FIFA Fußball-WM Südafrika 2010 Erlaubnis für Fernsehübertragungen im Vereinsheim erforderlich? Viele fiebern der Fußball-WM entgegen und freuen sich auch darauf, die Fernsehübertragungen der Spiele gemeinsam mit Freunden und Bekannten anzusehen, zum Beispiel im Vereinsheim. Muss hierbei auf rechtliche Stolpersteine geachtet werden? Rechtsanwalt Dr. Frank Weller, Wetzlar (Tätigkeitsschwerpunkt u.a. Sport- und Vereinsrecht), beantwortet die wichtigsten Fragen: Wer könnte etwas gegen Fernsehübertragungen in Vereinsräumlichkeiten haben oder hierfür eine Erlaubnis einfordern? Dr. Weller: Die FIFA, wenn es sich um eine kommerzielle oder nicht kommerzielle Public Viewing-Veranstaltung handelt. Dann verlangt die FIFA, dass bei ihr vorher eine Lizenz online eingeholt wird (www.fifa.com), für die bei gewerblichen Veranstaltungen eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. Die Lizenz für nicht-gewerbliche Veranstaltungen ist zwar kostenfrei, jedoch soll man sich auch hier ziemlich strengen Lizenzbedingungen unterwerfen (z.B. SponsoringVerbot). Wann liegt eine Public Viewing-Veranstaltung vor? Dr. Weller: Laut FIFA immer dann, wenn eine Fernsehübertragung des Wettbewerbs einem Publikum außerhalb privater Wohnräume zur Verfügung gestellt wird, zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, aber auch etwa in Stadien, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen, Büros oder Restaurants. Unter diese weit gefasste Definition fallen auch Vereinsheime und -gaststätten. Darf denn die FIFA Fernsehübertragungen einwirken? in dieser Weise auf in Deutschland Dr. Weller: Hier muss man unterscheiden: Nach überwiegender Auffassung darf gemäss deutschem Recht eine Fernsehübertragung nur dann von einer Lizenz abhängig gemacht werden, wenn die Übertragung gegen Eintrittsgeld zur Verfügung gestellt wird. Als eintrittsgeldpflichtig gilt eine solche Veranstaltung aber auch, falls indirekt Eintrittsgeld gefordert wird, z. B. in Form von erhöhten Preisen oder „Verzehrzwang“. Es ist also unbedingt zu raten, auf jegliches Eintrittsgeld zu verzichten und nur die sonst üblichen Preise für Speisen und Getränke zu verlangen, wenn man sich nicht einer Lizenzpflicht (gegen Gebühr) aussetzen will. Was ist sonst noch zu beachten? Dr. Weller: Veranstalter oder Sponsoren dürfen nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, sie seien in irgendeiner Form offiziell mit der FIFA oder der Fußball-WM verbunden (zum Beispiel als offizielle Sponsoren). Außerdem: Im Zuge der Fernsehsendung wird auch Musik übertragen. Sofern dies als öffentliche Wiedergabe anzusehen ist, sich also nicht nur an einen privaten Kreis untereinander bekannter Personen richtet, fallen GEMA-Gebühren an. www.weller-hilft.de