Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie

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Soziales Denken und Verantwortung
in der Psychiatrie
22. Alzeyer Symposium
Mittwoch, 14. November 2012, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
Soziales Denken und Verantwortung
in der Psychiatrie
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PEPP in der Psychiatrie - Neues Entgeltsystem
Therapeutische Zwangsmaßnahmen
Patienten-Autonomie
Fürsorge für den
Patienten
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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PEPP in der Psychiatrie
Das neue Entgeltsystem
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Bislang: Pflegesätze = fixe „Tagespauschalen“
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Anreiz für lange Liegezeiten
hoher Aufnahmedruck
Künftig: Aufwandsbezogene Tagespauschalen
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Degressive Kalkulation des Entgelts in der Psychiatrie
Bewertungsrelationen werden durch „Krankheitsschwere“ und
„Aufwand“ bestimmt
Mehr Transparenz
mehr Dokumentation
„Budget“ für psychisch Kranke bleibt gleich, aber mit steigendem
Bedarf wird gerechnet
Anreiz für kürzere Liegezeiten und Reduktion der
Wiederaufnahmen
(bislang) ohne Stärkung ambulanter
Kapazitäten
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Aktionsbündnis
„Zeit für psychische Gesundheit“
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Perspektiven
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Wer heute den Kopf
in den Sand steckt,
wird morgen mit den
Zähnen knirschen
u „lernendes System“
u Optimierung der
Abläufe in Kliniken
u Stärkung sektorübergreifender Vernetzung
u Regionales Budget
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Das Irrenhaus
Francisco José de Goya
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Zwang in der Psychiatrie
Rechtliche Grundlagen der Unterbringung
BGH
20.06.2012
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
BVerfG
23.03.2011
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Zwischen Autonomie und Zwang
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Stärkung des Patientenwillen
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Urteilen des BGH und verschiedener LG der letzten 10 Jahre
u
UN-Behindertenrechtskonvention 2009
Rechtsunsicherheit bei Behandlung gegen den Willen
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Medikation mit Psychopharmaka
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Ernährung von Patienten mit Anorexia nervosa
u
Behandlung körperlicher (Begleit-) Erkrankungen
u
Diagnostische Eingriffe
Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen mit verbindlichen
Rahmenbedingungen für Behandlungen ohne Zustimmung bzw
gegen den Willen von Patienten steht aus
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Behandlung gegen den Willen
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Juristische Sicht
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Freier Wille => muss respektiert werden
„Freiheit zur Krankheit“
Durch Krankheit beeinträchtigter Wille
=> Wille nicht frei
=> Behandlung möglich in engen Grenzen
t Abwägung der Verhältnismäßigkeit
t Ausschöpfen aller sonstigen Möglichkeiten
t ggfs mit Richtervorbehalt
t im „rechtfertigenden Notstand“ §34 StGB
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Behandlung gegen den Willen
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Medizinische Sicht: Gefahren
u nur verwahrende, aber nicht mehr behandelnde
Psychiatrie
u Chronifizierung, soziale Ausgrenzung
u Unzureichende Behandlung körperlicher
Erkrankungen
u
u
Gefährdung von Mitarbeitern und Mitpatienten
beidseits strafbedrohter Konflikt zwischen
unterlassener Hilfeleistung und rechtswidriger
Zwangsbehandlung
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Behandlung gegen den Willen
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Medizinische Sicht: Chancen
u Freie Entscheidung des mündigen, d.h. gut
informierten Patienten, erhöht den nachhaltigen
Therapieerfolg
u Behandlungsvereinbarungen als Weg ?
u Hohe gesetzliche Hürden, geteilte Verantwortung
(Ärzte / Richter) und externe Kontrolle beugen
potentiellem Missbrauch vor
u Bei Durchführung von Zwangsmaßnahmen tragen
gute Information und respektvoller Umgang dazu bei,
Traumatisierungen zu vermeiden (Priebe et al. 2009)
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Soziale Verantwortung
in der Psychiatrie
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Fürsorge für Menschen insbesondere mit
schweren psychischen Krankheiten
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Soziale Verantwortung
in der Psychiatrie
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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Soziale Verantwortung
in der Psychiatrie
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Dr. Niels Pörksen,
»Geschichte der Sozialpsychiatrie«
Priv.-Doz. Dr. Martin Haupt,
»Versorgung von Demenzkranken«
Dr. Sibylle C. Roll,
»Innovative Versorgungskonzepte für Patienten
mit Psychosen und Bipolaren Störungen«
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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