Geschäftsberichte lesen und verstehen Neu bearbeitete und erweiterte Version Auflage 7 / Juli 2014 Geschäftsberichte lesen und verstehen Tagtäglich bilden Geschäftsberichte und die darin enthaltenen Finanzinformationen die zentrale Grundlage zur adäquaten Beurteilung der Chancen und Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Welch große Bedeutung Finanzinformationen beigemessen wird, hat auch die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt: Als Mitauslöser gilt gemeinhin die falsche Einschätzung von (Finanz-)Risiken – da sie in den Abschlüssen vieler Unternehmen nicht hinreichend deutlich werden. In der Folge sind die Transparenzanforderungen gerade in den hier diskutierten IFRSAbschlüssen kontinuierlich gestiegen. Ihr durchschnittlicher Umfang hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht; einige weisen inzwischen bis zu 400 Seiten auf. Damit kann heutigen Geschäftsberichten kaum mehr mangelnde Informationsdichte vorgeworfen werden. Kritiker monieren insbesondere den sogenannten Information Overload: nahezu endlose Tabellen, Überleitungen und verbale Erläuterungen – Transparenz sieht anders aus. Ein Dilemma also, in dem Hilfestellungen bei der Lektüre von Geschäftsberichten dringend geboten sind. Genau diesen Zweck verfolgen wir mit der vorliegenden Broschüre. Dass von den Unternehmen zunehmend mehr Informationen in ihren Abschlüssen verlangt werden, ist letztlich auch ein Spiegelbild der Komplexität heutiger Unternehmensaktivitäten: Die Erschließung neuer Märkte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist ebenso die Regel geworden wie Verkäufe von Unternehmensteilen zur Konzentration auf das Kerngeschäft. Hinzu kommen komplexe Mitarbeitervergütungsprogramme, Verträge mit Kunden über unterschiedliche Leistungen mit interdependenten Entgelten sowie – zur Finanzierung der Aktivitäten – neuartige komplexe Finanztransaktionen. In diesem Zusammenhang sorgten in der Finanzkrise vor allem solche Transaktionen für negative Schlagzeilen, die den Ansatz verfolgten, Risiken zu „verbriefen“ und sie „bilanzentlastend“ auf mehrere Parteien zu verteilen: In den Abschlüssen der einzelnen beteiligten Unternehmen waren diese Risiken vielfach nicht mehr sichtbar. 2 Um die aktuellen Unternehmensentwicklungen in den Geschäftsberichten adäquat abzubilden, werden von Unternehmen heute nicht nur umfangreichere, sondern vor allem aktuellere Informationen gefordert. Anstatt Bilanzposten beispielsweise mit (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten, sind heute gerade insbesondere nach den IFRS immer mehr Posten zum aktuellen Zeitwert (Fair Value) anzusetzen. Während etwa die historischen Anschaffungskosten anhand der für einen Vermögensgegenstand seinerzeit geleisteten Zahlungen sicher erhoben werden können, müssen Zeitwerte zumeist von den bilanzierenden Unternehmen geschätzt werden. Sie sind daher – im Vergleich zu historischen Wertansätzen – mit einem höheren Maß an Unsicherheit behaftet. Zugleich können die Werte durch Ermessensausübung im Rahmen des Schätzverfahrens bilanzpolitisch beeinflusst sein. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Aktualisierung des Fair Value zu aufeinanderfolgenden Stichtagen erhebliche Gewinnvolatilitäten resultieren: Das Ergebnis schwankt nicht mehr mit der Geschäftsentwicklung, sondern möglicherweise maßgeblich aufgrund der Fair Value-Schwankungen von Finanzinstrumenten oder Anlageimmobilien. In der Folge ist die im IFRS-Abschluss ausgewiesene Ergebnisgröße heute anders zu interpretieren als noch vor knapp einem Jahrzehnt. Mit der vorliegenden Broschüre möchte KPMG Lesern der Wirtschaftspresse oder an wirtschaftlichen Zusammenhängen Interessierten das Verständnis heutiger, zunehmend komplexerer Finanzinformationen erleichtern und anhand eines Auszugs aus einem fiktiven Konzernabschluss nach IFRS die wichtigsten Inhalte aktueller Geschäftsberichte verdeutlichen. Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Ihnen das Lesen und Interpretieren von Geschäftsberichten zu erleichtern und Ihnen die Aufgaben des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer näherzubringen. Anhand häufig auftretender Fragestellungen und komprimierter Antworten werden relevante Themenkreise erläutert; zur praxisnahen Verdeutlichung dienen zudem Auszüge aus einem exemplarischen Konzernabschluss. Einige der Fragen beziehen sich auch auf den Konzernanhang dieses fiktiven Muster-Konzernabschlusses. Zusätzlich führen Zahlenverweise am linken Rand der Abschlussbestandteile auf die jeweilige Frage des Abschnitts. Themenkomplexe, die über die Informa- | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. tionen zum Muster-Abschluss hinausgehen, sind mit Hinweisen auf Abschlussbestandteile wie etwa den Konzernanhang oder den Konzernlagebericht versehen, in denen diese Informationen üblicherweise zu finden sind. Zur Vertiefung der Inhalte steht Ihnen darüber hinaus mit unserem IFRS-Muster-Konzernabschluss ein weiteres praxisorientiertes Instrument zur Verfügung. Er ist auf der Homepage von KPMG unter www.kpmg.de kostenfrei als Download erhältlich und stellt am Beispiel eines fiktiven Weltkonzerns eine mögliche Ausgestaltung eines Konzernabschlusses dar. IHRE ANSPRECHPARTNER Ingmar Rega Partner, Bereichsvorstand Audit Jens C. Laue Partner, Head of Assurance Services Dr. Hanne Böckem Partner, Department of Professional Practice Dr. Oliver Beyhs Partner, Accounting Centre of Excellence Geschäftsberichte lesen und verstehen | 3 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Wer gibt die Inhalte der Geschäftsberichte vor? Die Verordnung der Europäischen Union zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vom 19. Juli 2002 („EU-IAS-Verordnung“) verpflichtet alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach dem Recht eines der Mitgliedstaaten einen Konzernabschluss erstellen müssen, zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Für diese Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen gelten damit einheitliche Rechnungslegungs- und Transparenzanforderungen. Als Reaktion auf die EU-IAS-Verordnung hat der deutsche Gesetzgeber auch nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt, ihren Konzernabschluss gemäß IFRS zu erstellen, anstatt nach den grundsätzlich anzuwendenden nationalen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Die Pflicht beziehungsweise das Wahlrecht zur Anwendung der IFRS hat der Gesetzgeber in § 315a HGB mit einem sogenannten dynamischen Verweis auf die internationalen Grundsätze implementiert. Mit diesem Verweis werden die IFRS Teil des deutschen Handelsrechts – obwohl sie keinem für das Handelsrecht üblichen Gesetzgebungsprozess unterliegen. Die IFRS werden durch das International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London erarbeitet. Es besteht aus 16 Mitgliedern, die von der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation) benannt werden. Während das IASB ausschließlich für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der IFRS zuständig ist, organisiert die IFRS Foundation die Verbreitung der IFRS und stellt die Finanzierung des IASB sicher. Durch diese zweistufige Organisation soll eine weitgehende fachliche Unabhängigkeit des IASB gewährleistet werden. Da es bei der Anwendung einiger IFRS zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann, ist in die Gesamtorganisation zusätzlich das IFRS Interpretations Committee eingebunden. Sowohl das IASB als auch das IFRS Interpretations Committee erlassen neue Standards beziehungsweise Interpretationen nur im Rahmen eines formellen Standard-Setting-Verfahrens (Due Process). Dieses stellt sicher, dass weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards erst nach Durchlaufen eines mehrstufigen Verfahrens ihre Gültigkeit erhalten. Ziel ist es, der interessierten Öffentlichkeit vorab die Möglichkeit zu geben, bereits zu Diskussionspapieren, in jedem Fall aber zu Entwürfen neuer Standards 4 und Interpretationen schriftlich Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung und Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen darf ein finaler Standard beziehungsweise eine finale Interpretation verabschiedet werden. In der EU ist ein neuer Standard oder eine neue Interpretation erst anwendbar, wenn er oder sie von der EU-Kommission in einem formellen Verfahren (Endorsement) unter Einbeziehung einer fachlichen Beratergruppe, der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments übernommen wurde. Trotz dieses formellen Verfahrens unterliegen die IFRS in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen einer höheren Dynamik, als dies bei den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften der Fall ist. Der in dieser Broschüre in Auszügen dargestellte IFRS-Muster-Konzernabschluss beruht auf den IFRS, die auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) ist auf nationaler Ebene auf der ersten Stufe für die Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig (sogenanntes Enforcement). Betroffen von dieser Überwachung sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt an einer inländischen Börse zugelassen sind. Das sogenannte Enforcement-Verfahren ist in Deutschland zweistufig aufgebaut. Die DPR prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den einschlägigen Rechnungslegungsstandards entspricht. Auf der zweiten Stufe greift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein, um bei abweichender Auffassung von DPR und Unternehmen etwaige Fehler festzustellen, die Veröffentlichung festgestellter Fehler anzuordnen oder um eine Prüfung mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen, falls beispielsweise ein Unternehmen nicht zur Mitwirkung an der Prüfung durch die DPR bereit ist. Die DPR kündigt jährlich die Prüfungsschwerpunkte für die bevorstehenden Prüfungen öffentlich an. Bei ihrer Prüfung konzentriert sie sich auf Rechnungslegungsgebiete, die unter anderem durch ihre Komplexität erfahrungsgemäß ein erhöhtes Fehlerrisiko aufweisen und die branchenübergreifende Relevanz besitzen (zum Beispiel Wertminderungstests). | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Inhalt 1 Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 6 2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung 11 3 Die Konzernbilanz 21 4 Die Konzernkapitalflussrechnung 27 5 Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 31 6 Der Konzernanhang 36 7 Der Konzernlagebericht 50 8 Die Rolle des Abschlussprüfers 52 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 5 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 1 Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht Im Geschäftsbericht werden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht als zentrale Bestandteile wiedergegeben. Ergänzend ist bei manchen Unternehmen auch der Jahresabschluss des Mutterunternehmens enthalten. 1 Worin unterscheiden sich Jahres- und Konzernabschluss? Der Konzernabschluss gibt einen umfassenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Konzerns, also einer Unternehmensgruppe. Dagegen stellt der Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage eines einzelnen Unternehmens dar. Im Konzernabschluss werden die einzelnen Unternehmen einer Unternehmensgruppe so abgebildet, als seien die unterschiedlichen Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen. Hierfür werden die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens addiert und die konzerninternen Beziehungen (wie Kapitalbeteiligungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatzerlöse und Zwischengewinne) eliminiert. Im Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind dagegen die konzerninternen Beziehungen noch enthalten. Hierzu gehören – neben anderen Posten – Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die von den Tochterunternehmen gezahlten Dividenden und Zinserträge. Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der EU-IAS-Verordnung müssen kapitalmarktorientier te Unternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS vorlegen. Darüber hinaus muss jedes Mutter- und Tochterunternehmen, das den Vorschriften des HGB unterliegt, einen Jahresabschluss entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen. Die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens und der einzelnen Konzerngesellschaften dienen jedoch lediglich zur Bestimmung der jeweiligen Gewinnausschüttung der Tochterunternehmen an die entsprechenden Gesellschafter des Mutterunternehmens sowie zur Veranlagung der Ertragsteuern bei den Einzelgesellschaften. 6 Mutterunternehmen Tochter A Tochter B Jahres abschluss Tochter C Konzernabschluss © 2014 KPMG, Deutschland 2 Was versteht man unter einem Konsolidierungskreis? Als Konsolidierungskreis bezeichnet man diejenigen Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) beherrscht wird. Ob ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland einen Konzernabschluss aufzustellen hat, ergibt sich auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen aus dem HGB. Erst im nächsten Schritt wird anhand der Regelungen der IFRS bestimmt, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Gemäß HGB besteht Beherrschung stets dann, wenn das Mutterunternehmen bei dem Tochterunternehmen über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügt. Darüber hinaus liegt Beherrschung nach HGB auch in den Fällen vor, in denen das Mutterunternehmen das Recht hat, die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen, das die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt, sowie die Finanz- und Geschäftspolitik auf vertraglicher oder satzungsmäßiger Grundlage zu bestimmen. Dieser an gesellschaftsrechtlichen Kriterien orien- | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht tierte Beherrschungsbegriff lag lange Zeit auch den IFRS zugrunde. Er wurde jedoch zunehmend kritisiert, da Beherrschung auch vielfach über andere Gestaltungen erreicht werden kann, die durch den Beherrschungsbegriff nicht erfasst werden. Aus diesem Grund wurde die Beherrschungsdefinition der IFRS überarbeitet; sie folgt seit 2013 einer neuen Konzeption. Die neuen Regelungen zum Beherrschungsbegriff sind jedoch für Unternehmen in der EU grundsätzlich erst ab 2014 verpflichtend: Denn der europäische Gesetzgeber hatte aufgrund der Komplexität der Regelung die Erstanwendung in der EU gegenüber dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungsstichtag verschoben. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser Regelungen war jedoch auch für Unternehmen in der EU möglich. Danach wird – abweichend gegenüber dem HGB – nicht an festen Schwellenwerten oder genau definierten Rechten festgehalten. Vielmehr ist der wirtschaftliche Gesamtgehalt der Beziehung zu würdigen. So kann eine Beherrschung nach diesen Regelungen auch ohne Stimmrechtsmehrheit vorliegen, da die IFRS davon ausgehen, dass derjenige ein Unternehmen beherrscht, der über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens verfügen kann und hierdurch einer Risikobelastung unterliegt, die er selbst durch seine beherrschende Stellung bei dem Unternehmen beeinflussen kann. Diese Rechte müssen nicht zwangsläufig aus Stimmrechten oder bestimmten anderen Rechten bestehen. Verschiedene Indikatoren sind in Kombination zu betrachten, um zu ergründen, ob sich im Gesamtbild eine beherrschende Stellung ergibt. Neben den Tochterunternehmen sind jedoch in den Konzernabschluss auch andere Unternehmen einzubeziehen, an denen das Mutterunternehmen beteiligt ist, die es aber nicht beherrscht. Führt das Mutterunternehmen gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien ein anderes Unternehmen, ist dieses als Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss einzubeziehen. Die Einbeziehung solcher Unternehmen erfolgt nicht wie bei Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung. Gemeinschaftsunternehmen werden abhängig von bestimmten Kriterien entweder nach der Equity-Methode – das heißt mit einem Anteil am Eigenkapital – abgebildet oder es erfolgt eine anteilige Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in Höhe der Beteiligungsquote an dem Gemeinschaftsunternehmen. Kann das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen ausüben, da es die Möglichkeit hat, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen 1 mitzuwirken, wird dieser maßgebliche Einfluss im Kon zernabschluss des Mutterunternehmens ebenfalls durch Anwendung der Equity-Methode abgebildet. Bei der Equity-Methode werden nicht die einzelnen Vermögens gegenstände und Schulden des Unternehmens in die Konzernbilanz einbezogen. Das Engagement des Mutterunternehmens in das Unternehmen wird lediglich durch den Anteil am Eigenkapital des Unternehmens dargestellt – das heißt die Abbildung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens erfolgt in einer einzelnen Zeile unter dem Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen“. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises – das heißt die Entscheidung darüber, welche Unternehmen nach welchen Verfahren in den Konzernabschluss einzubeziehen sind – ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Konzernabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmensgruppe korrekt abbildet. 3 Weshalb gibt der Jahresabschluss des Mutterunternehmens keine Auskunft über den Geschäftsverlauf sowie die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns? Häufig ist das Mutterunternehmen des Konzerns nicht selbst am Markt tätig. Die operativen Ergebnisse des Konzerns werden dann in den einzelnen Tochterunternehmen erwirtschaftet und möglicherweise erst in späteren Jahren an das Mutterunternehmen ausgeschüttet. Aber auch falls das Mutterunternehmen unmittelbar Leistungen am Markt verwertet, werden die Wertschöpfungsprozesse der anderen Konzernunternehmen ebenfalls nicht im Einzelabschluss des Mutterunternehmens abgebildet. Die Erfolgsrechnung des Mutterunternehmens reflektiert also in der Regel das innerhalb des Konzerns in der Rechnungsperiode erwirtschaftete Ergebnis nicht. Stattdessen muss der Konzernerfolg im Wege der Konsolidierung aller Konzernunternehmen einschließlich des Mutterunternehmens ermittelt werden. Dazu werden die Ergebnisrechnungen der Konzernunternehmen addiert und konzerninterne Transaktionen – insbesondere Ausschüttungen, aber auch Umsatzgeschäfte – eliminiert. Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns ist ebenfalls in erster Linie nur die konsolidierte Konzernbilanz relevant. Der Konzern wird als wirtschaftliche Einheit verstanden. Vielfach ergeben sich innerhalb eines Konzerns umfangreiche Verflechtungen durch interne Geschäftsberichte lesen und verstehen | 7 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 1 Finanzierungsvereinbarungen und Leistungsbeziehungen. Erst durch den Konzernabschluss wird durch Eliminierung dieser internen Verflechtungen deutlich, wie sich die Lage der Unternehmensgruppe tatsächlich darstellt. So kann zum Beispiel bei einem Verkauf von Vorräten von einem Unternehmen innerhalb des Konzerns an ein anderes Unternehmen derselben Gruppe eine Marge realisiert werden. In einem Einzelabschluss ist dies nicht erkennbar. Im Konzernabschluss wird diese Marge jedoch so lange eliminiert, bis die Vorräte tatsächlich an einen Dritten – außerhalb der Unternehmensgruppe – veräußert werden. 4 Welche Rechnungslegungsstandards liegen den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften zugrunde? Grundsätzlich sind Jahres- beziehungsweise Einzelabschlüsse nach den Vorschriften des HGB aufzustellen. Große Kapitalgesellschaften können jedoch statt eines HGB-Jahresabschlusses einen IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Verpflichtung, einen Jahresabschluss nach HGB aufzustellen, besteht jedoch weiter. Dies liegt darin begründet, dass nur ein solcher Abschluss für die Bemessung der Gewinnausschüttung an die Aktionäre des Mutterunternehmens und als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung zulässig ist. Um auch eine begriffliche Abgrenzung herzustellen, bezeichnet der Gesetzgeber diese zur Veröffentlichung vorgesehenen IFRS-Abschlüsse als „Einzelabschlüsse“, im Gegensatz zu „Jahresabschlüssen“, die nach den HGB-Vorschriften aufgestellt werden müssen. 8 5 Was ist der Unterschied zwischen „International Accounting Standards (IAS)“ und „International Financial Reporting Standards (IFRS)“? Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Rechnungslegungsstandards (IAS 1 bis 41, IFRS 1 bis 15) sowie die vom IFRS Interpretations Committee (IFRIC) erarbeiteten Interpretationen der Rechnungslegungsstandards („IFRIC Interpretations“ beziehungsweise „SIC Interpretations“) werden seit der Neuorganisation des IASB im Jahr 2001 unter dem Oberbegriff „IFRS” subsumiert. Seitdem neu veröffentlichte Rechnungslegungsstandards werden mit „IFRS“, neue Interpretationen mit „IFRIC“ bezeichnet. Die bisherigen Standards und Interpretationen behalten ihre Bezeichnungen „IAS“ beziehungsweise „SIC“ bei. Sie werden nach und nach durch aktualisierte IFRS ersetzt oder in andere bestehende IFRS einbezogen. 6 Woraus besteht ein IFRS-Konzernabschluss? Ein IFRS-Konzernabschluss besteht aus einer Gesamtergebnisrechnung, einer Bilanz, einer Kapitalflussrechnung, einer Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals (Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung) sowie erläuternde Angaben (Konzernanhang). Obwohl nach IFRS der Lagebericht oder ein ähnliches Berichtsinstrument nicht zu den Pflichtbestandteilen eines Konzernabschlusses gehört, bleibt der Konzernlagebericht durch die Vorschriften des HGB auch für Unternehmen, die nach der EU-IAS-Verordnung ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen müssen, ein zwingendes Berichtselement neben dem Konzernabschluss. Dies liegt darin begründet, dass der deutsche Gesetzgeber die deutschen IFRS-Bilanzierer explizit auch zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet hat, die für die Erstellung eines Lageberichts gelten. Das im Jahr 2010 veröffentlichte IFRS Practice Statement „Management Commentary“ läuft insofern in Deutschland leer. Zudem sind in IFRS-Konzernabschlüssen bestimmte zusätzliche Angaben nach den handelsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen. Hierunter fallen beispielsweise solche zur Anteilsbesitzliste (Angaben zu Tochterunternehmen und Beteiligungen), zum Abschlussprüferhonorar sowie zu Mitarbeiterzahlen und Organbezügen. | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 7 Was sind die Kerninhalte des Konzernlageberichts? Der Lagebericht stellt eine überwiegend verbale Berichterstattung des Managements dar: In ihm sind – ergänzend zum Abschluss – der Geschäftsverlauf (einschließlich Geschäftsergebnis) sowie die Lage des Konzerns unter Einbeziehung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. In diese Analyse sind die bedeutsamsten finanziellen und, soweit für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns von Bedeutung, auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden gemeinhin die Kennzahlen verstanden, nach denen das Management das Unternehmen steuert, also beispielsweise Rentabilitätskennzahlen oder Kapitalbindungskennzahlen wie der Return on Capital Employed (ROCE). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren können Arbeitnehmer- oder Umweltbelange betreffen. Auch Messgrößen für die Kundenzufriedenheit fallen unter die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Tabelle A Inhaltsverzeichnis des Geschäftsberichts 2013 7 Aktionärsbrief 2 Bericht des Aufsichtsrats 4 Corporate Governance 7 Konzernlagebericht 10 Grundlagen des Konzerns 10 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Außerdem ist die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns mit den wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Geschäftstätigkeit zu erläutern. Durch die Prognoseorientierung wird deutlich, dass der Lagebericht den Abschluss auch zukunftsgerichtet ergänzt. Neben der allgemeinen Darstellung der Lage sind spezifische Berichtselemente gesetzlich vorgeschrieben: Um der zunehmenden Bedeutung von Finanzinstrumenten Rechnung zu tragen, muss speziell auch über diesbezügliche Risiken berichtet werden. Sofern das Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, müssen Konzerne zudem auf die wesentlichen Merkmale ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollund Risikomanagementsystems eingehen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Lagebericht sehen darüber hinaus weitere Berichtspflichten vor. Sie umfassen neben Forschung und Entwicklung auch die Grundzüge des Vergütungssystems sowie einen Nachtragsbericht und übernahmerelevante Angaben bei börsennotierten Unternehmen. 1 6 Ertragslage 21 Finanzlage 29 Vermögenslage 38 Nachtragsbericht 47 Risiko- und Chancenbericht 50 Prognosebericht 67 Konzernabschluss 2013 des Muster-Konzerns 76 Konzerngesamtergebnisrechnung 76 Konzernbilanz 77 Konzernkapitalflussrechnung 78 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 79 Konzernanhang 80 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 103 Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen bei der Lageberichterstattung den entsprechenden Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht (DRS 20) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) anwenden. DRS 20 ergänzt die gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung und wird auch für den (Einzel-)Lagebericht empfohlen. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 9 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 1 8 Was sind Querverweise im IFRS-Konzernabschluss? Während der Konzernlagebericht ein gesondertes Berichtsinstrument darstellt, ist der Konzernanhang integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Zweck des Konzernanhangs ist unter anderem, die in der Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesenen Beträge weiter aufzugliedern und zu erläutern. Damit der Abschlussleser bei der Analyse einer dieser Abschlussbestandteile zielgerichtet die Erläuterungen zu einem Posten im Konzernanhang finden kann, muss aus dem Rechenwerk auf die entsprechende Passage im Konzernanhang verwiesen werden. Vielfach ist es im Konzernanhang aus sachlichen Gründen geboten, die Erläuterungen zu einem Thema zusammengefasst darzustellen: In diesen Fällen erfolgt bei mehreren Abschlussposten der Verweis auf die gleiche Stelle im Konzernanhang. 9 In welchem Verhältnis stehen Geschäftsbericht und (Konzern-)Abschluss? Mit dem Geschäftsbericht präsentieren sich Unternehmen der interessierten Öffentlichkeit. Umfang und Aufbau des Geschäftsberichts sind grundsätzlich gesetzlich nicht normiert. Allerdings enthalten Geschäftsberichte in der Regel den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht des berichtenden Unternehmens. Für diese Berichtsinstrumente gelten die IFRS und die handelsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Inhalt, Form und Aufbau. Auch das Testat des Wirtschaftsprüfers wird sich regelmäßig ausschließlich auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht beziehen. Im Geschäftsbericht finden sich damit sowohl gesetzlich normierte Berichtselemente als auch Darstellungen, bei denen die Unternehmensvertreter frei in der Darstellung sind, sowie geprüfte und ungeprüfte Informationen. Nachfolgend werden wir uns schwerpunktmäßig mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht beschäftigen. HINWEIS AUF DEN ABSCHLUSS DES MUSTER-KONZERNS Um die nach IFRS erforderlichen Querverweise an einem Beispiel darzustellen, wird in der Muster-Konzernbilanz in einer Spalte mit der Bezeichnung „Konzernanhang“ auf die entsprechenden dortigen Textziffern verwiesen. Da beispielsweise Finanzverbindlichkeiten unabhängig von der Fristigkeit zusammengefasst erläutert werden, wird in der Konzernbilanz bei den betreffenden Posten jeweils auf die Textziffer 25 (Finanzverbindlichkeiten) im Konzernanhang verwiesen. 10 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung Die Konzerngesamtergebnisrechnung gibt einen Einblick in den Geschäftserfolg des Konzerns zwischen zwei Stichtagen. 1 Worin besteht der Unterschied zwischen der Konzerngesamtergebnisrechnung nach IFRS und der Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen Grundsätzen? Die IFRS-Erfolgsrechnung ist zweistufig aufgebaut. Neben dem Gewinn oder Verlust der Periode (profit or loss) wird das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) dargestellt. Beide Komponenten gemeinsam ergeben das Gesamtergebnis (comprehensive income). Dieses Gesamtergebnis enthält damit alle Erträge und Aufwendungen, die der Konzern im Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Werden zum Gesamtergebnis die Eigenkapitalveränderungen addiert, die durch die Gesellschafter veranlasst sind (wie zum Beispiel Ausschüttungen oder Kapitalerhöhungen), erhält man die Gesamtveränderungen des Eigenkapitals. (Vergleiche hierzu Kapitel 5 „Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.) Das Gesamtergebnis kann wie im Muster-Konzern als ein Abschlussbestandteil – also in einer Rechnung – abgebildet werden. In diesem Fall ist der Gewinn oder Verlust nur eine Zwischengröße. Nach dem Gewinn oder Verlust wird das sonstige Ergebnis dargestellt, um schließlich die Summe aus beiden Komponenten – das Gesamtergebnis – darzustellen. Der Abschlussbestandteil wird Konzerngesamtergebnisrechnung genannt. Alternativ kann das Gesamtergebnis aber auch in zwei Abschlussbestandteilen dargestellt werden. In diesem Fall stellt die erste Rechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung, alle Erträge und Aufwendungen dar, die im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind; sie endet daher mit dem Gewinn oder Verlust. Daran anschließend zeigt eine zweite Rechnung die Überleitung vom Gewinn oder Verlust über die Posten des sonstigen Ergebnisses bis hin zum Gesamtergebnis auf. Diese zweite Rechnung wird Konzerngesamtergebnisrechnung genannt. In der Praxis herrschen beide Varianten vor. Die Begrifflichkeiten für die Abschlussbestandteile und die Bezeichnung der Komponenten können von jedem Unternehmen selbst gewählt werden und unterscheiden sich daher in der Praxis. Für den Gewinn oder Verlust wird häufig – wie im MusterKonzern – „Jahresergebnis“ verwendet. Üblich sind auch die Bezeichnungen „Gewinn/Verlust der Periode“, „Jahresüberschuss“ sowie „Periodenergebnis“ – jeweils mit oder ohne Präfix „Konzern-“. Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses muss wiederum in zwei Unterkomponenten erfolgen: Die erste Gruppe bilden Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind. Die zweite Gruppe besteht aus denjenigen Posten, die unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind. Welche Erträge und welche Aufwendungen in den Gewinn oder Verlust einerseits beziehungsweise im sonstigen Ergebnis andererseits zu erfassen sind, und welche später in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind, geben die IFRS-Standards vor. (Siehe dazu Frage 2 dieses Kapitels.) Im Vergleich dazu kennt HGB kein „sonstiges Ergebnis“, sondern stattdessen nur einen Wertmaßstab für den Erfolg des Jahres, in dem alle Erträge und Aufwendungen dieses Zeitraums erfasst werden: den Jahresüberschuss beziehungsweise den Jahresfehlbetrag. 2 Worin unterscheiden sich der Gewinn oder Verlust und das sonstige Ergebnis? Die IFRS-Standards geben vor, welche Erträge und welche Aufwendungen im Gewinn oder Verlust einerseits und welche im sonstigen Ergebnis andererseits zu erfassen sind. Das IASB erkennt an, dass die Einteilung in die beiden Komponenten des Gesamterfolgs bislang keinem überzeugenden Konzept folgt, sondern eher am Einzelfall orientiert entschieden wurde. Der Versuch einer Erklärung ist wie folgt: Geschäftsberichte lesen und verstehen | 11 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 Im Gewinn oder Verlust wird im Wesentlichen der Erfolgsbeitrag aus der zentralen Geschäftstätigkeit beziehungsweise den Tätigkeitsschwerpunkten des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr abgebildet. Damit zeigt dieses Periodenergebnis die Performance des Geschäftsmodells beziehungsweise im Fall diversifizierter Konzerne der Geschäftsmodelle, mit denen der Konzern am Markt im Wettbewerb steht. Typischerweise sind zur Umsetzung dieser Geschäftsmodelle seitens des Managements vorwiegend operative, aber auch finanzielle Entscheidungen zu treffen. Daher wird das Periodenergebnis häufig freiwillig in ein operatives sowie in ein finanzielles Ergebnis unterteilt. Das sonstige Ergebnis umfasst dagegen überwiegend Wertänderungen von Vermögenswerten oder Schulden, die aus der Änderung von Marktdaten – beispielsweise Börsen-, Wechselkurse oder andere Marktparameter – resultieren und die das Management nur in geringem Umfang beeinflussen kann. Dazu zählen Aufwendungen und Erträge aus der fortlaufenden Zeitwertbewertung von bestimmten Finanzinstrumenten, aus Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe sowie aus Hedging-Transaktionen oder aus der Neubewertung von Sachanlagen. Kennzeichnend für diese im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen ist, dass sie zunächst nicht zahlungswirksam sind. Insofern ist nicht absehbar, wann sie im gewöhnlichen Geschäftsverlauf für den Konzern zu Zahlungsmittelzuflüssen oder -abflüssen führen. So führt beispielsweise ein Anstieg der Pensionsrückstellung aufgrund einer gestiegenen Lebenserwartung zwar zu einem negativen Effekt (Aufwand) im sonstigen Ergebnis. Höhere Auszahlungen werden sich jedoch regelmäßig erst langfristig ergeben – und zwar dann, wenn Pensionszahlungen länger geleistet werden müssen als bisher erwartet. Auch kumulierte Währungserfolge, die regelmäßig aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe entstehen, um den Konzernabschluss in einer einheitlichen Währung aufzustellen, werden erst dann liquiditätsmäßig realisiert, wenn eine ausländische Gesellschaft verkauft wird. In den zuvor genannten Beispielen sind die Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung von Sachanlagen sowie aus Bewertungsänderungen aus Pensionsrückstellungen der Gruppe von Posten zuzuordnen, die niemals in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. Alle anderen Beispiele dagegen werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (Recycling). So werden etwa die Währungseffekte aus der Die Konzerngesamtergebnisrechnung Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, wenn der Geschäftsbetrieb veräußert wird. Der Einfluss auf das Gesamtergebnis ist in diesem Fall gleich null. (Siehe hierzu auch Frage 1 in Kapitel 5 „Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.) Die Steuereffekte (latente Steuern) auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses sind entweder direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung oder alternativ im Konzernanhang anzugeben. 3 Wie zuverlässig ist das ausgewiesene Gesamtergebnis? Da die Erfolgsrechnung nach IFRS – wie auch gemäß deutschem Handelsrecht – nicht auf messbaren Einzahlungen und Auszahlungen basiert, sind für eine Vielzahl von Posten der Ergebnisrechnung Schätzungen erforderlich; entsprechend ermessensbehaftet sind diese Werte. Das zeigt sich bereits bei der Einstiegsgröße der Ergebnisrechnung: Als Umsatzerlöse werden nicht nur die in Geld zugeflossenen Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ausgewiesen. Wird beispielsweise im Anlagenbau ein Kraft werk im Rahmen eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum erstellt, können während der Fertigstellungsphase bereits Umsatzerlöse nach Maßgabe des (geschätzten) Fertigstellungsgrades erfasst sein, obwohl die Lieferung und Leistung noch nicht fertiggestellt ist – vielfach bevor der Auftraggeber für die Leistung zahlt. Da bereits während der Fertigungsdauer von Kundenaufträgen Fertigungsaufwendungen anfallen, soll durch die vorgelagerte Umsatzerfassung ein periodengerechter Erfolg ermittelt werden. Aber auch zahlreiche andere Aufwendungen und Erträge basieren auf einer Vielzahl von Annahmen über künftige Ereignisse – wie unter anderem folgende Beispiele zeigen: Bei der Forderungsbewertung etwa ist die Bonität der Kunden einzuschätzen. Bleibt diese hinter den Erwartungen zurück, sind die Forderungen aufwandswirksam abzuschreiben. Eine Beteiligungsbewertung wiederum gleicht einer Unternehmensbewertung, die Grundlage für eine Abschreibung der Beteiligung und damit für Aufwand sein kann. Die Einschätzung der Risiken und Chancen aus Rechtsstreitigkeiten bestimmt den entsprechenden Rückstellungsansatz – und damit wiederum eine Ergebnisbelastung durch Rückstellungsbildung. Rückstellungen zählen generell zu den in besonderem Maße ermessensbehafteten Bilanzposten. 12 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung Die Ermessensbehaftung der Gewinnermittlung steigt mit der Ermessensbehaftung der vorgeschriebenen Bewertungsmaßstäbe: Während die Anschaffungskosten relativ ermessensfrei ermittelt werden können, ist die Ermittlung des Zeitwerts – des Fair Value – schätzwert- und damit ermessensabhängig. Gerade für die Rechnungslegung nach IFRS hat die Bewertung zum Fair Value eine große Bedeutung. Da der Fair Value zum Bilanzstichtag ermittelt wird, erhöht sich zwar die Transparenz über die aktuellen Wertverhältnisse – und damit die Relevanz der Bilanzinformationen im Vergleich zu historischen Bewertungsmaßstäben. Doch bei der überwiegenden Zahl der zum Fair Value bewerteten Positionen lässt sich der Fair Value des Vermögenswerts nicht unmittelbar am Markt „ablesen“. In diesen Fällen wird er durch sogenannte Wertermittlungsverfahren geschätzt. Diese Schätzung kann durch Anpassungen von Marktpreisen vergleichbarer Vermögenswerte oder Schulden erfolgen. Alternativ muss der Barwert der zu erwartenden Nettozahlungen aus den zu bewertenden Vermögenswerten und Schulden ermittelt werden. Bar wertermittlungen sind beispielsweise auch bei Wertminderungstests für das Sachanlagevermögen und damit für die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen oder bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen erforderlich. 2 fenden Forderungen überhaupt nach den Grundsätzen der IFRS ausgebucht werden dürfen und der vereinbarte Veräußerungserlös realisiert werden darf. Durch sogenannte Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, die beispielsweise zum Verkauf und zur gleichzeitigen Miete einer Immobilie führen, können liquide Mittel und zugleich Veräußerungsgewinne generiert werden, ohne dass sich an der Nutzung der Immobilie durch das Unternehmen etwas ändert. Zweck solcher Transaktionen kann die Erhöhung des ausgewiesenen Ergebnisses, die Verbesserung von Bilanzrelationen sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln sein. Alle diese Hintergründe werden für den Bilanzleser erst durch die ergänzenden Anhangangaben transparent. Beinhaltet eine vom Unternehmen vorgenommene Schätzung ein Risiko, dass innerhalb des nächsten Jahres die Schätzung gegebenenfalls revidiert werden muss und dies eine wesentliche Ergebnisauswirkung haben kann, muss über diese Tatsache und die zugrunde liegenden Annahmen im Konzernanhang berichtet werden. Ebenso sind im Konzernanhang die Auswirkungen darzulegen, falls es zu einer solchen Änderung gekommen ist. 4 Woran wird die Zuverlässigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse deutlich? Um es dem Leser zu ermöglichen, den Umfang der Bewertungsunsicherheiten einzuschätzen, enthält der Konzernanhang Informationen über die angewendeten Bewertungsmaßstäbe der einzelnen Vermögenswerte und Schulden sowie weiterführende Angabepflichten. Sofern Fair Values als Barwerte geschätzt werden, sind sogar die zugrunde gelegten Bewertungsannahmen anzugeben. Dies gilt insbesondere für den verwendeten Zinssatz. Auch bezüglich der Risiken aus Finanzinstrumenten bestehen seitens der IFRS umfangreiche Angabepflichten. Unerlässlich ist ein Blick in die Anhangangaben: Anhand dieser Informationen können insbesondere Ergebnisauswirkungen aus immer komplexer ausgestalteten Finanztransaktionen nachvollzogen werden. Dies ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn Forderungsbestände für Finanzierungszwecke „verkauft“ werden (sogenanntes Factoring), gleichzeitig aber Garantien, Optionen oder andere Sicherheiten gewährt werden – und damit Risiken aus dem eigentlich veräußerten Forderungsportfolio zurückbehalten werden. In diesen Fällen ist fraglich, ob die betref- Geschäftsberichte lesen und verstehen | 13 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2 Tabelle B Konzerngesamtergebnisrechnung TEUR 1, 2 2013 2012 Umsatzerlöse 99.360 95.186 Umsatzkosten -54.920 -55.835 Bruttoergebnis 44.440 39.351 1.445 265 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 5 Sonstige betriebliche Erträge 5 Vertriebskosten -17.984 -18.012 5 Verwaltungsaufwendungen -15.458 -15.066 Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.993 -1.136 8 Operatives Ergebnis (Betriebsergebnis) 8.450 5.402 13 Finanzerträge 911 523 13, 14 Finanzierungsaufwendungen -1.760 -1.719 13 Finanzergebnis -849 -1.196 467 587 Ergebnis vor Steuern 8.068 4.793 Ertragsteueraufwand -2.138 -1.404 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 5.930 3.389 489 682 6.419 4.071 Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Aufgegebene Geschäftsbereiche Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 3, 5 Jahresergebnis 14 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2 Tabelle B Konzerngesamtergebnisrechnung TEUR 1, 2 2013 2012 Neubewertung von Sachanlagen1 170 0 Versicherungsmathematische Verluste1 -17 0 3 -8 -93 0 95 0 280 215 438 207 6.857 4.278 6.481 4.059 376 219 6.857 4.278 6.071 3.863 348 208 6.419 4.071 Sonstiges Ergebnis1 Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen 3 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 3 Gesamtergebnis 9 Gesamtergebnis entfallend auf: Beherrschende Gesellschafter Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Gesamtergebnis 9 Jahresergebnis entfallend auf: Beherrschende Gesellschafter Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Jahresergebnis 1 Im vorliegenden Muster-Abschluss werden die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses als Nettobeträge nach Berücksichtigung aller Steuereffekte dargestellt. Alternativ ist auch eine Bruttodarstellung möglich, bei der der gesamte Steuereffekt je Postengruppe in einer separaten Zeile gezeigt wird oder sogar einzeln den Posten zugeordnet wird. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 15 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2 5 Nach welchem Verfahren wird die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert? Die Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der erste Teil der Konzerngesamtergebnisrechnung (siehe Frage 1 dieses Kapitels) kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem international üblichen Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Bei Ersterem wird die Gesamtleistung der Periode dargestellt: Neben den Umsatzerlösen werden auch die in der Periode produzierten, nicht abgesetzten Leistungen ausgewiesen – beispielsweise als Bestandsveränderungen oder aktivierte Eigenleistungen. Der Gesamtleistung werden die in der Periode angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen die Herstellungskosten der im Geschäftsjahr verkauften Produkte oder erbrachten Leistungen gegenübergestellt und zwar unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr die Herstellungskosten angefallen sind. Unterschiede ergeben sich somit bei den Aufwendungen für Bestandsveränderungen – also solchen Gütern, die beispielsweise auf Lager gefertigt werden – sowie bei anderen aktivierten Eigenleistungen, die im Umsatzkostenverfahren nicht ausgewiesen werden. Das Jahresergebnis ist dessen ungeachtet nach beiden Verfahren gleich hoch. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Gliederung der ausgewiesenen Aufwendungen. Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche angefallenen Aufwendungen nach Aufwandsarten wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand gegliedert. Dagegen werden beim Umsatzkostenverfahren die Aufwendungen den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Verwaltung zugeordnet. Da im Umsatzkostenverfahren den Umsatzerlösen unmittelbar die Herstellungskosten der abgesetzten Leistungen gegenübergestellt werden, lässt sich aus der Zwischensumme, dem sogenannten Bruttoergebnis, im Verhältnis zu den Umsatzerlösen die Bruttomarge (gross margin) errechnen. Vielfach ergänzen Unternehmen direkt eine entsprechende Zwischensumme, sodass die Bruttomarge unmittelbar aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgelesen werden kann. 6 Wie kann sich der Abschlussleser einen schnellen Einblick in den Geschäftsverlauf verschaffen? Wem die ausführlichen Darstellungen im Lagebericht für die Einschätzung der Geschäftsentwicklung des Konzerns zu komplex sind, der kann für einen ersten Eindruck die Ergebnisentwicklung analysieren. Wie erfolgreich sich der Konzern mit seinem Geschäftsmodell am Markt durchsetzen konnte, lässt sich vor allem anhand der Entwicklung des operativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr und – einen Schritt weiter – im Vergleich mit den Wettbewerbern des Konzerns analysieren. Beim Vorjahresvergleich sind Sondereffekte herauszurechnen; beispielsweise können Veränderungen im Konsolidierungskreis gegebenenfalls den Vergleich verzerren. So kann der Kauf eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens im Berichtsjahr zu einer Erhöhung des Umsatzes führen. Gleichzeitig kann jedoch – infolge des damit verbundenen Integrationsaufwands – auch das Konzernergebnis belastet werden. Beim Verkauf eines Tochterunternehmens kann ein Gewinn oder Verlust anfallen, der sich jeweils aus Konzernsicht als Differenz der veräußerten Aktiva und Passiva einerseits sowie aus dem Erlös andererseits ergibt. Für international tätige Konzerne kann zudem auch die Entwicklung der Wechselkurse einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis und den Vorjahresvergleich haben. Darüber hinaus können Änderungen in der Rechnungslegungspolitik oder Einführungen neuer Standards den Vorjahresvergleich beeinträchtigen. Auskunft hierüber gibt die Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze im Konzernanhang. 7 Wie nachhaltig ist der Ergebnisausweis? Im Zusammenhang mit dem Ergebnisausweis ist heute oftmals von „Normalised Profit“ die Rede: Anhand der Anhangangaben und einer Befragung des Managements versuchen Analysten in der Regel, ein um außerordentliche, seltene oder einmalige Ereignisse oder Transaktionen bereinigtes Jahresergebnis zu ermitteln. Dieses dient als Grundlage für die Unternehmensbewertung beziehungsweise die Bewertung der Aktie. Bei der Analyse des ausgewiesenen Betriebsergebnisses ist zu berücksichtigen, dass die IFRS im Gegensatz zum HGB den Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen nach dem Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen verbieten. 16 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung Dies liegt darin begründet, dass letztlich alle Erträge und Auf wendungen als durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verursacht angesehen werden. Einige Unternehmen kommen den Informationsbedürfnissen der Analysten entgegen und weisen in der Erfolgsrechnung zusätzliche Zwischensummen aus, zum Beispiel das ordentliche Betriebsergebnis vor Sonderaufwendungen wie Restrukturierungskosten, Sonderabschreibungen oder Verluste aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die Grenzen einer solchen Vorgehensweise liegen in den Vorgaben zur Gliederung der Ergebnisrechnung begründet. So ist beispielsweise im Umsatzkostenverfahren kein gesonderter Ausweis von Restrukturierungsaufwendungen zulässig. Vielmehr sind Letztere den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Verwaltung zuzuordnen. Allenfalls ein Davon-Vermerk pro Zeile kommt hier in Betracht. Daher werden Unternehmen derartige Sondereffekte eher im Konzernanhang darstellen. Eine Ausnahme bildet das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, das unter internationalen Rechnungslegungsvorschriften separat vom Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen des Unternehmens ausgewiesen wird. In der Erfolgsrechnung des Muster-Konzerns ist das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in einer gesonderten Zeile abgebildet. Auf diese Weise wird die Entwicklung der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr übersichtlicher dargestellt. Zudem ermöglicht diese Art der Angabe, die zukünftige Entwicklung der Ertragslage aus der fortgeführten Geschäftstätigkeit besser einzuschätzen. Alternativ zu der ausschließlichen Darstellung des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen können die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen auch entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in gesonderten Spalten für das Geschäftsjahr und das Vorjahr abgebildet werden. Auf diese Weise erhöht sich der Informationsgehalt der Erfolgsrechnung. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass sie komplexer und damit schwerer lesbar werden kann. Wird in der Erfolgsrechnung nur das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in einer gesonderten Zeile ausgewiesen, müssen die Erträge und Aufwendungen, die zu diesem Ergebnis führen, im Konzernanhang dargestellt werden. 2 8 Was versteht man unter EBIT, EBITA und EBITDA? Diese Abkürzungen bezeichnen geläufige Zwischensalden in der Erfolgsrechnung, um die operative Performance des Konzerns zu beschreiben. EBIT (Earnings before interest and taxes) entspricht dem in der Erfolgsrechnung des Muster-Konzerns ausgewiesenen operativen Ergebnis (Betriebsergebnis) beziehungsweise dem Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. EBITA (Earnings before interest, taxes and amortisation) beschreibt das operative Ergebnis vor Abzug der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte. EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation) berücksichtigt zusätzlich die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen. Ziel dieser Kennzahlen ist eine Eliminierung der nicht planbaren und voraussichtlich nicht wiederkehrenden Wertminderungen einerseits und eine pragmatische Annäherung an den operativen Cashflow andererseits, indem die bedeutsamsten nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen zum Betriebsergebnis hinzugezählt werden. Andere liquiditätsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie insbesondere die Bewegungen in den Rückstellungen, aber auch Umsatzerlöse, die bisher noch nicht zu einem Zahlungsmittelzugang geführt haben, bleiben demgegenüber unberücksichtigt. Der EBITDA 2013 im Beispiel des Muster-Konzerns beträgt 14.347 Mio. EUR (Betriebsergebnis 8.450 Mio. EUR, planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 5.001 Mio. EUR und immaterielle Vermögenswerte 780 Mio. EUR sowie Wertminderung (Impairment) des Goodwill 116 Mio. EUR). Dass diese Größe aber noch weit vom Mittelzufluss der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 5.372 Mio. EUR entfernt ist, geht aus der Konzernkapitalflussrechnung hervor. An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass diese Größen keine von den IFRS definierten Größen darstellen (non-GAAP measures) und daher von jedem Unternehmen anders verwendet werden können. Verwendet ein Unternehmen solche „non-GAAP measures“ – zum Beispiel falls es nach diesen Leistungsindikatoren das Unternehmen steuert – sollte die Definition der verwendeten Größe und eine Überleitung zu den Zahlen des Konzernabschlusses für den Abschlussadressaten erkennbar sein. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachanlagen“ Geschäftsberichte lesen und verstehen | 17 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2 9 Aus welchem Grund ist das Konzernergeb- nis zum einen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens und zum anderen auf nicht beherrschende Gesellschafter zu verteilen? Dividendenansprüche von Gesellschaftern beruhen auf dem Ergebnis des Unternehmens, an dem sie beteiligt sind. Im Konzernabschluss werden mehrere Unternehmen zusammengefasst so dargestellt, als seien sie rechtlich ein Unternehmen. Der Konzernabschluss zeigt damit das wirtschaftliche Ergebnis einer Unternehmensgruppe. Gesellschafter, die neben dem (beherrschenden) Mutterunternehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesellschafter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind sie jedoch auch Anteilseigner; ihr Anteil am Reinvermögen des Konzerns wird im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Mit dem differenzierten Ausweis des Konzernergebnisses in der Erfolgsrechnung wird gezeigt, welcher Teil des Konzernergebnisses den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und welcher Teil den nicht beherrschenden Gesellschaftern der konsolidierten Tochterunternehmen zuzurechnen ist. 10 Worin besteht der Unterschied zwischen dem unverwässerten und dem ver wässerten Ergebnis pro Aktie? Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie zeigt, wie hoch das Ergebnis des Konzerns aus fortzuführenden Geschäftsbereichen bezogen auf jede im Umlauf befindliche Stammaktie ausfällt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie berücksichtigt zusätzlich die sogenannten potenziellen Stammaktien, die bei (angenommener) Ausübung sämtlicher Options- oder Wandelrechte zu einer Verwässerung führen würden. Unter Verwässerung versteht man in diesem Zusammenhang die Verminderung des Ergebnisses pro Aktie durch die angenommene Erhöhung der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien kann zum Beispiel durch eine Kapitalerhöhung oder aber durch Ausübung der Optionen in Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen resultieren. Bei Wandelschuldverschreibungen handelt es sich um Finanzinstrumente, die dem Gläubiger die Möglichkeit geben, seine Forderung aus der Schuldverschreibung in ein Eigenkapitalinstrument – eine Stammaktie – umzuwandeln. Tabelle C Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis Ergebnis je Aktie in EUR 10 10 2013 2012 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)* 1,52 0,97 Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)** 1,21 0,77 Ergebnis je Aktie Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäftsbereiche Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)* 1,40 0,80 Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)** 1,12 0,64 * Unverwässerte Aktienanzahl: 4.000.000 ** Verwässerte Aktienanzahl: 5.000.000 11 Welche Sparte leistet den höchsten Gewinnbeitrag, welche den geringsten? Unternehmen, deren Aktien oder Schuldverschreibungen öffentlich gehandelt werden oder die eine Zulassung dieser Wertpapiere zum Handel an einer Wertpapierbörse beantragt haben, sind verpflichtet, eine Segmentberichterstattung aufzustellen. In der Segmentberichterstattung wird der Konzern in seine wesentlichen Geschäftsbereiche zerlegt. So ist es insbesondere bei diversifizierten Geschäftsmodellen möglich, den unter Umständen sehr unterschiedlichen Erfolgsbeitrag der einzelnen Geschäftsmodelle – der Segmente – einzusehen. Nach IFRS wird die Segmentberichterstattung nach dem sogenannten Management Approach aufgestellt. Dies bedeutet, dass die Daten des Unternehmens in einer Form dargestellt werden, wie sie intern zur Steuerung verwendet werden. Das betrifft nicht nur die Einteilung in Segmente, sondern auch die verwendete Rechnungslegungsmethode. Wird beispielsweise intern nach HGB-Zahlen gesteuert, sind diese in der Segmentberichterstattung darzustellen. Hintergrund ist, dass auch der externe Bilanzleser Einblicke in die Informationen, die dem internen Entscheidungsträger für die Steuerung und Ressourcenallokation vorlagen, erlangen soll. So kann der Bilanzleser erkennen, in welchen 18 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung Bereichen das Ergebnis mehrheitlich erwirtschaftet wird und welche den Konzern gegebenenfalls eher belasten. Nicht alle Teileinheiten, die die internen Entscheidungsträger gesondert steuern, sind auch in der externen Berichterstattung offenzulegen. Vielmehr soll die Segmentberichterstattung nur die wesentlichen Teilbereiche darstellen. Nach den IFRS soll dies durch entsprechend hohe Schwellenwerte für eine gesonderte Berichtspflicht erreicht werden. Eine Überleitung der Segmentdaten auf die Werte des Konzernabschlusses ist ebenfalls erforderlich, wenn die intern verwendete Rechnungslegungsmethode von den IFRS abweicht. Neben den Informationen bezüglich der Identifizierung und Zusammenfassung der operativen Segmente sind im Konzernanhang zusätzliche Angaben für das gesamte Unternehmen zu machen. Diese unternehmensweiten Daten umfassen beispielsweise die Erlöse mit externen Dritten für jede Gruppe von ähnlichen Produkten und Dienstleistungen, die Erlöse nach geografischen Gebieten und wesentliche Konzentrationen der Umsätze auf einzelne Kunden. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle Q „Segmentberichterstattung“ 12 Was bedeutet „Impairment“? Sämtliche langfristigen Vermögenswerte sind nach IFRS regelmäßig dahin gehend zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Wert des Vermögenswerts nicht mehr größer oder gleich dem Bilanzansatz ist – ob also der Bilanzposten nicht mehr werthaltig ist. Als überbewertet gilt ein langfristiger Vermögenswert dann, wenn sein Buchwert weder durch seinen Veräußerungspreis (Fair Value abzüglich Transaktionskosten) noch durch die mit seiner Nutzung künftig erwarteten, diskontierten Cashflows (Nutzwert) gedeckt ist. Sobald Indikatoren (Trigger) einer solchen Wertminderung vorliegen, sind entsprechende Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment Tests) und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Impairment-Aufwendungen) vorzunehmen. Anlass für solche Berechnungen können zum Beispiel technische Überalterung, neue beziehungsweise verbesserte eigene Produkte oder Konkurrenzprodukte sowie ungenügende Renditen sein. 2 die Einschätzung des Zukunftspotenzials einer Akquisition widerspiegelt. Als Goodwill wird der Betrag aktiviert, um den der Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wird, den Zeitwert des erworbenen Reinvermögens (Vermögenswerte abzüglich Schulden) übersteigt. In diesem Aufschlag kommen die Erwartungen des Erwerbers zum Ausdruck – beispielsweise die zukünftige Realisierung von Synergien durch die Integration des erworbenen Unternehmens. Vielfach erweisen sich diese Erwartungen im Nachgang zu einem Unternehmenserwerb jedoch als vage Hoffnungen – der Goodwill muss auf Wertminderung getestet werden. Die IFRS verlangen einen jährlichen Impairment Test des ansonsten nicht planmäßig abgeschriebenen Goodwills (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die eine außerplanmäßige Abschreibung zusätzlich zu den planmäßigen, jährlichen Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorsieht). Die Komplexität des Wertminderungstests liegt darin begründet, dass der Goodwill nur zusammen mit Teilen des Konzerns werthaltig ist. Dieser Konzernteil, die sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit – CGU), der der Goodwill zugeordnet wurde, ist nun insgesamt zu bewerten. Derartige Unternehmensbewertungen zählen zu den komplexesten Bewertungsaufgaben in der internationalen Rechnungslegung. Ein solcher Wertminderungstest erfordert zahlreiche Bewertungsannahmen, mit denen ein erheblicher Ermessensspielraum einhergeht. Daher sind im Konzernanhang detaillierte Angaben zu Impairments und zugrunde liegenden Berechnungen geboten. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachanlagen“ 13 Ist Finanzaufwand gleich- bedeutend mit Zinsaufwand? Nein, der Zinsaufwand ist ein Bestandteil des Finanzaufwands. Letzterer enthält neben dem Zinsaufwand häufig auch realisierte und unrealisierte Fremdwährungsverluste und Wertberichtigungen von nicht konsolidierten Beteiligungen, Darlehen sowie anderen Finanzinstrumenten. Besonders komplex ist die Einschätzung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill). Dies liegt darin begründet, dass sich dieser erstens auf ganze Unternehmensteile oder Gesellschaften bezieht und zweitens Geschäftsberichte lesen und verstehen | 19 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2 14 Wie wird der Zinsaufwand ermittelt? Der Zinsaufwand beinhaltet oft mehr als nur die vereinbarte Verzinsung des Fremdkapitals. Wird beispielsweise eine 1-Prozent-Anleihe von nominal 100 Mio. EUR zu 90 Mio. EUR (unter pari) auf zehn Jahre ausgegeben, wobei Transaktionskosten von 2 Mio. EUR entstehen, fließen der Gesellschaft netto flüssige Mittel von 88 Mio. EUR zu. Dagegen muss sie nach zehn Jahren insgesamt 100 Mio. EUR zurückzahlen. Der jährliche Zinsaufwand setzt sich in diesem Fall aus einem Prozent auf 100 Mio. EUR und einer Jahresamortisation der Differenz zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag zusammen. Diese Differenz (100 Mio. EUR – 88 Mio. EUR = 12 Mio. EUR) wird über zehn Jahre verteilt dem Aufwand belastet. Sie erhöht die Anleiheschuld bis auf den geschuldeten Betrag im Zeitpunkt der Rückzahlung. Internationale Normen verlangen die Offenlegung der sogenannten Effektivzinssätze, die ebendiese gesamte Verzinsung widerspiegeln, im Konzernanhang. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle M „Finanzverbindlichkeiten“ 15 Wie werden aktienbasierte Vergütungen erfasst? Aktienbasierte Vergütungen sind heute Standardelemente der Vergütungsstrukturen für leitende Angestellte. Zielsetzung ist es, die Entlohnung an die Wertentwicklung der Aktien zu koppeln, zu der leitende Angestellte (mittelbar) beitragen. Aktienbasierte Vergütungen können durch sogenannte Aktienoptionen gewährt werden, also dem Bezugsrecht an Aktien (Equity-settled Share-based Payments). Es können aber auch Sonderzahlungen in Aussicht gestellt werden, die in Abhängigkeit der Aktienkursentwicklung ermittelt werden (Cash-settled Share-based Payments). Gleiches gilt grundsätzlich für Cash-settled Share-based Payments – allerdings mit dem Unterschied, dass die Verpflichtung zur Geldzahlung fortlaufend bis hin zum Erfüllungszeitpunkt neu bewertet wird. 16 Zusätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Erfolgsrechnung • Sind wesentliche nicht jährlich wiederkehrende Aufwendungen oder Erträge wie Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen, Wertminderungen, Gewinne oder Verluste (zum Beispiel aus dem Verkauf von Tochterunternehmen) zu verzeichnen, die den Vorjahresvergleich und die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses relativieren? • Sind in der Erfolgsrechnung (etwa im Finanzergebnis oder im sonstigen Ergebnis) wesentliche nicht realisierte Erträge oder Aufwendungen enthalten (beispielsweise Erträge oder Aufwendungen aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten, die zu Handelszwecken gehalten werden)? • Haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen wesentlich verändert und falls ja, weshalb (zum Beispiel durch Auflösungen von Rückstellungen oder durch Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen)? • Wie verhält sich der ausgewiesene effektive Steueraufwand zum erwarteten Steueraufwand des Konzerns? Worauf sind eventuelle wesentliche Veränderungen des Steueraufwands zurückzuführen? • Bestehen Risiken, die die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses oder gar die Fortführung des Konzerns gefährden könnten (wie etwa technologische Entwicklungen, Image- oder Qualitätsprobleme, Schadensfälle usw.)? Nach den IFRS ist für derartige Vergütungsbestandteile Aufwand über den Zeitraum zu erfassen, in dem der Mitarbeiter die korrespondierende Leistung erbringt. Der Aufwand wird bei Equity-settled Share-based Payments mit dem Fair Value im Zeitpunkt der Gewährung bemessen und danach nicht neu bewertet. Wird dem Mitarbeiter beispielsweise eine Option gewährt, die nach drei Jahren ausübbar wird, sofern er noch im Unternehmen tätig ist, ist der Aufwand aus der aktienbasierten Vergütung über diese drei Jahre zu verteilen. 20 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3 Die Konzernbilanz Die Konzernbilanz zeigt das Vermögen eines Konzerns zum Abschlussstichtag. Gleichzeitig gewährt sie Einblicke in die Finanzquellen des Konzerns. Bei den meisten Unternehmen fällt dieser Stichtag auf den 31. Dezember. 1 Auf welcher Bewertungsgrundlage wurden die Konzernbilanz und die Bilanz der Holdinggesellschaft erstellt? Die Bilanzierung und Bewertung im Konzern- und Einzelabschluss erfolgt ganz überwiegend unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird (Going Concern). Falls die Annahme nicht aufrechterhalten werden kann – etwa weil Insolvenztatbestände vorliegen –, sind diese Umstände sowie die gebotene Änderung der Bewertungsgrundlagen anzugeben. Die Liquidationswerte, als Einzelveräußerungs- oder Zerschlagungswerte ermittelt, liegen meist deutlich unter den Fortführungswerten. 2 Wie werden Fortführungswerte ermittelt? Unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird, werden sämtliche Vermögenswerte zum Zeitpunkt ihres Erwerbs oder ihrer Herstellung mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. In den folgenden Geschäftsjahren richtet sich die Bewertung nach unterschiedlichen Maßstäben: Sachanlagevermögenswerte wie Maschinen und Gebäude werden regelmäßig planmäßig abgeschrieben; Finanzinstrumente werden überwiegend zum Fair Value bewertet. Der Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte wie Marken gelten nach IFRS vielfach als nicht abnutzbare Vermögenswerte und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern lediglich periodisch auf eine etwaige Wertminderung getestet. Kundenforderungen werden mit dem Betrag angesetzt, der voraussichtlich gezahlt wird. Vorräte werden unter Rückgriff auf Marktpreise auf etwaige Wertminderungen getestet. 3 Worauf sind Veränderungen der Aktiva und Passiva zurückzuführen? Die Veränderung eines Bilanzpostens kann verschiedene Ursachen haben: Käufe und Verkäufe von Aktiva, Aufnahme und Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Folgebewertungen und Bewertungsänderungen von Bilanzposten (Abschreibungen, Zuschreibungen, Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze). Daneben kommen auch Änderungen des Konsolidierungskreises durch Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen als Ursache infrage. Ohne die Analyse der übrigen Bestandteile des Konzernabschlusses – wie zum Beispiel des Konzernanhangs – ist es nicht möglich, die Veränderungen in der Konzernbilanz zu verstehen. So könnten eine Zunahme von Vorräten und die gleichzeitige Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Umsatzeinbruch zusammenhängen. Eine Zunahme von Vorräten kann jedoch auch auf die Akquisition eines Tochterunternehmens zurückzuführen sein. 4 Woraus resultiert ein aktivierter Goodwill? In der Bilanz des Mutterunternehmens wird der Kauf eines Unternehmens zu Anschaffungskosten (das heißt dem Kaufpreis) unter den „Anteilen an verbundenen Unternehmen“ bilanziert. In der Konzernbilanz werden dagegen nicht die Anteile, sondern die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value angesetzt. Als Goodwill wird der Betrag aktiviert, um den der Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wird, den Zeitwert der aus Konzernsicht erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt. In diesem Aufschlag kommen die Erwartungen des Erwerbers zum Ausdruck – etwa die zukünftige Realisierung von Synergien durch die Integration des erworbenen Unternehmens. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 21 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernbilanz 3 Der Goodwill wird in der Konzernbilanz unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Da der Goodwill nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben wird, ist er periodisch auf ein etwaiges Impairment zu testen. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachanlagen“, Tabelle I „Nettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben“ und Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“: Frage 12 5 Was versteht man unter einem assoziierten Unternehmen und was kennzeichnet ein Gemeinschaftsunternehmen? Von einem assoziierten Unternehmen spricht man, wenn ein Mutter- oder Tochterunternehmen Anteile an einem anderen Unternehmen hält, jedoch nicht mehrheitlich beteiligt ist, und es folglich das andere Unternehmen in der Regel nicht beherrschen kann. Der Anteilseigner kann auf das assoziierte Unternehmen lediglich einen maßgeblichen Einfluss ausüben, also beispielsweise an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitwirken. Eine solche Einflussnahme wird bei Stimmrechtsanteilen zwischen 20 Prozent und 50 Prozent angenommen. Assoziierte Unternehmen werden nicht konsolidiert, sondern grundsätzlich mit dem anteiligen Eigenkapital (at equity) im Konzernabschluss bewertet. Dabei wird der Equity-Wert ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung um die Eigenkapitalveränderungen des Berichtsjahrs bei dem assoziierten Unternehmen fortgeschrieben. Werden bei dem assoziierten Unternehmen Gewinne einbehalten (thesauriert), erhöht sich der EquityWert. Schüttet dagegen die betreffende Gesellschaft eine Dividende aus oder erwirtschaftet das assoziierte Unternehmen einen Verlust, reduziert er sich. werte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in Höhe der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an dem Gemeinschaftsunternehmen. 6 Enthält die vorliegende Konzernbilanz Finanzinstrumente? In der Regel besteht ein wesentlicher Teil der Konzernbilanz aus Finanzinstrumenten. Nach IFRS gehören hierzu neben den flüssigen und geldnahen Mitteln marktgängige Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Minderheitsbeteiligungen (nicht aber Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften), Darlehen, Finanzverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente (wie Devisentermingeschäfte, Aktienoptionen, Zinssatzswaps usw.). Derivative Finanzinstrumente sind nach IFRS zum Zeitwert (Fair Value) zu bewerten. Sie werden entweder separat oder häufig auch unter den anderen kurzfristigen Forderungen beziehungsweise Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Je nachdem, ob sie der Absicherung zukünftiger Transaktionen oder anderen Zwecken dienen (zum Beispiel Handel), erfolgt der Ausweis der Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis oder im Jahresergebnis. Der Hintergrund der Transaktion beziehungsweise die zugrunde liegende Strategie der Konzernleitung sind also für den Ausweis von entsprechender Bedeutung. Ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) zeichnet sich dadurch aus, dass es von mehreren Partnerunternehmen gemeinschaftlich geführt wird. Dies bedeutet, dass Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten, also Aktivitäten, die die Rendite des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinflussen, von den beteiligten Partnern einstimmig getroffen werden müssen. In den Konzernabschluss des Partnerunternehmens ist das Gemeinschaftsunternehmen – abhängig von bestimmten Kriterien – entweder nach der Equity-Methode einzubeziehen oder es erfolgt eine anteilige Bilanzierung der Vermögens- 22 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernbilanz 3 Tabelle D Konzernbilanz Aktiva TEUR 4 5 7 Konzernanhang 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012 Immaterielle Vermögenswerte Tabelle G 5.745 4.661 Sachanlagen Tabelle H 23.186 31.049 Biologische Vermögenswerte 7.014 8.716 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5.570 1.050 Nach der Equity-Methode bewertete Finanzanlagen 2.025 1.558 Übrige Finanzanlagen 3.637 3.499 143 1.230 Langfristige Vermögenswerte 47.320 51.763 Vorräte 14.867 14.119 245 140 14.390 19.689 81 228 243 568 2.035 1.850 Latente Steuern Tabellen J, K Biologische Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Ertragsteuerforderungen Wertpapiere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Tabelle L Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögens werte 14.410 Kurzfristige Vermögenswerte 46.271 36.594 Summe Aktiva 93.591 88.357 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 23 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernbilanz 3 Tabelle D Konzernbilanz Passiva TEUR Konzernanhang 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012 15.045 14.550 4.722 3.500 Rücklagen 20.540 14.477 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 40.307 32.527 1.196 820 41.503 33.347 Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage 9 Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital 7 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Tabelle M 20.942 17.116 Pensionsrückstellungen und andere Personalverpflichtungen Tabelle N 2.364 2.110 Sonstige Rückstellungen Tabelle P 910 400 Abgrenzungsposten für öffentliche Zuwendungen 1.462 1.500 Latente Steuern 2.597 1.421 28.275 22.547 334 282 4.390 6.476 13.919 24.505 760 1.200 Langfristige Schulden Überziehungskredite Tabelle L Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Tabelle M Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 Sonstige Rückstellungen Zur Veräußerung gehaltene Schulden Tabelle P 4.410 Kurzfristige Schulden 23.813 32.463 Summe Schulden 52.088 55.010 Summe Passiva 93.591 88.357 24 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernbilanz 7 Was sind latente Steuern? Die Wertansätze im IFRS-Abschluss weichen in vielen Bereichen von den steuerlich zulässigen Wertansätzen ab. Bei diesen Abweichungen handelt es sich teilweise um Differenzen, die in späteren Jahren zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen. Diese zukünftigen Steuerverpflichtungen (passive latente Steuern) oder Steueransprüche (aktive latente Steuern) sind im Konzernabschluss des Geschäftsjahrs anzusetzen beziehungsweise fortzuschreiben, in dem die Differenzen zwischen den Wertansätzen im IFRS-Abschluss und der Steuerbilanz entstehen beziehungsweise sich verändern. Dabei werden auch aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verlustvorträge aufgrund künftiger steuerpflichtiger Gewinne steuermindernd genutzt werden können. Insbesondere dieser Anspruch auf eine künftige Steuerminderung wird durch die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge verkörpert. Bei einer unerwartet nachteiligen Geschäftsentwicklung drohen im Fall aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge zusätzlich zu den Verlusten aus dem operativen Geschäft weitere Abschreibungen auf die aktivierten Steueransprüche. Dies liegt darin begründet, dass die Verlustvorträge dann gegebenenfalls nicht mehr mit steuerlicher Wirkung abgezogen werden können, wenn keine oder nur noch geringe Gewinne in der Vortragsperiode erwartet werden. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle J „Überleitung des erwarteten Steuersatzes/Steueraufwands“, Tabelle K „Nicht aktivierte latente Steueransprüche“ 8 Können die Rücklagen des Konzerns ausgeschüttet werden? Anknüpfungspunkt für eine Ausschüttung ist immer der nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn beziehungsweise die im handelsrechtlichen Einzelabschluss gegebenenfalls nach aktienrechtlichen Vorgaben gebildeten Rücklagen. Auf der Grundlage des Konzernabschlusses kann damit grundsätzlich nicht über eine Ausschüttung von Gewinn oder aus den Rücklagen entschieden werden. Soweit jedoch die Rücklagen des Konzerns diejenigen der Konzernobergesellschaft reflektieren, kann auf der Ebene dieser Gesellschaft auf Basis des Einzelabschlusses eine Ausschüttung beschlossen werden. 3 9 Was kennzeichnet Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern? Gesellschafter, die neben dem (beherrschenden) Mutterunternehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesellschafter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind jedoch auch die nicht beherrschenden Gesellschafter Anteilseigner, ihr Anteil am Reinvermögen des Konzerns wird im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Mutterunternehmen und weitere Konzernunternehmen lediglich über 70 Prozent der Anteile an einem einbezogenen Tochterunternehmen verfügen. Da die Bilanz und die Erfolgsrechnung dieses Tochterunternehmens zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird zum Ausgleich zu jedem Abschlussstichtag der Anteil der konzernfremden nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigenkapital sowie am Ergebnis der jeweiligen Tochtergesellschaft in einem gesonderten Posten in der Konzernbilanz innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Diejenigen Ergebnisanteile des Konzerns, die den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehen, werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Siehe auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“, Frage 9 10 Wofür werden Rückstellungen gebildet? Unter einer Rückstellung versteht man eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe unsicher ist. Rückstellungen werden zum Beispiel für Gewährleistungsverpflichtungen, Prozessrisiken, Rekultivierungsverpflichtungen, etwaige Steuernachzahlungen oder Pensionszusagen gebildet. Beim Ansatz von Rückstellungen muss häufig eine Vielzahl von Annahmen getroffen werden – beispielsweise bezüglich der Chance eines Vergleichs bei einem laufenden Prozess, des Eintritts von Gewährleistungsfällen oder der Schätzung von Kosten für Umweltschäden. Durch diesen Ermessensspielraum bieten Rückstellungen Möglichkeiten für bilanzpolitische Maßnahmen. So kennt die Finanzbranche zum Beispiel das Phänomen des „Big Bath“: Unternehmen, deren Ergebnis durch fortlaufende Restrukturierungsaufwendungen bereits belastet ist, nutzen gelegentlich den Spielraum, den die Rückstellungsgrundsätze bieten, um weitere Rückstellungen zu bilden – mit dem Ziel, das ohnehin negative Ergebnis noch weiter zu senken. Das Kalkül: Kann das operative Geschäft in den Geschäftsberichte lesen und verstehen | 25 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernbilanz 3 Folgejahren durch die dann greifenden Effizienzmaßnahmen stabilisiert und im Idealfall erweitert werden, können die Rückstellungen im Rahmen des unternehmerischen Ermessens wieder aufgelöst werden. Mit dem einhergehenden Ertrag wird das Periodenergebnis weiter gesteigert – der Turnaround tritt deutlich hervor. Der Konzernanhang bietet Hinweise auf derartige Strategien: Hier sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Rückstellungen darzustellen. Darüber hinaus müssen für jede Gruppe von Rückstellungen auch Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich Betrag oder Fälligkeiten gemacht werden. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle P „Sonstige Rückstellungen“ 11 Was ist unter der Formulierung „langfristige Vermögenswerte, die zur Veräußerung vorgesehen sind und damit in Zusammenhang stehende Schulden“ zu verstehen? Um dem Abschlussleser die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Veräußerung langfristiger Vermögenswerte aufzuzeigen, enthalten die IFRS für diese Gruppe von Vermögenswerten sowie damit in Zusammenhang stehende Schulden besondere Ausweis- und Bewer tungsvorschriften. Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte und die dazugehörigen Schulden sind in der Konzernbilanz abgesetzt von den Vermögenswerten und Schulden der fortgesetzten Geschäftstätigkeit auszuweisen. So erhält der Bilanzleser einen Eindruck von der Größenordnung der Veränderung, die mit der geplanten Veräußerung für den Konzern einhergeht. Für diesen gesonderten Ausweis muss die Veräußerung sehr wahrscheinlich sein, was an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist. Die Schulden, die mit diesen Vermögenswerten in Zusammenhang stehen, sind gesondert auf der Passivseite der Konzernbilanz auszuweisen. Eine Saldierung mit den Vermögenswerten ist nicht zulässig. 12 Weitere wichtige Fragen bezüglich der Konzernbilanz • Verfügt der Konzern über genügend Liquidität, zeitnah realisierbare Vermögenswerte oder Refinanzierungsmöglichkeiten, um die kurzfristigen Verpflichtungen zu begleichen? • Unter welchen Voraussetzungen gelingt der Turnaround einer kürzlich erworbenen Gesellschaft, von dem die Werthaltigkeit des Goodwills abhängt? Mussten bereits Wertkorrekturen vorgenommen werden? • Welche Wertberichtigungen wurden für Bonitätsrisiken auf Debitoren und für unverkäufliche Waren gemacht und erscheinen diese angemessen? • Gibt es wesentliche Aktiva, wie aktive latente Steuern beziehungsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, deren Realisierbarkeit maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung abhängt oder durch sie gefährdet ist? • Bestehen Kreditvereinbarungen, die an finanzielle Kennzahlen geknüpft sind und deren Nichteinhaltung zu einer sofortigen Kündigung der Darlehen oder sonstigen Sanktionen führt (sogenannte Financial Covenants)? • Ist der Konzern wesentlichen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt und wie sichert er sich dagegen ab? • Liegen ausstehende derivative Finanzinstrumente vor oder hat der Konzern spekulative Finanztransaktionen getätigt? Bestehen Rückkaufverpflichtungen, die bilanziell nicht abgebildet sind? • Sind Eventualverpflichtungen – beispielsweise aus Rechts- oder Garantiefällen – vorhanden, die die Finanzlage des Konzerns beeinträchtigen könnten? 26 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4 Die Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung gibt Einblicke in die Liquidität des Konzerns, indem die flüssigen Mittel – der sogenannte Finanzmittelfonds – zu Beginn des Geschäftsjahrs auf den Endbestand zum Geschäftsjahresende übergeleitet werden: Die Überleitung ist nach Mittelzu- beziehungsweise -abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. 1 Was wird unter Cashflow verstanden? Der Begriff „Cashflow“ wird in der Praxis uneinheitlich verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht er sich häufig nur auf die Veränderung der flüssigen Mittel aus der betrieblichen Tätigkeit. Nach IFRS wird dagegen unter einem Cashflow die gesamte Veränderung der flüssigen Mittel verstanden. Durch die Konzernkapitalflussrechnung wird die Veränderung des Finanzmittelfonds, der aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten besteht, während einer Periode nachvollziehbar. Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle L „Finanzmittelbestand“ 2 Was genau ist der Finanzmittelfonds? Der Finanzmittelfonds umfasst neben Zahlungsmitteln (Barmittel und Sichteinlagen) auch Zahlungsmitteläquivalente. Diese werden als kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten ab Erwerbszeitpunkt definiert. Ein weiteres Kennzeichen ist, dass sie nur einem geringen Wertschwankungsrisiko unterliegen. Andere marktgängige Wertpapiere dürfen nicht als Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden. Der Finanzmittelbestand wird grundsätzlich brutto dargestellt. Kontokorrentkredite sind jedoch zu saldieren, wenn sie Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition und zudem auf Abruf rückzahlbar sind. 3 Was sagt der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus? Ausgangspunkt für den operativen Cashflow sind die Umsatzerlöse, von denen Auszahlungen für Beschaffung, Produktion, Verwaltung und Vertrieb abgezogen werden: Der operative Cashflow zeigt so, wie der Finanzmittelfonds aus den Kernaktivitäten des Unternehmens gesteigert werden konnte – oder, sofern der operative Cashflow in Ausnahmefällen negativ ist, in welchem Umfang das Kerngeschäft gegenfinanziert werden musste. Der (positive) operative Cashflow zeigt folglich die Innenfinanzierungskraft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die aus dem operativen Bereich generierte Liquidität kann für die Rückzahlung von Krediten, Ausschüttungen oder aber Investitionen eingesetzt werden. Um den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zu ermitteln, wenden Unternehmen fast ausschließlich die sogenannte indirekte Methode an. Ausgehend vom Jahresergebnis werden nicht liquiditätswirksame Aufwendungen wie Abschreibungen und Rückstellungsbildungen addiert. Nicht liquiditätswirksame Erträge wie zum Beispiel Rückstellungsauflösungen oder eine Zunahme der Forderungen – etwa wenn Kunden auf Zahlungsziel erworben haben – werden abgezogen (vergleiche Muster-Konzern, Konzernkapitalflussrechnung). Zulässig ist auch die sogenannte direkte Methode, bei der der Cashflow unmittelbar aus Einund Auszahlungen hergeleitet wird. Die direkte Methode findet in der Praxis aufgrund des hohen Aufwands zur Ermittlung der gesamten Zahlungen nur selten Anwendung. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 27 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernkapitalflussrechnung 4 4 Was sagt der Cashflow aus der Investitionstätigkeit aus? Die Investitionstätigkeit des Konzerns umfasst die Auszahlungen für Investitionen in Sach- und Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Finanzinvestitionen, aber auch Einzahlungen aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte. Werden Tochterunternehmen gekauft (oder verkauft), schlägt sich dies ebenfalls im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe des gezahlten Kaufpreises (Verkaufspreises) nieder. 5 Was sagt der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aus? Die Finanzierungstätigkeit umfasst beispielsweise Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Auszahlungen an Aktionäre (Dividenden etc.) sowie die Aufnahme und Tilgung von Krediten oder Anleihen. Da eigene Aktien als Abzugsposten vom Eigenkapital dargestellt werden, muss auch der Kauf oder Verkauf eigener Aktien wie eine Kapitalherabsetzung beziehungsweise eine -erhöhung in der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. 6 Welchen Einfluss haben Fremdwährungs- differenzen auf die Konzernkapitalflussrechnung? Finanzmittelbestände in Fremdwährungen sind Wechselkursrisiken ausgesetzt. In der Konzernkapitalflussrechnung sind Änderungen des Finanzmittelfonds aufgrund von Wechselkursverschiebungen gesondert auszuweisen. 7 Was bedeutet „Free Cash Flow”? 8 Warum können die Angaben zu den Änderungen von Bilanzposten in der Konzernkapitalflussrechnung nicht mit der Veränderung der Bilanzposten, wie sie sich aus der Konzernbilanz ergeben, abgestimmt werden? Die Abweichungen können aus Fremdwährungsdifferenzen, unterschiedlichen Zuordnungen von Teilen einer Bilanzpostenänderung auf die Bereiche der Konzernkapitalflussrechnung sowie aus Veränderungen des Konsolidierungskreises (Käufe und Verkäufe von Tochterunternehmen) resultieren. 9 Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Konzernkapitalflussrechnung • Ist der Konzern in der Lage, aus der betrieblichen Tätigkeit einen positiven Cashflow zu generieren, um seinen erforderlichen Investitionen nachzukommen und um seine Schulden, Zinsen und Dividenden bezahlen zu können? • Wofür wurde der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit verwendet beziehungsweise wie wurde ein negativer Cashflow finanziert? Wofür wurden Eigenkapitalzuführungen und aufgenommenes Fremdkapital verwendet? • Bestehen wesentliche Investitionsverpflichtungen (zum Beispiel für Sachanlagen oder immaterielle Anlagen), die in naher Zukunft bilanz- und liquiditätswirksam werden? • Wurden die richtigen Investitionen zum richtigen Zeitpunkt und zu vertretbaren Anschaffungskosten getätigt? Der Begriff Free Cash Flow wird in den IFRS nicht defi niert. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff für betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die gebildet werden, um die Finanzkraft eines Unternehmens zu messen. Vielfach wird der Free Cash Flow in der Praxis als Summe von operativem und investivem Cashflow ermittelt: Der verbleibende Betrag steht zur Verfügung, um Fremdkapital zu tilgen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner vornehmen zu können. 28 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernkapitalflussrechnung 4 Tabelle E Konzernkapitalflussrechnung Frage TEUR 2013 2012 6.419 4.071 5.001 5.122 896 795 -493 1.408 267 325 Betriebliche Tätigkeit Konzernergebnis Anpassungen für: Abschreibungen auf Sachanlagen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte Zuschreibungen 6 Währungsverluste Neubewertung der biologischen Vermögenswerte -661 Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien -120 -100 Finanzergebnis (ohne Währungsverluste) 582 871 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen -467 -587 Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagevermögen -26 -165 Abnahme des Abgrenzungspostens für öffentliche Zuwendungen -38 Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen 755 Ertragsteueraufwand 2.503 1.756 -178 -50 -1.889 -534 -777 -2.935 -4.844 -2.120 727 200 -1.255 -1.734 Gezahlte Ertragsteuern -514 -1.048 Ergebnis nach Steuern aus der Veräußerung aufgegebener Geschäftsbereiche -516 Zunahme der biologischen Vermögenswerte Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Forderungen Zunahme der Vorräte Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Verbindlichkeiten Zunahme der sonstigen Rückstellungen und der Personalrückstellungen Gezahlte Zinsen 3 Mittelzufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit 5.372 5.275 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 29 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzernkapitalflussrechnung 4 Tabelle E Konzernkapitalflussrechnung Frage TEUR 2013 2012 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.177 381 Einzahlungen aus der Veräußerung von übrigen Finanzanlagen 2.948 115 Erhaltene Zinsen 145 238 Erhaltene Dividenden 200 291 Investitionstätigkeit Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 10.890 Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen (nach Abzug erworbener Finanzmittel) -2.125 -808 -15.081 -1.488 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 4 Auszahlungen für Investitionen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -1.000 Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen -2.298 Auszahlungen für aktivierte Entwicklungen -1.522 -515 Finanzmittelveränderung aus der Investitionstätigkeit -6.666 -1.786 Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 1.630 Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 5.000 Einzahlungen aus der Ausgabe von rückzahlbaren Vorzugsaktien 2.000 Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien Auszahlungen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 5 -280 -5.115 -1.500 Auszahlungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -531 -562 Auszahlungen für Transaktionskosten -302 Dividendenzahlung -1.243 -520 Finanzmittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 1.439 -2.862 145 627 1.568 966 -12 -25 1.701 1.568 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands Finanzmittelbestand am 1. Januar Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands Finanzmittelbestand am 31. Dezember 30 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5 Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung im Geschäftsbericht zeigt die Zu- oder Abnahme des Konzernnettovermögens während des Geschäftsjahrs. 1 Woraus setzt sich das Eigenkapital zusammen? Eine detaillierte Eigenkapitaluntergliederung ist nach IFRS nicht vorgegeben. Gliederungsvorgaben ergeben sich vor allem aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die in dem Sitzland des bilanzierenden Unternehmens anzuwenden sind. Bei den deutschen börsennotierten Gesellschaften ist dies insbesondere das Aktiengesetz. Üblicherweise setzt sich das Eigenkapital aus dem eingezahlten Kapital und dem erwirtschafteten Kapital – bei deutschen Aktiengesellschaften als Gewinnrücklagen ausgewiesen – zusammen. Zum Konzerneigenkapital nach IFRS zählen auch gesondert auszuweisende Anteile nicht beherrschender Gesellschafter – also Anteile, die von konzernfremden Dritten an Tochterunternehmen des Konzerns gehalten werden. Das eingezahlte Kapital umfasst typischerweise das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens und die Kapitalrücklagen. Das gezeichnete Kapital kann in Stammoder Vorzugsaktien verbrieft sein. Für den Anleger ist es sehr wichtig zu wissen, aus welcher Aktiengattung (beispielsweise Stammaktien oder Vorzugsaktien) das eingezahlte Kapital besteht, weil damit unterschiedliche Rechte und Pflichten des Aktionärs verbunden sind und gegebenenfalls Ausschüttungssperren bestehen. Daher müssen im Konzernanhang die Aktiengattungen sowie die Rechte, die mit jeder Gattung verbunden sind, genannt werden. verbleiben dauerhaft in den Rücklagen (wie etwa die Neubewertungsrücklage). Sofern der Konzern Transaktionen mit eigenen Anteilen vorgenommen hat, sind diese direkt in der Rücklage für eigene Anteile zu erfassen. In den Gewinnrücklagen sind die kumulierten und thesaurierten Jahresergebnisse sowie diejenigen Komponenten des sonstigen Ergebnisses enthalten, die nicht in einer gesonderten Rücklage ausgewiesen werden müssen (zum Beispiel versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen). 2 Worauf sind Veränderungen des Eigenkapitals zurückzuführen? Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- oder Abnahme des Nettovermögens während der Periode wider. Eigenkapitalveränderungen können aus zwei Faktoren resultieren: erstens aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis und zweitens durch Kapitaltransaktionen mit den Eigentümern des Konzerns – entweder in Form von Dividendenzahlungen oder durch Transaktionen, die das eingezahlte Kapital verändern (wie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen). Das erwirtschaftete Kapital setzt sich aus den Gewinnrücklagen sowie aus weiteren gesondert auszuweisenden Rücklagen zusammen. In diese gesonderten Posten werden, sofern dies die jeweiligen IFRS-Regelungen verlangen, die einzelnen Komponenten des sonstigen Ergebnisses eingestellt (zum Beispiel Währungsumrechnungsrücklage, Rücklage aus Sicherungsgeschäften, Neubewertungsrücklage). Einige der in diesen Rücklagen aufgelaufenen sonstigen Ergebnisse sind in späteren Jahren in das Jahresergebnis umzubuchen (beispielsweise Währungsumrechnungsrücklage, Rücklage aus Sicherungsgeschäften – sogenanntes Recycling), andere hingegen Geschäftsberichte lesen und verstehen | 31 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 5 3 Wie hängt die Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung mit der Konzerngesamtergebnisrechnung zusammen? Das in der Konzerngesamtergebnisrechnung abgeleitete Gesamtergebnis stellt eine wesentliche Veränderungsgröße des Konzerneigenkapitals in dem betrachteten Geschäftsjahr dar. In der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung werden die unterschiedlichen Ergebnisbestandteile der Konzerngesamtergebnisrechnung den einzelnen Eigenkapitalposten zugeordnet. HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS Die Darstellung der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zeigt, dass per Saldo zum 31. Dezember 2013 im Konzern 438 TEUR an Erträgen und Aufwendungen über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst wurden. Zusammen mit dem Jahresergebnis aus der Konzerngesamtergebnisrechnung von 6.419 TEUR ergibt sich insgesamt eine Eigenkapitalveränderung aus dem erwirtschafteten Ergebnis von 6.857 TEUR. Dieser Betrag wird in Höhe von 6.481 TEUR den Anteilseignern des Mutterunternehmens und in Höhe von 376 TEUR den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesen. 5 Wieso werden eigene Anteile im Konzern- abschluss vom Eigenkapital abgesetzt? Mit eigenen Anteilen werden Aktien an der Muttergesellschaft bezeichnet, die der Konzern selbst erworben hat. Eigene Anteile werden von Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen erworben – etwa um eine Kapitalherabsetzung vorzubereiten oder als Ausschüttungsersatz. Üblicherweise wird gesellschaftsrechtlich der Umfang der Anteile, die ein Unternehmen an sich selbst erwerben darf, beschränkt. In Deutschland bestehen entsprechende aktienrechtliche Regelungen. Eigene Anteile, die ein Unternehmen erworben hat, gelten im Konzernabschluss nach IFRS nicht als Vermögenswert. Ihr Erwerb wird vielmehr als Kapitalrückzahlung gewürdigt und ist entsprechend abzubilden – unabhängig davon, zu welchem Zweck sie erworben wurden. Deshalb werden sie in einer separaten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Ein späterer Verkauf eigener Anteile wird entsprechend wie eine Kapitalerhöhung erfasst. Dabei muss ein Mehrerlös im Vergleich zu den ursprünglichen Anschaffungskosten nicht als Gewinn, sondern als Agio (Zugang zu der Kapitalrücklage) erfasst werden. 6 Wie beeinflussen 4 Wie entstehen kumulierte Fremdwährungsdifferenzen? Ausländische Tochterunternehmen bilanzieren zumeist in ausländischer Währung. Für die Zwecke der Konsolidierung dieser Abschlüsse in den Konzernabschluss eines deutschen Mutterunternehmens müssen diese Fremdwährungsabschlüsse in die Berichtswährung, in der Regel also den Euro, umgerechnet werden. Da die Posten der Bilanz am Jahresende mit anderen Kursen umgerechnet werden als zu Beginn des Jahres und da die Posten der Bilanz und die der Konzerngesamtergebnisrechnung mit unterschiedlichen Kursen umgerechnet werden, ergeben sich Fremdwährungsdifferenzen. Diese werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer separaten Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft müssen die kumulierten Fremdwährungsgewinne/-verluste durch Umbuchung in das Periodenergebnis dem Veräußerungsergebnis zugerechnet werden beziehungsweise von diesem abgezogen werden. Diese Umbuchung, mit der die Fremdwährungsdifferenzen schlussendlich realisiert werden, nennt man Recycling. Restatements das Eigenkapital? Restatements umfassen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Korrekturen wesentlicher Fehler. Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, sind die angewandten Rechnungslegungsmethoden grundsätzlich durchgängig beizubehalten. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies durch einen Standard oder eine Interpretation gefordert wird (etwa bei der Veröffentlichung eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation) oder wenn die Änderung zu einer aussagefähigeren Darstellung des Unternehmensgeschehens führt. Dies könnte zum Beispiel die Entscheidung sein, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nicht mehr zu Anschaffungs-/Herstellungskosten zu bewerten, sondern zum beizulegenden Zeitwert. Um die Auswirkungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden zu berücksichtigen, ist in der Regel die rückwirkende Anpassung (retrospective) vorgesehen. Standards oder Interpretationen können hiervon eine Ausnahme vorsehen. 32 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Ein Fehler liegt vor, wenn die Rechnungslegungsvorschriften nicht korrekt angewendet wurden, eine Berechnung in der Vergangenheit falsch durchgeführt wurde oder wesentliche Informationen bei der Bilanzierung schlicht übersehen wurden. Wesentliche Fehler sind durch eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen zu korrigieren. Die rückwirkende Anpassung erfolgt durch eine erfolgsneutrale Anpassung von Aktiva und Passiva auf den Anfangsstichtag des Vorjahrs. Die Anpassungsbeträge müssen so ermittelt werden, als seien die neuen Rechnungslegungsmethoden schon immer angewandt beziehungsweise auch in der Vergangenheit fehlerfrei bilanziert worden. Die Auswirkungen auf jeden Posten des Eigenkapitals sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung offen darzustellen. Darüber hinaus muss in die Konzernbilanz eine dritte Vergleichsspalte auf den Beginn der Vorperiode aufgenommen werden („3. Bilanz“), sofern es wesentliche Auswirkungen auf diese 3. Bilanz gegeben hat. In einer Anhangangabe sind zudem die Auswirkungen auf die einzelnen Posten des Konzernabschlusses detailliert darzustellen. 7 Inwiefern entspricht das Eigenkapital dem Unternehmenswert des Konzerns? Der Unternehmenswert wird üblicherweise durch eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren beziehungsweise dem Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt und zwar als Barwert aller künftigen mit dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen fortgeführt wird und etwaiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen veräußert wird. Bei Konzernen mit börsennotierter Muttergesellschaft kann börsentäglich der Unternehmenswert aus der Marktkapitalisierung (Anzahl Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) abgeleitet werden. 5 einige Posten zu fortgeführten historischen Anschaffungskosten bewertet werden, auch wenn sich in den IFRS bereits die fortschreitende Tendenz hin zu einer weitgehenden Bewertung zum Fair Value abzeichnet. Im Übrigen würde auch eine vollständige Fair Value-Bewertung nicht dazu führen, dass das bilanzierte Eigenkapital dem Unternehmenswert entspricht, da die meisten Positionen im IFRS-Abschluss einzeln bewertet werden. Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Vermögenswerten bleiben im Konzernabschluss, der auf einer Einzelbewertung basiert, immer unberücksichtigt. 8 Weitere Fragen im Hinblick auf die Veränderung des Eigenkapitals • Aus welchen Aktienarten (Stamm-, Vorzugs- oder Stimmrechtsaktien) setzt sich das Aktienkapital zusammen und welche Rechte und Pflichten des Aktionärs sind damit verbunden? • Wie stellt sich die Dividendenpolitik des Konzerns dar und inwieweit sind Ausschüttungsbeschränkungen zu beachten? • Aus welchen Beweggründen wurden Transaktionen mit eigenen Aktien getätigt (beispielsweise Abwendung eines bevorstehenden Schadens von der Gesellschaft, Ausgabe von Mitarbeiteraktien etc.) und ist der Bestand an eigenen Aktien zweckgebunden? Das Eigenkapital nach IFRS wird zwar ebenfalls unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens ermittelt, entspricht aber dennoch nicht dem Unternehmenswert. Abweichungen zwischen dem Unternehmenswert und dem bilanzierten Eigenkapital ergeben sich insbesondere durch selbst geschaffene Firmenwerte (wie Know-how, Marktstärke, Kundenstamm oder Wettbewerbsvorteile). Deren Nutzen kann zwar in einer Unternehmensbewertung berücksichtigt werden, in der Rechnungslegung führen sie aber nicht zu solch hinreichend greifbaren Vermögenswerten, dass sie aktiviert werden dürften. Darüber hinaus ergeben sich Abweichungen durch die Bewertungsvorschriften im IFRS-Abschluss. Sie resultieren daraus, dass Geschäftsberichte lesen und verstehen | 33 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 5 Tabelle F Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Stand 1. Januar 2012 3.500 -129 478 80 10.539 Gesamtes Eigen kapital Nicht beherrschende Anteile Gesamt Gewinnrücklagen Eigene Anteile Neubewertungsrücklage Rücklage aus Sicherungsgeschäften Währungsum rechnungsrücklage Kapitalrücklagen 14.550 Zeitwert änderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wert papieren Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital TEUR 29.018 601 29.619 11 215 Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen 204 204 Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen -8 -8 196 196 11 207 3.863 3.863 208 4.071 3.863 4.059 219 4.278 250 250 250 -280 -280 -520 -520 -520 -8 Neubewertung von Sachanlagen Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren Sonstiges Ergebnis Jahresergebnis Gesamtergebnis der Periode 0 0 196 0 0 0 0 Ausgeübte Aktienoptionen Aktienbasierte Vergütungen (nach Steuern) Kapitalerhöhung Erwerb eigener Anteile -280 Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Dividendenzahlung Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen Stand 31. Dezember 2012 0 0 0 0 0 -280 -270 -550 0 -550 14.550 3.500 67 478 80 -280 14.132 32.527 820 33.347 34 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 5 Tabelle F Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Stand 1. Januar 2013 14.550 3.500 Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen 67 478 80 -280 170 170 -93 -93 95 95 -17 -17 -17 -17 410 28 438 6.071 6.071 348 6.419 6.054 6.481 376 6.857 95 Versicherungsmathematische Verluste 255 -93 95 170 Jahresergebnis 0 Ausgeübte Aktienoptionen 30 20 255 -93 95 170 Aktienbasierte Vergütungen (nach Steuern) Verkauf eigener Anteile Ausgabe von Wandelschuld verschreibungen Stand 31. Dezember 2013 803 803 1.550 1.550 30 30 109 109 -1.243 -1.243 -1.243 22 109 Dividendenzahlung 280 50 1.085 8 28 50 803 465 Gesamtes Eigen kapital 3 Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren 0 Nicht beherrschende Anteile 3 -93 Gesamtergebnis der Periode 820 33.347 3 170 Sonstiges Ergebnis 32.527 252 Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen 14.132 252 Neubewertung von Sachanlagen Kapitalerhöhung Gesamt Gewinnrücklagen Eigene Anteile Neubewertungsrücklage Zeitwert änderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wert papieren Rücklage aus Sicherungs geschäften Kapitalrücklagen Währungsumrechnungsrücklage Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital TEUR 495 1.222 0 0 0 0 22 -440 1.299 0 1.299 15.045 4.722 322 385 175 170 -258 19.746 40.307 1.196 41.503 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 35 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6 Der Konzernanhang Im Anhang des Konzernabschlusses werden unter anderem die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, Veränderungen des Konsolidierungskreises und einzelne Posten des Konzernabschlusses erläutert. 1 Wozu dient die Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze? In dem Abschnitt zu den Rechnungslegungsgrundsätzen legt der Konzern unter anderem dar, welche Rechnungslegungsstandards (HGB, IFRS) angewendet werden. Auch wie der Konsolidierungskreis abgegrenzt wird und welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen zur Anwendung kommen, wird erläutert. So wird beispielsweise Auskunft über die Ausübung von Wahlrechten gegeben oder über das Ausmaß der Bewertung zu beizulegenden Zeitwerten sowie diesbezüglicher Ergebniseffekte informiert. Insofern trägt die Analyse der Rechnungslegungsgrundsätze zum Verständnis von Veränderungen der Konzernbilanz und Konzerngesamterfolgsrechnung bei. Auch die Anpassungen in der Darstellung der Veränderung des Konzerneigenkapitals aufgrund von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden dadurch nachvollziehbar. Viele IFRS basieren auf weiten wirtschaftlichen Grundsätzen, die in der konkreten Anwendung auslegungsbedürftig sind. Dies trifft zum Beispiel auf die Standards zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises zu – also der Festlegung der zu konsolidierenden Tochterunternehmen. Im Rahmen der Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze ist auch darzustellen, wie mit diesen Ermessensspielräumen umgegangen wurde und welche Vorgehensweise das Unternehmen bei der konkreten Umsetzung der auslegungsbedürftigen Standards gewählt hat. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich über die Jahre stetig anzuwenden. Sie dürfen nur dann geändert werden, wenn es ein Standard oder eine Interpretation verlangt oder wenn dadurch die Rechnungslegung aussagefähiger wird. Änderungen der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sind grundsätzlich rückwirkend (retrospective) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der Eröffnungsbilanzwert der frühesten im Konzernabschluss dargestellten Periode so anzupassen ist, als sei die Rechnungslegung schon immer nach den neuen Regelungen erfolgt. Für den Übergang auf neue Standards und Interpretationen werden gelegentlich Übergangsregelungen formuliert, die von dem beschriebenen Grundsatz abweichen. 2 Wozu dienen die Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Konzernabschlusses? Die Erläuterungen informieren über die Zusammensetzung und Gründe wesentlicher Veränderungen einzelner Posten der Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung und Konzernkapitalflussrechnung. Für die Analyse der Veränderung der Bilanzposten sind die von einzelnen Standards geforderten Darstellungen über die Entwicklung im Geschäftsjahr hilfreich (zum Beispiel Anlage- und Rückstellungsspiegel). So ist im Konzernanhang etwa die Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen, der als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke, der Rückstellungen und der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen zweckdienlich. Im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten (einschließlich der Leasingverbindlichkeiten) stellen die bestehenden Konditionen (Zinssätze, Kreditbedingungen) sowie Fälligkeiten und Besicherungen wichtige Angaben dar, um die künftig zu erwartenden Zahlungsmittelabflüsse, bestehende Zinsänderungsrisiken und den verbleibenden Finanzierungsspielraum beurteilen zu können. Weitere zum Verständnis eines Konzernabschlusses wichtige Informationen sind die Erläuterungen zu den Pensionsrückstellungen, den Ertragsteuern sowie vor allem den Finanzinstrumenten und Derivaten. 36 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 3 Welche wichtigen Zusatzinformationen sind im Konzernanhang enthalten? Einen Teil der Erläuterungen stellen die Angaben zu den sogenannten Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen dar. Darunter sind Geschäftsvorfälle zu verstehen, die zum Teil noch mit Unsicherheiten behaftet sind und die sich (noch) nicht in der Konzernbilanz niedergeschlagen haben. Sie müssen angegeben werden, damit die Abschlussadressaten erkennen können, welchen wesentlichen Risiken und vertraglichen Verpflichtungen der Konzern ausgesetzt ist. Zudem geben sie Hinweise darauf, wie diese Risiken den Konzernabschluss – insbesondere die Ertragslage und die Liquidität – zukünftig beeinflussen können. Beispiele für noch mit Unsicherheiten behaftete Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Bürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen oder aus Rechtsstreitigkeiten. Als Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen können Zahlungsabflüsse aus unkündbaren Leasingverträgen (Operating Leases) und Investitionsverpflichtungen (Capital Commitments) genannt werden. Zudem enthält der Konzernanhang von Unternehmen, deren Aktien oder Schuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse gehandelt werden oder die eine Zulassung zum Handel ihrer Wertpapiere an einer Wertpapierbörse beantragt haben, eine Segmentberichterstattung. Sie ermöglicht einen Einblick in die Leistung der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns. 6 4 Was sind nahestehende Personen? Als nahestehende – natürliche oder juristische – Person eines Unternehmens wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen dieses Unternehmens ausüben kann. Darunter fallen beispielsweise Mehrheitsaktionäre, Aufsichtsräte und Mitglieder der Konzernleitung sowie von diesen kontrollierte Gesellschaften. Zudem zählen hierzu alle Unternehmen, auf die der Konzern mindestens einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (also Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen). Geschäfte mit nahestehenden Personen können nicht automatisch mit denjenigen zwischen dem Konzern und unabhängigen Dritten verglichen werden, da durch die speziellen Beziehungen nicht zwingend marktübliche Konditionen vereinbart werden. Daher sind Transaktionen und ausstehende Salden mit nahestehenden Personen im Konzernanhang offenzulegen. Sie ermöglichen es einzuschätzen, inwieweit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Konzerns durch Geschäftsbeziehungen zu diesem Kreis von Personen und Unternehmen beeinflusst sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angaben nur für diejenigen Geschäftsvorfälle erfolgen, die nicht bereits im Rahmen der Konsolidierung „eliminiert“ wurden. Ersteller eines IFRS-Konzernabschlusses nach § 315a HGB müssen zusätzlich zu den IFRS-Anhangangaben weitere Angaben machen, die der deutsche Gesetzgeber für wichtig hält. Diese umfassen Angaben zu der Mitarbeiteranzahl, zum Personalaufwand, zur Organvergütung, zur Corporate Governance-Erklärung, zu den Abschlussprüferhonoraren und zum Konzernanteilsbesitz. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 37 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle G Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert TEUR Patente und Marken Entwicklungskosten Gesamt Anschaffungskosten Stand 1. Januar 2012 4.345 1.264 Eigene Entwicklungen Währungsänderungen 3.311 8.920 515 515 -171 -171 Stand 31. Dezember 2012 4.345 1.093 3.826 9.264 Stand 1. Januar 2012 4.345 1.093 3.826 9.264 Zugänge aus Unternehmenserwerben 150 150 Eigene Entwicklungen 1.522 1.522 200 86 286 4.495 1.293 5.434 11.222 138 252 3.101 3.491 118 677 795 Währungsänderungen Stand 31. Dezember 2012 Abschreibungen Stand 1. Januar 2012 Planmäßige Abschreibungen Wertminderungen 285 285 Währungsänderungen 32 32 Stand 31. Dezember 2012 423 370 3.810 4.603 Stand 1. Januar 2013 423 370 3.810 4.603 139 641 780 Planmäßige Abschreibungen Wertminderungen 116 116 Zuschreibungen Währungsänderungen Stand 31. Dezember 2013 539 509 -100 -100 78 78 4.429 5.477 38 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle G Immaterielle Vermögenswerte TEUR Geschäfts- oder Firmenwert Patente und Marken Entwicklungskosten Gesamt Bilanzwert zum 1. Januar 2012 4.207 1.012 210 5.429 31. Dezember 2012 3.922 723 16 4.661 1. Januar 2013 3.922 723 16 4.661 31. Dezember 2013 3.956 784 1.005 5.745 5 Was sagt die Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen aus? Nach IFRS ist die Entwicklung der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte im Konzernanhang abzubilden. Die Darstellung erfolgt dabei im Regelfall brutto – das heißt, es wird die Entwicklung der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen gezeigt. Zugänge durch Unternehmenserwerbe, Investitionen, Abgänge (Veräußerung, Entsorgung), planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden separat ausgewiesen. Investitionen und Desinvestitionen (historische Anschaffungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen auf Abgänge) sollten unter Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten aus Anlagenabgängen (die innerhalb des Mittelzuflusses aus der betrieblichen Tätigkeit korrigiert werden) und mit Ausnahme von nicht liquiditätswirksamen Transaktionen (Käufen oder Verkäufen in Form von Tauschgeschäften, Investitionen mit Kaufpreisstundung oder Finanzierungsleasinggeschäften) mit der Konzernkapitalflussrechnung abgestimmt werden können. 6 Welche Informationen bietet der Posten Abschreibungen? Neben den planmäßigen Abschreibungen enthält dieser Posten auch Wertminderungsaufwendungen. Nach IFRS hat ein Unternehmen an jedem Bilanzstichtag zu beurteilen, ob Anhaltspunkte für wertgeminderte Vermögenswerte bestehen. Sobald Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen, sind entsprechende Wertminderungstests (Impairment Tests) vorzunehmen. Gegebenenfalls ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Vermögenswert gilt dann als überbewertet, wenn sein Buchwert weder durch seinen Fair Value abzüglich Kosten der Veräußerung noch durch seine zukünftigen, diskontierten Cashflows einschließlich Veräußerung (Nutzungswert) gedeckt ist. Besonders komplex sind die Einschätzungen der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, da dieser die Beurteilung des Zukunftspotenzials der Akquisition widerspiegelt. Für diesen Wert, der – anders als andere Vermögenswerte – nicht auch planmäßig abgeschrieben wird, muss jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt werden. Siehe hierzu auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamt ergebnisrechnung“, Frage 12 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 39 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle H Sachanlagen Grundstücke und Bauten TEUR Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungskosten Stand 1. Januar 2012 Zugänge aus Unternehmenserwerben Andere Zugänge 7.328 29.509 5.289 100 600 220 93 940 455 Abgänge 42.126 . 1.488 -1.081 Währungsänderungen 920 -1.081 316 171 487 Stand 31. Dezember 2012 7.521 30.284 6.135 43.940 Stand 1. Januar 2013 7.521 30.284 6.135 43.940 Zugänge aus Unternehmenserwerben 185 1.580 360 2.125 Andere Zugänge 950 9.544 487 Neubewertung vor Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 200 200 -3.700 -3.700 Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 4.100 15.081 Umbuchung in zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte -9.222 Abgänge -11.972 -2.100 -14.072 14 127 141 20.228 5.009 Währungsänderungen Stand 31. Dezember 2013 5.156 -9.222 4.100 34.493 40 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle H Sachanlagen Grundstücke und Bauten TEUR Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Abschreibungen Stand 1. Januar 2012 Planmäßige Abschreibungen 693 5.557 939 7.189 123 4.240 759 5.122 Wertminderungen 1.123 1.123 Abgänge -700 -700 Währungsänderungen 98 59 157 Stand 31. Dezember 2012 816 10.318 1.757 12.891 Stand 1. Januar 2013 816 10.318 1.757 12.891 120 4.140 741 5.001 Planmäßige Abschreibungen Zuschreibungen Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -393 -393 -300 -300 Umbuchung in zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte -1.058 Abgänge -3.808 -1.127 -4.935 63 38 101 636 9.262 1.409 11.307 1. Januar 2012 6.635 23.952 4.350 34.937 31. Dezember 2012 6.705 19.966 4.378 31.049 1. Januar 2013 6.705 19.966 4.378 31.049 31. Dezember 2013 4.520 10.966 3.600 Währungsänderungen Stand 31. Dezember 2013 -1.058 Bilanzwert zum 4.100 23.186 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 41 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle I Nettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben TEUR Angesetzte Werte Sachanlagen 2.125 Immaterielle Vermögenswerte Vorräte 375 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 405 Finanzmittel 375 Finanzverbindlichkeiten -500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -430 Nettovermögen 2.350 Goodwill 150 Kaufpreis (gezahlt) 2.500 Erworbene Finanzmittel -375 Mittelabfl uss (netto) 2.125 Tabelle J Überleitung des erwarteten Steuersatzes/Steueraufwands TEUR 2013 Ergebnis vor Ertragsteuern 2013 2012 8.068 2012 4.793 Erwarteter Steuersatz (inländischer Steuersatz) 33,00% 2.662 33,00% 1.582 Steuereffekt auf Steuersatzdifferenzen im Ausland (Abnahme des Steuersatzes aufgrund von Steuersenkungen) -5,00% -403 6,40% 307 Steuerbelastung durch nicht abziehbare Betriebsausgaben 1,50% 121 1,70% 81 Steuerbelastungen auf bestimmte Veräußerungsgewinne 1,10% 89 Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen -0,60% -48 -1,10% -53 Steuereffekt aus nicht angesetzten Steuergutschriften -1,70% -137 Steuereffekt aus nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen 0,30% 24 -9,30% -446 Sonstiges -2,10% -169 1,41% 67 29,80% 2.139 30,10% 1.404 Effektiver Steuersatz 42 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 7 Welche Schlüsse lassen sich aus dem Rückstellungsspiegel ziehen? Der Rückstellungsspiegel zeigt für jede wesentliche Kategorie von Rückstellungen deren Entwicklung in der Berichtsperiode (aufwandswirksame Bildung, erfolgsneutraler Verbrauch und ergebniserhöhende Auflösung). Hohe Auflösungen weisen auf Schätzunsicherheiten der früheren Rückstellungsbildung oder unerwartete Entwicklungen hin. Sofern diese einen wesentlichen Einfluss auf den Ergebnisausweis haben, sollten sie erläutert werden. Im Geschäftsjahr 2013 des Muster-Konzerns wurde ein wesentlicher Teil der zum 1. Januar bestehenden Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen aufgelöst (vergleiche Tabelle P bezüglich des Konzernanhangs). 8 Was bedeuten Finanzmittelveränderungen aus der Veräußerung beziehungsweise dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen? Akquisitionen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich verändern. Sie sind daher im Konzernanhang detailliert zu erläutern. Als Auszahlung ausgewiesen wird der Kaufpreis für Unternehmensakquisitionen abzüglich der übernommenen beziehungsweise neu voll konsolidierten flüssigen Mittel. Diesem Betrag werden die in die Konsolidierung übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten sowie der Goodwill gegenübergestellt. Durch die Aufgliederung des Cashflows aus Akquisitionstätigkeit können die Veränderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zu den Geldflüssen, die in der Konzernkapitalflussrechnung abgebildet sind, plausibel gemacht werden. Dadurch wird der Einfluss der Akquisitionen auf das Bilanzbild nachvollziehbar. Auf gleiche Weise, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen, wird mit der Veräußerung von Tochtergesellschaften verfahren. 6 9 Wie werden die Pensionsverpflichtungen berechnet? Langfristige Pensionsverpflichtungen werden nach IFRS nur für leistungsorientierte Versorgungszusagen gebildet. Dabei handelt es sich um Versorgungsverpflichtungen, bei denen nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber das Finanzierungsrisiko hinsichtlich der eingegangenen Leistungsverpflichtung trägt. Anderenfalls liegen beitragsorientierte Versorgungszusagen vor. Bei diesen leistet der Arbeitgeber zwar einen Beitrag zur Finanzierung der Rente, steht jedoch nicht langfristig für die Pensionszahlungen ein. Tabelle K Nicht aktivierte latente Steueransprüche TEUR 2013 2012 Temporäre Differenzen 300 200 Steuerliche Verlustvorträge 150 653 450 853 Die Steueransprüche wurden nicht aktiviert, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftige steuerpflichtige Gewinne in ausreichender Höhe anfallen werden. Die Verlustvorträge verfallen in 2018. Tabelle L Finanzmittelbestand TEUR HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS Im Geschäftsjahr 2013 wurde durch Unternehmenserwerbe ein Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Schulden) von 2.350 TEUR erworben. Da sich der Kaufpreis auf 2.500 TEUR belief, wurden für Geschäfts- oder Firmenwerte 150 TEUR bezahlt. Nach Abzug der mit den Unternehmen erworbenen Zahlungsmittel über 375 TEUR flossen netto 2.125 TEUR ab. Diese sind in der Konzernkapitalflussrechnung gesondert unter dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Sichtguthaben bei Kreditinstituten Termingelder Cash und cash equivalents Überziehungskredite Finanzmittelbestand laut Konzernkapitalfl ussrechnung 2013 2012 381 988 1.654 862 2.035 1.850 -334 -282 1.701 1.568 Geschäftsberichte lesen und verstehen | 43 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle M Finanzverbindlichkeiten TEUR 2013 2012 Besicherte Darlehen 3.500 5.000 Anleihen (nicht besichert) 9.203 9.203 Wandelschuldverschreibungen 4.678 Rückzahlbare Vorzugsaktien 1.948 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.613 Langfristige Verbindlichkeiten Darlehen von assoziierten Unternehmen Gesamt 1.913 1.000 20.942 17.116 3.500 6.000 Kurzfristige Verbindlichkeiten Besicherte Darlehen Dividenden auf rückzahlbare Vorzugsaktien 158 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 301 269 Ungesicherte Kontokorrentkredite 431 207 4.390 6.476 Gesamt Die Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen erfolgt als Barwert, der nach der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) angesammelt wird. Diese Barwertberechnung hängt von zahlreichen demografischen sowie von finanziellen Annahmen am Bilanzstichtag ab (etwa Verweildauer des Anwärters im Unternehmen, Lebenserwartung oder erwartete Rentenhöhe). Zur Abzinsung ist in der Regel ein Zinssatz zu verwenden, der sich an der Verzinsung von erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen orientiert. Besteht Pensionsvermögen, dann mindert der Ertrag daraus den Pensionsaufwand. Inzwischen wird der Er trag aus dem Pensionsvermögen nicht mehr individuell geschätzt, sondern ist normiert auf den Zinssatz, der der Abzinsung der Pensionsverpflichtung zugrunde liegt. Aus der jährlichen Aktualisierung dieser Bewertungsannahmen an die tatsächlich eingetretenen Verhältnisse resultieren regelmäßig sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Für die Erfassung dieser Bewertungsänderungen ist inzwischen nur noch eine Methode zulässig. Bei dieser werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Zeitpunkt ihrer Entstehung im sonstigen Ergebnis erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können aufgrund von Bewertungsänderungen von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich und mit umgekehrten Vorzeichen ausfallen. Die sofortige Erfassung im sonstigen Ergebnis – wie nunmehr als einzige Methode noch zulässig und beim Muster-Konzern dargestellt – wird den Erwartungen insbesondere von Finanzanalysten gerecht. Diese sehen in der Soforterfassung eine transparentere Darstellung der pensionsbedingten Belastungen des Unternehmensvermögens. Zum Verständnis der Informationen über betriebliche Pensionssysteme im Konzernabschluss ist darüber hinaus von Bedeutung, dass die in der Konzernbilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtung eine Nettoverbindlichkeit darstellt. In dieser Größe kommt es zu einem saldierten Ausweis zwischen dem zum Jahresende angesammelten Barwert der Pensionsverpflichtungen und dem Pensionsvermögen. Dabei sind nicht alle beliebigen Vermögenswerte als Pensionsvermögen zur Saldierung zulässig. Lediglich das sogenannte Planvermögen kann saldiert werden. Für die Einordnung von Vermögenswerten als Planvermögen setzt der Standard strenge Anforderungen. Als Planvermögen gelten nur solche Vermögenswerte, die in einer rechtlichen Einheit getrennt vom Produktivvermögen des Konzerns gehalten werden. Zudem müssen sie zweckgebunden sein – das heißt, sie dürfen ausschließlich für die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen verwendet werden. Weitere Anforderung ist, dass sie im Insolvenzfall vor einem Zugriff von Drittgläubigern geschützt sind. 44 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle N Pensionsrückstellungen und andere langfristige Personalverpflichtungen TEUR 2013 2012 Barwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche 1.035 980 Barwert der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche 1.138 1.059 Fondsvermögen zu Marktwerten (Planvermögen) -456 -490 1.717 1.549 647 561 Pensionsverpflichtungen und andere Personalverpflichtungen 2.364 2.110 Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Verluste 17 Nettopensionsverpflichtung Sonstige langfristige Personalrückstellungen In der Gesamterfolgsrechnung erfasster Aufwand aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Dienstzeitaufwand der Periode 398 413 Zinsaufwand 175 139 Erwarteter Vermögensertrag der Fonds -51 -52 Pensionsaufwand 522 500 Umsatzkosten 313 297 Vertriebskosten 109 154 Verwaltungskosten 100 49 Pensionsaufwand 522 500 Der Aufwand wird in den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen Geschäftsberichte lesen und verstehen | 45 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 10 Wann muss der Konzern 12 Was beinhalten die Angaben seine Schulden zurückzahlen? zu Risiken aus Finanzinstrumenten? Aus den Fälligkeitsinformationen zum Fremdkapital lassen sich Rückschlüsse auf die künftigen Belastungen der Liquiditätslage des Konzerns ziehen. 11 Wie viel Steuern bezahlt der Konzern? Die Erläuterungen zu den Ertragsteuern enthalten unter anderem eine Überleitung vom erwarteten Steuersatz zum effektiven Steuersatz (Tax Rate Reconciliation) oder von dem erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitung des erwarteten Steuersatzes erfolgt entweder ausgehend von den Steuersätzen im Sitzland des Mutterunternehmens oder von dem gewichteten Durchschnitt aller Steuersätze, die lokal im Konzern zur Anwendung gelangten. Der effektive Steuersatz errechnet sich aus dem in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern. Abweichungen können beispielsweise auf steuerfreie Erträge beziehungsweise steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen oder auf nicht bilanzierte Steueransprüche aus Verlustvorträgen zurückzuführen sein (vergleiche Tabelle J und K in Kapitel 6 „Der Konzernanhang“). Unternehmen sind verpflichtet, über Art und Ausmaß der Risiken aus Finanzinstrumenten im Konzernanhang oder mittels Querverweis in anderen Abschnitten des Konzernberichts, wie beispielsweise im Lagebericht, umfangreiche Angaben zu machen. Diese sollen Aufschluss darüber geben, welchen finanziellen Risiken – insbesondere Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken – ein Unternehmen ausgesetzt ist und wie es damit umgeht. Diese Informationen sind für den Bilanzleser wichtig, da Finanzinstrumente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen oder Derivate häufig betragsmäßig bedeutende Positionen der Konzernbilanz darstellen. Sie können daher einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung eines Unternehmens haben. Zu den Marktrisiken gehören insbesondere das Währungs- und das Zinsrisiko. Unternehmen müssen hierzu im Konzernanhang sogenannte Sensitivitätsanalysen offenlegen. Diese beinhalten die möglichen künftigen Auswirkungen auf das Finanzergebnis und auf das Eigenkapital, die sich aus Schwankungen der Wechselkurse beziehungsweise aus Zinssatzänderungen ergeben können. Zur Beurteilung des Liquiditätsrisikos sind Angaben zu den vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten zu machen. Die Angaben zum Kreditrisiko sollen darlegen, inwieweit im Unternehmen eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken (etwa bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) besteht. Tabelle O Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten TEUR Besicherte Darlehen Fälligkeit bis 1 Jahr 1–2 Jahre 2–5 Jahre 3.500 1.318 2.182 Anleihen (nicht besichert) 1.023 Wandelschuldverschreibungen 4.678 Rückzahlbare Vorzugsaktien 158 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 301 Sonstige 431 Gesamt 4.390 Über 5 Jahre 7.000 8.180 9.203 4.678 1.948 338 Gesamt 1.275 2.106 1.914 431 1.656 9.158 10.128 25.332 46 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle P Sonstige Rückstellungen Stand 31. Dezember 2013 langfristig kurzfristig -200 300 100 200 400 -500 400 750 -500 Stand 1.Januar 2013 Zuführung Verbrauch Gewährleistungen 200 300 Restrukturierung 500 Umweltschutzverpflichtungen 900 TEUR Drohende Verluste Summe Auflösung -400 Veränderung Abzinsung 60 160 1.600 1.610 810 400 810 160 -1.200 13 Welche Informationen liefert die Segmentberichterstattung? Aufbau und Umfang der Segmentberichterstattung orientieren sich an der Zusammensetzung des internen Berichtswesens des Konzerns. Die Segmentberichterstattung nach IFRS wird nach dem „Management Approach“ aufgestellt. Dabei wird auf Berichte abgestellt, die regelmäßig der verantwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) vorzulegen sind. Als verantwortliche Unternehmensinstanz gilt jenes Organ, das für die Allokation von Ressourcen hinsichtlich der Geschäftssegmente und der -400 60 1.670 160 910 760 Bewertung ihrer Ertragskraft verantwortlich ist. In deutschen Konzernen kommen hierfür vor allem der Gesamtvorstand beziehungsweise einzelne Bereichsvorstände der obersten Muttergesellschaft in Betracht. Durch diesen Management Approach sollen dem Abschlussadressaten die gleichen Informationen zur Ver fügung gestellt werden, die auch für die interne Entscheidungsfindung durch die Entscheidungsträger verwendet werden. Der Vorteil dieser Methode besteht vor allem in der Offenlegung zusätzlicher Informationen zu internen Steuerungszielen und den verwendeten Kriterien der Erfolgsmessung. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 47 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle Q Segmentberichterstattung Für das Geschäftsjahr 2013 Dienstleistungen Handel Werte laut Konzernabschluss Konsolidierung Sonstiges Umsatzerlöse extern 69.552 29.808 0 0 99.360 Umsatzerlöse intern 726 18.369 83 -19.178 0 70.278 48.177 83 -19.178 99.360 426 448 223 -186 991 -933 -651 -362 186 -1.760 -3.584 -1.734 -462 0 -5.780 467 0 0 0 467 Ertragsteueraufwendungen/-erträge -1.268 -880 10 0 -2.138 Gewinn (Verlust) der Periode 4.591 3.185 -36 -1.321 6.419 Segmentvermögen 58.026 28.077 7.487 0 93.590 Segmentverbindlichkeiten 27.598 19.266 5.207 0 52.071 2.025 0 0 0 2.025 12.271 6.681 0 -74 18.878 Summe Umsatzerlöse Zinserträge Zinsaufwendungen Planmäßige Abschreibungen Anteil am Periodenergebnis assoziierter Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten Andererseits wird durch die unternehmensspezifische Art der Darstellung eine Vergleichbarkeit zwischen mehreren Unternehmen einer Branche erschwert. Vorrangiges Ziel der Segmentberichterstattung ist jedoch, einen Einblick in die Leistung der einzelnen Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Eine Analyse der Ergebnisse der Segmente, die je nach unternehmensindividueller Ausgestaltung entweder nach Produktgruppen, Regionen oder einer Kombination beider Aspekte definiert sind, erleichtert den Abschlussadressaten vor allem die Identifizierung der wichtigsten Stärken und Schwächen der Gruppe. So können beispielsweise verlustbringende Unternehmensteile einfach identifiziert werden. HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS Der Muster-Konzern gliedert seine Segmente nach Funktionen. Neben den beiden Hauptsegmenten „Handel“ und „Dienstleistungen“ findet sich auch ein Segment „Sonstiges“. Dieses fasst die übrigen Aktivitäten der Gruppe zusammen. Das Segment „Handel“ ist sowohl hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse als auch hinsichtlich des erwirtschafteten Periodenergebnisses deutlich größer als das Segment „Dienstleistungen“. Es zeigt sich jedoch auch, dass das Segment „Dienstleistungen“ eine wesentlich höhere Umsatzrendite aufweist. Zudem ist aus der Angabe „Umsatzerlöse intern“ ersichtlich, dass das Segment „Dienstleistungen“ erhebliche Teile seiner Leistungen intern an andere Segmente erbringt. Das die Leistung beziehende Segment muss dagegen nicht angegeben werden. 48 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernanhang 6 Tabelle Q Segementberichterstattung Für das Geschäftsjahr 2012 Dienstleistungen Handel Werte laut Konzernabschluss Konsolidierung Sonstiges Umsatzerlöse extern 64.726 30.460 0 0 95.186 Umsatzerlöse intern 617 17.596 82 -18.295 0 65.343 48.056 82 -18.295 95.186 427 56 40 0 523 -945 -602 -172 0 -1.719 -3.550 -1.953 -414 0 -5.917 Anteil am Periodenergebnis assoziierter Unternehmen 587 0 0 0 587 Ertragsteueraufwendungen/-erträge -812 -598 6 0 -1.404 2.841 2.092 -21 -840 4.072 Segmentvermögen 58.014 29.158 6.185 0 88.357 Segmentverbindlichkeiten 30.256 19.254 5.501 0 55.011 Anteile an assoziierten Unternehmen 1.558 0 0 0 1.558 Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten 2.046 1.013 0 -136 2.923 Summe Umsatzerlöse Zinserträge Zinsaufwendungen Planmäßige Abschreibungen Gewinn (Verlust) der Periode 14 Weitere Fragen bezüglich des Konzernanhangs • Wie lauten die Gründe für Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden? • Sind durch Unternehmensakquisitionen hohe Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden? Wodurch werden diese Goodwills gerechtfertigt? Welchen Ergebnisbeitrag hat das erworbene Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr zum Konzernergebnis geleistet? • Wie wurde die Wertminderung beziehungsweise der realisierbare Wert des Goodwills ermittelt und worin liegen die Gründe für die Wertminderung? • Besteht eine Gefahr der Überalterung und/oder der ungenügenden Rentabilität der Sachanlagen? Entsprechen die Nutzungsdauern einer realistischen Einschätzung der Lebensdauern dieser Anlagen? • Sind angemessene Rückstellungen für Garantiefälle, Prozessrisiken, Verlustaufträge, steuerliche Risiken etc. gebildet worden? Wurden Rückstellungen in größerem Umfang wieder aufgelöst? • Sind die Fair Value-Angaben bezüglich der Finanzinstrumente sowie der Nicht-Finanzinstrumente, für die Fair Value-Angaben ebenfalls erforderlich sind (wie etwa „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“), vollständig? Geschäftsberichte lesen und verstehen | 49 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 7 Der Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht enthält Ausführungen zum Geschäftsverlauf, zur Lage sowie zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft. 1 Wer muss einen Konzernlagebericht aufstellen? Nach den handelsrechtlichen Vorschriften haben Mutterunternehmen, die nicht von der Konzernrechnungslegung befreit sind, einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Konzernlagebericht ist hierbei ein eigenständiges Berichtsinstrument, das mit dem Konzernabschluss in Einklang stehen muss. Auch Unternehmen, die gemäß § 315a HGB einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Regeln (IFRS-Abschluss) aufstellen, sind zur Aufstellung eines Konzernlageberichts verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung werden durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht konkretisiert. Er ist für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, verpflichtend anzuwenden. 3 Welchen Grundsätzen hat die Konzernlageberichterstattung zu folgen? Der DRS 20 beinhaltet die Grundsätze Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Ausgewogenheit, Klarheit und Übersichtlichkeit, Vermittlung der Sicht der Konzernleitung, Wesentlichkeit und Informationsabstufung. Dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit folgend ist eine Zusammenfassung des Konzernlageberichts mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens möglich („Zusammengefasster Lagebericht“), wenn der Konzernabschluss zusammen mit dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens offengelegt wird. Durch den Grundsatz der Informationsabstufung wird klargestellt, dass die Ausführlichkeit und der Detaillierungsgrad der Darstellung im Lagebericht von der Geschäftstätigkeit, Größe und Kapitalmarktorientierung des Unternehmens abhängig sind. 2 Welche Aufgabe hat der 4 Welche Struktur hat der Konzernlagebericht? Konzernlagebericht? Im Konzernlagebericht legt das Management Rechenschaft ab über die Verwendung der ihm anvertrauten Ressourcen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Neben der Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sind Ausführungen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sowie zu den damit einhergehenden Chancen und Risiken gefordert. Der Konzernlagebericht enthält darüber hinaus mit dem Prognosebericht auch zukunftsorientierte Komponenten und ergänzt insoweit den Konzernabschluss. Ziel ist es, dem Adressaten entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Insofern soll der Konzernlagebericht alle Angaben enthalten, die für die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Konzerns sowie zum besseren Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind. Der Konzernlagebericht hat somit sowohl eine Informations- als auch eine Rechenschaftsfunktion; er ist das einzige Instrument, das dem Leser zukunftsgerichtete Prognosen zum erwarteten Geschäftsverlauf des Konzerns sowie zu seinen Chancen und Risiken bietet. Nach DRS 20 empfiehlt sich eine Gliederung des Konzernlageberichts in folgende Abschnitte (nicht abschließend): • Grundlagen des Konzerns • Geschäftsmodell des Konzerns • Ziele und Strategien • Steuerungssystem • Forschung und Entwicklung • Wirtschaftsbericht • Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung • Geschäftsverlauf • Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage • Nachtragsbericht • Prognose-, Chancen- und Risikobericht 50 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Der Konzernlagebericht 5 Was beinhalten die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zum Wirtschaftsbericht? Das Kapitel Grundlagen des Konzerns beinhaltet Ausführungen zu dessen Geschäftsmodell, die dem besseren Verständnis des Lageberichts dienen sollen. Hierbei ist auf die organisatorische Struktur des Konzerns, seine Segmente, Standorte, Produkte und Dienstleistungen sowie Absatzmärkte einzugehen. Zudem sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und bei kapitalmarktorientierten Unternehmen auch das Steuerungssystem darzustellen. Eine Berichterstattung über Ziele und Strategien kann freiwillig erfolgen, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns im Kontext der verfolgten Ziele und Strategien zu würdigen. Im Wirtschaftsbericht erfolgt eine Analyse des Geschäftsverlaufs (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und der Lage des Konzerns unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Ertragslage ist anhand der Ergebnisquellen darzustellen, wobei insbesondere wesentliche Veränderungen zum Vorjahr mit ihren Ursachen aufgezeigt werden müssen. Die Finanzlage umfasst Erläuterungen zur Kapitalstruktur, zu Investitionen und zur Liquidität. Darüber hinaus ist auf die Vermögenslage einzugehen. 6 Was sind finanzielle und nicht- finanzielle Leistungsindikatoren? In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns sind diejenigen bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen, die zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden. Beispiele für finanzielle Leistungsindikatoren sind unter anderem Eigenkapitalrentabilität, Umsatzrendite, Cashflow, Working Capital, EBIT, EBITDA und Investitionen in das Anlagevermögen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beinhalten überwiegend Informationen über Kunden-, Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange. Ihre Angabe ist erforderlich, sofern sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns von Bedeutung sind und für die interne Steuerung herangezogen werden. 7 7 Welche Anforderungen bestehen an die Prognoseberichterstattung? Der Prognosebericht stellt eine zukunftsbezogene Ergänzung des grundsätzlich vergangenheitsorientierten Konzernabschlusses dar. Aus diesem Grund wird ihm eine hohe Bedeutung für den Adressaten beigemessen. Die Prognose hat im Lagebericht für die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu erfolgen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen die Prognosen beruhen, sind anzugeben. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens ein Jahr. Ein wesentliches Element der Konzernlageberichterstattung ist zudem, dass die in der Vorperiode berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen werden und somit eine Beziehung zu vorangegangenen Prognosen hergestellt wird. 8 Was beinhaltet die Chancen- und Risikoberichterstattung? Verbunden mit der Berichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist die Darstellung und Erläuterung der damit verbundenen Chancen und Risiken. Unter einer Chance beziehungsweise einem Risiko sind mögliche Entwicklungen zu verstehen, die zu einer für das Unternehmen positiven beziehungsweise negativen Prognose- oder Zielabweichung führen. Über Chancen und Risiken ist im Konzernlagebericht ausgewogen zu berichten; eine Verrechnung der Auswirkungen von Chancen und Risiken in der Berichterstattung ist nicht zulässig. Die Risikoberichterstattung umfasst sowohl Angaben zum Risikomanagementsystem als auch zu den einzelnen Risiken. Dabei kann deren Darstellung in Form einer Brutto- oder Nettobetrachtung erfolgen. Bestandsgefährdende Risiken, deren Eintritt nicht nur den Bestand des Konzerns, sondern auch denjenigen eines wesentlichen Tochterunternehmens gefährden, sind im Sinne der Klarheit als solche zu bezeichnen. Abschließend sollen im Risikobericht die dargestellten Risiken zu einem Gesamtbild der Risikolage zusammengeführt werden. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 51 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 8 Die Rolle des Abschlussprüfers Der Abschlussprüfer soll maßgeblich zum Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die externe Berichterstattung einer Gesellschaft beitragen. Zudem leistet er mit der Prüfung einen wichtigen Beitrag zur Corporate Governance des Unternehmens. 1 Stellenwert des Bestätigungsvermerks und „Erwartungslücke“ Die wesentliche Aufgabe des Abschlussprüfers besteht darin, den Jahresabschluss beziehungsweise den Konzernabschluss (inklusive der Buchführung) auf die Einhaltung der relevanten Vorschriften (beispielsweise IFRS, HGB, Aktiengesetz, Vorschriften des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung) zu überprüfen. Der Lagebericht ist dahin gehend zu untersuchen, ob er mit dem Abschluss des Unternehmens im Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens beziehungsweise Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Die Abschlussprüfung muss so durchgeführt werden, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße in der Rechnungslegung aufgedeckt werden. Sie soll daher mit einer kritischen Grundhaltung gegenüber dem Unternehmen erfolgen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Prüfung, die gezielt auf die Aufdeckung von Täuschungen und Unterschlagungshandlungen gerichtet ist. Häufig ist jedoch der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass auch bei gewissenhafter Berufsausübung die Möglichkeit verbleibt, dass selbst wesentliche Fehler nicht aufgedeckt werden, wenn diese aus Täuschungen und Vermögensschädigungen (etwa Unterschlagung) durch das Management des Unternehmens resultieren („Erwartungslücke“). Ferner stellt der Bestätigungsvermerk kein „Gütesiegel“ für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des geprüften Unternehmens dar: Da mit dem Bestätigungsvermerk lediglich die Einhaltung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften bestätigt wird, hat eine im Abschluss zutreffend dargestellte unbefriedigende wirtschaftliche Lage keinen Einfluss auf den Bestätigungsvermerk. Die vorangegangenen Ausführungen zur Rechnungslegung haben gezeigt, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung eines Abschlusses Ermessensentscheidungen treffen müssen. Auch nachvollziehbare Annahmen über künftige Entwicklungen müssen gegeben sein. 52 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Rolle des Abschlussprüfers Ziel der Rechnungslegung ist es, dass der aufgestellte Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellt. Adressaten der Rechnungslegung – vor allem Aktionäre, Kreditgeber, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten – treffen wirtschaftliche Entscheidungen vielfach auf der Grundlage der Abschlussinformationen. Daher müssen diese Angaben verlässlich sein. Die Aufgabe des Abschlussprüfers besteht darin, die Verlässlichkeit dieser Informationen zu erhöhen und damit auch die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von den Unternehmen, deren Abschlüsse sie prüfen. Nur auf diese Weise können sie unparteiisch sein und die im Abschluss dargestellten Informationen sowie deren Ermittlung entsprechend den zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften neutral beurteilen. Nach Beendigung ihrer Prüfung müssen sie in Form des Bestätigungsvermerks und anhand eines Prüfungsberichts darüber informieren, ob der von ihnen geprüfte Abschluss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurde. 2 Bestätigungsvermerk Der Bestätigungsvermerk ist das der Öffentlichkeit zugängliche Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vorgegebenen Prüfungsstandards formuliert. Der Bestätigungsvermerk beschreibt die Aufgabe des Abschlussprüfers und grenzt diese gegenüber der Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführung) ab. Darüber hinaus stellt er Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung dar und fasst das Prüfungsergebnis in einer Beurteilung zusammen. 8 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung vor, ist der Abschlussprüfer auch im Fall eines bestandsgefährdeten Unternehmens (vorausgesetzt, die Bestandsgefährdung wird vom Management im Lagebericht zutreffend dargestellt) verpflichtet, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die öffentliche Verfügbarkeit der Bestätigungsvermerke hat auch eine präventive Wirkung: Regelmäßig werden im Laufe der Prüfung festgestellte falsche Angaben durch das Unternehmen korrigiert, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Dies ist auch der Grund, weshalb nur ein sehr geringer Teil der Bestätigungsvermerke Einschränkungen aufweist oder versagt wird. 3 Prüfungsbericht Der Prüfungsbericht ist die Berichterstattung über die durchgeführte Abschlussprüfung gegenüber dem Auftraggeber. Dies kann der Geschäftsführer beziehungsweise Vorstand sein; bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit einem Aufsichtsrat entsprechend der Aufsichtsrat beziehungsweise – soweit vorhanden – ein Prüfungsausschuss. Der Prüfungsbericht steht der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zur Verfügung. Lediglich wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt worden ist, können übrige Gläubiger oder Gesellschafter die Einsichtnahme in den Prüfungsbericht gemäß § 321a HGB geltend machen. Im Prüfungsbericht werden vom Abschlussprüfer zusätzliche Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und zu den Ergebnissen gegeben. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen haben und inwieweit sachverhaltsgestaltende Maßnahmen oder Ermessensentscheidungen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Sofern der Abschlussprüfer keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung hat, wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Andernfalls kommt eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks oder sogar die Erteilung eines Versagungsvermerks infrage. Beides ist dann entsprechend zu begründen. Insofern empfiehlt es sich, den Bestätigungsvermerk genau zu lesen. Zudem kann er hinweisende oder bedingende Zusätze enthalten. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn Risiken vorliegen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Liegen keine Einwendungen gegen die Geschäftsberichte lesen und verstehen | 53 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Rolle des Abschlussprüfers 8 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Muster AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. ORT, DATUM WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT NAME Wirtschaftsprüfer NAME Wirtschaftsprüfer 54 | Geschäftsberichte lesen und verstehen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. KPMG: Globales Know-how für Unternehmen vor Ort KPMG ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbstständiger Firmen mit mehr als 155.000 Mitarbeitern in 155 Ländern. Auch in Deutschland gehört KPMG zu den führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen und ist mit rund 8.700 Mitarbeitern an 25 Standorten präsent. Unsere Leistungen sind in die Geschäftsbereiche Audit, Tax und Advisory gegliedert. Im Mittelpunkt von Audit steht die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen. Tax steht für die steuerberatende Tätigkeit von KPMG. Der Bereich Advisory bündelt unser hohes fachliches Know-how zu betriebswirtschaftlichen, regulatorischen und transaktionsorientierten Themen. Für wesentliche Branchen unserer Wirtschaft haben wir eine geschäftsbereichsübergreifende Spezialisierung vorgenommen. Hier laufen die Erfahrungen unserer Experten weltweit zusammen und tragen zusätzlich zur Beratungsqualität bei. Geschäftsberichte lesen und verstehen | 55 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG - Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hanne Böckem Partner Department of Professional Practice T +49 30 2068-4829 [email protected] Riccarda Meyer Manager Department of Professional Practice T +49 30 2068-1418 [email protected] www.kpmg.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern­g esellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitglieds­f irmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­s chlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.