Belgien, bester Standort für europaweite Pensionsfonds www.invest.belgium.be Invest in Belgium, increase your profits Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Einleitung 2. 2.1 2.2. 2.3 2.4 2.5 2.6 Der gesetzliche Rahmen : Struktur und Organisation des OFP Eigenständige gesetzliche Einheit Autonomer Gesetzesrahmen Einfache und flexible Struktur Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebung im Gastland Gründung des OFP und Genehmigung, als Pensionsfonds zu handeln Fazit 3. Aufsichtsform 3.1 Betriebsbedingungen 3.2 Qualitative Regeln im Gegensatz zu quantitativen Regeln 3.3. Versicherungstechnische Rückstellungen 3.4 Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen 3.5 Investitionen 3.6 Finanzierungsplan 3.7 Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP) 3.8 Die Bilanz des OFP : Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 3.9 Dynamik des Aufsichtsfinanzrahmens 3.10 Vermögensverwaltung und Sicherheit 3.11 Information an die Teilnehmer am Pensionsplan und die Begünstigten 3.12 Beaufsichtigung 3.13 Fazit 4. 4.1 4.2 4.3 4.4. 4.5 Steuersystem Unternehmenssteuer – “null Steuern auf den Gewinn” Internationale Besteuerung : Doppelbesteuerungsverträge ausnutzen Mehrwertsteuer Andere indirekte Steuern Fazit Kontakte Wir alle freuen uns über die erhebliche und ständige Steigerung der Lebenserwartung in beinahe allen Ländern Europas. Jeder Erfolg ist aber mit neuen Herausforderungen verbunden. Die Anzahl Ruheständler wächst spektakulär. Das gleiche gilt für ihre – unsere – Erwartungen hinsichtlich der Lebensqualität und des Wohlseins, und das ist auch richtig so. Aus diesem Grund haben die meisten europäischen Staaten in den letzten Jahren einen zweiten Pensionspfeiler aufgebaut, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser zweite Pfeiler sind die Pensionsfonds, die darüber hinaus einen wachsenden Anteil des Marktes wie Finanzeinrichtungen oder professionelle Investoren abdecken. Im Sinne des Binnenmarktes ermöglichen vor kurzem verabschiedete Europäische Richtlinien grenzüberschreitende Pensionsfonds, die in der Europäischen Union geschaffen werden können. Heute ist Belgien das erste europäische Land, das multinationalen Unternehmen einen vollständigen und weitreichenden Rahmen zur Schaffung von sowohl europäischen als auch internationalen Pensionsfonds bietet. In dieser Broschüre werden die Vorteile dieses sehr wirksamen und vorteilhaften Gesetzes-, Steuer- und Aufsichtsrahmen beschrieben. Ferner werden die zahlreichen modernen, von unserem Land unterzeichneten Verträge erklärt, mit denen eine doppelte Besteuerung vermieden wird und somit erhebliche Einsparungen hinsichtlich des Anteilportfolios jedes Fonds ermöglicht werden. Unsere Lage im Herzen Europas stärkt auch unsere Stellung auf dem Markt der Pensionsfonds. Die europäischen Hauptgeschäftsstellen vieler internationaler Unternehmen befinden sich bereits in unserem Land. Es kann also erwartet werden, dass sie auch ihre europäischen oder internationalen Pensionsfonds hier gründen. In der augenblicklichen Situation ist es im Interesse aller multinationaler Unternehmen, die Verwaltung ihrer Pensionsfonds zu zentralisieren, insbesondere aufgrund der Einsparung von Verwaltungskosten, der Konzentrierung der entsprechenden Fachkenntnisse im Unternehmen und darüber hinaus um die günstigen finanziellen vom belgischen Gesetzesrahmen gebotenen Bedingungen ausnutzen zu können. Belgien will als Zentrum für gemeinsame Dienstleistungen von internationalen Unternehmen auftreten. Ich möchte Sie einladen, die vielen Vorteile unseres Landes zu entdecken. Guy Verhofstadt Didier Reynders Bruno Tobback Premierminister Vizepremierminister und Minister der Finanzen Minister der Pensionen 1. Einleitung Belgien hat kürzlich die Europäische Richtlinie 2003/411 verabschiedet und einen neuen und transparenten flexiblen Gesetzesrahmen eingeführt, mit dem Belgien als “bester Standort” für internationale und europäische Pensionsfonds gefördert wird. Das Gesetz vom 27. Oktober 20062 über die Beaufsichtigung von EBAV (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) definiert die gesetzlichen Strukturen, die Organisation und die Funktionsweise von Pensionsfonds. Darüber hinaus wird durch das gesetzliche Aufsichtsregelwerk der Grundsatz der “vorsichtigen Person” angewandt und erhalten die Pensionsfonds, die Trägerunternehmen und die Teilnehmer am Plan Optimierungsmöglichkeiten. Das Gesetz bietet eine Flexibilität, die es dem Pensionsfonds ermöglicht, die spezifischen Anforderungen und Wünsche der multinationalen Konzerne oder Unternehmen zu erfüllen. Ein in Belgien angesiedelter Pensionsfonds kann grenzüberschreitende Tätigkeiten vorsehen und verschiedene Pensionspläne ausüben, die für die Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern (Gastländer) gültig sind. Der Pensionsfonds untersteht jedoch lediglich dem belgischen Gesetz und den belgischen Aufsichtsregeln. Wenn die dem Pensionsfonds angeschlossenen Beschäftigten in einem Land der Europäischen Wirtschaftszone (EWZ) arbeiten, müssen die entsprechenden sozialen und arbeitsrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen3 ihres Landes eingehalten werden. Das belgische Aufsichtsregelwerk bietet einerseits eine Garantie der handfesten Verwaltung, mit der die Interessen und die Pensionsrechte der Teilnehmer am Plan eingehalten werden, und auf der anderen Seite eine hohe Flexibilität hinsichtlich Finanzierung durch die Trägerunternehmen. Die Rechtfertigung “von Fall zu Fall” bezieht sich auf die “spezifischen” Eigenschaften des Pensionsplans und der Teilnehmer. Darüber hinaus sind am 27. Dezember 20064 neue Steuerbestimmungen verabschiedet worden, um ein neues günstiges Steuersystem entsprechend des EET-Grundsatzes5 zu schaffen. Dank dieser Bestimmungen kann ein gut entworfener Pensionsfonds mit Geschäftssitz in Belgien eine “Nullunternehmenssteuer” ausnutzen. 2. Der gesetzliche Rahmen : Struktur und Organisation des OFP 2.1 Eigenständige gesetzliche Einheit Ein in Belgien eingerichteter Pensionsfonds erhält die Rechtsform eines OFP6 : - Organization for Financing Pensions - Organisme voor de Financiering van Pensioenen - Organisme de Financement des Pensions - Organ zur Finanzierung von Pensionen Autonomie. Das OFP ist eine eigenständige gesetzliche Einheit, die nur für den Fonds und die Pflichten haftbar ist und die sich vom Trägerunternehmen unterscheidet7. Diese Struktur wurde gewählt, um eine flexible Verwaltungsstruktur und -organisation zu ermöglichen. 2.2. Autonomer Gesetzesrahmen Einzigartig. Da das OFP eine neue gesetzliche Einheit ist, untersteht es nicht den Gesetzen, die für andere Rechtseinheiten gelten. Das Gesetz vom 27. Oktober 2006 ist transparent und regelt die Struktur und die Organisation der OFP, aber auch die Tätigkeiten und Funktionsweise. Das Gesetz ist auf Englisch, Französisch, Niederländisch und Deutsch auf der Website der belgischen zuständigen Aufsichtsbehörde, der CBFA8 (www. cbfa.be), zu finden. Das Gesetz ist durch Königliche Erlasse umgesetzt, die auch auf der Website zu finden sind. Außerdem veröffentlicht die CBFA Rundschreiben und Memoranden mit Kommentaren zu praktischen Auswirkungen der Gesetzgebung. 5 EET : “exempt-exempt-taxation” (steuerfrei-steuerfrei-steuerpflichtig): (E): steuerfreie Beiträge in den Pensionsfonds zur Steigerung der Pensionsvorteile (Steuerermäßigung für die vom Trägerunternehmen und den Teilnehmern gezahlten Beiträge); (E): steuerfreie Erträge der Beiträge und Gewinne des Pensionsfonds, sowie steuerfreie Kapitalgewinne während der Steigerungszeit vor Auszahlung; (T) steuerpflichtige Leistungen bei Auszahlung.. 1 Richtlinie 2003/41 des Europäischen Parlaments und des Rates über die 6 Das Gesetz vom 27. Oktober 2006 sieht eine Übergangszeit von 5 Jah- Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Al- ren (bis zum 1. Januar 2012) zugunsten bereits bestehender Pensionsfonds tersversorgung (EBAV) vom 3. Juni 2003. vor, die entsprechend des vorher geltenden Gesetzes die Rechtsform einer 2 Die meisten Bestimmungen sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten Vereinigung ohne Erwerbszweck (vzw-asbl, VoE) oder Krankenkassenfonds 3 Verbindliche gesetzliche Bestimmungen des Gastlandes (das Gastland (ovv-aam) angenommen hatten. ist das Land, dessen soziale und arbeitsrechtliche Gesetze für das Verhältnis 7 Somit Schutz der Pensionsleistungen und Ansprüche der Teilnehmer am zwischen dem Trägerunternehmen und dem Teilnehmer am Plan gelten), in- Pensionsplan gegen Konkurs ihrer Arbeitgeber, dem Trägerunternehmen. nerhalb der Grenzen des europäischen/internationalen Gesetzes. 8 CBFA, d.h. die Kommission für das Bank, Finanz – und Versicherungswe- 4 Gesetz vom 27. Dezember 2006 bzgl. verschiedener Bestimmungen. sen. 2.3 Einfache und flexible Struktur Governance. Entsprechend der OECD-Richtlinien zur Verwaltung von Pensionsfonds9, gewährleistet die Verwaltungsstruktur der OFP eine angemessene Aufteilung der betrieblichen Verantwortlichkeiten sowie Kontroll- und Aufsichtsverantwortlichkeiten. Das OFP muss dementsprechend aus mindestens 2 Organen bestehen : - eine Generalversammlung Die Trägerunternehmen, deren Pensionspläne vom OFP betrieben werden, sind Mitglieder der Generalversammlung10. Die Generalversammlung hat die allgemeine Aufsichts- und Kontrollverantwortung und kann weitreichende Vollmachten erteilen (die in den Satzungen definiert werden müssen11). - ein Verwaltungsrat Das OFP muss mindestens ein betriebliches Organ haben : der Verwaltungsrat. Dieser definiert die allgemeine Politik des OFP und ist für die betrieblichen Tätigkeiten des OFP verantwortlich. Vertragliche Freiheit. Der neue Gesetzesrahmen beruht auf den Grundsätzen der Flexibilität und der vertraglichen Freiheit : Die Parteien, welche das OFP gründen, können ihn auf der Grundlage der eigenen Bedürfnisse und Wünsche strukturieren, insofern diese doppelte Struktur eingehalten wird. 9 Auch zugänglich auf der Website der CBFA, www.cbfa.be. 10 OECD-Leitlinien zur Verwaltung der Pensionsfonds, verabschiedet vom Rat des OECD am 28. April 2005.. 11 Satzungen oder Gründungsurkunde (statuten- status). 2.4. Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebung im Gastland Einhaltung der lokalen sozialen Regeln. Ein oder mehrere sogenannte Sozialausschüsse können gegründet werden, damit das OFP die Anforderungen der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebungen des Gastlandes, die für die von ihm geführten Pensionspläne gültig sind, erfüllen kann. Beteiligung der Beschäftigten. Sozialausschüsse sind auch nützlich, um die verschiedenen Teilnehmer und die Begünstigten an der Verwaltung ihrer Pensionspläne durch das OFP zu beteiligen. Die Schaffung, die Zusammensetzung, die Vollmachten und die Funktionsweise der Sozialausschüsse kann von den beteiligten Parteien beschlossen werden. Das belgische Gesetz sieht dabei keine anderen gesetzlichen Anforderungen als die Aufstellung eines schriftlichen Dokumentes vor. 2.5 Gründung des OFP und Genehmigung, als Pensionsfonds zu handeln Verabschiedung von Satzungen. Das OFP kann einfach durch die Verabschiedung von Satzungen gegründet werden. Ein ordentliches Mitglied-Trägerunternehmen reicht hierzu aus. Die Satzungen müssen nicht von einem Notar aufgestellt werden und müssen auch nicht per Gericht genehmigt werden. Die Satzungen werden im belgischen Amtsund Gesetzesblatt veröffentlicht. Genehmigungsantrag. Bevor das OFP seine Pensionsfondstätigkeiten beginnen kann, muss es die EBAV-Genehmigung der belgischen (Ursprungsland) zuständigen Behörde, der CBFA, beantragen. Das einzureichende Antragsformular kann von der Website der CBFA heruntergeladen werden. Zu den wichtigsten Dokumenten, die der CBFA vorgelegt werden müssen, gehören : - die Satzungen - der Finanzplan - die Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP) - eine Beschreibung des Pensionsfonds, die das OFP betreiben will - die Verwaltungsvereinbarung12 - Information über die Trägerunternehmen und die Mitglieder der betrieblichen Organe Die CBFA entscheidet über den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Akte. Wenn das OFP grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EWZ plant, muss das in der EBAV-Richtlinie vorgesehene Mitteilungsverfahren 13 eingehalten werden. 2.6 Fazit Der gesetzliche Rahmen hält einfache Grundsätze für die Organisation und die Verwaltungsstruktur des OFP fest und ermöglicht es den Parteien, die Organisation und die Funktionsweise auf ihre spezifische Situation anzupassen. beschließen, seinen europäischen oder internationalen Pensionsfonds in Belgien zu gründen. Angemessene Verbindlichkeiten, die durch die angemessenen Vermögenswerte gedeckt werden. Hinsichtlich des Pensionsplans, den das OFP betreibt, muss das OFP einen angemessenen Betrag an Verbindlichkeiten schaffen (d.h. technische Rückstellungen), die den finanziellen Pflichten aus den Pensionsplänen entsprechen. Diese technischen Rückstellungen müssen von den angemessenen Vermögenswerten gedeckt werden (siehe 3.3). Globale Verwaltung/Vernetzung. Unterschiedliche Pensionspläne können global verwaltet werden16. Das OFP kann sich jedoch anders entscheiden und kann einen getrennten Abrechnungsverband für unterschiedliche Pensionspläne auf freiwilliger Basis wählen. Solidarität. Das OFP kann auch selbst den Grad der Solidarität zwischen den Trägerunternehmen bestimmen. Diese Regeln müssen in der sogenannten Verwaltungsvereinbarung festgehalten werden. Diese Vereinbarung wird zwischen dem OFP und den Trägerunternehmen abgeschlossen und bestimmt die Regeln der Funktionsweise des OFP. Die Verwaltungsvereinbarung kann auch eine Entschädigung (“Vernetzung”) vorsehen, ungeschadet der entsprechenden gültigen Sozial- und Arbeitsrechtgesetze, insofern die Mindestrechte der Teilnehmer am Plan und Begünstigten gesichert sind. 3. Aufsichtsform 3.1 Betriebsbedingungen Nach Zulassung durch die CBFA14 kann das OFP die Pensionspläne der Alterversorgung beginnen.15 Eine belgische Aktivität ist nicht erforderlich. Das belgische Gesetz erfordert nicht, dass eines oder mehrere Trägerunternehmen ihren Sitz in Belgien haben, oder dass mindestens ein Pensionsplan des OFP für Arbeitnehmer in Belgien gilt. Ein multinationaler Konzern ohne Firmensitz in Belgien kann also 14 Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten kann das OFP seine Tätigkeiten aufnehmen, wenn das Mitteilungsverfahren für grenzüberschreitende Tätigkeiten abgeschlossen ist (z.B. innerhalb von 2 Monaten für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EWZ laut der hauptsächlichen dreimonatigen Prüfung durch CBFA und Genehmigung). 15 Für nicht belgische Pensionspläne (z.B. Pensionspläne, die nicht für Beschäftigte und Selbstständige in Belgien gültig sind), legt die belgische Gesetzgebung keine Einschränkungen oder Bedingungen für den Inhalt der Pensionspläne fest. Wenn also der Pensionsplan im Gastland der EWZ als 12 Wenn es eine solche Vereinbarung gibt. Die Verwaltungsvereinbarung Pensionsplan laut Definition der EBAV-Richtlinie betrachtet werden kann wird zwischen dem OFP und den Mitgliedern-Trägerunternehmen unter- (für Staaten, die nicht Mitglied der EWZ sind: die gleiche Definition der Al- zeichnet und bestimmt die Bedingungen der Tätigkeiten und die Funkti- tersversorgung wie in der Richtlinie), kann das OFP diesen Plan betreiben. onsregeln. Wenn diese Regeln in den Satzungen festgehalten werden, ist Für Pensionspläne, die für Beschäftigte und Selbstständige in Belgien ge- eine Vereinbarung laut Gesetz nicht verbindlich. dacht sind, wird eine andere Definition von “Alterversorgung” angewandt, 13 Die Absichtserklärung, die Trägerschaft eines Trägerunternehmens die der belgischen Situation besser entspricht. mit Sitz in einem anderen EWZ-Mitgliedsstaat (Gastland) anzunehmen. 16 Das Gesetz sieht Ausnahmen für diese Regel vor: die getrennte Ver- Die Mitteilung muss an die zuständige Behörde des Herkunftslandes (in waltung von Pensionsplänen für angestellte Arbeitnehmer und die Pen- Belgien zum Beispiel die CBFA) gerichtet werden. Das OFP kann auch sionspläne für Selbstständige sowie die getrennte Verwaltung von Pensi- grenzüberschreitende Aktivitäten außerhalb der EWZ vorsehen. Hierzu onsplänen, die Gegenstand von Sanierungsmaßnahmen sind, die von der reicht ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren. CBFA beschlossen wurden. 3.2 Qualitative Regeln im Gegensatz zu quantitativen Regeln Das Aufsichtsregelwerk der neuen belgischen Gesetzgebung beschreibt die Regeln, welche das OFP hinsichtlich der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Investitionen und der Verwaltung einhalten muss. Das Gesetz führt eher qualitative als quantitative Regeln ein, sowohl was die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen als auch die Investitionen angeht. 3.3. Versicherungstechnische Rückstellungen Grenzüberschreitende Aktivitäten, wenn “vollständig” finanziert. Im Fall der grenzüberschreitenden Tätigkeiten erfordert die EBAV-Richtlinie, dass die versicherungstechnischen Rückstellungen jederzeit voll finanziert sind, unter Einhaltung aller Pensionspläne, die vom Pensionsfonds betrieben werden. Vorsichtige aber dynamische “vollständige” Finanzierungsanforderung. Der belgische Gesetzgeber hat keinen quantitativen Ansatz in diesem Zusammenhang angenommen, sondern fordert eine vorsichtige Berechnungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen und versicherungsmathematischen Voraussetzungen, die das OFP rechtfertigen muss. Kohärenz. Das OFP muss als versicherungstechnische Rückstellung einen Betrag vorsehen, der ausreicht, um die bereits ausgezahlten Pensionsleistungen und die erworbenen Altersvorsorgeleistungen mit einer vorsichtigen Bewertungsmethode zu erbringen. Die Berechnungsgrundlage der versicherungstechnischen Rückstellung muss Teil des Finanzierungsplans sein, der vom OFP und den Trägerunternehmen vereinbart wird. DC(definierte Beiträge). Bei beitragsorientierten Plänen entsprechen die zu erwerbenden Provisionen dem Betrag der eingezahlten Pensionsrechte, wie sie von den Pensionsregeln und gegebenenfalls von den Sozial- und Arbeitsgesetzen des Gastlandes definiert werden. DB (definierte Leistungen). Bei leistungsorientierten Plänen, die für einen garantierten Ertrag bzw. ein biometrisches Risiko17 Leistungen vorsehen, kann die Berechnungsmethode der versicherungstechnischen Rückstellung vorsichtige Zinssätze berücksichtigen, die z.B. erwartete Investitionsrenditen vorsehen. Flexibel. Das OFP kann die eigenen Regeln und Berechnungsmethoden definieren, insofern sie von den 17 Risiken verbunden mit dem Sterbefall, der Behinderung oder der Langlebigkeit. spezifischen Eigenschaften des OFP und den verwalteten Pensionsplänen rechtfertigt werden. Das OFP verfügt also über ein hohes Grad an Flexibilität, die nur einer vernünftigen Rechtfertigung untersteht. Minimum = eingezahlte Pensionsrechte. Die versicherungstechnische Rückstellung kann auf keinen Fall niedriger sein als die sogenannten eingezahlten Mindestpensionsrechte18, die von den Regeln des Plans und gegebenenfalls von den Sozial- und Arbeitsgesetzen des Gastlandes vorgesehen sind. Insofern dieser Mindestbetrag eingehalten wird, ermöglicht das Gesetz eine langfristige Sicht hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsmethode. 3.4 Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen Vorsichtige Investitionen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen müssen von Vermögenswerten gedeckt werden, die entsprechend des Grundsatzes der “vorsichtigen Person” investiert sind. Die einzige quantitativ gültige Einschränkung, die von der EBAV-Richtlinie vorgeschrieben wird, bezieht sich auf die Investitionen in die Trägerunternehmen (eingeschränkt auf 5 % des gesamten Portfolios) oder im Konzern (eingeschränkt auf 10 % des gesamten Portfolios) des Trägerunternehmens. 18 Die eingezahlten Mindestpensionsrechte der Teilnehmer am Pensionsplan, wie sie gegebenenfalls von den Sozial- und Arbeitsgesetzen des Gastlandes definiert werden. Für Pensionspläne von angestellten Arbeitnehmern in Belgien werden sie auf der Grundlage von maximal 6 % Diskontsatz und Sterbetabellen MR/FR bestimmt. Bilanz des OFP : Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Versicherungstechnische Rückstellungen 19 : Vermögenswerte • der Betrag muss ausreichend sein, um die bereits auszu- Investitionen für die Deckung der versicherungstechnischen zahlenden Pensionen und die erworbenen Pensionsrechte zu Rückstellungen : garantieren • entsprechend des Grundsatzes der vorsichtigen Person • entsprechend einer vorsichtigen versicherungsmathe- • sie werden zum Marktwert bewertet • sie werden im besten Interesse der Teilnehmer am Plan und • keine quantitativen Regeln, aber vorsichtige Wahl der der Begünstigten investiert matischen Bewertung wirtschaftlichen und versicherungsmathematischen • sie gewährleisten die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität Voraussetzungen, d.h. • Diskontsatz muss gewählt werden, indem folgende und die Rentabilität • entsprechend der Art und der Dauer der erwarteten zukünf- Elemente berücksichtigt werden : a) die Investitionsrendite, die die versicherungstech- tigen Altersvorsorgeleistungen • sie werden vor allem auf geregelten Märkte investiert nischen Rückstellungen und die zukünftigen Investi- • Investitionen in Derivate, wenn sie die vorsichtige Natur tionsrenditen decken und/oder stützen oder anders gerechtfertigt werden b) die Marktdividenden von Anleihen der Mitglieds- • richtige Diversifizierung • einzige quantitative Einschränkung : max. 5 % in Trägerun- Behinderung), angepasst auf die Teilnehmer am Plan und die Begünstigten. ternehmen (max. 10 % in den Konzern) staaten oder andere hochwertige Anleihen ; • biometrische Tabellen (Lebenserwartung/Sterberate, • die Methode und die Voraussetzungen bleiben von einem Finanzjahr auf das andere im Grunde unverändert • die gewählte Methode und die Voraussetzungen müssen die Andere Investitionen • - Flexibilität (außer 5 % in Trägerunternehmen, 10 % in • dürfen nicht niedriger sein als die eingezahlten Mindest- Konzern) • zum Marktwert bewertet Nachhaltigkeit der Verpflichtung sicherstellen rechte, die vom Sozial- und Arbeitsrecht definiert sind. Solvenzmarge : • Alternative für die Deckung der sogenannten “Solvenz- • für die Deckung von Tod- und Behindertenrenten (bio- marge” : garantierte Forderung an den Arbeitgeber metrisches Risiko) • auf der Grundlage von quantitativen Regeln (kann durch den Einsatz von (Rück-)Versicherung der Risikodeckung reduziert werden) Bilanz 3.5 Investitionen Vorsichtig und nachhaltig. Vermögenswerte müssen vorsichtig investiert werden, entsprechend der Investitionspolitik, die in der diesbezüglichen Erklärung (EIP) definiert wird, und entsprechend den Voraussetzungen des Finanzierungsplans. Derivate können eingesetzt werden, insofern sie zur Reduzierung des Investitionsrisikos beitragen oder ein effizientes Portfoliomanagement vereinfachen. Auch hier lautet die Devise : Wenn Sie einen anderen Einsatz von Derivaten als vernünftig und vorsichtig rechtfertigen können, unter Berücksichtigung aller Elemente, wird es im Grunde genehmigt. 19 Für Pensionspläne mit definierten Beiträgen entspricht die zu erwerbende Provision dem Betrag der eingezahlten sozialen Rücklagen. 3.6 Finanzierungsplan Das OFP muss einen Finanzierungsplan mit dem Einverständnis aller Trägerunternehmen aufstellen, die sich selbst verpflichten, diesen Plan umzusetzen und die entsprechenden Beiträge zu zahlen. Der Finanzierungsplan bestimmt die Berechnungsmethode der einzuzahlenden Beiträge pro Pensionsplan, damit eine angemessene Finanzierung der Pensionsverbindlichkeiten und die Solvenzmarge gewährleistet und damit alle Kosten und Auslagen gedeckt werden können. Er muss der CBFA vorgelegt werden. OFP, die sich selbst (im Gegensatz zu den Trägerunternehmen) verpflichten, die Pensionsverpflichtung zu garantieren, sowie OFP, die biometrische Risiken LT Konsens erwartete Kapitalrendite (z.B. 4,5 % + 2,5 % = 7 %) decken, müssen eine Solvenzmarge aufstellen (definiert durch Königlichen Erlass). 3.7 Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP) Das OFP muss eine schriftliche Erklärung der Investitionspolitikgrundsätze (EIP) abgeben, in der die Messmethoden der Investitionsrisiken, die Verfahren der Risikoverwaltung und die strategischen Vermögenszuweisungen beschrieben werden, wobei die Art und die Dauer der Pensionsverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Das OFP muss diese Erklärung mindestens alle 3 Jahre prüfen. 3.8 Die Bilanz des OFP : Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Diese Grundsätze, die in einer Bilanz zusammengefasst werden, gelten für die Vermögenswerte und ihre Investitionen sowie auch für die Verbindlichkeiten. 3.9 Dynamik des Aufsichtsfinanzrahmens Das wichtigste Ziel des belgischen Aufsichtsrahmens ist die Schaffung eines vorsichtigen und kohärenten Managementmodells, in dem die Investitionen sich in Harmonie mit den Eigenschaften der Pensionspläne und den Teilnehmern am Plan befinden und in dem die Investitionen den entsprechenden versicherungstechnischen Rückstellungen angepasst sind. Dieses Modell bietet Autonomie in der Verwaltungspolitik, die vorsichtig und standfest sein muss. Darüber hinaus bietet der Rahmen eine erhebliche Flexibilität in der Finanzierung, da die versicherungstechnischen Rückstellungen voll gedeckt sind. Schema 1. Vorsichtiges Managementmodell Investition (Mischung Vermögenswert) LT Konsens erwartete Rendite auf festerträgliche Investitionen (z.B. 2,0 % + 2,5 % = 4,5 %) LT Konsens wirklich Wachstum (z.B. 2,5%) LT Konsens Inflation (z.B. 2,0 %) Beispiel des oben erwähnten Konsensmodells : Mix Vermögenswerte : 0 % Aktienkapital und 100 % Anleihen • erwartete LT Rendite = 4,5 % Mix Vermögenswert : 25 % Aktienkapital und 75 % Anleihen • erwartete langfristige Rendite = 25 % x 7,0 % x 4,5 % = 5,125 % Mix Vermögenswert : 75 % Aktienkapital und 25 % Anleihen • erwartete langfristige Rendite = 75 % x 7,0 % + 25% x 4,5 % = 6,375 % Das einzusetzende Modell kann frei vom OFP mit dem Einverständnis der Trägerunternehmen gewählt werden, insofern die Kriterien der vorsichtigen Person eingehalten werden. Schema 2 . Beispiel erwartete langfristige Konsensrendite Erklärung zum Schema 1 : Die Eigenschaften der Pensionspläne und ihrer Teilnehmer haben einen starken Einfluss auf die Finanzierung und die Investitionen und bestimmen die versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Pensionspläne und ihre Teilnehmer sind vorgegeben und stellen die Hauptantriebskräfte für die Investitionen, die Bestimmung der versicherungstechnischen Provisionen und die Finanzierung dar. Die Wahl der demographischen Voraussetzungen (z.B. Lebenserwartung/Sterblichkeit, Renteneintrittsalter…), müssen den Eigenschaften der Pensionspläne und der Teilnehmer entsprechen. • Die Pensionspläne und ihre Teilnehmer beeinflussen die Investitionen. • Um es zu vereinfachen, es ist angeraten, auf konservative Weise zu investieren, wenn die durchschnittliche Restdauer der Pensionsverbindlichkeiten kurz ist und umgekehrt. Der Einsatz von ALM-Techniken (Asset Liability Management, Verwaltung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten) ermöglicht es, die Investitionsstrategie den Eigenschaften der Pensionspläne und der Bevölkerung (z.B. Dauer) anzugleichen. • Die Investitionen beeinflussen die versicherungstechnischen Rückstellungen. Der Diskontsatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rück• Pensionsplan & Teilnehmer Finanzierung LT Konsenskapital Risikoprämie (z.B. 2,5%) Versicherungstechnische Rückstellungen + “Solvenzmarge” Wichtig : Vorsicht und Kohärenz Durchschnittlich erwartete Rendite nach 10 Jahren 12 RENDEMENT % 10 8 6 4 2 0 % Aktienkapital 100 % Anleihen 25 % Aktienkapital 75 % Anleihen 75 % Aktienkapital 25 % Anleihen Probabilitätsintervalle 5-25 % 25-50 % 50-75 % 75-95 % Schema 3. Beispiel der erwarteten langfristigen Rendite auf der Grundlage von ALM-Techniken20 stellungen kann bestimmt werden, indem die Rendite der entsprechenden Investitionen berücksichtigt wird. Diese Rendite kann zum Beispiel entsprechend folgendem vereinfachten Ansatz bestimmt werden : - die Renditen, die in der Vergangenheit erreicht wurden - die erwartete langfristige Konsensrendite (siehe Beispiel Schema 2) ; dieses Modell muss auf die Mischung der Vermögenswerte und die relevanten Finanzmärkte angepasst werden. Ein detaillierter Ansatz besteht darin, die Rendite auf der Grundlage des erwarteten Renditemusters, das anhand einer ALM-Studie aufgestellt wurde (siehe Beispiel Schema 3), zu definieren. Globale Auswirkung auf die Finanzierung Die belgische Gesetzgebung bietet einen hohen Grad an Flexibilität, indem sie die angestrebten Finanzierungsniveaus festlegt, insofern die versicherungstechnischen Rückstellungen gedeckt sind. Das OFP kann einen Puffer vorsehen, z.B. um kurzfristige Renditenschwankungen aufzufangen. • Ein Pensionsfonds mit einer durchschnittlichen Restdauer von 15 Jahren kann davon ausgehen, dass ein Rückgang/eine Steigerung von 1 % der erwarteten Rendite und somit des Diskontsatzes zu jeweils 15 % höhere/niedrigere Rückstellungen führt. • 20 Dieses Schema ist nur illustrativ und ergibt sich aus entsprechenden wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen. 3.10 Vermögensverwaltung und Sicherheit Das OFP kann frei Investitionsmanager für die Verwaltung der Portfolios ernennen. Das OFP kann auch einen Verwalter ernennen, der in einem EWZ-Staat niedergelassen ist und dort eine Zulassung hat. Hinsichtlich der entsprechenden Vermögen, die die versicherungstechnischen Rückstellungen decken, erfordert die belgische Gesetzgebung als Regel, dass sie innerhalb der EWZ angelegt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, muss ein Zertifikat einer Genehmigungsbehörde vorgelegt werden, um Anlagen außerhalb der EWZ zu rechtfertigen 3.11Information an die Teilnehmer am Pensionsplan und die Begünstigten Die belgische Gesetzgebung erfüllt vollständig die Informationspflicht der EBAV-Richtlinie. Dadurch soll mehr Transparenz entstehen. Die Teilnehmer am Pensionsplan erhalten jedes Jahr eine Gewinnerklärung, in der die Situation des OFP beschrieben und das augenblickliche Finanzierungsniveau der erworbenen individuellen Pensionsansprüche detailliert wird. Die EIP wird auch allen Teilnehmern und Begünstigten oder ihren Vertretern auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Auch andere Informationen können beantragt werden, mit denen die Teilnehmer am Plan (und die Begünstigten) genaue Informationen über ihre Gewinne erhalten können. 3.12 Beaufsichtigung Die CBFA prüft und beaufsichtigt die OFP. Innerhalb der CBFA ist eine spezifische Abteilung “Beaufsichtigung von zusätzlichen Pensionen” mit der Kontrolle der OFP beauftragt. Diese Abteilung besteht aus einem Fachteam aus mehrsprachigen versicherungsmathematischen, gesetzlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Experten. Die Abteilung ist einfach zugänglich und wendet eine offene Diskussionsphilosophie an. 3.13 Fazit Der belgische Aufsichtsrahmen hält qualitative Regeln fest und bietet Flexibilität in der Investitionsstrategie, der Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen (z.B. unter Berücksichtigung der erwarteten Investitionsrendite), der Finanzierung und der Beteiligung von Trägerunternehmen sowie der Teilnehmer am Plan und der Begünstigten, z.B. durch den Einsatz von Sozialausschüssen. Die qualitativen Regeln zur Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen sehen keine strengen Anforderungen an die Trägerunternehmen hinsichtlich ihrer Finanzierungen und des Niveaus der Vermögen, vor, die im OFP erworben werden sollen, während die Struktur der Governance und die Einhaltung der Regel der vorsichtigen Person eine starke Verwaltung garantieren, die die Interessen und die Pensionsrechte der Teilnehmer am Plan sichern. 4. Steuersystem 4.1 Unternehmenssteuer – “null Steuern auf den Gewinn” OFP unterstehen der belgischen Unternehmenssteuer. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein OFP wie eine normale Firma besteuert wird. Im Gegenteil, ein OFP wird entsprechend des spezifischen Einkommensteuersystems besteuert, das für offene Investitionsfonds vom Typ UCITS 21 gilt. Dieses spezifische Steuersystem bedeutet, dass die Steuergrundlag22 des OFP nur folgende Punkt umfasst : Anormale oder freiwillige Gewinne Der Begriff “anormal oder freiwillig” bezieht sich auf die belgische Gesetzesterminologie, die Einkommen bestimmt, die sich nicht aus Abschlüssen auf Grundlage des Marktpreises ergeben und die als besteuerbares Einkommen gelten. Indem das OFP nur Abschlüsse auf Grundlage des Marktpreises vorsieht, kann es dieses Einkommen vermeiden. • Nicht abziehbare Kosten statt Reduzierung im Wert und Kapitalverlust auf Anteile Laut dem belgischen Steuergesetz sind einige Kosten der Rechtseinheit nicht voll steuerlich absetzbar oder nicht steuerlich absetzbar, auch wenn es berufliche Ausgaben sind. Beispiele solcher steuerlich nicht absetzbarer Kosten : nicht abziehbare Steuern, Gebühren, nicht abziehbare Fahrzeugausgaben, Restaurant- und Repräsentationskosten, manche soziale Vorteile, die den Arbeitnehmern gewährt werden Das OFP sollte eigentlich in der Lage sein, diese Kosten zu vermeiden • 21 z.B. BEVEK/SICAV, die in Belgien genutzt werden (offene Kapitalanlagegesellschaft / Investmentgesellschaft mit verändertem Grundkapital) 22 Der gültige Steuersatz liegt bei 33,99 % (d.h. 33 % plus 3% Krisenzuschuss), unter Ausnahme von geheimen Kommissionen, die zu 309 % besteuert werden. Diese Steuer ist abziehbar, die normale Unternehmenssteuer von 33,99 % nicht. Gezahlte geheime Kommissionen Dieser Teil der Steuergrundlage besteht aus Zahlungen, für die, die Steuerangabeformalitäten nicht eingehalten wurden. Anders ausgedrückt : Zahlungen sind durchgeführt worden, aber die Begünstigten wurden den Steuerbehörden nicht mitgeteilt. Da diese ausbleibende Angabe die Steuerbehörden daran hindert, Steuern zu erheben, wird der Zahlungsauftraggeber bestraft und besteuert. Diese Steuer kann vermieden werden, indem die Steuergesetzgebung über die Berichterstattung über Gehälter, Gebühren und Kommissionen eingehalten wird. • Investitionen – Null Steuern. Das OFP muss keine Kapitalgewinnsteuern zahlen. Auch (belgische und ausländische) Dividendeneinkommen und Zinserträge werden für OFP nicht besteuert. Wenn eine belgische Quellensteuer auf das Einkommen bei Zahlung der Erträge dem OFP angerechnet wurde, wird diese Steuer mit der Unternehmenssteuer, die ggf. geschuldet ist, verrechnet (siehe oben). In diesen Fällen wird nur die Reststeuer, die nicht aufgehoben wurde, erstattet. Dies führt zu einer günstigen Steuerbehandlung, wobei der “Bruttoertrag” beinahe dem “Nettoertrag” entspricht. Dieses neue Einkommenssteuersystem für OFP wird sicher zu einer höheren Flexibilität und einer größeren Wahl bei Investitionsentscheidungen führen. Während in der Vergangenheit belgische Pensionsfonds sich oft an UCITS-Investitionen gewandt haben, um die Investitionsrendite zu steigern und Steuern zu vermeiden, ist dies nicht mehr länger der Fall, da das OFP selbst ein günstiges Steuersystem ausnutzen kann. 4.2 Internationale Besteuerung : Doppelbesteuerungsverträge ausnutzen Ein sehr ausgeweitetes Netzwerk an Doppelbesteuerungsverträgen. Da ein OFP der Unternehmenssteuer untersteht, ist es im Allgemeinen in der Lage, die Doppelbesteuerungsverträge, die Belgien abgeschlossen hat, auszunutzen. Belgien verfügt über eines der augeweitesten Netzwerke an Doppelbesteuerungsverträgen. Dies führt zu einer höheren “Netto”-Dividende des belgischen OFP im Vergleich zu anderen Ländern. Dies bedeutet, dass, wenn der Herkunftsstaat die Anwendung einer inländischen Quellensteuer vorsieht, das OFP im Grunde eine Vertragsausnahme in Anspruch nehmen kann, bzw. die Reduzierung der ausländischen Dividenden- und Zinssteuer fordern kann, wenn natürlich die Vertragsbedingungen eingehalten werden. Belgien hat vor kurzem seinen Doppelbesteuerungsvertrag mit den USA 23 erneuert. Das belgische OFP wird dabei ausdrücklich im Vertrag erwähnt, so dass keine lokale Kapitalertragssteuer auf die Dividenden von amerikanischen Firmen, die von einem belgischen OFP in Anspruch genommen werden, anfällt. Dieser Gunsten untersteht jedoch den Vertragsbedingungen, unter anderem die “Ertragseinschränkung”. 4.3. Mehrwertsteuer Keine MWSt. Die MWSt.-Ausnahme, die für die Verwaltung von UCITS gültig ist, ist auf die Verwaltung durch OFP ausgeweitet worden. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sollen zu den ausgenommenen “Verwaltungstätigkeiten 24“ gehören : - die Finanzverwaltung des OFP : die Dienstleistungen bestehen aus der Verwaltung der Finanzen und der anderen Vermögenswerte des OFP 25, sowie • das verwaltungsrechtliche Management : Dienstleistungen der Verwaltung für die Handlungen des OFP, insofern sie für OFP spezifisch und wesentlich sind ; z.B. Aufstellung des Jahresberichtes, Informationen an die Teilnehmer am Plan ; Berichterstattung an die zuständige Behörde, usw. Wenn die Gebühren für mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen von einem belgischen Dienstleister in Rechnung gestellt werden, gilt die Befreiung ganz normal. Hat der Dienstleister seinen Sitz außerhalb Belgiens, muss die Vorfrage des Ortes der Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer gestellt werden. Wenn Gebühren für mehrwertsteuerbefreite Dienste, wie sie definiert sind, dem OFP von einem Dienstleister in der EU aber außerhalb Belgiens angerechnet werden, sollte keine MWSt. als allgemeine Regel in dem EU-Mitgliedsstaat, wo der Dienstleister seinen Sitz hat, geschuldet werden, oder ist die MWSt. in Belgien geschuldet 26. 4.4. Andere indirekte Steuern Das OFP selbst untersteht nicht den UCITS-Steuern. Das bedeutet, dass die direkten Investitionen des OFP steuerfrei sind, während das OFP diese Steuer indirekt zahlen muss, wenn es sich für die Teilnahme an bestimmten Investitionsfonds, die dieser Steuer unterliegen, entscheidet. Für belgische OFP fallen keine Anmeldesteuern oder Steuermarken an. 4.5. Fazit Das OFP kann ein günstiges Steuersystem nutzen, sowohl für direkte als auch indirekte Steuern. Wenn das OFP die Steuern auf nicht abziehbare Kosten vermeidet und insofern ausländische Investitionen gut ausgewählt und gut strukturiert sind, kann das OFP eine “Null-Steuer” anstreben. Belgien kann also ganz besonders günstige Eigenschaften aufweisen, die es in keinem anderen Land der EWZ gibt. 23 Vertrag vom 27. November 2006 – muss noch ratifiziert werden. 24 Für die Definition der “Verwaltungsaktivitäten”, die in den Anwendungsbereich der MWSt.-Ausnahme fallen, gibt es Anweisungen in der 25 Die Vermögensverwaltung umfasst nicht die Finanzanlageaktivitäten Rechtsprechung, u. a. auch in der Rechtsprechung des Europäischen für die Sicherheiten des OFP. Gerichtshofes (EuGH), sowie in Kommentaren über die Verwaltung von 26 Da die Art der zu erbringenden Dienstleistung von Fall zu Fall UCITS (obwohl diese nicht als solche angepasst werden können, da die untersucht werden muss und die nationalen Gesetzgebungen auch Aufgabe und die Aktivität beider Einheiten, OFP und UCITS, sich unter- entsprechend des EU-Gesetzes betrachtet werden müssen, um den Ort scheiden). Der Begriff “Verwaltung” des OFP ist spezifisch für die Mehr- der Dienstleistung zu bestimmen, muss jeder Vertrag und jede Gebühr wertsteuer, ein autonomes Konzept der EU-Gesetze. Dementsprechend getrennt betrachtet werden. sind Definitionen in den Finanzgesetzen nicht unbedingt entscheidend. 27 In Belgien die jährliche UCITS Steuer von 0,08% oder 0,01 %. Kontakte Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen Weitere Informationen Steuerabteilung für ausländische Investitionen und andere Anreize und Gründe, Rue Marie-Thérèse 1 bte/bus 4 Maria-Theresiastraat in Belgien zu investieren, B-1000 Brüssel, Belgien finden sie auf T : +32 257 938 66 www.invest.belgium.be F : +32 257 951 12 E : [email protected] www.minfin.fgov.be/cellalien Kommission für das Bank, Finanz– und Versicherungswesen. (CBFA) Rue du Congrès 12-14 Congresstraat B-1000 Brüssel, Belgien T : +32 2 220 58 19 F : +32 2 220 52 75 E : [email protected] www.cbfa.be Belgischer Verband der Pensionsinstitute Boulevard A. Reyerslaan 80 B-1030 Brüssel, Belgien T : +32 2 706 85 45 F : +32 2 706 85 44 E : [email protected] www.pensionsfunds.be www.invest.belgium.be Verantwortlicher Herausgeber: Olivier Alsteens, Externe Kommunikation, Föderaler Öffentlicher Dienst Kanzlei des Premierministers rue de la Loi - Wetstraat 16, 1000 Brüssel D/2007/9737/1