ressort jugendamt und soziale dienste

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RESSORT JUGENDAMT UND SOZIALE DIENSTE
FACHBEREICH KINDER- UND JUGENDHILFE
Aktions-Team ”Umsetzung des Konzeptes im Bereich Kinder- und
Jugendhilfe für die von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und
Jugendlichen”
Umsetzungs-Konzept
im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
für die von sexueller Gewalt betroffenen
und bedrohten Mädchen und Jungen
November, 2000
Inhalt
I. Teamauftrag
Seite 4
II. Einleitung
Seite 5
III. Vorschläge zum weiteren Verfahren
Seite 5
IV. Umsetzungsvorschläge zum Fazit aus dem „Konzept im Bereich Kinderund Jugendhilfe für die von sexueller Gewalt betroffenen und bedrohten
Mädchen und Jungen“
1. Qualifizierung der Fachkräfte in der Jugendhilfe
Seite 7
1.1 bis 1.3 Basisqualifizierung zur Problematik des sexuellen Missbrauchs:
Qualifizierungskonzept 201.0, Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des
Ressorts Jugendamt und soziale Dienste
1.4 und 1.8 Berufsfeldbezogene Ansätze in der Fortbildungsarbeit:
Auflistung der Anbieter/innen von Qualifizierung für Fachkräfte
1.5 bis 1.7 Indikatoren und Konzepte für Kollegiale Beratung,
Supervision und Berufsgruppen
1.9 Vorschläge für berufsfeldübergreifende Fachtagungen
2. Grundsätzliches
Seite 26
2.1 Vorschläge zur Einbeziehung, Förderung und Absicherung
geschlechtsspezifischer Ansätze in die Arbeit
2.2 Situationsbeschreibung der Arbeit mit ausländischen Mädchen und Jungen
2.3 Vorschläge zur Berücksichtigung altersspezifischer Unterschiede:
Qualifizierung im Kleinkindbereich
2.4 Standards und Rahmenbedingungen für die Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
2.5.1 Vorschläge für den Umgang mit sexuell aggressiven
Kindern und Jugendlichen (jugendlichen Täter/innen)
2.5.2 Sicherheit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung für Mädchen
und Jungen in Einrichtungen der Jugendhilfe
2.6 Konzeption und Rahmenbedingungen für eine Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle
2.7 Konzeption und Rahmenbedingungen für eine zentrale Telefonnummer für Mädchen und Jungen
3. Prävention
3.1 Vorschläge für Primär-Präventive Angebote vorrangig bei der Familiengründungsphase
2
Seite 53
3.2.1 Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterialien für Mädchen und Jungen
3.2.2 Sonstige öffentlichkeitswirksame Aktionen
4. Beratung und Krisenintervention
Seite 63
4.1.1 und 4.2 Zugang zu Soforthilfen in Beratungsstellen und Anspruch auf Beratung
4.1.2 und 4.2 Zielgruppenorientierte Ansprache
4.1.3 und 4.2 Anregung stadtteilorientierter Hilfe
4.3.1 Differenzierte Verfahrensweisen für Rechtsberatung bei Fachkräften und
Informationen für Hilfesuchende
4.3.2 Konzept für die Prozessbegleitung kindlicher und jugendlicher Opfer-Zeugen
(Jugendschutzverfahren)
4.5.1 Kapazitäten und Differenzierung im Bereich Diagnostik: Standards für Diagnostik
4.5.2 Kapazitäten und Differenzierung im Bereich Diagnostik:
Differenzierung Diagnostik/Therapie
4.6 und 5.6: Rahmenkonzept für eine Kinderschutzambulanz (KSA) am
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Wuppertal
5. Schutz und Zuflucht
Seite 83
5.1 Geschlechtsdifferenzierte institutionelle Kinder- Notaufnahme bzw. Jugendschutzstelle
5.2 Sicherstellung der Qualifizierung für Bereitschaftspflegefamilien
5.3 Entwicklung von Handlungskonzepten für den Umgang mit Mädchen und
Jungen bei Aufnahme in stationäre Unterbringung
5.4 Medizinische Hilfen bei Kinderärzten/innen
6. Hilfen zur Aufarbeitung
Seite 86
6.1 Koordination der Angebote und Vorschläge zur Qualitätssicherung
therapeutischer Angebote
6.2 und 6.3 Gruppentherapeutische Angebote, auch mit Hilfe von
trägerübergreifender Kooperation
6.4 Selbsthilfegruppen
7. Vernetzung
Seite 89
7.1 und 7.2 Weiterentwicklung des AK ”sexueller Missbrauch” und
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei und Justiz
7.3 Qualifizierungskonzept für Hilfeplanung
3
I. Teamauftrag
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe
Aktions-Team "Umsetzung des Konzeptes Sexueller Missbrauch"
Auftraggeber
Management-Team Kinder und Jugendhilfe
Team Auftrag
Die Verwaltung wurde vom Jugendhilfeausschuss, dem
Geschäftsbereichsausschuss Soziales und Gesundheit und
dem Fachgremium Frauenförderung beauftragt, unter
Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe ein Team
einzurichten, das eine Vorgehensweise zur Umsetzung
für die unter dem Punkt ”Fazit” aufgeführten
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des bestehenden
Hilfesystems in Wuppertal erarbeitet.
Teamstart
21.4.98
Hintergrund
Auftrag des Jugendhilfeausschusses,
Geschäftsbereichsausschusses Soziales und Gesundheit,
Fachgremiums Frauenförderung an die Verwaltung
Teammitglieder
Dagmar Künstler, Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des
Ressorts Jugendamt und Soziale Dienste (Teamleiterin)
Roswitha Bocklage, Gleichstellungsstelle für Frauenfragen
(Co-Leiterin)
Angelika Blind-Osenberg, Diakonisches Werk Elberfeld
Bärbel Hoffmann, Diakonisches Werk Barmen
Irene Kaminski, Sozialdienst katholischer Frauen Barmen
Annelore Klemmer, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Hannelore Osygus-Prüss, Sozialdienst katholischer Frauen
Elberfeld
Karin Pöhler, Arbeiterwohlfahrt
Barbara Reinke, Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im
Ressort Jugendamt und Soziale Dienste
Christine Schmidt, Jugendhilfeplanerin im Ressort Jugendamt
und Soziale Dienste
Sabine Schröder, Caritas in Wuppertal
4
II. Einleitung
Das vorliegende Konzept orientiert sich an den Arbeitsergebnissen des Projekt Teams „Sexueller
Missbrauch“. Die im Fazit des „Konzeptes im Bereich Kinder- und Jugendhilfe für die von sexueller
Gewalt betroffenen und bedrohten Mädchen und Jungen“ dargestellten Vorschläge wurden vom
Aktions-Team „Umsetzung des Konzeptes sexueller Missbrauch“ bearbeitet.
Die Ergebnisse liegen hiermit vor.
III. Vorschläge zum weiteren Verfahren
Die Vorschläge zum weiteren Verfahren beziehen sich auf drei Schwerpunkte
• die Umsetzung der Standards bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
• die Umsetzung der Konzepte für einzelne Einrichtungen und Dienste
• die Weiterentwicklung von Anregungen des Teams
Umsetzung von Standards im Umgang mit dem Thema
Standards sind entwickelt worden in den Bereichen
• Basisqualifizierung für Fachkräfte
• Konzepte für Kollegiale Beratung, Supervision und Berufsgruppen
• Förderung und Absicherung geschlechtsspezifischer Ansätze in der Arbeit
• Vorschläge zur Berücksichtigung altersspezifischer Unterschiede
• für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
• für den Umgang mit jugendlichen Täter/innen
• für die Diagnostik
• Qualitätssicherung therapeutischer Angebote
• Qualifizierung der Hilfeplanung
Damit die Vielzahl der Standards sukzessive umgesetzt werden können, wird vorgeschlagen eine
Selbstverpflichtung der Träger herbeizuführen. Diese Selbstverpflichtung sollte Angaben zum
Themenbereich, der Verfahrensweise, der Rahmenbedingungen und einen zeitlichen Ablauf enthalten.
Die Selbstverpflichtung der Träger kann über den Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt” begleitet
werden. Wir empfehlen dem Arbeitskreis eine konkrete Umsetzungsplanung mit den Trägern zu
vereinbaren.
Umsetzung der einzelnen Konzepte
Folgende Konzepte wurden entwickelt und z.T. von den politischen Gremien zur Kenntnis genommen:
• Weiterentwicklung des AK ”sexueller Missbrauch” und Förderung der Zusammenarbeit zwischen
Jugendhilfe, Polizei und Justiz1
• Rahmenkonzept für eine Kinderschutzambulanz (KSA) am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in
Wuppertal2
• Konzeption und Rahmenbedingungen für eine Fachstelle „Keine Gewalt gegen Kinder“
• Konzeption und Rahmenbedingungen für eine zentrale Telefonnummer für Mädchen und Jungen
1
2
Von den Gremien bereits verabschiedet und umgesetzt
Von den Gremien bereits verabschiedet und in Umsetzung begriffen
5
•
Konzept für die Prozessbegleitung kindlicher und jugendlicher Opfer-Zeugen
(Jugendschutzverfahren)
Nach Beschlussfassung der weiteren Konzepte in den politischen Gremien muss eine Umsetzung der
Konzepte erfolgen.
Hierfür wird folgende Prioritätenfolge der Umsetzung vorgeschlagen.
1.
Konzeption und Rahmenbedingungen für eine Fachstelle „Keine Gewalt gegen Kinder“
2.
Konzeption und Rahmenbedingungen für eine zentrale Telefonnummer für Mädchen und Jungen
3.
Rahmenkonzept für eine Kinderschutzambulanz (KSA) am Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin in Wuppertal3
4.
Konzept für die Prozessbegleitung kindlicher und jugendlicher Opfer-Zeugen
(Jugendschutzverfahren)
5.
Weiterentwicklung des AK ”sexueller Missbrauch” und Förderung der Zusammenarbeit
zwischen Jugendhilfe, Polizei und Justiz4
Anregungen des Aktions-Teams zur Weiterentwicklung im AK „Hilfen bei sexueller
Gewalt“
Folgende Anregungen werden zur Weiterentwicklung an den Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt”
übergeben:
1.
Vorschläge für berufsfeldübergreifende Fachtagungen (Punkte 1.4. und 1.8 im Konzept)
2.
Arbeit mit ausländischen Mädchen und Jungen (Punkt 2.2 im Konzept)
3.
Arbeit mit Mädchen und Jungen mit Behinderungen (Punkt 2.4 im Konzept)
4.
Zielgruppenspezifische Angebote bzw. Öffentlichkeitsarbeit (Punkt 4.1.2 und 4.2 im Konzept)
5.
Anregung stadtteilorientierter Hilfe (Punkt 4.1.3 und 4.2 im Konzept)
6.
Differenzierte Verfahrensweisen für Rechtsberatung bei Fachkräften und Informationen für
Hilfesuchende (Punkt 4.3.1 im Konzept)
7.
Kapazitäten und Differenzierung im Bereich Diagnostik (Punkt 4.5.1 und 4.5.2 im Konzept)
8.
Geschlechtsdifferenzierte institutionelle Kinder-Notaufnahme bzw. Jugendschutzstelle
(Punkt 5.1 im Konzept)
9.
Qualifizierung von Bereitschaftspflegefamilien (Punkt 5.2 im Konzept)
10.
Handlungskonzepte für den Umgang mit Mädchen und Jungen bei Aufnahme in stationäre
Unterbringung (Punkt 5.3 im Konzept)
11.
Medizinische Hilfen bei Kinderärzten/innen (Punkt 5.4 im Konzept)
12.
Koordination der Angebote und Vorschläge zur Qualitätssicherung therapeutischer Angebote
(Punkt 6.1 im Konzept)
13.
Gruppentherapeutische Angebote, auch mit Hilfe trägerübergreifender Kooperation
(Punkt 6.2 und 6.3 im Konzept)
14.
Selbsthilfegruppen (Punkt 6.4 im Konzept)
Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Kooperationspartner konnten nur allgemeine Aussagen zu den
vorgenannten Themen gemacht werden. Eine vertiefende Auseinandersetzung und Entwicklung von
Konzepten erscheint somit in Anbindung an den Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt” sinnvoll.
Diese Themen sollten bei dem geplanten Workshop des ”Arbeitskreises Hilfen bei sexueller Gewalt”
eingeplant und mit in die Prioritätenliste aufgenommen werden.
3
4
6
Von den Gremien bereits verabschiedet und in Umsetzung begriffen
Von den Gremien bereits verabschiedet und umgesetzt
IV. Vorschläge zum Fazit aus dem „Konzept im Bereich
Kinder- und Jugendhilfe für die von sexueller Gewalt
betroffenen und bedrohten Mädchen und Jungen“
1. Qualifizierung der Fachkräfte in der Jugendhilfe
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
1.1 Zielorientierung: Umsetzung der in diesem Konzept entwickelten Positionierung in verbindliche,
einrichtungsinterne und überinstitutionelle Handlungskonzepte.
1.2 Mindestanforderung an jeden Dienst und jede Einrichtung, eine zum Thema qualifizierte
Mitarbeiter/in, die ihr Wissen in Teamentscheidungen einbringen kann.
1.3 Basisqualifizierung zur Problematik des sexuellen Missbrauchs aller Mitarbeiter/innen der
öffentlichen Jugendhilfe, die im Einzelfall über erzieherische Hilfen (mit-)entscheiden
1.4 Weiterführung und Ausbau berufsfeldbezogener Ansätze in der Fortbildungsarbeit möglichst unter
Beteiligung themenkompetenter ortsansässiger Beratungsstellen und Vereine
1.5 Förderung kollegialer Beratungsmöglichkeiten
1.6 Sicherstellung von Supervision für die Mitarbeiter/innen, die mit Betroffenen oder deren
Vertrauenspersonen arbeiten
1.7 Unterstützung und Förderung von Berufsgruppen, zur gegenseitigen Fallberatung, Entlastung und
Qualifizierung durch Koordinierung mittels einer Ansprechpartner/in, sowie offizieller Anerkennung als
Arbeitszeit
1.8 thematische Fortführung des Fortbildungsangebotes verstärkt in Richtung Sexualpädagogik,
geschlechtsspezifischer Fragestellungen, emanzipatorischer Jungenarbeit etc.
1.9 Initiierung von berufsgruppenübergreifenden Fachtagungen für Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz,
Gesundheitswesen etc.
7
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
1.1 Zielorientierung: Umsetzung der in diesem Konzept entwickelten Positionierung in verbindliche,
einrichtungsinterne und überinstitutionelle Handlungskonzepte.
1.2 Mindestanforderung an jeden Dienst und jede Einrichtung, eine zum Thema qualifizierte Mitarbeiter/in, die
ihr Wissen in Teamentscheidungen einbringen kann.
1.3 Basisqualifizierung zur Problematik des sexuellen Missbrauchs aller Mitarbeiter/innen der öffentlichen
Jugendhilfe, die im Einzelfall über erzieherische Hilfen (mit-)entscheiden
Zu 1.1 bis1.3: Qualifizierungskonzept des Ressorts Jugendamt und soziale
Dienste
Vorwort5
Das Management-Team Sozialarbeit/Pädagogik des Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe gab
Anfang 1996 ein Projekt-Team in Auftrag, das ein Konzept im Bereich Kinder- und Jugendhilfe mit der
Zielsetzung der Parteilichkeit und Ganzheitlichkeit für die von sexueller Gewalt betroffenen und
bedrohten Mädchen und Jungen entwickeln sollte.
Dieses umfangreiche Konzept wurde im Mai/Juni 1997 durch den Jugendhilfeausschuss, den
Geschäftsbereichsausschuss Soziales und Gesundheit sowie das Fachgremium Frauenförderung
zustimmend zur Kenntnis genommen. Somit sind die vom Projekt-Team entwickelten Standards und
Positionierungen zum Thema ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen” als richtungsweisend und
bindend für die soziale und pädagogische Arbeit im Ressort Jugendamt und Soziale Dienste
anzusehen.
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe stellt allen Mitarbeiterinnen6 im Bereich Sozialarbeit das
Gesamtkonzept zur Verfügung und verpflichtet sich, Handlungsschritte einzuleiten, um die notwendige
Umsetzung voranzutreiben.
Das vorliegende Konzept zum Thema ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen” des
Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe ist in diesem Kontext zu verstehen und stellt den 1. Teilschritt der
Umsetzung des Gesamtkonzeptes dar.
Erfahrungen mit dem vorliegenden Konzept werden im Zeitraum von 2 Jahren ausgewertet. Das
Konzept wird fortgeschrieben.
Definition von sexuellem Missbrauch
”Sexueller Missbrauch ist eine sexuelle Handlung, bei der eine Person, die durch Geschlecht, Alter,
Autorität, soziale Stellung, materielle, kognitive o.ä. Ressourcen begründete Position ausnutzt, um
eigene Bedürfnisse nach Macht, Anerkennung, Körperkontakt, Intimität, sexuelle Befriedigung gegen
den Willen und auf Kosten der körperlichen und seelischen Integrität eines Mädchens oder Jungen,
befriedigt.”7
5
Der Text wurde wörtlich folgendem Konzept entnommen: Konzept des Ressorts Jugendamt und soziale Dienste zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes
”Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen”, 1. Teilschritt: Standards und Qualifizierungsprogramm für die Fachkräfte der Jugendhilfe
Wuppertal, November 1997
6
Die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form in der Sprachgestaltung des Konzeptes ist eine Konzession an die einfachere
Lesbarkeit. Es handelt sich nicht um eine sprachliche Diskriminierung der männlichen Adressaten.
7
Monika Weber, Christiane Rohleder, 1995
8
Standards im Umgang mit sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen
1. Jede Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin ist in ihrem pädagogischen Arbeitsfeld
potentiell mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen
konfrontiert.
Der Fachbereich 1 verpflichtet sich, entsprechend des Qualifizierungsprogramms des Fachreferates
Sozialarbeit/Pädagogik, Basisinformationen für alle Mitarbeiterinnen innerhalb der nächsten 2 Jahre
anzubieten.
Vermittelt werden diese Basisinformationen in dreitägigen Fortbildungsangeboten bei einer
Gruppenstärke von ca. 12 Teilnehmerinnen. Die Fortbildungen werden möglichst unter Hinzuziehung
von Referentinnen ortsansässiger Beratungsstellen und Vereine durchgeführt, die sich den Ergebnissen
des Gesamtkonzeptes verpflichtet fühlen.
Folgende Punkte werden in Methodenvielfalt zur ganzheitlichen Erschließung des Themenkomplexes
bearbeitet:
• Basisinformationen zur Dynamik von sexueller Gewalt, dem Ausmaß, zu Ursachen und
geschlechtsspezifischen Fragestellungen
• Eigene Auseinandersetzung mit den Themen Sexualität, Macht, Gewalt, Geschlecht und
Erschließung eigener Haltungen dazu
• Entwicklung und Vermittlung von parteilichen und geschlechtsspezifischen Arbeitsansätzen zum
Erkennen von und Intervention bei sexuellem Missbrauch
• Juristische Fragestellungen und Aspekte zum Themenkomplex, Zeitgeist der Rechtsprechung
• Notwendigkeit von Kooperation und Vernetzung bei der Thematik
• Praxisreflexion
2. Handlungsorientierungen für den Umgang mit von sexueller Gewalt betroffenen
Mädchen und Jungen
• Die Grundprinzipien der Hilfen bei sexuellem Missbrauch sind die eindeutige Parteinahme für die
von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen, sowie die Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer Unterschiede. Ebenso sollen interkulturelle Unterschiede Berücksichtigung in
der Arbeit mit ausländischen Mädchen und Jungen finden.
• Grundlegende Zielsetzung bei allen Hilfen ist, den Schutz des Mädchens oder Jungen vor einer
Fortführung der sexuellen Übergriffe sicherzustellen, sowie Sekundärschädigungen8 zu vermeiden.
3. Signale bei sexuellem Missbrauch sind vieldeutig und werden oft mit erheblichen
Zweifeln und Bedenken von den Mitarbeiterinnen wahrgenommen.
• Diese Zweifel und die damit einhergehende Verunsicherung machen es notwendig, sich kollegiale
Beratung (im Geschäftsteam) und gegebenenfalls darüber hinaus Fachberatung (bei Expertin bzw.
Fachberaterin) zu holen.
• Bei Meldungen des Verdachtes auf sexuellen Missbrauch durch Institutionen ist weiterhin das seit
1996 eingeführte Verfahren ”Verbindliche Handlungsleitlinien zum Verfahren in Fällen von Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche bei Meldungen durch Behörden” einzuhalten.
• Manchmal wird erst im Rückblick auf einen Fall deutlich, dass erste Signale übersehen wurden. Als
persönliche Orientierungshilfe kann deshalb, sobald ein Missbrauchsverdacht auftaucht; von der
fallverantwortlichen Mitarbeiterin (BSD) bzw. betreuungsverantwortlichen Mitarbeiterin
(Spezialdienst) eine Checkliste ausgefüllt werden.
8
Als primäre Schädigungen werden diejenigen verstanden, die direkt aus dem Geschehen des sexuellen Missbrauchs resultieren, während als
Sekundärschädigungen die negativen Folgen bezeichnet werden, die auf unsensible Reaktionen von Eltern, Freunden, Nachbarn, Schule,
Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Medizin etc. beruhen. Unzulängliche und übereilte Interventionen können die Schädigungen der Betroffenen
verstärken.
9
4. Das Thema ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen” wird fachlich
weiterentwickelt.
Es ist daher notwendig, in Zusammenarbeit mit dem Fachreferat Sozialarbeit/Pädagogik in jedem
Geschäftsteam eine Mitarbeiterin für die Themenpflege zu gewinnen, die mitverantwortlich dafür sorgt,
dass
• die fachlichen Entwicklungen Eingang in die aktuelle Teamdiskussion bzw. in die kollegiale
Beratung finden
• die Vernetzung mit anderen Diensten des Jugendamtes und freier Träger weiterentwickelt wird
• die bestehende Konzeption des jeweiligen Spezialdienstes vor dem Hintergrund des Wissens um
sexuellen Missbrauch überarbeitet und fortgeschrieben wird
Qualifizierungsprogramm zum Thema ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und
Jungen
Um die im Gesamtkonzept entwickelten Standards im Umgang mit der Thematik ”Sexueller Missbrauch
an Mädchen und Jungen” zu erreichen, sind Basisqualifikationen aller Mitarbeiterinnen im Fachbereich
Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Sozialarbeit notwendig, die im Rahmen von 3tägigen
Fortbildungsveranstaltungen sicherzustellen sind. Inhaltliche Vorgaben und Methoden wurden bereits
skizziert.
1. Basisqualifikation der Mitarbeiterinnen der Bezirkssozialdienste KJE
Als erstes werden die 56 Mitarbeiterinnen der sieben Bezirkssozialdienste durch Vermittlung und
Aneignung von Basiswissen zum Thema qualifiziert.
Bereits im November 1996 sowie im Februar und September 1997 wurden die ersten Fortbildungen für
BSD Mitarbeiterinnen an drei Werktagen von jeweils acht Arbeitsstunden durchgeführt. Da sich dieses
Konzept bewährt hat, werden analog dazu im nächsten Jahr Fortbildungen für die weiteren BSD
Mitarbeiterinnen stattfinden.
2. Basisqualifikation der Mitarbeiterinnen der Speziellen Dienste
Die fünf speziellen Dienste im Fachbereich 1 werden als nächstes dem angestrebten Standard
entsprechend durch Vermittlung von Basiswissen zum Thema qualifiziert.
• Erziehungsbeistandschaft mit fünf Mitarbeiterinnen
• Adoptions- und Pflegekinderdienst mit acht Mitarbeiterinnen
• Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe mit vier Mitarbeiterinnen
• Vormundschaften für Minderjährige mit vier Mitarbeiterinnen
• Jugendgerichtshilfe mit acht Mitarbeiterinnen
Da die Fachdienste ebenfalls arbeitsfeldbezogen qualifiziert werden sollen, empfiehlt es sich die
Mitarbeiterinnen der freien Träger entsprechender Fachdienste einzubeziehen.
Aus dem sich daraus ergebenden gewünschten Vernetzungs- und Kooperationseffekt ist ebenfalls eine
Kostenreduzierung zu erwarten, da die freien Träger einen Teilnahmebeitrag entrichten können.
Die Basisqualifikation der genannten Dienste wird in etwa einen Zeitraum von 2 Jahren in Anspruch
nehmen. Der jährliche Kostenrahmen für die durchzuführenden Fortbildungen beträgt ca. 12 000,- DM.
3. Vertiefende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
Das Basiswissen muss durch weitere arbeitsfeldübergreifende Fortbildungen vertieft und erweitert
werden. Zielgruppen sind hier primär die Mitarbeiterinnen, die für die Themenpflege im Geschäftsteam
verantwortlich sind, sowie die im Fachbereich tätigen Expertinnen und darüber hinaus am Thema
interessierte bzw. besonders involvierte Mitarbeiterinnen.
10
Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind als eintägige Veranstaltungen vorgesehen, im Zeitrahmen von
acht Arbeitsstunden. Sie sollten ein regelmäßiges Angebot sein, um Aktualität und Entwicklung
fachlicher Standards zu gewährleisten und kontinuierlich 2-mal im Jahr zu aktuellen Themenstellungen
stattfinden.
Der jährliche Kostenrahmen beträgt ca. 2500,- DM für 2 Veranstaltungen. Eine Beteiligung von
Mitarbeiterinnen freier Träger ist anzustreben.
Darüber hinaus ist es sinnvoll berufsfeldübergreifende Fachtagungen zu unterschiedlichen
Schwerpunktthemen zu konzipieren und durchzuführen, um Fallunabhängig professionelle Kontakte
zwischen Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe, Justiz, Medizin, Schule, Psychiatrie etc. zu initiieren.
Der Fachbereich 1 strebt diesbezüglich die Durchführung bzw. Beteiligung an einer Fachtagung pro
Jahr an. Da nicht mit einer Kostendeckung durch Einnahmen von Teilnehmerinnengebühren zu rechnen
ist, sollte eine Summe von 1000,-DM jährlich zur Durchführung einer solchen Fachtagung veranschlagt
werden.
4. Weitere unterstützende Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
Um sich den angestrebten Standards weiter anzunähern und diese im Austausch der Fachkräfte zu
erhalten und zu erweitern, soll eine Berufsgruppe zum Thema vom Fachbereich 1 initiiert werden. Die
Berufsgruppenarbeit bietet neben der Vertiefung von Fachwissen und dem Vernetzungs- und
Multiplikatoreneffekt auch kollegiale Hilfestellung im Einzelfall.
Interessierten Mitarbeiterinnen soll die Möglichkeit an der Teilnahme der Berufsgruppe einmal monatlich
für zwei Stunden während der regulären Arbeitszeit offen stehen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Zusätzlich zu der Möglichkeit Fachberatung durch interne Dienste in Anspruch zu nehmen, soll den
Mitarbeiterinnen des Fachbereiches das Angebot der externen Supervision, möglichst zeitnah zum
auftretenden Problem, zur Verfügung stehen.
Die Praxiserfahrungen zeigen, dass sexueller Missbrauch ein Problemkomplex ist, der in besonderem
Maße Gefühle der Überlastung und Inkompetenz auslöst und Professionelle an die Grenzen ihrer
Arbeitsfähigkeit führt. Externe Supervision kann je nach Problemlage wichtige Hilfestellung bei der
Strukturierung sein und zur persönlichen Entlastung der Mitarbeiterinnen beitragen, um wieder fachlich
kompetent handeln zu können.
Für Supervision ist jährlich ein Kostenrahmen von ca. 5000,-DM zu veranschlagen.
5. Information und Qualifizierung der Unterstützungsebene
Um den Mitarbeiterinnen ”an der Basis” grundsätzlich, vor allem aber in Konfliktfällen, die notwendige
Unterstützung ihrer Arbeit zusichern zu können, sind die Mitarbeiterinnen im Fachbereich 1, die mit
Leitungsaufgaben betraut sind, von den Standards und Positionierungen des Gesamtkonzeptes und des
vorliegenden Konzeptes des Fachbereiches 1 zum Umgang mit dem Thema ”Sexueller Missbrauch an
Mädchen und Jungen” in Kenntnis zu setzen.
Diese fachliche Einführung soll für
• die Leitungen der Bezirkssozialdienste
• die Mitarbeiterinnen der Steuerungsgruppe
• die Expertinnen im Bereich Sozialarbeit
• durch eine Veranstaltung, moderiert von der Fachbereichsleiterin und der Fachreferentin für
Sozialarbeit, stattfinden.
Kosten für diese Veranstaltung fallen nicht an.
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6. Fachliteratur und Materialien zum Thema
Der Fachbereich 1 stellt jedem Geschäftsteam zur Einarbeitung in die Thematik adäquate Fachliteratur
zur Verfügung. Literatur zur Vertiefung des Themas wird im Fachreferat Sozialarbeit vorgehalten.
Im nächsten Schritt sind für die Geschäftsteams entsprechende Bilder-/Bücher für Mädchen und Jungen
verschiedener Altersstufen anzuschaffen.
Zur Weitergabe an interessierte Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind Präventionsbroschüren (
z.B. von der AJS) in den Diensten vorzuhalten.
Im Sinne einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit sollte damit begonnen werden, wo möglich, Plakate für
die Zielgruppe der Kinder und jugendlichen Mädchen und Jungen aufzuhängen, um die
Ansprechbarkeit der Mitarbeiterinnen auf das Thema ”sexueller Missbrauch” zu signalisieren.
Fachliteratur und Materialien sind vom Fachreferat Sozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Bei 12
Geschäftsteams ergibt sich insgesamt jährlich ein Betrag von ca. 1200 DM.
Mittelfristig ist die Erstellung einer Broschüre in der die unterschiedlichen Dienste und Institutionen
dargestellt werden, die zum Thema ”Sexueller Missbrauch” in Wuppertal Hilfen anbieten,
sicherzustellen.
Adressaten für den ”Wegweiser” sollten sein:
• betroffene Mädchen und Jungen
• hilfesuchende erwachsene Vertrauenspersonen und professionelle Fachkräfte
Der Fachbereich 1 verpflichtet sich, durch die Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte, an der Erarbeitung
der Broschüren mitzuwirken. Für die Finanzierung sollten Sponsoren gesucht werden, so dass die
Broschüren möglichst kostenneutral hergestellt werden können.
Somit ergibt sich für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und
Jungen” im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe für den 1. Teilschritt für die Haushaltsjahre 1998 und
1999 jeweils ein Kostenvolumen von:
• 20.500,- DM für den Bereich Qualifizierung der Fachkräfte, sowie von
• 2000,- DM für den Bereich Fachliteratur/Materialien.
Ausblick
Die Jugendhilfe hat den Auftrag, sexuell missbrauchten Mädchen und Jungen Schutz zu gewähren,
ihnen Lebensraum zur Bewältigung der Erfahrungen zu bieten und falls erforderlich, erzieherische und
therapeutische Hilfen zu gewähren. Gleiches gilt für unterstützende Eltern oder andere
Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche mit sexuellen Gewalterfahrungen brauchen konsequent entwickelte
Hilfeangebote mit engagierten und kompetenten Sozialarbeiterinnen, die sich vorbehaltlos konstruktiv
an den Erfordernissen und Notlagen der betroffenen Mädchen und Jungen orientieren.
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe bildet einen wichtigen Teil im Gesamtsystem der Hilfen,
deshalb ist es erforderlich, die Fachkräfte der Jugendhilfe entsprechend der komplexen Problematik des
sexuellen Missbrauchs zu qualifizieren. Dies kann jedoch nur ein erster Teilschritt sein.
Weiterführend müssen die Rahmenbedingungen fachlicher Arbeit sowie die Weiterentwicklung der
Jugendhilfeangebote in Wuppertal und deren Vernetzung vorangetrieben werden. Der Fachbereich
Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet sich, bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes weiterhin engagiert
mitzuwirken.
12
Persönliche Checkliste bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen
Die Checkliste soll dazu dienen Wahrnehmung und persönliche Reflexion anzuregen. Sie kann eine Hilfe sein, die
bei diesem Thema üblicherweise stattfindenden Verunsicherungen zu minimieren. Die Checkliste soll nicht
Bestandteil der Jugendhilfeakte werden. Sofern sie personenbezogene Daten aufweist, ist sie sicher
aufzubewahren bzw. nach Klärung des Sachverhaltes zu vernichten.
• Persönliche Daten des betroffenen Mädchen oder Jungen (Name, Alter, Umfeld...)
• Daten über die Person(en), die als Täter/innen verdächtigt werden
• Wer hat mir welche Beobachtungen (z.B. Symptome, verändertes Verhalten, Äußerungen des
Mädchen/Jungen) wann und wie mitgeteilt (z. B. schriftlich, persönlich, anonym, über Dritte gehört)?
• Welche Beobachtungen habe ich selbst gemacht bzw. welche Äußerungen des Mädchen/Jungen (mit welchen
Worten und in welchem Zusammenhang) habe ich selbst erfahren?
• Was lösen die Beobachtungen/Mitteilungen bei mir aus?
• Mit wem habe ich meine Beobachtungen und Gefühle ausgetauscht? Hat sich dadurch etwas für mich
verändert? Wenn ja, was?
• Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten des Mädchen/Jungen sind noch möglich?
• Was ist meine Vermutung oder Hypothese, wie sich das Mädchen/Junge weiterentwickelt, wenn alles so bleibt
wie es ist?
• Welche Veränderungen wünsche ich mir für das Mädchen/Jungen?
• Wer im Umfeld des Kindes ist mir als unterstützend genannt worden oder aufgefallen?
• Was ist mein nächster Schritt? Wann will ich wie weitergehen? (z.B. Einbringen ins Team, Fachberatung,
Einbeziehen anderer Dienste, Helferinnenkonferenz)
13
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
1.4 Weiterführung und Ausbau berufsfeldbezogener Ansätze in der Fortbildungsarbeit möglichst unter Beteiligung
themenkompetenter ortsansässiger Beratungsstellen und Vereine
1.8 thematische Fortführung des Fortbildungsangebotes verstärkt in Richtung Sexualpädagogik,
geschlechtsspezifischer Fragestellungen, emanzipatorischer Jungenarbeit etc.
Zu 1.4 und 1.8: Berufsfeldbezogene Ansätze in der Fortbildungsarbeit:
Auflistung der Anbieter/innen von Qualifizierung für Fachkräfte und
Auswertung
Fragebogen für die telefonische Befragung
Grundlage: Angaben im Konzept bzgl. Fortbildungen für Professionelle
1. Für welche Zielgruppe werden die Fortbildungs-Angeboten konzipiert?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
2. Werden die Fortbildungen für a: interne oder b: externe Mitarbeiterinnen angeboten?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
3. Kommen die Fachkräfte aus stationären, teil-stationären oder ambulanten Bereichen?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
4. Welche Organisationsform wurde gewählt?
a. Großveranstaltung - Fachtagung
b. Seminar/Workshop
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
5. Welche Schwerpunkte haben sie bei den Fortbildungen gesetzt? (Diagnostik, Prävention,
alltagspraktische Hilfen, rechtliche Handlungsmöglichkeiten)
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
6. Haben die Fortbildungen den Bereich Differenzierung nach Alter, Geschlecht und Behinderung enthalten?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
7. Wird auch der Themenbereich Missbrauch an ausländischen Mädchen und Jungen erfasst?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
8. Wird differenziert zwischen sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung?
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___________________________________________________________________________
9. Welche weiteren Fortbildungen bieten Sie an oder könnten Sie anbieten?
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
14
Auswertung des Fragebogens
Einrichtung
Für welche Zielgruppe werden die
Fortbildungs-Angebote konzipiert?
Werden die Fortbildungen für
a: interne oder
b: externe Mitarbeiter/innen angeboten
Nur für externe Mitarbeiter/innen
Kommen die Fachkräfte aus stationären,
teilstationären oder ambulanten Bereichen?
Die Färberei
Für Fachkräfte aus dem Kinder- und
Jugendbereich
Für Erzieherinnen und Erzieher
Für interne und externe Mitarbeiter/innen
Für den ambulanten Bereich (Kindertagesstätten und
Kindergärten)
Für Lehrer/innen für Sekundarstufe I und II
Für Erzieher/innen in der Primarstufe
Für professionelle Helfer/innen
Nur für externe Mitarbeiter/innen
Nur für ambulante Bereiche
Für interne und externe Mitarbeiter/innen
Es werden Fortbildungen für alle Bereiche angeboten
Gleichstellungsstelle
für Frauenfragen
Kath. Kinderheim St.
Michael
Wichernhaus e.V.
Frauen Beratung und
Selbsthilfe e.V.
Nachbarschaftsheim
e.V.
Für Fachkräfte, die zum Themenbereich sexuelle
Gewalt geben Mädchen und Jungen arbeiten
Für Mitarbeiter/innen
Für interne und externe Mitarbeiter/innen
Es werden Fortbildungen für alle Bereiche angeboten
Für interne Mitarbeiter/innen
Für Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe
Für Frauen aus sozialpädagogischen Bereichen
und für Lehrerinnen
Zielgruppe sind die eigenen Mitarbeiter/innen
Für interne und externe Mitarbeiter/innen
Nur für externe Fachkräfte
Es werden Forbildungen für den stationären und teilstationären Bereich angeboten
Es werden Fortbildungen für alle Bereiche angeboten
Es werden Fortbildungen für alle Bereiche angeboten
Für interne Mitarbeiter/innen der
unterschiedlichen Einrichtungen
Fortbildungen werden für den ambulanten Bereich
angeboten
Pro Familia
Zielgruppe sind Fachkräfte in Kindertagesstätten
und Kindergärten, in Schulen,
sozialpädagogischen Berufen und Schulen für
geistig behinderte Mädchen und Jungen
Im Bereich der Sexualpädagogik werden
Fortbildungen für Eltern Pädagogen/innen
angeboten.
Erzieher/innen, Lehrer/innen, Fachöffentlichkeit
Für interne und externe Mitarbeiter/innen
Fortbildungen werden für alle Bereiche angeboten
Fortbildungen werden für externe und interne
Mitarbeiter/innen angeboten
Die Fachkräfte kommen aus allen Bereichen
Stadtbetrieb
Tageseinrichtungen
für Kinder
Schulpsychologische
Beratungsstelle
Splittertal e.V.
SKF Elberfeld
Die Fachkräfte kommen aus allen Bereichen
Einrichtung
Welche Organisationsform wurde
gewählt?
a: Großveranstaltung/ Fachtagung
b: Seminar/Workshop
Die Färberei
Nur Fachtagungen
Stadtbetrieb
Tageseinrichtungen
für Kinder
Schulpsychologische
Beratungsstelle
Splittertal e.V.
Nur Seminare und Workshops
Gleichstellungsstelle
für Frauenfragen
Fachtagungen/Großveranstaltungen und
Seminare/Workshops
Kath. Kinderheim St.
Michael
Wichernhaus e.V.
Seminare und Workshops
Frauen Beratung und
Selbsthilfe e.V.
Nachbarschaftsheim
e.V.
Großveranstaltungen und Seminare
Pro Familia
Nur Seminare und Workshops
SKF Elberfeld
Nur Seminare
16
Nur Seminare und Workshops
Fachtagungen, Seminare und Workshops
Fachtagung, Seminare und Workshops
Nur Seminare
Welche Schwerpunkte haben sie bei den
Fortbildungen gesetzt?
Diagnostik, Prävention,
alltagspraktische Hilfen,
rechtliche Handlungsmöglichkeiten?
Für die Bereiche Prävention, alltagspraktische
Hilfen und z.T. Diagnostik
Für die Bereiche Prävention, alltagspraktische
Hilfen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Haben die Fortbildungen den Bereich
Differenzierung nach Alter, Geschlecht und
Behinderung enthalten?
Für die Bereiche Prävention und
alltagspraktische Hilfen
Für die Bereiche Diagnostik, alltagspraktische
Hilfen, Hinweise zu rechtlichen
Handlungsmöglichkeiten
Diagnostik,
Prävention,
alltagspraktische Hilfen,
rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Für die Bereiche Prävention, Diagnostik und
alltagspraktische Hilfen
Für die Bereiche Diagnostik, alltagspraktische
Hilfen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
angeboten.
Für die Bereiche Prävention und
alltagspraktische Hilfen
Für die Bereiche Prävention, Diagnostik,
alltagspraktische Hilfen, rechtliche
Handlungsmöglichkeiten
Für die Bereiche Prävention und
alltagspraktische Hilfen, und Hinweise zu
rechtlichen Handlungsmöglichkeiten
Für die Bereiche Prävention, Diagnostik,
alltagspraktischen Hilfen, Informationen zu
rechtlichen Wegen
Keine Differenzierung hinsichtlich Alter, Geschlecht und
Behinderung
Es wird nach Alter, Geschlecht und Behinderung
differenziert.
Differenzierung nach Alter, Geschlecht und Behinderung
Differenzierung hinsichtlich Alter und Geschlecht
Veranstaltungen werden ausschließlich für den
Themenbereich ”sexuelle Gewalt gegen Mädchen”
angeboten. Keine Differenzierung nach Alter und
Behinderung.
Es findet keine Differenzierung statt.
Es findet keine Differenzierung statt.
Es wird differenziert nach Alter und Geschlecht, nicht nach
Behinderung
Es wird differenziert nach Alter und Geschlecht, nicht nach
Behinderung
Es wird differenziert nach Alter und Geschlecht, nicht nach
Behinderung
Es wird differenziert nach Alter und Geschlecht
Einrichtung
Die Färberei
Stadtbetrieb
Tageseinrichtungen
für Kinder
Schulpsychologische
Beratungsstelle
Wird auch der Themenbereich
Missbrauch an ausländischen Mädchen
und Jungen erfasst?
Der Themenbereich Missbrauch an
ausländischen Mädchen und Jungen wurde nicht
erfasst
Der Themenbereich Missbrauch wird nicht nach
ausländischen Mädchen und Jungen differenziert
Wird differenziert zwischen sexuellem
Missbrauch und körperlicher
Misshandlung?
Es wurde nicht zwischen sexuellem Missbrauch
und körperlicher Misshandlung differenziert
Der Themenbereich Missbrauch bei
ausländischen Mädchen und Jungen wird nicht
als gesondertes Thema behandelt
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert.
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert
Splittertal e.V.
Es wird der Themenbereich ausländische
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
Mädchen und Jungen erfasst, speziell im Bereich körperlicher Misshandlung differenziert
Flüchtlingshilfe
Gleichstellungsstelle
für Frauenfragen
Der Themenbereich Missbrauch wird nicht nach Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
ausländischen Mädchen und Jungen differenziert körperlicher Misshandlung differenziert
Kath. Kinderheim St.
Michael
Wichernhaus e.V.
Der Themenbereich wird nicht explizit erfasst.
Frauen Beratung und
Selbsthilfe e.V.
Der Themenbereich wird nicht explizit erfasst.
Nachbarschaftsheim
e.V.
Pro Familia
Der Themenbereich wird nicht explizit erfasst.
SKF Elberfeld
Es wird noch nicht explizit differenziert.
Der Themenbereich wird nicht explizit erfasst.
Es wird der Themenbereich ausländische
Mädchen und Jungen erfasst
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert
In den internen Fortbildungen wird zwischen
sexuellem Missbrauch und körperlicher
Misshandlung differenziert.
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert.
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert.
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert.
Es wird zwischen sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung differenziert.
Welche weiteren Fortbildungen bieten Sie an
oder könnten Sie anbieten?
z.Z. werden keine Fortbildungen angeboten.
Bei konkreter Anfrage wäre im Bereich Missbrauch
behinderter Mädchen und Jungen Fortbildung möglich.
z.Z. werden keine Fortbildungen angeboten
Bieten laufende Fortildungen für Lehrer/innen der
Sekundarstufen I und II und für Erzieher/innen in der
Primarstufe an.
Könnten Fortbildungen zum Thema ”Verbesserung von
Kommunikationsstrukturen” für Lehrergruppen anbieten.
Der Fortbildungsbereich wird im bisherigen Rahmen
fortgesetzt. Angedacht ist eine Fortbildung zum
Themenschwerpunkt ”Allgemeine rechtliche
Rahmenbedingungen”
Fortbildungen werden in grundslätzlich in allen Bereichen
angeboten. Fortbildungen vorwiegend auf Anfrage.
Zukünftig differenzierung nach ausländischen Mädchen und
Jungen und Mädchen/Jungen mit Behinderungen.
Weitere Qualifizierungen der Mitarbeiter/innen sind
vorgesehen.
Laufende Qualifizierung der Mitarbeiter/innen zu diesem
Bereich. Fachtagung zur Täterarbeit geplant. Fortbildungsangebot für den Bereich Diagnostik für externe möglich.
Es werden Fortbildungen für Frauen in sozialarbeiterischen
und erzieherischen Berufen zum Thema sexuelle Gewalt
angeboten.
Es werden weitere interne Qualifizierungs-angebote für
Mitarbeiter/innen angeboten.
Es werden weiterhin Fortbildungen im Bereich der
Sexualpädagogik für Eltern und Pädagogen/innen
angeboten. Keine Kapazitäten für weitere Fortbildungen
Fortlaufende Fortbildungen, Schwerpunkt sexueller
Missbrauch an Mädchen und Jungen
17
Auswertung der Fragebögen
Im Gesamtkonzept sex. Missbrauch für Wuppertal (1997) erfolgte eine Befragung vieler Maßnahmeträger
im Bereich Prävention, speziell zum Thema Fortbildungen. Intention der erneuten Befragung war, genauere
Angaben über die Zielgruppe, Organisationsform und Schwerpunkte der Fortbildungen in Erfahrung zu
bringen.
Des weiteren wurden Fragen hinsichtlich fachlicher Differenzierung gestellt. Ebenso konnten Angebote und
zukünftige Fortbildungsthemen erfasst werden.
Die Befragung richtete sich ausschließlich an die im Gesamtkonzept erfassten Träger, die Angaben im
Bereich Fortbildungen gemacht haben. Aufgrund weiterer Informationen konnte festgestellt werden, dass
andere Träger ebenso Fortbildungen anbieten, die jedoch 1997 noch nicht erfragt wurden.
Ergebnis der Befragung
Insgesamt wurden 11 Träger befragt. Zielgruppen waren ausschließlich Fachkräfte der sozialen Arbeit,
sowie Lehrerinnen und Lehrer. Die Fortbildungen wurden durchweg für interne und externe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Vorwiegend wurde die Organisationsform
Seminare/Workshop gewählt. Vier Träger hatten auch Fachtagungen veranstaltet. Der Themenbereich
sexueller Missbrauch an ausländischen Jungen und Mädchen und die damit verbundene Problematik war
nicht inhaltliches Thema der Fortbildungen.
Insgesamt wurde eine Differenzierung von körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch
vorgenommen. Zum Themenkomplex ” weiterer Fortbildungsangebote ”kann festgehalten werden, dass der
Standard der Fortbildungen gehalten werden kann, aber aus zeitlichen Gründen wichtige
Fortbildungsbereiche wie z.B. sex. Missbrauch bei Menschen mit Behinderungen oder sex. Gewalt an
ausländischen Mädchen und Jungen nicht stattfinden kann.
Fazit
Ein aufeinander abgestimmtes Fortbildungsangebot für Wuppertal wäre notwendig. So könnten
Ressourcen einzelner Träger anderen Fachkräften zugänglich gemacht und neue Themenbereiche könnten
aufgrund eingesparter Fortbildungen initiiert werden. Wichtige Bereiche sind bisher nicht flächendeckend
bearbeitet worden. Auch hierfür würde eine Kontakt- und Informationsstelle im Bereiche sex. Gewalt in
Wuppertal koordinierende und initiatorische Arbeit leisten.8
8
siehe dazu Rahmenkonzept Punkt 2.6
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
1.5 Förderung kollegialer Beratungsmöglichkeiten
1.6 Sicherstellung von Supervision für die Mitarbeiter/innen, die mit Betroffenen oder deren Vertrauenspersonen
arbeiten
1.7 Unterstützung und Förderung von Berufsgruppen, zur gegenseitigen Fallberatung, Entlastung und Qualifizierung
durch Koordinierung mittels einer Ansprechpartner/in, sowie offizieller Anerkennung als Arbeitszeit
Zu 1.5, 1.6 und 1.7: Indikatoren und Konzepte für Kollegiale Beratung,
Supervision und Berufsgruppen
1.5 Kollegiale Beratung
Ein zentrales Instrument für den Ausbau und die Erhaltung fachlicher Kompetenz der Mitarbeiterinnen/
Mitarbeiter ist die kollegiale Beratung.
Diese prozessorientierte kontinuierliche Maßnahme zur Qualitätssicherung erfordert die Berücksichtigung
folgender Punkte:
Grundvoraussetzungen
• Mehrperspektivität
An einer kollegialen Beratung sollten mindestens drei Fachkräfte (Kooperationsmodelle kollegiale Beratung)
teilnehmen, um eine Mehrperspektivität im Denken und Handeln sicherzustellen, d.h. es wird eine
Arbeitsform eingeführt, in der in ”sowohl...als auch” und nicht in ”entweder oder” gedacht und gehandelt
wird.
• Schweigepflicht
Eine vertrauensvolle Arbeit in einer kollegialen Beratung kann nur dann stattfinden, wenn alle
Teilnehmerinnen/ Teilnehmer darauf vertrauen können, dass sowohl die Falldarstellung und die daraus
resultierende Einsicht in die Arbeit der Kollegin/ des Kollegen, wie auch die Äußerungen der übrigen
Teilnehmerinnen/ Teilnehmer ohne Einwilligung der Beteiligten den Gruppenraum nicht verlassen.
• Fach- und Fallverantwortung
Die zuständige Kollegin/der zuständige Kollege ist für ihren/seinen ”Fall” fachlich verantwortlich. Das
Team kann keine individuelle Verantwortung abnehmen.
Es kann die Einzelne/den Einzelnen in der Wahrnehmung ihrer/seiner Verantwortung fachlich und
persönlich stärken.
• Rahmenbedingungen
Hauptamtliche Fachkräfte in der Jugendhilfe sind in ihrer täglichen Praxis mit komplexen Problemstellungen
konfrontiert. Die Sicherstellung einer professionellen Kompetenz und die Stärkung der Motivation der
sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen Fachkräfte sind zentrale Leitungsaufgaben. Die
Rahmenbedingungen für eine kollegiale Beratung müssen daher von der Leitung sichergestellt werden.
Signale bei sexuellem Missbrauch sind vieldeutig und werden oft mit erheblichen Zweifeln und Bedenken
von den Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern wahrgenommen. Diese Zweifel und die damit einhergehende
Verunsicherung machen es notwendig eine kollegiale Beratung einzuholen.9
9
Hrsg.: Stadt Wuppertal - Ressort Jugendamt und Soziale Dienste / Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe - ” Umsetzung des Gesamtkonzeptes
gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ”, November 1997
19
Voraussetzungen für eine kollegiale Beratung:10
• Beratungsbedarf: d.h. gemeinsame Einsicht, dass die Qualität der Arbeit zum Nutzen der betroffenen
Mädchen und Jungen steigt und die individuelle Erkenntnis, dass Vereinzelung Handlungskompetenz
schwächt
•
Gemeinsames Aufgabengebiet: d.h. die Wechselseitigkeit von fachlicher Kompetenz für die
Arbeitsaufgaben der Kolleginnen/ Kollegen und der daraus entstehenden Beratungs- und
Entscheidungsarbeit
•
Kollegialität: d.h. die Gleichwertigkeit aller Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter für die Bearbeitung der
Arbeitsaufgaben, nicht aber zwingend eine tarifliche und fachliche Gleichrangigkeit
•
Verbindlichkeit: d.h. die gemeinsame Notwendigkeit, Beratung in verfügbarer Zeit in Entscheidungen
und Handlungen umzusetzen
•
Kooperationskontrakt: d.h. eine freiwillige, nicht verordnete Vereinbarung über Ort, Zeit, Ablauf und
Abstimmung weiterer Vorgehensweisen
Orientierungspunkte für den Verlauf einer kollegialen Beratung:
• Gruppenleitung
Bei einer kollegialen Beratung ist es sinnvoll einem Gruppenmitglied die Gruppenleitung zu übertragen.
Diese Aufgabe kann eventuell auch reihum gehen. Aufgaben der Leitung ist es, darauf zu achten, dass die
Gruppenregeln eingehalten werden. Dazu gehört auch das pünktliche Beenden der Gruppensitzung.
• Situationsbeschreibung
Die fallzuständige Fachkraft stellt die Situation des betroffenen Kindes, der Familie und des sozialen
Umfeldes dar.11
• Fragen
Die Kolleginnen/ Kollegen stellen Fragen zu den reinen Fakten.
• Keine Ratschläge
Die Kolleginnen/die Kollegen äußern ihre Einfälle, Assoziation, Hinweise, Diagnosen zur Problemstellung
des ”Falles”. Die zuständige Kollegin/der zuständige Kollege hört nur zu. Ratschläge haben in der
aktuellen kollegialen Beratung nichts zu suchen, denn meist entsprechen Ratschläge den
Handlungsmöglichkeiten des/der Ratgebenden und missachten die Tatsache, dass die
Berichterstatterin/der Berichterstatter eine andere Person mit anderen Handlungsmöglichkeiten ist.
• Rückmeldung
Die zuständige Fachkraft gibt eine Rückmeldung zu den Einfällen, Hinweisen und Hypothesen der
Kolleginnen/der Kollegen.
• Entscheidung
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Abstimmung für die Hilfeplanung erfolgen, ebenso
die Rückmeldung über die vereinbarte Vorgehensweise.
• Fachliches Controlling
Die Einhaltung der vereinbarten Vorgehensweise wird durch die kollegiale Beratung sichergestellt.
10
Monika Thiesmeier / Peter Berker ” Kollegiale Beratung”, ISA Kongress, April 1997
vgl. ”Persönliche Checkliste bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Mädchen und Jungen”, Hrsg.: Ressort Jugendamt und Soziale Dienste,
FB Kinder und Jugendhilfe, Nov. 1997
11
20
1.6 Supervision
”Supervision ist eine Beratungsform, die im Rahmen eines strukturierten Lernprozesses wirksam wird und
die Reflexion des beruflichen Handelns zum Inhalt hat.
Supervision dient dem Erfassen von Phänomenen der beruflichen Praxis mit dem Ziel, sich selbst und die
Klientin/den Klienten besser zu verstehen und die eigene berufliche Kompetenz zu vertiefen.”12
”Supervision ist ein Prozess des gemeinsamen Reflektierens von beruflicher Praxis. Im Mittelpunkt steht die
Person in ihrem beruflichen Handeln und in ihren sozialen Bezügen.
In diesem Prozess werden die persönlichen Anteile in bezug auf Kommunikation, das Verhalten und
Handeln im Arbeitsfeld wahrgenommen, durchgearbeitet und weiterentwickelt.
Wichtige Aspekte sind dabei die Lebens- und Glaubensebene, die Arbeitsstrukturen, die institutionelle
Einbindung, sowie die sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen, die Biographie und die persönlichen
Überzeugungen.”13
Grundsätzliches zur supervisorischen Arbeit mit dem Thema sexuelle Gewalt:
”Supervision wendet sich an Berufstätige, die in ihrem Berufsumfeld mit Menschen arbeiten oder deren
Berufsalltag wesentlich durch den Umgang bzw. die Zusammenarbeit mit ihnen geprägt ist. Sie dient ihrer
Qualifizierung und stellt Raum und Schutz bereit, ihr berufliches Handeln zu reflektieren und zu planen.
Thema von Supervision ist prinzipiell alles, was die Supervisandinnen/Supervisanden aus ihrer
Praxissituation vortragen. Somit setzt Supervision an deren subjektiven Erleben an. Die Bearbeitung der
Themen umfasst drei Ebenen:
• Individuelle Ebene
die individuelle Ebene, die von Fallbesprechungen gekennzeichnet ist, in denen z.B. einzeldiagnostische
Fragestellungen, Interventionsplanungen oder persönliche Blockierungen der Supervisandin thematisiert
werden;
• Interaktionelle Ebene
die interaktionelle Ebene, die z.B. die Beziehung zwischen Supervisandin und der Klientin und
entsprechend auch Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene zu Gegenstand hat;
• Systematische Ebene
die systematische Ebene, die sich mit den institutionellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen des
beruflichen Handelns befasst und auf der z.B. Konflikte unter Kollegen/innen oder eine Analyse der
Organisationskultur- oder struktur behandelt werden. ”14
Voraussetzungen für Supervision
• Leistungsvereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Supervisorin/Supervisor und
Supervisandin/Supervisanden
• Freiwilligkeit der Supervisandin/des Supervisanden
• möglichst zeitnahe Supervision zum aufgetretenen Problem
• zeitliche Befristung der Supervision
Mögliche Indikationen für Supervision
• es fehlt an der angemessenen Distanz
• die Supervisandin/ der Supervisand fühlt sich bedroht
• persönliche Anteile der Fachkraft erschweren die weitere Arbeit
• das Gefühl der Überforderung macht arbeitsunfähig
• die Einschätzungshilfe einer anderen Profession ist erforderlich
12
13
14
Quelle fehlt
Hrsg.: Ev. Kirche im Rheinland ” Supervision”
Woltereck, Britta ” Ungelebtes Lebbar machen”, Donna Vita, S. 182 ff
21
1.7 Berufsgruppen
Berufsgruppen sind eine professionelle Unterstützungsform von Fachkräften für Fachkräfte aus:
• unterschiedlichen Berufsbereichen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Lehrer/innen,
Psycholog/innen, Rechtsanwält/innen, Ärzt/innen usw.)
und/oder
• unterschiedlichen Praxisfeldern der Sozialarbeit/pädagogik aus verschiedenen Bereichen: ambulante,
(teil)stationäre erzieherische Hilfen, TfK-Bereich, Kinder und Jugendarbeit.
Die Berufsgruppe setzt sich zusammen aus Fachkräften, die mit von sexueller Gewalt betroffen Mädchen
und Jungen sowie deren Vertrauenspersonen und Familien arbeiten und mit hoher Wahrscheinlichkeit
immer wieder beruflich mit ihnen konfrontiert werden.
Eine Berufsgruppe trifft sich regelmäßig ( z.B. alle 4- 6 Wochen für 2 Stunden) und nimmt mit dem Ziel der
Erweiterung der Handlungskompetenz der einzelnen Mitglieder folgende Aufgabe wahr:
• Sie dient der Fallbesprechung, um betroffenen Mädchen und Jungen eine adäquate Hilfe zukommen zu
lassen, was eine gute geplante Vorgehensweise und oft das Handeln mehrerer professioneller
Fachkräfte voraussetzt.
• Sie dient dem Erfahrungsaustausch und ermöglicht über die eigene Wahrnehmung und das eigene
Vorstellungspotential hinaus neue Aspekte und Handlungswege kennen zu lernen.
• Sie dient der Vernetzung, denn es können Kontakte hergestellt werden, die zur Kooperation im Interesse
der betroffenen Mädchen und Jungen erforderlich sind.
• Sie dient der Wissensorganisation und fachlichen Positionierung, denn die Teilnehmer/innen eignen
sich Fachwissen an, sammeln Informationen zur Problematik der sexuellen Gewalt und tauschen sie
untereinander aus. Durch Diskussionen mit Fachkräften aus verschiedenen Fachrichtungen und
unterschiedlichen Praxisfeldern und -erfahrungen wird ein eigener Standpunkt sowohl im Einzelfall als
auch in vielen Aspekten des Themas erarbeitet.
• Sie kann auch dazu dienen, dass die eigene emotionale Beteiligung der Fachkraft, z.B. deren Ängste
und Befürchtungen hinsichtlich einzuleitender Schritte bewusst gemacht und auch geklärt werden.
Ziel der Berufsgruppen ist es, sich gegenseitig mit den unterschiedlichen institutionellen Sichtweisen,
Arbeitsaufträgen und Handlungsstrategien vertraut zu machen, um auf dieser Basis sowohl die
Differenzierung des bestehenden Hilfesystems voranzutreiben, als auch gemeinsame Handlungskonzepte
im Einzelfall zu entwickeln.
Für die Einrichtung einer Berufsgruppe sollten folgende Standards verbindlich sein:
• Unterstützung durch die Leitung
• Freiwilligkeit der Teilnahme
• Verbindliche Teilnahme der Mitglieder
• Kostenfreiheit
• die Teilnahme an der Berufsgruppe ist Arbeitszeit
• Festlegung der Laufzeit ( z.B. 1 ½ Jahre )
• Aufstellung von verbindlichen Grundsatzregeln zu Beginn der Berufsgruppe, z.B. Verschwiegenheit über
Gruppen-Internas, Anonymisierung der Falldarstellung etc.
Weiterhin wird empfohlen, bei den ersten 4 – 6 Treffen eine sowohl mit Themenkompetenz als auch
Gruppenerfahrung ausgestattete Fachkraft der Berufsgruppe als Berater/in zur Seite zu stellen.
22
Für Wuppertal wird angeregt, zusätzlich zu den bereits existierenden verwaltungsinternen Berufsgruppen,
bestehend aus Mitarbeiter/innen des Bezirkssozialdienstes und den Speziellen Diensten, zunächst mit der
Bildung von zwei sozialräumlich orientierten Berufsgruppen, z.B. im Bereich Barmen und Elberfeld, zu
beginnen.
Die Gruppen sollten offen sein für Mitarbeiter/innen des öffentlichen Trägers und den Trägern der Freien
Wohlfahrtspflege und interessierten Fachkräften anderer Berufsbereiche bzw. Praxisfelder. Wünschenswert
wäre u.a. eine Mischung aus Mitarbeiter/innen der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur
Erziehung, Mitarbeitenden der Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen.
23
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
1.9 Initiierung von berufsgruppenübergreifenden Fachtagungen für Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz,
Gesundheitswesen etc.
1.9 Vorschläge für berufsfeldübergreifende Fachtagungen zur Förderung der
Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Schule und
Gesundheitswesen
Das Verhältnis von Jugendhilfe und Justiz bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen wird
ganz wesentlich durch die deutlich unterschiedlichen Zielsetzungen der Institutionen bestimmt. Im
Gegensatz zu den Strafverfolgungsbehörden, deren Aufgabe darin besteht, Straftaten zu verfolgen und
den Nachweis der Schuld zu erbringen bzw. anderenfalls im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden,
ist der originäre Handlungsauftrag der Jugendhilfe, vor allem für das Wohl des Kindes einzutreten und
dieses zum Maßstab für ihr Handeln zu erheben. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen sind
ausschlaggebend für zahlreiche Schwierigkeiten und Konflikte im Verhältnis von Ermittlungs/Strafverfolgungsbehörden und Jugendhilfe.
Eklatant wird dieser Konflikt häufig an der Frage der Anzeigeverpflichtung von Mitarbeiter/innen der
Jugendhilfe bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Rechtsgutachten stellen eindeutig fest, dass die
Fachkräfte des Jugendamtes verpflichtet sind auf die Beendigung des sexuellen Missbrauchs hinzuwirken,
keinesfalls jedoch ein Strafverfahren anzuregen. Da die strafrechtliche Verfolgung der wirksamen Hilfe für
betroffene Mädchen und Jungen im Wege stehen kann, hat die Unterstützung der Betroffenen Vorrang vor
der Aufklärung der Tat.
Aufgrund dieser Haltung werfen Vertreter/innen von Polizei und Justiz häufig der Jugendhilfe vor, eine
Strafverfolgung in vielen Fällen zu vereiteln. Andere formulieren zumindest die Erwartung, dass
Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe bei gravierenden Fällen die Strafverfolgungsbehörden informieren, was
einer Anzeigeerstattung gleichkommt.
Erst nach und nach wird von Polizei und Justiz eingeräumt, dass eine Strafanzeige in der Regel nur dann
Sinn macht, wenn die Opfer(zeugen) auch bereit sind auszusagen und die Belastungen eines
Strafverfahrens auf sich zu nehmen.
Zivilrechtliche Maßnahmen erweisen sich häufig als geeigneter, um den Schutz von Mädchen und Jungen
sicherzustellen. Im Gegensatz zum Strafgericht, das den Nachweis der Tat antreten muss und nicht das
Hauptaugenmerk auf den Schutz der Opfer legt, ist das Familien- und Vormundschaftsgericht angehalten
zum Wohle des Kindes tätig zu sein. Allerdings sind auch mit dem Vormundschafts- und Familiengericht
die Erfahrungen von Seiten der Jugendhilfe nicht immer positiv.
Bedauert wird unter anderem, dass das Familiengericht von der Jugendhilfe oft den Nachweis verlangt,
dass das Spektrum ambulanter Hilfen erschöpft sei. Missachtet wird damit, dass ambulante Hilfen gerade
bei sexuellem Missbrauch häufig nicht ausreichen, um den Schutz von Mädchen und Jungen, die durch
einen Personensorgeberechtigten missbraucht werden, zu gewährleisten. Wird auf diese Tatsache
hingewiesen, werden von den Familien- und Vormundschaftsgerichten oft ähnlich hohe Anforderungen an
den Nachweis des sexuellen Missbrauchs gestellt, wie von Seiten der Strafgerichte.
Außerdem geschieht es häufig, dass Vormundschafts- und Familienrichter/innen ohne die ausdrückliche
Zustimmung der betroffenen Kinder und Jugendlichen einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch an die
Staatsanwaltschaft weitergeben. Dieses Vorgehen wird meist mit der Tatsache begründet, dass sexueller
24
Missbrauch ein Offizialdelikt sei, was jedoch auch für die Vormundschafts- und Familienrichter/innen nicht
zwingend das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden zur Folge haben muss.
Der vorangegangene Problemaufriss ist aus der Perspektive der Jugendhilfe geschrieben und zeichnet
exemplarisch einige Konfliktfelder zwischen Justiz und Jugendhilfe nach. In diesem Umsetzungskonzept
finden sich vielfältige andere Beispiele an denen deutlich wird, dass Zielsetzungen und Handlungsleitlinien
unterschiedlicher Institutionen nicht bruchlos miteinander vereinbar, ja oft gegenläufig sind.
Will die Jugendhilfe ihrem Auftrag gerecht werden, den Schutz für Mädchen und Jungen vor der
Fortführung sexueller Übergriffe sicherzustellen und Sekundärschädigungen zu vermeiden, muss sie die
konstruktive Auseinandersetzung mit den anderen Institutionen suchen, die ebenfalls in die Problematik des
sexuellen Missbrauchs involviert sind: wie bereits mehrfach angesprochen Polizei und Justiz, aber auch
Gesundheits- und Bildungswesen. Eine Kooperation aller an einem konkreten Fall beteiligten Dienste und
Institutionen ist notwendig, um professionell handeln zu können.
Abgrenzung und Selbstdarstellung, Misstrauen und mangelnde Kommunikation zwischen Angehörigen
unterschiedlicher Institutionen und Berufsgruppen blockieren effektive und schnelle Hilfeleistung. Die
Bedürfnisse der betroffenen Mädchen und Jungen sollten den Hilfeprozess bestimmen und nicht
wechselseitige Vorurteile und eingeschränkte institutionellen Sichtweisen.
Deshalb regen wir die Initiierung regelmäßig alle 2 Jahre stattfindender berufsfeldübergreifender
Fachtagungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten zur Problematik des sexuellen Missbrauchs an
Mädchen und Jungen an. Da die Arbeitskontakte im Alltag in der Regel kaum über die Grenzen der
jeweiligen Institutionen bzw. Berufsgruppen hinausgehen, ist es zunächst Ziel der Tagungen,
fallübergreifend die unterschiedlichen Arbeitsfelder und –ansätze kennen zu lernen, um dann in einem
zweiten Schritt interdisziplinäre Handlungskonzepte zu entwickeln. Dabei gilt es, das Nebeneinander
unterschiedlicher institutioneller Herangehensweisen zu akzeptieren und gelten zu lassen , jedoch zu einer
klaren Beziehungs- und Rollendefinition zwischen den Akteuren der Institutionen zu gelangen.
Das Umsetzungsteam möchte diese Aufgabe an den neuen Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt”
abgeben, da es sich erstens um ein kontinuierliches Vorhaben handelt und zweitens im Arbeitskreis nicht
nur Vertreter/innen der Jugendhilfe sitzen, sondern die angesprochenen Institutionen Polizei, Justiz, Schule
und Gesundheitswesen mit ihrer Fachkompetenz dort vertreten sind. Es wird sicher zum Gelingen der
Fachtagung beitragen, wenn sie auch interdisziplinär geplant, organisiert, durchgeführt und ausgewertet
wird.
25
2. Grundsätzliches
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.1 Förderung geschlechtsspezifische Arbeitsansätze, da in Wuppertal diese Angebote immer noch nicht
in ausreichenden Maße zum regulären Angebot der Jugendhilfe zählen, obwohl durch § 9, Abs. 3 KJHG
eine geschlechtsspezifische Arbeit nahegelegt wird
2.2 stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Problemlagen ausländischer Mädchen und Jungen mit
sexuellen Gewalterfahrungen, sowie deren Bezugspersonen
2.3 stärkere konzeptionelle Berücksichtigung altersspezifischer Unterschiede
2.4 Differenzierung der Hilfen im Hinblick auf die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind
2.5 Initiierung der Arbeit mit jugendlichen Täter/innen. Arbeit mit Täter/innen wird bislang nur von
wenigen Einrichtungen geleistet und ist selbst dort nicht konzeptionell verankert.
2.6 Eine Koordinierung der Hilfen sowohl fallbezogen, als auch fallübergreifend ist nicht in ausreichendem
Maße vorhanden. Die Einrichtung einer ”Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle” für professionelle und
andere Ratsuchende wie sie vom Arbeitskreis ”Sexueller Missbrauch” und zuvor schon vom Arbeitskreis
”Vernetzung” seit Jahren gefordert wird, sollte vorangetrieben werden. Eine Koordinationsstelle zum
Themenbereich ”sexuelle Gewalt” kann eine bessere Abstimmung der Hilfsangebote gewährleisten. Sie ist
Kristallisationsstelle zwischen Ratsuchenden und Fachkräften. Der kommunale Hilfebedarf kann ebenso an
solcher Stelle aktualisiert werden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Infomaterialien, Beratungsführer
etc.) und Qualifizierung der Fachkräfte (Fort- und Weiterbildung, Fachtagungen, Berufsgruppenarbeit etc.)
kann eine bedarfsgerechte Steuerung erfolgen (vgl. Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit, ”15
2.7 Für eine Kommune in der Größenordnung Wuppertals ist es erforderlich, dass für Kinder und
Jugendliche eine zentrale Telefonnummer zur Verfügung steht, unter der sie tagsüber bis in die späten
Abendstunden eine/einen kompetente Gesprächspartner/in erreichen, die ihnen mit Rat und Hilfe zur
Seite stehen kann.
15
Materialien zur Jugendhilfeplanung - Hilfen gegen sexuelle Gewalt”, Teil 2, 1995 und Arbeitskreis ” Sexueller Missbrauch” - Ergebnisse des
Unterarbeitskreises ”Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen”, 1996
26
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.1 Förderung geschlechtsspezifische Arbeitsansätze, da in Wuppertal diese Angebote immer noch nicht in
ausreichenden Maße zum regulären Angebot der Jugendhilfe zählen, obwohl durch § 9, Abs. 3 KJHG eine
geschlechtsspezifische Arbeit nahegelegt wird
Zu 2.1: Vorschläge zur Einbeziehung, Förderung und Absicherung
geschlechtsspezifischer Ansätze in der Arbeit
In unserer Kultur existieren männliche und weibliche Lebenswelten: Selbst wenn Mädchen und Jungen bzw.
Frauen und Männer Gleiches tun, nehmen wir es unterschiedlich wahr, bewerten es und reagieren
entsprechend je nach Geschlecht.
Gleichzeitig unterscheiden sich bei Frauen und Männern Wünsche, Lebensentwürfe,
Entfaltungsmöglichkeiten und die Betroffenheit von sozialen Veränderungen.
Postuliert wird allerdings ein Gleichheitsanspruch, der im Alltag auf die gesellschaftliche Realität einer
dualistischen Struktur trifft. Diese gesellschaftliche Realität ist geprägt von starren Rollenerwartungen an
Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männer. Gleichzeitig wird hierdurch die Bewertung männlicher
Lebenswirklichkeit als höherwertiger Norm verwischt und bestehende Unterschiede werden ignoriert.
Für Mädchen und Frauen bedeutet dies,
• sich den als höher bewerteten und als gesellschaftliche Normalität gesetzten männlichen
Lebensentwürfen anpassen zu müssen.
• mit einem Bild aufzuwachsen, dass von weiblichem Normal-Sein Fürsorglichkeit, Rücksichtnahme und
Orientierung an anderen verlangt.
• dann besondere Anerkennung zu erfahren, wenn sie für andere da sind und zu jemandem gehören. Sie
lernen so, sich selbst und anderen Frauen wenig Bestätigung zu geben.
• dass reale Eigenaktivitäten und Wünsche, besonders die mit aggressiven und offensiven Komponenten
verbunden sind, nicht dem weiblichen Normalbild entsprechen und abgewertet werden.
• sich aufgrund einer Paradoxie zwischen gesellschaftlichen Erwartungen und eigenen Bedürfnissen eher
resignativ und defensiv zu verhalten und Grenzüberschreitungen zuzulassen. Gleichzeitig werden
eigene Dominanz-Bedürfnisse in Männer projiziert.
Für Jungen und Männer
• verstellt es die Sicht auf die Zweigeschlechtlichkeit unserer Welt und auf Alternativen zum männlichen
Rollenkorsett.
• bedeutet es mit einem prinzipiell unerreichbaren Idealbild Mann und mit dem Zwang zur ständigen
Überlegenheit und der ewigen Angst als ”weiblich” zu gelten, zu leben.
• bedeutet dies, dass ”männliche” Fähigkeiten, wie sich durchsetzen, zu konkurrieren, öffentliche
Bereiche zu dominieren, eigene Gefühle und Befindlichkeiten zu ignorieren, gefördert werden.
• bedeutet es auch, dass soziale Kompetenz und die Fähigkeit, als unmännlich empfundene
Persönlichkeitsanteile zu integrieren, vernachlässigt werden.
Deshalb muss die Einbeziehung spezifischer weiblicher und männlicher Lebensbedingungen,
Alltagserfahrungen und Rollenerwartungen in der sozialen Arbeit selbstverständlich werden. Hierzu ist es
notwendig, dass eine geschlechterbezogene Sicht- und Handlungsweise als Realität im pädagogischen
Alltag und den pädagogischen Praxisfeldern als Querschnittsaufgabe verankert wird.16
16
vergl. hierzu: Institut für geschlechtsbezogene Pädagogik, Alte Molkerei Frille, Selbstdarstellung
27
Förderung und Absicherung geschlechtsspezifischer Arbeit
Wie eine Förderung und Absicherung geschlechtsspezifischer Ansätze, wie in § 9, Abs. 3 KJHG
empfohlen, in der praktischen Arbeit umgesetzt werden kann, wird in den Ergebnissen des Aktions-Teams
zur ”Förderung von Mädchen in Wuppertal” und deren Bestandsaufnahme zu den Angeboten des
Unternehmens Stadtverwaltung deutlich.17
”Um langfristig die Stellung von Mädchen in der Stadt Wuppertal, die Angebote der Stadtverwaltung und
anderer (sozialer) Einrichtungen und Institutionen zu verbessern, ist die Entwicklung eines
Mädchenförderplanes notwendig.” Hierzu dienen die Ergebnisse dieses Aktions-Teams als Grundlage,
müssen jedoch durch Ideen, Vorschläge und die Einbringung von Kompetenzen aus allen Arbeitsbereichen
ergänzt werden.
”Parteiliche Mädchenarbeit erfordert emanzipatorische Jungenarbeit und daher eine
bereichsübergreifende Entwicklung von Konzepten.” Zur Entwicklung der Konzepte wird die Einrichtung
eines Aktions-Teams mit Fachpersonal aus der pädagogischen Arbeit mit Jungen empfohlen.
Um die so beschriebene Verpflichtung zu geschlechtsspezifischer Arbeit umsetzen zu können, muss ein
qualifiziertes Fortbildungsangebot differenziert nach verschiedenen Schwerpunkten für die
geschlechtsspezifische Arbeit entwickelt werden und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe obligatorisch sein. Ergänzt werden die Fortbildungsmaßnahmen
durch Fachtagungen, die neue Ansätze der geschlechtsspezifischen Arbeit präsentieren aber auch zum
übergreifenden Austausch zwischen den Trägern anregen sollen.
Für die Planung und Durchführung ist eine Kooperation zwischen fachkompetenten Ansprechpartner/innen
der Stadtverwaltung aber auch den Trägern der freien Jugendhilfe notwendig.
Hierbei gehen wir davon aus, dass zukünftig in der fachlichen Weiterentwicklung der Angebote der
Jugendhilfe geschlechtsspezifische Arbeit als Qualitätsmerkmal berücksichtigt und entsprechende
Standards entwickelt werden. Die Bereiche, in denen dies zu realisieren ist, beziehen sich auf die primärpräventiven Angebote der Aufklärung und Vermittlung von Handlungsstrategien, auf die sekundärpräventiven Angebote der Beratung und Krisenintervention und die tertiär-präventiven Angebote von
Schutz und Zuflucht sowie Hilfen zur Aufarbeitung.
Darüber hinaus wird angeregt, zu einer besseren Vernetzung und Kooperation der Angebote und
Anbieter/innen, einen Arbeitskreis zu installieren, der alle Bereiche der Jugendhilfe städtischer
Einrichtungen und freier Träger einbezieht. Unter Federführung der Gleichstellungsstelle wird in 2000 ein
Arbeitskreis konzipiert und installiert.
17
vergl. Management-Team Frauenförderung, Ergebnisse des Aktions-Teams ”Mädchenförderung in Wuppertal”, Ergebnisse Mädchenförderung in
Wuppertal - Angebote des Unternehmens Stadtverwaltung, Drucks. 1966/98. Die Ergebnisse sind durch das Fachgremium Frauenförderung
verabschiedet worden.
28
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.2 stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Problemlagen ausländischer Mädchen und Jungen mit sexuellen
Gewalterfahrungen, sowie deren Bezugspersonen
Zu 2.2: Situationsbeschreibung der Arbeit mit ausländischen Mädchen und
Jungen
Ausländische Mädchen und Jungen und Mädchen und Jungen mit unterschiedlichen
kulturellen Erfahrungen
In der Formulierung ”ausländische Mädchen und Jungen” werden in der Praxis Kinder und Jugendliche
zusammengefasst, die eine ausländische Nationalität nach Pass haben und Mädchen und Jungen, deren
nationale, kulturelle oder geografische Herkunft nicht ausschließlich deutsch ist. Gemeint sind also auch
Mädchen und Jungen aus Aussiedlerfamilien, Bi-nationalen Familien oder eingebürgerte
Zuwanderungsfamilien. Anders ausgedrückt sind alle Mädchen und Jungen gemeint, die zusätzlich zu
deutschen kulturellen Erfahrungen weitere kulturelle Erfahrungen durch ihre Herkunftsfamilie haben.
Der Anteil ausländischer Mädchen und Jungen nach dem Pass, von 0 bis 18 Jahren, beträgt in Wuppertal
21%. Über diese rechtliche Definition hinaus haben Mädchen und Jungen aus Aussiedlerfamilien (mit
deutschem Pass) und Mädchen und Jungen, die selbst oder deren Familien eingebürgert wurden, in der
Regel ähnliche Erfahrungen zwischen unterschiedlichen Kulturen wie ausländische Mädchen und Jungen.
Nur über eine Hilfskonstruktion kann ein Anteil von Mädchen und Jungen mit unterschiedlicher Erfahrung
in Wuppertal beziffert werden.
So kann festgestellt werden, dass ca. 30% der Wuppertaler Mädchen und Jungen unterschiedliche
kulturelle Erfahrungen haben, bzw. in einer Migrationsfamilie lebt.
• 21% ausländische Mädchen und Jungen nach Pass
• 5 % Mädchen und Jungen von Aussiedler/innen (nach Schul-Statistik 97)
• 5% Mädchen und Jungen nach Einbürgerung oder Bi-nationalen Familien lebend (geschätzt)
Deshalb ist davon auszugehen, dass mindestens jedes 4 Wuppertaler Mädchen und jeder 4 Wuppertaler
Junge mehr als einen kulturellen Erfahrungshintergrund hat.
Gemeinsame Erfahrungen von ausländischen Mädchen und Jungen
Ausländische Mädchen und Jungen haben als gemeinsame Erfahrung die Diskrepanz zwischen deutscher
Kultur und der Kultur eines anderen Herkunftslandes.
In der Regel ist der Zugang zu deutschen Institutionen, Gruppen, kulturellen Angeboten, sozialen Bezügen
etc. eingeschränkt oder faktisch nicht vorhanden. Beispielweise sind in Institutionen, die für alle Mädchen
und Jungen zuständig sind (z.B. Kindergärten und Schulen), deutliche Segregationsmerkmale zu erkennen.
So haben z.B. Grundschulen oder Kindergärten mit einem besonders hohen Anteil an ausländischen
Kindern und Jugendlichen Imageprobleme. Je höher das Bildungsziel, desto geringer ist der Anteil
ausländischer Mädchen und Jungen. Z.B. sind in den Sonderschulen für lernbehinderte und
geistigbehinderte Mädchen und Jungen ausländische Mädchen und Jungen erheblich überrepräsentiert, in
Gymnasien dagegen sind sie deutlich unterrepräsentiert.
In der Weiterführung bedeutet dies auch, dass die Erfahrungen der deutschen Kultur von ausländischen
Mädchen und Jungen aus dem Gefühl des nicht so vertrauten, fremden aus einer persönlichen Distanz
gemacht werden.
Dies hat z.B. besondere Auswirkungen, wenn Fragen des Zugangs zum Hilfesystems zu klären sind.
29
Ausländische Mädchen und Jungen haben keinen gleichen Erfahrungshintergrund, sind
keine homogene Gruppe
Ansonsten gibt es keine homogenen Erfahrungen von ausländischen Mädchen und Jungen, da sich ihre
kulturellen Erfahrungen, je nach Herkunftsland, Nationalität, Dauer des Aufenthaltes in Deutschland oder in
einem anderen Land, Integration in die deutsche Kultur, Integration in die ausländische Kultur,
Schichtzugehörigkeit (mit eventueller großen Unterschieden), Religion, Familienzusammenhang etc.,
erheblich unterscheiden können.
Auch Vorerfahrungen wie Flucht, Krieg oder Verlust von Familienmitgliedern (z.B. durch Wegzug) prägen
die Selbstsicht, Fremdsicht und Lebensweltperspektive von Mädchen und Jungen.
Mädchen und Jungen, Frauen und Männer
Geschlechtsspezifische Unterschiede sind bei allen Erfahrungen von ausländischen Mädchen und Jungen
in der Regel erheblich.
Diese sind auch in der deutschen Bevölkerung wahrscheinlich die prägenden Differenzen in der
gesellschaftlichen Sozialisation von Mädchen und Jungen. In den meisten Herkunftskulturen der
ausländischen Mädchen und Jungen ist die Rollenzuweisung traditionell ausschließlicher und sind
patriarchale Normen stärker ausgeprägt. Der familiäre Zusammenhang oder –halt ist häufig ausgeprägter
als bei deutschen Familien. Er unterstützt zum einen und normiert zum anderen. Dies kann auf die
Besonderheit der kulturellen Herkunft zurückgeführt werden und besonders durch Fremdheitsgefühle massiv
verstärkt bzw. verfestigt werden.
Differenzierung nach Herkunft, Nationalität etc.
Die größte Gruppe der ausländischen Einwohner/innen in Wuppertal ist türkischer Nationalität. Aber
auch für Mädchen und Jungen anderer ausländischer Nationalität oder geografischer Herkunft (z.B.
Aussiedlerkinder) sind ähnliche Unterschiede zu durchschnittlichen deutschen Sozialisationserfahrungen zu
erkennen.
Beispiel
Aus einer festen Rollenverteilung ist eine traditionelle Aufgabenverteilung abgeleitet: So ist davon
auszugehen, dass Mädchen in der Verantwortung für die Familie, für die leibliche Versorgung, für das
emotionale Klima, für die Fortsetzung von Normen und Traditionen der nächsten Generationen erzogen
werden. Jungen erhalten Freiheiten in der persönlichen Entwicklung und sind eher für externe
Angelegenheiten der Familie zuständig, z.B. für Regeln und Normen, die Ehre und den Ruf der Familie
regeln, bzw. erhalten. Hinzu kommt, dass ein guter Ruf junger Mädchen und Frauen, ihre Normentreue für
das Selbstbild einer Familie und der einzelnen Personen von großer Bedeutung sein können. Sanktionierte
Normenverstöße sind z.B. nicht-eheliche Sexualität, Widerspruch gegenüber patriarchalen Normsetzungen
(z.B. gegenüber dem Vater, Bruder oder älteren Familienangehörigen).
Die in den letzten 2 Jahrzehnten beschriebene Entwicklung von einer Erosion von Lebensbezügen und
Lebenswelten (Münchmeier) in der deutschen Gesellschaft, die Risiken und Chancen für Entwicklung
beinhalten, stehen manchmal sogar verhärtete traditionelle Normen und Rollentrennungen in Teilen der
ausländischen Bevölkerung gegenüber.
Das Thema sexueller Missbrauch ist ab Mitte der 80ger Jahre durch Projekte der Frauenbewegung in die
öffentliche Auseinandersetzung in Deutschland gebracht worden. Gerade die in Deutschland hauptsächlich
vertretene ausländische Bevölkerung kommt zum überwiegenden Teil aus Herkunftsländern, in denen die
Diskussion um Sexualität als Lebensäußerung, Gewalt gegen Frauen und sexuellen Missbrauch nicht
öffentlich geführt wurde oder wird. In einigen Herkunftsländern ist in den letzten Jahren mit Aufklärung und
Hilfsangeboten begonnen worden. In anderen hat sich jedoch die Tabuisierung von Aufklärung verschärft.
Die faktische Veränderung der Familienstrukturen, die in Deutschland durch den Motor der industriellen
und politischen Entwicklung viele Optionen für das Individuum eröffnet hat, steht einer eher traditionellen
Arbeitsteilung und Chancenperspektive gegenüber.
30
Rechtlicher Status und Erfahrung mit Institutionen
Für viele ausländische Mädchen und Jungen beinhaltet der rechtliche Status als Ausländer/in eine
Unsicherheit in der Zukunftsperspektive und in der Lebensplanung. Die Erfahrungen der ausländischen
Bevölkerung mit deutschen und ausländischen Behörden, z.B. die tatsächliche oder angenommene
Drohung einer Ausweisung oder einer Verweigerung einer Arbeitserlaubnis, führt zu einer kritischen
Distanz zu Behörden und offiziellen Institutionen. Mit diesem Erfahrungshintergrund wird ein institutionelles
Hilfsangebot mit Unsicherheit und Ängsten verbunden oder gar abgelehnt.
Diskriminierung und Ausgrenzung der ausländischen Bevölkerung darf jedoch nicht nur in Zusammenhang
mit der deutschen Bevölkerung gesehen werden. Auch innerhalb der ausländischen Bevölkerung ist eine
Diskriminierungshierarchie zu beobachten.
Sexuelle Verstümmelung
Besondere Aufmerksamkeit ist Mädchen aus Ländern und Kulturen zu widmen, in denen sexuelle
Verstümmlungen (Klitorisbeschneidungen) durchgeführt werden. Auch innerhalb Deutschlands gibt es
Anzeichen dafür, dass bei ausländischen Mädchen sexuelle Verstümmlungen auf dem Hintergrund von
Ritualen und Traditionen fortgesetzt werden.
Die sexuelle Verstümmelung ist sexuelle Gewalt. Häufig führt dies zu Traumatisierungen, Verletzungen und
körperlichen Problemen in Bezug auf Sexualität, Menstruation und Geburt.
Prävention
Es ist kein fremdsprachliches Informationsmaterial für Mädchen und Jungen, Mütter und Väter in
Wuppertal zu dem Themenkomplex sexuelle Gewalt erstellt worden oder im Umlauf.
Ausländische Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sind auf 2 Ebenen erreichbar:
• Standardsystem: z.B. Schule, Kindergarten, Beratung
• Lebenszusammenhängen (Milieus) ausländischer Bevölkerung innerhalb der deutschen Gesellschaft
Über beide Bereiche liegen keine Informationen in Bezug auf Prävention oder auch Intervention im Bereich
sexueller Gewalt vor, die ausländische Mädchen und Jungen zur Zielgruppe haben.
• Beratung und Krisenintervention
• Hilfen zur Aufarbeitung
• Schutz und Zuflucht
Im Rahmen erster Auswertungen von Datenmaterial aus der Arbeit des Bezirkssozialdienstes ist die geringe
Inanspruchnahme durch ausländische Mädchen und Jungen und ihren Familien im Arbeitsbereich Hilfe zur
Erziehung besonders hervorzuheben. Um hier Ansätze für Ursachen und darüber hinaus einer
Verbesserung des Hilfesystems für ausländische Mädchen und Jungen zu bekommen, wird im Sommer
1999 eine Befragung von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung durchgeführt.
Schon jetzt ist festzuhalten, dass Unterstützungs- und Hilfsangebote für ausländische Mädchen und Jungen
geöffnet werden müssen, um die Aufgaben der Jugendhilfe tatsächlich umsetzen zu können. Die Angebote
der Jugendhilfe (ausgenommen die mit besonderen Zielgruppen) sind wohl für alle Mädchen und Jungen
zugänglich und offen, jedoch werden ausländische Mädchen und Jungen nicht entsprechend ihres Anteils
an der Bevölkerung und auch nicht entsprechend ihres Hilfebedarfes erreicht.
Ob ein separates Hilfesystem für Mädchen und Jungen ausländischer Herkunft erforderlich ist oder das
bestehende Hilfesystem sich stärker auf die Bedürfnisse und den Bedarf ausländischer Mädchen und
Jungen ausrichtet ist zu klären.
Arbeitsansätze sind zu entwickeln
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das kulturelle und familiäre Lebensumfeld und die Einbindung von
Mädchen und Jungen individuell aufgearbeitet und berücksichtigt werden müssen. Es ist nicht möglich, je
nach nationaler Herkunft oder Identität, Sichtweisen und Regeln für Hilfsmöglichkeiten zu beschreiben.
31
Notwendig ist die Erarbeitung von Standards für Hilfen, die Mädchen und Jungen mit unterschiedlichen
kulturellen und familiären Erfahrungen verstärkt einbeziehen.
Die Anfragen bei Fachkräften unterschiedlicher Profession und Arbeitsgebieten hat ergeben, dass
Erfahrungen mit Zielen, Methoden und Organisationsformen in der Arbeit mit ausländischen Mädchen und
Jungen in Bezug auf Gewalterfahrungen und sexuellen Missbrauch noch nicht systematisch aufgearbeitet
sind.
Es ist dringend erforderlich einen Arbeitsansatz zu entwickeln.
Der Zugang ausländischer Mädchen und Jungen zum Hilfesystem ist durch Benachteiligungen geprägt. An
diesem Grundproblem ist systematisch zu arbeiten, dabei sind Problemkomplexe der sexuellen Gewalt zu
bearbeiten.
32
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.3 stärkere konzeptionelle Berücksichtigung altersspezifischer Unterschiede
Zu 2.3: Vorschläge zur Berücksichtigung altersspezifischer Unterschiede18:
Qualifizierung im Kleinkindbereich
Grundsätzliches
Sexueller Missbrauch ist ein Syndrom von Geheimhaltung und Abhängigkeit.
Der Mensch ist im Vergleich zu anderen Lebewesen eine physiologische Frühgeburt und lebt daher in
besonderem Maße in den frühen Lebensphasen in Abhängigkeitsbeziehungen zu seinen Pflegepersonen
(frei nach Geelen)
Statistik
Statistische Zahlen zu Übergriffen auf Kinder im Alter von 0–6 Jahren fallen je nach Zielgruppe der
Befragten unterschiedlich aus. Sie schwanken von 7-8 % (Bange), über 27,2 % zu 40 %
(Teegen).Dunkelziffer: Kliniker/innen, Polizei und Berater/innen weisen auf eine hohe Dunkelziffer von
Missbrauch an Kindern zwischen 0-6 Jahren hin.
Gründe für eine hohe Dunkelziffer:
• Rechtskontext: die rechtliche Verfolgung ist meistens nicht möglich, da die Aussagemöglichkeiten der
jungen Kinder den Maßstäben für Zeugentauglichkeit (Strafprozessordnung) nicht genügen
• Problematik der Früherkennung im frühkindlichen Alter
• Loyalitätskonflikte: Eltern bzw. Schutzpersonen fürchten Belastungen für das Kind und die Familie.
Problemaufriss
1. Einflussfaktoren auf das Ausmaß der Schädigung durch sexuellen Missbrauch
Das Ausmaß des seelischen und körperlichen Schadens durch sexuellen Missbrauch beim Kind wird
bedingt durch:
• das Alter des Kindes bei Misshandlungsbeginn,
• die Dauer des Misshandlungszeitraumes und der Anzahl der Schädiger,
• den Grad der Gewaltanwendung und der Gewaltandrohung aus der Sicht des Kindes,
• den Altersunterschied zwischen Misshandler und Kind, sowie die zugeschriebene Autorität und die
Motive des Schädigers,
• Geschlecht des Schädigers, des Kindes,
• die Nähe des Verwandtschaftsgrades, bzw. die Stärke der vom Kind empfundenen Loyalität bzw.
Abhängigkeit,
• den Grad und die Dauer der Geheimhaltung,
• die An- und Abwesenheit von schützenden Personen.
Im folgenden werden Schwierigkeiten bei der Feststellung eines sexuellen Missbrauchs bei kleinen Kindern
besprochen. Die Ausführungen erfolgen in enger Anlehnung an F. Fegert.
18
Verwendete Literatur:
a) Jörg M. Fegert: Sexuell Missbrauchte Kinder und das Recht, Band 2, Volksblatt Verlag Köln, 1993.
b) Gegenfurtner/Keukens (Hrsg.): Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Reihe Sozialpädagogik und Psychologie, Bd. 4,
Verlag Westarp Wissenschaften Essen, 1992.
c) Dirk Bange: Die dunkle Seite der Kindheit, Volksblatt Verlag Köln, 1992.
d) Ursula Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war`s Volksblatt Verlag Köln, 1990.
33
2. Äußerungsmöglichkeiten kleiner Kinder
Kleine Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungsstandes zu sprachlichen oder symbolischen (z. B. Malen)
Mitteilungen nur eingeschränkt in der Lage, was die Diagnose eines sexuellen Missbrauchs erschwert.
Verfügen die Kinder über sprachliche Fähigkeiten, so besteht dennoch eine Schwierigkeit bei Erwachsenen
- mit Ausnahme enger Bezugspersonen des Kindes- seine Kommunikation zu verstehen und einzuordnen.
Das Denken des Kleinkindes unterscheidet sich grundlegend von dem des Erwachsenen. Das Kleinkind
verfügt noch nicht über die Fähigkeit, abstrakt zu denken und ist somit nicht in der Lage, verschiedene
Perspektiven zu überdenken. Sein Denken wird als magisch, prälogisch und egozentrisch beschrieben.
Das bedeutet, es orientiert sich an seinem eigenen inneren Wollen, Werten und Fühlen und projiziert diese
Empfindungen in die Außenwelt.
Diese Ausführungen verdeutlichen die Schwierigkeiten im Umgang mit Aussagen kleiner Kinder, da oft
nicht ersichtlich ist, ob eine Äußerung in die Kategorie ”Fakt” oder ”Phantasie” einzuordnen ist.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen ”Phantasie” und ”Lüge”. Die Fähigkeit
zu lügen entwickelt sich erst allmählich im Laufe der Entwicklung, d.h. Kinder im Vorschulalter sind i. d. R.
nicht in der Lage, bewusst und ausgerichtet auf einen bestimmten Sinn und Zweck die Unwahrheit zu
sagen. Kinder sind im Vergleich zu Erwachsenen lange nicht in der Lage, ihr nonverbales Verhalten zu
kontrollieren, d. h. ihre Mimik ist „verräterisch“. Möglicherweise fehlt bei jüngeren Kindern auch die
Einsicht, dass andere eine Lüge im nonverbalen Verhalten erkennen können, da die Fähigkeit zur
Rollenübernahme erst gering ausgeprägt ist. Erst mit dem Ende des Grundschuljahres dürften Kinder
gelernt haben, ihre Mimik zu kontrollieren, wenn sie lügen.
3. Einordnung von Symptomen
Die Annahme, aufgrund von Symptomen direkte Rückschlüsse auf die Tat oder gar die Täter/in zu ziehen,
hat sich als wissenschaftlich haltlos erwiesen. Ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren kann auf der Gefühlsebene
auf Stimuli, die es überfordern, mit Angst und Verwirrung reagieren und unangenehme Empfindungen
verspüren, die es aber nicht reflektieren und verbal äußern kann. Auf der Verhaltensebene wird es
vermutlich Verhaltensauffälligkeiten zeigen, wie Schlaf- oder Ess-Störungen, die Tendenz zu
Verhaltensextremen, Angst vor Fremden, Rückzug oder altersunangemessenes sexuelles Spiel. Ein Kind im
Vorschulalter (3-6 Jahre) kann auf unangenehme Stimuli zusätzlich zu den o.g. Reaktionsmustern mit
Scham reagieren. Verhaltensauffälligkeiten können sich z. B. ausdrücken durch regressives Verhalten,
Alpträume, Aggressionen oder auffälliges sexuelles Verhalten (z. B. dauerndes Masturbieren).
4. Qualifizierungsstandards
• Zum Schutz junger Kinder und zur Früherkennung von Hinweisen auf sexuellem Missbrauch ist
Qualifizierung von Mitarbeiter/innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich.
• Initiator/innen sollen die Arbeitgeber sein und aus personellen Fluktuationsgründen soll eine
turnusmäßige Wiederholung des Fortbildungsangebotes stattfinden.
• Fortbildungen sollen fortlaufend mit einer breiten Themenpalette angeboten werden.
Themen der Fortbildung sollen sein:
• entwicklungspsychologische Grundkenntnisse,
• Grundkenntnisse über die psychosexuelle Entwicklung des Kindes,
• Grundkenntnisse über Entwicklungsabweichungen,
• Grundkenntnisse über die Missbrauchsthematik, Missbrauchskontext,
• Umgang mit kindlichen Ausdrucksformen und Folgen und Schädigungen durch sexuellen Missbrauch,
• Handlungsabläufe bei Verdacht von sexuellem Missbrauch und diagnostiziertem sexuellem Missbrauch,
• Gesprächsführung und Setting mit beteiligten Personen,
• Rechtskontext,
• Psychohygiene für Helfer/innen.
34
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.4 Differenzierung der Hilfen im Hinblick auf die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen,
die Opfer sexueller Gewalt geworden sind
Zu 2.4 Standards und Rahmenbedingungen für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen mit Behinderungen19
Differenzierung nach den unterschiedlichen Behinderungsarten
Das BSHG trifft die Unterscheidung zwischen körperlich, geistig und seelisch wesentlicher Behinderung
(§ 39) und beschreibt die Eingliederungshilfe wie folgt:
(1)Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, ist
Eingliederungshilfe zu gewähren. ...
(2)Den Behinderten stehen die von Behinderung Bedrohten gleich. ...
(3)Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft
einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu
ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen
angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
• Der Personenkreis der körperlich, geistig und seelisch wesentlich Behinderten ist im einzelnen in den §§
1-3 Eingliederungshilfe-Verordnung abgegrenzt.
• In § 40 BSHG werden die Maßnahmen der Hilfe aufgeführt.
• Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird in § 35a KJHG geregelt.
Art und Umfang der Behinderung muss in der Regel immer wieder durch Gutachten von Fachärzten,
Amtsärzten, Psychologen oder Psychiatern belegt werden.
Die Umfänglichkeit einer Behinderung kann sehr unterschiedlich sein und sich bis zu einer
Mehrfachbehinderung erstrecken. In diesen Fällen ist zu klären, ob vorrangig Anspruch auf
Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) oder auf Hilfe zur Erziehung (Jugendhilfe) besteht.
Das Erleben der Behinderung bzw. der eingeschränkten oder andersartigen Lebensführung stellt sich für
jedes einzelne behinderte oder von Behinderung bedrohte Kind, für jeden einzelnen behinderten oder von
Behinderung bedrohten Jugendlichen sehr individuell dar.
Beim Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass diese
Mädchen und Jungen alle eingeschränkte Erfahrungszugänge zu Lebenszusammenhängen haben und vor
allem in der Regel nur über eine eingeschränkte verbale und nonverbale Ausdrucks- und
Kommunikationsmöglichkeit verfügen.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen*
Sexualisierte Gewalt ist eine Form des Machtmissbrauchs und trifft als solche die schwachen Mitglieder
dieser Gesellschaft. In diesem Sinne sind gerade auch behinderte Kinder und Jugendliche gefährdet Opfer
sexueller Übergriffe zu werden. Aufgrund ihrer Behinderung sind sie zum einen häufig auf die Pflege und
Versorgung durch andere angewiesen und somit noch in stärkerem Maße abhängig von ihren Vertrauensund Kontaktpersonen als nichtbehinderte Kinder und Jugendliche.
19
Verwendete Literatur:
Becker, M.: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung, Heidelberg, 1995
Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen: Prävention- Themenschwerpunkt: Sexueller Missbrauch an
Menschen mit Behinderungen, 2 (1998), Heft 1
Ev. Arbeitskreis für Kinder- und Jugendschutz: Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, Münster, 1996
Hartwig, L. / Weber, M.: Sexuelle Gewalt und Jugendhilfe, Münster, 1991
Senn,C.: Gegen jedes Recht, Berlin, 1993
Voss, A. / Hallstein, M.: Menschen mit Behinderungen, Ruhnmark, 1993
Weinwurm-Krause, E.-M.: Sexuelle Gewalt und Behinderung, Hamburg, 1994
35
Zum anderen sind durch die Behinderung oftmals ihre Möglichkeiten, eigene Grenzen zu ziehen und ihr
Recht auf persönliche Selbstbestimmung durchzusetzen, eingeschränkt.
Für behinderte Mädchen und Jungen, die durch ihre körperliche, geistige oder umfängliche Behinderung
auf ständige körperliche Pflege (Füttern, Wickeln, Waschen) angewiesen sind, ist die Ausbildung eines
eigenständigen, unabhängigen Körperbewusstseins und Körpergefühls fast unmöglich. Dadurch sind sie im
besonderen Maße von sexuellen Übergriffen bedroht.
Werden behinderte Mädchen und Jungen Opfer sexualisierter Gewalt, dann sind sie noch weniger als
ihre Altersgenossen/innen in der Lage, das ihnen widerfahrene Unrecht als solches zu benennen und sich
Hilfe zu organisieren. Besonders geistig-, körper-, sprach- und schwerstmehrfachbehinderten Kindern und
Jugendlichen fällt es schwer bzw. sind gar nicht in der Lage, die erfahrene sexuelle Gewalt zu artikulieren.
Anlaufstellen, die ihnen möglicherweise Hilfe und Unterstützung bieten könnten, sind für sie meist
unerreichbar, da viele behinderte Kinder und Jugendliche nur mit Begleitung Erwachsener öffentliche
Einrichtungen aufsuchen können.
Zudem wird die Glaubwürdigkeit von behinderten Kindern und Jugendlichen, die über ihre sexuellen
Gewalterfahrungen berichten, von der Umwelt häufig in Zweifel gezogen. Die Umwelt hält behinderte
Kinder und Jugendliche, im Besonderen geistig- und körperbehinderte Kinder und Jugendliche, für sexuell
unattraktiv und kann sich daher sexuelle Missbrauchshandlungen an ihnen nicht vorstellen. Erschwerend
kommt noch hinzu, dass dem letztgenannten Personenkreis eine eigenständige und selbstbestimmte
Sexualität nicht zugestanden wird. In den meisten Behinderteneinrichtungen sind Sexualität und
Körperlichkeit der Behinderten tabuisierte Themenbereiche.
Die von Abhängigkeit geprägte Situation behinderter Kinder und Jugendlicher lässt diese
häufig – über Umfang und Ausmaß liegen noch keine gesicherten Untersuchungsergebnisse vor - Opfer
von sexuellen Missbrauchshandlungen werden. Dass der sexuelle Missbrauch an behinderten Mädchen
und Jungen jedoch gravierende Ausmaße einnimmt, ist Berichten Betroffener und pädagogischer
Fachkräfte in Behinderteneinrichtungen zufolge eine berechtigte Vermutung.
Abgrenzung KJHG und BSHG
§ 10 KJHG sagt dazu aus:
(1)Verpflichtungen anderer, insbesondere Unterhaltspflichtiger oder der Träger anderer Sozialleistungen,
werden durch dieses Buch nicht berührt. Leistungen anderer dürfen nicht deshalb versagt werden, weil
nach diesem Buch entsprechende Leistungen vorgesehen sind.
(2)Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vor. Maßnahmen
der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für junge Menschen, die körperlich oder geistig
behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen nach diesem Buch vor. ...
Während die Wiedereingliederungshilfen für körperlich und geistig wesentlich behinderte Kinder und
Jugendliche von den Trägern der Sozialhilfe finanziert werden, ist die Wiedereingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche finanziell und organisatorisch Aufgabe der Jugendhilfe.
Dabei ist es ganz wesentlich, dass sich niemand seiner/ihrer Verpflichtung gegenüber hilfesuchenden
Personen entziehen darf, indem er/sie diese auf Leistungen der Jugendhilfe bzw. der Sozialhilfe verweist.
Der grundsätzliche Vorrang der Jugendhilfeleistung bedeutet, dass in Zweifelsfällen Leistungen der
Jugendhilfe und nicht der Sozialhilfe in Frage kommen.
In einem angenommenen Fall, dass sich eine körperbehinderte Jugendliche nach sexuellen
Missbrauchserfahrungen hilfesuchend an eine Jugendamtstelle wendet, muss dieser Jugendlichen durch die
Mitarbeiter/innen des Jugendamtes geholfen werden und die Frage der Kostenübernahme darf nur eine
zweitrangige sein.
36
Welche Themen und Fragestellungen sind noch offen?
Das Leben behinderter Mädchen und Jungen ist in der Regel durch Separation und, damit häufig
verbunden, durch Isolation bestimmt. Die speziellen Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
(z. B. Sonderkindergärten, Sonderschulen, Heime) sind Schonraum, Förderort und Zuhause für die
behinderten Mädchen und Jungen. Um so mehr sind sie abhängig von ihren Bezugspersonen, je schwerer
und umfänglicher ihre Behinderung ist. Um so mehr sind diese Menschen aber auch den Menschen, die für
sie Sorge tragen, (Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen, u. a.) ausgeliefert.
In den meisten Einrichtungen werden die Themen Körperlichkeit und Sexualität der Behinderten und
Sexueller Missbrauch an den Behinderten weder im Mitarbeiterkreis noch mit den behinderten Kindern und
Jugendlichen angesprochen. Hier gibt es großen Handlungsbedarf dahingehend, die Mitarbeiter/innen
der unterschiedlichen Einrichtungen durch Fortbildungen zu diesen Themenbereichen für die Thematik zu
sensibilisieren und sie sowohl für aufklärende und präventive Arbeit wie für intervenierende Arbeit zu
qualifizieren. Dazu bedarf es eines offenen, aber auch selbstkritischen Umgangs der Mitarbeiter/innen
untereinander. Die Möglichkeit zur Supervision sollte in den Einrichtungen uneingeschränkt gegeben sein.
Sowohl in der Literatur als auch im Gespräch mit Wuppertaler Fachkräften, die entweder im
Behindertenbereich (z.B. Färberei) arbeiten, oder zum Thema Sexuelle Gewalt (z.B. Splittertal,
FrauenNotruf), wird deutlich, dass ”Fälle” von behinderten Kindern und Jugendlichen, die sexuell
missbraucht werden, ”nicht auf den Tisch kommen”. Es stellt sich die Frage, warum sich weder die
betroffenen Kinder und Jugendlichen, noch deren Eltern, noch Betreuer/innen aus Einrichtungen
hilfesuchend an entsprechende Einrichtungen wenden. Hier muss dringend der Zugang der sozialen
Dienste, sowie die Bereitschaft, sich auch für die Belange Behinderter einzusetzen, sie in ihrer besonderen
Situation zu verstehen und ihnen zu helfen, verbessert werden.
Standards für die Arbeit mit Mädchen und Jungen mit Behinderungen, die von sexuellen
Missbrauchserfahrungen betroffen sind:
• Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen in den verschiedenen Behinderteneinrichtungen für die
Themenbereiche Körperlichkeit, Sexualität und sexueller Missbrauch
• Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen beim Bezirkssozialdienst (BSD) und der freien Träger der
Jugendhilfe für die Situation und die Belange behinderter Kinder und Jugendlicher
• Qualifizierung der unterschiedlichen Fachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen und Fachtagungen
• Etablierung präventiver Ansätze in den unterschiedlichen Einrichtungen der Sonderpädagogik und der
Behindertenarbeit
• Benennen von Ansprechpartner/innen in den einzelnen Institutionen/Einrichtungen/sozialen Diensten
• Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen
• Zugang zu Soforthilfe in Beratungsstellen auch für behinderte Mädchen und Jungen
• Die Arbeitsweise der Parteilichen Intervention gilt auch uneingeschränkt für die Arbeit mit behinderten
Kindern und Jugendlichen
• Schaffung von Schutz- und Zufluchtmöglichkeiten auch für behinderte Mädchen und Jungen
• Konsequentes strafrechtliches Vorgehen gegen Mitarbeiter/innen, die behinderte Kinder und
Jugendliche sexuell missbraucht haben.
• Die Schwierigkeiten, die hinsichtlich der Abgrenzung der seelisch behinderten zu den geistig und
körperlich behinderten jungen Menschen bestehen, lassen sich dadurch vermeiden, dass das
Jugendamt mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe beauftragt wird. Damit
bleibt die Leistung zwar eine Sozialhilfeleistung, es ist jedoch gesichert, dass die fachliche Kompetenz
des Jugendamtes für den gesamten Bereich der sozialpädagogischen Hilfen eingesetzt werden kann.
37
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.5 Initiierung der Arbeit mit jugendlichen Täter/innen. Arbeit mit Täter/innen wird bislang nur von wenigen
Einrichtungen geleistet und ist selbst dort nicht konzeptionell verankert.
Zu 2.5.1: Vorschläge für den Umgang mit sexuell aggressiven Kindern und
Jugendlichen (jugendlichen Täter/innen)
”Seit den 80er Jahren veröffentlichen zunehmend Therapeuten von erwachsenen sexuellen Missbrauchern,
das nicht wenige der Täter ihre ersten Delikte bereits im Jugend- und Heranwachsendenalter begangen
hatten”.20 Deshalb ist eine möglichst frühe Intervention und Hilfe notwendig.
In dem 1997 erschienenen Buch ”Sexual Aggressive Children - Thousand Oaks” führt S. K. Araij in seiner
Übersicht von neun Untersuchungen aus den USA aus, dass sexuell aggressive Kinder in extrem hohen
Ausmaßen selbst eine oder mehrere Formen der Kindesmisshandlung (Sexueller Missbrauch, seelische
Gewalt, körperliche Misshandlungen und Vernachlässigungen) erlitten hatten. Allgemein konnte das
familiäre Klima als in der Regel äußerst aggressiv, konflikthaft und sexualisiert beschrieben werden. Die
Kinder wuchsen meist in dysfunktionalen, zerrütteten Familien auf, viele ihrer Eltern erlitten selbst in der
Kindheit Misshandlungen und wiesen Persönlichkeits- , Verhaltens und Beziehungsstörungen auf.
Da sexuelle aggressive Handlungen auch von Kindern und Jugendlichen begangen werden, müssen Eltern,
Lehrer/innen und Helfer/innen lernen, diese Handlungen angemessen und zutreffend als ”Sexuelle
Aggression” wahrzunehmen, zu bezeichnen und sich der Auseinandersetzung damit stellen. Damit ist nicht
gemeint, diese Handlungen ausschließlich im Sinne eines kriminellen Delikts zu bewerten, sondern im
Rahmen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. ”Dies heißt auch, auf den Unterschied achten zu
lernen, nicht ein Kind, sondern eine bestimmte Verhaltensweise von ihm (zu) ´etikettieren´.”21
Grundsätzliches
Die Hilfe muss auf den individuellen Bedarf der oder des sexuell aggressiven Jugendlichen abgestimmt
sein. Die Hilfe muss sich daher für das ”Gesamt der Entwicklung und Persönlichkeit langfristig
interessieren”, die Standards unterscheiden sich, je nachdem ob die Hilfe ambulant, teilstationär oder
stationär ausgerichtet ist.
Generell ist es notwendig, dass das Konzept der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen
von der Leitung der Einrichtung mitgetragen wird und abgesichert wird.
Die Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen muss jungen- und mädchenspezifische
Aspekte mit berücksichtigen und die Arbeit vor dem Hintergrund einer mädchen- und jungenspezifischen
Sozialisation verstehen. Deshalb müssen in der Betreuung von sexuell aggressiven Mädchen und Jungen
unterschiedliche Konzepte entwickelt werden. Die Betreuung von Mädchen und Jungen muss getrennt
erfolgen. Es empfiehlt sich geschlechtshomogene Gruppen einzurichten.
Darüber hinaus ist eine alters- und entwicklungsgemäße sexualpädagogische Aufklärung und Begleitung
als Bestandteil in die Arbeit zu integrieren.
Die Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen macht es erforderlich, dass Fachkräfte lernen,
die Ursache sexueller Aggression nicht mehr nur verharmlosend als ´pubertäre Neugier, pubertäre
Triebspannung oder eine Art Übersprungshandlung´ anzusehen, sondern als Anzeichen für Entwicklungs-
20
21
”Auftrag und Prävention”, Hrsg.: Hand Seidel Stiftung, 1999, S. 362ff
a.a.o.
38
und Verhaltensstörungen. International gibt es relativ wenig aussagekräftige Untersuchungen zu den
Unterschieden und Übergängen zwischen Jugendlichen und erwachsenen Sexualtäter(innen).
In Abgrenzung zu der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen gehen wir bei der Arbeit
mit erwachsenen Sexualtäter(innen) davon aus, dass das delinquente Verhalten nicht das Symptom einer
Störung, sondern ein zielgerichtetes Verhalten, dem eine Reihe von Entscheidungen der Täter(innen)
zwischen verschiedenen Verhaltensmöglichkeiten vorangeht.
Der sexuell aggressive Junge und das sexuell aggressive Mädchen haben Anspruch auf Hilfe zur
Erziehung. Im Rahmen der Jugendlichen kommen Sozialarbeiter/innen mit sexuell aggressiven Kindern
und Jugendlichen in Kontakt, für die es in der Regel schwierig ist eine qualifizierte therapeutische und
pädagogische Betreuung zu finden. Die Arbeit mit jugendlichen Täter(innen) unterscheidet sich von der
Arbeit mit erwachsenen Straftäter(innen) dahingehend, dass der psychische und physische
Entwicklungsstand des betroffenen Kindes oder Jugendlichen Berücksichtigung finden muss. Kinder und
Jugendliche haben ungleich größere Chancen ihre sexuell aggressiven Verhaltensweisen abzulegen, wenn
sie eine adäquate Hilfestellung bekommen.
Folgende Anforderungen sind bei der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen zu
beachten:
• der Opferschutz muss gewährleistet und sichergestellt sein.
• Die Therapiemotivation muss sichergestellt sein, z.B. durch Einschaltung des Jugendamtes, gerichtliche
Verpflichtung usw..
• Das Helfer/innensystem muss multiprofessionell sein.
• Das jeweilige Bezugssystem ist in die Betreuung mit einbezogen.
Personal und Ausbildung
Für die Arbeit zum Thema sexuelle Gewalt bietet sich ein multiprofessionelles Team an. Je nach
Problematik der betreuten Klientel und nach Charakter des institutionellen Konzeptes hat das Team die
Berufsgruppen zu umfassen, deren spezifische Kenntnisse zur Lösung beitragen können. Je nach
Erfordernis muss die Möglichkeit bestehen, dass Berater/innen unterschiedlicher Professionen in den
Beratungsprozess einer Person oder einer Gruppe einbezogen werden. Regelmäßige Teamtreffen oder
Helfer/innenkonferenzen dienen der Koordination und angemessenen Fallbearbeitung.
Hierbei sollten mindestens 2 Personen im Team als Leitung und Co-Leitung zusammenarbeiten. Dies ist u.U.
auch über die Kooperation unterschiedlicher Träger zu realisieren.
Darüber hinaus hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass Fachkräfte, die mit sexuell aggressiven Kindern
arbeiten, Erfahrungen aus der Opferarbeit mitbringen.
Möglichkeiten der Qualitätssicherung
Um die Qualität der Arbeit sicherzustellen sollten bei Bedarf Angebote wie Supervision, kollegiale
Beratung und fortlaufende Fortbildungen für Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden.
Eine sorgfältige Bewertung der Erfahrungen und Betreuungsergebnisse sollte durch eine fortlaufende
Konzept- und Organisationsentwicklung ermöglicht werden.
Rechtliche oder vertragliche Rahmenbedingungen
Es sollte eine Helfer/innenkooperation, primär mit dem Jugendamt eingerichtet werden. Im Bedarfsfall
muss das Jugendgericht in die weitere Hilfeplanung mit einbezogen werden.
Der Schutz des Opfers ist zwingend erforderlich, deshalb ist eine Absprache zwischen der Opferhilfe und
dem Helfer/innensystem, das die pädagogische Betreuung und die Therapie für das sexuell aggressive
Kind oder Jugendlichen koordiniert, erforderlich. Die Teilnahme der oder des sexuell aggressiven Kindes
oder Jugendlichen an der Betreuung und Therapie muss sichergestellt sein, ebenso die Mitarbeit der Eltern
oder sonstiger der Sorgeberechtigter.
39
Kooperation und Vernetzung
Kooperation mit anderen Einrichtungen der regionalen psychosozialen Versorgungskette, Abstimmung mit
vergleichbaren Einrichtungen anderer Träger zur Vermeidung von Konkurrenzsituationen und eine
Beteiligung von kommunaler psychosozialer Gremienarbeit ist erforderlich.
Zusätzlich beinhaltet die o.g. Kooperation eine fallübergreifende Zusammenarbeit mit verschiedenen
Leistungsträgern, wie z.B. Justiz und Polizeibehörden.
Folgende Kooperationspartner sind für die Betreuung von jugendlichen Täter/innen unerlässlich:
• Eltern oder andere Sorgeberechtigte
• Institutionen der Hilfe für das Opfer
• Jugendamt
• Jugendgerichtshilfe
• andere Jugendhilfeträger
• Vormundschaftsgericht
• Jugendgericht
• Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Kindergärten
• Schulen
• andere Beratungsstellen
Transparenz des Angebotes
Der Öffentlichkeitsarbeit, die die entwickelte Angebotsstruktur transparent macht und die Zugänge zu den
Institutionen erleichtern soll, kommt eine besondere Bedeutung zu.
Alle Einrichtungen, soweit es möglich ist, sind aufgerufen, ihre Erkenntnisse und Hilfsangebote in der
Öffentlichkeit darzustellen und in präventiver Absicht Einfluss auf die öffentliche Diskussion zu nehmen.
Die Verfahrensweise mit den jugendlichen Täter/innen sollte aufgrund der Transparenz des Angebotes im
Konzept dargestellt werden.
40
Anbieter/innen und Angebote zum Themenfeld sexuell aggressive Kinder und Jugendliche (jugendliche Täter/innen)
1b
Aufgabenbereich
2
Eigene Definition der Arbeit mit
Täter/innen
3a
Wie sind Sie in Ihrer Arbeit mit den
Täter/innen konfrontiert?
3b
Wie alt sind die
Täter/innen in der
Regel?
4a
Wie kommen die
Täter/innen zu Ihnen?
4b
Sind es
männliche oder
weibliche
Täter/innen
Kinder- und
Jugendwohngruppen
Kindernotaufnahme;
Kinderwohngruppe
Der Stadtbetrieb nimmt Täter/innen
stationär auf
älter als 12 Jahre
Inobhutnahme nach § 42 und
§ 34 KJHG
In der Regel
männliche Täter
Bewährungshilfe
Aufsicht und Betreuung v.
straffällig gewordenen Menschen,
die verurteilt wurden
Erziehungsberatung; Diagnostik;
Familienberatung; Therapie für
Kinder u. Jugendliche; Beratung
bei sexuellem Missbrauch;
Trennung, Scheidung
Fachreferat Sozialarbeit;
Unterbringung/Belegung;
Zuweisung nach Wuppertal
Resozialisierung; Vermeidung weiterer
Opfer
Kindernotaufnahme,
Kinderwohngruppe; Notaufnahme der
Opfer; Notaufnahme der Täter
Persönliche, direkte Bestellung
ab Straffähigkeit bis
Lebensende
Zuweisung durch Strafgerichte
In der Regel
männliche Täter
Gesprächsangebot für mutmaßliche
Täter/innen; Familiengespräche
keine Angaben
Erwachsene
evtl. durch andere
Familienangehörige
In der Regel
männliche Täter
Keine fachlich bewusste und
konzeptionelle Täter(innen)-Arbeit;
Bekannte Täter=Freundtäter/in ->
sofortige räumliche Trennung;
Unterbringung in Männerheimen;
Abwehr und Ausgrenzung; Seiltanz
zwischen Vertrauensbildung und
Grenzsetzungen; Schutz der
vermutlich Missbrauchten
Vorübergehende Unterbringung nach
JSSt; Beratung
Wohnheime; Wohnraum;
Wohnungen; in der Familie, während
der allgemeinen, psychologischen
Betreuung; Sprechstunde in der
Beratung
Verdächtige Täter/innen:
männliche Jugendliche,
männliche Verwandte;
Väter, Mütter
kommen mit dem Thema gar
nicht; wir gehen zu den
Familien
Überwiegend
männliche Täter
Übergriffe in den Einrichtungen oder
im sozialen Umfeld; Jugendliche
untereinander; Täter/innen als
Angehörige oder im sozialen Umfeld
des Jugendlichen
In allen Arbeitsbereichen im Referat
Sozialarbeit
13 – 17jährige Jungen
und Mädchen, teilweise
unter Verdacht der
Täterschaft, in Ausnahmen
verurteilt
8 - 80
Einweisung durch JA, Polizei,
Eltern etc.; Selbstmeldung;
Beratung in der Regel
telefonisch
Überwiegend
männliche Täter
Durch BSD/
Steuerungsgruppe
keine Angaben
In den Familienwohngruppen; in den
Tagesgruppen; in den Familien
8 - 18
Nicht in der Regel als
Täter/innen ausgewiesen
durch die Steuerungsgruppe
offensichtlich
männliche Täter,
versteckt
weibliche
Täterinnen
Krisengespräche,
Hilfeplanung,
Helferkonferenz
Jugendliche Mißhandler,
Väter,
Lebensgefährte der Mutter
Hilfeplanung,
Sozialer Druck der Familie,
Sozialer Druck von Schule,
Jugendgerichtshilfe
Selten als Selbstmelder
zu 99%
männliche Täter
Institution
Beratungsstelle für
Eltern, Kinder und
Jugendliche,
Caritas in
Wuppertal
Stadtbetrieb
Flüchtlinge
Jugendschutzstelle,
Caritas in
Wuppertal
Krisenintervention;
Sozialpädagogische Beratung
(telefonisch und persönlich);
vorübergehende Unterbringung,
Inobhutnahme (§42 KJHG)
Partnerschafts-, Erziehungs- und
Scheidungsberatung
Kein Arbeitsschwerpunkt, sondern im
Einzelfall sich ergebende
Notwendigkeit
Ev. Kinderheim
Flexible Erziehungshilfe; stationäre Behandlung von sexuell übergriffigen
Wuppertal
Familienhilfe
Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, in der Hoffnung auf
Realitätsanbindung und unter der
Voraussetzung der Verantwortungsübernahme
Fachbereich
Bezirkssozialarbeit: Beratung,
Opferschutz: Koordinierung des
Kinder- und
Unterstützung, Hilfen für Kinder
Hilfeangebotes einschl. Sicherstellung
Jugendhilfe und
und Jugendliche und deren
und Gewährleistung des Schutzes vor
Fachbereich
Erziehungspersonen
weiteren Übergriffen und vor dem/der
Bezirkssozialdienst,
Ressort Jugendamt Insbesondere Hilfen zur Erziehung Täter/in
Täterarbeit: Weitervermittlung an
und soziale Dienste (§27 KJHG)
Mitwirkung in Familiengerichtsandere Dienste bei jugendlichen
verfahren (§49 FGG)
Täter/in, Begleitung des Täters im
Diakonisches Werk
Barmen
Jugendstraf-verfahren (JGH) bei
jugendlicher Täter/-in die Hilfen zur
Erziehung erhalten.
Koordinierung des Hilfeprozesses,
Hilfeplanung, Abstimmung mit
Bewährungshilfe und anderen
Diensten.
1b
Aufgabenbereich
2
Eigene Definition der Arbeit mit Täter/innen
3a
Wie sind Sie in Ihrer Arbeit mit den
Täter/innen konfrontiert?
Jugendgerichtshilfe
Ressort Jugendamt
und soziale Dienste
Mitwirkung in
Jugendstrafverfahren gegen
Jugendliche und Heranwachsende
Beratung und Betreuung von
jugendlichen/Heranwachsenden
Delinquenten; sozialpädagogische
Beurteilung des Beschuldigten;
Durchführung von
sozialpädagogischen Maßnahmen;
Teilnehme an der
Gerichtsverhandlung, Mitwirkung bei
der Wiedereingliederung
Information durch Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht,
Beratungsgespräche
Inspe
Ressort Jugendamt
und soziale Dienste
Betreuung
gemäß §§ 35 und 41 KJHG
Täter und Opfer werden von der
Betreuung nicht ausgeschlossen
zwischen 16 und 21
Jahren
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband
Wuppertal
Betreuung von Jugendlichen und
jungen volljährigen gem §§ 35
und 41 KJHG
Kinder- und Jugendärztlicher
Dienst
selten bis gar nicht
Angaben nicht möglich
Beratung für sexuell Missbrauchte
Kinder, Jugendliche und Frauen,
gefährdete und vernachlässigte
Kinder und Jugendliche
Sie treten als ratsuchende Frauen und
Männer auf
Institution
Kinder- und
Jugendärztlicher
Dienst,
Gesundheitsamt
Sozialdienst
katholischer Frauen
Elberfeld
42
3b
Wie alt sind die Täter/innen
in der Regel?
Jugendliche/Heranwachs
ende
14 bis 21 Jahre
4a
Wie kommen die Täter/innen zu
Ihnen?
4b
Sind es männliche
oder weibliche
Täter/innen
Einladung der JGH, Besuche
in der Haft und Hausbesuche
o.ä.
überwiegend
männliche Täter
durch andere Jugendämter
oder BSD
keine
Unterschiede
feststellbar
Im Verlauf der Betreuung
es können keine
können sich Angaben zu einer Angaben
Täterschaft entwickeln
gemacht werden
höchst selten
20 bis 60 Jahre alt
Mundpropaganda,
Öffentlichkeitsarbeit
überwiegend
männliche Täter
5a
5b
6a
6b
7a
7b
8a
8b
Institution
Arbeiten Sie mit
bereits
verurteilten
Täter/innen
Wie sehen die
Rahmenbedingungen aus
Gibt es einen Verlaufsplan in Ihrer
Arbeit mit Täter/innen?
Gibt es ein fachliches
Controlling?
Welche Strukturen
haben Sie in ihrer
Arbeit?
Welche Strukturen
wünschen Sie sich?
Gibt es Vernetzung/
Kooperation?
Sind Sie
bereit Ihre
Konzeption
vorzustellen?
Kinder- und
JugendwohnGruppen
Nein
Ja
Ja
Es gibt einen internen
Leitfaden zum sexuellen
Missbrauch
keine Angaben
Ja, z. B.: Wildwasser,
Pro Familia, Weißer
Ring, Splittertal
Nein
Bewährungshilfe
Ja
Rahmenbedingungen werden,
wenn möglich, individuell und
vom Fachberater geschaffen
(nicht verurteilte Personen)
Einzelberatung;
Gruppenangebot
Psychosozialer Dienst
Dokumentation
keine speziellen
keine Angaben
AG; diverse
Einrichtungen aller Art
Ja
Beratungsstelle für
Eltern, Kinder und
Jugendliche,
Caritas in
Wuppertal
Nein
Angebote für beschuldigte
Personen zu
Einzelgesprächen; evtl.
Familiengespräch
Ja
Team-Supervision
internes Konzept für
sexuellen Missbrauch
keine Angaben
andere Institutionen,
Wohlfahrtsverbände
Stadtbetrieb
Flüchtlinge
Nein
Nein
HPG, kollegiale
Beratung,
Fachberatung,
Supervision
KJHG, Betreuung +
Grundberatung =
kollegiale Beratung;
Fachberatung ,
Doppelbetreuung
keine Angaben
keine Angaben
Jugendschutzstelle,
Caritas in
Wuppertal
Nur in
Ausnahmefällen
Nein
Supervision
Zuordnung des
Jugendlichen zu
Experten/innen im Team,
falls bekannt
keine Angaben
Vernetzung im JHVerband
Diakonisches Werk
Barmen
Nein
Einzelfallhilfe,
Helfer/innenkonferenzen,
kollegiale Beratung,
Fachberatung, Supervision,
geschlechtsspezifische
Doppelbetreuung möglich
Opfer und Täter(innen) in
einer Gruppe; wechselnde
Gruppe von Jungen und
Geschlechter-trennung
möglich; Einzelfallhilfe
Kollegiale Beratung,
Fachberatung; Supervision
Z. Zt. nicht.
Ein Konzept
ist in Überarbeitung und
Auswertung
zur Zeit noch
nicht ...
Ja, bei jugendlichen
Täter(innen)
HPG und Supervision
Vorstellung in Fallgruppe
Supervision verbindlich
Ev. Kinderheim
Wuppertal
vorwiegend
Arbeit mit
Verdächtigen
oder nicht
strafmündigen
Tätern/innen
intensive
Dokumentation,
HPG’s,
Fachgespräche,
Supervision
keine Angaben
In der pädagogischen Gruppe
wird das ”Täter/in-sein” offen
gehandhabt. Täter/innen
müssen an einer Einzelbehandlung teilnehmen. Die
Verantwortungsübernahme
durch d. Täter/in ist
Grundlage. Trennung von
Täter und Opfer.
Einbeziehung des familiären
Umfeldes
In Einzelfällen
Zusammenarbeit mit
EB’s
Verbindlicher,
Innerhalb von
kontrollierbarer Rahmen in Fallarbeit und einem
Zusammenarbeit mit BSD
AK W-RG-S
und Justiz gewünscht,
Akzeptanz der Arbeit bis
zur Organisationsspitze
keine
Angaben
keine
Angaben
Konzeptvorstellung
noch unentschlossen
43
5a
Arbeiten Sie mit
bereits
verurteilten
Täter/innen
5b
Wie sehen die
Rahmenbedingungen aus
6a
Gibt es einen Verlaufsplan in Ihrer
Arbeit mit Täter/innen?
6b
Gibt es ein fachliches
Controlling?
7a
Welche Strukturen
haben Sie in ihrer
Arbeit?
7b
Welche Strukturen
wünschen Sie sich?
8a
Gibt es Vernetzung/
Kooperation?
8b
Sind Sie
bereit Ihre
Konzeption
vorzustellen?
Fachbereich
Kinder- und
Jugendhilfe und
Fachbereich
Bezirkssozialdienst,
Ressort Jugendamt
und soziale Dienste
Ja, im Rahmen
von Hilfe zur
Erziehung.
Bei der
Jugendgerichtshilf
e
Wiederholungstät
er
Angebot Fachreferat
-Fachberatung
-Fallbegleitung
-Vorbereitung und Moderation
von Helfer/innenkonferenzen
Koordinierung der
Hilfeformen innerhalb
HZE, bei Bedarf
Abstimmung mit den
Stellen, die die Hilfe
durchführen
Hilfeplangesprächsprotokolle,
Aktenführung,
Fachberatung durch
Experten/innen oder
Fachreferat,
Fachgespräch in
Steuerungsgruppe
Fallbesprechung im
Geschäftsteam, kollegiale
Beratung, Fachberatung
durch Experten/in,
Fachberatung durch
Fachreferat
Es gab einen
Unterarbeitskreis
Täterbehandlung auf
örtlicher Ebene,
Es gibt einen
Regionalen
Arbeitskreis
Täterarbeit mit SG,
RS, Langenfeld und
Wuppertal
keine
Angaben
Jugendgerichtshilfe
Ressort Jugendamt
und soziale Dienste
Die JGH arbeitet
mit verdächtigten
und verurteilten
Tätern
nicht
ausgeschlossen
Ja, Bericht an das
Gericht
Ja, bei Bedarf
Fallbesprechung,
Fachberatung
Verbindliche verlässliche
Struktur der Kooperation
bei der
Einzelfallbearbeitung
zwischen den Diensten
Jugendamt (BSD/JGH),
Bewährungshilfe und
Justiz
Angebot mit Behandlungskonzept z.
Täterbehandlung
Rahmenkonzept
Kooperation mit dem
Bezirkssozialdienst,
Fachstellen,
Arbeitskreise
Nein
keine
Angaben
Institution
Inspe
Ressort Jugendamt
und soziale Dienste
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband
Wuppertal
Kinder- und
Jugendärztlicher
Dienst,
Gesundheitsamt
Sozialdienst
katholischer Frauen
Elberfeld
44
§§ 35 und 41 KJHG
Ja, aber
Ja
ausschließlich
bezogen auf sexuellen
Missbrauch
Nein
Teamstruktur,
Einzelfallbezogene Arbeit
eine Täterarbeit wird nicht
angeboten
Nein
keine Themenbezogenen
Rahmenbedingungen
Ja
Sozialarbeiterin mit
Zusatzausbildung in
Diagnostik und Therapie für
sexuell Missbrauchte. Medien:
Rollenspiel, Körperarbeit,
gestalttherapeutische
Methoden, Home-VideoTraining-Methoden,
Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit
nicht Themenbezogen
Dieses Klientel nimmt
keine
Langzeitberatung in
Anspruch, es handelt
sich um
Krisenintervention bis
zu max. 5 Sitzungen
Ja
Frauenfachverband mit 8
verschiedenen
Fachbereichen,
Vernetzung innerhalb des
SKF, Krisenintervention,
Gerichtsbegleitung,
Aufarbeitung, Prävention,
Fortbildung
keine
Angaben
keine
Angaben
nicht Themenbezogen
Jugendamt, BSD´s
keine
Angaben
Schulen,
Kindergärten,
Jugendamt, Polizei,
div. Beratungsstellen,
Weißer Ring, je nach
Erfordernis der
Situation
keine
Angaben
Zu 2.5.2 Sicherheit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung für Mädchen und
Jungen in Einrichtungen der Jugendhilfe
Die Sicherheit, Gesundheit und Selbstbestimmung in Hilfsangeboten und Institutionen, in denen
Mädchen und Jungen leben oder Unterstützung erhalten, ist eine noch zu bearbeitende Dimension
der Organisation der sozialen Arbeit. Alle Kinder haben ein Recht auf Schutz. Gerade Mädchen
und Jungen, die sexuelle Gewalterfahrungen gemacht haben, benötigen einen besonderen Schutz
vor neuen oder weiteren Übergriffen. Auch in Institutionen, die von Mädchen und Jungen genutzt
werden, wie z.B. Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Beratungsstellen, Pflegestellen,
Wohngruppen werden sexuelle Gewalttaten bekannt.
Alle Institutionen, in denen für und mit Mädchen und Jungen gearbeitet wird, müssen sich im
Rahmen der Sicherstellung ihrer Fachlichkeit damit auseinandersetzen, wie ihr Personal beraten
und kontrolliert wird, damit Strukturen, die sexuelle Gewalt begünstigen, verändert werden.
Ein Träger der Jugendhilfe (als überregionales Beispiel ist der ”Paritätische Wohlfahrtsverband,
Fachberatung des Bundesverbandes” zu nennen) und Schulen haben konkret Kriterien entwickelt,
die einer Missbrauchsstruktur in ihren Institutionen entgegenwirkt. Dazu gehört auch ein Verfahren
zum institutionellen Umgang mit Missbrauch innerhalb des eigenen Arbeitsfeldes in Form eines
Konzeptes.
In vielen Bereichen der Arbeit mit Mädchen und Jungen ist das Thema der sexuellen Gewalt
innerhalb des eigenen Dienstes wie ein Tabu besetzt.
Im Rahmen der Diskussion zur Qualitätssicherung schlägt deshalb z.B. Norbert Struck,
Fachberatung im Bundesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes22 vor Kriterien zu
erarbeiten, die sexuelle Gewalt in der Arbeit mit Mädchen und Jungen entgegen wirkt.
Beispiel für Qualitätssicherung
Integriert in die Zielsetzung der Arbeit könnte das Ziel wie folgt definiert werden:
Ziel: Sicherung der Alltagsqualität
Voraussetzung: wirkungsvoller Schutz gegen Übergriffe
Maßnahmen z.B.
• Beteiligungs- und Mitbestimmungsstrukturen für junge Menschen in Einrichtungen und
übergreifende Selbsthilfeorganisationsformen.
• Hilfeplanung und Erziehungsplanung unter Einbezug der Interessen, Wünsche und Meinungen
von Kindern und Jugendlichen.
• Ansprechbarkeit von Jugendämtern und Einrichtungsleitungen für Kinder, Jugendliche und
Kollegen/innen.
• Die Information junger Menschen in Erziehungshilfen über ihre Rechte und über
Unterstützungsmöglichkeiten verbindlich gestalten.
• Zugang zu Vereinen und Institutionen, die sich um die Rechte von Kindern kümmern und ihre
Projekte fördern.
Integriert in Konzepte, Leistungsbeschreibungen und Organisationsregeln sind Ziele und
Maßnahmen zu entwickeln, die eine Offenheit und Klarheit in der Arbeit mit Mädchen und
Jungen bringt. Reflektierte Teamarbeit, Auseinandersetzungen mit der eigenen Geschlechterrolle,
mit Themen wie Macht, Generationshierarchie etc. sind Möglichkeiten, die Sicherheit von
Mädchen und Jungen auf der strukturellen Ebene des Personaleinsatzes zu gewährleisten.
22
Norbert Struck, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Forum Erziehungshilfen, 3. Jg. 1997, Heft 3, S. 115
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.6 Eine Koordinierung der Hilfen sowohl fallbezogen, als auch fallübergreifend, ist nicht in ausreichendem
Maße vorhanden. Die Einrichtung einer ”Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle” für professionelle und
andere Ratsuchende wie sie vom Arbeitskreis ”Sexueller Missbrauch” und zuvor schon vom Arbeitskreis
”Vernetzung” seit Jahren gefordert wird, sollte vorangetrieben werden. Eine Koordinationsstelle zum
Themenbereich ”sexuelle Gewalt” kann eine bessere Abstimmung der Hilfsangebote gewährleisten. Sie ist
Kristallisationstelle zwischen Ratsuchenden und Fachkräften. Der kommunale Hilfebedarf kann ebenso an
solcher Stelle aktualisiert werden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Info-Materialien, Beratungsführer etc.)
und Qualifizierung der Fachkräfte (Fort- und Weiterbildung, Fachtagungen, Berufsgruppenarbeit etc.) kann
eine bedarfsgerechte Steuerung erfolgen23
Zu 2.6: Konzeption und Rahmenbedingungen für Fachstelle „Keine
Gewalt gegen Kinder“
Der institutionelle Umgang mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs an Kindern und
Jugendlichen ist durch das Zusammenspiel eines heterogenen institutionellen Systems
psychosozialer, familien- und vormundschaftsrechtlicher sowie strafrechtlicher Instanzen
charakterisiert, wobei häufig die verschiedenen Institutionen in einen Fall involviert sind.
Gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmen Aufträge und Handlungsweisen der jeweiligen
Institutionen, welche sich grob in Hilfe und Sicherung des Kindeswohls einerseits und den
strafrechtlichen Auftrag der Wahrheitsfindung andererseits untergliedern lassen.
In dem hoch sensiblen Bereich des Kinderschutzes ist somit das Zusammenwirken der
verschiedenen Interventionsstränge sowie die Frage nach dem Gelingen oder Misslingen der
Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen von zentraler Bedeutung für die Betroffenen.
In einer 1996 von der Freien Universität Berlin in den Städten Köln und Berlin durchgeführten
Studie zum Thema ”Sexueller Missbrauch: individuelle und institutionelle Reaktionen”, wurde
festgestellt, dass das Jugendamt von allen Institutionen am häufigsten (Gesamt: 95,8%) als
Kooperationspartner genannt wurde.
Die Studie machte deutlich, dass die Sicherung des Kindeswohls stark von der Kooperation der
Institutionen und der zeitliche Abstimmung der Maßnahmen auf die Bedürfnisse des Kindes
bestimmt wird. Darüber hinaus machen die Forderungen der befragten Eltern, deren Kinder von
sexueller Gewalt betroffen waren, nach besserer Koordination und Fachkompetenz deren
Hilflosigkeitserleben gegenüber den institutionellen Strukturen deutlich.
Ein Fazit der Studie ist, dass zur Steigerung der Effektivität der professionellen Arbeit zum einen
klare, konkurrenzfreie Kooperationsbedingungen sowie zum anderen die Stärkung der Position
des Kindes erforderlich ist.
Die Erfahrungen der zum Thema ”Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen” in Wuppertal
arbeitenden Fachkräfte deckt sich mit den hier nur skizziert wiedergegebenen Aussagen der
Studie. Eine Zusammenarbeit und Vernetzung aller an einem konkreten Fall beteiligten Dienste
und Institutionen ist unbedingt notwendig um professionell im Sinne des Kinderschutzes handeln
zu können.
Durch gute Zusammenarbeit kann verhindert werden, dass einzelne Institutionen zufällig und
unkoordiniert mit in das Geschehen eingreifen. Ebenso kann ein vorschnelles Handeln verhindert
werden, das den Schutz des Mädchen oder Jungen gefährdet, z. B. das übereilte Offenlegen
23
vgl. Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit, ”Materialien zur Jugendhilfeplanung - Hilfen gegen sexuelle Gewalt”, Teil 2,
1995 und Arbeitskreis ”Sexueller Missbrauch” - Ergebnisse des Unterarbeitskreises Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen”, 1996
46
eines Verdachtes. Des weiteren wird die u.U. unberechtigte Vorverurteilung eines Verdächtigen
vermieden.
Um diese Aufgabe besser leisten zu können, wird die Einrichtung einer zentralen
Koordinationsstelle vorgeschlagen. Die Fachstelle „Keine Gewalt gegen Kinder ” (Arbeitstitel) soll
eine zum Thema sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen arbeitende Anlaufstelle sein, die
jedoch nicht direkt Hilfen für Mädchen und Jungen mit sexuellen Gewalterfahrungen bzw. deren
Vertrauenspersonen bereitstellt, sondern vorrangig koordinierende, informierende, und
organisatorische Aufgaben wahrnimmt.
Mit der Organisation von präventiven Angeboten wie lnformationsveranstaltungen und
Fortbildungen wendet sie sich vor allem an sozialarbeiterische und pädagogische Fachkräfte aus
Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft. In konkreten Fällen sexuellen Missbrauchs
vermittelt sie die Betroffenen bzw. deren Vertrauenspersonen an die jeweils zuständigen
ambulanten Beratungsangebote.
Das Angebot der Fachstelle richtet sich gezielt und nahezu ausschließlich an Fachkräfte, die im
Rahmen ihres beruflichen Auftrages mit der Thematik ”Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen”
umgehen.
Ziele und Aufgaben der Fachstelle
Zentrale Aufgabe ist die Förderung der Zusammenarbeit und Kooperation der in Wuppertal
vorhandenen Hilfsangebote:
• hinsichtlich der Entwicklung von Handlungsstrategien für die Intervention im Einzelfall
• hinsichtlich der Weiterentwicklung der Angebotsstruktur
In einem weiteren Arbeitsfeld befasst sich die Fachstelle mit Angeboten zur Prävention in diesem
Problembereich.
Alle o.g. Aufgaben haben das übergeordnete Ziel, den Schutz von Mädchen und Jungen vor
einer Fortführung sexueller Übergriffe sicherzustellen und Sekundärschädigungen zu vermeiden
Koordination der Hilfen im Einzelfall:
Die komplexe Problematik sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt sehr hohe
fachliche und persönliche Anforderungen an professionelle Helfer, die in ihrem Berufsfeld
aufdeckende, beratende, begleitende und therapeutische Arbeit mit betroffenen Kindern leisten.
Das Beratungsangebot der Fachstelle umfasst vorrangig fachliche Hilfen im Einzelfall:
• Beratung von Fachkräften bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
• Herstellung von Kontakten unter Fachkräften zur gegenseitigen Beratung und / oder
gemeinsamen Fallarbeit
• Organisation und Moderation von Helfer/innenkonferenzen und /oder von
Hilfeplangesprächen mit dem Ziel, am Kindeswohl orientierte, einvernehmliche Lösungswege
und Hilfen für jeweils bedrohte Mädchen oder Jungen zu erreichen. Die Fallverantwortung
bleibt beim BSD, bzw. in der Einrichtung.
• Auf Wunsch der Fachkräfte kontinuierliche Fallbegleitung
Weiterentwicklung der Angebotsstruktur
• Geschäftsführung des AK ”Hilfen bei sexueller Gewalt”.
• Beteiligung an problemrelevanten Arbeitskreisen (z.B. Jugendhilfe und Justiz)
• Kooperation mit der Jugendhilfeplanung
47
• Erarbeitung probIemadäquater Hilfekonzepte (geschlechtsspezifische Differenzierung, Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen, ausländische Mädchen und Jungen, drogenabhängige
Mädchen und Jungen, die sexuelle Ausbeutung erfahren haben...)
• Erarbeitung eines Konzeptes für den Schutz der Fachkräfte in der Jugendhilfe
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen
für Fachkräfte und die Bevölkerung
• Planung, Organisation und Beteiligung an der Durchführung von Informationsveranstaltungen
für Berufsgruppen, die professionell mit sexuell missbrauchten Mädchen und Jungen
konfrontiert sind. (Sozialarbeiter/innen -pädagogen/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen,
Ärzte/innen, Juristen/innen etc.)
• Planung, Organisation und Beteiligung an der Durchführung präventiver Angebote für die
Öffentlichkeit
• Planung, Organisation und Beteiligung an Informationsveranstaltungen für Mädchen und
Jungen in Schulen, Jugendzentren etc.
• Sammeln und Weitergabe von Informationen über Fachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur,
Veranstaltungen, Weiterbildungsangebote, rechtliche Aspekte, Hilfsmöglichkeiten, etc. zum
Thema Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen
• Regelmäßige Information der Fachkräfte in der Jugendhilfe über den neuesten Stand der
Forschungsentwicklung zum Thema, Aufbereitung von Informationen und Archivierung.
Organisation und Initiierung von Fortbildungen:
• Planung, Organisation und Beteiligung an Fortbildungen für die Fachkräfte in der Jugendhilfe
• Organisation von Berufsgruppen, auch interdisziplinär
Weitervermittlung von Hilfesuchenden an die ambulanten Beratungsstellen
Kompetente Weitervermittlung von Mädchen und Jungen oder deren Vertrauenspersonen an die
entsprechenden Beratungsdienste bzw. den zuständigen BSD. Dabei ist es wichtig, den
Auslastungsgrad der jeweiligen Dienste zu kennen, um den Betroffenen lange Wartezeiten zu
ersparen. Ebenso ist es notwendig zu wissen, in welchen Diensten Fachkräfte mit Expertenwissen
zu bestimmten Fragestellungen und Problemkonstellationen arbeiten.
Voraussetzungen für die Arbeit
• Verlässliche Ansprechbarkeit, Präsenz
• Möglichkeit der niedrigschwelligen Kontaktaufnahme durch Zielgruppe
• Telefon, Fax, E-mail
• Akzeptanz
Personelle Ausstattung:
• Zwei Fachstellen mit der Qualifikation Sozialarbeit -pädagogik, Diplom Pädagogik, Diplom
Sozialwissenschaften o.ä.
• Fachliche Voraussetzungen: Themenkompetenz, breitgefächerte beraterische Kompetenz,
eingehende Kenntnisse über die Infrastruktur in Wuppertal, eingehende Kenntnisse über
Angebotsstruktur in Wuppertal und die umliegenden Städte
Räumliche Ausstattung:
• Ein geräumiges Büro mit guter Technikausstattung: Telefon, Fax, Fotokopierer, PC mit InternetZugang
Träger/Anbindung: Enge Anbindung an den städtischen Träger
48
Finanzierung:
• 1,5- 2 Planstellen mit o.a. Qualifikation
• Erstaustattungsbudget: Möbel, Technikausstattung, Fachliteratur
• laufendes Budget: Etat für Fachliteratur, Etat für Fortbildung, Etat für Öffentlichkeitsarbeit
49
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
2.7 Für eine Kommune in der Größenordnung Wuppertals ist es erforderlich, dass für Kinder und
Jugendliche eine zentrale Telefonnummer zur Verfügung steht, unter der sie tagsüber bis in die späten
Abendstunden eine/einen kompetente/n Gesprächspartner/in erreichen, die ihnen mit Rat und Hilfe zur
Seite stehen kann.
Zu 2.7 Wuppertaler Kinder- und Jugendhilfetelefon
Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Kinder und Jugendliche in
Krisensituationen
Die Notwendigkeit ein zentrales Notdiensttelefon für Mädchen und Jungen in Wuppertal
einzurichten, ergibt sich nicht allein aus der Problematik des sexuellen Missbrauchs, sondern hat
seinen Ursprung in der Tatsache, dass Kinder und Jugendliche allen möglichen Formen von
Gewalt innerhalb oder außerhalb ihrer Familien ausgesetzt sind.
Gibt es tagsüber für akute Krisensituationen noch professionelle Ansprechpartner/innen in
Kindergarten, Schule, Beratungsstelle oder anderen Einrichtungen, so sind die Mädchen und
Jungen nach den üblichen Erreichbarkeitszeiten der Institutionen weitestgehend allein gelassen.
Familiäre Krisen treten aber erfahrungsgemäß häufig abends, an den Wochenenden und
Feiertagen auf.
Zwei Einrichtungen in Wuppertal bilden eine Ausnahme bezüglich der Erreichbarkeit, sogar rund
um die Uhr: die Kindernotaufnahme und die Jugendschutzstelle. Diese Häuser, das erste für
Kinder bis 14 Jahren und das zweite für Jugendliche bis 18 Jahren, bieten umfangreichen Schutz
für Mädchen und Jungen in Not, allerdings in den Einrichtungen vor Ort.
Auch das Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes, die ”Nummer gegen Kummer”, ist
an einigen Werktagen nachmittags und abends zu erreichen, ebenso der Notruf für
vergewaltigte Mädchen und Frauen.
Trotzdem votieren wir für die Einrichtung eines ”Wuppertaler Kinder- und Jugendhilfetelefons”
(Arbeitstitel) da keine der genannten Einrichtungen für Mädchen und Jungen die Möglichkeit
bietet, in einer akuten Notsituation (Gewalt der Eltern untereinander, Gewalt Familienangehöriger
gegen das Kind oder ein Geschwisterkind, Eingesperrt oder Alleingelassen werden von den
Bezugspersonen, akute emotionale Krise mit depressiven oder autoaggressiven Phantasien und
Handlungen bis hin zum Suizidversuch usw.) mit einer kompetenten und einfühlsamen Person am
Telefon reden zu können, die aber auch in der Lage ist, schnellstmöglich zum Ort des
Geschehens zu kommen und dort fachkundig zu helfen.
Nicht bei jedem Anruf wird es zu einem Einsatz vor Ort kommen und nicht jeder Einsatz zieht
zwangsläufig eine Unterbringung in der Kindernotaufnahme oder Jugendschutzstelle nach sich.
Zeitnahes und fachlich fundiertes Konflikt- und Krisenmanagement stärkt in der Regel die
Selbstorganisationskräfte des Individuums und des Familiensystems.
An diesem Punkt wird der Stellenwert der Vermittlung in eine geeignete ”Nachsorge” erkennbar.
Die Kompetenzen der Mitarbeiter/innen des Kinder- und Jugendhilfetelefons dürfen sich also
nicht nur auf Kriseninterventionsstrategien am Telefon und vor Ort beschränken, sondern müssen
auch eine genaue Kenntnis der Angebotsstruktur in Wuppertal und der Region beinhalten. Dies
bezieht sich auf die Jugendhilfeeinrichtungen, ebenso wie auf die Einrichtungen des
50
Gesundheitswesens, niedergelassene Ärzte/innen und Therapeuten/innen, sowie auf die
Institutionen Polizei und Justiz.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Justiz, hier vor allem Richter/innen des Familiengerichtes,
schon seit Jahren auf die Einrichtung eines ”Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes” drängen.
Durch den in der letzten Zeit intensivierten Austausch von Fachkräften des Jugendamtes mit den
Einsatzkräften der Polizei und des Rettungswesens wurde auch die hohe Wahrscheinlichkeit
deutlich, dass das Wuppertaler Kinder- und Jugendhilfetelefon von Polizei und Rettungsdienst
angefragt werden wird.
Beispiel: Vater in alkoholisiertem Zustand schlägt Mutter, Nachbarn rufen die Polizei,
Rettungsdienst wird ebenfalls informiert. Mutter kommt zur Behandlung der Verletzungen ins
Krankenhaus. Vater bleibt nach wie vor alkoholisiert mit 3 kleinen Kindern, von denen zwei
weinend die ganze Szenerie verfolgt haben, in der Wohnung zurück. Frage: Können die Kinder
in der Obhut des Vaters bleiben, bis die Mutter aus dem Krankenhaus zurück kommt? Kommt sie
überhaupt in der Nacht zurück, oder muss sie in der Klinik verbleiben? Wer beruhigt, tröstet,
versorgt die Kinder bis zum nächsten Tag? Müssen sie vor gewalttätigen Übergriffen des
betrunkenen Vaters geschützt werden? Müssen sie vor Vernachlässigung geschützt werden, da
der Vater nicht nach ihnen sieht, und stattdessen seinen Rausch ausschläft?
In dem ausgewählten Beispiel ist es sicherlich hilfreich für die betroffenen Kinder, wenn eine
Fachkraft zur Stelle ist, in deren Kompetenz es liegt, die Situation nüchtern mit dem Blick auf das
Wohlergehen der Kinder einzuschätzen und das für den Moment Notwendige zu veranlassen.
Damit sich nicht nur die Fachkräfte, sondern auch Mädchen und Jungen direkt an das Kinder- und
Jugendtelefon wenden, muss gerade in der ersten Zeit ein entsprechendes Konzept für die
Öffentlichkeitsarbeit entwickelt werden.
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendhilfetelefones sollte zunächst auf einen Zeitraum von drei
Jahren angelegt werden. Nach einer qualitativen und quantitativen Auswertung sollte über den
Fortbestand und Weiterentwicklung erneut entschieden werden.
51
Rahmenkonzept
1.
•
•
•
Voraussetzungen
Der Schutz von Mädchen und Jungen hat oberste Priorität
Ausreichende Anzahl fachkompetenter Mitarbeiter/innen
Kooperation mit ambulanten und stationären Jugendhilfeeinrichtungen, dem Gesundheitswesen, Polizei
und Justiz
• Möglichkeit der Anonymität für die Mädchen und Jungen
• Bekanntmachung der neuen Einrichtung durch Plakataktionen, Veranstaltungen in Schulen, Printmedien,
Lokalfunk und –fernsehen usw.
2. Ziele
• Am Kinderschutz- orientierte vertrauensbildende Maßnahme für Mädchen und Jungen, die sich in
Krisensituationen befinden
• Bei den Kindern u. Jugendlichen in Wuppertal das Bewusstsein fördern, dass die ambulante Jugendhilfe
auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten (8.30 – 15.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr) in Krisensituationen für
sie erreichbar ist und unmittelbar konkrete Hilfe anbieten kann.
• Einfache und direkte Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit für Mädchen und Jungen bis 18 Jahren.
• Montag - Freitag, 15 - 22 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag, 10 - 22 Uhr
• Danach Umstellen der Rufnummer auf Jugendschutzstelle oder Kindernotaufnahme
3. Angebote
• Hilfe und Unterstützung in aktuellen Krisen für Mädchen und Jungen bis 18 Jahre außerhalb der
regulären Erreichbarkeit der Dienststellen des Jugendamtes. Dies bezieht sich sowohl auf telefonische
Beratung und Unterstützung, als auch auf Krisenintervention vor Ort.
• Bei Telefonberatung Garantie der Vertraulichkeit, auf Wunsch Anonymität, wenn keine direkte massive
Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen erkennbar ist.
• Vermittlung an Institutionen die nach der akuten Krise weiterhelfen können und im Zuständigkeits- bzw.
Erreichbarkeitsbereich der Betroffenen liegen. (z.B. Bezirkssozialdienste, nächstgelegene bzw.
spezialisierte Beratungsstelle)
4. Kooperation und Vernetzung
• Kenntnis von und Kooperation mit allen im Bereich Kinderschutz und Jugendhilfe tätigen Institutionen,
sowie den medizinischen Hilfen, Polizei und Gericht
5. Personelle und technische Ausstattung
• Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen des Ressorts Jugendamt und Soziale Dienste mit
umfangreicher Erfahrung bezüglich Krisenintervention in der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Kenntnis der
Angebotsstruktur in Wuppertal
• Mobiltelefon, das von den Fachkräften genutzt wird
• Einprägsame Rufnummer für die Kinder und Jugendlichen
• Freecall - Nummer
• Auto bzw. Fahrdienst (Taxi) bei Transport von Kindern und Jugendlichen, gegebenenfalls in Kooperation
mit der aufnehmenden Einrichtung
• Dienstausweis
6. Träger und Finanzen
• Das ”Wuppertaler Kinder- und Jugendhilfe Telefon” sollte an das Ressort Jugendamt und Soziale Dienste
angebunden sein
• Die Honorierung der Mitarbeiter/innen ist verwaltungsintern zu klären
• Zusätzliche Kosten entstehen durch Werbung in der ersten Phase, sowie das Einrichten einer Freecall
Nummer, das Mobiltelefon und die Telefongebühren.
52
3. Prävention
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
Prävention
1.
2.
3.
4.
5.
Herausgabe Öffentlichkeitsarbeit,
Informationsveranstaltungen,
Fortbildungen,
parteiliche Mädchenarbeit, emanzipatorische Jungenarbeit,
Offensive Sexualpädagogik.
3.1 Primär präventive Angebote, die perspektivisch eine Verringerung des Gewalthandelns
anstreben, fehlen weitgehend. Es werden kaum Projekte, Strategien oder Maßnahmen angeboten
und unterstützt, deren Aufgabe darauf gerichtet ist, dass die Gewalt weniger wird.
3.2 Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterialien für Mädchen und Jungen sind kaum
vorhanden. Gezielte Informationsveranstaltungen finden selten statt (Hinweis: Der
Präventionsbereich der offenen Kinder - und Jugendarbeit ist in die Angebotstruktur nicht mit
aufgenommen worden, die hier vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen sollten unbedingt
genutzt werden.)
3.3 Die Fachtermini ”parteiliche Mädchenarbeit”, ”emanzipatorische Jungenarbeit” und
”offensive Sexualpädagogik” waren für viele Fachkräfte irritierend, bzw. unbekannt, deshalb
sollte eine Förderung und strukturelle Absicherung dieser Arbeitsansätze z. B. im Rahmen von
Jugendfreizeitangeboten, Beratungsstellen etc. stattfinden.
53
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
3.1 Primär präventive Angebote, die perspektivisch eine Verringerung des Gewalthandelns anstreben,
fehlen weitgehend. Es werden kaum Projekte, Strategien oder Maßnahmen angeboten und unterstützt,
deren Aufgabe darauf gerichtet ist, dass die Gewalt weniger wird.
Zu 3.1 Vorschläge für Primär-Präventive Angebote vorrangig bei der
Familiengründungsphase
Um dieses Thema besser bearbeiten zu können, gab es ein Treffen mit der Arbeitsgemeinschaft
Wuppertaler Familienbildungsstätten (städtische, katholische und evangelische
Familienbildungsstätten).
Alle Beteiligten stellten den Qualifizierungsbedarf für Spielgruppenleitungen (Eltern- Kind Gruppen) fest. Qualifizierungsmöglichkeiten werden bislang auf freiwilliger Basis in Form von
Fortbildungen angeboten. Die Institutionsleitungen wünschen, dass diese Honorarmitarbeiterinnen
und Mitarbeiter am Fortbildungsprogramm des Jugendamtes partizipieren können.
Zukünftig müsste im Spielgruppenbereich Selbstbehauptung und Selbstbestärkung der Kinder
noch vordergründiger beachtet werden. Eine Idee dazu wäre, ein Faltblatt für die Lehrkräfte zu
entwickeln, in dem die Hauptmerkmale von Spielgruppenarbeit mit Eltern und deren Kindern
aufgeführt wären. Eine gemeinsame Vorgehensweise für die primär präventiven Angebote ist
bereits in Teilbereichen umgesetzt worden. Für den Bereich Qualifizierung von Tagespflegeeltern
ist in Zusammenarbeit der drei Familienbildungsstätten und dem Zentrum für Zusammenarbeit ein
gemeinsames Konzept erstellt worden. Ein Wahlthema innerhalb dieses Baukastensystems ist das
Qualifizierungsangebot ”sexuellem Missbrauch vorbeugen.”
Weitere Vorschläge zur Erweiterung von primär präventiven Angeboten für die
Familiengründungsphase könnten in den Arbeitspeicher des neu konstituierten AK sexueller
Missbrauch mit einfließen.
54
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
3.2 Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterialien für Mädchen und Jungen sind kaum vorhanden.
Gezielte Informationsveranstaltungen finden selten statt (Hinweis: Der Präventionsbereich der offenen Kinder
- und Jugendarbeit ist in die Angebotstruktur nicht mit aufgenommen worden, die hier vorhandenen
Kompetenzen und Ressourcen sollten unbedingt genutzt werden.)
Zu 3.2.1: Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterialien für Mädchen
und Jungen
Broschüre: ”... bis du mich findest!”/Infos und Adressen für Mädchen und
Jungen zum Thema sexueller Missbrauch
Die Entwicklung der im Folgenden näher beschriebenen Broschüre für Mädchen und Jungen steht
ähnlich wie das im nächsten Kapitel dargestellte Theaterprojekt im Spannungsfeld zwischen
primärer und sekundärer Prävention.
Primäre Prävention beinhaltet alle Versuche, die Entstehung des sexuellen Missbrauchs zu
verhindern. Sie zielt allgemein darauf, die Bevölkerung, also auch die Mädchen und Jungen,
durch Aufklärungsaktionen und Beratung in die Lage zu versetzen, sexuellen Missbrauch als
gesellschaftliche Realität, wenn nicht sogar als Alltagsphänomen für Kinder und Jugendliche zu
erfassen, Ursachen zu erkennen, zu reflektieren und Veränderungen herbeizuführen.
Sekundäre Prävention beinhaltet alle Maßnahmen der Frühintervention und ist an potentielle und
bereits betroffene Opfer gerichtet. Durch Information und Stärkung ihrer Persönlichkeit sollen sie
in die Lage versetzt werden, den sexuellen Missbrauch zu beenden und sich Hilfe zu holen.
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe hat gemeinsam mit der Marketing- und Grafikabteilung
der Geschäftsstelle Soziales und Kultur im Dezember 98 begonnen, eine Broschüre für Mädchen
und Jungen zu entwickeln, die diese über Beratungseinrichtungen zum Thema ”Sexueller
Missbrauch” in Wuppertal informieren soll.
Die Broschüre richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von ca. 9 – 13 Jahren und wird
sowohl an den Grundschulen, die das Theaterpräventionsprojekt aufgenommen haben, als auch
an weiterführenden Schulen der 5. – 7. Jahrgänge verteilt.
Ziel der Broschüre ist es, eine Transparenz der Angebote im Tal für betroffene Mädchen und
Jungen herzustellen und diese zu ermutigen sich Hilfe zu holen.
In der Broschüre sollen die Mitarbeiter/innen der Institutionen vorgestellt werden, die den Kindern
und Jugendlichen Hilfe anbieten. Damit verlässt die Broschüre den bisher gewohnten Rahmen,
dass lediglich Institutionen mit ihrem Angebot dargestellt werden und ist von der Konzeption her
unseres Kenntnisstandes nach einmalig in der Bundesrepublik. Die Präsentation der Fachkräfte mit
Foto setzt allerdings voraus, dass die Broschüre alle zwei Jahre aktualisiert und neu aufgelegt
wird.
Den Herausgeber/innen ist es wichtig, nicht nur hoch spezialisierte Beratungsdienste
aufzunehmen, sondern auch niedrigschwellige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B.
Jugendzentren, sofern sie den betroffenen Mädchen und Jungen adäquate Hilfe bereitstellen.
Dabei wird analog dem im Gesamtkonzept empfohlenen Systemcharakter der Hilfen nicht davon
55
ausgegangen, dass eine Einrichtung alle notwendigen Hilfen gleichzeitig zur Verfügung stellen
kann.
Die Aufnahme einer Einrichtung oder eines Dienstes ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
• Positionierung der Einrichtung am vorliegenden Gesamtkonzept
• die Qualifizierung der in der Broschüre vorgestellten Mitarbeiter/in für die besonderen
Problemlagen von Mädchen und Jungen, die von sexueller Gewalt betroffen sind
• Verbindlichkeit der angegebenen Öffnungs- bzw. Erreichbarkeitszeiten
• direkter Zugang für die Mädchen und Jungen ohne bürokratische Hürden
• aktueller Kenntnisstand über die bestehenden erzieherischen, therapeutischen und beratenden
Institutionen zum Thema innerhalb Wuppertals
• Freiwilligkeit der Mitarbeiter/in sich mit einer Fotographie in der Broschüre veröffentlichen zu
lassen
Zu 3.2.2 Sonstige öffentlichkeitswirksame Aktionen
1. Notfallkarte
Bisher sind folgende Projekte durchgeführt worden:
Ein Plakatentwurf-Wettbewerb von verschiedenen Schulklassen zum Thema ”Notfall-Rufnummern”,
die Erstellung und Verteilung von Notfall-Karten mit verschiedenen Motiven und bundesweiten
Notfall-Rufnummern auf der Vorderseite (Polizei, Kinder- und Jugendtelefon) und auf der Rückseite
die jeweils örtlichen Ansprechpartner/innen für Kinder und Jugendliche (Kindernotaufnahme,
Klinik, KiJu u.a.) wurde durch die Betriebssportgemeinschaft der Stadtverwaltung Wuppertal
initiiert.
2. Das Theaterprojekt ”Mein Körper gehört mir”
Ein Präventionsprojekt gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
In Kooperation von
• Kriminalkommissariat Vorbeugung Wuppertal (K Vorbeugung)
• Deutscher Kinderschutzbundes Ortsverband Wuppertal e.V. (DKSB)
• Ressort Jugendamt und Soziale Dienste
• Stadtbetrieb Schulen
• und der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück
Zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Wie kaum ein anderes Thema hat das Problem des sexuellen Missbrauchs an Kindern in den
letzen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. So gerät es z.B. immer wieder durch
spektakuläre Vorfälle im In- und Ausland (Affäre Dutroux, Sexualmorde an mehreren Mädchen,
Kinderpornoskandal im Internet) in die Schlagzeilen.
Die vielfältige mediale Aufbereitung des Themas führt dabei zwar zu vermehrter öffentlicher
Diskussion, jedoch wird durch die mehr reißerische an den Details der Tat, denn sachliche an den
Leiden der Opfer orientierte Berichterstattung, keine Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung
bewirkt. Es wird eher ein emotionales Klima der Verunsicherung, Hilflosigkeit und Angst geschürt
56
und die Gefahr für Kinder insbesondere auf den ”Fremden” als Täter fokussiert, der sie entführt,
vergewaltigt und schlimmstenfalls tötet.
Dabei wird der Blick auf die Realität verstellt, dass Mädchen und Jungen in ihrer Kindheit
vornehmlich Opfer von sexuellem Missbrauch im sozialen Nahraum werden. Täter sind oft
Bezugspersonen des Kindes, die sein Vertrauen und seine Abhängigkeit ausnutzen. Sexueller
Missbrauch als leidvolle Alltagserfahrung vieler Mädchen und Jungen wird meist nicht öffentlich
sondern bleibt ein ”Tabu”, das den Täter schützt und weitere Taten ermöglicht.
Prävention bedeutet im wörtlichen Sinn zunächst ”Zuvorkommen”. Prävention von sexuellem
Missbrauch hat zum Ziel sexuelle Übergriffe auf Mädchen und Jungen zu verhindern oder
zumindest die Dauer der sexuellen Gewalt abzukürzen. Es wird zwischen primärer, sekundärer
und tertiärer Prävention unterschieden.
Primärprävention zielt darauf ab, das Auftreten sexuellen Missbrauchs von vornherein zu
verhindern. Hierzu gehören Informationen und Aufklärung von Erwachsenen, um das
Problembewusstsein zu schärfen, Öffentlichkeitsarbeit, sowie Programme zur Stärkung und
Unterstützung von Mädchen und Jungen.
Sekundärprävention bezeichnet Interventionen, die den Missbrauch beenden und langfristig zur
Aufarbeitung der Gewalterfahrungen beitragen. Hier ist deshalb von Prävention zu sprechen,
auch wenn sexuelle Übergriffe bereits geschehen sind, da durch die Intervention bei den
betroffenen Mädchen und Jungen der Kreislauf der Gewalt und das erhöhte Risiko, erneut Opfer
zu werden, durchbrochen wird. Außerdem kann der Kreislauf von erlebter Gewalt und dem
aktiven Wiederholen und Weitergeben dieser Gewalt unterbrochen werden.
Tertiärprävention richtet sich auf die Folgeschäden sexueller Gewalt. Hier ist z.B. die Arbeit mit
Sexualstraftätern anzusiedeln.
Die Bereiche der primären und sekundären Prävention sind im weiteren Zusammenhang von
Bedeutung. Die Adressaten dieser Prävention sind die potentiell gefährdeten oder bereits
betroffenen Mädchen und Jungen, Eltern und die Vertrauenspersonen der Kinder, professionelle
Helfer/innen und die Öffentlichkeit.
Da Primärprävention immer auch mit der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch verbunden sein
kann, sind Hilfs- und Unterstützungsangebote für die betroffnen Kinder unabdingbare
Rahmenbedingungen für vorbeugende Maßnahmen.
Die Verantwortung dafür, dass sexueller Missbrauch verhindert wird, liegt bei den Erwachsenen.
Präventionsprogramme, die sich mit dem Ziel der Aufklärung und Stärkung ausschließlich an die
Kinder richten, übertragen ihnen unzulässigerweise die Verantwortung für ihren Schutz. Frauen
und Männer müssen in die fachliche und emotionale Auseinandersetzung mit der Problematik des
sexuellen Missbrauchs treten, um als verantwortungsbewusste Erwachsene gegen sexuellen
Missbrauch handeln zu können.
Verantwortungsbewusstes Handeln bedeutet a u c h, Mädchen und Jungen durch kindgerechte
und sachgemäße Informationen aufzuklären. So kann auch der hervorgerufenen Verunsicherung
und Überforderung entgegengewirkt werden, die wie eingangs erwähnt durch die einseitige
Berichterstattung vieler Medien hervorgerufen wird.
57
Kinder im Grundschulalter benötigen ihrem Entwicklungstand entsprechend angemessene
Informationen, die nicht ausschließlich auf der kognitiven Ebene vermittelt werden können.
Prävention von sexuellem Missbrauch darf kein einmaliges Unterfangen sein, sondern muss zu
einer allgemeinen alltäglichen Haltung werden, die Kinder als selbstbestimmte Persönlichkeiten
respektiert, deren Grenzen achtet, sowie das Selbstbewusstsein und die Autonomie von Mädchen
und Jungen fördert.
Wesentliche Themen für die präventive Arbeit mit Mädchen und Jungen sind:
Mein Körper gehört mir
Mädchen und Jungen müssen wissen, dass sie selber über ihren Körper bestimmen dürfen und
das Recht haben, Berührungen anzunehmen und zurückzuweisen.
Angenehme, unangenehme und komische Berührungen
Kinder merken wenn aus Zärtlichkeiten plötzlich unangenehme Berührungen werden. Sie sollen
darin bestärkt werden, unterschiedliche Berührungen wahrzunehmen. Es ist wichtig, Mädchen
und Jungen die Erlaubnis zu geben unangenehme und komische Berührungen zurückzuweisen.
Intuition und Gefühle
Erwachsene versuchen häufig, Gefühle von Kindern zu banalisieren oder umzudeuten. Der Täter
sagt z.B. ”Stell dich nicht so an, das ist doch schön, das magst du doch gerne”. Mädchen und
Jungen haben das Recht ihren Gefühlen und ihrer Intuition zu trauen und danach zu handeln.
Nein-Sagen
Kinder dürfen und müssen in bestimmten Situationen Grenzen ziehen und ”Nein” sagen. Sie
haben dieses Recht auch gegenüber Erwachsenen.
Gute und schlechte Geheimnisse
Kinder haben einen ausgeprägten Ehrenkodex was das ”Petzen” anbelangt. Deshalb ist es für sie
wichtig, zwischen guten und schlechten Geheimnissen zu unterscheiden und letztere
weitererzählen zu dürfen.
Hilfe holen
Mädchen und Jungen müssen wissen, wem sie sich ohne Angst vor Schuldzuweisung und Strafe
anvertrauen können. Dabei ist es sinnvoll, konkrete Ansprechpersonen zu benennen,
Hilfsangebote in der Stadt vorzustellen und auf das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon
hinzuweisen.
Um mit Kindern über das Thema ”sexueller Missbrauch” ins Gespräch zu kommen, ist ein
konkreter Anlass hilfreich. Dies kann ein Buch, der Besuch einer Infoveranstaltung oder ein
Theaterstück sein.
Projektbeschreibung
Das Kommissariat Vorbeugung, der DKSB, Ortsverband Wuppertal und das Ressort Jugendamt
und Soziale Dienste haben sich schon lange den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexuellem
Missbrauch durch gezielte Präventionsarbeit zur täglichen Aufgabe gemacht. Das im folgenden
skizzierte Projekt stellt einen Meilenstein der Zusammenarbeit der drei Institutionen dar.
”Mein Körper gehört mir” ist der Titel eines Präventionstheaterstückes, das von der
Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück für Grundschulkinder der 3. und 4. Klasse entwickelt
58
wurde und den sexuellen Missbrauch an Kindern zum Thema hat. Dabei werden die o.a. Themen
kind- und sachgerecht aufbereitet. Es handelt sich um ein interaktives Theaterstück, dessen
Programmteile in drei Abschnitten über den Zeitraum von drei Wochen auf jeweils eine
Unterrichtsstunde verteilt sind. Das Projekt findet grundsätzlich im Klassenverband statt und wird in
allen Klassen der 3. und 4. Jahrgänge der jeweiligen Grundschule durchgeführt.
Um das Theaterstück thematisch und inhaltlich in Wuppertal bekannt zu machen, wurde im
November 1998 eine Präsentationsveranstaltung für die Schulräte/innen, alle Schulleitungen und
Schulpflegschaftsvorsitzenden der Wuppertaler Grundschulen sowie der Fachöffentlichkeit
vorangestellt.
Diese Veranstaltung hatte eine positive Resonanz, was sich u.a. an der großen Zahl der
Wuppertaler Grundschulen (47,7%), die das Präventionstheaterstück übernommen haben,
ablesen lässt.
Bevor das Präventionsprojekt in den Schulklassen durchgeführt wird, findet grundsätzlich eine
”Sichtveranstaltung” für die Eltern der Kinder, sowie die Lehrkräfte der jeweiligen Grundschule
statt. Bei der 2 bis 2 ½stündigen ”Sichtveranstaltung” werden die 3 Programmteile im Block
vorgestellt.
Die ”Sichtveranstaltungen” werden durch das K Vorbeugung, den örtlichen Kinderschutzbund und
seit August 99 auch durch den Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des Ressorts Jugendamt und
Soziale Dienste begleitet. Nach der Begrüßung der Gäste durch die Schulleitung, führt Frau
Dreesbach (Kommissariat Vorbeugung) mit einem Referat in das Thema ”Sexueller Missbrauch”
ein. Im Anschluss an die Theateraufführung stehen die Theaterpädagogen sowie Frau Dreesbach,
Frau Klemmer (DKSB) und Frau Künstler (FB Kinder- und Jugendhilfe) für Nachfragen aus der
Eltern- und Lehrerschaft zur Verfügung.
Das Kommissariat Vorbeugung, der Kinderschutzbund und der Fachbereich Kinder- und
Jugendhilfe sind darüber hinaus bei der Projektdurchführung ständige Ansprechpartner für die
Grundschulen.
Das Projekt wurde zunächst durch das Kommissariat Vorbeugung bis zur
Präsentationsveranstaltung vorbereitet und mit Sondermitteln finanziert.
Die Schulen, die das Projekt übernehmen, müssen ihrerseits die Zusammenarbeit mit der
Theaterpädagogischen Werkstatt für ihre Schule eigenständig realisieren und auch weitestgehend
finanzieren. Die Kosten für das Projekt betragen pro Klasse
( = 3 Aufführungen) 400,- DM zuzüglich Fahrtkosten für die Theaterpädagogen. Die
”Sichtveranstaltung” für die sich auch 2 oder 3 Grundschulen zusammenschließen können, kostet
800,- DM.
Der Deutsche Kinderschutzbund stellt auf Anfrage eine Unterstützung von 100,- DM pro Schule
zur Verfügung.
Seit Mitte 99 unterstützt das Ressort Jugendamt und Soziale Dienste auf Antrag der jeweiligen
Schule ebenfalls das Theaterpräventionsprojekt sowohl finanziell als auch fachlich. Für die
Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Jugendhilfe wurden zwei Grundsatzkriterien festgelegt:
59
• Das Thema Prävention von sexuellem Missbrauch gegen Mädchen und Jungen wird nicht
ausschließlich für den Zeitraum des Theaterprojektes thematisiert, sondern kontinuierlich im
Unterricht bearbeitet.
• In der Grundschule wird eine Pädagogische Konferenz mit allen Lehrkräften der Schule zum
Thema ”Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe in Fällen von sexuellem Missbrauch”
durchgeführt. Eine Mitarbeiterin des Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe gestaltet
gemeinsam mit der Schulleitung diese Konferenz.
Inhaltlicher Schwerpunkt der mindestens 2stündigen Konferenz ist, vor dem Hintergrund des
Gesamtkonzeptes, die Darstellung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, deren gesetzlichen
Grundlagen und methodischen Handlungsweisen sowie die Angebotsstruktur in Wuppertal.
Ziel der pädagogischen Konferenz ist es, die wechselseitigen Vorurteile von Jugendhilfe und
Schule, sowie die eingeschränkten institutionellen Sichtweisen die einen positiven Verlauf des
Hilfeprozesses im Einzelfall deutlich behindern oder sogar gefährden können, abzubauen. Es ist
notwendig, sich gegenseitig mit den jeweiligen Arbeitsaufträgen und Handlungsstrategien vertraut
zu machen, um ein gemeinsames, am Wohl des Kindes orientiertes Handlungskonzept, zu
entwickeln. Dabei hat der Schutz des Mädchen oder Jungen vor weiteren sexuellen Übergriffen
sowie die Vermeidung von Sekundärschädigungen oberste Priorität.
Von den Kooperationspartnern wird angestrebt, möglichst viele Schulen für das Projekt zu
interessieren und für die Übernahme in das Programm der Schule zu gewinnen.
Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass das Projekt einen wertvollen Beitrag im Bereich
der schulischen Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen leisten
kann.
Es bietet hervorragende Möglichkeiten
• eine große Zahl von Eltern und Kindern in Form einer sensiblen Aufklärung zu erreichen, die
ermutigt, stärkt und schützt
• Präventionsarbeit flächendeckend in Grundschulen sinnvoll und effektiv in den Unterricht zu
integrieren
• über die Einbindung der Medien gute Öffentlichkeitsarbeit zu leisten
• die für den Bereich der sekundären Prävention fachlich notwendige Kooperation zwischen den
beteiligten Institutionen zu vertiefen (Polizei, Schule, öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, freie
Träger der Jugendhilfe)
Bezüglich des letzten Punktes, der gelungenen Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen
Institutionen, nimmt das Projekt in Wuppertal eine herausragende Rolle ein und hat landesweit
Modellcharakter.
Sollte es im weiteren Verlauf gelingen, dass durch den Stadtbetrieb Schulen für die interessierten
Lehrerinnen und Lehrer eine 2tägige Fortbildung zum Thema ”Sexueller Missbrauch wahrnehmen, deuten, erklären und handeln” angeboten wird, würde das Projekt eine notwendige
und wünschenswerte Erweiterung erfahren. Kontakte mit den Schulräten/innen sind bereits
intensiviert und die Zusage der Freistellung interessierter Lehrer/innen vom Unterricht in Aussicht
gestellt worden.
60
Mit der Durchführung der Fortbildungen soll ”Splittertal e.V. - Verein zur Prävention von sexuellem
Missbrauch an Mädchen und Jungen, Wuppertal” beauftragt werden. Ein Konzept lieg bereits
vor.
Auswertung des bisherigen Projektverlaufes (Stand 11/00)
Von 65 Wuppertaler Grundschulen haben bisher 34 Grundschulen (52,3%) und eine
Sonderschule für Kinder mit Lernbehinderungen an Sichtveranstaltungen des
Theaterpräventionsprojektes teilgenommen, dadurch konnten bislang ca. 2800 Erwachsene, d.h.
Eltern, Lehrkräfte sowie externe Besucher/innen erreicht werden.
31 Grundschulen (47,7%) und 1 Sonderschule L haben das Projekt bislang für ihre 3. und 4.
Klassen abgeschlossen. Damit ereichte das Präventionsprojekt ca. 4000 Mädchen und Jungen im
Alter von 8 –10 Jahren.
Das Präventionsprojekt ”Mein Körper gehört mir” ist in Wuppertal vielversprechend angelaufen.
Es findet bei den Kindern, Eltern und Lehrer/innen eine breite Zustimmung.
Die Resonanzen der Schulleitungen, in deren Grundschulen das Projekt bereits abgeschlossen ist,
sind durchweg positiv. In den meisten Fällen wird eine Fortsetzung des Projektes angestrebt, in
einigen Schulen startet bereits der zweite Durchgang. Viele Schulen haben, angeregt durch das
Projekt, das Thema ”Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen” in ihr
Schulprogramm aufgenommen.
Von dem seit Mitte 99 bestehenden Unterstützungsangebot durch das Ressort Jugendamt und
Soziale Dienste wird zunehmend Gebrauch gemacht. Es wurden bisher 20 Anträge von
Schulleiter/innen bezüglich einer finanziellen Unterstützung durch die Jugendhilfe gestellt. Dabei
konnte jeweils 1/3 der Kosten für die Klassenaufführungen übernommen werden.
Alle antragstellenden Schulen erfüllten die Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse und stehen der
Durchführung einer pädagogischen Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinderund Jugendhilfe positiv gegenüber. An 12 Grundschulen wurde eine solche Konferenz bereits
erfolgreich durchgeführt. In 8 weiteren Grundschulen ist die Konferenz noch vor den
Weihnachtsferien geplant. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Schulen um eine
Bezuschussung des Projektes bemühen werden und die finanzielle und fachliche Unterstützung der
Jugendhilfe in Anspruch nehmen.
Es ist zu hoffen, dass sich in Zukunft auch die Schulen für die Teilnahme am Präventionsprojekt
entscheiden, die die Realisierung dieses Vorhabens bisher aufgrund von Finanzierungsproblemen
nicht in Angriff nehmen konnten.
Hilfreich und wünschenswert wäre deshalb zur Entlastung der Grundschulen eine zusätzliche
Förderung des Projektes aus öffentlichen Mitteln oder durch einen bzw. mehrere auf Dauer
verlässliche Sponsoren.
Soll das Konzept langfristig greifen, muss eine Finanzierung des Projektes über den von der
jeweiligen Grundschule leistbaren Eigenanteil (Elternbeiträge, Förderverein, Erlös aus schulischen
Aktivitäten...) sichergestellt werden.
61
So ließe sich eine sinnvolle, effektive und anerkannte Präventionsmaßnahme auf Dauer
installieren, die dem Recht aller Mädchen und Jungen auf Schutz vor sexuellem Missbrauch
Rechnung trägt.
3. Selbstbehauptung- und Selbstverteidigung
Durch Ratsbeschluss werden den Schulen jährlich 20.000,- DM für ”Selbstbehauptungs- und
Selbstverteidigungskurse” zur Verfügung gestellt, die über die Gleichstellungsstelle für
Frauenfragen bewilligt und ausgezahlt werden. Diese Kurse werden von allen Schulformen in
Anspruch genommen, stellen jedoch kein flächendeckendes Angebot für Schulen dar.
Zusätzlich hat die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen eine Ausstellung mit begleitender
Dokumentation konzipiert und erstellt, die für die Durchführung von Wendo-Kursen an Schulen
werben sollte.
Die Gleichstellungsstelle hat ebenfalls Broschüren zu diesem Thema herausgegeben, um eine
breitere Öffentlichkeit über die Möglichkeit von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen
für Mädchen und Frauen zu informieren.
62
4. Beratung und Krisenintervention
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
Beratung
und
Krisenintervention
1. nur Weitervermittlung,
1a. Weitervermittlung,
2. kurzfristige Beratung,
3. langfristige Beratung,
4. Prozessbegleitung, Rechtsberatung,
5. Notdienst, Sorgentelefon,
6. Diagnostik, gutachterliche Tätigkeit,
7. Supervision,
8. Alltagspraktische Hilfen.
4.1 Soforthilfen in Beratungsstellen sind nicht Standard. Auf eine Umsetzung des
Beratungsanspruchs von Mädchen und Jungen nach § 8 Abs. 3 KJHG muss durch Absicherung
bestehender Jugendberatungsangebote, sowie Qualifizierung bestehender
Beratungseinrichtungen auf diesen Arbeitsschwerpunkt hingearbeitet werden. Außerdem muss
eine zielgruppenorientierte Ansprache von Jugendlichen durch offene Sprechstunden,
entsprechende Öffentlichkeitsmaterialien etc. sowie eine stadtteilorientierte Zusammenarbeit
zwischen Schule, Jugendarbeit, Beratungsstelle gewährleistet sein.
4.2 Die Beratungsarbeit bedarf einer Qualifizierung im Hinblick auf Mütter, Hilfen für jüngere
Kinder sowie Gruppenangebote für Jugendliche und die Arbeit mit Täter/innen. Außerdem ist
eine stärkere Gemeinwesenorientierung der Beratungsarbeit durch offene Sprechstunden sowie
ergänzende niedrigschwellige Angebote von Nöten.
4.3 Rechtsberatung und Prozessbegleitung sind unversorgte Bereiche. Es gibt keine institutionell
verankerte Rechtsstelle, die Hilfe bei juristischen Fragen anbietet. In Wuppertal werden
geschädigte Kinder und Jugendliche durch die Jugendhilfe nur unzureichend auf ein
Strafverfahren vorbereitet und kompetent durch dieses begleitet, wenn sie als Zeugen aussagen
müssen.
4.4 Notdienste sind in nicht stationären Einrichtungen nur selten vorhanden. Auch gibt es kein
Sorgentelefon mit ausreichenden Erreichbarkeitszeiten für Kinder und Jugendliche in
Krisensituationen.
4.5 Die Kapazitäten im Bereich Diagnostik sind unzureichend. Es gibt zu lange Wartezeiten und
zu wenig Differenzierung zwischen Diagnostik und Therapie.
4.6 In anderen Städten haben sich die Einrichtungen von ”Kinderschutzambulanzen” oder
”Ärztlichen Beratungsstellen”, die Hilfe bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem
Missbrauch anbieten, bewährt. Ein Großteil dieser Einrichtungen sind räumlich und z. T. auch
organisatorisch den örtlichen Kinderkliniken angeschlossen. Bei der Neukonzipierung der
Kinderklinik in Wuppertal sollten Überlegungen in dieser Richtung angestellt werden.
63
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
4.1 Soforthilfen in Beratungsstellen sind nicht Standard. Auf eine Umsetzung des Beratungsanspruchs von
Mädchen und Jungen nach § 8 Abs. 3 KJHG muss durch Absicherung bestehender
Jugendberatungsangebote, sowie Qualifizierung bestehender Beratungseinrichtungen auf diesen
Arbeitsschwerpunkt hingearbeitet werden. Außerdem muss eine zielgruppenorientierte Ansprache von
Jugendlichen durch offene Sprechstunden, entsprechende Öffentlichkeitsmaterialien etc. sowie eine
stadtteilorientierte Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendarbeit, Beratungsstelle gewährleistet sein.
4.2 Die Beratungsarbeit bedarf einer Qualifizierung im Hinblick auf Mütter, Hilfen für jüngere Kinder sowie
Gruppenangebote für Jugendliche und die Arbeit mit Täter/innen. Außerdem ist eine stärkere
Gemeinwesenorientierung der Beratungsarbeit durch offene Sprechstunden sowie ergänzende
niedrigschwellige Angebote von Nöten.
Zu 4.1.1 und 4.2: Zugang zu Soforthilfen in Beratungsstellen und
Anspruch auf Beratung
Familiäre Gewalt gegen Frauen und Kinder ist seit einigen Jahren als erhebliches soziales
Problem bekannt und wird immer stärker öffentlich dargestellt und diskutiert.
Auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern als ein Aspekt strukturell verbreiteter Gewalttätigkeit in
unserer Gesellschaft wurde in den letzten Jahren vermehrt zum Thema gemacht. Durch verstärkte
zielgruppenorientierte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit können Betroffene auf die
Beratungsangebote hingewiesen werden. Eine intensive Zusammenarbeit von Beratungsstellen
und offener Jugendarbeit könnte eine aufsuchende Arbeit ermöglichen, die es Kindern und
Jugendlichen ermöglicht schnell Hilfe und Unterstützung zu bekommen.
Zu 4.1.2 und 4.2: Zielgruppenorientierte Ansprache
Prophylaktische Arbeit im Kindergarten und in der Vor- und Grundschulzeit muss andere
Schwerpunkte haben als die Arbeit mit Kindern in den Sekundarstufen 1 und 2.
Die vorbeugenden Maßnahmen richten sich in der Regel an Vor- und Grundschulkinder. Das
erscheint angesichts der Prävalenzraten sinnvoll. 50% der betroffenen Mädchen und Jungen sind
unter 10 Jahren alt.24
In einer Studie von David Finkelhor über die Wirksamkeit von vorbeugenden Maßnahmen wurde
festgestellt, dass kleine Kinder komplexe Zusammenhänge noch nicht verstehen können und zu
Polarisierungen bei der Beurteilung von Personen und Situationen neigen. Die Kinder beurteilen
die Situationen entweder als gut oder als böse. Ambivalente Gefühle gegenüber Erwachsenen
oder Situationen können noch nicht wahrgenommen und zugelassen werden. Die Entscheidungen
erfolgen affektiv und spontan. Deshalb werden kritische Situationen, in denen der/ die Täter(in)
das Kind mit attraktiven Reizen lockt zu Lasten bereits vermittelter Handlungs- und
Verhaltenskonzepte vernachlässigt. Die Inhalte und Konzepte einmalig angelegter Programme
geraten bereits nach zwei Monaten allmählich wieder in Vergessenheit und stehen dem Kind
dann nicht mehr als Handlungs- und Reaktionsmuster zu Verfügung. Deshalb müssen Inhalte und
Methoden zur Vorbeugung gegen Sexuellen Missbrauchs bei Kindern im Kindergarten-, Vorschulund Grundschulalter mindestens einmal im Jahr wiederholt und aktualisiert werden.
24
May, Angela, ”Sexuellen Missbrauch verhindern”, 1999
64
Für die älteren Kinder und Jugendlichen gibt es nur wenig vorbeugende Angebote. Mädchen und
Jungen sind in diesem Lebensabschnitt kognitiv, sexuell und psycho- sozial auf einem völlig
anderen Entwicklungsstand als Grundschulkinder. Sie können komplexere und umfangreiche
Informationen auch zum Thema Sexuelle Gewalt verarbeiten. Für Jugendliche ist es wichtig, dass
sie lernen ihren eigenen Gefühlen zu trauen und sich z. B. gegen unangenehm empfundene
Berührungen zur Wehr setzen zu können. Sie müssen aber auch lernen, positiv erlebte Gefühle
moralisch- ethisch zu überprüfen, denn auch der/die Gewaltausübende erlebt positive Gefühle,
wenn er/sie den/die Schwachen unterdrückt. Durch Selbstreflexion können die Jugendlichen
Verhaltensänderungen erreichen und lernen unangenehm erlebten Situationen zu entgehen und
sich Hilfe zu holen.
Zu 4.1.3 und 4.2: Anregung stadtteilorientierter Hilfe
In der sozialen Arbeit wird zukünftig stadtteilorientierte Arbeit mehr Beachtung finden. Es finden
bereits Stadtteilkonferenzen unter der Geschäftsführung der Leiterinnen und Leiter der einzelnen
Bezirkssozialdienste bzw. unter Leitung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
statt.
Die Möglichkeit durch Vernetzung, Kooperation und Koordination auf bestimmten Gebieten des
Gemeinwesens soziale und kulturelle Arbeit effektiver und effizienter zu nutzen und den
Bürgerinnen und Bürgern transparenter und zugänglicher zu machen, bzw. seine
Partizipationsmöglichkeiten zu stärken und zu optimieren, sollte auch für den Themenkomplex
sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen genutzt werden. Gerade im Bereich der präventiven
Hilfen aber auch im informellen Bereich könnte diese Ressource weiter gestärkt und genutzt
werden. Schnittstellen könnten dabei abgebaut und Informationen schneller weitergeleitet werden.
Zudem wären durch stadteilvernetzte Angebote trägerübergreifende Projekte und damit auch
abgestimmte Umsetzungen möglich.
Das Umsetzungsteam wünscht deshalb, dass stadtteilorientierte Arbeitsansätze bzw. Ideen dazu
als Thema mit in den neu konstituierten AK ”Hilfen bei sexueller Gewalt” einfließt.
65
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
4.3 Rechtsberatung und Prozessbegleitung sind unversorgte Bereiche. Es gibt keine institutionell verankerte
Rechtsstelle, die Hilfe bei juristischen Fragen anbietet. In Wuppertal werden geschädigte Kinder und
Jugendliche durch die Jugendhilfe nur unzureichend auf ein Strafverfahren vorbereitet und kompetent
durch dieses begleitet, wenn sie als Zeugen aussagen müssen.
4.3 Rechtsberatung und Prozessbegleitung
4.3.1 Differenzierte Verfahrensweise für Rechtsberatung bei Fachkräften und
Information für Hilfesuchende
Wir empfehlen, diesen Punkt im Arbeitskreis „Hilfen bei sexueller Gewalt“ zu behandeln.
4.3.2 Konzeption zur Regelung des Jugendschutzverfahrens
Prozessbegleitung bei Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch an Mädchen
und Jungen
Einleitung
Gemäß der Ergebnisse des Projekt-Teams ”Sexueller Missbrauch”, die vom Jugendhilfeausschuss,
Geschäftsbereichsausschuss Soziales und Gesundheit und vom Fachgremium Frauenförderung als
handlungsleitend für den Jugendhilfebereich in Wuppertal verabschiedet wurden, sollen Hilfen
bei sexuellem Missbrauch stets von den beiden grundlegenden Zielsetzungen geleitet sein:
1. den Schutz des Mädchens oder Jungen vor Fortführung der sexuellen Übergriffe sicherzustellen
2. Sekundärschädigungen zu vermeiden.
Sekundärschädigungen zu vermeiden, setzt eine genaue Kenntnis der Dynamik sexuellen
Missbrauchs und der Problemlagen der Betroffenen voraus. Die Kritik von in der Kindheit bzw.
Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Frauen hat gezeigt, dass sich im Rahmen der
Jugendhilfe - aber auch im Kontakt mit Polizei, Justiz, Medizin-, ihre Befürchtungen, die sie
ehemals mit der Aufdeckung verbanden, leider oft bewahrheitet haben. Sie stießen auf
Unglauben, Schuldzuweisungen, Sprechverbot und wurden dadurch in einem nicht unerheblichen
Maße zusätzlich geschädigt.
Die Ausrichtung der Jugendhilfe am Kindeswohl, die eindeutige Parteinahme für die betroffenen
Kinder und Jugendlichen, sowie die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei
ganzheitlicher Sicht- und Arbeitsweise, bilden die wesentlichen Bezugspunkte für die
Weiterentwicklung der Hilfen bei sexueller Gewalt.
Zur Zeit ist die Prozessbegleitung von Mädchen und Jungen im Rahmen des
Jugendschutzverfahrens in Wuppertal nicht nach den oben genannten Handlungsleitlinien
geregelt. Durch das vorliegende Konzept soll eine Neuregelung des z. Zt. gültigen Verfahrens
eingeleitet werden, das vorrangig die Verbesserung der Situation betroffener Mädchen und
Jungen, vor allem in dem Punkt ”Betreuung des Kindes oder Jugendlichen vor, während und nach
der Hauptverhandlung” zum Ziel hat.
66
Prozessbegleitung im Jugendschutzverfahren
Der Begriff ”Prozessbegleitung” meint die Vorbereitung des Mädchens oder Jungen auf den
Strafprozess gegen den Schädiger/die Schädigerin und die Begleitung während und nach dem
Prozess durch eine/n Sozialarbeiter/in. In die Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen werden die
personensorgeberechtigten Mütter und Väter bzw. Vertrauenspersonen des Mädchen oder Jungen
einbezogen.
Die folgenden Schritte sollten unter Einbeziehung (Information und Absprache je nach Alter,
Entwicklung und Betroffenheit) des Mädchens oder Jungen erfolgen:
• Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Mädchen oder Jungen, seiner sorgeberechtigten Mutter,
Vater und nach Absprache gegebenenfalls Vertrauenspersonen des Kindes
• Kontaktaufnahme mit den am Prozess beteiligten Fachleuten wie: Richter/innen,
Staatsanwälte/innen, Gutachter/innen, Polizeibeamte/innen, Nebenklagevertreter/in
• Kontaktaufnahme mit Personen, die darüber hinaus für das Verfahren einen relevanten Bezug
zu dem Mädchen oder Jungen haben (Erzieher/in, Lehrer/in, Arzt/Ärztin Therapeut/in etc.)
Prozessvorbereitung
Ziel ist es, die Angst und Irritationen der Mädchen und Jungen zu verringern. Zu einer aktiven
Prozessvorbereitung gehören die folgenden Schritte:
• Erörterung und ”Übersetzung” der Anklageschrift unter Berücksichtigung der Situation, des
Alters und Entwicklungsstandes des Mädchens oder Jungen.
• Erklären des Ablaufes eines Strafverfahrens inklusive Erörterung was eine Verurteilung des/der
Angeklagten (Inhaftierung, Strafe zur Bewährung ausgesetzt etc.) oder ein Freispruch bedeutet.
• Besprechung der ”Zeugenrolle” des Mädchens/Jungen
• Besichtigung des Gerichtssaals; alternativ kann der Gerichtssaal mit der gegebenen
Sitzordnung der Prozessbeteiligten aufgezeichnet, bzw. ein Video der Räumlichkeiten gezeigt
werden.
• Sitzposition des Mädchen oder Jungen besprechen und ausprobieren
• Klärung welche Möglichkeiten die Prozessbegleiter/in hat, um im Bedarfsfall das Befinden des
Kindes während der Zeugenaussage dem Gericht zu vermitteln (z.B. Anregung des
Ausschlusses des/der Angeklagten bzw. der Zuschauer während der Zeugenaussage,
Anregung einer Unterbrechung der Verhandlung)
• Besprechen wer das Kind oder den Jugendlichen sonst noch begleiten kann, welchen Wunsch
das Mädchen oder der Junge dazu hat und wie weit dieser umsetzbar ist.
• Bei jüngeren Mädchen oder Jungen erörtern, was noch zur Angstreduzierung beitragen
könnte, z.B. Übergangsobjekte wie Kuscheltier, Nuckeltuch, Kissen
• Besprechen wo und wie die Wartezeit überbrückt werden kann (Zeugenbetreuungszimmer,
anderer geeigneter Raum außerhalb des Gerichtsgebäudes, Spiele, Malsachen, Gameboy)
Hauptverhandlung
• Wenn das Mädchen oder der Junge den Ausschluss des Angeklagten/der Angeklagten bei
der Zeugenaussage wünscht, soll der Eintritt in den Gerichtssaal erst erfolgen, sobald er/sie
den Gerichtssaal verlassen hat. Wichtig ist in dem Fall, ein Zusammentreffen von
Angeklagtem/Angeklagter und dem Mädchen oder Jungen zu vermeiden, so dass der Weg
den der Angeklagte/die Angeklagte zu gehen hat bekannt sein muss.
• Wenn der Angeklagte/die Angeklagte im Gerichtssaal anwesend ist, sollte an der linken Seite
des Mädchen oder Jungen Platz genommen werden, als psychischer Schutz und Halt vor
dem/der Angeklagten. Dies kann auch erfolgen, wenn der Angeklagte/die Angeklagte den
Gerichtssaal verlassen hat.
• Die Prozessbegleiter/in sollte sich in das Mädchen oder den Jungen während der
Zeugenaussage einfühlen können, um Signale wahrzunehmen, ob und wann im Interesse des
67
Kindes/Jugendlichen gegebenenfalls eine Unterbrechung der Verhandlung anzuregen ist. Die
Pause, deren Dauer durch das Gericht verkündet wird, kann genutzt werden um mit dem
Mädchen/Jungen das Gerichtsgebäude zu verlassen, einen kleinen Spaziergang zu machen
oder ähnliches.
Nach der Zeugenaussage
• Nachdem das Mädchen /Junge die Zeugenaussage gemacht hat, wird es entlassen und
bedarf danach in der Regel einer weiteren Unterstützung. Es gibt Kinder/Jugendliche, die
heftig weinen und getröstet werden wollen, andere die den erlebten Druck durch erhöhte
motorische Aktivität ausagieren, wieder andere, die ein großes Hungergefühl verspüren, weil
sie vorher vor Aufregung nichts essen konnten. Die Reaktionen sind so vielfältig wie die
Mädchen und Jungen selbst, so dass individuelles Reagieren vom Prozessbegleiter/in gefragt
ist.
• Mit älteren Mädchen oder Jungen sollte vorher abgesprochen werden, ob sie der
Urteilsverkündung beiwohnen möchten. Für viele ist es wichtig, mit eigenen Ohren zu hören,
dass der/die Angeklagte schuldig gesprochen wird. Manchmal sind sie jedoch auch empört
über das -in ihren Augen- zu geringe Strafmaß. Die Mädchen und Jungen müssen also auch in
diesem Punkt ausführlich beraten und während der Urteilsverkündung gestützt werden.
Prozessnachbereitung
Nach dem abgeschlossenen Verfahren sollte mindestens noch ein Kontakt mit dem Mädchen oder
Jungen stattfinden um eine Einschätzung bezüglich des Standes der Verarbeitung hinsichtlich der
erfahrenen sexuellen Gewalt als auch der Verarbeitung des Prozessgeschehens vornehmen zu
können und gegebenenfalls die Mädchen und Jungen sowie die sorgeberechtigten Mütter und
Väter über Möglichkeiten weiterer Hilfestellungen im Rahmen der Jugendhilfe oder des
Gesundheitswesens zu informieren.
Zur Verarbeitung der gemachten Erfahrungen im Strafverfahren können gegebenenfalls auch
Gruppenangebote für betroffene Mädchen und Jungen sowie Gruppenangebote für betroffenen
Mütter und Väter entwickelt und durchgeführt werden. Dies könnte in Kooperation mit anderen
Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (Erziehungsberatung, Familienbildungsstätte etc.)
geschehen und zu einem Selbsthilfekonzept erweitert werden.
In dem abschließenden Gespräch mit dem betroffenen Mädchen oder Jungen und deren Mütter
und Väter sowie gegebenenfalls anderen Vertrauenspersonen können Anhaltspunkte für eine
Verbesserung des Handlungskonzeptes der Prozessbegleitung im Jugendschutzverfahren
gewonnen werden. Diesbezüglich sind noch Evaluationskriterien zu entwickeln.
Erweiterte Prozessbegleitung
• Über die Einzelfallhilfe hinaus geht es grundsätzlich auch darum, an einer Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendliche als Zeugen/innen in einem Strafprozess
mitzuwirken. Dies erfordert den Aufbau guter Kooperationsbeziehungen zu den relevanten
Instanzen von Polizei und Justiz.
• Des weiteren gehören zu einer erweiterten Prozessbegleitung:
- die Klärung der Vertretung der Nebenklage durch eine geeignete Rechtsanwältin oder einen
geeigneten Rechtsanwalt mit den Sorgeberechtigten des Mädchen oder Jungen bzw. der/dem
Jugendlichen (erfahrungsgemäß wegen der Kostenfrage erst sinnvoll nach Zulassung der
Anklage durch das Gericht)
- sowie die Prüfung, ob Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder durch bestimmte
Organisationen (z.B. Weißer Ring) möglich und angezeigt sind.
68
Anforderungen an die Fachkräfte der Jugendhilfe als Prozessbegleiter/in
Das Jugendamt Wuppertal verfügt grundsätzlich über Fachkräfte, die im Jugendschutzverfahren
die Prozessbegleitung wahrnehmen können.
Die z.Zt. gültige Regelung der Aufgabenteilung zwischen Bezirkssozialdienst und
Jugendgerichtshilfe erreicht jedoch weder inhaltlich noch organisatorisch den geforderten
Standard.
Grundsätzlich ist von Fachkräften der Jugendhilfe, die Prozessbegleitung in Verfahren gegen die
sexuelle Selbstbestimmung anbieten, folgendes vorauszusetzen bzw. zu fordern:
• Umfangreiche Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie des
Kindes- und Jugendalters
• Umfassende Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien
(Beratungskompetenzen, Kriseninterventionstechniken, sichere Handhabung unterschiedlicher
Methoden und Medien)
• Erfahrungen in und Interesse an Netzwerkarbeit
• Umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen
und Jungen inklusive deren rechtlichen und strafrechtlichen Aspekten
• eine bedarfsgerechte Positionierung
- Ausrichtung der Hilfe am Kindeswohl
- Parteinahme für die betroffenen Mädchen und Jungen
- Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede
- Lebensweltorientierter ganzheitlicher Arbeitsansatz
• laufendes Studium der Fachliteratur und Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen, um
die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen berücksichtigen und umsetzen zu können.
• Bereitschaft und Geschick sich mit Polizei und juristischen Instanzen (Staatsanwaltschaft,
Gericht, Rechtsanwälte/innen, Gutachter/innen etc.) konstruktiv auseinanderzusetzen, um an
einer positiven Prozessgestaltung für Mädchen und Jungen mitzuwirken.
Einrichtung des Schwerpunktes Prozessbegleitung bei einem der speziellen
Dienste
Die Arbeit als Prozessbegleiter/in erfordert wie aus den bisherigen Ausführungen deutlich wurde
ein hohes Maß an sozialer und professioneller Kompetenz sowie zeitlicher Verfügbarkeit. Es ist
evident, dass diese Arbeit nicht ”nebenbei” geleistet werden kann. Somit ist zu prüfen, inwieweit
ein schon vorhandener spezieller Dienst zusätzlich mit dieser Aufgabe betraut werden kann, da
der Bezirkssozialdienst sowohl aufgrund der vorhandenen Arbeitsdichte als auch wegen der
engen terminlichen Bindung für eine Prozessbegleitung nicht in Frage kommt. Außerdem wird
eine Bezirksorientierung z.Zt. für diese spezielle Aufgabe nicht für erforderlich gehalten.
Die Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe verfügen zwar über umfangreiche juristische
Kenntnisse und sind mit dem Prozedere einer juristischen Klärung im Strafverfahren vertraut, die
Arbeit mit den kindlichen oder jugendlichen Opfer-Zeugen stellt jedoch andere Anforderungen an
die Fachkräfte. Von den Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe würde der Wechsel in eine
komplementäre Rolle verlangt, die dem zu erfüllenden Standard an personaler Kompetenz vor
allem im Hinblick auf Authentizität sowie professioneller Kompetenz bezogen auf die geforderte
Parteilichkeit für die Mädchen und Jungen nicht ausreichend gewährleisten kann.
Es ist daher wünschenswert, die Aufgabe der Prozessbegleitung einem anderen speziellen Dienst,
z.B. der Erziehungsbeistandschaft, anzugliedern. Nach statistischen Berechnungen müsste eine
zusätzliche Stelle eingerichtet werden, die anteilig von zwei Fachkräften wahrgenommen wird.
Um eine geschlechtsbezogene Hilfe für Mädchen und Jungen anbieten zu können, sollte es sich
69
um eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter handeln. Zwei Kollegen/innen sind auch notwendig,
um Zeiten von Urlaub, Erkrankung und Fortbildung zu überbrücken. Darüber hinaus können sich
Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten (Einzelrichter/in, Jugendschöffengericht,
Jugendkammer) überschneiden. Die bei der Arbeit im Themenbereich ”sexuelle Gewalt”
unabdingbare kollegiale Beratung und Unterstützung ist damit ebenfalls gewährleistet.
Folgende Regelung wird vorgeschlagen:
Der Bezirkssozialdienst erhält die Benachrichtigung vom Gericht, dass ein Verfahren wegen
sexuellem Missbrauch eines Mädchen oder Jungen angestrengt wird. Der/die Mitarbeiter/in
klärt, ob das Mädchen oder der Junge bzw. die Familie aktuell durch das Jugendamt oder freie
Träger betreut wird. Wenn ein spezieller Dienst tätig ist (auch freie Träger) wird vorgeschlagen im
Rahmen der Betreuungsverantwortung der speziellen Dienste die Prozessbegleitung zu
übernehmen. Dieses Verfahren gilt für alle ambulanten Dienste wie Erziehungsbeistandschaft,
Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Ambulante Betreuungen, Sozialpädagogische
Erziehungshilfe, Flexible Erziehungshilfe und bei Pflegekindern auch für den Pflegekinder- und
Adoptions-Dienst.
Wenn das Mädchen/der Junge bzw. die Familie nicht durch das Jugendamt betreut wird, soll der
noch einzurichtende Spezielle Dienst mit der Aufgabe ”Prozessbegleitung” die Aufgabe
übernehmen.
Die bisherige Arbeitsweise der Erziehungsbeistandschaft sowie der Auftrag des KJHG § 30 ”Der
Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von
Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen...”
legen eine Regelung nahe, den Schwerpunkt ”Prozessbegleitung” unter Einrichtung einer neuen
Stelle an eines der bestehenden Teams der Erziehungsbeistandschaft anzubinden.
Die Einrichtung des Schwerpunktgebietes ”Jugendschutzverfahren-Prozessbegleitung” in Verfahren
wegen sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen innerhalb eines speziellen Dienstes sollte
als Modellprojekt für zwei Jahren installiert werden. Bei der Einarbeitung der neuen Fachkräfte
sollen die Kompetenzen der Jugendgerichtshilfe genutzt werden. Das Projekt kann vom
Fachreferat Sozialarbeit/Pädagogik des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe in der
konzeptionellen Entwicklung und unter fachlichen Gesichtspunkten begleitet werden. Die
Erfahrungen sollen nach zwei Jahren ausgewertet und veröffentlicht werden.
70
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
4.5 Die Kapazitäten im Bereich Diagnostik sind unzureichend. Es gibt zu lange Wartezeiten und zu wenig
Differenzierung zwischen Diagnostik und Therapie.
5.5 Kapazitäten und Konzepte im Bereich Aufdeckungsarbeit sind unzureichend.
Zu 4.5.1: Kapazitäten und Differenzierungen im Bereich Diagnostik:
Standards für die Diagnostik25
Zum Begriff der Diagnose
Diagnostik wird in diesem Konzept verstanden als ein Prozess, der auf das Kind und seine
Bedürfnisse fokussiert und den Versuch darstellt, die zur Diagnostik führende Symptomatik aus der
Gesamtheit der vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu erklären.
Das im folgenden dargestellte Diagnostik-Konzept bezieht sich auf eine umfassende Begutachtung
und ist nicht zu verwechseln mit der in der Jugendhilfe zu erstellenden Psychosozialen Diagnose,
die zur Einleitung einer Hilfe zur Erziehung notwendig ist.
Um das Verhalten und die Aussagen eines Kindes beurteilen zu können, muss sich die
Diagnostiker/in ein Bild von seiner psychischen und sozialen Situation machen, d.h. er/sie muss
mehr wissen als eine Antwort auf die Frage, ob das Kind mit seinem Verhalten, seinen
Andeutungen oder Aussagen die Erfahrung eines sexuellen Missbrauchs ausdrücken will.
Diagnostik beinhaltet auch Angaben über den Stand der kindlichen Entwicklung, speziell seiner
Ich-Entwicklung, seiner Realitäts- und Erinnerungsfähigkeit, seiner emotionalen und familialen
Situation sowie seiner sozialen Fähigkeiten und sozialen Einbindung.
Diese Informationen können nur gewonnen werden, wenn die relevanten Bezugspersonen der
Familie und möglicherweise auch die des sozialen Umfeldes (Kindergarten, Schule) in die
Untersuchung einbezogen werden. Somit ist der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ein
Diagnostik auslösender Faktor. Er ist aber nicht der einzig bedeutsame Faktor für das Wohl des
Kindes und seiner Familie, da in dieser oft vielfältige körperliche, seelische und soziale Probleme
existieren, die ebenfalls zu erfassen sind. Eine so umfassende Diagnostik hat den wichtigen
Vorteil, dass neben der Beantwortung der Frage nach sexuellen Missbrauchserfahrungen auch
andere mögliche Misshandlungsformen wie körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung in
Erfahrung gebracht werden. Gerade die psychische Vernachlässigung in Missbrauchsfamilien,
die für die Prognose zur Überwindung des Traumas überaus wichtig ist, kann auf diese Weise
eruiert werden.
25
Um den Text übersichtlich zu gestalten und das Lesen zu vereinfachen, wird im Konezept der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche der Caritas in Wuppertal durchgängig die Schreibweise des relativ geschlechtsneutralen ”großen I” eingesetzt, wenn
Substantive benutzt werden, die Personen bezeichnen. So wird z.B. von der HelferIn und von der SchädigerIn gesprochen. Diese
konsequent angewendete Schreibweise soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach gegenwärtigem Wissensstand der Großteil der
SchädigerInnen männlichen Geschlechts ist.
verwendete Literatur:
a) Bange, D.; Enders, U.: Auch Indianer kennen Schmerz. Kiepenheuer & Witsch. Köln, 1997.
b) Fegert, J.M.: Sexuell Missbrauchte Kinder und das Recht. Band 2.Volksblatt-Verlag. Köln, 1993.
c) Motzkau Dr., E.: ”Aufdecken”, Diagnostik und Therapie - Das Kind zwischen Vermutung und Wahrheitsfindung. In: Kinder als
Zeugen Helfer in der Not? Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren e.V. Köln.
d) Projekt-Team ”Sexueller Missbrauch”: Konzept im Bereich Kinder- und Jugendhilfe für die von sexueller Gewalt betroffenen und
bedrohten Mädchen und Jungen. Ressort Jugendamt und soziale Dienste, Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe. Wuppertal, 1997.
e) Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Was stimmt da nicht? Sexueller Missbrauch: Wahrnehmen und Handeln. NRW,
12/91.
71
Diagnostik darf bei Missbrauchsverdacht weder die Sache eines Einzelnen noch eines
Berufsstandes sein, da die Problematik zu vielschichtig und die Dynamik der Spaltung in den
Familien zu tiefgehend sind. Motzkau führt dazu aus: ”Weil die Grenzen dieser Familiensysteme
so starr und undurchdringlich sind, weil die Realität in diesen Familien so doppelbödig ist und
weil das, was wir zunächst aus diesen Familien erfahren, so wenig und so widersprüchlich ist und
im krassen Gegensatz zu dem steht, was wir befürchten, deshalb gibt es zunächst im Kontakt mit
diesen Familien nur die Muster ja/nein, schwarz/weiß, gut oder böse. Mit diesen Mustern kann
niemand allein umgehen, wer es versucht, bleibt draußen und erfährt nichts oder sitzt im System
und identifiziert sich in der Regel mit dem Opfer. Beides nützt in keinem Fall dem Kind und bringt
überdies auch keine brauchbaren Informationen. Aus dem gleichen Grund übertragen sich aber
auch Muster von außen nach innen. Ob es dabei um Konkurrenz, um Macht oder um Spaltung im
System der Helfer geht, die betroffene Familie wird diese Muster aufgreifen und in ihrem Sinne
damit umgehen. Wir können also nicht erwarten, dass Eltern konstruktiv und integrativ mit ihren
Konflikten umgehen, wenn z.B. Jugendamt und Familienhelfer um Macht und Geltung kämpfen.
Diagnostik beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist:
• mehr als die Ermittlung und Feststellung von Tatsachen und die Weiterleitung an zuständige
Stellen,
• immer Aufgabe fachkompetenter Stellen und Personen,
• immer die Sache eines Teams,
• auf Multiprofessionalität angewiesen,
• nur in Vernetzung mit anderen Einrichtungen machbar und in seinen Konsequenzen
wirksam.”26
Grundlegende Zielorientierungen des professionellen Handelns
Die grundlegenden Zielorientierungen und die Definition des sexuellen Missbrauchs basieren auf
dem Konzept für die von sexueller Gewalt betroffenen und bedrohten Mädchen und Jungen, wie
sie vom Projekt-Team ”Sexueller Missbrauch” der Stadt Wuppertal festgelegt worden sind. Sie
betreffen Ansätze von Parteilichkeit und Ganzheitlichkeit.
Aus diesen Konzepten ergeben sich die folgenden praktischen Grundlagen, die
handlungsweisend sein sollen:
• Vermeidung von übereilten Interventionen. Es ist überaus wichtig, dass die HelferIn sich selbst
und dem betroffenen Kind genügend Zeit lässt, um die Diagnostik durchzuführen. Dies bezieht
sich sowohl auf die Anzahl der gemeinsamen Gespräche als auch auf ausreichend große
Zeitabstände zwischen den Gesprächen, um die Belastungsgrenzen von Kind und HelferIn
nicht zu überschreiten. Auch ist Zeit für Absprachen im Diagnose-Team zu nehmen.
• Sicherstellung des Schutzes eines Mädchens oder Jungen zur Vermeidung weiterer Übergriffe.
• Vermeidung von Sekundärschädigungen durch unsensible Reaktionen.
• Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensbezüge des Kindes, vor allem seiner meist
ambivalenten Bindungen. Verantwortungsvolle Helfer/innen und Bezugspersonen sollen es
dem Kind ermöglichen, eine Balance zwischen Schutzbedürfnis und Bindungserhaltung zu
finden, wenn dies vom Kind gewünscht wird.
• Berücksichtigung der Wünsche des betroffenen Mädchens oder Jungen bzgl. des Geschlechts
der Helfer/in.
• Ernstnehmen der Aussagen des betroffenen Mädchens oder Jungen.
• Eigene Auseinandersetzung der Helfer/in mit dem Thema.
• Verantwortung für die Tat bei der Schädiger/in belassen.
• Unterstützung der nicht sexuell missbrauchenden Bezugspersonen des Kindes.
26
Literaturhinweis: C
72
Diagnose und Intervention als Prozess
Besteht ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch, ist er anfangs meistens sehr vage. In der
anschließenden Überprüfungsphase (Evaluation) hat die Helfer/in zu untersuchen, ob dieser
vage Verdacht sich erhärtet und somit letztendlich begründet ist, oder ob andere Erklärungen für
das auffällige Verhalten des Mädchens bzw. Jungen wahrscheinlicher sind. Es versteht sich von
selbst, dass die Untersucher/in in der diagnostischen Untersuchung immer mehrere
Erklärungsmöglichkeiten für die vorgestellten Auffälligkeiten als Hypothesen im Kopf hat und
abklärt. Um das folgende Schema zu vereinfachen, wurde von dem Fall ausgegangen, dass ein
sexueller Missbrauch vorliegt. Führt die Evaluation des Verdachtes zu der Annahme, dass ein
sexueller Missbrauch vorliegt, so schließt sich die Interventionsphase an, d.h. der sexuelle
Missbrauch wird nachgewiesen und es werden Maßnahmen zum Schutz des Mädchens bzw.
Jungen getroffen.
Die einzelnen Stufen dieses Prozesses sind im folgenden dargestellt:
1. Vermutung, vager Verdacht
• Auf Signale, Symptome und Verhalten des Kindes achten.
• Die Kommunikation des Kindes ernst nehmen.
• Unterstützung für die ausgewählte Person (Vertrauensperson) des Kindes
2. Erhärtung des Verdachtes
• Schriftliche Fixierung spontaner Aussagen des Kindes durch Eltern, Erzieher/innen etc.
• Auswertung des Informationsstandes: Was hat das Kind wem in welcher Situation berichtet?
Wer hat was, wann, wie oft, wo getan?
• Unterstützung für die ausgewählte Person (Vertrauensperson) des Kindes.
3. Einschalten von Helfer/innen, die mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs
vertraut sind und Handlungskompetenz besitzen
• Unterstützung für die ausgewählte Person (Vertrauensperson) des Kindes.
• Gemeinsame Beurteilung der Situation (anonym oder offen): Wird der erhärtete Verdacht
aufgrund des vorliegenden Materials nach gemeinsamer Evaluation zu einem begründeten
Verdacht, ist die Intervention vorzubereiten.
• Wenn eine Intervention erfolgen soll, muss die Klärung der folgenden Fragen erfolgen:
Wer spricht wann und wo mit dem Kind?
Wer spricht mit dem vermutlich nicht missbrauchenden Elternteil/den Eltern?
Wer spricht mit der vermutlichen Schädiger/in?
Wer schützt das Kind? Wie wird das Kind geschützt?
Wohin kann das Kind gehen, wenn es nicht zu Hause bleiben kann?
Koordination von Terminen: z.B. Konfrontation und Fremdunterbringung des Kindes.
4. Intervention
• In Abhängigkeit von der dem sexuellen Missbrauch zugrundeliegenden Konstellation wird die
Intervention mit Helfer/innen anderer Dienste durchgeführt, d.h. es muss geklärt werden,
welche Personen (Professionelle und Nicht-Professionelle) an dem Gespräch beteiligt werden
sollen.
• Wichtig ist, dass der sexuelle Missbrauch als Familienrealität erst verankert ist, wenn er unter
Anwesenheit aller Familienmitglieder benannt und beschrieben worden ist. Daraus resultiert
die Notwendigkeit eines Gespräches mit der Gesamtfamilie.
Ziele des Familiengespräches:
- Deutlich, verständlich und klar den sexuellen Missbrauch benennen.
73
- Der Familie zu einer gemeinsamen Realität über die Vorkommnisse verhelfen.
- Den Geheimhaltungsdruck aufheben.
- Zur Entlastung des Kindes Verantwortung klarstellen: Schädiger/in trägt alleinige Verantwortung
für den sexuellen Missbrauch und der nicht-missbrauchende(r) Eltern(teil) trägt Verantwortung für
den Schutz des Kindes. Das Kind selbst war dabei und ist in die Handlungen involviert, aber nicht
verantwortlich.
• Bei Fremdunterbringung des Kindes ein Übergabetreffen organisieren.
- Die verantwortliche Helfer/in und das Kind suchen gemeinsam das Heim auf und besprechen
mit der Erzieher/in die Vorkommnisse.
- Dem Kind wird die ausdrückliche Erlaubnis zum Reden erteilt und eine erneute Geheimhaltung
wird somit vermieden.
- Dem Kind wird ausdrücklich die Erlaubnis erteilt, sich an eine neue Bezugsperson zu binden.
Spaltungen in der professionellen Zusammenarbeit sind zu vermeiden.
Inhalte des diagnostischen Prozesses
Wie zu Beginn erläutert wurde, muss sich die Diagnostik bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
auf verschiedene Bereiche beziehen, die im folgenden erörtert werden. Die Darstellung wird in
Anlehnung an Fegert (b) und Motzkau (c) vorgenommen.
1. Fragestellung und Auftraggeber/in klären.
Der Kontext, in dem der sexuelle Missbrauch passiert sein soll, hat einen Einfluss auf die Planung
und Durchführung von Interventionen, d.h. handelt es sich um einen Verdacht innerhalb oder
außerhalb der Familie. Wichtig ist auch, wer den Verdacht äußert und um Unterstützung
nachfragt. Ist es eine Person, die selbst Mitglied der betroffenen Familie ist oder steht sie
außerhalb.
Bei Verdacht eines innerfamiliären sexuellen Missbrauchs ist die diagnostische Untersuchung des
Kindes und die der Eltern von unterschiedlichen Helfer/innen durchzuführen.
2. Klären, welche weiteren Helfer/innen involviert sind
3. Klären, ob es bereits Befunde zu der Fragestellung gibt und wie sie lauten
4. Anamnese
Spätestens zum Zeitpunkt der Anamneseerhebung ist eine intensive Vernetzung aller beteiligten
Personen und Einrichtungen nötig, um ein Gelingen der Arbeit zu ermöglichen. Die Rollen im
diagnostischen Team müssen aufgeteilt werden, wobei die Einbeziehung der vermuteten
Schädiger/in selbstverständlich ist. Der Zeitpunkt der Einbeziehung der vermuteten Schädiger/in
ist sorgfältig abzuwägen. Es empfiehlt sich der Einsatz eines strukturierten Anamnesebogens, wie
z.B. der anamnestische Elternfragebogen. Diese diagnostische Arbeit ist nicht mit Therapie zu
vergleichen, da sie fokussiert erfolgt und Gefühle zwar berücksichtigt, aber nicht bearbeitet
werden.
Auf die Beantwortung der folgenden Fragen ist besonders zu achten:
Familienanamnese
Die Familienstruktur soll möglichst vollständig in ihrer gegenwärtigen Situation und in ihrer
Geschichte erfasst werden (Mitglieder, Rollen, Regeln, Kommunikationsstrategien, soziales Milieu,
soziale Kontakte).
• Gewalt,- Misshandlungs- und Missbrauchserfahrungen der Eltern und Großeltern
• Psychische Erkrankungen in den Herkunftsfamilien
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Sexualanamnesen der Eltern
Abhängigkeit der Eltern bzw. Großeltern von Alkohol, Drogen, Tabletten
Häufigkeit der Partnerwechsel bei den Eltern
Umgang mit Grenzen in den (Herkunfts-)Familien
Wer lebt in der Wohnung? (Alter, Familienstand, Dauer der Beziehungen, Stiefvater Familie)
Wer besucht die Familie häufig oder regelmäßig? (Familienangehörige, Freunde, Babysitter,
Putzfrau, wichtige Kontaktpersonen)
Wer geht wie lange arbeiten oder zur Schule?
Welche Belastungen gibt es? (gesundheitliche Sorgen, Geldsorgen, Arbeitslosigkeit,
Wohnungsschwierigkeiten)
Wer schläft wo zusammen mit wem? (Schlafzimmerarrangements und tatsächliche
Schlafgewohnheiten müssen genau erfragt werden, evtl. Grundrisszeichnung)
Gibt es akute Belastungen? (Tod, Trennung, Scheidung, Unfall, Kündigung, Schwangerschaft,
Umzug)
Wer hat Freunde und soziale Kontakte? (Beschreibung der Familienmitglieder, Stärken,
Schwächen, Vorlieben, Attraktivität sozialer Beziehungen der Familienmitglieder)
Hat jemand in der Familie Probleme? (Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch,
Kontrollverlust, Schlagen, körperliche Misshandlungen, Eheprobleme)
Sind die Generationsgrenzen in der Familie verwischt? (Wurde das Kind in eine Elternrolle
gedrängt, indem die Eltern eigene Bedürfnisse an das Kind richten, die es überfordern? Fühlt
sich das Kind für das Wohl der Erwachsenen verantwortlich? Hat das Kind Elternaufgaben
auszuführen?)
Scheint das Familienleben emotional eng verstrickt? (wenig Flexibilität, autoritäre
Familienstruktur, starker Grad an Harmonie nach außen)
Werden Probleme und Schwierigkeiten der einzelnen Familienmitglieder thematisiert, Gefühle
benannt, oder herrscht emotionale Sprachlosigkeit?
Anamnese des Kindes
• Frühkindliche Entwicklung des Kindes und spätere Sozialintegration
• Bindungsdiagnostik, sowie Qualität und Bedeutung der familialen Bindungen
• Aktueller Entwicklungsstand des Kindes
• Leistungsverhalten und Leistungseinbrüche
• Umgang mit und Kenntnisse über Sexualität
• Bezeichnungen des Kindes für verschiedene Körperteile
• Emotionale Befindlichkeit des Kindes
• Diagnostik der sozialen Kompetenz und Einbindung in Kindergarten, Schule, Freundeskreis
etc.
• Erfassen der Symptomatik, auch in ihrem zeitlichen Auftreten, die sich verbal, im Verhalten, in
psychischen Veränderungen und körperlich darstellen kann
• Gegebenenfalls Durchführung einer pädiatrischen und/oder kindergynäkologischen
Untersuchung
• Kinderpsychiatrische und -psychologische Statuserhebung mit besonderem Augenmerk auf die
Realitätswahrnehmung und -verarbeitung, Entwicklung von zeitlicher Orientierung,
Erinnerungsfähigkeit, Konsistenz der Denkabläufe und der sprachlichen Kompetenz,
Phantasietätigkeit, Unterscheidung von Phantasie und Realität und Strategien der
Angstverarbeitung
• Spezifische Diagnostik von eventuellen Traumatisierungserfahrungen
• Ressourcen des Kindes
75
5. Grundsätze für die Exploration des Kindes
• Für eine ruhige, ungestörte Gesprächsatmosphäre sorgen
• Offener Umgang mit dem Grund für das Gespräch (z.B. Sorge der Mutter, dass es dem Kind
nicht gut geht, formulieren)
• Vertrauen zum Kind aufbauen
• Nicht mehr versprechen, als man halten kann. Dem Kind nie versprechen, dass man
Gesprächsinhalte nicht weitergibt. Stattdessen dem Kind zusichern, dass es über
Handlungsschritte informiert wird
Protokollierung der Aussagen
• Explorative Gespräche möglichst mit Tonband aufzeichnen, anschließend Aussagen zum
sexuellen Missbrauch schriftlich festhalten.
• Frei erinnerte Zusammenhänge detailliert protokollieren
Aussagen zur Entlastung des Kindes treffen
• Dem Kind die Erlaubnis zum Sprechen geben und somit vom Geheimhaltungsdruck entlasten
• Das Kind wissen lassen, dass andere Kinder ähnliches erleben, dass es keine Schuld trifft und
dass ihm geglaubt wird
• Herausfinden, womit die Schädiger/in gedroht hat und dem Kind versichern, dass ihm
geholfen wird
• Bedenken, dass das Kind der Schädiger/in sehr häufig auch positive Gefühle entgegenbringt.
Der Schädiger/in deutlich die Verantwortung für den sexuellen Missbrauch zuweisen, als
Person aber nicht abwerten
• Das Kind nicht zum Sprechen drängen. Es besteht immer die Möglichkeit, zu einem späteren
Zeitpunkt auf die Frage zurückzukommen
• Widersprüche und Ungereimtheiten des Kindes nicht über Nachfragen bei Dritten sondern
möglichst mit dem Kind selbst klären
Befragung des Kindes
• Zum Gespräch mit dem Kind, sich auf die Körperhöhe des Kindes begeben
• Kind ermutigen klar zu sagen, wenn es sich an etwas nicht erinnert, nicht genau weiß oder die
Frage nicht verstanden hat
• Fragen ohne Vorannahmen, kindgerecht und emotional neutral formulieren
• Fragen direkt, einfach, einfühlsam und offen stellen, z.B. ”Magst du mir erzählen, was der
Onkel gemacht hat?”
• Immer nur eine Frage stellen und Reaktion abwarten, bevor die nächste Frage erfolgt
• Kleinen Kindern Hilfestellungen bei den zeitlichen Einordnungen geben, z.B. ”War das vor
oder nach deinem Geburtstag/Weihnachten/an einem Kindergartentag/am Wochenende/in
den Ferien?”
• Warum-Fragen vermeiden, weil diese eine aktive Beteiligung des Kindes am sexuellen
Missbrauch unterstellen und damit die Schuldfrage verstärken
• Das Kind zum Ende des Gespräches loben und die weiteren Schritte mit ihm absprechen.
Exploration bei kleinen Kindern
Je kleiner die zu untersuchenden Kinder sind, desto mehr gewinnen das Spiel und andere Medien
an Bedeutung. Die Untersuchung kleiner Kinder verlangt Helfer/innen, die in der Arbeit mit
Kindern qualifiziert und erfahren sind.
• Spontane, frei im Spiel gezeigte, häufig wiederkehrende, teilweise nur Ausschnitte einer
Missbrauchssituation widerspiegelnde Spielsituationen stellen wichtige und genaue
76
•
•
•
•
Informationen dar. Wichtig ist es, die Spielhandlungen des Kindes nicht zu deuten, sondern
immer zu versuchen mit dem Kind über die Darstellungen ins Gespräch zu kommen. Im Spiel
auftauchende Figuren vom Kind benennen lassen, ohne in Deutungen zu verfallen.
Jegliches Spielmaterial eines gut ausgestatteten Spielzimmers kann für das Kind bedeutend
sein. Neben den üblichen Spielmaterialien wie Puppenhaus (mit Keller und Garage),
Handpuppen, Puppen, Kuscheltieren, Kuschelecke, Arztkoffer und Regelspielen, sollen auch
eine Spielzeugkamera und ein Spielzeugtelefon vorhanden sein, da bei sexuellem Missbrauch
auch Fotografieren eine Rolle spielen kann.
Eine große Bedeutung ist dem Malen und Zeichnen beizumessen. Malen entspannt viele
Kinder und deshalb sollten Stifte und Papier bei der Untersuchung von Kindern zur Verfügung
stehen. Vor Überinterpretationen der Darstellungen muss gewarnt werden. Empfehlenswert ist
es, mit dem Kind über ein gemaltes Bild in den Dialog zu kommen, d.h. das Kind zum
Bildinhalt zu befragen, aber nicht zu deuten. Wichtig sind spontane Zeichnungen,
Zeichnungen von männlichen und weiblichen Figuren, Familienszenen, Selbstportraits,
Zeichnungen darüber, was und wo passierte oder eine Zeichnung der beschuldigten
Schädiger/in. Dabei liegt die Bedeutung der Zeichnungen auch in dem Affekt und in den
Emotionen, die sie beim Zeichnen wachrufen. Kenntnisse der Helfer/in über Phasen der
Zeichenentwicklung beim Kind sind unbedingt notwendig. Die Bilder des Kindes sind zu
sammeln.
Bilderbücher können die diagnostische Untersuchung unterstützen.
Rollenspiele und Träume können für das Kind weitere Möglichkeiten sein die Realität szenisch
darzustellen.
Besonderheiten bei der Exploration von Mädchen
• Angst des Mädchens vor Schwangerschaft
• Angst des Mädchens, nicht mehr schwanger werden zu können
• Angst vor Entjungferung und den damit verbundenen Konsequenzen
• Mädchen sind aufgrund ihrer Sozialisation vielleicht eher an Grenzüberschreitungen gewöhnt
und haben hier eine geschlechtsspezifische Toleranzgrenze
Besonderheiten bei der Exploration von Jungen
Die gängige Jungensozialisation (”Ein Indianer kennt keinen Schmerz”) erschweren es den
Jungen, Gefühle wie Trauer, Hilflosigkeit und Ohnmacht für sich zu akzeptieren und für andere
wahrnehmbar auszudrücken. Für die diagnostische Untersuchung ist eine Berater/in nötig, die
sich intensiv mit der Jungensozialisation auseinandergesetzt hat.
• Jungen fällt es schwerer, sich mitzuteilen, wenn sie in Not sind
• Sie haben große Angst über Verletzungen zu sprechen, da sie befürchten abgelehnt zu
werden und als Schwächlinge dazustehen
• Sie sind bezüglich ihrer männlichen Identität stark verunsichert, haben oft Angst homosexuell
zu sein
• Sie sind gehemmt durch die erlebte Scham, die sie in Verbindung mit der eigenen Passivität
erfuhren
6. Testpsychologische Untersuchung
Es gibt keine testpsychologischen Verfahren, die sexuellen Missbrauch diagnostizieren. Zur
Explorationsergänzung sind einige Verfahren empfehlenswert.
• Projektive Testverfahren: Sceno-Test, Mensch-Zeichnen-Test, Familie in Tieren, Family-RelationsTest, Schweinchen-Schwarzfuß-Test, Satzergänzungstests etc.
77
• Entwicklungstests: Entwicklungsgitter nach Kiphardt, Münchener Funktionelle
Entwicklungsdiagnostik nach Hellbrügge etc.
• Intelligenztests: K-ABC, CFT, Hawik-R etc.
7. Psychopathologischer Eindruck der einzelnen Familienmitglieder
• Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes (Größe, Gewicht, Reife, Pflegezustand)
• Form der Kontaktaufnahme zur Untersucher/in (Blickkontakt, Selbstsicherheit,
Trennungsängstlichkeit, Widerstand in der Kooperation, Distanzlosigkeit)
• Sprache (Wortschatz, sprachliches Differenzierungsniveau, Sprachverständnis, Gehemmtheit
beim Sprechen, Stottern)
• Wahrnehmung kognitiver Funktionen (Einschätzung der Intelligenz, Auffassungsgabe,
Gedächtnis, Merkfähigkeit)
• Vorherrschende Gefühle (Stimmung, Affekt, Ängste, Selbstwertstörungen, Identitätsstörungen,
Befürchtungen, Phantasien, Träume)
• sexualisiertes Verhalten
• Psychopathologien im engeren Sinne (Bewusstseinsstörungen, Ich-Störungen,
Orientierungsstörungen, Wahn, Zwänge, aggressive Durchbrüche, sexuelle Perversionen,
schwere Neurosen, Psychosen)
8. Erziehungsfähigkeit eines Elternteils bzw. der Eltern
Die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils muss eruiert werden, um im Falle eines
innerfamiliären sexuellen Missbrauchs Sorgerechtsentscheidungen zu erleichtern.
• Beschreibung der emotionalen Beziehung zwischen Kind und potentiell nicht-missbrauchenden
Elternteil. (Kann diese(r ) das Kind schützen und akzeptieren?)
• Beschreibung der emotionalen Beziehung zwischen Kind und potentiell Missbrauchenden
Elternteil (Angst, Loyalität und Bindung des Kindes, geheime Botschaften, offene/verdeckte
Drohungen des potentiell missbrauchenden Elternteils)
• Psychopathologische Befunde der Eltern bzw. eines Elternteils (s.o.)
• Erzieherische Kompetenz, lebenspraktische Fähigkeiten der Alltagsbewältigung der Eltern,
bzw. eines Elternteils
• Inwieweit ist der das Sorgerecht ausüben wollende Elternteil bei Bedarf bereit,
Hilfsmöglichkeiten für sich anzunehmen und sie aktiv zu nutzen?
9. Berücksichtigung der Geschwisterkinder
Im Falle eines innerfamiliären sexuellen Missbrauchs ist zu berücksichtigen, dass auch
Geschwisterkinder missbraucht sein können oder betroffen sind. Auch ist bei einer Herausnahme
des Kindes aus der Familie zu berücksichtigen, ob das Kind von seinen Geschwistern getrennt
werden soll und kann und wie sich die Beziehung zu den einzelnen Geschwisterkindern gestaltet.
10. Abschließende diagnostische Beurteilung
Nach Motzkau ist von einer sicheren Missbrauchsdiagnostik auszugehen, wenn eindeutige
verbale Aussagen vorliegen, die sich einfügen in das Bild der übrigen Befunde und den
angemessenen Glaubwürdigkeitskriterien genügen. Aus den Befunden müssen sich die
notwendigen Unterstützungs- und Therapiemaßnahmen ableiten lassen. Dies hat im Kreis aller
bisher und zukünftig beteiligten Helfer/innen zu geschehen, um gegen die Spaltungstendenzen
integrativ und unterstützend arbeiten zu können. In der abschließenden Helferkonferenz muss
festgelegt werden, wer für die Begleitung und Kontrolle der weiteren Entwicklung verantwortlich
ist und wer mit wem zu welchem Zweck über welchen Zeitraum Kontakt hält. (Welche Bedürfnisse
von Kind und/oder Familie müssen von außen abgedeckt werden? - Feststellung des
78
erzieherischen Bedarfs - Wer kann was am besten, um diese Bedürfnisse abzudecken? Feststellung der notwenigen Hilfearten - Dauer sowie Feststellung des Zeitpunktes, an dem eine
Rückmeldung über Verlauf und Stand der Hilfe, Entwicklungsbericht, notwendig erscheint.)
Dies muss in einem Hilfeplangespräch den Eltern transparent dargestellt werden, um nicht
zusätzlich Misstrauen und Abschottung zu bewirken. Auch müssen dem Kind und der Familie die
jeweiligen Rollen verdeutlicht werden, um ihnen zu größerer Autonomie und durchlässigen
Grenzen zu verhelfen.
Die schriftliche diagnostische Beurteilung soll folgende Aussagen beinhalten:
1. Beurteilung der Symptome, der Aussagen und des Verhaltens des Kindes bezüglich des
Missbrauchsverdachts.
2. Darstellung der psychischen und sozialen Situation des Kindes, d.h.:
• Ausführungen zum (kognitiven) Entwicklungsstand (speziell Ich-Entwicklung, Realitäts- und
Erinnerungsfähigkeit) des Kindes
• Ausführungen zu seiner emotionalen und familialen Situation
• Ausführungen zu seiner sozialen Einbindung in die Familie und in das soziale Umfeld
• Ausführungen zu den sozialen Fähigkeiten (Ressourcen)
3. Feststellung des erzieherischen Bedarfs
4. Feststellung der notwendigen Hilfearten
Zu 4.5.2 und 5.5 Kapazitäten und Differenzierung im Bereich Diagnostik:
Differenzierung Diagnostik/Therapie
Das Konzept der sog. ”Aufdeckungsarbeit” darf heute als überholt angesehen werden. Es hat sich
in der Vergangenheit oftmals als problematisch erwiesen, da der Begriff Aufdeckung implizierte,
dass bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die diagnostische Arbeit in der Aufdeckung
desselben bestehen müsse. Die neutrale Haltung der Untersucher/in bzgl. des bestehenden
Verdachts wurde in diesem Zusammenhang oft in Frage gestellt.
Wie in dem vorliegenden Gesamtkonzept unter ”Diagnostik bei Verdacht auf sexuellen
Missbrauch” ausgeführt, wird Diagnostik in diesem Konzept als ein Prozess verstanden, der auf
das Kind und seine Bedürfnisse fokussiert und den Versuch darstellt, die zur Diagnostik führende
Symptomatik aus der Gesamtheit der vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu erklären. Die
Untersuchung umfasst dabei z.B. folgende Bereiche: psychische und soziale Situation des Kindes,
Entwicklungsstand, Familienanamnese, Erziehungsfähigkeit der Eltern. Einzelheiten sind der o.g.
Konzeption zu entnehmen.
79
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
4.6 In anderen Städten haben sich die Einrichtungen von ”Kinderschutzambulanzen” oder ”Ärztlichen
Beratungsstellen”, die Hilfe bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch anbieten,
bewährt. Ein Großteil dieser Einrichtungen sind räumlich und z. T. auch organisatorisch den örtlichen
Kinderkliniken angeschlossen. Bei der Neukonzipierung der Kinderklinik in Wuppertal sollten Überlegungen
in dieser Richtung angestellt werden.
5.6 Auch für o.g. Bereiche ”Medizinische Hilfen und ”Aufdeckungsarbeit” ist die Überlegung der
Einrichtung eines Angebotes im Sinne einer ”Ärztlichen Beratungsstelle” oder ”Kinderschutzambulanz.” in
Zusammenhang mit der neuen Kinderklinik für Wuppertal sinnvoll
Zu 4.6 und 5.6: Rahmenkonzept für eine Kinderschutzambulanz (KSA) am
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Wuppertal27
Die nachfolgende Konzeption wurde von einer Unterarbeitsgruppe des jetzt aufgelösten
Arbeitskreises ”Sexueller Missbrauch” und in enger Anbindung an das Team entwickelt. Um die
Konzeption in den Neubau der Kinderklinik einfliesen lassen zu können, wurde dieses Konzept
bereits in den Ausschüssen (Jugendhilfeausschuss, Geschäftsbereichsausschuss Soziales und
Gesundheit, Fachgremium Frauenförderung) besprochen und abgestimmt.
Voraussetzungen
• Das Wohl von Mädchen und Jungen hat höchste Priorität
• Ausreichende personelle Ausstattung
• Fachkompetenz
• Multiprofessionelles Vorgehen
• Abgestimmte Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe
• Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen
• Gewährleistung und Kostenfreiheit für in Wuppertal lebende Mädchen und Jungen sowie
deren Familien
• Einhaltung des (Sozial-)Datenschutzes mit der Einschränkung, dass auch in der
Kinderschutzambulanz Datenschutz nicht zum Tatenschutz werden darf
• Sicherstellung von Opferschutz durch Schaffung eines ”täterfreien” Raumes
Ziele
• Kinderschutz
- Kinderschutz unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Mädchen und
Jungen
- Verhinderung weiterer Vernachlässigung und Gewalthandlungen
- Grundlagen für eine altersgerechte Entwicklung schaffen
• Diagnostik und Beratung für Mädchen und Jungen sowie deren Familien mit Gewaltproblemen
- Vernachlässigung
- körperliche und seelische Misshandlung
- sexuelle Gewalt
• Beratung bei erkennbaren Risikofaktoren
Bei den oben genannten Themenbereichen muss aufgrund fachlicher Erkenntnisse ein inhaltlich
und methodisch differenziertes Vorgehen beachtet werden (z.B. unterschiedliche fachliche
27
Das Rahmenkonzept wurde durch den Jugendhilfeausschuss, das Fachgremium Frauenförderung und den
Geschäftsbereichsausschuss Soziales und Gesundheit Anfang 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, eine Umsetzungsmöglichkeit zu eröffnen.
80
Standards bei sexueller Gewalt und körperlicher Misshandlung). Diagnostik und Beratung sollen
Schwerpunkt sein.
Leistungsangebot
Zielgruppe
• Mädchen und Jungen (bis 18 Jahre) sowie deren Mütter und/oder Väter und
Vertrauenspersonen
• Arbeit mit Tätern nur im Rahmen des gezielten Kinderschutzes
Angebot
• Krisenintervention unter Nutzung der Ressourcen der Kinderklinik über 24 Std. mit dem Ziel
des Schutzes
• Gewährleistung einer Absprache mit den entsprechend qualifizierten Angeboten der
Kinderklinik
• Medizinische und psychologische Diagnostik bei Misshandlung, Vernachlässigung und
sexueller Gewalt. Die Diagnostik muss gerichtlich verwertbar sein.
• Beratung bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt
• Kurzfristige Therapie mit dem Ziel der Weitervermittlung an ansässige Beratungsstellen und
niedergelassene Therapeuten/innen, Möglichkeit zur langfristigen Therapie in begründeten
Einzelfällen
• Prävention in Kooperation mit bestehenden Einrichtungen
• Telefonische Erreichbarkeit zu festgelegten Zeiten, darüber hinaus qualifizierte
Ansprechpartner in der Kinderklinik
• Offene Sprechstunde
Kooperation und Vernetzung
• Kooperation mit Institutionen, vorrangig aus dem Bereich der Jugendhilfe, Bildungs- und
Gesundheitswesen, Justiz, Polizei etc.
• Bei Vermittlungen der Kinderklinik an die Kinderschutzambulanz muss die Rolle des
Bezirkssozialdienstes gerade auch im Hinblick auf die Grenze zwischen Schweigepflicht und
Meldepflicht verbindlich geklärt werden.
Vorteile bei Anbindung an Kinderklinik: Die Anbindung der Kinderschutzambulanz an
die Kinderklinik Wuppertal wird für sinnvoll und erforderlich angesehen.
• Im Bedarfsfall problemlose sofortige kindgerechte stationäre Unterbringung möglich
• 24 Std. ärztlicher Bereitschaftsdienst
• Rasche Differentialdiagnostik
• Meldung von Verdacht auf Gewalthandlungen an Mädchen und Jungen durch niedergelassene
Ärzte/innen eher an Institutionen wie Klinik
• ”Stigmatisierung” von Ratsuchenden durch das soziale Umfeld wird bei Anbindung an
Kinderklinik minimiert
Personelle und räumliche Ausstattung
• 1 Stelle für Psychologe/in mit therapeutischer Zusatzausbildung
• 0,5 Stelle für Arzt/Ärztin, Festanstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters/einer Kinderund Jugendpsychiaterin oder eines Kinderarztes/einer Kinderärztin mit therapeutischer
Zusatzausbildung, 1,5 Stellen für Sozialpädagogen/innen, Heilpädagogen/innen,
Sozialarbeiter/innen o.ä., 0,5 Stelle für Verwaltungsfachkraft (Beratungsassistent/in),
Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen mit qualifizierter Ausbildung,
Konsiliardienst durch Kindergynäkologen/in
• Der erforderliche Beratungsstellenstandard muss gewährleistet sein (1 Raum pro Mitarbeiter/in)
81
Träger und Finanzierung
• Trägerzusammenschluss zwischen Klinikum GmbH, Stadt Wuppertal und interessierten freien
Trägern der Jugendhilfe in Wuppertal
• Zusätzliche Gründung eines Fördervereins
• Beteiligung aller Träger des Trägerzusammenschlusses an der Finanzierung
• Landesmittel, EU-Mittel, Krankenkassen, Spenden (Förderverein), Bußgelder
• Geschätzte jährliche Kosten für laufende Personal- und Sachkosten: DM 500.000 plus
einmaliges Ausstattungsbudget
82
5. Schutz und Zuflucht
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
Schutz
und
Zuflucht
1. Inobhutnahme,
2. mittelfristige Krisenunterbringung,
3. langfristige Krisenunterbringung,
4. medizinische Hilfe,
5. Aufdeckungsarbeit.
5.1 Es gibt z. Zt. keine ausreichend geschlechtsdifferenzierte institutionelle Kinder-Notaufnahme
bzw. Jugendschutzstelle in Wuppertal, obwohl dies aus fachlichen Gründen dringend angezeigt
ist. Eine Einrichtung bietet z.Z. in Ausnahmefällen eine Krisenunterbringung speziell für Mädchen
an.
5.2 Als Ergänzung sollte eine fachliche Schulung und Unterstützung von bereits vorhandenen und
neu zu werbenden Bereitschaftspflegefamilien entwickelt werden.
5.3 Im Bereich der mittel- und langfristigen Unterbringungen sind in Wuppertal vielfältige flexibel
aufeinander abgestimmte Angebote im Bereich ”Hilfen zur Erziehung” (§ 27 ff.)vorhanden. Trotz
positiver struktureller Entwicklungen und zunehmender Fachkompetenz der Mitarbeiter/innen, ist
jedoch auch hier Qualifizierungsbedarf festzustellen und die Erarbeitung eines
einrichtungsinternen verbindlichen Handlungskonzeptes für den Umgang mit von sexueller Gewalt
betroffenen Mädchen und Jungen einzufordern.
5.4 Medizinische Hilfen scheinen ausreichend vorhanden, aber zu wenig bekannt.
5.5 Kapazitäten und Konzepte im Bereich Aufdeckungsarbeit sind unzureichend.
5.6 Auch für o.g. Bereiche ”Medizinische Hilfen und ”Aufdeckungsarbeit” ist die Überlegung der
Einrichtung eines Angebotes im Sinne einer ”Ärztlichen Beratungsstelle” oder
”Kinderschutzambulanz” in Zusammenhang mit der neuen Kinderklinik für Wuppertal sinnvoll.
83
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
5.1 Es gibt z. Zt. keine ausreichend geschlechtsdifferenzierte institutionelle Kinder-Notaufnahme bzw.
Jugendschutzstelle in Wuppertal, obwohl dies aus fachlichen Gründen dringend angezeigt ist. Eine
Einrichtung bietet z.Z. in Ausnahmefällen eine Krisenunterbringung speziell für Mädchen an.
Zu 5.1 Geschlechtsdifferenzierte institutionelle Kinder- Notaufnahme bzw.
Jugendschutzstelle
Der Bedarf von geschlechtsspezifischen Notaufnahmeplätzen für Kinder und Jugendliche ist in
Wuppertal gedeckt. Eine räumliche Trennung von Jungen und Mädchen in der Jugendschutzstelle
ist erfolgt. Im Ausnahmefall kann eine Notaufnahme speziell für Mädchen im katholischem
Mädchenheim St´Hildegard erfolgen. In der Kindernotaufnahme ist derzeit eine räumliche
Trennung von Jungen und Mädchen nicht umsetzbar. Die Notwendigkeit wird jedoch gesehen
und an der Realisierung der räumlichen Trennung wird gearbeitet.
Im Einzelfall ist im Rahmen von § 42 KJHG die Unterbringung in einer anderen adäquaten
Einrichtung möglich.28
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
5.2 Als Ergänzung sollte eine fachliche Schulung und Unterstützung von bereits vorhandenen und neu zu
werbenden Bereitschaftspflegefamilien entwickelt werden.
Zu 5.2 Sicherstellung der Qualifizierung für Bereitschaftspflegefamilien
Wir empfehlen, diesen Punkt an den Arbeitskreis „Hilfen bei sexueller Gewalt“ zu delegieren.
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
5.3 Im Bereich der mittel- und langfristigen Unterbringungen sind in Wuppertal vielfältige flexibel
aufeinander abgestimmte Angebote im Bereich ”Hilfen zur Erziehung” (§ 27 ff.)vorhanden. Trotz positiver
struktureller Entwicklungen und zunehmender Fachkompetenz der Mitarbeiter/innen, ist jedoch auch hier
Qualifizierungsbedarf festzustellen und die Erarbeitung eines einrichtungsinternen verbindlichen
Handlungskonzeptes für den Umgang mit von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen
einzufordern.
Zu 5.3 Entwicklung von Handlungskonzepten für den Umgang mit
Mädchen und Jungen bei Aufnahme in stationäre Unterbringung
In Deutschland können ca. 120.000 Mädchen und Jungen aufgrund krisenhafter familiärer
Situationen – zumindest vorübergehend – oft aber über Jahre hinweg nicht mehr in ihrer
28
Ergebnis des Teams Kindernotaufnahme und Jugendschutzstelle unter Beteiligung der entsprechenden Träger, der
Steuerungsgruppe, der Jugendhilfeplanerin und des Landesjugendamtes.
84
Ursprungsfamilie leben. Davon leben ca. 50.000 Kinder in Pflegefamilien und 70.000 Mädchen
und Jungen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.29
Der Umgang mit von sexueller Gewalt betroffene Mädchen und Jungen stellt an die Einrichtungen
der stationären Kinder- und Jugendhilfe besondere Anforderungen. Die in der Arbeitsgemeinschaft
3 nach § 78 KJHG vertretenen Einrichtungen der Erzieherischen Hilfen haben sich zur Aufgabe
gemacht, eine Übersicht über die Angebotsstruktur , eine Vernetzung der Angebote und die
Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Bereich der Erzieherischen Hilfen sicherzustellen. Die
Arbeitsgemeinschaft hat die Möglichkeit ein Handlungskonzept für den Umgang mit von
sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu
entwickeln und im Rahmen einer Selbstverpflichtung für die Umsetzung Sorge zu tragen.
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
5.4 Medizinische Hilfen scheinen ausreichend vorhanden, aber zu wenig bekannt.
Zu 5.4 Medizinische Hilfen bei Kinderärzten/innen
Eine Befragung der niedergelassenen Kinderärzte konnte aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.
Innerhalb der Kinderärzteschaft gibt es Ansprechpartnerinnen für diesen Themenkomplex. Um
eine bessere Vernetzung und Kooperation der medizinischen Hilfen als auch die der Fachkräfte
sicherzustellen, ist die Mitwirkung der niedergelassenen Kinderärzte im Arbeitskreis sexueller
Missbrauch in Form einer Multiplikatorin wünschenswert.
29
Auftrag Prävention Hrsg. Hans Seidel Stiftung hier: Jürgen Haerlin ” Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe Tutzing, S.262ff
85
6. Hilfen zur Aufarbeitung
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
Hilfen
zur Aufarbeitung
1.
2.
3.
4.
Einzeltherapie,
Gruppentherapeutische Angebote,
Familientherapeutische Angebote,
Selbsthilfegruppen.
6.1 Qualifizierte therapeutische Angebote sexuell traumatisierter Mädchen und Jungen, sowie
u.U. deren Müttern, Vätern, etc. sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Besonders die
Zielgruppe der jüngeren Kinder und Jugendlichen, der Mütter von betroffenen Kindern und der
therapiewilligen (jugendlichen) Täter/innen finden aufgrund von mangelnden Angeboten, langen
Wartezeiten, schlechter zeitlicher Erreichbarkeit keine adäquate Hilfe. Hilfesuchende
ausländische Mädchen und Jungen, sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben
noch höhere Barrieren zu überwinden.
6.2 Der Bereich der gruppentherapeutischen Angebote für Jugendliche sollte im Bereich der
niedrigschwelligen Angebote gefördert werden, z. B. als konzeptionelle Ausgestaltung eines
Schwerpunktes innerhalb der offenen Kinder- und Jugendarbeit, als Mischung aus Therapie- und
Freizeitgruppe. Eine Kooperation zwischen verschiedenen Einrichtungen und Trägern wäre
sinnvoll.
6.3 Eine verstärkte Schaffung von Gruppenangeboten sollte auch träger- und
beratungsstellenübergreifend angedacht werden.
6.4 Die Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen muss gefördert werden.
86
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
6.1 Qualifizierte therapeutische Angebote sexuell traumatisierter Mädchen und Jungen, sowie u.U. deren
Müttern, Vätern, etc. sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Besonders die Zielgruppe der jüngeren
Kinder und Jugendlichen, der Mütter von betroffenen Kindern und der therapiewilligen (jugendlichen)
Täter/innen finden aufgrund von mangelnden Angeboten, langen Wartezeiten, schlechter zeitlicher
Erreichbarkeit keine adäquate Hilfe. Hilfesuchende ausländische Mädchen und Jungen, sowie Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen haben noch höhere Barrieren zu überwinden.
Zu 6.1. Koordination der Angebote und Vorschläge zur Qualifizierung
therapeutischer Angebote
Die Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Angelegenheiten mit ihren Fachgruppen und
Sektorenkonferenzen ist ein Zusammenschluss von Freien Trägern und der Stadtverwaltung. Ziel
der Arbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung und Koordinierung aller Hilfs- und Beratungsangebote
in Wuppertal.
Es wird in den nächsten Jahren eine Gemeinschaftsaufgabe werden, die Beratungsangebote für
sexuell traumatisierte Mädchen und Jungen zu erweitern, zu qualifizieren und abzusichern.
Wir schlagen vor, die Fachgruppe Beratung, in der alle Beratungsstellen vertreten sind, mit der
Aufgabe zu betrauen, Vorschläge zur Qualifizierung therapeutischer Angebote zu entwickeln.
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
6.2 Der Bereich der gruppentherapeutischen Angebote für Jugendliche sollte im Bereich der
niedrigschwelligen Angebote gefördert werden, z. B. als konzeptionelle Ausgestaltung eines Schwerpunktes
innerhalb der offenen Kinder- und Jugendarbeit, als Mischung aus Therapie- und Freizeitgruppe. Eine
Kooperation zwischen verschiedenen Einrichtungen und Trägern wäre sinnvoll.
6.3 Eine verstärkte Schaffung von Gruppenangeboten sollte auch träger- und beratungsstellenübergreifend
angedacht werden.
Zu 6.2. und 6.3 Gruppentherapeutische Angebote, auch mit Hilfe von
trägerübergreifender Kooperation
Durch die Auseinandersetzung um Inhalte und Ziele der Broschüre „... bis du mich findest!“ mit
Infos und Adressen für Mädchen und Jungen zum Thema ”Sexueller Missbrauch”, die das Ressorts
Jugendamt und soziale Dienste herausgibt, wurde auch in den Jugendfreizeiteinrichtungen über
Möglichkeiten der Unterstützung für Betroffene neu diskutiert.
Es wird angeregt in enger Kooperation zwischen den Jugendfreizeiteinrichtungen und den
Erziehungsberatungsstellen ein entsprechendes Konzept für gruppentherapeutische Angebote zu
entwickeln. Hierbei sollte geprüft werden, ob eine Modellförderung über das Landesjugendamt in
Betracht kommt.
Um eine Umsetzung auf breiter Basis zu erreichen wird weiterhin angeregt, im Rahmen der
Weiterentwicklung und Umsetzung der Standards zur Mädchenarbeit zunächst
87
Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiterinnen zu entwickeln, die sich am
Qualifizierungskonzept des Ressorts Jugendamt und soziale Dienste orientieren sollten.
Darüber hinaus kann über die Weiterentwicklung der Konzepte der Jugendfreizeiteinrichtungen
ein offensiver Umgang mit dem Thema diskutiert und installiert werden.
Eine weitere Begleitung dieses Themas kann über den Arbeitskreis ”Mädchenarbeit im
Jugendring” auch für die freien Träger erfolgen, um hier ggf. Kooperationen anzuregen.
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
6.4 Die Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen muss gefördert werden.
Zu 6.4 Selbsthilfegruppen
Wir empfehlen, diesen Punkt an den Arbeitskreis „Hilfen bei sexueller Gewalt“ zu delegieren.
88
7. Vernetzung
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
Vernetzung
1. Teilnahme an Arbeitskreisen,
2. Teilnahme an Berufsgruppen,
3. Initiierung von Berufsgruppen,
4. Organisation von Helfer/innenkonferenzen.
7.1 Die Weiterführung des Arbeitskreises ”Sexueller Missbrauch” im Hinblick auf die
Koordinierung und Abstimmung der bestehenden Angebotsschwerpunkte und Weiterentwicklung
der bestehenden Angebotsstruktur wird empfohlen. Des weiteren wird angeregt den Arbeitskreis
als Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG anzuerkennen.30
7.2 Förderung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei und Justiz, zur Abstimmung von
Handlungsstrategien
7.3 Das Instrument der Hilfeplanung und Helfer/innenkonferenz ist den meisten Einrichtungen
bekannt.
30
vgl. Empfehlung des Arbeitskreises ”Beratungsgrundsätze bei Gewalt, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch bei Kindern” des
MAGS NRW, 3/94
89
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
7.1 Die Weiterführung des Arbeitskreises ”Sexueller Missbrauch” im Hinblick auf die Koordinierung und
Abstimmung der bestehenden Angebotsschwerpunkte und Weiterentwicklung der bestehenden
Angebotsstruktur wird empfohlen. Des weiteren wird angeregt, den Arbeitskreis als Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 KJHG anzuerkennen. (vgl. Empfehlung des Arbeitskreises ”Beratungsgrundsätze bei Gewalt,
Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch bei Kindern” des MAGS NRW, 3/94)
7.2 Förderung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei und Justiz, zur Abstimmung von
Handlungsstrategien
Zu 7.1 und 7.2 Weiterentwicklung des Arbeitskreises ”sexueller
Missbrauch” und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe,
Polizei und Justiz
Strukturen für den Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt” 31
Position der Stadt Wuppertal und der Arbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege
Am Runden Tisch vereinbarten die Stadt Wuppertal und die Arbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege ein abgestimmtes Vorgehen, um in ihrer nächsten Sitzung am 28.4.99 zu einer
möglichst gemeinsamen abschließenden Positionierung hinsichtlich der künftigen Struktur des AK
Hilfen bei sexueller Gewalt zu kommen. Dies war erforderlich, nachdem einerseits der
Teamauftrag für das Projektteam ”Sexueller Missbrauch” abgeschlossen war und andererseits
eine Reihe von Vorüberlegungen des bisherigen Arbeitskreises zur künftigen Struktur nicht die
Zustimmung der beteiligten Träger gefunden hat.
Die zuvor von beiden Seiten ausgearbeiteten Vorstellungen wurden am 19.4.99 in einem
gemeinsamen Gespräch zwischen der Stadt (Frau Krentz, Herrn Lenz) und der
Arbeitsgemeinschaft (Frau Hüppe DPWV, Frau Hoffmann (Diakonisches Werk Barmen), Herr
Römer (Caritas in Wuppertal) und Frau Kröning (AGfW) ausführlich beraten und zu folgendem
Konsens geführt.
1. Ziele
Die Stadt und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wollen die Weiterentwicklung des
Themas sexuelle Gewalt in Wuppertal entsprechend seiner anerkannt hohen Bedeutung nach
Kräften unterstützen. Dabei greifen sie auf die inhaltlichen Ergebnisse der bisherigen Arbeit
zurück – insbesondere das Konzept des Projektteams ”Sexueller Missbrauch” – die sie als
Grundlage des weiteren Prozesses ansehen und anerkennen.
Die bisher erzielten und künftigen Arbeitsergebnisse müssen (weiterhin) eine abgesicherte hohe
Qualität aufweisen, in ein Gesamtsystem sozialer Maßnahmen und Einrichtungen dynamisch
integriert sein und dürfen nicht unverbindlich sein oder bleiben.
2. Aktions-Rahmendaten
Es wird ein Fach-Arbeitskreis ”Hilfen bei sexueller Gewalt” (AK) eingerichtet, der multidisziplinär
zusammengesetzt ist.
31
Die neue Struktur des Arbeitskreises wurde in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Geschäftsbereichsausschusses
Soziales und Gesundheit und dem Fachgremium Frauenförderung im Mai 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen.
90
Ziel des AK ist es, die bestehenden Angebote der einzelnen Mitglieder für von sexueller Gewalt
bedrohte und betroffene Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene untereinander abzustimmen
und das Angebot dem Bedarf entsprechend fortzuentwickeln.
Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben:
• Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung
• Vernetzung der vorhandenen Hilfeangebote
• Beratung des Jugendhilfeausschusses und anderer Fachausschüsse
• Erarbeitung von Einzelprojekten, wie z.B.
- Hilfen für sexuelle missbrauchte Kinder, deren Mütter, Väter und Familien
Erarbeitung von Hilfen für Probleme, die aus der Praxis ersichtlich werden (Umgang mit
betroffenen Kindern, Umgang mit Tätern und Täterinnen etc.), Maßnahmen zur
Prävention
- Vorschläge für und Koordination von Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungsangebote
• Votierung im Themenbereich der sexuellen Gewalt aus fachlicher Sicht.
Der AK nimmt dabei im wesentlichen koordinierende Aufgaben wahr, er beauftragt und steuert
Expertenteams.
Die Zahl seiner Mitglieder ist unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsfähigkeit begrenzt.
b) Die Stadt und die Freien Träger beteiligen sich durch eigene Mitarbeiter/innen an dem FachArbeitskreis und sichern Institutionsintern durch
Auswahl fachlich qualifizierter Vertreter/innen
Entsprechende Mandatierung und
Internen Austausch zwischen Mitarbeiter/innen und Geschäftsleitungsebene
die Qualität von Ergebnissen und die rückhaltlose Unterstützung der Positionen ab.
Durch eine personelle Vernetzung mit bestehenden Strukturen in der Jugendhilfe tragen Stadt und
Verbände dazu bei, dass eine integrative Verfahrens- und Ergebnisqualität erreicht werden kann.
Soweit es darum geht, Positionen auch in kommunalen Gremien, insbesondere dem
Geschäftsbereichsausschuss Soziales und Gesundheit und dem Jugendhilfeausschuss, vorzutragen
und zu vertreten, können dafür
die stimmberechtigten oder nicht stimmberechtigten Mitglieder in diesen Gremien und
der jeweilige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (über den
Sprecher/die Sprecherin des AK)
in Anspruch genommen werden.
Die schon bisher bestehende, zusätzliche Möglichkeit, Arbeitsergebnisse durch die Stadt als
Verwaltungsvorlage/Verwaltungsvortrag oder unmittelbar durch den Arbeitskreis Hilfen bei
sexueller Gewalt einzubringen, bleibt davon unberührt.
c) Es besteht die Notwendigkeit eines intervisorischen Austausches auf breiter Ebene. Diesem
Bedarf wird durch ein jährliches, offenes und öffentlichkeitswirksames Forum (Workshop)
entsprochen, welches in Verantwortung des AK durchgeführt wird.
d) In Übereinstimmung mit der abgestimmten Meinung der Stadtverwaltung Wuppertal
(Geschäftsbereich Soziales und Kultur) sehen die Verbände keine Möglichkeit Konsens über die
91
Notwendigkeit zu erzielen, dass einem Fach-Arbeitskreis Hilfen bei sexueller Gewalt der Status
einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 KJHG verliehen werden müsste.
3. Organisatorische Regelungen
a) Mitgliedschaft:
Es gibt vier Gruppen von Mitgliedern:
aa. Stadtverwaltung
bb. Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
cc. Frauenprojekte/Selbsthilfe/Gesundheit
dd. Personen mit besonderer Fachkenntnis
Stadt Wuppertal
Träger der Freien
Wohlfahrtspflege
Frauenprojekte/Selbsthilfe/Gesundheit
Jugendhilfeplanung
6 Mitglieder der Freien
Wohlfahrtspflege aus
dem Arbeitskreis der
Leitenden Fachkräfte
Sprecher/in der AG III
(1 Mitglied der Freien
Wohlfahrtspflege)
Frauenberatung
Splittertal
Notruf
Frauen helfen Frauen
Pro Familia
VAMV
Fachbereich 0
BSD´s
Ärztliche
Beratungsstelle des
Kinderschutzbundes
Stadtbetriebe (bis zu 7)
Gleichstellungsstelle
7 bis max. 14
7
bis zu 7
Personen mit
besonderer
Fachkenntnis
Richter/in
Bewährungshelfer/in
Rechtsanwälte/in
Psychotherapeutische
Gutachter/in
Kripo
Bis zu 7
Die vertretenen Träger müssen durch ihre Organisationsform und die Dauer ihrer Tätigkeit eine
gewisse Beständigkeit erkennen lassen. (Rechtsform des Vereins und mindestens zwei Jahre
Bestand)
b) Stimmrecht/Votierung:
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Voten sollen - wenn irgend möglich - im Konsens
zustandekommen; lässt sich kein Einvernehmen erzielen, so ist eine qualifizierte
Mehrheitsentscheidung von 2/3 der anwesenden Mitglieder möglich. Minderheitenvoten sind als
solche zu dokumentieren.
c) Vorstand/Sprecher/in:
Der AK hat einen aus drei Personen bestehenden Vorstand.
Eine Person wird von der Stadt bestimmt; diese übernimmt die Geschäftsführung.
Eine zweite Person wird aus dem AK gewählt, wobei die Vertreter/innen der Stadt nicht
mitwählen und auch nicht gewählt werden dürfen.
Die dritte Person wird aus der Mitte des AK von allen Mitgliedern gewählt, sie übernimmt
zugleich die Aufgabe des Sprechers/der Sprecherin.
92
Diese/r hat u.a. den Auftrag, Voten des AK an den Leiter des Geschäftsbereichs Soziales und
Kultur sowie den Vorsitzenden der AGfW weiterzuleiten.
Eine Vorstandsperiode dauert zwei Jahre, erneute Bestimmung bzw. Wiederwahl sind möglich.
d) Sitzungen:
Der AK tagt mindestens dreimal jährlich. Er stellt auf der Grundlage der Ergebnisse eines
”Workshops” jährlich einen Arbeitsplan auf.
Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor. Der Sprecher/die Sprecherin leitet in der Regel die
Sitzungen persönlich.
e) Expertenteams:
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der AK mit zeitlicher Befristung und schriftlicher
Aufgabenstellung Expertenteams einrichten und wieder aufheben, die ihm zuarbeiten und
berichten.
Das derzeit bestehende städtische Aktions-Team ”Umsetzung des Gesamtkonzeptes – Sexueller
Missbrauch an Mädchen und Jungen” bleibt bestehen und führt seine Arbeit in den bisherigen
Strukturen und Bezügen zum Abschluss. Sollte es nicht gelingen diesen Abschluss zum geplanten
Zeitpunkt (voraussichtlich zum Jahresende) zu erreichen, ist über seine weitere Integration in das
neue Strukturmodell neu zu entscheiden.
f) Workshop:
Einmal im Jahr findet in Verantwortung des AK ein Workshop statt. Der erste Workshop eröffnet
zugleich die Einführung der neuen Organisationsstruktur. So ist er von Anfang an an der Planung
der Jahresarbeit des AK maßgeblich beteiligt.
g) Verfahrens- und Ergebnistransparenz
Über die Sitzungen des AK werden Protokolle erstellt. Die vertretenden Mitglieder informieren ihre
jeweiligen Träger regelmäßig über den Fortgang des Entwicklungsprozesses.
Für das Management-Team ”Kinder- und Jugendhilfe” das Management-Team ”Hilfen bei
sexueller Gewalt (Erwachsene)” angebunden an die Gleichstellungsstelle, für den
Jugendhilfeausschuss, für das Fachgremium Frauenförderung und für die AGfW wird ein
jährlicher Bericht erstellt.
h) Geschäftsordnung
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit innerhalb des AK sind in einer Geschäftsordnung geregelt,
welche am Runden Tisch der Stadt und der AGfW abgestimmt wird.
i) Inkrafttreten/Geltungsdauer:
Die neue Organisationsstrukturen treten durch Vereinbarung am Runden Tisch in Kraft; sie bilden
zunächst für die kommenden beiden Jahre die Grundlage des weiteren Vorgehens.
Gezeichnet: Stadt Wuppertal, Herr Lenz, Ressortleitung, Kommission der AGfW, Herr Römer,
stellv. Caritas-Geschäftsführer
93
Auszug aus dem Fazit des Gesamtkonzeptes
7.3 Das Instrument der Hilfeplanung und Helfer/innenkonferenz ist den meisten Einrichtungen bekannt.
Zu 7.3 Qualifizierungskonzept für Hilfeplanung § 36 KJHG32
ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe
Standards für das Problemfeld ”Sexueller Missbrauch”
§ 36 KJHG bestimmt Vorgaben für das Handeln der Jugendhilfe im Feld der Hilfen zur Erziehung
und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zur Gestaltung des
Hilfeplanprozesses.
Im Mittelpunkt des Hilfeplanverfahrens steht ein Aushandlungs- und Einigungsprozess:
• an dem Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und Eltern bezüglich der zu gewährenden
Hilfe beteiligt werden
• in dem mehrere Fachkräfte vor der Entscheidung über die im Einzelfall angezeigten Hilfen
zusammenwirken.
Dies stellt hohe Anforderungen an die Fachlichkeit sowohl der fallverantwortlichen (BSD) als auch
der in der Betreuungsverantwortung stehenden (Spezialdienste, stationäre Einrichtungen)
Mitarbeiter/innen in der Jugendhilfe. Dabei kann nicht übersehen werden, dass der im KJHG
idealtypisch gedachte und strukturierte Prozess in der Praxis auch zu Überforderungen der
Beteiligten auf unterschiedlichen Ebenen führen kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass das KJHG dem Jugendamt eine Doppelrolle zuweist:
• einerseits Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen und diese
sowie die Mädchen und Jungen bei allen Entscheidungen zu beteiligen
• andererseits zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bei Bedarf auch gegen den Willen der
Eltern intervenieren zu müssen
Die Fachkräfte der Jugendhilfe stehen also in dem Spannungsfeld, das sich aus Beratung und
Hilfe einerseits und der Wahrnehmung des Wächteramtes andererseits ergibt. Sie stehen in einem
schwierigen Abwägungsprozess, in dem sie Elternrechte, Kindeswohl und Kindesrechte wie auch
die Tatsache zu beachten haben, dass vorschnelles, nicht sorgfältig genug geprüftes Eingreifen in
elterliche Rechte ebenso zum Schaden der Kinder führt, wie zu langes Zögern. Wirkt dem
vorschnellen Handeln noch die richterliche Prüfung entgegen, so hat unangemessenes Zögern
jede Fachkraft allein zu verantworten.
Für die Mitarbeiter/innen in der Jugendhilfe bedeutet die Achtung der elterlichen
Erziehungsautonomie einerseits und der Anspruch der Mädchen und Jungen auf Schutz vor
Gefährdung andererseits häufig eine schwierige Gratwanderung, die fachliche Kompetenz und
Erfahrung voraussetzt. Es gilt den richtigen Zeitpunkt und das richtige Hilfekonzept zu finden, da
32
Verwendete Literatur:
Deutscher Städtetag, Vorbericht: Standortbestimmung der Jugendämter zur Qualitätssicherung erzieherischer Hilfen insbesondere
bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch, Köln, Mai 1999
• Harnach-Beck, Viola, Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe – Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und
Stellungnahme, Weinheim, 1997
• Institut für Soziale Arbeit e.V. (Hg.), Hilfeplanung und Betroffenenbeteiligung, Münster, 1994
• Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt, Handlungsorientierung zum Umgang mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und des Amtes für Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden,
Dresden, Januar 1998
•
• Marquardt, Claudia / Lossen, Jutta, Sexuell missbrauchte Kinder in Gerichtsverfahren, Münster, 1999
94
sich die Jugendhilfe sowohl für eine zu frühe als auch für eine zu späte Intervention den
Betroffenen gegenüber und häufig auch öffentlich rechtfertigen muss.
In der Vergangenheit wie Gegenwart sind Sozialarbeiter/innen der Jugendhilfe Ziel öffentlich
geäußerter Kritik geworden. Dabei ging es um Entscheidungen, mit denen elterliche Sorge
eingeschränkt oder entzogen worden war, insbesondere aber um Entscheidungen bei sexuellem
Missbrauch an Mädchen und Jungen durch Familienangehörige. Die Kritik gipfelte in der
Formulierung vom ”Missbrauch mit dem Missbrauch”.
Umgekehrt verlief die Kritik in einigen schlagzeilenträchtigen Fällen des sexuellen Missbrauchs:
Den Jugendämtern wurde nun vorgeworfen, zu spät oder nicht intensiv genug zum Schutz von
Kindern eingetreten zu sein.
Um den besonderen Problemlagen von Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt innerhalb ihrer
Familie erleben und der sich daraus ergebenden Dynamik in Familie und Helfersystem gerecht zu
werden, muss die Jugendhilfe eine Qualitätssicherung auf allen Ebenen ihres Handelns herstellen.
Fachlichkeit und Verantwortlichkeit der Fachkräfte müssen in der Einzelfallarbeit systematisch
unterstützt und gefördert werden durch:
• entsprechende Strukturen, einschließlich notwendiger Sach- und Finanzmittel
• die ausreichende Bereitstellung von qualifiziertem Personal
• angemessene Verfahrensregeln
Im folgenden werden drei unterschiedliche Qualitätsebenen dargestellt, zwischen denen
vielfältige Schnittstellen bestehen.
• Strukturqualität
• Prozessqualität
= Ergebnisqualität
• Personalqualität
Das eigentliche Ziel, die Ergebnisqualität ist nur durch die Sicherung der drei genannten Ebenen
zu erreichen. Die Jugendhilfe muss sich darüber bewusst sein, dass alle Strukturen und Verfahren
darauf auszurichten sind, bedarfsgerechte Lösungen für und mit den Eltern, Kindern und
Jugendlichen zu erzielen. Die dort erreichten Ergebnisse und Wirkungen entscheiden über die
Qualität der Arbeit.
Im Folgenden werden die Ebenen Struktur und Personalqualität nur skizziert. Dezidierter wird auf
den, in diesem Zusammenhang relevanten Begriff der Prozessqualität eingegangen.
Strukturqualität
Die Struktur des Arbeitsfeldes (hier Hilfen zur Erziehung und Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
innerhalb der Jugendhilfe) ist eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass die
angestrebten , bzw. vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele erreicht werden können. Die Qualität
der Struktur ist eine zwingende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Jugendhilfe.
Elemente dieser Qualitätsebene sind
• Organisatorischer Aufbau
• Entscheidungsebenen
• Ressourcenausstattung
• Struktur und Ausstattung des Leistungsangebotes
95
Prozessqualität
Im Mittelpunkt des Hilfeplanverfahrens steht ein Einigungs- und Aushandlungsprozess, an dem
Eltern, Kinder und Jugendliche, bzw. junge Volljährige bezüglich der zu gewährenden Hilfe
beteiligt werden.
Außerdem wird durch das Prinzip des Zusammenwirkens mehrerer Fachkräfte sichergestellt, dass
der Auswahl und Gestaltung der Hilfe, der Beratung und Unterstützung im Aushandlungsprozess
mit Eltern, Kindern und Jugendlichen genügend Raum gelassen wird, damit alle denkbaren
Hilfemöglichkeiten in Betracht gezogen werden können und zum Zuge kommen.
Auf diesem Weg wird
• der Blick für das Verständnis einer häufig komplexen Krisensituation und für die Klärung
dahinterstehender Ursachen geschärft,
• die Auswahl der im Einzelfall geeigneten und notwendigen Hilfe mit sich daraus jeweils
ergebenden Anforderungen und Auswirkungen für Eltern, Kinder und Jugendliche erleichtert,
• die Kontrolle sozialpädagogischer Annahmen und Erklärungen gesichert,
• die hinreichende Beteiligung von Mädchen und Jungen, sowie deren Eltern geprüft.
Leitungskräfte sind im Sinne der Fachaufsicht für die fachliche Begleitung und Beratung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Hilfeprozesses verantwortlich. Dazu gehören:
1. die Förderung eines Arbeitsklimas, das
• Selbstkontrolle und Verantwortlichkeit stärkt,
• Fehler erlaubt (jedoch nicht ohne Ende),
• Hilf- oder Ratlosigkeit nicht als Schwäche bewertet,
• Konflikte zulässt,
• Zeit für die Suche nach Lösungen einräumt,
• Unterstützung in risikoreichen Prozessphasen ermöglicht
2. die verbindliche Regelung des Hilfeplanverfahrens
• Sorge dafür, dass im Hilfeplanverfahren alle Handlungsschritte dokumentiert und ihre
Ergebnisse festgehalten werden
• Evaluation, insbesondere Selbstevaluation von Hilfeprozessen
Leitungskräfte sind weiterhin zuständig für die Förderung von Rahmenbedingungen, die den
fallverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen den gesetzlichen Vorgaben
entsprechend zu handeln. Dazu gehören:
• die Erarbeitung von Leitlinien unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen
• die Sicherstellung von Kooperationsstrukturen, innerhalb und außerhalb des Amtes
• die Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses
• die Entwicklung von geregelten Besprechungs- und Beratungsstrukturen
• die Entwicklung von Qualitätsstandards.
Im Arbeitsalltag muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbar werden, dass Qualität und
Fachlichkeit bei der Entwicklung von Hilfekonzepten hohe Priorität eingeräumt wird.
Unverzichtbar, aber eben erst an zweiter Stelle steht die Forderung nach einer kostengünstigen
und wirtschaftlichen Umsetzung gefundener Lösungen.
Personalqualität
Soziale Arbeit wird von Personen erbracht und findet zwischen Personen statt. Es muss daher
betont werden, dass neben dem Fachwissen die persönliche Eignung für das jeweilige
Aufgabenfeld in der Sozialarbeit die Basis der Kompetenz bietet. Fachkompetentes Personal ist
96
nur zu bekommen durch sorgfältige Personalauswahl und fortwährende Festigung und
Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Mitarbeiter/innen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist
es verantwortbar den Jugendämtern den oben dargestellten Beurteilungsspielraum zuzugestehen.
Elemente dieser Qualitätsebene sind
• Ausbildung
• Fortbildung und Supervision
• Erweiterung fachlicher und persönlicher Kompetenz und Performanz
• Werte- und Verantwortungsverständnis
Standards für das Problemfeld ”Sexueller Missbrauch”
Wie in allen anderen Gefahren- und Schädigungsbereichen von Mädchen und Jungen hat die
Jugendhilfe und insbesondere die Jugendämter auch bezüglich des sexuellen Missbrauchs
Handlungsaufträge in der
• Prävention
• Früherkennung und frühen Hilfen
• Beendigung der akuten Gefährdung bzw. Schädigung
• Nachfolgenden pädagogischen und therapeutischen Hilfen zur Aufarbeitung stattgefundener
Schädigungen
Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollten alle Entscheidungen, Maßnahmen zur
Verdachtsabklärung und deren Auswertung im Team getroffen werden.
Die Eröffnung des Verdachts, erst recht die Erhärtung durch eine Diagnostik, stellt eine
entscheidende, für alle Beteiligten meist bedrohliche Veränderung dar, die die Familie und das
Helfersystem in eine erhebliche Krise stürzen kann. Der Schutz des Kindes und Vermeidung von
Sekundärschädigungen hat in dieser Phase Vorrang vor anderen Überlegungen.
1. Schritt: Kollegiale Beratung
Bei Verdacht und/oder Offenbarung von sexuellem Missbrauch ist es erforderlich den Fall in die
Kollegiale Beratung des Teams zu tragen. Die Kollegiale Beratung dient sowohl der fachlichen
Reflexion als auch dem Festlegen der weiteren Vorgehensweise.
Schwerpunkte
• Darstellung des Sachverhaltes
• Klärung der Verdachtsmomente
• Festlegung des nächsten Schritts
Ein Teammitglied sollte als Sitzungsleiter/in bestimmt werden. Seine/ihre Aufgabe ist es, die
Fallbesprechung zu strukturieren und zu moderieren. Ein Ergebnisprotokoll dokumentiert den
Beratungsprozess. Fakten sind von Vermutungen oder Bewertungen zu trennen.
2. Schritt: Helfer/innenkonferenz
Ergibt sich aus dem Anfangsverdacht eine Verdachtserhärtung, erfolgt als nächster Schritt die
Einberufung einer Helferkonferenz. Ab hier ist für den gesamten Ablauf des Verfahrens ein/e
Gesamtverantwortliche/r zu bestimmen, welche/r die Kommunikation zwischen den Helfern
aufrecht erhält und die Kontinuität des Hilfeprozesses wahrt.
Der Bezirkssozialdienst sollte an dieser ersten Helferkonferenz teilnehmen.
97
Darüber hinaus ist zu prüfen, welche anderen Einrichtungen oder Dienste, die mit dem Mädchen
oder Jungen bzw. der Familie arbeiten, teilnehmen.
Eine möglichst unabhängige Moderatorin/ein möglichst unabhängiger Moderator, d.h. eine
Fachkraft die nicht mit dem Fall befasst ist, sollte die Helferkonferenz strukturieren und
moderieren.
Aufgaben der Moderatorin/des Moderators sind
• auf verbindliche zeitliche und inhaltliche Absprachen achten
• die Rolle der Helfer klären helfen
• Vorgehensweisen klären
• Unsicherheiten im Helfersystem entgegenwirken
In dieser Helferkonferenz, die ausschließlich aus Fachkräften besteht, sollte vor allem aus
unterschiedlicher Sicht die Einschätzung des Verdachtes beleuchtet werden. In der ersten
Helferkonferenz werden Informationen zum Datenschutz gegeben.
Zu klärende Fragen
• Was macht unsicher und was sind erhärtende Momente?
• Wer sollte die professionelle Bezugsperson / Beraterin des Mädchen oder Jungen sein?
• Welche Institution kann ggf. diagnostisch tätig werden, um weitere Klarheit zu erhalten?
• Ist der Schutz für das Mädchen oder den Jungen sichergestellt?
• Wo kann eine Unterbringung stattfinden?
• Ist das Vormundschafts- Familiengericht anzurufen?
• Sind Gutachten zu beantragen?
• Ist es sinnvoll Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren?
Bei der Protokollierung des Beratungsverlaufs ist darauf zu achten, dass Verantwortlichkeiten klar
geregelt und mit vereinbarter Terminierung festgeschrieben werden.
Weitere Helferkonferenzen werden entsprechend der Festlegung anberaumt. Sie haben das Ziel
• Strategien auf ihre Brauchbarkeit zu überprüfen und fortzuschreiben
• Absprachen zu kontrollieren
• Neue Verabredungen zu treffen
3. Schritt: Konfrontation
Ergibt sich aus dem Fortgang des Hilfeprozesses die Notwendigkeit einer Konfrontation (des
Täters, der Mutter, des Vaters, der Geschwister usw. ) ist zu klären
• Wer übernimmt welche Beraterrolle und Verantwortung im Hilfesystem (für betroffenes
Mädchen / Junge, Geschwister, Eltern, Dulder, Täter...)?
• Wer führt die Konfrontation durch?
Die Täterkonfrontation sollte in jedem Fall von zwei Fachkräften durchgeführt werden. Eine davon
muss Erfahrung mit der Methode der Täterkonfrontation haben. Die /der andere führt das
Protokoll.
Das Gespräch ist im Vorfeld möglichst genau zu konzipieren
• Wo findet das Gespräch statt
• Zeitlicher Rahmen
• Konkretes Benennen der Tat
• Zu erwartende Reaktion
• Auflagen
98
4. Schritt: Hilfeplangespräch
Das Setting, der Verlauf und die Zielsetzung des Hilfeplangespräches, an dem vom Grundsatz
her das Mädchen bzw. der Junge mit seinen Erziehungsberechtigten sowie die Helfer/innen
teilnehmen, ist von der Struktur des Einzelfalls abhängig. In jedem Fall haben auch hier der
Schutz des Kindes und die Vermeidung von Sekundärschädigungen oberste Priorität. Die im
Gesamtkonzept aufgeführten Handlungsorientierungen müssen im Hilfeplangespräch Anwendung
finden.
Das Ressort Jugendamt und Soziale Dienste hat einen Handlungs- und Gesprächsleitfaden für die
Hilfeplanung nach § 36 KJHG entwickelt, in der die Beteiligung von Mädchen und Jungen bei der
Ausgestaltung der Hilfe einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Einführung der neuen Formulare
zur Hilfeplanung ist im Oktober ´00 erfolgt. Parallel dazu wird ein breit angelegtes
Qualifizierungsprogramm für die Mitarbeiter/innen der Bezirkssozialdienste gestartet, das
ebenfalls im Frühjahr ´01 beginnt.
Wie in der Helferkonferenz ist die Moderation des Hilfeplangespräches durch eine nicht in der
Fall- bzw. Betreuungsverantwortung stehende Fachkraft wünschenswert. Unabdingbar ist sie in
jedem intrafamilialen Missbrauchsfall.
Die Moderation kann trägerübergreifend organisiert werden.
Zusammenfassung
Alle Fachkräfte, die im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sind, können mit der
Problematik der sexuellen Gewalt konfrontiert werden. Dabei stellen klare Handlungsleitlinien in
der Hilfeplanung wie die oben beschriebenen nicht nur einen notwendigen fachlichen Standard
dar, sondern sind beim Erfüllen ein Nachweis für die Qualität und Professionalität des Handelns.
In jedem Fall ist ein hohes Maß an Vernetzung und Kooperation erforderlich.
Der Hilfeprozess steht und fällt mit einem differenzierten Angebot an qualifizierten Hilfen. Dies
müssen jedoch keine auf das Symptom Missbrauch ausgerichteten Spezialinstitutionen sein.
Der Hilfeplanung kommt eine Schlüsselfunktion bei der Verbesserung der fachlichen Qualität der
Hilfe und bei deren rechtlicher Absicherung zu. Da die Hilfeplanung die praktische Umsetzung
wichtiger Prinzipien, die den Neuerungen des KJHG zugrunde liegen, notwendig macht, ist sie
als Herausforderung und Anreiz für Fachlichkeit und Selbstverständnis der sozialen Arbeit in der
Jugendhilfe und als große Chance für deren weitere Professionalisierung zu sehen.
Werden mit diesem Instrument die Paradigmen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
und deren Eltern, sowie der planvollen Arbeit in die Praxis umgesetzt und in der Theorie
weiterentwickelt, so kann sich das Jugendamt immer mehr als Fachbehörde legitimieren, die
rechtliche und sozialpädagogische Aspekte so zu verbinden weiß, dass daraus eine an den
Interessen und Rechten der Adressaten verpflichtende Arbeit resultiert.
99
Literatur
Arbeitskreis ”Sexueller Missbrauch”
„Ergebnisse des Unterarbeitskreises Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen”,
Wuppertal, 1996
Bange, Dirk
„Die dunkle Seite der Kindheit“, Köln, 1992.
Bange, Dirk; Enders, Ursula
„Auch Indianer kennen Schmerz“, Köln, 1997.
Becker, M.
„Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung“, Heidelberg, 1995
Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen
„Prävention- Themenschwerpunkt: Sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen“, 2
(1998), Heft 1
Deutscher Städtetag
Vorbericht: Standortbestimmung der Jugendämter zur Qualitätssicherung erzieherischer Hilfen
insbesondere bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch, Köln, Mai 1999
Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit
„Materialien zur Jugendhilfeplanung - Hilfen gegen sexuelle Gewalt”, Teil 1 und 2, Wuppertal,
1994
Enders, Ursula (Hrsg.)
„Zart war ich, bitter war`s“, Köln, 1990.
Evangelische Kirche im Rheinland, Hrsg
”Supervision”
Evangelischer Arbeitskreis für Kinder- und Jugendschutz
„Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen“, Münster, 1996
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Ressort Jugendamt und Soziale Dienste,
„Standards und Qualifizierungsprogramm für die Fachkräfte der Jugendhilfe“, Wuppertal, November
1997
Fegert, Jörg M.
„Sexuell Missbrauchte Kinder und das Recht“, Band 2, Köln, 1993.
Gegenfurtner/Keukens (Hrsg.)
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Reihe Sozialpädagogik und Psychologie,
Bd. 4, Essen, 1992.
100
Geschäftsbereich Soziales und Kultur,
„Konzept im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für die von sexueller Gewalt betroffenen und
bedrohten Mädchen und Jungen”, Wuppertal, Oktober 1997
Hans Seidel Stiftung, Hrsg.
”Auftrag und Prävention”, München, 1999
Harnach-Beck, Viola
„Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe – Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht
und Stellungnahme“, Weinheim, 1997
Hartwig, Luise; Weber, Monika
„Sexuelle Gewalt und Jugendhilfe“, Münster, 1991
Institut für geschlechtsbezogene Pädagogik, Alte Molkerei Frille, Selbstdarstellung
Institut für Soziale Arbeit e.V. (Hg.)
„Hilfeplanung und Betroffenenbeteiligung“, Münster, 1994
Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden
„Handlungsorientierung zum Umgang mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und des Amtes für Kindertageseinrichtungen
der Landeshauptstadt Dresden“, Dresden, Januar 1998
Management-Team Frauenförderung
Ergebnisse des Aktions-Teams ”Mädchenförderung in Wuppertal”, Ergebnisse Mädchenförderung
in Wuppertal - Angebote des Unternehmens Stadtverwaltung, Wuppertal, 1998
Marquardt, Claudia; Lossen, Jutta
„Sexuell missbrauchte Kinder in Gerichtsverfahren“, Münster, 1999
May, Angela
”Sexuellen Missbrauch verhindern”, 1999
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
„Was stimmt da nicht? Sexueller Missbrauch: Wahrnehmen und Handeln“, NRW, 12/91.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Empfehlung des Arbeitskreises ”Beratungsgrundsätze bei Gewalt, Vernachlässigung und sexuellen
Missbrauch bei Kindern”, NRW, 3/94
Motzkau, Eberhard
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren e.V. Köln., Hrsg.
”Aufdecken”, Diagnostik und Therapie - Das Kind zwischen Vermutung und Wahrheitsfindung. In:
Kinder als Zeugen Helfer in der Not?
Senn, Charlene
„Gegen jedes Recht“ - Gegen jedes Recht, sexueller Missbrauch und geistige Behinderung,
Berlin, 1993
101
Struck, Norbert,
Forum Erziehungshilfen, 3. Jg. 1997, Heft 3
Thiesmeier, Monika; Berker, Peter
”Kollegiale Beratung”, ISA Kongress Familien in Krisen, Kinder in Not, Münster, 1997
Voss, A.; Hallstein, M.
„Menschen mit Behinderungen,“ Ruhnmark, 1993
Weber, Monika; Rohleder, Christiane
„Sexueller Missbrauch-Jugendhilfe zwischen Aufbruch und Rückschritt“, Münster, 1995
Weinwurm-Krause, E.-M.
„Sexuelle Gewalt und Behinderung“, Hamburg, 1994
Woltereck, Britta
”Ungelebtes Lebbar machen”, Ruhnmark, 1994
102
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