abz - Landesfeuerwehrverband Baden

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GABL vom 31. Mai 2017
mögens des Vereins zu mindern. Hat ein Gläubiger eine
solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie
eingezogen, soweit der Gläubiger die in Satz 1 genannten
Tatsachen bei dem Erwerb der Forderung kannte.
7. Der Internetauftritt https://www.facebook.com/masjed.
almadina (ID: 10007034403757) einschließlich dessen
Bereitstellung, Hosting und weitere Verwendung sind
verboten und einzustellen. Die als Kontaktmöglichkeit
angeführte E-Mail-Adresse masjed.almadina@gmail.
com ist abzuschalten.
8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet; dies gilt nicht für die Einziehungsanordnung in
Nr. 4, 5 und 6.
Gläubigeraufruf:
Die Gläubiger des verbotenen Vereins werden nach § 15
Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur
Regelung des öffentlichen Vereinsrechts aufgefordert,
- ihre Forderungen bis zum 30. Juni 2017 schriftlich unter
Angabe des Betrages und des Grundes beim Hessischen
'Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-EbertAllee 12, 65185 Wiesbaden, anzumelden,
- ein im Falle des Konkurses beanspruchtes Vorrecht anzugeben, soweit dieses Voraussetzung für eine vorzeitige
Befriedigung nach § 16 Abs. 1 der Verordnung zur
Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts ist, ·
- nach .Möglichkeit urkundliche Beweisstücke oder Abschriften hiervon beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Forderungen, die bis zum
30. Juni 2017 nicht angemeldet werden, nach § 13 Abs. 1
Satz 3 des Vereinsgesetzes erlöschen.
GAB!. S.219
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
über das Feuerwehr-Leistungsabzeichen
Baden-Württemberg und das Feuerwehrabzeichen Geschicklichkeitsprüfung für
Maschinisten der Feuerwehr BadenWürttemberg (VwV Feuerwehr-Leistungsabzeichen und Geschicklichkeitsprüfung)
chen einer höheren Stufe setzt den Besitz der jeweils
niedrigeren Stufe bei jedem Gruppenmitglied voraus.
1.3 Zum Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichens finden für jede Stufe spezielle Leistungsübungen für die
teilnehmenden Gruppen statt. Die Abnahme der Leistungsübungen wird vom Kreisbrandmeister, in den
Stadtkreisen vom Leiter der Feuerwehr, im Benehmen
mit dem Kreis- beziehungsweise Stadtfeuerwehrverband durchgeführt. Über die Verleihung entscheidet
eine für jede Gruppe zu bildende Schiedsrichterkommission.
1.4 Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen händigt in den
Landkreisen der Kreisbrandmeister, in den Stadtkreisen der Leiter der Feuerwehr, im Auftrag des Landes
aus. Das dazugehörige Besitzzeugnis nach dem in An- <'JIJL
lage 2 abgebildeten Muster fertigt der Kreisbrandmeis<?ge <
ter beziehungsweise der Leiter der Feuerwehr im Auf. trag des Landes aus.
1.5 In gesonderten Richtlinien des Innenministeriums werden die Grundsätze zum Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Gold, Silber und Bronze geregelt.
Diese Richtlinien sind auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg www.lfs-bw.de
abrufbar.
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2.1
2.2
2.3
2.4
Vom 2. Mai 2017-Az.: 6-1512.2/1Feuerwehr-Leistungsabzeichen BadenWürttemberg
1.1 Zur Förderung der feuerwehrtechnischen Ausbildung
und der Vorbereitung auf die Anforderungen bei Einsätzen der Feuerwehren wird vom Land Baden-Württemberg das in Anlage 1 abgebildete Feuerwehr-Leistungsabzeichen verliehen.
1.2 Das Feuerwehrleistungsabzeichen kann in den Stufen
Bronze, Silber und Gold verliehen werden. Die Bewerbung einer Gruppe um das Feuerwehr-Leistungsabzei-
Nr.5
2.5
Feuerwehrabzeichen Geschicklichkeitsprüfung für
Maschinisten der Feuerwehr Baden-Württemberg
Zur Förderung der Leistungsfähigkeit und Geschicklichkeit der Fahrer von Löschfahrzeugen, die gleichzeitig die Funktion eines Maschinisten ausüben, wird
das in Anlage 1 abgebildete Feuerwehrabzeichen Geschicklichkeitsprüfung für Maschinisten der Feuerwehr Baden-Württemberg verliehen.
Zum Erwerb des Abzeichens wird eine Fahrübung mit
einem Löschfahrzeug als Geschicklichkeitsprüfung
durchgeführt. Die Geschicklichkeitsprüfung kann auf
allen Löschfahrzeugen abgelegt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Beschaffung in Ausführung und feuerwehrtechnischer Beladung der jeweiligen Norm entsprachen.
An der Geschicklichkeitsprüfung können alle Maschinisten teilnehmen, die im Besitz der für das Prüfungsfahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Die Prüfung wird vom Schiedsrichterobmann und den
hierfür bestellten Schiedsrichtern durchgeführt. Die
Aufsicht obliegt dem Kreisbrandmeister beziehungsweise dem Leiter der Feuerwehr des Stadtkreises.
Die Schiedsrichter werden nach erfolgreichem Besuch
der hierfür notwendigen Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule vom Kreisbrandmeister beziehungsweise
dem Leiter der Feuerwehr des Stadtkreises bestellt.
Der Schiedsrichterobmann kann für einen oder mehrere Land- beziehungsweise Stadtkreise berufen werden. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der zuständigen Kreisbrandmeister beziehungsweise Leiter der
Feuerwehren in den Stadtkreisen durch die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.
Das Feuerwehrabzeichen über die erfolgreiche Teilnahme an der Geschicklichkeitsprüfung für Mas.chinis-
Nr.5
GABL vom 31. Mai 2017
ten händigt in den Landkreisen der Kreisbrandmeister,
in den Stadtkreisen der Leiter der Feuerwehr, im Auftrag des Landes aus. Das dazugehörige Besitzzeugnis
nach dem in Anlage 2 abgebildeten Muster fertigt der
Kreisbrandmeister beziehungsweise der Leiter der
Feuerwehr des Stadtkreises im Auftrag des Landes aus.
2.6 Die Durchführung der Geschicklichkeitsprüfung wird
in gesonderten Richtlinien des Innenministeriums geregelt. Die Richtlinien sind auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg www.lfs-bw.
de abrufbar.
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Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1.
. Mai 2017 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2024
außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten tritt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg und die
Geschicklichkeitsprüfung für Einsatzfalirer (Maschinisten) der Feuerwehr Baden-Württemberg vom 6. April 2014 (GABl. S. 375), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2011 (GABL S. 566),
außer Kraft.
GAB!. S.220
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GABL vom 31. Mai 2017
Anlage 1
Zu Nummern 1.1 und 2.1
der VwV Feuerwehr-Leistungsabzeichen und Geschicklichkeitsprüfung
Feuerwehr-Leistungsabzeichen:
Feuerwehrabzeichen Geschicklichkeitsprüfung:
Nr.5
Nr.5
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GABI. vom 31. Mai 2017
Anlage 2
Zu Nummern 1."'4 und 2.5
·der VwV Feuerwehr-Leistungsabzeichen und Geschicklichkeitsprüfung
gm·
Baden~Württembcrg
~.j;NISTrntlJMfMINN<AlS.OIGITAUSIEAUNGUNOMiQRATION
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen
Bt1den·WUrttcmberg in
BRONZF
wurde erworben
Das Feucrwchr·Lcistungsabzeichcn
Baden-Württemberg in
GOLD
wurde erworben
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Das Feuerwehr- Leistungsabzeichen
Das f-euerwehrabieichcn
GESCHICKUCHKEITSPRÜFUNG
FÜR MASClllNISTEN DER FEUERWEHR
Haden·\X'Utttemberg in
SILBER
wurde erworben
Badcn-Wilrtttmbcrg wurde erworben
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