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Privat-Haftpflicht
Demenz – wer haftet für Schäden?
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Über 1,2 Millionen Menschen leiden deutschlandweit an Demenz/
Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden,
Angehörige nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht/ PrivatHaftpflichtversicherung auch für Demenzkranke wichtig
Demenz bedeutet den Verlust geistiger Fähigkeiten und wird durch einen Abbauprozess
des Gehirns hervorgerufen. Vor allem Kurzzeitgedächtnis, Denkvermögen, Sprache und
Motorik sind betroffen. „Alzheimer-Patienten finden sich häufig nicht mehr in der Wohnung
zurecht. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf nehmen Vergesslichkeit und
Desorientierung zu. Am Ende verändert sich auch die Persönlichkeit“, erklärt Dr. Jörg Hipp,
Experte für die Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland.
Dies ist gefährlich für Betroffene und Mitbürger. Wer zahlt beispielsweise den Schaden,
wenn ein Demenzkranker orientierungslos die Straße kreuzt und einen Unfall verursacht?
„Ein erwachsener Mensch muss grundsätzlich nur dann für einen Schaden haften, wenn er
ihn selbst schuldhaft verursacht hat“, sagt Hipp. Und nur dann übernimmt auch dessen
Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden für ihn. Nach dem Gesetz ist diese Haftung
aber dann eingeschränkt, wenn der Verursacher aufgrund einer Erkrankung für sein Tun
nicht verantwortlich gemacht werden kann. „Dies ist in der Regel bei Kranken, die an
schwerer Demenz leiden, der Fall“, so der Allianz Experte. Angehörige sind nur dann
schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
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Die Folge: Die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden zwar nicht, wehrt aber den
unberechtigten Anspruch des Geschädigten ab. „Wir als Versicherung würden in die
rechtliche Auseinandersetzung mit demjenigen gehen, der die Ansprüche geltend macht“,
erläutert Hipp.
Aus diesem Grund ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Demenzkranke genauso
wichtig wie für jeden anderen auch. Die Allianz macht beim Abschluss einer PrivatHaftpflichtversicherung keine Unterschiede zwischen gesunden, kranken oder behinderten
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Menschen. Der Experte erklärt: Bei uns kann jeder eine Privat-Haftpflichtversicherung
abschließen.“
Wer Allianz Kunde ist und an Alzheimer erkrankt, muss die Krankheit nachträglich nicht
melden. Dies gilt für die Privat-Haftpflichtversicherung, die Hausrat-, die Unfall- sowie für
die Kfz-Versicherung.
Tipps, wie man Demenz vorbeugen oder verlangsamen kann, finden Sie unter folgendem
Link:
https://www.allianz.com/de/presse/news/engagement_news/gesellschaftliches_engagemen
t/news_2012-02-07.html
München, 07.02.2012
Weitere Presseinformationen der Allianz Deutschland AG finden Sie auf unserem
Internetportal www.allianzdeutschland.de/newsroom.
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Telefon: 089/3800-18170
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Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen
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Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen
und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der
Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bank- und
Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die
Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse
sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen,
können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und
das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu
aktualisieren.
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