2015 Impulse für den Tourismus © Pfluegl Impulse für den Tourismus. DIE BILDER UND BILDTEXTE IN DIESER BROSCHÜRE BEZIEHEN SICH AUF DAS PROJEKT „PARADIES DER BLICKE“ IN DER REGION „WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH“. DAS PROJEKT WURDE 2014 IM RAHMEN DER VON DER TOURISMUSBANK INITIIERTEN UND BETREUTEN FÖRDERAKTION „BUND-LÄNDER-INNOVATIONSMILLION – LEUCHTTURMPROJEKTE“ PRÄMIERT UND FINANZIERT. Nach einer kurzen Verschnaufpause hat die Österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihre Rolle als „Konjunkturlokomotive“ wieder aufgenommen und investiert kräftig: sowohl die Anzahl der positiv abgewickelten Förderfälle (980 gegenüber 780 im Jahr 2013) als auch das über die Tourismusbank (ÖHT) betreute Investitionsvolumen (EUR 780 Mio. gegenüber EUR 593 Mio. im Jahr 2013) verdeutlichen diese Entwicklung anschaulich. Dieser positiven Entwicklung des Investitionsklimas steht aber nach wie vor eine schwierige Finanzierungssituation gegenüber. Die bestehenden und vom Kommerzbankensektor als übertrieben empfundenen Regulatorien – Schlagworte BASEL III, CRR etc. – hemmen die Finanzierungsbereitschaft und benachteiligen insbesondere die KMUs, die wesentliche Angebotsträger des österreichischen Tourismus sind. Gerade in dieser kritischen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, mit der ÖHT eine Fördereinrichtung zu haben, die neben ihrer Förderaufgabe auch die Funktion als Bank wahrnehmen kann und aus einer Hand Haftungen, Zuschüsse und Finanzierungen anbietet. Die durch das Auslaufen der Förderperiode notwendig gewordene Neufassung aller Förderrichtlinien der ÖHT hatte daher vor allem die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten im Fokus. Sowohl hinsichtlich der Finanzierungsschwellen als auch der zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumina konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Mit einem völlig neuen und budgetneutralen Förderprodukt – den TOP-Impuls-Krediten – deren attraktive Verzinsung mit rund 1 % p.a. aus einer Förderpartnerschaft zwischen dem Bund und der Europäischen Investitionsbank (EIB) möglich geworden sind, bieten sich der investierenden Tourismusbranche neue Kreditmittel an. Gemeinsam mit den seit Jahren erfolgreich eingesetzten TOP-Tourismus-Krediten und den ERP-Mitteln kann ÖHT 2015 Kredite über bis zu EUR 200 Millionen in die Tourismuswirtschaft bringen. Aber auch im Zuschussbereich sehen die neuen Förderrichtlinien Verbesserungen vor. Die Voraussetzungen, unter denen Projekte mit Zuschüssen gefördert werden können, sind jetzt noch klarer nach Investitionsinhalten und Projektdimension definiert; vor allem aber sind die bislang nur getrennt von sonstigen Förderprodukten vorgesehenen Barzuschüsse ab sofort auch mit einer Haftungsübernahme kombinierbar, womit ein „zwar 5 % Zuschuss bekommen, aber die notwendige 95 %ige Restfinanzierung nicht zu bekommen“ der Vergangenheit angehört. Seit 1947 steht die ÖHT im Dienste der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft und ist vor allem auch durch ihre Branchenkenntnis und die enge Zusammenarbeit mit den Förderstellen der Länder und der Europäischen Union immer mehr zur zentralen Anlaufstelle für alle Förder- und Finanzierungsagenden geworden. Mit den nunmehr erneuerten TOP-IMPULS-RICHTLINIEN 2014–2020 des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geht die Erfolgsgeschichte in die nächste Runde. Mag. Wolfgang Kleemann und Mag. Dr. Franz Hartl Geschäftsführer der Tourismusbank Impressum 2 Herausgeber: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Parkring 12a, 1010 Wien, Telefon: +43–1–515 30–0, E-Mail: [email protected], www.oeht.at. Für den Inhalt verantwortlich: Franz Hartl und Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer. Gestaltung: Armin Reautschnig, [email protected]. Bildnachweis Cover: © Wiener Alpen, Lierzer; Montage designtist. Bildnachweis: © Wiener Alpen, Croy (2), Liebert (3), Lierzer (2). Druck: druck.at Text- & Druckfehler sowie Änderungen vorbehalten. Stand: März 2015. Organe der Bank Aufsichtsrat Mag. Susanne Wendler, Vorsitzende UniCredit Bank Austria AG KommR Johann Schenner, Vorsitzender-Stv. WKO – Bundesspartenobmann-Stv. der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Dr. Helmut Breit Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH Dr. Johann Breit Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Mag. Christian Heidrich UniCredit Bank Austria AG Mag. Gregor Hoch Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung Mag. Rainer Ribing WKO - Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft DI Bernhard Sagmeister Austria Wirtschaftsservice GmbH Mag. Martina Titlbach-Supper BMWFW – Leiterin der Abteilung Tourismus-Förderungen Staatskommissäre Walter Erlinger, Staatskommissär Bundesministerium für Finanzen Mag. Bernhard Schatz, Staatskomm.-Stv. Bundesministerium für Finanzen Geschäftsführung Mag. Dr. Franz Hartl Mag. Wolfgang Kleemann Die Tourismusbank Das Auslaufen der Programmplanungsperiode brachte auch eine Neufassung sämtlicher Förderrichtlinien mit sich. Dabei wurde die Chance genutzt, bewährte Fördermodelle weiter zu präzisieren, durch neue Ideen und Schwerpunkte zu ergänzen und die Fördermechanismen von Bund/ÖHT mit denen der Länder noch besser zu verschränken. Im Mittelpunkt der Fördertätigkeit steht das Bemühen, der Tourismus- und Freizeitbranche auch in einem gesamthaft schwierigen Finanzierungsumfeld Zugang zu langfristigen und zinsstabilen Investitionskrediten zu schaffen. Gerade die Entwicklungen der letzten Monate – Stichwort Krise des Schweizer Franken – hat gezeigt, dass spekulative Finanzierungsformen der Branche kaum helfen. Auch die Diskussionen um alternative Finanzierungsformen haben für die Tourismuswirtschaft bislang keine nennenswerte Bedeutung gefunden. Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind klein strukturiert, dementsprechend werden auch relativ kleine Finanzierungstranchen nachgefragt – das durchschnittliche Kreditvolumen bei Krediten an die Tourismuswirtschaft liegt bei knapp 1,8 Millionen Euro, das ist viel zu klein für Fondslösungen, Anleihen oder sonstige Alternativen. Es bestätigt einmal mehr den geförderten Investitionskredit als wichtigstes Instrument zur Deckung des sehr spezifischen Finanzbedarfs von Hotellerie und Gastronomie. Dieser Überzeugung folgend setzen die nunmehr geltenden Top-Tourismus-Impuls Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einerseits auf eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten der Tourismusbank, andererseits aber auf das Haftungsmodell, um Kommerzbanken auch unter den sehr umfangreichen regulatorischen Einschränkungen die Finanzierung von Tourismusprojekten möglich zu machen. Der TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 bis 2020 Basisförderung: Haftungen HAFTUNGEN DER ÖHT STEHEN ZUR BESICHERUNG VON HAUSBANK-KREDITEN ZWISCHEN EUR 100 TSD. UND EUR 4,0 MIO. ZUR VERFÜGUNG. DIE HAFTUNGSQUOTE BETRÄGT GENERELL 80 %. ÖHT-BEHAFTETE AUSLEIHUNGEN SIND VON DER BANKSEITIGEN EIGENKAPITALUNTERLEGUNGSPFLICHT BEFREIT. DIE IN DER VERGANGENHEIT GELTENDEN ZINSSATZ-OBERGRENZEN WURDEN ABGESCHAFFT – DAMIT KÖNNEN BANKEN, DIE EINE HAFTUNG DER ÖHT ZUR BESICHERUNG IHRER KREDITE AN DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT HEREINNEHMEN, IHRE KREDITKONDITIONEN MARKTKONFORM GESTALTEN. Die Kreditvergabebedingungen für Banken haben sich durch die Regulatorien von BASEL III deutlich verändert. Der Risikoappetit der Banken wurde geringer, gleichzeitig führen Veränderungen der bankseitigen Eigenmittelvorschriften dazu, dass auch bei Banken Eigenkapital zunehmend zum Engpassfaktor wird. Bei Übernahme einer Haftung durch die ÖHT wandert das Finanzierungsrisiko großteils zur Tourismusbank und bleiben vorrangige Sicherheiten für die Hausbank frei. Wesentlich ist, dass hinter jeder Haftung der ÖHT eine Rückhaftung der Republik Österreich und damit deren Bonität steht. Damit verbessert sich nicht nur das Rating des Kreditnehmers, sondern bleibt das finanzierende Institut von der Verpflichtung, Eigenkapital zu hinterlegen befreit. Finanzierungen an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erweitern somit die möglichen Gesamtausleihungen einer Kommerzbank. Haftungen der ÖHT können für sämtliche Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – unabhängig vom Projektinhalt – angesprochen werden und sind in einer Bandbreite zwischen EUR 100 Tsd. und bis zu EUR 4,0 Mio. sowohl für kommerzielle als auch für geförderte Kredite erhältlich. Zur Besicherung von ERP-Kleinkrediten stehen die ÖHT-Haftungen sogar schon ab EUR 20 Tsd. zur Verfügung. Impulse für die Zukunft: Die Investitionsförderung DIE UNTERNEHMENSÜBERGABE IM FAMILIÄREN BEREICH STELLT EINE DER GANZ GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN DER TOURISMUSBRANCHE DAR. INVESTITIONEN VON ÜBERNEHMERN NEHMEN DAHER IN DER FÖRDERSTRUKTUR EINE SONDERSTELLUNG EIN. INNERHALB VON 3 JAHREN AB ERFOLGTER BETRIEBSÜBERNAHME WERDEN INVESTIVE MASSNAHMEN DER NACHFOLGER UNABHÄNGIG VON IHREM INVESTITIONSINHALT MIT EINEM BARZUSCHUSS ÜBER 5 % UNTERSTÜTZT. 4 Die neue Förderstruktur von Bund/ÖHT gliedert sich nach Projektgröße und Projektinhalt. Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten zwischen EUR 100 Tsd. und EUR 700 Tsd. werden von der ÖHT mit einem 5 %igen Barzuschuss gefördert, wenn die Vorhaben klar definierte Investitionsschwerpunkte erfüllen. Diese Schwerpunkte orientieren sich an den wesentlichen Branchenbedürfnissen und müssen zur Erlangung eines Zuschusses einzeln oder kumuliert einen Teil von zumindest 75 % der geplanten Investition ausmachen. Förderschwerpunkte: • Betriebsgrößenoptimierung • Maßnahmen zur Saisonverlängerung • Schaffung bzw. Verbesserung von Einrichtungen für die Mitarbeiter • Barrierefreiheit • Energie- und Ressourceneffizienz • Investitionen von Übernehmern – siehe Kasten Ganz wesentlich ist, dass ab sofort Zuschuss und Haftung miteinander kombiniert werden können – zusätzlich zum 5 %igen Investitionskostenzuschuss kann also auch noch eine Haftung der ÖHT über 80 % der notwendigen Restfinanzierung beantragt werden. PARADIES DER BLICKE DIE WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH TRETEN TOURISTISCH ALS „PARADIES DER BLICKE“ AUF. VERBINDENDES ELEMENT FÜR DIE VIELFÄLTIGE REGION IST DER „WIENER ALPENBOGEN“. DAS ABBILD DES EUROPÄISCHEN ALPENBOGENS UMFASST U.A. DIE BUCKLIGE WELT, DEN WECHSEL MIT SEINEN ALMEN, SEMMERING, RAX, SCHNEEBERG UND DAS PLATEAU DER HOHEN WAND. VORHABEN AB FÖRDERBAREN GESAMTINVESTITIONSKOSTEN VON EUR 700 TSD. WERDEN ÜBER ZINSGÜNSTIGE KREDITE GEFÖRDERT. AB SOFORT STEHT NEBEN DEN BEWÄHRTEN TOP-TOURISMUS- UND ERP-KREDITEN AUCH DER TOURISMUS-IMPULS-KREDIT ZUR VERFÜGUNG, DESSEN BESONDERS GÜNSTIGE VERZINSUNG VON RD. 1 % P.A. AUS EINER FÖRDERPARTNERSCHAFT ZWISCHEN BUND, EUROPÄISCHER INVESTITIONSBANK UND ÖHT ENTSTEHT. Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten von mehr als EUR 700 Tsd. werden im Rahmen der neuen Förderrichtlinien durch einen geförderten Kredit über jeweils 60 % der gesamten Investitionskosten unterstützt. Je nach Projektgröße, -standort und -inhalt kommen die bewährten TOP-Tourismus-Kredite, bei denen ein über 10 Jahre laufender 2 %iger Zinsenzuschuss des Bundes die Zinsbelastung auf ein Minimum reduziert oder die besonders zinsstabilen ERP-Kredite (1,125 % p.a. mit fixzinsähnlichem Charakter) zur Anwendung. Neu sind die Top-Impuls-Kredite. Bei ihnen dient eine Haftung der Republik Österreich dazu, die Refinanzierungslinien der ÖHT bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu besichern. Daraus wird eine besonders günstige Kreditkondition von 1 % p.a. möglich – mit Bundeshaftung kann diese nochmal auf 0,9 % gesenkt werden. Aus den Vereinbarungen zwischen Bund, EIB und ÖHT werden in den nächsten Jahren bis zu EUR 250 Millionen zusätzliche Kredite an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft möglich und werden zusätzliche Investitionen über zumindest EUR 420 Millionen auslösen, die einen wichtigen Impuls zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche setzen werden. ERP-Kleinkredite: Große Hilfe bei kleineren Investitionen Vor allem für Investitionen in die betriebliche Ausstattung, in kleinere Betriebsverbesserungen oder um dem Gast einfach einmal neue Eindrücke durch neues Inventar zu bieten, ist der ERP-Kleinkredit mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren (eines davon tilgungsfrei) und einer Fixzinskondition von 0,75 % das ideale Instrument. Kombinierbar ist der Kredit mit einer 80 %igen Haftung der ÖHT und in einigen Bundesländern übernimmt das Land den gesamten Zinsendienst und macht den Kleinkredit zur zinsfreien Möglichkeit, lang gehegte Investitionswünsche zu verwirklichen. Chancen für die nächste Generation: Die Jungunternehmerförderung DIE ÖSTERREICHISCHE TOURISMUS- UND FREIZEITWIRTSCHAFT BRAUCHT BEGEISTERTE JUNGUNTERNEHMERINNEN UND ÜBERNEHMERINNEN. FÜR ALLE, DIE SICH MIT EINEM RESTAURANT, EINER BAR, EINEM FITNESS-STUDIO ODER EINEM HOTEL SELBSTÄNDIG MACHEN WOLLEN, IST DIE TOURISMUSBANK DER WICHTIGSTE ANSPRECHPARTNER. Eine neue Qualität der Jungunternehmerförderung soll die nächste Generation zu einem Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft motivieren. In Kooperation mit den Ländern werden für Übernahme oder Neugründungsvorhaben Barzuschüsse über gesamt 15 % zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage sind die Kosten der Übernahme und die damit verbundenen Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 250 Tsd. Zusammen mit den richtliniengemäß geforderten 25 % Eigenkapital entsteht daraus eine solide Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Weil Jungunternehmerinnen und –unternehmer ihre Fähigkeiten und Talente in aller Regel noch nicht mit erfolgreichen wirtschaftlichen Ergebnissen untermauern können, kommt dem Haftungsmodell der Tourismusbank besondere Bedeutung zu. In den meisten Fällen wird es erst über Haftungsübernahme überhaupt möglich, die zur Unternehmensgründung notwendige Finanzierung aufzustellen. Mit besonderem Augenmerk widmet sich die Förderstrategie der ÖHT auch der familiären Betriebsnachfolge. Alle Investitionen, die Tochter und/oder Sohn innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des elterlichen Betriebes setzen, werden aus einer Kombination von ERP-Kredit bis zu EUR 1 Mio. und landesseitigem Zuschuss über 10 Jahre zinsfrei finanziert. Mit der obligaten Haftung der ÖHT wird den Nachfolgern die Bonität der Republik mit auf den Weg gegeben und erleichtert die Finanzierung von Modernisierungen und Erweiterungen. Gute Ideen unterstützen: Die Innovationsförderung Vizekanzler und Tourismusminister Mitterlehner hat diese neue Förderaktion am 2. März 2015 ausgerufen. Unter dem Titel „Leuchtturmprojekte 2015“ wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung besonders innovativer und buchungsrelevanter Angebote von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und von Kooperationen gefördert, die in einer Destination Angebote unterschiedlichster Leistungsträger vernetzen. Es geht dabei darum, Tourismus als „Gesamtkunstwerk“ zu verstehen. Ein Gast bucht einen Aufenthalt in aller Regel nicht wegen eines tollen Hotels oder der landschaftlichen Schönheit einer Region, sondern wegen des gesamten in der Destination verfügbaren Leistungsbündels. Und er bucht immer kurzfristiger und bleibt immer kürzer – logische Konsequenz ist, dass er sich immer weniger damit beschäftigen will, einzelne Teilleistungen für seinen Aufenthalt selber zusammen zu suchen. Er will ein leicht zu buchendes, attraktives, gleichzeitig aber individuell zu gestaltendes Angebotsbündel und jene Orte, Destinationen bzw. Regionen werden punkten, die in der Lage sind, solche Angebotsvernetzungen anzubieten und zu vermarkten. Dabei will die Förderaktion helfen und unterstützt die Entwicklung der ersten Idee zum umsetzbaren Konzept. Und auch auf einzelbetrieblicher Ebene sind Innovationen gefragt und werden unterstützt. Wir schaffen im Tourismus viel zu oft „more of the same“ – austausch- 6 PARADIES DER BLICKE LEITPRODUKT IST DER WEG AM WIENER ALPENBOGEN. DER RUND 300 KM LANGE WEG UMRUNDET DIE REGION IN 19 ETAPPEN. GESTALTERISCHE BESONDERHEITEN SIND WANDERSTARTPLÄTZE BEI JEDER ETAPPE UND EIGENS EINGERICHTETE BLICKPLÄTZE. WIE EIN ROTER FADEN VEREINT DIESER WEG DAS VIELSEITIGE URLAUBS- UND AUSFLUGSERLEBNIS IN DEN WIENER ALPEN. bare und unprofilierte Produkte. Tourismus muss bunter werden, muss Erlebnis bieten, muss einzigartig sein. Aber viele gute Ideen bleiben eben nur Ideen und werden nicht fertig gedacht – auch hier will die neue Förderaktion ansetzen und stellt Mittel zur Verfügung, um aus einem Geistesblitz ein Projekt zu machen. Die aus dieser Aktion zu erhaltende Förderung ist hochattraktiv. Bis zu 50 % der anerkennbaren Kosten können bei innovativen Einzelprojekten als Barzuschuss kommen; Kooperationen können sogar in den Genuss von bis zu 70 % Barzuschuss für ihre Projekte kommen – in beiden Fällen aber maximal EUR 200 Tsd., weil die Förderung aus einer sogenannten „De-minimis-Beihilfe“ kommt, die mit diesem Betrag limitiert ist. Die Fördermittel kommen jeweils zur Hälfte vom BMWFW und aus dem EU-Topf des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung. Eingereicht werden kann ab sofort. Schnell sein lohnt sich, weil die Mittel sind beschränkt und Einreichschluss ist bereits am 15. Mai 2015. Eine Kommission wählt dann die besten Vorhaben aus. Wenn einmal etwas schief gegangen ist: Die Restrukturierungsförderung DAS KNOW-HOW DER TOURISMUSBANK STELLT DIE WEITERENTWICKLUNG DER TOURISMUSBRANCHE SICHER. Die österreichische Tourismuswirtschaft ist eine stabile Branche und zeigt positive Entwicklungstendenzen. Trotzdem können aufgrund der geringen Eigenkapitalausstattung, des hohen Finanzbedarfes und des wachsenden Konkurrenzdrucks Unternehmenskrisen entstehen. Im Rahmen der TOP-Restrukturierungsaktion können kleine und mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine nachhaltige Erfolgschance haben, auf die professionelle Unterstützung der ÖHT zugreifen. Das Durchsetzen von entscheidenden innerbetrieblichen und vor allem finanztechnischen Maßnahmen wird durch die neutrale Stellung der Tourismusbank im Sanierungsverfahren möglich. Über ideelle Hilfestellung wird das Unternehmen in den Verhandlungen mit Gläubigern durch einen Sanierungsexperten der Tourismusbank unterstützt und wird die betriebliche Sanierung durch die Erstellung von Restrukturierungskonzepten, Monitoring, Controlling etc. begleitet. Speziell durch Einsatz des Haftungsinstrumentes gelingen meist auch schwierige Umschuldungsvorhaben bzw. wird es möglich, die Ausfinanzierung hereindrängender kurzfristiger Verbindlichkeiten darzustellen. Tourism Investment Services International GmbH (TIS) Mit der Tochtergesellschaft TIS – Tourism Investment Services GmbH stellt die Tourismusbank ihr über viele Jahre angesammeltes Fachwissen einem ausgewählten Auftraggeberkreis zur Verfügung und unterstützt damit Banken, Länder, Förderstellen der öffentlichen Hand und internationale Organisationen bei der Entwicklung von Tourismusprojekten, führt Projektbegutachtungen durch und bietet Controllingleistungen an. 8 PARADIES DER BLICKE SINNLICHES WAHRZEICHEN FÜR DEN WIENER ALPENBOGEN UND SYMBOL FÜR DIE HERAUSRAGENDE STÄRKE DER REGION, DAS PARADIES DER BLICKE, IST DER „WIENER ALPEN VIEWER“. SCHAUT MAN DURCH DEN VERSPIEGELTEN SCHAUTRICHTER, ZEIGT SICH ALLES AUS UNGEWÖHNLICHER PERSPEKTIVE. PARADIES DER BLICKE DER WIENER ALPEN VIEWER LÄDT BESUCHER EIN, DIE UMGEBUNG NEU ZU ENTDECKEN. ES GIBT IHN ALS STEH-VIEWER, PLATZIERT AN BESONDEREN BLICKPLÄTZEN ENTLANG DES WIENER ALPENBOGENS. ÜBER EINEN QR-CODE SIND JEWEILS INFORMATIONEN ZUGÄNGLICH. DER HAND-VIEWER WIRD IN DER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT EINGESETZT UND DIENT ALS GIVE-AWAY. Tätigkeitsbericht 2014 Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT) Einleitung wickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Jugend und Wirtschaft die Tourismusförderungen des Bundes ab. Die für die Unterstützung der Wirtschaft vorgesehenen Richtlinien bieten gerade für kleine Unternehmen in vielen Fällen den entscheidenden Förderungshebel, um wünschenswerte Projekte verwirklichen zu können. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ein enorm dynamischer Wirtschaftszweig, von dem auch im Jahr 2014 positive Impulse für die gesamte Volkswirtschaft ausgegangen sind. Mit einem unterstützten Investitionsvolumen von rund EUR 780 Mio. lieferte die Tourismusförderung wichtige Unterstützung für eine zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Die Investitionen kommen vor allem der Hotellerie und Gastronomie – in der Folge auch dem Bau- und Baunebengewerbe in der unmittelbaren Umgebung – zugute. Den Prognosen der Wirtschaftsforscher zufolge wird sich in Zukunft auch die Freizeitwirtschaft mit einer Fülle von neuen Berufen dynamisch weiterentwickeln. Die Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit und bei der Gründung neuer Unternehmenstypen wird zur Bereicherung des Standortes Österreich beitragen. Folgende Zahlen skizzieren die Fördertätigkeit im Bereich der Tourismus- und Förderungen 2014 Freizeitwirtschaft: • 980 Förderungsfälle mit einem bundesseitigen Förderbarwert von rund 18,9 Mio. EUR wurden positiv erledigt. Bei mehr als 99 % der Förderungsempfänger handelt es sich um KMUs und 93 % davon sind kleine Unternehmen. • 226 Jungunternehmer konnten insgesamt unterstützt werden. Im Rahmen dieser Projekte wurden Investitionen im Umfang von rund 45 Mio. EUR umgesetzt. • Das gesamte geförderte Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 780 Mio. EUR. • Hotelunternehmen mit rund 76 Tsd. Betten wurden im Hard- bzw. Software-Bereich qualitativ verbessert. Das betrifft rund 13 % des gesamten gewerblichen Bettenangebotes Österreichs. • Alle unterstützten Unternehmen werden nach Durchführung der geplanten DIE ZAHLEN, DIE DIESEN BERECHNUNGEN ZUMaßnahmen rund 2 Mrd. EUR an Umsatz erzielen und rund 24 Tsd. Mitarbeiter GRUNDE LIEGEN, SIND IN DER 50. AUSGABE DES beschäftigen. Sie werden damit rund 12 % der Arbeitnehmer des BeherberFACT BOOKS DER WKO “TOURISMUS UND FREIgungs- und Gaststättenwesens anstellen.1 ZEITWIRTSCHAFT IN ZAHLEN”, AUF DEN SEITEN • Der Mitteleinsatz auf Bundesebene betrug (als Subventionsäquivalent) rund 68 (1) UND 81 (2) ZU FINDEN. 18,9 Mio. EUR oder rund 0,1 % der direkten Wertschöpfung des Tourismus (lt. TSA, Prognose für 2013).2 • Durch die auf Basis der Bundesrichtlinien vereinbarten Aktionen wurde gemeinsam mit den Ländern und der EU ein gesamtes Subventionsäquivalent von knapp 41 Mio. EUR bereitgestellt. Damit ist es dem Bund ähnlich wie in der Vergangenheit gelungen, die Länder für gemeinsame Ziele zu begeistern und die Förderungen auf Basis abgestimmter Richtlinien zu vergeben. Im Rahmen der im Jahr 2014 abgewickelten Förderungsprogramme des BunFörderungen und Arbeitsplätze des werden 2.800 neue Arbeitsplätze in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft entstehen; rund 700 davon sind auf Unternehmensgründungen zurückzuführen. Da die Vorhaben insgesamt hauptsächlich Qualitätsverbesserungen und Schaffung von Infrastruktur zum Gegenstand haben, ist die Auswirkung der Unterstützungsleistung auf neue Arbeitsplätze eher gering. Allerdings werden die Arbeitsplätze für rund 24.000 Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben modernisiert und damit deren Erhalt langfristig gesichert. Da die Produktion touristischer Dienstleistungen ausschließlich im Inland stattfinden kann, besteht bei touristischen Arbeitsplätzen keine Gefahr einer Produktionsverlagerung. Somit handelt es sich um Arbeitsplätze mit Standortgarantie. Mit der Unterstützung der Schaffung und des Ausbaus von Personalzimmern wurden bessere Arbeitsbedingungen für eine steigende Zahl von Mitarbeitern erreicht. Obwohl die Tourismus- und Freizeitwirtschaft traditionell Saisonarbeitsplätze anbietet, ist bei den unterstützten Unternehmen ein klarer Trend zu langer Offenhaltungszeit und Ganzjahresbeschäftigung zu erkennen. Das von den Unternehmern vorrangig angestrebte Ziel der Betriebsgrößenoptimierung trägt weiter dazu bei, wettbewerbsfähigere Wirtschaftseinheiten mit ausreichender Infrastruktur zu schaffen, die damit ein Zusatzangebot im Hinblick auf Nebensaison und Schlechtwetterperioden bieten können. 11 PARADIES DER BLICKE MARKETING- UND PR-MASSNAHMEN KONZENTRIEREN SICH AUF DEN INLANDSMARKT UND AUF MÄRKTE IM BENACHBARTEN AUSLAND. ZENTRALES ELEMENT IST EINE PROFESSIONELLE ONLINE-KOMMUNIKATIONS- UND CONTENTSTRATEGIE, AUCH MIT INTERAKTIVEN ELEMENTEN WIE LANDKARTEN. 12 Leistungen nach Bundesländern Bei der Verteilung der Förderbarwerte nach Bundesländern liegt Tirol als tourismusintensivstes Bundesland an erster Stelle und kann rund 27 % der Förderleistung des Bundes auf sich beziehen. T 27,2% S 10,5% NÖ 10,4% K 8,3% St 7,9% V W B DES 21,6% OÖ ÜR VERTEILUNG DER FÖRDERBARWERTE BUNDES AUF BUNDESLÄNDER (IN %) 7,4% ÜR: Überregional 2,7% 2,2% 1,8% 5% 10% 15% 20% 25% Das Bundesland Salzburg folgt mit einem Anteil von knapp 22 % an zweiter Stelle und liegt deutlich vor den anderen Bundesländern. Bezieht man die Förderungsbarwerte des Bundes auf die in den einzelnen Bundesländern erzielten Nächtigungen (bezogen auf 1.000 Einheiten, siehe folgende Abbildung), so relativiert sich die Rangfolge. NÖ 301 OÖ 281 V 161 S 159 St 133 K 126 B 120 T W BUNDESFÖRDERUNGEN BEZOGEN AUF 1.000 NÄCHTIGUNGEN (IN EUR) 114 32 50 100 150 200 250 300 Das Bundesland Niederösterreich mit vergleichsweise wenig Nächtigungen liegt bei dieser Darstellung vorne, während etwa Tirol deutlich zurückfällt. Das Bundesland Wien kann aufgrund der Tatsache, dass keine landesseitige Beteiligung an der TOP-Tourismus-Förderung erfolgt, auch nur einen geringen Anteil der Bundesförderungsmittel lukrieren. 13 Investitionen 2014 Bei den Investitionen liegt der Schwerpunkt eindeutig bei der Hotellerie, die rund 61 % des Volumens in Anspruch nimmt. Die Ziele „Betriebsgrößenoptimierung“ gefolgt von „Qualitätsverbesserung“ und „Wellnesseinrichtungen“ spielen dabei die wichtigste Rolle. SCHWERPUNKTE DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT (INVESTITIONEN > EUR 1 MIO.) 2010 2014 Betriebsgrößenoptimierung 27% 28% Qualitätsverbesserung Hotellerie 25% 28% Wellness 14% 12% Hotelneubau 13% 8% Seminar-, Fitness-, Kinderspielräume 4% 3% Personalzimmer 5% 5% Garagen Hotellerie 1% 1% 89% 85% Restaurantneubau 3% - Restaurantverbesserungen 1% 3% Restaurants 4% 3% Beschneiungsanlagen 4% 11% Infrastruktur (Golfplätze) 2% - Freizeitparks 1% 1% Infrastruktur 7% 12% 100% 100% Gesamt Finanzierung von Exportforderungen In der seit dem Jahr 1996 bestehenden Förderaktion werden Unternehmen, die Erlöse durch ausländische Gäste generieren, mit einem derzeit sehr zinsgünstigen Rahmenkredit unterstützt. Zum Jahresende betrugen diese Exportfonds-Kredite insgesamt rd. EUR 44,6 Mio. Im Jahr 2014 wurden insgesamt fünfzehn neue Exportfonds-Kredite bewilligt. Zusammen mit den Aufstockungen bestehender Kredite wurden rd. EUR 2,4 Mio. an neuen Krediten eingeräumt. Förderungen des BMWFW für die Tourismus- und Anzahl positive Erledigungen TOP Teil A - Kredit 53 Kredit-/ Haftungsvolumen 99.040 Investitionsvolumen 216.143 TOP Teil A - Zuschuss 451 251.618 TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv. 165 43.729 15 4.215 TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software TOP Teil C - Kooperationsförderung TOP Teil D - Restrukturierung ERP-Kleinkredite 1.185 3 164 9.824 10.636 ERP-Hochwasserkredite 22 2.323 8.932 ERP-Kredite 44 75.560 160.239 Haftungen 63 42.356 83.486 980 229.103 780.182 Total Anmerkung: Förderzusagen im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2014 (1. – 4. Quartal) Bei den kursiv gedruckten Werten handelt es sich um Hochrechnungen bzw. vorläufige Werte. Geldbeträge sind in EUR 000 ausgedrückt. Effekte der “Jungunternehmerförderung-Software” sind bei Investitionen enthalten. 14 Bei 61 % der unterstützten Förderungsnehmer handelt es sich um BeherberUnternehmen gungsunternehmen, 32 % sind der Gastronomie zuzurechnen. Bei den restlichen Förderungsfällen handelt es sich um infrastrukturelle Einrichtungen wie Beschneiungs- oder Golfanlagen, Reisebüros und Freizeiteinrichtungen. Wesentliches Ziel der Förderungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und Betriebsgrößennachteile auszugleichen. Etwa 93 % der Förderungsnehmer waren Kleine Unternehmen im Sinne der Definition des EU-Beihilfenrechts. Bei etwa 7 % handelte es sich um Mittlere Unternehmen und in nur 0,3 % der Fälle kamen die Gelder Großunternehmen zugute. 6,8% Mittlere Unternehmen DIE FÖRDERUNGEN DER TOURISMUSBANK SIND HAUPTSÄCHLICH AN KLEINE UNTERNEHMEN GERICHTET. 0,3% Großunternehmen 92,9% Kleine Unternehmen Die in der Tourismusförderung eingesetzten Mittel werden damit sehr zielgerichtet eingesetzt und fast ausschließlich von den KMUs und vor allem von den Kleinen Unternehmen in Anspruch genommen. Wien, im März 2015 Geschäftsleitung Tourismusbank Freizeitwirtschaft 2014 vor Umsatz nach Beschäftigte vor nach vor Betten nach 182.077 222.963 1.830 2.037 4.535 5.409 773.392 908.252 9.266 10.300 30.863 32.712 25.367 79.230 413 1.111 1.294 2.150 TOP Teil A - Kredit TOP Teil A - Zuschuss TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv. TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software TOP Teil C - Kooperationsförderung 437.634 459.515 6.164 6.472 24.313 24.313 9.044 9.044 79 79 486 486 69.072 72.526 882 1.059 2.351 2.410 13.396 14.947 211 217 746 750 98.348 119.005 1.014 1.240 3.109 3.901 ERP-Kredite 95.680 120.248 1.175 1.339 3.289 3.801 Haftungen 1.704.010 2.005.730 21.034 23.854 70.986 75.932 TOP Teil D - Restrukturierung ERP-Kleinkredite ERP-Hochwasserkredite Total 15 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva EUR 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken EUR Vorjahr EUR Tsd. 997.908,13 1.001 2. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig 3. Forderungen an Kunden 4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.217.154,26 10.704 1.037.490.977,37 1.050.761 963.819,39 964 5. Beteiligungen an Kreditinstituten 6. Anteile an verbundenen Unternehmen 72,67 – 36.336,42 36 7. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 8.Sachanlagen darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner Tätigkeit genutzt werden 1.184.135,74 (Vorjahr EUR 1.225 Tsd.) 2.806,84 9 1.328.223,63 1.313 9. sonstige Vermögenswerte 2.415.881,89 2.650 10.Rechnungsabgrenzungsposten: a) latente Steuern b) sonstige 1.182.109,30 1.161 87.959,00 83 1.270.068,30 1.244 1.059.723.248,90 1.068.682 377.186.537,26 377.118 Posten unter der Bilanz 1.Treuhandvermögen 1) Die Vorjahresbeträge basieren auf den entsprechenden Bestimmungen in §§ 22 und § 23 BWG. 16 Passiva EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.153,77 – 975.781.601,80 984.071 975.783.755,57 984.071 49.045.413,75 51.374 3. sonstige Verbindlichkeiten 616.640,08 652 4.Rechnungsabgrenzungsposten 110.401,17 104 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sonstige Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 5.Rückstellungen a)Rückstellungen für Abfertigungen b)Rückstellungen für Pensionen 948.019,00 847 2.315.150,00 2.271 c) Steuerrückstellungen 282.248,93 180 d) sonstige 714.064,34 565 6. gezeichnetes Kapital 4.259.482,27 3.864 11.627.653,47 11.628 7.Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage 5.919.558,14 b) andere Rücklagen 3.172.556,43 5.920 2.343 9.092.114,57 8.262 8. Haftrücklage gem. § 57 Abs 5 BWG 6.390.972,44 6.391 9.Bilanzgewinn 2.790.289,73 2.330 10.unversteuerte Rücklagen Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen 6.525,85 1.059.723.248,90 7 1.068.682 Posten unter der Bilanz 1.Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 159.694.425,55 134.036 (72.473.591,93) (58.304) abzüglich Bürgschaften und Haftung für eigene Forderungen 75.732 2.Kreditrisiken 126.560.956,98 73.701 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 4. Anrechenbare Eigenmittel bei sinngemäßer Anwendung von Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 5. Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; darunter: Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Harte Kernkapitalquote in Prozent) Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kernkapitalquote in Prozent) Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtkapitalquote in Prozent) 377.186.537,26 377.118 32.056.976,04 32.457 1 275.699.208,43 277.342 1 9,797 % n.a. 9,797 % n.a. 11,584 % n.a. 17 GuV für das Geschäftsjahr 2014 EUR 1. Zinsen und ähnliche Erträge 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen I.NETTOZINSERTRAG EUR Vorjahr EUR Tsd. 24.059.571,02 22.943 (19.860.638,29) (19.366) 4.198.932,73 3.577 3. Erträge aus Wertpapieren Erträge aus Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.Provisionserträge 5.Provisionsaufwendungen 6. sonstige betriebliche Erträge II.BETRIEBSERTRÄGE 27.888,21 24 2.885.878,44 2.701 (447.146,77) (355) 981.138,75 765 7.646.691,36 6.712 7. allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa)Löhne und Gehälter bb)Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (1.964.209,64) (1.937) (457.558,94) (488) (39.575,55) (45) dd)Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (310.792,42) (306) ee)Dotierung der Pensionsrückstellung ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (43.833,00) (37) (106.849,76) (2.922.819,31) (124) (2.937) cc) sonstiger Sozialaufwand b)sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) (3.811.622,26) (921) (3.858) 8. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 6 und 7 enthaltenen Vermögensgegenstände (88.652,31) (78) 9. sonstige betriebliche Aufwendungen (82.630,06) (56) (3.982.904,63) (3.991) 3.663.786,73 2.721 III.BETRIEBSAUFWENDUNGEN IV.BETRIEBSERGEBNIS 10.Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 11.Steuern vom Einkommen VI.JAHRESÜBERSCHUSS (888.802,95) 5.000,00 333 3.668.786,73 3.054 (878.497,00) (724) 2.790.289,73 2.330 (829.790,00) (352) 1.960.499,73 1.978 829.790,00 352 2.790.289,73 2.330 12.Rücklagenbewegung Dotierung andere Gewinnrücklagen VII.JAHRESGEWINN 13.Gewinnvortrag VIII. BILANZGEWINN 18 Bericht des Aufsichtsrates Seitens des Aufsichtsrates wurden im Bilanzjahr 2014 die dem Gremium nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung hat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Bank berichtet. Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH hat Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und ist zum abschließenden Ergebnis gekommen, dass kein Anlass zu Beanstandungen gegeben ist. Der Prüfer hat daher bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat sich mit den wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie mit dem Anhang und dem Lagebericht befasst und schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aufsichtsrat schließt sich nach pflichtgemäßer Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Empfehlung des Prüfungsausschusses an und stellt fest, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag für die Gewinnverteilung keinen Anlass zur Beanstandung geben. Der Aufsichtsrat schlägt der Generalversammlung vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als Bilanzprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Mag. Susanne Wendler Vorsitzende des Aufsichtsrates Wien, März 2015 19 Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Parkring 12a, 1010 Wien Telefon: +43 (0)1 515 30–0, Telefax: +43 (0)1 515 30–30 www.oeht.at, [email protected] www.oeht.at/blog, www.facebook.com/tourismusbank