Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie 22. Alzeyer Symposium Mittwoch, 14. November 2012, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie n n PEPP in der Psychiatrie - Neues Entgeltsystem Therapeutische Zwangsmaßnahmen Patienten-Autonomie Fürsorge für den Patienten Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 2 PEPP in der Psychiatrie Das neue Entgeltsystem n Bislang: Pflegesätze = fixe „Tagespauschalen“ u n Anreiz für lange Liegezeiten hoher Aufnahmedruck Künftig: Aufwandsbezogene Tagespauschalen u u u u u Degressive Kalkulation des Entgelts in der Psychiatrie Bewertungsrelationen werden durch „Krankheitsschwere“ und „Aufwand“ bestimmt Mehr Transparenz mehr Dokumentation „Budget“ für psychisch Kranke bleibt gleich, aber mit steigendem Bedarf wird gerechnet Anreiz für kürzere Liegezeiten und Reduktion der Wiederaufnahmen (bislang) ohne Stärkung ambulanter Kapazitäten Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 3 Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“ Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 4 Perspektiven n Wer heute den Kopf in den Sand steckt, wird morgen mit den Zähnen knirschen u „lernendes System“ u Optimierung der Abläufe in Kliniken u Stärkung sektorübergreifender Vernetzung u Regionales Budget Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 5 Das Irrenhaus Francisco José de Goya Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 6 Zwang in der Psychiatrie Rechtliche Grundlagen der Unterbringung BGH 20.06.2012 Landeskrankenhaus (AöR), Andernach BVerfG 23.03.2011 7 Zwischen Autonomie und Zwang n n n Stärkung des Patientenwillen u Urteilen des BGH und verschiedener LG der letzten 10 Jahre u UN-Behindertenrechtskonvention 2009 Rechtsunsicherheit bei Behandlung gegen den Willen u Medikation mit Psychopharmaka u Ernährung von Patienten mit Anorexia nervosa u Behandlung körperlicher (Begleit-) Erkrankungen u Diagnostische Eingriffe Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen mit verbindlichen Rahmenbedingungen für Behandlungen ohne Zustimmung bzw gegen den Willen von Patienten steht aus Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 8 Behandlung gegen den Willen n Juristische Sicht u u Freier Wille => muss respektiert werden „Freiheit zur Krankheit“ Durch Krankheit beeinträchtigter Wille => Wille nicht frei => Behandlung möglich in engen Grenzen t Abwägung der Verhältnismäßigkeit t Ausschöpfen aller sonstigen Möglichkeiten t ggfs mit Richtervorbehalt t im „rechtfertigenden Notstand“ §34 StGB Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 11 Behandlung gegen den Willen n Medizinische Sicht: Gefahren u nur verwahrende, aber nicht mehr behandelnde Psychiatrie u Chronifizierung, soziale Ausgrenzung u Unzureichende Behandlung körperlicher Erkrankungen u u Gefährdung von Mitarbeitern und Mitpatienten beidseits strafbedrohter Konflikt zwischen unterlassener Hilfeleistung und rechtswidriger Zwangsbehandlung Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 12 Behandlung gegen den Willen n Medizinische Sicht: Chancen u Freie Entscheidung des mündigen, d.h. gut informierten Patienten, erhöht den nachhaltigen Therapieerfolg u Behandlungsvereinbarungen als Weg ? u Hohe gesetzliche Hürden, geteilte Verantwortung (Ärzte / Richter) und externe Kontrolle beugen potentiellem Missbrauch vor u Bei Durchführung von Zwangsmaßnahmen tragen gute Information und respektvoller Umgang dazu bei, Traumatisierungen zu vermeiden (Priebe et al. 2009) Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 13 Soziale Verantwortung in der Psychiatrie n Fürsorge für Menschen insbesondere mit schweren psychischen Krankheiten Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 14 Soziale Verantwortung in der Psychiatrie Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 15 Soziale Verantwortung in der Psychiatrie n n n Dr. Niels Pörksen, »Geschichte der Sozialpsychiatrie« Priv.-Doz. Dr. Martin Haupt, »Versorgung von Demenzkranken« Dr. Sibylle C. Roll, »Innovative Versorgungskonzepte für Patienten mit Psychosen und Bipolaren Störungen« Landeskrankenhaus (AöR), Andernach 16