RV 4-08_Inhalt.QX4 - Finanz

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Hausratversicherung
Hausratversicherung
genannten Fällen also nicht von der
üblichen vorvertraglichen Obliegenheit,
entsprechende Mindestsicherungen für
alle Wohnungsabschlusstüren im Rahmen
der Hausratversicherung nachzuweisen.
Kommt es daher zu einem Einbruchdiebstahl nur deshalb, weil das Schloss
an der Wohnungsabschlusstür mit einer
gewöhnlichen Kneifzange ohne großen
Aufwand abgebrochen werden kann oder
die Türschilder mal schnell und lautlos
abgeschraubt werden können, wird es
auch zukünftig keine Versicherungsleistung geben. In den Musterbedingungen des GdV, VHB 2008, Abschnitt B,
§ 8, 1 b heißt es hierzu:
Index: Gesellschaften, die in diesem Beitrag erwähnt werden von A-Z
Adler – Ammerländer – BBV – Continentale – ConceptIF – Gothaer – InterRisk –
Janitos – Konzept & Marketing – Haftpflichtkasse Darmstadt – PVAG – Signal
Iduna – VHV – VÖDAG – Volkswohl Bund
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit in der
Hausratversicherung meist nur mit Einschränkungen
„Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu
erfüllen hat, so kann der Versicherer
innerhalb eines Monats, nachdem er von
der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den
Vertrag fristlos zu kündigen.“
Immer mehr Versicherer werben nicht
erst seit der Einführung des neuen
Versicherungsvertragsgesetzes zum
1. Januar 2008 mit dem Verzicht auf
die Einrede der groben Fahrlässigkeit
im Rahmen ihrer Wohngebäude- und
Eingeschränkte Leistung durch Quotelung:
Wer nur die Tür ins Schloss fallen lässt,
statt sie zu verschließen.
Hausratversicherung, wobei hier nur
die letzteren näher betrachtet werden
A Versicherungsschutz & Quotelung
sollen.
Auch der Höhe nach besteht normalerweise ein Quotelungsverzicht im Zusammenhang mit der grob fahrlässigen
Herbeiführung des Versicherungsfalles
nur bis zu einer bestimmten Höhe. Übersteigt die Gesamtschadenhöhe also
diesen Schwellenwert, so entfällt der
Quotelungsverzicht ab dem ersten Euro.
So verzichten beispielsweise die Continentale (Tarif CasaSecura XL) bis in Höhe
von 3.000 Euro, die PVAG, VÖDAG und
Volkswohl Bund bis in Höhe von 5.000
Euro oder die Adler, Ammerländer (Tarif:
Exklusiv), Konzept und Marketing (Tarif
allsafe select A2) sowie SIGNAL IDUNA
Allgemeine bei Schäden bis jeweils
10.000 Euro auf eine Kürzung des
Schadens bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles, nicht
jedoch auf eine Quotelung im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften und
anderen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Im Rahmen von Höchstsätzen einen
uneingeschränkten Versicherungsschutz
hinsichtlich der Herbeiführung des Versicherungsfalles sehen tarifabhängig beispielsweise ConceptIF (Tarif: Konzept II)
oder Gothaer (Tarif: Top Makler) bis 2.500
Euro, BBV (Tarif: BBV-Hausrat-Komfortschutz 2008), Haftpflichtkasse Darmstadt
(Tarif: Hausrat Plus) oder VHV (Tarif:
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Risiko & Vorsorge 4-08
Kevin Steffgen – Fotolia
Nur selten gestaltet sich dieser Verzicht so
umfangreich wie es z.B. bei der InterRisk
(Tarif: XXL) oder VHV (Tarif: Klassik-Garant
2008) der Fall ist. Hier wird in voller Höhe
auf die Anrechung eines grob fahrlässigen
Verschuldens und damit auf eine Quotelung der Leistungen verzichtet. Dies ist
nicht selbstverständlich.
Auf den ersten Blick bieten auch
Generali (Tarif: KomfortPlus Schutz) und
Janitos (Tarif: Best Selection) denselben
Versicherungsschutz. Allerdings entfällt
bei Janitos der Quotelungsverzicht bei
grob fahrlässiger Herbeiführung von
Elementarschäden, bei der Generali im
Zusammenhang mit Schäden durch
Einbruchdiebstahl.
Meist bezieht sich der Verzicht auf die
Einrede der groben Fahrlässigkeit nur
auf die Herbeiführung des Versicherungsfalles, so auch bei InterRisk, Janitos oder
VHV nicht jedoch auf die Verletzung von
Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften, für die nach dem neuen VVG ebenfalls eine Quotelung vorgesehen ist.
Der Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit befreit Versicherte in den
bilderbox
Von Thorben S. Hagenau
Klassik-Garant 2008) bis 5.000 Euro vor,
d.h. bei Überschreiten dieser Höchstsätze
findet eine Quotelung nur für den 2.500 bzw.
5.000 Euro übersteigenden Betrag statt.
Bei Janitos besteht der Quotelungsverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles für Schäden bis in Höhe von 10% (Basic) bzw.
25% der Versicherungssumme (Balance).
Die Allgefahrendeckung von Konzept und
Marketing (allsafe & select S1 sowie
allsafe select Z1) verzichtet bis in Höhe
von 5.000 Euro auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des
Versicherungsfalles. Bei Schäden über
5.000 Euro findet eine Quotelung nach
dem neuen VVG statt. Eine Kürzung von
mehr als 50% ist jedoch ausdrücklich zum
Vorteil des Versicherten ausgeschlossen.
Die Haftpflichtkasse Darmstadt unterscheidet zwischen den Risiken Feuer
(Leistung ohne Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssummen) und den
sonstigen Gefahren Einbruch/Diebstahl,
Leitungswasser und Sturm mit Versicherungsschutz bis höchstens 5.000 Euro. Ein
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auch im Rahmen der Elementarschadendeckung ist nicht vorgesehen.
Wenn ein Versicherer im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften oder
Obliegenheiten nicht auf die Einrede der
groben Fahrlässigkeit verzichtet, bedeutet
dies nicht, dass er keine Leistung erbringen muss. Vielmehr kommt es in
diesen Fällen zur Quotelung. Wer also
seinen Versicherungsschutz beispielsweise bei Ammerländer, Continentale
oder VHV abgeschlossen hat und darauf
verzichtet, seine Wohnung zu verschließen und vielmehr nur die Tür ins Schloss
fallen lässt, dürfte auf Grundlage aller
dieser Regelungen eine eingeschränkte
Leistung durch Quotelung erhalten, sofern
kein vorsätzliches Handeln mit Kausalität
zum Versicherungsfall nachgewiesen werden kann. Allerdings mag es regelmäßig
an Einbruchsspuren zum Nachweis des
bedingungsgemäßen Versicherungsfalles
fehlen. Sollten zumindest diese vorliegen,
kann ein oben beschriebener Einredeverzicht durchaus von Vorteil sein. In
allen anderen Fällen sind Versicherte mit
und ohne Klausel gleichgestellt: sie dürften bezüglich einer Entschädigung aus
ihrer Hausratversicherung leer ausgehen.
Voraussetzung für die Leistungsfreiheit
oder Kürzung der Leistung wegen der
Einrede der groben Fahrlässigkeit ist in
jedem Fall die Kausalität zum Leistungsfall. Dabei kann schon ein teilweises
Fehlverhalten der versicherten Person
ausreichend sein. Wichtig bleibt jedoch
die Feststellung, dass es gerade hinsichtlich der Einbruch/Diebstahl-Deckung
dem Versicherer obliegt, die Herbeiführung des Versicherungsfalles in Folge
grober Fahrlässigkeit nachzuweisen. Dies
ist etwa nicht schon dadurch erfolgt,
dass der Versicherungsnehmer während
einer urlaubsbedingten Abwesenheit
seinen ganzen Schmuck auf dem Wohnzimmertisch von außen nicht sichtbar
ausgebreitet hat.
Allerdings ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers nachzuweisen, dass er
nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wenn
die bei Versicherer und Polizei vorgelegte
Stehlgutliste in Teilen voneinander abweicht. Hier drängt sich nämlich unweigerlich die Vermutung auf, dass die Liste
zur Erhöhung der Versicherungsleistung
nachträglich erweitert wurde.
FAZIT: Wer wirklich umfassenden Versicherungsschutz im Zusammenhang
mit der grob fahrlässigen Herbeiführung
des Versicherungsfalles haben möchte,
ist mit den im Text genannten Tarifen
XXL bzw. Exklusiv-Garant 2008 von
InterRisk und VHV wohl am besten
aufgehoben.
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