Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.01.2010
überarbeitet am: 27.01.2010
1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens
· Angaben zum Produkt
· Handelsname: Beckensteine PDCB
· Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: WC-Reiniger
· Hersteller / Lieferant:
Dr. Becher GmbH
Vor den Specken 3
D-30926 Seelze
Tel.: +49/(0)5137/9901-0
Fax: +49/(0)5137/9901-66
· E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist:
[email protected]
· Auskunftgebender Bereich: Verkauf
· Notfallauskunft: wie vor oder nächste Giftinformationszentrale
2 Mögliche Gefahren
· Gefahrenbezeichnung:
Xn Gesundheitsschädlich
N Umweltgefährlich
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 36
Reizt die Augen.
R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
· Klassifizierungssystem:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 106-46-7
1,4-Dichlorbenzol
Carc. Cat. 3;
Xn,
Xi,
N; R 36-40-50/53
> 30%
EINECS: 203-400-5
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Selbstschutz des Ersthelfers.
Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
· nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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Handelsname: Beckensteine PDCB
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Den Betroffenen nur bei vollem Bewußtsein selbsttätig erbrechen lassen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid (CO₂), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: keine
· Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
halogenierte Kohlenwasserstoffe
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂)
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
· Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
· Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
· Zusätzliche Hinweise: Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen.
Staub nicht einatmen.
Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
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Handelsname: Beckensteine PDCB
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Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
· Lagerklasse: LGK 11 (VCI-Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien)
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
106-46-7 1,4-Dichlorbenzol
AGW (Deutschland)
6 mg/m³, 1 ml/m³
2(II);AGS, Y
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 306 mg/m³, 50 ml/m³
Langzeitwert: 122 mg/m³, 20 ml/m³
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Staub nicht einatmen.
Dämpfe nicht einatmen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
· Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger Grenzwerte
normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu
reduzieren.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Handschuhe aus Gummi
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille
· Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung
Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
Form:
fest
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Farbe:
Geruch:
weiß
aromatisch
geruchsbelästigend
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 52,8°C
173°C
Siedepunkt/Siedebereich:
· Flammpunkt:
nicht anwendbar
· Zündtemperatur:
> 500°C
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dampfdruck bei 20°C:
1,7 hPa
· Dichte bei 20°C:
1,46 g/cm³
· Schüttdichte bei 20°C:
650 kg/m³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
0,07 g/l
Wasser bei 20°C:
· Weitere Angaben:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt.
10 Stabilität und Reaktivität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel
· Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Chlorwasserstoff (HCl)
halogenierte Kohlenwasserstoffe
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂)
11 Toxikologische Angaben
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Oral
LD50 > 2000 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Länger anhaltender und/oder wiederholter Hautkontakt kann zu Reizungen führen.
· am Auge: Reizwirkung
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
Carc. Cat. 3: Produkt gibt wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis.
Die toxikologischen Eigenschaften dieser Verbindung wurden nicht umfassend untersucht.
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12 Umweltspezifische Angaben
· Ökotoxische Wirkungen:
· Aquatische Toxizität:
106-46-7 1,4-Dichlorbenzol
EC50/48 h 0,7 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
EC50/96 h 1,6 mg/l (Alge (Senedesmus capricornutum))
LC50/96 h 1,12 mg/l (Fisch (salmo gairdneri))
· Bemerkung: Sehr giftig für Fische und Wasserorganismen.
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung nach VwVwS): wassergefährdend
Die Angaben zur Ökologie beziehen sich auf den Wirkstoff.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Produkt:
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
· Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger
und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem
Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
· Europäischer Abfallkatalog:
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch
durchzuführen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14 Angaben zum Transport
· Landtransport ADR/RID und GGVSE (grenzüberschreitend/Inland):
· ADR/RID-GGVSE Klasse: 9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
90
· Kemler-Zahl:
3077
· UN-Nummer:
III
· Verpackungsgruppe:
9
· Gefahrzettel:
· Besondere Kennzeichnung: Symbol (Fisch und Baum)
· Richtiger technischer Name: UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (1,4Dichlorbenzol)
LQ27
· Begrenzte Menge (LQ):
3
· Beförderungskategorie:
· Tunnelbeschränkungscode: E
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· Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
9
3077
9
III
F-A,S-F
JA
Symbol (Fisch und Baum)
· Richtiger technischer Name: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (1,4Dichlorobenzene)
· IMDG/GGVSee-Klasse:
· UN-Nummer:
· Label:
· Verpackungsgruppe:
· EMS-Nummer:
· Marine pollutant:
· Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
9
· ICAO/IATA-Klasse:
3077
· UN/ID-Nummer:
9
· Label:
· Besondere Kennzeichnung: Symbol (Fisch und Baum)
III
· Verpackungsgruppe:
· Richtiger technischer Name: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (1,4Dichlorobenzene)
· Transport/weitere Angaben:
Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungen beachten.
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
N Umweltgefährlich
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
1,4-Dichlorbenzol
· R-Sätze:
36
Reizt die Augen.
40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
· S-Sätze:
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
60
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
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· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 MuSchRiV beachten!
· Störfallverordnung: Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung nach VwVwS): wassergefährdend
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
Die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung sind zu beachten.
TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“
· BG-Merkblatt:
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
16 Sonstige Angaben:
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante R-Sätze:
Diese(r) R-Satz/Sätze gilt/gelten für den/die Inhaltsstoff(e) und gibt/geben nicht unbedingt die Einstufung der
Zubereitung an. Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 15 aufgeführt.
36
Reizt die Augen.
40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
· Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die
Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
C.S.B. GmbH
Tel.: 02151 / 652086-0
Parkstraße 29
Fax: 02151 / 652086-9
D-47829 Krefeld
· Quellen: Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.
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