Bebauungsplan Nr

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Stadt Bad Schwartau
Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu 11. Änderung
„Markttwiete“
für das Gebiet
der Markttwiete, der Rathausgasse sowie der Auguststraße. Das Plangebiet wird im Norden
begrenzt durch die Rensefelder Straße, im Westen und Süden durch den Eutiner Ring
(L309) sowie den Großparkplatz, und im Osten durch die Auguststraße sowie die Lübecker
Straße.
Stand: 09. März 2017
Stand zu den frühzeitigen Beteiligungen nach §3 (1) und 4(1) BauGB
VORENTWURF
Planaufsteller:
Auftragnehmer:
Stadt Bad Schwartau
Markt 15
23611 Bad Schwartau
WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH
Markusstraße 7
20355 Hamburg
Stadt Bad Schwartau
Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung
Planungsanlass und Planungsziele
Die Innenstadt von Bad Schwartau befindet sich im Wandel. Durch sich verändernde
Einzelhandelsstrukturen, ein verändertes Einkaufsverhalten der Bürger und Bürgerinnen
sowie den gesellschaftlichen Strukturwandel steigen die Anforderungen an eine moderne
Innenstadt. Mit der Neugestaltung der Fußgängerzone ist ein erster Schritt in Richtung
Zukunftsfähigkeit gemacht. Nun soll auch die Nutzungsstruktur und Gestalt der Gebäude
zukunftsfähig aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 18-neu mit inzwischen 10 Änderungen ist in seinen Festsetzungen
heute nicht mehr bedarfsgerecht. Entsprechend soll durch die hier vorliegende 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu der Bereich zwischen Rensefelder Straße,
Eutiner Straße, Lübecker Straße und Auguststraße, also der Bereich der Fußgängerzone,
ganzheitlich neu geordnet werden. Dazu werden neben einer Erhöhung der Bauvolumina
durch ein abgestimmtes Höhenkonzept vor allem Festsetzungen zu einer einheitlichen und
identifikationsstiftenden Gestaltung sowie zu einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen
Nutzungsmischung getroffen.
Lage und Umfang des Plangebietes
Das Plangebiet der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu befindet sich im
Stadtzentrum Bad Schwartaus. Der Plangeltungsbereich umfasst 38.251 qm.
Lage im Gemeindegebiet
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Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung

Übergeordnete Planungen: Vorgaben der Raumordnung & des Flächennutzungsplans
Der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan von Schleswig-Holstein ordnen die
Stadt Bad Schwartau dem Verdichtungsraum um Lübeck zu. Als Stadtrandkern 1. Ordnung
stellt Bad Schwartau einen Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung dar und soll durch eine
angepasste Ausweisung von Wohn-, Siedlungs- und Gewerbeflächen Ihrer Rolle als
bevorzugtem Wohn-, Siedlungs- und Gewerbestandort gerecht werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Bad Schwartau aus dem Jahr
2003 weist für alle innerstädtischen
Bauflächen und somit auch für
den Plangeltungsbereich der hier
vorliegenden
11.
Änderung
des
Bebauungsplans Nr. 18-neu Kerngebiet
aus. Die umliegenden Straßen, der
große Parkplatz sowie die Markttwiete
sind als Verkehrsflächen dargestellt.
Ausschnitt Flächennutzungsplan Stadt Bad Schwartau (2003)

Entwurfskonzept / Gestaltungskonzept
Der Bebauungsplan sieht vor, die Bebauungsstruktur an der Markttwiete grundsätzlich dem
Bestand nachzuvollziehen. Dabei soll die in Teilen vorhandene Arkadenarchitektur weiter
verfolgt werden und für die gesamte Markttwiete sowie dessen „Zubringer“ als
wiedererkennbares Gestaltungselement festgesetzt werden.
Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzeptes ist die abgestufte Bebauungshöhe im
Plangebiet. So wird im Bereich der Markttwiete eine Gebäudehöhe von 12,00 Metern als
Höchstmaß festgesetzt, welche in diesem Bereich dem menschlichen Maßstab in Bezug auf
die Fußgängerzone gerecht wird. Lediglich im Norden an der Rathausgasse sowie an der
Rensenfelder Straße sowie zum Eutiner Ring wird eine Gebäudehöhe von bis zu 15,00
Metern zur städtebaulichen Akzentuierung festgesetzt. In den rückwertigen Gebäudeteilen
ist jeweils eine Höhe von bis zu 17,00 Metern möglich.
Für die Gebäude an der Lübecker Straßen werden in erster Linie Festsetzungen mit Bezug
auf die dort vorhandene historische Bausubstanz getroffen. So soll der gewachsene
Charakter der Straße erhalten bleiben und auch für zukünftige Entwicklungen maßgeblich
sein.
Insbesondere
die
Festsetzungen bezüglich
der
Dachgestaltung
und
Fassadengestaltung reflektieren hier die historische Bauweise.
 Art und Maß der baulichen Nutzung
Geplant ist die Ausweisung als „Kerngebiet“ (MK). Es sollen die gemäß § 7 Abs. 3 Nr.1
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Tankstellen ausgeschlossen werden.
Für das gesamte Plangebiet sollen Vergnügungsstätten, die der Bedienung der
Spielleidenschaft und der erotisch / sexuellen Interessen des Menschen dienen,
ausgeschlossen werden. Auch Bordelle, bordellartige Betriebe sowie sonstige Betriebe und
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Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 18-neu, 11.Änderung
Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen betriebliches Wesensmerkmal
gelten sollen im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden.
Um eine für diese zentrale Lage angemessene Grundstücksausnutzung erreichen zu
können, soll entsprechend § 17 (1) BauNVO eine GRZ von 1,0 und eine GFZ von 3,0
ausgewiesen werden.
Die festgesetzte Gebäudehöhe beträgt unmittelbar an öffentliche Flächen angrenzend
10,00 – 12,00 Meter. Im Norden an der Rathausgasse sowie an der Rensefelder Straße und
dem Eutiner Ring sind 12,00 - 15,00 Meter zugelassen. Nach einer Tiefe von 2,50 Metern ist
im gesamten Plangebiet in den rückwärtigen Gebäudeteilen eine Gebäudehöhe von 12,00 17,00 Metern festgesetzt. Lediglich die Bebauung an der Lübecker Straße entzieht sich
diesen Festsetzungen. Hier wird eine Traufhöhe von 8,00 - 10,00 Metern und eine
Firsthöhe von 12,00 – 15,00 Metern festgesetzt.
Die Arkaden werden über ein Zurücktreten der Gebäudeflucht von 2,50 Metern im
Erdgeschoss definiert.
In der Planzeichnung wird die Arkade in den Obergeschossen durch eine Baulinie und im
Erdgeschoss durch eine Baugrenze festgesetzt.
Verkehrserschließung
Das Plangebiet ist über den Eutiner Ring unmittelbar an das örtliche und überörtliche
Verkehrsnetz angebunden. Im nordwestlichen Plangeltungsbereich sowie unmittelbar
westlich angrenzend befinden sich zwei großflächige, öffentliche Parkplätze zur
Parkraumversorgung der Innenstadt.
Lärmschutz
Für das weitere Verfahren ist es nicht geplant eine lärmtechnische Untersuchung
durchzuführen, da sich mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18-neu der
grundsätzliche Gebietscharakter kaum oder nur geringfügig ändert und keine neuen
Nutzungen planrechtlich etabliert werden sollen. Daher ist der Lärmschutz auf
bauordnungsrechtlicher Ebene zu beachten.
Entsprechend ist für Bereiche, in denen eine Wohnnutzung, oder andere schutzwürdige
Nutzungen vorgesehen sind, zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in
schutzbedürftigen Räumen an lärmzugewandten Fassaden entsprechende schalldämmende
Maßnahmen vorzusehen oder die Grundrissgestaltung ist so vorzunehmen, dass
schutzbedürftige Räume an den lärmabgewandten Seiten untergebracht sind. Die
Einhaltung der Innenraumpegel sind im Einzelfall nachzuweisen.
Oberflächenentwässerung
Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept befindet sich der Plangeltungsbereich zu weiten
Teilen im Einzugsgebiet 41/59. Das Oberflächenwasser wird über die vorhandene
Regenwasserkanalisation über die Einleitstelle 41 in den Großen Parksee eingeleitet,
welcher als Vorflut für den Innenstadtbereich dient. Aufgrund des heute bereits sehr hohen
Versiegelungsgrades von etwa 90% ist in Zukunft nicht von einer erhöhten Einleitmenge
auszugehen.
Entsprechend
ist
das
Oberflächenwasser
in die
bestehende
Regenwasserkanalisation einzuleiten. Lediglich für die beiden Grundstücke im südlichen
Plangeltungsbereich (Flurstücke 1052/4; 1053/4) ist in Zukunft von einem höheren
Versiegelungsgrad auszugehen wodurch eine gedrosselte Einleitung in die bestehende
Kanalisation und somit voraussichtlich eine Rückhaltung auf diesen Grundstücken
vorzusehen ist.
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Schmutzwasser
Die Schmutzwasserentsorgung für das Gebiet erfolgt entsprechend dem Anschluss- und
Benutzerzwang über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation.
Natur und Landschaft
Zur Beachtung der Belange von Natur und Landschaft wird im weiteren Verfahren ein
Grünordnerischer Fachbeitrag zu diesem Bebauungsplan erstellt. Dieser stellt einen
integrativen Teil des Bebauungsplanes dar.
Umweltprüfung
Da es sich bei dieser Bebauungsplanänderung um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt, wird kein Umweltbericht erstellt. Die Belange zu Natur und
Landschaft werden in einem Grünordnerischen Fachbeitrag entsprechend aufbereitet.
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