Belgien, bester Standort für europaweite Pensionsfonds

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Belgien,
bester Standort
für europaweite
Pensionsfonds
www.invest.belgium.be
Invest in Belgium, increase your profits
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
2. 2.1 2.2. 2.3 2.4 2.5 2.6 Der gesetzliche Rahmen : Struktur und Organisation des OFP
Eigenständige gesetzliche Einheit
Autonomer Gesetzesrahmen
Einfache und flexible Struktur
Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebung im Gastland
Gründung des OFP und Genehmigung, als Pensionsfonds zu handeln
Fazit
3. Aufsichtsform
3.1 Betriebsbedingungen
3.2 Qualitative Regeln im Gegensatz zu quantitativen Regeln
3.3. Versicherungstechnische Rückstellungen
3.4 Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen
3.5 Investitionen
3.6 Finanzierungsplan
3.7 Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP)
3.8 Die Bilanz des OFP : Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
3.9 Dynamik des Aufsichtsfinanzrahmens
3.10 Vermögensverwaltung und Sicherheit
3.11 Information an die Teilnehmer am Pensionsplan und die Begünstigten
3.12 Beaufsichtigung
3.13 Fazit
4. 4.1 4.2 4.3 4.4. 4.5 Steuersystem
Unternehmenssteuer – “null Steuern auf den Gewinn”
Internationale Besteuerung : Doppelbesteuerungsverträge ausnutzen
Mehrwertsteuer
Andere indirekte Steuern
Fazit
Kontakte
Wir alle freuen uns über die erhebliche und ständige Steigerung der Lebenserwartung in beinahe allen
Ländern Europas. Jeder Erfolg ist aber mit neuen Herausforderungen verbunden. Die Anzahl Ruheständler wächst
spektakulär. Das gleiche gilt für ihre – unsere – Erwartungen hinsichtlich der Lebensqualität und des Wohlseins, und
das ist auch richtig so.
Aus diesem Grund haben die meisten europäischen Staaten in den letzten Jahren einen zweiten
Pensionspfeiler aufgebaut, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser zweite Pfeiler sind die
Pensionsfonds, die darüber hinaus einen wachsenden Anteil des Marktes wie Finanzeinrichtungen oder professionelle
Investoren abdecken. Im Sinne des Binnenmarktes ermöglichen vor kurzem verabschiedete Europäische Richtlinien
grenzüberschreitende Pensionsfonds, die in der Europäischen Union geschaffen werden können. Heute ist Belgien
das erste europäische Land, das multinationalen Unternehmen einen vollständigen und weitreichenden Rahmen zur
Schaffung von sowohl europäischen als auch internationalen Pensionsfonds bietet.
In dieser Broschüre werden die Vorteile dieses sehr wirksamen und vorteilhaften Gesetzes-, Steuer- und
Aufsichtsrahmen beschrieben. Ferner werden die zahlreichen modernen, von unserem Land unterzeichneten Verträge
erklärt, mit denen eine doppelte Besteuerung vermieden wird und somit erhebliche Einsparungen hinsichtlich des
Anteilportfolios jedes Fonds ermöglicht werden.
Unsere Lage im Herzen Europas stärkt auch unsere Stellung auf dem Markt der Pensionsfonds. Die
europäischen Hauptgeschäftsstellen vieler internationaler Unternehmen befinden sich bereits in unserem Land. Es
kann also erwartet werden, dass sie auch ihre europäischen oder internationalen Pensionsfonds hier gründen. In der
augenblicklichen Situation ist es im Interesse aller multinationaler Unternehmen, die Verwaltung ihrer Pensionsfonds
zu zentralisieren, insbesondere aufgrund der Einsparung von Verwaltungskosten, der Konzentrierung der
entsprechenden Fachkenntnisse im Unternehmen und darüber hinaus um die günstigen finanziellen vom belgischen
Gesetzesrahmen gebotenen Bedingungen ausnutzen zu können.
Belgien will als Zentrum für gemeinsame Dienstleistungen von internationalen Unternehmen auftreten.
Ich möchte Sie einladen, die vielen Vorteile unseres Landes zu entdecken.
Guy Verhofstadt
Didier Reynders
Bruno Tobback
Premierminister
Vizepremierminister
und Minister der Finanzen
Minister der Pensionen
1. Einleitung
Belgien hat kürzlich die Europäische Richtlinie
2003/411 verabschiedet und einen neuen und transparenten flexiblen Gesetzesrahmen eingeführt, mit
dem Belgien als “bester Standort” für internationale
und europäische Pensionsfonds gefördert wird.
Das Gesetz vom 27. Oktober 20062 über die Beaufsichtigung von EBAV (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) definiert die gesetzlichen
Strukturen, die Organisation und die Funktionsweise
von Pensionsfonds.
Darüber hinaus wird durch das gesetzliche Aufsichtsregelwerk der Grundsatz der “vorsichtigen
Person” angewandt und erhalten die Pensionsfonds,
die Trägerunternehmen und die Teilnehmer am Plan
Optimierungsmöglichkeiten. Das Gesetz bietet eine
Flexibilität, die es dem Pensionsfonds ermöglicht,
die spezifischen Anforderungen und Wünsche der
multinationalen Konzerne oder Unternehmen zu erfüllen.
Ein in Belgien angesiedelter Pensionsfonds kann
grenzüberschreitende Tätigkeiten vorsehen und verschiedene Pensionspläne ausüben, die für die Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern (Gastländer) gültig sind. Der Pensionsfonds untersteht jedoch
lediglich dem belgischen Gesetz und den belgischen
Aufsichtsregeln. Wenn die dem Pensionsfonds angeschlossenen Beschäftigten in einem Land der Europäischen Wirtschaftszone (EWZ) arbeiten, müssen
die entsprechenden sozialen und arbeitsrechtlichen
gesetzlichen Bestimmungen3 ihres Landes eingehalten werden. Das belgische Aufsichtsregelwerk bietet
einerseits eine Garantie der handfesten Verwaltung,
mit der die Interessen und die Pensionsrechte der
Teilnehmer am Plan eingehalten werden, und auf
der anderen Seite eine hohe Flexibilität hinsichtlich
Finanzierung durch die Trägerunternehmen. Die
Rechtfertigung “von Fall zu Fall” bezieht sich auf die
“spezifischen” Eigenschaften des Pensionsplans und
der Teilnehmer.
Darüber hinaus sind am 27. Dezember 20064 neue
Steuerbestimmungen verabschiedet worden, um
ein neues günstiges Steuersystem entsprechend
des EET-Grundsatzes5 zu schaffen. Dank dieser
Bestimmungen kann ein gut entworfener Pensionsfonds mit Geschäftssitz in Belgien eine “Nullunternehmenssteuer” ausnutzen.
2. Der gesetzliche Rahmen : Struktur und Organisation des OFP
2.1 Eigenständige gesetzliche Einheit
Ein in Belgien eingerichteter Pensionsfonds erhält
die Rechtsform eines OFP6 :
- Organization for Financing Pensions
- Organisme voor de Financiering van Pensioenen
- Organisme de Financement des Pensions
- Organ zur Finanzierung von Pensionen
Autonomie. Das OFP ist eine eigenständige gesetzliche Einheit, die nur für den Fonds und die Pflichten
haftbar ist und die sich vom Trägerunternehmen unterscheidet7.
Diese Struktur wurde gewählt, um eine flexible Verwaltungsstruktur und -organisation zu ermöglichen.
2.2. Autonomer Gesetzesrahmen
Einzigartig. Da das OFP eine neue gesetzliche Einheit ist, untersteht es nicht den Gesetzen, die für andere Rechtseinheiten gelten.
Das Gesetz vom 27. Oktober 2006 ist transparent und
regelt die Struktur und die Organisation der OFP,
aber auch die Tätigkeiten und Funktionsweise.
Das Gesetz ist auf Englisch, Französisch, Niederländisch und Deutsch auf der Website der belgischen
zuständigen Aufsichtsbehörde, der CBFA8 (www.
cbfa.be), zu finden. Das Gesetz ist durch Königliche
Erlasse umgesetzt, die auch auf der Website zu finden sind. Außerdem veröffentlicht die CBFA Rundschreiben und Memoranden mit Kommentaren zu
praktischen Auswirkungen der Gesetzgebung.
5 EET : “exempt-exempt-taxation” (steuerfrei-steuerfrei-steuerpflichtig):
(E): steuerfreie Beiträge in den Pensionsfonds zur Steigerung der Pensionsvorteile (Steuerermäßigung für die vom Trägerunternehmen und den
Teilnehmern gezahlten Beiträge); (E): steuerfreie Erträge der Beiträge und
Gewinne des Pensionsfonds, sowie steuerfreie Kapitalgewinne während der
Steigerungszeit vor Auszahlung; (T) steuerpflichtige Leistungen bei Auszahlung..
1 Richtlinie 2003/41 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
6 Das Gesetz vom 27. Oktober 2006 sieht eine Übergangszeit von 5 Jah-
Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Al-
ren (bis zum 1. Januar 2012) zugunsten bereits bestehender Pensionsfonds
tersversorgung (EBAV) vom 3. Juni 2003.
vor, die entsprechend des vorher geltenden Gesetzes die Rechtsform einer
2 Die meisten Bestimmungen sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten
Vereinigung ohne Erwerbszweck (vzw-asbl, VoE) oder Krankenkassenfonds
3 Verbindliche gesetzliche Bestimmungen des Gastlandes (das Gastland
(ovv-aam) angenommen hatten.
ist das Land, dessen soziale und arbeitsrechtliche Gesetze für das Verhältnis
7 Somit Schutz der Pensionsleistungen und Ansprüche der Teilnehmer am
zwischen dem Trägerunternehmen und dem Teilnehmer am Plan gelten), in-
Pensionsplan gegen Konkurs ihrer Arbeitgeber, dem Trägerunternehmen.
nerhalb der Grenzen des europäischen/internationalen Gesetzes.
8 CBFA, d.h. die Kommission für das Bank, Finanz – und Versicherungswe-
4 Gesetz vom 27. Dezember 2006 bzgl. verschiedener Bestimmungen.
sen.
2.3 Einfache und flexible Struktur
Governance. Entsprechend der OECD-Richtlinien zur
Verwaltung von Pensionsfonds9, gewährleistet die
Verwaltungsstruktur der OFP eine angemessene Aufteilung der betrieblichen Verantwortlichkeiten sowie
Kontroll- und Aufsichtsverantwortlichkeiten.
Das OFP muss dementsprechend aus mindestens 2
Organen bestehen :
- eine Generalversammlung
Die Trägerunternehmen, deren Pensionspläne vom
OFP betrieben werden, sind Mitglieder der Generalversammlung10. Die Generalversammlung hat die
allgemeine Aufsichts- und Kontrollverantwortung
und kann weitreichende Vollmachten erteilen (die in
den Satzungen definiert werden müssen11).
- ein Verwaltungsrat
Das OFP muss mindestens ein betriebliches Organ
haben : der Verwaltungsrat. Dieser definiert die allgemeine Politik des OFP und ist für die betrieblichen
Tätigkeiten des OFP verantwortlich.
Vertragliche Freiheit. Der neue Gesetzesrahmen
beruht auf den Grundsätzen der Flexibilität und der
vertraglichen Freiheit : Die Parteien, welche das
OFP gründen, können ihn auf der Grundlage der
eigenen Bedürfnisse und Wünsche strukturieren,
insofern diese doppelte Struktur eingehalten wird.
9 Auch zugänglich auf der Website der CBFA, www.cbfa.be.
10 OECD-Leitlinien zur Verwaltung der Pensionsfonds, verabschiedet vom
Rat des OECD am 28. April 2005..
11 Satzungen oder Gründungsurkunde (statuten- status).
2.4. Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebung im Gastland
Einhaltung der lokalen sozialen Regeln. Ein oder
mehrere sogenannte Sozialausschüsse können gegründet werden, damit das OFP die Anforderungen
der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebungen des Gastlandes, die für die von ihm geführten Pensionspläne gültig sind, erfüllen kann.
Beteiligung der Beschäftigten. Sozialausschüsse
sind auch nützlich, um die verschiedenen Teilnehmer und die Begünstigten an der Verwaltung ihrer
Pensionspläne durch das OFP zu beteiligen.
Die Schaffung, die Zusammensetzung, die Vollmachten und die Funktionsweise der Sozialausschüsse kann von den beteiligten Parteien beschlossen werden. Das belgische Gesetz sieht dabei
keine anderen gesetzlichen Anforderungen als die
Aufstellung eines schriftlichen Dokumentes vor.
2.5 Gründung des OFP und Genehmigung, als
Pensionsfonds zu handeln
Verabschiedung von Satzungen. Das OFP kann
einfach durch die Verabschiedung von Satzungen
gegründet werden. Ein ordentliches Mitglied-Trägerunternehmen reicht hierzu aus. Die Satzungen
müssen nicht von einem Notar aufgestellt werden
und müssen auch nicht per Gericht genehmigt werden. Die Satzungen werden im belgischen Amtsund Gesetzesblatt veröffentlicht.
Genehmigungsantrag. Bevor das OFP seine Pensionsfondstätigkeiten beginnen kann, muss es die
EBAV-Genehmigung der belgischen (Ursprungsland) zuständigen Behörde, der CBFA, beantragen.
Das einzureichende Antragsformular kann von der
Website der CBFA heruntergeladen werden.
Zu den wichtigsten Dokumenten, die der CBFA vorgelegt werden müssen, gehören :
- die Satzungen
- der Finanzplan
- die Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP)
- eine Beschreibung des Pensionsfonds, die das OFP betreiben will
- die Verwaltungsvereinbarung12
- Information über die Trägerunternehmen und die Mitglieder der betrieblichen Organe
Die CBFA entscheidet über den Antrag innerhalb von
3 Monaten nach Eingang der vollständigen Akte. Wenn
das OFP grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb
der EWZ plant, muss das in der EBAV-Richtlinie vorgesehene Mitteilungsverfahren 13 eingehalten werden.
2.6 Fazit
Der gesetzliche Rahmen hält einfache Grundsätze
für die Organisation und die Verwaltungsstruktur des
OFP fest und ermöglicht es den Parteien, die Organisation und die Funktionsweise auf ihre spezifische
Situation anzupassen.
beschließen, seinen europäischen oder internationalen Pensionsfonds in Belgien zu gründen.
Angemessene Verbindlichkeiten, die durch die angemessenen Vermögenswerte gedeckt werden.
Hinsichtlich des Pensionsplans, den das OFP betreibt, muss das OFP einen angemessenen Betrag
an Verbindlichkeiten schaffen (d.h. technische Rückstellungen), die den finanziellen Pflichten aus den
Pensionsplänen entsprechen. Diese technischen
Rückstellungen müssen von den angemessenen
Vermögenswerten gedeckt werden (siehe 3.3).
Globale Verwaltung/Vernetzung. Unterschiedliche
Pensionspläne können global verwaltet werden16.
Das OFP kann sich jedoch anders entscheiden und
kann einen getrennten Abrechnungsverband für unterschiedliche Pensionspläne auf freiwilliger Basis
wählen.
Solidarität. Das OFP kann auch selbst den Grad der
Solidarität zwischen den Trägerunternehmen bestimmen. Diese Regeln müssen in der sogenannten
Verwaltungsvereinbarung festgehalten werden. Diese Vereinbarung wird zwischen dem OFP und den
Trägerunternehmen abgeschlossen und bestimmt
die Regeln der Funktionsweise des OFP. Die Verwaltungsvereinbarung kann auch eine Entschädigung
(“Vernetzung”) vorsehen, ungeschadet der entsprechenden gültigen Sozial- und Arbeitsrechtgesetze,
insofern die Mindestrechte der Teilnehmer am Plan
und Begünstigten gesichert sind.
3. Aufsichtsform
3.1 Betriebsbedingungen
Nach Zulassung durch die CBFA14 kann das OFP die
Pensionspläne der Alterversorgung beginnen.15
Eine belgische Aktivität ist nicht erforderlich. Das
belgische Gesetz erfordert nicht, dass eines oder
mehrere Trägerunternehmen ihren Sitz in Belgien
haben, oder dass mindestens ein Pensionsplan des
OFP für Arbeitnehmer in Belgien gilt. Ein multinationaler Konzern ohne Firmensitz in Belgien kann also
14 Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten kann das OFP seine Tätigkeiten
aufnehmen, wenn das Mitteilungsverfahren für grenzüberschreitende
Tätigkeiten abgeschlossen ist (z.B. innerhalb von 2 Monaten für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EWZ laut der hauptsächlichen
dreimonatigen Prüfung durch CBFA und Genehmigung).
15 Für nicht belgische Pensionspläne (z.B. Pensionspläne, die nicht für
Beschäftigte und Selbstständige in Belgien gültig sind), legt die belgische
Gesetzgebung keine Einschränkungen oder Bedingungen für den Inhalt der
Pensionspläne fest. Wenn also der Pensionsplan im Gastland der EWZ als
12 Wenn es eine solche Vereinbarung gibt. Die Verwaltungsvereinbarung
Pensionsplan laut Definition der EBAV-Richtlinie betrachtet werden kann
wird zwischen dem OFP und den Mitgliedern-Trägerunternehmen unter-
(für Staaten, die nicht Mitglied der EWZ sind: die gleiche Definition der Al-
zeichnet und bestimmt die Bedingungen der Tätigkeiten und die Funkti-
tersversorgung wie in der Richtlinie), kann das OFP diesen Plan betreiben.
onsregeln. Wenn diese Regeln in den Satzungen festgehalten werden, ist
Für Pensionspläne, die für Beschäftigte und Selbstständige in Belgien ge-
eine Vereinbarung laut Gesetz nicht verbindlich.
dacht sind, wird eine andere Definition von “Alterversorgung” angewandt,
13 Die Absichtserklärung, die Trägerschaft eines Trägerunternehmens
die der belgischen Situation besser entspricht.
mit Sitz in einem anderen EWZ-Mitgliedsstaat (Gastland) anzunehmen.
16 Das Gesetz sieht Ausnahmen für diese Regel vor: die getrennte Ver-
Die Mitteilung muss an die zuständige Behörde des Herkunftslandes (in
waltung von Pensionsplänen für angestellte Arbeitnehmer und die Pen-
Belgien zum Beispiel die CBFA) gerichtet werden. Das OFP kann auch
sionspläne für Selbstständige sowie die getrennte Verwaltung von Pensi-
grenzüberschreitende Aktivitäten außerhalb der EWZ vorsehen. Hierzu
onsplänen, die Gegenstand von Sanierungsmaßnahmen sind, die von der
reicht ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren.
CBFA beschlossen wurden.
3.2 Qualitative Regeln im Gegensatz zu quantitativen Regeln
Das Aufsichtsregelwerk der neuen belgischen Gesetzgebung beschreibt die Regeln, welche das OFP
hinsichtlich der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Investitionen und der Verwaltung einhalten muss. Das Gesetz führt eher qualitative als quantitative Regeln ein, sowohl was die Bestimmung der
versicherungstechnischen Rückstellungen als auch
die Investitionen angeht.
3.3. Versicherungstechnische Rückstellungen
Grenzüberschreitende Aktivitäten, wenn “vollständig” finanziert. Im Fall der grenzüberschreitenden
Tätigkeiten erfordert die EBAV-Richtlinie, dass die
versicherungstechnischen Rückstellungen jederzeit
voll finanziert sind, unter Einhaltung aller Pensionspläne, die vom Pensionsfonds betrieben werden.
Vorsichtige aber dynamische “vollständige” Finanzierungsanforderung. Der belgische Gesetzgeber
hat keinen quantitativen Ansatz in diesem Zusammenhang angenommen, sondern fordert eine vorsichtige Berechnungsmethode auf der Grundlage der
wirtschaftlichen und versicherungsmathematischen
Voraussetzungen, die das OFP rechtfertigen muss.
Kohärenz. Das OFP muss als versicherungstechnische Rückstellung einen Betrag vorsehen, der ausreicht, um die bereits ausgezahlten
Pensionsleistungen und die erworbenen Altersvorsorgeleistungen mit einer vorsichtigen Bewertungsmethode zu erbringen. Die Berechnungsgrundlage der versicherungstechnischen
Rückstellung muss Teil des Finanzierungsplans
sein, der vom OFP und den Trägerunternehmen
vereinbart wird.
DC(definierte Beiträge). Bei beitragsorientierten Plänen entsprechen die zu erwerbenden Provisionen
dem Betrag der eingezahlten Pensionsrechte, wie sie
von den Pensionsregeln und gegebenenfalls von den
Sozial- und Arbeitsgesetzen des Gastlandes definiert
werden.
DB (definierte Leistungen). Bei leistungsorientierten
Plänen, die für einen garantierten Ertrag bzw. ein biometrisches Risiko17 Leistungen vorsehen, kann die
Berechnungsmethode der versicherungstechnischen
Rückstellung vorsichtige Zinssätze berücksichtigen,
die z.B. erwartete Investitionsrenditen vorsehen.
Flexibel. Das OFP kann die eigenen Regeln und Berechnungsmethoden definieren, insofern sie von den
17 Risiken verbunden mit dem Sterbefall, der Behinderung oder der Langlebigkeit.
spezifischen Eigenschaften des OFP und den verwalteten Pensionsplänen rechtfertigt werden. Das OFP
verfügt also über ein hohes Grad an Flexibilität, die
nur einer vernünftigen Rechtfertigung untersteht.
Minimum = eingezahlte Pensionsrechte. Die versicherungstechnische Rückstellung kann auf keinen
Fall niedriger sein als die sogenannten eingezahlten Mindestpensionsrechte18, die von den Regeln
des Plans und gegebenenfalls von den Sozial- und
Arbeitsgesetzen des Gastlandes vorgesehen sind.
Insofern dieser Mindestbetrag eingehalten wird, ermöglicht das Gesetz eine langfristige Sicht hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsmethode.
3.4 Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Vorsichtige Investitionen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen müssen von Vermögenswerten gedeckt werden, die entsprechend des Grundsatzes der “vorsichtigen Person” investiert sind.
Die einzige quantitativ gültige Einschränkung, die
von der EBAV-Richtlinie vorgeschrieben wird, bezieht sich auf die Investitionen in die Trägerunternehmen (eingeschränkt auf 5 % des gesamten Portfolios) oder im Konzern (eingeschränkt auf 10 % des
gesamten Portfolios) des Trägerunternehmens.
18 Die eingezahlten Mindestpensionsrechte der Teilnehmer am Pensionsplan, wie sie gegebenenfalls von den Sozial- und Arbeitsgesetzen des
Gastlandes definiert werden. Für Pensionspläne von angestellten Arbeitnehmern in Belgien werden sie auf der Grundlage von maximal 6 % Diskontsatz und Sterbetabellen MR/FR bestimmt.
Bilanz des OFP : Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Versicherungstechnische Rückstellungen 19 :
Vermögenswerte
• der Betrag muss ausreichend sein, um die bereits auszu-
Investitionen für die Deckung der versicherungstechnischen
zahlenden Pensionen und die erworbenen Pensionsrechte zu Rückstellungen :
garantieren
• entsprechend des Grundsatzes der vorsichtigen Person
• entsprechend einer vorsichtigen versicherungsmathe-
• sie werden zum Marktwert bewertet
• sie werden im besten Interesse der Teilnehmer am Plan und • keine quantitativen Regeln, aber vorsichtige Wahl der der Begünstigten investiert
matischen Bewertung
wirtschaftlichen und versicherungsmathematischen • sie gewährleisten die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität Voraussetzungen, d.h.
• Diskontsatz muss gewählt werden, indem folgende
und die Rentabilität
• entsprechend der Art und der Dauer der erwarteten zukünf-
Elemente berücksichtigt werden :
a) die Investitionsrendite, die die versicherungstech-
tigen Altersvorsorgeleistungen
• sie werden vor allem auf geregelten Märkte investiert
nischen Rückstellungen und die zukünftigen Investi-
• Investitionen in Derivate, wenn sie die vorsichtige Natur tionsrenditen decken und/oder
stützen oder anders gerechtfertigt werden
b) die Marktdividenden von Anleihen der Mitglieds-
• richtige Diversifizierung
• einzige quantitative Einschränkung : max. 5 % in Trägerun-
Behinderung), angepasst auf die Teilnehmer am Plan
und die Begünstigten.
ternehmen (max. 10 % in den Konzern)
staaten oder andere hochwertige Anleihen ;
• biometrische Tabellen (Lebenserwartung/Sterberate, • die Methode und die Voraussetzungen bleiben von einem Finanzjahr auf das andere im Grunde unverändert
• die gewählte Methode und die Voraussetzungen müssen die Andere Investitionen
• - Flexibilität (außer 5 % in Trägerunternehmen, 10 % in • dürfen nicht niedriger sein als die eingezahlten Mindest-
Konzern)
• zum Marktwert bewertet
Nachhaltigkeit der Verpflichtung sicherstellen
rechte, die vom Sozial- und Arbeitsrecht definiert sind.
Solvenzmarge :
• Alternative für die Deckung der sogenannten “Solvenz-
• für die Deckung von Tod- und Behindertenrenten (bio-
marge” : garantierte Forderung an den Arbeitgeber
metrisches Risiko)
• auf der Grundlage von quantitativen Regeln (kann durch
den Einsatz von (Rück-)Versicherung der Risikodeckung reduziert werden)
Bilanz
3.5 Investitionen
Vorsichtig und nachhaltig. Vermögenswerte müssen vorsichtig investiert werden, entsprechend der
Investitionspolitik, die in der diesbezüglichen Erklärung (EIP) definiert wird, und entsprechend den Voraussetzungen des Finanzierungsplans.
Derivate können eingesetzt werden, insofern sie zur
Reduzierung des Investitionsrisikos beitragen oder
ein effizientes Portfoliomanagement vereinfachen.
Auch hier lautet die Devise : Wenn Sie einen anderen
Einsatz von Derivaten als vernünftig und vorsichtig
rechtfertigen können, unter Berücksichtigung aller
Elemente, wird es im Grunde genehmigt.
19 Für Pensionspläne mit definierten Beiträgen entspricht die zu erwerbende Provision dem Betrag der eingezahlten sozialen Rücklagen.
3.6 Finanzierungsplan
Das OFP muss einen Finanzierungsplan mit dem
Einverständnis aller Trägerunternehmen aufstellen,
die sich selbst verpflichten, diesen Plan umzusetzen
und die entsprechenden Beiträge zu zahlen.
Der Finanzierungsplan bestimmt die Berechnungsmethode der einzuzahlenden Beiträge pro Pensionsplan, damit eine angemessene Finanzierung der
Pensionsverbindlichkeiten und die Solvenzmarge
gewährleistet und damit alle Kosten und Auslagen
gedeckt werden können. Er muss der CBFA vorgelegt werden.
OFP, die sich selbst (im Gegensatz zu den Trägerunternehmen) verpflichten, die Pensionsverpflichtung
zu garantieren, sowie OFP, die biometrische Risiken
LT Konsens erwartete Kapitalrendite
(z.B. 4,5 % + 2,5 % = 7 %)
decken, müssen eine Solvenzmarge aufstellen (definiert durch Königlichen Erlass).
3.7 Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze
(EIP) Das OFP muss eine schriftliche Erklärung der
Investitionspolitikgrundsätze (EIP) abgeben, in der die
Messmethoden der Investitionsrisiken, die Verfahren
der Risikoverwaltung und die strategischen Vermögenszuweisungen beschrieben werden, wobei die Art
und die Dauer der Pensionsverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Das OFP muss diese Erklärung mindestens alle 3 Jahre prüfen.
3.8 Die Bilanz des OFP : Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten
Diese Grundsätze, die in einer Bilanz zusammengefasst werden, gelten für die Vermögenswerte und ihre
Investitionen sowie auch für die Verbindlichkeiten.
3.9 Dynamik des Aufsichtsfinanzrahmens
Das wichtigste Ziel des belgischen Aufsichtsrahmens
ist die Schaffung eines vorsichtigen und kohärenten
Managementmodells, in dem die Investitionen sich in
Harmonie mit den Eigenschaften der Pensionspläne
und den Teilnehmern am Plan befinden und in dem
die Investitionen den entsprechenden versicherungstechnischen Rückstellungen angepasst sind. Dieses
Modell bietet Autonomie in der Verwaltungspolitik,
die vorsichtig und standfest sein muss. Darüber hinaus bietet der Rahmen eine erhebliche Flexibilität in
der Finanzierung, da die versicherungstechnischen
Rückstellungen voll gedeckt sind.
Schema 1. Vorsichtiges Managementmodell
Investition
(Mischung
Vermögenswert)
LT Konsens erwartete Rendite auf festerträgliche Investitionen
(z.B. 2,0 % + 2,5 % = 4,5 %)
LT Konsens wirklich Wachstum (z.B. 2,5%)
LT Konsens Inflation
(z.B. 2,0 %)
Beispiel des oben erwähnten Konsensmodells :
Mix Vermögenswerte : 0 % Aktienkapital und 100 % Anleihen
• erwartete LT Rendite = 4,5 %
Mix Vermögenswert : 25 % Aktienkapital und 75 % Anleihen
• erwartete langfristige Rendite = 25 % x 7,0 % x 4,5 % = 5,125 %
Mix Vermögenswert : 75 % Aktienkapital und 25 % Anleihen
• erwartete langfristige Rendite = 75 % x 7,0 % + 25% x 4,5 % = 6,375 %
Das einzusetzende Modell kann frei vom OFP mit dem Einverständnis der
Trägerunternehmen gewählt werden, insofern die Kriterien der vorsichtigen
Person eingehalten werden.
Schema 2 . Beispiel erwartete langfristige Konsensrendite
Erklärung zum Schema 1 :
Die Eigenschaften der Pensionspläne und ihrer
Teilnehmer haben einen starken Einfluss auf die Finanzierung und die Investitionen und bestimmen die
versicherungstechnischen Rückstellungen.
Die Pensionspläne und ihre Teilnehmer sind vorgegeben und stellen die Hauptantriebskräfte für die Investitionen, die Bestimmung der versicherungstechnischen Provisionen und die Finanzierung dar.
Die Wahl der demographischen Voraussetzungen
(z.B. Lebenserwartung/Sterblichkeit, Renteneintrittsalter…), müssen den Eigenschaften der Pensionspläne und der Teilnehmer entsprechen.
•
Die Pensionspläne und ihre Teilnehmer beeinflussen die Investitionen.
• Um es zu vereinfachen, es ist angeraten, auf
konservative Weise zu investieren, wenn die durchschnittliche Restdauer der Pensionsverbindlichkeiten kurz ist und umgekehrt.
Der Einsatz von ALM-Techniken (Asset Liability Management, Verwaltung von Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten) ermöglicht es, die Investitionsstrategie den Eigenschaften der Pensionspläne und
der Bevölkerung (z.B. Dauer) anzugleichen.
• Die Investitionen beeinflussen die versicherungstechnischen Rückstellungen. Der Diskontsatz für die
Berechnung der versicherungstechnischen Rück•
Pensionsplan
&
Teilnehmer
Finanzierung
LT Konsenskapital Risikoprämie (z.B. 2,5%)
Versicherungstechnische
Rückstellungen
+
“Solvenzmarge”
Wichtig : Vorsicht und Kohärenz
Durchschnittlich erwartete Rendite
nach 10 Jahren
12
RENDEMENT %
10
8
6
4
2
0 % Aktienkapital
100 % Anleihen
25 % Aktienkapital
75 % Anleihen
75 % Aktienkapital
25 % Anleihen
Probabilitätsintervalle
5-25 %
25-50 %
50-75 %
75-95 %
Schema 3. Beispiel der erwarteten langfristigen Rendite auf der
Grundlage von ALM-Techniken20
stellungen kann bestimmt werden, indem die Rendite der entsprechenden Investitionen berücksichtigt
wird.
Diese Rendite kann zum Beispiel entsprechend folgendem vereinfachten Ansatz bestimmt werden :
- die Renditen, die in der Vergangenheit erreicht
wurden
- die erwartete langfristige Konsensrendite (siehe
Beispiel Schema 2) ; dieses Modell muss auf die Mischung der Vermögenswerte und die relevanten Finanzmärkte angepasst werden.
Ein detaillierter Ansatz besteht darin, die Rendite auf
der Grundlage des erwarteten Renditemusters, das
anhand einer ALM-Studie aufgestellt wurde (siehe
Beispiel Schema 3), zu definieren.
Globale Auswirkung auf die Finanzierung
Die belgische Gesetzgebung bietet einen hohen Grad
an Flexibilität, indem sie die angestrebten Finanzierungsniveaus festlegt, insofern die versicherungstechnischen Rückstellungen gedeckt sind. Das OFP
kann einen Puffer vorsehen, z.B. um kurzfristige
Renditenschwankungen aufzufangen.
• Ein Pensionsfonds mit einer durchschnittlichen
Restdauer von 15 Jahren kann davon ausgehen, dass
ein Rückgang/eine Steigerung von 1 % der erwarteten Rendite und somit des Diskontsatzes zu jeweils
15 % höhere/niedrigere Rückstellungen führt.
•
20 Dieses Schema ist nur illustrativ und ergibt sich aus entsprechenden
wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen.
3.10 Vermögensverwaltung und Sicherheit
Das OFP kann frei Investitionsmanager für die Verwaltung der Portfolios ernennen.
Das OFP kann auch einen Verwalter ernennen, der
in einem EWZ-Staat niedergelassen ist und dort eine
Zulassung hat.
Hinsichtlich der entsprechenden Vermögen, die die
versicherungstechnischen Rückstellungen decken,
erfordert die belgische Gesetzgebung als Regel,
dass sie innerhalb der EWZ angelegt sind. Wenn dies
nicht der Fall ist, muss ein Zertifikat einer Genehmigungsbehörde vorgelegt werden, um Anlagen außerhalb der EWZ zu rechtfertigen
3.11Information an die Teilnehmer am Pensionsplan und die Begünstigten
Die belgische Gesetzgebung erfüllt vollständig die Informationspflicht der EBAV-Richtlinie. Dadurch soll
mehr Transparenz entstehen.
Die Teilnehmer am Pensionsplan erhalten jedes Jahr
eine Gewinnerklärung, in der die Situation des OFP
beschrieben und das augenblickliche Finanzierungsniveau der erworbenen individuellen Pensionsansprüche detailliert wird.
Die EIP wird auch allen Teilnehmern und Begünstigten oder ihren Vertretern auf Anfrage zur Verfügung
gestellt. Auch andere Informationen können beantragt werden, mit denen die Teilnehmer am Plan (und
die Begünstigten) genaue Informationen über ihre Gewinne erhalten können.
3.12 Beaufsichtigung
Die CBFA prüft und beaufsichtigt die OFP.
Innerhalb der CBFA ist eine spezifische Abteilung
“Beaufsichtigung von zusätzlichen Pensionen” mit
der Kontrolle der OFP beauftragt. Diese Abteilung
besteht aus einem Fachteam aus mehrsprachigen
versicherungsmathematischen, gesetzlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Experten. Die Abteilung
ist einfach zugänglich und wendet eine offene Diskussionsphilosophie an.
3.13 Fazit
Der belgische Aufsichtsrahmen hält qualitative Regeln
fest und bietet Flexibilität in der Investitionsstrategie,
der Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen (z.B. unter Berücksichtigung der erwarteten Investitionsrendite), der Finanzierung und der
Beteiligung von Trägerunternehmen sowie der Teilnehmer am Plan und der Begünstigten, z.B. durch den
Einsatz von Sozialausschüssen.
Die qualitativen Regeln zur Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen sehen keine
strengen Anforderungen an die Trägerunternehmen
hinsichtlich ihrer Finanzierungen und des Niveaus der
Vermögen, vor, die im OFP erworben werden sollen,
während die Struktur der Governance und die Einhaltung der Regel der vorsichtigen Person eine starke
Verwaltung garantieren, die die Interessen und die
Pensionsrechte der Teilnehmer am Plan sichern.
4. Steuersystem
4.1 Unternehmenssteuer – “null Steuern auf den
Gewinn”
OFP unterstehen der belgischen Unternehmenssteuer. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein OFP wie eine
normale Firma besteuert wird. Im Gegenteil, ein OFP
wird entsprechend des spezifischen Einkommensteuersystems besteuert, das für offene Investitionsfonds
vom Typ UCITS 21 gilt.
Dieses spezifische Steuersystem bedeutet, dass die
Steuergrundlag22 des OFP nur folgende Punkt umfasst :
Anormale oder freiwillige Gewinne
Der Begriff “anormal oder freiwillig” bezieht sich auf
die belgische Gesetzesterminologie, die Einkommen
bestimmt, die sich nicht aus Abschlüssen auf Grundlage des Marktpreises ergeben und die als besteuerbares Einkommen gelten.
Indem das OFP nur Abschlüsse auf Grundlage
des Marktpreises vorsieht, kann es dieses
Einkommen vermeiden.
•
Nicht abziehbare Kosten statt Reduzierung im
Wert und Kapitalverlust auf Anteile
Laut dem belgischen Steuergesetz sind einige Kosten der Rechtseinheit nicht voll steuerlich absetzbar
oder nicht steuerlich absetzbar, auch wenn es berufliche Ausgaben sind. Beispiele solcher steuerlich
nicht absetzbarer Kosten : nicht abziehbare Steuern,
Gebühren, nicht abziehbare Fahrzeugausgaben, Restaurant- und Repräsentationskosten, manche soziale
Vorteile, die den Arbeitnehmern gewährt werden
Das OFP sollte eigentlich in der Lage sein,
diese Kosten zu vermeiden
•
21 z.B. BEVEK/SICAV, die in Belgien genutzt werden (offene Kapitalanlagegesellschaft / Investmentgesellschaft mit verändertem Grundkapital)
22 Der gültige Steuersatz liegt bei 33,99 % (d.h. 33 % plus 3% Krisenzuschuss), unter Ausnahme von geheimen Kommissionen, die zu 309 %
besteuert werden. Diese Steuer ist abziehbar, die normale Unternehmenssteuer von 33,99 % nicht.
Gezahlte geheime Kommissionen
Dieser Teil der Steuergrundlage besteht aus Zahlungen, für die, die Steuerangabeformalitäten nicht
eingehalten wurden. Anders ausgedrückt : Zahlungen sind durchgeführt worden, aber die Begünstigten wurden den Steuerbehörden nicht mitgeteilt.
Da diese ausbleibende Angabe die Steuerbehörden
daran hindert, Steuern zu erheben, wird der Zahlungsauftraggeber bestraft und besteuert.
Diese Steuer kann vermieden werden, indem die
Steuergesetzgebung über die Berichterstattung
über Gehälter, Gebühren und Kommissionen
eingehalten wird.
•
Investitionen – Null Steuern. Das OFP muss keine
Kapitalgewinnsteuern zahlen. Auch (belgische und
ausländische) Dividendeneinkommen und Zinserträge werden für OFP nicht besteuert.
Wenn eine belgische Quellensteuer auf das Einkommen bei Zahlung der Erträge dem OFP angerechnet
wurde, wird diese Steuer mit der Unternehmenssteuer, die ggf. geschuldet ist, verrechnet (siehe oben). In
diesen Fällen wird nur die Reststeuer, die nicht aufgehoben wurde, erstattet. Dies führt zu einer günstigen
Steuerbehandlung, wobei der “Bruttoertrag” beinahe
dem “Nettoertrag” entspricht.
Dieses neue Einkommenssteuersystem für OFP wird
sicher zu einer höheren Flexibilität und einer größeren
Wahl bei Investitionsentscheidungen führen. Während
in der Vergangenheit belgische Pensionsfonds sich oft
an UCITS-Investitionen gewandt haben, um die Investitionsrendite zu steigern und Steuern zu vermeiden,
ist dies nicht mehr länger der Fall, da das OFP selbst
ein günstiges Steuersystem ausnutzen kann.
4.2 Internationale Besteuerung : Doppelbesteuerungsverträge ausnutzen
Ein sehr ausgeweitetes Netzwerk an Doppelbesteuerungsverträgen. Da ein OFP der Unternehmenssteuer untersteht, ist es im Allgemeinen in der
Lage, die Doppelbesteuerungsverträge, die Belgien
abgeschlossen hat, auszunutzen. Belgien verfügt
über eines der augeweitesten Netzwerke an Doppelbesteuerungsverträgen. Dies führt zu einer höheren
“Netto”-Dividende des belgischen OFP im Vergleich
zu anderen Ländern. Dies bedeutet, dass, wenn der
Herkunftsstaat die Anwendung einer inländischen
Quellensteuer vorsieht, das OFP im Grunde eine
Vertragsausnahme in Anspruch nehmen kann, bzw.
die Reduzierung der ausländischen Dividenden- und
Zinssteuer fordern kann, wenn natürlich die Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Belgien hat vor kurzem seinen Doppelbesteuerungsvertrag mit den USA 23 erneuert. Das belgische OFP
wird dabei ausdrücklich im Vertrag erwähnt, so
dass keine lokale Kapitalertragssteuer auf die Dividenden von amerikanischen Firmen, die von einem
belgischen OFP in Anspruch genommen werden,
anfällt. Dieser Gunsten untersteht jedoch den Vertragsbedingungen, unter anderem die “Ertragseinschränkung”.
4.3. Mehrwertsteuer
Keine MWSt. Die MWSt.-Ausnahme, die für die Verwaltung von UCITS gültig ist, ist auf die Verwaltung
durch OFP ausgeweitet worden.
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sollen zu den ausgenommenen
“Verwaltungstätigkeiten 24“ gehören :
- die Finanzverwaltung des OFP : die Dienstleistungen bestehen aus der Verwaltung der Finanzen und
der anderen Vermögenswerte des OFP 25, sowie
• das verwaltungsrechtliche Management : Dienstleistungen der Verwaltung für die Handlungen des
OFP, insofern sie für OFP spezifisch und wesentlich
sind ; z.B. Aufstellung des Jahresberichtes, Informationen an die Teilnehmer am Plan ; Berichterstattung
an die zuständige Behörde, usw. Wenn die Gebühren
für mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen von
einem belgischen Dienstleister in Rechnung gestellt
werden, gilt die Befreiung ganz normal.
Hat der Dienstleister seinen Sitz außerhalb Belgiens,
muss die Vorfrage des Ortes der Dienstleistungen
für die Mehrwertsteuer gestellt werden. Wenn Gebühren für mehrwertsteuerbefreite Dienste, wie sie
definiert sind, dem OFP von einem Dienstleister in
der EU aber außerhalb Belgiens angerechnet werden, sollte keine MWSt. als allgemeine Regel in dem
EU-Mitgliedsstaat, wo der Dienstleister seinen Sitz
hat, geschuldet werden, oder ist die MWSt. in Belgien geschuldet 26.
4.4. Andere indirekte Steuern
Das OFP selbst untersteht nicht den UCITS-Steuern.
Das bedeutet, dass die direkten Investitionen des
OFP steuerfrei sind, während das OFP diese Steuer
indirekt zahlen muss, wenn es sich für die Teilnahme
an bestimmten Investitionsfonds, die dieser Steuer
unterliegen, entscheidet.
Für belgische OFP fallen keine Anmeldesteuern oder
Steuermarken an.
4.5. Fazit
Das OFP kann ein günstiges Steuersystem nutzen,
sowohl für direkte als auch indirekte Steuern.
Wenn das OFP die Steuern auf nicht abziehbare Kosten vermeidet und insofern ausländische Investitionen gut ausgewählt und gut strukturiert sind, kann
das OFP eine “Null-Steuer” anstreben.
Belgien kann also ganz besonders günstige Eigenschaften aufweisen, die es in keinem anderen Land
der EWZ gibt.
23 Vertrag vom 27. November 2006 – muss noch ratifiziert werden.
24 Für die Definition der “Verwaltungsaktivitäten”, die in den Anwendungsbereich der MWSt.-Ausnahme fallen, gibt es Anweisungen in der
25 Die Vermögensverwaltung umfasst nicht die Finanzanlageaktivitäten
Rechtsprechung, u. a. auch in der Rechtsprechung des Europäischen
für die Sicherheiten des OFP.
Gerichtshofes (EuGH), sowie in Kommentaren über die Verwaltung von
26 Da die Art der zu erbringenden Dienstleistung von Fall zu Fall
UCITS (obwohl diese nicht als solche angepasst werden können, da die
untersucht werden muss und die nationalen Gesetzgebungen auch
Aufgabe und die Aktivität beider Einheiten, OFP und UCITS, sich unter-
entsprechend des EU-Gesetzes betrachtet werden müssen, um den Ort
scheiden). Der Begriff “Verwaltung” des OFP ist spezifisch für die Mehr-
der Dienstleistung zu bestimmen, muss jeder Vertrag und jede Gebühr
wertsteuer, ein autonomes Konzept der EU-Gesetze. Dementsprechend
getrennt betrachtet werden.
sind Definitionen in den Finanzgesetzen nicht unbedingt entscheidend.
27 In Belgien die jährliche UCITS Steuer von 0,08% oder 0,01 %.
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