Fixed Income Research Financial View 12. Januar 2017 01/2017 NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> Themen Seite Marktumfeld Der Markt im Überblick 2 Financials Performance Review 4 Events Calendar Earnings Releases 12 Rating Changes Im Zeitraum vom 15.12.2016 bis 11.01.2016 13 Anhang Konferenzen 14 Charts & Grafiken 14 Ausgaben im Überblick 19 Ansprechpartner 20 Spreadverlauf: iTraxx Senior Financials vs. Subordinated Fin. Senior Unsecured: Emissionsvolumen der letzten 12 Monate 350 18 300 16 14 250 12 BP EURbn 200 150 10 8 6 100 4 50 Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research 01/17 12/16 11/16 10/16 09/16 0 10. 16 08/16 07. 16 iTraxx € Senior Financial 07/16 04. 16 06/16 01. 16 05/16 10. 15 04/16 07. 15 03/16 04. 15 Spread Sen vs. Sub. iTraxx € Subordinated Financial 02/16 2 0 01. 15 AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US *Emissionen bis 1 Tag vor Studienveröffentlichung Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research aktuell 5D ∆ 1M ∆ 6M ∆ YTD ∆ 1Y ∆ Markit iTraxx Europe 70 2 -2 -2 -2 -16 Markit iTraxx Senior Financials 90 3 -5 -8 -3 10 Markit iTraxx Subordinated Financials 214 12 -4 -10 -7 45 CDS Index Cash Bond Index in bp aktuell 5D 1M 6M YTD 1Y Markit iBoxx € Financials Senior ASW in bp 76 52 54 65 49 81 Markit iBoxx € Financials Subord. 191 204 216 267 206 249 Markit iBoxx € Banks Senior 62 46 48 62 43 72 Markit iBoxx € Banks Subordinated 119 147 157 202 146 186 *Mittelwert der Einzelanleihen Die gezeigten Veränderungen beziehen sich auf den aktuellen Stand/Spread im Vergleich zum Schlusskurs vor X Tagen. Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie. Financial View 12. Januar 2017 Marktumfeld Der Markt im Überblick Analystin: Michaela Hessmert Der Credit-Markt präsentierte sich seit Anfang Januar in einer soliden Verfassung und so engten sich die Risikoaufschläge im Senior Financial-Index von 94bp auf aktuell um 90bp ein. Das konstruktive Umfeld wurde von den Emittenten genutzt, um ihre Primärmarktaktivitäten voranzutreiben. In der Eurozone dominiert weiterhin die EZB den Markt über ihre Ankaufprogramme und einige Marktteilnehmer erwarten bereits jetzt eine Fortsetzung der Programme in 2018. Das schafft derzeit ein positives Sentiment, das aus unserer Sicht jedoch sehr anfällig für Event-Risiken ist. Country Timing ISIN Maturity Vol. (€bn) ASW Actual Issue Spread (Fitch / Moody’s / S&P) BNP Paribas FR 03.01. XS1547407830 6,75 1,0 91 MS +92 A+ / Baa2e / A- PSA Banque France FR 04.01. XS1548539441 3,0 0,5 47 MS +68 - / Baa2e / - BBVA ES 05.01. XS1548914800 5,0 1,0 61 MS +55 A-e / Baa1e / - BFCM FR 05.01. XS1548802914 5,0 1,25 38 MS +37 A+e / Aa3e / - Crédit Agricole FR 09.01. XS1550135831 7,7 1,0 55 MS +57 Ae / A1e / A Santander CF ES 10.01. XS1550951641 5,0 1,25 88 MS +85 A-e / A3e / - Mediobanca IT 10.01. XS1551000364 3,0 0,75 79 MS +90 BBB+e / - / - BPCE FR 10.01. FR0013231743 6,0 1,0 87 MS +92 Ae / Baa3e / - Intesa Sanpaolo IT 11.01. XS1551306951 7,0 1,0 115 MS +115 BBB+e / Baa1e / - Issuer Rating Stand: 12.01.2017 09:48 Uhr; Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Primärmarkt Der Primärmarkt für Senior Unsecured Bonds im Euro-Benchmarkformat mit fixem Kupon kam in den ersten zwei Wochen des neuen Jahres ordentlich in Fahrt. Nach der Crédit Agricole und der Société Générale in 2016 hat mit der BNP Paribas die dritte französische G-SIB die vom französischen Gesetzgeber neu geschaffene Möglichkeit genutzt, TLAC-fähige Senior-Bonds zu emittieren. In 2017 debütierte die BNP auf dem Euro-Primärmarkt mit der Emission einer TLAC-fähigen „non-preferred“ Senior Anleihe im Volumen von EUR 1,0 Mrd. (MS +92bp). Zuvor hatte die BNP ihren ersten sechsjährigen „non-preferred“ Senior Bond im Volumen von USD 1,75 Mrd. emittiert (160bp over Treasuries). Die ebenfalls französische BFCM (national systemrelevant) entschied sich, eine fünfjährige „preferred“ Senior Unsecured Benchmark im Volumen von EUR 1,25 Mrd. zu MS +37bp zu emittieren. Die spanische BBVA brachte ebenfalls eine fünfjährige EuroBenchmarkemission im Volumen von EUR 1,0 Mrd. zu MS +55bp unter die Investoren. Einen „preferred“ Senior Bond im Volumen von EUR 1,0 Mrd. brachte die Crédit Agricole zu MS +57bp an den Markt. Als zweites spanisches Institut bot die Santander Consumer Finance den Investoren ein fünfjähriges Papier zu MS +85bp im Volumen von EUR 1,25 Mrd. an. Mit der Mediobanca hat sich das erste italienische Institut mit einem dreijährigen Bond im Volumen von EUR 750 Mio. zu MS +90bp auf das PrimärmarktParkett gewagt. Als vierte und damit letzte der französischen G-SIBs hat die BPCE die Möglichkeit genutzt, die zukünftig geforderten verlustabsorbierenden Bonds (TLAC) zu emittieren. Das Institut platzierte einen sechsjährigen Bond im Volumen von EUR 1,0 Mrd. zu MS +92bp. Die zweite italienische Bank im Bunde ist die Intesa Sanpaolo, die einen siebenjährigen Bond über EUR 1,0 Mrd. zu MS +115bp anbot. Der Primärmarkt war somit zum Jahresbeginn sehr stark von französischen Instituten dominiert, die sowohl „nonpreferred“ als auch „preferred“ Seniors emittierten. NORD/LB Fixed Income Research Seite 2 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Überarbeitung von Basel III verzögert sich Die scharfe europäische Opposition gegenüber den neuen Kapitalstandards im Rahmen der Basel III-Überarbeitung (Basel IV), verzögert eine finale Einigung seitens der globalen Bankenaufsichtsbehörden. Aus diesem Grund hat der Basler Ausschuss ein für den 8. Januar 2017 geplantes Meeting auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein Folgetermin dürfte somit erst nach dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten zustande kommen. Die TrumpAdministration hatte sich bereits im Vorfeld für eine Lockerung der Finanzregulierung ausgesprochen, so dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass zukünftige internationale Standards verwässert werden könnten. Der Basler Ausschuss diskutiert bereits seit geraumer Zeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die geplante strengere Vorgehensweise bei der Nutzung interner Modelle zur Bewertung des Risikos (und Festlegung der Kapitalhinterlegung der Risiken) von Hypothekenkrediten, Unternehmenskrediten und anderen Vermögenswerten. Die Finanzindustrie wettert gegen die Vorschläge des Basler Ausschusses und betont, dass dies zu zusätzlichen Kapitalanforderungen in Milliardenhöhe führte und das Wirtschaftswachstum bremse. Ein Kompromissvorschlag bezüglich eines so genannten „Capital Floors“, (der die Nutzung interner Modelle einschränkt), wurde vor allem von europäischer Seite abgelehnt, da die heimischen Banken davon besonders hart getroffen würden. Traditionell berechnen beispielsweise deutsche, französische, niederländische und nordische Banken über ihre internen Modelle vergleichsweise geringe Risiken für Hypotheken- und Unternehmenskredite. Der Basler Ausschuss wird sich wohl bei der nächsten turnusmäßigen Sitzung am 1. und 2. März erneut mit dem Thema auseinandersetzen. EZB konkretisiert Prioritäten der Bankenaufsicht in 2017 Mitte Dezember hat die EZB in einer Pressemitteilung die Prioritäten der Bankenaufsicht im kommenden Jahr für die bedeutenden Banken innerhalb der Eurozone kommuniziert. Es handelt sich um drei zentrale Risikoschwerpunkte: Geschäftsmodelle und Profitabilitätsrisiken, Kreditrisiken mit dem Fokus auf NPLs und Risikomanagement. Diese Risiken standen bereits in 2016 auf der Agenda der Aufsicht. In diesem Jahr fokussiert die EZB jedoch auf andere Schwerpunkte innerhalb der Risiken. Im Zusammenhang mit den genannten Risiken wird vor allem der Einfluss des Brexit und der Konkurrenz aus dem FinTech-Sektor untersucht werden. Ebenfalls analysiert werden die Risiken, die mit ausgegliederten Tätigkeiten der Banken im Zusammenhang stehen. Nächster Stresstest der EBA in 2018 Am 21. Dezember 2016 hat die EBA das EU-Parlament informiert, dass der nächste Banken-Stresstest in 2018 stattfinden wird. Die EBA wird unverzüglich damit beginnen die Vorgehensweise für den Stresstest vorzubereiten, der auch eine Bewertung des Einflusses von IFRS 9 (Implementierung ab Januar 2018) beinhalten wird. In diesem Jahr wird ähnlich wie in 2016 eine „transparency exercise“ durchgeführt werden. NORD/LB Fixed Income Research Seite 3 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Die Einigung mit USJustizministerium Kurz vor Weihnachten erzielte die Deutsche Bank eine Einigung mit dem US-Justizministerium hinsichtlich der Untersuchungen zum Verkauf von MBS durch die Bank in den USA. Während zunächst USD 14 Mrd. im Raume standen, einigten sich die beiden Parteien auf eine zivile Geldstrafe in Höhe von USD 3,1 Mrd. Außerdem soll die Deutsche Bank in den kommenden fünf Jahren an die betroffenen Verbraucher die Summe von USD 4,1 Mrd. zur Verfügung stellen. In ähnlicher Sache einigte sich auch die Credit Suisse Group mit dem US DoJ zu einer Strafzahlung von USD 5,3 Mrd. Italienischer Bankensektor – Bail-out der BMPS Noch vor Weihnachten genehmigte das italienische Parlament EUR 20 Mrd. zur Unterstützung des italienischen Bankensektors. Für die angeschlagene Banca Monte die Paschi di Siena (BMPS) plant die Regierung eine so genannte „vorbeugende Rekapitalisierung“. Gemäß EU-Gesetz können Staatshilfen eingesetzt werden um solvente Banken zu rekapitalisieren, die eine Kapitallücke aufgrund eines Stresstests aufweisen. Die EZB forderte die BMPS auf, ihre CET 1-Quote auf 8% der RWA zu erhöhen. Das sind 3,5% über dem gesetzlich geforderten Minimum von 4,5%. Nach Angaben der Banca d’Italia beträgt die Unterdeckung der BMPS bei einer geforderten CET 1-Quote von 8% und einer Gesamtkapitalquote von 11,5% EUR 8,8 Mrd. Um die CET 1-Lücke zu schließen, müssten EUR 6,3 Mrd. aufgewandt werden, wovon EUR 4,2 Mrd. aus der Umwandlung von Nachrangkapital in Equity resultieren sollen. Den Rest wird der italienische Staat, d.h. der italienische Steuerzahler aufbringen müssen. Die EU-Kommission prüft die geplante staatliche Intervention auf Vereinbarkeit mit dem EUGesetz. Auch nach einer erfolgreichen Rekapitalisierung der BMPS bleibt der italienische Bankensektor fragil. Hauptproblem bleibt die schwache Asset-Qualität in Italien. Die NPL-Quoten sind zu hoch und müssen abgebaut werden. Dies wird durch das vergleichsweise schwache Wachstum der italienischen Konjunktur erschwert. Zudem besteht aufgrund der voraussichtlich im Frühjahr 2018 stattfindenden Parlamentswahlen eine längere Phase der politischen Unsicherheit in Italien. Redaktionelle Anmerkung in eigener Sache Bei den Grafiken im Anhang zum Thema Fälligkeiten und Emissionen haben wir ab diesem Jahr die Bloomberg-Suchabfrage dahingehend geändert, dass der Sektor nicht mehr nur „Banks“ umfasst, sondern zusätzlich „Diversified Banks“, „Corporate Finance“, „Consumer Finance“ und „Financial Services“. Wir bitten dies zu berücksichtigen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 4 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Financials Performance Review Analystin: Michaela Hessmert Der europäische Credit-Markt hat das Jahr 2016 mit einem soliden Total Return abgeschlossen. Während der den gesamten europäischen CreditMarkt abbildende iBoxx Euro Corporate Total Return Index eine Rendite von 4,5% erzielte, kam auch der Financials-Sektor anhand des iBoxx Euro Financial Total Return Index mit 3,7% nicht allzu schlecht weg. Vor dem Hintergrund des sich auch in 2016 fortsetzenden Niedrigzinsumfeldes und der daraus resultierenden geringen Renditeaussichten im Rates-Markt lieferten Credits im vergangenen Jahr einen erfreulichen Rendite Pick-up für Investoren. Trotz erhöhter Volatilität und aufkeimender Sorgen um die globale Wachstumsdynamik – vor allem im ersten Quartal 2016 – gelang es der EZB, ein positives Umfeld für den Credit-Markt zu schaffen. Dies lag in erster Linie an der Ausweitung des Ankaufprogrammes für Corporate Bonds (CSPP). Obwohl Financials nicht direkt am Ankaufprogramm partizipierten, profitierte diese Asset-Kategorie in 2016 vom verbesserten Marktsentiment insgesamt. Solider Total Return in 2016 ^ iBoxx € Corporates vs Financials TR Index iBoxx € Financials Subindices Performance 230 225 BP % 220 215 210 205 200 01.01.2016 01.04.2016 01.07.2016 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 01.10.2016 iBoxx Euro Corporates Overall Total Return Index iBoxx Euro Financials Overall Total Return Index 2016 Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Risikonahme und lange Duration wurden „belohnt“ Beim Blick auf die iBoxx Euro Financials Subindices wird ersichtlich, dass sich Risikonahme und lange Duration für Investoren in 2016 ausgezahlt haben. Sowohl im breiteren Financials Subordinated Index als auch im Banks Subordinated Index wurden höhere Returns erzielt als in den jeweiligen Senior Indices. Dabei war das Jahr 2016 für das Segment der Nachrangpapiere kein einfaches Jahr. Mit dem seit 1. Januar 2016 geltenden Bail-in Regime in Europa können Investoren grundsätzlich nicht mehr damit rechnen, dass der Staat strauchelnde Institute stützt (Bail-out). Eigentümer, Nachranggläubiger und auch Investoren in Senior Unsecured Bonds sind nach diesen Maßgaben zur Verlustkompensation heranzuziehen. Und zwar in der genannten Reihenfolge. Und dies gilt nicht nur bei einer Insolvenz und Abwicklung, sondern auch im Falle von Sanierungsmaßnahmen und anschließender Fortführung des Institutes. Parallelverschiebung der deutschen Zinsstrukturkurve nach unten Die Performance der Laufzeitenbänder überrascht wenig, da das Jahr 2016 von fortgesetzt fallenden Renditen geprägt war. Schaut man auf die deutsche Zinsstrukturkurve (2Y/10Y) als Benchmark so hat diese sich seit Jahresbeginn 2016 parallel um 35bp bis 45bp (je nach Laufzeit) nach unten verschoben. Im Segment >10Y, fielen die Renditen noch etwas stärker. NORD/LB Fixed Income Research Seite 5 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Kapitalisierung und Liquiditätslage weiter verbessert 2016 war aber auch ein Jahr in dem die europäischen Institute in der Mehrzahl ihre Kapitalisierung und Liquiditätslage weiter verbessert haben. In ihrem Risk Assessment Report aus Dezember 2016 hat die EBA auf Basis der Halbjahresdaten 2016 für eine Stichprobe von 131 Banken aus der EU eine Verbesserung der CET 1-Quote (nach Übergangsregeln) um 80 Basispunkte auf 13,6% im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Die fully loaded CET 1Quote erhöhte sich von 12,1% per 06/2015 auf 13,2 % in 06/2016 . Fragmentierung von Senior Unsecured Bonds Ende 2016 hat die EU-Kommission eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen zur CRR, CRD IV und BRRD veröffentlicht (Financial View vom 1. Dezember 2016). Unter anderem will die EU-Kommission der starken Fragmentierung von Senior Unsecured Bonds begegnen, die aus der für TLAC und voraussichtlich zumindest teilweise für MREL geforderten Nachrangigkeit resultieren. Zur Erfüllung der Nachrangigkeit haben bereits einige Länder ihre nationalen Gesetze dahingehend angepasst. Da dies jedoch nicht einheitlich geschah und für Investoren sehr intransparent ist, soll nun bis zur Mitte dieses Jahres auf nationaler Ebene die Asset-Kategorie „non-preferred“ Seniors (nach französischem Muster) eingeführt werden. Daneben soll es weiterhin die Möglichkeit geben, die Nachrangigkeit über die Emission durch die Holding Companies (HoldCo) zu gewährleisten. Wenn das Bestreben der EUKommission so umgesetzt wird, würde die Fragmentierung von Senior Unsecured Bonds zwar reduziert, jedoch nicht „abgeschafft“. Zukünftig ist die Asset-Kategorie „Senior Unsecured Bonds“ in „non-preferred“ Seniors und „preferred“ Seniors zu unterteilen, um dem unterschiedlichen Pricing aufgrund des divergierenden Risikoprofils Rechnung zu tragen. Ausgewählte französische Seniors (€ BMK) 140 140 120 120 100 100 Asset swap spread in bp Asset swap spread in bp Ausgewählte deutsche Seniors (€ BMK) 80 60 40 80 60 40 20 20 0 0 0 2 4 6 Maturity years 8 Aareal Bayern LB Commerzbank PBB LBBW NORD/LB Deutsche Bank Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Alle ausstehenden deutschen “plain vanilla” Senior Unsecured Bonds sind TLACund MREL-fähig 10 0 2 BFCM 4 6 Maturity years BNP CASA 8 10 SocGen Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Änderung im KWG § 46f die Bail-in Hierarchie geändert. Diese veränderte Rangfolge innerhalb der Insolvenzordnung gilt seit 1. Januar 2017 für bestimmte unbesicherte Verbindlichkeiten deutscher Institute wie Senior Unsecured Bonds, Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen. Damit sind die genannten ausstehenden Verbindlichkeiten rückwirkend nachrangig zu sonstigen erstrangigen Verbindlichkeiten. In der Konsequenz stehen dem einzigen deutschen systemrelevanten Institut – der Deutschen Bank – bereits durch die Gesetzesänderung TLAC-fähige Senior Bonds zur Verfügung. Dies gilt auch für die national systemrelevanten Institute, sollte die Aufsicht für die betroffenen Banken ebenfalls eine Nachrangigkeit von MREL-fähigen Bonds einfordern. NORD/LB Fixed Income Research Seite 6 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Im Dezember 2016 hat der französische Gesetzgeber mit dem “Loi Sapin 2” eine neue Asset-Kategorie geschaffen. Die so genannten “non-preferred” Senior Bonds sind innerhalb der Haftungskaskade vorrangig zu Nachrangpapieren, jedoch nachrangig zu “preferred” Senior Bonds. Um ausreichend TLAC-fähige Bonds vorzuhalten, müssen die französischen G-SIBs nun entsprechende Emissionen an „non-preferred“ Senior Bonds veranlassen. Die Ratingagentur Scope hat den Bedarf für die vier global systemrelevanten französischen Institute geschätzt und den mit Abstand stärksten Bedarf bei der BNP herausgestellt. Frankreich schafft neue Asset-Kategorie BNP Paribas Crédit Agricole Group Groupe BPCE Société Générale 2019 2022 2019 2022 2019 2022 2019 2022 Minimum TLAC 16% 18% 16% 18% 16% 18% 16% 18% Capital buffers 4,5% 4,5% 3,5% 3,5% 3,5% 3,5% 3,5% 3,5% Total requirement (%) 20,5% 22,5% 19,5% 21,5% 19,5% 21,5% 19,5% 21,5% 130 142 102 112 76 83 69 76 Current total capital ratio (%) 14,2% 14,2% 18,5% 18,5% 18,3% 18,3% 17,6% 17,6% Gap to fill (%) 6,3% 8,3% 1,0% 3,0% 1,2% 3,2% 1,9% 3,9% 40 53 5 15 5 12 7 14 Total requirement (€ bn) Gap to fill (€ bn) Source: Scope, NORD/LB Fixed Income Research Ausgew. Seniors Belgien & Niederlande(€ BMK) Ausgewählte Seniors UK (€ BMK) 250 80 70 200 Asset swap spread in bp Asset swap spread in bp 60 50 40 30 20 150 100 50 10 0 0 0 2 ABN 4 6 Maturity years Belfius ING 8 KBC 10 Rabo Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Belgien und Niederlande 0 2 Barclays 4 6 Maturity years HSBC RBS 8 10 Stan Chartered Source: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research In den Niederlanden ist die ING Bank das einzige global systemrelevante Institut, dass TLAC erfüllen muss. Anfang November wurde die ING Group als Abwicklungseinheit definiert und in Zukunft werden Kapitalinstrumente und TLAC-fähige Bonds über die ING Group (HoldCo) emittiert. Der niederländische und der belgische Gesetzgeber werden für den Fall, dass der EUKommissionsvorschlag zur Etablierung einer neuen Asset Kategorie „nonpreferred“ Seniors das EU-Parlament und den EU-Rat passiert dafür sorgen, dass ab Mitte 2017 die gesetzliche Grundlage zur Emission der neuen Asset-Kategorie gelegt wird. Damit können niederländische und belgische Institute, die nicht über eine Holding-Struktur verfügen, in Zukunft MRELfähige (subordinated) Bonds emittieren. NORD/LB Fixed Income Research Seite 7 von 24 Financial View 12. Januar 2017 UK emittiert TLAC-fähige Bonds über Holding Companies (HoldCo) Großbritanniens global systemrelevante Institute (HSBC, Barclays, Royal Bank of Scotland und Standard Chartered) verfügen über HoldingStrukturen, so dass die Banken über die Emission der als Abwicklungseinheit definierten Holding Company den Weg der strukturellen Nachrangigkeit (structural subordination) für TLAC/MREL-fähige Bonds gehen können. Implementierung von MREL Bisher haben drei Abwicklungsbehörden ihre Vorgehensweise in Bezug auf die Festsetzung von MREL für die betroffenen Institute kommuniziert. Das ist das Single Resolution Board (SRB) für die Länder der Bankenunion, die Bank of England (BoE) für Großbritannien und das Swedish National Debt Office (SNDO) in Schweden. Von den drei genannten Abwicklungsbehörden hat allein die BoE die MREL-Vorgehensweise finalisiert. Die EBA hat eine Übersicht der jeweiligen Eckpunkte der MREL-Implementierung der unterschiedlichen Abwicklungsbehörden erstellt, die jedoch vorbehaltlich sich noch vollziehender Anpassungen zu lesen ist. Sehen Sie dazu die Tabelle auf den folgenden Seiten. Fazit Nach einer sehr erfolgreichen Performance im Jahr 2017 dürften Senior Unsecured Bonds von Banken spätestens ab der zweiten Jahreshälfte mit stärkerem Gegenwind zu kämpfen haben. Wie bereits im Financial Outlook vom 15. Dezember 2016 (Financial View) konkretisiert, operieren Banken in einem schwierigen Umfeld, das von erhöhten Event-Risiken geprägt ist. Solange die EZB jedoch mit ihrer Geldpolitik und ihren Ankaufprogrammen das Sentiment im Credit-Markt aufhellt und solange Investoren wenig andere Investment-Alternativen sehen, dürften die Risikoaufschläge der Banken gut unterstützt sein. Aufgrund der zukünftigen Anforderungen an das Vorhalten von ausreichend verlustabsorbierendem Kapital, dürfte die Primärmarktaktivität in Senior Unsecured Bonds in diesem Jahr etwas höher ausfallen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 8 von 24 Financial View 12. Januar 2017 SRB* United Kingdom** Sweden*** Criteria for determination Case-by-case approach based on the RTS on MREL, which further specifies the criteria laid down in the BRRD. MREL will be set on the basis of three broad resolution strategies. Insolvency: No additional MREL beyond current minimum capital requirements. Partial transfer: The recapitalisation component of MREL scaled to reflect the size of transfer, and subordination not required where only preferred deposits are to be transferred. Bail-in: Assume recapitalisation of the whole balance sheet, and subordination required with a requirement for structural subordination and contractual subordination for building societies. Indicative boundaries between strategies: Bail-in where balance sheets are greater than GBP 15-25 billion (or EUR equivalent), insolvency where a firm is not systemically important and provides limited critical economic functions, particularly fewer than 40 000 to 80 000 transactional deposit accounts (defined as an account with at least 9 withdrawals in a 3-month period). Actual strategies will be set on a firm-by-firm basis. MREL would be set based on resolution strategy. Whole bank bail-in: MREL would be set according the institution’s current RWA level. This resolution strategy would apply for at least the 4 largest Swedish institutions (i.e. all the Swedish G-SIBs and DSIBs). Partial transfer: MREL would be set according to the level of RWAs associated with the institution’s critical functions. No decision on how many institutions would be in this category. Insolvency: MREL would be equal to existing capital requirements. Institutions that are deemed non-systemically significant according to the assessment in Article 4 of the BRRD (simplified obligations) are assumed to fall in this category. Interaction with capital buffers Article 12(6) of the SRMR states that MREL shall not be inferior to the total amount of any own funds requirements and buffer requirements under the CRR. The PRA has published its policy that firms should not count CET1 towards meeting MREL and capital buffers simultaneously. This would mean that buffers would need to be met separately from MREL. Depending on their business model and liability structure, firms may need to increase financial resources to avoid the doublecounting of CET1. The SNDO’s MREL model enables the buffers to maintain their function and ‘sit on top’ of the MREL requirement. Calibration: Loss absorption The SRB follows the RTS on MREL, with the loss absorption amount being set at the minimum prudential requirement (including buffers) required on a going concern basis. The SRB may make potential upward or downward adjustments on a case-by-case basis, taking into account, inter alia, SREP information, barriers or impediments to resolvability and other relevant information. In line with the PRA’s policy on the interaction between buffers and MREL, buffers will not be included in the loss absorption component (they will sit on top of and be met separately from MREL). The same approach will be adopted for all firms entering insolvency (including Financial Conduct Authority (FCA) sole regulated investment firms) to align MREL with minimum capital requirements. The SNDO proposes that the going concern buffers and the macroprudential risks component of Pillar 2 should be excluded from the loss absorption amount. Calibration: Recapitali-sation Policy approach of EU resolution authorities to MREL implementation and calibration The SRB follows the RTS on MREL but distinguishes the RCA from an MCC. The RCA is equal to the minimum prudential requirements, excluding buffers. The MCC is partially commensurate to the CBR (CBR - 125 bps). Further analysis will be conducted at a later stage. The SRB will perform a case-by-case analysis to adjust the requirements based on the resolution strategy and critical functions that need to be preserved. Insolvency: No recapitalisation component. Partial transfer: Recapitalisation component scaled down to match expected size of transfer. Anticipate that retail preferred and covered deposits will be transferred but no other deposits or any senior nonpreferred liabilities. Bail-in: Full balance sheet assumed for recapitalisation. For both partial transfer and bail-in: - Adjustments to the discretionary requirements applicable after resolution (Pillar 2A) will be considered on a case-by-case basis; - Buffers will generally not be included in RCA. This preserves the buffers’ purpose of providing going concern loss absorbency. Insolvency: No RCA required. Bail-in and partial transfer strategies: The SNDO assumes that all currently applicable capital requirements, including buffers, would still be applicable after resolution. The RCA would be calibrated to ensure that the full capital requirements, including buffers, can be met after resolution (i.e. no deductions). NORD/LB Fixed Income Research Seite 9 von 24 Sweden*** Eligibility: Subordination Expectation for G-SIBs to comply with the TLAC term sheet with respect to subordination. No general subordination requirement for MREL for other banks. However, the SRB may review feasibility and credibility of bailing-in instruments on a case-by-case basis. Subordination of MREL required for all firms with a bail-in strategy. Structural subordination of MREL via HoldCo issuance (which is downstreamed to operating bank companies in the form of capital or subordinated debt liabilities) will generally be required, except for mutually owned firms that cannot operate with HoldCos (United Kingdom building societies). Such firms that have a bail-in strategy will be required to subordinate their MREL contractually. The SNDO has yet to decide how much of institutions’ total MREL requirements need to be met with subordinated instruments. However, the consultation document sets a strong preference that MREL be met to a certain level with subordinated instruments. The proposed calibration of this level will be consulted on in Q1 2017. No additional hard maturity requirements beyond the minimum 1year residual maturity requirement in the BRRD. No additional maturity requirements beyond the minimum 1-year residual maturity requirement in the BRRD, but an expectation that firms will monitor their overall MREL maturity profile and be resilient to temporary market access issues. The SNDO has indicated that it is considering whether the average maturity of MREL instruments should be subject to certain minimum requirements. No decisions have been made at this stage. Article 12(16) of the SRMR specifies the conditions that eligible liaLiabilities for which the value is dependent on embedded derivatives, bilities must satisfy in order to be included in MREL. All third-country including structured notes, are not eligible for MREL. Liabilities that liabilities must include contractual recognition of bail-in tools. only include put or call options are not considered to be dependent Liabilities with embedded derivative components, including structured on derivatives for this purpose. notes, do not count towards MREL. At this stage, no additional requirements beyond the BRRD minimum criteria have been set. The SRB’s intention is to provide informative MREL targets for all major banking groups under its remit before the end of 2016, but only on a consolidated level. In 2016, the SNDO will prioritise MREL decisions at the consolidated level. Location: HoldCos Location: Solo entities within groups Eligibility: Other issues United Kingdom** Location: Consolidated SRB* Eligibility: Maturity Financial View 12. Januar 2017 Consolidated MREL will be set in line with the RTS on MREL framework and the Bank of England’s calibration proposals. Individual entity MREL will be set later in the transitional period. For firms subject to structural subordination, individual operating The SRB does not intend to set MREL for subsidiaries on an individentities will be required to issue subordinated liabilities to the group ual basis in 2016 but plans to do so at a later stage. SRB intends to resolution entity to meet their individual MREL. base the MREL targets for subsidiaries on their individual characterIn line with the TLAC term sheet, for material subsidiaries (including istics and the consolidated level, which has been set for the group domestic subsidiaries) of G-SIBs, the Bank of England will endeavour (Article 12(9) of the SRMR) and considering the possibility of waivers to set the requirement at 75%-90% of what the requirement would (Article 12(10) of the SRMR). have been had they been resolution entities. The Bank of England is considering an exception to this by requiring 100% for domestic ‘ringfenced bank’ entities/subgroups. Not specified in the SRMR or the RTS on MREL. Firms subject to structural subordination will be set an individual MREL at the HoldCo level, to ensure sufficient external MREL resources are issued by the resolution entity. A consolidated requirement would not necessarily be sufficient to achieve this. NORD/LB Fixed Income Research For groups with SPE strategies, subsidiaries’ MREL should be met with internal instruments. The SNDO will communicate (at a later date) what characteristics such internal instruments should have (i.e. should they be subordinated, trigger mechanisms, etc.). Not applicable in the Swedish context. Seite 10 von 24 Financial View 12. Januar 2017 SRB* United Kingdom** Sweden*** Transitonal arrangements Final transitional deadline is 1 January 2022. Firms will be expected to meet the following interim requirements: -SIBs must meet the 16%/6% of TLAC minimum; Not specified. o G-SIBs and D-SIBs with a bail-in resolution strategy: 2 x (P1 + P2A) or 2 x leverage ratio; o Other bail-in and partial transfer firms: 18% of RWAs or 2 x any applicable leverage ratio; o Modified insolvency: MREL will be set at the level of regulatory capital requirements, as these firms will not be required to hold recapitalisation MREL. The final calibration and transition of the end state (2022) requirement will be reviewed no later than the end of 2020. Generally, the Bank of England will not set requirement above regulatory capital requirements until the interim requirements apply, although it may do so in individual cases. The MREL requirement should be met by Q4 2017 on the basis of debt instruments that meet the minimum BRRD eligibility criteria (i.e. senior unsecured debt may be included). Once a decision has been taken on the level of MREL that should be met with subordinated instruments, a separate transitional period will be set for compliance with that requirement. *The SRB has not yet decided on its position on a number of issues. Therefore, the comparison in this summary table is subject to change. **http://www.bankofengland.co.uk/financialstability/Documents/resolution/mrelpolicy2016.pdf *** https://www.riksgalden.se/Dokument_eng/financial%20stability/mrel-consultation-paper.pdf Source: EBA, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 11 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Events Calendar Datum Zeit Earnings Releases Land Unternehmen Ticker Periode* Währung (e) Pre-Tax Profit in Mio. (e) EPS GAAP (e) ROE in % Homepage 01/13/17 12:45 US JPMORGAN CHASE JMP US Q4 16 USD 35.495 (14) 5,903 (17) 9,47 (15) http://www.jpmorganchase.com 01/18/17 13:30 US GOLDMAN SACHS GP GS US Q4 16 USD 9.992 (19) 15,888 (16) 9,01 (11) http://www.goldmansachs.com 01/20/17 ES BANKINTER BKT SM Y16 EUR 654 (16) 0,539 (18) 11,66 (13) http://www.bankinter.com 01/25/17 Bef-mkt ES BANCO SANTANDER SAN SM Y16 EUR 10.743 (22) 0,408 (19) 6,66 (13) http://www.santander.com 01/26/17 SE NORDEA BANK AB NDA SS Y16 EUR 4.413 (23) 0,845 (19) 10,97 (18) http://www.nordea.com 01/26/17 PT BANCO BPI SA-REG BPI PL Y16 EUR 444 (1) 0,167 (3) 9,10 (1) http://www.bancobpi.pt 01/27/17 Bef-mkt ES BANCO SABADELL SAB SM Y16 EUR 1.091 (13) 0,140 (17) 6,30 (11) http://www.bancsabadell.com 01/30/17 ES BANKIA SA BKIA SM Y16 EUR 1.137 (19) 0,074 (18) 6,87 (14) http://www.bankia.com 7:00 Stand: 12.01.2017 10:00 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research *(Q=Quartal; S=Halbjahr; Y=Jahr); **Bef-mkt = bevor der Aktienmarkt öffnet; (e) Bloomberg Konsenserwartung- (Zahl) Anzahl der Schätzungen NORD/LB Fixed Income Research Seite 12 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Rating Changes Datum Im Zeitraum vom 15.12.2016 bis 11.01.2017 Land Unternehmen Agentur Art des Ratings Rating alt Rating neu Trend Ba1u *+ Baa2u ↑ 10.01.17 DE Bremer Landesbank Moody's Issuer Rating 10.01.17 DE Bremer Landesbank Moody's Long Term Rating 10.01.17 DE Bremer Landesbank Moody's Outlook 10.01.17 DE Bremer Landesbank Moody's Local LT Bank Deposits Baa3u *+ Baa1u ↑ 10.01.17 DE Bremer Landesbank Moody's ↑ DE Bremer Landesbank Moody's Ba1u *+ Baa3(cr) *+ Baa2u 10.01.17 Baa1(cr) ↑ 06.01.17 CH Credit Suisse Group AG Moody's 03.01.17 IT Banco BPM SpA Moody's 03.01.17 IT Banco BPM SpA Moody's Senior Unsecured Debt LT Counterparty Risk Assessment Long Term Rating LT Counterparty Risk Assessment Local LT Bank Deposits 03.01.17 IT Banco BPM SpA Moody's Long Term Rating 03.01.17 IT Banco BPM SpA Moody's Outlook 03.01.17 IT Banco BPM SpA Moody's Issuer Rating 03.01.17 FI Nordea Bank Finland Abp Fitch Viability aa- WD 03.01.17 FI Nordea Bank Finland Abp Fitch LT Issuer Default Rating AA- WD 03.01.17 FI Nordea Bank Finland Abp Fitch Senior Unsecured Debt AA- WD 22.12.16 CY Bank of Cyprus Pcl Fitch Senior Unsecured Debt WD B- 21.12.16 GB Santander UK PLC Moody's Senior Unsecured Debt A1 Aa3 ↑ 21.12.16 GB Santander UK PLC Moody's Issuer Rating A1 Aa3 ↑ 21.12.16 GB Santander UK PLC Moody's Outlook NEG 16.12.16 US Bank of America NA S&P Outlook STABLE 16.12.16 US Bank of America NA S&P LT Foreign Issuer Credit A *+ A+ ↑ 16.12.16 US Bank of America NA S&P LT Local Issuer Credit A *+ A+ ↑ 15.12.16 DE Commerzbank AG S&P LT Local Issuer Credit BBB+ BBB+ *+ ↑ 15.12.16 DE Commerzbank AG S&P LT Foreign Issuer Credit BBB+ BBB+ *+ ↑ 15.12.16 DE Deutsche Bank AG S&P LT Local Issuer Credit BBB+ BBB+ *+ ↑ 15.12.16 DE Deutsche Bank AG S&P LT Foreign Issuer Credit BBB+ BBB+ *+ ↑ 15.12.16 DE UniCredit Bank AG S&P LT Foreign Issuer Credit BBB BBB *+ ↑ 15.12.16 DE UniCredit Bank AG S&P LT Local Issuer Credit BBB BBB *+ ↑ 09.12.16 DE Bremer Landesbank Moody's Senior Unsecured Debt Ba1u Ba1u *+ ↑ 09.12.16 DE Bremer Landesbank Moody's Local LT Bank Deposits Baa3u Baa3u *+ ↑ Baa1u DEVELOP Baa2 Ba1(cr) Ba1 Ba1 STABLE Ba2 Bei den oben ausgewählten Informationen zu Ratings handelt es sich um eine selektive Auswahl. Stand: 12.01.2017 – 10:00 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 13 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Konferenzen Datum Themen Ort Link 17.01.-18.01.2017 The Central and Eastern European Forum Österreich, Wien euromoneyconferences 07.03.2017 The Euromoney/ECBC Asian Covered Bond Forum Singapur, Singapur euromoneyconferences 04.04.2017 The 10th Annual Global Covered Bond Conference Großbritannien, London imn 07.-08.06.2017 NORD/LB Kapitalmarktkonferenz Deutschland, Hannover 20.-21.06.2017 The Global Borrowers and Bond Investors Forum Großbritannien, London euromoneyconferences Spanien, Barcelona euromoneyconferences 14.09.2017 The Euromoney/ECBC Covered Bond Congress Quelle: Anbieter, NORD/LB Fixed Income Research Charts & Grafiken I 0 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 6 4 2 0 01/18 20 8 12/17 40 10 11/17 60 12 10/17 EURbn 80 14 09/17 100 AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US 08/17 120 AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US Senior Financials Fälligkeiten je Monat - Floating 07/17 140 0 06/17 Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Floating 2 05/17 0 4 05/17 20 6 04/17 40 8 03/17 60 10 04/17 EURbn 80 12 03/17 100 14 02/17 AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US 02/17 120 Senior Unsecured Fälligkeiten je Monat - Fixed EURbn Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Fixed EURbn Anhang AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US Sektor: Banks, Diversified Banks, Commercial Finance, Consumer Finance, Financial Services; Währung: EUR; Collateral Type: Senior Unsecured; Amt. Outstanding/Issued: EUR >= 500 Mio.; Maturity Type: Bullet; Coupon Type: Fixed/Variabel/Floating; Country: Western Europe, US, CA, AU, NZ Stand: 12.01.2017 – 09:05 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 14 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Charts & Grafiken II iTraxx Senior Financials: CDS-Mover Best Performer ∆ 2W % Muenchener Rueckversicherung -4,8% 40 42 Royal Bank of Scotland PLC/T 4,1% 118 113 Intesa Sanpaolo SpA -4,7% 133 140 BNP Paribas SA 3,5% 86 83 Hannover Rueck SE -3,5% 42 44 UBS AG 3,2% 63 61 Danske Bank A/S -3,0% 58 59 Societe Generale SA 2,8% 86 83 Assicurazioni Generali SpA -3,0% 135 139 Credit Agricole SA 2,7% 76 74 ASW at issue Name Announce date BNP 1 1/8 10/10/23 03.01.2017 SOCGEN 1 04/01/22 14.12.2016 BACR 1 7/8 12/08/23 01.12.2016 UCGIM 2 1/8 10/24/26 17.10.2016 ECLEAR 1 1/8 12/07/26 29.11.2016 SABSM 0.3 06/29/18 LLOYDS 1 11/09/23 ASW at issue 91 ASW as of 12 Jan ASW today ACAFP 1 7/8 12/20/26 13.12.2016 HVB 0 10/27/17 26.10.2016 NDB 0.18 11/08/18 04.11.2016 SRBANK 0 3/8 02/10/22 03.11.2016 LLOYDS 0 3/4 11/09/21 07.11.2016 MS 1 12/02/22 29.11.2016 MS 1 3/8 10/27/26 24.10.2016 0 BNP 0 1/2 06/01/22 24.11.2016 20 12.01.2016 29.12.2016 iTraxx Senior Financials aktuell: 90 BP NAB 0 5/8 11/10/23 03.11.2016 40 LLOYDS 1 11/09/23 07.11.2016 60 SABSM 0.3 06/29/18 20.12.2016 80 ECLEAR 1 1/8 12/07/26 29.11.2016 bp 100 UCGIM 2 1/8 10/24/26 17.10.2016 120 SOCGEN 1 04/01/22 14.12.2016 140 BNP 1 1/8 10/10/23 03.01.2017 160 BACR 1 7/8 12/08/23 01.12.2016 Spreadentwicklung: letzte 10 Benchmark Neuemissionen mit Fix-Kupon 180 ∆ 2W % Worst Performer 12.01.2016 29.12.2016 iTraxx at issue CDS 5Y at issue CDS 5Y today iTraxx Sen. Fin. at issue 91 82 87 90 89 85 86 86 95 149 148 90 80 107 170 163 177 175 53 44 20.12.2016 47 50 07.11.2016 88 99 75 70 MS 1 3/8 10/27/26 24.10.2016 105 106 87 86 92 MS 1 12/02/22 29.11.2016 87 71 89 86 107 LLOYDS 0 3/4 11/09/21 07.11.2016 78 83 75 70 97 NAB 0 5/8 11/10/23 03.11.2016 43 37 BNP 0 1/2 06/01/22 24.11.2016 39 33 87 87 109 SRBANK 0 3/8 02/10/22 03.11.2016 44 42 99 NDB 0.18 11/08/18 04.11.2016 33 44 100 HVB 0 10/27/17 26.10.2016 20 9 95 99 107 94 97 99 Stand: 12.01.2017 – 09:05 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 15 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Charts & Grafiken III Ratingverteilung iBoxx € Financials (volumengewichet) BB+/Ba1 1,7% AA+/Aa1 AAA/Aaa BB/Ba2 0,0% 0,1% 0,3% iBoxx € Financials: Top 10 Länderübersicht AA/Aa2 0,8% Country Vol. (€ bn) No. of Bonds Mean Vol. (€bn) FR 129,63 144 0,9 US 102,15 93 1,1 NL 97,46 96 1,0 GB 70,15 71 1,0 DE 50,68 61 0,8 SE 34,74 37 0,9 IT 30,95 30 1,0 AA-/Aa3 7,3% A+/A1 10,1% BBB-/Baa3 11,5% BBB/Baa2 14,1% A/A2 25,2% BBB+/Baa1 19,7% A-/A3 9,4% Länderverteilung im iBoxx € Financials ES 25,04 24 1,0 AU 21,60 27 0,8 CH 20,30 13 1,6 iBoxx € Financials: Volumen gewichtete Modified Duration nach Land 7 SE 5,3% NZ 0,2% BR AE AU BE 0,1% 3,3% 0,7% 0,0% AT 0,6% VG US TR 15,5% 0,1% 0,1% CA 0,4% CH 3,1% DE 7,7% DK 1,1% 6 5 ES 3,8% FI 1,1% NO 1,8% NL 14,8% 4 3 2 LU 0,8% FR 19,7% KY 0,1% 1 JP 0,8% JE IT IE HK 0,7% 4,7% 2,1% 0,1% GG 0,3% 0 GB 10,7% AE AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GG HK IE IT JE JP KR KY LU NL NO NZ SE TR US VG KR 0,1% Performance iBoxx € (Total Return) Performance iBoxx € Financials (Total Return) Financials Senior Overall 2017 ytd 2016 Financials Subordinated 2015 1-3Y 2014 Banks Senior 2013 2012 3-5Y Banks Subordinated 5-7Y Covered -2 -1 % YTD 0 % 1M 1 2 % 6M 3 4 5 % 1Y Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research 6 7-10Y -10% 0% 10% 20% 30% Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 16 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Charts & Grafiken IV France & Great Britain & Switzerland 250 250 200 200 150 150 ASW in bp ASW in bp Germany & Austria & BeNeLux 100 100 50 50 0 0 0 1 2 3 DE 4 5 6 AT 7 8 BE 9 10 11 12 years to maturity NL 0 1 2 3 LU Nordics 4 5 6 FR 7 8 9 GB 10 11 12 years to maturity CH Periphery 140 180 160 120 140 120 80 ASW in bp ASW in bp 100 60 100 80 60 40 40 20 20 0 0 0 1 2 3 4 DK 5 6 FI 7 8 9 SE -20 10 11 12 years to maturity 0 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 years to maturity NO Asia Pacific IT IE ES Overseas 200 200 180 180 160 160 140 140 120 120 ASW in bp ASW in bp 1 100 80 100 80 60 60 40 40 20 20 0 -20 0 0 1 AU 2 3 4 NZ 5 6 JP 7 8 HK 9 10 11 12 years to maturity 0 KR 1 2 3 4 CA 5 6 7 8 9 10 11 12 years to maturity US iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, KY, TR, VG; Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 17 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Charts & Grafiken iBoxx € Financials: Spreadveränderung nach Land 40 30 20 in bp 10 0 AT AU BE CH DE DK ES FI FR GB GG IT JE NL NO NZ SE TR VG US -10 -20 -30 Δ Week Δ Month Δ 3 Months iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, JP, HK, KR, KY, TR, VG; Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income iBoxx € Financials: Ausgewählte Bank-Anleihen iBoxx € Financials: Ausgewählte Senior-Anleihen 450 320 400 270 350 220 ASW in bp ASW in bp 300 250 200 170 120 150 100 70 50 SUB Banks T1 Banks SEN Insurance 12 2016 11 2016 10 2016 09 2016 08 2016 07 2016 06 2016 05 2016 04 2016 03 2016 02 2016 01 2016 12 2015 11 2015 10 2015 09 2015 08 2015 07 2015 SEN Banks LT2 Banks Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income 06 2015 05 2015 04 2015 12 2016 11 2016 10 2016 09 2016 08 2016 07 2016 06 2016 05 2016 04 2016 03 2016 02 2016 01 2016 12 2015 11 2015 10 2015 09 2015 08 2015 07 2015 06 2015 05 2015 04 2015 03 2015 SEN Banks 03 2015 20 0 SEN Financial Services Stand: 12.01.2017 – 09:05 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income NORD/LB Fixed Income Research Seite 18 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Ausgaben im Überblick Ausgabe Themen 21/2016 15. Dezember 2016 Der Markt im Überblick Primärmarkt Moody’s setzt den Ausblick für den italienischen Bankensektor auf negativ UniCredit veröffentlicht Strategie- und Kapitalplan 20/2016 1. Dezember 2016 Outlook 2017 Der Markt im Überblick Primärmarkt EZB-Stimmen mahnen Basel zur Überarbeitung der geplanten Risikounterlegung TLAC-Regulierung veranlasst Banken zu atypischen Call-Features EU-wide transparency exercise data werden morgen veröffentlicht Veröffentlichung des UK-Bankenstresstests 19/2016 17. November 2016 EU-Kommission: CRR II-e, CRD IV-e, BRRD II-e Regulatorik: einige weitere Themen für 2017 FSB veröffentlicht überarbeitete G-SIB Liste Der Markt im Überblick Primärmarkt Referentenentwurf des BMF – Demnächst auch LTV-Obergrenzen in Deutschland? Banco de España legt Kapitalpuffer für 2017 fest EU-Kommission überarbeitet Gesetzesvorlage zu EK-Vorschriften (Säule 2) Vier weitere Banken durchliefen CA der EZB EZB überarbeitet Repoanforderungen 18/2016 2. November 2016 MREL-Vorschlag der BoE strikter als TLAC Société Générale Der Markt im Überblick Primärmarkt EU Kommission für Eigenkapitalvorschriften bei Marktrisiken im Trading-Buch PRA reagiert auf wachsende Besorgnis hinsichtlich der Verfassung der europ. Finanzbranche EBA: Konsultationsphase für den TS zum MREL-Reporting durch die Abwicklungsbehörden KPMG Report zur Profitabilität europäischer Banken 17/2016 20. Oktober 2016 Öffentlich-rechtliche Banken in Deutschland Der Markt im Überblick Primärmarkt Moody’s belässt den Ausblick für das deutsche Bankensystem auf stabil Basel III Standard zur Kapitaldefinition Bank Lending Survey Genossenschaftsbanken in Deutschland NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> NORD/LB Fixed Income Research Seite 19 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB Fixed Income Research Michael Schulz Head +49 511 361-5309 [email protected] Kai Ebeling Covered Bonds +49 511 361-9713 [email protected] Mario Gruppe Public Issuers +49 511 361-9787 [email protected] Michaela Hessmert Banks +49 511 361-6915 [email protected] Melanie Kiene Banks +49 511 361-4108 [email protected] Jörg Kuypers Corporates / Retail Products +49 511 361-9552 [email protected] Matthias Melms Covered Bonds +49 511 361-5427 [email protected] Sascha Remus Corporates / Retail Products +49 511 361-2722 [email protected] Norman Rudschuck Public Issuers +49 511 361-6627 [email protected] Thomas Scholz Corporates / Retail Products +49 511 361-4710 [email protected] Martin Strohmeier Corporates / Retail Products +49 511 361-4712 [email protected] Kai Witt Corporates / Retail Products +49 511 361-4639 [email protected] Head +49 511 361-5587 [email protected] Markets Sales Carsten Demmler Institutional Sales (+49 511 9818-9440) Thorsten Bock [email protected] Gabriele Schneider [email protected] Uwe Kollster [email protected] Dirk Scholden [email protected] Rainer Nabel [email protected] Uwe Tacke [email protected] Daniel Novotny-Farkas [email protected] Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400) Christian Schneider (Head) [email protected] Martin Koch [email protected] Thorsten Aberle [email protected] Stefan Krilcic [email protected] Oliver Bickel [email protected] Bernd Lehmann [email protected] Tobias Bohr [email protected] Jörn Meißner [email protected] Kai-Ulrich Dörries [email protected] Lutz Schimanski [email protected] Jan Dröge [email protected] Ralf Schirrling [email protected] Sascha Goetz [email protected] Brian Zander [email protected] [email protected] Muhammad Peter Shepherd [email protected] Sales Asien (+65 64 203136) Jefferson Ko Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515) René Rindert (Head) [email protected] Toni Martikainen [email protected] Morgan Kermel [email protected] Laurence Payet [email protected] Patricia Lamas [email protected] Corporate Sales Schiffe / Flugzeuge +49 511 9818-8150 Firmenkunden +49 511 9818-4003 Immobilien / Strukturierte Finanzierung +49 511 9818-8150 FX/MM +49 511 9818-4006 Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600) Thomas Cohrs (Head) [email protected] Julien Marchand [email protected] Axel Hinzmann [email protected] Wlada Pesotska [email protected] Thomas Höfermann [email protected] Andreas Raimchen [email protected] Tobias Jesswein [email protected] Udo A. Schacht [email protected] Alexander Malitsky [email protected] Marco da Silva [email protected] Corporates +49 511 9818-9690 Collat. Mgmt / Repos +49 511 9818-9200 Covereds / SSAs +49 511 9818-8040 Cust. Exec. & Trading +49 511 9818-9480 Financials +49 511 9818-9490 Frequent Issuers +49 511 9818-9640 Governments +49 511 9818-9660 Structured Products +49 511 9818-9670 Länder & Regionen +49 511 9818-9550 Uwe Kollster [email protected] Dirk Scholden [email protected] Financial Markets Trading NORD/LB Fixed Income Research Seite 20 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Disclaimer Diese Anlageempfehlung/Anlagestrategieempfehlung (nachfolgend als „Anlageempfehlung“ bezeichnet) ist von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) erstellt worden. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank („EZB“), Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht („BaFin“), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Sofern Ihnen diese Anlageempfehlung durch Ihre Sparkasse überreicht worden ist, unterliegt auch diese Sparkasse der Aufsicht der BaFin und ggf. auch der EZB. Eine Überprüfung oder Billigung dieser Präsentation oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erfolgt. Diese Anlageempfehlung richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland (nachfolgend als „relevante Personen“ oder „Empfänger“ bezeichnet). Die Inhalte dieser Anlageempfehlung werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfänger erklären mit der Entgegennahme dieser Anlageempfehlung ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB an Dritte weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Die in dieser Anlageempfehlung untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Anlageempfehlung vertrauen. Insbesondere darf weder diese Anlageempfehlung noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Anlageempfehlung wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Diese Anlageempfehlung und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Anlageempfehlung einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine individuelle Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der NORD/LB für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann die NORD/LB keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Anlageempfehlung geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile der Analysten der NORD/LB dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Anlageempfehlung vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Anlageempfehlung stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Anlageempfehlung stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Anlageempfehlung dar. Auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Anlageempfehlung im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt. Dementsprechend stellen die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von Finanzinstrumenten oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Anlageempfehlung stehen könnten, ist der jeweiligen (Finanzierungs-) Dokumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um prospektpflichtige eigene Emissionen der NORD/LB handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstrument geltenden Anleihebedingungen sowie der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB, die insgesamt unter www.nordlb.de heruntergeladen werden können und die bei der NORD/LB, Georgsplatz 1, 30159 Hannover kostenlos erhältlich sind. Eine eventuelle Anlageentscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser (Finanzierungs-) Dokumentation getroffen werden. Diese Anlageempfehlung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Anlageempfehlung sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die NORD/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente beeinflussen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 21 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die NORD/LB behält sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen Gegengeschäfts an Dritte in den Markt abzugeben. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Anlageempfehlung und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Anlageempfehlung. Zukünftige Versionen dieser Anlageempfehlung ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Anlageempfehlung zu aktualisieren und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Mit der Verwendung dieser Anlageempfehlung erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an. Die NORD/LB gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen erhält der Empfänger unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB oder unter www.dsgv.de/sicherungssystem. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet. Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Die NORD/LB unterliegt einer teilweisen Regulierung durch die „Financial Conduct Authority“ (FCA) und die „Prudential Regulation Authority“ (PRA). Details über den Umfang der Regulierung durch die FCA und die PRA sind bei der NORD/LB auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung ist “financial promotion“. Empfänger im Vereinigten Königreich sollten wegen möglicher Fragen die Londoner Niederlassung der NORD/LB, Abteilung Investment Banking, Telefon: 0044 / 2079725400, kontaktieren. Ein Investment in Finanzinstrumente, auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommen wurde, kann den Investor einem signifikanten Risiko aussetzen, das gesamte investierte Kapital zu verlieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Frankreich Die NORD/LB ist teilweise reguliert durch die „Autorité des Marchés Financiers“. Details über den Umfang unserer Regulierung durch die zuständigen Behörden sind von uns auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG, Art. L.544-1 und R.621-30-1 des Französischen Geld- und Finanzgesetzes dar und ist als Empfehlung gemäß der Richtlinie 2003/6/EG und 2003/125/EG zu qualifizieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Österreich Keine der in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen stellt eine Aufforderung oder ein Angebot der NORD/LB oder mit ihr verbundener Unternehmen dar, Wertpapiere, Terminprodukte oder andere Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder an irgendeiner Anlagestrategie zu partizipieren. Nur der veröffentlichte Prospekt gemäß dem Österreichischen Kapitalmarktgesetz kann die Grundlage für die Investmententscheidung des Empfängers darstellen. Aus Regulierungsgründen können Finanzprodukte, die in dieser Anlageempfehlung erwähnt werden, möglicherweise nicht in Österreich angeboten werden und deswegen nicht für Investoren in Österreich verfügbar sein. Deswegen kann die NORD/LB ggf. gehindert sein, diese Produkte zu verkaufen bzw. auszugeben oder Anfragen zu akzeptieren, diese Produkte zu verkaufen oder auszugeben, soweit sie für Investoren mit Sitz in Österreich oder für Mittelsmänner, die im Auftrag solcher Investoren handeln, bestimmt sind. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Belgien Die Bewertung individueller Finanzinstrumente auf der Grundlage der in der Vergangenheit liegenden Erträge ist nicht notwendigerweise ein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Empfänger sollten beachten, dass die verlautbarten Zahlen sich auf vergangene Jahre beziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Zypern Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.d. Abschnitts über Begriffsbestimmungen der Zypriotischen Richtlinie D1444-2007-01 (Nr. 426/07) dar. Darüber hinaus wird diese Anlageempfehlung nur für Informations- und Werbezwecke zur Verfügung gestellt und stellt keine individuelle Aufforderung oder Angebot zum Verkauf, Kauf oder Zeichnung eines Investmentprodukts dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Dänemark Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt i.S.d. Dänischen Wertpapierrechts dar und dementsprechend besteht keine Verpflichtung, noch ist es unternommen worden, sie bei der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde einzureichen oder von ihr genehmigen zu lassen, da diese Anlageempfehlung (i) nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt i.S.d. Dänischen Wertpapierhandelsgesetzes oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist oder (ii) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt unter Berufung auf einen oder mehrere Ausnahmetatbestände von dem Erfordernis der Erstellung und der Herausgabe eines Prospekts nach dem Dänischen Wertpapierhandelsgesetz oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen beschreiben die Sicht des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und dürfen vom Empfänger nicht verwendet werden, bevor nicht feststeht, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verwendung zutreffend und aktuell sind. Erträge in der Vergangenheit, Simulationen oder Vorhersagen sind daher kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investmentfonds haben keine garantierten Erträge und Renditen in der Vergangenheit garantieren keine Erträge in der Zukunft. NORD/LB Fixed Income Research Seite 22 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Zusätzliche Informationen für Empfänger in Irland Diese Anlageempfehlung wurde nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG (in der gültigen Fassung) betreffend Prospekte (die „Prospektrichtlinie“) oder aufgrund der Prospektrichtlinie ergriffenen Maßnahmen oder dem Recht irgendeines Mitgliedsstaates oder EWR-Vertragsstaates, der die Prospektrichtlinie oder solche Maßnahme umsetzt, erstellt und enthält deswegen nicht alle diejenigen Informationen, die ein Dokument enthalten muss, das entsprechend der Prospektrichtlinie oder den genannten Bestimmungen erstellt wird. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Luxemburg Unter keinen Umständen stellt diese Anlageempfehlung ein individuelles Angebot zum Kauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Abnahme von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen in Luxemburg dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in den Niederlanden Der Wert Ihres Investments kann schwanken. Erzielte Gewinne in der Vergangenheit bieten keinerlei Garantie für die Zukunft. (De waarde van uw belegging kan fluctueren. In het verleden behaalde resultaten bieden geen garantie voor de toekomst). Zusätzliche Informationen für Empfänger in Polen Diese Anlageempfehlung stellt keine Empfehlung i.S.d. Regelung des Polnischen Finanzministers betreffend Informationen zu Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder deren Aussteller vom 19.10.2005 dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Portugal Diese Anlageempfehlung ist nur für institutionelle Kunden gedacht und darf nicht (i) genutzt werden von, (ii) in irgendeiner Form kopiert werden für oder (iii) verbreitet werden an irgendeine andere Art von Investor, insbesondere keinen Privatkunden. Diese Anlageempfehlung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von in der Anlageempfehlung behandelten Wertpapiere dar, noch kann sie als eine Anfrage verstanden werden, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sofern diese Vorgehensweise für ungesetzlich gehalten werden könnte. Diese Anlageempfehlung basiert auf Informationen aus Quellen, von denen wir glauben, dass sie verlässlich sind. Trotzdem können Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantiert werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle hierin enthaltenen Ansichten bloßer Ausdruck unserer Recherche und Analyse, die ohne weitere Benachrichtigung Veränderungen unterliegen können. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Schweden Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt, kein öffentliches Angebot, kein sonstiges Angebot und keine Aufforderung (und auch keinen Teil davon) zum Erwerb, Verkauf, Zeichnung oder anderen Handel mit Aktien, Bezugsrechten oder anderen Wertpapieren dar. Sie und auch nur Teile davon dürfen nicht zur Grundlage von Verträgen oder Verpflichtungen jeglicher Art gemacht oder hierfür als verlässlich angesehen werden. Diese Anlageempfehlung wurde von keiner Regulierungsbehörde genehmigt. Jedes prospektpflichtige Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich Anlageempfehlung der EG-Prospektrichtlinie und diese Anlageempfehlung ist nicht an Personen oder Investoren in einer Jurisdiktion gerichtet, in der eine solche Anlageempfehlung vollständig oder teilweise rechtlichen Beschränkungen unterliegt oder wo eine solche Anlageempfehlung einen zusätzlichen Prospekt, Registrierungen oder andere Maßnahmen erfordern sollte. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Anlageempfehlung wurde nicht von der Bundesbankenkommission (übergegangen in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 01.01.2009) genehmigt. Die NORD/LB hält sich an die Vorgaben der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse (in der jeweils gültigen Fassung). Diese Anlageempfehlung stellt keinen Ausgabeprospekt gemäß Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar. Diese Anlageempfehlung wird allein zu Informationszwecken über die in dieser Anlageempfehlung erwähnten Produkte veröffentlicht. Die Produkte sind nicht als Bestandteile einer kollektiven Kapitalanlage gemäß dem Bundesgesetz über Kollektive Kapitalanlagen (CISA) zu qualifizieren und unterliegen daher nicht der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Kanada Diese Anlageempfehlung wurde allein für Informationszwecke im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Produkten erstellt und ist unter keinen Umständen als ein öffentliches Angebot oder als ein sonstiges (direktes oder indirektes) Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Provinz oder einem Territorium Kanadas zu verstehen. Keine Finanzmarktaufsicht oder eine ähnliche Regulierungsbehörde in Kanada hat diese Wertpapiere dem Grunde nach bewertet oder diese Anlageempfehlung überprüft und jede entgegenstehende Erklärung stellt ein Vergehen dar. Mögliche Verkaufsbeschränkungen sind ggf. in dem Prospekt oder anderer Dokumentation des betreffenden Produktes enthalten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Es ist empfehlenswert, alle Geschäfts- und Vertragsbedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen. Falls notwendig, sollten sich Empfänger dieser Anlageempfehlung mit einem Fachmann beraten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Finnland Die in dieser Anlageempfehlung beschriebenen Finanzprodukte dürfen, direkt oder indirekt, Einwohnern der Republik Finnland oder in der Republik Finnland nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den anwendbaren Finnischen Gesetzen und Regelungen. Speziell im Falle von Aktien dürfen diese nicht, direkt oder indirekt, der Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden – wie im Finnischen Wertpapiermarktgesetz (746/2012, in der gültigen Fassung) definiert. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Tschechischen Republik Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen werden nur auf einer unverbindlichen Basis angeboten und der Autor übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts. NORD/LB Fixed Income Research Seite 23 von 24 Financial View 12. Januar 2017 Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäftsund Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Anlageempfehlungen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Anlageempfehlung, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Anlageempfehlung von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Anlageempfehlung kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Anlageempfehlung bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss 12. Januar 2017 08:24h Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bei der NORD/LB nach § 34 B WpHG und Artikel 5 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 ("Marktmissbrauchsverordnung“) Keine Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Anlageempfehlungen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern. Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Anlageempfehlungen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Der Empfehlungshorizont liegt bei 6 bis 12 Monaten. Die vorstehende Studie wird zweiwöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Nähere Informationen zu unseren Bewertungsgrundlagen erhalten Sie unter www.nordlb-pib.de/Bewertungsverfahren. Empfehlungssystematik Anteile Empfehlungsstufen (12 Monate) Positiv: Positiv: 44% Neutral: 52% Negativ: 4% Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich. Empfehlungshistorie (12 Monate) Eine Übersicht über unsere gesamten Rentenempfehlungen der vergangenen 12 Monate erhalten Sie unter www.nordlbpib.de/empfehlungsuebersicht_renten. Das Passwort lautet "renten/Liste3". Emittent / Anleihe Datum Empfehlung NORD/LB Fixed Income Research 1. Weitergabe am: 12.01.2017 11:06 Gattung Anlass Seite 24 von 24