Vorlage mit Logo - H+ Die Spitäler der Schweiz

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Konferenzielle Vernehmlassung 19. April 2004
H+ vorläufige Stellungnahme
zur Revision (2bis) des KVG
H+ nimmt zum Vorgehen sowie nach der vom EDI vorgeschlagenen Reihenfolge
zu den Vorschlägen Risikoausgleich, Pflegetarife, Versichertenkarte,
Spitalfinanzierung, Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung und Kostenbeteiligung
Stellung.
Vorgehen
H+ bedauert es, dass die Ablehnung der 2. KVG-Revision im Winter 2003 durch den
Nationalrat nicht als Chance zum Neuanfang im Gesundheitswesen genutzt worden ist.
Eine Systemkonsolidierung und Systemoptimierung reicht nicht aus, um den heutigen
und vor allem den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.
Die konferenzielle Vernehmlassung vom 19. April in diesem Tempo sowie mit so vielen
Teilnehmern unterschiedlichsten Gewichts und mit der beliebigen Durchmischung von
Spitzen- und Unterverbänden ist eines demokratischen Prozesses unwürdig. Die
Spitäler sind mehr als andere von der vorgeschlagenen Revision betroffen. Die
Gesundheitsdirektoren haben aus diesen Gründen für sich den richtigen Schluss
gezogen und sich der Massenveranstaltung verweigert.
Risikoausgleich
Die Versicherer haben unter dem gültigen Risikoausgleich Risiken selektioniert, das
heisst, teure Patienten abgeschoben oder nicht aufgenommen. Jede Neuregelung ist
genau dahin zu überprüfen, dass diese durch die Einheitsprämien bedingten
Fehlanreize reduziert werden. Dies insbesondere auch darum, weil den
Krankenversicherern mit verschiedenen Massnahmen und geplanten Neuerungen
weitere Instrumente zur möglichen Risikoselektion gegeben werden. Erwähnt seien hier
insbesondere die geforderte systematische Übermittlung von Diagnosen auf
Rechnungen und die Aufhebung des Vertragszwangs im ambulanten Bereich (siehe
dazu unten Vertragsfreiheit).
Spitalfinanzierung (Leistungsentschädigung)
Der mittelfristig geplante Übergang zum dual-fixen Finanzierungsmodus ohne die
notwendige Anpassung der Rahmenbedingungen erscheint voreilig. Viele der sich in
diesem Zusammenhang stellenden Fragen sind nicht gelöst, oder wurden bis heute
noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Ein bedeutender Schritt ist die Revision der
VKL. Insbesondere muss hier klarer definiert werden, was 100% der Betriebskosten
sind, wer die ärztliche Weiterbildung bezahlt, was Investitionen sind und wie diese in die
Rechnung einfliessen.
H+ Die Spitäler der Schweiz, Geschäftsstelle, Lorrainestr. 4A, Postfach 302, 3000 Bern 11, Tel. 031 335 11 11, Fax 031 335 11 70, www.hplus.ch
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H+ vorläufige Stellungnahme
zur Revision (2bis) des KVG
Noch sind Auswirkungen nicht oder zuwenig bekannt. Diese müssen erst abgeklärt
werden. Sicher ist, dass die Umwälzung aller Kosten auf die Grundversicherung einen
Niederschlag in den Prämien finden werden. Dann ist jede derzeitige Massnahme mit
dem noch genau zu bestimmenden Endziel Monismus abzustimmen. Hüftschüsse
bringen hier die Gesundheitspolitik nicht weiter.
Das Thema muss neu als Leistungsentschädigung aufgegleisst werden. Dabei fordert
H+ insbesondere:
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Die Verankerung der unternehmerischer Freiheit auch für die stationären
Leistungserbringer
Die Gleichbehandlung aller Leistungserbringer unabhängig von Ihrer Trägerschaft
Die Klärung respektive Auflösung der Mehrfachrolle der Kantone
Prospektive Preise statt vergangenheitsbezogene Tarife
Mit der übergangsweise geplanten Fortführung der gültigen Spitalfinanzierungsregeln
werden all diese Aspekte nicht berücksichtigt.
Vertragsfreiheit
Die vorgeschlagene Vertragsfreiheit ist gefährlich, weil sie auch stationäre
Leistungserbringer umfasst, also Art. 35 für alle Leistungserbringer anstatt Art. 36 nur
für freipraktizierende Ärzte betrifft. Die ambulante Behandlung in Spitälern mit deren
Infrastruktur unterscheidet sich wesentlich von jener der freipraktizierenden Ärzte. Die
unterschiedliche Finanzierung von stationären und ambulanten Behandlungen
innerhalb desselben Spitals oder der Institution wird - wie bisher - zur Fehlbehandlung
der Patientinnen und Patienten und dadurch zu volkswirtschaftlichen Mehrkosten
führen. Dieser Umstand wird durch die Vertragsfreiheit potentiell verschärft. Dies dient
niemandem, schadet aber den Patientinnen und Patienten. Wegen der Verknüpfung
von ambulanten und stationären Behandlungen in einem Spital wird einmal mehr in die
unternehmerische Freiheit der Spitäler massiv eingegriffen.
Zudem darf den Versicherern bei den heute gültigen Rahmenbedingungen nicht freie
Hand bei der Auswahl der Leistungserbringer gelassen werden. Zwei Gefahren sind
hervor zu heben:
1.
Die Negativselektion teurer Patientinnen und Patienten über die Auswahl
ihrer Leistungserbringer, zum Beispiel Ärzte mit vorwiegend alten Patienten
(medizinisch nicht gewollte Risikoselektion);
2.
Die nicht-medizinische Risikoselektion: Der Ausschluss nach willkürlichen
Prinzipien. Hier muss das Gesetz klar festlegen, nach welche Kriterien
Leistungserbringer ausgeschlossen werden dürfen.
Die Einführung der Vertragsfreiheit muss mit klaren Rahmenbedingungen, der
Einführung des Monismus und mit einem verbesserten Risikoausgleich abgestimmt
werden.
H+ Die Spitäler der Schweiz, Geschäftsstelle, Lorrainestr. 4A, Postfach 302, 3000 Bern 11, Tel. 031 335 11 11, Fax 031 335 11 70, www.hplus.ch
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H+ vorläufige Stellungnahme
zur Revision (2bis) des KVG
Pflegetarife
H+ hat sich in Vorverhandlungen bereit erklärt, der Aufstockung der beiden Tarifstufen
3 und 4 (gemäss VO KLV Art. 9a Abs. 2) und danach einer befristeten Weiterführung
der angewandten Finanzierung zuzustimmen. Im Gesetz wird jetzt nur die Befristung
festgelegt, ohne dass die Aufstockung annähernd besprochen wird. Da das
vorschlagende Bundesamt das gleiche für Revision und Aufstockung ist, müssen
zuerst die festzulegende Höhe der Tarifstufen diskutiert werden. Eine Befristung
bis zum 31.12.2006 erscheint angesichts der vorliegenden Lösungsvorschläge für die
Neufinanzierung als zu lange, bevorteilt sie doch den Status quo und damit die
Versicherer, die nun kaum noch Anreize haben, einer national einheitlichen Lösung der
sie belastenden Pflegekosten Hand zu bieten.
Versichertenkarte
Da sich die Versichertenkarte alleine auf administrative Informationen beschränkt, hat
sie keine wesentlichen Einsparungspotentiale, vereinfacht aber den administrativen
Aufwand der Spitäler und wird deshalb von H+ unterstützt. Es müssen aber Regeln
ihrer Anwendung insbesondere bei deren Fehlen zum Zeitpunkt der Behandlung
aufgestellt werden.
Der Vernehmlassungstext vermischt die Versichertenkarte mit der Patientenkarte, die
unter anderem doppelte Untersuchungen vermeiden soll. Dies sollte in der folgenden
Botschaft nicht mehr vorkommen, verwirrt es doch nur.
Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung ist Sozialpolitik. Für H+ stellt sich die Frage, ob diese im
Rahmen des Krankenversicherungsgesetztes stattfinden muss oder gesetzlich nicht
separat gehandhabt werden soll.
Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung ist ein Anreiz zur Steigerung der Selbstverantwortung und wird
als solcher von H+ unterstützt. Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung kann hingegen
epidemiologisch und medizinisch nicht sinnvoll sein. Sie muss unter diesen
Gesichtspunkten noch einmal diskutiert und abgewogen werden. In wie weit die
Kostenbeteiligung sozialpolitisch abgefedert werden muss, soll dann wiederum
ausserhalb des (Kranken-) Versicherungsgesetzes geregelt werden (siehe dazu oben
Prämienverbilligung).
H+ Die Spitäler der Schweiz, Geschäftsstelle, Lorrainestr. 4A, Postfach 302, 3000 Bern 11, Tel. 031 335 11 11, Fax 031 335 11 70, www.hplus.ch
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