Hausratversicherung Hausratversicherung genannten Fällen also nicht von der üblichen vorvertraglichen Obliegenheit, entsprechende Mindestsicherungen für alle Wohnungsabschlusstüren im Rahmen der Hausratversicherung nachzuweisen. Kommt es daher zu einem Einbruchdiebstahl nur deshalb, weil das Schloss an der Wohnungsabschlusstür mit einer gewöhnlichen Kneifzange ohne großen Aufwand abgebrochen werden kann oder die Türschilder mal schnell und lautlos abgeschraubt werden können, wird es auch zukünftig keine Versicherungsleistung geben. In den Musterbedingungen des GdV, VHB 2008, Abschnitt B, § 8, 1 b heißt es hierzu: Index: Gesellschaften, die in diesem Beitrag erwähnt werden von A-Z Adler – Ammerländer – BBV – Continentale – ConceptIF – Gothaer – InterRisk – Janitos – Konzept & Marketing – Haftpflichtkasse Darmstadt – PVAG – Signal Iduna – VHV – VÖDAG – Volkswohl Bund Grobe Fahrlässigkeit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung meist nur mit Einschränkungen „Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos zu kündigen.“ Immer mehr Versicherer werben nicht erst seit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 mit dem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer Wohngebäude- und Eingeschränkte Leistung durch Quotelung: Wer nur die Tür ins Schloss fallen lässt, statt sie zu verschließen. Hausratversicherung, wobei hier nur die letzteren näher betrachtet werden A Versicherungsschutz & Quotelung sollen. Auch der Höhe nach besteht normalerweise ein Quotelungsverzicht im Zusammenhang mit der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles nur bis zu einer bestimmten Höhe. Übersteigt die Gesamtschadenhöhe also diesen Schwellenwert, so entfällt der Quotelungsverzicht ab dem ersten Euro. So verzichten beispielsweise die Continentale (Tarif CasaSecura XL) bis in Höhe von 3.000 Euro, die PVAG, VÖDAG und Volkswohl Bund bis in Höhe von 5.000 Euro oder die Adler, Ammerländer (Tarif: Exklusiv), Konzept und Marketing (Tarif allsafe select A2) sowie SIGNAL IDUNA Allgemeine bei Schäden bis jeweils 10.000 Euro auf eine Kürzung des Schadens bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles, nicht jedoch auf eine Quotelung im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften und anderen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Im Rahmen von Höchstsätzen einen uneingeschränkten Versicherungsschutz hinsichtlich der Herbeiführung des Versicherungsfalles sehen tarifabhängig beispielsweise ConceptIF (Tarif: Konzept II) oder Gothaer (Tarif: Top Makler) bis 2.500 Euro, BBV (Tarif: BBV-Hausrat-Komfortschutz 2008), Haftpflichtkasse Darmstadt (Tarif: Hausrat Plus) oder VHV (Tarif: 86 Risiko & Vorsorge 4-08 Kevin Steffgen – Fotolia Nur selten gestaltet sich dieser Verzicht so umfangreich wie es z.B. bei der InterRisk (Tarif: XXL) oder VHV (Tarif: Klassik-Garant 2008) der Fall ist. Hier wird in voller Höhe auf die Anrechung eines grob fahrlässigen Verschuldens und damit auf eine Quotelung der Leistungen verzichtet. Dies ist nicht selbstverständlich. Auf den ersten Blick bieten auch Generali (Tarif: KomfortPlus Schutz) und Janitos (Tarif: Best Selection) denselben Versicherungsschutz. Allerdings entfällt bei Janitos der Quotelungsverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung von Elementarschäden, bei der Generali im Zusammenhang mit Schäden durch Einbruchdiebstahl. Meist bezieht sich der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nur auf die Herbeiführung des Versicherungsfalles, so auch bei InterRisk, Janitos oder VHV nicht jedoch auf die Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften, für die nach dem neuen VVG ebenfalls eine Quotelung vorgesehen ist. Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit befreit Versicherte in den bilderbox Von Thorben S. Hagenau Klassik-Garant 2008) bis 5.000 Euro vor, d.h. bei Überschreiten dieser Höchstsätze findet eine Quotelung nur für den 2.500 bzw. 5.000 Euro übersteigenden Betrag statt. Bei Janitos besteht der Quotelungsverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles für Schäden bis in Höhe von 10% (Basic) bzw. 25% der Versicherungssumme (Balance). Die Allgefahrendeckung von Konzept und Marketing (allsafe & select S1 sowie allsafe select Z1) verzichtet bis in Höhe von 5.000 Euro auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles. Bei Schäden über 5.000 Euro findet eine Quotelung nach dem neuen VVG statt. Eine Kürzung von mehr als 50% ist jedoch ausdrücklich zum Vorteil des Versicherten ausgeschlossen. Die Haftpflichtkasse Darmstadt unterscheidet zwischen den Risiken Feuer (Leistung ohne Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssummen) und den sonstigen Gefahren Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm mit Versicherungsschutz bis höchstens 5.000 Euro. Ein Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auch im Rahmen der Elementarschadendeckung ist nicht vorgesehen. Wenn ein Versicherer im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, bedeutet dies nicht, dass er keine Leistung erbringen muss. Vielmehr kommt es in diesen Fällen zur Quotelung. Wer also seinen Versicherungsschutz beispielsweise bei Ammerländer, Continentale oder VHV abgeschlossen hat und darauf verzichtet, seine Wohnung zu verschließen und vielmehr nur die Tür ins Schloss fallen lässt, dürfte auf Grundlage aller dieser Regelungen eine eingeschränkte Leistung durch Quotelung erhalten, sofern kein vorsätzliches Handeln mit Kausalität zum Versicherungsfall nachgewiesen werden kann. Allerdings mag es regelmäßig an Einbruchsspuren zum Nachweis des bedingungsgemäßen Versicherungsfalles fehlen. Sollten zumindest diese vorliegen, kann ein oben beschriebener Einredeverzicht durchaus von Vorteil sein. In allen anderen Fällen sind Versicherte mit und ohne Klausel gleichgestellt: sie dürften bezüglich einer Entschädigung aus ihrer Hausratversicherung leer ausgehen. Voraussetzung für die Leistungsfreiheit oder Kürzung der Leistung wegen der Einrede der groben Fahrlässigkeit ist in jedem Fall die Kausalität zum Leistungsfall. Dabei kann schon ein teilweises Fehlverhalten der versicherten Person ausreichend sein. Wichtig bleibt jedoch die Feststellung, dass es gerade hinsichtlich der Einbruch/Diebstahl-Deckung dem Versicherer obliegt, die Herbeiführung des Versicherungsfalles in Folge grober Fahrlässigkeit nachzuweisen. Dies ist etwa nicht schon dadurch erfolgt, dass der Versicherungsnehmer während einer urlaubsbedingten Abwesenheit seinen ganzen Schmuck auf dem Wohnzimmertisch von außen nicht sichtbar ausgebreitet hat. Allerdings ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers nachzuweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wenn die bei Versicherer und Polizei vorgelegte Stehlgutliste in Teilen voneinander abweicht. Hier drängt sich nämlich unweigerlich die Vermutung auf, dass die Liste zur Erhöhung der Versicherungsleistung nachträglich erweitert wurde. FAZIT: Wer wirklich umfassenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles haben möchte, ist mit den im Text genannten Tarifen XXL bzw. Exklusiv-Garant 2008 von InterRisk und VHV wohl am besten aufgehoben. Risiko & Vorsorge 4-08 87