Regierungspräsidium Stuttgart Landesprüfungsamt Baden-Württemberg Mündlich-praktische Prüfung M 2 I.I. Pr üfungsablauf m ündlich-praktische Prüfungsablauf mündlich-praktische Pr üfung M § 28 Prüfung M 22 ((§ 28 ++ §§ 30) 30) II. üfers II. Verhinderung Verhinderung eines eines Pr Prüfers III. ücktritt/Säumnis eines üflings III. R Rücktritt/Säumnis eines Pr Prüflings 1 I.I. Pr üfungsablauf m ündlich-praktische Pr üfung M Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 22 Zusammensetzung Zusammensetzung der der Prüfungskommission Prüfungskommission Anzahl Anzahl der der Prüfer: Prüfer: 11 Vorsitzender Vorsitzender und und 33 –– 44 Prüfer Prüfer 11 Prüfer Prüfer für für Chirurgie Chirurgie 11 Prüfer Prüfer für für Innere Innere Medizin Medizin 2-3 2-3 Prüfer Prüfer für für jeweils jeweils unterschiedliche unterschiedliche Wahlfächer Wahlfächer Anzahl Anzahl der der Prüflinge: Prüflinge: bis bis zu zu 44 2 Beispielhafter üfungsablauf einer ündlich-praktischen Pr üfung ffür ür Beispielhafter Pr Prüfungsablauf einer m mündlich-praktischen Prüfung M üfungskommission mit -5 Pr üfern und üflingen M 22 -- neu neu -- bei bei einer einer Pr Prüfungskommission mit 44-5 Prüfern und 44 Pr Prüflingen 1. 1. Prüfungstag Prüfungstag Patientenzuweisung Patientenzuweisung (außerhalb (außerhalb von von der der Prüfung) Prüfung) Zuweisung Zuweisung eines eines Patienten Patienten bzw. bzw. mehrerer mehrerer Patienten Patienten für für jeden jeden Prüfling Prüfling durch durch den den Prüfungsvorsitzenden Prüfungsvorsitzenden Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Abgabe des Berichts Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Abgabe Abgabe des des Berichts Berichts Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Abgabe Abgabe des des Berichts Berichts Beginn: Beginn: 9:00 9:00 Uhr Uhr Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Abgabe Abgabe des des Berichts Berichts Ende: Ende: 12:00 Uhr 3 12:00 Uhr Beginn ündlich-praktischen Pr üfung mit Beginn der der m mündlich-praktischen Prüfung mit der der Fallabnahme Fallabnahme am am Krankenbett ätzlich alle üflinge und üfer) Krankenbett (grunds (grundsätzlich alle Pr Prüflinge und alle alle Pr Prüfer) Beginn: Beginn: 14:00 14:00 Uhr Uhr Fallabnahme am Krankenbett Fallabnahme am Krankenbett Fallabnahme am Krankenbett Dauer Dauer ca. ca. 15-20 15-20 Min. Min. je je Prüfling Prüfling Fallabnahme am == Ermessen Ermessen Krankenbett nach nach Abschluss Abschluss der der Fallabnahme Fallabnahme aller aller Studenten Studenten am am Krankenbett: Krankenbett: Fortsetzung ündlich-praktischen Pr üfung Fortsetzung der der m mündlich-praktischen Prüfung mit prüfung mit Beginn Beginn der der Gruppen Gruppenprüfung alle alle Prüfer Prüfer sind sind anwesend anwesend alle alle Prüflinge Prüflinge sind sind anwesend anwesend -4 Inhalt Inhalt der der Prüfung Prüfung (1. (1. Tag) Tag) •patientenbezogene •patientenbezogene Fragestellungen Fragestellungen über über den den zugewiesenen zugewiesenen Patienten Patienten in in den den Bereichen Bereichen Innere Innere Medizin, Medizin, Chirurgie Chirurgie und und in in dem dem jeweiligen jeweiligen Wahlfach Wahlfach des des Prüflings Prüflings (nur (nur am am 1. 1. Tag Tag zulässig zulässig §§ 30 30 Ab.s Ab.s 11 S. S. 2) 2) unabhängig unabhängig vom vom zugewiesenen zugewiesenen Patienten: Patienten: (schwerpunktmäßig (schwerpunktmäßig wohl wohl erst erst am am 2. 2. Tag) Tag) •Klinisch-theoretische •Klinisch-theoretische u. u. fächerübergreifende fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen •Fragestellungen •Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen •Praktische •Praktische Aufgaben Aufgaben aus aus den den klinisch-praktischen klinisch-praktischen Fächern Fächern unter unter EinEinbeziehung beziehung von von klinisch-theoretisch klinisch-theoretisch und und fächerübergreifenden fächerübergreifenden FrageFragestellungen stellungen sowie sowie Fragestellungen Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen (also (also kein kein theoretisches theoretisches Lehrbuchwissen Lehrbuchwissen ohne ohne Fallbezug Fallbezug abfragen) abfragen) •alle •alle Prüfer Prüfer können können neben neben Fragen Fragen aus aus Ihrem Ihrem Fachgebiet Fachgebiet auch auch fächerübergreifende fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen und und Fragestellungen Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen fragen fragen („jeder („jeder darf darf alles alles fragen“) fragen“) 5 Dauer Dauer ca. ca. 30 30 -- 45 45 Minuten Minuten je je Prüfling Prüfling Ergebnis: Ergebnis: Dauer Dauer der der Fallabnahme Fallabnahme am am Krankenbett Krankenbett ++ Gruppenprüfung Gruppenprüfung 1. 1. Tag: Tag: 45 üfling, 45 –– 60 60 Minuten Minuten je je Pr Prüfling, insgesamt § 30 insgesamt 33 -- 44 Stunden Stunden ((§ 30 Abs. Abs. 1) 1) Ende: Ende: 17:0017:0018:00 18:00 Uhr Uhr 6 2. üfungstag (zwingend) 2. Pr Prüfungstag (zwingend) Entsprechend AppO muss üfung nicht Entsprechend der der Ä ÄAppO muss die die Pr Prüfung nicht an an zwei zwei aufeinander aufeinander folgenden rebt folgenden Tagen Tagen stattfinden; stattfinden; dies dies sollte sollte jedoch jedoch als als Regel Regel angest angestrebt werden. ührung kann werden. Die Die Durchf Durchführung kann jedoch jedoch auch auch am am Freitag Freitag und und am am Montag Montag oder oder am am Montag Montag und und am am Mittwoch Mittwoch erfolgen, erfolgen, wenn wenn ein ein Feiertag Feiertag dazwischen dazwischen liegt liegt (offener (offener Wortlaut Wortlaut von von §§ 30 30 Abs. Abs. 1) 1) Beginn ündlich-praktischen Pr üfung Beginn der der m mündlich-praktischen Prüfung Gruppenpr üfung ((nicht nicht am Gruppenprüfung am zugewiesenen zugewiesenen Patienten) Patienten) alle alle Prüfer Prüfer müssen müssen anwesend anwesend sein sein -- wie wie am am 1. 1. PrüfungstagPrüfungstag(§ (§ 15 15 Abs. Abs. 33 S. S. 1) 1) -- alle alle Prüflinge Prüflinge sind sind anwesend anwesend 7 Inhalt Inhalt der der Prüfung Prüfung (2. (2. Tag, Tag, §§ 28 28 Abs. Abs. 1) 1) Beginn: Beginn: z.B. z.B. 9:00 9:00 Uhr Uhr •Klinisch-theoretische •Klinisch-theoretische u. u. fächerübergreifende fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen •Fragestellungen •Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen •Praktische •Praktische Aufgaben Aufgaben aus aus den den klinisch-praktischen klinisch-praktischen Fächern Fächern unter unter Einbeziehung Einbeziehung von von klinisch-theoretisch klinisch-theoretisch und und fächerüberfächerübergreifenden greifenden Fragestellungen Fragestellungen sowie sowie Fragestellungen Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen (also (also kein kein theoretisches theoretisches Lehrbuchwissen Lehrbuchwissen ohne ohne Fallbezug Fallbezug abfragen) abfragen) •alle •alle Prüfer Prüfer können können wie wie am am 1. 1. Tag Tag neben neben Fragen Fragen aus aus Ihrem Ihrem Fachgebiet Fachgebiet auch auch fächerübergreifende fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen und und Fragestellungen Fragestellungen aus aus den den Querschnittsbereichen Querschnittsbereichen fragen fragen („jeder („jeder darf darf alles alles fragen“) fragen“) 8 Ergebnis: Ergebnis: Dauer Dauer der der Gruppenprüfung Gruppenprüfung 2. 2. Tag: Tag: 45 üfling, insgesamt 45 –– 60 60 Minuten Minuten je je Pr Prüfling, insgesamt 33 –– 44 Stunden Stunden Ende: Ende: 12:0012:0013:00 13:00 Uhr Uhr 9 II. üfers II. Verhinderung Verhinderung eines eines Pr Prüfers Rechtsgrundlagen, Rechtsgrundlagen, Rechtssprechung Rechtssprechung •• §§ 15 15 Abs. Abs. 33 ÄAppO: ÄAppO: Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflicht der der PrüfungsPrüfungs- kommission kommission während während der der gesamten gesamten Prüfung. Prüfung. Ausnahme: Ausnahme: Prüfung Prüfung am am Krankenbett Krankenbett •BVerwG: •BVerwG: Vorgang Vorgang der der Bewertung Bewertung der der Prüfungsleistung Prüfungsleistung höchstpersönlicher höchstpersönlicher Vorgang Vorgang •Prüfungsrecht •Prüfungsrecht -- Literatur Literatur -: -: Gebot Gebot der der eigenen, eigenen, unmittelbaren unmittelbaren und und vollständigen vollständigen Kenntnisnahme Kenntnisnahme setzt setzt die die Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflicht der der Kommission Kommission während während der der gesamten gesamten Prüfung Prüfung voraus. voraus. Persönliche Persönliche Anwesenheit Anwesenheit kann kann nicht nicht durch durch mündliche mündliche oder oder schriftliche schriftliche Informationen Informationen von von Dritten Dritten über über den den Prüfungsvorgang Prüfungsvorgang ersetzt ersetzt werden werden 10 Verhinderung üfers am üfungstag: Verhinderung eines eines Pr Prüfers am 1. 1. Pr Prüfungstag: Stellvertreter Stellvertreter kann kann einspringen einspringen ja ja Abnahme Abnahme insgesamt insgesamt durch durch Stellvertreter Stellvertreter nein nein Neuansetzung Neuansetzung des des ganzen ganzen Prüfungstermins Prüfungstermins (muss (muss nicht nicht diedieselbe selbe Prüfungskommission Prüfungskommission sein) sein) 11 Verhinderung üfers am üfungstag: Verhinderung eines eines Pr Prüfers am 2. 2. Pr Prüfungstag: Weiterführung Weiterführung der der Prüfung Prüfung ist ist mit mit Stellvertreter Stellvertreter nicht nicht zulässig zulässig Prüfung Prüfung muss muss nicht nicht Prüfung Prüfung ist ist zu zu an an zwei zwei aufeinander aufeinander unterbrechen folgenden unterbrechen folgenden Tagen Tagen erfolgen erfolgen Prüfungskommission Prüfungskommission (Studiendekanat/LPA) (Studiendekanat/LPA) bietet bietet neue neue Termine Termine für für 2. 2. Prüfungstag Prüfungstag an an Mögliche Mögliche Vorgehensweise Vorgehensweise Ausgangslage: Ausgangslage: •• Prüfling Prüfling möchte möchte Prüfungsleistung Prüfungsleistung vom vom 1. 1. Prüfungstag Prüfungstag beibehalten beibehalten •• Nachholung Nachholung 2. 2. Prüfungstag Prüfungstag organisatorisch organisatorisch leichter leichter als als die die Neuansetzung Neuansetzung der der gesamten gesamten Prüfung Prüfung 12 •• Neuterminierung Neuterminierung des des 2. 2. Prüfungstages Prüfungstages möglichst möglichst zeitnah zeitnah zum zum 1. 1. Prüfungstag, Prüfungstag, d.h. d.h. innerhalb innerhalb weniger weniger Tage Tage •Terminierung •Terminierung innerhalb innerhalb von von längstens längstens 22 Wochen Wochen „noch „noch zeitnah“ zeitnah“ (keine (keine Rechtssprechung) Rechtssprechung) Prüfungstag Prüfungstag noch noch präsent präsent (Aufschriebe) (Aufschriebe) für für Prüflinge Prüflinge zumutbar zumutbar Prüfungstermin Prüfungstermin kann kann auch auch gesplittet gesplittet werden werden -- bei bei 22 Prüflingen Prüflingen dauert dauert die die Prüfung Prüfung nur nur 11 1/2 1/2 -- 22 Stunden Stunden •spätere •spätere Terminierung: Terminierung: Einverständniserklärung Einverständniserklärung der der Prüflinge: Prüflinge: Terminierung Terminierung innerhalb innerhalb von von 44 Wochen Wochen möglich möglich Prüfungstermin Prüfungstermin kann kann auch auch gesplittet gesplittet werden werden -- bei bei 22 Prüflingen Prüflingen dauert dauert die die Prüfung Prüfung nur nur 11 1/2 1/2 -- 22 Stunden Stunden 13 Ausnahme: Ausnahme: Neuansetzung Neuansetzung der der gesamten gesamten Prüfung Prüfung durch durch die die neue neue Prüfungskommission Prüfungskommission dieselbe dieselbe Prüfungskommission Prüfungskommission findet findet innerhalb innerhalb von von 44 Wochen Wochen keinen keinen Prüfungstermin Prüfungstermin (Prüfer (Prüfer fällt fällt längere längere Zeit Zeit aus) aus) Zuweisung Zuweisung eines eines Prüflings Prüflings zu zu einer einer neuen neuen Prüfungskommission: Prüfungskommission: innerhalb innerhalb von von 14 14 Tagen Tagen Prüfling Prüfling hat hat den den RückRücktritt tritt zu zu erklären erklären (wichtiger (wichtiger Grund) Grund) Prüfungsleistung Prüfungsleistung vom vom ersten ersten Tag Tag entfällt entfällt ab ab 14 14 Tagen Tagen Prüfling Prüfling hat hat den den RückRücktritt tritt zu zu erklären erklären Rücktritt Rücktritt wird wird generell generell genehmigt genehmigt Prüfungsleistung Prüfungsleistung vom vom ersten ersten Tag Tag entfällt entfällt 14 III. ücktritt/Säumnis eines üflings III. R Rücktritt/Säumnis eines Pr Prüflings Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlagen: §§ §§ 18, 18, 19 19 ÄAppO ÄAppO Rücktritt/Säumnis Rücktritt/Säumnis vor/während/nach vor/während/nach dem dem 1./2. 1./2. Prüfungstag: Prüfungstag: aus aus gesundheitlichen gesundheitlichen Gründen: Gründen: unverzügliche unverzügliche Vorlage Vorlage eines eines amtsärztlichen amtsärztlichen Zeugnisses Zeugnisses Rücktritt/Säumnis Rücktritt/Säumnis wird wird genehmigt genehmigt Die Die mündlich-praktische mündlich-praktische Prüfung Prüfung gilt gilt als als nicht nicht unternommen unternommen (Einheit (Einheit der der mündlich-prakmündlich-prakischen ischen Prüfung) Prüfung) Nachholtermin Nachholtermin für für die die gesamte gesamte mündlich-praktische mündlich-praktische Prüfung Prüfung Rücktritt/Säumnis Rücktritt/Säumnis wird wird nicht nicht genehmigt genehmigt Die Die mündlich-praktische mündlich-praktische Prüfung Prüfung gilt gilt als als nicht nicht bestanden bestanden Wiederholung Wiederholung der der gesamten gesamten mündlich-praktischen mündlich-praktischen Prüfung Prüfung in in der der nächsten nächsten PrüfungskamPrüfungskampagne pagne -- Ladung Ladung vom vom Amts Amts 15 wegen wegen §§ 20 20 Abs. Abs. 22 ÄAppO ÄAppO --