Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung für

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beleuchtung, offene Flammen, Natrium-Spektrallampe, Blitzgeräte, LEDs Risikogruppe 0
und (falls nicht über längere Zeiträume direkt in den Strahl geschaut wird) 1.
Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung für Experimente
Schule / Dienststelle: Theodor-Heuss-Gymnasium Schopfheim
Unterrichtsfach:
O
O
Schutzmaßnahmen werden eingesetzt bei Laser der Klasse 1, 1M, 2, 2M oder 3A
UV-Hand- oder Tischlampen, IR-Lampen, Spektrallampe, Bogenlampe, LED der
Risikogruppe 2, gebündeltes Sonnenlicht
Physik
Naturwissenschaft und Technik
zu 6)
Schülerinnen und Schüler werden darauf hingewiesen, im Dunkeln nicht umher zu laufen
oder mit Gefahrenquellen zu arbeiten
Klassenstufe:
____________
Experiment:
______________________________________________
Das Experiment wird durchgeführt von
O
O
O
Lehrkraft mit abgeschlossenem Lehramtsstudium des Faches Physik
Schülerinnen / Schüler der Klassenstufen 5 bis 10
Schülerinnen / Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 (auch Kursstufe)
Substitutionsprüfung:
O
Es ist kein gefahrloses / ungefährlicheres Experiment
welches mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
und in der zur Verfügung stehenden Zeit durchführbar ist, bekannt,
durch das das Lernziel in vollem Umfang erreicht werden kann.
O
Das Experiment ist in besonderem Maße geeignet,
Motivation und Interesse zu wecken oder zu erhalten.
O
Das Experiment weist nach Einschätzung der Lehrkraft
keine besonderen Gefährdungen auf.
Die allgemeine Einweisung (s. unten) genügt.
zu 8)
Die Spannung ist nicht berührungsgefährlich, da mindestens eine der folgenden
Voraussetzungen erfüllt ist:
–
–
–
Energieversorgung durch ein Netzgerät mit sicherer Trennung (DIN EN
61558-2-6) und
Begrenzung auf U ≤ 25V AC / 60V DC oder netzunabhängige Versorgung mit
mindestens gleicher Sicherheit: Akku, Batterie, Generator, Solarzelle,
Kondensator, …
U > 25V AC /60 V DC und Kurzschlussstrom I ≤ 3mA AC / 12 mA DC
(gemessen an einem ohmschen Widerstand mit 2kΩ)
U > 25V AC /60 V DC und elektrische Entladungsenergie ≤ 350mJ
Hinweis: In der Experimentieranordnung dürfen sich keine Spulen, Transformatoren,
Kondensatoren oder andere Bauteile oder Geräte befinden, die berührungsgefährliche
Spannungen erzeugen, d. h. Obige Bedingungen nicht erfüllen.
Einweisung:
O
zu 7)
Experiment wird nur von der Lehrkraft durchgeführt. Sofern möglich wird nicht in
Richtung von Personen gestrahlt. Soweit möglich werden Abstände zu den Gegenständen
eingehalten. Schülerinnen und Schüler werden auf Gefahren hingewiesen. Essen und
Trinken wird ausdrücklich verboten und auf die Möglichkeit, bei etwaiger Berührung
Hände zu waschen, hingewiesen.
Die Schülerinnen und Schüler wurden innerhalb dieses Schuljahres
auf das angemessene Sicherheitsverhalten und in die allgemeinen
Sicherheitsmaßnahmen für Experimente dieser Art durch die
Lehrkraft eingewiesen.
Notaus-Schalter und Fluchtwege wurden vorgestellt.
Die Schülerinnen und Schüler wurden direkt vor dem Experiment
auf Gefahren durch das Experiment und angemessenes Verhalten
hingewiesen. Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen werden
soweit existent und bekannt beachtet
(u. a. Umgang mit elektrischer Energie Teil 1 bis 3 und
Laser, Spektrallampen, UV-Lampen, Kohlebogenlampe).
In diesem Fall ist eine sehr geringfügige Gefährdung durch elektrische Energie vorhanden.
Es müssen nur die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen (siehe Betriebsanweisung
„Umgang mit elektrischer Energie“) beachtet werden. Schülerexperimente sind in allen
Klassenstufen erlaubt. Allerdings dürfen keine Schülerexperimente bis einschließlich
Klassenstufe 10 mit Bandgeneratoren und Hochspannungsnetzgeräten durchgeführt
werden, auch wenn diese (gerade noch) nicht berührungsgefährliche Spannungen
erzeugen. Bandgeneratoren und Hochspannungsnetzgeräte verursachen eine Gefährdung,
daher müssen hier zusätzliche Betriebsanweisungen beachtet werden.
zu 9)
Die Spannung ist berührungsgefährlich mit Schutz durch SELV/PELV-Systeme, da alle
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
–
Gefährdungen:
O
O
Gefahr durch hohe Temperaturen: Verbrennungen oder Brände
Gefahr durch niedrige Temperaturen: Erfrierungen
O
O
O
O
O
O
Gefahr durch umherfliegende Teile: Augen, Schlagverletzungen
2)
Gefahr durch scharfe Kanten, Spitzen und Ecken: Schnitte und Einstiche 1)
Gefahr durch zerbrechliches Material: Schnitte an Splittern
1)
Gefahr durch Gewicht / kinetische Energie: Quetschungen, Prellungen, etc. 2)
Gefahr durch Position: Absturz
3)
Gefahr durch Flüssigkeiten: Ausrutschen
4)
O
O
Gefahr durch intensives Licht: Augenschäden, Hautschäden
Gefahr durch Dunkelheit: Übersehen von Gefahrenquellen
5)
6)
O
Gefahr durch ionisierende Strahlung: Zellschädigung
7)
O
O
O
Nicht berührungsgefährliche elektrische Spannung
8)
Berührungsgefährliche Spannung mit Schutz durch SELV/PELV-Systeme 9)
Berührungsgefährliche Spannung ohne Schutz d. SELV/PELV-Systeme 10)
O
Gefahrenstoffe
1)
1)
11)
zu 1)
Experiment wird von Schülerinnen und Schülern durchgeführt:
Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefährdung und den angemessenen
Umgang mit den Gefahrenquellen hingewiesen. Ggf. werden Schutzbrillen und
Handschuhe verwendet. Bei IR-Lampen kein brennbares Material im Umkreis von 1m
Kein Betrieb ohne ständige Aufsicht.
Experiment wird von der Lehrkraft durchgeführt:
Ggf. werden Schutzbrillen und Handschuhe verwendet.
zu 2)
Die Bewegung erfolgt weg von den Schülerinnen und Schülern.
Soweit möglich werden Abstände zu den Gegenständen eingehalten.
zu 3)
Personen werden durch Systeme (z. B. Klettergurt) gesichert.
–
–
–
Energieversorgung durch ein Netzgerät mit sicherer Trennung (DIN EN
61558-2-6) und
Begrenzung auf U ≤ 50V AC / 120V DC oder netzunabhängige Versorgung
mit mindestens gleicher Sicherheit: Akku, Batterie, Generator, Solarzelle,
Kondensator, … (U ≤ 50V AC / 120V DC)
Basisschutz der gesamten Experimentieranordnung, d. h., die gesamte
Schaltung muss vollständig isoliert sein, sodass es keine
berührungsgefährlichen Teile gibt.
Sichere Trennung der Experimentierstromkreise von nicht SELV/PELVStromkreisen.
In der Experimentieranordnung befinden sich keine Spulen, Transformatoren,
Kondensatoren oder andere Bauteile oder Geräte, die berührungsgefährliche
Spannungen oberhalb 50V AC / 120V DC erzeugen.
In diesem Fall ist eine Gefährdung durch elektrische Energie vorhanden.
Schutzmaßnahmen sind notwendig. Schülerexperimente sind ab Klasse 11 erlaubt, wenn
das Lernziel sonst nicht erreicht werden kann. Lehrerexperimente sind in allen
Klassenstufen erlaubt, wenn das Lernziel sonst nicht erreicht werden kann. Lehrkräfte
müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Faches Physik oder vergleichbarer
Ausbildungsgänge besitzen.
zu 10)
Eine Spannung ist berührungsgefährlich, wenn obige Bedingungen für nicht
berührungsgefährliche Spannung nicht erfüllt sind. Sind zudem die Voraussetzungen für
ein SELV/PELV-System nicht erfüllt, ist eine erhebliche Gefährdung durch elektrische
Energie gegeben. Weitreichende Schutzmaßnahmen sind notwendig. Schülerexperimente
sind unter unmittelbarer Aufsicht des Lehrers ab Klasse 11 erlaubt, wenn das Lernziel
sonst nicht erreicht werden kann. Lehrkräfte müssen ein abgeschlossenes
Lehramtsstudium des Faches Physik oder vergleichbarer Ausbildungsgänge besitzen.
zu 11)
Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefährdung durch giftige oder
gesundheitsschädliche Stoffe hingewiesen. Bei Schülerexperimenten werden Handschuhe
getragen und Hygienemaßnahmen eingehalten.
Ggf. weitere Maßnahmen: siehe Rückseite
Schopfheim, den ______________________________________
zu 4)
Verschmutzte oder nasse Bereiche werden nicht zu betreten, bis die Verunreinigung /
Nässe beseitigt wurde. Schülerinnen und Schüler werden darauf hingewiesen.
zu 5)
Das Licht wird nicht in Richtung von Personen gestrahlt. Niemand sieht ungeschützt in die
Lichtquelle. Schülerinnen und Schüler werden darauf hingewiesen.
Bei Experimenten mit der Sonne: Niemand sieht ungeschützt in die Sonne. Ggf. werden zu
direkten Beobachtungen passende Schutzbrillen verwendet. Schülerinnen und Schüler
werden darauf hingewiesen.
Ohne besondere Schutzmaßnahmen können gem. OStrV verwendet werden:
haushaltsübliche Leuchtmittel, Geldscheinprüfgeräte, Schwarzlichtlampen für Bühnen-
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Erik Böhm (Lehrkraft)
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