Entwicklung der Versicherungsmedizin in den Niederlanden und (ein bisschen) anderswo Dr. Wout de Boer PhD senior researcher, asim, Basel Unter Versicherungsmedizin kann man vieles verstehen. Hier rede ich hauptsächlich von der Begutachtung für Rente. Diese Begutachtung existiert dank der Rentenversicherung. Die öffentliche Rentenversicherung existiert dank dem Gesetzgeber. Deswegen zuerst etwas über die gesetzliche Entwicklung, dann etwas über die organisatorische Entwicklung und dann das Hauptthema: die Praxis und das Fach der Begutachtung. Der Gesetzgeber hat in manchen Ländern die Sozialversicherung verwendet als Instrument um sich als Staat zu etablieren. Das sieht man in den damaligen aber auch rezenten, Diskussionen über die Zuständigkeiten; Diskussionen die in den Niederlanden besonders lange gedauert haben und sehr klar Machtpolitik waren. Der Staat selber, die Gemeinden und die Wirtschaft (Betriebsvereine) waren und sind Kandidaten für die Führung der sozialen Sicherheit. Je nach Ort und Zeitalter kann die Diskussion anders enden. In Dänemark und Schweden zum Beispiel, sind die Gemeinden stark entwickelt. Das Spiel zwischen Staat und Betriebsvereine werde ich schildern. Der Gesetzgeber wird allgemein anerkannt als die Institution die die Sozialversicherung einheitlich machen muss: das versicherte Risiko, die Kriterien für Behindert sein, die Art und Weise der Entschädigung, Zusammenhang der sozialen Sicherheit, Finanzierung, Aufsicht. Auch legt die Regierung die Organisation gesetzlich fest. Der Gesetzgeber kann sich stark einmischen, wie in den Niederlanden, oder eher zurückhaltend sein, wie in Belgien. In den Niederlanden hat man angefangen mit eine Unfallversicherung (1901) und später eine Invalidenversicherung eingeführt (1919). Ab 1967 sind diese beide zusammengeflossen. Seit 1930 hat es eine nationale Taggeldversicherung gegeben welche seit 1996 privatisiert ist. Ist der Streit gestritten, sind Hauptlinien festgestellt worden, so muss die Organisation zu Leben kommen. Die Administration muss eingerichtet werden, Prämien eingesammelt, Gutachten gemacht und Renten bezahlt. Und es muss gespart werden. Ziemlich schnell weisst sich aus dass die Begutachtung nicht so ganz passt im administrativen Rahmen. Das ist Inhaltlich so, das ist positionell so, das ist kulturell so. In England, Frankreich und den Niederlanden gibt es dazu viele Beispiele. Die Begutachtung hat deswegen relativ viel Raum sich zu entwickeln aber wird auch etwas ausser Sicht gehalten. Einerseits hat sie einen Rieseneinfluss auf den Resultaten der SV aber anderseits ist sie nicht so gut steuerbar. Gutachter stehen manchmal ambivalent gegenüber der Administration. Die Gutachter sind anderer Einflüsse unterworfen als die Administration. Die Gutachter sind ‚street level bureaucrats‘ die im persönlichen Kontakt die Gesetze umsetzen. Die Gesetze sind zum Teil allgemein formuliert und Gutachter suchen Übereinstimmung unter einander. Gutachter sind nicht nur Gutachter sondern auch Mitglieder einer anderen Gesellschaft: die Ärzteschaft, welche meistens ambivalent steht gegenüber die Begutachtung. Der Konzept Krankheit, Kausalität, Zumutbarkeit sind im Laufe der Zeit unterschiedliche definiert worden. Verschiedene Wege stehen offen zur Entwicklung der gutachterlichen Wissenschaft, fachinhaltlich und methodisch. In den Niederlanden hat man sich, anders als in der Schweiz, methodisch entwickelt. Es sind Allgemeinärzte die für alle Pathologie Gutachten machen, seit 1903. Es gibt eine Fachausbildung als Facharzt für Versicherungsmedizin (1964) und die haben ihr eigenen Berufsverein (1909) und ein eigenes Zeitschrift (1916). Im Laufe der Geschichte haben sich immer wieder Themen vor getan die im Vortrag diskutiert werden: Ist Begutachtung ein Fach oder nicht? Methode oder Kontent Wer entscheidet was ein gutes Gutachten ist? Script der Begutachtung. Geht es um Möglichkeiten oder Einschränkungen? Behindertenrolle, soziale Normierung, Steuerung auf Gruppenebene. Ausbildung Krankheit oder Erkrankung? Die Geschichte ist wohl nicht zu Ende. In den Niederlanden ist die Beziehung von den Arbeitsmedizinern und Versicherungsmedizinern mit den versorgenden Ärzten und den Arbeitsgebern ein brennendes Thema. Ein neuer Fokus auf jugendliche Behinderte bringt den Gemeinden neue Chancen. Und die evidenzbasierte Medizin könnte die Versicherungsmedizin eine stärkere eigene Identität geben und damit mehr Subjekt, statt Objekt der Geschichte. Gesetz Unfallversicherung 1901 Umsetzung Gutachter Reichsversicherungs- Versicherungsbank mediziner Arbeitsexperten Alters- und Invalidenversicherung 1919 Reichsversicherungs- Versicherungsbank, mediziner Arbeitsanstälte Arbeitsexperten Unfallversicherung 1921 Reichsversicherungs- Versicherungsbank, mediziner Arbeitsanstälte Arbeitsexperten Taggeldversicherung 1930 Arbeitsanstälte, Betriebsvereine, Arbeitsgeber Erwerbsunfähigkeitsversicherung Betriebsvereine und 1967 Nationalmedas KontrollärzteVersicherungsmediziner Versicherungsmediziner Arbeitsexperten Versicherungsmediziner Arbeitsexperten Arbeitsmediziner Volksversicherung Erwerbsunfähigkeit 1976 Betriebsvereine und Nationalmedas Gesetz Zurückdrängung Krankschreibung 1994 Arbeitsgeber Gesetz Ausdehnung Lohnfortzahlung 1996 Arbeitsgeber Arbeitsmediziner und viele andere Gesetz Einkommen nach Arbeitsvermögen 2004 Arbeitnehmerversicherungsanstalt UWV Versicherungsmediziner Arbeitsexperten Fachentwicklung Allgemeinärzte, Konsensbildung, Arbeitsexperten, Berufsverein, Zeitschrift Versicherung übernimmt Zeitschrift. Professur abgelehnt. Entwicklung Berufskrankheiten, Arbeitsmediziner. 1940 Professur 50er Jahre wissenschaftliche Arbeiten Wiedereingliederung oder Rente Standardisierung fängt an Entwicklung Protokolle Krankschreibung und Begutachtung Entwicklung Protokolle Krankschreibung und Begutachtung Entwicklung Protokolle Begutachtung und Impuls Wissenschaft