Community guide layers final_DErevised

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VORWORT
COPA-COGECA und EUWEP1 geben hiermit einen freiwillig zu
verwendenden Gemeinschaftsleitfaden für gute Hygienepraxis bei Junghennenund Legehennenherden heraus, der Artikel 9 der Verordnung (EG)
852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Hygiene
von Lebensmitteln entspricht.
Mit diesem Dokument richten wir uns hauptsächlich an
Geflügelzüchter und Unternehmer mit Legehennenbeständen und
wollen damit zum Erfolg der EG-Verordnung 2160/2003 des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Kontrolle von Salmonella
und anderen über Lebensmittel vom Tier auf den Menschen (und
umgekehrt) übertragbaren Infektionskrankheiten beitragen. Eier sind
ursprüngliche Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 zur Hygiene von Lebensmitteln. Alle Vorschriften des
einschlägigen EG-Hygienerechts, insbesondere Verordnung (EG)
Nr. 852/2004, sind entsprechend berücksichtigt.
Die
vorliegende
praktische
Anleitung
ergänzt
andere
Verhaltensregeln, die in den Mitgliedstaaten gültig sind, außerdem die
vom OIE schriftlich fixierten Empfehlungen. Er ist als allgemeiner
Leitfaden für zweckmäßige Standards gedacht und soll keine
strikteren einzelstaatlichen Vorschriften zur Kontrolle von Salmonella
ersetzen.
1 COPA-COGECA ist der Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen und der Allgemeine Ausschuss des ländlichen Genossenschaftswesens der Europäischen Union
(EU) www.copa-cogeca.eu; EUWEP ist die Europäischen Union des Großhandels mit Eiern, Eiprodukten, Geflügel und Wild
http://www.euwep.info.
II
EUWEP
EUWEP
European Union
Europäische Union des Großhandels mit Eiern,
of wholesale with eggs,
Eiprodukten, Geflügel und Wild
eggs products,
poultry and game
Community guide for good hygiene practices in Gemeinschaftsleitfaden für bewährte Praktiken für
pullet rearing and egg laying flocks
Junghennen- und Legehennenbestände
european farmers
Europäische Landwirte
european agri-cooperatives
Europäische landwirtschaftliche Genossenschaften
III
INHALT
EINLEITUNG
1
I. IM BETRIEB
3
1.
MASSNAHMEN ZUM RISIKOMANAGEMENT
3
1.1.
Standort
3
1.2.
Das Betriebsgelände
3
1.3.
Die Gebäude
3
1.4.
Gerätschaften
3
1.5.
Abwehr von Ungeziefer, Wildtieren und Insekten
4
1.6.
Haustiere auf dem Betriebsgelände
4
1.7.
Futtermittel
4
1.8.
Wasser
5
1.9.
Einstreuzuführung (nur bei käfiglosen Systemen)
5
1.10.
Tierarzneimittel
5
1.11.
Protokolle/Aufzeichnungspflicht
6
1.12.
Routinemäßig durchzuführende Hygiene- und Tierhaltungsaufgaben
6
2.
3.
BETRIEBSLEITUNG
6
2.1.
Betriebsangehörige und Besucher
6
2.2.
Bestandsbetreuung
7
2.3.
Umgang mit Eiern
8
REINIGUNG UND DESINFEKTION
9
3.1.
Vorplanung
9
3.2.
Entfernung von Ausrüstung und Trockenreinigung
10
3.3.
Verschmutzte Streu/Dung
10
3.4.
Wassersystem
10
3.5.
Nassreinigung
11
3.6.
Desinfektion
11
3.7.
Montage und Kontrolle der Ausrüstung
12
3.8.
Mikrobiologische Prüfung von Reinigung und Desinfektion
13
3.9.
Besondere Maßnahmen nach Feststellung von Salmonella
13
II. AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN
15
IV
1.
EINFANGEN UND VERLADEN DER HENNEN
15
2.
TRANSPORT DER HENNEN
15
2.1.
Hygiene während des Transports
15
2.2.
Fahrzeuge
15
ANHÄNGE
ANHANG 1:
17
a. Protokolle
17
b. Gästebuch (Beispiel)
17
c. Tierärztliches Behandlungsbuch (Beispiel)
17
ANHANG 2:
Prüfung auf Salmonella, Verfahren zur Stichprobenentnahme
18
ANHANG 3:
Salmonella-Bekämpfung: Eine Übersicht
19
Prüfliste zur Vorbereitung eines detaillierten Plans zur
Reinigung und Desinfektion von Legehennen- oder
Junghennenaufzuchts-Einheiten bei der Ausstallung
ANHANG 5: Prüfliste für gute Hygienepraxis bei
Junghennen- und Legehennenbeständen
22
ANHANG 4:
24
V
EINLEITUNG
Zweck
Durch die EG-Verordnung Nr. 2160/2003 soll die Verbreitung aller
Salmonella-Serotypen eingedämmt werden, die die öffentliche
Gesundheit gefährden könnten. Sie gilt für alle HausgeflügelPopulationen (Gallus gallus) in Betrieben innerhalb der EU, die für
den menschlichen Verzehr bestimmte Eier produzieren. Dieser
Gemeinschaftsleitfaden soll die Besitzer von Junghennen- und
Legehennenbeständen dabei unterstützen, die Einschleppung,
Ausbreitung und Fortdauer von Krankheiten zu verhindern und
Belastungen zu vorzubeugen, die einen unbedenklichen Verzehr der
Eier beeinträchtigen könnten.
Die Anwendung des Leitfadens ist zwar freiwillig, er hilft Besitzern
von Junghennen- und Legehennenbeständen jedoch dabei, die in der
Verordnung zum Ausdruck kommenden rechtlichen Vorschriften zu
verstehen und einzuhalten.
Wir empfehlen den Besitzern von Junghennen- und kommerziellen
Legehennenbeständen
deswegen
eindringlich,
diesen
Gemeinschaftsleitfaden in ihre normale Betriebsführungspraxis
einzubinden. Sofern Mitgliedsstaaten und/oder Unternehmer später
höhere Standards umsetzen und diese anwenden, sollte der
vorliegende Gemeinschaftsleitfaden keinesfalls dazu benutzt werden,
das Niveau dieser Standards zu senken.
Geltungsbereich
In diesem Leitfaden werden die Produktion und das Sammeln der
Eier behandelt, nicht jedoch Vorgänge beim Verpacken der Eier.
Ferner bezeichnet „Bestand“ sämtliches Geflügel im gleichen
Gesundheitszustand, das im selben Stallraum oder Auslauf gehalten
wird und damit eine epidemiologische Einheit bildet. Bei
Geflügelhäusern sind darunter gemäß Artikel 2 der Verordnung
2160/2003 alle Vögel zu verstehen, die sich im selben Luftraum
aufhalten.
Außerdem wurde berücksichtigt, dass die meisten Junghennen in
kontrollierter Stallumgebung aufgezogen bzw. die meisten Eier dort
produziert werden. Das heißt, nicht alle Abschnitte dieses
Gemeinschaftsleitfadens betreffen die Freilandhaltung oder kleine
Tierbestände. Trotzdem sind viele der Grundprinzipien anwendbar
und sollten weitestmöglich befolgt werden.
Besprechen Sie deshalb diesen Leitfaden mit Ihrem Tierarzt und
überlegen Sie, wie er am besten in Ihrem Betrieb umgesetzt werden
kann. Berücksichtigen Sie dabei die Besonderheiten von Lage,
Tierhaltung und Verwaltung Ihres Betriebs.
1
Unsere Gemeinschaftsleitfäden werden regelmäßig überarbeitet und
aktualisiert.
2
I. IM BETRIEB
1.
MASSNAHMEN
RISIKOMANAGEMENT
1.1.
ZUM
Standort
Neue Geflügelfarmen werden im Idealfall
getrennt von anderen Tierhaltungsbetrieben und
möglichen Verunreinigungsquellen, wie z. B.
Kläranlagen und Deponien, errichtet.
Betriebe, die sich in der Nähe solcher
Einrichtungen befinden, müssen ein noch höheres
Maß an Schutz gegen die Einschleppung von
Schadstoffen sicherstellen.
1.2
Das Betriebsgelände
Untergrund befinden.
Auf dem Gelände sind Straßen mit einer festen,
einfach zu reinigenden Oberfläche besonders
vorteilhaft.
Wenn
die
Straßen
von
Verunreinigungen durch Kot freigehalten werden,
kann eine Kontamination von Fahrzeugen
vermieden werden.
In jedem Fall ist es wichtig, das Betriebsgelände
sauber und ordentlich zu halten, damit keine
Nagetiere, Wildvögel und Fliegen angezogen
werden.
Deshalb ist es besser, Materialien wie
Futtermittelsäcke, Einstreu und bewegliche
Ausrüstungsgegenstände nicht außerhalb der
Stallgebäude zu lagern.
Ein Plan des Betriebsgeländes sollte vorliegen.
Gute Biosicherheit2 ist eine extrem wichtige
Voraussetzung dafür, dass das Eindringen einer
Vielzahl von Mikroorganismen in Geflügelfarmen
verhindert werden kann. Es ist sehr
empfehlenswert, Betriebsgelände, Gebäude und
die Betriebsführungspraktiken so zu konzipieren,
dass eine gute Biosicherheit erreichbar ist.
Zu diesem Zweck ist der äußere Umkreis des
Betriebsgeländes eindeutig zu kennzeichnen und,
falls möglich, abzuzäunen. Der Zutritt zum
Betriebsgelände darf nur über spezielle Zugänge
erfolgen, und es muss möglich sein, von außen
auf sich aufmerksam zu machen, ohne das
Betriebsgelände zu betreten.
Parkmöglichkeiten für Betriebsangehörige und
Besucher sollten sich möglichst in unmittelbarer
Umgebung des festgelegten Zugangs auf festem
2
Der Begriff „Biosicherheit“ umfasst alle Maßnahmen, die
ergriffen werden können, um die Einschleppung oder
Verbreitung von Krankheiten in einen Bestand zu
verhindern.
1.3
Die Gebäude
Vorzugsweise ist der die Gebäude umgebende
Boden befestigt/gekiest und derart, dass die
Bildung von Wasserpfützen vermieden wird und
Nagetiere nicht angezogen werden. Außerdem
sollten diese Bereiche frei von Bewuchs bleiben.
Beim Bau der Gebäude ist dauerhaftes Material,
das sich einfach und gründlich reinigen und
desinfizieren lässt, zu bevorzugen. Die Gebäude
sind soweit instand zu halten, dass Wildvögel und
Ungeziefer nicht eindringen können.
Darüber hinaus sollten Gebäude so wenige
Zugänge wie möglich haben, die ge- und
verschlossen gehalten werden müssen, um den
Zutritt von Unbefugten zu verhindern.
Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des
Geflügelstalls muss es eine Möglichkeit geben
zum Waschen oder Desinfizieren und zum
2
Abtrocknen der Hände sowie zum An- und
Ausziehen von Arbeitskleidung und Stiefeln.
Nebengebäude wie beispielsweise Lagerräume,
Ruheräume, Toiletten usw. sollten nach ähnlichen
Standards gebaut sein und instand gehalten
werden wie die Geflügelställe.
1.4
Gerätschaften
Auf
dem
Betriebsgelände
verwendete
Gerätschaften sollten unbedingt aus stabilem
Material gefertigt sein und sich einfach und
gründlich reinigen und desinfizieren lassen. Am
besten ist es, Arbeitsgeräte nicht an verschiedenen
Standorten einzusetzen. Alle Ausrüstungen, die an
mehreren Standorten in der Geflügelhaltung
eingesetzt werden, sind unbedingt gründlich zu
reinigen und zu desinfizieren, bevor sie zu einem
anderen Standort befördert werden.
Nur in einem guten Wartungszustand kann das im
Stall verwendete Lüftungssystem die Bildung von
Staub in der Luft sowie auf Oberflächen und
Geräten auf ein Mindestmaß reduzieren.
Auch die Fütter- und Eiersammelsysteme müssen
gut gewartet sein, um das Verschütten von
Futtermittel und das Zerbrechen von Eiern auf
ein Mindestmaß zu reduzieren.
3
1.5.
Abwehr von Ungeziefer, Wildtieren
und Insekten
Alle Gebäude sind gegen das Eindringen von
Wildvögeln, Nagern, Getreideschimmelkäfern
und Ungeziefer zu schützen. In unmittelbarer
Umgebung können diese Schädlinge abgeschreckt
werden durch generelle Sauberkeit, Beseitigen von
Bewuchs und anderen Aufsitzmöglichkeiten sowie
durch unmittelbares Entfernen von verschütteten
Futtermitteln.
Durch Sauberhalten des Anwesens können Nager
daran gehindert werden, sich einzunisten. Die
Schädlingsbekämpfung im Gebäudeinnern, im
Außenbereich der Gebäude sowie im äußeren
Umkreis des Betriebsgeländes erfordert einen
detaillierten Plan.
Auf jeden Fall brauchen Sie für die
Schädlingsbekämpfung einen passend geschulten
Mitarbeiter mit Kenntnissen zu Pestiziden und
ihrem Einsatz. Außerdem ist für Ihren Betrieb ein
genauer
Plan
zur
Schädlingsbekämpfung
aufzustellen
und
die
entsprechenden
Aufzeichnungsvorschriften beim Einsatz von
Pestiziden sind einzuhalten.
Ein Schädlingsbekämpfungsprogramm wirkt nur,
wenn es sorgfältig überwacht und sowohl bei
Anzeichen von Nagerbefall als auch bei
leerstehenden Ställen intensiviert wird. Wir
empfehlen Ihnen, aktiv Fallen für Nager
aufzustellen und rote Spinnmilben und
Fliegenlarven zu zählen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Überwachungs- und
Abwehrmaßnahmen regelmäßig überprüfen, um
ihre Wirksamkeit beurteilen zu können. Wenn
Ihre
Kontrollmaßnahmen
nicht
wirken,
empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Experten
einzuholen.
1.6.
Haustiere auf dem Betriebsgelände
Haustiere und andere Tiere einschließlich
Großvieh
sind
grundsätzlich
von
den
Geflügelställen und Dienstgebäuden fernzuhalten.
Zwar ist auf Freilandbetriebsgeländen ein
gemeinsames Beweiden mit anderem Nutzvieh
möglich. Da dies jedoch das Risiko einer
Salmonella-Infektion erhöht, sind geeignete
Maßnahmen nötig, um dieses Risiko auf ein
Mindestmaß
zu beschränken. Das
gilt
insbesondere im Falle eines gemeinsamen
Weidens mit Rindern. Denn diese können
manchmal Salmonella Typhimurium in sich tragen,
ohne klinische Symptome zu zeigen. Das
gemeinsame Beweiden sollte auch dann
unterlassen werden, wenn Salmonella Enteritidis
oder Salmonella Typhimurium in einem
Legehennenbestand festgestellt wurde. Denn die
Tiere, die gemeinsam weiden, stellen ein Risiko
für nachfolgende Bestände oder andere
Betriebsstätten dar, an die die mitweidenden Tiere
verlegt werden. In einigen Mitgliedstaaten ist das
gemeinsame Beweiden gemäß Verordnung (EG)
Nr. 589/2008, Anhang II.1.b, grundsätzlich nicht
zulässig.
Das Eindringen von Hunden, Katzen und
anderen
Tieren
in
Geflügelstallungen
(einschließlich
Futtermittelund
Ausrüstungslager) ist zu jeder Zeit zu
unterbinden.
1.7.
Futtermittel
Fertigfuttermittel oder Zutaten einschließlich
solcher für hausgemachtes Futter müssen bei
Mühlen oder Lieferanten erworben werden, die
gemäß den rechtlichen Vorschriften/einschlägigen
Verfahrensvorschriften zur Bekämpfung von
Salmonella tätig sind und auf Anfrage die
Ergebnisse der Salmonella-Überwachung vorweisen
können.
Der für den Bestand zuständige Tierarzt kann
unter Umständen hinzugezogen werden, um bei
der Auswertung dieser Berichte zu helfen.
Fertigfuttermittel sollten möglichst in Fahrzeugen
angeliefert werden, die nur für diesen Zweck
bestimmt sind, und nicht mit Einzelbestandteilen
oder anderen Futtermitteln rückgeladen werden.
Das Rückladen von Rohstoffen sollte auf der
Basis der Risikokategorie der betreffenden
Rohstoffe
erfolgen.
Durch
verarbeitete
Futtermittel darf kein Risiko für nachfolgende
Ladungen entstehen. Für alle Fahrzeuge muss ein
dokumentiertes Hygieneprogramm vorhanden
4
sein. Proben aller Futtermittellieferungen sollten
zwölf Wochen lang aufbewahrt werden.
Der Transport von Futtermitteln von einem
Betrieb zum anderen kann mit einem erhöhten
Seuchenrisiko verbunden sein.
Futtermittel im Betrieb sind in geschlossenen
Silos, Schüttgutbehältern oder verschlossenen
Säcken
gut
zu
lagern.
Lagerbereiche,
Schüttgutbehälter usw. sind vor Vögeln und
Nagern zu schützen.
Sehr wichtig ist es, verschüttetes Futtermittel
umgehend zu entfernen, damit Ungeziefer und
Wildvögel nicht angezogen werden. Verschüttetes
Futtermittel
und
Rückstände
von
Futtermittelförderschnecken, Schüttgutbehältern
usw. dürfen keinesfalls gelagert und für einen
Nachfolgebestand verwendet oder zu anderen
Betrieben befördert werden.
Sämtliche Ausrüstungen müssen sorgfältig
gewartet werden, und es ist darauf zu achten,
Silos, Förderschnecken, Schüttgutbehälter und
Kettenfütterungen regelmäßig zu reinigen.
Futtermittelsilos dürfen nicht befüllt werden,
solange sie nach der Reinigung noch feucht sind;
eine Trockenreinigung ohne Betreten der Silos ist
häufig vorzuziehen.
Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei
der Reinigung von Silos sind genauestens zu
beachten, da hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko
gegeben ist.
1.8.
Wasser
Wasser muss entweder der kommunalen
Wasserversorgung oder einer anderen Quelle
entnommen werden, deren bakteriologische
Qualität
regelmäßig
überprüft
wird.
Gegebenenfalls ist das Wasser entsprechend
aufzubereiten.
Das Wasserversorgungssystem einschließlich
eventuell vorhandener Ausgleichsbehälter muss
geschlossen sein und gesundheitlich überwacht
werden um Belastungen vorzubeugen.
Eine
Dichtheitsprüfung
durchzuführen.
ist
regelmäßig
Außerdem
empfiehlt
es
Durchflussreinigungsprogramm
Wassersystem einzusetzen.
sich,
für
ein
das
Auf Freilandbetriebsgeländen darf kein Zugang
zu fließenden Gewässern und Oberflächenwasser
bestehen.
1.9.
Einstreuzuführung (nur bei käfiglosen
Systemen)
Zur Versorgung des Geflügels kann eine Vielzahl
unterschiedlicher
Einstreuarten
verwendet
werden. Die Einstreu muss jedoch frei von
Verunreinigungen durch Vieh, Wildvögel und
Nager sein. Zur Reduzierung des Risikos eines
Bakterienbefalls kann neue Einstreu mit speziellen
organischen
Erzeugnissen,
Säuremischungen/Säureprodukten oder anderen
antibakteriellen Erzeugnissen wie Formaldehyd
oder bestimmten Desinfektionsmitteln behandelt
werden. Antibakterielle Substanzen dürfen dann
nicht auf Einstreu und andere Flächen
angewendet werden, wenn von diesen innerhalb
der nächsten 48 Stunden Stichproben auf
Salmonella mithilfe von Tupfern entnommen
werden sollen.
Einstreu muss mit Fahrzeugen befördert werden,
die vor der Beladung mit der Einstreu gereinigt
und desinfiziert wurden.
Bei Lagerung unter freiem Himmel auf Paletten
oder in loser Schüttung muss Einstreu stets mit
Schutzeinrichtungen abgedeckt werden, die
sauber, wasserdicht sowie sicher vor Vögeln und
Ungeziefer sind. Beschädigte Ballen sollten auf
keinen Fall verwendet werden.
Einstreu und ähnliche Produkte, die unter Dach
gelagert werden, sind vor Nagern und anderen
Schädlingen zu schützen.
1.10
Tierarzneimittel
Zulässig sind ausschließlich Futtermittelzusätze
und
ärztliche Behandlungen,
die
nach
einzelstaatlichem oder EU-Recht zugelassen
wurden. Die Verwendung muss mit den
Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts oder
5
ggf. mit der ärztlichen Verschreibung vollständig
in Einklang stehen. Insbesondere Wartezeiten sind
streng zu beachten und Mikroben hemmende
Mittel dürfen nicht als direkte Methode zur
Eindämmung von Salmonella eingesetzt werden –
mit Ausnahme der beschränkten im EU-Recht
vorgesehenen Abweichungen (d. h. wenn
beispielsweise die artgerechte Haltung der Vögel
beeinträchtigt würde) und auch dann nur nach
erfolgter Genehmigung und unter direkter
Aufsicht der zuständigen Behörde.
Wenn tierärztliche Arzneimittel verabreicht
werden
müssen,
ist
ihr
Einsatz
im
Arzneimittelbuch
zu
dokumentieren,
das
entsprechend einzelstaatlichem Recht zur Einsicht
verfügbar sein muss.
Tierarzneimittel müssen bei korrekter Temperatur
verschlossen und unzugänglich für Tiere und
Unbefugte gelagert werden.
Gebrauchte Behälter, Verpackungen usw. müssen
im Einklang mit einzelstaatlichem Recht entsorgt
werden, wobei eine mögliche Verunreinigung von
Futtermittel, Wasser, Boden usw. vermieden
werden muss.
1.11
Protokolle/Aufzeichnungspflicht
Die Vorgaben zur Aufzeichnungspflicht finden
Sie in Anhang 1.
1.12
Routinemäßig
durchzuführende
Hygiene- und Tierhaltungsaufgaben
Jeder Betrieb sollte seine eigenen Betriebsabläufe
festschreiben, vorzugsweise in Form eines
einfachen Handbuchs mit Arbeitsanweisungen,
das
eine
Checkliste
mit
routinemäßig
auszuführenden
Gesundheitspflegeund
Tierhaltungsaufgaben beinhaltet.
Die
Einhaltung
des
Hygieneund
Schädlingsbekämpfungsprogramms
und
der
Ausbildungsstand der Mitarbeiter sind durch die
Betriebsleitung ständig zu überwachen.
2.
Betriebsleitung
2.1
Betriebsangehörige und Besucher
•
Personal
Alle Betriebsangehörigen sind so zu schulen, dass
sie sich bewusst sind, wie wichtig es ist, vom Tier
auf den Menschen übertragbaren Infektionen
vorzubeugen. Zum Trainingsprogramm gehören
die korrekte Gesundheitspflege einschließlich der
eigenen Körperhygiene und das Anfertigen von
Biosicherheitsprotokollen zum Verhindern des
Ausbreitens von Infektionen auf
dem
Betriebsgelände.
Ein
Biosicherheits-Sperrsystem
(Schleuse),
zumindest aber ein desinfizierendes Fußbad und
eine Bürste gehören unbedingt an die
Eingangsstelle des Betriebsgeländes und/oder in
den Bereich des Fahrzeugparkplatzes.
Auch
angemessene
Toilettenund
Wascheinrichtungen, einschließlich bakterizider
Seife und/oder Handdesinfektionsmittel auf
Alkoholbasis, sollten selbstverständlich sein.
Allen Betriebsangehörigen und Besuchern wird
vor dem Betreten und nach dem Verlassen der
Geflügelställe eine Möglichkeit zum Waschen oder
Desinfizieren und zum Abtrocknen der Hände
zur Verfügung gestellt. Unverzichtbar ist das
Händewaschen nach dem Kontakt mit toten
Vögeln, vor und nach den Mahlzeiten sowie nach
dem Besuch der Toilette.
Die Mitarbeiter müssen Arbeitsstiefel, Overalls
und erforderlichenfalls Einwegplastikhandschuhe
tragen, die ausschließlich für die Verwendung auf
dem Betriebsgelände vorgesehen sind. Empfohlen
wird ein vollständiger Wechsel des Schuhwerks
oder das Tragen von Einwegüberziehschuhwerk
aus Plastik über den sauberen Stiefeln sowie in
jedem Stall ein Satz Schutzkleidung zum
Wechseln. Separate wasserdichte Stiefel für jeden
Stall, kombiniert mit Vorgaben zur gründlichen
Stiefeldesinfektion sind besonders wichtig bei
Bodenhaltungs- und Freilandanlagen.
6
Betriebsangehörige dürfen anderes Geflügel
weder halten noch mit ihm in Berührung kommen
und sollten die Arbeit mit anderen Vieharten
vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sind
separate Schutzkleidung, Ausrüstungen sowie
Reinigung und Desinfektion beim Betreten und
Verlassen des Geflügelbereichs besonders wichtig.
•
Das Betriebsgelände darf keine anderen
Geflügelarten beherbergen, auch kein Zier- und
Hausgeflügel.
•
•
Besucher
Betriebsbesuche ohne triftigen Grund sollten Sie
ablehnen, da Besucher insbesondere dann, wenn
sie
andere
Geflügel-,
Schweineoder
Rinderbetriebe betreten haben, potentiell
Infektionen einschleppen können. Dies betrifft
auch Fang- und Reinigungskolonnen und
Impfärzte. Hierdurch lässt sich das Risiko einer
Infektionsausbreitung auf ein Mindestmaß
senken.
Geflügel
Zuchtbetriebe
Eintagsküken müssen von Zuchtbeständen und
Brütereien bezogen werden, die den einschlägigen
Rechtsvorschriften zur Überwachung von
Salmonella und anderen Geflügelkrankheiten
entsprechen. Die Ergebnisse des letzten
Salmonella-Tests
müssen
zumindest
dem
nationalen Bekämpfungsprogramm entsprechend
verfügbar gemacht werden.
Besonders vorteilhaft ist es, Zuchtbetriebe nach
dem Prinzip des „Alles rein – alles raus“ zu
verwalten.
Alle Besucher, die Geflügelställe betreten, müssen
Einwegoveralls oder durch den Betrieb
bereitgestellte, saubere und maschinenwaschbare
Overalls sowie Stiefel tragen, die gereinigt und
desinfiziert werden können. Auf die Besucher
sind dieselben Hygienestandards anzuwenden wie
auf Betriebsangehörige, z. B. Hände waschen
beim Betreten oder Verlassen des Geflügelstalls.
Außerdem sollten Besucher sich in ein Gästebuch
eintragen3.
Besucher, die aus dem Ausland kommen, dürfen
den Betrieb frühestens 48 Stunden nach ihrer
Ankunft im Land betreten.
•
Fahrzeuge
Das Befahren der Geflügelfarm mit Fahrzeugen
sollte auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Ferner wird die Bereitstellung von Einrichtungen
zur Sprühdesinfektion der Räder usw. von
Fahrzeugen
an
der
Eingangsstelle
des
Betriebsgeländes empfohlen.
2.2
3
Bestandsbetreuung
Vorschläge für Überschriften siehe Anhang Ib.
7
Die Impfung von Junghennen gegen Salmonella
wird von uns befürwortet – abhängig von der
epidemiologischen
Situation
und
der
einzelstaatlichen Rechtsprechung sowie in
Übereinstimmung mit der EG-Verordnung
1177/2006. Nur in einigen Mitgliedstaaten ist eine
Impfung nicht zulässig. Ein Impfplan sollte
ausgearbeitet und nach Beratung durch Ihren
Tierarzt umgesetzt werden.
Alle Impfstoffe müssen mit Sorgfalt und
entsprechend der Herstellervorgaben gelagert und
verwaltet werden.
•
Legebetriebe
Betriebsleiter sollten die Bedeutung der optimalen
Anwendung
von
Hygieneund
Schädlingsbekämpfungsprozeduren verinnerlicht
haben. Denn die effektive Durchführung dieser
Verfahren durch Betriebsangehörige oder
Unternehmen unterliegt ihrer Verantwortung.
Wenn möglich, sollte der Legebetrieb nach dem
Prinzip des „Alles rein – alles raus“ verwaltet
werden. Dort wo Legebetriebe auf fortlaufender
Basis geführt werden, sind Hygienemaßnahmen
zur Vermeidung einer Infektionsübertragung
zwischen Ställen sowie eine wirkungsvolle Nagerund Schädlingsbekämpfung noch aufwändiger.
Legebetriebe sind gut beraten, Junghennen über
eine zuverlässige Quelle zu beziehen und sich zu
versichern, dass die Ergebnisse des letzten
Salmonella-Tests, der mindestens dem nationalen
Bekämpfungsprogramm genügt, zufriedenstellend
waren.
•
Entsorgung toter und gekeulter Vögel
Bestände sind täglich zu kontrollieren. Alle toten
und gekeulten Vögel müssen entfernt und
entsorgt werden. Gegebenfalls ist es erforderlich,
sie
in
geschlossenen
auslaufund
ungeziefersicheren Behältern zu lagern, um
Ungeziefer und Wildtiere nicht anzulocken.
Die Kadaver müssen gemäß dem einschlägigen
EU-Recht und insbesondere der Verordnung
(EG) Nr. 1774/2002 beseitigt werden.
Fahrzeuge, die für den Transport toter Vögel
verwendet werden, sollten nicht auf das
Betriebsgelände fahren; besser ist es, wenn sie die
Kadaver an der Eingangsstelle des Betriebs oder
in dessen Umgebung aufnehmen.
Die Lagervorrichtungen und -räume für tote
Vögel müssen vor der Anlieferung neuer Vögel
vollständig gereinigt und desinfiziert werden.
Nach dem Kontakt mit toten Vögeln sind die
Hände zu waschen und zu desinfizieren, auch
verwendetes Arbeitsgerät ist zu reinigen und zu
desinfizieren.
Zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel
verwendetes
Arbeitsgerät
sollte
einem
Hygieneprotokoll unterliegen.
2.3
Umgang mit Eiern
Für das Sammeln, die Handhabung und die
Lagerung von Eiern eingesetztes Arbeitsgerät
muss sauber gehalten und ordnungsgemäß
gewartet werden.
Beim
Hantieren
mit
Eiern
dürfen
Betriebsangehörige nicht rauchen, essen oder
trinken. Dies ist ohnehin in Räumlichkeiten
untersagt, in denen mit Eiern gearbeitet wird oder
diese gelagert werden.
•
Eiersammelausrüstungen
Eierbänder,
Bandbürsten
und
andere
Fördereinrichtungen für Eier sollten regelmäßig
gereinigt werden,
möglichst am Ende des
jeweiligen
Arbeitstages.
Verwendete
Desinfektionsmittel sollten auf den Bereich
Lebensmittelerzeugung abgestimmt sein (z.B. ein
chlor- oder peroxydbasiertes Erzeugnis in
geeigneter Konzentration).
Die Eierbänder sind an den Enden mit Bürsten zu
versehen, die bei laufendem Band Staub
entfernen. Unterhalb der Bürsten sind Schalen zur
Aufnahme des Staubs anzubringen, damit dieser
für die Entsorgung gesammelt werden kann.
8
Eierförderbänder, die zwischen Ställen oder von
den Ställen zur Verpackungsabteilung verlaufen,
müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert
werden. Material, das von den Förderbändern
fällt, muss mit Sauger oder Besen aufgenommen
und entsorgt werden.
Eierschachteln aus Karton oder Plastikschachteln
müssen optisch sauber und frei von Kot,
Eierschalen und Federn sein. Verschmutzte
Eierschachteln aus Karton sind zu entsorgen. Alle
Eierschachteln müssen in einem sauberen und
trockenen Umfeld gelagert werden, das frei von
Schmutz und Staub, Wildvögeln, Nagern und
nennenswerten Gliederfüßlerpopulationen ist.
•
Sammeln und Behandeln von Eiern
Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion
der Hände von Betriebsangehörigen, die Eier
sammeln, sollten leicht zugänglich sein und sauber
gehalten werden.
Betriebsangehörige müssen ihre Hände vor und
nach dem Kontakt mit Eiern waschen bzw.
desinfizieren und abtrocknen. Im Falle des
manuellen Eiersammelns müssen die Mitarbeiter
besonders auf die Hygiene ihrer Hände achten.
Die Eier sollten möglichst häufig gesammelt und
bald danach in einen kühlen, möglichst
temperaturregulierten
Lagerraum
befördert
werden.
Wenn möglich, sollten die Eier in neuen
Eierschachteln
oder
desinfizierten
Plastikschachteln statt in wiederverwerteten
Eierkartons verpackt werden.
Verschmutzte, rissige oder zerbrochene Eier sind
möglichst frühzeitig aus dem Sammelsystem zu
entfernen und separat als Stücke mit höherem
Risiko zu behandeln.
Es ist von Vorteil, als minderwertig eingestufte
Eier möglichst erst nach jenen Eiern, die als beste
Qualität eingestuft wurden, zu sammeln und
weiterzuverarbeiten. Diese Einteilung hat so rasch
wie möglich zu erfolgen, damit die Eier ihrer
korrekten Bestimmung zugeführt werden.
•
Eier
aus
Beständen
mit
Salmonellenbefall und nicht für den
menschlichen Verzehr geeignete Eier
Eier, die in einem Bestand produziert wurden, der
positiv auf Salmonella-Serotypen getestet wurde
oder bei dem der entsprechende Verdacht besteht,
sind von der Verwendung als Konsumeier
ausgeschlossen. Sie müssen als Klasse-B-Eier
gekennzeichnet und an eine Einrichtung
ausgeliefert werden, die die Eier gemäß Artikel 4
der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für
Wärmebehandlung verarbeitet.
Solche Eier dürfen erst dann in die
Eierpackstellen gelangen, wenn die zuständige
Behörde den Maßnahmen, die zur Vermeidung
einer Kreuz-Kontamination ergriffen wurden,
zugestimmt hat.
Zerbrochene Eier, Eier mit Rückständen
und/oder Schadstoffwerten oberhalb der
zulässigen Grenzwerte sowie Eier, die während
der Wartezeit nach einer tierärztlichen Behandlung
gelegt wurden, müssen separat gesammelt und der
Entsorgung zugeführt werden.
3.
REINIGUNG UND DESINFEKTION4
3.1
Vorplanung
Bei Planungen für Ausstallung und Neubelegung
und beim Organisieren von Reinigung und
Desinfektion
sollten
möglichst
lange
Leerstandszeit vorgesehen werden.
Wichtige Planungspunkte sind die rechtzeitige
Vorbestellung von Vertragsarbeitern und die
Bereitstellung
von
Mindestmengen
bei
Futtermitteln und anderen Mitteln, die nach der
Ausstallung vorhanden sein sollten.
Es ist eine Liste aller Gegenstände aufzustellen,
die gewartet, repariert oder ausgetauscht werden
können, wenn die Ställe leer sind.
Alle Reparaturarbeiten, bei denen mit hoher
Wahrscheinlichkeit verborgene Einstreu oder
Staub aufgewirbelt wird, sollten möglichst vor der
4 Eine Prüfliste zum Vorgehen bei Reinigung und
Desinfektion finden Sie in Anhang 4.
9
Nassreinigung, in jedem Fall aber vor dem
Desinfizieren abgeschlossen werden. Sollte dies
nicht machbar sein, dann ist der bearbeitete
Bereich zu reinigen und erneut zu desinfizieren.
Die Abwehr von Nagern, Gliederfüßlern und
Wildvögeln muss Teil des Arbeitsalltages sein. Bei
Nagerbefall ist während der Ausstallung ein
umfassender Einsatz von Ködern und Fallen
erforderlich, damit diese sich nicht im
Umgebungsbereich verbreiten und nach der
Neubelegung wieder in die Ställe eindringen.
Sind
Desinfektionsfußbäder
oder
ein
Biosicherheits-Sperrsystem vorhanden, so sind
diese an den Eingängen der Ställe während der
gesamten Reinigungs- und Desinfektionsprozedur
beizubehalten. Unmittelbar nach Abschluss der
Nassreinigung ist das Aufstellen saubere Fußbäder
sehr wichtig.
3.2.
Entfernung von Ausrüstung
Trockenreinigung
und
Tote Vögel, Abfall und überschüssiges
Futtermittel müssen vom Betriebsgelände entfernt
werden.
Überschüssiges Futtermittel sollte möglichst nicht
an den Zulieferer zurückgegeben oder in einem
anderen Betrieb verwendet werden. Wurden
Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium
im Bestand festgestellt, darf dieses auf keinen Fall
erfolgen.
Bewegliche Ausrüstung muss zur Reinigung und
Desinfektion auf festem Untergrund abgestellt
oder nach der Reinigung wieder in den Stall
gebracht und dort desinfiziert werden, wobei
sicherzustellen ist, dass die betreffenden
Bodenflächen
weiterhin
zur
Behandlung
zugänglich sind. Eine erneute Kontamination
desinfizierter Flächen ist unbedingt zu vermeiden.
In Ställen ist unmittelbar nach der Entfernung der
Vögel eine Schädlingsbekämpfung durchzuführen
und die Maßnahmen zur Nagerbekämpfung sind
je nach Bedarf zu intensivieren. Nagerköder sind
erst unmittelbar vor dem Nassreinigungs- und
Desinfektionsprozess zu entfernen und müssen
bei jeder Unterbrechung des Ablaufs neu
ausgelegt werden, damit die Köderung möglichst
nicht unterbrochen wird. Nach Abschluss der
Desinfektion oder Zerstäubung/Ausräucherung
sollten neue oder desinfizierte Fallen aufgestellt
und neue Köder ausgelegt werden.
Es ist zweckmäßig, Staub von hoch gelegenen
Vorrichtungen zu blasen oder, besser noch
aufzusaugen,
bevor
Einstreu/Dung
zur
Entsorgung vom Gelände entfernt wird.
In
Käfigen
oder
Stallungen
mit
Gitterkonstruktionen ist Dung aus Gruben oder
anderen Lagerbereichen vor der Entsorgung vom
Gelände zu entfernen. Experten empfehlen, die
Grube von Tiefgrubensystemen immer in die
Reinigung und Desinfektion des Stalls
einzubeziehen. Dung in der Grube kann
verwendet werden, um Waschwasser aufzusaugen,
und wird erst dann entfernt, wenn der gesamte
Stall desinfiziert wird.
Auf den Böden dürfen keine Reste von Einstreu
zurückbleiben.
Gebäude müssen einschließlich der Gänge,
Futtermittel- und Ausrüstungslager, Ruheräume
und anderen Nebengebäuden entstaubt oder
ausgesaugt und gefegt und dann desinfiziert
werden. Die Außenflächen und Vorrichtungen des
Stalles sowie alle Eingänge und Verkehrswege
müssen gründlich gereinigt sein.
3.3.
Verschmutzte Streu/Dung
Verschmutzte Streu und Dung sind möglichst weit
vom Geflügelstall entfernt aufzuhäufen. Dabei
sind vorbeugende Maßnahmen durchzuführen,
um die Ansiedlung von Nager-, Fliegen- und
Wildvögelpopulationen
im
Bereich
von
Dunghaufen zu verhindern. Eine Kompostierung
von Einstreu/Dung ist ebenfalls möglich.
Fahrzeuge, die Einstreu/Dung transportieren,
sind abzudecken, um ein Verstreuen des Materials
während des Transports zu vermeiden.
Außerdem müssen Fahrzeuge und Ausrüstungen,
nachdem sie zur Entfernung von Einstreu
verwendet wurden, gereinigt und desinfiziert
werden. Sie sollten möglichst nicht für den
Transport von Futtermittel verwendet werden.
10
Wenn sich dieses z. B. in Kleinbetrieben nicht
vermeiden lässt, sind sie unmittelbar nach dem
Abtransport von Einstreu zu reinigen und zu
desinfizieren und nach vollständiger Trocknung
erneut zu desinfizieren. Erst nach abschließender
Trocknung sind sie wieder für Futtermittel
einsetzbar.
Alte Einstreu muss unverzüglich
vom
Betriebsgelände entfernt und ordnungsgemäß
entsorgt werden.
Über den Transport und die Beseitigung von
Einstreu/Dung ist Buch zu führen.
3.4
Wassersystem
Es ist zweckmäßig, Wasserleitungen zunächst
mittels Durchspülung zu reinigen und dann mit
Hilfe
eines
Desinfektionsmittels
für
Wassersysteme zu desinfizieren, z. B. mit einer
Peroxydverbindung. Auch der Ausgleichsbehälter
und umgebende Plattformen, Querträger usw.
müssen gründlich gereinigt und desinfiziert
werden. Kalkablagerungen auf Hänge- und
Napftränken können mit säurehaltigen Mitteln
entfernt werden und alle Nippel und Näpfe sind
anschließend
gründlich
zu
desinfizieren.
Verbindungsrinnen und Näpfe unterhalb von
Nippeln sind besonders gefährdet und sollten
entweder vor der Desinfektion gründlich gereinigt
und getrocknet bzw. ausgetauscht werden. Das
Wasser kann zudem während der letzten beiden
Wochen der Eiablage vor der Ausstallung gesäuert
werden, um die Verunreinigung von Tränken und
Verteilungsnäpfen und -trögen zu reduzieren.
Folgende Maßnahmen sind nötig:
Ausgleichsbehälter leeren und prüfen, ob er frei
von Rückständen ist, erforderlichenfalls reinigen.
Behälter mit der Wassermenge füllen, die für das
gesamte Tränksystem benötigt wird, und soviel
Desinfektionsmittel hinzugeben, dass die
angemessene Verdünnung erreicht wird.
Warten, bis die Desinfektionslösung das
Tränksystem gefüllt hat, dabei den Vorgaben des
Herstellers folgen.
System leeren und mit Frischwasser füllen.
11
3.5.
Nassreinigung
Eine Vorwäsche mit einem Reinigungs- bzw.
Desinfektionsmittels,
das
mittels
eines
Hochdruckreinigers aufgetragen wird, vereinfacht
das Lösen hartnäckiger Verunreinigungen.
Eine Dampfreinigung kann die Reinigung von
schwer zu reinigenden Betriebseinrichtungen (z.
B. der Käfige) erleichtern. Anschließend sind
Wände und Decken, Nebenräume und
Ausrüstungen mit einem Hochdruckreiniger zu
reinigen.
Dabei
ist
besonders
auf
zurückgebliebenes Streugut zu achten, dass sich z.
B. in Rissen und Löchern im Boden, auf
Teilerwänden
auf
Vogelniveau,
Tränken,
Füttervorrichtungen, Eierbändern, Kotbändern/brettern/-kratzern sowie auf Bodenflächen
unterhalb und im Umkreis von Käfigen befinden
kann. Vorsicht ist geboten, damit eine erneute
Verunreinigung nass gereinigter Flächen durch bei
der Hochdruckreinigung gelöstes Material
unterbleibt.
Sicherheitsvorkehrungen sind insbesondere bei
der Reinigung elektrischer Ausrüstungen nötig.
Kleine Armaturen, die nicht hochdruckgereinigt
werden
können,
können
nach
der
Trockenreinigung
mit
einem
mit
Desinfektionsmittel
angefeuchteten
Tuch
abgewischt werden.
Sowohl Innen- als auch Außenseite des Stalls
müssen vor der Desinfektion mit gleichem
Aufwand gereinigt werden, um eine erneute
Kontamination zu vermeiden.
Optimal ist, wenn die Oberflächen nach der
Nassreinigung und vor der Desinfektion
vollständig abgetrocknet sind.
3.6.
Desinfektion
Auf die Reinigung der Gebäude und Arbeitsgeräte
sollte immer eine Desinfektion folgen: Dabei wird
ein zugelassenes Desinfektionsmittel verwendet,
gemäß den Anweisungen auf dem Etikett, in der
richtigen Verdünnung für Salmonella und Bakterien
allgemein.
In schwer zu reinigenden, unvollständig
getrockneten oder solchen Ställen, in denen es
wiederholt zu Infektionen gekommen ist, müssen
entsprechend höhere Konzentrationen verwendet
werden.
Im Allgemeinen sind Desinfektionsmittel auf
Basis von Formaldehyd bei Vorhandensein von
Rückständen organischer Stoffe sowie in
Käfigsystemen am wirkungsvollsten. Andere
Desinfektionsmittel wie z. B. Aldehyde und
Präparate mit Formaldehyd, Glutaraldehyd und
Quartären Ammoniumverbindungen dürfen nur
nach Rücksprache mit einem Experten eingesetzt
werden. Dabei ist angemessen auf die Gesundheit
und Sicherheit der Anwender zu achten.
Wichtig ist, alle Oberflächen gründlich bis zum
Sättigungspunkt
mit
Desinfektionsmittel
einzusprühen. Auf keinen Fall vergessen werden
sollten Schüttgutbehälter und Reservoirs, Futterund Wassertröge, Leitungen und Näpfe, Käfige
und die darunterliegenden Böden, Eierbänder und
-lifte, Kotbretter, -kratzer und -bänder,
Lüftungskanäle und hoch gelegene Träger,
Plattformen und Rohrleitungen. Nebenräume und
Außenbereiche um Türen und Lüftungskanäle
herum müssen ebenfalls desinfiziert werden.
Reinigung und Desinfektion von Freilandställen
folgen denselben Standards wie bei geschlossenen
Ställe, da das Risiko einer Infektionsübertragung
im Stallinnern am größten ist.
Dung oder verschmutztes Reinigungswasser aus
dem Stall, das sich in der unmittelbaren
Umgebung des Stalls angesammelt hat, muss
entfernt und der Bereich desinfiziert werden.
Beton- und Holzrampen außerhalb des Stalls
müssen auch in die Desinfektion einbezogen
werden. Außerdem ist eine genaue Prüfung auf
Nageraktivitäten vorzunehmen; dagegen ist ggf.
mit sorgfältiger Köderung an Löchern und
geschützten Köderstellen vorzugehen.
3.7.
Montage
Ausrüstung
und
Kontrolle
der
Nach dem Reinigen und Desinfizieren werden
bewegliche
Ausrüstungen
wieder
zusammengebaut und in den Gebäuden
aufgestellt.
12
Es ist empfehlenswert, möglichst viele
Ausrüstungen im Stall selbst zu desinfizieren, um
eine erneute Kontamination (beispielsweise durch
Kot von Wildvögeln, Spritzer bei der
Hochdruckreinigung usw.) zu vermeiden.
Tränken und Fütterungssysteme müssen bis zum
Abschluss der Zerstäubung oder Ausräucherung
bzw. Desinfektion leer bleiben.
3.8.
Mikrobiologische
Prüfung
Reinigung und Desinfektion
von
Um die Wirksamkeit von Reinigung und
Desinfektion
sicherzustellen,
wird
eine
Probenentnahme zur Überprüfung auf Salmonella
empfohlen. Diese Proben müssen nach dem
Abtrocknen der Flächen genommen werden, um
fälschlich negative Befunde zu vermeiden. Eine
umfassende Kontrolle muss durchgeführt werden,
um eine mögliche erneute Kontamination durch
Nagerausscheidungen
oder
Gliederfüßler
festzustellen.
Bakteriologische Tests zur Überprüfung der
Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion
werden in allen Fällen nach einer Ausstallung des
Bestands empfohlen. Bei positivem Befund ist
vorzugsweise die Desinfektion zu wiederholen
und ihre Wirksamkeit erneut zu prüfen.
Die Proben sollten so rasch wies möglich nach der
Entnahme getestet werden, am Besten noch am
gleichen Tag. Dazu ist ein empfindliches
Salmonella-Zuchtverfahren zu verwenden, das für
Umweltproben geeignet ist. Laboratorien, an die
die Proben zu Testzwecken gesendet werden,
sollten möglichst eine Zulassung für den
ausgeführten Test haben.
Feststellung von Salmonella
Nach der Feststellung von Salmonella muss
unbedingt die Infektionsquelle ermittelt und jedes
Risiko einer weiteren Ausbreitung ausgeschlossen
werden, z.B. durch Testung von Nagern, Fliegen,
Arbeitsgerät und anderen Tieren im Betrieb.
Gründliche Reinigung, Desinfektion
und
Bekämpfung von Nagern, Gliederfüßlern
(Fliegen, Bienen, rote Spinnmilben usw.) und
Wildvögeln müssen in jedem Geflügelbetrieb
routinemäßig
durchgeführt
werden.
Der
durchgeführte Plan sollte geeignet sein, Salmonella
in der Umgebung möglichst stark zu verringern
und im Idealfall zu beseitigen. Er sollte auch dann
umgesetzt werden, wenn während der
Lebensdauer des vorherigen Bestandes keine
Infektion festgestellt wurde. Denn nicht alle
Infektionen können erkannt werden.
Sollten sich in einem Stall Salmonella festgesetzt
haben, ist es ratsam, nach der Ausstallung
ausreichend viel Zeit für die Ausführung einer
gründlichen Reinigung und Desinfektion, die
Überprüfung ihrer Wirksamkeit durch eine
bakteriologische Untersuchung und eine ggf.
erforderliche Wiederholung des Vorgangs zu
gewähren.
Auf Betriebsgeländen mit mehreren Altersstufen
müssen während der Reinigung besondere
Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das
Risiko der Infektionsübertragung durch die Luft,
die Wanderung von Nagern und Schädlingen oder
durch das Eindringen von Abwasser in noch
besetzte Gebäude zu verringern. Außerdem muss
darauf geachtet werden, die Infektion nicht von
älteren Vögeln in gereinigte Ställe oder auf neu
eingeführte Vögel übergreifen zu lassen.
Sollten keine Salmonella vorhanden sein, sind zur
Bewertung der Wirksamkeit von Reinigung und
Desinfektion ggf. zusätzliche Hygienogrammtests
zur Bestimmung der Oberflächenzahlen von
Darmbakterien (Enterobacteriaceae) einzusetzen
Bei positivem Befund ist die Desinfektion zu
wiederholen und die allgemeine Wirksamkeit des
Desinfektionsablaufs zu prüfen.
Wir empfehlen Ihnen, eine Checkliste anzulegen,
die jeden Schritt des Reinigungs- und
Desinfektionsvorgangs ausführlich beschreibt. So
wird die Berücksichtigung aller Aspekte sichergestellt. Die vollständige Einhaltung von
Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen sollte
ebenfalls von Arbeitern bzw. Landwirten und der
Betriebsleitung im Rahmen ihrer Arbeitsziele
überwacht werden.
3.9
Bei infizierten Beständen muss eine gezielte
Besondere
Maßnahmen
nach
13
Strategie zur Nagerbekämpfung ausgearbeitet
werden. Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen
für den Nachfolgebestand in Betracht zu ziehen:
z. B. die Verwendung geimpfter Brut- und
Legejunghennen, die Säuerung von Futtermitteln
oder
die
Anwendung
des
Konkurrenzausschlussprinzips.
14
II. AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN
1.
EINFANGEN UND VERLADEN DER
HENNEN
Beim Einfangen und Verladen spielt die
Biosicherheit eine extrem große Rolle. Alles ist zu
tun, das dazu beiträgt, dabei KreuzKontamination zu vermeiden.
Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:
Entweder Betriebsangehörige oder entsprechend
geschulte und ausreichend erfahrene externe
Auftragsnehmer fangen das Geflügel ein. Über die
Schulung ist Buch zu führen.
Bevor das Einfangen auf dem Betriebsgelände
beginnt, ist geeignete, saubere Schutzkleidung und
festes Schuhwerk anzuziehen.
Außerdem müssen alle am Fangen und Verladen
beteiligten
Mitarbeiter
vorher
geeignete
Körperhygienemaßnahmen durchführen (Hände
desinfizieren).
Alle Fahrzeuge, Transportkisten und andere
Ausrüstungen, die zum Fangen und Verladen
verwendet werden, müssen vor der Einfahrt auf
das Betriebsgelände gründlich gereinigt und
desinfiziert werden.
Zum Verladen der Vögel für den Transport zum
Verarbeitungsbetrieb muss ein aufgeräumter,
sauberer und hygienischer Verladebereich
bereitstehen.
Verunreinigte und saubere Ausrüstungen müssen
getrennt
gehalten
werden,
um
KreuzKontamination zu vermeiden.
Sämtliche beim Fangen und Verladen verwendete
Arbeitsausrüstung ist vor dem Verlassen des
Betriebsgeländes gründlich zu reinigen und zu
desinfizieren.
Die Leitung der ganzen Aktion übernimmt ein
namentlich genanntes Mitglied des Teams.
2.
TRANSPORT DER HENNEN
2.1.
Hygiene während des Transports
Das Geflügel muss von einem dafür zugelassenen
bzw.
lizenzierten
Transportunternehmen
transportiert werden.
Fahrzeugräder und Radkästen müssen vor dem
Einfahren
und
dem
Verlassen
des
Betriebsgeländes an der Einfahrt sprühdesinfiziert
werden. Bei sichtbar mit Dung verunreinigten
Fahrzeugen ist vor dem Einfahren auf das
Betriebsgelände unbedingt eine vollständige
Reinigung und Desinfizierung angeraten.
Abstriche
zur
Kontrolle
können
den
Schmutzfängern am Radkasten und dem Fußraum
des Fahrzeugs entnommen werden.
Die Fahrzeugführer sollten korrekt geschult
und/oder so weit informiert sein, dass sie die
Wichtigkeit der Körperhygiene erkennen und
ihnen bekannt ist, wie sich Infektionen über
Hände, Kleidung und Ausrüstungen verbreiten
können. Am besten, sie tragen während ihres
Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände vom
Betrieb bereitgestellte Schutzkleidung.
Die entsprechenden Aufzeichnungen und
offiziellen Dokumente müssen vollständig
ausgefüllt zusammen mit dem Geflügel am
Bestimmungsort abgeliefert werden. Nur so ist
entlang der Lebensmittelkette eine entsprechende
Rückverfolgung möglich.
2.2.
Fahrzeuge
Fahrzeuge, die für den Transport von Vögeln
verwendet werden, sind davor zu reinigen und zu
desinfizieren. Nach dem Ende der Fahrt muss
eine Reinigung und Desinfektion so rasch wies
möglich erfolgen, spätestens jedoch vor der
erneuten Verwendung für Viehtransporte.
Desgleichen sind Fahrzeuge, die für den
Abtransport von Dung und Futtermittel während
der Reinigung verwendet werden, zu reinigen und
zu desinfizieren, bevor sie auf einem anderen
15
Betriebsgelände eingesetzt werden.
Betriebsfahrzeuge, Kisten, Wagen und andere
Betriebsmittel, die der Arbeit auf Geflügelfarmen
oder der Abfallbeseitigung dienen, müssen vor
einer Neubelegung im Zuge des normalen
Ablaufplans gereinigt und desinfiziert werden.
Auch andere im Betrieb verwendete Fahrzeuge
einschließlich Innenraumboden/Fußraum und
Kofferräume von Privatfahrzeugen sind bei
Bedarf zu reinigen.
16
ANHÄNGE
-
Ergebnisse
der
Kontrollen
Futtermitteln/Rohstoffen
-
Aufzeichnungen
zur
Wartung
des
Wasserdesinfektionssystems
(Chlorung)
und/oder der Qualitätskontrolle gemäß eines
festgelegten Protokolls
-
Nachweis
der
Desinfektionsplans
-
Nachweis der Wirksamkeit des Plans zur
Insektenbekämpfung
-
Nachweis der Wirksamkeit des Plans zur
Nagerbekämpfung
-
Aufstellung der produzierten und an
Verpackungsstellen ausgelieferten Eier, die für
den menschlichen Verzehr, die Lebensmittelund Nichtlebensmittelindustrien vorgesehen
sind (alternativ kann der Nachweis auch durch
abgelegte Rechnungen und Lieferscheine
erfolgen)
-
Dokumentation der Geflügelsterblichkeit
ANHANG 1:
a. Protokolle
Betreiber landwirtschaftlicher Betriebe, in denen
Legehennen gehalten und Eier für den menschlichen
Verzehr produziert werden, müssen über die
Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von
Infektionen Buch führen. Das gilt insbesondere für
solche Maßnahmen, die das Auftreten zoonotischer
Salmonella verhindern bzw. eindämmen sollen.
Insbesondere müssen folgende Angaben festgehalten
werden:
Wirksamkeit
von
des
-
Erfassen von Besuchen
-
Aufzeichnungen
zu
tierärztlichen
Behandlungen und Verschreibungen
-
Bescheinigung der Herkunft der Junghennen
-
Ergebnisse der Kontrollen auf Salmonella spp.
bei den Jung- und Legehennen nach einem
Tag, zwei Wochen vor dem Transport zur
Legeanlage und mindestens alle 15 Wochen
während der Legeperiode
Für die Aufbewahrung und Pflege dieser Daten kann
der Unternehmer vom tierärztlichen Berater
verpflichtet werden.
Nachweis der Herkunft von Futtermitteln und
Rohstoffen
Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre
aufzubewahren.
-
b. Gästebuch (Beispiel)
Datum
Name des
Besuchers
Name und
Anschrift des
Unternehmens
Zweck des
Besuchs
Datum des
letzten Kontakts
mit
Geflügel/Vieh
Ankunftszeit
Abfahrtzeit
c. Tierärztliches Behandlungsbuch (Beispiel)
Datum
Kennnummer*
des Bestands
Verschriebene
Behandlung
(Substanz,
Dosierung)
Anwendungsverfahren
(Wasser, Futter,
Injektion …)
Behandlungstage
Name des
Tierarztes
Unterschrift des
Tierarztes
* Kennnummer des Bestands: Alle Dokumente und Analyseergebnisse sollten eine eindeutige nationale Betriebskennnummer referenzieren, die an
der Tür des Geflügelstalls ausgehängt werden kann und an alle Unternehmer (Brüterei, Futtermittelzulieferer, Labor, Verpackungszentrum usw.)
weiterzugeben ist.
17
ANHANG
2:
PRÜFUNG
VERFAHREN
STICHPROBENENTNAHME
SALMONELLA,
AUF
ZUR
Ein Verfahren zur Stichprobenentnahme kann mit
Unterstützung Ihres tierärztlichen Beraters erstellt und
auf die Gefahrensituation im Betrieb gemäß den
Vorgaben des nationalen Bekämpfungsprogramms
gegen Salmonella in Legebeständen zugeschnitten
werden. Die nationalen Bekämpfungsprogramme
basieren auf den Verordnungen 2160/2003 und
1168/2006, ggf. mit entsprechenden späteren
Ergänzungen.
b. Junghennenbestände
Stichprobenentnahme und Tests sind bei Eintagsküken
sowie zwei Wochen5 vor dem Transport der Junghennen
zur Legeanlage (bzw. vor Beginn der Legeperiode)
erforderlich.
Die Testergebnisse müssen rechtzeitig verfügbar sein,
um Maßnahmen ergreifen zu können, bevor die Vögel
zu den Legebetrieben befördert werden.
Verfahren für die Stichprobenentnahme müssen in
Übereinstimmung
mit
dem
nationalen
Bekämpfungsprogramm festgelegt werden.
Besitzer von Beständen, die Ersatzvögel erwerben,
sollten beim Zulieferer Nachweise bzgl. des SalmonellaStatus und ggf. des Impfprogramms einfordern.
Jede entnommene Stichprobe auf Salmonella soll mit
einem sterilen Kunststoffbecher oder -beutel mit
Lufteinschluss aufgenommen werden. Stichproben
müssen kühl gehalten und binnen 24 Stunden nach der
Entnahme zum Labor befördert und dort möglichst
bald nach der Ankunft getestet werden. Laboratorien,
an die die Proben zu Testzwecken gesendet werden,
müssen
eine
Drittanbieterzulassung
für
den
ausgeführten Test haben.
Zudem wird auch bei der Aufnahme der Junghennen im
Legebetrieb ein Test auf Salmonella empfohlen.
Wenn Eintagsküken oder legebereite Junghennen aus
einem anderen Mitgliedsstaat in Empfang genommen
werden, muss außerdem zum Nachweis der
Tiergesundheit die Zulassung des Herkunftsbetriebs
offiziell für den innergemeinschaftlichen Handel
bestätigt und Tests auf Salmonella Gallinarum, Pullorum
und
Mycoplasma
gallispticum
gemäß
Richtlinie
90/539/EEC durchgeführt worden sein.
Alle Drittländer, die Eintagsküken oder legebereite
Junghennen in die EU exportieren, müssen eine
Gleichwertigkeit
mit
den
EU-rechtlichen
Anforderungen nachweisen.
c. Überwachung während der Legeperiode
Das nationale Bekämpfungsprogramm6 sieht vor,
während der Produktion mindestens alle 15 Wochen
eine Kontrolle durchzuführen, beginnend bei der 22. bis
26. Woche. Dieses Programm legt auch fest, welche
Verfahren zur Stichprobenentnahme eingesetzt werden,
welche
Laboratorien
zur
Salmonella-Erkennung
zugelassen sind und welche Analyseverfahren zu
verwenden sind.
Im Falle einer positiven Stichprobe kann von der
zuständigen Behörde ein Bestätigungstest an Kot und
Staub, Eileitern und Blinddarm oder den Eiern
durchgeführt werden7.
a. Küken
Betreiber sind verpflichtet, Stichproben für Tests auf
Salmonella von Küken aus jeder liefernden Brüterei
durchzuführen. Zudem wird auch bei der
Inempfangnahme der Küken durch den Betrieb ein Test
auf Salmonella empfohlen.
5
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
6
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
7
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1237/2007
18
ANHANG 3: Salmonella-Bekämpfung - Eine Übersicht
Kontrollpunkt
Salmonella verhindern
Ausbreitung kontrollieren
Betrieb
Neue Betriebe: Standort ausreichend
weit von anderen landwirtschaftlichen
Betrieben und Deponien entfernt
wählen.
Sauberkeit und Ordnung halten.
Sauberkeit und Ordnung halten.
Umzäunung/Hinweisschilder
Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge
außerhalb des Betriebsgeländes
sauber halten.
Wasch- und
Desinfektionsvorrichtungen/
Fußbäder bereitstellen.
Wasch- und
Desinfektionsvorrichtungen/
Fußbäder/Schutzkleidung
bereitstellen.
Ställe und ihre Umgebungsbereiche
regelmäßig nach dem speziell für den
Betrieb entwickelten Hygieneplan
reinigen und desinfizieren.
Möglichst „Alles rein – alles raus“ System umsetzen.
Ställe und ihre Umgebungsbereiche
regelmäßig nach dem speziell für den
Betrieb entwickelten Hygieneplan
reinigen und desinfizieren.
Lege- und Zuchtbestände
Eintagsküken aus Brutbeständen oder
Brütereien erwerben, die den
einschlägigen Rechtsvorschriften zur
Überwachung auf Salmonella Enteritidis
und Salmonella Typhimurium
entsprechen.
Für jeden Stall separate
Schutzkleidung und/oder
Desinfektionsfußbäder verwenden.
Wirkungsvolles SalmonellaÜberwachungsprogramm einführen.
Positive Befunde mit dem Tierarzt
besprechen.
Angemessene Leerstandzeiten
zwischen den Beständen sicherstellen.
Betriebs- oder
unternehmensspezifischen Plan zur
Salmonella-Bekämpfung entwickeln
und durchführen.
Kontrollieren, ob Junghennen aus
einer zuverlässigen Quelle stammen.
Wildvögel und Nager bekämpfen.
Fußschwellen.
Vollständige Erfüllung der
verpflichtenden Testprotokolle gemäß
nationalem Bekämpfungsprogramm
sicherstellen.
Mitarbeiter
Ausbilden, schulen und informieren.
Arbeitskleidung auf dem
Betriebsgelände lagern und
regelmäßig reinigen und desinfizieren.
Schriftliche Hygieneprotokolle
Arbeitskleidung auf dem
Betriebsgelände lagern und
regelmäßig reinigen und desinfizieren.
Schriftliche Hygieneprotokolle
bereitstellen und ihre Einhaltung
19
Kontrollpunkt
Salmonella verhindern
Ausbreitung kontrollieren
bereitstellen und ihre Einhaltung
überwachen.
überwachen.
Ruheraum sowie Waschgelegenheiten
und Toiletten sauber halten.
Schädlingsbekämpfung
Wirkungsvolles
Bekämpfungsprogramm.
Sauberkeit – Verschütten von
Futtermittel vermeiden.
Hände vor und nach dem Kontakt
mit Vögeln waschen.
Wirksamkeit der Bekämpfung
kontrollieren und bei
Wirkungslosigkeit fachmännischen
Rat einholen.
Bekämpfung bei Ausstallung
verstärken.
Besucher
Zugang beschränken.
Saubere Schutzkleidung bereitstellen
Gästebuch führen.
Besucher über Hygieneregeln
informieren.
Saubere Schutzkleidung bereitstellen
Futtermittel
Sicherstellen, dass bei der
Wiederverwendung von Futtermitteln
Futtermühle entsprechende Verfahren aus leeren Ställen vermeiden.
zur Feststellung und Bekämpfung von
Salmonella durchgeführt werden.
Sicheren, sauberen und vogelfreien
Lagerplatz verwenden.
Einstreu
Saubere Herkunft ohne
Kontamination.
Unter Sicherheitsgesichtspunkten
entsorgen.
Wasser
Aus der kommunalen
Wasserversorgung oder einer
geprüften/chlorierten Quelle.
Geschlossenes System.
Sorgfältige Entsorgung von
Einstreu/Dung außerhalb des
Betriebsgeländes.
Verschüttete Einstreu/Dung im
Bereich der Ställe nach dem
Ausmisten aufnehmen und
verhindern, dass Waschwasser in
benachbarte besetzte Ställe oder
Speicher fließt.
Tierische Abfälle
System vor und nach jedem Bestand
reinigen und desinfizieren.
Tote Vögel sicher entsorgen.
Ausrüstungen
Arbeitsgerät nicht auf verschiedenen
Betriebsgeländen verwenden.
Regelmäßig reinigen und
desinfizieren.
Arbeitsgerät reinigen und
desinfizieren, falls eine Verwendung
in verschiedenen Ställen im Betrieb
stattfindet.
Regelmäßig reinigen und
desinfizieren.
20
Kontrollpunkt
Salmonella verhindern
Ausbreitung kontrollieren
Ausstallung/Wiederbelegung
Mitarbeiter reinigen.
Reinigungs- und Desinfektionsplan
umsetzen.
Fahrzeuge reinigen.
Kisten reinigen.
Vorausschauend planen.
„Alles rein – alles raus“.
Impfung
Zuständigen Tierarzt zu
entsprechenden Impfplänen und
anderen Mitteln der SalmonellaBekämpfung befragen.
21
ANHANG 4: PRÜFLISTE ZUR VORBEREITUNG EINES DETAILLIERTEN PLANS ZUR
REINIGUNG UND DESINFEKTION VON LEGEHENNEN- ODER JUNGHENNENAUFZUCHTSEINHEITEN BEI DER AUSSTALLUNG
Vorbereitung
-
Ausstallungsdatum vermerken und Plan vorbereiten
-
Wirksamkeit der Nagerbekämpfung sicherstellen
-
Objekte, die repariert und instand gehalten werden müssen, auflisten und Ersatzteile bestellen
-
Vorhandensein von Reinigungsausrüstungen und Desinfektionsmittel sicherstellen
-
Sicherstellen, dass erfahrene Betriebsangehörige vor Ort sind
-
Sicherstellen, dass eine Kontamination anderer Tiere in besetzten Ställen auf benachbartem Gebiet während
der Reinigung ausgeschlossen ist
-
Futtermittelvorräte aufbrauchen
-
Restfuttermittelvorräte entfernen und auf eine Weise lagern, die Kontamination vermeidet.
Bei der Ausstallung
-
Alle Vögel aus dem Gebäude entfernen
-
Ggf. Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insekten, Milben, Käfer usw. durchführen
-
Alle Kadaver entfernen und entsorgen
-
Futtermittelrückstände entfernen
-
Wirksamkeit der Nagerbekämpfung prüfen und nach Bedarf intensivieren
-
Notwendige Reparaturarbeiten am Gebäude durchführen
Reinigen und Nassreinigen
-
Dung, Einstreu, Staub, Abfall usw. entfernen
-
Alle beweglichen Betriebsanlagen nach draußen bringen, reinigen und nassreinigen
-
VORSICHT! Wo nötig, elektrische Ausrüstungen vom Netz nehmen.
-
Wassersystem leeren, durchspülen, reinigen sowie ggf. zerlegen
-
Fütterungssystem, Futtermittelbereiche, Behälter, Tröge usw. gründlich reinigen
-
Nebenräume, Lüfter, Speicherbereiche, Ruheräume, Betriebsfahrzeuge und anderes Arbeitsgerät reinigen
-
Behälter für Abfälle und Stiefelbäder reinigen
22
-
Ausrüstung zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel reinigen
-
Gebäude, Pferche und andere Bereiche hochdruckreinigen, um verbleibende Verunreinigungen zu entfernen
-
Alle Abfälle sicher entsorgen
-
Reinigung und Desinfektion aller Reinigungsgeräte sicherstellen
-
Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
Desinfektionsmittel anwenden
-
Sicherstellen, dass das Gebäude trocken ist
-
Anweisungen auf dem Etikett beachten
-
Zugelassene Desinfektionsmittel in korrekter Verdünnung (z.B. Formaldehyd bei 2-5 Prozent) aufbringen auf:
o Gebäudeteile;
o Bewegliche Betriebsanlagen, danach Rückmontage
o Alle Nebenbereiche und allgemeinen Bereiche
o Futtermittellagerbereiche, Behälter, Tröge
o Wassersystem und Tränken mit geeignetem Desinfektionsmittel (z. B. Peroxyderzeugnis) spülen
o Ausrüstung zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel
Zerstäuben
-
30-40% Formaldehydlösung (reines Formalin) oder anderes geeignetes Desinfektionsmittel in
Zerstäubungskonzentration über einen Thermozerstäuber aufbringen, um die Oberflächen nach dem
Trocknen des Sprühdesinfektionsmittels neu zu sättigen.
-
Vollständige Beachtung der empfohlenen Gesundheits- und Sicherheitsverordnungen sicherstellen.
Vor der Wiederbelegung
-
Nagerköder ersetzen
-
Überprüfen, ob keine Bereiche übersehen wurden und die Fallen etc. funktionieren
-
Sicherstellen, dass keine Möglichkeit der Kontamination durch Einstreu, Futtermittel oder Ersatzteile beim
Einbringen in das Betriebsgelände besteht
23
ANHANG 5: PRÜFLISTE FÜR GUTE HYGIENEPRAXIS BEI JUNGHENNEN- UND
LEGEHENNENBESTÄNDEN
I
IM BETRIEB
1
MASSNAHMEN ZUR SCHADENSVERHÜTUNG
1.1
LAGE DES BETRIEBS
Befindet sich der Betrieb abgesondert von anderem Vieh und Kontaminationsquellen?
1.2
BETRIEBSGELÄNDE
Gibt es einen Plan des Betriebsgeländes?
Ist die Grenze des Betriebsgeländes klar gekennzeichnet?
Lässt sich der Besucherparkplatz einfach reinigen und instandhalten?
Werden die Straßen auf dem Betriebsgelände sauber gehalten?
Ist das Betriebsgelände sauber und ordentlich?
1.3
GEBÄUDE
Ist der Bereich um den Stall so ausgelegt, dass stehendes Wasser vermieden wird, und wird er frei
von Vegetation gehalten?
Weisen die Gebäude eine langlebige Konstruktion auf und sind sie einfach zu reinigen?
Wird ein Eindringen von Wildvögeln, Nagern, Getreideschimmelkäfern, Ungeziefer und
Wildtieren verhindert?
Sind die Eintrittsstellen geschlossen und verriegelt?
Gibt es am Ein- und Ausgang des Geflügelstalls eine Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren
der Hände sowie zum An- und Ausziehen von Overalls und Stiefeln?
Erfolgten Konstruktion und Instandhaltung des Nebenraums nach demselben Standard wie beim
Geflügelstall?
1.4
BETRIEBSANLAGEN/GERÄTSCHAFTEN
Sind die Betriebsanlagen/Gerätschaften gereinigt und desinfiziert?
Weist das Lüftungssystem einen guten Wartungszustand auf, um die Bildung von Staub in der Luft
sowie auf Flächen und Ausrüstungen auf ein Minimum zu reduzieren?
24
Sind die Fütterungssysteme gut gewartet, um ein Verschütten auf ein Mindestmaß zu reduzieren?
Sind die Eier-Sammelsysteme gut gewartet, um ein Zerbrechen von Eiern zu vermeiden?
1.5
BEKÄMPFUNG VON UNGEZIEFER, WILDTIEREN UND INSEKTEN
Sind die Gebäude gegen das Eindringen von Wildvögeln, Nagern, Ungeziefer und Käfern
abgesichert?
Gibt es einen Schädlingsbekämpfungsplan?
Wird der Schädlingsbekämpfungsplan regelmäßig kontrolliert?
Wird Buch über die verwendeten Pestizide geführt?
Ist der für die Schädlingsbekämpfung Zuständige entsprechend geschult?
1.6
HAUSTIERE IM BETRIEB
Werden Haustiere und andere Tiere von Geflügelställen und Dienstgebäuden ferngehalten?
1.7
FUTTERMITTEL
Betreibt der Futtermittelzulieferer sein Gewerbe gemäß den einschlägigen Verhaltensvorschriften
und/oder Leitfäden?
Führt der Futtermittelzulieferer eine Salmonella-Bekämpfung durch, und werden die Befunde der
Salmonella-Kontrolle auf Anfrage mitgeteilt?
Gibt es ausschließlich für den Futtermitteltransport bestimmte Fahrzeuge?
Gibt es für die Futtermitteltransportfahrzeuge einen gut dokumentierten Hygieneplan?
Werden von allen Futtermittellieferungen Proben genommen und zwölf Wochen aufbewahrt?
Werden die Futtermittel in geschlossenen Behältern, Trögen oder verschlossenen Beuteln
gelagert?
Sind die Lagerbereiche sichtlich frei von Vögeln und Nagern?
Werden verstreute Futtermittel und Rückstände aufgenommen und entsorgt?
Werden Silos, Förderschnecken, Schüttgutbehälter und Kettenfütterungen regelmäßig gereinigt?
1.8
WASSER
Stammt das Trinkwasser aus der kommunalen Wasserversorgung oder aus einer anderen Quelle,
deren bakteriologische Qualität regelmäßig geprüft wird?
Ist das Wasserversorgungssystem geschlossen und erfolgt ein Hygienemanagement?
Wurde ein Durchlaufreinigungsprogramm für das Wassersystem umgesetzt?
Werden Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt?
25
26
1.9
VERSORGUNG UND ENTSORGUNG VON EINSTREU
Stammt die Einstreu von einer zuverlässigen, kontaminationsfreien Quelle?
Wird die Einstreu auf Paletten gelagert und ist sie mit sauberen, wasserdichten und vogel/ungeziefersicheren Schutzeinrichtungen abgedeckt?
Werden beschädigte Ballen ordnungsgemäß entsorgt?
Wird gebrauchte Einstreu ordnungsgemäß entfernt und entsorgt?
1.10
TIERMEDIZINISCHE ERZEUGNISSE
Sind die verwendeten Futtermittelzusätze und Tierarzneimittel nach einzelstaatlichem oder nach
EU-Recht zulässig?
Wird die Verwendung von Tierarzneimitteln im Arzneimittelbuch dokumentiert?
Sind Tierarzneimittel unzugänglich für Tiere und Unbefugte gelagert?
Werden Behälter, Verpackungsmaterial usw. ordnungsgemäß entsorgt?
1.11
AUFZEICHNUNGEN
Die folgenden Aufzeichnungen sollen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden:
Erfassung von Besuchen
Aufzeichnungen zu tierärztlichen Behandlungen und Verschreibungen
Herkunftsnachweis der Junghennen
Ergebnisse der Kontrollen auf Salmonella spp. bei Jung- und Legehennen nach einem Tag, zwei
Wochen vor dem Transport zur Legeanlage und mindestens alle 15 Wochen während der
Legeperiode
Herkunftsnachweis von Futtermitteln/Rohstoffen
Ergebnisse der Kontrolle von Futtermitteln/Rohstoffen
Aufzeichnungen zur Wartung des Wasserdesinfektionssystems (Chlorung) und/oder der
Qualitätskontrolle gemäß dem festgelegten Plan
Nachweise der Wirksamkeit des Desinfektionsplans
Nachweise der Wirksamkeit des Plans zur Insektenbekämpfung
Nachweise der Wirksamkeit des Plans zur Nagerbekämpfung
Aufstellung der produzierten und an Verpackungsstellen ausgelieferten Eier, die für den
menschlichen Verzehr, die Lebensmittel- und Nichtlebensmittelindustrien vorgesehen sind
(alternativ kann der Nachweis auch durch abgelegte Rechnungen und Lieferscheine erfolgen)
Dokumentation der Sterblichkeit
27
1.12
REGELMÄSSIGE AUFGABEN IN HYGIENE UND TIERHALTUNG
Gibt es einen Betriebsplan, der eine Prüfliste regelmäßig durchzuführender Hygiene- und
Tierhaltungsaufgaben enthält?
Überprüft die Betriebsleitung die Schulung der Mitarbeiter und die Einhaltung des Hygiene- und
Schädlingsbekämpfungsplans regelmäßig?
2
VERWALTUNG
2.1
BETRIEBSANGEHÖRIGE UND BESUCHER
Gibt es ein Biosicherheits-Sperrsystem oder eine Fußschwelle am Eingang des/der
Geflügelstalls/ställe, d.h. gibt es eine klare physische Trennung zwischen sauberem und
verschmutzten Bereich?
Sind alle Mitarbeiter in den Bereichen Biosicherheit und Hygienemaßnahmen geschult?
Werden für Betriebsangehörige und Besucher saubere Schutzkleidung und (Über-)Schuhe
bereitgestellt, die ausschließlich auf dem betreffenden Betriebsgelände eingesetzt werden?
Werden Fußbäder mit zugelassenen und wirksamen Desinfektionsmitteln verwendet?
Sind die Handwascheinrichtungen und Toiletten auf dem Betriebsgelände mit Becken, Seife
und/oder Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zum Abtrocknen ausgestattet?
Waschen und/oder desinfizieren und trocknen sich alle Betriebsangehörigen und Besucher vor
dem Betreten und nach dem Verlassen der Geflügelställe die Hände?
Gibt es ein Gästebuch für Besucher, in dem Datum, Zeitpunkt der Ankunft und Abfahrt, Name,
Unternehmensname, Zweck und Datum des letzten Kontakts mit Geflügel vermerkt sind?
Wird für die Fahrzeuge von Besuchern eine Sprühdesinfektion eingesetzt?
Gibt es für das bei der Lagerung und Entsorgung toter Vögel verwendete Arbeitsgerät einen
schriftlich dokumentierten Hygieneplan?
2.2
BESTANDSBETREUUNG
Gibt es andere Geflügeltiere auf dem Betriebsgelände?
Werden Eintagsküken von Zuchtbeständen und Brütereien bezogen, die den einschlägigen
Rechtsvorschriften zur Überwachung von Salmonella und anderen Geflügelkrankheiten
entsprechen?
Wird der Betrieb nach dem Prinzip „Alles rein – alles raus“ geführt?
Werden die Bestände täglich kontrolliert?
Werden tote und gekeulte Vögel entfernt und in einem geschlossenen, auslauf- und
schädlingssicheren Behälter gelagert?
Werden Kadaver gemäß Verordnung EG 1774/2002 und nationalstaatlichem Recht entsorgt?
Werden die Lagerräume/-einrichtungen für tote Vögel regelmäßig gründlich gereinigt und
desinfiziert?
28
Werden Hände und Arbeitsgerät nach dem Umgang mit toten Vögeln desinfiziert?
Ist Fahrzeugen, die zum Abtransport toter Vögel verwendet werden, das Einfahren auf das
Betriebsgelände untersagt?
2.3
UMGANG MIT EIERN
Werden Eierbänder, Bandbürsten und andere Fördereinrichtungen für Eier regelmäßig gereinigt?
Sind die Schachteln frei von Kot, zerbrochenen Eiern und Federn?
Werden die Eier so häufig als möglich gesammelt und in einen kühlen Lagerraum gebracht?
Werden verschmutzte, rissige oder zerbrochene Eier möglichst frühzeitig aus dem Sammelsystem
entfernt und separat behandelt?
Werden Eier, die von einem Bestand produziert wurden, der positiv auf Salmonella-Serotypen
getestet wurde (oder im entsprechenden Verdacht steht), für die Beschränkungen bestehen, die ein
Inverkehrbringen als Konsumeier untersagen, einer Wärmebehandlung zugeführt?
3
REINIGUNG UND DESINFEKTION
3.1
VORAUSPLANUNG
Gibt es einen Plan zur Ausstallung, Wiederbelegung und Organisation von Reinigung und
Desinfektion?
Wurde eine Liste mit Objekten aufgestellt, die instand gehalten, repariert oder ersetzt werden
müssen?
Wurde ein Plan zur Bekämpfung von Nagern, Gliederfüßlern und Wildvögeln vorbereitet?
Wurde ein Plan zur Wartung der Desinfektionsfußbäder und Biosicherheits-Sperrsysteme erstellt?
3.2
ENTFERNUNG DER BETRIEBSANLAGEN, TROCKENREINIGUNG
Werden alle toten Vögel, Abfall und überschüssiges Futtermittel vom Betriebsgelände entfernt?
Werden die Gebäude unmittelbar nach dem Abtransport der Vögel einer Schädlingsbekämpfung
unterzogen?
3.3
BENUTZTE EINSTREU/DUNG
Wird die gesamte Einstreu ordnungsgemäß entsorgt?
Werden Fahrzeuge und Ausrüstungen, nachdem sie zur Entfernung von Einstreu verwendet
wurden, gereinigt und desinfiziert?
3.4
WASSERSYSTEM
29
Sind Wasserleitungen, Ausgleichsbehälter und umgebende Plattformen, Querträger usw. gründlich
gereinigt und desinfiziert?
Wurde das Wassersystem keimfrei gemacht?
3.5
NASSREINIGUNG
Wurden alle Oberflächen, Einlässe, Näpfe und andere Ausrüstungen desinfiziert, auch in den
Nebengebäuden?
30
3.6
DESINFEKTION
Wurden alle Oberflächen gründlich und bis zum Sättigungspunkt mit Desinfektionsmittel
eingesprüht?
Wurden Nebenräume und Außenbereiche um Türen und Lüftungskanäle herum ebenfalls
desinfiziert?
Umfasst die Desinfektion auch das Fütterungssystem?
Werden ausschließlich zugelassene Desinfektionsmittel in der vom Hersteller vorgeschriebenen
Konzentration verwendet?
Werden desinfizierte Betriebsanlagen vor der Desinfizierung des Stalls in einem sauberen Stall
untergestellt?
Wurde eine vollständige Benetzung mit Desinfektionsmittel erzielt?
Werden die Desinfektionsmittel entsprechend der Vorschriften angewendet (Oberflächen, First,
Wände)?
Werden die Türen nach der Desinfektion geschlossen und Schwellen an den Eingängen
aufgestellt?
Werden bei Feststellung eines Problems nach der Desinfektion Insektizide eingesetzt?
Werden Ungeziefer, Fliegen und andere Gliederfüßler angemessen bekämpft?
3.7
MONTAGE UND KONTROLLE VON BETRIEBSANLAGEN
Bleiben Fütterungen und Tränken leer, bis die Desinfektion abgeschlossen ist?
3.8
MIKROBIOLOGISCHE ÜBERWACHUNG VON REINIGUNG UND DESINFEKTION
Werden auf dem Betriebsgelände nach Reinigung und Desinfektion ordnungsgemäß Stichproben
entnommen?
3.9
BESONDERE MASSNAHMEN NACH FESTSTELLUNG VON SALMONELLA-BEFALL
Wird das Betriebsgelände nach Ausstallung eines Bestands mit Salmonella-Befall gründlich gereinigt
und desinfiziert?
Wird die Wirksamkeit der Reinigung und Desinfektion bakteriologisch geprüft?
Wurde die Infektionsquelle identifiziert?
II
AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN
1
EINFANGEN UND VERLADEN DER HENNEN
Ist der Verladebereich sauber und ordentlich und erfolgt ein Hygienemanagement?
31
Werden verunreinigte und saubere Ausrüstungen getrennt voneinander gehalten, um eine KreuzKontamination zu vermeiden?
Wurden Mitarbeiter, die Geflügel fangen und verladen, gründlich geschult und entsprechende
Nachweise aufbewahrt?
Werden alle Fahrzeuge, Transportkisten und anderes verwendetes Arbeitsgerät gründlich gereinigt
und desinfiziert, bevor sie auf das Betriebsgelände gelangen?
Steht genug Desinfektionsmittel zur Verfügung?
Desinfizieren sich vor dem Einfangen und Verladen die beteiligten Mitarbeiter die Hände?
Ist sichergestellt, dass eine Kontamination anderer Tiere in besetzten Ställen auf benachbartem
Gebiet während der Reinigung ausgeschlossen ist?
Werden saubere Kleidung und andere Maßnahmen zur Biosicherheit (2.1) beachtet?
Wurde der Futtermittelvorrat aufgebraucht?
Wurden Restfuttermittelvorräte entfernt und auf eine Weise gelagert, die eine Kontamination
ausschließt?
Wurden Ausrüstungen, die zum Einsammeln und Verladen verwendet werden, gründlich gereinigt
und desinfiziert, bevor sie das Betriebsgelände verlassen?
2
TRANSPORT DER HENNEN
2.1
HYGIENE WÄHREND DES TRANSPORTS
Wird das Geflügel von einem genehmigten/lizenzierten Transportunternehmen transportiert?
Werden alle Transportkisten und Behälter vor dem Einfangen und Verladen gereinigt und
desinfiziert?
Haben die Fahrzeugführer grundlegende Informationen zur Körperhygiene erhalten, und wurden
sie auf die Wichtigkeit einer Reduzierung der Infektionsausbreitung z. B. über die Hände
hingewiesen?
2.2
FAHRZEUGE
Werden Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert, bevor sie erneut für den Transport von Vieh
eingesetzt werden?
Anhang 2
KONTROLLE DER VERFAHREN ZUR
STICHPROBENENTNAHME FÜR SALMONELLA
Wurde das Verfahren zur Stichprobenentnahme auf die Risikosituation im Betrieb zugeschnitten?
Werden nationalstaatliche und EU-Regeln für das Auftreten von Salmonella beachtet?
Werden Stichproben mit sterilen Kunststoffbechern oder -beuteln mit Luftraum gesammelt?
32
Werden gesammelte Stichproben kühl gehalten, innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme
zum Labor befördert und dort möglichst bald nach der Ankunft getestet?
STICHPROBENENTNAHME BEI EINTAGSKÜKEN (OBLIGATORISCH)
Werden Stichproben aller Eintagsküken genommen, die von der Brüterei ausgeliefert werden?
STICHPROBENENTNAHME WÄHREND DER AUFZUCHTSPERIODE
Werden Stichproben der Vögel zwei Wochen vor dem Transport zum Legestall (bzw. vor Beginn
der Legeperiode) genommen?
ÜBERWACHUNG WÄHREND DER LEGEPERIODE
Werden alle 15 Wochen Stichproben der Vögel genommen, beginnend ab der 22.-26.
Lebenswoche?
33
EUWEP
Second Floor
89 Commissioner Street
LONDON EC1M 6HR
UK
Tel.: 00 44 20 7608 3760
Fax: 00 44 20 7608 3860
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