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§3
Strukturgutachten zur Standortentwicklung der Rems-Murr-Kliniken
Auf Anregung vom Landrat Fuchs beschließt der Ausschuss einvernehmlich, insbesondere
die Themenbereiche „Patientenbewegungen“ sowie „Baukosten“ bei den Varianten C
(Schwerpunktbilung) und E (Neubau) zu beraten. Außerdem soll der Punkt „Effizienzrendite
und –steigerung“ eines Neubaus näher erörtert werden.
Herr Meier-Kramm, HWP, erläutert anhand der der Niederschrift als Anlage 2 beigefügten
Präsentation die Patientenbewegungen bei der Ist-Situation sowie den Alternativen C und
E. Im Falle einer Schwerpunktbildung sei mit einer Abwanderung von jährlich 3.200 Fällen
zu rechnen. Im Falle eines Neubaus könne die jetzige Patientenzahl in der Summe gehalten
werden.
Kreisrat Dr. Weigold bezweifelt, dass die 3.200 Fälle, die abwandern würden, überhaupt von
den Rems-Murr-Kliniken bewältigt werden könnten.
Kreisrat Dr. Kehrer verweist darauf, dass bei den Patientenbewegungen nur das
Wanderungsverhalten der AOK-Fälle zugrunde gelegt wurde. Die Standortfrage sei auch
stark von einer wohnortnahen Infrastruktur und der Arztwahl abhängig.
Kreisrätin Dr. Ulfert bittet darum, nochmals das Wanderungsverhalten der Patienten
insbesondere bei der Variante C zu erläutern. Sie bittet außerdem um Darstellung, wie die
verbleibende Basisversorgung bei einer Schwerpunktbildung aussehe.
Kreisrätin Koch bittet um Auskunft, ob ein Haus der Grund- und Regelversorgung bei
entsprechender Kompetenz der Ärzteschaft eine Einstufung als Haus der Zentralversorgung
erhalten könne.
Kreisrat Dolzer fragt, ob es Zahlen über Patientenbewegungen bei
Zentralversorgungshäusern gebe.
Kreisrat Völker spricht sich dafür aus, die Variante C noch detaillierter dahingehend zu
untersuchen, ob Kompetenzen besser gebündelt werden könnten. Zudem interessiere ihn,
ob ein Neubau an einen bestimmten Standort gebunden sei.
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Kreisrat Dr. Kasper erklärt, grundsätzliches Ziel sei es, die Ist-Situation zu verbessern. Es
müsse auch eine stärkere Patientenbindung erreicht werden.
Herr Loydl und Herr Meier-Kramm, HWP, nehmen Stellung zu den Wortmeldungen der
Kreisräte.
Herr Loydl erläutert die voraussichtlichen Patientenbewegungen im Falle von
Schwerpunktbildungen, die als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt sind.
Herr Meier-Kramm erklärt, die Mitglieder anderer Krankenkassen würden sich bezüglich der
Patientenbewegungen gleich verhalten. Aufgrund der hohen Auslastung sei die Wartezeit in
Stuttgart zum Teil hoch. Die Patientenstruktur werde sich wegen der DRG-Einführung
ändern. Die politische Zielsetzung, verstärkt ambulant zu behandeln, gehe zu Lasten der
Häuser der Grund- und Regelversorgung. Außerdem müssten die künftig geforderten
Mindestmengen erreicht werden. Falls z.B. eine Schwerpunktbildung „Chirurgie“ erfolge,
dann müsse weiterhin am anderen Ort eine chirurgische Basisversorgung angeboten
werden. Diese könne jedoch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Ein Haus der Grund- und
Regelversorgung könne nicht als Zentralversorgungshaus eingestuft werden. Er betont,
dass sich das Patientenverhalten nicht messen lasse und die Patientenbewegungen daher
nur auf Annahmen beruhen könnten, die aber aus zahlreichen Gesprächen herrührten. Für
das Wanderungsverhalten sei die Patientenbindung am wichtigsten. Die Abwanderung in
Häuser der Maximalversorgung betrage 20 %. Die Patientenbindung folge immer weniger
der Wohnortnähe, sondern immer stärker der Qualität und Leistungsfähigkeit der
medizinischen Behandlung. Ein Neubau komme dieser Tendenz eher entgegen. Die
Patientenabwanderung von 3.200 habe die aktuellen Belegungszahlen als Basis.
Grundsätzlich sei bei allen Modellen mit einem Rückgang in der vollstationären Versorgung
zu rechnen.
Krankenhausdirektorin Seeger erklärt, auch wenn die Bettenzahl reduziert werde, gebe es
kein höheres Budget. Deshalb sei ein größeres Haus erforderlich. Die Einstufung eines
Krankenhauses hänge von der Zahl der Abteilungen, der Betten und der Großgeräte ab. In
den Rems-Murr-Kliniken gebe es jedoch keinen Kernspintomographen. Bei einem Neubau
könnten entsprechende Kapazitäten und vermehrte Spezialisierungen geschaffen werden.
Auch seien die Vertretungsregelungen besser zu realisieren.
Kreisrat Weinbrenner zeigt sich verwundert, da im Rems-Murr-Kreis Kapazitäten abgebaut
werden sollen und die Mitbewerber aufrüsten würden. In Böblingen gebe es beispielsweise
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doppelt so viele Betten pro Einwohner. Er spreche sich daher dafür aus, Waiblingen zum
Zentralversorgungshaus aufzuwerten.
Kreisrätin Elser erinnert daran, dass von HWP an den bestehenden Standorten integrierte
Behandlungszentren empfohlen worden seien. Zukünftig werde eine Verzahnung zwischen
stationärer und ambulanter Behandlung immer wichtiger.
Landrat Fuchs erwidert Kreisrätin Elser, die integrierten Behandlungszentren würden zu den
kurzfristigen Maßnahmen gehören.
Kreisrat Völker fragt, wie sich die Mindestmengen auf das Kreiskrankenhaus Schorndorf
auswirken würden.
Kreisrätin Dietrich bittet um Auskunft, wo sonst in Baden-Württemberg Krankenhäuser
geschlossen und ein neues gebaut wurde und ob dort die Patientenwanderungen wie
angenommen eingetroffen seien.
Kreisrat Dr. Kehrer spricht sich dafür aus, nicht um jeden Preis größere Einheiten zu
schaffen, zumal diese ab einer bestimmten Größe ebenfalls unwirtschaftlich werden
könnten. Die angeführten Mindestmengen seien relativ zu sehen. Bei größeren Kliniken
müsse die Qualität nicht besser sein, da auch wieder delegiert werden müsse.
Kreisrat Dr. Weigold erklärt, die Zunahme von tageschirurgischen Eingriffen wirke sich zwar
auf die Bettenzahl aus, was aber durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung wieder
abgeschwächt werde. Er halte es für wichtig, festzustellen, aus welchem Grund viele
Patienten von den niedergelassenen Ärzten in Krankenhäuser außerhalb des Rems-MurrKreises eingewiesen würden.
Herr Meier-Kramm antwortet zu den vorstehenden Redebeiträgen, in Schwäbisch-Hall und
in Stuttgart würden neue Krankenhäuser gebaut, um den Herausforderungen des
Wettbewerbs zu begegnen. Ein Neubau im Rems-Murr-Kreis bedeute ebenfalls eine
Aufrüstung. Es gehe nicht um Größe, sondern um neue Angebote und Qualität. Ein
alleiniger Ausbau des Waiblinger Hauses sei schwierig, da es dann zu viel Abwanderung
gebe. Er weise nochmals darauf hin, dass zur Erhaltung des Ist-Zustandes erhebliche
Investitionen erforderlich seien. Das Verhältnis zwischen Erlösen und Betriebskosten sei bei
einer Schwerpunktbildung immer schlechter. Die im Rems-Murr-Kreis noch nicht getätigten
Investitionen seien beispielsweise in Leonberg und Albstadt schon erfolgt. Außerdem gehe
er davon aus, dass die Krankenhäuser in Böblingen und Sindelfingen zusammengeführt
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würden. Bezüglich der Mindestmengen in Schorndorf sei davon auszugehen, dass der
Patientenstamm auch beim Neubau eines Zentralversorgungshauses bleibe. Vermutlich
würden aber Patienten aus dem Schorndorfer Einzugsbereich, nicht mehr in die Häuser
nach Stuttgart oder Göppingen gehen, sondern das Zentralversorgungshaus des Kreises
aufsuchen.
Landrat Fuchs weist ergänzend darauf hin, dass die mittelfristigen Investitionen nicht über
den laufenden Haushalt finanziert werden könnten. Es müssten auch die unterschiedlichen
Strukturen bei der Krankenhausversorgung auf dem Land und in den Städten berücksichtigt
werden. Er hebt nochmals hervor, dass im Falle einer Schwerpunktbildung Teile der
Patienten sofort in Häuser außerhalb des Landkreises gehen würden. Um kurzfristige
Kosteneffekte zu erzielen, seien integrierte Gesundheitszentren anzustreben. Bei einem
Neubau seien auch ambulante Betten vorgesehen.
Krankenhausdirektorin Seeger erklärt, da die Patienten von heute aufgeklärt seien, hätten
diese den Wunsch bestmöglich versorgt zu werden, welchem ein Haus der
Zentralversorgung eher gerecht werden würde. Hinzu komme im Rems-Murr-Kreis der hohe
Investitionsbedarf.
Herr Loydl erläutert die Berechnung der Patientenbewegungen, die der Niederschrift als
Anlage 4 beigefügt ist.
Es erfolgt die Beratung der Baukosten.
Herr Meier-Kramm erläutert die Darstellung der Investitionskosten für die Alternative E.
Diese ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt .
Kreisrat Weinbrenner bittet nochmals alle Kosten für einen Neubau aufzulisten. Die jetzige
Berechnung beruhe noch immer nur auf Annahmen. Es mache einen Unterschied, ob
20 Mio. € oder 50 Mio. € mehr investiert werden müssten. Um einen Betriebskostenvergleich
vornehmen zu können, müssten außerdem alle Nebenkosten eingerechnet werden. Die
Sanierungskosten der bestehenden Häuser seien hingegen dezidiert.
Kreisrat Dr. Kasper erklärt, solange kein Standort feststehe, sei es schwer, eine detaillierte
Kostenaussage zu treffen. Die Fraktionen müssten jedoch wissen, was ein Neubau maximal
koste.
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Kreisrat Dolzer spricht sich dafür aus, dass das Land eine Aussage über die Förderquote
treffen solle.
Landrat Fuchs weist darauf hin, dass das Ziel des Gutachtens sei, zum jetzigen Zeitpunkt
eine Gewichtung zwischen den verschiedenen Modellen vorzunehmen. Eine detaillierte
Kostenkalkulation könne erst im Falle einer Neubauplanung vorgelegt werden. Auch das
Sozialministerium werde keine konkrete Aussage treffen können. Auf jeden Fall sei eine
konkrete Standortfestlegung erforderlich. Auch bei den Investitionen in die bestehenden
Häuser seien Restrisiken vorhanden.
Herr Meier-Kramm antwortet, eine Krankenpflegeschule sowie eine
Kinderkrankenpflegeschule und ein Hubschrauberplatz seien in den Kosten enthalten.
Mehrkosten z. B. für einen Dachlandeplatz seien allerdings nicht eingerechnet. Bei den
Betriebskosten habe man für einen Neubau einen Kostenvorteil von rd. 12 Mio. € pro Jahr
errechnet. Herr Meier-Kramm erläutert, dass Förderverfahren. Er erklärt, dass aus Sicht des
Rems-Murr-Kreises von einer Förderquote von 70 % ausgegangen werden könne.
Kreisrätin Dietrich ist der Auffassung, es könne kein Problem sein, die jeweiligen
Alternativkosten für einen Dachlandeplatz oder eine Tiefgarage nennen zu können. Sie gehe
davon aus, dass beispielsweise auch Personalwohnheime und ÖPNV-Anbindungen
erforderlich seien. Beim Vergleich der Betriebskosten müssten auch die Einsparungen, die
die jetzigen Häuser erreichen könnten, mit eingerechnet werden.
Kreisrat Dolzer erklärt, bei einem Kreisanteil an den Investitionskosten in Höhe von
80 Mio. € werde eine Entscheidung für einen Neubau schwierig.
Kreisrätin Gröbner spricht die Abbruchkosten für die Häuser in Backnang und Waiblingen
an. Es sei fraglich, ob die angegebenen 20 € pro m³, was Kosten von 4,88 Mio. € bedeute,
realistisch seien.
Kreisrat Völker bittet um Auskunft, ob auch die Kosten für die Neuregelung der
Rettungdienstlandschaft im Falle eines Neubaus ermittelt worden seien.
Kreisrat Dr. Kehrer erklärt, er fühle sich überfordert und verunsichert, da es keine klaren
Vorgaben gebe.
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Landrat Fuchs erwidert, das Gutachten zeige klare Alternativen auf. Die grundsätzliche
Frage sei, wie der Landkreis trotz der finanziellen Rahmenbedingungen und anstehenden
Investitionen in die Kreiseinrichtungen das Heft in der Hand behalten könne.
Herr Meier-Kramm sagt Kreisrätin Dietrich zu, dass die von ihr angesprochenen
Eventualpositionen ergänzt werden könnten.
Herr Loydl erklärt, die Einspareffekte bei den bestehenden Häusern seien in der Variante E,
da es sich um eine Rechnung von Grund auf handle, nicht eingerechnet worden. Die
Rückbaukosten würden sich auf den umbauten Raum beziehen. Als Preisgrundlage sei der
November 2002 herangezogen worden.
Landrat Fuchs legt ausdrücklichen Wert darauf, dass die Einsparungen aufgrund der
Optimierungsmaßnahmen aus dem laufenden Betrieb mit eingerechnet werden.
Krankenhausdirektorin Seeger antwortet ergänzend, die Rettungdienstlandschaft müsste
noch untersucht werden.
Landrat Fuchs erklärt, eine Neuregelung der Rettungsdienste seien bewusst noch nicht
vertieft untersucht worden. Im Falle eines Neubaus in Winnenden müsste jedoch ein neuer
Rettungsdienststandort eingerichtet werden.
Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, die Themenbereiche „Effizienzrendite und
-steigerung“ sowie „Betriebskosten“ auf die nächste Sitzung des
Krankenhausbetriebsausschusses zu vertagen.
Auszüge:
2 Betriebsleitung Rems-Murr-Kliniken
4 Geschäftsstelle des Kreistags
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