AUSLEGUNGSEXEMPLAR Stadt Taucha Landkreis Nordsachsen Haushaltsplan 2017 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Inhaltsverzeichnis Seite TEIL A: Vorbericht 1. 1.1 1.2 Doppik Grundlagen der doppischen Buchführung Die neue Haushaltsstruktur 1 2-3 2. Allgemeine Haushaltslage 4-6 3. 3.1 3.2 3.3 Ergebnishaushalt Entwicklung der Erträge Entwicklung der Aufwendungen Bewertung Gesamtergebnis und Auswirkungen für Folgejahre 7-12 13-19 20 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 Finanzhaushalt Entwicklung der Einzahlungen Entwicklung der Auszahlungen Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit 21-22 22-23 23-27 28 5. Übersicht über die Entwicklung der Zahlungsmittel 29 6. Personalentwicklung 30-31 7. Entwicklung des Vermögens 32-33 8. 8.1 8.2 Verbindlichkeiten ohne Kassenkredite und Zinsbelastungen Verbindlichkeiten aus Krediten Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften 8.3 8.4 8.5 34 34-35 35 35-36 36-37 9. 9.1 9.2 Städtische Beteiligungen Städtische Gesellschaften Beteiligungsunternehmen und Zweckverbände 38-41 42-43 10. Demografische Entwicklung 44 11. 11.1 11.2 11.3 Kassenlage Liquidität Inanspruchnahme von Kassenkrediten Liquiditätsreserve 45 45 45-46 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 12. Mittelfristige Finanzplanung 46-51 13. Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft 52 Abkürzungsverzeichnis 53 TEIL B: Pläne und Übersichten Haushaltssatzung Gesamtergebnisplan Gesamtfinanzplan Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt A Teilfinanzhaushalt B Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushalts Stellenplan einschließlich § 35a SächsGemO „Fraktionen“ Übersicht über Instandhaltungsmaßnahmen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten Wirtschaftspläne der Gesellschaften GVT Taucha mbH GBV Taucha mbH IBV Taucha mbH VMG Taucha mbH TEIL C: Sonstiges Investitionsprogramm Übersicht über die Kreditgeschäfte 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Vorbericht zum Haushaltsplan 1. Doppik 1.1 Grundlagen der doppischen Buchführung Die Stadt Taucha arbeitet seit dem 01.01.2013 nach den Grundsätzen der Doppelten Buchführung in Konten (Doppik). Diese entsprechen im Wesentlichen den Regeln des HGB. Das grundlegende Ziel der Doppik ist es, das Verwaltungshandeln effizienter und effektiver zu gestalten. Dabei soll dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit (Art. 115 GG) Rechnung getragen werden, d.h. dass eine Generation nur das aufwenden werden darf, was sie erwirtschaftet. Zudem sind die Folgekosten für Nachfolge-Generationen zu berücksichtigen. Gleichzeitig geht es um die Sicherung der Aufgabenerfüllung der Kommune sowie um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Hinzugekommen ist die Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs zuzüglich der Darstellung der Veränderung des Vermögens und der Schulden. Die Verwaltungsleistungen werden outputorientiert in Produktform dargestellt. Es erfolgt eine Dezentralisierung der Bewirtschaftungsbefugnis auf Fachbereichsebene. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz erfolgt im Januar 2017 durch den Stadtrat der Stadt Taucha. Die nächsten Aufgaben werden die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse sein. Erst danach ist es sinnvoll, sich mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung zu beschäftigen. Die Weiterentwicklung der Schlüsselprodukte kann sinnvollerweise ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt betrieben werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 ist nach aktuellem Stand eine Konzernbilanz zu erstellen. Ursprünglich war dies bereits für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen. Die Komplexität dieser Aufgaben erfordert weiterhin eine intensive Zusammenarbeit sowohl mit dem Softwareanbieter KISA als auch mit den externen Beratern. 1 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 1.2 Die neue Haushaltsstruktur Das Drei-Säulen-Modell der kommunalen Doppik Vermögensrechnung (Bilanz) - Mittelverwendung - Mittelherkunft Ergebnishaushalt - Erträge - Aufwendungen Finanzhaushalt - Einzahlungen - Auszahlungen Der Gesamthaushalt ist gemäß § 4 Abs.1 SächsKomHVO-Doppik in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte wurden bei der Stadt Taucha analog der örtlichen Organisation gebildet (Fachbereich Finanzen, Fachbereich Innere Verwaltung, Fachbereich Ordnung und Soziales, Fachbereich Bauwesen). Produkte können auch in mehreren Teilhaushalten vorkommen. Die Teilhaushalte wiederum sind ebenfalls in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Die Stadt Taucha hat 76 Produkte gebildet. Die Bildung von Produkten und Konten wurde federführend von den Fachbereichen im Einvernehmen mit dem Fachbereich Finanzen vorgenommen. Folgende Produkte wurden als Schlüsselprodukte für die Stadt Taucha festgelegt: FB Innere Verwaltung: Grundschulen, Oberschule FB Bauwesen: Orts- und Regionalplanung, Gemeindestraßen, SBL FB Ordnung und Soziales: kein Schlüsselprodukt Bürgermeisterbereich: kein Schlüsselprodukt FB Finanzen: Kindertagesstätten, Steuern/Zuweisungen/Umlagen, Beteiligungen Die Bewirtschaftung des doppischen Haushaltes erfolgt im Rahmen von Budgets. Jeder Teilhaushalt muss gemäß § 4 Abs.2 SächsKomHVO-Doppik aus mindestens einem Budget bestehen. Für jedes Budget existiert jeweils ein Verantwortlicher. In der Stadt Taucha zeichnen neben dem Bürgermeister die Fachbereichsleiter für konkret zugeordnete Budgets verantwortlich. Sämtliche Aufwendungen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Eine Ausnahme bilden die Verfügungsmittel des Bürgermeisters. Gemäß § 13 SächsKomHVO-Doppik dürfen diese Mittel nicht 2 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 überschritten werden, sind nicht in Folgejahre übertragbar und nicht deckungsfähig. Die Personalaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Investive Maßnahmen werden ausschließlich im Finanzhaushalt abgebildet. Dieser ist, analog dem Ergebnishaushalt, in Teilfinanzhaushalte unterteilt. Der besseren Übersichtlichkeit wegen werden die investiven Maßnahmen nummeriert und separat dargestellt. 3 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 2. Allgemeine Haushaltslage Der Haushalt 2017 ist nicht ausgeglichen. Das veranschlagte Gesamtergebnis ist negativ und beträgt -862,7 T€. Die Ursachen sind die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.762 T€, welche nicht erwirtschaftet werden können. Die Erträge aus Auflösung der Sonderposten mit 497 T€ decken die Aufwendungen nur teilweise, so dass sich allein für den zahlungsunwirksamen Bereich ein Defizit von 1.265 T€ ergibt. Der Haushalt ist genehmigungsfähig, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit als noch gesichert angesehen werden kann. Das ist dann der Fall, wenn der Finanzhaushalt einen Überschuss an Zahlungsmitteln aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet, der die Kredittilgung sowie die Zahlungen für die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte abdeckt. Für die Stadt Taucha ergibt das einen Betrag von ca. 1.486 T€ per anno. Tatsächlich können aber nur ca. 56 T€ dargestellt werden. Die Konsequenz ist, dass 1,43 Millionen Euro aus den vorhandenen, ursprünglich für Investitionen verfügbaren Mitteln aufgebraucht werden müssen, um laufende Auszahlungen sicherstellen zu können. Grundsätzlich wäre dieser Haushalt nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2017, ebenso wie die der Jahre 2013, 2014, 2015 sowie 2016 basiert ausschließlich auf den geltenden Übergangsvorschriften. Ursprünglich sollten diese Übergangsvorschriften zum 31.12.2016 auslaufen, der Freistaat Sachsen hat diese per Beschluss durch den Sächsischen Landtag nochmals bis 31.12.2017 verlängert. Diese lassen die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen außer Acht und geben als Minimalanforderung vor, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lediglich höher sein müssen als die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 gilt ein neues Recht zum Haushaltsausgleich. Die vorliegende Planung sichert die Aufgabenerfüllung der Stadt Taucha für 2017 gegenüber ihren Einwohnern, Bürgern und Unternehmen lediglich auf dem Mindestniveau. Das gilt auch für die mittelfristige Finanzplanung bis 2020. Gegenüber dem Jahr 2016 haben sich die allgemeinen Finanzzuweisungen nach dem FAG für das Haushaltsjahr 2017 um ca. 150,0 T€ verringert. Die Aufwendungen insbesondere im Rahmen der Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens sowie erhöhte und zusätzliche Umlagen (insbesondere der Kreisumlage) belasten den Ergebnishaushalt erheblich. Im vorliegenden Haushaltsplan sind mit den Positionen der Zuführung von Rückstellungen für Altersteilzeit, der Abschreibungen auf zahlungsunwirksame Sachanlagevermögen Erträge und und der Aufwendungen Auflösung im von Haushaltsplan Sonderposten veranschlagt. auch Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit muss den Betrag von ca. 1,4 Mio. € in 2017 und ca. 1,2 Mio. € in 2020 übersteigen, da die Kredittilgungen sowie die Belastungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Stadt Taucha in dieser Höhe zwingend bedient und im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden müssen. Das Absinken dieses Betrages im Jahr 2019 4 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 resultiert aus dem Auslaufen des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes für die Mehrzweckhalle im Jahr 2018. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erreicht im Jahr 2017 aber nur 4 % (20 % in 2018, 67 % in 2019, 69 % in 2020) dieses Wertes. Das bedeutet, dass in den Jahren 2017 bis 2020 auf Basis der Plandaten insgesamt ca. 3,8 Mio. € aus den vorhandenen liquiden Mitteln, die für Investitionen vorgesehen waren, zusätzlich entnommen werden müssen, nur um die Verpflichtungen aus der Kredittilgung und den kreditähnlichen Rechtsgeschäften bedienen zu können. Die Stadt Taucha erfüllt daher lediglich die Mindestanforderungen an den doppischen Haushaltsausgleich und ist im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht in der Lage, Mittel für Investitionen zu erwirtschaften. Eine Erwirtschaftung von Abschreibungen für die Vermögensgegenstände, welche sich im Eigentum der Stadt Taucha befinden, erfolgt ebenfalls nicht. Somit hat der Ergebnishaushalt ein strukturelles Problem. Das wird durch die zusätzlichen Bewirtschaftungs- und Abschreibungsaufwendungen aus den Investitionsmaßnahmen in den Folgejahren weiter verschärft. Die aus der KomHVO-Doppik resultierenden Anforderungen an den Haushaltsausgleich werden nur auf niedrigem Niveau erfüllt. Der Finanzplan weist aus, dass in den Jahren 2017 bis 2020 liquide Mittel in Höhe von ca. 2,4 Mio. € beansprucht werden, davon allein im Jahr 2017 ca. 0,7 Mio. €. Die Nettoneuverschuldung steigt nach den Plandaten ab dem Jahr 2018 leicht an. Die starke Inanspruchnahme der liquiden Mittel hat zur Folge, dass die Stadt Taucha bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums ca. zwei Drittel des Bestandes an liquiden Mitteln abbaut. Eine Veränderung der Realsteuerhebesätze ist für das Jahr 2017 nicht vorgesehen. Schwerpunkte des Kernhaushaltes der Stadt liegen für 2017 sowohl in der mittelfristigen Planung in der Sicherung pflichtiger Aufgaben als auch in der Entwicklung weicher Standortfaktoren. Dies betrifft die Bewirtschaftung der Kindereinrichtungen und Schulen, die Bereitstellung von finanziellen Zuschüssen (Transferaufwendungen) im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sowie die Bewirtschaftung öffentlicher Anlagen, Straßen, Wege und Plätze. Ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Finanzwirtschaft sind die Beteiligungen. Insbesondere stehen die städtischen Gesellschaften im Blickpunkt. In diesen für die Infrastrukturentwicklung der Stadt Taucha wichtigen Bereichen zeichnen sich weiterhin positive Entwicklungen ab. Die Stadt Taucha in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Beteiligungen ist ungeachtet dessen weiterhin gehalten, sämtliche Zahlungen konsequent und kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und soweit wie möglich zu reduzieren. Auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage der GBV wird seit dem Jahr 2015 kein Zuschuss im Haushaltsplan vorgesehen. Der Schuldenstand beträgt derzeit ca. 6,8 Mio. EUR (Vj. 7,6 Mio. EUR, VVj. 7,2 Mio. EUR). Der Kreditbedarf für 2017 beläuft sich auf 667.337 EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Taucha bei den Kreditgeschäften beträgt 449,30 € pro Einwohner (15.128 EW zum 31.12.2015 laut dem 5 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Statistischen Landesamt). Die genehmigte Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2016 wurde in 2016 nicht benötigt. Diese kann in 2017 noch zusätzlich in Anspruch genommen werden. Der Verschuldung zuzurechnen sind weiterhin die Wirkungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Hier erfolgt kontinuierlich ein Abschmelzen der Restbarwerte. Des Weiteren bürgt die Stadt Taucha für ihre Beteiligungsgesellschaften mit einem Betrag von voraussichtlich insgesamt 3.900.920 EUR zum 31.12.2016. Durch die im August 2016 bekannt gewordenen verlustigen Anlagegeschäfte in Höhe von 2.085.200 € wird die Liquidität zusätzlich belastet. Die Finanzlage der Stadt erfordert, aufgrund des strukturellen Problems im Ergebnishaushalt, weiterhin ein konsequentes wirtschaftliches Handeln. Insgesamt sichern die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 die Aufgabenerfüllung der Stadt Taucha für dieses Haushaltsjahr. Die wesentlichen Sachverhalte und Entwicklungen innerhalb der Planteile einschließlich bestehender Risiken werden in den nachfolgenden Abschnitten und Übersichten dargestellt und erläutert. 6 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 3. Der Ergebnishaushalt 3.1 Die Entwicklung der Erträge Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt 2017 belaufen sich auf 19.955.701 EUR. Die Ertragsschwerpunkte im Jahr 2017 liegen im Bereich der Erträge aus Steuern und Zuweisungen. Mit einem Volumen von insgesamt 18.052.781 EUR und somit 90,5 % der Erträge im Ergebnishaushalt wird sowohl die Bedeutung dieser Ertragsarten für die Finanzwirtschaft als auch die Abhängigkeit der Stadt Taucha deutlich. Voraussetzung für einen soliden Ergebnishaushalt ist, dass die Grundlagen für Erträge aus Realsteuern sowie der Zuweisung von Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen stabil bleiben und damit ein sicheres Fundament für die Finanzplanung der Stadt Taucha bieten. Auf die Finanzplanungsunterlagen wird verwiesen. Die nachstehende Übersicht soll die Planungssituation für den Zeitraum von 2015 bis 2020 verdeutlichen. Erläuterungen werden innerhalb dieses Abschnittes gegeben. Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 12.559.857,48 11.086.452 11.957.000 11.957.000 12.017.000 12.077.000 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 4.709.652,00 6.187.151 6.095.781 6.307.514 6.383.072 6.343.372 0 0 0 0 0 0 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 433.474,57 422.000 461.200 461.200 461.200 460.200 privatrechtl. Leistungsentgelte, Kostenerstatt., Kostenumlagen 468.264,80 371.320 394.620 366.420 381.420 366.420 Finanzerträge 351.163,27 182.000 257.000 257.000 257.000 257.000 0,00 0 10.000 10.000 10.000 10.000 sonstige ordentliche Erträge 922.351,17 774.600 780.100 775.100 775.100 775.100 Außerordentliche Erträge (nicht in Summe) 144.950,10 160.000 830.000 230.000 20.000 20.000 19.444.763,29 19.023.523 19.955.701 20.134.234 20.284.792 20.289.092 sonstige Transfererträge aktivierte Eigenleistung Summe der ordentlichen Erträge 7 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Eine ausführliche Übersicht der o.g. Daten ist im Haushaltsquerschnitt, den Teilergebnisplänen sowie den Teilfinanzplänen des Haushaltsplanes 2017 enthalten. Auf die Bedeutung und Entwicklung der einzelnen Ertragsarten soll im Folgenden näher eingegangen werden: Kontenart 301 – Realsteuern Gegenstand dieser Ertragsarten sind die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2017 unverändert. Letztmalig wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2011 erhöht. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2020 können Hebesatzänderungen nicht ausgeschlossen werden. Die Entwicklung der Realsteuerhebesätze bis 2020 ist im folgenden Diagramm dargestellt: 8 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Im Ergebnishaushalt werden für 2017 Erträge aus den Grundsteuern A und B von insgesamt ca. 1.753,0 T€ (Vj. 1.716,4 T€, Erg. VVj. 1.714,2 T€) veranschlagt. Dies entspricht ca. 8,8 % der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes. Die Gewerbesteuer wird, bei gleichbleibendem Hebesatz, für 2017 mit 4.500,0 T€ (Vj. 4.300,0 T€, Erg. VVj. 5.182,7 T€) veranschlagt. Das ist eine Anpassung gegenüber dem Jahr 2016 um 200 T€. Das Risiko, diesen Wert nicht zu erreichen, bleibt bestehen. Die Gewerbesteuer bleibt die unberechenbarste Ertragsquelle der städtischen Finanzierung . Die volkswirtschaftliche Situation ist durch die kommunale Ebene nicht beeinflussbar und bildet einen erheblichen Unsicherheits- und Risikofaktor der Ertragsplanung. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer: 9 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Kontenart 302 – Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Im Rahmen des Steuerverbundes erhält die Stadt Taucha Zuweisungen aus Anteilen an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer. Die Entwicklung dieser Erträge stellte sich in den letzten Jahren für Taucha als positiv dar. Die Details zeigt nachstehendes Diagramm: Mit ca. 5.400,0 T€ und damit ca. 27,1 % (Vj. 4.800,1 T€, 25,2 %) der Erträge im Ergebnishaushalt sind beide Ertragsarten von großer Bedeutung für die Finanzierung von Aufgaben des Ergebnishaushaltes. In den vergangenen Haushaltsjahren haben sich beide Ertragsarten weitestgehend positiv entwickelt. Die Entwicklung wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben. Die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile werden auf Basis der Daten des SMI geplant. Kontenart 303 – Sonstige Gemeindesteuern Die Stadt Taucha erhebt des Weiteren die Hundesteuer sowie die Vergnügungssteuer. Insgesamt wird 2017 mit einem Ertragsvolumen von 304,0 T€ (Vj. 270,0 T€, Erg. VVj 309,4 T€) gerechnet. Dies entspricht ca. 1,52 % (Vj. 1,42 %, Erg. VVj. 1,59 %) der Erträge des Ergebnishaushaltes. Die Erhebungsgrundlagen für das Jahr 2017 bleiben unverändert. Kontengruppe 31 – Zuwendungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten Mit insgesamt 6.095,8 T€ (Vj. 6.187,2 T€) und damit 30,5 % der Erträge des Ergebnishaushaltes stellen diese Ertragsarten eine weitere wichtige Größe im Gesamthaushalt dar. 10 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Die Stadt Taucha erhält über das Finanzausgleichsgesetz allgemeine Schlüsselzuweisungen. Im Ergebnishaushalt werden für das Jahr 2017 Erträge in Höhe von 3.151,1 T€ veranschlagt. Diese Zahl basiert auf der Einschätzung des Staatsministeriums für Finanzen des Freistaates Sachsen und dem neuen FAG vom Dezember 2016. Gegenüber dem Jahr 2016 ist ein Rückgang der allgemeinen Schlüsselzuweisung in Höhe von ca. 150,0 T€ zu verzeichnen. Der Rückgang stellt die städtische Haushaltswirtschaft vor eine große Herausforderung. Die Entwicklung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen ist mittelfristig schwierig einzuschätzen. Laut den Orientierungsdaten des SMI wird mit einem leichten Anstieg gerechnet. Erst durch die Veröffentlichung des neuen FAG lassen sich genauere Prognosen abschätzen. Der Anteil an den Erträgen des Ergebnishaushaltes 2017 beträgt für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen ca. 15,79 %. Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 muss die Prognose für diese Ertragsgröße noch abgewartet werden. Des Weiteren erhält die Stadt Taucha für die Durchführung übertragener Aufgaben vom Freistaat Sachsen sonstige allgemeine Zuweisungen in Höhe von ca. 10,0 T€. Dieser Betrag kann mittelfristig fortgeschrieben werden. Als weitere wichtige Ertragsart sind die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zu nennen. Insgesamt beläuft sich diese Ertragsposition auf ca. 2.179,7 T€. Die Stadt Taucha erhält auf Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes einen Ertrag von 1.916,7 T€, aus dem Straßenlastenausgleich ca. 195,2 T€ sowie für die Förderung des Ganztagsangebots der Oberschule und Regenbogenschule ca. 50,1 T€. Die Planansätze zur Kontengruppe sind in den entsprechenden Teilergebnisplänen zu finden. In dieser Kontengruppe sind ebenfalls die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zu planen. Der Ansatz beläuft sich auf ca. 497,1 T€. Zu beachten ist, dass es sich um zahlungsunwirksame Erträge handelt. Kontengruppe 33 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Unter diese Kontengruppe fallen die Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie ähnlichen Entgelten. Die Erträge aus Verwaltungsgebühren belaufen sich im Planjahr 2017 auf ca. 161,1 T€. Bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten wird mit Erträgen in Höhe von ca. 295,1 T€ gerechnet. Hinsichtlich dieser Ertragsgruppe ist zu vermerken, dass die Höhe der Erträge im Wesentlichen nur im Bereich des städtischen Satzungsrechts beeinflussbar ist. Kontengruppe 34 – Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten belaufen sich insgesamt auf ca. 232,0 T€. Den größten Anteil mit 222,8 T€ bilden die Erträge aus Mieten und Pachten. Hinzu kommen Erträge aus Verkäufen und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte. 11 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Eine weitere Position sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen. Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Insgesamt ist im Planjahr mit einem Ertrag von ca. 162,6 T€ zu rechnen. Kontengruppe 35 – Sonstige ordentliche Erträge Zu dieser Kontengruppe gehören unter anderem die Konzessionsabgaben. Die Stadt Taucha erhält diese durch Verträge mit den Versorgungsunternehmen. Im Planjahr wird mit einem Ertrag in Höhe von ca. 593,0 T€ gerechnet. Die Konzessionsabgaben sind weiterhin ein wichtiger und stabiler Bestandteil der Erträge. Dies zeigt sich sowohl jährlich in der Haushaltsplanung als auch in der Jahresrechnung. Weitere Ertragsarten dieser Gruppe sind die Bußgelder und Säumniszuschläge. Bei den Bußgeldern wird mit einem Ertrag von rund 120,0 T€ gerechnet. Kontengruppe 36 – Finanzerträge Diese Kontengruppe enthält Erträge aus Zinsen und Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen. Es wird im Jahr 2017 mit einem Ertrag an Zinsen in Höhe von 5,0 T€ gerechnet. Die Ausschüttung von Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen wird mit insgesamt 252,0 T€ (Vj. 172,0 T€) veranschlagt. Seit dem Jahr 2016 kann wieder regelmäßig mit den Ausschüttungen der Gewinnanteile der KWL gerechnet werden. Bei Betrachtung der Erträge des Ergebnishaushaltes 2017 wird wiederum deutlich, dass das durch die Stadt Taucha selbst beeinflussbare Ertragspotenzial sehr gering ist. Die hohe Abhängigkeit von Steuern und ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen erfordert nach wie vor das strikte Abwägen, welche pflichtigen und insbesondere freiwilligen Aufgaben durch die Stadt Taucha künftig wahrgenommen werden. Im Interesse einer stetigen Aufgabenerfüllung und notwendiger Konsolidierung bedarf es unbedingt der fortlaufenden Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 73 SächsGemO und damit der Überprüfung festgesetzter Kostendeckungsgrade. Kontengruppe 50 – Realisierbare außerordentliche Erträge Nicht zu den ordentlichen Erträgen gehören die außerordentlichen Erträge. Das Ertragsvolumen für das Planjahr 2017 beläuft sich auf ca. 830,0 T€. Dies entfällt auf die Veräußerung von Grundstücken, insbesondere für die Erschließung des Wohngebietes Merkwitz-Mühle. Dafür sind 820, T€ veranschlagt. 12 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 3.2 Die Entwicklung der Aufwendungen Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2017 betragen insgesamt 20.818.375 €. In der nachfolgenden Aufstellung sind die wichtigsten Aufwandsarten entsprechend der Kontengruppen für 2015 bis 2020 für die mittelfristige Finanzplanung darstellend zusammengefasst: Personalaufwendungen Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 3.129.314,75 3.287.950 3.422.150 3.381.350 3.364.050 3.364.050 davon: Zuf. Rückst. ATZ 0,00 77.100 45.800 9.000 9.000 9.000 Versorgungsaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 2.650.444,62 3.062.270 3.071.920 3.053.780 3.055.380 3.050.280 planmäßige Abschreibungen 79.745,45 1.715.400 1.716.500 1.745.500 1.745.500 1.745.500 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 208.397,69 170.000 140.000 140.000 140.000 140.000 9.791.380,17 10.839.704 11.568.335 11.577.655 11.484.705 11.495.305 720.256,92 840.600 899.470 789.690 817.540 783.040 45,95 130.000 820.000 220.000 10.000 10.000 16.579.539,60 19.915.924 20.818.375 20.687.975 20.607.175 20.578.175 Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen (nicht in Summe) Summe der ordentlichen Aufwendungen 13 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Im Einzelnen ist Folgendes anzumerken: Kontengruppe 40 – Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen belaufen sich für das Planjahr 2017 auf 3.422.150 € (Vj. 3.287.950 €, Erg. VVj. 3.129.314,75 €). Die Erhöhungen resultieren zum einen aus den Tariferhöhungen des TVöD, zum anderen sind nach dem neuen doppischen Haushaltsrecht Zuführungen für Rückstellungen im Rahmen der Altersteilzeit zu bilden. Diese Zuführung beläuft sich im Jahr 2017 auf ca. 45,8 T€ (Vj. 77,1 T€). Der Aufwand für Personal liegt damit bei 16,4 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Der geplante Aufwand im Bereich des Personals liegt somit mit ca. 134,2 T€ deutlich über dem Niveau des Planansatzes 2016. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Personalaufwendungen bis 2020: Die Veränderungen auf Basis des Personalentwicklungskonzeptes sowie die Gesamtproblematik der Personalaufwendungen werden im Abschnitt 6 des Vorberichtes behandelt. 14 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Kontengruppe 42 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Mieten und Pachten Leasing Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Haltung von Fahrzeugen Erwerb beweglicher Gegenstände bis AHK 410 EUR Unterhaltung des immateriellen Vermögens Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Unterrichtswegekosten Lernmittel, welche für die Hand des Schülers bestimmt sind Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Gesamtsumme Kontengruppe 42 659.100 € 413.600 € 307.460 € 54.650 € 669.310 € 100.850 € 62.700 € 166.890 € 69.450 € 44.800 € 293.410 € 13.500 € 70.000 € 25.200 € 121.000 € 3.071.920 € Auf den Ansatz für Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entfallen 500,0 T€ (Vj. 534,7 T€) im Produkt Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM). Bei der Mehrzweckhalle ist ein Schaden des Daches im Jahr 2014 festgestellt worden. Für diesen Sachverhalt wurde eine Rückstellung gebildet. Diese wurde seit dem Jahr 2015 entsprechend des Sanierungsfortschrittes in Anspruch genommen. Die Dachsanierung konnte im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Im Rahmen des Investitionskraftstärkungsgesetz hat die Stadt Taucha für diese Maßnahme Fördermittel in Höhe von ca. 149,2 T€ beantragt. Des Weiteren entfallen auf die Baumpflege der städtischen Grundstücke ca. 35,0 T€, auf die Unterhaltung der Kindertagesstättengebäude ca. 70,0 T€ und auf die Unterhaltung von Spielplätzen ca. 5,0 T€. Das Konto 4221 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ enthält u.a. geplante Mittel in Höhe von 113,0 T€ für Straßen. Die Stadt Taucha erhielt im Haushaltsjahr 2016 eine Zuweisung aus dem „Sofortprogramm Straße“. Die Höhe der Zuweisung betrug ca. 126,8 T€. Diese sind zweckgebunden Straßensanierungen zu verwenden. Zudem ist die Umgestaltung der Oberflächensanierung in der Ernst-Barlach-Straße mit 30,0 T€ veranschlagt. Des Weiteren sind ca. 152,5 T€ für Straßenbegleitgrün und Parks sowie 80,0 T€ für Straßenbeleuchtung vorgesehen. Im Bereich Mieten und Pachten entfällt der größte Anteil mit ca. 211,0 T€ auf das Produkt „Gebäudeund Liegenschaftsmanagement“. Aufwendungen für Leasing betreffen im Wesentlichen die Dienstwagen, Kopierer und Drucker. Für den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter werden 62,7 T€ aufgewendet. Zur Bewirtschaftung der städtischen Objekte werden durch das GLM ca. 580,0 T€ benötigt. Im Jahr 2016 belief sich der Ansatz auf 603,0 T€. 15 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Unter die Position „Unterhaltung des immateriellen Vermögens“ fallen Aufwendungen für Lizenzen, Softwarepflege und Programme. In den „Besonderen Aufwendungen für Beschäftigte“ sind Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten und Aufwendungen für die Weiterbildung enthalten. Unter der Position „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (402,1 T€) sind Lern- und Lehrmittel für alle Schulen in Höhe von ca. 95,2 T€ vorgesehen. Enthalten sind hier Aufwendungen für Bücher, Veranstaltungen und Sonstiges. Des Weiteren werden hier die Stromkosten für die städtische Straßenbeleuchtung mit ca. 199,6 T€ (Vj. 199,6 T€) ausgewiesen. Kostendämpfend in den letzten Jahren wirkte die Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel. Die Aufwendungen für Unterrichtswegekosten enthalten die Busfahrten zum Schwimmunterricht nach Eilenburg für beide Grundschulen der Stadt Taucha. Die Position „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ enthält u.a. die Vergütung für das GLM mit 100,0 T€. Kontengruppe 43 – Transferaufwendungen Der Ansatz der Transferaufwendungen beläuft sich im Planjahr 2017 auf insgesamt 11.568.335 € (Vj. 10.839.704 €, Erg. VVj. 9.791.380,17 €). Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine deutliche Erhöhung um ca. 728,6 T€. Grund hierfür sind u.a. eine höhere Gewerbesteuer- und Kreisumlage. Dazu kommen Steigerungen im Bereich der Kindertagesstätten. Unter diese Kontengruppe fallen auch Umlagen an Zweckverbände (ca. 46,5 T€) und insbesondere Umlagen an den Zweckverband Parthenaue zur Unterhaltung der Gewässer in Höhe von ca. 85,0 T€ (Vj. 96,1 T€). Die Umlage an den Zweckverband Parthenaue resultiert aus einer wirtschaftlichen Schieflage des Zweckverbandes. Einen weiteren Bestandteil dieser Kontengruppe bildet die Straßenentwässerungsumlage in Höhe von 345,0 T€. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Erhöhung von 15,0 T€ (330,0 T€). Ebenfalls dieser Kontengruppe zugehörig sind die Transferaufwendungen an die Städtischen Gesellschaften. Der Betreiberzuschuss für das Parthebad beträgt im Jahr 2017 ca. 55,3 T€. Der Zuschuss an die GBV Taucha mbH, welcher bis zum Haushaltsjahr 2013 kontinuierlicher Bestandteil der städtischen Haushaltswirtschaft war, kann aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung auch im Jahr 2017 entfallen. Eine weitere signifikante Größe dieser Kontengruppe stellen die Zuschüsse an die Freien Träger für Kindertageseinrichtungen in Höhe von ca. 4.784,0 T€ (Vj. 4.517,0 T€) dar. Diese Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 267,0 T€ erhöht. Dies resultiert insbesondere durch die 16 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Anmietung von zusätzlichen Plätzen in der Kindertagesstätte „Sonnemond“ in Leipzig sowie Kostensteigerungen bei den Freien Trägern. Hinzu kommen Aufwendungen in Höhe von ca. 530,5 T€ (Vj. 435,5 T€) für die Außerortbetreuung und Tagespflege. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über Landeszuschüsse. Als Eigenanteil muss die Stadt Taucha für den gesamten Bereich „Kinderbetreuung“ ca. 3.099,8 T€ aufwenden. Die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 421,9 T€ (Vj. 395,7 T€) und die Kreisumlage in Höhe von 5.207,4 T€ (Vj. 4.808,0 T€) sind unabweisbare Aufwendungen. Sie belasten den Ergebnishaushalt mit 27,04 % (Vj. 26,13 %) aller ordentlichen Aufwendungen. Die Höhe des Hebesatzes für die Kreisumlage soll nach aktuellem Kenntnisstand angehoben werden. Diese Erhöhung ist im Planansatz berücksichtigt. Die Kreisumlage übersteigt seit einigen Jahren die eigenen Personalkosten deutlich. Im Jahr 2017 beträgt die Differenz rund 2,2 Mio. EUR. Das nachfolgende Diagramm stellt die Entwicklung der Kreisumlage in den letzten Jahren noch einmal dar: Kontengruppe 44 – Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit belaufen sich im Planjahr 2017 auf insgesamt ca. 111,1 T€. Hierzu gehören u.a. die Freiwillige Feuerwehr und der Friedensrichter. Hinzu kommen Entschädigungen sowie die Sitzungsgelder der Stadtratsmitglieder. Im Konto 4429 werden u.a. die Verfügungsmittel des Bürgermeisters in Höhe von 6,0 T€ geplant. 17 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Hinzu kommen Aufwendungen wie Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, sowie solche, die wegen Geringfügigkeit nicht einzeln veranschlagt werden. Die Mitgliedsbeiträge betragen im Jahr 2017 ca. 30,0 T€. Der größte Aufwandsposten der Kontengruppe 44 sind die Geschäftsaufwendungen (Konto 4431). Die Aufwendungen enthalten den Erwerb von Büchern und Zeitschriften, Fernmeldegebühren, Büromaterial, Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie die Geschäftsführungskosten der Fraktionen. Sie werden mit insgesamt 523,6 T€ veranschlagt. Des Weiteren gehören zu dieser Gruppe die Aufwendungen für Steuern, Versicherungen und Schadensfälle. Das Volumen dieser Kontenart (444) beträgt im Planungsjahr 143,4 T€. In der Kontenart 445 sind Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten. Diese umfasst u.a. den Verkehrsbedienungsvertrag mit den Leipziger Verkehrsbetrieben für die Schulbuslinie sowie die Honorare für die Arbeitsgemeinschaften aus dem GTA für die Oberschule und die Regenbogenschule. Der Gesamtansatz dieser Kontenart beträgt 37,3 T€. Kontengruppe 45 – Zinsen und ähnliche Aufwendungen Als weitere Aufwendungen sind die Zinsen aus Kommunaldarlehen zu nennen. Der Zinsaufwand im Planjahr 2017 wird mit ca. 140,0 T€ (Vj. 170,0 T€, Erg. VVj. 170,7 T€) veranschlagt. Die Zinsaufwendungen belasten den Ergebnishaushalt mit insgesamt nur 0,67 %. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Zinsaufwendungen: Das konsequente Kreditmanagement, welches im Jahr 2017 weitergeführt wird, zeigte auch im Jahr 2016 positive Wirkungen. Eine Nettoneuverschuldung ist im Jahr 2017 vorerst nicht vorgesehen. Wie das Diagramm zeigt, konnten die Zinsbelastungen über die letzten Jahre deutlich gesenkt werden. Gründe sind zum einen der Schuldenrückgang, zum anderen die aktuelle Lage an den 18 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Finanzmärkten. Durch den Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise vor einigen Jahren sind die Zinssätze an den Märkten deutlich gesunken. Dadurch konnten Kredite mit hohen Zinssätzen bedeutend günstiger umgeschuldet werden. Hinzu kommt, dass Kreditaufnahmen in den Jahren 2012 bis 2014 nicht erforderlich waren. Im Jahr 2015 nahm die Stadt Taucha einen Kredit in Höhe von 1,0 Mio. EUR auf. Kontengruppe 47 – Bilanzielle Abschreibungen und Abschreibungen auf Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen Die Aufwendungen für die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Planjahr 2017 auf ca. 1.716,5 T€. Die Abschreibungen werden nur im Ergebnishaushalt abgebildet, da es sich um zahlungsunwirksame Aufwendungen handelt. Die größten Abschreibungspositionen betreffen die Gebäude und das Straßeninfrastrukturvermögen. Die Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Kontengruppe 51 – Realisierbare außerordentliche Aufwendungen Bei der Veräußerung von Sachanlagevermögen sind die Buchwerte als außerordentliche Aufwendungen zu erfassen. Der Ansatz für das Jahr 2017 beläuft sich auf 820,0 T€. 19 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 3.3 Bewertung des Gesamtergebnisses und die Auswirkungen für die Folgejahre Das Gesamtergebnis umfasst alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen sowie das Sonderergebnis. Das Gesamtergebnis beläuft sich im Jahr 2017 auf -852.674 € (Vj. -862.401 €). Es setzt sich zusammen aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -862.674 € (Vj. -892.401 €) und dem Sonderergebnis in Höhe von 10.000 € (Vj. 30.000 €). Entscheidend für das Gesamtergebnis ist das ordentliche Ergebnis. Dieses weist einen deutlichen Fehlbetrag aus. Die Gründe liegen insbesondere auf der Aufwandsseite. Dies sind die Bewirtschaftungsaufwendungen, der Mehrbedarf an Personalaufwendungen sowie der Mehrbedarf im Bereich der Kindertagesstätten. Ein weiterer Faktor ist die hohe Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird voraussichtlich im Planjahr 2017 nach aktuellen Stand ansteigen. Dies ist bereits in der Planung berücksichtigt. Der Anstieg der Kreisumlage gegenüber 2016 erklärt sich insbesondere durch die hohe Steuerkraft. Zusätzlich belastet die Gewerbesteuerumlage als unabweisbare Aufwendung das Ergebnis spürbar. Der Schwerpunkt des Fehlbetrages liegt bei den zahlungsunwirksamen Aufwendungen. Dies sind zum einen die Abschreibungen, zum anderen die Zuführung zur Rückstellung für die Altersteilzeit. Bis einschließlich Jahr 2017 wird der Haushaltsausgleich als erfüllt angesehen, wenn die zahlungswirksamen Erträge die zahlungswirksamen Aufwendungen (ohne Berücksichtigung der Sonderposten, Zuführung Rückstellung ATZ, Abschreibungen) übersteigen. Der Sächsische Landtag hat im Dezember 2016 die Verlängerung der Übergangsregelungen zum Haushaltsausgleich bis einschließlich 31.12.2017 beschlossen. Ursprünglich sollten diese nur bis 2016 gelten. Ab dem Jahr 2018 gelten neue Regelungen zum Haushaltsausgleich. Es müssen mindestens ca. 1,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden, um die Kredite und die Kreditähnlichen Rechtsgeschäfte ohne Inanspruchnahme der finanziellen Reserven bedienen zu können. Berücksichtigt man die Vorgabe des Gesetzgebers, dass die Abschreibungen ebenfalls zu erwirtschaften sind, ist im Ergebnishaushalt ein Überschuss von ca. 3,1 Mio. EUR erforderlich. Das Sonderergebnis umfasst die Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von unbeweglichen und beweglichen Vermögensgegenständen. Das Gesamtergebnis macht deutlich, dass die Stadt Taucha ein strukturelles Problem im Ergebnishaushalt hat. Es muss festgestellt werden, dass sich auch in den Folgejahren nur geringfügige Veränderungen an den Eckzahlen ergeben werden. Die Stadt Taucha kann voraussichtlich im gesamten Planungszeitraum den Werteverzehr des Vermögens nur teilweise, Mittel für Investitionen überhaupt nicht erwirtschaften. 20 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 4. Der Finanzhaushalt 4.1 Die Entwicklung der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 12.503.021,10 11.086.452 11.957.000 11.957.000 12.017.000 12.077.000 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 4.650.259,52 5.535.551 5.598.681 5.810.414 5.885.972 5.846.272 0 0 0 0 0 0 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 448.280,06 422.000 461.200 461.200 461.200 460.200 privatrechtl. Leistungsentgelte, Kostenerstatt., Kostenumlagen 476.190,20 371.320 394.620 366.420 381.420 366.420 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 329.316,30 182.000 257.000 257.000 257.000 257.000 sonstige Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 883.503,66 774.600 780.100 775.100 775.100 775.100 Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 19.290.570,84 18.371.923 19.448.601 19.627.134 19.777.692 19.781.992 sonstige Transfererträge 21 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Die Salden der Erträge und Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit weichen voneinander ab. Als Ursache sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 497.100 € zu benennen sowie 10.000 € für aktivierte Eigenleistungen, welche zahlungsunwirksam sind. 4.2 Die Entwicklung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 3.112.634,37 3.403.750 3.612.450 3.603.550 3.560.250 3.448.350 24.085,02 192.900 236.100 231.200 205.200 93.300 0,00 0 0 0 0 0 2.953.455,34 3.062.270 3.071.920 3.053.780 3.055.380 3.050.280 208.443,64 170.000 240.000 140.000 140.000 140.000 Transferauszahlungen 9.776.258,78 10.839.704 11.568.335 11.577.655 11.484.705 11.495.305 sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 733.850,33 840.600 899.470 789.690 817.540 783.040 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 16.784.642,46 18.316.324 19.392.175 19.164.675 19.057.875 18.916.975 Personalauszahlungen davon: Auszahlung Altersteilzeit Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen Zinsen und ähnliche Auszahlungen 22 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Die Werte der Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit weichen ebenfalls voneinander ab. Der Unterschied ist unter anderem bei der Position Personalauszahlungen zu verzeichnen. Die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit wird ausschließlich im Ergebnishaushalt sind veranschlagt. Die Auszahlungen für Altersteilzeit ausschließlich im Finanzhaushalt zu veranschlagen. Diese Ansätze sind nicht deckungsgleich, so dass eine Differenz entsteht. Die Position der planmäßigen Abschreibungen ist ebenfalls nur im Ergebnishaushalt enthalten. Diese sind gleichfalls zahlungsunwirksam. Hinzu kommt die weitere Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln im Zusammenhang mit den arbeits- und strafrechtlichen Verfahren im Fachbereich Finanzen. Der Stadtrat fasste hierzu einen Beschluss am 13.10.2016. Eine Rückstellung im Jahr 2016 wurde gebildet. 4.3 Die Investitionstätigkeit Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 853.037,99 1.503.541 1.051.443 2.131.875 3.323.577 2.334.355 449.554,00 453.700 463.800 529.100 369.250 364.700 3.201,27 52.000 55.000 131.140 166.000 20.000 Veräußerung Grundstücke 105.072,10 150.000 830.000 230.000 20.000 20.000 Veräußerung Sachanlagevermögen 40.000,00 10.000 0 0 0 0 Sonstige Investitionstätigkeit (Rückflüsse a. Ausleih.) 50.000,00 0 1.000.000 0 0 0 1.051.311,36 1.715.541 2.936.443 2.493.015 3.509.577 2.374.355 726.286,90 741.955 737.780 1.015.796 287.265 490.000 18.134,18 33.000 28.000 58.000 28.000 28.000 259.264,52 259.265 259.265 259.265 259.265 462.000 448.888,20 449.690 450.515 698.531 0 0 2.196.843,35 1.593.500 2.520.000 2.121.000 4.072.000 2.634.000 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 34.315,53 248.500 67.000 466.500 68.500 68.500 Investitionsförderungsmaßnahmen 250.000,00 261.000 279.000 250.000 625.000 250.000 Sonstige Investitionen 50.000,00 0 0 0 0 0 3.257.445,78 2.844.955 3.603.780 3.853.296 5.052.765 3.442.500 Einzahlungen Investitionszuwendungen davon: investive SZW Investitionsbeiträge Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen Erwerb von Grundstücken und sonstigen unbewegl. Vermögensgegenständen davon: Erwerb von Grundstücken Finanzierungsleasing Grundschule "Am Park" Finanzierungsleasing Mehrzweckhalle Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionstätigkeit 23 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Die Vorschriften zur Bilanzierungsfähigkeit von Anlagevermögen in der Doppik knüpfen an die Vorschriften des Handelsrechts an und sind auch in diesem Sinne zu interpretieren. Die Abgrenzung von aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten und Erhaltungs- bzw. Instandhaltungsaufwand kann daher zunächst anhand der Kriterien des Handelsrechts und des Steuerrechts erfolgen. Allgemeine Voraussetzung für die Aktivierungsfähigkeit ist eine Vermögensmehrung, die sich durch Wiederherstellung eines Vermögensgegenstandes nach Vollverschleiß, durch Wesens- bzw. Nutzungsänderung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung ergeben kann, unter Umständen einhergehend mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer. Maßnahmen, die lediglich zustandserhaltend wirken, stellen demgegenüber Aufwand dar. Abgrenzungskriterien für Maßnahmen an Gebäuden sind im Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.07.2003 (BStBl. I, S.386) formuliert. Nachfolgend werden die wichtigsten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dargestellt und erläutert: 11.12.01.00: Maßnahme „RATH0005“ – Rathaus, Brandschutz Ertüchtigung Beginnend ab dem Jahr 2017 soll das Rathaus brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Dafür werden 100,0 T€ veranschlagt. Die Maßnahme soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Dies ist der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen. 11.13.04.00: Maßnahme „BAD00001“ - Investitionszuschuss Parthebad Taucha Laut Beschluss 2005/084 vom 10.01.2006 leistet die Stadt Taucha einen jährlichen Investitionszuschuss für die Sanierung des Stadtbades. Laut Vertrag wurde der Zuschuss bis zum Jahr 2011 jährlich in vereinbarter Höhe gezahlt. Ab dem Jahr 2012 ist der Nachweis, dass die IBV 24 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 den Aufwand für die Sanierung nicht aus ihrer Geschäftstätigkeit decken kann, Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses. Der Zuschuss ist auf maximal 250,0 T€ per anno gedeckelt. 12.60.01.00: Maßnahme „FFW00002“ – Feuerwehr, Erwerb bewegliches Vermögen Im Planjahr 2016 sind im Bereich der Feuerwehr insgesamt 14,0 T€ für den Erwerb von beweglichem Vermögen geplant. Zudem soll die Ausschreibung für das neue Feuerwehrfahrzeug extern durchgeführt werden. Dafür sind 5,0 T€ vorgesehen. 21.51.01.00: Maßnahme „MS000006“ – Mittelschule - Entwässerung und Trockenlegung Auf Grund von Starkregenereignissen im Jahr 2014 ist es in der Oberschule Taucha im Kellerbereich zu einer Überschwemmung mit erheblichem Schaden gekommen. Nach erfolgter Planung konnte mit der erforderlichen Anpassung in 2016 begonnen werden. Dafür waren im Plan 2016 insgesamt 255,0 T€ eingestellt. Die Maßnahme wird in 2017 fortgesetzt, hierfür werden nochmals 255,0 T€ veranschlagt. Für die nichtverbrauchten Mittel aus 2016 wird eine Mittelübertragung gebildet. 51.11.02.02: Maßnahme „STR00013“ – Eisenbahnkreuz Die DB Netz AG beginnt im Jahr 2017 mit dem Trogbau am Bahnübergang Portitzer Straße. Die Maßnahme wird gesetzlich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt. Die Stadt Taucha als Kommune wird per Gesetz verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Hierzu werden Kreuzungsvereinbarungen geschlossen. Für das Planjahr 2017 werden 25,0 T€ veranschlagt. Die Maßnahme wird in den Folgejahren fortgesetzt. Das Investitionsvolumen bis einschließlich dem Jahr 2020 beläuft sich auf ca. 5,4 Mio. EUR. Die kreuzungsbedingten Kosten werden mit 100 % gefördert. Die Fördermittel werden bis einschließlich 2020 mit ca. 4,85 Mio. EUR angesetzt. Darüberhinausgehende maßnahmebedingte Kosten gehen zu Lasten der Stadt. 51.11.02.02: Maßnahme „STR00035“ – Ampelkreuzung, Südstraße Diese Maßnahme wird ebenfalls nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt. Träger der Maßnahme sind die Leipziger Verkehrsbetriebe. An der Überquerung der Südstraße soll eine Bahnübergangssicherungsanlage errichtet werden. Die zu tragenden Kosten durch die Stadt Taucha belaufen sich laut Planung auf 55,0 T€. Die Förderung von 100 % der kreuzungsbedingten Kosten ist möglich. Es wird mit einer Zuwendung in Höhe von 50,0 T€ gerechnet. 51.11.02.03: Maßnahme „Erschl03“ – Erschließung Merkwitz Mühle Diese Maßnahme umfasst die verkehrstechnische und teilweise medienseitige Erschließung eines künftigen Wohngebietes. Das Volumen beläuft sich im Jahr 2017 auf 1,1 Mio. EUR. Eine Deckung durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen wird angestrebt. Mit Erschließungsbeiträgen wird derzeit im Jahr 2019 gerechnet. 25 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 51.11.03.03: Maßnahme „Schloss2“ – Schloss, Investkraft Bau Im Rahmen des Förderprogramms „Brücken in die Zukunft – Investitionskraftstärkungsgesetz“ hat die Stadt Taucha die Maßnahme eingebracht. Der Haushalt 2016 ist per Stadtratsbeschluss mit den angemeldeten Maßnahmen fortgeschrieben worden. Die Investition soll sich über mehrere Jahre erstrecken. Für das Jahr 2017 sind Auszahlungen in Höhe von 65,0 T€ veranschlagt. Die Maßnahme wird mit Fördermitteln ab dem Jahr 2018 bezuschusst. Die Maßnahme wird in den Folgejahren fortgesetzt. Die Daten sind der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen. 54.10.01.01: Maßnahme „STR00019“ – Theodor-Körner-Straße Die Stadt Taucha beabsichtigt im Planjahr 2017 mit dem grundhaften Ausbau der Theodor-KörnerStraße zu beginnen. Im Vorfeld ist die Maßnahme mit den Leipziger Wasserwerken zwecks Koordinierung der erforderlichen Leistungsertüchtigungen abzustimmen. Die Planung für die kommunale Investition liegt bereits vor. Das Investitionsvolumen für den Tiefbau wird für die Jahre 2017 und 2018 mit insgesamt 700,0 T€ veranschlagt. Zudem werden Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 30,0 T€ ausgewiesen. Die Maßnahme ist bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Es werden für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt Zuwendungen in Höhe von 400,0 T€ eingeplant. Mit Straßenausbaubeiträgen wird im Jahr 2019 gerechnet. 54.10.01.01: Maßnahme „STR00028“ – Kriekauer Str. / Sommerfelder Str. Entlastungsmaßnahme Oberflächenentwässerung Durch diverse Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren kam es im Kreuzungsbereich zu massiven Überschwemmungen. Daher macht es sich erforderlich, das Entwässerungssystem zu entlasten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Kommunalen Wasserwerken soll die Maßnahme nun in 2017 umgesetzt werden. Planungen und Gutachten zu verschiedenen Varianten wurden durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden ca. 130,0 T€, in 2016 nochmals 225,0 T€ eingestellt. Die nicht verbrauchten Mittel werden als Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2017 übernommen. Die Kommunalen Wasserwerke werden einen Zuschuss in Höhe von 100,0 T€ an die Stadt Taucha angekündigt. 54.10.01.07: Maßnahme „BAUH0001“ – Bauhof, Erwerb von beweglichen Vermögen Im Planjahr 2016 war die Anschaffung von zwei neuen Fahrzeugen für den Bauhof vorgesehen. Das Gesamtvolumen wurde mit 170,0 T€ veranschlagt. Dabei handelte es sich um eine Kehrmaschine (110,0 T€) und einen Multicar (60,0 T€). Es konnte jedoch nur das Multicar im Jahr 2016 erworben werden. Die Kehrmaschine soll im Frühjahr 2017 folgen. Die nicht verbrauchten Mittel werden als Mittelübertragung in das Jahr 2017 übernommen. Durch das Förderprogramm „Brücken in die Zukunft – Investitionskraftstärkungsgesetz“ hat die Stadt Taucha die Möglichkeit genutzt, die Maßnahme mit einzubringen. Dazu wurde ein entsprechender Stadtratsbeschluss im Dezember gefasst. Es kann mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt 127,5 T€ werden. 26 gerechnet 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 54.10.02.00: Maßnahme „BRÜCK005“ – Brücke Am Weinberg Auf der Grundlage der Ergebnisse der Brückenprüfung wird ein Ersatzneubau für die Brücke Am Weinberg (BW 9) errichtet. Auf Grundlage der Förderrichtlinie RL-KS+B (kommunaler Straßen- und Brückenbau) wurde die Fördermittelanfrage beim LaSuV gestellt. Diese ergab eine Möglichkeit in Höhe von 80 %. Daher werden Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 133,3 T€ in den Jahren 2017 und 2018 eingestellt. Nach bisherigen Berechnungen wird mit Kosten in Höhe von ca. 165,0 T€ gerechnet. 54.70.01.02: Maßnahme „WARTEH01“ – Wartehallen, Baumaßnahme Das Haltestellenprogramm wird voraussichtlich fortgeführt, um insbesondere den barrierefreien Umbau weiterer Haltestellen zu ermöglichen. Der Ansatz im Jahr 2017 beläuft sich auf 50,0 T€. Es steht eine 90 % Förderung als Einzahlung dagegen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Weiterführung des Programms durch das LRA Nordsachsen. 55.10.01.00: Maßnahme „PARK0004“ - Landschaftspark, Wegebau Diese Maßnahme umfasst die Weiterführung der grundhaften Sanierung der Parkwege. Diese ist dringend erforderlich, da durch Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren die Wegestruktur sehr desolat ist, teilweise eine massive Unfallgefahr darstellt. Für die Maßnahme waren bereits im Haushaltsjahr 2016 ca. 20,0 T€ veranschlagt. Für die Fortführung im Planjahr 2017 werden weitere 25,0 T€ benötigt. 55.10.02.01: Maßnahme „SPIEL001“ – Spielplätze im Stadtgebiet Für die Erweiterung des Spielplatzes am Schöppenteich werden 25,0 T€ veranschlagt. 61.20.01.00: Maßnahme „Ausleih2“ – Rückflüsse aus Ausleihungen, Stadtwerke Calw Die Stadt Taucha gewährte im Jahr 2016 eine Ausleihung in Höhe von 1,0 Mio. EUR an die Stadtwerke Calw. Diese sollen planmäßig in 2017 zuzüglich Zinsen zurückfließen. Der Planansatz ist in der Finanzplanung zu finden. Weiterhin belasten zwei kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus dem Immobilienleasing die Stadt Taucha. Der Gesamtansatz beläuft sich für die Grundschule I „Am Park“ (21.11.01.01) und die Mehrzweckhalle (57.32.03.01) auf insgesamt ca. 709,8 T€. Die Stadt Taucha erhält im Rahmen des Sächsischen FAGs investive Schlüsselzuweisungen für ihre Investitionstätigkeit. Diese belaufen sich im Jahr 2017 auf ca. 463,8 T€. 27 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 4.4 Die Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen Umschuldung für Investitionen von Kreditinstituten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren Kreditaufnahme für Investitionen von Kreditinsituten mit einer Laufzeit von > 5 Jahren Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg. Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis 1 Jahr Umschuldung von Krediten für Investitionen gg. Kreditinstituten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg. Kreditinstituten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg. Kreditinstituten mit einer Laufzeit von > 5 Jahren Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 2.271.529 667.337 1.200.000 1.000.000 800.000 1.532.907 0 0 0 0 738.622 667.337 1.200.000 1.000.000 800.000 2.271.529 776.217 1.128.958 808.270 782.573 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 1.532.907 0 0 0 0 62.050 0 0 0 0 526.572 626.217 978.958 658.270 632.573 0 -108.880 71.042 191.730 17.427 Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit Die Finanzierungstätigkeit zeigt das Verhältnis zwischen der Aufnahme von Krediten und Tilgung von Krediten. Gleichzeitig ist daraus die Nettoneuverschuldung der Kommune ableitbar. Für das Jahr 2017 sind Kreditaufnahmen in Höhe von ca. 667,3 T€ vorgesehen. Die Tilgung von Krediten wird sich nach aktueller Planung auf ca. 776,2 T€ belaufen. Die aus der Haushaltssatzung 2016 genehmigten Kreditermächtigungen in Höhe von ca. 738,6 T€ wurden in 2016 nicht benötigt und stehen zusätzlich zur möglichen Aufnahme zur Verfügung. Erst ab dem Jahr 2018 ist mit einer planmäßig geringfügigen Neuverschuldung zu rechnen. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Nettoneuverschuldung: 28 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 5. Übersicht über die Entwicklung der Zahlungsmittel Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf 18.371.923 19.448.601 19.627.134 19.777.692 19.781.992 18.316.324 19.392.175 19.164.675 19.057.875 18.916.975 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -mittelfehlbetrag 1.715.541 2.936.443 2.493.015 3.509.577 2.374.355 2.844.955 3.603.780 3.853.296 5.052.765 3.442.500 -1.129.414 -667.337 -1.360.281 -1.543.188 -1.068.145 -1.073.815 -610.911 -897.822 -823.371 -203.128 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten Auszahlung für Tilgung von Krediten Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit 2.271.529 2.271.529 0 1.200.000 1.000.000 1.128.958 808.270 71.042 191.730 800.000 782.573 17.427 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes im HH-Jahr -1.073.815 -719.791 -826.780 -631.641 -185.701 Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im HH-Jahr -1.073.815 -719.791 -826.780 -631.641 -185.701 55.599 56.426 667.337 776.217 -108.880 462.459 719.817 865.017 Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist einen positiven Saldo aus. Dieser wird nach aktueller Planung ca. 56,4 T€ betragen. In den Folgejahren wird sich dieser Saldo deutlich in eine positivere Richtung entwickeln müssen, da Ende des Jahres 2017 die Übergangsbestimmungen für den Haushaltsausgleich auslaufen. Der Sächsische Landtag hat dies im Dezember 2016 beschlossen. Diese Entwicklung gilt allerdings nur unter der Annahme, dass sämtliche Zahlungen zu einhundert Prozent eingehen. Der Saldo bedeutet, dass die Kredittilgungen sowie die Belastungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften im Jahr 2017 nur zu 4 % erwirtschaftet werden können. Dies zeigt ein strukturelles Problem auf. Die in den Vorjahren erwirtschafteten Mittel werden nicht für Investitionen, sondern für das operative Geschäft verbraucht. Mittel für Investitionen können nicht angespart werden. Der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit weist mit -667,3 T€ einen negativen Saldo aus. Dieser entsteht dadurch, dass mehr für Investitionen ausgegeben wird als an Einzahlungen von Zuwendungen eingeht. Dieser Trend setzt sich im Finanzplanungszeitraum fort. Insgesamt ergibt sich, dass es im gesamten Finanzplanungszeitraum zu einem Finanzierungsmittelfehlbetrag kommt. Im Planjahr beträgt der Saldo -610,9 T€. Als dritte Komponente ist der Finanzierungssaldo zu betrachten. Die positive Entwicklung der letzten Jahre kann voraussichtlich nicht gehalten werden. In der Gesamtbetrachtung des Finanzhaushaltes ergibt sich ein Bedarf an Zahlungsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 von 719,8 T€. In dieser Höhe werden die liquiden Mittel der Stadt Taucha reduziert. 29 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 6. Personal Das Personalentwicklungskonzept, welches Grundsatzaussagen zur Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Taucha bis 2020 trifft, ist die Grundlage für die Personalplanung 2017. Zahl der Stellen in VZÄ tariflich Beschäftigte im Kernhaushalt (VZÄ) ohne Bürgermeister, Auszubildende, befristete Arbeitsverhältnisse (VZÄ) Personalquote (VZÄ/ 1000EW) Beamte Auszubildende befristete Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Altersteilzeit (Freizeitphase) tariflich Beschäftigte in der Kernverwaltung (VZÄ)ohne Bürgermeister, Auszubildende und befristete Arbeitsverhältnisse (VZÄ) Personalquote (VZÄ/ 1000 EW) Einwohner 2016 Plan 63,43 2017 Plan 65,03 4,26 1,00 3,00 4,29 1,00 3,00 3,00 8,00 37,66 38,90 2,53 2,57 14.895* 15.128* *2016- Angaben vom Statistisches Landesamt –amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2015 *2017- Angaben vom Statistisches Landesamt –amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2015 Der Personalbestand 2017 beträgt 65,03 VZÄ. Gegenüber dem Haushaltsplan 2016 gibt es im Kernhaushalt eine Erhöhung von 1,60 VZÄ und in der Kernverwaltung eine Erhöhung von 1,24 VZÄ. Veränderung des Stellenbedarfs Im Bereich Bürgermeister/Innere Verwaltung ist eine Stellenerweiterung von 1 VZÄ geplant. Begründet durch die Aufgabenzuordnung der Kindertagesstätten und die Erweiterung des Aufgabengebietes Wirtschaftsförderung/ Stadtmarketing. Schulsekretärinnen Durch die gestiegenen Schülerzahlen in der Oberschule, Grundschule Am Park und Regenbogenschule werden die Wochenarbeitsstunden wie folgt erhöht: Oberschule: von 0,95 VZÄ auf 1,00 VZÄ, Grundschule Am Park: von 0,45 VZÄ auf 0,63 VZÄ, Regenbogenschule: von 0,63 VZÄ auf 0,76 VZÄ Fachbereich Finanzen Begründet durch neue Aufgabenzuordnungen werden die Wochenarbeitsstunden von 9,76 VZÄ auf 10,00 VZÄ erhöht. Der Personalbestand im Kernhaushalt liegt bei 4,29 VZÄ/1.000 EW. 30 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Der Richtwert gemäß der Verwaltungsvorschrift über die „Grundsätze der kommunalen Haushaltsund Wirtschaftsführung- Doppik“ vom 20.12.2010 wird mit 5,40 VZÄ/1.000 EW vorgegeben. Damit liegen wir mit 1,11 VZÄ/1.000 EW unter dem angegebenen Wert. In der Kernverwaltung liegt die Personalquote bei 2,57 VZÄ/ 1.000 EW. Damit wird die Zielstellung des Personalentwicklungskonzeptes von 2,60 VZÄ/1.000 EW erreicht. Im Haushaltsjahr 2017 befinden sich 9 Mitarbeiter in Altersteilzeit, davon einer in der Arbeitsphase und 8 in der Freizeitphase. Um die Verwaltungsaufgaben auch künftig in qualitativ hochwertiger Form erfüllen zu können, wird die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten im Rahmen der Personalentwicklung gezielt fortgesetzt. Für Aus- und Fortbildung sind 12.000,00 € geplant. Dazu zählt auch die Ausbildung junger Menschen. So wird 2017 ein Auszubildender seine Ausbildung abschließen, ein Auszubildender das 3. Ausbildungsjahr und ein Auszubildender das 2. Ausbildungsjahr fortsetzen sowie ein Auszubildender wird mit der Ausbildung beginnen. Für die Ausbildung werden 60.500,00 € (Personalkosten) und 3.250,00 € besondere Aufwendungen im Haushalt geplant. Entsprechend des Personalentwicklungskonzeptes ist es das Ziel, die Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in der Stadtverwaltung zu beschäftigen. Personalaufwendungen Ergebnishaushalt Die Personalaufwendungen stellen mit 16,4 % (bezogen auf die ordentlichen Aufwendungen €) einen wesentlichen Bestandteil des Ergebnishaushaltes dar. Im Ergebnishaushalt 2017 sind Personalaufwendungen in Höhe von 3.422.150 € geplant. Die Personalaufwendungen beinhalten die Dienstaufwendungen, Beiträge für die Versorgungskassen, die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die tariflich Beschäftigte, Beamte und sonstigen Beschäftigten sowie die Zuführung zu Rückstellungen für die Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. In den Personalaufwendungen sind Tarifanpassungen in Höhe von 2,35 % berücksichtigt. Weitere Beitragsveränderungen sind nicht bekannt. Personalaufwendungen, die durch Veränderungen der Eingruppierungen, entsprechend der ab 01.01.2017 geltenden tariflichen Regelungen zusätzlich entstehen können, wurden pauschal mit 12.000 Euro geplant. Finanzhaushalt Die Personalauszahlungen stellen mit 18,6 % (bezogen auf die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 19.392.175 €) einen wesentlichen Bestandteil des Finanzhaushaltes dar. Im Finanzhaushalt 2017 sind Personalauszahlungen in Höhe von 3.612.450 € geplant. 31 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 7. Die Entwicklung des Vermögens Der Ausweis des Vermögens einer Kommune ist eine der umfassendsten Neuerungen im neuen Haushaltsrecht. Sie erfolgt analog betrieblicher Unternehmen in einer Bilanz, welche in der Doppik unter dem Begriff der Vermögensrechnung zu finden ist. Der Ausweis der Bilanzwerte erfolgt generell stichtagsbezogen. Die Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva. In ihr werden die Mittelverwendung und Mittelherkunft dargestellt. Auf der Aktivseite wird das Vermögen ausgewiesen. Das Vermögen stellt die Summe aller Sachgüter, Rechte und Forderungen dar, über die eine Organisationseinheit als Eigentümer verfügen kann. Schulden sind Verpflichtungen gegenüber Dritten. Sie werden auf der Passivseite dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände sind gegen Entgelt erworbene Rechte, die von der Kommune für längere Zeit genutzt werden können. Dazu gehören Software-Lizenzen, Konzessionen und geleistete Investitionszuweisungen. Unter dem Sachanlagevermögen versteht man Gegenstände, die dauernd dem Verwaltungsbetrieb zu dienen bestimmt sind. Hierzu sind u.a. Grundstücke, Straßen, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Vorräte zu nennen. Eine wichtige Größe stellt die Bilanzposition „Anlagen im Bau“ dar. Hier werden zunächst alle Investitionsmaßnahmen gebucht, welche noch nicht fertiggestellt sind. Mit der Fertigstellung werden diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen umgegliedert. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnen die Abschreibungen. Als nächstes wird das Finanzvermögen dargestellt. Unter dem Finanzvermögen sind die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen, Ausleihungen und Gegenstände, die nicht dauernd dem Verwaltungsbetrieb dienen (Forderungen), zu verstehen. Danach erfolgt die Darstellung der liquiden Mittel. Hierunter fallen die Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie Termingelder und Festgeldanlagen. Als letzte Bilanzposition auf der Aktivseite wird der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Hier werden jahresübergreifende Aufwendungen sachgerecht zugeordnet. Die Kapitalposition zeigt das Verhältnis von Vermögen und Schulden. Die Kapitalposition unterteilt sich in Basiskapital, Rücklagen und Ergebnis. Nach der Kapitalposition werden die Sonderposten zusammenfassend als Summe dargestellt. Sie enthalten erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen. 32 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Als nächste Bilanzposition auf der Passivseite werden die Rückstellungen dargestellt. Rückstellungen sind Aufwendungen, die in einem Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht wurden und deren Fälligkeit oder der Höhe nach ungewiss sind. Danach werden die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den Verbindlichkeiten gehören die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Kreditaufnahmen wirtschaftlich bei Kreditinstituten gleichkommender sowie Rechtsgeschäfte. Verbindlichkeiten aus Hinzu die kommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und Sonstige Verbindlichkeiten. Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind die abzuführende Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammengefasst. Als letzte Position wird der passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Hier werden jahresübergreifende Erträge sachgerecht zugeordnet. Die Vermögensentwicklung ist nicht Gegenstand der Haushaltsplanung, sondern wird in der Jahresrechnung dargestellt. Die Stadt Taucha hat ihre Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 aufgestellt. Sie wurde örtlich geprüft und wird dem Stadtrat zur Feststellung im Januar 2017 vorgelegt. Der Prüfbericht liegt der Stadt Taucha vor. 33 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 8. Verbindlichkeiten Mit der Einführung der Doppik werden die Verbindlichkeiten zum 31.12. des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Folgende Verbindlichkeitsgruppen werden dargestellt: Verbindlichkeiten aus Krediten Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften. 8.1 Verbindlichkeiten aus Krediten Die Stadt Taucha hat zum 01.01.2017 Verbindlichkeiten aus Krediten in Höhe von 6.797.119,78 €. 8.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften betragen zum Beginn des Haushaltsjahres ca. 2.388,1 T€. Das Haushaltsjahr 2017 sowie die mittelfristige Finanzplanung enthalten weiterhin zwei kreditähnliche Rechtsgeschäfte: a) Finanzierungsleasing – Mehrzweckhalle Taucha Zur Finanzierung des Baues der Mehrzweckhalle Taucha ging die Stadt Taucha mit Datum vom 31.05.1995 einen Vertrag über das Mietobjekt ein. Der Vertrag wurde mit der VMG Vermietungs mbH Taucha, einer städtischen Beteiligungsgesellschaft, geschlossen. Die Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2017 belaufen sich auf 450,5 T€. Die Zahlungen erfolgen planmäßig und sind im Finanzhaushalt im Jahr 2017 entsprechend eingestellt. b) Finanzierungsleasing – Grundschule I „Am Park“ Im Rahmen des Haushaltsplanes 1996 beschloss die Stadt Taucha das Finanzierungsverfahren der Errichtung der Grundschule „Am Park“ in Taucha. Vertragspartner ist die Sandin Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Grundschule Taucha KG. Die Jahresrate beträgt 259,3 T€. Die Zahlungen erfolgen planmäßig und sind im Finanzhaushalt im Jahr 2017 entsprechend eingestellt. 34 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Für diese kreditähnlichen Rechtsgeschäfte werden zum Vertragsende entsprechende Restkaufgelder fällig. Diese betragen insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR. Die Restkaufgelder sind als liquide Mittel zwingend vorzuhalten und damit bei der Berechnung der verfügbaren liquiden Mittel der Stadt Taucha abzuziehen. 8.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Diese sind Gegenstand des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss. 8.4 Verpflichtungen aus Transferleistungen Die Stadt Taucha leistet Transferleistungen, welche vertraglich langfristig angelegt und bekannt sind. Diese sollen nun im Folgenden kurz dargestellt werden: Betriebskostenzuschuss an GBV Taucha mbH Der Stadtrat der Stadt Taucha beschloss mit Sitzungsvorlage 2009/082 im Jahr 2009 die Neufassung einer Finanzierungstruktur aufgrund fremdfinanzierter Vorleistungen der GBV Taucha mbH. Beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2010 leistete die Stadt Taucha liquiditätswirksam Zuschüsse zur Bedienung von Zinsleistungen sowie zur Deckung der Betriebsausgaben des Unternehmens. Seit 2014 und im gesamten Finanzplanungszeitraum wird dieser Zuschuss nicht im Haushalt veranschlagt. Investitionszuschuss Parthebad Taucha Siehe die Ausführung zur Maßnahme „BAD00001“ im Produkt 11.13.04.00. Betriebskostenzuschuss für das Parthebad Mit Sitzungsvorlage 2005/084 beschloss der Stadtrat die Übertragung des Betriebes gewerblicher Art „Stadtbad Taucha“ gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an die IBV Taucha. Mit den Beschlüssen 2005/084 und 2005/085 verpflichtete sich die Stadt Taucha zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses an die IBV Taucha für das sanierte Stadtbad. Der Höhe nach belief sich der Betriebskostenzuschuss bis zum Jahr 2011 auf 85,0 T€ jährlich. Ab dem 01.01.2011 verringert sich der Zuschuss jährlich um 5%, bezogen auf den Ausgangsbetrag. Vertragsgemäß endet die Zuschusszahlung zum 31.12.2029. Die Stadt Taucha zahlt im Jahr 2017 voraussichtlich 55.250 € (Vj. 55.408 € VVj. 65.770 €). Bis zum Jahr 2029 bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Transferleistungen gegenüber der IBV Taucha mbH in Höhe von ca. 2.636,8 T€. 35 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Weitere Verpflichtungen Miete für KITA Mit der 1. Änderung zum Mietvertrag vom 22.12.2009 wurde zwischen den Vertragsparteien der GBV Taucha mbH und der Stadt Taucha vereinbart, dass die Stadt Taucha für den Mietgegenstand „Kita St. Moritz“ eine monatliche Miete in Höhe von 11.857 € (142.284 € pro Jahr) zu leisten hat. Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Miete ist bis einschließlich dem Jahr 2020 im Haushaltsplan der Stadt Taucha berücksichtigt. Seit Februar 2015 hat sich die Miete für die „Kita Tausendfüßler“ in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße auf jährlich 59,3 T€ erhöht. Die GBV als Eigentümer erhebt durch Modernisierungen eine Umlage. 8.5 Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften Die Stadt Taucha bürgt zum 01.01.2017 insgesamt für Verbindlichkeiten ihrer städtischen Gesellschaften in Höhe von voraussichtlich 3.495,9 T€ (Vj. 4.830,1 T€ VVj. 5.866,8 T€). Die allgemeinen Bürgschaften wurden zu Gunsten der städtischen Wohnungsgesellschaft IBV Taucha mbH und der Erschließungsgesellschaft GBV Taucha mbH übernommen. Folgende Sachverhalte werden durch diese Bürgschaften abgesichert: a) IBV Taucha mbH Zu Gunsten der IBV Taucha mbH hat die Stadt Taucha insgesamt drei Bürgschaften mit einem Gesamtvolumen von 6.354,7 T€ übernommen. Die Bürgschaftsübernahmen betreffen Immobilienvermögen, das 1992 von der Stadt an die Gesellschaft übertragen wurde. Das voraussichtliche Volumen beträgt zum 01.01.2017 insgesamt 3.495,9 T€. Folgende Finanzierungen werden damit abgesichert: - Beschluss 367/2002: Bürgschaftsvolumen 2.694.701,43 € (2.541.246,03 € + 153.455,40€) Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und die Besicherung der durch die Stadt 1992 aufgenommenen Modernisierungsdarlehen in benannter Höhe. - Beschluss 422/2003: Bürgschaftsvolumen 1.730.000 € Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und die Besicherung per Vertrag vom 01.11.1993 aufgenommenen Modernisierungsdarlehen. Grundlage ist der Vertrag der Stadt und der Gesellschaft vom 29.08.2003. - Beschluss 502/2004: Bürgschaftsvolumen 1.930.000 € Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und Besicherung der im Rahmen des Modernisierungsprogramms 1994/1995 aufgenommenen Darlehen. Grundlage ist der Vertrag der Stadt und der Gesellschaft vom 05.11.2004 zur Regelung der Übernahme o.g. Bürgschaft sowie von der Gesellschaft übernommener Altschulden. 36 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Für die o. g. Bürgschaften sind 10 Prozent der Bürgschaftssumme in bar mit einer Höhe von 349,6 T€ zum 01.01.2017 vorzuhalten. Auf die Ausführungen im Abschnitt „Städtische Gesellschaften“ und der damit verbundenen Risiken bei der Bürgschaftsübernahme wird verwiesen. b) GBV Taucha mbH Mit Beschluss Nummer 265/1992 übernahm die Stadt Taucha in Höhe von 4.000.000 DM (2.045.168 €) im Rahmen der Gründung der Gesellschaft Sicherheiten zu Gunsten des gewählten Finanzierungssystems der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird von Beginn an ausschließlich aus Kreditierungen und Erlösen aus Grundstücksverkäufen finanziert. Das heißt, dass alle Maßnahmen der Erschließung und Baufreimachung von Grundstücken zunächst fremdfinanziert werden. Hierzu steht der Gesellschaft ein entsprechender Kreditrahmen zur Verfügung, welcher ergänzend zu der Besicherung des Grundvermögens durch eine Bürgschaft der Stadt gegenüber der finanzierenden Bank abgesichert wird. Die Bürgschaft für die GBV Taucha mbH wurde in den letzten Jahren sukzessive reduziert. Im Jahr 2016 wurde sie vollständig getilgt. Auf die Ausführungen im Abschnitt „Städtische Gesellschaften“ wird verwiesen. 37 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 9. Städtische Beteiligungen 9.1 Städtische Gesellschaften Die Stadt Taucha hält Anteile an insgesamt vier Unternehmen in privater Rechtsform. Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Taucha vom Oktober 2000 erfolgt die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Taucha durch die Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligung der Stadt Taucha (GVT Taucha mbH), die seit November 1992 bestehende Immoblienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH (IBV Taucha mbH), die ebenfalls 1992 gegründete Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft mbH Taucha (GBV Taucha mbH) und die als Objektgesellschaft für die Finanzierung der Mehrzwecksporthalle 1995 gegründete VMG Vermietungsgesellschaft mbH Taucha. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne für die Gesellschaften liegen vor, diese sollen im Januar durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Im Folgenden wird auf die Spezifika der einzelnen Gesellschaften näher eingegangen. a) GVT Taucha mbH Die GVT mbH wurde als Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungen der Stadt Taucha gegründet. Sie ist eine Eigengesellschaft der Stadt Taucha und besteht seit Oktober 2000. Hauptzweck dieser Gesellschaft ist die Verwaltung und Führung der städtischen Wohnungsgesellschaft IBV Taucha mbH, der GBV Taucha mbH und der VMG Vermietungsgesellschaft mbH Taucha. Die GVT Taucha ist dabei Allein- bzw. Hauptgesellschafter der nachgeordneten GmbH. Das nachstehende Schaubild soll die Grundstruktur der Gesellschaften der Stadt Taucha darstellen. Stadt Taucha (Gesellschafter) 25,6% GVT mbH Taucha Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungen der Stadt Taucha AHP Management GmbH (Mitgesellschafter) 74,4% IBV Taucha mbH (Wohnungsgesellschaft) GBV Taucha mbH (Erschließungsgesellschaft) VMG Vermietungs mbH Taucha (Objektges. Mehrzweckhalle) 38 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Entsprechend der im Jahr 2000 durchgeführten Strukturveränderungen der städtischen Gesellschaften erfolgt die Geschäftsführung für alle Gesellschaften einheitlich durch die GVT Taucha mbH. Die rechtlichen Verbindungen der Gesellschaften untereinander sind durch entsprechende Verträge untersetzt. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist als stabil zu bezeichnen. Risiken bestehen aus der starken Abhängigkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen mit den beteiligten Unternehmen. Im Falle wirtschaftlicher Schieflagen der Tochtergesellschaften wäre der Bestand der GVT Taucha mbH ebenfalls gefährdet. Die gegenwärtig vorhandene Wirtschaftsplanung der GVT Taucha mbH ist im entsprechenden Abschnitt dieses Haushaltsplanes enthalten. Da die AT gGmbH erloschen ist und der Gesellschaftszweck der VMG im Jahr 2018 erfüllt ist, ist aus Sicht des Beteiligungsmanagements eine Auflösung oder Verschmelzung sowohl der GVT als auch der VMG vorzunehmen. Die noch verbleibenden zwei Gesellschaften bedürfen keiner Holding. Die Liquidation der GVT wird zum 01. Januar 2019 angestrebt. Kostenersparnisse ergeben sich aus dem Wegfall von Buchführungs-, Prüfungs-, Veröffentlichungs-, Verwaltungs- und Beratungskosten. b) IBV Taucha mbH Die IBV Taucha mbH als städtische Wohnungsgesellschaft wurde im November 1992 gegründet. Entsprechend des Strukturänderungskonzeptes ist seit 2001 die GVT Taucha mbH Hauptgesellschafter. Die Stadt Taucha selbst hat ihre Geschäftsanteile zu 74,40% an diese Gesellschaft übertragen, so dass 25,60% der Anteile direkt durch die Stadt Taucha gehalten werden. Das Tätigkeitsfeld der IBV Taucha mbH hat sich in den zurückliegenden Jahren nicht wesentlich verändert. Das Kerngeschäft liegt weiterhin in der Verwaltung kommunalen Mietwohnungsbestandes, der Wohneigentumsverwaltung und der Verwaltung gewerblicher Objekte für Dritte. Die IBV Taucha mbH befindet sich in einem stabilen Zustand, da die Nachfrage nach einem sanierten Wohnungsbestand weiterhin konstant ist. Von der vorhandenen Wohnfläche sind ein überwiegender Großteil saniert und in sofort vermietbarem Zustand. In diesem Segment existiert nahezu kein Leerstand mehr, im Gesamtbestand zum 31.12.2015 ca. 6,7 %. Die Liquidität der Gesellschaft ist stabil. Zur Absicherung notwendiger Investitionen und der Gewährung von Kommunalkreditkonditionen hält die Stadt für diese Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von ca. 3.495,9 T€ (Ausgangswert 6.354,7 T€). Damit ist für die Stadt die Grenze ihrer haushaltswirtschaftlichen Belastungsfähigkeit erreicht. Seit dem 01.01.2004 erfüllt die IBV Taucha mbH für die Stadt Aufgaben des zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements und der Wirtschaftsförderung. Des Weiteren bearbeitet sie Teilbereiche des städtischen Grundstücksverkehrs. Damit wurde einer Empfehlung des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 gefolgt, um den Kernhaushalt der Stadt Taucha zu entlasten. Diese Maßnahme stabilisierte zusätzlich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Mit Beschluss vom Januar 2006 brachte die Stadt Taucha den „BgA Stadtbad“ gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen in Höhe von 7.000 € in die Gesellschaft ein. Durch diesen Schritt trennte sich 39 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 die Stadt von der freiwilligen Aufgabe. Die IBV sanierte das Stadtbad und nahm den Betrieb des Bades mit der Wiedereröffnung in der Saison 2007 auf. Die Stadt leistet im Jahr 2017 Zuschüsse von voraussichtlich 55.250 € zur Bewirtschaftung des Bades. Ab 2011 vermindert sich dieser jährliche Ausgleich von ursprünglich 85,0 T€ um je 5 % (4.250,00 €). Damit trägt die Stadt bis zur Höhe von 55.250 € das Risiko eines möglichen Bewirtschaftungsverlustes. Planungssicherheit für den städtischen Haushalt besteht insoweit, als das der oben genannte Höchstbetrag nicht überschritten wird. Laut Beschluss 2005/084 vom 10.01.2006 leistet die Stadt Taucha einen jährlichen Investitionszuschuss für die Sanierung des Stadtbades. Laut Vertrag wurde der Zuschuss bis zum Jahr 2011 jährlich in vereinbarter Höhe gezahlt. Ab dem Jahr 2012 ist der Nachweis, dass die IBV den Aufwand für die Sanierung nicht aus ihrer Geschäftstätigkeit decken kann, Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses. Der Zuschuss ist auf maximal 250,0 T€ per anno gedeckelt. Die Ansätze sind im Haushaltsplan der Stadt Taucha entsprechend veranschlagt. c) GBV Taucha mbH Die GBV Taucha mbH wird im Wirtschaftsjahr 2017 ihre Tätigkeit im Rahmen der begonnenen Projekte fortsetzen. Es ist vorgesehen, weitere Erschließungsgebiete durch die Gesellschaft zu entwickeln. Im Vordergrund steht, auf Grund der aktuell guten Marktentwicklung die Gesellschaft weiter zu entschulden. Die GBV Taucha mbH als Erschließungsgesellschaft ist unmittelbar von der Entwicklung des Immobilienmarktes abhängig. Dies zeigte sich in den zurückliegenden Wirtschaftsjahren. Eine Entspannung der Situation ist dadurch eingetreten, dass die Erlöse aus der Vermarktung des Bebauungsplanes 8 A nicht an die Stadt abgeführt wurden. Die Grundstücke aus dem Gewerbegebiet „Pönitzer Dreieck“ und der Eigenheimstandorte 8a, 8b (Sommerfelder Straße) konnten im Jahr 2012 vollständig verkauft werden. Der Stadtrat der Stadt Taucha beschloss im Dezember 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gärtnerweg“. Die Grundstücke wurden mit Hilfe eines Darlehens der IBV Taucha mbH erworben. Das Verfahren zum Bebauungsplan ist abgeschlossen. Es wurden 21 Baugrundstücke gebildet und verkauft. Die Erschließung des Gärtnerweges inklusive Straßenbau ist abgeschlossen. Neue Projekte der Gesellschaft sind im Wesentlichen die vollständige Realisierung „An den alten Gärtnereien und ab dem Jahr 2018 die Realisierung „WYN-Passagen / Blütengrund“. Die Stadt als mittelbarer Gesellschafter hielt zur Unterstützung der Entwicklung der GBV Taucha mbH bis zum Jahr 2016 eine Bürgschaft vor (Ursprungswert 2.045, 0 T€). Diese wurde in den letzten Jahren sukzessive reduziert und im Jahr 2016 nun vollständig getilgt. Des Weiteren wurde durch die Stadt Taucha entwicklungsfähiges Grundvermögen übertragen. Mit der Einlage von 5.242,0 T€ im Haushaltsjahr 2006 wurden sämtliche Verpflichtungen der Stadt Taucha 40 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 aus dem Vertrag mit der Gesellschaft vom 20.11.1995 im Zusammenhang mit der Rückkaufverpflichtung des Bebauungsplanes 8 A eingelöst. Aus grunderwerbsteuerlichen und haushaltswirtschaftlichen Gründen wurden die Grundstücke bei der GBV Taucha mbH belassen. Die Erlöse aus der Vermarktung des Bebauungsplangebietes 8 A sollten gemäß Beschluss 2006/248, nach Abzug der Erschließungskosten, unmittelbar dem städtischen Haushalt zufließen. Das ist nicht erfolgt, da auf Vorschlag des Aufsichtsrates der GVT und mit Zustimmung des Stadtrates die Erlöse aus der Vermarktung des Bebauungsplangebietes 8a vorrangig zur Schuldentilgung der GBV eingesetzt wurden. Die Zahlung des Betriebskostenzuschusses der Stadt an die Gesellschaft ist für den Planungszeitraum nicht vorgesehen. Grund hierfür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Sparkasse Leipzig, welche jährlich neu beantragt werden muss. Insgesamt hat sich die konkrete Wirtschaftslage des Unternehmens durch eine Verbesserung der Immobiliensituation und die benannten Maßnahmen merklich verbessert, so dass bestehende Risiken teilweise abgebaut werden konnten. Im Rahmen der Konsolidierung bedarf es weiterhin eines fortlaufenden Controllings. Auf die Ausführungen und Kennzahlen in den Beteiligungsberichten wird verwiesen. d) Die VMG Vermietungs mbH Gesellschaft dient als Objektgesellschaft im Zusammenhang mit dem Sonderfinanzierungsverfahren zur Mehrzweckhalle Taucha. Die Bearbeitung dieser Aufgabe erfolgt weiter planmäßig. Im Planungszeitraum gibt es keine Schwerpunkte, die einer weiteren Darstellung bedürfen. Hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen der VMG Vermietungs mbH und der GBV Taucha mbH sind ebenfalls keine Veränderungen zu verzeichnen. Die Anteilsverhältnisse sind im Strukturschema der städtischen Gesellschaften ersichtlich. Die Ansätze wurden aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben. 41 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 9.2 Beteiligungsunternehmen und Zweckverbände Ausgehend vom § 6 SächsKomHVO-Doppik ist im Rahmen des Vorberichtes zum Haushalt eine entsprechende Erläuterung zu wesentlichen Daten des städtischen Vermögens zu geben. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die voranstehenden Ausführungen des Vorberichtes im Punkt 7. verwiesen. Grundlage zur Darstellung von Beteiligungen der Stadt Taucha ist der vorläufige Beteiligungsbericht über die Beteiligung der Stadt Taucha an städtischen Unternehmen und Zweckverbänden für das Jahr 2015. Dieser konnte dem Stadtrat und der Rechtsaufsicht noch nicht zur Kenntnis gegeben werden. Mit der Fertigstellung kann im Frühjahr 2017 gerechnet werden. Unter Bezug auf o.g. Unterlage sind folgende Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.2015 darzustellen: GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha Anteile Nennkapital 100,00 % Stadt Taucha 197.900,00 € gezeichnetes Kapital GBV Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft Taucha mbH Entwicklung von Grundstücken zur Gewerbeansiedlung, zum Wohnungsbau und im Freizeit- und Sportbereich Anteile Nennkapital 92,38 % GVT 7,62 % AHP Managementgesellschaft mbH 25.600,00 € gezeichnetes Kapital VMG Grundstücksvermietungsgesellschaft Taucha Verwaltung von Grundstücken aller Art Anteile Nennkapital 100,00 % GBV 25.600,00 € gezeichnetes Kapital IBV Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH Verwaltung und Bewirtschaftung des städtischen Wohn- und Gewerbebebautenbestandes und Wohneigentum Dritter Anteile Nennkapital 74,40 % GVT 25,60 % Stadt Taucha 32.600,00 € gezeichnetes Kapital KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia Chemnitz Gewährleistung einer sicheren und preiswerten Strom- und Fernwärmeversorgung Anteile Nennkapital gezeichnetes Kapital 0,5395 % Stadt Taucha 53.330.908,00 € Anteil Stadt Taucha 273.030,00 € Zweckverband Parthenaue 42 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Erhaltung der Kulturlandschaft der Parthenaue und angrenzender Landschaftsbestandteile durch Schutz und Entwicklung vorhandener Naturräume, der ländlichen Siedlungsstrukturen und deren Erschließung für die Naherholung Anteile Nennkapital 12,00 % Stadt Taucha Anteile Stimmrecht 33,33 % Stadt Taucha Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Errichtung, Unterhaltung und Betreibung aller Wasser- und Abwasseranlagen Anteile am Eigenkapital 6.914.046,51 € Stadt Taucha (zum 01.01.2013) Anteile Stimmrecht 8,15 % Stadt Taucha Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) Bereitstellung von Informationstechnik für Verbandsmitglieder Aufbau, Betreibung und Entwicklung einer Informationsstruktur Anteile KDN GmbH 537,88 € Stadt Taucha Anteile Lecos GmbH 179,29 € Stadt Taucha Anteile Stimmrecht KISA 0,90 % Stadt Taucha 43 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 10. Die demografische Entwicklung Die mit der Bevölkerungsentwicklung einhergehenden Veränderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen, ihre Handlungsfähigkeit sowie auf Art und Intensität der Aufgabenerfüllung. Sinkende Bevölkerungszahlen erfordern höhere Einsparanstrengungen. Der demografische Wandel, der sich in einer leicht rückgängigen Bevölkerungszahl und einem höheren Durchschnittsalter ausdrückt, wird nach der aktuellen Bevölkerungsprognose in Sachsen bis 2030 weiter anhalten. Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung wird sich weiter erhöhen. Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Taucha in den Jahren 2003 bis 2016 Abweichend vom bundesweiten Trend ist die Bevölkerungszahl, bedingt durch die günstige Wohnlage zu Leipzig und eine sehr gute Infrastruktur, bis zum Ende des Jahres 2015 ansteigend. Aktuell kann auch in 2016 von einem weiteren Zuwachs der Bevölkerung in Taucha ausgegangen werden. Quelle – Bevölkerungsstatistik Statistisches Landesamt – Stichtag 31. Dezember 2015 Quelle – Zensus Feststellungsbescheid Statistisches Landesamt – Stichtag 09. Mai (Jahr 2011) 44 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 11. Kassenlage 11.1 Liquidität In den vergangenen Haushaltsjahren war die Liquidität durchgängig gesichert. Die aktuelle Grundliquidität der Stadt erforderte bisher keine Kassenkreditaufnahme. Das gelang durch ein striktes Liquiditätsmanagement. Für den Jahresverlauf 2016 waren keine Liquiditätsengpässe zu verzeichnen. Durch die verlustigen Anlagegeschäfte hat sich der Bestand an liquiden Mitteln reduziert. Dennoch konnte eine stetige Aufgabenerfüllung einschließlich fristgerechter Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gesichert werden. Die Ausleihung an die Stadtwerke Calw soll in 2017 an die Stadt Taucha zurückfließen. Zudem hält die Stadt Taucha zum 01.01.2017 ein Termingeld in Höhe von 1,0 Mio. EUR. 11.2 Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten Die Stadt Taucha setzt den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3,0 Mio. EUR fest. Dieser bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Da der angesetzte Höchstbetrag, den Wert von einem Fünftel in Höhe von 4.163.675 € (zu 20.818.375 € ordentlichen Aufwendungen) nicht übersteigt, bedarf dieser keiner Genehmigung. 11.3 Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve stellt eine reine Rechengröße dar. Die Legaldefinition ist am § 59 Nr. 35 SächsKomHVO-Doppik geregelt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist auf die Liquiditätsreserve und deren Entwicklung einzugehen. Aus der nachfolgenden Tabelle kann die Berechnung der Liquiditätsreserve für 2017 entnommen werden: Liquide Mittel zuzüglich: kurzfristige Forderungen Wertpapiere Umlaufvermögen Mittelübertragung Einzahlungen 3.600.000 € 558.000 € 473.000 € -€ 85.000 € abzüglich: Bedarf an Zahlungsmitteln im HH-Jahr 2017 Bürgschaftssumme 10 % Restkaufgelder Mittelübertragung Auszahlungen 2.449.791 € Liquiditätsreserve 2017 1.708.209 € 719.791 € 350.000 € 940.000 € 440.000 € 45 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Die Liquiditätsreserve für 2017 deckt den Bedarf an Zahlungsmitteln, somit ist die Zahlungsfähigkeit gewährleistet. Jedoch wird sich in den kommenden Jahren die Liquiditätsreserve weiter vermindern, da noch diverse Rückstellungen für Altersteilzeit vorhanden sind. Daher wird ein strenges Liquiditätsmanagement durchgeführt. 12. Die mittelfristige Finanzplanung Die mittelfristige Finanzplanung ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Im Interesse einer kontinuierlichen Stadtentwicklung ist auch die mittelfristige Planung von Investitionen weiterhin Gegenstand der städtischen Haushaltspolitik. Das Abwägen von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist durch den Stadtrat im Rahmen der Fortführung der Haushaltssicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Die dargestellte Finanzplanung ist das Ergebnis der gegenwärtig durch die Stadt Taucha darstellbaren finanziellen Leistungen. Sie dokumentiert weiterhin bestehende vertragliche Bindungen und Verpflichtungen der Stadt Taucha. Als Schwerpunkte sind hierbei die Verpflichtungen aus den kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Kommunaldarlehen zu nennen. Für den Ergebnishaushalt muss ein strukturelles Problem konstatiert werden. Eine weitere Schrumpfung wird zu Einschränkungen des Leistungsangebotes und zu Komforteinschränkungen für die Bürger führen. Einnahmeseitig wird von einem stabilen Finanzvolumen ausgegangen. Im Vergleich zu 2016 wird eine leichte Erhöhung bei den Zuweisungen aus Einkommensteueranteilen erwartet. Die Anpassungen im Haushaltsplan wurden dementsprechend vorgenommen. Die Zuweisungen aus dem FAG fallen bereits im Jahr 2017 deutlich geringer aus. Die Entwicklung in den Folgejahren muss noch abgewartet werden. Dazu muss erwähnt werden, dass Ende 2019 der Solidarpakt II ausläuft. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2020 wurde im Jahr 2016 neu geregelt. Die Auswirkungen auf die Kommunen im Freistaat Sachsen sind derzeit noch nicht abschließend sichtbar. Im Finanzhaushalt erfolgte die Anpassung an aktuelle finanzielle Rahmenbedingungen. Insbesondere bei den investiven Schlüsselzuweisungen ist ein Rückgang für die kommenden Jahre zu erkennen. Die Investitionsmöglichkeiten der Stadt Taucha sind durch den Mittelabbau in den Jahren 2018 bis 2020 reduziert und beschränken sich auf Pflicht-Investitionen, an denen die Stadt mitbeteiligt ist und unbedingt notwendige Investitionen. Die Finanzplanung wird weiter dadurch bestimmt, dass durch frühere kommunalpolitische Entscheidungen des Stadtrates der Stadt Taucha eine Reihe langfristig angelegter Projekte zu finanzieren sind. Dies betrifft unter anderem die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zur Mehrzweckhalle und zur Grundschule „Am Park“. 46 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Im gesamten Finanzplanungszeitraum werden ca. 15,9 Mio. EUR für Investitionen ausgegeben. Hinzu müssen noch die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 berücksichtigt werden. Das bedingt einen Finanzierungsmittelfehlbetrag von ca. 2,5 Mio. EUR über den Planungszeitraum. Die Auswirkungen werden sich in den Folgejahren in der Ergebnisrechnung niederschlagen, da sich die Abschreibungen und Bewirtschaftungskosten deutlich erhöhen werden. Hinzu kommt, dass im gesamten Zeitraum keinerlei liquide Mittel für zukünftige Investitionen erwirtschaftet werden. Auf Grund der wachsenden Bevölkerungszahlen wird es erforderlich, zeitnah wieder in die Schullandschaft zu investieren. Hier wird neben Erweiterungsangeboten für Oberschule und Gymnasium auch eine Grundschule erforderlich werden. Des Weiteren ist es erforderlich für die Behebung städtebaulicher Missstände einerseits und die Aktivierung kommunaler und privater Ressourcen bei der Stadterneuerung andererseits, das INSEK („Integriertes Stadtentwicklungskonzept“) fortzuschreiben. Hier wird die Stadt gemeinsam mit den städtischen Gesellschaften Planungsmittel einsetzen. Diese Projekte sichern einerseits langfristige Entwicklungen, binden andererseits jedoch erhebliche Mittel, welche für andere notwendige Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Plandurchführung der einzelnen Jahre bleibt von der Zuweisung investiver Zuschüsse (Fördermittel) und komplementär von vorhandenen Eigenmitteln direkt abhängig. Stehen die Fördermittel maßnahmebezogen nicht zur Verfügung, ist im Einzelfall die Durchführbarkeit zu prüfen. Siehe hierzu auch die Festsetzung der Haushaltsatzung in § 6! Die investiven Zahlungen für das von der IBV sanierte und betriebene Stadtbad sind kein kreditähnliches Rechtsgeschäft. Es sind Zuschüsse. Seit dem Jahr 2012 ist die IBV verpflichtet, durch jährliche, detaillierte Berechnungen nachweisen, in welcher Höhe ein investiver Zuschuss durch die Stadt Taucha zu leisten ist. Nachfolgend zeigt eine grafische Darstellung die mittelfristige Finanzplanung: 47 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 48 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 In Fortschreibung der Finanzplanung sind folgende Schwerpunkte für den Planungszeitraum bis 2020 darzustellen: kurzfristig – Haushaltsjahr 2017 Im Rahmen der Durchführung des Haushaltsplanes 2017 ist weiterhin darauf zu achten, dass durch wirtschaftliches und sparsames Handeln eine stetige Aufgabenerfüllung gesichert bleibt. Das bewusste Abwägen von pflichtigen und freiwilligen Aufgaben und deren entsprechende Umsetzung sind kontinuierlich vorzunehmen. Sind Einzelprojekte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes durch Zuschüsse des Landes oder Dritter (Fördermittel) zu refinanzieren und erfolgt keine Bereitstellung dieser Mittel, sind diese Projekte grundsätzlich nicht umzusetzen. Die auf Grund dessen freiwerdenden Eigenanteile der Stadt Taucha sind zwingend entweder zum Aufbau der liquiden Mittel oder zur Verringerung des Kreditvolumens zu verwenden. mittelfristig (2018 bis 2019) Die mittelfristige Entwicklung bedarf ebenfalls im Rahmen der durchzuführenden Haushaltsüberwachung der stetigen Überprüfung. Es muss sichergestellt werden, dass alle belastenden Faktoren und die Risiken auch aus der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Stadt mit ihren Gesellschaften einer stetigen Überprüfung unterliegen. Konkrete Zielstellungen bei der Umsetzung von Projekten, aber auch bei der Konsolidierung sind durch die Stadt als Gesellschafter stärker als bisher vorzugeben. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Gesamtsystems Kernhaushalt und Beteiligungen zu 49 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 richten. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungen sobald als möglich Erträge für die Stadt Taucha erwirtschaften. Das stetig bessere Verständnis und die Anwendung der doppischen Buchführung ist in diesem Zeitraum eine Kernaufgabe nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Fachbereiche und den Stadtrat als Entscheidungsträger. Das Erstellen einer Konzernbilanz, in welcher alle Beteiligungen vereinigt werden, sowie die Konsolidierung des „Konzern Stadt“ ist von Seiten des Gesetzgebers auf das Jahr 2020 gelegt worden. Des Weiteren werden die Erschließungsmaßnahmen im B-Plan-Gebiet „An der Mühle Merkwitz“ fortgesetzt. Die Maßnahme wird im Jahr 2017 begonnen, die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Durch ein Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau ist ab dem Jahr 2017 vorgesehen, die Theodor-Körner-Straße grundhaft zu sanieren. Für den Tiefbau werden im Jahr 2017 ca. 400,0 T€ und im Jahr 2018 ca. 300,0 T€ eingeplant Dazu sollen insgesamt Fördermittel in 2017/2018 in Höhe von 400,0 T€ fließen. Zudem werden im Jahr 2019 Straßenausbaubeiträge in Höhe von 146,0 T€ eingeplant. Im Jahr 2018 werden noch Kosten in Höhe von 30,0 T€ für den Grunderwerb veranschlagt. Im Bereich der Feuerwehr ist im Jahr 2018 der Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vorgesehen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 414,0 T€ veranschlagt, die in der Haushaltssatzung 2015 eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich machten. Von einer Förderung wird aktuell ausgegangen. Mit der Leistungsbeschreibung und der Ausschreibung für das Fahrzeug wurde bereits 2016 begonnen. Zudem ist avisiert, das Rathaus ab dem Jahr 2017 grundhaft brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Dafür wurden 2017 im Plan 100,0 T€ vorgesehen, in den Folgejahren je 200,0 T€. Im Jahr 2019 ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Geschwister-Scholl-Straße und Am Dingstuhl vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen mit dem Landratsamt durchgeführt werden. Das Gesamtvolumen wird mit Auszahlungen in Höhe von 180,0 T€ pro Maßnahme angesetzt. Mit Fördermitteln und Beiträgen wird ab dem Jahr 2019 gerechnet. Zum 31.03.2018 läuft das kreditähnliche Rechtsgeschäft für die Mehrzweckhalle aus. Mit diesem Datum geht die Immobilie zu einhundert Prozent in das Eigentum der Stadt Taucha über. Laut Vertrag hat die Stadt Taucha einen vereinbarten Restkaufpreis in Höhe von 585.850 € an die VMG zu leisten. Der Ausbau der Portitzer Straße einschließlich der Anpassung des Bahnübergangs mittels Unterführung ab dem Jahr 2017 bildet den Schwerpunkt der Investitionen. Ursprünglich war die Umsetzung der Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt geplant. Aufgrund von Probebohrungen und der Kostenexplosion entschloss man sich seitens der DB Netz AG, die 50 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Maßnahme auf den Zeitraum 2017 bis 2021 zu verschieben. Da der Bauträger die Deutsche Bahn AG ist, wird die Stadt Taucha gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Insgesamt wird die Maßnahme sich auf ein Volumen von mindestens ca. 5,5 Mio. EUR belaufen. Derzeit wird von einer Förderung in Höhe von 90 % ausgegangen. Die Höhe der Fördermittel werden demnach mit 4.848,0 T€ angesetzt. Der Eigenanteil der Stadt Taucha wird sich mindestens auf ca. 650,0 T€ belaufen. Durch die Maßnahme der DB Netz AG ist der Ausbau der B 87 vorzunehmen. Der Kreuzungsausbau soll von der Einmündung Portitzer Straße bis Einmündung Graßdorfer Straße vorgenommen werden. Derzeit sind in der Finanzplanung 2017 bis 2020 anteilige Planungskosten eingestellt. Mit einer Förderung wird gerechnet. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach aktuellem Stand erst ab dem Jahr 2021 erfolgen. Sowohl die Maßnahme der DB Netz AG als auch der Kreuzungsausbau werden die Stadt Taucha finanziell enorm belasten. langfristig (2020 und folgende Haushaltsjahre) Für eine langfristige gesicherte Entwicklung der Stadt Taucha und damit verbundene stetige Aufgabenerfüllung bleiben die voranstehend genannten Schwerpunkte weiterhin gültig. Die Ertrags- und Einzahlungsseite des städtischen Haushaltes muss ebenso wie die Aufwandsseite stabil bleiben, um die anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können. Als weiterer Schwerpunkt ist das kreditähnliche Rechtsgeschäft aus der Grundschule I „Am Park“ zu benennen. Die Ablösung des Rechtsgeschäftes durch Restkaufgeld erfolgt in der langfristigen Finanzplanung. Diese belaufen sich auf eine Summe von ca. 353 TEUR. Als besonders einschneidend für die städtische Haushaltswirtschaft ist das Auslaufen der Solidarpaktes II im Jahr 2019. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wurden im Jahr 2016 neu geregelt für die Jahre ab 2020. Die genauen Auswirkungen auf die Stadt Taucha müssen noch abgewartet werden. 51 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 13. Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft Der § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung lässt hinsichtlich des Inhaltes der Haushaltssatzung im Abs.2 Satz 2 ergänzende Vorschriften zu, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan des Haushaltsjahres beziehen. Zur Sicherung einer geordneten Haushaltsführung werden folgende Deckungsgrundsätze und Sperrvermerke festgesetzt: Haushaltssatzung – in § 6 erfolgt die Festsetzung, dass Investitionen erst dann zu beginnen sind, wenn der maßnahmekonkrete Fördermittelbescheid vorliegt. Abweichungen davon erfordern die Entscheidung des Stadtrates. Ergebnishaushalt – Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird. Eine über oben genannte Regelungen hinausgehende Deckung von Aufwendungsansätzen ist nur dann zulässig, wenn sie im Rahmen des Verfahrens nach § 79 SächsGemO durch die Kämmerei genehmigt wird. Voraussetzung hierfür ist der Vollzug entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Taucha. Sofern die Erhöhung von Aufwendungen mit der Erzielung von Mehrerträgen begründet wird, ist eine Deckung ausschließlich dann möglich, wenn der Ertrag und die Aufwendung sachlich in einem direkten Leistungszusammenhang stehen. Die Vorschriften des § 19 SächsKomHVO-Doppik sind Grundlage der entsprechenden Antragstellung. Ausnahmen sind die Verfügungsmittel des Bürgermeisters und die Fraktionszuwendungen gemäß § 35a Abs. 3 Satz 2 SächsGemO. Es wird festgelegt, dass gemäß § 20 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets im Ergebnishaushalt zu Gunsten von Auszahlungen eines Budgets im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Dies gilt für alle Budgets. Finanzhaushalt – Hinsichtlich der Deckungsfähigkeit der Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt wird auf § 20 Abs.3 der SächsKomHVO-Doppik verwiesen. Aufgrund der aufgabenkonkreten Planungen wird ausschließlich die Deckungsfähigkeit von Auszahlungsansätzen innerhalb einer Investitionsmaßnahme (Produkt) zugelassen. Alle Abweichungen bedürfen entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Taucha der ausdrücklichen Genehmigung und unterliegen generell dem Verfahren nach § 79 SächsGemO. Die Fachbereiche haben sicher zu stellen, dass beim Erkennen von Veränderungen bei Einzelinvestitionen und damit verbundenem erhöhten Zuschussbedarf unmittelbar die erforderlichen Mittelbeantragungen erfolgen. Grundsätzlich sind Deckungsvorschläge vorzulegen. Die obengenannten Regelungen sind zur Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft erforderlich und dienen der Sicherung der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. 52 2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017 Abkürzungsverzeichnis AHP - AHP Managementgesellschaft mbH AT Taucha gGmbH - Arbeitsförderungsgesellschaft Taucha gGmbH ATZ - Altersteilzeit BgA - Betrieb gewerblicher Art Doppik - Doppelte Buchführung in Konten DB Netz AG - Deutsche Bahn Netz AG FAG - Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz) GLM - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement GBV Taucha mbH - Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft Taucha mbH GVT Taucha mbH - Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha GLM - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement HGB - Handelsgesetzbuch IBV Taucha mbH - Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH INSEK - Integriertes Stadtentwicklungskonzept KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH LaSuV - Landesamt für Straßenbau und Verkehr SächsGemO - Sächsische Gemeindeordnung SächsKomHVO-Doppik - Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik SBL - Straßenbeleuchtung SMI - Sächsisches Ministerium des Innern TVöD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VMG Taucha mbH - Vermietungsgesellschaft Taucha mbH ZVNL - Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ZVP - Zweckverband Parthenaue ZV WALL - Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land Vj. - Plan Vorjahr (2016) VVj. - Plan Vorvorjahr (2015) Erg. VVj. - Rechnungsergebnis (2015) 53