274 Anlage 1.1.9 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIONSTECHNOLOGIE Schulformkennzahlen: 8490 I. und II. Jahrgang 8491 III. bis V. Jahrgang – Netzwerktechnik 8492 III. bis V. Jahrgang – System- und Informationstechnik 8493 III. bis V. Jahrgang – Internet- und Medientechnik I. STUNDENTAFEL 1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden A. Pflichtgegenstände 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Religion ................................................. Deutsch .................................................. Englisch ................................................. Geschichte und politische Bildung .......... Leibesübungen ....................................... Geographie und Wirtschaftskunde .......... Wirtschaft und Recht .............................. Angewandte Mathematik ........................ Angewande Physik ................................. Angewandte Chemie und Ökologie ......... Angewandte Programmierung 2) .............. Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik .............................................. Grundlagen der Informatik 2) ................... Medientechnik 2) ..................................... Betriebswirtschaft .................................. Betriebssysteme und Computerarchitektur 2) ....................................................... Netzwerktechnik 3) .................................. Datenbanksysteme 2) ............................... Projekt und Projektmanagement 3) ........... Qualitätsmanagement ............................. Computerpraktikum 4) ............................. Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B. ................................................ Jahrgang I. II. III. IV. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 3 4 3 3 2 2 2 2 2 4(2) 3(2) 2(2) 2 2 2 3(3) 2 2(2) 2(2) 2(2) 2 2 - V. 2 2 2 2 1 2 2 - 2 4(2) 2 2 3(2) 2 2(2) 4(2) 4(4) 5(5) 2 4(4) 4(4) - 33 Gesamtwochenstundenzahl ............................ 36 5 36 13 36 14 34 LehrverpflichSumme tungsgruppe 10 (III) 10 (I) 10 (I) 4 III 8 (IVa) 4 (III) 5 III 14 (I) 4 (II) 4 II 9 I 6 5 6 4 I I I II 6 7 4 13 2 8 I I I II II IVa 32 175 275 Wochenstunden B. Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte B.1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 B.2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Jahrgang III. IV. I. II. Netzwerktechnik Lokale Netzwerke 2) ................................ Globale Netzwerke 3)............................... Netzwerksicherheit 3)............................... Netzwerkprogrammierung 2) .................... Netzwerkmanagement 3) .......................... Seminar .................................................. - - Wochenstundenzahl B.1 ......................... - - System- und Informationstechnik Betriebliches Informationsmanagement 2) Netzwerke und Systemintegration 3)......... Angewandte Programmierung 2) .............. Verteilte Systeme und Datenbanken 2)...... Betriebswirtschaft 2) ................................ - - Wochenstundenzahl B.2 ......................... - - - - - - - - - 5 Internet- und Medientechnik Multimediale Kommunikation................. Informationssysteme 2) ............................ Marketing und Medienwirtschaft ............. Medienlabor 3)......................................... Virtuelle Realität und Computeranimation 2) ........................................................ 3.6 Seminar .................................................. B.3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Wochenstundenzahl B.3 ......................... Pflichtpraktikum ......................................... V. 3(2) 4(2) 2 3(2) 2 2 4(2) 2(2) 2(2) 2 4(2) 2 5 13 14 2 2 2(2) 3(3) 3(2) 3 2(2) 2(2) 3(2) 4(2) 3 3(2) 5 13 14 LehrverpflichSumme tungsgruppe 7 7 6 4 6 2 I I I I I III 32 6 9 4 7 6 II I I I II 32 2 3(2) 4(2) 2(2) 2 2 4(4) 4(4) 2 9 4 8 II I III I 3(2) 4(2) 2 7 2 III III 13 14 32 mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang Wochenstunden C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht V. Lehrverpflichtungsgruppe 2 2 2 2 (I) II 2 2 (IVa) Jahrgang III. IV. I. II. C.1 Freigegenstände Zweite Lebende Fremdsprache 5) ............. Kommunikation und Präsentationstechnik 2 2 2 2 2 2 C.2 Unverbindliche Übungen Leibesübungen ....................................... 2 2 2 C.3 Förderunterricht 6) Deutsch Englisch Angewandte Mathematik Fachtheoretische Pflichtgegenstände 1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden. Die Gesamtwochenstundenzahl kann dabei in jedem Jahrgang innerhalb des Rahmens von 35 – 39 so verändert werden, 276 dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. 2) Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammer angeführten Wochenstundenzahl. 3) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammer angeführten Wochenstundenzahl. 4) Teilung im Ausmaß der in Klammer angeführten Wochenstundenzahl laut Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, § 6, Abs. 1, Z 9 lit a). 5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Siehe Anlage 1. Fachrichtungsspezifische Bildungsziele: Die Höhere technische Lehranstalt für Informationstechnologie vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um die durch den Einsatz moderner Informationstechnik erwachsenden Aufgaben in Unternehmen sicher bewältigen zu können. Die technische Ausbildung umfasst zentral die Bereiche Computerhardware, Netzwerke, Betriebssysteme, Programmierung, Medientechnik und Datenbanken. Die theoretischen Inhalte werden durch eine fundierte praktische Ausbildung und durch die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Basiswissen ergänzt. Damit wird es den Absolventen/Absolventinnen ermöglicht, den Einsatz von Informationstechnologie–Systemen zu planen, sie zu installieren, zu programmieren, zu warten und zu vernetzen. Projektarbeiten im Team nehmen breiten Raum ein. Diese umfassende allgemeine Fachausbildung schafft die Voraussetzung für die Spezialisierung in einem der drei alternativen schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte. − Im Ausbildungsschwerpunkt „Netzwerktechnik“ erfolgt eine Spezialisierung hinsichtlich Entwurf, Projektierung, Implementierung, Instandhaltung und Weiterentwicklung von Netzwerken. − Im Schwerpunkt werden Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind um die in lokalen Netzwerken anfallenden Aufgaben hinsichtlich Benutzerbetreuung, Netzwerksicherheit und Netzwerkmanagement sicher zu bewältigen und um Internet- sowie Intranetlösungen planen, implementieren und warten zu können. Dazu gehören insbesondere das Planen und Implementieren von Netzwerken mit unterschiedlichen Topologien, das Administrieren von Netzwerkbetriebssystemen und die Programmierung von Netzwerkanwendungen unter Verwendung von standardisierten Softwareschnittstellen. Des Weiteren werden Grundkenntnisse und -fertigkeiten im Bereich der Weitverkehrsnetze und der Telekommunikation vermittelt. − Der Ausbildungsschwerpunkt „System- und Informationstechnik“ trägt den Anforderungen an einen universell einsetzbaren Informationstechniker in einem Klein- oder Mittelbetrieb Rechnung. In diesem Sinne wird ein breit angelegtes Informationstechnologie-Wissen mit möglichst hohem Maß an Vielseitigkeit vermittelt. − Im Schwerpunkt werden Kenntnisse über Planung, Implementierung, Betrieb und Optimierung der Informationstechnologie-Infrastruktur in einem solchen Unternehmen vermittelt. Dazu gehören fundierte Kenntnisse über verteilte Systeme, Datenbanken, Netzwerke und der dafür notwendigen Hard- und Software. Gleichzeitig stehen die Grundlagen zur Erhebung und Analyse der Informationsflüsse von technischen und betriebswirtschaftlichen Prozessen in einem Unternehmen und ihre Abbildung in eine geeignete Informationstechnologie-Infrastruktur im Mittelpunkt. − Im Ausbildungsschwerpunkt „Internet- und Medientechnik“ erfolgt eine Spezialisierung hinsichtlich Planung, Entwurf und Realisierung sowie Einsatz und Betrieb von Multimediaprodukten. − Der Schwerpunkt vermittelt grundlegende Kenntnisse der Medienproduktion sowie Programmiertechniken für Internet und Multimedia-Anwendungen. Besonderes Gewicht wird auf die Auswahl und Verwendung von aktueller Hard- und Software zur Einbindung von Informationssystemen, Animationen und Interaktionen in multimedialen Produkten gelegt. Dies beinhaltet auch das Erstellen und Anwenden von virtuellen 3D-Welten zur Darstellung komplexer Zusammenhänge. Grundkenntnisse von gestalterischen Arbeiten, Marketing und Medienwirtschaft ermöglichen die Zusammenarbeit mit Medien Designer und Betrieben. 277 III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Siehe Anlage 1. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Siehe Anlage 1. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage 1. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF SCHULSTUFEN A. GEMEINSAME PFLICHTGEGENSTÄNDE „Deutsch“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Leibeserziehung“ und „Geographie und Wirtschaftskunde“: Siehe Anlage 1. 7. WIRTSCHAFT UND RECHT Siehe Anlage 1. Die nachfolgend angeführten Lehrinhalte betreffen die zusätzliche eine Wochenstunde im IV. Jahrgang gegenüber den Inhalten laut Anlage 1. Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − nationale und internationale Rechtsvorschriften kennen lernen, die im Zusammenhang mit der elektronischen Verarbeitung und Übermittlung von Daten sowie dem Datenschutz stehen; − maßgebliche Bestimmungen für die Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Software und Multimediaprodukten sowie für den elektronischen Handel kennen lernen und anwenden können. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Datenschutz: Rechtsnormen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Internet und Recht: Rechtsgrundlagen, E-Commerce, digitale Signatur. EDV-Recht: Urheberrecht und Lizensierung, Verträge und Haftung, Rechtsschutz. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage 1. Lehrstoff: I. Jah r gan g un d II. Jahr gan g: Siehe Anlage 1. III. Jahrgang: Analysis: 278 Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen), Anwendungen der Integralrechnung. Numerische Mathematik: Fehlerabschätzung und –fortpflanzung; Konditionierungsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation. VI. Jahrgang: Analysis: Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourrierreihen). Gewöhnliche Differenzialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung). Lineare Algebra: Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinaten. V. Jahrgang: Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik: Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung). Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements: I I I . bi s V . J a h r g a n g : Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In den Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier, sonst zwei Schularbeiten. 9. ANGEWANDTE PHYSIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − Vorgänge in der Natur beobachten, beschreiben und Arbeitsbereichen der Physik zuordnen können; − wesentliche physikalische Zusammenhänge an Experimenten und Simulationen unter Einsatz moderner medialer Hilfen erfahren; − physikalische Methoden verstehen, anwenden und auf physikalisch-technische Aufgabenstellungen unter Verwendung (einfacher) mathematischer Symboliken übertragen können; − Zusammenhänge verbal und in der Symbol- und Fachsprache, grafisch und in Form von Tabellen und Formeln beschreiben können; − Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können; − die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können; − die Denk- und Arbeitsweise der klassischen modernen Physik kennen, sich der Natur physikalischer Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können. Lehrstoff: I. Jah r gan g: Allgemeine Physik: Bedeutung und Arbeitsweise der Physik; internationale Einheiten (SI-System). Kinematik und Dynamik: Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen. Newton’sche Gesetze, Kraft, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Impuls; Erhaltungssätze der Mechanik; Rotation, Zentralkräfte, Gravitation. Aeromechanik und Hydromechanik: 279 Druck, Auftrieb, Strömungen. Wärmelehre: Temperatur; Wärmeenergie, Wärmetransport, Wärmedämmung; Zustandsgleichung der idealen Gase, Aggregatszustände. II. Jahrgang: Schwingungen und Wellen: Schwingungen und Wellen in Mechanik, Optik und Elektromagnetismus; Resonanz; Ausbreitung von Wellen, stehende Wellen, Interferenz, Beugung und Streuung; Modulation; Akustik. Optik: Reflexion, Brechung, Totalreflexion, Dispersion des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit; Abbildung durch optische Systeme. Beugung am Spalt und am Gitter, Interferenz, Polarisation, Streuung, Licht und Farbe. Lichtwellenleiter (LWL): Einkoppeln und Ausbreitung des Lichtes in einem LWL, Stufenprofil, Gradientenprofil, MonomodeLWL, Dämpfung des Lichtes im LWL. Grundgedanken der Quantenmechanik: Welle-Teilchen-Dualismus, Energiequantisierung. Atom- und Kernphysik: Aufbau der Atome und Kerne, Bohrsches Atommodell, Radioaktivität; Kernspaltung, Kernverschmelzung; Wirkung radioaktiver Strahlung, Strahlenschutz. Laserprinzip: Laser, Eigenschaften von Laserlicht. Physikalische Grundlagen des Leitungsmechanismus in festen Körpern: Ladungstransport in Metallen und in Halbleitern, der p-n-Übergang. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE Siehe Anlage 1. Im Gegenstand Angewandte Chemie und Ökologie sollen zusätzlich zu den in der Anlage 1 definierten Inhalten auch jene chemischen Prozesse besprochen werden, die bei der Herstellung von Leiterplatinen und bei der Chipproduktion wichtig sind. 11. ANGEWANDTE PROGRAMMIERUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − den Computer als Werkzeug für fachspezifische Anwendungen einsetzen und mit Hilfe einer höheren technischen Programmiersprache Aufgaben seines Fachgebietes lösen können; − komplexe Probleme analysieren und für das Programmieren aufbereiten und möglichst in Projektform (Gruppenarbeit) lösen können; − − − systematisch an eine Problemlösung herangeführt werden und die Bedeutung von Algorithmen kennen lernen; algorithmisches Denken lernen und die daraus resultierenden Darstellungen (Pseudocode) in eine höhere Programmiersprache codieren können; Programmbausteine (Komponenten) aus externen Bibliotheken in eigene Programme integrieren können; − die fachbezogenen Vorschriften und Normen anwenden. Lehrstoff: I. Jah r gan g: 280 Einstieg in die Programmierung: Einsatz einer visuellen Oberfläche. Anwendungen. Algorithmus: Trennung Algorithmus, Programmierung, Codierung; schrittweise Verfeinerung, Darstellung von Algorithmen. Systemprogramme: Interpreter, Compiler, Fehlerarten. Programmiersprachenelemente: Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung. Einfache Datentypen: Ganzzahl, Gleitkommazahlen und Zeichen. Modularisierung: Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe mit den jeweiligen Übergabeparametern. Zusammengesetzte Datentypen: Felder, Zeichenketten, Strukturen, Klassen. Dateiverarbeitung: Ein-/Ausgabe. II. Jahrgang: Datenstrukturen: Allgemeine Darstellung und Programmkonstrukte. Standardalgorithmen: Operationen auf Datenstrukturen. Programmentwicklung: Methoden des Softwareentwurfes; Zusammenwirken von Softwarepaketen. Modularisierung: Include Dateien und Projektdateien. Ereignisgesteuerte Programme: GUI Programmierung, Ausnahmebedingungen, Datenströme. III. Jahrgang: Medienprogrammierung: Clientseitige und serverseitige Programmierung; Application Programming Interfaces (API). Datenstrukturen: Sortieren und Suchen Programmierprojekte. 12. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll – die Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik verstehen und anwenden können; – die Eigenschaften von Bauelementen der Elektronik kennen; – einfache elektronische Grundschaltungen verstehen und interpretieren können; – fachspezifische Messungen durchführen können; – Datenblätter lesen und interpretieren können; – die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden können. 281 Lehrstoff : I. Jah r gan g: Sicherheit: Sicherheitsvorschriften, Sicherheitsregeln, elektrische Schutzmaßnahmen. Grundlagen: Elektrotechnische Begriffe, Größen und Einheiten. Stromkreis: Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltung von Widerständen, Spannungs- und Stromquellen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Gleichstrommesstechnik: Spannungs-, Strom und Widerstandsmessung. Passive Bauelemente: Widerstand, Spule, Kondensator, Eigenschaften, Kennlinien, Kenngrößen. II. Jahrgang: Zeitlich veränderliche elektrische Größen: Zeitverhalten elektrischer Bauelemente. Sinusförmige Größen: Analytische und grafische Darstellung, Zeitdiagramme, Wechselstromwiderstände, Frequenzgang und Bodediagramm. Wechselstrommesstechnik: Strom-, Spannungs- und Frequenzmessung. Digitaltechnik: Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden, sequentielle Logik, programmierbare Logikbausteine. Laufzeiten von Signalen, Impulstechnik. Halbleiterbauelemente: Diode, Transistor, Operationsverstärker, Grundschaltungen und Anwendungen des OPV. III. Jahrgang: Elektronische Wandler: Analog-Digital-, Digital-Analog-Wandler. Steuerungstechnik: Messung nichtelektrischer Größen. Sensoren, Aktoren, programmierbare Steuerungen. EMV: Elektrisches Feld, magnetisches Feld. Interfacetechnik: Beschaltung logischer Bauelemente, Koppelelemente. 13. GRUNDLAGEN DER INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die grundlegenden Befehle der verwendeten Betriebssysteme und Standardsoftwareprogramme sicher anwenden können; − die grundlegenden Anwendungen des Internet beherrschen; − − die theoretischen Grundlagen des Softwareentwurfes und der Programmierung kennen; die Bedeutung und Anwendungen kryptographischer Verfahren kennen. 282 Lehrstoff: I. Jah r gan g: Rechnerstruktur: Komponenten und deren Zusammenwirken. Arbeiten mit Dateisystemen: Datei, Dateiarten, Verzeichnisstruktur. Internet: E-Mail, Informationsbeschaffung. Kodierung: Zahlensysteme, Zeichendarstellung. Textverarbeitung: Normgerechte Texte, Layout, Programmbedienung. Anwendersoftware: Präsentationsprogramme, Tabellenkalkulation. Einfache Programmierung. II. Jahrgang: Programmiersprachen: Syntax, Semantik. Generationen. Interpreter, Compiler, Linker. Algorithmen: Dokumentation, Programmentwicklung. Objektorientierte und visuelle Programmierung: Objekte, Methoden, Eigenschaften Krypotographie: Mathematische Grundlagen. Verschlüsselungsverfahren. Anwendungen. Digitale Signaturen. 14. MEDIENTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − einen Überblick über die Medientechniken erhalten und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten kennen; − die aktuelle Hardware- und Geräteausstattung für den Multimediabereich kennen, installieren und bedienen können; − die grundlegenden Techniken der Medienproduktion beherrschen und auf Basis von Standardsoftware und Eigenprogrammierung Internet- und Multimedia-Anwendungen erstellen können. Lehrstoff: I. Jah r gan g: Informationsdarstellung im Internet: Grundbegriffe und Definitionen, Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Software für die Erstellung von Web-Präsentationen. II. Jahrgang: Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation von Multimediahardware: Computer und Peripherie, Digitale Bild- und Kameratechnik, Audiotechnik, Visualisierungstechnik. III. Jahrgang: Erstellen von Internet- und Multimedia-Anwendungen: Standardsoftware für Multimedia-Anwendungen, Medien und Internet- Programmiertechniken, Multimediale Aufbereitung und Präsentation eines Themas. 283 15. BETRIEBSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes und der einzelnen betrieblichen Teilbereiche kennen; − Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen; − Grundlagen der Methoden und Techniken zur Durchführung von Organisationsuntersuchungen kennen. Lehrstoff: II. Jahrgang: Wirtschaftliche und rechtliche Grundbegriffe: Wirtschaft, Markt, Betrieb; Kaufmann, Firma, Firmenbuch; Rechtsformen der Unternehmen. Organisation: Der Organisationsbegriff, Aufbau- und Ablauforganisation; Untersuchungsmethoden. III. Jahrgang: Betriebliche Funktionsbereiche: Materialwirtschaft, Fertigung; Marketing; Investition und Finanzierung; Personalwesen. 16. BETRIEBSSYSTEME UND COMPUTERARCHITEKTUR Bildungs- und Lehraufgaben: Der Schüler/die Schülerin soll − den Aufbau und die Wirkungsweise von Computersystemen und Peripheriegeräten kennen; − Systembusse innerhalb eines Computersystems sowie Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen Computern und Peripheriegeräten kennen; − Konzepte moderner Betriebssysteme verstehen können; − unterschiedliche Betriebssysteme kennen, diese installieren, warten und bedienen können; − häufig wiederkehrende Administrationsaufgaben automatisieren können; − imstande sein, die Tauglichkeit von Betriebssystemen für verschiedene Einsatzgebiete zu beurteilen. Lehrstoff: II. Jahrgang: Grundlagen Computersysteme: Geschichtliche Entwicklung und Aufbau von Computersystemen. Mikroprozessoren: Rechnerarchitekturen, Prozessoren und Arbeitsspeicher. Massenspeicher: Technologie, Einsatz. Bitserielle und -parallele Schnittstellen: Bussysteme; Zusammenschaltung von Computersystemen. Peripheriegeräte: Eingabe- und Ausgabegeräte. III. Jahrgang: Grundlagen Betriebssysteme: Aufbau und Aufgaben von Betriebssystemen. 284 Multiuser- und Multitaskingbetrieb: Echtzeitsysteme, Benutzerverwaltung, Prozessverwaltung, Prozesssynchronisation. Speicherverwaltung: Verwaltung von Arbeitsspeicher und Massenspeicher. Dateiverwaltung: Verwaltung von Dateien, Dateisysteme, Dateitypen. Hardwaretreiber: Schnittstelle Software-Hardware. Systemschnittstelle: Systemverwaltung, Konsole, Kommandozeile, Batch- und Scriptverarbeitung. 17. NETZWERKTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die physikalischen und informationstechnischen Grundlagen der Netzwerktechnik kennen; − unterschiedliche Netzwerksysteme und deren Komponenten kennen; − ihre Tauglichkeit für verschiedene Einsatzgebiete beurteilen können; − Grundlagen der Internettechnologien beherrschen; − kleinere Netzwerke installieren, konfigurieren und warten können; − Grundkonzepte des Netzwerkmanagements und der Netzwerksicherheit kennen; − die Einsatzmöglichkeiten von Computernetzwerken kennen und beurteilen können; − einschlägige Vorschriften und Normen kennen und beachten. Lehrstoff: II. Jahrgang: Geschichtliche Entwicklung der Computernetze. Internet: Geschichte und Aufbau, Internetdienste. Netztopologien und Übertragungsmedien: NW-Komponenten; Technologien und Zugriffsverfahren. Schichtenmodelle: Positionierung diverser Protokolle in den Modellen, Datenkapselung. III. Jahrgang: Netzwerk – Betriebssysteme: Client-Server-Systeme, Peer to Peer-Netze, Benutzerverwaltung, Resourcenverwaltung, Zugangskontrolle. Netzwerkdienste. TCP/IP Protokoll-Suite: Eigenschaften von TCP/IP, IP-Adressierung. Telekommunikationssysteme: Geräte und Einrichtungen. Datensicherheit. IV. Jahrgang: Grundlagen des Netzwerk-Managements: Netzwerk-Strukturen, Netzwerk-Administration. 285 Netzwerk-Planung: Analyse und Dokumentation. Intranet: Informationssysteme. Netzwerk-Sicherheit: Datensicherung. 18. DATENBANKSYSTEME Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die wichtigsten Datenmodelle verstehen und anwenden können; − die Verwaltung und den Zugriff auf Daten mit Hilfe plattformübergreifend standardisierter Sprachen beherrschen; − die Probleme beim parallelen Zugriff auf Daten verstehen und Lösungen dafür anwenden können; − Datenbankanwendungen erstellen können; − sowie über Grundkenntnisse im Bereich des Wissensmanagements verfügen. Lehrstoff: III. Jahrgang: Datenmodelle: Grundlagen der Datenmodellierung, Darstellungsformen. Sprachen: Datendefinition, Datenverwaltung und Datenabfrage. Datenbanksysteme: Architektur, Sicherheit, Zuverlässigkeit. IV. Jahrgang: Praktische Anwendungen: Entwicklung von DB-Programmen. Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DBSchnittstellen. Wissensmanagement: Data Mining, Data Warehouse. Administration: Data-Dictionary, Benutzerverwaltung, Archivierung. 19. PROJEKTE UND PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − in die Aufgaben und Verfahren des Projektmanagements eingeführt werden; − Methoden zur Strukturierung, Planung und Kontrolle von Leistungen, Terminen, Ressourcen und Kosten kennen lernen und anwenden können; − Methoden zur Steuerung von Projekten kennen lernen und anwenden können; − Teamarbeit, Gruppendynamik, Regeln der Gesprächsführung, Umgehen mit Widerständen und Konfliktlösungsstrategien kennen lernen und anwenden können; 286 − diese Kenntnisse in einem umfangreichen fächerübergreifenden Projekt anwenden und dokumentieren können und zu Selbsttätigkeit, Selbstverantwortung, vernetztem Denken und Teamfähigkeit geführt werden. Lehrstoff: III. Jahrgang: Grundlagen: Grundlegende Begriffe, Aufgaben, Definitionen. Softwareentwicklungsprozess: Phasenmodelle, Phasen im Einzelnen, Gewichtung der Phasen. Vertrag und Pflichtenheft: Methoden zur Erstellung des Pflichtenheftes. Projektmanagement: Aufgaben, Verfahren, Projektplanung, Projektdurchführung, Dokumentation. Projektsteuerung: Gesprächs- und Verhandlungsführung, Teamarbeit, Gruppendynamik, Strategien der Konfliktlösung. Übungen: Fächerübergreifende kleinere Projekte aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände unter besonderer Berücksichtigung der im Bereich Projektmanagement erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. IV. un d V. Jah r gan g: Fächerübergreifende Projekte aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände unter besonderer Berücksichtigung der im Bereich Projektmanagement erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Theoretische Unterstützung der laufenden Projekte, Einsatz von Software zur Projektplanung. 20. QUALITÄTSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − Standards, Normen und Systeme des Qualitäts- und Umweltmanagements kennen und beurteilen lernen; − Maßnahmen zur ständigen Sicherung und Verbesserung der Qualität über den gesamten Entwicklungs- und Lebenszyklus von materiellen und immateriellen Produkten kennen und anwenden lernen; − mit Methoden, Werkzeugen und prozessorientierter Vorgangsweise vertraut werden. Lehrstoff: V. Jahrgang: Qualitäts- und Umweltmanagement: Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge. Begriffsbildungen: Softwarequalität. Software Process Improvement: Methoden und Modelle. 21. COMPUTERPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − Rechnersysteme samt den zugehörigen Peripheriegeräten installieren und in ein bestehendes System (insbesondere Netzwerk) integrieren können; 287 − − Betriebssysteme und Anwendungssoftware installieren und konfigurieren können; mit Unterlagen und technischen Dokumentationen arbeiten können, insbesondere auch in englischer Sprache; − Methoden zur Diagnose und Fehlersuche kennen lernen; − Umbauten von Rechnern, Einbau von Komponenten sowie Reparaturen und Wartungsarbeiten selbst durchführen zu können; − facheinschlägige praktische Tätigkeiten im Bereich der mechanischen und elektrotechnischen Grundfertigkeiten ausführen können; − Arbeitsgänge und deren Ergebnisse in exakter Fachsprache bezeichnen und dokumentieren können; − einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen einhalten und Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: I. Jah r gan g: Elektrotechnik Grundausbildung: Elektroinstallationen, Niederspannungsinstallation, Leitungsverlegung, Schutzmaßnahmen, Potentialausgleich. Elektronik Grundausbildung: Unterscheidung elektronischer Bauelemente; Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher vorgegebener elektronischer Schaltungen. Computertechnik: Unterscheidung von Computerkomponenten; Assemblierung eines Computersystems inkl. Peripherie; Einsatz von Antistatikausrüstung; Standardinstallation Betriebssystem und Anwenderprogramme; Durchführung einfacher Funktionstests. Mechanische Grundausbildung: Metall- und Kunststoffbearbeitung; Ermittlung der Abmessungen typischer Werkstücke der Computertechnik; Anfertigen von Skizzen; Verbindungstechnik. II. Jahrgang: Elektroinstallationen: Energieversorgung und Energieverteilung, Montage, Überspannungsschutz, Inbetriebnahme, Messung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen, Netzwerkinstallationstechnik. Elektronik: Aufbau einfacher Digital- und Analogschaltungen; Messung an elektronischen Schaltungen, Inbetriebnahme und Prüfung. Computertechnik: Fehlersuche und Reparatur in Computersystemen; Wartung; Dokumentation. Netzwerktechnik: Konfektion von Netzwerkkabeln, Installation und Konfiguration aktiver und passiver Komponenten; Aufbau eines lokalen Netzwerkes, Fehlersuche und –behebung. B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE B.1 NETZWERKTECHNIK 1.1 LOKALE NETZE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll 288 − − vertiefte Kenntnisse der verschiedenen LAN-Technologien und -Protokolle erlangen; komplexere Problemstellungen in unterschiedlichen Netzwerkbetriebssystemen bewältigen können; − imstande sein, homogene sowie heterogene, geroutete und ungeroutete Netzwerke zu entwerfen, installieren, konfigurieren und zu warten. Lehrstoff: III. Jahrgang: LAN-Technologien: Topologien, Verkabelungstechnik, Frame-Formate. LAN-Protokolle: TCP/IP. Routing: Funktion und Aufbau von Routern, Routerkonfiguration IV. Jahrgang: Netzwerksbetriebssysteme, Administration; Verteilte Dateisysteme; Heterogene Netze, VLANs. 1.2. GLOBALE NETZE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − gründliche Kenntnisse über verschiedene WAN-Technologien erlangen; − Problemstellungen in unterschiedlichen WAN-Umgebungen bewältigen können; − imstande sein, WAN-Verbindungen zu installieren, konfigurieren und zu warten ; − die Integration von Internetdiensten und globalen Informationsdiensten in ein Firmennetzwerk durchführen können. Lehrstoff: III. Jahrgang: WAN-Technologien und –Protokolle; Globale Informationsdienste. IV. Jahrgang: WAN-Verbindungen: Einrichtung, Wartung; WAN-Routing; Internetdienste und –protokolle. V. Jahrgang: Übertragungstheorie; Breitbandnetze; Gateways; Verzeichnissysteme. 1.3. NETZWERKSICHERHEIT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die mathematischen Grundlagen der Verschlüsselung kennen und verstehen; − unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren kennen und installieren können; − Sicherheitsstandards kennen und beachten; − Sicherheitslücken und Schwachstellen in Netzwerken orten und beseitigen können; − die Tauglichkeit von Sicherheitssystemen beurteilen können; − sicherheitsrelevante Aspekte von Betriebssystemen und Netzwerken kennen; − Systemsicherheit herstellen können. 289 Lehrstoff: IV. Jahrgang: Kryptografie: Mathematische Grundlagen, Algorithmen. Sicherheit: Sicherheitsstandards, Sicherheitstechniken; Sicherheitslücken und –attacken. V. Jahrgang: Kryptografie: Vertiefung; LAN-Sicherheit; Internet – Sicherheit. 1.4. NETZWERKPROGRAMMIERUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − grundlegende Kenntnisse über verschiedene Mechanismen der netzwerkübergreifenden Prozesskommunikation erlangen; − die dafür vorgesehenen Programmierschnittstellen in verschiedenen Betriebssystemen kennen; − die Funktionen dieser Schnittstellen in selbst erstellten Anwendungsprogrammen einsetzen können; − mit aktuelle Programmierumgebung umgehen können; − serverseitige Programme erstellen und in vorhandenen Client-Server-Strukturen implementierten können. Lehrstoff: III. Jahrgang: Netzübergreifende Prozesskommunikation. Programmierschnittstellen: Netzwerk- API‘s verschiedener Systeme. Erstellung einfacher Peer-to-peer Anwendungen. IV. Jahrgang: Serverseitige Programmierung; Verteilte Anwendungen. 1.5. NETZWERKMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − homogene und heterogene Netzwerke planen, errichten, betreiben und dokumentieren können; − Fehler in Netzwerken orten und beheben können; − Ausfallssicherheit und Datensicherheit in Netzwerken gewährleisten können; − Kosten der Errichtung und des Betriebes von Netzwerken abschätzen können; − Netzwerkkosten verursachungsgerecht erfassen und zuordnen können; − Netzwerkmanagementsoftware kennen und einsetzen können. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Grundlagen des Netzwerkmanagments: Zweck und Aufgabe, Hilfsmittel. Benutzer- und Ressourcenverwaltung: 290 Benutzerrechte, Benutzerhierarchien, Zugriffsregelung und -kontrolle, Verzeichnisdienste. Verfügbarkeit und Ausfallssicherheit: Systembelastbarkeit, Schwachstellen, Rollout. Datensicherung in Netzwerken: Datensicherheit, Sicherungsstrategien, redundante Speicherung. Serverbasierte Systeme: Terminal Server, Thin Clients, Remote-Boot-Systeme, X-Windows. V. Jahrgang: Netzwerkplanung und -errichtung: Anforderungsanalyse, Komponentenauswahl, Design. Netzwerkorganisation: Strukturierung von Netzwerken, VLAN, VPN, Verteilte Systeme, Festlegung von Zuständigkeiten, Notfallpläne, Dokumentation, Aktualisierung, Inventarisierung. Datensicherheit im Netzwerk: Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Daten. Netzwerksbetrieb: Monitoring, Hard- und Softwarewartung in Netzwerken. Netzwerkkosten: Investitions- und Betriebskosten, Kostenoptimierung, Ausfallskosten. 1.6 SEMINAR NETZWERKSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − unter Anleitung in eigenständiger Arbeit in Seminarform vor Abschluss seiner Ausbildung mit innovativen, aber noch nicht marktreifen technischen Entwicklungen des Fachgebietes vertraut gemacht werden; − befähigt werden, über zukünftige technische Entwicklungen und deren Auswirkungen zu reflektieren, die Chancen und Herausforderungen neuer Techniken zu erkennen und mit Freude anzunehmen: − motiviert werden, an der Weiterentwicklung der Technik mitzuarbeiten. Lehrstoff: V. Jahrgang: Entwicklungen: Behandlung und Bewertung innovativer, noch nicht am Markt etablierter Technologien. Auswirkungen der Informationstechnologie: Regionale, multikulturelle und gesellschaftliche Auswirkungen neuer Technologien. Abschätzungen der Folgen von Entwicklungen. Trends und Perspektiven: Analyse von aktuellen Entwicklungen. Neue Technologien und deren Umsetzung. B.2 SYSTEM- UND INFORMATIONSTECHNIK 2.1 BETRIEBLICHES INFORMATIONSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll 291 − die Architektur betriebswirtschaftlicher Informationssysteme und deren unternehmensstrategische Bedeutung kennen; − die Gestaltungsmöglichkeit eines Informationssystems für unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse verstehen; − praxisrelevante Vorgehensweisen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung eines betrieblichen Informationssystems kennen lernen; − die Nutzung von e-Technologien beurteilen können; − exemplarisch praktische Systemlösungen kennen; − sowie ein Informationssystem unter Berücksichtung der betrieblichen Erfordernisse planen, installieren, adaptieren und betreuen können. Lehrstoff: III. Jahrgang: Betriebswirtschaftliche Informationssysteme: Bedeutung von Information und Kommunikation, Aufgaben und Ziele eines Informationsmanagements, Gestaltung von Informationssystemen auf der Basis von Geschäftsprozessen, praktische Realisierungen. Unternehmensexterne elektronische Geschäftsprozesse: Geschäftsfelder, Beziehungen zwischen Anbietern und Endverbrauchern, Beziehungen zwischen Unternehmen. Digitale Zahlungssysteme: Kundenzahlungen, Geschäftszahlungen, Sicherheitsmechanismen. IT-Infrastruktur: Hard- und Softwaresysteme, Internet, Mobile Kommunikation. IV. Jahrgang: Produktionsplanung und Logistik: Begriffe, Zielfunktionen, Produktions- und Absatzplanung, Material- und Zeitwirtschaft; Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung, Funktionen von Produktionsplanungssystemen. Interne und externe Unternehmenskommunikation: Strukturierung von Arbeitsabläufen, Dokumentenmanagement, Wissensverarbeitung, teamorientierte Informations- und Kommunikationssysteme. V. Jahrgang: Projektmanagement bei der Einführung von Informationssystemen: Systemanalyse, Zieldefinition, Produktauswahl, Termin- und Kostenplanung; Einführung, Schulung, Wartung. Anwendung betrieblicher Informationssysteme: Beurteilung der Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstelle, Auswahlkriterien für Systeme, Aufbau virtueller Unternehmen. 2.2 NETZWERKE UND SYSTEMINTEGRATION Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − betriebliche Anforderungen mit den vorhandenen oder zu planenden IT-Infrastrukturen in Einklang bringen können; − unterschiedliche LAN/WAN-Techniken verstehen und anwenden können; − IT-Neuinstallationen und Übersiedlungen planen und überwachen können; − Dokumentation, Überwachung und Qualitäts-Reporting von IT-Systemen durchführen können 292 Lehrstoff: III. Jahrgang: Netzwerkarchitektur: Aufbau einfacher Server-/Client Strukturen, Analyse des Einsatzbereichs verschiedener LANTechnologien, Redundante Stromversorgungen. Administration und Verwaltung: Softwareverteilung im Netz, Administration von Datenbanken. Konfiguration und Wartung: Analyse von Datenströmen, Grundlegende Konfiguration von Netzwerkkomponenten, Protokollierung, Überwachung, Sicherheit in LANs. Dokumentation: Dokumentation von IT-Gebäudeinstallationen. IV. Jahrgang: Netzwerkarchitektur: Aufbau komplexer Server- und Client/Server-Strukturen, WAN Kopplung System/System, Implementierung von Directory Services in LAN/WAN. Konfiguration und Wartung: Partitionierung, Datenflusssteuerung in LANs, Netzwerkmanagement. Fernzugriff: WAN Ankopplung Client/Server. Ausfallssicherheit: Redundante LAN-Strukturen, Redundante Implementierung von Servern und Datenbanken, Backupstrategien. V. Jahrgang: Projektplanung: Bedarfsanalyse, Planung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Abnahmevorschriften. Systemintegration: Definition von Schnittstellen. Ablaufsteuerung: Dokumentation, Planung von Service, Desaster Recovery unter Berücksichtigung der Prozessabläufe. 2.3 ANGEWANDTE PROGRAMMIERUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die Konzepte der objektorientierten Programmierung verstehen; − die wichtigsten Elemente von Klassenbibliotheken (Application Frameworks) kennen und diese anwenden und erweitern können, − Kenntnisse bei der Einbindung von vorgefertigten Softwarekomponenten in einer verteilten Architektur besitzen. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Vertiefung der objektorientierten Programmierung: Entwurf und Klassen, Vererbung, Polymorphie. Arbeiten mit Klassenbibliotheken: 293 Ein-/Ausgabe, Grafikanwendung, Datenverwaltung. Parallele Abläufe: Multitasking, Synchronisation. Objektorientierte Analyse- und Entwurfsverfahren: Methoden und Werkzeuge. V. Jahrgang: Kommunikation im Internet: Client-/Server Konzept, Internetdienste. Verteilte objektorientierte Systeme: Architektur, Objektmodelle, Verwaltungsdienste, Schnittstellenthematik, Vergleich unterschiedlicher Technologien. 2.4 VERTEILTE SYSTEME UND DATENBANKEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die notwendigen Strukturen und Prinzipien verteilter Systeme verstehen und beherrschen, − den Datenbankentwurf auf verteilte Systeme anwenden können; − ausfallsichere replizierte Datenbanksysteme entwerfen, installieren und warten können; − sowie die Programmiermethoden von verteilten Systemen beherrschen. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Entwurf heterogener Systeme: Plattformunabhängige Datenmodellierung. Datenverarbeitung: Sprachen für die Datendefinition, Datenverwaltung und Datenabfrage unter Berücksichtigung der Problematik verteilter Systeme. Systemaufbau: Architekturen verteilter Systeme. Nebenläufigkeit: Transaktionen und Concurrency Control in verteilten Systemen. Übungen: In den Übungen sind die theoretischen Lehrinhalte durch facheinschlägige Beispiele zu verifizieren und zu vertiefen. V. Jahrgang: Datenbanken: Verteilte Datenbanksysteme. Security: Sicherheit in verteilten Systemen. Betriebssysteme: Verteilte Betriebssysteme. Datenspeicherung: Verteilte Dateisysteme. Asynchrone Datenverarbeitung: Replizierte Systeme und Services. 294 2.5 BETRIEBSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die rechtlichen und theoretischen Grundlagen des Rechnungswesens kennen und anwenden können; − die verschiedenen Buchhaltungssysteme kennen, die häufigsten Geschäftsfälle verbuchen können und einen einfachen Jahresabschluss vornehmen können; − die für typische wirtschaftliche Vorgänge relevanten Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können; − die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung anwenden können; − laufende betriebsstatistische Daten auswerten und Bilanzen verstehen und interpretieren können; − die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und auf deren Basis einschlägige Berechnungen durchführen können; − mit Planungsrechnungen die Grundlagen für Entscheidungen insbesondere bei betrieblichen Investitionen und Beschaffungsprozessen erarbeiten und aufbereiten können; − einschlägige Software kennen und anwenden. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Rechnungswesen: Begriffe und Aufgaben, rechtliche Grundlagen. Buchhaltung: Gesetzliche Grundlagen, Begriffe, Systematik; Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; doppelte Buchhaltung; Einsatz von Software-Tools. Steuern und Abgaben: Begriffe und Rechtsgrundlagen; Steuerformen und Abgabenarten, elektronische Abwicklung. Personalverrechnung: Abrechnung von Bezügen, Einsatz von Personalverrechnungsprogrammen. Bilanz: Bewertungsgrundsätze, Interpretation, Einsatz von Bilanzprogrammen. V. Jahrgang: Kostenrechnung: Begriffe und Aufgaben der Kostenrechnung, Voll- und Teilkostenrechnung, Einsatz von Kostenrechnungsprogrammen. Finanzplanung: Statische und dynamische Investitionsrechnung; Controlling; Einsatz von Softwaretools. B.3 INTERNET- UND MEDIENTECHNIK 3.1 MULTIMEDIALE KOMMUNIKATION Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die Grundregeln der sensitiven Schnittstelle Mensch-Maschine kennen; − die Elemente des bild- und tonkompositorischen Schaffens kennen lernen; unterschiedliche Arten der Wahrnehmung und die bestimmenden Faktoren bewerten, um daraus Konsequenzen für künftige Aufgabenstellungen ziehen zu können; − Gestaltungskonzepte analysieren und beurteilen können. 295 Lehrstoff: III. Jahrgang: Grundlagen der Gestaltung: Elementare Formenlehre, kompositorische Prinzipien, Perspektive, Bildaufbau. Visuelle Wahrnehmung und Wirklichkeitsauffassung: Farbe, Semiotik und Bildsprache, Schrift, Kommunikation und Information. Akustische Wahrnehmung: Allgemeine Schwingungslehre, der Schall, die Stimmgabel, die Welle, stehende Welle, Tonsysteme. Analyse und Kritik: Vergleiche, Statistiken, Befragung, Observation, Stärken-Schwächen-Vergleich, temporäre Entwicklung, Zielsetzung – Zielerreichung. 3.2 INFORMATIONSSYSTEME Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die Notwendigkeit des Einsatzes von Datenbanken im Zusammenhang mit Web-Applikationen verstehen; − einfache Datenmodelle erstellen und implementieren können; − die Möglichkeiten der Kopplung von Datenbanken an Web-Applikationen kennen lernen und durchführen können; − die Anforderungen an Contentmanagementsysteme kennen lernen und marktgängige Systeme beurteilen können; − Anwendungen im Bereich von CBT und WBT kennen lernen und die notwendigen Voraussetzungen verstehen und beurteilen können; − die Voraussetzungen für wissensbasierende Informationssysteme kennen lernen; − anhand einer konkreten Aufgabe die erworbenen Kenntnisse unter Beweis stellen. Lehrstoff: III. Jahrgang: Informationssysteme: Klassifizierung und Anforderungen. Computerunterstütztes Lernen: Grundlagen, Beispiele, Anwendungen. Informationssysteme im Internet: Einsatz, Notwendigkeit und Problembereiche. IV. Jahrgang: Dynamische Web-Anwendungen: Datenbankanbindung, Web-Applikationen. Contentmanagement: Einführung. Einsatz, Praxis. Wissensbasierende Informationssysteme: Grundlagen, Künstliche Intelligenz, Neuronale Netze. V. Jahrgang: Informationssystementwicklung: Erstellen, Erweitern, Evaluieren. 296 3.3 MARKETING UND MEDIENWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − die Entwicklung und Arbeitsweisen der Medienwirtschaft kennen; − Methoden der Werbeplanung und Werbepsychologie anwenden können; − innerbetriebliche Zusammenhänge von Medienbetrieben verstehen können; − betriebliche Entscheidungsvorgänge in Medienbetrieben verstehen können; − Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch zusammenstellen und Kostenstellen bewerten können; − sich der ethischen Verantwortung der Erzeugnisse (Publikationen) gegenüber der Gesellschaft bewusst sein und in der Lage sein, diese in seiner Arbeit zu beachten. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Grundzüge der Medienwirtschaft, der Werbung und Werbepsychologie: Entwicklung der Medien, Arbeitsweisen von Medienbetrieben, Werbung, Werbepsychologie, Urheber- und Medienrecht. Wettbewerbsrecht. V. Jahrgang: Unternehmensführung bei Medienbetrieben: Organisation, Vertriebswege, Kalkulation, Medienökologie, Medienethik. 3.4 MEDIENLABOR Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − alle wesentlichen Teile einer Multimedia-Produktion kennen und eigene Projekte im Team umsetzen können; − Bild- und Tonmaterial unter Beachtung der Copyright-Rechte beschaffen und bearbeiten können; − eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen können; − die verwendete Hard- und Software installieren, bedienen und warten können; − auftretende Probleme bei Hard- und Software analysieren und lösen können. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Grundlagen der Medienproduktion: Briefing, Pflichtenheft, Planung, Durchführung. Vertiefung Hard- und Softwaretools: Text-, Grafik-, Foto-, Ton- und Videobearbeitung. Autorensysteme: Möglichkeiten und Anwendung. Multimedia-Speicher und Kommunikationsmedien: CD, DVD, IEEE1394, USB, Glasfaser. V. Jahrgang: Web- und Informationsserver: Planung, Installation- und Betrieb. WEB-Design und spezielle MM-Programmierung: Mensch-Maschinen-Schnittstelle, Komponenten, Sprachen, Tools. 297 Multimedia-Produktion. 3.5 VIRTUELLE REALITÄT UND COMPUTERANIMATION Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − alle wesentlichen Geräte und Techniken sowie gängige Softwareprodukte im Bereich virtuelle Realität kennen und anwenden können; − Grundlagen der verwendeten graphischen Grundelemente von 3D-Systemen kennen lernen und diese verwenden können; − die gebräuchlichen Programmiertechniken für Virtuelle Welten kennen lernen und beherrschen; − die Einsatzmöglichkeiten und Randbedingungen für virtuelle Welten beurteilen können; − gängige Softwareprodukte, dies beinhaltet auch übliche Programmiersprachen, für die Erstellung von Animationen und Interaktionen kennen lernen und anwenden; − die verwendete Hard- und Software installieren und bedienen können; − auftretende Probleme bei Hard- und Software analysieren und lösen können; − Anhand eines erstellten Konzeptes eine virtuelle Welt erstellen und in dieser interagieren können. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Virtuelle Welten: Grundlagen, Einsatzgebiete, Beurteilung. 3D-Datenmodellierung: Begriffe, Grundlagen, Modelle. Erstellung virtueller Welten: Programmierung und Softwaretools. Hardware für Virtuelle Realität: Einsatzgebiete, Installation, Konfiguration, Anwendung. Animation und Interaktion: Einsatz, Grundlagen, Erstellung. Computeranimationen Erstellen einfacher Animationen, Anwenden marktgängiger Software. V. Jahrgang: 3D-Welten: Spezielle Techniken, Editoren, 3D-Design Systeme. Projekt Virtuelle Realität: Planung, Durchführung mit Animation und Interaktion. 3.6 SEMINAR INTERNET- UND MEDIENTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − unter Anleitung in eigenständiger Arbeit in Seminarform vor Abschluss seiner Ausbildung mit innovativen, aber noch nicht marktreifen technischen Entwicklungen des Fachgebietes vertraut gemacht werden; − befähigt werden, über zukünftige technische Entwicklungen und deren Auswirkungen zu reflektieren, die Chancen und Herausforderungen neuer Techniken zu erkennen und mit Freude anzunehmen: 298 − motiviert werden, an der Weiterentwicklung der Technik mitzuarbeiten. Lehrstoff: V. Jahrgang: Entwicklungen: Behandlung und Bewertung innovativer, noch nicht am Markt etablierter Technologien. Auswirkungen der Informationstechnologie: Regionale, multikulturelle und gesellschaftliche Auswirkungen neuer Technologien. Abschätzungen der Folgen von Entwicklungen. Trends und Perspektiven: Analyse von aktuellen Entwicklungen. Neue Technologien und deren Umsetzung. PFLICHTPRAKTIKUM Siehe Anlage 1. C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT C.1 FREIGEGENSTÄNDE ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Siehe Anlage 1. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler/die Schülerin soll − Sprache und nonverbale Signale gezielt einsetzen, Emotionen in der Diskussion kontrollieren sowie Gespräche, Vorträge und Präsentationen in deutscher und englischer Sprache führen können; − seine eigene Persönlichkeit sowie Inhalte mit technischen Hilfsmitteln wirksam präsentieren können; − Diskussionen, Arbeitsbesprechungen und Konferenzen gezielt leiten und koordinieren können. Lehrstoff: I . bi s V . J a h r g a n g : Kommunikation, Rhetorik und Redetechnik: Rede- und Referatsvorbereitung, Sprachformulierungen, Präsentationshilfen. Präsentation: Technischer und strategischer Aufbau, Gestaltung von Präsentationsmitteln, technische Hilfsmittel. Moderation: Diskussionsführung, Zusammenfassen von Statements, Zeit- und Konfliktmanagement. C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN Siehe Anlage 1. C.3 FÖRDERUNTERRICHT Siehe Anlage 1.