Stadt Bad Schwartau Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu 11. Änderung „Markttwiete“ für das Gebiet der Markttwiete, der Rathausgasse sowie der Auguststraße. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch die Rensefelder Straße, im Westen und Süden durch den Eutiner Ring (L309) sowie den Großparkplatz, und im Osten durch die Auguststraße sowie die Lübecker Straße. Stand: 09. März 2017 Stand zu den frühzeitigen Beteiligungen nach §3 (1) und 4(1) BauGB VORENTWURF Planaufsteller: Auftragnehmer: Stadt Bad Schwartau Markt 15 23611 Bad Schwartau WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH Markusstraße 7 20355 Hamburg Stadt Bad Schwartau Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung Planungsanlass und Planungsziele Die Innenstadt von Bad Schwartau befindet sich im Wandel. Durch sich verändernde Einzelhandelsstrukturen, ein verändertes Einkaufsverhalten der Bürger und Bürgerinnen sowie den gesellschaftlichen Strukturwandel steigen die Anforderungen an eine moderne Innenstadt. Mit der Neugestaltung der Fußgängerzone ist ein erster Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit gemacht. Nun soll auch die Nutzungsstruktur und Gestalt der Gebäude zukunftsfähig aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 18-neu mit inzwischen 10 Änderungen ist in seinen Festsetzungen heute nicht mehr bedarfsgerecht. Entsprechend soll durch die hier vorliegende 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu der Bereich zwischen Rensefelder Straße, Eutiner Straße, Lübecker Straße und Auguststraße, also der Bereich der Fußgängerzone, ganzheitlich neu geordnet werden. Dazu werden neben einer Erhöhung der Bauvolumina durch ein abgestimmtes Höhenkonzept vor allem Festsetzungen zu einer einheitlichen und identifikationsstiftenden Gestaltung sowie zu einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Nutzungsmischung getroffen. Lage und Umfang des Plangebietes Das Plangebiet der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu befindet sich im Stadtzentrum Bad Schwartaus. Der Plangeltungsbereich umfasst 38.251 qm. Lage im Gemeindegebiet 2 Stadt Bad Schwartau Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung Übergeordnete Planungen: Vorgaben der Raumordnung & des Flächennutzungsplans Der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan von Schleswig-Holstein ordnen die Stadt Bad Schwartau dem Verdichtungsraum um Lübeck zu. Als Stadtrandkern 1. Ordnung stellt Bad Schwartau einen Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung dar und soll durch eine angepasste Ausweisung von Wohn-, Siedlungs- und Gewerbeflächen Ihrer Rolle als bevorzugtem Wohn-, Siedlungs- und Gewerbestandort gerecht werden. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Schwartau aus dem Jahr 2003 weist für alle innerstädtischen Bauflächen und somit auch für den Plangeltungsbereich der hier vorliegenden 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18-neu Kerngebiet aus. Die umliegenden Straßen, der große Parkplatz sowie die Markttwiete sind als Verkehrsflächen dargestellt. Ausschnitt Flächennutzungsplan Stadt Bad Schwartau (2003) Entwurfskonzept / Gestaltungskonzept Der Bebauungsplan sieht vor, die Bebauungsstruktur an der Markttwiete grundsätzlich dem Bestand nachzuvollziehen. Dabei soll die in Teilen vorhandene Arkadenarchitektur weiter verfolgt werden und für die gesamte Markttwiete sowie dessen „Zubringer“ als wiedererkennbares Gestaltungselement festgesetzt werden. Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzeptes ist die abgestufte Bebauungshöhe im Plangebiet. So wird im Bereich der Markttwiete eine Gebäudehöhe von 12,00 Metern als Höchstmaß festgesetzt, welche in diesem Bereich dem menschlichen Maßstab in Bezug auf die Fußgängerzone gerecht wird. Lediglich im Norden an der Rathausgasse sowie an der Rensenfelder Straße sowie zum Eutiner Ring wird eine Gebäudehöhe von bis zu 15,00 Metern zur städtebaulichen Akzentuierung festgesetzt. In den rückwertigen Gebäudeteilen ist jeweils eine Höhe von bis zu 17,00 Metern möglich. Für die Gebäude an der Lübecker Straßen werden in erster Linie Festsetzungen mit Bezug auf die dort vorhandene historische Bausubstanz getroffen. So soll der gewachsene Charakter der Straße erhalten bleiben und auch für zukünftige Entwicklungen maßgeblich sein. Insbesondere die Festsetzungen bezüglich der Dachgestaltung und Fassadengestaltung reflektieren hier die historische Bauweise. Art und Maß der baulichen Nutzung Geplant ist die Ausweisung als „Kerngebiet“ (MK). Es sollen die gemäß § 7 Abs. 3 Nr.1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Tankstellen ausgeschlossen werden. Für das gesamte Plangebiet sollen Vergnügungsstätten, die der Bedienung der Spielleidenschaft und der erotisch / sexuellen Interessen des Menschen dienen, ausgeschlossen werden. Auch Bordelle, bordellartige Betriebe sowie sonstige Betriebe und 3 Stadt Bad Schwartau Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen betriebliches Wesensmerkmal gelten sollen im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden. Um eine für diese zentrale Lage angemessene Grundstücksausnutzung erreichen zu können, soll entsprechend § 17 (1) BauNVO eine GRZ von 1,0 und eine GFZ von 3,0 ausgewiesen werden. Die festgesetzte Gebäudehöhe beträgt unmittelbar an öffentliche Flächen angrenzend 10,00 – 12,00 Meter. Im Norden an der Rathausgasse sowie an der Rensefelder Straße und dem Eutiner Ring sind 12,00 - 15,00 Meter zugelassen. Nach einer Tiefe von 2,50 Metern ist im gesamten Plangebiet in den rückwärtigen Gebäudeteilen eine Gebäudehöhe von 12,00 17,00 Metern festgesetzt. Lediglich die Bebauung an der Lübecker Straße entzieht sich diesen Festsetzungen. Hier wird eine Traufhöhe von 8,00 - 10,00 Metern und eine Firsthöhe von 12,00 – 15,00 Metern festgesetzt. Die Arkaden werden über ein Zurücktreten der Gebäudeflucht von 2,50 Metern im Erdgeschoss definiert. In der Planzeichnung wird die Arkade in den Obergeschossen durch eine Baulinie und im Erdgeschoss durch eine Baugrenze festgesetzt. Verkehrserschließung Das Plangebiet ist über den Eutiner Ring unmittelbar an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Im nordwestlichen Plangeltungsbereich sowie unmittelbar westlich angrenzend befinden sich zwei großflächige, öffentliche Parkplätze zur Parkraumversorgung der Innenstadt. Lärmschutz Für das weitere Verfahren ist es nicht geplant eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen, da sich mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu der grundsätzliche Gebietscharakter kaum oder nur geringfügig ändert und keine neuen Nutzungen planrechtlich etabliert werden sollen. Daher ist der Lärmschutz auf bauordnungsrechtlicher Ebene zu beachten. Entsprechend ist für Bereiche, in denen eine Wohnnutzung, oder andere schutzwürdige Nutzungen vorgesehen sind, zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen an lärmzugewandten Fassaden entsprechende schalldämmende Maßnahmen vorzusehen oder die Grundrissgestaltung ist so vorzunehmen, dass schutzbedürftige Räume an den lärmabgewandten Seiten untergebracht sind. Die Einhaltung der Innenraumpegel sind im Einzelfall nachzuweisen. Oberflächenentwässerung Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept befindet sich der Plangeltungsbereich zu weiten Teilen im Einzugsgebiet 41/59. Das Oberflächenwasser wird über die vorhandene Regenwasserkanalisation über die Einleitstelle 41 in den Großen Parksee eingeleitet, welcher als Vorflut für den Innenstadtbereich dient. Aufgrund des heute bereits sehr hohen Versiegelungsgrades von etwa 90% ist in Zukunft nicht von einer erhöhten Einleitmenge auszugehen. Entsprechend ist das Oberflächenwasser in die bestehende Regenwasserkanalisation einzuleiten. Lediglich für die beiden Grundstücke im südlichen Plangeltungsbereich (Flurstücke 1052/4; 1053/4) ist in Zukunft von einem höheren Versiegelungsgrad auszugehen wodurch eine gedrosselte Einleitung in die bestehende Kanalisation und somit voraussichtlich eine Rückhaltung auf diesen Grundstücken vorzusehen ist. 4 Stadt Bad Schwartau Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung Schmutzwasser Die Schmutzwasserentsorgung für das Gebiet erfolgt entsprechend dem Anschluss- und Benutzerzwang über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation. Natur und Landschaft Zur Beachtung der Belange von Natur und Landschaft wird im weiteren Verfahren ein Grünordnerischer Fachbeitrag zu diesem Bebauungsplan erstellt. Dieser stellt einen integrativen Teil des Bebauungsplanes dar. Umweltprüfung Da es sich bei dieser Bebauungsplanänderung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird kein Umweltbericht erstellt. Die Belange zu Natur und Landschaft werden in einem Grünordnerischen Fachbeitrag entsprechend aufbereitet. 5