Öffentlich §3 Strukturgutachten zur Standortentwicklung der Rems-Murr-Kliniken Auf Anregung vom Landrat Fuchs beschließt der Ausschuss einvernehmlich, insbesondere die Themenbereiche „Patientenbewegungen“ sowie „Baukosten“ bei den Varianten C (Schwerpunktbilung) und E (Neubau) zu beraten. Außerdem soll der Punkt „Effizienzrendite und –steigerung“ eines Neubaus näher erörtert werden. Herr Meier-Kramm, HWP, erläutert anhand der der Niederschrift als Anlage 2 beigefügten Präsentation die Patientenbewegungen bei der Ist-Situation sowie den Alternativen C und E. Im Falle einer Schwerpunktbildung sei mit einer Abwanderung von jährlich 3.200 Fällen zu rechnen. Im Falle eines Neubaus könne die jetzige Patientenzahl in der Summe gehalten werden. Kreisrat Dr. Weigold bezweifelt, dass die 3.200 Fälle, die abwandern würden, überhaupt von den Rems-Murr-Kliniken bewältigt werden könnten. Kreisrat Dr. Kehrer verweist darauf, dass bei den Patientenbewegungen nur das Wanderungsverhalten der AOK-Fälle zugrunde gelegt wurde. Die Standortfrage sei auch stark von einer wohnortnahen Infrastruktur und der Arztwahl abhängig. Kreisrätin Dr. Ulfert bittet darum, nochmals das Wanderungsverhalten der Patienten insbesondere bei der Variante C zu erläutern. Sie bittet außerdem um Darstellung, wie die verbleibende Basisversorgung bei einer Schwerpunktbildung aussehe. Kreisrätin Koch bittet um Auskunft, ob ein Haus der Grund- und Regelversorgung bei entsprechender Kompetenz der Ärzteschaft eine Einstufung als Haus der Zentralversorgung erhalten könne. Kreisrat Dolzer fragt, ob es Zahlen über Patientenbewegungen bei Zentralversorgungshäusern gebe. Kreisrat Völker spricht sich dafür aus, die Variante C noch detaillierter dahingehend zu untersuchen, ob Kompetenzen besser gebündelt werden könnten. Zudem interessiere ihn, ob ein Neubau an einen bestimmten Standort gebunden sei. 2 Kreisrat Dr. Kasper erklärt, grundsätzliches Ziel sei es, die Ist-Situation zu verbessern. Es müsse auch eine stärkere Patientenbindung erreicht werden. Herr Loydl und Herr Meier-Kramm, HWP, nehmen Stellung zu den Wortmeldungen der Kreisräte. Herr Loydl erläutert die voraussichtlichen Patientenbewegungen im Falle von Schwerpunktbildungen, die als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt sind. Herr Meier-Kramm erklärt, die Mitglieder anderer Krankenkassen würden sich bezüglich der Patientenbewegungen gleich verhalten. Aufgrund der hohen Auslastung sei die Wartezeit in Stuttgart zum Teil hoch. Die Patientenstruktur werde sich wegen der DRG-Einführung ändern. Die politische Zielsetzung, verstärkt ambulant zu behandeln, gehe zu Lasten der Häuser der Grund- und Regelversorgung. Außerdem müssten die künftig geforderten Mindestmengen erreicht werden. Falls z.B. eine Schwerpunktbildung „Chirurgie“ erfolge, dann müsse weiterhin am anderen Ort eine chirurgische Basisversorgung angeboten werden. Diese könne jedoch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Ein Haus der Grund- und Regelversorgung könne nicht als Zentralversorgungshaus eingestuft werden. Er betont, dass sich das Patientenverhalten nicht messen lasse und die Patientenbewegungen daher nur auf Annahmen beruhen könnten, die aber aus zahlreichen Gesprächen herrührten. Für das Wanderungsverhalten sei die Patientenbindung am wichtigsten. Die Abwanderung in Häuser der Maximalversorgung betrage 20 %. Die Patientenbindung folge immer weniger der Wohnortnähe, sondern immer stärker der Qualität und Leistungsfähigkeit der medizinischen Behandlung. Ein Neubau komme dieser Tendenz eher entgegen. Die Patientenabwanderung von 3.200 habe die aktuellen Belegungszahlen als Basis. Grundsätzlich sei bei allen Modellen mit einem Rückgang in der vollstationären Versorgung zu rechnen. Krankenhausdirektorin Seeger erklärt, auch wenn die Bettenzahl reduziert werde, gebe es kein höheres Budget. Deshalb sei ein größeres Haus erforderlich. Die Einstufung eines Krankenhauses hänge von der Zahl der Abteilungen, der Betten und der Großgeräte ab. In den Rems-Murr-Kliniken gebe es jedoch keinen Kernspintomographen. Bei einem Neubau könnten entsprechende Kapazitäten und vermehrte Spezialisierungen geschaffen werden. Auch seien die Vertretungsregelungen besser zu realisieren. Kreisrat Weinbrenner zeigt sich verwundert, da im Rems-Murr-Kreis Kapazitäten abgebaut werden sollen und die Mitbewerber aufrüsten würden. In Böblingen gebe es beispielsweise 3 doppelt so viele Betten pro Einwohner. Er spreche sich daher dafür aus, Waiblingen zum Zentralversorgungshaus aufzuwerten. Kreisrätin Elser erinnert daran, dass von HWP an den bestehenden Standorten integrierte Behandlungszentren empfohlen worden seien. Zukünftig werde eine Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung immer wichtiger. Landrat Fuchs erwidert Kreisrätin Elser, die integrierten Behandlungszentren würden zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören. Kreisrat Völker fragt, wie sich die Mindestmengen auf das Kreiskrankenhaus Schorndorf auswirken würden. Kreisrätin Dietrich bittet um Auskunft, wo sonst in Baden-Württemberg Krankenhäuser geschlossen und ein neues gebaut wurde und ob dort die Patientenwanderungen wie angenommen eingetroffen seien. Kreisrat Dr. Kehrer spricht sich dafür aus, nicht um jeden Preis größere Einheiten zu schaffen, zumal diese ab einer bestimmten Größe ebenfalls unwirtschaftlich werden könnten. Die angeführten Mindestmengen seien relativ zu sehen. Bei größeren Kliniken müsse die Qualität nicht besser sein, da auch wieder delegiert werden müsse. Kreisrat Dr. Weigold erklärt, die Zunahme von tageschirurgischen Eingriffen wirke sich zwar auf die Bettenzahl aus, was aber durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung wieder abgeschwächt werde. Er halte es für wichtig, festzustellen, aus welchem Grund viele Patienten von den niedergelassenen Ärzten in Krankenhäuser außerhalb des Rems-MurrKreises eingewiesen würden. Herr Meier-Kramm antwortet zu den vorstehenden Redebeiträgen, in Schwäbisch-Hall und in Stuttgart würden neue Krankenhäuser gebaut, um den Herausforderungen des Wettbewerbs zu begegnen. Ein Neubau im Rems-Murr-Kreis bedeute ebenfalls eine Aufrüstung. Es gehe nicht um Größe, sondern um neue Angebote und Qualität. Ein alleiniger Ausbau des Waiblinger Hauses sei schwierig, da es dann zu viel Abwanderung gebe. Er weise nochmals darauf hin, dass zur Erhaltung des Ist-Zustandes erhebliche Investitionen erforderlich seien. Das Verhältnis zwischen Erlösen und Betriebskosten sei bei einer Schwerpunktbildung immer schlechter. Die im Rems-Murr-Kreis noch nicht getätigten Investitionen seien beispielsweise in Leonberg und Albstadt schon erfolgt. Außerdem gehe er davon aus, dass die Krankenhäuser in Böblingen und Sindelfingen zusammengeführt 4 würden. Bezüglich der Mindestmengen in Schorndorf sei davon auszugehen, dass der Patientenstamm auch beim Neubau eines Zentralversorgungshauses bleibe. Vermutlich würden aber Patienten aus dem Schorndorfer Einzugsbereich, nicht mehr in die Häuser nach Stuttgart oder Göppingen gehen, sondern das Zentralversorgungshaus des Kreises aufsuchen. Landrat Fuchs weist ergänzend darauf hin, dass die mittelfristigen Investitionen nicht über den laufenden Haushalt finanziert werden könnten. Es müssten auch die unterschiedlichen Strukturen bei der Krankenhausversorgung auf dem Land und in den Städten berücksichtigt werden. Er hebt nochmals hervor, dass im Falle einer Schwerpunktbildung Teile der Patienten sofort in Häuser außerhalb des Landkreises gehen würden. Um kurzfristige Kosteneffekte zu erzielen, seien integrierte Gesundheitszentren anzustreben. Bei einem Neubau seien auch ambulante Betten vorgesehen. Krankenhausdirektorin Seeger erklärt, da die Patienten von heute aufgeklärt seien, hätten diese den Wunsch bestmöglich versorgt zu werden, welchem ein Haus der Zentralversorgung eher gerecht werden würde. Hinzu komme im Rems-Murr-Kreis der hohe Investitionsbedarf. Herr Loydl erläutert die Berechnung der Patientenbewegungen, die der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt ist. Es erfolgt die Beratung der Baukosten. Herr Meier-Kramm erläutert die Darstellung der Investitionskosten für die Alternative E. Diese ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt . Kreisrat Weinbrenner bittet nochmals alle Kosten für einen Neubau aufzulisten. Die jetzige Berechnung beruhe noch immer nur auf Annahmen. Es mache einen Unterschied, ob 20 Mio. € oder 50 Mio. € mehr investiert werden müssten. Um einen Betriebskostenvergleich vornehmen zu können, müssten außerdem alle Nebenkosten eingerechnet werden. Die Sanierungskosten der bestehenden Häuser seien hingegen dezidiert. Kreisrat Dr. Kasper erklärt, solange kein Standort feststehe, sei es schwer, eine detaillierte Kostenaussage zu treffen. Die Fraktionen müssten jedoch wissen, was ein Neubau maximal koste. 5 Kreisrat Dolzer spricht sich dafür aus, dass das Land eine Aussage über die Förderquote treffen solle. Landrat Fuchs weist darauf hin, dass das Ziel des Gutachtens sei, zum jetzigen Zeitpunkt eine Gewichtung zwischen den verschiedenen Modellen vorzunehmen. Eine detaillierte Kostenkalkulation könne erst im Falle einer Neubauplanung vorgelegt werden. Auch das Sozialministerium werde keine konkrete Aussage treffen können. Auf jeden Fall sei eine konkrete Standortfestlegung erforderlich. Auch bei den Investitionen in die bestehenden Häuser seien Restrisiken vorhanden. Herr Meier-Kramm antwortet, eine Krankenpflegeschule sowie eine Kinderkrankenpflegeschule und ein Hubschrauberplatz seien in den Kosten enthalten. Mehrkosten z. B. für einen Dachlandeplatz seien allerdings nicht eingerechnet. Bei den Betriebskosten habe man für einen Neubau einen Kostenvorteil von rd. 12 Mio. € pro Jahr errechnet. Herr Meier-Kramm erläutert, dass Förderverfahren. Er erklärt, dass aus Sicht des Rems-Murr-Kreises von einer Förderquote von 70 % ausgegangen werden könne. Kreisrätin Dietrich ist der Auffassung, es könne kein Problem sein, die jeweiligen Alternativkosten für einen Dachlandeplatz oder eine Tiefgarage nennen zu können. Sie gehe davon aus, dass beispielsweise auch Personalwohnheime und ÖPNV-Anbindungen erforderlich seien. Beim Vergleich der Betriebskosten müssten auch die Einsparungen, die die jetzigen Häuser erreichen könnten, mit eingerechnet werden. Kreisrat Dolzer erklärt, bei einem Kreisanteil an den Investitionskosten in Höhe von 80 Mio. € werde eine Entscheidung für einen Neubau schwierig. Kreisrätin Gröbner spricht die Abbruchkosten für die Häuser in Backnang und Waiblingen an. Es sei fraglich, ob die angegebenen 20 € pro m³, was Kosten von 4,88 Mio. € bedeute, realistisch seien. Kreisrat Völker bittet um Auskunft, ob auch die Kosten für die Neuregelung der Rettungdienstlandschaft im Falle eines Neubaus ermittelt worden seien. Kreisrat Dr. Kehrer erklärt, er fühle sich überfordert und verunsichert, da es keine klaren Vorgaben gebe. 6 Landrat Fuchs erwidert, das Gutachten zeige klare Alternativen auf. Die grundsätzliche Frage sei, wie der Landkreis trotz der finanziellen Rahmenbedingungen und anstehenden Investitionen in die Kreiseinrichtungen das Heft in der Hand behalten könne. Herr Meier-Kramm sagt Kreisrätin Dietrich zu, dass die von ihr angesprochenen Eventualpositionen ergänzt werden könnten. Herr Loydl erklärt, die Einspareffekte bei den bestehenden Häusern seien in der Variante E, da es sich um eine Rechnung von Grund auf handle, nicht eingerechnet worden. Die Rückbaukosten würden sich auf den umbauten Raum beziehen. Als Preisgrundlage sei der November 2002 herangezogen worden. Landrat Fuchs legt ausdrücklichen Wert darauf, dass die Einsparungen aufgrund der Optimierungsmaßnahmen aus dem laufenden Betrieb mit eingerechnet werden. Krankenhausdirektorin Seeger antwortet ergänzend, die Rettungdienstlandschaft müsste noch untersucht werden. Landrat Fuchs erklärt, eine Neuregelung der Rettungsdienste seien bewusst noch nicht vertieft untersucht worden. Im Falle eines Neubaus in Winnenden müsste jedoch ein neuer Rettungsdienststandort eingerichtet werden. Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, die Themenbereiche „Effizienzrendite und -steigerung“ sowie „Betriebskosten“ auf die nächste Sitzung des Krankenhausbetriebsausschusses zu vertagen. Auszüge: 2 Betriebsleitung Rems-Murr-Kliniken 4 Geschäftsstelle des Kreistags