SCHWEIZERISCHE HAUPTSTRASSEN Kanton Graubünden MAPPE . . . . . BEILAGE . . . . . Strassennummer H29 Strassenzug Bauabschnitt: km PUNT MURAGL 0.00 Neubau BERNINA- TBA Unterhaltsstützpunkt STRASSE 17.20 BERNINA CAMPOCOLOGNO 49.48 Effektive Baulänge: - m AUFLAGEPROJEKT Technischer Bericht Plan Nr.: 29.4924 Kantonale Behörde: Die Regierung des Kantons Graubünden, vertreten durch Datum: Juli 2017 Eingangsstempel: Der Projektverfasser: BEARTH & DEPLAZES ARCHITEKTEN AG Valentin Bearth - Andrea Deplazes - Daniel Ladner Wiesentalstrasse 7 Tiefbauamt Graubünden Bezirk 3 Samedan Cho d'Punt 53 7503 Samedan 7000 Chur 1. Hochbauamt Graubünden Uffizi da construcziun auta dal Grischun Ufficio edile dei Grigioni Neubau Unterhaltsstützpunkt Bernina, TBA Bezirk 3 Samedan Bauherrschaft: Kanton Graubünden vertreten durch das Hochbauamt Graubünden Baubeginn: Mai 2018 Bauende/Bezug: Sommer/Herbst 2020 Ausgangslage Das Tiefbauamt Graubünden, Bezirk 3 Samedan (nachstehend Bezirk 3 genannt), als Teil des Tiefbauamtes Graubünden, ist zuständig für den betrieblichen und den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sowie den Aus- und Neubau der Verbindungsstrassen im Gebiet Valposchiavo, Bregaglia und Oberengadin. Der Bezirk 3 ist somit verantwortlich für den wirtschaftlich wichtigsten Verkehrsträger in der Region und bietet Arbeitsplätze für rund 45 Mitarbeitende sowie Lehrstellen. Der Strassenunterhalt ist der personalintensivste Arbeitsbereich der Bezirke. Er umfasst alle Massnahmen, die zur Erhaltung der Substanz sowie zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Kantonsstrassen gehören. Dabei wird zwischen dem betrieblichen und dem baulichen Unterhalt der Strassen unterschieden. Unter anderem sind dies Daueraufgaben wie der Schutz der Strassenbenützer vor Naturgewalten, die Instandsetzung und Sicherung der Verkehrsverbindungen nach ausserordentlichen Ereignissen, sowie der Winterdienst. Um einen raschen, effizienten und wirtschaftlichen Strassenunterhaltsdienst zu gewährleisten, sind die Bezirke somit auf zweckmässige und den heutigen Bedürfnissen angepasste Unterhaltsstützpunkte angewiesen. Die das Oberengadin und das Puschlav verbindende Kantonsstrasse über den Berninapass, mit einer Scheitelhöhe von 2'328 Meter über Meer, war bis in die 1960er Jahre wegen den extremen Witterungslagen und Schneeverhältnissen im Winter grundsätzlich geschlossen. Ab dem Jahr 1965 waren die Gemeinden Brusio und Poschiavo ermächtigt, die zum Kantonsstrassennetz gehörende Passstrasse ganzjährig für den motorisierten Verkehr offen zu halten. Die Verantwortung zur Sicherstellung des Winterdienstes oblag den Gemeinden, während der Kanton Graubünden für die Kosten aufkam. Auf Gesuch der Regione Valposchiavo wurde im Jahr 2005 die ganzjährige Offenhaltung des Berninapass anerkannt und die Sicherstellung des Winterdiensts an das Tiefbauamt Graubünden übertragen. Seit dem Frühjahr 2007 ist das Tiefbauamt für den gesamten Strassenunterhalt der Berninapassstrasse zuständig und verantwortlich. 1 Um den Strassenunterhalt im Winter sicherstellen zu können, ist im Bereich der Passhöhe ein Unterhaltsstützpunkt unabdingbar. Die Bereiche der bestehenden Bauten, welche heute für den Unterhalt der Passstrasse genutzt werden, sind in Privateigentum. Sie sind zu klein, betrieblich ungünstig und genügen den heutigen Anforderungen für den Strassenunterhalt nicht mehr. Für das Tiefbauamt Graubünden ist es aus operativen Gründen zentral, dass auf der Passhöhe optimale Betriebsräume, vorzugsweise im Eigentum des Tiefbauamtes Graubünden und damit langfristig, zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung des Strassenunterhalts benötigt das Tiefbauamt Graubünden daher einen neuen Unterhaltsstützpunkt an der Berninastrasse im Bereich des Passüberganges. Grundstück Das Grundstück mit einer Fläche von rund 6148 m2 für den geplanten Unterhaltsstützpunkt befindet sich an der Kantonsstrasse H29 und gehört zur Gemeinde Poschiavo. Die Fläche ist noch nicht als eigenständige Parzelle ausgeschieden. Dies erfolgt nach Vorliegen der Bewilligung und vollzogenem Landkauf. Standortevaluation Die Hauptkriterien für die Standortbewertung bildeten die Lage unmittelbar an der zu bedienenden Hauptstrecke, eine ganzjährig gute Zu- und Wegfahrt und die Vereinbarkeit der betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen (Raumplanung, Strassen- und Grenzabstände etc.). Weiter sind die Schonung des Landschaftsbildes und der Schutz vorhandener Lebensräume zu berücksichtigen. Im Rahmen der Standortevaluation wurden verschiedene Varianten für die Realisierung des Unterhaltsstützpunktes Bernina ausgearbeitet, die den Anforderungen des Winterdienstes am Berninapass gerecht werden können. Neben dem Neubau wurde auch die Umnutzung von bestehenden Gebäuden detailliert geprüft und dem Neubau gegenüber gestellt. Durch den Neubau werden im Hinblick auf eine Nutzung von mindestens 30 - 50 Jahren betrieblich bestmögliche Voraussetzungen für den Strassenunterhalt und eine wirtschaftlich optimale Lösung geschaffen. Im Zuge der Evaluationen wurde auch das Raumprogramm überarbeitet und angepasst, um mit einem ökonomisch und energetisch hohen Anspruch optimale Voraussetzungen für den Unterhaltsstützpunkt zu schaffen. Mit dem Neubau werden die Nutzungen im Wegmacherhaus Baracon hinfällig. Das Gebäude wird abgebrochen und das Gelände wird renaturiert. 2 Projektbeschrieb / Architektur Das Projekt zeigt eine intensive Auseinandersetzung mit der Landschaft. Die Natur bzw. die Topografie ist Grundlage des Entwurfs und Bestandteil des Projekts. Durch eine geschwungene Fassade und den freistehenden Siloturm wird dieser Ort an der Berninastrasse kurz vor dem Pass neu definiert. Alle Räume, die hinter der geschwungenen Fassadenwand liegen, sind erdüberdeckt. Durch die Überschüttung wird die prägnante Topografie wieder aufgenommen und die über Jahre entstandenen Narben in der Landschaft um den neuen Unterhaltsstützpunkt werden renaturiert. Die Topografie wird remodelliert, die sichtbaren Gebäudeteile erscheinen in Sichtbeton. Auf der Spitze des Siloturms wird mit der Camera Obscura eine öffentlich begehbare Attraktion angeboten. Die Camera Obscura kann in den Sommermonaten besucht werden und könnte sich zu einem touristischen Leuchtturm für die gesamte Region Bernina entwickeln. Die Finanzierung erfolgt nicht durch das Tiefbauamt Graubünden. Sowohl die architektonische Qualität als auch die technische und wirtschaftliche Logik vereinen ein Gesamtprojekt mit hoher Nutzungsqualität. Durch den Neubau des Unterhaltsstützpunktes werden die räumlichen Verhältnisse und die Voraussetzungen für einen effizienten und wirtschaftlichen Strassenunterhaltsdienst im Bezirk 3 erheblich verbessert. Topografie Die linsenförmige Auffächerung der Werkhofräume erlaubt es, eine vorhandene Geländekammer so zu nutzen, dass möglichst wenig Fels abgebaut oder Aushub entfernt werden muss. Die topografische Gestaltung und Renaturierung wird in derselben Qualität geplant, wie dies sehr erfolgreich und überzeugend zum Beispiel beim Ausbau der neuen Julierstrasse erfolgt ist. Nutzung / Raumkonzept Der gesamte Unterhaltsstützpunkt wird auf einer Ebene organisiert. Der Grundriss entwickelt sich von der gebogenen Wand radial in den Berg hinein und fächert sich dadurch auf. Die Anlagen sind entsprechend ihrer Nutzung gegliedert und ausgerichtet: (von links nach rechts) Gaslager, Betriebsunterkunft 1, Lager, Waschanlage, Streugutsilo, Einstellhalle, Aufenthaltsraum, Betriebsunterkunft 2 und Tankanlage. Die Einhaltung des Abstands zur Hochspannungsleitung (Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung-NISV) sowie der Abstand zum Sprengstofflager geben die Anordnung der Räume mit Daueraufenthalt vor. Das Gaslager und die Tankanlage (30'000 l Diesel) sind geschützt, gut zugänglich und schliessen den Unterhaltsstützpunkt an beiden Enden ab. Die Betriebsunterkünfte sind um ein halbes Geschoss angehoben und durch eine interne Verbindung erschlossen. Im Lager wird Material für den Strassenunterhalt deponiert und im hinteren Teil befinden sich das Farblager und das Batterielager. Die Waschanlage hat einen direkten Zugang zum Kompressorenraum und Technikraum. Die Siloanlage für 200 m3 Salz und 3 200 m3 Splitt liegt innerhalb des Gebäudes, ist vor Witterung geschützt und komplett abgeschottet. Eine Wendeltreppe erschliesst den Siloturm und die Camera Obscura. In der Einstellhalle der Fahrzeuge befindet sich auch die Werkstatt und flexible Lagerflächen. Der Aufenthaltsraum, die Garderobe mit Dusche/WC und der Putzraum sind direkt mit der Einstellhalle verbunden. Der Vorplatz zwischen Gebäude und Kantonsstrasse ermöglicht das Rangieren bzw. Manövrieren der Fahrzeuge mit Schneepflug. Der ehemalige Militärbunker, südlich des Gebäudes gelegen, wird künftig als Sprengstofflager für den Lawinendienst genutzt. In unmittelbarer Nähe zur Eingangstür des Bunkers oberhalb des Unterhaltsstützpunktes ist die Möglichkeit für den erforderlichen Helikopterlandeplatz gegeben. Die Eingangstür zum Sprengstofflager muss entsprechend den Vorschriften (Sprengstoffgesetz) erneuert werden. Die BAB - Bewilligung für die Umnutzung der militärischen Bunkeranlage zu nichtmilitärischen Zwecken, Sprengstofflager für den Strassenunterhalt Passstrasse Bernina, wurde am 29. Juni 2017 durch das Amt für Raumentwicklung erteilt. Kosten Die Baukosten für die Erstellung des geplanten Unterhaltsstützpunktes mit allen dazugehörigen Aussenanlageteilen, befestigten Aussenflächen und unter Berücksichtigung der standortbedingten Besonderheiten belaufen sich auf ca. 10.5 Mio. Franken. Konstruktion Der Unterhaltsstützpunkt wird in Massivbauweise erstellt. Die Auflasten durch die Einschüttung und die Schneelasten werden über die Decken liniengelagert auf Stahlbetonscheiben abgegeben. Das Bauwerk wird talseitig auf die gut tragende Moräne/Hangschutt und bergseitig mittels Materialersatz bis auf den Fels fundiert. Die tragenden Zwischenwände funktionieren als Stahlbetonscheiben für die Bodenplatte und Decken. Das gesamte Bauwerk wird in Ortbeton erstellt. Die sichtbaren Oberflächen werden als Sichtbeton in der natürlichen Farbgebung des Gesteins vor Ort ausgeführt. Die Bauweise ist eine einschalige Betonkonstruktion, die im Erdbereich abgedichtet und gedämmt wird. Die Hinterfüllung erfolgt zum grössten Teil mit dem Aushubmaterial. Fehlendes Material muss zugeführt werden. Wenn möglich wird dieses aus nahe gelegenen Baustellen bezogen. Energie Die Gebäudehülle erhält generell gemäss den U-Wert Anforderungen nach Minergie eine Wärmedämmung. Um die vorgegebenen U-Werte zu erreichen, wird die Dachkonstruktion und Wände mit 240 mm Wärmedämmung isoliert. 4 Mit Erdwärmesonden und einer Wärmepumpe wird die Energie für Heizung und Warmwasser bereitgestellt. Die verschiedenen Heizgruppen, Hallen/Waschanlage, Aufenthalt/Wohnungen werden entsprechend der Aussentemperatur geregelt. Die Bereiche Aufenthalt und Wohnungen erhalten eine Ersatzluftanlage mit dem Standard Minergie. Im Farb- und Batterielager sowie in der Waschanlage, Silo und Einstellhalle wird eine Abluftanlage installiert. Besiedlung, Zonenplan Das Projekt liegt bezüglich der Nutzungsplanung im übrigen Gemeindegebiet ausserhalb von Gefahrenzonen und ausserhalb von den gekennzeichneten Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzinventars. Das Gebiet grenzt im Westen auf der gegenüber liegenden Seite der Kantonsstrasse an die Zone einer regionalen Landschaft im Naturund Landschaftsschutzinventar. Das Gebiet Rhätische Bahn in der Landschaft Bernina, in dem sich der Unterhaltsstützpunkt befinden wird, gehört zu einem der 12 UNESCO Welterbe Stätten in der Schweiz und grenzt an die UNESCO qualifizierte Pufferzone (im Nahbereich) (Kap. 8.1) (R), siehe Richtplan. Naturgefahren Das Projekt befindet sich ausserhalb von Gefahrenzonen. Eine Vorprüfung durch das Amt für Wald und Naturgefahren ergab, dass beim vorliegenden Standort hinsichtlich Naturgefahren kein Handlungsbedarf besteht. Immissionen Die standortspezifischen Vorgaben zur Einhaltung der Grenzabstände zu vorhandenen Immissionen wurden in der Raumdisposition des Gebäudes speziell berücksichtigt. Die Einhaltung des Gebäudeabstandes zum Sprengstofflager ist gewährleistet. Der geforderte Abstand zur Hochspannungsleitung (Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung-NISV) wird bei den Räumen mit Daueraufenthalt eingehalten. Für den Betrieb des Unterhaltsstützpunktes sind deshalb keine Immissionen aus der Umgebung zu erwarten. Schmutzwasser Der Unterhaltsstützpunkt beinhaltet Betriebsunterkünfte, Aufenthalts- und Büroräume und eine Waschanlage. Das anfallende Schmutzwasser wird unter dem Platz über einen am Rande der Einfahrt geplanten Pumpschacht in das höherliegende bestehende Abwassersystem gepumpt. Das anfallende Schmutzwasser aus der Waschanlage wird über einen Schlammfang, Mineralölabscheider auf eine gebäudeinterne Spaltanlage geführt, wo das Wasser vor5 gereinigt wird. Danach wird es über einen Kontrollschacht auf dem Vorplatz und einer Abwasserleitung in einen Pumpschacht geleitet, welcher an das Trennsystem angeschlossen ist. Dieses Abwasser wird mit dem restlichen Schmutzwasser des Unterhaltsstützpunktes der Kleinkläranlage der RhB im Bereich des Bahnhofes Ospizio Bernina zugeführt. Im südlichen Teil wird eine Tankstelle realisiert. Aus diesem Grund wird das anfallende Oberflächenwasser in einer Schwerlastrinne gefasst, durch einen Mineralölabscheider geleitet und anschliessend der neuen Schmutzabwasserleitung zugeführt. Meteorwasser Das saubere Meteorwasser der Hangentwässerung inkl. Schmelzwasser wird hinter dem Gebäude in der Auslaufzone des aufsteigenden Tals gefasst, unter das Gebäude und den Platz geführt und unter der Kantonsstrasse in eine Senke geleitet. Verkehrswegentwässerung Die Entwässerung des Vorplatzes wird über Einlaufschächte gefasst, mittels Schlammsammler vorgereinigt und anschliessend gemeinsam mit dem anfallenden Sickerwasser des Gebäudes und der Hangentwässerung über die Leitung unter der Kantonsstrasse in eine Senke geführt. Die Strassenentwässerung der Kantonsstrasse erfolgt weiterhin mit Belagsrigole und Einlaufschächten mit Schlammsammler. Werkleitungen Wo immer möglich werden die neuen Werkleitungen im gleichen Graben verlegt. Grösstenteils werden die neuen Werkleitungen entlang der Kantonsstrasse gebaut. Energiebezugspunkt für den neuen Unterhaltsstützpunkt ist die Trafostation Ospizio Bernina. Für den Anschluss sind zwei neue Elektroschächte und ein Kabelzugschacht nötig. Die neue Telekommunikationsleitung wird ebenfalls ausgehend von der Trafostation Ospizio Bernina im selben Graben geführt. Die Trinkwasserversorgung wird über die bestehende Trinkwasseraufbereitungsanlage der RhB beim Restaurant Cambrena sichergestellt. Die Löschwasserversorgung wird über eine separate Leitung DN 125 mm, ausgehend vom Trinkwasserbezugspunkt, sichergestellt. Rodung und Ersatzaufforstung Der Projektperimeter befindet sich ausserhalb der Waldzone. Es sind keine Rodungen und Ersatzaufforstungen notwendig. 6 Anschlüsse und Kreuzungen Die Erschliessung des Unterhaltsstützpunktareals erfolgt über einen zentralen Anschluss an die Kantonsstrasse. Die geforderte minimale Sichtdistanz von 130 m wird beidseitig eingehalten. Weitere Erschliessungsstrassen, Einmündungen oder Zufahrten werden vom Projekt nicht tangiert. Natur- und Landschaftsschutz Biotop- und Artenschutz Eine Vorprüfung durch das Amt für Natur und Umwelt hat ergeben, dass im Projektgebiet keine schützenswerte Objekte im Natur- und Landschaftsschutzinventar eingetragen sind. Landschaftsschutz Die Platzierung des Unterhaltsstützpunktes nützt die vorhandene Parkplatzfläche optimal aus. Das Gebäude wird in das angrenzend ansteigende Terrain angepasst. Dieses ist über die Jahrzehnte durch verschiedene Bautätigkeiten (Bau der Hochspannungsleitung mit verschiedenen Zufahrten, Weg zu Militärbunker entlang der oberen Perimetergrenze, Zufahrt zu ehemaligem Skilift und verschiedenen Materialentnahmestellen) sehr beeinträchtigt. Im mittleren Bereich bis oberhalb des heutigen Parkplatzes bzw. Geländes erstreckt sich ein natürlicher Rücken. Dieser und der Bereich oberhalb des Einschnittes für den Zufahrtsweg zum Militärbunker sind mit natürlich gewachsenem Boden und Vegetation überzogen. Im als Alpweide genutzten Gebiet dominieren Borstgrasrasen und Zwergsträucher. Anstehende Felsköpfe und vereinzelte Blöcke charakterisieren die unregelmässige Oberfläche und ergeben das für die Gegend typische Landschaftsbild. Für eine optimale, die Natur schützende und landschaftliche Einpassung des Projektes in die natürliche Umgebung werden vor Aushub und Bau des Unterhaltsstützpunktes im betroffenen Perimeter die Rasenziegel inklusive ihres Wurzelraumes sorgfältig abgetragen und in bereits anthropogen gestörten Bereichen in der näheren Umgebung flächig zwischengelagert. Diese Arbeiten werden vorzugsweise im Herbst unter guten Bodenbedingungen ausgeführt, damit einem frühen Baubeginn im darauffolgenden Frühjahr nichts im Wege steht. Nach der Gebäudeerstellung wird mit der Überschüttung der landschaftlich prägnante Rücken wieder hergestellt und zu den Seiten hin angepasst gestaltet. Die neue Landschaftsgestaltung ermöglicht es, alte Bausünden und Narben in der Landschaft zu renaturieren und das Gelände in seinem Aspekt mit den charakteristischen Blockelementen der Umgebung anzupassen. Dabei wird das wichtige Landschaftselement der Felsköpfe erhalten. Das bestehende Wegmacherhaus Baracon wird nach der Erstellung des Unterhaltsstützpunktes Bernina abgebrochen und das Gelände wird ebenfalls renaturiert. Für die erfolgreiche Renaturierung wird die Bauphase durch eine umwelt- und bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet. 7 Der fachkundige Umgang mit dem Boden und der Vegetation ist dafür entscheidend. Basis wird das angepasste Makro- und Mikrorelief sein. In der näheren Umgebung wurden bereits mit Erfolg grössere Flächen mit aktuellen Methoden renaturiert (TBA Geländeanpassungen Camin, Arlas und Suot Camin, TBA Erneuerung der JulierpassStrasse). Gewässerschutz Der Unterhaltsstützpunkt befindet sich in keinem Gewässerschutzgebiet. Das bestehende Wegmacherhaus Baracon, das nach der Erstellung des Unterhaltsstützpunktes abgebrochen und wird, befindet sich in der Gewässerschutzzone (Ao). Boden Die Berninastrasse ist Gegenstand des Prüfperimeters für Bodenbelastungen. Bei den Aushubarbeiten wird das Erdmaterial nach dem Merkblatt Prüfperimeter für chemische Bodenbelastungen untersucht, verwertet oder abgeführt und entsprechend entsorgt. Juli 2017 HBA/TBA 8