Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen Gesamtarbeitsverträge bieten in verschiedener Hinsicht Vorteile für alle Beteiligten, so verhelfen sie beispielsweise den Arbeitgebenden zu einem positiven Image oder vermitteln dank ihrer Ordnungsfunktion Ruhe und klare Verhältnisse im Unternehmen. Als gegenseitig vereinbarte Spielregeln beugen sie Unsicherheiten und Konflikten vor; sie enthalten damit immer auch ein erhebliches Kostenspar- bzw. Kostenvermeidungspotential. Im Folgenden findet sich eine Übersicht zu den einzelnen Aspekten: Allgemeines GAV stärken das Image des Unternehmens, indem sie es als guten Arbeitgeber und sozialen Wirtschaftspartner in Region und Branche ausweisen. -> Der GAV wird zum „Zertifikat Sozialer Arbeitgeber“ GAV erhöhen des Vertrauens der Kunden, der Konkurrenz und der Arbeitnehmenden in das Unternehmen. -> erhöhte Kunden- und Mitarbeitendenbindung / Loyalität Die erhöhte Bindung von Mitarbeitenden gewährleistet das Erhalten von Know-how. -> Aufwändige Rekrutierungen und der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand können reduziert werden. Normalarbeitsverträge (Regelwerke, die vom Staat für die Regelung der Arbeitsverhältnisse einer Berufs- gattung aufgestellt werden) sowie unflexible und starre gesetzliche Regelungen können vermieden werden. -> Erhaltung der Handlungsfähigkeit und Autonomie Gesamtarbeitsverträge erleichtern und verkürzen den Abschluss der Einzelarbeitsverträge, weil vieles von Vornherein klar ist. Gesamtarbeitsverträge vermitteln Offenheit und Transparenz betreffend der tatsächlichen Situation im Unternehmen: Kollektive Stellungnahmen sind möglich, welche ausbleiben, wenn infolge Fehlen eines GAV nur individuelle Äusserungen gemacht werden. Kontroll- und Mitwirkungsrechte können vom Arbeitgeber teilweise den Arbeitnehmerorganisationen über- tragen werden. -> Die Arbeitnehmerorganisationen werden eingebunden und ihre Vermittlerfunktion kann genutzt werden. -> Die Arbeitgebenden werden entlastet. Gesamtarbeitsverträge unterstützen die Unternehmen dabei, sich an den technischen Wandel zu adaptieren. -> Dadurch wird Know-how erhalten und die Motivation der Mitarbeitenden aufrecht erhalten. -> Die Einführung technischer Neuerungen wird von den Arbeitnehmenden leichter akzeptiert, insbeson- dere durch Einbezug und Information der Arbeitnehmenden mittels im GAV vorgesehener Strukturen. Gesamtarbeitsverträge haben eine glättende Wirkung auf die Löhne. -> In wirtschaftlich florierenden Zeiten vermeiden sie exzessive Ausschläge nach oben, in schlechteren Zeiten unangemessene Korrekturen nach unten. Gesamtarbeitsverträge können den Rahmen abgeben, um künftige demografisch bedingte Veränderungen in der Altersstruktur unternehmensübergreifend zu diskutieren und vertrauensbildende Regelungen und Modelle zu erarbeiten. GAV stärken das Image des Unternehmens. 2 Rechtssicherheit Die Arbeitsbedingungen sind für alle gut zu verstehen, weil sie im GAV klar geregelt sind. -> Missverständnisse werden von Anfang an vermieden. -> Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmenden ist gewährleistet. Gesamtarbeitsverträge können auf Anschlusspartner ausgedehnt werden. -> Es entsteht Breitenwirkung und die Akzeptanz wird erhöht. Gesamtarbeitsverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden. -> Sie entfalten Wirkung für alle Branchen-Teilnehmenden. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verhindern Lohndumping durch Mitbewerber. -> Der Schutz einer gesamten Branche wird gewährleistet. Gemeinsame Interessen werden institutionalisiert. -> Stärkung und allgemeine Akzeptanz dieser Interessen (z.B. Weiterbildung, Erhalten von Know-how). 3 Ordnungsfunktion Gesamtarbeitsverträge treffen verbindliche und einheitliche Regelungen für eine ganze Region, Branche oder für ein ganzes Unternehmen. Die Zusammenarbeit von Arbeitgebenden und -nehmenden wird auf eine klare und solide Grundlage ge- stellt. Die Zusammenarbeit wird vereinfacht. Krisenintervention und Streiterledigung werden institutionalisiert. -> Im Bedarfsfall wird dadurch unnötiger Zeitverlust vermieden, da die Strukturen bereits vorhanden sind. -> Die Aussicht auf Erfolg innert nützlicher Frist wird erhöht. Klare Regelungen verhindern Wildwuchs in einer Branche. Durch klare Regelungen werden soziale Spannungen verhindert. -> Begünstigung des sozialen Friedens Gesamtarbeitsverträge verankern häufig die Friedenspflicht. Die Eskalation in Krisenfällen wird im Voraus vermieden. Probleme werden im Diskurs „am runden Tisch“ gelöst. -> Gerichtsverfahren oder die Beeinträchtigung des gesamten Unternehmens durch einen Konflikt können grösstenteils vermieden werden. Gesamtarbeitsverträge enthalten auch Verhaltensnormen („Spielregeln“) betreffend dem Umgang der Sozialpartner, d.h. Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, untereinander. -> Reibungen und Reibungsverlust werden vermieden. Die externen Sozialpartner, die Arbeitnehmerorganisationen, haben eine mediative Funktion bei internen Konflikten. -> Der Gang vor Gericht – mit der damit verbundenen Absorption von Ressourcen – kann so vermieden werden. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen kann vermieden werden, dass Lö- sungen mittels Gesetz – und damit auf starre Art und Weise – getroffen werden. Die Arbeitnehmerorganisationen können auf ihre Mitglieder Einfluss nehmen. -> Die getroffenen Vereinbarungen geniessen eine bessere Akzeptanz. Die Arbeitnehmerorganisationen können Lösungen und Ideen aus andern Gesamtarbeitsverträgen und Branchen einbringen. -> Sie tragen zu innovativen Lösungen bei. Klare Regelungen verhindern Wildwuchs. 4 Ökonomische Vorteile Wird ein Gesamtarbeitsvertrag für allgemeinverbindlich erklärt oder ist der Organisationsgrad auf Seite der Arbeitgeber hoch, wird die Wettbewerbsgleichheit innerhalb einer Branche gewährleistet. Gesamtarbeitsverträge werden im Gegensatz zu Gesetzen verhandelt und können viel leichter veränderten Gegebenheiten angepasst werden. -> Gesamtarbeitsverträge gewährleisten eine leichtere und schnellere Weiterentwicklung als gesetzliche Regelungen. Gesamtarbeitsverträge können zur Verbesserung des Unternehmenserfolgs beitragen: -> Vorteil bei öffentlichen Submissionen und privaten Vergaben -> Vorteil bei der Vergabe von Wirtschaftsförderungsbeiträgen Klare Vorgaben im Gesamtarbeitsvertrag ermöglichen die effiziente Ausgestaltung der Arbeitgebenden- Arbeitnehmenden-Beziehung. -> Ressourcenintensive Reibungsverluste werden von Anfang an vermieden. Infolge Klarheit der Bedingungen und Friedenspflicht werden wirtschaftliche Schäden, z.B. bei Lahmlegung des Betriebs (Streik), vermieden. Die GAV-Aufwendungen werden durch Arbeitgebende und Arbeitnehmerorganisationen gleichmässig finanziert. -> Gerechte und faire Finanzierung ist sichergestellt. Die Streiterledigung findet „am runden Tisch“ anstatt vor Gericht statt. -> Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und damit verbundene unternehmensinterne Personalaufwendungen können vermieden werden. Arbeitnehmerorganisationen erbringen Dienstleistungen an die Arbeitnehmenden (Beratung, Information, Aufklärung). -> Personelle Entlastung der Arbeitgebenden 5 Kaufmännischer Verband Schweiz Hans-Huber-Strasse 4 Postfach 1853 8027 Zürich Tel. 044 283 45 75 Fax 044 283 45 70 [email protected] www.kvschweiz.ch