Vorläufige Tagesordnung für die 62

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Ergebnisprotokoll zur 62. Routinesitzung nach § 63 AMG am 7. Mai 08
1.
Genehmigung der Tagesordnung für die 62. Routinesitzung
Die Tagesordnung wird unter Erweiterung des TOP 6.1 angenommen. Die TOP 3.1.3., 3.2.1., 3.2.4.
und 5.1 werden aus organisatorischen Gründen vorrangig behandelt.
2.
Sachstandsberichte
über
Arzneimittelwirkungen
2.1.
Bericht des BfArM
eingegangene
Meldungen
zu
unerwünschten
Das BfArM gibt einen Sachstandbericht über die eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) für das Jahr 2007 und die ersten vier Monate des Jahres 2008. Von pharmazeutischen Unternehmern gingen 2007 80% und 2008 bisher 75% der Meldungen ein. Die übrigen kamen
vorwiegend von den Arzneimittelkommissionen, den Pharmakovigilanzzentren (blau) und direkt von Ärzten.
Der in 2007 im Vergleich zu den Vorjahren größere Anteil (9,5%) von Verdachtsfällen, in denen tödliche
Verläufe beschrieben worden sind, unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit den angewendeten
Arzneimitteln stehen, scheint in 2008 nicht zu bestehen. Es werden zunehmend Fälle aus der Literatur und
aus dem Ausland gemeldet. Die Eingänge umfassen Erstberichte und Folgemeldungen zum gleichen Fall.
Der Anteil der UAW-Meldungen, die elektronisch eingereicht wurden, hat in 2008 nochmals zugenommen
und beträgt nunmehr 96%.
(Präsentation)
2.2.
Bericht des PEI
Das PEI berichtet über die Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) in seinem
Zuständigkeitsbereich. Bei Humanarzneimitteln ist im Jahr 2007 ein weiterer Anstieg der
Berichtszahlen zu verzeichnen. Der prozentuale Anstieg der UAW-Meldungen zu zellulären
Blutprodukten wird erklärt durch die gesteigerte Aufmerksamkeit, die durch die Durchführung der
Untersuchung zum Thema transfusionsassoziierter Lungeninsuffizienz (TRALI) auch in der
Ärzteschaft erzielt worden ist.
(Präsentation)
Für die Veterinärimpfstoffe konnte in 2007 und in 2008 eine Zunahme des Meldegeschehens um rund
ein Drittel vermerkt werden. Dabei bleibt der Anteil der Meldequellen am erhöhten Meldegeschehen
etwa konstant. Im Jahr 2007 erhielt das PEI 70% der Meldungen von pharmazeutischen Unternehmen
und 25% von Tierärzten. Während bei Haustieren in der Regel eine Meldung für ein Tier erfolgt, sind
bei den Nutztieren von der gemeldeten UAW oft mehrere Individuen betroffen. Auf die gemeinsame
Online-Datenbank des PEI und des BVL zur Meldung von UAW von Tierarzneimitteln wird verwiesen.
Bei einem Workshop Anfang April habe es positive Rückmeldungen zu dieser Datenbank gegeben.
Für den Bereich der Humanarzneimittel soll ein von PEI, BfArM und der Arzneimittelkommission der
Ärzte (AkdÄ) gemeinsam entwickeltes Pilotprojekt in Kürze starten.
(Präsentation)
2.3.
Bericht des BVL
Das BVL stellt die zahlenmäßige Entwicklung der eingegangenen Meldungen über unerwünschte
Wirkungen von Tierarzneimitteln (UAW) für die ersten vier Monate des Jahres 2008 dar. Es sind
insgesamt rund 900 Meldungen zu verzeichnen, etwa 80 % von den pharmazeutischen Unternehmern
und 19% von den Tierärzten. Gut ein Drittel war schwerwiegend bzw. mit tödlichem Verlauf. Die
meisten Meldungen gingen zu Antiparasitika und Antiinfektiva ein. Das beim Hund mit guter
Verträglichkeit anzuwendende Permethrin führt bei Katzen zum Tod, wenn nicht rechtzeitig
Maßnahmen wie Waschen und Scheren ergriffen werden. Obwohl durch Öffentlichkeitsarbeit und
Initiativen mit Tierärzten ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, werden bei Katzen heute noch in
etwa 20% der Berichte Todesfälle nach (versehentlicher) Permethrin-Anwendung mitgeteilt. Dies wird
als unbefriedigend angesehen. Es sind schon verschiedene Möglichkeiten zur Kennzeichnung dieser
Arzneimittel ausprobiert worden.
(Präsentation)
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
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3.
Verfahren zur Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel und Informationsaustausch
über Maßnahmen
3.1.
Risikobewertungsverfahren im CHMP und/ oder in der PhVWP
3.1.1.
Antidepressiva, einheitliche Warnhinweise zu Suizidalität bei jungen Erwachsenen,
Stufenplanverfahren, Stufe II
Das BfArM fasst die bisherigen Änderungen zum Risiko „suizidales Verhalten und Suizid“ in den
Produktinformationen von verschiedenen Arzneimittelklassen zur Behandlung von Depressionen und
anverwandten Erkrankungen zusammen und stellt die Anhörung nach dem Stufenplan aus dem Jahre
2008 vor. Hinsichtlich eines erhöhten Risikos zu Suizidalität oder Suizid bei jungen Erwachsenen bis
25 Jahren sollen für alle Antidepressiva einheitliche Warnhinweise und Texte zu Nebenwirkungen
aufgenommen werden. Auf EU-Ebene erfolgte bereits eine Anhörung mit Vertretern von Verbänden
der pharmazeutischen Industrie. Es wurde für im gegenseitigen Anerkennungsverfahren zugelassene
Arzneimittel eine Variation Type II mit verkürztem Zeitplan und ohne Bewertungsbericht vereinbart.
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Arzneimittel wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
vom BfArM zum nationalen Stufenplanverfahren ein spezielles Formular entwickelt, in dem die zu
ändernden Texte der Fach- und Gebrauchsinformation vorgegeben sind und mit dem die wörtliche
Übernahme von den pharmazeutischen Unternehmern jeweils bestätigt werden kann.
(Präsentation)
3.1.2.
Epoetine, Änderung der Produktinformationen nach class review 2007 und Bewertung
neuer Studienergebnisse in der PhVWP
Das BfArM trägt vor, dass vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus verschiedenen Studien, in denen
Patienten außerhalb der zugelassenen Indikationen behandelt wurden, in der EU eine Risikobewertung der Epoetine, die zur Behandlung der renalen Anämie, der Chemotherapie-induzierten
Anämie bei onkologischen Erkrankungen oder im Rahmen der Eigenblutgewinnung zugelassen sind,
erfolgte. In deren Folge waren aufgrund der neu identifizierten Risiken (onkologische Indikation:
Verkürzung der Überlebenszeit, thromboembolische Ereignisse; renale Indikation: kardiovaskuläre
Ereignisse, erhöhte Mortalitätsrate) die Produktinformationen geändert worden. Sie bezogen sich auf
eine Einschränkung der Indikationen auf die Behandlung symptomatischer Anämien, auf neue
empfohlene Zielhämoglobinwerte und Dosierungsempfehlungen und auf zusätzliche Warnhinweise
mit Nennung der Ergebnisse aus den Studien. Als weitere Maßnahme waren Risk Management Plans
angeordnet worden, die zurzeit noch in der EU bewertet werden. Weitere Studiendaten von Ende
2007 (PREPARE: Behandlung von Patientinnen mit Mammakarzinom, GOG: Behandlung von Patientinnen mit Zervixkarzinom) und ein Literatur-Review werden zurzeit hinsichtlich der beobachteten
Risiken erneut geprüft. In absehbarer Zeit wird ein Informationsbrief an die Fachkreise über die
Homepages der Arzeimittelbehörden der Mitgliedsländer veröffentlicht werden.
(Präsentation)
3.1.3.
Thalidomid, Lenalidomide, Zulassung in der EU, Umsetzung des Schwangerschaftsverhütungsprogramms
Das BfArM trägt zu den Bedingungen der Genehmigungen des Inverkehrbringens von zwei zentral
zugelassenen Arzneimitteln mit den bekanntermaßen teratogenen Wirkstoffen Thalidomid und dem
strukturverwandten Lenalidomide vor. Die Zulassungsentscheidungen der EU-Kommission beinhalten
klar begrenzte Indikationen und umfangreiche, verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen, die mit der
Verschreibung der beiden Arzneimittel einzuhalten sind. Die verabschiedeten fünf Kernelemente des
Risikomanagementplanes (RMP) sind jeweils auf nationaler Ebene umzusetzen. Vor dem Inverkehrbringen der Arzneimittel in einem EU-Mitgliedsstaat sind an Ärzte und Apotheker so genannte
„wichtige Informationen an das medizinische Fachpersonal“ zu versenden. Der RMP sieht vor, dass
Apotheken das Arzneimittel direkt vom Hersteller beziehen. Die Verschreibung und Rezepteinlösung
sind an bestimmte Modalitäten gebunden. Die verschreibenden Ärzte erhalten umfassendes Informationsmaterial für Angehörige der Heilberufe und für Patienten sowie jeweils diverse Checklisten für
gebärfähige Frauen, nicht-gebärfähige Frauen sowie Männer. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind
nicht nur für Frauen (insbesondere im gebärfähigen Alter) sondern auch für Männer mit Partnerinnen
im gebärfähigen Alter verpflichtend. Es sollten bestimmte, unter der Therapie geeignete, Verhütungsmethoden angewendet werden. Definierte Schwangerschaftstests sind in vorgegebenen Abständen
durchzuführen und auf dem für onkologische Patienten üblichen Therapiepass zu dokumentieren.
Die Effektivität der Maßnahmen aus dem Risiko Management Plan und Schwangerschaftsverhütungsprogramm muss von dem pharmazeutischen Unternehmer regelmäßig bewertet werden.
Zusätzlich ist für Deutschland geplant, dass das Bremer Institut für Prävention und Sozialmedizin
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
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(BIPS) mit der Auswertung der vom pharmazeutischen Unternehmer gelieferten Daten zum nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch beauftragt werden soll.
Das BMG berichtet, dass sich die für Deutschland zur Umsetzung des Risiko Management Plans
geplanten Maßnahmen zurzeit in der Abstimmung mit der Arzneimittelkommission der Ärzte (AkdÄ)
und der Bundesärztekammer (BÄK) befinden. Dabei geht es vor allem um die Sicherheit der Abgabe
der Arzneimittel, d. h. um die Form der Rezeptierung und die höchstmögliche Einhaltung des RMP
und des Schwangerschaftsverhütungsprogrammes, wobei ggf. rechtliche Vorgaben zu ändern seien
(Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung). Es wird diskutiert, in welchen Punkten die Bekanntmachung zu Thalidomid-haltigen Arzneimitteln vom 22. Dezember 2003 anzupassen ist, um auch bei
Heilversuchen in anderen als den derzeit zugelassenen Indikationen sowie bei Anwendung von
Rezepturarzneimitteln mit Thalidomid die gleichen Sicherheitsstandards vorzuschreiben, und in
welcher Breite der Risiko Management Plan inklusive des Schwangerschaftsverhütungsprogrammes
generell unter der Ärzteschaft bekannt gemacht werden soll.
(Präsentation)
3.1.4.
Gadolinium-haltige MRT-Kontrastmittel, Nephrogene systemische Fibrose (NSF),
risikominimierende Maßnahmen
Die risikomindernden Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens von Nephrogener Systemischen Fibrose
(NSF) beim Einsatz von Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln in der Magnetresonanztomographie (MRT)
werden vom BfArM zusammenfassend dargestellt. In der EU ist beschlossen worden, bei den Arzneimitteln,
zu denen NSF als unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bekannt wurde, diese als Nebenwirkung in die
Produktinformationen aufzunehmen. Entsprechende Änderungen werden bei einigen Produkten gerade
durchgeführt. Außerdem enthalten die Produktinformationen Warnhinweise für Patienten mit Nierenfunktionsstörungen, gemessen als glomeruläre Filtrationsrate (GFR), sowie Kontraindikationen für einige
Gadolium-haltige Kontrastmittel für die Anwendung bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz
(Omniscan, Optimark, Magnevist). Da in der EU nach der Einführung der Maßnahmen zur Risikominimierung keine neuen Fälle zu NSF gemeldet wurden, kann davon ausgegangen werden, dass diese
Maßnahmen wirksam sind und die Arzneimittel bei Einhaltung der Empfehlungen und Identifizierung der
Risikopatienten sicher angewendet werden können.
(Präsentation)
3.1.5.
Gardasil, unerwünschte neurologische Ereignisse und Maßnahmen des PEI
Zum Impfstoff gegen humane Papillomviren (HPV) Gardasil® berichtet das PEI, dass die in der
Datenbank für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) des PEI erfassten zwei Fälle aus
Deutschland zum Guillain-Barré-Syndrom (GBS) mit der Arzneimittelkommission der Ärzte (AkdÄ)
diskutiert worden sind. Ein Zusammenhang mit der Impfung sei zweifelhaft und in der EU seien keine
weiteren Fälle gemeldet worden. Der Zulassungsinhaber möchte eigenverantwortlich GBS in die
Fach- und Gebrauchsinformation aufnehmen.
3.1.6.
Tysabri (Natalizumab): Warnhinweis zu Hepatoxizität
Bei dem Arzneimittel Tysabri® (Natalizumab) zur Behandlung schubförmiger Formen der Multiplen
Sklerose (MS) wurden nach Markteinführung Fälle von Leberschädigungen, zum Teil schwerwiegende, jedoch nicht aus Deutschland, gemeldet. Das PEI informiert, dass auf Veranlassung des
Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) entsprechende Warnhinweise in die Produktinformation
aufgenommen werden sollen. Die Umsetzung erfolgt mit einer zeitlich verkürzten Type II-Variation.
Auf der Homepage der EMEA wurde im März eine Pressemitteilung (EMEA/CHMP/139489/2008)
veröffentlicht. Nach Abschluss der Variation soll ein Brief an die Ärzte versandt werden, in dem über
die Änderungen informiert wird.
3.1.7.
MMR Vax Pro, anaphylaktische Reaktionen
Das PEI teilt mit, dass vom Kombinationsimpfstoff MMR Vax Pro® als Schutz gegen Masern, Mumps
und Röteln, der Spuren von rekombinatem Humanalbumin und Spuren von Antibiotika enthält, nach einer
Reihenimpfung von Jugendlichen und Erwachsenen in Kanada vorübergehend eine Charge zurückgerufen wurden, nachdem anaphylaktische Reaktionen beobachtet worden waren. Der europäische
Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) empfiehlt, das Risiko für das Auftreten von allergischen
Reaktionen bei jungen Erwachsenen als Warnhinweis in die Produktinformationen aufzunehmen.
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
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3.2.
Nationale Risikobewertungsverfahren und Risikobewertungen
3.2.1.
Heparine zur parenteralen Anwendung, Verunreinigungen im Ausgangsmaterial
Das BfArM informiert darüber, dass Verunreinigungen im Ausgangsmaterial bei Heparin zur
parenteralen Anwendung festgestellt wurden. Das Rohheparin stammte vorwiegend aus China.
Zunächst betroffen war die Firma Baxter in den USA, die am 19. Januar 2008 bestimmte Chargen
unfraktionierten Heparins zurückgerufen hat, die nur dort vermarktet wurden. Am 25. Februar erhielt
das BfArM drei Spontanmeldungen zu Blutdruckabfall und Schock unter unfraktioniertem Heparin der
Firma Rotexmedica. Am 4. März wurde das BfArM von der schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörde
über eine steigende Zahl von Spontanmeldungen unbekannter Art zu Heparin informiert, die von
einem Verbund von Dialysezentren in Neu-Isenburg gemeldet worden waren. Bei etwa der Hälfte von
dann insgesamt 31 UAW-Meldungen hatten die Patienten einen lebensbedrohlichen Schockzustand
erlitten, der eine Notfalltherapie erforderlich machte. Außerdem wurden in mehreren Fällen Koagulationen im Schlauchsystem beobachtet. Von der US-amerikanischen FDA wurde wenig später in
kontaminierten Chargen eine Heparin-ähnliche Substanz (übersulfatiertes Chondroitsulfat) entdeckt,
die als Ursache für die unerwünschten Arzneimittelwirkungen in Frage kommt.
Nach der Meldung im Rapid-Alert-System informierte das BfArM am 7. März auf seiner Homepage
über den Rückruf sämtlicher Chargen von unfraktioniertem Heparin der Firma Rotexmedica. Es
ordnete in einem ersten Bescheid vom 11. März 2008 die Testung des Ausgangsmaterials für unfraktioniertes Heparin auf Verunreinigungen bzw. Beimengungen an. Ein zweiter Bescheid vom 11. April
bezog Arzneimittel mit fraktioniertem Heparin ein, da auch dort diese Verunreinigung festgestellt
wurde. Es wurde als Analysemethode die ¹H-NMR-Spektroskopie (Nuclear Magnetic Resonance)
vorgeschrieben. In einer Sitzung von Bundes- und Länderbehörden am 23. April wurde vor allem die
Frage der Versorgungssicherheit diskutiert. Nach einem dritten Bescheid vom 25. April ist auch die
Prüfung der Fertigarzneimittel mit fraktionierten Heparinen möglich, falls das Ausgangsmaterial nicht
verfügbar ist. Am 14. März und 24. April informierte das BfArM die Öffentlichkeit jeweils über den
aktuellen Stand der Maßnahmen.
Auf europäischer Ebene hat Deutschland am 24. April ein Verfahren nach Artikel 5 (3) der Verordnung
(EG) Nr. 726/2004 initiiert, um vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) eine wissenschaftliche
Bewertung des Risikos von Verunreinigungen in Heparin und die weitere Aufklärung der Ursachen
der Kontamination und unerwünschten Wirkungen zu erhalten, einen Plan zur Risikomininderung bei
potentiellen Versorgungsengpässen dieses lebenswichtigen Arzneimittels zu erarbeiten und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen können, abhängig von
der jeweiligen nationalen Versorgungssituation, in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In
Zukunft wird außerdem das verbindliche Europäische Arzneibuch ergänzt und fortgeschrieben.
Obwohl in Deutschland von verschiedenen Firmen einige Chargen Heparin zurückgerufen wurden,
war die Versorgung mit Heparin-haltigen Arzneimitteln gewährleistet. Da keine weiteren UAW-Fälle
gemeldet wurden, ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen des BfArMs wirksam sind. Das PEI
ergänzt, dass Heparin, welches als Hilfsstoff in Plasmaprodukten zum Einsatz kommt, ebenfalls
getestet wurde und dass dazu bisher keine unerwünschten Arzneimittelwirkungen gemeldet wurden.
Am Beispiel Heparin wurde deutlich, dass es notwendig ist, Unterschiede im Inspektionssystem in den
EU-Ländern auszugleichen und die Wirkstoffkontrolle zu intensivieren. Die EU-Kommission hat ein
Konsulationsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, die Kontrolle und Vertriebswege von Ausgangsmaterialien für Arzneimittel zu verbessern, zum Beispiel durch die Versiegelung von Behältnissen.
(Präsentation)
3.2.2.
Transfusionsassoziierte Lungeninsuffizienz (TRALI) nach Transfusion von Frischplasma, Stufenplanverfahren, Stufe II
Das PEI stellt die Ergebnisse einer Studie zur transfusionsassoziierten Lungeninsuffizienz (TRALI)
nach Transfusion von Frischplasma vor. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass (außer weiteren
Risikofaktoren des Patienten) eine zurückliegende Schwangerschaft der Spenderin (auch mehr als
zehn Jahre) eine Ursache für das Risiko zum Auftreten von TRALI beim Empfänger des Frischplasmas darstellt. Das PEI hat im Februar 2008 ein Stufenplanverfahren (Stufe I) mit der Empfehlung
zur eingeschränkten Verwendung von Plasma von Frauen bei Schwangerschaftsanamnese eingeleitet. Im Sommer 2008 ist eine öffentliche Anhörung nach dem Stufenplan (Stufe II) geplant.
(Präsentation)
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
4
3.2.3.
HIV PCR (Human immunodeficiency virus Polymerase Chain Reaction), Testung in Blutspendeeinrichtungen, Stufenplanverfahren
In dem Stufenplanverfahren des PEI ging es darum festzustellen, ob die gewählten Grenzwerte für
das Human Immunodeficiency Virus (HIV) bei Blutspenden, gemessen mit PCR (Polymerase Chain
Reaction) eine ausreichende Sicherheit bieten. Es wurde deutlich, dass erhebliche Absenkungen
(etwa um eine Zehnerpotenz) nur relativ geringe Effekte erbringen würden. Deshalb konnte das
Stufenplanverfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen werden.
(Präsentation)
3.2.4.
Alpha-1-Blocker, Interaktion mit Phosphodiesterase-5-Hemmern, Stufenplanverfahren,
Stufe II und Diskussion in PhVWP
Das BfArM berichtet über das Stufenplanverfahren, Stufe II, vom August 2007 zur Interaktion von
alpha-1 Adrenozeptor Antagonisten (alpha-Blockern) mit Phosphodiesterase-5-Inhibitoren (Sildenafil,
Vardenafil, Tadalafil), die wahrscheinlich von einem relevanten Anteil der Patienten gleichzeitig angewendet werden. Die gefäßerweiternden Eigenschaften beider Arzneimittelgruppen können in Kombination das Risiko zur Auslösung eines symptomatischen Blutdruckabfalls erhöhen. Dies wurde in
klinischen Studien für die so genannten „nicht-selektiven“ alpha-1 Adrenozeptor Antagonisten wie
Doxazosin, Terazosin, Prazosin klar gezeigt. Deshalb hält das BfArM für diese nicht-selektiven alpha1 Adrenozeptor Antagonisten einheitliche Warnhinweise und einen Hinweis unter „Wechselwirkungen“
für erforderlich. Für die Gruppe der so genannten „uro-selektiven“ alpha-Blocker wie Tamsulosin,
Alfuzosin, bei denen die Effekte weniger ausgeprägt zu sein scheinen, hat das BfArM einen
harmonisierten Wortlaut für den Abschnitt “Pharmakodynamische Eigenschaften“ der Fachinformation
vorgeschlagen. Diese Änderungen in den Produktinformationen wurden in der PharmakovigilanzArbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel vorgestellt. Nach Abschluss der
Diskussion in der PhVWP soll das Stufenplanverfahren fortgeführt werden.
(Präsentation)
3.2.5.
Kava-Kava, Widerruf der Zubereitungen bis einschließlich D4
Das BfArM beschreibt den Verfahrenslauf, der zum Widerruf von Kava-kava-haltigen Zubereitungen
einschließlich homöopathischer Verordnungen bis D4 im Dezember 2007 führte. Den aufgetretenen
lebertoxischen Effekten steht aus Sicht des BfArM keine ausreichend belegte Wirksamkeit gegenüber
und es sind therapeutische Alternativen vorhanden.
(Präsentation)
3.2.6.
Allium sativum, Wechselwirkungen mit Saquinavir, Stufenplanbescheid
Zu Knoblauch-haltigen Arzneimitteln hat das BfArM im März 2008 einen Stufenplanbescheid erlassen.
Das BfArM trägt vor, dass die angeordneten Texte im Abschnitt „Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“ und „Wechselwirkungen“ darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit
der Anti-HIV-Therapie (HIV: Humanes Imundefizienz-Virus) bei der gleichzeitigen Einnahme von
höher dosierten Knoblauchpräparaten und Saquinavir, einem Wirkstoff zur Behandlung der HIVInfektion, herabgesetzt ist. Der für die Einbeziehung in das Stufenplanverfahren relevante Grenzwert
von 0,8 g frischem Pflanzenmaterial an Knoblauch (Allium sativum) berücksichtigt mit einem zusätzlichen Sicherheitsabstand die Ergebnisse aus klinischen Studien.
(Präsentation)
3.2.7.
Schöllkraut zur innerlichen Anwendung, Hepatoxizität, Stufenplanbescheid
Das BfArM informiert über das Stufenplanverfahren zu Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln zur innerlichen Anwendung. Aufgrund von zahlreichen gut dokumentierten Fallberichten zu schweren Leberschädigungen bis hin zum Leberversagen wurden die Zulassungen mit Dosierungen von mehr als
2,5 mg Gesamtalkaloiden (berechnet als Chelidonin) pro Tag widerrufen und für solche mit einer
täglichen Gesamtalkaloiddosis zwischen 2,5 µg und 2,5 mg Änderungen in fünf Abschnitten der
Produktinformationen einschließlich eines Hinweises zur Anpassung der Dosierempfehlungen bei
Kindern angeordnet. Diese Maßnahmen sollen auch bei Standardzulassungen - im Vorgriff auf die
Änderungen der Rechtsverordnung nach § 36 Abs.1 des Arzneimittelgesetzes - erfolgen.
(Präsentation)
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
5
4.
Regularien und organisatorische Angelegenheiten
4.1.
Position Deutschlands zur Weiterentwicklung des Pharmakovigilanz-Systems in der EU
– Stand der Diskussion in den Gremien der EMEA
Das BfArM berichtet, dass die EU-Kommission zur Weiterentwicklung des Pharmakovigilanz-Systems
in der Europäischen Union am 5. Dezember 2007 einen öffentlichen Konsultationsprozess eingeleitet
hat. Die Position Deutschlands (BMG, PEI, BfArM) dazu wurde als Tischvorlage verteilt, ebenso ein
Auszug aus der Zusammenfassung der Stellungnahmen der Mitgliedsländer, Verbände, Patientenvertreter sowie weiterer Beteiligter zum Vorhaben der EU-Kommission.
Unter anderem soll ein neues, rasch zu Entscheidungen führendes Risikobewertungsverfahren in
Anlehnung an das neue Verfahren nach Artikel 107 der Richtlinie 2001/83/EG etabliert werden. Dies
wird vom BfArM begrüßt, wohingegen die in diesem Zusammenhang diskutierte öffentliche Anhörung
der pharmazeutischen Unternehmer aufgrund der bisherigen Erfahrungen als wenig nützlich
angesehen wird. Nicht befürwortet wird auch der Plan zur sehr frühzeitigen Zulassung von neuen
Arzneimitteln
ohne
abgeschlossene
Risikobewertung.
Dies
stelle
einen
deutlichen
Paradigmenwechsel dar. Es ist geplant, (insbesondere neue) Arzneimittel, die einer besonderen
Überwachung bedürfen, speziell zu kennzeichnen. Es ist an eine Vorschrift zur Meldung von
Medikationsfehlern gedacht. Im Zusammenhang mit dem Risk Management-Plan gewinnen
Sicherheitsstudien nach Markteinführung zunehmende Bedeutung. Die Möglichkeit zur Anordnung
von „post authorisation safety studies“ (PASS) soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Eine weitere Aufgabe wird es sein, die Transparenz der Entscheidungen in den EU-Gremien und
nationalen Arzneimittelbehörden weiter zu erhöhen, ohne schutzwürdige Daten nach außen zu geben.
In der Diskussion ist außerdem ein Pharmakovigilanz-Komitee mit Koordinierungsfunktionen, das die
Pharmakovigilanzarbeitsgruppe (PhVWP) des CHMP ersetzen soll, wobei die wechselseitigen
Beziehungen beider Gremien zu klären sind.
(Tischvorlagen)
4.2.
Bericht über durchgeführte Pharmakovigilanz-Inspektionen
Das BfArM gibt einen Überblick über die bisherigen Pharmakovigilanz-Inspektionen. Die Ergebnisse
bei den insgesamt 14 durchgeführten Inspektionen waren überwiegend gut; es gab kaum „critical
findings“. Deshalb geht das BfArM davon aus, dass die Pharmakovigilanz-Systeme bei den Firmen
überwiegend gut funktionieren. Anregungen zur Verbesserung werden von den Firmen meist gerne
aufgenommen. Zurzeit wird vom BfArM in Deutschland häufig in Begleitung von Vertretern aus den
Aufsichtsbehörden der Bundesländer etwa jeden Monat eine Inspektion durchgeführt. Im Rahmen
dieses Programms erfolgen auch Routine-Inspektionen im Auftrag der europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) bei pharmazeutischen Unternehmern mit zentralen Zulassungen, deren Qualifizierte
Person für Pharmakovigilanz (QPPV) in Deutschland ansässig ist, welche alle vier Jahre durchgeführt
werden müssen. Zusätzlich wurde im Januar eine erste Anlass-bezogene Inspektion im Auftrag der
EMEA durchgeführt, eine weitere ist für Juni vorgesehen.
Das PEI beteiligt die Pharmakovigilanz-Assessoren an den Inspektionen.
5.
Andere Themen zur Sicherheit bei der Anwendung von Arzneimitteln
5.1.
Dextromethorphan, öffentliche Diskussionen über Missbrauch
Das BfArM berichtet zu dem in Hustenmitteln enthaltenen Wirkstoff Dextromethorphan (DXM), über
den in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Anwendung durch Jugendliche diskutiert wurde. Nach dem Tod von fünf Jugendlichen in den USA hatte die FDA im Jahr 2005
entsprechende Warnungen veröffentlicht, was in Deutschland zu einem verstärkten Interesse an
dieser Problematik führte. Die Situation in Deutschland ist mit der in den USA derzeit nicht vergleichbar: DXM ist apothekenpflichtig, DXM-haltige Hustensäfte spielen kaum eine Rolle beim Missbrauch
und ein Vertrieb durch „Dealer“ ist bisher nicht bekannt. In der UAW-Datenbank des BfArMs und bei
den meisten deutschen Giftnotrufzentralen liegen nur wenige Fallberichte vor. Lediglich bei der Giftnotrufzentrale Berlin war es im vergangenen Jahr zu einer Häufung von Meldungen gekommen, die
nach dem „Poisoning Severity Score“ dort allerdings nicht als „schwer“ eingestuft wurden. Wesentliche
weiterführende Erkenntnisse konnten aus den Daten nicht gewonnen werden. Das BfArM wird die
Risiken der entsprechenden Arzneimittel - wie bereits bisher auch - engmaschig überwachen, sieht
jedoch derzeit keinen Anhaltspunkt für weitere Maßnahmen und steht damit in Übereinstimmung mit
den meisten EU-Mitgliedsländern. Eine 2003 durchgeführte Abfrage bei den Referenzapotheken zu
dieser Problematik wird in Kürze wiederholt.
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
6
6.
Verschiedenes
6.1.
Adressenliste e-mail-Verteiler für Rapid Alert System und Beschränkung des Einsatzes
der e-mail-Adressen auf offizielle Mitteilungen an die Stufenplanbeteiligten
Die Adressenliste (Postanschrift, e-mail, FAX und Telefon) für das Rapid-Alert-System (RAS) und für
offizielle Mitteilungen an die Stufenplanbeteiligten mit Bezug zu Risikobewertungsverfahren oder Routinesitzungen wird so angelegt, dass eine zentrale Adresse angeschrieben wird und die Verteilung im
Haus instituts-/behördenintern zu regeln ist. In der Regel wird eine weitere Person persönlich per email vom BfArM informiert. Die Adressenliste wird jeweils halbjährlich während der Routinesitzung von
den Anwesenden auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft. Sie ist offiziellen Mitteilungen vorbehalten. Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird empfohlen, die Versendung von e-mails über das
Adressfeld „blind copy“ vorzunehmen.
6.2.
Termin nächste Routinesitzung (Dienstag, 4. November)
Als Termin für die 63. Routinesitzung wird Dienstag, der 4. November 2008 angekündigt. Der Hörsaal
ist reserviert.
Der Vorsitzende
Protokoll
Dr. U. Hagemann
B. Folgmann
(Direktor und Professor)
(Wissenschaftliche Angestellte)
62. Routinesitzung vom 7. Mai 2008
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