IP/06/1726 Brüssel, den 11. Dezember 2006 Fusionskontrolle: Kommission genehmigt geplante Übernahme von Pfizers Consumer HealthcareGeschäft durch Johnson & Johnson unter Auflagen Die Europäische Kommission genehmigt gemäß der EUFusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Pfizers Geschäftsbereich Consumer Healthcare ("PCH") durch Johnson & Johnson (J & J) unter Auflagen. Nach Auffassung der Kommission gab die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form Anlass zu wettbewerblichen Bedenken in drei Produktbereichen: Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen in Italien, Mundspülungen für die täglichen Anwendung in Griechenland und Nikotinersatztherapie ("NRT")-Produkte im EWR. J&J hat jedoch angeboten, die sich überschneidenden Geschäftsbereiche in Italien und in Griechenland abzustoßen sowie seine gesamte Nikotinpflasterherstellung ganz oder teilweise zu veräußern. Diese Lösung beseitigt alle Überschneidungen zwischen J&J und PCH bezüglich der Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen und Mundspülungen für die tägliche Anwendung und schafft die vertikale Beziehung zwischen der Nikotinpflasterherstellung von J&J und dem NRT-Geschäft von PCH ab. In Anbetracht dieser Zusagen von J&J ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil davon zu einer Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führen würde. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Die Übernahme führt zu einer umfassenden Umstrukturierung des Bereichs der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Körperpflegemittel in Europa. Die von J&J angebotene Lösung konnte die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig ausräumen, auch im Fall der Nikotinpflaster. Ich bin daher zuversichtlich, dass diese Märkte wettbewerbsorientiert bleiben werden". J&J ist ein führender Gesundheitspflegekonzern, der weltweit in drei Geschäftsbereichen tätig ist: pharmazeutische Industrie, Verbrauchsgüter sowie Medizinprodukte und Diagnoseverfahren. PCH ist die weltweit im Bereich der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Körperpflegemittel tätige Geschäftssparte von Pfizer. Die Untersuchung der Kommission hat sich auf die wenigen Produktbereiche konzentriert, bei denen es zwischen J&J und PCH Überschneidungen gibt. Sie hat ergeben, dass die geplante Übernahme die Struktur der am meisten betroffenen Märkte nicht wesentlich verändern würde und dass die Anzahl alternativer Wettbewerber weiterhin Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben würde. Dennoch könnte die geplante Übernahme nach Ansicht der Kommission den wirksamen Wettbewerb im Bereich der Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen in Italien und Mundspülungen für die tägliche Anwendung in Griechenland spürbar beeinträchtigen. In Italien hätte die Kombination der Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen von J&J (mit den Marken Daktarin, Pevaryl und Nizoral) und von PCH (mit der Marke Trosyd) die Zahl der Marktteilnehmer von drei auf zwei reduziert. In Griechenland sind J&J (mit der Marke ACT) und PCH (mit der Marke Listerine) zwei der führenden Anbieter von Mundspülungen für die tägliche Anwendung. Um diese Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat J&J angeboten, die nicht verschreibungspflichtigen Produkte für die lokale Behandlung dermatologischer Pilzerkrankungen, die in Italien von PCH unter der Marke Trosyd vertrieben werden, und seine ACT-Mundspülung für die tägliche Anwendung EWR-weit abzustoßen. Dabei sollen die der Herstellung und dem Verkauf der Produkte entsprechenden Vermögenswerte veräußert werden. Diese Vermögenswerte beinhalten Güter und Vorräte, Zulassungen, Marken, Rechte an geistigem Eigentum und Know-how. Nach Auffassung der Kommission sind diese Geschäfte rentabel und werden die Wettbewerbsbedenken durch ihre Veräußerung beseitigen. Was den NRT-Bereich angeht, rühren die Wettbewerbsbedenken von der vertikalen Beziehung her, die zwischen dem ALZA Tochterunternehmen von J&J und dem Unternehmen GlaxoSmithKline (“GSK”), für das ALZA Nikotinpflaster herstellt, besteht. Mit der geplanten Übernahme würde J&J das Nicorette-NRT-Geschäft von PCH erwerben, das in direktem Wettbewerb mit dem NiQuitin-NRT-Geschäft von GSK steht. Das bei dem Zusammenschluss entstehende Unternehmen hätte demnach die Möglichkeit und ein wirtschaftliches Interesse an einer Strategie zur Beschränkung des Zugangs zu den Inputs gegenüber GSK und Zugang zu vertraulichen Informationen eines der wichtigsten Konkurrenten. J&J hat angeboten, das internationale Nikotinpflaster-Geschäft (weltweites Geschäft mit Ausnahme der USA, Kanada und Süd Korea) von ALZA zu veräußern. Falls eine solche Veräußerung nicht rechtzeitig stattfindet, würde J&J das weltweite Nikotinpflaster-Geschäft von ALZA (einschließlich der Verkäufe in den USA, Kanada und Süd Korea) abstoßen. Die wichtigsten betroffenen Vermögenswerte sind einschlägige Liefervereinbarungen, Marken, Technologie und -als Option für den Käufer- die Nikotinpflaster-Produktionslinien von ALZA. Außerdem hat J&J zugesagt, dem Käufer Herstellungskapazitäten und technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen bis dieser in vollem Umfang produzieren kann. Nach der Veräußerung des Nikotinpflaster-Geschäfts von ALZA würde der Käufer also in der Lage sein, den GSK-Bedarf im EWR unabhängig von J&J zu decken. Die Kommission hat den Vorschlag von J&J geprüft und ist der Ansicht, dass das internationale und globale Nikotinpflastergeschäft von ALZA rentabel ist und dass die Veräußerung eine funktionsfähige und tragfähige Lösung für den Wettbewerbsschutz ist. Weitere Informationen zu der Übernahme unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m86.html#m_4314 2