s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Offenlegungsbericht der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 3 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 24 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 24 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 27 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 35 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 37 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 39 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 40 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 41 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 43 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 44 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 46 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 48 2 3 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation ECA Exportversicherungsagentur ECAI Ratingagentur EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung ff. fortfolgende GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Mio.EUR Millionen Euro OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung RechKredV Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute SolvV Solvabilitätsverordnung TEUR Tausend Euro Aufgrund von kaufmännischer Rundung können geringfügige Rundungsdifferenzen bestehen. s - Finanzgruppe Seite: 3 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die Offenlegung der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Vor diesem Hintergrund werden quantitative Offenlegungsinhalte, wie z.B. Risikopositionen, die weniger als 5% der Gesamtposition ausmachen, als „sonstige Posten“ ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5% - Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. s - Finanzgruppe Seite: 4 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.): • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Der Ausdruck wird ermöglicht. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht bzw. Anhang der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.). In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht bzw. Anhang. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. s - Finanzgruppe Seite: 5 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C. Chancen- und Risikobericht“ offengelegt. Darüber hinaus enthält der Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2016 Angaben zu Währungsrisiken. Der Lagebericht und der Anhang wurden vom Vorstand genehmigt und am 18.07.2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz NW in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und das Vorstandsmitglied. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat s - Finanzgruppe Seite: 6 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Haan als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein – Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Eine Findungskommission unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang etc.) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung, etc.) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (mehrjährige leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) werden im Wesentlichen durch den Stadtrat als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes NW in Verbindung mit dem Personalvertretungsgesetz durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das vom Stadtrat gewählte Mitglied der Vertretung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.), so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Weitere Angaben zu den Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Im Geschäftsjahr fanden vier Sitzungen statt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C.6. Risikokommunikation“ offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 7 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Bilanzwert Hartes Kernka- Zusätz- Ergänzungs- pital liches kapital Kernkapital Euro 9. Nachrangige Verbindlich- Euro Euro Euro Euro 766.291,88 -568.526,15 1 --- --- 197.795,73 33.583.815,76 -11.291.467,20 2 22.292.348,56 --- --- --- --- --- --- --- 35.515.177,95 --- 3 35.515.177,95 --- --- 656.245,43 -656.245,43 4 --- --- --- --- --- 5.022.446,39 -793.592,17 --- -40.652,15 -4.032,91 --- --- 276.784,72 --- 2.977.553,61 57.286.686,15 --- 8.157.143,58 keiten 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital ca) Sicherheitsrücklage d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 64 CRR) 2) Abzug der Zuführung (9.480 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) sowie nicht anrechenbare Bestände Reservefonds WestLB i.H.v. 1.811 TEUR 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. a) CRR 4) Artikel 26 Abs.2 CRR Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.Dezember 2016. s - Finanzgruppe Seite: 8 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat drei Sparkassen-Kapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zeilennr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments… SparkassenKapitalbrief 2097634246 SparkassenKapitalbrief 2097628784 SparkassenKapitalbrief 2097624270 Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) k.A. k.A. k.A. Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solound Konzernebene Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) SparkassenKapitalbrief SparkassenKapitalbrief SparkassenKapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,123 Mio.EUR 0,106 Mio.EUR 0,072 Mio.EUR Aufsichtsrechtliche Behandlung 9 Nennwert des Instruments 153.387,56 EUR 178.952,16 EUR 178.952,16 EUR 9a Ausgabepreis 153.387,56 EUR 178.952,16 EUR 178.952,16 EUR 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 153.387,56 EUR Passivum – fortgeführter Einstandswert 28.12.2009 178.952,16 EUR Passivum – fortgeführter Einstandswert 15.12.2008 178.952,16 EUR Passivum – ortgeführter Einstandswert 28.12.2007 Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 28.12.2019 15.12.2018 30.12.2017 12 13 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein Nein Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Fest Fest Fest 3,50% 3,80% 4,80% Nein Nein Nein Zwingend Zwingend Zwingend 16 17 18 19 20a Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) s - Finanzgruppe Seite: 9 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 20b 21 22 23 24 25 26 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Zwingend Zwingend Zwingend Nein Nein Nein Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. k.A. k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. k.A. k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. k.A. k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. Tabelle: Hauptmerkmale der begebenen Kapitalinstrumente Der Anlage 1 sind die Muster-Vertragsbedingungen für die begebenen Kapitalinstrumente zu entnehmen. s - Finanzgruppe Seite: 10 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 31.12.2016 EUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 Einbehaltene Gewinne 35.515.177,95 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken k.A. 26 (1) 22.292.348,56 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 486 (2) k.A. k.A. 483 (2) k.A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 k.A. 3a 4 5 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk.A. gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori57.807.526,51 schen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 26 (2) 7 34, 105 8 9 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (nega- k.A. tiver Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um -2.429,75 entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld s - Finanzgruppe k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4) -1.613,16 Seite: 11 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 10 11 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. 33 (a) k.A. 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) -317.437,86 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 15 16 17 18 19 20 Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A. tuts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A. kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts -476.155,31 In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A. nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) s - Finanzgruppe k.A. k.A. Seite: 12 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 21 22 Von der künftigen Rentabilität abhängige k.A. latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 k.A. % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k.A. 24 In der EU: leeres Feld k.A. 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 48 (1), 470 (2) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k.A. k.A. k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (I) k.A. k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -42.265,31 36 (1) (j) Hartes Kernkapital (CET1) 57.286.686,14 28 29 k.A. -520.840,37 -319.050,02 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft s - Finanzgruppe k.A. 51, 52 k.A. Seite: 13 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 486 (3) k.A. 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k.A. k.A. k.A. k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. * davon Immaterielle Vermögensgegenstände -1.613,16 * davon Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positio- -40.652,15 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 s - Finanzgruppe -42.265,31 -42.265,31 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Seite: 14 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) nen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf). 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k.A. 468 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag, der von den Posten des zusätzlichen * Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 57.286.686,14 42 42.265,31 k.A. k.A. k.A. Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 62, 63 3.178.210,31 486 (4) 3.178.210,31 k.A. 483 (4) k.A. Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 87, 88, 480 k.A. k.A. 486 (4) k.A. Kreditrisikoanpassungen 5.019.585,42 62 (c) und (d) s - Finanzgruppe Seite: 15 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen 8.197.795,73 Anpassungen 3.178.210,31 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. * davon Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 s - Finanzgruppe k.A. -40.652,15 -40.652,15 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -40.652,15 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite: 16 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt -40.652,15 58 Ergänzungskapital (T2) 8.157.143,58 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 65.443.829,73 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. 236.132,56 * davon: Nicht wesentliche Positionen am Ei236.132,56 genkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 435.538.601,33 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,15 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,15 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 15,03 92 (2) (c) 64 0,6268 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 65 s - Finanzgruppe CRD 128, 129, 130 Seite: 17 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0,0018 k.A. k.A. CRD 131 7,03 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts 5.780.349,36 in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A. in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige k.A. latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 8.000.000,00 62 5.019.585,42 62 k.A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri- k.A. 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) s - Finanzgruppe k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) Seite: 18 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 6.811.420,82 484 (5), 486 (4) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) 84 85 Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Die mit * gekennzeichneten Zeilen wurden gegenüber der Mustertabelle der EU-Durchführungsverordnung 1423/2013 zusätzlich eingefügt. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. s - Finanzgruppe Seite: 19 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt „C.4 Risikotragfähigkeitskonzeption und Stresstests“ wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (Euro) Kreditrisiko Standardansatz k.A. Zentralstaaten oder Zentralbanken k.A. Regionale oder lokale Gebietskörperschaften k.A Öffentliche Stellen k.A. Multilaterale Entwicklungsbanken k.A. Internationale Organisationen k.A. Institute 123.793,98 Unternehmen 14.786.261,05 Mengengeschäft 4.969.950,61 Durch Immobilien besicherte Positionen 6.732.169,64 Ausgefallene Positionen 570.823,49 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen k.A. 20.496,00 Verbriefungspositionen k.A. Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung k.A. OGA 2.695.688,87 Beteiligungspositionen 1.318.499,82 Sonstige Posten 925.973,41 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 2.717.741,39 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen s - Finanzgruppe Seite: 20 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Eigenmittelanforderungen 413 1,29 0,00 Niederlande 4.770 - - - - - 259 - - 259 0,81 0,00 Deutschland 614.715 - - - - - 30.317 - - Italien 2.180 - - - - - 178 - - 178 0,56 0,00 Irland 1.226 - - - - - 21 - - 21 0,06 0,00 Dänemark 181 - - - - - 12 - - 12 0,04 0,00 Griechenland 16 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 Portugal 41 - - - - - 3 - - 3 0,01 0,00 Spanien 617 - - - - - 45 - - 45 0,14 0,00 Belgien 775 - - - - - 40 - - 40 0,12 0,00 Luxemburg 1.983 - - - - - 148 - - 148 0,46 0,00 Norwegen 83 - - - - - 2 - - 2 0,01 0,01 Schweden 653 - - - - - 37 - - 37 0,12 0,17 Finnland 618 - - - - - 33 - - 33 0,10 0,00 3.692 - - - - - 52 - - 52 0,16 0,00 Österreich s - Finanzgruppe Eigenmittelanforderungen - Gewichtungen der - Summe 413 positionen - Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch - positionen - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im 7.396 position im Handelsbuch Frankreich Summe der Kauf- und Verkaufs- Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) positionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikoposition im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Davon: Risikopositionen im Han- 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. 30.317 94,794 0,00 Seite: 21 von 51 - - 9 - - 9 0,03 0,00 Estland 25 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 Polen 65 - - - - - 0,3 - - 0,3 0,00 0,00 Tschechische Rep. 59 - - - - - 2 - - 2 0,01 0,00 Slowakei 77 - - - - - 2 - - 2 0,01 0,00 Ungarn 53 - - - - - 4 - - 4 0,01 0,00 Russland 168 - - - - - 13 - - 13 0,04 0,00 Großbritannien 1.453 - - - - - 60 - - 60 0,19 0,00 Vereinigte Staaten 4.257 - - - - - 257 - - 257 0,80 0,00 Kanada 380 - - - - - 40 - - 40 0,13 0,00 Mexiko 297 - - - - - 12 - - 12 0,04 0,00 Brasilien 259 - - - - - 21 - - 21 0,07 0,00 China 158 - - - - - 6 - - 6 0,02 0,00 Japan 10 - - - - - 0,4 - - 0,4 0,00 0,00 Australien 426 - - - - - 14 - - 14 0,05 0,00 646.906 - - - - - 32.002 - - 32.002 0,18 0,00 Summe Gewichtungen der - Summe - positionen - delsbuch Risikopositionswert (IRB) 273 positionen Risikopositionswert (SA) Schweiz position im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Verbriefungsrisiko- Handelsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Verbriefungsrisikoposition Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Wert der Risikoposition im 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Summe der Kauf- und Verkaufs- s Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen s - Finanzgruppe Seite: 22 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 435.767,5 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,18 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 796,3 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers s - Finanzgruppe Seite: 23 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 756 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 Jahresdurchschnittsbetrag TEUR der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 13.769 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 23.856 Öffentliche Stellen 7.015 Institute 21.217 Unternehmen 209.727 Mengengeschäft 132.498 Durch Immobilien besicherte Positionen 265.229 Ausgefallene Positionen 6.823 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.922 OGA 71.298 Sonstige Posten 13.354 Gesamt 766.708 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen s - Finanzgruppe Seite: 24 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2016 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen)* Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Sonstige Posten Gesamt Deutschland 4.916 20.759 7.713 12.365 215.110 132.421 256.982 6.411 0 63.972 14.576 735.225 EWR ohne Deutschland 11.563 0 0 2.052 0 281 471 1 2.562 0 0 16.930 Sonstige 0 0 0 1.041 2.024 222 517 2 0 0 0 3.806 )* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 686T€ Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten s - Finanzgruppe Seite: 25 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.759 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7.713 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15.453 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 Unternehmen 0 0 0 61.797 441 7.585 19.802 14.739 20.827 3.156 3.811 49.660 31.457 4.523 0 Davon: KMU 0 0 0 0 441 7.585 19.687 14.739 20.827 3.156 1.787 49.660 31.457 1.051 0 0 0 0 97.488 240 342 5.850 4.896 5.859 1.112 1.171 2.175 13.012 577 203 0 0 0 0 240 342 5.850 4.896 5.859 1.112 1.171 2.175 13.012 577 120 0 0 0 181.682 0 882 4.074 10.272 14.125 1.351 1.006 18.877 25.316 322 63 Davon: KMU 0 0 0 0 0 882 4.074 10.272 14.125 1.351 1.006 18.877 25.316 322 63 Ausgefallene 0 0 0 4.396 0 0 605 173 575 0 71 130 465 0 0 2.562 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 63.972 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.911 32.322 345.363 681 8.809 30.331 30.080 41.386 5.619 6.059 70.842 70.250 5.422 14.181 Baugewerbe Privatpersonen Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Banken Sonstige Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 11.563 Verarbeitendes Gewerbe 0 Zentralstaaten oder Zentralban- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. 4.916 TEUR Öffentliche Haushalte Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 31.12.2016 ken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Sonstige Posten)* Gesamt 0 0 30.644 63.972 )* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen Tabelle: Risikopositionen nach Branchen s - Finanzgruppe Seite: 26 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 TEUR < 1 Jahr)* 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken 6.387 9.059 1.033 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8.555 9.846 2.358 0 0 4.920 2.793 0 7.382 8.075 0 0 Unternehmen)* 20.739 15.208 181.186 0 Mengengeschäft 47.196 8.284 77.445 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 5.457 10.085 242.429 0 Ausgefallene Positionen 2.253 685 3.476 0 0 0 3.088 101.057 0 0 0 66.162 2.562 0 0 513.282 0 Öffentliche Stellen Institute Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Sonstige Posten Gesamt 63.972 11.488 75.460 )* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 686T€ Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. s - Finanzgruppe Seite: 27 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. s - Finanzgruppe Seite: 28 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 514 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 100 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 38 TEUR. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 0 104 76 34 1.515 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0 0 0 0 0 0 0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 0 0 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 820 54 11 -353 0 0 102 Baugewerbe 236 80 14 -24 10 0 16 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 985 382 0 -214 0 0 41 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0 0 0 0 2 0 0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2 2 0 0 0 0 71 Grundstücks- und Wohnungswesen 255 189 0 -1 0 0 64 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 596 366 10 -47 12 4 272 0 0 0 0 0 0 0 Bestand Rückstellungen Direktabschreibungen 1.273 Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand EWB 3.979 Privatpersonen Bestand PWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 TEUR Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Organisationen ohne s - Finanzgruppe Seite: 29 von 51 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 686 0 21 0 0 0 6.873 2.346 686 35 -514 100 38 2.081 Bestand Rückstellungen Bestand PWB Direktabschreibungen 0 Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 0 Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 TEUR Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Bestand EWB s Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Deutschland EWR Sonstige Gesamt 6.813 2.284 60 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Anmerkung: Für die Pauschalwertberichtigungen wurde keine Branchenzuordnung vorgenommen, der Ausweis erfolgt in der Position „Sonstige“.[ 686 35 2.078 62 0 1 0 0 0 2 6.873 2.346 35 2.081 686 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten s - Finanzgruppe Seite: 30 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 4.597 629 1.175 1.705 0 2.346 Rückstellungen 24 25 14 0 0 35 Pauschalwertberichtigungen 665 21 0 0 686 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 5.286 675 1.189 1.705 0 3.067 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 8.000 0 5.000* 0 0 3.000 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge )* Die aufgelösten Vorsorgereserven nach §340 f HGB wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zugeführt. s - Finanzgruppe Seite: 31 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Moody’s, Standard & Poor‘s Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen OGA Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode ergaben sich keine Veränderungen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. s - Finanzgruppe Seite: 32 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Von den Eigenmitteln wurden für Kreditrisiken keine Werte abgezogen. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 16.480 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 16.349 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Stellen 7.713 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Institute 12.361 0 4 0 3.092 0 0 0 0 0 0 0 Unternehmen 0 0 0 0 0 0 0 202.408 0 0 0 0 Mengengeschäft 0 0 0 0 0 0 89.712 0 0 0 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 0 254.535 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 4.791 1.569 0 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positio- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 2.562 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.080 0 0 10.243 2.814 30.333 0 7.502 0 0 0 0 nen Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 16.481 0 0 0 0 Sonstige Posten 3.002 0 0 0 0 0 0 11.575 0 0 0 0 68.985 2.562 4 264.778 5.906 30.333 89.712 242.757 1.569 0 0 0 Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung s - Finanzgruppe Seite: 33 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 16.480 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 17.758 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Stellen 10.004 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Institute 12.361 0 6 0 3.092 0 0 0 0 0 0 0 Unternehmen 0 0 0 0 0 0 0 199.565 0 0 0 0 Mengengeschäft 0 0 0 0 0 0 88.860 0 0 0 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 0 254.535 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 4.787 1.566 0 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positio- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 2.562 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 OGA 13.080 0 0 10.243 2.814 30.333 0 7.502 0 0 0 0 Beteiligungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 16.481 0 0 0 0 Sonstige Posten 3.002 0 0 0 0 0 0 11.575 0 0 0 0 72.685 2.562 6 264.778 5.906 30.333 88.860 239.910 1.566 0 0 0 nen Bonitätsbeurteilung Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung s - Finanzgruppe Seite: 34 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und/oder hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.), sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund bzw. ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. s - Finanzgruppe Seite: 35 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 31.12.2016 TEUR Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Funktionsbeteiligungen 9.218 9.218 davon börsengehandelte Positionen Börsenwert ----- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen 9.218 9.218 1 1 davon börsengehandelte Positionen ----- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 1 1 9.219 9.219 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.Dezember 2016 wird für die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ ein Positionswert in Höhe von 16.481 TEUR ausgewiesen. Die Abweichung zu o.g. Angaben resultiert aus der Berücksichtigung indirekter Positionen. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Es bestehen keine kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s - Finanzgruppe Seite: 36 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen Kompensationen macht die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) unter den Bedingungen des § 10 RechKredV Gebrauch. Von außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie und die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in Organisationsanweisungen der Sparkasse hinterlegt. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge haben wir uns überzeugt. Die Überwachung und Steuerung der Aufrechnungsvereinbarungen und der betreffenden Risikopositionen ist in die Prozesse zur Risikosteuerung eingebunden. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein – Westfalen zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: s - Finanzgruppe Seite: 37 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute) . Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen . Kreditderivate werden von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung liegen bei der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) nach unserer Einschätzung nicht vor Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2016 Finanzielle TEUR Sicherheiten Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gesamt Tabelle: Besicherte Positionswerte s - Finanzgruppe Gewährleistungen - 2.843 851 7 3.701 Seite: 38 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken (Fremdwährungsrisiko, Abwicklungsrisiko, Warenpositionsrisiko, spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen) bestehen nicht. Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) führt zum 31.Dezember 2016 kein Handelsbuch. s - Finanzgruppe Seite: 39 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Informationen zu den Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht nach § 289 HGB, Abschnitt „C. Chancen- und Risikobericht“ veröffentlicht. Ergänzend legen wir weitere Informationen zu den Zinsänderungsrisiken offen. Wesentliche Zinsänderungsrisiken sind: • Risiken aus Inkongruenzen in der Fälligkeit (Zinsbindung) und Anpassung. • Risiken aus nichtlinearen Verschiebungen der Zinsstrukturkurve. • Risiken aus Differenzen von Zinssätzen bzw. -strukturkurven. • Risiken aus impliziten Optionen. Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat folgende Schlüsselannahmen getroffen: • Das variable Geschäft, wie z.B. Spar- und Sichteinlagen oder Kontokorrentkredite, wird mittels gleitender Durchschnitte strukturiert. • Die Wiederanlage fälliger Positionen erfolgt zu aktuellen Konditionen. • Die Berücksichtigung des Ausübungsverhaltens bei impliziten Optionen bei Einlagen erfolgt anhand des historischen Kundenverhaltens. • Die Berücksichtigung des Ausübungsverhaltens bei impliziten Optionen im Kundenkreditgeschäft erfolgt anhand des historischen Kundenverhaltens sowie hergeleiteten Annahmen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) wurde die Schwelle von 20 Prozent an zwei Stichtagen überschritten. In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der von der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: 31.12.2016 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte TEUR s - Finanzgruppe -14.495 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Zinsschock - 200 Basispunkte - 3.537 Seite: 40 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) schließt derivative Finanzgeschäfte zur Aktiv-Passiv-Steuerung von allgemeinen Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für die interne Risikosteuerung wurde auf Grundlage von Bonitätsbeurteilungen und der Risikotragfähigkeit ein Kontrahentenlimit eingerichtet. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Bezüglich näherer Angaben verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss. Eine Kreditrisikovorsorge war zum 31. Dezember 2015 nicht notwendig. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten abgedeckt werden und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang festgestellt wird, wird nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen bei den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Für einen sich ergebenden Verpflichtungsüberhang werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Da Geschäfte nur mit der zuständigen Landesbank abgeschlossen werden und aufgrund verbundweiter Sicherungssysteme, bestehen bei der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) keinerlei Verträge, die die StadtSparkasse Haan (Rheinl.) zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. s - Finanzgruppe Seite: 41 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 31.12.2016 TEUR Zinsderivate Gesamt Positiver Bruttozeitwert 0 Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) --- Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten --- --- Nettoausfallrisikoposition 0 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 0 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode. Kreditderivate Per 31.12.2016 liegen keine Absicherungen über Kreditderivate vor. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. s - Finanzgruppe Seite: 42 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Weitergehende Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C. Chancen- und Risikobericht“ offengelegt s - Finanzgruppe Seite: 43 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) resultiert in aus Weiterleitungsdarlehen Die Belastungsquote von 12,02% ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Eine Übersicherung liegt nicht vor. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 84.143 615.947 davon Aktieninstrumente 9.218 davon Schuldtitel 54.046 davon sonstige 0 87.255 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten s - Finanzgruppe Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 9.218 56.409 - Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen - - - Seite: 44 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 82.853 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten s - Finanzgruppe 82.850 Seite: 45 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. Informationen zum Vergütungssystem nach InstitutsVergV I. Qualitative Angaben 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis. Außertariflich Beschäftigte der Stadt-Sparkasse Haan sind die Mitglieder des Vorstands. Bezüglich der vertraglichen Regelungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. 2. Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Festlegung des Vergütungssystems in der Stadt-Sparkasse Haan erfolgt gemäß den Vorgaben des § 3 InstitutsVergV. Der Verwaltungsrat befasst sich mindestens einmal jährlich mit der Einhaltung dieser Vorgaben, die Ergebnisse der Erörterung werden protokollarisch dokumentiert. Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters verteilt/ zugeordnet werden. Variable Gehaltsbestandteile sind relativ unbedeutend und beliefen sich auf maximal 13,3% des Jahresgehaltes pro Mitarbeiter. Der überwiegende Anteil entfällt hiervon auf die leistungsorientierte Zusatzvergütung. Darüber hinaus werden in geringem Umfang auch nicht monetäre Vergütungen an einen Teil der Mitarbeiter/innen gezahlt. Das Verhältnis zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen beträgt in der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) maximal eins zu eins. Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand der die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. der Vorstände oder einer hausinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus mindestens einem und höchstens fünf funktionsspezifischen Einzelzielen zusammen. Im Vertrieb gilt die Zielkarte als primäres Ziel und ist mit mindestens 50 vom Hundert zu gewichten. Die Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Hinzu kommen qualitative Ziele (z. B. Kundeninteresse und Kundenzufriedenheit). Die quantitativen und qualitativen Ziele werden jeweils zu 50% gewichtet. Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. s - Finanzgruppe Seite: 46 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) II. Quantitative Angaben Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat im Jahr 2016 Gesamtvergütungen in Höhe von 5.409 TEUR gezahlt, davon entfielen 2.320TEUR auf den Vertriebsbereich einschließlich des verantwortlichen Vorstandsmitglieds. Bezüglich der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) verweisen wir ergänzend auf unsere Veröffentlichung gemäß § 19 Abs. 6 SpkG NRW im Anhang des Jahresabschlusses. s - Finanzgruppe Seite: 47 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 8,05 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,38 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote ist der Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 7 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote EU-6a EU-6b Anzusetzender Wert TEUR 691.530 0 0 0 0 16.598 0 0 3.216 711.344 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s - Finanzgruppe Seite: 48 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Zeile LRCom Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 695.266 3 694.745 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 7 8 9 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften -521 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 16 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 77.180 -60.581 16.598 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht 0 einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) 19 s - Finanzgruppe Seite: 49 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 0 57.287 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 711.344 8,05 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 EU-7 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU-10 Unternehmen EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-6 ja 0 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR 695.266 0 695.266 2.562 38.321 0 15.458 253.868 85.096 198.604 6.336 95.021 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) s - Finanzgruppe Seite: 50 von 51 s Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Anlage 1: Muster-Vertragsbedingungen Sparkassenkapitalbrief s - Finanzgruppe Seite: 51 von 51