche montiert,
Die Anlage auf Flachdächern ist zurückversetzt und weist eine max. Höhe von 1.2 m auf,
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Die Anzeigetafel weist eine max. Fläche von 1.2 m auf.
In Schutzzonen und bei Schutzobjekten müssen i.d.R. zusätzliche Bestimmungen erfüllt sein.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig – d.h. vor Beginn der Bauarbeiten – bei der Bauabteilung der Gemeinde Belp, Jürg Aebersold, Tel. 031 818 22 41; Mail: [email protected]
abzuklären, ob für die geplante Solaranlage eine Baubewilligung benötigt wird oder nicht.
Meldepflicht: Der Verteilnetzbetreiberin – Energie Belp AG – sind vom beauftragten Installateur
folgende Unterlagen einzureichen:
Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) vor Eingabe der Installationsanzeige
für Leistungen über 3 kW einphasig oder 10 kW dreiphasig und Parallelbetrieb mit dem Netz,
Installationsanzeige mit Prinzipschema vor Beginn der Arbeiten,
Fertigstellungsanzeige vor Inbetriebsetzung; Montage Mess- und Steuerapparate durch VNB,
Sicherheitsnachweis (SiNa) bei Kontrollperiode 20 Jahren Kopie SiNa an VNB.
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder
in Stand stellt, braucht gemäss Art. 6 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) eine
Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates ESTI, Luppmenstrasse 1 in 8320 Fehraltorf.
Plangenehmigungsverfahren Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI): Seit dem 1. Dezember 2013
können Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kVA ohne Genehmigung des ESTI gebaut werden.
Als Ausgleich für die wegfallende Genehmigungspflicht wurden eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Kontrolle eingeführt.
Neue Regelung bei der Förderung der PV-Anlagen ab 1. Januar 2014
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- Neue PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und weniger als 10 kWp werden künftig
anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) mit Einmalvergütung gefördert.
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- Betreiber von neuen kleinen PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWp und unter 30
kWp können zwischen KEV und Einmalvergütung wählen. Gleiches gilt auch für wesentliche
Erweiterungen, wenn dabei die Gesamtleistung nicht auf 30 kWp oder mehr erhöht wird. Auch
Betreiber von Anlagen unter 10 kWp, die sich bis am 31.12.2012 für die KEV angemeldet ha1
ben, können zwischen KEV und Einmalvergütung wählen ( Inbetriebnahme ab 1. Jan. 2013).
- Für Anlagen mit einer Leistung von 30 kWp und mehr gibt es weiterhin die KEV.
Die Energie Belp überbrückt die Zeit mit einer Vergütung bis die KEV zur Anwendung kommt.
Für die aus Photovoltaikanlagen gewonnene und in das Verteilnetz der Energie Belp eingespeiste
Elektrizität werden dem Produzenten die folgenden Ansätze (inkl. HKN) vergütet:
Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp Tarif 1to1 energy easy – aktuell 2014 19.85 Rp/kWh
Anlagen mit einer Leistung ab 10 kWp bis und mit 30 kWp
15.00 Rp/kWh
Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp
12.00 Rp/kWh
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