SICHERHEITSDATENBLATT PUR PRO

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SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2015/830
PUR PRO
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktname
Registrierungsnummer REACH
Produkttyp REACH
: PUR PRO
: Nicht anwendbar (Gemisch)
: Gemisch
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen
Polyurethan
1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird bekannt
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant des Sicherheitsdatenblattes
Hersteller des Produktes
1.4. Notrufnummer
24 Std/24 Std (Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch):
+32 14 58 45 45 (BIG)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft
Klasse
Kategorie
Gefahrenhinweise
Aerosol
Kategorie 1
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
Aerosol
Kategorie 1
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Carc.
Kategorie 2
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Acute Tox.
Kategorie 4
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
STOT RE
Kategorie 2
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Eye Irrit.
Kategorie 2
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE
Kategorie 3
H335: Kann die Atemwege reizen.
Skin Irrit.
Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Resp. Sens.
Kategorie 1
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Skin Sens.
Kategorie 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG)
Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel
http://www.big.be
© BIG vzw
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
1 / 14
134-16433-540-de-DE
Enthält: polymethylenpolyphenylisocyanat.
Signalwort
Gefahr
H-Sätze
Extrem entzündbares Aerosol.
H222
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H229
PUR PRO
H351
H332
H373
H319
H335
H315
H334
H317
P-Sätze
P101
P102
P210
P211
P251
P362 + P364
P410 + P412
P501
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposi on.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Verursacht Hautreizungen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaar ge Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann allergische Hautreak onen verursachen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungse ke bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht
rauchen.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/na onalen/interna onalen Vorschri en der Entsorgung zuführen.
2.3. Sonstige Gefahren
Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name
REACH Registrierungsnr.
CAS-Nr.
EG-Nr.
Konz. (C)
Einstufung gemäß CLP
Fußnote
Bemerkung
9016-87-9
C>25%
(1)(2)(8)(10)
Polymer
75-28-5
200-857-2
1%<C<10%
(1)(2)(10)
Treibgas
74-98-6
200-827-9
1%<C<10%
(1)(2)(10)
Treibgas
115-10-6
204-065-8
1%<C<10%
(1)(2)(10)
Treibgas
13674-84-5
237-158-7
1%<C<25%
Carc. 2; H351
Acute Tox. 4; H332
STOT RE 2; H373
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H335
Skin Irrit. 2; H315
Resp. Sens. 1; H334
Skin Sens. 1; H317
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes Gas;
H280
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes Gas;
H280
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes Gas;
H280
Acute Tox. 4; H302
(1)(10)
Mono-constituent
(1) Zu vollständigem Wortlaut der H-Sätze: siehe Punkt 16
(2) Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitzplatz gilt
(8) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, siehe Punkt 16
(10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Maßnahmen:
Die Lebensfunktionen überwachen. Bewusstloses Opfer: Atemwege freihalten. Bei Atemstillstand: künstliche Beatmung/Sauerstoffzugabe. Bei Herzstillstand:
Wiederbelebung durchführen. Bei Bewusstsein mit Atemschwierigkeiten: halbsitzende Lage. Bei Schock ist empfohlen: Körper flach, Beine hochgelagert. Bei
Erbrechen: Erstickung/Aspirationspneumonie verhindern. Vor Wärmeverlust schützen (zudecken, nicht aufwärmen). Das Opfer ständig beobachten.
Psychologische Betreuung leisten. Opfer ruhig halten, jede Anstrengung vermeiden. Je nach dem Zustand: zum Arzt/Krankenhaus.
Nach Einatmen:
Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Sofort mit viel Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Keine Neutralisationsmittel verwenden. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen. Frühestmöglich nach Einnahme: viel Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen
Dienst konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.2.1 Akute Symptome
Nach Einatmen:
Trockene Kehle/Halsschmerzen. Husten. Reizung der Atemwege. Reizung der Nasenschleimhäute. Nasenlaufen. FOLGENDE SYMPTOME KÖNNEN SPÄTER
AUFTRETEN: Entzündung der Atemwege möglich. Lungenödem möglich. Atemschwierigkeiten.
Nach Hautkontakt:
Prickeln/Reizung der Haut.
Nach Augenkontakt:
Reizung des Augengewebes. Tränenfluss.
Nach Verschlucken:
Nicht anwendbar.
4.2.2 Verzögert auftretende Symptome
Keine Wirkungen bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Wasser in Massen. Mehrbereichsschaum. BC-Pulver. Kohlensäure.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel:
Keine ungeeigneten Löschmittel bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (Phosphoroxid, nitrose Gase, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid). Behälter steht unter
Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Kann polymerisieren bei Temperaturanstieg. Bei Erhitzung: Bildung giftiger/brennbarer Gase/Dämpfe
(Wasserstoffcyanid).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1 Maßnahmen:
Geschlossene Behälter mit Wasser kühlen, falls sie dem Feuer ausgesetzt sind. Physikalische Explosionsgefahr: aus Deckung kühlen/löschen. Hitzegefährdete
Ladung nicht versetzen. Nach Kühlung bleibt physikalische Explosionsgefahr bestehen. Giftige Gase mit Wassernebel verdünnen.
5.3.2 Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung:
Handschuhe. Dichtschließende Schutzbrille. Kopf-/Nackenschutz. Schutzanzug. Bei Erhitzung/Verbrennung: Pressluft-/Sauerstoffgerät.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Motore abstellen und nicht rauchen. Kein offenes Feuer und keine Funken. Funkenfreie und explosionsgeschützte Geräte und Leuchten.
6.1.1 Schutzausrüstungen für nicht für Notfälle geschultes Personal
Siehe Punkt 8.2
6.1.2 Schutzausrüstungen für Einsatzkräfte
Handschuhe. Dichtschließende Schutzbrille. Kopf-/Nackenschutz. Schutzanzug.
Geeignete Schutzkleidung
Siehe Punkt 8.2
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freigewordenen Stoff eindämmen. Durch geeigneten Einschluss Umweltverschmutzungen vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Produkt aushärten lassen und mechanisch entfernen. Verschütteter Feststoff/Reste sorgfältig sammeln. Verschmutzte Flächen mit Aceton reinigen (behandeln).
Sammelgut an Hersteller/zuständige Stelle abgeben. Nach der Arbeit Kleidung und Ausrüstung reinigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Punkt 13.
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in dem Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihren identifizierten Verwendungen entsprechen.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten. Gas/Dampf schwerer
als Luft bei 20°C. Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1 Bedingungen für eine sichere Lagerung:
Lagerungstemperatur: < 50 °C. An einem kühlen Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Raumentlüftung am Boden. Feuerfester
Lagerraum. Unbefugten ist der Eintritt verboten. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Max. Lagerungszeit: 1 Jahr(e).
7.2.2 Fernhalten von:
Wärmequellen, Zündquellen, (starken) Säuren, (starken) Basen, Aminen.
7.2.3 Geeignetes Verpackungsmaterial:
Druckgaspackung.
7.2.4 Ungeeignetes Verpackungsmaterial:
Keine Daten vorhanden
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in dem Anhang. Hinweise des Herstellers beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1 Exposition am Arbeitsplatz
a) Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
EU
Dimethylether
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Belgien
Hydrocarbures aliphatiques sous forme gazeuse : (Alcanes C1- Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
C4)
Oxyde de diméthyle
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
die Niederlande
Dimethylether
Frankreich
Oxyde de diméthyle
Deutschland
Dimethylether
Isobutan
pMDI (als MDI berechnet)
Propan
1000 ppm
1920 mg/m³
1000 ppm
1000 ppm
1920 mg/m³
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Kurzzeitwert (Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Kurzzeitwert (Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
496 ppm
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (VRI:
Valeur réglementaire indicative)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (VRI:
Valeur réglementaire indicative)
1000 ppm
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
1000 ppm
950 mg/m³
783 ppm
1500 mg/m³
1920 mg/m³
1900 mg/m³
1000 ppm
2400 mg/m³
0.05 mg/m³
1000 ppm
1800 mg/m³
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
UK
Dimethyl ether
Isocyanates, all (as -NCO) Except methyl isocyanate
USA (TLV-ACGIH)
Butane, all isomers
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
400 ppm
Kurzzeitwert (TLV - Adopted Value)
1000 ppm
b) Nationale biologische Grenzwerte
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.2 Verfahren zur Probenahme
Arbeitsstoff
Test
4,4-Methylene Bisphenyl lsocyanate (MDI) (Isocyanates)
NIOSH
4,4'-Methylenebis(phenylisocyanate)
NIOSH
Isocyanates
NIOSH
Isocyanates
NIOSH
Methylene Bisphenyl Isocyanate (MDI)
OSHA
8.1.3 Anwendbare Grenzwerte bei der vorgesehenen Verwendung
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.4 DNEL/PNEC-Werte
DNEL/DMEL - Arbeitnehmer
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
DNEL
Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation
Akute systemische Wirkungen, Inhalation
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
Akute systemische Wirkungen, dermal
DNEL/DMEL - Allgemeinbevölkerung
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
DNEL
Akute systemische Wirkungen, dermal
Akute systemische Wirkungen, Inhalation
Akute systemische Wirkungen, oral
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation
Systemische Langzeitwirkungen, oral
PNEC
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Medien
Wert
Süßwasser
0.64 mg/l
Salzwasser
0.064 mg/l
Wasser (intermittierende Freisetzung)
0.51 mg/l
STP
7.84 mg/l
Süßwassersediment
2.92 mg/kg Sediment dw
Meerwassersediment
0.29 mg/kg Sediment dw
Boden
1.7 mg/kg Boden dw
Oral
11600 g/kg Nahrung
Süßwasser
0.42 mg/l
Salzwasser
0.42 mg/l
Süßwassersediment
2.96 mg/kg Sediment dw
Meerwassersediment
2.96 mg/kg Sediment dw
Boden
1.33 mg/kg Boden dw
8.1.5 Control banding
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
766 mg/m³
500 ppm
958 mg/m³
0.02 mg/m³
0.07 mg/m³
Nummer
5521
5525
5521
5522
47
Wert
0.93 mg/kg bw/Tag
0.93 mg/m³
0.528 mg/kg bw/Tag
0.582 mg/m³
Bemerkung
Wert
0.264 mg/m³
0.23 mg/m³
0.33 mg/kg bw/Tag
0.264 mg/kg bw/Tag
0.23 mg/kg bw/Tag
0.33 mg/m³
Bemerkung
Bemerkung
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in dem Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihren identifizierten Verwendungen
entsprechen.
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten. Regelmäßige
Konzentrationsmessungen in der Luft vornehmen.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
a) Atemschutz:
Gasmaske mit Filtertyp A bei Konz. in der Luft > Expositionsgrenzwert.
b) Handschutz:
Handschuhe.
Materialauswahl
Durchbruchzeit
LDPE (Polyethylen niedriger Dichte)
> 10 Minuten
- Materialauswahl (guter Schutz)
LDPE (Polyethylen niedriger Dichte).
c) Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille.
d) Hautschutz:
Kopf-/Nackenschutz. Schutzkleidung.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Siehe Punkt 6.2, 6.3 und 13
Dicke
0.025 mm
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsform
Geruch
Geruchsschwelle
Farbe
Partikelgröße
Explosionsgrenzen
Entzündbarkeit
Log Kow
Dynamische Viskosität
Kinematische Viskosität
Schmelzpunkt
Siedepunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dampfdichte
Dampfdruck
Löslichkeit
Relative Dichte
Zersetzungstemperatur
Selbstentzündungstemperatur
Explosionsgefahr
Oxidierende Eigenschaften
pH
Aerosol
Charakteristischer Geruch
Keine Daten vorhanden
Produktfarbe ist zusammensetzungsbedingt
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Extrem entzündbares Aerosol.
Nicht anwendbar (Gemisch)
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
> 1
Keine Daten vorhanden
Wasser ; unlöslich
organische Lösemittel ; löslich
1.17 ; 20 °C
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine chemische Gruppe, die mit explosiven Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Keine chemische Gruppe, die mit oxidierenden Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Keine Daten vorhanden
9.2. Sonstige Angaben
Absolute Dichte
1170 kg/m³ ; 20 °C
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Mögliche Entzündung durch Funken. Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr. Keine Daten vorhanden.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter Normalbedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Kann polymerisieren mit vielen Verbindungen, z.B.: (starken) Basen und Aminen. Reagiert heftig mit (manchen) Säuren/Basen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten.
10.5. Unverträgliche Materialien
(starken) Säuren, (starken) Basen, Aminen.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Erhitzung: Bildung giftiger/brennbarer Gase/Dämpfe (Wasserstoffcyanid). Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (Phosphoroxid, nitrose
Gase, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid).
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
11.1.1 Prüfungsergebnisse
Akute Toxizität
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
LD50
Dermal
LD50
Inhalation (Dämpfe) LD50
Inhalation
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
LD50
EU Methode B.1 tris
Dermal
LD50
OECD 402
Wert
> 10000 mg/kg
> 5000 mg/kg
10 mg/l - 20 mg/l
Kategorie 4
Expositionszeit
Wert
500 mg/kg bw 2000 mg/kg bw
> 2000 mg/kg bw
Expositionszeit
Inhalation (Aerosol) LC50
Äquivalent mit OECD > 5 mg/l Luft
403
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Niedrige akute Toxizität über dermale Aufnahme
Niedrige akute Toxizität über orale Aufnahme
4 Stdn
24 Stdn
4 Stdn
Spezies
Ratte
Kaninchen
Ratte
Wertbestimmung Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Literaturstudie
Literaturstudie
Spezies
Ratte (männlich)
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Wert
Kaninchen
Experimenteller
(männlich/weiblich) Wert
Ratte
Beweiskraft
(männlich/weiblich)
Ätz-/Reizwirkung
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Auge
Reizwirkung;
Kategorie 2
Haut
Reizwirkung;
Kategorie 2
Inhalation
Reizwirkung;
STOT SE Kat.3
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Auge
Keine Reizwirkung Äquivalent mit
OECD 405
Haut
Keine Reizwirkung OECD 404
Expositionszeit
Zeitpunkt
Spezies
Wertbestimmung Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Literaturstudie
Expositionszeit
72 Stdn
Zeitpunkt
Spezies
24; 48; 72 Stunden Kaninchen
4 Stdn
Kaninchen
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Wert
Experimenteller
Wert
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition: eingestuft als reizend für die Atemwege
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Sensibilisierend;
Kategorie 1
Inhalation
Sensibilisierend;
Kategorie 1
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Expositionszeit
Beobachtungszeitp Spezies
unkt
Haut
Haut
Nicht
sensibilisierend
OECD 429
Wertbestimmung
Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Expositionszeit
Beobachtungszeitp Spezies
unkt
Maus
Wertbestimmung
Bemerkung
Experimenteller
Wert
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Parameter Methode
Wert
Inhalation
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
Organ
Wirkung
Expositionszeit
Spezies
Organ
Wirkung
Expositionszeit
Spezies
Wertbestimmun
g
Literaturstudie
STOT RE Kat.2
Wert
LOAEL
Äquivalent mit 800 ppm
Leber
OECD 408
Oral
NOAEL
Äquivalent mit 2500 ppm
OECD 408
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Einatmen.
Niedrige subchronische Toxizität über dermale Aufnahme
Niedrige subchronische Toxizität über orale Aufnahme
Wertbestimmun
g
Gewichtszunah 13 Wochen (täglich) Ratte (männlich) Experimenteller
me
Wert
Keine Wirkung 13 Wochen (täglich) Ratte (weiblich) Experimenteller
Wert
Keimzell-Mutagenität (in vitro)
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Ergebnis
Methode
Negativ
Negativ
Negativ
Äquivalent mit OECD 471
Äquivalent mit OECD 476
Testsubstrat
Lungenfibroblasten des
chinesischen Hamsters (V79)
Bacteria (S.typhimurium)
Maus (Lymphomazellen
L5178Y)
Wirkung
Keine Wirkung
Wertbestimmung
Beweiskraft
Keine Wirkung
Keine Wirkung
Beweiskraft
Beweiskraft
Keimzell-Mutagenität (in vivo)
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Ergebnis
Methode
Expositionszeit
Negativ
Äquivalent mit OECD
475
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Nicht für mutagene Toxizität oder Gentoxizität eingestuft
Testsubstrat
Ratte (männlich)
Organ
Wertbestimmung
Beweiskraft
Karzinogenität
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsw Parameter
Methode
Wert
eg
Unbekannt
Kategorie 2
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Expositionszeit
Spezies
Wirkung
Organ
Wertbestimmun
g
Literaturstudie
Reproduktionstoxizität
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Parameter
Entwicklungstoxizität
Methode
Wert
Expositionszeit Spezies
LOAEL (P)
OECD 416
99 mg/kg bw
> 10 Wochen
(täglich)
NOAEL (P)
OECD 416
85 mg/kg bw
> 10 Wochen
(täglich)
NOAEL
Äquivalent mit 1000 mg/kg bw 70 Tag(e)
OECD 414
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Nicht für Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität eingestuft
Wirkung
Organ
Wertbestimmun
g
Ratte (weiblich) Körpergewicht, Weibliches
Experimenteller
Organgewicht, Fortpflanzung Wert
Nahrungsmittelv sorgan
erbrauch
Ratte (männlich) Keine Wirkung
Experimenteller
Wert
Ratte (weiblich) Keine Wirkung
Experimenteller
Wert
Toxizität andere Wirkungen
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
PUR PRO
NACH LANGFRISTIGER/WIEDERHOLTER EXPOSITION/KONTAKT: Schwächegefühl. Jucken. Hautausschlag/Entzündung. Kann Flecke auf der Haut erzeugen.
Trockene Haut. Husten. Entzündung der Atemwege möglich. Atemschwierigkeiten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
PUR PRO
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Parameter
Methode
Akute Toxizität andere
LC50
Wasserorganismen
Toxizität WasserEC50
Mikroorganismen
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Parameter
Wert
Dauer
Spezies
> 1000 mg/l
96 Stdn
Testplan
> 100 mg/l
Methode
Wert
Dauer
Spezies
Testplan
56.2 mg/l
96 Stdn
Brachydanio
rerio
Daphnia magna
Statisches
System
LC50
Akute Toxizität Krebstiere
EC50
OECD 202
Toxizität Algen und andere
Wasserpflanzen
EC50
OECD 201
Belebtschlamm
65 mg/l - 335 48 Stdn
mg/l
73 mg/l
96 Stdn
Wertbestimmung
Literaturstudie
OECD 209
Akute Toxizität Fische
Süß/Salzwasser
Literaturstudie
Süß/Salzwasser
Süßwasser
Selenastrum
capricornutum
Wertbestimmung
Experimenteller
Wert; GLP
Experimenteller
Wert; GLP
Experimenteller
Wert;
Wachtstumsrate
Beurteilung des Gemisches beruht auf den relevanten Bestandteilen
Schlussfolgerung
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als umweltgefährlich eingestuft
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
polymethylenpolyphenylisocyanat
Biologische Abbaubarkeit Wasser
Methode
OECD 302C
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Biologische Abbaubarkeit Wasser
Methode
OECD 301E: Modifizierter OECD ScreeningTest
OECD 301C: Modifizierter MITI Test (I)
Wert
< 60 %
Dauer
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Wert
14 %
Dauer
28 Tag(e)
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
0 %
28 Tag(e)
Experimenteller Wert
Schlussfolgerung
Enthält biologisch nicht leicht abbaubare Komponente(n)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
PUR PRO
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Log Kow
Methode
Bemerkung
Nicht anwendbar (Gemisch)
Wert
polymethylenpolyphenylisocyanat
BCF Fische
Parameter
Methode
Wert
BCF
1
Log Kow
Methode
Bemerkung
Keine Daten vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
BCF Fische
Parameter
Methode
Wert
BCF
0.8 - 4.6;
Versuchsdauer: 6
Wochen
Log Kow
Methode
Bemerkung
Temperatur
Dauer
Wertbestimmung
Spezies
Pisces
Wert
Wertbestimmung
Literaturstudie
Temperatur
Dauer
Spezies
Cyprinus carpio
Wert
2.59
Temperatur
Wertbestimmung
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Schlussfolgerung
Enthält keine bioakkumulierbare Komponente(n)
12.4. Mobilität im Boden
Keine (experimentellen) Daten zur Mobilität der Komponenten vorhanden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keine Bestandteile, die die PBT- und/oder vPvB-Kriterien in Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen..
12.6. Andere schädliche Wirkungen
PUR PRO
Fluorierte Treibhausgase (Verordnung (EU) Nr. 517/2014)
Keiner der bekannten Komponenten ist in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) enthalten.
Ozonabbaupotential (ODP)
Nicht als gefährlich für die Ozonschicht eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in dem Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihren identifizierten Verwendungen entsprechen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Abfallvorschriften
Europäische Union
Gefährlicher Abfall nach Richtlinie 2008/98/EG, wie geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1357/2014.
Abfallcode (Richtlinie 2008/98/EG, Entscheidung 2000/0532/EG).
08 05 01* (Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle: Isocyanatabfälle).
16 05 04* (Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien: gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)). Abhängig
von dem Industriezweig und dem Produktionsprozess können auch andere Abfallcodes anwendbar sein.
13.1.2 Entsorgungshinweise
Spezifische Abfallverwertung. Abfall entsorgen unter Beachtung der örtlichen und/oder nationalen Vorschriften. Gefährlicher Abfall soll nicht mit anderem
Abfall vermischt werden. Unterschiedliche Arten von gefährlichem Abfall sollen nicht vermischt werden, wenn dies eine Verschmutzung nach sich ziehen
kann oder zu Problemen bei der Weiterverarbeitung des Abfalls führen kann. Gefährlicher Abfall muss verantwortungsvoll gehandhabt werden. Alle
Einrichtungen, die gefährlichen Abfall lagern, transportieren oder handhaben, müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer
Verschmutzung oder Schädigung von Menschen oder Tieren zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten.
13.1.3 Verpackung
Europäische Union
Abfallcode Behälter (Richtlinie 2008/98/EG).
15 01 10* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).
13.1.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde:
Behälter vollständig entleeren
Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen
Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Straße (ADR)
14.1. UN-Nummer
UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
1950
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5. Umweltgefahren
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
Druckgaspackungen
2
5F
2.1
nein
190
327
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Eisenbahn (RID)
14.1. UN-Nummer
UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5. Umweltgefahren
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
1950
Druckgaspackungen
23
2
5F
2.1
nein
190
327
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Binnenwasserstraßen (ADN)
14.1. UN-Nummer
UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse
Klassifizierungscode
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5. Umweltgefahren
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
1950
Druckgaspackungen
2
5F
2.1
nein
190
327
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
See (IMDG/IMSBC)
14.1. UN-Nummer
UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
1950
Aerosols
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5. Umweltgefahren
Marine pollutant
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
2.1
2.1
nein
63
190
277
327
344
959
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Anhang II von MARPOL 73/78
Nicht anwendbar
Luft (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer
UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5. Umweltgefahren
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen: höchstzulässige Gesamtmenge je Verpackung
1950
Aerosols, flammable
2.1
2.1
nein
A145
A167
A802
30 kg G
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Europäische Gesetzgebung:
FOV-Gehalt Richtlinie 2010/75/EU
FOV-Gehalt
17 %
Bemerkung
REACH Anhang XVII - Restriktion
Enthält Komponente(n), die den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt/-en: Beschränkungen der Herstellung,
des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
· polymethylenpolyphenylisocyanat
· Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen
oder der Zubereitungen
Flüssige Stoffe oder Gemische, die nach der
Richtlinie 1999/45/EG als gefährlich gelten
oder die Kriterien für eine der folgenden in
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
dargelegten Gefahrenklassen oder -kategorien
erfüllen:
a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8
Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien
1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2, 2.15 Typen A
bis F;
b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7
Beeinträchtigung der Sexualfunktion und
Fruchtbarkeit sowie der Entwicklung, 3.8
ausgenommen narkotisierende Wirkungen, 3.9
und 3.10;
c) Gefahrenklasse 4.1;
d) Gefahrenklasse 5.1.
Beschränkungsbedingungen
1. Dürfen nicht verwendet werden
— in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch
Phasenwechsel), z.B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
— in Scherzspielen;
— in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Erzeugnissen, die zur Verwendung
als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.2. Erzeugnisse, die Absatz 1 nicht erfüllen,
dürfen nicht in Verkehr gebracht
werden.3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff außer aus
steuerlichen Gründen und/oder ein Parfüm enthalten, sofern
— sie als für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmter Brennstoff in dekorativen
Öllampen verwendet werden können und
— ihre Aspiration als gefährlich eingestuft ist und sie mit R65 oder H304 gekennzeichnet
sind.4. Für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte dekorative Öllampen dürfen
nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für
Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).5.
Unbeschadet der Durchführung anderer Gemeinschaftsbestimmungen über die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische stellen die Lieferanten vor
dem Inverkehrbringen sicher, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
a) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
bestimmte Lampenöle tragen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar folgende
Aufschriften: ‚Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich
aufzubewahren‘ sowie ab dem 1. Dezember 2010 ‚Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl —
oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht — kann zu einer lebensbedrohlichen
Schädigung der Lunge führen‘.
b) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
bestimmte flüssige Grillanzünder tragen ab dem 1. Dezember 2010 leserlich und
unverwischbar folgende Aufschrift: ‚Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer
lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘.
c) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
bestimmte Lampenöle und Grillanzünder werden ab dem 1. Dezember 2010 in schwarzen
undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt.6. Bis spätestens 1.
Juni 2014 ersucht die Kommission die Europäische Chemikalienagentur, ein Dossier gemäß
Artikel 69 dieser Verordnung auszuarbeiten, damit gegebenenfalls ein Verbot von mit R65
oder H304 gekennzeichneten und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten
flüssigen Grillanzündern und Brennstoffen für dekorative Lampen erlassen wird.7. Natürliche
oder juristische Personen, die mit R65 oder H304 gekennzeichnete Lampenöle und flüssige
Grillanzünder erstmals in Verkehr bringen, übermitteln bis 1. Dezember 2011 sowie danach
jährlich der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats Daten über Alternativen zu
mit R65 oder H304 gekennzeichneten Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Die
Mitgliedstaaten machen diese Daten der Kommission zugänglich.“
Nationale Gesetzgebung Belgien
PUR PRO
Keine Daten vorhanden
Nationale Gesetzgebung Die Niederlande
PUR PRO
Abfallidentifikation (die
LWCA (die Niederlande): KGA Kategorie 06
Niederlande)
Nationale Gesetzgebung Frankreich
PUR PRO
Keine Daten vorhanden
Nationale Gesetzgebung Deutschland
PUR PRO
WGK
1; Einstufung wassergefährdend auf Komponentenbasis nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
vom 27. Juli 2005 (Anhang 4)
polymethylenpolyphenylisocyanat
TA-Luft
5.2.5; I
TRGS900 - Risiko der
pMDI (als MDI berechnet); Y; Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des
Fruchtschädigung
biologischen Grenzwertes nicht befürchtet zu werden
Sensibilisierende Stoffe
pMDI (als MDI berechnet); Sa; Atemwegssensibilisierende Stoffe
TRGS905 - Krebserzeugend
Techn. ("Polymeres") MDI (pMDI) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion); 2
TRGS905 - Erbgutverändernd Techn. ("Polymeres") MDI (pMDI) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion); TRGS905 Techn. ("Polymeres") MDI (pMDI) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion); Fruchtbarkeitsgefährdend
TRGS905 - Fruchtschädigend Techn. ("Polymeres") MDI (pMDI) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion); Hautresorptive Stoffe
pMDI (als MDI berechnet); H; Hautresorptiv
Nationale Gesetzgebung UK
PUR PRO
Keine Daten vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
GRW UK - Skin Sensitisation Isocyanates, all (as -NCO) Except methyl isocyanate; Sen
Respiratory sensitisation
Isocyanates, all (as -NCO) Except methyl isocyanate; Sen
Sonstige relevante Daten
PUR PRO
Keine Daten vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
IARC - Klassifizierung
3; Polymethylene polyphenyl isocyanate
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung für das Gemisch durchgeführt.
ABSCHNITT 16:Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten H-Sätze:
H220 Extrem entzündbares Gas.
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Datum der Erstellung: 2016-12-14
Überarbeitungsnummer: 0000
Produktnummer: 46300
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PUR PRO
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Einatmen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
(*)
CLP (EU-GHS)
DMEL
DNEL
EC50
ErC50
LC50
LD50
NOAEL
NOEC
OECD
PBT
PNEC
STP
vPvB
SELBSTEINSTUFUNG VON BIG
Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa)
Derived Minimal Effect Level
Derived No Effect Level
Effect Concentration 50 %
EC50 in terms of reduction of growth rate
Lethal Concentration 50 %
Lethal Dose 50 %
No Observed Adverse Effect Level
No Observed Effect Concentration
Organisation for Economic Co-operation and Development
Persistent, Bioakkumulierbar & Toxisch
Predicted No Effect Concentration
Sludge Treatment Process
very Persistent & very Bioaccumulative
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte CLP
polymethylenpolyphenylisocyanat
C ≥ 5 %
C ≥ 5 %
C ≥ 0.1 %
C ≥ 5 %
Eye Irrit 2;H319
Skin Irrit 2;H315
Resp Sens 1;H334
STOT SE 3;H335
analog zu Anhang VI
analog zu Anhang VI
analog zu Anhang VI
analog zu Anhang VI
Alle in diesem Sicherheitsdatenbla enthaltenen Informa onen basieren auf den von BIG gelieferten Daten und Mustern. Die Angaben
erfolgen nach bestem W issen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenbla es.
Das Sicherheitsdatenbla vermi elt lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher
handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transpor ert und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblä er erstellt, von
denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf. Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht
ausdrücklich anderwei g im Sicherheitsdatenbla angegeben, gelten die in ihm angegebenen Informa onen nicht für die
Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das
Sicherheitsdatenbla spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im
Sicherheitsdatenbla enthaltenen Anweisungen entbindet den Verbraucher nicht von seiner Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die der
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enthaltenen Informa onen und kann nicht für etwaige Änderungen durch Dri e ha bar gemacht werden. Das vorliegende
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