Dieses Formular ist im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau dem Verwendungsnachweis beizufügen. Fachunternehmererklärung zu den installierten Querschnittstechnologien Hinweis: Das Formular ist vom Fachunternehmer vollständig auszufüllen, auszudrucken und handschriftlich zu signieren. Sollten mehrere Fachunternehmer beauftragt worden sein, muss jedes Fachunternehmen ein Formular ausfüllen. Bei Bedarf vervielfältigen Sie bitte dieses Dokument. Folgende Anforderungen, Normen und Vorschriften werden an alle elektrischen Geräte gestellt: CE- Kennzeichnung 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit) 73/23/EWG (elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen), (veröffentlicht im ABI. EG Nr. L 220/1 vom 30. August 1993). Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Konformitätsbescheinigung Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an. Produkte, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit auf eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung finden, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen. Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen. Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist. RoHS Seit Juli 2006 müssen alle Hersteller von elektronischen und elektrischen Geräten, die in Europa verkauft werden, die EU-Direktive zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances = RoHS) einhalten. Die Anlage muss dem neuesten technischen Stand entsprechen. Die technischen Effizienzkriterien gemäß den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind einzuhalten (siehe Anlage zur Richtlinie). Die Unterlagen müssen dem Sachverständigen oder der Prüfstelle auf Anforderung umgehend und lückenlos zur Verfügung gestellt werden. Förderkennzeichen Name Antragsteller 1. Angaben zum Installationsunternehmen Hinweis: Wenn die Anlage in Eigenmontage installiert wurde, muss die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt werden. Die Eigenmontage durch den Antragsteller ist nicht zuwendungsfähig. Firmenname Anrede Vorname Nachname Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail-Adresse (Optional) Herr 2. Standort der durchgeführten Arbeiten Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Name des Unternehmers / Antragstellers 3. Durchgeführte Installationsarbeiten Durchgeführte Maßnahme / verbaute Technik Datum der fachgerechten Installation (TT.MM.JJJJ) Rechnungsnummer(n) Am o.g. Datum habe ich in die der/den o.g. Rechnung(n) nach Typ und Menge fachgerecht und betriebsbereit installiert. Ich bestätige, dass nach genannter Rechnungsnummer in Rechnung gestellte Artikel und die von mir installierten Querschnittstechnologien übereinstimmend sind. Die installierte Anlage entspricht den technischen Effizienzkriterien gemäß den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. 4. Persönliche Erklärung Ich versichere, dass alle Angeben wahrheitsgemäß sind und erkläre mich damit einverstanden, dass die BLE meinen Namen und meine Anschrift elektronisch verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient. Datum Stempel und Unterschrift