Fans EURO 2016

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Fans EURO 2016
Von welchen Infos muss ich
bereits jetzt Kenntnis haben?
Edition 2016 / Deutsche Version
Fans EURO 2016
Zollformalitäten, die beim französischen Zoll
eingehalten werden müssen
Passieren Sie bei Ihrer Ankunft in aller Ruhe die französische
Zollkontrolle
Sie können vom Zoll an den Grenzen mit Staaten, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft
gehören, kontrolliert werden, aber auch im gesamten Bereich des nationalen Gebiets.
Reisen Sie völlig sorgenfrei und machen Sie ihre Reise sicher, indem Sie über die einzuhaltenden
Regeln informiert sind.
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Gewisse Waren sind verboten (Drogen, Fälschungen, wilde Tier- oder Pflanzenarten,
die vom Aussterben bedroht sind) oder unterliegen Einschränkungen (Medikamente,
Nahrungsmittel, Haustiere, Waffen, etc).
Außerdem muss beim Mitführen einer Summe von 10.000 € oder mehr eine Erklärung des
mitgeführten Kapitals vorliegen.
Melden Sie Waren, die außerhalb von Frankreich gekauft wurden, beim Zoll an.
Sie kommen aus einem EU-Mitgliedsland
Sie sind begünstigt von Sonderregelungen bei der Mitnahme Ihres Gepäcks, Ihrem Fahrzeug
oder von alkoholischen Getränken, die zum Eigenbedarf dienen.
Das Mitführen von Tabak für Ihren Eigenbedarf muss ab einer gewissen Menge angegeben werden.
Sie kommen aus einem Land außerhalb der EU
Sie sind verpflichtet, von sich aus beim Zoll diejenigen Waren anzugeben, die Sie im Ausland
gekauft haben, um die entsprechenden Gebühren und Steuern zu entrichten. Sollten Sie dies
unterlassen, können die Waren konfisziert werden und Ihnen droht eine Zollstrafe.
Beachten Sie die zollfreien Werte bzw. Mengen (Alkohol, Tabak), die Ihnen zustehen.
Wenn Sie Frankreich verlassen
Sie müssen beim Zoll mitgeführtes Kapital angeben, wenn die Summe 10.000 € oder mehr beträgt.
Reisen Sie völlig entspannt, indem Sie beim Zoll Ihres Landes jene Waren angeben, die Sie in
Frankreich gekauft haben.
Wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen, erkundigen Sie sich über die Regeln und zollfreien
Mengen, die in Ihrem Land gelten.
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Fans EURO 2016
Vor der Abreise nach Frankreich
Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor, indem Sie sich informieren
-- Webseite: www.douane.gouv.fr
-- iOS und Androïd: douanefrance.mobi
-- Twitter: @douane_france
-- Online-Dokumentation: Youscribe/dgddi
-- Ihnen steht ein Callcenter für Nutzer zur Verfügung: Infos zum Zoll
Aus dem Ausland (oder außerhalb des französischen Mutterlands): + 33 1 72 40 78 50.
In Frankreich: 0811 20 44 44 (Servicekosten 0,06 €/Min. + Preis für den Anruf).
Es gibt während des Wettkampfs mehrere
Arten von Unterbringungsmöglichkeiten
Unterbringungsarten
Hotels
Beschreibungen
Hotelanlagen
Grundstücke, die für Zelte, Wohnwägen, Ferienmobilheime und
Campingplätze
Ferienzimmer adaptiert wurden.
Einzelappartements, die an Touristen in einer dafür
Ferienwohnungen
ausgerüsteten Anlage vermietet werden und in der es
gemeinschaftliche Serviceleistungen gibt.
Villen, Appartements oder möblierte Einzimmerwohnungen zur
Privatunterkünfte
ausschließlichen Nutzung des Mieters bzw. die zur Miete an
Reisende angeboten werden, die sich hier aufhalten.
Möblierte Zimmer, die sich in einer bewohnten Wohnung
befinden und die Touristen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt
Gästezimmer
werden und möglicherweise Zusatzleistungen (Frühstück und
Bettwäsche, Handtücher, etc.) anbieten.
Touristische Einrichtung bestehend aus Einzel- oder
Gemeinschaftsunterbringungen, um die Ferien zu einem
Pauschalpreis zu verbringen, der die Verpflegung beinhaltet
Feriendörfer
oder eine individuelle Möglichkeit zur Vorbereitung von
Mahlzeiten sowie die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
wie Sportanlagen und/oder auch den Besuch von Kulturevents.
Sonstige Unterbringungsarten
Einrichtungen, die normalerweise von einer gemeinnützigen
Vereinigung geführt werden. Sie ermöglichen eine Unterbringung
und bieten in beschränktem Maße einen Restaurantbetrieb
Jugendherbergen
und/oder eine individuelle Küche sowie auch weitere
Leistungen. Letztere sind vor allem für junge Leute und verfügen
über erzieherischen Freizeitwert.
Die Liste ist dennoch nicht unbedingt vollständig. Zögern Sie nicht, mit den Tourismusbüros
Kontakt aufzunehmen die ausgezeichnete Informationen geben, um für Sie eine passende
Unterkunft zu finden.
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Internetzugang und Mobiltelefone während
des Wettkampfes
In Frankreich verfügen die meisten Gemeinden über einen festen oder mobilen Internetzugang
zur Nutzung der meisten täglichen Serviceleistungen (Telefon, Videokonferenz, Austausch via
Instant-Messaging).
In den zehn Städten, in denen Spiele im Rahmen der Euro 2016 stattfinden, gibt es praktisch
auf dem gesamten Gebiet feste Breitbandzugänge, darunter in den folgenden acht Orten
– Paris, Saint-Denis, Lille, Lyon, Marseille, Bordeaux, Nizza und Saint-Etienne (>90%) und
großflächig in den beiden anderen: Toulouse, Lens (jeweils 80% und 55%). In jedem Fall
geben die Festnetze die Möglichkeit einer guten Servicequalität sowie zu einem WLAN-Zugang
(gratis oder kostenpflichtig) in guter Qualität an öffentlichen Orten (Cafés, Restaurants,
Hotels.) Zur Überprüfung der Qualität eines Internetzugangs können Sie sich die dynamische
Karte im Rahmen des Plan France Très Haut Débit (über Breitbandnetze) ansehen, die alle
Breitbandnetze zeigt, die auf dem gesamten Gebiet noch bis 2022 eingerichtet werden:
http://observatoire.francethd.fr/
Da es sich um das mobile Netz handelt, verfügen die zehn betroffenen Städte über ein 3G
und ein 4G Netz. Ihnen steht über das „Roaming“ ein mobiler Internetzugang zur Verfügung,
das heißt Sie können die Netze der in Frankreich vorhandenen Anbieter nutzen und dies unter
Nutzung Ihres Vertrags im Herkunftsland. Die tariflichen Kosten finden Sie in Ihrem Vertrag.
Die Nutzung von mobilen Netzen beruht auf der Leistungsaufteilung ein und derselben RelaisAntenne für alle Nutzer. In Orten, die dem Publikum zugänglich sind und in denen es gleichzeitig
viele Nutzer dieses Netzes gibt, wie zum Beispiel in Stadien bei Sportveranstaltungen,
könnte die Nutzung des Mobilnetzes schwierig oder nur in begrenztem Maße möglich sein,
insbesondere bei Zugang zum internen Mobilnetz.
Was man über die französischen Bürger
wissen muss
Frankreich ist eine verfassungsmäßige Republik. Offiziell wird das Land als „Französische
Republik“ bezeichnet und es ist eine Demokratie. Es gehört zu den 28 Mitgliedsstaaten
der Europäischen Gemeinschaft und es war 1957 eines der Gründerländer ebenso des
Schengenraums. Demzufolge gilt das Prinzip des freien Personenverkehrs und es werden die
Rechte aller Staatsbürger der Europäischen Gemeinschaft in Frankreich anerkannt.
Die Regierung unterliegt der Verfassung der V. Republik (4. Oktober 1958).
Die Symbole der Französischen Republik sind insbesondere die blau-weiß-rote Fahne, die
Nationalhymne La Marseillaise und die Devise „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit).
Die französischen Behörden beobachten die Ereignisse aufmerksam, welche die Werte der
demokratischen französischen Gesellschaft verletzen. So werden öffentliche Beleidigungen
der Nationalhymne oder der Französischen Trikolore, insbesondere bei sportlichen Ereignissen
strafrechtlich geahndet.
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Die französischen Notrufnummern
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Polizei und Gendarmerie: 17
Notrufnummer: 112
Feuerwehr: 18
Samu (Notarzt): 15
Um mehr zu erfahren über:
-- Einen eventuellen Visaantrag zur Einreise in Frankreich:
http://de.france.fr/de/info/zoll-und-einfuhrbestimmungen
-- Zollformalitäten:
http://de.france.fr/de/Fussballeuropameisterschaft-2016-frankreich/rubric/16750/
zoll-und-einfuhrbestimmungen
-- Ihre Reisen innerhalb von Frankreich:
http://de.france.fr/de/Fussballeuropameisterschaft-2016-frankreich/rubric/94627/
fortbewegung-frankreich
-- Die Fortbewegung in den Städten:
http://de.france.fr/de/Fussballeuropameisterschaft-2016-frankreich/rubric/94623/
verkehrsmittel-franzoesischen-staedten
-- Ihre Unterkunft in Frankreich:
http://de.france.fr/de/Fussballeuropameisterschaft-2016-frankreich/rubric/47644/
unterkuenfte-frankreich
Wichtig: Schauen Sie regelmäßig in dieser Rubrik nach. Sie wird regelmäßig zwischen Januar
und Juli 2016 vervollständigt und aktualisiert.
Beteiligte:
Diese Informationen wurden uns direkt von folgenden Einrichtungen gegeben:
Ministerium für Finanzen
und Öffentlicher
Rechnungshof
Justizministerium
Ministerium für
Wirtschaft, Industrie und
digitale Wirtschaft
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Ministerium für Stadt,
Jugend und Sport
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