BDMV Wettbewerbsordnung Deutsche Meisterschaften Spielleute

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Wettbewerbsordnung
Deutsche
Meisterschaften
2013
09. - 12.05.2013
Fachbereich Spielleutemusik
1. Vorwort
Die vorliegenden Unterlagen sind eine Ausarbeitung von Richtlinien, zur Organisation und
Durchführung von
„Offenen, offiziellen Deutschen Meisterschaften“
für Spielleute, durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
Die vorliegende Rahmenordnung wurde auf der Fachausschusssitzung Anfang Januar 2003 vom
Fachausschuss erstmals genehmigt und dann fortgeschrieben auf der Fachausschusssitzung Ende
2011.
Auch der Vollversammlung und dem Bundesvorstand lag diese Rahmenordnung zur Information vor.
Diese Ordnung soll die Ausrichtung von „Offenen Offiziellen Deutschen Meisterschaften
Spielleutemusik“ auf eine nachvollziehbare Basis stellen.
2. Ziel
Der Wettbewerb soll den teilnehmenden Musikgruppen die Möglichkeit geben, sich musikalisch mit
Gruppen gleicher Besetzung zu messen. Ziel ist die Aufstellung einer Rangliste, welche mittels der
Bewertung durch eine qualifizierte Jury zustande kommt.
Als Ergebnis der Auswertung zur 1. Deutschen Meisterschaft 2007 in Würzburg wurde im August 2008
beschlossen, die Deutsche Meisterschaften alle 3 Jahre durchzuführen und diese dann auch für einen
Mittelstufenwettbewerb zu öffnen (siehe hierzu Punkt 4).
3. Veranstaltungsträger
Träger des Wettbewerbes „Offene Offizielle Deutsche Meisterschaften der Spielleute“ ist
die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
Sie ist für die Einhaltung der geltenden Richtlinien verantwortlich. Der örtliche Veranstalter unterstützt
den Bundesverband dabei aktiv.
4. Startgruppen und Regelungen der Wettbewerbe
Die „Offene, Offizielle Deutsche Meisterschaft der Spielleutemusik“ wird in folgenden Startgruppen
durchgeführt:
A = Konzertwertung
•
Hieraus werden die Titel „Deutscher Meister“ verliehen.
Beispiel :
„Deutscher Meister Konzert“ (Schlagwerkensemble)
Um einen Deutschen Meistertitel erreichen zu können ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 85
Punkten in Liga 1 erforderlich. In Liga 2 wird der Deutsche Meistertitel nur vergeben, wenn in einer
Besetzungsgruppe kein Titel in Liga 1 vergeben wird und eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten
erreicht wird.
Ist auch dies nicht der Fall wird lediglich eine Platzierung vergeben.
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Folgende Startgruppen stehen allen musikalischen Besetzungen zur Teilnahme offen. Dies
bezieht sich insbesondere auch auf Vereine aus dem Fachbereich Blasmusik.
B = Marschmusikwertung
• Hieraus wird folgender Titel verliehen:
„Deutscher Meister Marschmusikwertung“
C = Showwettbewerb
• Hieraus werden folgende Titel verliehen:
„Deutscher Meister Marschparade“
„Deutscher Meister Show“
D = Entertainment
•
Hieraus wird folgender Titel verliehen:
„Deutscher Meister Entertainment“
Gesamtübersicht:
Wettbewerb
BGR
Besetzungs- und
Ausführungsform
Instrumentale Besetzung
Schwierigkeitsstufen
Qualifikation
Konzertwertung
A
1
Schlagwerkensembles
Alle Schlaginstrumente
Liga
1
Liga
2
Ja
Konzertwertung
A
2
Spielleuteensembles
Alle Flöten, alle
Schlaginstrumente
Liga
1
Liga
2
Ja
Liga
1
Liga
2
Ja
Konzertwertung
A
3
Naturtonensembles
Alle Naturtonblechblasinstrumente
(mit/ohne Umstellventil /
Bassblechblasinstrumente mit
Ventilen) und alle Schlaginstrumente
Konzertwertung
A
4
Schalmeiensemble
Alle Schalmeien und alle
Schlaginstrumente
Liga
1
Liga
2
Ja
Konzertwertung
A
5
Gemischte Besetzungen
Alle Instrumente aus
Besetzungsgruppen 1, 2 und 3
Liga
1
Liga
2
Ja
Konzertwertung
A
6
Fanfaren- und
Hörnerzüge mit Ventilen,
Marching Bands
Alle Blasinstrumente mit
Ventilen, alle
Schlaginstrumente
Liga
1
Liga
2
Ja
Konzertwertung
A
7
Traditionsspielleutekorps
Sopranflöten, kleine Trommel,
große Trommel,Marschbecken
keine
Unterteilung
Ja
Marschmusikwertung
B
Marschmusikwertung
Alle Besetzungsformen,
und Blasorchester
keine
Unterteilung
Nein
Showwettbewerb
C
1
Marschparade
Alle Besetzungsformen,
und Blasorchester
keine
Unterteilung
Nein
Showwettbewerb
C
2
Feldshow
Alle Besetzungsformen,
und Blasorchester
keine
Unterteilung
Nein
Entertainment
D
Entertainment
Alle Besetzungsformen,
und Blasorchester
keine
Unterteilung
Nein
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Regelungen für A = Konzertwertung
Für alle Besetzungsformen (außer A7) gibt es eine Unterteilung in zwei Ligen, die durch die
Schwierigkeitseinstufung der Musiktitel festgelegt wird.
Konzertwertung 1. Liga (Qualifikation erforderlich!), Musiktitel der Schwierigkeitskategorien 4 – 6
Konzertwertung 2. Liga (Qualifikation erforderlich!), Musiktitel der Schwierigkeitskategorien 1 – 3
Besetzungsgruppe (BGR)
Zugelassene Instrumente
1
Schlagwerkensembles
Alle Schlaginstrumente
2
Spielleuteensembles
Alle Flöten, alle Schlaginstrumente
3
Naturtonensembles
Alle Naturtonblechblasinstrumente (mit/ohne Umstellventil /
Bassblechblasinstrumente mit Ventilen) und alle
Schlaginstrumente
4
Schalmeiensemble
Alle Schalmeien und alle Schlaginstrumente
5
Gemischte Besetzungen
Alle Instrumente aus Besetzungsgruppen 1, 2 und 3
6
Fanfaren- und Hörnerzüge mit
Ventilen, Marching Bands
7
Traditionsspielleutekorps
Alle Blasinstrumente mit Ventilen, alle
Schlaginstrumente
Sopranflöten, kleine Trommel, große Trommel,
Marschbecken
Die Musikgruppen wählen für Ihre Konzertwertung (auf der Bühne) die Literatur selbst aus. Die
Selbstwahlstücke müssen mindestens dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Liga 1 bzw. Liga 2
entsprechen. Dazu ist die Literaturliste der BDMV heranzuziehen. Werke, die noch nicht eingestuft
sind, müssen rechtzeitig (6 Monate) vor dem Meldeschluss zur Deutschen Meisterschaft zur Einstufung
an den Bundesmusikdirektor Spielleutemusik gesendet werden. Notenmaterial ohne korrekte und
vollständige Verlags-, Arrangeur- und Komponistenangabe werden nicht eingestuft.
Mit der Meldung zur Konzertwertung sind vier Partituren je Vortragsstück vorzulegen. Die Takte sind
fortlaufend zu nummerieren (5, 10, 15, usw.).
Die Urheberrechte sind dabei zu beachten.
Das Weglassen von Stimmen, Teilen und/oder Sätzen kann zur Abstufung des Schwierigkeitsgrades
und dadurch zur Disqualifikation durch die Jury führen. Aus diesem Grunde ist darauf zu achten, dass
ausschließlich Noten, die dem tatsächlichen Vortrag entsprechen zur Einstufung und zum Vortrag
eingereicht werden.
Für jede in der Partitur enthaltene und nicht gespielte Stimme/Instrument werden 3 Punkte abgezogen.
Beim Weglassen von ganzen Sätzen, oder Entfall von Stimmen/Instrumente die zur Herabsetzung des
Schwierigkeitsgrades führen wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Vortragszeit
Die Anzahl der Vortragsstücke ist freigestellt. Die Vortragszeit richtet sich nach Start- und
Besetzungsgruppe und ist wie folgt festgelegt:
Startgruppe Liga 1
• Besetzungsgruppen 1 + 2 Vortragszeit darf 12 Minuten nicht unter- und soll 25 Minuten nicht
überschreiten.
• Besetzungsgruppen 3 - 6 Vortragszeit darf 9 Minuten nicht unter- und soll 15 Minuten nicht
überschreiten.
Startgruppe Liga 2
• Besetzungsgruppen 1 + 2 Vortragszeit darf 12 Minuten nicht unter- und soll 20 Minuten nicht
überschreiten.
• Besetzungsgruppen 3 - 6 Vortragszeit darf 9 Minuten nicht unter- und soll 15 Minuten nicht
überschreiten.
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Besetzungsgruppe 7 = 2 Musiktitel
Die Vortragszeit ist dabei die reine Spielzeit ohne den erforderlichen Auf- und Abbau, bzw. das
Einnehmen der Spielposition (Aufmarsch etc.) und Spielpausen. Das Einspielen auf der Bühne zählt
zur Vortragszeit, aber nicht zur Mindestspielzeit und wird nicht in die Bewertung einbezogen.
Bei Nichteinhaltung (zum Beispiel unterschreiten der Vortragsdauer, oder massive Überschreitung der
Vortragszeit) gibt es nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3
Punkte Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation durch
den Juryvorsitzenden ausgesprochen.
Ablauf der Wertung
• Der Aufbau auf der Bühne kann erfolgen, sobald die vorher gewertete Gruppe die Bühne
verlassen hat. Bis zum Wertungsbeginn findet keinerlei Bewertung des dargebotenen statt.
• Die Wertung beginnt mit dem Zeichen der Jury.
• Heruntergefallene Instrumente und Instrumententeile dürfen während der Wertung aufgehoben
werden, ohne dass es Einfluss auf die Wertung hat.
• Die Wertung erfolgt ab dem ersten Kommando des Stabführers/Dirigenten und endet mit der
letzten Aktion des Dirigenten/Stabführers.
• In den Spielpausen (also zwischen den einzelnen Vorträgen des Korps) wird nicht gewertet.
• Formale Abläufe haben nur wenig mit der musikalischen Fähigkeit der Teilnehmergruppe zu tun
und finden deshalb keine Berücksichtigung.
• Nach der Wertung besteht die Möglichkeit einer mündlichen Kurzinformation zum Vortrag als
Feedback an den Verein. Sollte ein Verein dieses wünschen, warten deren Vertreter direkt nach
der Wertung in gebührendem Abstand zum Wertungsgericht, bis die Juroren ihnen ein Zeichen
geben.
Wertungskriterien
• Intonation / Stimmung (soweit anwendbar)
Stimmung der Instrumente, das richtige Treffen und Halten von Tönen, Tonreinheit, Technische
Schulung: Ansatz, Atmung
• Rhythmus und Zusammenspiel
Umsetzung des rhythmischen Charakters eines Musikstückes. Rhythmik ist ein grundlegendes
Strukturelement von gleicher Bedeutsamkeit wie Melodie und Harmonie. Ein weiterer wichtiger
Aspekt ist das Zusammenspiel.
Die Zeitaufteilung, d.h. das Verhältnis der einzelnen Töne zueinander.
Die Schwere, d.h. das Verhältnis der Töne und Betonung (schwer – leicht), das bei der
zeitlichen Gliederung stets fühlbar mitspricht und auf den körperlichen
Bewegungsempfindungen (Herz-, Puls-, Schrittgefühl) beruht.
Das Zeitmaß, das die Geschwindigkeit des musikalischen Ablaufs und damit die tatsächliche
Dauer der einzelnen Notenwerte regelt.
• Technische Ausführung / Bewältigung Schwierigkeitsgrad
Der Schwierigkeitsgrad sollte stets im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Orchesters stehen.
Überforderung sollte tunlichst vermieden werden. Leichtere Musiktitel fehlerfrei vorgetragen
haben einen höheren Hörgenuss als schwierige, mit vielen Fehlern behaftete Musiktitel. Hier
wird auch berücksichtigt, inwieweit das Orchester durch Fehlen wichtiger Instrumente (z.B.
Stabspiele, Pauken) den Schwierigkeitsgrad „umgangen“ hat.
• Dynamik und Klangbalance
Dynamik ist die Differenzierung der Tonstärke (Lautstärke). Ausnutzung der dynamischen
Palette und Elemente auf allen Instrumenten.
Klangbalance beschreibt den sinnvollen Ausgleich zwischen den verschiedenen
Instrumentengruppen. Räumliche Anpassungsfähigkeit
• Ton- und Klangqualität
Tonqualität ist abhängig von der technischen Schulung (z.B. Atmung, Ansatz, Schlagtechnik)
des Musikers.
Die Klangqualität bewertet das Zusammenwirken (Klingen) des gesamten Orchesters.
• Phrasierung und Artikulation
Phrasierung ist die Gliederung eines Stückes, d.h. die dem musikalischen Sinn gemäße
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•
•
•
•
Abgrenzung und Verbindung der Einzelteile (Motiv, Phrase, Periode), aus denen ein
zusammenhängender Satz besteht. Dieses ist die Vorbedingung für den sinnvollen Vortrag
eines Musikstückes.
Artikulation ist die Kunst sinnvoll zu gliedern und durch die Art der gegenseitigen Abgrenzung
einzelner Töne (Akkorde)Ausdruck zu verleihen.
Tempo und Agogik
Einhaltung und Gleichmäßigkeit der gewählten oder vorgegebenen Tempi.
Qualität der technischen Ausführung/Stückauswahl
Mit diesem Kriterium werden die zuvor genannten Punkte zusammengefasst und ein
Gesamturteil zur technischen Schulung wiedergegeben
Stilempfinden und Interpretation
Einhaltung und Bewältigung der Notation unter Berücksichtigung möglicher sinnvoller
künstlerischer Freiheiten. Nähe zum Original bei Transkriptionen oder Bearbeitungen.
Interpretation und Gestaltung eines Musikstückes. Ausgewogene und angepasste instrumentale
Besetzung.
Mit einer der Epoche und Musikrichtung entsprechenden Stilistik
Gesamteindruck
Wirkung der Darbietung, musikalisch sinnvolle Aufstellung der Gruppe, instrumentengerechte
Haltung der Instrumente, Selbstdarstellung der Gruppe.
Unter Berücksichtigung der Kriterien finden die Juroren im Konsens eine Bewertung, die in einer
gemeinsamen Punktezahl ihren Ausdruck findet. Anhand dieser Bewertungen legen die Juroren nach
dem letzten Start in der jeweiligen Besetzungsgruppe die Platzierung fest. Daran anschließend
erfolgen durch den Juryvorsitzenden evtl. Punktabzüge, die zu einer endgültigen Platzierung führen.
Für jeden Verein gibt es einen Bewertungsbogen, in dem das Gesamtergebnis und die evtl.
Punktabzüge eingetragen sind. Eine Bewertung einzelner Kriterien erfolgt nicht.
Jury
Die Jury besteht aus mindestens drei von der BDMV eingesetzten Juroren und dem Juryvorsitzenden.
Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar.
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Regelungen für B = Marschmusikwertung
Kritiker sind der Auffassung, dass Marschmusik nicht mehr zeitgerecht und militant ist. Dem muss an
dieser Stelle widersprochen werden, denn gerade heute hat das Musizieren in der Bewegung in der
Öffentlichkeit einen sehr hohen Stellenwert. Märsche gehören zu der ältesten Musikform und stellen
damit ein hohes kulturelles Erbe dar, welches erhalten werden muss.
Der formale, exakte Ablauf der Marschmusik ist nicht militant, sondern aufgrund der rhythmischen und
stilistischen Merkmale der Marschmusik eine notwendige Anpassung des äußeren Erscheinungsbildes,
damit Musik und Bewegung vereint werden können.
Marschmusik ist daher neben dem konzertanten Bühnenspiel eine Musikausübung mit eigenständiger
Gewichtung und Wertigkeit.
Literaturauswahl
Die Auswahl der Märsche/Musikstücke ist der Musikgruppe freigestellt. Ein angemessener
Schwierigkeitsgrad wird empfohlen. Es wird empfohlen für den Marsch geeignetes Liedgut
auszuwählen, da auch die musikalische Darbietung gewichtig in die Bewertung eingeht.
Wertungsablauf
• Es werden zwei Musikstücke mit Marschcharakter empfohlen.
• Eine Notenvorlage ist nicht erforderlich
• Als Intermezzo (Zwischenspiel) wird die deutsche Fassung des „Lockmarsches“ empfohlen
• Wertungsdauer zwischen 7 und 10 Minuten.
• Showelemente jeglicher Art seitens der Musiker sind nicht zugelassen.
Cheerleader, Majoretten usw. dürfen mit marschieren, haben jedoch keine Auswirkung auf die
Bewertung.
Durch diese zusätzliche Darbietung darf der Bewegungsfluss des Korps nicht beeinträchtigt
werden.
• Die ausgewählten Musikstücke müssen jeweils nicht vollständig gespielt werden. Die Dauer,
Anzahl der Wiederholungen etc. obliegt dem Leiter der Musikgruppe und ist direkt abhängig von
den örtlichen Gegebenheiten (sprich der Wertungsstrecke, dem Marschtempo, der Schrittlänge
etc.). Deshalb kann es auch zur Wiederholung eines oder beider Musikstücke kommen.
• Die Kommandos des Stabführers/Dirigenten können akustisch (Ansagen) oder optisch (Stab,
Taktstock, etc.) erfolgen. Ob mit Taktstock oder Tambourstab oder .... bleibt dem
verantwortlichen Leiter überlassen. Wichtig ist, dass das Korps durch eine deutliche und
geordnete Zeichengebung bzw. Kommandogebung in der Lage ist, die Anforderungen
auszuführen.
• Zeitnah nach dem Vortrag erfolgt durch die Jury ein kurzes Informationsgespräch (max. 5 Min.)
über den Auftritt als Feedback über den dargebotenen Vortrag.
Hieran können max. 2 Vereinsvertreter teilnehmen.
• Die Wertungsstrecke (Parcours) wird den teilnehmenden Korps etwa 3 Monate vor der
Veranstaltung schriftlich mitgeteilt und/oder steht im Downloadbereich bereit.
Bewertungselemente formal
Folgend näher beschriebene „formale“ Elemente tauchen in der Wertungsstrecke auf und fließen in
Bewertung mit ein:
• Schwenkungen
Es sind mindestens jeweils zwei Linksschwenkungen und zwei Rechtsschwenkungen
vorgesehen.
• Verjüngung des Korps auf etwa halbe Breite (enger Durchgang) und zurück in die
Ursprungsformation. Die Breitenverringerung muss durch eine Reduzierung der
Marschierenden je Rotte erreicht werden. Zulässig sind 2-er Reihen.
• Veränderung der Vorwärtsbewegung auf etwa die halbe Schrittlänge bei Beibehaltung des
Spieltempos (Umzug kommt ins Stocken), ca. 20 Meter, danach wieder zurück in ursprüngliche
Schrittlänge (Tempo bleibt gleich).
• Zwischen den Musikstücken muss ein 16 Schrittlanges Intermezzo (Zwischenspiel) in Form
des Lockmarsches (o.ä.) erfolgen. Unmittelbar nach dem Intermezzo beginnt Musikstück 2. Das
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•
•
•
•
Ende von Musikstück 1 wird durch eine Markierung oder aber durch das vereinbarte Zeichen
eines Jurors eingeleitet.
Marschieren auf der Stelle ca. eine halbe Minute (der Umzug steht), dann selbstständig
weitermarschieren.
Anhalten und wieder neu anmarschieren.
Die Wertung endet mit dem Abriss des Musikstückes, dem Anhalten des Korps, danach
„Links/Rechts um“ in Richtung der Zuschauertribüne. Das Kommando „Links/Rechts um“ und
dessen Ausführung geht noch in die Wertung ein. Die Wertung endet mit dem Kommando
„Rührt Euch“ (o. ä.).
Der Reihenabstand, dessen Gleichmäßigkeit, der Musikerabstand und dessen Gleichmäßigkeit
(Seitenrichtung), die Einhaltung des Gleichschrittes, die Körper- und Instrumentenhaltung,
sowie der Gesamteindruck gehen in die Bewertung ein.
Bewertungselemente musikalisch
Folgende Kriterien fließen in die musikalische Bewertung mit ein:
• Rhythmik, Tempo, Dynamik, Intonation, Klangbalance und musikalischer Gesamteindruck
Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt
mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt.
Jury
Die Jury besteht aus mindestens drei von der BDMV eingesetzten Juroren und dem Juryvorsitzenden.
Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar.
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Regelungen für C = Showwettbewerb
Der Showwettbewerb wird in zwei verschieden Ausführungsgruppen unterschieden:
C1 = Marschparade
C2 = Feldshow
Definition
• Die Marschparade bei der andere formale Elemente als bei der Marschwertung (z.B. Counter,
einfache Showelemente, etc.) zur Ausführung kommen ist neben der Marschmusikwertung eine
Musikausübung mit eigenständiger Gewichtung und Wertigkeit.
• Die Feldshow ist vergleichbar mit einer Kür. Es gibt keine Pflichtelemente; auf dem Showfeld
kann in sämtlichen Variationen und Kombinationen alles dargebracht werden. Lediglich die
vorgeschriebene Feldgröße und die einem max. zur Verfügung stehende Zeit, schränken den
Verein in seiner Darbietung ein.
Literaturauswahl
Die Auswahl der Musiktitel ist der Gruppe freigestellt. Ein angemessener Schwierigkeitsgrad wird
empfohlen. Eine Partitur-/Notenvorlage ist nicht erforderlich.
Ablauf Marschparade
• Aufstellung im markierten Aufstellraum (AR)
• Bei Signal durch die Jury Einmarsch
• Ab der Startlinie beginnt die Wertung
• (A1’) beginnt der erste English-Counter (links oder rechts)
• (A2’) mit erneutem English-Counter (wenn in (A1’) links, dann jetzt rechts bzw. umgekehrt) und
weiter Richtung (B)
• Bei (B) erfolgt der American-Counter
• Anschließend freie Gestaltung bis zur Endposition (Ende)
• Wertungsdauer liegt zwischen 10 und 13 Minuten.
Bei Nichteinhaltung der Aufführungsdauer erfolgt vom Supervisor folgender Punktabzug:
Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte
Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation
ausgesprochen.
• Der Ausmarsch erfolgt ohne Bewertung
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50m
Ausmarsch
Aufstellungsraum
8m
(AR)
(B)
Marschparade – Ablauf
(AR)
8m
13m x 8m
(Start)
Beginn der Wertung
1
Beginn mit English-Counter
(links oder rechts)
(A )
2
Erneuter English-Counter
(wenn erster Counter links, dann jetzt
rechts bzw. umgekehrt), und weiter
zum Punkt (B)
(B)
Beginn mit dem American-Counter.
Nach Ausführung freier Vortrag bis
(Ende)
Abschlusspräsentation
(A )
40m
(Start)
Aufstellraum
(Signal durch Jury zum Einmarsch)
Abschließend erfolgt der Ausmarsch ohne
Bewertung
(Ende)
Zeitlimit: 10 bis 13 Minuten.
(A2)
(A1)
Zuschauer / Jury
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Die vier grau gekennzeichneten Innenfelder
dürfen nicht betreten werden.
Ablauf Show
Die Show beginnt und endet mit einer Corps-Präsentation an die Jury. Aufführungsdauer beträgt
jeweils 10 – 13 Minuten. Die Gesamtaufführung darf 20 Minuten (!) nicht überschreiten.
Bei Nichteinhaltung der Aufführungsdauer erfolgt vom Supervisor folgender Punktabzug:
Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei
einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Jury
Die Jury wird von der BDMV eingesetzt und besteht aus 3 Juroren, die unterschiedliche
Vortragkriterien bewerten und einem Supervisor.
Die Auswahl und Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar.
Wertungskriterien
Juror 1, General Effect (Effekte allgemein)
- Wirkung der Musik / des Repertoire (200 Punkte)
- Effektivität Musikalisches Repertoire
- Effektivität Musikalische Ausführung
- Optische Effekte / Wirkung des Design (100 Punkte)
- Effektivität Visuelles Design
- Effektivität Visuelle Ausführung
= 300 Punkte
= 100 Punkte
= 100 Punkte
= 50 Punkte
= 50 Punkte
Juror 2, Musik
= 400 Punkte
- Technische Ausführung
Klangverhalten, Tempo, Intonation, Technik,
Artikulation, Zusammenspiel, Timing, Rhythmik
- Künstlerische Ausführung
Ausdruck, Interpretation, Phrasierung, Dynamik
Juror 3, Visual (Visuell allgemein)
- Visuelle Ausführung Corps (200 Punkte)
- Technik
- Genauigkeit
- Ausführung
Visuelle Ausführung Individuell 100 Punkte
- Genauigkeit
- Technik
= 200 Punkte
= 200 Punkte
= 300 Punkte
= 50 Punkte
= 50 Punkte
= 100 Punkte
= 50 Punkte
= 50 Punkte
Die Gesamt Punktzahl von 1000 wird durch 10 geteilt, so das maximal 100 Punkte erreicht werden.
Wertungsbestandteile können im Detail den Wertungsboxen entsprechend der Wertungsbögen
entnommen werden.
Für die Wertungskriterien General Effect, Musik und Visual können auch mehrere Juroren eingesetzt
werden. Zur Ergebnisermittlung ist ggf. in jeder Rubrik das arithmetische Mittel zu bilden.
Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt
mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt.
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Regelungen für D = Entertainment
Definition
Die Entertainmentkategorie soll allen Musikgruppen (A-C) - ungeachtet der Besetzungsform – die
Möglichkeit bieten sich mit anderen Musikgruppen zu messen.
Aufgabe der Vereine ist es in Form einer Bühnenshow:
„Das Publikum musikalisch und optisch gut zu unterhalten!“
Literaturauswahl
Die Literarturauswahl ist der Musikgruppe freigestellt. Es sind keine Kategorien (Schwierigkeitsgrade)
vorgeschrieben.
Geforderte Elemente
Eigene Moderation, solistische Passagen, abwechslungsreiches Programm, sinnvolle Übergänge,
Effekte, Zuschauerwirksamkeit.
Bewertungskriterien
Es gibt zwei Bewertungskriterien im Verhältnis 50:50
• Musik
Programmauswahl, Programmaufbau (Abstimmung der Programmfolge, Übergänge),
Abwechslung und Höhepunkte (z.B. Soli)
Publikumswirksamkeit des Programms
Technische Ausführung der Musik (Intonation, Rhythmik)
Stilistische Darstellung der Musikstücke (Phrasierung, Agogik)
• Showmanship
äußeres Erscheinungsbild
Unterhaltungswirksamkeit: optisches In-Szene-Setzen von Solisten und Registern, allgemein
optisch überzeugende Präsentation (Haltung der Musiker, Haltung der Instrumente)
Einbinden von Tanzgruppen (z.B. Cheerleader oder Majoretten)
Eigene kurze Moderation
Für jedes zu bewertende Kriterium können max. 100 Punkte vergeben werden. Das Ergebnis wird
abschließend durch 2 geteilt.
Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie zur Verfügung gestellt.
Zeitlimit
Die Vortragszeitzeit beträgt min. 15 – max. 20 Minuten.
Bei Nichteinhaltung der Vortragszeitzeit erfolgt folgender Punktabzug:
Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei
einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Jury
Die Jury wird von der BDMV eingesetzt und besteht aus 3 Juroren, die unterschiedliche
Vortragkriterien bewerten.
Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar.
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5. Rangliste
Über die von der Jury ermittelten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die
vorhandenen Ergebnisse absteigend gelistet. Die erreichten Gesamtpunkte aller teilnehmenden Korps,
werden in der Reihenfolge der Rangliste vom letzten bis zum ersten Platz bekannt gegeben.
Über die Punktzahlen lassen sich folgende Prädikate ableiten:
95,0 Punkte
– 100,0 Punkte
Ausgezeichnet
90,0 Punkte
– 94,9 Punkte
Sehr gut
80,0 Punkte
– 89,9 Punkte
Gut
70,0 Punkte
– 79,9 Punkte
Befriedigend
60,0 Punkte
– 69,9 Punkte
Ausreichend
0,0 Punkte
– 59,9 Punkte
teilgenommen
6. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb „A = Konzertwertung“ sind alle Vereine, die innerhalb der
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einem Musikverband angehören, berechtigt. Die Vereine
müssen aus einem vorausgegangenen Qualifikationswettbewerb in einem Landesentscheid
(Bundesland) hervorgegangen sein. Diese Qualifikation kann in einem beliebigen Bundesland erlangt
werden. Hierzu ist dem Verein die Wahl des Landes/Ortes des Qualifikationswettbewerbes freigestellt.
Für diese Qualifikationswettbewerbe gelten entsprechende Ausführungsbestimmungen (ebenfalls bei
der BDMV erhältlich).
Ein Verein, der für die 1. Liga (Kategorie 4-6) die Zulassung an der Deutschen Meisterschaft über die
Landesqualifikation erlangt hat, nun aber nicht mehr in der 1. Liga starten kann/will, darf ohne erneutes
Qualifikationsverfahren in Liga 2 starten. Deutsche Meister der vorhergehenden Deutschen
Meisterschaft der BDMV sind automatisch an der darauffolgenden Deutschen Meisterschaft
startberechtigt. Eine Landesqualifikation ist für diese Vereine nicht erforderlich.
Zur Teilnahme an den Meisterschaftswettbewerben wie „B = Marschmusikwertung“,
„C = Showwettbewerb“ und „D = Entertainment“, entfällt die Qualifikation. Die Verbände melden die
Musikgruppen direkt zur Teilnahme an.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Vereine, nur mit vereinseigenen Musikern aufzutreten und die
jeweils gültige Wettbewerbsordnung zu respektieren.
Die Prüfung der Vereinszugehörigkeit obliegt dem Veranstaltungsträger, also der BDMV. Geeignete
Unterlagen (Bestätigung o.ä.), welche die Vereinszugehörigkeit bestätigen, sind auf Verlangen dem
Veranstaltungsträger vorzulegen.
7. Organisatorische Abläufe (Ausschreibung)
In der Ausschreibung die der örtliche Ausrichter zusammen mit dem Fachbereich Spielleute der BDMV
erstellt, werden die Vortragsbedingungen erläutert, dazu gehören z.B.:
• Bereitstellung von Notenpulten, Instrumenten (z.B.: Pauken, Stabspiele), Sitzgelegenheiten
• Besetzungsliste der jeweiligen Musikgruppe (Anzahl der Spieler/Instrumente)
• Separate Räume zum Einstimmen und Einspielen
• Ablauf und Dauer der Wertungsstücke
• Bereitstellung eines geeigneten Wertungsplatzes für die Jury in angemessener Entfernung von
der Bühne
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Hinweis:
• Außer einer vom Veranstaltungsträger (also der BDMV) zu bestimmende Vertrauensperson, die
eventuelle Wünsche der Jury und des Wertungsbüros weiterleitet, ist das Betreten des JurorenWertungsplatzes nicht gestattet!
• Jede der teilnehmenden Musikgruppen erhält eine Urkunde, in der die Platzierung bestätigt
wird.
8. Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen und Programmgestaltung müssen dem Charakter der Veranstaltung
angemessen sein.
• Als Vortragsstätten für die Besetzungsgruppe A = Konzertwertung und D – Entertainment sind
Säle und Hallen (keine Zelte) mit Konzertbestuhlung vorzusehen.
• Für die Besetzungsgruppe B – C sollten Stadien, Sportplätze oder flächenmäßig gleiche Plätze
oder Hallen vorgesehen werden.
• Die Auftrittsfolge, sowie den Ort des Vortrages bestimmt der Veranstaltungsträger.
• Bewirtung durch Speisen und Getränke darf in den Vortragsstätten nicht erfolgen.
• Während des jeweiligen Vortrages einer Musikgruppe müssen Ein- und Ausgänge geschlossen
bleiben. Für die Überwachung hat der Ausrichter zu sorgen.
• Das Einstimmen bzw. Einspielen muss so gewährleistet sein, dass Störungen der Vorträge und
der Bewertungen am Ort des Vortrages ausgeschlossen sind.
• Die Einspielräume sollten im Gebäude des Vortrages sein.
9. Abschlussveranstaltung
Am Ende der Wettbewerbe / der Veranstaltung können Preisträgerkonzerte und Showvorträge der
Sieger stattfinden.
Es muss eine Siegerehrung in einem würdigen Rahmen für alle Teilnehmer durchgeführt werden.
BUNDESVEREINIGUNG DEUTSCHER MUSIKVERBÄNDE e.V. (BDMV)
Fachausschuss Spielleutemusik
Genehmigt von der Fachbereichstagung Spielleutemusik am 28. u. 29.10.2011
gez. der Bundesmusikdirektor
Anhang:
Meldebogen, Wertungsbögen etc. werden gesondert aufgelistet.
BDMV – Fachbereich Spielleutemusik
Version 3 – Gültig ab 29.11.2011
Wettbewerbsordnung Deutsche Meisterschaften
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