Kunst am Bau Auslobungstext - Staatliches Bauamt Regensburg

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Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
Kunst am Bau
Offener mehrstufiger Kunstwettbewerb
anlässlich des Neubaus Forschungsgebäude D5
am Universitätsklinikum Regensburg
Auslobungstext
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Bereich Hochschulbau
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
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Bereich Hochschulbau
Hausanschrift
Bajuwarenstraße 2d
93053 Regensburg
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93010 Regensburg
Dienstgebäude Hochschulbau
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Telefon
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Telefax
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e-Mail
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Bereich Hochschulbau
Offener mehrstufiger Kunstwettbewerb
ANLÄSSLICH DES NEUBAUS FORSCHUNGSGEBÄUDED5
AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
Auslobung
Regensburg, Juni 2016
Claudia Zirra
Baudirektorin
Diese Auslobung umfasst 28 Seiten
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Bereich Hochschulbau
INHALTSVERZEICHNIS
[1]
INHALT
[1]
Inhalt.................................................................................................................................................................. 4
[2]
Anlass des Wettbewerbes .......................................................................................................................... 5
[3]
Das Universitätsklinikum regensburg .................................................................................................. 6
[4]
Der Forschungsneubau D5 und seine Aufgabe .................................................................................. 8
[5]
Wettbewerbsaufgabe Teil A ...................................................................................................................... 9
[6]
[7]
[8]
5.1
Anlagen
10
4.2
Wettbewerbsbereiche
10
Rahmenbedingungen TEIL B ................................................................................................................. 14
6.1
Städtebauliche Situation, Erschließung und Nutzung
14
6.2
Architektur- und Gebäudekonzept, Gestaltung
16
6.3
Außenraumgestaltung
17
WETTBEWERBSVERFAHREN TEIL C ................................................................................................... 17
7.1
Wettbewerbsart – und Verfahren
17
7.2
Auslober
18
7.3
Grundsätze und Richtlinien
18
7.4
Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich
18
7.5
Auswahlgremium und Jury etc.
18
7.6
Vorprüfung
20
7.7
Verfügbare Mittel
20
7.8
Wettbewerbsunterlagen
20
7.9
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
21
7.10
Rückfragen, Kolloquium , Ortsbesichtigung
22
7.11
Vergütung und weitere Bearbeitung
23
7.12
Urheberrecht
24
7.13
Abgabetermin
25
7.14
Haftung und Rückgabe
25
7.15
Kriterien der Bewertung
25
7.16
Preisgerichtsverfahren
26
7.17
Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
26
7.18
Terminübersicht
27
Anlagen zur Auslobung ............................................................................................................................ 28
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[2]
ANLASS DES WETTBEWERBES
Kunst am Bau ist ein Teil der Baukultur, die deren Qualität und
Ausdruckskraft mitprägt. Sie ist eine künstlerische Aufgabe, die
einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und
Nutzung herstellt.
Kunst am Bau soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation
der Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit
herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen. Sie ist daher ein integraler Bestandteil der staatlichen
Bauaufgaben und Bauherrenverantwortung.
In der Tradition der Obersten Baubehörde werden bei großen
Neubaumaßnahmen des Landes Gelder für ortsbezogene künstlerische Gestaltungen bereitgestellt. Am Universitätsklinikum
Regensburg wird diese Tradition seit über 20 Jahren gelebt und
soll nun mit der neuen großen Baumaßnahme Forschungsgebäude D5 weitergeführt werden.
Besonderheit dieser Kunst am Bau – Auslobung ist, dass sie bereits in der Planungsphase des Gebäudes durchgeführt wird um
eine noch engere Verbindung zwischen Kunst- und Bauwerk zu
erreichen. Der Auslober erhofft sich dadurch ein Gesamtwerk
aus Architektur und Kunst das den gebauten Raum in seiner
Qualität noch stärker betont.
Als Budget für den Kunstwettbewerb stehen 100.000,- Euro
brutto zur Verfügung.
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[3]
DAS UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
Haupteingang des Universitätsklinikums Regensburg; (Quelle: UKR)
Das Universitätsklinikum Regensburg ist ein sehr modernes
Klinikum in der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen drei
Kernkompetenzen widmet sich das Klinikum
[1] der Versorgung von Patienten durch Ärzte und Pflegekräfte auf höchstem medizinischem Niveau,
[2] der Weiterentwicklung der Medizin durch international
renommierte Forscher sowie
[3] der Ausbildung von Ärzten und medizinisch - wissenschaftlichem Nachwuchs von morgen.
Um dem Anspruch eines Krankenhauses der Maximalversorgungsstufe gerecht zu werden, engagieren sich täglich mehr als
4.000 Mitarbeiter, darunter rd. 650 Ärzte, rd. 1.500 Pflegekräfte sowie zahlreiche Mitarbeiter aus den Bereichen Technik,
Verwaltung und allgemeiner Patientenservice. Aber auch der
Forschungs- und Lehrbereich des Klinikums mit seinen rd. 500
Mitarbeitern trägt täglich dazu bei, dass Regensburg sich als
Zentrum innovativer Medizin weiterentwickelt und neue Behandlungsverfahren noch erfolgreicher werden.
Mit dem Neubau des Forschungsgebäudes D5 wird der junge
Wissenschaftsstandort Regensburg erweitert und die Forschungslandschaft der Universität um einen wichtigen Meilenstein ergänzt.
Kunst am Universitätsklinikum Regensburg
Alles was im Universitätsklinikum geschieht, soll dem Wohl des
Patienten dienen.
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Das gebaute Umfeld spielt dabei eine wichtige Rolle. Räume,
Plätze, Aufenthaltsbereiche, Materialien, Beleuchtungen sind
u.a. Qualitätsmerkmale für das gebaute Umfeld; einen Begriff
den man in diesem Zusammenhang aber oft vergisst, ist „die
Kunst“.
Wandgestaltung „Transchroma“ im Bauteil A2
von Ines Hock und Peter Hochscheid
Dabei rückt in Krankenhäusern immer mehr die Erkenntnis in
den Vordergrund, dass für die Gesundung eines Menschen auch
das entsprechende Umfeld notwendig ist. Räume mit Kunst
sprechen die Sinne an und führen dazu, dass sich Patienten und
Klinikmitarbeiter gut aufgehoben fühlen und ihr Gesundungsbzw. Gesunderhaltungsprozess aktiviert wird.
Das Universitätsklinikum Regensburg geht diesen Weg mit anspruchsvollen Kunstwerken seit der Errichtung des ersten
Bauabschnittes 1982. Über die Jahre hinweg und mit jedem
neuen Bauabschnitt ist so eine vielschichtige Kunstlandschaft
entstanden, welche zusammen mit den Kunstwerken der nahegelegenen Universität und der Hochschule ein einzigartiges
Kulturband im städtebaulichen Raum von Regensburg bildet.
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[4]
DER FORSCHUNGSNEUBAU D5 UND SEINE AUFGABE
Am Universitätsklinikum Regensburg wird zurzeit ein Centrum
für Interventionelle Immunologie (Regensburger Centrum für
Interventionelle Immunologie - RCI) aufgebaut. Vorrangiges
Ziel dieses Centrums ist die Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Entwicklung und schnellstmögliche Anwendung innovativer Therapien in der Immunmedizin. Forschungsschwerpunkt des RCI ist die Erforschung, Entwicklung und
Anwendung verbesserter Therapieansätze gegen Krebs, Infektionen, Autoimmunerkrankungen sowie in der Organ- und
Stammzelltransplantation.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem therapeutischen Einsatz besonders effektiver Immunzellen, den T- Lymphozyten. Diese können z.B. auf einer Seite Krebszellen erkennen und zielgerichtet zerstören und auf der anderen Seite Autoimmunerkrankungen kontrollieren.
Der Forschungsneubau D5 ist darauf ausgerichtet, die bestehenden Ressourcen am Standort Regensburg zu bündeln und
die auf dem Campus der Universität weit verstreuten Arbeitsgruppen mittelfristig an einem Standort zusammenzufassen,
um so eine noch effizientere Forschung zu ermöglichen und
noch schneller Ergebnisse zu erlangen.
Zusätzlich werden Räumlichkeiten für die allgemeine Forschung geschaffen, die zusammen mit dem RCI einen wichtigen
Ausbau des Forschungsstandortes Regensburg bilden.
Interventionelle Immunologie
Das Immunsystem ist verantwortlich für die Abwehr von
Krankheitserregern, aber auch für die Bekämpfung von Krebszellen. Zusammen mit dem Nervensystem ist es das komplizier- 8 / 28 -
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teste System im menschlichen Körper. Die Immunmedizin stellt
dabei den Eingriff in das menschliche Immunsystem dar.
Diese Eingriffe finden heute bereits vielfältig statt; sie schützen
vor Krankheiten (z.B. Impfen), machen unheilbare Erkrankungen erträglicher (z.B. Rheuma) oder steigern die Wirksamkeit
anderer Therapien (z.B. bei Transplantationen oder Chemotherapie). So konnten in den vergangenen Jahren beispielsweise
die Heilungsrate bei Lymphdrüsenkrebs durch begleitende Antikörpertherapien deutlich gesteigert und das Überleben nach
Organtransplantationen verbessert werden.
Die medizinische Forschung zeigt aber auch, dass das Immunsystem bei viel mehr Krankheitsbildern als bisher bekannt eine
große Rolle spielt und daher in der Therapie mehr Berücksichtigung finden muss. Eine der größten Herausforderungen der
modernen Medizin ist es, je nach Erkrankung und individueller
Patientensituation in das Immunsystem mit viel Wirkung und
wenig Nebenwirkung einzugreifen. Denn welche Immuninterventionen erforderlich sind, hängt davon ab, ob das Immunsystem wie z.B. bei Krebserkrankungen und Infektionen zu wenig
arbeitet und „angekurbelt“ werden muss.
[5]
WETTBEWERBSAUFGABE TEIL A
Ziel des Wettbewerbes ist die Aufwertung des Innenhofes unter
Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden halböffentlichen
Räume.
Seit Erstellung des Universitätsklinikums entwickeln Künstler
in enger Zusammenarbeit mit den Architekten Kunstwerke, die
in Beziehung zu den Gebäuden und deren Funktion stehen.
Zahlreiche Werke sind seitdem entstanden. Die Bandbreite
reicht von Wandgestaltungen und Gemälden, über Lichtinstallationen und Fotografien bis hin zu Großskulpturen. Dabei ist
Kunst mehr als ein Blickfang für das Auge. Sie ist Aufenthaltsqualität, sie inspiriert, regt zum Nachdenken oder auch zur Diskussion an.
Die neue Kunst soll die bereits vorhandene Kunstlandschaft am
Standort eigenständig fortführen. Sie soll eine für den Ort adäquate und zugleich einfühlsame Gestaltung finden, die der Aufgabe des Universitätsklinikums als Krankenhaus, als Forschungszentrum aber auch als Lehrinstitution gerecht wird.
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Das Werk soll eine Identifikation und einen Bezug zur Nutzung
des Gebäudes und dessen Architektur herstellen und dem Ort
eine weitere Wahrnehmungsebene hinzufügen.
Gewünscht werden künstlerische Konzeptionen, die eine Auseinandersetzung mit der architektonischen Intention und der
Nutzung des Gebäudes spürbar werden lassen.
Grundsätzlich nicht erwünscht ist eine Wasserkunst oder ein
Kunstwerk mit motorisiertem Antrieb. Der Auslober erhofft
sich eine innovative Lösung, die in ihrer Funktion wartungsarm
und nicht störanfällig ist.
Als Budget für den Kunstwettbewerb sind 100.000,- Euro brutto veranschlagt.
5.1
Anlagen
Folgende Unterlagen werden vom Auslober zur Verfügung gestellt:
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5.2
Auslobungstext
Vordruck Teilnehmererklärungen
1 Lageplan Klinikum M 1:5000
1 Lageplan Klinikum M 1: 1000
1 Luftbild des Klinikums
4 Perspektiven Innenhof
1 farbiger Ansichtsplan Nord, Süd, West (Vorentwurf)
M 1:200
1 Ansichtsplan Neubau D5 von Westen u. Osten M 1:100
1 Ansichtsplan Gesamtkomplex Altbau D4/Neubau D5
von Norden und Süden, M 1:100
Innenhofansichten M 1:200
1 Schnitt durch Bauteil Neubau D5/Innenhof/Bestand
D4
M 1:100
1 Grundriss Ebene 3, M 1:100
1 Grundriss Ebene 4, M 1:100
1 Außenanlagenplan, M 1:200
3 Pläne Bereiche für die Kunst
1 Fotodokumentation
Hinweise zur Ausführung der Kunst im Luftraum / Befestigung an der Fassade
Wettbewerbsbereiche
Als Wettbewerbsbereich definiert der Auslober den Innenhof
einschließlich der angrenzenden halböffentlichen Bereiche. Die
Flächen befinden sich sowohl im Innen- als auch im Außenbe- 10 / 28 -
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Bereich Hochschulbau
reich, die umschließenden Wand-, Deck- und Fassadenflächen
sind dabei integriert. Zur Verdeutlichung liegen entsprechende
Planauszüge in der Anlage bei.
Es ist den Teilnehmern gestattet über die ausgewiesene Bereiche frei zu verfügen. Aus Sicht des Auslobers wird die Bearbeitung des Innenhofes gewünscht, bei einem überzeugenden und
nachvollziehbaren Kunstkonzept können aber auch die angrenzenden Bereiche in Anspruch genommen werden. Ein künstlerisches Konzept, welches sich nur auf die angrenzenden Bereiche beschränkt, ist indessen nicht gewünscht.
Die zur Bearbeitung definierten Bereiche haben folgende
Merkmale und Gestaltungsmöglichkeiten:
Der Innenhof
Der zwischen den beiden Gebäudeteilen integrierte Innenhof
stellt mit seiner Abmessung von 6,40m x 53,80m den größten
Bearbeitungsbereich im Wettbewerb dar. Die Gesamtfläche des
Innenhofes beträgt ca. 335 m², die bauliche Umfassungshöhe
rd. 8,0 m.
Der sehr langgezogene und engwirkende Raum ist an den
Schmalseiten und punktuell an den Längsseiten halböffentlich
erschlossen und einsehbar. Der Großteil der Umfassungsfassaden ist den Labor- und Bürofunktionen zugeordnet.
Die umlaufende zweigeschossige Fassade ist gestalterisch
zweigeteilt. Im Westen besitzt die Fassade eine orangerote
Ziegelverkleidung mit liegender Ausrichtung, im Norden, Süden
und Osten ist eine Metallfassade (Neubau D5, farbige Aluminiumbleche) geplant.
Animation Innenhof, rechts Neubau D5
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Alle vier Fassadenseiten sind durch horizontale Fensterbänder
gegliedert, welche mit vorgesetzten (schienengeführten) Sonnenschutzelemente (Raffstore) ausgestattet sind.
Zugang Innenhof
Zugang Innenhof
Zugang Innenhof
Verbindungsflur zum Bestand
Grundriss Innenhof
Der Innenhof ist nicht überdacht und verfügt über eine eigene
Regenentwässerung. Er dient den anliegenden Räumen zur Belichtung und natürlichen Belüftung (Büros). Gleichzeitig bietet
er aber auch den Mitarbeitern Aufenthaltsbereiche, die als gepflasterte Flächen punktuell angelegt werden. Die Restflächen
sollen bepflanzt bzw. mit Kiesflächen ausgeführt werden. Aufgrund des darunterliegenden Nutzgeschosses und des Kon-
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struktionsaufbaus des Daches wird die Bepflanzung nur eingeschränkte ausgeführt.
Eine geschlossene Überdachung des Innenhofes ist aus brandschutztechnischen und konstruktiven Gründen nicht möglich.
Die Randbereiche des Innenhofes (ca. 1,20m breiter Streifen)
dienen der Fassadenreinigung (Aufstellfläche für Hubgeräte
und Leitern). Diese sind unbedingt freizuhalten.
Die Innenhofgestaltung - wie in den Anlagen abgebildet – stellt
eine möglich Konzeption dar. Sie soll nach Abschluss des Wettbewerbes der prämierten Kunst angeglichen werden.
Südansicht Baufläche mit Bestandsbauten (Foto: Staatliches Bauamt)
Der Innenhof steht einschl. der Neubaufassade (Nord-, Südund Westfassade) für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung. Als Gewicht für das Kunstwerk (einschl. Sockel etc.) ist
maximal 4 KN/m2 (400 kg/m2) möglich. Für eine Gestaltung
im Luftraum können Abhängungen vom Dach (Attika) oder an
der Neubaufassade (nur Nord-, Süd und Ostfassade) angebracht werden. Die Lastabtragung in diesem Bereich ist sehr
aufwendig und deutlich niedriger (max. 2 KN pro Befestigungspunkt). Ein statischer Nachweis ist hier zwingend erforderlich.
Notwendige Unterkonstruktionen müssen im Kunstbudget berücksichtigt werden.
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Bereich außerhalb des Gebäudes D5 - südlicher Vorbereich
Die Freifläche vor dem Gebäude ist begrünt. Die Fläche ist von
den angrenzenden Gebäuden (D4, D5, A2 und C5) und von dem
angrenzenden Erschließungswegenetz einsehbar.
Die Grünfläche liegt eine Geschosshöhe (rd. 4.0 m) unterhalb
des Innenhofes. In ihr liegt eine Feuerwehrumfahrt, welche
baulich nicht eingeschränkt werden darf.
[6]
RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B
6.1
Städtebauliche Situation, Erschließung und Nutzung
Das Universitätsklinikum Regensburg ist ein kompaktes und
städtebaulich geordnetes Krankenhaus am südlichen Stadtrand
von Regensburg. In Form eines Magistraltyps geplant, sind alle
medizinischen Einrichtungen über Verbindungsbauten miteinander verbunden. Die beiden Haupterschließungsachsen sind
im Winkel zueinander angeordnet und vereinen in ihrem Kreuzungspunkt den zentralen Klinikeingang. Die daran angeschlossenen Funktionsgebäude sind kammartig positioniert und im
Inneren funktional gleich aufgebaut.
Das Universitätsklinikum Regensburg wurde über drei Bauabschnitte realisiert und besitzt heute eine Größe von rd. 830 Betten. Der erste Bauabschnitt, die Zahnmedizinische Klinik wurde
1983 in Betrieb genommen; das letzte Gebäude, die KinderUni-Klinik-Ostbayern wurde 2011 fertiggestellt.
Luftbild (Foto: Herbert Stolz)
Mit dem neuen Forschungsbau D5 wird die bestehende Kette
der Forschungsgebäude nach Westen hin fortgesetzt.
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Das Forschungsgebäude D5 ist als reines Labor- und Forschungsgebäude konzipiert. Hier sind das Regensburger Centrum für Interventionelle Immunologie (RCI) mit rund zwei
Drittel der Flächen sowie die Allgemeine Forschung mit ca. einem Drittel der Flächen untergebracht. Realisiert werden Laborflächen, Büro- und Besprechungsräume sowie Nebenflächen
wie Umkleide- und Sanitärräume.
Modellfoto Neubau D5 (Foto: Staatliches Bauamt Regensburg)
Der Neubau erhält keinen eigenen Eingang, sondern wird über
die bestehenden Gebäude erschlossen. Der Zugang erfolgt immer durch den Bestandsbau und über einen Anbindungsflur am
Innenhof vorbei. Der Innenhof erhält mehrere Zugänge und
wird als Aufenthaltsfläche genutzt werden.
Die Kernfunktionen wie Labore und Büroräume sind nicht öffentlich und nur mit Zugangskontrolle zu betreten.
Das Gebäude D5 gliedert sich wie folgt:
Ebene 3 – 1.OG
Ebene 4 –2. OG
Ebene 5 – 3. OG
Labor- und Forschungsflächen
Labor- und Forschungsflächen
Technik - Lüftungszentrale
Mit dem Raumprogramm von rd. 1.700 m² Nutzfläche des Gebäudes D5 entstehen vier flexibel nutzbare Laboreinheiten mit
den dazugehörigen Auswertezonen und Nebenräumen wie z.B.:
Büros, Besprechungsräume, Pausenräume.
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Südansicht Baufläche mit Bestandsbauten (Foto: Staatliches Bauamt)
6.2
Architektur- und Gebäudekonzept, Gestaltung
Das Forschungsgebäude D5 ist als 2-geschossige Aufstockung
mit einer zurückgesetzten Dachzentrale geplant. Die bauliche
Anbindung an das bestehende Bauteil erfolgt in den Nutzgeschossen. Optisch verbunden durch das farbig abgesetzte Sockelgeschoss sollen die beiden Bauteile Bestand D4 und Neubau D5 architektonisch eine Einheit bilden und den Gestaltungskanon der bereits bestehenden Forschungsbauten am
Klinikum konsequent fortführen. In der Höhenentwicklung, im
Bauvolumen, aber auch mit der Fassade nimmt der Neubau die
Architektursprache des Bestandsbaus D4 und der bestehenden
Klinikbauten auf. An den Fassaden des Neubaus werden die Gestaltungselemente des Bauteils D4 konsequent weiter geführt.
Die Ost- und Westseite erhalten eine Bandfassade, an der Nordund Südseite dominieren große, geschlossene Wandflächen.
Die Anbindungen an den Baukörper D4 werden in Ebene 3 und
4 als verglaste Verbindungen gestaltet. Die Bauteile D4 und D5
bilden nach außen ein gemeinsames Gebäude ab. Das in der Architektur des Klinikums vorherrschende naturrote Material
„Ziegel“ kommt wieder zur Verwendung und stellt mit horizontal gegliederten Fassaden und langen Fensterbändern eine
formal-gestalterische Einheit mit dem Bestandsgebäude dar.
Das Gebäuderaster beträgt 7.20 m x 7.20 m, der Neubau umfasst drei Achsen in der Breite und neun Gebäudeachsen in der
Länge. Gewählt wurden für die oberirdischen Laborebenen des
Bauteils D5 eine Gebäudeerschließung mit zwei innen liegen-
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den Fluren und einem dazwischen liegenden unbelichteten Bereich mit Nebenräumen.
Die Flure werden jeweils an den Stirnseiten sowie über drei
Stichflure zum Innenhof natürlich belichtet. Großer Wert wird
in der Laborplanung auf eine klare Trennung der Labore zu den
Büro- und Nebenräumen gelegt und auf die Bildung von vier
gleichstrukturierten Laboreinheiten.
6.3
Außenraumgestaltung
Die Planung sieht vor, das Dach über Ebene 4 mit einer Begrünung auszustatten. Wege sowie Aufstellflächen für Photovoltaikanlagen werden mit Betonsteinplatten ausgestattet, teilweise
auch bekiest.
Für den Innenhof besteht eine Entwurfsplanung, die jedoch
dem Ergebnis des Kunstwettbewerbs entsprechend überarbeitet und angepasst wird.
Im Außenbereich werden Feuerwehrzufahrten neu arrangiert
bzw. die bestehenden Feuerwehrflächen erweitert.
[7]
WETTBEWERBSVERFAHREN TEIL C
7.1
Wettbewerbsart – und Verfahren
Der Kunstwettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb in 2
Stufen öffentlich bekannt gemacht. Die Wettbewerbssprache ist
deutsch. Das Verfahren in der ersten Stufe ist anonym. Das Verfahren in der zweiten Stufe bleibt anonym.
Die Teilnehmer haben in der ersten Stufe eine Konzeption bzw.
eine Gestaltungsabsicht für den beschriebenen Bereich (siehe
Anlagen) zu erstellen. In der zweiten Stufe sind die jeweiligen
Ideen und Konzeptionen der ersten Stufe von den ausgewählten Teilnehmern anhand von detaillierten Unterlagen und Modellen zu präzisieren. Es ist beabsichtigt, die zweite Stufe des
Wettbewerbes mit ca. 10 Arbeiten durchzuführen. Das Preisgericht behält sich jedoch vor, den finanziellen Umfang sowie die
Anzahl der Arbeiten für die zweite Wettbewerbsstufe zu ändern.
Die zu bearbeitenden Wettbewerbsbereiche sind im Teil A der
Auslobung „Wettbewerbsaufgabe“ dargestellt.
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7.2
Auslober
Auslober ist der Freistaat Bayern, das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, letztlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg, Bereich
Hochschulbau.
7.3
Grundsätze und Richtlinien
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Berater, Vorprüfer erklärt sich
durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den
Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder
Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des
Verfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse
dürfen nur über den Auslober abgegeben werden.
7.4
Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich
Die Teilnahme steht allen in der Bundesrepublik Deutschland
ansässigen freischaffenden Künstlern offen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt
sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als
ein Teilnehmer.
Bei Juristischen Personen muss der Name und die berufliche
Qualifikation des für die Ausführung Verantwortlichen angegeben werden. Im Falle einer aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden Beauftragung verpflichten sich die Partner der
Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Verfahrens.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Preisrichter, deren
Stellvertreter, Assistenten und Schüler, unmittelbar Unterstellte sowie Studierende, deren Hochschullehrer als Preisrichter
oder Vorprüfer am Wettbewerbsverfahren beteiligt sind.
7.5
Auswahlgremium und Jury etc.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Ludwig Bäuml
Vorsitzender des Berufsverbandes bildender Künstler
Niederbayern/Oberpfalz e. V.; Freischaffender Künstler, Kallmünz
Vertreter Herr Alfred Böschl
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Herr Heiner Riepl
Freischaffender Künstler, Kelheim
Vertreter Herr Alois Achatz
Herr Josef Mittlmeier
Akademischer Direktor, Universität Regensburg
Vertreter Herr Florian Pfab
Herr Jürgen Böhm
Freischaffender Künstler, Kallmünz
Vertreter Herr Matthias Eckert
Herr Roland Schmidt
Architekt, Schuster Pechtold Schmidt Architekten
GmbH, München
Vertreter Herr Christian Volles, Architekt
Herr KD Klaus Fischer
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter Herr Siegfried Engl
Herr Prof. Dr. Dr. Gessner
Forschungsdekan med. Fakultät
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter: Frau Prof. Dr. Barbara Schmidt
Herr Prof. Dr. Beckhove
Direktor RCI
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter Herr Prof. Dr. Matthias Edinger
Herr MR Florian Albert
Bayerisches Ministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Vertreter Herr MR Dr. Christoph Gößwein
Herr MR Thomas Wolf
Oberste Baubehörde München
Vertreter Herr BD Philipp Wiedemann
Frau BDin Claudia Zirra
Staatliches Bauamt Regensburg
Herr LBD Hans Weber
Bei Verhinderung eines Jurymitgliedes wird dessen Aufgabe
von dem durch das Jurymitglied bestimmten Stellvertreter
wahrgenommen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar,
der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Als ständig anwesender Stellvertreter wird LBD Dieter
Schönberger von der Regierung der Oberpfalz benannt.
7.6
Vorprüfung
Die Vorprüfung und die formelle Abwicklung wird durch das
Staatliche Bauamt Regensburg, Bereich Hochschulbau erbracht.
7.7
Verfügbare Mittel
Für die Ausarbeitung und Ausführung der künstlerischen Gestaltung stehen insgesamt 100.000,-€ inkl. Mwst. zur Verfügung.
In diesem Kostenrahmen sind alle Kosten, wie Honorar, Material, Lohn, Transport, Aufstellung, Herstellung des Kunstwerks
einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion usw. einzurechnen. Kosten die durch Eingriffe für das Kunstwerk in die
baulichen Gegebenheiten des Kunststandortes entstehen, wie
zusätzliche Fundamente, statische Berechnungen, zusätzliche
oder geänderte bauliche und technische Leistungen, baurechtliche Verfahren usw. sind ebenfalls einzurechnen, bzw. vom
Künstler in seiner Kostenschätzung (zweite Stufe) zu berücksichtigen.
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In
der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmer ein
Bearbeitungshonorar von je 2.000,- EUR (brutto), die im Falle
einer Beauftragung auf das Honorar angerechnet werden.
7.8
Wettbewerbsunterlagen
Den Teilnehmern für die erste Stufe werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
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Auslobungstext
Vordruck Teilnehmererklärungen
1 Lageplan Klinikum M 1:5000
1 Lageplan Klinikum M 1: 1000
1 Luftbild des Klinikums
4 Perspektiven Innenhof
1 farbiger Ansichtsplan Nord, Süd, West (Vorentwurf)
M 1:200
1 Ansichtsplan Bauteil Neubau D5 von Westen und Osten M 1:100
1 Ansichtsplan Gesamtkomplex Altbau D4/Neubau D5
von Norden und Süden, M 1:100
Innenhofansichten M 1:200
1 Schnitt durch Bauteil Neubau D5/Innenhof/Bestand
D4 M 1:100
1 Grundriss Ebene 3, M 1:100
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1 Grundriss Ebene 4, M 1:100
1 Außenanlagenplan, M 1:200
3 Pläne Bereiche für die Kunst
1 Fotodokumentation
Hinweise zur Ausführung der Kunst im Luftraum / Befestigung an der Fassade
Die Wettbewerbsunterlagen können vom 06.06.2016 bis
07.07.2016 von unserer Internetseite (www.stbar.bayern.de)
heruntergeladen werden.
7.9
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
7.9.1
Nachfolgende Unterlagen sind für die erste Stufe vom Künstler
einzureichen:
A.
Für die erste Stufe der Auslobung ist vom Künstler eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für den Bereich zu erstellen. Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Varianten einreichen.
Dem Künstler steht nur ein DIN A3 Blatt zur Verfügung auf dem
sowohl die künstlerische Idee als auch die zugehörige Beschreibung unterzubringen sind. Teilnehmer die diesen genannten Umfang überschreiten werden bei der Bewertung
nicht berücksichtigt. Auf dem Blatt sind vom Künstler der bearbeitete Bereich sowie seine sechsstellige Kennzahl auf der
rechten oberen Seite anzugeben.
B.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen
Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Daneben ist in diesem Umschlag eine Vita und eine Liste der bisherigen künstlerischen Arbeiten beizufügen (max. 2 Seiten DIN A4).
Hinweis:
Der Wettbewerb(erste als auch zweite Stufe) ist anonym. Sollten die eingereichten Unterlagen außerhalb des verschlossenen
Umschlags Hinweise auf die Identität des Verfassers geben,
wird die Arbeit ausgeschlossen. Bei Nichtwahrung der Anonymität kann die Arbeit nicht zur Bewertung zugelassen werden.
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Fotografien oder andere Abbildungen von existierenden
Kunstwerken, die im öffentlichen Raum oder in Ausstellungen
gezeigt wurden, dürfen deshalb auch nicht zur Verdeutlichung
von künstlerischer Idee oder Arbeitsweise benutzt werden. Der
Künstler verpflichtet sich eine eigens für diesen Wettbewerb
gefertigte Arbeit einzureichen.
7.9.2
Nachfolgende Unterlagen sind für die zweite Stufe vom Künstler einzureichen:
 Darstellung des Bereiches und der künstlerischen Konzeption im Lage-,Grundriss- und Ansichtsplan in geeignetem
und aussagekräftigem Maßstab; maximal zwei DIN A1 Blätter im Querformat
 Ein Modell in geeignetem Maßstab zwischen 1:10 und 1:50
 Knappe Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes (max. eine Seite DIN A4);
 Beschreibung der zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Abmessungen, Oberflächen, Gewicht (unbedingt erforderlich) und sonstige für eine Beurteilung des Kunstwerkes maßgeblichen Angaben (max. eine Seite DIN A4);
 Darstellung von Konstruktion und Befestigungen des
Kunstwerkes im freien Maßstab mit Vermaßung
 Zeitplan mit Angaben zur benötigten Ausführungszeit
 Kostenaufstellung für die Ausführung des Wettbewerbsvorschlages, gegliedert in Honorarkosten und Herstellungskosten.
 Unterzeichnete Verfassererklärung;
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen;
 Verkleinerungen aller Pläne auf DIN A3 (reproduktionsfähig für Protokolle bzw. für Veröffentlichungen).
7.10
Rückfragen, Kolloquium , Ortsbesichtigung
Ein Kolloquium wird vom Auslober nur für die zweite Stufe und
nur auf Aufforderung der Teilnehmer veranlasst. Nähere Informationen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
In der ersten und zweiten Stufe können Rückfragen zur Auslobung schriftlich gestellt werden. Sie müssen für die erste Stufe
bis zum 15.06.2016 bis 13:00 Uhr unter dem Kennwort
"Kunstwettbewerb Universitätsklinikum Regensburg“ bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:
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Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
[email protected]
Die Rückfragen werden zeitnah beantwortet. Die Antworten
werden im Internet (www.stbar.bayern.de) veröffentlicht und
dem BBK zugesandt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Als vorläufiger Schlusstermin für Rückfragen in der zweiten
Stufe wird der 25.08.2016 bis 13:00 Uhr vereinbart. Sie müssen
unter dem Kennwort "Kunstwettbewerb Universitätsklinikum
Regensburg“ bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:
[email protected]
Die Rückfragen werden zeitnah beantwortet. Die Antworten
werden im Internet (www.stbar.bayern.de) veröffentlicht und
dem BBK zugesandt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Nähere Informationen werden den Teilnehmern rechtzeitig
mitgeteilt. Da die Wettbewerbsbereiche frei zugänglich sind
findet eine gemeinsame Ortsbesichtigung nur auf Aufforderung
der Teilnehmer statt.
Sollte von mehr als 40% der Teilnehmer das Verlangen nach
Abhaltung eines Kolloquiums und einer Ortsbesichtigung vorgebracht werden, wird dies vom Auslober voraussichtlich in
der 35. KW 2016 durchgeführt. Anträge hierzu müssen unter
dem Kennwort "Kunstwettbewerb Universitätsklinikum Regensburg“ bis zum 25.08.2016 bis 13:00 Uhr bei folgender E-MailAdresse eingegangen sein:
[email protected]
7.11
Vergütung und weitere Bearbeitung
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In
der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmer ein
Bearbeitungshonorar von je 2.000,- EUR (brutto), die im Falle
einer Beauftragung angerechnet werden.
Der Auslober verpflichtet sich, bei Realisierung der Aufgabe,
der Empfehlung der Jury zu folgen und einen oder mehrere
Preisträger mit der Durchführung der Wettbewerbsarbeiten zu
beauftragen. Die Beauftragung für die weitere Planung zur Umsetzung des Entwurfs erfolgt unmittelbar. Ein Anspruch des
Preisträgers auf eine unmittelbare Realisierung des Wettbewerbsentwurfes besteht nicht. Die Ausführung ist voraussichtlich in 2019/2020 vorgesehen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung
durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen
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und durchzuführen. Bei der weiteren Bearbeitung und Realisierung des Kunstbeitrages behält sich der Auslober die technische und geschäftliche Mitwirkung vor. Der Künstler und sein
Rechtsnachfolger gestattet Änderungen innerhalb des § 14 Urheberrechtsgesetz. Dies gilt sowohl für die Wettbewerbsarbeit
als auch für das ausgeführte Werk.
Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist
der Künstler zu hören. Seine Vorschläge sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht wirtschaftlich, funktionell oder konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die ihm vom Auslober mitzuteilen sind. Der Verfasser ist dem Auslober gegenüber zur Wahrung der künstlerischen Merkmale des Entwurfes
bei der Übertragung in das Original verantwortlich.
7.12
Urheberrecht
Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer versichern mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind,
den eingereichten Entwurf noch nirgends realisiert haben und
im Falle des Auftrags diesen Entwurf nicht noch einmal an anderer Stelle realisieren werden.
Die prämierten Wettbewerbsbeiträge (Modelle, Pläne ect.) gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Ebenso Eigentum
des Auftraggebers werden die realisierten Arbeiten. Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten
Zweck nutzen. Er darf es bei Bedarf auch an einem anderen
Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen
Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen war, darf er nur mit Einverständnis
des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im Verzug
darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des
Auftragnehmers den Erfordernissen der Verkehrssicherheit
anpassen.
Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben,
wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.
Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des
Auftragnehmers im Rahmen von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude veröffentlichen.
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7.13
Abgabetermin
Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge der ersten
Stufe ist der 08.07.2016, 13:00 Uhr. Spätestens dann „MUSS“
der Wettbewerbsbeitrag beim Auslober eingegangen sein. Es
gilt „NICHT“ das Datum des Poststempels. Später eingehende
Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Das Versandrisiko liegt
beim Teilnehmer. Die Einsendung muss für den Empfänger
porto- und zustellungsfrei sein.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des
Empfängers einzusetzen. Die Arbeiten sind mit dem Kennwort
„Kunstwettbewerb Universitätsklinikum Regensburg“ zu versehen.
Abgabe im:
Staatlichen Bauamt Regensburg
Bajuwarenstraße 2d
Poststelle EG (Raum 001)
93053 Regensburg
Die Poststelle befindet sich am Haupteingang links.
Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe ist voraussichtlich am 07.10.2016 bis 13:00 Uhr. Die Terminangabe
für die Abgabe der zweiten Stufe ist noch vorläufig und wird
ebenso wie der Ort und die Modalitäten der Abgabe rechtzeitig
festgelegt und bekannt gegeben.
7.14
Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Die nicht prämierten Arbeiten von Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, beim
Staatlichen Bauamt Regensburg abgeholt werden. Werden diese Arbeiten nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem genannten Termin abgeholt, so geht der Auslober davon aus, dass
die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren Arbeiten
aufgegeben haben. Der Auslober wird dann mit diesen Arbeiten
nach seinem Belieben verfahren.
7.15
Kriterien der Bewertung
Die eingehenden Arbeiten werden nach folgenden Kriterien
bewertet:
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Formelle Kriterien



Einhaltung der formalen Bedingungen
Termingerechter Eingang
dass sie keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen
Inhaltliche Kriterien





ob die Wettbewerbsaufgabe erfüllt ist
dass die Entwurfsidee und der Leitgedanke aufgezeigt wurden
dass die künstlerische, gestalterische und räumliche Qualität in Proportion, Maßstab, Materialität und Farbgebung ein
gehalten ist
die Auskömmlichkeit der Kostenschätzung und Einhaltung
des Kostenrahmens wird nachgewiesen
die Verträglichkeit mit den spezifischen Anforderungen ist
gegeben, insbesondere:
- Geringe Empfindlichkeit gegen Zerstörung (Graffiti, Demontage von Teilen),
- geringe Folgekosten, bzw. Unterhaltungs- und Pflegekosten,
- dass sie die Standsicherheit und Verkehrssicherheit
aufweisen
Über die Zulassung entscheidet allein das Preisgericht.
7.16
Preisgerichtsverfahren
Das Preisgericht hat in der ersten Stufe die Aufgabe, über die
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zu entscheiden, die zugelassenen Arbeiten zu beurteilen und diejenigen für die zweite
Stufe auszuwählen, die die Anforderungen der Auslobung am
besten erfüllen. Das Preisgericht gibt in der zweiten Stufe eine
Empfehlung für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe.
Die Teilnehmer werden nach Abschluss der jeweiligen Stufe
über den Verfahrensstand informiert.
7.17
Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen der ersten Stufe
werden nicht veröffentlicht. Das Ergebnis des Wettbewerbs
wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit der Ausführung beauftragt wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preis- 26 / 28 -
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gerichtsprotokolls. Der Öffentlichkeit wird das Ergebnis über
die Presse bekanntgegeben.
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse
rechtzeitig bekanntgegeben.
7.18
Terminübersicht
Veröffentlichung
06.06.2016
Herunterladen der Unterlagen bis
07.07.2016
Schriftliche Rückfragen für 1. Stufe bis
15.06. 2016
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe bis
08.07.2016
Preisgericht erste Stufe
09.08.2016
Schriftliche Rückfragen für die 2. Stufe bis
25.08.2016
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe bis
07.10.2016
Preisgericht zweite Stufe
08.11.2016
Ausstellung voraussichtlich in der
47. KW 2016
Beauftragung der Künstler voraussichtlich bis
48. KW 2016
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ANLAGEN ZUR AUSLOBUNG
1 Auslobungstext
2 Vordruck Teilnehmererklärung
3 Lageplan Klinikum M 1:5000
4 Lageplan Klinikum M 1: 1000
5 Luftbild des Klinikums
6 Perspektiven Innenhof
6.1 Ebene 3, von Süden
6.2 Ebene 4, von Süden
6.3 Innenhof von Süden
6.4 Innenhof von Norden
7 farbige Ansicht Nord, Süd, West (Vorentwurf) M 1:200
8 Ansicht Bauteil Neubau D5 von Westen und Osten M 1:100
9 Ansicht Gesamtkomplex Altbau D4/Neubau D5 von Norden
und Süden, M 1:100
10 Innenhofansichten M 1:200
11 Schnitt durch Bauteil Neubau D5/Innenhof/Bestand D4 M
1:100
12 Grundriss Ebene 3, M 1:100
13 Grundriss Ebene 4, M 1:100
14 Außenanlagenplan, M 1:200
15 Pläne Bereiche für die Kunst
15.1 Ebene 3
15.2 Ebene 4
15.3 Außenanlagen
16 Fotodokumentation
17 Hinweise zur Ausführung der Kunst im Luftraum / Befestigung an der Fassade
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