www.noelv.at NEU: Das Erwachsenenschutzgesetz Der Geschäftsführer des NÖLV, Mag. Anton Steurer, im Gespräch mit dem „Mastermind“ des Erwachsenenschutzgesetzes LStA Dr. Peter Barth. „The Times They Are a-Changin“ (Bob Dylan). Sind Sie nach diesem langen und intensiven Prozess der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Erwachsenenschutzgesetz mit dem Ergebnis zufrieden? Dr. Barth: Es war tatsächlich ein langer und intensiver Arbeitsprozess. Seit der großen Fachtagung in Salzburg im Dezember 2013, die unsere „Initialveranstaltung“ war, haben unzählige Arbeits- rissen, mit Leben erfüllt wurden sie aber in diesen Foren. Ganz bewusst haben wir uns anfangs die Freiheit genommen, nicht gleich mit Lösungsansätzen aufzuwarten (die wir im Übrigen oft auch gar nicht hatten). Dies hat mitunter unerwartete Antworten zugelassen. Ich kann wirklich sagen, dass der Entwurf in diesem gemeinsamen mehrjährigen Ringen entstanden ist. Ich erinnere mich an eine Arbeitsgruppensitzung, wo die Idee eines „Vier-Säulen-Modells“ im Erwachsenenschutzrecht in einer Art „Doppelconference“ zweier Sitzungsteilnehmer kreiert wurde. Der Entwurf ist ein Gemeinschaftsprodukt im besten Sinn. Das lässt mich hoffen, dass desNÖLV für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung, sen Realisierung letztlich breite gesellschaftliche Ak3100 St. Pölten, Bräuhausgasse 5/Stiege 2/2. Stock Österreichische Post AG. Info Mail Entgelt bar bezahlt. zeptanz finden wird. gruppen, Gesprächszirkel und Tagungen in ganz Österreich stattgefunden, und zwar unter Beteiligung aller, die mit Sachwalterrecht zu tun haben und/oder daran interessiert sind. Wir haben die möglichen Themen einer Reform um- Welcher ist für Sie der zentralste Punkt der neuen Regelungen? Der Entwurf enthält einige meines Erachtens sehr innovative Ansätze. Ich möchte zwei Aspekte besonders hervorstreichen: Da ss A ngelegen heiten durch eigene Entscheidungen getroffen werden können, ist besonders wichtig. Diese Form von „Selbstwirksamkeit“ gehört in der Regel wohl auch zu den Grundbedingungen des glücklichen Lebens eines erwachsenen Menschen. Im Entwurf wird dieser Erkenntnis durch die – noch striktere als im geltenden Recht normierte – Subsidiarität von Stellvertretung vor Unterstützung in der eigenen Entscheidungsfindung Rechnung getragen. Freilich gehört es zur Freiheit, Entscheidungen auch an andere delegieren zu können, um sich die Expertise anderer zunutze zu machen oder einfach um sich zu entlasten. Im Entwurf soll die Bereitschaft, im Vorhinein ein solches „Delegieren“ vorzunehmen, „befeuert“ werden, indem einfache „Vorsorgesorgevollmachten“ auch bei den Erwachsenenschutzvereinen errichtet werden können. Weil – so meine Vermutung – viele Menschen weiterhin zu spät an eine Vorsorgevollmacht denken werden, soll ein neues Instrument Abhilfe schaffen: die „gewählte Erwachsenenvertretung“. Sie kann nämlich auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr die volle Entscheidungsfähigkeit hat, aber immerhin noch abschätzen kann, was es bedeutet, dass z.B. meine Tochter oder mein Sohn Entscheidungen in dieser oder jener Angelegenheit für mich treffen wird. Ich setze viel auf diese Form der Erwachsenenvertretung und halte sie für eine zentrale Errungenschaft der Reform, weil ich glaube, dass mit ihr Menschen erreicht werden können, die – etwa anlässlich der Übersiedlung in ein Heim oder einer Spitalsbehandlung – feststellen, dass sie nicht mehr alle Angelegenheiten alleine besorgen können oder wollen. Mir scheint wichtig, dass hier zwar Entscheidungsmacht verlagert wird, die betroffenen Menschen dies aber als Folge ihrer „Selbstwirksamkeit“ erleben können. Auf diese Weise sollte leichter ein von beiden Seiten getragenes „Arbeitsbündnis“ entstehen können. Das beste Gesetz bleibt in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ohne Bedeutung, wenn es nicht gelingt, es in das „Rechtsleben“ einzubringen. In Österreich sind wir in der glücklichen Lage, über vier Sachwaltervereine (in Zukunft: Erwachsenenschutzvereine) zu verfügen, die hervorragende Arbeit als Sachwalter, im Clearing für die Gerichte und in der Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung leisten. Seite 3 November 2016 EDITORIAL Inklusion Modellregion Österreich Die Anzahl der Sachwalterschaften - auch der Vereinssachwalterschaften - nimmt in Österreich seit vielen Jahren ständig zu. Im Jahr 2015 werden mit 60.000 Sachwalterschaften fast doppelt so viele ausgewiesen wie im Jahr 2003. Das Erfolgsmodell Vereinssachwalterschaft wurde seit Inkrafttreten des Sachwalterrechts allerdings immer mehr zum Lückenbüßer für nicht oder nicht mehr vorhandene Strukturen der Erwachsenensozialarbeit. Eine nicht gegebene Niederschwelligkeit bzw. Amtswegigkeit im Rahmen der Beantragung von SozialhilfeLeistungen bzw. sonstiger Ansprüche tut ihr Übriges. Die Vereinssachwalterschaft ist trotz permanent hoher Auslastung und großer Nachfrage qualitativ auf hohem Niveau tätig. Das beweist auch die geringe Zahl der bei der Volksanwaltschaft anhängigen Beschwerden. Das Bundesministerium für Justiz hat nun im September nach vielen Arbeitsgruppen, unter Beteiligung von Selbstvertretern, einen äußerst engagierten und richtungsweisenden Entwurf für ein 2. Erwachsenenschutzgesetz vorgelegt. Für diesen mutigen Entwurf und die dabei konsequent praktizierte inklusive Vorgangsweise gebührt den Verantwortlichen im Ministerium großes Lob und Anerkennung. Wenn es nun an die Umsetzung des Entwurfes geht, ist zu hoffen, dass die Vereinssachwalterschaft mit den damit verbundenen notwendigen zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Besonders auch nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen wird es viele Personen geben, für die weiterhin eine qualifizierte Vertretung durch Mitarbeiter von Erwachsenenschutzvereinen notwendig ist. Ich wünsche mir, dass alle im sozialen Feld tätigen Akteure den Mut und den Willen haben, die Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention konsequent und zielstrebig umzusetzen. Inklusion muss im 21. Jahrhundert mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Darum sollte Österreich den Ball aufnehmen und sich als europäischer Modellstandort zur konsequenten Umsetzung der Konvention betrachten. Alle Beteiligten können dabei nur gewinnen. Wir sind bereit und freuen uns auf neue Aufgaben! Mag. Anton Steurer MAS Geschäftsführer © NÖLV / Petra Spiola Zeitung des NÖ Landesvereins für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung 2 zursache November 2016 Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen Menschen mit Beeinträchtigen sind häufiger von Gewalt betroffen. Wie Schutzmaßnahmen im sozialen Nahraum wirken, untersuchte das Forschungsprojekt „SNaP – Special Needs and Protection“. Beiträge von Mag.a Dr.in Helga Amesberger und Mag.a(FH) Marlene Kainz. Gewaltschutz und spezifische Bedürfnisse Sozialwissenschaftliche Studien belegen, dass Personen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie psychischen Erkrankungen in erhöhtem Ausmaß von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind. Wir gingen in unserer Studie der Frage nach, inwieweit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum – insbesondere Betretungsverbot und Einstweilige Verfügung – für diese Personengruppen wirksam sind, denn sie setzen voraus, dass die gewaltbetroffene Person im Alltag keine Unterstützung durch den Täter/die Täterin benötigt. Ein Schwerpunkt lag in der Identifikation von Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen, für die der Zugang zu und die Inanspruchnahme von Gewaltschutz nicht in vollem Umfang gegeben ist. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Analyse der Praxis, also der Wahrnehmung von spezifischen Bedürfnissen durch die Polizei. Um diese Forschungsfragen beantworten zu können, interviewten wir Praktiker/innen und analysierten Akten bzw. Fallberichte aus den Bereichen Polizei, Justiz und NGOs. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass effektiver Opferschutz nicht nur bei Frauen mit körperlichen, ko- gnitiven und psychischen Beeinträchtigungen oftmals nicht gegeben ist, sondern auch bei Gewaltopfern, die aufgrund rechtlicher und sozialer Faktoren und/oder individueller Merkmale benachteiligt sind. Dazu zählen z.B. Migrantinnen und Flüchtlinge mit mangelnden Deutschkenntnissen und unsicherem Aufenthaltsstatus. Obwohl laut Einschätzung der Befragten Betretungsverbot und Einstweilige Verfügung auch für Frauen mit spezifischen Bedürfnissen effektive Opferschutzinstrumente sind, ist es für diese Opfer häufig schwierig, Zugang zu Schutzmaßnahmen zu finden. Bei einzelnen Gruppen, wie etwa bei Personen mit Unterstützungsbedarf, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, kommen sie zudem nur selten zur Anwendung. Folgt man den analysierten Akten, werden spezifische Bedürfnisse von der Polizei weder bei der Verhängung von Betretungsverboten berücksichtigt, noch scheinen sie in den Protokollen als Risikoindikatoren für erhöhte Vulnerabilität auf. Dies hat in der Folge schwerwiegende Konsequenzen für die Bereitstellung entsprechender Ressourcen. Die Studie hat weiters gezeigt, dass bei Opfern mit spezifischen Bedürfnissen professionsübergreifende Zusammenarbeit für effektiven Opferschutz besonders wichtig ist. Theorie mit Praxis verbinden Im Rahmen des Forschungsprojektes waren ausgewählte Mitarbeiterinnen des NÖLV eingeladen, praktische Beispiele und Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit einzubringen. Gezielt soll dabei der Schutz besonders gefährdeter Gruppen untersucht werden. Darunter verstehen die Forschungsbeauftragten unter anderem ältere Frauen, Frauen mit Behinderungen und/oder mit psychischen Gesundheitsproblemen. Als Sozialarbeiterin mit Praxiserfahrung in der Region Waldviertel und nunmehr als Vereinssachwalterin in der Geschäftsstelle Zwettl war und bin ich immer wieder mit dem Thema psychischer und physischer Gewaltanwendung an Frauen mit besonderen Bedürfnissen konfrontiert. Deshalb war ich auch sehr gerne bereit, meine Erfahrungen in dieses Projekt einzubringen. In einem ersten Schritt habe ich eine Fallgeschichte nach verschiedenen Aspekten aufgrund eines vom Institut für Konfliktforschung ausgearbeiteten Fragebogens beantwortet. In einem zweiten Schritt nahm ich an einer mehrstündigen Diskussionsrunde am Institut für Konfliktforschung zum Thema teil. Auch in dieser Diskussionsrunde wurde das Thema auf mehre Gesichtspunkte hin angeregt und spannend diskutiert. Die Ergebnisse wurden von den beteiligten Wissenschaftlerinnen dokumentiert und ausgewertet. Das Resultat der Begegnung zwischen Theorie und Praxis mündet in gut durchdachten Opferschutzinstrumenten, die der hohen Vulnerabilität von Frauen mit besonders spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Mag. a Dr.in Helga Amesberger, Institut für Konfliktforschung, Wien Mag. a(FH) Marlene Kainz, Vereinssachwalterin GSt Zwettl Mehr demenzkranke Patienten im Krankenhaus Der Anteil an demenzkranken Menschen nimmt in den Krankenhäusern ständig zu, im Akutbereich sind es bereits mehr als 10 Prozent. Dennoch sind in Niederösterreich geriatrische Spezialisierung und demenzsensible Strukturen kaum vorhanden. D ie Behandlung und Versorgung von Menschen mit Demenz gilt als besonders schwierig. Bei 80 Prozent aller Demenzerkrankten kommt es zu Verhaltensstörungen. Sie befinden sich im Krankenhaus in einer fremden Situation, „stören“ das System und reagieren entsprechend verwirrt, ängstlich und manchmal auch aggressiv. Der Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen und sedierender Medikamente sind oft die Folge. Maßnahmen, die die in- Hindern am Verlassen des Bettes Seitengurte, Bauchgurt, Hand-/Fußmanschetten Hindern am Verlassen einer Sitzgelegenheit Fixierung am Rollstuhl/Lehnsessel mittels Therapietisch, Gurt oder Sitzhose Hindern am Verlassen eines Bereichs Versperrte Tür/Station/Einrichtung; Anordnen des Zurückhaltens, Elektronische Überwachungssysteme Freiheitsbeschränkung durch sedierende Medikation dividuelle Bewegungsfreiheit von dementen Menschen einschränken, sind mittlerweile Teil des Pflegealltags. Häufige Gründe für Fixierungen sind neben Sturzgefahr und fordernden Verhaltensweisen das Legen von Magensonden, Harnkathetern und zentralvenösen Zugängen sowie die Unterbringung in Mehrbettzimmern und die Behandlung auf Intensivstationen. Eine zeitgemäße Ausstattung aller Krankenhäuser mit schonenderen Pflegehilfsmitteln, wie insbesondere Niederflurbetten mit geteilten Seitenteilen, Bettalarmierungssystemen und Sturzmatten sollte heutzutage Bestandteil eines modernen fachlichen Pflegestandards sein. In vielen Kliniken sind diese Alternativen jedoch nicht oder in viel zu geringem Ausmaß vorhanden. In dem 2015 neu errichteten und mit modernen Pflegebetten ausgestatteten Landesklinikum Neunkirchen hat sich die Meldezahl freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Vergleich zu früher nahezu halbiert. Hohes Meldeaufkommen Seit Inkrafttreten des HeimAufG wurden bis Ende September 2016 ca. 105.000 freiheitsbe- und -einschränkende Maßnahmen an die Bewohnervertretung des NÖLV gemeldet, davon entfallen nahezu Dreiviertel aller Meldungen (ca. 75.000) auf die Landeskliniken. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit erfolgt meist durch mechanische Maßnahmen, etwa Bettgitter. Im Gegensatz zu den Kran- kenanstalten stellt in Pflege- und Behinderteneinrichtungen bereits jede vierte Meldung eine sogenannte medikamentöse Freiheitsbeschränkung dar (412 von 1.650 Maßnahmen im Zeitraum Jänner bis September 2016). Demenzkompetenz gefragt Geriatrische Spezialisierung und demenzsensible Strukturen sind kaum vorhanden. Eine Delirprophylaxe, insbesondere ein sensibler Umgang mit (delirogenen) Medikamenten, ist ebenfalls nur selten implementiert. Demenzkompetenz im Akutkrankenhaus muss auf den Ebenen Personal, Strukturkompetenz und Angehörigenkompetenz verwirklicht werden. Zum ersten müssen die angestellten Mitarbeiter Kompetenz über das Krankheitsbild Demenz erwerben und im Umgang sowie in der Kommunikation mit den betroffenen Patienten geschult sein. Dazu sind Ausbildungen in validierender Gesprächsführung unerlässlich. Ebenso müssen die Personalressourcen vorhanden sein, um auf die besonderen Herausforderungen adäquat reagieren zu können. Zum zweiten müssen strukturelle Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der betroffenen Patientengruppe angepasst werden. Nicht der demenzerkrankte Patient hat sich der Struktur der akutmedizinischen Versorgung anzupassen sondern umgekehrt. Dazu zählt eine demenzgerechte Architektur, (akut)geriatrische Spezialisierung, Delirprävention und ein psychosoziales Demenzkonzept. Zur Entlastung des angestellten Personals ist es sinnvoll, ein Team ehrenamtlicher Demenzbegleiter aufzubauen. Diese begleiten desorientierte Patienten durch den Krankenhausalltag sowie die notwendigen Untersuchungen und fungieren zeitweise auch als „Sitters“ (Sitzwachen), um etwa körpernahe Fixierungen und Gefahrensituationen abzuwehren. Zum dritten ist Kompetenz im Umgang mit den Angehörigen gefragt. Angehörige können als „Dolmetscher“ und Vermittler, als Begleiter bei Diagnostik und Therapie, in der Spätbetreuung am Abend (reduziert Schlafstörungen/nächtliche Unruhe), in der Hilfe beim Essenreichen, als Sitzwachen bei der Reduzierung von Fixierungen und sedierenden Medikamenten sowie bei der Verringerung der Risiken von Stürzen und Austrocknung angestelltes Personal entlasten. Bei besonders fordernden Verhaltensweisen könnte auch ein Rooming-In angeboten werden. Will man – angesichts der prognostizierten Verdoppelung der Demenzerkrankungen bis 2050 – diese Patientengruppe in den Akutspitälern professionell und würdevoll behandeln, so müssen sich die Krankenanstalten zunehmend „geriatrisieren“ und ihre Versorgungsstruktur auf die Bedürfnisse alter, multimorbider und dementiell erkrankter Menschen ausrichten. Dr. Christian Bürger, MSc Leitung Bewohnervertretung „Kompetenzstelle“ im Erwachsenenschutz; sie bilden in gewisser Weise dessen Fundament. Man kann fast sagen: „Alle Wege führen zum Erwachsenenschutzverein.“ Sei dies die Alternativen zur Erwachsenenvertretung im gerichtlichen Auftrag auslotend, sei dies als vom Gericht bestellter Erwachsenenvertreter, oder weil sich Menschen direkt dorthin wenden, wenn sie eine Alternative zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung suchen. Die Erweiterung der Aufgaben kann selbstredend nur funktionieren, wenn dafür die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Im Entwurf sind diese Mittel veranschlagt. Die derzeitige Ressortleitung ist nach meiner Wahrnehmung festen Willens, für die budgetäre Abdeckung zu sorgen. Ich glaube, dass auch jede zukünftige Ressortleitung daran gemessen werden wird, ob sie den Erwachsenenschutz ernst nimmt oder nicht. der medizinischen Behandlung aufzuklären und in ihrer Willensbildung zu mobilisieren. Es lässt sich wohl sagen, dass der Entwurf den Geist dieser Begegnungen, die dabei erlebte gegenseitige Wertschätzung und vor allem das Zutrauen in die Kompetenzen jedes Menschen atmet. Die Entstehung des Gesetzes – eine eigene Geschichte? Wir haben uns von Anfang an vorgenommen, die Reformarbeiten nicht ohne jene Menschen durchzuführen, die von Sachwalterschaft betroffen sind oder sein können. Dies bringt uns heute viel Lob ein, ist aber im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit. Wir haben in den vielen Begegnungen mit den Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern für die Arbeit am Gesetz viel mitnehmen können. Vor allem aber haben wir eines gelernt: Unterschätze nie dein Gegenüber. Ich kann mich an die Ausführungen einer schon älteren an Demenz erkrankten Sitzungsteilnehmerin erinnern, die – selbst Ärztin – überzeugende Argumente dafür gebracht hat, auch Menschen, die nicht entscheidungsfähig sind, über die Grundzüge Was wünschen Sie sich generell für die von Sachwalterschaft betroffenen Menschen? Dass sie sich als selbstwirksame Individuen bis zum Lebensende wahrnehmen können. Dass sie sich gut aufgehoben fühlen bei der von ihnen gewählten oder für sie eingerichteten Form von Vertretung. Ich danke Ihnen für das Gespräch. Mag. Elfriede Kölbl, langjährige Sachwalterin in St. Pölten, ging per 30. April 2016 in den Ruhestand. Dienstjubiläen 25 Jahre im NÖLV Mag. Margot Prinz, Ref. für Rechtsangelegenheiten und Interne Revision Wo steht aus Ihrer Sicht der Entwurf im internationalen Vergleich? Wir finden nun, was die Abschaffung des automatischen Verlusts der Geschäftsfähigkeit bei Bestellung eines Erwachsenenvertreters betrifft, wieder den Anschluss an die Rechtsordnungen der meisten westlichen Staaten. In vielfacher Hinsicht dürfte der Entwurf darüber hinaus neue Wege weisen, die bereits jetzt z. B. anlässlich meiner Präsentation beim diesjährigen Weltkongress zum Betreuungsrecht in Berlin, große internationale Beachtung finden. Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt im BMJ und Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht; Schriftleiter der iFamZ. Vormals Richter in Familienrechtssachen. kurz gemeldet 3 Pensionierung 15 Jahre im NÖLV Barbara Kurz-Kühleitner, BSc, Clearing-Sachwalterin St. Pölten 10 Jahre im NÖLV Mag. Sabine Hofer, Leitung SW GSt. St. Pölten; Anna Lehner, Reinigungskraft Amstetten, Manuela Piringer, Sekretärin St. Pölten, Mag. Frieda Rametsteiner, Sachwalterin Persenbeug Ehrenamtliche Vereinssachwalter 30-jähriges Jubiläum Alfred Gradinger 25-jähriges Jubiläum DSA Susanna Berger-Freund, MA 20-jähriges Jubiläum DSA Rosina Bischof, Gertraud Hackl, Karl Figl, Michael Fuchs, Maria Pichler, Brigitte Rankl, Maria Schuller, Renate Schweitzer © Foto: BMJ Der Gesetzgeber lässt – so der Entwurf in dieser Form beschlossen wird – überhaupt keinen Zweifel daran, dass er diesen Einsatz schätzt, soll er doch in allen Belangen erweitert und damit dem Gesetz zum Durchbruch verholfen werden. Die Erwachsenenschutzvereine sollen – ganz im Sinn des Sachwaltergesetzes 1983 – in Hinkunft all jene gerichtlichen Erwachsenenvertretungen (bis dato Sachwalterschaften) übernehmen, mit denen andere Stellen und Personen überfordert waren. Dem entsprechend soll Anwälte und Notare auch keine Verpflichtung mehr treffen, Erwachsenenvertretungen zu übernehmen. Clearing (in der Gesetzessprache: „Abklärung“) soll im Bestellungs- und Erweiterungsverfahren nunmehr obligatorisch, ansonsten – also etwa auch in Genehmigungsverfahren über dauerhafte Wohnortänderungen – fakultativ möglich sein. Basierend auf den beiden Studien des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie zum Clearing wird damit die Hoffnung verbunden, dass alle Möglichkeiten, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (oder etwa eine vom Betroffenen unerwünschte dauerhafte Wohnortänderung) zu vermeiden, ausgeschöpft werden. Aufbauend auf die jetzt schon vorgenommenen Beratungen von Betroffenen, Anregern und Angehörigen soll den Vereinen auch die Möglichkeit zukommen, Menschen auf ihrem Weg zu einfachen Vorsorgevollmachten sowie gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretungen zu begleiten und sie dabei zu unterstützen. Hier wird den Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ihre reiche Erfahrung im Umgang mit Menschen in solchen Lebenslagen sehr hilfreich sein. Die Vereine werden auf diese Weise noch stärker als bisher zur zursache November 2016 15-jähriges Jubiläum Franziska Brandstetter, Theresia Neuheimer, DSA Renate Graf 10-jähriges Jubiläum Elisabeth Schnitzer Michaela Schmutzberger-Freinberger Mag. (FH) Angelina Falkner Danke für Ihre Treue! Vorsorge- Gewählte Erwachsenen- Gesetzliche vollmachTvertretung Erwachsenenvertretung Gerichtliche Erwachsenenvertretung Errichtungsform vor Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein schriftlich vor Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein Eintragung in das ÖZVV durch Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein durch gerichtliche Bestellung mit Eintragung des Eintritts des Vorsorgefalls der VV im ÖZVV mit Eintragung der EV im ÖZVV mit Eintragung der EV im ÖZVV mit Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses (Bestellung eines einstweiligen EV mit sofortiger Wirksamkeit möglich) kann nur für einzelne oder Arten von Angelegenheiten erteilt werden. kann folgende Bereiche betreffen: • Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren • Vertretung in gerichtlichen Verfahren • Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten • Abschluss von Rechtsgeschäften zur Deckung des Pflege- und Betreuungsbedarfs • Entscheidung über medizinische Behandlungen und Abschluss von damit im Zusammenhang stehenden Verträgen • Änderung des Wohnortes und Abschluss von Heimverträgen • Vertretung in nicht in Z 5 und Z 6 genannten personenrechtlichen Angelegenheiten • Abschluss von nicht in Z 4 bis Z 6 genannten Rechtsgeschäften Vertretung vor Gericht immer mitumfasst darf nur für einzelne oder Arten von gegenwärtig zu besorgenden und bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten bestellt werden Entstehen der Vertretungsbefugnis Wirkungsbereich kann für einzelne oder Arten von Angelegenheiten erteilt werden soweit nicht anders vereinbart: Vertretung vor Gericht mitumfasst. auf Einsichts- und Auskunftsrechte beschränkbar. kann von Einvernehmen mit vertretener Person abhängig gemacht werden (außer bei Vertretung vor Gericht) Gerichtliche Kontrolle keine laufende Kontrolle jährlicher Lebenssituationsbericht jährlicher Lebenssituationsbericht jährlicher Lebenssituationsbericht (aber: gewisse Angelegenheiten der Personensorge bedürfen Genehmigung des Gerichts) bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes, dann nach einem Jahr Antrittsrechnung und dann regelmäßig (mind. alle 3 Jahre) laufende Rechnung; am Ende Schlussrechnung; gesetzliche Befreiung der nächsten Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der laufenden Rechnung, soweit Gericht nichts anderes bestimmt. bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes, dann nach einem Jahr Antrittsrechnung und dann regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) laufende Rechnung; am Ende Schlussrechnung; gesetzliche Befreiung der nächsten Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der laufenden Rechnung, soweit Gericht nichts anderes bestimmt. bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes, dann nach einem Jahr Antrittsrechnung und dann regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) laufende Rechnung; am Ende Schlussrechnung; gesetzliche Befreiung der nächsten Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der laufenden Rechnung, soweit Gericht nichts anderes bestimmt. Tod der vertretenen Person / des Vorsorgebevollmächtigten Tod der vertretenen Person / des Erwachsenenvertreters Tod der vertretenen Person / des Erwachsenenvertreters Tod der vertretenen Person / des Erwachsenenvertreters gerichtliche Entscheidung gerichtliche Entscheidung gerichtliche Entscheidung gerichtliche Entscheidung Eintragung des Widerrufs / der Kündigung im ÖZVV Eintragung des Widerrufs / der Kündigung im ÖZVV Eintragung des Widerspruchs im ÖZVV mit Ablauf von 3 Jahren mit Ablauf von 3 Jahren Ende © BMJ Das Erwachsenenschutzgesetz zursache 4 Japan zu Gast in Niederösterreich. Seit 2011 besteht zwischen dem NÖLV und der Gakushu Universität in Tokio ein reger Austausch. Ein Bericht von Mag. Margot Prinz. B Helfen mit Kunst ereits im Jahr 2011 besuchte Professor Shibuya von der Yamanashi Prefectural University bei Tokio die NÖLV-Geschäftsstellen Mödling und St. Pölten, um vor Ort durch Gespräche mit Richtern, angestellten und ehrenamtlichen Vereinssachwaltern das österreichische Sachwalterrecht und vor allem die Tätigkeit von Vereinssachwaltern näher kennenzulernen. Aktuell ist nicht nur in Österreich die Reform des Sachwalterrechts, sondern auch in Japan eine Reform © Alle Fotos: NÖLV Vermutlich ebenso lustig und dynamisch wie bei der Uraufführung der Operette von Franz von Suppé 1879 in Wien geht es auf der heuer neu eingeweihten wunderbaren und großen Bühne der Blindenmarkter Herbsttage zu. Große Freude bei allen Gästen, vor allem über den lustigen Handpuppenhund und viel Applaus für alle beteiligten Schauspieler, Musiker, Helfer hinter der Bühne sowie bei der Intendanz und natürlich bei den Sponsoren Frau KR Umdasch, Umdasch Gruppe, LAbg. Michaela Hinterholzer, Hinterholzer GmbH und den LionsDamen Mostviertel. BuCHTIPP Bitte beachten Sie den beiliegenden Folder über Publikationen von Dr. Christian Bürger, Msc, und Dr. Michael Halmich, LLM Frau Oka, Prof. Oka, Mag. Prinz, Mag. Steurer Reformen in Österreich und Japan Im März dieses Jahres hatte ich Gelegenheit auf Einladung von Prof. Oka gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Aebi-Müller von der Universität Luzern, die das Schweizer Erwachsenenschutzrecht vorstellte, einem interessierten Expertenpublikum an der Gakushuin Universität das österreichische Sachwalterrecht und die Tätigkeit der Sachwaltervereine näher zu bringen. Auf besonderes Interesse stießen die Qualitäts- standards, die Aus- und Fortbildung sowie die Anleitung ehrenamtlich tätiger Vereinssachwalter. Viele Fragen, die zum damaligen Zeitpunkt nur sehr vage beantwortet werden konnten, wurden zum geplanten Reformvorhaben gestellt. Nach Vorliegen des Begutachtungsentwurfes informierte sich Prof. Oka im Rahmen seiner diesjährigen Forschungsreise wieder persönlich beim NÖLV über den Stand der Reform. Er konnte bei der Ende Oktober in Tokio abgehaltenen Tagung zur UN-Behindertenrechtskonvention und der Reform der japanischen Vormundschaft für volljährige Personen das österreichische Reformvorhaben mit der Frage, welche Hinweise sich daraus für die japanische Reform ergeben könnten, einbringen. Als Vorschlag für die Reform in Japan möchte Prof. Oka besonders das Institut der gewählten Erwachsenenvertretung weiterentwickeln. Vernetzungstreffen Engagement Glückstag V.li.n.re.: Mag. Carin Noé-Nordberg, Mag. Gernot Preisegger, Mag. Monika LehrHauser, Dr. Thomas Brandstetter, DSA Ursula Endl, Dr. Rainer Brandstetter, Dr. Andrea Michalec und Mag. Gunter Badstöber. Rosa Prinz mit Vereinspräsident Hofrat Dr. Kurt Leitzenberger Hannes Firmkranz mit seiner neuen Vespa Ende September 2016 lud der NÖLV die Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte Zwettl, Horn, Gmünd, Waidhofen/ Thaya und Krems in die Geschäftsstelle Zwettl. Geschäftsstellenleiterin DSA Ursula Endl begrüßte die Gäste. Mag. Bianca Seidl informierte über Clearing und das Schulungs- und Beratungsangebot für nahe stehende Personen und Angehörige. Es folgte ein Vortrag von Mag. Silvia Moser über die Bewohnervertretung. Mag. Harald Tüchler stellte den Bereich „Zustimmung zur Medizinischen Heilbehandlung“ vor und die sich in der Praxis ergebenden Probleme. Besonders angeregt wurde über das zweite Erwachsenenschutzgesetz und die bis dato eingelangten Stellungnahmen diskutiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Zwettl bedanken sich für die gute Zusammenarbeit. des bestehenden Vormundschaftsrechts angedacht. Professor Takashi Oka, Professor für Zivilrecht an der Gakushuin Universität in Tokio, informierte sich deshalb im heurigen Sommer im Rahmen seiner Forschungstätigkeit unter anderem beim NÖLV über das österreichische Sachwalterrecht und das in Erarbeitung befindliche Reformvorhaben. In der letzten Generalversammlung würdigte der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung Rosa Prinz als langjähriges Vorstandsmitglied im NÖLV für ihre 20-jährige Tätigkeit als Delegierte der Lebenshilfe Wien und Schriftführerin im Vorstand. Rosa Prinz wurde im März 1995 anlässlich der 40. Vorstandssitzung unter dem damaligen Vorsitz von Professor DDr. Hans Huberger, der ebenfalls von der Lebenshilfe Wien entsandt war, als Vorstandsmitglied nominiert. Anfangs wurde sie zur stellvertretenden Schriftführerin und später zur Schriftführerin kooptiert. Vereinspräsident Dr. Kurt Leitzenberger dankte Rosa Prinz und würdigte ihren unermüdlichen Einsatz. Rosa Prinz ist ein wichtiges Mitglied in den Vorstandssitzungen und eine engagierte Delegierte in der Generalversammlung. Wir danken ganz herzlich für ihre Treue und ihr Engagement für den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung. Danke, Sparkasse NÖ Groß war die Freude bei Hannes Firmkranz, Klient der Geschäftsstelle Persenbeug, und seinem Vereinssachwalter Mag. Michael Kerscher über eine fabriksneue Vespa. Diese ist ein Geschenk von Dr. Helmut Tibor, einem langjährigen Förderer des NÖLV. Dr. Tibor hat bei einer Veranstaltung des Lions Club Wien eine Vespa Sprint 50 gewonnen und wollte seinen Gewinn einem sozial bedürftigen Klienten des NÖLV zukommen lassen. So wurde eine interne Ausschreibung organisiert, bei der Hannes Fürmkranz das „Rennen gemacht hat“. Ein Geschenk das zum richtigen Zeitpunkt kommt, denn das eigene Moped war bereits sehr alt. Den 8. Juli wird Hannes Firmkranz nicht so schnell vergessen: Zum einen wurde die neue Vespa an seine Wohnadresse zugestellt und am gleichen Tag kam sein Töchterchen Emily zur Welt. Ein wahrer Glückstag! Wir danken dem großzügigen Spender und wünschen Hannes Firmkranz viel Freude mit dem neuen, schnittigen Moped. Dieser Ausgabe der zursache ist eine Information unseres Sponsors, der Sparkasse Niederösterreich Mitte West Aktiengesellschaft, Domgasse 5, 3100 St. Pölten, beigefügt. LEICHTE LESBARKEIT Wegen der leichteren Lesbarkeit wird im Text für beide Geschlechter die männliche Form verwendet. Impressum zursache November 2016 Herausgeber: NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung, 3100 St. Pölten, Bräuhausgasse 5/Stiege 2/2. Stock F.d.I.v.: Mag. Anton Steurer MAS Koordination: Inge Brandtner Red. Bearbeitung, Grafik: com_unit Druck: alwa & deil November 2016 Voneinander lernen die Seite vier Daniel Jeroma mit Hund Fresco, Opernsänger Alexander Kaimbacher und Manuela Enzinger Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute zum bevorstehenden Jahreswechsel!