Erlaubnis für Fernsehübertragungen im

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FIFA Fußball-WM Südafrika 2010
Erlaubnis für Fernsehübertragungen im Vereinsheim
erforderlich?
Viele fiebern der Fußball-WM entgegen und freuen
sich auch darauf, die Fernsehübertragungen der
Spiele gemeinsam mit Freunden und Bekannten
anzusehen, zum Beispiel im Vereinsheim. Muss
hierbei auf rechtliche Stolpersteine geachtet
werden? Rechtsanwalt Dr. Frank Weller, Wetzlar
(Tätigkeitsschwerpunkt u.a. Sport- und Vereinsrecht), beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer könnte etwas gegen Fernsehübertragungen
in Vereinsräumlichkeiten haben oder hierfür
eine Erlaubnis einfordern?
Dr. Weller: Die FIFA, wenn es sich um eine
kommerzielle oder nicht kommerzielle Public
Viewing-Veranstaltung handelt. Dann verlangt die
FIFA, dass bei ihr vorher eine Lizenz online
eingeholt wird (www.fifa.com), für die bei
gewerblichen Veranstaltungen eine Lizenzgebühr
zu zahlen ist. Die Lizenz für nicht-gewerbliche
Veranstaltungen ist zwar kostenfrei, jedoch soll
man
sich
auch
hier
ziemlich
strengen
Lizenzbedingungen unterwerfen (z.B. SponsoringVerbot).
Wann liegt eine Public Viewing-Veranstaltung
vor?
Dr. Weller: Laut FIFA immer dann, wenn eine
Fernsehübertragung des Wettbewerbs einem
Publikum außerhalb privater Wohnräume zur
Verfügung gestellt wird, zum Beispiel auf
öffentlichen Plätzen, aber auch etwa in Stadien,
Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen, Büros
oder Restaurants.
Unter diese weit gefasste Definition fallen auch
Vereinsheime und -gaststätten.
Darf denn die FIFA
Fernsehübertragungen
einwirken?
in
dieser Weise auf
in
Deutschland
Dr. Weller: Hier muss man unterscheiden: Nach
überwiegender Auffassung darf gemäss deutschem
Recht eine Fernsehübertragung nur dann von einer
Lizenz abhängig gemacht werden, wenn die
Übertragung gegen Eintrittsgeld zur Verfügung
gestellt wird. Als eintrittsgeldpflichtig gilt eine
solche Veranstaltung aber auch, falls indirekt
Eintrittsgeld gefordert wird, z. B. in Form von
erhöhten Preisen oder „Verzehrzwang“. Es ist also
unbedingt zu raten, auf jegliches Eintrittsgeld zu
verzichten und nur die sonst üblichen Preise für
Speisen und Getränke zu verlangen, wenn man
sich nicht einer Lizenzpflicht (gegen Gebühr)
aussetzen will.
Was ist sonst noch zu beachten?
Dr. Weller: Veranstalter oder Sponsoren dürfen
nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, sie seien
in irgendeiner Form offiziell mit der FIFA oder der
Fußball-WM verbunden (zum Beispiel als offizielle
Sponsoren).
Außerdem: Im Zuge der Fernsehsendung wird auch
Musik übertragen. Sofern dies als öffentliche
Wiedergabe anzusehen ist, sich also nicht nur an
einen privaten Kreis untereinander bekannter
Personen richtet, fallen GEMA-Gebühren an.
www.weller-hilft.de
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