April 2003 A. Allgemeiner Teil

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nordhessen.net GbRmbH
Stand: April 2003
A. Allgemeiner Teil
§1 Geltung und Änderung der Geschäftsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma
Nordhessen.net GbR mit beschränkter Haftung, Ahmed Gawasmeh-Vesely und Axel Krägelius
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der
Auftragnehmer erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
2.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei
denn der Auftragnehmer erklärt schriftlich seine ausdrückliche Zustimmung. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis
entgegenstehender AGB des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt.
3.
Vertragsänderungen, auch bezüglich der Formfordernis, bedürfen der Schriftform.
4.
Diese Allgemeinen Geschäftebedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
i.S.d. § 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§ 2 Angebot- Angebotsunterlagen
1.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt.
2.
Der Auftragnehmer behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe bedarf der Auftraggeber einer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
§3 Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen zu ändern, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese weist der Auftragnehmer
dem Auftraggeber nach.
2.
3.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen des Auftragnehmers eingeschlossen; sie
wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
telefon
+49(0)561-92 08 80-0
fax
+49(0)561-92 08 80-88
www.nordhessen.net
[email protected]
gesellschafter
Ahmed Gawasmeh-Vesely
Axel Krägelius
anschrift, büro
nordhessen.net GbR mbH
Berliner Str. 7
D-34253 Lohfelden
bankverbindung
Kasseler Sparkasse
BLZ 520 503 53
Konto 100 39 69 600
seminarraum
Wilhelmshöher Allee 259
D-34131 Kassel
Eingang Landgr.-Karl Str.
USt.-IdNr.
DE188691661
4.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber neben der vereinbarten Vergütung
alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten und im Rahmen der
Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
5.
Rechnungen sind 10 Tage nach Zugang fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Auftragnehmer ist berechtigt einen höheren
Verzugsschaden geltend zu machen, sofern er diesen nachweisen kann. Der Auftraggeber ist
jedoch berechtigt, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer als Folge des
Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen erst zu erbringen, nachdem der
Auftraggeber die für die Leistung notwendigen Aufwendungen erbracht hat.
§4 Lieferzeit
1. Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit für die Leistung setzt die
Abklärung aller die Leistung betreffenden Fragen mit dem Auftraggeber voraus.
2.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
3.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
4.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; Das Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist dem
Auftragnehmer zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Auftragnehmer zu
vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu
vertretende Lieferungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§5 Aufrechnungsausschluss, Zurückbehaltungsrecht
1. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen,
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber ist zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§6 Gesamthaftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden:
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
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2.
Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§7 Abtretungsanzeige
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Abtretung von Ansprüchen
anzuzeigen, die der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer hat.
§8 Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann und ist die Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer
dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann der Auftragnehmer den
Auftraggeber am Geschäftssitz des Auftragnehmers oder bei einem anderen zuständigen
Gericht verklagen; dasselbe gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, am
allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Der Auftragnehmer selbst kann von
einem solchen Auftraggeber nur an dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk der
Auftragnehmer seinen hat.
2.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich des Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)
§9 Vertraulichkeitsklausel
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und
sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen
Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistung haben, zu absoluter Vertraulichkeit
hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosen
Schutz dieser Vertraulichkeit. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind,
von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von Dritter Seite bekannt
geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den
Ausnahmetatbestand beruft.
§10 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) daraufhin, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die
Parteien sind im Rahmen der allgemeinen Datenschutzbestimmungen zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Beide Parteien sind darüber informiert und bedürfen keiner weiteren Belehrung
mehr.
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§11 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung von Diensten, welche der Urheberschaft des
Auftragnehmers unterliegen, durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
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2.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich
daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
3.
Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der
Dienste des Auftragnehmers durch Dritte entstanden sind.
4.
Im Fall der unerlaubten Nutzung von Programmen, Softwareprojekten oder Internetangeboten,
welche der Urheberschaft des Auftragnehmers unterliegen, insbesondere im Falle des
unerlaubten Downloads von Dateien / Bildern sowie der unerlaubten kommerziellen
Weiterverwendung von Dateien / Bildern ist der Auftraggeber zur Zahlung von Schadensersatz
verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus dem Betrag der üblichen
Vergütung für die unerlaubt genutzte Leistung zzgl. einem pauschalen Aufschlag von 500% für
jeden Fall der Zuwiderhandlung.
§12 Kündigung
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit
einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der
Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss -falls im Vertrag nichts anderes bestimmt istmindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Hard- und Software
§1 Geltung der Bedingungen
Auf den Verkauf von Hardware einschließlich Zusatzeinrichtungen und anderer Gegenstände,
sowie von Software finden Teil B. dieser Bestimmungen Anwendung.
§2 Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis
zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Auftragnehmer
auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
2.
3.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftragnehmer eine Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im
gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der
Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das
Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt
hat.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Auftraggeber den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
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4.
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen
Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen
über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur
Herausgabe verpflichtet.
§3 Sachmängel
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne
Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits
im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§
438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und
634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers und bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der
Fristen bleiben unberührt.
3.
Der Auftraggeber hat Sachmängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu
rügen.
4.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht
wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu
Unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom
Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
5.
Zunächst ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
zu gewähren.
6.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht
reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die
daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
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8.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
gesellschafter
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Axel Krägelius
anschrift, büro
nordhessen.net GbR mbH
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D-34253 Lohfelden
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Konto 100 39 69 600
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ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist,
es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.
Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gemäß § 478 BGB
(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Auftraggebers gegen den
Auftragnehmer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
10. Der Auftraggeber darf bei Computerprogrammen seine Rechte aus § 69 e UrhG nur
wahrnehmen, wenn er zuvor schriftlich beim Auftragnehmer die von ihm benötigten
Informationen und Unterlagen angefordert hat und der Auftragnehmer diese nicht innerhalb
einer angemessenen Frist gegen angemessene Vergütung dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellt hat.
11. Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber von Dritten erstellte Lieferungen oder Leistungen
zur Verfügung stellt, erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt,
der den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Dritten entspricht.
12. Der Auftraggeber hat bei Überlassung von Software keinen Anspruch auf Herausgabe des
Quellcodes und der Entwicklungsdokumentation.
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