Landeshauptstadt München Referat für

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Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22
Baumkirchner Straße (westlich),
Bahnlinie München - Rosenheim (südlich)
(Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971)
Lage im Stadtgebiet
Ausgangslage und Anlass der Änderung
Das Planungsgebiet umfasst den Bereich des
ehemaligen Bahnbetriebswerks 4 im Stadtbezirk 14 Berg am Laim zwischen dem Ortskern
von Berg am Laim im Süden und der Bahntrasse München-Rosenheim im Norden. Im Osten
wird dieses von der Baumkirchner Straße, im
Westen von der Bahntrasse München-Rosenheim und im Süden von dem Gewerbegebiet an
der Neumarkter Straße begrenzt. Im Plangebiet
befinden sich auch die Vereinsgebäude des Eisenbahn-Sportvereins München-Ost (ESV) mit
Turnhalle, Schießstand und Kegelbahn.
Das Gelände liegt seit dem Ende der Bahnnutzung im Jahr 1992 größtenteils brach und ist
mittlerweile von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der Bereich gehört zusammen mit den
Bahnanlagen des Münchner Ostens zu den naturschutzfachlich bedeutendsten bahnbezogenen Biotopen Münchens und ist überregional
bedeutsam. Das Planungsgebiet beherbergt neben der streng geschützten und in bedeutsamen Populationsgrößen anzutreffen Zauneidechse auch die besonders geschützte Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke.
In der unmittelbaren Umgebung sind keine größeren öffentlichen Grünflächen oder Parkanlagen vorhanden, die Ausstattung für die hier
wohnenden Bürgerinnen und Bürger mit Grünflächen ist derzeit gering. Barrieren in der Vernetzung stellen im Norden die Bahntrasse und
im Süden das Gewerbegebiet dar. Klimaökologisch befindet sich das Gelände an einer
Frischluftzuführungsbahn, in der bei austauscharmen Wetterlagen eine Luftzuführung von Osten in Richtung der Wärmeinseln der Stadt stattfindet.
Im Hinblick auf die soziale Infrastruktur befinden
sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes mehrere Kindergärten, Kinderkrippen
und Schulen.
Einkaufsmöglichkeiten zur Versorgung des täglichen Bedarfs und Arztpraxen liegen in einer
Entfernung von ca. 400 m überwiegend im
Stadtteilzentrum Berg am Laim an der Baumkirchner Straße sowie in der Neumarkter Straße.
Der geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt das Planungsgebiet als Bahnanlage dar. Entlang der Bahntrasse verläuft in Ost-West-Richtung eine Übergeordnete Grünbeziehung. Die Bereiche südlich
der Neumarkter Straße sind als Gewerbegebiet,
Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf, Gemeinbedarfsfläche für Religion und Mischgebiet
dargestellt. Östlich der Baumkirchner Straße
schließt ein reines Wohngebiet an.
Der überwiegende Teil des Planungsgebietes
ist als "Fläche mit Bodenbelastungen" gekennzeichnet.
Am 18.07.2007 hat die Vollversammlung des
Stadtrats für das Planungsgebiet die Aufstellung
des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr.
1971 sowie die Änderung des geltenden Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen. In einem nachfolgenden
Grundsatzbeschluss hat die Vollversammlung
des Stadtrats am 22.07.2009 Eckdaten für die
Entwicklung festgelegt. Das Ergebnis des darauf aufbauenden und durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 22.09.2010 bekannt
gegeben.
Planungsziele und beabsichtigte Darstellung
Zukünftig ist eine eindeutige Zweiteilung des
Planungsgebiets in Bauflächen im Osten sowie
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naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche im
Westen vorgesehen.
Der für eine Bebauung vorgesehene östliche
Bereich soll zukünftig einer Nutzungsmischung
aus Wohnen und Arbeiten / Dienstleistung mit
eingelagerten öffentlichen Grünflächen für die
Erholungsversorgung zugeführt werden. Im
Rahmen der Umsetzung der Planung soll das
Sportvereinszentrum des ESV München-Ost,
das sich innerhalb des Planungsgebietes an der
Baumkirchner Straße befindet, zur Vermeidung
von Nutzungskonflikten in das benachbarte Gewerbegebiet nördlich der Neumarkter Straße
verlagert werden. Der hier derzeit befindliche
Einzelhandelsbetrieb wird zukünftig an der
Baumkirchner Straße situiert.
Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan
mit integrierter Landschaftsplanung zukünftig
als "Gemischte Baufläche" sowie - einschließlich der Standorte für Kindertageseinrichtungen
- als "Wohnbaufläche" dargestellt.
Der naturschutzfachlich hochwertige Westteil
des Areals mit den geschützten Tierarten soll im
Rahmen der Planung gesichert und als Ökologische Vorrangfläche dargestellt werden. Im südlichen Bereich dieser Fläche entlang des "Rosenheimer Bahndamms" verläuft als Teil einer
übergeordneten Fuß- und Radwegebeziehung
zwischen Berg am Laim und dem Ostbahnhof
eine "Örtliche Grünverbindung".
Die erforderlichen öffentlichen Grünflächen sind
im südlichen Bereich des Planungsgebietes angeordnet und werden als "Allgemeine Grünfläche" dargestellt.
Auswirkungen der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung werden die
bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine
Entwicklung des Areals als Standort für Wohnungen und Arbeitsplätze sowie den Erhalt der
naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche geschaffen. Der Planungsbereich stellt einen Baustein zur Umsetzung der wohnungspolitischen
Ziele der Landeshauptstadt München dar und
leistet einen wertvollen Beitrag zur Schaffung
von dringend benötigten Wohnbauflächen im
Stadtgebiet.
Die für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner notwendigen öffentlichen Freiflächen
sind im südlichen Bereich des Planungsgebietes angeordnet, werden als "Allgemeine Grünfläche" dargestellt und sind Teil einer in OstWest-Richtung verlaufenden Örtlichen Grünverbindung.
Der ursächliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen wird durch die Planung von zwei Kindertageseinrichtungen im Planungsgebiet abgedeckt. Der ausgelöste Grundschulbedarf soll
durch die geplante Erweiterung der zuständigen
Sprengel-Grundschule an der Berg-am-LaimStraße gedeckt werden.
Durch die Planung von Einzelhandelsnutzungen
an der Baumkirchner Straße kann eine wohnortnahe Versorgung des Planungsareals mit Artikeln des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung
und Stärkung des Quartierszentrums erfolgen.
Gleichzeitig kann durch die Standortverlagerung
eines heute noch bestehenden LebensmittelDiscounters in der Neumarker Straße das
Grundstück für die Verlagerung des Sportvereinszentrums des ESV München-Ost freigemacht werden.
Der zukünftige Verkehr bei Umsetzung der Planung wurde im Rahmen eines Verkehrsgutachtens prognostiziert. Danach kann dieser sowohl
hinsichtlich der zukünftigen Anbindung des geplanten Einzelhandelsbetriebs als auch der Erschließung des Planungsgebietes vom bestehenden Straßennetz ohne Ausbaumaßnahmen
bewältigt werden.
Im Bereich der Flächen mit Bodenbelastungen
sind im Rahmen der Umsetzung der Planung
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, so
dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit insbesondere spielender Kinder ausgeschlossen werden kann.
Weitere Auswirkungen der Planung sind dem
nachstehenden Umweltbericht zu entnehmen.
Umweltbericht
Anlass und Ziele der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung
Zu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie
Auswirkungen der Planung wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen.
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes
Im Regionalplan (Stand 2011) wird das Planungsareral als Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt, dargestellt (gem. Ziel B II 2.3).
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Das Arten- und Biotopschutzprogramm der
Landeshauptstadt München kennzeichnet den
westlichen Teil des Planungsgebietes als überregional bedeutsamen Biotopbereich mit dem
Ziel des Erhalts der überregional bedeutsamen
Flächen sowie deren Sicherung und Entwicklung für den Biotopverbund. Im Speziellen werden die Optimierung von Lebensräumen in diesem Schwerpunktgebiet genannt, mit naturnaher Bewirtschaftung und Pflege, der Anlage von
Pufferstreifen und weiteren biotopsichernden
und entwickelnden Maßnahmen, insbesondere
auch für den Verbund von Trockenstandorten.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung einschließlich der Prognose bei
Nichtdurchführung der Planung
Betroffene Schutzgüter
Die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und
Luft, Landschafts- / Ortsbild, Kultur und Sachgüter wird nachfolgend dargelegt.
Schutzgut Mensch - Erholung
Derzeit ist das Planungsareal auf Grund umfangreicher Einfriedungen nicht zugänglich. Der
Änderungsbereich besitzt in seinen naturnahen
Entwicklungsbereichen und auch wegen der
dort gegebenen hohen naturschutzfachlichen
Bedeutung nur ein sehr extensiv nutzbares Erholungspotenzial. Hinsichtlich einer intensiveren
Erholungsnutzung auf öffentlich eingerichteten
und nutzbaren Flächen bieten sich im weiteren
Umfeld die südlich gelegenen Grünflächen zwischen Josephsburgstraße und Hachinger-BachStraße an. Als Stadtteilpark ist der in über 1 km
Entfernung weiter südlich liegende Ostpark erreichbar.
Durch die Umsetzung der Planung erhöht sich
die Attraktivität des Änderungsbereiches auch
für die angrenzenden Wohngebiete maßgeblich.
Mit den vorgesehenen Grün- und Freiflächen
und deren fuß- und radwegemäßigen Anbindung an die Umgebung wird der Änderungsbereich sowohl im Hinblick auf öffentliche Grünflächen als auch hinsichtlich einer naturbezogenen
Erholung aufgewertet. Dem voraussichtlich erhöhten Nutzungsdruck auf die naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche im Westen des Planungsgebietes ist in den nachfolgenden Planungen durch entsprechende Maßnahmen, wie gelenkte Wegeführung auf angehobenen Stegen
und durch eine ausreichende Dimensionierung
sowie eine attraktive Gestaltung der öffentlichen
Grün- und Freiraumbereiche zu begegnen.
Bei Umsetzung der Planung kann das Erholungserfordernis für die Bürgerinnen und Bürger
im Planungsgebiet realisiert werden.
Schutzgut Mensch - Lärm
Der Änderungsbereich unterliegt insgesamt einer hohen bis sehr hohen Verkehrslärmbelastung durch die angrenzenden Verkehrswege
(Bahnstrecke München-Rosenheim, Baumkirchner Straße). Relevante Anlagenlärmvorbelastungen gehen von den Gewerbenutzungen im
Umfeld des Planungsareals aus.
Ein im Rahmen der Planung erstelltes Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit
Umsetzung der Planung in Teilbereichen eine
Erhöhung der Schallimmissionen u.a. auf Grund
des Verkehrsaufkommens sowie des Anlagenlärms verbunden ist. Wesentliche Lärmquellen
bleiben jedoch die Bahnlinie und das Verkehrsaufkommen auf der Baumkirchner Straße. In
Teilbereichen ergibt sich durch die Abschirmwirkung der Neuplanung eine Verbesserung der
Belastung durch Schallimmissionen.
In allen von den o.g. Lärmimmissionen betroffenen Bereichen sind soweit erforderlich im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Schallschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn-, Erholungs- und Arbeitsverhältnisse
festzusetzen.
Schutzgut Mensch - Erschütterungen und
elektrische und magnetische Felder
Durch die angrenzende Bahnlinie München-Rosenheim ist das Planungsareal Erschütterungen
und Sekundärluftschall ausgesetzt.
Von den oberirdischen Leitungen entlang der
Bahnstrecke gehen elektrische und magnetische Felder aus.
Eine erschütterungstechnische Untersuchung
kommt zum Ergebnis, dass im Rahmen des
Bauvollzuges zu prüfen ist, ob technische bzw.
konstruktive Maßnahmen vorzusehen sind, die
eine Einhaltung der Anhalts- und Richtwerte für
Erschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen sicherstellen.
Eine Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder zeigt, dass sowohl die gesetzlichen Grenzwerte als auch der Vorsorgewert für eine Dauerexposition zuverlässig eingehalten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen
durch elektrische oder magnetische Felder
durch die benachbarten Bahnanlagen sind somit nicht zu erwarten.
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Schutzgut Tiere und Pflanzen
Insgesamt sind die unversiegelten Brachflächen
aus faunistischer Sicht auf Grund des Vorkommens der in der bayerischen und der deutschen
Roten Liste genannten Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke von überregionaler Bedeutung. Das Vorkommen der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Zauneidechse im Untersuchungsgebiet ist von lokal bis regional hoher Bedeutung. Die geplante Darstellung der
naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche im
Westen des Planungsgebietes als Ökologische
Vorrangfläche ist daher von bedeutendem Wert
für eine zukünftige Entwicklung.
Der Bereich der Bahnanlagen ist auf Grund der
hohen Schotterauflage weitgehend vegetationsfrei. Ihm kommt eine hohe Bedeutung als Ausbreitungsachse zum Artenaustausch mit weiteren Lebensräumen entlang der Bahnlinien zu.
Im Zuge der Bestandsaufnahmen zur Flora
konnten zwei in der Roten Liste Bayern als gefährdet aufgeführte Arten, das Florentiner Habichtskraut und das Gefleckte Ferkelkraut nachgewiesen werden.
Gemäß dem Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich durch
die geplante Entwicklung artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach Artikel 12 FFH-Richtlinie für die lokalen Populationen der streng geschützten Zauneidechse. Allerdings können mit
der Festsetzung zeitlich vorgezogener Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die
naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Insgesamt können die auf den Gleisflächen entstandenen naturschutzfachlich wertvollen Habitate für Zauneidechsen, Blauflügelige Ödlandschrecken und Blauflügelige Sandschrecken
durch die Planung in ihrem Wert erhalten und
gesichert werden. Verbleibende erhebliche oder
nachhaltigen Umweltauswirkungen sind nicht zu
prognostizieren.
Schutzgut Boden
Natürliches Bodengefüge ist innerhalb des Planungsbereiches nur noch bedingt vorhanden.
Etwa ein Drittel des Planungsareals ist versiegelt. Die Böden besitzen eine relativ hohe
Durchlässigkeit. Im Zuge der Realisierung der
Planung kommt es im Bereich der geplanten
Bebauung zu einer Versiegelung von Böden
und auf diesen Flächen zu einer Reduzierung
der Bodenfunktionen und somit zu einer Verschlechterung des Schutzgutes Boden. Die
Neuversiegelung von Böden stellt einen Eingriff
in Natur und Landschaft dar, der im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen auszugleichen ist.
Der Westteil mit den naturschutzfachlich wertvollen Bereichen wird durch die Umsetzung der
Planung in seinem Wert erhalten und gesichert.
Von einer Betroffenheit des Schutzgutes ist daher in diesem Bereich nicht auszugehen.
Für die im Änderungsbereich bekannten Flächen mit Bodenbelastungen wurden die Planungsauswirkungen in einem Gutachten untersucht. Im Zuge der baulichen Umnutzung erfolgt
im Ostteil des Planungsgebietes eine teilweise
Überdeckung der vorhandenen Verunreinigungen, so dass eine Gefährdung dort zukünftig
nicht gegeben ist. Im Westteil ist auf Grund der
stark eingeschränkten Nutzung eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu erwarten.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer befinden sich nicht im
Änderungsbereich.
Die Erhöhung des Versiegelungsgrades im östlichen Bereich des Planungsareals bei Umsetzung der Planung bewirkt eine Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate. In den weiterhin
unversiegelten westlichen bzw. südlichen Bereichen ist von einer hohen Niederschlagsversickerung und einer hohen Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Auf Grund der hohen
Durchlässigkeit besteht in den Bereichen mit
Bodenbelastungen für das Grundwasser grundsätzlich ein hohes Kontaminationsrisiko.
Durch Festsetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird sichergestellt, dass
der Versiegelungsgrad auf das Nötigste beschränkt wird und weiterhin eine ausreichende
Versickerung von Niederschlagswasser gewährleistet wird. Für die Flächen mit Bodenbelastungen wird im Rahmen eines Gutachtens zu
Untergrund, Altlasten und Boden empfohlen, die
betroffenen Bereiche aus Vorsorgegründen zu
entfernen. Nur bei Entfernung der Verunreinigung kann ein zukünftiges Kontaminationsrisiko
des Grundwassers ausgeschlossen werden.
Eine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes
ist nicht zu prognostizieren.
Sind unterirdische Bauteile oder Einbauten vorgesehen, ist in den nachfolgenden Verfahren zu
prüfen, ob ein wasserrechtliches Verfahren er-
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forderlich ist.
Schutzgut Klima und Luft
Generell ist im Planungsgebiet von guten
(klein-)klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen auszugehen. Die vegetationsbestandenen Gleisflächen im Untersuchungsgebiet
stellen ebenso wie die nördlich anschließenden
Bahnflächen kleinklimatische Ausgleichsflächen
für die angrenzenden Siedlungsbereiche dar.
Die zulässigen lufthygienischen Grenzwerte
werden deutlich unterschritten.
In Bodennähe herrschen auf Grund der großflächig offenen und mit Schotter bedeckten Oberfläche hohe Temperaturschwankungen, die im
Sommer ein trockenes und heißes Kleinklima
entstehen lassen.
Nach Umsetzung der Planung sorgt die stärkere
Erwärmung der zusätzlich versiegelten Flächen
für ein verändertes Mikroklima im Änderungsbereich. Landschaftsstrukturen, die bedeutsame
Luftregenerationsfunktionen aufweisen, bzw.
empfindliche Gebiete mit reiner Luft, sind von
der Planung nicht betroffen.
Nach Umsetzung der Planung dürfte die heutige
klimatische und lufthygienische Situation erhalten bleiben, da der östliche Bereich des Planungsgebietes bereits bebaut und weitgehend
versiegelt war. Daher kann auch angenommen
werden, dass die bisherige Funktion des Gebietes am Rand einer Luftzuführungsbahn bei austauscharmen Wetterlagen weitgehend erhalten
bleibt. Insgesamt ist nur von einer geringfügigen
Verschlechterung der Schutzgüter auszugehen.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild
Der Großteil des Änderungsbereiches weist keine ortsbildprägenden Strukturen auf. Auch ist
das Gelände durch die Bebauung an der Baumkirchner Straße nur kleinräumig einsehbar und
derzeit nicht öffentlich begehbar. Innerhalb des
Planungsareals besitzen die dort vorhandenen,
durch ehemalige Abgrabungen entstandenen
Hangkanten in Verbindung mit großen Baumstrukturen eine deutliche Wirkung auf das Landschaftsbild. Im Bereich der Baumkirchner Straße wirkt sich der voranschreitende Verfall der
Gebäude negativ auf das Stadtbild aus. Besondere Sichtachsen bzw. Sichtbeziehungen bestehen nicht.
Der Änderungsbereich besitzt derzeit für das
Landschafts- und Ortsbild insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung.
Bei der Umsetzung der Planung wird ein städtebaulicher Zusammenhang mit dem östlichen
Siedlungsbereich hergestellt. Durch gleichzeiti-
ge Freihaltung der naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche von Bebauung werden das Ortsund Landschaftsbild insgesamt verbessert.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Osten des Planungsbereiches ist ein Bodendenkmal (D-1-7835-0551) von der Planung betroffen. Das Vorhandensein weiterer Bodendenkmäler im Südosten des Änderungsbereiches ist nicht auszuschließen.
Erdarbeiten bedürfen daher gemäß Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, in der dann konkrete
Maßnahmen beauflagt werden können, wie z.B.
eine wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung.
Werden im Zuge von Erdarbeiten (weitere) Bodendenkmale angetroffen, ist dies gemäß Art. 8
Bayerisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder
dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände
und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer
Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen.
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
Wechselwirkungen werden beim jeweiligen
Schutzgut bewertet. Entscheidungserhebliche
negative Wechselwirkungen als Folge der Änderung des Flächennutzungsplans sind nicht zu
erwarten.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes leitet sich die "Nullvariante" aus
den Darstellungen des derzeit geltenden Flächennutzungsplanes ab. Der Änderungsbereich
unterliegt demnach einer Nutzung als Bahnanlage. Weite Bereiche blieben weiterhin für die
Öffentlichkeit unzugänglich, und in Folge dessen bliebe auch der Erholungswert der Fläche
gering.
Die voranschreitende Sukzession auf den Gleisbereichen ließe die heute bestehenden Lebensräume und die naturschutzfachlich wertvollen
Arten verschwinden, da diese offene, gut besonnte Standortverhältnisse benötigen. Die entstehenden Vorwälder aus überwiegend Pioniergehölzen würden eine Ansiedlung von eher an
Gehölze gebundenen Tierarten nach sich ziehen. Die Verwirklichung der Ziele des Artenund Biotopschutzprogramms der Landeshauptstadt München, nämlich die Sicherung und Opti-
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mierung der Lebensräume in diesem überregional bedeutsamen Gebiet, könnte nicht erfolgen.
Geplante Maßnahmen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
Gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch sind Eingriffe in den Naturhaushalt durch geeignete
ökologische Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen. Die detaillierte Bilanzierung und Festsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2007 hat die Vollversammlung
des Stadtrates der Landeshauptstadt München
die Eckdaten für die Entwicklung des Planungsgebietes beschlossen. Die vorliegende Planung
berücksichtigt den hierin formulierten Bedarf an
Wohnen und Gewerbe. Weitere Nutzungsalternativen wurden nicht untersucht.
Methodisches Vorgehen und technische
Schwierigkeiten
Hinsichtlich der geforderten "Beschreibung der
wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren" wird auf die im Zuge der Umweltprüfung durchgeführten Fachgutachten verwiesen.
Die herangezogenen Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen auf die Schutzgüter qualitativ ermitteln, beschreiben und bewerten zu können. Sonstige Schwierigkeiten, die
bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, sind nicht anzuzeigen.
Maßnahmen zur Überwachung auf Ebene
des Flächennutzungsplans mit integrierter
Landschaftsplanung
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1971 durchgeführt. Bezüglich der
durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen
wird daher für den Planungsbereich auf die im
Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan genannten Maßnahmen verwiesen.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung wird eine unterschiedliche Betroffenheit der Schutzgüter durch
die Flächennutzungsplanänderung festgestellt.
So ist für die Schutzgüter Wasser, Klima und
Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nur
eine geringe Zusatzbelastung zu prognostizieren. Eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung kann für diese Schutzgüter grundsätzlich
ausgeschlossen werden.
Eine erhebliche Zunahme der bestehenden
Lärm- und Schadstoffbelastung ist im Umfeld
der Planänderung nicht zu erwarten. Innerhalb
des Änderungsbereiches können durch geeignete Schallschutzmaßnahmen, die im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen
sind, gesunde Wohn-, Erholungs- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden.
Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen können die auf den ehemaligen Gleisflächen vorhandenen naturschutzfachlich wertvollen Habitate für Zauneidechsen, Blauflügelige
Ödlandschrecken und Blauflügelige Sandschrecken gesichert und in ihrem Wert erhalten werden.
Beim Schutzgut Boden wird der Anteil an versiegelten Böden zunehmen, was eine reduzierte
Grundwasserneubildung und eine erhöhte klimatische Belastung zur Folge hat. Entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung lassen keine spürbare klimatische Belastung oder erhebliche Beeinträchtigung des
Grundwasserhaushalts erwarten. Die gegenwärtig vorhandenen Altlasten werden im Rahmen der Umsetzung der Planung entfernt oder
ausreichend abgedeckt, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen durch diese zu befürchten sind.
Der Verlust von faunistischen und floristischen
Lebensräumen sowie die Neuversiegelung von
Böden stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen auszugleichen ist.
Das Orts- und Landschaftsbild wird bei Umsetzung des Vorhabens durch die Schaffung von
öffentlichen Grünflächen im Süden des Plangebietes, die Einbindung der Grünstrukturen des
Rosenheimer Bahndammes in die öffentlichen
Grünflächen sowie durch den Erhalt und die
Einbeziehung der naturschutzfachlich bedeutsamen Bereiche mit den charakteristischen Vegetationsbildern von Bahnbrachen merklich aufgewertet.
Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichtes
ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der
Flächennutzungsplanänderung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen oder
nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der
einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten sind.
Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22
Baumkirchner Straße (westlich),
Bahnlinie München - Rosenheim (südlich)
(Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971)
Vorhandene Nutzungen
im Planungsgebiet:
- Bahnanlagen
Überlagernde Darstellungen
im integrierten Landschaftsplan:
- Übergeordnete Grünbeziehung
Nachrichtliche Übernahmen,
Kennzeichnungen:
- Flächen mit Bodenbelastungen
- Hangkante
Umgriff Planungsgebiet
Geltender Stand
M 1 : 10 000
Geplante Nutzungen
im Planungsgebiet:
-
Wohnbaufläche
Gemischte Bauflächen
Allgemeine Grünfläche
Ökologische Vorrangfläche
Überlagernde Darstellungen
im integrierten Landschaftsplan:
- Übergeordnete Grünbeziehung
- Örtliche Grünverbindung
Nachrichtliche Übernahmen,
Kennzeichnungen:
- Flächen mit Bodenbelastungen
- Hangkante
Umgriff Planungsgebiet
Beabsichtigte Darstellung
M 1 : 10 000
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/4
29.04.2013
Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22
Baumkirchner Straße (westlich),
Bahnlinie München - Rosenheim (südlich)
(Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971)
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