Stadt Taucha

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AUSLEGUNGSEXEMPLAR
Stadt Taucha
Landkreis Nordsachsen
Haushaltsplan 2017
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Inhaltsverzeichnis
Seite
TEIL A: Vorbericht
1.
1.1
1.2
Doppik
Grundlagen der doppischen Buchführung
Die neue Haushaltsstruktur
1
2-3
2.
Allgemeine Haushaltslage
4-6
3.
3.1
3.2
3.3
Ergebnishaushalt
Entwicklung der Erträge
Entwicklung der Aufwendungen
Bewertung Gesamtergebnis und Auswirkungen für Folgejahre
7-12
13-19
20
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
Finanzhaushalt
Entwicklung der Einzahlungen
Entwicklung der Auszahlungen
Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
21-22
22-23
23-27
28
5.
Übersicht über die Entwicklung der Zahlungsmittel
29
6.
Personalentwicklung
30-31
7.
Entwicklung des Vermögens
32-33
8.
8.1
8.2
Verbindlichkeiten ohne Kassenkredite und Zinsbelastungen
Verbindlichkeiten aus Krediten
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen
wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften
8.3
8.4
8.5
34
34-35
35
35-36
36-37
9.
9.1
9.2
Städtische Beteiligungen
Städtische Gesellschaften
Beteiligungsunternehmen und Zweckverbände
38-41
42-43
10.
Demografische Entwicklung
44
11.
11.1
11.2
11.3
Kassenlage
Liquidität
Inanspruchnahme von Kassenkrediten
Liquiditätsreserve
45
45
45-46
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
12.
Mittelfristige Finanzplanung
46-51
13.
Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft
52
Abkürzungsverzeichnis
53
TEIL B: Pläne und Übersichten
 Haushaltssatzung
 Gesamtergebnisplan
 Gesamtfinanzplan
 Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
 Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
 Teilergebnishaushalt
 Teilfinanzhaushalt A
 Teilfinanzhaushalt B
 Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushalts
 Stellenplan einschließlich § 35a SächsGemO „Fraktionen“






Übersicht über Instandhaltungsmaßnahmen
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis
 Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten
 Wirtschaftspläne der Gesellschaften
 GVT Taucha mbH
 GBV Taucha mbH
 IBV Taucha mbH
 VMG Taucha mbH
TEIL C: Sonstiges
 Investitionsprogramm
 Übersicht über die Kreditgeschäfte
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Vorbericht zum Haushaltsplan
1. Doppik
1.1 Grundlagen der doppischen Buchführung
Die Stadt Taucha arbeitet seit dem 01.01.2013 nach den Grundsätzen der Doppelten Buchführung in
Konten (Doppik). Diese entsprechen im Wesentlichen den Regeln des HGB.
Das grundlegende Ziel der Doppik ist es, das Verwaltungshandeln effizienter und effektiver zu
gestalten. Dabei soll dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit (Art. 115 GG) Rechnung
getragen werden, d.h. dass eine Generation nur das aufwenden werden darf, was sie erwirtschaftet.
Zudem sind die Folgekosten für Nachfolge-Generationen zu berücksichtigen. Gleichzeitig geht es um
die Sicherung der Aufgabenerfüllung der Kommune sowie um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Hinzugekommen ist die Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs zuzüglich der
Darstellung der Veränderung des Vermögens und der Schulden. Die Verwaltungsleistungen werden
outputorientiert
in
Produktform
dargestellt.
Es
erfolgt
eine
Dezentralisierung
der
Bewirtschaftungsbefugnis auf Fachbereichsebene.
Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Feststellung der
Eröffnungsbilanz erfolgt im Januar 2017 durch den Stadtrat der Stadt Taucha. Die nächsten Aufgaben
werden die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse sein. Erst danach ist es sinnvoll, sich mit der
Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung zu beschäftigen. Die Weiterentwicklung der
Schlüsselprodukte kann sinnvollerweise ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt betrieben werden.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 ist nach aktuellem Stand eine Konzernbilanz zu erstellen. Ursprünglich
war dies bereits für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen. Die Komplexität dieser Aufgaben erfordert
weiterhin eine intensive Zusammenarbeit sowohl mit dem Softwareanbieter KISA als auch mit den
externen Beratern.
1
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
1.2 Die neue Haushaltsstruktur
Das Drei-Säulen-Modell der kommunalen Doppik
Vermögensrechnung
(Bilanz)
- Mittelverwendung
- Mittelherkunft
Ergebnishaushalt
- Erträge
- Aufwendungen
Finanzhaushalt
- Einzahlungen
- Auszahlungen
Der Gesamthaushalt ist gemäß § 4 Abs.1 SächsKomHVO-Doppik in Teilhaushalte zu gliedern. Die
Teilhaushalte wurden bei der Stadt Taucha analog der örtlichen Organisation gebildet (Fachbereich
Finanzen, Fachbereich Innere Verwaltung, Fachbereich Ordnung und Soziales, Fachbereich
Bauwesen). Produkte können auch in mehreren Teilhaushalten vorkommen. Die Teilhaushalte
wiederum sind ebenfalls in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Die Stadt
Taucha hat 76 Produkte gebildet. Die Bildung von Produkten und Konten wurde federführend von den
Fachbereichen im Einvernehmen mit dem Fachbereich Finanzen vorgenommen.
Folgende Produkte wurden als Schlüsselprodukte für die Stadt Taucha festgelegt:
 FB Innere Verwaltung:
Grundschulen, Oberschule
 FB Bauwesen:
Orts- und Regionalplanung, Gemeindestraßen, SBL
 FB Ordnung und Soziales:
kein Schlüsselprodukt
 Bürgermeisterbereich:
kein Schlüsselprodukt
 FB Finanzen:
Kindertagesstätten, Steuern/Zuweisungen/Umlagen,
Beteiligungen
Die Bewirtschaftung des doppischen Haushaltes erfolgt im Rahmen von Budgets. Jeder Teilhaushalt
muss gemäß § 4 Abs.2 SächsKomHVO-Doppik aus mindestens einem Budget bestehen. Für jedes
Budget existiert jeweils ein Verantwortlicher. In der Stadt Taucha zeichnen neben dem Bürgermeister
die Fachbereichsleiter für konkret zugeordnete Budgets verantwortlich.
Sämtliche Aufwendungen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Eine Ausnahme bilden die
Verfügungsmittel des Bürgermeisters. Gemäß § 13 SächsKomHVO-Doppik dürfen diese Mittel nicht
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
überschritten werden, sind nicht in Folgejahre übertragbar und nicht deckungsfähig. Die
Personalaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Investive Maßnahmen werden ausschließlich im Finanzhaushalt abgebildet. Dieser ist, analog dem
Ergebnishaushalt, in Teilfinanzhaushalte unterteilt. Der besseren Übersichtlichkeit wegen werden die
investiven Maßnahmen nummeriert und separat dargestellt.
3
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
2. Allgemeine Haushaltslage
Der Haushalt 2017 ist nicht ausgeglichen. Das veranschlagte Gesamtergebnis ist negativ und beträgt
-862,7 T€. Die Ursachen sind die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen für Abschreibungen und
Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.762 T€, welche nicht erwirtschaftet werden können. Die
Erträge aus Auflösung der Sonderposten mit 497 T€ decken die Aufwendungen nur teilweise, so dass
sich allein für den zahlungsunwirksamen Bereich ein Defizit von 1.265 T€ ergibt.
Der Haushalt ist genehmigungsfähig, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit als noch gesichert
angesehen werden kann. Das ist dann der Fall, wenn der Finanzhaushalt einen Überschuss an
Zahlungsmitteln aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet, der die Kredittilgung sowie die
Zahlungen für die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte abdeckt. Für die Stadt Taucha ergibt das einen
Betrag von ca. 1.486 T€ per anno. Tatsächlich können aber nur ca. 56 T€ dargestellt werden. Die
Konsequenz ist, dass 1,43 Millionen Euro aus den vorhandenen, ursprünglich für Investitionen
verfügbaren Mitteln aufgebraucht werden müssen, um laufende Auszahlungen sicherstellen zu
können. Grundsätzlich wäre dieser Haushalt nicht genehmigungsfähig.
Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2017, ebenso wie die der Jahre 2013, 2014, 2015 sowie
2016
basiert ausschließlich auf den geltenden Übergangsvorschriften. Ursprünglich sollten diese
Übergangsvorschriften zum 31.12.2016 auslaufen, der Freistaat Sachsen hat diese per Beschluss
durch den Sächsischen Landtag
nochmals bis 31.12.2017 verlängert.
Diese lassen die
zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen außer Acht und geben als Minimalanforderung vor,
dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lediglich höher sein müssen als die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 gilt ein neues Recht zum
Haushaltsausgleich.
Die vorliegende Planung sichert die Aufgabenerfüllung der Stadt Taucha für 2017 gegenüber ihren
Einwohnern, Bürgern und Unternehmen lediglich auf dem Mindestniveau. Das gilt auch für die
mittelfristige Finanzplanung bis 2020.
Gegenüber dem Jahr 2016 haben sich die allgemeinen Finanzzuweisungen nach dem FAG für das
Haushaltsjahr 2017 um ca. 150,0 T€ verringert. Die Aufwendungen insbesondere im Rahmen der
Bewirtschaftung
des
unbeweglichen
Vermögens
sowie
erhöhte
und
zusätzliche
Umlagen
(insbesondere der Kreisumlage) belasten den Ergebnishaushalt erheblich. Im vorliegenden
Haushaltsplan sind mit den Positionen der Zuführung von Rückstellungen für Altersteilzeit, der
Abschreibungen
auf
zahlungsunwirksame
Sachanlagevermögen
Erträge
und
und
der
Aufwendungen
Auflösung
im
von
Haushaltsplan
Sonderposten
veranschlagt.
auch
Der
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit muss den Betrag von ca. 1,4 Mio. € in 2017
und ca. 1,2 Mio. € in 2020 übersteigen, da die Kredittilgungen sowie die Belastungen aus
kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Stadt Taucha in dieser Höhe zwingend bedient und im
Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden müssen. Das Absinken dieses Betrages im Jahr 2019
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
resultiert aus dem Auslaufen des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes für die Mehrzweckhalle im Jahr
2018. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erreicht im Jahr 2017 aber nur 4 %
(20 % in 2018, 67 % in 2019, 69 % in 2020) dieses Wertes. Das bedeutet, dass in den Jahren 2017
bis 2020 auf Basis der Plandaten insgesamt ca. 3,8 Mio. € aus den vorhandenen liquiden Mitteln, die
für Investitionen vorgesehen waren, zusätzlich entnommen werden müssen, nur um die
Verpflichtungen aus der Kredittilgung und den kreditähnlichen Rechtsgeschäften bedienen zu können.
Die
Stadt
Taucha
erfüllt
daher
lediglich
die
Mindestanforderungen
an
den
doppischen
Haushaltsausgleich und ist im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht in der Lage, Mittel für
Investitionen
zu
erwirtschaften.
Eine
Erwirtschaftung
von
Abschreibungen
für
die
Vermögensgegenstände, welche sich im Eigentum der Stadt Taucha befinden, erfolgt ebenfalls nicht.
Somit hat der Ergebnishaushalt ein strukturelles Problem. Das wird durch die zusätzlichen
Bewirtschaftungs- und Abschreibungsaufwendungen aus den Investitionsmaßnahmen in den
Folgejahren weiter verschärft. Die aus der KomHVO-Doppik resultierenden Anforderungen an den
Haushaltsausgleich werden nur auf niedrigem Niveau erfüllt.
Der Finanzplan weist aus, dass in den Jahren 2017 bis 2020 liquide Mittel in Höhe von ca. 2,4 Mio. €
beansprucht werden, davon allein im Jahr 2017 ca. 0,7 Mio. €. Die Nettoneuverschuldung steigt nach
den Plandaten ab dem Jahr 2018 leicht an.
Die starke Inanspruchnahme der liquiden Mittel hat zur Folge, dass die Stadt Taucha bis zum Ende
des Finanzplanungszeitraums ca. zwei Drittel des Bestandes an liquiden Mitteln abbaut. Eine
Veränderung der Realsteuerhebesätze ist für das Jahr 2017 nicht vorgesehen.
Schwerpunkte des Kernhaushaltes der Stadt liegen für 2017 sowohl in der mittelfristigen Planung in
der Sicherung pflichtiger Aufgaben als auch in der Entwicklung weicher Standortfaktoren. Dies betrifft
die Bewirtschaftung der Kindereinrichtungen und Schulen, die Bereitstellung von finanziellen
Zuschüssen (Transferaufwendungen) im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sowie die
Bewirtschaftung öffentlicher Anlagen, Straßen, Wege und Plätze.
Ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Finanzwirtschaft sind die Beteiligungen. Insbesondere
stehen die städtischen Gesellschaften im Blickpunkt. In diesen für die Infrastrukturentwicklung der
Stadt Taucha wichtigen Bereichen zeichnen sich weiterhin positive Entwicklungen ab.
Die Stadt Taucha in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Beteiligungen ist ungeachtet dessen
weiterhin gehalten, sämtliche Zahlungen konsequent und kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit zu
überprüfen und soweit wie möglich zu reduzieren. Auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage der GBV
wird seit dem Jahr 2015 kein Zuschuss im Haushaltsplan vorgesehen.
Der Schuldenstand beträgt derzeit ca. 6,8 Mio. EUR (Vj. 7,6 Mio. EUR, VVj. 7,2 Mio. EUR). Der
Kreditbedarf für 2017 beläuft sich auf 667.337 EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Taucha bei
den Kreditgeschäften beträgt 449,30 € pro Einwohner (15.128 EW zum 31.12.2015 laut dem
5
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Statistischen Landesamt). Die genehmigte Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2016 wurde
in 2016 nicht benötigt. Diese kann in 2017 noch zusätzlich in Anspruch genommen werden. Der
Verschuldung zuzurechnen sind weiterhin die Wirkungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Hier
erfolgt kontinuierlich ein Abschmelzen der Restbarwerte. Des Weiteren bürgt die Stadt Taucha für ihre
Beteiligungsgesellschaften mit einem Betrag von voraussichtlich insgesamt 3.900.920 EUR zum
31.12.2016.
Durch die im August 2016 bekannt gewordenen verlustigen Anlagegeschäfte in Höhe von 2.085.200 €
wird die Liquidität zusätzlich belastet.
Die Finanzlage der Stadt erfordert, aufgrund des strukturellen Problems im Ergebnishaushalt,
weiterhin ein konsequentes wirtschaftliches Handeln.
Insgesamt sichern die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 die Aufgabenerfüllung der
Stadt Taucha für dieses Haushaltsjahr. Die wesentlichen Sachverhalte und Entwicklungen innerhalb
der Planteile einschließlich bestehender Risiken werden in den nachfolgenden Abschnitten und
Übersichten dargestellt und erläutert.
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
3. Der Ergebnishaushalt
3.1 Die Entwicklung der Erträge
Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt 2017 belaufen sich auf 19.955.701 EUR.
Die Ertragsschwerpunkte im Jahr 2017 liegen im Bereich der Erträge aus Steuern und Zuweisungen.
Mit einem Volumen von insgesamt 18.052.781 EUR und somit 90,5 % der Erträge im
Ergebnishaushalt wird sowohl die Bedeutung dieser Ertragsarten für die Finanzwirtschaft als auch die
Abhängigkeit der Stadt Taucha deutlich.
Voraussetzung für einen soliden Ergebnishaushalt ist, dass die Grundlagen für Erträge aus
Realsteuern sowie der Zuweisung von Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen stabil bleiben
und damit ein sicheres Fundament für die Finanzplanung der Stadt Taucha bieten. Auf die
Finanzplanungsunterlagen wird verwiesen.
Die nachstehende Übersicht soll die Planungssituation für den Zeitraum von 2015 bis 2020
verdeutlichen. Erläuterungen werden innerhalb dieses Abschnittes gegeben.
Ergebnis
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche
Abgaben
12.559.857,48
11.086.452
11.957.000
11.957.000
12.017.000
12.077.000
Zuweisungen und
allgemeine Umlagen
4.709.652,00
6.187.151
6.095.781
6.307.514
6.383.072
6.343.372
0
0
0
0
0
0
öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
433.474,57
422.000
461.200
461.200
461.200
460.200
privatrechtl. Leistungsentgelte, Kostenerstatt.,
Kostenumlagen
468.264,80
371.320
394.620
366.420
381.420
366.420
Finanzerträge
351.163,27
182.000
257.000
257.000
257.000
257.000
0,00
0
10.000
10.000
10.000
10.000
sonstige ordentliche
Erträge
922.351,17
774.600
780.100
775.100
775.100
775.100
Außerordentliche
Erträge (nicht in
Summe)
144.950,10
160.000
830.000
230.000
20.000
20.000
19.444.763,29
19.023.523
19.955.701
20.134.234
20.284.792
20.289.092
sonstige Transfererträge
aktivierte Eigenleistung
Summe der
ordentlichen Erträge
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Eine ausführliche Übersicht der o.g. Daten ist im Haushaltsquerschnitt, den Teilergebnisplänen sowie
den Teilfinanzplänen des Haushaltsplanes 2017 enthalten. Auf die Bedeutung und Entwicklung der
einzelnen Ertragsarten soll im Folgenden näher eingegangen werden:
 Kontenart 301 – Realsteuern
Gegenstand dieser Ertragsarten sind die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2017
unverändert. Letztmalig wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2011 erhöht.
Für den weiteren Planungszeitraum bis 2020 können Hebesatzänderungen nicht ausgeschlossen
werden. Die Entwicklung der Realsteuerhebesätze bis 2020 ist im folgenden Diagramm dargestellt:
8
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Im Ergebnishaushalt werden für 2017 Erträge aus den Grundsteuern A und B von insgesamt ca.
1.753,0 T€ (Vj. 1.716,4 T€, Erg. VVj. 1.714,2 T€) veranschlagt. Dies entspricht ca. 8,8 % der
ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes.
Die Gewerbesteuer wird, bei gleichbleibendem Hebesatz, für 2017 mit 4.500,0 T€ (Vj. 4.300,0 T€, Erg.
VVj. 5.182,7 T€) veranschlagt. Das ist eine Anpassung gegenüber dem Jahr 2016 um 200 T€. Das
Risiko, diesen Wert nicht zu erreichen, bleibt bestehen. Die Gewerbesteuer
bleibt die
unberechenbarste Ertragsquelle der städtischen Finanzierung . Die volkswirtschaftliche Situation ist
durch die kommunale Ebene nicht beeinflussbar und bildet einen erheblichen Unsicherheits- und
Risikofaktor der Ertragsplanung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer:
9
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
 Kontenart 302 – Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
Im Rahmen des Steuerverbundes erhält die Stadt Taucha Zuweisungen aus Anteilen an der
Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer. Die Entwicklung dieser Erträge stellte sich in den
letzten Jahren für Taucha als positiv dar. Die Details zeigt nachstehendes Diagramm:
Mit ca. 5.400,0 T€ und damit ca. 27,1 % (Vj. 4.800,1 T€, 25,2 %) der Erträge im Ergebnishaushalt sind
beide Ertragsarten von großer Bedeutung für die Finanzierung von Aufgaben des Ergebnishaushaltes.
In den vergangenen Haushaltsjahren haben sich beide Ertragsarten weitestgehend positiv entwickelt.
Die Entwicklung wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben.
Die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile werden auf Basis der Daten des SMI geplant.
 Kontenart 303 – Sonstige Gemeindesteuern
Die Stadt Taucha erhebt des Weiteren die Hundesteuer sowie die Vergnügungssteuer. Insgesamt
wird 2017 mit einem Ertragsvolumen von 304,0 T€ (Vj. 270,0 T€, Erg. VVj 309,4 T€) gerechnet. Dies
entspricht ca. 1,52 % (Vj. 1,42 %, Erg. VVj. 1,59 %) der Erträge des Ergebnishaushaltes. Die
Erhebungsgrundlagen für das Jahr 2017 bleiben unverändert.
 Kontengruppe 31 – Zuwendungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten
Mit insgesamt 6.095,8 T€ (Vj. 6.187,2 T€) und damit 30,5 % der Erträge des Ergebnishaushaltes
stellen diese Ertragsarten eine weitere wichtige Größe im Gesamthaushalt dar.
10
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Die Stadt Taucha erhält über das Finanzausgleichsgesetz allgemeine Schlüsselzuweisungen. Im
Ergebnishaushalt werden für das Jahr 2017 Erträge in Höhe von 3.151,1 T€ veranschlagt. Diese Zahl
basiert auf der Einschätzung des Staatsministeriums für Finanzen des Freistaates Sachsen und dem
neuen FAG vom Dezember 2016. Gegenüber dem Jahr 2016 ist ein Rückgang der allgemeinen
Schlüsselzuweisung in Höhe von ca. 150,0 T€ zu verzeichnen. Der Rückgang stellt die städtische
Haushaltswirtschaft vor eine große Herausforderung.
Die Entwicklung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen ist mittelfristig schwierig einzuschätzen. Laut
den Orientierungsdaten des SMI wird mit einem leichten Anstieg gerechnet. Erst durch die
Veröffentlichung des neuen FAG lassen sich genauere Prognosen abschätzen. Der Anteil an den
Erträgen des Ergebnishaushaltes 2017 beträgt für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen ca. 15,79
%. Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 muss die Prognose für diese Ertragsgröße
noch abgewartet werden.
Des Weiteren erhält die Stadt Taucha für die Durchführung übertragener Aufgaben vom Freistaat
Sachsen sonstige allgemeine Zuweisungen in Höhe von ca. 10,0 T€. Dieser Betrag kann mittelfristig
fortgeschrieben werden.
Als weitere wichtige Ertragsart sind die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zu nennen.
Insgesamt beläuft sich diese Ertragsposition auf ca. 2.179,7 T€. Die Stadt Taucha erhält auf
Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes einen Ertrag von 1.916,7 T€, aus dem
Straßenlastenausgleich ca. 195,2 T€ sowie für die Förderung des Ganztagsangebots der Oberschule
und Regenbogenschule ca. 50,1 T€. Die Planansätze zur Kontengruppe sind in den entsprechenden
Teilergebnisplänen zu finden.
In dieser Kontengruppe sind ebenfalls die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zu planen.
Der Ansatz beläuft sich auf ca. 497,1 T€. Zu beachten ist, dass es sich um zahlungsunwirksame
Erträge handelt.
 Kontengruppe 33 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Unter diese Kontengruppe fallen die Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie
ähnlichen Entgelten. Die Erträge aus Verwaltungsgebühren belaufen sich im Planjahr 2017 auf ca.
161,1 T€. Bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten wird mit Erträgen in Höhe von ca.
295,1 T€ gerechnet. Hinsichtlich dieser Ertragsgruppe ist zu vermerken, dass die Höhe der Erträge
im Wesentlichen nur im Bereich des städtischen Satzungsrechts beeinflussbar ist.
 Kontengruppe
34
–
Privatrechtliche
Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen
und
Kostenumlagen
Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten belaufen sich insgesamt auf ca. 232,0 T€. Den
größten Anteil mit 222,8 T€ bilden die Erträge aus Mieten und Pachten. Hinzu kommen Erträge aus
Verkäufen und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte.
11
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Eine weitere Position sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen. Erstattungen sind Ersatz
für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Insgesamt ist im Planjahr mit einem Ertrag von
ca. 162,6 T€ zu rechnen.
 Kontengruppe 35 – Sonstige ordentliche Erträge
Zu dieser Kontengruppe gehören unter anderem die Konzessionsabgaben. Die Stadt Taucha erhält
diese durch Verträge mit den Versorgungsunternehmen. Im Planjahr wird mit einem Ertrag in Höhe
von ca. 593,0 T€ gerechnet. Die Konzessionsabgaben sind weiterhin ein wichtiger und stabiler
Bestandteil der Erträge. Dies zeigt sich sowohl jährlich in der Haushaltsplanung als auch in der
Jahresrechnung.
Weitere Ertragsarten dieser Gruppe sind die Bußgelder und Säumniszuschläge. Bei den Bußgeldern
wird mit einem Ertrag von rund 120,0 T€ gerechnet.
 Kontengruppe 36 – Finanzerträge
Diese Kontengruppe enthält Erträge aus Zinsen und Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen.
Es wird im Jahr 2017 mit einem Ertrag an Zinsen in Höhe von 5,0 T€ gerechnet. Die Ausschüttung
von Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen wird mit insgesamt 252,0 T€ (Vj. 172,0 T€)
veranschlagt. Seit dem Jahr 2016 kann wieder regelmäßig mit den Ausschüttungen der Gewinnanteile
der KWL gerechnet werden.
Bei Betrachtung der Erträge des Ergebnishaushaltes 2017 wird wiederum deutlich, dass das durch die
Stadt Taucha selbst beeinflussbare Ertragspotenzial sehr gering ist. Die hohe Abhängigkeit von
Steuern und ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen erfordert nach wie vor das strikte Abwägen,
welche pflichtigen und insbesondere freiwilligen Aufgaben durch die Stadt Taucha künftig
wahrgenommen werden.
Im Interesse einer stetigen Aufgabenerfüllung und notwendiger Konsolidierung bedarf es unbedingt
der fortlaufenden Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 73 SächsGemO und damit der
Überprüfung festgesetzter Kostendeckungsgrade.
 Kontengruppe 50 – Realisierbare außerordentliche Erträge
Nicht zu den ordentlichen Erträgen gehören die außerordentlichen Erträge. Das Ertragsvolumen für
das Planjahr 2017 beläuft sich auf ca. 830,0 T€. Dies entfällt auf die Veräußerung von Grundstücken,
insbesondere für die Erschließung des Wohngebietes Merkwitz-Mühle. Dafür sind 820, T€
veranschlagt.
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
3.2 Die Entwicklung der Aufwendungen
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2017 betragen insgesamt 20.818.375 €.
In
der
nachfolgenden
Aufstellung
sind
die
wichtigsten
Aufwandsarten
entsprechend
der
Kontengruppen für 2015 bis 2020 für die mittelfristige Finanzplanung darstellend zusammengefasst:
Personalaufwendungen
Ergebnis
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
3.129.314,75
3.287.950
3.422.150
3.381.350
3.364.050
3.364.050
davon: Zuf. Rückst. ATZ
0,00
77.100
45.800
9.000
9.000
9.000
Versorgungsaufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
2.650.444,62
3.062.270
3.071.920
3.053.780
3.055.380
3.050.280
planmäßige
Abschreibungen
79.745,45
1.715.400
1.716.500
1.745.500
1.745.500
1.745.500
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
208.397,69
170.000
140.000
140.000
140.000
140.000
9.791.380,17
10.839.704
11.568.335
11.577.655
11.484.705
11.495.305
720.256,92
840.600
899.470
789.690
817.540
783.040
45,95
130.000
820.000
220.000
10.000
10.000
16.579.539,60
19.915.924
20.818.375
20.687.975
20.607.175
20.578.175
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
Transferaufwendungen
sonstige ordentliche
Aufwendungen
Außerordentliche
Aufwendungen
(nicht in Summe)
Summe der ordentlichen
Aufwendungen
13
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Im Einzelnen ist Folgendes anzumerken:
 Kontengruppe 40 – Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen belaufen sich für das Planjahr 2017 auf 3.422.150 € (Vj. 3.287.950 €, Erg.
VVj. 3.129.314,75 €). Die Erhöhungen resultieren zum einen aus den Tariferhöhungen des TVöD,
zum anderen sind nach dem neuen doppischen Haushaltsrecht Zuführungen für Rückstellungen im
Rahmen der Altersteilzeit zu bilden. Diese Zuführung beläuft sich im Jahr 2017 auf ca. 45,8 T€ (Vj.
77,1 T€).
Der Aufwand für Personal liegt damit bei 16,4 % der Aufwendungen des
Ergebnishaushaltes.
Der geplante Aufwand im Bereich des Personals liegt somit mit ca. 134,2 T€ deutlich über dem
Niveau des Planansatzes 2016.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Personalaufwendungen bis 2020:
Die Veränderungen auf Basis des Personalentwicklungskonzeptes sowie die Gesamtproblematik der
Personalaufwendungen werden im Abschnitt 6 des Vorberichtes behandelt.
14
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
 Kontengruppe 42 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Mieten und Pachten
Leasing
Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens
Haltung von Fahrzeugen
Erwerb beweglicher Gegenstände bis AHK 410 EUR
Unterhaltung des immateriellen Vermögens
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Unterrichtswegekosten
Lernmittel, welche für die Hand des Schülers bestimmt sind
Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Gesamtsumme Kontengruppe 42
659.100 €
413.600 €
307.460 €
54.650 €
669.310 €
100.850 €
62.700 €
166.890 €
69.450 €
44.800 €
293.410 €
13.500 €
70.000 €
25.200 €
121.000 €
3.071.920 €
Auf den Ansatz für Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entfallen 500,0 T€ (Vj.
534,7 T€) im Produkt Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM). Bei der Mehrzweckhalle ist
ein Schaden des Daches im Jahr 2014 festgestellt worden. Für diesen Sachverhalt wurde eine
Rückstellung gebildet. Diese wurde seit dem Jahr 2015 entsprechend des Sanierungsfortschrittes in
Anspruch genommen. Die Dachsanierung konnte im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Im Rahmen
des Investitionskraftstärkungsgesetz hat die Stadt Taucha für diese Maßnahme Fördermittel in Höhe
von ca. 149,2 T€ beantragt. Des Weiteren entfallen auf die Baumpflege der städtischen Grundstücke
ca. 35,0 T€, auf die Unterhaltung der Kindertagesstättengebäude ca. 70,0 T€ und auf die Unterhaltung
von Spielplätzen ca. 5,0 T€.
Das Konto 4221 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ enthält u.a. geplante Mittel
in Höhe von 113,0 T€ für Straßen. Die Stadt Taucha erhielt im Haushaltsjahr 2016 eine Zuweisung
aus dem „Sofortprogramm Straße“. Die Höhe der Zuweisung betrug ca. 126,8 T€. Diese sind
zweckgebunden
Straßensanierungen
zu
verwenden.
Zudem
ist
die
Umgestaltung
der
Oberflächensanierung in der Ernst-Barlach-Straße mit 30,0 T€ veranschlagt. Des Weiteren sind ca.
152,5 T€ für Straßenbegleitgrün und Parks sowie 80,0 T€ für Straßenbeleuchtung vorgesehen.
Im Bereich Mieten und Pachten entfällt der größte Anteil mit ca. 211,0 T€ auf das Produkt „Gebäudeund Liegenschaftsmanagement“.
Aufwendungen für Leasing betreffen im Wesentlichen die Dienstwagen, Kopierer und Drucker. Für
den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter werden 62,7 T€ aufgewendet.
Zur Bewirtschaftung der städtischen Objekte werden durch das GLM ca. 580,0 T€ benötigt. Im Jahr
2016 belief sich der Ansatz auf 603,0 T€.
15
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Unter die Position „Unterhaltung des immateriellen Vermögens“ fallen Aufwendungen für Lizenzen,
Softwarepflege und Programme.
In den „Besonderen Aufwendungen für Beschäftigte“ sind Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten
und Aufwendungen für die Weiterbildung enthalten.
Unter der Position „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (402,1 T€) sind Lern- und
Lehrmittel für alle Schulen in Höhe von ca. 95,2 T€ vorgesehen. Enthalten sind hier Aufwendungen für
Bücher, Veranstaltungen und Sonstiges. Des Weiteren werden hier die Stromkosten für die städtische
Straßenbeleuchtung mit ca. 199,6 T€ (Vj. 199,6 T€) ausgewiesen. Kostendämpfend in den letzten
Jahren wirkte die Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel.
Die Aufwendungen für Unterrichtswegekosten enthalten die Busfahrten zum Schwimmunterricht nach
Eilenburg für beide Grundschulen der Stadt Taucha.
Die Position „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ enthält u.a. die Vergütung für das GLM mit
100,0 T€.
 Kontengruppe 43 – Transferaufwendungen
Der Ansatz der Transferaufwendungen beläuft sich im Planjahr 2017 auf insgesamt 11.568.335 €
(Vj. 10.839.704 €, Erg. VVj. 9.791.380,17 €). Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine deutliche Erhöhung
um ca. 728,6 T€. Grund hierfür sind u.a. eine höhere Gewerbesteuer- und Kreisumlage. Dazu
kommen Steigerungen im Bereich der Kindertagesstätten.
Unter diese Kontengruppe fallen auch Umlagen an Zweckverbände (ca. 46,5 T€) und insbesondere
Umlagen an den Zweckverband Parthenaue zur Unterhaltung der Gewässer in Höhe von ca. 85,0 T€
(Vj. 96,1 T€). Die Umlage an den Zweckverband Parthenaue resultiert aus einer wirtschaftlichen
Schieflage des Zweckverbandes.
Einen weiteren Bestandteil dieser Kontengruppe bildet die Straßenentwässerungsumlage in Höhe von
345,0 T€. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Erhöhung von 15,0 T€ (330,0 T€).
Ebenfalls dieser Kontengruppe zugehörig sind die Transferaufwendungen an die Städtischen
Gesellschaften. Der Betreiberzuschuss für das Parthebad beträgt im Jahr 2017 ca. 55,3 T€. Der
Zuschuss an die GBV Taucha mbH, welcher bis zum Haushaltsjahr 2013 kontinuierlicher Bestandteil
der städtischen Haushaltswirtschaft war, kann aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung auch
im Jahr 2017 entfallen.
Eine weitere signifikante Größe dieser Kontengruppe stellen die Zuschüsse an die Freien Träger für
Kindertageseinrichtungen in Höhe von ca. 4.784,0 T€ (Vj. 4.517,0 T€) dar. Diese Aufwendungen
haben sich gegenüber dem Vorjahr um 267,0 T€ erhöht. Dies resultiert insbesondere durch die
16
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Anmietung von zusätzlichen Plätzen in der Kindertagesstätte „Sonnemond“ in Leipzig sowie
Kostensteigerungen bei den Freien Trägern. Hinzu kommen Aufwendungen in Höhe von ca. 530,5 T€
(Vj. 435,5 T€) für die Außerortbetreuung und Tagespflege. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über
Landeszuschüsse.
Als
Eigenanteil
muss
die
Stadt
Taucha
für
den
gesamten
Bereich
„Kinderbetreuung“ ca. 3.099,8 T€ aufwenden.
Die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 421,9 T€ (Vj. 395,7 T€) und die Kreisumlage in Höhe von
5.207,4 T€ (Vj. 4.808,0 T€) sind unabweisbare Aufwendungen. Sie belasten den Ergebnishaushalt
mit 27,04 % (Vj. 26,13 %) aller ordentlichen Aufwendungen. Die Höhe des Hebesatzes für die
Kreisumlage soll nach aktuellem Kenntnisstand angehoben werden. Diese Erhöhung ist im
Planansatz berücksichtigt. Die Kreisumlage übersteigt seit einigen Jahren die eigenen Personalkosten
deutlich. Im Jahr 2017 beträgt die Differenz rund 2,2 Mio. EUR.
Das nachfolgende Diagramm stellt die Entwicklung der Kreisumlage in den letzten Jahren noch einmal
dar:
 Kontengruppe 44 – Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit belaufen sich im Planjahr 2017 auf insgesamt
ca. 111,1 T€. Hierzu gehören u.a. die Freiwillige Feuerwehr und der Friedensrichter. Hinzu kommen
Entschädigungen sowie die Sitzungsgelder der Stadtratsmitglieder.
Im Konto 4429 werden u.a. die Verfügungsmittel des Bürgermeisters in Höhe von 6,0 T€ geplant.
17
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Hinzu kommen Aufwendungen wie Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, sowie solche, die wegen
Geringfügigkeit nicht einzeln veranschlagt werden. Die Mitgliedsbeiträge betragen im Jahr 2017 ca.
30,0 T€.
Der größte Aufwandsposten der Kontengruppe 44 sind die Geschäftsaufwendungen (Konto 4431). Die
Aufwendungen enthalten den Erwerb von Büchern und Zeitschriften, Fernmeldegebühren,
Büromaterial, Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie die Geschäftsführungskosten der
Fraktionen. Sie werden mit insgesamt 523,6 T€ veranschlagt.
Des Weiteren gehören zu dieser Gruppe die Aufwendungen für Steuern, Versicherungen und
Schadensfälle. Das Volumen dieser Kontenart (444) beträgt im Planungsjahr 143,4 T€.
In
der
Kontenart
445
sind
Erstattungen
für
Aufwendungen
von
Dritten
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit enthalten. Diese umfasst u.a. den Verkehrsbedienungsvertrag mit den Leipziger
Verkehrsbetrieben für die Schulbuslinie sowie die Honorare für die Arbeitsgemeinschaften aus dem
GTA für die Oberschule und die Regenbogenschule. Der Gesamtansatz dieser Kontenart beträgt 37,3
T€.
 Kontengruppe 45 – Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Als weitere Aufwendungen sind die Zinsen aus Kommunaldarlehen zu nennen. Der Zinsaufwand im
Planjahr 2017 wird mit ca. 140,0 T€ (Vj. 170,0 T€, Erg. VVj. 170,7 T€) veranschlagt. Die
Zinsaufwendungen belasten den Ergebnishaushalt mit insgesamt nur 0,67 %.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Zinsaufwendungen:
Das konsequente Kreditmanagement, welches im Jahr 2017 weitergeführt wird, zeigte auch im Jahr
2016 positive Wirkungen. Eine Nettoneuverschuldung ist im Jahr 2017 vorerst nicht vorgesehen.
Wie das Diagramm zeigt, konnten die Zinsbelastungen über die letzten Jahre deutlich gesenkt
werden. Gründe sind zum einen der Schuldenrückgang, zum anderen die aktuelle Lage an den
18
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Finanzmärkten. Durch den Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise vor einigen Jahren sind die
Zinssätze an den Märkten deutlich gesunken. Dadurch konnten Kredite mit hohen Zinssätzen
bedeutend günstiger umgeschuldet werden. Hinzu kommt, dass Kreditaufnahmen in den Jahren 2012
bis 2014 nicht erforderlich waren. Im Jahr 2015 nahm die Stadt Taucha einen Kredit in Höhe von 1,0
Mio. EUR auf.
 Kontengruppe 47 – Bilanzielle Abschreibungen und Abschreibungen auf Sonderposten für
geleistete Investitionszuwendungen
Die Aufwendungen für die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Planjahr 2017 auf ca.
1.716,5 T€. Die Abschreibungen werden nur im Ergebnishaushalt abgebildet, da es sich um
zahlungsunwirksame Aufwendungen handelt. Die größten Abschreibungspositionen betreffen die
Gebäude und das Straßeninfrastrukturvermögen. Die Grundstücke werden nicht planmäßig
abgeschrieben.
 Kontengruppe 51 – Realisierbare außerordentliche Aufwendungen
Bei der Veräußerung von Sachanlagevermögen sind die Buchwerte als außerordentliche
Aufwendungen zu erfassen. Der Ansatz für das Jahr 2017 beläuft sich auf 820,0 T€.
19
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
3.3
Bewertung des Gesamtergebnisses und die Auswirkungen für die Folgejahre
Das Gesamtergebnis umfasst alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Erträge und
Aufwendungen sowie das Sonderergebnis. Das Gesamtergebnis beläuft sich im Jahr 2017 auf
-852.674 € (Vj. -862.401 €). Es setzt sich zusammen aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von
-862.674 € (Vj. -892.401 €) und dem Sonderergebnis in Höhe von 10.000 € (Vj. 30.000 €).
Entscheidend für das Gesamtergebnis ist das ordentliche Ergebnis. Dieses weist einen deutlichen
Fehlbetrag aus. Die Gründe liegen insbesondere auf der Aufwandsseite. Dies sind die
Bewirtschaftungsaufwendungen, der Mehrbedarf an Personalaufwendungen sowie der Mehrbedarf im
Bereich der Kindertagesstätten.
Ein weiterer Faktor ist die hohe Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird voraussichtlich im
Planjahr 2017 nach aktuellen Stand ansteigen. Dies ist bereits in der Planung berücksichtigt. Der
Anstieg der Kreisumlage gegenüber 2016 erklärt sich insbesondere durch die hohe Steuerkraft.
Zusätzlich belastet die Gewerbesteuerumlage als unabweisbare Aufwendung das Ergebnis spürbar.
Der Schwerpunkt des Fehlbetrages liegt bei den zahlungsunwirksamen Aufwendungen. Dies sind zum
einen die Abschreibungen, zum anderen die Zuführung zur Rückstellung für die Altersteilzeit.
Bis einschließlich Jahr 2017 wird der Haushaltsausgleich als erfüllt angesehen, wenn die
zahlungswirksamen Erträge die zahlungswirksamen Aufwendungen (ohne Berücksichtigung der
Sonderposten, Zuführung Rückstellung ATZ, Abschreibungen) übersteigen. Der Sächsische Landtag
hat im Dezember 2016 die Verlängerung der Übergangsregelungen zum Haushaltsausgleich bis
einschließlich 31.12.2017 beschlossen. Ursprünglich sollten diese nur bis 2016 gelten. Ab dem Jahr
2018 gelten neue Regelungen zum Haushaltsausgleich.
Es müssen mindestens ca. 1,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden, um die Kredite und die
Kreditähnlichen Rechtsgeschäfte ohne Inanspruchnahme der finanziellen Reserven bedienen zu
können. Berücksichtigt man die Vorgabe des Gesetzgebers, dass die Abschreibungen ebenfalls zu
erwirtschaften sind, ist im Ergebnishaushalt ein Überschuss von ca. 3,1 Mio. EUR erforderlich.
Das Sonderergebnis umfasst die Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von
unbeweglichen und beweglichen Vermögensgegenständen.
Das Gesamtergebnis macht deutlich, dass die Stadt Taucha ein strukturelles Problem im
Ergebnishaushalt hat. Es muss festgestellt werden, dass sich auch in den Folgejahren nur
geringfügige Veränderungen an den Eckzahlen ergeben werden.
Die Stadt Taucha kann voraussichtlich im gesamten Planungszeitraum den Werteverzehr des
Vermögens nur teilweise, Mittel für Investitionen überhaupt nicht erwirtschaften.
20
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
4. Der Finanzhaushalt
4.1 Die Entwicklung der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Ergebnis
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche
Abgaben
12.503.021,10
11.086.452
11.957.000
11.957.000
12.017.000
12.077.000
Zuweisungen und
allgemeine Umlagen
4.650.259,52
5.535.551
5.598.681
5.810.414
5.885.972
5.846.272
0
0
0
0
0
0
öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
448.280,06
422.000
461.200
461.200
461.200
460.200
privatrechtl. Leistungsentgelte, Kostenerstatt.,
Kostenumlagen
476.190,20
371.320
394.620
366.420
381.420
366.420
Zinsen und ähnliche
Einzahlungen
329.316,30
182.000
257.000
257.000
257.000
257.000
sonstige Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit
883.503,66
774.600
780.100
775.100
775.100
775.100
Summe Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit
19.290.570,84
18.371.923
19.448.601
19.627.134
19.777.692
19.781.992
sonstige Transfererträge
21
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Die Salden der Erträge und Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit weichen voneinander
ab. Als Ursache sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 497.100 € zu
benennen sowie 10.000 € für aktivierte Eigenleistungen, welche zahlungsunwirksam sind.
4.2 Die Entwicklung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Ergebnis
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
3.112.634,37
3.403.750
3.612.450
3.603.550
3.560.250
3.448.350
24.085,02
192.900
236.100
231.200
205.200
93.300
0,00
0
0
0
0
0
2.953.455,34
3.062.270
3.071.920
3.053.780
3.055.380
3.050.280
208.443,64
170.000
240.000
140.000
140.000
140.000
Transferauszahlungen
9.776.258,78
10.839.704
11.568.335
11.577.655
11.484.705
11.495.305
sonstige Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit
733.850,33
840.600
899.470
789.690
817.540
783.040
Summe Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit
16.784.642,46
18.316.324
19.392.175
19.164.675
19.057.875
18.916.975
Personalauszahlungen
davon:
Auszahlung Altersteilzeit
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen
Zinsen und ähnliche
Auszahlungen
22
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Die Werte der Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit weichen
ebenfalls voneinander ab. Der Unterschied ist unter anderem bei der Position Personalauszahlungen
zu verzeichnen. Die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit
wird ausschließlich im
Ergebnishaushalt
sind
veranschlagt.
Die
Auszahlungen
für
Altersteilzeit
ausschließlich
im
Finanzhaushalt zu veranschlagen. Diese Ansätze sind nicht deckungsgleich, so dass eine Differenz
entsteht. Die Position der planmäßigen Abschreibungen ist ebenfalls nur im Ergebnishaushalt
enthalten. Diese sind gleichfalls zahlungsunwirksam. Hinzu kommt die weitere Inanspruchnahme von
finanziellen Mitteln im Zusammenhang mit den arbeits- und strafrechtlichen Verfahren im Fachbereich
Finanzen. Der Stadtrat fasste hierzu einen Beschluss am 13.10.2016. Eine Rückstellung im Jahr 2016
wurde gebildet.
4.3
Die Investitionstätigkeit
Ergebnis
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
853.037,99
1.503.541
1.051.443
2.131.875
3.323.577
2.334.355
449.554,00
453.700
463.800
529.100
369.250
364.700
3.201,27
52.000
55.000
131.140
166.000
20.000
Veräußerung Grundstücke
105.072,10
150.000
830.000
230.000
20.000
20.000
Veräußerung Sachanlagevermögen
40.000,00
10.000
0
0
0
0
Sonstige
Investitionstätigkeit
(Rückflüsse a. Ausleih.)
50.000,00
0
1.000.000
0
0
0
1.051.311,36
1.715.541
2.936.443
2.493.015
3.509.577
2.374.355
726.286,90
741.955
737.780
1.015.796
287.265
490.000
18.134,18
33.000
28.000
58.000
28.000
28.000
259.264,52
259.265
259.265
259.265
259.265
462.000
448.888,20
449.690
450.515
698.531
0
0
2.196.843,35
1.593.500
2.520.000
2.121.000
4.072.000
2.634.000
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
34.315,53
248.500
67.000
466.500
68.500
68.500
Investitionsförderungsmaßnahmen
250.000,00
261.000
279.000
250.000
625.000
250.000
Sonstige Investitionen
50.000,00
0
0
0
0
0
3.257.445,78
2.844.955
3.603.780
3.853.296
5.052.765
3.442.500
Einzahlungen
Investitionszuwendungen
davon:
investive SZW
Investitionsbeiträge
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen
Erwerb von Grundstücken
und sonstigen unbewegl.
Vermögensgegenständen
davon:
Erwerb von Grundstücken
Finanzierungsleasing
Grundschule "Am Park"
Finanzierungsleasing
Mehrzweckhalle
Baumaßnahmen
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
23
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Die Vorschriften zur Bilanzierungsfähigkeit von Anlagevermögen in der Doppik knüpfen an die
Vorschriften des Handelsrechts an und sind auch in diesem Sinne zu interpretieren. Die Abgrenzung
von
aktivierungsfähigen
Anschaffungs-
und
Herstellungskosten
und
Erhaltungs-
bzw.
Instandhaltungsaufwand kann daher zunächst anhand der Kriterien des Handelsrechts und des
Steuerrechts
erfolgen.
Allgemeine
Voraussetzung
für
die
Aktivierungsfähigkeit
ist
eine
Vermögensmehrung, die sich durch Wiederherstellung eines Vermögensgegenstandes nach
Vollverschleiß, durch Wesens- bzw. Nutzungsänderung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung
ergeben kann, unter Umständen einhergehend mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer.
Maßnahmen, die lediglich
zustandserhaltend
wirken, stellen demgegenüber
Aufwand
dar.
Abgrenzungskriterien für Maßnahmen an Gebäuden sind im Erlass des Bundesministeriums der
Finanzen vom 18.07.2003 (BStBl. I, S.386) formuliert.
Nachfolgend werden die wichtigsten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dargestellt
und erläutert:
 11.12.01.00: Maßnahme „RATH0005“ – Rathaus, Brandschutz Ertüchtigung
Beginnend ab dem Jahr 2017 soll das Rathaus brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Dafür
werden 100,0 T€ veranschlagt. Die Maßnahme soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Dies ist
der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen.
 11.13.04.00: Maßnahme „BAD00001“ - Investitionszuschuss Parthebad Taucha
Laut
Beschluss
2005/084
vom
10.01.2006
leistet die
Stadt
Taucha
einen jährlichen
Investitionszuschuss für die Sanierung des Stadtbades. Laut Vertrag wurde der Zuschuss bis zum
Jahr 2011 jährlich in vereinbarter Höhe gezahlt. Ab dem Jahr 2012 ist der Nachweis, dass die IBV
24
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
den Aufwand für die Sanierung nicht aus ihrer Geschäftstätigkeit decken kann, Voraussetzung für
die Gewährung des Zuschusses. Der Zuschuss ist auf maximal 250,0 T€ per anno gedeckelt.
 12.60.01.00: Maßnahme „FFW00002“ – Feuerwehr, Erwerb bewegliches Vermögen
Im Planjahr 2016 sind im Bereich der Feuerwehr insgesamt 14,0 T€ für den Erwerb von
beweglichem Vermögen geplant. Zudem soll die Ausschreibung für das neue Feuerwehrfahrzeug
extern durchgeführt werden. Dafür sind 5,0 T€ vorgesehen.
 21.51.01.00: Maßnahme „MS000006“ – Mittelschule - Entwässerung und Trockenlegung
Auf Grund von Starkregenereignissen im Jahr 2014 ist es in der Oberschule Taucha im
Kellerbereich zu einer Überschwemmung mit erheblichem Schaden gekommen. Nach erfolgter
Planung konnte mit der erforderlichen Anpassung in 2016 begonnen werden. Dafür waren im Plan
2016 insgesamt 255,0 T€ eingestellt. Die Maßnahme wird in 2017 fortgesetzt, hierfür werden
nochmals 255,0 T€ veranschlagt. Für die nichtverbrauchten Mittel aus 2016 wird eine
Mittelübertragung gebildet.
 51.11.02.02: Maßnahme „STR00013“ – Eisenbahnkreuz
Die DB Netz AG beginnt im Jahr 2017 mit dem Trogbau am Bahnübergang Portitzer Straße. Die
Maßnahme wird gesetzlich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt. Die Stadt Taucha
als Kommune wird per Gesetz verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Hierzu werden
Kreuzungsvereinbarungen geschlossen. Für das Planjahr 2017 werden 25,0 T€ veranschlagt. Die
Maßnahme wird in den Folgejahren fortgesetzt. Das Investitionsvolumen bis einschließlich dem
Jahr 2020 beläuft sich auf ca. 5,4 Mio. EUR. Die kreuzungsbedingten Kosten werden mit 100 %
gefördert. Die Fördermittel werden bis einschließlich 2020 mit ca. 4,85 Mio. EUR angesetzt.
Darüberhinausgehende maßnahmebedingte Kosten gehen zu Lasten der Stadt.
 51.11.02.02: Maßnahme „STR00035“ – Ampelkreuzung, Südstraße
Diese Maßnahme wird ebenfalls nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt. Träger der
Maßnahme sind die Leipziger Verkehrsbetriebe. An der Überquerung der Südstraße soll eine
Bahnübergangssicherungsanlage errichtet werden. Die zu tragenden Kosten durch die Stadt
Taucha belaufen sich laut Planung auf 55,0 T€. Die Förderung von 100 % der kreuzungsbedingten
Kosten ist möglich. Es wird mit einer Zuwendung in Höhe von 50,0 T€ gerechnet.
 51.11.02.03: Maßnahme „Erschl03“ – Erschließung Merkwitz Mühle
Diese Maßnahme umfasst die verkehrstechnische und teilweise medienseitige Erschließung eines
künftigen Wohngebietes. Das Volumen beläuft sich im Jahr 2017 auf 1,1 Mio. EUR. Eine Deckung
durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen wird angestrebt. Mit Erschließungsbeiträgen wird derzeit
im Jahr 2019 gerechnet.
25
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
 51.11.03.03: Maßnahme „Schloss2“ – Schloss, Investkraft Bau
Im Rahmen des Förderprogramms „Brücken in die Zukunft – Investitionskraftstärkungsgesetz“ hat
die Stadt Taucha die Maßnahme eingebracht. Der Haushalt 2016 ist per Stadtratsbeschluss mit
den angemeldeten Maßnahmen fortgeschrieben worden. Die Investition soll sich über mehrere
Jahre erstrecken. Für das Jahr 2017 sind Auszahlungen in Höhe von 65,0 T€ veranschlagt. Die
Maßnahme wird mit Fördermitteln ab dem Jahr 2018 bezuschusst. Die Maßnahme wird in den
Folgejahren fortgesetzt. Die Daten sind der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen.
 54.10.01.01: Maßnahme „STR00019“ – Theodor-Körner-Straße
Die Stadt Taucha beabsichtigt im Planjahr 2017 mit dem grundhaften Ausbau der Theodor-KörnerStraße zu beginnen. Im Vorfeld ist die Maßnahme mit den Leipziger Wasserwerken zwecks
Koordinierung der erforderlichen Leistungsertüchtigungen abzustimmen. Die Planung für die
kommunale Investition liegt bereits vor. Das Investitionsvolumen für den Tiefbau wird für die Jahre
2017 und 2018 mit insgesamt 700,0 T€ veranschlagt. Zudem werden Auszahlungen für den
Erwerb von Grundstücken in Höhe von 30,0 T€ ausgewiesen. Die Maßnahme ist bis zu 70 % der
zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Es werden für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt
Zuwendungen in Höhe von 400,0 T€ eingeplant. Mit Straßenausbaubeiträgen wird im Jahr 2019
gerechnet.
 54.10.01.01: Maßnahme „STR00028“ – Kriekauer Str. / Sommerfelder Str. Entlastungsmaßnahme
Oberflächenentwässerung
Durch diverse Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren kam es im Kreuzungsbereich zu
massiven Überschwemmungen. Daher macht es sich erforderlich, das Entwässerungssystem zu
entlasten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Kommunalen Wasserwerken soll die
Maßnahme nun in 2017 umgesetzt werden. Planungen und Gutachten zu verschiedenen Varianten
wurden durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden ca. 130,0 T€, in 2016 nochmals 225,0 T€ eingestellt.
Die nicht verbrauchten Mittel werden als Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2017
übernommen. Die Kommunalen Wasserwerke werden einen Zuschuss in Höhe von 100,0 T€ an
die Stadt Taucha angekündigt.
 54.10.01.07: Maßnahme „BAUH0001“ – Bauhof, Erwerb von beweglichen Vermögen
Im Planjahr 2016 war die Anschaffung von zwei neuen Fahrzeugen für den Bauhof vorgesehen.
Das Gesamtvolumen wurde mit 170,0 T€ veranschlagt. Dabei handelte es sich um eine
Kehrmaschine (110,0 T€) und einen Multicar (60,0 T€). Es konnte jedoch nur das Multicar im Jahr
2016 erworben werden. Die Kehrmaschine soll im Frühjahr 2017 folgen. Die nicht verbrauchten
Mittel werden als Mittelübertragung in das Jahr 2017 übernommen. Durch das Förderprogramm
„Brücken in die Zukunft – Investitionskraftstärkungsgesetz“ hat die Stadt Taucha die Möglichkeit
genutzt, die Maßnahme mit einzubringen. Dazu wurde ein entsprechender Stadtratsbeschluss im
Dezember gefasst. Es kann mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt 127,5 T€
werden.
26
gerechnet
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
 54.10.02.00: Maßnahme „BRÜCK005“ – Brücke Am Weinberg
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Brückenprüfung wird ein Ersatzneubau für die Brücke Am
Weinberg (BW 9) errichtet. Auf Grundlage der Förderrichtlinie RL-KS+B (kommunaler Straßen- und
Brückenbau) wurde die Fördermittelanfrage beim LaSuV gestellt. Diese ergab eine Möglichkeit in
Höhe von 80 %. Daher werden Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 133,3 T€ in den
Jahren 2017 und 2018 eingestellt. Nach bisherigen Berechnungen wird mit Kosten in Höhe von ca.
165,0 T€ gerechnet.
 54.70.01.02: Maßnahme „WARTEH01“ – Wartehallen, Baumaßnahme
Das Haltestellenprogramm wird voraussichtlich fortgeführt, um insbesondere den barrierefreien
Umbau weiterer Haltestellen zu ermöglichen. Der Ansatz im Jahr 2017 beläuft sich auf 50,0 T€. Es
steht eine 90 % Förderung als Einzahlung dagegen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der
Bestätigung der Weiterführung des Programms durch das LRA Nordsachsen.
 55.10.01.00: Maßnahme „PARK0004“ - Landschaftspark, Wegebau
Diese Maßnahme umfasst die Weiterführung der grundhaften Sanierung der Parkwege. Diese ist
dringend erforderlich, da durch Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren die Wegestruktur
sehr desolat ist, teilweise eine massive Unfallgefahr darstellt. Für die Maßnahme waren bereits im
Haushaltsjahr 2016 ca. 20,0 T€ veranschlagt. Für die Fortführung im Planjahr 2017 werden weitere
25,0 T€ benötigt.
 55.10.02.01: Maßnahme „SPIEL001“ – Spielplätze im Stadtgebiet
Für die Erweiterung des Spielplatzes am Schöppenteich werden 25,0 T€ veranschlagt.
 61.20.01.00: Maßnahme „Ausleih2“ – Rückflüsse aus Ausleihungen, Stadtwerke Calw
Die Stadt Taucha gewährte im Jahr 2016 eine Ausleihung in Höhe von 1,0 Mio. EUR an die
Stadtwerke Calw. Diese sollen planmäßig in 2017 zuzüglich Zinsen zurückfließen. Der Planansatz
ist in der Finanzplanung zu finden.
 Weiterhin belasten zwei kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus dem Immobilienleasing die Stadt
Taucha. Der Gesamtansatz beläuft sich für die Grundschule I „Am Park“ (21.11.01.01) und die
Mehrzweckhalle (57.32.03.01) auf insgesamt ca. 709,8 T€.
 Die Stadt Taucha erhält im Rahmen des Sächsischen FAGs investive Schlüsselzuweisungen für
ihre Investitionstätigkeit. Diese belaufen sich im Jahr 2017 auf ca. 463,8 T€.
27
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
4.4
Die Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und
wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für
Investitionen
Umschuldung für Investitionen von Kreditinstituten
mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren
Kreditaufnahme für Investitionen von Kreditinsituten
mit einer Laufzeit von > 5 Jahren
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und
wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für
Investitionen
Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg.
Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis 1 Jahr
Umschuldung von Krediten für Investitionen gg.
Kreditinstituten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren
Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg.
Kreditinstituten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren
Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen gg.
Kreditinstituten mit einer Laufzeit von > 5 Jahren
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
2.271.529
667.337
1.200.000
1.000.000
800.000
1.532.907
0
0
0
0
738.622
667.337
1.200.000
1.000.000
800.000
2.271.529
776.217
1.128.958
808.270
782.573
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
1.532.907
0
0
0
0
62.050
0
0
0
0
526.572
626.217
978.958
658.270
632.573
0
-108.880
71.042
191.730
17.427
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit
Die Finanzierungstätigkeit zeigt das Verhältnis zwischen der Aufnahme von Krediten und Tilgung von
Krediten. Gleichzeitig ist daraus die Nettoneuverschuldung der Kommune ableitbar.
Für das Jahr 2017 sind Kreditaufnahmen in Höhe von ca. 667,3 T€ vorgesehen. Die Tilgung von
Krediten wird sich nach aktueller Planung auf ca. 776,2 T€ belaufen. Die aus der Haushaltssatzung
2016 genehmigten Kreditermächtigungen in Höhe von ca. 738,6 T€ wurden in 2016 nicht benötigt und
stehen zusätzlich zur möglichen Aufnahme zur Verfügung. Erst ab dem Jahr 2018 ist mit einer
planmäßig geringfügigen Neuverschuldung zu rechnen.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Nettoneuverschuldung:
28
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
5. Übersicht über die Entwicklung der Zahlungsmittel
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
als Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf
18.371.923 19.448.601 19.627.134 19.777.692 19.781.992
18.316.324 19.392.175 19.164.675 19.057.875 18.916.975
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
-mittelfehlbetrag
1.715.541 2.936.443 2.493.015 3.509.577 2.374.355
2.844.955 3.603.780 3.853.296 5.052.765 3.442.500
-1.129.414 -667.337 -1.360.281 -1.543.188 -1.068.145
-1.073.815 -610.911
-897.822
-823.371
-203.128
Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten
Auszahlung für Tilgung von Krediten
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit
2.271.529
2.271.529
0
1.200.000 1.000.000
1.128.958 808.270
71.042
191.730
800.000
782.573
17.427
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes im HH-Jahr
-1.073.815 -719.791
-826.780
-631.641
-185.701
Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im HH-Jahr
-1.073.815 -719.791
-826.780
-631.641
-185.701
55.599
56.426
667.337
776.217
-108.880
462.459
719.817
865.017
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist einen positiven Saldo aus. Dieser
wird nach aktueller Planung ca. 56,4 T€ betragen. In den Folgejahren wird sich dieser Saldo deutlich
in
eine
positivere
Richtung
entwickeln
müssen,
da
Ende
des
Jahres
2017
die
Übergangsbestimmungen für den Haushaltsausgleich auslaufen. Der Sächsische Landtag hat dies im
Dezember 2016 beschlossen. Diese Entwicklung gilt allerdings nur unter der Annahme, dass
sämtliche Zahlungen zu einhundert Prozent eingehen.
Der Saldo bedeutet, dass die Kredittilgungen sowie die Belastungen aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften im Jahr 2017 nur zu 4 % erwirtschaftet werden können. Dies zeigt ein strukturelles
Problem auf. Die in den Vorjahren erwirtschafteten Mittel werden nicht für Investitionen, sondern für
das operative Geschäft verbraucht. Mittel für Investitionen können nicht angespart werden.
Der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit weist mit -667,3 T€ einen negativen Saldo aus.
Dieser entsteht dadurch, dass mehr für Investitionen ausgegeben wird als an Einzahlungen von
Zuwendungen eingeht. Dieser Trend setzt sich im Finanzplanungszeitraum fort.
Insgesamt
ergibt
sich,
dass
es
im
gesamten
Finanzplanungszeitraum
zu
einem
Finanzierungsmittelfehlbetrag kommt. Im Planjahr beträgt der Saldo -610,9 T€.
Als dritte Komponente ist der Finanzierungssaldo zu betrachten. Die positive Entwicklung der letzten
Jahre kann voraussichtlich nicht gehalten werden. In der Gesamtbetrachtung des Finanzhaushaltes
ergibt sich ein Bedarf an Zahlungsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 von 719,8 T€. In dieser Höhe
werden die liquiden Mittel der Stadt Taucha reduziert.
29
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
6. Personal
Das Personalentwicklungskonzept, welches Grundsatzaussagen zur Personalentwicklung in der
Stadtverwaltung Taucha bis 2020 trifft, ist die Grundlage für die Personalplanung 2017.
Zahl der Stellen in VZÄ
tariflich Beschäftigte im Kernhaushalt (VZÄ) ohne
Bürgermeister, Auszubildende, befristete
Arbeitsverhältnisse (VZÄ)
Personalquote (VZÄ/ 1000EW)
Beamte
Auszubildende
befristete Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Altersteilzeit
(Freizeitphase)
tariflich Beschäftigte in der Kernverwaltung (VZÄ)ohne
Bürgermeister, Auszubildende und befristete
Arbeitsverhältnisse (VZÄ)
Personalquote (VZÄ/ 1000 EW)
Einwohner
2016
Plan
63,43
2017
Plan
65,03
4,26
1,00
3,00
4,29
1,00
3,00
3,00
8,00
37,66
38,90
2,53
2,57
14.895*
15.128*
*2016- Angaben vom Statistisches Landesamt –amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2015
*2017- Angaben vom Statistisches Landesamt –amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2015
Der Personalbestand 2017 beträgt 65,03 VZÄ.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2016 gibt es im Kernhaushalt eine Erhöhung von 1,60 VZÄ und in der
Kernverwaltung eine Erhöhung von 1,24 VZÄ.
Veränderung des Stellenbedarfs
Im Bereich Bürgermeister/Innere Verwaltung ist eine Stellenerweiterung von 1 VZÄ geplant.
Begründet durch die Aufgabenzuordnung der Kindertagesstätten und die Erweiterung des
Aufgabengebietes Wirtschaftsförderung/ Stadtmarketing.
Schulsekretärinnen
Durch
die
gestiegenen
Schülerzahlen
in
der
Oberschule,
Grundschule
Am
Park
und
Regenbogenschule werden die Wochenarbeitsstunden wie folgt erhöht:
Oberschule:
von 0,95 VZÄ auf 1,00 VZÄ,
Grundschule Am Park: von 0,45 VZÄ auf 0,63 VZÄ,
Regenbogenschule:
von 0,63 VZÄ auf 0,76 VZÄ
Fachbereich Finanzen
Begründet durch neue Aufgabenzuordnungen werden die Wochenarbeitsstunden von 9,76 VZÄ auf
10,00 VZÄ erhöht.
Der Personalbestand im Kernhaushalt liegt bei 4,29 VZÄ/1.000 EW.
30
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Der Richtwert gemäß der Verwaltungsvorschrift über die „Grundsätze der kommunalen Haushaltsund Wirtschaftsführung- Doppik“ vom 20.12.2010 wird mit 5,40 VZÄ/1.000 EW vorgegeben. Damit
liegen wir mit 1,11 VZÄ/1.000 EW unter dem angegebenen Wert.
In der Kernverwaltung liegt die Personalquote bei 2,57 VZÄ/ 1.000 EW. Damit wird die Zielstellung
des Personalentwicklungskonzeptes von 2,60 VZÄ/1.000 EW erreicht.
Im Haushaltsjahr 2017 befinden sich 9 Mitarbeiter in Altersteilzeit, davon einer in der Arbeitsphase
und 8 in der Freizeitphase.
Um die Verwaltungsaufgaben auch künftig in qualitativ hochwertiger Form erfüllen zu können, wird die
Aus- und Fortbildung der Beschäftigten im Rahmen der Personalentwicklung gezielt fortgesetzt.
Für Aus- und Fortbildung sind 12.000,00 € geplant.
Dazu zählt auch die Ausbildung junger Menschen. So wird 2017 ein Auszubildender seine Ausbildung
abschließen, ein Auszubildender das 3. Ausbildungsjahr und ein Auszubildender das 2.
Ausbildungsjahr fortsetzen sowie ein Auszubildender wird mit der Ausbildung beginnen.
Für die Ausbildung werden 60.500,00 € (Personalkosten) und 3.250,00 € besondere Aufwendungen
im Haushalt geplant. Entsprechend des Personalentwicklungskonzeptes ist es das Ziel, die
Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in der Stadtverwaltung zu beschäftigen.
Personalaufwendungen
Ergebnishaushalt
Die Personalaufwendungen stellen mit 16,4 % (bezogen auf die ordentlichen Aufwendungen €) einen
wesentlichen Bestandteil des Ergebnishaushaltes dar.
Im Ergebnishaushalt 2017 sind Personalaufwendungen in Höhe von 3.422.150 € geplant.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Dienstaufwendungen, Beiträge für die Versorgungskassen,
die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die tariflich Beschäftigte, Beamte und sonstigen
Beschäftigten sowie die Zuführung zu Rückstellungen für die Entgeltzahlungen für Zeiten der
Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit.
In den Personalaufwendungen sind Tarifanpassungen in Höhe von 2,35 % berücksichtigt.
Weitere Beitragsveränderungen sind nicht bekannt.
Personalaufwendungen, die durch Veränderungen der Eingruppierungen, entsprechend der ab
01.01.2017 geltenden tariflichen Regelungen zusätzlich entstehen können, wurden pauschal mit
12.000 Euro geplant.
Finanzhaushalt
Die Personalauszahlungen stellen mit 18,6 % (bezogen auf die Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 19.392.175 €) einen wesentlichen Bestandteil des Finanzhaushaltes dar. Im
Finanzhaushalt 2017 sind Personalauszahlungen in Höhe von 3.612.450 € geplant.
31
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
7. Die Entwicklung des Vermögens
Der Ausweis des Vermögens einer Kommune ist eine der umfassendsten Neuerungen im neuen
Haushaltsrecht. Sie erfolgt analog betrieblicher Unternehmen in einer Bilanz, welche in der Doppik
unter dem Begriff der Vermögensrechnung zu finden ist.
Der Ausweis der Bilanzwerte erfolgt generell stichtagsbezogen.
Die Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva. In ihr werden die Mittelverwendung und Mittelherkunft
dargestellt.
Auf der Aktivseite wird das Vermögen ausgewiesen. Das Vermögen stellt die Summe aller Sachgüter,
Rechte und Forderungen dar, über die eine Organisationseinheit als Eigentümer verfügen kann.
Schulden sind Verpflichtungen gegenüber Dritten. Sie werden auf der Passivseite dargestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind gegen Entgelt erworbene Rechte, die von der Kommune
für längere Zeit genutzt werden können. Dazu gehören Software-Lizenzen, Konzessionen und
geleistete Investitionszuweisungen.
Unter dem Sachanlagevermögen versteht man Gegenstände, die dauernd dem Verwaltungsbetrieb zu
dienen bestimmt sind. Hierzu sind u.a. Grundstücke, Straßen, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge,
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Vorräte zu nennen.
Eine wichtige Größe stellt die Bilanzposition „Anlagen im Bau“ dar. Hier werden zunächst alle
Investitionsmaßnahmen gebucht, welche noch nicht fertiggestellt sind. Mit der Fertigstellung werden
diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen umgegliedert. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnen die
Abschreibungen.
Als nächstes wird das Finanzvermögen dargestellt. Unter dem Finanzvermögen sind die Beteiligungen
und Anteile an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen, Ausleihungen und Gegenstände, die
nicht dauernd dem Verwaltungsbetrieb dienen (Forderungen), zu verstehen.
Danach erfolgt die Darstellung der liquiden Mittel. Hierunter fallen die Guthaben bei Kreditinstituten,
Kassenbestände sowie Termingelder und Festgeldanlagen.
Als letzte Bilanzposition auf der Aktivseite wird der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen. Hier werden jahresübergreifende Aufwendungen sachgerecht zugeordnet.
Die Kapitalposition zeigt das Verhältnis von Vermögen und Schulden. Die Kapitalposition unterteilt
sich in Basiskapital, Rücklagen und Ergebnis.
Nach der Kapitalposition werden die Sonderposten zusammenfassend als Summe dargestellt. Sie
enthalten erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen.
32
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Als nächste Bilanzposition auf der Passivseite werden die Rückstellungen dargestellt.
Rückstellungen sind Aufwendungen, die in einem Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht wurden und
deren Fälligkeit oder der Höhe nach ungewiss sind.
Danach werden die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den Verbindlichkeiten gehören die
Verbindlichkeiten
aus
Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich
bei
Kreditinstituten
gleichkommender
sowie
Rechtsgeschäfte.
Verbindlichkeiten
aus
Hinzu
die
kommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und
Sonstige Verbindlichkeiten. Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind die abzuführende Lohnsteuer
und Sozialabgaben zusammengefasst.
Als letzte Position wird der passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Hier werden
jahresübergreifende Erträge sachgerecht zugeordnet.
Die Vermögensentwicklung ist nicht Gegenstand der Haushaltsplanung, sondern wird in der
Jahresrechnung dargestellt.
Die Stadt Taucha hat ihre Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 aufgestellt. Sie wurde örtlich geprüft und
wird dem Stadtrat zur Feststellung im Januar 2017 vorgelegt. Der Prüfbericht liegt der Stadt Taucha
vor.
33
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
8.
Verbindlichkeiten
Mit der Einführung der Doppik werden die Verbindlichkeiten zum 31.12. des jeweiligen Jahres
ausgewiesen.
Folgende Verbindlichkeitsgruppen werden dargestellt:
 Verbindlichkeiten aus Krediten
 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
 Verpflichtungen
aus
Bürgschaften,
Gewährverträgen
und
diesen
wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäften.
8.1
Verbindlichkeiten aus Krediten
Die Stadt Taucha hat zum 01.01.2017 Verbindlichkeiten aus Krediten in Höhe von 6.797.119,78 €.
8.2
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Die
Verbindlichkeiten
aus
kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
betragen
zum
Beginn
des
Haushaltsjahres ca. 2.388,1 T€.
Das Haushaltsjahr 2017 sowie die mittelfristige Finanzplanung enthalten weiterhin zwei kreditähnliche
Rechtsgeschäfte:
a) Finanzierungsleasing – Mehrzweckhalle Taucha
Zur Finanzierung des Baues der Mehrzweckhalle Taucha ging die Stadt Taucha mit Datum vom
31.05.1995 einen Vertrag über das Mietobjekt ein. Der Vertrag wurde mit der VMG Vermietungs mbH
Taucha, einer städtischen Beteiligungsgesellschaft, geschlossen. Die Zahlungsverpflichtungen im
Jahr 2017 belaufen sich auf 450,5 T€. Die Zahlungen erfolgen planmäßig und sind im Finanzhaushalt
im Jahr 2017 entsprechend eingestellt.
b) Finanzierungsleasing – Grundschule I „Am Park“
Im Rahmen des Haushaltsplanes 1996 beschloss die Stadt Taucha das Finanzierungsverfahren der
Errichtung
der
Grundschule
„Am
Park“
in
Taucha.
Vertragspartner
ist
die
Sandin
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Grundschule Taucha KG. Die Jahresrate
beträgt 259,3 T€. Die Zahlungen erfolgen planmäßig und sind im Finanzhaushalt im Jahr 2017
entsprechend eingestellt.
34
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Für diese kreditähnlichen Rechtsgeschäfte werden zum Vertragsende entsprechende Restkaufgelder
fällig. Diese betragen insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR. Die Restkaufgelder sind als liquide Mittel zwingend
vorzuhalten und damit bei der Berechnung der verfügbaren liquiden Mittel der Stadt Taucha
abzuziehen.
8.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Diese sind Gegenstand des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss.
8.4
Verpflichtungen aus Transferleistungen
Die Stadt Taucha leistet Transferleistungen, welche vertraglich langfristig angelegt und bekannt sind.
Diese sollen nun im Folgenden kurz dargestellt werden:
 Betriebskostenzuschuss an GBV Taucha mbH
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschloss mit Sitzungsvorlage 2009/082 im Jahr 2009 die
Neufassung einer Finanzierungstruktur aufgrund fremdfinanzierter Vorleistungen der GBV Taucha
mbH. Beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2010 leistete die Stadt Taucha liquiditätswirksam
Zuschüsse zur Bedienung von Zinsleistungen sowie zur Deckung der Betriebsausgaben des
Unternehmens. Seit 2014 und im gesamten Finanzplanungszeitraum wird dieser Zuschuss nicht im
Haushalt veranschlagt.
 Investitionszuschuss Parthebad Taucha
Siehe die Ausführung zur Maßnahme „BAD00001“ im Produkt 11.13.04.00.
 Betriebskostenzuschuss für das Parthebad
Mit Sitzungsvorlage 2005/084 beschloss der Stadtrat die Übertragung des Betriebes gewerblicher
Art „Stadtbad Taucha“ gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an die IBV Taucha. Mit den
Beschlüssen 2005/084 und 2005/085 verpflichtete sich die Stadt Taucha zur Zahlung eines
Betriebskostenzuschusses an die IBV Taucha für das sanierte Stadtbad. Der Höhe nach belief sich
der Betriebskostenzuschuss bis zum Jahr 2011 auf 85,0 T€ jährlich. Ab dem 01.01.2011 verringert
sich der Zuschuss jährlich um 5%, bezogen auf den Ausgangsbetrag. Vertragsgemäß endet die
Zuschusszahlung zum 31.12.2029.
Die Stadt Taucha zahlt im Jahr 2017 voraussichtlich 55.250 € (Vj. 55.408 € VVj. 65.770 €).
Bis zum Jahr 2029 bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Transferleistungen gegenüber der IBV
Taucha mbH in Höhe von ca. 2.636,8 T€.
35
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Weitere Verpflichtungen
 Miete für KITA
Mit der 1. Änderung zum Mietvertrag vom 22.12.2009 wurde zwischen den Vertragsparteien der
GBV Taucha mbH und der Stadt Taucha vereinbart, dass die Stadt Taucha für den
Mietgegenstand „Kita St. Moritz“ eine monatliche Miete in Höhe von 11.857 € (142.284 € pro Jahr)
zu leisten hat. Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Miete ist bis einschließlich dem Jahr
2020 im Haushaltsplan der Stadt Taucha berücksichtigt. Seit Februar 2015 hat sich die Miete für
die „Kita Tausendfüßler“ in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße auf jährlich 59,3 T€ erhöht. Die GBV als
Eigentümer erhebt durch Modernisierungen eine Umlage.
8.5
Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäften
Die Stadt Taucha bürgt zum 01.01.2017 insgesamt für Verbindlichkeiten ihrer städtischen
Gesellschaften in Höhe von voraussichtlich 3.495,9 T€ (Vj. 4.830,1 T€ VVj. 5.866,8 T€).
Die allgemeinen Bürgschaften wurden zu Gunsten der städtischen Wohnungsgesellschaft IBV Taucha
mbH und der Erschließungsgesellschaft GBV Taucha mbH übernommen.
Folgende Sachverhalte werden durch diese Bürgschaften abgesichert:
a)
IBV Taucha mbH
Zu Gunsten der IBV Taucha mbH hat die Stadt Taucha insgesamt drei Bürgschaften mit einem
Gesamtvolumen
von
6.354,7
T€
übernommen.
Die
Bürgschaftsübernahmen
betreffen
Immobilienvermögen, das 1992 von der Stadt an die Gesellschaft übertragen wurde.
Das
voraussichtliche
Volumen beträgt
zum
01.01.2017
insgesamt 3.495,9
T€. Folgende
Finanzierungen werden damit abgesichert:
-
Beschluss 367/2002: Bürgschaftsvolumen 2.694.701,43 € (2.541.246,03 € + 153.455,40€)
Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und die Besicherung der durch die
Stadt
1992 aufgenommenen Modernisierungsdarlehen in benannter Höhe.
-
Beschluss 422/2003: Bürgschaftsvolumen 1.730.000 €
Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und die Besicherung per Vertrag vom
01.11.1993 aufgenommenen Modernisierungsdarlehen. Grundlage ist der Vertrag der Stadt und
der Gesellschaft vom 29.08.2003.
-
Beschluss 502/2004: Bürgschaftsvolumen 1.930.000 €
Übernahme o.g. Darlehen durch die IBV Taucha mbH und Besicherung der im Rahmen des
Modernisierungsprogramms 1994/1995 aufgenommenen Darlehen. Grundlage ist der Vertrag der
Stadt und der Gesellschaft vom 05.11.2004 zur Regelung der Übernahme o.g. Bürgschaft sowie
von der Gesellschaft übernommener Altschulden.
36
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Für die o. g. Bürgschaften sind 10 Prozent der Bürgschaftssumme in bar mit einer Höhe von 349,6 T€
zum 01.01.2017 vorzuhalten.
Auf die Ausführungen im Abschnitt „Städtische Gesellschaften“ und der damit verbundenen Risiken
bei der Bürgschaftsübernahme wird verwiesen.
b)
GBV Taucha mbH
Mit Beschluss Nummer 265/1992 übernahm die Stadt Taucha in Höhe von 4.000.000 DM (2.045.168
€) im Rahmen der Gründung der Gesellschaft Sicherheiten zu Gunsten des gewählten
Finanzierungssystems der Gesellschaft.
Die Gesellschaft wird von Beginn an ausschließlich aus Kreditierungen und Erlösen aus
Grundstücksverkäufen finanziert. Das heißt, dass alle Maßnahmen der Erschließung und
Baufreimachung von Grundstücken zunächst fremdfinanziert werden. Hierzu steht der Gesellschaft
ein entsprechender Kreditrahmen zur Verfügung, welcher ergänzend zu der Besicherung des
Grundvermögens durch eine Bürgschaft der Stadt gegenüber der finanzierenden Bank abgesichert
wird. Die Bürgschaft für die GBV Taucha mbH wurde in den letzten Jahren sukzessive reduziert. Im
Jahr 2016 wurde sie vollständig getilgt.
Auf die Ausführungen im Abschnitt „Städtische Gesellschaften“ wird verwiesen.
37
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
9.
Städtische Beteiligungen
9.1 Städtische Gesellschaften
Die Stadt Taucha hält Anteile an insgesamt vier Unternehmen in privater Rechtsform. Entsprechend
des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Taucha vom Oktober 2000 erfolgt die privatwirtschaftliche
Tätigkeit der Stadt Taucha durch die Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligung der Stadt Taucha
(GVT
Taucha
mbH),
die
seit
November
1992
bestehende
Immoblienbetreuungs-
und
Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH (IBV Taucha mbH), die ebenfalls 1992 gegründete
Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft mbH Taucha (GBV Taucha mbH) und die als
Objektgesellschaft
für
die
Finanzierung
der
Mehrzwecksporthalle
1995
gegründete
VMG
Vermietungsgesellschaft mbH Taucha.
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne für die Gesellschaften liegen vor, diese sollen im Januar durch den
Aufsichtsrat beschlossen werden.
Im Folgenden wird auf die Spezifika der einzelnen Gesellschaften näher eingegangen.
a)
GVT Taucha mbH
Die GVT mbH wurde als Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungen der Stadt Taucha gegründet.
Sie ist eine Eigengesellschaft der Stadt Taucha und besteht seit Oktober 2000. Hauptzweck dieser
Gesellschaft ist die Verwaltung und Führung der städtischen Wohnungsgesellschaft IBV Taucha mbH,
der GBV Taucha mbH und der VMG Vermietungsgesellschaft mbH Taucha.
Die GVT Taucha ist dabei Allein- bzw. Hauptgesellschafter der nachgeordneten GmbH. Das
nachstehende Schaubild soll die Grundstruktur der Gesellschaften der Stadt Taucha darstellen.
Stadt Taucha
(Gesellschafter)
25,6%
GVT mbH Taucha
Gesellschaft zur Verwaltung der
Beteiligungen der Stadt Taucha
AHP Management
GmbH
(Mitgesellschafter)
74,4%
IBV Taucha mbH
(Wohnungsgesellschaft)
GBV Taucha mbH
(Erschließungsgesellschaft)
VMG Vermietungs mbH
Taucha
(Objektges. Mehrzweckhalle)
38
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Entsprechend
der
im
Jahr
2000
durchgeführten
Strukturveränderungen
der
städtischen
Gesellschaften erfolgt die Geschäftsführung für alle Gesellschaften einheitlich durch die GVT Taucha
mbH.
Die rechtlichen Verbindungen der Gesellschaften untereinander sind durch entsprechende Verträge
untersetzt. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist als stabil zu bezeichnen. Risiken bestehen
aus der starken Abhängigkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen mit den beteiligten Unternehmen.
Im Falle wirtschaftlicher Schieflagen der Tochtergesellschaften wäre der Bestand der GVT Taucha
mbH ebenfalls gefährdet. Die gegenwärtig vorhandene Wirtschaftsplanung der GVT Taucha mbH ist
im entsprechenden Abschnitt dieses Haushaltsplanes enthalten. Da die AT gGmbH erloschen ist und
der Gesellschaftszweck der VMG im Jahr 2018 erfüllt ist, ist aus Sicht des Beteiligungsmanagements
eine Auflösung oder Verschmelzung sowohl der GVT als auch der VMG vorzunehmen. Die noch
verbleibenden zwei Gesellschaften bedürfen keiner Holding. Die Liquidation der GVT wird zum 01.
Januar 2019 angestrebt. Kostenersparnisse ergeben sich aus dem Wegfall von Buchführungs-,
Prüfungs-, Veröffentlichungs-, Verwaltungs- und Beratungskosten.
b)
IBV Taucha mbH
Die IBV Taucha mbH als städtische Wohnungsgesellschaft wurde im November 1992 gegründet.
Entsprechend
des
Strukturänderungskonzeptes
ist
seit
2001
die
GVT
Taucha
mbH
Hauptgesellschafter. Die Stadt Taucha selbst hat ihre Geschäftsanteile zu 74,40% an diese
Gesellschaft übertragen, so dass 25,60% der Anteile direkt durch die Stadt Taucha gehalten werden.
Das Tätigkeitsfeld der IBV Taucha mbH hat sich in den zurückliegenden Jahren nicht wesentlich
verändert. Das Kerngeschäft liegt weiterhin in der Verwaltung kommunalen Mietwohnungsbestandes,
der Wohneigentumsverwaltung und der Verwaltung gewerblicher Objekte für Dritte.
Die IBV Taucha mbH befindet sich in einem stabilen Zustand, da die Nachfrage nach einem sanierten
Wohnungsbestand weiterhin konstant ist. Von der vorhandenen Wohnfläche sind ein überwiegender
Großteil saniert und in sofort vermietbarem Zustand. In diesem Segment existiert nahezu kein
Leerstand mehr, im Gesamtbestand zum 31.12.2015 ca. 6,7 %. Die Liquidität der Gesellschaft ist
stabil.
Zur Absicherung notwendiger Investitionen und der Gewährung von Kommunalkreditkonditionen hält
die Stadt für diese Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von ca. 3.495,9 T€ (Ausgangswert 6.354,7 T€).
Damit ist für die Stadt die Grenze ihrer haushaltswirtschaftlichen Belastungsfähigkeit erreicht.
Seit dem 01.01.2004 erfüllt die IBV Taucha mbH für die Stadt Aufgaben des zentralen Gebäude- und
Liegenschaftsmanagements und der Wirtschaftsförderung. Des Weiteren bearbeitet sie Teilbereiche
des
städtischen
Grundstücksverkehrs.
Damit
wurde
einer
Empfehlung
des
Haushaltssicherungskonzeptes 2002 gefolgt, um den Kernhaushalt der Stadt Taucha zu entlasten.
Diese Maßnahme stabilisierte zusätzlich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft.
Mit Beschluss vom Januar 2006 brachte die Stadt Taucha den „BgA Stadtbad“ gegen Gewährung von
Gesellschaftsanteilen in Höhe von 7.000 € in die Gesellschaft ein. Durch diesen Schritt trennte sich
39
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
die Stadt von der freiwilligen Aufgabe. Die IBV sanierte das Stadtbad und nahm den Betrieb des
Bades mit der Wiedereröffnung in der Saison 2007 auf. Die Stadt leistet im Jahr 2017 Zuschüsse von
voraussichtlich 55.250 € zur Bewirtschaftung des Bades. Ab 2011 vermindert sich dieser jährliche
Ausgleich von ursprünglich 85,0 T€ um je 5 % (4.250,00 €). Damit trägt die Stadt bis zur Höhe von
55.250 € das Risiko eines möglichen Bewirtschaftungsverlustes. Planungssicherheit für den
städtischen Haushalt besteht insoweit, als das der oben genannte Höchstbetrag nicht überschritten
wird.
Laut
Beschluss
2005/084
vom
10.01.2006
leistet
die
Stadt
Taucha
einen
jährlichen
Investitionszuschuss für die Sanierung des Stadtbades. Laut Vertrag wurde der Zuschuss bis zum
Jahr 2011 jährlich in vereinbarter Höhe gezahlt. Ab dem Jahr 2012 ist der Nachweis, dass die IBV den
Aufwand für die Sanierung nicht aus ihrer Geschäftstätigkeit decken kann, Voraussetzung für die
Gewährung des Zuschusses. Der Zuschuss ist auf maximal 250,0 T€ per anno gedeckelt.
Die Ansätze sind im Haushaltsplan der Stadt Taucha entsprechend veranschlagt.
c)
GBV Taucha mbH
Die GBV Taucha mbH wird im Wirtschaftsjahr 2017 ihre Tätigkeit im Rahmen der begonnenen
Projekte fortsetzen. Es ist vorgesehen, weitere Erschließungsgebiete durch die Gesellschaft zu
entwickeln. Im Vordergrund steht, auf Grund der aktuell guten Marktentwicklung die Gesellschaft
weiter zu entschulden.
Die GBV Taucha mbH als Erschließungsgesellschaft ist unmittelbar von der Entwicklung des
Immobilienmarktes abhängig. Dies zeigte sich in den zurückliegenden Wirtschaftsjahren. Eine
Entspannung der Situation ist dadurch eingetreten, dass die Erlöse aus der Vermarktung des
Bebauungsplanes 8 A nicht an die Stadt abgeführt wurden. Die Grundstücke aus dem Gewerbegebiet
„Pönitzer Dreieck“ und der Eigenheimstandorte 8a, 8b (Sommerfelder Straße) konnten im Jahr 2012
vollständig verkauft werden. Der Stadtrat der Stadt Taucha beschloss im Dezember 2013 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gärtnerweg“. Die Grundstücke wurden mit Hilfe eines Darlehens
der IBV Taucha mbH erworben. Das Verfahren zum Bebauungsplan ist abgeschlossen. Es wurden 21
Baugrundstücke gebildet und verkauft. Die Erschließung des Gärtnerweges inklusive Straßenbau ist
abgeschlossen.
Neue Projekte der Gesellschaft sind im Wesentlichen die vollständige Realisierung „An den alten
Gärtnereien und ab dem Jahr 2018 die Realisierung „WYN-Passagen / Blütengrund“.
Die Stadt als mittelbarer Gesellschafter hielt zur Unterstützung der Entwicklung der GBV Taucha mbH
bis zum Jahr 2016 eine Bürgschaft vor (Ursprungswert 2.045, 0 T€). Diese wurde in den letzten
Jahren sukzessive reduziert und im Jahr 2016 nun vollständig getilgt.
Des Weiteren wurde durch die Stadt Taucha entwicklungsfähiges Grundvermögen übertragen. Mit der
Einlage von 5.242,0 T€ im Haushaltsjahr 2006 wurden sämtliche Verpflichtungen der Stadt Taucha
40
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
aus
dem
Vertrag
mit
der
Gesellschaft
vom
20.11.1995
im
Zusammenhang
mit
der
Rückkaufverpflichtung des Bebauungsplanes 8 A eingelöst. Aus grunderwerbsteuerlichen und
haushaltswirtschaftlichen Gründen wurden die Grundstücke bei der GBV Taucha mbH belassen. Die
Erlöse aus der Vermarktung des Bebauungsplangebietes 8 A sollten gemäß Beschluss 2006/248,
nach Abzug der Erschließungskosten, unmittelbar dem städtischen Haushalt zufließen. Das ist nicht
erfolgt, da auf Vorschlag des Aufsichtsrates der GVT und mit Zustimmung des Stadtrates die Erlöse
aus der Vermarktung des Bebauungsplangebietes 8a vorrangig zur Schuldentilgung der GBV
eingesetzt wurden.
Die
Zahlung
des
Betriebskostenzuschusses
der
Stadt
an
die
Gesellschaft
ist
für
den
Planungszeitraum nicht vorgesehen. Grund hierfür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung der
Gesellschaft. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Sparkasse Leipzig, welche jährlich neu
beantragt werden muss.
Insgesamt hat sich die konkrete Wirtschaftslage des Unternehmens durch eine Verbesserung der
Immobiliensituation und die benannten Maßnahmen merklich verbessert, so dass bestehende Risiken
teilweise abgebaut werden konnten. Im Rahmen der Konsolidierung bedarf es weiterhin eines
fortlaufenden Controllings.
Auf die Ausführungen und Kennzahlen in den Beteiligungsberichten wird verwiesen.
d)
Die
VMG Vermietungs mbH
Gesellschaft
dient
als
Objektgesellschaft
im
Zusammenhang
mit
dem
Sonderfinanzierungsverfahren zur Mehrzweckhalle Taucha. Die Bearbeitung dieser Aufgabe erfolgt
weiter planmäßig. Im Planungszeitraum gibt es keine Schwerpunkte, die einer weiteren Darstellung
bedürfen.
Hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen der VMG Vermietungs mbH und der
GBV Taucha mbH sind ebenfalls keine Veränderungen zu verzeichnen. Die Anteilsverhältnisse sind
im Strukturschema der städtischen Gesellschaften ersichtlich.
Die Ansätze wurden aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben.
41
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
9.2
Beteiligungsunternehmen und Zweckverbände
Ausgehend vom § 6 SächsKomHVO-Doppik ist im Rahmen des Vorberichtes zum Haushalt eine
entsprechende Erläuterung zu wesentlichen Daten des städtischen Vermögens zu geben. In diesem
Zusammenhang wird zunächst auf die voranstehenden Ausführungen des Vorberichtes im Punkt 7.
verwiesen. Grundlage zur Darstellung von Beteiligungen der Stadt Taucha ist der vorläufige
Beteiligungsbericht über die Beteiligung der Stadt Taucha an städtischen Unternehmen und
Zweckverbänden für das Jahr 2015. Dieser konnte dem Stadtrat und der Rechtsaufsicht noch nicht
zur Kenntnis gegeben werden. Mit der Fertigstellung kann im Frühjahr 2017 gerechnet werden. Unter
Bezug auf o.g. Unterlage sind folgende Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.2015 darzustellen:
GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH
Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha
Anteile Nennkapital
100,00 %
Stadt Taucha
197.900,00 €
gezeichnetes Kapital
GBV Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft Taucha mbH
Entwicklung von Grundstücken zur Gewerbeansiedlung, zum Wohnungsbau und im Freizeit- und
Sportbereich
Anteile Nennkapital
92,38 %
GVT
7,62 %
AHP Managementgesellschaft mbH
25.600,00 €
gezeichnetes Kapital
VMG Grundstücksvermietungsgesellschaft Taucha
Verwaltung von Grundstücken aller Art
Anteile Nennkapital
100,00 %
GBV
25.600,00 €
gezeichnetes Kapital
IBV Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH
Verwaltung und Bewirtschaftung des städtischen Wohn- und Gewerbebebautenbestandes und
Wohneigentum Dritter
Anteile Nennkapital
74,40 %
GVT
25,60 %
Stadt Taucha
32.600,00 €
gezeichnetes Kapital
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia Chemnitz
Gewährleistung einer sicheren und preiswerten Strom- und Fernwärmeversorgung
Anteile Nennkapital
gezeichnetes Kapital
0,5395 %
Stadt Taucha
53.330.908,00 €
Anteil Stadt Taucha
273.030,00 €
Zweckverband Parthenaue
42
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Erhaltung der Kulturlandschaft der Parthenaue und angrenzender Landschaftsbestandteile durch
Schutz und Entwicklung vorhandener Naturräume, der ländlichen Siedlungsstrukturen und deren
Erschließung für die Naherholung
Anteile Nennkapital
12,00 %
Stadt Taucha
Anteile Stimmrecht
33,33 %
Stadt Taucha
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Errichtung, Unterhaltung und Betreibung aller Wasser- und Abwasseranlagen
Anteile am Eigenkapital
6.914.046,51 € Stadt Taucha (zum 01.01.2013)
Anteile Stimmrecht
8,15 %
Stadt Taucha
Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)
Bereitstellung von Informationstechnik für Verbandsmitglieder
Aufbau, Betreibung und Entwicklung einer Informationsstruktur
Anteile KDN GmbH
537,88 €
Stadt Taucha
Anteile Lecos GmbH
179,29 €
Stadt Taucha
Anteile Stimmrecht KISA
0,90 %
Stadt Taucha
43
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
10. Die demografische Entwicklung
Die
mit
der
Bevölkerungsentwicklung
einhergehenden
Veränderungen
haben
erhebliche
Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen, ihre Handlungsfähigkeit sowie auf Art
und
Intensität
der
Aufgabenerfüllung.
Sinkende
Bevölkerungszahlen
erfordern
höhere
Einsparanstrengungen.
Der demografische Wandel, der sich in einer leicht rückgängigen Bevölkerungszahl und einem
höheren Durchschnittsalter ausdrückt, wird nach der aktuellen Bevölkerungsprognose in Sachsen bis
2030 weiter anhalten.
Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung wird sich weiter erhöhen.
Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Taucha in den Jahren 2003 bis 2016
Abweichend vom bundesweiten Trend ist die Bevölkerungszahl, bedingt durch die günstige Wohnlage
zu Leipzig und eine sehr gute Infrastruktur, bis zum Ende des Jahres 2015 ansteigend. Aktuell kann
auch in 2016 von einem weiteren Zuwachs der Bevölkerung in Taucha ausgegangen werden.
Quelle – Bevölkerungsstatistik Statistisches Landesamt – Stichtag 31. Dezember 2015
Quelle – Zensus Feststellungsbescheid Statistisches Landesamt – Stichtag 09. Mai (Jahr 2011)
44
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
11.
Kassenlage
11.1 Liquidität
In den vergangenen Haushaltsjahren war die Liquidität durchgängig gesichert. Die aktuelle
Grundliquidität der Stadt erforderte bisher keine Kassenkreditaufnahme. Das gelang durch ein striktes
Liquiditätsmanagement. Für den Jahresverlauf 2016 waren keine Liquiditätsengpässe zu verzeichnen.
Durch die verlustigen Anlagegeschäfte hat sich der Bestand an liquiden Mitteln reduziert. Dennoch
konnte
eine
stetige
Aufgabenerfüllung
einschließlich
fristgerechter
Erfüllung
von
Zahlungsverpflichtungen gesichert werden. Die Ausleihung an die Stadtwerke Calw soll in 2017 an die
Stadt Taucha zurückfließen. Zudem hält die Stadt Taucha zum 01.01.2017 ein Termingeld in Höhe
von 1,0 Mio. EUR.
11.2 Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten
Die Stadt Taucha setzt den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3,0 Mio. EUR fest. Dieser bedarf im
Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel
der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Da der angesetzte
Höchstbetrag, den Wert von einem Fünftel in Höhe von 4.163.675 € (zu 20.818.375 € ordentlichen
Aufwendungen) nicht übersteigt, bedarf dieser keiner Genehmigung.
11.3 Liquiditätsreserve
Die Liquiditätsreserve stellt eine reine Rechengröße dar. Die Legaldefinition ist am § 59 Nr. 35
SächsKomHVO-Doppik geregelt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist auf die Liquiditätsreserve
und deren Entwicklung einzugehen.
Aus der nachfolgenden Tabelle kann die Berechnung der Liquiditätsreserve für 2017 entnommen
werden:
Liquide Mittel
zuzüglich:
kurzfristige Forderungen
Wertpapiere Umlaufvermögen
Mittelübertragung Einzahlungen
3.600.000 €
558.000 €
473.000 €
-€
85.000 €
abzüglich:
Bedarf an Zahlungsmitteln
im HH-Jahr 2017
Bürgschaftssumme 10 %
Restkaufgelder
Mittelübertragung Auszahlungen
2.449.791 €
Liquiditätsreserve 2017
1.708.209 €
719.791 €
350.000 €
940.000 €
440.000 €
45
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Die Liquiditätsreserve für 2017 deckt den Bedarf an Zahlungsmitteln, somit ist die Zahlungsfähigkeit
gewährleistet. Jedoch wird sich in den kommenden Jahren die Liquiditätsreserve weiter vermindern,
da noch diverse Rückstellungen für Altersteilzeit vorhanden sind. Daher wird ein strenges
Liquiditätsmanagement durchgeführt.
12. Die mittelfristige Finanzplanung
Die mittelfristige Finanzplanung ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Im Interesse einer kontinuierlichen Stadtentwicklung ist auch die mittelfristige Planung von
Investitionen
weiterhin
Gegenstand
der
städtischen
Haushaltspolitik.
Das
Abwägen
von
Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist durch den Stadtrat im Rahmen der Fortführung der
Haushaltssicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die dargestellte Finanzplanung ist das Ergebnis der gegenwärtig durch die Stadt Taucha darstellbaren
finanziellen Leistungen. Sie dokumentiert weiterhin bestehende vertragliche Bindungen und
Verpflichtungen der Stadt Taucha. Als Schwerpunkte sind hierbei die Verpflichtungen aus den
kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Kommunaldarlehen zu nennen.
Für den Ergebnishaushalt muss ein strukturelles Problem konstatiert werden. Eine weitere
Schrumpfung wird zu Einschränkungen des Leistungsangebotes und zu Komforteinschränkungen für
die Bürger führen. Einnahmeseitig wird von einem stabilen Finanzvolumen ausgegangen. Im
Vergleich zu 2016 wird eine leichte Erhöhung bei den Zuweisungen aus Einkommensteueranteilen
erwartet. Die Anpassungen im Haushaltsplan wurden dementsprechend vorgenommen. Die
Zuweisungen aus dem FAG fallen bereits im Jahr 2017 deutlich geringer aus. Die Entwicklung in den
Folgejahren muss noch abgewartet werden. Dazu muss erwähnt werden, dass Ende 2019 der
Solidarpakt II ausläuft. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2020 wurde im Jahr
2016 neu geregelt. Die Auswirkungen auf die Kommunen im Freistaat Sachsen sind derzeit noch nicht
abschließend sichtbar.
Im Finanzhaushalt erfolgte die Anpassung an aktuelle finanzielle Rahmenbedingungen. Insbesondere
bei den investiven Schlüsselzuweisungen ist ein Rückgang für die kommenden Jahre zu erkennen.
Die Investitionsmöglichkeiten der Stadt Taucha sind durch den Mittelabbau in den Jahren 2018 bis
2020 reduziert und beschränken sich auf Pflicht-Investitionen, an denen die Stadt mitbeteiligt ist und
unbedingt notwendige Investitionen.
Die Finanzplanung wird weiter dadurch bestimmt, dass durch frühere kommunalpolitische
Entscheidungen des Stadtrates der Stadt Taucha eine Reihe langfristig angelegter Projekte zu
finanzieren sind. Dies betrifft unter anderem die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zur Mehrzweckhalle
und zur Grundschule „Am Park“.
46
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Im gesamten Finanzplanungszeitraum werden ca. 15,9 Mio. EUR für Investitionen ausgegeben. Hinzu
müssen noch die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 berücksichtigt werden. Das bedingt einen
Finanzierungsmittelfehlbetrag von ca. 2,5 Mio. EUR über den Planungszeitraum. Die Auswirkungen
werden sich in den Folgejahren in der Ergebnisrechnung niederschlagen, da sich die Abschreibungen
und Bewirtschaftungskosten deutlich erhöhen werden. Hinzu kommt, dass im gesamten Zeitraum
keinerlei liquide Mittel für zukünftige Investitionen erwirtschaftet werden. Auf Grund der wachsenden
Bevölkerungszahlen wird es erforderlich, zeitnah wieder in die Schullandschaft zu investieren. Hier
wird neben Erweiterungsangeboten für Oberschule und Gymnasium auch eine Grundschule
erforderlich werden. Des Weiteren ist es erforderlich für die Behebung städtebaulicher Missstände
einerseits und die Aktivierung kommunaler und privater Ressourcen bei der Stadterneuerung
andererseits, das INSEK („Integriertes Stadtentwicklungskonzept“) fortzuschreiben. Hier wird die Stadt
gemeinsam mit den städtischen Gesellschaften Planungsmittel einsetzen.
Diese Projekte sichern einerseits langfristige Entwicklungen, binden andererseits jedoch erhebliche
Mittel, welche für andere notwendige Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die
Plandurchführung der einzelnen Jahre bleibt von der Zuweisung investiver Zuschüsse (Fördermittel)
und komplementär von vorhandenen Eigenmitteln direkt abhängig. Stehen die Fördermittel
maßnahmebezogen nicht zur Verfügung, ist im Einzelfall die Durchführbarkeit zu prüfen. Siehe hierzu
auch die Festsetzung der Haushaltsatzung in § 6!
Die investiven Zahlungen für das von der IBV sanierte und betriebene Stadtbad sind kein
kreditähnliches Rechtsgeschäft. Es sind Zuschüsse. Seit dem Jahr 2012 ist die IBV verpflichtet, durch
jährliche, detaillierte Berechnungen nachweisen, in welcher Höhe ein investiver Zuschuss durch die
Stadt Taucha zu leisten ist.
Nachfolgend zeigt eine grafische Darstellung die mittelfristige Finanzplanung:
47
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
48
2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
In Fortschreibung der Finanzplanung sind folgende Schwerpunkte für den Planungszeitraum bis 2020
darzustellen:
kurzfristig – Haushaltsjahr 2017
Im Rahmen der Durchführung des Haushaltsplanes 2017 ist weiterhin darauf zu achten, dass durch
wirtschaftliches und sparsames Handeln eine stetige Aufgabenerfüllung gesichert bleibt. Das
bewusste Abwägen von pflichtigen und freiwilligen Aufgaben und deren entsprechende Umsetzung
sind kontinuierlich vorzunehmen.
Sind Einzelprojekte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes durch Zuschüsse des Landes oder Dritter
(Fördermittel) zu refinanzieren und erfolgt keine Bereitstellung dieser Mittel, sind diese Projekte
grundsätzlich nicht umzusetzen. Die auf Grund dessen freiwerdenden Eigenanteile der Stadt Taucha
sind zwingend entweder zum Aufbau der liquiden Mittel oder zur Verringerung des Kreditvolumens zu
verwenden.
mittelfristig (2018 bis 2019)
Die
mittelfristige
Entwicklung
bedarf
ebenfalls
im
Rahmen
der
durchzuführenden
Haushaltsüberwachung der stetigen Überprüfung. Es muss sichergestellt werden, dass alle
belastenden Faktoren und die Risiken auch aus der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Stadt mit ihren
Gesellschaften einer stetigen Überprüfung unterliegen.
Konkrete Zielstellungen bei der Umsetzung von Projekten, aber auch bei der Konsolidierung sind
durch die Stadt als Gesellschafter stärker als bisher vorzugeben. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf
die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Gesamtsystems Kernhaushalt und Beteiligungen zu
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
richten. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungen sobald als möglich Erträge für
die Stadt Taucha erwirtschaften.
Das stetig bessere Verständnis und die Anwendung der doppischen Buchführung ist in diesem
Zeitraum eine Kernaufgabe nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Fachbereiche
und den Stadtrat als Entscheidungsträger. Das Erstellen einer Konzernbilanz, in welcher alle
Beteiligungen vereinigt werden, sowie die Konsolidierung des „Konzern Stadt“ ist von Seiten des
Gesetzgebers auf das Jahr 2020 gelegt worden.
Des Weiteren werden die Erschließungsmaßnahmen im B-Plan-Gebiet „An der Mühle Merkwitz“
fortgesetzt. Die Maßnahme wird im Jahr 2017 begonnen, die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen.
Durch ein Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau ist ab dem Jahr 2017 vorgesehen, die
Theodor-Körner-Straße grundhaft zu sanieren. Für den Tiefbau werden im Jahr 2017 ca. 400,0 T€
und im Jahr 2018 ca. 300,0 T€ eingeplant Dazu sollen insgesamt Fördermittel in 2017/2018 in Höhe
von 400,0 T€ fließen. Zudem werden im Jahr 2019 Straßenausbaubeiträge in Höhe von 146,0 T€
eingeplant. Im Jahr 2018 werden noch Kosten in Höhe von 30,0 T€ für den Grunderwerb
veranschlagt.
Im Bereich der Feuerwehr ist im Jahr 2018 der Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
vorgesehen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 414,0 T€ veranschlagt, die in der Haushaltssatzung
2015 eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich machten. Von einer Förderung wird aktuell
ausgegangen. Mit der Leistungsbeschreibung und der Ausschreibung für das Fahrzeug wurde bereits
2016 begonnen.
Zudem ist avisiert, das Rathaus ab dem Jahr 2017 grundhaft brandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Dafür wurden 2017 im Plan 100,0 T€ vorgesehen, in den Folgejahren je 200,0 T€.
Im Jahr 2019 ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Geschwister-Scholl-Straße und Am
Dingstuhl vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen mit dem Landratsamt durchgeführt werden. Das
Gesamtvolumen wird mit Auszahlungen in Höhe von 180,0 T€ pro Maßnahme angesetzt. Mit
Fördermitteln und Beiträgen wird ab dem Jahr 2019 gerechnet.
Zum 31.03.2018 läuft das kreditähnliche Rechtsgeschäft für die Mehrzweckhalle aus. Mit diesem
Datum geht die Immobilie zu einhundert Prozent in das Eigentum der Stadt Taucha über. Laut Vertrag
hat die Stadt Taucha einen vereinbarten Restkaufpreis in Höhe von 585.850 € an die VMG zu leisten.
Der Ausbau der Portitzer Straße einschließlich der Anpassung des Bahnübergangs mittels
Unterführung ab dem Jahr 2017 bildet den Schwerpunkt der Investitionen. Ursprünglich war die
Umsetzung der
Maßnahme bereits
zu einem
früheren Zeitpunkt geplant. Aufgrund von
Probebohrungen und der Kostenexplosion entschloss man sich seitens der DB Netz AG, die
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Maßnahme auf den Zeitraum 2017 bis 2021 zu verschieben. Da der Bauträger die Deutsche Bahn AG
ist, wird die Stadt Taucha gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz mit einem Drittel an den Kosten
beteiligt. Insgesamt wird die Maßnahme sich auf ein Volumen von mindestens ca. 5,5 Mio. EUR
belaufen. Derzeit wird von einer Förderung in Höhe von 90 % ausgegangen. Die Höhe der
Fördermittel werden demnach mit 4.848,0 T€ angesetzt. Der Eigenanteil der Stadt Taucha wird sich
mindestens auf ca. 650,0 T€ belaufen.
Durch die Maßnahme der DB Netz AG ist der Ausbau der B 87 vorzunehmen. Der Kreuzungsausbau
soll von der Einmündung Portitzer Straße bis Einmündung Graßdorfer Straße vorgenommen werden.
Derzeit sind in der Finanzplanung 2017 bis 2020 anteilige Planungskosten eingestellt. Mit einer
Förderung wird gerechnet. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach aktuellem Stand erst ab dem
Jahr 2021 erfolgen.
Sowohl die Maßnahme der DB Netz AG als auch der Kreuzungsausbau werden die Stadt Taucha
finanziell enorm belasten.
langfristig (2020 und folgende Haushaltsjahre)
Für eine langfristige gesicherte Entwicklung der Stadt Taucha und damit verbundene stetige
Aufgabenerfüllung bleiben die voranstehend genannten Schwerpunkte weiterhin gültig.
Die Ertrags- und Einzahlungsseite des städtischen Haushaltes muss ebenso wie die Aufwandsseite
stabil bleiben, um die anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können.
Als weiterer Schwerpunkt ist das kreditähnliche Rechtsgeschäft aus der Grundschule I „Am Park“ zu
benennen. Die Ablösung des Rechtsgeschäftes durch Restkaufgeld erfolgt in der langfristigen
Finanzplanung. Diese belaufen sich auf eine Summe von ca. 353 TEUR.
Als besonders einschneidend für die städtische Haushaltswirtschaft ist das Auslaufen der
Solidarpaktes II im Jahr 2019. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wurden im Jahr
2016 neu geregelt für die Jahre ab 2020. Die genauen Auswirkungen auf die Stadt Taucha müssen
noch abgewartet werden.
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
13.
Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft
Der § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung lässt hinsichtlich des Inhaltes der Haushaltssatzung im
Abs.2 Satz 2 ergänzende Vorschriften zu, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen sowie den Stellenplan des Haushaltsjahres beziehen.
Zur Sicherung einer geordneten Haushaltsführung werden folgende Deckungsgrundsätze und
Sperrvermerke festgesetzt:
 Haushaltssatzung – in § 6 erfolgt die Festsetzung, dass Investitionen erst dann zu beginnen sind,
wenn der maßnahmekonkrete Fördermittelbescheid vorliegt. Abweichungen davon erfordern die
Entscheidung des Stadtrates.
 Ergebnishaushalt – Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird. Eine über oben
genannte Regelungen hinausgehende Deckung von Aufwendungsansätzen ist nur dann zulässig,
wenn sie im Rahmen des Verfahrens nach § 79 SächsGemO durch die Kämmerei genehmigt wird.
Voraussetzung hierfür ist der Vollzug entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Taucha. Sofern die
Erhöhung von Aufwendungen mit der Erzielung von Mehrerträgen begründet wird, ist eine
Deckung ausschließlich dann möglich, wenn der Ertrag und die Aufwendung sachlich in einem
direkten Leistungszusammenhang stehen. Die Vorschriften des § 19 SächsKomHVO-Doppik sind
Grundlage der entsprechenden Antragstellung.
Ausnahmen sind die Verfügungsmittel des Bürgermeisters und die Fraktionszuwendungen gemäß
§ 35a Abs. 3 Satz 2 SächsGemO.
Es wird festgelegt, dass gemäß § 20 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik zahlungswirksame
Aufwendungen eines Budgets im Ergebnishaushalt zu Gunsten von Auszahlungen eines Budgets
im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Dies gilt für alle Budgets.
 Finanzhaushalt – Hinsichtlich der Deckungsfähigkeit der Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt
wird auf § 20 Abs.3 der SächsKomHVO-Doppik verwiesen.
Aufgrund der aufgabenkonkreten Planungen wird ausschließlich die Deckungsfähigkeit von
Auszahlungsansätzen
innerhalb
einer
Investitionsmaßnahme
(Produkt)
zugelassen.
Alle
Abweichungen bedürfen entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Taucha der ausdrücklichen
Genehmigung und unterliegen generell dem Verfahren nach § 79 SächsGemO.
Die Fachbereiche haben sicher zu stellen, dass beim Erkennen von Veränderungen bei
Einzelinvestitionen
und
damit
verbundenem
erhöhten
Zuschussbedarf
unmittelbar
die
erforderlichen Mittelbeantragungen erfolgen. Grundsätzlich sind Deckungsvorschläge vorzulegen.
Die obengenannten Regelungen sind zur Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft erforderlich
und dienen der Sicherung der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung.
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2017-HH Vorbericht vom 06.01.2017
Abkürzungsverzeichnis
AHP
- AHP Managementgesellschaft mbH
AT Taucha gGmbH
- Arbeitsförderungsgesellschaft Taucha gGmbH
ATZ
- Altersteilzeit
BgA
- Betrieb gewerblicher Art
Doppik
- Doppelte Buchführung in Konten
DB Netz AG
- Deutsche Bahn Netz AG
FAG
- Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und
Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz)
GLM
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
GBV Taucha mbH
- Grundbesitz- und Verwertungsgesellschaft Taucha mbH
GVT Taucha mbH
- Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen
der Stadt Taucha
GLM
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
HGB
- Handelsgesetzbuch
IBV Taucha mbH
- Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft
Taucha mbH
INSEK
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept
KWL
- Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
LaSuV
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr
SächsGemO
- Sächsische Gemeindeordnung
SächsKomHVO-Doppik
- Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
SBL
- Straßenbeleuchtung
SMI
- Sächsisches Ministerium des Innern
TVöD
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
VMG Taucha mbH
- Vermietungsgesellschaft Taucha mbH
ZVNL
- Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ZVP
- Zweckverband Parthenaue
ZV WALL
- Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
Vj.
- Plan Vorjahr (2016)
VVj.
- Plan Vorvorjahr (2015)
Erg. VVj.
- Rechnungsergebnis (2015)
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