Gerne unterstützen wir ihre energetischen Vorhaben mit folgenden

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unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich
insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund.
Leitgedanke
Für unsere Kunden sind wir kompetente Beratungsund Projektpartner. Unsere Dienstleistungen und
Lösungen richten sich individuell an den Bedürfnissen
unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich
insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund.
Gerne unterstützen wir ihre energetischen Vorhaben mit
folgenden Leistungen.
Energieausweis mit und ohne dena-Gütesiegel
für Sanierung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden; Pflicht ab 1. Juli 2009
Weitere information auf unserer Homepage unter:
Energieausweis für Gebäude
Gutachten im Bauwesen und im Energierbereich
Erfassung, Analyse und Berechnung mit Plandaten
Die Aufnahme der Gebäudedaten und die Bestimmung
der Konstruktion erfolgt aus den bereits vorhandenen
Bauplänen. Auf dieser Basis wird die Berechnung nach
EnEV für den Ist-Stand und die energetische Berechnung
des Gebäudes unter Effizienzaspekten durchgeführt.
Was ist ein
Energieausweis?
Die energetische Berechnung eines
Gebäudes ist die Grundlage des
Energieausweises auf der Grundlage
des Bedarfsausweises.
„Er dokumentiert die energetische
Qualität eines Gebäudes auf der
Basis einer technischen Analyse der
Gebäudehülle (z.B. Wände, Keller,
Dach, Fenster) und der Heizungsanlage. Anders als der Verbrauchsausweis ist er völlig unabhängig vom
Heizverhalten der Gebäudebewohner.“
weitere Information unter
http://www.zukunft-haus.info
Welchen Energieausweis
benötige ich für welches
Gebäude?
„Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfsund Verbrauchsausweis. Eine Pflicht
für Bedarfsausweis besteht bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden
mit weniger als fünf Wohnungen, für
die der Bauantrag vor dem 1.Nov.
1977 gestellt wurde.
Es sei denn, beim Bau selbst oder
durch spätere Modernisierung wurde
das Mindestschutzniveau der ersten
Wärmeschutzverordnung von 1977
erreicht.“
weitere Information unter
http://www.zukunft-haus.info
oder mit Vor-Ort-Daten
Bei einer Vorortaufnahme wird das Gebäude aufgenommen bzw. mit den Bestandsplänen verglichen,
die Abweichungen dokumentiert sowie die Daten
der haustechnischen Anlagen erfasst.
Zusätzliche Informationen werden den Schornsteinfeger-Protokollen und dem Verbrauch der letzten drei
Heizperioden entnommen. Diese Vorgehensweise ist
für Wohn- und Nichtwohngebäude identisch.
© Copyright für alle befindlichen Inhalte, Gestaltung und Bilder&Grafiken by PEQ Wolfgang Braus. Wir untersagen ausdrücklich unerlaubte Verwendung beziehungsweise Vervielfältigung des Inhaltes, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung durch uns. Alle Rechte vorbehalten.
unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich
insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund.
Leitgedanke
Für unsere Kunden sind wir kompetente Beratungsund Projektpartner. Unsere Dienstleistungen und
Lösungen richten sich individuell an den Bedürfnissen
unserer Kunden aus. Als Gutachter stehen zusätzlich
insbesondere unsere Erfahrung und unsere Unabhängigkeit im Vordergrund.
Bewertung und Empfehlung des Einsparpotentials
Es wird eine Bewertung des Einsparpotentials durchgeführt. Es erfolgt eine Empfehlung erforderlicher Maßnahmen zur Realisierung des Potentials.
Die Berechnung verschiedener Varianten zur Erreichung
der finanziellen Fördermittel mit Energieausweis mit und
ohne dena-Gütesiegel werden bereitgestellt.
Was bedeutet ein Energieausweis mit Gütesiegel?
Der Ausweis wird nach den erweiterten Vorgaben der dena erstellt.
weitere Information unter
http://www.zukunft-haus.info/
effizienzhaus
Berechnung der Amortisierung
Es erfolgt die Kostenkalkulation der Bauleistung mit einer Ausweisung der Amortisation
unter Einbeziehung der Energieträger.
Förderstufen in Neubau und Bestand
Für Neubauten oder Sanierungen (Alt- oder Bestandsbau) werden in einer einfachen Übersicht der Förderstufen, jeweils aktueller Stand, die zu erfüllende Energieeffizienz dargestellt.
Fördermittel
Für die ermittelten Förderstufen werden die finanziellen Fördermittel bei den jeweils vom
Gesetzgeber festgelegten verantwortlichen Institutionen wie KfW, Bafa, Bund, Länder, Landkreis, Kommunen beantragt.
Was muss bei Inanspruchnahme der Fördermittel beachtet werden?
Fördermittel werden sowohl für Einzel- und Maßnahmenpakete als auch für Gesamtmaßnahmen nach der jeweils erreichten Effizienz bewilligt. Alle Fördermittel müssen vor
Baubeginn bzw. Bestellung oder Auftragserteilung gestellt/genehmigt werden. Die
gesetzlichen Mittelvoraussetzungen, die Zuweisungsbedingungen und die Verfügbarkeit
der Finanzmittel sind ständig im Fluss.
weitere Information unter
http://www.kfw.de
http://www.bafa.de/bafa/de
http://www.deutsche-energie-agentur/de
http://www.bundesfinanzministerium.de
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