Impulse für den Tourismus

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2015
Impulse für den Tourismus
© Pfluegl
Impulse
für den Tourismus.
DIE BILDER UND BILDTEXTE IN DIESER BROSCHÜRE BEZIEHEN SICH AUF DAS PROJEKT „PARADIES
DER BLICKE“ IN DER REGION „WIENER ALPEN
IN NIEDERÖSTERREICH“. DAS PROJEKT WURDE
2014 IM RAHMEN DER VON DER TOURISMUSBANK
INITIIERTEN UND BETREUTEN FÖRDERAKTION
„BUND-LÄNDER-INNOVATIONSMILLION – LEUCHTTURMPROJEKTE“ PRÄMIERT UND FINANZIERT.
Nach einer kurzen Verschnaufpause hat die Österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihre Rolle als „Konjunkturlokomotive“ wieder aufgenommen und
investiert kräftig: sowohl die Anzahl der positiv abgewickelten Förderfälle (980 gegenüber 780 im Jahr 2013) als auch das über die Tourismusbank (ÖHT) betreute
Investitionsvolumen (EUR 780 Mio. gegenüber EUR 593 Mio. im Jahr 2013) verdeutlichen diese Entwicklung anschaulich.
Dieser positiven Entwicklung des Investitionsklimas steht aber nach wie vor eine
schwierige Finanzierungssituation gegenüber. Die bestehenden und vom Kommerzbankensektor als übertrieben empfundenen Regulatorien – Schlagworte
BASEL III, CRR etc. – hemmen die Finanzierungsbereitschaft und benachteiligen
insbesondere die KMUs, die wesentliche Angebotsträger des österreichischen
Tourismus sind. Gerade in dieser kritischen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist,
mit der ÖHT eine Fördereinrichtung zu haben, die neben ihrer Förderaufgabe auch
die Funktion als Bank wahrnehmen kann und aus einer Hand Haftungen, Zuschüsse und Finanzierungen anbietet.
Die durch das Auslaufen der Förderperiode notwendig gewordene Neufassung
aller Förderrichtlinien der ÖHT hatte daher vor allem die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten im Fokus. Sowohl hinsichtlich der Finanzierungsschwellen
als auch der zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumina konnten deutliche
Verbesserungen erreicht werden.
Mit einem völlig neuen und budgetneutralen Förderprodukt – den TOP-Impuls-Krediten – deren attraktive Verzinsung mit rund 1 % p.a. aus einer Förderpartnerschaft
zwischen dem Bund und der Europäischen Investitionsbank (EIB) möglich geworden sind, bieten sich der investierenden Tourismusbranche neue Kreditmittel an.
Gemeinsam mit den seit Jahren erfolgreich eingesetzten TOP-Tourismus-Krediten
und den ERP-Mitteln kann ÖHT 2015 Kredite über bis zu EUR 200 Millionen in die
Tourismuswirtschaft bringen.
Aber auch im Zuschussbereich sehen die neuen Förderrichtlinien Verbesserungen
vor. Die Voraussetzungen, unter denen Projekte mit Zuschüssen gefördert werden
können, sind jetzt noch klarer nach Investitionsinhalten und Projektdimension definiert; vor allem aber sind die bislang nur getrennt von sonstigen Förderprodukten
vorgesehenen Barzuschüsse ab sofort auch mit einer Haftungsübernahme kombinierbar, womit ein „zwar 5 % Zuschuss bekommen, aber die notwendige 95 %ige
Restfinanzierung nicht zu bekommen“ der Vergangenheit angehört.
Seit 1947 steht die ÖHT im Dienste der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft und ist vor allem auch durch ihre Branchenkenntnis und die enge Zusammenarbeit mit den Förderstellen der Länder und der Europäischen Union immer mehr zur zentralen Anlaufstelle für alle Förder- und Finanzierungsagenden
geworden. Mit den nunmehr erneuerten TOP-IMPULS-RICHTLINIEN 2014–2020
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geht die Erfolgsgeschichte in die nächste Runde.
Mag. Wolfgang Kleemann und Mag. Dr. Franz Hartl
Geschäftsführer der Tourismusbank
Impressum
2
Herausgeber:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12a, 1010 Wien, Telefon: +43–1–515 30–0,
E-Mail: [email protected], www.oeht.at.
Für den Inhalt verantwortlich:
Franz Hartl und Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer.
Gestaltung: Armin Reautschnig, [email protected].
Bildnachweis Cover: © Wiener Alpen, Lierzer; Montage designtist.
Bildnachweis: © Wiener Alpen, Croy (2), Liebert (3), Lierzer (2).
Druck: druck.at
Text- & Druckfehler sowie Änderungen vorbehalten.
Stand: März 2015.
Organe der Bank
Aufsichtsrat
Mag. Susanne Wendler, Vorsitzende
UniCredit Bank Austria AG
KommR Johann Schenner, Vorsitzender-Stv.
WKO – Bundesspartenobmann-Stv. der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Dr. Helmut Breit
Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH
Dr. Johann Breit
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
Mag. Christian Heidrich
UniCredit Bank Austria AG
Mag. Gregor Hoch
Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung
Mag. Rainer Ribing
WKO - Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
DI Bernhard Sagmeister
Austria Wirtschaftsservice GmbH
Mag. Martina Titlbach-Supper
BMWFW – Leiterin der Abteilung Tourismus-Förderungen
Staatskommissäre
Walter Erlinger, Staatskommissär
Bundesministerium für Finanzen
Mag. Bernhard Schatz, Staatskomm.-Stv.
Bundesministerium für Finanzen
Geschäftsführung
Mag. Dr. Franz Hartl
Mag. Wolfgang Kleemann
Die Tourismusbank
Das Auslaufen der Programmplanungsperiode brachte auch eine Neufassung
sämtlicher Förderrichtlinien mit sich. Dabei wurde die Chance genutzt, bewährte Fördermodelle weiter zu präzisieren, durch neue Ideen und Schwerpunkte zu ergänzen und die Fördermechanismen von Bund/ÖHT mit denen der
Länder noch besser zu verschränken. Im Mittelpunkt der Fördertätigkeit steht das
Bemühen, der Tourismus- und Freizeitbranche auch in einem gesamthaft schwierigen Finanzierungsumfeld Zugang zu langfristigen und zinsstabilen Investitionskrediten zu schaffen. Gerade die Entwicklungen der letzten Monate – Stichwort
Krise des Schweizer Franken – hat gezeigt, dass spekulative Finanzierungsformen
der Branche kaum helfen. Auch die Diskussionen um alternative Finanzierungsformen haben für die Tourismuswirtschaft bislang keine nennenswerte Bedeutung
gefunden. Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind klein strukturiert, dementsprechend werden auch relativ kleine Finanzierungstranchen nachgefragt – das durchschnittliche Kreditvolumen bei Krediten an die Tourismuswirtschaft liegt bei knapp 1,8 Millionen Euro, das ist viel zu klein für Fondslösungen,
Anleihen oder sonstige Alternativen. Es bestätigt einmal mehr den geförderten
Investitionskredit als wichtigstes Instrument zur Deckung des sehr spezifischen
Finanzbedarfs von Hotellerie und Gastronomie.
Dieser Überzeugung folgend setzen die nunmehr geltenden Top-Tourismus-Impuls Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
einerseits auf eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten der Tourismusbank, andererseits aber auf das Haftungsmodell, um Kommerzbanken auch unter
den sehr umfangreichen regulatorischen Einschränkungen die Finanzierung von
Tourismusprojekten möglich zu machen.
Der TOP-TOURISMUS-IMPULS
2014 bis 2020
Basisförderung: Haftungen
HAFTUNGEN DER ÖHT STEHEN ZUR BESICHERUNG VON HAUSBANK-KREDITEN ZWISCHEN
EUR 100 TSD. UND EUR 4,0 MIO. ZUR VERFÜGUNG.
DIE HAFTUNGSQUOTE BETRÄGT GENERELL 80 %.
ÖHT-BEHAFTETE AUSLEIHUNGEN SIND VON DER
BANKSEITIGEN EIGENKAPITALUNTERLEGUNGSPFLICHT BEFREIT. DIE IN DER VERGANGENHEIT
GELTENDEN ZINSSATZ-OBERGRENZEN WURDEN
ABGESCHAFFT – DAMIT KÖNNEN BANKEN, DIE
EINE HAFTUNG DER ÖHT ZUR BESICHERUNG IHRER KREDITE AN DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT
HEREINNEHMEN, IHRE KREDITKONDITIONEN
MARKTKONFORM GESTALTEN.
Die Kreditvergabebedingungen für Banken haben sich durch die Regulatorien
von BASEL III deutlich verändert. Der Risikoappetit der Banken wurde geringer, gleichzeitig führen Veränderungen der bankseitigen Eigenmittelvorschriften
dazu, dass auch bei Banken Eigenkapital zunehmend zum Engpassfaktor wird. Bei
Übernahme einer Haftung durch die ÖHT wandert das Finanzierungsrisiko großteils zur Tourismusbank und bleiben vorrangige Sicherheiten für die Hausbank
frei. Wesentlich ist, dass hinter jeder Haftung der ÖHT eine Rückhaftung der Republik Österreich und damit deren Bonität steht. Damit verbessert sich nicht nur
das Rating des Kreditnehmers, sondern bleibt das finanzierende Institut von der
Verpflichtung, Eigenkapital zu hinterlegen befreit. Finanzierungen an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erweitern somit die möglichen Gesamtausleihungen
einer Kommerzbank.
Haftungen der ÖHT können für sämtliche Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – unabhängig vom Projektinhalt – angesprochen werden und sind
in einer Bandbreite zwischen EUR 100 Tsd. und bis zu EUR 4,0 Mio. sowohl für
kommerzielle als auch für geförderte Kredite erhältlich. Zur Besicherung von
ERP-Kleinkrediten stehen die ÖHT-Haftungen sogar schon ab EUR 20 Tsd. zur
Verfügung.
Impulse für die Zukunft:
Die Investitionsförderung
DIE UNTERNEHMENSÜBERGABE IM FAMILIÄREN
BEREICH STELLT EINE DER GANZ GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN DER TOURISMUSBRANCHE DAR. INVESTITIONEN VON ÜBERNEHMERN
NEHMEN DAHER IN DER FÖRDERSTRUKTUR
EINE SONDERSTELLUNG EIN. INNERHALB VON 3
JAHREN AB ERFOLGTER BETRIEBSÜBERNAHME
WERDEN INVESTIVE MASSNAHMEN DER NACHFOLGER UNABHÄNGIG VON IHREM INVESTITIONSINHALT MIT EINEM BARZUSCHUSS ÜBER 5 %
UNTERSTÜTZT.
4
Die neue Förderstruktur von Bund/ÖHT gliedert sich nach Projektgröße und
Projektinhalt. Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten zwischen
EUR 100 Tsd. und EUR 700 Tsd. werden von der ÖHT mit einem 5 %igen Barzuschuss gefördert, wenn die Vorhaben klar definierte Investitionsschwerpunkte
erfüllen. Diese Schwerpunkte orientieren sich an den wesentlichen Branchenbedürfnissen und müssen zur Erlangung eines Zuschusses einzeln oder kumuliert
einen Teil von zumindest 75 % der geplanten Investition ausmachen.
Förderschwerpunkte:
• Betriebsgrößenoptimierung
• Maßnahmen zur Saisonverlängerung
• Schaffung bzw. Verbesserung von Einrichtungen für die Mitarbeiter
• Barrierefreiheit
• Energie- und Ressourceneffizienz
• Investitionen von Übernehmern – siehe Kasten
Ganz wesentlich ist, dass ab sofort Zuschuss und Haftung miteinander kombiniert
werden können – zusätzlich zum 5 %igen Investitionskostenzuschuss kann also
auch noch eine Haftung der ÖHT über 80 % der notwendigen Restfinanzierung beantragt werden.
PARADIES DER BLICKE
DIE WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH TRETEN TOURISTISCH ALS „PARADIES DER BLICKE“
AUF. VERBINDENDES ELEMENT FÜR DIE VIELFÄLTIGE REGION IST DER „WIENER ALPENBOGEN“.
DAS ABBILD DES EUROPÄISCHEN ALPENBOGENS
UMFASST U.A. DIE BUCKLIGE WELT, DEN WECHSEL
MIT SEINEN ALMEN, SEMMERING, RAX, SCHNEEBERG UND DAS PLATEAU DER HOHEN WAND.
VORHABEN AB FÖRDERBAREN GESAMTINVESTITIONSKOSTEN VON EUR 700 TSD. WERDEN ÜBER
ZINSGÜNSTIGE KREDITE GEFÖRDERT. AB SOFORT
STEHT NEBEN DEN BEWÄHRTEN TOP-TOURISMUS- UND ERP-KREDITEN AUCH DER TOURISMUS-IMPULS-KREDIT ZUR VERFÜGUNG, DESSEN
BESONDERS GÜNSTIGE VERZINSUNG VON RD.
1 % P.A. AUS EINER FÖRDERPARTNERSCHAFT
ZWISCHEN BUND, EUROPÄISCHER INVESTITIONSBANK UND ÖHT ENTSTEHT.
Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten von mehr als EUR 700 Tsd.
werden im Rahmen der neuen Förderrichtlinien durch einen geförderten Kredit
über jeweils 60 % der gesamten Investitionskosten unterstützt. Je nach Projektgröße, -standort und -inhalt kommen die bewährten TOP-Tourismus-Kredite, bei
denen ein über 10 Jahre laufender 2 %iger Zinsenzuschuss des Bundes die Zinsbelastung auf ein Minimum reduziert oder die besonders zinsstabilen ERP-Kredite (1,125 % p.a. mit fixzinsähnlichem Charakter) zur Anwendung. Neu sind die
Top-Impuls-Kredite. Bei ihnen dient eine Haftung der Republik Österreich dazu,
die Refinanzierungslinien der ÖHT bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu
besichern. Daraus wird eine besonders günstige Kreditkondition von 1 % p.a. möglich – mit Bundeshaftung kann diese nochmal auf 0,9 % gesenkt werden. Aus den
Vereinbarungen zwischen Bund, EIB und ÖHT werden in den nächsten Jahren bis
zu EUR 250 Millionen zusätzliche Kredite an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
möglich und werden zusätzliche Investitionen über zumindest EUR 420 Millionen
auslösen, die einen wichtigen Impuls zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
Branche setzen werden.
ERP-Kleinkredite:
Große Hilfe bei kleineren Investitionen
Vor allem für Investitionen in die betriebliche Ausstattung, in kleinere Betriebsverbesserungen oder um dem Gast einfach einmal neue Eindrücke durch neues Inventar zu bieten, ist der ERP-Kleinkredit mit einer Gesamtlaufzeit von
sechs Jahren (eines davon tilgungsfrei) und einer Fixzinskondition von 0,75 % das
ideale Instrument. Kombinierbar ist der Kredit mit einer 80 %igen Haftung der ÖHT
und in einigen Bundesländern übernimmt das Land den gesamten Zinsendienst
und macht den Kleinkredit zur zinsfreien Möglichkeit, lang gehegte Investitionswünsche zu verwirklichen.
Chancen für die nächste Generation:
Die Jungunternehmerförderung
DIE ÖSTERREICHISCHE TOURISMUS- UND FREIZEITWIRTSCHAFT BRAUCHT BEGEISTERTE JUNGUNTERNEHMERINNEN UND ÜBERNEHMERINNEN. FÜR ALLE, DIE SICH MIT EINEM RESTAURANT, EINER BAR, EINEM FITNESS-STUDIO ODER
EINEM HOTEL SELBSTÄNDIG MACHEN WOLLEN,
IST DIE TOURISMUSBANK DER WICHTIGSTE ANSPRECHPARTNER.
Eine neue Qualität der Jungunternehmerförderung soll die nächste Generation
zu einem Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft motivieren. In Kooperation mit den Ländern werden für Übernahme oder Neugründungsvorhaben Barzuschüsse über gesamt 15 % zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage sind die Kosten der Übernahme und die damit verbundenen Investitionen bis
zu einem Höchstbetrag von EUR 250 Tsd. Zusammen mit den richtliniengemäß
geforderten 25 % Eigenkapital entsteht daraus eine solide Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Weil Jungunternehmerinnen und –unternehmer ihre Fähigkeiten und Talente in aller Regel noch nicht mit erfolgreichen wirtschaftlichen Ergebnissen untermauern können, kommt dem Haftungsmodell der
Tourismusbank besondere Bedeutung zu. In den meisten Fällen wird es erst über
Haftungsübernahme überhaupt möglich, die zur Unternehmensgründung notwendige Finanzierung aufzustellen.
Mit besonderem Augenmerk widmet sich die Förderstrategie der ÖHT auch der
familiären Betriebsnachfolge. Alle Investitionen, die Tochter und/oder Sohn innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des elterlichen Betriebes setzen, werden
aus einer Kombination von ERP-Kredit bis zu EUR 1 Mio. und landesseitigem Zuschuss über 10 Jahre zinsfrei finanziert. Mit der obligaten Haftung der ÖHT wird
den Nachfolgern die Bonität der Republik mit auf den Weg gegeben und erleichtert
die Finanzierung von Modernisierungen und Erweiterungen.
Gute Ideen unterstützen:
Die Innovationsförderung
Vizekanzler und Tourismusminister Mitterlehner hat diese neue Förderaktion am 2. März 2015 ausgerufen. Unter dem Titel „Leuchtturmprojekte 2015“
wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung besonders innovativer und
buchungsrelevanter Angebote von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
und von Kooperationen gefördert, die in einer Destination Angebote unterschiedlichster Leistungsträger vernetzen. Es geht dabei darum, Tourismus als „Gesamtkunstwerk“ zu verstehen. Ein Gast bucht einen Aufenthalt in aller Regel nicht wegen eines tollen Hotels oder der landschaftlichen Schönheit einer Region, sondern
wegen des gesamten in der Destination verfügbaren Leistungsbündels. Und er
bucht immer kurzfristiger und bleibt immer kürzer – logische Konsequenz ist,
dass er sich immer weniger damit beschäftigen will, einzelne Teilleistungen für
seinen Aufenthalt selber zusammen zu suchen. Er will ein leicht zu buchendes,
attraktives, gleichzeitig aber individuell zu gestaltendes Angebotsbündel und jene
Orte, Destinationen bzw. Regionen werden punkten, die in der Lage sind, solche
Angebotsvernetzungen anzubieten und zu vermarkten. Dabei will die Förderaktion
helfen und unterstützt die Entwicklung der ersten Idee zum umsetzbaren Konzept.
Und auch auf einzelbetrieblicher Ebene sind Innovationen gefragt und werden unterstützt. Wir schaffen im Tourismus viel zu oft „more of the same“ – austausch-
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PARADIES DER BLICKE
LEITPRODUKT IST DER WEG AM WIENER ALPENBOGEN. DER RUND 300 KM LANGE WEG UMRUNDET DIE REGION IN 19 ETAPPEN. GESTALTERISCHE
BESONDERHEITEN SIND WANDERSTARTPLÄTZE
BEI JEDER ETAPPE UND EIGENS EINGERICHTETE
BLICKPLÄTZE. WIE EIN ROTER FADEN VEREINT
DIESER WEG DAS VIELSEITIGE URLAUBS- UND
AUSFLUGSERLEBNIS IN DEN WIENER ALPEN.
bare und unprofilierte Produkte. Tourismus muss bunter werden, muss Erlebnis
bieten, muss einzigartig sein. Aber viele gute Ideen bleiben eben nur Ideen und
werden nicht fertig gedacht – auch hier will die neue Förderaktion ansetzen und
stellt Mittel zur Verfügung, um aus einem Geistesblitz ein Projekt zu machen.
Die aus dieser Aktion zu erhaltende Förderung ist hochattraktiv. Bis zu 50 % der
anerkennbaren Kosten können bei innovativen Einzelprojekten als Barzuschuss
kommen; Kooperationen können sogar in den Genuss von bis zu 70 % Barzuschuss
für ihre Projekte kommen – in beiden Fällen aber maximal EUR 200 Tsd., weil die
Förderung aus einer sogenannten „De-minimis-Beihilfe“ kommt, die mit diesem
Betrag limitiert ist. Die Fördermittel kommen jeweils zur Hälfte vom BMWFW und
aus dem EU-Topf des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung.
Eingereicht werden kann ab sofort. Schnell sein lohnt sich, weil die Mittel sind beschränkt und Einreichschluss ist bereits am 15. Mai 2015. Eine Kommission wählt
dann die besten Vorhaben aus.
Wenn einmal etwas schief gegangen ist:
Die Restrukturierungsförderung
DAS KNOW-HOW DER TOURISMUSBANK STELLT
DIE WEITERENTWICKLUNG DER TOURISMUSBRANCHE SICHER.
Die österreichische Tourismuswirtschaft ist eine stabile Branche und zeigt positive Entwicklungstendenzen. Trotzdem können aufgrund der geringen Eigenkapitalausstattung, des hohen Finanzbedarfes und des wachsenden Konkurrenzdrucks Unternehmenskrisen entstehen.
Im Rahmen der TOP-Restrukturierungsaktion können kleine und mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft
sind und grundsätzlich eine nachhaltige Erfolgschance haben, auf die professionelle Unterstützung der ÖHT zugreifen. Das Durchsetzen von entscheidenden
innerbetrieblichen und vor allem finanztechnischen Maßnahmen wird durch die
neutrale Stellung der Tourismusbank im Sanierungsverfahren möglich. Über ideelle Hilfestellung wird das Unternehmen in den Verhandlungen mit Gläubigern
durch einen Sanierungsexperten der Tourismusbank unterstützt und wird die betriebliche Sanierung durch die Erstellung von Restrukturierungskonzepten, Monitoring, Controlling etc. begleitet. Speziell durch Einsatz des Haftungsinstrumentes
gelingen meist auch schwierige Umschuldungsvorhaben bzw. wird es möglich, die
Ausfinanzierung hereindrängender kurzfristiger Verbindlichkeiten darzustellen.
Tourism Investment Services International GmbH (TIS)
Mit der Tochtergesellschaft TIS – Tourism Investment Services GmbH stellt die Tourismusbank ihr über viele Jahre
angesammeltes Fachwissen einem ausgewählten Auftraggeberkreis zur Verfügung und unterstützt damit Banken, Länder, Förderstellen der öffentlichen Hand
und internationale Organisationen bei der Entwicklung von Tourismusprojekten,
führt Projektbegutachtungen durch und bietet Controllingleistungen an.
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PARADIES DER BLICKE
SINNLICHES WAHRZEICHEN FÜR DEN WIENER ALPENBOGEN UND SYMBOL FÜR DIE HERAUSRAGENDE STÄRKE DER REGION, DAS PARADIES DER BLICKE, IST DER „WIENER ALPEN VIEWER“. SCHAUT
MAN DURCH DEN VERSPIEGELTEN SCHAUTRICHTER, ZEIGT SICH ALLES AUS UNGEWÖHNLICHER
PERSPEKTIVE.
PARADIES DER BLICKE
DER WIENER ALPEN VIEWER LÄDT BESUCHER EIN,
DIE UMGEBUNG NEU ZU ENTDECKEN. ES GIBT IHN
ALS STEH-VIEWER, PLATZIERT AN BESONDEREN
BLICKPLÄTZEN ENTLANG DES WIENER ALPENBOGENS. ÜBER EINEN QR-CODE SIND JEWEILS INFORMATIONEN ZUGÄNGLICH. DER HAND-VIEWER
WIRD IN DER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT EINGESETZT UND DIENT ALS GIVE-AWAY.
Tätigkeitsbericht 2014
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT)
Einleitung
wickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Jugend und
Wirtschaft die Tourismusförderungen des Bundes ab. Die für die Unterstützung
der Wirtschaft vorgesehenen Richtlinien bieten gerade für kleine Unternehmen in
vielen Fällen den entscheidenden Förderungshebel, um wünschenswerte Projekte
verwirklichen zu können.
Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ein enorm dynamischer Wirtschaftszweig, von dem auch im Jahr 2014 positive Impulse für die gesamte Volkswirtschaft ausgegangen sind. Mit einem unterstützten Investitionsvolumen von rund
EUR 780 Mio. lieferte die Tourismusförderung wichtige Unterstützung für eine
zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige.
Die Investitionen kommen vor allem der Hotellerie und Gastronomie – in der Folge
auch dem Bau- und Baunebengewerbe in der unmittelbaren Umgebung – zugute. Den Prognosen der Wirtschaftsforscher zufolge wird sich in Zukunft auch die
Freizeitwirtschaft mit einer Fülle von neuen Berufen dynamisch weiterentwickeln.
Die Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit und bei der Gründung neuer
Unternehmenstypen wird zur Bereicherung des Standortes Österreich beitragen.
Folgende Zahlen skizzieren die Fördertätigkeit im Bereich der Tourismus- und
Förderungen 2014
Freizeitwirtschaft:
• 980 Förderungsfälle mit einem bundesseitigen Förderbarwert von rund
18,9 Mio. EUR wurden positiv erledigt. Bei mehr als 99 % der Förderungsempfänger handelt es sich um KMUs und 93 % davon sind kleine Unternehmen.
• 226 Jungunternehmer konnten insgesamt unterstützt werden. Im Rahmen dieser Projekte wurden Investitionen im Umfang von rund 45 Mio. EUR umgesetzt.
• Das gesamte geförderte Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 780 Mio. EUR.
• Hotelunternehmen mit rund 76 Tsd. Betten wurden im Hard- bzw. Software-Bereich qualitativ verbessert. Das betrifft rund 13 % des gesamten gewerblichen
Bettenangebotes Österreichs.
• Alle unterstützten Unternehmen werden nach Durchführung der geplanten
DIE ZAHLEN, DIE DIESEN BERECHNUNGEN ZUMaßnahmen rund 2 Mrd. EUR an Umsatz erzielen und rund 24 Tsd. Mitarbeiter
GRUNDE LIEGEN, SIND IN DER 50. AUSGABE DES
beschäftigen. Sie werden damit rund 12 % der Arbeitnehmer des BeherberFACT BOOKS DER WKO “TOURISMUS UND FREIgungs- und Gaststättenwesens anstellen.1
ZEITWIRTSCHAFT IN ZAHLEN”, AUF DEN SEITEN
• Der Mitteleinsatz auf Bundesebene betrug (als Subventionsäquivalent) rund
68 (1) UND 81 (2) ZU FINDEN.
18,9 Mio. EUR oder rund 0,1 % der direkten Wertschöpfung des Tourismus (lt.
TSA, Prognose für 2013).2
• Durch die auf Basis der Bundesrichtlinien vereinbarten Aktionen wurde gemeinsam mit den Ländern und der EU ein gesamtes Subventionsäquivalent
von knapp 41 Mio. EUR bereitgestellt. Damit ist es dem Bund ähnlich wie in der
Vergangenheit gelungen, die Länder für gemeinsame Ziele zu begeistern und
die Förderungen auf Basis abgestimmter Richtlinien zu vergeben.
Im Rahmen der im Jahr 2014 abgewickelten Förderungsprogramme des BunFörderungen und Arbeitsplätze
des werden 2.800 neue Arbeitsplätze in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
entstehen; rund 700 davon sind auf Unternehmensgründungen zurückzuführen.
Da die Vorhaben insgesamt hauptsächlich Qualitätsverbesserungen und Schaffung von Infrastruktur zum Gegenstand haben, ist die Auswirkung der Unterstützungsleistung auf neue Arbeitsplätze eher gering. Allerdings werden die Arbeitsplätze für rund 24.000 Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben modernisiert und
damit deren Erhalt langfristig gesichert. Da die Produktion touristischer Dienstleistungen ausschließlich im Inland stattfinden kann, besteht bei touristischen Arbeitsplätzen keine Gefahr einer Produktionsverlagerung. Somit handelt es sich um
Arbeitsplätze mit Standortgarantie.
Mit der Unterstützung der Schaffung und des Ausbaus von Personalzimmern wurden bessere Arbeitsbedingungen für eine steigende Zahl von Mitarbeitern erreicht.
Obwohl die Tourismus- und Freizeitwirtschaft traditionell Saisonarbeitsplätze anbietet, ist bei den unterstützten Unternehmen ein klarer Trend zu langer Offenhaltungszeit und Ganzjahresbeschäftigung zu erkennen. Das von den Unternehmern
vorrangig angestrebte Ziel der Betriebsgrößenoptimierung trägt weiter dazu bei,
wettbewerbsfähigere Wirtschaftseinheiten mit ausreichender Infrastruktur zu
schaffen, die damit ein Zusatzangebot im Hinblick auf Nebensaison und Schlechtwetterperioden bieten können.
11
PARADIES DER BLICKE
MARKETING- UND PR-MASSNAHMEN KONZENTRIEREN SICH AUF DEN INLANDSMARKT UND AUF
MÄRKTE IM BENACHBARTEN AUSLAND. ZENTRALES ELEMENT IST EINE PROFESSIONELLE ONLINE-KOMMUNIKATIONS- UND CONTENTSTRATEGIE, AUCH MIT INTERAKTIVEN ELEMENTEN
WIE LANDKARTEN.
12
Leistungen nach Bundesländern
Bei der Verteilung der Förderbarwerte nach Bundesländern liegt Tirol als tourismusintensivstes Bundesland an erster Stelle und kann rund 27 % der Förderleistung des Bundes auf sich beziehen.
T
27,2%
S
10,5%
NÖ
10,4%
K
8,3%
St
7,9%
V
W
B
DES
21,6%
OÖ
ÜR
VERTEILUNG DER FÖRDERBARWERTE
BUNDES AUF BUNDESLÄNDER (IN %)
7,4%
ÜR: Überregional
2,7%
2,2%
1,8%
5%
10%
15%
20%
25%
Das Bundesland Salzburg folgt mit einem Anteil von knapp 22 % an zweiter Stelle
und liegt deutlich vor den anderen Bundesländern.
Bezieht man die Förderungsbarwerte des Bundes auf die in den einzelnen Bundesländern erzielten Nächtigungen (bezogen auf 1.000 Einheiten, siehe folgende
Abbildung), so relativiert sich die Rangfolge.
NÖ
301
OÖ
281
V
161
S
159
St
133
K
126
B
120
T
W
BUNDESFÖRDERUNGEN BEZOGEN AUF 1.000
NÄCHTIGUNGEN (IN EUR)
114
32
50
100
150
200
250
300
Das Bundesland Niederösterreich mit vergleichsweise wenig Nächtigungen liegt
bei dieser Darstellung vorne, während etwa Tirol deutlich zurückfällt.
Das Bundesland Wien kann aufgrund der Tatsache, dass keine landesseitige Beteiligung an der TOP-Tourismus-Förderung erfolgt, auch nur einen geringen Anteil
der Bundesförderungsmittel lukrieren.
13
Investitionen 2014
Bei den Investitionen liegt der Schwerpunkt eindeutig bei der Hotellerie, die
rund 61 % des Volumens in Anspruch nimmt. Die Ziele „Betriebsgrößenoptimierung“ gefolgt von „Qualitätsverbesserung“ und „Wellnesseinrichtungen“ spielen dabei die wichtigste Rolle.
SCHWERPUNKTE DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(INVESTITIONEN > EUR 1 MIO.)
2010
2014
Betriebsgrößenoptimierung
27%
28%
Qualitätsverbesserung Hotellerie
25%
28%
Wellness
14%
12%
Hotelneubau
13%
8%
Seminar-, Fitness-, Kinderspielräume
4%
3%
Personalzimmer
5%
5%
Garagen
Hotellerie
1%
1%
89%
85%
Restaurantneubau
3%
-
Restaurantverbesserungen
1%
3%
Restaurants
4%
3%
Beschneiungsanlagen
4%
11%
Infrastruktur (Golfplätze)
2%
-
Freizeitparks
1%
1%
Infrastruktur
7%
12%
100%
100%
Gesamt
Finanzierung von Exportforderungen
In der seit dem Jahr 1996 bestehenden Förderaktion werden Unternehmen,
die Erlöse durch ausländische Gäste generieren, mit einem derzeit sehr zinsgünstigen Rahmenkredit unterstützt. Zum Jahresende betrugen diese Exportfonds-Kredite insgesamt rd. EUR 44,6 Mio.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt fünfzehn neue Exportfonds-Kredite bewilligt. Zusammen mit den Aufstockungen bestehender Kredite wurden rd. EUR 2,4 Mio. an
neuen Krediten eingeräumt.
Förderungen des BMWFW für die Tourismus- und
Anzahl positive
Erledigungen
TOP Teil A - Kredit
53
Kredit-/ Haftungsvolumen
99.040
Investitionsvolumen
216.143
TOP Teil A - Zuschuss
451
251.618
TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv.
165
43.729
15
4.215
TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software
TOP Teil C - Kooperationsförderung
TOP Teil D - Restrukturierung
ERP-Kleinkredite
1.185
3
164
9.824
10.636
ERP-Hochwasserkredite
22
2.323
8.932
ERP-Kredite
44
75.560
160.239
Haftungen
63
42.356
83.486
980
229.103
780.182
Total
Anmerkung: Förderzusagen im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2014 (1. – 4. Quartal)
Bei den kursiv gedruckten Werten handelt es sich um Hochrechnungen bzw. vorläufige Werte. Geldbeträge sind in EUR 000 ausgedrückt. Effekte der “Jungunternehmerförderung-Software” sind bei Investitionen enthalten.
14
Bei 61 % der unterstützten Förderungsnehmer handelt es sich um BeherberUnternehmen
gungsunternehmen, 32 % sind der Gastronomie zuzurechnen. Bei den restlichen Förderungsfällen handelt es sich um infrastrukturelle Einrichtungen wie
Beschneiungs- oder Golfanlagen, Reisebüros und Freizeiteinrichtungen.
Wesentliches Ziel der Förderungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und Betriebsgrößennachteile
auszugleichen. Etwa 93 % der Förderungsnehmer waren Kleine Unternehmen im
Sinne der Definition des EU-Beihilfenrechts. Bei etwa 7 % handelte es sich um
Mittlere Unternehmen und in nur 0,3 % der Fälle kamen die Gelder Großunternehmen zugute.
6,8%
Mittlere Unternehmen
DIE FÖRDERUNGEN DER TOURISMUSBANK SIND
HAUPTSÄCHLICH AN KLEINE UNTERNEHMEN
GERICHTET.
0,3%
Großunternehmen
92,9% Kleine Unternehmen
Die in der Tourismusförderung eingesetzten Mittel werden damit sehr zielgerichtet eingesetzt und fast ausschließlich von den KMUs und vor allem von den Kleinen
Unternehmen in Anspruch genommen.
Wien, im März 2015
Geschäftsleitung Tourismusbank
Freizeitwirtschaft 2014
vor
Umsatz
nach
Beschäftigte
vor
nach
vor
Betten
nach
182.077
222.963
1.830
2.037
4.535
5.409
773.392
908.252
9.266
10.300
30.863
32.712
25.367
79.230
413
1.111
1.294
2.150
TOP Teil A - Kredit
TOP Teil A - Zuschuss
TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv.
TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software
TOP Teil C - Kooperationsförderung
437.634
459.515
6.164
6.472
24.313
24.313
9.044
9.044
79
79
486
486
69.072
72.526
882
1.059
2.351
2.410
13.396
14.947
211
217
746
750
98.348
119.005
1.014
1.240
3.109
3.901
ERP-Kredite
95.680
120.248
1.175
1.339
3.289
3.801
Haftungen
1.704.010
2.005.730
21.034
23.854
70.986
75.932
TOP Teil D - Restrukturierung
ERP-Kleinkredite
ERP-Hochwasserkredite
Total
15
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Aktiva
EUR
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
EUR
Vorjahr EUR Tsd.
997.908,13
1.001
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
3. Forderungen an Kunden
4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
15.217.154,26
10.704
1.037.490.977,37
1.050.761
963.819,39
964
5. Beteiligungen an Kreditinstituten
6. Anteile an verbundenen Unternehmen
72,67
–
36.336,42
36
7. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
8.Sachanlagen
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner Tätigkeit genutzt werden 1.184.135,74
(Vorjahr EUR 1.225 Tsd.)
2.806,84
9
1.328.223,63
1.313
9. sonstige Vermögenswerte
2.415.881,89
2.650
10.Rechnungsabgrenzungsposten:
a) latente Steuern
b) sonstige
1.182.109,30
1.161
87.959,00
83
1.270.068,30
1.244
1.059.723.248,90
1.068.682
377.186.537,26
377.118
Posten unter der Bilanz
1.Treuhandvermögen
1) Die Vorjahresbeträge basieren auf den entsprechenden Bestimmungen in §§ 22 und § 23 BWG.
16
Passiva
EUR
EUR
Vorjahr EUR Tsd.
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
2.153,77
–
975.781.601,80
984.071
975.783.755,57
984.071
49.045.413,75
51.374
3. sonstige Verbindlichkeiten
616.640,08
652
4.Rechnungsabgrenzungsposten
110.401,17
104
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
sonstige Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist
5.Rückstellungen
a)Rückstellungen für Abfertigungen
b)Rückstellungen für Pensionen
948.019,00
847
2.315.150,00
2.271
c)
Steuerrückstellungen
282.248,93
180
d)
sonstige
714.064,34
565
6. gezeichnetes Kapital
4.259.482,27
3.864
11.627.653,47
11.628
7.Gewinnrücklagen
a)
gesetzliche Rücklage
5.919.558,14
b)
andere Rücklagen
3.172.556,43
5.920
2.343
9.092.114,57
8.262
8. Haftrücklage gem. § 57 Abs 5 BWG
6.390.972,44
6.391
9.Bilanzgewinn
2.790.289,73
2.330
10.unversteuerte Rücklagen
Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen
6.525,85
1.059.723.248,90
7
1.068.682
Posten unter der Bilanz
1.Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus
der Bestellung von Sicherheiten
159.694.425,55
134.036
(72.473.591,93)
(58.304)
abzüglich Bürgschaften und Haftung für eigene Forderungen
75.732
2.Kreditrisiken
126.560.956,98
73.701
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
4. Anrechenbare Eigenmittel bei sinngemäßer Anwendung von
Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
5. Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung
gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; darunter:
Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von
Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Harte Kernkapitalquote in Prozent)
Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von
Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Kernkapitalquote in Prozent)
Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von
Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Gesamtkapitalquote in Prozent)
377.186.537,26
377.118
32.056.976,04
32.457 1
275.699.208,43
277.342 1
9,797 %
n.a.
9,797 %
n.a.
11,584 %
n.a.
17
GuV für das Geschäftsjahr 2014
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
I.NETTOZINSERTRAG
EUR
Vorjahr EUR Tsd.
24.059.571,02
22.943
(19.860.638,29)
(19.366)
4.198.932,73
3.577
3. Erträge aus Wertpapieren
Erträge aus Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren
4.Provisionserträge
5.Provisionsaufwendungen
6. sonstige betriebliche Erträge
II.BETRIEBSERTRÄGE
27.888,21
24
2.885.878,44
2.701
(447.146,77)
(355)
981.138,75
765
7.646.691,36
6.712
7. allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a)
Personalaufwand
darunter:
aa)Löhne und Gehälter
bb)Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale
Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
(1.964.209,64)
(1.937)
(457.558,94)
(488)
(39.575,55)
(45)
dd)Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
(310.792,42)
(306)
ee)Dotierung der Pensionsrückstellung
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
(43.833,00)
(37)
(106.849,76)
(2.922.819,31)
(124)
(2.937)
cc)
sonstiger Sozialaufwand
b)sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
(3.811.622,26)
(921)
(3.858)
8. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 6 und 7
enthaltenen Vermögensgegenstände
(88.652,31)
(78)
9. sonstige betriebliche Aufwendungen
(82.630,06)
(56)
(3.982.904,63)
(3.991)
3.663.786,73
2.721
III.BETRIEBSAUFWENDUNGEN
IV.BETRIEBSERGEBNIS
10.Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
11.Steuern vom Einkommen
VI.JAHRESÜBERSCHUSS
(888.802,95)
5.000,00
333
3.668.786,73
3.054
(878.497,00)
(724)
2.790.289,73
2.330
(829.790,00)
(352)
1.960.499,73
1.978
829.790,00
352
2.790.289,73
2.330
12.Rücklagenbewegung
Dotierung andere Gewinnrücklagen
VII.JAHRESGEWINN
13.Gewinnvortrag
VIII. BILANZGEWINN
18
Bericht des Aufsichtsrates
Seitens des Aufsichtsrates wurden im Bilanzjahr 2014 die dem Gremium nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung
hat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Bank berichtet.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH hat Jahresabschluss und Lagebericht
geprüft und ist zum abschließenden Ergebnis gekommen, dass kein Anlass zu Beanstandungen gegeben ist. Der Prüfer hat daher bestätigt, dass die Buchführung
und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat sich mit den wesentlichen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie mit dem Anhang und dem
Lagebericht befasst und schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss sowie
den Vorschlag für die Gewinnverteilung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Aufsichtsrat schließt sich nach pflichtgemäßer Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Empfehlung des Prüfungsausschusses an und stellt fest,
dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag für die Gewinnverteilung keinen Anlass zur Beanstandung geben.
Der Aufsichtsrat schlägt der Generalversammlung vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als Bilanzprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
Mag. Susanne Wendler
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Wien, März 2015
19
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12a, 1010 Wien
Telefon: +43 (0)1 515 30–0, Telefax: +43 (0)1 515 30–30
www.oeht.at, [email protected]
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