Mündlich-praktische Prüfung M 2 - Baden

Werbung
Regierungspräsidium Stuttgart
Landesprüfungsamt Baden-Württemberg
Mündlich-praktische Prüfung M 2
I.I. Pr
üfungsablauf m
ündlich-praktische
Prüfungsablauf
mündlich-praktische
Pr
üfung M
§ 28
Prüfung
M 22 ((§
28 ++ §§ 30)
30)
II.
üfers
II. Verhinderung
Verhinderung eines
eines Pr
Prüfers
III.
ücktritt/Säumnis eines
üflings
III. R
Rücktritt/Säumnis
eines Pr
Prüflings
1
I.I. Pr
üfungsablauf m
ündlich-praktische Pr
üfung M
Prüfungsablauf
mündlich-praktische
Prüfung
M 22
Zusammensetzung
Zusammensetzung der
der Prüfungskommission
Prüfungskommission
Anzahl
Anzahl der
der Prüfer:
Prüfer: 11 Vorsitzender
Vorsitzender und
und 33 –– 44 Prüfer
Prüfer
11 Prüfer
Prüfer für
für
Chirurgie
Chirurgie
11 Prüfer
Prüfer für
für
Innere
Innere Medizin
Medizin
2-3
2-3 Prüfer
Prüfer für
für jeweils
jeweils
unterschiedliche
unterschiedliche
Wahlfächer
Wahlfächer
Anzahl
Anzahl der
der Prüflinge:
Prüflinge: bis
bis zu
zu 44
2
Beispielhafter
üfungsablauf einer
ündlich-praktischen Pr
üfung ffür
ür
Beispielhafter Pr
Prüfungsablauf
einer m
mündlich-praktischen
Prüfung
M
üfungskommission mit
-5 Pr
üfern und
üflingen
M 22 -- neu
neu -- bei
bei einer
einer Pr
Prüfungskommission
mit 44-5
Prüfern
und 44 Pr
Prüflingen
1.
1. Prüfungstag
Prüfungstag
Patientenzuweisung
Patientenzuweisung (außerhalb
(außerhalb von
von der
der Prüfung)
Prüfung)
Zuweisung
Zuweisung eines
eines Patienten
Patienten bzw.
bzw. mehrerer
mehrerer Patienten
Patienten für
für jeden
jeden
Prüfling
Prüfling durch
durch den
den Prüfungsvorsitzenden
Prüfungsvorsitzenden
Anamnese, Diagnose, Prognose,
Behandlungsplan, Epikrise mit
Berichterstellung
Abgabe des
Berichts
Anamnese, Diagnose, Prognose,
Behandlungsplan, Epikrise mit
Berichterstellung
Abgabe
Abgabe des
des
Berichts
Berichts
Anamnese, Diagnose, Prognose,
Behandlungsplan, Epikrise mit
Berichterstellung
Abgabe
Abgabe des
des
Berichts
Berichts
Beginn:
Beginn:
9:00
9:00 Uhr
Uhr
Anamnese, Diagnose, Prognose,
Behandlungsplan, Epikrise mit
Berichterstellung
Abgabe
Abgabe des
des
Berichts
Berichts
Ende:
Ende:
12:00
Uhr
3
12:00
Uhr
Beginn
ündlich-praktischen Pr
üfung mit
Beginn der
der m
mündlich-praktischen
Prüfung
mit der
der Fallabnahme
Fallabnahme am
am
Krankenbett
ätzlich alle
üflinge und
üfer)
Krankenbett (grunds
(grundsätzlich
alle Pr
Prüflinge
und alle
alle Pr
Prüfer)
Beginn:
Beginn:
14:00
14:00 Uhr
Uhr
Fallabnahme am
Krankenbett
Fallabnahme am
Krankenbett
Fallabnahme am
Krankenbett
Dauer
Dauer ca.
ca.
15-20
15-20 Min.
Min.
je
je Prüfling
Prüfling
Fallabnahme am
== Ermessen
Ermessen
Krankenbett
nach
nach Abschluss
Abschluss der
der Fallabnahme
Fallabnahme aller
aller Studenten
Studenten am
am Krankenbett:
Krankenbett:
Fortsetzung
ündlich-praktischen Pr
üfung
Fortsetzung der
der m
mündlich-praktischen
Prüfung
mit
prüfung
mit Beginn
Beginn der
der Gruppen
Gruppenprüfung
alle
alle Prüfer
Prüfer sind
sind anwesend
anwesend
alle
alle Prüflinge
Prüflinge sind
sind anwesend
anwesend
-4
Inhalt
Inhalt der
der Prüfung
Prüfung (1.
(1. Tag)
Tag)
•patientenbezogene
•patientenbezogene Fragestellungen
Fragestellungen über
über den
den zugewiesenen
zugewiesenen Patienten
Patienten
in
in den
den Bereichen
Bereichen Innere
Innere Medizin,
Medizin, Chirurgie
Chirurgie und
und in
in dem
dem jeweiligen
jeweiligen
Wahlfach
Wahlfach des
des Prüflings
Prüflings (nur
(nur am
am 1.
1. Tag
Tag zulässig
zulässig §§ 30
30 Ab.s
Ab.s 11 S.
S. 2)
2)
unabhängig
unabhängig vom
vom zugewiesenen
zugewiesenen Patienten:
Patienten:
(schwerpunktmäßig
(schwerpunktmäßig wohl
wohl erst
erst am
am 2.
2. Tag)
Tag)
•Klinisch-theoretische
•Klinisch-theoretische u.
u. fächerübergreifende
fächerübergreifende Fragestellungen
Fragestellungen
•Fragestellungen
•Fragestellungen aus
aus den
den Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen
•Praktische
•Praktische Aufgaben
Aufgaben aus
aus den
den klinisch-praktischen
klinisch-praktischen Fächern
Fächern unter
unter EinEinbeziehung
beziehung von
von klinisch-theoretisch
klinisch-theoretisch und
und fächerübergreifenden
fächerübergreifenden FrageFragestellungen
stellungen sowie
sowie Fragestellungen
Fragestellungen aus
aus den
den Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen
(also
(also kein
kein theoretisches
theoretisches Lehrbuchwissen
Lehrbuchwissen ohne
ohne Fallbezug
Fallbezug abfragen)
abfragen)
•alle
•alle Prüfer
Prüfer können
können neben
neben Fragen
Fragen aus
aus Ihrem
Ihrem Fachgebiet
Fachgebiet auch
auch
fächerübergreifende
fächerübergreifende Fragestellungen
Fragestellungen und
und Fragestellungen
Fragestellungen aus
aus
den
den Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen fragen
fragen („jeder
(„jeder darf
darf alles
alles fragen“)
fragen“)
5
Dauer
Dauer ca.
ca. 30
30 -- 45
45 Minuten
Minuten je
je Prüfling
Prüfling
Ergebnis:
Ergebnis: Dauer
Dauer der
der Fallabnahme
Fallabnahme am
am
Krankenbett
Krankenbett ++ Gruppenprüfung
Gruppenprüfung 1.
1. Tag:
Tag:
45
üfling,
45 –– 60
60 Minuten
Minuten je
je Pr
Prüfling,
insgesamt
§ 30
insgesamt 33 -- 44 Stunden
Stunden ((§
30 Abs.
Abs. 1)
1)
Ende:
Ende:
17:0017:0018:00
18:00 Uhr
Uhr
6
2.
üfungstag (zwingend)
2. Pr
Prüfungstag
(zwingend)
Entsprechend
AppO muss
üfung nicht
Entsprechend der
der Ä
ÄAppO
muss die
die Pr
Prüfung
nicht an
an zwei
zwei aufeinander
aufeinander
folgenden
rebt
folgenden Tagen
Tagen stattfinden;
stattfinden; dies
dies sollte
sollte jedoch
jedoch als
als Regel
Regel angest
angestrebt
werden.
ührung kann
werden. Die
Die Durchf
Durchführung
kann jedoch
jedoch auch
auch am
am Freitag
Freitag und
und am
am Montag
Montag
oder
oder am
am Montag
Montag und
und am
am Mittwoch
Mittwoch erfolgen,
erfolgen, wenn
wenn ein
ein Feiertag
Feiertag
dazwischen
dazwischen liegt
liegt (offener
(offener Wortlaut
Wortlaut von
von §§ 30
30 Abs.
Abs. 1)
1)
Beginn
ündlich-praktischen Pr
üfung
Beginn der
der m
mündlich-praktischen
Prüfung
Gruppenpr
üfung ((nicht
nicht am
Gruppenprüfung
am zugewiesenen
zugewiesenen Patienten)
Patienten)
alle
alle Prüfer
Prüfer müssen
müssen anwesend
anwesend sein
sein
-- wie
wie am
am 1.
1. PrüfungstagPrüfungstag(§
(§ 15
15 Abs.
Abs. 33 S.
S. 1)
1)
--
alle
alle Prüflinge
Prüflinge sind
sind anwesend
anwesend
7
Inhalt
Inhalt der
der Prüfung
Prüfung (2.
(2. Tag,
Tag, §§ 28
28 Abs.
Abs. 1)
1)
Beginn:
Beginn:
z.B.
z.B. 9:00
9:00 Uhr
Uhr
•Klinisch-theoretische
•Klinisch-theoretische u.
u. fächerübergreifende
fächerübergreifende Fragestellungen
Fragestellungen
•Fragestellungen
•Fragestellungen aus
aus den
den Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen
•Praktische
•Praktische Aufgaben
Aufgaben aus
aus den
den klinisch-praktischen
klinisch-praktischen Fächern
Fächern
unter
unter Einbeziehung
Einbeziehung von
von klinisch-theoretisch
klinisch-theoretisch und
und fächerüberfächerübergreifenden
greifenden Fragestellungen
Fragestellungen sowie
sowie Fragestellungen
Fragestellungen aus
aus den
den
Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen (also
(also kein
kein theoretisches
theoretisches Lehrbuchwissen
Lehrbuchwissen
ohne
ohne Fallbezug
Fallbezug abfragen)
abfragen)
•alle
•alle Prüfer
Prüfer können
können wie
wie am
am 1.
1. Tag
Tag neben
neben Fragen
Fragen aus
aus Ihrem
Ihrem
Fachgebiet
Fachgebiet auch
auch fächerübergreifende
fächerübergreifende Fragestellungen
Fragestellungen und
und
Fragestellungen
Fragestellungen aus
aus den
den Querschnittsbereichen
Querschnittsbereichen fragen
fragen
(„jeder
(„jeder darf
darf alles
alles fragen“)
fragen“)
8
Ergebnis:
Ergebnis: Dauer
Dauer der
der Gruppenprüfung
Gruppenprüfung 2.
2. Tag:
Tag:
45
üfling, insgesamt
45 –– 60
60 Minuten
Minuten je
je Pr
Prüfling,
insgesamt 33 –– 44 Stunden
Stunden
Ende:
Ende:
12:0012:0013:00
13:00 Uhr
Uhr
9
II.
üfers
II. Verhinderung
Verhinderung eines
eines Pr
Prüfers
Rechtsgrundlagen,
Rechtsgrundlagen, Rechtssprechung
Rechtssprechung
•• §§ 15
15 Abs.
Abs. 33 ÄAppO:
ÄAppO: Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht der
der PrüfungsPrüfungs-
kommission
kommission während
während der
der gesamten
gesamten Prüfung.
Prüfung.
Ausnahme:
Ausnahme: Prüfung
Prüfung am
am Krankenbett
Krankenbett
•BVerwG:
•BVerwG: Vorgang
Vorgang der
der Bewertung
Bewertung der
der Prüfungsleistung
Prüfungsleistung
höchstpersönlicher
höchstpersönlicher Vorgang
Vorgang
•Prüfungsrecht
•Prüfungsrecht -- Literatur
Literatur -:
-: Gebot
Gebot der
der eigenen,
eigenen,
unmittelbaren
unmittelbaren und
und vollständigen
vollständigen Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
setzt
setzt die
die Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht der
der Kommission
Kommission
während
während der
der gesamten
gesamten Prüfung
Prüfung voraus.
voraus. Persönliche
Persönliche
Anwesenheit
Anwesenheit kann
kann nicht
nicht durch
durch mündliche
mündliche oder
oder
schriftliche
schriftliche Informationen
Informationen von
von Dritten
Dritten über
über den
den
Prüfungsvorgang
Prüfungsvorgang ersetzt
ersetzt werden
werden
10
Verhinderung
üfers am
üfungstag:
Verhinderung eines
eines Pr
Prüfers
am 1.
1. Pr
Prüfungstag:
Stellvertreter
Stellvertreter kann
kann einspringen
einspringen
ja
ja
Abnahme
Abnahme insgesamt
insgesamt
durch
durch Stellvertreter
Stellvertreter
nein
nein
Neuansetzung
Neuansetzung des
des ganzen
ganzen
Prüfungstermins
Prüfungstermins (muss
(muss nicht
nicht diedieselbe
selbe Prüfungskommission
Prüfungskommission sein)
sein)
11
Verhinderung
üfers am
üfungstag:
Verhinderung eines
eines Pr
Prüfers
am 2.
2. Pr
Prüfungstag:
Weiterführung
Weiterführung
der
der Prüfung
Prüfung ist
ist
mit
mit Stellvertreter
Stellvertreter
nicht
nicht zulässig
zulässig
Prüfung
Prüfung muss
muss nicht
nicht
Prüfung
Prüfung ist
ist zu
zu an
an zwei
zwei aufeinander
aufeinander
unterbrechen
folgenden
unterbrechen
folgenden Tagen
Tagen
erfolgen
erfolgen
Prüfungskommission
Prüfungskommission
(Studiendekanat/LPA)
(Studiendekanat/LPA)
bietet
bietet neue
neue Termine
Termine
für
für 2.
2. Prüfungstag
Prüfungstag an
an
Mögliche
Mögliche Vorgehensweise
Vorgehensweise
Ausgangslage:
Ausgangslage:
•• Prüfling
Prüfling möchte
möchte Prüfungsleistung
Prüfungsleistung vom
vom 1.
1. Prüfungstag
Prüfungstag beibehalten
beibehalten
•• Nachholung
Nachholung 2.
2. Prüfungstag
Prüfungstag organisatorisch
organisatorisch leichter
leichter als
als die
die
Neuansetzung
Neuansetzung der
der gesamten
gesamten Prüfung
Prüfung
12
•• Neuterminierung
Neuterminierung des
des 2.
2. Prüfungstages
Prüfungstages möglichst
möglichst
zeitnah
zeitnah zum
zum 1.
1. Prüfungstag,
Prüfungstag, d.h.
d.h. innerhalb
innerhalb weniger
weniger Tage
Tage
•Terminierung
•Terminierung innerhalb
innerhalb von
von längstens
längstens 22 Wochen
Wochen
„noch
„noch zeitnah“
zeitnah“ (keine
(keine Rechtssprechung)
Rechtssprechung)
Prüfungstag
Prüfungstag
noch
noch präsent
präsent
(Aufschriebe)
(Aufschriebe)
für
für Prüflinge
Prüflinge
zumutbar
zumutbar
Prüfungstermin
Prüfungstermin kann
kann
auch
auch gesplittet
gesplittet werden
werden
-- bei
bei 22 Prüflingen
Prüflingen dauert
dauert die
die
Prüfung
Prüfung nur
nur 11 1/2
1/2 -- 22 Stunden
Stunden
•spätere
•spätere Terminierung:
Terminierung:
Einverständniserklärung
Einverständniserklärung
der
der Prüflinge:
Prüflinge: Terminierung
Terminierung
innerhalb
innerhalb von
von 44 Wochen
Wochen
möglich
möglich
Prüfungstermin
Prüfungstermin kann
kann auch
auch
gesplittet
gesplittet werden
werden
-- bei
bei 22 Prüflingen
Prüflingen dauert
dauert die
die
Prüfung
Prüfung nur
nur 11 1/2
1/2 -- 22 Stunden
Stunden
13
Ausnahme:
Ausnahme: Neuansetzung
Neuansetzung der
der gesamten
gesamten Prüfung
Prüfung
durch
durch die
die neue
neue Prüfungskommission
Prüfungskommission
dieselbe
dieselbe Prüfungskommission
Prüfungskommission findet
findet innerhalb
innerhalb von
von 44 Wochen
Wochen
keinen
keinen Prüfungstermin
Prüfungstermin (Prüfer
(Prüfer fällt
fällt längere
längere Zeit
Zeit aus)
aus)
Zuweisung
Zuweisung eines
eines Prüflings
Prüflings zu
zu einer
einer neuen
neuen Prüfungskommission:
Prüfungskommission:
innerhalb
innerhalb von
von 14
14 Tagen
Tagen
Prüfling
Prüfling hat
hat den
den RückRücktritt
tritt zu
zu erklären
erklären
(wichtiger
(wichtiger Grund)
Grund)
Prüfungsleistung
Prüfungsleistung vom
vom
ersten
ersten Tag
Tag entfällt
entfällt
ab
ab 14
14 Tagen
Tagen
Prüfling
Prüfling hat
hat den
den RückRücktritt
tritt zu
zu erklären
erklären
Rücktritt
Rücktritt wird
wird
generell
generell genehmigt
genehmigt
Prüfungsleistung
Prüfungsleistung vom
vom
ersten
ersten Tag
Tag entfällt
entfällt
14
III.
ücktritt/Säumnis eines
üflings
III. R
Rücktritt/Säumnis
eines Pr
Prüflings
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen: §§
§§ 18,
18, 19
19 ÄAppO
ÄAppO
Rücktritt/Säumnis
Rücktritt/Säumnis vor/während/nach
vor/während/nach dem
dem 1./2.
1./2. Prüfungstag:
Prüfungstag:
aus
aus gesundheitlichen
gesundheitlichen Gründen:
Gründen: unverzügliche
unverzügliche Vorlage
Vorlage
eines
eines amtsärztlichen
amtsärztlichen Zeugnisses
Zeugnisses
Rücktritt/Säumnis
Rücktritt/Säumnis
wird
wird genehmigt
genehmigt
Die
Die mündlich-praktische
mündlich-praktische Prüfung
Prüfung
gilt
gilt als
als nicht
nicht unternommen
unternommen
(Einheit
(Einheit der
der mündlich-prakmündlich-prakischen
ischen Prüfung)
Prüfung)
Nachholtermin
Nachholtermin für
für die
die gesamte
gesamte
mündlich-praktische
mündlich-praktische Prüfung
Prüfung
Rücktritt/Säumnis
Rücktritt/Säumnis
wird
wird nicht
nicht genehmigt
genehmigt
Die
Die mündlich-praktische
mündlich-praktische Prüfung
Prüfung
gilt
gilt als
als nicht
nicht bestanden
bestanden
Wiederholung
Wiederholung der
der gesamten
gesamten
mündlich-praktischen
mündlich-praktischen Prüfung
Prüfung
in
in der
der nächsten
nächsten PrüfungskamPrüfungskampagne
pagne -- Ladung
Ladung vom
vom Amts
Amts 15
wegen
wegen §§ 20
20 Abs.
Abs. 22 ÄAppO
ÄAppO --
Herunterladen