Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und

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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Allein lebende Menschen mit Demenz
Auswirkungen auf rechtlicher,
finanzieller und ethischer Ebene
Marianne Wolfensberger
Schweizerische Alzheimervereinigung
Weiterbildungstagung Olten, 18.11.2014
Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
1.  Mögliche Probleme erkennen und vorausplanen
2.  Behördliche Massnahmen (Gefährdungsmeldung,
Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung)
3.  Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
4.  Technische Hilfen (Ortungs-/Alarmsysteme)
5.  Haftungsfragen
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Ein Beispiel
Herr Haller ist verwitwet und lebt allein zu Hause. Seine berufstätige
Tochter wohnt in einer anderen Region der Schweiz. Sie telefoniert
regelmässig und kommt hin und wieder, um nach dem Rechten zu sehen.
Bei einem Besuch nach längerer Abwesenheit erschrickt sie: Die
Wohnung ist unordentlich, ihr Vater sieht ungepflegt aus, seine Kleider
sind schmutzig.
Ausserdem sieht sie, dass viele Rechnungen nicht bezahlt sind. Sie findet
sogar eine Betreibungsandrohung. Auch stellt sie fest, dass ihr Vater
laufend Sachen bestellt, die er eigentlich nicht braucht.
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Mögliche Probleme bei allein lebenden Menschen mit
Demenz:
•  Kein Überblick mehr über Rechnungen und
Verpflichtungen, Zahlungsversäumnisse
•  Unnötige Ausgaben, Schulden
•  Finanzielle Ausbeutung durch Dritte
•  Keine Geltendmachung von berechtigten finanziellen
Ansprüchen
•  Verwahrlosung
•  Selbstgefährdung, evtl. auch Fremdgefährdung
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Mögliche Probleme: unnötige Ausgaben: Käufe,
Schenkungen
•  Anfechtungen von Verträgen wegen Urteilsunfähigkeit
möglich
•  Urteilsfähigkeit als Voraussetzung der rechtlichen
Handlungsfähigkeit, d.h. der Fähigkeit Rechte und
Pflichten zu begründen (Art. 12 und 16 ZGB)
•  Urteilsunfähigkeit muss im Streitfall bewiesen werden
(z.B. durch Arztzeugnis). Das Recht geht davon aus, dass
jedermann urteilsfähig ist.
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Mögliche Probleme erkennen und vorausplanen
Vorsorgemassnahmen, insb. Vorsorgeauftrag:
•  Die an Demenz erkrankte Person beauftragt eine
Vertrauensperson, sich um ihre Angelegenheiten zu
kümmern, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist:
◦  persönliche Angelegenheiten
◦  finanzielle und administrative Angelegenheiten
◦  Vertretung im Rechtsverkehr, bei Ämtern etc.
•  Frühzeitig angehen! Deshalb wichtig: frühzeitige
Diagnose und Begleitung danach!
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Mögliche Probleme erkennen und vorausplanen
Vorsorgemassnahmen, insb. Patientenverfügung
•  Die an Demenz erkrankte Person beauftragt eine
Vertrauensperson, bei medizinischen/pflegerischen
Angelegenheiten an ihrer Stelle zu entscheiden, wenn
sie dazu nicht mehr in der Lage ist
•  Und/oder sie äussert Wünsche, wie sie behandelt
werden möchte bzw. welche Massnahmen sie ablehnt
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Mögliche Probleme erkennen und vorausplanen
Geeignete Vertrauensperson wählen:
•  Familienangehörige/andere
•  Räumliche Nähe, wenn persönliche Fürsorge mit
eingeschlossen ist
•  Möglich z.B. auch Treuhandbüro, wenn Regelung der
finanziellen/administrativen Angelegenheiten im
Vordergrund steht
•  Kombination Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung
möglich.
Zuständig für Prüfung und Inkraftsetzung des
Vorsorgeauftrags: Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen
•  Wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist:
◦  Möglichkeit wurde nicht diskutiert oder betroffene
Person wollte nichts vorkehren
◦  Demenz ist zu weit fortgeschritten
◦  Keine Vertrauensperson da, die den Auftrag
übernehmen könnte
•  Wenn keine anderweitige private Lösung möglich ist
(Gefährdungs-)Meldung an KESB
(KESB wird selbst aktiv, wenn sie Anhaltspunkte für
eine problematische Situation hat)
Formular
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Gefährdungsmeldung
Melderecht :
Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung
erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das
Berufsgeheimnis. (Art. 443 Abs. 1 ZGB)
•  Berufsgeheimnisträger (z.B. ein Arzt oder Anwalt) sind
grundsätzlich nicht berechtigt, eine Meldung an die KESB zu
machen, ausser in Notstandssituationen.
•  Einzelne Kantone haben Ausführungsbestimmungen zu
dieser Regel erlassen (z.B. generelle Entbindung vom
Berufsgeheimnis).
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Gefährdungsmeldung
Meldepflicht :
Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist
meldepflichtig. Die Kantone können weitere Meldepflichten vorsehen.
(Art. 443 Abs. 2 ZGB)
•  Personen in amtlicher Tätigkeit müssen eine Meldung an die KESB
erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint.
•  Meldepflicht z.T. in kantonalen Gesetzen geregelt (häufig aber nur
bez. gefährdeter Kinder)
•  Freiwillige soziale Dienstleistungserbringer (z.B. Pro Infirmis, Pro
Senectute): Prüfung im Einzelfall, ob sie dem Gemeinwesen
obliegende öffentlich-rechtl. Aufgaben erfüllen. Subventionierung
der Organisation genügt nicht dafür!
•  Spitex: hier ist von „amtlicher Tätigkeit“ auszugehen. Evtl. kantonale
Regelung und interne Weisungen.
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Gefährdungsmeldung
Bsp. Kanton Graubünden
Meldepflicht Art. 61 Einführungserlass KESR
1 Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Bildung, Erziehung,
Betreuung, Sozialberatung und Religion, die in Ausübung ihres Berufes
von einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung eines Kindes oder
einer erwachsenen Person Kenntnis erhalten, sind zur Meldung dieser
Gefährdung verpflichtet.
(...)
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Gefährdungsmeldung
Bsp. Kanton Appenzell Innerrhoden
Meldepflicht Art. 21 Einführungserlass KESR
1 Erfahren Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons,
der Bezirke und der Gemeinden sowie Ärzte in ihrer beruflichen
Tätigkeit, dass eine Person hilfsbedürftig erscheint, sind sie gegenüber
der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde meldepflichtig (Art. 443
Abs. 2 ZGB).
2 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht vom Amts- oder
Berufsgeheimnis befreit.
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Gefährdungsmeldung
•  Wenn die Meldepflicht missachtet wird:
◦  Allenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn
etwas passiert : Unterlassungsdelikt (z.B. fahrlässige
Körperverletzung)
◦  Zivilrechtliche Haftbarkeit : Schadenersatz
Aber es müssen immer die konkreten Umstände des
Falles berücksichtigt werden!
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Beistandschaft
Wenn KESB Handlungsbedarf sieht:
•  In der Regel Errichtung einer Beistandschaft (Art. 390 ZGB)
•  Aber nicht zwingend nötig! Wenn eine Beistandschaft
unverhältnismässig ist, kann die KESB auch weniger
einschneidende Massnahmen anordnen.
•  Z.B. einer Drittperson für einzelne Aufgaben einen Auftrag
erteilen oder eine Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft
geben
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Beistandschaft
Art. 390 ZGB
1
Die Erwachsenenschutzbehörde errichtet eine Beistandschaft, wenn
eine volljährige Person:
1. wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung
oder eines ähnlichen in der Person liegenden
Schwächezustands ihre Angelegenheiten nur teilweise oder
gar nicht besorgen kann;
2. wegen vorübergehender Urteilsunfähigkeit oder Abwesenheit
in Angelegenheiten, die erledigt werden müssen, weder selber
handeln kann noch eine zur Stellvertretung berechtigte Person
bezeichnet hat.
2
Die Belastung und der Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu
berücksichtigen.
3
Die Beistandschaft wird auf Antrag der betroffenen oder einer
nahestehenden Person oder von Amtes wegen errichtet.
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Beistandschaft
•  Eine Beistandschaft ist auf die Bedürfnisse der
hilfsbedürftigen Person abzustimmen
(„massgeschneidert“)
•  Die rechtliche Handlungsfähigkeit der unter Beistandschaft
stehenden Person kann eingeschränkt werden
•  Beistand kann auch eine geeignete Person aus der
Familie sein.
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Fürsorgerische Unterbringung
Beispiel:
Angesichts der konkreten Situation scheint es keine andere
Möglichkeit zu geben als eine stationäre Betreuung von
Herrn Haller. Er weigert sich aber strikt und will absolut zu
Hause bleiben.
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Fürsorgerische Unterbringung
•  Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person
in einer geeigneten Einrichtung bei:
◦  Psychischer Störung (dazu gehört auch Demenz)
◦  Geistiger Behinderung
◦  Schwerer Verwahrlosung (menschenunwürdiger
Zustand)
•  Zum Schutz der Person (persönliche Fürsorge)
•  Ultima ratio (wenn Betreuung anders nicht möglich ist)
•  Geregelt in Art. 426 ff. ZGB
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Behördliche Massnahmen: Fürsorgerische Unterbringung
•  Geeignete Einrichtung zur Behandlung oder Betreuung muss
zur Verfügung stehen:
◦  Spitäler
◦  Psychiatrische Kliniken
◦  Alters- und Pflegeheime
◦  Betreute Wohngruppen etc.
•  Urteilsfähigkeit der betroffenen Person ist für den Entscheid
zur Anordnung der FU nicht massgeblich.
•  Anordnung der FU:
◦  durch Arzt/Ärztin (für höchstens 6 Wochen, danach
Bestätigung durch KESB)
◦  durch KESB
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
Herr Widmer wohnt im gleichen Dorf wie seine demenzkranke Mutter. Er kümmert sich so weit es geht neben
seiner Arbeit um sie. Mit der Spitex hat er vereinbart, dass
die Spitex-Mitarbeiterinnen, die seine Mutter betreuen,
jeweils die Wohnungstüre abschliessen.
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
Rechtliche Situation:
•  Regelung besteht für urteilsunfähige Personen in Heimen
(Erwachsenenschutzrecht, ESR): Nur zulässig, wenn
◦  weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen
oder von vornherein als ungenügend erscheinen und
◦  eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die
körperliche Integrität der betroffenen Person oder Dritter
abzuwenden ist
◦  oder um eine schwerwiegende Störung des
Gemeinschaftslebens zu beseitigen
•  Keine speziellen Regeln im ESR für andere
Leistungserbringer oder Personen zu Hause
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
Verfassungsrechtliche Grundlage:
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf
körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art.
10. Abs. 2 BV).
•  Freiheit heisst tun zu können, was man tun will (auch
wenn man es dann nicht tut) !
•  Grundrechte dürfen nur unter ganz bestimmten
Umständen eingeschränkt werden (gesetzliche
Grundlage, Verhältnismässigkeit etc.)
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
•  Im Prinzip ist jede Freiheitsberaubung strafbar, wenn es
keinen Rechtfertigungsgrund gibt
•  Freiheitsberaubung und Entführung (Art 183
Strafgesetzbuch StGB):
Wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen
hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig
die Freiheit entzieht (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. (…)
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
Welche Lösung gibt es also für einen solchen Fall?
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Freiheitseinschränkende Massnahmen zu Hause
Lösung Spitexverband Kanton VD:
•  Freiheitsbeschränkende Massnahmen sind im Prinzip nicht
zulässig
•  In Ausnahmefällen können sie trotzdem eingesetzt werden, aber
unter Berücksichtigung der Regeln für freiheitseinschränkende
Massnahmen in Heimen (Art. 383 und 384 ZGB).
•  Nur wenn der Klient nicht urteilsfähig ist
•  wenn die Massnahme verhältnismässig ist
•  wenn diese Massnahme die beste Alternative für den
Klienten ist.
•  Abschluss einer Vereinbarung bez. kritischer Situationen
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Technische Hilfen (Ortungs-/Alarmsysteme)
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Technische Hilfen (Ortungs-/Alarmsysteme)
Beispiel
Der Vater von Frau Müller, der an Alzheimer erkrankt ist,
und alleine zu Hause lebt, liebt es sehr Spaziergänge zu
machen. Aber er hat sich auch schon einmal verirrt und die
Familie hat einen Teil der Suchkosten übernehmen müssen.
Um ihn besser lokalisieren zu können, kauft Frau Müller eine
GPS-Uhr.
Gibt es auch hier rechtliche/ethische Fragen?
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Technische Hilfen (Ortungs-/Alarmsysteme)
•  Urteilsfähige Personen können im Prinzip selber
entscheiden, ob sie ein solches Gerät tragen möchten
•  Bei urteilsunfähigen Personen muss immer eine
Interessenabwägung stattfinden:
Eingriff in Persönlichkeitsrechte
(Überwachung, man
weiss wohin sich die
Person begibt...)
18.11.2014
vs.
Weiterbildungstagung Olten
grössere Freiheit,
Sicherheit, Lebensqualität
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Technische Hilfen (Ortungs-/Alarmsysteme)
•  Voraussetzungen:
◦  Notwendigkeit (Person ist klar weglaufgefährdet)
◦  Verhältnismässigkeit
◦  Keine missbräuchliche Anwendung
◦  Keine Vernachlässigung der persönlichen
Betreuung!
◦  Keine gegenteiligen Äusserungen, z.B. in Patientenverfügung
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Haftungsfragen
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Haftungsfragen
•  Kann ich als Tochter haftbar gemacht werden, wenn mein Vater noch
Auto fährt, obwohl er dazu eigentlich nicht mehr in der Lage ist?
•  Darf ich meine Mutter noch spazieren gehen lassen, obwohl sie nicht
mehr aufmerksam ist und sich verirren könnte?
•  Welche Vorkehrungen muss ich treffen, damit in der Wohnung nichts
passiert, z.B. im Umgang mit dem Herd?
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Haftungsfragen
Erste Frage: Haftbarkeit der demenzkranken Person?
•  Prinzip: Keine Haftung ohne Verschulden, d.h.
absichtliches oder fahrlässiges Handeln (Art. 41
Obligationenrecht OR)
•  Keine Haftung bei Urteilsunfähigkeit (bezogen auf eine
bestimmte Situation).
Frage, ob die Angehörigen oder andere Personen
haftbar gemacht werden können?
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Haftungsfragen
Haftung von Angehörigen oder Dritten
•  Verpflichtung sich um die kranke Person zu kümmern
bzw. sie zu beaufsichtigen muss bestehen (z.B. aus
Gesetz oder spezieller Abmachung (Vertrag))
•  Ein Vorsorgeauftrag kann die Grundlage für eine solche
Verpflichtung sein
•  Moralische Pflicht bedeutet nicht unbedingt
Rechtspflicht.
Aber: Es besteht rechtlich gesehen keine Haftung, wenn
man darlegen kann, dass man die übliche und durch die
Umstände gebotene Sorgfalt angewendet hat.
18.11.2014
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Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
18.11.2014
Weiterbildungstagung Olten
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