NEU: Das Erwachsenenschutzgesetz

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NEU: Das Erwachsenenschutzgesetz
Der Geschäftsführer des NÖLV, Mag. Anton Steurer, im Gespräch mit dem „Mastermind“ des
Erwachsenenschutzgesetzes LStA Dr. Peter Barth. „The Times They Are a-Changin“ (Bob Dylan).
Sind Sie nach diesem langen und
intensiven Prozess der Erarbeitung
eines Entwurfs für ein Erwachsenenschutzgesetz mit dem Ergebnis
zufrieden?
Dr. Barth: Es war tatsächlich ein langer
und intensiver Arbeitsprozess. Seit der
großen Fachtagung in Salzburg im Dezember 2013, die unsere „Initialveranstaltung“ war, haben unzählige Arbeits-
rissen, mit Leben erfüllt wurden sie aber
in diesen Foren. Ganz bewusst haben
wir uns anfangs die Freiheit genommen,
nicht gleich mit Lösungsansätzen aufzuwarten (die wir im Übrigen oft auch
gar nicht hatten). Dies hat mitunter unerwartete Antworten zugelassen. Ich
kann wirklich sagen, dass der Entwurf in
diesem gemeinsamen mehrjährigen Ringen entstanden ist. Ich erinnere mich an
eine Arbeitsgruppensitzung, wo die Idee
eines „Vier-Säulen-Modells“ im Erwachsenenschutzrecht in einer Art „Doppelconference“ zweier Sitzungsteilnehmer
kreiert wurde. Der Entwurf ist ein Gemeinschaftsprodukt im besten Sinn. Das
lässt mich hoffen, dass desNÖLV für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung,
sen Realisierung letztlich
breite gesellschaftliche Ak3100 St. Pölten, Bräuhausgasse 5/Stiege 2/2. Stock
Österreichische Post AG. Info Mail Entgelt bar bezahlt.
zeptanz finden wird.
gruppen, Gesprächszirkel und Tagungen
in ganz Österreich stattgefunden, und
zwar unter Beteiligung aller, die mit
Sachwalterrecht zu tun haben und/oder
daran interessiert sind. Wir haben die
möglichen Themen einer Reform um-
Welcher ist für Sie der
zentralste Punkt der
neuen Regelungen?
Der Entwurf enthält einige meines Erachtens sehr
innovative Ansätze. Ich
möchte zwei Aspekte besonders hervorstreichen:
Da ss A ngelegen heiten
durch eigene Entscheidungen getroffen
werden können, ist besonders wichtig.
Diese Form von „Selbstwirksamkeit“
gehört in der Regel wohl auch zu den
Grundbedingungen des glücklichen Lebens eines erwachsenen Menschen. Im
Entwurf wird dieser Erkenntnis durch
die – noch striktere als im geltenden
Recht normierte – Subsidiarität von
Stellvertretung vor Unterstützung in der
eigenen Entscheidungsfindung Rechnung getragen.
Freilich gehört es zur Freiheit, Entscheidungen auch an andere delegieren
zu können, um sich die Expertise anderer zunutze zu machen oder einfach um
sich zu entlasten. Im Entwurf soll die
Bereitschaft, im Vorhinein ein solches
„Delegieren“ vorzunehmen, „befeuert“
werden, indem einfache „Vorsorgesorgevollmachten“ auch bei den Erwachsenenschutzvereinen errichtet werden
können. Weil – so meine Vermutung –
viele Menschen weiterhin zu spät an eine
Vorsorgevollmacht denken werden, soll
ein neues Instrument Abhilfe schaffen:
die „gewählte Erwachsenenvertretung“.
Sie kann nämlich auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr die
volle Entscheidungsfähigkeit hat, aber
immerhin noch abschätzen kann, was es
bedeutet, dass z.B. meine Tochter oder
mein Sohn Entscheidungen in dieser
oder jener Angelegenheit für mich treffen wird. Ich setze viel auf diese Form
der Erwachsenenvertretung und halte sie
für eine zentrale Errungenschaft der Reform, weil ich glaube, dass mit ihr Menschen erreicht werden können, die – etwa
anlässlich der Übersiedlung in ein Heim
oder einer Spitalsbehandlung – feststellen, dass sie nicht mehr alle Angelegenheiten alleine besorgen können oder wollen. Mir scheint wichtig, dass hier zwar
Entscheidungsmacht verlagert wird, die
betroffenen Menschen dies aber als Folge
ihrer „Selbstwirksamkeit“ erleben können. Auf diese Weise sollte leichter ein
von beiden Seiten getragenes „Arbeitsbündnis“ entstehen können.
Das beste Gesetz bleibt in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ohne Bedeutung, wenn es nicht gelingt, es in das
„Rechtsleben“ einzubringen. In Österreich sind wir in der glücklichen Lage,
über vier Sachwaltervereine (in Zukunft:
Erwachsenenschutzvereine) zu verfügen,
die hervorragende Arbeit als Sachwalter,
im Clearing für die Gerichte und in der
Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung
leisten.  Seite 3
November 2016
EDITORIAL
Inklusion
Modellregion
Österreich
Die Anzahl der Sachwalterschaften - auch
der Vereinssachwalterschaften - nimmt
in Österreich seit vielen Jahren ständig zu. Im Jahr 2015 werden
mit 60.000 Sachwalterschaften fast doppelt
so viele ausgewiesen wie im Jahr 2003. Das
Erfolgsmodell
Vereinssachwalterschaft
wurde seit Inkrafttreten des Sachwalterrechts allerdings immer mehr zum Lückenbüßer für nicht oder nicht mehr
vorhandene Strukturen der Erwachsenensozialarbeit. Eine nicht gegebene
Niederschwelligkeit bzw. Amtswegigkeit im
Rahmen der Beantragung von SozialhilfeLeistungen bzw. sonstiger Ansprüche tut ihr
Übriges.
Die Vereinssachwalterschaft ist trotz permanent hoher Auslastung und großer Nachfrage qualitativ auf hohem Niveau tätig. Das
beweist auch die geringe Zahl der bei der
Volksanwaltschaft anhängigen Beschwerden. Das Bundesministerium für Justiz hat
nun im September nach vielen Arbeitsgruppen, unter Beteiligung von Selbstvertretern, einen äußerst engagierten und
richtungsweisenden Entwurf für ein 2. Erwachsenenschutzgesetz vorgelegt. Für diesen
mutigen Entwurf und die dabei konsequent
praktizierte inklusive Vorgangsweise gebührt den Verantwortlichen im Ministerium
großes Lob und Anerkennung.
Wenn es nun an die Umsetzung des Entwurfes geht, ist zu hoffen, dass die Vereinssachwalterschaft mit den damit verbundenen
notwendigen zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Besonders auch nach
Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen wird es viele Personen geben, für
die weiterhin eine qualifizierte Vertretung
durch Mitarbeiter von Erwachsenenschutzvereinen notwendig ist. Ich wünsche mir,
dass alle im sozialen Feld tätigen Akteure
den Mut und den Willen haben, die Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention konsequent und zielstrebig umzusetzen.
Inklusion muss im 21. Jahrhundert mehr als
ein Lippenbekenntnis sein. Darum sollte Österreich den Ball aufnehmen und sich als europäischer Modellstandort zur konsequenten
Umsetzung der Konvention betrachten. Alle
Beteiligten können dabei nur gewinnen. Wir
sind bereit und freuen uns auf neue Aufgaben!
Mag. Anton Steurer MAS
Geschäftsführer
© NÖLV / Petra Spiola
Zeitung des NÖ Landesvereins für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung
2
zursache
November 2016
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen
Menschen mit Beeinträchtigen sind häufiger von Gewalt betroffen. Wie Schutzmaßnahmen im sozialen Nahraum wirken, untersuchte das Forschungsprojekt „SNaP – Special Needs and Protection“. Beiträge von Mag.a Dr.in Helga Amesberger und Mag.a(FH) Marlene Kainz.
Gewaltschutz und spezifische
Bedürfnisse
Sozialwissenschaftliche Studien belegen,
dass Personen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie psychischen
Erkrankungen in erhöhtem Ausmaß von
körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind. Wir gingen in unserer
Studie der Frage nach, inwieweit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt im sozialen
Nahraum – insbesondere Betretungsverbot
und Einstweilige Verfügung – für diese Personengruppen wirksam sind, denn sie setzen
voraus, dass die gewaltbetroffene Person im
Alltag keine Unterstützung durch den Täter/die Täterin benötigt. Ein Schwerpunkt
lag in der Identifikation von Gruppen mit
spezifischen Bedürfnissen, für die der Zugang zu und die Inanspruchnahme von
Gewaltschutz nicht in vollem Umfang gegeben ist. Ein weiterer Schwerpunkt lag in
der Analyse der Praxis, also der Wahrnehmung von spezifischen Bedürfnissen durch
die Polizei. Um diese Forschungsfragen
beantworten zu können, interviewten wir
Praktiker/innen und analysierten Akten
bzw. Fallberichte aus den Bereichen Polizei, Justiz und NGOs. Die Studie kommt
zum Ergebnis, dass effektiver Opferschutz
nicht nur bei Frauen mit körperlichen, ko-
gnitiven und psychischen Beeinträchtigungen oftmals nicht gegeben ist, sondern auch
bei Gewaltopfern, die aufgrund rechtlicher
und sozialer Faktoren und/oder individueller Merkmale benachteiligt sind. Dazu
zählen z.B. Migrantinnen und Flüchtlinge
mit mangelnden Deutschkenntnissen und
unsicherem Aufenthaltsstatus. Obwohl laut
Einschätzung der Befragten Betretungsverbot und Einstweilige Verfügung auch für
Frauen mit spezifischen Bedürfnissen effektive Opferschutzinstrumente sind, ist es
für diese Opfer häufig schwierig, Zugang zu
Schutzmaßnahmen zu finden. Bei einzelnen
Gruppen, wie etwa bei Personen mit Unterstützungsbedarf, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, kommen sie zudem nur selten zur Anwendung. Folgt man
den analysierten Akten, werden spezifische
Bedürfnisse von der Polizei weder bei der
Verhängung von Betretungsverboten berücksichtigt, noch scheinen sie in den Protokollen als Risikoindikatoren für erhöhte Vulnerabilität auf. Dies hat in der Folge
schwerwiegende Konsequenzen für die Bereitstellung entsprechender Ressourcen. Die
Studie hat weiters gezeigt, dass bei Opfern
mit spezifischen Bedürfnissen professionsübergreifende Zusammenarbeit für effektiven Opferschutz besonders wichtig ist.
Theorie mit Praxis verbinden
Im Rahmen des Forschungsprojektes waren ausgewählte Mitarbeiterinnen des
NÖLV eingeladen, praktische Beispiele
und Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit einzubringen. Gezielt soll dabei der Schutz
besonders gefährdeter Gruppen untersucht werden. Darunter verstehen die
Forschungsbeauftragten unter anderem
ältere Frauen, Frauen mit Behinderungen
und/oder mit psychischen Gesundheitsproblemen. Als Sozialarbeiterin mit Praxiserfahrung in der Region Waldviertel
und nunmehr als Vereinssachwalterin in
der Geschäftsstelle Zwettl war und bin ich
immer wieder mit dem Thema psychischer
und physischer Gewaltanwendung an
Frauen mit besonderen Bedürfnissen konfrontiert. Deshalb war ich auch sehr gerne
bereit, meine Erfahrungen in dieses Projekt einzubringen. In einem ersten Schritt
habe ich eine Fallgeschichte nach verschiedenen Aspekten aufgrund eines vom Institut für Konfliktforschung ausgearbeiteten Fragebogens beantwortet. In einem
zweiten Schritt nahm ich an einer mehrstündigen Diskussionsrunde am Institut
für Konfliktforschung zum Thema teil.
Auch in dieser Diskussionsrunde wurde das Thema auf mehre Gesichtspunkte
hin angeregt und spannend diskutiert. Die
Ergebnisse wurden von den beteiligten
Wissenschaftlerinnen dokumentiert und
ausgewertet. Das Resultat der Begegnung
zwischen Theorie und Praxis mündet in
gut durchdachten Opferschutzinstrumenten, die der hohen Vulnerabilität von Frauen mit besonders spezifischen Bedürfnissen entsprechen.
Mag. a Dr.in
Helga Amesberger,
Institut für Konfliktforschung, Wien
Mag. a(FH)
Marlene Kainz,
Vereinssachwalterin
GSt Zwettl
Mehr demenzkranke Patienten im Krankenhaus
Der Anteil an demenzkranken Menschen nimmt in den Krankenhäusern ständig zu, im Akutbereich sind es bereits mehr als 10 Prozent.
Dennoch sind in Niederösterreich geriatrische Spezialisierung und demenzsensible Strukturen kaum vorhanden.
D
ie Behandlung und Versorgung von
Menschen mit Demenz gilt als besonders schwierig. Bei 80 Prozent aller
Demenzerkrankten kommt es zu Verhaltensstörungen. Sie befinden sich im Krankenhaus in einer fremden Situation, „stören“ das System und reagieren entsprechend
verwirrt, ängstlich und manchmal auch
aggressiv. Der Einsatz freiheitsentziehender
Maßnahmen und sedierender Medikamente
sind oft die Folge. Maßnahmen, die die in-
Hindern am Verlassen des Bettes
Seitengurte, Bauchgurt,
Hand-/Fußmanschetten
Hindern am Verlassen einer
Sitzgelegenheit
Fixierung am Rollstuhl/Lehnsessel
mittels Therapietisch, Gurt oder Sitzhose
Hindern am Verlassen eines Bereichs
Versperrte Tür/Station/Einrichtung;
Anordnen des Zurückhaltens,
Elektronische Überwachungssysteme
Freiheitsbeschränkung durch
sedierende Medikation
dividuelle Bewegungsfreiheit von dementen
Menschen einschränken, sind mittlerweile
Teil des Pflegealltags. Häufige Gründe für
Fixierungen sind neben Sturzgefahr und
fordernden Verhaltensweisen das Legen von
Magensonden, Harnkathetern und zentralvenösen Zugängen sowie die Unterbringung
in Mehrbettzimmern und die Behandlung
auf Intensivstationen. Eine zeitgemäße Ausstattung aller Krankenhäuser mit schonenderen Pflegehilfsmitteln, wie insbesondere
Niederflurbetten mit geteilten Seitenteilen,
Bettalarmierungssystemen und Sturzmatten
sollte heutzutage Bestandteil eines modernen fachlichen Pflegestandards sein. In vielen
Kliniken sind diese Alternativen jedoch nicht
oder in viel zu geringem Ausmaß vorhanden.
In dem 2015 neu errichteten und mit modernen Pflegebetten ausgestatteten Landesklinikum Neunkirchen hat sich die Meldezahl
freiheitsbeschränkender Maßnahmen im
Vergleich zu früher nahezu halbiert.
Hohes Meldeaufkommen
Seit Inkrafttreten des HeimAufG wurden bis
Ende September 2016 ca. 105.000 freiheitsbe- und -einschränkende Maßnahmen an die
Bewohnervertretung des NÖLV gemeldet,
davon entfallen nahezu Dreiviertel aller Meldungen (ca. 75.000) auf die Landeskliniken.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit
erfolgt meist durch mechanische Maßnahmen,
etwa Bettgitter. Im Gegensatz zu den Kran-
kenanstalten stellt in Pflege- und Behinderteneinrichtungen bereits jede vierte Meldung
eine sogenannte medikamentöse Freiheitsbeschränkung dar (412 von 1.650 Maßnahmen
im Zeitraum Jänner bis September 2016).
Demenzkompetenz gefragt
Geriatrische Spezialisierung und demenzsensible Strukturen sind kaum vorhanden. Eine
Delirprophylaxe, insbesondere ein sensibler
Umgang mit (delirogenen) Medikamenten,
ist ebenfalls nur selten implementiert. Demenzkompetenz im Akutkrankenhaus muss
auf den Ebenen Personal, Strukturkompetenz
und Angehörigenkompetenz verwirklicht
werden. Zum ersten müssen die angestellten Mitarbeiter Kompetenz über das Krankheitsbild Demenz erwerben und im Umgang
sowie in der Kommunikation mit den betroffenen Patienten geschult sein. Dazu sind
Ausbildungen in validierender Gesprächsführung unerlässlich. Ebenso müssen die
Personalressourcen vorhanden sein, um auf
die besonderen Herausforderungen adäquat
reagieren zu können. Zum zweiten müssen
strukturelle Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der betroffenen Patientengruppe
angepasst werden. Nicht der demenzerkrankte Patient hat sich der Struktur der akutmedizinischen Versorgung anzupassen sondern
umgekehrt. Dazu zählt eine demenzgerechte
Architektur, (akut)geriatrische Spezialisierung, Delirprävention und ein psychosoziales
Demenzkonzept. Zur Entlastung des angestellten Personals ist es sinnvoll, ein Team
ehrenamtlicher Demenzbegleiter aufzubauen.
Diese begleiten desorientierte Patienten durch
den Krankenhausalltag sowie die notwendigen Untersuchungen und fungieren zeitweise
auch als „Sitters“ (Sitzwachen), um etwa körpernahe Fixierungen und Gefahrensituationen abzuwehren. Zum dritten ist Kompetenz
im Umgang mit den Angehörigen gefragt.
Angehörige können als „Dolmetscher“ und
Vermittler, als Begleiter bei Diagnostik und
Therapie, in der Spätbetreuung am Abend
(reduziert Schlafstörungen/nächtliche Unruhe), in der Hilfe beim Essenreichen, als Sitzwachen bei der Reduzierung von Fixierungen
und sedierenden Medikamenten sowie bei der
Verringerung der Risiken von Stürzen und
Austrocknung angestelltes Personal entlasten. Bei besonders fordernden Verhaltensweisen könnte auch ein Rooming-In angeboten
werden. Will man – angesichts der prognostizierten Verdoppelung der Demenzerkrankungen bis 2050 – diese Patientengruppe in
den Akutspitälern professionell und würdevoll behandeln, so müssen sich die Krankenanstalten zunehmend „geriatrisieren“ und
ihre Versorgungsstruktur auf die Bedürfnisse
alter, multimorbider und dementiell erkrankter Menschen ausrichten.
Dr. Christian Bürger, MSc
Leitung Bewohnervertretung
„Kompetenzstelle“ im Erwachsenenschutz;
sie bilden in gewisser Weise dessen Fundament. Man kann fast sagen: „Alle Wege
führen zum Erwachsenenschutzverein.“
Sei dies die Alternativen zur Erwachsenenvertretung im gerichtlichen Auftrag auslotend, sei dies als vom Gericht bestellter
Erwachsenenvertreter, oder weil sich Menschen direkt dorthin wenden, wenn sie eine
Alternative zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung suchen. Die Erweiterung der
Aufgaben kann selbstredend nur funktionieren, wenn dafür die erforderlichen Mittel
bereitgestellt werden. Im Entwurf sind diese
Mittel veranschlagt. Die derzeitige Ressortleitung ist nach meiner Wahrnehmung festen
Willens, für die budgetäre Abdeckung zu
sorgen. Ich glaube, dass auch jede zukünftige
Ressortleitung daran gemessen werden wird,
ob sie den Erwachsenenschutz ernst nimmt
oder nicht.
der medizinischen Behandlung aufzuklären
und in ihrer Willensbildung zu mobilisieren.
Es lässt sich wohl sagen, dass der Entwurf
den Geist dieser Begegnungen, die dabei erlebte gegenseitige Wertschätzung und vor allem das Zutrauen in die Kompetenzen jedes
Menschen atmet.
Die Entstehung des Gesetzes – eine
eigene Geschichte?
Wir haben uns von Anfang an vorgenommen, die Reformarbeiten nicht ohne jene
Menschen durchzuführen, die von Sachwalterschaft betroffen sind oder sein können.
Dies bringt uns heute viel Lob ein, ist aber im
Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit. Wir haben in den vielen Begegnungen
mit den Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern für die Arbeit am Gesetz viel mitnehmen können. Vor allem aber haben wir
eines gelernt: Unterschätze nie dein Gegenüber. Ich kann mich an die Ausführungen
einer schon älteren an Demenz erkrankten
Sitzungsteilnehmerin erinnern, die – selbst
Ärztin – überzeugende Argumente dafür
gebracht hat, auch Menschen, die nicht entscheidungsfähig sind, über die Grundzüge
Was wünschen Sie sich generell für
die von Sachwalterschaft betroffenen
Menschen?
Dass sie sich als selbstwirksame Individuen
bis zum Lebensende wahrnehmen können.
Dass sie sich gut aufgehoben fühlen bei der
von ihnen gewählten oder für sie eingerichteten Form von Vertretung.
Ich danke Ihnen für das Gespräch.
Mag. Elfriede Kölbl, langjährige
Sachwalterin in St. Pölten, ging per
30. April 2016 in den Ruhestand.
Dienstjubiläen
25 Jahre im NÖLV
Mag. Margot Prinz, Ref. für Rechtsangelegenheiten und Interne Revision
Wo steht aus Ihrer Sicht der Entwurf im
internationalen Vergleich?
Wir finden nun, was die Abschaffung des
automatischen Verlusts der Geschäftsfähigkeit bei Bestellung eines Erwachsenenvertreters betrifft, wieder den Anschluss an die
Rechtsordnungen der meisten westlichen
Staaten. In vielfacher Hinsicht dürfte der
Entwurf darüber hinaus neue Wege weisen,
die bereits jetzt z. B. anlässlich meiner Präsentation beim diesjährigen Weltkongress
zum Betreuungsrecht in Berlin, große internationale Beachtung finden.
Dr. Peter Barth
ist Leitender Staatsanwalt
im BMJ und Leiter der
Abteilung für Familien-,
Personen- und Erbrecht;
Schriftleiter der iFamZ.
Vormals Richter in
Familienrechtssachen.
kurz
gemeldet
3
Pensionierung
15 Jahre im NÖLV
Barbara Kurz-Kühleitner, BSc,
Clearing-Sachwalterin St. Pölten
10 Jahre im NÖLV
Mag. Sabine Hofer, Leitung SW GSt.
St. Pölten; Anna Lehner, Reinigungskraft
Amstetten, Manuela Piringer, Sekretärin
St. Pölten, Mag. Frieda Rametsteiner,
Sachwalterin Persenbeug
Ehrenamtliche Vereinssachwalter
30-jähriges Jubiläum
Alfred Gradinger
25-jähriges Jubiläum
DSA Susanna Berger-Freund, MA
20-jähriges Jubiläum
DSA Rosina Bischof, Gertraud Hackl,
Karl Figl, Michael Fuchs, Maria Pichler,
Brigitte Rankl, Maria Schuller,
Renate Schweitzer
© Foto: BMJ
 Der Gesetzgeber lässt – so der Entwurf
in dieser Form beschlossen wird – überhaupt
keinen Zweifel daran, dass er diesen Einsatz
schätzt, soll er doch in allen Belangen erweitert und damit dem Gesetz zum Durchbruch
verholfen werden. Die Erwachsenenschutzvereine sollen – ganz im Sinn des Sachwaltergesetzes 1983 – in Hinkunft all jene gerichtlichen Erwachsenenvertretungen (bis
dato Sachwalterschaften) übernehmen, mit
denen andere Stellen und Personen überfordert waren. Dem entsprechend soll Anwälte
und Notare auch keine Verpflichtung mehr
treffen, Erwachsenenvertretungen zu übernehmen.
Clearing (in der Gesetzessprache: „Abklärung“) soll im Bestellungs- und Erweiterungsverfahren nunmehr obligatorisch,
ansonsten – also etwa auch in Genehmigungsverfahren über dauerhafte Wohnortänderungen – fakultativ möglich sein. Basierend auf den beiden Studien des Instituts
für Rechts- und Kriminalsoziologie zum
Clearing wird damit die Hoffnung verbunden, dass alle Möglichkeiten, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (oder etwa eine
vom Betroffenen unerwünschte dauerhafte
Wohnortänderung) zu vermeiden, ausgeschöpft werden. Aufbauend auf die jetzt
schon vorgenommenen Beratungen von Betroffenen, Anregern und Angehörigen soll
den Vereinen auch die Möglichkeit zukommen, Menschen auf ihrem Weg zu einfachen Vorsorgevollmachten sowie gewählten
und gesetzlichen Erwachsenenvertretungen
zu begleiten und sie dabei zu unterstützen.
Hier wird den Vereinsmitarbeiterinnen und
-mitarbeitern ihre reiche Erfahrung im Umgang mit Menschen in solchen Lebenslagen sehr hilfreich sein. Die Vereine werden
auf diese Weise noch stärker als bisher zur
zursache
November 2016
15-jähriges Jubiläum
Franziska Brandstetter, Theresia
Neuheimer, DSA Renate Graf
10-jähriges Jubiläum
Elisabeth Schnitzer
Michaela Schmutzberger-Freinberger
Mag. (FH) Angelina Falkner
Danke für Ihre Treue!
Vorsorge-
Gewählte Erwachsenen- Gesetzliche vollmachTvertretung Erwachsenenvertretung Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Errichtungsform
vor Notar, Rechtsanwalt oder
Erwachsenenschutzverein
schriftlich vor Notar, Rechtsanwalt oder
Erwachsenenschutzverein
Eintragung in das ÖZVV durch Notar,
Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein
durch gerichtliche Bestellung
mit Eintragung des Eintritts des
Vorsorgefalls der VV im ÖZVV
mit Eintragung der EV im ÖZVV
mit Eintragung der EV im ÖZVV
mit Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses
(Bestellung eines einstweiligen EV mit sofortiger
Wirksamkeit möglich)
kann nur für einzelne oder Arten von
Angelegenheiten erteilt werden.
kann folgende Bereiche betreffen:
• Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
• Vertretung in gerichtlichen Verfahren
• Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten
• Abschluss von Rechtsgeschäften zur Deckung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
• Entscheidung über medizinische Behandlungen und Abschluss von damit im
Zusammenhang stehenden Verträgen
• Änderung des Wohnortes und Abschluss von Heimverträgen
• Vertretung in nicht in Z 5 und Z 6 genannten personenrechtlichen Angelegenheiten
• Abschluss von nicht in Z 4 bis Z 6 genannten Rechtsgeschäften
Vertretung vor Gericht immer mitumfasst
darf nur für einzelne oder Arten von gegenwärtig
zu besorgenden und bestimmt zu bezeichnenden
Angelegenheiten bestellt werden
Entstehen der Vertretungsbefugnis
Wirkungsbereich
kann für einzelne oder Arten von
Angelegenheiten erteilt werden
soweit nicht anders vereinbart:
Vertretung vor Gericht mitumfasst.
auf Einsichts- und Auskunftsrechte
beschränkbar.
kann von Einvernehmen mit vertretener
Person abhängig gemacht werden
(außer bei Vertretung vor Gericht)
Gerichtliche Kontrolle
keine laufende Kontrolle
jährlicher Lebenssituationsbericht
jährlicher Lebenssituationsbericht
jährlicher Lebenssituationsbericht
(aber: gewisse Angelegenheiten
der Personensorge bedürfen
Genehmigung des Gerichts)
bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes,
dann nach einem Jahr Antrittsrechnung und
dann regelmäßig (mind. alle 3 Jahre) laufende
Rechnung; am Ende Schlussrechnung; gesetzliche
Befreiung der nächsten Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der laufenden Rechnung,
soweit Gericht nichts anderes bestimmt.
bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes, dann nach einem Jahr Antrittsrechnung und dann regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) laufende Rechnung; am Ende
Schlussrechnung; gesetzliche Befreiung der nächsten Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der laufenden Rechnung, soweit Gericht nichts anderes
bestimmt.
bei Antritt Darstellung des Vermögensstandes, dann
nach einem Jahr Antrittsrechnung und dann regelmäßig
(mindestens alle 3 Jahre) laufende Rechnung; am Ende
Schlussrechnung; gesetzliche Befreiung der nächsten
Angehörigen und Erwachsenenschutzvereine von der
laufenden Rechnung, soweit Gericht nichts anderes
bestimmt.
Tod der vertretenen Person /
des Vorsorgebevollmächtigten
Tod der vertretenen Person /
des Erwachsenenvertreters
Tod der vertretenen Person /
des Erwachsenenvertreters
Tod der vertretenen Person /
des Erwachsenenvertreters
gerichtliche Entscheidung
gerichtliche Entscheidung
gerichtliche Entscheidung
gerichtliche Entscheidung
Eintragung des Widerrufs / der
Kündigung im ÖZVV
Eintragung des Widerrufs / der Kündigung
im ÖZVV
Eintragung des Widerspruchs im ÖZVV
mit Ablauf von 3 Jahren
mit Ablauf von 3 Jahren
Ende
© BMJ
Das Erwachsenenschutzgesetz
zursache
4
Japan zu Gast in Niederösterreich. Seit 2011 besteht zwischen dem NÖLV und der Gakushu Universität in
Tokio ein reger Austausch. Ein Bericht von Mag. Margot Prinz.
B
Helfen mit Kunst
ereits im Jahr 2011 besuchte Professor
Shibuya von der Yamanashi Prefectural
University bei Tokio die NÖLV-Geschäftsstellen Mödling und St. Pölten, um vor Ort
durch Gespräche mit Richtern, angestellten
und ehrenamtlichen Vereinssachwaltern das
österreichische Sachwalterrecht und vor allem die Tätigkeit von Vereinssachwaltern
näher kennenzulernen. Aktuell ist nicht nur
in Österreich die Reform des Sachwalterrechts, sondern auch in Japan eine Reform
© Alle Fotos: NÖLV
Vermutlich ebenso lustig und dynamisch
wie bei der Uraufführung der Operette
von Franz von Suppé 1879 in Wien geht
es auf der heuer neu eingeweihten wunderbaren und großen Bühne der Blindenmarkter Herbsttage zu. Große Freude
bei allen Gästen, vor allem über den lustigen Handpuppenhund und viel Applaus für alle beteiligten Schauspieler,
Musiker, Helfer hinter der Bühne sowie
bei der Intendanz und natürlich bei den
Sponsoren Frau KR Umdasch, Umdasch
Gruppe, LAbg. Michaela Hinterholzer,
Hinterholzer GmbH und den LionsDamen Mostviertel.
BuCHTIPP
Bitte beachten Sie den beiliegenden
Folder über Publikationen von
Dr. Christian Bürger, Msc, und
Dr. Michael Halmich, LLM
Frau Oka, Prof. Oka, Mag. Prinz, Mag. Steurer
Reformen in Österreich und Japan
Im März dieses Jahres hatte ich Gelegenheit auf Einladung von Prof. Oka gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Aebi-Müller von
der Universität Luzern, die das Schweizer
Erwachsenenschutzrecht vorstellte, einem
interessierten Expertenpublikum an der
Gakushuin Universität das österreichische Sachwalterrecht und die Tätigkeit der
Sachwaltervereine näher zu bringen. Auf
besonderes Interesse stießen die Qualitäts-
standards, die Aus- und Fortbildung sowie
die Anleitung ehrenamtlich tätiger Vereinssachwalter. Viele Fragen, die zum damaligen Zeitpunkt nur sehr vage beantwortet
werden konnten, wurden zum geplanten
Reformvorhaben gestellt. Nach Vorliegen
des Begutachtungsentwurfes informierte
sich Prof. Oka im Rahmen seiner diesjährigen Forschungsreise wieder persönlich
beim NÖLV über den Stand der Reform.
Er konnte bei der Ende Oktober in Tokio
abgehaltenen Tagung zur UN-Behindertenrechtskonvention und der Reform der
japanischen Vormundschaft für volljährige
Personen das österreichische Reformvorhaben mit der Frage, welche Hinweise sich
daraus für die japanische Reform ergeben
könnten, einbringen. Als Vorschlag für die
Reform in Japan möchte Prof. Oka besonders das Institut der gewählten Erwachsenenvertretung weiterentwickeln.
Vernetzungstreffen
Engagement
Glückstag
V.li.n.re.: Mag. Carin Noé-Nordberg, Mag.
Gernot Preisegger, Mag. Monika LehrHauser, Dr. Thomas Brandstetter, DSA
Ursula Endl, Dr. Rainer Brandstetter, Dr.
Andrea Michalec und Mag. Gunter Badstöber.
Rosa Prinz mit Vereinspräsident Hofrat Dr.
Kurt Leitzenberger
Hannes Firmkranz
mit seiner neuen Vespa
Ende September 2016 lud der NÖLV die
Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte Zwettl, Horn, Gmünd, Waidhofen/
Thaya und Krems in die Geschäftsstelle
Zwettl. Geschäftsstellenleiterin DSA Ursula
Endl begrüßte die Gäste. Mag. Bianca Seidl
informierte über Clearing und das Schulungs- und Beratungsangebot für nahe stehende Personen und Angehörige. Es folgte
ein Vortrag von Mag. Silvia Moser über die
Bewohnervertretung. Mag. Harald Tüchler
stellte den Bereich „Zustimmung zur Medizinischen Heilbehandlung“ vor und die
sich in der Praxis ergebenden Probleme.
Besonders angeregt wurde über das zweite
Erwachsenenschutzgesetz und die bis dato
eingelangten Stellungnahmen diskutiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Geschäftsstelle Zwettl bedanken sich für die
gute Zusammenarbeit.
des bestehenden Vormundschaftsrechts angedacht. Professor Takashi Oka, Professor
für Zivilrecht an der Gakushuin Universität
in Tokio, informierte sich deshalb im heurigen Sommer im Rahmen seiner Forschungstätigkeit unter anderem beim NÖLV über
das österreichische Sachwalterrecht und das
in Erarbeitung befindliche Reformvorhaben.
In der letzten Generalversammlung würdigte der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
und Bewohnervertretung Rosa Prinz als langjähriges Vorstandsmitglied im NÖLV für ihre
20-jährige Tätigkeit als Delegierte der Lebenshilfe Wien und Schriftführerin im Vorstand.
Rosa Prinz wurde im März 1995 anlässlich
der 40. Vorstandssitzung unter dem damaligen
Vorsitz von Professor DDr. Hans Huberger,
der ebenfalls von der Lebenshilfe Wien entsandt war, als Vorstandsmitglied nominiert.
Anfangs wurde sie zur stellvertretenden
Schriftführerin und später zur Schriftführerin kooptiert. Vereinspräsident Dr. Kurt Leitzenberger dankte Rosa Prinz und würdigte
ihren unermüdlichen Einsatz. Rosa Prinz ist
ein wichtiges Mitglied in den Vorstandssitzungen und eine engagierte Delegierte in der
Generalversammlung. Wir danken ganz herzlich für ihre Treue und ihr Engagement für
den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
und Bewohnervertretung.
Danke, Sparkasse NÖ
Groß war die Freude bei Hannes Firmkranz, Klient der Geschäftsstelle Persenbeug, und seinem Vereinssachwalter Mag.
Michael Kerscher über eine fabriksneue
Vespa. Diese ist ein Geschenk von Dr. Helmut
Tibor, einem langjährigen Förderer des
NÖLV. Dr. Tibor hat bei einer Veranstaltung des Lions Club Wien eine Vespa Sprint
50 gewonnen und wollte seinen Gewinn einem sozial bedürftigen Klienten des NÖLV
zukommen lassen. So wurde eine interne
Ausschreibung organisiert, bei der Hannes Fürmkranz das „Rennen gemacht hat“.
Ein Geschenk das zum richtigen Zeitpunkt
kommt, denn das eigene Moped war bereits
sehr alt. Den 8. Juli wird Hannes Firmkranz
nicht so schnell vergessen: Zum einen wurde
die neue Vespa an seine Wohnadresse zugestellt und am gleichen Tag kam sein Töchterchen Emily zur Welt. Ein wahrer Glückstag!
Wir danken dem großzügigen Spender und
wünschen Hannes Firmkranz viel Freude
mit dem neuen, schnittigen Moped.
Dieser Ausgabe der zursache ist eine
Information unseres Sponsors, der
Sparkasse Niederösterreich Mitte West
Aktiengesellschaft, Domgasse 5, 3100
St. Pölten, beigefügt.
LEICHTE LESBARKEIT
Wegen der leichteren Lesbarkeit wird
im Text für beide Geschlechter die
männliche Form verwendet.
Impressum
zursache November 2016
Herausgeber: NÖ Landesverein für
Sachwalterschaft und Bewohnervertretung, 3100 St. Pölten,
Bräuhausgasse 5/Stiege 2/2. Stock
F.d.I.v.: Mag. Anton Steurer MAS
Koordination: Inge Brandtner
Red. Bearbeitung, Grafik: com_unit
Druck: alwa & deil
November 2016
Voneinander lernen
die Seite
vier
Daniel Jeroma mit Hund Fresco,
Opernsänger Alexander Kaimbacher
und Manuela Enzinger
Wir wünschen ein
besinnliches Weihnachtsfest
und alles Gute zum
bevorstehenden Jahreswechsel!
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