Allianz Deutschland AG Unternehmenskommunikation Presse Privat-Haftpflicht Demenz – wer haftet für Schäden? . . Über 1,2 Millionen Menschen leiden deutschlandweit an Demenz/ Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden, Angehörige nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht/ PrivatHaftpflichtversicherung auch für Demenzkranke wichtig Demenz bedeutet den Verlust geistiger Fähigkeiten und wird durch einen Abbauprozess des Gehirns hervorgerufen. Vor allem Kurzzeitgedächtnis, Denkvermögen, Sprache und Motorik sind betroffen. „Alzheimer-Patienten finden sich häufig nicht mehr in der Wohnung zurecht. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf nehmen Vergesslichkeit und Desorientierung zu. Am Ende verändert sich auch die Persönlichkeit“, erklärt Dr. Jörg Hipp, Experte für die Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland. Dies ist gefährlich für Betroffene und Mitbürger. Wer zahlt beispielsweise den Schaden, wenn ein Demenzkranker orientierungslos die Straße kreuzt und einen Unfall verursacht? „Ein erwachsener Mensch muss grundsätzlich nur dann für einen Schaden haften, wenn er ihn selbst schuldhaft verursacht hat“, sagt Hipp. Und nur dann übernimmt auch dessen Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden für ihn. Nach dem Gesetz ist diese Haftung aber dann eingeschränkt, wenn der Verursacher aufgrund einer Erkrankung für sein Tun nicht verantwortlich gemacht werden kann. „Dies ist in der Regel bei Kranken, die an schwerer Demenz leiden, der Fall“, so der Allianz Experte. Angehörige sind nur dann schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. . Die Folge: Die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden zwar nicht, wehrt aber den unberechtigten Anspruch des Geschädigten ab. „Wir als Versicherung würden in die rechtliche Auseinandersetzung mit demjenigen gehen, der die Ansprüche geltend macht“, erläutert Hipp. Aus diesem Grund ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Demenzkranke genauso wichtig wie für jeden anderen auch. Die Allianz macht beim Abschluss einer PrivatHaftpflichtversicherung keine Unterschiede zwischen gesunden, kranken oder behinderten Allianz Deutschland AG Unternehmenskommunikation 80790 München Menschen. Der Experte erklärt: Bei uns kann jeder eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen.“ Wer Allianz Kunde ist und an Alzheimer erkrankt, muss die Krankheit nachträglich nicht melden. Dies gilt für die Privat-Haftpflichtversicherung, die Hausrat-, die Unfall- sowie für die Kfz-Versicherung. Tipps, wie man Demenz vorbeugen oder verlangsamen kann, finden Sie unter folgendem Link: https://www.allianz.com/de/presse/news/engagement_news/gesellschaftliches_engagemen t/news_2012-02-07.html München, 07.02.2012 Weitere Presseinformationen der Allianz Deutschland AG finden Sie auf unserem Internetportal www.allianzdeutschland.de/newsroom. Kennen Sie schon SafetyFirst.tv? Auf dem Videoportal mit den Themenschwerpunkten Sicherheit und Risiko bieten wir Ihnen spezielle Medien-Services wie Downloads in TVQualität an. Kontaktdaten: Allianz Deutschland AG Unternehmenskommunikation Susanne Seemann Telefon: 089/3800-18170 E-Mail: [email protected] Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.