Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie Proseminar BMIB Neue Entwicklungen und Herausforderungen in der internationalen Politik Dozent: Dr. Kai Hirschmann Sommersemester 2013 Securing the border, failing the state? Der Einfluss europäischer Grenzpolitik auf die Stabilität Marokkos von Sara Schmid Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung........................................................................................................ 1 2. Die Grenzpolitik der Europäischen Union ....................................................... 3 3. Marokko: Staat und Stabilität.......................................................................... 5 3.1. Grundbedingungen für einen stabilen Staat............................................. 5 3.2. Wie stabil ist Marokko? ............................................................................ 7 4. Stabilisierung durch Kooperation?.................................................................. 9 4.1. Stationen der euromediterranen Partnerschaft ........................................ 9 4.2. Auswirkungen der euro-mediterranen Partnerschaft auf Marokko ......... 12 5. Fazit ............................................................................................................. 13 Quellen- und Literaturverzeichnis ..................................................................... 14 1. Einleitung Marokko kommt aufgrund seiner geografischen Lage eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union zu: Spanisches und damit europäisches Territorium grenzen bei Ceuta und Melilla direkt an marokkanisches Staatsgebiet, die kanarischen Inseln und die spanische Halbinsel sind auf dem Seeweg leicht zu erreichen. Neben dem Drogenhandel stellen vor allem die hohen Flüchtlingszahlen die europäische Grenzpolitik vor Herausforderungen. Die Verstärkung der Grenzbewachung in den spanischen Exklaven1 und die mediale Berichterstattung über die Einsätze der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)2 erwecken den Eindruck, dass diesen Problemen vor allem durch ein höheres Maß an Abschottung begegnet wird, was sich im in diesem Kontext häufig verwendeten Terminus von der „Festung Europa“ 3 widerspiegelt. Eine solche Abgrenzung, sofern man von der Richtigkeit dieser Einschätzung ausgeht, müsste in der Folge negative Konsequenzen für die direkten Nachbarstaaten der Union, beispielsweise Marokko, haben, da die Probleme gewissermaßen hinter die Grenze verlagert werden. Diese Seminararbeit will sich daher mit der folgenden These auseinandersetzen: Die Grenzpolitik der EU führt zu einer Destabilisierung Marokkos, da sich durch die verstärkte Abgrenzung der Union die Belastung für die marokkanische Wirtschaft und Gesellschaft insbesondere durch hohe Zahlen an Migrationswilligen erhöht. 1 Peters, Katharina: Ceuta und Melilla: Europas Hightech-Festung in Afrika, Spiegel Online, (08.08.2011), in: http://www.spiegel.de/politik/ausland/ceuta-und-melilla-europas-hightechfestung-in-afrika-a-778304.html (abgerufen am 22.09.2013). 2 Gottschalk, Jürgen: Europa schottet sich ab. Zweifelhafte Erfolge von Frontex, TAZ Online (19.04.2013), in: http://www.taz.de/Europa-schottet-sich-ab/!114839/ (abgerufen am 23.09.2013). 3 Künast, Renate: Schluss mit der Festung Europa, ZEIT Online (01.07.2013), in: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-07/renate-kuenast-asylrecht (abgerufen am 22.09.2013). 1 Gegen diese These würde sprechen, wenn die europäische Grenzpolitik de facto nicht so exkludierend wäre, wie die angeführten Beobachtungen vermuten lassen. Diesem Argument soll in einer näheren Betrachtung der Grenzpolitik der Union nachgegangen werden. Weiterhin ließe sich die These durch eine weitgehende Stabilität des marokkanischen Staates, die kaum von der Migrationsproblematik beeinträchtigt wird, widerlegen. Um dies überprüfen zu können, werden zunächst allgemeine Kriterien für staatliche Stabilität herausgearbeitet, die anschließend Anwendung auf den konkreten Fall Marokkos finden. Schließlich könnte die EU eventuellen destabilisierenden Auswirkungen ihrer Grenzpolitik durch weitergehende, Wirtschaft und Gesellschaft stärkende Maßnahmen entgegenwirken. Inwiefern dies der Fall ist, soll anhand der euro-mediterranen Partnerschaft nachvollzogen werden. Das abschließende Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und beurteilt die Haltbarkeit der aufgeworfenen These. 2 2. Die Grenzpolitik der Europäischen Union Grenzen sind „kontingente Formen sozialer Schließung […], durch die soziale Gruppen den Zugang zu gemeinschaftlichen Gütern und Rechten regulieren. Die Kontrolle des Austausches ist für Fragen territorialer Integrität und Souveränität […] sowie die Ressourcen, über die ein politisches Gemeinwesen verfügen kann, von entscheidender Bedeutung.“4 Während Grenzen in früheren Zeiten sowohl die politischen wie auch der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sphäre in einem einheitlichen klar definierten nationalstaatlichen Territorium organisierten, ist diese Deckungsgleichheit in modernen, liberal geprägten Staaten nicht mehr unbedingt vorhanden: Wirtschaft findet auf globaler Ebene statt, Migration und Kommunikationstechnologie verwischen die Grenzen zwischen den Gesellschaften und in der Politik gewinnen internationale Akteure an Gewicht. Diese Entwicklungen haben aber keineswegs zur Auflösung der etablierten Nationalstaaten geführt, woraus sich für diese ein „liberales Paradox“5 ergibt: „Liberale Freiheits- und Beteiligungsrechte und soziale und persönliche Sicherheit sind an Staaten gebunden, während das liberale Prinzip der weltweiten Arbeitsteilung internationale Öffnung und internationalen Austausch verlangt.“6 In Bezug auf die EU stellt sich die Herausforderung des liberalen Paradoxes nochmals in sehr spezieller Form, da hier innerhalb der Union nationalstaatliche Grenzen fortbestehen und die Außengrenzen durch Beitrittsmöglichkeit zugleich flexibel sind.7 Als Reaktion darauf lässt sich ein „Zusammenspiel der Deinstitutionalisierung der Binnengrenzen und der Aufwertung der Außengrenzen der Europäischen Union“8 beobachten. Im Binnenraum EU nimmt so durch die Abschaffung von Zöllen, die Einführung der Unionsbürgerschaft, die (teilweise) 4 Mau, Stefan: Die Politik der Grenze. Grenzziehung und politische Systembildung in der Europäischen Union, Berliner Journal für Soziologie, Jg. 16 (2006), S. 115-132 (im Folgenden zitiert als Mau: Politik der Grenze), S. 115. 5 Hollifield, James F.: The Emerging Migration State, in: International Migration Review, Jg. 38 (2004), S. 885-912, in: http://www.jstor.org/stable/27645420 (abgerufen am 23.09.2013), S. 887. 6 Thränhardt, Dietrich: Migration, in: Woyke, Wichard (Hg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 12. Aufl., Bonn 2011, S.348-356 (im Folgenden zitiert als Thränhardt: Migration), S. 348. 7 Vgl. Mau: Politik der Grenze, S. 126. 8 Ebd., S. 119. 3 Einführung einer gemeinsamen Währung und die Umsetzung des SchengenAbkommens die Bedeutung nationalstaatlicher Grenzen ab, während im Gegenzug die Außengrenzen, die ja nun nicht mehr nur einen Staat, sondern alle Mitgliedstaaten gleichermaßen angehen, wichtiger werden.9 Dieser Prozess macht eine Vereinheitlichung aller Regelungen, die grenzüberschreitende Ereignisse betreffen (beispielsweise Außenzölle, Migrations-, Asyl- und Visumpolitik, Kriminalitätsbekämpfung), sowie die Einrichtung koordinierender Institutionen wie Frontex notwendig.10 Andererseits macht die immanente Flexibilität der europäischen Außengrenze eine Grenzpolitik der reinen Abschottung beinahe unmöglich, weshalb die EU denn auch stärker auf Kooperation als auf Konfrontation setzt, was sich in biund multilateralen Abkommen mit Nachbarstaaten niederschlägt.11 Gegenstand solcher Übereinkünfte sind einerseits Maßnahmen zur Liberalisierung der Märkte, andererseits Initiativen zur verstärkten Zusammenarbeit in Bezug auf das Problemfeld irreguläre Migration (Details hierzu in Kapitel 4). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die EU das liberale Paradox im Binnenraum mittels einer „stimmige[n] Freiheitsordnung“12 überwunden hat, dieses im Verhältnis zum außereuropäischen Raum aber weiter fortbesteht, wenn auch nicht in so extremer Form, wie es bei Nationalstaaten der Fall ist. Die Vorstellung von Europa als einer Festung ist lediglich in Bezug auf die Regelungen hinsichtlich irregulärer Migration zutreffend, in ökonomischer Hinsicht ist die Außengrenze der EU durchaus permeabel. 9 Vgl. ebd., S. 122. Vgl. Assopgoum, Florence Tsagué : Migration aus Afrika in die EU. Eine Analyse der Berichterstattung in deutschen und senegalesischen Zeitungen, Wiesbaden 2011, S. 132f. 11 Vgl. Mau: Politik der Grenze, S. 126f. 12 Thränhardt: Migration, S. 351. 10 4 3. Marokko: Staat und Stabilität 3.1. Grundbedingungen für einen stabilen Staat Der Betrachtung der Voraussetzungen staatlicher Stabilität muss zunächst eine Klärung des Begriffes „Staat“ vorangestellt werden: Fasst man diesen als Akteur gegenüber anderen Staaten auf internationaler und der jeweiligen Staatsbevölkerung auf nationaler Ebene auf, so kann es leicht zu einer Gleichsetzung von Staat und Regierung kommen. Da im Folgenden aber nicht die „Regimestabilität“13, sondern die Stabilität von Staaten beleuchtet werden soll, spricht einiges dafür, den Staat eher im funktionalen Sinne als „Staatlichkeit“14 zu begreifen, dem die „Erfüllung bestimmter, gemeinwohlorientierter Aufgaben, […] das Zustandekommen und die Durchsetzung von Entscheidungen, […] die Allokation von Ressourcen sowie [die Schaffung eines] politisch-rechtlichen Ordnungsrahmen[s]“15 obliegen. Staaten erfüllen auch in Zeiten von Globalisierung und der zunehmenden Bedeutung nicht-staatlicher Akteure im Wesentlichen drei Funktionen: Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität.16 Die Erfüllung der Sicherheitsfunktion ist in erster Linie davon abhängig, ob das Gewaltmonopol beim Staat und seinen Institutionen, wie etwa Polizei und Militär, liegt und ob es wirksam die physische Sicherheit aller Bürger vor inneren wie äußeren Bedrohungen gewährleisten kann.17 Darüber hinaus soll der Staat im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion auch die materiellen und ideellen Bedürfnisse seiner Bürger mittels Dienstleistungen und Ressourcenverteilung erfüllen; dies betrifft etwa Punkte wie Armutsbekämpfung oder Bildungsprogramme. Abgesichert wird der Staat schließlich durch die Legitimitätsfunktion: Nur wenn ein Mindestmaß an politischen Freiheits- und 13 Schneckener, Ulrich: States at Risk – Zur Analyse fragiler Staatlichkeit, in: Schneckener, Ulrich (Hrsg.): States at Risk. Fragile Staaten als Sicherheit- und Entwicklungsproblem, Berlin 2004 (SWP Studien 2004/S 43), S. 5-27, in: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/ products/studien/2004_S43_skr_ks.pdf (abgerufen am 21.09.2013) (im Folgenden zitiert als Schneckener: States at Risk), S.12. 14 Ders.: Frieden und fragile Staatlichkeit, in: Gießmann, Hans J./Rinke, Bernhard (Hrsg.): Hand-buch Frieden, Wiesbaden 2011, S. 574-585, S.578. 15 Ebd. 16 Vgl. Schneckener: States at Risk, S. 12. 17 Vgl. ebd., S. 13. 5 Teilhaberechten sowie Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, wird die staatliche Ordnung von der Bevölkerung als rechtmäßig anerkannt und nicht grundlegend in Frage gestellt.18 Auf der Grundlage dieses Staatsmodells und ausgehend von der These, dass Staaten umso stabiler sind, je besser sie die drei benannten Funktionen erfüllen, entwickelt Schneckener „vier Typen von Staatlichkeit“19: Konsolidierte Staaten (consolidated states) sind in der Lage, Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität dauerhaft zu gewährleisten, während schwache Staaten (weak states) bereits Mängel bei der Wohlfahrts- und Legitimitätsfunktion aufweisen, diese jedoch durch einen überwiegend autoritären Regierungsstil kompensieren können. Im Gegensatz dazu ist bei versagenden Staaten (failing states) auch die Erfüllung der Sicherheitsfunktion beeinträchtigt, bei gescheiterten Staaten (failed states) kann schließlich überhaupt nicht mehr von staatlicher Kontrolle gesprochen werden.20 Im Folgenden soll nun versucht werden, den Staat Marokko innerhalb dieses Schemas zu verorten; Grundlage hierfür ist die Betrachtung verschiedener Indizes zur Stabilität und Entwicklung von Staaten, die sich zwar nicht explizit an Schneckeners Typologie orientieren, deren Untersuchungen aber dennoch auf Indikatoren beruhen, die sich den drei beschriebenen Staatsfunktionen zuordnen lassen. 18 Vgl. ebd., S. 13f. Ebd., S. 15. 20 Vgl. ebd., S. 15f. 19 6 3.2. Wie stabil ist Marokko? Der Failed States Index des Fund for Peace bewertet jährlich die Stabilität von 178 Staaten anhand von sechs sozio-ökonomischen sowie sechs politischmilitärischen Indikatoren.21 Um die Studie für die Einordnung Marokkos in Schneckeners Modell nutzbar zu machen, werden die zwölf Indikatoren den drei Staatsfunktionen wie folgt zugeordnet:22 Staatsfunktion Indikatoren des Failed States Index Sicherheit • Security Apparatus • Group Grievance • External Intervention • Public Service • Refugees and IDPs • Human Rights and Rule of Law • Demographic Pressure • Poverty and Economic Decline • Human Flight and Brain • Refugees and IDPs Wohlfahrt Drain • Public Service • Uneven Economic Development Legitimität • State Legitimacy • Human Flight and Brain Drain • Factionalised Elites • Group Grievance Insgesamt liegt Marokko im internationalen Vergleich mit Rang 93 von 178 im Mittelfeld.23 Gegenüber 2012 konnte sich das Land sogar um sechs Ränge verbessern,24 gehört damit aber immer noch zu der Ländergruppe, für die der Fund for Peace ein „High Warning“ ausgesprochen hat.25 Betrachtet man das Ergebnis aufgeschlüsselt nach Indikatoren, so liegt deren Einstufung im Mittel etwa bei sechs von schlimmstenfalls zehn Punkten.26 Probleme stellen insbesondere die Auswanderung von Fachkräften, die ungleiche Wirtschaftsentwicklung und die Legitimität des Staates dar. Dies deutet auf Defizite im Bereich der Legi21 Vgl. The Fund for Peace: The Failed States Index IX 2013, Washington 2013, in: http://library.fundforpeace.org/library/cfsir1306-failedstatesindex2013-06l.pdf (abgerufen am 21.09.2013) (im Folgenden zitiert als FSI 2013), S. 10. 22 Anmerkung: Hierbei handelt es sich lediglich um eine grobe Zuordnung aufgrund der Beschreibung der Indikatoren im FSI 2013, S. 10 sowie der Definitionen der Staatsfunktionen in Schneckener: States at Risk, S. 12-14. Einzelne Indikatoren, die Aspekte verschiedener Staatsfunktionen abdecken, wurden mehrfach zugeordnet. 23 Vgl. FIS 2013, S. 5. 24 Vgl. ebd., S. 14. 25 Vgl. ebd., S. 5. 26 Vgl. ebd., S. 37. 7 timitäts- und Wohlfahrtsfunktion hin und auch die Werte der für die Sicherheitsfunktion relevanten Indikatoren lassen nicht auf eine umfassende Erfüllung derselben schließen. Insofern kann Marokko als schwacher Staat mit erheblichen Mängeln in den Bereichen Wohlfahrt und Legitimität eingestuft werden. Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Ergebnisse des Transformationsindex der Bertelsmann-Stiftung: Das staatliche Gewaltmonopol werde zwar durch die von der Polisario angeführte Sezessionsbewegung im Gebiet Westsahara27 und regimekritische Oppositionsparteien in Frage gestellt, sei aber dennoch weitgehend intakt.28 Die Verfassungsreform 2011 stärkte zwar das Parlament gegenüber der Regierung,29 „but the political system remains autocratic“30. König Mohammed VI. kontrolliert auch weiterhin Exekutive, Legislative und Judikative, politische Freiheiten und Teilhaberechte bleiben eingeschränkt, Korruption ist weitverbreitet.31 Eine geringe Alphabetisierungsrate, inadäquate soziale Sicherungsnetze und der mangelnde Zugang zu Wasser und sanitären Anlagen zeigen die Defizite im Bereich der Wohlfahrt auf.32 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die autokratische Monarchie Marokkos zwar die Sicherheit der marokkanischen Bevölkerung nach innen wie nach außen mit Einschränkungen gewährleistet, andererseits zeichnet gerade dieser autokratische Charakter mit Begleiterscheinungen wie Korruption und Repression verantwortlich für die Mängel bei Wohlfahrt und Legitimität. Es ergibt sich das typische Bild eines schwachen Staates. 27 Der Konflikt zwischen der Regierung Marokkos und der Popular Front of the Liberation of Saguia el-Hamra and Rio de Oro (Polisario) dauert bereits seit 1975 an, wird mittlerweile aber mit diplomatischen Mitteln geführt. Während Marokko der Region den Autonomiestatus gewähren will, strebt die Polisario die Unabhängigkeit des Gebietes an (vgl. HIIK: Conflict Barometer 2012, S. 112). Unter Marokkanern sind die Gebietsansprüche des monarchischen Regimes weitgehend anerkannt, Gegenmeinungen werden allerdings unterdrückt (vgl. BTI, S. 20 und 8). 28 Vgl. Bertelsmann Stiftung: BTI 2012. Morocco Country Report, Gütersloh 2012, in: http://www.bti-project.de/fileadmin/Inhalte/reports/2012/pdf/BTI%202012%20Morocco.pdf (abgerufen am 21.09.2013) (im Folgenden und in Fußnote 15 zitiert als BTI), S. 5. 29 Vgl. International Institute for Democracy and Electoral Assistance: The 2011 Moroccan Constitution. A Critical Analysis, Strömsborg 2012, in: http://www.idea.int/publications/the_2011 _moroccan_constitution/loader.cfm?csModule=security/getfile&pageid=56782 (abgerufen am 21.09.2013), S. 49. 30 BTI, S. 10. 31 Vgl. ebd., S. 8f. 32 Vgl. ebd., S. 13, 17, 6. 8 4. Stabilisierung durch Kooperation? 4.1. Stationen der euromediterranen Partnerschaft Europäische Mittelmeerpolitik wurde bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 betrieben,33 das Ende des Ost-West-Konflikts und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Kooperationen mit östlichen Nachbarn machten aber eine „Neukonzeptionalisierung“34 der Beziehungen zu den südlichen Nachbarstaaten notwendig.35 Infolgedessen wurde 1995 mit der Barcelona-Erklärung die Euro-Mediterrane Partnerschaft begründet mit dem Ziel einer „Friedens- und Stabilitätszone […], in der alle am Wohlstand teilhaben“36. Die getroffenen Vereinbarungen betreffen die politische, die wirtschaftliche und die gesellschaftlich-kulturelle Ebene: Die Teilnehmerländer37 verpflichten sich, Demokratisierung und Menschenrechtsachtung voranzutreiben, Konflikte friedlich zu lösen sowie gegen Terrorismus und Kriminalität vorzugehen.38 Als langfristiges Ziel der wirtschaftlichen Partnerschaft wurde die Einrichtung einer Freihandelszone angestrebt, weiterhin sicherte die EU finanzielle Unterstützung zu.39 Im gesellschaftlichen Bereich wollen die Teilnehmer den kulturellen Austausch zwischen den Ländern fördern und in der Migrationspolitik enger zusammenarbeiten.40 Im weiteren Verlauf der Euro-Mediterranen Partnerschaft, auch als BarcelonaProzess bezeichnet, wurden bilaterale Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkom33 Vgl. Adouse, Haytham: Euro-Mediterrane Partnerschaft. Westliche Ambitionen und nahöstliche Realitäten, Berlin 2008 (im Folgenden zitiert als Adouse: Euro-Mediterrane Partnerschaft), S. 24. 34 Vgl. ebd., S. 68. 35 Vgl. ebd. 36 Europäische Union: Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung. Erklärung von Barcelona und Partnerschaft Europa-Mittelmeer, 08.09.2011, in: http://europa.eu/legislation_summaries/ external_relations/relations_with_third_countries/mediterranean_partner_countries/r15001_de.h tm (abgerufen am 23.09.2013). 37 Anmerkung: Unterzeichner der Barcelona-Erklärung sind neben den damaligen Mitgliedern der EU die Mittelmeerdrittstaaten Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde (vgl. ebd.). 38 Vgl. Abschlusserklärung der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer vom 27./28. November 1995 in Barcelona und dazugehöriges Arbeitsprogramm (Barcelona declaration), in: http://www.eeas.europa.eu/euromed/docs/bd_en.pdf (abgerufen am 23.09.2013), S. 2f. 39 Vgl. ebd., S. 4. 40 Vgl. ebd., S. 6f. 9 men zwischen der EU und einigen Mittelmeerstaaten41 geschlossen, in denen die in der Barcelona-Erklärung festgeschriebenen Ziele konkret ausgestaltet wurden. Im Falle Marokkos betrifft die Übereinkunft die Einrichtung eines politischen Dialogs,42 die „schrittweise Liberalisierung des Waren-, des Dienstleistungs- und des Kapitalverkehrs“43, in erster Linie durch die Abschaffung vieler Einfuhrzölle,44 sowie die Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Bereich.45 Hier wird die Stellung der legalen Arbeitsmigranten explizit gestärkt,46 irregulärer Migration soll durch eine Verringerung des Migrationsdrucks und engere Kooperation bei der Rückführung der betroffenen Personen entgegengewirkt werden.47 Auffallend ist, dass Menschenrechte und demokratische Strukturen weit weniger stark betont werden als noch in der Barcelona-Erklärung. Die Bewertung des Barcelona-Prozesses fällt durchwachsen aus: Teils wird offen von einem Scheitern der Kooperation gesprochen,48 teils von einer „augenfälligen Diskrepanz zwischen den hohen Ambitionen und dem tatsächlichen Instrumentarium“49. Zwar wurden vor allem im Bereich der Marktliberalisierung Erfolge erzielt, kritisiert wird aber, dass die Knüpfung der Ausschüttung von Geldern an Demokratisierungsfortschritte nicht konsequent umgesetzt wurde und die zur Verfügung gestellten Mittel im Allgemeinen „unzureichend“50 waren.51 Als Gründe werden die mangelnde Berücksichtigung der Unterschiede 41 Anmerkung: 1998 mit Tunesien, 2000 mit Marokko und Israel, 2002 mit Jordanien, 2004 mit Ägypten, 2005 mit Algerien und 2006 mit dem Libanon (vgl. Europäische Union: Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung. Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen, 10.03.2011, in: http://europa.eu/legislation_summaries/external_relations/relations_with_third_countries/mediter ranean_partner_countries/r14104_de.htm (abgerufen am 23.09.10). 42 Vgl. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Jg. 43, L 70, 18. März 2000, S. 2-190, in: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:070: 0002:0190:DE:PDF (abgerufen am 23.09.2013), S. 4 (Art. 3 Abs. 1). 43 Ebd., S. 3 (Art. 1 Abs. 2). 44 Vgl. ebd., S. 4f. (Art. 9 und Art. 11 Abs. 1). 45 Vgl. ebd., S. 3 (Art. 1 Abs. 2). 46 Vgl. ebd., S. 16 (Art. 64f.). 47 Vgl. ebd., S. 17 (Art. 69 Abs. 3 und Art. 71 Abs. 1). 48 Vgl. Brunelli, Michele: The Mediterranean Dialogue, in: Gareis, Sven/Hauser, Gunther/Kernic, Franz (Hrsg.): The European Union – A Global Actor? Opladen 2013, S. 161-180 (im Folgenden zitiert als Brunelli: The Mediterranean Dialogue), S.172. 49 Adouse: Euro-Mediterrane Partnerschaft, S. 200. 50 Ebd., S. 201. 51 Vgl. ebd. 10 zwischen den Mittelmeerstaaten sowie die Dominanz der EU genannt, die aus der Eröffnung neuer Märkte und der Unterstützung bei der Migrationseindämmung mehr Vorteile zögen als die Partnerländer.52 Angesichts dieser eher ernüchternden Bilanz wurde 2004 mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ein weiteres Programm zur Förderung von Wohlstand, Stabilität und Grenzsicherheit initiiert.53 Neu ist insbesondere die Zusammenführung der Strategien gegenüber östlichen und südlichen Nachbarn in einem einheitlichen Konzept.54 Mit der ENP wird ein „Mittelweg zwischen einer lediglich engeren wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und der Eröffnung einer Beitrittsperspektive“55 beschritten, die Finanzierung wird ausgeweitet und orientiert sich an länderspezifischen Aktionsplänen.56 Seit 2006 können die Partnerländer zudem an Gemeinschaftsagenturen und –programmen der EU teilnehmen.57 Die 2008 auf französische Initiative gegründete Union für das Mittelmeer stellt einerseits eine Weiterführung des Barcelona-Prozesses dar, andererseits ist sie in die ENP integriert.58 Aktuell durchgeführte Projekte betreffen Umwelt- und Energiethemen, Bildung sowie die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur.59 Neu ist, dass auch Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft Projektvorschläge einreichen können.60 52 Vgl. ebd., S. 201 und 203 Vgl. Brunelli: The Mediterranean Dialogue, S.173. 54 Vgl. ebd., S. 173. 55 Bendiek, Annegret: Wie effektiv ist die Europäische Nachbarschaftspolitik? Sechzehn Länder im Vergleich, Berlin 2008 (SWP Studien 2008/S 24), in: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/studien/2008_S24_bdk_ks.pdf (abgerufen am 24.09.2013), S.5. 56 Vgl. Europäische Union: Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung: Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (2007-2013), 08.10.2007, in: http://europa.eu/ legislation_summaries/external_relations/relations_with_third_countries/mediterranean_partner _countries/r17101_de.htm (abgerufen am 24.09.10). 57 Vgl. Europäische Union: Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung. Nachbarschaftspolitik: Teilnahme an den Agenturen und Programmen der Europäischen Union, 28.10.2010, in: http://europa.eu/legislation_summaries/external_relations/relations_with_third_countries/mediter ranean_partner_countries/r15015_de.htm (abgerufen am 24.09.10). 58 Diedrichs, Udo/Schmalz, Uwe: Europäische Union als internationaler Akteur, in: Woyke, Wichard (Hg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 12. Aufl., Bonn 2011, S.154-168, S.157f. 59 Union for the Mediterranean: List of UfM projects, in: http://ufmsecretariat.org/projects/ (abgerufen am 24.09.2013). 60 Union for the Mediterranean: How to submit a project, in: http://ufmsecretariat.org/how-tosubmit-a-project/ (abgerufen am 24.09.2013). 53 11 4.2. Auswirkungen der euro-mediterranen Partnerschaft auf Marokko Seit Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens im Jahr 2000 ist das Bruttoinlandsprodukt Marokkos gestiegen.61 Dies mag nicht gänzlich auf die erleichterten Exportmodalitäten zurückzuführen sein, jedoch ist die Ausfuhr von Gütern in die EU eine wichtige Einnahmequelle62 für Marokko und die Kooperation mit der EU somit als förderlich für die Stärkung der marokkanischen Wirtschaft einzuschätzen. Dennoch weisen auch nach 13 Jahren der euro-mediterranen Partnerschaft zahlreiche Indikatoren wie Arbeitslosigkeit, Säuglingssterblichkeit und Alphabetisierungsrate auf Entwicklungsdefizite hin.63 In Bezug auf politische Freiheiten und Teilhaberechte steht Marokko zwar besser da als viele Nachbarländer, dennoch kann hier keinesfalls von einer konsolidierten Demokratie gesprochen werden, wie in Kapitel 3.2 dargelegt wurde. Die Verfassungsreformen von 2011 sind denn auch nicht als Erfolg des politischen Dialogs mit der EU, sondern eher als regimestabilisierende Maßnahme in Reaktion auf die Unruhen des Arabischen Frühlings zu betrachten. Den Konflikt um Westsahara, eine weiterhin bestehende, wenn auch nicht akute Gefahr für die Stabilität Marokkos, ignoriert die EU schließlich weitgehend.64 61 Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: Länderreport Marokko, Juni 2013, in: http://wko.at/ statistik/laenderprofile/lp-marokko.pdf (abgerufen am 24.09.2013), S. 1. 62 Vgl. Bendiek, Annegret: Wie effektiv ist die Europäische Nachbarschaftspolitik? Sechzehn Länder im Vergleich, Berlin 2008 (SWP Studien 2008/S 24), in: http://www.swp-berlin.org/ fileadmin/contents/products/studien/2008_S24_bdk_ks.pdf (abgerufen am 24.09.2013), S. 17. 63 Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: Länderreport Marokko, Juni 2013, in: http://wko.at/ statistik/laenderprofile/lp-marokko.pdf (abgerufen am 24.09.2013), S. 2f. 64 64 Vgl. Bendiek, Annegret: Wie effektiv ist die Europäische Nachbarschaftspolitik? Sechzehn Länder im Vergleich, Berlin 2008 (SWP Studien 2008/S 24), in: http://www.swp-berlin.org/ fileadmin/contents/products/studien/2008_S24_bdk_ks.pdf (abgerufen am 24.09.2013), S. 18. 12 5. Fazit Was bedeuten die gewonnenen Erkenntnisse nun also für eingangs aufgeworfene These? In Bezug auf die europäische Grenzpolitik lässt sich festhalten, dass diese zwischen Waren- und Personenverkehr differenziert: Während einer Liberalisierung des Marktes auch über die Gebiete der Mitgliedstaaten hinaus recht offen gegenübersteht, zeigt sich bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern die restriktive Seite der Grenzpolitik. Hier bemüht sich die Union, irregulärer Einwanderung möglichst schon vor den eigenen Grenzen einen Riegel vorzuschieben; reguläre Arbeitsmigration, von der die EU potentiell profitiert, ist demgegenüber durchaus erwünscht. Es besteht also tatsächlich ein gewisses Risiko der Abwälzung von Migrationsbelastungen auf Marokko. Die Auseinandersetzung mit dem marokkanischen Staates hat jedoch gezeigt, dass die größte Gefahrenquelle für dessen Stabilität nicht Migranten und Flüchtlinge sind, sondern die systemimmanenten Demokratiedefizite und die soziale und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung. Der Europäischen Union ist es trotz oder vielleicht auch gerade wegen der Vielzahl von Kooperationsprogrammen mit dem Mittelmeerraum bisher nicht gelungen, diese Umstände nachhaltig zu verbessen und so die Grundlage für einen dauerhaft stabilen Staat zu schaffen. Die äußere Stabilität Marokkos hängt so weiterhin von der Fähigkeit der autokratischen Monarchie Mohammeds VI. ab, sich weiter an der Macht zu halten. Die zentrale These der Seminararbeit konnte somit widerlegt werden, da sich alle Gegenargumente als zutreffend erwiesen haben, wenn auch nicht in der Eindeutigkeit, mit der sie formuliert wurden. Die Zukunft wird zeigen, inwiefern es der Europäischen Union in Zeiten knapper Kassen und gegen den Reformunwillen nicht nur der marokkanischen Führungsschicht gelingen kann, tatsächlich den „Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft“ zu schaffen, dem sie sich in Artikel 8 des Vertrages über die Europäische Union verschrieben hat. 13 Quellen- und Literaturverzeichnis Quellen Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Jg. 43, L 70, 18. März 2000, S. 2-190, in: http://eur-lex.europa.eu/ LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:070:0002:0190:DE:PDF (abgerufen am 23.09.2013). Europäische Union: Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung. 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