Geschäftsberichte lesen und Verstehen

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Geschäftsberichte
lesen und
verstehen
Neu bearbeitete und
erweiterte Version
Auflage 7 / Juli 2014
Geschäftsberichte
lesen und verstehen
Tagtäglich bilden Geschäftsberichte und die darin enthaltenen Finanzinformationen die zentrale Grundlage zur
adäquaten Beurteilung der Chancen und Risiken, denen
Unternehmen ausgesetzt sind. Welch große Bedeutung
Finanzinformationen beigemessen wird, hat auch die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt: Als Mitauslöser
gilt gemeinhin die falsche Einschätzung von (Finanz-)Risiken – da sie in den Abschlüssen vieler Unternehmen nicht
hinreichend deutlich werden. In der Folge sind die Transparenzanforderungen gerade in den hier diskutierten IFRSAbschlüssen kontinuierlich gestiegen. Ihr durchschnittlicher Umfang hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht;
einige weisen inzwischen bis zu 400 Seiten auf. Damit kann
heutigen Geschäftsberichten kaum mehr mangelnde Informationsdichte vorgeworfen werden. Kritiker monieren insbesondere den sogenannten Information Overload: nahezu
endlose Tabellen, Überleitungen und verbale Erläuterungen – Transparenz sieht anders aus. Ein Dilemma also, in
dem Hilfestellungen bei der Lektüre von Geschäftsberichten dringend geboten sind. Genau diesen Zweck verfolgen
wir mit der vorliegenden Broschüre.
Dass von den Unternehmen zunehmend mehr Informationen in ihren Abschlüssen verlangt werden, ist letztlich auch
ein Spiegelbild der Komplexität heutiger Unternehmensaktivitäten: Die Erschließung neuer Märkte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist ebenso die Regel geworden
wie Verkäufe von Unternehmensteilen zur Konzentration
auf das Kerngeschäft. Hinzu kommen komplexe Mitarbeitervergütungsprogramme, Verträge mit Kunden über unterschiedliche Leistungen mit interdependenten Entgelten
sowie – zur Finanzierung der Aktivitäten – neuartige komplexe Finanztransaktionen. In diesem Zusammenhang
sorgten in der Finanzkrise vor allem solche Transaktionen
für negative Schlagzeilen, die den Ansatz verfolgten, Risiken zu „verbriefen“ und sie „bilanzentlastend“ auf mehrere Parteien zu verteilen: In den Abschlüssen der einzelnen beteiligten Unternehmen waren diese Risiken vielfach
nicht mehr sichtbar.
2
Um die aktuellen Unternehmensentwicklungen in den
Geschäftsberichten adäquat abzubilden, werden von Unternehmen heute nicht nur umfangreichere, sondern vor allem
aktuellere Informationen gefordert. Anstatt Bilanzposten
beispielsweise mit (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten, sind heute gerade insbesondere nach den IFRS immer mehr Posten zum aktuellen
Zeitwert (Fair Value) anzusetzen. Während etwa die historischen Anschaffungskosten anhand der für einen Vermögensgegenstand seinerzeit geleisteten Zahlungen sicher
erhoben werden können, müssen Zeitwerte zumeist von
den bilanzierenden Unternehmen geschätzt werden. Sie
sind daher – im Vergleich zu historischen Wertansätzen –
mit einem höheren Maß an Unsicherheit behaftet. Zugleich
können die Werte durch Ermessensausübung im Rahmen
des Schätzverfahrens bilanzpolitisch beeinflusst sein. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Aktualisierung
des Fair Value zu aufeinanderfolgenden Stichtagen erhebliche Gewinnvolatilitäten resultieren: Das Ergebnis schwankt
nicht mehr mit der Geschäftsentwicklung, sondern möglicherweise maßgeblich aufgrund der Fair Value-Schwankungen von Finanzinstrumenten oder Anlageimmobilien. In
der Folge ist die im IFRS-Abschluss ausgewiesene Ergebnisgröße heute anders zu interpretieren als noch vor knapp
einem Jahrzehnt.
Mit der vorliegenden Broschüre möchte KPMG Lesern der
Wirtschaftspresse oder an wirtschaftlichen Zusammenhängen Interessierten das Verständnis heutiger, zunehmend
komplexerer Finanzinformationen erleichtern und anhand
eines Auszugs aus einem fiktiven Konzernabschluss nach
IFRS die wichtigsten Inhalte aktueller Geschäftsberichte
verdeutlichen.
Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Ihnen das Lesen und
Interpretieren von Geschäftsberichten zu erleichtern und
Ihnen die Aufgaben des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer näherzubringen. Anhand häufig auftretender Fragestellungen und komprimierter Antworten werden relevante
Themenkreise erläutert; zur praxisnahen Verdeutlichung
dienen zudem Auszüge aus einem exemplarischen Konzernabschluss. Einige der Fragen beziehen sich auch auf
den Konzernanhang dieses fiktiven Muster-Konzernabschlusses. Zusätzlich führen Zahlenverweise am linken
Rand der Abschlussbestandteile auf die jeweilige Frage
des Abschnitts. Themenkomplexe, die über die Informa-
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tionen zum Muster-Abschluss hinausgehen, sind mit
Hinweisen auf Abschlussbestandteile wie etwa den
Konzernanhang oder den Konzernlagebericht versehen,
in denen diese Informationen üblicherweise zu finden sind.
Zur Vertiefung der Inhalte steht Ihnen darüber hinaus mit
unserem IFRS-Muster-Konzernabschluss ein weiteres
praxisorientiertes Instrument zur Verfügung. Er ist auf
der Homepage von KPMG unter www.kpmg.de kostenfrei
als Download erhältlich und stellt am Beispiel eines fiktiven
Weltkonzerns eine mögliche Ausgestaltung eines Konzernabschlusses dar.
IHRE ANSPRECHPARTNER
Ingmar Rega
Partner, Bereichsvorstand Audit
Jens C. Laue
Partner, Head of
Assurance Services
Dr. Hanne Böckem
Partner, Department
of Professional Practice
Dr. Oliver Beyhs
Partner, Accounting
Centre of Excellence
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3
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Wer gibt die Inhalte
der Geschäftsberichte vor?
Die Verordnung der Europäischen Union zur Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards vom 19. Juli
2002 („EU-IAS-Verordnung“) verpflichtet alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach dem Recht eines der
Mitgliedstaaten einen Konzernabschluss erstellen müssen,
zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Für diese Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen gelten damit einheitliche Rechnungslegungs- und Transparenzanforderungen.
Als Reaktion auf die EU-IAS-Verordnung hat der deutsche
Gesetzgeber auch nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt, ihren Konzernabschluss
gemäß IFRS zu erstellen, anstatt nach den grundsätzlich
anzuwendenden nationalen Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB).
Die Pflicht beziehungsweise das Wahlrecht zur Anwendung der IFRS hat der Gesetzgeber in § 315a HGB mit
einem sogenannten dynamischen Verweis auf die internationalen Grundsätze implementiert. Mit diesem Verweis
werden die IFRS Teil des deutschen Handelsrechts –
obwohl sie keinem für das Handelsrecht üblichen Gesetzgebungsprozess unterliegen. Die IFRS werden durch das
International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz
in London erarbeitet. Es besteht aus 16 Mitgliedern, die von
der International Financial Reporting Standards Foundation
(IFRS Foundation) benannt werden. Während das IASB
ausschließlich für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung
der IFRS zuständig ist, organisiert die IFRS Foundation die
Verbreitung der IFRS und stellt die Finanzierung des IASB
sicher. Durch diese zweistufige Organisation soll eine
weitgehende fachliche Unabhängigkeit des IASB gewährleistet werden.
Da es bei der Anwendung einiger IFRS zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann, ist in die Gesamtorganisation zusätzlich das IFRS Interpretations Committee
eingebunden.
Sowohl das IASB als auch das IFRS Interpretations Committee erlassen neue Standards beziehungsweise Interpretationen nur im Rahmen eines formellen Standard-Setting-Verfahrens (Due Process). Dieses stellt sicher, dass
weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards erst
nach Durchlaufen eines mehrstufigen Verfahrens ihre Gültigkeit erhalten. Ziel ist es, der interessierten Öffentlichkeit
vorab die Möglichkeit zu geben, bereits zu Diskussionspapieren, in jedem Fall aber zu Entwürfen neuer Standards
4
und Interpretationen schriftlich Stellung zu nehmen. Erst
nach Auswertung und Diskussion der eingegangenen
Stellungnahmen darf ein finaler Standard beziehungsweise eine finale Interpretation verabschiedet werden.
In der EU ist ein neuer Standard oder eine neue Interpretation erst anwendbar, wenn er oder sie von der EU-Kommission in einem formellen Verfahren (Endorsement) unter
Einbeziehung einer fachlichen Beratergruppe, der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments übernommen wurde.
Trotz dieses formellen Verfahrens unterliegen die IFRS in
Bezug auf Änderungen und Ergänzungen einer höheren
Dynamik, als dies bei den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften der Fall ist. Der in dieser
Broschüre in Auszügen dargestellte IFRS-Muster-Konzernabschluss beruht auf den IFRS, die auf Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V.
(DPR) ist auf nationaler Ebene auf der ersten Stufe für die
Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig (sogenanntes Enforcement). Betroffen von dieser Überwachung sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt
an einer inländischen Börse zugelassen sind. Das sogenannte Enforcement-Verfahren ist in Deutschland zweistufig aufgebaut. Die DPR prüft, ob der zuletzt festgestellte
Jahresabschluss nebst Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht den
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und den einschlägigen
Rechnungslegungsstandards entspricht. Auf der zweiten
Stufe greift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein, um bei abweichender Auffassung von
DPR und Unternehmen etwaige Fehler festzustellen, die
Veröffentlichung festgestellter Fehler anzuordnen oder um
eine Prüfung mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen, falls
beispielsweise ein Unternehmen nicht zur Mitwirkung an
der Prüfung durch die DPR bereit ist. Die DPR kündigt jährlich die Prüfungsschwerpunkte für die bevorstehenden
Prüfungen öffentlich an. Bei ihrer Prüfung konzentriert sie
sich auf Rechnungslegungsgebiete, die unter anderem
durch ihre Komplexität erfahrungsgemäß ein erhöhtes
Fehlerrisiko aufweisen und die branchenübergreifende
Relevanz besitzen (zum Beispiel Wertminderungstests).
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Inhalt
1
Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
6
2
Die Konzerngesamtergebnisrechnung
11
3
Die Konzernbilanz
21
4
Die Konzernkapitalflussrechnung
27
5
Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
31
6
Der Konzernanhang
36
7
Der Konzernlagebericht
50
8
Die Rolle des Abschlussprüfers
52
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5
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1
Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
Im Geschäftsbericht werden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht als zentrale
Bestandteile wiedergegeben. Ergänzend ist bei manchen Unternehmen auch der Jahresabschluss
des Mutterunternehmens enthalten.
1 Worin unterscheiden sich
Jahres- und Konzernabschluss?
Der Konzernabschluss gibt einen umfassenden Einblick
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die
Zahlungsströme eines Konzerns, also einer Unternehmensgruppe. Dagegen stellt der Jahresabschluss die
wirtschaftliche Lage eines einzelnen Unternehmens dar.
Im Konzernabschluss werden die einzelnen Unternehmen
einer Unternehmensgruppe so abgebildet, als seien die
unterschiedlichen Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen. Hierfür werden die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens
addiert und die konzerninternen Beziehungen (wie Kapitalbeteiligungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatzerlöse und Zwischengewinne) eliminiert. Im Jahresabschluss
des Mutterunternehmens sind dagegen die konzerninternen Beziehungen noch enthalten. Hierzu gehören – neben
anderen Posten – Anteile an verbundenen Unternehmen
sowie die von den Tochterunternehmen gezahlten Dividenden und Zinserträge.
Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB)
und der EU-IAS-Verordnung müssen kapitalmarktorientier te Unternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS
vorlegen. Darüber hinaus muss jedes Mutter- und Tochterunternehmen, das den Vorschriften des HGB unterliegt,
einen Jahresabschluss entsprechend den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen. Die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens und der
einzelnen Konzerngesellschaften dienen jedoch lediglich
zur Bestimmung der jeweiligen Gewinnausschüttung der
Tochterunternehmen an die entsprechenden Gesellschafter des Mutterunternehmens sowie zur Veranlagung der
Ertragsteuern bei den Einzelgesellschaften.
6
Mutterunternehmen
Tochter A
Tochter B
Jahres abschluss
Tochter C
Konzernabschluss
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2 Was versteht man
unter einem Konsolidierungskreis?
Als Konsolidierungskreis bezeichnet man diejenigen Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung in den
Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen
werden. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das
von einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen)
beherrscht wird.
Ob ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland einen Konzernabschluss aufzustellen hat, ergibt sich auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen aus dem HGB. Erst im
nächsten Schritt wird anhand der Regelungen der IFRS
bestimmt, welche Unternehmen in den Konzernabschluss
einbezogen werden.
Gemäß HGB besteht Beherrschung stets dann, wenn das
Mutterunternehmen bei dem Tochterunternehmen über
mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügt. Darüber
hinaus liegt Beherrschung nach HGB auch in den Fällen
vor, in denen das Mutterunternehmen das Recht hat, die
Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen, das die Finanz- und Geschäftspolitik
bestimmt, sowie die Finanz- und Geschäftspolitik auf
vertraglicher oder satzungsmäßiger Grundlage zu bestimmen. Dieser an gesellschaftsrechtlichen Kriterien orien-
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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
tierte Beherrschungsbegriff lag lange Zeit auch den IFRS
zugrunde. Er wurde jedoch zunehmend kritisiert, da Beherrschung auch vielfach über andere Gestaltungen erreicht
werden kann, die durch den Beherrschungsbegriff nicht
erfasst werden.
Aus diesem Grund wurde die Beherrschungsdefinition der
IFRS überarbeitet; sie folgt seit 2013 einer neuen Konzeption. Die neuen Regelungen zum Beherrschungsbegriff
sind jedoch für Unternehmen in der EU grundsätzlich erst
ab 2014 verpflichtend: Denn der europäische Gesetzgeber
hatte aufgrund der Komplexität der Regelung die Erstanwendung in der EU gegenüber dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungsstichtag verschoben. Eine freiwillige
vorzeitige Anwendung dieser Regelungen war jedoch auch
für Unternehmen in der EU möglich. Danach wird – abweichend gegenüber dem HGB – nicht an festen Schwellenwerten oder genau definierten Rechten festgehalten. Vielmehr ist der wirtschaftliche Gesamtgehalt der Beziehung
zu würdigen. So kann eine Beherrschung nach diesen
Regelungen auch ohne Stimmrechtsmehrheit vorliegen,
da die IFRS davon ausgehen, dass derjenige ein Unternehmen beherrscht, der über die maßgeblichen Tätigkeiten
des Unternehmens verfügen kann und hierdurch einer Risikobelastung unterliegt, die er selbst durch seine beherrschende Stellung bei dem Unternehmen beeinflussen kann.
Diese Rechte müssen nicht zwangsläufig aus Stimmrechten oder bestimmten anderen Rechten bestehen. Verschiedene Indikatoren sind in Kombination zu betrachten, um
zu ergründen, ob sich im Gesamtbild eine beherrschende
Stellung ergibt.
Neben den Tochterunternehmen sind jedoch in den Konzernabschluss auch andere Unternehmen einzubeziehen,
an denen das Mutterunternehmen beteiligt ist, die es aber
nicht beherrscht. Führt das Mutterunternehmen gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien ein anderes Unternehmen, ist dieses als Gemeinschaftsunternehmen im
Konzernabschluss einzubeziehen. Die Einbeziehung solcher Unternehmen erfolgt nicht wie bei Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung. Gemeinschaftsunternehmen werden abhängig von bestimmten Kriterien
entweder nach der Equity-Methode – das heißt mit einem
Anteil am Eigenkapital – abgebildet oder es erfolgt eine
anteilige Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden
sowie Aufwendungen und Erträge in Höhe der Beteiligungsquote an dem Gemeinschaftsunternehmen.
Kann das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfluss auf
ein Unternehmen ausüben, da es die Möglichkeit hat, an
den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen
1
mitzuwirken, wird dieser maßgebliche Einfluss im Kon zernabschluss des Mutterunternehmens ebenfalls durch
Anwendung der Equity-Methode abgebildet. Bei der
Equity-Methode werden nicht die einzelnen Vermögens gegenstände und Schulden des Unternehmens in die
Konzernbilanz einbezogen. Das Engagement des Mutterunternehmens in das Unternehmen wird lediglich durch
den Anteil am Eigenkapital des Unternehmens dargestellt –
das heißt die Abbildung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens erfolgt in einer einzelnen Zeile unter dem
Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen“.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises – das heißt
die Entscheidung darüber, welche Unternehmen nach
welchen Verfahren in den Konzernabschluss einzubeziehen sind – ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass der
Konzernabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Unternehmensgruppe korrekt abbildet.
3 Weshalb gibt der Jahresabschluss des
Mutterunternehmens keine Auskunft
über den Geschäftsverlauf sowie die
Vermögens- und Finanzlage des Konzerns?
Häufig ist das Mutterunternehmen des Konzerns nicht
selbst am Markt tätig. Die operativen Ergebnisse des Konzerns werden dann in den einzelnen Tochterunternehmen
erwirtschaftet und möglicherweise erst in späteren Jahren an das Mutterunternehmen ausgeschüttet. Aber auch
falls das Mutterunternehmen unmittelbar Leistungen am
Markt verwertet, werden die Wertschöpfungsprozesse der
anderen Konzernunternehmen ebenfalls nicht im Einzelabschluss des Mutterunternehmens abgebildet. Die Erfolgsrechnung des Mutterunternehmens reflektiert also in der
Regel das innerhalb des Konzerns in der Rechnungsperiode
erwirtschaftete Ergebnis nicht. Stattdessen muss der Konzernerfolg im Wege der Konsolidierung aller Konzernunternehmen einschließlich des Mutterunternehmens ermittelt
werden. Dazu werden die Ergebnisrechnungen der Konzernunternehmen addiert und konzerninterne Transaktionen – insbesondere Ausschüttungen, aber auch Umsatzgeschäfte – eliminiert.
Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns ist ebenfalls in erster Linie nur die konsolidierte Konzernbilanz relevant. Der Konzern wird als wirtschaftliche
Einheit verstanden. Vielfach ergeben sich innerhalb eines
Konzerns umfangreiche Verflechtungen durch interne
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7
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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
1
Finanzierungsvereinbarungen und Leistungsbeziehungen.
Erst durch den Konzernabschluss wird durch Eliminierung
dieser internen Verflechtungen deutlich, wie sich die Lage
der Unternehmensgruppe tatsächlich darstellt. So kann
zum Beispiel bei einem Verkauf von Vorräten von einem
Unternehmen innerhalb des Konzerns an ein anderes Unternehmen derselben Gruppe eine Marge realisiert werden. In
einem Einzelabschluss ist dies nicht erkennbar. Im Konzernabschluss wird diese Marge jedoch so lange eliminiert, bis
die Vorräte tatsächlich an einen Dritten – außerhalb der
Unternehmensgruppe – veräußert werden.
4 Welche Rechnungslegungsstandards
liegen den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften zugrunde?
Grundsätzlich sind Jahres- beziehungsweise Einzelabschlüsse nach den Vorschriften des HGB aufzustellen.
Große Kapitalgesellschaften können jedoch statt eines
HGB-Jahresabschlusses einen IFRS-Einzelabschluss im
Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Verpflichtung, einen
Jahresabschluss nach HGB aufzustellen, besteht jedoch
weiter. Dies liegt darin begründet, dass nur ein solcher
Abschluss für die Bemessung der Gewinnausschüttung
an die Aktionäre des Mutterunternehmens und als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung zulässig ist. Um
auch eine begriffliche Abgrenzung herzustellen, bezeichnet
der Gesetzgeber diese zur Veröffentlichung vorgesehenen
IFRS-Abschlüsse als „Einzelabschlüsse“, im Gegensatz zu
„Jahresabschlüssen“, die nach den HGB-Vorschriften
aufgestellt werden müssen.
8
5 Was ist der Unterschied zwischen
„International Accounting Standards (IAS)“
und „International Financial Reporting
Standards (IFRS)“?
Alle vom International Accounting Standards Board
(IASB) verabschiedeten Rechnungslegungsstandards
(IAS 1 bis 41, IFRS 1 bis 15) sowie die vom IFRS Interpretations Committee (IFRIC) erarbeiteten Interpretationen
der Rechnungslegungsstandards („IFRIC Interpretations“
beziehungsweise „SIC Interpretations“) werden seit der
Neuorganisation des IASB im Jahr 2001 unter dem Oberbegriff „IFRS” subsumiert. Seitdem neu veröffentlichte
Rechnungslegungsstandards werden mit „IFRS“, neue
Interpretationen mit „IFRIC“ bezeichnet. Die bisherigen
Standards und Interpretationen behalten ihre Bezeichnungen „IAS“ beziehungsweise „SIC“ bei. Sie werden
nach und nach durch aktualisierte IFRS ersetzt oder in
andere bestehende IFRS einbezogen.
6 Woraus besteht ein
IFRS-Konzernabschluss?
Ein IFRS-Konzernabschluss besteht aus einer Gesamtergebnisrechnung, einer Bilanz, einer Kapitalflussrechnung,
einer Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals (Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung) sowie
erläuternde Angaben (Konzernanhang).
Obwohl nach IFRS der Lagebericht oder ein ähnliches
Berichtsinstrument nicht zu den Pflichtbestandteilen
eines Konzernabschlusses gehört, bleibt der Konzernlagebericht durch die Vorschriften des HGB auch für
Unternehmen, die nach der EU-IAS-Verordnung ihren
Konzernabschluss nach IFRS aufstellen müssen, ein
zwingendes Berichtselement neben dem Konzernabschluss. Dies liegt darin begründet, dass der deutsche
Gesetzgeber die deutschen IFRS-Bilanzierer explizit auch
zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet hat, die für die
Erstellung eines Lageberichts gelten. Das im Jahr 2010
veröffentlichte IFRS Practice Statement „Management
Commentary“ läuft insofern in Deutschland leer. Zudem
sind in IFRS-Konzernabschlüssen bestimmte zusätzliche
Angaben nach den handelsrechtlichen Vorschriften zu
ergänzen. Hierunter fallen beispielsweise solche zur
Anteilsbesitzliste (Angaben zu Tochterunternehmen
und Beteiligungen), zum Abschlussprüferhonorar
sowie zu Mitarbeiterzahlen und Organbezügen.
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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
7 Was sind die Kerninhalte
des Konzernlageberichts?
Der Lagebericht stellt eine überwiegend verbale Berichterstattung des Managements dar: In ihm sind – ergänzend
zum Abschluss – der Geschäftsverlauf (einschließlich
Geschäftsergebnis) sowie die Lage des Konzerns unter
Einbeziehung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. In diese Analyse sind die bedeutsamsten finanziellen und, soweit für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns von Bedeutung, auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter
finanziellen Leistungsindikatoren werden gemeinhin die
Kennzahlen verstanden, nach denen das Management das
Unternehmen steuert, also beispielsweise Rentabilitätskennzahlen oder Kapitalbindungskennzahlen wie der Return
on Capital Employed (ROCE). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren können Arbeitnehmer- oder Umweltbelange
betreffen. Auch Messgrößen für die Kundenzufriedenheit
fallen unter die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Tabelle A
Inhaltsverzeichnis des Geschäftsberichts 2013
7
Aktionärsbrief
2
Bericht des Aufsichtsrats
4
Corporate Governance
7
Konzernlagebericht
10
Grundlagen des Konzerns
10
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf
Außerdem ist die voraussichtliche Entwicklung des
Konzerns mit den wesentlichen Chancen und Risiken
der künftigen Geschäftstätigkeit zu erläutern. Durch
die Prognoseorientierung wird deutlich, dass der Lagebericht den Abschluss auch zukunftsgerichtet ergänzt.
Neben der allgemeinen Darstellung der Lage sind spezifische Berichtselemente gesetzlich vorgeschrieben: Um
der zunehmenden Bedeutung von Finanzinstrumenten
Rechnung zu tragen, muss speziell auch über diesbezügliche Risiken berichtet werden. Sofern das Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert
ist, müssen Konzerne zudem auf die wesentlichen Merkmale ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollund Risikomanagementsystems eingehen. Die gesetzlichen
Vorschriften zum Lagebericht sehen darüber hinaus weitere
Berichtspflichten vor. Sie umfassen neben Forschung und
Entwicklung auch die Grundzüge des Vergütungssystems
sowie einen Nachtragsbericht und übernahmerelevante
Angaben bei börsennotierten Unternehmen.
1
6
Ertragslage
21
Finanzlage
29
Vermögenslage
38
Nachtragsbericht
47
Risiko- und Chancenbericht
50
Prognosebericht
67
Konzernabschluss 2013 des Muster-Konzerns
76
Konzerngesamtergebnisrechnung
76
Konzernbilanz
77
Konzernkapitalflussrechnung
78
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
79
Konzernanhang
80
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
103
Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen bei der Lageberichterstattung den entsprechenden Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht (DRS 20)
des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee
e.V. (DRSC) anwenden. DRS 20 ergänzt die gesetzlichen
Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung und
wird auch für den (Einzel-)Lagebericht empfohlen.
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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht
1
8 Was sind Querverweise
im IFRS-Konzernabschluss?
Während der Konzernlagebericht ein gesondertes
Berichtsinstrument darstellt, ist der Konzernanhang
integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Zweck
des Konzernanhangs ist unter anderem, die in der Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesenen Beträge weiter aufzugliedern und zu
erläutern. Damit der Abschlussleser bei der Analyse einer
dieser Abschlussbestandteile zielgerichtet die Erläuterungen zu einem Posten im Konzernanhang finden kann, muss
aus dem Rechenwerk auf die entsprechende Passage im
Konzernanhang verwiesen werden. Vielfach ist es im Konzernanhang aus sachlichen Gründen geboten, die Erläuterungen zu einem Thema zusammengefasst darzustellen:
In diesen Fällen erfolgt bei mehreren Abschlussposten
der Verweis auf die gleiche Stelle im Konzernanhang.
9 In welchem Verhältnis stehen
Geschäftsbericht und (Konzern-)Abschluss?
Mit dem Geschäftsbericht präsentieren sich Unternehmen
der interessierten Öffentlichkeit. Umfang und Aufbau des
Geschäftsberichts sind grundsätzlich gesetzlich nicht normiert. Allerdings enthalten Geschäftsberichte in der Regel
den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht des
berichtenden Unternehmens. Für diese Berichtsinstrumente gelten die IFRS und die handelsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Inhalt, Form und Aufbau. Auch das
Testat des Wirtschaftsprüfers wird sich regelmäßig ausschließlich auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht beziehen. Im Geschäftsbericht finden sich damit
sowohl gesetzlich normierte Berichtselemente als auch
Darstellungen, bei denen die Unternehmensvertreter frei
in der Darstellung sind, sowie geprüfte und ungeprüfte
Informationen. Nachfolgend werden wir uns schwerpunktmäßig mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht beschäftigen.
HINWEIS AUF DEN ABSCHLUSS DES MUSTER-KONZERNS
Um die nach IFRS erforderlichen Querverweise an einem Beispiel
darzustellen, wird in der Muster-Konzernbilanz in einer Spalte mit
der Bezeichnung „Konzernanhang“ auf die entsprechenden
dortigen Textziffern verwiesen. Da beispielsweise Finanzverbindlichkeiten unabhängig von der Fristigkeit zusammengefasst
erläutert werden, wird in der Konzernbilanz bei den betreffenden
Posten jeweils auf die Textziffer 25 (Finanzverbindlichkeiten) im
Konzernanhang verwiesen.
10 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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2
Die Konzerngesamtergebnisrechnung
Die Konzerngesamtergebnisrechnung gibt einen Einblick in den Geschäftserfolg des Konzerns
zwischen zwei Stichtagen.
1 Worin besteht der Unterschied zwischen
der Konzerngesamtergebnisrechnung nach
IFRS und der Gewinn- und Verlustrechnung
nach handelsrechtlichen Grundsätzen?
Die IFRS-Erfolgsrechnung ist zweistufig aufgebaut.
Neben dem Gewinn oder Verlust der Periode (profit or
loss) wird das sonstige Ergebnis (other comprehensive
income) dargestellt. Beide Komponenten gemeinsam
ergeben das Gesamtergebnis (comprehensive income).
Dieses Gesamtergebnis enthält damit alle Erträge und
Aufwendungen, die der Konzern im Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Werden zum Gesamtergebnis die Eigenkapitalveränderungen addiert, die durch die Gesellschafter
veranlasst sind (wie zum Beispiel Ausschüttungen oder
Kapitalerhöhungen), erhält man die Gesamtveränderungen des Eigenkapitals. (Vergleiche hierzu Kapitel 5 „Die
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.)
Das Gesamtergebnis kann wie im Muster-Konzern als ein
Abschlussbestandteil – also in einer Rechnung – abgebildet
werden. In diesem Fall ist der Gewinn oder Verlust nur eine
Zwischengröße. Nach dem Gewinn oder Verlust wird das
sonstige Ergebnis dargestellt, um schließlich die Summe
aus beiden Komponenten – das Gesamtergebnis – darzustellen. Der Abschlussbestandteil wird Konzerngesamtergebnisrechnung genannt.
Alternativ kann das Gesamtergebnis aber auch in zwei
Abschlussbestandteilen dargestellt werden. In diesem
Fall stellt die erste Rechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung, alle Erträge und Aufwendungen dar, die im
Gewinn oder Verlust zu erfassen sind; sie endet daher
mit dem Gewinn oder Verlust. Daran anschließend zeigt
eine zweite Rechnung die Überleitung vom Gewinn oder
Verlust über die Posten des sonstigen Ergebnisses bis hin
zum Gesamtergebnis auf. Diese zweite Rechnung wird
Konzerngesamtergebnisrechnung genannt.
In der Praxis herrschen beide Varianten vor. Die Begrifflichkeiten für die Abschlussbestandteile und die Bezeichnung
der Komponenten können von jedem Unternehmen selbst
gewählt werden und unterscheiden sich daher in der Praxis.
Für den Gewinn oder Verlust wird häufig – wie im MusterKonzern – „Jahresergebnis“ verwendet. Üblich sind auch
die Bezeichnungen „Gewinn/Verlust der Periode“, „Jahresüberschuss“ sowie „Periodenergebnis“ – jeweils mit oder
ohne Präfix „Konzern-“.
Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses muss wiederum in zwei Unterkomponenten erfolgen: Die erste Gruppe
bilden Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind. Die zweite Gruppe besteht aus denjenigen
Posten, die unter bestimmten Voraussetzungen in den
Gewinn oder Verlust umzugliedern sind.
Welche Erträge und welche Aufwendungen in den Gewinn
oder Verlust einerseits beziehungsweise im sonstigen
Ergebnis andererseits zu erfassen sind, und welche später in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind, geben
die IFRS-Standards vor. (Siehe dazu Frage 2 dieses Kapitels.)
Im Vergleich dazu kennt HGB kein „sonstiges Ergebnis“,
sondern stattdessen nur einen Wertmaßstab für den Erfolg
des Jahres, in dem alle Erträge und Aufwendungen dieses
Zeitraums erfasst werden: den Jahresüberschuss beziehungsweise den Jahresfehlbetrag.
2 Worin unterscheiden sich der Gewinn
oder Verlust und das sonstige Ergebnis?
Die IFRS-Standards geben vor, welche Erträge und welche
Aufwendungen im Gewinn oder Verlust einerseits und welche im sonstigen Ergebnis andererseits zu erfassen sind.
Das IASB erkennt an, dass die Einteilung in die beiden Komponenten des Gesamterfolgs bislang keinem überzeugenden Konzept folgt, sondern eher am Einzelfall orientiert entschieden wurde. Der Versuch einer Erklärung ist wie folgt:
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einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2
Im Gewinn oder Verlust wird im Wesentlichen der Erfolgsbeitrag aus der zentralen Geschäftstätigkeit beziehungsweise den Tätigkeitsschwerpunkten des Konzerns im
abgelaufenen Geschäftsjahr abgebildet. Damit zeigt dieses Periodenergebnis die Performance des Geschäftsmodells beziehungsweise im Fall diversifizierter Konzerne
der Geschäftsmodelle, mit denen der Konzern am Markt
im Wettbewerb steht. Typischerweise sind zur Umsetzung
dieser Geschäftsmodelle seitens des Managements vorwiegend operative, aber auch finanzielle Entscheidungen zu
treffen. Daher wird das Periodenergebnis häufig freiwillig in
ein operatives sowie in ein finanzielles Ergebnis unterteilt.
Das sonstige Ergebnis umfasst dagegen überwiegend
Wertänderungen von Vermögenswerten oder Schulden,
die aus der Änderung von Marktdaten – beispielsweise
Börsen-, Wechselkurse oder andere Marktparameter –
resultieren und die das Management nur in geringem
Umfang beeinflussen kann. Dazu zählen Aufwendungen
und Erträge aus der fortlaufenden Zeitwertbewertung von
bestimmten Finanzinstrumenten, aus Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, aus der Umrechnung von
Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe sowie aus
Hedging-Transaktionen oder aus der Neubewertung von
Sachanlagen. Kennzeichnend für diese im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen ist, dass sie zunächst nicht
zahlungswirksam sind. Insofern ist nicht absehbar, wann
sie im gewöhnlichen Geschäftsverlauf für den Konzern zu
Zahlungsmittelzuflüssen oder -abflüssen führen. So führt
beispielsweise ein Anstieg der Pensionsrückstellung
aufgrund einer gestiegenen Lebenserwartung zwar zu
einem negativen Effekt (Aufwand) im sonstigen Ergebnis.
Höhere Auszahlungen werden sich jedoch regelmäßig erst
langfristig ergeben – und zwar dann, wenn Pensionszahlungen länger geleistet werden müssen als bisher erwartet.
Auch kumulierte Währungserfolge, die regelmäßig aus der
Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe entstehen, um den Konzernabschluss in einer
einheitlichen Währung aufzustellen, werden erst dann
liquiditätsmäßig realisiert, wenn eine ausländische Gesellschaft verkauft wird.
In den zuvor genannten Beispielen sind die Erträge und
Aufwendungen aus der Neubewertung von Sachanlagen
sowie aus Bewertungsänderungen aus Pensionsrückstellungen der Gruppe von Posten zuzuordnen, die niemals in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden.
Alle anderen Beispiele dagegen werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Gewinn oder Verlust umgegliedert
(Recycling). So werden etwa die Währungseffekte aus der
Die Konzerngesamtergebnisrechnung
Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert, wenn der Geschäftsbetrieb veräußert wird. Der Einfluss auf das Gesamtergebnis ist in
diesem Fall gleich null. (Siehe hierzu auch Frage 1 in Kapitel
5 „Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.)
Die Steuereffekte (latente Steuern) auf die einzelnen
Posten des sonstigen Ergebnisses sind entweder direkt
in der Konzerngesamtergebnisrechnung oder alternativ
im Konzernanhang anzugeben.
3 Wie zuverlässig ist das
ausgewiesene Gesamtergebnis?
Da die Erfolgsrechnung nach IFRS – wie auch gemäß deutschem Handelsrecht – nicht auf messbaren Einzahlungen
und Auszahlungen basiert, sind für eine Vielzahl von Posten
der Ergebnisrechnung Schätzungen erforderlich; entsprechend ermessensbehaftet sind diese Werte. Das zeigt sich
bereits bei der Einstiegsgröße der Ergebnisrechnung: Als
Umsatzerlöse werden nicht nur die in Geld zugeflossenen
Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
ausgewiesen. Wird beispielsweise im Anlagenbau ein
Kraft werk im Rahmen eines Fertigungsauftrags über
einen längeren Zeitraum erstellt, können während der
Fertigstellungsphase bereits Umsatzerlöse nach Maßgabe des (geschätzten) Fertigstellungsgrades erfasst sein,
obwohl die Lieferung und Leistung noch nicht fertiggestellt
ist – vielfach bevor der Auftraggeber für die Leistung zahlt.
Da bereits während der Fertigungsdauer von Kundenaufträgen Fertigungsaufwendungen anfallen, soll durch die
vorgelagerte Umsatzerfassung ein periodengerechter
Erfolg ermittelt werden.
Aber auch zahlreiche andere Aufwendungen und Erträge
basieren auf einer Vielzahl von Annahmen über künftige
Ereignisse – wie unter anderem folgende Beispiele zeigen:
Bei der Forderungsbewertung etwa ist die Bonität der Kunden einzuschätzen. Bleibt diese hinter den Erwartungen
zurück, sind die Forderungen aufwandswirksam abzuschreiben. Eine Beteiligungsbewertung wiederum gleicht einer
Unternehmensbewertung, die Grundlage für eine Abschreibung der Beteiligung und damit für Aufwand sein kann. Die
Einschätzung der Risiken und Chancen aus Rechtsstreitigkeiten bestimmt den entsprechenden Rückstellungsansatz
– und damit wiederum eine Ergebnisbelastung durch Rückstellungsbildung. Rückstellungen zählen generell zu den in
besonderem Maße ermessensbehafteten Bilanzposten.
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
Die Ermessensbehaftung der Gewinnermittlung steigt mit
der Ermessensbehaftung der vorgeschriebenen Bewertungsmaßstäbe: Während die Anschaffungskosten relativ
ermessensfrei ermittelt werden können, ist die Ermittlung
des Zeitwerts – des Fair Value – schätzwert- und damit
ermessensabhängig. Gerade für die Rechnungslegung
nach IFRS hat die Bewertung zum Fair Value eine große
Bedeutung. Da der Fair Value zum Bilanzstichtag ermittelt
wird, erhöht sich zwar die Transparenz über die aktuellen
Wertverhältnisse – und damit die Relevanz der Bilanzinformationen im Vergleich zu historischen Bewertungsmaßstäben. Doch bei der überwiegenden Zahl der zum Fair Value
bewerteten Positionen lässt sich der Fair Value des Vermögenswerts nicht unmittelbar am Markt „ablesen“. In diesen
Fällen wird er durch sogenannte Wertermittlungsverfahren
geschätzt. Diese Schätzung kann durch Anpassungen von
Marktpreisen vergleichbarer Vermögenswerte oder Schulden erfolgen. Alternativ muss der Barwert der zu erwartenden Nettozahlungen aus den zu bewertenden Vermögenswerten und Schulden ermittelt werden. Bar wertermittlungen sind beispielsweise auch bei Wertminderungstests für
das Sachanlagevermögen und damit für die Ermittlung von
außerplanmäßigen Abschreibungen oder bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen erforderlich.
2
fenden Forderungen überhaupt nach den Grundsätzen der
IFRS ausgebucht werden dürfen und der vereinbarte Veräußerungserlös realisiert werden darf.
Durch sogenannte Sale-and-Lease-Back-Transaktionen,
die beispielsweise zum Verkauf und zur gleichzeitigen
Miete einer Immobilie führen, können liquide Mittel und
zugleich Veräußerungsgewinne generiert werden, ohne
dass sich an der Nutzung der Immobilie durch das Unternehmen etwas ändert. Zweck solcher Transaktionen kann
die Erhöhung des ausgewiesenen Ergebnisses, die Verbesserung von Bilanzrelationen sowie die Beschaffung
von finanziellen Mitteln sein. Alle diese Hintergründe
werden für den Bilanzleser erst durch die ergänzenden
Anhangangaben transparent.
Beinhaltet eine vom Unternehmen vorgenommene Schätzung ein Risiko, dass innerhalb des nächsten Jahres die
Schätzung gegebenenfalls revidiert werden muss und dies
eine wesentliche Ergebnisauswirkung haben kann, muss
über diese Tatsache und die zugrunde liegenden Annahmen
im Konzernanhang berichtet werden. Ebenso sind im Konzernanhang die Auswirkungen darzulegen, falls es zu einer
solchen Änderung gekommen ist.
4 Woran wird die Zuverlässigkeit der
ausgewiesenen Ergebnisse deutlich?
Um es dem Leser zu ermöglichen, den Umfang der Bewertungsunsicherheiten einzuschätzen, enthält der Konzernanhang Informationen über die angewendeten Bewertungsmaßstäbe der einzelnen Vermögenswerte und Schulden
sowie weiterführende Angabepflichten. Sofern Fair Values
als Barwerte geschätzt werden, sind sogar die zugrunde
gelegten Bewertungsannahmen anzugeben. Dies gilt insbesondere für den verwendeten Zinssatz. Auch bezüglich
der Risiken aus Finanzinstrumenten bestehen seitens der
IFRS umfangreiche Angabepflichten.
Unerlässlich ist ein Blick in die Anhangangaben: Anhand
dieser Informationen können insbesondere Ergebnisauswirkungen aus immer komplexer ausgestalteten Finanztransaktionen nachvollzogen werden. Dies ist zum Beispiel
dann von Bedeutung, wenn Forderungsbestände für Finanzierungszwecke „verkauft“ werden (sogenanntes Factoring), gleichzeitig aber Garantien, Optionen oder andere
Sicherheiten gewährt werden – und damit Risiken aus
dem eigentlich veräußerten Forderungsportfolio zurückbehalten werden. In diesen Fällen ist fraglich, ob die betref-
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
2
Tabelle B
Konzerngesamtergebnisrechnung
TEUR
1, 2
2013
2012
Umsatzerlöse
99.360
95.186
Umsatzkosten
-54.920
-55.835
Bruttoergebnis
44.440
39.351
1.445
265
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
5
Sonstige betriebliche Erträge
5
Vertriebskosten
-17.984
-18.012
5
Verwaltungsaufwendungen
-15.458
-15.066
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-3.993
-1.136
8
Operatives Ergebnis (Betriebsergebnis)
8.450
5.402
13
Finanzerträge
911
523
13, 14
Finanzierungsaufwendungen
-1.760
-1.719
13
Finanzergebnis
-849
-1.196
467
587
Ergebnis vor Steuern
8.068
4.793
Ertragsteueraufwand
-2.138
-1.404
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern
5.930
3.389
489
682
6.419
4.071
Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
3, 5
Jahresergebnis
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
2
Tabelle B
Konzerngesamtergebnisrechnung
TEUR
1, 2
2013
2012
Neubewertung von Sachanlagen1
170
0
Versicherungsmathematische Verluste1
-17
0
3
-8
-93
0
95
0
280
215
438
207
6.857
4.278
6.481
4.059
376
219
6.857
4.278
6.071
3.863
348
208
6.419
4.071
Sonstiges Ergebnis1
Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können
Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen
Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges
Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen
3
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
3
Gesamtergebnis
9
Gesamtergebnis entfallend auf:
Beherrschende Gesellschafter
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Gesamtergebnis
9
Jahresergebnis entfallend auf:
Beherrschende Gesellschafter
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Jahresergebnis
1
Im vorliegenden Muster-Abschluss werden die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses als Nettobeträge nach Berücksichtigung aller Steuereffekte dargestellt. Alternativ ist auch
eine Bruttodarstellung möglich, bei der der gesamte Steuereffekt je Postengruppe in einer separaten Zeile gezeigt wird oder sogar einzeln den Posten zugeordnet wird.
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
2
5 Nach welchem Verfahren wird die Gewinn-
und Verlustrechnung gegliedert?
Die Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der
erste Teil der Konzerngesamtergebnisrechnung (siehe
Frage 1 dieses Kapitels) kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem international üblichen Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Bei Ersterem wird
die Gesamtleistung der Periode dargestellt: Neben den
Umsatzerlösen werden auch die in der Periode produzierten, nicht abgesetzten Leistungen ausgewiesen – beispielsweise als Bestandsveränderungen oder aktivierte
Eigenleistungen. Der Gesamtleistung werden die in der
Periode angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt.
Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen
die Herstellungskosten der im Geschäftsjahr verkauften
Produkte oder erbrachten Leistungen gegenübergestellt
und zwar unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr die
Herstellungskosten angefallen sind. Unterschiede ergeben
sich somit bei den Aufwendungen für Bestandsveränderungen – also solchen Gütern, die beispielsweise auf Lager
gefertigt werden – sowie bei anderen aktivierten Eigenleistungen, die im Umsatzkostenverfahren nicht ausgewiesen
werden. Das Jahresergebnis ist dessen ungeachtet nach
beiden Verfahren gleich hoch.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der
Gliederung der ausgewiesenen Aufwendungen. Beim
Gesamtkostenverfahren werden sämtliche angefallenen
Aufwendungen nach Aufwandsarten wie zum Beispiel
Material- und Personalaufwand gegliedert. Dagegen
werden beim Umsatzkostenverfahren die Aufwendungen
den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Verwaltung
zugeordnet. Da im Umsatzkostenverfahren den Umsatzerlösen unmittelbar die Herstellungskosten der abgesetzten
Leistungen gegenübergestellt werden, lässt sich aus der
Zwischensumme, dem sogenannten Bruttoergebnis, im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen die Bruttomarge (gross
margin) errechnen. Vielfach ergänzen Unternehmen direkt
eine entsprechende Zwischensumme, sodass die Bruttomarge unmittelbar aus der Gewinn- und Verlustrechnung
abgelesen werden kann.
6 Wie kann sich der Abschlussleser
einen schnellen Einblick in den
Geschäftsverlauf verschaffen?
Wem die ausführlichen Darstellungen im Lagebericht für
die Einschätzung der Geschäftsentwicklung des Konzerns
zu komplex sind, der kann für einen ersten Eindruck die
Ergebnisentwicklung analysieren. Wie erfolgreich sich
der Konzern mit seinem Geschäftsmodell am Markt durchsetzen konnte, lässt sich vor allem anhand der Entwicklung
des operativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr und –
einen Schritt weiter – im Vergleich mit den Wettbewerbern
des Konzerns analysieren.
Beim Vorjahresvergleich sind Sondereffekte herauszurechnen; beispielsweise können Veränderungen im Konsolidierungskreis gegebenenfalls den Vergleich verzerren. So
kann der Kauf eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens im Berichtsjahr zu einer Erhöhung des
Umsatzes führen. Gleichzeitig kann jedoch – infolge des
damit verbundenen Integrationsaufwands – auch das
Konzernergebnis belastet werden. Beim Verkauf eines
Tochterunternehmens kann ein Gewinn oder Verlust
anfallen, der sich jeweils aus Konzernsicht als Differenz
der veräußerten Aktiva und Passiva einerseits sowie aus
dem Erlös andererseits ergibt. Für international tätige Konzerne kann zudem auch die Entwicklung der Wechselkurse
einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis und den Vorjahresvergleich haben. Darüber hinaus können Änderungen
in der Rechnungslegungspolitik oder Einführungen neuer
Standards den Vorjahresvergleich beeinträchtigen. Auskunft hierüber gibt die Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze im Konzernanhang.
7 Wie nachhaltig ist der Ergebnisausweis?
Im Zusammenhang mit dem Ergebnisausweis ist heute
oftmals von „Normalised Profit“ die Rede: Anhand der
Anhangangaben und einer Befragung des Managements
versuchen Analysten in der Regel, ein um außerordentliche, seltene oder einmalige Ereignisse oder Transaktionen bereinigtes Jahresergebnis zu ermitteln. Dieses dient
als Grundlage für die Unternehmensbewertung beziehungsweise die Bewertung der Aktie. Bei der Analyse des ausgewiesenen Betriebsergebnisses ist zu berücksichtigen, dass
die IFRS im Gegensatz zum HGB den Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen nach dem Ergebnis
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen verbieten.
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
Dies liegt darin begründet, dass letztlich alle Erträge und
Auf wendungen als durch die Geschäftstätigkeit des
Unternehmens verursacht angesehen werden.
Einige Unternehmen kommen den Informationsbedürfnissen der Analysten entgegen und weisen in der Erfolgsrechnung zusätzliche Zwischensummen aus, zum Beispiel das
ordentliche Betriebsergebnis vor Sonderaufwendungen wie
Restrukturierungskosten, Sonderabschreibungen oder Verluste aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die
Grenzen einer solchen Vorgehensweise liegen in den Vorgaben zur Gliederung der Ergebnisrechnung begründet. So ist
beispielsweise im Umsatzkostenverfahren kein gesonderter Ausweis von Restrukturierungsaufwendungen zulässig.
Vielmehr sind Letztere den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Verwaltung zuzuordnen. Allenfalls ein Davon-Vermerk pro Zeile kommt hier in Betracht. Daher werden
Unternehmen derartige Sondereffekte eher im Konzernanhang darstellen.
Eine Ausnahme bildet das Ergebnis aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen, das unter internationalen Rechnungslegungsvorschriften separat vom Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen des Unternehmens ausgewiesen wird. In der Erfolgsrechnung des Muster-Konzerns ist
das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in
einer gesonderten Zeile abgebildet. Auf diese Weise wird
die Entwicklung der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr
übersichtlicher dargestellt. Zudem ermöglicht diese Art der
Angabe, die zukünftige Entwicklung der Ertragslage aus
der fortgeführten Geschäftstätigkeit besser einzuschätzen.
Alternativ zu der ausschließlichen Darstellung des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen können die
daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen auch
entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in gesonderten Spalten für das Geschäftsjahr und das
Vorjahr abgebildet werden. Auf diese Weise erhöht sich
der Informationsgehalt der Erfolgsrechnung. Nachteilig
ist hierbei jedoch, dass sie komplexer und damit schwerer
lesbar werden kann. Wird in der Erfolgsrechnung nur das
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in einer
gesonderten Zeile ausgewiesen, müssen die Erträge und
Aufwendungen, die zu diesem Ergebnis führen, im Konzernanhang dargestellt werden.
2
8 Was versteht man unter
EBIT, EBITA und EBITDA?
Diese Abkürzungen bezeichnen geläufige Zwischensalden
in der Erfolgsrechnung, um die operative Performance des
Konzerns zu beschreiben. EBIT (Earnings before interest
and taxes) entspricht dem in der Erfolgsrechnung des
Muster-Konzerns ausgewiesenen operativen Ergebnis
(Betriebsergebnis) beziehungsweise dem Ergebnis vor
Finanzergebnis und Ertragsteuern. EBITA (Earnings
before interest, taxes and amortisation) beschreibt das
operative Ergebnis vor Abzug der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte. EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation) berücksichtigt zusätzlich die
planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen der
Sachanlagen. Ziel dieser Kennzahlen ist eine Eliminierung
der nicht planbaren und voraussichtlich nicht wiederkehrenden Wertminderungen einerseits und eine pragmatische Annäherung an den operativen Cashflow andererseits, indem die bedeutsamsten nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen zum Betriebsergebnis hinzugezählt
werden. Andere liquiditätsunwirksame Aufwendungen und
Erträge, wie insbesondere die Bewegungen in den Rückstellungen, aber auch Umsatzerlöse, die bisher noch nicht
zu einem Zahlungsmittelzugang geführt haben, bleiben
demgegenüber unberücksichtigt.
Der EBITDA 2013 im Beispiel des Muster-Konzerns beträgt
14.347 Mio. EUR (Betriebsergebnis 8.450 Mio. EUR, planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 5.001 Mio. EUR
und immaterielle Vermögenswerte 780 Mio. EUR sowie
Wertminderung (Impairment) des Goodwill 116 Mio. EUR).
Dass diese Größe aber noch weit vom Mittelzufluss der
betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 5.372 Mio. EUR entfernt
ist, geht aus der Konzernkapitalflussrechnung hervor.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass diese
Größen keine von den IFRS definierten Größen darstellen
(non-GAAP measures) und daher von jedem Unternehmen
anders verwendet werden können. Verwendet ein Unternehmen solche „non-GAAP measures“ – zum Beispiel falls
es nach diesen Leistungsindikatoren das Unternehmen
steuert – sollte die Definition der verwendeten Größe und
eine Überleitung zu den Zahlen des Konzernabschlusses
für den Abschlussadressaten erkennbar sein.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“,
Tabelle H „Sachanlagen“
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
2
9 Aus welchem Grund ist das Konzernergeb-
nis zum einen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens und zum anderen auf nicht
beherrschende Gesellschafter zu verteilen?
Dividendenansprüche von Gesellschaftern beruhen auf
dem Ergebnis des Unternehmens, an dem sie beteiligt
sind. Im Konzernabschluss werden mehrere Unternehmen
zusammengefasst so dargestellt, als seien sie rechtlich ein
Unternehmen. Der Konzernabschluss zeigt damit das wirtschaftliche Ergebnis einer Unternehmensgruppe. Gesellschafter, die neben dem (beherrschenden) Mutterunternehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen
beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesellschafter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind sie jedoch
auch Anteilseigner; ihr Anteil am Reinvermögen des Konzerns wird im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Mit dem
differenzierten Ausweis des Konzernergebnisses in der
Erfolgsrechnung wird gezeigt, welcher Teil des Konzernergebnisses den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
und welcher Teil den nicht beherrschenden Gesellschaftern
der konsolidierten Tochterunternehmen zuzurechnen ist.
10 Worin besteht der Unterschied
zwischen dem unverwässerten und
dem ver wässerten Ergebnis pro Aktie?
Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie zeigt, wie hoch das
Ergebnis des Konzerns aus fortzuführenden Geschäftsbereichen bezogen auf jede im Umlauf befindliche Stammaktie ausfällt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie berücksichtigt zusätzlich die sogenannten potenziellen Stammaktien, die bei (angenommener) Ausübung sämtlicher
Options- oder Wandelrechte zu einer Verwässerung führen würden. Unter Verwässerung versteht man in diesem
Zusammenhang die Verminderung des Ergebnisses pro
Aktie durch die angenommene Erhöhung der im Umlauf
befindlichen Stammaktien. Die Anzahl der im Umlauf
befindlichen Stammaktien kann zum Beispiel durch eine
Kapitalerhöhung oder aber durch Ausübung der Optionen in
Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen resultieren. Bei Wandelschuldverschreibungen handelt es sich
um Finanzinstrumente, die dem Gläubiger die Möglichkeit
geben, seine Forderung aus der Schuldverschreibung in ein
Eigenkapitalinstrument – eine Stammaktie – umzuwandeln.
Tabelle C
Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis
Ergebnis je Aktie in EUR
10
10
2013
2012
Unverwässertes Ergebnis
je Aktie (in EUR)*
1,52
0,97
Verwässertes Ergebnis
je Aktie (in EUR)**
1,21
0,77
Ergebnis je Aktie
Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäftsbereiche
Unverwässertes Ergebnis
je Aktie (in EUR)*
1,40
0,80
Verwässertes Ergebnis
je Aktie (in EUR)**
1,12
0,64
*
Unverwässerte Aktienanzahl: 4.000.000
** Verwässerte Aktienanzahl: 5.000.000
11 Welche Sparte leistet den höchsten
Gewinnbeitrag, welche den geringsten?
Unternehmen, deren Aktien oder Schuldverschreibungen
öffentlich gehandelt werden oder die eine Zulassung dieser
Wertpapiere zum Handel an einer Wertpapierbörse beantragt haben, sind verpflichtet, eine Segmentberichterstattung aufzustellen. In der Segmentberichterstattung wird
der Konzern in seine wesentlichen Geschäftsbereiche zerlegt. So ist es insbesondere bei diversifizierten Geschäftsmodellen möglich, den unter Umständen sehr unterschiedlichen Erfolgsbeitrag der einzelnen Geschäftsmodelle – der
Segmente – einzusehen.
Nach IFRS wird die Segmentberichterstattung nach dem
sogenannten Management Approach aufgestellt. Dies
bedeutet, dass die Daten des Unternehmens in einer Form
dargestellt werden, wie sie intern zur Steuerung verwendet
werden. Das betrifft nicht nur die Einteilung in Segmente,
sondern auch die verwendete Rechnungslegungsmethode.
Wird beispielsweise intern nach HGB-Zahlen gesteuert,
sind diese in der Segmentberichterstattung darzustellen.
Hintergrund ist, dass auch der externe Bilanzleser Einblicke
in die Informationen, die dem internen Entscheidungsträger für die Steuerung und Ressourcenallokation vorlagen,
erlangen soll. So kann der Bilanzleser erkennen, in welchen
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
Bereichen das Ergebnis mehrheitlich erwirtschaftet wird
und welche den Konzern gegebenenfalls eher belasten.
Nicht alle Teileinheiten, die die internen Entscheidungsträger gesondert steuern, sind auch in der externen Berichterstattung offenzulegen. Vielmehr soll die Segmentberichterstattung nur die wesentlichen Teilbereiche darstellen.
Nach den IFRS soll dies durch entsprechend hohe Schwellenwerte für eine gesonderte Berichtspflicht erreicht werden. Eine Überleitung der Segmentdaten auf die Werte des
Konzernabschlusses ist ebenfalls erforderlich, wenn die
intern verwendete Rechnungslegungsmethode von den
IFRS abweicht.
Neben den Informationen bezüglich der Identifizierung und
Zusammenfassung der operativen Segmente sind im Konzernanhang zusätzliche Angaben für das gesamte Unternehmen zu machen. Diese unternehmensweiten Daten
umfassen beispielsweise die Erlöse mit externen Dritten
für jede Gruppe von ähnlichen Produkten und Dienstleistungen, die Erlöse nach geografischen Gebieten und wesentliche Konzentrationen der Umsätze auf einzelne Kunden.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle Q „Segmentberichterstattung“
12 Was bedeutet „Impairment“?
Sämtliche langfristigen Vermögenswerte sind nach IFRS
regelmäßig dahin gehend zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass der Wert des Vermögenswerts nicht mehr
größer oder gleich dem Bilanzansatz ist – ob also der Bilanzposten nicht mehr werthaltig ist. Als überbewertet gilt ein
langfristiger Vermögenswert dann, wenn sein Buchwert
weder durch seinen Veräußerungspreis (Fair Value abzüglich Transaktionskosten) noch durch die mit seiner Nutzung
künftig erwarteten, diskontierten Cashflows (Nutzwert)
gedeckt ist. Sobald Indikatoren (Trigger) einer solchen
Wertminderung vorliegen, sind entsprechende Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment Tests) und gegebenenfalls
außerplanmäßige Abschreibungen (Impairment-Aufwendungen) vorzunehmen. Anlass für solche Berechnungen
können zum Beispiel technische Überalterung, neue beziehungsweise verbesserte eigene Produkte oder Konkurrenzprodukte sowie ungenügende Renditen sein.
2
die Einschätzung des Zukunftspotenzials einer Akquisition
widerspiegelt. Als Goodwill wird der Betrag aktiviert, um
den der Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wird,
den Zeitwert des erworbenen Reinvermögens (Vermögenswerte abzüglich Schulden) übersteigt. In diesem Aufschlag
kommen die Erwartungen des Erwerbers zum Ausdruck –
beispielsweise die zukünftige Realisierung von Synergien
durch die Integration des erworbenen Unternehmens.
Vielfach erweisen sich diese Erwartungen im Nachgang zu
einem Unternehmenserwerb jedoch als vage Hoffnungen –
der Goodwill muss auf Wertminderung getestet werden.
Die IFRS verlangen einen jährlichen Impairment Test des
ansonsten nicht planmäßig abgeschriebenen Goodwills
(im Gegensatz zur handelsrechtlichen Rechnungslegung,
die eine außerplanmäßige Abschreibung zusätzlich zu den
planmäßigen, jährlichen Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorsieht). Die Komplexität
des Wertminderungstests liegt darin begründet, dass der
Goodwill nur zusammen mit Teilen des Konzerns werthaltig
ist. Dieser Konzernteil, die sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit – CGU), der der
Goodwill zugeordnet wurde, ist nun insgesamt zu bewerten. Derartige Unternehmensbewertungen zählen zu den
komplexesten Bewertungsaufgaben in der internationalen
Rechnungslegung. Ein solcher Wertminderungstest erfordert zahlreiche Bewertungsannahmen, mit denen ein
erheblicher Ermessensspielraum einhergeht. Daher sind
im Konzernanhang detaillierte Angaben zu Impairments
und zugrunde liegenden Berechnungen geboten.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“,
Tabelle H „Sachanlagen“
13 Ist Finanzaufwand gleich-
bedeutend mit Zinsaufwand?
Nein, der Zinsaufwand ist ein Bestandteil des Finanzaufwands. Letzterer enthält neben dem Zinsaufwand häufig
auch realisierte und unrealisierte Fremdwährungsverluste
und Wertberichtigungen von nicht konsolidierten Beteiligungen, Darlehen sowie anderen Finanzinstrumenten.
Besonders komplex ist die Einschätzung der Werthaltigkeit
eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill). Dies liegt
darin begründet, dass sich dieser erstens auf ganze Unternehmensteile oder Gesellschaften bezieht und zweitens
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© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
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Die Konzerngesamtergebnisrechnung
2
14 Wie wird der Zinsaufwand ermittelt?
Der Zinsaufwand beinhaltet oft mehr als nur die vereinbarte Verzinsung des Fremdkapitals. Wird beispielsweise
eine 1-Prozent-Anleihe von nominal 100 Mio. EUR zu 90
Mio. EUR (unter pari) auf zehn Jahre ausgegeben, wobei
Transaktionskosten von 2 Mio. EUR entstehen, fließen der
Gesellschaft netto flüssige Mittel von 88 Mio. EUR zu.
Dagegen muss sie nach zehn Jahren insgesamt 100 Mio.
EUR zurückzahlen. Der jährliche Zinsaufwand setzt sich in
diesem Fall aus einem Prozent auf 100 Mio. EUR und einer
Jahresamortisation der Differenz zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag zusammen. Diese Differenz (100 Mio. EUR – 88 Mio. EUR = 12 Mio. EUR) wird
über zehn Jahre verteilt dem Aufwand belastet. Sie erhöht
die Anleiheschuld bis auf den geschuldeten Betrag im Zeitpunkt der Rückzahlung. Internationale Normen verlangen
die Offenlegung der sogenannten Effektivzinssätze, die
ebendiese gesamte Verzinsung widerspiegeln, im Konzernanhang.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle M „Finanzverbindlichkeiten“
15 Wie werden aktienbasierte
Vergütungen erfasst?
Aktienbasierte Vergütungen sind heute Standardelemente
der Vergütungsstrukturen für leitende Angestellte. Zielsetzung ist es, die Entlohnung an die Wertentwicklung
der Aktien zu koppeln, zu der leitende Angestellte (mittelbar) beitragen. Aktienbasierte Vergütungen können durch
sogenannte Aktienoptionen gewährt werden, also dem
Bezugsrecht an Aktien (Equity-settled Share-based Payments). Es können aber auch Sonderzahlungen in Aussicht
gestellt werden, die in Abhängigkeit der Aktienkursentwicklung ermittelt werden (Cash-settled Share-based
Payments).
Gleiches gilt grundsätzlich für Cash-settled Share-based
Payments – allerdings mit dem Unterschied, dass die
Verpflichtung zur Geldzahlung fortlaufend bis hin zum
Erfüllungszeitpunkt neu bewertet wird.
16 Zusätzliche Fragen im Zusammenhang
mit der Erfolgsrechnung
• Sind wesentliche nicht jährlich wiederkehrende Aufwendungen oder Erträge wie Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen, Wertminderungen, Gewinne oder
Verluste (zum Beispiel aus dem Verkauf von Tochterunternehmen) zu verzeichnen, die den Vorjahresvergleich
und die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses
relativieren?
• Sind in der Erfolgsrechnung (etwa im Finanzergebnis
oder im sonstigen Ergebnis) wesentliche nicht realisierte
Erträge oder Aufwendungen enthalten (beispielsweise
Erträge oder Aufwendungen aus der Marktbewertung
von Finanzinstrumenten, die zu Handelszwecken gehalten werden)?
• Haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen wesentlich verändert und falls ja, weshalb
(zum Beispiel durch Auflösungen von Rückstellungen
oder durch Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen)?
• Wie verhält sich der ausgewiesene effektive Steueraufwand zum erwarteten Steueraufwand des Konzerns?
Worauf sind eventuelle wesentliche Veränderungen
des Steueraufwands zurückzuführen?
• Bestehen Risiken, die die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses oder gar die Fortführung des Konzerns
gefährden könnten (wie etwa technologische Entwicklungen, Image- oder Qualitätsprobleme, Schadensfälle
usw.)?
Nach den IFRS ist für derartige Vergütungsbestandteile
Aufwand über den Zeitraum zu erfassen, in dem der Mitarbeiter die korrespondierende Leistung erbringt. Der
Aufwand wird bei Equity-settled Share-based Payments
mit dem Fair Value im Zeitpunkt der Gewährung bemessen
und danach nicht neu bewertet. Wird dem Mitarbeiter
beispielsweise eine Option gewährt, die nach drei Jahren
ausübbar wird, sofern er noch im Unternehmen tätig ist,
ist der Aufwand aus der aktienbasierten Vergütung über
diese drei Jahre zu verteilen.
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3
Die Konzernbilanz
Die Konzernbilanz zeigt das Vermögen eines Konzerns zum Abschlussstichtag. Gleichzeitig gewährt
sie Einblicke in die Finanzquellen des Konzerns. Bei den meisten Unternehmen fällt dieser Stichtag
auf den 31. Dezember.
1 Auf welcher Bewertungsgrundlage
wurden die Konzernbilanz und die
Bilanz der Holdinggesellschaft erstellt?
Die Bilanzierung und Bewertung im Konzern- und Einzelabschluss erfolgt ganz überwiegend unter der Annahme,
dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird (Going Concern). Falls die Annahme nicht aufrechterhalten werden
kann – etwa weil Insolvenztatbestände vorliegen –, sind
diese Umstände sowie die gebotene Änderung der Bewertungsgrundlagen anzugeben. Die Liquidationswerte, als
Einzelveräußerungs- oder Zerschlagungswerte ermittelt,
liegen meist deutlich unter den Fortführungswerten.
2 Wie werden Fortführungswerte ermittelt?
Unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt
wird, werden sämtliche Vermögenswerte zum Zeitpunkt
ihres Erwerbs oder ihrer Herstellung mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet.
In den folgenden Geschäftsjahren richtet sich die Bewertung nach unterschiedlichen Maßstäben: Sachanlagevermögenswerte wie Maschinen und Gebäude werden
regelmäßig planmäßig abgeschrieben; Finanzinstrumente
werden überwiegend zum Fair Value bewertet. Der Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte wie Marken
gelten nach IFRS vielfach als nicht abnutzbare Vermögenswerte und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben,
sondern lediglich periodisch auf eine etwaige Wertminderung getestet. Kundenforderungen werden mit dem Betrag
angesetzt, der voraussichtlich gezahlt wird. Vorräte werden
unter Rückgriff auf Marktpreise auf etwaige Wertminderungen getestet.
3 Worauf sind Veränderungen der
Aktiva und Passiva zurückzuführen?
Die Veränderung eines Bilanzpostens kann verschiedene
Ursachen haben: Käufe und Verkäufe von Aktiva, Aufnahme
und Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Folgebewertungen und Bewertungsänderungen von Bilanzposten (Abschreibungen, Zuschreibungen, Änderungen der
Rechnungslegungsgrundsätze). Daneben kommen auch
Änderungen des Konsolidierungskreises durch Erwerb
oder Veräußerung von Tochterunternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen als Ursache infrage. Ohne die Analyse
der übrigen Bestandteile des Konzernabschlusses – wie
zum Beispiel des Konzernanhangs – ist es nicht möglich,
die Veränderungen in der Konzernbilanz zu verstehen.
So könnten eine Zunahme von Vorräten und die gleichzeitige Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einem Umsatzeinbruch zusammenhängen.
Eine Zunahme von Vorräten kann jedoch auch auf die Akquisition eines Tochterunternehmens zurückzuführen sein.
4 Woraus resultiert ein aktivierter Goodwill?
In der Bilanz des Mutterunternehmens wird der Kauf eines
Unternehmens zu Anschaffungskosten (das heißt dem
Kaufpreis) unter den „Anteilen an verbundenen Unternehmen“ bilanziert. In der Konzernbilanz werden dagegen
nicht die Anteile, sondern die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value angesetzt. Als Goodwill
wird der Betrag aktiviert, um den der Kaufpreis, der für ein
Unternehmen gezahlt wird, den Zeitwert der aus Konzernsicht erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt. In diesem Aufschlag kommen die Erwartungen des
Erwerbers zum Ausdruck – etwa die zukünftige Realisierung von Synergien durch die Integration des erworbenen
Unternehmens.
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Die Konzernbilanz
3
Der Goodwill wird in der Konzernbilanz unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Da der Goodwill
nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben wird, ist er periodisch auf ein etwaiges Impairment zu testen.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“,
Tabelle H „Sachanlagen“,
Tabelle I „Nettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben“
und Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“: Frage 12
5 Was versteht man unter einem assoziierten
Unternehmen und was kennzeichnet ein
Gemeinschaftsunternehmen?
Von einem assoziierten Unternehmen spricht man, wenn
ein Mutter- oder Tochterunternehmen Anteile an einem
anderen Unternehmen hält, jedoch nicht mehrheitlich
beteiligt ist, und es folglich das andere Unternehmen in
der Regel nicht beherrschen kann. Der Anteilseigner kann
auf das assoziierte Unternehmen lediglich einen maßgeblichen Einfluss ausüben, also beispielsweise an finanz- und
geschäftspolitischen Entscheidungen mitwirken. Eine
solche Einflussnahme wird bei Stimmrechtsanteilen
zwischen 20 Prozent und 50 Prozent angenommen.
Assoziierte Unternehmen werden nicht konsolidiert,
sondern grundsätzlich mit dem anteiligen Eigenkapital
(at equity) im Konzernabschluss bewertet. Dabei wird
der Equity-Wert ausgehend von den Anschaffungskosten
der Beteiligung um die Eigenkapitalveränderungen des
Berichtsjahrs bei dem assoziierten Unternehmen fortgeschrieben. Werden bei dem assoziierten Unternehmen
Gewinne einbehalten (thesauriert), erhöht sich der EquityWert. Schüttet dagegen die betreffende Gesellschaft eine
Dividende aus oder erwirtschaftet das assoziierte Unternehmen einen Verlust, reduziert er sich.
werte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in
Höhe der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an
dem Gemeinschaftsunternehmen.
6 Enthält die vorliegende Konzernbilanz
Finanzinstrumente?
In der Regel besteht ein wesentlicher Teil der Konzernbilanz aus Finanzinstrumenten. Nach IFRS gehören hierzu
neben den flüssigen und geldnahen Mitteln marktgängige
Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Minderheitsbeteiligungen (nicht
aber Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften), Darlehen, Finanzverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente (wie Devisentermingeschäfte, Aktienoptionen,
Zinssatzswaps usw.). Derivative Finanzinstrumente sind
nach IFRS zum Zeitwert (Fair Value) zu bewerten. Sie
werden entweder separat oder häufig auch unter den
anderen kurzfristigen Forderungen beziehungsweise
Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Je nachdem, ob
sie der Absicherung zukünftiger Transaktionen oder anderen Zwecken dienen (zum Beispiel Handel), erfolgt der
Ausweis der Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis
oder im Jahresergebnis. Der Hintergrund der Transaktion beziehungsweise die zugrunde liegende Strategie
der Konzernleitung sind also für den Ausweis von entsprechender Bedeutung.
Ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) zeichnet
sich dadurch aus, dass es von mehreren Partnerunternehmen gemeinschaftlich geführt wird. Dies bedeutet, dass
Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten, also Aktivitäten, die die Rendite des Beteiligungsunternehmens
wesentlich beeinflussen, von den beteiligten Partnern
einstimmig getroffen werden müssen. In den Konzernabschluss des Partnerunternehmens ist das Gemeinschaftsunternehmen – abhängig von bestimmten Kriterien – entweder nach der Equity-Methode einzubeziehen
oder es erfolgt eine anteilige Bilanzierung der Vermögens-
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Die Konzernbilanz
3
Tabelle D
Konzernbilanz
Aktiva
TEUR
4
5
7
Konzernanhang
31. Dezember 2013
31. Dezember 2012
Immaterielle Vermögenswerte
Tabelle G
5.745
4.661
Sachanlagen
Tabelle H
23.186
31.049
Biologische Vermögenswerte
7.014
8.716
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
5.570
1.050
Nach der Equity-Methode bewertete Finanzanlagen
2.025
1.558
Übrige Finanzanlagen
3.637
3.499
143
1.230
Langfristige Vermögenswerte
47.320
51.763
Vorräte
14.867
14.119
245
140
14.390
19.689
81
228
243
568
2.035
1.850
Latente Steuern
Tabellen J, K
Biologische Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ertragsteuerforderungen
Wertpapiere
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Tabelle L
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögens werte
14.410
Kurzfristige Vermögenswerte
46.271
36.594
Summe Aktiva
93.591
88.357
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Die Konzernbilanz
3
Tabelle D
Konzernbilanz
Passiva
TEUR
Konzernanhang
31. Dezember 2013
31. Dezember 2012
15.045
14.550
4.722
3.500
Rücklagen
20.540
14.477
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
40.307
32.527
1.196
820
41.503
33.347
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
9
Nicht beherrschende Anteile
Konzerneigenkapital
7
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Tabelle M
20.942
17.116
Pensionsrückstellungen und andere Personalverpflichtungen
Tabelle N
2.364
2.110
Sonstige Rückstellungen
Tabelle P
910
400
Abgrenzungsposten für öffentliche Zuwendungen
1.462
1.500
Latente Steuern
2.597
1.421
28.275
22.547
334
282
4.390
6.476
13.919
24.505
760
1.200
Langfristige Schulden
Überziehungskredite
Tabelle L
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Tabelle M
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
10
Sonstige Rückstellungen
Zur Veräußerung gehaltene Schulden
Tabelle P
4.410
Kurzfristige Schulden
23.813
32.463
Summe Schulden
52.088
55.010
Summe Passiva
93.591
88.357
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Die Konzernbilanz
7 Was sind latente Steuern?
Die Wertansätze im IFRS-Abschluss weichen in vielen
Bereichen von den steuerlich zulässigen Wertansätzen ab.
Bei diesen Abweichungen handelt es sich teilweise um
Differenzen, die in späteren Jahren zu einer steuerlichen
Be- oder Entlastung führen. Diese zukünftigen Steuerverpflichtungen (passive latente Steuern) oder Steueransprüche (aktive latente Steuern) sind im Konzernabschluss des
Geschäftsjahrs anzusetzen beziehungsweise fortzuschreiben, in dem die Differenzen zwischen den Wertansätzen
im IFRS-Abschluss und der Steuerbilanz entstehen beziehungsweise sich verändern.
Dabei werden auch aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verlustvorträge aufgrund künftiger steuerpflichtiger Gewinne
steuermindernd genutzt werden können. Insbesondere
dieser Anspruch auf eine künftige Steuerminderung wird
durch die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge
verkörpert. Bei einer unerwartet nachteiligen Geschäftsentwicklung drohen im Fall aktiver latenter Steuern auf
Verlustvorträge zusätzlich zu den Verlusten aus dem
operativen Geschäft weitere Abschreibungen auf die
aktivierten Steueransprüche. Dies liegt darin begründet,
dass die Verlustvorträge dann gegebenenfalls nicht mehr
mit steuerlicher Wirkung abgezogen werden können,
wenn keine oder nur noch geringe Gewinne in der Vortragsperiode erwartet werden.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle J „Überleitung des erwarteten Steuersatzes/Steueraufwands“, Tabelle K „Nicht aktivierte latente Steueransprüche“
8 Können die Rücklagen des
Konzerns ausgeschüttet werden?
Anknüpfungspunkt für eine Ausschüttung ist immer der
nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn
beziehungsweise die im handelsrechtlichen Einzelabschluss gegebenenfalls nach aktienrechtlichen Vorgaben
gebildeten Rücklagen. Auf der Grundlage des Konzernabschlusses kann damit grundsätzlich nicht über eine Ausschüttung von Gewinn oder aus den Rücklagen entschieden werden. Soweit jedoch die Rücklagen des Konzerns
diejenigen der Konzernobergesellschaft reflektieren, kann
auf der Ebene dieser Gesellschaft auf Basis des Einzelabschlusses eine Ausschüttung beschlossen werden.
3
9 Was kennzeichnet Anteile von
nicht beherrschenden Gesellschaftern?
Gesellschafter, die neben dem (beherrschenden) Mutterunternehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen
beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesellschafter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind jedoch auch die nicht
beherrschenden Gesellschafter Anteilseigner, ihr Anteil
am Reinvermögen des Konzerns wird im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
das Mutterunternehmen und weitere Konzernunternehmen
lediglich über 70 Prozent der Anteile an einem einbezogenen Tochterunternehmen verfügen. Da die Bilanz und die
Erfolgsrechnung dieses Tochterunternehmens zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird
zum Ausgleich zu jedem Abschlussstichtag der Anteil der
konzernfremden nicht beherrschenden Gesellschafter am
Eigenkapital sowie am Ergebnis der jeweiligen Tochtergesellschaft in einem gesonderten Posten in der Konzernbilanz innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen.
Diejenigen Ergebnisanteile des Konzerns, die den nicht
beherrschenden Gesellschaftern zustehen, werden in der
Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen.
Siehe auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“,
Frage 9
10 Wofür werden Rückstellungen gebildet?
Unter einer Rückstellung versteht man eine Schuld, die
bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe unsicher ist. Rückstellungen werden zum Beispiel für Gewährleistungsverpflichtungen, Prozessrisiken, Rekultivierungsverpflichtungen, etwaige Steuernachzahlungen oder Pensionszusagen
gebildet. Beim Ansatz von Rückstellungen muss häufig eine
Vielzahl von Annahmen getroffen werden – beispielsweise
bezüglich der Chance eines Vergleichs bei einem laufenden
Prozess, des Eintritts von Gewährleistungsfällen oder der
Schätzung von Kosten für Umweltschäden.
Durch diesen Ermessensspielraum bieten Rückstellungen
Möglichkeiten für bilanzpolitische Maßnahmen. So kennt
die Finanzbranche zum Beispiel das Phänomen des „Big
Bath“: Unternehmen, deren Ergebnis durch fortlaufende
Restrukturierungsaufwendungen bereits belastet ist, nutzen gelegentlich den Spielraum, den die Rückstellungsgrundsätze bieten, um weitere Rückstellungen zu bilden –
mit dem Ziel, das ohnehin negative Ergebnis noch weiter
zu senken. Das Kalkül: Kann das operative Geschäft in den
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Die Konzernbilanz
3
Folgejahren durch die dann greifenden Effizienzmaßnahmen stabilisiert und im Idealfall erweitert werden, können
die Rückstellungen im Rahmen des unternehmerischen
Ermessens wieder aufgelöst werden. Mit dem einhergehenden Ertrag wird das Periodenergebnis weiter gesteigert – der Turnaround tritt deutlich hervor.
Der Konzernanhang bietet Hinweise auf derartige Strategien: Hier sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Rückstellungen darzustellen. Darüber hinaus
müssen für jede Gruppe von Rückstellungen auch Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich Betrag oder Fälligkeiten
gemacht werden.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle P „Sonstige Rückstellungen“
11 Was ist unter der Formulierung „langfristige
Vermögenswerte, die zur Veräußerung
vorgesehen sind und damit in Zusammenhang stehende Schulden“ zu verstehen?
Um dem Abschlussleser die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Veräußerung langfristiger Vermögenswerte aufzuzeigen, enthalten die IFRS für diese Gruppe von Vermögenswerten sowie damit in Zusammenhang stehende
Schulden besondere Ausweis- und Bewer tungsvorschriften. Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte und
die dazugehörigen Schulden sind in der Konzernbilanz
abgesetzt von den Vermögenswerten und Schulden der
fortgesetzten Geschäftstätigkeit auszuweisen. So erhält
der Bilanzleser einen Eindruck von der Größenordnung der
Veränderung, die mit der geplanten Veräußerung für den
Konzern einhergeht. Für diesen gesonderten Ausweis
muss die Veräußerung sehr wahrscheinlich sein, was an
das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist.
Die Schulden, die mit diesen Vermögenswerten in Zusammenhang stehen, sind gesondert auf der Passivseite der
Konzernbilanz auszuweisen. Eine Saldierung mit den
Vermögenswerten ist nicht zulässig.
12 Weitere wichtige Fragen
bezüglich der Konzernbilanz
• Verfügt der Konzern über genügend Liquidität, zeitnah
realisierbare Vermögenswerte oder Refinanzierungsmöglichkeiten, um die kurzfristigen Verpflichtungen
zu begleichen?
• Unter welchen Voraussetzungen gelingt der Turnaround
einer kürzlich erworbenen Gesellschaft, von dem die
Werthaltigkeit des Goodwills abhängt? Mussten
bereits Wertkorrekturen vorgenommen werden?
• Welche Wertberichtigungen wurden für Bonitätsrisiken
auf Debitoren und für unverkäufliche Waren gemacht
und erscheinen diese angemessen?
• Gibt es wesentliche Aktiva, wie aktive latente Steuern
beziehungsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, deren
Realisierbarkeit maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung abhängt oder durch sie gefährdet ist?
• Bestehen Kreditvereinbarungen, die an finanzielle
Kennzahlen geknüpft sind und deren Nichteinhaltung
zu einer sofortigen Kündigung der Darlehen oder sonstigen Sanktionen führt (sogenannte Financial Covenants)?
• Ist der Konzern wesentlichen Fremdwährungsrisiken
ausgesetzt und wie sichert er sich dagegen ab?
• Liegen ausstehende derivative Finanzinstrumente vor
oder hat der Konzern spekulative Finanztransaktionen
getätigt? Bestehen Rückkaufverpflichtungen, die bilanziell nicht abgebildet sind?
• Sind Eventualverpflichtungen – beispielsweise aus
Rechts- oder Garantiefällen – vorhanden, die die Finanzlage des Konzerns beeinträchtigen könnten?
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Die Konzernkapitalflussrechnung
Die Konzernkapitalflussrechnung gibt Einblicke in die Liquidität des Konzerns, indem die flüssigen
Mittel – der sogenannte Finanzmittelfonds – zu Beginn des Geschäftsjahrs auf den Endbestand zum
Geschäftsjahresende übergeleitet werden: Die Überleitung ist nach Mittelzu- beziehungsweise -abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.
1 Was wird unter Cashflow verstanden?
Der Begriff „Cashflow“ wird in der Praxis uneinheitlich
verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht er
sich häufig nur auf die Veränderung der flüssigen Mittel
aus der betrieblichen Tätigkeit. Nach IFRS wird dagegen
unter einem Cashflow die gesamte Veränderung der flüssigen Mittel verstanden. Durch die Konzernkapitalflussrechnung wird die Veränderung des Finanzmittelfonds, der aus
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten besteht,
während einer Periode nachvollziehbar.
Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“:
Tabelle L „Finanzmittelbestand“
2 Was genau ist der Finanzmittelfonds?
Der Finanzmittelfonds umfasst neben Zahlungsmitteln
(Barmittel und Sichteinlagen) auch Zahlungsmitteläquivalente. Diese werden als kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als
drei Monaten ab Erwerbszeitpunkt definiert. Ein weiteres
Kennzeichen ist, dass sie nur einem geringen Wertschwankungsrisiko unterliegen. Andere marktgängige Wertpapiere
dürfen nicht als Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen
werden.
Der Finanzmittelbestand wird grundsätzlich brutto dargestellt. Kontokorrentkredite sind jedoch zu saldieren, wenn
sie Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition und zudem
auf Abruf rückzahlbar sind.
3 Was sagt der Cashflow aus
der betrieblichen Tätigkeit aus?
Ausgangspunkt für den operativen Cashflow sind die
Umsatzerlöse, von denen Auszahlungen für Beschaffung,
Produktion, Verwaltung und Vertrieb abgezogen werden:
Der operative Cashflow zeigt so, wie der Finanzmittelfonds aus den Kernaktivitäten des Unternehmens gesteigert werden konnte – oder, sofern der operative Cashflow
in Ausnahmefällen negativ ist, in welchem Umfang
das Kerngeschäft gegenfinanziert werden musste.
Der (positive) operative Cashflow zeigt folglich die Innenfinanzierungskraft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die aus
dem operativen Bereich generierte Liquidität kann für die
Rückzahlung von Krediten, Ausschüttungen oder aber
Investitionen eingesetzt werden.
Um den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zu ermitteln, wenden Unternehmen fast ausschließlich die sogenannte indirekte Methode an. Ausgehend vom Jahresergebnis werden nicht liquiditätswirksame Aufwendungen
wie Abschreibungen und Rückstellungsbildungen addiert.
Nicht liquiditätswirksame Erträge wie zum Beispiel Rückstellungsauflösungen oder eine Zunahme der Forderungen – etwa wenn Kunden auf Zahlungsziel erworben haben
– werden abgezogen (vergleiche Muster-Konzern, Konzernkapitalflussrechnung). Zulässig ist auch die sogenannte
direkte Methode, bei der der Cashflow unmittelbar aus Einund Auszahlungen hergeleitet wird. Die direkte Methode
findet in der Praxis aufgrund des hohen Aufwands zur
Ermittlung der gesamten Zahlungen nur selten Anwendung.
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Die Konzernkapitalflussrechnung
4
4 Was sagt der Cashflow aus
der Investitionstätigkeit aus?
Die Investitionstätigkeit des Konzerns umfasst die Auszahlungen für Investitionen in Sach- und Finanzanlagen,
immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Finanzinvestitionen, aber auch Einzahlungen aus dem Verkauf
dieser Vermögenswerte. Werden Tochterunternehmen
gekauft (oder verkauft), schlägt sich dies ebenfalls im
Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe des
gezahlten Kaufpreises (Verkaufspreises) nieder.
5 Was sagt der Cashflow aus
der Finanzierungstätigkeit aus?
Die Finanzierungstätigkeit umfasst beispielsweise Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Auszahlungen an Aktionäre
(Dividenden etc.) sowie die Aufnahme und Tilgung von Krediten oder Anleihen. Da eigene Aktien als Abzugsposten
vom Eigenkapital dargestellt werden, muss auch der Kauf
oder Verkauf eigener Aktien wie eine Kapitalherabsetzung
beziehungsweise eine -erhöhung in der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden.
6 Welchen Einfluss haben Fremdwährungs-
differenzen auf die Konzernkapitalflussrechnung?
Finanzmittelbestände in Fremdwährungen sind Wechselkursrisiken ausgesetzt. In der Konzernkapitalflussrechnung
sind Änderungen des Finanzmittelfonds aufgrund von
Wechselkursverschiebungen gesondert auszuweisen.
7 Was bedeutet „Free Cash Flow”?
8 Warum können die Angaben zu den
Änderungen von Bilanzposten in der
Konzernkapitalflussrechnung nicht mit
der Veränderung der Bilanzposten, wie
sie sich aus der Konzernbilanz ergeben,
abgestimmt werden?
Die Abweichungen können aus Fremdwährungsdifferenzen, unterschiedlichen Zuordnungen von Teilen einer
Bilanzpostenänderung auf die Bereiche der Konzernkapitalflussrechnung sowie aus Veränderungen des Konsolidierungskreises (Käufe und Verkäufe von Tochterunternehmen) resultieren.
9 Weitere Fragen im Zusammenhang mit
der Konzernkapitalflussrechnung
• Ist der Konzern in der Lage, aus der betrieblichen
Tätigkeit einen positiven Cashflow zu generieren, um
seinen erforderlichen Investitionen nachzukommen und
um seine Schulden, Zinsen und Dividenden bezahlen zu
können?
• Wofür wurde der Mittelzufluss aus der betrieblichen
Tätigkeit verwendet beziehungsweise wie wurde ein
negativer Cashflow finanziert? Wofür wurden Eigenkapitalzuführungen und aufgenommenes Fremdkapital
verwendet?
• Bestehen wesentliche Investitionsverpflichtungen (zum
Beispiel für Sachanlagen oder immaterielle Anlagen), die
in naher Zukunft bilanz- und liquiditätswirksam werden?
• Wurden die richtigen Investitionen zum richtigen Zeitpunkt und zu vertretbaren Anschaffungskosten getätigt?
Der Begriff Free Cash Flow wird in den IFRS nicht defi niert. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff für
betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die gebildet werden,
um die Finanzkraft eines Unternehmens zu messen. Vielfach wird der Free Cash Flow in der Praxis als Summe von
operativem und investivem Cashflow ermittelt: Der verbleibende Betrag steht zur Verfügung, um Fremdkapital zu
tilgen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner vornehmen zu können.
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4
Tabelle E
Konzernkapitalflussrechnung
Frage
TEUR
2013
2012
6.419
4.071
5.001
5.122
896
795
-493
1.408
267
325
Betriebliche Tätigkeit
Konzernergebnis
Anpassungen für:
Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Zuschreibungen
6
Währungsverluste
Neubewertung der biologischen Vermögenswerte
-661
Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
-120
-100
Finanzergebnis (ohne Währungsverluste)
582
871
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen
-467
-587
Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagevermögen
-26
-165
Abnahme des Abgrenzungspostens für öffentliche Zuwendungen
-38
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen
755
Ertragsteueraufwand
2.503
1.756
-178
-50
-1.889
-534
-777
-2.935
-4.844
-2.120
727
200
-1.255
-1.734
Gezahlte Ertragsteuern
-514
-1.048
Ergebnis nach Steuern aus der Veräußerung aufgegebener Geschäftsbereiche
-516
Zunahme der biologischen Vermögenswerte
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Forderungen
Zunahme der Vorräte
Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Verbindlichkeiten
Zunahme der sonstigen Rückstellungen und der Personalrückstellungen
Gezahlte Zinsen
3
Mittelzufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit
5.372
5.275
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 29
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die Konzernkapitalflussrechnung
4
Tabelle E
Konzernkapitalflussrechnung
Frage
TEUR
2013
2012
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
1.177
381
Einzahlungen aus der Veräußerung von übrigen Finanzanlagen
2.948
115
Erhaltene Zinsen
145
238
Erhaltene Dividenden
200
291
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen
10.890
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen
(nach Abzug erworbener Finanzmittel)
-2.125
-808
-15.081
-1.488
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
4
Auszahlungen für Investitionen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-1.000
Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen
-2.298
Auszahlungen für aktivierte Entwicklungen
-1.522
-515
Finanzmittelveränderung aus der Investitionstätigkeit
-6.666
-1.786
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
1.630
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
5.000
Einzahlungen aus der Ausgabe von rückzahlbaren Vorzugsaktien
2.000
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien
Auszahlungen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
5
-280
-5.115
-1.500
Auszahlungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
-531
-562
Auszahlungen für Transaktionskosten
-302
Dividendenzahlung
-1.243
-520
Finanzmittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit
1.439
-2.862
145
627
1.568
966
-12
-25
1.701
1.568
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
Finanzmittelbestand am 1. Januar
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands
Finanzmittelbestand am 31. Dezember
30 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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5
Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung im Geschäftsbericht zeigt die Zu- oder
Abnahme des Konzernnettovermögens während des Geschäftsjahrs.
1 Woraus setzt sich das
Eigenkapital zusammen?
Eine detaillierte Eigenkapitaluntergliederung ist nach IFRS
nicht vorgegeben. Gliederungsvorgaben ergeben sich vor
allem aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die in
dem Sitzland des bilanzierenden Unternehmens anzuwenden sind. Bei den deutschen börsennotierten Gesellschaften ist dies insbesondere das Aktiengesetz. Üblicherweise
setzt sich das Eigenkapital aus dem eingezahlten Kapital
und dem erwirtschafteten Kapital – bei deutschen Aktiengesellschaften als Gewinnrücklagen ausgewiesen – zusammen. Zum Konzerneigenkapital nach IFRS zählen auch
gesondert auszuweisende Anteile nicht beherrschender
Gesellschafter – also Anteile, die von konzernfremden Dritten an Tochterunternehmen des Konzerns gehalten werden.
Das eingezahlte Kapital umfasst typischerweise das
gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens und die
Kapitalrücklagen. Das gezeichnete Kapital kann in Stammoder Vorzugsaktien verbrieft sein. Für den Anleger ist es
sehr wichtig zu wissen, aus welcher Aktiengattung (beispielsweise Stammaktien oder Vorzugsaktien) das eingezahlte Kapital besteht, weil damit unterschiedliche Rechte
und Pflichten des Aktionärs verbunden sind und gegebenenfalls Ausschüttungssperren bestehen. Daher müssen
im Konzernanhang die Aktiengattungen sowie die Rechte,
die mit jeder Gattung verbunden sind, genannt werden.
verbleiben dauerhaft in den Rücklagen (wie etwa die
Neubewertungsrücklage). Sofern der Konzern Transaktionen mit eigenen Anteilen vorgenommen hat, sind diese
direkt in der Rücklage für eigene Anteile zu erfassen.
In den Gewinnrücklagen sind die kumulierten und thesaurierten Jahresergebnisse sowie diejenigen Komponenten
des sonstigen Ergebnisses enthalten, die nicht in einer
gesonderten Rücklage ausgewiesen werden müssen
(zum Beispiel versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen).
2 Worauf sind Veränderungen
des Eigenkapitals zurückzuführen?
Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens
zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- oder
Abnahme des Nettovermögens während der Periode
wider. Eigenkapitalveränderungen können aus zwei Faktoren resultieren: erstens aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis und zweitens durch Kapitaltransaktionen mit den
Eigentümern des Konzerns – entweder in Form von Dividendenzahlungen oder durch Transaktionen, die das eingezahlte Kapital verändern (wie Kapitalerhöhungen oder
-herabsetzungen).
Das erwirtschaftete Kapital setzt sich aus den Gewinnrücklagen sowie aus weiteren gesondert auszuweisenden Rücklagen zusammen. In diese gesonderten Posten
werden, sofern dies die jeweiligen IFRS-Regelungen
verlangen, die einzelnen Komponenten des sonstigen
Ergebnisses eingestellt (zum Beispiel Währungsumrechnungsrücklage, Rücklage aus Sicherungsgeschäften, Neubewertungsrücklage). Einige der in diesen Rücklagen aufgelaufenen sonstigen Ergebnisse sind in späteren Jahren
in das Jahresergebnis umzubuchen (beispielsweise Währungsumrechnungsrücklage, Rücklage aus Sicherungsgeschäften – sogenanntes Recycling), andere hingegen
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 31
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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
5
3 Wie hängt die Konzerneigenkapital-
veränderungsrechnung mit der Konzerngesamtergebnisrechnung zusammen?
Das in der Konzerngesamtergebnisrechnung abgeleitete
Gesamtergebnis stellt eine wesentliche Veränderungsgröße des Konzerneigenkapitals in dem betrachteten
Geschäftsjahr dar. In der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung werden die unterschiedlichen Ergebnisbestandteile der Konzerngesamtergebnisrechnung den
einzelnen Eigenkapitalposten zugeordnet.
HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS
Die Darstellung der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
zeigt, dass per Saldo zum 31. Dezember 2013 im Konzern 438 TEUR
an Erträgen und Aufwendungen über das sonstige Ergebnis im
Eigenkapital erfasst wurden. Zusammen mit dem Jahresergebnis
aus der Konzerngesamtergebnisrechnung von 6.419 TEUR ergibt
sich insgesamt eine Eigenkapitalveränderung aus dem erwirtschafteten Ergebnis von 6.857 TEUR. Dieser Betrag wird in Höhe
von 6.481 TEUR den Anteilseignern des Mutterunternehmens und
in Höhe von 376 TEUR den nicht beherrschenden Gesellschaftern
zugewiesen.
5 Wieso werden eigene Anteile im Konzern-
abschluss vom Eigenkapital abgesetzt?
Mit eigenen Anteilen werden Aktien an der Muttergesellschaft bezeichnet, die der Konzern selbst erworben hat.
Eigene Anteile werden von Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen erworben – etwa um eine Kapitalherabsetzung vorzubereiten oder als Ausschüttungsersatz. Üblicherweise wird gesellschaftsrechtlich der Umfang der Anteile,
die ein Unternehmen an sich selbst erwerben darf,
beschränkt. In Deutschland bestehen entsprechende
aktienrechtliche Regelungen.
Eigene Anteile, die ein Unternehmen erworben hat, gelten
im Konzernabschluss nach IFRS nicht als Vermögenswert.
Ihr Erwerb wird vielmehr als Kapitalrückzahlung gewürdigt
und ist entsprechend abzubilden – unabhängig davon, zu
welchem Zweck sie erworben wurden. Deshalb werden
sie in einer separaten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals
ausgewiesen. Ein späterer Verkauf eigener Anteile wird entsprechend wie eine Kapitalerhöhung erfasst. Dabei muss
ein Mehrerlös im Vergleich zu den ursprünglichen Anschaffungskosten nicht als Gewinn, sondern als Agio (Zugang zu
der Kapitalrücklage) erfasst werden.
6 Wie beeinflussen
4 Wie entstehen kumulierte
Fremdwährungsdifferenzen?
Ausländische Tochterunternehmen bilanzieren zumeist in
ausländischer Währung. Für die Zwecke der Konsolidierung
dieser Abschlüsse in den Konzernabschluss eines deutschen Mutterunternehmens müssen diese Fremdwährungsabschlüsse in die Berichtswährung, in der Regel
also den Euro, umgerechnet werden. Da die Posten der
Bilanz am Jahresende mit anderen Kursen umgerechnet
werden als zu Beginn des Jahres und da die Posten der
Bilanz und die der Konzerngesamtergebnisrechnung mit
unterschiedlichen Kursen umgerechnet werden, ergeben
sich Fremdwährungsdifferenzen. Diese werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer separaten Rücklage im
Eigenkapital ausgewiesen. Beim Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft müssen die kumulierten Fremdwährungsgewinne/-verluste durch Umbuchung in das Periodenergebnis dem Veräußerungsergebnis zugerechnet
werden beziehungsweise von diesem abgezogen werden.
Diese Umbuchung, mit der die Fremdwährungsdifferenzen
schlussendlich realisiert werden, nennt man Recycling.
Restatements das Eigenkapital?
Restatements umfassen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Korrekturen wesentlicher Fehler.
Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden
Abschlüssen zu gewährleisten, sind die angewandten
Rechnungslegungsmethoden grundsätzlich durchgängig
beizubehalten. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies
durch einen Standard oder eine Interpretation gefordert
wird (etwa bei der Veröffentlichung eines neuen Standards
oder einer neuen Interpretation) oder wenn die Änderung
zu einer aussagefähigeren Darstellung des Unternehmensgeschehens führt. Dies könnte zum Beispiel die Entscheidung sein, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nicht
mehr zu Anschaffungs-/Herstellungskosten zu bewerten,
sondern zum beizulegenden Zeitwert. Um die Auswirkungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden zu
berücksichtigen, ist in der Regel die rückwirkende Anpassung (retrospective) vorgesehen. Standards oder Interpretationen können hiervon eine Ausnahme vorsehen.
32 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Ein Fehler liegt vor, wenn die Rechnungslegungsvorschriften nicht korrekt angewendet wurden, eine Berechnung in
der Vergangenheit falsch durchgeführt wurde oder wesentliche Informationen bei der Bilanzierung schlicht übersehen
wurden. Wesentliche Fehler sind durch eine rückwirkende
Anpassung der Vorjahreszahlen zu korrigieren.
Die rückwirkende Anpassung erfolgt durch eine erfolgsneutrale Anpassung von Aktiva und Passiva auf den Anfangsstichtag des Vorjahrs. Die Anpassungsbeträge müssen so
ermittelt werden, als seien die neuen Rechnungslegungsmethoden schon immer angewandt beziehungsweise auch
in der Vergangenheit fehlerfrei bilanziert worden. Die Auswirkungen auf jeden Posten des Eigenkapitals sind in der
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung offen darzustellen. Darüber hinaus muss in die Konzernbilanz eine dritte
Vergleichsspalte auf den Beginn der Vorperiode aufgenommen werden („3. Bilanz“), sofern es wesentliche Auswirkungen auf diese 3. Bilanz gegeben hat. In einer Anhangangabe sind zudem die Auswirkungen auf die einzelnen
Posten des Konzernabschlusses detailliert darzustellen.
7 Inwiefern entspricht das Eigenkapital
dem Unternehmenswert des Konzerns?
Der Unternehmenswert wird üblicherweise durch eine
Bewertung nach dem Ertragswertverfahren beziehungsweise dem Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt und
zwar als Barwert aller künftigen mit dem Unternehmen
verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.
Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen fortgeführt
wird und etwaiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen
veräußert wird. Bei Konzernen mit börsennotierter Muttergesellschaft kann börsentäglich der Unternehmenswert
aus der Marktkapitalisierung (Anzahl Aktien multipliziert
mit dem Börsenkurs) abgeleitet werden.
5
einige Posten zu fortgeführten historischen Anschaffungskosten bewertet werden, auch wenn sich in den IFRS
bereits die fortschreitende Tendenz hin zu einer weitgehenden Bewertung zum Fair Value abzeichnet. Im Übrigen
würde auch eine vollständige Fair Value-Bewertung nicht
dazu führen, dass das bilanzierte Eigenkapital dem Unternehmenswert entspricht, da die meisten Positionen im
IFRS-Abschluss einzeln bewertet werden. Synergien
durch die gemeinsame Nutzung von Vermögenswerten
bleiben im Konzernabschluss, der auf einer Einzelbewertung basiert, immer unberücksichtigt.
8 Weitere Fragen im Hinblick auf die
Veränderung des Eigenkapitals
• Aus welchen Aktienarten (Stamm-, Vorzugs- oder
Stimmrechtsaktien) setzt sich das Aktienkapital
zusammen und welche Rechte und Pflichten des
Aktionärs sind damit verbunden?
• Wie stellt sich die Dividendenpolitik des Konzerns dar
und inwieweit sind Ausschüttungsbeschränkungen zu
beachten?
• Aus welchen Beweggründen wurden Transaktionen
mit eigenen Aktien getätigt (beispielsweise Abwendung
eines bevorstehenden Schadens von der Gesellschaft,
Ausgabe von Mitarbeiteraktien etc.) und ist der Bestand
an eigenen Aktien zweckgebunden?
Das Eigenkapital nach IFRS wird zwar ebenfalls unter der
Annahme der Fortführung des Unternehmens ermittelt,
entspricht aber dennoch nicht dem Unternehmenswert.
Abweichungen zwischen dem Unternehmenswert und
dem bilanzierten Eigenkapital ergeben sich insbesondere
durch selbst geschaffene Firmenwerte (wie Know-how,
Marktstärke, Kundenstamm oder Wettbewerbsvorteile).
Deren Nutzen kann zwar in einer Unternehmensbewertung
berücksichtigt werden, in der Rechnungslegung führen sie
aber nicht zu solch hinreichend greifbaren Vermögenswerten, dass sie aktiviert werden dürften. Darüber hinaus
ergeben sich Abweichungen durch die Bewertungsvorschriften im IFRS-Abschluss. Sie resultieren daraus, dass
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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
5
Tabelle F
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Stand 1. Januar 2012
3.500
-129
478
80
10.539
Gesamtes Eigen kapital
Nicht beherrschende
Anteile
Gesamt
Gewinnrücklagen
Eigene Anteile
Neubewertungsrücklage
Rücklage aus Sicherungsgeschäften
Währungsum rechnungsrücklage
Kapitalrücklagen
14.550
Zeitwert änderungen von zur
Veräußerung verfügbaren
Wert papieren
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
TEUR
29.018
601
29.619
11
215
Währungsdifferenzen aus der
Umrechnung von Abschlüssen
ausländischer Tochterunternehmen
204
204
Ergebnis aus der Absicherung einer
Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen
-8
-8
196
196
11
207
3.863
3.863
208
4.071
3.863
4.059
219
4.278
250
250
250
-280
-280
-520
-520
-520
-8
Neubewertung von Sachanlagen
Änderung des Zeitwerts im Rahmen
eines effektiven Cash-Flow-Hedges
Zeitwertänderungen von zur
Veräußerung verfügbaren
Wertpapieren
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
Gesamtergebnis der Periode
0
0
196
0
0
0
0
Ausgeübte Aktienoptionen
Aktienbasierte Vergütungen (nach
Steuern)
Kapitalerhöhung
Erwerb eigener Anteile
-280
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Dividendenzahlung
Gesamte Einzahlungen und
Ausschüttungen
Stand 31. Dezember 2012
0
0
0
0
0
-280
-270
-550
0
-550
14.550
3.500
67
478
80
-280
14.132
32.527
820
33.347
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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
5
Tabelle F
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Stand 1. Januar 2013
14.550
3.500
Währungsdifferenzen aus der
Umrechnung von Abschlüssen
ausländischer Tochterunternehmen
Ergebnis aus der Absicherung einer
Nettoinvestition in ein ausländisches
Tochterunternehmen
67
478
80
-280
170
170
-93
-93
95
95
-17
-17
-17
-17
410
28
438
6.071
6.071
348
6.419
6.054
6.481
376
6.857
95
Versicherungsmathematische Verluste
255
-93
95
170
Jahresergebnis
0
Ausgeübte Aktienoptionen
30
20
255
-93
95
170
Aktienbasierte Vergütungen
(nach Steuern)
Verkauf eigener Anteile
Ausgabe von Wandelschuld verschreibungen
Stand 31. Dezember 2013
803
803
1.550
1.550
30
30
109
109
-1.243
-1.243
-1.243
22
109
Dividendenzahlung
280
50
1.085
8
28
50
803
465
Gesamtes Eigen kapital
3
Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren
0
Nicht beherrschende
Anteile
3
-93
Gesamtergebnis der Periode
820 33.347
3
170
Sonstiges Ergebnis
32.527
252
Änderung des Zeitwerts im Rahmen
eines effektiven Cash-Flow-Hedges
Gesamte Einzahlungen und
Ausschüttungen
14.132
252
Neubewertung von Sachanlagen
Kapitalerhöhung
Gesamt
Gewinnrücklagen
Eigene Anteile
Neubewertungsrücklage
Zeitwert änderungen von zur
Veräußerung verfügbaren
Wert papieren
Rücklage aus
Sicherungs geschäften
Kapitalrücklagen
Währungsumrechnungsrücklage
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
TEUR
495
1.222
0
0
0
0
22
-440
1.299
0
1.299
15.045
4.722
322
385
175
170
-258
19.746
40.307
1.196
41.503
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6
Der Konzernanhang
Im Anhang des Konzernabschlusses werden unter anderem die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, Veränderungen des Konsolidierungskreises und einzelne Posten des
Konzernabschlusses erläutert.
1 Wozu dient die Darstellung der
Rechnungslegungsgrundsätze?
In dem Abschnitt zu den Rechnungslegungsgrundsätzen
legt der Konzern unter anderem dar, welche Rechnungslegungsstandards (HGB, IFRS) angewendet werden. Auch
wie der Konsolidierungskreis abgegrenzt wird und welche
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen zur
Anwendung kommen, wird erläutert. So wird beispielsweise Auskunft über die Ausübung von Wahlrechten gegeben oder über das Ausmaß der Bewertung zu beizulegenden Zeitwerten sowie diesbezüglicher Ergebniseffekte
informiert. Insofern trägt die Analyse der Rechnungslegungsgrundsätze zum Verständnis von Veränderungen
der Konzernbilanz und Konzerngesamterfolgsrechnung bei.
Auch die Anpassungen in der Darstellung der Veränderung
des Konzerneigenkapitals aufgrund von Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden dadurch
nachvollziehbar.
Viele IFRS basieren auf weiten wirtschaftlichen Grundsätzen, die in der konkreten Anwendung auslegungsbedürftig
sind. Dies trifft zum Beispiel auf die Standards zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises zu – also der Festlegung
der zu konsolidierenden Tochterunternehmen. Im Rahmen
der Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze ist auch
darzustellen, wie mit diesen Ermessensspielräumen umgegangen wurde und welche Vorgehensweise das Unternehmen bei der konkreten Umsetzung der auslegungsbedürftigen Standards gewählt hat.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich über die Jahre stetig anzuwenden. Sie dürfen nur
dann geändert werden, wenn es ein Standard oder eine
Interpretation verlangt oder wenn dadurch die Rechnungslegung aussagefähiger wird. Änderungen der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sind grundsätzlich rückwirkend
(retrospective) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der
Eröffnungsbilanzwert der frühesten im Konzernabschluss
dargestellten Periode so anzupassen ist, als sei die Rechnungslegung schon immer nach den neuen Regelungen
erfolgt. Für den Übergang auf neue Standards und Interpretationen werden gelegentlich Übergangsregelungen
formuliert, die von dem beschriebenen Grundsatz abweichen.
2 Wozu dienen die Erläuterungen zu den
einzelnen Posten des Konzernabschlusses?
Die Erläuterungen informieren über die Zusammensetzung und Gründe wesentlicher Veränderungen einzelner
Posten der Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung und Konzernkapitalflussrechnung. Für die Analyse
der Veränderung der Bilanzposten sind die von einzelnen
Standards geforderten Darstellungen über die Entwicklung
im Geschäftsjahr hilfreich (zum Beispiel Anlage- und
Rückstellungsspiegel). So ist im Konzernanhang etwa
die Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen, der als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke, der Rückstellungen und
der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen zweckdienlich.
Im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten
(einschließlich der Leasingverbindlichkeiten) stellen die
bestehenden Konditionen (Zinssätze, Kreditbedingungen)
sowie Fälligkeiten und Besicherungen wichtige Angaben
dar, um die künftig zu erwartenden Zahlungsmittelabflüsse,
bestehende Zinsänderungsrisiken und den verbleibenden
Finanzierungsspielraum beurteilen zu können. Weitere zum
Verständnis eines Konzernabschlusses wichtige Informationen sind die Erläuterungen zu den Pensionsrückstellungen,
den Ertragsteuern sowie vor allem den Finanzinstrumenten
und Derivaten.
36 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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Der Konzernanhang
3 Welche wichtigen Zusatzinformationen sind
im Konzernanhang enthalten?
Einen Teil der Erläuterungen stellen die Angaben zu den
sogenannten Eventualverbindlichkeiten und sonstigen
finanziellen Verpflichtungen dar. Darunter sind Geschäftsvorfälle zu verstehen, die zum Teil noch mit Unsicherheiten
behaftet sind und die sich (noch) nicht in der Konzernbilanz
niedergeschlagen haben. Sie müssen angegeben werden,
damit die Abschlussadressaten erkennen können, welchen
wesentlichen Risiken und vertraglichen Verpflichtungen der
Konzern ausgesetzt ist. Zudem geben sie Hinweise darauf,
wie diese Risiken den Konzernabschluss – insbesondere
die Ertragslage und die Liquidität – zukünftig beeinflussen
können. Beispiele für noch mit Unsicherheiten behaftete
Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Bürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen oder aus
Rechtsstreitigkeiten. Als Beispiele für sonstige finanzielle
Verpflichtungen können Zahlungsabflüsse aus unkündbaren
Leasingverträgen (Operating Leases) und Investitionsverpflichtungen (Capital Commitments) genannt werden.
Zudem enthält der Konzernanhang von Unternehmen,
deren Aktien oder Schuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse gehandelt werden oder die eine Zulassung
zum Handel ihrer Wertpapiere an einer Wertpapierbörse
beantragt haben, eine Segmentberichterstattung. Sie
ermöglicht einen Einblick in die Leistung der einzelnen
Geschäftsbereiche des Konzerns.
6
4 Was sind nahestehende Personen?
Als nahestehende – natürliche oder juristische – Person
eines Unternehmens wird bezeichnet, wer direkt oder
indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder
operative Entscheidungen dieses Unternehmens ausüben
kann. Darunter fallen beispielsweise Mehrheitsaktionäre,
Aufsichtsräte und Mitglieder der Konzernleitung sowie von
diesen kontrollierte Gesellschaften. Zudem zählen hierzu
alle Unternehmen, auf die der Konzern mindestens einen
maßgeblichen Einfluss ausüben kann (also Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte
Unternehmen). Geschäfte mit nahestehenden Personen
können nicht automatisch mit denjenigen zwischen dem
Konzern und unabhängigen Dritten verglichen werden, da
durch die speziellen Beziehungen nicht zwingend marktübliche Konditionen vereinbart werden. Daher sind Transaktionen und ausstehende Salden mit nahestehenden Personen
im Konzernanhang offenzulegen. Sie ermöglichen es
einzuschätzen, inwieweit die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Konzerns durch Geschäftsbeziehungen zu diesem Kreis
von Personen und Unternehmen beeinflusst sind. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Angaben nur für diejenigen
Geschäftsvorfälle erfolgen, die nicht bereits im Rahmen
der Konsolidierung „eliminiert“ wurden.
Ersteller eines IFRS-Konzernabschlusses nach § 315a HGB
müssen zusätzlich zu den IFRS-Anhangangaben weitere
Angaben machen, die der deutsche Gesetzgeber für wichtig hält. Diese umfassen Angaben zu der Mitarbeiteranzahl,
zum Personalaufwand, zur Organvergütung, zur Corporate
Governance-Erklärung, zu den Abschlussprüferhonoraren
und zum Konzernanteilsbesitz.
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 37
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Der Konzernanhang
6
Tabelle G
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder
Firmenwert
TEUR
Patente und
Marken
Entwicklungskosten
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1. Januar 2012
4.345
1.264
Eigene Entwicklungen
Währungsänderungen
3.311
8.920
515
515
-171
-171
Stand 31. Dezember 2012
4.345
1.093
3.826
9.264
Stand 1. Januar 2012
4.345
1.093
3.826
9.264
Zugänge aus Unternehmenserwerben
150
150
Eigene Entwicklungen
1.522
1.522
200
86
286
4.495
1.293
5.434
11.222
138
252
3.101
3.491
118
677
795
Währungsänderungen
Stand 31. Dezember 2012
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2012
Planmäßige Abschreibungen
Wertminderungen
285
285
Währungsänderungen
32
32
Stand 31. Dezember 2012
423
370
3.810
4.603
Stand 1. Januar 2013
423
370
3.810
4.603
139
641
780
Planmäßige Abschreibungen
Wertminderungen
116
116
Zuschreibungen
Währungsänderungen
Stand 31. Dezember 2013
539
509
-100
-100
78
78
4.429
5.477
38 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
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Der Konzernanhang
6
Tabelle G
Immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Geschäfts- oder
Firmenwert
Patente und
Marken
Entwicklungskosten
Gesamt
Bilanzwert zum
1. Januar 2012
4.207
1.012
210
5.429
31. Dezember 2012
3.922
723
16
4.661
1. Januar 2013
3.922
723
16
4.661
31. Dezember 2013
3.956
784
1.005
5.745
5 Was sagt die Darstellung der Entwicklung
der immateriellen Vermögenswerte und
der Sachanlagen aus?
Nach IFRS ist die Entwicklung der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte im Konzernanhang abzubilden.
Die Darstellung erfolgt dabei im Regelfall brutto – das heißt,
es wird die Entwicklung der Anschaffungskosten und der
kumulierten Abschreibungen gezeigt. Zugänge durch Unternehmenserwerbe, Investitionen, Abgänge (Veräußerung,
Entsorgung), planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden separat
ausgewiesen. Investitionen und Desinvestitionen (historische Anschaffungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen auf Abgänge) sollten unter Berücksichtigung von
Gewinnen und Verlusten aus Anlagenabgängen (die innerhalb des Mittelzuflusses aus der betrieblichen Tätigkeit
korrigiert werden) und mit Ausnahme von nicht liquiditätswirksamen Transaktionen (Käufen oder Verkäufen in Form
von Tauschgeschäften, Investitionen mit Kaufpreisstundung oder Finanzierungsleasinggeschäften) mit der Konzernkapitalflussrechnung abgestimmt werden können.
6 Welche Informationen bietet
der Posten Abschreibungen?
Neben den planmäßigen Abschreibungen enthält dieser
Posten auch Wertminderungsaufwendungen. Nach IFRS
hat ein Unternehmen an jedem Bilanzstichtag zu beurteilen,
ob Anhaltspunkte für wertgeminderte Vermögenswerte
bestehen. Sobald Indikatoren für eine Wertminderung
(Impairment) vorliegen, sind entsprechende Wertminderungstests (Impairment Tests) vorzunehmen. Gegebenenfalls ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Vermögenswert gilt dann als überbewertet, wenn sein Buchwert weder durch seinen Fair Value abzüglich Kosten der
Veräußerung noch durch seine zukünftigen, diskontierten
Cashflows einschließlich Veräußerung (Nutzungswert)
gedeckt ist. Besonders komplex sind die Einschätzungen
der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, da
dieser die Beurteilung des Zukunftspotenzials der Akquisition widerspiegelt. Für diesen Wert, der – anders als andere
Vermögenswerte – nicht auch planmäßig abgeschrieben
wird, muss jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt
werden.
Siehe hierzu auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamt ergebnisrechnung“, Frage 12
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 39
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Der Konzernanhang
6
Tabelle H
Sachanlagen
Grundstücke
und Bauten
TEUR
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Anlagen
im Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1. Januar 2012
Zugänge aus Unternehmenserwerben
Andere Zugänge
7.328
29.509
5.289
100
600
220
93
940
455
Abgänge
42.126
.
1.488
-1.081
Währungsänderungen
920
-1.081
316
171
487
Stand 31. Dezember 2012
7.521
30.284
6.135
43.940
Stand 1. Januar 2013
7.521
30.284
6.135
43.940
Zugänge aus Unternehmenserwerben
185
1.580
360
2.125
Andere Zugänge
950
9.544
487
Neubewertung vor Umbuchung in als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien
200
200
-3.700
-3.700
Umbuchung in als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
4.100
15.081
Umbuchung in zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte
-9.222
Abgänge
-11.972
-2.100
-14.072
14
127
141
20.228
5.009
Währungsänderungen
Stand 31. Dezember 2013
5.156
-9.222
4.100
34.493
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Der Konzernanhang
6
Tabelle H
Sachanlagen
Grundstücke
und Bauten
TEUR
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Anlagen
im Bau
Gesamt
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2012
Planmäßige Abschreibungen
693
5.557
939
7.189
123
4.240
759
5.122
Wertminderungen
1.123
1.123
Abgänge
-700
-700
Währungsänderungen
98
59
157
Stand 31. Dezember 2012
816
10.318
1.757
12.891
Stand 1. Januar 2013
816
10.318
1.757
12.891
120
4.140
741
5.001
Planmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen
Umbuchung in als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
-393
-393
-300
-300
Umbuchung in zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte
-1.058
Abgänge
-3.808
-1.127
-4.935
63
38
101
636
9.262
1.409
11.307
1. Januar 2012
6.635
23.952
4.350
34.937
31. Dezember 2012
6.705
19.966
4.378
31.049
1. Januar 2013
6.705
19.966
4.378
31.049
31. Dezember 2013
4.520
10.966
3.600
Währungsänderungen
Stand 31. Dezember 2013
-1.058
Bilanzwert zum
4.100
23.186
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 41
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Der Konzernanhang
6
Tabelle I
Nettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben
TEUR
Angesetzte Werte
Sachanlagen
2.125
Immaterielle Vermögenswerte
Vorräte
375
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
405
Finanzmittel
375
Finanzverbindlichkeiten
-500
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-430
Nettovermögen
2.350
Goodwill
150
Kaufpreis (gezahlt)
2.500
Erworbene Finanzmittel
-375
Mittelabfl uss (netto)
2.125
Tabelle J
Überleitung des erwarteten Steuersatzes/Steueraufwands
TEUR
2013
Ergebnis vor Ertragsteuern
2013
2012
8.068
2012
4.793
Erwarteter Steuersatz (inländischer Steuersatz)
33,00%
2.662
33,00%
1.582
Steuereffekt auf Steuersatzdifferenzen im Ausland (Abnahme des Steuersatzes aufgrund von Steuersenkungen)
-5,00%
-403
6,40%
307
Steuerbelastung durch nicht abziehbare Betriebsausgaben
1,50%
121
1,70%
81
Steuerbelastungen auf bestimmte Veräußerungsgewinne
1,10%
89
Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen
-0,60%
-48
-1,10%
-53
Steuereffekt aus nicht angesetzten Steuergutschriften
-1,70%
-137
Steuereffekt aus nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen
0,30%
24
-9,30%
-446
Sonstiges
-2,10%
-169
1,41%
67
29,80%
2.139
30,10%
1.404
Effektiver Steuersatz
42 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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Der Konzernanhang
7 Welche Schlüsse lassen sich aus
dem Rückstellungsspiegel ziehen?
Der Rückstellungsspiegel zeigt für jede wesentliche
Kategorie von Rückstellungen deren Entwicklung in der
Berichtsperiode (aufwandswirksame Bildung, erfolgsneutraler Verbrauch und ergebniserhöhende Auflösung). Hohe
Auflösungen weisen auf Schätzunsicherheiten der früheren
Rückstellungsbildung oder unerwartete Entwicklungen hin.
Sofern diese einen wesentlichen Einfluss auf den Ergebnisausweis haben, sollten sie erläutert werden. Im Geschäftsjahr 2013 des Muster-Konzerns wurde ein wesentlicher Teil
der zum 1. Januar bestehenden Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen aufgelöst (vergleiche Tabelle P
bezüglich des Konzernanhangs).
8 Was bedeuten Finanzmittelveränderungen
aus der Veräußerung beziehungsweise dem
Erwerb von konsolidierten Unternehmen?
Akquisitionen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich verändern. Sie sind daher im Konzernanhang detailliert zu erläutern. Als Auszahlung ausgewiesen
wird der Kaufpreis für Unternehmensakquisitionen abzüglich der übernommenen beziehungsweise neu voll konsolidierten flüssigen Mittel. Diesem Betrag werden die in die
Konsolidierung übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten sowie der Goodwill gegenübergestellt. Durch die Aufgliederung des Cashflows aus Akquisitionstätigkeit können
die Veränderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zu den
Geldflüssen, die in der Konzernkapitalflussrechnung abgebildet sind, plausibel gemacht werden. Dadurch wird der
Einfluss der Akquisitionen auf das Bilanzbild nachvollziehbar. Auf gleiche Weise, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen, wird mit der Veräußerung von Tochtergesellschaften
verfahren.
6
9 Wie werden die
Pensionsverpflichtungen berechnet?
Langfristige Pensionsverpflichtungen werden nach IFRS
nur für leistungsorientierte Versorgungszusagen gebildet.
Dabei handelt es sich um Versorgungsverpflichtungen,
bei denen nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber
das Finanzierungsrisiko hinsichtlich der eingegangenen
Leistungsverpflichtung trägt. Anderenfalls liegen beitragsorientierte Versorgungszusagen vor. Bei diesen leistet der
Arbeitgeber zwar einen Beitrag zur Finanzierung der Rente,
steht jedoch nicht langfristig für die Pensionszahlungen ein.
Tabelle K
Nicht aktivierte latente Steueransprüche
TEUR
2013
2012
Temporäre Differenzen
300
200
Steuerliche Verlustvorträge
150
653
450
853
Die Steueransprüche wurden nicht aktiviert, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftige steuerpflichtige Gewinne in ausreichender
Höhe anfallen werden. Die Verlustvorträge verfallen in 2018.
Tabelle L
Finanzmittelbestand
TEUR
HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS
Im Geschäftsjahr 2013 wurde durch Unternehmenserwerbe ein
Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Schulden) von 2.350
TEUR erworben. Da sich der Kaufpreis auf 2.500 TEUR belief,
wurden für Geschäfts- oder Firmenwerte 150 TEUR bezahlt. Nach
Abzug der mit den Unternehmen erworbenen Zahlungsmittel über
375 TEUR flossen netto 2.125 TEUR ab. Diese sind in der Konzernkapitalflussrechnung gesondert unter dem Cashflow aus der
Investitionstätigkeit dargestellt.
Sichtguthaben bei Kreditinstituten
Termingelder
Cash und cash equivalents
Überziehungskredite
Finanzmittelbestand laut Konzernkapitalfl ussrechnung
2013
2012
381
988
1.654
862
2.035
1.850
-334
-282
1.701
1.568
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 43
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Der Konzernanhang
6
Tabelle M
Finanzverbindlichkeiten
TEUR
2013
2012
Besicherte Darlehen
3.500
5.000
Anleihen (nicht besichert)
9.203
9.203
Wandelschuldverschreibungen
4.678
Rückzahlbare Vorzugsaktien
1.948
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
1.613
Langfristige Verbindlichkeiten
Darlehen von assoziierten Unternehmen
Gesamt
1.913
1.000
20.942
17.116
3.500
6.000
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Besicherte Darlehen
Dividenden auf rückzahlbare Vorzugsaktien
158
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
301
269
Ungesicherte Kontokorrentkredite
431
207
4.390
6.476
Gesamt
Die Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen erfolgt als Barwert, der nach der Methode
der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method)
angesammelt wird. Diese Barwertberechnung hängt von
zahlreichen demografischen sowie von finanziellen Annahmen am Bilanzstichtag ab (etwa Verweildauer des Anwärters im Unternehmen, Lebenserwartung oder erwartete
Rentenhöhe). Zur Abzinsung ist in der Regel ein Zinssatz
zu verwenden, der sich an der Verzinsung von erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen orientiert.
Besteht Pensionsvermögen, dann mindert der Ertrag daraus
den Pensionsaufwand. Inzwischen wird der Er trag aus dem
Pensionsvermögen nicht mehr individuell geschätzt, sondern ist normiert auf den Zinssatz, der der Abzinsung der
Pensionsverpflichtung zugrunde liegt.
Aus der jährlichen Aktualisierung dieser Bewertungsannahmen an die tatsächlich eingetretenen Verhältnisse
resultieren regelmäßig sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Für die Erfassung dieser
Bewertungsänderungen ist inzwischen nur noch eine
Methode zulässig. Bei dieser werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Zeitpunkt ihrer
Entstehung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können aufgrund von Bewertungsänderungen von Jahr zu Jahr
sehr unterschiedlich und mit umgekehrten Vorzeichen ausfallen. Die sofortige Erfassung im sonstigen Ergebnis – wie
nunmehr als einzige Methode noch zulässig und beim
Muster-Konzern dargestellt – wird den Erwartungen insbesondere von Finanzanalysten gerecht. Diese sehen in der
Soforterfassung eine transparentere Darstellung der pensionsbedingten Belastungen des Unternehmensvermögens.
Zum Verständnis der Informationen über betriebliche Pensionssysteme im Konzernabschluss ist darüber hinaus von
Bedeutung, dass die in der Konzernbilanz ausgewiesene
Pensionsverpflichtung eine Nettoverbindlichkeit darstellt.
In dieser Größe kommt es zu einem saldierten Ausweis
zwischen dem zum Jahresende angesammelten Barwert
der Pensionsverpflichtungen und dem Pensionsvermögen.
Dabei sind nicht alle beliebigen Vermögenswerte als Pensionsvermögen zur Saldierung zulässig. Lediglich das sogenannte Planvermögen kann saldiert werden. Für die Einordnung von Vermögenswerten als Planvermögen setzt der
Standard strenge Anforderungen. Als Planvermögen gelten
nur solche Vermögenswerte, die in einer rechtlichen Einheit
getrennt vom Produktivvermögen des Konzerns gehalten
werden. Zudem müssen sie zweckgebunden sein – das
heißt, sie dürfen ausschließlich für die Finanzierung der
Versorgungsverpflichtungen verwendet werden. Weitere
Anforderung ist, dass sie im Insolvenzfall vor einem Zugriff
von Drittgläubigern geschützt sind.
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Der Konzernanhang
6
Tabelle N
Pensionsrückstellungen und andere langfristige Personalverpflichtungen
TEUR
2013
2012
Barwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche
1.035
980
Barwert der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche
1.138
1.059
Fondsvermögen zu Marktwerten (Planvermögen)
-456
-490
1.717
1.549
647
561
Pensionsverpflichtungen und andere Personalverpflichtungen
2.364
2.110
Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Verluste
17
Nettopensionsverpflichtung
Sonstige langfristige Personalrückstellungen
In der Gesamterfolgsrechnung erfasster Aufwand aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
Dienstzeitaufwand der Periode
398
413
Zinsaufwand
175
139
Erwarteter Vermögensertrag der Fonds
-51
-52
Pensionsaufwand
522
500
Umsatzkosten
313
297
Vertriebskosten
109
154
Verwaltungskosten
100
49
Pensionsaufwand
522
500
Der Aufwand wird in den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen
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Der Konzernanhang
6
10 Wann muss der Konzern
12 Was beinhalten die Angaben
seine Schulden zurückzahlen?
zu Risiken aus Finanzinstrumenten?
Aus den Fälligkeitsinformationen zum Fremdkapital
lassen sich Rückschlüsse auf die künftigen Belastungen
der Liquiditätslage des Konzerns ziehen.
11 Wie viel Steuern bezahlt der Konzern?
Die Erläuterungen zu den Ertragsteuern enthalten unter
anderem eine Überleitung vom erwarteten Steuersatz zum
effektiven Steuersatz (Tax Rate Reconciliation) oder von
dem erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen
Steueraufwand. Die Überleitung des erwarteten Steuersatzes erfolgt entweder ausgehend von den Steuersätzen
im Sitzland des Mutterunternehmens oder von dem
gewichteten Durchschnitt aller Steuersätze, die lokal im
Konzern zur Anwendung gelangten. Der effektive Steuersatz errechnet sich aus dem in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern. Abweichungen können
beispielsweise auf steuerfreie Erträge beziehungsweise
steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen oder auf nicht
bilanzierte Steueransprüche aus Verlustvorträgen zurückzuführen sein (vergleiche Tabelle J und K in Kapitel 6 „Der
Konzernanhang“).
Unternehmen sind verpflichtet, über Art und Ausmaß der
Risiken aus Finanzinstrumenten im Konzernanhang oder
mittels Querverweis in anderen Abschnitten des Konzernberichts, wie beispielsweise im Lagebericht, umfangreiche Angaben zu machen. Diese sollen Aufschluss darüber
geben, welchen finanziellen Risiken – insbesondere Kredit-,
Liquiditäts- und Marktrisiken – ein Unternehmen ausgesetzt
ist und wie es damit umgeht. Diese Informationen sind für
den Bilanzleser wichtig, da Finanzinstrumente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen
oder Derivate häufig betragsmäßig bedeutende Positionen
der Konzernbilanz darstellen. Sie können daher einen
wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung eines
Unternehmens haben. Zu den Marktrisiken gehören insbesondere das Währungs- und das Zinsrisiko. Unternehmen
müssen hierzu im Konzernanhang sogenannte Sensitivitätsanalysen offenlegen. Diese beinhalten die möglichen künftigen Auswirkungen auf das Finanzergebnis und auf das
Eigenkapital, die sich aus Schwankungen der Wechselkurse
beziehungsweise aus Zinssatzänderungen ergeben können.
Zur Beurteilung des Liquiditätsrisikos sind Angaben zu den
vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten
zu machen. Die Angaben zum Kreditrisiko sollen darlegen,
inwieweit im Unternehmen eine wesentliche Konzentration
von Ausfallrisiken (etwa bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) besteht.
Tabelle O
Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten
TEUR
Besicherte Darlehen
Fälligkeit
bis 1 Jahr
1–2 Jahre
2–5 Jahre
3.500
1.318
2.182
Anleihen (nicht besichert)
1.023
Wandelschuldverschreibungen
4.678
Rückzahlbare Vorzugsaktien
158
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
301
Sonstige
431
Gesamt
4.390
Über 5 Jahre
7.000
8.180
9.203
4.678
1.948
338
Gesamt
1.275
2.106
1.914
431
1.656
9.158
10.128
25.332
46 | Geschäftsberichte lesen und verstehen
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Der Konzernanhang
6
Tabelle P
Sonstige Rückstellungen
Stand 31.
Dezember
2013
langfristig
kurzfristig
-200
300
100
200
400
-500
400
750
-500
Stand
1.Januar
2013
Zuführung
Verbrauch
Gewährleistungen
200
300
Restrukturierung
500
Umweltschutzverpflichtungen
900
TEUR
Drohende Verluste
Summe
Auflösung
-400
Veränderung
Abzinsung
60
160
1.600
1.610
810
400
810
160
-1.200
13 Welche Informationen liefert
die Segmentberichterstattung?
Aufbau und Umfang der Segmentberichterstattung orientieren sich an der Zusammensetzung des internen Berichtswesens des Konzerns. Die Segmentberichterstattung nach
IFRS wird nach dem „Management Approach“ aufgestellt.
Dabei wird auf Berichte abgestellt, die regelmäßig der verantwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) vorzulegen sind. Als verantwortliche Unternehmensinstanz gilt jenes Organ, das für die Allokation von
Ressourcen hinsichtlich der Geschäftssegmente und der
-400
60
1.670
160
910
760
Bewertung ihrer Ertragskraft verantwortlich ist. In deutschen Konzernen kommen hierfür vor allem der Gesamtvorstand beziehungsweise einzelne Bereichsvorstände
der obersten Muttergesellschaft in Betracht.
Durch diesen Management Approach sollen dem Abschlussadressaten die gleichen Informationen zur Ver fügung
gestellt werden, die auch für die interne Entscheidungsfindung durch die Entscheidungsträger verwendet werden.
Der Vorteil dieser Methode besteht vor allem in der Offenlegung zusätzlicher Informationen zu internen Steuerungszielen und den verwendeten Kriterien der Erfolgsmessung.
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 47
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Der Konzernanhang
6
Tabelle Q
Segmentberichterstattung
Für das Geschäftsjahr 2013
Dienstleistungen
Handel
Werte laut
Konzernabschluss
Konsolidierung
Sonstiges
Umsatzerlöse extern
69.552
29.808
0
0
99.360
Umsatzerlöse intern
726
18.369
83
-19.178
0
70.278
48.177
83
-19.178
99.360
426
448
223
-186
991
-933
-651
-362
186
-1.760
-3.584
-1.734
-462
0
-5.780
467
0
0
0
467
Ertragsteueraufwendungen/-erträge
-1.268
-880
10
0
-2.138
Gewinn (Verlust) der Periode
4.591
3.185
-36
-1.321
6.419
Segmentvermögen
58.026
28.077
7.487
0
93.590
Segmentverbindlichkeiten
27.598
19.266
5.207
0
52.071
2.025
0
0
0
2.025
12.271
6.681
0
-74
18.878
Summe Umsatzerlöse
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Anteil am Periodenergebnis assoziierter
Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten
Andererseits wird durch die unternehmensspezifische Art
der Darstellung eine Vergleichbarkeit zwischen mehreren
Unternehmen einer Branche erschwert.
Vorrangiges Ziel der Segmentberichterstattung ist jedoch,
einen Einblick in die Leistung der einzelnen Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Eine Analyse der Ergebnisse der
Segmente, die je nach unternehmensindividueller Ausgestaltung entweder nach Produktgruppen, Regionen oder
einer Kombination beider Aspekte definiert sind, erleichtert
den Abschlussadressaten vor allem die Identifizierung der
wichtigsten Stärken und Schwächen der Gruppe. So können beispielsweise verlustbringende Unternehmensteile
einfach identifiziert werden.
HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS
Der Muster-Konzern gliedert seine Segmente nach Funktionen.
Neben den beiden Hauptsegmenten „Handel“ und „Dienstleistungen“ findet sich auch ein Segment „Sonstiges“. Dieses fasst die
übrigen Aktivitäten der Gruppe zusammen. Das Segment „Handel“
ist sowohl hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse als auch
hinsichtlich des erwirtschafteten Periodenergebnisses deutlich
größer als das Segment „Dienstleistungen“. Es zeigt sich jedoch
auch, dass das Segment „Dienstleistungen“ eine wesentlich
höhere Umsatzrendite aufweist. Zudem ist aus der Angabe
„Umsatzerlöse intern“ ersichtlich, dass das Segment „Dienstleistungen“ erhebliche Teile seiner Leistungen intern an andere
Segmente erbringt. Das die Leistung beziehende Segment muss
dagegen nicht angegeben werden.
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Der Konzernanhang
6
Tabelle Q
Segementberichterstattung
Für das Geschäftsjahr 2012
Dienstleistungen
Handel
Werte laut
Konzernabschluss
Konsolidierung
Sonstiges
Umsatzerlöse extern
64.726
30.460
0
0
95.186
Umsatzerlöse intern
617
17.596
82
-18.295
0
65.343
48.056
82
-18.295
95.186
427
56
40
0
523
-945
-602
-172
0
-1.719
-3.550
-1.953
-414
0
-5.917
Anteil am Periodenergebnis assoziierter
Unternehmen
587
0
0
0
587
Ertragsteueraufwendungen/-erträge
-812
-598
6
0
-1.404
2.841
2.092
-21
-840
4.072
Segmentvermögen
58.014
29.158
6.185
0
88.357
Segmentverbindlichkeiten
30.256
19.254
5.501
0
55.011
Anteile an assoziierten Unternehmen
1.558
0
0
0
1.558
Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten
2.046
1.013
0
-136
2.923
Summe Umsatzerlöse
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Gewinn (Verlust) der Periode
14 Weitere Fragen bezüglich
des Konzernanhangs
• Wie lauten die Gründe für Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden?
• Sind durch Unternehmensakquisitionen hohe
Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden? Wodurch
werden diese Goodwills gerechtfertigt? Welchen
Ergebnisbeitrag hat das erworbene Unternehmen im
laufenden Geschäftsjahr zum Konzernergebnis geleistet?
• Wie wurde die Wertminderung beziehungsweise der
realisierbare Wert des Goodwills ermittelt und worin
liegen die Gründe für die Wertminderung?
• Besteht eine Gefahr der Überalterung und/oder der
ungenügenden Rentabilität der Sachanlagen? Entsprechen die Nutzungsdauern einer realistischen
Einschätzung der Lebensdauern dieser Anlagen?
• Sind angemessene Rückstellungen für Garantiefälle,
Prozessrisiken, Verlustaufträge, steuerliche Risiken etc.
gebildet worden? Wurden Rückstellungen in größerem
Umfang wieder aufgelöst?
• Sind die Fair Value-Angaben bezüglich der Finanzinstrumente sowie der Nicht-Finanzinstrumente, für die Fair
Value-Angaben ebenfalls erforderlich sind (wie etwa „Als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien“), vollständig?
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 49
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7
Der Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht enthält Ausführungen zum Geschäftsverlauf, zur Lage sowie zur
voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft.
1 Wer muss einen
Konzernlagebericht aufstellen?
Nach den handelsrechtlichen Vorschriften haben Mutterunternehmen, die nicht von der Konzernrechnungslegung
befreit sind, einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der
Konzernlagebericht ist hierbei ein eigenständiges Berichtsinstrument, das mit dem Konzernabschluss in Einklang
stehen muss. Auch Unternehmen, die gemäß § 315a HGB
einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen
Regeln (IFRS-Abschluss) aufstellen, sind zur Aufstellung
eines Konzernlageberichts verpflichtet. Die gesetzlichen
Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung
werden durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht konkretisiert. Er ist für
Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, verpflichtend anzuwenden.
3 Welchen Grundsätzen hat die
Konzernlageberichterstattung zu folgen?
Der DRS 20 beinhaltet die Grundsätze Vollständigkeit,
Verlässlichkeit und Ausgewogenheit, Klarheit und Übersichtlichkeit, Vermittlung der Sicht der Konzernleitung,
Wesentlichkeit und Informationsabstufung. Dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit folgend ist eine
Zusammenfassung des Konzernlageberichts mit dem
Lagebericht des Mutterunternehmens möglich („Zusammengefasster Lagebericht“), wenn der Konzernabschluss
zusammen mit dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens offengelegt wird. Durch den Grundsatz der Informationsabstufung wird klargestellt, dass die Ausführlichkeit
und der Detaillierungsgrad der Darstellung im Lagebericht
von der Geschäftstätigkeit, Größe und Kapitalmarktorientierung des Unternehmens abhängig sind.
2 Welche Aufgabe hat der
4 Welche Struktur hat der
Konzernlagebericht?
Konzernlagebericht?
Im Konzernlagebericht legt das Management Rechenschaft
ab über die Verwendung der ihm anvertrauten Ressourcen
im abgelaufenen Geschäftsjahr. Neben der Analyse des
Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sind Ausführungen
zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sowie zu
den damit einhergehenden Chancen und Risiken gefordert.
Der Konzernlagebericht enthält darüber hinaus mit dem Prognosebericht auch zukunftsorientierte Komponenten und
ergänzt insoweit den Konzernabschluss. Ziel ist es, dem
Adressaten entscheidungsrelevante und verlässliche
Informationen zur Verfügung zu stellen. Insofern soll der
Konzernlagebericht alle Angaben enthalten, die für die
wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Konzerns sowie
zum besseren Verständnis der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage erforderlich sind. Der Konzernlagebericht hat
somit sowohl eine Informations- als auch eine Rechenschaftsfunktion; er ist das einzige Instrument, das dem
Leser zukunftsgerichtete Prognosen zum erwarteten
Geschäftsverlauf des Konzerns sowie zu seinen Chancen und Risiken bietet.
Nach DRS 20 empfiehlt sich eine Gliederung des Konzernlageberichts in folgende Abschnitte (nicht abschließend):
• Grundlagen des Konzerns
• Geschäftsmodell des Konzerns
• Ziele und Strategien
• Steuerungssystem
• Forschung und Entwicklung
• Wirtschaftsbericht
• Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Entwicklung
• Geschäftsverlauf
• Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
• Nachtragsbericht
• Prognose-, Chancen- und Risikobericht
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Der Konzernlagebericht
5 Was beinhalten die Ausführungen zu
den Grundlagen des Konzerns und
zum Wirtschaftsbericht?
Das Kapitel Grundlagen des Konzerns beinhaltet Ausführungen zu dessen Geschäftsmodell, die dem besseren
Verständnis des Lageberichts dienen sollen. Hierbei ist
auf die organisatorische Struktur des Konzerns, seine
Segmente, Standorte, Produkte und Dienstleistungen
sowie Absatzmärkte einzugehen. Zudem sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und bei kapitalmarktorientierten Unternehmen auch das Steuerungssystem darzustellen. Eine Berichterstattung über Ziele
und Strategien kann freiwillig erfolgen, um dem Leser
die Möglichkeit zu geben, den Geschäftsverlauf, die
wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung
des Konzerns im Kontext der verfolgten Ziele und Strategien zu würdigen.
Im Wirtschaftsbericht erfolgt eine Analyse des Geschäftsverlaufs (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und der
Lage des Konzerns unter Einbeziehung der bedeutsamsten
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Die Ertragslage ist anhand der Ergebnisquellen darzustellen, wobei insbesondere wesentliche Veränderungen zum
Vorjahr mit ihren Ursachen aufgezeigt werden müssen. Die
Finanzlage umfasst Erläuterungen zur Kapitalstruktur, zu
Investitionen und zur Liquidität. Darüber hinaus ist auf die
Vermögenslage einzugehen.
6 Was sind finanzielle und nicht-
finanzielle Leistungsindikatoren?
In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des
Konzerns sind diejenigen bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren einzubeziehen, die zur internen
Steuerung des Konzerns herangezogen werden. Beispiele
für finanzielle Leistungsindikatoren sind unter anderem
Eigenkapitalrentabilität, Umsatzrendite, Cashflow, Working
Capital, EBIT, EBITDA und Investitionen in das Anlagevermögen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beinhalten
überwiegend Informationen über Kunden-, Umwelt- oder
Arbeitnehmerbelange. Ihre Angabe ist erforderlich, sofern
sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der
Lage des Konzerns von Bedeutung sind und für die
interne Steuerung herangezogen werden.
7
7 Welche Anforderungen bestehen an die
Prognoseberichterstattung?
Der Prognosebericht stellt eine zukunftsbezogene
Ergänzung des grundsätzlich vergangenheitsorientierten
Konzernabschlusses dar. Aus diesem Grund wird ihm eine
hohe Bedeutung für den Adressaten beigemessen. Die
Prognose hat im Lagebericht für die bedeutsamsten
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
zu erfolgen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen die
Prognosen beruhen, sind anzugeben. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens ein Jahr. Ein wesentliches
Element der Konzernlageberichterstattung ist zudem,
dass die in der Vorperiode berichteten Prognosen mit
der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen werden
und somit eine Beziehung zu vorangegangenen Prognosen
hergestellt wird.
8 Was beinhaltet die Chancen- und
Risikoberichterstattung?
Verbunden mit der Berichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist die Darstellung und
Erläuterung der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Unter einer Chance beziehungsweise einem Risiko sind
mögliche Entwicklungen zu verstehen, die zu einer für
das Unternehmen positiven beziehungsweise negativen
Prognose- oder Zielabweichung führen. Über Chancen und
Risiken ist im Konzernlagebericht ausgewogen zu berichten; eine Verrechnung der Auswirkungen von Chancen
und Risiken in der Berichterstattung ist nicht zulässig.
Die Risikoberichterstattung umfasst sowohl Angaben
zum Risikomanagementsystem als auch zu den einzelnen Risiken. Dabei kann deren Darstellung in Form einer
Brutto- oder Nettobetrachtung erfolgen. Bestandsgefährdende Risiken, deren Eintritt nicht nur den Bestand des
Konzerns, sondern auch denjenigen eines wesentlichen
Tochterunternehmens gefährden, sind im Sinne der Klarheit
als solche zu bezeichnen. Abschließend sollen im Risikobericht die dargestellten Risiken zu einem Gesamtbild der
Risikolage zusammengeführt werden.
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8
Die Rolle des Abschlussprüfers
Der Abschlussprüfer soll maßgeblich zum Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die externe
Berichterstattung einer Gesellschaft beitragen. Zudem leistet er mit der Prüfung einen wichtigen
Beitrag zur Corporate Governance des Unternehmens.
1 Stellenwert des Bestätigungsvermerks
und „Erwartungslücke“
Die wesentliche Aufgabe des Abschlussprüfers besteht
darin, den Jahresabschluss beziehungsweise den Konzernabschluss (inklusive der Buchführung) auf die Einhaltung
der relevanten Vorschriften (beispielsweise IFRS, HGB,
Aktiengesetz, Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
beziehungsweise der Satzung) zu überprüfen. Der Lagebericht ist dahin gehend zu untersuchen, ob er mit dem
Abschluss des Unternehmens im Einklang steht, insgesamt
ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens beziehungsweise Konzerns vermittelt und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Die
Abschlussprüfung muss so durchgeführt werden, dass
wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße in der Rechnungslegung aufgedeckt werden. Sie soll daher mit einer
kritischen Grundhaltung gegenüber dem Unternehmen
erfolgen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine
Prüfung, die gezielt auf die Aufdeckung von Täuschungen
und Unterschlagungshandlungen gerichtet ist. Häufig ist
jedoch der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass auch bei
gewissenhafter Berufsausübung die Möglichkeit verbleibt, dass selbst wesentliche Fehler nicht aufgedeckt
werden, wenn diese aus Täuschungen und Vermögensschädigungen (etwa Unterschlagung) durch das Management des Unternehmens resultieren („Erwartungslücke“).
Ferner stellt der Bestätigungsvermerk kein „Gütesiegel“ für
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des geprüften
Unternehmens dar: Da mit dem Bestätigungsvermerk
lediglich die Einhaltung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften bestätigt wird, hat eine im Abschluss zutreffend dargestellte unbefriedigende wirtschaftliche Lage
keinen Einfluss auf den Bestätigungsvermerk.
Die vorangegangenen Ausführungen zur Rechnungslegung haben gezeigt, dass die gesetzlichen Vertreter bei
der Aufstellung eines Abschlusses Ermessensentscheidungen treffen müssen. Auch nachvollziehbare Annahmen
über künftige Entwicklungen müssen gegeben sein.
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Die Rolle des Abschlussprüfers
Ziel der Rechnungslegung ist es, dass der aufgestellte
Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie
die Zahlungsströme des Unternehmens beziehungsweise
des Konzerns entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellt. Adressaten der Rechnungslegung – vor allem
Aktionäre, Kreditgeber, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten – treffen wirtschaftliche Entscheidungen vielfach auf
der Grundlage der Abschlussinformationen. Daher müssen diese Angaben verlässlich sein. Die Aufgabe des
Abschlussprüfers besteht darin, die Verlässlichkeit dieser
Informationen zu erhöhen und damit auch die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Wichtige
Voraussetzung hierfür ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von den Unternehmen, deren Abschlüsse sie prüfen.
Nur auf diese Weise können sie unparteiisch sein und die
im Abschluss dargestellten Informationen sowie deren
Ermittlung entsprechend den zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften neutral beurteilen. Nach Beendigung ihrer Prüfung müssen sie in Form des Bestätigungsvermerks und anhand eines Prüfungsberichts darüber
informieren, ob der von ihnen geprüfte Abschluss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurde.
2 Bestätigungsvermerk
Der Bestätigungsvermerk ist das der Öffentlichkeit zugängliche Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben des HGB und den vom Institut
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vorgegebenen Prüfungsstandards formuliert. Der Bestätigungsvermerk beschreibt die Aufgabe des Abschlussprüfers und
grenzt diese gegenüber der Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführung) ab. Darüber hinaus stellt er Gegenstand, Art und
Umfang der Prüfung dar und fasst das Prüfungsergebnis
in einer Beurteilung zusammen.
8
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung vor, ist der
Abschlussprüfer auch im Fall eines bestandsgefährdeten
Unternehmens (vorausgesetzt, die Bestandsgefährdung
wird vom Management im Lagebericht zutreffend dargestellt) verpflichtet, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die öffentliche Verfügbarkeit der
Bestätigungsvermerke hat auch eine präventive Wirkung:
Regelmäßig werden im Laufe der Prüfung festgestellte falsche Angaben durch das Unternehmen korrigiert, sodass
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden
kann. Dies ist auch der Grund, weshalb nur ein sehr geringer Teil der Bestätigungsvermerke Einschränkungen
aufweist oder versagt wird.
3 Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht ist die Berichterstattung über die
durchgeführte Abschlussprüfung gegenüber dem Auftraggeber. Dies kann der Geschäftsführer beziehungsweise
Vorstand sein; bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit einem Aufsichtsrat entsprechend der Aufsichtsrat
beziehungsweise – soweit vorhanden – ein Prüfungsausschuss. Der Prüfungsbericht steht der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zur Verfügung. Lediglich wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder ein solches mangels Masse abgelehnt worden ist,
können übrige Gläubiger oder Gesellschafter die Einsichtnahme in den Prüfungsbericht gemäß § 321a HGB geltend
machen.
Im Prüfungsbericht werden vom Abschlussprüfer zusätzliche Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und zu den
Ergebnissen gegeben. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen haben und inwieweit sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen oder Ermessensentscheidungen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
haben.
Sofern der Abschlussprüfer keine Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung hat, wird
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Andernfalls kommt eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks
oder sogar die Erteilung eines Versagungsvermerks infrage.
Beides ist dann entsprechend zu begründen. Insofern
empfiehlt es sich, den Bestätigungsvermerk genau zu
lesen. Zudem kann er hinweisende oder bedingende
Zusätze enthalten. Dies ist beispielsweise dann erforderlich,
wenn Risiken vorliegen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Liegen keine Einwendungen gegen die
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Die Rolle des Abschlussprüfers
8
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Muster AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im
Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der
Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der
Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
ORT, DATUM
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
NAME
Wirtschaftsprüfer
NAME
Wirtschaftsprüfer
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KPMG:
Globales Know-how
für Unternehmen vor Ort
KPMG ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbstständiger Firmen mit mehr als 155.000 Mitarbeitern in 155 Ländern. Auch in Deutschland gehört KPMG zu den führenden
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen und ist
mit rund 8.700 Mitarbeitern an 25 Standorten präsent.
Unsere Leistungen sind in die Geschäftsbereiche Audit,
Tax und Advisory gegliedert. Im Mittelpunkt von Audit
steht die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen.
Tax steht für die steuerberatende Tätigkeit von KPMG.
Der Bereich Advisory bündelt unser hohes fachliches
Know-how zu betriebswirtschaftlichen, regulatorischen
und transaktionsorientierten Themen. Für wesentliche
Branchen unserer Wirtschaft haben wir eine geschäftsbereichsübergreifende Spezialisierung vorgenommen.
Hier laufen die Erfahrungen unserer Experten weltweit
zusammen und tragen zusätzlich zur Beratungsqualität bei.
Geschäftsberichte lesen und verstehen | 55
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Kontakt
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Dr. Hanne Böckem
Partner
Department of Professional Practice
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Riccarda Meyer
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Department of Professional Practice
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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer
juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir
nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft
so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne
gründliche Analyse der betreffenden Situation.
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