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Wirtschaftblatt Online: Kurzserie: Fondsbesteuerung I
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17.05.2002
Kurzserie: Fondsbesteuerung I
Die Gleichstellung ausl ändischer mit
inländischer Rentenfonds könnte Bewegung in
den Markt der Anleihenfonds hierzulande
bringen
Astrid Kemptner
Nachdem der Verfassungsgerichtshof in einem
seiner jüngsten Erkenntnisse einen Satzteil des ersten Absatzes in
Paragraph 97 ESt-Gesetz 1988 aufgehoben hatte, keimt bei den
ausländischen Investmentfondsgesellschaften in Österreich wieder so etwas
wie Hoffnung auf: Wird die Besteuerung von Erträgen ausländischer Fonds
mit jenen inländischer Sondervermögen endlich gleichgestellt? Genau
genommen betrifft dieser Spruch der Höchstrichter die Besteuerung von
Zinserträgen aus ausländischen Rentenfonds. Derzeit werden die
entrichteten Steuerbeträge – anders als bei inländischen Fonds – nicht der
Endbesteuerung zugeführt, sondern unterliegen der normalen
Einkommenssteuerprogression. In der Praxis können also bis zu 50 Prozent
der Erträge zu versteuern sein. Kein nur einigermassen informierter Anleger
würde so einen Fonds erwerben. Diese steuerliche Diskriminierung
behinderte praktisch den Vertrieb solcher ausländischer Fonds. Der VfGH
hat diese Bestimmung nunmehr aufgehoben und den Gesetzgeber
angehalten, bis 31. März 2003 eine neue Regelung zu treffen.
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Fondsbesteuerung - ein Leitfaden
Fakten der
Investmentfondsbesteuerung laut
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Endbesteuerung
Gleichzeitig wird auch die Erbschaftssteuer neu geregelt werden. Denn die
Erträge aus ausländischen Fonds waren im Gegensatz zu ihren inländischen
Rivalen nicht endbesteuert. Erben machten die unangenehme Entdeckung,
dass sie noch einmal zur Kasse gebeten werden. Das gilt genauso für
Schenkungen, da diese steuerlich wie Erbschaften behandelt werden. Der
Spruch des Verfassungsgerichtshofes hat nun auch diese Benachteiligung
aufgehoben. Bei Schenkungen kann es sich daher durchaus auszahlen,
noch zuzuwarten, wenn ein ausl ändischer Fonds übertragen werden soll.
Die Frage ist nun, ob man sich im Finanzministerium lediglich mit diesem
Problem befassen oder gleichzeitig auch den zweiten Konfliktpunkt rund um
die Sicherungsbesteuerung, die ebenfalls ausschliesslich ausländische
Investmentfonds betrifft, einer für alle Seiten zufrieden stellenden Lösung
zuführen wird. Georg Klein, Vorsitzender der Vereinigung ausländischer
Investmentgesellschaften in Österreich (VAIÖ), ortet in diesem Urteil des
VfGH "eine Signalwirkung, die das Bundesministerium für Finanzen
veranlassen könnte, den Gesamtkomplex einer einheitlichen Lösung
zuzuführen."
Sicherungsbesteuerung
Ein von der VAI Ö an den Finanzminister gerichteter offener Brief, der auf
diese Gesamtproblematik aus der Sicht ausl ändischer Fondsgesellschaften
aufmerksam macht, soll allerdings die Diskussionen zu diesem Thema nicht
ersetzen. Und das Gesprächsklima zwischen den Interessenvertretern sei
seit vielen Jahren gut, versichert Georg Klein. Trotz guter Beziehungen gibt
es aber unter den ausl ändischen Gesellschaften nach wie vor grosse
Frustration über die bereits angesprochene Sicherungsbesteuerung. Falls
sich ein Anleger nicht als Anteilseigner eines ausländischen Investmentfonds
bei seinem Wohnsitzfinanzamt deklariert, dann hat das Kreditinstitut 2,5
Prozent des R ücknahmepreises aus dem letzten Kalenderjahr als Steuer
einzubehalten. Vor allem diese Regelung wird als grosser Nachteil
empfunden, "da viel Geschäft verloren gegangen ist und Umschichtungen zu
inländischen Banken stattgefunden haben", erzählt Georg Klein über die
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21.05.2002
Wirtschaftblatt Online: Kurzserie: Fondsbesteuerung I
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Erfahrungen der Mitglieder der VAIÖ. Trotz starken Gegenwindes "kam uns
aber nie der Gedanke, uns aus Österreich zur ückzuziehen", erläutert Josef
Pfannenstill, Leiter von BNP Paribas Zentraleuropa, seine Motive und meint
weiter, "dass man durch die Zusammenarbeit mit inländischen Instituten
wieder auf den Markt kommen kann".
Offenlegung
Mancher österreichischen Konkurrenz kommt die Benachteiligung der
ausländischen Mitbewerber vielleicht gar nicht ungelegen, zumal durchaus
auch mit dem Vorteil der geringeren Steuerlast geworben wurde. Im
Zweifelsfall wird sich ein Anleger für eine steuergünstigere Variante
entscheiden. Die steuerliche Begünstigung der Aktienfonds hat den Absatz
von Investmentfonds beflügelt. Auch die Lebensversicherung verdankt ihre
Popularität dem Umstand, dass die Prämien als Sonderausgaben der
Einkommenssteuer geltend gemacht werden konnten. Insgesamt aber treten
die österreichischen Fondsanbieter der Gleichstellung in der
Endbesteuerung positiv gegenüber. Beim weitaus heikleren Punkt der
Sicherungsbesteuerung, wogegen derzeit beim Europäischen Gerichtshof
eine Klage anhängig ist, könnten die Formulierungen des Gesetzgebers
klarer ausfallen. So meint etwa Wolfgang Dorten, Generalsekretär der
Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG), dass es sich
ein Anleger "nicht aussuchen darf", ob er seine Anteile beim Fiskus offen
legt oder nicht.
Stimmung Richtung mehr Transparenz
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen
Gerichtshof w äre es jedoch für den Anleger ohnehin klüger, nicht auf die
Bezahlung der Sicherungssteuer zu "verzichten", da noch weitaus grössere
Unannehmlichkeiten als die Entrichtung einer Steuer zu Tage treten
könnten. Vera Pingl-Cervenka, Geschäftsführerin von DWS Österreich, leitet
dies aus dem Umstand ab, dass "der Investor bei einer Nicht-Meldung vor
allem bei späteren Prüfungen durch die Finanzbeh örden ungeheuer viel
riskiert; im Übrigen verst ärkt sich die Stimmung, dass derartige Dinge
generell offen gelegt werden." Wolfgang Dorten sieht die momentan in
unserem Land schwelende Problematik im Übrigen auch in anderen Staaten,
"denn im Ausland herrschen die gleichen Bedingungen, es gibt kein Land, in
dem Auslandsfonds nicht benachteiligt würden." In der EU liegt die
Besteuerung weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten. Vielleicht geht
aber doch der geheime Wunsch von Vera Pingl-Cervenka nach "einer
einheitlichen Regelung" in Erf üllung, "damit jeder weiss, woran er ist". (jrb)
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