Sicherheitsdatenblatt 6033764/5 (de-DE)

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Kermi Trittschalldämmung
(BZSE4150150/120120XK)
Materialnummer 6033764/5
Überarbeitet am: 13.11.2014
Version:
3
Sprache: de-DE
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Kermi Trittschalldämmung (BZSE4150150/120120XK)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:
Erzeugnis: Trittschall-Dämmplatte
Verwendung zu gewerblichen Zwecken
Verwendung durch den Verbraucher
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
WWW:
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Kermi GmbH
Pankofen-Bahnhof 1
94447 Plattling
Deutschland
www.kermi.de
[email protected]
+49 (0)9931 501-0
+49 (0)9931 3075
Auskunft gebender Bereich:
Weitere Angaben:
Telefon: +49 (0)9931 501-0, Email: [email protected]
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte:
6033764 - Kermi Trittschalldämmung (BZSE4150150XK)
6033765 - Kermi Trittschalldämmung (BZSE4120120XK)
1.4 Notrufnummer
GIZ-Nord, Göttingen, Telefon: +49 (0)551-19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht einstufungs- und kennzeichnungspflichtiges Erzeugnis.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Sicherheitshinweise:
P261
Einatmen von Staub vermeiden.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
S-Sätze:
S 22
Staub nicht einatmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei der Weiterverarbeitung durch z.B. Schneiden, Sägen oder Schleifen, können Partikel
und Stäube entstehen.
Zu den dabei zu beachtenden Gefahren siehe Kapitel 7: Handhabung, Kapitel 8:
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung und Kapitel 11: Toxikologie.
Bei mechanischer Bearbeitung: Bildung von Staub: Kontakt mit Haut und Augen oder
Einatmung kann zu Reizungen führen.
gedruckt von Kermi
... mit Qualisys SUMDAT
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Erzeugnis: Gummi-Granulat-Matte (Polystyrol, Kautschuk)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei mechanischer Bearbeitung: Staubentwicklung.
Stäube: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Stäube:
Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Stäube: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Stäube:
Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen.
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei mechanischer Bearbeitung: Bildung von Staub: Kontakt mit Haut und Augen oder
Einatmung kann zu Reizungen führen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen:
Organische Crackprodukte, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Bei Staubentwicklung:
Für Frischluft sorgen. Staub nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Staubentwicklung vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Staubentwicklung vermeiden. Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Staubentwicklung vermeiden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Bei mechanischer Bearbeitung:
Örtliche Absaugung wird empfohlen.
Staub nicht einatmen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Staubentwicklung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Bei einer trockenen mechanischen Verarbeitung kann die Bildung explosionsfähiger
Staub/Luft-Gemische nicht ausgeschlossen werden.
Zur Vermeidung einer Staubexplosion sollte eine Staubansammlung vermieden werden.
Brandverhalten gemäß DIN 4102: B2
Von Zündquellen fernhalten. Funken vermeiden.
Offene Flammen vermeiden. Vor Hitze schützen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Grundsätzlich soll das Produkt liegend gelagert werden.
Zusammenlagerungshinweise:
Lagerklasse:
Nicht mit leichtentzündlichen und brandfördernden Stoffen zusammen lagern.
11 = Brennbare Feststoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Art
Grenzwert
Deutschland: AGW Kurzzeit
Deutschland: AGW Kurzzeit
Deutschland: AGW Langzeit
Deutschland: AGW Langzeit
Deutschland: DFG Kurzzeit
Deutschland: DFG Langzeit
Deutschland: DFG Langzeit
2,5 mg/m³ Staubgrenzwert alveolengängige Fraktion
20 mg/m³ Staubgrenzwert einatembare Fraktion
1,25 mg/m³ Staubgrenzwert alveolengängige Fraktion
10 mg/m³ Staubgrenzwert einatembare Fraktion
2,4 mg/m³ Staubgrenzwert alveolengängige Fraktion
0,3 mg/m³ Staubgrenzwert alveolengängige Fraktion
4 mg/m³ Staubgrenzwert einatembare Fraktion
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Bei mechanischer Bearbeitung: Örtliche Absaugung wird empfohlen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei mechanischer Bearbeitung:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Partikelfilter P2 gemäß EN 143.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Bei mechanischer Bearbeitung: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken gemäß
EN 388.
Augenschutz:
Bei mechanischer Bearbeitung:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei mechanischer Bearbeitung:
Geschlossene Arbeitskleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Staubentwicklung vermeiden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Staub:
Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Geruch:
Geruchsschwelle:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
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Form: fest
Farbe: blau / grau / schwarz
charakteristisch
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
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Entzündbarkeit:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur:
Thermische Zersetzung:
Viskosität, dynamisch:
Explosive Eigenschaften:
Brandfördernde Eigenschaften:
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keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
unlöslich
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
keine Daten verfügbar
Weitere Angaben:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
siehe 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Zündquellen fernhalten. Funken vermeiden.
Vor Feuchtigkeit schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht mit leichtentzündlichen und brandfördernden Stoffen zusammen lagern.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung:
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Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen:
Organische Crackprodukte, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen:
Sonstige Angaben:
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten.
Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Gummi-Granulat-Matte: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Symptome
Bei mechanischer Bearbeitung: Bildung von Staub: Kontakt mit Haut und Augen oder
Einatmung kann zu Reizungen führen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist biologisch nicht abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
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Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
17 09 04 = Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung:
Wiederverwendung ohne Aufarbeitung möglich.
Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, IMDG, IATA:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, IMDG, IATA:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, IMDG, IATA:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, IMDG, IATA:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: P-Sätze, S-Sätze, sonstige Gefahren
Änderung in Abschnitt 4: Symptome
Allgemeine Überarbeitung
Angelegt:
30.11.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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