Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 16 16.01 Beschluss GRB 212/2017 Gemeindeorganisation Vorschriften, Verträge, Kreisschreiben Vertrag für den Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stammertal Zusammenschlussvertrag zur Gemeinde Stammheim Antrag zu Handen der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 ABSTIMMUNGSVORLAGE ___________________________ Der Gemeinderat Unterstammheim unterbreitet den Stimmberechtigten der Gemeinde Unterstammheim folgende Abstimmungsvorlage: Die Abstimmungsfrage lautet: „Wollen Sie den Vertrag für den Zusammenschluss der Politischen Gemeinde Unterstammheim mit den Politischen Gemeinden Oberstammheim, Waltalingen und der Schulgemeinde Stammertal genehmigen und damit der Gemeindefusion zur Einheitsgemeinde Stammheim“ zustimmen? Die analoge Abstimmungsfrage wird den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Oberstammheim und Waltalingen, sowie der Schulgemeinde Stammertal zeitgleich zum Entscheid vorgelegt. Bei einer Annahme der Vorlage durch alle Gemeinden werden sich die vier Gemeinden gemäss Zusammenschlussvertrag per 1. Januar 2019 zu einer neuen Gemeinde Stammheim zusammenschliessen. Bei einer Ablehnung der Vorlage durch eine oder mehrere Gemeinden findet kein Zusammenschluss statt. ANTRAG DES GEMEINDERATES UNTERSTAMMHEIM _______________________________________________________ Der Gemeinderat Unterstammheim empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Politischen Gemeinde Unterstammheim den Vertrag über den Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Unterstammheim, Oberstammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde nicht zu genehmigen und damit die Gemeindefusion zur Einheitsgemeinde Stammheim abzulehnen. Gemeinderat Unterstammheim Der Präsident: Der Schreiber: Werner Haltner Seite 274 Heinz Frick Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 BERICHT ZUM ANTRAG DES GEMEINDERATES _________________________________________________ Auftrag des Souveräns zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen Im Rahmen der am 6. September 2015 durchgeführten Grundsatzabstimmung an der Urne haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller vier Körperschaften, d.h. der Politischen Gemeinden Unterstammheim, Oberstammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stammertal für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen ausgesprochen. Mit der Annahme der Vorlage am 6. September 2015 wurden die vier Gemeindevorstände beauftragt, einerseits eine Auslegeordnung vorzunehmen sowie vertiefte Fusionsabklärungen zu tätigen und anderseits einen gemeinsamen, konkreten Zusammenschlussvertrag auszuarbeiten sowie diesen sodann dem Souverän zur Abstimmung an der Urne vorzulegen. Gemeinsame Weisung für die Urnenabstimmung vom 24. September 2017 Gemäss dem Auftrag des Souveräns haben die Politischen Gemeinden Unterstammheim, Oberstammheim, Waltalingen und die Schulgemeinde Stammertal die Fusionsverhandlungen aufgenommen und mit der nötigen Sorgfalt sowie der erforderlichen Tiefe und Breite die Fusionsabklärungen getätigt. Die vier Körperschaften haben dazu fachspezifische Unterstützung bei der Federas Beratungen AG, Zürich, eingefordert. Federas Beratungen ist ein Unternehmen der ZürcherGemeinden, welches spezialisiert ist auf die Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts und in der jüngeren Zeit bereits verschiedene Fusionsprojekte aktiv begleitet und beraten hat. Für den Finanzteil des Projekts haben die vier Gemeinde-Körperschaften des Stammertals als Fachexperte die Firma Swissplan.ch, Zürich, zugezogen. Die Firma Swissplan.ch wurde für die fachliche Unterstützung im Finanzbereich beigezogen, weil dieses Unternehmen bereits die Finanzpläne für alle vier Körperschaften des Stammertals erarbeitet und auch für die Ausarbeitung des Gesamt-Finanzplans für die vier Güter verantwortlich zeichnet. Mit dem Beizug der Fachexperten für die Fusions-Projektbegleitung sollte im Weiteren sichergestellt werden, dass sämtliche Abklärungen und Untersuchungen rein sachlich ausgerichtet sind, d.h. ohne Wertung erfolgen, und jederzeit ein durchwegs ergebnisoffener Projektprozess gewährleistet bleibt. Geprägt von den Grundsätzen von Sachlichkeit, von Neutralität und frei von individueller Bewertung ist denn auch die vorliegende, von allen vier Körperschaften gemeinsam erarbeitete Weisung in Form eines beleuchtenden und umfassenden Berichts an die Adresse der Stimmberechtigten zu lesen, zu verstehen und zu interpretieren. Zusammenschlussvertrag für die Urnenabstimmung Der zur Abstimmung vorliegende Zusammenschlussvertrag ist die verbindliche Absichtserklärung aller Fusionspartner, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschliessen. Er regelt die Übergangsphase bei einer Annahme der Fusionsvorlage bis zum Start der neuen Gemeinde. Der vorliegende Zusammenschlussvertrag wurde vom zuständigen Gemeindeamt auf seine Rechtmässigkeit hin bezüglich dem neuen Zusammenwirken überprüft und für korrekt befunden. Seite 275 Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 Betrachtungen und Analyse aus Sicht der Gemeinde Unterstammheim Mit der vorstehenden Urnenabstimmungs-Vorlage über einen möglichen Zusammenschluss der drei Politischen Gemeinden des Stammertals und der Schulgemeinde Stammertal steht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ohne Zweifel ein historischer Moment und Entscheid von entsprechender Tragweite bevor. Nebst den sogenannten weichen Faktoren wie Bauchgefühl, Emotionen, Historie, Geschichte, Tradition usw., die bei uns allen wohl sehr individuell und von unterschiedlicher Ausprägung sind, gilt für den Gemeinderat Unterstammheim das Credo des über Generationen gelebten Sprichwortes „drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Genau diese Prüfung hat der Gemeinderat Unterstammheim Mitte Mai im Rahmen einer Klausur, die explizit diesem Thema gewidmet war, vorgenommen; dies nachdem die nach intensiver Vorbereitungszeit verfasste gemeinsame und umfassende Abstimmungsweisung und der Zusammenschlussvertrag zu Handen der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 definiert und verabschiedet waren. Der Gemeinderat Unterstammheim erachtet es als vom Souverän gewähltes Exekutivorgan als seine Aufgabe und seine Pflicht, die vitalen Interessen der Gemeinde Unterstammheim zu wahren und zu vertreten, im Rahmen einer Chancen- und Risiken-Analyse die entsprechenden Erkenntnisse zu gewinnen, die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen und diese den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu Handen der Entscheidfindung aufzuzeigen. Dies tut der Gemeinderat Unterstammheim hiermit wie folgt: Intensionen zur Fusion Der Zusammenschluss von Gemeinden liegt gesamtschweizerisch gesehen in einem allgemeinen Trend. Dies ist in den letzten Jahren vor allem in Kantonen mit vielen Kleinstgemeinden so geschehen. Ausgangsgemäss hat sich auch der Regierungsrat in seiner Agenda für die Amtsdauer 2014 - 2018 die Fusion von zürcherischen Gemeinden zum Ziel gesetzt. Begründen tut dies Regierung mit der Feststellung, dass kleinräumige Gemeindestrukturen in jüngerer Zeit das vermehrte Übertragen von Gemeindeaufgaben auf Zweckverbände oder die Zentralisierung beim Kanton nötig machten, was das demokratische Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürgerinnen beschneide. Als Beispiele nennt die Regierung die Arbeitsämter beim RAV, die Zivilstandsämter und die Betreibungsämter auf Bezirksebene, die Militärsektionen beim Kanton oder das Vormundschaftswesen mit der KESB in Form eines Anschlussvertrages mit der Stadt Winterthur. Gemäss den Leitsätzen des Regierungsrates gibt es im ländlichen Raum kleinere Gemeinden, die zunehmend Schwierigkeiten hätten, Ihre Aufgaben zu vertretbaren Kosten und in der erforderlichen Qualität zu erbringen. Seite 276 Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 Was will uns der Regierungsrat hiermit sagen? Kleine Gemeinden haben eine schlechte Kostenstruktur, sie verfügen einerseits über keine Spezialisten auf den Verwaltungen und anderseits Laien in den Behördengremien. Grosse Gemeinden haben hingegen eine gute Kostenstruktur und verfügen über professionelle Strukturen sowie Behörden. Fazit: Fakt ist und statistisch ausgewiesen und belegt wird, dass die Kosten pro Einwohner in der Laufenden Rechnung in der Gemeinde Unterstammheim deutlich unter dem kantonalen Mittel liegen; konkret gehört die Gemeinde Unterstammheim bezüglich Aufwandniveau pro Kopf zur Kategorie der kostengünstigsten 25% unter den 150 untersuchten Gemeinden im Kanton Zürich. Der Untersuch über das Aufwand-Niveau der zürcherischen Gemeinden belegt aber anderseits auch, dass die Gemeinde Waltalingen mit ihren laufenden Aufwendungen in der Jahresrechnung weit über dem Median liegt und zur Kategorie der Kommunen gehört, die überdurchschnittlich hohe Kosten ausweisen. Die bereits fusionierte Schulgemeinde Stammertal weist ihrerseits überdurchschnittlich hohe Kosten auf; sie gehört zu einer der teuersten Schulen im Kanton Zürich. Finanzsituation – finanzielle Selbständigkeit und Selbstbestimmung In der Amtsperiode 2010 - 2014 hat der Regierungsrat den Finanzausgleich im Kanton Zürich neu geregelt, beziehungsweise auf eine neue Basis gestellt. Den Gemeinden des Kantons Zürich sollte mit den geschaffenen Instrumenten des neuen Finanzausgleichs eine verbesserte, finanzielle Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und eine finanzielle Selbständigkeit gegeben und damit ein Selbstbestimmungsrecht eingeräumt werden. Gemeinden, die ihre Hausaufgaben anpacken und gut erledigen, haushälterisch und weitsichtig mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen und ihre eigenen Vermögenswerte proaktiv bewirtschaften, profitieren seither zu 100% von den getätigten Sparanstrengungen und der Optimierung ihres Portfolios. Es ist ihnen mit dem neuen Finanzausgleich nun die Möglichkeit geboten, bei realisierten Liegenschaftenverkäufen, sei es im Finanzvermögen oder im Verwaltungsvermögen, die angehäuften Schulden zu reduzieren und gar ein Nettovermögen zu generieren. Fazit: Der Gemeinderat Unterstammheim hat die Rahmenbedingungen des neuen Finanzausgleichs als riesengrosse Chance erkannt und ist diese Herausforderung proaktiv angegangen. Die Gemeinde Unterstammheim hat die finanzielle Situation seit der Wirkung des neuen Finanzausgleich-Gesetzes drastisch verbessern können. Unterstammheim hat sehr gute Perspektiven vor sich, die finanzielle Situation weiter und nachhaltig zu verbessern und auf eine solide Basis zu stellen. Seite 277 Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 Bilanzseitig konnte die Situation für die Gemeinde Unterstammheim in dieser kurzen Zeit ganz massiv verbessert werden. Der Cashflow mit der Selbstfinanzierung konnte stark verbessert werden und gleichzeitig ist auch der Kapitalbedarf gesunken. Die Kosten pro Einwohner sind in der Gemeinde Unterstammheim – im Gegensatz zum Median – in den vergangenen Jahren gleichgeblieben und die Nettoschuld konnte vollumfänglich abgebaut werden. Unterstammheim weist heute erstmals, wenn auch ein kleines, Nettovermögen aus. Ein sehr gutes Indiz und sehr erfreulich ist auch die Entwicklung der Steuerkraft in der Gemeinde Unterstammheim; diese ist mit Abstand die höchste im Stammertal. Die finanziellen Voraussetzungen und die finanziellen Perspektiven für die Gemeinde Unterstammheim erweisen sich gemäss den Finanzexperten als sehr gut. Es versteht sich von selbst, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen weiterhin sehr umsichtig und sehr haushälterisch umgegangen werden muss, der Fokus auf das Machbare und nicht das Wünschbare gelegt wird, der Selbstfinanzierungsgrad hoch gehalten werden muss und die Fremdkapital-Reduzierung weiter fortgesetzt werden kann. Nebst der hohen Lebens- und Wohnqualität soll Unterstammheim natürlich auch in steuerlicher Hinsicht in Zukunft attraktiv sein. Chancen- und Risiken-Analyse des Gemeinderates Unterstammheim Im Rahmen der Prüfung eines möglichen Zusammengehens und eines Zusammenschlusses im Sinne der zur Debatte stehenden Fusion der Gemeinden des Stammertals und der Schulgemeinde Stammertal gilt es aus der eigenen Sicht eine Chancen- und RisikenAnalyse vorzunehmen und zu verifizieren, ob es insgesamt gewinnbringend und erfolgversprechend ist aber auch zu prüfen, ob sich im besten Fall eine Win-win-Situation einstellt, oder ob sich für die eigene Gemeinde gar ein Nachteil daraus ergeben könnte. Der Gemeinderat Unterstammheim beurteilt die aus der Klausur gewonnen Erkenntnisse aus der Sicht der Gemeinde Unterstammheim wie folgt: Chancen: Durchaus als Chance in einer Einheitsgemeinde Stammheim, sieht der Gemeinderat darin, dass sich die Schule auf ihre Kernaufgabe konzentrieren könnte und durch den Einsitz des Schulpräsidiums im Gemeinderat der Einfluss und das Bewusstsein für Bildungsthemen in der neuen Exekutive steigen würde. Als gewinnbringend könnte sich nach Auffassung des Gemeinderates auch die umfassende und konsistente Entwicklung des Stammertals herausstellen. Lediglich geringfügiges Chancen-Potential sieht der Gemeinderat in einer gemeindeübergreifenden Raumplanung und Liegenschaftenstrategie sowie bei der Personalrekrutierung im Zuge der allgemeinen Spezialisierung. Keinerlei Chancen-Potential sieht der Gemeinderat in der gemeinsamen Finanz- und Steuerfussplanung, bei der Nutzung von Verwaltungsorganisation und Liegenschaftenbewirtschaftung sowie der Optimierung im Bereich Dienstleistungen. Der vom Kanton in Aussicht gestellte Entschuldungsbeitrag wird sich als nicht nachhaltig erweisen; der in Aussicht gestellte Beitrag dürfte durch den Investitionsbedarf, der durch die Fusion ausgelöst wird und durch die dadurch entstehenden Begehrlichkeiten nicht ausreichen. Nachdem der Entschuldungsbeitrag aufgebracht ist, wird wiederum die Verschuldungssituation einsetzen. Seite 278 Politische Gemeinde Unterstammheim Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, Telefon: 052 / 745 12 77 Protokoll Gemeinderat Sitzung Gemeinderat Nr. 10 vom 24. Mai 2017 Risiken Als sehr hohes Risiko stuft der Gemeinderat den Verlust der Gemeinde-Autonomie und den Verlust der Gemeinde-Identität ein. Ebenso wird der Autonomieverlust der Schule als hohes Risiko eingestuft. Nachteilig wirkt sich die Fusion im Stammertal auch darin aus, dass eine Fusion mit anderen Schulgemeinden nicht mehr möglich ist. Die Doppelbelastung für das Schulpräsidium dürfte sich als nicht zu unterschätzendes Problem erweisen. Der Gemeinderat ist aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse klar zu dem Schluss gekommen, dass sich der Kantonsbeitrag als nicht nachhaltig erweist. Aufgrund der Erfahrungen in ähnlich gelagerten Projekten, werden mögliche Synergieeffekte nicht konsequent genutzt oder durch „sogenannte Professionalisierung“ überkompensiert. Das Risiko, dass der Verkauf von Liegenschaften nicht möglich ist oder nicht zum erhofften Preis getätigt werden kann, wird als erheblich eingeschätzt. Die Gefahr, dass Mehrkosten durch das Zusammenführen der Gemeindeinfrastrukturen entstehen, ist nach Einschätzung des Gemeinderates erheblich. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gross, dass sich die Kostensituation in der Schule in einer Einheitsgemeinde nicht verbessern lässt. Schlussfolgerungen Von einer Win-win-Situation im Zusammenhang mit der Fusion der Gemeinden des Stammertals kann aus der Interessenlage der Gemeinde Unterstammheim heraus keine Rede sein. Den Gemeinden des Kantons Zürich wurde mit dem vor wenigen Jahren eingeführten neuen Finanzausgleichsgesetz ein Instrument in die Hände gegeben, welches es den Gemeinden erlaubt, eine finanzielle Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und eine finanzielle Selbständigkeit zu erlangen, sprich mit einem Selbstbestimmungsrecht ausgestattet zu sein. Mit der Fusion würde der nun erfolgreich begonnene Weg zur nachhaltigen Verbesserung der Gemeindefinanzen für Unterstammheim jäh gestoppt und die Chance auf einen künftig attraktiven und konkurrenzfähigen Steuerfuss vertan. Die Gemeinde Unterstammheim hat mit grosser Regelmässigkeit die höchste Stimm- und Wahlbeteiligung im ganzen Kanton Zürich. Es ist nachweislich bekannt, dass bei Fusionen und Gemeindezusammenschlüssen sich ein Identitätsverlust einstellt und parallel dazu auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Geschehen sinkt und das persönliche Engagement allgemein abnimmt. Ein wirklicher Mehrwert wird mit einer Fusion der drei Politischen Gemeinden des Stammertals und der Schulgemeinde Stammertal aus der Perspektive der Gemeinde Unterstammheim nicht generiert. Aufgrund der Tatsache, dass der Beibehalt der Selbständigkeit der Gemeinde Unterstammheim mit dem Status Quo bessere Zukunftsperspektiven und mehr Selbstbestimmungsrecht bietet als der Zusammenschluss der vier Körperschaften, empfiehlt der Gemeinderat Unterstammheim den Stimmberechtigten basierend auf den getätigten, umfassenden Abklärungen und der Schluss-Analyse, den Vertrag über den Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Unterstammheim, Oberstammheim, Waltalingen und der vereinigten Schulgemeinde Stammertal abzulehnen. Seite 279