Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22 Baumkirchner Straße (westlich), Bahnlinie München - Rosenheim (südlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971) Lage im Stadtgebiet Ausgangslage und Anlass der Änderung Das Planungsgebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Bahnbetriebswerks 4 im Stadtbezirk 14 Berg am Laim zwischen dem Ortskern von Berg am Laim im Süden und der Bahntrasse München-Rosenheim im Norden. Im Osten wird dieses von der Baumkirchner Straße, im Westen von der Bahntrasse München-Rosenheim und im Süden von dem Gewerbegebiet an der Neumarkter Straße begrenzt. Im Plangebiet befinden sich auch die Vereinsgebäude des Eisenbahn-Sportvereins München-Ost (ESV) mit Turnhalle, Schießstand und Kegelbahn. Das Gelände liegt seit dem Ende der Bahnnutzung im Jahr 1992 größtenteils brach und ist mittlerweile von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der Bereich gehört zusammen mit den Bahnanlagen des Münchner Ostens zu den naturschutzfachlich bedeutendsten bahnbezogenen Biotopen Münchens und ist überregional bedeutsam. Das Planungsgebiet beherbergt neben der streng geschützten und in bedeutsamen Populationsgrößen anzutreffen Zauneidechse auch die besonders geschützte Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke. In der unmittelbaren Umgebung sind keine größeren öffentlichen Grünflächen oder Parkanlagen vorhanden, die Ausstattung für die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger mit Grünflächen ist derzeit gering. Barrieren in der Vernetzung stellen im Norden die Bahntrasse und im Süden das Gewerbegebiet dar. Klimaökologisch befindet sich das Gelände an einer Frischluftzuführungsbahn, in der bei austauscharmen Wetterlagen eine Luftzuführung von Osten in Richtung der Wärmeinseln der Stadt stattfindet. Im Hinblick auf die soziale Infrastruktur befinden sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes mehrere Kindergärten, Kinderkrippen und Schulen. Einkaufsmöglichkeiten zur Versorgung des täglichen Bedarfs und Arztpraxen liegen in einer Entfernung von ca. 400 m überwiegend im Stadtteilzentrum Berg am Laim an der Baumkirchner Straße sowie in der Neumarkter Straße. Der geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt das Planungsgebiet als Bahnanlage dar. Entlang der Bahntrasse verläuft in Ost-West-Richtung eine Übergeordnete Grünbeziehung. Die Bereiche südlich der Neumarkter Straße sind als Gewerbegebiet, Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf, Gemeinbedarfsfläche für Religion und Mischgebiet dargestellt. Östlich der Baumkirchner Straße schließt ein reines Wohngebiet an. Der überwiegende Teil des Planungsgebietes ist als "Fläche mit Bodenbelastungen" gekennzeichnet. Am 18.07.2007 hat die Vollversammlung des Stadtrats für das Planungsgebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1971 sowie die Änderung des geltenden Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen. In einem nachfolgenden Grundsatzbeschluss hat die Vollversammlung des Stadtrats am 22.07.2009 Eckdaten für die Entwicklung festgelegt. Das Ergebnis des darauf aufbauenden und durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 22.09.2010 bekannt gegeben. Planungsziele und beabsichtigte Darstellung Zukünftig ist eine eindeutige Zweiteilung des Planungsgebiets in Bauflächen im Osten sowie O:\Projekte\fidok\texte\6_suedost\6_3\6_3_bahn\6_3_bahn_1\FNP_Aend Baumkirchner_Str\billi_baumkirchner_a4_txt.odt Seite 2 naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche im Westen vorgesehen. Der für eine Bebauung vorgesehene östliche Bereich soll zukünftig einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten / Dienstleistung mit eingelagerten öffentlichen Grünflächen für die Erholungsversorgung zugeführt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Planung soll das Sportvereinszentrum des ESV München-Ost, das sich innerhalb des Planungsgebietes an der Baumkirchner Straße befindet, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten in das benachbarte Gewerbegebiet nördlich der Neumarkter Straße verlagert werden. Der hier derzeit befindliche Einzelhandelsbetrieb wird zukünftig an der Baumkirchner Straße situiert. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zukünftig als "Gemischte Baufläche" sowie - einschließlich der Standorte für Kindertageseinrichtungen - als "Wohnbaufläche" dargestellt. Der naturschutzfachlich hochwertige Westteil des Areals mit den geschützten Tierarten soll im Rahmen der Planung gesichert und als Ökologische Vorrangfläche dargestellt werden. Im südlichen Bereich dieser Fläche entlang des "Rosenheimer Bahndamms" verläuft als Teil einer übergeordneten Fuß- und Radwegebeziehung zwischen Berg am Laim und dem Ostbahnhof eine "Örtliche Grünverbindung". Die erforderlichen öffentlichen Grünflächen sind im südlichen Bereich des Planungsgebietes angeordnet und werden als "Allgemeine Grünfläche" dargestellt. Auswirkungen der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Entwicklung des Areals als Standort für Wohnungen und Arbeitsplätze sowie den Erhalt der naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche geschaffen. Der Planungsbereich stellt einen Baustein zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt München dar und leistet einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen im Stadtgebiet. Die für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner notwendigen öffentlichen Freiflächen sind im südlichen Bereich des Planungsgebietes angeordnet, werden als "Allgemeine Grünfläche" dargestellt und sind Teil einer in OstWest-Richtung verlaufenden Örtlichen Grünverbindung. Der ursächliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen wird durch die Planung von zwei Kindertageseinrichtungen im Planungsgebiet abgedeckt. Der ausgelöste Grundschulbedarf soll durch die geplante Erweiterung der zuständigen Sprengel-Grundschule an der Berg-am-LaimStraße gedeckt werden. Durch die Planung von Einzelhandelsnutzungen an der Baumkirchner Straße kann eine wohnortnahe Versorgung des Planungsareals mit Artikeln des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung und Stärkung des Quartierszentrums erfolgen. Gleichzeitig kann durch die Standortverlagerung eines heute noch bestehenden LebensmittelDiscounters in der Neumarker Straße das Grundstück für die Verlagerung des Sportvereinszentrums des ESV München-Ost freigemacht werden. Der zukünftige Verkehr bei Umsetzung der Planung wurde im Rahmen eines Verkehrsgutachtens prognostiziert. Danach kann dieser sowohl hinsichtlich der zukünftigen Anbindung des geplanten Einzelhandelsbetriebs als auch der Erschließung des Planungsgebietes vom bestehenden Straßennetz ohne Ausbaumaßnahmen bewältigt werden. Im Bereich der Flächen mit Bodenbelastungen sind im Rahmen der Umsetzung der Planung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, so dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit insbesondere spielender Kinder ausgeschlossen werden kann. Weitere Auswirkungen der Planung sind dem nachstehenden Umweltbericht zu entnehmen. Umweltbericht Anlass und Ziele der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung Zu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie Auswirkungen der Planung wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Im Regionalplan (Stand 2011) wird das Planungsareral als Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt, dargestellt (gem. Ziel B II 2.3). Seite 3 Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Landeshauptstadt München kennzeichnet den westlichen Teil des Planungsgebietes als überregional bedeutsamen Biotopbereich mit dem Ziel des Erhalts der überregional bedeutsamen Flächen sowie deren Sicherung und Entwicklung für den Biotopverbund. Im Speziellen werden die Optimierung von Lebensräumen in diesem Schwerpunktgebiet genannt, mit naturnaher Bewirtschaftung und Pflege, der Anlage von Pufferstreifen und weiteren biotopsichernden und entwickelnden Maßnahmen, insbesondere auch für den Verbund von Trockenstandorten. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung einschließlich der Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Betroffene Schutzgüter Die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- / Ortsbild, Kultur und Sachgüter wird nachfolgend dargelegt. Schutzgut Mensch - Erholung Derzeit ist das Planungsareal auf Grund umfangreicher Einfriedungen nicht zugänglich. Der Änderungsbereich besitzt in seinen naturnahen Entwicklungsbereichen und auch wegen der dort gegebenen hohen naturschutzfachlichen Bedeutung nur ein sehr extensiv nutzbares Erholungspotenzial. Hinsichtlich einer intensiveren Erholungsnutzung auf öffentlich eingerichteten und nutzbaren Flächen bieten sich im weiteren Umfeld die südlich gelegenen Grünflächen zwischen Josephsburgstraße und Hachinger-BachStraße an. Als Stadtteilpark ist der in über 1 km Entfernung weiter südlich liegende Ostpark erreichbar. Durch die Umsetzung der Planung erhöht sich die Attraktivität des Änderungsbereiches auch für die angrenzenden Wohngebiete maßgeblich. Mit den vorgesehenen Grün- und Freiflächen und deren fuß- und radwegemäßigen Anbindung an die Umgebung wird der Änderungsbereich sowohl im Hinblick auf öffentliche Grünflächen als auch hinsichtlich einer naturbezogenen Erholung aufgewertet. Dem voraussichtlich erhöhten Nutzungsdruck auf die naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche im Westen des Planungsgebietes ist in den nachfolgenden Planungen durch entsprechende Maßnahmen, wie gelenkte Wegeführung auf angehobenen Stegen und durch eine ausreichende Dimensionierung sowie eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Grün- und Freiraumbereiche zu begegnen. Bei Umsetzung der Planung kann das Erholungserfordernis für die Bürgerinnen und Bürger im Planungsgebiet realisiert werden. Schutzgut Mensch - Lärm Der Änderungsbereich unterliegt insgesamt einer hohen bis sehr hohen Verkehrslärmbelastung durch die angrenzenden Verkehrswege (Bahnstrecke München-Rosenheim, Baumkirchner Straße). Relevante Anlagenlärmvorbelastungen gehen von den Gewerbenutzungen im Umfeld des Planungsareals aus. Ein im Rahmen der Planung erstelltes Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit Umsetzung der Planung in Teilbereichen eine Erhöhung der Schallimmissionen u.a. auf Grund des Verkehrsaufkommens sowie des Anlagenlärms verbunden ist. Wesentliche Lärmquellen bleiben jedoch die Bahnlinie und das Verkehrsaufkommen auf der Baumkirchner Straße. In Teilbereichen ergibt sich durch die Abschirmwirkung der Neuplanung eine Verbesserung der Belastung durch Schallimmissionen. In allen von den o.g. Lärmimmissionen betroffenen Bereichen sind soweit erforderlich im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Schallschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn-, Erholungs- und Arbeitsverhältnisse festzusetzen. Schutzgut Mensch - Erschütterungen und elektrische und magnetische Felder Durch die angrenzende Bahnlinie München-Rosenheim ist das Planungsareal Erschütterungen und Sekundärluftschall ausgesetzt. Von den oberirdischen Leitungen entlang der Bahnstrecke gehen elektrische und magnetische Felder aus. Eine erschütterungstechnische Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass im Rahmen des Bauvollzuges zu prüfen ist, ob technische bzw. konstruktive Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Einhaltung der Anhalts- und Richtwerte für Erschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen sicherstellen. Eine Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder zeigt, dass sowohl die gesetzlichen Grenzwerte als auch der Vorsorgewert für eine Dauerexposition zuverlässig eingehalten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische oder magnetische Felder durch die benachbarten Bahnanlagen sind somit nicht zu erwarten. Seite 4 Schutzgut Tiere und Pflanzen Insgesamt sind die unversiegelten Brachflächen aus faunistischer Sicht auf Grund des Vorkommens der in der bayerischen und der deutschen Roten Liste genannten Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke von überregionaler Bedeutung. Das Vorkommen der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Zauneidechse im Untersuchungsgebiet ist von lokal bis regional hoher Bedeutung. Die geplante Darstellung der naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche im Westen des Planungsgebietes als Ökologische Vorrangfläche ist daher von bedeutendem Wert für eine zukünftige Entwicklung. Der Bereich der Bahnanlagen ist auf Grund der hohen Schotterauflage weitgehend vegetationsfrei. Ihm kommt eine hohe Bedeutung als Ausbreitungsachse zum Artenaustausch mit weiteren Lebensräumen entlang der Bahnlinien zu. Im Zuge der Bestandsaufnahmen zur Flora konnten zwei in der Roten Liste Bayern als gefährdet aufgeführte Arten, das Florentiner Habichtskraut und das Gefleckte Ferkelkraut nachgewiesen werden. Gemäß dem Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich durch die geplante Entwicklung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach Artikel 12 FFH-Richtlinie für die lokalen Populationen der streng geschützten Zauneidechse. Allerdings können mit der Festsetzung zeitlich vorgezogener Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Insgesamt können die auf den Gleisflächen entstandenen naturschutzfachlich wertvollen Habitate für Zauneidechsen, Blauflügelige Ödlandschrecken und Blauflügelige Sandschrecken durch die Planung in ihrem Wert erhalten und gesichert werden. Verbleibende erhebliche oder nachhaltigen Umweltauswirkungen sind nicht zu prognostizieren. Schutzgut Boden Natürliches Bodengefüge ist innerhalb des Planungsbereiches nur noch bedingt vorhanden. Etwa ein Drittel des Planungsareals ist versiegelt. Die Böden besitzen eine relativ hohe Durchlässigkeit. Im Zuge der Realisierung der Planung kommt es im Bereich der geplanten Bebauung zu einer Versiegelung von Böden und auf diesen Flächen zu einer Reduzierung der Bodenfunktionen und somit zu einer Verschlechterung des Schutzgutes Boden. Die Neuversiegelung von Böden stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen auszugleichen ist. Der Westteil mit den naturschutzfachlich wertvollen Bereichen wird durch die Umsetzung der Planung in seinem Wert erhalten und gesichert. Von einer Betroffenheit des Schutzgutes ist daher in diesem Bereich nicht auszugehen. Für die im Änderungsbereich bekannten Flächen mit Bodenbelastungen wurden die Planungsauswirkungen in einem Gutachten untersucht. Im Zuge der baulichen Umnutzung erfolgt im Ostteil des Planungsgebietes eine teilweise Überdeckung der vorhandenen Verunreinigungen, so dass eine Gefährdung dort zukünftig nicht gegeben ist. Im Westteil ist auf Grund der stark eingeschränkten Nutzung eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu erwarten. Schutzgut Wasser Oberflächengewässer befinden sich nicht im Änderungsbereich. Die Erhöhung des Versiegelungsgrades im östlichen Bereich des Planungsareals bei Umsetzung der Planung bewirkt eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. In den weiterhin unversiegelten westlichen bzw. südlichen Bereichen ist von einer hohen Niederschlagsversickerung und einer hohen Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Auf Grund der hohen Durchlässigkeit besteht in den Bereichen mit Bodenbelastungen für das Grundwasser grundsätzlich ein hohes Kontaminationsrisiko. Durch Festsetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird sichergestellt, dass der Versiegelungsgrad auf das Nötigste beschränkt wird und weiterhin eine ausreichende Versickerung von Niederschlagswasser gewährleistet wird. Für die Flächen mit Bodenbelastungen wird im Rahmen eines Gutachtens zu Untergrund, Altlasten und Boden empfohlen, die betroffenen Bereiche aus Vorsorgegründen zu entfernen. Nur bei Entfernung der Verunreinigung kann ein zukünftiges Kontaminationsrisiko des Grundwassers ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes ist nicht zu prognostizieren. Sind unterirdische Bauteile oder Einbauten vorgesehen, ist in den nachfolgenden Verfahren zu prüfen, ob ein wasserrechtliches Verfahren er- Seite 5 forderlich ist. Schutzgut Klima und Luft Generell ist im Planungsgebiet von guten (klein-)klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen auszugehen. Die vegetationsbestandenen Gleisflächen im Untersuchungsgebiet stellen ebenso wie die nördlich anschließenden Bahnflächen kleinklimatische Ausgleichsflächen für die angrenzenden Siedlungsbereiche dar. Die zulässigen lufthygienischen Grenzwerte werden deutlich unterschritten. In Bodennähe herrschen auf Grund der großflächig offenen und mit Schotter bedeckten Oberfläche hohe Temperaturschwankungen, die im Sommer ein trockenes und heißes Kleinklima entstehen lassen. Nach Umsetzung der Planung sorgt die stärkere Erwärmung der zusätzlich versiegelten Flächen für ein verändertes Mikroklima im Änderungsbereich. Landschaftsstrukturen, die bedeutsame Luftregenerationsfunktionen aufweisen, bzw. empfindliche Gebiete mit reiner Luft, sind von der Planung nicht betroffen. Nach Umsetzung der Planung dürfte die heutige klimatische und lufthygienische Situation erhalten bleiben, da der östliche Bereich des Planungsgebietes bereits bebaut und weitgehend versiegelt war. Daher kann auch angenommen werden, dass die bisherige Funktion des Gebietes am Rand einer Luftzuführungsbahn bei austauscharmen Wetterlagen weitgehend erhalten bleibt. Insgesamt ist nur von einer geringfügigen Verschlechterung der Schutzgüter auszugehen. Schutzgut Landschaft / Ortsbild Der Großteil des Änderungsbereiches weist keine ortsbildprägenden Strukturen auf. Auch ist das Gelände durch die Bebauung an der Baumkirchner Straße nur kleinräumig einsehbar und derzeit nicht öffentlich begehbar. Innerhalb des Planungsareals besitzen die dort vorhandenen, durch ehemalige Abgrabungen entstandenen Hangkanten in Verbindung mit großen Baumstrukturen eine deutliche Wirkung auf das Landschaftsbild. Im Bereich der Baumkirchner Straße wirkt sich der voranschreitende Verfall der Gebäude negativ auf das Stadtbild aus. Besondere Sichtachsen bzw. Sichtbeziehungen bestehen nicht. Der Änderungsbereich besitzt derzeit für das Landschafts- und Ortsbild insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung. Bei der Umsetzung der Planung wird ein städtebaulicher Zusammenhang mit dem östlichen Siedlungsbereich hergestellt. Durch gleichzeiti- ge Freihaltung der naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche von Bebauung werden das Ortsund Landschaftsbild insgesamt verbessert. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Osten des Planungsbereiches ist ein Bodendenkmal (D-1-7835-0551) von der Planung betroffen. Das Vorhandensein weiterer Bodendenkmäler im Südosten des Änderungsbereiches ist nicht auszuschließen. Erdarbeiten bedürfen daher gemäß Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, in der dann konkrete Maßnahmen beauflagt werden können, wie z.B. eine wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung. Werden im Zuge von Erdarbeiten (weitere) Bodendenkmale angetroffen, ist dies gemäß Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander Wechselwirkungen werden beim jeweiligen Schutzgut bewertet. Entscheidungserhebliche negative Wechselwirkungen als Folge der Änderung des Flächennutzungsplans sind nicht zu erwarten. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes leitet sich die "Nullvariante" aus den Darstellungen des derzeit geltenden Flächennutzungsplanes ab. Der Änderungsbereich unterliegt demnach einer Nutzung als Bahnanlage. Weite Bereiche blieben weiterhin für die Öffentlichkeit unzugänglich, und in Folge dessen bliebe auch der Erholungswert der Fläche gering. Die voranschreitende Sukzession auf den Gleisbereichen ließe die heute bestehenden Lebensräume und die naturschutzfachlich wertvollen Arten verschwinden, da diese offene, gut besonnte Standortverhältnisse benötigen. Die entstehenden Vorwälder aus überwiegend Pioniergehölzen würden eine Ansiedlung von eher an Gehölze gebundenen Tierarten nach sich ziehen. Die Verwirklichung der Ziele des Artenund Biotopschutzprogramms der Landeshauptstadt München, nämlich die Sicherung und Opti- Seite 6 mierung der Lebensräume in diesem überregional bedeutsamen Gebiet, könnte nicht erfolgen. Geplante Maßnahmen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch sind Eingriffe in den Naturhaushalt durch geeignete ökologische Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen. Die detaillierte Bilanzierung und Festsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Alternative Planungsmöglichkeiten Bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2007 hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München die Eckdaten für die Entwicklung des Planungsgebietes beschlossen. Die vorliegende Planung berücksichtigt den hierin formulierten Bedarf an Wohnen und Gewerbe. Weitere Nutzungsalternativen wurden nicht untersucht. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Hinsichtlich der geforderten "Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren" wird auf die im Zuge der Umweltprüfung durchgeführten Fachgutachten verwiesen. Die herangezogenen Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen auf die Schutzgüter qualitativ ermitteln, beschreiben und bewerten zu können. Sonstige Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, sind nicht anzuzeigen. Maßnahmen zur Überwachung auf Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1971 durchgeführt. Bezüglich der durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen wird daher für den Planungsbereich auf die im Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan genannten Maßnahmen verwiesen. Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung wird eine unterschiedliche Betroffenheit der Schutzgüter durch die Flächennutzungsplanänderung festgestellt. So ist für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nur eine geringe Zusatzbelastung zu prognostizieren. Eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung kann für diese Schutzgüter grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Zunahme der bestehenden Lärm- und Schadstoffbelastung ist im Umfeld der Planänderung nicht zu erwarten. Innerhalb des Änderungsbereiches können durch geeignete Schallschutzmaßnahmen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen sind, gesunde Wohn-, Erholungs- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen können die auf den ehemaligen Gleisflächen vorhandenen naturschutzfachlich wertvollen Habitate für Zauneidechsen, Blauflügelige Ödlandschrecken und Blauflügelige Sandschrecken gesichert und in ihrem Wert erhalten werden. Beim Schutzgut Boden wird der Anteil an versiegelten Böden zunehmen, was eine reduzierte Grundwasserneubildung und eine erhöhte klimatische Belastung zur Folge hat. Entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung lassen keine spürbare klimatische Belastung oder erhebliche Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts erwarten. Die gegenwärtig vorhandenen Altlasten werden im Rahmen der Umsetzung der Planung entfernt oder ausreichend abgedeckt, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen durch diese zu befürchten sind. Der Verlust von faunistischen und floristischen Lebensräumen sowie die Neuversiegelung von Böden stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen auszugleichen ist. Das Orts- und Landschaftsbild wird bei Umsetzung des Vorhabens durch die Schaffung von öffentlichen Grünflächen im Süden des Plangebietes, die Einbindung der Grünstrukturen des Rosenheimer Bahndammes in die öffentlichen Grünflächen sowie durch den Erhalt und die Einbeziehung der naturschutzfachlich bedeutsamen Bereiche mit den charakteristischen Vegetationsbildern von Bahnbrachen merklich aufgewertet. Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichtes ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen oder nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten sind. Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22 Baumkirchner Straße (westlich), Bahnlinie München - Rosenheim (südlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971) Vorhandene Nutzungen im Planungsgebiet: - Bahnanlagen Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen: - Flächen mit Bodenbelastungen - Hangkante Umgriff Planungsgebiet Geltender Stand M 1 : 10 000 Geplante Nutzungen im Planungsgebiet: - Wohnbaufläche Gemischte Bauflächen Allgemeine Grünfläche Ökologische Vorrangfläche Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung - Örtliche Grünverbindung Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen: - Flächen mit Bodenbelastungen - Hangkante Umgriff Planungsgebiet Beabsichtigte Darstellung M 1 : 10 000 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/4 29.04.2013 Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/22 Baumkirchner Straße (westlich), Bahnlinie München - Rosenheim (südlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971) Legende