Entwicklung der Versicherungsmedizin in den Niederlanden und

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Entwicklung der Versicherungsmedizin in den Niederlanden und (ein
bisschen) anderswo
Dr. Wout de Boer PhD senior researcher, asim, Basel
Unter Versicherungsmedizin kann man vieles verstehen. Hier rede ich hauptsächlich von der
Begutachtung für Rente. Diese Begutachtung existiert dank der Rentenversicherung. Die öffentliche
Rentenversicherung existiert dank dem Gesetzgeber. Deswegen zuerst etwas über die gesetzliche
Entwicklung, dann etwas über die organisatorische Entwicklung und dann das Hauptthema: die Praxis
und das Fach der Begutachtung.
Der Gesetzgeber hat in manchen Ländern die Sozialversicherung verwendet als Instrument um sich
als Staat zu etablieren. Das sieht man in den damaligen aber auch rezenten, Diskussionen über die
Zuständigkeiten; Diskussionen die in den Niederlanden besonders lange gedauert haben und sehr
klar Machtpolitik waren. Der Staat selber, die Gemeinden und die Wirtschaft (Betriebsvereine) waren
und sind Kandidaten für die Führung der sozialen Sicherheit. Je nach Ort und Zeitalter kann die
Diskussion anders enden. In Dänemark und Schweden zum Beispiel, sind die Gemeinden stark
entwickelt. Das Spiel zwischen Staat und Betriebsvereine werde ich schildern.
Der Gesetzgeber wird allgemein anerkannt als die Institution die die Sozialversicherung einheitlich
machen muss: das versicherte Risiko, die Kriterien für Behindert sein, die Art und Weise der
Entschädigung, Zusammenhang der sozialen Sicherheit, Finanzierung, Aufsicht. Auch legt die
Regierung die Organisation gesetzlich fest. Der Gesetzgeber kann sich stark einmischen, wie in den
Niederlanden, oder eher zurückhaltend sein, wie in Belgien. In den Niederlanden hat man
angefangen mit eine Unfallversicherung (1901) und später eine Invalidenversicherung eingeführt
(1919). Ab 1967 sind diese beide zusammengeflossen. Seit 1930 hat es eine nationale
Taggeldversicherung gegeben welche seit 1996 privatisiert ist.
Ist der Streit gestritten, sind Hauptlinien festgestellt worden, so muss die Organisation zu Leben
kommen. Die Administration muss eingerichtet werden, Prämien eingesammelt, Gutachten gemacht
und Renten bezahlt. Und es muss gespart werden. Ziemlich schnell weisst sich aus dass die
Begutachtung nicht so ganz passt im administrativen Rahmen. Das ist Inhaltlich so, das ist positionell
so, das ist kulturell so. In England, Frankreich und den Niederlanden gibt es dazu viele Beispiele.
Die Begutachtung hat deswegen relativ viel Raum sich zu entwickeln aber wird auch etwas ausser
Sicht gehalten. Einerseits hat sie einen Rieseneinfluss auf den Resultaten der SV aber anderseits ist
sie nicht so gut steuerbar. Gutachter stehen manchmal ambivalent gegenüber der Administration.
Die Gutachter sind anderer Einflüsse unterworfen als die Administration. Die Gutachter sind ‚street
level bureaucrats‘ die im persönlichen Kontakt die Gesetze umsetzen. Die Gesetze sind zum Teil
allgemein formuliert und Gutachter suchen Übereinstimmung unter einander. Gutachter sind nicht
nur Gutachter sondern auch Mitglieder einer anderen Gesellschaft: die Ärzteschaft, welche meistens
ambivalent steht gegenüber die Begutachtung. Der Konzept Krankheit, Kausalität, Zumutbarkeit sind
im Laufe der Zeit unterschiedliche definiert worden.
Verschiedene Wege stehen offen zur Entwicklung der gutachterlichen Wissenschaft, fachinhaltlich
und methodisch. In den Niederlanden hat man sich, anders als in der Schweiz, methodisch
entwickelt. Es sind Allgemeinärzte die für alle Pathologie Gutachten machen, seit 1903. Es gibt eine
Fachausbildung als Facharzt für Versicherungsmedizin (1964) und die haben ihr eigenen Berufsverein
(1909) und ein eigenes Zeitschrift (1916).
Im Laufe der Geschichte haben sich immer wieder Themen vor getan die im Vortrag diskutiert
werden:


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
Ist Begutachtung ein Fach oder nicht? Methode oder Kontent
Wer entscheidet was ein gutes Gutachten ist? Script der Begutachtung.
Geht es um Möglichkeiten oder Einschränkungen?
Behindertenrolle, soziale Normierung, Steuerung auf Gruppenebene.
Ausbildung
Krankheit oder Erkrankung?
Die Geschichte ist wohl nicht zu Ende. In den Niederlanden ist die Beziehung von den
Arbeitsmedizinern und Versicherungsmedizinern mit den versorgenden Ärzten und den
Arbeitsgebern ein brennendes Thema. Ein neuer Fokus auf jugendliche Behinderte bringt den
Gemeinden neue Chancen. Und die evidenzbasierte Medizin könnte die Versicherungsmedizin eine
stärkere eigene Identität geben und damit mehr Subjekt, statt Objekt der Geschichte.
Gesetz
Unfallversicherung 1901
Umsetzung
Gutachter
Reichsversicherungs- Versicherungsbank
mediziner
Arbeitsexperten
Alters- und
Invalidenversicherung 1919
Reichsversicherungs- Versicherungsbank,
mediziner
Arbeitsanstälte
Arbeitsexperten
Unfallversicherung 1921
Reichsversicherungs- Versicherungsbank,
mediziner
Arbeitsanstälte
Arbeitsexperten
Taggeldversicherung 1930
Arbeitsanstälte,
Betriebsvereine,
Arbeitsgeber
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Betriebsvereine und
1967
Nationalmedas
KontrollärzteVersicherungsmediziner
Versicherungsmediziner
Arbeitsexperten
Versicherungsmediziner
Arbeitsexperten
Arbeitsmediziner
Volksversicherung
Erwerbsunfähigkeit 1976
Betriebsvereine und
Nationalmedas
Gesetz Zurückdrängung
Krankschreibung 1994
Arbeitsgeber
Gesetz Ausdehnung
Lohnfortzahlung 1996
Arbeitsgeber
Arbeitsmediziner
und viele andere
Gesetz Einkommen nach
Arbeitsvermögen 2004
Arbeitnehmerversicherungsanstalt
UWV
Versicherungsmediziner
Arbeitsexperten
Fachentwicklung
Allgemeinärzte,
Konsensbildung,
Arbeitsexperten,
Berufsverein,
Zeitschrift
Versicherung
übernimmt
Zeitschrift. Professur
abgelehnt.
Entwicklung
Berufskrankheiten,
Arbeitsmediziner.
1940 Professur
50er Jahre
wissenschaftliche
Arbeiten
Wiedereingliederung
oder Rente
Standardisierung
fängt an
Entwicklung
Protokolle
Krankschreibung und
Begutachtung
Entwicklung
Protokolle
Krankschreibung und
Begutachtung
Entwicklung
Protokolle
Begutachtung und
Impuls Wissenschaft
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