Mühldorf a - Landkreis Mühldorf a. Inn

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Landratsamt Mühldorf a. Inn
Landratsamt Mühldorf a. Inn Postfach 1474 84446 Mühldorf a. Inn
- PRESSESTELLE -
PRESSEMITTEILUNG
Hospiz- und Palliativarbeit im Landkreis vorbildlich –
MdB Mayer setzt sich für Beschleunigung des Zuschussantragsverfahrens in
Berlin ein
Mühldorf a. Inn,
14.02.2008
Ansprechpartner:
Frau Weigl
Durchwahl-Nr.:
(08631) 699-718
Im Rahmen eines Besuchs der Palliativstation der Kreisklinken Mühldorf a. Inn
wurde dem Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer die bundesweit vorbildliche,
sehr erfolgreiche Arbeit des Hospiz – und Palliativteams im Landkreis vorgestellt.
Dabei erklärte Josef Hell, Oberarzt des Palliativteams, dass es vor allem dem Anna
Hospizverein zu verdanken ist, dass im Landkreis Mühldorf 80 % durch das Hospiz
– und Palliativteam betreuten Menschen zu Hause sterben. Zum Vergleich:
Deutschlandweit sterben 70 % der Tumorkranken in Krankenhäusern oder Heimen.
Hier besteht ein klarer Handlungsbedarf, weshalb der Gesetzgeber im Rahmen der
Gesundheitsreform vom 01.04.2007 einen Rechtsanspruch auf spezialisierte
ambulante Palliativversorgung im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben hat. Die
Leistungen, die die neue Richtlinie vorsieht, können von Vertrags- und
Krankenhausärzten verordnet werden.
Das wünschenswerte Ergebnis im Landkreis Mühldorf ist in erster Linie auf die
Vollversorgung der Palliativpatienten mit einem sektorübergreifenden (ambulant und
stationär) multiprofessionellen Team aus Palliativmedizinern, Fachkräften für
Palliativpflege, einer Familientherapeutin, einem Seelsorger und der großen Gruppe
der Hospizbegleiter zurückzuführen. Dabei bieten 14 Personen in Teilzeit auf
insgesamt 5,5 Vollzeitstellen eine spezialisierte Palliativversorgung für 425
Patienten. Durch die große Nachfrage der Bevölkerung und den immensen
Beratungsbedarf der Pflegeheime wird die Palliativmedizin immer bedeutender.
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Telefax:
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Dabei sprechen die Zahlen für sich. Im Jahr 2006 und 2007 unterstütze der Anna
Hospizverein die Kreisklinik mit 150.000 Euro. Mit diesem Geld konnte die
Startphase des neu geschaffenen stationären Palliativteams finanziert werden, da
die zeitintensive Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen im KlinikVergütungssystem über Fallpauschalen nicht vorgesehen ist.
Die Mitgliederzahl des Vereins hat sich seit 2003 auf nunmehr rund 1100 Mitglieder
verdoppelt. Damit bekleidet dieser Hospizverein bundesweit eine Spitzenposition.
„Die Mitgliederzahl steigt kontinuierlich und das zeigt, wie sehr die Notwendigkeit
und der Handlungsbedarf im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung öffentlich
erkannt wird“ erklärt Dr. Hans Dworzak, Vorsitzender des Anna Hospizvereins.
„Auch die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten in diesem Bereich nimmt zu.
Mittlerweile unterstützen beispielsweise 32 Hospizhelfer und Sitzwachen die
Sterbebegleitung zu Hause, in Pflegeheimen und auch in den Kreiskliniken“ so
Dworzak weiter.
Stephan Mayer zeigt sich sichtlich beeindruckt und stellte die hervorragende Arbeit
des Hospiz – und Palliativteams heraus: „ In der Sterbephase nicht alleine gelassen
zu werden, schmerzlindernd und unterstützend rund um die Uhr begleitet zu
werden, ist ganz klar eine Notwenigkeit und deshalb ist das vernetzte Arbeiten der
Kliniken und dem Anna Hospizverein bundesweit absolut vorbildlich. Ich sehe hier
noch viel mehr Potenziale, insbesondere auch für die Hausärzte. Ich würde mir
wünschen, dass sich in den kommenden Jahren insbesondere die Hausärzte für die
weitere Betreuung im Bereich der Palliativmedizin fortbilden“.
Auch Landrat Georg Huber betonte noch einmal ausdrücklich „Es freut mich ganz
besonders, dass es hier die Menschlichkeit bei vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen
und Bürgern sowie zahlreichen Spendern zunehmend im Vordergrund steht. Das ist
eine schöne Tendenz, die nicht zuletzt auf die gute Arbeit des Vereinsvorstands und
des ganzen Hospiz – und Palliativteams beruht!“
Aber die Spendenbereitschaft alleine reicht nicht aus. Deshalb ist das neu
geschaffene Gesetz, das vor allem die ambulante Palliativversorgung durch
Spezialisten sicherstellen soll, ein wesentlicher Schritt. Doch die Beantragung und
Auszahlung der öffentlichen Gelder gestaltet sich schwierig. „Ein Jahr nach
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Inkrafttreten der Anspruchsgrundlage ist immer noch keine Antragsstellung möglich“
erklärt Oberarzt Josef Hell. „Der Gesetzgeber hat seine Leistung erbracht, ich
verspreche ihnen, dass ich mich um die Umsetzung bemühen werde!“ sichert Mayer
zu.
Gundula Weigl
Pressesprecherin
Landratsamt Mühldorf a. Inn
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