Schalltechnische Bearbeitung - Ruhr

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TOHR Bauphysik GmbH & Co. KG
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51429 Bergisch Gladbach
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Berg.-Gladbach, 02.05.2014 /Pa
Dateiname: R:\3027\sbRB0205.doc
Schalltechnische
Bearbeitung
________________________
- Schallimmissionsprognose Baulärm - Revision 23. Mai 2014 -
Objekt:
Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex
Ruhr-Universität
RUB-IA-IB
Bochum
Auftraggeber:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Dortmund
Emil-Figge-Str. 91
44227 Dortmund
Objekt-Nr.:
3027
Änderungen zu 2.Mai.2014
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Dirk Heimann
Dipl.-Ing. (FH) Johannes Römer
Amtsgericht Köln HRA 27003
Komplementär:
TOHR Bauphysik
Verwaltung GmbH
Amtsgericht Köln HRB 66578
Finanzamt
Bergisch Gladbach
Steuer-Nr.: 204/5870/1961
USt-IdNr.: DE265951664
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BIC: COLSDE33
Seite 2 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
INHALTSVERZEICHNIS
1.
2.
3.
Situation und Aufgabenstellung ......................................................................................... 3
Grundlagen ......................................................................................................................... 3
Immissionsrichtwerte und Immissionspunkte .................................................................... 5
3.1 Immissionsrichtwerte................................................................................................... 5
3.1.1
Universitätseigene Gebäude ................................................................................. 6
3.1.2
Beurteilung Nachbarbebauung nach AVV Baulärm ............................................ 6
3.2 Immissionspunkte ........................................................................................................ 7
3.2.1
Immissionspunkt 1 (IP1), ICFW-I ....................................................................... 7
3.2.2
Immissionspunkt 2 (IP2) , IC ............................................................................... 7
3.2.3
Immissionspunkt 3 (IP3) , ICFW-II ..................................................................... 7
3.2.4
Immissionspunkt 4 (IP4), SSC ............................................................................. 8
3.2.5
Immissionspunkt 5 (IP5), HZO ............................................................................ 8
3.2.6
Immissionspunkt 6 (IP6), IBN ............................................................................. 8
3.2.7
Immissionspunkt 7 (IP7), IAN ............................................................................. 8
3.2.8
Immissionspunkt 8 (IP8), ICW-Hörsaal............................................................... 8
3.2.9
Immissionspunkt 9 (IP9), ICO-Hörsaal ............................................................... 8
3.2.10 Immissionspunkt 10 (IP10), FNO ........................................................................ 9
3.2.11 Immissionspunkt 11 (IP11), Nächstgelegene Wohnbebauung, Lennershofstr. ... 9
4. Berechnungsmethoden ....................................................................................................... 9
4.1 CadnaA ........................................................................................................................ 9
4.2 Berechnung Innenpegel ............................................................................................. 10
5. Berücksichtigte Schallquellen .......................................................................................... 11
5.1 Abbruchzustände ....................................................................................................... 11
5.2 Bauphasen .................................................................................................................. 13
6. Berechnungsergebnisse .................................................................................................... 15
6.1 Immissionspunkt 1 (IP1), ICFW-I ............................................................................. 16
6.2 Immissionspunkt 2 (IP2), IC ..................................................................................... 16
6.3 Immissionspunkt 3 (IP 3), ICFW II ........................................................................... 17
6.4 Immissionspunkt 4 (IP 4), SSC ................................................................................. 17
6.5 Immissionspunkt 5 (IP 5), Hörsaal ............................................................................ 18
6.6 Immissionspunkt 6 (IP 6), IBN.................................................................................. 18
6.7 Immissionspunkt 7 (IP 7), IAN ................................................................................. 19
6.8 Immissionspunkt 8 (IP 8), ICW-Hörsaal ................................................................... 19
6.9 Immissionspunkt 9 (IP 9), ICO-Hörsaal .................................................................... 19
6.10
Immissionspunkt 10 (IP 10), FNO ......................................................................... 20
6.11
Immissionspunkt 11 (IP11), Benachbarte Wohnbebauung ................................... 20
7. Qualität der Prognose ....................................................................................................... 21
8. Gesamtbewertung ............................................................................................................. 23
Seite 3 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
1.
Situation und Aufgabenstellung
An der Ruhr-Universität Bochum ist geplant, die Gebäude IA und IB sowie das
Zwischenbauwerk neu zu errichten. Vor der Neuerrichtung ist zunächst der Abriss
der bestehenden Gebäude IA und IB sowie des Zwischenbaus geplant.
Der Abriss der bestehenden Gebäude soll in Form eines verhältnismäßig geräuscharmen Rückbaus bei vorsichtigem Abtragen einzelner Bauteile geschehen.
Dennoch werden während der Abrissarbeiten eine Reihe von Baumaschinen zum
Abriss, zur Zerkleinerung einzelner Bauteile sowie zum Abtransport des Schutts
zum Einsatz kommen.
Die vorliegende Untersuchung betrachtet die von dem Rückbau eingesetzten
Baumaschinen ausgehenden Schallimmissionen auf die umliegenden Universitätsgebäude um sicherzustellen, dass hier aus lärmtechnischer Sicht ein reibungsloser Betriebsablauf auch während des Abbruchs möglich ist bzw. rechtzeitig organisatorische Maßnahmen im Betriebsauflauf getroffen werden können. Hierzu
wird die Lärmeinwirkung unterteilt in verschiedene Bauphasen mit unterschiedlicher Lärmeinwirkung berechnet.
Neben der Belastung an den eigenen Gebäuden wird ebenfalls die zu erwartende
Belastung an der nächstgelegenen Wohnbebauung ermittelt und gemäß AVVBaulärm [3] beurteilt, um eine Störung der Nachbarschaft zu vermeiden.
2.
Grundlagen
[1]
Schnitte, Grundrisse, überreicht durch Herrn Hertzfeld, BLB NRW,
Stand: 24.04.2014
[2]
Bauablaufplan, Maschineneinsatzplan, überreicht durch Herrn Schumacher,
Hochtief, Stand: 12.03.2014
[3]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV-Baulärm), Stand: 19. August 1970
Seite 4 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach:
[4]
Gesetz zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15 März 1974 (BGBL.I
S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990
(BGBl. I S. 880) - (BGBl. III 2129-8) -, zuletzt geändert durch 7. ÄndG
z. BImSchG vom 11. September 2002
[5]
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
vom 24. Juli 1985 (BGBl. I S. 1586, ber. 1991 I S. 2044) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504) - (BGBl. III 2129-81-4-2) -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950,
1978)
[6]
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm) - vom 26. August 1998, (GMBl. 1998, Nr. 26, Seite 502ff.)
Bei der Ausbreitungsrechnung wurden zugrunde gelegt:
[7]
DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren,
Deutsches Institut für Normung, Berlin 1987
[8]
DIN 18005, Teil 2, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten - Kartenmäßige
Darstellung von Schallimmissionen, Deutsches Institut für Normung, Berlin, 1991
[9]
VDI-Richtlinie 2714, Schallausbreitung im Freien, Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 1988
[10] VDI-Richtlinie 2720, Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien,
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 1997
[11] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil
2: Allgemeine Berechnungsverfahren, Deutsches Institut für Normung, Berlin, Oktober 1999
[12] VDI-Richtlinie 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 1976
Bei der Berechnung der Immissionen werden berücksichtigt:
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[13] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit
Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996, Änderung A1,
April 1998
[14] Beckert, Christian: TA-Lärm: technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
mit Erläuterungen / Christian Beckert; Iwan Chotjewitz - Berlin: Erich
Schmidt, 2000, ISBN 3-503-04841-3
[15] Klaus Hausmann, Kommentar zur TA-Lärm, Verlag C. H. Beck,
München 2000, ISBN 3-406-47043-2
[16] Detlef Prior, Landesumweltamt NRW, Essen, Fachartikel: "Zum Nachweis
der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittel Prognose", Zeitschrift
für Lärmbekämpfung Nr. 5, 2001
3.
Immissionsrichtwerte und Immissionspunkte
3.1
Immissionsrichtwerte
Für die Immissionsrichtwerte wird unterschieden zwischen der universitätseigenen Bebauung mit einer Beurteilung angelehnt an VDI 2719 bzw. Arbeitsstättenrichtlinie und der Beurteilung der Lärmeinwirkung auf die Nachbarbebauung
gem. AVV Baulärm. Hierfür werden die Beurteilungszeiten sowie Berechnungsarten der TA-Lärm berücksichtigt.
Zur Beurteilung herangezogen werden in beiden Fällen die wirksamen Immissionspegel 0,5 m vor der Fassade bzw. dem geschlossenen Fenster der jeweiligen
Bebauung ermittelt gem. TA-Lärm.
Die Tagzeit beginnt gemäß Kapitel 6.4 der TA-Lärm um 6.00 Uhr und endet um
22.00 Uhr . Die Nachzeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Die Geräuscheinwirkungen sind zur Tagzeit über die o. g. 16-stündige Zeitspanne und
zur Nachtzeit über diejenige volle Stunde zu mitteln, in der die höchsten Beurteilungspegel auftreten. Hier berücksichtigt wird nur der Tagzeitraum, da von einem
Baustellenbetrieb im Nachtzeitraum nicht auszugehen ist.
Seite 6 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Besondere Ruhezeitenzuschläge, wie in der TA-Lärm für allgemeine und reine
Wohngebiete beschrieben, sind gemäß AVV Baulärm nicht zu berücksichtigen.
Auch für die Beurteilung der Lärmeinwirkung auf die universitätseigenen Gebäude findet keine Berücksichtigung von Ruhezeitenzuschlägen statt.
Der am Immissionspunkt einzuhaltende Beurteilungspegel gilt nicht für jede
Schallquelle einzeln, sondern als energetischer Summenpegel aller Schallquellen,
die dem zu beurteilenden Gebäude zuzuordnen sind.
3.1.1
Universitätseigene Gebäude
Die VDI 2719 ist gedacht für die Auslegung der Schalldämmung von Fenstern
und deren Zusatzeinrichtungen. Mit ihrer Hilfe kann für den jeweiligen Anwendungsfall das für ausreichenden Schallschutz geeignete Fenster ausgewählt werden.
Für jeden Anwendungsfall, aufgeteilt in verschiedene Nutzungen des jeweiligen
Raums legt die VDI 2719 die Schalldämmung so aus, dass gewisse Pegel innerhalb des betreffenden Raums nicht überschritten werden. Diese Pegel werden bei
der Beurteilung der durch den Baulärm in den Räumen entstehenden Pegel als
Richtwert herangezogen.
Gemäß VDI 2719 sollten tagsüber in Einzelbüros und Unterrichtsräumen 30 bis
40 dB(A) Mittelungspegel und in Büros für mehrere Personen 35 bis 45 dB(A)
Mittelungspegel durch äußere Einflüsse nicht überschritten werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Mix aus Unterrichtsräumen, Einzelbüros und Mehrpersonenbüros. Als Richtwert wird hier ein nicht zu überschreitender Mittelungspegel von Lm = 40 dB(A) festgesetzt.
3.1.2
Beurteilung Nachbarbebauung nach AVV Baulärm
Gemäß AVV Baulärm sind in Gebieten mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 60 dB(A), gemessen 0,5 m vor dem geschlossenen Fenster oder der Fassade des Gebäudes, nicht zu überschreiten.
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Die untersuchte Wohnbebauung ist umgeben vom Universitätsbetrieb und kann
deshalb als Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen eingestuft werden.
Immissionsrichtwerte im Nachtzeitraum werden nicht berücksichtigt, da kein
Baustellenbetrieb im Nachtzeitraum geplant ist.
3.2
Immissionspunkte
Die maßgeblichen Immissionsorte nach Punkt 2.3 TA Lärm liegen bei bebauten
Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch
am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109.
Aufgrund der Lage der maßgeblichen Immissionsorte gelten die Immissionsrichtwerte als Halbfreifeldpegel, d. h. dass die Reflexionen an der Fassade des eigenen
Gebäudes nicht berücksichtigt werden.
Die Lage der Immissionsorte ist in Anlage 1 ersichtlich.
Aus den ermittelten Pegeln 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters oder vor
der Fassade kann durch weitere Berechnungen der zu erwartende Pegel innerhalb
der betroffenen Räume errechnet werden. Im Folgenden wird zunächst die Lage
der Immissionspunkte vor der Fassade beschrieben.
3.2.1
Immissionspunkt 1 (IP1), ICFW-I
Der untersuchte Immissionspunkt liegt am flachen Zwischenbau ICFW-I, Ebene 02, in Innenhoflage.
3.2.2
Immissionspunkt 2 (IP2) , IC
Der gewählte Immissionspunkt liegt an dem Bürogebäude IC, an der zur Baustelle
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3.2.4
Immissionspunkt 4 (IP4), SSC
Der Immissionspunkt am neu errichteten Gebäude SSC liegt an der Fassade mit
Orientierung zur Baustelle in Höhe Ebene 02.
3.2.5
Immissionspunkt 5 (IP5), HZO
Der gewählte Immissionspunkt liegt an der Nordfassade des Hörsaal-Zentrums
HZO, direkt an der Außenwand des Hörsaals mit Orientierung zur geplanten Baustelle.
3.2.6
Immissionspunkt 6 (IP6), IBN
Der gewählte Immissionspunkt liegt an der Südostfassade des Gebäudes IBN mit
Orientierung zur Baustelle in Höhe Ebene 02.
3.2.7
Immissionspunkt 7 (IP7), IAN
Der gewählte Immissionspunkt liegt an der Südostfassade des Gebäudes IAN mit
Orientierung zur geplanten Baustelle, in Höhe Ebene 02.
3.2.8
Immissionspunkt 8 (IP8), ICW-Hörsaal
Der gewählte Immissionspunkt liegt direkt am Außendach des Hörsaals ICW. Die
Lage auf dem Dach wird gewählt, da keine direkte Außenwand des Hörsaals vorhanden ist.
3.2.9
Immissionspunkt 9 (IP9), ICO-Hörsaal
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3.2.10
Immissionspunkt 10 (IP10), FNO
Der gewählte Immissionspunkt liegt an der Nordostfassade des Bürogebäudes
FNO, orientiert zur Baustelle hin, auf Höhe Ebene 02.
3.2.11
Immissionspunkt 11 (IP11), Nächstgelegene Wohnbebauung, Lennershofstr.
Der gewählte Immissionspunkt befindet sich an der nächstgelegenen Wohnbebauung in der Lennershofstraße. Der Punkt befindet sich an der Fassade in nächster
Nähe und mit Orientierung hin zur geplanten Baustelle in 4,5 m Höhe.
Der gewählte Punkt befindet sich in einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und
Wohnungen.
4.
Berechnungsmethoden
4.1
CadnaA
Die Berechnung der Schallausbreitung von der Schallquelle zu den Immissionspunkten in der Nachbarschaft und am eigenen Bürogebäude wird mit dem Programm Cadna/A für Windows der Datakustik GmbH, München, Version 4.4.145
(32 bit) nach dem detaillierten Prognoseverfahren der TA-Lärm durchgeführt.
Eingabedaten sind die Schallleistungspegel der verwendeten Baumaschinen.
Ausgehend von den Schall-Leistungspegeln werden bei der Berechnung der
Schallausbreitung folgende Effekte berücksichtigt:
-
Divergenz des Schallfeldes
Bodenabsorption
Luftabsorption
Reflektion an Hindernissen
Beugung um Hindernisse
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4.2
Berechnung Innenpegel
Durch die Berechnung der Lärmimmissionsprognose mit dem 3 D-Modell im
Programm CadnaA errechnen sich Außenlärmpegel 0,5 m vor der Fassade. Im
vorliegenden Fall interessieren die daraus resultierenden Schallpegel innerhalb der
betreffenden Räume.
Eine Möglichkeit zur Berechnung der in den Räumen resultierenden Pegel kann
auf Grundlage der VDI 2719 geschehen. Der resultierende Innenraumpegel errechnet sich anhand des Außenpegels und der vorhandenen Schalldämmung wie
folgt:
LI = LA - R'w,res + 10 lg
mit
R'w,res
LA
Sg
A
=
=
=
=
Sg
A
resultierende Schalldämmung der gesamten Außenwand
ermittelter Außenlärmpegel
Außenwandfläche
im Raum vorhandene äquivalente Absorptionsfläche
Im Vorliegenden handelt es sich um eine Vielzahl verschiedener Räume mit unterschiedlichen Außenwandflächen, unterschiedlichen Nutzungen sowie unterschiedlichen vorhandenen Absorptionen. Die Korrektur über das Verhältnis von
Außenwandfläche zu vorhandener Absorptionsfläche stellt eine Verminderung
des im Raum entstehenden Pegels dar. Dieser ist in den meisten Büroräumen bis
20 m² Grundfläche jedoch nur geringfügig. Um die Aussage über entstehende Innenraumpegel auch auf benachbarte Räume ausweiten zu können wird hier auf
diese Korrektur verzichtet. Für Räume mit einem günstigeren Verhältnis von Außenwandfläche zu Absorptionsfläche ergeben sich niedrigere Innenraumpegel.
Die Berechnung befindet sich hier auf der sicheren Seite.
In den meisten Räumen sind Außenfenster mit einer 2-fach Isolierverglasung vorhanden. Für Fassaden mit Fenstern mit 2-fach Isolierverglasung kann eine Schalldämmung von 35 dB(A) angesetzt werden. Diesgeschie ht für alle Räume mit
Außenfenstern.
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Schallimmissionsprognose Baulärm
Genauer berechnet wird die Schalldämmung für fensterlose Räume anhand der
Aufbauten von Dach oder Wand. Es ergeben sich folgende Schalldämm-Maße
gem. DIN 4109 in den drei Hörsälen ohne Außenfenster:
Gebäude
Aufbau
R‘w
HZO
35 cm Stahlbetonwand
61 dB(A)
ICW
20,5 cm Stahlbetondecke
54 dB(A)
ICO
20,5 cm Stahlbetondecke
54 dB(A)
Tabelle 1: Aufbau und Schalldämm-Maß Hörsaalwände
5.
Berücksichtigte Schallquellen
Der Abriss der Gebäude IA und IB geschieht in einer Vielzahl von Schritten.
Hierbei ergeben sich verschiedene Bauschritte unter Verwendung unterschiedlicher Geräte.
Diese Bauschritte finden in unterschiedlichen Zeiträumen mit teilweisen Überschneidungen statt. Zusätzlich verändert sich der Zustand der Gebäude stetig. So
wird erst die Nordhälfte der Gebäude entkernt und abgerissen, anschließend die
Südhälfte der Gebäude. Aus der Kombination und Überschneidung der verschiedenen Bauschritte sowie der Veränderung der einzelnen Gebäudezustände entstehen aus lärmtechnischer Sicht insgesamt bis Dezember 2014 13 verschiedene
Bauphasen.
5.1
Abbruchzustände
Für jeden einzelnen Abbruchzustand kommen verschiedene technische Geräte
zum Einsatz. Sie alle strahlen eine bestimmte Schallleistung ab. Zudem ist bei vielen Geräten ein Lästigkeitszuschlag zu berücksichtigen und auch die Betriebszeiten der Maschinen fließen in die Berechnungen mit ein. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die einzelnen Bauschritte sowie die aus den einzelnen
Schritten resultierende, über die Baufläche verteilte Gesamtschallleistung.
Seite 12 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Die eingesetzten Maschinen der einzelnen Abbruchzustände sowie die berücksichtigte Anzahl, Schallleistungen, Betriebszeiten und Lästigkeitszuschläge sind
in Anlage 2 aufgeführt.
Bauschritt
Schallleistung LwA [dB(A)]
Baustelleneinrichtung
104,3
Herstellung Baustraße
107,1
Entkernung Nord (2 mal: IA+IB)
103,2
Schadstoffe Nord (2 mal: IA+IB)
103,1
Rückbau Nord (2 mal: IA+IB)
106,1
Bodenplatte Nord (2 mal: IA+IB)
111,3
Entkernung IAFO
103,1
Schadstoffe IAFO
103,0
Rückbau IAFO
106,6
Vorbereitung Brücke
104,2
Abheben Brücke
104,2
Entkernung Süd (2 mal: IA+IB)
105,0
Schadstoffe Süd (2 mal: IA+IB)
103,1
Rückbau Süd (2 mal: IA+IB)
106,1
Bodenplatte Süd (2 mal: IA+IB)
109,4
LKW Abfuhr
97,7
Tabelle 2: Gesamtschallleistung auf der Baufläche je Bauschritt
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Schallimmissionsprognose Baulärm
5.2
Bauphasen
Wie bereits beschrieben ändert sich im Laufe der Zeit der Zustand und somit die
abschirmende Wirkung der abzureißenden Gebäude. Zudem verändern sich die
eingesetzten Maschinen innerhalb der einzelnen Bauschritte, die jeweils einen
gewissen Zeitraum umfassen. Teilweise überschneiden sich die Bauschritte. Aus
diesen Veränderungen entstehen aus lärmtechnischer Sicht insgesamt bis Dezember 2014 13 zu betrachtende Bauphasen mit unterschiedlichen zu erwartenden
Lärmpegeln an der umliegenden Bebauung. Folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die einzelnen Bauphasen mit ihrer Dauer und den berücksichtigten
Bauschritten:
Bauphase
KW
2014
Berücksichtigte Bauschritte
P1
25
Baustelleneinrichtung
Herstellung Baustraße
Entkernung Nord
P2
26
Baustelleneinrichtung
Herstellung Baustraße
Entkernung Nord (x2)
Schadstoffe Nord (x2)
P3
27
Baustelleneinrichtung
Herstellung Baustraße
Entkernung Nord (x2)
Schadstoffe Nord (x2)
P4
28 - 29
Entkernung Nord (x2)
Schadstoffe Nord (x2)
P5
30 - 32
Schadstoffe Nord (x2)
Entkernung IAFO
P6
33 - 37
Schadstoffe Nord (x2)
Schadstoffe IAFO
Seite 14 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Bauphase
KW
2014
Berücksichtigte Bauschritte
P7
38
P8
39 - 40
Rückbau Nord (x2)
Rückbau IAFO
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
P9
41 - 42
Rückbau Nord (x2)
Vorbereitung + Abheben Brücke
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
P10
43
Rückbau Nord (x2)
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
P11
44 - 46
Rückbau Nord (x2)
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
P12
47 - 50
Bodenplatte Nord (x2)
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
P13
51 - 53
Schadstoffe Süd (x2)
LKW Abfuhr
Tabelle 3: Bauphasen
Schadstoffe Nord
Rückbau IAFO
LKW Abfuhr
Seite 15 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
6.
Berechnungsergebnisse
Die Berechnungsergebnisse werden für jeden einzelnen Immissionspunkt gesondert unterschieden in vier verschiedenen Fällen dargestellt. Die vier unterschiedenen Darstellungsfälle sind folgende:
•
Fall 1:
Über den Tagzeitraum gemittelter Pegel im Raum bei geschlossenem Fenster und Berücksichtigung der Betriebszeiten der
Maschinen
•
Fall 2:
Über den Tagzeitraum gemittelter Pegel im Raum bei geöffnetem Fenster in Kippstellung unter Berücksichtigung der
Betriebszeiten der Maschinen
•
Fall 3:
Über 1 Stunde gemittelter Pegel im Raum bei geschlossenem
Fenster ohne Berücksichtigung der Maschinenbetriebszeiten.
Alle Maschinen werden als gleichzeitig laufend berücksichtigt.
•
Fall 4:
Über 1 Stunde gemittelter Pegel im Raum bei geöffnetem Fenster ohne Berücksichtigung der Maschinenbetriebszeiten. Alle
Maschinen werden als gleichzeitig laufend angesetzt.
Die vier Fälle werden für jeden Immissionspunkt graphisch dargestellt, aufgetragen über die Kalenderwochen des Jahres 2014. Die folgende Graphik bietet
nochmals eine Übersicht der zeitlichen Zuordnung der Bauphasen zu den Kalenderwochen des Jahres 2014:
KW
25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
Abrissphase P1 P2 P3 P4
P5
P6
P7 P8
P9 P10
P11
P12
P13
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Schallimmissionsprognose Baulärm
6.1
Immissionspunkt 1 (IP1), ICFW-I
Im Gebäude ICFW-I ergeben sich folgende Innenraumpegel:
Pegel [dB(A)]
ICWF I
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Durch gleichzeitigen Betrieb der Baumaschinen kann es in
Bauphase 12, entsprechend KW 47 bis KW 50, zu einer leichten Überschreitung
der gesetzten Richtwerte kommen. Auch eine Fensterlüftung ist bis zu Bauphase 7, entsprechend KW 38, möglich. Nach der 38. KW ist nur noch die Öffnung
des Fensters zur Stoßlüftung zu empfehlen, da gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie bei
einem Pegel von ≥ 55 dB(A) kein konzentriertes Arbeiten bzw. Telefonieren mehr
möglich ist.
Immissionspunkt 2 (IP2), IC
Im Gebäude IC sind folgende Innenraumpegel während der Abbruchphase zu erwarten:
IC
Pegel [dB(A)]
6.2
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Seite 17 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Auch eine Fensterlüftung ist bis zu Bauphase 7, entsprechend
KW 38, möglich. Nach der 38. KW ist nur noch die Öffnung des Fensters zur
Stoßlüftung zu empfehlen, da gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie bei einem Pegel
von ≥ 55 dB(A) kein konzentriertes Arbeiten bzw. Telefonieren mehr möglich ist.
6.3
Immissionspunkt 3 (IP 3), ICFW II
Im Gebäude ICFW am Immissionspunkt II sind folgende Innenraumpegel zu erwarten:
Pegel [dB(A)]
ICFW II
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Auch eine Fensterlüftung ist möglich. In Spitzenstunden sollte
das Fenster geschlossen gehalten, bzw. Stoßlüftung durchgeführt werden.
Immissionspunkt 4 (IP 4), SSC
Im Gebäude SSC sind folgende Innenraumpegel zu erwarten:
SSC
Pegel [dB(A)]
6.4
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Seite 18 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Auch eine Fensterlüftung ist bis zu Bauphase 7, entsprechend
KW 38, möglich. Nach der 38. KW ist in Spitzenstunden nur noch die Öffnung
des Fensters zur Stoßlüftung zu empfehlen, da gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie bei
einem Pegel von ≥ 55 dB(A) kein konzentriertes Arbeiten bzw. Telefonieren mehr
möglich ist.
6.5
Immissionspunkt 5 (IP 5), Hörsaal
Im Hörsaalgebäude liegt keine Fensterlüftung vor, auch Außen Fenster sind nicht
vorhanden. Durch die daraus resultierende hohe Schalldämmung, ergeben sich
Pegel im Raum, die als geringfügig (≤ 15 dB(A)) zu bezeichnen sind und hier
nicht weiter aufgeführt werden.
Immissionspunkt 6 (IP 6), IBN
Im Gebäude IBN sind folgende Innenraumpegel zu erwarten:
IBN
Pegel [dB(A)]
6.6
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Durch gleichzeitigen Betrieb der Baumaschinen kann es in
Bauphase 1 und 2, entsprechend KW 25 bis KW 26, zu einer leichten Überschreitung der gesetzten Richtwerte kommen. Während der gesamten Bauphase ist die
Seite 19 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
6.7
Immissionspunkt 7 (IP 7), IAN
Im Gebäude IAN sind folgende Innenraumpegel zu erwarten:
Pegel [dB(A)]
IAN
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Durch gleichzeitigen Betrieb der Baumaschinen kann es in
Bauphase 1 und 2, entsprechend KW 25 bis KW 26, zu einer leichten Überschreitung der gesetzten Richtwerte kommen. Während der gesamten Bauphase ist die
Öffnung des Fensters zur Stoßlüftung nicht zu empfehlen, da gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie bei einem Pegel von ≥ 55 dB(A) kein konzentriertes Arbeiten bzw.
Telefonieren mehr möglich ist.
6.8
Immissionspunkt 8 (IP 8), ICW-Hörsaal
Im Hörsaal ICW liegt keine Fensterlüftung vor, weder Außenfenster noch Außenwand sind vorhanden. Durch die daraus resultierende hohe Schalldämmung,
ergeben sich Pegel im Raum, die als geringfügig (≤ 15 dB(A)) zu bezeichnen sind
und hier nicht weiter aufgeführt werden.
6.9
Immissionspunkt 9 (IP 9), ICO-Hörsaal
Im Hörsaal ICO liegt keine Fensterlüftung vor, weder Außenfenster noch Außenwand sind vorhanden. Durch die daraus resultierende hohe Schalldämmung, ergeben sich Pegel im Raum, die als geringfügig ≤ 15 dB(A)) zu bezeichnen sind und
hier nicht weiter aufgeführt werden.
Seite 20 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
6.10
Immissionspunkt 10 (IP 10), FNO
Im Gebäude FNO sind folgende Innenraumpegel zu erwarten:
Pegel [dB(A)]
FNO
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53
KW 2014
Die Richtwerte nach 3.1 werden im Tagesmittel über den gesamten Abbruchzeitraum eingehalten. Auch eine Fensterlüftung ist bis zu Bauphase 7, entsprechend
KW 38, möglich. Nach der 38. KW ist nur noch die Öffnung des Fensters zur
Stoßlüftung zu empfehlen, da gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie bei einem Pegel
von ≥ 55 dB(A) kein konzentriertes Arbeiten bzw. Telefonieren mehr möglich ist.
6.11
Immissionspunkt 11 (IP11), Benachbarte Wohnbebauung
An der benachbarten Wohnbebauung werden keine Innenpegel wie bei der universitätseigenen Bebauung errechnet. Für die benachbarte Wohnbebauung gilt die
Beurteilung gemäß AVV-Baulärm für ein Gebiet mit gewerblichen Anlagen und
Wohnungen, orientiert am über den Tag gemittelten Pegel unter Berücksichtigung
der Betriebszeiten der Maschinen. Es gilt als Anforderung Lr ≤ 60 dB(A). Folgende Beurteilungspegel errechnen sich vor der Fassade der Nachbarbebauung während der verschiedenen Bauphasen:
Bauphase
Pegel Lr
[dB(A)]
P1
P2
P3
P4
P5
P6
P7
P8
P9
P10
P11
P12
P13
44,2
45,5
43,8
42,6
41,3
44,4
43
50,3
49,5
49,4
48,8
51
40,5
Tabelle 4: Wirksame Pegel an der Wohnbebauung, unterteilt nach Bauphasen
Seite 21 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
Der Immissionsrichtwert von Lr ≤ 60 dB(A) wird in allen Bauphasen deutlich unterschritten, so dass sogar die Richtwerte für ein Gebiet, in dem vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind, vor Lr ≤ 55 dB(A) eingehalten wird.
7.
Qualität der Prognose
Gemäß der TA-Lärm, Punkt A.2.6 ist eine Aussage über die Qualität der Prognose
zu treffen. Die Qualität der Aussage ist abhängig von folgenden Faktoren:
• Unsicherheit der Immissionen (Eingangsdaten zur Prognose)
• Unsicherheit der Transmission (Berechnungsmodell der Prognose)
• Unsicherheit der Immissionen (bei Messung de Geräuschimmissionen)
Die Gesamtstandardabweichung einer mittels computergestützter Berechnung erstellten Immissionsprognose lässt sich nach der Berechnungsvorschrift in der
Veröffentlichung des Landesumweltamtes NRW [17] bestimmen:
σ ges = σ t 2 + σ prog 2
σ ges
=
mit
σ t = σ R2 +σ P2
Gesamtstandarsabweichung als Maß für die Qualität
der Aussage
σP
=
Standardabweichung der Unsicherheitdurch Produktionsstreuung
bei der Herstellung von Maschinen und Geräten
σR
=
Standardabweichnung der Unsicherheit der Messverfahren zur
Bestimmung der Emissionen
σt
=
Standardabweichnung der Unsicherheit der
Eingabedaten (Emissionen)
σ prog
=
Standardabweichnung der Unsicherheit des Berechnungsmodells
Die o. g. Formel zur Fehlerfortpflanzung ist nur unter Annahme einer Gaußschen
Normalverteilung gültig. Dabei wird die "Glockenkurve" der Normalverteilung
vom Beurteilungspegel Lr (Lage und Höhe des Maximalwertes) und der Standardabweichung der Verteilungsfunktion σ ges (Breite der "Glockenkurve") bestimmt. Nach Aussage der Veröffentlichung des Landesumweltamt NRW [17]
nimmt die Gesamtstandardabweichung σt von Immissionsprognosenhäufig Werte
zwischen 1,3 dB (Messverfahren mit Geräten der Genauigkeitsklasse 1) und 3,5
dB (Messverfahren mit Geräten der Genauigkeitsklasse 2) an. σ beschreibt dabei
lediglich die Ungenauigkeit der Schallleistung der technischen Geräte.
Weitere Unsicherheiten ergeben sich z. B: aus Betriebszeiten der Geräte, die in
der Regel mit den Schall-Leistungspegeln zusammen zu Schall-Leistungsbe-
t
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Schallimmissionsprognose Baulärm
urteilungspegeln verrechnet werden. Diese dienen dann als Eingangsdaten für das
Berechnungsmodell der Prognose gemäß DIN ISO 9613-2.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Standardabweichung mit
einem Wert von 1,5 dB abgeschätzt.
Bezüglich der Genauigkeit der Schallausbreitungsberechnung nach
DIN ISO 9613-2 werden in Tabelle 5 ebendieser Norm geschätzte Abweichungen
angegeben, wobei von unter nahezu freier Schallausbreitung berechneten Immissionspegel ausgegangen wird. Diese Abweichungen stellen allerdings kein Maß
für die Standardabweichung σProg im Sinne der o. g. Formel dar, sondern geben
einen Schätzwert der tatsächlichen Schwankungen der Immissionspegel an.
Daraus ergeben sich die dazugehörigen Standardabweichungen gemäß nachfolgender Tabelle:
mittlere Höhe
Abstand
0 – 100 m
100 – 1000 m
0–5m
σProg = 1,5 dB
σProg = 1,5 dB
5 – 30 m
σProg = 0,5 dB
σProg = 1,5 dB
Tabelle 5:
Standardabweichung σProg des Prognosemodells
Es ergibt sich somit eine Gesamtstandardabweichung nach oben von:
σ ges = 1,5 2 + 1,5 2 = 2,1 dB
Die Sicherheit der Beurteilungspegel lässt sich mit Hilfe der Gesamtstandardabweichung für verschiedene Quantile ermitteln. Angegeben wir typischerweise die
obere Vertrauensgrenze, unterhalb derer sich mit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit alle auftretenden Immissionspegel befinden werden.
Mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% liegen alle Im
Seite 23 vom 2. Mai 2014 – Rev 23. Mai BV Ersatzneubau HMOP IA-IB-Komplex, RUB, Bochum
Schallimmissionsprognose Baulärm
8.
Gesamtbewertung
In der vorliegenden Bearbeitung wurde untersucht, welche Lärmbelastungen
durch den Abriss der Gebäude IA und IB der Ruhr-Universität Bochum in den
universitätseigenen benachbarten Gebäuden zu erwarten sind. sowie die Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung.
In Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung ist festzuhalten, dass es sich um eine Wohnbebauung in einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen
handelt, aber sogar die Richtwerte für ein Gebiet mit vorwiegender Wohnbebauung eingehalten werden. Somit ist hier von einer geringfügigen Belastung zu
sprechen.
In den universitätseigenen Gebäuden wird in den meisten Fällen ein Arbeiten in
Bezug auf den über den Tag gemittelten Pegel möglich sein. Lediglich in Spitzenstunden, in denen alle Maschinen gleichzeitig in Betrieb sind, kann es zu einer
leichten Überschreitung der Richtwerte gemäß 3.1 kommen. Diese Überschreitungen sind jedoch als geringfügig zu bezeichnen.
An fast allen Immissionspunkten kommt es zu einer Überschreitung der Richtwerte unter Berücksichtigung einer Fensterlüftung. Hier ist häufig im gesamten Zeitraum der Abrissarbeiten zu empfehlen, lediglich Stoßlüften durchzuführen. Anderenfalls werden konzentriertes Arbeiten bzw. Telefonate gestört.
Die vorliegende Bearbeitung betrachtet nur den Eintrag des Luftschalls. Der Eintrag über Körperschallwege muss gesondert untersucht werden und die Pegel
durch Körperschalleintrag den gemittelten Pegeln durch sekundären Luftschalleintrag hinzu addiert werden.
Ingenieurgesellschaft
TOHR Bauphysik
GmbH & Co. KG
Anlagen
i. A.
32379000
32379050
32379100
32379150
32379200
32379250
32379300
32379350
32379400
32379450
32379500
Anlage 1 zur
Immissionsprognose
RUB-IA-IB
-Baulärm-
5701050
IP11
5700950
5701000
Übersichtskarte
IP6
5700900
IP2
IP7
IP1
5700850
IP9
IP8
IP4
5700800
IP3
5700750
IP10
5700700
IP5
32379000
32379050
32379100
32379150
32379200
32379250
32379300
32379350
32379400
32379450
32379500
Anlage 2 - Übersicht Bauschritte
Schallimmissionsprognose -BaulärmRUB IA und IB
Abbruchzustände:
Gerät
Hitachi ZX 210
Cat M 318 c
Bomag BW 16
Hitachi ZX 210
Herstellung Baustraße
Bomag BW 16
LKW
Entkernung Nördlich
Cat M 318 c
Hitachi ZX 35
LKW
Schadstoffe Nördlich
Cat M 318 c
Oberirdischer Rückbau
ZC 470 LCH
Nördlich
Cat 329
ZX 470 LCH
Rückbau Bodenplatte
Cat 329
Nördlich
Cat 390 D
LKW
Entkernung Südlich
CAT M 318 C
Cat 329
Rückbau Südlich
ZX 470 LCH
Cat 329
Rückbau Bodenplatte
ZX 470 LCH
Südlich
Cat 390 D
LKW Abfuhr
LKW
LKW
Entkernung IAFO
Cat 318 c
Schadstoffe IAFO
Cat 318 c
ZX 470 LCH
Rückbau IAFO
Cat 329 D
Vorbereitung + Rückbau Hitachi ZX 35
Brücke
Autokran
Baustelleneinrichtung
06.05.2014
Schalleistung
[dB(A)]
103
103
109
103
109
95
103
95
95
103
107
105
107
105
108
95
105
105
107
105
107
105
95
95
103
103
103
105
95
101
Anzahl
1
1
1
6
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
5
2
1
1
1
1
1
2
Lästigkeit
[dB(A)]
2
6
6
2
6
0
6
2
0
6
6
6
6
6
6
0
6
6
6
6
6
6
0
0
6
6
6
6
2
6
Durschschnittliche
Betriebsstunden (h)
1
1
1
1
1
2
4
1
2
4
2
2
2
2
6
2
4
2
2
6
2
2
6
2
4
4
6
2
4
4
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