Landratsamt Mühldorf a. Inn Landratsamt Mühldorf a. Inn Postfach 1474 84446 Mühldorf a. Inn - PRESSESTELLE - PRESSEMITTEILUNG Hospiz- und Palliativarbeit im Landkreis vorbildlich – MdB Mayer setzt sich für Beschleunigung des Zuschussantragsverfahrens in Berlin ein Mühldorf a. Inn, 14.02.2008 Ansprechpartner: Frau Weigl Durchwahl-Nr.: (08631) 699-718 Im Rahmen eines Besuchs der Palliativstation der Kreisklinken Mühldorf a. Inn wurde dem Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer die bundesweit vorbildliche, sehr erfolgreiche Arbeit des Hospiz – und Palliativteams im Landkreis vorgestellt. Dabei erklärte Josef Hell, Oberarzt des Palliativteams, dass es vor allem dem Anna Hospizverein zu verdanken ist, dass im Landkreis Mühldorf 80 % durch das Hospiz – und Palliativteam betreuten Menschen zu Hause sterben. Zum Vergleich: Deutschlandweit sterben 70 % der Tumorkranken in Krankenhäusern oder Heimen. Hier besteht ein klarer Handlungsbedarf, weshalb der Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 einen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben hat. Die Leistungen, die die neue Richtlinie vorsieht, können von Vertrags- und Krankenhausärzten verordnet werden. Das wünschenswerte Ergebnis im Landkreis Mühldorf ist in erster Linie auf die Vollversorgung der Palliativpatienten mit einem sektorübergreifenden (ambulant und stationär) multiprofessionellen Team aus Palliativmedizinern, Fachkräften für Palliativpflege, einer Familientherapeutin, einem Seelsorger und der großen Gruppe der Hospizbegleiter zurückzuführen. Dabei bieten 14 Personen in Teilzeit auf insgesamt 5,5 Vollzeitstellen eine spezialisierte Palliativversorgung für 425 Patienten. Durch die große Nachfrage der Bevölkerung und den immensen Beratungsbedarf der Pflegeheime wird die Palliativmedizin immer bedeutender. 1 Telefax: (08631) 699-618 Zimmer-Nr.: 312 E-Mail: [email protected] Dabei sprechen die Zahlen für sich. Im Jahr 2006 und 2007 unterstütze der Anna Hospizverein die Kreisklinik mit 150.000 Euro. Mit diesem Geld konnte die Startphase des neu geschaffenen stationären Palliativteams finanziert werden, da die zeitintensive Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen im KlinikVergütungssystem über Fallpauschalen nicht vorgesehen ist. Die Mitgliederzahl des Vereins hat sich seit 2003 auf nunmehr rund 1100 Mitglieder verdoppelt. Damit bekleidet dieser Hospizverein bundesweit eine Spitzenposition. „Die Mitgliederzahl steigt kontinuierlich und das zeigt, wie sehr die Notwendigkeit und der Handlungsbedarf im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung öffentlich erkannt wird“ erklärt Dr. Hans Dworzak, Vorsitzender des Anna Hospizvereins. „Auch die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten in diesem Bereich nimmt zu. Mittlerweile unterstützen beispielsweise 32 Hospizhelfer und Sitzwachen die Sterbebegleitung zu Hause, in Pflegeheimen und auch in den Kreiskliniken“ so Dworzak weiter. Stephan Mayer zeigt sich sichtlich beeindruckt und stellte die hervorragende Arbeit des Hospiz – und Palliativteams heraus: „ In der Sterbephase nicht alleine gelassen zu werden, schmerzlindernd und unterstützend rund um die Uhr begleitet zu werden, ist ganz klar eine Notwenigkeit und deshalb ist das vernetzte Arbeiten der Kliniken und dem Anna Hospizverein bundesweit absolut vorbildlich. Ich sehe hier noch viel mehr Potenziale, insbesondere auch für die Hausärzte. Ich würde mir wünschen, dass sich in den kommenden Jahren insbesondere die Hausärzte für die weitere Betreuung im Bereich der Palliativmedizin fortbilden“. Auch Landrat Georg Huber betonte noch einmal ausdrücklich „Es freut mich ganz besonders, dass es hier die Menschlichkeit bei vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern sowie zahlreichen Spendern zunehmend im Vordergrund steht. Das ist eine schöne Tendenz, die nicht zuletzt auf die gute Arbeit des Vereinsvorstands und des ganzen Hospiz – und Palliativteams beruht!“ Aber die Spendenbereitschaft alleine reicht nicht aus. Deshalb ist das neu geschaffene Gesetz, das vor allem die ambulante Palliativversorgung durch Spezialisten sicherstellen soll, ein wesentlicher Schritt. Doch die Beantragung und Auszahlung der öffentlichen Gelder gestaltet sich schwierig. „Ein Jahr nach 2 Inkrafttreten der Anspruchsgrundlage ist immer noch keine Antragsstellung möglich“ erklärt Oberarzt Josef Hell. „Der Gesetzgeber hat seine Leistung erbracht, ich verspreche ihnen, dass ich mich um die Umsetzung bemühen werde!“ sichert Mayer zu. Gundula Weigl Pressesprecherin Landratsamt Mühldorf a. Inn 3