Die Markungsgrenze von Horrheim (aus dem Heimatbuch „1200 Jahre Horrheim“) Die Markungsgrenze war im Mittelalter eine fast heilige Grenze. Markungsgrenzen und Markungsflächen waren lange Zeit nicht genau vermessen und fixiert. Anfänglich bestimmten Natur denkma le den Grenzverlauf. Ein Fortschritt war die Ummarkung, die mit den entgegenstehenden Nachbarn vereinbart werden musste. Jährlich kontrollierte man mit den Nachbargemeinden die Grenzsteine. Die Horrheimer Grenzsteine zeigen oft das Horrheimer Jagdhorn. Zur Sicherung der Markungssteine dienten die sogenannten Zeugen, das heißt irgendein örtliches Zeichen, das nur wenigen Menschen des Ortes, den sogenannten Untergängern, bekannt war. Diese Zeugen waren von entscheidender Bedeutung. Entstanden Zweifel darüber, ob ein Stein am richtigen Platz stand, dann wurde derselbe in Gegenwart der Vertreter beider Parteien ausgehoben und festgestellt, ob die Zeichen beider Ortschaften darunter zu finden waren. Nur der bezeugte Stein wurde als bieder und redlich anerkannt. Bis zum Jahre 1600 gab es jährlich, im 18. Jahrhundert alle 3 Jahre, einen Markungsumgang. Daran beteiligten sich der Schultheiß, die Untergänger und etliche Älteste aus der Gemeinde samt der Jugend - die Alten deshalb, weil ihr Gedächtnis am weitesten zurückreiche und die Jungen, damit durch sie die Erinnerung so lange wie möglich erhalten bleibe. Die württembergische Kommunenordnung von 1758 sah einen Ordinarienumgang jährlich zweimal - im Frühling und im Spätling - vor, den die Untergänger vornahmen, wobei auch auf die Güter und das Wegesystem geachtet wurde. Die neue Ordnung von 1899 bestimmte, dass auf den Markungsgrenzsteinen zu beiden Seiten der Buchstabe M (Markung) und der Anfangsbuchstabe des betreffenden Ortsnamens anzubringen sei. Dass auch noch das Fleckenzeichen eingehauen wurde, stand dem nicht im Wege. Die Horheimer Markungsgrenzsteine zeigen neben den beiden Buchstaben M H allermeist das Hifthorn (Hift = Ton des Jagdhorns). Der ganzen Markungsgrenze entlang stehen in gewissen Abständen 4eckige Marksteine. Wie es das Gelände erfordert, stehen die Steine bald näher, bald weiter voneinander entfernt. Beim Markungsumgang wurde jeder Stein untersucht, ob er unbeschädigt sei und noch feststehe und ob sein Standort mit der aufbewahrten und mitgenommenen Steinbeschreibung noch übereinstimme. Abgängige Steine mussten 1 von eigens dazu bestellten Gemeindebeamten ersetzt werden. Dies geschah zugleich mit geheimnisvoller Feierlichkeit, ohne unberufene Zuschauer. Die Gemeindebeamten mussten sich eidlich verpflichten, dass sie das Geheimnis niemandem verraten wollten. Markungsumgänge wurden - wie aktenkundig ist - 1724, 1759, 1784 und 1791 gehalten. In einer besonderen Markungsbeschreibung waren alle Steine aufgeführt. Eine solche Markungs- und Steinbeschreibung aus dem Jahre 1759 blieb erhalten. Sie wurde angelegt, weil in den Jahren zuvor zahlreiche neue Steine gesetzt worden waren. Alle Markungsgrenzsteine wurden durchnumeriert. 459 Steine werden aufgeführt Die Einleitung zur Steinbeschreibung 1759, die auf eine ältere Steinbeschreibung aus dem Jahre 1729 hinweist, beginnt mit den Worten: „Zu Wissen und kundgetan sei hiermit, demnach zwar anno 1729 schon eine Beschreibung und Renovation um allhiesige Markung sich befinden Schaid- und Markungsteinen nach ihrer damaligen Beschaffenheit geschehen. Aber nicht allein 1736, 1748, 1758 fand jedesmal ein frische Markungsumgang im Beisein unseres gesamten löblichen Magistrats und jüngsten Bürger und lediger Mannschaft zum dritten Male in Conformität der herzogliche Verordnung vorgenommen und jedesmal die sich ergebenden Fehler, so viel tunlich gewesen, hergestellt, fast an alle Steine mehrere Signa und Merkmale angehauen, sondern auch in solcher Zeit viele neue Steine dazwischen gesetzt, dass hierdurch das sogenannte Markungsbüchlein also verschmiert, korrigiert und durch Beisetzung der neu angehauenen Zeichen und dieser frischen Steine, zumal besonders die Beisetzung der neu angehauenen Zeichen und dieser frischen Steine, zumal besonders die Schritte von einem auf das andere, welche doch von neuer Ungleichheit je nachdem ein Mensch in der Größe sich behindert, depentiert war, beschrieben gewesen, in solche Konfusion gerate, dass man beim letzten Umgang 1758 auf vielen Steinen um so weniger mehr in der Ordnung der Beschreibung nachkommen konnte, als die meisten Steine nur harte, rauhe, unbehauene Steine, wie man sie im Walde findet, waren folglich von Gericht, Rat und Gemeinde es für gut und nützlich und höchst nötig befunden wurde, der Zeit wegen dem leidigen Krieg sehr mißliche und höchst verderbliche und gefährlich aussehen". Die nach den herzoglichen anbefohlene Bewahrung jeder Ortsgrenze machte es nötig, neue saubergehauene und bezeichnete Marksteine zu setzen, die Markungsbeschreibung neu vorzunehmen, alle Steine von neuem zu numerieren und mit der Messrute durch den ge2 schworenen Messer nach Ruten, nicht mehr nach Schritten, den Abstand der Steine zu messen. Alle angrenzenden Ortschaften und Herrschaften beteiligten sich an den Kosten. 1758 fertige man die neuen Steine an. Die neu Umsteinung wurde im folgenden Jahr vollendet. Alle Gemeindedeligierten unterschrieben die neue Steinbeschreibung, auch die Vertreter der angrenzenden Gemeinden. Markungsbeschreibung von 1758 Stein 1 steht zwischen Horrheim und Sersheim beim großen Mühlwehr. Es ist ein sauber gehauener, ovaler Stein. Auf der Horrheimer Seite trägt er die Jahreszahl 1758 nebst einem Horn, dem Horrheimer Wappen; auf der Sersheimer Seite ist ein S eingehauen. Die Entfernung zum Stein 2 beträgt 7 Ruten und 3 Schuh. Die Entfernung der Steine wechselt. Stein 3 ist vom vorigen 7 Ruten 7 Schuh entfernt. Der Stein 5 zeigt gegen Horrheim ein H, auf Sersheimer Seite aber ein S mit einem Büffelhorn, dem Sersheimer Wappen. Die Steine gegen Rechentshofen zeigen ein R, die Steine gegen Hohenhaslach die Zeichen HH, gegen Horrheim ein H. Auf dem Stein 48 ist auf Hohenhaslacher Seite ein Hase abgebildet, wie auch auf den Steinen 51, 62, 63, 65, 69, 71, 72. Erst Stein 64 zeigt auf der Horrheimer Seite wieder das Horn. Es gibt auch Steine auf der Hohenhaslacher Seite mit nur einem H. Die Grenzsteine gegen Gündelbach zeigen auf seiner Seite ein G. Bei Stein 175 kommt ein Horn dazu. Stein 177 hat auf der Gündelbacher Seite einen Rost, der auf den Gündelbacher Kirchenheiligen Laurentius hinweist. (Laurentius, Diakon in Rom und Märtyrer, 258 in Rom verbrannt). Auf zahlreichen Steinen erscheint in der Folge das Horrheimer Ortszeichen, ebenfalls auch vielfach das Gündelbacher. Stein 328 ist ein hoher Stein, der Gündelbacher, Ensinger und Horrheimer Markung scheidet. Auf der Ensinger Seite zeigt er eine Tasche das heißt das Häfele des Ensinger Kirchenheiligen Vait, gegen Gündelbach ein G und gegen Horrheim ein H. (Veit = Vitus, frühchr. Märtyrer). Stein 422 scheidet Horrheimer, Ensinger und Sersheimer Markung. Es ist ein Dreimarkstein, auch 3eckig gehauen. Er steht am Waldanfang zum Bartenberg an der K 1682, von Horrheim kommend in Richtung Kleinglattbach. 3