unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund. Leitgedanke Für unsere Kunden sind wir kompetente Beratungsund Projektpartner. Unsere Dienstleistungen und Lösungen richten sich individuell an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund. Gerne unterstützen wir ihre energetischen Vorhaben mit folgenden Leistungen. Energieausweis mit und ohne dena-Gütesiegel für Sanierung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden; Pflicht ab 1. Juli 2009 Weitere information auf unserer Homepage unter: Energieausweis für Gebäude Gutachten im Bauwesen und im Energierbereich Erfassung, Analyse und Berechnung mit Plandaten Die Aufnahme der Gebäudedaten und die Bestimmung der Konstruktion erfolgt aus den bereits vorhandenen Bauplänen. Auf dieser Basis wird die Berechnung nach EnEV für den Ist-Stand und die energetische Berechnung des Gebäudes unter Effizienzaspekten durchgeführt. Was ist ein Energieausweis? Die energetische Berechnung eines Gebäudes ist die Grundlage des Energieausweises auf der Grundlage des Bedarfsausweises. „Er dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes auf der Basis einer technischen Analyse der Gebäudehülle (z.B. Wände, Keller, Dach, Fenster) und der Heizungsanlage. Anders als der Verbrauchsausweis ist er völlig unabhängig vom Heizverhalten der Gebäudebewohner.“ weitere Information unter http://www.zukunft-haus.info Welchen Energieausweis benötige ich für welches Gebäude? „Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfsund Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweis besteht bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.Nov. 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde das Mindestschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.“ weitere Information unter http://www.zukunft-haus.info oder mit Vor-Ort-Daten Bei einer Vorortaufnahme wird das Gebäude aufgenommen bzw. mit den Bestandsplänen verglichen, die Abweichungen dokumentiert sowie die Daten der haustechnischen Anlagen erfasst. Zusätzliche Informationen werden den Schornsteinfeger-Protokollen und dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden entnommen. Diese Vorgehensweise ist für Wohn- und Nichtwohngebäude identisch. © Copyright für alle befindlichen Inhalte, Gestaltung und Bilder&Grafiken by PEQ Wolfgang Braus. Wir untersagen ausdrücklich unerlaubte Verwendung beziehungsweise Vervielfältigung des Inhaltes, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung durch uns. Alle Rechte vorbehalten. unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund. Leitgedanke Für unsere Kunden sind wir kompetente Beratungsund Projektpartner. Unsere Dienstleistungen und Lösungen richten sich individuell an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund. Bewertung und Empfehlung des Einsparpotentials Es wird eine Bewertung des Einsparpotentials durchgeführt. Es erfolgt eine Empfehlung erforderlicher Maßnahmen zur Realisierung des Potentials. Die Berechnung verschiedener Varianten zur Erreichung der finanziellen Fördermittel mit Energieausweis mit und ohne dena-Gütesiegel werden bereitgestellt. Was bedeutet ein Energieausweis mit Gütesiegel? Der Ausweis wird nach den erweiterten Vorgaben der dena erstellt. weitere Information unter http://www.zukunft-haus.info/ effizienzhaus Berechnung der Amortisierung Es erfolgt die Kostenkalkulation der Bauleistung mit einer Ausweisung der Amortisation unter Einbeziehung der Energieträger. Förderstufen in Neubau und Bestand Für Neubauten oder Sanierungen (Alt- oder Bestandsbau) werden in einer einfachen Übersicht der Förderstufen, jeweils aktueller Stand, die zu erfüllende Energieeffizienz dargestellt. Fördermittel Für die ermittelten Förderstufen werden die finanziellen Fördermittel bei den jeweils vom Gesetzgeber festgelegten verantwortlichen Institutionen wie KfW, Bafa, Bund, Länder, Landkreis, Kommunen beantragt. Was muss bei Inanspruchnahme der Fördermittel beachtet werden? Fördermittel werden sowohl für Einzel- und Maßnahmenpakete als auch für Gesamtmaßnahmen nach der jeweils erreichten Effizienz bewilligt. Alle Fördermittel müssen vor Baubeginn bzw. Bestellung oder Auftragserteilung gestellt/genehmigt werden. Die gesetzlichen Mittelvoraussetzungen, die Zuweisungsbedingungen und die Verfügbarkeit der Finanzmittel sind ständig im Fluss. weitere Information unter http://www.kfw.de http://www.bafa.de/bafa/de http://www.deutsche-energie-agentur/de http://www.bundesfinanzministerium.de © Copyright für alle befindlichen Inhalte, Gestaltung und Bilder&Grafiken by PEQ Wolfgang Braus. Wir untersagen ausdrücklich unerlaubte Verwendung beziehungsweise Vervielfältigung des Inhaltes, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung durch uns. Alle Rechte vorbehalten.