Offenlegungsbericht 2016 - Stadt

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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Offenlegungsbericht der
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
s - Finanzgruppe
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
3
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
11
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
20
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
21
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
24
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
24
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
27
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
32
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
35
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
37
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
39
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
40
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
41
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
43
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
44
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
46
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
48
2
3
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
Art.
Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
ECA
Exportversicherungsagentur
ECAI
Ratingagentur
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
ff.
fortfolgende
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
i. V. m.
in Verbindung mit
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
Mio.EUR
Millionen Euro
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
RechKredV
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
SolvV
Solvabilitätsverordnung
TEUR
Tausend Euro
Aufgrund von kaufmännischer Rundung können geringfügige Rundungsdifferenzen bestehen.
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die Offenlegung der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von
der Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen
Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015
(BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund werden quantitative Offenlegungsinhalte, wie z.B. Risikopositionen, die weniger als 5% der Gesamtposition ausmachen, als „sonstige Posten“ ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5% - Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.):
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.)
• Art. 454 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz
für operationelle Risiken.)
• Art. 455 CRR (Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum
Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Der Ausdruck wird ermöglicht.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht bzw. Anhang der
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.). In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1)
Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht bzw. Anhang.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind
im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C. Chancen- und Risikobericht“ offengelegt.
Darüber hinaus enthält der Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2016 Angaben zu Währungsrisiken.
Der Lagebericht und der Anhang wurden vom Vorstand genehmigt und am 18.07.2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
0
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz NW in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und das Vorstandsmitglied. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf
der Bestellung ist die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Haan als Träger der Sparkasse erforderlich.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz
des Landes Nordrhein – Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung
erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem
Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Eine Findungskommission unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang etc.) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung,
etc.) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (mehrjährige leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und
Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine
langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) werden im Wesentlichen durch
den Stadtrat als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes NW in Verbindung mit dem
Personalvertretungsgesetz durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt.
Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das vom Stadtrat gewählte Mitglied der Vertretung. Die Mitglieder
des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie
besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Stadt-Sparkasse Haan
(Rheinl.), so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der
Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für
den Verwaltungsrat nicht möglich.
Weitere Angaben zu den Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Im Geschäftsjahr fanden vier Sitzungen statt.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C.6. Risikokommunikation“ offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Bilanzwert
Hartes Kernka-
Zusätz-
Ergänzungs-
pital
liches
kapital
Kernkapital
Euro
9.
Nachrangige Verbindlich-
Euro
Euro
Euro
Euro
766.291,88
-568.526,15
1
---
---
197.795,73
33.583.815,76
-11.291.467,20
2
22.292.348,56
---
---
---
---
---
---
---
35.515.177,95
---
3
35.515.177,95
---
---
656.245,43
-656.245,43
4
---
---
---
---
---
5.022.446,39
-793.592,17
---
-40.652,15
-4.032,91
---
---
276.784,72
---
2.977.553,61
57.286.686,15
---
8.157.143,58
keiten
11.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
ca) Sicherheitsrücklage
d) Bilanzgewinn
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 64 CRR)
2) Abzug der Zuführung (9.480 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26
(1) Buchst. f) CRR) sowie nicht anrechenbare Bestände Reservefonds WestLB i.H.v. 1.811 TEUR
3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. a) CRR
4) Artikel 26 Abs.2 CRR
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.Dezember 2016.
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat drei Sparkassen-Kapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Zeilennr.
Hauptmerkmal des Kapitalinstruments…
SparkassenKapitalbrief
2097634246
SparkassenKapitalbrief
2097628784
SparkassenKapitalbrief
2097624270
Stadt-Sparkasse Haan
(Rheinl.)
Stadt-Sparkasse Haan
(Rheinl.)
Stadt-Sparkasse Haan
(Rheinl.)
k.A.
k.A.
k.A.
Bundesrepublik
Deutschland
Bundesrepublik
Deutschland
Bundesrepublik
Deutschland
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN
und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach
Übergangszeit
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solound Konzernebene
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
SparkassenKapitalbrief
SparkassenKapitalbrief
SparkassenKapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
0,123 Mio.EUR
0,106 Mio.EUR
0,072 Mio.EUR
Aufsichtsrechtliche Behandlung
9
Nennwert des Instruments
153.387,56 EUR
178.952,16 EUR
178.952,16 EUR
9a
Ausgabepreis
153.387,56 EUR
178.952,16 EUR
178.952,16 EUR
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit
Verfallstermin
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
153.387,56 EUR
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
28.12.2009
178.952,16 EUR
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
15.12.2008
178.952,16 EUR
Passivum –
ortgeführter Einstandswert
28.12.2007
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
28.12.2019
15.12.2018
30.12.2017
12
13
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Nein
Nein
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte
Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Fest
Fest
Fest
3,50%
3,80%
4,80%
Nein
Nein
Nein
Zwingend
Zwingend
Zwingend
16
17
18
19
20a
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
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20b
21
22
23
24
25
26
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht
wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Nein
Nein
Nein
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in
das gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
k.A.
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder
vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
k.A.
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der
gewandelten Instrumente
k.A.
k.A.
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale
nennen
k.A.
k.A.
k.A.
Tabelle: Hauptmerkmale der begebenen Kapitalinstrumente
Der Anlage 1 sind die Muster-Vertragsbedingungen für die begebenen Kapitalinstrumente zu entnehmen.
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3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
31.12.2016
EUR
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 1
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
Einbehaltene Gewinne
35.515.177,95
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
26 (1) (c)
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k.A.
26 (1)
22.292.348,56
26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
486 (2)
k.A.
k.A.
483 (2)
k.A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A.
84, 479, 480
k.A.
3a
4
5
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk.A.
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori57.807.526,51
schen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
26 (2)
7
34, 105
8
9
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (nega- k.A.
tiver Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um -2.429,75
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
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k.A.
36 (1) (b), 37, 472 (4)
-1.613,16
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
10
11
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k.A.
36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
33 (a)
k.A.
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A.
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A.
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A.
33 (b)
k.A.
36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
-317.437,86
36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
15
16
17
18
19
20
Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A.
tuts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A.
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts -476.155,31
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A.
nen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A.
36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
s - Finanzgruppe
k.A.
k.A.
Seite: 12 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
21
22
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k.A.
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
k.A.
% liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k.A.
24
In der EU: leeres Feld
k.A.
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
48 (1), 470 (2)
k.A.
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A.
k.A.
k.A.
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
36 (1) (I)
k.A.
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A.
468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A.
468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A.
481
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
-42.265,31
36 (1) (j)
Hartes Kernkapital (CET1)
57.286.686,14
28
29
k.A.
-520.840,37
-319.050,02
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
s - Finanzgruppe
k.A.
51, 52
k.A.
Seite: 13 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
486 (3)
k.A.
483 (3)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
k.A.
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A.
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A.
56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A.
*
davon Immaterielle Vermögensgegenstände
-1.613,16
*
davon Korrekturposten am zusätzlichen
Kernkapital aus nicht wesentlichen Positio-
-40.652,15
38
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
s - Finanzgruppe
-42.265,31
-42.265,31
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
Seite: 14 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
nen am harten Kernkapital von Unternehmen
der Finanzbranche (kleiner Topf).
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k.A.
468
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
42a Betrag, der von den Posten des zusätzlichen
*
Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
57.286.686,14
42
42.265,31
k.A.
k.A.
k.A.
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
50
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
62, 63
3.178.210,31
486 (4)
3.178.210,31
k.A.
483 (4)
k.A.
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
87, 88, 480
k.A.
k.A.
486 (4)
k.A.
Kreditrisikoanpassungen
5.019.585,42
62 (c) und (d)
s - Finanzgruppe
Seite: 15 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen 8.197.795,73
Anpassungen
3.178.210,31
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A.
66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A.
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
k.A.
k.A.
66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A.
*
davon Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am
harten Kernkapital von Unternehmen der
Finanzbranche (kleiner Topf)
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
s - Finanzgruppe
k.A.
-40.652,15
-40.652,15
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-40.652,15
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
Seite: 16 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A.
468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
-40.652,15
58
Ergänzungskapital (T2)
8.157.143,58
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
65.443.829,73
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A.
236.132,56
*
davon: Nicht wesentliche Positionen am Ei236.132,56
genkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
435.538.601,33
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,15
92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,15
92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
15,03
92 (2) (c)
64
0,6268
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
65
s - Finanzgruppe
CRD 128, 129, 130
Seite: 17 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
0,0018
k.A.
k.A.
CRD 131
7,03
CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts 5.780.349,36
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A.
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k.A.
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (C), 69,
70, 477 (4),
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11 )
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
8.000.000,00
62
5.019.585,42
62
k.A.
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri- k.A.
62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A.
484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
s - Finanzgruppe
k.A.
484 (3), 486 (2) und
(5)
Seite: 18 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
6.811.420,82
484 (5), 486 (4) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A.
484 (5), 486 (4) und
(5)
84
85
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Die mit * gekennzeichneten Zeilen wurden gegenüber der Mustertabelle der EU-Durchführungsverordnung
1423/2013 zusätzlich eingefügt.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
s - Finanzgruppe
Seite: 19 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt „C.4 Risikotragfähigkeitskonzeption und Stresstests“ wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
(Euro)
Kreditrisiko
Standardansatz
k.A.
Zentralstaaten oder Zentralbanken
k.A.
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
k.A
Öffentliche Stellen
k.A.
Multilaterale Entwicklungsbanken
k.A.
Internationale Organisationen
k.A.
Institute
123.793,98
Unternehmen
14.786.261,05
Mengengeschäft
4.969.950,61
Durch Immobilien besicherte Positionen
6.732.169,64
Ausgefallene Positionen
570.823,49
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
k.A.
20.496,00
Verbriefungspositionen
k.A.
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
k.A.
OGA
2.695.688,87
Beteiligungspositionen
1.318.499,82
Sonstige Posten
925.973,41
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
2.717.741,39
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
s - Finanzgruppe
Seite: 20 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Eigenmittelanforderungen
413
1,29
0,00
Niederlande
4.770
-
-
-
-
-
259
-
-
259
0,81
0,00
Deutschland
614.715
-
-
-
-
-
30.317
-
-
Italien
2.180
-
-
-
-
-
178
-
-
178
0,56
0,00
Irland
1.226
-
-
-
-
-
21
-
-
21
0,06
0,00
Dänemark
181
-
-
-
-
-
12
-
-
12
0,04
0,00
Griechenland
16
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
Portugal
41
-
-
-
-
-
3
-
-
3
0,01
0,00
Spanien
617
-
-
-
-
-
45
-
-
45
0,14
0,00
Belgien
775
-
-
-
-
-
40
-
-
40
0,12
0,00
Luxemburg
1.983
-
-
-
-
-
148
-
-
148
0,46
0,00
Norwegen
83
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,01
0,01
Schweden
653
-
-
-
-
-
37
-
-
37
0,12
0,17
Finnland
618
-
-
-
-
-
33
-
-
33
0,10
0,00
3.692
-
-
-
-
-
52
-
-
52
0,16
0,00
Österreich
s - Finanzgruppe
Eigenmittelanforderungen
-
Gewichtungen der
-
Summe
413
positionen
-
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
-
positionen
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
7.396
position im Handelsbuch
Frankreich
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
positionen
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikoposition im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Davon: Risikopositionen im Han-
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
30.317 94,794
0,00
Seite: 21 von 51
-
-
9
-
-
9
0,03
0,00
Estland
25
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
Polen
65
-
-
-
-
-
0,3
-
-
0,3
0,00
0,00
Tschechische Rep.
59
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,01
0,00
Slowakei
77
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,01
0,00
Ungarn
53
-
-
-
-
-
4
-
-
4
0,01
0,00
Russland
168
-
-
-
-
-
13
-
-
13
0,04
0,00
Großbritannien
1.453
-
-
-
-
-
60
-
-
60
0,19
0,00
Vereinigte Staaten
4.257
-
-
-
-
-
257
-
-
257
0,80
0,00
Kanada
380
-
-
-
-
-
40
-
-
40
0,13
0,00
Mexiko
297
-
-
-
-
-
12
-
-
12
0,04
0,00
Brasilien
259
-
-
-
-
-
21
-
-
21
0,07
0,00
China
158
-
-
-
-
-
6
-
-
6
0,02
0,00
Japan
10
-
-
-
-
-
0,4
-
-
0,4
0,00
0,00
Australien
426
-
-
-
-
-
14
-
-
14
0,05
0,00
646.906
-
-
-
-
-
32.002
-
-
32.002
0,18
0,00
Summe
Gewichtungen der
-
Summe
-
positionen
-
delsbuch
Risikopositionswert (IRB)
273
positionen
Risikopositionswert (SA)
Schweiz
position im Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Verbriefungsrisiko-
Handelsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Verbriefungsrisikoposition
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Risikoposition im
Handelsbuch (interne Modelle)
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Wert der Risikoposition im
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Summe der Kauf- und Verkaufs-
s
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
s - Finanzgruppe
Seite: 22 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
435.767,5
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
0,18
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
796,3
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
s - Finanzgruppe
Seite: 23 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 756 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
Jahresdurchschnittsbetrag
TEUR
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
13.769
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
23.856
Öffentliche Stellen
7.015
Institute
21.217
Unternehmen
209.727
Mengengeschäft
132.498
Durch Immobilien besicherte Positionen
265.229
Ausgefallene Positionen
6.823
Gedeckte Schuldverschreibungen
1.922
OGA
71.298
Sonstige Posten
13.354
Gesamt
766.708
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
s - Finanzgruppe
Seite: 24 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen)*
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Deutschland
4.916
20.759
7.713
12.365
215.110
132.421
256.982
6.411
0
63.972
14.576
735.225
EWR ohne
Deutschland
11.563
0
0
2.052
0
281
471
1
2.562
0
0
16.930
Sonstige
0
0
0
1.041
2.024
222
517
2
0
0
0
3.806
)* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 686T€
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
s - Finanzgruppe
Seite: 25 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20.759
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7.713
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15.453
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
Unternehmen
0
0
0
61.797
441
7.585
19.802
14.739
20.827
3.156
3.811
49.660
31.457
4.523
0
Davon: KMU
0
0
0
0
441
7.585
19.687
14.739
20.827
3.156
1.787
49.660
31.457
1.051
0
0
0
0
97.488
240
342
5.850
4.896
5.859
1.112
1.171
2.175
13.012
577
203
0
0
0
0
240
342
5.850
4.896
5.859
1.112
1.171
2.175
13.012
577
120
0
0
0
181.682
0
882
4.074
10.272
14.125
1.351
1.006
18.877
25.316
322
63
Davon: KMU
0
0
0
0
0
882
4.074
10.272
14.125
1.351
1.006
18.877
25.316
322
63
Ausgefallene
0
0
0
4.396
0
0
605
173
575
0
71
130
465
0
0
2.562
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
63.972
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13.911
32.322 345.363
681
8.809
30.331
30.080
41.386
5.619
6.059
70.842
70.250
5.422
14.181
Baugewerbe
Privatpersonen
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
Banken
Sonstige
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
11.563
Verarbeitendes Gewerbe
0
Zentralstaaten oder Zentralban-
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
4.916
TEUR
Öffentliche Haushalte
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
31.12.2016
ken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
OGA
Sonstige Posten)*
Gesamt
0
0
30.644
63.972
)* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
s - Finanzgruppe
Seite: 26 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
TEUR
< 1 Jahr)*
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
unbefristet
Zentralstaaten oder Zentralbanken
6.387
9.059
1.033
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
8.555
9.846
2.358
0
0
4.920
2.793
0
7.382
8.075
0
0
Unternehmen)*
20.739
15.208
181.186
0
Mengengeschäft
47.196
8.284
77.445
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
5.457
10.085
242.429
0
Ausgefallene Positionen
2.253
685
3.476
0
0
0
3.088
101.057
0
0
0
66.162
2.562
0
0
513.282
0
Öffentliche Stellen
Institute
Gedeckte Schuldverschreibungen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
63.972
11.488
75.460
)* inklusive zum Abzug gebrachte Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 686T€
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
s - Finanzgruppe
Seite: 27 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der
wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach §
340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
s - Finanzgruppe
Seite: 28 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 514 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 100 TEUR,
die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 38 TEUR.
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
0
104
76
34
1.515
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
0
0
0
0
0
0
0
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden
0
0
0
0
0
0
0
Verarbeitendes Gewerbe
820
54
11
-353
0
0
102
Baugewerbe
236
80
14
-24
10
0
16
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
985
382
0
-214
0
0
41
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0
0
0
0
2
0
0
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
2
2
0
0
0
0
71
Grundstücks- und
Wohnungswesen
255
189
0
-1
0
0
64
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
596
366
10
-47
12
4
272
0
0
0
0
0
0
0
Bestand Rückstellungen
Direktabschreibungen
1.273
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Bestand EWB
3.979
Privatpersonen
Bestand PWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
TEUR
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
Organisationen ohne
s - Finanzgruppe
Seite: 29 von 51
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
686
0
21
0
0
0
6.873
2.346
686
35
-514
100
38
2.081
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Direktabschreibungen
0
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
0
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
TEUR
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Bestand EWB
s
Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
6.813
2.284
60
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Anmerkung: Für die Pauschalwertberichtigungen wurde keine Branchenzuordnung vorgenommen, der
Ausweis erfolgt in der Position „Sonstige“.[
686
35
2.078
62
0
1
0
0
0
2
6.873
2.346
35
2.081
686
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
s - Finanzgruppe
Seite: 30 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Wechselkursbedingte und
sonstige Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
4.597
629
1.175
1.705
0
2.346
Rückstellungen
24
25
14
0
0
35
Pauschalwertberichtigungen
665
21
0
0
686
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
5.286
675
1.189
1.705
0
3.067
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
8.000
0
5.000*
0
0
3.000
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
)* Die aufgelösten Vorsorgereserven nach §340 f HGB wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g
HGB zugeführt.
s - Finanzgruppe
Seite: 31 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Moody’s, Standard & Poor‘s
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
OGA
Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Gegenüber der Vorperiode ergaben sich keine Veränderungen.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
s - Finanzgruppe
Seite: 32 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach
Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten.
Von den Eigenmitteln wurden für Kreditrisiken keine Werte abgezogen.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
16.480
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
16.349
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Stellen
7.713
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute
12.361
0
4
0
3.092
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
0
0
0
0
0
0
0
202.408 0
0
0
0
Mengengeschäft
0
0
0
0
0
0
89.712
0
0
0
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
0
0
254.535
0
0
0
0
0
0
0
0
Ausgefallene Positionen
0
0
0
0
0
0
0
4.791
1.569
0
0
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positio-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
2.562
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13.080
0
0
10.243
2.814
30.333
0
7.502
0
0
0
0
nen
Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
16.481
0
0
0
0
Sonstige Posten
3.002
0
0
0
0
0
0
11.575
0
0
0
0
68.985
2.562
4
264.778
5.906
30.333
89.712
242.757 1.569
0
0
0
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
s - Finanzgruppe
Seite: 33 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
16.480
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
17.758
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Stellen
10.004
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute
12.361
0
6
0
3.092
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
0
0
0
0
0
0
0
199.565 0
0
0
0
Mengengeschäft
0
0
0
0
0
0
88.860
0
0
0
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
0
0
254.535
0
0
0
0
0
0
0
0
Ausgefallene Positionen
0
0
0
0
0
0
0
4.787
1.566
0
0
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positio-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
2.562
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
OGA
13.080
0
0
10.243
2.814
30.333
0
7.502
0
0
0
0
Beteiligungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
16.481
0
0
0
0
Sonstige Posten
3.002
0
0
0
0
0
0
11.575
0
0
0
0
72.685
2.562
6
264.778
5.906
30.333
88.860
239.910 1.566
0
0
0
nen
Bonitätsbeurteilung
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
s - Finanzgruppe
Seite: 34 von 51
s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art
der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und/oder hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das
investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.), sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen,
wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des
öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund bzw. ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen
ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch
zur Renditeerzielung gehalten.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
31.12.2016
TEUR
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Funktionsbeteiligungen
9.218
9.218
davon börsengehandelte Positionen
Börsenwert
-----
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
9.218
9.218
1
1
davon börsengehandelte Positionen
-----
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
1
1
9.219
9.219
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.Dezember 2016 wird für die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ ein Positionswert in Höhe von 16.481 TEUR ausgewiesen. Die Abweichung zu o.g. Angaben resultiert aus der Berücksichtigung indirekter Positionen.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
Es bestehen keine kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen.
Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen Kompensationen macht die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) unter den Bedingungen des § 10 RechKredV Gebrauch. Von außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die
Sparkasse keinen Gebrauch.
Die Strategie und die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in Organisationsanweisungen der Sparkasse hinterlegt. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge haben wir uns überzeugt. Die Überwachung
und Steuerung der Aufrechnungsvereinbarungen und der betreffenden Risikopositionen ist in die Prozesse zur Risikosteuerung eingebunden.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung
eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten
und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen
Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die
Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung
mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein – Westfalen zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber
(z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute) .
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen .
Kreditderivate werden von der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung liegen bei der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) nach unserer Einschätzung nicht vor
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2016
Finanzielle
TEUR
Sicherheiten
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Tabelle: Besicherte Positionswerte
s - Finanzgruppe
Gewährleistungen
-
2.843
851
7
3.701
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken (Fremdwährungsrisiko, Abwicklungsrisiko, Warenpositionsrisiko, spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen) bestehen
nicht.
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) führt zum 31.Dezember 2016 kein Handelsbuch.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Informationen zu den Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht nach § 289 HGB, Abschnitt „C. Chancen- und Risikobericht“ veröffentlicht.
Ergänzend legen wir weitere Informationen zu den Zinsänderungsrisiken offen. Wesentliche Zinsänderungsrisiken sind:
•
Risiken aus Inkongruenzen in der Fälligkeit (Zinsbindung) und Anpassung.
•
Risiken aus nichtlinearen Verschiebungen der Zinsstrukturkurve.
•
Risiken aus Differenzen von Zinssätzen bzw. -strukturkurven.
•
Risiken aus impliziten Optionen.
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat folgende Schlüsselannahmen getroffen:
•
Das variable Geschäft, wie z.B. Spar- und Sichteinlagen oder Kontokorrentkredite, wird mittels
gleitender Durchschnitte strukturiert.
•
Die Wiederanlage fälliger Positionen erfolgt zu aktuellen Konditionen.
•
Die Berücksichtigung des Ausübungsverhaltens bei impliziten Optionen bei Einlagen erfolgt anhand des historischen Kundenverhaltens.
•
Die Berücksichtigung des Ausübungsverhaltens bei impliziten Optionen im Kundenkreditgeschäft
erfolgt anhand des historischen Kundenverhaltens sowie hergeleiteten Annahmen.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der
Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte
bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) wurde die Schwelle von 20 Prozent an zwei Stichtagen überschritten.
In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der von der StadtSparkasse Haan (Rheinl.) angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos
dargestellt:
31.12.2016
berechnete Ertrags- / Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
TEUR
s - Finanzgruppe
-14.495
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
Zinsschock - 200 Basispunkte
- 3.537
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) schließt derivative Finanzgeschäfte zur Aktiv-Passiv-Steuerung von
allgemeinen Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in
diesen Instrumenten wird nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung
des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt.
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die Landesbank Hessen
Thüringen Girozentrale. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für die interne Risikosteuerung wurde auf Grundlage von Bonitätsbeurteilungen und der Risikotragfähigkeit ein Kontrahentenlimit eingerichtet.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Bezüglich näherer Angaben verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss.
Eine Kreditrisikovorsorge war zum 31. Dezember 2015 nicht notwendig. Für diejenigen Geschäfte, die
nicht durch Sicherheiten abgedeckt werden und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang festgestellt wird, wird nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorgen in
Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Abs. 1 HGB
gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen bei den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Für einen sich ergebenden Verpflichtungsüberhang werden Rückstellungen für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Da Geschäfte nur mit der zuständigen Landesbank abgeschlossen werden und aufgrund verbundweiter
Sicherungssysteme, bestehen bei der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) keinerlei Verträge, die die StadtSparkasse Haan (Rheinl.) zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
31.12.2016
TEUR
Zinsderivate
Gesamt
Positiver
Bruttozeitwert
0
Aufrechnungsmöglichkeiten
(Netting)
---
Saldierte
aktuelle Ausfallrisikoposition
Anrechenbare Sicherheiten
---
---
Nettoausfallrisikoposition
0
Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 0 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode.
Kreditderivate
Per 31.12.2016 liegen keine Absicherungen über Kreditderivate vor.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
s - Finanzgruppe
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition
gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Weitergehende Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „C. Chancen- und Risikobericht“ offengelegt
s - Finanzgruppe
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) resultiert in aus Weiterleitungsdarlehen
Die Belastungsquote von 12,02% ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete
Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Eine Übersicherung liegt nicht vor.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
84.143
615.947
davon Aktieninstrumente
9.218
davon Schuldtitel
54.046
davon sonstige
0
87.255
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Medianwerte 2016
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
s - Finanzgruppe
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
9.218
56.409
-
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
-
-
-
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
82.853
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
s - Finanzgruppe
82.850
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem.
Informationen zum Vergütungssystem nach InstitutsVergV
I. Qualitative Angaben
1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der
TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung auf
dieser tariflichen Basis.
Außertariflich Beschäftigte der Stadt-Sparkasse Haan sind die Mitglieder des Vorstands. Bezüglich der
vertraglichen Regelungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss.
2. Ausgestaltung des Vergütungssystems
Die Festlegung des Vergütungssystems in der Stadt-Sparkasse Haan erfolgt gemäß den Vorgaben des
§ 3 InstitutsVergV. Der Verwaltungsrat befasst sich mindestens einmal jährlich mit der Einhaltung dieser Vorgaben, die Ergebnisse der Erörterung werden protokollarisch dokumentiert.
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem
zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet
und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters verteilt/ zugeordnet werden. Variable Gehaltsbestandteile sind relativ unbedeutend und beliefen sich auf maximal 13,3% des Jahresgehaltes pro Mitarbeiter. Der überwiegende Anteil entfällt
hiervon auf die leistungsorientierte Zusatzvergütung. Darüber hinaus werden in geringem Umfang
auch nicht monetäre Vergütungen an einen Teil der Mitarbeiter/innen gezahlt.
Das Verhältnis zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen beträgt in der Stadt-Sparkasse
Haan (Rheinl.) maximal eins zu eins.
Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand der die
Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. der Vorstände oder einer hausinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus mindestens einem
und höchstens fünf funktionsspezifischen Einzelzielen zusammen. Im Vertrieb gilt die Zielkarte als
primäres Ziel und ist mit mindestens 50 vom Hundert zu gewichten. Die Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Hinzu kommen qualitative Ziele (z. B. Kundeninteresse und Kundenzufriedenheit). Die quantitativen und qualitativen Ziele werden jeweils zu 50% gewichtet.
Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
II. Quantitative Angaben
Die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.) hat im Jahr 2016 Gesamtvergütungen in Höhe von 5.409 TEUR gezahlt, davon entfielen 2.320TEUR auf den Vertriebsbereich einschließlich des verantwortlichen Vorstandsmitglieds.
Bezüglich der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinland) verweisen wir
ergänzend auf unsere Veröffentlichung gemäß § 19 Abs. 6 SpkG NRW im Anhang des Jahresabschlusses.
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 8,05 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,38 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote ist der Anstieg des Kernkapitals.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
7
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
EU-6a
EU-6b
Anzusetzender Wert
TEUR
691.530
0
0
0
0
16.598
0
0
3.216
711.344
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Zeile
LRCom
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
695.266
3
694.745
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
6
7
8
9
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
-521
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
16
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
77.180
-60.581
16.598
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
0
einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
19
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Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
0
57.287
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
711.344
8,05
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
EU-7
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EU-10
Unternehmen
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
EU-6
ja
0
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
695.266
0
695.266
2.562
38.321
0
15.458
253.868
85.096
198.604
6.336
95.021
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
s - Finanzgruppe
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s
Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)
Anlage 1: Muster-Vertragsbedingungen Sparkassenkapitalbrief
s - Finanzgruppe
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