Kommission genehmigt geplante Übernahme von

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IP/06/1726
Brüssel, den 11. Dezember 2006
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt geplante
Übernahme von Pfizers Consumer HealthcareGeschäft durch Johnson & Johnson unter Auflagen
Die
Europäische
Kommission
genehmigt
gemäß
der
EUFusionskontrollverordnung
die
geplante
Übernahme
von
Pfizers
Geschäftsbereich Consumer Healthcare ("PCH") durch Johnson & Johnson
(J & J) unter Auflagen. Nach Auffassung der Kommission gab die geplante
Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form Anlass zu
wettbewerblichen Bedenken in drei Produktbereichen: Produkte für die
lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen in Italien,
Mundspülungen für die täglichen Anwendung in Griechenland und
Nikotinersatztherapie ("NRT")-Produkte im EWR. J&J hat jedoch angeboten,
die sich überschneidenden Geschäftsbereiche in Italien und in Griechenland
abzustoßen sowie seine gesamte Nikotinpflasterherstellung ganz oder
teilweise zu veräußern. Diese Lösung beseitigt alle Überschneidungen
zwischen J&J und PCH bezüglich der Produkte für die lokale Behandlung
dermatologischer Pilzerkrankungen und Mundspülungen für die tägliche
Anwendung und schafft die vertikale Beziehung zwischen der
Nikotinpflasterherstellung von J&J und dem NRT-Geschäft von PCH ab. In
Anbetracht dieser Zusagen von J&J ist die Kommission zu dem Ergebnis
gelangt, dass der geplante Zusammenschluss weder im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil davon zu
einer Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führen würde.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Die Übernahme führt zu einer
umfassenden Umstrukturierung des Bereichs der nicht verschreibungspflichtigen
Arzneimittel und Körperpflegemittel in Europa. Die von J&J angebotene Lösung
konnte die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig ausräumen, auch im
Fall der Nikotinpflaster. Ich bin daher zuversichtlich, dass diese Märkte
wettbewerbsorientiert bleiben werden".
J&J ist ein führender Gesundheitspflegekonzern, der weltweit in drei
Geschäftsbereichen tätig ist: pharmazeutische Industrie, Verbrauchsgüter sowie
Medizinprodukte und Diagnoseverfahren. PCH ist die weltweit im Bereich der nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Körperpflegemittel tätige Geschäftssparte
von Pfizer.
Die Untersuchung der Kommission hat sich auf die wenigen Produktbereiche
konzentriert, bei denen es zwischen J&J und PCH Überschneidungen gibt. Sie hat
ergeben, dass die geplante Übernahme die Struktur der am meisten betroffenen
Märkte nicht wesentlich verändern würde und dass die Anzahl alternativer
Wettbewerber weiterhin Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen
ausüben würde.
Dennoch könnte die geplante Übernahme nach Ansicht der Kommission den
wirksamen Wettbewerb im Bereich der Produkte für die lokale Behandlung
dermatologischer Pilzerkrankungen in Italien und Mundspülungen für die tägliche
Anwendung in Griechenland spürbar beeinträchtigen. In Italien hätte die
Kombination der Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer
Pilzerkrankungen von J&J (mit den Marken Daktarin, Pevaryl und Nizoral) und von
PCH (mit der Marke Trosyd) die Zahl der Marktteilnehmer von drei auf zwei
reduziert. In Griechenland sind J&J (mit der Marke ACT) und PCH (mit der Marke
Listerine) zwei der führenden Anbieter von Mundspülungen für die tägliche
Anwendung.
Um diese Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat J&J angeboten, die nicht
verschreibungspflichtigen Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer
Pilzerkrankungen, die in Italien von PCH unter der Marke Trosyd vertrieben werden,
und seine ACT-Mundspülung für die tägliche Anwendung EWR-weit abzustoßen.
Dabei sollen die der Herstellung und dem Verkauf der Produkte entsprechenden
Vermögenswerte veräußert werden. Diese Vermögenswerte beinhalten Güter und
Vorräte, Zulassungen, Marken, Rechte an geistigem Eigentum und Know-how. Nach
Auffassung der Kommission sind diese Geschäfte rentabel und werden die
Wettbewerbsbedenken durch ihre Veräußerung beseitigen.
Was den NRT-Bereich angeht, rühren die Wettbewerbsbedenken von der vertikalen
Beziehung her, die zwischen dem ALZA Tochterunternehmen von J&J und dem
Unternehmen GlaxoSmithKline (“GSK”), für das ALZA Nikotinpflaster herstellt,
besteht. Mit der geplanten Übernahme würde J&J das Nicorette-NRT-Geschäft von
PCH erwerben, das in direktem Wettbewerb mit dem NiQuitin-NRT-Geschäft von
GSK steht. Das bei dem Zusammenschluss entstehende Unternehmen hätte
demnach die Möglichkeit und ein wirtschaftliches Interesse an einer Strategie zur
Beschränkung des Zugangs zu den Inputs gegenüber GSK und Zugang zu
vertraulichen Informationen eines der wichtigsten Konkurrenten.
J&J hat angeboten, das internationale Nikotinpflaster-Geschäft (weltweites Geschäft
mit Ausnahme der USA, Kanada und Süd Korea) von ALZA zu veräußern. Falls eine
solche Veräußerung nicht rechtzeitig stattfindet, würde J&J das weltweite
Nikotinpflaster-Geschäft von ALZA (einschließlich der Verkäufe in den USA, Kanada
und Süd Korea) abstoßen. Die wichtigsten betroffenen Vermögenswerte sind
einschlägige Liefervereinbarungen, Marken, Technologie und -als Option für den
Käufer- die Nikotinpflaster-Produktionslinien von ALZA. Außerdem hat J&J zugesagt,
dem Käufer Herstellungskapazitäten und technische Unterstützung zur Verfügung zu
stellen bis dieser in vollem Umfang produzieren kann. Nach der Veräußerung des
Nikotinpflaster-Geschäfts von ALZA würde der Käufer also in der Lage sein, den
GSK-Bedarf im EWR unabhängig von J&J zu decken. Die Kommission hat den
Vorschlag von J&J geprüft und ist der Ansicht, dass das internationale und globale
Nikotinpflastergeschäft von ALZA rentabel ist und dass die Veräußerung eine
funktionsfähige und tragfähige Lösung für den Wettbewerbsschutz ist.
Weitere Informationen zu der Übernahme unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m86.html#m_4314
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