Spielregeln für die freie Performance-Bühne „uPlay“ Im Folgenden bezieht sich die Schreibweise „Künstler“ auf die männliche und weibliche Form und beinhaltet auch Künstlergruppen. - Die Bühne uPlay ist eine offene Bühne für kulturelle Darbietungen. - Die Künstler müssen ihre Darbietung beim Kulturkreis Mellingen anmelden. Voranmeldung über www.kulturkreis.ch oder direkt bei der Bühne uPlay. - Die jeweilige Spieldauer pro Künstler ist auf max. 25 Min. (inkl. Auf- und Abräumen) begrenzt. Diese Spieldauer kann je nach Auslastung des Programms in Absprache mit dem Kulturkreis Mellingen verlängert werden. - Die Bühne uPlay ist nur während den offiziellen Öffnungszeiten vom Jugend- & Gassenfest Mellingen verfügbar. Einschränkungen können sich infolge Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft ergeben. - UPlay ist eine Bühne für kulturelle Darbietungen und darf nicht als Plattform für rassistische, politische, sexistische, religiöse oder Aggression verherrlichende Propaganda missbraucht werden. Bei Verstössen hält sich der Kulturkreis Mellingen vor, solche Darbietungen sofort zu unterbrechen. Bei Widersetzung dieser Massnahme wird die Polizei eingeschaltet. - Sofern die Künstler nicht von Kulturkreis Mellingen für eine Darbietung engagiert wurden, haben die Künstler kein Anrecht auf ein Honorar. - Die Künstler dürfen in Zusammenhang mit ihrem Auftritt Werbematerial verteilen sowie Bild- und Tonträger verkaufen. - Die Künstler sind für die Belange bezüglich dem „Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigem Material“ selber verantwortlich. Der Kulturkreis Mellingen übernimmt keine Haftung für das Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigem Material. - Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache der Künstler. -… Kulturkreis Mellingen, 27. Februar 2012