SAMTGEMEINDE LANDESBERGEN LK ,,™u„c Auslegungsexemplar Dieses Exemplar hat im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 22.02.1996 - 25.03.1996 öffentlich ausgelegen. Samtgemeindedirektor FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - TEILPLAN G 1. ÄNDERUNG GEMEINDE LEESE ERLÄUTERUNGSBERICHT DATUM 06.02.1996 VERFAHRENSSTAND FÜR § 4(1) u. 3(1) BauGB PLANUNGSBÜRO PETERSEN • AM UHRTURM 3 • 30519 HANNOVER • TEL. 0511 - 8387362 • FAX 832900 by 1 DL Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung 1.0 Erfordernis der F-Plan-Änderung Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lan­ desbergen - Teilplan G (Leese) ist seit dem 21.09.1979 rechtswirksam. Aufgrund der fortschreitenden städtebaulichen Ent­ wicklungen, geänderter Planungserkenntnisse und gesetzlicher Regelungen werden Anpassungen und Ergänzungen der Darstellung in der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Im Nordosten der Gemeinde Leese liegt der ehemali­ ge Bundeswehrstandort Leese, der im Rahmen der allgemeinen Truppen- und Standortreduzierungen Mit­ te 1995 aufgelöst und inzwischen vollständig überge­ ben wurde. Das Areal befindet sich im Besitz der IVG. Vor der Wiedervereinigung der ehemaligen BRD und DDR und der Auflösung des Warschauer Paktes war das Land Niedersachsen aufgrund seiner besonderen wehrgeografischen Lage gegenüber den anderen (al­ ten) Bundesländern überproportional von der Statio­ nierung militärischer Streitkräfte betroffen. Im Rahmen der Truppenreduzierungen werden die Alliierten ihre Streitkräfte in Niedersachsen um ca. 40 % und die Bundeswehr um rund 30 % abbauen, hinzuzurechnen sind die ca. 25 % der Zivilbeschäftigten, die ihre Ar­ beitsplätze verlieren. Besonders stark wirken sich die­ se Truppenreduzierungen in den ländlichen und struk­ turschwachen Räumen aus, die sich im Laufe der Zeit sowohl in wirtschaftlicher als auch infrastruktureiler Hinsicht auf die Streitkräfte eingestellt haben. Die Aufgabe der betroffenen Gemeinden ist es nun, einerseits die mit den Truppenreduzierungen verbun­ denen wirtschaftlichen Folgen aufzufangen und ande­ rerseits Konzepte für zivile Anschlußnutzungen auf den freiwerdenden bzw. bereits frei gewordenen Lie­ genschaften zu erarbeiten. Zu diesen Gemeinden zählt auch die Gemeinde Leese - Samtgemeinde Landesbergen. Um der weiträumig vorhandenen Strukturschwäche des ländlichen Raumes entgegenzuwirken, soll u.a. die Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten gefördert werden, um somit die Sicherung oder Ent­ stehung gewerblicher Arbeitsplätze zu unterstützen und ggfs. mögliche Standortdefizite aufgrund man­ gelnder wirtschaftsnaher Infrastruktur (verkehrliche Anbindung, Ver- und Entsorgung mit Wasser, Ener­ gie) zu verbessern. Diese Maßnahmen tragen als Folgewirkung auch zu einer Aufwertung der ländlichen Gemeinden als Wohn- und Lebensstandorte für die ansässige Bevöl­ kerung bei. Um die Arbeitsplatz-Situation in der Gemeinde Leese bzw. innerhalb der Samtgemeinde Landesbergen zu verbessern, ist die Gemeinde bestrebt, bestehende Gewerbestandorte zu sichern bzw. neue zu ermögli­ chen. Letzteres trifft insbesondere für das ehemalige Bundeswehr-Gelände in Leese zu, daß als altindu­ strieller Standort reaktiviert und künftig als Gewerbeund Industriegebiet (gewerbliche Baufläche - G) sowie durch Freizeit- und Sportanlagen (Sonderbaufläche S) genutzt werden soll. In Teilbereichen werden die vorhandenen Gebäude und Geländeflächen bereits heute durch überwiegend ortsansässige gewerbliche Betriebe genutzt. Weitere Nutzungsinteressenten für das Gelände sind vorhan­ den. Das ehemalige Bundeswehr-Gelände ist im wirksa­ men Flächennutzungsplan insgesamt als "Fläche für den Gemeinbedarf" ohne besondere Zweckbestim­ mung dargestellt. Um den Flächennutzungsplan bezüglich der Nutzung des IVG-Areals an die veränderte Ausgangslage und die dadurch hervorgerufenen neuen Planungsvorga­ ben und städtebaulichen Zielsetzungen anzupassen, hat der Ausschuß der Samtgemeinde Landesbergen die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil­ plan G für die Gemeinde Leese beschlossen. Die Belange von Natur und Landschaft sind in ver­ stärktem Maße zu berücksichtigen und führen insbe­ sondere auch unter der Vorgabe der Eingriffsregelung nach § 8a BNatSchG i.V. mit dem niedersächsischen Naturschutzgesetz dazu, daß der Bereich für die po­ tentielle bauliche Nutzungen zugunsten von Flächen und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft reduziert wird. Für das Gebiet der F-Plan-Änderung wird gleichzeitig der B-Plan Nr. 10 "Oehmer Feld" der Gemeinde Leese aufgestellt. Er durchläuft im Parallelverfahren die not­ wendigen Verfahrensschritte zur Bauleitplanung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung werden deshalb zeit­ gleich zum F-Plan-Verfahren durchgeführt. PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 3 0519 HANNOVER 1 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung SAMTGEMEINDE LANDESBERGEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - TEILPLAN G (GEMEINDE LEESE) - • - -- - - 1. ÄNDERUNG DARSTELLUNG DER 1. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES - TEILPLAN G PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER 3 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung 2.0 Beschreibung der 1. Änderung Nutzung geprägt und weist den Charakter eines Dorf­ gebietes (MD) nach BauNVO mit 1 bis 1 1/2-geschossiger Bebauung auf. Die Gebäude sind vorwiegend einseitig entlang der Westseite der Raiffeisenstraße entstanden. Sie wurden im wesentlichen in der Zeit vor und nach dem 2. Weltkrieg errichtet. Größe des Gebietes: • ca. 62,3 ha Darstellung im wirksamen F-Plan: - Gemeinbedarfsfläche (62,3 ha) Darstellung in der 1. Änderung: - - Gewerbliche Baufläche (26,8 ha) Sonderbaufläche (6,5 ha) Fläche für Versorgungsanlagen (0,5 ha): Elektrizität Wasser (Wasserwerk) Abwasser (Kläranlage) Fläche für Wald, zugleich flächendeckend als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (28,5 ha) Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes ist über einen gut ausgebauten Kreuzungspunkt an der B 215 bereits vorhanden. Die bestehende Zufahrtsstraße weist aufgrund der ehemals militärischen Nutzung des Bebauungsplangebietes einen für gewerblichen Ver­ kehr ausreichenden Unterbau auf. Hinsichtlich ihrer Trassenführung werden ggf. Ausbaumaßnahmen in Teilbereichen und in Abhängigkeit des künftigen Ver­ kehrsaufkommens notwendig. Westlich des Plangebietes verläuft die Haupteisen­ bahnstrecke Nienburg - Minden der Deutschen Bahn AG. Sie wurde in diesem Bereich kreuzungsfrei paral­ lel zur B 215 ausgebaut. Vorprägung des Gebietes: BEBAUUNG Mögliche Bebauung: - industriell und gewerblich genutzte Gebäude mit einer Höhe bis zu 14 m sowie Anlagen für die aktive Freizeit- und Sportnutzung Lage im Raum Das Gebiet der 1. Änderung befindet sich im Nord­ osten der Gemeinde Leese. Es liegt am westlichen Rande eines ausgedehnten Waldgebietes, das bis zum Steinhuder Meer reicht und teilweise in das Landschaftschutzgebiet "Meer­ bachniederung" einbezogen ist. Das Plangebiet grenzt im Osten unmittelbar an landwirtschaftlich genutzte Flächen an (Baumschule), die entlang der B 215 in ein Gewerbegebiet (Gelände der Raiffeisengenossen­ schaft mit Lagerplatz, Schredder- und Kompostieran­ lage für Bio-Stoffe, u.a.) übergehen. Im Nordosten beginnt in ca. 450 m Entfernung vom Eingangstor (geringste Entfernung) die Bebauung der Siedlung Hahnenberg, die sich weiter in nördlicher Richtung entwickelt hat. Sie ist als ländliche Siedlung im Außenbereich vorrangig durch landwirtschaftliche Wie bereits beschrieben, wurde das Gelände bis vor kurzem von der Bundeswehr militärisch genutzt. Er­ haltene Gebäude sind im mittleren und westlichen Be­ reich vorhanden. Sie sind im überwiegenden 1 1/2und 2- geschossig, vereinzelt auch optisch 3- bis 4geschossig. Die neueren Gebäude im Westen des Gebietes (Eingangsbereich) sind zumeist massive Klinkerbauten. Im übrigen handelt es sich im wesentli­ chen um Stahlbeton-Skelett-Bauten. Im östlichen Teil­ bereich befinden sich bewachsene Gebäuderuinen von Stahlbeton-Skelett-Bauten, die nach dem Krieg gesprengt wurden und inzwischen wertvolle Lebens­ räume für Flora und Fauna bieten. VERKEHR Das IVG-Areals ist durch eine interne Erschließung mit gerader Hauptverkehrsachse und hiervon abzwei­ genden Straßen und Wegen gekennzeichnet. Die Fahrbahnbreiten sind meist relativ gering bemessen, so daß bei einer Konversion des Geländes trotz meist guter Fahrbahnzustände Ausbaumaßnahmen erforder­ lich werden. Im Westen des Plangebietes befinden sich größere versiegelte Flächen, die als Parkplätze und Haubschrauberlandeplatz genutzt wurden. PLANUNGSBÜRO PETERSEN - A M UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER 4 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung GRÜNBESTAND - Das Gelände zeichnet sich durch dichten und aufge­ lockerten Baumbestand aus. Insgesamt befinden sich 49,3 ha Waldfächen innerhalb des Gebietes. Vor al­ lem im östlichen und südöstlichen Teil sind ökologisch wertvolle Laubwälder vorhanden. Zudem gibt es Ein­ zelexemplare von alten Eichen und Buchen, die be­ sonders schützenswert sind. Neben dem Baumbe­ stand haben sich lediglich in Teilbereichen andere, flachwüchsige Biotopflächen entwickelt oder flächen­ versiegelungen stattgefunden. - Im Rahmen des sich im Parallelverfahren befindenden B-Planes "Oehmer Feld" wurde eine detaillierte Grün­ ordnung / Eingriffsregelung (Anlage) erstellt. Hierin wird die ökologische Situation des Gebietes genauer beschrieben und bewertet. - Die Vorgaben aus den beschreibenden Darstellungen lassen sich für den Untersuchungsbereich auf wesent­ liche Punkte reduzieren und wie folgt zusammenfas­ sen: - Übergeordnete Planungen LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP) Das niedersächsische Landesraumordnungspro­ gramm (Nds. LROP) ist untergliedert in - - Teil I Grundsätze und Ziele zur allgemeinen Ent­ wicklung des Landes sowie die Begründung - Teil II Beschreibende und Zeichnerische Darstellun­ gen mit verbindlichen Festlegungen und den Beikarten 1 - 7 . Danach werden für das beplante Gelände in Leese, das innerhalb eines ländlichen Raumes liegt, keine verbindlichen zeichnerischen Festlegungen getroffen. Östlich des Planbereiches befindet sich jedoch ein Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung. Darüberhinaus enthalten aber die zum Teil II gehör­ enden Beikarten 1 - 7 Aussagen zu Teilaspekten, die als Abwägungsgrundlagen bei der Regionalplanung der Sicherung und Vorsorge von Schutzgütern dienen sollen und im Rahmen der Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) räumlich näher festzulegen sind. Da ein RROP für den Landkreis Ni­ enburg zur Zeit nicht vorliegt, bedürfen deshalb auf­ grund des Maßstabes der Kartenwerke des LROP (insbesondere in den Randzonen) die Aussagen für den jeweiligen Planungsbereich im Einzelfall der örtli­ chen Überprüfung und genaueren Abgrenzung. So liegt der Untersuchungsbereich innerhalb eines Landkreises mit einem Wald­ anteil von mehr als 15 %, am Westrand eines Vorsorgegebietes für Natur und Landschaft, am Westrand eines Vorsorgegebietes für die Forstwirtschaft sowie am Westrand eines Vorsorgegebietes für die Erholung. - - Erhaltung und Schaffung außerlandwirtschaft­ licher Erwerbsmöglichkeiten. Vor der Ausweisung neuer gewerblicher Bau­ flächen sollen verfügbare Altgewerbe- und Al­ tindustriegebiete vorrangig in Anspruch ge­ nommen werden. Bei Vorhaben mit zu erwartenden Immissio­ nen, trotz der technischen Möglichkeiten zur Minderung von Emissionen, ist durch räumliche Ordnung der Nutzungen sicher zu stellen, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, insbesondere auf Wohngebiete und Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie für Erholung. Bei Planungen von raumbeanspruchenden Nutzungen im Außenbereich sind möglichst große unzerschnittene und von Lärm unbeein­ trächtigte Räume zu erhalten und die Flä­ chenansprüche sowie die über die direkt be­ anspruchte Fläche hinausgehenden Auswir­ kungen der Nutzung zu minimieren. Verbesserung der Waldstruktur, zur Siche­ rung einer nachhaltigen Forstwirtschaft und der Waldfunktionen. Sofern Gebiete, insbesondere Bodenabbau­ gebiete und Truppenübungsplätze nicht mehr genutzt werden, ist sicherzustellen, daß darin Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt geschaffen werden. Resümierend ist festzustellen, daß die Belange der Raumordnung und Landesplanung einer Konversion des ehemaligen Bundeswehrgeländes für zivile Nut­ zungen grundsätzlich nicht entgegen stehen, dabei jedoch die Schutzgüter Natur und Landschaft, Forst­ wirtschaft und Erholung in starkem Maße bei den wei­ teren planerischen Überlegungen zu berücksichtigen sind. PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER 5 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung REGIONALES (RROP) RAUMORDNUNGSPROGRAMM Ein Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Nienburg liegt zur Zeit nicht vor. für den LANDSCHAFTSRAHMENPLAN Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Nien­ burg liegt als Vorentwurf in der Fassung von 1993 vor. Seine Aussagen haben gutachterlichen Charakter und werden als abwägungsrelevantes Material bei der Be­ urteilung von Einzelvorhaben und der Einschätzung ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft heran­ gezogen. Auch hier sind jedoch aufgrund des Maß­ stabes im Einzelfall die Aussagen in der Örtlichkeit zu überprüfen. Nach dem Landschaftsrahmenplan ergeben sich für das Plangebiet zusammengefaßt im wesentlichen fol­ gende Aussagen (siehe auch die nachfolgenden Kar­ ten): - - - - - - Im Norden und Osten grenzt das IVG-Areal direkt an ein Landschaftsschutzgebiet an (LSG Nl 39). Bis zur Ostgrenze des IVG-Areal reicht das Trinkwasserschutzgebiet (Zone III). Auf dem Gelände befindet sich Waldbestand, der sich in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung als großflächiges zusammenhän­ gendes Waldgebiet fortsetzt. Im nordwestlichen Teilbereich sind zwei Be­ reiche mit besonderer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften gekennzeichnet. Im westlichen Teilbereich (bauliche Anlagen am Eingang) befinden sich Flächen ohne be­ sondere Kennzeichnung, daß bedeutet, sie sind ohne Bedeutung für Natur und Land­ schaft. Bereiche, von denen Immissionen ausgehen sind einerseits außerhalb des Plangebietes aufgezeigt (vorhandenes Gewerbegebiet Raiffeisengenossenschaft) und andererseits innerhalb des Plangebietes. Bei letzterem handelt es sich um den Hubschrauberlande­ platz der Bundeswehr, der jedoch, nach Ab­ zug der Truppen, bedeutungslos geworden ist. Das Plangebiet liegt am Rande eines Vorsor­ gegebietes zur (ruhigen) Erholung. Es ist als Standort für Altlasten gekennzeich­ net. Zusammenfassend ist festzustellen, daß für das Plan­ gebiet selber außer dem Waldbestand und zwei klei­ nerer bedeutungsvollerer Bereiche für Arten und Le­ bensgemeinschaften keine weiteren besonderen Vor­ gaben aus Sicht der Belange der Grünordnung vorge­ geben sind, andererseits aber erhöhte Schutzanforde­ rungen bis an den Untersuchungsbereich heranrei­ chen (wie LSG, Trinkwassergewinnung) und durch den vorhandenen Gewerbestandort mit Gleisanschluß sowie durch die bisherige Nutzung des Geländes ge­ wisse Vorbelastungen für den Planbereich und seine Umgebung bestanden bzw. nachwievor bestehen. Bei einer Konversion des ehemaligen Bundeswehr-Ge­ ländes sind somit die innerhalb und außerhalb des Geländes vorhandenen Schutzgüter besonders zu be­ rücksichtigen, zu schützen und zu fördern, grundsätz­ lich ist jedoch eine bauliche Nutzung an diesem Standort möglich. Städtebauliche Bewertung: Da das Gelände der IVG bis vor kurzem durch die Bundeswehr militärisch genutzt wurde und von daher vorbelastet ist, bietet sich eine Um- und Neunutzung an dieser Stelle an. Durch die Änderung des F-Planes werden zum einen die ökologisch hochwertigen Bereiche im Osten des Gebietes als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gesichert, zum anderen wird die Möglichkeit zur Kon­ version des Areals als Industrie- und Gewerbeflächen sowie für die aktive Freizeit- und Sportnutzung ge­ schaffen. Zudem wird die Erhaltung und Weiternut­ zung der bestehenden technischen Infrastruktur (Elektizität, Wasserwerk und Kläranlage) ermöglicht. WALDFLÄCHE Bei Umsetzung der Planung können nicht alle Wald­ flächen erhalten werden. Nach dem Landeswaldgesetz ist Wald bei Umwandlung im Verhältnis 1 : 1 zu ersetzen. Demzufolge werden Aufforstungsflächen außerhalb des Gebietes notwendig, deren Größen­ ordnung sich nach Lage und Ausnutzung und der da­ mit verbundenen Abhölzung richten. ALTLASTEN Das IVG-Gelände Leese wurde im Rahmen einer mehrstufigen Gefährdungsabschätzung von Rü­ stungsaltlasten in Niedersachsen auf Kontaminierun­ gen hin untersucht. Dabei wurden auf dem südlichen PLANUNGSBÜRO PETERSEN - A M UHRTURM 3 - 3 0519 HANNOVER 6 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung Teilgelände 8 Fässer mit Arsentrioxid gefunden und z.T. Arsenbelastungen im Boden festgestellt. In einer zweiten Stufe fanden dann weitere detaillierte Unter­ suchungen statt. Die Arsenfunde wurden gesichert und ordnungsge­ mäß entsorgt. Eine Kontaminierung des Geländes liegt danach aufgrund des heutigen Kenntnisstandes nicht mehr vor. Es wird auch weiterhin eine Eigenversorgung ange­ strebt. Der überschlägig berechnete Wasserbedarf kann durch die bewilligt Fördermenge voraussichtlich gedeckt werden (s. Begründung zum B-Plan "Oehmer Feld"). Sollte je nach Art der künftigen Betriebe die derzeitigen Kapazitäten nicht ausreichen, ist grund­ sätzlich ein Anschluß an die öffentlichen Trinkwasser­ versorgung, deren Speisung durch die Harzwasser­ werke erfolgt, zusätzlich möglich. IMMISSIONEN LÖSCHWASSER Aufgrund der geplanten Konversion ist für die angren­ zenden Bereiche mit Lärmissionen zu rechnen. Es ist jedoch möglich, eventuelle Beeinträchtigungen auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet und die Siedlung "Hahnenberg" auf ein vertretbares Maß zu minimieren. Zu dieser Thematik wurden im Rahmen des B-Plan-Verfahrens "Oehmer Feld" schalltechni­ sche Berechnungen durchgeführt (s. Anlage und Be­ gründung des B-Planes). Die Versorgung des Plangebietes mit Löschwasser ist durch die vorhandene Wasserversorgung sicherge­ stellt und kann im Bedarfsfall entsprechend erweitert werden. Ver- und Entsorgung ABWASSERENTSORGUNG Innerhalb des Geländes ist ein werksinternes Versor­ gungsnetz vorhanden, welches allerdings nur im west­ lichen Bereich ausgebaut ist und im Trennsystem ar­ beitet. Das Werk Leese wurde bis Sommer 1995 durch die Bundeswehr als Mieter genutzt. Den überwiegenden Teil der Ver- und Entsorgungsanlagen hat die Bun­ deswehr entsprechend vertraglicher Regelung selbst errichtet und bis zur Beendigung des Mietverhältnis­ ses betrieben. Da eine vollständige Übergabe der Un­ terlagen an die IVG als Grundstückseigentümerin bis­ her nicht stattgefunden hat, sind Aussagen über den Zustand der Anlagen derzeit nur eingeschränkt mög­ lich. Die Ver- und Entsorgungsanlagen werden vor­ aussichtlich in die Trägerschaft der IVG übergehen. Eine abschließende Klärung wird in absehbarer Zeit erfolgen. Bei der beabsichtigten Konversion des Geländes wird künftig von der Weiternutzung der Kläranlage und des bestehenden Kanalnetzes ausgegangen. Ansonsten muß in Abhängigkeit von den künftigen Nutzern sowie der Menge und Art des Abwasseranfalles über die Form der Entsorgung (Anschluß an die Kläranlage oder dezentrale Entsorgung) im Einzelfall entschieden werden. Diese Vorgehensweise ist vertretbar, weil es sich bei den derzeitigen potentiellen Nutzern um ab­ wasserarme Betriebe handelt, die zudem im wesentli­ chen nur häusliche Abwasser produzieren (s. Begrün­ dung zum B-Plan "Oehmer Feld"). WASSERVERSORGUNG OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG Aufgrund seines ursprünglich militärischen Nutzungs­ zweckes verfügt das Plangebiet über eine eigenstän­ dige Wasserversorgung. Das vorhandene Regenwassernetz innerhalb des Werksgeländes sowie das Rückhaltebecken außer­ halb können auch weiterhin in das Entsorgungssy­ stem integriert werden. Der Landkreis Nienburg hat für zwei Bohrbrunnen in­ nerhalb des Trinkwassergewinnungsgebietes südöst­ lich des IVG-Areals die Förderung unterirdischen Wassers zur Verwendung als Trink- und Brauchwas­ ser unbefristet bewilligt. Das geförderte Wasser wird durch das werkseigene Wasserwerk aufbereitet und zu den einzelnen Entnahmestellen gepumpt. Aufgrund der bestehenden Sand- und Kiesböden ist von einer guten Versickerungsmöglichkeit auszuge­ hen. Daher kann das unverschmutzte Oberflächen­ wasser auf den Grundstücken versickert werden. PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER 7 Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung ENERGIEVERSORGUNG 3.0 Für die Stromversorgung des IVG-Areals ist die HASTRA zuständig. Die Einspeisung erfolgt über eine 20-kV- Leitung zur Trafostation östlich des Eingangs­ bereiches an der Haupterschließungsachse. Die Lei­ tungen sind unterirdisch verlegt. Eine Erweiterung des vorhandenen Netzes ist möglich. Beschluß- und Bekanntmachungsdaten Aufstellungsbeschluß nach § 2 (1) Satz 1 BauGB ge­ faßt von dem Rat der Samtgemeinde Landesbergen am 07.07.1992 und nach § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüb­ lich bekanntgemacht am . .19 . Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt in Form einer Auslegung vom . .19 bis . .19 , deren Frist ortsüblich be­ kanntgemacht wurde am . .19 und einer Bür­ gerversammlung am . .19 , zu der am . .19 eingeladen wurde. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom . .19 . Entwurfszustimmung und Auslegungsbeschluß nach § 3 (2) BauGB gefaßt von dem Rat der Samtgemeinde Landesbergen am . .19 , ortsüblich bekanntge­ macht am . .19 . Die Auslegung wurde durchge­ führt vom . .19 bis einschließlich zum . .19 . Beschlüsse über Anregungen und Bedenken, Fest­ stellungsbeschluß gefaßt von dem Rat der Samtge­ meinde Landesbergen am . .19 . PLANUNGSBÜRO PETERSEN • A M UHRTURM 3 - 30519 HANNOVER 8