03454000-0001-0002; ;YSicAG-zfBCWWxfL5cSHIeFx https%253A%252F%252Fpdf.form-solutions.net%252Fservlet%252Fde.formsolutions.FillServlet%253Fsid%253DvDNAQ5jrcCfVgRqk5q8Qk9gVdtZVZzz%2526k%253Dp.pdf ZGlyZWt0c3RhcnQ9MSZ0ZW1wbGF0ZT1LRjM5MDA1NyZzaWQ9dkROQVE1anJjQ2ZWZ1JxazVxOFFr%0D%0AOWdWZHRaVlp6eiZzYXZlPTEmcGFyYW0xPTAzNDU0MDAwLTAwMDEtMDAwMiZxdWVyeT0xJnJlc2V0%0D%0APTEmbT1mLnBkZiZrPXAucGRmJnByaW50PTEmZmlsZVVybD1odHRwcyUyNTNBJTI1MkYlMjUyRnBk% VORWORT COPA-COGECA und EUWEP1 geben hiermit einen freiwillig zu verwendenden Gemeinschaftsleitfaden für gute Hygienepraxis bei Junghennenund Legehennenherden heraus, der Artikel 9 der Verordnung (EG) 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Hygiene von Lebensmitteln entspricht. Mit diesem Dokument richten wir uns hauptsächlich an Geflügelzüchter und Unternehmer mit Legehennenbeständen und wollen damit zum Erfolg der EG-Verordnung 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kontrolle von Salmonella und anderen über Lebensmittel vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) übertragbaren Infektionskrankheiten beitragen. Eier sind ursprüngliche Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Hygiene von Lebensmitteln. Alle Vorschriften des einschlägigen EG-Hygienerechts, insbesondere Verordnung (EG) Nr. 852/2004, sind entsprechend berücksichtigt. Die vorliegende praktische Anleitung ergänzt andere Verhaltensregeln, die in den Mitgliedstaaten gültig sind, außerdem die vom OIE schriftlich fixierten Empfehlungen. Er ist als allgemeiner Leitfaden für zweckmäßige Standards gedacht und soll keine strikteren einzelstaatlichen Vorschriften zur Kontrolle von Salmonella ersetzen. 1 COPA-COGECA ist der Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen und der Allgemeine Ausschuss des ländlichen Genossenschaftswesens der Europäischen Union (EU) www.copa-cogeca.eu; EUWEP ist die Europäischen Union des Großhandels mit Eiern, Eiprodukten, Geflügel und Wild http://www.euwep.info. II EUWEP EUWEP European Union Europäische Union des Großhandels mit Eiern, of wholesale with eggs, Eiprodukten, Geflügel und Wild eggs products, poultry and game Community guide for good hygiene practices in Gemeinschaftsleitfaden für bewährte Praktiken für pullet rearing and egg laying flocks Junghennen- und Legehennenbestände european farmers Europäische Landwirte european agri-cooperatives Europäische landwirtschaftliche Genossenschaften III INHALT EINLEITUNG 1 I. IM BETRIEB 3 1. MASSNAHMEN ZUM RISIKOMANAGEMENT 3 1.1. Standort 3 1.2. Das Betriebsgelände 3 1.3. Die Gebäude 3 1.4. Gerätschaften 3 1.5. Abwehr von Ungeziefer, Wildtieren und Insekten 4 1.6. Haustiere auf dem Betriebsgelände 4 1.7. Futtermittel 4 1.8. Wasser 5 1.9. Einstreuzuführung (nur bei käfiglosen Systemen) 5 1.10. Tierarzneimittel 5 1.11. Protokolle/Aufzeichnungspflicht 6 1.12. Routinemäßig durchzuführende Hygiene- und Tierhaltungsaufgaben 6 2. 3. BETRIEBSLEITUNG 6 2.1. Betriebsangehörige und Besucher 6 2.2. Bestandsbetreuung 7 2.3. Umgang mit Eiern 8 REINIGUNG UND DESINFEKTION 9 3.1. Vorplanung 9 3.2. Entfernung von Ausrüstung und Trockenreinigung 10 3.3. Verschmutzte Streu/Dung 10 3.4. Wassersystem 10 3.5. Nassreinigung 11 3.6. Desinfektion 11 3.7. Montage und Kontrolle der Ausrüstung 12 3.8. Mikrobiologische Prüfung von Reinigung und Desinfektion 13 3.9. Besondere Maßnahmen nach Feststellung von Salmonella 13 II. AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN 15 IV 1. EINFANGEN UND VERLADEN DER HENNEN 15 2. TRANSPORT DER HENNEN 15 2.1. Hygiene während des Transports 15 2.2. Fahrzeuge 15 ANHÄNGE ANHANG 1: 17 a. Protokolle 17 b. Gästebuch (Beispiel) 17 c. Tierärztliches Behandlungsbuch (Beispiel) 17 ANHANG 2: Prüfung auf Salmonella, Verfahren zur Stichprobenentnahme 18 ANHANG 3: Salmonella-Bekämpfung: Eine Übersicht 19 Prüfliste zur Vorbereitung eines detaillierten Plans zur Reinigung und Desinfektion von Legehennen- oder Junghennenaufzuchts-Einheiten bei der Ausstallung ANHANG 5: Prüfliste für gute Hygienepraxis bei Junghennen- und Legehennenbeständen 22 ANHANG 4: 24 V EINLEITUNG Zweck Durch die EG-Verordnung Nr. 2160/2003 soll die Verbreitung aller Salmonella-Serotypen eingedämmt werden, die die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Sie gilt für alle HausgeflügelPopulationen (Gallus gallus) in Betrieben innerhalb der EU, die für den menschlichen Verzehr bestimmte Eier produzieren. Dieser Gemeinschaftsleitfaden soll die Besitzer von Junghennen- und Legehennenbeständen dabei unterstützen, die Einschleppung, Ausbreitung und Fortdauer von Krankheiten zu verhindern und Belastungen zu vorzubeugen, die einen unbedenklichen Verzehr der Eier beeinträchtigen könnten. Die Anwendung des Leitfadens ist zwar freiwillig, er hilft Besitzern von Junghennen- und Legehennenbeständen jedoch dabei, die in der Verordnung zum Ausdruck kommenden rechtlichen Vorschriften zu verstehen und einzuhalten. Wir empfehlen den Besitzern von Junghennen- und kommerziellen Legehennenbeständen deswegen eindringlich, diesen Gemeinschaftsleitfaden in ihre normale Betriebsführungspraxis einzubinden. Sofern Mitgliedsstaaten und/oder Unternehmer später höhere Standards umsetzen und diese anwenden, sollte der vorliegende Gemeinschaftsleitfaden keinesfalls dazu benutzt werden, das Niveau dieser Standards zu senken. Geltungsbereich In diesem Leitfaden werden die Produktion und das Sammeln der Eier behandelt, nicht jedoch Vorgänge beim Verpacken der Eier. Ferner bezeichnet „Bestand“ sämtliches Geflügel im gleichen Gesundheitszustand, das im selben Stallraum oder Auslauf gehalten wird und damit eine epidemiologische Einheit bildet. Bei Geflügelhäusern sind darunter gemäß Artikel 2 der Verordnung 2160/2003 alle Vögel zu verstehen, die sich im selben Luftraum aufhalten. Außerdem wurde berücksichtigt, dass die meisten Junghennen in kontrollierter Stallumgebung aufgezogen bzw. die meisten Eier dort produziert werden. Das heißt, nicht alle Abschnitte dieses Gemeinschaftsleitfadens betreffen die Freilandhaltung oder kleine Tierbestände. Trotzdem sind viele der Grundprinzipien anwendbar und sollten weitestmöglich befolgt werden. Besprechen Sie deshalb diesen Leitfaden mit Ihrem Tierarzt und überlegen Sie, wie er am besten in Ihrem Betrieb umgesetzt werden kann. Berücksichtigen Sie dabei die Besonderheiten von Lage, Tierhaltung und Verwaltung Ihres Betriebs. 1 Unsere Gemeinschaftsleitfäden werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. 2 I. IM BETRIEB 1. MASSNAHMEN RISIKOMANAGEMENT 1.1. ZUM Standort Neue Geflügelfarmen werden im Idealfall getrennt von anderen Tierhaltungsbetrieben und möglichen Verunreinigungsquellen, wie z. B. Kläranlagen und Deponien, errichtet. Betriebe, die sich in der Nähe solcher Einrichtungen befinden, müssen ein noch höheres Maß an Schutz gegen die Einschleppung von Schadstoffen sicherstellen. 1.2 Das Betriebsgelände Untergrund befinden. Auf dem Gelände sind Straßen mit einer festen, einfach zu reinigenden Oberfläche besonders vorteilhaft. Wenn die Straßen von Verunreinigungen durch Kot freigehalten werden, kann eine Kontamination von Fahrzeugen vermieden werden. In jedem Fall ist es wichtig, das Betriebsgelände sauber und ordentlich zu halten, damit keine Nagetiere, Wildvögel und Fliegen angezogen werden. Deshalb ist es besser, Materialien wie Futtermittelsäcke, Einstreu und bewegliche Ausrüstungsgegenstände nicht außerhalb der Stallgebäude zu lagern. Ein Plan des Betriebsgeländes sollte vorliegen. Gute Biosicherheit2 ist eine extrem wichtige Voraussetzung dafür, dass das Eindringen einer Vielzahl von Mikroorganismen in Geflügelfarmen verhindert werden kann. Es ist sehr empfehlenswert, Betriebsgelände, Gebäude und die Betriebsführungspraktiken so zu konzipieren, dass eine gute Biosicherheit erreichbar ist. Zu diesem Zweck ist der äußere Umkreis des Betriebsgeländes eindeutig zu kennzeichnen und, falls möglich, abzuzäunen. Der Zutritt zum Betriebsgelände darf nur über spezielle Zugänge erfolgen, und es muss möglich sein, von außen auf sich aufmerksam zu machen, ohne das Betriebsgelände zu betreten. Parkmöglichkeiten für Betriebsangehörige und Besucher sollten sich möglichst in unmittelbarer Umgebung des festgelegten Zugangs auf festem 2 Der Begriff „Biosicherheit“ umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Einschleppung oder Verbreitung von Krankheiten in einen Bestand zu verhindern. 1.3 Die Gebäude Vorzugsweise ist der die Gebäude umgebende Boden befestigt/gekiest und derart, dass die Bildung von Wasserpfützen vermieden wird und Nagetiere nicht angezogen werden. Außerdem sollten diese Bereiche frei von Bewuchs bleiben. Beim Bau der Gebäude ist dauerhaftes Material, das sich einfach und gründlich reinigen und desinfizieren lässt, zu bevorzugen. Die Gebäude sind soweit instand zu halten, dass Wildvögel und Ungeziefer nicht eindringen können. Darüber hinaus sollten Gebäude so wenige Zugänge wie möglich haben, die ge- und verschlossen gehalten werden müssen, um den Zutritt von Unbefugten zu verhindern. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Geflügelstalls muss es eine Möglichkeit geben zum Waschen oder Desinfizieren und zum 2 Abtrocknen der Hände sowie zum An- und Ausziehen von Arbeitskleidung und Stiefeln. Nebengebäude wie beispielsweise Lagerräume, Ruheräume, Toiletten usw. sollten nach ähnlichen Standards gebaut sein und instand gehalten werden wie die Geflügelställe. 1.4 Gerätschaften Auf dem Betriebsgelände verwendete Gerätschaften sollten unbedingt aus stabilem Material gefertigt sein und sich einfach und gründlich reinigen und desinfizieren lassen. Am besten ist es, Arbeitsgeräte nicht an verschiedenen Standorten einzusetzen. Alle Ausrüstungen, die an mehreren Standorten in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, sind unbedingt gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, bevor sie zu einem anderen Standort befördert werden. Nur in einem guten Wartungszustand kann das im Stall verwendete Lüftungssystem die Bildung von Staub in der Luft sowie auf Oberflächen und Geräten auf ein Mindestmaß reduzieren. Auch die Fütter- und Eiersammelsysteme müssen gut gewartet sein, um das Verschütten von Futtermittel und das Zerbrechen von Eiern auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 3 1.5. Abwehr von Ungeziefer, Wildtieren und Insekten Alle Gebäude sind gegen das Eindringen von Wildvögeln, Nagern, Getreideschimmelkäfern und Ungeziefer zu schützen. In unmittelbarer Umgebung können diese Schädlinge abgeschreckt werden durch generelle Sauberkeit, Beseitigen von Bewuchs und anderen Aufsitzmöglichkeiten sowie durch unmittelbares Entfernen von verschütteten Futtermitteln. Durch Sauberhalten des Anwesens können Nager daran gehindert werden, sich einzunisten. Die Schädlingsbekämpfung im Gebäudeinnern, im Außenbereich der Gebäude sowie im äußeren Umkreis des Betriebsgeländes erfordert einen detaillierten Plan. Auf jeden Fall brauchen Sie für die Schädlingsbekämpfung einen passend geschulten Mitarbeiter mit Kenntnissen zu Pestiziden und ihrem Einsatz. Außerdem ist für Ihren Betrieb ein genauer Plan zur Schädlingsbekämpfung aufzustellen und die entsprechenden Aufzeichnungsvorschriften beim Einsatz von Pestiziden sind einzuhalten. Ein Schädlingsbekämpfungsprogramm wirkt nur, wenn es sorgfältig überwacht und sowohl bei Anzeichen von Nagerbefall als auch bei leerstehenden Ställen intensiviert wird. Wir empfehlen Ihnen, aktiv Fallen für Nager aufzustellen und rote Spinnmilben und Fliegenlarven zu zählen. Es ist wichtig, dass Sie alle Überwachungs- und Abwehrmaßnahmen regelmäßig überprüfen, um ihre Wirksamkeit beurteilen zu können. Wenn Ihre Kontrollmaßnahmen nicht wirken, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Experten einzuholen. 1.6. Haustiere auf dem Betriebsgelände Haustiere und andere Tiere einschließlich Großvieh sind grundsätzlich von den Geflügelställen und Dienstgebäuden fernzuhalten. Zwar ist auf Freilandbetriebsgeländen ein gemeinsames Beweiden mit anderem Nutzvieh möglich. Da dies jedoch das Risiko einer Salmonella-Infektion erhöht, sind geeignete Maßnahmen nötig, um dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das gilt insbesondere im Falle eines gemeinsamen Weidens mit Rindern. Denn diese können manchmal Salmonella Typhimurium in sich tragen, ohne klinische Symptome zu zeigen. Das gemeinsame Beweiden sollte auch dann unterlassen werden, wenn Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium in einem Legehennenbestand festgestellt wurde. Denn die Tiere, die gemeinsam weiden, stellen ein Risiko für nachfolgende Bestände oder andere Betriebsstätten dar, an die die mitweidenden Tiere verlegt werden. In einigen Mitgliedstaaten ist das gemeinsame Beweiden gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008, Anhang II.1.b, grundsätzlich nicht zulässig. Das Eindringen von Hunden, Katzen und anderen Tieren in Geflügelstallungen (einschließlich Futtermittelund Ausrüstungslager) ist zu jeder Zeit zu unterbinden. 1.7. Futtermittel Fertigfuttermittel oder Zutaten einschließlich solcher für hausgemachtes Futter müssen bei Mühlen oder Lieferanten erworben werden, die gemäß den rechtlichen Vorschriften/einschlägigen Verfahrensvorschriften zur Bekämpfung von Salmonella tätig sind und auf Anfrage die Ergebnisse der Salmonella-Überwachung vorweisen können. Der für den Bestand zuständige Tierarzt kann unter Umständen hinzugezogen werden, um bei der Auswertung dieser Berichte zu helfen. Fertigfuttermittel sollten möglichst in Fahrzeugen angeliefert werden, die nur für diesen Zweck bestimmt sind, und nicht mit Einzelbestandteilen oder anderen Futtermitteln rückgeladen werden. Das Rückladen von Rohstoffen sollte auf der Basis der Risikokategorie der betreffenden Rohstoffe erfolgen. Durch verarbeitete Futtermittel darf kein Risiko für nachfolgende Ladungen entstehen. Für alle Fahrzeuge muss ein dokumentiertes Hygieneprogramm vorhanden 4 sein. Proben aller Futtermittellieferungen sollten zwölf Wochen lang aufbewahrt werden. Der Transport von Futtermitteln von einem Betrieb zum anderen kann mit einem erhöhten Seuchenrisiko verbunden sein. Futtermittel im Betrieb sind in geschlossenen Silos, Schüttgutbehältern oder verschlossenen Säcken gut zu lagern. Lagerbereiche, Schüttgutbehälter usw. sind vor Vögeln und Nagern zu schützen. Sehr wichtig ist es, verschüttetes Futtermittel umgehend zu entfernen, damit Ungeziefer und Wildvögel nicht angezogen werden. Verschüttetes Futtermittel und Rückstände von Futtermittelförderschnecken, Schüttgutbehältern usw. dürfen keinesfalls gelagert und für einen Nachfolgebestand verwendet oder zu anderen Betrieben befördert werden. Sämtliche Ausrüstungen müssen sorgfältig gewartet werden, und es ist darauf zu achten, Silos, Förderschnecken, Schüttgutbehälter und Kettenfütterungen regelmäßig zu reinigen. Futtermittelsilos dürfen nicht befüllt werden, solange sie nach der Reinigung noch feucht sind; eine Trockenreinigung ohne Betreten der Silos ist häufig vorzuziehen. Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei der Reinigung von Silos sind genauestens zu beachten, da hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko gegeben ist. 1.8. Wasser Wasser muss entweder der kommunalen Wasserversorgung oder einer anderen Quelle entnommen werden, deren bakteriologische Qualität regelmäßig überprüft wird. Gegebenenfalls ist das Wasser entsprechend aufzubereiten. Das Wasserversorgungssystem einschließlich eventuell vorhandener Ausgleichsbehälter muss geschlossen sein und gesundheitlich überwacht werden um Belastungen vorzubeugen. Eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. ist regelmäßig Außerdem empfiehlt es Durchflussreinigungsprogramm Wassersystem einzusetzen. sich, für ein das Auf Freilandbetriebsgeländen darf kein Zugang zu fließenden Gewässern und Oberflächenwasser bestehen. 1.9. Einstreuzuführung (nur bei käfiglosen Systemen) Zur Versorgung des Geflügels kann eine Vielzahl unterschiedlicher Einstreuarten verwendet werden. Die Einstreu muss jedoch frei von Verunreinigungen durch Vieh, Wildvögel und Nager sein. Zur Reduzierung des Risikos eines Bakterienbefalls kann neue Einstreu mit speziellen organischen Erzeugnissen, Säuremischungen/Säureprodukten oder anderen antibakteriellen Erzeugnissen wie Formaldehyd oder bestimmten Desinfektionsmitteln behandelt werden. Antibakterielle Substanzen dürfen dann nicht auf Einstreu und andere Flächen angewendet werden, wenn von diesen innerhalb der nächsten 48 Stunden Stichproben auf Salmonella mithilfe von Tupfern entnommen werden sollen. Einstreu muss mit Fahrzeugen befördert werden, die vor der Beladung mit der Einstreu gereinigt und desinfiziert wurden. Bei Lagerung unter freiem Himmel auf Paletten oder in loser Schüttung muss Einstreu stets mit Schutzeinrichtungen abgedeckt werden, die sauber, wasserdicht sowie sicher vor Vögeln und Ungeziefer sind. Beschädigte Ballen sollten auf keinen Fall verwendet werden. Einstreu und ähnliche Produkte, die unter Dach gelagert werden, sind vor Nagern und anderen Schädlingen zu schützen. 1.10 Tierarzneimittel Zulässig sind ausschließlich Futtermittelzusätze und ärztliche Behandlungen, die nach einzelstaatlichem oder EU-Recht zugelassen wurden. Die Verwendung muss mit den Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts oder 5 ggf. mit der ärztlichen Verschreibung vollständig in Einklang stehen. Insbesondere Wartezeiten sind streng zu beachten und Mikroben hemmende Mittel dürfen nicht als direkte Methode zur Eindämmung von Salmonella eingesetzt werden – mit Ausnahme der beschränkten im EU-Recht vorgesehenen Abweichungen (d. h. wenn beispielsweise die artgerechte Haltung der Vögel beeinträchtigt würde) und auch dann nur nach erfolgter Genehmigung und unter direkter Aufsicht der zuständigen Behörde. Wenn tierärztliche Arzneimittel verabreicht werden müssen, ist ihr Einsatz im Arzneimittelbuch zu dokumentieren, das entsprechend einzelstaatlichem Recht zur Einsicht verfügbar sein muss. Tierarzneimittel müssen bei korrekter Temperatur verschlossen und unzugänglich für Tiere und Unbefugte gelagert werden. Gebrauchte Behälter, Verpackungen usw. müssen im Einklang mit einzelstaatlichem Recht entsorgt werden, wobei eine mögliche Verunreinigung von Futtermittel, Wasser, Boden usw. vermieden werden muss. 1.11 Protokolle/Aufzeichnungspflicht Die Vorgaben zur Aufzeichnungspflicht finden Sie in Anhang 1. 1.12 Routinemäßig durchzuführende Hygiene- und Tierhaltungsaufgaben Jeder Betrieb sollte seine eigenen Betriebsabläufe festschreiben, vorzugsweise in Form eines einfachen Handbuchs mit Arbeitsanweisungen, das eine Checkliste mit routinemäßig auszuführenden Gesundheitspflegeund Tierhaltungsaufgaben beinhaltet. Die Einhaltung des Hygieneund Schädlingsbekämpfungsprogramms und der Ausbildungsstand der Mitarbeiter sind durch die Betriebsleitung ständig zu überwachen. 2. Betriebsleitung 2.1 Betriebsangehörige und Besucher • Personal Alle Betriebsangehörigen sind so zu schulen, dass sie sich bewusst sind, wie wichtig es ist, vom Tier auf den Menschen übertragbaren Infektionen vorzubeugen. Zum Trainingsprogramm gehören die korrekte Gesundheitspflege einschließlich der eigenen Körperhygiene und das Anfertigen von Biosicherheitsprotokollen zum Verhindern des Ausbreitens von Infektionen auf dem Betriebsgelände. Ein Biosicherheits-Sperrsystem (Schleuse), zumindest aber ein desinfizierendes Fußbad und eine Bürste gehören unbedingt an die Eingangsstelle des Betriebsgeländes und/oder in den Bereich des Fahrzeugparkplatzes. Auch angemessene Toilettenund Wascheinrichtungen, einschließlich bakterizider Seife und/oder Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, sollten selbstverständlich sein. Allen Betriebsangehörigen und Besuchern wird vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Geflügelställe eine Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung gestellt. Unverzichtbar ist das Händewaschen nach dem Kontakt mit toten Vögeln, vor und nach den Mahlzeiten sowie nach dem Besuch der Toilette. Die Mitarbeiter müssen Arbeitsstiefel, Overalls und erforderlichenfalls Einwegplastikhandschuhe tragen, die ausschließlich für die Verwendung auf dem Betriebsgelände vorgesehen sind. Empfohlen wird ein vollständiger Wechsel des Schuhwerks oder das Tragen von Einwegüberziehschuhwerk aus Plastik über den sauberen Stiefeln sowie in jedem Stall ein Satz Schutzkleidung zum Wechseln. Separate wasserdichte Stiefel für jeden Stall, kombiniert mit Vorgaben zur gründlichen Stiefeldesinfektion sind besonders wichtig bei Bodenhaltungs- und Freilandanlagen. 6 Betriebsangehörige dürfen anderes Geflügel weder halten noch mit ihm in Berührung kommen und sollten die Arbeit mit anderen Vieharten vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sind separate Schutzkleidung, Ausrüstungen sowie Reinigung und Desinfektion beim Betreten und Verlassen des Geflügelbereichs besonders wichtig. • Das Betriebsgelände darf keine anderen Geflügelarten beherbergen, auch kein Zier- und Hausgeflügel. • • Besucher Betriebsbesuche ohne triftigen Grund sollten Sie ablehnen, da Besucher insbesondere dann, wenn sie andere Geflügel-, Schweineoder Rinderbetriebe betreten haben, potentiell Infektionen einschleppen können. Dies betrifft auch Fang- und Reinigungskolonnen und Impfärzte. Hierdurch lässt sich das Risiko einer Infektionsausbreitung auf ein Mindestmaß senken. Geflügel Zuchtbetriebe Eintagsküken müssen von Zuchtbeständen und Brütereien bezogen werden, die den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Überwachung von Salmonella und anderen Geflügelkrankheiten entsprechen. Die Ergebnisse des letzten Salmonella-Tests müssen zumindest dem nationalen Bekämpfungsprogramm entsprechend verfügbar gemacht werden. Besonders vorteilhaft ist es, Zuchtbetriebe nach dem Prinzip des „Alles rein – alles raus“ zu verwalten. Alle Besucher, die Geflügelställe betreten, müssen Einwegoveralls oder durch den Betrieb bereitgestellte, saubere und maschinenwaschbare Overalls sowie Stiefel tragen, die gereinigt und desinfiziert werden können. Auf die Besucher sind dieselben Hygienestandards anzuwenden wie auf Betriebsangehörige, z. B. Hände waschen beim Betreten oder Verlassen des Geflügelstalls. Außerdem sollten Besucher sich in ein Gästebuch eintragen3. Besucher, die aus dem Ausland kommen, dürfen den Betrieb frühestens 48 Stunden nach ihrer Ankunft im Land betreten. • Fahrzeuge Das Befahren der Geflügelfarm mit Fahrzeugen sollte auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ferner wird die Bereitstellung von Einrichtungen zur Sprühdesinfektion der Räder usw. von Fahrzeugen an der Eingangsstelle des Betriebsgeländes empfohlen. 2.2 3 Bestandsbetreuung Vorschläge für Überschriften siehe Anhang Ib. 7 Die Impfung von Junghennen gegen Salmonella wird von uns befürwortet – abhängig von der epidemiologischen Situation und der einzelstaatlichen Rechtsprechung sowie in Übereinstimmung mit der EG-Verordnung 1177/2006. Nur in einigen Mitgliedstaaten ist eine Impfung nicht zulässig. Ein Impfplan sollte ausgearbeitet und nach Beratung durch Ihren Tierarzt umgesetzt werden. Alle Impfstoffe müssen mit Sorgfalt und entsprechend der Herstellervorgaben gelagert und verwaltet werden. • Legebetriebe Betriebsleiter sollten die Bedeutung der optimalen Anwendung von Hygieneund Schädlingsbekämpfungsprozeduren verinnerlicht haben. Denn die effektive Durchführung dieser Verfahren durch Betriebsangehörige oder Unternehmen unterliegt ihrer Verantwortung. Wenn möglich, sollte der Legebetrieb nach dem Prinzip des „Alles rein – alles raus“ verwaltet werden. Dort wo Legebetriebe auf fortlaufender Basis geführt werden, sind Hygienemaßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsübertragung zwischen Ställen sowie eine wirkungsvolle Nagerund Schädlingsbekämpfung noch aufwändiger. Legebetriebe sind gut beraten, Junghennen über eine zuverlässige Quelle zu beziehen und sich zu versichern, dass die Ergebnisse des letzten Salmonella-Tests, der mindestens dem nationalen Bekämpfungsprogramm genügt, zufriedenstellend waren. • Entsorgung toter und gekeulter Vögel Bestände sind täglich zu kontrollieren. Alle toten und gekeulten Vögel müssen entfernt und entsorgt werden. Gegebenfalls ist es erforderlich, sie in geschlossenen auslaufund ungeziefersicheren Behältern zu lagern, um Ungeziefer und Wildtiere nicht anzulocken. Die Kadaver müssen gemäß dem einschlägigen EU-Recht und insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 beseitigt werden. Fahrzeuge, die für den Transport toter Vögel verwendet werden, sollten nicht auf das Betriebsgelände fahren; besser ist es, wenn sie die Kadaver an der Eingangsstelle des Betriebs oder in dessen Umgebung aufnehmen. Die Lagervorrichtungen und -räume für tote Vögel müssen vor der Anlieferung neuer Vögel vollständig gereinigt und desinfiziert werden. Nach dem Kontakt mit toten Vögeln sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren, auch verwendetes Arbeitsgerät ist zu reinigen und zu desinfizieren. Zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel verwendetes Arbeitsgerät sollte einem Hygieneprotokoll unterliegen. 2.3 Umgang mit Eiern Für das Sammeln, die Handhabung und die Lagerung von Eiern eingesetztes Arbeitsgerät muss sauber gehalten und ordnungsgemäß gewartet werden. Beim Hantieren mit Eiern dürfen Betriebsangehörige nicht rauchen, essen oder trinken. Dies ist ohnehin in Räumlichkeiten untersagt, in denen mit Eiern gearbeitet wird oder diese gelagert werden. • Eiersammelausrüstungen Eierbänder, Bandbürsten und andere Fördereinrichtungen für Eier sollten regelmäßig gereinigt werden, möglichst am Ende des jeweiligen Arbeitstages. Verwendete Desinfektionsmittel sollten auf den Bereich Lebensmittelerzeugung abgestimmt sein (z.B. ein chlor- oder peroxydbasiertes Erzeugnis in geeigneter Konzentration). Die Eierbänder sind an den Enden mit Bürsten zu versehen, die bei laufendem Band Staub entfernen. Unterhalb der Bürsten sind Schalen zur Aufnahme des Staubs anzubringen, damit dieser für die Entsorgung gesammelt werden kann. 8 Eierförderbänder, die zwischen Ställen oder von den Ställen zur Verpackungsabteilung verlaufen, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Material, das von den Förderbändern fällt, muss mit Sauger oder Besen aufgenommen und entsorgt werden. Eierschachteln aus Karton oder Plastikschachteln müssen optisch sauber und frei von Kot, Eierschalen und Federn sein. Verschmutzte Eierschachteln aus Karton sind zu entsorgen. Alle Eierschachteln müssen in einem sauberen und trockenen Umfeld gelagert werden, das frei von Schmutz und Staub, Wildvögeln, Nagern und nennenswerten Gliederfüßlerpopulationen ist. • Sammeln und Behandeln von Eiern Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion der Hände von Betriebsangehörigen, die Eier sammeln, sollten leicht zugänglich sein und sauber gehalten werden. Betriebsangehörige müssen ihre Hände vor und nach dem Kontakt mit Eiern waschen bzw. desinfizieren und abtrocknen. Im Falle des manuellen Eiersammelns müssen die Mitarbeiter besonders auf die Hygiene ihrer Hände achten. Die Eier sollten möglichst häufig gesammelt und bald danach in einen kühlen, möglichst temperaturregulierten Lagerraum befördert werden. Wenn möglich, sollten die Eier in neuen Eierschachteln oder desinfizierten Plastikschachteln statt in wiederverwerteten Eierkartons verpackt werden. Verschmutzte, rissige oder zerbrochene Eier sind möglichst frühzeitig aus dem Sammelsystem zu entfernen und separat als Stücke mit höherem Risiko zu behandeln. Es ist von Vorteil, als minderwertig eingestufte Eier möglichst erst nach jenen Eiern, die als beste Qualität eingestuft wurden, zu sammeln und weiterzuverarbeiten. Diese Einteilung hat so rasch wie möglich zu erfolgen, damit die Eier ihrer korrekten Bestimmung zugeführt werden. • Eier aus Beständen mit Salmonellenbefall und nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Eier Eier, die in einem Bestand produziert wurden, der positiv auf Salmonella-Serotypen getestet wurde oder bei dem der entsprechende Verdacht besteht, sind von der Verwendung als Konsumeier ausgeschlossen. Sie müssen als Klasse-B-Eier gekennzeichnet und an eine Einrichtung ausgeliefert werden, die die Eier gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Wärmebehandlung verarbeitet. Solche Eier dürfen erst dann in die Eierpackstellen gelangen, wenn die zuständige Behörde den Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Kreuz-Kontamination ergriffen wurden, zugestimmt hat. Zerbrochene Eier, Eier mit Rückständen und/oder Schadstoffwerten oberhalb der zulässigen Grenzwerte sowie Eier, die während der Wartezeit nach einer tierärztlichen Behandlung gelegt wurden, müssen separat gesammelt und der Entsorgung zugeführt werden. 3. REINIGUNG UND DESINFEKTION4 3.1 Vorplanung Bei Planungen für Ausstallung und Neubelegung und beim Organisieren von Reinigung und Desinfektion sollten möglichst lange Leerstandszeit vorgesehen werden. Wichtige Planungspunkte sind die rechtzeitige Vorbestellung von Vertragsarbeitern und die Bereitstellung von Mindestmengen bei Futtermitteln und anderen Mitteln, die nach der Ausstallung vorhanden sein sollten. Es ist eine Liste aller Gegenstände aufzustellen, die gewartet, repariert oder ausgetauscht werden können, wenn die Ställe leer sind. Alle Reparaturarbeiten, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit verborgene Einstreu oder Staub aufgewirbelt wird, sollten möglichst vor der 4 Eine Prüfliste zum Vorgehen bei Reinigung und Desinfektion finden Sie in Anhang 4. 9 Nassreinigung, in jedem Fall aber vor dem Desinfizieren abgeschlossen werden. Sollte dies nicht machbar sein, dann ist der bearbeitete Bereich zu reinigen und erneut zu desinfizieren. Die Abwehr von Nagern, Gliederfüßlern und Wildvögeln muss Teil des Arbeitsalltages sein. Bei Nagerbefall ist während der Ausstallung ein umfassender Einsatz von Ködern und Fallen erforderlich, damit diese sich nicht im Umgebungsbereich verbreiten und nach der Neubelegung wieder in die Ställe eindringen. Sind Desinfektionsfußbäder oder ein Biosicherheits-Sperrsystem vorhanden, so sind diese an den Eingängen der Ställe während der gesamten Reinigungs- und Desinfektionsprozedur beizubehalten. Unmittelbar nach Abschluss der Nassreinigung ist das Aufstellen saubere Fußbäder sehr wichtig. 3.2. Entfernung von Ausrüstung Trockenreinigung und Tote Vögel, Abfall und überschüssiges Futtermittel müssen vom Betriebsgelände entfernt werden. Überschüssiges Futtermittel sollte möglichst nicht an den Zulieferer zurückgegeben oder in einem anderen Betrieb verwendet werden. Wurden Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium im Bestand festgestellt, darf dieses auf keinen Fall erfolgen. Bewegliche Ausrüstung muss zur Reinigung und Desinfektion auf festem Untergrund abgestellt oder nach der Reinigung wieder in den Stall gebracht und dort desinfiziert werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffenden Bodenflächen weiterhin zur Behandlung zugänglich sind. Eine erneute Kontamination desinfizierter Flächen ist unbedingt zu vermeiden. In Ställen ist unmittelbar nach der Entfernung der Vögel eine Schädlingsbekämpfung durchzuführen und die Maßnahmen zur Nagerbekämpfung sind je nach Bedarf zu intensivieren. Nagerköder sind erst unmittelbar vor dem Nassreinigungs- und Desinfektionsprozess zu entfernen und müssen bei jeder Unterbrechung des Ablaufs neu ausgelegt werden, damit die Köderung möglichst nicht unterbrochen wird. Nach Abschluss der Desinfektion oder Zerstäubung/Ausräucherung sollten neue oder desinfizierte Fallen aufgestellt und neue Köder ausgelegt werden. Es ist zweckmäßig, Staub von hoch gelegenen Vorrichtungen zu blasen oder, besser noch aufzusaugen, bevor Einstreu/Dung zur Entsorgung vom Gelände entfernt wird. In Käfigen oder Stallungen mit Gitterkonstruktionen ist Dung aus Gruben oder anderen Lagerbereichen vor der Entsorgung vom Gelände zu entfernen. Experten empfehlen, die Grube von Tiefgrubensystemen immer in die Reinigung und Desinfektion des Stalls einzubeziehen. Dung in der Grube kann verwendet werden, um Waschwasser aufzusaugen, und wird erst dann entfernt, wenn der gesamte Stall desinfiziert wird. Auf den Böden dürfen keine Reste von Einstreu zurückbleiben. Gebäude müssen einschließlich der Gänge, Futtermittel- und Ausrüstungslager, Ruheräume und anderen Nebengebäuden entstaubt oder ausgesaugt und gefegt und dann desinfiziert werden. Die Außenflächen und Vorrichtungen des Stalles sowie alle Eingänge und Verkehrswege müssen gründlich gereinigt sein. 3.3. Verschmutzte Streu/Dung Verschmutzte Streu und Dung sind möglichst weit vom Geflügelstall entfernt aufzuhäufen. Dabei sind vorbeugende Maßnahmen durchzuführen, um die Ansiedlung von Nager-, Fliegen- und Wildvögelpopulationen im Bereich von Dunghaufen zu verhindern. Eine Kompostierung von Einstreu/Dung ist ebenfalls möglich. Fahrzeuge, die Einstreu/Dung transportieren, sind abzudecken, um ein Verstreuen des Materials während des Transports zu vermeiden. Außerdem müssen Fahrzeuge und Ausrüstungen, nachdem sie zur Entfernung von Einstreu verwendet wurden, gereinigt und desinfiziert werden. Sie sollten möglichst nicht für den Transport von Futtermittel verwendet werden. 10 Wenn sich dieses z. B. in Kleinbetrieben nicht vermeiden lässt, sind sie unmittelbar nach dem Abtransport von Einstreu zu reinigen und zu desinfizieren und nach vollständiger Trocknung erneut zu desinfizieren. Erst nach abschließender Trocknung sind sie wieder für Futtermittel einsetzbar. Alte Einstreu muss unverzüglich vom Betriebsgelände entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Über den Transport und die Beseitigung von Einstreu/Dung ist Buch zu führen. 3.4 Wassersystem Es ist zweckmäßig, Wasserleitungen zunächst mittels Durchspülung zu reinigen und dann mit Hilfe eines Desinfektionsmittels für Wassersysteme zu desinfizieren, z. B. mit einer Peroxydverbindung. Auch der Ausgleichsbehälter und umgebende Plattformen, Querträger usw. müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Kalkablagerungen auf Hänge- und Napftränken können mit säurehaltigen Mitteln entfernt werden und alle Nippel und Näpfe sind anschließend gründlich zu desinfizieren. Verbindungsrinnen und Näpfe unterhalb von Nippeln sind besonders gefährdet und sollten entweder vor der Desinfektion gründlich gereinigt und getrocknet bzw. ausgetauscht werden. Das Wasser kann zudem während der letzten beiden Wochen der Eiablage vor der Ausstallung gesäuert werden, um die Verunreinigung von Tränken und Verteilungsnäpfen und -trögen zu reduzieren. Folgende Maßnahmen sind nötig: Ausgleichsbehälter leeren und prüfen, ob er frei von Rückständen ist, erforderlichenfalls reinigen. Behälter mit der Wassermenge füllen, die für das gesamte Tränksystem benötigt wird, und soviel Desinfektionsmittel hinzugeben, dass die angemessene Verdünnung erreicht wird. Warten, bis die Desinfektionslösung das Tränksystem gefüllt hat, dabei den Vorgaben des Herstellers folgen. System leeren und mit Frischwasser füllen. 11 3.5. Nassreinigung Eine Vorwäsche mit einem Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittels, das mittels eines Hochdruckreinigers aufgetragen wird, vereinfacht das Lösen hartnäckiger Verunreinigungen. Eine Dampfreinigung kann die Reinigung von schwer zu reinigenden Betriebseinrichtungen (z. B. der Käfige) erleichtern. Anschließend sind Wände und Decken, Nebenräume und Ausrüstungen mit einem Hochdruckreiniger zu reinigen. Dabei ist besonders auf zurückgebliebenes Streugut zu achten, dass sich z. B. in Rissen und Löchern im Boden, auf Teilerwänden auf Vogelniveau, Tränken, Füttervorrichtungen, Eierbändern, Kotbändern/brettern/-kratzern sowie auf Bodenflächen unterhalb und im Umkreis von Käfigen befinden kann. Vorsicht ist geboten, damit eine erneute Verunreinigung nass gereinigter Flächen durch bei der Hochdruckreinigung gelöstes Material unterbleibt. Sicherheitsvorkehrungen sind insbesondere bei der Reinigung elektrischer Ausrüstungen nötig. Kleine Armaturen, die nicht hochdruckgereinigt werden können, können nach der Trockenreinigung mit einem mit Desinfektionsmittel angefeuchteten Tuch abgewischt werden. Sowohl Innen- als auch Außenseite des Stalls müssen vor der Desinfektion mit gleichem Aufwand gereinigt werden, um eine erneute Kontamination zu vermeiden. Optimal ist, wenn die Oberflächen nach der Nassreinigung und vor der Desinfektion vollständig abgetrocknet sind. 3.6. Desinfektion Auf die Reinigung der Gebäude und Arbeitsgeräte sollte immer eine Desinfektion folgen: Dabei wird ein zugelassenes Desinfektionsmittel verwendet, gemäß den Anweisungen auf dem Etikett, in der richtigen Verdünnung für Salmonella und Bakterien allgemein. In schwer zu reinigenden, unvollständig getrockneten oder solchen Ställen, in denen es wiederholt zu Infektionen gekommen ist, müssen entsprechend höhere Konzentrationen verwendet werden. Im Allgemeinen sind Desinfektionsmittel auf Basis von Formaldehyd bei Vorhandensein von Rückständen organischer Stoffe sowie in Käfigsystemen am wirkungsvollsten. Andere Desinfektionsmittel wie z. B. Aldehyde und Präparate mit Formaldehyd, Glutaraldehyd und Quartären Ammoniumverbindungen dürfen nur nach Rücksprache mit einem Experten eingesetzt werden. Dabei ist angemessen auf die Gesundheit und Sicherheit der Anwender zu achten. Wichtig ist, alle Oberflächen gründlich bis zum Sättigungspunkt mit Desinfektionsmittel einzusprühen. Auf keinen Fall vergessen werden sollten Schüttgutbehälter und Reservoirs, Futterund Wassertröge, Leitungen und Näpfe, Käfige und die darunterliegenden Böden, Eierbänder und -lifte, Kotbretter, -kratzer und -bänder, Lüftungskanäle und hoch gelegene Träger, Plattformen und Rohrleitungen. Nebenräume und Außenbereiche um Türen und Lüftungskanäle herum müssen ebenfalls desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion von Freilandställen folgen denselben Standards wie bei geschlossenen Ställe, da das Risiko einer Infektionsübertragung im Stallinnern am größten ist. Dung oder verschmutztes Reinigungswasser aus dem Stall, das sich in der unmittelbaren Umgebung des Stalls angesammelt hat, muss entfernt und der Bereich desinfiziert werden. Beton- und Holzrampen außerhalb des Stalls müssen auch in die Desinfektion einbezogen werden. Außerdem ist eine genaue Prüfung auf Nageraktivitäten vorzunehmen; dagegen ist ggf. mit sorgfältiger Köderung an Löchern und geschützten Köderstellen vorzugehen. 3.7. Montage Ausrüstung und Kontrolle der Nach dem Reinigen und Desinfizieren werden bewegliche Ausrüstungen wieder zusammengebaut und in den Gebäuden aufgestellt. 12 Es ist empfehlenswert, möglichst viele Ausrüstungen im Stall selbst zu desinfizieren, um eine erneute Kontamination (beispielsweise durch Kot von Wildvögeln, Spritzer bei der Hochdruckreinigung usw.) zu vermeiden. Tränken und Fütterungssysteme müssen bis zum Abschluss der Zerstäubung oder Ausräucherung bzw. Desinfektion leer bleiben. 3.8. Mikrobiologische Prüfung Reinigung und Desinfektion von Um die Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion sicherzustellen, wird eine Probenentnahme zur Überprüfung auf Salmonella empfohlen. Diese Proben müssen nach dem Abtrocknen der Flächen genommen werden, um fälschlich negative Befunde zu vermeiden. Eine umfassende Kontrolle muss durchgeführt werden, um eine mögliche erneute Kontamination durch Nagerausscheidungen oder Gliederfüßler festzustellen. Bakteriologische Tests zur Überprüfung der Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion werden in allen Fällen nach einer Ausstallung des Bestands empfohlen. Bei positivem Befund ist vorzugsweise die Desinfektion zu wiederholen und ihre Wirksamkeit erneut zu prüfen. Die Proben sollten so rasch wies möglich nach der Entnahme getestet werden, am Besten noch am gleichen Tag. Dazu ist ein empfindliches Salmonella-Zuchtverfahren zu verwenden, das für Umweltproben geeignet ist. Laboratorien, an die die Proben zu Testzwecken gesendet werden, sollten möglichst eine Zulassung für den ausgeführten Test haben. Feststellung von Salmonella Nach der Feststellung von Salmonella muss unbedingt die Infektionsquelle ermittelt und jedes Risiko einer weiteren Ausbreitung ausgeschlossen werden, z.B. durch Testung von Nagern, Fliegen, Arbeitsgerät und anderen Tieren im Betrieb. Gründliche Reinigung, Desinfektion und Bekämpfung von Nagern, Gliederfüßlern (Fliegen, Bienen, rote Spinnmilben usw.) und Wildvögeln müssen in jedem Geflügelbetrieb routinemäßig durchgeführt werden. Der durchgeführte Plan sollte geeignet sein, Salmonella in der Umgebung möglichst stark zu verringern und im Idealfall zu beseitigen. Er sollte auch dann umgesetzt werden, wenn während der Lebensdauer des vorherigen Bestandes keine Infektion festgestellt wurde. Denn nicht alle Infektionen können erkannt werden. Sollten sich in einem Stall Salmonella festgesetzt haben, ist es ratsam, nach der Ausstallung ausreichend viel Zeit für die Ausführung einer gründlichen Reinigung und Desinfektion, die Überprüfung ihrer Wirksamkeit durch eine bakteriologische Untersuchung und eine ggf. erforderliche Wiederholung des Vorgangs zu gewähren. Auf Betriebsgeländen mit mehreren Altersstufen müssen während der Reinigung besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das Risiko der Infektionsübertragung durch die Luft, die Wanderung von Nagern und Schädlingen oder durch das Eindringen von Abwasser in noch besetzte Gebäude zu verringern. Außerdem muss darauf geachtet werden, die Infektion nicht von älteren Vögeln in gereinigte Ställe oder auf neu eingeführte Vögel übergreifen zu lassen. Sollten keine Salmonella vorhanden sein, sind zur Bewertung der Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion ggf. zusätzliche Hygienogrammtests zur Bestimmung der Oberflächenzahlen von Darmbakterien (Enterobacteriaceae) einzusetzen Bei positivem Befund ist die Desinfektion zu wiederholen und die allgemeine Wirksamkeit des Desinfektionsablaufs zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen, eine Checkliste anzulegen, die jeden Schritt des Reinigungs- und Desinfektionsvorgangs ausführlich beschreibt. So wird die Berücksichtigung aller Aspekte sichergestellt. Die vollständige Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen sollte ebenfalls von Arbeitern bzw. Landwirten und der Betriebsleitung im Rahmen ihrer Arbeitsziele überwacht werden. 3.9 Bei infizierten Beständen muss eine gezielte Besondere Maßnahmen nach 13 Strategie zur Nagerbekämpfung ausgearbeitet werden. Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen für den Nachfolgebestand in Betracht zu ziehen: z. B. die Verwendung geimpfter Brut- und Legejunghennen, die Säuerung von Futtermitteln oder die Anwendung des Konkurrenzausschlussprinzips. 14 II. AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN 1. EINFANGEN UND VERLADEN DER HENNEN Beim Einfangen und Verladen spielt die Biosicherheit eine extrem große Rolle. Alles ist zu tun, das dazu beiträgt, dabei KreuzKontamination zu vermeiden. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen: Entweder Betriebsangehörige oder entsprechend geschulte und ausreichend erfahrene externe Auftragsnehmer fangen das Geflügel ein. Über die Schulung ist Buch zu führen. Bevor das Einfangen auf dem Betriebsgelände beginnt, ist geeignete, saubere Schutzkleidung und festes Schuhwerk anzuziehen. Außerdem müssen alle am Fangen und Verladen beteiligten Mitarbeiter vorher geeignete Körperhygienemaßnahmen durchführen (Hände desinfizieren). Alle Fahrzeuge, Transportkisten und andere Ausrüstungen, die zum Fangen und Verladen verwendet werden, müssen vor der Einfahrt auf das Betriebsgelände gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Zum Verladen der Vögel für den Transport zum Verarbeitungsbetrieb muss ein aufgeräumter, sauberer und hygienischer Verladebereich bereitstehen. Verunreinigte und saubere Ausrüstungen müssen getrennt gehalten werden, um KreuzKontamination zu vermeiden. Sämtliche beim Fangen und Verladen verwendete Arbeitsausrüstung ist vor dem Verlassen des Betriebsgeländes gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Die Leitung der ganzen Aktion übernimmt ein namentlich genanntes Mitglied des Teams. 2. TRANSPORT DER HENNEN 2.1. Hygiene während des Transports Das Geflügel muss von einem dafür zugelassenen bzw. lizenzierten Transportunternehmen transportiert werden. Fahrzeugräder und Radkästen müssen vor dem Einfahren und dem Verlassen des Betriebsgeländes an der Einfahrt sprühdesinfiziert werden. Bei sichtbar mit Dung verunreinigten Fahrzeugen ist vor dem Einfahren auf das Betriebsgelände unbedingt eine vollständige Reinigung und Desinfizierung angeraten. Abstriche zur Kontrolle können den Schmutzfängern am Radkasten und dem Fußraum des Fahrzeugs entnommen werden. Die Fahrzeugführer sollten korrekt geschult und/oder so weit informiert sein, dass sie die Wichtigkeit der Körperhygiene erkennen und ihnen bekannt ist, wie sich Infektionen über Hände, Kleidung und Ausrüstungen verbreiten können. Am besten, sie tragen während ihres Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände vom Betrieb bereitgestellte Schutzkleidung. Die entsprechenden Aufzeichnungen und offiziellen Dokumente müssen vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Geflügel am Bestimmungsort abgeliefert werden. Nur so ist entlang der Lebensmittelkette eine entsprechende Rückverfolgung möglich. 2.2. Fahrzeuge Fahrzeuge, die für den Transport von Vögeln verwendet werden, sind davor zu reinigen und zu desinfizieren. Nach dem Ende der Fahrt muss eine Reinigung und Desinfektion so rasch wies möglich erfolgen, spätestens jedoch vor der erneuten Verwendung für Viehtransporte. Desgleichen sind Fahrzeuge, die für den Abtransport von Dung und Futtermittel während der Reinigung verwendet werden, zu reinigen und zu desinfizieren, bevor sie auf einem anderen 15 Betriebsgelände eingesetzt werden. Betriebsfahrzeuge, Kisten, Wagen und andere Betriebsmittel, die der Arbeit auf Geflügelfarmen oder der Abfallbeseitigung dienen, müssen vor einer Neubelegung im Zuge des normalen Ablaufplans gereinigt und desinfiziert werden. Auch andere im Betrieb verwendete Fahrzeuge einschließlich Innenraumboden/Fußraum und Kofferräume von Privatfahrzeugen sind bei Bedarf zu reinigen. 16 ANHÄNGE - Ergebnisse der Kontrollen Futtermitteln/Rohstoffen - Aufzeichnungen zur Wartung des Wasserdesinfektionssystems (Chlorung) und/oder der Qualitätskontrolle gemäß eines festgelegten Protokolls - Nachweis der Desinfektionsplans - Nachweis der Wirksamkeit des Plans zur Insektenbekämpfung - Nachweis der Wirksamkeit des Plans zur Nagerbekämpfung - Aufstellung der produzierten und an Verpackungsstellen ausgelieferten Eier, die für den menschlichen Verzehr, die Lebensmittelund Nichtlebensmittelindustrien vorgesehen sind (alternativ kann der Nachweis auch durch abgelegte Rechnungen und Lieferscheine erfolgen) - Dokumentation der Geflügelsterblichkeit ANHANG 1: a. Protokolle Betreiber landwirtschaftlicher Betriebe, in denen Legehennen gehalten und Eier für den menschlichen Verzehr produziert werden, müssen über die Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Infektionen Buch führen. Das gilt insbesondere für solche Maßnahmen, die das Auftreten zoonotischer Salmonella verhindern bzw. eindämmen sollen. Insbesondere müssen folgende Angaben festgehalten werden: Wirksamkeit von des - Erfassen von Besuchen - Aufzeichnungen zu tierärztlichen Behandlungen und Verschreibungen - Bescheinigung der Herkunft der Junghennen - Ergebnisse der Kontrollen auf Salmonella spp. bei den Jung- und Legehennen nach einem Tag, zwei Wochen vor dem Transport zur Legeanlage und mindestens alle 15 Wochen während der Legeperiode Für die Aufbewahrung und Pflege dieser Daten kann der Unternehmer vom tierärztlichen Berater verpflichtet werden. Nachweis der Herkunft von Futtermitteln und Rohstoffen Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. - b. Gästebuch (Beispiel) Datum Name des Besuchers Name und Anschrift des Unternehmens Zweck des Besuchs Datum des letzten Kontakts mit Geflügel/Vieh Ankunftszeit Abfahrtzeit c. Tierärztliches Behandlungsbuch (Beispiel) Datum Kennnummer* des Bestands Verschriebene Behandlung (Substanz, Dosierung) Anwendungsverfahren (Wasser, Futter, Injektion …) Behandlungstage Name des Tierarztes Unterschrift des Tierarztes * Kennnummer des Bestands: Alle Dokumente und Analyseergebnisse sollten eine eindeutige nationale Betriebskennnummer referenzieren, die an der Tür des Geflügelstalls ausgehängt werden kann und an alle Unternehmer (Brüterei, Futtermittelzulieferer, Labor, Verpackungszentrum usw.) weiterzugeben ist. 17 ANHANG 2: PRÜFUNG VERFAHREN STICHPROBENENTNAHME SALMONELLA, AUF ZUR Ein Verfahren zur Stichprobenentnahme kann mit Unterstützung Ihres tierärztlichen Beraters erstellt und auf die Gefahrensituation im Betrieb gemäß den Vorgaben des nationalen Bekämpfungsprogramms gegen Salmonella in Legebeständen zugeschnitten werden. Die nationalen Bekämpfungsprogramme basieren auf den Verordnungen 2160/2003 und 1168/2006, ggf. mit entsprechenden späteren Ergänzungen. b. Junghennenbestände Stichprobenentnahme und Tests sind bei Eintagsküken sowie zwei Wochen5 vor dem Transport der Junghennen zur Legeanlage (bzw. vor Beginn der Legeperiode) erforderlich. Die Testergebnisse müssen rechtzeitig verfügbar sein, um Maßnahmen ergreifen zu können, bevor die Vögel zu den Legebetrieben befördert werden. Verfahren für die Stichprobenentnahme müssen in Übereinstimmung mit dem nationalen Bekämpfungsprogramm festgelegt werden. Besitzer von Beständen, die Ersatzvögel erwerben, sollten beim Zulieferer Nachweise bzgl. des SalmonellaStatus und ggf. des Impfprogramms einfordern. Jede entnommene Stichprobe auf Salmonella soll mit einem sterilen Kunststoffbecher oder -beutel mit Lufteinschluss aufgenommen werden. Stichproben müssen kühl gehalten und binnen 24 Stunden nach der Entnahme zum Labor befördert und dort möglichst bald nach der Ankunft getestet werden. Laboratorien, an die die Proben zu Testzwecken gesendet werden, müssen eine Drittanbieterzulassung für den ausgeführten Test haben. Zudem wird auch bei der Aufnahme der Junghennen im Legebetrieb ein Test auf Salmonella empfohlen. Wenn Eintagsküken oder legebereite Junghennen aus einem anderen Mitgliedsstaat in Empfang genommen werden, muss außerdem zum Nachweis der Tiergesundheit die Zulassung des Herkunftsbetriebs offiziell für den innergemeinschaftlichen Handel bestätigt und Tests auf Salmonella Gallinarum, Pullorum und Mycoplasma gallispticum gemäß Richtlinie 90/539/EEC durchgeführt worden sein. Alle Drittländer, die Eintagsküken oder legebereite Junghennen in die EU exportieren, müssen eine Gleichwertigkeit mit den EU-rechtlichen Anforderungen nachweisen. c. Überwachung während der Legeperiode Das nationale Bekämpfungsprogramm6 sieht vor, während der Produktion mindestens alle 15 Wochen eine Kontrolle durchzuführen, beginnend bei der 22. bis 26. Woche. Dieses Programm legt auch fest, welche Verfahren zur Stichprobenentnahme eingesetzt werden, welche Laboratorien zur Salmonella-Erkennung zugelassen sind und welche Analyseverfahren zu verwenden sind. Im Falle einer positiven Stichprobe kann von der zuständigen Behörde ein Bestätigungstest an Kot und Staub, Eileitern und Blinddarm oder den Eiern durchgeführt werden7. a. Küken Betreiber sind verpflichtet, Stichproben für Tests auf Salmonella von Küken aus jeder liefernden Brüterei durchzuführen. Zudem wird auch bei der Inempfangnahme der Küken durch den Betrieb ein Test auf Salmonella empfohlen. 5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1237/2007 18 ANHANG 3: Salmonella-Bekämpfung - Eine Übersicht Kontrollpunkt Salmonella verhindern Ausbreitung kontrollieren Betrieb Neue Betriebe: Standort ausreichend weit von anderen landwirtschaftlichen Betrieben und Deponien entfernt wählen. Sauberkeit und Ordnung halten. Sauberkeit und Ordnung halten. Umzäunung/Hinweisschilder Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes sauber halten. Wasch- und Desinfektionsvorrichtungen/ Fußbäder bereitstellen. Wasch- und Desinfektionsvorrichtungen/ Fußbäder/Schutzkleidung bereitstellen. Ställe und ihre Umgebungsbereiche regelmäßig nach dem speziell für den Betrieb entwickelten Hygieneplan reinigen und desinfizieren. Möglichst „Alles rein – alles raus“ System umsetzen. Ställe und ihre Umgebungsbereiche regelmäßig nach dem speziell für den Betrieb entwickelten Hygieneplan reinigen und desinfizieren. Lege- und Zuchtbestände Eintagsküken aus Brutbeständen oder Brütereien erwerben, die den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Überwachung auf Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium entsprechen. Für jeden Stall separate Schutzkleidung und/oder Desinfektionsfußbäder verwenden. Wirkungsvolles SalmonellaÜberwachungsprogramm einführen. Positive Befunde mit dem Tierarzt besprechen. Angemessene Leerstandzeiten zwischen den Beständen sicherstellen. Betriebs- oder unternehmensspezifischen Plan zur Salmonella-Bekämpfung entwickeln und durchführen. Kontrollieren, ob Junghennen aus einer zuverlässigen Quelle stammen. Wildvögel und Nager bekämpfen. Fußschwellen. Vollständige Erfüllung der verpflichtenden Testprotokolle gemäß nationalem Bekämpfungsprogramm sicherstellen. Mitarbeiter Ausbilden, schulen und informieren. Arbeitskleidung auf dem Betriebsgelände lagern und regelmäßig reinigen und desinfizieren. Schriftliche Hygieneprotokolle Arbeitskleidung auf dem Betriebsgelände lagern und regelmäßig reinigen und desinfizieren. Schriftliche Hygieneprotokolle bereitstellen und ihre Einhaltung 19 Kontrollpunkt Salmonella verhindern Ausbreitung kontrollieren bereitstellen und ihre Einhaltung überwachen. überwachen. Ruheraum sowie Waschgelegenheiten und Toiletten sauber halten. Schädlingsbekämpfung Wirkungsvolles Bekämpfungsprogramm. Sauberkeit – Verschütten von Futtermittel vermeiden. Hände vor und nach dem Kontakt mit Vögeln waschen. Wirksamkeit der Bekämpfung kontrollieren und bei Wirkungslosigkeit fachmännischen Rat einholen. Bekämpfung bei Ausstallung verstärken. Besucher Zugang beschränken. Saubere Schutzkleidung bereitstellen Gästebuch führen. Besucher über Hygieneregeln informieren. Saubere Schutzkleidung bereitstellen Futtermittel Sicherstellen, dass bei der Wiederverwendung von Futtermitteln Futtermühle entsprechende Verfahren aus leeren Ställen vermeiden. zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonella durchgeführt werden. Sicheren, sauberen und vogelfreien Lagerplatz verwenden. Einstreu Saubere Herkunft ohne Kontamination. Unter Sicherheitsgesichtspunkten entsorgen. Wasser Aus der kommunalen Wasserversorgung oder einer geprüften/chlorierten Quelle. Geschlossenes System. Sorgfältige Entsorgung von Einstreu/Dung außerhalb des Betriebsgeländes. Verschüttete Einstreu/Dung im Bereich der Ställe nach dem Ausmisten aufnehmen und verhindern, dass Waschwasser in benachbarte besetzte Ställe oder Speicher fließt. Tierische Abfälle System vor und nach jedem Bestand reinigen und desinfizieren. Tote Vögel sicher entsorgen. Ausrüstungen Arbeitsgerät nicht auf verschiedenen Betriebsgeländen verwenden. Regelmäßig reinigen und desinfizieren. Arbeitsgerät reinigen und desinfizieren, falls eine Verwendung in verschiedenen Ställen im Betrieb stattfindet. Regelmäßig reinigen und desinfizieren. 20 Kontrollpunkt Salmonella verhindern Ausbreitung kontrollieren Ausstallung/Wiederbelegung Mitarbeiter reinigen. Reinigungs- und Desinfektionsplan umsetzen. Fahrzeuge reinigen. Kisten reinigen. Vorausschauend planen. „Alles rein – alles raus“. Impfung Zuständigen Tierarzt zu entsprechenden Impfplänen und anderen Mitteln der SalmonellaBekämpfung befragen. 21 ANHANG 4: PRÜFLISTE ZUR VORBEREITUNG EINES DETAILLIERTEN PLANS ZUR REINIGUNG UND DESINFEKTION VON LEGEHENNEN- ODER JUNGHENNENAUFZUCHTSEINHEITEN BEI DER AUSSTALLUNG Vorbereitung - Ausstallungsdatum vermerken und Plan vorbereiten - Wirksamkeit der Nagerbekämpfung sicherstellen - Objekte, die repariert und instand gehalten werden müssen, auflisten und Ersatzteile bestellen - Vorhandensein von Reinigungsausrüstungen und Desinfektionsmittel sicherstellen - Sicherstellen, dass erfahrene Betriebsangehörige vor Ort sind - Sicherstellen, dass eine Kontamination anderer Tiere in besetzten Ställen auf benachbartem Gebiet während der Reinigung ausgeschlossen ist - Futtermittelvorräte aufbrauchen - Restfuttermittelvorräte entfernen und auf eine Weise lagern, die Kontamination vermeidet. Bei der Ausstallung - Alle Vögel aus dem Gebäude entfernen - Ggf. Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insekten, Milben, Käfer usw. durchführen - Alle Kadaver entfernen und entsorgen - Futtermittelrückstände entfernen - Wirksamkeit der Nagerbekämpfung prüfen und nach Bedarf intensivieren - Notwendige Reparaturarbeiten am Gebäude durchführen Reinigen und Nassreinigen - Dung, Einstreu, Staub, Abfall usw. entfernen - Alle beweglichen Betriebsanlagen nach draußen bringen, reinigen und nassreinigen - VORSICHT! Wo nötig, elektrische Ausrüstungen vom Netz nehmen. - Wassersystem leeren, durchspülen, reinigen sowie ggf. zerlegen - Fütterungssystem, Futtermittelbereiche, Behälter, Tröge usw. gründlich reinigen - Nebenräume, Lüfter, Speicherbereiche, Ruheräume, Betriebsfahrzeuge und anderes Arbeitsgerät reinigen - Behälter für Abfälle und Stiefelbäder reinigen 22 - Ausrüstung zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel reinigen - Gebäude, Pferche und andere Bereiche hochdruckreinigen, um verbleibende Verunreinigungen zu entfernen - Alle Abfälle sicher entsorgen - Reinigung und Desinfektion aller Reinigungsgeräte sicherstellen - Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen Desinfektionsmittel anwenden - Sicherstellen, dass das Gebäude trocken ist - Anweisungen auf dem Etikett beachten - Zugelassene Desinfektionsmittel in korrekter Verdünnung (z.B. Formaldehyd bei 2-5 Prozent) aufbringen auf: o Gebäudeteile; o Bewegliche Betriebsanlagen, danach Rückmontage o Alle Nebenbereiche und allgemeinen Bereiche o Futtermittellagerbereiche, Behälter, Tröge o Wassersystem und Tränken mit geeignetem Desinfektionsmittel (z. B. Peroxyderzeugnis) spülen o Ausrüstung zur Lagerung und Entsorgung toter Vögel Zerstäuben - 30-40% Formaldehydlösung (reines Formalin) oder anderes geeignetes Desinfektionsmittel in Zerstäubungskonzentration über einen Thermozerstäuber aufbringen, um die Oberflächen nach dem Trocknen des Sprühdesinfektionsmittels neu zu sättigen. - Vollständige Beachtung der empfohlenen Gesundheits- und Sicherheitsverordnungen sicherstellen. Vor der Wiederbelegung - Nagerköder ersetzen - Überprüfen, ob keine Bereiche übersehen wurden und die Fallen etc. funktionieren - Sicherstellen, dass keine Möglichkeit der Kontamination durch Einstreu, Futtermittel oder Ersatzteile beim Einbringen in das Betriebsgelände besteht 23 ANHANG 5: PRÜFLISTE FÜR GUTE HYGIENEPRAXIS BEI JUNGHENNEN- UND LEGEHENNENBESTÄNDEN I IM BETRIEB 1 MASSNAHMEN ZUR SCHADENSVERHÜTUNG 1.1 LAGE DES BETRIEBS Befindet sich der Betrieb abgesondert von anderem Vieh und Kontaminationsquellen? 1.2 BETRIEBSGELÄNDE Gibt es einen Plan des Betriebsgeländes? Ist die Grenze des Betriebsgeländes klar gekennzeichnet? Lässt sich der Besucherparkplatz einfach reinigen und instandhalten? Werden die Straßen auf dem Betriebsgelände sauber gehalten? Ist das Betriebsgelände sauber und ordentlich? 1.3 GEBÄUDE Ist der Bereich um den Stall so ausgelegt, dass stehendes Wasser vermieden wird, und wird er frei von Vegetation gehalten? Weisen die Gebäude eine langlebige Konstruktion auf und sind sie einfach zu reinigen? Wird ein Eindringen von Wildvögeln, Nagern, Getreideschimmelkäfern, Ungeziefer und Wildtieren verhindert? Sind die Eintrittsstellen geschlossen und verriegelt? Gibt es am Ein- und Ausgang des Geflügelstalls eine Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände sowie zum An- und Ausziehen von Overalls und Stiefeln? Erfolgten Konstruktion und Instandhaltung des Nebenraums nach demselben Standard wie beim Geflügelstall? 1.4 BETRIEBSANLAGEN/GERÄTSCHAFTEN Sind die Betriebsanlagen/Gerätschaften gereinigt und desinfiziert? Weist das Lüftungssystem einen guten Wartungszustand auf, um die Bildung von Staub in der Luft sowie auf Flächen und Ausrüstungen auf ein Minimum zu reduzieren? 24 Sind die Fütterungssysteme gut gewartet, um ein Verschütten auf ein Mindestmaß zu reduzieren? Sind die Eier-Sammelsysteme gut gewartet, um ein Zerbrechen von Eiern zu vermeiden? 1.5 BEKÄMPFUNG VON UNGEZIEFER, WILDTIEREN UND INSEKTEN Sind die Gebäude gegen das Eindringen von Wildvögeln, Nagern, Ungeziefer und Käfern abgesichert? Gibt es einen Schädlingsbekämpfungsplan? Wird der Schädlingsbekämpfungsplan regelmäßig kontrolliert? Wird Buch über die verwendeten Pestizide geführt? Ist der für die Schädlingsbekämpfung Zuständige entsprechend geschult? 1.6 HAUSTIERE IM BETRIEB Werden Haustiere und andere Tiere von Geflügelställen und Dienstgebäuden ferngehalten? 1.7 FUTTERMITTEL Betreibt der Futtermittelzulieferer sein Gewerbe gemäß den einschlägigen Verhaltensvorschriften und/oder Leitfäden? Führt der Futtermittelzulieferer eine Salmonella-Bekämpfung durch, und werden die Befunde der Salmonella-Kontrolle auf Anfrage mitgeteilt? Gibt es ausschließlich für den Futtermitteltransport bestimmte Fahrzeuge? Gibt es für die Futtermitteltransportfahrzeuge einen gut dokumentierten Hygieneplan? Werden von allen Futtermittellieferungen Proben genommen und zwölf Wochen aufbewahrt? Werden die Futtermittel in geschlossenen Behältern, Trögen oder verschlossenen Beuteln gelagert? Sind die Lagerbereiche sichtlich frei von Vögeln und Nagern? Werden verstreute Futtermittel und Rückstände aufgenommen und entsorgt? Werden Silos, Förderschnecken, Schüttgutbehälter und Kettenfütterungen regelmäßig gereinigt? 1.8 WASSER Stammt das Trinkwasser aus der kommunalen Wasserversorgung oder aus einer anderen Quelle, deren bakteriologische Qualität regelmäßig geprüft wird? Ist das Wasserversorgungssystem geschlossen und erfolgt ein Hygienemanagement? Wurde ein Durchlaufreinigungsprogramm für das Wassersystem umgesetzt? Werden Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt? 25 26 1.9 VERSORGUNG UND ENTSORGUNG VON EINSTREU Stammt die Einstreu von einer zuverlässigen, kontaminationsfreien Quelle? Wird die Einstreu auf Paletten gelagert und ist sie mit sauberen, wasserdichten und vogel/ungeziefersicheren Schutzeinrichtungen abgedeckt? Werden beschädigte Ballen ordnungsgemäß entsorgt? Wird gebrauchte Einstreu ordnungsgemäß entfernt und entsorgt? 1.10 TIERMEDIZINISCHE ERZEUGNISSE Sind die verwendeten Futtermittelzusätze und Tierarzneimittel nach einzelstaatlichem oder nach EU-Recht zulässig? Wird die Verwendung von Tierarzneimitteln im Arzneimittelbuch dokumentiert? Sind Tierarzneimittel unzugänglich für Tiere und Unbefugte gelagert? Werden Behälter, Verpackungsmaterial usw. ordnungsgemäß entsorgt? 1.11 AUFZEICHNUNGEN Die folgenden Aufzeichnungen sollen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden: Erfassung von Besuchen Aufzeichnungen zu tierärztlichen Behandlungen und Verschreibungen Herkunftsnachweis der Junghennen Ergebnisse der Kontrollen auf Salmonella spp. bei Jung- und Legehennen nach einem Tag, zwei Wochen vor dem Transport zur Legeanlage und mindestens alle 15 Wochen während der Legeperiode Herkunftsnachweis von Futtermitteln/Rohstoffen Ergebnisse der Kontrolle von Futtermitteln/Rohstoffen Aufzeichnungen zur Wartung des Wasserdesinfektionssystems (Chlorung) und/oder der Qualitätskontrolle gemäß dem festgelegten Plan Nachweise der Wirksamkeit des Desinfektionsplans Nachweise der Wirksamkeit des Plans zur Insektenbekämpfung Nachweise der Wirksamkeit des Plans zur Nagerbekämpfung Aufstellung der produzierten und an Verpackungsstellen ausgelieferten Eier, die für den menschlichen Verzehr, die Lebensmittel- und Nichtlebensmittelindustrien vorgesehen sind (alternativ kann der Nachweis auch durch abgelegte Rechnungen und Lieferscheine erfolgen) Dokumentation der Sterblichkeit 27 1.12 REGELMÄSSIGE AUFGABEN IN HYGIENE UND TIERHALTUNG Gibt es einen Betriebsplan, der eine Prüfliste regelmäßig durchzuführender Hygiene- und Tierhaltungsaufgaben enthält? Überprüft die Betriebsleitung die Schulung der Mitarbeiter und die Einhaltung des Hygiene- und Schädlingsbekämpfungsplans regelmäßig? 2 VERWALTUNG 2.1 BETRIEBSANGEHÖRIGE UND BESUCHER Gibt es ein Biosicherheits-Sperrsystem oder eine Fußschwelle am Eingang des/der Geflügelstalls/ställe, d.h. gibt es eine klare physische Trennung zwischen sauberem und verschmutzten Bereich? Sind alle Mitarbeiter in den Bereichen Biosicherheit und Hygienemaßnahmen geschult? Werden für Betriebsangehörige und Besucher saubere Schutzkleidung und (Über-)Schuhe bereitgestellt, die ausschließlich auf dem betreffenden Betriebsgelände eingesetzt werden? Werden Fußbäder mit zugelassenen und wirksamen Desinfektionsmitteln verwendet? Sind die Handwascheinrichtungen und Toiletten auf dem Betriebsgelände mit Becken, Seife und/oder Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zum Abtrocknen ausgestattet? Waschen und/oder desinfizieren und trocknen sich alle Betriebsangehörigen und Besucher vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Geflügelställe die Hände? Gibt es ein Gästebuch für Besucher, in dem Datum, Zeitpunkt der Ankunft und Abfahrt, Name, Unternehmensname, Zweck und Datum des letzten Kontakts mit Geflügel vermerkt sind? Wird für die Fahrzeuge von Besuchern eine Sprühdesinfektion eingesetzt? Gibt es für das bei der Lagerung und Entsorgung toter Vögel verwendete Arbeitsgerät einen schriftlich dokumentierten Hygieneplan? 2.2 BESTANDSBETREUUNG Gibt es andere Geflügeltiere auf dem Betriebsgelände? Werden Eintagsküken von Zuchtbeständen und Brütereien bezogen, die den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Überwachung von Salmonella und anderen Geflügelkrankheiten entsprechen? Wird der Betrieb nach dem Prinzip „Alles rein – alles raus“ geführt? Werden die Bestände täglich kontrolliert? Werden tote und gekeulte Vögel entfernt und in einem geschlossenen, auslauf- und schädlingssicheren Behälter gelagert? Werden Kadaver gemäß Verordnung EG 1774/2002 und nationalstaatlichem Recht entsorgt? Werden die Lagerräume/-einrichtungen für tote Vögel regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert? 28 Werden Hände und Arbeitsgerät nach dem Umgang mit toten Vögeln desinfiziert? Ist Fahrzeugen, die zum Abtransport toter Vögel verwendet werden, das Einfahren auf das Betriebsgelände untersagt? 2.3 UMGANG MIT EIERN Werden Eierbänder, Bandbürsten und andere Fördereinrichtungen für Eier regelmäßig gereinigt? Sind die Schachteln frei von Kot, zerbrochenen Eiern und Federn? Werden die Eier so häufig als möglich gesammelt und in einen kühlen Lagerraum gebracht? Werden verschmutzte, rissige oder zerbrochene Eier möglichst frühzeitig aus dem Sammelsystem entfernt und separat behandelt? Werden Eier, die von einem Bestand produziert wurden, der positiv auf Salmonella-Serotypen getestet wurde (oder im entsprechenden Verdacht steht), für die Beschränkungen bestehen, die ein Inverkehrbringen als Konsumeier untersagen, einer Wärmebehandlung zugeführt? 3 REINIGUNG UND DESINFEKTION 3.1 VORAUSPLANUNG Gibt es einen Plan zur Ausstallung, Wiederbelegung und Organisation von Reinigung und Desinfektion? Wurde eine Liste mit Objekten aufgestellt, die instand gehalten, repariert oder ersetzt werden müssen? Wurde ein Plan zur Bekämpfung von Nagern, Gliederfüßlern und Wildvögeln vorbereitet? Wurde ein Plan zur Wartung der Desinfektionsfußbäder und Biosicherheits-Sperrsysteme erstellt? 3.2 ENTFERNUNG DER BETRIEBSANLAGEN, TROCKENREINIGUNG Werden alle toten Vögel, Abfall und überschüssiges Futtermittel vom Betriebsgelände entfernt? Werden die Gebäude unmittelbar nach dem Abtransport der Vögel einer Schädlingsbekämpfung unterzogen? 3.3 BENUTZTE EINSTREU/DUNG Wird die gesamte Einstreu ordnungsgemäß entsorgt? Werden Fahrzeuge und Ausrüstungen, nachdem sie zur Entfernung von Einstreu verwendet wurden, gereinigt und desinfiziert? 3.4 WASSERSYSTEM 29 Sind Wasserleitungen, Ausgleichsbehälter und umgebende Plattformen, Querträger usw. gründlich gereinigt und desinfiziert? Wurde das Wassersystem keimfrei gemacht? 3.5 NASSREINIGUNG Wurden alle Oberflächen, Einlässe, Näpfe und andere Ausrüstungen desinfiziert, auch in den Nebengebäuden? 30 3.6 DESINFEKTION Wurden alle Oberflächen gründlich und bis zum Sättigungspunkt mit Desinfektionsmittel eingesprüht? Wurden Nebenräume und Außenbereiche um Türen und Lüftungskanäle herum ebenfalls desinfiziert? Umfasst die Desinfektion auch das Fütterungssystem? Werden ausschließlich zugelassene Desinfektionsmittel in der vom Hersteller vorgeschriebenen Konzentration verwendet? Werden desinfizierte Betriebsanlagen vor der Desinfizierung des Stalls in einem sauberen Stall untergestellt? Wurde eine vollständige Benetzung mit Desinfektionsmittel erzielt? Werden die Desinfektionsmittel entsprechend der Vorschriften angewendet (Oberflächen, First, Wände)? Werden die Türen nach der Desinfektion geschlossen und Schwellen an den Eingängen aufgestellt? Werden bei Feststellung eines Problems nach der Desinfektion Insektizide eingesetzt? Werden Ungeziefer, Fliegen und andere Gliederfüßler angemessen bekämpft? 3.7 MONTAGE UND KONTROLLE VON BETRIEBSANLAGEN Bleiben Fütterungen und Tränken leer, bis die Desinfektion abgeschlossen ist? 3.8 MIKROBIOLOGISCHE ÜBERWACHUNG VON REINIGUNG UND DESINFEKTION Werden auf dem Betriebsgelände nach Reinigung und Desinfektion ordnungsgemäß Stichproben entnommen? 3.9 BESONDERE MASSNAHMEN NACH FESTSTELLUNG VON SALMONELLA-BEFALL Wird das Betriebsgelände nach Ausstallung eines Bestands mit Salmonella-Befall gründlich gereinigt und desinfiziert? Wird die Wirksamkeit der Reinigung und Desinfektion bakteriologisch geprüft? Wurde die Infektionsquelle identifiziert? II AUSSTALLUNG UND TRANSPORT VON HENNEN 1 EINFANGEN UND VERLADEN DER HENNEN Ist der Verladebereich sauber und ordentlich und erfolgt ein Hygienemanagement? 31 Werden verunreinigte und saubere Ausrüstungen getrennt voneinander gehalten, um eine KreuzKontamination zu vermeiden? Wurden Mitarbeiter, die Geflügel fangen und verladen, gründlich geschult und entsprechende Nachweise aufbewahrt? Werden alle Fahrzeuge, Transportkisten und anderes verwendetes Arbeitsgerät gründlich gereinigt und desinfiziert, bevor sie auf das Betriebsgelände gelangen? Steht genug Desinfektionsmittel zur Verfügung? Desinfizieren sich vor dem Einfangen und Verladen die beteiligten Mitarbeiter die Hände? Ist sichergestellt, dass eine Kontamination anderer Tiere in besetzten Ställen auf benachbartem Gebiet während der Reinigung ausgeschlossen ist? Werden saubere Kleidung und andere Maßnahmen zur Biosicherheit (2.1) beachtet? Wurde der Futtermittelvorrat aufgebraucht? Wurden Restfuttermittelvorräte entfernt und auf eine Weise gelagert, die eine Kontamination ausschließt? Wurden Ausrüstungen, die zum Einsammeln und Verladen verwendet werden, gründlich gereinigt und desinfiziert, bevor sie das Betriebsgelände verlassen? 2 TRANSPORT DER HENNEN 2.1 HYGIENE WÄHREND DES TRANSPORTS Wird das Geflügel von einem genehmigten/lizenzierten Transportunternehmen transportiert? Werden alle Transportkisten und Behälter vor dem Einfangen und Verladen gereinigt und desinfiziert? Haben die Fahrzeugführer grundlegende Informationen zur Körperhygiene erhalten, und wurden sie auf die Wichtigkeit einer Reduzierung der Infektionsausbreitung z. B. über die Hände hingewiesen? 2.2 FAHRZEUGE Werden Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert, bevor sie erneut für den Transport von Vieh eingesetzt werden? Anhang 2 KONTROLLE DER VERFAHREN ZUR STICHPROBENENTNAHME FÜR SALMONELLA Wurde das Verfahren zur Stichprobenentnahme auf die Risikosituation im Betrieb zugeschnitten? Werden nationalstaatliche und EU-Regeln für das Auftreten von Salmonella beachtet? Werden Stichproben mit sterilen Kunststoffbechern oder -beuteln mit Luftraum gesammelt? 32 Werden gesammelte Stichproben kühl gehalten, innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme zum Labor befördert und dort möglichst bald nach der Ankunft getestet? STICHPROBENENTNAHME BEI EINTAGSKÜKEN (OBLIGATORISCH) Werden Stichproben aller Eintagsküken genommen, die von der Brüterei ausgeliefert werden? STICHPROBENENTNAHME WÄHREND DER AUFZUCHTSPERIODE Werden Stichproben der Vögel zwei Wochen vor dem Transport zum Legestall (bzw. vor Beginn der Legeperiode) genommen? ÜBERWACHUNG WÄHREND DER LEGEPERIODE Werden alle 15 Wochen Stichproben der Vögel genommen, beginnend ab der 22.-26. Lebenswoche? 33 EUWEP Second Floor 89 Commissioner Street LONDON EC1M 6HR UK Tel.: 00 44 20 7608 3760 Fax: 00 44 20 7608 3860 http://www.euwep.info Rue de Trèves, 61 1040 BRÜSSEL BE Tel.: 00 32 (0)2 287 27 11 Fax: 00 32 (0)2 287 27 00 www.copa-cogeca.eu OV(08)130