Finanzbericht 2017 - Bundesfinanzministerium

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2017
Finanzbericht 2013
Stand und voraussichtliche Entwicklung der
Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhang
Finanzbericht 2017
Stand und voraussichtliche Entwicklung der
Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhang
Abgeschlossen am 12. August 2016
1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses���������������������������� 42
1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche
des Bildungswesens������������������������������������������������� 43
1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten������������������������������������� 45
1.3.2.8Umweltschutz���������������������������������������������������������� 46
1.3.2.9Sport������������������������������������������������������������������������� 46
1.3.2.10 Innere Sicherheit, Asyl, Zuwanderung��������������������� 47
1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung������������������������������������������������������������� 47
1.3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft����������������������������������� 48
1.3.2.12.1Zinsausgaben����������������������������������������������������������� 48
1.3.2.12.2Versorgungsausgaben����������������������������������������������� 49
1.3.2.12.3Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt���������� 51
1.3.2.12.4Europäischer Stabilitätsmechanismus���������������������� 51
1.3.2.13Sondervermögen������������������������������������������������������ 51
1.3.2.13.1Energie- und Klimafonds (EKF)������������������������������ 51
1.3.2.13.2Aufbauhilfe�������������������������������������������������������������� 52
1.3.2.13.3Weitere Sondervermögen����������������������������������������� 52
1.3.2.14 Öffentliche Private Partnerschaften������������������������� 55
1.3.2.15 Verpflichtungsermächtigungen im Überblick���������� 58
1.3.3
Konsumtive und investive Ausgaben des Bundes��� 58
1.3.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 58
1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben��������������������������������������������� 58
1.3.3.3 Investive Ausgaben�������������������������������������������������� 58
1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten��������������������������������� 58
1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen������������������������ 63
Die Finanzhilfen des Bundes����������������������������������� 64
1.3.4
1.3.5
Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des
Bundes��������������������������������������������������������������������� 65
Inhaltsverzeichnis�������������������������������������������� Seite
0.Einführung����������������������������������������������� 7
1.
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
1.1
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
2016 bis 2020����������������������������������������������������������11
1.1.1
Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung������������������������11
1.1.2
Ausblick auf 2017���������������������������������������������������� 12
Projektion der gesamtwirtschaftlichen
1.1.3
Entwicklung in Deutschland bis 2020��������������������� 13
1.1.3.1Produktionspotenzial����������������������������������������������� 13
1.1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen����������� 13
1.1.3.3Ergebnisse���������������������������������������������������������������� 13
Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis
1.2
2020 im Überblick��������������������������������������������������15
1.2.1
Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis 2020������� 15
1.2.2.
Entwicklung der Schuldenstandsquote�������������������� 18
Ausgaben des Bundes��������������������������������������������18
1.3
1.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 18
1.3.2
Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach
Aufgabenbereichen�������������������������������������������������� 21
1.3.2.1 Soziale Sicherung���������������������������������������������������� 21
1.3.2.1.1Rentenversicherungsleistungen�������������������������������� 21
1.3.2.1.2Arbeitsmarkt������������������������������������������������������������ 24
1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen��������������������������������� 26
1.3.2.1.4Wohngeld����������������������������������������������������������������� 27
1.3.2.1.5Wohnungsbauprämie������������������������������������������������ 27
1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung
(insbesondere Kriegsopferleistungen)��������������������� 27
1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen���������������������������� 27
1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik���������������������������� 28
1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung��������������������������� 28
1.3.2.1.10Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung��������������������������������������������������� 29
1.3.2.1.11Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich������������������� 29
1.3.2.2Verteidigung������������������������������������������������������������� 29
1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung����������������������������������������� 30
1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten������������������������������������� 30
1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz���������������������������������������������������� 30
1.3.2.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz
und Ernährung���������������������������������������������������������� 30
1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“������������������� 31
1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation�������������� 31
1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und
Forstwirtschaft��������������������������������������������������������� 31
1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie��������������������������� 31
1.3.2.4.1Energie��������������������������������������������������������������������� 32
1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung����������������� 33
1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und
Technologieförderung���������������������������������������������� 34
1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung������������������������������ 35
1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur
Wirtschaftsförderung����������������������������������������������� 35
1.3.2.4.6 Digitale Agenda������������������������������������������������������� 35
1.3.2.5Verkehr��������������������������������������������������������������������� 36
1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes������������������������������������������ 36
1.3.2.5.2Bundesfernstraßen���������������������������������������������������� 36
1.3.2.5.3Bundeswasserstraßen����������������������������������������������� 37
1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden und Regionalisierungsmittel����������������� 37
1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung��������������������������������������� 38
1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle
Angelegenheiten������������������������������������������������������ 38
1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
außerhalb der Hochschulen�������������������������������������� 39
1.3.2.7.2Hochschulen������������������������������������������������������������� 41
1.4
Einnahmen des Bundes�����������������������������������������67
1.4.1Überblick����������������������������������������������������������������� 67
1.4.2Steuereinnahmen������������������������������������������������������ 67
1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte������ 67
1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung������������������������������� 72
1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau�������������������������������������������� 73
Sonstige Einnahmen������������������������������������������������ 78
1.4.3
1.4.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 78
1.4.3.2Privatisierungspolitik����������������������������������������������� 79
1.4.3.3Bundesimmobilienangelegenheiten������������������������� 87
1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank���������������������� 87
1.4.4Kreditaufnahme�������������������������������������������������������� 88
1.5
Die Finanzbeziehungen des Bundes
zu anderen öffentlichen Ebenen���������������������������89
1.5.1
Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund����� 89
1.5.2
Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens�������������� 90
1.5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens�������������� 90
1.5.2.2Bundesergänzungszuweisungen������������������������������ 92
Die Leistungen des Bundes an inter- und
1.5.3
supranationale Organisationen (ohne Beiträge
an den EU-Haushalt)������������������������������������������������ 92
Tabellen im Finanzplan
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10
3
Erwerbstätige, Produktivität und
Wirtschaftswachstum�����������������������������������������������14
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu
Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)�����������������������15
Der Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020��������������16
Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen
Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum��18
Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis
2020 nach Aufgabenbereichen���������������������������������22
Versorgungsausgaben des Bundes 2016 bis 2020����50
Übersicht zum Finanzplan „Energie- und
Klimafonds“ 2016 bis 2020�������������������������������������53
Öffentlich Private Partnerschaften im
Bundeshaushalt��������������������������������������������������������57
Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach
Ausgabearten�����������������������������������������������������������59
Die Investitionsausgaben des Bundes 2015
bis 2020 - aufgeteilt nach Ausgabearten -����������������61
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
2.3.2
Die Investitionsausgaben des Bundes 2015
bis 2020 - aufgeteilt nach den größten
Einzelaufgaben -������������������������������������������������������62
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des
Kindergeldes ab 2000����������������������������������������������70
Die Steuereinnahmen des Bundes 2016 bis 2020����75
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2017�������79
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des
Bundes 1994 bis 2016���������������������������������������������80
Kreditfinanzierungsübersicht 2015 bis 2020�����������88
Eigenmittelabführungen des Bundes an den
EU-Haushalt 2016 bis 2020�������������������������������������89
2.3.3
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Der Haushalt des Bundes���������������������� 97
2.1
Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017���������������������������������������������������������97
Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage�����������������135
Öffentlicher Gesamthaushalt������������������������������137
3.2.1Überblick���������������������������������������������������������������137
3.2.2Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
sowie Extrahaushalte des Bundes��������������������������138
Mittelfristiger Ausblick bis 2020���������������������������138
3.2.3
3.3
Die Vermögensrechnung des Bundes�����������������145
3.4
Kreditmanagement des Bundes��������������������������146
3.4.1
Entwicklung der Verschuldung������������������������������146
3.4.1.1Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner
Sondervermögen����������������������������������������������������146
3.4.1.2Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner
Sondervermögen����������������������������������������������������146
3.4.1.3Neuverschuldung des Bundes und seiner
Sondervermögen am Kapitalmarkt������������������������147
3.4.1.4 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen
nach Geschäftsarten�����������������������������������������������148
Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen��������149
3.4.2
3.5
Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt150
3.5.1
Gesamtverschuldung des Bundes und seiner
Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4
(Zusammenstellung 6)�������������������������������������������150
Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne
Sondervermögen) in der Vermögens­rechnung des
Bundes im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und
der Übersicht 2 im Abschnitt 8.1���������������������������151
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und
Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3��������������������������������������������������������������151
Schuldenstand in der Abgrenzung des MaastrichtVertrages����������������������������������������������������������������152
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.6
Bundeshaushalt 2016 - Soll Bericht��������������������106
Entwicklung des Steueraufkommens und
Überlegungen zur Steuerschätzung 2016�����������153
Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens
�������������������������������������������������������������������������������153
3.6.2
Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2017��������������������������������������������������������156
3.6.3Schlussbemerkung�������������������������������������������������159
3.6.1
2.2.1Ausgangslage���������������������������������������������������������106
2.2.2
Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)������107
2.2.3
Wichtige politische Entscheidungen mit Wirkung auf
den Bundeshaushalt 2016��������������������������������������108
2.2.4
Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach
Aufgabenbereichen������������������������������������������������108
2.2.5
Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes����112
2.3
3.1
3.2
2.1.1
Gesamtübersicht (in Mrd. €)������������������������������������97
2.1.2
Die Ausgaben nach Einzelplänen����������������������������97
2.1.2.1Übersicht�����������������������������������������������������������������97
2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr���98
2.1.3
Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €)���������������101
2.1.4
Die Verpflichtungsermächtigungen nach
Einzelplänen����������������������������������������������������������104
2.1.4.1Übersicht���������������������������������������������������������������104
2.1.5
Wichtige Einnahmepositionen�������������������������������105
2.1.6
Die Stellenausstattung des Bundes������������������������105
2.2
Stand der finanz- und gesamtwirt­
schaftlichen Entwicklung bei Aufstellung
des Bundeshaushalts 2017������������������� 135
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen��������135
Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2017�������������������������������������������135
3.1.3
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen
Produktion und der Beschäftigung������������������������136
3.1.4Nachfrage��������������������������������������������������������������136
3.1.5
Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte����136
3.1.6Einkommensverteilung������������������������������������������136
3.1.7Preisniveauentwicklung�����������������������������������������136
3.1.8
Ausblick 2017, Chancen und Risiken��������������������137
Entwicklung der Schulden des Bundes 2000
bis 2017�������������������������������������������������������������������19
Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben
(Ist 2009 - 2015, Soll 2016 - 2020)�������������������������19
Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2017
nach Einzelplänen����������������������������������������������������21
Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen
des Bundes 2016 bis 2020���������������������������������������24
Entwicklung der jahresdurchschnittlichen
Arbeitslosenzahlen 2006 bis 2020���������������������������25
Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) - Einzelplan 30
2000 bis 2020����������������������������������������������������������39
Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes
2005 bis 2020����������������������������������������������������������48
Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der
Abgrenzung des 25. Subventionsberichts
2005 bis 2020����������������������������������������������������������65
Anteil der Personalausgaben am Bundeshaushalt���66
Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 1992 bis 2017���������������������������������������������66
Einnahmenstruktur des Bundes im Jahre 2017��������67
Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte
bis 2016 jeweils im Vergleich zu 2009��������������������71
Entwicklung des Einkommensteuertarifs bis 2016��71
Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU
am Gesamtsteueraufkommen 2006 bis 2020�����������91
Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen
2006 bis 2020����������������������������������������������������������91
2.
3.
3.1.1
3.1.2
Schaubilder im Finanzplan
1.
Abschlussbericht „Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener
Unternehmen“��������������������������������������������������������115
Abschlussbericht „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus
Europa (MobiPro-EU)�������������������������������������������122
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016����������������� 163
4.1.
Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern���������������������������������������������������������163
Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts ��������������165
Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen
Steuerrechts����������������������������������������������������������165
Abschlussberichte zum Spending Review-Zyklus
2015/2016 �������������������������������������������������������������115
4.2
2.3.1Einführung�������������������������������������������������������������115
4.3
4
5.
Finanzbeziehungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden�������������������� 169
5.1
Überwachung der Haushalte von Bund
und Ländern durch den Stabilitätsrat���������������169
5.2
Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern��������������������������������������������������������170
5.2.1
Beteiligungsverhältnis an den
Gemeinschaftsteuern���������������������������������������������170
Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern���170
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der
Länder und Gemeinden (GV)��������������������������������172
Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr�������������������������������������������������������173
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.3
Tabelle 8:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten
Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 -2020........ 281
Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten
in Prozent 2005-2020 ................... .289
Tabelle 9:Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt ������ 291
Tabelle 10:Steuereinnahmen des Bundes in den
Haushaltsjahren 1950 bis 2017����������������������� 293
Tabelle 11:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten
in den Kalenderjahren 1950 bis 2017��������������� 300
Tabelle 12:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach
Gebietskörperschaften 1970 bis 2017�������������� 317
Tabelle 13:Finanzielle Auswirkungen der
Steuerrechtsänderungen����������������������������������� 328
Tabelle 14:Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste
und die Haushaltsvorgriffe������������������������������� 338
Tabelle 15:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen
von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung
der Ausgaben und Einnahmen nach Arten �������� 340
Tabelle 16:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen
von Bund, Ländern und Gemeinden –
Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes
nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten���� 344
Tabelle 17:Ausgaben der Bundesressorts für den
Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung������������������������������������� 348
Tabelle 18:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik������������������������������������������� 355
Tabelle 19:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik�������� 361
Finanzen der Länder und Gemeinden���������������174
5.3.1
Zur Finanzwirtschaft der Länder���������������������������174
5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben�����������������������������174
5.3.1.2 Zur Entwicklung der Einnahmen���������������������������174
5.3.1.3Schuldenstand��������������������������������������������������������174
5.3.2
Finanzausgleich unter den Ländern�����������������������177
5.3.3
Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und
Gemeindeverbände������������������������������������������������183
5.3.3.1Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der
Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015�����183
5.3.3.2 Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände
2013 bis 2015��������������������������������������������������������184
5.3.3.3Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2013 bis 2015��������������������������������������������������������189
5.3.3.4Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung
der Finanzen der Gemeinden/ Gemeindeverbände
2006 bis 2015��������������������������������������������������������192
6.
Die Finanzen der EU und internationale
Finanzbeziehungen������������������������������ 207
6.1
Finanzen der EU��������������������������������������������������207
8.Übersichten
8.1
Übersicht 1: Vermögen des Bundes zum 31.12.2015�����������368
Übersicht 2: Schulden des Bundes zum 31.12.2015 ������������369
Übersicht 3: Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes ��370
Übersicht 4:Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes �������������������������������������375
6.1.1
Finanz- und Wirtschaftspolitik������������������������������207
Europäische Finanzmarktpolitik����������������������������209
6.1.2
6.1.3Steuerharmonisierung��������������������������������������������211
6.1.4Zollwesen��������������������������������������������������������������212
6.1.5
Außenbeziehungen der Europäischen Union���������213
6.1.6
Finanzverfassung der EU���������������������������������������215
6.1.7 Der Haushalt der EU���������������������������������������������216
6.1.8
Die Agrarfinanzierung�������������������������������������������217
6.1.9Strukturpolitik�������������������������������������������������������217
6.2
Vermögen und Schulden des Bundes
8.2
Finanz- und Wirtschaftsdaten
Übersicht 5:Wichtige finanz-, währungs- und kreditpolitische Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016
�������������������������������������������������������������������������381
8.3
Finanzstatistische Übersichten
Übersicht 6:Ausgaben der öffentlichen Haushalte 2006
bis 2011 – Nettoausgaben nach Aufgabenbereichen – ��������������������������������������������������������������393
Übersicht 7:Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten 2006 bis 2011 �����������������������396
Übersicht 8:Ausgaben und Einnahmen des öffentlichen
Gesamthaushalts 2014 ������������������������������������408
Übersicht 9: Schulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2015
nach Arten und Körperschaftsgruppen*) ������������410
Übersicht 10:Entwicklung des Personalstandes �������������������411
Übersicht 11:Ausgaben und Einnahmen der Länder 2010
bis 2016 �����������������������������������������������������������415
Leistungen im internationalen Bereich��������������218
7.Tabellen
Tabelle 1:Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre
Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis
2020 – Gesamtüberblick – ������������������������������� 222
Tabelle 2:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den
Haushaltsjahren 1952 bis 2020������������������������ 232
Tabelle 3:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in
den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 – Anteile in
Prozent ������������������������������������������������������������� 241
Tabelle 4:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den
Haushaltsjahren 2008 bis 2017 – Ausgewählte
Titel und Funktionen – ������������������������������������ 249
Tabelle 5:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020.. .256
Tabelle 6:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
�������������������������������������������������������������������������� 264
Tabelle 7:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 -2020........ 272
Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten
in Prozent 2005 bis 2020��������������� 279
8.4
Internationale Finanz- und Wirtschaftsdaten
Übersicht 12:Finanz- und Wirtschaftspolitik 2015/2016
in wichtigen Industrieländern ��������������������������419
Übersicht 13:Gesamtwirtschaftliche Daten im
internationalen Vergleich ��������������������������������422
Übersicht 14:Einnahmen und Ausgaben im
internationalen Vergleich ��������������������������������425
Übersicht 15:Abgabenquoten im internationalen Vergleich �428
Übersicht 16:Steuerquoten im internationalen Vergleich������429
Übersicht 17:Öffentliche Finanzen – Einnahmen nach Hauptsteuerarten und aus Sozialversicherungsbeiträgen – .����� 430
Übersicht 18:Öffentliche Finanzen – Abgabeneinnahmen
nach ertragsberechtigten Körperschaften ........ 431
5
Abkürzungsverzeichnis
AA
Abs.
Abschn.
ÄndG
aF
AfA
AFBG
AIG
AKG
ALG II
Anh.
Anm.
AO
Art.
AstV
BA
BAföG
BBk
BerlinFG
BewG
BEV
BfdI
BGBl.
BHG
BHO
BIP
BK
BKAmt
BKGG
BKM
BMAS
BMBF
BMEL
BMF
BMF-Dok.
BMFSFJ
BMG
BMI
BMJV
BMUB
BMVI
BMVg
BMWi
BMZ
BNE
BPr
BR
BReg
BRH
BSP
BT
BT-Drs.
Buchst.
BVerfG
BZSt
DB
DfBest.
DFG
d. h.
DV
€
EAG
EAGFL
EALG
ECOFINRat
ECU
EDIP
EFRE
Auswärtiges Amt
Absatz
Abschnitt
Änderungsgesetz
alte Fassung
Absetzung für Abnutzung
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Auslandsinvestitionsgesetz
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Arbeitslosengeld II
Anhang
Anmerkung
Abgabenordnung
Artikel
Ausschuss der Ständigen Vertreter
bei der EG
Bundesagentur für Arbeit
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Deutsche Bundesbank
Berlinförderungsgesetz
Bewertungsgesetz
Bundeseisenbahnvermögen
Beauftragte für den Datenschutz
Bundesgesetzblatt
Berlinhilfegesetz
Bundeshaushaltsordnung
Bruttoinlandsprodukt
Bundeskanzlerin
Bundeskanzleramt
Bundeskindergeldgesetz
Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft
Bundesministerium der Finanzen
BMF-Dokumentation
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Justiz und für
Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie
Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Bruttonationaleinkommen
Bundespräsident
Bundesrat
Bundesregierung
Bundesrechnungshof
Bruttosozialprodukt
Deutscher Bundestag
Bundestagsdrucksache
Buchstabe
Bundesverfassungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Deutsche Bahn AG
Durchführungs-Bestimmungen
Deutsche Forschungsgemeinschaft
e. V.
das heißt
Durchführungsverordnung
Euro
Europäische Atom Gemeinschaft
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten
Europäische Währungseinheit des
EWS
European Defence Improvement
Program
Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung
EFTA
European Free Trade Association
(Europäische Freihandelszone)
EFWZ
Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
EG
Europäische Gemeinschaften
EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl
EIB
Europäische Investitionsbank
EKF
Energie- und Klimafonds
EnergieStG Energiesteuergesetz
EnergieStV Energiesteuerdurchführungsverordnung
EntflechtG Entflechtungsgesetz
EP
Europäisches Parlament
Epl.
Einzelplan
ER
Europäischer Rat
ERE
Europäische Rechnungseinheit
Erl.
Erläuterung(en)
ER
Europäischer Rat
ERP
European Recovery Program
ESF
Europäischer Sozialfonds
ESM
Europäischer Stabilitätsmechanismus
ESt
Einkommensteuer
EstDV
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EstG
Einkommensteuergesetz
EstRG
Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d. Familienlastenausgleichs
und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz)
EU
Europäische Union
EWS
Europäisches Währungssystem
EWWU
Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion
EZB
Europäische Zentralbank
f.
folgende (Seite)
ff.
folgende (Seiten)
FhG
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
FuE
Forschung und Entwicklung
GAK
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
GewSt
Gewerbesteuer
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland
ggf.
gegebenenfalls
GMBl.
Gemeinsames Ministerialblatt
GRW
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“
GV
Gemeindeverbände
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GWK
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
HG
Haushaltsgesetz
HGrG
Gesetz über die Grundsätze des
Haushaltsrechts des Bundes und der
Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz)
HGF
Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
HVE
Haushaltsvorentwurf
IDA
Internationale Entwicklungsorganisation
idF
in der Fassung
InvHG
Gesetz über die Investitionshilfe der
gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfegesetz)
InvZulG
Investitionszulagengesetz
i. V. m.
in Verbindung mit
IWF
Internationaler Währungsfonds
Kan$
Kanadischer Dollar
Kap.
Kapitel
KapStDV
Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung
KdU
Kosten der Unterkunft
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KHG
Krankenhausfinanzierungsgesetz
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KOM
Europäische Kommission
KraftSt
Kraftfahrzeugsteuer
KSt
Körperschaftsteuer
KStDV
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KVStG
Kapitalverkehrsteuergesetz
LAF
Lastenausgleichsfonds
LAG
Lastenausgleichsgesetz
LSt
Lohnsteuer
6
LuFV
Mio.
MPG
Mrd.
MWSt
NAPE
NATO
nF
Nr.
ODA
OECD
Öffa
ÖPNV
ÖPP
OPEC
PISA
%
rd.
RE
RegE
RegG
RepG
RVO
s.
s. a.
SGB
SGB III
StabG
StabZG
StÄndG
StAnpG
StEntlG
StromStG
StromStV
StWG
SZR
Tit.
Tz.
u. a.
u. dgl.
ÜBS
US-$
Ust
UStDB
UStDV
UStG
VE
VermBG
veröff.
vgl.
VGR
VN
VO
VSt
v.T.
VV
WBIF
WGL
WoBauG
WoPDV
WoPG
WoPR
WSA
z. B.
£
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Bahn
Millionen
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Milliarden
Mehrwertsteuer
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
North Atlantic Treaty Organization
neue Fassung
Nummer
Official Development Assistance
Oganisation for Economic Cooperation and Development (Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung)
Deutsche Gesellschaft für öffentl.
Arbeiten AG
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlich-private Partnerschaft
Organization of the Petroleum
Exporting Countries
Programme for International Student
Assessment
Prozent
rund
Rechnungseinheit
Regierungsentwurf
Regionalisierungsgesetz
Reparationsschädengesetz
Reichsversicherungsordnung
siehe
siehe auch
Sozialgesetzbuch
Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung Gesetz zur Förderung der Stabilität
und des Wachstums der Wirtschaft
Stabilitätszuschlagsgesetz
Steueränderungsgesetz
Steueranpassungsgesetz
Steuerentlastungsgesetz
Stromsteuergesetz
Stromsteuerdurchführungsverordnung
Gesetz zur Förderung der Stabilität
und des Wachstums
der Wirtschaft
Sonderziehungsrechte
Titel
Textziffer
unter anderem
und dergleichen
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
US-Dollar
Umsatzsteuer
Durchführungsbestimmungen zum
Umsatzsteuergesetz
Verordnung zur Durchführung des
Umsatzsteuergesetzes
Umsatzsteuergesetz
Verpflichtungsermächtigungen
Vermögensbildungsgesetz
veröffentlicht
vergleiche
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Vereinte Nationen
Verordnung
Vermögensteuer
vom Tausend
Verwaltungsvorschrift
Investitionsfonds Westlicher Balkan
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
Wilhelm Leibniz e. V.
Wohnungsbaugesetz
Durchführungsverordnung zum
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Richtlinien zum Wohnungsbau-Prämiengesetz
Wirtschafts- und Sozialausschuss
der EG
zum Beispiel
Pfund Sterling
0.Einführung
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des
Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der
jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient
der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
1. Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
2. Der Haushalt des Bundes
3. Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017
4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis
Juni 2016
Dem Finanzbericht 2017 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts
2017 (BT-Drs. 18/9200) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 6. Juli 2016 zusammen mit dem Finanzplan 2016 bis
2020 (BT-Drs. 18/9201) beschlossen worden ist.
5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt.
7
8
1.
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
9
1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2016
bis 2020
Die Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institutionen liegen für 2016 in realer Rechnung
derzeit (Juni 2016) in einer Spanne von 1,5 % bis
1,9 %.
1.1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumspfad. Die konjunkturelle Dynamik
nahm im ersten Quartal 2016 deutlich zu. Das BIP
erhöhte sich preis-, kalender- und saisonbereinigt um
0,7 % gegenüber dem Schlussquartal 2015. Im vierten
Quartal 2015 hatte der BIP-Anstieg moderate 0,3 %
betragen. Der Aufschwung dürfte sich auch im weiteren Jahresverlauf fortsetzen, wenn auch mit etwas
geringerer Dynamik.
Über den gesamten Projektionszeitraum wird die
Binnenwirtschaft als hauptsächliche konjunkturelle
Triebfeder gesehen. Das gilt vor allem für den
privaten
und
staatlichen
Konsum.
Gemäß
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung dürfte der
private Konsum in realer Rechnung gegenüber 2015
erneut spürbar zunehmen (real +2,0 %). Dies ist
maßgeblich auf einen deutlichen Anstieg der
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte
zurückzuführen, die u. a. von der deutlich
aufwärtsgerichteten Lohnentwicklung profitieren. Die
nominalen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
steigen wahrscheinlich um 2,6 %. Daneben werden die
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte auch
durch die Zunahme der monetären Sozialleistungen
begünstigt, die wegen der turnusmäßigen Anpassung
der Rentenleistungen, der Erhöhung des Kindergeldes
sowie
der
Sozialleistungen
an
Flüchtlinge
beschleunigt ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die
Kaufkraft durch die moderate Entwicklung der
Verbraucherpreise gestärkt.
Positive Wachstumsimpulse kamen im ersten Quartal
2016 vor allem von der Inlandsnachfrage (0,8 Prozentpunkte). Die Nettoexporte dämpften das
Wachstum rechnerisch leicht (-0,1 Prozentpunkte), da
die realen Importe von Waren und Dienstleistungen
stärker wuchsen als die Exporte von Waren und
Dienstleistungen. Die Binnenkonjunktur wurde
sowohl von einer Ausweitung des privaten und
staatlichen Konsums (preis-, kalender- und
saisonbereinigt +0,4 % bzw. +0,5 % gegenüber dem
Vorquartal) als auch von einem Anstieg der
Bruttoanlageinvestitionen (+1,8 %) begünstigt.
Merklich positive Impulse gingen dabei von den
Bauinvestitionen aus (+2,3 %). Hierzu dürfte auch die
erhöhte Nachfrage nach Wohnraum infolge der
Flüchtlingszuwanderung beigetragen haben. Die
privaten Haushalte profitierten von realen Einkommenssteigerungen, die aus dem anhaltenden
Beschäftigungsaufbau, aus den Tariflohnsteigerungen
und den deutlich zurückgegangenen Energiepreisen
resultieren. Wegen der steuerlichen Entlastungen
nahmen die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
im ersten Quartal 2016 mit der gleichen
Steigerungsrate zu wie die entsprechende Bruttogröße
(je 2,7 % gegenüber Vorjahr). Die Gesamtheit der
Indikatoren spricht dafür, dass sich der konjunkturelle
Aufschwung im zweiten Quartal 2016 in moderatem
Tempo fortgesetzt hat. Insbesondere die Industrie ist
gut in das neue Vierteljahr gestartet und die Exporte
sind aufwärtsgerichtet. Allerdings entwickelt sich die
Nachfrage nach industriellen Erzeugnissen verhalten.
Dies lässt eine moderate Expansion der Produktion in
den nächsten Monaten erwarten. Die Stimmung in den
Unternehmen (ifo Geschäftserwartungen in der
Gewerblichen Wirtschaft) hat sich zuletzt verbessert
und die Geschäftslage wird als gut beschrieben. Die
Verbraucher sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die
Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv, die
Finanzierungsbedingungen
für
Investitionen
sind - angesichts der niedrigen Zinsen - nach wie vor
sehr günstig, und die niedrigen Energiepreise führen
zu Kostenentlastungen bei Verbrauchern und
Unternehmen.
Die Investitionstätigkeit in Deutschland dürfte trotz
günstiger Fremd- und Innenfinanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie guter Absatzperspektiven
im Inland verhalten bleiben. Die Ausrüstungsinvestitionen werden voraussichtlich zunächst nur moderat
steigen. Hier wirkt sich aus, dass die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten noch unter ihrem
normalen Auslastungsgrad liegen. Mit zunehmender
Kapazitätsauslastung infolge der langsam einsetzenden weltwirtschaftlichen Erholung wird jedoch das
Investitionsmotiv Kapazitätserweiterung immer mehr
an Bedeutung gewinnen und dadurch die Investitionstätigkeit begünstigen. Für den weiteren Verlauf
des Projektionszeitraums ist daher mit einer Belebung
der Investitionen in Ausrüstungen zu rechnen. Der
Wohnungsbau dürfte sich insbesondere vor dem Hintergrund der niedrigen Zinsen, der Einkommenssteigerungen, der guten Beschäftigungssituation und der
erhöhten Nachfrage aufgrund der Flüchtlingsmigration
merklich erhöhen.
Von den Nettoexporten sind in diesem Jahr rechnerisch negative Wachstumsimpulse zu erwarten
(0,7 Prozentpunkte). Die Zunahme der Exporte dürfte
etwas schwächer ausfallen als im vergangenen Jahr.
Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt aufgrund geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung in einigen Schwellenländern fragil. Für das
Jahr 2016 wird eine leichte Beschleunigung der Weltwirtschaft und des Welthandels unterstellt. Verbunden
mit einem niedrigen Außenwert des Euro gegenüber
dem US Dollar ist eine moderate Zunahme der deutschen Exporte zu erwarten.
Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion (aus dem April) für 2016 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,7 %.
11
11
1.1.2 Ausblick auf 2017
Die deutschen Exportunternehmen waren zuletzt hinsichtlich ihrer Absatzperspektiven wieder optimistischer gestimmt.
Der Aufschwung wird sich wegen der voraussichtlich
weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortsetzen. Für das Jahr 2017 erwartet
die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion
einen Anstieg des preisbereinigten BIP von 1,5 %, der
etwas unter der Wachstumserwartung für das Jahr
2016 liegt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass das Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr weniger
Arbeitstage hat. Die kalenderbereinigte Betrachtung
macht deutlich, dass die konjunkturelle Dynamik in
beiden Jahren in etwa gleich sein wird. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung liegt innerhalb des
aktuellen Prognosespektrums vom Juni 2016 (2017:
real +1,3 % bis +2,1 %).
Der Arbeitsmarkt bildet die Grundlage für die positive
binnenwirtschaftliche Entwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept) dürfte im Jahr 2016 um
1,1 % (480.000 Personen) auf 43,5 Mio. Personen
zunehmen. Stützend für das Arbeitskräfteangebot
wirken dabei weiterhin die hohe Netto-Zuwanderung
sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von
Älteren und Frauen. Im Jahr 2016 wird mit einem
Rückgang der Arbeitslosenzahl gerechnet (-40.000
Personen). Angesichts der nur schrittweise
erfolgenden Integration von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt dürfte sie im nächsten Jahr um 110.000
Personen steigen.
Das Wirtschaftswachstum wird - wie im Jahr 2016 rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen.
Spürbare Wachstumsimpulse gehen dabei vom privaten Konsum aus (preisbereinigt +0,8 Prozentpunkte).
Dieser profitiert von einem anhaltenden Beschäftigungsaufbau (+0,8 %) und Einkommenssteigerungen.
Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die deutliche Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter tragen
zu einer kräftigen Ausweitung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisniveauentwicklung dürfte 2017 weiterhin in ruhigen Bahnen
verlaufen, wenngleich der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus mit +1,7 % etwas höher ausfallen wird
als im Jahr 2016.
Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im
Jahr 2016 moderat ausfallen (+0,5 %). Dämpfend
wirken hier vor allem die zu Beginn des Jahres weiter
rückläufigen Preise für Energiegüter. Die Kerninflation, also die Preisniveauentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, liegt
mit voraussichtlich +1,4 % zwar über dem zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %), aber noch deutlich unter
der Zielinflationsrate der EZB. Der BIP-Deflator, der
die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung
misst, wird um etwa 1,9 % zunehmen. Dahinter steht
die Erwartung einer gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, die preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses bleibt. Das bedeutet für die funktionale Einkommensverteilung, dass die Arbeitnehmerentgelte
und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen
etwa gleich stark zunehmen (jeweils rd. 4 %). Es
kommt also zu einer ausgewogenen Erhöhung der
Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und
Kapital.
Die Investitionstätigkeit wird sich zunächst nur moderat ausweiten. Dabei werden Investitionen in den
Wohnungsbau voraussichtlich an Dynamik gewinnen.
Vor dem Hintergrund der günstigen Finanzierungskonditionen und einer verbesserten Einkommens- und
Beschäftigungsentwicklung sowie eines erhöhten
Wohnraumbedarfs aufgrund der hohen Anzahl an
Flüchtlingen werden die Investitionen in Wohnbauten
um 3,3 % (nach 3,0 % im Jahr 2016) steigen. Die
Investitionen in Nichtwohnbauten werden sich
voraussichtlich um +2,4 % erhöhen (nach +2,6 % im
Jahr 2016).
Chancen für eine günstigere als die prognostizierte
Wirtschaftsentwicklung ergeben sich insbesondere auf
der binnenwirtschaftlichen Seite. Als stimulierend
könnten sich die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung von Investitionen in Deutschland, aber auch
eine kräftigere Erholung in Europa erweisen.
Angesichts der erwarteten zunehmenden Erholung der
Weltwirtschaft werden die Exporte von Waren und
Dienstleistungen in realer Rechnung wahrscheinlich
langsam an Fahrt gewinnen. Wegen der prognostizierten Expansion der Inlandsnachfrage und der wahrscheinlich etwas beschleunigten Ausweitung der Ausfuhren, die einen besonders hohen Importgehalt haben, werden vermehrt Güter und Dienstleistungen
importiert werden. Die Importe werden infolgedessen
wieder etwas stärker zunehmen als die Exporte. Auch
im Jahr 2017 werden daher von den Nettoexporten
rein rechnerisch leicht negative Wachstumsimpulse
erwartet (-0,2 Prozentpunkte).
Andererseits bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld bestehen. Eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte, eine Wachstumsverlangsamung in
den Schwellenländern, eine Beeinträchtigung der
Finanzmarktstabilität (Zinswende in den Vereinigten
Staaten könnte zu Kapitalabzug in Schwellenländern
führen) und nicht zuletzt die mit dem Ausgang des
Referendums über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU verbundene Unsicherheit zählen
zu den externen Hauptrisikofaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung.
12
12
1.1.3
Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland bis 2020
der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Die mittelfristigen Exportchancen der deutschen Wirtschaft
sind gut. Gerade in weiterhin überdurchschnittlich
wachsenden Schwellenländern ist der Bedarf an
technisch hochwertigen Maschinen und Anlagen aus
Deutschland hoch. Allerdings sind gerade die Wachstumsperspektiven der Schwellenländer schwächer als
vor der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Die
nach wie vor wichtigen Handelspartner im Eurogebiet
erreichen mittelfristig wieder einen etwas höheren
Wachstumspfad.
1.1.3.1 Produktionspotenzial
Eine wichtige Grundlage für die Vorausschätzungen
zur mittleren Frist sind Berechnungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotential, das - in angebotsseitiger Betrachtung - die gesamtwirtschaftliche
Aktivität bei normaler Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsfaktoren misst. Entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenregel werden
die Schätzungen dazu mit der gemeinsamen Methode
der Europäischen Union durchgeführt. Zu diesem
Methodenrahmen gehört eine gesamtwirtschaftliche
Produktionsfunktion, in der die gesamtwirtschaftliche
Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen sowohl
vom Faktoreinsatz Arbeit und Kapital als auch vom
technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft abhängig ist. Der mit dem Produktionsfunktionsansatz
ermittelte (potentielle) Output entspricht einer
konjunkturellen Normallage, d. h. einer gesamtwirtschaftlichen Aktivität bei Normalauslastung der Produktionsfaktoren, so dass es weder zu einer Beschleunigung noch zu einer Verlangsamung der Inflation
kommt.
Die Preise für Rohöl und andere Rohstoffe dürften nur
moderat ansteigen.
Der Außenwert des Euro bleibt stabil. Die
Europäische Zentralbank verfolgt erfolgreich die
Sicherung der Preisstabilität.
Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt im
Rahmen des Verteilungsspielraums.
Alle bis zum Abschluss der Projektion (im April
2016) beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen wurden in der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung berücksichtigt.
1.1.3.3 Ergebnisse
Das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential wird
der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zufolge
im mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum (2016
bis 2020) um real 1,5 % pro Jahr wachsen. Der jährliche Anstieg liegt oberhalb der Potentialwachstumsrate der zurückliegenden Dekade. Die aktuell hohe
Zuwanderung mildert die dämpfenden Effekte der
Demografie auf das Wachstum des Produktionspotentials.
Unter den genannten Annahmen und Voraussetzungen
erwartet
die
Bundesregierung
für
zentrale
gesamtwirtschaftliche Kenngrößen die folgenden
Ergebnisse:
Von 2016 bis 2020 dürfte das BIP um durchschnittlich
real 1,6 % pro Jahr zunehmen (zwischen 2018 und
2020 durchschnittlich 1,5 % pro Jahr) und damit in
etwa in der Größenordnung des Potentialwachstums
expandieren. Das nominale BIP dürfte in den Jahren
2018 bis 2020 um durchschnittlich 3,2 % zulegen.
1.1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Annahmegemäß ist die Produktionslücke im Jahr 2020
geschlossen und eine konjunkturelle Normallage
erreicht. Aber bereits in den Jahren 2016 bis 2019
befindet sich die deutsche Wirtschaft im Korridor der
Normalauslastung, d. h. die Lücke zwischen gesamtwirtschaftlicher Nachfrage und Produktionspotential
ist gering und nahezu geschlossen.
Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Vielzahl teils technischer Annahmen zum außen- und
binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für
den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die
Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen
aus:
Im mittelfristigen Projektionszeitraum zwischen 2018
und 2020 wird das Weltwirtschaftswachstum - in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen - mit durchschnittlich rd. 4 % etwas höher ausfallen als im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017.
Gleichwohl bleiben die Risiken hoch und die fragile
Weltkonjunktur störungsanfällig. Die Wachstumsperspektiven werden voraussichtlich nach Ländern und
Regionen heterogen bleiben.
Der Arbeitsmarkt bleibt auch mittelfristig in einer
guten Verfassung. Die Erwerbstätigkeit wird in den
drei Jahren der mittleren Frist weiterhin zunehmen,
aber weniger dynamisch. Die Zahl der registrierten
Arbeitslosen dürfte jedoch angesichts der starken
Migration auf rd. 3,1 Mio. Personen zunehmen.
Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte
steigen im Prognosezeitraum um jährlich 3,2 %. Das
Wirtschaftswachstum wird im gesamten mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum rein rechnerisch von
der Inlandsnachfrage getragen.
Mittelfristig dürfte das Welthandelsvolumen mit etwa
4½ % pro Jahr ebenfalls etwas dynamischer zunehmen
als im kurzfristigen Projektionszeitraum. Damit
expandiert der Handel etwas stärker als die
Weltwirtschaft, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß
wie vor
13
13
Tabelle 1
Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Bruttoinlandsprodukt
Jahr
Erwerbstätige
(Inland)
Beschäftigte
Arbeitnehmer
(Inland)
Arbeitszeit je
Erwerbstätigen
Mio.
preisbereinigt, Kettenindex
insgesamt
Stunden
je Erwerbs- je Erwerbsin jeweiligen
tätigen
tätigenPreisen
stunde
2010 = 100
Deflator
Mrd. €
2010
41,020
36,533
1.390
100,0
100,0
100,0
2.580,1
100,0
2015 1)
43,032
38,732
1.371
107,9
102,8
104,2
3.025,9
108,7
2020 2)
44,1
39,9
1.368
116,6
108,5
110
3.566
119
Veränderungen insgesamt in v. H.
2015/2010 1)
4,9
6,0
- 1,4
7,8
2,8
4,2
17,3
8,7
2020/2015 2)
2½
3
-¼
8
5½
5¾
17 ¾
9
jahresdurchschnittliche Veränderungen in v. H.
2015/2010 1)
1,0
1,2
- 0,3
1,5
0,6
0,8
3,2
1,7
2)
½
½
-0
1½
1
1
3¼
1¾
2020/2015
1)
vorläufiges Ergebnis StBA, April 2016;
2)
Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2016
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
14
14
Tabelle 2
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Bruttoinlands
-produkt
Jahr
Konsumausgaben
Private
Haushalte
Staat
Bruttoinvestitionen
insgesamt
Anlagen
Vorratsveränderung
Außenbeitrag
Mrd. €
2010
2.580,1
1.446,3
493,3
506,3
501,4
4,9
134,1
2015
1)
3.025,9
1.633,4
586,7
569,7
606,2
- 36,5
236,1
2020
2)
3.566
1.905
718
698
737
- 39
244
Anteile am BIP in v. H.
2010
100,0
56,1
19,1
19,6
19,4
0,2
5,2
2015
1)
100,0
54,0
19,4
18,8
20,0
- 1,2
7,8
2020
2)
100
53 ½
20 ¼
19 ½
20 ¾
-1
6¾
Veränderungen insgesamt in Prozent
2015/2010
1)
17,3
12,9
18,9
12,5
20,9
.
.
2020/2015
2)
17 ¾
16 ¾
22 ½
22 ½
21 ½
.
.
jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2015/2010
1)
3,2
2,5
3,5
2,4
3,9
.
.
2020/2015
2)
3¼
3¼
4
4¼
4
.
.
1) vorläufiges Ergebnis StBA, April 2016
2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2016
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
1.2. Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan
bis 2020 im Überblick
Eckwerte nunmehr zum einen die Veränderungen
abgebildet, die auf den Ergebnissen der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, der Rentenschätzung
sowie den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 4. Mai 2016 beruhen. Zum anderen
werden Veränderungen berücksichtigt, die das
Ergebnis weiterer Erkenntnisse hinsichtlich der
Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und der
sozialen
Sicherung
sowie
Integration
von
Asylbewerbern und Flüchtlingen sind.
1.2.1 Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan
bis 2020
Am 23. März 2016 hat die Bundesregierung die Eckwerte des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt
2017 und des Finanzplans bis zum Jahr 2020 beschlossen und damit grundsätzlich verbindliche Einnahme- und Ausgabeplafonds für jeden Einzelplan
festgelegt. Ausgenommen davon waren die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die in § 28 Abs. 3 BHO genannten
Organe Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat,
Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof.
Um zusätzliche finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen stemmen zu können,
wurde im Jahr 2015 eine Rücklage gebildet. Dieser
Rücklage wurden mit dem Zweiten Nachtragshaushalt
2015 zunächst 5,0 Mrd. € sowie mit dem Abschluss
Im vorliegenden Regierungsentwurf 2017 und dem
Finanzplan bis 2020 werden auf der Grundlage der
15
15
des Haushaltsjahres 2015 gemäß § 6 Absatz 9 HG
2015 weitere 7,1 Mrd. € zugeführt. Im März 2016
konnte die Rücklage gemäß § 6a HG 2016 noch einmal um rd. 0,7 Mrd. € aus dem entsprechenden Anteil
des Bundes am Bundesbankgewinn aufgestockt werden. Der Bundeshaushalt 2016 sieht eine Entnahme
aus dieser Rücklage in Höhe von 6,1 Mrd. € vor. Mit
der verbleibenden Rücklage in Höhe von rd.
6,7 Mrd. € ist es möglich, den Haushalt 2017 trotz
zusätzlicher Belastungen auch weiter ohne
Neuverschuldung auszugleichen.
die aktuell größte gesellschaftspolitische Herausforderung - die Aufnahme, Unterbringung und erfolgreiche Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge
und Asylbewerber - weiterhin ohne die Aufnahme
neuer Schulden zu bewältigen.
Im Frühjahr 2016 wurde der erste Spending ReviewZyklus mit den Themen ‘Förderung des Kombinierten
Verkehrs‘ und ‘Förderung der beruflichen Mobilität
von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)‘ erfolgreich abgeschlossen. Die
Bundesregierung hat damit die Vereinbarung des
Koalitionsvertrages umgesetzt, das Haushaltsaufstellungsverfahren um einnahme- und ausgabeseitige
Haushaltsanalysen in ausgewählten Politikbereichen
(sog. Spending Reviews) zu ergänzen. Auf diese
Weise richtet die Bundesregierung das EckwerteVerfahren der Haushaltsaufstellung stärker inhaltlich
aus und verbessert die Wirkungsorientierung des
Haushalts. Die Ergebnisse der im Frühjahr 2016
abgeschlossenen
Spending
Reviews
(vgl.
Finanzbericht 2017) sind in das Verfahren zur
Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 eingegangen.
Anknüpfend an die erfolgreichen ersten Erfahrungen
sollen im Rahmen des nächsten Zyklus bis zum
Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2018 und
den Finanzplan bis 2021 im März 2017 Spending
Reviews zu den Politikbereichen ‘Wohnungswesen‘
sowie ‘Klima/Energie‘ durchgeführt werden.
Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2017 legt die Bundesregierung das dritte Mal in Folge
einen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vor. Auch
in den Finanzplanjahren bis 2020 wird die „Schwarze
Null“ durchgängig fortgeschrieben. Die stabile Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmendaten
und die robuste Konjunktur erlauben der Bundesregierung gegenwärtig eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik, ohne den Kurs einer Nullverschuldung in Frage zu stellen. So können erneut
wichtige zusätzliche Impulse gesetzt werden, mit
denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ausgebaut und die Rahmenbedingungen für
mehr Wachstum und Beschäftigung weiter verbessert
werden können. Darüber hinaus können die
Leistungen des Bundes zur Stärkung des sozialen
Zusammenhalts weiter ausgebaut werden. Nicht zuletzt gelingt es der Bundesregierung,
Tabelle 3
Der Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Gesamtübersicht
1
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
2
3
4
Finanzplan
2018
Mrd. €
2019
2020
5
6
7
Ausgaben ....................................................
311,4
316,9
328,7
331,1
343,3
349,3
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ...........
+5,4
+1,8
+3,7
+0,7
+3,7
+1,7
Einnahmen ..................................................
311,4
316,9
328,7
331,1
343,3
349,3
Steuereinnahmen .........................................
281,7
288,1
301,8
315,5
327,9
339,4
Nettokreditaufnahme ....................................
-
-
-
-
-
-
29,6
31,5
33,3
34,5
35,1
30,8
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen ...........................
16
16
Ausgewählte Entlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund
in der 18. Legislaturperiode (2014 bis 2017)
•
rund 25 Mrd. Euro durch die vollständige Erstattung der Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
•
•
knapp 11,3 Mrd. Euro Entflechtungsmittel
rund 5 Mrd. Euro Erstattung der Ausgaben bei Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern (mit Abschlag im Jahr 2016)
•
fast 5 Mrd. Euro wegen der seit dem Jahr 2011 auf hohem Niveau
verstetigten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung
(BBKdU) und der Sonderquote für Bildungs- und Teilhabeaufwendungen
•
fast 4,2 Mrd. Euro wegen der vollständigen Übernahme des BAföG durch
den Bund
•
rund 4,1 Mrd. Euro als Beitrag des Bundes zum Ausbau der
Kinderbetreuung
•
3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz)
3 Mrd. Euro zur Kommunalentlastung (über höheren Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer und höherer BBKdU)
•
•
1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 zur Stärkung kommunaler Investitionskraft
(höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und höhere BBKdU)
•
rund 1,1 Mrd. Euro durch höheren Länderanteil an der Umsatzsteuer wegen
Wegfall des Betreuungsgeldes
rund 0,8 Mrd. Euro Unterstützungsleistungen bei der Unterbringung von
Flüchtlingen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
•
•
0,7 Mrd. Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
•
mehr als 0,6 Mrd. Euro für den Breitbandausbau in Kommunen in
unterversorgten Gebieten
17
17
Tabelle 4
Berechnung der nach der Schuldenregel
zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum
Entwurf
2017
1
Finanzplan
2018
2
Mrd. €
3
2019
2020
4
5
Maximal zulässige strukturelle
Nettokreditaufnahme in % des BIP ...................
0,35
0,35
0,35
0,35
Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung
vorangegangenen Jahres .................................
3 025,9
3 135,9
3 239,7
3 344,9
Nach der Schuldenregel maximal zulässige
strukturelle Nettokreditaufnahme ......................
10,6
11,0
11,3
11,7
abzüglich Konjunkturkomponente .....................
-1,0
-0,7
0,0
0,0
abzüglich Saldo der finanziellen
Transaktionen (einschl. Energie- und
Klimafonds).......................................................
0,5
0,7
0,7
0,9
Nach der Schuldenregel maximal zulässige
Nettokreditaufnahme ......................................
11,2
11,0
10,7
10,8
Differenzen durch Rundung möglich
1.2.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote
1.3.
Im Jahr 2015 konnte Deutschland bereits das vierte
Mal in Folge die Anforderungen eines annähernd
ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden
Staatshaushalts (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung einschließlich ihrer Extrahaushalte)
erfüllen. Die Überschüsse im Staatshaushalt sind
Voraussetzung für eine dauerhafte Rückführung der
Schuldenstandsquote unter die Maastricht-Obergrenze
von 60 % des BIP. Nachdem die Schuldenstandsquote
jahrzehntelang gestiegen war, ist die Trendumkehr
gelungen: Seit dem Jahr 2013 sinkt die Schuldenstandsquote kontinuierlich.
1.3.1 Überblick
Die Ausgaben des Bundes
Gegenüber dem Jahr 2016 steigen die Gesamtausgaben bis 2020 von 316,9 Mrd. € auf 349,3 Mrd. € an.
Der Ausgabenanstieg bleibt dabei mit jahresdurchschnittlich knapp 2,5 % unter den für den Finanzplanzeitraum projizierten Zuwachsraten für das nominale
BIP in Höhe von durchschnittlich rd. 3,2 %. Der Ausgabenanstieg geht unter anderem auf folgende Entwicklungen und politische Schwerpunkte zurück:
Zur Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Fluchtursachen sind
für das Jahr 2017 insgesamt knapp 19 Mrd. € vorgesehen, im gesamten Zeitraum 2017 bis 2020 sind es
77½ Mrd. €. Die größten Ausgabeposten stellen
hierbei die sozialen Transferleistungen des Bundes mit
rd. 4,1 Mrd. € im Jahr 2017, die bis 2020 auf rd.
8,2 Mrd. € ansteigen, sowie Ausgaben zur Bekämpfung der Fluchtursachen mit 6,3 Mrd. € im Jahr 2017
dar.
Der anhaltende Abbau der Portfolios der Abwicklungsanstalten und die gute Lage der öffentlichen
Haushalte begünstigen im Projektionszeitraum den
weiteren Rückgang der Schuldenstandsquote. Bis
Ende 2020 ist mit einer kontinuierlichen Rückführung
der Quote auf 59½ % des BIP und damit unter die
Maastricht-Obergrenze von 60 % zu rechnen.
Bei der Entwicklung des Maastricht-Saldos erreichte
Deutschland im Jahr 2015 einen Überschuss von
0,7 % des BIP. Der staatliche Finanzierungssaldo wird
der Projektion zufolge in den Jahren 2016 und 2020
annähernd ausgeglichen bleiben.
18
18
19
19
Ein weiterer Schwerpunkt des Bundeshaushalts sind
die Innere und Äußere Sicherheit. So werden die Ausgaben für den Bereich der Inneren Sicherheit bis 2020
deutlich - um insgesamt fast 2,6 Mrd. € - aufgestockt.
Schwerpunkte sind das neue Programm zur Stärkung
der Sicherheitsbehörden sowie Ausgaben für die Bundespolizei. Auch der Verteidigungshaushalt wird
angesichts vielfältiger und sich wandelnder Aufgaben
bei der Bündnis- und Landesverteidigung und im
Rahmen internationaler Einsätze um 1,7 Mrd. € im
Jahr 2017 angehoben, im neuen Finanzplan um insgesamt rd. 10,2 Mrd. €.
Die Umsetzung der - erst nach dem Kabinettbeschluss
über den Regierungsentwurf - am 7. Juli 2016 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung
zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird in den nächsten Monaten erfolgen. Für
den Themenbereich „Soziale Stadt“ sind über den
Finanzplanzeitraum jährlich 300 Mio. € an Programmmitteln zusätzlich vorgesehen.
Insgesamt steigen die zukunfts- und wachstumsorientierten Ausgaben weiter an: die Investitionsausgaben
von 31,5 Mrd. € im Jahr 2016 auf 33,3 Mrd. € im Jahr
2017 und die Ausgaben für Bildung und Forschung
von 21,1 auf 22,7 Mrd. € im gleichen Zeitraum.
Die Bundesregierung hält gleichzeitig an ihrer Wachstum und Beschäftigung fördernden Haushalts- und
Finanzpolitik fest und setzt hier weitere Akzente. So
werden zum Beispiel die Ausgaben zur Entwicklung
der Elektromobilität, zum Breitbandausbau und für die
Mikroelektronik deutlich ausgeweitet. Die Energiewende wird unvermindert fortgeschrieben.
Der Bundeshaushalt spiegelt darüber hinaus zahlreiche
sozialpolitische Maßnahmen dieser Legislaturperiode
wider, wie zum Beispiel die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die
abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“,
die Lebensleistungsrente, das Bundesteilhabegesetz
und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Zudem
wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab
2017 auf 14,5 Mrd. € erhöht. Die Leistungen des Bundeshaushalts an die Gesetzliche Rentenversicherung
steigen zwischen 2017 und 2020 von 91,2 Mrd. € auf
100,7 Mrd. €. Auch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden, nicht zuletzt wegen der aktuellen
Flüchtlingssituation, deutlich aufgestockt. Infolgedessen steigen die gesamten Sozialausgaben von 171,0
Mrd. € im Jahr 2017 auf 187,1 Mrd. € in 2020. Ihr
Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes nimmt
trotz der Ausgabenerhöhungen in den Zukunftsbereichen zu (von 52,0 % im Jahr 2017 auf 53,6 % im Jahr
2020).
Zur beschleunigten Marktentwicklung für Elektrofahrzeuge sind - unter Berücksichtigung der Beteiligung
der Automobilindustrie - insgesamt 1,6 Mrd. € vorgesehen. Im Energie- und Klimafonds sind hierfür im
Zeitraum 2016 bis 2020 finanzielle Mittel in Höhe von
900 Mio. € eingeplant.
Zusätzlich zu den im bisherigen Finanzplan bereits
vorgesehenen 2,7 Mrd. € werden bis zum Jahr 2020
weitere rd. 1,3 Mrd. € und damit insgesamt rd.
4 Mrd. € zur Unterstützung des flächendeckenden
Breitbandausbaus, insbesondere in unterversorgten
Regionen, bereitgestellt. Die Bundesregierung wird
die Entwicklung dabei genau beobachten und
gegebenenfalls weitere Mittel bereitstellen, um ein
abruptes Abreißen der Förderung zu verhindern.
Die prozentuale Verteilung der Ausgaben auf die
Ministerien und Einzelpläne ergibt sich aus Schaubild
3. Nach anderen Kriterien aufbereitete Darstellungen
der Ausgabenstruktur enthalten Kap. 1.3.2 (nach
Aufgabenbereichen) und Kap. 1.3.3 (Unterteilung in
konsumtive und investive Ausgaben).
Für Investitionen in die Mikroelektronik sind Mittel in
Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. € im Finanzplan vorgesehen, mit dem Ziel die Digitalisierung der Wirtschaft
zu unterstützen und so die Innovationsfähigkeit und
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft zu stärken.
Auch für den Bereich Sozialer Wohnungsbau werden
die Haushaltsmittel aufgestockt. So werden die den
Ländern zufließenden Kompensationsmittel für den
Wegfall der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen
Wohnraumförderung in den Jahren 2017 bis 2019 auf
jährlich über 1 Mrd. € nahezu verdoppelt.
20
20
1.3.2
Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
Finanzplanung erhöhen sich die Leistungen um rd.
0,3 Mrd. €. Diese Veränderung resultiert insbesondere
aus der Umsatzsteuerentwicklung und der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter. Deutlich stärker
fällt die Abweichung bei den Leistungen an die Rentenversicherung im Vergleich zu den Soll-Ansätzen
des Jahres 2016 aus (rd. +4,5 Mrd. €). So haben sich
die Bruttolöhne und -gehälter weiter positiv entwickelt
und zudem lief 2016 die vorübergehende Kürzung des
allgemeinen Bundeszuschusses um zusätzliche
1,25 Mrd. € als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts aus. Im Jahr 2020 werden die Leistungen
des Bundes voraussichtlich erstmals die 100 Mrd. €Marke überschreiten (vgl. Schaubild 4). Stabilisierend
wirkt sich im Finanzplanzeitraum die Fortschreibung
des Beitragssatzes auf 18,7 % aus. Hingegen erhöhen
die erwartete Umsatzsteuer- und Bruttolohnentwicklung die Bundeszuschüsse. Zusätzlich beginnt 2019
die im RV-Leistungsverbesserungsgesetz vereinbarte
schrittweise Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um insgesamt rd. 0,5 Mrd. € jährlich bis
auf rd. 2 Mrd. € im Jahr 2022.
Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Aufgabengebiete in Tabelle 5 und in der nachfolgenden
Darstellung entsprechen weitgehend - jedoch nicht in
allen Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan
aussagefähiger und transparenter zu machen, werden
die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils
in tieferer Aufgliederung sowie in anderer
Reihenfolge dargestellt.
1.3.2.1 Soziale Sicherung
Die Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung: Hauptfunktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit Abstand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts
dar. Die Ausgabenansätze steigen von 161,5 Mrd. € in
2016 auf 187,1 Mrd. € in 2020. Auch die Sozialleistungsquote (der Anteil der Sozialausgaben an den
Gesamtausgaben) steigt von 51 % in 2016 auf 53,6 %
in 2020 weiter an.
Den Hauptanteil dieses sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzenden Ausgabenblocks bilden
die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschusses (rd. 67,8 Mrd. €). Hinzu kommen die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten in Höhe
von rd. 13,2 Mrd. €.
1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen
Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung
sind seit Jahren die größte Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Für das Jahr 2017 sind hierfür rd.
91,2 Mrd. € vorgesehen. Gegenüber der bisherigen
21
21
Tabelle 5
Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis 2020 nach Aufgabenbereichen
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1.3.2.1
Soziale Sicherung
1.3.2.1.1
Rentenversicherungsleistungen ......
84,262
86,714
91,170
93,946
97,248
100,651
1.3.2.1.2
Arbeitsmarkt ...................................
33,598
34,491
38,134
38,920
40,704
42,379
1.3.2.1.3
Familienpolitische Leistungen .........
7,498
7,552
7,251
7,386
7,571
7,756
1.3.2.1.4
Wohngeld .......................................
0,340
0,730
0,635
0,645
0,625
0,625
1.3.2.1.5
Wohnungsbauprämie .....................
0,379
0,217
0,273
0,223
0,223
0,223
1.3.2.1.6
Kriegsopferleistungen .....................
1,042
1,074
0,928
0,866
0,811
0,811
1.3.2.1.7
Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung,
Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen ...
0,762
0,766
0,749
0,675
0,673
0,653
1.3.2.1.8
Landwirtschaftliche Sozialpolitik .....
3,694
3,814
3,917
3,879
3,923
3,982
1.3.2.1.9
Gesetzliche Krankenversicherung ...
11,500
14,000
14,500
14,500
14,500
14,500
1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung .........................
5,892
6,506
7,179
7,726
8,317
9,244
1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im
Sozialbereich ..................................
4,604
5,094
5,597
5,756
5,636
5,710
1.3.2.2
Verteidigung
1.3.2.2.1
Militärische Verteidigung..................
28,476
28,612
30,765
30,961
31,913
33,200
1.3.2.2.2
Weitere Verteidigungslasten ............
0,054
0,039
0,070
0,056
0,057
0,072
1.3.2.3
Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
1.3.2.3.1
Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes" .......................
0,558
0,650
0,765
0,745
0,745
0,745
Sonstige Maßnahmen im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft sowie des
Verbraucherschutzes.......................
0,422
0,533
0,607
0,546
0,497
0,492
1.3.2.3.2
1.3.2.4
Wirtschaftsförderung und Energie
1.3.2.4.1
Energie ............................................
1,516
1,888
1,691
1,692
1,693
1,609
1.3.2.4.2
Sonstige sektorale
Wirtschaftsförderung .......................
0,427
0,485
0,483
0,486
0,485
0,485
1.3.2.4.3
Mittelstand, industrienahe Forschung
und Technologieförderung ...............
1,046
1,030
1,046
1,049
1,048
1,048
1.3.2.4.4
Regionale Wirtschaftsförderung .......
0,997
1,389
1,555
1,070
1,395
1,294
1.3.2.4.5
Gewährleistungen und weitere
Maßnahmen zur
Wirtschaftsförderung .......................
1,121
2,074
1,362
1,480
1,429
1,390
10,372
6,363
10,475
6,866
10,471
7,278
11,104
7,548
11,184
8,441
10,878
8,276
1.3.2.5
Verkehr
1.3.2.5.1
1.3.2.5.2
Eisenbahnen des Bundes ................
Bundesfernstraßen ..........................
22
22
noch Tabelle 5
Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis 2020 nach Aufgabenbereichen
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1.3.2.5.3
Bundeswasserstraßen .....................
1,924
2,268
2,364
2,272
2,255
2,162
1.3.2.5.4
Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden ......................................
1,657
1,672
1,672
1,672
1,672
0,337
1.3.2.5.5
Sonstige Maßnahmen im
Verkehrsbereich...............................
1,571
2,897
3,238
3,367
2,063
1,949
1.3.2.6
Bauwesen
1.3.2.6.1
Wohnungs- und Städtebau ..............
1,624
2,284
2,810
2,775
2,657
1,647
1.3.2.7
Forschung, Bildung und
Wissenschaft, kulturelle
Angelegenheiten
1.3.2.7.1
Wissenschaft, Forschung und
Entwicklung außerhalb der
Hochschulen ....................................
9,520
10,340
11,118
11,351
11,552
11,690
1.3.2.7.2
Hochschulen ....................................
3,352
3,736
4,091
3,458
3,458
2,704
1.3.2.7.3
Ausbildungsförderung, Förderung
des wissenschaftlichen
Nachwuchses ..................................
3,381
3,648
3,973
3,972
3,963
3,992
1.3.2.7.4
Berufliche Bildung sowie sonstige
Bereiche des Bildungswesens .........
1,780
1,931
1,998
2,081
2,222
2,206
1.3.2.7.5
Kulturelle Angelegenheiten ..............
2,114
2,278
2,253
2,263
2,318
2,320
1.3.2.8
Umweltschutz ..................................
1,155
1,482
1,416
1,444
1,450
1,455
1.3.2.9
Sport ................................................
0,152
0,210
0,157
0,152
0,152
0,152
1.3.2.10
Innere Sicherheit, Zuwanderung ......
5,059
6,202
6,661
6,722
6,677
6,702
1.3.2.11
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung .....................................
6,399
7,287
7,950
7,881
7,866
7,831
1.3.2.12
Allgemeine Finanzwirtschaft
1.3.2.12.1 Zinsausgaben ..................................
21,107
23,812
19,330
19,224
19,339
21,902
1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben des Bundes
ohne Bahn und Post ........................
8,441
8,681
8,820
8,903
8,952
8,976
1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der
Treuhandanstalt ...............................
0,313
0,323
0,314
0,314
0,314
0,314
1.3.2.14
5,654
0,913
1,052
3,030
3,357
3,202
Sondervermögen .............................
Rundungsdifferenzen möglich
23
23
1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt
Darüber hinaus erstattet der Bund der allgemeinen
Rentenversicherung die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind im Finanzplanzeitraum bis 2020 rd. 16,7 Mrd. € vorgesehen (für
2017 rd. 3,3 Mrd. €). Seit dem Jahr 2010 trägt der
Bund von diesen Aufwendungen - nach Erstattung des
restlichen Anteils durch die Länder im Beitrittsgebiet dauerhaft 40 %. Des Weiteren leistet er Zuschüsse zu
den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen. Im Jahr 2017 ist hierfür ein Betrag
von rd. 1,3 Mrd. € vorgesehen.
Die Bundesausgaben für den Bereich Arbeitsmarkt
werden im Jahr 2017 mit insgesamt rd. 38,1 Mrd. €
veranschlagt. Der Anstieg um rd. 3,6 Mrd. € gegenüber dem Soll für das Jahr 2016 ist im Wesentlichen
auf höhere Ansätze beim Arbeitslosengeld II, bei den
Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) und
beim Eingliederungsbudget zurückzuführen.
Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der erwarteten
guten Entwicklung am Arbeitsmarkt voraussichtlich
im gesamten Finanzplanzeitraum Überschüsse erzielen und weiterhin finanziell stabil aufgestellt sein. Ein
Darlehen des Bundes gem. § 365 SGB III wird sie
folglich im gesamten Zeitraum nicht benötigen. Für
die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Haushalt 2017 insgesamt rd. 37,3 Mrd. € eingeplant, rd.
3,1 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind
22,2 Mrd. € für das ALG II veranschlagt, 1,7 Mrd. €
mehr als im Vorjahr.
Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in
der knappschaftlichen Rentenversicherung steigen
gegenüber 2016 im Jahr 2017 um gut 2,4 % auf rd.
5,47 Mrd. €.
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24
Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der
Arbeitslosen 2017 auf 2,87 Mio. steigen wird. Zudem
wurden eine eventuelle Regelbedarfsanpassung sowie
erhöhte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung berücksichtigt. Die Ansätze
für die weiteren Finanzplanjahre (2018: 23,5 Mrd. €;
2019: 24,9 Mrd. €; 2020: 26,3 Mrd. €) beruhen auf der
Annahme eines weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen aufgrund der Flüchtlingssituation (vgl. Schaubild 5) und weiterer Anhebungen der Regelbedarfe.
durchschnittlich 4,1 Prozentpunkten als finanzieller
Ausgleich für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für bedürftige Kinder durch die
Kommunen unterstellt. Im Laufe des Jahres 2017 wird
diese Quote anhand der tatsächlichen Ausgabenentwicklung des Jahres 2016 für diese Leistungen neu
berechnet und entsprechend rückwirkend zum
1. Januar angepasst. Für die Jahre 2015 bis 2017
wurde zudem eine Entlastung der Kommunen im
Vorfeld eines Bundesteilhabegesetzes hälftig über eine
insoweit befristet erhöhte Bundesbeteiligung an den
KdU im Umfang von 500 Mio. € jährlich berücksichtigt. Außerdem wurde die Bundesbeteiligung
für das Jahr 2017 im Rahmen der Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen um weitere
500 Mio. € aufgestockt. Die Ansätze für die Finanzplanjahre beruhen im Übrigen auf der Annahme eines
weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen.
Im Haushalt 2017 sind für die Beteiligung des Bundes
an den KdU 5,85 Mrd. € vorgesehen, 750 Mio. € mehr
als im Soll 2016 (2018: 5,0 Mrd. €; 2019: 5,2 Mrd. €;
2020: 5,4 Mrd. €). Hierbei ist für das Haushaltsjahr
2017 eine feste Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich 28,2 % berücksichtigt. Außerdem wird für
2017 eine variable Bundesbeteiligung von bundes-
25
25
Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die
im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
anfallenden Verwaltungskosten werden im Jahr 2017
mit rd. 9,2 Mrd. € veranschlagt (davon rd. 4,6 Mrd. €
für Eingliederungsleistungen) und über den Finanzplanzeitraum auf rd. 9,7 Mrd. € im Jahr 2020 erhöht.
Dies trägt den anstehenden Herausforderungen bei der
Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechnung. Hierfür wird zudem die berufsbezogene Deutschsprachförderung weiter ausgebaut.
Zur Förderung von jährlich insgesamt 200.000 Kursteilnehmern sind im Jahr 2017 410 Mio. €, ab dem
Jahr 2018 jährlich 470 Mio. € vorgesehen.
Für die Stärkung der Qualifizierungsoffensive ist im
Finanzplanzeitraum bis 2020 ein zusätzlicher Betrag
von 600 Mio. € für die Förderung von SprachKitas
vorgesehen; 150 Mio. € werden erstmalig 2017 dafür
veranschlagt. Als neuer Schwerpunkt im Bereich der
Kinder- und Jugendpolitik werden im Finanzplanzeitraum für die Extremismusprävention zusätzliche
Mittel von insgesamt 224 Mio. € bereitgestellt, davon
allein 74 Mio. € im Haushaltsjahr 2017.
Im Rahmen des bestehenden Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ werden
2017 dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ 220 Mio. € zugeführt. Insgesamt gewährt der
Bund den Ländern und Gemeinden im Finanzplanzeitraum zusätzlich 550 Mio. € für Finanzhilfen für
Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten der Kitas im
Rahmen der Umsatzsteuerverteilung in Höhe von
845 Mio. € jährlich. In den Jahren 2017 und 2018 wird
dieser Festbetrag zugunsten der Länder um je
100 Mio. € auf 945 Mio. € angehoben. Für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 6 Jahren wird
ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ mit einem Gesamtvolumen
von insgesamt 1,126 Mrd. € aufgelegt. In 2017
werden erstmalig 226 Mio. € zugeführt, um durch die
Schaffung zusätzlicher Plätze auf den verstärkten
Betreuungsbedarf von Kindern und die notwendige
Aufnahme von Flüchtlingskindern reagieren zu
können.
Mit dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sollen jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten für bestimmte Leistungsberechtigte nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden,
um sie mittels niedrigschwelliger Angebote an den
Arbeitsmarkt heranzuführen und zugleich sinnvolle
und gemeinwohlorientierte Beschäftigungen während
des Asylverfahrens zu bieten. Dafür stehen ab dem
Jahr 2017 jährlich 300 Mio. € zur Verfügung.
1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen
Die Bundesregierung erhöht ihre familienpolitischen
Leistungen in deutlichem Umfang weiter. Der Regierungsentwurf 2017 und der Finanzplan bis 2020 berücksichtigen beim Elterngeldansatz insbesondere die
Einführung des Elterngelds Plus und des Partnerschaftsbonus, die zu erwartende höhere Geburtenentwicklung und die steigende Väterbeteiligung. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung wird der
Elterngeldansatz im Jahr 2017 auf 6,2 Mrd. € angehoben. Ab 2017 werden für das Elterngeld im Finanzplan insgesamt 2,8 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung
gestellt.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder
unter 12 Jahren einen Unterhaltsvorschuss, wenn sie
bei einem alleinstehenden Elternteil leben und vom
anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig ausreichenden Unterhalt erhalten. Ab dem 1. Januar 2017
beträgt die Unterhaltsvorschussleistung für Kinder
unter 6 Jahren bis zu 152 € und für Kinder von 6 bis
11 Jahren bis zu 203 € monatlich. Sie wird für eine
Dauer von bis zu 6 Jahren gezahlt. Der Bund finanziert hiervon ein Drittel, zwei Drittel tragen die Länder
und Kommunen. Im Jahr 2017 sind hierfür 315 Mio. €
etatisiert.
Das Elterngeld ersetzt das vorherige Nettoeinkommen
von Eltern, die ihr Kind in den ersten zwölf bzw.
vierzehn Monaten selbst betreuen möchten, in der
Regel zu 65 %, für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate auf bis zu
100 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und
höchstens 1.800 € monatlich. Das Elterngeld Plus
unterstützt insbesondere Eltern, die während ihres
Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten möchten und
schafft einen Ausgleich, indem es den Eltern einen
längeren Elterngeldbezug erlaubt (bis zu 24 + 4
Monate). Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus für
vier Monate gewährt, wenn beide Eltern zwischen 25
und 30 Wochenstunden arbeiten.
Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die mit
ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht
jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Der
Kinderzuschlag beträgt maximal 160 € monatlich je
Kind. Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind für
das Haushaltsjahr 2017 mit 405 Mio. € etatisiert.
Aus den Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms
sind insgesamt 100 Mio. € für das Bundesprogramm
„KitaPlus“ in den Jahren 2016-2020 vorgesehen, davon sind 33,5 Mio. € im Regierungsentwurf 2017
veranschlagt.
Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2015 zur Verfassungswidrigkeit des
Betreuungsgeldgesetzes beträgt der Ansatz für das
auslaufende Betreuungsgeld im Haushaltsjahr 2017
noch 50 Mio. €; ab 2018 wird mit keinem weiteren
Bedarf gerechnet.
26
26
1.3.2.1.4 Wohngeld
(im wesentlichen Versorgungsbezüge und Heil- und
Krankenbehandlung). Darüber hinaus werden Mittel
für die soziale Entschädigung von Personen, die aus
politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von
Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und
Zivildienstgeschädigte zur Verfügung gestellt. Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
(SVG) wird seit dem Jahr 2015 aus dem Epl. 14
(BMVg) gezahlt. Insgesamt erhalten rd. 136.000
Personen Versorgungsleistungen (Stand 1. Juni 2016);
gegenüber dem Vorjahr sind dies rd. 19.000 Personen
weniger.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird
einkommensschwachen Haushalten zur Sicherung
angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur
Hälfte. Im Bundeshaushalt 2017 sind hierfür rd.
0,6 Mrd. € vorgesehen. Damit werden auch die
Mehrbedarfe aus der Wohngeldreform 2016 sowie die
finanziellen Auswirkungen des „Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages,
des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ auf die
Wohngeldausgaben abgedeckt. Auch die Auswirkungen der jährlichen Anpassungen der Regelbedarfe und
Rentenwerte auf das Wohngeld sind berücksichtigt.
Gleichzeitig ist die erwartete degressive Entwicklung
der Wohngeldausgaben aufgrund eines prognostizierten Rückgangs der Empfängerzahlen berücksichtigt.
Die KOF umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen
Entschädigungsrecht. Sie dient der Ergänzung der
übrigen Leistungen nach dem BVG durch besondere
Hilfen für Beschädigte und Hinterbliebene im Einzelfall. Hierzu gehören u. a. Hilfen zur Pflege für Beschädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht
durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, Hilfen in
besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben für Beschädigte und ergänzende Hilfe
zum Lebensunterhalt. Die Leistungen sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig. Im Bundeshaushalt 2017 werden hierfür rd. 0,25 Mrd. € veranschlagt.
1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie
Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bausparkassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen des
Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Seit 2004 beträgt die
Höhe der Prämie 8,8 % der prämienbegünstigten
Aufwendungen (Höchstbeträge 512/1024 € für Alleinstehende/Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie
wurde für Verträge, die bis zum Jahr 2008 geschlossen
wurden, in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist
von 7 Jahren nach Vertragsabschluss oder bei
Zuteilung und Verwendung der Bausparsumme für
den Wohnungsbau ausgezahlt. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes wurde die Gewährung der
Wohnungsbauprämie für Verträge, die seit dem Jahr
2009 neu abgeschlossen werden, generell an die
Verwendung zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken
gekoppelt. Diese Änderung wirkt sich nach Ablauf der
siebenjährigen Bindungsfrist erstmals ab dem Jahr
2016 ausgabendämpfend aus. Im Jahr 2017 sind
Ausgaben für Zahlungen nach dem WohnungsbauPrämiengesetz in Höhe von rd. 0,3 Mrd. € und im
Finanzplanzeitraum bis 2020 in Höhe von rd.
0,2 Mrd. € p.a. vorgesehen.
1.3.2.1.7 Entschädigung
für
Opfer
der
national-sozialistischen Verfolgung,
Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen
Für Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung
von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
sind im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt rd.
675 Mio. € zugunsten von Menschen vorgesehen, die
in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer
Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden und
hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit
oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen)
erlitten haben. Die Leistungen des Bundes und der
Länder betragen bis Ende 2016 insgesamt rd.
73,5 Mrd. €. Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG),
das durch die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Lastenverteilung nach
§ 172 BEG anteilig vom Bund und den alten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2017: rd. 109 Mio. €).
Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von
Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish
Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992
verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte
zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach
hat der Bund bis einschließlich 2016 rd. 6 Mrd. €
geleistet. Ferner werden 2017 Mittel in Höhe von rd.
21 Mio. € für die Wiedergutmachung für andere als
die oben genannten NS-Verfolgten, u. a. für Sinti und
Roma und sog. Nichtglaubensjuden sowie für die
Verwaltungskostenerstattung an die JCC eingesetzt.
1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen)
Für den Bereich der Sozialen Entschädigung sind im
Bundeshaushalt 2017 insgesamt rd. 0,93 Mrd. € veranschlagt. Es werden die Bereiche der Kriegsopferversorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge (KOF)
unterschieden.
Der Schwerpunkt liegt bei der KOV mit rd.
0,67 Mrd. € und umfasst die staatlichen Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an
Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder
militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt
worden sind, oder an deren Hinterbliebene
27
27
Für den Lastenausgleich wurden von 1949 bis 2015
rd. 75,7 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt.
Heute bestehen diese Ausgaben vor allem aus der
Zahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadenrente, die nach §§ 5, 6 Lastenausgleichsgesetz
(LAG) von Bund und Ländern zu finanzieren ist. Mit
zunehmendem Abstand zum Zweiten Weltkrieg und
seinen Folgen sowie nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über
2 Mrd. € p. a. (50er und 60er Jahre) auf rd. 12,7 Mio.
€ im Jahr 2017 zurückgegangen. In den Jahren ab
2018 werden die Ausgaben bis auf rd. 10,8 Mio. € im
Jahr 2020 weiter zurückgehen.
gestalten. Zuletzt wurde die Organisationsstruktur der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch das
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) zum
1. Januar 2013 grundlegend modernisiert.
Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen Sozialpolitik bleibt bis zum Jahr 2020 mit dann
voraussichtlich rd. 2,25 Mrd. € relativ konstant (2016:
rd. 2,17 Mrd. €). Auch künftig werden somit mehr als
drei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der
Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des
Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich
nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein
vom Bund getragen. Die Ansätze stützen sich auf den
Rechtsstand im Lagebericht der Bundesregierung über
die Alterssicherung der Landwirte 2013 vom 20. November 2013 (BT-Drs. 18/83) sowie aktuelle Schätzungen.
Die Ausgaben für die Leistungen im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd.
57,9 Mio. € im Jahr 2017 werden bis zum Jahr 2020
auf rd. 46,1 Mio. € sinken. Die Schwerpunkte dieser
Ausgaben liegen bei den Erstattungen an die Länder
und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals
reichseigener Kampfmittel (2017: 27,5 Mio. €) sowie
alliierter Kampfmittel (2017: 15 Mio. €) auf nicht
bundeseigenen Liegenschaften, bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen
Dienstes nach § 99 AKG (2017: 7,6 Mio. €), beim
finanziellen Ausgleich an Rheinland-Pfalz für die
Übernahme von Sicherungspflichten an ehemaligen
Westwallanlagen (2017: 5 Mio. €), bei der Beseitigung von Gefahrenstellen an Luftschutz- und Verteidigungsanlagen (2017: 1,5 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in
Einzelfällen nach dem Gesetz zur allgemeinen
Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch
des Deutschen Reiches entstandener Schäden (2017:
1,1 Mio. €).
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Altenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge und
den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Dieser Solidarzuschlag verändert sich jährlich entsprechend dem übrigen Beitragsaufkommen und beträgt im Jahr 2016 rd.
79,7 Mio. €. Die Zuschüsse des Bundes für die
landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen in
Folge höherer Leistungsausgaben bis zum Jahr 2020
voraussichtlich auf rd. 1,58 Mrd. € an (2016: rd.
1,41 Mrd. €).
Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversicherung dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land- und
forstwirtschaftlichen Unternehmer finanziell zu entlasten. Nach Aufstockung der Zuschüsse um jeweils
78 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 zur Abfederung der wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der niedrigeren Preise für eine Reihe wichtiger Agrarerzeugnisse soll im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2020
ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 100 Mio. € zur
Verfügung stehen.
1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient der sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und bildet eine stabile Basis für die Berücksichtigung der sozialen Belange der Landwirte und
ihrer Familien bei deren sozialen Absicherung. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende
Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen
Raum. Mit einem Ansatz von rd. 3,9 Mrd. € bleibt die
Agrarsozialpolitik das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur Alterssicherung der
Landwirte sowie zur landwirtschaftlichen Krankenund Unfallversicherung. Mit fortlaufenden Reformen
wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die
Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu
1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bund leistet an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen
Bundeszuschuss (§ 221 SGB V). Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden die Bundesmittel an
die GKV insbesondere zur Stabilisierung der GKVBeitragssätze für die Jahre 2009 bis 2015 um insgesamt rd. 35 Mrd. € erhöht. Aufgrund der positiven
Finanzentwicklung der GKV konnte der Bundeszuschuss anschließend vorübergehend abgesenkt
werden: von 14 Mrd. € für das Jahr 2012 auf
11,5 Mrd. € für das Jahr 2013, auf 10,5 Mrd. € für das
Jahr 2014 und auf 11,5 Mrd. € für das Jahr 2015.
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Im Jahr 2016 stieg der Bundeszuschuss wieder auf
14 Mrd. € und ist ab 2017 auf jährlich 14,5 Mrd. €
festgeschrieben.
Der Dienst ist in der Regel auf 12 Monate ausgerichtet, er dauert grundsätzlich zwischen 6 und 18,
ausnahmsweise bis zu 24 Monate. Für Freiwillige ab
27 Jahre besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Der Bund zahlt monatlich einen Zuschuss
für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge
sowie die pädagogische Begleitung. Zur besseren
Koordinierung der Flüchtlingslage werden von 2016
bis Ende 2018 jährlich zusätzlich 10.000 Stellen im
Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ bereitgestellt. Hierfür
wurden beim BFD 48 Mio. € in 2016, 35 Mio. € in
2017 und 40 Mio. € in 2018 zusätzlich etatisiert. Für
den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erhält das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bis Ende 2018
zusätzlich jährlich 2 Mio. €. Im Jahr 2015 gab es im
Jahresdurchschnitt rd. 37.100 Freiwillige, davon viele
in Teilzeit. Für die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr,
Internationaler
Jugendfreiwilligendienst)
stehen
92,7 Mio. € im Jahr 2017 zur Verfügung. Insgesamt
leisten rd. 97.000 Menschen jährlich einen Freiwilligendienst in Deutschland, darunter auch einige hundert Jugendliche, die aus anderen Staaten kommen.
1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Grundsätzlich werden die Kosten der Sozialhilfe von
den Kommunen und Ländern getragen. Seit dem Jahr
2003 beteiligt sich der Bund jedoch an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung). Ab dem Jahr 2009
wurde die bis dahin geltende Festbetragsregelung
i. H. v. 409 Mio. € p.a. in eine quotale Beteiligung des
Bundes umgewandelt. Bezugsgröße waren die Nettoausgaben des Vorvorjahres. Danach sollte im Jahr
2009 die Beteiligung des Bundes 13 % betragen und
anschließend pro Jahr um 1 Prozentpunkt bis zum
dauerhaften Anteil von 16 % im Jahr 2013 anwachsen.
Im Ergebnis
der
Gemeindefinanzkommission
beteiligte sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 % an den
Nettoausgaben des Vorvorjahres und im Jahr 2013 mit
75 % an den Nettoausgaben des laufenden
Kalenderjahres. Seit 2014 erstattet der Bund 100 %
der Ausgaben des laufenden Kalenderjahres.
Infolgedessen wird die Grundsicherung seit 2013 in
Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Für das Jahr
2017 sind im Bundeshaushalt rd. 7,17 Mrd. €
veranschlagt. Darüber hinaus werden der Deutschen
Rentenversicherung Bund die Kosten und Auslagen,
die den Trägern der Rentenversicherung durch die
Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 109a
Abs. SGB VI für das vorangegangene Jahr entstanden
sind, erstattet (2017: 6,9 Mio. €).
Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen für das Jahr 2017 für die Zahlung einer
staatlichen Zulage 45,75 Mio. € zur Verfügung. Aus
diesen Mitteln werden sowohl die Verwaltungskosten
der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge als
durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung als auch die Personal- und Sachausgaben des
BVA als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle für
Pflegevorsorge erstattet.
1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich
1.3.2.2
Verteidigung
Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik im
multilateralen Rahmen erfolgt unter den Bedingungen
sich wandelnder vielfältiger Herausforderungen, wie
etwa der Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionalen Konflikten und
dem internationalen Terrorismus. Um auch neuen Risiken und Bedrohungen für Europa und Deutschland
angemessen und möglichst gezielt begegnen zu können, muss eine Vielzahl sicherheits- und verteidigungspolitischer Handlungsoptionen bestehen, welche
die Nutzung militärischer Instrumente mit einschließen. Die Sicherheitspartnerschaft in der Nordatlantischen Allianz bleibt dabei das Fundament der Friedensordnung in Europa. Die deutsche Außen- und
Sicherheitspolitik orientiert sich an den Leitlinien
präventiven Engagements, umfassender Kooperation
und dauerhafter Integration auf der Grundlage gesicherter Verteidigungsfähigkeit. Eingebunden in die
internationale Staatengemeinschaft leistet Deutschland
Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch
die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit
Behinderungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, leistet der Bund im
Rahmen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2017 einen Beitrag von
265 Mio. €. Durch die Eigenbeteiligung eines Teils
der Betroffenen ergeben sich für den Bund Einnahmen
von 15 Mio. €. Bund und Länder wenden für die unentgeltliche Beförderung rd. 500 Mio. € jährlich auf.
Der Bund stellt darüber hinaus für die weitere Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
im Haushaltsjahr 2017 einen Betrag von rd.
18,9 Mio € zur Verfügung; hierin sind auch Maßnahmen des Bundesteilhabegesetzes, wie z. B. die
ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, enthalten.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet - ähnlich
wie die Jugendfreiwilligendienste (JFD) - Frauen und
Männern die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz im sozialen und ökologischen Bereich, in
weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und
Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
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einen aktiven Beitrag zu politischen Konfliktlösungen,
der dem politischen Gestaltungsanspruch und dem
Gewicht Deutschlands in der Welt angemessen ist.
ehemalige zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten
und in den Jahren 2017 und 2020 durch eine mit den
britischen Streitkräften abgeschlossene Vereinbarung
zu Restwertentschädigungen - stark angestiegen. Sie
werden im Finanzplanzeitraum weiterhin auf hohem
Niveau fortgeschrieben, erst danach ist aufgrund der
erfolgten Reduzierung der ausländischen Streitkräfte
mit einem Rückgang der Ausgaben zu rechnen.
1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung
Die im Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr identifizierten sicherheitspolitischen Werte, Interessen und
Prioritäten der Bundesrepublik Deutschland bilden
den strategischen Rahmen für Auftrag und Aufgaben
der Bundeswehr als Instrument deutscher Sicherheitspolitik. Da Bedrohungen für die Freiheit und Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten heute
nicht mehr vorrangig geographisch oder militärisch
definiert sind, müssen Streitkräfte im 21. Jahrhundert
über ein breites Fähigkeitsspektrum sowie ein hohes
Maß an Einsatzbefähigung verfügen. Flexible und
professionelle Strukturen, hochqualifiziertes Personal
sowie eine entsprechende Ausrüstung sind unverzichtbar, um Stabilisierungsoperationen bis hin zu
hochintensiven Kampfeinsätzen, Beobachtermissionen
sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis
hin zu humanitären Hilfeleistungen erbringen zu können. In Ausbildung, Übung und möglichen zukünftigen Einsätzen können bestehende oder neue Formen
von Kooperationen - besonders im Rahmen der Weiterentwicklung bilateraler Beziehungen - von großer
Bedeutung sein.
1.3.2.3 Ernährung,
Landwirtschaft
und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
Das BMEL nimmt die Regierungsaufgaben auf den
Gebieten Ernährung, Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, ländliche Räume sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz wahr. Es wirkt an der Gestaltung der
Europäischen Politiken und des Rechtsrahmens für
diese Politikbereiche mit.
Für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt rd. 5,9 Mrd. € veranschlagt.
Ziele der Agrarpolitik sind eine nachhaltige, ökologisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähige und
multifunktional ausgerichtete Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, eine wettbewerbsfähige Ernährungswirtschaft sowie attraktive, lebenswerte und
vitale ländliche Räume mit wirtschaftlichen, sozialen
und ökologischen Entwicklungsperspektiven.
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind
180.100 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen
und
-soldaten
vorgesehen.
Hinzu
kommen
12.500 Freiwilligen Wehrdienst Leistende und
2.500 Reservistendienst Leistende. Für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 78.319 Stellen ausgebracht.
Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalen
Agrarpolitik sind die Leistungen des Bundes für die
landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. 1.3.2.1.8) sowie
die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl. 1.3.2.3.2).
1.3.2.3.1
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind im Einzelplan des BMVg Ausgaben in Höhe von rd.
36,6 Mrd. € veranschlagt, damit liegen die für 2017
vorgesehenen Ausgaben 1,7 Mrd. € über dem bislang
geltenden Finanzplan. Im Finanzplan bis 2020 sind für
das Jahr 2018 rd. 36,9 Mrd. €, für das Jahr 2019 rd.
37,9 Mrd. € und für das Jahr 2020 rd. 39,2 Mrd. €
vorgesehen.
Gesundheitlicher
Verbraucherschutz und Ernährung
Qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sind
Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und
Produktsicherheit, gesunde Ernährung, Wertschätzung
für unsere Lebensmittel und die Förderung einer
transparenten und nachhaltigen Erzeugung gehören
deshalb zu den wichtigen Aufgaben des BMEL. Die
Bundesregierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder
im Wege der Projektförderung zu einer besseren
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher
bei. Schwerpunkte sind dabei die Themen gesunde
Ernährung, transparente Lebensmittelkennzeichnung
und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten
Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen
Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge
bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug
der verbündeten Streitkräfte entstehen. Für das
Haushaltsjahr 2017 sind Ausgaben in Höhe von rd.
72 Mio. €, für 2018 rd. 59 Mio. €, für 2019
rd. 60 Mio. € und für 2020 rd. 74 Mio. € veranschlagt.
Wegen der verstärkten Aufgabe von militärischen
Standorten sind die Ausgaben - im Wesentlichen
durch die Zahlung von Überbrückungsleistungen an
Für diese Aufgaben sind 2017 insgesamt rd.
161,9 Mio. € vorgesehen. Darin sind 90,6 Mio. € für
die Erstattung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für Investitionen an das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) und 51,2 Mio. € für das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) enthalten. Außerdem werden die
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30
Projekte der Verbraucherinformation in 2017 mit
Mitteln in Höhe von 16 Mio. € fortgesetzt.
und Landwirtschaft. Mit der Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger
Landwirtschaft werden die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der
Technologie- und Wissenstransfer unterstützt. Hierfür
sind auch in 2017 wieder 17 Mio. € vorgesehen.
Darüber hinaus werden Schulungs-, Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen gefördert. Außerdem sind im
Haushaltsjahr 2017 14 Mio. € für Modell- und Demonstrationsvorhaben veranschlagt. Wie in den
Vorjahren nehmen Modellvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung einen Schwerpunkt ein. Die
mit dem Haushalt 2014 begonnene Förderpolitik in
den Bereichen Eiweißpflanzenstrategie und nachhaltige Waldbewirtschaftung wird fortgesetzt. Gefördert
werden Projekte zur Verbesserung der Versorgung mit
heimischen Eiweißfuttermitteln in Höhe von 6 Mio. €
sowie nationale und internationale Forstprojekte zur
Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung mit einem Ansatz von 5,5 Mio. €. Für Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung und für Beteiligungen an EU-Initiativen nach den
Europäischen Forschungsrahmenprogrammen sind
7 Mio. € veranschlagt.
1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das
wichtigste nationale Förderinstrument des Bundes zur
Koordinierung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland dar. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, die GAK
zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung
weiterzuentwickeln. Der Bund beteiligt sich an der
Finanzierung von Fördermaßnahmen im Rahmen der
GAK im Bereich der Agrarstrukturverbesserung
grundsätzlich mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt die Bundesbeteiligung 70 %.
Im Bundeshaushalt 2017 sind für die GAK 765 Mio. €
veranschlagt. Davon entfallen auf den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des
Klimawandels 25 Mio. €. Mittel in Höhe von
100 Mio. € jährlich sind für den Sonderrahmenplan für
Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes
vorgesehen. Der reguläre Rahmenplan wird auf
640 Mio. € aufgestockt. Der zusätzliche Betrag dient
der Förderung investiver Maßnahmen zur Stärkung
der ländlichen Entwicklung. Von den regulären Rahmenplanmitteln werden 10 Mio. € zweckgebunden für
den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt.
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient
der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in
zentralen Zukunftsfeldern der ländlichen Entwicklung.
Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Im Bundesprogramm werden mehrere Modell- und
Demonstrationsvorhaben sowie Wettbewerbe zur
ländlichen Entwicklung, Aktivitäten der Kommunikation und der Forschung gebündelt. Das Bundesministerium erwartet hieraus wichtige Erkenntnisse für die
weitere Politikgestaltung. Dafür sind bis 2020 jährlich
20 Mio. € vorgesehen.
1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung von Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein.
1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft
Wesentliche internationale Herausforderungen im
Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der
Ernährung sowie eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung bei gleichzeitiger Erhaltung von Biodiversität und Eindämmung des Klimawandels. Hier
handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation
mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie
internationalen Organisationen (u. a. FAO). Für diesen
Bereich sind im Haushaltsjahr 2017 rd. 74 Mio. €
veranschlagt.
Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation sind 2017 Mittel in Höhe von insgesamt rd.
623 Mio. € vorgesehen. Bei seinen Entscheidungen
stützt sich das BMEL auf wissenschaftliche Erkenntnisse seiner Forschungseinrichtungen: Julius Kühn Institut, Friedrich-Loeffler-Institut, Max Rubner-Institut,
Thünen-Institut sowie Bundesinstitut für Risikobewertung.
Für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
sind 2017 61 Mio. € veranschlagt. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 57 Mio. € ist das
Programm zur Innovationsförderung im Bereich
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland in den Bereichen Ernährung
1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie
Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu erhalten und nachhaltig zu
steigern, ist vorrangiges Ziel der Wirtschaftsförderung.
31
31
Neben dem Erhalt und Ausbau der Innovationsfähigkeit unterstützt die Bundesregierung in besonderer Weise Forschung und Entwicklung, indem sie
insbesondere Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen fördert und damit den
Technologietransfer von der Forschung in die
Wirtschaft erleichtert. Der Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans Energieeffizienz kommt eine besondere
Bedeutung bei der Umsetzung der Energiewende zu.
Maßnahmen zur Einsparung von Energie werden
prioritär verfolgt. Im Mittelpunkt stehen dabei die
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
geförderte unabhängige, transparente Energieberatung
privater Verbraucher und Unternehmen sowie Studien
der Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen des
Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und
der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Hierfür stehen in den Jahren 2016 bis 2020 ca.
208 Mio. € zur Verfügung. 75 Mio. € davon entfallen
auf die Absicherung von Ausfallbürgschaften für
Energieeinsparcontracting.
1.3.2.4.1 Energie
Der Gebäudebereich ist ein zentrales Feld zur Erreichung der Energieeinsparziele. Über die im Rahmen
des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ aufgelegten
KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen
und Sanieren werden Gebäudeeigentümer bei der
Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt. 2015 wurde die Förderung u. a. um die Sanierung und den Neubau gewerblicher Gebäude erweitert.
2017 stehen für Darlehens- und Zuschusszusagen
Programmmittel in Höhe von 2,0 Mrd. € aus dem EKF
zur Verfügung. Die Finanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen erfolgt über den Einzelplan 09.
Hierfür sind 2017 Mittel in Höhe von rd. 338 Mio. €
veranschlagt.
Mit der Energiewende wird ein langfristiger
Umbauprozess der Energieversorgung mit ehrgeizigen
Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der
Energieversorgung beschrieben. Zur Umsetzung der
Energiewende und zur Gewährleistung einer sicheren,
kostengünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung in Deutschland werden im Finanzplan bis
2020 erhebliche Mittel bereitgestellt.
Das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für
eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung“ hat, an den Zielen der Energiewende ausgerichtet, eine Neufestlegung von Förderschwerpunkten vorgenommen. Im Vordergrund der
Förderaktivitäten des BMWi stehen Forschungsmaßnahmen zu Energieeffizienztechnologien und erneuerbaren Energien sowie zur Optimierung und besseren
Verzahnung der verschiedenen Handlungsfelder der
Energiewende, u. a. durch die Entwicklung von Speichertechnologien und Netztechnologien sowie die
Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem der Energieversorgung. Die Mittel für diese Forschungsmaßnahmen belaufen sich im Zeitraum 2016
bis 2020 auf insgesamt 2,05 Mrd. €. Seit 2011 werden
darüber hinaus für diesen Bereich weitere Mittel aus
dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds
(EKF)“ bereitgestellt.
Einen weiteren Beitrag für die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich leistet das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Dieses 2016 gestartete Programm ergänzt und verstärkt die bestehende
Förderlandschaft. Bis 2020 steht aus dem EKF ein
Programmvolumen i. H. v. 165 Mio. € p.a. zur Verfügung.
Um die heimischen Hersteller und Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer
Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz
international zu stärken, gibt es die „Exportinitiative
Energie“. Die Initiative wird vom BMWi koordiniert
und finanziert. Im Zeitraum 2016 bis 2020 stehen
dafür insgesamt 92,5 Mio. € zur Verfügung.
Zudem stehen 2016 bis 2020 Mittel für die projektgeförderte nukleare Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen, welche die Reaktorsicherheits- sowie
die
standortunabhängige
Entsorgungsforschung
umfasst, in Höhe von rd. 178 Mio. € zur Verfügung.
Wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Energiewende ist zudem ein kontinuierlicher MonitoringProzess. Für das Monitoring der Energiewende und
für internationale Berichterstattungen müssen Verfügbarkeit und Qualität der energiestatistischen Datenbasis gewährleistet sein, insbesondere für die Erstellung
der Energiebilanzen, die u. a. als Grundlage für die
Berechnung der energiebedingten Treibhausgase
dienen. Insgesamt stehen hierfür 8,0 Mio. € für den
Finanzplanzeitraum bis 2020 zur Verfügung.
Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung
erneuerbarer Energien (EE) im Wärmemarkt werden
Investitionen in EE zur Deckung des Wärme- und
Kältebedarfs primär in bestehenden Gebäuden sowie
für gewerbliche und industrielle Prozesse durch Investitionszuschüsse oder Tilgungszuschüsse unterstützt. Dafür stellt der Bund im Zeitraum 2016 bis
2020 Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,17 Mrd. € im
Bundeshaushalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel aus dem EKF in Höhe von rd.
506 Mio. € bereitgestellt.
Um die energiepolitischen Ziele im Bereich Strom und
Netze erreichen zu können, bedarf es der wissenschaftlichen Unterstützung etwa bei der Umsetzung
EU-rechtlicher Vorgaben oder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Hierfür stehen von 2017 bis
2020 rd. 76 Mio. € zur Verfügung.
32
32
1.3.2.4.2 Sonstige
förderung
Darin sind Mittel in Höhe von 9,5 Mio. € für den
Betrieb der Clearingstelle EEG als außergerichtlicher
Schiedsstelle zum EEG enthalten. Deutschland hat
sich außerdem gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum
EEG 2014 verpflichtet, 50 Mio. € in europäische
Energieprojekte oder Interkonnektorenprojekte zu
investieren. Die Mittel sollen in Form von einmaligen
Investitionszuschüssen
für
grenzüberschreitende
Projekte eingesetzt werden.
sektorale
Wirtschafts-
Die Schiffbaupolitik zielt auf die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der Innovationskraft. Hierbei werden wichtige Industriestandorte
in oftmals strukturschwachen Regionen unterstützt.
Für das Innovationsförderprogramm sind im
Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 insgesamt
85 Mio. € etatisiert (davon 15 Mio. € in 2017). Die
Innovationsförderung wird zu einem Drittel durch die
Küstenländer kofinanziert und erfolgt, soweit der
Bund für die Finanzierung eines Schiffbauauftrages
einer Werft mit Sitz in diesem Land eine Zusage für
eine CIRR-Zinsausgleichsgarantie des Bundes erteilt.
Mit diesem Garantiesystem wird das Zinsrisiko der
Banken bei der Refinanzierung von attraktiven CIRRFestzinssatzkrediten für Besteller von Schiffen in
Deutschland abgesichert.
In Umsetzung der kohlepolitischen Verständigung
zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen
(NRW) und dem Saarland sowie der IG BCE und der
RAG AG vom 7. Februar 2007, mit der die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus bis Ende 2018 eingeleitet wurde, regelt
das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember
2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 die Steinkohlebeihilfen des Bundes. Der Zuwendungsbescheid für
die Jahre 2015 bis 2019 wurde am 9. Oktober 2013 an
die RAG AG erteilt. Die Bundesanteile für die Jahre
2016 bis 2019 belaufen sich insgesamt auf bis zu
5,5 Mrd. €. Haushaltswirksam werden die festgelegten
Beihilfen jeweils erst im Folgejahr, da die Auszahlung
stets im Januar des Folgejahres erfolgt. Die für das
Jahr 2019 zu gewährenden Hilfen für die bestehenden
Altlasten des Bergbaus werden in maximal zehn Jahresbeträgen ausgezahlt. Eine genaue Regelung über
die Zahlungsmodalitäten wird zwischen dem Bund
und der RAG AG im Einvernehmen mit dem Land
NRW bis Mitte 2018 getroffen. NRW ist für den gleichen Zeitraum mit einem Höchstbetrag von rd.
1,2 Mrd. € beteiligt. Gemäß Rahmenvereinbarung von
2007 beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht
mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion. Das Saarland beteiligt sich an den Kohlebeihilfen nicht. Seit 2013 bis 2018 leistet die RAG AG
jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €. Für das
Jahr 2019 beläuft sich der Eigenbeitrag auf insgesamt
93 Mio. €.
Mit Fördermaßnahmen für die forschungs- und technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem
hoch qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor
dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden
internationalen Wettbewerbs gesichert werden. Die
Bundesregierung unterstützt - in Übereinstimmung mit
dem EU- und dem internationalen Recht - durch Gewährleistungen die anteilige Finanzierung von
Entwicklungskosten neuer Luftfahrzeugprogramme
durch verzinsliche, verkaufsabhängig rückzahlbare
Darlehen. Der Bund unterstützt zudem Forschungsund Technologieprojekte der Luftfahrtindustrie seit
1995 in verschiedenen Luftfahrtforschungsprogrammen. Für das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes sind für die Jahre 2016 bis 2020 insgesamt
755 Mio. € vorgesehen (davon 152 Mio. € in 2017).
Die deutsche Verteidigungsindustrie sieht sich auf
nationaler und globaler Ebene besonderen Herausforderungen gegenüber. Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Branche nachhaltig zu gewährleisten, ist beabsichtigt, durch die Förderung von
Innovationen im Bereich ziviler Sicherheitstechnologien Diversifizierungsstrategien von Verteidigungsunternehmen zu unterstützen. Der Aufbau eines
zweiten zivilen Standbeins wird hochqualifizierte
Beschäftigung und technologische Kernkompetenzen
in den Verteidigungsunternehmen sichern. Zu diesem
Zweck sollen für den Zeitraum 2016 bis 2020 insgesamt 45 Mio. € zur Verfügung gestellt werden (davon
rd. 9 Mio. € in 2017).
Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer des
deutschen Steinkohlenbergbaus, die aufgrund von
Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den Festlegungen des
Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert worden. Für die Jahre 2016 bis 2020 hat der
Bund für seinen Anteil insgesamt rd. 516 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland beteiligen sich zusammen mit einem Drittel.
Für Maßnahmen der Außenwirtschaft werden 2017 rd.
225 Mio. € bereitgestellt. Im gesamten Finanzplanzeitraum von 2016 bis 2020 betragen die Ausgaben rd.
1.163 Mio. €. Die verschiedenen Maßnahmen zur
Exportförderung wurden in einem „Programm zur
Erschließung von Auslandsmärkten“ gebündelt. Das
Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen und der Managerfortbildung.
Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der
Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Hierfür
sind rd. 136 Mio. € in 2017 und rd. 680 Mio. € im
Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 eingestellt. Die
Kernsanierung wird voraussichtlich nicht vor 2028
beendet sein. Danach verbleiben die Langzeitaufgaben.
33
33
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH. Sie bietet in- und ausländischen Unternehmen Informations- und Beratungsunterstützung an mit
dem Ziel, den Standort Deutschland durch den Export
und ausländische Investitionen zu stärken und damit
Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern oder zu
schaffen. Daneben wird das weltweite Netz der
deutschen Auslandshandelskammern gefördert. Diese
unterstützen insbesondere KMU bei der Erschließung
der Märkte vor Ort.
Beratungen zur Steigerung von unternehmerischem Know-how und Innovationen
Die Förderung unternehmerischen Know-hows soll
die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Freien
Berufen verbessern. Ab 2016 werden die
verschiedenen Maßnahmen neu ausgerichtet und in
einheitlichen Richtlinien zusammengefasst. Insgesamt
stehen 2017 zur Förderung unternehmerischen Knowhows 37,9 Mio. € zur Verfügung, die aus dem
Europäischen Sozialfonds ergänzt werden.
Außerdem fördert der Bund die Innovationskompetenz in KMU mit Innovationsberatungsprogrammen,
hierfür stehen 2017 insgesamt 7,3 Mio. € bereit (für
die
Maßnahme
„BMWi-Innovationsgutscheine
(go-Inno)“ und die Zentralen Beratungsstellen).
1.3.2.4.3 Mittelstand,
industrienahe
Forschung und Technologieförderung
Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf
die Förderbereiche:
Innovationsförderung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
bleibt das Basisprogramm für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und
mittleren Unternehmen in ganz Deutschland. Mit der
Förderung wird ein aktiver und wirksamer Beitrag zur
marktorientierten Forschung, zum Technologietransfer, zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft
und zur Internationalisierung von mittelständischen
Unternehmen erbracht. Für das Programm sind im
Jahr 2017 Mittel in Höhe von rd. 548 Mio. € vorgesehen.
Innovative Unternehmensgründungen
Das Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ setzt bereits im Vorfeld der
Gründung innovativer Unternehmen an. Mit dem
EXIST Wettbewerb „Die Gründerhochschule“ wird
die Entwicklung und Umsetzung hochschulweiter
Gesamtstrategien zur Etablierung von Unternehmergeist, der Verwirklichung einer Gründungskultur und
der Positionierung als gründungsprofilierte Hochschule unterstützt. Mit dem EXIST-Gründerstipendium und dem EXIST-Forschungstransfer werden
individuelle Gründungsvorhaben an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase
gefördert. Die Anpassung der Förderrichtlinien zum
Jahreswechsel 2014/2015 hat zu einer gestiegenen
Gründungsaktivität geführt. Insgesamt sind für das
EXIST-Programm in den Jahren 2016 bis 2020 rd.
180 Mio. € Fördermittel vorgesehen, davon für 2017
rd. 33,4 Mio. €. EXIST wird mit Mitteln des ESF
kofinanziert.
Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige
werden zinsverbilligte Darlehen im Rahmen des ERP
Innovationsprogramms
gewährt;
teilweise
als
Nachrangdarlehen. Für die Zinsverbilligung sind rd.
43 Mio. € im Bundeshaushalt 2017 vorgesehen. Die
Zinsverbilligung wird bis zur Hälfte und mit maximal
einem Prozentpunkt aus dem Bundeshaushalt finanziert, die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige
Verbilligungsleistung.
Mit „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ werden
private Investoren - insbesondere „Business Angels“ unterstützt, die sich langfristig an jungen innovativen
Unternehmen beteiligen. Durch den Zuschuss sollen
mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung
für risikobehaftete Investitionen in junge innovative
Unternehmen gewonnen werden, zugleich soll somit
auch die Kapitalausstattung dieser Unternehmen
deutlich verbessert werden. Für INVEST ist rückwirkend die Steuerfreistellung erteilt worden. 2016
sind 30 Mio. € und in den Jahren 2017 bis 2020
jährlich 46 Mio. € Bundesmittel vorgesehen.
Industrieforschung für Unternehmen
Die Industrieforschung dient dem Mittelstand, indem
vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden
2017 insgesamt 210 Mio. € bereitgestellt.
Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben
unterstützt, bei denen für ganze Branchen
Problemlösungen erarbeitet werden sollen. Im Jahr
2017 stehen für die IGF 139 Mio. € zur Verfügung.
Junge Start-ups erhalten durch den German Accelerator (mit seinen verschiedenen Standorten) die Möglichkeit zu wachsen und sich international weiterzuentwickeln. In den Jahren 2016 - 2020 sind jährlich
durchschnittlich gut 4 Mio. € für internationale Akzeleratoren vorgesehen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch geprägten, innovativen Industrie in strukturschwachen
Regionen Deutschlands unterstützt der Bund mit der
Förderung der externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM). Im Jahr 2017 sind hierfür
71 Mio. € vorgesehen.
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34
Das maximale Entschädigungsrisiko des Bundes auf
Basis der bislang nach dem jährlichen Haushaltsgesetz
übernommenen Gewährleistungen wird bis Ende 2020
im Außenwirtschaftsverkehr auf rd. 66,9 Mrd. € und
im Binnenwirtschaftsverkehr auf rd. 106,0 Mrd. €
(Stand: 31. Dezember 2015) geschätzt. Zur Deckung
der daraus ggf. entstehenden Schadenszahlungen
seitens des Bundes dient die in Kapitel 3208 des Bundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für
Entschädigungen aus Gewährleistungen. Von den im
Jahre 2017 erwarteten Ausgaben des Bundes für Gewährleistungen in Höhe von insgesamt rd. 0,8 Mrd. €
(Ist 2015: knapp 0,7 Mrd. €) entfallen rd. 0,5 Mrd. €
auf den Außenwirtschaftsbereich. Die Übernahme
weiterer
Gewährleistungen
oder
künftiger
Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen
Gewährleistungen sind hierbei unberücksichtigt (vgl.
1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus und
1.3.2.13.3 zu den Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Restrukturierungsfonds“).
Technologie- und Innovationstransfer für den Mittelstand
Mit den Mitteln für Technologie- und Innovationstransfer (TuIT) verbessert das BMWi den Transfer
von innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung aus der Wissenschaft in die
Wirtschaft. Hierfür stehen 2017 rd. 29 Mio. € zur
Verfügung (u. a. für die Maßnahmen zur Sicherung
und Verwertung Geistigen Eigentums und die Förderung des Normenwesens durch das DIN).
1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung
Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich
Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes
in strukturschwachen Regionen gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zur
Kooperation und Vernetzung lokaler Akteure
gefördert. In den neuen Ländern und Berlin sowie in
den strukturschwachen Regionen der alten Länder
stellt die GRW auch 2017 ein zentrales Instrument der
Investitionsförderung dar. Für die GRW sind im
Einzelplan 09 im Jahr 2017 - wie im gesamten
Finanzplanzeitraum - Mittel in Höhe von 600 Mio. €
p. a. vorgesehen. Dieser Ansatz wird in den
Haushaltsjahren 2016 bis 2018 ergänzt durch
24 Mio. € p. a. aus dem 10 Mrd. € - Programm für
Zukunftsinvestitionen. Rückflüsse nach § 8 Abs. 3 des
GRW-Gesetzes, die bei Nichteinhaltung von Bedingungen durch die Zuwendungsempfänger anfallen,
können bei Überschreitung des veranschlagten Einnahmeansatzes von ca. 33 Mio. € für Mehrausgaben
im Rahmen der GRW verwendet werden. Die Bundesmittel werden von den Ländern in gleicher Höhe
kofinanziert. Die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf die Länder erfolgt nach den im
Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten Quoten.
1.3.2.4.6 Digitale Agenda
Mit einer Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt das
BMWi die Entwicklung und Anwendung digitaler
Informations- und Kommunikationstechnologien in
Wirtschaft und Gesellschaft:
Im Rahmen des Schwerpunkts „Entwicklung digitaler
Technologien“ wird die Entwicklung und Erprobung
neuartiger IKT-basierter Technologien und Dienste,
die ein starkes Anwendungs- und Transferpotenzial im
Hinblick
auf
mittelständische
Unternehmen
aufweisen, gefördert. Im Jahr 2017 sind für dieses
Programm rd. 59,4 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der
Förderung stehen dabei die Themen „Intelligente
Technologie für Produkte, Produktion, Smart Home
und Dienste“, „Intelligente Dienste und Daten für die
Wirtschaft“, „Trusted Cloud für die Wirtschaft“ sowie
die Initiative „Gründerwettbewerb - Digitale
Innovationen“.
Deutschland erhält in der Förderperiode 2014-2020
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds insgesamt
17,1 Mrd. € (in konstanten Preisen). Davon sind ca.
8,67 Mrd. € für die Übergangsregionen (neue Länder
ohne Leipzig, aber einschließlich Lüneburg),
7,54 Mrd. € für die weiter entwickelten Regionen (alte
Bundesländer und Leipzig) und 0,845 Mrd. € für die
Europäische Territoriale Zusammenarbeit vorgesehen.
Ein Teil der EFRE-Mittel wird weiterhin im Rahmen
der GRW eingesetzt werden.
Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ unterstützt gezielt die mittelständische Wirtschaft und das
Handwerk bei der Digitalisierung ihrer Produktionsund Geschäftsprozesse. Im Jahr 2017 sind für diesen
Förderschwerpunkt insgesamt 48,3 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen
„Mittelstand 4.0 - Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, „eStandards“ und „Usability“.
Mit dem Programm „Potenziale der digitalen Wirtschaft“ werden Maßnahmen zur Digitalisierung in der
Wirtschaft unterstützt. Dafür sind im Jahr 2017 rd.
12,3 Mio. € eingeplant. Die Schwerpunkte „Digitalisierung der Wirtschaft“, “Junge Digitale Wirtschaft“,
„Strategie Intelligente Vernetzung“, „IT Sicherheit in
der Wirtschaft“, „go-digital“ sowie „Digitale Botschafterin Deutschland“ sind Bestandteile der Digitalen
Agenda
und
der
Hightech-Strategie.
1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung
Der Bund übernimmt Garantien für förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben
sowohl im außen- als auch im binnenwirtschaftlichen
Bereich.
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35
Im Rahmen der Initiative Industrie 4.0 soll die Plattform Industrie 4.0 gemeinsam mit dem BMBF insbesondere KMU für die Thematik sensibilisieren,
Serviceangebote bereitstellen und Handlungsempfehlungen zu den Themenfeldern Standards, Forschung
und Innovation, Sicherheit vernetzter Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung für Unternehmen und Politik erstellen. Für
diesen Förderschwerpunkt sind 2017 im Epl. 09 insgesamt 4 Mio. € vorgesehen.
Verfügung, die schwerpunktmäßig zum Erhalt und
Ausbau der Infrastruktur eingesetzt werden.
1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes
Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen (Art. 87e GG), finanziert der Bund Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienennetze der Eisenbahnen des
Bundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege werden von den Eisenbahnen des Bundes getragen.
Im Jahr 2017 werden erstmalig zusätzlich jeweils
50 Mio. € in den Einzelplänen des BMWi und des
BMBF sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen in die Mikroelektronik veranschlagt.
Insgesamt sind hierfür in der Finanzplanung des
Bundes 1,7 Mrd. € vorgesehen. Gemeinsam mit der
Industrie und anderen Mitgliedsstaaten soll so die
Anschubfinanzierung für ein EU-IPCEI-Großprojekt
Mikroelektronik gesichert werden. Dies auf europäischer Ebene breit angelegte Vorhaben soll der
Abwanderung von Entwicklung und Fertigung von
Hochtechnologien ins außereuropäische Ausland
entgegen wirken und die Innovationsfähigkeit und
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft im Bereich dieser Schlüsselindustrie
deutlich stärken. Der Bund treibt den digitalen Wandel
in Bildung, Wissenschaft und Forschung mit einer
Reihe von Maßnahmen voran. Hervorzuheben sind die
Förderung des Deutschen Internet-Instituts, Zukunft
der Arbeit sowie Medizintechnik und -informatik.
Im Finanzplan bis 2020 werden die Schienenwegeinvestitionen auf hohem Niveau fortgeführt. Schwerpunktmäßig werden dabei Ersatzinvestitionen an
Schienenwegen gefördert. Die neue Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) mit der DB AG
zum Bestandsnetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft
getreten. Im Rahmen dieser fünfjährigen Vereinbarung leistet der Bund durchschnittlich einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von rd. 3,3 Mrd. € p.a., im
Bundeshaushalt 2017 sind hierfür rd. 3,1 Mrd. € veranschlagt. Für die Umsetzung wichtiger Schienenprojekte, die Infrastrukturausrüstung internationaler
Korridore mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS und Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen und Maßnahmen
im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
stehen von 2017 bis 2020 Bundesmittel in Höhe von
insgesamt rd. 7,6 Mrd. € zur Verfügung.
Darüber hinaus trägt der Bund die nicht durch eigene
Einnahmen gedeckten Aufwendungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Das BEV ist Dienstherr
der der DB AG zugewiesenen Beamten und zuständig
für die Betreuung der Versorgungsempfänger. Es
verwaltet und verwertet die nicht-bahnnotwendigen
Immobilien. In den Jahren 2017 bis 2020 leistet der
Bund - insbesondere im Rahmen der Defizitdeckung
des BEV-Wirtschaftsplans - insgesamt rd. 22,2 Mrd. €
bzw. jahresdurchschnittlich rd. 5,5 Mrd. € für den
Bereich des BEV.
1.3.2.5 Verkehr
Ziel der Verkehrspolitik ist es, die Voraussetzungen
für funktionierende, effiziente und global vernetzte
Mobilitätsströme zu schaffen. Basis hierfür ist eine
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, die zugleich
wesentlicher Faktor der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist. Deutschland
verfügt über ein anerkannt dichtes und gutes Verkehrswegenetz. Die Erhaltung und die Weiterentwicklung dieses Netzes sind eine gemeinsame Aufgabe von
Bund, Ländern und Kommunen, bei der jede Ebene
entsprechend ihrer Aufgabenverantwortung tätig
werden muss. Der Bund hat seine Verkehrsinvestitionen zuletzt deutlich gesteigert und wird in diesem
Bereich auch in den kommenden Jahren erhebliche
Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Zur Stärkung
der Investitionen tragen neben konventionellen
Haushaltsmitteln (insbesondere aus dem 5 Mrd. € Investitionspaket 2014 - 2017 und dem 10 Mrd. € Programm für Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018)
auch Mittel aus der zusätzlichen Nutzerfinanzierung
bei: Ab 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen ausgeweitet (Mehreinnahmen bis zu
1 Mrd. € in 2018 und 2 Mrd. € p.a. ab 2019). Insgesamt stehen 2017 für Investitionen in die klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße)
und den Kombinierten Verkehr rd. 12,8 Mrd. € zur
1.3.2.5.2 Bundesfernstraßen
Das Bundesfernstraßennetz gehört zu den leistungsfähigsten in Europa und spiegelt damit die Bedeutung
Deutschlands als führende Wirtschaftsnation und eines
der wichtigsten und zugleich am meisten belasteten
Transitländer wider.
Im Bundeshaushalt 2017 sind für die Bundesfernstraßen für Erhaltung, Neubau und Erweiterung,
Grunderwerb sowie betriebliche Unterhaltung insgesamt rd. 7,7 Mrd. € vorgesehen, wovon rd. 6,5 Mrd. €
auf Straßenbauinvestitionen entfallen, die mit rd.
3,4 Mrd. € aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert
werden.
36
36
1.3.2.5.4 Verbesserung
der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und
Regionalisierungsmittel
Insgesamt übersteigen die Investitionen in die
Bundesfernstraßen durch die zusätzlichen Mittel aus
dem 5 Mrd. € - Programm und dem 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsinvestitionen das Niveau der
Vorjahre deutlich. Für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplanmaßnahmen) sind 2017
insgesamt rd. 1,8 Mrd. € eingeplant. Davon entfallen
rd. 1,1 Mrd. € auf die Bundesautobahnen und rd.
0,7 Mrd. € auf die Bundesstraßen.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden steht insgesamt ein Finanzrahmen von
1,672 Mrd. € p. a. zur Verfügung. Er verteilt sich auf
drei Bausteine:
Aus dem „Bundesprogramm des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG)“, einschließlich der Investitionshilfen für die Deutsche
Bahn AG bis 2019, können Schienenverkehrswege im
Öffentlichen Personennahverkehr in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Mio. € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Dafür stehen jährlich rd.
332,6 Mio. € zur Verfügung. Bund und Länder haben
vereinbart, die Mittel des GVFG im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.
Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahme
des Güter- und damit des Schwerlastverkehrs ist auf
die substanzerhaltenden und funktionssichernden
Maßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu richten und eine entsprechende Prioritätensetzung vorzunehmen. Daher werden die Ausgaben für reine Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2017 auf rd. 3,6 Mrd. €
angehoben. Davon sollen für Bundesautobahnen rd.
2,5 Mrd. € und für Bundesstraßen rd. 1,1 Mrd. € verwendet werden. Dabei entfallen rd. 0,6 Mrd. € auf das
Brückenertüchtigungsprogramm.
Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im Bereich
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) fort. Im
Haushalt 2017 sind für die acht laufenden und für
neue ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich
Mittel in Höhe von 455 Mio. € für die Konzessionsnehmer eingeplant. Für die Fortentwicklung der
ÖPP Projekte („Neue Generation“) als Beschaffungsvariante ist im Haushalt 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10,1 Mrd. € ausgebracht.
Seit dem 1. Januar 2007 bis Ende 2019 erhalten die
Länder außerdem gemäß Art. 143c Abs. 1 GG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 EntflechtG Mittel in Höhe von
1,336 Mrd. € jährlich als Kompensation für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen. Diese Mittel werden den
Ländern nach einem gemäß § 4 Abs. 3 EntflechtG
vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung
gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen
Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem Jahr 2014
ist aufgrund der Vorgabe des Art. 143c Abs. 3 GG die
aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen;
lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 143c GG
laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember
2019 aus.
Die private Vorfinanzierung von Bundesfernstraßenprojekten ist mit Ablauf des Haushaltsjahres 2016
abgeschlossen (siehe auch 1.3.2.14).
1.3.2.5.3 Bundeswasserstraßen
Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen steigen
von rd. 2,1 Mrd. € im Jahr 2016 auf rd. 2,15 Mrd. € im
Jahr 2017 an und werden in etwa in dieser Höhe in der
Finanzplanung bis 2020 fortgeschrieben. Knapp die
Hälfte der Ausgaben entfällt dabei auf Investitionen,
insbesondere für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an
der wasserverkehrl Infrastruktur. Außerdem werden
im Rahmen des 10 Mrd. € - Programms für
Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018 Ausgaben für
Investitionen in die Bundeswasserstraßen in Höhe von
200 Mio. € zur Verfügung gestellt, wovon 100 Mio. €
auf das Jahr 2017 entfallen. Wesentlicher Ausgabezweck bleiben die Substanzerhaltung und Erneuerung
der vorhandenen Infrastruktur.
Das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS) als
dritter Baustein umfasst zurzeit ca. 4,2 Mio. € jährlich.
Es ist das einzige bundesweite und praxisorientierte
Programm zur Behandlung städtischer Verkehrsprobleme.
Darüber hinaus erhalten die Länder gemäß Art. 106a
GG einen Finanzierungsbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da ihnen im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr übertragen worden ist. Im Jahr 2015 haben die Länder rd.
7,408 Mrd. € erhalten.
37
37
Mit der zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Erhöhung Regionalisierungsmittel auf 8,2 Mrd. € im
Jahr 2016 und der jährlichen Steigerungsrate auf 1,8
% für die Folgejahre bis einschließlich 2031 wird der
Bund bis 2031 insgesamt 15,6 Mrd. € mehr als bisher
geplant zur Verfügung stellen. Damit hat der Bund
sein Engagement noch einmal deutlich erhöht und
schafft mit insgesamt 150 Mrd. € bis 2031 eine
verlässliche
Finanzierungsgrundlage
und
Planungssicherheit für die Länder, um einen
attraktiven, modernen Nahverkehr zu organisieren.
Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung hilft Städten und Gemeinden, sich nachhaltig an den wirtschaftlichen,
sozialen, demographischen und ökologischen Wandel
anzupassen. Insoweit unterliegen die Förderschwerpunkte einer stetigen inhaltlichen Weiterentwicklung.
Die Förderung erfolgt im Rahmen städtebaulicher
Gesamtmaßnahmen entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB). Dazu stehen aktuell die Programme
„Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Soziale Stadt“ sowie
„Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Verfügung.
Diese Programme bieten jeweils Lösungen für spezielle Problemlagen. Seit dem Haushalt 2014 wird
außerhalb der Finanzhilfen nach Art. 104b GG ein
Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus“ aufgelegt. Über die
für die Förderung des Städtebaus vorgesehenen Programmmittel in Höhe von insgesamt 700 Mio. € jährlich (davon 50 Mio. € für das Bundesprogramm Nationale Projekte) hinaus stehen ab 2017 jährlich weitere
300 Mio. € für den Bereich Soziale Stadt zur Verfügung. Hiervon werden 200 Mio. € für ein neues zusätzliches Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ verwendet, mit weiteren
90 Mio. € werden die Städtebauförderungsprogramme
„Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ aufgestockt. Daneben wird ein bundesunmittelbares Programm „Modellvorhaben Miteinander im Quartier - Umsetzung
der ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt“ mit
Programmmitteln in Höhe von 10 Mio. € jährlich
aufgelegt.
1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung
Impulse für mehr Energieeffizienz in den Kommunen
setzt das Ende 2011 bei der KfW aufgelegte Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung". Hier wird
der Sanierungsprozess vom Einzelgebäude zum Quartier auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt.
Insbesondere sollen erneuerbare Energien breitere
Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren erhalten. Das Programm bietet somit auch die
Chance für eine stärkere Berücksichtigung baukultureller Aspekte. Durch die konzeptionelle Vorbereitung
der Maßnahmen im Quartier werden die verschiedenen Eigentümergruppen, insbesondere auch die privaten Vermieter, verstärkt in den Sanierungsprozess
einbezogen. Das Förderprogramm 2016 sieht im EKF
Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von 50 Mio. €
für zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vor; für das
Förderprogramm 2017 stehen Programmmittel in
gleicher Höhe zur Verfügung.
In Bezug auf das CO2 Gebäudesanierungsprogramm
wird auf Ziffer 1.3.2.4.1 verwiesen.
Eigenmittelprogramme der KfW-Förderbank ergänzen
die Bundesinitiativen im Modernisierungs- und Neubaubereich. Alternativ zu den KfW-Programmen können seit 2006 steuerliche Anreize durch die begrenzte
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen entsprechend § 35a EStG in Anspruch genommen werden.
Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt der
1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung
und kulturelle Angelegenheiten
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind auch im
Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis zum Jahr
2020 politische Schwerpunkte der Bundesregierung.
Für die Bildung als Querschnittsaufgabe wurde bereichsübergreifend ein Bündel von Maßnahmen aus
den unterschiedlichsten Bereichen entwickelt.
38
38
Dabei stehen im Vordergrund: Stärkung des Fachkräftenachwuchses und der Hochschulen sowie
Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche und die frühkindliche Bildung. Die Mittel
für FuE werden vorrangig für innovations- und wachstumsfördernde Forschungsmaßnahmen im Rahmen
der Hightech-Strategie eingesetzt. Sie sollen zu mehr
Beschäftigung in Deutschland führen und eine Hebelwirkung auf zusätzliche FuE-Investitionen der Wirtschaft und der Länder ausüben. Um die Spitzenstellung auf Gebieten der Schlüsseltechnologien wie
Informations- und Kommunikationstechnologien,
Materialforschung, Mikroelektronik und Photonik zu
erhalten und zu stärken, werden technologische Forschungen und Entwicklungen vorangetrieben und
Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen
entwickelt. Forschung ermöglicht Innovationen und
intelligente Lösungen, die uns helfen, die Herausforderungen der Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft zu bewältigen, sei es beim Thema Sicherheit
in der digitalen Welt, beim Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) oder bei Innovationen für einen
zukunftsfähigen Produktionsstandort.
Logistik- und Serviceprozessen im „Internet der
Dinge“ (Industrie 4.0). Dabei stehen Anwendungen im
Mittelstand, spezifische IT-Sicherheitskonzepte, neue
Hard- und Softwaresysteme und die Arbeitsplatzgestaltung im Fokus.
Weitere Schwerpunkte der Bildungs- und Forschungspolitik sind der Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative sowie deren Nachfolge,
die Exzellenzstrategie. Der Hauptteil der entsprechenden Ausgaben entfällt auf den Einzelplan des BMBF
(vgl. Schaubild 6).
1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen
Die Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden
Innovationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes
Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschlands Position
im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften
weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln
und neue Impulse für die Innovationstätigkeit in
Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch
besseren Wissens- und Erkenntnistransfer, d. h. die
verbesserte Umsetzung von Forschungsergebnissen in
marktfähige Produkte und Dienstleistungen, sollen
neue Wertschöpfung und zukunftssichere Beschäfti-
Insbesondere werden die Umbrüche in Wirtschaft und
Gesellschaft im Kontext des digitalen Wandels adressiert. Ein Schwerpunkt ist dabei die vernetzte Produktion, das Zusammenwachsen von Produktions-,
39
39
gungspotenziale generiert werden. Um dies zu
erreichen, sieht die Strategie prioritäre Zukunftsaufgaben, Aktivitäten zur Optimierung der Rahmenbedingungen und der Förderung von FuE sowie zur
Stärkung der Aufgeschlossenheit gegenüber gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen
sowie der Partizipation vor.
10 Jahren über 4 Mrd. € für die Zukunft der Meere investiert.
Die zwischen 2009 und 2012 gegründeten Deutschen
Zentren der Gesundheitsforschung (DZG), das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen,
das Deutsche Konsortium für Translationale Krebsforschung sowie die Deutschen Zentren für Diabetes-,
Herz-Kreislauf-, Infektions- und Lungenforschung
haben im Jahr 2015 ihre Aufbauphase weitgehend
abgeschlossen. In den Jahren 2014 bis 2016 werden
die bisherigen Entwicklungen und die mittelfristigen
Konzepte der Zentren durch internationale Expertengremien evaluiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Gemeinsam mit 13 Bundesländern stellt
das BMBF rd. 250 Mio. € jährlich für die DZG bereit.
Ziel ist es, Ergebnisse aus der biomedizinischen
Grundlagenforschung rascher und besser zum Wohle
der Patientinnen und Patienten in Form von neuen
Therapien, Diagnoseverfahren und Präventionsmaßnahmen in die klinische Anwendung und medizinische
Praxis zu überführen. Dabei entstehen weltweit beachtete, innovative Forschungsstrukturen, die bei der
Bekämpfung der großen Volkskrankheiten jeweils die
Kompetenz der besten deutschen Forschungsinstitute
und Wissenschaftlerinnen sowie Wissenschaftler unter
einem Dach zusammenführen.
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die Fortsetzung
des Strukturwandels im deutschen Wissenschaftssystem. Dazu zählt die mit den Ländern vereinbarte
Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation
für eine dritte Programmphase in den Jahren 2016 bis
2020. Bund und Länder streben vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch die jeweiligen Parlamente
an, der DFG sowie den großen Forschungseinrichtungen MPG, WGL, FhG und HGF einen Aufwuchs der
Zuwendung um 3 % zu gewähren. Seit 2016 finanziert
der Bund diesen Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben
die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel
unberührt. Der Bund erwartet, dass die Länder den
Hochschulen adäquate Steigerungen ihrer Mittelausstattung zur Verfügung stellen. Bund und Länder
haben im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und
Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele
vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in
der Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems
und seine Vernetzung, die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit, die Stärkung des Austauschs
zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
sowie die Gewinnung der Besten für die deutsche
Wissenschaft und die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse.
Die Charité Universitätsmedizin Berlin und das MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)
wurden im neuen Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) zusammengeführt. Damit werden die
Grundlagen für den Aufbau und die Etablierung einer
neuartigen Einrichtung der biomedizinischen translationalen Forschung geschaffen. Zu diesem Zweck
wird die molekularbiologische und systembiologische
Expertise einer außeruniversitären Einrichtung der
Grundlagenforschung dauerhaft mit der klinisch-patientenorientierten Forschung einer Universitätsmedizin
institutionell zusammengeführt und international
sichtbar gemacht. Ziel ist es, durch interdisziplinäre
Ansätze innovative Konzepte der Prävention, Diagnostik und Therapie für den Patienten zu entwickeln
und rasch zur Anwendung zu bringen. Im Unterschied
zu den DZG arbeitet das BIG unter dem Paradigma
der Systemmedizin und ist nicht indikationsbezogen
ausgerichtet. Für den Aufbau und die Etablierung des
BIG stellt der Bund von 2013 bis 2018 gemäß der mit
dem Land Berlin geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des BIG bis zu 285 Mio. € zur
Verfügung. Der Finanzierung des BIG liegt ein Finanzierungsschlüssel von 90 % Bund und 10 % Land
Berlin zugrunde.
Als Teil des 2014 verkündeten Dachprogrammes
„Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und
Arbeit von morgen“ wurde 2016 die Programmlinie
„Zukunft der Arbeit“ auf den Weg gebracht. Die
Handlungsfelder reichen von sozialen Innovationen im
Bereich der Arbeit, den Auswirkungen von Globalisierung und Regionalisierung auf die Arbeitswelt wie
auch dem Zusammenwachsen von Produktion und
Dienstleistungen, den Mensch-Maschine-Interaktion
bis zu neuen Ansätzen der Flexibilisierung, der Prävention und der Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Arbeit.
Mit dem 2016 zusammengeführten Programm in der
Meeresforschung (MARE:N) sollen Forschungsstrategien gegen Verschmutzung, Überfischung und Übersäuerung der Meere entwickelt werden. Es bündelt die
Maßnahmen des BMBF, BMWi, BMEL, BMVI und
BMUB. In den nächsten 10 Jahren werden über
450 Mio. € für die Förderung entsprechender Projekte
bereitgestellt. Zusammen mit der Förderung von Forschungszentren und der Erneuerung der deutschen
Forschungsflotte werden damit in den nächsten
Schließlich wird auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (deutsche Forschungsflotte, internationale Großprojekte XFEL, FAIR, etc.) gefördert. Die
Investitionsmittel im Bereich „naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung“ belaufen sich 2017 auf rd.
273 Mio. €.
40
40
Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt e.V. (DLR) sowie weitere Aktivitäten im
Bereich der Raumfahrt werden 2017 Mittel i. H. v. rd.
1,418 Mrd. € bereitgestellt. Hiervon entfallen 755,3
Mio. € auf Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation ESA und 275,7 Mio. € auf Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms. Einen besonderen Schwerpunkt stellen die
anwendungsbezogenen Programme wie Robotik,
Erdbeobachtung, Navigation und Telekommunikation
dar. Das DLR als nationales Forschungszentrum für
Luft- und Raumfahrt, das sich in den
Forschungsbereichen Luft- und Raumfahrt, Energie,
Verkehr sowie Sicherheit mit umfangreichen
Forschungs- und Entwicklungsprojekten, aber auch
operationellen Aufgaben im Rahmen nationaler und
internationaler Kooperationen beschäftigt, erhält eine
institutionelle Grundfinanzierung in Höhe von rd.
419 Mio. €.
Eine zentrale Querschnittaktivität ist die internationale
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung.
Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode
die
Strategie
zur
Internationalisierung
von
Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln. Mit
dieser gibt die Bundesregierung Antworten auf die
Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an
unser Wissens- und Innovationssystem. Für die
Zusammenarbeit mit anderen Staaten werden im Jahr
2017 rd. 110 Mio. € zur Verfügung gestellt.
1.3.2.7.2
Hochschulen
Der Hochschulpakt wurde in drei Programmphasen
von 2007 bis 2010, von 2011 bis 2015 und für eine
dritte und abschließende Programmphase von 2016 bis
2020 (inkl. Ausfinanzierung bis 2023) beschlossen.
Mit diesen Vereinbarungen gewährleisten Bund und
Länder auch bei steigenden Studienanfängerzahlen
eine hohe Qualität des Studiums.
Für den Bereich „Maritime Technologien - Forschung,
Entwicklung und Innovation“ ist im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 ein Ansatz i. H. v. rd. 276 Mio. €
(in 2017 rd. 53 Mio. €) vorgesehen. Der Bereich umfasst die drei maritimen Förderprogramme: „Maritime
Technologien der nächsten Generation“, „Maritime
Sicherheit/Echtzeitdienste“ sowie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“.
Schwerpunkte der Programme sind u. a. die Forschung
und Entwicklung in den Bereichen Automatisierung
und Vernetzung maritimer Systeme, maritime
Monitoring- und Wartungstechnologien, alternative
Antriebssysteme (LNG, Methanol, Ethanol) sichere
Routenführung/Navigation und „Green Shipping“
(Energieeffizienz/Emissionsreduzierung).
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein
Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule). Die Vereinbarung ist als Festbetragsmodell ausgestaltet. Der Bund stellt hierfür in den
Jahren 2015 bis 2023 einen Höchstbetrag von bis zu
14,152 Mrd. € bereit. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
In einer zweiten Säule wird seit 2007 für die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben in
DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale
bereitgestellt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der
Forschung an Hochschulen zu stärken. Ab 2016 erhalten neu von der DFG bewilligte Projekte eine Pauschale in Höhe von 22 % der verausgabten Projektmittel. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung
mit einem Anteil von 2 Prozentpunkten. In den Jahren
2016 bis 2020 sind hierfür rd. 2 Mrd. € Bundes- und
rd. 125 Mio. € Landesmittel vorgesehen. Der Anteil
des Bundes für den Hochschulpakt beträgt 2017 insgesamt 2,8 Mrd. €.
Für den Bereich „Bodengebundene Verkehrstechnologien“ werden im Jahr 2016 Projekte, welche noch im
Rahmen des 3. Verkehrsforschungsprogramms der
Bundesregierung - „Mobilität und Verkehrstechnologien“ (bis zum 31. Dezember 2014) gestartet wurden,
sowie Neubewilligungen aus dem Programm „Neue
Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (ab Juni 2015) in
Höhe von 47,3 Mio. € gefördert; im Finanzplanzeitraum bis 2020 beträgt der Ansatz insgesamt
182,3 Mio. € (rd. 45 Mio. € in 2017).
Mit dem Qualitätspakt Lehre (2010 - 2020) werden
seit dem Wintersemester 2011/12 Maßnahmen zur
Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. Für
die
zweite Förderphase bis Ende 2020 wurden im November 2015 die Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen aus allen 16 Ländern ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und
Musikhochschulen können ihre erfolgreichen Konzepte weiterentwickeln und auf weitere Bereiche ihrer
Hochschule ausdehnen. Im Jahr 2017 stellt der Bund
für den Qualitätspakt Lehre 200 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt beabsichtigt der Bund, bis 2020 rd.
2 Mrd. € bereitzustellen, das jeweilige Sitzland stellt
die Gesamtfinanzierung sicher.
Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den Bereichen Automatisiertes Fahren
(z. B. kooperative, vernetzte Systeme, Fahrerassistenz
und automatisiertes Fahren, Testmethoden) sowie
Innovative Fahrzeuge (z. B. Effizienzsteigerung durch
Leichtbau, Optimierung aerodynamischer Eigenschaften, Antriebstechnik, welche die Emissionen
reduziert).
Die Förderung von Verbundprojekten erfolgt auf
Basis von Zuwendungen, wobei Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von
mindestens 50 % erbringen müssen. Die Verkehrsforschung weist (traditionell) einen relativ hohen KMUAnteil auf. Die Beteiligung von KMU in Verbundprojekten ist eine
wesentliche
Zielsetzung.
41
41
Die Exzellenzinitiative, ein weiteres gemeinsames
Programm von Bund und Ländern, eröffnet den deutschen Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu schaffen. In der dritten und letzten
Förderrunde mit insgesamt 2,7 Mrd. € (davon trägt
75 % der Bund) über eine fünfjährige Laufzeit werden
insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster
und 11 Zukunftskonzepte bis 2017 gefördert. Im Jahr
2017 sind 357 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die
Exzellenzinitiative vorgesehen. Die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird verstetigt. Auf Basis des
Art. 91b GG werden im Rahmen der Exzellenzstrategie künftig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland gefördert.
forschungsstarker Fachhochschulen zu stärken, werden im Rahmen des Programms seit 2016 strategische
Forschungs- und Innovationspartnerschaften zwischen
Fachhochschulen und vornehmlich kleinen und
mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die neu beschlossene Förderinitiative „Innovative
Hochschule“ richtet sich ebenfalls insbesondere an
Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten. Sie wird den forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer an deutschen Hochschulen unterstützen und deren strategische Rolle im
regionalen Innovationssystem stärken.
1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung,
Förderung
des
wissenschaftlichen
Nachwuchses
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre auch die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. Die Weiterbildung
wird durch den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung:
offene Hochschulen“ deutlich gestärkt. Bis 2020
sollen hierfür bis zu 250 Mio. € zur Verfügung gestellt
werden, 2017 sind 39,3 Mio. € veranschlagt. Die Mobilitätsförderung wurde u. a. mit dem Bologna-Mobilitätspaket in den vergangenen Jahren deutlich
aufgestockt und fördert damit zum Beispiel Hochschulkooperationen, vierjährige Bachelorprogramme
mit integrierten Auslandsaufenthalten und Sprachkurse.
Mit dem durch das BAföG für Unterhalts- und Ausbildungskosten zur Verfügung gestellten Geld wird
vielen jungen Menschen eine individuelle Förderung
für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zuteil und beispielsweise die
Entscheidung für ein Studium erst ermöglicht. Der
Förderbetrag orientiert sich an dem Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende von
bisher 670 € monatlich steigt aufgrund des
25. BAföG-Änderungsgesetzes zum Wintersemester
2016/2017 auf 735 €, der Kinderbetreuungszuschlag
von 113 € auf einheitlich 130 € für jedes eigene Kind.
Der Bund hat seit dem 1. Januar 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernommen. Er entlastet die Länder dadurch dauerhaft
um jährlich 1,17 Mrd. €. Im Gegenzug haben die
Länder zugesagt, die dadurch in den Länderhaushalten
frei werdenden Mittel wieder im Bildungsbereich,
insbesondere im Hochschulbereich, zu investieren.
Auch die Stipendien, die über die 13 vom Bund
unterstützten
Begabtenförderungswerke
zur
Verfügung gestellt werden, dienen der Erleichterung
der Studienentscheidung. Damit mehr junge
Menschen von der Förderung der Begabtenförderungswerke profitieren können, wurde die
Förderung bereits auf 1 % der Studierenden ausgedehnt. 2017 sind für die Begabtenförderungswerke
insgesamt rd. 266 Mio. € vorgesehen.
Für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken wurden von 2007
bis 2013 jährlich 695 Mio. € auf der Grundlage des
Entflechtungsgesetzes als Kompensationszahlungen
an die Länder gezahlt. Für die Jahre ab 2014 bis zum
Auslaufen der Entflechtungsmittel am 31. Dezember
2019 hat sich der Bund bereit erklärt, die Mittel in
unveränderter Höhe fortzuführen, und dies gesetzlich
geregelt. Seit Januar 2014 ist die aufgabenspezifische
Zweckbindung entfallen; lediglich die investive
Zweckbindung ist bestehen geblieben. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie
es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre
Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter
vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen
einzusetzen.
Aufgrund Art. 91b Abs. 1 GG wirken Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung auch bei der
Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen
einschließlich Großgeräten zusammen. Hierfür stellt
der Bund den Ländern bis zum Ende des Jahres 2019
jährlich 298 Mio. € zur Verfügung.
Mit dem 2011 gestarteten Deutschlandstipendium
werden begabte und leistungsfähige Studierende an
staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in
Deutschland gemeinsam mit privaten Mittelgebern
durch ein einkommensunabhängiges Stipendium
(i. H. v. 300 € pro Monat) unterstützt. Auf diese Weise
werden Anreize für Spitzenleistungen geschaffen. Im
Jahr 2014 wurden 0,84 % der Studierenden gefördert.
Durch länderinterne Umverteilung nicht ausgeschöpfter Stipendienkontingente können bis zu 8 % der Studierenden einer Hochschule gefördert werden. Ergänzt
wird diese Ausbildungsförderung durch das Bildungskreditprogramm des Bundes und den allgemeinen
Studienkredit, ein Eigenmittelprogramm der KfW.
Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf
die Förderung der Fachhochschulen. Das Programm
„Forschung an Fachhochschulen“ unterstützt sie darin,
ihr Potential für Kooperationen mit der Wirtschaft und
der Gesellschaft auszubauen und ist damit auch ein
Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie. Um
gezielt die Profilbildung und das Innovationspotenzial
42
42
Mit einem neuen Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, welches
über den Zeitraum von 10 Jahren mit bis zu 1 Mrd. €
ausgestattet ist, sollen planbarere und transparentere
Karrierewege etabliert werden. Außerdem wird damit
die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle
Verankerung von Tenure-Track-Professuren in
Deutschland gestärkt.
zelnen Betriebe, alle notwendigen Ausbildungsinhalte
zu vermitteln. Das gilt vor allem für die kleinen und
mittleren Betriebe, die mehr als zwei Drittel aller
Jugendlichen im dualen System ausbilden. ÜBS ermöglichen eine Ausbildung entsprechend den modernen Erfordernissen. Sie schaffen gleichzeitig die
Voraussetzung, dass auch noch nicht ausbildende Unternehmen Ausbildungsplätze anbieten können. 2017
stehen 62 Mio. € zur Verfügung.
Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung bei der Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen beispielhaft
die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung
der Promotionsphase (die Förderung von Graduiertenschulen im Rahmen der von Bund und Ländern gestarteten Exzellenzinitiative sowie das vom BMBF
finanzierte Programm „International Promovieren in
Deutschland - for all (IPID4all)“ des DAAD, das
vielfältige Möglichkeiten zur Internationalisierung der
Promotionsphase eröffnet. Zudem wird durch das
Professorinnenprogramm zielgerichtet der Anteil von
Wissenschaftlerinnen an den Professuren gesteigert.
Hierfür stellen Bund und Länder bis 2017 insgesamt
150 Mio. € Fördermittel (Förderquote 50/50) bereit.
Insgesamt (Bundesanteil zum Professorinnenprogramm einbezogen) sind 2017 für Strategien zur
Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in
Bildung und Forschung 25 Mio. € vorgesehen.
Gemeinsam mit der BA und dem Zentralverband des
Deutschen Handwerks hat das BMBF die Initiative
„Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Ab
Sommer 2016 können die ersten jungen Flüchtlinge
im Anschluss an Maßnahmen der BA am BMBF-Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ teilnehmen, um sich mit einer vertieften fachlichen Berufsorientierung und berufsbezogenem Sprachunterricht
auf die Aufnahme einer Ausbildung in einem Handwerksbetrieb vorzubereiten. Im bundesweit angelegten
Programm „Einstieg Deutsch“ werden in Kooperation
von Lernbegleitern und ehrenamtlichen Helfern vorrangig Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive die
Möglichkeit erhalten, rasch Grundlagen in Sprachverstehen und Sprechfähigkeit zu erwerben. Es werden
Lernbegleiter und ehrenamtliche Helfer, vor allem
auch Zugewanderte mit ausreichenden Sprachkenntnissen, für die Durchführung des Lernangebotes qualifiziert.
Mit dem Meister-BAföG werden Teilnehmerinnen
und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und ähnlichen
auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse vorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstützt. Im Jahr 2017
sind im Einzelplan des BMBF rd. 265 Mio. € Fördermittel vorgesehen.
1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige
Bereiche des Bildungswesens
Durch die Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ erhalten Schülerinnen und Schüler
ab der 7./8. Klasse Unterstützung für einen besseren
Übergang von der Schule in die Berufswelt (in 2017
sind hierfür 70 Mio. € vorgesehen). Mit den BundLänder-Vereinbarungen zum Übergang Schule-Beruf,
in denen die Länder vielfältige zusätzliche Landesmaßnahmen in den Bildungsketten-Ansatz integrieren,
wird ein kohärentes, auf die jeweilige regionale
Situation angepasstes System der Berufsorientierung
und des Übergangs in Ausbildung bis zum Ausbildungsabschluss etabliert. Mit dem Programm
„JOBSTARTER plus“ unterstützt das BMBF die Entwicklung der Ausbildungsstruktur und leistet einen
wichtigen flankierenden Beitrag zu den Aktivitäten
der „Allianz für Aus- und Weiterbildung Deutschland“. Neben der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird hiermit ein wichtiger Beitrag zur
Strukturentwicklung geleistet (z. B. Unterstützungsund Beratungsstrukturen für KMU, Ausbildung und
Migration, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung,
interregionale Mobilität).
Durch die 2014 gestartete BMBF-Initiative zur „Gewinnung von Studienabbrechern/innen für die
berufliche Bildung“ sollen Studienabbrechern in
kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluss in
der beruflichen Aus- und/oder Fortbildung erwerben
können und gerade mit Blick auf die anstehenden
Unternehmensnachfolgen attraktive Fach- und
Führungsaufgaben in der beruflichen Bildung eröffnet
werden. Dadurch wird gleichzeitig dem absehbaren
Fachkräftebedarf in der beruflichen Bildung
entgegengewirkt. Im Bereich der beruflichen
Begabtenförderung fördert die Bundesregierung
begabte junge Berufstätige, die ihre Berufsausbildung
besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen
werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen
finanziert. Das Programm „Aufstiegsstipendium“
schafft Studienanreize für berufserfahrene Fachkräfte
mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (2017 sind hierfür 24,8 Mio. €
vorgesehen). Als einziges akademisches Begabtenförderungsprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die
Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Jährlich
vergibt das BMBF rd. 1.000 Stipendien an Stipendiatinnen und Stipendiaten an rd. 360 Hochschulen in
Deutschland und im europäischen Ausland.
Durch die Förderung Überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sichert der Bund die Qualität der
beruflichen Ausbildung und auf die kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote. Je höher die Anforderungen an die
Fachkräfte sind, desto schwieriger ist es für die ein-
43
43
Zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung frühkindlicher Bildung in der Kindertagesbetreuung
fördert der Bund die Qualitätssicherung zur Qualifizierung des Fachpersonals, mit der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“. Die Initiative
„Haus der kleinen Forscher“ führt Kinder bis zum
Alter von 10 Jahren frühzeitig an naturwissenschaftlichtechnische Themen.
KMU bei der „Passgenauen Besetzung von
Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von
ausländischen Fachkräften“ (Passgenaue Besetzung/
Willkommenslotsen).
Die Unternehmen erhalten durch derzeit 180 Mitarbeiter (Passgenaue Berater) der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien
Berufe sowie anderer Organisationen der Wirtschaft
Unterstützung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit inländischen jungen Menschen sowie bei
der Integration ausländischer Auszubildender und
ausländischer Fachkräfte, die keinen Flüchtlingsstatus
besitzen. Diese erfolgt u. a. bei der Vorauswahl
geeigneter Bewerber und der Durchführung von
Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden. Ziel ist es, passgenaue Bewerber und Bewerberinnen für KMU insbesondere im Handwerksund Dienstleistungsbereich zu finden und damit einen
Beitrag
zur
Befriedigung
des
zukünftigen
Fachkräftebedarfs zu leisten. Der Programmteil
„Passgenaue Besetzung“ wird aus Mitteln des ESF
kofinanziert.
Mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ unterstützt
der Bund Hochschulen bei der Weiterentwicklung
begonnener Reformen und der Entwicklung überzeugender Beiträge zur Aufwertung des Lehramtsstudiums mit bis zu 500 Mio. € bis 2023; der Ansatz
2017 beträgt 60 Mio. €.
Seit 2013 fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher im Alter von drei bis
18 Jahren. Mit dem Programm „Kultur macht stark.
Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen der außerschulischen kulturellen Bildung im Rahmen von
Bildungskooperationen auf lokaler Ebene durchgeführt. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt, für
2017 sind 50 Mio. € vorgesehen.
Seit Frühjahr 2016 werden KMU des Weiteren durch
rund 140 „Willkommenslotsen“ speziell bei der
Ausbildung, Beschäftigung und betrieblichen Integration von Flüchtlingen beraten und unterstützt.
Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens tragen das Rahmenprogramm zur Förderung
der empirischen Bildungsforschung sowie Fördermaßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Initiative
„Bildung durch Sprache und Schrift - BISS“ (Laufzeit
2013 - 2019) bei. Das Nationale Bildungspanel ist
Kern des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe
(LIfBi) e. V.
Darüber hinaus werden KMU auch bei der Integration von Auszubildenden aus der EU beraten und über
Maßnahmen informiert, die für eine Willkommenskultur für internationale Fachkräfte hilfreich
sind. Dies ergänzt das BMAS-Programm „Förderung
der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen
Fachkräften aus Europa MobiPro-EU“.
Um die duale Ausbildung zu stärken, hat die Bundesregierung unter Federführung des BMWi am
12. Dezember 2014 gemeinsam mit der BA, der Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern die Allianz für
Aus- und Weiterbildung 2015 - 2018 unterzeichnet.
Die Partner der „Allianz“ haben am 2. Juni 2016 ihr
gemeinsames Engagement für die berufliche Bildung
bekräftigt und mit konkreten Maßnahmen fortgeschrieben. Ziel der „Allianz“ ist es, die duale Ausbildung zu stärken und sie für junge Menschen - mit und
ohne Fluchthintergrund - noch attraktiver zu machen.
Das Willkommensportal „Make it in Germany“ als
Beitrag des BMWi zur gemeinsamen Fachkräfte-Offensive mit BMAS und BA informiert weltweit internationale Fachkräfte über den Lebens- und Arbeitsstandort Deutschland. Neben der Ausschöpfung aller
inländischen Potenziale wird langfristig vor allem
Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten benötigt
werden. „Make it in Germany“ hat sich international
mit mehr als 9,6 Mio. Besuchern erfolgreich im internationalen Wettbewerb etabliert und wird von Wirtschaft und Fachgremien (u.a. OECD, SVR) begrüßt.
Das Portal soll im Dialog mit den anderen Ministerien
bedarfsorientiert fortentwickelt, die Vernetzung mit
anderen Portalen weiter optimiert und das überarbeitete Programm über 2016 hinaus fortgesetzt werden.
Die Werbung und unterstützende Maßnahmen sollen
fortgeführt und auf weitere Länder unter Berücksichtigung entwicklungsspezifischer Sensibilitäten ausgeweitet werden.
KMU sollen rechtzeitig für aktuelle Themen wie Umbrüche im Produktions- und Arbeitsablauf sowie im
Personalmanagement sensibilisiert und mit konkreten
Handlungsempfehlungen unterstützt werden. Das von
BMWi geförderte „Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung“ (KOFA) ermittelt die bestehenden und
zukünftigen Herausforderungen für KMU, wie beispielsweise Digitalisierung, und erarbeitet nutzergerechte Handlungsempfehlungen.
Das KOFA unterstützt zudem KMU beim Finden,
Binden und Qualifizieren von Fachkräften und bietet
ihnen umfangreiche Informationen zur guten Personalarbeit. Das KOFA hat sein Angebot um Informationen
zur Integration von Flüchtlingen in KMU ergänzt und
begleitet dieses mit einer Kommunikationskampagne.
Das BMWi fördert die Unterstützung von
Das BQ-Portal, eine online Wissens- und Arbeitsplattform zu ausländischen Berufsqualifikationen und
Berufsbildungssystemen, liefert für zuständige Stellen
im Kammerbereich umfassende Informationen und
Arbeitshilfen, um eine transparente und einheitliche
44
44
Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen im Hinblick auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen zu ermöglichen. Individuelle Beratungsund Schulungsangebote für die Nutzerinnen und Nutzer in den zuständigen Stellen runden das Angebot des
BQ-Portals ab. Das BQ-Portal wird fortlaufend um
solche Berufs- und Länderprofile ergänzt, die für die
Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen
relevant sind. Unternehmen erhalten darüber hinaus,
praxisnahe Informationen zur Beurteilung ausländischer Berufsqualifikationen. Ferner sollen Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale
Ausbildung durch regionale Informationsveranstaltungen fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
Kulturelle und Medienangelegenheiten - eingeschlossen die Zuständigkeit für die Pflege deutscher
Kultur des östlichen Europas (§ 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für
heimatlose Ausländerinnen und Ausländer und fremde
Volksgruppen,
-
Medienpolitik,
-
Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen,
-
Hauptstadtkulturförderung in Berlin,
-
Gedenkstätten und Suchdienste.
Hierfür stehen der Beauftragten einschließlich des ihr
nachgeordneten Bundesarchivs, des Bundesinstituts
für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa und der Behörde des Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Jahr 2017 insgesamt rd. 1,4 Mrd. €
zur Verfügung. Das hohe Niveau der Vorjahre wird
damit aufrechterhalten.
Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im
Ausland erworben haben, erhöht das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen die Chancen,
in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten.
Zu seiner Umsetzung hält die Bundesregierung umfangreiche und mehrsprachige Informations- und
Beratungsangebote vor und entwickelt diese zielgruppengerecht weiter, z.B. durch das Anerkennungsportal
(www.anerkennung-in-deutschland.de), die Anerkennungsberatung der Telefonhotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ oder die Beratungsstellen des
Netzwerks „Integration durch Qualifizierung - IQ“.
Schwerpunkte der Arbeit der Kulturbeauftragten sind:
Mit der Weiterbildungsprämie (Bildungsprämie)
sollen mehr Menschen für die individuelle berufliche
Weiterbildung mobilisiert werden. Insbesondere soll
die Weiterbildungsbeteiligung derjenigen gestärkt
werden, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht
an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten. Das Programm wurde zum
1. Juli 2014 zunächst bis Ende 2017 verlängert
(3. Förderphase).
Die Nationale Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung hat die Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung gelegt, um Erwachsene
auf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, sie
zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate
Angebote zu machen. Sie wurde im September 2015
in eine Dekade für Alphabetisierung überführt, als
Fortsetzung der Verbesserung der Kompetenzen von
Erwachsenen im Lesen und Schreiben, damit sie besser am gesellschaftlichen Leben und am Beschäftigungssystem teilhaben können. Es werden die dafür
erforderlichen Materialien, Konzepte und Lehr-Qualifikationen erarbeitet. Damit kann eine wesentliche
Fachkräftereserve unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung erschlossen werden.
-
Förderung von kulturellen Einrichtungen und
Projekten von nationaler und gesamtstaatlicher
Bedeutung,
-
Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung,
-
Investitionen für die Sanierung am Gebäudebestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
-
Filmförderung - u. a. Förderung der Produktion
von Kinofilmen durch den Deutschen Filmförderfonds - sowie
-
Pflege des Geschichtsbewusstseins und Förderung
von Gedenkstätten und Projekten auf der Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes.
Neben der durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien durchgeführten Förderung wird
auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen, insbesondere durch das BMUB
sowie das BMBF unterstützt.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weist
der Regierungsentwurf 2017 rd. 1,8 Mrd. € aus. Über
die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplan
des Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mit
den traditionellen europäischen und transatlantischen
Partnern, aber auch z. B. mit den asiatischen oder
islamisch geprägten Kulturen sowie zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern fördert. Zu
den wichtigsten mit Bundesmitteln geförderten Mittlerorganisationen gehören das Goethe-Institut, die
Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst und die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
geförderte Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“.
1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten
Inländische Kulturpolitik
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder folgende Zuständigkeiten:
45
45
Im Bereich des BMBF werden 2017 rd. 354 Mio. €
u. a. für internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation, die Max-Weber-Stiftung und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausgegeben.
Von den Maßnahmen, die (auch) dem Umweltschutz
zugutekommen und die in den Haushalten anderer
Bundesministerien veranschlagt sind, sind insbesondere zu nennen:
Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende, sowie zur Energieeffizienz (u. a. Gebäudesanierung) sind im Haushalt des BMWi veranschlagt
bzw. werden vom BMWi mit Mitteln aus dem EKF
gefördert (vgl. 1.3.2.4.1 und 1.3.2.13.1).
1.3.2.8 Umweltschutz
Eine intakte Umwelt und der schonende Umgang mit
den natürlichen Ressourcen sind Voraussetzungen für
eine nachhaltige Entwicklung. Für die Umsetzung
umweltpolitischer Ziele verfügt der Bund über eine
grundgesetzlich verankerte Gesetzgebungskompetenz.
Durchführung und Finanzierung der Gesetze im
Umweltbereich liegen entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Aufgabenverteilung grundsätzlich
bei den Ländern. Der Bund engagiert sich finanziell
im Umwelt- und Naturschutz unter anderem in Form
von Förderprogrammen.
Für den internationalen Klimaschutz werden im Haushalt des BMZ weitere Haushaltsmittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt (in 2017 Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für klimabezogene
Maßnahmen i. H. v. 2,251 Mrd. €).
Im Jahr 2017 beträgt die Projektförderung auf dem
Gebiet Klima, Energie und Umwelt aus dem Haushalt
des BMBF rd. 511 Mio. €.
Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele
Politikbereiche betrifft. Daher entfällt nur ein Teil der
Ausgaben für die Umweltpolitik auf den Haushalt des
BMUB. Diese Mittel werden für die Bereiche Umweltschutz (im engeren Sinne), Klimaschutz, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz sowie
sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zur Verfügung gestellt.
Das BMVI unterstützt die Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technologien (z. B. Wasserund Brennstofftechnologie, Umweltkomponente bei
den De-Minimis-Hilfen an das Güterverkehrsgewerbe,
Förderung umweltfreundlicher Schiffsmotoren) und
investiert in Umweltschutzmaßnahmen bei den Verkehrswegen (z. B. Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen).
Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei die internationale Klimafinanzierung. Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen
und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Im Jahr 2017 stehen hierfür rd.
387 Mio. € zur Verfügung, rd. 49 Mio. € mehr als im
Vorjahr. Ab 2018 werden die Mittel gegenüber der
bisherigen Finanzplanung um 75 Mio. € jährlich erhöht.
Auch bei den Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG werden die Ziele
und Erfordernisse des Umweltschutzes beachtet.
Darüber hinaus finanziert der EKF weitere Maßnahmen für den Umweltschutz (2017: rd. 3,4 Mrd. €).
Für die nationale Klimaschutzinitiative, durch die u. a.
innovative Konzepte und Modellprojekte zur Senkung
der Treibhausgasemissionen in Deutschland gefördert
werden, stehen im Jahr 2017 65 Mio. € zur
Verfügung.
1.3.2.9 Sport
Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen
im Sporthaushalt des BMI (Kapitel 0601, Titelgruppe 02) im Regierungsentwurf 2017 rd. 163 Mio. €
zur Verfügung.
Im Bereich des Naturschutzes setzt das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ einen wichtigen
Akzent. Dieses Programm baut auf der 2007
beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt auf und stellt jährlich 15 Mio. € bereit, um
Artenvielfalt und bedrohte Lebensräume zu erhalten.
Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der Förderung des Sports dienen, sind u. a. im Bereich des
BMVg (rd. 80 Mio. €), des BMFSFJ (rd. 17,5 Mio. €),
des AA (5,1 Mio. €), des BMF (rd. 2,5 Mio. €) und
des BMAS (rd. 0,7 Mio. €) veranschlagt.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt im Haushalt des
BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der
Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Asse,
Morsleben, Gorleben). Hierfür stehen 2017 insgesamt
440 Mio. € zur Verfügung.
Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dessen
Aufgabenschwerpunkte bei der Initiierung, Förderung
und Koordinierung sportwissenschaftlicher Projekte
sowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in die
Praxis liegen, sieht der Regierungsentwurf 2017 rd.
3,3 Mio. € vor.
In den Bereichen Umweltschutz (im engeren Sinne)
sowie Reaktorsicherheit und Strahlenschutz liegen
Schwerpunkte in den Bereichen Ressortforschung und
Förderung von Demonstrations- und Modellvorhaben.
46
46
1.3.2.10 Innere Sicherheit, Asyl, Zuwanderung
BIP und Gesamtsteueraufkommen entsprechenden
Beitrag. Er übernimmt darüber hinaus gleichwohl
solidarisch einen Teil der diesbezüglichen Haushaltsbelastungen der anderen Gebietskörperschaften, um
insbesondere die Länder zu unterstützen, denen trotz
der wachsenden Steuereinnahmen und des niedrigen
Zinsniveaus ein Herauswachsen aus den Defiziten
noch nicht gelungen ist. So beteiligt der Bund sich
auch im Jahr 2017 an den Kosten von der Registrierung bis zur Bescheiderteilung in Abhängigkeit von
der Zahl der Flüchtlinge im Asylverfahren und der
jeweiligen Bearbeitungsdauer bzw. an den Kosten für
abgelehnte Asylbewerber. Der Bund trägt zudem
einen Teil der Kosten für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge mittels eines Festbetrages im Rahmen der
Umsatzsteuerverteilung sowie der Förderung von
sozialem Wohnraum. Außerdem stellt er weiterhin
bundeseigene Liegenschaften zur Nutzung zur Verfügung.
Für die Innere Sicherheit sind von 2017 bis 2020 insgesamt 17,5 Mrd. € vorgesehen. Mit 4,3 Mrd. € entfällt im Haushalt 2017 wiederum der größte Anteil der
Mittel des BMI (rd. 8,34 Mrd. €) auf diesen Bereich.
Neben den Mitteln für die Bundespolizei (rd.
3,1 Mrd. €), für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (rd. 107 Mio. €) und für das
Bundeskriminalamt (rd. 531 Mio. €) stehen hier u. a.
auch Mittel i. H. v. rd. 109 Mio. € für das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie
rd. 219 Mio. € für die Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk zur Verfügung.
Zur Stärkung der Inneren Sicherheit wurde ein neues
Paket zur Stärkung der Sicherheitsbehörden aufgelegt,
das Aufstockungen für relevante Sicherheitsbehörden,
wie etwa das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei
und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, in einer Größenordnung von rd.
861 Mio. € im Finanzplan vorsieht.
Die Umsetzung der - erst nach Kabinettbeschluss des
Regierungsentwurfs und des Finanzplans am
6. Juli 2016 - zwischen Bund und Ländern
geschlossenen Vereinbarung vom 7. Juli 2016 zur
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration
wird
im
parlamentarischen
Verfahren
zur
Beschlussfassung des Haushalts 2017 sowie im
nächsten Finanzplan nachvollzogen werden.
Für asyl- und flüchtlingsbedingte Leistungen sind im
Bundeshaushalt 2017 insgesamt knapp 19 Mrd. €
vorgesehen. Im Finanzplanzeitraum belaufen sich die
Ausgaben etwa auf 77½ Mrd. €. Darin enthalten sind
gut 23 Mrd. € für die Fluchtursachenbekämpfung, gut
17 Mrd. € für Integrationsleistungen und 24 Mrd. € für
Sozialtransferleistungen nach dem Ende des Asylverfahrens. Auch für die Aufnahme, Registrierung und
möglichst zügige Bearbeitung der Asylanträge entstehen in diesem Zeitraum Kosten von 4 Mrd. € insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Die deutsche Entwicklungspolitik befasst sich mit den
zentralen Überlebens- und Zukunftsfragen der
Menschheit. Sie orientiert sich an dem Ziel, allen
Menschen eine Lebensperspektive zu ermöglichen,
um damit vor allem auch Fluchtursachen entgegen zu
wirken. Die neuen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen werden der zentrale
internationale Referenzrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik sein.
Bei den Integrationsleistungen sind bis 2020 z. B. für
die Integrationskurse knapp 2,3 Mrd. € vorgesehen,
für
berufsbezogene
Deutschsprachkurse
rd.
1,8 Mrd. €, für Eingliederungs- und Verwaltungsleistungen von anerkannten Flüchtlingen knapp 7,3 Mrd.
€, für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 1,2 Mrd. €
und für weitere Integrationsleistungen über viele Einzelpläne rd. 4,7 Mrd. €.
In absoluten Zahlen lag Deutschland im Jahr 2015
nach der vorläufigen OECD-Statistik mit rd.
17,8 Mrd. US-$ nach den USA und Großbritannien
bei den ODA-Leistungen an Entwicklungsländer an
dritter Stelle der Gebernationen. Am BNE gemessen
erzielte Deutschland damit eine vorläufige ODAQuote von 0,52 %.
Für die Existenzsicherung der anerkannten Flüchtlinge
werden im Bundeshaushalt 2017 über 4 Mrd. € und im
Finanzplanzeitraum rd. 24 Mrd. € veranschlagt.
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der hohen Zahl
der Flüchtlinge liegen in gesamtstaatlicher Verantwortung. Nach dem Grundgesetz kommt Ländern und
Kommunen hierbei eine Schlüsselrolle zu. Der Bund
leistet mit seinem Haushalt einen seinem Anteil am
47
47
Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2017 und dem
Finanzplan bis 2020 dokumentiert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Verantwortung auch
im Rahmen des übergeordneten Ziels eines ohne
Schulden ausgeglichenen Bundeshaushalts. Das
Ausgabenniveau des Einzelplans des BMZ wird mit
rd. 8,0 Mrd. € für das Jahr 2017 weiter angehoben.
Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf
dem bestehenden Schuldenportfolio, der geplanten
neuen Kreditaufnahme zur Finanzierung der
Tilgungen, den bestehenden und geplanten Swapverträgen und der Kassenfinanzierung. Sie berücksichtigen ferner die historisch durchschnittliche Schwankungsbreite der Zinsen. Die Ansätze für Zinsausgaben
liegen für 2017 um rd. 3,1 Mrd. € unter dem alten
Finanzplanansatz. Damit setzt sich der Trend fort, dass
die Kosten der im vergangenen Jahr aufgenommenen
Kredite im Mittel unter den im alten Finanzplan
unterstellten
Ansätzen
liegen und auch die
zukünftige Kreditaufnahme mit niedrigeren Zinssätzen
geplant wird, als noch im alten Finanzplan unterstellt.
Neben den Ausgaben des Einzelplans des BMZ tragen
auch die Entwicklungsleistungen anderer Ressorts, der
EU, der Bundesländer, Marktmittel der KfW sowie
Schuldenerlasse zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Zur nachhaltigen Erreichung des ODA-Ziels von 0,7 % des
BNE müssen auch über innovative Finanzierungsinstrumente zusätzliche Einnahmequellen für die Entwicklungszusammenarbeit erschlossen werden.
1.3.2.12
Die Berechnung der neuen Finanzplanung basiert auf
einer Hochrechnung aus der aktuellen Zinssituation
und der historischen Schwankungsbreite. Sie enthält
vor allem aufgrund der günstigeren Anschlussfinanzierung von fälligen Schulden im Jahr 2016 eine Absenkung der Zinsausgaben in 2017. Mit dem erwarteten Auslaufen des EZB Anleihekaufprogramms 2017
dürfte das Zinsniveau mittelfristig wieder schrittweise
ansteigen. Infolgedessen steigen auch die veranschlagten Zinsausgaben zum Ende des Finanzplanzeitraums moderat an.
Allgemeine Finanzwirtschaft
1.3.2.12.1 Zinsausgaben
Im Bundeshaushalt 2017 sind rd. 19,3 Mrd. € für
Zinsausgaben veranschlagt (5,9 % der gesamten
Bundesausgaben). Die Zinsausgaben werden bis zum
Jahr 2020 auf rd. 21,9 Mrd. € (6,3 % der
Gesamtausgaben) ansteigen (vgl. Schaubild 7).
48
48
1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben
Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter
sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bundes wurde das auf Dauer angelegte Sondervermögen
„Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für
diese Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe der durch die Versorgungsfondszuweisungsverordnung festgelegten Sätze zwischen 27,9 % und 36,9 % der ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge geleistet. Ab dem Jahr 2020 wird der
Bundeshaushalt durch Entnahmen aus dem Versorgungsfonds zur Deckung von Versorgungsausgaben
für diesen Personenkreis dauerhaft entlastet. Ende
2015 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd.
2,3 Mrd. €.
Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn
und Post)
Die Versorgungsausgaben umfassen direkte Pensionszahlungen einschließlich der Beihilfen in Krankheitsund Pflegefällen an ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und
Soldaten des Bundes sowie an Versorgungsberechtigte
nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der unter Art. 131 Grundgesetz fallenden Personen
(G 131) und an deren Hinterbliebene.
Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist in
den letzten fünf Jahren um rd. 4 % zurückgegangen.
Bis 2020 wird ihre Anzahl bei rd. 190.000 stagnieren
(vgl. Tabelle 6). Grund hierfür ist die Abnahme der
Zahl der Versorgungsberechtigten nach dem G 131
und das gleichzeitige Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger aus dem Personenkreis der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes.
Daneben beteiligt sich der Bund an den Versorgungslasten anderer Dienstherren und erbringt Leistungen
nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern. Die neuen Bundesländer erstatten dem Bund die Aufwendungen für
das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei (einschl. Feuerwehr und Strafvollzug). Die Ausgaben sind
in der Tabelle 5 unter „Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst.
Laut Fünftem Versorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/13590) wird die Zahl der
Versorgungsberechtigten des Bundes im Jahr 2030 bei
202.000 liegen. Nach 2030 wird die Zahl der Versorgungsberechtigten beim Bund wegen des Eintritts
der geburten- und einstellungsstarken Jahrgänge in
den Ruhestand auf 207.000 in den Jahren bis 2035
ansteigen und dann auf 193.000 im Jahr 2050 zurückgehen. Gründe für den Rückgang sind u. a. die Maßnahmen zur Personalreduzierung sowie die Auswirkungen von Reformen des Dienst- und Versorgungsrechts. Legt man die dargestellten Empfängerzahlen
zu Grunde, ergeben sich bei unterstellten jährlichen
Versorgungsanpassungen von 1,5 % sowie jährlichen
Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 % die in
Tabelle 6 abgebildeten Versorgungsausgaben für die
Jahre 2030 bis 2050.
Die Versorgungsausgaben bei der Bahn
Beim BEV werden im Jahresdurchschnitt 2017 voraussichtlich für 91.000 Ruhegehaltempfänger und
60.000 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie
Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. gezahlt. Hieraus
entstehen Belastungen des BEV in Höhe von rd.
4,8 Mrd. €. Die Anzahl der Versorgungsberechtigten
ist rückläufig. Innerhalb des Finanzplanzeitraums
bleiben die Versorgungsausgaben des BEV nahezu
unverändert. Der Bund ist verpflichtet, die sich aus
den Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebenden
Defizite zu decken. Die Gesamtausgaben für die „Eisenbahnen des Bundes“ sind in Tabelle 5 ausgewiesen.
Zur Dämpfung der späteren Versorgungsausgaben des
Bundes ist ein Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet worden. Die Versorgungsrücklage soll den Bundeshaushalt in Zeiten der
höchsten Empfängerzahlen von Versorgungsausgaben
entlasten. Sie wird durch verminderte Besoldungsund Versorgungsanpassungen seit dem Jahr 1999 finanziert. Ferner wird die Hälfte der Einsparungen, die
aufgrund weiterer versorgungsrechtlicher Maßnahmen
(Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden,
der Versorgungsrücklage zugeführt. Bis Ende 2017
wird das Versorgungsniveau dauerhaft um 6,33 %
gegenüber dem Rechtsstand vor Einführung der
Versorgungsrücklage abgesenkt sein. Die Mittelzuführungen zum Sondervermögen beliefen sich im
Jahre 2015 auf rd. 938 Mio. €. Ende des Jahres 2015
betrug der Marktwert des Sondervermögens rd.
9,7 Mrd. €.
Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeunternehmen
Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und
Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen
der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Der
Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen
beträgt seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge
ihrer aktiven Beamtinnen und Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaubten
Beamtinnen und Beamten. Der größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist.
49
49
Tabelle 6
Versorgungsausgaben1) des Bundes 2016 bis 2020
2016
2017
2018
Prognose
2019
2020
2030
2040
2050
- Mrd. € Beamte, Richter und Soldaten
8,4
8,5
8,6
8,7
8,8
11,3
13,6
15,4
182.000
183.000
185.000
186.000
187.000
202.000
205.000
193.000
0,4
0,3
0,3
0,3
0,2
-
-
-
8.400
6.600
5.200
4.100
3.200
-
-
-
Summe Bund
8,7
8,8
8,9
9,0
9,0
11,3
13,6
15,4
Ehemalige Bahnbeamte
4,9
4,8
4,8
4,8
4,7
4,6
3,9
2,9
154.000
151.000
146.000
141.000
135.000
105.000
67.000
34.000
7,7
7,9
7,5
7,7
7,9
8,9
8,0
5,5
270.000
267.000
265.000
263.000
261.000
243.000
184.000
107.000
Summe Bahn und Post
12,5
12,7
12,3
12,5
12,6
13,5
11,9
8,4
Summe Bund, Bahn und Post
21,2
21,5
21,3
21,5
21,6
24,8
25,5
23,8
1,9
2,0
2,1
2,2
2,2
Anzahl der
Versorgungsempfänger rd.
G 131-Fälle
Anzahl der
Versorgungsempfänger rd.
Anzahl der
Versorgungsempfänger rd.
Ehemalige Postbeamte
Anzahl der
Versorgungsempfänger rd.
Nachrichtlich:
Leistungen für die
Sonderversorgungssysteme in
den neuen Bundesländern
1)
Einschl. Versorgungsrücklage
Rundungsdifferenzen möglich
50
50
1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
Der Europäische Rat hat sich am 17. Dezember 2010
auf die Einrichtung eines permanenten Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt. Er hat die
EFSF und den EFSM zum 1. Juli 2013 abgelöst. Der
Vertrag zur Einrichtung des ESM ist am
27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am
8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Der ESM
verfügt über rd. 704,8 Mrd. € Stammkapital. Diese
Summe teilt sich auf in rd. 80,5 Mrd. € eingezahltes
und rd. 624,3 Mrd. € abrufbares Kapital. Der Anteil
Deutschlands am eingezahlten Kapital beträgt rd.
21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd.
168,3 Mrd. € (vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen
Beteiligung am ESM (ESM-Finanzierungsgesetz ESM FinG) vom 13. September 2012; BGBl. I
S. 1918). Dem ESM stehen als Instrumente für die
Stabilitätshilfe an seine Mitglieder vorsorgliche Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von
Finanzinstituten, Darlehen sowie Primär- und Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten zur Verfügung.
Der Finanzbedarf der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen wird aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt hat die noch verbliebenen Restaufgaben in den
Bereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung,
Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
geschäftsbesorgend auf andere Einrichtungen übertragen. Die BvS konnte ihre Ausgaben bislang durch
eigene Einnahmen decken und wird auch im Jahr 2017
ohne Zuwendungen auskommen.
Für die folgenden weiteren Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2017
Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd. 314 Mio. €
vor:
-
-
Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert
und verwertet die Flächen der stillgelegten, nicht
privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue
und verarbeitungsanlagen. Ferner hat sie die stillgelegten Bergwerksbetriebe des Kali-, Spat- und
Erzbergbaus nach den Regeln des Bundesberggesetzes zu sichern, zu verwahren und zu verwerten
(Ansatz 2017: 135 Mio. €)
Die gemäß Art. 115 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung für die Übernahme einer Gewährleistung zur Zeichnung des abrufbaren Kapitals
wurde mit dem ESM-FinG geschaffen. Es bildet zusammen mit dem „Gesetz zu dem Vertrag vom
2. Februar 2012 zur Einrichtung eines Europäischen
Stabilitätsmechanismus“ die gesetzliche Grundlage für
die deutsche Beteiligung am ESM.
Neben seiner Mitgliedschaft bei der EFSF und beim
ESM hat sich Deutschland auch an den bilateralen
Hilfen für Griechenland beteiligt, die im Jahr 2010
beschlossen wurden. Auf Grundlage des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vom 7. Mai 2010
wurde das BMF ermächtigt, Gewährleistungen bis zur
Höhe von insgesamt 22,4 Mrd. € für Kredite an die
Hellenische Republik zu übernehmen. Diese Gewährleistung dient der Absicherung von Krediten der KfW
an Griechenland, die gemeinsam mit den Krediten der
anderen Mitgliedstaaten des Euro-Raums und des
Internationalen Währungsfonds ausgezahlt werden
sollen. Für das erste Griechenland-Programm hat die
KfW insgesamt rd. 15,2 Mrd. € ausgezahlt. Die restlichen Kreditzusagen aus dem ersten GriechenlandProgramm sind inzwischen in das zweite Griechenland-Programm, das von der EFSF im März 2012
übernommen worden ist, übergegangen.
Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) ist mit der
Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen
Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle
der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg
betraut (Ansatz 2017: rd. 179 Mio. €).
1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus
Im Jahr 2010 wurde mit der Einrichtung eines temporären Euro-Schutzschirms, bestehend aus einem
EU-Gemeinschaftsinstrument (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), auf die
zu diesem Zeitpunkt akute Staatsschuldenkrise reagiert.
Durch
das
Stabilisierungsmechanismusgesetz
(StabMechG)
ist
das
BMF
ermächtigt,
Gewährleistungen für Notmaßnahmen der EFSF bis
zur Höhe von insgesamt rd. 211 Mrd. € zu
übernehmen. Die EFSF konnte bis zum 30. Juni 2013
Hilfsprogramme an Mitgliedstaaten der Eurozone
vergeben, wenn dies unabdingbar war, um die
Stabilität der Eurozone insgesamt zu wahren. Der
deutsche Garantieanteil für die bereits beendeten
Rettungsprogramme der EFSF für Irland, Portugal
und das zweite Griechenland-Programm beläuft sich
auf insgesamt 87,3 Mrd. € (Stand: 31. Mai 2016). Die
EFSF-Programme sind beendet und werden
sukzessive abgewickelt.
1.3.2.13
Sondervermögen
1.3.2.13.1 Energie- und Klimafonds (EKF)
Der EKF ist auch weiterhin das zentrale Instrument
zur Finanzierung der zusätzlichen Programmausgaben
zur Umsetzung der beschleunigten Energiewende in
Deutschland. Die Programmausgaben steigen 2017
gegenüber dem Vorjahr um rd. 1 Mrd. € auf 3,4 Mrd.€
an. Ab 2018 sind jährlich durchschnittlich 4,4 Mrd. €
vorgesehen. Hierin enthalten sind zusätzliche Ausgaben in Höhe von 0,9 Mrd. € für die Förderung der
Elektromobilität.
51
51
1.3.2.13.3 Weitere Sondervermögen
Die Programmausgaben 2017 werden finanziert durch
Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel in
Höhe von knapp 1,4 Mrd. €, durch eine Bundeszuweisung in Höhe von rd. 0,9 Mrd. € sowie aus der
Rücklage des Sondervermögens (knapp 1,2 Mrd. €).
Der konsolidierte Öffentliche Gesamthaushalt umfasst
auch die Sonderrechnungen des Bundes, die sich in
unmittelbarer Bundesverwaltung befinden oder von
Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet
werden. Aktuell sind neben dem EKF und dem
Aufbauhilfefonds besonders hervorzuheben das
Sondervermögen
Finanzmarktstabilisierung,
der
Restrukturierungsfonds und das Sondervermögen
Investitions- und Tilgungsfonds. Rechtlich und
wirtschaftlich sind die Mittel der Sondervermögen
vom Bundeshaushalt grundsätzlich getrennt zu halten.
1.3.2.13.2 Aufbauhilfe
Mit dem im Juli 2013 in Kraft getretenen Aufbauhilfegesetz wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe
von 8 Mrd. € errichtet. Die Fondsmittel stehen für
Maßnahmen zur Beseitigung der im Sommer 2013
entstandenen Hochwasserschäden bereit. Darüber
hinaus werden aus dem Fonds die Kostenanteile des
Bundes und der Länder an den Soforthilfen der Länder
erstattet.
Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungsfonds (FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtung
eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008 errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung
des Finanzmarktes durch befristete Maßnahmen zur
Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Antragsberechtigt waren
ursprünglich Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften im
Sinne des Investmentgesetzes sowie bestimmte Finanzholding-Gesellschaften. Zur Erfüllung seiner
Aufgaben war der FMS bis einschließlich
30. Dezember 2010 mit einer Garantieermächtigung
von 400 Mrd. € ausgestattet, die Kreditermächtigung
betrug insgesamt 80 Mrd. €. Mit Inkrafttreten des
Restrukturierungsfondsgesetzes (RStruktFG) am
31. Dezember 2010 reduzierte sich die Garantieermächtigung des FMS auf 300 Mrd. €, die Kreditermächtigung auf 60 Mrd. €. Im Jahr 2011 durften keine
neuen Maßnahmen mehr aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der
Verschärfung der Staatschuldenkrise wurde mit dem
2. FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet bis Ende 2012 reaktiviert. Die Ermächtigungen
gemäß RStruktFG und FMStFG entsprechen in
Summe der ursprünglichen Ermächtigung im
FMStFG. Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur
Umsetzung
eines
Maßnahmenpaketes
zur
Stabilisierung des Finanzmarktes (3. FMStG) zum
1. Januar 2013 wurden die Antragsfrist und mithin die
o. g. Grenzen für neue Maßnahmen des FMS bis zum
31. Dezember 2014 verlängert. Der Einsatz von
Instrumenten des FMS wurde auf Kreditinstitute
beschränkt. Zudem ist für Maßnahmenbewilligungen
ab dem 1. Januar 2013 ein Verlustausgleich durch den
Restrukturierungsfonds
vorgesehen.
Mit
dem
Inkrafttreten des BRRD-Umsetzungsgesetzes wurde
die Antragsfrist für Stabilisierungsmaßnahmen des
FMS bis Ende 2015 verlängert. Seit Januar 2016 ist
die Gewährung neuer Stabilisierungsmaßnahmen (mit
Ausnahme der Nachbefüllung bereits bestehender
Abwicklungsanstalten und der Beteiligung an
Unternehmen, an denen der FMS aufgrund von
Rekapitalisierungsmaßnahmen bereits beteiligt ist)
nicht mehr zulässig.
Der Fonds wird vom Bund in voller Höhe vorfinanziert. Die Länder leisten ihren Beitrag über
zwanzig Jahre wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019
wurde das Finanzausgleichsgesetz dahingehend
geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an
der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Mio. € von den
Ländern an den Bund übertragen wird. Nach
Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen
die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen
Betrag in Höhe von 202 Mio. € direkt an den Bund.
Die Beteiligung der Länder an den Kosten der
Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist abgeleitet von
einem Finanzierungsanteil von 3,25 Mrd. €. Dabei ist
berücksichtigt, dass der Bund die Kosten für die
Wiederherstellung seiner Infrastruktur alleine trägt.
Einheitliche Maßstäbe zur Verwendung der Mittel des
Fonds sind in der Aufbauhilfeverordnung (AufbhV)
und in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund
und betroffenen Ländern vom 2. August 2013 festgelegt. Die Grundsätze für Hilfszusagen der Länder
im Einzelnen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvereinbarung definierten sieben Hilfsprogrammen.
Anträge auf Hilfen aus dem Fonds konnten noch bis
zum 30. Juni 2016 bewilligt werden. Abschließende
Aussagen zum gesamten Schadensumfang können
daher derzeit noch nicht getroffen werden. Zum
Stichtag 31. Dezember 2015 waren rd. 2 Mrd. € aus
dem Fonds abgeflossen. Der Mittelabfluss ist nachlaufend und erfolgt bedarfsgerecht bzw. im Erstattungsverfahren, soweit die Länder in Vorleistung getreten
sind. Auf Grundlage der bei den Ländern eingegangenen Anträge ergibt sich dort ein voraussichtlicher
Gesamtschaden von rd. 6,1 Mrd. €; der Schaden bei
der Bundesinfrastruktur beträgt rd. 0,1 Mrd. €.
52
52
Tabelle 7
Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“
2016 bis 2020
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
in T€
Einnahmen
Erlöse aus der Versteigerung der
Berechtigungen gemäß TreibhausgasEmissionshandelsgesetz
1.258.837
1.382.984
1.424.520
1.228.318
1.339.736
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt
713.000
877.318
2.880.262
3.256.841
3.151.818
Entnahme aus Rücklage
1.300.000
1.177.000
Gesamteinnahmen
3.271.8376
3.437.302
4.304.782
4.485.159
4.491.554
CO2-Gebäudesanierungsprogramme
und Energetische Stadtsanierung
894.018
942.320
1.293.220
1.624.170
1.684.220
Weiterentwicklung der Elektromobilität
210.000
220.000
215.000
215.000
215.000
Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz
896.667
1.434.901
1.813.481
1.849.908
1.844.253
Versch. Programme nationaler
Klimaschutz und Klimawandel und
verschiedene internationale
Einzelprogramme
159.070
323.081
323.081
323.081
323.081
245.000
300.000
310.000
325.000
325.000
217.000
350.000
148.000
100.000
3.437.302
4.304.782
4.485.159
4.491.554
Ausgaben nach
Politikschwerpunkten
Zuschüsse an stromintensive
Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen
Kaufprämie und Ladeinfrastruktur für
E-Autos
Zuführung an Rücklage
Gesamtausgaben
867.082
3.271.837
Rundungsdifferenzen möglich
53
53
Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die der
Rechts- und Fachaufsicht durch das BMF unterliegt.
Für die Verbindlichkeiten des Fonds haftet der Bund,
der auch die Verwaltungskosten des Fonds trägt.
der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
und Flüchtlingen zugeführt wird. Diese Regelung wird
2017 mit § 6 Absatz 11 HG 2017 fortgeführt.
Das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ wurde zum 30. Juni 2015 gegründet
(Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds“,
KInvFErrG). Das Sondervermögen dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
in den Jahren 2015 bis 2018 und soll dadurch einen
Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur leisten. Angesichts der Herausforderungen für
Länder und Kommunen durch den Zuzug von Flüchtlingen hat das BMF eine Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen um jeweils zwei
Jahre auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 18. Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Volumen des Fonds beträgt
3,5 Mrd. €. Mit Blick auf den Adressatenkreis finanzschwache Kommunen - beträgt die Förderquote
des Bundes bis zu 90 %. Der Kofinanzierungsanteil
der Kommunen von mindestens 10 % kann auch von
den Ländern übernommen werden.
Zum 31. Dezember 2010 wurde der Restrukturierungsfonds (RSF) errichtet, der ebenfalls von der
FMSA verwaltet wird. Die bisher akkumulierten Mittel des Fonds stammen aus der Bankenabgabe, die von
2011 bis 2014 jährlich erhoben wurde. Grundlegende
Änderungen des RStruktFG erfolgten durch Art. 3 des
BRRD-Umsetzungsgesetzes vom 10. Dezember 2014
(BGBl I S. 2091) und zuletzt durch Art. 4 des Abwicklungsmechanismusgesetzes vom 2. November
2015 (BGBl. I S. 1864). Danach erhebt die FMSA ab
dem Jahr 2015 die Beiträge der in Deutschland beitragspflichtigen Institute nach europäischen Vorgaben.
Die Einzelheiten zur Berechnung und Erhebung der
Beiträge sind in der Delegierten Verordnung (EU)
2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014, im
RStruktFG und in der neuen RStruktFV geregelt.
Nach dem zwischenstaatlichen Übereinkommen über
die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen
Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung
dieser Beiträge werden in Deutschland von solchen
Instituten, die in den Anwendungsbereich der SRMVO (Single Resolution Mechanism-VO, Verordnung
(EU) Nr. 806/2014) fallen, erhobene Beiträge auf den
einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution
Fund - SRF) übertragen. Über Bankenrestrukturierungs- und -abwicklungsmaßnahmen entscheidet
künftig der einheitliche Abwicklungsausschuss
(Single Resolution Board - SRB), soweit es sich um
sog. SSM-Institute oder grenzüberschreitende
Gruppen handelt. Im nationalen Fonds verbleiben
lediglich die Beiträge von sog. Unionszweigstellen
und von CRR Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht.
Die Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen
Rentenbank sowie der Postbank (ehemals DSLBank) und das Bergmannssiedlungsvermögen
(BSV) zählen zu den Sondervermögen, die von Stellen
außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden
(Treuhandvermögen). Das BSV ist, soweit dieses von
der THS Wohnen GmbH verwaltet wurde, durch das
erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen am 13. Dezember 2007 aufgelöst
worden.
Durch das Schuldenmitübernahmegesetz hat der Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die
Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten der sich in unmittelbarer Bundesverwaltung befindlichen Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen und des (Ende 2000 aufgelösten)
Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes (Verstromungsfonds) übernommen. Die ursprünglichen Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds, die rd. 181 Mrd. € betrugen, wurden inzwischen nahezu vollständig getilgt. Der Erblastentilgungsfonds wurde daher zum 31. Dezember 2015
aufgelöst (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung von
Gesetzen über Sondervermögen des Bundes vom
22. Dezember 2014, BGBl. I S. 2431).
Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF)“
finanzierte der Bund in den Jahren 2009 bis 2011
zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur
im Umfang von rd. 20,0 Mrd. €. Davon wurden rd.
10,0 Mrd. € für Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen der Länder und Kommunen, rd.
3,9 Mrd. € für Bundesinvestitionen, rd. 4,8 Mrd. € für
das Programm zur Stärkung der PKW-Nachfrage
(Umweltprämie), rd. 0,8 Mrd. € für die Ausweitung
des zentralen Investitionsprogramms Mittelstand und
rd. 0,5 Mrd. € für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Mobilität ausgegeben. Seit 2012 werden keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Das Sondervermögen besitzt eine eigene Kreditermächtigung und eine verbindliche Tilgungsregelung. Grundsätzlich erhält der ITF zur Tilgung seiner
Schulden Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus
dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt
veranschlagten Anteil übersteigen. Für das Jahr 2016
bestimmt jedoch abweichend § 6a HG 2016, dass der
Bundesbankgewinn in voller Höhe der Rücklage zur
Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit
Bereits seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt. Dieses Sondervermögen ist aus
Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau
der deutschen Wirtschaft, dem European Recovery
Program (ERP), hervorgegangen. Die erwirtschafteten
Erträge des Sondervermögens werden zur Wirtschaftsförderung eingesetzt und kommen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Die aus dem
Vermögen generierten Erträge gewährleisten lang-
54
54
fristig die Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung
und den Substanzerhalt.
Es handelt sich um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sondervermögen geleistet werden.
Der Fonds „Deutsche Einheit” (FDE) wurde 1990
als Sondervermögen des Bundes errichtet, um eine
rasche Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet an das Niveau in den alten Bundesländern
zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2005 entfielen die
Schuldendienstanteile der alten Bundesländer am FDE
und der Bund übernahm als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des FDE. Hierbei wurden die Verbindlichkeiten des FDE in die Bundesschuld integriert
(Art. 8 § 6 a Solidarpaktfortführungsgesetz). Als
Kompensation für den entfallenen Länderanteil an der
weiteren Abfinanzierung des FDE erhält der Bund bis
2019 jährlich von den Ländern u. a. einen Festbetrag
an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,32 Mrd. €. Weist
der Bund auf Basis einer Modellrechnung nach, dass
aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung die fiktive
Restschuld des FDE Ende 2019 den Betrag von
6,54 Mrd. € übersteigt, erhält er im Jahr 2020 von den
alten Bundesländern 53,3 % des übersteigenden Betrages.
1.3.2.14. Öffentlich Private Partnerschaften
und Private Vorfinanzierung von
Bundesfernstraßen 1992 - 1998
ÖPP sind als Beschaffungsvariante auf allen staatlichen Ebenen präsent. Sie stellen eine auf vertraglicher
Basis langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen
Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft dar und
betrachten eine zu realisierende Maßnahme über ihren
gesamten Lebenszyklus. Es werden nicht nur die Investitionen als solche, sondern auch die Folgekosten
einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Dabei
werden bei Immobilien neben der Planung und dem
Bau auch die Finanzierung, der Betrieb über den
gesamten Nutzungszeitraum hinweg und gegebenenfalls die Verwertung am Ende des Nutzungszeitraums
betrachtet. Wie für jede andere Variante der öffentlichen Bedarfsdeckung gilt stets der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Eine Realisierung
als ÖPP kommt dann in Frage, wenn sie sich über den
Lebenszyklus betrachtet als die wirtschaftlichste
Beschaffungslösung erweist. Eine ÖPP ist damit keine
Finanzierungs-, sondern eine Beschaffungsvariante.
Durch den Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz
werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke
in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges OstBerlin) gefördert. Hierzu werden Überschüsse aus
dem Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken
herangezogen; bis Ende des Jahres 2015 insgesamt rd.
52,4 Mio. €.
Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffen
bisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung. In
ihrem Bericht über ÖPP-Projekte im Betrieb vom 26.
November 2015 (BT-Drs. 18/6898) hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über ihre
ÖPP-Projekte berichtet.
Das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 errichtete, nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschädigungsfonds (EF) bündelt die Rechte und
Verpflichtungen, die sich für den Bund aus dem Vermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) ergeben. Rechtsgrundlage ist § 9 des Entschädigungsgesetzes. Gespeist wird
der EF seit 2008 im Wesentlichen durch Zuweisungen
aus dem Bundeshaushalt. Für Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungen wurden bis Ende 2015 Barleistungen in Höhe von rd. 1,79 Mrd. € aus dem EF erbracht. Für die Wiedergutmachung der NS-verfolgungsbedingten Vermögensschädigungen wurden von
1994 bis 2015 Leistungen in Höhe von rd. 2,37 Mrd. €
aus dem Fonds gezahlt.
Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmen
soll deren Realisierung beschleunigen, Effizienzgewinne über den Lebenszyklusansatz generieren und
insgesamt zu mehr Innovation im Straßenbau führen.
Seit 2007 sind im Bereich der Bundesautobahnen
insgesamt acht ÖPP-Projekte vergeben worden. Hierbei baut der Private einen Autobahnabschnitt aus und
übernimmt den Betrieb und die Erhaltung für einen in
der Regel dreißigjährigen Zeitraum zur Ausführung.
Im Gegenzug erhält er bei den ersten vier A-Modellen
die auf der Konzessionsstrecke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile davon. Beim fünften Projekt wird
ein vertraglich vereinbarter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz pro gefahrenem mautpflichtigen
Kilometer vergütet. Ab dem sechsten Projekt handelt
es sich um so genannte Verfügbarkeitsmodelle. Bei
dieser Modellvariante erhält der Private als Vergütung
für Bau, Erhaltung und Betrieb über die gesamte Projektlaufzeit ein Entgelt aus dem Bundeshaushalt auf
Basis der Verfügbarkeit, d. h. Befahrbarkeit der
Verkehrswege.
Mit dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ wurde ein Sondervermögen zur Vorsorge für
die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere
errichtet. Diesem werden aus dem Bundeshaushalt
jährlich anteilig die am Ende der Laufzeit von
inflationsindexierten
Bundeswertpapieren
fällig
werdenden Beträge zugeführt.
55
55
Auch im Verteidigungsbereich können ÖPP ein geeignetes Instrument sein, um durch das Einbringen von
Know-how der Privatwirtschaft Effizienzgewinne bei
den Prozessabläufen zu erreichen und die Bundeswehr
auf Tätigkeitsfeldern zu entlasten, die nicht zu ihren
Kernaufgaben gehören.
Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
Im Gegensatz zur Beschaffungsvariante ÖPP stand bei
27 konventionell erstellten Bundesfernstraßen auf der
Grundlage der Entscheidungen der Bundesregierung
aus den Jahren 1992, 1994 und 1998 allein die Private
Vorfinanzierung im Vordergrund. Diese verlagert
Ausgaben, die ansonsten während der Bauzeit direkt
aus dem Haushalt zu finanzieren wären, auf künftige
Haushaltsjahre. Für die abgeschlossenen Baumaßnahmen erstreckte sich die Refinanzierung ursprünglich auf 15 Jahre. Der Bund ist für die 27 Maßnahmen
ursprünglich Verpflichtungen in Höhe von rd.
4,5 Mrd. € eingegangen. Durch die seit Jahren
rückläufigen Zinsen und durch vorzeitige Ablösung
von
Maßnahmen
betragen
aktuell
die
voraussichtlichen Gesamtausgaben aller Projekte nur
noch rd. 3,887 Mrd. €. Davon sind durch reguläre und
vorzeitige Tilgungen bis Ende 2015 rd. 3,876 Mrd. €
geleistet worden. Für die verbleibenden 3 Maßnahmen
sind im Haushaltsjahr 2016 noch 0,011 Mrd. € zu
tilgen. Für den Haushalt 2017 und die Finanzplanung
bis 2020 sind keine Tilgungsleistungen mehr
erforderlich. Die Private Vorfinanzierung ist damit
abgeschlossen.
Ein wichtiges ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr ist das
IT-Projekt HERKULES. Im Rahmen einer zehnjährigen Vertragslaufzeit wurde durch die vom BMVg
zusammen mit Unternehmen der Privatwirtschaft
gegründete BWI Informationstechnik GmbH die
gesamte zivile IT-Landschaft der Bundeswehr
modernisiert. Der Hauptvertrag zum IT-Projekt
HERKULES endet planmäßig mit Ablauf des 27.
Dezember 2016. Die BWI Informationstechnik GmbH
wird als Inhousegesellschaft weitergeführt.
Zu den ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr zählt auch die
Simulatorausbildung
NATO-Hubschrauber
90
(NH90). Dieses Vorhaben umfasst die Bereitstellung
und den Betrieb von vier Simulatoren mit zugehöriger
Infrastruktur an den Stationierungsorten des NH 90.
Ein weiteres großes ÖPP-Projekt im Hochbaubereich
ist die Sanierung und der Betrieb der Fürst-WredeKaserne in München.
56
56
Tabelle 8
Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt
(laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte)
Maßnahme
Finanzierungsverlauf
Gesamtausgaben Verausgabt Finanzplan- Folgejahre
(insgesamt)
bis 2015
zeitraum
2016 - 2020
Mio. €
Mio. €
Bereich Bundesfernstraßen
(8 Bundesfernstraßenprojekte)
Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
7.584
958
1.323
5.303
889
371
318
200
164
64
50
50
725
307
268
150
Hochbau - laufende Maßnahme
Fürst-Wrede-Kaserne, München
(Kap. 1408 Tit. 517 09)
Sonstige ÖPP-Projekte:
Simulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90
(aus Kap. 1407 Tit. 553 69)
Private Vorfinanzierung von Bundesfernstraßen aus 1992 - 1998
(Leasing, Ratenkauf, Mietkauf sowie vergleichbare Modelle)
Laufende Maßnahmen
3 Bundesfernstraßen
(15 Jahre Laufzeit, Vertragsende 2016)
3.887
57
57
3.876
11
0
1.3.2.15 Verpflichtungsermächtigungen
Überblick
im
1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben
Im Jahr 2017 werden die konsumtiven Ausgaben des
Bundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit
294,7 Mrd. € etwa 90 % der Gesamtausgaben ausmachen (vgl. Tabelle 9). Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie für
Zinsen belaufen sich dabei auf insgesamt
234,2 Mrd. €. Die Ausgaben für Personal und den
laufenden Sachaufwand betragen 60,5 Mrd. €. Insgesamt konnte der Anteil der Personalausgaben an den
Gesamtausgaben seit dem Jahr 1992 von 12,1 % auf
9,8 % im Jahr 2016 reduziert werden.
Verpflichtungsermächtigungen sind nach der Legaldefinition in § 6 BHO (i. V. m. §§ 16, 38 BHO) im
Haushaltsplan ausgebrachte Ermächtigungen zum
Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 sind
VE insgesamt i. H. v. rd. 79,4 Mrd. € vorgesehen;
davon entfallen auf die Jahre 2018 bis 2020 rd.
38,7 Mrd. € und auf die Folgejahre rd. 21,2 Mrd. €.
Bei weiteren rd. 19,5 Mrd. € war eine Aufteilung noch
nicht möglich.
1.3.3.3 Investive Ausgaben
Im Jahr 2016 wurden VE in Höhe von rd. 71 Mrd. €
ausgebracht. Davon entfallen auf die Finanzplanjahre
2017 bis 2019 rd. 38 Mrd. € und auf die Folgejahre rd.
16 Mrd. €. Bei weiteren rd. 17 Mrd. € war die Aufteilung der Ermächtigung auf Jahresfälligkeiten bei
Aufstellung des Haushalts noch nicht möglich.
Nach Maßgabe des § 10 StabG i. V. m. § 50 Abs. 5
HGrG wird im Folgenden näher auf Volumen und
Struktur der Investitionsausgaben des Bundes im
Finanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen
sich die Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen (vgl. 1.3.3.3.1), andererseits nach
Aufgabenbereichen gliedern (vgl. 1.3.3.3.2).
Der Haushalt 2015 enthielt VE in Höhe von rd.
67 Mrd. €. Über- oder außerplanmäßig wurden VE in
Höhe von rd. 54 Mrd. € bewilligt. Ausweislich der
Haushaltsrechnung 2015 beliefen sich die bis zum
Jahresende 2015 eingegangenen Verpflichtungen auf
rd. 45 Mrd. €.
1.3.3
Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2017
liegen mit 33,3 Mrd. € über dem Soll des Vorjahres
von 31,5 Mrd. € (vgl. Tabelle 10). Bis 2019 steigen
die Investitionsausgaben auf 35,1 Mrd. € an. Die
hohen Werte gehen insbesondere auf das bis 2018
befristete 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsinvestitionen zurück. Der Rückgang der Investitionsausgaben
im Jahr 2020 auf 30,8 Mrd. € spiegelt das Auslaufen
des 10 Mrd. € -Programms sowie von Entflechtungsmitteln i. H. v. über 3 Mrd. € wider.
Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
1.3.3.1 Überblick
Die Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick auf
ihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in
konsumtive und investive Ausgaben gliedern. In § 10
Abs. 3 Nr. 2 HGrG ist geregelt, welche Ausgaben zu
den Investitionen zu zählen und welche als konsumtive Ausgaben anzusehen sind. Danach ist der bei
weitem größere Anteil der Ausgaben des Bundeshaushaltes den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen.
1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten
Die Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten von
Investitionsvorhaben Dritter werden im Jahr 2017
23,4 Mrd. € betragen (vgl. Tabelle 10), bleiben bis
2019 etwa auf diesem Niveau und gehen 2020 auf rd.
19,6 Mrd. € zurück. Die Finanzierungshilfen teilen
sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich und für
sonstige Bereiche (rd. 7 Mrd. € und rd. 16,5 Mrd. € in
2017).
Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstützt
der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem
Umfang auch auf der Einnahmenseite, z. B. durch
Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen
Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder, z. B. aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 5 Regionalisierungsgesetz oder
infolge der Umwidmung der Finanzhilfen an die
neuen Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz
Aufbau Ost in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Der Bund tätigt im Jahr 2017 Sachinvestitionen
i. H. v. 9,9 Mrd. €. Bis zum Jahr 2019 steigen sie
weiter auf 11,5 Mrd. € an und fallen danach auf
11,2 Mrd. €. In dem Zeitraum entfallen von den
Sachinvestitionen durchschnittlich knapp 79 % auf
Baumaßnahmen (vgl. Tabellen 9 und 10).
58
58
Tabelle 9
Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach Ausgabearten *)
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1.
Laufende Rechnung
1.1
Personalausgaben ...............................
29,9
31,0
32,1
31,4
31,5
31,4
1.1.1
Aktivitätsbezüge ....................................
21,7
22,6
23,5
22,8
22,7
22,7
1.1.2
Versorgung ............................................
8,2
8,4
8,6
8,7
8,7
8,8
1.2
Laufender Sachaufwand .....................
24,3
26,2
28,4
28,6
29,4
30,7
1.2.1
Unterhaltung unbeweglichen Vermögens
1,5
1,5
1,5
1,5
1,5
1,6
1.2.2
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
9,1
10,2
11,1
11,5
12,5
13,8
1.2.3
Sonstiger laufender Sachaufwand .........
13,8
14,5
15,8
15,5
15,4
15,4
1.3
Zinsausgaben ......................................
21,1
23,8
19,3
19,2
19,3
21,9
1.3.1
An Verwaltungen ...................................
0
0
0
0
0
0
1.3.2
An andere Bereiche ...............................
21,1
23,8
19,3
19,2
19,3
21,9
1.4
Laufende Zuweisungen
und Zuschüsse ....................................
193,8
204,3
214,9
219,9
226,4
232,6
1.4.1
An Verwaltungen ...................................
24,1
24,3
26,4
28,0
29,2
30,2
- Länder ...............................................
16,2
17,1
19,0
18,7
19,5
20,7
- Gemeinden ........................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- Sondervermögen ...............................
7,9
7,1
7,4
9,3
9,7
9,6
- Zweckverbände .................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
An andere Bereiche ...............................
169,7
180,0
188,6
191,9
197,2
202,4
- Unternehmen .....................................
25,6
28,3
29,5
28,8
29,3
29,6
- Renten, Unterstützungen u. Ä. an
natürliche Personen ............................
28,9
29,6
30,8
32,1
33,6
35,2
- Sozialversicherung ............................
107,3
111,8
117,2
120,3
123,9
127,5
- private Institutionen ohne
Erwerbscharakter ...............................
1,9
2,6
3,5
3,5
3,4
3,4
- Ausland .............................................
5,9
7,7
7,6
7,1
6,9
6,7
- Sonstige ............................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Summe
Ausgaben der laufenden Rechnung ................
269,0
285,3
294,7
299,2
306,6
316,7
1.4.2
2.
Kapitalrechnung
2.1
Sachinvestitionen ................................
7,7
9,3
9,9
10,9
11,5
11,2
2.1.1
Baumaßnahmen ....................................
6,1
7,1
7,6
8,5
9,3
8,9
2.1.2
Erwerb von beweglichen Sachen ...........
1,2
1,5
1,6
1,5
1,4
1,4
2.1.3
Grunderwerb .........................................
0,4
0,6
0,7
0,9
0,9
1,0
*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben
den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
59
59
noch Tabelle 9
Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach Ausgabearten *)
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 21,2
20,6
22,5
22,7
22,7
19,0
20,5
19,9
21,8
22,1
22,1
18,4
2.2.1.1 An Verwaltungen ..................................
8,8
6,1
7,0
6,9
6,8
3,7
- Länder ...............................................
5,2
5,8
6,4
6,4
6,4
3,4
- Gemeinden .......................................
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
- Sondervermögen ...............................
3,5
0,2
0,4
0,4
0,3
0,3
2.2.1.2 An andere Bereiche ..............................
11,7
13,8
14,9
15,2
15,3
14,7
- Inland ................................................
6,6
8,1
8,6
8,7
8,8
8,2
- Ausland .............................................
5,1
5,7
6,3
6,5
6,5
6,5
2.2.2
Sonstige Vermögensübertragungen ......
0,7
0,7
0,7
0,6
0,6
0,6
2.3
Darlehensgewährung,
Erwerb von Beteiligungen ..................
1,4
2,3
1,6
1,5
1,5
1,1
2.3.1
Darlehensgewährung ............................
1,0
1,8
1,2
1,2
1,2
1,1
2.3.1.1 An Verwaltungen ...................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.3.1.2 An andere Bereiche ..............................
1,0
1,8
1,2
1,2
1,2
1,1
- Sonstige - Inland - (auch
Gewährleistungen) .............................
0,7
1,6
0,9
1,0
0,9
0,9
- Ausland .............................................
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
0,4
0,5
0,4
0,3
0,3
0,0
- Inland ................................................
0,4
0,1
0,2
0,1
0,1
0,0
- Ausland .............................................
0
0,3
0,2
0,2
0,2
0
Summe
Ausgaben der Kapitalrechnung ......................
30,3
32,2
34,0
35,1
35,7
31,4
2.2
Vermögensübertragungen .................
2.2.1
Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen
2.3.2
3.
Globalansätze ......................................
0
-0,6
-0,0
-3,2
1,1
1,2
4.
Ausgaben zusammen .........................
311,7
316,9
328,7
331,1
343,3
349,3
Rundungsdifferenzen möglich
*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben
den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
60
60
Tabelle 10
Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020
- aufgeteilt nach Ausgabearten Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 7,7
9,3
9,9
10,9
11,5
11,2
Baumaßnahmen.....................................
6,1
7,1
7,6
8,5
9,3
8,9
- Hochbau .............................................
0,7
0,8
0,9
1,5
2,2
2,2
- Tiefbau ...............................................
5,5
6,3
6,7
7,0
7,0
6,7
1.2
Erwerb von beweglichen Sachen ...........
1,2
1,5
1,6
1,5
1,4
1,4
1.3
Erwerb von unbeweglichen Sachen........
0,4
0,6
0,7
0,9
0,9
1,0
2.
Finanzierungshilfen ............................
21,9
22,2
23,4
23,6
23,5
19,6
2.1
Finanzierungshilfen an öffentlichen
Bereich ..................................................
8,8
6,1
7,0
6,9
6,8
3,7
- Darlehen ............................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- Zuweisungen ......................................
8,8
6,1
7,0
6,9
6,8
3,7
Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche
13,1
16,1
16,5
16,7
16,8
15,9
- Darlehen.............................................
0,3
0,4
0,4
0,3
0,3
0,3
- Zuschüsse ..........................................
11,7
13,8
14,9
15,2
15,3
14,7
- Beteiligungen......................................
0,4
0,5
0,4
0,3
0,3
0,0
- Inanspruchnahme aus
Gewährleistungen...............................
0,7
1,4
0,8
1,0
0,9
0,9
Investive Ausgaben insgesamt .......................
29,6
31,5
33,3
34,5
35,1
30,8
1.
Sachinvestitionen ................................
1.1
2.2
Rundungsdifferenzen möglich
61
61
Tabelle 11
Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020
- aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1.
Bundesfernstraßen ...................................
5,3
6,2
6,6
7,2
7,2
7,0
2.
Bundesschienenwege................................
4,6
5,0
5,1
5,6
5,5
5,2
3.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden ................................................
1,7
1,7
1,7
1,7
1,7
0,3
4.
Bundeswasserstraßen ...............................
0,7
1,0
1,1
1,0
1,0
0,9
5.
Digitale Infrastruktur/Breitbandausbau .......
0,3
0,7
0,9
0,4
0,8
0,7
6.
Entwicklungshilfe .......................................
4,2
4,7
5,4
5,5
5,6
5,5
7.
Bildung und Forschung .............................
2,1
2,4
2,4
2,4
2,4
2,3
8.
Wohnungsbau und Städtewesen ...............
1,4
1,9
2,7
2,7
2,6
1,7
9.
Gewährleistungen......................................
0,7
1,4
0,8
1,0
0,9
0,9
10
GA „Aus- und Neubau von Hochschulen“/
Kompensation ...........................................
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
0,3
11.
Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz .
0,8
0,9
1,1
1,1
1,1
1,0
12.
GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“ ............
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
13.
Bundesliegenschaften ...............................
0,2
0,2
0,3
0,2
0,2
0,2
14.
GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” u. Ä.
0,4
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
15.
Innere Sicherheit ......................................
0,2
0,4
0,4
0,5
0,4
0,4
16.
Kulturelle Angelegenheiten ........................
0,2
0,3
0,2
0,2
0,3
0,3
17.
Verteidigung ..............................................
0,5
0,2
0,3
0,2
0,2
0,2
18.
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau
-
0,2
0,4
0,4
0,3
0,3
19.
Beteiligung am Grundkapital Asia
Infrastructure Investment Bank ..................
-
0,3
0,2
0,2
0,2
-
20.
Kommunalinvestitionsförderungsfonds ......
3,5
-
-
-
-
-
21.
Sonstiges ..................................................
1,1
1,7
1,7
2,0
2,7
2,4
Insgesamt ........................................................
29,6
31,5
33,3
34,5
35,1
30,8
Rundungsdifferenzen möglich
Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen bewegen sich auf einem Niveau von rd.
1,5 Mrd. € jährlich, während die Ausgaben für den
Erwerb von unbeweglichen Sachen bei etwa
0,9 Mrd. € liegen.
Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgaben
für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung,
Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55
betragen von 2017 bis 2020 durchschnittlich rd.
12,2 Mrd. € pro Jahr.
62
62
Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur
einen relativ geringen Teil der öffentlichen Investitionen aus. Vielmehr liegt das Schwergewicht bei den
Finanzierungshilfen zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter. Allerdings tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und
privaten Investitionen bei.
die weitere Stützung der zweiten und dritten Phase des
Hochschulpakts getroffen. Darüber hinaus wurde ein
gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen.
Am 16. Juni 2016 haben Bund und Länder ein strategisches Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschulbereichs beschlossen: Die mit der Exzellenzinitiative
begonnene Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird verstetigt. Auf Basis des geänderten
Art. 91b GG werden im Rahmen der Exzellenzstrategie künftig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland gefördert.
1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen
Die Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnen
des Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalen
Straßenbau und sonstige Verkehrsbereiche sowie in
die Digitale Infrastruktur bilden auch im Jahr 2017
den größten investiven Ausgabenblock (vgl.
Tabelle 11).
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
haben Bund und Länder mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs ein neues Programm beschlossen, das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die
strukturelle Verankerung von ca. 1.000 Tenure-TrackProfessuren in Deutschland stärken wird. Das Programm läuft von 2017 bis 2032; der Bund stellt hierfür
bis zu 1 Mrd. € bereit, das jeweilige Sitzland stellt die
Gesamtfinanzierung sicher.
Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
Wirtschaftsförderung
Im Jahr 2017 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 624 Mio. € für regionale Fördermaßnahmen
vorgesehen.
Die mit bis zu 550 Mio. € ausgestattete Bund-LänderInitiative zur Förderung des forschungsbasierten
Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen - „Innovative Hochschule“ - richtet sich insbesondere an Fachhochschulen sowie
kleine und mittlere Universitäten. Sie unterstützt
Hochschulen in der Profilierung im Leistungsbereich
Transfer und Innovation und stärkt ihre strategische
Rolle im regionalen Innovationssystem. Die Förderung soll von 2018 bis 2027 laufen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die investiven Ausgaben im Einzelplan des BMZ
liegen 2017 bei rd. 5,4 Mrd. €.
Bildung und Forschung
Nach Artikel 91b Abs. 1 GG können Bund und Länder
auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre zusammenwirken. Gemäß Artikel 143c Abs. 1 GG stellt der Bund den Ländern als
Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung bis zum 31. Dezember 2019 jährlich einen
Betrag von 715,2 Mio. € zur Verfügung.
Mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbewerbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinfrastruktur werden im Bereich der institutionellen
Förderung insbesondere die MPG, die FhG, die HGF
sowie die Mitgliedseinrichtungen der WGL durch
erhebliche Finanzmittel nach Art. 91b Abs. 1 GG gefördert.
Wohnungsbau
Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung gem.
Art. 91b GG über die Exzellenzinitiative des Bundes
und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und
Forschung an deutschen Hochschulen stellt der Bund
75 % der Mittel zur projektbezogenen Förderung zur
Verfügung, den übrigen Anteil von 25 % tragen die
Länder. Im Jahr 2017 sind rd. 357 Mio. € aus dem
Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen.
Die Schaffung von Wohnraum wird auch durch die
soziale Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die Föderalismusreform I ab 2007
vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr 2019 vom
Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich
518,2 Mio. €, die bis Ende 2013 für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung zweckgebunden
waren. Mit den Zahlungen sind mit Ausnahme der
gewährten Rückbürgschaften alle Altverpflichtungen
des Bundes abgegolten. Mit Änderung des Entflechtungsgesetzes durch Artikel 12 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 erhöht
der Bund die Kompensationszahlungen in den Jahren
2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € auf nunmehr
1.018,2 Mio. €.
Der Bund hat mit den Ländern im Hochschulpakt
2020 vereinbart, zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Weitere Steigerungen der Studierendenzahlen
durch Aussetzung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes sind berücksichtigt, die dritte und abschließende Programmphase bis 2020 wurde vereinbart. Mit
einer Verstetigung des Bundesanteils ist Vorsorge für
63
63
Die Länder haben zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.
Investitionen in den Umweltschutz in Deutschland
liegt daher bei Ländern und Gemeinden. Schwerpunkte der Investitionen des Bundes für Umweltschutz im Einzelplan des BMUB sind die Projekte im
Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver
Abfälle (Konrad, Asse, Morsleben, Gorleben) mit
einem Volumen von insgesamt 440 Mio. € im Jahr
2017 und die Internationale Klimaschutzinitiative
(Zuschüsse zu Investitionen zum Schutz des Klimas
und der Biodiversität im Ausland) mit rd. 387 Mio. €
im Jahr 2017.
Die Kompensationsmittel werden auf die Länder nach
einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Sie
unterliegen gemäß Art. 143c Absatz 3 GG weiterhin
einer investiven Zweckbindung.
Die Umsetzung der - erst nach Kabinettbeschluss des
Regierungsentwurfs - am 7. Juli 2016 zwischen Bund
und Ländern geschlossenen Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird
in den nächsten Monaten erfolgen.
1.3.4
Städtebau
Die Finanzhilfen des Bundes
Unter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichts
werden nach § 12 StabG Hilfen des Bundes für private
Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden.
Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, die
bestimmte Güter und Dienstleistungen für private
Haushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar dem
Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können
(z. B. Hilfen für den Wohnungsbau). Subventionen - also Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zu Wettbewerbsverzerrungen führen und so Fehlallokationen
von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft insgesamt wären
dann die Folge. Es bleibt deshalb weiterhin unerlässlich, sämtliche Subventionen kontinuierlich auf ihre
Notwendigkeit hin zu überprüfen.
Die Maßnahmen des Städtebaus sind von hoher städtebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeutung. Sie helfen zudem, den Folgen des demografischen Wandels gezielt zu begegnen sowie die energieund klimaschutzrelevanten Ziele des Bundes zu
verwirklichen. Aufgrund ihrer hohen Anstoßwirkung
(private Nachfolgeinvestitionen) ist die Förderung des
Städtebaus ein erheblicher Wirtschaftsfaktor vor Ort.
Für die Förderung des Städtebaus sind für 2017 Kassenmittel in Höhe von 677,75 Mio. € vorgesehen,
diese steigen bis 2020 auf 946,5 Mio. € an. Darin
enthalten sind neben den Mitteln für die Städtebauförderung gemäß Art. 104b GG einschließlich des 2017
neu aufgelegten Programms „Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier“ auch die Ausgaben für das im
Jahr 2014 gestartete Bundesprogramm „Förderung
von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“.
Umweltschutz
Die Ausgaben des Bundes im Umweltschutzbereich
stellen nur einen Teil der gesamten Umweltschutzinvestitionen dar, da nach dem Grundgesetz die
Länder für den Vollzug im Bereich des Umweltschutzes zuständig sind. Der Schwerpunkt öffentlicher
64
64
Staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Begrenzung
der realwirtschaftlichen Folgekosten der Finanzkrise
ließen das Volumen der Finanzhilfen im Jahr 2009
sprunghaft von 5,9 Mrd. € auf 10 Mrd. € ansteigen.
Aufgrund der zeitlichen Befristung der bedeutendsten
Stabilisierungsmaßnahmen wurden die Finanzhilfen
des Bundes bis zum Jahr 2013 kontinuierlich abgesenkt und unterschritten mit 5,0 Mrd. € das Vorkrisenniveau (vgl. Schaubild 8). Aufgrund der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und im
Energiebereich sind die Finanzhilfen ab dem Jahr
2014 wieder angestiegen. Durch Ausgaben für die ab
dem Jahr 2016 beginnenden Zukunftsinvestitionen der
Bundesregierung wird eine weitere Aufstockung der
Finanzhilfen erwartet. Den volumenmäßig größten
Anteil hieran haben die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus im ländlichen Bereich und
die Nationale Klimaschutzinitiative. Infolgedessen
steigen die Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts im Zeitraum 2015
bis 2020 von 5,7 Mrd. € auf 8,6 Mrd. €. Im Jahr 2017
verteilen sich die Finanzhilfen des Bundes im Wesentlichen auf die Bereiche gewerbliche Wirtschaft (Anteil: 57,1 %), Wohnungswesen (Anteil: 21,9 %) sowie
Ernährung und Landwirtschaft (Anteil: 10,3 %).
In der Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbereiche im Jahr 2017 etwa 89 % der Finanzhilfen des
Bundes
1.3.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes
Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird
maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgeltzahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und
Militärpersonal) sowie von den Versorgungsleistungen an die Pensionäre. Trotz der in den vergangenen
Jahren gestiegenen Bezüge und Entgelte konnte die
Personalausgabenquote nahezu konstant gehalten
werden. Diese Entwicklung wird sich auch in der
Zukunft fortsetzen (Schaubild 9).
Der Stellenbestand des Bundes im zivilen Bereich
wird 2017 das Vorjahressoll (rd. 254.054) um rd.
1.000 Stellen überschreiten (vgl. Schaubild 10). Die
Anzahl neuer Planstellen und Stellen liegt darüber.
Diese werden etwa zu 66 % durch Stellenwegfall und
durch das Wirksamwerden von kw-Vermerken kom
pensiert.
65
65
66
66
1.4
Einnahmen des Bundes
mit Effizienzsteigerungen durch Einsatz moderner ITVerfahren Rechnung getragen werden.
1.4.1 Überblick
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde am 12. Mai 2016 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 17. Juni
2016 zugestimmt. Es schafft den gesetzlichen Rahmen
für ein Gesamtpaket aus technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierungsmaßnahmen.
Dabei wird die technische Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen weit überwiegend durch die Länder
im Vorhaben KONSENS erfolgen.
Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2017
(328,7 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden (vgl. Schaubild 11). Den größten Anteil
(301,8 Mrd. €, knapp 92%) der Gesamteinnahmen des
Bundes stellen die Steuereinnahmen dar (Kap. 1.4.2),
bestehend aus den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer),
speziellen Verbrauchsteuern (z. B. Energie-, Tabak-,
Versicherungs- und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag).
Im Wesentlichen sieht die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens folgende gesetzlichen und untergesetzlichen Handlungsfelder vor:
Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr
2017 sonstige Einnahmen (Kap. 1.4.3) in Höhe von
rd. 26,9 Mrd. €. Hierzu gehören insbesondere ein
Anteil am Gewinn der Deutschen Bundesbank, Einnahmen aus Gewährleistungen, die LKW-Maut, Erstattungen der Länder, Einnahmen aus Privatisierungen und Grundstücksverkäufen sowie Zinseinnahmen
und Darlehensrückflüsse.
1.4.2
• Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und den am Besteuerungsverfahren Beteiligten, d. h. z. B. Vermeidung von
Medienbrüchen, elektronische Übermittlung von
Belegen, Steuerbescheiden und sonstigem Schriftverkehr; weitere Steigerung des Anteils freiwillig
elektronisch eingereichter Steuererklärungen; gesteigerte Nutzerfreundlichkeit von ELSTER.
Steuereinnahmen
• Harmonisierung der vielfältigen Regelungen über
Datenübermittlungspflichten Dritter im Ertragssteuerrecht (z. B. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Bundesagentur für Arbeit), zugleich Schaffung einer
Mantelregelung in der Abgabenordnung (AO)
1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende
Projekte
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist
ein Handlungsschwerpunkt der Steuerpolitik in dieser
Legislaturperiode. Der zunehmenden Digitalisierung
und Globalisierung der Geschäftsprozesse in der Wirtschaft sowie der demographischen Entwicklung soll
67
67
• Gesetzliche Verankerung und Regulierung des
Einsatzes von Risikomanagementsystemen (RMS)
im Besteuerungsverfahren, d. h. ausdrückliche
Normierung der Möglichkeit und der Ausgestaltung von IT-gestützten Risikomanagementsystemen in der AO; Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf;
Konzentration der personellen Prüfung auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle und deutliche
Steigerung der unter Einsatz automationsgestützter
Risikomanagementsysteme vollständig maschinell
bearbeiteten risikoarmen Einkommensteuerklärungen.
Entstehung neuer bürokratischer Belastungen, in
gleichem Maße bestehende Belastungen abgebaut
werden („One in, one out“- Regel). Ziel ist es, den
Anstieg des wiederkehrenden Erfüllungsaufwands
dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch erforderliche
Maßnahmen zu behindern.
Steuerpolitik im internationalen und europäischen
Kontext
Nach über zwei Jahren intensiver internationaler Verhandlungen hat die OECD die Ergebnisse ihres Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung
multinationaler Unternehmen („Base Erosion and
Profit Shifting - BEPS“) verabschiedet. Da es sich um
ein gemeinsames Projekt mit der G20 handelt, wurden
die Ergebnisse auf dem Treffen der Finanzminister
und Notenbankgouverneure der G20 am 8. Oktober
2015 in Lima sowie abschließend auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20 am
15./16. November 2015 in Antalya gebilligt.
• Mehr Erleichterungen und Serviceangebote bei der
Steuererklärung, d. h. weiterer Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung, wobei der Steuerbürger
aber Herr seiner Daten bleiben wird; gesetzliche
Pflichten zur Vorlage von Belegen mit der Steuererklärung werden weitgehend durch sog. Belegvorhaltepflichten ersetzt (Belegvorlage dann nur
noch aufgrund individueller Anforderung des Finanzamts).
Das Projekt und seine Ergebnisse stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch
nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben. Es kommt hinzu,
dass auch jene G20-Staaten, die nicht OECD-Mitglieder sind, in den Prozess der Erarbeitung
gemeinsamer steuerlicher Standards eingebunden werden konnten.
• Verlängerung der Steuererklärungsfrist und Neuregelung des Verspätungszuschlags.
Das Gesetz soll weitestgehend am 1. Januar 2017 in
Kraft treten. Die Neuregelungen zu den Steuererklärungsfristen und zum Verspätungszuschlag gelten erst
ab dem Veranlagungszeitraum 2018. Die Vielzahl der
begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordert ausreichend Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen. Die Umsetzung wird
schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.
Nun ist es von großer Bedeutung, dass die BEPSEmpfehlungen in den einzelnen Staaten auch umgesetzt werden. Zudem hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf eine Fortsetzung der Arbeiten
verständigt. Die Implementierung der neuen Regelungen in den Staaten sowie deren Wirkungsweise in der
Praxis sollen genau beobachtet werden. Dazu haben
OECD und G20 die Einrichtung eines „Inclusive
Framework“ beschlossen, an dem weitere Schwellenund Entwicklungsländer gleichberechtigt teilnehmen
werden.
Bürokratieabbau
Mit dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 28. Juli 2015 (BGBl. I
S. 1400) werden u. a. einzelne Maßnahmen der von
der Bundesregierung am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der
mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht nach Handels- und
Steuerrecht und die Anhebung der Schwellenwerte in
verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie in
der Intrahandelsstatistik. Über den am 11. Dezember
2014 beschlossenen Eckpunktebeschluss hinaus enthält das Gesetz drei weitere Maßnahmen aus dem Bereich des Steuerrechts. Die Mitteilungspflichten für
Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert.
Die tägliche Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für
kurzfristig Beschäftigte wurde von 62 auf 68 €
angehoben
und
das
Faktorverfahren
beim
Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern
vereinfacht. Auf untergesetzlicher Ebene wurde die so
genannte Bürokratiebremse zum 1. Januar 2015
eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass im Falle der
Auch auf EU-Ebene wird mit Hochdruck gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung in Abstimmung
mit den Arbeiten bei der OECD gearbeitet. Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2016 ein
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (sog. Anti-Tax Avoidance Package)
veröffentlicht. Ziel ist die einheitliche Umsetzung der
OECD/G20 BEPS-Ergebnisse auf EU-Ebene. Wichtigster Bestandteil des Maßnahmenpakets sind die
zwei Richtlinienvorschläge „Anti-Tax Avoidance
Directive - ATAD“ sowie „Änderung der Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country-Reporting - DAC
IV“. Zu DAC IV erzielte der ECOFIN bereits am 8.
März 2016 eine politische Übereinkunft; die Annahme
der Richtlinie erfolgte anschließend im ECOFIN im
Mai 2016. Hinsichtlich ATAD wurde im
Juni-ECOFIN die politische Einigung erzielt. Weiterhin ist die Reform der Zins- und Lizenzrichtlinie ein
68
68
wichtiges Ziel, um Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme der
Richtlinienvergünstigungen auszuräumen. Für die
Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hat die Europäische
Kommission eine neue Initiative für Ende des Jahres
2016 angekündigt. Der neue Kommissionsvorschlag
soll sich in einer 1. Stufe auf die Harmonisierung der
Bemessungsgrundlage (GKB) beschränken und die
zusätzlichen Fragen der Konsolidierung (GKKB) auf
eine 2. Stufe vertagen. Nicht zuletzt befasst sich die
EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) regelmäßig mit schädlichen steuerlichen Regimen in den Mitgliedstaaten.
größtmöglicher steuerlicher Anwendungsbereich bei
niedrigen Steuersätzen unter Beachtung der Auswirkungen auf die Realwirtschaft und der Gefahr von
Verlagerungen im Finanzsektor vereinbart. In der
gemeinsamen Erklärung vom 8. Dezember 2015 haben die Finanzminister der VZ-MS Grundzüge einer
Einigung auf Kernbestandteile der künftigen Steuer
aufgezeigt.
Die VZ-Finanzminister haben sich am 16. Juni 2016
erneut zu einem informellen Gespräch getroffen und
zu diesem Treffen ein weiteres Statement abgegeben.
Danach sollen die noch bestehenden Vorbehalte einzelner VZ-MS bis September 2016 aufgelöst und
hierfür zwei neue Expertengruppen - zu den Auswirkungen der Steuer auf die Staatsfinanzierung und zu
den Administrationskosten - eingerichtet werden.
Internationaler Informationsaustausch zu Finanzkonten
Im Herbst 2014 haben 51 Staaten und Gebiete die
Vereinbarung zum automatischen Austausch über
Informationen zu Finanzkonten unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl auf 82 Staaten und Gebiete gestiegen. Dies ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zur
Schaffung von mehr Transparenz im internationalen
Steuerrecht und im gemeinsamen Engagement gegen
Steuerhinterziehung. Konkret sieht die Vereinbarung
die Anwendung des Common Reporting Standards
(CRS) vor, der auf OECD-Ebene und unter wesentlicher Beteiligung der G5-Staaten entwickelt wurde.
Am 9. Dezember 2014 hat der ECOFIN die Übernahme des CRS in die EU-Amtshilferichtlinie
(2014/10/107) beschlossen. Die entsprechende Umsetzung der geänderten Amtshilferichtlinie in das
nationale Recht erfolgte 2015 mit dem Gesetz zum
automatischen Austausch von Informationen über
Finanzkonten in Steuersachen sowie durch entsprechende Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes und
des Finanzverwaltungsgesetzes. Der erste Datenaustausch ist für das Jahr 2017 vorgesehen.
Finanztransaktionsteuer
Zusammenarbeit (VZ)
(FTT)
Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug
Auf EU-Ebene wird die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs konsequent weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch die von Seiten der Europäischen
Kommission am 7. April 2016 vorgelegte Mitteilung
zum Aktionsplan zur Mehrwertsteuer 2016 wichtig,
mit dem die Kommission ihre Arbeitsschwerpunkte
im Bereich der Mehrwertsteuer für die kommenden
Jahre skizziert. Die Kommission zielt im Wesentlichen darauf ab, das bestehende Mehrwertsteuer-System weniger betrugsanfällig zu machen und zugleich
seine Anwendung für die Unternehmer zu vereinfachen. Hier wird es wichtig sein, ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen diesen gegenläufigen Zielsetzungen zu finden. Darüber hinaus müssen bei der Weiterverfolgung der künftigen Maßnahmen die folgenden
Grundsätze und rechtlichen Überlegungen berücksichtigt werden: Kosteneffizienz, Verhältnismäßigkeit,
Einstimmigkeit, Datenschutzvorschriften, Einhaltung
des Subsidiaritätsgrundsatzes sowie vollständige Beachtung der jeweiligen Kompetenzen der Union und
der Mitgliedstaaten.
in Verstärkter
Aufgrund der Aufteilung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer haben der Bund und die Länder ein gemeinsames Interesse an der Sicherung des Aufkommens.
Der effektiven Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung wird daher nach wie vor ein hoher Stellenwert
beigemessen. Daher wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2015 mit Wirkung vom 6. November
2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen
(§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG) klarstellend überarbeitet, die bestehenden
Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des hoheitlichen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich
geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt sowie
die Nummer 3 der Anlage 4 (zu § 13b Abs. 2 Nr. 11
UStG) redaktionell geändert.
Deutschland setzt sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die Einführung einer FTT im Wege
der VZ ein. An der VZ waren ursprünglich elf
EU-Mitgliedstaaten beteiligt.1 Im März 2016 hat jedoch Estland seinen Austritt aus der VZ erklärt.
Grundlage der Verhandlungen ist der von der Europäischen Kommission am 14. Februar 2013 vorgelegte
Richtlinienvorschlag zur Einführung einer FTT im
Wege der VZ, der im Grundsatz eine Besteuerung
sämtlicher Finanzinstrumente vorsieht.
In gemeinsamen politischen Erklärungen der Finanzminister der VZ-Mitgliedstaaten (VZ-MS) in 2014
und 2015 wurde eine stufenweise Einführung und ein
1
DEU, FRA, ITA, ESP, AUT, PRT, BEL, GRC, SVK, SVN, EST.
69
69
2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wurde das Kindergeld in gleichem Verhältnis
wie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht.
Daneben wurde der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 € auf 160 € monatlich ab dem 1. Juli 2016
angehoben.
Steueränderungsgesetz 2015 (vormals Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)
Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im
Bundesrat in einer Protokollerklärung zum Gesetz zur
Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften angekündigt, noch offene und zu prüfende
Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz
aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015
vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wird dies
umgesetzt. Außerdem wird weiterem fachlichem Regelungsbedarf im Steuerrecht entsprochen. Daneben
enthält es auch bedeutsame steuerliche Regelungen für
den Mittelstand wie z. B. Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag zur Liquiditätsverbesserung bei
kleinen und mittleren Unternehmen und bei der Verlustverrechnung.
Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € angehoben und nach der Kinderzahl gestaffelt. Er stieg für
das zweite und jedes weitere Kind nochmals um jeweils 240 €.
Mit diesem Gesetz wurde ebenfalls der Abbau der
kalten Progression umgesetzt. Zusätzlich zur Anhebung des Grundfreibetrags wurden die übrigen Tarifeckwerte 2016 um die in der Frühjahrsprojektion
2015 für die Jahre 2014 und 2015 enthaltenen
Inflationsraten von insgesamt knapp 1,5 % nach rechts
verschoben. Zusätzlich zu den Kosten der für 2016
beschlossenen
Grundfreibetragsanhebung
von
1,4 Mrd. € (Bund: 0,6 Mrd. €) ergeben sich durch die
Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte
Steuermindereinnahmen in Höhe von gut 1,4 Mrd. €
(Bund: 0,6 Mrd. €).
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des
Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,
des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202)
wurde die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und
Das Gesetzespaket entlastet die Bürgerinnen und
Bürger um insgesamt rd. 5,4 Mrd. € jährlich.
Tabelle 12
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2000
2000
2002
2009
2010
2015
2016
in €
Kinderfreibeträge
Sächliches Existenzminimum ..
3.534
3.648
3.864
4.368
4.512
4.608
Betreuung und Erziehung
oder Ausbildung 1) ....................
1.546
2.160
2.160
2.640
2.640
2.640
1. Kind ....................................
138
154
164
184
188
190
2. Kind ....................................
138
154
164
184
188
190
3. Kind ....................................
153
154
170
190
194
196
4. Kind ....................................
179
179
195
215
219
221
Kindergeld 2)
1)
2)
In 2000/2001 Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahre
In 2009 Einmalzahlung in Höhe von 100 € je Kind („Kinderbonus“)
70
70
71
71
Europäischen Kommission vom 3. Mai 2016, wurde
der Lohnsteuereinbehalt für 60 Monate von 40 % auf
100 % angehoben.
Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553)
Am 16. April 2014 wurde die sog. EU-MobilitätsRichtlinie (Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen
Parlamentes und des Rates über Mindestvorschriften
zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedsstaaten durch Verbesserung des
Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen) verabschiedet. Danach sind Betriebsrentenansprüche künftig nach spätestens drei Jahren unverfallbar und ein mögliches Mindestalter darf höchstens
21 Jahre betragen (Artikel 4 Absatz 1a und 1b der
Richtlinie). In Deutschland gilt nach § 1b Absatz 1
Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG - Betriebsrentengesetz) derzeit noch eine Frist von fünf Jahren bei einem
Mindestalter von 25 Jahren.
Energiesteuer und Stromsteuer
Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der
Energiesteuer-Richtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des
Rates vom 27. Oktober 2003) aus dem April 2011
(KOM (2011) 0169 final) wurde entsprechend der
Ankündigung der Kommission aus dem Arbeitsprogramm für 2015 (KOM (2014) 910 final) nunmehr
auch offiziell zurückgenommen (ABl. vom C 80 vom
7. März 2015, Seite 19).
Zum 4. Mai 2016 sind die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sowie
Änderungen der Energiesteuer- und der Stromsteuerdurchführungsverordnung in Kraft getreten (BGBl. I
2016, 1158). Die EnSTransV setzt zwingende Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten
des Unionsrechts im Bereich der staatlichen Beihilfen
für das Energiesteuer- und Stromsteuerrecht auf nationaler Ebene um. Nach den Vorgaben des Unionsrechts
sind ab 1. Juli 2016 Angaben, insbesondere zum Empfänger und zur Höhe einer staatlichen Beihilfe, von
der Zollverwaltung zu erheben und auf einer allgemein zugänglichen Internetseite zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt für staatliche Beihilfen
im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht ab einem
Aufkommen von 500.000 € pro Jahr. Zudem werden
Anpassungen von Verfahrensvorschriften in der Energiesteuer- und der Stromsteuerdurchführungsverordnung zur Vereinfachung bzw. zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgenommen.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 setzt die Richtlinie in
deutsches Recht um. Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen im BetrAVG werden entsprechend
der Richtlinie gesenkt. Dabei wird die in Artikel 8
Absatz 1 der EU-Mobilitäts-Richtlinie eingeräumte
Umsetzungsfrist bis zum 21. Mai 2018 voll ausgeschöpft. Die verkürzten Unverfallbarkeitsfristen gelten
nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2017
erteilt werden. Allerdings profitieren auch vor diesem
Zeitpunkt vereinbarte Zusagen ab 2018 von den
verkürzten Unverfallbarkeitsgrenzen, soweit sie
mindestens drei Jahre bestanden haben und der
jeweilige Versorgungsberechtigte bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Luftverkehrsteuer
Im Steuerrecht wirkt sich die Verkürzung der betriebsrentenrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen auf die
bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensions- und
Unterstützungskassenzusagen nach dem Einkommensteuergesetz aus. Zur Gewährleistung einer versicherungsmathematisch zutreffenden Berücksichtigung
von Versorgungsverpflichtungen in der steuerlichen
Gewinnermittlung werden die Mindestalter in § 4d
EStG (Unterstützungskassenzusagen) und § 6a EStG
(Pensionszusagen) durch das Gesetz zur Umsetzung
der EU-Mobilitäts-Richtlinie angepasst. Das bislang
zu beachtende Mindestalter von 27 Jahren wird dementsprechend für erstmals nach dem 31. Dezember
2017 zugesagte Versorgungsleistungen auf 23 Jahre
gesenkt.
Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung zur Festlegung
der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das
Jahr 2016 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die
Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem
luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel
jährlich neu festgesetzt. Aufgrund der Einnahmen aus
dem Emissionshandel im Jahr 2015 wurden die gesetzlichen Steuersätze um 1,64 % gesenkt.
1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für die
Jahre 2016 bis 2020 basieren auf den Ergebnissen des
Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der
Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 (BGBl. I
S. 310)
Neben dem federführenden BMF gehören diesem
Arbeitskreis das BMWi, die Obersten Finanzbehörden
der Länder, die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Bundesamt, der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
und führende wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute an.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in
der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 (BGBl. I
S. 310), in Kraft getreten durch die Genehmigung der
72
72
-
Der Schätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen
Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für den Zeitraum bis 2020 zugrunde gelegt. Danach erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2016
eine reale Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität um 1,7 %. Im Schätzzeitraum 2016 bis 2020
werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,6 % (2016), 3,3 % (2017) und jeweils
3,2 % für die restlichen Schätzjahre 2018 bis 2020
prognostiziert.
Verglichen mit der letzten Steuerschätzung im November 2015 werden die Steuereinnahmen insgesamt
im Jahr 2016 voraussichtlich um + 5,0 Mrd. € höher
ausfallen. Für den Bund ergeben sich daraus im Jahr
2016 Mehreinnahmen von + 2,0 Mrd. €.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht aus.
In den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen insgesamt deutlich über dem Schätzergebnis vom
November 2015 liegen: 2017 + 6,3 Mrd. € (Bund:
+ 2,5 Mrd. €), 2018 + 8,4 Mrd. € (Bund: + 3,3 Mrd. €),
2019 um + 10,2 Mrd. € (Bund: + 4,2 Mrd. €) und 2020
um + 12,5 Mrd. € (Bund: + 5,1 Mrd. €).
Für die Jahre 2016 bis 2020 wurden gegenüber der
Schätzung im November 2015 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Steuerrechtsänderungen
berücksichtigt:
-
Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015 (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II; BGBl. I Nr. 54,
S. 2424); Artikel 2 Nr. 32: Anhebung des
Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um
0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 % zum 1. Januar
2017
-
Gesetz zur Umsetzung der EU-MobilitätsRichtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I
Nr. 55, S. 2553); Artikel 2: Änderung der §§ 4d
und 6a EStG
-
-
Für die Jahre 2016 bis 2020 beträgt das geschätzte
Steueraufkommen:
Insgesamt
davon Bund
2016
691,2 Mrd. €
290,1 Mrd. €
2017
723,9 Mrd. €
301,8 Mrd. €
2018
753,0 Mrd. €
315,7 Mrd. €
2019
779,7 Mrd. €
328,2 Mrd. €
2020
808,1 Mrd. €
339,9 Mrd. €
In Tabelle 13 sind zusätzlich zu den Ergebnissen der
Steuerschätzung (Nr. 1) die Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen beziffert, die nicht in
der Steuerschätzung berücksichtigt wurden, aber Bestandteil der Finanzplanansätze sind.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer
Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes
bei der Grunderwerbsteuer vom 21. Dezember
2015 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 11,
S. 238)
1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau
Kontinuierliche Fortentwicklung eines wettbewerbsfähigen und verlässlichen Steuerrechts
Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr
2016 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 - LuftVStFestV 2016) vom 10. November 2015 (BGBl. I Nr. 45, S. 1978)
-
Anwendung des BFH-Urteils vom 17. Dezember
2014 - I R 39/14 zur vollen Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. Bruttomethode (BStBl. 2015 II Nr. 21,
S. 1052)
-
BMF-Schreiben vom 10. November 2015 - IV C 4
- S 2296-b/07/0003 :007 (Dok. 2015/0960049) zur
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die
Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
(§ 35a EStG); Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen (BStBl. 2015 I Nr. 17, S. 876)
Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 3. September 2015 - VI R 13/15 (BStBl. 2016 II Nr. 2,
S. 47); Ansatz von Kosten für die Versorgung und
Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe
Dienstleistung
Die Steuerpolitik der Bundesregierung stärkt durch
verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen und
wachstumsorientierte Impulse die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ebenso wie die Kaufkraft von
Bürgerinnen und Bürgern. Die Einnahmenentwicklung
ist stabil und trägt zur Fortführung einer soliden
Haushaltspolitik bei. Dies stärkt das Vertrauen in
langfristig tragfähige Finanzen. Die nachhaltige Sicherung der guten Rahmenbedingungen für Innovationen
und Investitionen der Unternehmen in Deutschland
erfordert auch weiterhin eine stabile Planungsgrundlage. Deshalb wurde gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode klargestellt, dass auf Steuererhöhungen
verzichtet wird. Gleichzeitig nutzt die Bundesregierung finanzielle Spielräume auch zu gezielten steuerlichen Entlastungen. So wurde im letzten Jahr das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags
verabschiedet. Das Gesetz sorgt für die gebotene
Steuerfreistellung des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder sowie für weitere steuerliche Entlastungen der Familien. Außerdem verschiebt es den
73
73
Einkommensteuertarif nach rechts und baut auf diese
Weise die in den Jahren 2014 und 2015 entstandene
kalte Progression auf tariflicher Ebene vollständig ab.
Ab dem Jahr 2016 führt das Gesetzespaket zu einer
Gesamtentlastung von über 5 Mrd. €. Darüber hinaus
sind die steuerpolitischen Handlungsschwerpunkte
welches eine verstärkte Einbindung von Entwicklungsländern bei den weiteren Arbeiten zu BEPS
vorsieht. Dieses „Inclusive Framework“ ist von den
G20-Finanzministern beim Treffen in Shanghai gebilligt worden. Die erste Sitzung im Rahmen des Inclusive Frameworks fand am Rande der nächsten Sitzung
des Fiskalausschusses der OECD am 30. Juni/1. Juli
2016 in Kyoto statt.
nach wie vor zum einen weitere Schritte der Steuervereinfachung und der Modernisierung des Steuervollzugs und zum anderen Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie Eindämmung von Steuervermeidung.
Es hat sich gezeigt, dass die Ursachen für BEPS oftmals in den Regelungen der EU und der EU-Mitgliedstaaten begründet sind. Vor diesem Hintergrund hat
die Europäische Kommission am 28. Januar 2016 ein
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (sog. Anti-Tax Avoidance Package)
veröffentlicht. Wichtigster Bestandteil des Maßnahmenpakets sind die zwei Richtlinienvorschläge „AntiTax Avoidance Directive - ATAD“ sowie „Änderung
der Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country-Reporting - DAC IV“. Zu DAC IV erzielte der ECOFIN
bereits am 8. März 2016 eine politische Übereinkunft;
die Annahme der Richtlinie erfolgte auf dem ECOFIN
im Mai 2016. Hinsichtlich ATAD wurde im JuniECOFIN die politische Einigung erzielt. Deutschland
setzt sich insbesondere für eine angemessene Besteuerung grenzüberschreitender Lizenzzahlungen und eine
Überarbeitung der Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb in der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) ein.
Internationale Arbeiten zur Eindämmung von
Steuervermeidung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Nachdem die Ergebnisse zu den 15 Aktionspunkten
des OECD/G20-BEPS-Projekts von den Staats- und
Regierungschefs der G20 im November 2015 gebilligt
wurden, liegt nun der Fokus auf der konsistenten Umsetzung der Ergebnisse in den jeweiligen Staaten. Die
OECD und G20 haben daher einen sog. MonitoringProzess vereinbart, der diese Umsetzung sicherstellen
soll. Ein erster Schritt für eine konsistente Umsetzung
stellt die Unterzeichnung von 31 Staaten - darunter
auch Deutschland - der Multilateralen Vereinbarung
zum automatischen Informationsaustausch von sog.
Länderberichten (Country-by-Country-Reports) am
27. Januar 2016 dar.
Zudem soll die bei dem BEPS-Projekt erreichte enge
internationale Abstimmung der OECD- und G20Staaten auch bei den weiteren BEPS-bezogenen Arbeiten fortgeführt werden. Die OECD hat hierfür ein
Konzept für ein „Inclusive Framework“ erarbeitet,
74
74
Tabelle 13
Die Steuereinnahmen des Bundes 2016 bis 2020 1)
2016
2017
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1)
1. Steuerschätzung ..............................................
- Bundesanteil an Lohnsteuer und
veranlagter Einkommensteuer .........................
100,5
106,5
112,1
117,9
124,0
- Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom
Ertrag, Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und Körperschaftsteuer ......
21,8
23,9
26,2
26,9
27,8
- Bundesanteil an Steuern vom Umsatz
(nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel) ..............
110,8
116,9
122,6
127,9
132,4
- Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage ..........
1,7
1,8
1,9
2,0
2,0
- Tabaksteuer ....................................................
14,5
14,4
14,3
14,2
14,1
- Branntweinsteuer..............................................
2,1
2,0
2,0
2,0
2,0
- Energiesteuer ...................................................
abzüglich: Länderbeteiligung
- Stromsteuer .....................................................
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
- 8,0
- 8,1
- 8,3
- 8,4
- 8,6
6,6
6,6
6,6
6,6
6,6
41,5
41,8
42,9
43,9
45,1
- 9,5
- 9,1
- 8,5
- 7,9
- 8,1
- EU-BNE-Eigenmittel .....................
- 22,1
- 25,2
- 26,3
- 27,1
- 27,6
- Kompensation Kfz-Steuer
(ab 07/2009)...................................
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- Konsolidierungshilfen ....................
- 0,8
- 0,8
- 0,8
- 0,8
- 0,8
-
- 0,0
- 0,2
- 0,3
- 0,4
290,1
301,8
315,5
327,9
339,5
- Sonstige Bundessteuern .................................
abzüglich: - Ergänzungszuweisungen...............
2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasst sind
und Anpassungen an die aktuelle Einnahmeentwicklung
Steuereinnahmen .....................................................
Rundungsdifferenzen möglich
1) Ergebnis AK „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016
75
75
Zentrum steht nun nach Abschluss der Arbeiten im
Rahmen der G20 Initiative gegen Steuerverkürzung
und Gewinnverschiebung (BEPS) die zügige und
einheitliche Implementierung der erarbeiteten Empfehlungen. Die Bundesregierung setzt sich auch auf
EU-Ebene für eine entsprechende konsistente Umsetzung der OECD-Empfehlungen ein, um ein „Level
Playing Field“ innerhalb der EU sicherzustellen.
Internationaler Informationsaustausch zu Finanzkonten
Die internationalen vertraglichen Vereinbarungen aus
dem Jahre 2014 zu dem automatischen Austausch über
Informationen zu Finanzkonten sind ein Meilenstein
auf dem Gebiet der internationalen Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen. Mittlerweile haben
82 Staaten und Gebiete die Vereinbarung unterzeichnet und sich damit zu dem Ziel von mehr Transparenz
in Steuersachen bekannt.
In diesem Kontext ist die Bundesregierung auch weiterhin im Global Forum Prozess (Global Forum on
Transparency and Exchange of Information for Tax
Purposes) aktiv. Hierbei geht es um die Prüfung der
tatsächlichen Umsetzung des OECD-Standards zu
Transparenz und effektivem Informationsaustausch in
Steuersachen durch alle Mitgliedstaaten des Global
Forum. Die erste Runde der weltweiten Überprüfungen begann im März 2010; inzwischen wurde der
weitaus größte Teil der mehr als 130 Mitglieder geprüft. Ab Mitte 2016 startet eine weitere Prüfungsrunde in deren Rahmen weitergehende Prüfungskriterien auf ihre Einhaltung hin geprüft werden.
Inzwischen wurde dieser neue Standard mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten in Steuersachen sowie durch entsprechende Änderungen im EU-Amtshilfegesetz und
dem Finanzverwaltungsgesetz in nationales Recht
umgesetzt. Der erste Datenaustausch erfolgt danach
bereits 2017.
Im Zusammenhang mit dem o.g. BEPS-Projekt wurde
auf OECD-Ebene beschlossen, die Möglichkeiten der
Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich durch
ein neues Instrument zu verbessern. Hierzu wurde das
FTA-JITSIC-Network ins Leben gerufen, mit dessen
Hilfe die globalen Risiken und Probleme im Bereich
des internationalen Steuerrechts besser verstanden und
behoben werden können. In gemeinsamen Projekten
sollen insbesondere mögliche Gefahrenquellen und
Risikofaktoren aufgedeckt werden. Es werden gemeinsame Strategien erarbeitet, wie man am besten
solchen Gefahren begegnet, und „Best Practice“-Modelle werden ausgetauscht. Eine zentrale Rolle nimmt
dabei der einheitliche Ansprechpartner („Single Point
of Contact (SPOC)“) ein. Jeder der 36 Mitgliedstaaten
hat einen SPOC benannt, der mit den entsprechenden
Kompetenzen ausgestattet ist und die Koordinierung
und Durchführung der Aufgaben zeitnah sicherstellt.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage bereits
bestehender Gesetze.
Daneben wirkt die Bundesregierung auf OECD-Ebene
weiterhin an der laufenden Überarbeitung des
OECD-Musters für Doppelbesteuerungsabkommen
und dessen Kommentierung sowie an der Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für
multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen
zur Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen mit. Durch einen breiten internationalen Konsens in diesen Bereichen, der mit den innerstaatlichen
Regelungen übereinstimmt, trägt die Bundesregierung
dazu bei, sowohl potenzielle Besteuerungskonflikte zu
reduzieren als auch die nationalen Besteuerungsrechte
zu sichern.
Die Bundesregierung begrüßt die für Ende des Jahres
2016 angekündigte neue Initiative der Europäischen
Kommission zum Richtlinienvorschlag über die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Zudem setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine Reform der Zins- und
Lizenzrichtlinie ein, um Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme
der Richtlinienvergünstigungen auszuräumen.
Internationale Standards für den Informationsaustausch im Umsatzsteuerbereich
Auf OECD-Ebene wird - auch auf Initiative der Bundesregierung hin - geprüft, welche Verbesserungen
beim zwischenstaatlichen Informationsaustausch auf
globaler Ebene - also über die EU-Ebene hinaus möglich sind, um insbesondere Internetleistungen von
nicht ansässigen Unternehmern zutreffend im Bestimmungsland zu besteuern. Diese Bemühungen
können auch dazu beitragen, unbekannte Steuerfälle
aufzudecken.
Auf UN-Ebene wirkt das BMF an den Arbeiten des
UN-Steuerkomitees am UN-Musterabkommen für
Doppelbesteuerungsabkommen mit, welches die besondere Situation von Entwicklungsländern berücksichtigt.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Steuerpolitik im internationalen und europäischen
Kontext
Um auch weiterhin einen gerechten und gleichmäßigen Steuervollzug sicherzustellen und den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, soll der
Steuervollzug insgesamt einfacher, schneller und
effizienter werden. Das vom Bundestag am 12. Mai
2016 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des
Die Bundesregierung setzt ihre erfolgreiche Steuerpolitik für eine bessere internationale Zusammenarbeit,
faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen und die
Wahrung der nationalen Besteuerungsrechte fort. Im
76
76
Besteuerungsverfahrens, das weitestgehend am
1. Januar 2017 in Kraft treten soll, setzt den nötigen
gesetzlichen Rahmen für diesen Modernisierungsprozess (1.4.2.1).
Bürokratieabbau
Rechtsetzung
-
Arbeitsprogramm
Reform der Investmentbesteuerung
Am 9. Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur
Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Die
Reform soll EU-rechtliche Risiken ausräumen, Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindern, steuerliches Gestaltungspotential einschränken, administrativen Aufwand
abbauen und Systemfehler des geltenden Rechts korrigieren. Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab
dem 1. Januar 2018 angewendet werden. Die gesetzlich flankierte Sicherstellung der Besteuerung inländischer Dividenden bei sog. Cum/Cum-Geschäften soll
bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 in Kraft
treten.
Bessere
Zu Beginn der 18. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung im Jahr 2014 das „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014“ beschlossen. Auch über
dieses Programm hinaus bleibt es Ziel der Bundesregierung, Recht einfach, verständlich und zielgenau
auszugestalten sowie Belastungen, die durch rechtliche Regelungen entstehen, spürbar zu reduzieren. Die
Ende 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren
Entlastung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, von Bürokratie bekräftigen dieses Ziel nochmals. Mittlerweile ist ein beträchtlicher Teil des Arbeitsprogramms bereits umgesetzt oder auf dem Weg
konsequenter Umsetzung. Die Reduzierung des Erfüllungsaufwands und die kontinuierliche Verbesserung von Rechtsetzungsprozessen bleiben für die
Bundesregierung jedoch Daueraufgaben. Die Notwendigkeit wird auch durch empirische Erhebungen untermauert. So haben die inzwischen vorliegenden
Ergebnisse der ersten Runde der so genannten Lebenslagenbefragung von Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen aufgezeigt, dass - trotz einer im
Allgemeinen recht hohen Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit „den Behörden“ - in vielen Bereichen Prozesse noch bürgerfreundlicher und effizienter
gestaltet werden können und insbesondere die Verständlichkeit und Transparenz von Vorschriften, und
Formularen verbessert werden sollte. Daher hat die
Bundesregierung beschlossen ein weiteres „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2016“ aufzusetzen.
Dieses enthält mit der moderaten Anhebung des umsatzsteuerlichen Schwellenwertes für Rechnungen
über Kleinbeträge auf 200,- € und der Prüfung möglichen Verbesserungspotentials bei ausgewählten
Einkommensteuervordrucken im Rahmen eines sogenannten Formularlabors auch zwei steuerliche Projekte.
Finanztransaktionsteuer
Zusammenarbeit (VZ)
(FTT)
Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
Mit dem vom Bundeskabinett am 18. Mai 2016 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung
der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes soll eine
grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten
der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet werden, um beim Kindergeld die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und einen modernen und
wirtschaftlichen Verwaltungsvollzug zu erreichen. Es
regelt verpflichtend den Übergang der Zuständigkeit
der rund 100 Familienkassen des öffentlichen Dienstes
für den Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für
Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt bis 2022. Für
den Bereich von Ländern und Kommunen erhalten die
öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit, die Bearbeitung des Kindergeldes an die Bundesagentur für
Arbeit abzugeben.
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BGBl. 2015
I S. 4) sind die Regelungen zur Verschonung betrieblichen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzupassen. Ziel dieser Änderungen ist es, die
Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin wirtschaftsverträglich auszugestalten, um die mittelständisch und familiär geprägte Wirtschaftsstruktur in
Deutschland und die damit verbundene Beschäftigung
in den Unternehmen nicht zu gefährden. Entscheidend
hierbei ist eine verfassungsfeste und rechtssichere
Ausgestaltung. Am 24. Juni 2016 hat der Bundestag
das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz
soll mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft treten. Der
Bundesrat hat im 2. Durchgang am 8. Juli 2016 den
Vermittlungsausschuss angerufen.
in Verstärkter
Deutschland setzt sich weiterhin für einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche über die Einführung
einer FTT im Wege der VZ ein. Wir unterstützen
dabei alle Anstrengungen, eine Verständigung unter
den verbliebenen Teilnehmerstaaten der VZ herbeizuführen.
Einnahmen aus der voraussichtlich stufenweise einzuführenden Steuer können zurzeit noch nicht prognostiziert werden.
77
77
Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im
Betrieb des Arbeitgebers und aus der zur privaten
Nutzung zeitweise überlassenen betrieblichen
Ladevorrichtung steuerbefreit. Der Arbeitgeber
erhält die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der
unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der
Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 %
Lohnsteuer zu besteuern. Die Regelungen werden
befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis
31. Dezember 2020.
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der
technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung - KassenSichV)
Das BMF hat mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen ein Maßnahmenpaket gegen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen,
wie z. B. Kassenaufzeichnungen erarbeitet. Mit diesem Gesetz soll die Unveränderbarkeit von digitalen
Grundaufzeichnungen sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines
Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages,
der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit
sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie
Flüssiggas in Deutschland steuerlich begünstigt, diese
Begünstigungen laufen jedoch aus. Da die Energiesteuer für Erd- und Flüssiggaskraftstoff grundsätzlich
weiterhin ermäßigt werden soll, hatte der Bundestag
die Bundesregierung aufgefordert, im Frühjahr 2016
einen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieser Steuerermäßigungen einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen.
Das vorgesehene Maßnahmenpaket besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:
• Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen
Aufzeichnungssystem (keine Registrierkassenpflicht)
• Einführung einer Kassen-Nachschau
• Sanktionierung von Verstößen
Des Weiteren müssen zwingende Vorgaben des
Rechts der Europäischen Union in nationales Recht
umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts, sondern auch Beihilfeentscheidungen der
Europäischen Kommission und die einschlägige
Rechtsprechung des EuGH im Energiesteuer- und
Stromsteuergesetz.
Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen
Verhältnissen verschiedenartiger Wirtschaftsbereiche
Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten,
dass im Zuge technischer Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können.
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung
von Elektromobilität im Straßenverkehr
Schließlich fordern die Entwicklungen im Bereich der
Elektromobilität eine Reaktion des Gesetzgebers. Die
technologischen Fortschritte in der Automobilindustrie machen es erforderlich, technische Entwicklungen im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
sollen steuerliche Maßnahmen im Kraftfahrzeugsteuergesetz und im Einkommensteuergesetz erfolgen, die
mit der beabsichtigten Lenkungswirkung erstrangig
den Zielen einer klimagerechten Zukunftspolitik dienen.
Luftverkehrsteuer
Eine Absenkung der Steuersätze in der Verordnung
zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2017 ist abhängig von den im
Jahr 2016 erzielten Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Änderungen im
Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer vor:
• Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge
gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember
2020 eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar
2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird
zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
1.4.3
Sonstige Einnahmen
1.4.3.1 Überblick
Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr
2017 noch sonstige Einnahmen in Höhe von
rd. 26,9 Mrd. € (vgl. Tabelle 14).
• Im
Einkommensteuergesetz
werden
vom
Arbeitgeber gewährte Vorteile aus dem
elektrischen Aufladen eines privaten Elektro- oder
78
78
Tabelle 14
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2017
- in Mrd. € ♦ Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.) .........................................................
0,3
♦ Verwaltungseinnahmen .......................................................................................................
8,7
davon - Gebühren, Entgelte .............................................................................................................
7,6
♦ Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen) .............................
5,8
davon - Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Gewinnabführung Bundesbank/EZB) .
5,7
- Mieten, Pachten u.a.m. .......................................................................................................
0,1
♦ Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen .............................
0,2
davon - Privatisierungserlöse ...........................................................................................................
0,0
♦ Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ...........................................
0,5
♦ Zinseinnahmen ....................................................................................................................
0,3
♦ Darlehensrückflüsse ............................................................................................................
1,3
♦ Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondere Finanzierungseinnahmen .......
9,7
Zusammen ..............................................................................................................................
26,9
1.4.3.2 Privatisierungspolitik
Unternehmen nur bei Vorliegen eines wichtigen Interesses des Bundes gehalten werden, sofern sich der
vom Bund mit der Beteiligung angestrebte Zweck
nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt (vgl. § 65 Absatz 1 BHO). Ein wesentlicher Bestandteil der Privatisierungspolitik des
Bundes ist die regelmäßige Überprüfung der
Bundesbeteiligungen. Das Ergebnis der Prüfung wird
alle zwei Jahre im „Bericht zur Verringerung der
Beteiligungen des Bundes“ veröffentlicht, zuletzt
aktualisiert am 19. November 2014.
Durch Privatisierung gewinnen Staat und Unternehmen Handlungsfreiheiten. Der Bund setzt Reformpotenziale frei und die Unternehmen steigern ihre Effizienz, um sich im Wettbewerb zu positionieren (vgl.
Tabelle 15). Das Haushaltsrecht des Bundes folgt der
ordnungspolitischen Grundüberzeugung, dass privater
Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang
vor Beteiligungen des Bundes zu geben ist. Dementsprechend sollen Beteiligungen an privatrechtlichen
79
79
Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand Juni 2016)
Haushaltsjahr
1994
Unternehmen
Bayerischer Lloyd AG (Bundesanteil: 26,2 %)
Vollprivatisierung (26,2 %)
Wohnungsbau Rupertwinkel eG (Bundesanteil 3,67 %)
OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück
Deutsche Lufthansa AG (Bundesanteil: 51,4 %)
Börsengang (6,9 %) mit Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 35,7 %
1995
Osthavelländische Eisenbahn AG (Bundesanteil: 5,3 %)
Vollprivatisierung (5,3 %)
Rhein-Main-Donau AG (Bundesanteil: 66,2 %)
Vollprivatisierung (66,2 %)
Deutsche Aussenhandelsbank AG (Bundesanteil: 46,3 %)
Vollprivatisierung (46,3 %)
Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH (Bundesanteil: 50 %)
Vollprivatisierung (50 %)
Heimbetriebsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
NILEG Niedersächsische Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH
(Bundesanteil: 20,2 %)
Vollprivatisierung (20,2 %)
1996
Neckar AG (Bundesanteil: 63,5 %)
Vollprivatisierung (63,5 %)
Deutsche Lufthansa AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (35,7 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 100 %)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 74 %
1997
Mon Repos Erholungsheim Davos AG (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Bundesanteil: 58,3 %)
Vollprivatisierung (58,3 %)
Deutsche Lufthansa AG
Vollprivatisierung durch Börsengang (35,7 %)
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (13,5 %);
verbleibender Bundesanteil: 60,5 %
Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 57,8 %)
Vollprivatisierung (57,8 %)
DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil 57,8 %)
Vollprivatisierung (57,8 %)
GBB Genossenschaftsholding Berlin (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Münchner Tunnelgesellschaft mbH (Bundesanteil: 10 %)
Vollprivatisierung (10 %)
80
80
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
Unternehmen
1998
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (11,2 %); KfW-Anteil 23,9 %
verbleibender Bundesanteil: 48,1 %
Autobahn Tank & Rast AG (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 70 %)
Teilprivatisierung (34,9 %); verbleibender Bundesanteil: 35,1 %
Saarbergwerke AG (Bundesanteil: 74 %)
Vollprivatisierung (74 %)
Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (Bundesanteil: 25,1 %)
Vollprivatisierung (25,1 %)
Gesellschaft für Lagereibetriebe mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH (Bundesanteil: 25,8 %)
Vollprivatisierung (25,8 %)
DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (Bundesanteil: 0,04 %)
Vollprivatisierung (0,04 %)
Lübecker Hafengesellschaft (Bundesanteil: 50 %)
Vollprivatisierung (50 %)
1999
Deutsche Postbank AG (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung an die Deutsche Post AG (100 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil 48,1 %)
Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; Bundesanteil 43,6 %
Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft (Bundesanteil: 27,5 %)
Vollprivatisierung (27,5 %)
Deutsche Telekom AG
Zweit-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 43,2 %
Deutsche Post AG (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (50,0 %);
verbleibender Bundesanteil: 50,0 %
DSL Bank AG
Veräußerung an die Deutsche Post AG (51,5 %)
2000
Deutsche Telekom AG
Dritt-Börsengang aus KfW-Bestand (6,6 %); verbleibender KfW-Anteil: 16,8 %;
verbleibender Bundesanteil: 43,2 %
Flughafen Hamburg GmbH (Bundesanteil: 26 %)
Vollprivatisierung (26 %)
Deutsche Post AG
Erst-Börsengang aus KfW-Bestand (28,8 %); verbleibender KfW-Anteil: 21,2 %;
verbleibender Bundesanteil: 50,0 %
Bundesdruckerei GmbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
81
81
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
Unternehmen
2001
Gesellschaft für kommunale Altkredite und
Sonderaufgaben der Währungsumstellung GmbH (GAW) (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 43,2 %)
Kapitalerhöhung zur Ausgabe neuer Aktien zum Erwerb von VoiceStream/PowerTel;
verbleibender Bundesanteil: 30,9 %; verbleibender KfW-Anteil: 12,1 %
juris GmbH (Bundesanteil: 95,34 %)
Teilprivatisierung (45,33 %); verbleibender Bundesanteil: 50,01 %
Fraport AG (Bundesanteil: 25,87 %)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 18,4 %
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau-KfW (100 %)
Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 72,65 %)
Vollprivatisierung (72,65 %)
2002
GEWOBAG, Gemeinnützige Wohnungsbau-AG Berlin (Bundesanteil: 2,65 %)
Vollprivatisierung (2,65 %)
2003
LEG Saar, Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (Bundesanteil: 25,28 %)
Vollprivatisierung (25,28 %)
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(Bundesanteil: 6,99 %)
Vollprivatisierung 6,99 %
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
(Bundesanteil: 2,55 %)
Vollprivatisierung: 2,55 %
Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG (Bundesanteil: 2,82 %)
Vollprivatisierung 2,82 %
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Bonn (Bundesanteil: 0,25 %)
Vollprivatisierung: 0,25 %
Gemeinnütziger Bauverein eG, Koblenz (Bundesanteil: 0,92 %)
Vollprivatisierung 0,92 %
Deutsche Telekom AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 5 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (30,0 %); KfW-Anteil: 48,3 %;
Bundesanteil: 20,0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (4,7 %); KfW-Anteil: 16,7 %;
Bundesanteil: 26,0 %
Baugenossenschaft Holstein eG (Bundesanteil: 3,08 %)
Vollprivatisierung 3,08 %
82
82
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
2003
Unternehmen
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 42,6 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 %
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 1,15 Mrd. €; Laufzeit 3 Jahre
2004
Deutsche Telekom AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); KfW-Anteil 11,9 %;
Bundesanteil: 26,0 %
Deutsche Telekom AG
Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand, Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit
6, 12, 18 Monate
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand; verbleibender KfW-Anteil 36,1 %; verbleibender
Bundesanteil: 20,0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (3,3 %); KfW-Anteil: 15,3 %;
Bundesanteil: 22,7 %
2005
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (12,7 %); KfW-Anteil: 48,8 %;
Bundesanteil: 7,3 %
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe Japan aus KfW-Bestand; Volumen 1,1 Mrd. €; Laufzeit 5 Jahre
Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Bundesanteil: 30 %)
Vollprivatisierung (30 %)
Deutsche Telekom AG
Ausübung von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand; Volumen 333,3 Mio. €,
Laufzeit 6 Monate, KfW-Anteil: 14,8 %; Bundesanteil: 22,7 %
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 37,4 %; verbleibender Bundesanteil: 7,3 %
Bauverein Bentheim eG
(Bundesanteil 0,38 %)
Vollprivatisierung (0,38 %)
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 44,7 %;
Bundesanteil 0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 22,1 %;
Bundesanteil 15,4 %
Fraport AG
(Bundesanteil 18,2 %)
Veräußerung von 11,6 % Bund sowie 6,6 % Umtauschanleihe
83
83
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
2006
Unternehmen
Deutsche Telekom AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Einzelinvestor)
KfW-Anteil 17,5 %, Bundesanteil 15,4 %)
Deutsche Telekom AG
Umwandlung von Aktien der T-Online-International AG in Aktien der DTAG
Verwässerung der Anteile (insg. 0,48 %); KfW-Anteil 17,3 %,
Bundesanteil 15,2 %
Deutsche Telekom AG
Umwandlung einer 2003 begebenen Pflichtwandelanleihe der DTAG
Verwässerung der Anteile (insg. 1,23 %); KfW-Anteil 16,6 %,
Bundesanteil 14,6 %
Baugenossenschaft Aschendorf-Hümmling e.G. (Bundesanteil 7,7 %)
OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 35,5 %
Deutsche Telekom AG
Rücknahme der Verwässerung von 0,48 % durch Einziehung von DTAG Aktien und somit
Verringerung des Grundkapitals:
KfW-Anteil 16,9 %, Bundesanteil 14,8 %
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
(Bundesanteil 35,10 %)
Vollprivatisierung (35,10 %)
2007
Deutsche Post AG
Ausübung der im Dezember 2003 von der KfW begebenen Wandelanleihe
KfW-Anteil 30,6 %
Osthannoversche Eisenbahnen AG
(Bundesanteil 33,8 %)
Vollprivatisierung (33,8 %)
Fraport AG
Ausübung der in 2005 festgelegten Umtauschanleihe des Bundes i.H.v. 6,6 %
Vollprivatisierung (6,6 %)
Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos
(Bundesanteil 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 50,0 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 46,42 % durch Erweiterung des
Gesellschafterkreises
Vivico Real Estate GmbH
(Bundesanteil 5,01 %, Bundeseisenbahnvermögen 94,99 %)
Vollprivatisierung (5,01 %, 94,99 %)
84
84
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
2008
Unternehmen
Deutsche Telekom AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 3,3 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre
Flughafen München Baugesellschaft mbH, München
(Bundesanteil 26 %)
Vollprivatisierung (26 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 46,42 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 42,88 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
2009
Deutsches Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH
(Bundesanteil 15,88 %)
Vollprivatisierung (15,88 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 42,88 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 39,44 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 750 Mio. €; Laufzeit 5 Jahre
Bundesdruckerei GmbH
Rückkauf/Rückübertragung der in 2000 veräußerten Anteile (100 %) durch/auf den
Bund
2010
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 39,44 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 35,38 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
2011
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Deutscher Entwicklungsdienst (DED)
Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWent) gGmbH
Verschmelzung der Gesellschaften zu
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Baugenossenschaft Mellrichstadt e.G.
(Bundesanteil: 5,9%)
Vollprivatisierung (5,9%)
Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost
(Bundesanteil: 2,18%)
Vollprivatisierung (2,18%)
Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG, Donauwörth
(Bundesanteil: 1,53%)
Vollprivatisierung (1,53%)
85
85
noch Tabelle 15
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016
(Stand: Juni 2016)
Haushaltsjahr
2012
Unternehmen
Ge-Mi-Bau Mittelbadische Baugenossenschaft eG
(Bundesanteil: 0,11%)
Vollprivatisierung: 0,11%
Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG
(Bundesanteil: 2,09%)
Vollprivatisierung: 2,09%
Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG
(Bundesanteil: 0,06%)
Vollprivatisierung: 0,06%
Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG
(Bundesanteil: 0,03%)
Vollprivatisierung: 0,03%
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren)
KfW-Anteil 25,5 %
2013
TLG IMMOBILIEN GmbH
(Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung: 100 %
TLG WOHNEN GmbH
(Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung: 100 %
Gästehaus Petersberg GmbH
(Bundesanteil: 100 %)
Der Geschäftsanteil des Bundes an der Gästehaus Petersberg GmbH wurde durch Kaufund Abtretungsvertrag auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen.
Deutsche Post AG
Ausübung der 2009 begebenen Umtauschanleihe aus KfW-Bestand;
KfW-Anteil: 21,0 %
Duisburger Hafen AG
(Bundesanteil: 33,3%)
Bundesanteil vollständig veräußert
86
86
1.4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten
Auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an in das ELM einbezogene Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt nach Maßgabe des Wirtschaftsplans aus Eigenmitteln. Die Bundesanstalt
unterstützt auf diese Weise die energiepolitischen
Beschlüsse und Vorgaben der Bundesregierung.
Zentraler Immobiliendienstleister auf Bundesebene ist
die mit unternehmerischen Strukturen ausgestattete
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als
eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMF. Sie
nimmt folgende Kernaufgaben wahr:
-
Verwaltung des dienstlich genutzten Bundesliegenschaftsvermögens auf der Basis eines nachhaltigen, wert- und kostenoptimierten zentralen Liegenschaftsmanagements,
-
wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr für
dienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften,
-
zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM)“,
-
Wahrnehmung übernommener Aufgaben der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Bereich des Altlastenmanagements und der Beteiligungsführung sowie
-
Im Finanzplanzeitraum bis 2020 leistet die Bundesanstalt in Abhängigkeit von Geschäftsentwicklung und
Liquidität
jährlich
Abführungen
an
den
Bundeshaushalt, die zentral bei Kapitel 6004
(Bundesimmobilienangelegenheiten)
veranschlagt
werden (2017: 2,265 Mrd. €). Zudem erwirtschaftet
die Bundesanstalt sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen, u.a. für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bauoder energetische Sanierungsmaßnahmen und
Grundstücksverpflichtungen (z. B. infolge von
Altlasten ehemals militärisch genutzter Liegenschaften).
1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank hat im Geschäftsjahr 2015
einen Jahresüberschuss von rd. 3.189 Mio. € erzielt,
nach rd. 2.954 Mio. € im Vorjahr. Der Gewinn wurde
im Februar 2016 an den Bund abgeführt. Gemäß § 6a
HG 2016 fließt der Anteil des Bundes am Reingewinn
der Deutschen Bundesbank, der den Betrag von
2.500 Mio. € übersteigt - abweichend von § 6 Abs. 2
des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) - im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 689 Mio. € der Rücklage
zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang
mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu.
Wahrnehmung
bestimmter
liegenschaftsbezogener öffentlicher Verwaltungsaufgaben des
Bundes.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die Bundesanstalt Eigentümerin grundsätzlich aller Dienstliegenschaften des Bundes geworden, die sie den
bisherigen Nutzern auf der Grundlage eines Mietverhältnisses (Vermieter-Mieter-Modell) zur weiteren
Nutzung überlässt. Im Rahmen des ELM führt die
Bundesanstalt auch investive Baumaßnahmen für die
Bundesbehörden auf den ihr übertragenen bzw. von
ihr zu beschaffenden Liegenschaften durch, die sie
grundsätzlich aus selbst erwirtschafteten Mitteln
entsprechend ihrem Wirtschaftsplan finanziert; die
Refinanzierung wird durch die von den Nutzern jeweils an die Bundesanstalt zu entrichtenden Mieten
gewährleistet.
Wichtigste Einnahmequelle der Deutschen Bundesbank ist der Nettozinsertrag, der wie schon im Vorjahr
aufgrund des Niedrigzinsumfelds erneut gesunken ist.
Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Nettozinsertrag
2.299 Mio. € nach 3.141 Mio. € im Vorjahr. Die Risikovorsorge konnte vorsichtig verringert werden, indem die Rückstellungen für allgemeine Wagnisse um
780 Mio. € auf 13.600 Mio. € sanken.
Die durch die Flüchtlingsunterbringung auf BImAeigenen Liegenschaften auf der Grundlage der bestehenden Haushaltsvermerke, insbesondere des Haushaltsvermerks 3.6 zum Kapitel 6004 Titel 121 01
(mietzinsfreie Grundstücksüberlassung zum Zwecke
der Flüchtlingsunterbringung und Erstattung der notwendigen und angemessenen Herrichtungskosten an
die Bedarfsträger) entstehenden finanziellen Belastungen erwirtschaftet die Bundesanstalt aus eigenen Mitteln.
Für das Haushaltsjahr 2017 und für die folgenden
Haushaltsjahre werden jeweils Einnahmen aus dem
Bundesbankgewinn - gemäß § 6 ITFG - in Höhe von
2.500 Mio. € veranschlagt. In § 6 Absatz 11 HG 2017
ist wie schon im Vorjahr in § 6a HG 2016 vorgesehen,
dass der Bundesbankgewinn in voller Höhe der
Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen zugeführt wird.
87
87
1.4.4
Kreditaufnahme
den Restrukturierungsfonds (vgl. 1.3.2.13.3), deren Höhe
sich nicht belastbar prognostizieren lässt, da sich die
Kreditermächtigungen der Sondervermögen über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Die für den Bundeshaushalt nach der BHO vorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben
(Anschlussfinanzierung) wird im Kreditfinanzierungsplan (Gesamtplan des Bundeshaushalts, Teil IV) dargestellt (vgl. auch Tabelle 16).
Die Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Anschlussfinanzierung anstehender Kreditverbindlichkeiten, sondern zur Ausgabenfinanzierung verwendet wird. Für das Jahr 2017 plant der
Bund keine Nettokreditaufnahme. Für die Anschlussfinanzierung des Bundes ist ein Betrag von 174,1 Mrd. €
vorgesehen. Hinzu tritt die Kreditaufnahme durch drei
Sondervermögen des Bundes, den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den Investitions- und Tilgungsfonds sowie
Tabelle 16
Kreditfinanzierungsübersicht 2015 bis 2020
Ist
2015
Soll
2016
Entwurf
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
- in Mrd. € 1.
Bruttokreditaufnahme
1.1
Kreditaufnahme zur
1.1.1 Anschlussfinanzierung für Tilgungen ..
188,7
196,2
174,1
192,9
182,8
200,3
1.1.2 Eigenbestandsveränderung
(- = Abbau) .......................................
-0,3
-2,9
-2,1
-3,0
-0,3
0,4
1.1.3 Bestandsveränderung der
Verwahrgelder ……………………….
-16,3
15,1
10,0
0,6
-1,8
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,1
-1,3
3,2
0,0
0,0
0,0
170,0
207,1
185,2
190,5
180,7
201,6
1.2
Nettokreditaufnahme .......................
1.3
haushaltsmäßige Umbuchung
(- = Minderung der BKA) ..................
Zusammen (1.1 - 1.3) .................................
2.
Tilgung von Schulden
2.1
mit Laufzeiten
von mehr als vier Jahren .................
94,2
113,9
87,8
105,1
93,4
108,9
2.2
mit Laufzeiten
von einem bis zu vier Jahren ..........
56,0
50,5
49,6
50,6
49,9
50,2
2.3
mit Laufzeiten
von weniger als einem Jahr ............
38,5
31,8
36,7
37,2
39,5
41,2
188,7
196,2
174,1
192,9
182,8
200,3
Sonstige Einnahmen zur
Schuldentilgung ...............................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zusammen (2.1 - 2.4) .................................
188,7
196,2
174,1
192,9
182,8
200,3
Tilgung von Schulden gesamt (2.1 - 2.3)
2.4
Rundungsdifferenzen möglich
88
88
Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten
ausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleichgewichte zu reduzieren, sind befristet für den Finanzrahmen 2014 - 2020 folgende Regelungen vorgesehen:
1.5
Die Finanzbeziehungen des Bundes zu
anderen öffentlichen Ebenen
1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU
und Bund
Das Volumen des EU-Haushalts 2016 beläuft sich auf
rd. 143,9 Mrd. €. Wie bereits in den vergangenen
Jahren ist Deutschland mit einem Finanzierungsanteil
von rd. 21 % am EU-Haushalt der größte Beitragszahler unter den 28 EU-Mitgliedstaaten.
-
Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes
von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland,
Niederlande und Schweden.
-
Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich in Preisen 2011: für Dänemark 130 Mio. €, für
die Niederlande 695 Mio. €, für Schweden 185
Mio. € sowie für Österreich 30 Mio. € im Jahr
2014, 20 Mio. € im Jahr 2015 und 10 Mio. € im
Jahr 2016.
-
Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die
die Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen Eigenmittel einbehalten, wurde von 25 %
auf 20 % abgesenkt.
Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird
allein vom Bund erbracht.
Im so genannten Eigenmittelbeschluss sind die Regelungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festgelegt. Dieser wird durch folgende drei Eigenmittelarten finanziert: Traditionelle Eigenmittel (Zölle und
Zuckerabgaben), auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage
basierende
Mehrwertsteuer
(MWSt)-Eigenmittel und Bruttonationaleinkommen
(BNE)-Eigenmittel.
Der neue Eigenmittelbeschluss muss in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden und tritt dann rückwirkend ab 2014 in Kraft. So lange gilt der bisherige
Eigenmittelbeschluss fort.
Tabelle 17
Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2016 bis 2020
2016
2017
2018
2019
2020
- in Mrd. € Zölle ..............................................................
5,40
5,65
5,90
6,15
6,40
Zuckerabgaben .............................................
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
Mehrwertsteuer - Eigenmittel ........................
2,40
2,48
2,58
2,64
2,71
Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel .........
22,05
25,17
26,34
27,09
27,57
Eigenmittelabführung insgesamt ...............
29,89
33,34
34,86
35,92
36,72
89
89
1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den
Familienleistungsausgleich
in
Höhe
von
6,3 Prozentpunkten.
Der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen
betrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahre 1998
auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg der Bundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahre 2002 an (vgl.
Schaubild 14). Ursächlich hierfür war vor allem die
ökologische Steuerreform mit einer stufenweisen
Anhebung der Energiesteuer und der Einführung einer
Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre 2003
kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Einnahmen
aus der ökologischen Steuerreform stabilisiert der
Bund die Beiträge zur Rentenversicherung.
Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag verändert.
Dieser Betrag liegt
des
- 1 173 788 000 €,
im Jahr 2016 bei
- 2 810 788 000 €,
und im Jahr 2017 bei
- 900 788 000 €.
Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen, wie zum Beispiel als
Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“ durch den
Bund zum 1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, der finanziellen Beteiligung des Bundes am
Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der
Länderbeteiligung an der Abfinanzierung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ ab dem Jahr 2014 sowie den
jüngsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab
2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau
der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen und
zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und
des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.
Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank in den
Jahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % und
stieg dann bis 2009 vor allem infolge des höheren
Bundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf 43,5 %.
Im Jahr 2012 war ein Anteil von 42,7 % zu verzeichnen. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016 wird sich der Bundesanteil am Steueraufkommen im Verlauf der Jahre von
42,8 % im Jahr 2015 bis zum Ende des Prognosezeitraums 2020 auf einem Niveau von ca. 42 % stabilisieren und 42,1 % erreichen.
1.5.2.1 Aufteilung
kommens
im Jahr 2015 bei
Umsatzsteuerauf-
Nach Art. 106 Abs. 3 GG werden die Anteile von
Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch
Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind
nach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und
Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen.
Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und
der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den dargestellten gesetzlich definierten
Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze
für den Bund und die Länder auf das nach Abzug der
Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden
verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet.
Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt.
Der Bund erhält im Jahr 2016 einen tatsächlichen
Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 51,6 % zur
Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. Schaubild 15). Seit
1990 hat sich der tatsächliche Anteil des Bundes an
der Umsatzsteuer um 8,5 Prozentpunkte verringert.
Ursache hierfür ist vor allem die wiederholte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder sowie die
Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen. Die Länder erhalten 2016 einen Anteil am
Umsatzsteueraufkommen von 46,2%, die Gemeinden
von 2,2 %. Die Mittelabführungen an die EU, teilweise in Form von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus
dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes.
Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern folgendermaßen dar: Der
Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom
danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält
der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung
vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen
der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 %
als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer, zusätzlich 500 Mio. € in den Jahren 2015
und 2016 sowie 1,5 Mrd. € im Jahr 2017. Von dem
danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen
stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu.
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91
91
1.5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen
Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2015 auf rd.
10,2 Mrd. € und wird für das Jahr 2016 auf rd.
9,5 Mrd. € sowie für das Jahr 2017 auf rd. 9,1 Mrd. €
geschätzt.
Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001
bildet zusammen mit dem Maßstäbegesetz vom
9. September 2001 die gesetzliche Grundlage für die
Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre
2005 bis 2019. Das Finanzausgleichssystem ist in drei
Stufen unterteilt: die horizontale Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Die Regelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen sind dabei wie folgt:
1.5.3 Die Leistungen des Bundes an interund supranationale Organisationen
(ohne Beiträge an den EU-Haushalt)
In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts sind für eine Vielzahl von inter- und supranationalen Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbereiche Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen des
Bundes erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle in
Form von Pflichtleistungen im Rahmen der Mitgliedschaften, zum Teil sind aber auch freiwillige Leistungen vorgesehen. Dabei sind zahlreiche Beiträge in
Fremdwährungen zu entrichten; die zu veranschlagenden Beträge unterliegen deshalb wechselkursbedingten Schwankungen.
Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 77,5 % der
nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Ihr Volumen betrug im
Ausgleichsjahr 2015 rd. 3,8 Mrd. € und wird für 2016
auf rd. 3,9 Mrd. € und für 2017 auf rd. 4,2 Mrd. €
geschätzt.
Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen
gewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistungen:
Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus
dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler
kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder
und Berlin degressiv ausgestaltete SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen im Rahmen des
Solidarpakts II. Ihr Volumen für 2015 belief sich auf
rd. 5,1 Mrd. €. Für 2016 ist ein Rückgang um
rd. 0,8 Mrd. € auf rd. 4,3 Mrd. € und für 2017 ein
weiterer Rückgang um rd. 0,7 Mrd. € auf dann rd.
3,6 Mrd. € festgelegt. Insgesamt stellt der Bund den
ostdeutschen Ländern zum Abbau teilungsbedingter
Sonderlasten von 2005 bis 2019 rd. 105,3 Mrd. € in
Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung.
Das finanzielle Engagement der Bundesrepublik
Deutschland innerhalb der EU beschränkt sich nicht
allein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Sie
beteiligt sich z. B. auch am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (2014 bis 2020:
6,28 Mrd. €). Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland mit 16,17 % am Stammkapital der Europäischen
Investitionsbank (EIB) in Höhe von 242,4 Mrd. €
beteiligt. Im Dezember 2012 wurde das Stammkapital
der EIB um 10 Mrd. € erhöht. Deutschland hat sich an
der Kapitalerhöhung mit 1,6 Mrd. € beteiligt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist am Stammkapital
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit 8,52 % beteiligt.
Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden
überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhielten die neuen Länder (ohne Berlin) im
Jahr 2015 rd. 0,8 Mrd. €. Für das Jahr 2016 ist hierfür
ein Betrag in gleicher Höhe festgelegt. Die nächste
Überprüfung, in welcher Höhe die Sonderlasten dieser
Länder ab dem jeweils folgenden Jahr auszugleichen
sind, erfolgt im Jahr 2016.
Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteilseigner der Weltbankgruppe, der regionalen Entwicklungsbanken sowie des Internationalen Währungsfonds und beteiligt sich in entsprechendem Umfang an
deren konzessionären Hilfsfonds.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an der
am 16. Januar 2016 gegründeten Asiatischen Infrastruktur-Investmentbank (Asian Infrastructure Investment Bank, AIIB). Das Gesamtkapital der AIIB beträgt 100 Mrd. US-$, der deutsche Eigenkapitalanteil
900 Mio. US-$ (einzuzahlen über den Zeitraum 2016 2019) sowie Gewährleistungen in Höhe von rd.
3,6 Mrd. US-$ ab 2016. Damit wird Deutschland nach
China, Indien und Russland der viertgrößte Anteilseigner mit 4,1 % der Stimmen sein. Ziel der AIIB ist
es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die
Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale
Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. €
jährlich.
92
92
Kooperation in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Entwicklungsinstitutionen zu stärken. Der
Arbeitsschwerpunkt soll auf der Förderung öffentlicher und privater Investitionen liegen, wobei den
Bedürfnissen weniger entwickelter Staaten der Region
besonders Rechnung getragen werden soll.
Verteilungsschlüssels festgesetzt. Die Beitragsskala
der VN orientiert sich dabei am Grundsatz der
Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Wesentliche
Berechnungskomponenten sind dabei eine Orientierung am Bruttonationaleinkommen zuzüglich einiger
Korrekturfaktoren (Anteil der Bevölkerung in absoluter Armut, Staatsverschuldung u.a.) und ein Mindestbeitragssatz von 0,001 % für die zahlungsschwächsten
Beitragszahler. Der Anteil der USA zum regulären
VN-Budget unterliegt einer Obergrenze von 22 %; zu
den Friedenserhaltenden Missionen tragen die USA
gemäß regulärer Berechnungsmethodik 28,57 % bei.
Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende
Beitragssatz beträgt sowohl zum regulären Haushalt
als auch zu den Friedensmissionen aktuell 6,39 %
(nach vormals - 2013 bis 2015 - 7,14 %). Die
Beitragsskalen der meisten anderen Institutionen
innerhalb und außerhalb des VN-Systems orientieren
sich an dem für die VN festgelegten Verteilungsschlüssel, wobei die jeweiligen Mitgliedschaften in
den einzelnen Organisationen zugrunde gelegt werden. Deutschland beteiligt sich zudem mit freiwilligen
Leistungen an der Finanzierung von Programmen.
Zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
siehe Ziffer 1.3.2.12.4.
Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA)
sind im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 rd.
3,71 Mrd. € eingeplant. Ferner sind erhebliche
Leistungen an die NATO, die Europäische
Organisation für Kernforschung (CERN), die
Europäische Organisation zur Nutzung von
meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), die
Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt
(EUROCONTROL) sowie die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) vorgesehen.
Für die Vereinten Nationen (VN) sind in demselben
Zeitraum rd. 3,3 Mrd. € eingeplant (Beitrag zum ordentlichen Haushalt sowie Finanzierung der Friedensmissionen und der Internationalen Strafgerichtshöfe); hinzukommen die Leistungen an ihre Unterund Sonderorganisationen sowie die Leistungen zur
Unterstützung ihrer Sonderprogramme.
Im Bereich der VN beruht die Finanzierung auf den
Pflichtbeiträgen sowie den freiwilligen Leistungen der
Mitgliedstaaten. Die Höhe der Pflichtbeiträge eines
jeden Mitgliedslandes wird mit Hilfe eines komplexen
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2. Der Haushalt des Bundes
95
2.
Der Haushalt des Bundes
2.1
Entwurf des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2017
2.1.1
Gesamtübersicht (in Mrd. €)*)
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2017 ist in den Finanzplan
des Bundes für die Jahre 2016 bis 2020 eingebettet. Der Finanzplan ist unter Nr. 1 abgedruckt. Die finanzpolitischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2017
sind dort im Einzelnen dargestellt.
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2017 zusammen mit dem Finanzplan 2016 bis 2020 am
6.7.2016 beschlossen. Haushaltsplanentwurf und Finanzplan
werden den gesetzgebenden Körperschaften am 12.8.2016 zugeleitet. Für die Einbringungsrede des Bundesministers der
Finanzen und für die erste Beratung im Deutschen Bundestag ist
der 6.9.2016 vorgesehen.
II.Ausgaben......................................
Soll
2016
Entwurf
2017
316,9
328,7
Veränderung gegenüber Vorjahr
in %...............................................
Die Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2017 werden nach
dem Beschluss der Bundesregierung 328,7 Mrd. € betragen und
damit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % steigen.
+3,7
II.Einnahmen...................................
316,9
328,7
Steuereinnahmen...........................
288,1
301,8
Nettokreditaufnahme....................
-
-
*) Differenzen durch Rundung möglich
2.1.2
Die Ausgaben nach Einzelplänen
2.1.2.1Übersicht
Soll
2016
Einzelpläne
Entwurf
2017
- in Mio. € -1)
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Veränderung gegenüber Vorjahr
(in Prozent)
34,32
36,09
+5,2
856,98
849,69
-0,9
25,00
28,17
+12,7
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
2 413,10
2 481,40
+2,8
05 Auswärtiges Amt
4 810,14
4 604,16
-4,3
06 BM des Innern
7 801,49
8 338,28
+6,9
745,49
735,24
-1,4
08 BM der Finanzen
5 885,15
5 996,41
+1,9
09 BM für Wirtschaft und Energie
7 621,78
7 432,78
-2,5
10 BM für Ernährung und Landwirtschaft
5 595,17
5 896,09
+5,4
129 888,98
138 613,79
+6,7
12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur
24 571,66
26 821,23
+9,2
14 BM der Verteidigung
34 287,85
36 611,62
+6,8
15 BM für Gesundheit
14 572,91
15 096,15
+3,6
16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
4 544,40
5 455,42
+20,0
17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
9 103,67
9 195,83
+1,0
29,19
31,05
+6,4
148,61
148,42
-0,1
13,72
15,03
+9,6
7 406,75
7 986,99
+7,8
30 BM für Bildung und Forschung
16 400,27
17 557,45
+7,1
32 Bundesschuld
25 227,12
20 115,37
-20,3
60 Allgemeine Finanzverwaltung
14 916,26
14 653,34
-1,8
316 900,00
328 700,00
02 Deutscher Bundestag
03 Bundesrat
07 BM der Justiz und Verbraucherschutz
11 BM für Arbeit und Soziales
19 Bundesverfassungsgericht
20 Bundesrechnungshof
21 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
1) Differenzen durch Rundung möglich
97
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt
Der Entwurf des Epl. 09 für das Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt rd. 7,4 Mrd. €. Das BMWi trägt mit Investitionen und
Fördermaßnahmen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung
bei. Damit wird der Wettbewerbsstandort Deutschland weiter
gestärkt. Insbesondere zielen zahlreiche Fördermaßnahmen
auf die Stärkung des Mittelstandes sowie die Umsetzung der
Digitalen Strategie 2025 ab. 2017 startet die Finanzierung des
EU-Vorhabens „Mikroelektronik“ zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten (vgl. 1.3.2.4.6). Weitere politische Schwerpunkte
des BMWi sind die Umsetzung der Energiewende sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung als Wachstumsmotor
- z. B. durch den Beitrag zur Fortentwicklung der Raumfahrttechnologie im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation
(ESA). Die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden
gegenüber 2016 fortgeschrieben und erreichen mit den zusätzlich bereitgestellten Investitionsmitteln die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Zielgröße. Mit 624 Mio. € entsprechen
die Ausgaben dem Niveau von 2009. Die GRW ist das bewährte
regionalpolitische Investitionselement, von dem insbesondere
die neuen Bundesländer bis zu 80 % profitieren.
Im Entwurf zum Bundeshaushalt 2017 beläuft sich der Ansatz
für den Epl. 04 auf rd. 2,5 Mrd. € und damit rd. 68 Mio. € über
dem Vorjahressoll.
Größter Ausgabenblock ist weiterhin der Kultur- und Medienbereich, mit rd. 1,37 Mrd. €. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Zuwendungen und Zuschüsse an Kultureinrichtungen und -projekte sowie um Ausgaben für das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa sowie den Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR. Im Jahr 2017 nimmt die mit Bundesmittel geförderte
Barenboim-Said Akademie ihren Betrieb auf. Hinsichtlich der
im gesamten Bundeshaushalt 2017 für die Kulturpolitik im Inland vorgesehenen Mittel wird auf Tabelle 18 verwiesen.
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
Für den Epl. 05 sind im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von rd.
4,6 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben verringern sich damit
geringfügig gegenüber dem Soll des Jahres 2016 um rd.
0,2 Mrd. €. Diese Absenkung beruht im Wesentlichen auf der
Berechnungsgrundlage für Friedenserhaltende Maßnahmen im
Rahmen der Leistungen an die Vereinten Nationen (degressive
Veranschlagung im Rahmen der 3-jährigen Beitragsskala).
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
Im Jahr 2017 sind für den Epl. 10 rd. 5,9 Mrd. € etatisiert.
Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt der nationalen
Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Zur sozialen Abfederung des weiter
fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sind
zur Unterstützung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Aufwendungen von insgesamt rd. 3,9 Mrd. € vorgesehen. Dieser Betrag macht rd. 67 % der Gesamtausgaben
des Einzelplans aus. Wichtige Ausgabenblöcke sind hierbei
rd. 2,2 Mrd. € für die Alterssicherung und rd. 1,5 Mrd. € für
die Krankenversicherung der Landwirte. Außerdem sind Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe
von 178 Mio. € veranschlagt. Mittel in Höhe von rd. 162 Mio. €
werden verwendet, um das Kernanliegen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes - sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände - zu fördern. In
diesem Betrag sind rd. 91 Mio. € für das Bundesinstitut für
Risikobewertung und rd. 51 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit enthalten.
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
Der Ansatz für den Epl. 06 weist für den Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2017 Ausgaben in Höhe von rd. 8,34 Mrd. €
auf.
Im Vergleich zum Einzelplanvolumen des Jahres 2016 steigt
der Haushalt des Bundesministerium des Innern (BMI) um
rd. 537 Mio. €. Die zusätzlichen Mittel kommen u.a. dem Bereich der Inneren Sicherheit zugute. Zur Stärkung der Sicherheitsbehörden wurde ein neues Paket aufgelegt, das für das Jahr
2017 Aufstockungen von rd. 213 Mio. € für relevante Behörden,
wie etwa das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorsieht.
Mit 4,3 Mrd. € entfällt weiterhin der größte Anteil der dem
BMI zur Verfügung stehenden Mittel auf den Bereich der
Inneren Sicherheit. Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2017
für die Bundespolizei rd. 3,1 Mrd. €, für das Bundeskriminalamt rd. 531 Mio. € und für das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik rd. 107 Mio. € sowie für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
240 Mio. € zur Verfügung.
Die finanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wird
gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 15 Mio. € für Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung erhöht. Als
Fördervolumen des Bundes sind 765 Mio. € vorgesehen, davon
25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz. Im Rahmen
des Zukunftsinvestitionsprogramms sind in den Jahren 2017 bis
2020 Mittel in Höhe von 100 Mio. € jährlich für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes vorgesehen.
Das Asylpaket wird im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts
2017 weiter fortgeschrieben. Zuzüglich der Personalmittel für
die im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016
zusätzlich ausgebrachten Stellen sind im Epl. 06 Mittel i.H.v.
1,048 Mrd. € im Zusammenhang mit der hohen Zahl an Flüchtlingen vorgesehen.
Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Bereich des BMI im Regierungsentwurf 2017 rd. 163 Mio. € zur
Verfügung.
Die Themenbereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
werden im Epl. 10 gestärkt. 2017 sind insgesamt rd. 623 Mio. €
(einschl. Bundesforschungsinstitute) für diesen Bereich veranschlagt, der eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft ist. Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich
Tierschutz und Tierhaltung und zur ländlichen Entwicklung
bilden dabei einen Schwerpunkt.
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2017 liegen bei rd. 6,0 Mrd. €
und damit rd. 0,11 Mrd. € über dem Vorjahressoll. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch das neu gegründete Informationstechnikzentrum
Bund (ITZBund) bei der Gewährleistung der Sicherheit und
Integrität finanzrelevanter Daten zurückzuführen. Das größte
Volumen nehmen die Ausgaben für die Bundeszollverwaltung
mit 2,246 Mrd. € ein, was einem Anteil an den Gesamtausgaben
von 37,45 % entspricht.
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Haushalt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
für das Jahr 2017 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rd.
138,6 Mrd. € vor. Das sind rd. 8,7 Mrd. € mehr als im Soll 2016.
Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Ausgaben für die Be98
satzsenkung aus dem Jahr 2015 durchgeschrieben wird. Für
den Bereich Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen) werden rd. 0,9 Mrd. € (Soll 2016: rd. 1,1 Mrd. €)
veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2016 ist vor allem auf
eine geringere Zahl der Leistungsempfänger zurückzuführen.
teiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (rd. +0,7 Mrd. €), für die Leistungen des
Bundes an die allgemeine Rentenversicherung (rd. +4,5 Mrd. €)
und für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
und gleichartigen Leistungen (rd. +3,6 Mrd. €) zurückzuführen.
Wesentliche Einzelpunkte:
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insgesamt rd.
37,3 Mrd. € etatisiert, rd. 3,1 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Davon
sind 22,2 Mrd. € für das Arbeitslosengeld II (+1,7 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr) sowie für Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten zusammen rd. 9,2 Mrd. € (rd. +0,7 Mrd. €
gegenüber dem Vorjahr) veranschlagt. Die Beteiligung des
Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigt
um 0,75 Mrd. € auf 5,85 Mrd. €. Ausschlaggebend hierfür ist,
dass im Zuge der Flüchtlingsbewegung ein leichter Anstieg der
Arbeitslosenzahl erwartet wird. Zudem wird die ergänzende
variable Bundesbeteiligung zum finanziellen Ausgleich der den
Kommunen für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder entstehenden Ausgaben um
0,3 Prozentpunkte auf bundesdurchschnittlich 4,1 % erhöht.
Hinzu kommt, dass die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017
im Vorfeld eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 500 Mio. € über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an
den Leistungen für Unterkunft und Heizung entlastet werden.
Darüber hinaus wird die Bundesbeteiligung für das Jahr 2017
zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
um 500 Mio. € aufgestockt.
Die im Epl. 12 veranschlagten Ausgaben betragen im Jahr
2017 rd. 26,8 Mrd. € und liegen über dem Soll des Vorjahres
(+2,3 Mrd. €). Die Mehrausgaben resultieren vor allem aus dem
Anstieg der Verkehrsinvestitionen sowie der Ausgaben für den
Breitbandausbau.
Zur Stärkung der Investitionen in diesem Bereich tragen neben
konventionellen Haushaltsmitteln (insbesondere aus dem
5 Mrd. €-Investitionspaket 2014 - 2017 und dem 10 Mrd. € Paket für Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018) auch Mittel aus
der zusätzlichen Nutzerfinanzierung bei: Ab 1. Juli 2018 wird
die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet (Mehreinnahmen bis zu 1 Mrd. € in 2018 und 2 Mrd. € p.a. ab 2019).
Insgesamt stehen im kommenden Jahr für Investitionen in die
klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und
den Kombinierten Verkehr rd. 12,8 Mrd. € zur Verfügung (rd.
0,5 Mrd. € über Soll des Vorjahres), die schwerpunktmäßig zum
Erhalt und Ausbau der Infrastruktur und für neue Impulse, z.
B. zur Bekämpfung des Schienenlärms, eingesetzt werden. Das
zeigt den hohen Stellenwert, der den Verkehrsinvestitionen im
Bundeshaushalt auch künftig eingeräumt wird.
Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sind
410 Mio. € veranschlagt, rd. 231 Mio. € mehr als im Vorjahr.
Für das im Jahr 2016 begonnene Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen stehen 300 Mio. € zur Verfügung.
Im Bereich der digitalen Infrastruktur stärkt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau. Nach der Versteigerung der vom Rundfunk genutzten
Frequenzen mit einem auf den Epl. 12 entfallenden Erlös von
rd. 1,33 Mrd. € (Digitale Dividende II) wird der Bund – nach
Abzug umstellungsbedingter Kosten – seinen 50%igen Anteil
zusammen mit den im Rahmen des Zukunftsinvestitionspakets
sowie im Finanzplan veranschlagten Ausgabemitteln in Höhe
von 2,7 Mrd. € sowie weiteren 1,3 Mrd. € und somit insgesamt
4 Mrd. € (davon 535 Mio. € in 2017) für den flächendeckenden
Breitbandausbau einsetzen.
Auf Grund der von der Bundesregierung erwarteten weiterhin guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung wird
die Bundesagentur für Arbeit trotz des leichten Anstiegs der
Arbeitslosigkeit im Bereich SGB III voraussichtlich weiterhin jährliche Überschüsse erzielen und somit kein Darlehen des
Bundes gemäß § 365 SGB III benötigen.
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den Kommunen
und Ländern getragen. Allerdings erstattet der Bund seit dem
Jahr 2014 den Ländern und Kommunen deren Nettoausgaben
des laufenden Kalenderjahres bei der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung zu 100 %. Im Jahr 2017 werden
den Ländern voraussichtlich Nettoausgaben in Höhe von rd.
7,2 Mrd. € erstattet. Der Aufwuchs gegenüber dem Soll 2016
um rd. 0,7 Mrd. € ist zum einen auf den prognostizierten Aufwuchs der Zahl der Leistungsbezieher zurückzuführen und zum
anderen auf die Auswirkung einer BSG-Rechtsprechung zu
den Regelsätzen (Regelbedarfsstufe 3), einem Mehrbedarf für
Flüchtlinge sowie Mehrausgaben durch das Bundesteilhabegesetz. Des Weiteren erstattet der Bund im Zusammenhang mit
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der
Deutschen Rentenversicherung Bund Gutachtenkosten (2017:
rd. 7 Mio. €).
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung
Für den Verteidigungshaushalt sind im Haushaltsjahr 2017 Ausgaben von rd. 36,6 Mrd. € vorgesehen. Damit stehen im Epl. 14
gegenüber dem Haushaltssoll 2016 rd. 2,3 Mrd. € zusätzliche
Ausgabemittel zur Verfügung. Durch den Anstieg wird dem
Mehrbedarf im verteidigungsinvestiven Bereich (Entwicklung
und Beschaffung) mit Blick auf eine aufgabenorientierte
strukturgerechte Ausstattung sowie den sonstigen Mehrbedarfen
für den Betrieb der Bundeswehr Rechnung getragen. Überdies
werden die Mittelansätze für die Auslandseinsätze der Bundeswehr erhöht. Der Aufwuchs spiegelt die erhöhten Anforderungen
an die Bundeswehr angesichts vielfältiger sich wandelnder Aufgaben im Rahmen internationaler Einsätze sowie der Bündnisund Landesverteidigung wider.
Für Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sind für
das Jahr 2017 insgesamt rd. 91,2 Mrd. € veranschlagt. Dies ist
eine Steigerung gegenüber dem Soll 2016 um rd. 4,5 Mrd. €.
Die Entwicklung der Ausgaben berücksichtigt zum einen, dass
im Jahr 2016 die gesetzliche Maßgabe zur höheren Kürzung
des Bundeszuschusses (i. H. v. 1,59 Mrd. € jährlich) letztmalig
zur Anwendung kommt. Die Kürzung beträgt ab dem Jahr 2017
wieder jährlich 340 Mio. €. Zum anderen fließen in die Ansätze die Finanzschätzung der allgemeinen Rentenversicherung
vom April 2016 sowie die Ergebnisse der Steuerschätzung vom
Mai 2016 ein. Die Nachhaltigkeitsrücklage belief sich zum
Jahresende 2015 auf ein Volumen von rd. 34,1 Mrd. €, was
1,77 Monatsausgaben entsprach. Für das Jahr 2019 wurde in der
bisherigen Finanzplanung ein Beitragssatz von 19,1 % unterstellt. Nunmehr wird bis zum Finanzplanungsjahr 2020 ein Beitragssatz von 18,7 % zu Grunde gelegt, womit die Beitrags-
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
Die Ausgaben des Epl. 15 steigen 2017 auf rd. 15,1 Mrd. € und
liegen damit um rd. 0,5 Mrd. € über dem Sollansatz für 2016.
Der Aufwuchs resultiert im Wesentlichen aus der Anhebung
des Bundeszuschusses zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Höhe von 0,5 Mrd. € auf nunmehr 14,5 Mrd. €.
Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Für den Epl. 16 sind im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von
rd. 5,5 Mrd. € vorgesehen, dies sind rd. 0,9 Mrd. € mehr als 2016.
Im Umweltbereich werden gegenüber dem Vorjahr insbesondere
die Mittel für die internationale Klimafinanzierung um
99
einem Gesamtvolumen von insgesamt 1,126 Mrd. €. Im Jahr
2017 werden erstmalig 226 Mio. € zugeführt, um durch die
Schaffung zusätzlicher Plätze auf den verstärkten Betreuungsbedarf von Kindern und die notwendige Aufnahme von Flüchtlingskindern reagieren zu können. Zudem ist im Jahr 2017 für
die Stärkung der Qualifizierungsoffensive ein Betrag von rd.
150 Mio. € zusätzlich für die Förderung von SprachKitas vorgesehen. Das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit
Flüchtlingsbezug“ wird im Jahr 2017 mit 35 Mio. € fortgeführt,
für Programme zur Extremismusbekämpfung und Demokratieförderung sind 74 Mio. € zusätzlich vorgesehen.
48,6 Mio. € erhöht. Des Weiteren steigen die Ausgaben für die
vier Endlagerprojekte um 43,0 Mio. € gegenüber 2016.
Im Bereich Bau und Stadtentwicklung betreffen die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr das Wohngeld
(-95 Mio. €), die Förderung des Städtebaus (+75,8 Mio. €),
die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
(+56 Mio. €), die Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des
Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“
(+40 Mio. €) sowie die Verlagerung der bislang im Einzelplan
60 veranschlagten Titel des Zukunftsinvestitionsprogramms
(+148 Mio. €). Weiterhin erhöhen sich die Ausgaben für den
Bau des Humboldt Forums im Schlossareal Berlin planmäßig
um 21,1 Mio. €.
Die Programmausgaben sind im Vergleich zu 2016 um rund
383 Mio. € gestiegen. Innerhalb des Einzelplans 17 stehen damit
insgesamt rund 1,55 Mrd. € für vielfältige Programme zur Verfügung.
Besonderer Schwerpunkt im Bereich Bau und Stadtentwicklung
ist nach wie vor die Förderung des Städtebaus:
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Über die zur Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages
vorgesehenen Programmmittel für diesen Bereich in Höhe
von 700 Mio. € hinaus stellt der Bund ab 2017 zusätzliche
Programmmittel in Höhe von 90 Mio. € für neue Maßnahmen
zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Programmmittel in
Höhe von 200 Mio. € für den neu veranschlagten „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“, mit dem insbesondere
die Sanierung sowie der Um- oder Ersatzneubau sozialer Infrastruktur zu Orten der Integration im Quartier gefördert wird.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 940 Mio. € als
Finanzhilfen an die Länder gem. Artikel 104b GG und in Höhe
von 50 Mio. € im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung
von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“, mit
dem investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer
nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential
gefördert werden. Die Mittel der Städtebauförderung werden
nach Maßgabe einer fünfjährigen Programmwirksamkeit bis
2021 in Tranchen ausfinanziert. Zusammen mit den in 2017
fällig werdenden Ausfinanzierungsraten der in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Städtebauprogramme stehen im
nächsten Jahr auszahlungswirksame Kassenmittel in Höhe von
677,75 Mio. € bereit. Flankierend stehen neue Programmmittel
in Höhe von 10 Mio. € für die Förderung ressortübergreifender
Maßnahmen in der sozialen Stadt zur Verfügung.
Die Ausgaben des Epl. 23 übertreffen im Jahr 2017 mit rd.
8,0 Mrd. € das bereits hohe Soll des Jahres 2016 um rd.
0,6 Mrd. €. Damit und zusammen mit den in anderen Einzelplänen vorgesehenen Mitteln unterstreicht die Bundesregierung
den hohen Stellenwert, den sie der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beimisst und will damit Deutschland weiter
auf dem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“ (ODAQuote als Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen) führen. Sie
will mit den Ausgaben im Einzelplan 23 u. a. dazu beitragen,
extreme Armut und Hunger zu beseitigen, Fluchtursachen zu bekämpfen, die Mutter-/Kindgesundheit zu verbessern, Gesundheitssysteme zu stärken, die ökologische Nachhaltigkeit zu
sichern und den Klimaschutz zu verstärken.
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Ein Schwerpunkt in der 18. Legislaturperiode sind die Themen
Bildung und Forschung. Im Jahr 2017 wird daher der Plafond
des Epl. 30 auf rd. 17,6 Mrd. € erhöht.
Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bilden die drei
großen Initiativen, mit denen die deutsche Wissenschaft fit für
die Zukunft gemacht wird:
Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im
Quartier“ werden städtebauliche Maßnahmen durch quartiersbezogene Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und zur
Stärkung der lokalen Wirtschaft wirkungsvoll ergänzt. Für
die neue Förderperiode 2014 - 2020 ist die Bereitstellung von
Bundesmitteln in Höhe von insgesamt rd. 64,5 Mio. € vorgesehen.
Mit dem Hochschulpakt, für den rd. 2,8 Mrd. € veranschlagt
werden, schaffen Bund und Länder ein bedarfsgerechtes Angebot für die verstärkte Nachfrage nach Studienplätzen und
stärken die Hochschulwissenschaft und f­orschung im internationalen Wettbewerb. Für seine dritte Programmphase von
2015 bis 2023 sind rd. 14 Mrd. € vorgesehen. Durch den Qualitätspakt Lehre werden in den Jahren 2011 bis 2020 weitere rd.
2 Mrd. € für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in
der Lehre bereitgestellt (davon 200 Mio. € im Jahr 2017). Für
die Leistungen im Rahmen des BAföG sind im Jahr 2017 rd.
2,6 Mrd. € veranschlagt. Im selben Jahr wird der Bund für die
Exzellenzinitiative (dies schließt die Förderung von Spitzenuniversitäten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen ein)
357 Mio. € ausgeben.
Darüber hinaus ist ein neuer Titel „Wohnungsbauprogramm
zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten in Städten mit
besonderem Wohnungsbedarf“ mit Ausgaben in Höhe von
500 Mio. € veranschlagt, über dessen genaue Verwendung noch
zu entscheiden war. Die Umsetzung der – in diesem Zusammenhang relevanten, erst nach Kabinettbeschluss des Regierungsentwurfs – am 7. Juli 2016 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Integration wird im weiteren Verfahren erfolgen.
Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit.
Hierfür werden die Etats der großen Forschungsorganisationen
jährlich gesteigert. Den Aufwuchs trägt der Bund allein, für den
Epl. 30 bedeutet dies rd. 234 Mio. € im Jahr 2017. Im Übrigen
bleiben die Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel unberührt.
Im Gegenzug wurden von den Forschungsorganisationen zusätzliche Reformen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und
Leistungsfähigkeit des Wissenschafts­und Forschungssystems
zugesagt.
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Im Epl. 17 sind wichtige familienpolitische Leistungen des
Bundes, wie zum Beispiel das Elterngeld, veranschlagt. Mit
dem Haushalt 2017 wird zudem ein weiterer Schwerpunkt
in den Bereichen Extremismusprävention und Demokratieförderung gesetzt. Der Ressortansatz steigt im Jahr 2017 auf
rund 9,2 Mrd. € an. Der weitaus größte Teil davon entfällt auf
das Elterngeld mit einem Anstieg von 200 Mio. € gegenüber
dem Vorjahr auf 6,2 Mrd. €. Weitere bedeutende Erhöhungen
ergeben sich aus der Auflegung eines neuen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ mit
Mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs haben Bund
und Länder ein neues Programm beschlossen, das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von ca. 1.000
100
2017 durch Haushaltsvermerk ermächtigt, Konversionsgrundstücke sowie weitere entbehrliche Grundstücke für Zwecke des
sozialen Wohnungsbaus an Kommunen/Gebietskörperschaften
unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts abzugeben und den Ländern und Gemeinden mietzinsfrei Grundstücke zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zu überlassen.
Tenure-Track-Professuren in Deutschland stärken wird. Das
Programm läuft von 2017 bis 2032; der Bund stellt hierfür bis
zu 1 Mrd. € bereit (in 2017 rd. 3 Mio. €), das jeweilige Sitzland
stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
Insgesamt werden für die Projektförderung 2017 rd. 7,7 Mrd. €
eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt neben dem Hochschulpakt, dem Qualitätspakt Lehre und der Exzellenzinitiative
auch im Jahr 2017 bei Forschungsprojekten, die sich mit
zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen
befassen. Mit der Hightech-Strategie wird die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaft
weiter gestärkt. Die thematisch orientierte Forschungs- und
Innovationspolitik wird auf sechs prioritäre Zukunftsaufgaben
konzentriert: Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Nachhaltiges
Wirtschaften und Energie, Innovative Arbeitswelt, Gesundes
Leben, Intelligente Mobilität und Zivile Sicherheit.
2.1.3
Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €)
Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt
-Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung........................................................
Im Bildungsbereich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der
Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, um dem
drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. So wird mit der
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ der Übergang von der Schule in die
berufliche Ausbildung durch eine kohärente Gesamtarchitektur
von Förderinstrumenten erleichtert. Im Rahmen des Programms
„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche, gefördert; hierfür stehen rd. 50 Mio. € zur Verfügung. Ziel der gemeinsam mit den Ländern durchgeführten „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ ist eine nachhaltige Verbesserung des gesamten
Prozesses der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase
und die Weiterbildung. Dafür stehen 60 Mio. € zur Verfügung.
80,1
-Allgemeine kulturelle Angelegenheiten und
Kulturförderung Inland..............................................
611,2
-Stiftung Preußischer Kulturbesitz.............................
244,8
-Auslandsrundfunk.....................................................
305,0
- Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und
Integration.................................................................
27,0
-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des
Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR..........
104,2
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
Einzelplan 32 - Bundesschuld
Infolge des weiterhin niedrigen Zinsniveaus sind auch in 2017
günstige Anschlussfinanzierungen für Bundesschulden möglich. Aus diesem Grund wird der Ansatz für Zinsausgaben im
Bundeshaushalt 2017 im Vergleich zu 2016 erneut abgesenkt.
Für ggf. erforderliche Schadenszahlungen auf vom Bund gemäß dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistungen wird Vorsorge getroffen.
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Die Münzausgaben enthalten Präge­und Materialbeschaffungskosten für die Herstellung von Umlauf- und Sammlermünzen
sowie Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die
Unterhaltung des Münzumlaufs. Der überwiegende Teil der
Ausgaben entfällt auf die Edelmetallbeschaffung. Der Ansatz
steigt im Jahr 2017 gegenüber dem Soll 2016 um 39 Mio. € auf
399 Mio. €. Dies ist weitgehend auf angepasste Prognosen für
die Bedarfsentwicklung bei Euro-Umlaufmünzen sowie die Einführung neuer Produkte im Sammlermünzenbereich und die sich
hieraus ergebenen höheren Beschaffungskosten zurückzuführen.
-Personalausgaben......................................................
(für das Auswärtige Amt, die Auslands­
vertretungen, Ortskräfte und das Deutsche
Archäologische Institut)
966,1
-Auslandskulturarbeit.................................................
(u. a. Stipendien, Kulturinstitute, deutsche
Auslandsschulen, Baumaßnahmen für kulturelle
Einrichtungen)
874,8
-Internationale Beiträge..............................................
(Mitgliedschaft in / Leistungen an internationale
Organisationen)
870,2
- Hilfsmaßnahmen im Ausland....................................
(insbes. humanitäre Hilfen, Maßnahmen zur
Krisenprävention und Friedenserhaltung,
Stabilitätspakt Afghanistan’
1.150,0
-Auslandsbaumaßnahmen (ohne Kulturbereich)........
72,0
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
-Innere Sicherheit (inkl. Bevölkerungsschutz/
Katastrophenhilfe/Techn. Hilfe)................................
Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und
Beihilfeleistungen an frühere Beamtinnen und Beamten aus dem
Bereich der Deutschen Bundespost und deren Nachfolgeeinrichtungen sowie an deren Hinterbliebene. Im Regierungsentwurf 2017 sind rd. 7,9 Mrd. € und damit rd. 209 Mio. € mehr
als im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltjahr 2016 veranschlagt.
Die Versorgungsausgaben im Kap. 6067 steigen infolge der
Renten- und Versorgungsanpassung im Jahr 2017 gegenüber
dem Vorjahr um 37 Mio. € auf rd. 2,328 Mrd. €. Die Einnahmen
aus den Erstattungen der Länder im Beitrittsgebiet für Rentenleistungen bewegen sich mit rd. 876 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau.
Gegenüber dem Haushaltjahr 2016 bleibt die Abführung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Bundeshaushalt unverändert bei 2,265 Mrd. €. Die BImA wird auch
101
4.670
-Minderheiten und Vertriebene...................................
82,9
-Ausgaben für Sportförderung im Bereich des BMI..
162,6
-Integration und Migration.........................................
726,2
-Bevölkerungsschutz/Katastrophenhilfe/
Technische Hilfe........................................................
327,9
-Politische Stiftungen..................................................
129,7
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende.......................... 37.251,5
-Personalausgaben (einschl. Versorgung und
Zuweisungen an den Versorgungsfonds)...................
3.394,1
-Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein (Ausgleich von notwendigen
Preissenkungen für inländischen Agraralkohol nach
Fortfall des Einfuhrverbotes).....................................
- Eingliederungsleistungen.....................................
4.593,0
42,0
- Verwaltungskostenerstattung................................
4.586,5
-Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der
Treuhandanstalt.........................................................
314,3
- Leistungen für Unterkunft und Heizung...............
5.850,0
-Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen...........................
300,0
-Wiedergutmachungen des Bundes.............................
745,5
-Berufsbezogene Deutschsprachförderung.................
410,0
darunter:
- Arbeitslosengeld II................................................ 22.200.0
-Allgemeiner Bundeszuschuss an die
Rentenversicherung (West)....................................... 34.464,1
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
- Innovation, Technologie und Neue Mobilität............
(Kap. 0901 u. a. Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM), Verkehrs- und maritime
Forschung, Digitale Agenda, Luftfahrtförderung,
DLR, Nationale Raumfahrt und ESA)
2.658,9
- Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren.............
(Kap. 0902 u. a. Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
nach Art. 91a GG, Berufliche Bildung, Innovative
Unternehmensgründungen)
915,3
- Energie und Nachhaltigkeit.......................................
(Kap. 0903 u. a. Energieforschung, Steigerung
Energieeffizienz, Wismut, Energetische
Gebäudesanierung und Maßnahmen zugunsten
des Steinkohlebergbaus, insbesondere Absatz- und
Stilllegungsbeihilfen)
2.443,4
-C
hancen der Globalisierung......................................
(Kap. 0904 u. a. Weltausstellungen, Auslandsmes­
sen, Erschließung von Auslandsmärkten,
Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland)
224,7
-Allgemeiner Bundeszuschuss an die
Rentenversicherung (Ost)..........................................
9.232,4
-Zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine
Rentenversicherung................................................... 24.118,1
-Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an
die allgemeine Rentenversicherung........................... 13.210,7
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
-Landwirtschaftliche Sozialpolitik..............................
3.917,3
-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar­
struktur und des Küstenschutzes“ nach Art. 91a GG..
765,0
-Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (einschl.
Bundesforschungsinstitute).......................................
623,2
-Verbraucherpolitik (einschl. BfR und BVL).............
161,9
-Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung...................................................
5.410,0
-Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung.........................
7.172,0
-Erstattung von Aufwendungen der Deutschen
Rentenversicherung Bund auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen
in die Rentenversicherung in den neuen
Bundesländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)......
3.282,0
-Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenver­siche­
rung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten...
1.270,0
-Soziale Entschädigung (insbes.
Kriegsopferleistungen)..............................................
928,5
-Eingliederung von Menschen mit Behinderungen....
283,9
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur
-Bundesschienenwege.................................................
Aus Mitteln der EU erhält die deutsche Landwirtschaft außerdem 4.981,0 Mio. € aus dem Europäischen Garantiefonds für
die Landwirtschaft (EGFL).
5.148,8
-Bundeseisenbahnvermögen.......................................
5.603,7
-Bundesfernstraßen.....................................................
9.225,4
-Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden.................................................................
1.672,2
-Bundeswasserstraßen.................................................
2.145,5
-Digitale Infrastruktur.................................................
954,8
Von den Ausgaben des Einzelplans 12 mit insgesamt 26.821,2
Mio. € entfallen auf Investitionen rd. 59 % = 15.856,6 Mio. €.
102
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung
-Personalausgaben für Beschäftigte............................ 11.839,4
-Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte
sowie für Soldatinnen und Soldaten..........................
- Allgemeine Betriebskosten und sonstige Betriebs­
ausgaben ...................................................................
(sächliche Verwaltungsausgaben einschl. Kosten
der Ausbildung und Truppen­übun­gen, Betriebsstoff,
Fern­meldegebühren und Leitungsmieten, Bewirt­
schaftung, Unterhaltung und Bewachung von
Liegenschaften, Verwaltungskostenerstattung an die
Länder, NATO-Beiträge, Unterhaltssicherung)
5.846,3
6.740,3
-Erhaltung von Wehrmaterial......................................
3.059,3
-Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bun­
deswehr......................................................................
1.843,5
-Militärische Beschaffungen.......................................
(u. a. Modernisierung vorhandener und
Beschaffung neuer Waffensysteme, Fahrzeuge,
Geräte und Munition)
- Militärische Anlagen und Beiträge zu NATO-Bau­
maßnahmen...............................................................
(Unterkünfte, Dienstgebäude, Flugplätze,
Fernmelde- und Versorgungsanlagen,
Bundeswehruniversitäten und -krankenhäuser)
4.957,7
- Förderung von Familien, Senioren und Gleichstellungspolitik..........................................................
69,2
-Jugendförderung........................................................
1.064,2
-Stärkung der Zivilgesellschaft...................................
307,6
davon:
Bundesfreiwilligendienst..........................................
200,2
- Elterngeld...................................................................
6.200,0
- Betreuungsgeld..........................................................
50,0
-Unterhaltsvorschussgesetz.........................................
315,0
-Stiftung „Mutter und Kind“.......................................
92,0
-Kindergeld nach §1 BKGG.......................................
134,0
-Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach
§ 6a BKGG................................................................
405,0
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
942,0
-Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit...
-Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung...........
(einschl. der Zuschüsse für Forschungsinstitute)
1.097,9
-Sonstige verteidigungsinvestive Ausgaben...............
(Grunderwerb, Aufschließungsmaßnahmen, Geräte
und Fahrzeuge für Verwaltungszwecke)
285,2
3.629,1
-Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Gruppen und
Institutionen sowie Sonderinitiativen........................ 1.678,9
-Multilaterale und Europäische
Entwicklungszusammenarbeit...................................
2.468,6
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
- Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben................................................................... 14.500,0
- Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge..............................
45,8
- Zuweisungen an die Länder für Mitgliedsein­
richtungen der WGL.................................................
43,7
- Internationale Aufgaben des Gesundheitswesens
einschl. Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation....
37,3
- Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung ........
16,8
- Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung und anderer
sexuell übertragbarer Krankheiten............................
13,5
- Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs............................................
13,7
-Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung (u. a. Begabtenförderung,
Berufliche Bildung, BAföG) ....................................
-Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems (u. a. Exzellenzinitiative
Spitzenuniversitäten, Hochschulpakt 2020,
Mitfinanzierung der DFG, MPG sowie Forschungseinrichtungen)............................................................
4.733,0
7.010,7
-Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie
(u. a. neue Technologien, Lebenswissenschaften
sowie Klima, Energie und Umwelt, Mitfinanzierung
der FhG und der HGF-Zentren).................................
6.081,3
-Globale Minderausgabe.............................................
-424,2
Einzelplan 32 - Bundesschuld
-Verzinsung (ohne Finanzmarktstabilisierungsfonds
und Investitions- und Tilgungsfonds und
Restrukturierungsfonds)............................................ 19.330,4
Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit
-Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz................
675,7
-Endlagerung...............................................................
483,2
-Reaktorsicherheit, Strahlenschutz.............................
45,3
-Personalausgaben......................................................
349,2
-Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.......................
635,0
-Kompensation für soziale Wohnraumförderung........
1.018,2
-Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.....
273,0
- Förderung des Städtebaus..........................................
677,8
-Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Gewährleistungen......................................
103
785,0
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
-Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28
Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz...............
146,7
-Münzprägung.............................................................
399,0
-Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse........
7.865,9
-Zuweisungen an den Entschädigungsfonds...............
175,0
-Erstattung von Aufwendungen der Sozial­versiche­
rungsträger auf Grund der Überführung der
Sonderversorgungssysteme.......................................
2.036,0
-Versorgung der Berufssoldaten der früheren
Wehrmacht nach Artikel 131 GG..............................
181,3
-Versorgung weiterer Berechtigter nach Artikel 131
GG.............................................................................
110,0
-Zahlungen nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz...............................................
129,0
2.1.4
Die Verpflichtungsermächtigungen nach
Einzelplänen
2.1.4.1Übersicht
Verpflichtungsermächtigung
Einzelpläne
1
02 Deutscher Bundestag
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
05 Auswärtiges Amt
06 BM des Innern
07 BM der Justiz und für Verbraucherschutz
08 BM der Finanzen
von dem Gesamtbetrag (Sp. 2) dürfen fällig werden
2017
2018
2019
2020
Folgejahre
in künftigen
Haushaltsjahren
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
2
3
4
5
6
7
26,8
12,5
2,7
1,0
-
10,6
608,9
96,3
146,7
125,9
240,0
-
1 204,5
589,1
348,8
211,1
55,4
-
939,9
264,8
194,8
126,1
302,7
51,5
44,0
16,0
15,4
12,6
-
-
783,3
68,8
52,9
53,1
608,6
-
09 BM für Wirtschaft und Energie
3 914,4
1 027,8
1 051,5
749,1
286,0
800,0
10 BM für Ernährung und Landwirtschaft
1 463,8
317,1
256,4
141,1
749,2
-
11 BM für Arbeit und Soziales
4 261,0
2 236,5
1 256,9
498,7
268,9
-
12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur
23 092,2
4 066,3
3 182,9
2 111,7
3 631,4
10 100,0
14 BM der Verteidigung
23 480,4
2 593,6
2 977,8
2 930,4
12 618,6
2 360,0
69,5
34,6
21,3
13,6
-
-
2 382,7
723,9
620,9
565,8
451,1
21,0
967,4
563,2
234,2
156,8
13,3
-
12,0
3,8
3,8
3,8
0,5
-
23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
8 934,5
1 077,2
950,6
825,8
254,5
5 826,4
30 BM für Bildung und Forschung
6 882,5
1 852,5
1 735,6
1 352,9
1 641,6
300,0
333,6
218,3
35,3
10,0
70,0
-
79 401,5
15 762,2
13 088,6
9 889,4
21 191,6
19 469,6
15 BM für Gesundheit
16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
20Bundesrechnungshof
60 Allgemeine Finanzverwaltung
Summe
Differenzen durch Rundung möglich
104
2.1.5
Wichtige Einnahmepositionen
2.1.6
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind
2017
Mrd. €
S t e u e r e i n n a h m e n.....................................
Die Stellenausstattung des Bundes
301,8
S o n s t i g e E i n n a h m e n...............................
149.706
Planstellen für Beamtinnen und Beamte
593
Planstellen für Richterinnen und Richter
577
Planstellen für Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer
104.457
Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Davon
Bundesbank-/EZB-Gewinn...................................
2,5
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen.....
0,5
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben................................................................
2,3
Münzeinnahmen....................................................
0,3
Einnahmen aus Gewährleistungen........................
1,2
Einnahmen EU......................................................
1,1
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in
die Rentenversicherung.........................................
1,9
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der
Überführung der Sonderversorgungssysteme im
Beitrittsgebiet in die Rentenversicherung.............
0,9
Einnahmen aus der streckenbezogenen
LKW-Maut............................................................
4,7
Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle...................................................................
0,3
Rückflüsse aus der Förderung der sozialen
Wohnraumförderung bis 2006..............................
0,4
Nettokreditaufnahme.............................................
0,0
also insgesamt 255.335 Planstellen/Stellen ausgewiesen. Darin
sind 184 Ersatz(plan)stellen enthalten. Das um die Ersatz(plan)stellen bereinigte Gesamtstellensoll 2017 im zivilen Bereich beträgt somit 255.151 Planstellen/Stellen.
Der im Bundeshaushalt ausgewiesene Gesamtstellenbestand
im Jahr 2017 wird das Vorjahressoll (rd. 254.054) um rd. 1.000
Stellen überschreiten. Dabei wurde eine erheblich höhere Anzahl neuer Planstellen und Stellen ausgebracht, insbesondere
1.955 neue Planstellen und Stellen zur weiteren Bewältigung
der Flüchtlingslage und zur Stärkung der Sicherheit. Ca. 66 %
der neuen Planstellen und Stellen sind durch Stellenwegfall und
durch das Wirksamwerden von kw-Vermerken kompensiert.
Für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2017 180.100 Planstellen vor. Aufgrund der veränderten Sicherheitslage wird sich die Anzahl der
Planstellen in den kommenden Jahren nicht weiter verringern.
Hinzu kommen 12.500 Freiwilligen Wehrdienst Leistende sowie
2.500 Reservistendienst Leistende, die nicht auf Planstellen geführt werden.
105
2.2
Bundeshaushalt 2016 - Soll Bericht
Ausgaben und Einnahmen
2.2.1Ausgangslage
Die Aufwärtsbewegung der deutschen Wirtschaft hat sich trotz
des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds im Jahr 2015
solide fortgesetzt. Das preisbereinigte BIP stieg nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr - wie von der Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion erwartet - um 1,7 %. Im Jahr 2014 hatte das Wachstum noch bei
1,6 % gelegen.
Positive Wachstumsimpulse kamen 2015 insbesondere von der
Inlandsnachfrage. Begünstigende Faktoren waren zum einen
die anhaltende Einkommens- und Beschäftigungsexpansion.
Zum anderen führte der Rückgang der Ölpreise zu Kostenentlastungen bei den Unternehmen und zusätzlicher Kaufkraft bei
den privaten Haushalten. Die Investitionen neigten 2015 hingegen zur Schwäche.
Es wird angenommen, dass sich der Beschäftigungsaufbau
2016 vor dem Hintergrund einer guten Grundkonstitution der
deutschen Wirtschaft fortsetzen und zusammen mit merklichen
Einkommenssteigerungen die Basis für eine anhaltende binnenwirtschaftliche Aufwärtsbewegung bilden wird. Mit der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft werden sich auch die
internationalen Absatzperspektiven aufhellen. In der Jahresprojektion1 für das Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung einen
realen BIP-Anstieg von 1,7 %.
Gesamtübersicht
Das Haushaltsgesetz 2016 wurde am 27. November 2015 vom
Deutschen Bundestag beschlossen und am 28. Dezember 2015
im Bundesgesetzblatt2 verkündet. Tabelle 1 zeigt wesentliche
Werte zum Bundeshaushalt 2016.
Die Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2016 sind mit
316,9 Mrd. € geplant und liegen damit deutlich um 17,6 Mrd. €
beziehungsweise 5,9 % über dem Ist-Ergebnis des Vorjahres.
Die Verwaltungs- und Steuereinnahmen sind mit 310,5 Mrd. €
veranschlagt und liegen damit leicht unter den Ist-Einnahmen
des Vorjahres (- 0,5 Mrd. € oder - 0,2 %). Dies ist vor allem auf
geringere Verwaltungseinnahmen zurückzuführen (- 6,9 Mrd. €
oder - 23,6 %), da keine Einnahmen aus der Versteigerung von
Mobilfunklizenzen geplant sind. Bei den Steuereinnahmen wird
weiterhin mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Sie sollen
um 2,3 % auf rund 288 Mrd. € ansteigen (+ 6,4 Mrd. €).
Finanzierungsdefizit
Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Finanzierungsdefizit
von 6,4 Mrd. €. Die Finanzierung dieses Defizits erfolgt über
die Münzeinnahmen aus Umlaufmünzen und eine Entnahme aus
der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
und Flüchtlingen. Eine Finanzierung über Neuverschuldung ist
nicht vorgesehen.
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer
Kennziffern
Die nachfolgenden Kennziffern zeigen wichtige Beziehungen
der Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2016 untereinander und zu externen Faktoren.
• Ausgabenquote zum nominalen BIP: Die Ausgabenquote
zum nominalen BIP (Schätzung 2016: 3 130,8 Mrd. €) setzt
die Bundesausgaben in Relation zur Wirtschaftsleistung
in Deutschland. Dieser Wert steigt im aktuellen Haushalt
2016 um 0,2 Prozentpunkte auf 10,1 % (Ist-Ergebnis 2015:
9,9 %).
1 Jahresprojektion der Bundesregierung; Stand: 27 Januar 2016
2 BGBl I 2015 S. 2378
Tabelle 1 Gesamtübersicht
Ist 2015
Soll 2016
Veränderung ggü. Vorjahr
in Mio. €1
in %
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen
2. Einnahmen zusammen
– Steuereinnahmen
– Sonstige Einnahmen2
Einnahmen - Ausgaben = Finanzierungssaldo
299 285
316 99
+17 615
+5,9
311 055
310 515
-540
-0,2
281 706
288 083
+6 377
+2,3
29 349
22 432
-6 917
-23,6
11 792
-6 385
-18 177
-154,1
Deckung des Finanzierungssaldos
Nettokreditaufnahme
Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen)
Saldo der Rücklagenbewegungen3
nachrichtlich:
Investive Ausgaben
(Baumaßnahmen, Beschaffungen über 5.000 € je
Beschaffungsfall, Darlehen, Inanspruchnahme aus
Gewährleistungen, Beteiligungserwerb etc.)
1
Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich.
Ohne Münzeinnahmen.
3
Negative Werte stellen Rücklagenbildung dar
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
2
106
0
0
0
0,0
353
285
-68
-19,3
-12 145
6 11
x
x
29 533
31 484
+1 931
+6,5
Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme
• Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote zeigt den Anteil
der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes. Mit
7,5 % für das Jahr 2016 steigt diese um 0,5 Prozentpunkte
gegenüber dem Ist 2015 mit 7,0 %.
Ausgehend von der maximal zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme (10,2 Mrd. €, Position 3 in Tabelle 2) erfolgt
eine Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen (0,1 Mrd. €, Position 4) und um die Konjunkturkomponente (0,3 Mrd. €, Position 5). Damit ergibt sich eine
maximal zulässige Nettokreditaufnahme in Höhe von 9,9 Mrd. €
(Position 7). Diese nach der Rechenregel zur Schuldenbremse ermittelte zulässige Neuverschuldung stellt jedoch
keinen politischen Zielwert dar, sondern eine maximale Obergrenze, die im Jahr 2016 nicht ausgeschöpft wird. Der Bundeshaushalt ist auch ohne Neuverschuldung ausgeglichen. Die
Finanzierungssalden des Aufbauhilfefonds, des Kommunalinvestitionsförderungsfonds und des Energie- und Klimafonds
(EKF) weisen insgesamt ein Defizit in Höhe von 5,4 Mrd. € aus.
Zusammen beträgt damit die für die Schuldenbremse relevante
Nettokreditaufnahme 5,4 Mrd. € (Position 8). Diese Position
zuzüglich der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente ergibt eine strukturelle Nettokreditaufnahme von
5,8 Mrd. € (0,20 % des BIP; Position 9). Damit hält der Bund
bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2016 die Vorgaben der
Schuldenregel erneut mit Abstand ein.
• Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil
der Steuereinnahmen, der für Zinsausgaben aufzuwenden
ist. Dieser Anteil liegt im Bundeshaushalt 2016 bei 8,3 %
und steigt damit um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2015 (Ist:
7,5 %).
• Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote
zeigt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten
Bundesausgaben. Dieser Anteil wurde für den Bundes­
haushalt 2016 mit 90,9 % veranschlagt. Damit würde
sich der Anteil der durch die laufenden Steuereinnahmen
gedeckten Ausgaben um 3,2 Prozentpunkte verringern.
• Primärsaldo: Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen
öffentlichen Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme)
und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen
auf die ausstehenden Staatsschulden. Diese wichtige
Größe eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne
die Altlasten – hier Zinslasten – der Vergangenheit. Der
Bundeshaushalt 2016 geht von einem Primärüberschuss von
17,4 Mrd. € aus. Gegenüber dem Haushalt 2015, bei dem
ein Primärüberschuss von 32,8 Mrd. € erzielt wurde, wäre
das ein Rückgang um 15,4 Mrd. €.
2.2.2
Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2016 zulässigen Nettokreditaufnahme ist in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2 Komponenten zur Berechnung der zulässigen
Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2016 (Stand: Haushaltsaufstellung im Herbst 2015)
Einhaltung der grundgesetzlichen Regel
zur Begrenzung der Neuverschuldung
(Schuldenbremse)
1.
Zur Berechnung der für das Jahr 2016 geltenden Obergrenze
für die Kreditaufnahme wird ausgehend von der strukturell zulässigen Nettokreditaufnahme eine Bereinigung um den Saldo
der finanziellen Transaktionen und eine Konjunkturkomponente
durchgeführt.3 Durch die Konjunkturbereinigung wird gewährleistet, dass die Finanzpolitik durch das vollständige
Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren4 sowohl in
wirtschaftlich guten als auch in wirtschaftlich ungünstigeren
Zeiten symmetrisch reagiert.
Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (in % des BIP)
0,35
Nominales Bruttoinlandsprodukt der Haushaltsaufstellung des vorangegangenen Jahres
- in Mrd. € -
2 915,7
3.
Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme - in Mrd. € (Zeile 1. x Zeile 2.)
10,2
4.
Saldo der finanziellen Transaktionen
- in Mrd. € -
0,1
0,3
2.
Ermittlung der Konjunkturkomponente
5.
Konjunkturkomponente - in Mrd. € -
Die Konjunkturkomponente errechnet sich als das Produkt aus
Produktionslücke und Budgetsemielastizität. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der wirtschaftlichen
Aktivität von der konjunkturellen Normallage. Dabei gibt die
Schätzung der Produktionslücke - als Abweichung des tatsächlichen beziehungsweise erwarteten BIP vom Potenzialpfad - das
Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise
Überauslastung wieder. Die Budgetsemielastizität gibt an, wie
die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung
der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Sie ermittelt also
die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf den
Bundeshaushalt.
6.
Abbauverpflichtung aus dem Kontrollkonto
7.
Nach der Schuldenregel maximal zulässige
Nettokreditaufnahme - in Mrd. € -
8.
9,9
5,4
8.a Nettokreditaufnahme des Bundes
- in Mrd. € -
0,0
8.b Finanzierungssalden der Sondervermögen
- in Mrd. € -2
-5,4
9
Für das Haushaltsjahr 2016 berechnet sich die Konjunkturkom­
ponente wie folgt: Bei der Haushaltsaufstellung wurde für 2016
eine leicht positive nominale Produktionslücke von 1,2 Mrd. €
projiziert. Durch Multiplikation des Wertes der Produktionslücke
mit der Budgetsemielastizität des Bundes von rund 0,205 ergibt
sich eine Konjunkturkomponente von rund + 0,3 Mrd. €.
Nettokreditaufnahme - in Mrd. € -
1
-
Strukturelle Nettokreditaufnahme
- in Mrd. € in % des BIP
5,8
-0,20 %
Abweichung durch Rundung der Zahlen möglich.
1
innahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres
E
starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten
Kassenmittel ungleichmäßig. Ebenso unterliegt der Kapitalmarktsaldo
starken Schwankungen
2
Mittelabfluss des Aufbauhilfe- und des Kommunalinvestitionsförderungsfonds basiert auf vorsichtigen Schätzungen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
3S
. a. Kompendium zur Schuldenbremse unter:
www.bundesfinanzministerium.de/mb/schuldenbremse-02-2016
4
Weil sich die Steuereinnahmen in konjunkturell schlechten Zeiten
– im Vergleich zur Entwicklung in einer konjunkturellen Normallage – ungünstiger entwickeln und die Staatsausgaben – vor allem
wegen steigender Transferzahlungen durch die Sozialversicherungen
– zunehmen, geht von den öffentlichen Haushalten eine automatische
Stabilisierungswirkung auf den Wirtschaftsprozess aus. Der gegengesetzte Stabilisierungseffekt tritt in konjunkturell guten Zeiten auf.
107
2.2.3
Wichtige politische Entscheidungen mit
Wirkung auf den Bundeshaushalt 2016
und Flüchtlinge entstehen. Als Abschlagszahlung für 2016 erhalten die Länder - ebenfalls über die Umsatzsteuerverteilung einen Betrag von rund 3 Mrd. €. Über die Umsatzsteuer werden
die Länder ab 2016 zusätzlich bei den Kosten für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung unterstützt. Ebenfalls wurden für die Jahre 2016 bis 2019 die Entflechtungsmittel für den Bereich „Wohnraumförderung“ um
500 Mio. € p. a. aufgestockt und damit nahezu verdoppelt.
Sozialpolitik
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist weiterhin finanziell
stabil aufgestellt. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung hat die BA auch 2015 einen Überschuss erzielt und die Ende 2014 vorhandene allgemeine Rücklage von 3,4 Mrd. € im Jahr 2015 auf rund 6,5 Mrd. € weiter
aufbauen können. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz unverändert 3,0 %.
Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen
Darüber hinaus stellt der Bund im Jahr 2016 im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage weitere zusätzliche Mittel in Höhe
von rund 3,7 Mrd. € bereit. Diese Summe setzt sich im Wesentlichen aus SGB-II-Leistungen für anerkannte Flüchtlinge,
Mittelaufstockungen beim Einzelplan des Bundesministeriums
des Innern, einschließlich Integrationskursen, und bei anderen
Ressorts sowie Mindereinnahmen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zusammen.
Auch die übrigen Sozialversicherungen konnten in den vergangenen Jahren weiterhin eine positive Einnahmenentwicklung verzeichnen. Trotz der zu Beginn des Jahres 2015
erfolgten Beitragssatzsenkung und den Leistungsausweitungen
durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
wird nach Angaben des Rentenversicherungsberichts 2015 die
Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung
mit rund 30 Mrd. € zum Jahresende 2016 auf einem sehr hohen
Niveau liegen und voraussichtlich knapp 1,5 Monatsausgaben
umfassen. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung wird im Jahr 2016 weiterhin 18,7 % betragen, sodass
sich hieraus keine zusätzliche Wirkung auf die Bundeszuschüsse
ergibt.
2.2.4
Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes
nach Aufgabenbereichen
Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der
Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische
Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht
wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen (ressortorientierten)
Darstellungsweise im Bundeshaushalt. So zeigt die dem Haushaltsplan als Anlage beizufügende Funktionenübersicht die
Ausgabensumme aller Haushaltstitel für die jeweilige staatliche Aufgabe, ungeachtet der einzelplan- beziehungsweise
ressortorientierten Veranschlagung im Bundeshaushaltsplan.
Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit
anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.
Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden
zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur
Stabilisierung des Beitragssatzes erhebliche zusätzliche Mittel
aus dem Bundeshaushalt beschlossen. Mit dem Konjunkturpaket II, dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz und
dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 bewilligte der Gesetzgeber
der GKV für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 35 Mrd. €. Dies trug maßgeblich zu
den hohen Reserven des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen
Krankenkassen bei. Aufgrund der positiven Finanzentwicklung
der GKV und der aufgebauten Liquiditätsreserve konnte der
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zuletzt für das Jahr
2015 auf 11,5 Mrd. € begrenzt werden. Im Jahr 2016 steigt er
auf 14 Mrd. €. Dennoch liegt der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 % um 0,2 Prozentpunkte höher
als im vorangegangenen Jahr 2015.
Nachfolgend werden wesentliche Aufgabenbereiche anhand des
Funktionenplans dargestellt. Der vollständige Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 ist im Internetangebot des BMF
verfügbar.
Abbildung 1 zeigt einen Überblick der Ausgabenstruktur im
Bundeshaushalt 2016. Erkennbar wird, dass mit 51,0 % gut die
Hälfte der Bundesausgaben im Bereich „Soziale Sicherung“
getätigt werden. Die übrigen Bundesausgaben haben dementsprechend einen Anteil von 49,0 % der Ausgaben.
Entlastung der Länder und Kommunen
Der Bund entlastet Länder und Kommunen weiter auf vielfältige
Weise. Mit dem Jahr 2015 trat etwa eine kommunale Sonderentlastung für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von jährlich
1 Mrd. € in Kraft, die jeweils hälftig über den Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung von Beziehern von SGB-II-Leistungen
realisiert wird. Außerdem werden nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in den Jahren 2015 bis
2018 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen gewährt. Es wurde
zudem eine weitere Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 in
Höhe von 1,5 Mrd. € beschlossen (1 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und 500 Mio. € über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung).
Seit dem Jahr 2015 werden die Länder zudem dadurch entlastet,
dass der Bund die Kosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von denen er zuvor 65 % getragen hatte, vollständig übernimmt. Auf Grundlage der Daten, die zum Zeitpunkt der politischen Einigung zur Verfügung standen, werden
die Länder hierdurch um 1,17 Mrd. € p. a. entlastet.
Bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern hat
der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2015 über eine
Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 2 Mrd. €
entlastet. Ab dem Jahr 2016 beteiligt sich der Bund strukturell,
dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die
in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber
108
Abbildung 1: Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2016
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach
Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben.
Die Nummerierung und Darstellung folgt der Systematik des
Funktionenplans.
Tabelle 3 Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen
Soll 2016
(in Mio. €)1
Anteil in % der
Ausgaben
316 900
100,0
0. Allgemeine Dienste
71 572
22,6
Politische Führung und zentrale Verwaltung
politische Führung
Versorgung einschließlich Beihilfen
15 172
4 049
9 320
4,8
1,3
2,9
Auswärtige Angelegenheiten
Auslandsvertretungen
Beiträge an Internationale Organisationen
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
12 348
849
1 555
7 287
3,9
0,3
0,5
2,3
Verteidigung
33 966
10,7
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Polizei
5 126
3 649
1,6
1,2
Finanzverwaltung
4 445
1,4
21 961
6,9
Hochschulen
5 401
1,7
Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende
3 648
1,2
Aufgabenbereich
Ausgaben zusammen
1. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung
109
Soll 2016
(in Mio. €)1
Anteil in % der
Ausgaben
11 689
4 758
2 704
831
575
564
6 315
3,7
1,5
0,9
0,3
0,2
0,2
2,0
2. Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
161 485
51,0
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
Leistungen an die Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung)
knappschaftliche Rentenversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Alterssicherung der Landwirte
sonstige Sozialversicherungen
106 888
78 217
5 344
341
15 410
2 194
5 381
33,7
24,7
1,7
0,1
4,9
0,7
1,7
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege
Elterngeld
8 374
6 000
2,6
1,9
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
2 139
0,7
Arbeitsmarktpolitik
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
aktive Arbeitsmarktpolitik
sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
34 676
20 500
5 100
4 709
4 366
10,9
6,5
1,6
1,5
1,4
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB
XII (einschließlich Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des
Bundes für Fürsorgezwecke)
6 501
2,1
3. Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
2 312
0,7
4. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale
Gemeinschaftsdienste
2 502
0,8
5. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1 066
0,3
6. Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
Kohlenbergbau
Gewährleistungen
regionale Fördermaßnahmen
5 870
1 472
1 415
1 389
1,9
0,5
0,4
0,4
18 881
6,0
Straßen und Kompensationszahlungen an die Länder
Bundesautobahnen
Bundesstraßen
Kompensationszahlungen an die Länder
8 786
4 884
2 434
1 336
2,8
1,5
0,8
0,4
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1 587
0,5
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
5 349
1,7
Aufgabenbereich
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
Max-Planck-Gesellschaft
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
Fraunhofer-Gesellschaft
Forschung und experimentelle Entwicklung
7. Verkehrs- und Nachrichtenwesen
Luftfahrt, Nachrichtenwesen, Sonstiges Verkehrswesen
8. Finanzwirtschaft
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Zinsen (ohne sächliche Verwaltungskosten)
1 930
0,6
31 252
9,9
5 853
1,8
23 780
7,5
1
Abweichungen durch Runden der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Allgemeine Dienste
Politische Führung und zentrale Verwaltung: Für politische
Führung und zentrale Verwaltung sind im Jahr 2016 15,2 Mrd. €
veranschlagt. Davon entfallen 4,0 Mrd. € auf politische Führung.
Auf den Bereich Versorgung einschließlich Beihilfen entfallen
9,3 Mrd. €.
Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 71,6 Mrd. € vor. Dies entspricht
einem Anteil von 22,0 % an den Gesamtausgaben des Bundes.
Hier handelt es sich um zentrale staatliche Aufgabenbereiche
wie politische Führung und Verwaltung, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigungsausgaben oder wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hier werden die Ausgaben für Versorgung und Beihilfen für
Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene erfasst;
u. a. der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse mit
7,7 Mrd. €. Versorgungsaufwendungen für Soldaten sind dem
Verteidigungsbereich zugeordnet.
110
Auswärtige Angelegenheiten: Auf den Bereich auswärtige
Angelegenheiten entfallen 12,3 Mrd. € und auf Auslandsvertretungen, 8 Mrd. €.
Beiträge an internationale Organisationen sind auf 1,6 Mrd. €
veranschlagt. Wesentlichen Anteil daran haben der Beitrag an
die Vereinten Nationen mit 0,9 Mrd. € sowie die Beteiligung am
Grundkapital der Asia Infrastructure Investment Bank (AIIB)
in Höhe von 339,9 Mio. €. Für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung sind 7,4 Mrd. € veranschlagt.
Bedeutsam sind hier Ausgaben für Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (1,3 Mrd. €), Bilaterale Technische Zusammenarbeit
(1,2 Mrd. €), Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe
(0,7 Mrd. €) sowie die Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds (0,7 Mrd. €). Der Koalitionsvertrag sieht als eine prioritäre
Maßnahme die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. € in dieser Legislaturperiode vor.
Verteidigung: Für den Bereich Verteidigung sind 34,0 Mrd. €
veranschlagt. Davon entfallen auf militärische Beschaffungen,
Anlagen, Materialerhaltung und Wehrforschung 10,2 Mrd. €, auf
die Aktivitätsbezüge der Soldaten und des Zivilpersonals 10,9
Mrd. € sowie auf Versorgungsausgaben 5,7 Mrd. €.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Auf den Bereich
öffentliche Sicherheit und Ordnung entfallen 5,1 Mrd. €. Maßgeblich sind hier Aufwendungen für die Polizeibehörden
des Bundes wie Bundeskriminalamt und Bundespolizei mit
3,6 Mrd. €. Der Bereich Rechtsschutz ist auf 0,5 Mrd. € veranschlagt, u. a. für das Bundesamt für Justiz und den Bundesfinanzhof.
Finanzverwaltung: Im Bereich der Finanzverwaltung sind Ausgaben von 4,4 Mrd. € vorgesehen. Hiervon entfallen 3,4 Mrd. €
auf die Steuer- und Zollverwaltung.
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Ange­
legenheiten
Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten in Höhe von 22,0 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil
von 6,9 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Hier liegt auch
ein politischer Schwerpunkt des Bundeshaushalts 2016. Bildung,
Wissenschaft und Forschung werden als zentrales Element zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erachtet,
schaffen Arbeitsplätze und sind somit eine Basis für den Wohlstand in Deutschland. Mit dem Bundeshaushalt 2016 wird dieses
zentrale politische Ziel weiterhin konsequent umgesetzt.
Hochschulen: Der Aufgabenbereich Hochschulen sieht Ausgaben von 5,4 Mrd. € vor. Hierin enthalten sind Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben
Bildungs­planung und Hochschulbau von rund 0,7 Mrd. € sowie
Mittel für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von
rund 1,6 Mrd. €. Mit dem Hochschulpakt 2020 wird u. a. die
Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die stark gestiegene
Zahl von Studienanfängern durch Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mrd. € unterstützt.
Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende: Für die Förderung von Schülern, Studierenden und
Weiterbildungsteilnehmenden sind 3,7 Mrd. € veranschlagt.
Dieser Betrag teilt sich in Förderung für Schüler mit 0,9 Mrd. €,
für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs mit
2,0 Mrd. € und für Weiterbildungsteilnehmende mit 0,7 Mrd. €
auf.
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen: Im Bereich Wissenschaft, Forschung, Entwicklung
außerhalb der Hochschulen werden Finanzmittel des Bundes
in Höhe von 11,7 Mrd. € bereitgestellt. Die Mittel im Bereich
gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
von 4,7 Mrd. € verteilen sich im Wesentlichen auf die großen
Forschungsinstitute Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (2,7 Mrd. €), Max-Planck-Gesellschaft (0,8 Mrd. €),
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Willhelm Leibniz e. V.
(0,6 Mrd. €) und Fraunhofer-Gesellschaft (0,6 Mrd. €). Auf
Forschung und experimentelle Entwicklung entfallen 6,3 Mrd. €.
Diese Bundesmittel fließen in eine Vielzahl innovativer
Forschungsprojekte, wobei das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) mit 0,5 Mrd. € oder der Beitrag beziehungsweise Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation
(ESA) in Paris mit 0,8 Mrd. € größere Projekte darstellen.
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
Im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik sieht der Bundeshaushalt 2016 Ausgaben in Höhe
von 161,5 Mrd. € vor. Mit einem Anteil von 51,0 % an den
Gesamtausgaben stellt dieser Aufgabenbereich den mit Abstand
größten Ausgabenblock des Bundes dar.
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung:
Innerhalb des Bereichs der Sozialen Sicherung stellt der Bereich
der Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
mit 106,9 Mrd. € rund ein Drittel (33,7 %) der Bundesausgaben.
Dieser Betrag verteilt sich wie folgt:
Leistungen an die Rentenversicherung (78,2 Mrd. €), Knappschaftliche Rentenversicherung (5,3 Mrd. €), Unfallversicherung
(0,3 Mrd. €), Krankenversicherung (12,4 Mrd. €), Alterssicherung
der Landwirte (2,2 Mrd. €) sowie sonstige Sozialversicherungen
(5,4 Mrd. €). Die sonstigen Sozialversicherungsleistungen des
Bundes beinhalten u. a. die Leistungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zur Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in Höhe von 3,2 Mrd. €.
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege: Für den Bereich Familienhilfe und Wohlfahrtspflege sind 8,3 Mrd. € vorgesehen, wobei
hier das Elterngeld mit rund 6,0 Mrd. € den größten Anteil hat.
Elterngeld erhalten Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt
eines Kindes.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen: Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und
politischen Ereignissen sind 2016 auf 2,1 Mrd. € veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2016 sind Kriegsopferfürsorgeleistungen
von 0,3 Mrd. € vorgesehen. Des Weiteren sind hier Wiedergutmachungsleistungen von 147 Mio. € und sonstige Leistungen für
Folgen von Krieg und politischen Ereignissen von 0,9 Mrd. €
enthalten.
Arbeitsmarktpolitik: Der Bereich Arbeitsmarktpolitik stellt mit
34,7 Mrd. € beziehungsweise 10,9 % der Bundesausgaben einen
weiteren Schwerpunkt im Politikbereich Soziale Sicherung. Die
Ausgaben teilen sich wie folgt:
Arbeitslosengeld II (20,5 Mrd. €), Leistungen für Unterkunft und
Heizung (5,1 Mrd. €), Aktive Arbeitsmarktpolitik (4,7 Mrd. €),
sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(4,4 Mrd. €). Darüber hinaus können Ausgabereste bis zur Höhe
von 350 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen zulasten aller
Einzelpläne in Anspruch genommen werden. Die Beschäftigung
erreichte im Jahresdurchschnitt 2015 mit 43 Millionen erwerbstätigen Personen (Inlandskonzept) zum achten Mal in Folge
einen neuen Höchststand.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Seit dem Jahr 2014 übernimmt der Bund die Nettoausgaben
der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Für die Erstattung sind im Jahr
2016 rund 6,5 Mrd. € eingeplant. 2015 wurden den Ländern/
Kommunen 5,9 Mrd. € erstattet. Der Bund trägt damit nachhaltig zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen bei.
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
Der Bereich Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung ist für das
Jahr 2016 auf 2,3 Mrd. € veranschlagt und hat einen Anteil von
0,6 % der Gesamtausgaben. Für das Gesundheitswesen sind Aus-
111
gaben von 0,7 Mrd. € vorgesehen. Aus einer Vielzahl kleinerer
Ausgabeposten ragen u. a. Investitionen in den nationalen und
internationalen Klimaschutz mit bis zu 0,6 Mrd. € oder die
Sportförderung mit 0,1 Mrd. € hervor. Für Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes sind 0,6 Mrd. € veranschlagt.
Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von
3,2 Mrd. € (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II).
Darüber hinaus gewährt der Bund Finanzhilfen an die Länder
für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten
mit rund 0,3 Mrd. €.
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale
Gemeinschaftsdienste
Luftfahrt, Nachrichtenwesen, Sonstiges Verkehrswesen: In
den Bereichen Luftfahrt, Nachrichtenwesen und Sonstiges Verkehrswesen sind insgesamt 1,9 Mrd. € veranschlagt. Hier sind
u. a. 0,5 Mrd. € für die Aufgabe Luftfahrt, 0,3 Mrd. € für Zuschüsse zur Förderung von Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (De-MinimisProgramm) und 0,5 Mrd. € für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren veranschlagt, die aus
Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Zuschüsse an die
Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“ sind in Höhe von rund
0,3 Mrd. € vorgesehen.
Der Bereich Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und
kommunale Gemeinschaftsdienste sieht Ausgaben in Höhe
von 2,5 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 0,8 % der
Gesamtausgaben. Wesentliche Posten hier sind Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen
des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung mit 0,5 Mrd. €
sowie Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz mit rund
0,2 Mrd. €. Die ebenfalls darin enthaltene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, dem sogenannten
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe, mit
rund 0,5 Mrd. € wird durch weitere Mittel aus dem EKF (rund
0,9 Mrd. €) ergänzt.
Finanzwirtschaft
Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft in Höhe von 31,3 Mrd. € vor. Dies entspricht einem
Anteil von 9,9 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Hier
werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Rücklagen gehören jedoch zu
den Finanzierungsvorgängen und werden daher im bereinigten
Haushalt nicht dargestellt.
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Aufgabenbereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
ist auf rund 1,1 Mrd. € oder 0,3 % der Gesamtausgaben veranschlagt. Größter Ausgabeposten ist hier der Bundesanteil zur
Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit rund 0,6 Mrd. €.
Sondervermögen: Im Bereich der Sondervermögen mit
5,8 Mrd. € stellen die Erstattungen von Verwaltungsausgaben
des Bundeseisenbahnvermögens mit 5,3 Mrd. € den Ausgabenschwerpunkt. Daneben gibt der Bund eine Zuweisung an den
Energie- und Klimafonds in Höhe von 0,7 Mrd. € sowie Zuweisungen an den Entschädigungsfonds von 0,2 Mrd. €.
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
Der Aufgabenbereich Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe,
Dienstleistungen ist auf 5,9 Mrd. € aufgestockt worden und hat
nun einen Anteil von 1,9 % an den Bundesausgaben. Die Bereiche Kohlenbergbau (Absatz- und Stilllegungsbeihilfen im
Steinkohlebereich) mit 1,5 Mrd. €, regionale Förderungsmaßnahmen (Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) mit 0,6 Mrd. € sowie Entschädigungen und Kosten
aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen mit 1,3 Mrd. €
bilden die wesentlichen Ausgabeposten. Der flächendeckende
Breitbandausbau soll mit bis zu 0,4 Mrd. € unterstützt werden.
Zinsen: Die Zinsausgaben des Bundes (ohne sächliche Verwaltungskosten) sind für das Jahr 2016 auf 23,8 Mrd. € veranschlagt. Mit 9,9 % der Gesamtausgaben bilden diese einen
der größten Ausgabenblöcke im Bundeshaushalt. Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren insbesondere auf dem
bestehenden Schuldenportfolio, der zur Finanzierung der
Tilgungen und des Nettokreditbedarfs geplanten neuen Kreditaufnahme und auf der voraussichtlichen Kassenfinanzierung. In
den vergangenen Jahren profitierte der Bund bei seiner Kreditaufnahme von einem niedrigen Zinsniveau.
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich Verkehrs- und Nachrichtenwesen in Höhe von 18,9 Mrd. € vor.
Dies entspricht einem Anteil von 6,0 % an den Gesamtausgaben
des Bundes. Im Verkehrsbereich liegt der Ausgabenschwerpunkt auf den klassischen Verkehrsinvestitionen. Von dem im
Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode festgelegten Betrag in Höhe von 5 Mrd. € zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur werden im Jahr 2016 bereits 1,4 Mrd. € bereitgestellt.
2.2.5
Darstellung der Einnahmenstruktur des
Bundes
Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2016. Diese
sind im Haushalt 2016 auf 310,5 Mrd. €
veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 288,0 Mrd. € die
größte Einnahmequelle des Bundes. Im Haushalt 2016 werden
90,9 % der Ausgaben über Steuereinnahmen gedeckt.
Straßen und Kompensationsleistungen an die Länder: Hierfür sind 8,8 Mrd. € veranschlagt, davon 4,9 Mrd. € für Bundesautobahnen, 2,4 Mrd. € für Bundesstraßen und 1,3 Mrd. € für
Kompensationszahlungen an die Länder aufgrund der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Allein für
den Erhalt und Ausbau der Autobahnen stellt der Bund dieses
Jahr gut 1,0 Mrd. € zusätzlich bereit.
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt: Die
Aufwendungen für Wasserstraßen, Häfen sowie die Förderung
der Schifffahrt werden auf 1,6 Mrd. € veranschlagt.
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr: Die
Aufwendungen für den Bereich Eisenbahnen und öffentlicher
Personennahverkehr sind auf 5,3 Mrd. € veranschlagt. Hierin
enthalten sind u. a. Baukostenzuschüsse für Investitionen in
die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes mit 1,3 Mrd. €
sowie Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur
112
Tabelle 4 Einnahmen des Bundes
Einnahmeart
Ist 2015
Soll 2016
Abweichung des Soll 2016
zum Ist 2015
in Mio. €1
in %
Einnahmen zusammen
darunter:
311 055
310 515
- 540
- 0,2
Steuereinnahmen zusammen
281 706
288 083
+ 6 377
+ 2,3
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und
Gewerbesteuerumlage
Lohnsteuer
veranlagte Einkommensteuer
nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Körperschaftsteuer
Steuern vom Umsatz
Gewerbesteuerumlage
229 618
76 028
20 647
8 968
3 634
9 792
109 694
1 656
234 733
78 476
21 144
8 508
3 574
9 495
112 689
1 647
+ 5 115
+ 2 448
+ 497
- 460
- 60
- 297
+ 2 995
-9
+ 2,2
+ 3,2
+ 2,4
- 5,1
- 1,7
- 3,0
+ 2,7
- 0,5
Bundessteuern
Energiesteuer
Tabaksteuer
Solidaritätszuschlag
Versicherungsteuer
Stromsteuer
Branntweinsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Kaffeesteuer
Schaumweinsteuer
Luftverkehrsteuer
Kernbrennstoffsteuer
sonstige Bundessteuern
104 204
39 594
14 921
15 930
12 419
6 593
2 072
8 805
1 032
444
1 023
1 371
2
104 309
40 200
14 360
16 000
12 700
6 600
2 057
8 800
1 031
419
1 024
1 100
2
+ 105
+ 606
- 561
+ 70
+ 281
+ 7
- 15
-5
-1
- 25
+ 1
- 271
0
+ 0,1
+ 1,5
- 3,8
+ 0,4
+ 2,3
+ 0,1
- 0,7
- 0,1
- 0,1
- 5,6
+ 0,1
- 19,8
0
0
- 16
- 16
X
Abzugsbeträge
Ergänzungszuweisungen an Länder
Zuweisungen an Länder gemäß Gesetz zur Regionali­
sierung des ÖPNV aus dem Energiesteueraufkommen
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
BNE-Eigenmittel der EU
Kompensationszahlungen an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Kfz-Steuer
und Lkw-Maut
Konsolidierungshilfen an Länder
-52 117
-10 041
-50 943
-9 401
- 1.174
- 640
- 2,3
- 6,4
-7 408
-4 098
-21 578
-8 000
-2 390
-22 160
+ 592
- 1.708
+ 582
+ 8,0
- 41,7
+ 2,7
-8 992
- 800
-8 992
- 800
0
0
0
0
Sonstige Einnahmen
darunter:
Abführung Bundesbank
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen, Darlehensrückflüsse sowie Privatisierungserlöse
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut
Zuweisung aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe
29 349
22 432
- 6.917
- 23,6
2 954
2 500
- 454
- 15,4
3 211
2 712
4 386
254
1 682
2 265
4 629
1 500
- 1.529
- 447
+ 243
+ 1 246
- 47,6
- 16,5
+ 5,5
+ 490,6
Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen
und Einnahmeentwicklung
1
Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Steuereinnahmen
Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 (BGBl. I Nr. 24, S. 974:
Artikel 3, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes - FAG)
Basis der Einnahmenplanung des Bundes für das Jahr 2016
war die 147. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“
vom November 2015. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen
für die Jahre 2015 bis 2020. Die Schätzung ging vom geltenden
Steuerrecht aus. Für die Jahre 2015 bis 2020 wurden gegenüber
der Schätzung vom Mai 2015 die finanziellen Auswirkungen
der nachstehenden Änderungen des geltenden Rechts berücksichtigt:
• Brandenburg: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 23. Juni 2015 (BB GVBl. I Nr. 16, S. 1)
• Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom
16. Juli 2015 (BGBl. I Nr. 30, S. 1202)
• Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober
2015; Artikel 8 Änderung des FAG (BGBl. I Nr. 40, S. 1722)
• Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und
Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von
• Steueränderungsgesetz 2015
113
• Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Sonstige Einnahmen
• Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der
gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 242a SGB V
Bundesbankgewinn: Gemäß § 27 Bundesbankgesetz (BBankG)
hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach
der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr
folgenden Jahres; Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr.
Liegt der Bundesbankgewinn über dem haushälterischen Ansatz, fließt die Differenz gemäß § 6a HG 2016 der Rücklage zur
Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
zu. Für das Jahr 2016 sind 2,5 Mrd. € als Einnahmen aus dem
Bundesbankgewinn im Bundeshaushalt veranschlagt.
• Umsetzung der Rechtsprechung zu § 40a des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und STEKO beim
Aktiengewinn (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 - I R 33/09
und vom 30. Juli 2014 - I R 74/12 § 40a KAGG)
• BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015 - IV C 4 - S 2285/07/
0003 :006 (Dok 2015/0432662) - zu Unterhaltsleistungen
nach § 33a Absatz 1 EStG; Berücksichtigung von Personen
mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz
(BStBl. I 2015, Nr. 9, S. 474)
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:
Nach dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) ist mit Wirkung
vom 1. Januar 2005 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
errichtet worden. Die Bundesanstalt nimmt die bis Ende 2004
von der Bundesvermögensverwaltung wahrgenommenen und
ihr durch das BImA-Errichtungsgesetz übertragenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die an den Bund zu leistende Abführung wird auf der
Grundlage eines Wirtschaftsplans ermittelt, in dem die Erträge
und Aufwendungen der Bundesanstalt dargestellt sind.5
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte
der Herbstprojektion 2015 der Bundesregierung zugrunde.
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage: Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind
die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Die Gemeinschaftsteuern umfassen die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie
die Steuern vom Umsatz und die Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Artikel 106 Grundgesetz. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Tabelle 5 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und
Gewerbesteuernormalumlage im Jahr 2016 in %.
Streckenbezogene Lkw-Maut: Seit dem 1. Januar 2005
werden Einnahmen aus der streckenbezogenen Gebühr für die
Benutzung von Autobahnen durch schwere Lastkraftwagen erhoben, die sogenannte Lkw-Maut. Die nach Abzug der Systemkosten und der Ausgaben für Harmonisierungsmaßnahmen verbleibenden Mauteinnahmen werden seit dem Haushaltsjahr
2011 nur noch zur Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen verwendet. Die Anpassungen der Lkw-Mautsätze infolge des neuen Wegekostengutachtens6 sowie die im 3. Gesetz
zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehene
Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere rund 1 100 km Bundesstraßen ab 1. Juli 2015 und auf Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ab 1. Oktober 2015 sind seit 2015 im Bundeshaushalt
berücksichtigt.
Bundessteuern: Das Steueraufkommen der Bundessteuern
steht allein dem Bund zu. Hierbei handelt es sich insbesondere
um das Steueraufkommen aus den Verbrauchsteuern, der Versicherungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dieser wird als
Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in
Höhe von 5,5 % erhoben.
Tabelle 5 Anteil an den Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage in %
Gemeinschaftsteuer nach
Artikel 106 GG
Bund
Länder
Ge­mein­
den
Lohn- und Einkommensteuer
42,5
42,5
15,0
nicht veranlagte Steuern
vom Ertrag
50,0
50,0
-
Steuern vom Umsatz
51,5
46,3
2,2
Abgeltungsteuer auf Zinsund Veräußerungserträge
44,0
44,0
12,0
Körperschaftsteuer
50,0
50,0
-
Gewerbesteuerumlage
41,4
58,6
-
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
5 Anlage 1 zum Kapitel 6004
6 2. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgsetzes
114
2.3
Abschlussberichte zum Spending Review-Zyklus 2015/2016
4.1.Bewilligungsverfahren
4.1.1.Antragsverfahren
4.1.2. Änderungen seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie 2012
2.3.1Einführung
In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die BReg im Sommer
2015 die Einführung von einnahme- und ausgabeseitigen Haushaltsanalysen, sog. Spending Reviews beschlossen. Damit wird
ein Instrument aufgegriffen, das auch international große Beachtung findet. Spending Reviews ergänzen das Haushaltsverfahren und sollen helfen, die Wirkungsorientierung des Haushalts zu verbessern. Im Rahmen von Spending Reviews wird ergebnisoffen geprüft, ob die mit einer Maßnahme/einem Politikbereich intendierten Ziele weiterhin prioritär sind, diese Ziele
erreicht werden, dies ggf. wirtschaftlich geschieht oder ob eine
Mittelumschichtung sinnvoll wäre. Die Analysen sollen in ausgewählten, jährlich wechselnden Themenfeldern durchgeführt
werden. Die Durchführung der Spending Reviews erfolgt als
Teil des jährlichen, regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens.
4.2. Entwicklung der Ausgaben im Bundeshaushalt
5. Entwicklung der Indikatoren und Zielerreichung/Untersuchung von Effektivität und Effizienz des Programms
5.1.Indikatorenbetrachtung
5.1.1. Vermiedene CO2-Emissionen
5.1.2. Vermiedene Lkw-Fahrten
5.1.3. Orientierung des Ausbaus von Umschlaganlagen an
der Verflechtungsprognose
6. Beurteilung des Programms Kombinierter Verkehr/Mögliche
Anpassungen in der Förderung
6.1. Gesamtbeurteilung der Förderung
6.2. Grundsätzliche Neuausrichtung der Förderung
Mit dem Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2016 und dem
Finanzplan bis 2019 wurde die Durchführung von Spending
Reviews zu den Themen Förderung des Kombinierten Verkehrs
für nichtbundeseigene Unternehmen und Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen
aus Europa (MobiPro-EU) beschlossen. Diese beiden Reviews
wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Abschlussberichte sind
anschließend abgedruckt. Die Ergebnisse wurden wie folgt im
RegE 2017 und im Finanzplan bis 2020 berücksichtigt:
6.2.1. Harmonisierung der Förderbedingungen mit dem
BSWAG
6.2.2. Prüfung einer vereinfachten Förderung
6.2.3. Förderung innovativer Umschlagtechniken
6.3. Vorschläge zur Änderung der Förderrichtlinie
6.3.1.Bürgschaft
• Das Sonderprogramm MobiPro wird mit dem Ausbildungsjahrgang 2016 auslaufen, Mittel für die Ausfinanzierung
sind daher in der Finanzplanung noch bis 2020 vorgesehen.
Die Projekterfahrungen werden für den Wissenstransfer auf
andere Akteure gesichert.
6.3.2. Maximale Förderquote
6.3.3. Zuwendungsfähige Investitionsausgaben
6.3.4.Berücksichtigung ausländischer Streckenanteile
bei der Förderung
• Bei der Förderung des Kombinierter Verkehrs werden die
Mittelansätze für 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. € abgesenkt und für Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes,
Titel 1202 891 05, zur Verfügung gestellt. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie sollen die in der SR herausgearbeiteten Vereinfachungen und Verbesserungen der
Förderung umgesetzt werden.
2.3.2
6.4. Etatisierung der Mittel in zukünftigen Haushalten
6.5. Weiterentwicklung der Evaluierung/zukünftige Gutachten
7.Zusammenfassung
1.
Auftrag und Arbeit der Arbeitsgruppe
Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2015 das BMF beauftragt, gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts themenbezogene
Haushaltsanalysen (sog. Spending Reviews) zu den Themen
Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) und Förderung der
beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) durchzuführen.
Abschlussbericht „Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen“
Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe
Spending Review (Zyklus 2015/2016)
zur
„Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
nichtbundeseigener Unternehmen“
Hierzu wurde ein Lenkungsausschuss (LA) auf Staatssekretärsebene eingesetzt, der in seiner konstituierenden Sitzung am
11. August 2015 Verfahrensgrundsätze definierte, konkrete
Arbeitsaufträge erteilte und die jeweiligen Arbeitsgruppen (AG)
unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts einrichtete.
Inhaltsübersicht:
Die AG zum KV konstituierte sich am 3. September 2015 und
tagte insgesamt neun Mal. An zwei Terminen nahmen Vertreter des zuständigen Referats des Eisenbahn-Bundesamtes
(EBA) teil, die als eine von zwei Bewilligungsbehörden für
die Abwicklung der Förderung zuständig ist. Zu einer Sitzung
wurden die Gutachter des letzten Evaluierungsgutachtens hinzugezogen und berichteten über ihre in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse. An einer weiteren Sitzung nahmen Vertreter des zuständigen Prüfungsgebietes des Bundesrechnungshofes (BRH) teil.
1. Auftrag und Arbeit der Arbeitsgruppe
2. Förderung des Kombinierten Verkehrs im Kontext des Spending Review-Prozesses
3.Ausgangssituation Kombinierter Verkehr, Gegenstand,
Grundlage und Ziel der Förderung von Umschlaganlagen
3.1. Einordnung des Kombinierten Verkehrs
3.2. Ziele der Förderung der Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
2.Förderung des Kombinierten Verkehrs im Kontext
des Spending Review-Prozesses
3.3. Derzeitige Förderstruktur des Kombinierten Verkehrs
in Deutschland (Finanzhilfen, Steuervergünstigung)
Die Förderung des KV war in den letzten Jahren im Zuge des
Haushaltsaufstellungsverfahrens wiederholt Gegenstand der Berichterstattergespräche zum Einzelplan 12. Insbesondere wurden
4. Bewilligungsverfahren, Änderungen seit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie 2012
115
von parlamentarischer Seite die signifikanten Abweichungen
zwischen den Sollansätzen und der Ist-Entwicklung im KVTitel (Kapitel 1210 Titel 892 41) kritisch hinterfragt, ohne die
Förderung generell in Frage zu stellen. Im Zeitraum von 2010
bis 2014 wurden von den für den KV veranschlagten Mitteln
(414,3 Mio. €) nur 52 % (214 Mio. €) verausgabt, im Jahr
2014 nur rd. 19 %, im Jahr 2015 rd. 30 % (27,6 Mio. €). Zudem wird im parlamentarischen Raum regelmäßig angeregt, das
Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten.
Daher wurden im Rahmen der Spending Review auch die
Ursachen dieser seit Jahren deutlichen Soll-Ist-Abweichungen
hinterfragt und Folgewirkungen für künftige Veranschlagungen
sowie eine Optimierung der bestehenden Förderrichtlinie geprüft.
3.3.Derzeitige Förderstruktur des Kombinierten Verkehrs in Deutschland (Finanzhilfen, Steuervergünstigung)
Neben der Förderung von Umschlaganlagen durch die untersuchte Förderrichtlinie gibt es noch weitere Maßnahmen, um
den KV in Deutschland zu unterstützen:
1. Bundesschienenwegeausbaugesetz/Bedarfsplan Schiene
Nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(BSWAG) und den daraus resultierenden Finanzierungsvereinbarungen finanziert der Bund Bedarfsplanprojekte der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz
AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Hierunter fallen auch Aus- und Neubauprojekte u. a. für den
KV Schiene/Straße.
Die geltende Förderrichtlinie war bis Ende 2015 befristet.
Um unter Vermeidung von Förderlücken die Ergebnisse der
Spending Review in die Weiterentwicklung der Förderung des
KV einfließen zu lassen, hat das BMVI im Einvernehmen mit
dem BMF, nach Anhörung des Bundesrechnungshofes, eine Verlängerung bis Ende 2016 bei der EU-KOM im Rahmen eines
Notifizierungsverfahrens beantragt. Die Verlängerung wurde
mit Beschluss der Kommission (C (2015) 9451 final) vom
14. Dezember 2015 genehmigt.
2. EU: TEN-Verordnung/CEF-Verordnung
Zum TEN-Netz (Transeuropäische Netze) gehörende multimodale Plattformen können nach EU-Recht gefördert werden. Deutsche Projekte im KV werden allerdings derzeit
auf diesem Weg nicht gefördert. Mittels CEF-Förderung
(Connecting Europe Facility) können Maßnahmen gefördert
werden, die nicht nur dem KV dienen, sondern auch anderen Verkehren, wie dem Flüssigkeitstransport oder auch dem
Schwerlastverkehr. Dies weicht deutlich vom Fokus des
untersuchten Förderprogramms ab.
3.Ausgangssituation Kombinierter Verkehr, Gegenstand, Grundlage und Ziel der Förderung von Umschlaganlagen
3.1.
3. Begünstigung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz
Einordnung des Kombinierten Verkehrs
Fahrzeuge, die ausschließlich oder bei mehr als 124 Fahrten
im Jahr dem KV zuliefern, werden von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wenn mindestens 31 Fahrten dem KV zuliefern, kann eine anteilige Erstattung erfolgen. Das finanzielle
Volumen dieser Erstattungen liegt bei insgesamt rd. 2 Mio. €
pro Jahr.
Der KV ist eine besondere Form des intermodalen Güterverkehrs, bei der Lkw-Sattelauflieger und genormte Ladeeinheiten
wie Container oder Wechselbrücken über den Hauptteil der
Transportstrecke auf der Schiene oder der Binnenwasserstraße
transportiert werden. Der Lkw wird für den Vor- und Nachlauf
eingesetzt, d. h. um Ladeeinheiten von den Be- und Entladeorten abzuholen und auszuliefern. Die Be- und Entladeorte sind
die Umschlaganlagen. Sie sind die Schnittstellen des KV. Mit
geeigneten Kränen oder speziellen Verladefahrzeugen werden
die Ladeeinheiten von Lkw auf Züge oder Binnenschiffe umgeladen.
4. Ordnungspolitische Vorteile
Für Fahrzeuge im KV gelten Ausnahmeregelungen von bestehenden Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen. Darüber
hinaus darf das zulässige Gesamtgewicht für Lkw für Transporte im KV, abweichend vom sonst vorgegebenen Höchstgewicht von 40 t, 44 t betragen, um eine wettbewerbsneutrale
Behandlung der im KV eingesetzten Transportbehälter zu erreichen.
Die Bundesregierung unterstützt den KV und die Stärkung des
intermodalen Verkehrssystems seit 1998 mittels eines Förderprogramms. Die Förderung des KV ist erklärte Zielsetzung der
Bundesregierung. So heißt es im Koalitionsvertrag zur 18. LP
auf Seite 46: „Mit der Sicherung eines hohen Förderniveaus von
Anlagen für den KV stärken wir das intermodulare Transportwesen.“
Eine Förderung von Umschlaganlagen des KV auf Länderebene ist nicht bekannt. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass für
Investoren auf Länderebene andere Zuschüsse existieren, diese
unterliegen aber der Höchstfördergrenze von 80 % als maximaler
Beihilfeintensität bei einem Verbot der Doppelförderung.
3.2.
Ziele der Förderung der Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs
4.
Bewilligungsverfahren, Änderungen seit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie 2012
Mit der Förderung des KV verfolgt die Bundesregierung das
Ziel, Gütertransporte auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Dieses Ziel dient
weiteren Zielen, insbesondere der Entlastung der Umwelt von
Co2-Emmisionen, der Straße von Lkw-Fahrten. Zudem ist die
Verbesserung der Transportkette und die damit verbundene
Stärkung des deutschen Logistiksektors ein wichtiger Aspekt.
4.1.Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörden für die Förderrichtlinie sind das EBA für
Anlagen des KV Schiene/Straße und Schiene/Schiene und die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle
West (GDWS) für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße und für
Anlagen des KV Wasserstraße/Wasserstraße sowie trimodale
Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße). Die Antrags- und Bewilligungsverfahren laufen ähnlich ab, weshalb sich die AG auf
Gespräche mit dem EBA als Bewilligungsbehörde beschränkte.
Nachfolgend wird daher das Antrags- und Bewilligungsverfahren des EBA dargestellt. Die Ergebnisse sind weitgehend auf
die GDWS übertragbar.
116
reicht werden, ist die Ermittlung geeigneter Indikatoren erforderlich. Diese werden im Folgenden dargestellt:
4.1.1.Antragsverfahren
Die Bewilligungsbehörde EBA prüft die Anträge in einem zweistufigen Verfahren (Prüfung des Standorts, Prüfung des Förderantrags) und führt darüber hinaus antragsbegleitende Beratungsgespräche.
5.1.1.
Vermiedene CO2-Emissionen
Die Verlagerung von Lkw-Fahrten auf die Verkehrsträger
Schiene und Binnenwasserstraße führt zu einer Verringerung
von CO2-Emissionen. Dies ist in den Evaluierungsgutachten belegt: Das aktuelle Gutachten vom Juni 2015 beziffert für das
Jahr 2013 bei einer CO2-Gesamt-Emission im Straßenverkehr in
Deutschland von 151 Mio. Tonnen (Quelle: Verkehr in Zahlen
2015/2016) eine Einsparung von über 2 Mio. Tonnen CO2.
Dabei wird bei der Berechnung nur der Anteil der Transportstrecke auf deutschem Bundesgebiet berücksichtigt.
Interessierte Investoren müssen für jede Maßnahme einen Antrag stellen und darlegen, welche Mengen sie über die Umschlaganlage abwickeln werden. Dabei wird überprüft, dass die
transportierten Ladeeinheiten nicht von anderen, in der Nähe
befindlichen Umschlaganlagen, abgezogen werden (Prüfung
der „Kannibalisierung“) und diese somit in ihrem Bestand gefährden. Darüber hinaus müssen die Umschlaganlagen allen
Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sein.
Das EBA bekundete bei seiner Anhörung, dass das Bewilligungsverfahren insgesamt konstruktiv verlaufe, allerdings
sei das komplexe Antragsverfahren insbesondere für den Mittelstand aufwändig.
KV-Sektor
Probleme, die sich hingegen unmittelbar aus der Förderrichtlinie
ergeben, seien von den Antragstellern bislang nicht an das EBA
herangetragen worden.
SchieneStraße
Änderungen seit Inkrafttreten der neuen Förder4.1.2.
richtlinie 2012
SchieneWasserstraße
Die Förderhöhe kann maximal 80 % der förderfähigen Investitionen betragen. Die tatsächliche Förderhöhe im Einzelfall
wird auf Grundlage der Kapitalwertmethode berechnet. Mittels
der Kapitalwertmethode muss nachgewiesen werden, dass die
Anlage ohne Förderung nicht wirtschaftlich betrieben werden
kann, d. h. die Berechnung einen negativen Kapitalwert ergibt.
Anschließend wird der Fördersatz individuell so festgesetzt,
dass der Kapitalwert einschließlich der Förderung null beträgt.
Zudem müssen der erwartete Verlagerungseffekt und der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen werden.
KV gesamt
Reduzierte spezifische CO2Emissionen
Reduktion
CO2Emissionen
(Mrd. tkm)
(g/tkm)
(t)
23,9
73,7
1.761.430
4,5
61,9
278.550
28,4
2.039.980
Quelle: Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms für
Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom Juni 2015,
(S. 30).
Die AG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von den Gutachtern verwendete Indikator vermiedener Gesamtemissionen
aufgrund belegter Verlagerungseffekte geeignet ist und das angestrebte Ziel der Vermeidung von CO2-Emissionen erreicht
werden konnte.
Die Anwendung der Kapitalwertmethode hat sich aus Sicht
der Beteiligten und der AG bewährt, insbesondere durch das
standardisierte Berechnungsverfahren werde mehr noch als bisher eine vergleichbare Behandlung der Antragsteller ermöglicht.
Die Förderquote liegt im Geltungszeitraum der Förderrichtlinie
2012 überwiegend zwischen 70 % und 80 %, wobei der Höchstfördersatz seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie und der
Anwendung der Kapitalwertmethode bislang noch nicht erreicht
wurde.
4.2.
Verlagerungseffekt
5.1.2.
Vermiedene Lkw-Fahrten
Auch in Bezug auf die Verlagerung von Lkw-Fahrten von der
Straße hin zu den Verkehrsträgern Schiene und Binnenwasserstraße findet sich in den bisherigen Evaluierungsgutachten
gut auswertbares Datenmaterial. Vermiedene Lkw-Fahrten
sorgen für eine Entlastung der Straße und dienen damit der
Zielerreichung (vgl. Nr. 3.2.). Zudem sind die vermiedenen
Lkw-Fahrten die Voraussetzung für die Einsparung von CO2Emissionen, die im vorherigen Abschnitt beschrieben wurden.
Entwicklung der Ausgaben im Bundeshaushalt
Im aktuellen Evaluierungsgutachten wird darstellt, wie viele Mio.
km Lkw-Fahrleistung und wie viele Mrd. Tonnenkilometer (tkm)
in Deutschland durch die aus Mitteln des Förderprogramms geförderten Umschlaganlagen vermieden wurden. Dies erfolgt
einzeln für beide Verkehrsträger und getrennt nach nationalem
und internationalem Verkehr für das Berichtsjahr 2013:
Gegenstand der Spending Review ist die Förderung von Umschlaganlagen des KV nicht bundeseigener Unternehmen
(Kapitel 1210 Titel 892 41). Für die Förderung von Umschlaganlagen des KV wurden im Bundeshaushalt seit 1998 Mittel in
Höhe von 753.198 T€ verausgabt. Insgesamt wurden seit Einrichtung eines eigenen Titels (2007) nur rd. 53 % der im Soll
veranschlagten Ausgaben gemäß der Zweckbestimmung verausgabt. Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Ausgaben hat sich
insbesondere seit 2011 vergrößert: So wurden in 2015 rd. 70 %
der veranschlagten Mittel nicht für diesen Zweck eingesetzt. Im
Zuge der Deckungsfähigkeit der Mittel mit den Investitionsausgaben der „klassischen“ Verkehrsträger wurden die nicht verausgabten Mittel schwerpunktmäßig für Straßenbauinvestitionen
verwendet (seit 2007: 250.148 T€).
KV-­
Sektor
5.Entwicklung der Indikatoren und Zielerreichung/
Untersuchung von Effektivität und Effizienz des
Programms
5.1.Indikatorenbetrachtung
Für die Prüfung und Bewertung, ob die Ziele der Förderung
(Vermeidung von CO2-Emissionen, Entlastung der Straße) er-
Lkw-Fahrten
Anzahl
Anteil
Fahrleistung
Mio.
km
Verkehrs­
leistung
Anteil
Mrd.
tkm
Anteil
SchieneStraße
2.448.205
70 % 1.172,0
82%
23,9
84 %
SchieneWasserstraße
1.069.219
30 %
18 %
4,5
16 %
KV gesamt
3.517.424 100 % 1.423,6 100 %
251,6
28,4 100 %
Quelle: Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom Juni 2015, (S. 27).
117
Die aktuelle Verflechtungsprognose stellt die voraussichtliche
Entwicklung des KV bis 2030 dar. Die mit der Evaluierung
beauftragten Gutachter leiten daraus den mittel- bis langfristigen Ausbaubedarf an Umschlagkapazitäten ab. Ebenso
könnten daraus mittelfristige Ausbauziele (z. B. für die nächsten
5 Jahre) entwickelt und deren Erreichung überprüft werden. Den
Forderungen des BRH nach einer besseren Quantifizierung des
Ausbauziels könnte damit entsprochen werden.
Insgesamt wurden also über 1,4 Mrd. km Lkw-Fahrten vermieden und somit 28,4 Mrd. tkm Verkehrsleistung nicht auf der
Straße, sondern auf Schiene und/oder Wasserstraße erbracht. Im
Vergleich mit den Werten des Jahres 2008, die dem Gutachten
des Jahres 2011 zu entnehmen sind, ergibt sich eine Steigerung
von 51 % bei den Lkw-Kilometern bzw. 57 % bei den Tonnenkilometern im Jahr 2013 ggü. 2008. Die AG wertet auch dies als
geeigneten Indikator und als gutes Ergebnis hinsichtlich der Erreichung des Ziels der Verlagerung von Lkw-Fahrten.
Das aktuelle Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms
für Umschlaganlagen des KV geht auf Basis der Verkehrsverflechtungsprognose bis 2030 in den nächsten Jahren von einem
deutlichen Anstieg des Transportaufkommens des KV (von 91,4
auf 147,6 Mio. Bruttotonnen 2013 bis 2030) aus, der eine Erhöhung der Umschlagkapazitäten erforderlich mache. Nach Auffassung der AG kann in gewissem Umfang auch eine höhere
Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zur Bewältigung der
prognostizierten Verlagerungen beitragen (vorhandene Kapazitäten sind auch Bestandteil der Prüfung der Bewilligungsbehörden,
ob Ausbaubedarf besteht; Standortprüfung (siehe 4.1.1.).
5.1.3.Orientierung des Ausbaus von Umschlaganlagen an
der Verflechtungsprognose
Orientierung an der Verpflechtungsprognose
Die AG hat darüber hinaus beraten, wie eine Zielquantifizierung,
wie sie auch vom BRH eingefordert wird, erreicht werden kann.
Einvernehmen besteht, dass faktisch die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene und die Binnenwasserstraße
für die Erreichung beider Programmziele den geeigneten Maßstab darstellt. Quantifiziert wird die Erwartung über künftige
Verlagerungspotentiale und -effekte durch die Verflechtungsprognose.
Es besteht Einvernehmen, die quantitative Erreichung der Verflechtungsprognose zukünftig als Maßstab für die Zielerreichung
der Förderung des KV heranzuziehen. Die Entwicklung des
Güterverkehrs auf der Straße sowie im KV wird allerdings von
einer Vielzahl von exogenen Faktoren beeinflusst. So können
z. B. globale wirtschaftliche Entwicklungen Verkehrsströme
und -träger massiv beeinflussen. Da die Förderrichtlinie ausschließlich auf den Ausbau der Umschlagterminals wirkt und
eine Förderung auf Antrag interessierter Investoren erfolgt, kann
die KV-Förderung solchen Trends nicht entgegenwirken. Die
Heranziehung der Verflechtungsprognose als Maßstab soll daher
nicht mechanistisch erfolgen, sondern soll den Ausgangspunkt
bieten, von dem aus bei künftigen Evaluierungen diskutiert
Die bisherige Verlagerungsentwicklung wird gut sichtbar,
wenn man die Entwicklung des KV im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße (Verkehrsaufkommen in Mio. t) als
indexierte Größe darstellt. Dieser Indikator hat sich seit 1998
- ab dem ersten Jahr der Förderung - positiv entwickelt.
Während der Straßengüterverkehr bis 2014 um rd. 10 % anstieg, konnte der KV sein Aufkommen bis zum Jahr 2012
(neuere Zahlen liegen hier noch nicht vor) mehr als verdoppeln
(+128 %). Die Entwicklung ist im folgenden Schaubild dargestellt:
Quelle: Verkehr in Zahlen, BMVI
118
nehmen. Daher sollte die KV-Förderung als Bundesförderung
fortgeführt werden. Allerdings werden die für den privaten KV
veranschlagten Haushaltsmittel regelmäßig nicht voll verausgabt. Dies liegt zum Teil an externen Faktoren, die im Rahmen
der Förderung nicht beeinflussbar sind. Hierzu gehören Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren oder eine durch die
Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre bedingte Investitionszurückhaltung der Antragsteller. Gleichwohl sieht die AG auch
Potenziale, die Bundesförderung attraktiver zu gestalten.
wird, ob mögliche Zielabweichungen exogen induziert sind oder
auf das Förderprogramm zurückgehen.
Aufnahme eines Ausbauziels je Million Euro Fördermittel in
die Richtlinie
Das BMVI erläuterte im Rahmen der Beratungen der AG, dass
es den Bewilligungsbehörden im Einführungserlass (also auf der
Ebene unterhalb der Förderrichtlinie) eine Auflage mache, dass
mit einer Million Euro Fördermittel eine Umschlagkapazität von
9.000 Ladeeinheiten (LE) geschaffen werden soll. Dies kommt
den Vorstellungen des BRH nahe, die Förderziele besser zu beziffern. Auch hier wird die Zielerreichung im Rahmen künftiger
Evaluierungen bewertet.
6.2.
Ursache-Wirkungs-Zusammenhang/Weiterentwicklung der
Indikatoren im Rahmen zukünftiger Gutachten
Entscheidend für die Beurteilung der Zielerreichung eines
Förderprogramms ist der Nachweis des Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs. Es ist zu prüfen, ob die Fördermaßnahme (hier:
finanzielle Unterstützung für den Bau von KV-Umschlaganlagen) für die aufgezeigte positive Entwicklung des Indikators
ursächlich war und ein Wirkungszusammenhang (Kausalität) nachgewiesen wird oder ob andere exogene Faktoren eine
gleichgerichtete Entwicklung von Förderung und den Zielgrößen verursacht haben (Korrelation). Gelingt dieser Nachweis
nicht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitnahmeeffekte
vorliegen und zumindest einzelne Umschlaganlagen ggf. ohne
oder mit deutlich geringerer Förderung gebaut worden wären.
Solche Mitnahmeeffekte sind bei Förderprogrammen generell
nie vollständig auszuschließen. Sie müssen jedoch durch
„echte“ Effekte mindestens kompensiert werden.
Harmonisierung der Förderbedingungen mit dem
6.2.1.
BSWAG
Im Rahmen der Spending Review wurde geprüft, ob es weiterhin
sinnvoll ist, zwei unterschiedliche KV-Fördersysteme parallel
zu unterhalten oder ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden
sollten, um die Verfahren anzugleichen. Im Ergebnis hat die AG
zu beiden Fragen Änderungsbedarf verneint. Eine Änderung
bei der Förderung von KV-Anlagen der DB Netz, deren förderfähige Anlagenteile als Bedarfsplanvorhaben vollständig über
den Bundeshaushalt finanziert werden, würden eine Änderung
des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) erforderlich
machen.
6.2.2.
Prüfung einer vereinfachten Förderung
Die AG hat eine generelle Vereinfachung der Förderrichtlinie
geprüft, auch vor dem Hintergrund öffentlicher Kritik an den
als zum Teil als zu lang und zu bürokratisch empfundenen Zuwendungsprüfungen der Bewilligungsbehörden. Der Überlegung nicht mehr wie bisher, eine Prüfung und Begründung
jedes einzelnen Anlagenteils vorzunehmen, sondern künftig
alle für eine nach aktuellen Logistikmaßstäben notwendigen
Anlagenteile einer KV-Umschlaganlage pauschal zu fördern,
wurde im Ergebnis einer eingehenden Diskussion nicht gefolgt,
da dies mit einem erhöhten Begründungsaufwand bei den Bewilligungsbehörden und den Antragstellern in Bezug auf die
Abgrenzung notwendiger und nicht notwendiger Anlagenteile
verbunden wäre, also zu einem erhöhten bürokratischen Mehraufwand geführt hätte. Ein differenzierter Förderkatalog hat zudem einen Vorteil für die Ermessensausübung der Bewilligungsbehörden, da klare Regelungen hinsichtlich der einzelnen Anlagenbestandteile gewährleisten, dass sämtliche Zuwendungsempfänger gleich behandelt werden.
Bislang ist der Ursache-Wirkungs-Zusammenhang nicht hinreichend nachgewiesen. Die AG schlägt vor, die Gutachter
des Evaluierungsgutachtens zu beauftragen, eine Methodik zu
entwickeln, mit der in künftigen Evaluierungen die betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Förderung überprüft werden
können, z. B. im Rahmen exemplarischer Fallstudien. U. a. wäre
zu prüfen, ob die Anlagenbetreiber die erhaltene Förderung
über niedrigere Preise vollständig an die Anlagennutzer weitergegeben, bzw. ob die betreffende KV-Anlage ohne Förderung
nicht gebaut worden wäre. Dabei muss ausgeschlossen werden
können, dass die Förderung in marktunübliche Gewinne oder
Ineffizienzen (wie z. B. Unterauslastungen) „versickert“.
Das notwendige Datenmaterial könnte insbesondere aus den
jährlich von den Zuwendungsempfängern abzugebenden
Stammdatenblättern gezogen werden. Die Bewilligungsbehörden werten diese Stammdatenblätter - nicht zuletzt aufgrund fehlender personeller Ressourcen - unter diesem Aspekt
bisher jedoch nicht aus. Die AG schlägt daher vor, die Stammdatenblätter in die Überlegungen einzubeziehen. Falls die so gewonnenen Daten für den Nachweis eines Ursache-Wirkungszusammenhangs nicht ausreichen, sollen die Gutachter gebeten
werden, nötige Informationen beispielsweise durch Befragung
geeigneter Anlagenbetreiber zu erheben.
6.2.3.
Förderung innovativer Umschlagtechniken
Gegenüber konventionellen KV-Umschlagtechniken, die mit
Kränen (vertikal) erfolgen, gibt es auch Unternehmen, die
Möglichkeiten des horizontalen Umschlags verfolgen. Da hierfür die Marktzugangsvoraussetzungen schwierig sind, hat
die AG untersucht, ob für innovative Umschlagtechniken Erleichterungen sinnvoll sind. Im Ergebnis hält die AG hier die
geltende Förderrichtlinie für ausreichend.
6.Beurteilung des Programms Kombinierter Verkehr/Mögliche Anpassungen in der Förderung
6.1.
Grundsätzliche Neuausrichtung der Förderung
Die AG hat eingehend geprüft, ob Änderungen im bestehenden
Förderprogramm sinnvoll sind. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Haushaltsmittel des Bundes entsprechend
den Vorgaben des Haushaltsrechts wirtschaftlich und effizient
eingesetzt werden müssen.
Gesamtbeurteilung der Förderung
6.3.
Die AG sieht die Förderung des KV durch den Bund als gut geeignet, die damit angestrebten Ziele (vgl. oben 3.2.) zu erreichen.
Sie hat dazu beigetragen, Verkehre zu verlagern, Emissionen im
Verkehr einzusparen und die Straße von Lkw-Fahrten zu entlasten. Die konkrete Wirkung der Förderrichtlinie wurde regelmäßig von externen Experten gutachterlich festgestellt (zu im
Einzelfall erforderlichen methodischen Weiterentwicklungen s.
Abschnitt 5.2.). Mit Hilfe der Bundesförderung hat sich der KV
in Deutschland in der Fläche zu einem wichtigen Bestandteil
der Transportkette entwickelt. Gemäß vorliegenden Prognosen
wird der Anteil des KV an der Güterverkehrsleistung weiter zu-
Vorschläge zur Änderung der Förderrichtlinie
Bei allen geplanten Änderungen der Förderrichtlinie ist zu berücksichtigen, dass diese bei der EU-KOM notifiziert und durch
sie genehmigt werden müssen.
6.3.1.Bürgschaft
Das Erfordernis der Vorlage einer Sicherungsbürgschaft für die
vom Bund gewährten Zuwendungen wurde 1999 in die Förderrichtlinie aufgenommen vor dem Hintergrund, dass damals die
Errichtung von KV-Umschlaganlagen mit bis zu 100 % vom
119
die AG daher die Gefahr, dass durch eine weitere Absenkung
der notwendige Neu- und Ausbau von KV-Terminals mangels
Investitionsbereitschaft Privater nicht erfolgen und sich der
Mittelabfluss insofern weiter verschlechtern würde.
Bund finanziert wurde (80 % Baukostenzuschuss, 20 % Darlehen). Mit einer Bankbürgschaft sollte das unternehmerische
Risiko für das betriebsbereite Vorhalten der Umschlaganlage
beim Zuwendungsempfänger verbleiben. Inzwischen hat sich
die Förderstruktur geändert, Darlehen werden nicht mehr gewährt und der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil
von mindestens 20 % bei den förderfähigen Anlagenteilen übernehmen. Zudem muss er die nicht förderfähigen Anlagenteile,
die regelmäßig etwa 10 - 15 % der Gesamtinvestition beim
Bau einer KV-Umschlaganlage ausmachen, zu 100 % selbst
finanzieren. Damit besteht für den Zuwendungsempfänger
bereits ein hoher Anreiz, die Anlage dauerhaft und gewinnbringend zu planen.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Förderquote in
Höhe von maximal 80 % auf die förderfähigen Anlagenteile für
die kommende Förderperiode beizubehalten. Bei der nächsten
Evaluierung der Förderung sollte dann erneut eine Prüfung vorgenommen werden, ob die hohe Förderquote weiter abgesenkt
werden kann.
6.3.3.
Die AG hat eingehend geprüft, ob eine pauschalisierte Prüfung
durch die Bewilligungsbehörden erfolgen könnte, dies im Ergebnis jedoch verneint (s. 6.2.2.). Zugleich kam sie jedoch zu der
Auffassung, dass eine Ausweitung der zuwendungsfähigen Anlagenteile sinnvoll und haushaltsrechtlich zulässig ist. Die AG
sieht darin die Chance, das KV-Programm attraktiver zu machen
und somit den Mittelabfluss zu verbessern. Im Einzelnen wird
vorgeschlagen, folgende Anlagenteile künftig zu fördern:
In der geltenden Förderrichtlinie ist eine selbstschuldnerische
Bankbürgschaft zur Absicherung der Förderung bei Nichteinhalten der Vorhaltefrist für den Betrieb der Anlage vorgesehen.
Diese Vorhaltefrist beträgt je nach Eigenmittelanteil entweder
10 oder 20 Jahre. Durch die Bürgschaft, die Rückforderungsansprüche des Bundes über die gesamte Vorhaltefrist absichern
soll, werden zum Teil erhebliche Kosten verursacht. Diese Verpflichtung wird von betroffenen privaten Investoren als ein nicht
gerechtfertigter Nachteil gegenüber der Förderung von DBUmschlaganlagen betrachtet, die über das BSWAG finanziert
werden. Dazu kommt, dass in der gesamten Förderungszeit
bis dato kein Bürgschaftsfall eingetreten ist. Allerdings ist die
Beibringung einer Bankbürgschaft nicht für alle Zuwendungsempfänger gleichermaßen problematisch, da die Antragsteller zum Teil Konzernbürgschaften oder eine Bürgschaft der
öffentlichen Hand erhalten. Von den hohen Bürgschaftskosten
betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen.
• Erweiterte Förderung von Zwischenabstellflächen für
Ladeeinheiten. Diese Ausweitung ist sinnvoll, da sich die
logistischen Konzepte im KV in den letzten Jahren stark
verändert haben und eine verlängerte Zwischenabstellung
beim überwiegenden Anteil der Ladeeinheiten üblich geworden ist,
• Förderung von automatisierten Ausfahrschranken (Einfuhrschranken sind bereits förderfähig), weil dadurch schnellere
Abläufe im Terminal unterstützt werden können und der KV
Effizienzgewinne erzielen kann,
Die AG hat die Bürgschaftsverpflichtung ausführlich beraten
und schlägt im Ergebnis die Schaffung von folgenden Erleichterungen in der Förderrichtlinie vor:
• Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter, weil Parkplätze bei
einer Umschlaganlage, die regelmäßig nicht an den ÖPNV
angebunden ist, erforderlich sind.
• Erwirbt der Zuwendungsempfänger für das KV-Terminal
ein Grundstück, wird eine erstrangige dingliche Sicherung
in Form einer Grundschuld für einen eventuellen Rückforderungsanspruch des Bundes für die gezahlte Zuwendung
für die Gesamtanlage als ausreichend angesehen.
Durch insgesamt bedarfsorientierte, sukzessive Förderung entsprechend der Entwicklung der Anlage sollen Fehlanreize vermieden werden.
6.3.4.Berücksichtigung ausländischer Streckenanteile bei
der Förderung
• Baut der Zuwendungsempfänger die KV-Anlage auf einem
bereits in seinem Eigentum befindlichen Grundstück, ist
es als Sicherung der Gesamtanlage ebenfalls ausreichend,
wenn dem Bund erstrangig eine Grundschuld eingeräumt
wird.
In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Förderung gehen
die Transportstrecken ein, die für das jeweilige KV-Terminal
relevant sind. Dabei werden die Transportstrecken auf
deutschem Bundesgebiet vollumfänglich berücksichtigt. Volkswirtschaftlicher Nutzen von Transportstrecken in europäischen
Nachbarländern wird nicht berücksichtigt. Bei KV-Anlagen,
die überwiegend Transportstrecken ins europäische Ausland bedienen, wirkt sich dieser Umstand reduzierend auf die Förderquote aus, was auch die Wirtschaftlichkeit der Förderung einzelner, grenznaher Terminals gefährden kann.
• Zuwendungsempfänger, die ein Grundstück im Rahmen des
Erbbaurechtsvertrags nutzen, erfahren eine finanzielle Entlastung dadurch, dass zukünftig bei 20 Jahren Vorhaltefrist
das 15-fache statt des 10-fachen des Pachtzinses des ersten
Jahres förderfähig ist und bei einer Vorhaltefrist von 10
Jahren das 7,5-fache des Pachtzinses anstatt des 5fachen.
6.3.2.
Zuwendungsfähige Investitionsausgaben
Maximale Förderquote
Da auch beim Transport von Gütern ins europäische Ausland
ein Nutzen für Deutschland eintritt (Teilverlagerung in Deutschland, CO2-Minderung), schlägt die AG vor, künftig die Anteile
der Transportstrecke im europäischen Ausland mit der Hälfte
bei der Förderberechnung anzuerkennen.
Mit der letzten Überarbeitung der Förderrichtlinie hat der Bund
die Förderquote für die Baukostenzuschüsse von maximal
85 % für die förderfähigen Anlagenteile auf maximal 80 % abgesenkt, um der politischen Forderung nach einer degressiven
Ausgestaltung von Subventionen Rechnung zu tragen. Die Absenkung der Förderquote im Jahr 2011 war auch fachpolitisch
vertretbar. Vertiefte gutachterliche Analysen haben dies auch
vor dem Hintergrund der damaligen Wettbewerbssituation mit
dem Straßengüterverkehr bestätigt.
6.4.
Etatisierung der Mittel in zukünftigen Haushalten
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom
17. Dezember 2013 sieht vor, mit der Sicherung eines hohen
Förderniveaus von Anlagen für den Kombinierten Verkehr das
intermodulare Transportwesen zu stärken. Die Bundesregierung
wird daher auch in den kommenden Jahren für eine auskömmliche Veranschlagung der Zuschüsse an private Unternehmen
für Investitionen in den Kombinierten Verkehr bei Kapitel 1210
Titel 892 41 Sorge tragen.
Im Rahmen der Spending Review wurde eine weitere Absenkung der Förderquote, in Übereinstimmung mit den subventionspolitischen Grundsätzen, diskutiert. Inzwischen hat
sich jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des KV gegenüber
dem Straßengüterverkehr erheblich verschlechtert. Durch die
wirtschaftlichen Ereignisse der letzten Jahre sowie den aktuell
niedrigen Dieselpreis befindet sich der KV derzeit in einer
schwierigen Situation und hat in jüngster Zeit sogar teilweise
Rückgänge zu verzeichnen. Nach eingehender Prüfung sieht
Der Grundsatz der Haushaltswahrheit verlangt, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben
mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln oder zu schätzen.
120
Im Jahr 2015 wurde das Soll der Zuschüsse für Investitionen in
den KV - wie schon in den Vorjahren - zu einem erheblichen
Teil nicht in Anspruch genommen. Im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016 wurde vor diesem Hintergrund bereits eine Erweiterung der Verstärkungsmöglichkeiten
beschlossen: Minderausgaben im Bereich des KV können nunmehr - neben der bereits vorgesehenen Verstärkungsmöglichkeit
zugunsten anderer Verkehrsinvestitionen - auch für Investitionen
in den Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative
Kraftstoffe (Kapitel 1210 Titel 891 62) verwendet werden.
Die derzeitige Förderarchitektur sieht hierzu u. a. eine ausführliche Vorab-Prüfung der Fördernotwendigkeit durch die
Bewilligungsbehörden, die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Basis der Kapitalwertmethode
und den Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens vor.
Das Instrumentarium hat sich nach Auffassung auch des
EBA und der Gutachter grundsätzlich bewährt. Im Rahmen
einer künftigen Evaluierung sollte, wie oben bereits beschrieben, eine vertiefte Untersuchung des UrsacheWirkungs-Zusammenhangs vorgenommen werden.
Für die Jahre 2016 ff. wird ein ggü. den letzten Jahren erhöhter
Mittelabfluss im KV erwartet. Nach Darlegung des EBA sind
in der letzten Zeit wieder vermehrt Förderanträge bzw. Voranfragen - auch zu größeren Anlagen - zu verzeichnen.
• Es ist im Rahmen künftiger Evaluierungen zu prüfen und zu
bewerten, ob die dann bezifferten quantitativen Förderziele
erreicht wurden.
• Im Rahmen des Spending-Review-Prozesses wurde eine
Anpassung des Katalogs der zuwendungsfähigen Anlagenbestandteile vorgesehen (siehe 6.3.3.). Nicht abschließend konnte in diesem Zusammenhang die Frage
der Einbeziehung von Ersatzinvestitionen in eine künftige
Förderung geklärt werden (bisher kann innerhalb der Vorhaltefrist von 10 bzw. 20 Jahren nur der Ersatz von mobilen
Umschlaggeräten gefördert werden, siehe Nr. 4.6. der Richtlinie). Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt
werden, welche finanziellen Folgen die Einbeziehung von
Ersatzinvestitionen in die Förderung hätte - auch angesichts
der anstehenden Erneuerungszyklen seit In-Kraft-Treten
der Förderung 1998 - bzw. ob Auswirkungen auf die Anreizstrukturen (u. a. für Unterhaltung und Instandsetzung)
zu erwarten wären. Im Rahmen des nächsten Evaluierungsgutachtens sollten daher die Bedarfssituation näher analysiert und die Pro- und Contra-Argumente sowie die Ausgestaltung einer Einbeziehung von Ersatzinvestitionen (Umfang und Höhe der Förderung) nach Ablauf der Vorhaltefrist für künftige Förderperioden aufbereitet und bewertet
werden.
Für die Erreichung der mit der Verflechtungsprognose erwarteten
Verkehrsentwicklung im KV ist in den kommenden Jahren auch eine
wieder steigende Antragszahl und damit einhergehend ein höherer
Mittelbedarf zu erwarten. Gleichwohl wird hierfür das bisher veranschlagte Fördervolumen kurz- bis mittelfristig nicht in vollem
Umfang erforderlich sein. Es wird daher vorgeschlagen, den in der
derzeitigen Finanzplanung für die Jahre 2017 ff. zugrunde gelegten
Mittelansatz von 92,7 Mio. € p. a., befristet auf zwei Jahre, um 20
Mio. € zu reduzieren. Die weitere Bedarfsentwicklung wird beobachtet. Entsprechend der Vereinbarung des Lenkungsausschusses
in seiner Sitzung am 11. August 2015, etwaige Einsparpotenziale
der untersuchten Fördermaßnahmen vorrangig im gleichen Politikfeld zu verwenden, soll dies durch eine Umschichtung in den Jahren
2017 und 2018 zugunsten der Lärmsanierungsmaßnahmen im
Schienenbereich (Kapitel 1202 Titel 891 05) erfolgen. Für einen
evtl. Mehrbedarf wird ein Verstärkungsvermerk in Kapitel 1202
Titel 891 05 zugunsten Kapitel 1210 Titel 892 41 und Titel 892 42
veranschlagt. Danach können im Haushaltsvollzug nicht verausgabte Mittel zur Lärmsanierung für die Förderung des KV und der
Gleisanschlüsse verwendet werden.
• Die AG hat darüber hinaus noch weitere Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Evaluierungsgutachten empfohlen.
So soll in Zukunft auf die Berechnung der Beschäftigungseffekte verzichtet werden, da diese bisher nicht saldiert und
somit überzeichnet ausgewiesen werden. Die Berechnung
des volkswirtschaftlichen Nutzens könnte sich daher in Zukunft auf die Bezifferung der durch die Verlagerungseffekte
vermiedenen externen Kosten beschränken.
Mit der Umschichtung bleiben die Mittel dem politisch
prioritären Bereich der Verkehrsinvestitionen erhalten und
dienen durch die Vermeidung von Lärm weiterhin dem Umweltschutz. Daneben wird damit die im parlamentarischen Verfahren
zum Bundeshaushalt 2016 vorgenommene Aufstockung der
Lärmsanierungsmittel Schiene auf das Niveau von 150 Mio. € in
den Jahren 2017 und 2018 nachvollzogen (der bisherige Finanzplanansatz für das Jahr 2019 sieht mit 176 Mio. € bereits eine
weitere Steigerung der Lärmsanierungsmittel vor). Dies steht
im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der einen Ausbau des
Lärmsanierungsprogramms vorsieht.
7.Zusammenfassung
Die AG hat im Rahmen der Spending Review in mehrmonatiger
intensiver Arbeit alle relevanten Aspekte der Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) nichtbundeseigener Unternehmen untersucht. Experten der Bewilligungsbehörden, des Bundesrechnungshofes sowie die Gutachter des
Förderprogramms wurden einbezogen. Die AG hat außerdem
andere Formen der Förderung des KV und hierbei insbesondere
die Förderung der DB AG nach dem BSWAG diskutiert.
Die Begrenzung der Umschichtung auf die Jahre 2017 und 2018
bietet Spielraum für einen zukünftig nicht auszuschließenden
Anstieg der Förderfälle im Bereich KV und etwaige Folgeeffekte der vorgesehenen Neujustierung der Förderrichtlinie.
Vor allem um den häufig als zu lang kritisierten Bearbeitungszeiten bei den Bewilligungsbehörden entgegenzuwirken, regt
die AG an, im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 für die
beiden Bewilligungsbehörden, EBA und GDWS, das Ausbringen jeweils einer Sachbearbeiterstelle als kw-Stelle für
10 Jahre zu prüfen.
6.5.
Weiterentwicklung
Gutachten
der
Die AG hat folgende zentrale Erkenntnisse gewonnen:
• Der KV leistet einen Beitrag zur Erreichung der durch
die Förderung angestrebten Ziele „Entlastung der Straße
von Lkw-Fahrten“ und „Entlastung der Umwelt von CO2Emissionen“.
Evaluierung/zukünftige
• Das Förderverfahren wird von den Antragstellern überwiegend als bürokratisch und zeitaufwändig wahrgenommen.
Das Förderprogramm für Umschlaganlagen des KV wird bereits
regelmäßig vor Ablauf der Geltungsdauer evaluiert. Die Gutachter des letzten Überprüfungsberichts (Juni 2015) erhielten
während des Spending-Review-Prozesses die Gelegenheit, die
wesentlichen Aspekte ihrer Evaluierung darzustellen und Fragen
der AG zu beantworten. Die Darlegungen der Gutachter sind in
die Diskussion der Vorschläge zur Neujustierung der Förderrichtlinie eingeflossen. Der Evaluierungsprozess sollte fortgesetzt und an einigen Stellen vertieft werden:
• Die veranschlagten Haushaltsmittel wurden regelmäßig
nicht vollständig verausgabt.
• Der genaue Wirkungszusammenhang von Förderung und
Zielerreichung ist bisher nicht hinreichend untersucht.
Da die mit der Förderung des KV angestrebten Ziele aus Sicht
der Bundesregierung weiterhin prioritär sind und die Förderung
grundsätzlich wirksam ist, schlägt die AG die Fortführung des
• Die Förderung muss so konzipiert sein, dass Mitnahmeeffekte nach Möglichkeit weitgehend vermieden werden.
121
2.3.3
Programms mit Anpassungen vor. Diese sind vor allem:
• Maßvolle Absenkung der Haushaltsmittel in den nächsten
zwei Jahren und weitere Beobachtung des Mittelabflusses.
Die Mittel sollen im gleichen Bereich (Schiene und Umwelt)
umgeschichtet werden.
Abschlussbericht „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe
Spending Review (Zyklus 2015/2016)
zum Sonderprogramm des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
zur
„Förderung der beruflichen Mobilität
von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“
• Vereinfachung und Verbesserungen der Förderung soweit
haushaltsrechtlich angemessen.
• Methodische Weiterentwicklungen in zukünftigen Eva­
lu­
ierungs­
gutachten inkl. Untersuchung des Ursache-Wir­
kungs­zusammenhangs.
Gliederung
1. Hintergrund der Spending Review
2. Aufbau und Vorgehen des Berichts
3. Ausgangssituation für das Sonderprogramm MobiPro-EU
4. Programmkonzeption und Weiterentwicklung
5. Aktueller Sachstand
6. Kosten und Wirksamkeit des Sonderprogramms MobiPro-EU
7. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
1.
Hintergrund der Spending Review
Am 1. Juli 2015 hat das Bundeskabinett im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltsaufstellung 2016 erstmals die Durchführung von themenbezogenen Haushaltsanalysen (Spending
Reviews) unter Federführung des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) beschlossen. Eines der ersten zwei Themen
im Rahmen dieser Haushaltsanalysen ist das Sonderprogramm
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“.
Hierzu wurde ein Lenkungsausschuss (LA) auf Staatssekretärsebene eingesetzt, der in seiner konstituierenden Sitzung am
11. August 2015 Verfahrensgrundsätze definierte, konkrete
Arbeitsaufträge erteilte und die Arbeitsgruppe (AG) unter Beteiligung des fachlich betroffenen Ressorts BMAS einrichtete.
Die AG konstituierte sich am 11. September 2015 und traf sich
bis zum Abschluss des Endberichts fünf Mal. Zur Beratung
wurden zu einzelnen Terminen Experten der Bundesagentur für
Arbeit (BA), die Evaluatoren (IAW - Institut für Angewandte
Wirtschaftsforschung e. V., ISG - Institut für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik GmbH und SOKO - Institut für Sozialforschung und Kommunikation), der Bundesrechnungshof
(BRH) und die Fachstelle Einwanderung des Förderprogramms
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ hinzugezogen.
2.
Aufbau und Vorgehen des Berichts
Der Aufbau des Berichts orientiert sich an den Arbeitspaketen,
die die Arbeitsgruppe für ihre Untersuchung des Sonderprogramms MobiPro-EU in der Spending Review definiert hat.
Darauf basierend beginnt der Bericht mit der Beschreibung
der Ausgangssituation, aus der heraus MobiPro-EU entwickelt
worden ist. Dabei wird vor dem Hintergrund der asymmetrischen
Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation in der Europäischen
Union (EU) nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, des aufwachsenden Fachkräfteproblems und der demographischen Entwicklung in Deutschland die Erwartungshaltung der EU-Partner
an Deutschland beschrieben, Wege und Instrumente zu finden,
um durch die Förderung der Mobilität von jungen Menschen aus
EU-Ländern einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen
Arbeitsmarkts und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU zu leisten. Auf diese Zielbestimmungen
aufbauend werden die Programmkonzeption und die Weiterentwicklung aufgrund der Lernerfahrungen bei der Umsetzung
des Sonderprogramms beschrieben. Die Weiterentwicklung
122
von MobiPro-EU als ein „lernendes System“ zeigt sich vor
allem in der Umstellung der Förderlogik von Individual- auf
Projektförderung sowie in der Initiierung und Umsetzung von
verschiedenen Maßnahmen für eine qualitativ verbesserte
Programmdurchführung. Als Überleitung zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gibt der Bericht in einem nächsten Schritt
den aktuellen Sachstand zu den Ausbildungsjahrgängen
2015 und 2016 in der Projektförderung und zur auslaufenden
Individualförderung (2013-2014) wieder. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung selbst basiert auf einer Kosten-WirksamkeitsAnalyse, die sich auf quantitative Indikatoren in Form vorhandener Kennzahlen sowie auf qualitative Indikatoren in Form
der Beschreibung von Wirkungen des Sonderprogramms stützt.
Auf dieser Grundlage wird der Mehrwert des Programms aufgezeigt und dargelegt, dass das Programm wirtschaftlich vertretbar war. Der Bericht schließt mit dem Vorschlag für Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe an den Lenkungsausschuss ab.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hat jede Unionsbürgerin und jeder -bürger grundsätzlich die Möglichkeit, ungeachtet ihres bzw. seines Wohnsitzes in jedem Mitgliedstaat,
dessen Staatsangehörigkeit sie bzw. er nicht besitzt, unter den
gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufzunehmen und auszuüben wie Angehörige dieses
Staates.
Zur Verwirklichung des Rechts auf Freizügigkeit brauchen
gerade junge Menschen, die in einem anderen EU-Land eine
berufliche Perspektive suchen, auch praktische Unterstützung,
um ihr Recht auf grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit tatsächlich verwirklichen zu können. Hierzu zählen insbesondere Unterstützung beim Spracherwerb und sonstige
Leistungen, die die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie in die Berufsschule, aber auch in die Gesellschaft,
nachhaltig fördern.
3.Ausgangssituation für das Sonderprogramm
MobiPro-EU
Nach geltendem deutschem Recht werden insbesondere Unionsbürgerinnen und -bürger durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des
Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen. Das Sonderprogramm
MobiPro-EU richtet sich hingegen an Personen, die nicht ohnehin schon nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) förderungsfähig sind.
Arbeits- und Ausbildungsmarktsituation in Deutschland und in
der EU
Mit Blick auf die Arbeitslosenquote im EU-Vergleich ist und war
Deutschland, trotz Wirtschafts- und Finanzkrise gut aufgestellt.
Innerhalb der EU hat Deutschland die niedrigste Arbeitslosenquote, sowohl insgesamt als auch bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Laut Eurostat (Stand November 2015, saisonbereinigt und harmonisiert) liegt die Arbeitslosenquote insgesamt in Deutschland bei 4,5 %, gefolgt von der Tschechischen
Republik (4,6 %) und Malta (5,1 %). Die höchsten Quoten
weisen hingegen Griechenland (24,6 %), Spanien (21,4 %) und
Kroatien (16,6 %) auf.
Mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU ist ein Pilotprogramm
konzipiert worden, das über die bestehenden gesetzlichen
Fördermöglichkeiten hinaus Maßnahmen und Instrumente für
künftige Handlungsoptionen erproben soll. Es ist zeitlich begrenzt und wird programmbegleitend fortlaufend evaluiert.
Erwartung der EU-Partner an Deutschland
Im Rahmen verschiedener Gespräche, die die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. von der Leyen mit ihren
Amtskolleginnen und -kollegen zum Thema „Stärkung des
Europäischen Arbeitsmarktes“ Mitte 2012 in Brüssel und
Luxemburg führte, wurde die Bitte an sie herangetragen, Vorschläge zu unterbreiten bzw. Instrumente zu entwickeln, um
der Entwicklung der asymmetrischen Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation innerhalb der EU entgegenzuwirken. Die
Förderung der Mobilität von jungen Menschen „aus dem Süden
Europas Richtung Norden“ - gemeint war Deutschland - wurde
explizit vorgeschlagen. Der Fokus lag damals schon auf Sprachförderung, Reisekosten und Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts. Daraus erwuchs vor dem Hintergrund der
sehr niedrigen Arbeitslosenzahlen in Deutschland eine klare Erwartung der EU-Partner gegenüber der Bundesregierung.
Auch bei jungen Menschen unter 25 Jahren weist Deutschland mit 7,0 % in der EU die geringste Arbeitslosenquote auf,
gefolgt von Dänemark (9,9 %) und Österreich (10,9 %). Am
unteren Ende der Skala finden sich die gleichen Staaten wie bei
der Gesamtquote: Griechenland (49,5 %), Spanien (47,5 %) und
Kroatien (45,1 %).
Fachkräftesituation in Deutschland und in der EU
Insgesamt sind die Arbeitsmarktzahlen in Deutschland stabil,
obwohl sich der deutsche Arbeitsmarkt im Umbruch befindet.
Während die vergangenen Jahrzehnte von Strukturwandel und
hohen Arbeitslosenquoten geprägt waren, entwickelt sich die
Nachfrage nach Arbeitskräften derzeit anhaltend positiv. Die
Zahl der Erwerbstätigen ist die höchste seit der Deutschen Einheit und die Arbeitslosigkeit bewegt sich weiterhin auf stabil
niedrigem Niveau.
Mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU wurde daraufhin ein Instrument entwickelt, das sowohl in der EU als auch
weltweit einmalig ist. Mit der Konzeption eines grenzüberschreitenden Mobilitäts- und Ausbildungsprogramms für junge
EU-Bürgerinnen und Bürger, hat Deutschland innerhalb der EU
eine Vorreiterfunktion und Verantwortung übernommen, die
auch wegen der damit verbundenen alleinigen Finanzierung aus
dem Bundeshaushalt außergewöhnlich und in diesem Rahmen
zeitlich begrenzt ist. Die Herkunftsländer können künftig auf
Grundlage der Erkenntnisse und Erfahrungen im Kontext
MobiPro-EU die Entscheidung treffen, ob sie mit eigenen
Programmen daran anknüpfen wollen. Erste regionale Ansätze
hierzu sind bereits erkennbar.
In einigen Branchen und Regionen werden bereits heute Fachkräfte - also Personen mit mindestens abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarem Sekundärabschluss - knapp.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird das Erwerbspersonenpotenzial laut Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA bis zum Jahr 2025
um rund 6,5 Millionen Personen sinken und damit auch das
Angebot an qualifizierten Fachkräften. Wenn hier nicht aktiv
gegengesteuert wird, fehlen in Zukunft jene Fachkräfte, die der
Motor für das Wachstum und den Wohlstand Deutschlands sind.
In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten hingegen - auch ausgelöst durch die Wirtschafts- und Finanzkrise - ist die Jugendarbeitslosigkeit auf einem historischen Höchststand. Viele
junge Menschen suchen daher berufliche Perspektiven in
anderen EU-Staaten. Deutschland hat sich hierbei mittlerweile
zum präferierten Zielland entwickelt und ist nach Aussage der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nach den Vereinigten Staaten von Amerika
zur zweitbeliebtesten Zuwanderungsdestination geworden.
Auch das Interesse der EU-Partner an der dualen Berufsausbildung steigt. Noch vor wenigen Jahren wurde die betriebliche
Berufsausbildung im Dualen System von vielen in der EU als
zu kompliziert und kostenintensiv bewertet. Mittlerweile ist das
Interesse allerdings gewachsen und das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) pflegt intensiven Austausch
mit anderen EU-Staaten zur deutschen dualen Berufsausbildung.
123
Einordnung des Sonderprogramms MobiPro-EU
Europa“ vom 24. Juli 2014 i. V. mit der Änderung der Fördergrundsätze i. d. F. vom 12. Mai 2015.
Die Förderung der beruflichen Mobilität innerhalb der EU soll
einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Arbeitsmarkts und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU leisten. Der Auftrag hierzu ergibt sich aus dem
Koalitionsvertrag. Dort steht im Kapitel „Starkes Europa“ (Seite
114): „Wir setzen uns dafür ein, dass die Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemeinsamen europäischen Ausbildungsund Arbeitsmarkt deutlich gestärkt werden. Wir ergreifen Ziele
und Maßnahmen, die es qualifizierten Jugendlichen aus anderen
Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren bzw. eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.“
Die Legitimität und Einordnung des Förderziels steht - wie oben
bereits dargelegt - im Einklang mit den übergeordneten Zielen der
Bundesregierung: dem Koalitionsvertrag, dem Fachkräftekonzept
der Bundesregierung sowie den Herausforderungen des demographischen Wandels und dem daraus resultierenden Fachkräftebedarf.
Programmkonzeption
Bei der Erstellung des ersten Richtlinienentwurfs haben sich
das BMAS und die BA an ersten Erfahrungen aus dem EURESProgramm „Your first Eures Job“ orientiert. Lediglich hier bestanden erste Erfahrungen mit der Förderung der beruflichen
Mobilität junger Menschen innerhalb der EU.
Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist hierbei ein wichtiges
Instrument zur Erprobung einer der Möglichkeiten, wie diese
Mobilität gestaltet werden kann, und um für das duale Ausbildungssystem im europäischen Ausland, wo diese Form der
Berufsausbildung i. d. R. nicht bekannt ist, zu werben.
Ausgehend hiervon wurde das Sonderprogramm MobiProEU anhand der Erfahrungen und Erkenntnisse im Sinne eines
„lernenden Systems“ stetig weiter entwickelt, was sich in den
verschiedenen Richtlinienänderungen niederschlägt.
Darüber hinaus ist MobiPro-EU ein Baustein des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung. Mit der Erprobung von
Instrumenten, die die Zuwanderung junger Menschen aus der
EU in eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland unterstützen, soll es einen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis
leisten. MobiPro-EU ist Teil des Sicherungspfades „Integration
und qualifizierte Zuwanderung“; dies neben anderen Förderprogrammen und Initiativen (z. B. Förderprogramm „Integration
durch Qualifizierung“, Fachkräfteportal „Make-it-in-Germany“,
Anerkennungsgesetz).
Vergleiche mit anderen Ansätzen waren nicht möglich, da keine
Vorerfahrungen oder Kenntnisse vorlagen, an denen man sich
orientieren konnte. Bis heute sind keine ähnlichen nationalen
Programme bekannt, die grenzüberschreitende berufliche
Mobilität fördern. Weder in Deutschland, noch in der EU und
auch - soweit bekannt - nicht darüber hinaus. Zumindest im
übrigen OECD-Raum ist ein solcher Förderansatz nicht bekannt.
Umstellung der Förderlogik
Förderphase I (2013-2014): MobiPro-EU richtete sich in der ersten
Förderphase direkt an junge Ausbildungsinteressierte und Fachkräfte in Engpassberufen. Im Rahmen dieser Individualförderung
ging der Zuwendungsbescheid direkt an die Auszubildenden bzw.
die Fachkräfte, ohne dass ein Träger dazwischengeschaltet war.
Operative Umsetzungsschwierigkeiten führten zu einem Wechsel
der Förderlogik ab dem Ausbildungsjahrgang 2015.
Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels soll
MobiPro-EU durch die Erprobung internationaler Rekrutierungsprozesse die hohe Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze in
Deutschland reduzieren. Die zum 30. September 2015 gemeldeten
rund 41.000 unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen sind im
langjährigen Vergleich ein Höchststand. Der Ausbildungsmarkt
hat sich zugunsten qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber gewandelt; es fällt Ausbildungsbetrieben immer schwerer, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen.
4.
Förderphase II (ab 2015): Mit den Fördergrundsätzen für die
Ausbildungsjahrgänge ab 2015 wurde das Sonderprogramm
neu ausgerichtet und auf Projektträgerförderung umgestellt
sowie auf die Förderung der betrieblichen Berufsausbildung
konzentriert. Fachkräfte wurden nicht mehr gefördert, wobei
sichergestellt war, dass begonnene Förderketten entsprechend
den vorherigen Richtlinien sowohl für Auszubildende (maximal
bis zum Abschluss der Berufsausbildung) als auch für Fachkräfte (maximal sechs Monate) abgesichert waren.
Programmkonzeption und Weiterentwicklung
Gegenstand, Grundlage und Förderziel
MobiPro-EU ist als befristetes Pilotprogramm ausgelegt und
kein Regelinstrument der Arbeitsförderung (s. o. Rechtliche
Rahmenbedingungen). Die Richtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Gründe für die Umstellung des Förderansatzes waren u. a. die
schwierige inhaltliche und administrative Steuerung. Es fehlte
an einer konzeptionellen Steuerung, verlässlicher Planbarkeit der
Haushaltsmittel sowie einer Begleitstruktur für die Teilnehmenden,
was ein wichtiger Grund für eine Vielzahl von Programmabbrüchen war. Dies haben die Evaluation und die Praxis bestätigt.
Das Sonderprogramm verfolgt als Förderziel, durch die modellhafte Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten, die die
grenzüberschreitende Mobilität junger Europäerinnen und
Europäer in den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
nachhaltig unterstützen, einen Beitrag zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung
in Deutschland zu leisten. Von der Dimensionierung und Zielsetzung des Sonderprogramms her ist damit aber keineswegs der
Anspruch verbunden, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in
Europa lösen zu können.
Programmumsetzung
Hauptakteure sind die ausbildungsinteressierten Jugendlichen
aus der EU und die Ausbildungsbetriebe in Deutschland, die
im Idealfall - im Einklang mit der Zielstellung des Programms Ausbildungsverträge abschließen. Hierauf wirken der Richtliniengeber (BMAS) und die umsetzenden Stellen (BA und
Projektträger) hin. Von den 8.494 Personen, denen seit 2013
eine Förderbewilligung im Rahmen der Ausbildungsförderung
erteilt wurde, befanden sich im Dezember 2015 noch 3.829
Personen im Programm.
MobiPro-EU unterstützt ausbildungsinteressierte Jugendliche und junge Erwachsene aus der EU dabei, in Deutschland
eine betriebliche Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Der deutsche Ausbildungsmarkt soll durch individuell zugeschnittene Unterstützungsangebote, wie z. B. vorbereitende
und begleitende Sprachförderung, Bezuschussung von Reisekosten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
sowie flankierenden Maßnahmen zur Qualifizierung und
Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene (18 bis 27
Jahren) aus dem europäischen Ausland zugänglicher gestaltet
werden.
Die erfolgreiche Bewerberrekrutierung hängt im Wesentlichen
davon ab, ob mit der Aufnahme einer dualen Berufsausbildung
in Deutschland für die potenziell teilnehmende Person nach
Abwägung aller Vor- und Nachteile eine positive „Mobilitätsrendite“ verbunden ist und ob die zu erwartenden Risiken beherrschbar erscheinen, sowie von der Bereitschaft der deutschen
Ausbildungsbetriebe Ausbildungsplätze bereitzustellen. Das
Sonderprogramm baut also bei den Jugendlichen und den Aus-
Rechtliche Grundlage zur Durchführung des Sonderprogramms
sind die Fördergrundsätze zur „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus
124
Kommunikationskonzept, Kundenkontaktkonzept). Auch seitens
des geschäftspolitischen Risikomanagements der BA wurde das
Sonderprogramm intensiv geprüft. Durch die getroffenen Maßnahmen, die sich auf die Umstellung auf Projektförderung, die
Umorganisation von Prozessen in der BA und die Stärkung der
Rolle der „Kümmerer“ bezogen haben, ist MobiPro-EU insgesamt besser planbar geworden und ermöglicht bessere Qualitätssicherung sowie intensivere Begleitung. Ergänzend kommt
hinzu, dass die BA insgesamt als umsetzende Stelle seit Beginn
des Sonderprogramms institutionell an Expertise - insbesondere
im internationalen Kontext und mit Blick auf künftige Herausforderungen - dazu gewonnen hat.
bildungsbetrieben auf einen Bedarf (Arbeitslosigkeit, Ausbildungsplatzangebot), der die Akteure zum jetzigen Zeitpunkt
i. d. R. noch nicht ohne Unterstützung zusammenbringt.
Mit der Umstellung von Individual- auf Projektförderung ab
dem Ausbildungsjahrgang 2015 werden Projekte gefördert,
die die Teilnehmenden insbesondere durch sozial- und berufspädagogische Unterstützung und Begleitung dazu befähigen
sollen, das individuelle Programmziel „erfolgreicher Ausbildungsabschluss“ zu erreichen. Die Projekte haben i. d. R.
10 bis 30 Teilnehmende. Die Projektträger müssen bei der Bewerbung für die Zuwendung ein schlüssiges Konzept einreichen,
das durch BMAS und BA darauf geprüft und bewertet wird, ob
es das Erreichen des Programmziels nachhaltig unterstützt.
Die Projektförderung ermöglicht zudem die Entwicklung und
Umsetzung von Qualitätsstandards sowie die Vernetzung der
Projektträger mit dem entsprechenden Erfahrungsaustausch
untereinander. Durch diese regionale und bundesweite Vernetzung ist ein entscheidender Ansatzpunkt geschaffen worden,
die Aktivitäten der Projektträger enger zu steuern. Der Mehrwert dieser Vernetzung besteht in Erkenntnisgewinn und -verdichtung zu Qualitätsstandards, die künftig auch über MobiProEU hinaus nutzbar sind.
Bei der Begutachtung der Projektvorschläge durch das Auswahlgremium wird insbesondere darauf geachtet, dass die
Sprachlernkonzepte nachvollziehbar das erfolgreiche Erlernen
der deutschen Sprache unterstützen und dass eine sozial- und
berufspädagogische Begleitung abbruchpräventiv wirken kann.
Die Sprachförderung soll auf die individuellen Bedarfe ausgerichtet sein. Hierzu wurden mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der neuen Richtlinie geschaffen.
Über die ausbildungsvorbereitenden Sprachkurse im Herkunftsland und die begleitenden Sprachkurse in Deutschland hinaus,
wird insbesondere ein Praktikum finanziert, um den Ausbildungsberuf und -betrieb kennenzulernen. Darüber hinaus sind
Reisekosten sowie Aufstockungen der Praktikums- und Ausbildungsvergütung zur Sicherung des Lebensunterhalts förderfähig sowie die sprachliche, fachliche und sozialpädagogische
Praktikums- und Ausbildungsbegleitung.
Die Projektförderung gewährleistet z. B. eine durchgängige und
gesicherte sozial- und berufspädagogische Begleitung der Teilnehmenden während der gesamten Projektdauer und verringert
dadurch die Gefahr von Ausbildungsabbrüchen. Hierzu hat die BA
ein Kundenkontaktkonzept („Rapid Action Plan“) erarbeitet, das
die Träger dabei unterstützen soll. Ziel dabei ist es, im Rahmen von
intensivierten Kontakten zu den Projektträgern spezifische Unterstützungsangebote zur Vermeidung von Abbrüchen anzubieten.
Für Abbrüche an der Programmteilnahme liegen vielfältige
Gründe vor. Dazu gehören neue Alternativen im Herkunftsland
wie z. B. Arbeitsangebote, aber auch Sprachprobleme, Heimweh, familiäre Probleme, sowie Mentalitätsunterschiede. Zudem verursachen falsche Vorstellungen vom Berufsbild und
den Arbeitsbedingungen, die z. B. zu Überforderung und zu
hoher Belastung führen, sowie von den regionalen Spezifika in Deutschland, insbesondere in ländlichen Regionen,
Abbrüche. Die Abbruchquote in der Projektförderung (prozentualer Anteil der Zahl der Programmabbrecher an maximal
bewilligten 3.292 Teilnahmeplätzen) lag im Oktober 2015 bei
ca. 35 % und stieg bis zum Jahresende 2015 auf knapp 42 %
(siehe auch Kapitel 6), was in Bezug auf die Branchen mit den
Abbruchquoten von Inländerinnen und Inländern vergleichbar
ist. Die Erfahrungen zeigen, dass die Umstellung auf Projektförderung die Steuerungsfähigkeit des Sonderprogramms
- auch im Hinblick auf den nunmehr klar umrissenen Finanzrahmen der geförderten Projekte - verbessert hat und administrative Prozesse entlastet worden sind.
2014
Die dazu arbeitende Fachgruppe Qualitätssicherung MobiPro-EU
(FGQ) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen
Trägergruppen, des Richtliniengebers und der administrativen
Umsetzung sowie weiteren Fachleuten zusammen. Am Ende der
Fachgruppenarbeit soll ein Handbuch bzw. Leitfaden auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Standards erstellt werden, die auf
andere Mobilitätsprogramme übertragbar sein sollen.
Das neue Vernetzungsprojekt, das zum 12. Januar 2016 seine
Arbeit aufgenommen hat, hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem
BMAS, den Trägern und der FGQ Ergebnisse und Erkenntnisse (z. B. gute Praxisbeispiele) transferfähig zu sichern und
künftigen Akteuren zur Verfügung zu stellen.
Finanzierung
Mit der ersten Förderrichtlinie vom 27. Dezember 2012 waren
insgesamt 139 Mio. Euro für eine Programmlaufzeit von 2013
bis 2016 vorgesehen. Infolge des sehr großen Interesses an dem
Sonderprogramm zum Jahresbeginn 2014 war es in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag gelungen, die ursprünglich für das Jahr 2014 vorgesehenen Haushaltsmittel von 33 Mio.
Euro auf 96,1 Mio. Euro deutlich zu erhöhen. Damit sollte die
Finanzierung aller bis zum 8. April 2014 gestellten Anträge von
Fachkräften und von Ausbildungsinteressierten bis zum Ende ihrer
Ausbildung gesichert werden. Gleichzeitig wurde auch die Finanzplanung der Bundesregierung so angepasst, dass für MobiPro-EU
bei einer Laufzeit von 2013 bis 2018 insgesamt 560,1 Mio. Euro
zur Verfügung stehen sollten. Zwischenzeitlich wurde die Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2019 etwas korrigiert (Finanzierung
der aktuellen Ausbildungsjahrgänge und Ausfinanzierung des Ausbildungsjahrgangs 2016), so dass sich der Finanzrahmen (als Teilansatz im Kap. 1101 Tit. 681 21 „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“ des Bundeshaushalts) wie folgt darstellt:
Die Sachbearbeitung wurde in der BA in die Organisationseinheiten überführt, die auf vergleichbare inländische Fördermaßnahmen für Berufsausbildungen spezialisiert sind. Übergreifend wurde ein verbessertes Projektmanagement aufgesetzt
(u. a. bereichsübergreifende Meilensteinplanung und -nachhaltung,
Schnittstellenmanagement,
Prozessmodellierung,
2013
Die Fachstelle Einwanderung des Förderprogramms
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ entwickelt gemeinsam
mit den Projektträgern Qualitätsstandards für die Unterstützung
und Förderung der Mobilität von europäischen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen im Kontext des Sonderprogramms
MobiPro-EU. Ziel ist die Entwicklung von qualitativen
Mindeststandards (allgemeine und regionale Standards sowie
Fachstandards), die bundesweit eine verbindliche Grundlage für
die Arbeit der MobiPro-EU-Projekte ab dem Ausbildungsjahrgang 2016 sein werden.
2015
2016
2017
2018
2019
Gesamt
83,0
37,0
564,1
in Mio. Euro
Sollbeträge des Teilansatzes für MobiPro-EU
41,0
96,1
92,0
103,0
(Ist: 10,6)
(Ist: 39,9)
(Ist: 44,0)
125
112,0
Die Abweichung Soll/Ist in den Jahren 2013 bis 2015 beruht vor allem auf anfänglichen Anlaufschwierigkeiten, Rücknahme von Anträgen, auf bewilligten, aber nicht besetzten Teilnahmeplätzen, auf Maßnahmeabbrüchen von Teilnehmerinnen
und Teilnehmern, deren Plätze nicht mehr nachbesetzt werden
konnten sowie auf den bereits dargestellten operativen Umsetzungsschwierigkeiten in der Phase der Individualförderung.
Auch im weiteren Verlauf der Projektförderung ist mit Abbrüchen zu rechnen. Abbruchquoten können aus zuwendungsrechtlichen Gründen allerdings nicht von vornherein in den
Haushaltsmittelbedarf miteingerechnet werden. Weniger besetzte Plätze, Abbrüche und ggf. geringere Kosten als geplant
führen dann im Verlauf eines Haushaltsjahrs zu Freirechnungen
und damit zu einer Unterausschöpfung der zugewiesenen Haushaltsmittel (siehe auch Kapitel 6).
Sprachlernkonzepten und den beschriebenen sozial- und berufspädagogische Begleitstrukturen.
Die eingereichten Projektvorschläge lassen erneut darauf
schließen, dass der bisherige Trend weiterhin anhält und die
Mehrzahl der Teilnehmenden aus Spanien rekrutiert wird. Etwa
140 Projekte planen im Ausbildungsjahrgang 2016 mit Ausbildungsinteressierten aus Spanien.
Ausbildungsjahrgang 2015
Für den Ausbildungsjahrgang 2015 wurden 132 Projekte
mit insgesamt 3.292 Teilnehmerplätzen bewilligt, wovon
2.987 Plätze maximal besetzt wurden. Im Dezember 2015 liefen
noch 127 Projekte (zwei Projekte haben zurückgezogen und drei
Projekte wurden mit anderen zusammengelegt) mit insgesamt
1.873 besetzten Teilnehmerplätzen, was einem Ausschöpfungsgrad von 57 % entspricht.
Wissenschaftliche Programmbegleitung
Um das Sonderprogramm wissenschaftlich zu begleiten, hat
die BA ein Konsortium mit der Evaluation beauftragt, das
damit Ende des Jahres 2013 begonnen hat. Ziel der Evaluation
ist u. a. eine Analyse der quantitativen und qualitativen
Zielerreichung sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Die Evaluation besteht neben dem Monitoring
aus einem kontinuierlichen Berichtssystem. Quartalsweise
Monitoringberichte geben dem Auftraggeber (BA) und dem
Richtliniengeber (BMAS) regelmäßig einen Überblick über
die Programmumsetzung. Zwischenberichte mit Empfehlungen
zur Gesamtsteuerung des Sonderprogramms geben dem BMAS
die Möglichkeit, auf dieser Grundlage während der Laufzeit
nachzusteuern. Erst im Rahmen des dritten Zwischenberichts
(September 2016) werden aus der Evaluation erste Ergebnisse zur Wirksamkeit des Sonderprogramms vorgelegt werden
können; Ergebnisse zur Wirkung von MobiPro-EU liegen dann
zum vorläufigen Abschlussbericht 2017 vor. Der abschließende
Ergebnisbericht zum Ende der Programmlaufzeit soll dann auch
Empfehlungen für die künftige Politikgestaltung in diesem
Arbeitsgebiet geben. Dies soll durch einen Transferworkshop
unterstützt werden, um die Ergebnisse des innovativen Pilotprogramms zu sichern.
Von den geförderten Personen sind etwa 2/3 männlich und 1/3
weiblich. Wie in den Förderjahren 2013 und 2014 kommen
auch im aktuellen Ausbildungsjahrgang 2015 die allermeisten
Teilnehmenden aus Spanien (65 %), gefolgt von Italien, Polen,
Bulgarien und Griechenland mit jeweils 5 % bis 7 %.
Insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit 32 %
stark vertreten. Danach folgen Metall-, Maschinen und Anlagenbau (10 %), Elektrotechnik/Feinmechanik/ Medizintechnik
(9 %), Gesundheits- und Pflegeberufe (9 %), Sicherheits-,
Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen (8 %).
Die Teilnehmenden sind i. d. R. bis zum 1. Oktober 2015 in ihre
Ausbildungsverhältnisse eingemündet.
Sachstand Abwicklung der Individualförderung (2013 - 2014)
Ausbildungssegment: Im Rahmen der Individualförderung wurde
an 5.507 Personen mindestens ein Fördermodul aus dem Segment
Ausbildung bewilligt. Davon kamen rund 67 % aus Spanien, 8 % aus
Ungarn, 5 % aus Portugal, 4 % aus Bulgarien und 3 % aus Italien.
In der ersten auf die Individualförderung ausgerichteten
Programmphase waren Berufe der Hotellerie und Gastronomie
am häufigsten nachgefragt (Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachleute und Köchin/Koch). Außerdem Elektroniker/in sowie
Mechatroniker/in und Anlagenmechaniker/in.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen in erster Linie Auskunft
darüber geben, ob der Ansatz des Sonderprogramms dazu geeignet ist, einen Beitrag zur Förderung der Mobilität junger
Europäerinnen und Europäer (Abbau von Mobilitätshemmnissen), zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit in einigen EULändern sowie zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland zu leisten. Aber auch Erkenntnisse für die Arbeitsmigration
aus Drittstaaten werden erwartet.
5.
Die verbliebenen Teilnehmenden sind noch in der Förderung,
da eine reguläre Berufsausbildung drei bzw. dreieinhalb Jahre
dauert. Altfälle aus den Förderjahren 2013 und 2014, die vor
dem 31. Dezember 2014 begonnen haben, richten sich für die
gesamte Förderdauer nach der Richtlinie vom 28. Oktober 2013.
Fachkräftesegment: Für 1.936 junge europäische Fachkräfte
aus Engpassberufen wurde im Rahmen der Individualförderung
mindestens ein Fördermodul aus dem Fachkräftesegment des
Programms bewilligt. Wie bei den Auszubildenden kam auch
bei den Fachkräften der überwiegende Teil aus Spanien. Am
häufigsten wurden Kranken- und Altenpfleger gefördert. Diese
Förderfälle sind bereits weitestgehend abgeschlossen, da sich
die Förderleistungen für Fachkräfte zeitlich auf die Phase des
Berufseinstiegs (max. sechs Monate) konzentrieren. Aussagen
bzw. Einschätzungen zur langfristigen Nachhaltigkeit dieses
Fördersegmentes können nicht gemacht werden, da keine Daten
vorliegen, wie viele der Teilnehmenden wie lange als Fachkraft
in Deutschland verblieben sind.
Aktueller Sachstand
Ausbildungsjahrgang 2016
Die neuen Fördergrundsätze wurden am 20. Mai 2015 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Geändert wurden gegenüber
dem Ausbildungsjahrgang 2015 lediglich die Fristen für das
zweistufige Auswahlverfahren.
Für den Ausbildungsjahrgang 2016 haben 228 Projektträger Vorschläge eingereicht, die über 5.500 Teilnehmerplätze vorsehen.
Mitte Oktober 2015 wurden 201 Projekte mit 4.933 Teilnehmerplätzen zum Antrag aufgefordert, die „positiv“ bewertet wurden
und im Rahmen der im Bundeshaushalt 2016 veranschlagten
Mittel finanziert werden können. 178 Projektanträge wurden
eingereicht. Davon wurden sieben wieder zurückgezogen. Im
aktuellen Bescheidungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen
ist, befinden sich 171 Projektanträge mit 4.175 Projektteilnehmern (Stand 21. Januar 2016).
Sachstand Durchschnittskosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
Die jährlichen Kosten je teilnehmender Person in der Projektförderung wurden für das Jahr 2015 mit 8.832 € geplant, tatsächlich lagen sie Ende Dezember 2015 bei 11.240 €.
Über den gesamten bisherigen Förderzeitraum hinweg betrachtet lagen die kalkulierten Kosten bei etwa 30.500 € je teilnehmender Person. Auf Basis der bis Ende Dezember 2015 bewilligten Teilnehmerplätze, der bereits geleisteten Ausgaben
und der darüber hinaus gebundenen Haushaltsmittel werden
aktuell Durchschnittskosten von 35.108 € je teilnehmender
Person prognostiziert.
Insgesamt hat sich die Qualität der eingereichten Projektvorschläge in Bezug auf den vorhergehenden Ausbildungsjahrgang qualitativ signifikant verbessert, insbesondere da sehr
viele erfahrene MobiPro-EU-Träger erneut einen Vorschlag
eingereicht haben und auf Erfahrungen der Vergangenheit aufbauen können. Dies ist besonders evident bei den eingereichten
126
In der ersten Förderphase (Individualförderung) richtete sich
MobiPro-EU an junge Ausbildungsinteressierte sowie Fachkräfte
in Engpassberufen. Differenziert nach Teilnehmenden wurde
für den Bereich der Ausbildungsinteressierten in den Planungen
der BA von Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum
von 30.270 € pro Teilnehmenden ausgegangen. Anhand der bisher verausgabten Mittel im Zeitraum 2013 bis 2015 ergeben sich
für die insgesamt 5.507 Förderteilnehmer, für die mindestens
ein Fördermodul bewilligt wurde, Kosten von durchschnittlich
jeweils 11.155 €. Unter Berücksichtigung bereits vorgebundener
Mittel für die in den Einzelfällen noch ausstehende Förderung
werden die Durchschnittskosten voraussichtlich 13.938 € für den
gesamten Förderzeitraum der Individualförderung von 2013 bis
2018 betragen. Ursache dieser gegenüber dem Planwert deutlich geringeren Durchschnittsbeträge sind insbesondere die bislang insgesamt 3.551 Förderabbrüche aus den Jahren 2013 bis
2015. Infolge der Abbrüche fallen die kalkulatorischen Kosten für
die Fördermodule ab dem Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr an,
womit sich die durchschnittlichen Ist-Kosten gegenüber dem Planwert entsprechend reduzieren.
Der Anstieg der Durchschnittskosten ist durch die deutlich gesunkene Teilnehmerzahl in den Projekten (aufgrund der Nichtbesetzung von bewilligten Plätzen und von abbrechenden Teilnehmern, die bereits Kosten verursacht hatten) und den Umstand bedingt, dass bei den Trägern ein Anteil von Fix- sowie
Begleitkosten verbleiben. Daher steigen die Durchschnittskosten pro Teilnehmenden mit der Anzahl der Abbrüche (siehe
auch Kapitel 6).
6.
Kosten und Wirksamkeit des Sonderprogramms
MobiPro-EU
Im Folgenden werden der entstandene bzw. der bis zum
Projektabschluss noch entstehende Aufwand sowie die bisherigen bzw. noch erwarteten Resultate des Sonderprogramms
MobiPro-EU systematisch einander gegenüber gestellt. Im
Kern sind die Betrachtungen dabei auf die Ebene des Sonderprogramms fokussiert. Dieser Blickwinkel wird auf der Ergebnisseite um gesamtwirtschaftliche Auswirkungen erweitert,
soweit dies im Kontext des Sonderprogramms relevant erscheint. Dabei werden quantitative wie auch qualitative
Aspekte gewürdigt. Damit bewegt sich die nachstehende Analyse methodisch im Rahmen einer Kosten-Wirksamkeits-Betrachtung, die um Komponenten einer Kosten-Nutzen-Analyse
angereichert wird.
Nur bezogen auf die im Dezember 2015 noch verbliebenen
1.956 Förderfälle betragen die Kosten im Zeitraum 2013 bis
2015 durchschnittlich 31.406 € je teilnehmender Person bzw.
werden sich unter Berücksichtigung bereits vorgebundener
Mittel für den gesamten Förderzeitraum der Individualförderung
von 2013 bis 2018 auf voraussichtlich 39.242 € belaufen.
Diese Werte fallen erheblich höher aus, da sich sämtliche Fixkosten wie auch die bereits für abgebrochene Förderungen angefallenen Kosten rechnerisch auf weniger Teilnehmende verteilen. Insofern ist davon auszugehen, dass am Projektende von
MobiPro-EU die Durchschnittskosten je teilnehmender Person,
die das Sonderprogramm vollständig durchlaufen hat, über dem
zuletzt ausgewiesenen Wert liegen werden.
Finanzierung und Kosten
Wie bereits in Kapitel 5 dargelegt, beträgt der Finanzrahmen für
das Sonderprogramm MobiPro-EU nach aktueller Sachlage für
die Jahre 2013 bis 2019 in der Summe 564,1 Mio. €. Hiervon
wurden in den Jahren 2013 bis 2015 bislang 94,5 Mio. € verausgabt, was für diesen Zeitraum einer Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel von 41,2 % entspricht (siehe auch Kapitel 5).
Förderteilnehmer
(Individualförderung)
Förderteilnehmer seit
Programmbeginn
Förderteilnehmer im
Dezember 2015
Anzahl
Kosten je Förderteilnehmer im Zeitraum
2013 - 2015
in €
Voraussichtliche Kosten je Förderteilnehmer im gesamten Förderzeitraum
2013 - 2018
in €
5.507
11.155
13.938
1.956
31.406
39.242
Die Differenzierung der Ausgaben für das Sonderprogramm MobiPro-EU nach Fördermodulen hebt bereits für sich betrachtet
die besondere Relevanz von Sprachkenntnissen für ursprünglich
nicht-deutschsprachige Auszubildende und Fachkräfte hervor.
Im Bereich der Ausbildungsförderung entfielen nach aktuellem Datenstand von 59,4 Mio. € Gesamtausgaben im Zeitraum
2013 bis 2015 rund 18,8 Mio. € - und damit fast ein Drittel - auf
Deutschsprachkurse. Im Bereich der Fachkräfteförderung beträgt
der entsprechende Anteil rund 6,0 Mio. € von 7,5 Mio. € im selben Zeitraum, was einem Anteil von sogar 80 % entspricht. Zwar
werden sich diese Anteile bis zum Abschluss des Sonderprogramms voraussichtlich noch konsolidieren, da die Sprachkurse
in frühen Projektphasen stattfinden und die Ausgabenentwicklung für dieses Modul im Zeitverlauf daher als erstes an Dynamik
verliert. Nicht zuletzt machen diese Angaben aber auch klar, dass
Sprache der Schlüssel für die Integration in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist.
Für den Bereich der Fachkräfte in Engpassberufen wurde in den
Planungen der BA von Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum je teilnehmender Person von 11.010 € ausgegangen. Anhand der bisher verausgabten Mittel im Zeitraum 2013 bis 2015
ergeben sich für die insgesamt 1.936 Förderteilnehmer, für die
mindestens ein Fördermodul bewilligt wurde, Kosten von durchschnittlich 3.873 € je teilnehmender Person. Unter Berücksichtigung bereits vorgebundener Mittel für die noch ausstehende
Förderung betragen die Durchschnittskosten im gesamten Förderzeitraum von 2013 bis 2017 voraussichtlich 3.882 € je teilnehmender Person.
In der zweiten Förderphase (Projektförderung) ist die Förderung
im Rahmen von MobiPro-EU auf junge Ausbildungsinteressierte beschränkt. Hintergrund hierfür war, dass sich die Nachfrage
durch die Unternehmen nach Auszubildenden deutlich dynamischer entwickelt hatte als nach Fachkräften. In den Planungen
der BA wurde aufgrund der eingereichten Projektanträge von
Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum je teilnehmender Person von 30.500 € ausgegangen. Nach dem Stand der
Bewilligungen im Dezember 2015 waren 127 Projekte mit insgesamt 2.327 Teilnehmenden bewilligt. Hiervon waren im Dezember 2015 noch 1.873 Teilnehmerplätze besetzt. Anhand der
bisher verausgabten Mittel ergeben sich durchschnittliche Kosten
je bewilligten Teilnehmenden für das Jahr 2015 von 11.240 €.
Hochgerechnet auf den gesamten Förderzeitraum von 2015 bis
2018 werden die Kosten je teilnehmender Person nach aktuellem
Datenstand voraussichtlich 35.108 € betragen.
127
Individualförderung
2013
2014
2015
Summe
Ausbildungsförderung
7,6
33,5
18,3
59,4
darunter Sprachkurse
darunter Reisekosten (inkl.
Familienheimfahrten)
darunter LSL-Praktikum
3,1
15,3
0,4
18,8
1,4
3,0
1,8
6,2
1,4
4,2
0,1
5,7
darunter LSL-Ausbildung
darunter ausbildungsbegleitende Hilfen
darunter Projektbetreuung
Dritte
Fachkräfteförderung
1,5
7,2
9,2
17,9
0,3
3,7
6,7
10,7
0,0
0,1
0,1
0,2
1,8
5,2
0,5
7,5
darunter Sprachkurse
darunter Reisekosten bei
Arbeitsaufnahme
(Umzugskosten)
darunter Anerkennungsverfahren
darunter Begleitung / Erstorientierung
Summe*
1,3
4,3
0,5
6,0
0,5
0,8
0,0
1,3
0,0
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
9,4
38,6
18,8
66,9
folge der dynamischen Entwicklung des Aufwands durch das
Sonderprogramm nicht auf Zeiträume hochgerechnet werden.
Verwaltungskosten bei den Trägern sind gemäß Nummer 4.2 der
Fördergrundsätze bis zu einer Höhe von 10 % der maßgeblichen
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Die Ermittlung der bei den Trägern letztendlich zuwendungsfähigen
Verwaltungskosten ist damit erst nach Projektende möglich,
wenn die tatsächlichen Gesamtausgaben bekannt sind.
Zielerreichung und Wirksamkeit
Die Wirkungen, die mit den bislang verausgaben Mitteln erreicht wurden, lassen sich ebenfalls durch eine Reihe von Indikatoren umfassend skizzieren. Hierzu sollen zunächst diejenigen Kenngrößen aufgezeigt werden, die sich auf der Projektebene ansiedeln lassen - d. h. die solche Merkmale quantifizieren, durch die sich MobiPro-EU unter dem Blickwinkel
seiner Rolle als Sonderprogramm beschreiben lässt.
In der Individualförderung werden derzeit 1.956 Auszubildende
gefördert, die das Sonderprogramm bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung durchlaufen können. Valide Aussagen zu
Abschlüssen und daraus resultierenden festen Beschäftigungsverhältnissen sind aufgrund des noch nicht ausreichend langen
Programmzeitraums bisher nicht möglich.
Mit rund zwei Drittel kommt der überwiegende Anteil der Geförderten aus Spanien. Der überwiegende Anteil der Ausbildungen wird im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe,
Tourismus und Freizeit absolviert. Die 1.936 Förderempfänger
im Fachkräftesegment wurden überwiegend im Bereich
Kranken- und Altenpfleger gefördert. Auch hier stammt der
größte Teil aus Spanien.
Alle Angaben in Mio. €
* Abweichungen in den Jahren 2013 und 2014 insbesondere
durch flankierende Tätigkeiten der BA (siehe auch weiter
unten). In 2015 ist hier der ohne Projektförderung entfallende
Kostenanteil dargelegt.
In der Projektförderung werden die Zuwendungsmittel unabhängig von den Fördermodulen periodisch durch die Projektträger abgerufen. Eine Differenzierung der Ausgaben nach
Modulen ist für die Phase der Projektförderung daher nicht
möglich.
In der Projektförderung sind derzeit (Stand Dezember 2015)
2.327 Plätze in 127 Projekten bewilligt. Davon sind derzeit
1.873 Plätze besetzt. Hauptherkunftsland ist auch hier Spanien.
Die am häufigsten nachgefragten Berufe sind im Hotel- und
Gaststättengewerbe sowie im Handwerk, die zusammen rund
die Hälfte der nachgefragten Ausbildungsberufe stellen. Bezüglich des anlaufenden Ausbildungsjahrgangs 2016 wurden 201
Projekte mit insgesamt 4.933 Teilnehmerplätzen zur Antragstellung aufgefordert. Im aktuellen Bescheidungsverfahren, das
noch nicht abgeschlossen ist, befinden sich 171 Projektanträge
mit 4.175 Projektteilnehmern (Stand 21. Januar 2016; siehe
auch Kapitel 5).
Für flankierende Tätigkeiten zur Vermittlung sowie Information
und Beratung der Antragsteller (Projektträger) und der
Programmteilnehmenden werden der BA gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung u. a. Personalressourcen in
Höhe von zwölf Jahreskräften im Jahr 2013, sieben im Jahr 2014
und sechzehn im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. Im gesamten
Zeitraum 2013 bis 2015 belaufen sich die Verwaltungskosten für
diese flankierenden Tätigkeiten auf rund 3,83 Mio. €, darunter
rund 1,97 Mio. € für Personal.
Die Anzahl der Personen, denen in den Jahren 2013 bis 2015
erstmals eine Förderbewilligung erteilt wurde, ist für die Bereiche Individualförderung und Projektförderung zusammen in
der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Darüber hinaus fallen im National Coordination Office der ZAV
(EURES-NCO), in der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen,
im Operativen Service Köln und im Internen Service Köln, in
den zentralen Fachbereichen Finanzen SGB III, Produktentwicklung Förderung, und Führungsunterstützung Operativer
Service Arbeitszeitanteile im Zusammenhang mit der Verwaltung des Bundesprogramms MobiPro-EU an. Diese Arbeitszeitanteile werden nicht separat erhoben, so dass die daraus
resultierenden Verwaltungskosten nicht beziffert werden
können.
Ausbildungsförderung
Fachkräfteförderung
Summe
Durch das Sonderprogramm MobiPro-EU entstehende Verwaltungskosten werden der BA nicht erstattet. Insofern werden
seitens der BA keine Daten nachgehalten, die eine valide
Messung oder Schätzung der über den Projektzeitraum anfallenden Verwaltungskosten erlauben. Zur Gewinnung einer
überschlägigen Größenordnung wurde für den Monat März 2015
einmalig eine punktuelle Erhebung durch die BA durchgeführt.
Grundlage der Erhebung waren die in den o. g. Organisationseinheiten mit dem Sonderprogramm befassten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, ihre jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen, ihre für MobiPro-EU geschätzt aufgewendeten
Arbeitszeitanteile und die in der BA allgemein für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzuwendenden pauschalen Personalund Sachkostensätze. Hiernach betrugen die Verwaltungskosten
der BA für diesen Monat rund 470 Tsd. €. Dieser Wert kann in-
2013
2014
2015*
Summe
2.035
3.465
2.994
8.494
1.043
878
15
1.936
3.078
4.343
3.009
10.430
* Anmerkung: Im Jahr 2015 wurden in der Individualförderung
noch 15 Erstanträge von Fachkräften und 7 Erstanträge von
ausbildungssuchenden Jugendlichen bewilligt. Ursächlich für
den späten Zeitpunkt war, dass erforderliche Antragsunterlagen entsprechend zeitverzögert eingereicht wurden.
Insgesamt wurden somit bisher über 10.000 Personen erreicht,
denen im Rahmen des Sonderprogramms MobiPro-EU eine
Perspektive angeboten werden konnte. Die Anzahl der ausbildungsgeförderten Jugendlichen, die jeweils zum Stichtag 31. Dezember eine Förderung erhielten, stellt nachsehende
Tabelle dar.
128
Ausbildungsförderung
2013
2014
2015
1.437
3.315
3.829
vom Oktober 2015. Die auf dieser Basis gelisteten Abbruchereignisse ergeben insgesamt 1.178 Abbrüche und eine Gesamtabbruchquote in Höhe von 34,3 % der Teilnehmenden. Aufgrund
der Anonymisierung der zur Verfügung gestellten Stammdatenblätter kam es zu Doppelerfassungen von Teilnehmenden und
damit sowohl zu einer höheren Gesamtzahl an Teilnehmenden
(3.436 versus 3.292) als auch zu einer höheren Anzahl von Abbrüchen (1.178 versus 1.164). Die vergleichbare Abbruchquote auf der Grundlage der Statistikdaten der BA belief sich
im Oktober 2015 auf 35,4 % und lag damit nur geringfügig über
dem auf Basis der Evaluationsdaten ermittelten Wert, was die
Qualität dieser Daten unterstreicht. Zum Dezember 2015 belief
sich die Abbruchquote auf der Grundlage der Statistikdaten der
BA auf 41,8 %. Der Anstieg der Quote ist auf die seit dem Erhebungsstichtag hinzugekommenen Abbrüche zurückzuführen.
Anmerkung: Über den Verbleib von Fachkräften im Programm
zu bestimmten Zeitpunkten können keine Angaben gemacht
werden. Es sind lediglich bewilligte Förderanträge auswertbar.
Die Abbruchquote über alle Geförderten in der Projektförderung
lag im Oktober 2015 bei rund 34,3 %. Die möglichen Abbruchzeitpunkte sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Der Zeitpunkt im Förderverlauf, an dem die meisten Abbrüche stattfinden, liegt am Übergang zwischen Praktikum und Ausbildung.
Die in der Tabelle dargestellten Angaben beziehen sich auf die
Ergebnisse der Evaluation durch die Programm-Evaluatoren
Abbruchszeitpunkt
kein Abbruch
Abbruch vor Sprachkursbeginn
Absolut
in Fällen
2.258
Anteil
in %
65,7
14
0,4
179
5,2
Abbruch zwischen Sprachkurs und Praktikum
69
2,0
Abbruch vor dem Praktikum
44
1,3
Abbruch während dem Sprachkurs
Abbruch während Praktikum
56
1,6
Abbruch zwischen Praktikum und Ausbildung
387
11,3
Abbruch in der Ausbildung
109
3,2
Abbruch kann keinem Zeitpunkt zugeordnet werden
320
9,3
3.436
100,0
Insgesamt
Quelle: Berechnungen von IAW/ISG/SOKO auf Basis der Stammblätter der Projektförderung (Datenstand: Oktober 2015)
Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland beitragen können.
Durch die Erprobung werden wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse über Kosten und Nutzen von spezifischen Maßnahmen und Instrumenten gesammelt, durch die die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Ausbildungsebene innerhalb von
Europa unterstützt wird, sowie zur Integration von jungen
Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird durch das Sonderprogramm
im europäischen Ausland für das deutsche duale System der betrieblichen Berufsausbildung und bei Ausbildungsbetrieben für
einen grenzüberschreitenden Rekrutierungshorizont geworben.
Die vergleichsweise hohen Abbruchquoten sind auch vor dem
Hintergrund der Struktur der nachgefragten Ausbildungsberufe zu sehen. Zwar sind die Abbruchquoten bei nicht durch
MobiPro-EU geförderten Personen insgesamt geringer. In den
von MobiPro-EU geförderten Ausbildungsberufen sind aber
auch bei ungeförderten Auszubildenden mitunter sehr hohe Abbruchquoten festzustellen. Nach dem BIBB-Datenreport werden
zu den Berufen Hotelfachleute fast 40 %, bei Fachkräften im
Gastgewerbe rund 45 % und bei Köchen/Köchinnen 48 % der
begonnenen Ausbildungsverträge frühzeitig aufgelöst. Insofern
bewegen sich die Ausbildungsabbrüche im Rahmen des Sonderprogramms insgesamt auf einem vergleichbaren Level.
Entsprechend der finanziellen Ausstattung und der methodischen
Konzeption stand von Anfang an fest, dass es keine signifikante
quantitative Veränderung der Jugendarbeitslosenquote in den
EU-Partnerländern und beim Fachkräftedefizit in Deutschland allein aufgrund eines Pilotprogramms geben würde. Dementsprechend wurde dies von einem solchen Programm auch
seitens des BMAS nicht erwartet.
Inwieweit die beiden korrespondierenden Zielkorridore des
Sonderprogramms MobiPro-EU, (a) Maßnahmen im Rahmen
eines befristeten Pilotprogramms modellhaft zu erproben, um
damit (b) einen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in
Europa und zur Fachkräftesicherung in Deutschland zu leisten,
erreicht wurden, muss auf der Projektebene, insbesondere auch
in qualitativer Hinsicht, bewertet werden.
Das Sonderprogramm MobiPro-EU hat seit seinem Start im
Jahr 2013 alle beteiligten Akteure vor Herausforderungen gestellt. Im Rahmen des Konzeptes „lernendes System“ wurde die
Förderrichtlinie mehrfach anhand der Erfahrungen und Erkenntnisse an die aktuellen Herausforderungen angepasst (Ausbau
der Deutschsprachförderung, Konzentration auf Ausbildungsinteressierte, Umstellung auf Projektförderung). Der Matchingprozess wurde durch gezielte Beratung von Ausbildungsinteressierten durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) der BA im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden
Ausbildungsplätze optimiert.
Voraussetzung hierfür ist die Einordnung von MobiPro-EU in
den europapolitischen Gesamtkontext, wie er sich zum Zeitpunkt der Etablierung des Sonderprogramms darstellte. Mit dem
Sonderprogramm MobiPro-EU wurde der klaren Erwartung
der EU-Partner gegenüber der Bundesregierung Rechnung getragen, die in verschiedenen Gesprächen zum Thema „Stärkung
des Europäischen Arbeitsmarkts“ geäußert wurden: Es wurde
gefordert, Instrumente zu entwickeln, um der Entwicklung der
asymmetrischen Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation innerhalb der EU entgegenzuwirken sowie vereinzelte Förderansätze,
die z. B. einzelne Kammern initiiert hatten, in ein kohärentes
System einzubinden.
Eine der wichtigen Erkenntnisse aus diesem Sonderprogramm
hinsichtlich der Unterschiede zwischen inländischen und zugewanderten Auszubildenden ist, dass durch die Begleitung
der Jugendlichen u .a. durch betriebliche „Kümmerer“ die Abbrecherquote mit 34,3 % im Rahmen der im Berufsbildungsbericht und im BIBB-Datenreport 2015 benannten Quote für
MobiPro-EU ist ein neuartiges grenzüberschreitendes
Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm, das als Pilotvorhaben Möglichkeiten und Wege erprobt und aufzeigt, die zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU sowie zur
129
stimmten Veranstaltungen des Sonderprogramms MobiPro-EU,
insbesondere die Bundestreffen - als Transferinstrument auch
über die direkt eingebundenen strategischen Partner hinaus.
Sowohl national als auch transnational findet MobiPro-EU viel
Beachtung. Andere EU-Partnerländer, die Sozialpartner, weitere
Bundes- und Landesministerien u. a. werden über das Handbuch
mit den Standards in die Lage versetzt, erfolgreich erprobte
Instrumente und Modelle kennenzulernen und zu übernehmen.
Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und der
Quote für die von den Teilnehmenden hauptsächlich begonnen
Ausbildungsberufe liegt. Dies war nicht vorhersehbar, da die
Jugendlichen aus dem europäischen Ausland im Verhältnis zu
den inländischen Auszubildenden zusätzlichen Belastungen und
Anforderungen unterworfen werden.
Dies war einer der Gründe, um bei Ausbildungsbetrieben
die Vorbehalte gegenüber einem grenzüberschreitenden
Rekrutierungshorizont abzubauen und für die positiven
Wirkungen der interkulturellen Vielfalt in der Belegschaft zu
werben. Damit die Ergebnisse der Programmumsetzung transferfähig gesichert und veröffentlicht werden können, so dass
künftig interessierte Akteure davon profitieren können, wird
eine Vernetzungsstruktur für die umsetzenden Projektträger aufgebaut. Diese hat neben der Sicherung der Ergebnisse zum Ziel,
die Umsetzungsqualität zu erhöhen und hat bereits Mindeststandards sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Im Rahmen der Überlegungen zu der Frage, inwiefern Erkenntnisse aus dem Sonderprogramm MobiPro-EU auch für andere
Personengruppen übernommen werden können, lässt sich festhalten, dass im Programm verschiedene übertragbare Erkenntnisse gewonnen wurden, die aber nicht auf alle Gruppen anwendbar sind. So bringt das Programm keine neuen Erfahrungen
im Umgang mit Menschen, deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
die ein Trauma haben oder die längere Zeit auf ihren Familiennachzug warten müssen.
Auch im EU-Kontext ist das Sonderprogramm MobiProEU relevant. So war es wiederholt Gesprächsthema zwischen
Bundesministerin Nahles und EU-Kommissarin Thyssen.
Es wurde u. a. diskutiert, dieses Modell als Vorbild für ein
europäisches Programm heranzuziehen.
Transferergebnisse wurden von der IQ Fachstelle Einwanderung
als zuständiger Träger der Qualitätssicherung und Entwicklung
bisher auf vier Ebenen festgehalten:
I. Zwischen den MobiPro-EU-Trägern:
Bei der Entwicklung der Qualitätsstandards werden alle Handlungsbereiche der MobiPro-EU-Projekte systematisch durchdacht - von der Teilnehmendenakquise im Ausland über die
Sprachförderung, das Matching mit den Ausbildungsbetrieben
bis zur Begleitung während der Berufsausbildung. Träger stellen
sich wechselseitig ihre Problemstellungen und Lösungswege
vor. Häufig werden mehrere mögliche Modelle sichtbar und diskutiert - sowohl zwischen den Trägern einer Region als auch
im Vergleich auf Bundesebene. Erfahrungen werden erläutert,
Konzepte, Instrumente und Kontakte ausgetauscht. Dadurch
werden zum einen gut funktionierende Lösungen von anderen
MobiPro-EU-Projekten übernommen. Zum anderen werden
durch die Träger die eigenen Handlungswege hinterfragt und
ggf. verbessert. Schließlich entsteht auch im wechselseitigen
Austausch ein gemeinsamer Fachanspruch, der sich dann in den
oft relativ herausfordernden gemeinsamen Qualitätsstandards
niederschlägt und für die weitere Arbeit in den Projekten handlungsleitend ist.
Das BMAS erreichten in den letzten Jahren häufig Anfragen
nach Maßnahmen aus Deutschland, die einen Beitrag zur Bekämpfung der EU-Jugendarbeitslosigkeit leisten. Das Sonderprogramm wurde immer wieder und teilweise ausschließlich angeführt. Hierzu gab es mehrfach Anfragen für Zulieferungen aus
dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem BMBF und
anderen Ressorts. Darüber hinaus gibt es auch großes Interesse
von europäischen (u. a. EU Parlament, spanischen Partnern
sowie dänische Arbeitsverwaltung) sowie internationalen
Institutionen (u. a. OECD, Asian Development Bank Institute)
am Sonderprogramm, da es - soweit hier bekannt - einen solchen
Programmansatz weder in Europa noch international gibt.
Aktuell begleitet das Nationale Koordinierungsbüro (NCO) der
ZAV eine Evaluation zum Thema „Ausbildungsvermittlung im
EURES-Netzwerk“, die von Deloitte Consulting im Auftrag der
EU-Kommission durchgeführt wird. Zielsetzung ist die Auswertung und Aufbereitung der Erfahrungen, die im Kontext der
durch MobiPro-EU flankierten Ausbildungsvermittlung gemacht
wurden, um die hier gesammelten Erfahrungen für die Vermittlungsdienstleistungen von EURES und Weiterentwicklung
des EU-Förderprogramms „Targeted mobility schemes - Your
first EURES Job“ zu nutzen. Im Mittelpunkt steht die Identifikation der erfolgskritischen Rahmenbedingungen für Ausbildungsvermittlung im europäischen Raum.
II. In den regionalen Netzwerken der MobiPro-EU-Projekte:
Die MobiPro-EU-Träger können ihre Projektziele nur im Verbund mit vielen regionalen Partnern, u. a. den Kammern,
der Arbeitsagentur, den Betrieben, der Kommune, erreichen.
Viele der bereits verabschiedeten Qualitätsstandards betreffen den Informationsaustausch und die Kooperation mit
den regionalen Partnern, die somit in den Lern- und Transferprozess einbezogen werden. Sie profitieren von den zwischen
den MobiPro-EU-Trägern ausgetauschten und gemeinsam entwickelten Instrumenten und Modellen der Integrationsarbeit mit
Auszubildenden aus anderen EU-Ländern.
Auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene muss der Grad der Zielerreichung hinsichtlich des geleisteten Beitrags zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung in
Deutschland auch vor dem Hintergrund der Größenordnung des
Sonderprogramms MobiPro-EU gesehen werden. Wie bereits
dargestellt, beträgt nach aktuellem Sachstand der zur Verfügung gestellte Finanzrahmen insgesamt 564,1 Mio. € für den
Zeitraum 2013 bis 2019. Das zur Verfügung gestellte Mittelvolumen war damit von Anfang an nicht darauf ausgelegt, einen
quantitativ signifikanten Einfluss auf die Jugendarbeitslosigkeit in Europa sowie die Sicherung des Fachkräftebedarfs in
Deutschland ausüben zu können. Dies stützt die Tatsache, dass
der Grad der Zielerreichung von MobiPro-EU insbesondere auf
der qualitativen, projektbezogenen Ebene beurteilt werden kann.
III. Im bundesweiten Kontext mit den einbezogenen strategischen
Partnern:
In die Fachgruppe Qualitätssicherung MobiPro-EU und in
weitere Aktivitäten des Sonderprogramms sind nicht nur die
MobiPro-EU-Träger, sondern auch strategische Partner und
Expertinnen und Experten einbezogen, v. a. BMAS und BA,
aber auch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, Landesbehörden, die Botschaft von Spanien, das
Programm „Passgenaue Besetzung“ des Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie. Auch diese profitieren davon, dass mit
den Qualitätsstandards erfolgreiche und erprobte Instrumente
und Modelle festgehalten und übertragbar gemacht werden.
Der Anteil der bisher insgesamt geförderten Personen bzw. der
zum Stichtag 31. November 2015 noch in der Förderung befindlichen Teilnehmenden nach Herkunftsland an allen arbeitslosen Jugendlichen (Alterskohorte 15 - 24 Jahre) im entsprechenden Herkunftsland verdeutlicht dies (dargestellt für die
zehn Länder Europas mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit;
Stand November 2015).
IV. Für andere Akteure, Förderinstrumente und Programme:
Am Ende der Arbeit an den Qualitätsstandards soll auf deren
Grundlage ein Handbuch entstehen. Dieses dient - ebenso wie
die für die Trägerlandschaft und die Fachöffentlichkeit be-
130
Herkunftsland
Griechenland
Spanien
Kroatien
Italien
Zypern
Portugal
Slowakei
Frankreich
Finnland
Rumänien
Zahl arbeitsloser Jugendlicher (Durchschnitt)
01-11/2015
absolut
142.000
777.000
72.000
626.000
13.000
119.000
56.000
690.000
73.000
154.000
Arbeitslosenquote Jugendlicher (Durchschnitt)
01-11/ 2015
in %
50,1
48,9
44,6
40,5
33,3
32,2
26,5
25,0
22,4
22,3
Bis zum
30.11.2015 geförderte Personen absolut
275
5.409
251
404
101
333
78
30
1
159
Quote Geförderte / arbeitslose Jugendliche
Zum Stichtag
30.11.
2015 geförderte
Personen in %
0,19
0,70
0,35
0,06
0,78
0,28
0,14
0,00
0,00
0,10
Quote Geförderte / arbeitslose Jugendliche
absolut
121
2.555
141
206
0
174
26
7
0
77
in %
0,09
0,33
0,20
0,03
0,00
0,15
0,05
0,00
0,00
0,05
Datenquelle: Eurostat, MobiPro-EU Stammdatenblätter, Datenbank MobiPro-EU
Die höchsten Förderquoten ergeben sich infolge des hohen Anteils an den insgesamt Geförderten für Spanien sowie infolge
der vergleichsweise geringen absoluten Anzahl an jugendlichen
Arbeitslosen im Heimatland für Kroatien bzw. Zypern. Aber
auch für diese Länder ermitteln sich bezogen auf die Jugendarbeitslosigkeit im jeweiligen Herkunftsland keine Förderquoten, die eine gesamtwirtschaftlich signifikante Wirkung erwarten lassen.
Individualförderung (Stand: 30. November 2015)
Branche
HOGA, Tourismus, Freizeit
Dasselbe lässt sich anhand einer nach Engpassberufen
differenzierten Betrachtung bezüglich des quantitativen Beitrags von MobiPro-EU zur Fachkräftesicherung in Deutschland
konstatieren. Angesichts von derzeit nahezu 39 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland sind auch hier
keine gesamtwirtschaftlich signifikanten Wirkungen durch das
Sonderprogramm zu erwarten. Die nachstehende Tabelle stellt
hierzu die Förderfälle für ausländische Fachkräfte in den Top 5
Engpassberufen dar:
bundesweite Engpassberufe und regionale Sonderbedarfe*
Gesundheits- und Pflegeberufe
Technische Berufe
Anzahl
Anzahl geförderter Fachkräfte
1.005
Elektro, Feinmechanik
199
Bau, Architektur
152
Metall, Maschinen- und Anlagenbau
104
Einzel-, Groß- und Außenhandel
87
Gesundheit, Soziales
Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und
weitere Dienstleistungen
Nahrungs- und Genussmittelherstellung
82
Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung
58
Logistik, Transport
Rohstoffverarbeitung, Glas, Keramik,
Kunststoff, Holz
36
74
73
26
Datenquelle: Datenbank MobiPro-EU
1.617
175
Projektförderung (Stand: 31. Dezember 2015)
Ingenieure
95
Branche
Hotel- und Gaststättenberufe*
29
HOGA, Tourismus, Freizeit
604
Informatik und Softwareentwicklung
20
Metall, Maschinen- und Anlagenbau
187
Elektro, Feinmechanik
166
Gesundheit, Soziales
Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und
weitere Dienstleistungen
Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung
163
*) Hotel- und Gaststättenberufe waren ebenfalls förderfähig, sofern
diese als regionaler Sonderbedarf der ZAV gemeldet war. Bundesweite Engpassberufe laut Fachkräfteengpassanalyse der BA 2015/12.
Datenquelle: Fachkräfteengpassanalyse der BA 2015/12, Datenbank
MobiPro-EU
Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm MobiPro-EU sieht
keine Einschränkung der Ausbildungsberufe auf Engpassberufe
vor. Die Förderung ausländischer Auszubildender in dualen
Ausbildungsberufen ist nach Berufsgruppen und Förderphasen
gegliedert in der nachstehenden Tabellen wiedergegeben.
Anzahl
143
120
Nahrungs- und Genussmittelherstellung
70
Konsum- und Gebrauchsgüter
53
Einzel-, Groß- und Außenhandel
51
Logistik, Transport
43
Datenquelle: Stammdatenblätter MobiPro-EU
Anhand dieser Größenordnungen ist kein signifikanter Einfluss auf gesamtwirtschaftliche Indikatoren zu erwarten und
war auch von Anfang an nicht Ziel des Sonderprogramms. Entsprechendes gilt bezüglich der gesamtwirtschaftlichen und
gesamtgesellschaftlichen Wirkungen, die mit dem Sonder-
131
EU-Raum sind. MobiPro-EU lehrt aber auch, dass eine Projektförderung einer Individualförderung insbesondere aus administrativer Perspektive vorzuziehen ist.
programm verbunden sein können. Förderteilnehmerinnen und
-teilnehmer, die ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und in
Deutschland bleiben, zahlen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, gegebenenfalls über mehrere Jahrzehnte, und tragen
wie jeder andere Beschäftigte zur Finanzierung der öffentlichen
Haushalte bei. Unabhängig von der Frage des Verbleibs können
sich positive Wirkungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Geschäftsbeziehungen zwischen den
Herkunftsländern und Deutschland ergeben. Auch kann der
Wissens- und Ideentransfer gestärkt werden.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der Mitteleinsatz für
das Sonderprogramm MobiPro-EU hoch, aber im Rahmen
eines Pilotprojektes wirtschaftlich vertretbar ist, da durch
das Programm wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden
konnten, deren Übertragbarkeit auf aktuelle Herausforderungen
einen langfristig nutzbaren Mehrwert darstellt.
Das Verfahren der Spending Review wirft nach der Untersuchung eines Themenfeldes auch die Frage nach einem
optimierten Mitteleinsatz auf. Die Haushaltsmittel für MobiProEU sind zum jetzigen Zeitpunkt für die (Aus-)Finanzierung der
aktuellen Ausbildungsjahrgänge bis Anfang 2019 vorgesehen;
hierfür sind Zuwendungsbescheide gesetzt worden. Aus zuwendungsrechtlichen Gründen sind diese Haushaltsmittel auch
erforderlich. Es kann daher mit Blick auf die im Bundeshaushalt 2016 veranschlagten und im geltenden Finanzplan noch
vorgesehenen Haushaltsmittel für den Teilansatz MobiPro-EU
im Titel „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“ keine
Empfehlung für einen optimierten Mitteleinsatz ausgesprochen
werden. Im Hinblick auf sich ggfs. frei rechnende Mittel beim
Sonderprogramm MobiPro-EU wird empfohlen, diese für
andere Programme in diesem Titel bzw. im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einzusetzen und
nicht in Abgang zu stellen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation.
Die Ausführungen haben den investiven Charakter von
MobiPro-EU dargelegt. Der Ertrag des Sonderprogramms wird
sich erst in der langfristigen Perspektive voll entfalten. Dass
den Ausgaben von MobiPro-EU kein signifikanter Einfluss auf
gesamtwirtschaftliche Indikatoren wie Arbeitslosigkeit oder
Fachkräfteangebot gegenübersteht, wurde ebenfalls aufgezeigt
und war angesichts der Finanzausstattung des Programms von
Beginn an nicht zu erwarten.
Die vorrangige Bedeutung von MobiPro-EU, die auch das
weitreichendste Transferpotenzial in sich trägt, ist daher nicht
in Einflüssen auf makroökonomische Kennwerte zu suchen,
sondern in den geschilderten qualitativen Wirkungen, d. h. vor
allem in der Gewinnung von Erfahrungen und Lerneffekten und
dem Aufbau von Strukturen bei der Berufsausbildung und Beschäftigung junger Menschen aus anderen Sprach- und Kulturkreisen.
7.
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Die Arbeitsgruppe schlägt einvernehmlich die folgenden Handlungsempfehlungen vor:
Das Sonderprogramm MobiPro-EU war von vornherein als
Pilotprogramm und damit für einen befristeten Zeitraum angelegt. Mit MobiPro-EU ist die Bundesregierung in Vorleistung gegangen, um durch die Erprobung von Instrumenten
Erfahrungen zum Abbau von Mobilitätshemmnissen und zur
Integration von jungen Menschen aus EU-Ländern in den
deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu sammeln. Die
Erfahrungen haben gezeigt, dass es - quantitativ - in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis steht, wenn dauerhaft ein Beitrag zur Reduktion der Arbeitslosenquote von Jugendlichen in
Südeuropa und eine Gewinnung von Fachkräften in Deutschland mit einem derartigen Mitteleinsatz wie in MobiPro-EU
pro Teilnehmer verfolgt würde. Es zeichnet sich aber ab, dass
die mit MobiPro-EU von Anfang an intendierten qualitativen
Ergebnisse und Lernprozesse einen signifikanten Beitrag bei
der Gestaltung von Programmen der grenzüberschreitenden
Arbeitskräftemobilität, aber auch bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den deutschen Ausbildungsund Arbeitsmarkt, leisten können. Bei den mittlerweile begonnenen Ausbildungsjahrgängen werden aktuell, die Ergebnisse der Programmumsetzung transfersicher dokumentiert
und aufbereitet. Die Erkenntnisse aus MobiPro-EU werden auf
einer fundierten Basis anderen Akteuren oder Politikbereichen,
die sich ebenfalls mit Mobilitäts- und Migrationsfragen beschäftigen, zur Verfügung gestellt werden, wobei die Übertragbarkeit von Erkenntnissen im Einzelnen genau geprüft werden
muss. Verbesserungspotenzial kann bislang insbesondere auf
der Ebene der Erfassung und Aufbereitung von Durchführungsund Verwaltungskosten attestiert werden. Hier gilt es, in der verbleibenden Projektlaufzeit weitere Erkenntnisse zu sammeln,
um weitergehende Aussagen zur Kosteneffizienz treffen zu
können. Zu den wichtigsten Lernerfahrungen von MobiPro-EU
gehören bisher, dass der Spracherwerb, eine begleitende Unterstützungsstruktur und funktionierende Matchingprozesse die
wesentlichen Kernpunkte für eine erfolgreiche Teilnahme am
Sonderprogramm MobiPro-EU und damit für eine in der Praxis
gelingende grenzüberschreitende Mobilität und Migration im
„Der Lenkungsausschuss empfiehlt,
• das Sonderprogramm MobiPro-EU mit dem Ausbildungsjahrgang 2016 auslaufen zu lassen,
• die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sonderprogramms
MobiPro-EU für einen Wissenstransfer auf andere Akteure
oder Politikbereiche, die sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, Fachkräftezuwanderung und
Migration in Berufsausbildung beschäftigen, aufzubereiten
und zu sichern,
• sich bei MobiPro-EU ggfs. frei rechnende Mittel für
andere Programme in diesem Titel bzw. im Rahmen
der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
einzusetzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der
aktuellen Flüchtlingssituation.“
132
3.Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017
133
3.
Stand der finanz- und gesamtwirt­
schaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2017
3.1
Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage
3.1.1
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Investitionstätigkeit wird voraussichtlich nur verhalten zunehmen. Trotz der weiterhin ausgesprochen günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen führen die moderaten
internationalen Absatzperspektiven zu einer Zurückhaltung der
Unternehmen bei kapazitätserweiternden Investitionen. Auch
der Wirtschaftsbau dürfte daher unterdurchschnittlich zunehmen.
Für den weiteren Verlauf des Projektionszeitraums ist mit einer
Belebung der Investitionen in Ausrüstungen zu rechnen. Positive Impulse sind von den öffentlichen Investitionen zum Erhalt
und zur Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur - nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit
der Flüchtlingsmigration - zu erwarten.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumspfad. Die konjunkturelle Dynamik nahm zum Jahresbeginn 2016 deutlich zu. Das BIP erhöhte sich im 1. Quartal 2016
preiskalender- und saisonbereinigt um 0,7 % gegenüber dem
Schlussquartal 2015. Im 4. Quartal 2015 hatte der BIP-Anstieg
0,3 % betragen.
Die Preisniveauentwicklung dürfte in diesem Jahr in Deutschland in ruhigen Bahnen verlaufen. Dämpfend wirken dabei vor
allem noch die niedrigen Preise für Energie.
Positive Impulse kamen zu Beginn dieses Jahres vor allem aus
dem Inland. Die Nettoexporte dämpften die reale Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts leicht. Die Binnenkonjunktur wurde insbesondere durch den privaten und staatlichen Konsum aber auch
die Bruttoanlageinvestitionen gestützt. Ein merklich positiver
Beitrag ging dabei von den Bauinvestitionen aus. Die privaten
Haushalte profitierten von Einkommenssteigerungen, die aus
dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, Tariflohnsteigerungen
und einer Zunahme der monetären Sozialleistungen resultieren.
Die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer nahmen im 1. Quartal
merklich zu. Zusammen mit den niedrigen Energiepreisen stärkte dies die Kaufkraft der Verbraucher. Vom öffentlichen Konsum
gehen positive Impulse insbesondere in Form vermehrter Sachaufwendungen des Staates für den Unterhalt der zugewanderten
Flüchtlinge aus.
3.1.2
Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2017
Positive Wachstumsimpulse kamen im 1. Quartal 2016 erneut
vor allem von der Inlandsnachfrage (real +0,8 Prozentpunkte).
Die Nettoexporte dämpften die reale Zunahme des Bruttoinlandsprodukts leicht (-0,1 Prozentpunkte), da die realen Importe
von Waren und Dienstleistungen stärker wuchsen als die Exporte. Die Binnenkonjunktur wurde sowohl von einer Ausweitung
des privaten und staatlichen Konsums begünstigt (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,4 % bzw. +0,5 % gegenüber dem
Vorquartal) als auch von einem Anstieg der Bruttoanlageinvestitionen (real +1,8 %). Insbesondere die Bauinvestitionen verzeichneten, auch begünstigt durch die milde Witterung, merkliche Zuwächse (real +2,3 %). Die privaten Haushalte profitierten nach wie vor von Einkommenssteigerungen, welche aus
dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, den Tariflohnsteigerungen und höheren Transferleistungen resultieren. Die Bruttolöhne und -gehälter nahmen im 1. Quartal 2016 gegenüber dem
Vorjahr um 4,3 % zu. Je Arbeitnehmer belief sich der Anstieg
auf 2,7 %. Auch in der Nettobetrachtung, also nach Abzug von
Lohnsteuern und Sozialbeiträgen, nahmen die Pro-Kopf-Löhne
um 2,7 % zu. Dies stärkte zusammen mit den niedrigen Verbraucherpreisen die Kaufkraft der Verbraucher.
Die nach wie vor günstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen, wie sich leicht aufhellende Absatzperspektiven, niedrige Zinsen und niedrige Preise für Energiegüter lassen eine Fortsetzung der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsbewegung im weiteren Jahresverlauf erwarten, wenn auch mit geringerer Dynamik als im durch Sondereffekte begünstigten 1. Quartal. Die Gesamtheit der Konjunkturindikatoren am aktuellen Rand bestätigt
diese Erwartung.
Die globale Wirtschaft entwickelt sich derzeit in mäßigem Tempo. Die Erholung im Euroraum hat sich gefestigt, allerdings ist
das außenwirtschaftliche Umfeld aufgrund beachtlicher geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung in den
Schwellenländern immer noch fragil. Die Weltwirtschaft dürfte, in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen, im Jahre 2016 preisbereinigt um rd. 3 ¼ % etwa wie im
Vorjahr expandieren. Im Jahr 2016 dürfte sich das Weltwirtschaftswachstum auf etwa 3 ½ % beschleunigen. Der Welthandel wird in diesem Jahr mit etwa 3 ¼ % und in dem kommenden
Jahr mit etwa 3 ¾ % beschleunigt zunehmen.
Die aktuellen Konjunkturindikatoren sprechen dafür, dass sich
der konjunkturelle Aufschwung im 2. Quartal 2016 fortgesetzt
hat, wenn auch mit verringerter Dynamik als im ersten Quartal, welches von Sondereffekten begünstigt war. Die Industrieproduktion hat sich auf dem Niveau der guten Ergebnisse des
ersten Vierteljahres stabilisiert. Auch die Stimmung der Unternehmen (ifo Geschäftserwartungen in der Gewerblichen Wirtschaft) und der Finanzmarktanalysten (ZEW-Konjunkturerwartungen) hat sich insgesamt etwas verbessert. Gleichzeitig sind
die Geschäftserwartungen der vom ifo Institut befragten Industrieunternehmen immer noch verhalten. Hier dürften nach wie
vor Unsicherheiten mit Blick auf die außenwirtschaftliche Lage
und Perspektiven die größte Rolle spielen, welche sich auch in
der recht volatilen Nachfrage aus dem außereuropäischen Ausland widerspiegelt.
Die allmähliche weltwirtschaftliche Erholung, insbesondere
auch im Euroraum, dürfte die Exporttätigkeit deutscher Unternehmen begünstigen. Da angesichts der guten binnenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Importe voraussichtlich stärker
als die Exporte steigen werden, sind von den Nettoexporten in
beiden Jahren rein rechnerisch negative Wachstumsimpulse zu
erwarten. Das bedeutet aber nicht, dass von der Auslandsnachfrage keine Wachstumsimpulse ausgehen. Das Gegenteil ist der
Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle wirken die außenwirtschaftlichen Impulse auf die Binnennachfrage, vor allem
durch zusätzliche Investitionen sowie durch positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr privatem Konsum führen.
Die Exporte sind trotz einer Stagnation im April in der Tendenz
aufwärtsgerichtet. In den kommenden Monaten dürfte sich das
Wachstum der Exporte moderat fortsetzen. Die Weltwirtschaft
entwickelt sich weiterhin verhalten. Das Volumen der Exporte
in Drittländer außerhalb der EU lag zwischen Januar und April unter dem Niveau des Vorjahres. Auch die Aufträge aus dem
außereuropäischen Ausland haben sich in der Durchschnittsbetrachtung weiter abgeschwächt.
In den Jahren 2016 und 2017 wird die Inlandsnachfrage die
wichtigste Triebfeder des Konjunkturaufschwungs bleiben.
Kurzfristig erhöht auch die hohe Flüchtlingsmigration die privaten und staatlichen Konsumausgaben. Der zentrale Motor für
die binnenwirtschaftliche Dynamik sind aber die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts und die soliden Einkommenszuwächse.
Dies stimuliert zusammen mit dem günstigen finanziellen Umfeld den Konsum und den Wohnungsbau der privaten Haushalte.
Positiv ist die Entwicklung der Aufträge aus der Eurozone. Insbesondere die Nachfrage nach Investitionsgütern hat zuletzt
merklich zugenommen. Auch zeichnet sich für das 2. Quartal
eine leichte konjunkturelle Belebung in den USA ab. Die Exporterwartungen der vom ifo Institut befragten Unternehmen
sind im Juni weiter gestiegen.
135
der sehr hohe Grad an Selbstfinanzierung der Unternehmen, das
außerordentlich günstige monetäre Umfeld (niedrige Zinsen)
und die verbesserten Finanzierungskonditionen infolge der lockeren EZB-Geldpolitik positiv zu Buche schlagen.
Der Konsum der privaten Haushalte dürfte auch im zweiten
Quartal eine wichtige Stütze des Wirtschaftswachstums bleiben.
Die Stimmung der Verbraucher bewegt sich auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Das hohe Konsumentenvertrauen speist
sich aus der anhaltenden Beschäftigungsexpansion, steigenden
Löhnen und niedrigen Zinsen. Zusätzlich stärkt eine moderate
Preisniveauentwicklung die Kaufkraft der privaten Haushalte
und damit deren Konsumentfaltung. Auch die Unternehmen im
Einzelhandel blicken positiv in die Zukunft.
3.1.3
Auch der private Wohnungsbau dürfte deutlich ausgeweitet
werden, gestützt durch niedrige Hypothekenzinsen sowie solide Einkommens- und stabile Beschäftigungsperspektiven. Positive Impulse sind zudem von den öffentlichen Investitionen
zum Erhalt und zur Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur
- nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration - zu erwarten. Zusammengenommen geht die Bundesregierung für 2016 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme der Bauinvestitionen um 2,7 % und
3,0 % für das Jahr 2017 aus.
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen
Produktion und der Beschäftigung
Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich zur Jahresmitte robust. Die aktuellen Wirtschaftsdaten signalisieren eine moderate Fortsetzung der konjunkturellen Aufwärtsbewegung im weiteren Jahresverlauf. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2016 ein jahresdurchschnittliches
Wachstum von 1,7 %. Die Wachstumsprognosen nationaler und
internationaler Institutionen für 2016 reichen in realer Rechnung (Zeitraum Juni) von +1,5 % bis +1,9 %. Damit liegen die
Erwartungen der Bundesregierung in der Mitte des Prognosespektrums. Angesichts der projizierten wirtschaftlichen Expansion dürfte auch die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesem
Jahr hoch bleiben. Darauf deutet ebenfalls die hohe Zahl offener Stellen hin. Die deutsche Wirtschaft profitiert zur Deckung
ihres Arbeitskräftebedarfs vor allem von der anhaltenden Nettozuwanderung und der steigenden Erwerbsneigung von Personen aus der Stillen Reserve. Die Beschäftigung von Personen
mit einer Staatsangehörigkeit aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten hat im Vergleich zum Vorjahr um 185 000 (+20 %) zugenommen. Die Zahl der Beschäftigten aus den Asylzugangsländern (inkl. Balkan und Osteuropa, Nicht-Europa) stieg um 57
000. Auch die Arbeitslosigkeit wird zunehmend von der Migration beeinflusst, die Zahl der Arbeitslosen aus den nicht-europäischen Asylzugangsländern stieg um 72 000 (im Vergleich
zum Vorjahr). Im Laufe des Jahres sollte sich dies auch in der
Arbeitslosigkeit insgesamt widerspiegeln. Die Bundesregierung
erwartete in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2016 einen
Anstieg der Beschäftigung um 1,1 %. Die Erwerbstätigkeit dürfte im Jahr 2016 im Jahresdurchschnitt ein Niveau von 43,9 Millionen Personen erreichen. Gleichzeitig dürfte die Arbeitslosenzahl um 40 000 Personen sinken.
Angesichts der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft, insbesondere des Euroraums, dürften die Exporte von Waren und
Dienstleistungen moderat expandieren. Allerdings werden die
Importe von Waren und Dienstleistungen wahrscheinlich kräftiger steigen als die Ausfuhren. Hierbei wirken verschiedene Faktoren, die die Einfuhrtätigkeit begünstigen wie die Ausweitung
der Exporte sowie die steigende Inlandsnachfrage. Vom Außenbeitrag wird rein rechnerisch ein negativer Wachstumsimpuls zu
erwarten sein.
3.1.5
Verfügbare Einkommen der privaten
Haushalte
Im Jahr 2016 werden die verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte um 2,9 % wie schon im vergangenen Jahr merklich
zunehmen (2015: +2,9 % gegenüber dem Vorjahr). Hierzu tragen der weitere Beschäftigungsaufbau und Tariflohnsteigerungen bei. Die Tarifparteien haben sich im letzten Jahr wie auch
im ersten Halbjahr 2016 u. a. vor dem Hintergrund der Knappheitsverhältnisse am Arbeitsmarkt auf merkliche Lohnsteigerungen verständigt. Dies entspricht den Erwartungen der Bundesregierung, die in ihrer Frühjahrsprojektion davon ausgegangen
war, dass die Bruttolöhne und -gehälter um 4,0 % im Jahr 2016
gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Die Löhne und Gehälter je
Arbeitnehmer (Effektivlöhne) dürften - brutto wie netto - um
2,6 % zunehmen. Die monetären Sozialleistungen an die privaten Haushalte werden im Jahr 2016 deutlich höher ausfallen als
ein Jahr zuvor (+4,2 %). Zum einen erfolgte eine markante regelgebundene Anhebung der Rentenleistungen zur Jahresmitte.
Zum anderen nehmen die monetären Sozialleistungen der Gebietskörperschaften für Flüchtlinge merklich zu. Die Selbstständigen- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte werden leicht abnehmen (-0,1 %). Dabei wird damit gerechnet, dass
die Gewinne der Selbstständigen deutlich steigen, während das
niedrige Zinsniveau die Vermögenseinkommen belastet.
3.1.4Nachfrage
Das Wirtschaftswachstum wird in der Frühjahrsprojektion rein
rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen. Kurzfristig erhöht die hohe Flüchtlingsmigration die privaten und staatlichen
Konsumausgaben. Der zentrale Motor für die binnenwirtschaftliche Dynamik bleibt die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts
und die soliden Einkommenszuwächse. Dies stimuliert zusammen mit dem günstigen finanziellen Umfeld den Konsum und
den Wohnungsbau der privaten Haushalte.
3.1.6Einkommensverteilung
Das Volkseinkommen, also das für die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zur Verfügung stehende gesamtwirtschaftliche Einkommen, wird im Jahresdurchschnitt
2016 voraussichtlich um 4,0 % zunehmen und damit etwas stärker ansteigen als das Bruttonationaleinkommen (+3,6 %). Dabei
werden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in etwa
gleich stark zunehmen wie die Arbeitnehmerentgelte (+4,1 %
bzw. +3,9 %). Die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit
und Kapital ist also ausgewogen.
Der Konsum der privaten Haushalte dürfte sich im Jahr 2016
um real 2,0 % merklich ausweiten (+2,0 % im Jahr zuvor). Dies
ist maßgeblich auf die Ausweitung der Kaufkraft der privaten
Haushalte zurückzuführen. Dabei begünstigen Beschäftigungsexpansion, steigende Einkommen und Entlastungen durch niedrige Energiepreise die real verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte. Der staatliche Konsum wird im Jahr 2016 mit einem
Plus von real 3,8 % die gesamtwirtschaftliche Aktivität ebenfalls stützen.
3.1.7Preisniveauentwicklung
Die Investitionstätigkeit wird moderat zunehmen. Trotz der weiterhin ausgesprochen günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der
Unternehmen führen die moderaten internationalen Absatzper­
spektiven zu einer Zurückhaltung der Unternehmen bei kapazitätserweiternden Investitionen. Auch der Wirtschaftsbau dürfte
daher unterdurchschnittlich zunehmen.
Das Preisklima in Deutschland ist weiterhin von großer Stabilität geprägt. Der erneute Rückgang des Ölpreises im Winterhalbjahr ist der Hauptgrund für die geringe Verbraucherpreisinflation. Trotz eines Anziehens der Rohölpreise auf durchschnittlich
47 USD im Mai (+9 % ggü dem Vormonat, Sorte Brent pro Barrel in USD) lagen die Energiepreise im Mai immer noch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Auch gingen die Preise für
Die Investitionstätigkeit wird sich zunehmend beleben. Dabei
werden mehr und mehr die günstigen Rahmenbedingungen wie
136
tionspläne nach oben angepasst werden. Als stimulierend könnten sich die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung von Investitionen in Deutschland, aber auch eine kräftigere Erholung
in Europa erweisen. Auch wird in Aufschwungphasen oftmals
die konjunkturelle Eigendynamik unterschätzt. So könnten bei
einem Anziehen der Investitionstätigkeit - aufgrund nachfolgender Multiplikator- und Akzeleratoreffekte - die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten stärker zunehmen als erwartet.
Rohstoffe wie Nickel, Aluminium und Kupfer zu Jahresbeginn
weiter zurück.
Die dämpfende Wirkung des Rohölpreises dürfte aufgrund der
Vorjahresbetrachtung im Jahresverlauf allmählich nachlassen,
vorausgesetzt es kommt zu keiner weiteren Verbilligung im Verlauf. Die Verbraucherpreise dürften damit gegen Ende des Jahres langsam anziehen. Im Jahresverlauf dürfte die Inflation aber
noch sehr moderat verlaufen, während für nächstes Jahr mit
einer etwas stärkeren Dynamik gerechnet wird.
Andererseits bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld bestehen. Eine weitere Wachstumsverlangsamung in den
Schwellenländern, eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte, die Finanzmarktstabilität (Zinswende in den Vereinigten
Staaten könnte zu Kapitalabzug in Schwellenländern führen)
und nicht zuletzt die mit dem Ausgang des Referendums über
den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU verbundene Unsicherheit zählen zu den externen Hauptrisikofaktoren für
die wirtschaftliche Entwicklung.
Die Bundesregierung ging in ihrer Frühjahrsprojektion bei leicht
unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten und vor
allem einer rückläufigen Rohölpreisentwicklung von einer geringen jahresdurchschnittlichen Teuerungsrate von 0,5 % für
das Jahr 2016 aus. Die Kerninflation, also die Preisentwicklung
ohne Einbeziehung von Preisen für Nahrungsmittel und Energie, dürfte bei 1,4 % liegen.
Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird voraussichtlich um 1,9 % zunehmen. Die
Lohnstückkosten pro Kopf werden voraussichtlich in der gleichen Größenordnung steigen (+1,9 %).
3.2
Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bewegt sich im
Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses. Damit besteht von der Kostenseite her kein Inflationsdruck.
3.1.8
Öffentlicher Gesamthaushalt
3.2.1Überblick
Im Jahr 2015 verzeichnete der Öffentliche Gesamthaushalt bestehend aus den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern
und Gemeinden seit 1969 das zweite Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Dieser fiel mit 28,2 Mrd. € deutlich höher
aus als im Jahr 2014 (1,8 Mrd. €). Im laufenden Jahr wird gemäß der BMF-Projektion vom Juli 2016 ein negativer Finanzierungssaldo von 4 Mrd. € erwartet.
Ausblick 2017, Chancen und Risiken
Der Aufschwung wird sich wegen der voraussichtlich weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortsetzen. Die Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprojektion
für das Jahr 2017 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts
um preisbereinigt 1,5 % aus; in kalenderbereinigter Rechnung
liegt das Wachstum im Jahre 2017 etwas höher, da dann zwei
Arbeitstage weniger zur Verfügung stehen. An der kalenderbereinigten Zunahme des Bruttoinlandsprodukts gemessen ist
die Wachstumsdynamik im Projektionszeitraum 2016/2017 ungefähr gleich. Die Wachstumsprojektion der Bundesregierung
liegt für 2017 am unteren Ende des Prognosespektrums, das von
+1,3 % bis +2,1 % (Zeitraum Juni) reicht.
Die Ausgaben im Jahr 2016 erhöhen sich gegenüber 2015 voraussichtlich um 44 Mrd. € auf 849 ½ Mrd. € (+5 ½ %). Der
Anstieg der Ausgaben der laufenden Rechnung ist mit 5 %
deutlich höher als im Vorjahr, jedoch geringfügig unter dem Anstieg der Gesamtausgaben. Dabei nehmen der laufende Sachaufwand mit 8 % und die laufenden Zuschüsse mit 8 ½ % (u. a.
Zahlungen an Unternehmen, Ausgaben des Staates für soziale
Zwecke und Zuschüsse an die Sozialversicherungen) überdurchschnittlich zu. Jedoch wird die Dynamik der laufenden Ausgaben durch sinkende Zinsaufwendungen weiterhin deutlich gedämpft. Seit 2011 sorgt das Umfeld niedriger Nominalzinssätze
für Entlastungen im Bereich der Zinsausgaben. So wird im Jahr
2016 ein Rückgang dieser Ausgaben um 7 % erwartet. Die Personalausgaben werden mit einem Zuwachs von voraussichtlich
rd. 3 % im Jahr 2016 ähnlich stark wie im Jahr 2015 zunehmen.
Positive Wachstumsimpulse werden voraussichtlich erneut vor
allem von der Inlandsnachfrage kommen. Dabei wird die Ausweitung des privaten Konsums, basierend auf einem anhaltenden Beschäftigungsaufbau und Einkommenssteigerungen, eine
wichtige Wachstumsstütze sein. Die deutliche Zunahme der
Bruttolöhne und -gehälter trägt zu einer kräftigen Expansion der
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisniveauentwicklung dürfte im Jahr 2017 mit einem Anstieg des
Verbraucherpreisniveaus um 1,7 % moderat bleiben.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung belaufen sich im Jahr
2016 auf 92 Mrd. €. Sie werden damit kräftig um 11 ½ % gegenüber dem Vorjahr ansteigen, nachdem sie im vergangenen Jahr
rückläufig waren. Dabei werden die Sachinvestitionen um 9 %
zunehmen. Dies resultiert vor allem aus höheren Investitionen
in den Kernhaushalten bei Bund, Ländern und Gemeinden. Die
Ausgaben der Kapitalrechnung werden auch aufgrund höherer
Zuschüsse für Investitionen sowie Ausgaben für Darlehen und
Beteiligungen an andere Bereiche deutlich zunehmen.
Im Jahr 2017 wird eine anziehende Investitionstätigkeit erwartet. Dabei werden die Ausrüstungsinvestitionen voraussichtlich leicht an Dynamik gewinnen. Die öffentlichen und privaten Bauinvestitionen dürften dagegen vor dem Hintergrund der
günstigen Finanzierungskonditionen, einer verbesserten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung sowie eines erhöhten Wohnraumbedarfs aufgrund der hohen Anzahl an Flüchtlingen noch einmal kräftiger expandieren.
Die Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts steigen
2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. 12 Mrd. € auf 845 ½ Mrd. €
(+1 ½ %). Die größte Einnahmeposition, das Steueraufkommen,
spiegelt im Wesentlichen die Einschätzung zur Entwicklung der
Gesamtwirtschaft wider. Die Steuereinnahmen nehmen - entsprechend der Steuerschätzung vom Mai im laufenden Jahr um
rd. 17 ½ Mrd. € (+2 ½%) auf 691 Mrd. € zu. Die sonstigen laufenden Einnahmen gehen gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 3 ½ Mrd. € auf 132 Mrd. € (-2 ½ %) zurück. Die Einnahmen der Kapitalrechnung betragen 2016 21 ½ Mrd. €. Sie
unterschreiten damit das Vorjahresniveau um 9 %. Dieser Rückgang beruht größtenteils auf geringeren Einnahmen aus dem
Verkauf von Beteiligungen und Sachvermögen.
Im Zuge einer zunehmenden Erholung der Weltwirtschaft werden die preisbereinigten Exporte in Waren und Dienstleistungen wahrscheinlich deutlich ausgeweitet. Aufgrund des hohen
Importgehalts der Ausfuhren und der zusätzlichen Einfuhrtätigkeit im Zusammenhang mit der zunehmenden Inlandsnachfrage
dürften die Importe jedoch stärker steigen als die Exporte. Daher werden die Nettoexporte rein rechnerisch einen leicht negativen Beitrag zum BIP-Anstieg leisten (-0,2 Prozentpunkte).
Chancen auf eine günstigere Wirtschaftsentwicklung als in der
Frühjahrsprojektion erwartet ergeben sich vor allem auf der binnenwirtschaftlichen Seite, wenn sich die Absatzperspektiven der
Unternehmen schneller verbessern als erwartet und die Investi137
3.2.2Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes
Länder
Der Finanzierungssaldo der Länder wird gemäß der aktuellen
Projektion des Bundeministeriums der Finanzen im laufenden
Jahr nahezu ausgeglichen sein (-½ Mrd. €).
Bundeshaushalt
Der Bundeshaushalt kann im laufenden Jahr 2016 erneut ohne
Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten ausgeglichen werden. Die Ausgaben des Bundes werden sich im Jahr 2016 entsprechend des Solls um 17 ½ Mrd. € (6 %) auf rd. 317 Mrd. €
erhöhen. Von der Steigerung entfallen rd. 15 Mrd. € auf die Ausgaben der laufenden Rechnung. Dabei werden voraussichtlich
laufende Zuschüsse an andere Bereiche und laufende Zuweisungen an Verwaltungen jeweils um rd. 5 Mrd. € ansteigen. Dies
umfasst insbesondere höhere Zuweisungen an Länder sowie die
Sozialversicherung. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand werden um 2 Mrd. € ausgeweitet. Die Ausgaben im Bereich Personal erhöhen sich um rd. 1 Mrd. €, das entspricht einer
Steigerung von 3 ½ %.
Die Ausgabendynamik wird deutlich stärker sein als im vergangenen Jahr. Die Ausgaben werden sich voraussichtlich um
16 Mrd. € auf 349 Mrd. € erhöhen, was einer Steigerung um
rd. 5 % entspricht. Den höchsten Anteil an der Zunahme hat
das Plus bei den Ausgaben der laufenden Rechnung, die um
15 Mrd. € (+5 %) zunehmen. Als größter Ausgabenblock weisen die Personalausgaben einen Zuwachs von 3 ½ Mrd. € auf
121 Mrd. € aus. Sie werden damit um 1 Prozentpunkt leicht stärker steigen als im vergangenen Jahr. Der laufende Sachaufwand
(+12 ½ %) sowie die laufenden Zuweisungen an Verwaltungen
(+8 %) steigen überdurchschnittlich stark an. Die Zinsausgaben
setzen auch im Jahr 2016 ihren seit 2007 rückläufigen Trend
fort.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden im laufenden Jahr
um 6 ½ % steigen (2 Mrd. €). Dies ist insbesondere auf eine
Zunahme der Ausgaben für Vermögensübertragungen, Darlehen
und Beteiligungen an andere Bereiche um 3 Mrd. € zurückzuführen, nachdem diese Ausgaben im Vorjahr rückläufig waren.
Sachinvestitionen werden voraussichtlich um 1 ½ Mrd. € ansteigen. Auch die Zuweisungen an Länder für Investitionen nehmen zu. Die Zuweisungen an Extrahaushalte des Bundes sind
dagegen rückläufig, nachdem im abgelaufenen Jahr der Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit Finanzmitteln von rd.
3,5 Mrd. € ausgestattet wurde.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden mit 35 Mrd. € das
Vorjahresniveau um 3 ½ % überschreiten. Dabei steigen Sachinvestitionen (+11 %) und Vermögensübertragungen an Gemeinden (+16 ½ %) kräftig an.
Die Einnahmen der Länder steigen in diesem Jahr um
15 ½ Mrd. € auf 348 ½ Mrd. €. Dieser Anstieg wird vor allem
von dem Zuwachs der Steuereinnahmen um 12 ½ Mrd. € getragen. Die weiteren Zuwächse sind durch höhere Zuweisungen von Verwaltungen und Vermögensübertragungen von Verwaltungen (Einnahmen der Kapitalrechnung) zu erwarten. Diese
sollen sich auf etwa 2 Mrd. € belaufen.
Die Einnahmen des Bundes werden sich im Jahr 2016 entsprechend der Steuerschätzung vom Mai und der im Soll veranschlagten sonstigen Einnahmen auf rd. 312 ½ Mrd. € belaufen. Sie steigen somit im Vergleich zum Vorjahr leicht um ½ %
(+1 ½ Mrd. €). Maßgeblich dafür ist die erneute Zunahme der
Steuereinnahmen um 8 ½ Mrd. € auf 290 Mrd. € (+3 %). Die
sonstigen laufenden Einnahmen werden dagegen voraussichtlich um 4 ½ Mrd. € zurückgehen, da sie im vergangenen Jahr
durch Sondereinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen stark erhöht waren. Die Einnahmen der Kapitalrechnung werden um 2 ½ Mrd. € auf 2 Mrd. € sinken, was vor allem
auf geringere Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen zurückzuführen ist.
Kommunen
Die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände werden
im laufenden Jahr voraussichtlich einen positiven Finanzierungssaldo von 1 Mrd. € verzeichnen können. Er dürfte damit
leicht geringer ausfallen als im vergangenen Jahr. Die Einnahmen steigen mit 5 ½ % etwas weniger kräftig als die Ausgaben
(6 ½ %). Die sonstigen laufenden Einnahmen, die den größten
Anteil an den Gesamteinnahmen ausmachen, sowie die Einnahmen aus der Kapitalrechnung nehmen überdurchschnittlich
(+8 % auf 126 ½ Mrd. € bzw. +10 ½ % auf 17 ½ Mrd. €) zu. Dabei sind die prognostizierten Steigerungsraten der sonstigen laufenden Einnahmen und der Einnahmen der Kapitalrechnung auf
hohe Zuwächse bei den Zahlungen von Ländern zurückzuführen. Die Steuereinnahmen überschreiten den Vorjahreswert geringfügig.
Extrahaushalte des Bundes
Die Extrahaushalte des Bundes weisen im laufenden Jahr ein
Finanzierungsdefizit in Höhe von rd. 3 ½ Mrd. € aus. Während die Ausgaben um 6 ½ Mrd. € auf ein Niveau von 77 Mrd. €
(9 ½ %) zunehmen, gehen die Einnahmen um 6 Mrd. € auf
73 ½ Mrd. € (7 ½ %) zurück. Vor allem die im Jahr 2015 erfolgte Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds, der
vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. € ausgestattet wurde, trägt zu dem Rückgang der Einnahmen in diesem Jahr bei.
Die Ausgaben der Gemeinden werden sich im laufenden Jahr
auf 229 Mrd. € und damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 ½ %
erhöhen. Mit Ausnahme der sinkenden Zinsausgaben tragen
alle Teilbereiche zu einem Zuwachs der laufenden Ausgaben
um 12 Mrd. € (+6 ½ %) bei. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden sich mit einem Plus von 7 % ebenfalls sehr dynamisch entwickeln. Dies resultiert vor allem aus einem Anstieg
der Sachinvestitionen um 8 ½ % gegenüber dem Vorjahr, was
einer Zunahme um 2 Mrd. € entspricht.
Zu den Extrahaushalten des Bundes zählen u. a. der Kommunalinvestitionsförderungsfonds, das Sondervermögen Aufbauhilfe,
das ERP-Sondervermögen, der Entschädigungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen, der Erblastentilgungsfonds, die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds des Bundes, die Postbeamtenversorgungskasse, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Investitions- und Tilgungsfonds, der Finanzmarktstabilisierungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für
Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere,
der Energie- und Klimafonds, der Restrukturierungsfonds, FMS
Wertmanagement (Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate)
und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auch
die Finanzierungsanteile Deutschlands an der Europäischen
Union werden technisch als Extrahaushalte in den Öffentlichen
Gesamthaushalt einbezogen.
3.2.3
Mittelfristiger Ausblick bis 2020
Die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre ermöglichen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts nahezu ausgeglichene bzw. positive Finanzierungssalden.
Bei einer weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sollten mittelfristig die ausgeglichenen Haushalte bewahrt
werden. Auch ohne neue Schulden können sich die Ausgaben
künftig im Gleichschritt mit den Einnahmen erhöhen. Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts wird
auf Grundlage der Projektion vom Juli 2016 lediglich im Jahr
2016 und 2017 ein Defizit verzeichnen. In den Folgejahren bis
2020 würden sich erneut Überschüsse ergeben. Der Rückgang
in den Jahren 2016 und 2017 basiert ausschließlich auf der Entwicklung des Kernhaushalts und der Extrahaushalte des Bundes.
138
Der Bund wird in beiden Jahren seinen Kernhaushalt ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen können. Die Länderhaushalte
werden 2017 bis zum Jahr 2020 Überschüsse verzeichnen. Auch
die Haushalte der Gemeinden können im gesamten Projektionszeitraum mit weitgehend ausgeglichenen bzw. Überschüsse aufweisenden Haushalten rechnen.
Der Finanzierungssaldo in der Maastricht-Abgrenzung
(Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen jeweils
inkl. ihrer Extrahaushalte in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) weist für das Jahr 2016 erneut einen
leichten Überschuss von rd. ¼ % des Bruttoinlandsprodukts auf.
Dieser Überschuss wird voraussichtlich auch in den Folgejahren
bis einschließlich 2020 bestehen bleiben.
Der um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte sogenannte strukturelle Finanzierungssaldo hat im vergangenen Jahr einen Überschuss von 0,8 % des BIP aufgewiesen. Für
2016 wird ein Überschuss von ½ % des BIP erwartet, dieser
verringert sich 2017 auf ¼ % des BIP und wird in dieser Höhe
bis zum Ende des Projektionszeitraums beibehalten. Die mittelfristige Obergrenze eines strukturellen Defizits von maximal
0,5 % des BIP wird somit in jedem Jahr mit deutlichem Abstand
eingehalten.
Die Schuldenstandsquote in der Maastricht-Abgrenzung
konnte im vergangenen Jahr auf 71,2 % des BIP zurückgeführt
werden. Die positive Entwicklung der öffentlichen Haushalte
von Bund, Ländern und Kommunen sowie die fortgeführte Reduzierung der Portfolios in den Abwicklungsanstalten führen zu
einer weiteren Verringerung der Schuldenstandsquote im laufenden Jahr um rd. 3 Prozentpunkte auf 68 % des BIP. Bis zum Jahr
2020 ist mit einer kontinuierlichen Rückführung der Quote auf
unterhalb der vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene
Grenze von 60 % zu rechnen. Im Finanzplanungszeitraum werden damit alle nationalen und europäischen finanzpolitischen
Vorgaben eingehalten.
139
Zusammenstellung 1
Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt
Öffentlicher Gesamthaushalt1
Bruttoinlandsprodukt
Ausgaben2
Jahr
Mrd. EURO
1962
1965
19704
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
19975
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20116
2012
2013
2014
2015
20167
184,5
234,8
360,6
551,0
597,4
636,5
678,9
737,4
788,5
825,8
860,2
898,3
942,0
984,4
1037,1
1065,1
1123,3
1200,7
1306,7
1579,8
1695,3
1748,6
1830,3
1898,9
1926,3
1967,1
2018,2
2064,9
2116,5
2179,9
2209,3
2220,1
2270,6
2300,9
2393,3
2513,2
2561,7
2460,3
2580,1
2703,1
2754,9
2820,8
2915,7
3025,9
3136
Zuwachsrate
in %
•
9,3
•
4,8
8,4
6,6
6,7
8,6
6,9
4,7
4,2
4,4
4,9
4,5
5,4
2,7
5,5
6,9
8,8
•
7,3
3,1
4,7
3,7
1,4
2,1
2,6
2,3
2,5
3,0
1,4
0,5
2,3
1,3
4,0
5,0
1,9
-4,0
4,9
4,8
1,9
2,4
3,4
3,8
3½
Mrd. EURO
54,3
69,5
100,4
183,3
191,1
201,7
221,4
240,1
260,1
276,8
286,9
291,2
298,1
308,7
321,1
332,7
343,0
358,4
418,2
496,9
546,3
573,4
596,1
614,5
608,9
570,1
580,1
596,7
598,6
603,9
610,9
619,6
614,5
626,7
638,0
649,2
679,2
716,5
717,4
772,3
774,7
780,4
792,5
805,3
849 ½
Zuwachsrate
in %
•
8,7
13,4
12,7
4,3
5,5
9,8
8,4
8,4
6,4
3,6
1,5
2,4
3,6
4,0
3,6
3,1
4,5
•
•
10,0
5,0
4,0
3,1
-0,9
•
1,8
2,9
0,3
0,9
1,2
1,4
-0,8
2,0
1,8
1,7
4,6
5,5
0,1
7,7
0,3
0,7
1,6
1,6
5½
1
Einnahmen2
Mrd. EURO
53,5
66,3
96,2
151,6
168,0
186,0
201,2
216,4
230,9
238,1
251,1
262,9
274,3
288,6
299,5
306,6
316,5
344,5
369,9
434,1
487,1
503,0
536,7
558,6
546,6
521,9
551,2
569,8
564,6
557,3
554,4
551,7
549,0
574,2
597,6
648,5
668,9
626,5
638,8
746,4
747,7
767,3
795,6
833,4
845 ½
Zuwachsrate
in %
•
6,9
6,4
2,0
10,8
10,7
8,2
7,6
6,7
3,1
5,5
4,7
4,3
5,2
3,8
2,4
3,2
8,8
•
•
12,2
3,3
6,7
4,1
-2,2
•
5,6
3,4
-0,9
-1,3
-0,5
-0,5
-0,5
4,6
4,1
8,5
3,2
-6,3
2,0
16,8
0,2
2,6
3,7
4,7
1½
Finanzierungssaldo3
Mrd. EURO
-0,8
-3,2
-4,3
-31,7
-23,2
-15,7
-20,2
-23,8
-29,2
-38,7
-35,8
-28,3
-23,8
-20,1
-21,6
-26,1
-26,5
-13,8
-48,3
-62,7
-59,2
-70,5
-59,5
-55,9
-62,3
-48,1
-28,8
-26,9
-34,0
-46,6
-56,8
-67,9
-65,5
-52,5
-40,5
-0,6
-10,4
-90,0
-78,7
-25,9
-27,0
-13,0
1,8
28,2
-4
Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung; Extrahaushalte des Bundes: ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds (bis 2004),
ab 1971: EU-Anteile, ab 1990: Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Fonds Deutsche Einheit (bis 2004), ab 1991: Entschädigungsfonds, ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995: Erblastentilgungsfonds (bis 2015), ab 1996: Steinkohlefonds (bis 2000), ab 1999: Versorgungsrücklage des Bundes, ab 2003: Fonds Aufbauhilfe
(bis 2006), ab 2006: Postbeamtenversorgungskasse, ab 2007: Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, Versorgungfonds des Bundes, ab 2008: Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin, ab 2009: Investitions- und Tilgungsfonds, „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“, ab 2011: Energie- und Klimafonds, Restrukturierungsfonds, FMS-Wertmanagement, BImA, ab 2013: Aufbauhilfe, ab 2015: Kommunalinvestitionsförderungsfonds.
2
Nach der Abgrenzung der Finanzstatistik: Ohne Schuldenaufnahmen/-tilgungen und ohne Rücklagenbewegungen.
3
Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen.
4
Bruttoinlandsprodukt ab 1970 berechnet nach ESVG 1995.
5
Ab 1997 ohne Krankenhäuser der Länder und Gemeinden, Zuwachsraten deshalb nicht aussagekräftig.
6
Bis einschließlich 2011 Ergebnisse der Rechnungsstatistik, ab 2012 Ergebnisse der Kassenstatistik.
7
Schätzung.
140
Zusammenstellung 2
Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Öffentlicher Gesamthaushalt) 2012 bis 2016
Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung
20122
20132
20142
Positionen
Ausgaben
20152
20163
- in Mrd. € -
774,7
780,4
792,5
2013
2014
2015
2016
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
805,3
849 ½
0,7
1,6
1,6
5½
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
571,5
588,7
604,3
614,6
645
3,0
2,6
1,7
5
1.1Personalausgaben
218,2
224,5
236,2
243,8
251
2,9
5,2
3,2
3
1.2
111,8
113,6
121,3
127,5
137 ½
1,6
6,8
5,1
8
68,1
65,7
55,9
50,4
47
-3,5
-15,0
-9,8
-7
Laufende Zuschüsse
173,4
184,9
190,8
193,0
6,6
3,2
1,1
8½
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
87,7
86,5
88,0
82,6
92
-1,4
1,8
-6,2
11 ½
2.1Sachinvestitionen
41,7
41,9
45,6
45,9
50
0,5
8,8
0,7
9
2.2Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
46,0
44,6
42,4
36,6
42
-3,1
-4,8
-13,7
15
-
-
-
-
-1
•
•
4. Zahlungen an andere Verwaltungen4
115,5
105,2
100,3
108,1
113
Einnahmen
747,7
767,3
795,6
833,4
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
718,0
741,0
771,9
809,1
1.1.Steuern
600,2
619,7
643,1
673,3
691
3,3
3,8
4,7
2½
1.2. Sonstige laufende Einnahmen
117,8
121,2
128,8
135,7
132 ½
3,0
6,3
5,3
-2 ½
24,9
25,4
22,7
23,3
21 ½
2,0
-10,7
3,0
-9
4,9
0,9
1,0
1,0
1
-81,4
14,9
-4,7
-27,0
-13,0
1,8
28,2
-4
•
•
Laufender Sachaufwand
1.3Zinsausgaben
1.4
3. Globale und sonstige
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
3. Zahlungen von anderen Verwaltungen
Finanzierungssaldo5
209 ½
Rechnungsergebnisse.
Bund, Extrahaushalte des Bundes = Rechnungsergebnisse; Länder und Gemeinden = Kassenergebnisse.
3
Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
4
Verrechnungsverkehr und Zahlungen an Sozialversicherungen.
5
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
2
141
•
-9,0
-4,7
7,8
4½
845 ½
2,6
3,7
4,7
1½
823 ½
3,2
4,2
4,8
2
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1
•
•
-½
•
Zusammenstellung 3
Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2012 bis 2016
Kernhaushalt
20121
20131
20141
Positionen
20151
20162
- in Mrd. € -
2013
2014
2015
2016
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
Ausgaben
306,8
307,8
295,5
299,3
317
0,3
-4,0
1,3
6
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
270,0
273,8
265,6
269,0
285 ½
1,4
-3,0
1,3
6
1.1Personalausgaben
27,8
28,2
28,8
29,4
30 ½
1,6
2,1
2,2
3½
1.2
23,7
23,2
23,2
24,3
26
-2,3
0,1
4,9
8
1.3Zinsausgaben
29,2
30,0
25,3
21,3
23 ½
2,6
-15,7
-15,6
10
1.4
Laufende Zuschüsse
50,5
52,9
54,3
55,0
60 ½
4,7
2,6
1,3
10
1.5
Laufende Zuweisungen an Verwaltungen
138,8
139,6
134,1
139,0
144 ½
0,6
-3,9
3,7
4
36,8
34,0
29,9
30,3
-7,5
-12,2
1,3
6½
7,8
7,9
7,9
7,7
1,7
-0,4
-2,3
20 ½
23,1
21,2
17,2
13,8
17
-8,0
-19,1
-19,6
22
6,0
4,9
4,9
8,8
6
-17,8
-1,4
80,9
-30
-
-
-
-
-½
•
Einnahmen
284,0
285,5
295,1
311,1
312 ½
0,5
3,4
5,4
½
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
278,1
279,0
291,7
306,5
310 ½
0,3
4,6
5,1
1½
1.1.Steuern
256,1
259,8
270,8
281,7
290
1,5
4,2
4,0
3
22,0
19,2
21,0
24,8
-12,9
9,3
18,3
-18
5,9
6,5
3,4
4,5
10,5
-47,2
33,2
-55
-22,8
-22,3
-0,3
11,8
•
•
•
Laufender Sachaufwand
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
2.1Sachinvestitionen
32
9½
2.2Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
2.3
Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen
3. Globale Minderausgaben
1.2. Sonstige laufende Einnahmen
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
Finanzierungssaldo3
20 ½
2
-4 ½
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1
Rechnungsergebnisse.
Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
3
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
2
142
•
•
•
•
Zusammenstellung 4
Ausgaben und Einnahmen der Länder 2012 bis 2016
Kernhaushalte
20122
20132
Positionen
20142
20152
20163
- in Mrd. € -
2013
2014
2015
2016
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
Ausgaben
299,3
308,7
319,4
332,7
349
3,2
3,5
4,2
5
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
267,5
276,8
285,7
298,9
314
3,5
3,2
4,6
5
1.1Personalausgaben
107,3
110,5
114,4
117,1
121
3,0
3,5
2,4
3½
26,7
27,8
28,9
31,0
35
3,9
4,2
7,3
12 ½
1.3Zinsausgaben
18,7
17,6
16,2
14,9
14
-6,0
-7,9
-7,8
-7 ½
1.4
Laufende Zuschüsse
48,0
48,5
49,9
52,0
53 ½
1,0
2,9
4,1
3½
1.5
Laufende Zuweisungen an Verwaltungen
66,7
72,5
76,3
83,9
90 ½
8,7
5,2
9,9
8
31,8
31,9
33,7
33,8
35
0,2
5,7
0,4
3½
6,6
6,4
6,5
6,7
7½
-2,3
1,8
2,2
13,5
12,9
14,8
13,5
13 ½
-4,5
14,8
-8,9
1½
11,8
12,6
12,4
13,7
14
7,1
-1,7
10,5
2
Einnahmen
293,5
306,8
318,9
333,0
348 ½
4,5
4,0
4,4
4½
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
279,9
293,2
305,0
320,7
334 ½
4,8
4,0
5,2
4
1.1.Steuern
215,0
224,3
234,2
248,8
261
4,3
4,4
6,3
5
1.2. Sonstige laufende Einnahmen
64,9
68,9
70,8
71,9
73
6,2
2,7
1,5
1½
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
13,6
13,5
13,9
12,3
14 ½
-0,7
2,8
-11,8
16
Finanzierungssaldo4
-5,7
-1,9
-0,4
0,3
-½
•
•
1.2
Laufender Sachaufwand
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
2.1Sachinvestitionen
11
2.2Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
2.3
Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1
Rechnungsergebnisse.
Kassenergebnisse.
3
Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
4
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
2
143
•
•
Zusammenstellung 5
Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2012 bis 2016
Kernhaushalte
20121
20132
Positionen
20142
20152
20163
- in Mrd. € -
2013
2014
2015
2016
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
Ausgaben
187,5
195,6
205,1
215,2
229
4,4
4,8
4,9
6½
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
198 ½
4,2
4,9
5,3
6½
3,9
4,6
3,4
5
162,2
169,0
177,3
186,7
1.1Personalausgaben
48,2
50,1
52,4
54,2
57
1.2
39,7
41,0
43,2
45,0
48 ½
3,4
5,3
4,3
7
4,0
3,8
3,4
3,3
3
-6,2
-8,4
-3,9
-4
62,9
66,1
69,8
75,6
81 ½
5,1
5,6
8,2
7½
7,4
8,0
8,4
8,5
9
9,3
4,9
1,3
3½
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
25,3
26,6
27,8
28,5
30 ½
5,2
4,5
2,5
7
2.1Sachinvestitionen
19,7
20,8
22,2
22,0
24
5,3
7,0
-0,9
8½
4,9
5,1
5,0
5,9
6
4,0
-1,6
18,5
1
0,7
0,8
0,6
0,6
11,0
-22,3
-6,1
0
Einnahmen
190,0
197,3
205,3
218,2
230
3,8
4,1
6,3
5½
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
175,2
182,5
190,0
202,1
212
4,2
4,1
6,4
5
74,3
76,7
79,4
84,8
85 ½
3,3
3,5
6,8
100,9
105,8
110,6
117,4
126 ½
4,9
4,5
6,1
14,9
14,8
15,3
16,1
17 ½
-0,4
3,3
4,9
2,6
1,7
0,2
3,1
Laufender Sachaufwand
1.3Zinsausgaben
1.4
Laufende Zuschüsse
1.5
Laufende Zuweisungen an Verwaltungen
2.2Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
2.3
Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen
1.1.Steuern
1.2. Sonstige laufende Einnahmen
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
Finanzierungssaldo4
½
1
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1
Rechnungsergebnisse.
Kassenergebnisse.
3
Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
4
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
2
144
•
•
•
½
8
10 ½
•
3.3
Die Vermögensrechnung des Bundes
Zum 31.12.2015 wird das Vermögen des Bundes unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes mit 262,7
Mrd. € ausgewiesen. Die Schulden belaufen sich auf 1.817,7
Mrd. €. Es ergibt sich damit ein negativer Vermögens-/Schuldensaldo in Höhe von 1.555,1 Mrd. €, der sich gegenüber dem
Jahresanfang um 30,3 Mrd. € erhöht hat.
Die maßgebenden Bestimmungen zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes finden sich in
den Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO
(VV-ReVuS). Die ab dem 01.01.2015 geltende Fassung wurde
mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
21.10.2014 bekannt gegeben.
Bei der Ermittlung des Vermögens-/Schuldensaldos wurden
das Sondervermögen Aufbauhilfe, das Bergmannssiedlungsvermögen, der Fonds Deutsche Einheit, der Erblastentilgungsfonds, der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, der Klärschlamm-Entschädigungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge
für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds und die Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von
Asylbewerbern und Flüchtlingen (Rücklage „Asylbewerber und
Flüchtlinge“) aus nachfolgend dargelegten Gründen nicht in die
Vermögensrechnung des Bundes einbezogen:
Die Vermögensrechnung des Bundes bezieht sich gemäß den
Bestimmungen der VV-ReVuS auf das Vermögen und die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“.
Aus dem Sachzusammenhang mit der Haushaltsrechnung ergibt
sich, dass darunter alle Behörden zu subsumieren sind, für die
Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushaltsplan veranschlagt
sind. Diese so genannte Kernverwaltung des Bundes umfasst die
Verfassungsorgane des Bundes, das Bundeskanzleramt und die
Bundesministerien, die sonstigen obersten Bundesbehörden und
die gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung. Die Vermögensrechnung erstreckt sich im Weiteren auf die Bundesbetriebe und
die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes als rechtlich
unselbstständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung bzw.
des Bundesvermögens. Nicht erfasst sind das Vermögen und die
Schulden der rechtlich selbstständigen öffentlich-rechtlichen
Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Nach den
Regelungen in ihren Errichtungsgesetzen bzw. nach § 109 BHO
haben diese bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts eigenständig Rechnung zu legen.
●● Das Bergmannssiedlungsvermögen ist ein Treuhandvermögen des Bundes, das nach dem Ersten Weltkrieg durch eine
Kohleabgabe zur Errichtung von Bergarbeiterwohnungen
im Zeitraum von 1920 bis 1924 entstanden ist. Das Treuhandvermögen wird von der Wohnungsbaugesellschaft für
das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH, Köln (WBG)
verwaltet. Der Bund ist kein Gesellschafter. Das Bergmannssiedlungsvermögen wird in der Bilanz der WBG mit
1,237 Mio. € ausgewiesen. Zwischen dem Bund und den
Gesellschaftern ist sowohl die Stellung des Bundes als Treugeber als auch der tatsächliche heutige Wert des Bergmannssiedlungsvermögens strittig. Inzwischen wurden mit den
Gesellschaftern Gespräche zur Ablösung des Bergmannssiedlungsvermögens aufgenommen.
Die nachfolgende Übersicht stellt den in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Vermögensbeständen die Schulden des
Bundes gegenüber:
Zusammenstellung: Vermögen und Schulden des Bundes
01.01.2015
Vermögen
0,0*
0,0*
0,0*
0,0*
122.736,3
133.371,9
0,0*
0,0*
37.463,3
36.685,8
VI.Wertpapiere
63.149,1
62.405,2
VII.Flüssige Mittel
23.676,4
30.204,8
247.025,0
262.667,7
569,0
550,1
I.
Immaterielles Vermögen
II.Sachvermögen
III.Finanzvermögen
IV.Vorräte
V. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Gesamt
nachrichtlich:
Bedingte Forderungen des Bundes
01.01.2015
Schulden
II. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
0,0*
0,0*
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kapitalbeteiligungen
24.110,5
24.084,5
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
4.365,6
3.920,9
543.209,1
603.012,6
63.790,3
66.364,1
1.771.733,7
1.817.724,6
-1.524.708,7
-1.555.056,9
V.Rückstellungen
Gesamt
Vermögens-/Schuldensaldo
●● Der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, das Sondervermögen Aufbauhilfe, der
Kommunalinvestitionsförderungsfonds sowie die Rücklage
„Asylbewerber und Flüchtlinge“ verwalten ausschließlich
Haushaltsmittel in Form von Ermächtigungen. Sie verfügen
weder über Vermögen noch über Schulden.
31.12.2015
1.120.342,6
VI. Schulden der Sonderund Treuhandvermögen
●● Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Erblastentilgungsfonds sind gemäß § 1 Abs. 1 Schuldenmitübernahmegesetz vom 21.06.1999 (BGBl. I S. 1384) vom Bund als
Mitschuldner übernommen worden. Insofern sind sie ebenfalls in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes berücksichtigt. Der Erblastentilgungsfonds wurde auf Grund
des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung von Gesetzen
über Sondervermögen des Bundes vom 22.12.2014 (BGBl.
I S. 2431) zum 31.12.2015 aufgelöst.
- in Mio. € 1.136.258,2
I.Kreditmarktverbindlichkeiten
●● Gemäß § 6a Gesetz über die Errichtung eines Fonds Deutsche Einheit wurden ab 01.01.2005 die Verbindlichkeiten
des Fonds Deutsche Einheit in die Bundesschulden eingegliedert. Sie sind damit bereits in den Kreditmarktverbindlichkeiten berücksichtigt.
31.12.2015
- in Mio. € -
●● Der Klärschlamm-Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen, dessen Vermögen bzw. Schulden dem Bund wirtschaftlich nicht zuzuordnen sind.
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch
können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. Die mit * gekennzeichneten Positionen werden gegenwärtig wertmäßig nicht nachgewiesen.
145
3.4
Kreditmanagement des Bundes
3.4.1.1Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen
3.4.1
Entwicklung der Verschuldung
Bund und Sondervermögen nahmen im Jahr 2015 Kredite von
zusammen 179,7 Mrd. € auf. Die aufgenommenen Mittel wurden zur Anschlussfinanzierung von Tilgungen und zur Finanzierung des Bundeshaushalts in Höhe von 170,2 Mrd. €, des Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 5,2 Mrd. € und des
Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 4,4 Mrd. € eingesetzt. Die nachfolgende Zusammenstellung 1 stellt den Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen in 2015
dar.
Im Jahr 2015 konnte sich die deutsche Wirtschaft in einem
schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld durch ein solides und
stetiges Wachstum behaupten. Seit der Überwindung der vorübergehenden Schwächephase im zweiten Vierteljahr 2014 wuchs
die deutsche Wirtschaftsleistung im vierten Quartal 2015 bereits
das sechste Vierteljahr in ununterbrochener Folge. Für 2015 ergab sich insgesamt ein Wachstum von 1,4 % (2014: 1,6 %).
Das stetige Wirtschaftswachstum und die Wirtschafts- und
Haushaltspolitik der Bundesregierung haben zusammen mit den
seit Jahren vergleichsweise niedrigen Marktzinsen dazu beigetragen, dass der Bundeshaushalt im Jahr 2015 - wie schon im
Vorjahr - ohne Neuverschuldung abgeschlossen werden konnte. Die Niedrigzinsphase setzte sich auch im Jahr 2015 fort, wobei die Renditen an den europäischen Kapital- und Geldmärkten Ende April auf ein neues historisches Allzeittief fielen. Die
danach beobachtete heftige Marktkorrektur war nur von kurzer
Dauer. Im Gefolge der zunehmend expansiven Geldpolitik der
EZB sanken die Renditen ab Mitte des Jahres erneut in allen
Laufzeitsegmenten. Im Ergebnis fiel die Rendite der 10-jährigen
Bundesanleihen bis Ende 2015 wieder auf das Niveau vom Jahresanfang von etwa 0,6 %. Gleichzeitig engten sich die Renditeabstände der Staatsanleihen in der Eurozone weiter ein.
Zusammenstellung 1: Bruttokreditbedarf des Bundes und
seiner Sondervermögen im Jahr 2015 in Mio. €
Anteil
(in %)
2015
Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
Finanzmarktstabilisierungsfonds
Investitions- und Tilgungsfonds
Restrukturierungsfonds
vom Bund mitübernommene Sondervermögen
Seit 2011 bildet sich das infolge der Banken- und Staatschuldenkrise gewachsene Umlaufvolumen inländischer festverzinslicher Inhaberschuldverschreibungen wieder zurück. Ende 2015
erreichte das Umlaufvolumen 3 046 Mrd. €. Die Absenkung auf
ein Umlaufvolumen unterhalb des Vorkrisenniveaus setzte sich
fort, wobei sich eine neue strukturelle Zusammensetzung herausbildete. So verlagert sich das Angebot von Kreditinstituten
hin zum öffentlichen Sektor und zum Unternehmenssektor. Die
Nachfrage wird derzeit durch geldpolitische Maßnahmen der
EZB geprägt, insbesondere wird sie durch die Kaufprogramme
der EZB gestützt. Vom Kaufprogramm der EZB konnten vor allem die festverzinslichen Bundeswertpapiere profitieren, deren
Emissionsrenditen 2015 gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich gefallen sind. Die Emissionsrenditen waren in allen Laufzeiten rückläufig, wobei die Laufzeitsegmente bis einschließlich
fünf Jahre unter die Nulllinie fielen. Aber auch die gesunkenen
Emissionsbeträge trugen ihren Teil zur Senkung der Zinsausgaben im Bundeshaushalt bei.
nach Instrumentenarten
Bundeswertpapiere
Bundesanleihen
30-jährige Bundesanleihen
10-jährige Bundesanleihen
Inflationsindexierte Bundeswertpapiere
30-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
10-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
inflationsindexierte Obligationen des
Bundes
Bundesobligationen
Bundesschatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen des
Bundes
Sonstige Bundeswertpapiere
Schuldscheindarlehen
Sonstige Kredite und Buchschulden
Um auch bei dem gesunkenen Finanzierungsbedarf des Bundes
vom niedrigen Zinsniveau zu profitieren, wurden die Emissionsvolumina der 5-jährigen Bundesobligationen zugunsten 10-jähriger Bundesanleihen zurückgenommen. Eine Umverteilung der
Kreditaufnahme ausschließlich in den langen Laufzeitbereich
könnte zwar das derzeit niedrige Zinsniveau für lange Zeit sichern, jedoch musste der Bund auch 2015 für eine Bedienung
von Nachfrage und ein gutes Liquiditätsniveau in allen etablierten Laufzeitsegmenten sorgen. Der Anteil der kurzfristigen Unverzinslichen Schatzanweisungen konnte vor allem auf Grund
einer verbesserten Einnahmesituation im Bundeshaushalt reduziert werden. 2015 kam es bei der Emission von Bundeswertpapieren im Niedrigzinsumfeld mehrfach zu Unterzeichnungen
bei einzelnen Auktionen. Der Absatz der Emissionen war jedoch
jederzeit gewährleistet, da die Marktpflegequote im Nachgang
zur Platzierung stets problemlos am Sekundärmarkt verkauft
werden konnte.
179.718
170.188
5.165
4.364
0
100,0
94,7
2,9
2,4
0,0
0
0,0
179.364
53.473
6.203
47.270
11.250
99,8
29,8
3,5
26,3
6,3
2.906
1,6
8.344
4,6
0
39.754
51.944
0,0
22,1
28,9
22.943
0
0
354
12,8
0,0
0,0
0,2
3.4.1.2Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen
Im Jahr 2015 beliefen sich die Zinsausgaben des Bundes und
seiner Sondervermögen auf 21,7 Mrd. €. Die Belastungen von
Bund und Sondervermögen durch das Schuldenwesen gingen
- nachdem sie bereits 2014 um 5,5 Mrd. € gesunken waren nochmals um rund 5 Mrd. € zurück. Hauptursachen hierfür waren der fortlaufende Ersatz höher verzinslicher durch niedriger
verzinsliche Papiere im Zuge der Anschlussfinanzierung sowie
erhöhte Agio-Einnahmen bei Aufstockungen infolge der im Jahr
2015 wiederholt aufgetretenen historischen Zinstiefs für Bundeswertpapiere.
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsausgaben und -einnahmen
unterteilt nach Bund und Sondervermögen und zusätzlich kombiniert nach Instrumenten- und Zinsarten.
146
Die Tilgungsleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen
beliefen sich 2015 auf 197,5 Mrd. €. Die Zusammenstellung 3
zeigt die Verteilung der geleisteten Zahlungen sowohl auf die
einzelnen Instrumente als auch auf Bund und Sondervermögen.
Zusammenstellung 2: Zinsausgaben und -einnahmen des
Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2015 (einschl.
Verwaltungsaufwand des Bundes) in Mio. €*
Berichtsperiode
2015
Zinsausgaben insgesamt Bundeshaushalt und
Sondervermögen
21.696
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
21.107
Finanzmarktstabilisierungsfonds
290
Investitions- und Tilgungsfonds
299
Restrukturierungsfonds
0
vom Bund mitübernommene Sondervermögen
0
nach Instrumentenarten
Bundeswertpapiere
26.992
Bundesanleihen
23.109
30-jährige Bundesanleihen
8.947
10-jährige Bundesanleihen
14.163
557
Inflationsindexierte Bundeswertpapiere
30-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
0
10-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
439
inflationsindexierte Obligationen des
Bundes
118
Bundesobligationen
3.029
Bundesschatzanweisungen
144
Unverzinsliche Schatzanweisungen
-7
Sonstige Bundeswertpapiere
160
Zinsen für Schuldscheindarlehen
526
Zinsen für Kassenverstärkungskredite
30
Zinsausgaben und -einnahmen aus dem Derivatgeschäft
-474
Saldierte Agio (-)/Disagio (+)
-3.868
Zuführung zum Sondervermögen nach dem
SchlussFinG
-271
Zinsen für sonstige Schulden und Buchschulden
42
Verwaltungsaufwand und Nebenkosten der
Kreditbeschaffung
43
abzüglich Zinseinnahmen aus Eigenbestand
-1.324
Zinseinnahmen insgesamt Bundeshaushalt
und Sondervermögen
-19
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
-18
Finanzmarktstabilisierungsfonds
-1
Investitions- und Tilgungsfonds
-1
Restrukturierungsfonds
0
vom Bund mitübernommene Sondervermögen
0
nach Instrumentenarten
aus Geldanlage
-19
Gebühren, sonstige Entgelte
0
Saldo insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen
21.677
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
21.089
Finanzmarktstabilisierungsfonds
289
Investitions- und Tilgungsfonds
299
Restrukturierungsfonds
0
vom Bund mitübernommene Sondervermögen
0
* Ausgaben tragen das Vorzeichen (+), Einnahmen (–)
Anteil
(in %)
Zusammenstellung 3: Tilgungsleistungen des Bundes und
seiner Sondervermögen im Jahr 2015 in Mio. €
100,0
97,3
1,3
1,4
0,0
Berichtsperiode
Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
Finanzmarktstabilisierungsfonds
Investitions- und Tilgungsfonds
Restrukturierungsfonds
vom Bund mitübernommene Sondervermögen
0,0
124,4
106,5
41,2
65,3
2,6
nach Instrumentenarten
Bundeswertpapiere
Bundesanleihen
30-jährige Bundesanleihen
10-jährige Bundesanleihen
Inflationsindexierte Bundeswertpapiere
30-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
10-jährige inflationsindexierte Anleihen
des Bundes
inflationsindexierte Obligationen des
Bundes
Bundesobligationen
Bundesschatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen des
Bundes
Sonstige Bundeswertpapiere
Schuldscheindarlehen
Sonstige Kredite und Buchschulden
0,0
2,0
0,5
14,0
0,7
0,0
0,7
2,4
0,1
-2,2
-17,8
-1,2
0,2
Anteil
(in %)
2015
-197.516
-188.650
-5.570
-3.297
0
100,0
95,5
2,8
1,7
0,0
0
0,0
-196.195
-44.000
0
-44.000
0
99,3
22,3
0,0
22,3
0,0
0
0,0
0
0,0
0
-52.000
-59.000
0,0
26,3
29,9
-40.007
-1.187
-1.322
0
20,3
0,6
0,7
0,0
3.4.1.3Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt
0,2
-6,1
Im Jahr 2015 verminderten sich die dem Bundeshaushalt zuzurechnenden Schulden um 18,5 Mrd. €. Darüber hinaus verminderten sich auch die Schulden des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds um 0,4 Mrd. €. Die Schulden
des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds erhöhten
sich um 1,1 Mrd. €. Der Rückgang der Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen betrug daher insgesamt
17,8 Mrd. €. Im Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2011 bis
2015 folgende Beträge:
100,0
92,7
4,1
3,2
0,0
0,0
100,0
0,0
Zusammenstellung 4: Veränderung des Schuldenstandes des
Bundes und seiner Sondervermögen in den Jahren 2011 bis
2015 in Mrd. €
100,0
97,3
1,3
1,4
0,0
Berichtsperiode
2011
2012
2013
2014
2015
Insgesamt Bundeshaushalt
und Sondervermögen
10,4
19,9
18,1
1,4 -17,8
Bundeshaushalt
14,3
16,7
14,2
1,5 -18,5
Finanzmarktstabilisierungsfonds
-11,2
3,2
3,9
1,2
-0,4
7,4
-0,1
0,0
-1,4
1,1
nach Verwendung für
0,0
Investitions- und Tilgungsfonds
147
Die Rückführung des Schuldenstandes des Bundes und der Sondervermögen resultiert aus der günstigen Entwicklung des Bundeshaushalts und den Überschüssen bei den Sondervermögen im
Haushaltsjahr 2015. Die per Saldo erzielten Überschüsse führten im Kassenkreislauf des Bundes zu einem reduzierten Bruttokreditbedarf des Bundes. Da dieser geringer war als die für
Anschlussfinanzierungen benötigten Mittel für Tilgungen, wurde der Schuldenstand um 18,5 Mrd. € zurückgeführt. Im Bundeshaushalt wurden die Überschüsse genutzt, um die Zuführung
an die „Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“1 in Höhe von 12,1 Mrd. € vorzunehmen.
Die Überschüsse der Sondervermögen wurden Ende des Jahres
zum Haushaltsausgleich auf das Folgejahr umgebucht.
Die Zusammenstellung 5 zeigt eine vollständige Übersicht der
Nettokreditaufnahme, die Zuführungen zu und Abflüsse aus den
Sondervermögen, die Umbuchungen sowie die Veränderung des
Schuldenstandes des Bundeshaushalts bis einschließlich 2015.
Zusammenstellung 5: Nettokreditaufnahme, Veränderung
des Schuldenstandes des Bundeshaushalts in den Jahren
2011 bis 2015 in Mrd. €
Berichtsperiode
2011
1.Tilgungen
2.Bruttokreditbedarf
3. Veränderung des Schuldenstands
4. sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung
5. Aufgliederung der Haushaltsumbuchungen Saldo aus Zuführungen,
Rücklagenbildung (+) und Abführungen, Verwendung (-)
5.1Selbstbewirtschaftungsmittel
5.2 Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“
5.3 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“
2013
2014
2015
-257,9
-232,6
-224,4
-200,3
-188,7
272,1
249,3
238,6
201,8
170,2
14,3
16,7
14,2
1,5
-18,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,1
5,7
7,9
-1,5
18,5
0,0
0,1
0,4
0,0
-0,1
1,0
1,3
0,0
0,7
-0,3
-0,4
0,2
-0,5
-0,4
-0,2
5.4 Sondervermögen „Aufbauhilfe“
0,0
0,0
7,4
-0,8
-0,9
5.5 Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
0,0
0,0
0,0
0,0
3,5
5.6 Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“
0,0
0,0
0,0
0,0
12,1
5.7 Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“
0,0
0,0
0,0
0,0
1,9
5.8 Umbuchung zum Haushaltsausgleich
6.Nettokreditaufnahme
3.4.1.4 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten
Die Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen belief sich zum Jahresende 2015 auf 1 097,2 Mrd. €. Davon
entfielen auf den Bund 1 050,9 Mrd. €, 25,2 Mrd. € auf das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds und 21,0 Mrd. €
auf den Investitions- und Tilgungsfonds. Am 31.12.2015 hatte der
Restrukturierungsfonds keine Schulden.
1
2012
Zur Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den kommenden Jahren wurde mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 eine Rücklage in Höhe
von 5,0 Mrd. € im Wege der Zuführung aus dem Einzelplan 60 veranschlagt
sowie mit § 6 Abs. 9 HG die haushaltsgesetzliche Ausgabeermächtigung für
eine höhere Zuführung, soweit dadurch der Haushalt ausgeglichen wird, geschaffen. Der Rücklage wurden mit dem Jahresabschluss 2015 über die bereits
veranschlagte Zuführung von 5,0 Mrd. € hinaus weitere rd. 7,1 Mrd. € (gemäß
§ 6 Abs. 9 des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2015) zugeführt. Damit stehen rd.
12,1 Mrd. € in der Rücklage zur Verfügung.
148
2,5
4,1
0,6
-1,1
2,4
17,3
22,5
22,1
0,0
0,0
Zusammenstellung 6: Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen zum Jahresende 2011 bis 2015 in Mio. €
Berichtsperiode
2011
2012
2013
2014
2015
Insgesamt Bundeshaushalt und
Sondervermögen
1.075.664
1.095.533
1.113.586
1.114.973
1.097.175
1.036.970
1.053.713
1.067.873
1.069.387
1.050.926
nach Verwendung für
Bundeshaushalt
Finanzmarktstabilisierungsfonds
17.304
20.514
24.382
25.632
25.227
Investitions- und Tilgungsfonds
21.389
21.306
21.330
19.954
21.022
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bundeswertpapiere
1.058.031
1.077.575
1.095.596
1.096.659
1.079.829
Bundesanleihen
612.464
631.425
642.795
653.418
662.891
Restrukturierungsfonds
vom Bund mitübernommene
Sondervermögen
nach Instrumentenarten
30-jährige Bundesanleihen
156.352
167.863
176.305
182.845
189.048
10-jährige Bundesanleihen
456.112
463.562
466.491
470.573
473.843
44.241
52.119
51.718
63.245
74.495
0
0
0
0
2.906
29.313
35.350
41.105
48.692
57.036
Inflationsindexierte Bundeswertpapiere
30-jährige inflationsindexierte Anleihen des
Bundes
10-jährige inflationsindexierte Anleihen des
Bundes
inflationsindexierte Obligationen des Bundes
14.927
16.769
10.613
14.553
14.553
Bundesobligationen
199.284
217.586
234.759
244.633
232.387
Bundesschatzanweisungen
130.648
117.719
110.029
103.445
96.389
57.830
49.954
49.975
27.951
10.887
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes
Sonstige Bundeswertpapiere
Schuldscheindarlehen
Sonstige Kredite und Buchschulden
13.565
8.772
6.319
3.967
2.780
12.061
12.022
12.222
11.971
10.649
5.572
5.935
5.768
6.343
6.697
Die Sondervermögen des Bundes „Finanzmarktstabilisierungsfonds“, „Investitions- und Tilgungsfonds“ und „Restrukturierungsfonds“ unterscheiden sich von früheren Sondervermögen dadurch, dass nicht nur die Höhe der Verschuldung, sondern auch die von diesen Sondervermögen zu tragenden Finanzierungskosten (u. a. Zinsaufwand, Agio etc.) im Rahmen der
jeweiligen Kreditermächtigung zu finanzieren sind. Ferner sind
den Sondervermögen auch Einnahmen zugeordnet. Die Kreditaufnahme der Sondervermögen erfolgt im Rahmen der dafür
eingerichteten Proportionalfinanzierung. Sie stellt eine proportionale anteilige Mitfinanzierung der Sondervermögen an den
Kreditinstrumenten, wie auch allen anderen Geschäften, die
zum Schuldenwesen des Bundes gehören, sicher und garantiert
so die Konditionengleichheit des Bundes und seiner Sondervermögen. Außerdem kann damit der einheitliche Marktauftritt von
Bund und Sondervermögen sichergestellt werden.
3.4.2
Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen
Von den vorgenannten drei Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen zu unterscheiden gibt es weitere Sondervermögen ohne Kreditermächtigungen, deren Mittel im Rahmen
der täglichen Kassenkreditaufnahmen oder Kassenanlagen vorzuhalten sind. Hierzu gehören die Sondervermögen
Das Bundesschuldenwesengesetz (BSchuWG) vom 12. Juli
2006 (BGBl. I S. 1466) enthält in seinem 2. Teil Regelungen
über die Modalitäten und Instrumente der Aufnahme und Verwaltung der Kredite des Bundes und seiner Sondervermögen.
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 BSchuWG benennt die Instrumente der Kreditaufnahme. Die offene, generalklauselartige Bestimmung des Absatz 1 Nummer 5 erlaubt „sonstige an den Finanzmärkten übliche Finanzierungsinstrumente“ und damit alle
Instrumente, deren Risiken und Nutzen bereits bekannt und abschätzbar sind. Damit ist eine behutsame Weiterentwicklung
der Kreditaufnahme des Bundes im Rahmen der Entwicklung
der Finanzmärkte möglich. Darüber hinaus erlaubt § 4 Absatz
2 BSchuWG im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes den
Einsatz von an den Finanzmärkten eingeführten derivativen Finanzierungsinstrumenten.
Gemäß Artikel 115 Absatz 1 GG bedarf die Aufnahme von Krediten einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
Nach § 18 Absatz 2 Satz 1 BHO erfolgt die Ermächtigung des
BMF zur Kreditaufnahme grundsätzlich im Haushaltsgesetz,
wobei zwischen Kreditermächtigungen zur Deckung von Ausgaben („Haushaltskredite“) und Kreditermächtigungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft („Kassenverstärkungskredite“) unterschieden wird. Kassenverstärkungskredite dienen dem Ausgleich von Kassenschwankungen
und sind eher kurzfristiger Natur. Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 2 BHO dürfen Kassenverstärkungskredite nicht später als
sechs Monate nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres fällig werden.
●● Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere,
●● Energie- und Klimafonds,
●● Aufbauhilfe und
●● Kommunalinvestitionsförderungsfonds.
Weitere Einzelheiten zu diesen Sondervermögen können dem
Kapitel 1.3.2.13 „Sondervermögen“ entnommen werden.
Mit der Änderung des BSchuWG (BGBl. I S. 1914) vom
19. September 2012 wurden zum 1. Januar 2013 Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes auf149
Deutsche Bundesbank
genommen. Die Verpflichtung zur Verwendung von Umschuldungsklauseln folgt aus Artikel 12 Absatz 3 des Vertrages zur
Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMVertrag). Die Umschuldungsklauseln ermöglichen staatliche
Umschuldungen bei einem drohenden Zahlungsausfall durch
Mehrheitsbeschluss der Gläubiger. Der Inhalt der Klauseln ist
in ihrer rechtlichen Wirkung in den Rechtsordnungen der EuroWährungszone einheitlich.
Die Deutsche Bundesbank unterstützt das BMF in der Wahrnehmung von Aufgaben des Kreditmanagements. So stellt sie insbesondere das Bund-Bietungs-System bereit und wirkt bei der
Durchführung und Abwicklung der Tenderverfahren für Bundeswertpapiere mit, führt Sekundärmarkthandel in Bundeswertpapieren durch und hält ein so genanntes „Business Continuity Office“
zur Fortführung wesentlicher Prozesse im Krisenfall vor.
Die parlamentarische Kontrolle des Schuldenwesens des Bundes erfolgt durch das einer besonderen Geheimhaltungspflicht
unterliegende parlamentarische Gremium gemäß § 3 BSchuWG
(„Bundesfinanzierungsgremium“), das vom BMF über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem
Gremium gehören seit Beginn der 18. Legislaturperiode die folgenden zehn Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an:
3.5
Im Finanzbericht sind an verschiedenen Stellen Angaben zur
Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt veröffentlicht. Diese divergieren zum Teil erheblich, da die Berechnung der Schuldenstände auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiert. Unabhängig
davon geht jede dieser Rechnungen zunächst von der tatsächlich
am Markt durchgeführten Kreditaufnahme des Bundes aus. Dargestellt werden im Einzelnen:
Verzeichnis der Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums in der 18. Legislaturperiode, Stand Dezember 2015
Abg.
Norbert Brackmann, CDU/CSU (Vorsitzender)
Abg.
Johannes Kahrs, SPD (stellv. Vorsitzender)
Abg.
Cajus Caesar, CDU/CSU
Abg.
Ulrike Gottschalck, SPD
Abg.
Klaus-Dieter Gröhler, CDU/CSU
Abg.
Christian Hirte, CDU/CSU
Abg.
Thomas Jurk, SPD
Abg.
Bartholomäus Kalb, CDU/CSU
Abg.
Sven-Christian Kindler, Bündnis 90/Die Grünen
Abg.
Dr. Gesine Lötzsch, Die Linke
Die Verschuldung des Bundes am
Kreditmarkt
●● Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (SV) im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6),
●● Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes in der Vermögensrechnung im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und
der Übersicht 2 im Abschnitt 8.1 sowie
●● Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3
Außerhalb des Finanzberichts wird ferner durch die Deutsche
Bundesbank der gesamtstaatliche Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages veröffentlicht. Um einen Vergleich
mit den Aggregaten des Finanzberichts zu ermöglichen, wird
nachfolgend der Maastricht-Schuldenstand nur für die Bundesebene (inklusive der Extrahaushalte des Bundes) hergeleitet.
Das BSchuWG enthält ferner die Rechtsgrundlagen für das
Bundesschuldbuch und die Ermächtigungsgrundlage für die
Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens auf die Finanzagentur.
Die „Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik
Deutschland“ wird halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das dort dargestellte Ergebnis zur Verschuldung des Bundes ist identisch mit dem Ergebnis zum Jahresende 2015 im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) des Finanzberichts.
Bundesministerium der Finanzen
Das BMF trägt die Gesamtverantwortung für die Kreditaufnahme und das Schuldenwesen des Bundes. Das Referat „Schuldenwesen des Bundes“ im BMF ist die Schnittstelle zwischen dem
Bundeshaushalt und der von dort vorgegebenen Kreditaufnahme (§ 18 Absatz 2 BHO, § 2 HG) einerseits und der im Auftrag
des Bundes am Kapitalmarkt agierenden Finanzagentur andererseits. Von hier erfolgen Vorgaben für die Strategie der Kreditaufnahme des Bundes und für die Gestaltung des Instrumentariums der Kreditaufnahme.
Nachfolgend werden zunächst Zweck und Inhalt der einzelnen
Schuldendarstellungen kurz erläutert und im Anschluss durch
Überführungsrechnungen zwischen ausgewählten Schuldendarstellungen ergänzt. Die Angaben in den Überführungsrechnungen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch
können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben.
3.5.1
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Die im Herbst 2000 gegründete Finanzagentur nimmt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes Kredite
auf. Das mit Gründung der Finanzagentur verfolgte Ziel ist es,
am Kapitalmarkt Zinskostenersparnisse zu erwirtschaften und
die Verschuldungsstruktur bei begrenztem Risiko zu optimieren.
Die GmbH steht zu 100 % im Eigentum des Bundes. Sie ist nach
§ 1 Absatz 1 Satz 1 und § 4 BSchuWG in Verbindung mit der
Bundesschuldenwesenverordnung ermächtigt, die für das Kreditmanagement des Bundes erforderlichen Finanzierungsinstrumente zu begeben und zu veräußern. Aus diesen Geschäften
werden gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 BSchuWG ausschließlich der
Bund oder seine Sondervermögen berechtigt und verpflichtet.
Gesamtverschuldung des Bundes und
seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4
(Zusammenstellung 6)
Die Zusammenstellung zeigt die Verschuldung des Bundes und
seiner Sondervermögen einerseits valutarisch abgegrenzt, d. h. so
wie sie unterteilt nach Instrumenten der Kreditaufnahme zahlungswirksam im Namen und für Rechnung des Bundes und seiner Sondervermögen entstanden ist, und andererseits, wie die Verschuldung anteilig im Bundeshaushalt und seinen Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“ angerechnet bzw. verbucht worden ist. Dabei werden alle
Kreditaufnahmegeschäfte in Form von Emissionen am Primärmarkt, Verkäufe und Käufe am Sekundärmarkt, die sich im Saldo der Eigenbestände wiederfinden, Schuldscheindarlehenskreditaufnahmen sowie sonstige Kredite und Buchschulden erfasst. Die
„sonstigen Kredite und Buchschulden“ umfassen:
Mit Inkrafttreten des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am 1. August 2006 sind der Finanzagentur neben der Kreditaufnahme zusätzlich auch die bislang von der Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) auf dem Gebiet des Schuldenwesens
erfüllten Aufgaben - insbesondere das Privatkundengeschäft und
die Wertpapierabwicklung - übertragen worden.
●● die sonstige unterjährige Kreditaufnahme,
●● die Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank nach
dem Umstellungsgesetz, Umstellungsergänzungsgesetz und
Bundesbankgesetz a. F.,
150
●● die zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 67,
3.5.3
●● die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3
Die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen sind der vierteljährlichen Schuldenstatistik
entnommen, die auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben wird. Hier betrachtete Erhebungseinheiten
sind der Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes sowie
bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, soweit sie
nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat zuzuordnen sind.
●● den Saldo aus den Verbindlichkeiten und Forderungen des
Ausgleichsfonds Währungsumstellung und die Altschulden
der Treuhandanstalt (Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz wie Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR, Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten gemäß Altschuldenhilfegesetz).
In der Zusammenstellung 6 sind vom umlaufenden Emissionsvolumen der Bundeswertpapiere deren jeweilige Eigenbestände
abgezogen. Die Angaben sind zum Nennwert ausgewiesen.
Im Gegensatz zu den oben genannten Systematiken werden
Einheiten, die nicht im Kernhaushalt des Bundes erfasst werden, dem Bund aber zuzurechnen sind, als Extrahaushalte bezeichnet. Entscheidend für die Zuordnung sind das wirtschaftliche Verhalten und die Art der Finanzierung der Einheit. Daher werden auch Einheiten einbezogen, die weder als Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung errichtet wurden noch zur Kernverwaltung des Bundes gehören, wie
z. B. die Kreditmarktschulden der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (ehemals Treuhandvermögen bei dem BundesPensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.) und die
FMS Wertmanagement (FMS-WM). In der Vermögensrechnung
des Bundes sind die Verbindlichkeiten der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (im Weiteren: Postbeamtenversorgungskasse) nicht in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne SV) enthalten, sondern werden neben weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Sondervermögen den gesondert ausgewiesenen Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes zugerechnet.
3.5.2 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes
(ohne Sondervermögen) in der Vermögens­
rechnung des Bundes im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und der Übersicht 2 im
Abschnitt 8.1
In der auf Grundlage des Artikels 114 Abs. 1 GG und des wortgleichen § 114 Abs. 1 S. 1 BHO vom Bundesministerium der Finanzen erstellten Vermögensrechnung des Bundes (s. a. Ausführungen im Abschnitt 3.3) sind die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Hierzu gehören die Schulden der so genannten Kernverwaltung des Bundes (Verfassungsorgane, Bundeskanzleramt, Bundesministerien,
sonstige oberste Bundesbehörden und gesamte nachgeordnete
Bundesverwaltung) sowie aller Sonder- und Treuhandvermögen
des Bundes. Nicht erfasst sind die Schulden der rechtlich selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und
Stiftungen des Bundes. Neben den Kreditmarktverbindlichkeiten werden weitere Verbindlichkeiten (z. B. aus Verträgen) sowie Rückstellungen i. S. des HGB als Schulden ausgewiesen.
Die Vermögensrechnung des Bundes folgt dem Bruttoprinzip,
d. h. es werden keine Schuldenpositionen mit Vermögenswerten saldiert.
Für die Bundesregierung sind sowohl die schuldenstatistischen
Kategorien „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“, die
den Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes umfassen,
als auch die „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ des Bundes und die Kassenverstärkungskredite relevant (vgl. Übersicht
10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen“). Beispielsweise überwacht der Stabilitätsrat das Verschuldungsverhalten von Bund und Ländern anhand
von Kennziffern, die auf den „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ aufbauen.
Die in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes umfassen das gesamte umlaufende Emissionsvolumen der Bundeswertpapiere. Abweichend
zur Ermittlung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (s. Abschnitt 3.4.1.4, Zusammenstellung
6) sind die Kassenverstärkungskredite einbezogen. Die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe, die Verbindlichkeiten
des Ausgleichsfonds Währungsumstellung sowie die Altschulden der Treuhandanstalt sind als „sonstige Schulden“ klassifiziert und hier nicht den Kreditmarktverbindlichkeiten zugeordnet.
Die „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ umfassen
Wertpapiere in Form von Bundesanleihen, Bundesschatzbriefen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes und Bundesobligationen. Weiterhin sind direkte Darlehen bei inländischen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, sonstigen inländischen und ausländischen Stellen
sowie von der Sozialversicherung inbegriffen. Sie entsprechen
dem unter 3.5.1 erläuterten Nennwertausweis der Gesamtverschuldung des Bundes (einschließlich Sondervermögen), zuzüglich der als Kassenverstärkungskredite aufgenommenen Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (Bubills), der Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten nach dem Altschuldenhilfegesetz sowie der Verschuldung der Extrahaushalte „FMS Wertmanagement“ und „Postbeamtenversorgungskasse“. Im Gegensatz
zu der o. g. Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen sind bei den „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“
auf Grund des Ausweises der Verbindlichkeiten nach dem Bruttoprinzip offene Forderungen nicht gegengerechnet, während in
der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen unter „sonstigen Schulden“ Forderungen und Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich
der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz
saldiert ausgewiesen werden.
Wegen der Beachtung des Bruttoprinzips sind die Eigenbestände sowie die Forderungen aus den Altschulden der Treuhandanstalt und des Ausgleichsfonds Währungsumstellung auf der
Vermögensseite ausgewiesen. Sie werden nicht mit den Kreditmarktverbindlichkeiten verrechnet.
Die Kreditmarktverbindlichkeiten sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei Fremdwährungsanleihen werden unter bestimmten
Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet und diese mit dem
fixierten Kurs des Absicherungsgeschäftes bewertet. Derzeit haben der Bund und die Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“ keine Kreditmarktverbindlichkeiten in fremden Währungen. Die Eigenbestände werden in Abweichung zu den übrigen Schuldendarstellungen auf den Kurs zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen
Jahres (Jahresschlusskurs) wertberichtigt.
151
3.5.4
Schuldenstand in der Abgrenzung des
Maastricht-Vertrages
Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung
des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen zum 31.12.2015
Der Schuldenstand im Sinne des Maastricht-Vertrages wird auf
der Grundlage von Art. 1 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 ff. der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates gemeldet. Er kann aus den
„Kreditmarktschulden des Bundes (Gesamthaushalt)“ abgeleitet werden. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung von Positionen,
die sich aus den Regeln des ESVG 2010 ergeben. Hinzugerechnet sind die Kassenverstärkungskredite des Kernhaushalts (aufgenommene Geldmarktkredite) und der Extrahaushalte „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation Deutsche Bundespost“ sowie „FMS Wertmanagement“. Ferner werden die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus Maßnahmen zur Abwehr
der europäischen Staatsschuldenkrise ergeben, sowie der Münzumlauf in die Ermittlung einbezogen. In der Position „sonstige
Korrekturen“ werden u. a. folgende Positionen hinzugerechnet:
Die Differenz zwischen Nennwert und Marktwert inflationsindexierter Bundeswertpapiere, der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert der Unverzinslichen Schatzanweisungen (Nominalwertkorrektur), die Kreditaufnahme aus
Off-Market-Swap- und Platzhaltergeschäften, die Kreditaufnahme staatlicher Projekte, die in öffentlich-privater Partnerschaft
durchgeführt werden, sowie die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben.
Ferner wird die gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes herausgerechnet.
Mio. €
Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung
des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes
zum 31.12.2015
Mio. €
Bundeswertpapiere..........................................
1.079.829
+ Schuldscheindarlehen.....................................
10.649
+ sonstige Kredite und Buchschulden................
6.697
Bundeswertpapiere........................................
1.079.829
+ Schuldscheindarlehen...................................
10.649
+ sonstige Kredite und Buchschulden..............
6.697
= Gesamtverschuldung des Bundes
(einschl. Sondervermögen).........................
1.097.175
+ als Kassenverstärkungskredite aufgenommene Unverzinsliche Schatzanweisungen
des Bundes (Bubills).....................................
7.650
+ Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten nach dem Altschuldenhilfegesetz.............................................................
11
+ Verschuldung des Extrahaushaltes
„FMS Wertmanagement“..............................
117.349
+ Verschuldung des Extrahaushaltes
„Postbeamtenversorgungskasse bei der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“.......................
11.000
+ Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte..
2.843
+ Korrekturposten............................................
360
= Kreditmarktschulden Bund
(Gesamthaushalt)........................................
1.236.388
-
= Gesamtverschuldung des Bundes
(einschl. Sondervermögen)...........................
-
25.227
Verschuldung des SV
„Investitions- und Tilgungsfonds“..................
21.022
= Verschuldung des Bundeshaushalts
(ohne SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“
und „Investitions- und Tilgungsfonds“)..........
-
40
+ Saldo aus den Verbindlichkeiten und Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und die Altschulden der Treuhandanstalt..............................................................
9
+ Eigenbestände (Bund ohne SV) zum Jahresschlusskurs......................................................
46.847
+ Kassenverstärkungskredite
(Bund ohne SV)..............................................
22.600
= Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes
(ohne Sondervermögen) in der
Vermögensrechnung des Bundes.................
1.120.343
Verschuldung des Extrahaushaltes
„Investitions- und Tilgungsfonds“................
21.022
Verschuldung des Extrahaushaltes
„Postbeamtenversorgungskasse bei der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“.......................
11.000
Verschuldung des Extrahaushaltes
„FMS Wertmanagement“..............................
117.349
-
Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte..
2.843
-
Korrekturposten............................................
430
= Kreditmarktschulden
Kernhaushalt Bund.....................................
1.058.517
-
-
1.050.926
Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe.................................................................
25.227
-
1.097.175
Verschuldung des SV
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“.................
Verschuldung des Extrahaushaltes
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“...............
152
Überführungsrechnung zwischen den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen und
dem Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum 31.12.2015
Mio. €
Kreditmarktschulden Bund
(Gesamthaushalt)............................................
Entwicklung des Steueraufkommens
und Überlegungen zur
Steuerschätzung 2016
3.6.1
Entwicklung und Verteilung des
Steueraufkommens
1.236.388
+ Kassenverstärkungskredite (Kernhaushalt
sowie Extrahaushalte „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post
und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ und „FMS Wertmanagement“...............
26.523
+ Münzumlauf....................................................
8.732
+ Effekte von Maßnahmen zur Abwehr der
europäischen Staatsschuldenkrise...................
66.548
+ sonstige Korrekturen.......................................
39.083
-
3.6
gegenseitige Verschuldung von Kern- und
Extrahaushalten des Bundes...........................
5.268
= Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag
(Bund)............................................................
1.372.006
Das Steueraufkommen eines Jahres ist die Summe der kassenmäßigen Ergebnisse einer größeren Anzahl unterschiedlicher
Steuerarten. Die zehn aufkommensstärksten Steuern erbringen
rund 90 % der gesamten Steuereinnahmen. Das Gesamtsteueraufkommen lässt sich nicht unmittelbar aus dem nominalen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ableiten. Vielmehr wird das Aufkommen einzelner Steuerarten von der Entwicklung der jeweiligen spezifischen Bemessungsgrundlage bestimmt, die ihrerseits
oftmals in einer nur mittelbaren, nicht stabilen Beziehung zum
nominalen BIP steht. Neben den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und struktureller Veränderungen auf
die jeweiligen Bemessungsgrundlagen der verschiedenen Steuern sind insbesondere die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die Beziehung zwischen Kassenaufkommen und Bemessungsgrundlage von großer Bedeutung.
Die volkswirtschaftliche Steuerquote setzt die gesamtstaatlichen
Steuereinnahmen in Beziehung zum BIP. Dieser Quotient unterliegt im Zeitablauf großen Schwankungen. Dabei schlagen verschiedene Einflussfaktoren zu Buche. Zum einen ist das BIP in
starkem Maße vom Konjunkturverlauf geprägt. Hinzu kommen
Veränderungen, die sich aus Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergeben. So ergaben sich beispielsweise durch die Anwendung des neuen Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) für den
gesamten Revisionszeitraum deutlich höhere BIP-Niveaus, die
die volkswirtschaftliche Steuerquote gegenüber dem alten Rechenstand merklich reduzierten. Zum anderen wirken sich sowohl konjunkturelle Einflüsse als auch Steuerrechtsänderungen
auf das Steueraufkommen selbst aus (vgl. Zusammenstellung 1).
Im Jahr 2008 lag die Steuerquote bei rund 22 % des BIP. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der steuerlichen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sank diese Quote auf rund 20 ½ %
im Jahr 2010. Ab dem Jahr 2012 liegt die Steuerquote wieder bei
rund 22 % des BIP. Aktuell wird für das Jahr 2016 eine Steuerquote von 22,0 % und für das Jahr 2017 von 22,3 % erwartet.
Zusammenstellung 1: Die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt
Jahr
Bruttoinlandsprodukt in
jeweiligen Preisen
Volkswirtschaftliche
Steuerquote
Mrd. €
Veränderung in %
Mrd. €
Veränderung in %
in %
2008
561,2
4,3
2.561,7
1,9
21,9
2009
524,0
-6,6
2.460,3
-4,0
21,3
2010
530,6
1,3
2.580,1
4,9
20,6
2011
573,4
8,1
2.703,1
4,8
21,2
2012
600,0
4,7
2.754,9
1,9
21,8
2013
619,7
3,3
2.820,8
2,4
22,0
2014
643,6
3,9
2.915,7
3,4
22,1
2015
673,3
4,6
3.025,9
3,8
22,2
1)
691,2
2,7
3.135,9
3,6
22,0
2017 1)
723,9
4,7
3.239,7
3,3
22,3
2016
1)
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
153
Die Zusammenstellung 2 zeigt die Anteile der direkten und indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen. Die direkten Steuern setzen sich aus den Steuern vom Einkommen, den Steuern
vom Vermögensbesitz, den Steuern vom Gewerbebetrieb und der
Erbschaftsteuer zusammen. Im Steuersystem ist bei konstantem
Steuerrecht und steigenden Einkommen über den progressiven
Einkommensteuertarif einerseits sowie die überwiegende Mengenbezogenheit der zu den indirekten Steuern zählenden Verbrauchsteuern andererseits die Tendenz zu einem steigenden Anteil der direkten Steuern angelegt. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 führten jedoch einbrechende Einnahmen aus
den Gewinnsteuern und Entlastungen bei der Einkommensteuer
zum Zwecke der Konjunkturstützung zu einem kräftigen Rückgang des Anteils der direkten Steuern am Gesamtaufkommen.
Die sich aus der Konjunkturerholung im Jahr 2010 ergebenden
Effekte zugunsten der direkten Steuern wurden durch die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes mehr als ausgeglichen,
sodass sich letztendlich - trotz der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung - ein weiterer leichter Rückgang des Anteils
der direkten Steuern ergab. Das andauernd positive konjunkturelle Umfeld hat seit dem Jahr 2011 dann den Anteil der direkten
Steuern erheblich ansteigen lassen. Für die Folgejahre wird - im
Zuge der erwarteten Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität - mit einem kontinuierlichen Aufwärtstrend zugunsten der
direkten Steuern bis auf 53,2 % im Jahr 2017 gerechnet.
Steuern vom Verbrauch und Aufwand
Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Energiesteuer,
Stromsteuer, Tabaksteuer, Kernbrennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, pauschalierte Eingangsabgaben, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer, sonstige Gemeindesteuern.
Die Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
in der Zusammenstellung 3 zeigt, dass der Anteil der Steuern
auf das Einkommen und Vermögen im Verhältnis zu den Steuern
auf die Einkommensverwendung insbesondere infolge kräftig
steigender Gewinnsteuern bis 2008 anstieg. In den Jahren 2009
bis 2011 lag der Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung wieder deutlich über demjenigen der Steuern auf das Einkommen und Vermögen, weil die gewinnabhängigen Steuern im
Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Maßnahmen zu
deren Bekämpfung stark zurückgegangen waren. Im Jahre 2012
nahm der Anteil der Steuern auf Einkommen und Vermögen infolge der konjunkturellen Erholung wieder zu auf 49,9 % und
übertraf den Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung (48,1 %). Diese Entwicklungstendenz dürfte sich im Gefolge der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Expansion fortsetzen. Für das Jahr 2017 wird ein Anteil der Steuern auf das Einkommen und Vermögen von 52,5 % erwartet.
Zusammenstellung 2: Anteil der direkten und indirekten
Steuern am Steueraufkommen
Jahr
Anteil am Gesamtaufkommen in %
direkte Steuern
indirekte Steuern
2008
51,7
48,3
2009
48,4
51,6
2010
48,2
51,8
2011
49,3
50,7
2012
50,6
49,4
2013
51,7
48,3
2014
52,2
47,8
2015
1)
52,6
47,4
2016
1)
52,3
47,7
2017
1)
53,2
46,8
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
Eine tiefere Untergliederung nach Steuergruppen ermöglicht
eine noch stärkere Differenzierung der strukturellen Veränderungen des Steuersystems. Aus der Zusammenstellung 3 lässt
sich die Verteilung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
ersehen. Die Gruppen gliedern sich wie folgt:
Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer auf
Zins- und Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag.
Steuern vom Vermögensbesitz
Grundsteuer, Vermögensteuer.
Steuern vom Gewerbebetrieb
Gewerbesteuer.
Steuern vom Vermögensverkehr
Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer.
Steuern vom Umsatz
Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer.
154
Zusammenstellung 3: Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
Steuergruppen
1.
2008
Steuern auf das Einkommen und Vermögen
davon:
Steuern vom
-
Einkommen
-
2009
50,9
2010
47,5
2011
47,4
2012
48,6
2013
49,9
2014
50,9
2015
51,3
2016 1)
2017 1)
51,4
52,5
51,7
41,6
39,2
38,5
39,5
40,9
42,0
42,6
43,0
43,0
43,7
Vermögensbesitz
1,9
2,1
2,1
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
1,9
1,9
Gewerbebetrieb
7,3
6,2
6,7
7,1
7,1
6,9
6,8
6,8
6,5
6,9
2.
Steuern auf den Vermögensverkehr
1,9
1,8
1,8
1,9
1,9
2,1
2,3
2,6
2,6
2,5
3.
Steuern auf die Einkommensverwendung
47,3
50,7
50,8
49,6
48,1
47,0
46,4
45,7
45,9
45,0
davon:
-
Steuern vom Umsatz
-
31,4
33,8
33,9
33,1
32,4
31,8
31,6
31,2
31,8
31,6
Versicherungsteuer
1,9
2,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,8
1,8
1,8
-
Kraftfahrzeugsteuer
1,6
1,6
1,6
1,5
1,4
1,4
1,3
1,3
1,3
1,2
-
Energiesteuer
7,0
7,6
7,5
7,0
6,6
6,4
6,2
5,9
5,8
5,5
-
Stromsteuer
1,1
1,2
1,2
1,3
1,2
1,1
1,0
1,0
1,0
0,9
-
Zölle
0,7
0,7
0,8
0,8
0,7
0,7
0,7
0,8
0,8
0,8
3,6
3,9
3,8
4,1
4,0
3,8
3,7
3,7
3,5
3,2
- Sonstige Steuern
vom Verbrauch und
Aufwand
1)
Anteil am Gesamtaufkommen in vH in den Kalenderjahren
Ergebnis des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016
155
Länder von den Steuereinnahmen abgezogen und die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche
Einheit“ den Steuereinnahmen des Bundes zugerechnet;
Aus der Zusammenstellung 4 sind die Anteile zu ersehen, die in
der Verteilung des Steueraufkommens jeweils auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallen. Das Aufkommen verschiedener Steuern steht jeweils einer Gebietskörperschaft allein zu.
Den größten Anteil am Steueraufkommen haben jedoch die gemeinschaftlichen Steuern, deren Einnahmen auf die Gebietskörperschaften aufzuteilen sind. Während für die meisten gemeinschaftlichen Steuern die Aufteilung nach festen Anteilssätzen
erfolgt, variieren die Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von Jahr zu Jahr. Die Vorschriften zur Aufteilung der Steuern vom Umsatz sind im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Im Anschluss an die Aufteilung
der Steuern findet eine Vielzahl nachgelagerter Umverteilungsvorgänge zwischen den staatlichen Ebenen statt.
●● bei den Ländern die Beteiligung an der Finanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ von den Steuereinnahmen abgezogen und die Regionalisierungsmittel (ÖPNV), die Beteiligung der Gemeinden am Fonds „Deutsche Einheit“ und
an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte
Gewerbesteuerumlage, die Kfz-Steuer-Kompensation, Konsolidierungshilfen sowie die Ergänzungszuweisungen vom
Bund den Steuereinnahmen der Länder zugerechnet;
●● bei den Gemeinden die Beteiligung an der Finanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage an
die Länder von den Steuereinnahmen der Gemeinden abgezogen;
Im Einzelnen werden:
●● beim Bund die EU-Eigenmittel, die Zahlungen von Ergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln (ÖPNV),
Kfz-Steuer-Kompensation und Konsolidierungshilfen an die
●● bei der EU die MwSt- und BNE-Eigenmittelzahlungen des
Bundes und das Aufkommen aus den Zöllen aufaddiert.
Zusammenstellung 4: Der Anteil von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Steueraufkommen
Anteil am Gesamtsteueraufkommen in %
1)
2)
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
20161)
20171)
Steuereinnahmen des Bundes 2)
42,6
43,5
42,6
43,3
42,7
41,9
42,1
41,8
42,0
41,7
Steuereinnahmen der Länder 2)
39,5
39,5
39,6
39,1
39,4
39,4
39,5
39,8
40,2
39,7
Steuereinnahmen der Gemeinden
13,7
13,1
13,3
13,4
13,5
13,6
13,6
13,8
13,5
14,0
EU-Eigenmittel
4,1
3,9
4,6
4,3
4,4
5,0
4,8
4,6
4,3
4,6
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
Nach Ergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich
3.6.2
Überlegungen zur Steuerschätzung für das
Haushaltsjahr 2017
Gemeinschaftliche Steuern
Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2016 die
Steuereinnahmen für die Jahre 2016 und 2017 sowie für den gesamten mittelfristigen Zeitraum bis 2020 geschätzt. Dem Gremium gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, das
Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung, die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten sowie der
obersten Finanzbehörden aller Länder an.
Nach deutschem Steuerrecht unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, dasjenige juristischer Personen der Körperschaftsteuer.
Der Steuerschätzung liegen Eckdaten der Frühjahrsprojektion
der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
zugrunde, die federführend vom BMWi erarbeitet wurden. Die
Bundesregierung erwartet eine Zunahme des nominalen BIP
um 3,3 % im Jahr 2017. Damit ergibt sich für die Schätzung der
Steuereinnahmen 2017 folgendes Bild:
Zum 1. Januar 2009 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Kassentechnisch gliedert sich diese in zwei
Komponenten:
Die „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ erfasst neben den Zinserträgen, die bislang dem Zinsabschlag
unterlagen, auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Künftig hat die Quellenbesteuerung von Zinsen abgeltende Wirkung. Die Einbeziehung in die Veranlagung bleibt jedoch
auf Antrag möglich (Günstigerprüfung).
2017
Bund
Länder
Gemeinden
EU-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
Der Haushaltsansatz für die Steuereinnahmen gliedert die Einkommensteuer nach der Art der Erhebung weiter auf. Die im
Quellenabzug erhobenen Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit („Lohnsteuer“) werden bei der Veranlagung,
d. h. der endgültigen Festsetzung der Steuerschuld angerechnet. Dies galt bis 2008 auch für die Quellensteuern auf Zinsen
(„Zinsabschlag“) und Gewinnausschüttungen („nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag“).
in Mrd. €
301,8
287,5
101,2
33,3
Ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen
ebenfalls der Abgeltungsteuer und werden weiterhin als „nicht
veranlagte Steuern vom Ertrag“ erfasst.
723,9
Überlegungen zur Schätzung des Aufkommens nach Steuerarten
Die „veranlagte Einkommensteuer“ umfasst zunächst die Vorauszahlungen der Einkommensteuerpflichtigen. Ferner werden
über dieses Einnahmekonto die Nachzahlungen oder Erstattun156
gen erfasst, die sich als Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung unter Anrechnung der gezahlten Quellensteuern ergeben.
Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) werden ebenfalls aus
dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer geleistet.
Schließlich wird auch die Auszahlung von Investitionszulagen
und Eigenheimzulagen hier verrechnet. Damit wird deutlich,
dass der Einnahmetitel „veranlagte Einkommensteuer“ letztlich
nichts anderes ist als eine Art „Clearingkonto der Einkommensbesteuerung“.
Zusammenstellung 5: Entwicklung des Steueraufkommen von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit 2008
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016 1)
2017 1)
in Mrd. €
Lohnsteuer
141,9
135,2
127,9
139,7
149,1
158,2
168,0
178,9
184,9
196,9
veranlagte Einkommensteuer
32,7
26,4
31,2
32,0
37,3
42,3
45,6
48,6
51,6
53,8
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
16,6
12,5
13,0
18,1
20,1
17,3
17,4
17,9
17,3
18,0
2)
13,5
12,4
8,7
8,0
8,2
8,7
7,8
8,3
6,5
6,2
Körperschaftsteuer
15,9
7,2
12,0
15,6
16,9
19,5
20,0
19,6
20,6
24,3
220,5
193,7
192,8
213,5
231,6
245,9
258,9
273,3
280,8
299,2
Abgeltungsteuer
insgesamt
nachrichtlich:
Veranlagte Einkommensteuer
Brutto vor Verrechnungen
Erstattungen an Arbeitnehmer
Investitionszulagen
1)
53,2
50,5
51,6
50,2
54,6
59,1
62,1
63,8
67,3
69,9
-13,7
-18,7
-16,5
-15,5
-15,6
-16,0
-16,2
-15,1
-15,7
-16,2
-0,5
-0,4
-0,3
-0,3
-0,4
-0,3
-0,2
-0,1
0,0
0,0
Eigenheimzulage
-6,3
-5,0
-3,6
-2,4
-1,4
-0,5
-0,2
-0,1
0,0
0,0
Kassenaufkommen
32,7
26,4
31,2
32,0
37,3
42,3
45,6
48,6
51,6
53,8
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
prägt wie bei der Körperschaftsteuer. Dies hatte seine Ursache
darin, dass größere Kapitalgesellschaften besonders stark von
der rückläufigen Auslandsnachfrage getroffen wurden, während die Binnennachfrage weitgehend stabil blieb. In den Jahren 2010 und 2011 führte der Rückgang der aus der veranlagten
Einkommensteuer geleisteten Zahlungen (Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer, Eigenheimzulagen, Investitionszulagen)
zu einem Anstieg des Kassenaufkommens. Seit dem Jahr 2012
führte vor allem der Anstieg der Bruttoeinnahmen aufgrund der
günstigen binnenwirtschaftlichen Entwicklung zum erheblichen
Anstieg der Kasseneinnahmen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren mit prognostizierten
Wachstumsraten von 6,2 % für 2016 und 4,2 % für 2017 fortsetzen.
Die Zusammenstellung 5 zeigt die Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr
2008.
Die Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Unternehmensteuerreform 2008 und die beginnende Wirtschaftskrise führten 2008 zu einem starken Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens, das sich im Jahr 2009 im Zuge der Verschärfung der Wirtschaftskrise nochmals halbierte. Die Erholung
setzte jedoch bereits im Jahr 2010 ein und brachte bis zum Jahr
2015 eine erhebliche Aufkommenssteigerung auf 19,6 Mrd. €.
Im ersten Schätzjahr 2016 wird ein Anstieg um 5,3 % erwartet. Erwartungen über weiter ansteigende Vorauszahlungen basieren auf der positiven Entwicklung der Gewinne der überwiegend international ausgerichteten Kapitalgesellschaften. Ausgehend von dem starken Zuwachs im 1. Quartal 2016 erwartet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ auch für den Rest des
Jahres eine positive Einnahmeentwicklung. Die negativen Aufkommenseffekte, die aus der Umsetzung der Rechtsprechung zu
§ 40a KAGG und STEKO resultieren und in 2016 bei der Körperschaftsteuer voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen in
Höhe von 3,1 Mrd. € führen, werden dadurch mehr als ausgeglichen. Für das Jahr 2017 werden aus der vorgenannten Rechtsprechung keine aufkommensmindernden Auswirkungen mehr
erwartet. Zudem wird - entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Annahmen zur Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen - mit einem Zuwachs des Aufkommens
vor Berücksichtigung von Rechtsänderungen gerechnet. Beide
Komponenten zusammen führen zu einem starken Anstieg des
für 2017 geschätzten Aufkommens um 17,7 % auf 24,3 Mrd. €.
Seit dem Jahr 2003 wird neben dem Kindergeld auch die Altersvorsorgezulage aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt. Die
starke Dynamik beider Abzugspositionen - insbesondere hervorgerufen durch die kräftige Erhöhung des Kindergeldes - hat
neben der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Steuerentlastungen den Rückgang des Lohnsteueraufkommens in den Jahren 2009 und 2010 bewirkt. Seit dem Jahr 2011 ist infolge der
günstigen Arbeitsmarktentwicklung (Beschäftigungs- und Effektivlohnsteigerungen) ein Wiederanstieg der Einnahmen zu
verzeichnen. Im gesamten Schätzzeitraum wird die Entwicklung
des Lohnsteueraufkommens wesentlich von der prognostizierten Steigerung der Effektivlöhne (Bruttolöhne und -gehälter je
Arbeitnehmer) und nur noch in geringem Umfang von der Zunahme der Beschäftigtenzahlen getragen. Im Jahr 2016 wird ein
Zuwachs des Lohnsteueraufkommens um 3,3 % erwartet. Dieser
verhältnismäßig geringe Aufkommensanstieg ist zum überwiegenden Teil auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Anhebung
des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zurückzuführen. Für das Jahr 2017
wird dann wieder ein - auf dem Niveau der letzten Ist-Jahre liegender - Zuwachs von 6,5 % erwartet.
Ebenfalls aufgrund günstiger Gewinnentwicklung, aber auch
als Folge des Subventionsabbaus (z. B. Abschaffung der Eigenheimzulage) stiegen die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer von 2008 bis 2015 sehr kräftig an. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und infolge von entlastenden Steuerrechtsänderungen fiel das Aufkommen in 2009
deutlich niedriger aus, doch war der Rückgang nicht so ausge157
nen Bemessungsgrundlagen. Nachdem einem Aufkommen von
15,9 Mrd. € im Jahr, werden für die Folgejahre Zuwächse auf
16,4 Mrd. € im Jahr 2016 und 17,4 Mrd. € im Jahr 2017 erwartet.
Steuern vom Umsatz
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist in ihrer
Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie zielt auf die Belastung des privaten und öffentlichen inländischen Endverbrauchs. Aus technischen und institutionellen Gründen wird sie
von den Unternehmen geschuldet und in den Formen „Umsatzsteuer“ und „Einfuhrumsatzsteuer“ erhoben, wobei die Einfuhrumsatzsteuer im Wesentlichen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten zu zahlen ist. Rückschlüsse auf die hinter der Umsatzsteuer
stehende relevante Endnachfrage sind nur dann möglich, wenn
Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer zusammen als Aggregat
„Steuern vom Umsatz“ betrachtet werden.
Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Entwicklung der Einnahmen aus den Bundessteuern war die Übertragung der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. Juli 2009 auf den
Bund (Zuwachs des Aufkommens aus den Bundessteuern in
2009 um 3,5 % und 2010 um 4,6 %). Dem steht allerdings eine
entsprechende Kompensationszahlung an die Länder gegenüber, sodass sich daraus für den Bund keine Mehreinnahmen
ergaben. Die Einführung der Luftverkehrsteuer und der Kernbrennstoffsteuer erhöhten die Zuwachsrate im Jahr 2011 zusätzlich auf insgesamt 6,1 %. In den Jahren 2012 und 2013 überschritt das Aufkommen der Bundessteuern das Vorjahresniveau
lediglich um jeweils + 0,7 %. Im Jahr 2015 wurden insgesamt
104,2 Mrd. € Bundessteuern vereinnahmt (+ 2,4 % ggü. 2014).
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnet für die Jahre
2016 und 2017 nur mit leichten Zuwächsen im Aufkommen der
Bundessteuern (Zuwachsrate 2016: + 0,4 %; 2017 + 0,2 %). Im
Jahr 2017 werden Einnahmen aus den Bundessteuern in Höhe
von 104,8 Mrd. € erwartet.
Entsprechend den Erwartungen einer in den Jahren 2016 und
2017 eher von binnenwirtschaftlichen Faktoren getragenen
Konjunkturentwicklung, wird auch für die Steuern vom Umsatz
von einer besseren Entwicklung als in den Vorjahren ausgegangen. Im Jahr 2016 wird voraussichtlich ein Zuwachs des Steueraufkommens um 4,6 % erreicht. Basis ist der erwartete Zuwachs
der privaten Konsumausgaben, der das Aufkommen dieser
Steuerart maßgeblich bestimmt. Auch für das Schätzjahr 2017
wird mit einem erheblichen Zuwachs der Steuern vom Umsatz
(+ 4,1 %) gerechnet.
Zusammenstellung 6: Bundessteuern
Bundessteuern
Bei der Energiesteuer als der aufkommensstärksten Bundessteuer führte u. a. der Anstieg des Ölpreises in den letzten Jahren zu einer Stagnation des Aufkommens. Die Verbraucher reagierten auf die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zum Teil mit
Verbrauchseinschränkungen, zum Teil ersetzten sie ihren OttoPkw durch einen Diesel-Pkw mit entsprechend niedrigerem spezifischem Verbrauch. Trotz des seit Ende 2014 niedrigeren Ölpreises, ist nach Einschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ nicht mit einer Trendwende zu rechnen. Nach einem
leichten Einnahmeanstieg im Jahr 2016 um 1,0 % rechnet der
Arbeitskreis im Jahr 2017 mit einer Stagnation des Aufkommens. Die Stromsteuer, die im Zuge der ökologischen Steuerreform als Mengensteuer eingeführt wurde, verzeichnete im Jahr
2003 einen Einnahmenanstieg auf rd. 6 ½ Mrd. €. Bis zum Jahr
2010 blieben die Einnahmen aus dieser Steuerart in etwa auf
diesem Niveau mit leicht rückläufiger Tendenz. Aufgrund von
Steuerrechtsänderungen stieg das Aufkommen im Jahr 2011 auf
7,2 Mrd. € und stabilisierte sich in den Jahren 2012 und 2013
auf einem Niveau von 7,0 Mrd. €. Nach einer Abschwächung
der Einnahmen auf 6,6 Mrd. € in den Jahren 2014 und 2015
wird für die Jahre 2016 und 2017 ebenfalls ein Steueraufkommen von 6,6 Mrd. € erwartet.
2015
2016 1)
2017 1)
Energiesteuer
39,6
40,0
40,0
Tabaksteuer
14,9
14,5
14,4
Versicherungsteuer
12,4
12,7
13,0
6,6
6,6
6,6
Stromsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
8,8
8,9
8,9
Solidaritätszuschlag
15,9
16,4
17,4
5,9
5,6
4,6
104,2
104,7
104,8
übrige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
1)
Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016.
Ländersteuern
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betrugen im Jahr 2015
6,3 Mrd. €. Im Jahr 2016 wird ein Rückgang auf 5,9 Mrd. €
erwartet. Dieser setzt voraussichtlich im Jahr 2017 fort
(5,3 Mrd. €). Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise reduzierten bis zum Jahr 2009 das Aufkommen der Grunderwerbsteuer auf 4,9 Mrd. €. Die ab 2010 einsetzende Erholung
führte in Verbindung mit Steuersatzerhöhungen in einigen Ländern zu dem bisherigen Einnahmehöchststand von 11,2 Mrd. €
im Jahr 2015. In den Jahren 2016 und 2017 wird sich der Zuwachs voraussichtlich bis auf 12,3 Mrd. € im Jahr 2016 und
12,6 Mrd. € im Jahr 2017 fortsetzen. Das Aufkommen aus der
Rennwett- und Lotteriesteuer lag 2015 bei 1,7 Mrd. € und wird
für die folgenden Jahre auf 1,7 Mrd. € (2016) und 1,8 Mrd. €
(2017) geschätzt. Die übrigen Ländersteuern verharren seit Jahren auf etwa gleichem Stand.
Der tendenzielle Rückgang des Tabaksteueraufkommens in den
Jahren 2006 bis 2010 steht in Verbindung mit dem Verbrauchrückgang aufgrund der Erhöhung der Tabaksteuersätze und der
Ausweitung des Nichtraucherschutzes. Die stufenweise Erhöhung der Tabaksteuersätze ab dem Jahr 2011 führte in diesem
Jahr durch Antizipation der Steuersatzerhöhung (Vorproduktion)
zu einem höheren Absatz von Steuerzeichen, welcher neben der
Steuersatzerhöhung einen Anstieg der Einnahmen um 6,8 %
auf 14,4 Mrd. € verursachte. Der Rückgang auf 14,1 Mrd. € im
folgenden Jahr ist damit nicht nur Ergebnis der weiteren Verbrauchseinschränkungen aufgrund gestiegener Tabaksteuersätze, sondern auch auf das überhöhte Niveau des Vorjahres zurückzuführen. Der weitere Rückgang im Jahr 2013 ist lediglich
auf einen kassentechnischen Effekt zurückzuführen: Einnahmen
in Höhe von 350 Mio. € wurden erst im Jahr 2014 verbucht.
Dies führte zu dem Anstieg der Einnahmen im Jahr 2014 auf
14,6 Mrd. €. Im Jahr 2015 wurden 14,9 Mrd. € Tabaksteuer vereinnahmt. Für die Tabaksteuer wird mittelfristig mit Verbrauchseinschränkungen gerechnet. Im Prognosezeitraum werden daher
rückläufige Tabaksteuereinnahmen von 14,5 Mrd. € für das Jahr
2016 und von 14,4 Mrd. € für 2017 erwartet.
Die Gesamteinnahmen aus den Ländersteuern erreichten im Jahr
2015 20,3 Mrd. € und werden voraussichtlich auf 21,0 Mrd. € in
2016 ansteigen. Im Jahr 2017 wird mit einem leichten Rückgang
auf 20,8 Mrd. € gerechnet.
Gemeindesteuern
Die Finanz- und Wirtschaftskrise führte bei der Gewerbesteuer
im Jahr 2009 zu massiven Aufkommenseinbußen um 21,0 % im
Vergleich zu dem Rekordergebnis des Jahres 2008. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich infolge der guten Gewinnentwicklung der Unternehmen jedoch schnell erholt und erreichten
im Jahr 2015 mit 45,7 Mrd. € das bisher höchste Ergebnis. Diese Entwicklungstendenz setzt sich im Schätzzeitraum fort. Für
das Schätzjahr 2016 wird allerdings infolge der Auswirkungen
Der Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag zur Einkommen-,
Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- und Körperschaftsteuer erhoben. Als solcher profitiert dieser von Zuwächsen bei sei158
eines Urteils des Bundesfinanzhofs zur Schachtelprivilegierung
ein Rückgang auf 45,0 Mrd. € erwartet. Im Jahr 2017 ergibt sich
dadurch eine entsprechend höhere Zuwachsrate (+ 10,9 %). Die
Einnahmen betragen in diesem Jahr voraussichtlich 49,9 Mrd. €.
Die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B beliefen sich im
Jahr 2015 auf 13,2 Mrd. € Sie werden für die Jahre 2016 und
2017 auf 13,5 Mrd. € bzw. 13,6 Mrd. € veranschlagt.
Die sonstigen Gemeindesteuern setzen sich insbesondere aus
Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer sowie
Jagd- und Fischereisteuer zusammen.
3.6.3Schlussbemerkung
Die kassenmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen seit 1950
bzw. 1970 und deren Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften sind den Tabellen 11 und 12 zu entnehmen.
159
160
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016
161
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016
4.1
Vorbemerkungen
Änderungen auf dem Gebiet der
Besitz- und Verkehrssteuern
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom
16. Juli 20152
Der Berichtszeitraum (Juli 2015 bis Juni 20161) war geprägt
durch eine Steuerpolitik, die Planungssicherheit im Regelungssystem verspricht und dort, wo durch konsequente Konsolidierungspolitik finanzielle Spielräume erarbeitet wurden, zielgerichtete Entlastungsschritte zur Bewahrung von Investitionsund Leistungsanreizen umsetzt (z. B. Abbau der kalten Progression und Stärkung der Familien, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Erleichterungen für den Mittelstand). Darüber
hinaus werden die steuerpolitischen Handlungsschwerpunkte
nach wie vor zum einen auf weitere Schritte der Steuervereinfachung und zum anderen auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie die Eindämmung von Steuervermeidung gelegt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom
16. Juli 2015 wurde die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben
des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt.
Anhebung des Grundfreibetrags von
2015: 8.354 € um 118 € auf 8.472 €
2016: 8.472 € um 180 € auf 8.652 €
Im Einzelnen sind folgende wesentliche Steuerrechtsänderungen in Kraft getreten:
Anhebung des Kinderfreibetrags von
2015: 7.008 € um 144 € auf 7.152 €
Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r B e s i t z - u n d Ve rkehrsteuern
2016: 7.152 € um 96 € auf 7.248 €
-- Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom
16. Juli 2015,
Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag
nicht auswirkt, wurde das Kindergeld im gleichen Verhältnis für
2015 und 2016 angehoben. Daneben wurde der Kinderzuschlag
um einen Betrag von 20 € auf 160 € monatlich ab dem 1. Juli
2016 angehoben.
-- Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittel­stän­dischen
Wirtschaft von Bürokratie vom 28. Juli 2015 (Bürokratieentlastungsgesetz), Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015,
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde unter Berücksichtigung der seit 2004 insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten ab 1. Januar 2015 auf 1.908 € erhöht. Außerdem
wird er nach der Zahl der im Haushalt des allein erziehenden
Steuerpflichtigen lebenden Kinder gestaffelt (Erhöhung des Betrages um 240 Euro für jedes weitere Kind).
-- Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016
nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festsetzungsverordnung 2016 - LuftVStFestV
2016) vom 10. November 2016,
Zum Ausgleich der in den Jahren 2014 und 2015 entstandenen
kalten Progression wurden zusätzlich die übrigen Tarifeckwerte
(ohne Grundfreibetrag) um die kumulierte Inflationsrate dieser
Jahre (d. h. um 1,48 %) nach rechts verschoben.
-- Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom
21. Dezember 2015,
-- Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom
24. Februar 2016,
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen
Wirtschaft von Bürokratie vom 28. Juli 2015 (Bürokratieentlastungsgesetz) 3
-- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18. Juli 2016.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden kleine Unternehmen von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des
Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung durch die Anhebung der Schwellenwerte um 20 % ab 1. Januar 2016 befreit
(Umsatzgrenze: 600.000 €, Gewinngrenze: 60.000 €). Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wurden ferner die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert,
die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte von 62 € auf 68 € angehoben und das Faktorverfahren beim
Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht.
Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r Ve r b r a u c h s t e u e r n
und des nationalen Zollrechts
-- Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie
zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016.
Änderungen auf dem Gebiet des internationalen
Steuerrechts
-- Diverse Doppelbesteuerungsabkommen
Durch die Anhebung der Schwellenwerte in der Abgabenordnung entstehen geringfügige Steuermindereinnahmen. Auf eine
Darstellung in Tableauform wurde verzichtet.
1 Die Darstellung der Steuerrechtsänderungen wird ergänzt durch eine
Übersicht über die hierdurch eintretenden finanziellen Auswirkungen
auf die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren (Tabelle 13).
2 BGBl. 2015, I, Nr. 30, S. 1202.
3 BGBl. 2015, I, Nr. 32, S. 1400.
163
Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 20154
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom
24. Februar 20167
Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im Bundesrat
zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) in einer Protokollerklärung
angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge
aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde dies
umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Konzernklausel mit ihren
Ausnahmen bei der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG
erweitert. Außerdem wurden die Besteuerung stiller Reserven bei
der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG)
an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die
Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer
an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 8 Absatz 2 Sätze 1 und 2 sowie § 23 Absatz 14 neu GrEStG) angepasst. Daneben enthält das Gesetz auch bedeutsame steuerliche
Regelungen für den Mittelstand, wie z. B. Erleichterungen beim
Investitionsabzugsbetrag zur Liquiditätsverbesserung bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei der Verlustverrechnung.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand wurden ebenfalls an
die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie an die MwStSystRL
angepasst. Dies erfolgte durch die Einfügung eines neuen § 2b
UStG, der künftig unter anderem die Unternehmereigenschaft
von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(interkommunale Zusammenarbeit) regelt.
Zur Sicherung des seemännischen Know-how für die maritime
Wirtschaft in Deutschland sieht das Gesetz die auf 60 Monate
befristete Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von derzeit 40 auf
100 % vor. Mit Beschluss vom 3. Mai 2016 hat die EU-Kommission die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts genehmigt. Der
Lohnsteuereinbehalt kann somit erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18. Juli 20168
Das Gesetz sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die
rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Es reduziert
bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen.
Die Maßnahmen betreffen drei Handlungsfelder:
-- Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen
verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen
zielgenaueren Ressourceneinsatz,
-- vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse sowie
-- Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der
Abgabenordnung (AO), im Hinblick auf die sich stellenden
Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze.
Mit Wirkung vom 6. November 2015 wurde auch der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 5
Satz 1 zweiter Halbsatz UStG) überarbeitet. Die Klarstellung des
Gesetzeswortlauts war aufgrund der BFH-Entscheidung vom
28. August 2014, V R 7/14, erforderlich geworden. Die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des hoheitlichen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers wurden gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt (vgl. § 13b Absatz 5 Satz 10 UStG). Darüber hinaus wurde hinsichtlich der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers bei bestimmten Metalllieferungen mit Wirkung vom 6. November 2015 die Nummer 3 der Anlage 4 (zu
§ 13b Absatz 2 Nummer 11 UStG) redaktionell geändert.
Die gesetzlichen Maßnahmen werden durch zahlreiche untergesetzliche Maßnahmen flankiert, die in einem Zeitrahmen von
fünf bis sechs Jahren umgesetzt werden. Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens und der Vereinfachung.
Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016
nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festsetzungsverordnung 2016 - LuftVStFestV
2016) vom 10. November 20165
Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung zur Festlegung der
Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2016 in
Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Die Luftverkehrsteuersätze konnten aufgrund der Einnahmen in 2015 für das
Jahr 2016 um 1,64 % auf 7,38 €/23,05 €/41,49 € gesenkt werden.
Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom
21. Dezember 20156
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen in deutsches Recht umgesetzt. Im Einkommensteuergesetz wurden Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der
Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen
vorgenommen. Die Vorgaben der Richtlinie wurden in das Betriebsrentengesetz übernommen.
4 BGBl. 2015, I, Nr. 43, S. 1834.
5 BGBl. 2015, I, Nr. 45, S. 1978.
6 BGBl. 2015, I, Nr. 55, S. 2553.
7 BGBl. 2016, I, Nr. 10, S. 310.
8 BGBl. 2016, I, Nr. 35, S. 1679.
164
4.2
Änderungen auf dem Gebiet der
Verbrauchsteuern und des nationalen
Zollrechts
4.3
Änderungen auf dem Gebiet des
Internationalen Steuerrechts
Doppelbesteuerungsabkommen
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie
zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 20169
Das Anschlussabkommen mit Jersey vom 7. Mai 2015 ist nach
dem Austausch der Ratifikationsersatzerklärung am 30. Januar
2016 in Kraft getreten und rückwirkend ab dem 29. August 2014
anzuwenden.
Die Verordnung setzt zwingende Transparenzpflichten des
Unionsrechts im Bereich der staatlichen Beihilfen um. Zudem
werden Anpassungen von Verfahrensvorschriften in der EnergieStV und der StromStV zur Vereinfachung bzw. zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgenommen. Im
Einzelnen:
Das Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 18. Dezember
2015 in Kraft getreten und somit seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden.
-- Die Europäische Kommission hat in den Jahren 2013/2014
die Regelungswerke des Beihilferechts der Union u. a. mit
dem Ziel der Verbesserung der Transparenz bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen grundlegend überarbeitet. Unionsrechtlich sind nunmehr von den Mitgliedstaaten verpflichtend sog. Veröffentlichungs-, Informationsund Transparenzpflichten zu erfüllen und daher ab dem
1. Juli 2016 auf einer Beihilfe-Website umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen (ab
500 000 € pro Jahr je Steuerbegünstigungstatbestand und
Empfänger) zur Verfügung zu stellen. Für Einzelbeihilfen
unter diesem Betrag sind die entsprechenden Informationen für Anfragen oder Monitorings der KOM vorzuhalten.
Die nationale Umsetzung für diejenigen Steuerbegünstigungen des EnergieStG und des StromStG, die vom Anwendungsbereich der Transparenzpflichten erfasst sind, erfolgt
im Wege der Energie- und Stromsteuergesetz-TransparenzVerordnung (EnSTransV). In dieser Verordnung wird für die
einschlägigen Steuerbegünstigungen des EnergieStG und
des StromStG ein jährliches Meldeverfahren durch die Begünstigten gegenüber der Zollverwaltung eingeführt, wobei
unter bestimmten Prämissen für die Begünstigten eine dreijährige Befreiung von den Meldepflichten möglich ist. Daneben liegt ein Schwerpunkt der EnSTransV auf dem Thema
Datenschutz sowie der Einführung eines Meldeverfahrens
mittels elektronischer Datenübermittlung in der Zukunft.
Das Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am
30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Protokoll ist ab dem
1. Januar 2016 anzuwenden.
Das Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen
vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern ist am 24. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Zusatzabkommen ist ab dem
1. Januar 2016 anzuwenden.
Das Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist nach Austausch der
Ratifikationsurkunden am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten
und somit seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden.
Das Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Protokoll ist in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Januar 2016 und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem 6. April
2016 anzuwenden.
-- Seit der letzten Änderung der EnergieStV und der StromStV
im Jahr 2013 hat sich Änderungsbedarf in beiden Verordnungen ergeben. Dieser beruht einerseits auf höchstrichterlichen Entscheidungen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofes sowie andererseits
darauf, dass der Vollzug des EnergieStG und des StromStG
durch die Hauptzollämter in den letzten Jahren deutlich
komplexer geworden ist und im Hinblick auf erhebliche
Arbeitsrückstände verfahrensmäßig erleichtert werden soll.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge bilden die Einführung neuer Verfahrensregelungen für die Steuerentlastung
für KWK-Anlagen (§§ 99 Absatz 2, 99a Absatz 2, 99d Absatz 2 und 3 EnergieStV), die Streichung der Steuerbegünstigung für Pilotprojekte (§ 105 EnergieStV) und die Aufnahme einer Definition des Begriffs des räumlichen Zusammenhangs (§ 12b StromStV).
Das Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen ist im April 2016 in Kraft getreten, so dass das
Abkommen erstmalig ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein
wird.
Das Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird voraussichtlich in 2016 in Kraft treten, so dass das Abkommen erstmalig ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein wird.
Die Änderungen der EnergieStV und StromStV führen zu geringen Steuermehreinnahmen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde verzichtet.
9 BGBl. 2016, I, Nr. 23, S. 1158.
165
Das Gesetz vom 20. November 2014 zu dem Abkommen vom
13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen ist umgesetzt. Auch in Costa Rica ist mit Veröffentlichung des Vertragsgesetzes im dortigen Gesetzblatt im
April 2016 die innerstaatliche Umsetzung erfolgt. Das Verfahren zum Austausch der Ratifikationsurkunden ist zwischenzeitlich eingeleitet. Ein Austausch in 2016 wird angestrebt; damit
wird das Abkommen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein.
Automatischer Informationsaustausch
Die Bundesrepublik Deutschland und 50 weitere Staaten haben
am 29 Oktober 2014 das „Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information“ unterzeichnet, zu dem das Zustimmungsgesetz am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Diese Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien unter den in der Vereinbarung näher bestimmten Voraussetzungen zu einem automatischen Austausch steuerlich relevanter Bankinformationen ab
September 2017.
Die Mehrseitige Vereinbarung beinhaltet Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und
den Austausch von in der Mehrseitigen Vereinbarung näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen
wurde das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz erlassen,
das am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Hiernach sind
deutsche Finanzinstitute verpflichtet, ab 2016 die bei Ihnen vorhandenen Informationen über Konten nach den in diesem Gesetz näher bestimmten Sorgfaltspflichten zu untersuchen und ab
September 2017 ggf. gefundene Informationen nach den in diesem Gesetz näher festgelegten Voraussetzungen an das BZSt zu
übermitteln. Das BZSt wird als zentrales Verbindungsbüro diese Informationen dann an die Vertragsstaaten der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 29. Oktober 2015 weiterleiten.
166
5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
167
5.
Finanzbeziehungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden
5.1
Überwachung der Haushalte von
Bund und Ländern durch den
Stabilitätsrat
Der Stabilitätsrat bescheinigte Bremen, das im Dezember 2013
zu einer stärkeren Konsolidierung aufgefordert worden war, dass
es zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung seines Konsolidierungskurses ergriffen hat. Er wies zugleich darauf hin, dass in
den nächsten Jahren zusätzliche, auch kurzfristig wirksame Sanierungsmaßnahmen notwendig werden dürften. Dem Saarland bescheinigte der Stabilitätsrat, dass es seinen bisherigen Sanierungskurs weiterverfolgt. Auch hier würden in den nächsten
Jahren jedoch weitere Sanierungsanstrengungen notwendig sein.
Nach Artikel 109a Grundgesetz und dem gleichzeitig beschlossenen Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen hat der Stabilitätsrat die Aufgabe, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern fortlaufend zu überwachen,
drohende Haushaltsnotlagen festzustellen und Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des
Finanzplanungsrates und der Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze wurde dem Stabilitätsrat zusätzlich unter anderem
die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen gemäß
§ 51 Haushaltsgrundsätzegesetz übertragen. Dem Stabilitätsrat
gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an. Die Beschlüsse und
Beratungsunterlagen werden unter: www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
Der Stabilitätsrat beriet die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“
der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der
Bundesregierung hierzu. Im Jahr 2014 erreichten alle ostdeutschen Länder zum dritten Mal in Folge eine vollständig solidarpaktgerechte Verwendung der im Rahmen des Solidarpakts
II erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum
Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft (Korb
I). Die Korb I Mittel betrugen 2014 rund 5,8 Mrd. €. Der Bund
stellte außerdem im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II
rund 2,2 Mrd. € an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost im Jahr 2014 bereit. Damit hat der Bund gut 91 % seiner
Verpflichtungen zum Korb II des Solidarpakts II erbracht.
Im Berichtszeitraum fanden die zwölfte und dreizehnte Sitzung
des Stabilitätsrates statt:
Dreizehnte Sitzung des Stabilitätsrates
Der Stabilitätsrat trat am 8. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des
Bundesfinanzministers Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 13. Sitzung zusammen.
Zwölfte Sitzung des Stabilitätsrates
Der Stabilitätsrat trat am 9. Dezember 2015 unter dem Vorsitz
des Finanzministers des Landes Hessen Dr. Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 12. Sitzung zusammen.
Die deutsche Wirtschaft wuchs solide und die Finanzpolitik
verstetigte ihre Konsolidierungserfolge. Im Jahr 2015 schloss
Deutschland seinen gesamtstaatlichen Haushalt von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts ab,
strukturell lag er bei 0,8 %.
Der Stabilitätsrat stellte in Übereinstimmung mit seinem unabhängigen Beirat fest, dass Deutschland die im Rahmen der
europäischen Haushaltsüberwachung zulässige Obergrenze des
strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe
von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2019 einhalten
wird. Für 2015 erwartete der Stabilitätsrat einen strukturellen
Überschuss des gesamtstaatlichen Haushalts in Höhe von ¾ %
des BIP. Ab dem Jahr 2016 wurde ein annähernd ausgeglichener
Staatshaushalt prognostiziert. Die erfolgreiche Konsolidierung
der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
in den vergangenen Jahren ermöglichte es aus derzeitiger Sicht,
die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme,
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen.
Trotz der zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Ausgaben wurde
erwartet, dass die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen
Finanzierungsdefizits im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten wird. Der Beirat bestätigte dieses Ergebnis und sah einen Sicherheitsabstand. Entgegen der Projektion des Bundes gingen
die Länder mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben in
ihrer Projektion der Entwicklung der Länderhaushalte bis zum
Jahre 2019 von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo aus. Angesichts der längerfristigen Herausforderungen durch
den demographischen Wandel war die erfolgreiche wachstumsorientierte Konsolidierung auch künftig zu sichern.
Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung prüfte der
Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und
Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der
Grundlage ihrer Stabilitätsberichte. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befanden, ergaben
sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Dies
galt auch für die Sanierungsländer Berlin und Schleswig-Holstein.
Der Stabilitätsrat stellte fest, dass Berlin, Bremen, Saarland,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2015 ihren
Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen sind. Damit
wurden die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an die fünf Länder erfüllt. Die Hilfen, die je zur
Hälfte vom Bund und der Ländergemeinschaft finanziert werden, sollen die Länder in die Lage versetzen, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein,
die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befanden,
legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die
Länder dar, wie sie im verbleibenden Sanierungszeitraum bis
2016 die vereinbarten Obergrenzen der Nettokreditaufnahme
einhalten werden.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein,
die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befanden,
legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die
Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen
der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung
der jährlichen Nettokreditaufnahme dar.
Der Stabilitätsrat stellte fest, dass Berlin seine Obergrenze weiterhin mit großem Abstand einhielt und das Land sein Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen wird. Bei
Schleswig-Holstein wies der Stabilitätsrat auf den auch vor dem
Hintergrund der deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen erheblich gesunkenen Abstand zur zulässigen Neuverschuldung hin.
Der Sanierungsbericht zeigte dennoch auf, dass auch SchleswigHolstein das Sanierungsverfahren 2016 erfolgreich abschließen
kann.
Berlin schuf die Grundlagen, das Sanierungsverfahren im Jahr
2016 erfolgreich abzuschließen. In Bezug auf Bremen stellte der
Stabilitätsrat fest, dass die vom Land für das Jahr 2016 ergriffenen und im Sanierungsprogramm angekündigten Maßnahmen
nicht ausreichten, um den vereinbarten Sanierungspfad einzuhalten. Der Stabilitätsrat forderte Bremen daher gemäß § 5 Absatz 3 StabiRatG zur verstärkten Haushaltssanierung auf. Er erwartete, dass das Land vereinbarungsgemäß dazu bis Ende Juli
169
meinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet.
Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bund erhielt im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 51,6 % zur Erfüllung seiner Aufgaben, die Länder von 46,2 % und die Gemeinden von 2,2 %.
2016 zusätzliche Maßnahmen ergreift. Der Sanierungsprozess in
Bremen würde mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein. Im Saarland seien
angesichts des sinkenden Abstands zur Obergrenze der Nettokreditaufnahme auch in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsanstrengungen notwendig, und der Stabilitätsrat stellte
fest, dass der Sanierungsprozess mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein würde. Der Bericht Schleswig-Holsteins zeigte, dass das Land das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen könne.
5.2
5.2.1
5.2.2
Gemeinschaftsaufgaben von Bund und
Ländern
Nach Artikel 91a GG wirkt der Bund bei gesamtstaatlich bedeutsamen Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes durch seine Beteiligung an der Koordinierung und der Finanzierung mit.
Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern
Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Länder auf
Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung
bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Nach Artikel 91b Absatz 2 GG können Bund
und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
Beteiligungsverhältnis an den
Gemeinschaftsteuern
Nach Artikel 106 Absatz 3 GG sind Bund und Länder an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt.
Für die Einkommensteuer gilt diese hälftige Aufteilung soweit
das Aufkommen nicht den Gemeinden zugewiesen wird. Die Gemeinden erhalten gem. Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des
Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Bund
und Länder erhalten dementsprechend je-weils 42,5 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer
sowie jeweils 44 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer.
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das einzige wirtschaftspolitische
Instrument, mit dem Bund und Länder gemeinsam gezielt die
strukturschwächsten Regionen in Deutschland fördern, um ihnen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern.
Artikel 106 Absatz 3 GG legt fest, dass die Anteile von Bund und
Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt werden.
Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die
Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer
notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Artikel 106
Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen.
Der Koordinierungsausschuss (Zusammensetzung: Bundesminister für Wirtschaft und Energie - Vorsitz -, Bundesminister der Finanzen, 16 Wirtschaftsminister/-senatoren der Länder) hat am 10. Juni 2015 eine überarbeitete Fassung des Koordinierungsrahmens für die neue EU-Förderperiode vom 2014 bis
2020 beschlossen, die nach der Klärung von Auslegungsfragen
mit der KOM erforderlich wurde. Der Koordinierungsrahmen
wurde im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2015
neu veröffentlicht. Für ein gesamtdeutsches Fördersystem für
strukturschwache Regionen ab 2020, dessen Kern die GRW sein
wird, hat der Bund Eckpunkte beschlossen, die mit den Ländern
abgestimmt werden sollen. Dabei sind die noch laufenden Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
zu berücksichtigen. Ferner finden Gespräche mit den Ländern
zur Ausweitung der Infrastrukturförderung statt.
Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund
und Ländern, die in § 1 des Finanzausgleichsgesetzes geregelt
wird, folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des
Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen
Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er
seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als
Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer sowie
zusätzlich 500 Mio. € in den Jahren 2015 und 2016 und 1,5 Mrd.
€ im Jahr 2017. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern
50,3 % zu. Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den
Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 %-Punkten.
Die GRW wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Zusätzlich zu den Barmitteln des Bundes von 600 Mio. €
im Bundeshaushalt 2016 fließen Einnahmen nach § 8 Absatz 3
des GRW-Gesetzes den Ausgaben zu. Dieser Ansatz für die
GRW-Förderung wird im Rahmen des Investitionspakets der
Bundesregierung um jeweils 24 Mio. € in den Jahren 2016-2018
ergänzt. An Verpflichtungsermächtigungen sind im Bundeshaushalt 2016 rd. 594 Mio. € vorgesehen. Aus dem europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) steht für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 ein Betrag von rd. 10,77 Mrd. € zur Verfügung. Ein Teil dieser Regionalfondsmittel wird weiterhin zur
Ko-Finanzierung im Rahmen der GRW eingesetzt.
Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag verändert. Dieser
Betrag liegt im Jahr 2015 bei -1.173.788.000 €, im Jahr 2016 bei
-2.810.788.000 und im Jahr 2017 bei -900.788.000 €. Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen wie zuletzt durch Änderungen im Rahmen des Gesetzes
zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015
und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes,
des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen
bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie
des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.
Mit der GRW können zur Schaffung und Erhaltung dauerhaft
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze Zuschüsse zu Investitionen der
gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) und zu
Projekten wirtschaftsnaher Infrastruktur gewährt werden.
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und
Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit
im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern. Ihre Durchführung
Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den
dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf
das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Ge170
Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ein Gesamtvolumen von bis zu 1 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit des Programms (2017-2032) zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt
die Gesamtfinanzierung sicher.
erfolgt auf der Grundlage der vom Bund/Länder-Planungsausschusses (PLANAK) beschlossenen Rahmenpläne. Neben dem
jährlich zu beschließenden Standardrahmenplan wurde im Jahr
2009 für den Zeitraum bis 2025 ein Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ beschlossen, der über ein Volumen an Bundesmitteln in Höhe von
insgesamt 380 Mio. € verfügt. Ab dem Jahr 2015 ist außerdem
ein Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ hinzugekommen, der für 2015 mit 20 Mio. € veranschlagt war und 2016 mit 100 Mio. € ausgestattet ist. Es ist geplant, diesen Sonderrahmen weiterhin mit 100 Mio. € jährlich
fortzuführen.
Die Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen
Hochschulen - „Innovative Hochschule“ richtet sich insbesondere an Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten.
Sie unterstützt Hochschulen in der Profilierung im Leistungsbereich Transfer und Innovation und stärkt ihre strategische Rolle
im regionalen Innovationssystem. Der Bund wird dies zu 90 %
finanzieren und hierfür bis zu 495 Mio. € für zehn Jahre zur Verfügung stellen.
Für die GAK standen in den Jahren seit 2011 jährlich effektiv bis
zu 600 Mio. € zur Verfügung; mit den Kofinanzierungsmitteln der
Länder ergab dies ein Fördervolumen von fast 1 Mrd. € p. a. (gesetzliche Lastenverteilung: Bund 60 % und Länder 40 % bei der
Agrarstrukturverbesserung sowie entsprechend 70 : 30 % beim
Küstenschutz). Für längerfristig zu planende Maßnahmen stehen
für die Folgejahre außerdem Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von bis zu 70 % der aktuellen Bundesmittel zur Verfügung.
Der Pakt für Forschung und Innovation unterstützt die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Mit dem Pakt haben Bund und Länder
im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine
internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Am
11. Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortschreibung
des Paktes für 2016 bis 2020 vereinbart. Sie streben einen jährlichen Aufwuchs von 3 % an, der in dieser Paktperiode allein vom
Bund getragen wird. Im Übrigen bleiben die jeweiligen BundLänder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Zu den Zielen des
Paktes gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems und seine Vernetzung, die Vertiefung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, die Stärkung des
Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft,
die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft sowie
die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher
Strukturen und Prozesse.
Für 2016 sind Bundesmittel in Höhe von 625 Mio. €, zzgl. 25 Mio. €
für den Sonderrahmenplan „Küstenschutz“ sowie 100 Mio. € für
den Sonderrahmenplan „Hochwasserschutz“ vorgesehen (veranschlagt als Zukunftsinvestition im Epl. 60). Damit können insgesamt 750 Mio. € Bundesmittel verfügbar gemacht werden.
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung
Nach Artikel 91b Abs. 1 GG können Bund und Länder auf
Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung
bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über
den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme
zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule) sowie ein Programm
zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG
geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist bis zum Jahr 2020 konzipiert.
Durch Verwaltungsabkommen vom 11. September 2007, geändert am 17. April 2015, haben Bund und Länder auf der Grundlage von Artikel 91b GG die Errichtung einer GWK vereinbart.
Der GWK gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie
die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister und
Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an.
Sie behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden
Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems.
Der Hochschulpakt wurde in drei Programmphasen von 2007
bis 2010, von 2011 bis 2015 und für eine dritte und abschließende Programmphase von 2016 bis 2020 (inkl. Ausfinanzierung
bis 2023) beschlossen. Mit diesen Vereinbarungen, zuletzt mit
der Vereinbarung für die dritte Programmphase, die die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und chefs der Länder am 11. Dezember 2014 beschlossen haben, stellen Bund und
Länder auch bei steigenden Studienanfängerzahlen ein bedarfsgerechtes Studienangebot sicher und gewährleisten eine hohe
Qualität des Studiums. Über die Gesamtlaufzeit des Hochschulpakts sind Bundesmittel in Höhe von 20,2 Mrd. € vorgesehen,
die Länder stellen 18,3 Mrd. € zur Verfügung.
Die gemeinsame Förderung der Wissenschaft und Forschung
erstreckt sich auf die in der Anlage zum GWK-Abkommen genannten Einrichtungen und Vorhaben in allen Fällen von überregionaler Bedeutung. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen wie
etwa die MPG, die DFG, die Mitgliedseinrichtungen der WGL
und der HGF sowie die FhG.
Die Exzellenzinitiative eröffnet den deutschen Hochschulen die
Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher
internationaler Attraktivität zu schaffen. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75 : 25 vom Hundert getragen. In 2016 sind rd. 400 Mio. €
aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen.
Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 ein strategisches Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschulbereichs beschlossen: Die
Exzellenzstrategie verstetigt die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung universitärer Spitzenforschung. Der Bund
investiert für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten jährlich rd. 400 Mio. € (75 % der Gesamtsumme). Auf Basis des geänderten Art. 91b GG fördert der Bund Exzellenzuniversitäten
erstmals dauerhaft, soweit die alle sieben Jahre stattfindenden
Evaluationen positiv verlaufen.
In der zweiten Säule wird seit 2007 für die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale in Höhe von 20 % der Projektmittel bereitgestellt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit
der Forschung an Hochschulen zu stärken. Bis zum Jahr 2015
stellt die Bundesregierung alleine ein Gesamtvolumen von etwa
2,3 Mrd. € als Sonderfinanzierung an die DFG zur Verfügung.
Bund und Länder haben sich 2014 auf die Fortsetzung der DFGProgrammpauschalen bis zum Jahr 2020 verständigt. Die DFGProgrammpauschale wird ab 2016 für alle neu bewilligten Projekte der DFG um 10 % auf insgesamt 22 % der Projektmittel erhöht. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung mit einem
Anteil von 2 Prozentpunkten. In den Jahren 2016 bis 2020 sind
hierfür rd. 2 Mrd. € Bundes- und rd. 125 Mio. € Landesmittel
vorgesehen.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben
Bund und Länder mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs am 16. Juni 2016 ein neues Programm beschlossen, das
die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von ca.
1.000 Tenure-Track-Professuren in Deutschland stärken wird.
Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt
Lehre) beschlossen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezem171
ber 2020. In der Breite der Hochschullandschaft werden Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und
Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. In der ersten Förderperiode, die Ende 2016 ausläuft, wurden 186 Hochschulen
aus allen 16 Ländern ab dem Wintersemester 2011/12 bzw. dem
Sommersemester 2012 gefördert. In einem expertengeleiteten
Verfahren wurden im November 2015 156 Hochschulen für die
Weiterförderung bis Ende 2020 ausgewählt. Insgesamt wird der
Bund in den Jahren 2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre bereitstellen, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
grund der Vorgabe des Artikels 143c Abs. 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive
Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift
des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn
alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre
Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig
in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen.
Aufgrund von Artikel 91b Abs. 1 GG wirken Bund und Länder
auch bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen
einschl. Großgeräte zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum 31. Dezember 2019 jährlich 298 Mio. € zur Verfügung (§ 9 Abs. 2 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten
an Hochschulen einschließlich Großgeräte - AV-FuG).
Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern
seit 2007 jährlich ein Betrag von 19,9 Mio. € zu.
Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung
Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Abs. 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt
bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG
laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die
Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in
einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen
Aufgabenbereichen einzusetzen.
Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im
internationalen Vergleich
Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wird im
Verwaltungsabkommen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit
des Bildungswesens im internationalen Vergleich vom 21. Mai
2007 geregelt.
Wesentliche Vorhaben gemäß Artikel 91b Abs. 2 GG werden in
Zusammenkünften der Bildungsministerinnen und Bildungsminister von Bund und Ländern erörtert. Das Ergebnis wird der
Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt. Die inhaltlichen Abstimmungen erfolgen in der Steuerungsgruppe, die ihrerseits bei ihrer
Arbeit durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt wird.
5.2.3
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der
Länder und Gemeinden (GV)
Artikel 104b GG gestattet dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
Gemeinden (einschließlich der GV) zu gewähren, soweit das
Grundgesetz ihm für diesen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Während der erste Förderzweck dieser Bestimmung
(„zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“) Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur betrifft,
ermöglichen der zweite und dritte Zweck längerfristige Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
Gemeinden (GV), die „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ und „zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Sie sind im Zeitablauf
mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten. Durch das Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 wurden auch die
Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen in Krisensituationen gelockert. Nunmehr kann der Bund im Fall von
Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die
sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen auch ohne Gesetzgebungsbefugnis gewähren.
Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere:
• die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen
Bildungswesens im internationalen Vergleich,
• die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung sowie anderer Berichte bzw. Aktivitäten im Bildungsbereich gemäß Artikel 91b Abs. 2 GG,
• die Vorbereitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung
der Zuarbeiten des wissenschaftlichen Beirats und
• die Befassung mit Vorhaben der Bildungsforschung, die im
gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden.
Im Rahmen der Bildungsberichterstattung sind der zuletzt 2016
erstellte nationale Bildungsbericht mit dem Schwerpunktkapitel „Bildung und Migration“ sowie der jährlich erscheinende
Bildungsfinanzbericht zu nennen. Weiter wird die Teilnahme
Deutschlands an internationalen Untersuchungen wie TIMSS,
IGLU und PISA unterstützt und vorbereitet. Mit dem nationalen
Projektmangement von PISA, der Measurementforschung und
der ab 2017 vorgesehenen Erstellung von Forschungssynthesen
leistet das „Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien“ (ZIB) einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung von
Bildung sowie zur Verbreitung und Nutzbarmachung von Ergebnissen der empirischen Bildungsforschung.
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Das Nachtragshaushaltsgesetz 2015 schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Zuweisung von 3,5 Mrd. € an das
neue Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“.
Durch die Einrichtung dieses vom Bund mit 3,5 Mrd. € ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 sollen in den Jahren
2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche
finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu
90 % gefördert werden. Um eine vollständige Inanspruchnahme
des Programms durch Länder und Kommunen zu gewährleisten, wird die Laufzeit um zwei Jahre verlängert.
Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit
2007 jährlich ein Betrag von 695,3 Mio. € für die Finanzierung
des Ausbaus von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken
aus dem Haushalt des Bundes zu; mit diesem Betrag sind auch die
Mittel zur Ausfinanzierung der vom Bund bis zum Jahre 2006 eingegangenen Verpflichtungen abgegolten (Artikel 143c GG i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EntflechtG). Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen
Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist auf-
Es geht dabei um Investitionen in Bereiche, in denen der Bund
über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt - also Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur (mit
Schwerpunkt energetischer Sanierung) und Klimaschutz.
Damit leistet die Bundesregierung einen weiteren Beitrag zum
Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet.
172
gegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die
Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014
ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die
„investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel
zum 31. Dezember 2019 aus.
Die Fördermittel für finanzschwache Kommunen kommen allen
Ländern sowie den Stadtstaaten zugute. Dabei entfallen auf die
Länder, in denen sich die finanzschwachen Kommunen konzentrieren, überproportional hohe Anteile.
Finanzhilfen für Stadtsanierung und -entwicklung
Mit Finanzhilfen nach Artikel 104b GG beteiligt sich der Bund
maßgeblich an der Förderung der Erneuerung, der Erhaltung
und Stabilisierung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der
Städtebauförderung werden die Finanzhilfen zur Beseitigung
städtebaulicher Missstände eingesetzt. Mit den Programmen
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“
sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird die nachhaltige
Lösung struktureller Probleme in den Städten und Gemeinden
aller Größenordnungen unterstützt.
Im Rahmen des „Bundesprogramms“ werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) jährlich rd. 332,6 Mio. €
für ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und
den zugehörigen Randgebieten zur Verfügung gestellt. Es werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Mio. €
gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bund und Länder haben vereinbart, die Mittel des
GVFG im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.
Von 1990 bis 2015 sind den Ländern Programmmittel in Höhe
von insgesamt rd. 12,86 Mrd. € bereitgestellt worden; rund zwei
Drittel davon entfielen auf Grund der entsprechenden Nachholbedarfe auf die neuen Länder.
Kompensationsregelung nach Beendigung der Finanzhilfen
für Wohnungsbau und -modernisierung
Im Jahr 2017 wird die Städtebauförderung mit einem weiterhin
hohen Programmvolumen von 0,74 Mrd. € wirksame Hilfen für
die Städte und Gemeinden anbieten. Die Mittel werden von den
Kommunen eingesetzt u. a. zur Anpassung an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel, z.
B. Entwicklung der Innenstädte, Sicherung des baukulturellen
Erbes sowie weitere Verringerung von Gebäudeleerstand. Ferner werden die Mittel in integrative Stadtquartiere investiert, um
gezielt das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher
Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Seit dem Jahr 2010 werden
die Mittel auch für überregionale bzw. überörtliche Bau- und
Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt. Zur Deckung bereits eingegangener sowie neuer Verpflichtungen sind für die Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2017 Ausgabemittel in Höhe von
rd. 0,62 Mrd. € vorgesehen.
Mit dem am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes wurde gemäß Artikel 125c GG
zum 1. Januar 2007 die alleinige Verantwortung für die soziale
Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Bis dahin beteiligte sich der Bund mit Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4
GG (a. F.) an der sozialen Wohnraumförderung (früher sozialer
Wohnungsbau). Von 1991 bis 2006 wurden den Ländern hierfür
Verpflichtungsrahmen von insgesamt 14,6 Mrd. € bereitgestellt,
davon entfielen 5,5 Mrd. € auf die neuen Länder.
Als Ausgleich für die Abschaffung der Finanzhilfe leistet der
Bund gemäß Artikel 143c GG i. V. m. § 3 EntflechtG seit 2007
jährlich zweckgebundene Kompensationszahlungen in Höhe
von 518,2 Mio. € an die Länder. Mit der Änderung des Entflechtungsgesetzes durch Artikel 12 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) erhöht
der Bund die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel
in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € auf 1.018,2
Mio. € p. a. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in
den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen
verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist aufgrund der Vorgabe
des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene
Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“
bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c
GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie
es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen.
Zusätzlich stellt der Bund im Jahr 2017 den Städten und Gemeinden 0,2 Mrd. € Programmmittel für den Investitionspakt
Soziale Integration im Quartier zur Verfügung. Zweck der Förderung ist die Anpassung und Sanierung der sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Kitas, Stadtteilzentren) als Grundlage des
sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere im Hinblick auf die erfolgreiche Bewältigung des aktuellen Flüchtlingszuzugs. Der Investitionspakt ist für die Programmjahre 2017-2020 vorgesehen.
Daneben stellt der Bund außerhalb der Finanzhilfen nach Artikel 104b GG den Städten und Gemeinden zur Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus im Programmvolumen von 50 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Bundesförderung umfasst im Jahr 2016 wie auch im Jahr 2017 die
Förderschwerpunkte Konversion, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie den barrierefreien und demographiegerechten Umbau der Städte und Gemeinden.
5.2.4
Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen
Personennahverkehr
Mit der Bahnreform ging die Aufgabenverantwortung des Bundes im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der
bisherigen Bundeseisenbahnen ab 1. Januar 1996 auf die Länder
über (Artikel 143a Absatz 3 GG). Die Länder erhalten nach Artikel 106a GG aus dem Steueraufkommen des Bundes einen verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierungsbetrag für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), mit dem insbesondere
der SPNV zu finanzieren ist. Die Höhe dieser Bundesmittel und
ihre Verteilung an die Länder sind im Gesetz zur Regionalisierung
des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz RegG) festgelegt. Die Regionalisierungsmittel sind von 2008 bis
2015 jährlich um 1,5 % gestiegen. Im Jahr 2015 haben die Länder
rd. 7,408 Mrd. € erhalten. Mit der zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,2 Mrd. €
im Jahr 2016 und der jährlichen Steigerungsrate auf 1,8 % für die
Folgejahre bis einschließlich 2031 wird der Bund bis 2031 insgesamt 15,6 Mrd. € mehr als bisher zur Verfügung stellen. Damit hat
der Bund sein Engagement noch einmal deutlich erhöht und si-
Finanzhilfen für Seehäfen
Der Bund gewährt den Ländern Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein seit dem
Jahr 2005 Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen im
Bereich der Seehäfen, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur von Seehäfen wie den Bau
oder Ausbau von Hafenanlagen, von Verkehrswegen und öffentlichen Verkehrsflächen. Die Finanzhilfen des Bundes betragen jährlich insgesamt rd. 38,3 Mio. € und sind bis zum Jahr 2019 befristet.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 GG
i. V. m. § 3 Absatz 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) Kompensationszahlungen in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich. Diese werden den Ländern nach einem gem. § 4 Absatz 3 EntflechtG vor173
chert mit insgesamt 150 Mrd. € bis 2031 eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für die Länder, um
einen attraktiven, modernen Nahverkehr zu organisieren.
5.3
Finanzen der Länder und Gemeinden
5.3.1
Zur Finanzwirtschaft der Länder
Länder verringerten sich 2015 um -7,9 % auf 14,9 Mrd. €. Ihr
Anteil an den Gesamtausgaben betrug 4,5 %. Die Ausgaben für
den laufenden Sachaufwand erhöhten sich deutlich um +8,8 %
auf 31,4 Mrd. € zu, ihr Anteil an den Gesamtausgaben stieg auf
9,4 %. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse ohne Schuldendiensthilfen stiegen um +7,9 % auf 135,0 Mrd. €. Besonders
deutlich stiegen dabei die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich um +9,9 % auf 83,4 Mrd. € und
die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Bereiche
mit +4,8 % auf 51,5 Mrd. €.
Überblick1
5.3.1.2 Zur Entwicklung der Einnahmen
Die Länderhaushalte haben sich 2015 erfreulich entwickelt. Ihr
Finanzierungsüberschuss beträgt 0,7 Mrd. €. Da der Anstieg der
Einnahmen stärker ausfiel als der Anstieg der Ausgaben, konnte
das Finanzierungsergebnis um +1,1 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Haushaltsplanungen hatten für 2015
noch ein Finanzierungsdefizit von 6,7 Mrd. € vorgesehen.
Die Gesamteinnahmen der Länder stiegen im Vergleich zum
Vorjahr deutlich um +15,0 Mrd. € oder +4,7 % auf insgesamt
333,9 Mrd. €. Sie fielen damit um +11,3 Mrd. € höher aus als in
den Haushaltsplanungen vorgesehen.
Die Steuereinnahmen erhöhten sich 2015 um +6,3 % auf 248,8
Mrd. €. Gegenüber 2014 nahmen die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer um +5,3 % zu. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer erhöhten sich um +6,0 %,
die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage um +3,8 % und
die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer um +5,7 %. Die Einnahmen aus reinen Landessteuern wuchsen um +16,0 %, die Gemeindesteuern der Stadtstaaten um +2,7 %.
Während die ostdeutschen Flächenländer insgesamt einen Überschuss von +1,4 Mrd. € und die Stadtstaaten von +0,3 Mrd. € erzielten, verzeichneten die westdeutschen Flächenländer ein Finanzierungsdefizit von -1,0 Mrd. €.
5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben
2015 stiegen die Ausgaben der Länder um +4,3 % oder 13,7 Mrd.
€ auf 333,1 Mrd. €. Damit lagen sie um +3,8 Mrd. € über den
Haushaltsplanungen, die einen Zuwachs von +3,1 % vorsahen.
5.3.1.3Schuldenstand
Zum Jahresende 2015 betrug die Verschuldung aus Kreditmarktmitteln 540,7 Mrd. €. Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner von 6.637 €. Gegenüber dem Vorjahr sank die Verschuldung um -6,4 Mrd. € oder um 123 € je Einwohner.
Die Personalausgaben erhöhten sich 2015 um +2,2 % auf 116,9
Mrd. €. Der Anteil an den Gesamtausgaben sank gegenüber dem
Vorjahr um 0,7 % auf 35,1 %. Die investiven Ausgaben stiegen
deutlich gegenüber dem Vorjahr um +4,5 % auf 32,6 Mrd. €,
ihr Anteil an den Gesamtausgaben blieb gegenüber dem Vorjahr jedoch unverändert. Bundesweit fällt die Entwicklung der
Investitionsausgaben sehr unterschiedlich aus. Während in den
Stadtstaaten die investiven Ausgaben insgesamt um +20,6 %
und in den ostdeutschen Flächenländern um +5,6 % stiegen,
ging der Anstieg der Investitionen in den westdeutschen Flächenländern um 1,3 %-Punkte auf +1,8 % zurück. Das Investitionsniveau liegt in den ostdeutschen Flächenländern weiterhin
deutlich über dem westdeutschen Niveau. Die Zinsausgaben der
Um einen sinnvollen Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung
der einzelnen Länder zu ermöglichen, ist die Einbeziehung der
Kommunalebene erforderlich, da zum einen in den Haushalten
der Flächenländer im Gegensatz zu den Stadtstaaten der kommunale Aufgabenbereich nicht enthalten, zum anderen die Aufgabenabgrenzung zwischen dem jeweiligen Land und seinen
Gemeinden länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist. Die
Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung reichte von 1.536 € je
Einwohner in Sachsen bis zu 31.989 € in Bremen. Das Saarland
und Schleswig-Holstein sind die am stärksten verschuldeten
Flächenländer (15.933 € bzw. 10.684 € je Einwohner).
1 Alle ausgewiesenen Zahlen beruhen auf den vorläufigen Ergebnissen
des Jahres 2015 (4. Quartal ohne Auslaufperiode).
Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Länder 2010 bis 2015
(a): in Mrd. €; b): Veränderung gegenüber Vorjahr in vH)*)
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Neue Länder
ohne Berlin
Alte Länder
ohne Berlin
Länder insgesamt
Ausgabena)
286,7
296,7
299,3
308,7
319,4
260,2
55,4
333,2
b)
0,0
3,5
0,9
3,2
3,5
4,3
3,1
4,3
Einnahmena)
265,9
286,4
293,5
306,8
318,9
259,2
56,7
333,9
b)
2,5
7,7
2,5
4,5
4,0
5,0
3,1
4,7
Finanzierungssaldoa)
-20,8
-10,2
-5,7
-1,9
-0,4
-1,0
1,4
0,7
7,2
3,5
2,2
1,6
1,4
-2,1
-3,8
-2,9
Kreditfinanzierungsquote in vH
nachrichtlich:
Kreditfinanzierungsquote in vH
- Bund
- Gemeinden
*)
14,5
5,9
7,3
7,2
0,0
-
-
-57,8
0,3
-0,1
-0,2
-0,4
0,1
0,1
-1,5
-0,1
Fußnoten zu dieser und den folgenden Seiten vgl. Übersicht 12
174
Strukturen der Ausgaben der Länder 2010 bis 2015
(a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Ausgaben in vH)
Personalausgaben 2010
2011
2012
2013
2014
2015
Alte Länder
ohne Berlin
Neue Länder
ohne Berlin
Länder insgesamt
a)
102,1
104,6
107,3
110,5
114,4
96,2
13,3
117,0
b)
35,6
35,3
35,9
35,8
35,8
37,0
24,1
35,1
a)
64,2
67,1
68,6
73,4
77,7
67,2
16,8
84,0
b)
22,4
22,6
22,9
23,8
24,3
25,8
30,4
25,2
Zahlungen an Gemeinden Investive Ausgaben a)
34,7
34,8
30,6
30,3
31,2
22,0
8,4
32,6
b)
12,1
11,7
10,2
9,8
9,8
8,4
15,2
9,8
a)
7,3
7,3
6,6
6,4
6,5
4,7
1,6
6,6
b)
2,6
2,4
2,2
2,1
2,0
1,8
2,9
2,0
a)
25,6
26,2
26,7
27,8
28,9
21,1
4,1
31,5
b)
8,9
8,8
8,9
9,0
9,1
8,1
7,3
9,4
a)
19,7
19,4
18,7
17,6
16,2
11,4
1,9
14,9
b)
6,9
6,5
6,3
5,7
5,1
4,4
3,5
4,5
darunter:
- Sachinvestitionen Laufender Sachaufwand Zinsausgaben Strukturen der Einnahmen der Länder 2010 bis 2015
(a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Einnahmen in vH)
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Alte Länder
ohne Berlin
Neue Länder
ohne Berlin
Länder
insgesamt
Steuern a)
188,4
202,3
215,0
224,3
234,2
201,3
33,9
248,8
(ohne BEZ)
b)
70,9
70,6
73,2
73,1
73,4
77,7
59,8
74,5
32,9
33,7
34,7
34,8
34,8
29,1
4,9
36,0
Anteil der Steuereinnahmen der Länder
in vH der gesamten Steuereinahmen
Zuweisungen und Darlehen vom Bund a)
43,3
45,0
46,3
48,2
49,1
31,7
13,9
50,3
(einschl. BEZ) b)
16,3
15,7
15,8
15,7
15,4
12,2
24,4
15,1
Übrige Einnahmen a)
34,2
39,0
32,3
34,2
35,6
26,2
8,9
34,8
b)
12,8
13,6
11,0
11,2
11,2
10,1
15,8
10,4
nachrichtlich:
Anteil in vH an den gesamten
Steuereinnahmen
- Bund (einschl. BEZ)
41,6
43,4
43,7
43,7
41,8
-
-
43,3
- Gemeinden
11,1
11,6
12,0
11,9
11,8
11,0
1,3
12,3
175
Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 2010 bis 2015
Verschuldung
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Alte Länder
ohne Berlin
Neue Länder
ohne Berlin
Länder
insgesamt
- in Mrd. €
524,4
530,7
538,6
544,1
547,1
418,2
63,8
540,7
- in € je Einwohner
6.415
6.615
6.699
6.752
6.760
6.388
5.104
6.637
- in vH des Bruttoinlandsprodukts
20,3
19,6
19,6
19,3
18,8
16,3
19,3
17,9
nachrichtlich:
Verschuldung in vH des
Bruttoinlandsprodukts
41,1
39,6
39,9
39,3
38,1
-
-
36,1
2,9
2,9
2,9
2,8
2,7
2,7
0,4
3,1
- Bund
- Gemeinden
Verschuldung der einzelnen Länder pro Einwohner 1980 bis 2015 (in € je Einwohner)
Verschuldung ohne Gemeinden
1980
2014
Verschuldung mit Gemeinden
1980
2015
1)
2014
20151)
Baden-Württemberg
948
4.269
3.777
1.561
4.811
4.516
Bayern
597
1.986
1.776
1.184
2.982
2.871
-
6.820
6.774
-
7.297
7.306
1.170
6.767
6.962
2.091
8.537
9.121
-
5.867
5.777
-
6.618
6.909
Flächenländer
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
1.232
7.318
7.392
2.102
8.428
8.628
902
7.775
7.741
1.828
9.078
9.248
Rheinland-Pfalz
1.209
8.157
7.971
2.073
9.644
9.522
Saarland
1.618
14.118
14.262
2.512
15.449
15.933
Sachsen
-
783
566
-
1.494
1.536
Sachsen-Anhalt
-
9.169
8.982
-
10.001
9.772
Schleswig-Holstein
1.540
9.517
9.402
1.938
10.563
10.684
Thüringen
-
7.268
7.222
-
8.107
8.480
Stadtstaaten
Berlin 2)
X
X
X
1.703
17.371
16.812
Bremen
X
X
X
4.281
29.708
31.989
Hamburg
X
X
X
2.469
13.281
13.120
1)
Vorläufig
2)
Ab 1991 einschl. Berlin-Ost
176
5.3.2
20.12.2001 die gesetzlichen Regelun­gen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre bis 2019 festgelegt. Auch mit den seit 2005 geltenden Regelungen blieben die Grund­strukturen des vorausgegangenen mehrstufigen Ausgleichs­systems, bestehend aus horizontaler Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, erhalten. Jedoch wurden durch die Neuregelungen
u. a. die Ergänzungsanteile an der Umsatzsteuer gestärkt sowie die
Gemeindefinanzkraft mit einem Anteil von 64 %, statt 50 % wie
vorher, in den Länderfinanzausgleich einbezogen, was insgesamt
einen flacheren Ausgleichstarif ermöglichte. Zudem wurden die
bis 2004 gültigen Mindestauffüllungen beseitigt. Auch werden seit
2005 12 % der im Ländervergleich überproportionalen Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr im Länderfinanzausgleich ausgleichsfrei gestellt. Neben den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten wird seit 2005 auch den abstrakten Mehrbedarfen der
dünn besiedelten Flächen­länder durch eine Einwohnerwertung
im Länderfinanz­ausgleich Rechnung getragen. Darüber hinaus
entfielen mit der Neuregelung die bis 2004 gültigen, überaus komplizierten Garantieklauseln im Länderfinanzausgleich.
Finanzausgleich unter den Ländern
Der Länderfinanzausgleich und die ihn ergänzenden Bundes­
ergänzungszuweisungen sind neben dem Beteiligungs­verhältnis
von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer und der horizontalen Umsatzsteuerverteilung im Maßstäbegesetz und im Gesetz
über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG)
geregelt.
Bis zur Einführung eines gesamtdeutschen Finanzausgleichs im
Jahr 1995 waren Übergangsregelungen für die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern
festgelegt worden. Der steuerkraftbezogene Umsatz­steuerausgleich
und der Länderfinanzausgleich wurden jeweils gesondert unter
den alten und unter den neuen Ländern ohne Beteiligung Berlins durchgeführt. Der gesonderte Ausgleich machte es notwendig,
den neuen Ländern und Berlin für diese Zeit Mittel aus dem Fonds
„Deutsche Einheit“ zur Verfügung zu stellen, der 1990 eingerichtet
worden war. Die Zuwei­sungen aus dem Fonds beliefen sich für die
Jahre 1990 bis 1994 auf insgesamt rd. 82 Mrd. €.
Mit Wirkung ab dem 01.01.1995 wurde der bundesstaat­liche Finanzausgleich im Rahmen des Gesetzes zur Umset­zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) unter Einbeziehung der neuen Länder und Berlins neu geordnet. Seitdem sind
die neuen Länder und Berlin vollständig und gleichberechtigt
in den bundesstaatlichen Finanzausgleich ein­bezogen. Zugleich
wurde mit dem Solidarpakt I die finanzielle Basis geschaffen, um
ihren infrastrukturellen Nachholbedarf abzubauen.
Änderungen ergaben sich auch bei den Bundesergänzungs­
zuweisungen:
Leistungsschwache Länder erhalten seit dem Jahr 2005 allge­
meine Bundesergänzungszuweisungen nur noch in Höhe von
77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs
verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnitt­
lichen Finanzkraft. Das Volumen dieser Bundesergänzungs­zu­
weisungen betrug im Ausgleichsjahr 2015 rd. 3,8 Mrd. € und
wird für 2016 auf rd. 3,9 Mrd. € geschätzt.
Der Bund hat sich an den Leistungen, die den ostdeutschen Ländern von 1995 an über die horizontale Umsatzsteuerver­teilung
und den Länderfinanzausgleich zugeflossen sind, durch die Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 7 Prozentpunkte beteiligt (abzüglich eines Betrages von rd. 1,1 Mrd. €
jährlich bei der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“).
Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der
Bund seit 2005 nur noch drei Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhal­
ten die neuen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundes­
ergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II.
Bundesergänzungszuweisungen kamen als nachgeordnetes Finanzausgleichsinstrument zwischen 1995 und 2004 in viel­
fältiger Form zum Tragen:
So gewährte der Bund leistungsschwachen Ländern Fehlbe­tragsBundesergänzungszuweisungen in Höhe von 90 % der nach Länderfinanzausgleich verbliebenen Fehlbeträge zur länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Außerdem zahlte er den neuen Ländern und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­zuweisungen
zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum
Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Diese
beliefen sich von 1995 bis 2001 auf rd. 7,2 Mrd. € und von 2002
bis 2004 auf rd. 10,5 Mrd. € jährlich (seit 2002 wurden auch die
ab 1995 gewährten Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz „Aufbau Ost“ als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung gestellt). Kleinere Länder erhielten zwischen 1995 und 2004 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von rd. 0,8 Mrd. € jährlich im Hinblick
auf ihre überproportionalen Kosten politischer Führung.
Ihr Volumen für 2016 beläuft sich auf rd. 4,3 Mrd. €,
rd. 0,8 Mrd. € weniger als im Jahr 2015. Für die gesamte Laufzeit
des Solidarpakts II von 2005 bis 2019 wurde das Volumen auf rd.
105,3 Mrd. € festgelegt. Der im Jahr 2006 einsetzende degressive
Verlauf soll insbesondere den Haushaltsübergang in den neuen
Ländern und Berlin nach 2019 erleichtern.
Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und daraus entstehender überpropor­tio­naler Lasten bei
der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für
Erwerbsfähige erhalten die neuen Länder (ohne Berlin) seit 2005
Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­
zuweisungen. Im Abstand
von drei Jahren wird überprüft, in welcher Höhe die Sonderlasten dieser Länder ab dem jeweils folgen­den Jahr auszugleichen
sind. In den Jahren 2005 bis 2011 betrugen diese SonderbedarfsBundesergänzungs­zuweisungen jährlich 1,0 Mrd. € und in den
Jahren 2012 und 2013 jeweils rd. 0,7 Mrd. €. Als Ergebnis der
letzten Überprüfung im Jahr 2013 wurden sie für die Jahre 2014
bis 2016 auf rd. 0,8 Mrd. € festgesetzt.
Zugunsten finanzschwacher alter Länder, die durch die Einbe­
ziehung der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanz­
ausgleich besonders belastet waren, wurden ab 1995 zehn Jahre lang degressiv ausgestaltete Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt.
Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Diese Hilfen
belaufen sich in den Jahren seit 2005 auf rd. 0,5 Mrd. € jährlich.
Sie werden in einem Abstand von fünf Jahren im Hinblick auf
die Weitergewährung überprüft. Die nächste Prüfung findet gemäß Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2018 statt.
Ab 1994 wurden Sonder-Bundesergänzungszuweisungen als Sanierungshilfen an Bremen (insgesamt rd. 8,5 Mrd. €) und das
Saarland (insgesamt rd. 6,6 Mrd. €) gezahlt, wobei die Zahlungen ab dem Jahr 2000 bzw. 1999 schrittweise verrin­gert wurden.
Die Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen sowie die Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland sind beide Ende 2004
planmäßig ausgelaufen.
Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2015 auf rd. 10,2 Mrd. € und wird für
2016 auf rd. 9,5 Mrd. € geschätzt.
Am 01.01.2005 traten umfassende Neuregelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich in Kraft. Aufbauend auf dem Maßstäbegesetz vom 09.09.2001 sind im Finanz­ausgleichsgesetz vom
177
I. Ausgleichspflichtige Länder (-)
1995
2001
2002
2003
2005 1)
2004
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2015 2)
2014
in Mio. €
NordrheinWestfalen
1.763
278
1.628
50
213
490
132
38
-
59
-
-
-
-
-
-
Bayern
1.295
2.277
2.047
1.859
2.315
2.234
2.093
2.311
2.923
3.354
3.511
3.621
3.797
4.307
4.856
5.449
BadenWürttemberg
1.433
2.115
1.663
2.169
2.170
2.235
2.057
2.316
2.499
1.488
1.709
1.813
2.765
2.415
2.357
2.313
Hessen
1.101
2.629
1.910
1.876
1.529
1.606
2.418
2.885
2.470
1.902
1.752
1.799
1.304
1.702
1.756
1.720
Hamburg
60
268
197
656
578
383
623
368
371
45
66
92
25
-
56
112
SchleswigHolstein
72
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2004 2005 1) 2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
II. Ausgleichsberechtigte Länder (+)
1995
2001
2002
2003
2014 2015 2)
in Mio. €
Niedersachsen
231
952
487
392
446
363
240
318
317
110
259
209
178
107
278
418
NordrheinWestfalen
-
-
-
-
-
-
-
-
54
-
354
240
435
691
899
1.021
RheinlandPfalz
117
229
419
259
190
294
346
343
374
293
267
246
256
242
289
349
SchleswigHolstein
-
60
112
16
102
146
124
136
177
169
101
119
134
168
173
248
92
146
139
107
116
113
115
125
116
93
89
120
94
137
144
152
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
88
-
-
287
402
407
346
331
366
417
471
505
433
445
518
521
588
604
626
2.159
2.653
2.677
2.639
2.703
2.456
2.709
2.900
3.140
2.877
2.900
2.999
3.224
3.328
3.491
3.613
Sachsen
907
1.031
1.047
936
930
1.020
1.078
1.165
1.158
910
854
922
961
995
1.035
1.023
SachsenAnhalt
574
591
607
520
532
587
590
627
627
514
497
544
550
559
586
597
Thüringen
521
573
571
500
517
581
617
644
637
497
472
531
542
543
553
581
Brandenburg
442
498
541
502
534
588
611
675
621
501
401
443
543
518
510
495
MecklenburgVorpommern
394
434
439
393
403
433
475
513
538
450
399
433
453
461
463
473
Saarland
Hamburg
Bremen
Berlin
III. Gesamt
1)
2)
±5.724 ±7.568 ±7.445 ±6.610 ±6.805 ±6.948 ±7.322 ±7.917 ±8.263 ±6.848 ±7.039 ±7.324 ±7.891 ±8.424 ±9.025 ±9.595
Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Vorläufig.
178
Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) 1995 – 2015
1995 - in Mio. €
Empfängerländer
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol.
Führung
Übergangs-BEZ
alte
Länder
2001 - in Mio. €
SanieFehlSonderrungs-BEZ betragsbedarfsBremen/
BEZ
BEZ
Saarland
Kosten
pol.
Führung
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Übergangs-BEZ
alte
Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Sanierungs-BEZ
Bremen/
Saarland
Niedersachsen
347
-
259
-
-
796
-
104
-
-
Rheinland-Pfalz
175
112
231
-
-
344
112
92
-
-
-
84
116
-
-
89
84
47
-
-
Saarland
102
78
41
-
818
107
78
16
-
460
Bremen
62
64
41
-
920
73
64
16
-
716
Berlin
434
112
-
1.361
-
451
112
-
1.361
-
Sachsen
429
-
-
1.870
-
441
-
-
1.870
-
Sachsen-Anhalt
258
84
-
1.129
-
260
84
-
1.129
-
Thüringen
235
84
-
1.027
-
242
84
-
1.027
-
Brandenburg
237
84
-
1.015
-
259
84
-
1.015
-
MecklenburgVorpommern
171
84
-
756
-
2.449
786
688
7.158
1.738
SchleswigHolstein
Gesamt
2002 - in Mio. €
Empfängerländer
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol.
Führung
Übergangs-BEZ
alte
Länder
176
84
-
756
-
3.239
786
275
7.158
1.176
2003 - in Mio. €
SanieFehlSonderrungs-BEZ betragsbedarfsBremen/
BEZ
BEZ
Saarland
Kosten
pol.
Führung
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Übergangs-BEZ
alte
Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
Niedersachsen
731
-
78
-
-
589
-
52
-
-
Rheinland-Pfalz
398
112
69
-
-
389
112
46
-
-
SchleswigHolstein
167
84
35
-
-
24
84
23
-
-
Saarland
105
78
12
-
383
104
78
8
-
307
Bremen
70
64
12
-
614
77
64
8
-
511
Berlin
443
112
-
2.003
-
440
112
-
2.003
-
Sachsen
429
-
-
2.752
-
422
-
-
2.752
-
Sachsen-Anhalt
251
84
-
1.661
-
246
84
-
1.661
-
Thüringen
235
84
-
1.510
-
231
84
-
1.510
-
Brandenburg
253
84
-
1.493
-
250
84
-
1.493
-
MecklenburgVorpommern
Gesamt
171
84
-
1.113
-
169
84
-
1.113
-
3.253
786
206
10.533
997
2.941
786
138
10.533
818
179
2004 - in Mio. €
Empfängerländer
2005 - in Mio. €
FehlbetragsBEZ
SonderÜberbedarfsgangs-BEZ
BEZ
alte Länder
Kosten pol.
Führung
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Sanierungs-BEZ
Bremen/
Saarland
Allgemeine BEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Niedersachsen
669
-
26
-
-
197
-
-
-
Rheinland-Pfalz
286
112
23
-
-
153
46
-
-
SchleswigHolstein
153
84
12
-
-
79
53
-
-
Saarland
106
78
4
-
256
53
63
-
-
42
64
4
-
358
121
60
-
-
450
112
-
2.003
-
768
43
-
2.003
Bremen
Berlin
Sachsen
430
-
-
2.752
-
385
26
319
2.746
Sachsen-Anhalt
250
84
-
1.661
-
222
53
187
1.657
Thüringen
235
84
-
1.510
-
217
56
176
1.507
Brandenburg
256
84
-
1.493
-
224
55
190
1.509
MecklenburgVorpommern
Gesamt
172
84
-
1.113
-
161
61
128
1.110
3.049
786
69
10.533
614
2.579
517
1.000
10.533
SonderbedarfsBEZ
Kosten pol.
Führung
SonderbedarfsBEZ
strukturelle
Arbeits-­
losigkeit
2006 - in Mio. €
Empfängerländer
2007 - in Mio. €
AllgeSondermeine BEZ bedarfsBEZ
Kosten pol.
Führung
SonderbedarfsBEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Allgemeine
BEZ
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Niedersachsen
118
-
-
-
166
-
-
-
Rheinland-Pfalz
177
46
-
-
180
46
-
-
67
53
-
-
73
53
-
-
SchleswigHolstein
Saarland
55
63
-
-
60
63
-
-
Bremen
136
60
-
-
153
60
-
-
Berlin
847
43
-
1.994
911
43
-
1.974
Sachsen
410
26
319
2.733
445
26
319
2.706
Sachsen-Anhalt
228
53
187
1.649
243
53
187
1.633
Thüringen
232
56
176
1.500
245
56
176
1.485
Brandenburg
236
55
190
1.502
260
55
190
1.487
MecklenburgVorpommern
177
61
128
1.104
191
61
128
1.094
2.682
517
1.000
10.481
2.927
517
1.000
10.379
Gesamt
180
2008 - in Mio. €
Empfängerländer
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
2009 - in Mio. €
Allgemeine
SonderBEZ
bedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Niedersachsen
163
-
-
-
16
-
-
-
Rheinland-Pfalz
194
46
-
-
156
46
-
-
SchleswigHolstein
96
53
-
-
92
53
-
-
Saarland
58
63
-
-
48
63
-
-
Bremen
164
60
-
-
142
60
-
-
Berlin
982
43
-
1.945
902
43
-
1.809
Sachsen
447
26
319
2.666
366
26
319
2.480
Sachsen-Anhalt
245
53
187
1.609
207
53
187
1.496
Thüringen
245
56
176
1.463
199
56
176
1.361
Brandenburg
247
55
190
1.465
206
55
190
1.362
MecklenburgVorpommern
Gesamt
2010 - in Mio. €
Empfängerländer
200
61
128
1.077
171
61
128
1.002
3.041
517
1.000
10.226
2.506
517
1.000
9.510
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten
pol. Führung
2011 - in Mio. €
SonderAllge- meine Sonderbedarfs-BEZ BEZ
bedarfs-BEZ
neue Länder
Kosten
pol. Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonder­
bedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
Niedersachsen
127
-
-
-
87
-
-
-
NordrheinWestfalen
119
-
-
-
11
-
-
-
Rheinland-Pfalz
144
46
-
-
134
46
-
-
SchleswigHolstein
51
53
-
-
62
53
-
-
Saarland
46
63
-
-
59
63
-
-
Bremen
146
60
-
-
167
60
-
-
Berlin
912
43
-
1.663
950
43
-
1.527
Sachsen
350
26
319
2.280
378
26
319
2.093
Sachsen-Anhalt
202
53
187
1.376
220
53
187
1.263
Thüringen
192
56
176
1.251
214
56
176
1.148
Brandenburg
176
55
190
1.253
193
55
190
1.150
MecklenburgVorpommern
Gesamt
157
61
128
921
170
61
128
846
2.624
517
1.000
8.743
2.644
517
1.000
8.027
181
2012 - in Mio. €
Empfängerländer
Allgemeine
BEZ
Niedersachsen
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten
pol. Führung
2013 - in Mio. €
AllgeSondermeine
bedarfsBEZ
BEZ Kosten
pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
-
-
-
-
160
-
-
-
139
46
-
-
SchleswigHolstein
71
53
-
Saarland
49
63
-
-
-
-
NordrheinWestfalen
Rheinland-Pfalz
59
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Hamburg
Bremen
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
-
-
-
340
-
-
-
131
46
-
-
-
91
53
-
-
-
66
63
-
-
-
43
-
-
-
170
60
-
-
189
60
-
-
1.018
43
-
1.381
1.053
43
-
1.245
Sachsen
394
26
227
1.893
408
26
227
1.707
Sachsen-Anhalt
225
53
133
1.142
229
53
133
1.030
Berlin
Thüringen
220
56
125
1.039
222
56
125
936
Brandenburg
227
55
135
1.040
222
55
135
938
MecklenburgVorpommern
Gesamt
2014 - in Mio. €
Empfängerländer
178
61
91
765
182
61
91
690
2.911
517
711
7.260
3.175
517
711
6.545
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten
pol. Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
2015 - in Mio. €
AllgeSondermeine
bedarfsBEZ
BEZ Kosten
(vor–
pol.
läufig)
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
Niedersachsen
128
-
-
-
220
-
-
-
NordrheinWestfalen
473
-
-
-
544
-
-
-
Rheinland-Pfalz
157
46
-
-
189
46
-
-
SchleswigHolstein
94
53
-
-
134
53
-
-
Saarland
69
63
-
-
73
63
-
-
Bremen
195
60
-
-
203
60
-
-
1.105
43
-
1.099
1.149
43
-
963
Sachsen
425
26
248
1.507
427
26
248
1.320
Sachsen-Anhalt
239
53
145
909
245
53
145
796
Thüringen
227
56
137
827
238
56
137
724
Brandenburg
221
55
148
828
220
55
148
725
Berlin
MecklenburgVorpommern
Gesamt
185
61
99
609
190
61
99
533
3.517
517
777
5.778
3.832
517
777
5.062
182
5.3.3
Die Kassenkredite der Kommunen insgesamt haben sich
vom 31.12.2012 bis zum entsprechenden Stichtag 2015 von
47,9 Mrd. € auf 49,7 Mrd. € erhöht (+3,6 %). Die Zunahme
spiegelt die prekäre finanzielle Situation einer Anzahl - vor allem strukturschwacher - Städte und Gemeinden sowie einiger
Gemeindeverbände wider. Die eigentlich kurzfristigen Kassenverstärkungskredite werden von den betroffenen Kommunen
dauerhaft zur Finanzierung von Verwaltungshaushalten in Anspruch genommen. Die steigende Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist kein flächendeckendes Problem. Die Kassenkredite konzentrieren sich in einigen Ländern auf regionale
Schwerpunkte.
Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und
Gemeindeverbände
Der Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden/Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) umfasst den
Zeitraum von 2013 bis 2015 (nachfolgend: Berichtszeitraum).
Damit liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der aktuellen
Entwicklung. Um die historische Entwicklung nachvollziehen zu
können, wird auf die vorangegangenen Finanzberichte verwiesen.
Im Text werden anhand der beigefügten Übersichten die drei aktuellsten Jahre erläutert.
Die Kassenkredite erhöhten sich zu den Stichtagen 31.12.2013
und 31.12.2014 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresstichtagen um 1,4 % bzw. um 2,3 %. Zum 31.12.2015 gegenüber dem
entsprechenden Vorjahresstichtag stagnierten die Inanspruchnahmen (-0,1 %). Die Entwicklung der Jahre 2013 bis 2015 dokumentiert trotz abgeschwächter Zuwachsraten die Spreizung
zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen.
Die langen Reihen werden fortgeführt. Es werden jeweils das
Jahr 2015 und die neun davor liegenden Jahre dargestellt (nur
Tabellen, Abschnitt 5.3.3.4).
Die Beträge in den Tabellen und Übersichten werden in Mrd. €
ausgewiesen und sind gerundet. Daraus ergeben sich Abweichungen bei Veränderungsraten und bei Summenbildungen, sofern deren Berechnung jeweils Beträge in 1000 € zu Grunde liegen.
Die Länder haben die Probleme im Zusammenhang mit der
Kassenkreditverschuldung erkannt. Das ist im Rahmen der vom
Grundgesetz vorgesehenen Verantwortung der Länder für die
Kommunen sachgerecht, da kommunale Probleme nur vor Ort
gelöst werden können. Es ist daher konsequent, dass die Entschuldungs- und Konsolidierungshilfen der Länder mit Konsolidierungsauflagen verknüpft sind.
Die kommunale Kassenstatistik umfasste bis zum Jahr 2010
nur die kommunalen Kernhaushalte. Das Statistische Bundesamt weist ab dem Jahr 2011 in der kommunalen Kassenstatistik
auch die kommunalen Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen,
Unternehmen) aus. Die nachfolgende Kommentierung zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände bezieht
sich wie in den vorherigen Finanzberichten auf die kommunalen
Kernhaushalte.
Die Schulden (Kreditmarktschulden, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Schulden bei öffentlichen Haushalten ohne Kassenkredite) der Kommunen insgesamt gingen im Berichtszeitraum
- Stichtag 31.12.2015 gegenüber dem 31.12.2012 - um 2,3 Mrd. €
zurück (-2,7 %). Bei den westdeutschen Kommunen insgesamt
ergab sich im Berichtszeitraum ein Rückgang um 0,4 Mrd. €.
Bei den ostdeutschen Kommunen lagen im Berichtszeitraum die
Tilgungsleistungen - Jahr für Jahr - über den Kreditaufnahmen:
Die Nettotilgungen summierten sich im Berichtszeitraum auf
1,8 Mrd. €. Der deutliche Rückgang der investitiven Verschuldung der ostdeutschen Kommunen - im Berichtszeitraum um
rd. 17,0 % - dürfte vielfältige Ursachen haben. Inwieweit diese
Zahlen auch durch Auslagerungen kommunaler Aktivitäten aus
den Haushalten in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften sowie
Rekommunalisierungsmaßnahmen beeinflusst sind, lässt sich
nicht beurteilen.
5.3.3.1Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der
Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015
Die nach den Einzelmeldungen aller ca. 8700 Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern und ca. 2700 Gemeinden/
Gemeindeverbände (nachfolgend: Kommunen) in den neuen
Ländern zusammengefassten amtlichen Haushaltsdaten zeigen
die folgende Entwicklung.
Für das Jahr 2013 wiesen die Kommunen insgesamt wiederum
einen Überschuss aus (+1,5 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,8 Mrd. € und die ostdeutschen Kommunen einen Überschuss von 0,7 Mrd. €. Die
Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen verringerte sich auf
3,4 %, die Sozialausgaben (brutto) erhöhten sich stärker als im
Vorjahr.
Die kommunale Gesamtverschuldung (einschl. Kassenkredite) ging zum 31.12.2015 gegenüber dem entsprechenden Stichtag 2012 um 0,5 Mrd. € auf 131,0 Mrd. € zurück (-0,4 %), obwohl sich die Kassenkreditbestände in diesem Zeitraum um
1,8 Mrd. € erhöhten (+3,6 %).
Auch für das Jahr 2014 ergab sich bei den Kommunen insgesamt
ein Überschuss von 0,4 Mrd. €. Die westdeutschen Kommunen
schlossen mit einem Defizit von 0,1 Mrd. € ab, die ostdeutschen
Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,5 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen lag auf Vorjahresniveau, die
Zuwachsrate der Sozialausgaben (brutto) lag über der des Vorjahres.
Die Kommunen nehmen hauptsächlich Kredite am Kreditmarkt und auch bei Verwaltungen auf. Zu den Regelungen für
die kommunale Kreditwirtschaft gehört zunächst die Vorschrift,
dass Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet
werden dürfen. Daneben hat sich die Verschuldung der Kommunen jeweils auch an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu
orientieren. Der Grundsatz, wonach Kredite grundsätzlich nur
für investive Zwecke verwendet werden dürfen, wird jedoch
- wie vorstehend ausgeführt - durch die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten insbesondere durch strukturschwache Kommunen immer stärker durchbrochen.
Im Jahr 2015 erhöhte sich der Überschuss der Kommunen insgesamt deutlich auf 3,1 Mrd. €. (westdeutsche Kommunen
2,3 Mrd. €, ostdeutsche Kommunen 0,7 Mrd. €). Ursächlich für
die gute Entwicklung waren die Steuereinnahmen, die sich deutlich stärker als im Vorjahr erhöhten. Die Sozialausgaben (brutto)
erhöhen sich - aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen - stärker
als im Vorjahr.
Die Kommunen tätigten im Berichtszeitraum jahresdurchschnittlich 60,3 % der öffentlichen Sachinvestitionen. Gleichwohl trifft die Finanzierungslast zu einem weit geringeren Teil
die kommunalen Haushalte. Einen erheblichen Finanzierungsbeitrag leisten Länder und Bund im Rahmen von staatlichen
Zuweisungen bzw. Förderprogrammen. Außerdem erheben die
Kommunen für die Benutzung und Erstellung ihrer Einrichtungen in beträchtlichem Umfang Gebühren und Beiträge. Diese
Mittel sollen auch der Refinanzierung kommunaler Investitionen dienen.
Die positive Entwicklung der kommunalen Finanzsituation insgesamt wurde auch durch die Entlastungen des Bundes für die
Kommunen bei den Ausgaben für soziale Leistungen gestützt.
Der Bund entlastete die Kommunen beispielsweise bei der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nachhaltig (2012 übernahm der Bund 45 % der Nettoausgaben, 2013
75 % und ab 2014 100 %).
Ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation ist die Entwicklung der Kassenkredite. Die Kassenkredite sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe bei der Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Ausgaben überbrücken.
183
Ab dem Jahr 2015 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen
in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Der Förderzeitraum umfasst derzeit die Jahre 2015 bis 2018 (ÖPP bis 2019). Am 18. Mai
2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Förderzeitraums um zwei Jahre beschlossen, da es aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen bei den Kommunen zu Kapazitätsengpässen gekommen ist.
Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015
Mrd. €
Kennzahl
2013
2014*)
2015*)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Deutschl.
Ländern
insg.
alten
neuen
Deutschl.
Ländern
insg.
alten
neuen
Ländern
Bereinigte Einnahmen
insgesamt1)
199,0
168,7
30,3
205,4
174,2
31,1
218,2
186,0
32,2
Bereinigte Ausgaben
insgesamt2)
197,5
167,9
29,6
204,9
174,3
30,6
215,2
183,7
31,5
1,5
0,8
0,7
0,4
-0,1
0,5
3,1
2,3
0,7
Schuldenstand4)
82,9
72,6
10,3
83,3
73,7
9,6
81,3
72,3
9,0
Kassenkredite
48,6
45,7
2,9
49,7
46,5
3,2
49,7
46,6
3,1
Finanzierungssaldo
3)
5)
Veränderungen gegenüber Vorjahr in %
Bereinigte Einnahmen
insgesamt1)
4,7
4,6
5,5
3,2
3,3
2,6
6,3
6,8
3,5
Bereinigte Ausgaben
insgesamt2)
5,4
5,7
3,4
3,7
3,8
3,2
5,0
5,4
2,9
-0,9
-0,3
-5,0
0,6
1,6
-6,5
-2,4
-1,9
-6,4
1,4
1,2
4,7
2,3
1,8
10,8
-0,1
0,0
-2,2
Schuldenstand
4)
Kassenkredite5)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik; Schuldenstatistik bis einschl. 2014
1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
2) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen)
4) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres
5) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen, Stand jeweils am 31.12. des Jahres
*) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2014 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die
Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst.
Dieser methodische Hinweis gilt auch für die Übersicht Zuweisungen (5.3.3.2) und die weiteren Texttabellen.
5.3.3.2
Einnahmen der
2013 bis 2015
nen noch positiver als in den beiden Vorjahren. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 5,3 Mrd. € auf
84,8 Mrd. € (+6,8 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/
ohne Stadtstaaten) erreichten 34,9 Mrd. € (+1,8 Mrd. € bzw.
+5,6 %). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beliefen sich auf 32,5 Mrd. € (+2,2 Mrd. € bzw.
+7,4 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind seit Jahren durch moderate Zuwächse gekennzeichnet. Die Grundsteuern erhöhten
sich auf 11,8 Mrd. € (+4,5 %). Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer belief sich - aufgrund eines zusätzlichen Festbetrages in Höhe von 0,5 Mrd. € (Gesetz zur weiteren Entlastung von
Ländern und Kommunen) - auf 4,3 Mrd. € (+16,8 %).
Gemeinden/Gemeindeverbände
Steuern
Im Jahr 2013 erhöhten sich die kommunalen Steuereinnahmen weiter. Insgesamt stiegen sie um 2,6 Mrd. € auf 76,9 Mrd. €
(+3,4 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten)
erhöhten sich um 0,3 Mrd. € auf 32,6 Mrd. € (+1,0 %). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen
auf 28,5 Mrd. € (+1,6 Mrd. € bzw. 6,1 %). Die Einnahmen aus den
Grundsteuern und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
beliefen sich auf 11,0 Mrd. € (+3,6 %) und 3,6 Mrd. € (+2,0 %).
Auch im Jahr 2014 stiegen die Steuereinnahmen auf hohem
Niveau weiter. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 2,6 Mrd. € auf 79,5 Mrd. €. (+3,4 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) beliefen sich auf
33,1 Mrd. € (+0,5 Mrd. € bzw. +1,3 %). Die Einnahmen aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer betrugen 30,3 Mrd. €
(+1,9 Mrd. € bzw. 6,4 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern
und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind durch stetige moderate Zuwächse gekennzeichnet und beliefen sich auf
11,3 Mrd. € (+2,7 %) und 3,7 Mrd. € (+1,7 %).
Im Jahr 2015 betrug das Aufkommen je Einwohner der ostdeutschen Kommunen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 55,0 % des Westniveaus. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto) beliefen sich je Einwohner bei den ostdeutschen
Kommunen auf 56,9 % des westdeutschen Vergleichswertes.
Das Grundsteuerniveau je Einwohner lag bei 69,1 % des Westniveaus. Trotz der Umsatzsteuerbeteiligung (Pro-Kopf-Einnahmen bei 78,0 % des Westniveaus) lagen die gemeindlichen
Steuereinnahmen 2015 in den neuen Ländern je Einwohner mit
insgesamt 58,7 % des westdeutschen Vergleichswertes nach wie
vor auf niedrigerem Niveau.
2015 entwickelten sich die Steuereinnahmen der Kommu184
Gebühren
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2015 in den Ländern insgesamt
Gebühren sind neben den Steuern und Landeszuweisungen die
wichtigste Einnahmequelle der Kommunalhaushalte, wobei ein
Großteil der Gebühren in den Bereichen Abfall- und Abwasserbeseitigung anfällt. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Gebühreneinnahmen bei den westdeutschen Kommunen insgesamt um 5,4 %, bei den ostdeutschen Kommunen insgesamt um
9,5 %.
Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Struktur der staatlichen Zuweisungen an die Gemeinden/Gemeindeverbände für das Jahr 2015. Die allgemeinen Finanzzuweisungen
fließen den Kommunen zum größten Teil ohne Zweckbindungen zu. Ihrer Bestimmung nach sollen vor allem die Schlüsselzuweisungen, auf die rd. 40 % der Zuweisungen der Länder insgesamt entfielen, die Eigeneinnahmen der Kommunen verstärken
und gleichzeitig die interkommunalen Steuerkraftunterschiede mildern. So soll gewährleistet werden, dass alle Kommunen
unabhängig von ihrer eigenen Steuerkraft ein in etwa gleiches
Grundangebot an öffentlichen Leistungen bereitstellen können.
Einnahmen des Vermögenshaushalts
In den Jahren 2013 bis 2015 überstiegen die Ausgaben für den
Erwerb von Finanzvermögen bei den westdeutschen Kommunen die entsprechenden Einnahmen Jahr für Jahr. 2013 um 1,1
Mrd. €, 2014 um 1,0 Mrd. € und 2015 um 1,3 Mrd. €. Die Ausgabenüberschüsse der westdeutschen Kommunen dürften auch
auf Rekommunalisierungsmaßnahmen hindeuten. Bei den ostdeutschen Kommunen waren 2013 und 2014 die Einnahmen
aus der Veräußerung von Finanzvermögen und die entsprechenden Ausgaben jeweils gering und in etwa ausgeglichen. 2015 lagen die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen um 0,2
Mrd. € über den entsprechenden Einnahmen.
Bei den zweckgebundenen Zuweisungen handelt es sich um Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung der bei ihnen
anfallenden Ausgaben in speziellen Tätigkeitsbereichen. Ein
großes Gewicht haben bei den zweckgebundenen Zuweisungen
die Investitionszuweisungen. Sie machten 18,8 % der gesamten
Zweckzuweisungen der Länder an die Kommunen aus.
Daneben werden als zweckgebundene Zuweisungen Kostenerstattungen für Auftragsangelegenheiten, Ersatz von Leistungen, die an Dritte im Auftrag des Landes oder des Bundes gewährt wurden, sowie Zuweisungen für bestimmte Aufgabenbereiche ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die allgemeinen Zuweisungen bei den westdeutschen Kommunen und
bei den ostdeutschen Kommunen. Mit Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gingen die Investitionszuweisungen in 2012
- wie auch die Sachinvestitionen - erwartungsgemäß deutlich zurück. Im Berichtszeitraum verharrten die Investitionszuweisungen in etwa auf dem Niveau des Jahres 2012.
In den Jahren 2013 bis 2015 haben die Kommunen in den alten Ländern unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausgaben aus der Veräußerung von Grundstücken jeweils einen Nettobeitrag zur Verbesserung des Finanzierungssaldos erzielt: 2013
1,2 Mrd. €, 2014 1,1 Mrd. € und 2015 0,8 Mrd. €. Bei den ostdeutschen Kommunen lagen die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils um
0,1 Mrd. € über den Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken.
Die Investitionszuweisungen der Länder an die Kommunen entwickelten sich differenziert. Eine Interpretation der in der Darstellung der Zuweisungen ausgewiesenen Zahlen ist aufgrund
der uneinheitlichen Entwicklung in den einzelnen Ländern nur
schwer möglich
185
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den Ländern insgesamt
-Mrd� Euro2015*)
Staatliche Zuweisungen
(81,4)
Allgemeine Zuweisungen
(43,0)
Zweckgebundene Zuweisungen
(38,3)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(43,0)
Ausgleichsleistungen1)
(3,5)
Schlüsselzuweisungen
(32,5)
Bedarfszuweisungen
(0,4)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(31,2)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(6,6)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(15,7)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(15,4)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,1)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(7,2)
Investitionszuweisungen
(7,2)
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern
-Mrd� EuroStaatliche Zuweisungen
(64,9)
2015*)
Allgemeine Zuweisungen
(33,9)
Zweckgebundene Zuweisungen
(31,0)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(33,9)
Ausgleichsleistungen1)
(2,4)
Schlüsselzuweisungen
(25,9)
Bedarfszuweisungen
(0,3)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(26,0)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(5,2)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(13,2)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(12,7)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,1)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(5,0)
Investitionszuweisungen
(5,0)
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den neuen Ländern
-Mrd� EuroStaatliche Zuweisungen
(16,5)
2015*)
Allgemeine Zuweisungen
(9,2)
Zweckgebundene Zuweisungen
(7,4)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(5,2)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(9,2)
Ausgleichsleistungen1)
(1,0)
Schlüsselzuweisungen
(6,6)
Bedarfszuweisungen
(0,1)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(1,5)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(2,4)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(2,7)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,0)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(2,2)
Investitionszuweisungen
(2,2)
1) Leistungen vom Land als Folge SGB II; Ausgleichszahlungen der Länder an die Gemeinden für Mindereinnahmen als Folge des Familienleistungsausgleichs;
in Brandenburg und Sachsen sind sie in den Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten.
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
186
-5-
Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015
I� Verwaltungshaushalt
Mrd. €
Einnahmeart
2013
2014 *)
2015 *)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
nachr.: Gewerbesteuerumlage
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
neuen
alten
Ländern
Einnahmeart
Deutschl.
insg.
neuen
alten
Ländern
8,1
3,4
2,7
0,5
1,4
0,4
13,7
9,2
79,5
33,1
30,3
3,7
11,3
6,7
68,1
42,1
71,1
29,6
27,3
3,2
9,9
6,3
54,1
32,6
8,4
3,5
2,9
0,5
1,4
0,4
14,0
9,5
84,8
34,9
32,5
4,3
11,8
7,0
74,2
43,0
76,0
31,4
29,3
3,7
10,4
6,7
59,9
33,9
8,8
3,5
3,2
0,6
1,4
0,4
14,3
9,2
25,3
17,0
20,8
14,9
4,4
2,2
26,0
17,5
21,5
15,3
4,5
2,2
31,2
17,9
26,0
15,7
5,2
2,3
25,1
3,5
183,9
21,6
3,0
156,5
3,5
0,4
27,4
25,0
3,4
190,0
21,4
2,9
161,9
3,6
0,5
28,1
25,2
3,2
202,1
21,7
2,8
173,2
3,5
0,4
28,9
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2014 *)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
neuen
alten
2015 *)
Ländern
Deutschl.
insg.
Gemeinden/GV in
neuen
alten
Ländern
Deutschl.
insg.
neuen
alten
Ländern
3,4
1,0
6,1
2,0
3,6
1,2
8,2
7,0
3,1
0,7
5,5
2,1
3,8
1,2
8,8
6,6
6,1
4,2
11,9
1,6
1,8
2,9
6,2
8,3
3,4
1,3
6,1
1,7
2,7
-1,7
4,9
6,1
3,3
1,1
6,0
1,6
2,8
-1,8
5,6
7,1
4,4
3,1
7,3
2,3
2,2
0,4
2,1
2,9
6,8
5,6
7,4
16,8
4,5
5,3
8,9
2,2
6,9
6,1
7,2
17,4
4,9
5,5
10,6
3,9
5,2
1,3
9,7
12,6
1,7
2,4
2,7
-3,6
10,3
2,1
12,2
2,0
2,0
3,0
2,9
2,6
3,4
2,7
0,6
2,3
19,8
2,6
20,6
2,6
16,0
2,8
3,7
0,9
5,0
3,3
1,7
4,8
6,1
-4,3
5,9
-0,4
-3,0
3,3
-0,7
-4,3
3,4
1,3
5,9
2,7
0,9
-4,6
6,4
1,4
-3,7
7,0
-2,1
-10,1
2,8
2013
Anteil an den Einnahmen im Verwaltungshaushalt in %
2014 *)
2015 *)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
Ländern
68,8
29,2
25,8
3,1
9,7
6,4
51,3
30,4
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
nachr.: Gewerbesteuerumlage
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
neuen
alten
76,9
32,6
28,5
3,6
11,0
6,8
64,9
39,7
2013
Einnahmeart
Deutschl.
insg.
neuen
alten
Ländern
Deutschl.
insg.
neuen
alten
Ländern
Deutschl.
insg.
neuen
alten
Ländern
41,8
17,7
15,5
2,0
6,0
35,3
21,6
44,0
18,7
16,5
2,0
6,2
32,8
19,4
29,4
12,4
9,9
1,8
5,0
49,9
33,7
41,8
17,4
15,9
1,9
6,0
35,8
22,2
43,9
18,3
16,9
2,0
6,1
33,4
20,1
29,9
12,4
10,4
1,8
5,0
49,7
33,8
42,0
17,3
16,1
2,1
5,9
36,7
21,3
43,9
18,1
16,9
2,1
6,0
34,6
19,6
30,6
12,2
11,1
2,0
4,9
49,6
31,7
13,7
9,3
13,3
9,5
16,2
7,8
13,7
9,2
13,3
9,4
15,9
7,8
15,4
8,9
15,0
9,0
17,9
7,8
13,6
1,9
100,0
13,8
1,9
100,0
12,8
1,6
100,0
13,1
1,8
100,0
13,2
1,8
100,0
12,6
1,7
100,0
12,5
1,6
100,0
12,5
1,6
100,0
12,0
1,5
100,0
187
-6-
Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeineverbände 2013 bis 2015
II� Vermögenshaushalt
Mrd.€
2014 *)
2013
Einnahmeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
2015 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,8
0,7
0,1
1,0
0,9
0,1
0,7
0,7
0,1
Einnahmen aus der Veräußerung
von Sachen des Anlagevermögens
3,9
3,6
0,3
3,9
3,6
0,3
4,2
3,8
0,3
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
3,7
3,4
0,3
3,7
3,4
0,3
4,0
3,7
0,3
Beiträge
1,4
1,3
0,1
1,4
1,3
0,1
1,5
1,4
0,1
Investitionszuweisungen von
Ländern
7,2
5,1
2,1
7,0
4,8
2,2
7,2
5,0
2,2
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
1,8
1,5
0,4
1,9
1,7
0,3
2,4
1,9
0,5
Vermögenshaushalt insgesamt
15,1
12,2
2,9
15,3
12,3
3,0
16,1
12,8
3,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2014 *)
2013
Einnahmeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
alten
2015 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
11,1
17,6
-33,9
30,3
25,3
91,5
-25,2
-25,5
-22,7
0,0
1,3
-14,7
0,3
-0,6
11,7
5,9
6,3
1,7
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
0,5
1,7
-12,7
1,0
0,0
15,0
6,1
6,4
2,0
Beiträge
-0,6
0,4
-8,6
1,3
2,1
-5,7
6,1
6,5
2,2
Investitionszuweisungen von
Ländern
3,7
5,1
0,3
-2,4
-5,4
5,0
2,5
3,5
0,3
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
-5,5
-14,5
61,9
6,8
16,5
-31,5
25,1
11,8
114,3
Vermögenshaushalt insgesamt
1,4
1,3
1,9
1,4
1,2
2,3
4,9
3,8
9,3
2013
Einnahmeart
2015 *)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Anteil an den Einnahmen im Vermögenshaushalt in %
2014 *)
alten
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
5,1
5,8
2,0
6,5
7,2
3,7
4,7
5,2
2,6
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
26,0
29,9
9,9
25,7
29,3
10,8
26,0
30,1
10,0
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
24,5
28,4
8,8
24,4
28,0
9,8
24,8
28,8
9,2
9,3
10,3
4,9
9,2
10,4
4,5
9,4
10,7
4,2
Investitionszuweisungen von
Ländern
47,6
42,0
70,7
45,8
39,3
72,6
44,8
39,2
66,6
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
12,1
12,0
12,6
12,7
13,8
8,4
15,2
14,8
16,6
Vermögenshaushalt insgesamt
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Beiträge
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
188
Ausgaben des Vermögenshaushalts
5.3.3.3Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013
bis 2015
Die Sachinvestitionen umfassen Baumaßnahmen und den Erwerb
von Anlagevermögen (Grundstücke sowie bewegliche Sachen des
Anlagevermögens). Bei den westdeutschen Kommunen entfielen
im Jahr 2015 rd. 72 % und bei den ostdeutschen Kommunen rd.
82 % der Sachinvestitionsausgaben auf Baumaßnahmen.
Personalausgaben
Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Personalausgaben bei den
westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Die Kommunen in den neuen Ländern haben bei den Personalausgaben die Angleichung der Pro-Kopf-Ausgaben an die
der Kommunen in den alten Ländern insgesamt erreicht: 2015
lag das Ausgabenniveau je Einwohner mit 98,6 % leicht unter
dem westdeutschen Niveau. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil der Versorgungsbezüge und der Beiträge zu Versorgungskassen an den gesamten Personalausgaben
im Jahr 2015 bei den westdeutschen Kommunen insgesamt mit
12,9 % deutlich über dem Anteil der ostdeutschen Kommunen
lag (5,8 %). Ohne Versorgungsleistungen liegt der ostdeutsche
Durchschnittswert nach wie vor über dem westdeutschen Vergleichswert (106,7 %).
Die investiven Ausgaben der westdeutschen Kommunen - Erwerb von Anlagevermögen einschließlich Grundstücken, Baumaßnahmen und eigene Investitionszuweisungen - wurden im
Jahr 2015 zu rd. 24 % durch Investitionszuweisungen der Länder
gedeckt. Bei den ostdeutschen Kommunen lag der entsprechende
Deckungsgrad bei den investiven Ausgaben im Jahr 2015 bei rd.
71 %. Die durch Landeszuweisungen gedeckten kommunalen Investitionsausgaben lagen bei den Kommunen in den neuen Ländern im Jahr 2015 somit wesentlich über dem Vergleichswert der
westdeutschen Kommunen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
die ostdeutschen Länder auch im Jahr 2015 bei der Finanzausstattung ihrer Kommunen auf die vom Bund gewährten degressiv
gestalteten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum
Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft zurückgreifen konnten
(2015 in Höhe von rd. 5,1 Mrd. €).
Sachausgaben
Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand bei den westdeutschen Kommunen und bei
den ostdeutschen Kommunen. Der erhöhte Sachaufwand dürfte zum Teil auf buchungstechnische Veränderungen im Rahmen
der Umstellung auf die Doppik sowie auf erhöhten Instandhaltungsbedarf zurückzuführen sein.
Im Jahr 2013 erhöhten sich die Sachinvestitionen insgesamt um
5,5 %, wobei die Entwicklung differenziert verlief: Bei den westdeutschen Kommunen erhöhten sich die Sachinvestitionen um
8,4 %, bei den ostdeutschen Kommunen gingen sie um 8,7 % zurück. Im Jahr 2014 stiegen die Sachinvestitionen insgesamt um
6,8 % (Kommunen alte Länder +6,7 %, Kommunen neue Länder
+7,7 %). 2015 gingen die Investitionen insgesamt um 0,9 % zurück (Kommunen alte Länder: +1,3 %, Kommunen neue Länder
-13,3 %).
Zinsausgaben
Bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen
Kommunen verringerten sich die Zinsausgaben im Berichtszeitraum deutlich. Ursächlich hierfür dürften neben der Rückführung von Kreditmarktschulden auch Umschuldungen und Ausgliederungen aus den Haushalten sowie insbesondere das niedrige Zinsniveau sein.
Die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern lagen je Einwohner bis 2012 immer über dem westdeutschen Vergleichswert (2006 zum Beispiel bei 120 %),im Berichtszeitraum
jedoch immer unter dem westdeutschen Vergleichswert. 2013,
2014 und 2015 beliefen sich die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern je Einwohner auf rd. 86 %, rd.
88 % und 75 % des Vergleichswertes. Dies könnte in den neuen
Ländern insgesamt in gewissen Bereichen auf einen investiven
„Sättigungsgrad“ hindeuten, aber auch auf rückläufige Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder
zurückzuführen sein.
Soziale Leistungen
Die Zuwachsraten bei den Ausgaben für soziale Leistungen lagen 2013 bis 2015 immer über denen der Ausgaben insgesamt,
das Gewicht der Sozialausgaben (brutto) nahm somit zu.
Ein Nachweis der Entwicklung der Nettoausgaben für soziale Leistungen ist der Finanzstatistik nicht zu entnehmen. Die
Brutto-Zuwachsraten sind überhöht. Dies zeigen auch die allgemeinen höheren Zuweisungen der Länder als Folge zunehmender Entlastungen durch den Bund: 2013: +8,2 %; 2014: +4,9 %,
2015: +8,9 %. Beispielsweise übernahm der Bund 2013 75 % der
Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ab 2014 übernimmt der Bund 100 % der Nettoausgaben
bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und entlastet so die Kommunen in ihrer Funktion als örtlicher
Sozialhilfeträger nachhaltig. Die jährliche Entlastungswirkung
wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, noch zunehmen.
Die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
und Anlagevermögen können nur im Zusammenhang mit den
entsprechenden Einnahmepositionen bewertet werden (vgl. unter
5.3.3.2 Einnahmen des Vermögenshaushalts).
Die Steigerungsraten der Nettoausgaben der Kommunen für
soziale Leistungen liegen - sofern lediglich die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten
für Unterkunft und Heizung (Hartz IV) in Ansatz gebracht werden - deutlich unter den Steigerungsraten der Bruttoausgaben.
Für die Jahre 2013 und 2014 liegen die Zuwächse der Nettoausgaben auch unter den Steigerungsraten der Ausgaben insgesamt.
Dies ist bei Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Ausgaben der Kommunen auch in 2015
der Fall.
189
Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015
I� Verwaltungshaushalt
Mrd. €
2014*)
2013
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
2015*)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Personalausgaben
50,3
41,9
8,4
52,4
43,7
8,7
54,2
45,3
8,9
Laufender Sachaufwand
42,3
35,8
6,5
43,2
36,5
6,6
45,0
38,2
6,8
3,8
3,4
0,4
3,4
3,1
0,3
3,3
3,0
0,3
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
22,3
18,7
3,6
23,0
19,3
3,8
24,6
20,7
3,9
Soziale Leistungen
Zinsausgaben2)
47,2
40,4
6,8
49,4
42,4
7,0
53,8
46,3
7,5
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
5,0
4,8
0,3
5,7
5,4
0,3
5,7
5,5
0,2
Verwaltungshaushalt insgesamt
170,9
144,9
26,0
177,1
150,4
26,7
186,7
159,0
27,6
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2014*)
2013
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
2015*)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Personalausgaben
4,3
4,5
3,6
4,2
4,3
3,4
3,4
3,7
2,0
Laufender Sachaufwand
6,6
6,0
9,9
2,1
2,1
2,1
4,4
4,6
3,1
-6,4
-5,9
-10,0
-9,0
-8,6
-12,1
-3,2
-2,1
-13,8
2)
Zinsausgaben
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
8,2
8,7
5,3
3,3
3,0
4,6
6,8
7,3
3,9
Soziale Leistungen
5,6
6,0
3,7
4,6
5,0
2,3
8,8
9,1
7,1
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
2,1
1,9
6,3
12,1
13,2
-6,2
1,5
1,7
-2,9
Verwaltungshaushalt insgesamt
5,4
5,4
5,2
3,6
3,8
2,6
5,4
5,7
3,6
2013
Ausgabeart
Anteil an den Ausgaben im Verwaltungshaushalt in %
2014*)
2015*)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Personalausgaben
29,4
28,9
32,4
29,6
29,0
32,6
29,0
28,5
32,1
Laufender Sachaufwand
24,7
24,7
24,9
24,4
24,3
24,8
24,1
24,0
24,7
Zinsausgaben2)
2,2
2,3
1,5
1,9
2,1
1,3
1,8
1,9
1,0
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
13,1
12,9
13,9
13,0
12,8
14,2
13,2
13,0
14,2
Soziale Leistungen
27,6
27,9
26,3
27,9
28,2
26,3
28,8
29,1
27,1
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
2,9
3,3
1,0
3,2
3,6
1,0
3,1
3,5
0,9
Verwaltungshaushalt insgesamt
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
190
-9-
Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015
II� Vermögenshaushalt
Mrd. €
Ausgabeart
2013
2014*)
2015*)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
1,9
1,8
0,1
2,0
1,9
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
4,8
4,3
0,5
5,3
dar.: Erwerb von Grundstücken
2,4
2,2
0,2
2,5
Baumaßnahmen
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
0,3
0,2
2,3
2,0
4,8
0,5
5,9
5,4
0,5
2,3
0,2
3,1
2,9
0,2
16,0
13,4
2,6
16,9
14,2
2,7
16,2
13,8
2,3
Investitionszuweisungen2)
2,6
2,3
0,3
2,2
2,0
0,3
2,3
2,0
0,3
sonstige Ausgaben (abzgl. Zah4)
lungen an gleiche Ebene )
1,3
1,1
0,2
1,3
1,1
0,2
1,8
1,4
0,4
Vermögenshaushalt insgesamt
26,6
23,0
3,7
27,8
23,9
3,9
28,5
24,6
3,9
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2014*)
2013
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
2015*)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Ländern
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
7,8
10,0
-22,6
5,2
1,5
77,6
15,2
9,7
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
8,8
12,1
-13,8
10,8
10,4
14,5
10,7
12,6
-6,0
dar.: Erwerb von Grundstücken
8,2
7,7
13,3
5,0
5,3
1,0
23,6
26,4
-10,7
Baumaßnahmen
77,8
4,5
7,3
-7,7
5,6
5,5
6,5
-4,5
-2,5
-14,7
Investitionszuweisungen2)
14,0
21,1
-19,1
-14,0
-14,2
-12,7
2,5
1,6
8,7
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4))
-14,9
-22,6
98,3
4,1
4,7
1,1
37,7
25,3
111,4
5,2
7,6
-7,6
4,5
4,1
7,4
2,5
3,2
-1,8
Vermögenshaushalt insgesamt
2013
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
dar.:Erwerb von Grundstücken
Baumaßnahmen
Anteil an den Ausgaben im Vermögenshaushalt in %
2014*)
alten
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
alten
2015*)
Gemeinden/GV in
neuen
Ländern
Deutschl.
insg.
7,6
20,6
21,7
13,2
10,8
11,8
4,4
8,0
2,5
7,3
7,8
4,2
8,2
18,0
18,8
12,9
19,0
19,9
13,8
9,6
4,8
8,9
9,5
5,1
neuen
Ländern
8,3
7,2
8,9
alten
60,2
58,6
70,4
60,9
59,4
69,9
56,7
56,1
60,7
Investitionszuweisungen2)
9,8
9,9
8,9
8,0
8,2
7,2
8,0
8,1
8,0
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4))
4,8
4,8
5,2
4,8
4,8
4,9
6,5
5,8
10,6
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Vermögenshaushalt insgesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen an gleiche Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen; die abweichende Definition im Vergleich zu den
anderen Texttabellen und Übersichten wurde gewählt, da nur so die Struktur im dritten Tabellenblock dargestellt werden kann.
2) Verringert um Zahlungen an gleiche Ebene.
3) Ohne Zinsausgaben sowie laufende Zuweisungen und Zuschüsse an gleiche Ebene.
4) Ohne Investitionszuweisungen an gleiche Ebene.
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
191
5.3.3.4Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung der
Finanzen der Gemeinden/ Gemeindeverbände 2006
bis 2015
Zusammenstellung 1: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 2: Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 3: Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 4: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen
Zusammenstellung 5: Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 6: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen
Zusammenstellung 7: Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 8: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 9: Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 10: Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen
Zusammenstellung 11: Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 12: Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände
Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 1 bis 10
*) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen
endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2014
vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin
beeinflusst.
Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 11 und 12
*) Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik vermitteln
noch keinen endgültigen Überblick. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Schuldenstatistik der Gemeinden und
Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche des Jahres 2015 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig.
192
Zusammenstellung 1
Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den Ausgaben der Gebietskörperschaften4) in %
Einnahmen2) in Mrd. Euro
V
eränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den Einnahmen der Gebietskörperschaften4 in %)
Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro
nachrichtlich: B
und
Länder
157,4
161,5
168,0
178,3
182,3
184,9
187,5
197,5
204,9
215,2
2,7
2,6
4,0
6,1
2,2
1,4
1,4
5,4
3,7
5,0
22,5
22,4
22,4
22,8
22,7
22,9
22,8
23,5
24,1
24,6
160,1
169,7
176,4
170,8
175,4
183,9
190,0
199,0
205,4
218,2
6,0
6,0
3,9
-3,2
2,7
4,9
3,3
4,7
3,2
6,3
24,1
23,5
23,7
23,9
24,0
23,7
23,9
24,4
24,2
24,5
2,7
8,2
8,4
-7,5
-6,9
-1,0
2,6
1,5
0,4
3,1
-28,2
-14,7
-11,8
-34,5
-44,3
-17,7
-22,8
-22,3
-0,3
11,8
-10,0
7,6
-1,1
-27,0
-20,6
-9,6
-6,0
-2,3
-0,3
0,7
131,4
135,5
141,3
150,2
153,8
156,1
158,8
167,9
174,3
183,7
2,8
3,1
4,3
6,3
2,4
1,5
1,7
5,7
3,8
5,4
132,7
142,3
147,5
142,2
146,7
154,7
161,3
168,7
174,2
186,0
6,1
7,3
3,6
-3,6
3,2
5,5
4,3
4,6
3,3
6,8
1,3
6,9
6,1
-8,1
-7,1
-1,4
2,5
0,8
-0,1
2,3
26,0
26,1
26,7
28,1
28,5
28,8
28,7
29,6
30,6
31,5
2,2
0,2
2,4
5,0
1,4
1,1
-0,4
3,4
3,2
2,9
27,4
27,4
28,9
28,6
28,7
29,2
28,8
30,3
31,1
32,2
5,9
0,0
5,6
-1,0
0,3
1,6
-1,5
5,5
2,6
3,5
1,4
1,3
2,2
0,6
0,3
0,4
0,1
0,7
0,5
0,7
alte Länder
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Einnahmen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro
neue Länder
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Einnahmen in Mrd. Euro
2)
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Finanzierungssaldo in Mrd. Euro
3)
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte (ab 2014 Kassenstatistik) und des öffentlichen Gesamthaushalts (ab 2012 Kassenstatistik)
1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
2) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen)
4) Ermittlung des Anteils ohne Bereinigung der aggregierten Ausgaben/Einnahmen um Zahlungen zwischen den Ebenen Bund, Länder und Kommunen
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
193
Zusammenstellung 2
Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Personalausgaben in Mrd. Euro
40,6
40,6
42,4
44,4
45,1
46,4
48,2
50,3
52,4
54,2
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,3
-0,1
4,3
4,9
1,5
2,9
3,8
4,3
4,2
3,4
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
30,5
29,7
29,6
29,9
29,3
29,5
29,7
29,4
29,6
29,0
33,7
33,8
35,1
36,7
37,4
38,6
40,1
41,9
43,7
45,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,2
0,1
3,9
4,7
1,8
3,1
4,0
4,5
4,3
3,7
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
30,2
29,3
29,0
29,3
28,7
28,9
29,2
28,9
29,0
28,5
6,9
6,8
7,3
7,7
7,7
7,9
8,1
8,4
8,7
8,9
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,7
-0,9
6,6
5,9
0,2
2,0
3,0
3,6
3,4
2,0
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
32,3
31,7
32,8
33,3
33,1
32,7
32,9
32,4
32,6
32,1
alte Länder
Personalausgaben in Mrd. Euro
neue Länder
Personalausgaben in Mrd. Euro
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
194
Zusammenstellung 3
Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
32,1
33,3
35,5
36,7
38,6
39,1
39,7
42,3
43,2
45,0
6,2
3,6
6,7
3,4
5,1
1,3
1,5
6,6
2,1
4,4
24,1
24,3
24,8
24,7
25,1
24,9
24,5
24,7
24,4
24,1
27,3
28,4
30,5
31,5
33,3
33,4
33,8
35,8
36,5
38,2
6,9
4,1
7,2
3,2
5,8
0,5
1,0
6,0
2,1
4,6
24,4
24,7
25,2
25,0
25,5
25,1
24,6
24,7
24,3
24,0
4,8
4,8
5,0
5,2
5,3
5,7
5,9
6,5
6,6
6,8
2,2
0,9
3,4
4,7
1,4
6,2
4,2
9,9
2,1
3,1
22,5
22,5
22,6
22,7
22,8
23,5
23,8
24,9
24,8
24,7
alte Länder
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
195
Zusammenstellung 4
Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen1)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der
Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.
Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) inMrd. Euro
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
36,8
37,9
38,6
40,5
41,9
43,0
44,7
47,2
49,4
53,8
4,6
3,0
1,8
4,9
3,6
2,5
4,0
5,6
4,6
8,8
31,5
32,1
33,1
35,2
36,6
37,2
38,9
41,7
44,3
47,8
2,7
2,0
3,0
6,5
3,9
1,5
4,5
7,1
6,3
7,8
15,1
16,0
16,9
18,5
19,6
20,6
22,8
24,2
25,5
26,6
-0,9
6,2
5,2
9,6
6,0
5,0
10,8
6,1
5,4
4,3
12,1
13,3
13,8
14,9
14,9
15,5
15,7
15,8
9,1
9,7
9,6
10,0
9,7
9,8
9,7
9,2
30,7
31,6
32,4
34,2
35,6
36,6
38,1
40,4
42,4
46,3
4,3
3,1
2,5
5,4
4,3
2,6
4,3
6,0
5,0
9,1
27,4
28,0
29,0
30,9
32,2
32,8
34,2
36,5
38,8
42,0
2,4
2,4
3,7
6,4
4,4
1,8
4,1
6,8
6,5
8,2
13,5
14,4
15,1
16,6
17,7
18,6
20,5
21,7
22,7
23,8
-1,1
6,6
5,3
9,9
6,1
5,0
10,3
6,1
4,5
5,0
10,9
11,7
12,1
13,1
13,4
13,9
14,1
14,2
9,7
10,2
10,0
10,4
10,3
10,5
10,3
9,8
6,1
6,3
6,2
6,3
6,3
6,4
6,6
6,8
7,0
7,5
6,2
2,1
-1,7
2,2
-0,1
2,0
2,6
3,7
2,3
7,1
4,1
4,1
4,1
4,4
4,4
4,4
4,7
5,2
5,4
5,7
5,1
-0,1
-1,7
7,4
0,6
0,0
7,6
9,2
5,4
5,4
alte Länder
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der
Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in Mrd. Euro
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: B
ruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.Euro
1,6
1,6
1,7
1,8
1,9
2,0
2,3
2,5
2,8
2,8
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
0,8
2,9
3,9
6,6
5,3
5,2
15,6
6,1
13,1
-1,5
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in Mrd. Euro
1,2
1,6
1,7
1,8
1,5
1,5
1,6
1,6
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
5,8
7,4
7,6
7,7
6,4
6,3
6,5
6,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
1) Die Nettobelastungen der kommunalen Haushalte durch Ausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG können grundsätzlich nur über die kommunale Jahresrechnungsstatistik ermittelt werden.
2) Einschl. Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung von Hartz IV; ohne Zahlungen an die Optionskommunen
3) Leistungen von Bund und Land zur Mitfinanzierung des ALG II, der Eingliederung und der Kosten der Unterkunft
4) Soweit in Gliederungsziffer 41 ausgewiesen: Leistungen der Sozialhilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen, Leistungen an Kriegsopfer und sonstige soziale Leistungen, abzgl. Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von anderen öffentlichen Bereichen und von sonstigen Bereichen, Gewinnanteile, Ersatz von sozialen
Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Konzessionsabgaben, Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen.
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
196
Zusammenstellung 5
Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Zinsausgaben in Mrd. Euro
4,9
5,2
5,3
4,5
4,3
4,2
4,0
3,7
3,4
3,3
eränderung gegenüber Vorjahr in %
V
3,0
5,9
2,3
-15,2
-4,0
-2,1
-4,9
-6,4
-8,9
-3,2
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
3,7
3,8
3,7
3,0
2,8
2,7
2,5
2,2
1,9
1,8
4,1
4,4
4,6
3,9
3,8
3,7
3,6
3,4
3,1
3,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
4,0
7,8
2,9
-14,7
-3,0
-1,7
-3,8
-6,0
-8,6
-2,1
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
3,7
3,9
3,8
3,1
2,9
2,8
2,6
2,3
2,0
1,9
0,7
0,7
0,7
0,6
0,5
0,5
0,4
0,4
0,3
0,3
-2,4
-4,6
-1,6
-18,4
-10,6
-5,0
-12,7
-9,8
-12,2
-13,8
3,5
3,3
3,1
2,5
2,2
2,0
1,7
1,5
1,2
1,0
alte Länder
Zinsausgaben in Mrd. Euro
neue Länder
Zinsausgaben in Mrd. Euro
eränderung gegenüber Vorjahr in %
V
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
197
Zusammenstellung 6
Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen1)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
19,4
20,0
20,6
21,9
23,2
22,1
19,7
20,8
22,2
22,0
3,6
3,2
3,0
6,2
5,8
-4,8
-10,6
5,5
6,8
-0,9
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in %
12,3
12,4
12,3
12,3
12,7
11,9
10,5
10,5
10,8
10,2
Anteil an den öffentlichen Sachinvestitionen
insgesamt in %
58,8
60,4
60,0
58,3
60,5
60,2
58,1
59,4
60,8
60,6
15,5
16,2
16,9
17,8
18,7
18,1
16,4
17,8
18,9
19,2
4,5
4,6
4,0
5,4
5,5
-3,5
-9,5
8,4
6,7
1,3
11,8
12,0
11,9
11,8
12,2
11,6
10,3
10,6
10,9
10,4
3,9
3,8
3,8
4,1
4,4
4,0
3,3
3,1
3,3
2,9
0,1
-2,5
-1,2
9,8
7,0
-10,3
-15,7
-8,7
7,7
-13,3
15,0
14,6
14,1
14,7
15,5
13,8
11,7
10,3
10,8
9,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
alte Länder
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in %
neue Länder
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
1) Sachinvestitionsausgaben: Erwerb von Grundstücken, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen (Abweichungen zur Tabelle Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgrund von Rundungsdifferenzen)
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
198
Zusammenstellung 7
Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
61,0
66,1
70,6
62,2
63,9
69,7
74,3
76,9
79,5
84,8
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
12,3
8,4
6,9
-11,9
2,7
9,2
6,6
3,4
3,4
6,8
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
42,7
43,1
43,8
40,1
40,6
41,9
42,4
41,8
41,8
42,0
nachrichtlich:
Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in %
Bund
41,7
42,8
42,6
43,5
42,6
43,3
42,7
41,9
42,1
41,8
Länder
39,9
39,6
39,5
39,5
39,6
39,1
39,4
39,4
39,5
39,8
Gemeinden
13,8
13,5
13,7
13,1
13,3
13,4
13,5
13,6
13,6
13,8
4,5
4,1
4,1
3,9
4,6
4,3
4,4
5,0
4,8
4,6
55,4
59,9
63,5
55,8
57,2
62,5
66,7
68,8
71,1
76,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
12,8
8,2
6,0
-12,2
2,6
9,2
6,8
3,1
3,3
6,9
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
46,1
46,1
46,7
42,8
43,1
44,3
44,7
44,0
43,9
43,9
5,6
6,2
7,1
6,4
6,7
7,3
7,6
8,1
8,4
8,8
8,0
10,2
15,7
-9,8
3,5
9,0
4,8
6,1
4,4
5,2
24,8
26,2
28,4
25,8
27,0
28,3
29,4
29,4
29,9
30,6
EU
alte Länder
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
neue Länder
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
199
Zusammenstellung 8
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto),
Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
26,9
3,5
32,3
6,7
10,6
28,5
3,6
32,6
6,8
11,0
30,3
3,7
33,1
6,7
11,3
32,5
4,3
34,9
7,0
11,8
6,1
2,0
1,0
1,2
3,6
6,1
1,7
1,3
-1,7
2,7
7,4
16,8
5,6
5,3
4,5
36,2
4,8
43,4
14,3
37,1
4,7
42,4
14,3
38,1
4,6
41,6
14,2
38,3
5,1
41,1
13,9
24,4
3,1
29,0
6,4
9,3
25,8
3,1
29,2
6,4
9,7
27,3
3,2
29,6
6,3
9,9
29,3
3,7
31,4
6,7
10,4
5,5
2,1
0,7
1,2
3,8
6,0
1,6
1,1
-1,8
2,8
7,2
17,4
6,1
5,5
4,9
36,6
4,6
43,5
13,9
37,5
4,5
42,5
14,0
38,5
4,5
41,6
14,0
38,6
4,9
41,3
13,7
2,4
0,5
3,3
0,3
1,3
2,7
0,5
3,4
0,4
1,4
2,9
0,5
3,5
0,4
1,4
3,2
0,6
3,5
0,4
1,4
6,3
-1,9
6,1
6,5
1,7
11,9
1,6
4,2
2,9
1,8
7,3
2,3
3,1
0,4
2,2
9,7
12,6
1,3
2,4
1,7
33,8
6,2
42,0
16,9
34,7
6,0
41,5
16,6
36,2
6,5
40,0
16,0
Aufkommen in Mrd. Euro
Deutschland insgesamt
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
2009
20,2
2,8
28,2
6,4
9,3
22,9
3,1
30,1
6,7
9,4
25,9
3,2
31,4
6,2
9,5
23,7
3,2
25,0
4,6
9,6
23,0
3,2
26,9
5,5
10,0
24,6
3,5
30,5
6,4
10,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
8,4
4,8
20,9
10,4
1,5
13,3
11,9
6,7
4,6
1,9
13,1
3,4
4,3
-7,5
1,1
-8,2
0,5
-20,5
-25,3
1,0
-3,0
1,3
7,7
19,9
3,6
6,9
6,6
13,5
15,7
3,4
9,2
2,5
5,9
4,4
3,0
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
33,1
4,5
46,2
15,2
34,6
4,7
45,5
14,3
36,6
4,5
44,4
13,5
36,0
5,1
42,1
15,6
35,3
5,0
43,7
14,8
Aufkommen in Mrd. Euro
alte Länder
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
38,2
5,2
40,1
15,5
18,9
2,3
25,6
6,1
8,1
21,3
2,6
27,2
6,3
8,2
23,7
2,7
28,2
5,9
8,3
21,7
2,7
22,3
4,4
8,4
21,0
2,8
24,0
5,3
8,7
22,3
3,0
27,4
6,1
9,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
8,5
4,6
21,8
11,0
1,6
12,7
12,1
6,5
4,5
2,0
11,3
3,3
3,5
-7,2
1,2
-8,3
1,2
-20,9
-26,0
1,0
-3,3
1,4
7,7
20,7
3,8
6,1
6,6
14,3
15,9
3,2
9,5
3,2
5,8
4,3
3,2
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
34,1
4,2
46,2
14,6
35,5
4,4
45,5
13,7
37,3
4,3
44,4
13,1
36,8
4,9
42,0
15,2
35,7
4,7
43,9
14,4
Aufkommen in Mrd. Euro
neue Länder
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
39,0
4,9
40,0
15,1
1,3
0,4
2,6
0,3
1,2
1,6
0,5
2,8
0,3
1,2
2,2
0,5
3,2
0,3
1,2
2,0
0,5
2,7
0,3
1,2
2,0
0,5
2,9
0,3
1,3
2,3
0,5
3,1
0,3
1,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
7,0
5,9
12,5
-0,1
1,5
21,9
10,6
8,9
7,4
1,0
37,3
4,0
12,8
-12,3
0,1
-7,2
-3,5
-16,7
-12,6
0,9
-0,5
1,0
7,5
6,9
2,2
14,9
6,5
7,1
13,3
4,9
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
23,1
7,5
46,7
21,6
25,5
7,5
46,1
19,8
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
1) Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
200
30,3
6,7
44,9
17,1
31,1
7,2
41,4
19,1
29,9
7,0
43,0
18,9
31,6
6,9
42,3
18,2
32,0
6,4
42,8
17,6
Zusammenstellung 9
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
75,1
68,1
7,0
81,4
74,2
7,2
Einnahmen in Mrd. Euro
Deutschland insgesamt
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
2009
51,9
44,6
7,3
56,9
49,1
7,8
60,2
52,4
7,9
61,9
53,7
8,3
63,4
53,7
9,7
65,8
56,6
9,2
66,9
60,0
6,9
72,1
64,9
7,2
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
2,2
2,5
0,4
9,5
10,1
5,9
5,9
6,7
1,1
2,8
2,5
5,1
2,4
0,1
16,9
3,8
5,4
-5,0
1,7
6,0
-24,4
7,8
8,2
3,7
4,1
4,9
-2,4
8,3
8,9
2,5
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
32,5
31,3
42,3
33,5
32,0
47,8
34,1
32,5
51,4
36,1
34,1
53,9
35,8
34,0
52,8
35,2
34,3
46,6
36,2
35,3
47,6
36,6
35,8
45,8
37,3
36,7
44,7
Einnahmen in Mrd. Euro
alte Länder
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
36,2
34,6
52,5
37,2
32,6
4,6
41,7
36,7
4,9
44,4
39,4
5,0
45,7
40,3
5,4
47,5
40,9
6,6
50,1
43,6
6,5
52,0
47,1
4,9
56,4
51,3
5,1
59,0
54,1
4,8
64,9
59,9
5,0
3,7
8,1
-25,4
8,4
8,8
5,1
4,6
5,6
-5,4
10,0
10,6
3,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
3,4
3,3
3,4
12,0
12,7
6,9
6,7
7,4
1,4
2,8
2,2
7,5
3,9
1,5
21,7
5,6
6,5
-0,6
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
28,1
27,1
37,2
29,3
28,3
40,0
30,1
29,0
43,7
32,4
30,8
47,4
32,4
30,9
47,3
32,2
31,6
40,5
33,4
32,8
42,0
33,8
33,4
39,3
34,9
34,6
39,1
14,9
12,9
2,1
15,8
13,7
2,1
16,1
14,0
2,2
16,5
14,3
2,2
-4,6
-1,1
-22,1
5,4
6,2
0,3
2,5
2,1
5,0
2,3
2,7
0,3
51,9
49,7
72,6
51,3
49,6
66,6
Einnahmen in Mrd. Euro
neue Länder
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
32,1
31,0
45,1
14,7
12,0
2,7
15,2
12,4
2,8
15,8
12,9
2,9
16,2
13,3
2,9
15,9
12,8
3,1
15,7
13,0
2,7
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
-0,5
0,4
-4,2
3,2
3,0
4,0
3,8
4,6
0,7
2,8
3,3
0,7
-2,0
-4,1
8,0
-1,4
1,8
-14,4
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon: Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
53,7
53,4
55,1
55,5
52,6
72,7
54,5
51,5
74,3
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
201
56,6
53,7
76,1
55,3
51,9
75,9
53,7
50,9
73,8
52,0
49,8
71,8
51,9
49,9
70,7
Zusammenstellung 10
Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*)
2015*)
Deutschland insgesamt
Gebühren in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
Beiträge in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
16,1
16,1
15,9
15,8
16,2
16,5
16,7
17,0
17,5
17,9
0,8
0,1
-1,3
-0,8
2,7
1,9
0,9
2,1
2,6
2,6
11,3
10,5
9,9
10,2
10,3
9,9
9,5
9,3
9,2
8,9
1,6
1,5
1,4
1,3
1,3
1,4
1,4
1,4
1,4
1,5
-8,1
-8,4
-8,0
-2,9
-0,2
6,4
0,2
-0,6
1,3
6,1
9,3
9,1
8,9
8,4
7,4
8,1
9,4
9,3
9,2
9,4
14,1
14,1
13,9
13,8
14,2
14,4
14,6
14,9
15,3
15,7
1,0
0,3
-1,5
-1,0
2,9
1,5
1,3
2,0
2,7
2,6
11,7
10,9
10,2
10,6
10,7
10,2
9,8
9,5
9,4
9,0
1,4
1,3
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,3
1,3
1,4
-8,5
-8,5
-8,3
-2,3
-0,6
4,8
1,6
0,4
2,1
6,5
11,6
10,7
10,5
9,9
8,5
8,9
10,4
10,3
10,4
10,7
alte Länder
Gebühren in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
Beiträge in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
neue Länder
Gebühren in Mrd. Euro
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,1
2,1
2,2
2,2
2,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
0,1
-1,3
-0,2
0,6
1,2
4,7
-1,4
3,0
2,3
2,8
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
9,0
8,5
7,9
8,0
8,2
8,3
8,1
7,8
7,8
7,8
Beiträge in Mrd. Euro
0,2
0,2
0,2
0,1
0,1
0,2
0,2
0,1
0,1
0,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-5,2
-7,8
-5,2
-8,1
2,8
19,8
-9,7
-8,6
-5,7
2,2
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
3,5
4,1
4,0
3,7
3,5
4,8
5,4
4,9
4,5
4,2
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
202
Zusammenstellung 11
Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015*)
Deutschland insgesamt
Schulden in Mrd. Euro1)
88,4
85,3
82,7
82,5
84,0
83,2
83,6
82,9
83,3
81,3
in Euro je Einwohner
1.155
1.116
1.085
1.085
1.107
1.115
1.119
1.108
1.110
1.077
Schulden in Mrd. Euro1)
73,9
71,3
69,5
69,9
71,8
71,7
72,7
72,6
73,7
72,3
in Euro je Einwohner
1.169
1.128
1.100
1.110
1.140
1.157
1.171
1.165
1.177
1.147
Schulden in Mrd. Euro1)
14,5
14,0
13,2
12,5
12,2
11,5
10,8
10,3
9,6
9,0
in Euro je Einwohner
1.089
1.059
1.011
966
945
911
865
825
772
721
alte Länder
neue Länder
Quelle: Schuldenstatistik; 2015 Kassenstatistik
1) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
203
Zusammenstellung 12
Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände1)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015*)
Deutschland insgesamt
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
27,9
28,8
29,8
34,9
41,1
45,0
47,9
48,6
49,7
49,7
364
376
391
460
541
604
642
650
663
658
25,4
26,3
27,6
32,7
38,6
42,5
45,2
45,7
46,5
46,6
402
415
437
519
613
686
727
734
744
739
2,4
2,5
2,2
2,2
2,4
2,5
2,8
2,9
3,2
3,1
182
190
169
173
189
202
220
231
257
251
alte Länder
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
neue Länder
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
Quelle: Schuldenstatistik; 2015 Kassenstatistik
1) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen.
2) Stand jeweils am 31.12. des Jahres
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
204
6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
205
6.
Die Finanzen der EU und
internationale Finanzbeziehungen
Reales BIPWachstum
in % ggü. Vorjahr
6.1
Finanzen der EU
2015
2016
2015
2016
Eurozone
+1,7
+1,6
-2,1
-1,9
6.1.1
Finanz- und Wirtschaftspolitik
EU
+2,0
+1,8
-2,4
-2,1
Staatlicher
Finanzierungssaldo
in % des BIP
Wirtschafts- und Haushaltslage der EU
DEU
+1,7
+1,6
+0,7
+0,2
Wirtschaftslage
FRA
+1,2
+1,3
-3,5
-3,4
Der moderate Aufschwung im Euroraum setzt sich laut KOMFrühjahrsprognose trotz der weltwirtschaftlichen Risiken fort.
Das Wirtschaftswachstum in der Eurozone soll nach +1,7 % im
Jahr 2015 in den Folgejahren bei +1,6 % (2016) bzw. +1,8 %
(2017) liegen. In der gesamten EU wird mit +1,8 % (2016) bzw.
+1,9 % (2017) ein etwas höheres Wachstum erwartet. Gleichzeitig verweist KOM auf beträchtliche Risiken, vor allem durch
das langsamere Wachstum in China, aber auch das anstehende
Referendum im Vereinigten Königreich. Das Wirtschaftswachstum im Euroraum werde weiterhin von temporären Faktoren
(Geldpolitik, Ölpreis), aber auch durch eine expansive Fiskalpolitik unterstützt und liegt oberhalb des Wachstumspotenzials
von derzeit rund 1 %.
ESP
+3,2
+2,6
-5,1
-3,9
ITA
+0,8
+1,1
-2,6
-2,4
CYP
+1,6
+1,7
-1,0
-0,4
NLD
+2,0
+1,7
-1,8
-1,7
PRT
+1,5
+1,5
-4,4
-2,7
IRL
+7,8
+4,9
-2,3
-1,1
GRC
-0,2
-0,3
-7,2
-3,1
SVN
+2,9
+1,7
-2,9
-2,4
Stand der Defizitverfahren
Die Prognose für die Inflation im Euroraum wurde für 2016
nach unten revidiert. KOM geht nun von +0,2 % aus; im Februar hatte sie noch +0,5 % prognostiziert. Auf den Arbeitsmärkten soll sich der seit Mitte 2013 zu beobachtende Rückgang der
Arbeitslosigkeit fortsetzen. Die Arbeitslosenquote soll im Euroraum insgesamt von 10,9 % im Jahr 2015 auf 10,3 % im laufenden Jahr fallen. 2013 hatte die Arbeitslosenquote noch bei 12 %
gelegen.
Derzeit laufen gegen 6 EU-Mitgliedstaaten Defizitverfahren.
Zuletzt hatte der Rat der Europäischen Union (ECOFIN) am
17. Juni 2016 Entscheidungen zu den Defizitverfahren getroffen
und dabei drei Verfahren beendet (Slowenien, Zypern, Irland).
Zu den laufenden Defizitverfahren gegenüber Portugal und Spanien wurden beim Rat im Juni keine Entscheidungen getroffen.
Die Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizites lief in Portugal im Jahr 2015 aus; für Spanien hat der Rat das Jahr 2016 als
Frist festgelegt.
Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen weiterhin spürbare Unterschiede beim Wirtschaftswachstum. In der Eurozone ist das Jahr 2015 vor allem in Irland (+7,8 %) und Spanien
(+3,2 %) sowie in Malta (+6,3 %), Luxemburg (+4,8 %) und der
Slowakei (+3,6 %) sehr positiv verlaufen. Auch 2016 werden
diese MS laut KOM weiterhin dynamisch wachsen, so werden
für Spanien +2,6 % erwartet. Spitzenreiter beim Wachstum 2016
soll aber wieder Irland (+4,9 %) werden. Italien und Frankreich weisen hingegen auch 2016 mit +1,1 % (ITA) bzw. +1,3 %
(FRA) nur moderates Wirtschaftswachstum auf und entwickeln
sich verhaltener als der Euroraum insgesamt. Für die NichtEuro-Mitgliedstaaten wird generell ein höheres Wachstum erwartet als im Euroraum. Insbesondere Rumänien (+4,2 %) und
Polen (+3,7 %) sollen 2016 dynamisch wachsen.
In den Defizitverfahren sind neben Spanien weitere zwei Mitgliedstaaten aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit im laufenden
Jahr abzubauen: Kroatien und Großbritannien. Bei Großbritannien ist dabei das Finanzjahr 2016/17 relevant, nicht das Kalenderjahr.
Frankreich und Griechenland sind aufgefordert, ihr übermäßiges
Defizit spätestens 2017 abzubauen.
Der nächste regelmäßige Schritt in der Haushaltsüberwachung
steht im Herbst 2016 an. Nach dem sogenannten Two-Pack müssen die Euro-Mitgliedstaaten ihre Haushaltspläne für das Jahr
2017 bis zum 15. Oktober an die EU-Kommission übermitteln.
Die Kommission gibt bis spätestens Ende November Stellungnahmen zu den Haushaltsplänen ab.
Haushaltslage
Die KOM-Frühjahrsprognose bestätigt insgesamt die Erfolge bei der Rückführung der Staatsdefizite und der Staatsschulden, deutet aber gleichzeitig auf nachlassende Konsolidierungsanstrengungen hin. Die Frühjahrsprognose bestätigt, dass die
Staatsschuldenquote im Euroraum 2015 erstmals seit 2007 zurückgegangen ist und bei 92,9 % des BIP lag. 2016 und 2017
wird ein weiterer Rückgang erwartet. Das Staatsdefizit im Euroraum insgesamt soll von 2,1 % des BIP im Jahr 2015 auf 1,9 %
(2016) bzw. 1,6 % (2017) weiter zurückgehen. Das um konjunkturelle Einflüsse und Einmaleffekte bereinigte strukturelle Defizit steigt allerdings 2016 und 2017 wieder an, nachdem es vor
allem in den Krisenjahren deutlich zurückgefahren wurde. Der
aktuell zu beobachtende Rückgang von Staatsschulden und -defiziten ist entsprechend vor allem auf die verbesserte Konjunktur und die niedrigen Zinsen zurückzuführen.
Wirtschaftspolitische Koordinierung
Europäisches Semester
Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) wird wie die nationalen Planungs- und Berichtszyklen in das „Europäische Jahr“ eingetaktet: In einem Zeitrahmen
von 6 Monaten - dem sogenannten „Europäischen Semester“ wird die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der EU auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts, des Euro-Plus-Pakts, der Wachstumsstrategie Europa
2020 und des neuen wirtschaftspolitischen Überwachungsverfahrens MIP zusammengeführt und intensiviert.
Im Jahr 2016 wurde das Europäische Semester zum sechsten
Mal durchgeführt:
- Der Europäische Rat hat im März 2016 den im Jahreswachstumsbericht der Kommission dargelegten, integrierten Ansatz
aus stärkeren Investitionen, konsequenten Strukturreformen
und verantwortlicher Finanzpolitik gebilligt. Entlang der
dreigliedrigen Strategie sollen vorrangige Maßnahmen auf
EU-Ebene und nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden.
207
Dabei markiert die Vorlage des Frühwarnberichts der Kommission („Alert Mechanism Report“) jeweils den Beginn einer neuer Prüfrunde. Darin werden die Mitgliedstaaten identifiziert, die
möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen und deshalb einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls Empfehlungen an den Mitgliedstaat gerichtet. Bei Analyse und Bewertung der Ungleichgewichte sollen ihr Schweregrad und die
Gefahr möglicher negativer Übertragungswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion
berücksichtigt werden. Das Verfahren umfasst neben einem System der Früherkennung und Vorbeugung (sogenannter präventiver Arm) auch ein Korrektivverfahren zur Beseitigung von
Auf EU-Ebene sollen z. B. der Binnenmarkt vertieft und ein
besseres Investitionsumfeld geschaffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene sollen unter anderem weitere Verbesserungen der Produkt- und Dienstleistungsmärkte erzielt werden,
weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit getroffen werden, wirksame und wachstumsfreundliche Steuersysteme gewährleistet und die Sozialversicherungssysteme reformiert und modernisiert werden.
- Die Mitgliedstaaten waren aufgerufen, diese Empfehlungen
in ihren Nationalen Reformprogrammen (NRP) und Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen (SKP), die jährlich im
April der Europäischen Kommission vorzulegen sind, zu berücksichtigen.
exzessiven Ungleichgewichten (sogenannter korrektiver Arm).
In letzter Konsequenz sind für Mitgliedstaaten der Eurozone
auch finanzielle Sanktionen möglich.
- Die Europäische Kommission wertete die NRP und SKP der
Mitgliedstaaten aus und veröffentlichte Mitte Mai Vorschläge
für länderspezifische Empfehlungen.
- Ausgangspunkt ist ein Warnmechanismus, der helfen soll,
potentielle gesamtwirtschaftliche Risiken in den EU-Mitgliedstaaten in einem frühen Stadium zu erkennen. Das geschieht in einem ersten Schritt auf Basis von Kennziffern, deren Werte die Kommission über das sogenannte Scoreboard
mit zuvor festgelegten Warnschwellen vergleicht. Das Scoreboard setzt sich nach den Bestimmungen der einschlägigen
Verordnung aus einer „geringen Zahl von einschlägigen,
praktischen, einfachen und messbaren makroökonomischen
und makrofinanziellen Indikatoren“ zusammen. Folgende Indikatoren und Schwellenwerte kommen für die Mitgliedstaaten des Euroraums derzeit zum Einsatz:
Nach Diskussion der länderspezifischen Empfehlungen in verschiedenen EU-Gremien werden sie vom Rat gebilligt und abschließend vom Europäischen Rat verabschiedet. Dies ist die
entscheidende Phase des Europäischen Semesters, denn Ziel
muss es sein, mit den länderspezifischen Empfehlungen konkrete Problemfälle anzusprechen und zu diskutieren. Nur so kann
von den Verfahren ein positiver Einfluss auf die Stabilität der
Eurozone ausgehen.
Mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen
endet das Europäische Semester. Die Mitgliedstaaten sind nun
verpflichtet, diese Empfehlungen bei ihren finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen, insbesondere bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das kommende Jahr, zu berücksichtigen.
- Leistungsbilanzsaldo (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt
in % des BIP): - 4 %/+6 %
- Nettoauslandsvermögen (in % des BIP): - 35 %.
- Exportanteile (Veränderung gegenüber fünf Jahre zuvor
in %): - 6 %.
Insbesondere auf deutsches Betreiben hin sind die Abläufe im
Europäischen Semester verbessert und die länderspezifischen
Empfehlungen verstärkt auf zentrale Herausforderungen konzentriert worden, die in den nächsten 12 bis 18 Monaten angegangen werden sollen. Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 beginnt das nächste Semester, in dem unter anderem überprüft
wird, in wieweit die Mitgliedstaaten den länderspezifischen
Empfehlungen von 2016 gefolgt sind.
- Lohnstückkosten (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor
in %): + 9 %.
- Reale Effektive Wechselkurse (Veränderung gegenüber drei
Jahren zuvor in %): + 5 %/- 5 %.
- Verschuldung des Privatsektors (konsolidiert, in % des BIP):
133 %.
Deutschland tritt für weitere Verbesserungen des Europäischen
Semesters ein. Die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen soll intensiver verfolgt, die bilateralen Konsultationen
zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten verbessert
und die wirtschafts- und finanzpolitische Überwachung konsistent angewandt werden, um notwendige Strukturreformen in
den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen.
- Kreditvergabe an den privaten (nichtfinanziellen) Sektor
(in % des BIP): 14 %.
- Häuserpreise (Anstieg gegenüber Konsumentenpreisentwicklung in %): + 6 %.
- Öffentliche Verschuldung (in % des BIP): 60 %.
Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP)
- Arbeitslosenquote
in %): 10 %.
Neben der deutlichen Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat
mit Inkrafttreten des „Sixpack“ auch die wirtschaftspolitische
Koordinierung mehr Biss erhalten. Es wurde ein neues wirtschaftspolitisches Überwachungsverfahren etabliert, welches
vermeiden soll, dass Mitgliedstaaten durch eine falsche Politik Strukturprobleme im eigenen Land befördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit untergraben und hierdurch die Stabilität der
Eurozone als Ganzes gefährden.
(gleitender
Drei-Jahres-Durchschnitt
- Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors (Veränderung
gegenüber Vorjahr in %): + 16,5 %
- Erwerbsquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten):
- 0,2 %;
- Langzeitarbeitslosenquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten): + 0,5 %;
- Jugendarbeitslosenquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten): + 2 %.
Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können etwa aus einer
überhitzten Binnenkonjunktur, wachsenden gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumina und steigenden Häuserpreisen resultieren.
Das Augenmerk des Verfahrens liegt aber insbesondere auf Mitgliedstaaten mit Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit. Stellt
die Kommission fest, dass in einem Mitgliedstaat schädliche
Ungleichgewichte bestehen könnten, werden die wirtschaftlichen Hintergründe vertieft analysiert. Nur problematische Entwicklungen werden weiter verfolgt und der betreffende Mitgliedstaat wird angehalten, die Ungleichgewichte abzubauen.
Das Überschreiten eines oder mehrerer Schwellenwerte führt
nicht zwangsläufig zu weiteren Verfahrensschritten. Nur wenn
die Europäische Kommission in ihrer ökonomischen Auswertung des Scoreboards zum Ergebnis kommt, dass in einem Mitgliedstaat problematische Ungleichgewichte bestehen oder bestehen könnten, wird der Mitgliedstaat weitergehend – im Rahmen einer sog. vertieften Länderstudie – untersucht.
Die eingehende Überprüfung baut auf einer detaillierten Analyse der länderspezifischen Umstände auf, einschließlich der
208
Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)
unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten. Sie
umfasst die Prüfung, ob der betreffende Mitgliedstaat Ungleichgewichte aufweist und ob diese Ungleichgewichte übermäßige
Ungleichgewichte darstellen.
Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wurden drei neue Europäische Finanzaufsichtsbehörden (European
Supervisory Authorities - ESAs) errichtet. Die drei ESAs heißen Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking
Authority - EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) sowie Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(European Securities and Markets Authority - ESMA).
Am 8. März 2016 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen für alle achtzehn Mitgliedstaaten bekannt gegeben, in denen sie bei der diesjährigen
Durchführung des Verfahrens eine vertiefte Analyse für notwendig befand:
- In fünf Ländern (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien,
Portugal) diagnostizierte die Kommission „übermäßige Ungleichgewichte“. Auf die Einleitung des korrektiven Arms
des Verfahrens hat die Kommission verzichtet. Im Falle von
Portugal und Kroatien hatte sie diese Entscheidung zunächst
von der Auswertung der Nationalen Reformprogramme und
der Einhaltung sonstiger Reformverpflichtungen abhängig
gemacht.
Die ESAs und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich die
Aufgaben. Während die nationalen Aufsichtsbehörden für die
tägliche Aufsicht verantwortlich bleiben, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende
Aufgaben wahr, um die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren und ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen. Der behördenübergreifende Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) stellt dabei sicher, dass sektorübergreifende Themen einheitlich behandelt werden.
- Für sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Irland, Spanien,
Niederlande, Slowenien, Finnland, Schweden) kam die Kommission zu einer milderen Einschätzung, diese wurden in die
Kategorie „Ungleichgewichte“ eingestuft.
Die Aufgaben der ESAs sind unter anderem: Entwicklung technischer Standards, Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen, Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EURechts, Maßnahmen im Krisenfall, Beilegung von Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern, Direkte Aufsichtsbefugnisse über Ratingagenturen (ESMA), Förderung von Transparenz,
Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte/dienst­leistungen für Verbraucher im Binnenmarkt, Verbot von
Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funktionieren und
die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden, Koordinierung von Belastungstests für Finanzinstitute (durch EBA und EIOPA). Auch nach
Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single
Supervisory Mechanism - SSM) ist EBA weiterhin für die Entwicklung einheitlicher Aufsichtsstandards in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die
Überwachung der großen, bedeutenden Banken mit Sitz in der
Eurozone oder einem anderen Mitgliedstaat, der sich dem SSM
angeschlossen hat, ab dem 4. November 2014 übernommen, die
nationalen Aufsichtsbehörden sind weiterhin für die Überwachung der übrigen Kreditinstitute zuständig.
- Fünf der vertieft untersuchten Länder (Belgien, Estland,
Ungarn, Österreich, Rumänien, Großbritannien) wurden in
diesem Jahr in die Kategorie „keine Ungleichgewichte“ eingestuft.
- Programmländer sind aus dem Verfahren ausgenommen,
weil sie ohnehin unter verschärfter Überwachung stehen.
Durch Beendigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms am 31. März 2016 wurde Zypern wieder in das
Europäische Semester integriert. Im April 2016 kam die
Kommission zu der Einschätzung, dass in Zypern „übermäßige Ungleichgewichte“ vorliegen.
- Die aus den vertieften Analysen wie auch aus der anschließenden Prüfung der nationalen Reformprogramme bzw.
Stabilitäts- und Konvergenzprogramme gezogenen Schlussfolgerungen hat die Kommission in ihre Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters einfließen lassen.
6.1.2
Entscheidungsorgan jeder Europäischen Finanzaufsichtsbehörde ist der Rat der Aufseher (Board of Supervisors). Stimmberechtigte Mitglieder der Räte der Aufseher sind die Leiter der 28
nationalen Aufsichtsbehörden. Der Rat der Aufseher trifft seine
Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Abweichend
davon gilt bei Beschlüssen zu technischen Regulierungs- und
Durchführungsstandards sowie zu Leitlinien und Empfehlungen
der ESAs das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit; im Falle der EBA bedarf es dabei mindestens einer einfachen Mehrheit
der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die am
SSM teilnehmen, sowie einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die nicht teilnehmen
(sog. Prinzip der doppelten Mehrheit). Neben dem Rat der Aufseher verfügt jede der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden über einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat nimmt administrative Aufgaben wahr und setzt sich zusammen aus dem
Vorsitzenden der jeweiligen Europäischen Finanzaufsichtsbehörde und sechs weiteren Mitgliedern, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus deren Mitte
gewählt werden. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ferner jeweils einen Vorsitzenden und einen Exekutivdirektor.
Europäische Finanzmarktpolitik
Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Die Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 bis 2009 zeigte, dass
Schwächen bei der Überwachung der Stabilität des gesamten Finanzsystems (sogenannte makroprudentielle Aufsicht) mitverantwortlich waren für die Turbulenzen im Finanzsektor. Um erneuten krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen, hat Europa
ein neues Finanzaufsichtssystem erhalten, das auf eine größere
Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors hinwirken wird.
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Um makroprudentielle Erkenntnisse besser in die Finanzaufsicht einzubeziehen, trägt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für die Stabilität des gesamten
Finanzsystems in Europa bei.
Der ESRB überwacht die Stabilität des gesamten Finanzsystems, indem er systemische Risiken analysiert, frühzeitig vor ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken abgibt. Adressaten der Warnungen und Empfehlungen können ein
oder mehrere Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Europäische
Finanzaufsichtsbehörden oder eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden sein. Empfehlungen können auch an die Europäische Kommission gerichtet werden. Warnungen und Empfehlungen werden gleichzeitig mit Zuleitung an den jeweiligen
Adressaten an den ECOFIN-Rat und, wenn sie an nationale Aufsichtsbehörden adressiert sind, an die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden gesendet.
Basel III
Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Bankenaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht haben im Dezember 2010, nach
Billigung durch die G20 im November 2010 bei ihrem Treffen
in Korea, neue Empfehlungen zum Kapital und Liquiditätsregime für Bankinstitute abgegeben. Künftig sollen die Banken
209
zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten, um ihre
Verlustabsorptionsfähigkeit zu stärken. Gestaffelt nach dem
Grad an Systemrelevanz wird zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von 1,0 bis 3,5 % der Risikoanrechnungsbeträge
schrittweise ab Beginn des Jahres 2016 verlangt. Die zusätzlichen Anforderungen gelten vollständig ab dem 1. Januar
2019.
deutlich besseres Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen
Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste selbst auffangen zu
können.
Diese strengeren Empfehlungen, auch Basel III genannt, sollen es Banken im Krisenfall ermöglichen, sich aus eigener Kraft
zu stabilisieren und zu retten. Verabschiedet wurden die neuen
Empfehlungen von den Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Staaten. Damit wurde eine wichtige Lehre aus
der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte,
dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital und Liquidität verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu
bewahren, was erheblich zum Ansteigen der Staatsschulden beigetragen hat.
Auf europäischer Ebene wurde Basel III im Rahmen eines Gesetzgebungspaketes eingeführt, welches aus zwei Rechtsakten
besteht:
- Einer EU-Verordnung (Capital Requirements Regulation;
Verordnung Nr. 575/2013/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S.
1), die in erster Linie an die beaufsichtigten Institute adressiert
ist und im Wesentlichen die Regelungen der Mindesteigenkapitalanforderungen, die Vorgaben zur Verschuldungsobergrenze und die Liquiditätsvorschriften sowie eigenmittelbezogenen Risikovorschriften und die Großkreditvorschriften
enthält.
Konkret umfasst Basel III folgende Neuerungen:
1. Die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kapitalinstrumenten als aufsichtliches Eigenkapital werden strenger gefasst.
- Einer Richtlinie (Capital Requirements Directive; Richtlinie
Nr. 2013/36/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 338), die an
die Mitgliedstaaten adressiert ist und im Wesentlichen die
Anforderungen für die unterschiedlichen Kapitalpuffer, die
Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, die Sanktionen
bei Verstößen gegen die EU-Verordnung oder die Richtlinie
sowie Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken (Corporate Governance) enthält.
2. Banken müssen künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten - das gilt insbesondere für das harte Kernkapital:
- Mindesteigenkapitalanforderung (Minimum Capital Ratio)
von 8 % der bankaufsichtsrechtlich relevanten Risiken (davon hartes Kernkapital von mindestens 4,5 % der Risiken,
zusätzliches Kernkapital mindestens 1,5 % und Ergänzungskapital 2 %); eine Unterschreitung zieht bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nach
sich.
Die EU-Verordnung sowie das nationale Gesetz zur Umsetzung
der Richtlinie sind seit 1. Januar 2014 geltendes Recht.
- Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) an
hartem Kernkapital als Vorsorge vor besonderen finanziellen
Belastungen in Höhe von mindestens 2,5 % der Risiken; bei
einer Unterschreitung kann die Aufsichtsbehörde die Ausschüttung von Dividenden und Erträgen solange sperren, bis
das erforderliche harte Kernkapital von der Bank gebildet ist.
Bankenrestrukturierungsinstrumente
Durch die Finanzkrise ist deutlich geworden, dass das Fehlen
effektiver und glaubhafter Instrumente für die ordentliche Restrukturierung oder Abwicklung von Banken ein großes Risiko
für die öffentlichen Haushalte und die Finanzstabilität darstellt.
Vor diesem Hintergrund sind seit 2009 auf nationaler und internationaler Ebene Arbeiten zur Entwicklung von Abwicklungsregime für Finanzinstitute unternommen worden. Inzwischen
wurde europaweit ein einheitlicher Rahmen zur Bankenabwicklung gesetzt. Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf
deutscher Ebene umgesetzt:
- Variabler Puffer (Countercyclical Buffer), zusätzliches hartes Kernkapital zur Eindämmung prozyklischer Effekte im
Bereich von bis zu 2,5 % der Risiken; in Zeiten exzessiven
Kreditwachstums sollen Banken zusätzliche Vorsorge für den
Abschwung treffen. Ziel ist es die Kreditversorgung im Konjunkturzyklus zu stabilisieren.
- Der Einstieg in erhöhte Eigenkapitalanforderungen hat zum
1. Januar 2013 begonnen; die neuen Regeln gelten in vollem
Umfang erstmals ab dem 1. Januar 2019. Bis dahin werden
die Anforderungen sukzessive bis zum festgeschriebenen
Niveau erhöht.
Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank
Recovery and Resolution Directive, BRRD) und deutsche Implementierung im Rahmen des BRRD-Umsetzungsgesetzes
Die BRRD schafft einheitliche Regeln für die geordnete Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in allen Mitgliedstaaten der EU. In Deutschland wurde
insbesondere mit dem neuen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) das bisherige Abwicklungsinstrumentarium ab
1. Januar 2015 in Umsetzung der BRRD erweitert. Die bereits
nach dem Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010 bestehenden Instrumente wurden dabei in das SAG integriert. Insbesondere wurde die Möglichkeit neu geschaffen, Anteilsinhaber und Gläubiger nach einer vorgegebenen Haftungskaskade
an den Kosten einer Bankenabwicklung zu beteiligen (bail-in).
Die klare Haftungskaskade verschafft einem zentralen Element
der Marktwirtschaft, dem privaten Haftungsprinzip, wieder Geltung. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung wird mit
den Befugnissen der nationalen Abwicklungsbehörde betraut.
Sie kann nunmehr bei Anwendung des bail-in oder anderer Abwicklungsinstrumente auf eine im Vorfeld vorgenommene Abwicklungsplanung und einen von den Banken zukünftig vorzuhaltenden Puffer bail-in-fähiger Verbindlichkeiten zurückgreifen.
- Darüber hinaus wurde eine Verschuldungsobergrenze (= Leverage Ratio) zunächst als zusätzliche Beobachtungskennziffer eingeführt. Bis Ende 2016 wird der Baseler Ausschuss
die finale Ausgestaltung der Leverage Ratio erarbeiten, die
bindend ab 2018 eingeführt werden soll. In der EU soll die
Europäische Kommission bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag zur bindenden Einführung der Leverage
Ratio nach Analyse der Berechnungsmethode und potentiell
unerwünschter Auswirkungen sowie nach Prüfung einer Differenzierung über unterschiedliche Geschäftsmodelle von
Banken vorlegen.
- Regeln zur Begrenzung unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse (Liquidity Coverage Ratio = LCR) wurden in
der Europäischen Union durch die Europäische Kommission
spezifiziert. Banken müssen die aufsichtlichen Vorgaben ab
Oktober 2015 einhalten, die schrittweise bis 2018 eingeführt
werden.
3. In Ergänzung zu der Basel III-Rahmenvereinbarung veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 4.
November 2011 eine Regelung für global systemrelevante
Banken. Die Regelung umfasst Kriterien zur Einstufung
eines Kreditinstituts als eine global systemrelevante Bank.
Solche global systemrelevanten Banken müssen zukünftig
Seit 2016: Einheitlicher europäischer Abwicklungsmechanismus
Für die Eurozone stellt die Verordnung über den einheitlichen
Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) über diese harmonisierten Regeln hinaus eine zentrale Entscheidungsinstanz bereit.
210
der Benchmarks verwendeten Daten sicherzustellen. Die Einhaltung der Anforderungen muss im Wesentlichen durch den
Administrator sichergestellt und bei regulierten Finanzinstituten
durch die Aufsichtsbehörde geprüft werden.
Seit Januar 2016 werden Abwicklungsentscheidungen für Banken unter direkter EZB-Aufsicht sowie für alle grenzüberschreitend tätigen Banken mit Sitz in einem am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaat in einer neugeschaffenen einheitlichen Abwicklungsinstitution getroffen,
dem Single Resolution Board (SRB). Damit wird ein einheitliches und effizientes Entscheidungsverfahren zur Abwicklung
bedeutender und grenzüberschreitender Banken auf europäischer Ebene etabliert. In den übrigen Fällen bleiben die nationalen Abwicklungsbehörden zuständig. Die SRM-VO setzt auf
der BRRD auf. Für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus
gelten deshalb die gleichen Regeln zur Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger wie nach der Bankenabwicklungsrichtlinie.
Geänderte Transparenzrichtlinie
Die Transparenzrichtline aus dem Jahr 2004 harmonisiert die Informationspflichten für Emittenten, deren Wertpapiere an einem
geregelten Markt gehandelt werden. Durch eine Änderungsrichtlinie wurde die Transparenzrichtline 2013 reformiert und an
die Marktentwicklungen der letzten Jahre angepasst. Mit dem
am 26. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden diese Änderungen in Deutschland umgesetzt. Dabei wurden insb.
die Regeln zur Meldung von Stimmrechten überarbeitet, um
einen verdeckten Beteiligungsaufbau („Anschleichen an Unternehmen“) besser zu verhindern, die Pflicht zur quartalsweisen
Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen abgeschafft, um
kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, sowie die Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzvorgaben verschärft.
Restrukturierungsfonds
Damit für Maßnahmen im Rahmen des neuen Restrukturierungsverfahrens die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurde der Restrukturierungsfonds errichtet, der in
den Jahren 2011 bis 2014 durch eine jährliche Abgabe der Kreditinstitute in Deutschland finanziert wurde (nationale Bankenabgabe). Im Jahr 2015 ist eine neue, nach Vorgaben der BRRD
gestaltete europäische Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen nationalen Bankenabgabe getreten, die seit 2016 durch die
Vorgaben des SRM-Regimes modifiziert wird. Auch die Beiträge unter der neuen Bankenabgabe werden zunächst in den Restrukturierungsfonds eingezahlt. Dieser verwaltet die bis zum
31. Dezember 2014 erhobenen Beiträge getrennt von den ab
dem 1. Januar 2015 erhobenen Beiträgen.
Neues Marktmissbrauchsrecht
Die neue Marktmissbrauchsverordnung gilt ab dem 3. Juli 2016
unmittelbar in den Mitgliedstaaten und regelt EU-weit einheitlich und umfassend das Verbot des Marktmissbrauchs, also das
Insiderhandelsverbot und das Verbot der Marktmanipulation,
sowie die Ad-hoc-Publizität. Die dazu ergänzende Richtlinie zu
den strafrechtlichen Folgen von Marktmissbrauch harmonisiert
erstmalig die Straftatbestände und Rechtsfolgen von Marktmissbrauch. Beide EU-Rechtsakte wurden dem Prinzip der 1:1 Umsetzung folgend mit dem am 2. Juli 2016 in Kraft getretenen 1.
FiMaNoG im deutschen Recht verankert. Daneben enthält das 1.
FiMaNoG Ausführungsvorschriften zur PRIIP-Verordnung und
zur CSD-Verordnung.
Die neue europäische Bankenabgabe setzt sich zusammen aus
einer größenabhängigen „Flat Fee“ und aus einer Risikoadjustierung, der „Risk Fee“. Damit sind insbesondere die Größe und
das Risiko der Institute für die Höhe der individuellen Abgabe
maßgeblich. Das größenabhängige Beitragselement spiegelt
die Bilanzsumme nach Abzug der gedeckten Einlagen und des
Eigenkapitals wider. Bei Berechnung der Beiträge werden kleine
Banken bis maximal 3 Mrd. € Bilanzsumme durch ein System
niedriger Pauschalbeiträge (i. H. v. 1.000 € bis 50.000 €) entlastet.
Zudem werden bei der Berechnung der Bankenabgabe Verbindlichkeiten innerhalb der Institutssicherungssysteme sowie die
Mitgliedschaft in einem Institutssicherungssystem beitragsmindernd berücksichtigt. Darüber hinaus enthalten die europäischen
Vorschriften für die Bankenabgabe wesentliche Entlastungen bei
dem Geschäft mit Förderkrediten. In einem gemeinsamen Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund (SRF), sollen bis
Anfang 2024 Mittel in Höhe von mindestens 1 % der gesicherten Banken-Einlagen in allen Mitgliedstaaten verfügbar sein (das
sind nach Schätzungen der EU-Kommission rund 55 Mrd. €). Die
in den Mitgliedstaaten erhobene europäische Bankenabgabe wird
auf nationale Kammern des Fonds transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet (beginnend im Jahr 2016 mit 40 % der
dann eingezahlten Mittel).
Das neue Marktmissbrauchsrecht erweitert den Anwendungsbereich auf bisher nicht erfasste Finanzinstrumente und Handelsplätze. Dadurch unterliegen Freiverkehrsemittenten, deren Wertpapiere auf ihre Initiative hin zum Handel einbezogen
sind, strengeren Vorschriften und sind wie Emittenten am geregelten Markt zur Ad-hoc-Publizität, Führung von Insiderlisten
und Meldung von Directors‘ Dealings verpflichtet. Zudem wurden mit dem neuen Marktmissbrauchsrecht die Möglichkeiten,
Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks zu überwachen, verbessert, die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin gestärkt und die Sanktionen teilweise
erheblich verschärft.
6.1.3Steuerharmonisierung
Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern
Vor der Nutzung des Abwicklungsfonds ist eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens 8 % der Bilanzsumme vorgeschrieben. Mittels dieses sogenannten bail-in werden primär
Anteilseigener und Gläubiger einer Bank für die Kosten einer
Abwicklung herangezogen. Bestimmte Verbindlichkeiten wie die
gesetzlich gesicherten Einlagen oder besicherte Verbindlichkeiten sind von der bail-in-Anwendung ausgenommen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt.
In der Europäischen Union besteht bei den direkten Steuern
kein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag. Die Finanz- und
Steuerpolitik ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten, jedoch macht es der europäische Wettbewerb notwendig, Regeln für den Binnenmarkt zu vereinbaren. Deshalb setzt
sich die Bundesregierung weiterhin für solche Regeln auch in
der Steuerpolitik ein. Mit ihrem am 17.06.2015 veröffentlichten
Aktionsplan zur Körperschaftsteuer kündigte die Europäische
Kommission einen neuen Legislativvorschlag zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
in der zweiten Jahreshälfte 2016 an. Die Europäische Kommission plant u. a. die obligatorische Anwendung einer einheitlichen Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage. Die Diskussionen zur Konsolidierung sollen zunächst zurückgestellt werden.
Benchmarkverordnung
Mit der Benchmark-Verordnung werden zwei Personenkreise
einer verstärkten Regelung unterworfen. Zum einen die Administratoren, die die Benchmark aus ihnen zugänglichen Daten
berechnen, und diejenigen, die die Daten bzw. Schätzungen für
die Erstellung der Benchmark zuliefern (Datenzulieferer). Im
Hinblick auf die Administratoren sieht die Benchmark-Verordnung eine Zulassung bzw. Registrierung und eine laufende Aufsicht mit besonderen Anforderungen an die Governance vor. Die
Datenzulieferer werden besonderen Anforderungen unterworfen, um die Qualität und die Transparenz der für die Erstellung
Zudem werden die Arbeiten an der Revision der Richtlinie
2003/49/EG des Rates vom 03.06.2003 über eine gemeinsame
Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren
zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten fortgeführt.
211
programm Zoll 2020 dient als Instrument zur Unterstützung der
Gestaltung und Durchführung der Zollpolitik der EU und damit
der Unterstützung des Funktionierens und der Modernisierung
der Zollunion sowie der Stärkung des Binnenmarktes.
Im Hinblick auf die intensiven Arbeiten zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen und schädlichen Steuerwettbewerbs auf internationaler Ebene (BEPS - Base Erosion and Profit Shifting) werden auch auf EU-Ebene Maßnahmen ergriffen.
Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Bekämpfung
von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (sog. „AntiTax Avoidance Package - ATAP“) vorgelegt Die Änderung der
Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country Reporting sowie der
Richtlinienentwurf zur Anti-Tax Avoidance Directive wurden
mittlerweile verabschiedet. Zu der vom Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltenen Mitteilung der Europäischen Kommission zu
einer externen Strategie für effektive Besteuerung und zur Empfehlung der Europäischen Kommission von Maßnahmen gegen
Missbrauch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) haben die Finanzminister im ECOFIN am 25.05.2016
entsprechende Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Diese
behandeln Fragen effektiver Regelungen gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Steuerumgehung sowie gegen Geldwäsche, eine EU-Liste von nicht-kooperativen Staaten und koordinierte Abwehrmaßnahmen sowie die Bedeutung der Addis
Tax Initiative. Auch vor dem Hintergrund der Veröffentlichung
der sog. „Panama Papers“ sind die Arbeiten über das Anti-Tax
Avoidance Package durch eine Mitteilung der Europäischen
Kommission vom 05.07.2016 ergänzt worden. Die Europäische
Kommission plant weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zum Kampf gegen Steuerumgehung, Steuervermeidung und Geldwäsche.
Die Ziele des Aktionsprogramms Zoll 2020 sind u. a.
- die kohärente Umsetzung des Unionsrechts (Bereich Zoll) in
den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten
- der Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen
der Union
- die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr
-
die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen
Behörden
- die Erleichterung des Handels, u. a. durch gemeinsame Betrugsbekämpfung sowie Erhöhung der Verwaltungskapazität
bei den Zollbehörden, z. B. durch den Erwerb moderner Zollausrüstungen
-Informatisierung
- Sicherstellung der Anwendung moderner und harmonisierter
Konzepte für Zollverfahren und -kontrollen
- Erleichterung des legalen Handels
- Verringerung der Kosten für die Rechtseinhaltung und für
den Verwaltungsaufwand
- Verbesserung der Arbeitsweise der Zollbehörden.
Entwicklung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerharmonisierung
Die Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen betreffen u. a.
Der Rat hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2428 vom
10.12.2015 zur Änderung der Entscheidung 2009/791/EG und
des Durchführungsbeschlusses 2009/1013/EU zur Ermächtigung Deutschlands bzw. Österreichs u. a. Deutschland ermächtigt, weiterhin abweichend von den Artikeln 168 und 168a
MwStSystRL die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein
für unternehmensfremde Zwecke oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen (ABl. EU 2015 Nr. L 334 S. 12). Dieser
Beschluss gilt ab dem 01.02.2016 bis zum 31.12.2018. Damit
wird die zum 31.12.2015 auslaufende Ermächtigung für die
10 %-Grenze beim Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG)
lückenlos verlängert.
-
Seminare und Workshops
-Projektgruppen
- Sachverständigenteams, d. h. strukturierte Formen vorübergehender oder dauerhafter Zusammenarbeit zur Bündelung von
Sachverstand
-Studien
- Aufbau von IT-Kapazitäten und europäischen Informationssystemen, die gemäß dem Unionsrecht eingerichtet werden
-Fortbildungsmaßnahmen.
Das Aktionsprogramm Zoll 2020 erstreckt sich über den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.12.2020 (sieben Jahre) und ist mit einem
Finanzvolumen von 522 943 000 € ausgestattet.
Der Rat hat am 25.05.2016 die Richtlinie (EU) 2016/856 zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten, verabschiedet (ABl.
EU 2016 Nr. L 142 S. 12). Durch die Änderungsrichtlinie wird
festgelegt, dass vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 der Mehrwertsteuer-Normalsatz mindestens 15 % betragen muss. Durch
die rückwirkende Regelung wird der seit 01.01.1993 geltende
Mindestsatz für den Mehrwertsteuer-Normalsatz unverändert
fortgeschrieben.
Bei der Mittelzuweisung kommt dem Bereich Informationstechnik (IT-Kapazitätenaufbau) die größte Bedeutung zu. Die europäischen Informationssysteme spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Zollsysteme in der Union; gemeinsame
Entwicklungsmodelle und eine einheitliche IT-Architektur sollen die Flexibilität und Effizienz der Zollverwaltung erhöhen.
Demzufolge werden dem IT-Bereich 75 % der Mittel beigemessen.
Der Rest ist für gemeinsame Maßnahmen (20 % des Finanzvolumens) und für Capacity Building (5 % des Finanzvolumens)
vorgesehen.
Schließlich hat der Rat am 27.06.2016 die Richtlinie (EU)
2016/1065 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet (ABl. EU
2016 Nr. L 177 S. 9). Durch die zum 01.01.2019 in nationales
Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie werden die Regelungen zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Ein- und Mehrzweckgutscheinen weiter konkretisiert.
Die Teilnahme am Aktionsprogramm Zoll 2020 steht außer den
Mitgliedstaaten auch den Beitrittsländern, Kandidatenländern,
potenziellen Kandidatenländern, einigen Drittländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft besteht auch die Möglichkeit, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern,
Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte in bestimmte Aktivitäten einzubeziehen.“
6.1.4Zollwesen
Mit der EU-Verordnung Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung
eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen
Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG wird das bisherige Aktionsprogramm Zoll 2013 fortgesetzt. Das neue Aktions212
6.1.5
Außenbeziehungen der Europäischen Union
Zum Vergleich: Im Rahmen des 10. EEF beträgt der Beitragsschlüssel 20,5 % und der Gesamtbeitrag ca. 4,65 Mrd. € für
sechs Jahre. Der höchste Anteil des 11. EEF entfällt damit nach
wie vor auf Deutschland. Der Beitragsschlüssel wurde aufgrund
des gestiegenen BNE erhöht.
Abkommen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten
(Afrika-Karibik-Pazifik)
Rechtliche Grundlage der Beziehungen der Europäischen
Union zu den AKP-Staaten waren seit 1975 die sog. LoméAbkommen. Nachdem das vierte Abkommen von Lomé am
29.02.2000 ausgelaufen war, wurde am 23.06.2000 in Cotonou/Benin das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou) von der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten sowie 77 afrikanischen, karibischen und
pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnet. Mit der
Selbstständigkeit des Süd-Sudan ist zwischenzeitlich der 79.
AKP-Staat dem Abkommen beigetreten. Die Bundesrepublik
Deutschland hat das Abkommen von Cotonou am 14.05.2002
ratifiziert. Das Abkommen ist am 01.04.2003 in Kraft getreten, hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 29.02.2020.
Dabei ist eine Überprüfung im Fünfjahresrhythmus vorgesehen.
Deutschland hat das Interne Abkommen zwischen den EUMitgliedstaaten zur Einrichtung und Finanzausstattung des 11.
(EEF) mit Gesetz vom 5. Dezember 2014 ratifiziert.
Der EEF stellt u. a. 1,4 Mrd. € für den EU Emergency Trust
Fund for Africa mit dem Ziel der Fluchtursachenbekämpfung
zur Verfügung.
Weltweite Entwicklungshilfe der Europäischen Union
Die Entwicklungshilfe der EU, neben der Entwicklungshilfe
für die AKP-Länder im Rahmen des Abkommens von Cotonou,
wird auch nach der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - 2020 im Rahmen der drei zentralen geografischen Instrumente, dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI), dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit
(EZI) sowie dem im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses bestehenden Heranführungshilfeinstrument (IPA II) erfolgen. Zusätzlich werden innerhalb des Finanzrahmens ENI und des EZI
die sog. Thematischen Programme für die Bereiche „In Menschen investieren“, „Umweltschutz, „nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energie“, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“, „Ernährungssicherheit“ und „Migration- und Asylpolitik“ gebündelt. Diese
können in allen Entwicklungsländern zielgerichteter und überregional zur Anwendung kommen. Diesem Bereich kommt auch
gerade hinsichtlich der aktuellen Flüchtlingskrise auf dem Mittelmeer derzeit besondere Bedeutung zu.
Das Abkommen von Cotonou stellt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie
den AKP-Staaten auf eine zeitgemäße Grundlage und gestaltet
diese Beziehungen neu. Wesentliche Eckpunkte sind:
- Stärkung der politischen Dimension durch Verankerung der
verantwortungsvollen Regierungsführung („Good governance“), Aussetzung der Zusammenarbeit in Fällen schwerer
Korruption (weitere Möglichkeiten zur Aussetzung bestehen
wie bisher - bei Verstößen gegen die Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit);
-
Intensivierung des politischen Dialogs;
- Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft und
Privatgesellschaft in Form eines eigenen Antragsrechts für
Fördermittel;
Drittländer können zudem weiterhin über einige horizontale Instrumente finanziell unterstützt werden: die Instrumente für Stabilität, für Nukleare Sicherheit, für Demokratie und Menschenrechte, für Humanitäre Hilfe und für Makrofinanzhilfen. Neu
eingeführt wurde das Partnerschaftsinstrument (PI), durch das
die Zusammenarbeit mit Industrie- und Schwellenländern gefördert werden soll.
- Herstellung der WTO-Konformität durch Abschluss von
regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Prozess ist
noch nicht abgeschlossen);
- umfassender partnerschaftlicher Ansatz durch Konzentration auf Strategien und Grundsätze, Unterstützung regionaler
Integrationsprozesse sowie Effektivierung und Flexibilisierung des Finanzierungsinstrumentariums.
Die Finanzierungsinstrumente sollen für den Zeitraum 2014 2020 wie folgt ausgestattet werden (Angaben in laufenden Preisen):
Finanziert wird die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den
Staaten der AKP-Gruppe über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Das am 24.06.2013 von den 27 Mitgliedstaaten und
der EU unterzeichnete und von DEU bereits Ende 2014 ratifizierte Interne Abkommen zur Einrichtung und Ausstattung des
derzeit laufenden 11. EEF sieht für den Zeitraum 2014 - 2020
eine Mittelausstattung in Höhe von 30,506 Mrd. € vor. Mittelbindungen werden bis zum 31.12.2020 begrenzt, Zahlungen nicht.
Europäisches Nachbarschaftsinstrument - ENI
Das Instrument soll einen Finanzrahmen von 15,512 Mrd. €
(11,2 Mrd. € in 2007 - 2013) umfassen. Im EU-Haushalt 2016
sind hier 2,187 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel sind für die südlichen EU-Nachbarstaaten (Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, Libyen, Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) und die östlichen Nachbarn (Belarus,
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine) vorgesehen. Das Hauptziel der 2004 ins Leben gerufenen Europäischen Nachbarschaftspolitik ist es, Reformen, die Achtung der
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, gute Regierungsführung, Sicherheit und Stabilität in den an die erweiterte
EU angrenzenden Nachbarländern zu fördern und neue Trennlinien zu vermeiden. Die EU bietet diesen Staaten basierend auf
gemeinsamen Werten und Interessen einen intensivierten politischen Dialog und weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Insofern ist ENI kein Instrument der EU-Erweiterung,
sondern der Annäherung. Auch die Interessen der an die Partnerstaaten angrenzenden Länder sollen künftig berücksichtigt werden. Formalrechtliche Voraussetzung für eine Unterstützung ist
die Existenz bereits geltender Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. Assoziierungsabkommen mit der EU. Auf der
Grundlage von Länderberichten (über die Lage in den Ländern
und ihre Zusammenarbeit mit der EU) werden dann gemeinsam
mit den Partnerstaaten länderspezifische, zunächst auf drei bis
fünf Jahre angelegte Aktionspläne erarbeitet, die Prioritäten für
politische und wirtschaftliche Reformen setzen. Im Gegenzug
Vorgesehen sind:
- 29,089 Mrd. € für die AKP-Staaten,
- 0,365 Mrd. € für die ÜLG,
- 1,053 Mrd. € für Unterstützungsausgaben der Kommission.
Im Rahmen des Europäischen Rates am 07./08.02.2013 haben
sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Entwicklungshilfe
für die AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Cotonou
zunächst weiterhin außerhalb des EU-Haushalts zu finanzieren,
nachdem eine Einbeziehung in den EU-Haushalt in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt worden war.
Die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den jährlichen
Mittelabruf beschließt der Rat nach der Finanzverordnung für
den 11. EEF jeweils im Herbst des dem Mittelabruf vorangehenden Jahres.
Die Bundesrepublik Deutschland wird sich insgesamt mit 6,28
Mrd. € an den Beiträgen zum 11. EEF 2014 - 2020 beteiligen. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von 20,58 %.
213
EU-Erweiterung: Instrument für Heranführungshilfe - IPA
wird als Anreiz u. a. die schrittweise Integration in den Binnenmarkt geboten. Die Assoziierungs- und Freihandelsabkommen
mit der Ukraine, Moldau und Georgien hat Deutschland mittlerweile ratifiziert. Die Beziehungen der EU mit Russland werden im Rahmen der Strategischen Partnerschaft und der vier Gemeinsamen Räume definiert (Gemeinsamer Wirtschaftsraum;
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Raum der äußeren Sicherheit; Raum der Forschung und Bildung einschl. kultureller Aspekte). Die vier Räume sind eine politische Willenserklärung ohne unmittelbaren rechtlichen Charakter.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007 - 2013 wurde mit Beginn
des Jahres 2007 für die zum damaligen Zeitpunkt drei anerkannten (Türkei, Kroatien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und fünf potenziellen Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und
Kosovo) das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) mit einem
Mittelansatz von 11,565 Mrd. € geschaffen, das die bisherigen
Heranführungsinstrumente (PHARE, SAPARD, ISPA, CARDS
und die Türkei-Finanzverordnung) ersetzte.
Mit der Union für das Mittelmeer und der Östlichen und Südlichen Partnerschaft verstärkt die EU nochmals ihre Zusammenarbeit mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten. Die
Union für das Mittelmeer wird dabei bis zu 50 % aus dem ENIHaushalt gefördert. Die Mittelmeeraktivitäten sind in der 2002
eingeführten Investitions- und Partnerschaftsfazilität EuropaMittelmeer (FEMIP) gebündelt. 2006 wurde die Fazilität gestärkt. Sie kann nun auch in der KMU- und Risikokapitalförderung tätig werden. 2009 wurden die Aktivitäten in den östlichen Nachbarländern durch die Schaffung der Fazilität für die
Östlichen Partnerländer aufgewertet. Mit dem Beschluss Nr.
466/2014/EU wird der EIB ein neues Außenmandat im Zeitraum 2014 - 2020 gewährt. Die Obergrenze der EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie darf in diesem Zeitraum 30
Mrd. € nicht überschreiten, wobei sich der Betrag aus einem festen Höchstbetrag von 27 Mrd. € und einem fakultativen Betrag
in Höhe von 3 Mrd. € zusammensetzt. Über die teilweise oder
vollständige Aktivierung des Fakultativbetrags wird im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung durch den europäischen Gesetzgeber zu entscheiden sein. Für die Länder im Rahmen des
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind von dem
festen Höchstbetrag rund 14,437 Mrd. € als regionaler Höchstbetrag vorgesehen.
Inzwischen haben folgende weitere Länder den Beitrittskandidatenstatus erhalten: Montenegro (Dezember 2010), Serbien
(März 2012) und Albanien (Juni 2014). Beitrittsverhandlungen
werden mit Montenegro, Serbien und der Türkei geführt. Mit
dem Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 reduzierte sich
der IPA-Empfängerkreis. Gleichwohl werden im Rahmen von
IPA begonnene Projekte noch zu Ende geführt („phase-out“).
Die eigentliche Implementierung von IPA wird von der EUKommission ausgeführt und von den Mitgliedstaaten über das
Komitologieverfahren überwacht (IPA-Verwaltungsausschuss).
Die Umsetzung der meist in Form einzelner Projekte gewährten Hilfe dauert nach Maßgabe der zugrunde liegenden Länderprogramme der Jahre 2007 - 2013 und auf Grundlage der 2013
ausgelaufenen IPA-Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates Nr.
1085/2006 vom 17.07.2006) an.
Zur Fortführung der Heranführungshilfe (IPA II) wurde im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 durch eine neue Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates und des Europäischen Parlamentes Nr. 231/2014 vom 11.03.2014) ein Mittelansatz in
Höhe von 11,698 Mrd. € festgelegt.
Nach den vorliegenden Indikativen Strategiepapieren sind für
die einzelnen Länder für den Gesamtzeitraum (2014 - 2020) folgende Richtbeträge vorgesehen:
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit - EZI
Das Instrument wird im MFR 2014 - 2020 mit 19,693 Mrd. €
ausgestattet (16,9 Mrd. € in 2007 - 2013). Im EU-Haushalt 2016
sind hier rd. 2,630 Mrd. € vorgesehen. Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit erfasst geografisch die Entwicklungsländer mit Ausnahme der AKP-Länder (Geltung aber für
die AKP-Zuckerprotokoll-Länder) und der Länder, die mit dem
ENI unterstützt werden können. Künftig sollte auch in der Entwicklungspolitik der EU eine Ausrichtung an der „perfomance“
der Partnerstaaten erfolgen (sogenanntes „more for more“).
- 649 Mio. € für Albanien,
- 165 Mio. € für Bosnien und Herzegowina (2014 - 2017),
- 664 Mio. € für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
- 645 Mio. € für Kosovo,
- 270 Mio. € für Montenegro,
- 1.508 Mio. € für Serbien,
Horizontale Instrumente
- 4.453 Mio. € für die Türkei,
Das Stabilitätsinstrument (zur Unterstützung in einem Krisenfall oder einer sich abzeichnenden Krise sowie zur Bewältigung
destabilisierender Bedrohungen) wird im MFR 2014 -2020 mit
2,342 Mrd. € ausgestattet (2,1 Mrd. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt 2016: 326,6 Mio. €), das Instrument für Nukleare Sicherheit mit 325 Mio. € (524 Mio. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt
2016: 71,8 Mio. €), das Instrument für Demokratie und Menschenrechte mit 1,338 Mrd. € (1,1 Mrd. € in 2007 - 2013, EUHaushalt 2016: 185,5 Mio. €). Für das Instrument für Humanitäre Hilfe sind 6,637 Mrd. € (5,6 Mrd. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt 2016: 1,109 Mrd. €) vorgesehen. Das neu geschaffene PI
soll mit 960 Mio. € ausgestattet werden. Im EU-Haushalt 2016
sind hier 125,6 Mio. € veranschlagt.
- 2.958 Mio. € für Mehrempfängerprogramme.
Allgemeines Ziel von IPA II bleibt die Unterstützung der Empfängerländer bei der Umsetzung der politischen, institutionellen,
rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese mit Blick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft
vornehmen müssen, um den Werten der Union zu entsprechen
und sich schrittweise an die Regeln und Standards und an die
Politik und Praxis der Union anzupassen. Durch eine verstärkte
Konzentration auf prioritäre Sektoren und Maßnahmen zur Erreichung von Einzelzielen soll dabei die Hilfe strategischer und
effizienter als bisher ausgerichtet werden.
Als Hauptherausforderungen benennt die Rahmenverordnung
die Festigung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie verantwortungsvolle Staatsführung und der Reform der öffentlichen Verwaltung. In ökonomischer Hinsicht ist insbesondere an die Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Wettbewerbsdruck in der EU zu denken.
Mit dem Instrument der Makrofinanzhilfen kann die EU vornehmlich Beitrittskandidaten sowie Nachbarstaaten der EU mit
erheblichen Zahlungsbilanzungleichgewichten kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen gewähren. Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich im Rahmen multilateraler Finanzierungszusagen unter
Beteiligung des IWF und anderer Geber in Form von Darlehen,
in Ausnahmefällen in Form von Zuschüssen. Seit 1990 wurden
bis Ende 2015 Makrofinanzhilfen in Höhe von 8,2 Mrd. € geleistet. Zuletzt wurde eine weitere Makrofinanzhilfe in Form
eines Darlehens für die Ukraine (1,8 Mrd. €) beschlossen.
Die Europäische Investitionsbank hat mit hohen Darlehensbeträgen den Heranführungsprozess der Staaten Mittel- und Osteuropas unterstützt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am
01.07.2013 ist ein weiterer MOE-Staat Anteilseigner der EIB
geworden. Mit Blick auf die Türkei und die westlichen Balkan214
Mit etwa 75 % haben die BNE-Eigenmittel den größten Anteil an der Haushaltsfinanzierung. Der Abrufsatz wird so festgesetzt, dass die BNE-Einnahmen den Teil der Ausgaben der
EU finanzieren sollen, der durch die traditionellen Eigenmittel und die Mehrwertsteuereigenmittel nicht gedeckt wird. Dabei begrenzt der Eigenmittelbeschluss die jährlichen Mittel für
Zahlungen der EU auf 1,23 % des BNE der Mitgliedstaaten.
länder hat die EIB hier ihre Tätigkeit im Rahmen des Vorbeitritts-Mandats verstärkt. Im Zeitraum 2007 - 2013 hat die EIB
Darlehensverträge in Höhe von rund 21,57 Mrd. € mit den Heranführungsländern unterzeichnet; im Zeitraum 2014 bis Mai
2016 waren es rund 6 Mrd. € (Stand: 16. Mai 2016).
Mit dem im Dezember 2009 gegründeten Investitionsrahmen für
die Länder des Westlichen Balkans (WBIF) fördern die Europäische Kommission (mit IPA-Mitteln), die EIB, die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Entwicklungsbank des Europarats, die Weltbank, die KfW, mehrere EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen vor allem Infrastrukturvorhaben
in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und
Serbien. Dabei konzentriert sich der WBIF auf die Finanzierung
vorbereitender Maßnahmen in den Sektoren Energie, Transport,
Umwelt und Soziales sowie neuerdings auch auf die Ko-Finanzierung von Vorhaben in diesen Bereichen. Hauptsächlich orientiert sich die Ko-Finanzierung an den Schwerpunkten der aktuellen EU-Erweiterungsstrategie und des sog. „Berliner Prozesses“ sowie den Vereinbarungen zwischen den Westbalkanländern zur regionalen Konnektivität. Seit 2012 wird zudem auf
Grundlage eines WBIF-Beschlusses die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Region über die
Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation (EDIF)
gefördert.
Das Vereinigte Königreich erhält seit 1985 einen Rabatt auf
seine Beiträge. Bis 2020 werden die BNE-Eigenmittel für
Dänemark (in Preisen von 2011: 130 Mio. €), Niederlande
(695 Mio. €) und Schweden (185 Mio. €) pauschal reduziert;
Österreich erhält 2016 einen Nachlass von 10 Mio. € (2015:
20 Mio. €).
Sonstige Einnahmen der EU ergeben sich vor allem aus Zinserträgen, der Besteuerung ihrer Bediensteten, Beiträgen von
Drittstaaten zu EU-Programmen, Erstattungen aus nicht beanspruchten EU-Mitteln oder Haushaltsüberschüssen vorangegangener Jahre.
Mehrjähriger Finanzrahmen
Die Ausgaben der EU werden durch den mehrjährigen Finanzrahmen begrenzt, der Ausgabeobergrenzen für die einzelnen
Politikbereiche festlegt. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung
(EU, EURATOM) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember
2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2014 - 2020 sowie die Interinstitutionelle Vereinbarung
vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche
Haushaltsführung.
Deutschland hat bislang mit Mitteln i. H. v. 8,86 Mio. € bilateral
zum WBIF beigetragen.
Ziel ist es, durch die Koordinierung und bessere Bündelung von
Zuschüssen und Darlehen sowie wirksame technische Unterstützung die Wirksamkeit der von den Geldgebern in den Ländern
des Westlichen Balkans bereitgestellten Hilfe zu verbessern.
Ferner soll durch die Vergabe von Zuschüssen für vorrangige
Projektvorhaben in diesen Ländern auch die Darlehensvergabe
erleichtert werden. Bislang wurden 199 Zuschüsse für 139 Projekte i. H. v. 472,3 Mio. € bewilligt (Stand: Mai 2016). Das gesamte Investitionsvolumen der entsprechenden Projekte beträgt
über 13 Mrd. €, bislang wurden diesbezüglich Kreditverträge
mit einem Umfang von über 3,7 Mrd. € zwischen den begünstigten Staaten der Westbalkanregion und den v.g. Internationalen
Finanzinstituten gezeichnet.
Für den Zeitraum 2014 - 2020 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 1.094 Mrd. € in laufenden Preisen vorgesehen, davon rund 1.083 Mrd. € für Politikbereiche innerhalb des Finanzrahmens und rund 11 Mrd. € für besondere Ausgaben außerhalb
des Finanzrahmens. Im Einzelnen ist der Finanzrahmen in folgende Politikbereiche untergliedert:
1. Intelligentes und integratives Wachstum:
a) Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.
Hierzu gehören u. a. Forschung, transeuropäische Netze
für Energie, Verkehr und Telekommunikation,
b) Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d. h. Regionalpolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kooperation zwischen den Regionen;
6.1.6 Finanzverfassung der EU
Grundlage der Finanzverfassung der EU sind die Artikel 310
bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union. Die wesentlichen Elemente sind das Eigenmittelsystem, der mehrjährige Finanzrahmen und das jährliche Haushaltsverfahren.
2. Nachhaltiges Wachstum: betrifft die natürlichen Ressourcen, d. h. Agrarpolitik, Fischereipolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums;
Finanzierung durch Eigenmittel
Der Haushalt der EU wird von den Mitgliedstaaten gemäß Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union durch drei Arten von Eigenmitteln
finanziert:
3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft, umfasst u. a. die Bereiche Justiz und Inneres, Grenzschutz, Verbraucherschutz,
Kultur;
4. Europa in der Welt, betrifft Maßnahmen der Außenpolitik der EU, wie Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe und
Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik.
 Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben),
 Mehrwertsteuer-Eigenmittel und
 Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmittel.
5. Verwaltungsausgaben für die Europäischen Institutionen.
An den Gesamteinnahmen der EU haben die Traditionellen
Eigenmittel einen Anteil von rund 15 %; dabei ist eine Erhebungskostenpauschale von derzeit 20 % zu berücksichtigen,
welche die Mitgliedstaaten für Erhebung und Abführung dieser
Eigenmittel einbehalten.
6. Ausgleichsbeträge: Zeitlich begrenzte Zahlung für Kroatien (bis 2014).
Der jährliche Haushaltsplan muss die im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen einhalten.
Die auf Basis einer einheitlichen Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage an die EU abzuführenden Mehrwertsteuer-Eigenmittel tragen rund 10 % zum jährlichen Haushalt bei; für
Deutschland, Niederlande und Schweden ist der Abrufsatz bis
2020 von 0,30 % auf 0,15 % der Bemessungsgrundlage abgesenkt.
Haushaltsverfahren
Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. An der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans sind Kommission, Rat und
EP beteiligt. Spätestens zum 01.09. legt die Kommission dem
215
staaten. Der Spielraum (Marge) für Mittel für Zahlungen unterhalb der Obergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens beläuft
sich auf 8 Mrd. €.
Europäischen Parlament und dem Rat einen Haushaltsentwurf für das Folgejahr vor. Zu diesem Vorschlag nimmt der
Rat gegenüber dem EP bis 01.10. Stellung. Billigt das EP die
Stellungnahme des Rates oder fasst es keinen Beschluss darüber, ist der Haushaltsplan erlassen. Änderungsvorschläge des
EP werden der Kommission und dem Rat zugeleitet. Sofern
der Rat die Änderungen nicht binnen zehn Tagen billigt, beginnt ein Vermittlungsverfahren. Der Vermittlungsausschuss
besteht aus Vertretern von Rat und EP. Erzielt der Vermittlungsausschuss keine Einigung, muss die Kommission einen
neuen Entwurf vorlegen. Ist zu Beginn des neuen Haushaltsjahres kein neuer Haushaltsplan erlassen, gilt bis zu einer Einigung der Plan des Vorjahres fort. Diese Regelung ist zuletzt in
den 1980er-Jahren angewandt worden.
Die Bundesregierung setzt sich für einen Verhandlungsansatz im
Kreise der Nettozahler ein, der zwei Ziele verfolgt:
• E
rhaltung und wenn möglich Erhöhung der Reaktionsfähigkeit des EU-Haushalts für unvorhergesehene Entwicklungen
und
• B
egrenzung des Anwachsens der Summe der ausstehenden
Verpflichtungen der EU (RAL).
Einen Vergleich der einzelnen Ausgabenrubriken der Haushaltsjahre 2016 und 2017 zeigt die nachstehende tabellarische Übersicht.
6.1.7 Der Haushalt der EU
Der von der Kommission vorgeschlagene Rückgang der Mittel
für Zahlungen für den EU-Haushalt 2017 im Vergleich zum Vorjahr beruht darauf, dass die Implementierung der Programme
der früheren Finanzperiode 2007-2013 weitgehend abgeschlossen ist und dass die neuen Programme in dieser Finanzperiode
in einigen Politikbereichen langsamer als erwartet anlaufen.
Die Europäische Kommission hat am 30.06.2016 ihren Entwurf
für den EU-Haushalt 2017 vorgelegt. Das Gesamtvolumen soll
sich auf rd. 134,9 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen belaufen.
Gemessen an der Wirtschaftsleistung in der Union entspricht
dies 0,9 v. H. des Bruttonationaleinkommens der EU-MitgliedTabellarische Übersicht1
VE
1
Veränderung
in %
EU-Haushalt 2017 (Soll)2
EU-Haushalt 2016 (Soll)
ZE
VE
ZE
Mio. €
%
Mio. €
%
Mio. €
%
Mio. €
%
2
3
4
5
6
7
8
9
Sp. 6
zu
Sp. 2
Sp.
8 zu
Sp. 4
10
11
Rubrik
Intelligentes und integratives
Wachstum………………..
69.841,2
45,1
66.246,7
46,0
74.682,8
47,4
56.646,7
42,0
6,9
-14,5
Nachhaltiges Wachstum;
natürliche Ressourcen……
62.484,2
40,3
55.120,8
38,3
58.901,7
37,4
55.236,2
40,9
-5,7
0,2
Sicherheit und Unionsbürgerschaft………
4.052,0
2,6
3.022,3
2,1
4.272,4
2,7
3.781,9
2,8
5,4
25,1
Europa in der Welt……….
9.167,0
5,9
10.155,6
7,1
9.432,0
6,0
9.289,7
6,9
2,9
-8,5
Verwaltung……………….
8.951,0
5,8
8.950,9
6,2
9.321,7
5,9
9.324,1
6,9
4,1
4,2
Ausgleichszahlungen…….
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Besondere Instrumente….
Gesamtbetrag………………
524,6
0,3
389,0
0,3
1.046,9
0,7
620,0
0,5
99,6
59,4
155.020,0
100
143.885,3
100
157.657,5
100
134.898,6
100
1,7
-6,2
1
inkl. Berichtigungshaushalt 1-3/2016
2
Entwurf der Kommission vom 30.06.2016
216
6.1.8
ringer eingeschätzt, da die Sondermaßnahmen aufgrund der Krise im Agrarsektor nun auslaufen. Damit ist ein Bedarf für weitere
Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Krise im Agrarsektor im HHE 2017 nicht berücksichtigt.
Die Agrarfinanzierung
Die zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik benötigten
Haushaltsmittel werden innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) veranschlagt. Die Ausgaben für den Agrarsektor und den
ländlichen Raum für das Haushaltsjahr 2017 stellen mit einem
Anteil von ca. 40 % den zweitgrößten Ausgabenblock des EUHaushalts dar. Die Ausgabenansätze des EGFL und des ELER
betragen (Zahlungsermächtigungen in Mio. €):
Haushalt
2016
EGFL
42.212
HE
2017
Veränderung in %
42.889
1,6
Die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums sind gekennzeichnet durch die Überschneidung der Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2014-2020. Daraus ergibt sich
eine Aufteilung der Zahlungsermächtigungen. 9.902 Mio. € sind
für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgesehen. Davon werden 3.565 Mio. € für sogenannte Vorauszahlungen und
Investitionsausgaben und 6.337 Mio. € für jährliche Maßnahmen veranschlagt. Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1.280
Mio. € werden für Ausgaben aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 benötigt.
6.1.9Strukturpolitik
davon:
Marktbezogene
Maßnahmen
Direktbeihilfen
Agrarkrisenreserve
andere Maßnahmen
Die Europäische Strukturförderung ist ein wesentlicher Beitrag
zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU.
2.691
39.446
2.252
40.515
-16,1
2,7
441
451
102
131
2,3
28,4
ELER
11.746
11.209
-4,6
Die finanziellen Mittel werden drei Kategorien von Regionen in
den Mitgliedsstaaten zugewiesen:
EU-Agrarausgaben insgesamt
53.958
54.098
0,3
 Weniger entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Konvergenz): Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den
Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 der Europäischen Union hat die Strukturförderung einen Anteil in Höhe von
etwa einem Drittel des EU-Gesamthaushaltes.
* Der HH 2016 enthält den Berichtigungshaushalt Nr. 1 und die Entwürfe der Berichtigungshaushalte Nr. 2 und 3
 Übergangsregionen: Regionen, die sich in einem Zwischenstadium befinden und weder der Kategorie „Weniger entwickelte Regionen“, noch der Kategorie „Stärker entwickelte
Regionen“ zugeordnet werden können.
Von den Verpflichtungsermächtigungen des EGFL und ELER
stehen Deutschland ca. 11,5 % zur Verfügung.
 Stärker entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung): Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen.
Die EGFL-Nettoobergrenze beläuft sich nach technischer Anpassung von konstanten Preisen 2011 in laufende Preise und
unter Berücksichtigung der Transfers zwischen den Agrarfonds
auf 44.145,7 Mio. €.
Europäische territoriale Zusammenarbeit: Stärkung der
grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen
Zusammenarbeit als Ergänzung der beiden anderen Ziele.
Der von der EU-Kommission geschätzte Bedarf beträgt
44.817,6 Mio. €, von denen 1.880 Mio. € durch erwartete zweckgebundene Einnahmen gedeckt wird. Somit werden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42.937,6 Mio. €
im Haushaltsentwurf veranschlagt. Damit verringert sich
die Marge im Vergleich zum HH 2016 um 521,8 Mio. € auf
1.208,1 Mio. €. Diese wird zugunsten der Marge in Rubrik 3
um weitere 650 Mio. € gekürzt. Somit verbleibt eine Marge von
639,4 Mio. €. Eine Kürzung der Direktzahlungen zur Einhaltung
der Obergrenze ist daher nicht erforderlich. Die Direktzahlungen werden jedoch wie in jedem Haushaltsjahr zur Finanzierung
der Agrarkrisenreserve gekürzt. Die Kürzung beträgt im HHE
2017 450,5 Mio. €.
Für die Strukturförderung stehen Deutschland im Förderzeitraum 2014 bis 2020 ca. 17 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011)
zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Strukturförderung liegt
dabei weiterhin auf den fünf neuen Bundesländern. Durch die
Einführung eines regionalen Sicherheitsnetzes für die aus der
Höchstförderung (ehemals Förderziel „Konvergenz“) herausfallenden Regionen erhalten diese 60 % ihres bisherigen Fördervolumens aus dem ehemaligen Ziel „Konvergenz“.
Die Übergangsregionen in Deutschland (umfasst die neuen Bundesländer ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 8,5 Mrd. € (in
konstanten Preisen 2011) und die stärker entwickelten Regionen
(umfasst die alten Bundesländer und Berlin ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 7,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011).
Die Agrarkrisenreserve dient zur Abfederung von finanziellen
Einbußen durch unvorhersehbare Ereignisse im Agrarsektor wie
z. B. Lebensmittelskandale oder Tierseuchen.
Daneben erhält Deutschland eine Sonderzuweisung in Höhe von
710 Mio. € (davon 510 Mio. € für die ehemaligen Konvergenzregionen und 200 Mio. € für die Region Leipzig [in konstanten
Preisen 2011]).
Der Mittelbedarf für die Direktzahlungen und Ausgaben für
marktbezogene Maßnahmen wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Der Kürzung der Direktzahlungen zur Finanzierung der
Krisenreserve stehen die höhere phasing-in-Rate bei den Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten und der gestiegene Anteil
an gekoppelten Direktzahlungen gegenüber. Ferner berücksichtigt
der Vorschlag der Kommission die Anwendung der so genannten
Flexibilität, d. h. die Mitgliedstaaten können gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1307/2013 bis zu 15 % ihrer Mittel von den Direktzahlungen in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik oder umgekehrt (bis zu 25 %) transferieren. Der Rückgang der zweckgebundenen Einnahmen durch den Wegfall der Milchabgabe führt zu
einem Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben
im Bereich der Direktzahlungen und marktbezogenen Maßnahmen in Höhe von 717,2 Mio. €. Dabei wird der Bedarf für Marktmaßnahmen im Vorschlag der Kommission um 580,6 Mio. € ge-
Der Bund führt daneben das Bundesprogramm „Europäischer
Sozialfonds“ fort.
Mit der Ausrichtung der Strukturpolitik auf ein langfristiges
Wachstum durch „Better Spending“ einschließlich „Makroökonomischer Konditionalitäten“ im Rahmen der Strategie Europa
2020 wurden in der Förderperiode 2014-2020 deutsche Kernanliegen eingeführt. Die Ausgaben der Strukturpolitik werden dadurch stärker und effektiv mit der finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in Einklang gebracht, damit über die Kohäsionspolitik größtmögliche Wachstumseffekte erzielt werden
können.
217
6.2
tung zu verschaffen sein. Gemeinsam mit anderen westlichen
Beitragszahlern bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, in
den Programm-Budgets der einzelnen Organisationen eine den
weltwirtschaftlichen Realitäten entsprechende Haushaltspolitik
durchzusetzen.
Leistungen im internationalen Bereich
Für die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an das VNSystem einschließlich der Unter- und Sonderorganisationen der
VN wurden in den Bundeshaushalt 2015 rd. 906 Mio. € eingestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied internationaler
Entwicklungsbanken und -fonds (s. nachstehende Zusammenstellung).
Bei der Aufstellung und Durchführung der Budgets, zu denen
die Bundesrepublik Deutschland Beiträge leistet, wird wie bisher den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
bei Mittelanforderung und -verwendung die erforderliche Gel-
Deutsche Kapitalbeteiligungen und Fonds-Kumulierte Beitragszusagen bis Ende 2015*)
Bank/Fonds
Kapitalbeteiligungen
Fonds-Kumulierte
Beitragszusagen3
- Mio. UDS/Mio. € Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)1
11.650,0 $
1
25.612,4 $
Globale Umweltfazilität (GEF) der Weltbank
1.751,0 $
Multilateraler Fonds zum Montrealer Protokoll (Ozonschicht-Treuhandfonds)
355,6 $
3.734,7 $
1.862,0 $
241,3 $
98,2 $
225,5 €
536,2 $
33.835,8 $
225,5 €
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
1
Internationale Finanz-Corporation (IFC)
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
4
128,9 $
3.737,2 $
Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF)
Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)
4
6.368,5 $
Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF)
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)
4
3.240,9 $
Fonds für Sondergeschäfte (FSO) der IDB
Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC)
5
Karibische Entwicklungsbank (CDB) 4
13,3 $
106,6 $
Sonderfonds (SDF) der CDB
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
- Beteiligung am Grundkapital
2.556,5 €
- Beiträge zu den von der EBWE verwalteten Fonds
Entwicklungsbank des Europarates (CEB)
915,8 €
Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe
16,3 €
Insgesamt
25.245,4 $
3.488,6 €
2
1
Finanzjahr 2015 bis 30. Juni 2015
2
Eingezahltes Kapital plus Haftungskapital
3
Beteiligungen an Fonds sind in voller Höhe einzuzahlen.
4
Die Angabe stellt den Gesamtbetrag der bisher gezeichneten Kapitalanteile dar, also Einzahlungskapital + Haftungskapital. Einzahlungen zu den aktuellen
Kapitalerhöhungen erfolgen noch bis 2021, daher teilweise abweichende Angaben in den Jahresberichten. Dort werden teilweise bereits bezahlte Kapitalanteile dargestellt.
5
Bei der IIC gibt es nur Einzahlungskapital.
*)
Quelle: Jahresbericht 2015 der jeweiligen Bank
218
7.Tabellen
7.Tabellen
Tabelle 1:Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre
Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2020
– Gesamtüberblick – ........................................... 222
Tabelle 13:Finanzielle Auswirkungen der
Steuerrechtsänderungen....................................... 328
Tabelle 14:Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste
und die Haushaltsvorgriffe................................... 338
Tabelle 2:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den
Haushaltsjahren 1952 bis 2020............................ 232
Tabelle 15:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von
Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der
Ausgaben und Einnahmen nach Arten ................ 340
Tabelle 3:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in
den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 – Anteile in
Prozent ................................................................ 241
Tabelle 16:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen
von Bund, Ländern und Gemeinden –
Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes
nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten........ 344
Tabelle 4:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den
Haushaltsjahren 2008 bis 2017 – Ausgewählte Titel
und Funktionen – ....................................................
............................................................................. 249
Tabelle 5:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020..... .256
Tabelle 17:Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz
und für Maßnahmen mit umweltverbessernder
Wirkung............................................................... 348
Tabelle 6:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020....... 264
Tabelle 18:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
inländischen Kulturpolitik................................... 355
Tabelle 7:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 -2020........... 272
Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in
Prozent 2005 bis 2020....................... 279
Tabelle 19:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik........... 361
Methodische Hinweise
Tabelle 8:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 -2020........... 281
Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in
Prozent 2005-2020 .......................... .289
In den Tabellen 1–10 ist das Jahr 1990 nicht mit den Jahren 1989
und 1991 vergleichbar, weil es im Gegensatz zu diesen den Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990 einschließlich
Abschnitt B des 3. Nachtrags enthält; das Jahr 1991 umfasst dagegen den gesamtdeutschen Haushalt.
Tabelle 9:Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt ......... 291
Tabelle 11:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in
den Kalenderjahren 1950 bis 2017...................... 300
Der Bundeshaushalt 2001 ist erstmalig in der neuen Haushaltssystematik gebucht. Hierdurch ist eine Vergleichbarkeit mit den
Haushalten der Vorjahre nur eingeschränkt möglich. Insbesondere
durch die Auflösung der Oberfunktion 93 (Versorgung) und deren
Zuordnung auf die wichtigsten Aufgabenbereiche ergeben sich
spürbare Systematikbrüche.
Tabelle 12:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach
Gebietskörperschaften 1970 bis 2017.................. 317
Die systematische Umstellung wird durch die Doppelstrichlinie
zwischen den Jahren 2000 und 2001 in den Tabellen angezeigt.
Tabelle 10:Steuereinnahmen des Bundes in den
Haushaltsjahren 1950 bis 2017........................... 293
Die Werte für die Jahre 1950 bis 2001 sind mit dem Faktor
1,95583 von DM auf Euro umgerechnet.
221
Tabelle 1
Ausgaben
des Bundeshaushalts
Finanzierung
Ausgaben
des Bundeshaushaltsund
und ihre
ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
19501950
bisbis2020
in den Haushaltsjahren
2020 -- Gesamtüberblick
Gesamtüberblick 1)
Gegenstand der Nachweisung
1950
Ist
1951
Ist
1952
Ist
1953
Ist
1954
Ist
1955
Ist
In Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
6 332
9 468
10 434
10 087
10 677
11 463
.
+49,5
+10,2
-3,3
+5,8
+7,4
5 834
8 761
10 331
11 037
12 001
13 308
.
+25,7
+9,2
+3,5
+4,4
+5,6
+ 41
- 24
-1
- 112
+ 98
+3
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
-
-
-
839
1 423
1 848
- 457
- 731
- 104
-
-
-
100
19
384
586
137
31
-
25
35
329
262
186
- 100
+6
- 349
- 258
+ 125
+ 155
131
669
-
328
116
-
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt
5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
-
83
327
512
328
116
- 232
- 580
- 21
- 73
+ 337
+ 271
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
3
-
-
1 596
-
-
+3
-
-
+1 596
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
953
1 103
-
-
-
-
+ 953
+1 103
-
- 225
- 150
- 85
- 40
- 17
- 18
-
-
-
+ 839
+1 423
+1 848
- 457
- 731
- 104
-
-
-
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
7 508
10 670
11 809
14 291
14 413
15 185
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
7 377
10 000
11 812
13 963
14 297
16 781
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
- 131
- 669
+3
- 328
- 116
+1 596
- 125
- 173
- 515
-
-
-
163
337
469
730
1 086
3 236
- 419
-1 180
- 982
-1 057
-1 202
-1 640
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Es gelten: die Haushaltsjahre bis 1959 jeweils vom 1. April bis 31. März (bis einschließlich 1953 zuzüglich Auslaufperiode), das Haushaltsjahr 1960 vom 1. April bis
31. Dezember 1960, ab Haushaltsjahr 1961 vom 1. Januar bis 31. Dezember (=Kalenderjahr).
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
222
Tabelle 1
Ausgaben
des Bundeshaushalts
ihreFinanzierung
Finanzierung
Ausgaben
des Bundeshaushaltsund
und ihre
in den Haushaltsjahren
1950
2020 -- Gesamtüberblick
in den Haushaltsjahren
1950
bisbis2020
Gesamtüberblick
1956
Ist
1957
Ist
1958
Ist
1960 6)
1959
Ist
1961
Ist
Ist
1962
Ist
1963
Ist
In Mio. €
14 169
16 154
17 259
18 849
15 485
22 013 7)
25 495
27 999
+23,6
+14,0
+6,8
+9,2
.
.
+15,8
+9,8
14 389
14 737
16 113
17 879
15 444
22 540
25 261
26 777
+4,1
+1,2
+4,8
+5,6
.
.
+6,2
+3,1
+3
+ 13
-3
- 28
+ 11
- 100
- 75
+ 88
222
-
-
-
-
427
-
-
-
-1 405
-1 149
- 997
- 31
-
- 308
-1 134
20
139
70
975
166
32 7)
473
1 406
358
414
279
725
197
510
321
401
+ 337
+ 275
+ 210
- 251
+ 31
+ 479
- 152
-1 005
25
-
12
88
26
82
209
262
-
-
-
-
-
79
106
210
+ 313
+ 275
+ 198
- 339
+5
+ 475
- 255
-1 056
47
1 524
380
-
-
-
-
-
-
404
-
-
-
-
-
-
- 47
-1 120
- 380
-
-
-
-
-
-
522
926
608
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 522
- 926
- 608
-
-
-
-
- 43
- 39
- 40
- 50
- 36
- 48
- 53
- 77
+ 222
-
-
-
-
+ 427
-
-
-
-1 405
-1 149
- 997
- 31
-
- 308
-1 134
17 062
18 630
20 762
21 965
16 939
26 720
29 628
30 093
17 037
19 034
20 750
21 876
16 913
26 638
29 419
29 831
- 25
+ 404
- 12
- 88
- 26
- 82
- 209
- 262
+1 524
-
-
-
- 79
- 24
-
-
3 112
4 147
5 182
3 595
2 484
1 213
1 234
1 524
-1 613
-3 743
-5 194
-3 683
-2 589
-1 319
-1 443
-1 785
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
6)
Rumpfrechnungsjahr 9 Monate. -
7)
Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden,
und zwar 1961: 1 074 Mio €.
223
Tabelle 1
Ausgaben
des Bundeshaushalts
und
Ausgaben
des Bundeshaushalts
undihre
ihreFinanzierung
Finanzierung
in den Haushaltsjahren
2020
- Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren
19501950
bis bis
2020
- Gesamtüberblick
1)
Gegenstand der Nachweisung
1964
Ist
1965
Ist
1966
Ist
1967
Ist
1968
Ist
1969
Ist
29 732 6)
32 821 6)
34 192 6)
38 164 6)
38 738
+6,2
+10,4
+4,1
+11,6
+1,5
+8,6
29 526
32 275
33 622
34 273
36 145
42 627
+5,3
+4,8
+2,1
-1,0
+2,8
+9,2
+ 70
+ 35
- 36
-3
+ 80
+ 36
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
42 057
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
-
-
-
-
-
606
- 136
- 510
- 607
-3 894
-2 514
-
1 044 6)
730 6)
856 6)
4 534 6)
4 616 7)
4 347
745
672
744
1 138
1 673
4 346
- 298
- 58
- 111
-3 396
-2 944
-1
16
372
525
689
1
-
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt
5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
262
-
119
270
525
690
- 53
- 429
- 517
-3 815
-2 420
+ 689
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 83
- 81
- 90
- 78
- 94
- 83
-
-
-
-
-
+ 606
- 136
- 510
- 607
-3 894
-2 514
-
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
33 711
35 370
37 150
41 407
45 239
50 005
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
33 695
34 998
36 626
40 718
45 238
50 005
- 16
- 372
- 525
- 689
-1
-
-
- 16
- 270
- 525
- 690
-
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
1 841
1 893
1 753
2 095
1 689
1 974
-1 858
-2 281
-2 547
-3 310
-2 381
-1 974
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für
Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
224
Tabelle 1
Ausgaben
des Bundeshaushalts
und
Ausgaben
des Bundeshaushalts
undihre
ihreFinanzierung
Finanzierung
in den Haushaltsjahren
2020
- Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren
19501950
bis bis
2020
- Gesamtüberblick
1970
Ist
1971
Ist
1972
Ist
1973
Ist
1974
Ist
1975
Ist
1976 12)
1977 12)
Ist
Ist
In Mio. €
50 348
62 662
68 531
80 219
83 092
+7,0
13
+12,8
+10,3
+9,4
+12,7 11)
+3,6
+5,8
45 197
49 798
54 370
60 934 9)10)
63 181 2)
63 292
69 856
76 569
+6,0
11,2
+9,2
+12,1
+3,7
+0,2
+10,4
+9,6
- 32
- 158
- 15
+ 93
+ 64
+ 12
+ 16
-5
-
-
-
-
-
-
-
-
- 708
-2 442
-1 636
-5 285
-16 915
-13 220
-11 354
2 503
2 837
(3 575) 8)
(4 253)
(7 838)
(18 792)
(23 681)
(18 793
3 575
4 253
7 838
18 792
23 681
18 793
-
-
-
-
-
-
(1 543)
(2 884)
(2 993)
(3 492)
(10 498)
(7 691)
1 543
2 884
2 993
3 492
10 498
7 691
-
-
-
-
-
-
2 100
- 566
- 737
-2 033
-1 369
-4 844
-15 300
-13 182
-11 101
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 566
- 737
-2 033
-1 369
-4 844
-15 300
-13 182
-11 101
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
133
-
-
312
1 204
-
-
900
511
-
-
-
-
-
-
+ 900
+ 378
-
-
- 312
-1 204
-
-
- 153
- 349
- 409
- 267
- 129
- 412
- 38
- 253
+ 180
-
-
-
-
-
-
-
-
- 708
-2 442
-1 636
-5 285
-16 915
-13 220
-11 354
48 178
52 604
57 673
65 003
69 757
81 847
85 087
88 674
48 178
52 604
57 673
65 003
69 757
81 847
85 087
88 674
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1 984
2 101
1 976
2 082
2 071
2 140
2 198
2 695
-1 984
-2 101
-1 976
-2 082
-2 071
-2 140
-2 198
-2 695
Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden,
und zwar 1964: 256 Mio €; 1965 und 1966: je 383 Mio €; 1967: 741 Mio € . 7)
Einschließlich 372 Mio € Umschuldung gemäß § 19 (3) Haushaltsgesetz 1968.
8)
Ohne 511 Mio € Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden.
9)
Ohne Bundesanteil an Stabilitätszuschlag und Investitionsteuer.
10)
87 918
180
1 937
6)
56 797
8)
44 984
Nach Abzug stllgelegter Steuereinnahmen von 312 Mio €, die haushaltstechnisch als Minuseinnahme behandelt wurden. -
11)
Gegenüber methodisch umgerechnetem Ist-Ergebnis 1974 wegen Neuregelung des Familienlastenausgleich ab 1975.
12)
Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975.
225
Tabelle 1
Ausgaben
des Bundeshaushalts
Finanzierung
Ausgaben
des Bundeshaushaltsund
und ihre
ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
1950
2020 -- Gesamtüberblick
Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren
1950
bisbis2020
1)
Gegenstand der Nachweisung
1978 6)
1979 6)
1980 6)
Ist
Ist
Ist
103 975
110 291
1981
Ist
1982
Ist
1983
Ist
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
96 894
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
119 128
125 086
126 160
+10,2
+7,3
+6,1
+8,0
+5,0
+0,9
83 418
90 762
96 169
99 719
105 821
109 830
+8,9
+8,8
+6,0
+3,7
+6,1
+3,8
+ 22
- 107
+ 13
+ 11
+ 11
+ 11
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
-
-
-
-
-
-
-13 454
-13 321
-14 109
-19 398
-19 254
-16 319
(23 778)
( 27 887)
(30 475)
(43 845)
(40 703)
(39 042) 7)
23 778
27 887
30 475
43 845
40 703
39 042
-
-
-
-
-
-
(10 515)
(14 792)
(16 615)
(24 728)
(21 697)
(22 949)
10 515
14 792
16 615
24 728
21 697
22 949
-
-
-
-
-
-
-13 263
-13 095
-13 860
-19 117
-19 007
-16 093
-
-
-
-
-
-
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt
5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
-
-
-
-
-
-
-13 263
-13 095
-13 860
-19 117
-19 007
-16 093
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 191
- 227
- 249
- 281
- 247
- 226
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
-
-
-
-
-
-
-13 454
-13 321
-14 109
-19 398
-19 254
-16 319
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
97 629
104 643
110 514
119 313
125 276
126 342
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
97 629
104 643
110 514
119 313
125 276
126 342
-
-
-
-
-
-
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
-
-
-
-
-
-
3 148
3 053
2 867
2 773
1 990
1 996
-3 148
-3 053
-2 867
-2 773
-1 990
-1 996
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für
Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
226
Tabelle 1
AusgabenAusgaben
des Bundeshaushalts
und
des Bundeshaushalts
undihre
ihre Finanzierung
Finanzierung
in den Haushaltsjahren
2020- -Gesamtüberblick
Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren
19501950
bis bis
2020
1984
Ist
1985
Ist
1986
Ist
1987
Ist
1988
Ist
1990 8)
1989
Ist
1991
Ist
Ist
In Mio. €
128 734
131 459
133 716
137 562
140 796
148 162
194 381
+2,0
+2,1
+1,7
+2,9
+2,4
+5,2
.
.
114 086
119 819
121 812
123 287
122 394
137 896
169 799
178 220
+3,9
+5,0
+1,7
+1,2
-0,7
+12,7
.
.
+ 12
+ 13
+ 14
+ 15
+ 14
+ 15
+ 17
+1
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 635
-11 627
-11 890
-14 259
-18 388
-10 247
-24 565
-27 201
(39 357)
(34 746)
(42 618)
(46 278)
(46 483)
(43 020)
(67 242)
(78 507)
37 357
34 746
42 618
46 278
46 483
40 442
65 727
77 861
-
-
-
-
-
2 577
1 515
647
(22 884)
(23 301)
(30 895)
(32 240)
(28 389)
(33 189)
(43 351)
(47 081)
22 884
23 301
30 895
32 240
28 389
30 612
41 835
46 434
-
-
-
-
-
2 577
1 515
647
-14 472
-11 446
-11 722
-14 038
-18 094
-9 830
-23 891
-26 601 9)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 472
-11 446
-11 722
-14 038
-18 094
-9 830
-23 891
-26 601 9)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 163
- 180
- 167
- 221
- 294
- 417
- 674
- 599
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 635
-11 627
-11 890
-14 259
-18 388
-10 247
-24 565
-27 201
128 931
131 680
133 948
137 795
141 015
148 398
194 638
205 709
128 931
131 680
133 948
137 795
141 015
148 398
194 638
205 709
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1 878
1 851
1 803
1 680
1 383
1 538
1 553
1 777
-1 878
-1 851
-1 803
-1 680
-1 383
-1 538
-1 553
-1 777
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
6)
Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975.
7)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe
8)
Einschließlich übergeleiteter Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990: Ausgaben = 36 869 Mio €,
Einnahmen = 24 500 Mio €, Nettokreditaufnahme = - 7 628 Mio €. 9)
205 422
Nach Abzug der Übergangsfinanzierung von 4 824 Mio €.
227
Tabelle 1
AusgabenAusgaben
des Bundeshaushalts
und
Finanzierung
des Bundeshaushalts
undihre
ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
19501950
bis bis
2020
in den Haushaltsjahren
2020-- Gesamtüberblick
Gesamtüberblick -
Gegenstand der Nachweisung
1992
Ist
1993
Ist
1994
Ist
1995
Ist
1996
Ist
1997
Ist
In Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 1)
218 408
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
233 896
240 945
237 576
232 920
225 950
+6,3
+7,1
+3,0
-1,4
-2,0
-3,0
198 278
199 650
215 067
211 741
192 781
193 488
+11,3
+0,7
+7,7
-1,5
-9,0
+0,4
+ 11
+ 15
+ 12
+ 14
+ 20
+ 21
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
-
-
-
-
-
-
-20 119
-34 230
-25 865
-25 821
-40 117
-32 440
(69 973)
(69 731)
(71 153)
(86 149)
(96 961)
(129 150)
66 157
66 616
65 398
86 149
96 961
129 150
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
3)
3 816
3 115
5 755
-
-
-
(50 227)
(35 906)
(45 551)
(60 523)
(56 939)
(96 578)
46 411
32 792
39 796
60 523
56 939
96 578
3 816
3 115
5 755
-
-
-
-19 746
-33 825
-25 602
-25 626
-40 022
-32 571
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-19 746
-33 825
-25 602
-25 626
-40 022
-32 571
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 4)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
3)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
-
-
-
-
-
-
- 372
- 405
- 263
- 195
- 96
132
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
-
-
-
-
-
-
-20 119
-34 230
-25 865
-25 821
-40 117
-32 440
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
218 702
234 162
241 212
237 768
233 100
226 124
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
218 702
234 162
241 212
237 768
233 100
226 124
-
-
-
-
-
-
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
-
-
-
-
-
-
4 788
4 898
4 902
.
-
-
-4 788
-4 898
-4 902
.
-
-
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. -
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. -
4)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
228
Tabelle 1
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
1950 1950
bis bis
2020
Gesamtüberblick
in den Haushaltsjahren
2020-- Gesamtüberblick
1998
Ist
1999
Ist
2000
Ist
2001
Ist
2002
Ist
2003
Ist
2004
Ist
2005
Ist
in Mio. €
233 619
246 869
244 405
243 145
249 286
256 703
251 594
259 849
+3,4
+5,7
-1,0
-0,5
+2,5
+3,0
-2,0
+3,3
204 679
220 644
220 524
220 206
216 624
217 528
211 834
228 409
+5,8
+7,8
-0,1
-0,1
-1,6
+0,4
-2,6
+7,8
+ 19
+ 16
+ 17
+ 25
- 67
- 56
- 40
+ 38
-
-
-
-28 921
-26 210
-23 863
-22 914
-32 729
-39 230
-39 800
-31 402
(124 378)
(144 061)
(149 695)
(129 997)
(175 264)
(192 328)
(199 582)
(224 226)
124 378
144 061
149 695
129 997
175 264
192 328
199 582
224 226
-
-
-
-
-
-
-
-
(95 526)
(117 950)
(125 936)
(107 170)
(143 401)
(153 680)
(160 039)
(193 029)
95 526
117 950
125 936
107 170
143 401
153 680
160 039
193 029
-
-
-
-
-
-
-28 852
-26 110
-23 759
-22 826
-31 863
-38 648
-39 542
-31 197
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-28 852
-26 110
-23 759
-22 826
-31 863
-38 648
-39 542
-31 197
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 69
- 100
- 104
- 88
- 866
- 582
- 258
- 205
-
-
-
-
-
-
-
-
-28 921
-26 210
-23 863
-22 914
-32 729
-39 230
-39 800
-31 402
233 774
247 009
244 539
243 282
249 611
257 085
252 015
260 202
233 774
247 009
244 539
243 282
249 611
257 085
252 015
260 202
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
229
Tabelle 1
AusgabenAusgaben
des Bundeshaushalts
und
Finanzierung
des Bundeshaushalts
undihre
ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
2020--Gesamtüberblick
Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren
19501950
bisbis
2020
Gegenstand der Nachweisung
2006
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
in Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 1)
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
+0,5
+3,6
+4,4
+3,5
+3,9
-2,4
232 806
255 718
270 476
257 742
259 293
278 520
+1,9
+9,8
+5,8
-4,7
+0,6
+7,4
+ 35
-
-
-
-
-
-28 205
-14 690
-11 792
-34 461
-44 323
-17 667
(238 898)
(222 051)
(229 580)
(264 014)
(289 016)
(277 327)
238 898
222 051
229 580
264 014
289 016
277 327
-
-
-
-
-
-
(211 005)
(216 159)
(218 045)
(229 864)
(239 200)
(259 983)
211 005
216 159
218 045
229 864
239 200
259 983
-
-
-
-
-
-27 893
-14 336
-11 535
-34 148
-44 011
-17 343
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-27 893
-14 336
-11 535
-34 148
-44 011
-17 343
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
- 354
- 257
- 313
- 311
- 324
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
296 228
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt
4)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn
3)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
- 312
-
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
-
-
-
-
-
-
-28 205
-14 690
-11 792
-34 511
-44 323
-17 667
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
296 555
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
296 555
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
14. Haushaltsreste
-
-
-
-
-
-
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
-
-
-
-
-
-
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. -
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. -
4)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
230
Tabelle 1
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
19501950
bis bis
2020
Gesamtüberblick
in den Haushaltsjahren
2020 -- Gesamtüberblick
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ist
2016
Soll
2017
Regentw
2018
2019
Finanzplanung
in Mio. €
2020
in Mrd. €
306 775
307 843
294 486
299 285
316 900
328 700
331,1
343,3
349,3
+3,6
+0,3
-4,3
+1,6
+5,9
+3,7
+0,7
+3,7
+1,7
283 956
285 452
295 147
311 055
310 515
321 651
330,8
343,0
349,0
+2,0
+0,5
+3,4
+5,4
-0,2
+3,6
+2,8
+3,7
+1,7
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-6 385
-7 049
-0,3
-0,3
-0,3
11 792
-22 773
-22 348
- 295
(245 164)
(243 248)
(200 259)
(169 936)
(207 176)
(185 240)
( 190,5)
( 180,7)
( 201,6)
245 164
243 248
200 259
169 936
207 176
185 240
190,5
180,7
201,6
-
-
-
-
-
-
-
-
(232 584)
(224 246)
(200 260)
(188 670)
(196 224)
(174 142)
( 192,9)
( 182,8)
( 200,3)
232 584
224 246
200 260
188 670
196 224
174 142
192,9
182,8
200,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-22 480
-22 072
+0
+0
0
0
0,0
0,0
0,0
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-22 480
-22 072
+0
+0
0
0
0,0
0,0
0,0
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 293
- 276
- 297
- 353
- 285
-315
-0,3
-0,3
-0,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-22 773
-22 348
- 297
- 353
- 285
- 315
-0
-0
-0
307 116
308 201
295 872
311 716
316 900
328 700
331,1
343,3
349,3
307 116
308 201
295 872
311 716
316 900
328 700
331,1
343,3
349,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
231
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in in
Mio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den€Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € -
Tabelle 2
1952
1957
1962
1963
1964
1965
1966
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
10.434
16.154
25.495
27.999
29.732
32.821
34.192
ALLGEMEINE DIENSTE
4.598
4.624
9.577
11.152
10.882
11.149
11.659
471
497
672
810
820
878
890
31
136
589
615
677
881
1.098
4.038
3.883
8.128
9.497
9.164
9.170
9.445
43
82
154
193
182
178
182
0
0
0
0
0
0
0
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
35
1
142
39
473
141
541
154
661
169
727
182
941
271
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
19
62
266
317
407
452
563
Politische Führung und zentrale Verwaltung
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
3.577
6.348
8.055
8.188
9.241
10.747
11.250
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
994
2.563
3.399
3.791
3.977
4.307
4.810
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
308
343
719
555
1.053
1.706
1.877
1.659
3.004
3.567
3.424
3.667
4.022
3.773
596
191
35
45
47
39
46
11
32
46
42
49
45
44
0
117
144
171
276
433
482
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
17
17
41
53
50
47
52
Sport und Erholung
5
6
18
21
24
21
25
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0
1
0
0
0
0
0
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
-
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
254
707
900
829
774
798
701
Wohnungswesen
232
690
881
797
731
749
665
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
392
1.123
1.477
1.557
1.634
1.798
1.622
20
467
712
748
842
969
819
341
612
715
779
740
781
758
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
82
250
410
487
604
628
594
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
26
86
233
234
401
403
337
1
3
50
112
74
95
121
40
66
68
81
79
76
75
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
257
713
1.515
1.794
2.018
2.116
2.176
Straßen
110
432
1.126
1.345
1.533
1.609
1.679
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
109
168
206
234
247
249
222
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0
42
57
56
66
75
78
Luftfahrt
6
15
42
49
58
67
73
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
45
603
699
744
877
1.592
1.571
Verkehrsunternehmen
32
553
626
658
797
1.474
1.453
9
47
56
47
53
56
76
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
2.550
4.102
6.482
4.749
6.969
5.768
6.584
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
435
353
527
686
750
852
1.054
Schulden
154
766
860
993
1.408
1.361
1.623
0
0
0
0
0
0
-6
Verbesserung der Agrarstruktur
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
232
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- ininMio.
€Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € -
Tabelle 2
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
38.164
38.738
42.057
44.985
50.348
56.798
62.663
ALLGEMEINE DIENSTE
12.673
11.416
13.352
13.417
15.670
17.081
19.418
958
998
1.107
1.215
1.410
1.592
1.691
1.192
1.442
1.941
1.683
2.640
2.378
3.244
10.284
8.731
10.038
10.211
11.253
12.697
13.975
192
192
200
233
282
325
407
0
0
0
0
0
0
0
1.164
357
1.243
410
1.409
431
1.763
576
2.499
759
3.232
929
3.469
881
694
718
850
980
1.329
1.580
1.766
Politische Führung und zentrale Verwaltung
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
11.753
12.554
12.690
13.668
15.075
15.973
16.446
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
4.907
5.694
5.849
6.062
6.595
7.201
7.612
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
1.724
1.687
1.686
1.774
2.033
2.144
2.067
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
4.202
4.130
4.011
4.480
4.860
5.056
5.379
105
163
80
95
94
136
123
47
44
46
51
55
56
65
531
632
806
1.012
1.236
1.167
981
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
72
63
60
101
251
590
650
Sport und Erholung
34
31
32
72
216
310
83
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0
1
2
2
4
14
28
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
-
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
732
687
488
505
592
793
879
Wohnungswesen
687
645
446
455
521
717
768
1.461
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.893
2.719
2.947
3.324
1.896
1.645
Verbesserung der Agrarstruktur
915
841
848
871
862
615
700
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
933
1.837
2.069
2.425
1.003
980
718
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
710
806
835
959
1.055
1.329
1.873
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
313
282
213
365
451
389
433
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
266
295
295
273
272
361
577
82
121
156
196
233
278
498
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
2.941
2.897
3.550
3.887
4.480
5.075
5.179
Straßen
2.255
2.133
2.556
2.767
3.059
3.349
3.424
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
268
281
342
377
448
482
512
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
212
246
274
285
318
565
656
84
88
122
124
147
192
190
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
2.034
1.914
2.007
2.122
2.741
4.059
5.293
Verkehrsunternehmen
1.901
1.700
1.842
1.967
2.531
3.812
4.708
78
58
68
85
94
92
94
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
7.436
10.941
12.667
8.432
8.343
7.896
10.334
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
1.101
1.258
1.286
1.408
1.722
2.292
2.572
Schulden
2.339
2.834
1.552
1.406
1.482
1.633
1.901
0
0
0
0
0
0
0
Regionale Förderungsmaßnahmen
Luftfahrt
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
233
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in in
Mio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den€Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € -
Tabelle 2
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
68.531
80.219
83.092
87.917
96.894
103.976
110.291
ALLGEMEINE DIENSTE
21.363
21.662
22.357
22.850
24.959
26.780
28.310
Politische Führung und zentrale Verwaltung
1.943
1.998
2.223
2.250
2.426
2.641
2.783
Auswärtige Angelegenheiten
3.147
2.601
2.411
2.365
2.950
3.547
3.723
15.686
16.415
17.027
17.490
18.740
19.703
20.900
475
524
557
594
686
723
730
0
0
0
0
0
0
0
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
3.836
909
4.336
825
4.319
799
4.410
710
4.991
739
5.665
641
6.111
667
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
2.040
2.319
2.388
2.519
2.841
3.473
3.699
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
19.459
29.171
30.214
31.759
34.327
35.519
38.451
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
9.641
13.402
13.926
13.599
16.269
16.507
18.246
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
2.139
7.215
7.109
7.645
8.366
9.662
10.102
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
5.908
6.316
6.621
6.936
7.045
7.183
7.738
174
231
316
486
602
628
783
78
91
100
117
131
152
191
1.317
1.645
1.855
2.706
1.700
1.183
1.154
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
670
624
692
674
749
811
916
Sport und Erholung
29
34
36
36
38
38
37
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
44
46
49
59
148
241
271
-
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
866
875
1.046
1.043
899
1.142
1.172
Wohnungswesen
721
675
856
847
644
818
851
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.113
1.151
980
983
1.059
1.106
1.097
Verbesserung der Agrarstruktur
671
699
588
622
627
641
577
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
384
403
336
305
367
380
422
1.849
1.882
1.550
1.844
2.684
2.728
3.312
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
575
900
641
775
776
718
875
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
685
550
486
527
1.139
1.258
1.501
Regionale Förderungsmaßnahmen
363
292
284
269
308
336
332
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
5.625
5.861
5.873
6.081
6.636
7.417
7.160
Straßen
3.559
3.475
3.536
3.530
3.883
4.250
4.021
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
590
686
677
737
897
824
837
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
803
978
862
950
1.005
1.180
1.094
Luftfahrt
227
232
204
218
208
250
295
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
4.907
4.736
4.917
5.702
6.967
7.628
6.544
Verkehrsunternehmen
4.710
4.513
4.718
5.502
6.605
7.087
6.269
121
118
117
117
126
140
118
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
10.069
11.549
13.139
13.328
14.357
15.847
17.441
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
2.661
2.935
3.220
3.533
3.905
4.238
4.618
Schulden
2.368
2.892
3.752
4.600
5.111
6.026
7.419
0
0
0
0
0
0
0
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
234
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- ininMio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den€Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € Ausgabeart
Tabelle 2
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
119.128
125.086
126.160
128.734
131.459
133.715
137.561
ALLGEMEINE DIENSTE
30.324
31.582
33.195
34.195
35.618
35.529
36.564
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2.875
2.990
3.250
3.246
3.341
3.540
3.964
Auswärtige Angelegenheiten
3.921
4.109
4.187
4.626
5.267
4.321
4.348
22.579
23.529
24.782
25.333
25.991
26.614
27.100
787
790
808
824
845
874
950
0
0
0
0
0
0
0
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
6.312
674
6.904
741
6.780
907
6.548
903
6.750
826
6.868
892
6.860
843
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
3.906
4.429
4.244
4.330
4.535
4.608
4.617
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
43.116
44.339
41.734
41.831
42.487
43.857
45.149
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
20.277
21.477
18.762
18.840
19.798
20.297
21.329
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
11.248
10.011
9.122
8.692
8.545
9.425
10.011
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
7.958
8.002
7.891
7.816
7.541
7.439
7.335
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
1.991
3.037
3.974
4.898
5.060
5.138
5.137
192
211
200
198
205
218
220
1.223
1.362
1.467
981
972
884
712
814
956
1.031
792
380
562
385
36
37
37
41
40
40
46
207
179
176
179
247
446
236
-
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1.455
1.334
1.262
1.438
1.431
1.514
1.501
Wohnungswesen
1.120
1.066
1.036
1.203
1.207
1.242
1.139
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
834
850
800
905
1.002
1.115
1.234
Verbesserung der Agrarstruktur
447
428
437
435
477
506
575
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
291
335
280
378
436
512
555
3.033
2.862
2.838
3.871
3.477
3.332
4.029
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
600
536
511
467
482
452
384
1.572
1.290
953
1.594
1.096
1.106
1.596
255
212
205
205
304
325
405
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
7.031
6.788
6.516
6.510
6.631
6.701
6.904
Straßen
3.795
3.675
3.675
3.635
3.744
3.780
3.891
841
769
834
900
912
929
940
1.113
1.087
909
809
910
845
908
270
283
275
341
278
297
313
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
6.405
7.186
7.287
7.311
7.391
7.037
7.003
Verkehrsunternehmen
6.118
6.683
6.749
6.609
6.839
6.741
6.755
130
146
246
245
239
135
126
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
19.987
22.475
24.900
25.530
26.513
27.433
28.166
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4.919
5.157
5.319
5.518
5.706
5.860
6.060
Schulden
9.492
11.649
13.943
14.537
15.283
15.898
16.303
0
0
0
0
0
0
0
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
Luftfahrt
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
235
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- ininMio.
€Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € Ausgabeart
Tabelle 2
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
140.796
148.162
194.381
205.422
218.408
233.896
240.945
ALLGEMEINE DIENSTE
36.925
38.145
39.944
48.731
43.894
42.806
40.511
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4.049
4.345
4.937
5.691
5.973
6.255
6.273
Auswärtige Angelegenheiten
4.528
4.792
5.594
13.215
8.257
8.540
7.583
27.177
27.848
28.218
28.379
27.974
26.148
24.737
967
960
974
1.166
1.357
1.526
1.633
0
0
0
0
0
0
0
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
6.732
845
6.919
952
7.436
1.018
10.028
1.496
10.552
1.651
10.471
1.698
9.783
1.661
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
4.674
4.680
4.928
5.773
6.198
6.352
6.219
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
46.517
49.856
52.881
70.104
75.566
87.885
87.268
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
23.228
25.180
27.399
36.007
38.946
49.104
46.689
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
10.103
10.560
11.224
16.048
17.329
16.874
16.182
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
7.313
7.548
7.672
8.133
8.464
8.658
8.765
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
4.645
4.563
4.471
8.794
9.641
11.959
14.312
Jugendhilfe nach SGB VIII
242
322
424
998
522
597
631
Förderung der Vermögensbildung
433
429
275
282
295
298
251
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
404
457
580
907
997
735
725
54
49
57
119
131
111
106
237
293
397
636
693
458
451
-
-
-
-
-
-
-
1.414
1.356
1.510
2.249
2.379
1.766
2.738
981
909
1.131
1.487
1.814
1.277
2.258
2.396
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.661
2.155
1.920
3.794
3.639
2.839
Verbesserung der Agrarstruktur
586
663
698
1.195
1.278
1.278
1.117
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
958
1.400
1.126
2.473
2.235
1.388
1.129
4.355
6.343
6.690
11.163
8.517
10.773
10.108
373
376
365
376
568
521
574
1.892
2.506
2.239
2.704
2.445
2.047
1.661
390
1.624
1.819
5.934
2.868
3.386
2.701
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
6.827
6.848
7.532
9.141
11.890
11.072
11.198
Straßen
3.785
3.820
4.030
5.694
7.580
7.905
8.041
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
902
863
897
1.069
1.080
1.209
1.185
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
972
912
967
1.177
1.736
583
571
Luftfahrt
325
377
424
447
555
287
343
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
7.147
7.104
7.099
11.730
16.676
14.924
18.406
Verkehrsunternehmen
6.850
6.831
6.890
9.973
11.307
11.686
9.194
120
133
129
1.011
4.635
2.793
8.751
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
29.034
29.214
69.045
37.862
44.592
50.892
58.079
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
6.206
6.365
7.980
10.532
14.379
19.320
22.571
16.954
16.853
17.990
20.633
22.773
23.812
27.469
0
0
36.869
0
0
0
0
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Schulden
Globalposten
236
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- ininMio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den €Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € Ausgabeart
Tabelle 2
1995
1996
1997
1998
1999
2000
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
237.576
232.919
225.950
233.619
246.869
244.405
ALLGEMEINE DIENSTE
39.449
39.158
38.569
39.245
40.175
39.486
Politische Führung und zentrale Verwaltung
6.237
6.658
6.800
7.263
7.660
7.231
Auswärtige Angelegenheiten
6.764
6.139
5.899
5.705
5.597
6.591
24.395
24.226
23.705
24.016
24.599
23.251
1.753
1.822
1.848
1.924
1.963
2.075
0
0
0
0
0
0
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
9.879
1.771
9.872
1.757
9.455
1.748
9.559
1.758
9.930
1.897
9.888
1.936
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
6.192
6.278
5.977
6.108
6.146
6.359
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
90.171
84.896
84.603
91.868
100.301
100.761
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
47.003
52.911
53.732
60.023
68.978
70.420
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
17.000
6.419
6.378
6.783
6.633
6.226
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
8.412
7.580
6.675
6.260
5.856
7.908
16.560
17.159
16.977
17.935
17.833
14.645
Jugendhilfe nach SGB VIII
700
695
673
663
625
488
Förderung der Vermögensbildung
200
156
244
324
423
451
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
819
1.118
672
683
635
609
Sport und Erholung
107
113
109
113
122
122
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
506
448
435
430
387
370
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
3.016
2.728
2.749
2.713
2.506
2.297
Wohnungswesen
2.436
2.129
2.154
2.169
2.075
1.917
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
2.130
1.920
1.687
1.602
1.621
1.633
Verbesserung der Agrarstruktur
1.100
1.273
995
881
864
852
916
529
572
594
622
651
12.273
14.574
14.708
13.413
12.575
12.798
484
185
162
166
178
217
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1.466
5.552
4.923
4.766
4.632
4.316
Regionale Förderungsmaßnahmen
5.779
5.977
5.929
5.699
5.664
5.352
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
11.028
10.906
9.495
9.698
9.612
9.404
Straßen
8.024
7.763
6.532
6.637
6.558
6.434
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.227
1.242
1.190
1.372
1.384
1.351
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
515
567
391
328
294
289
Luftfahrt
149
155
139
139
138
142
30.059
28.440
23.236
24.173
16.230
16.042
9.958
4.848
3.803
3.565
8.439
8.261
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
19.185
23.188
19.045
19.999
7.221
6.965
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
38.945
39.488
40.950
40.821
53.423
51.620
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4.859
4.859
4.859
3.305
3.305
3.305
25.721
26.080
27.482
28.791
41.126
39.198
0
0
-1
0
0
0
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
Verkehrsunternehmen
Schulden
Globalposten
237
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den€ Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € Ausgabeart
Tabelle 2
2001
2002
2003
2004
2005
2006
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
243.145
249.286
256.703
251.594
259.849
261.046
ALLGEMEINE DIENSTE
47.756
48.302
48.003
47.135
47.505
47.732
Politische Führung und zentrale Verwaltung
8.558
8.400
8.089
7.754
7.866
7.620
Auswärtige Angelegenheiten
5.652
5.579
5.491
5.576
5.893
5.987
27.958
28.391
28.384
27.715
27.768
27.795
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2.267
2.500
2.588
2.617
2.757
2.854
Finanzverwaltung
3.001
3.112
3.144
3.162
2.899
3.151
10.633
2.081
10.956
2.129
10.936
2.135
10.995
1.829
11.444
1.845
12.047
1.894
6.696
6.767
6.680
6.631
6.666
7.004
Verteidigung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
102.034
111.855
118.299
120.555
133.048
134.509
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
75.896
83.926
88.350
87.268
85.695
85.660
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
6.211
6.433
6.396
6.739
4.497
4.345
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
5.249
4.888
4.585
4.304
3.984
3.619
13.462
15.408
17.478
20.836
37.523
39.475
Jugendhilfe nach SGB VIII
116
112
109
120
130
126
Förderung der Vermögensbildung
486
482
612
568
493
500
1.003
985
1.048
909
912
897
179
228
192
118
128
124
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
-
-
-
-
-
-
208
213
184
216
196
219
207
219
209
249
198
242
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
2.200
2.237
1.826
1.812
1.788
1.488
Wohnungswesen
1.786
1.631
1.347
1.279
1.262
1.002
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
1.371
1.180
1.097
974
987
908
Verbesserung der Agrarstruktur
805
838
736
680
665
614
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
415
166
163
112
130
113
10.973
6.700
9.602
5.571
5.458
4.745
285
259
244
310
332
418
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
4.016
3.284
2.869
2.380
1.905
1.817
Regionale Förderungsmaßnahmen
4.790
1.587
4.880
1.390
1.226
1.123
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
9.775
10.021
10.096
10.123
11.119
11.012
Straßen
6.937
6.992
7.030
7.290
7.565
7.524
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.295
1.369
1.378
1.357
1.396
1.402
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
258
359
376
368
301
360
Luftfahrt
140
142
146
152
168
171
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
13.869
16.932
16.205
14.311
9.465
9.295
Verkehrsunternehmen
8.891
9.805
9.617
8.035
3.581
3.596
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
4.400
6.448
6.103
5.825
5.511
5.386
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
43.666
40.444
39.973
39.629
38.475
38.708
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3.308
2.468
2.269
2.264
39
38
37.662
37.093
36.895
36.299
37.396
37.506
0
0
0
0
0
0
Schulden
Globalposten
238
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- ininMio.
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
den €Haushaltsjahren
1952 bis 2020
- in Mio. € Ausgabeart
Tabelle 2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
270.450
282.308
292.253
303.658
296.228
306.775
ALLGEMEINE DIENSTE
49.353
50.394
53.357
54.227
54.407
66.542
Politische Führung und zentrale Verwaltung
7.930
6.103
6.356
6.240
6.369
5.921
Auswärtige Angelegenheiten
6.506
7.411
8.216
8.695
8.562
19.251
Verteidigung
28.540
29.999
31.320
31.707
31.710
33.247
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2.952
3.216
3.417
3.486
3.628
3.791
Finanzverwaltung
3.093
3.307
3.662
3.727
3.754
3.925
12.837
2.129
13.437
2.413
14.960
2.602
14.896
2.689
16.086
3.195
17.668
3.978
7.146
7.709
8.701
8.940
9.361
9.844
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
139.751
140.439
147.716
163.431
155.255
153.929
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
91.540
94.447
100.212
110.596
110.526
108.688
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
5.130
6.129
6.511
6.873
6.924
8.129
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
3.294
3.101
2.945
2.722
2.544
2.394
36.302
35.301
36.487
41.540
33.531
32.268
Jugendhilfe nach SGB VIII
148
191
190
192
293
317
Förderung der Vermögensbildung
453
458
440
515
435
386
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
853
1.058
1.251
1.255
1.335
1.398
Sport und Erholung
110
127
130
135
132
130
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0
0
0
0
0
0
188
229
311
268
344
310
400
332
392
367
397
407
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1.743
1.607
1.808
2.114
2.033
2.089
Wohnungswesen
1.225
1.062
1.142
1.356
1.366
1.391
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
914
1.050
987
1.198
1.111
909
Verbesserung der Agrarstruktur
612
692
633
645
565
560
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
120
116
122
334
330
118
4.691
4.727
4.598
4.480
4.545
4.179
402
531
855
768
690
794
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
2.016
2.043
1.631
1.591
1.586
1.384
Regionale Förderungsmaßnahmen
1.023
945
966
811
937
817
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
10.802
11.231
12.426
11.735
11.645
12.110
Straßen
7.215
7.380
8.261
7.677
7.450
7.443
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.492
1.666
1.970
1.853
1.725
1.745
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
298
355
273
335
348
315
Luftfahrt
175
182
184
181
173
180
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
9.904
16.991
15.740
16.073
15.986
16.385
Verkehrsunternehmen
4.357
10.109
10.109
10.586
10.448
10.948
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
5.271
4.340
5.348
5.223
5.020
5.184
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
39.902
41.684
39.704
34.550
34.152
31.906
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
89
362
415
228
129
168
38.748
40.185
38.108
33.113
32.805
30.491
0
0
-0
0
0
0
Schulden
Globalposten
239
Tabelle 2
Tabelle 2
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio. € -
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio. € -
Ausgabeart
2013
2014
2015
2016
2017
IST
IST
IST
Soll
Reg.E.
2018
2019
2020
Finanzplanung
AUSGABEN ZUSAMMEN
307.843
295.486
299.285
316.900
328.700
331.100
343.300
349.300
ALLGEMEINE DIENSTE
72.647
69.720
75.527
75.059
79.275
78.734
79.621
80.705
Politische Führung und zentrale Verwaltung
13.205
13.738
18.293
15.375
15.903
15.451
15.562
15.680
Auswärtige Angelegenheiten
18.374
14.449
12.143
14.203
14.996
14.636
14.433
14.031
Verteidigung
32.269
32.594
34.324
34.207
36.623
36.688
37.677
39.014
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
4.476
4.527
5.367
5.653
6.062
6.256
6.222
6.253
Finanzverwaltung
3.865
3.932
4.395
4.593
4.644
4.680
4.703
4.705
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
18.684
4.854
18.822
4.969
20.531
4.955
22.083
5.401
23.575
5.736
23.285
5.189
23.678
5.333
23.077
4.587
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
10.150
10.214
10.987
11.756
12.636
12.876
13.074
13.214
145.706
148.783
156.472
164.346
173.913
178.125
183.858
190.227
98.701
99.489
104.567
109.554
114.853
117.716
121.201
124.808
6.548
7.396
7.956
8.438
8.060
8.341
8.506
8.691
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND,
ARBEITSMARKTPOLITIK
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2.340
2.175
2.128
2.211
2.025
1.882
1.803
1.782
32.680
32.510
33.946
34.686
37.917
38.637
40.415
42.090
394
368
356
424
546
545
512
512
1.633
132
1.889
136
2.323
152
2.726
210
2.657
157
2.702
152
2.719
152
2.736
152
Umwelt- und Naturschutz
425
622
645
905
800
849
849
849
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
522
531
791
865
940
918
927
942
2.304
1.660
2.010
1.530
2.453
1.936
2.867
2.170
3.525
2.190
3.430
1.992
3.301
1.904
2.289
818
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
904
862
873
1.100
1.189
1.148
1.093
1.089
Landwirtschaft und Ernährung
878
836
835
1.062
1.151
1.106
1.052
1.047
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
3.900
21
4.076
25
11.578
42
11.170
125
10.203
125
9.663
125
9.842
125
9.669
125
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1.492
1.580
2.735
1.751
1.445
1.408
1.408
1.408
796
710
1.948
1.762
1.928
1.109
1.433
1.331
Arbeitsmarktpolitik
Jugendhilfe nach SGB VIII
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
Regionale Förderungsmaßnahmen
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
16.406
15.993
22.534
24.510
25.402
27.409
28.106
26.132
Straßen
7.399
7.852
12.282
13.451
13.909
15.575
16.572
15.069
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.684
1.660
1.826
1.688
1.786
1.692
1.676
1.583
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
4.597
4.274
5.852
5.701
5.772
6.339
6.192
5.926
275
270
573
728
670
558
566
456
FINANZWIRTSCHAFT
46.017
33.718
331.140
329.941
337.662
337.704
354.382
362.677
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
13.479
6.069
11.651
8.178
8.103
8.038
7.946
7.855
38
537
284.433
290.619
303.019
318.750
331.465
342.854
31.307
25.920
21.095
23.807
19.362
19.221
19.330
21.888
0
0
0
-88
-999
-9.624
-5.670
-11.217
Luftfahrt
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
Schulden
Globalposten
240
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
Tabelle 3
- Anteile in % 1952
1957
1962
1963
1964
1965
1966
1967
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
44,07
28,63
37,56
39,83
36,60
33,97
34,10
33,21
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4,51
3,08
2,64
2,89
2,76
2,68
2,60
2,51
Auswärtige Angelegenheiten
0,30
0,84
2,31
2,20
2,28
2,68
3,21
3,12
38,70
24,04
31,88
33,92
30,82
27,94
27,62
26,95
0,41
0,51
0,60
0,69
0,61
0,54
0,53
0,50
.
.
.
.
.
.
.
.
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
0,34
0,88
1,85
1,93
2,22
2,21
2,75
3,05
Hochschulen
0,01
0,24
0,55
0,55
0,57
0,56
0,79
0,94
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
0,19
0,39
1,04
1,13
1,37
1,38
1,65
1,82
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
34,28
39,30
31,59
29,24
31,08
32,74
32,90
30,79
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
9,53
15,87
13,33
13,54
13,38
13,12
14,07
12,86
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
2,95
2,13
2,82
1,98
3,54
5,20
5,49
4,52
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
15,90
18,60
13,99
12,23
12,33
12,26
11,03
11,01
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
5,71
1,18
0,14
0,16
0,16
0,12
0,13
0,28
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,10
0,20
0,18
0,15
0,16
0,14
0,13
0,12
Förderung der Vermögensbildung
0,00
0,72
0,57
0,61
0,93
1,32
1,41
1,39
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,17
0,11
0,16
0,19
0,17
0,14
0,15
0,19
Sport und Erholung
0,05
0,04
0,07
0,08
0,08
0,06
0,07
0,09
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
2,43
4,38
3,53
2,96
2,60
2,43
2,05
1,92
Wohnungswesen
2,22
4,27
3,46
2,85
2,46
2,28
1,94
1,80
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
3,76
6,95
5,79
5,56
5,50
5,48
4,74
4,96
Verbesserung der Agrarstruktur
0,19
2,89
2,79
2,67
2,83
2,95
2,40
2,40
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
3,27
3,79
2,80
2,78
2,49
2,38
2,22
2,45
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
0,79
1,55
1,61
1,74
2,03
1,91
1,74
1,86
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,25
0,53
0,91
0,84
1,35
1,23
0,98
0,82
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,00
0,02
0,20
0,40
0,25
0,29
0,35
0,70
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,39
0,41
0,27
0,29
0,26
0,23
0,22
0,21
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
2,47
4,41
5,94
6,41
6,79
6,45
6,36
7,71
Straßen
1,05
2,67
4,42
4,80
5,16
4,90
4,91
5,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1,05
1,04
0,81
0,84
0,83
0,76
0,65
0,70
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,00
0,26
0,22
0,20
0,22
0,23
0,23
0,56
Luftfahrt
0,05
0,09
0,16
0,18
0,19
0,20
0,21
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
0,43
3,73
2,74
2,66
2,95
4,85
4,59
5,33
Verkehrsunternehmen
0,30
3,42
2,46
2,35
2,68
4,49
4,25
4,98
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,08
0,29
0,22
0,17
0,18
0,17
0,22
0,20
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
24,44
25,40
25,42
16,96
23,44
17,58
19,25
19,48
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4,17
2,18
2,07
2,45
2,52
2,60
3,08
2,88
Schulden
1,47
4,74
3,37
3,55
4,74
4,15
4,75
6,13
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-0,02
0,00
241
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
- Anteile in % -
Tabelle 3
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
29,47
31,75
29,83
31,12
30,07
30,99
31,17
27,00
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,58
2,63
2,70
2,80
2,80
2,70
2,83
2,49
Auswärtige Angelegenheiten
3,72
4,62
3,74
5,24
4,19
5,18
4,59
3,24
22,54
23,87
22,70
22,35
22,35
22,30
22,89
20,46
0,50
0,48
0,52
0,56
0,57
0,65
0,69
0,65
.
.
.
.
.
.
.
.
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
3,21
3,35
3,92
4,96
5,69
5,54
5,60
5,41
Hochschulen
1,06
1,02
1,28
1,51
1,64
1,41
1,33
1,03
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
1,85
2,02
2,18
2,64
2,78
2,82
2,98
2,89
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
32,41
30,17
30,38
29,94
28,12
26,25
28,39
36,36
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
14,70
13,91
13,48
13,10
12,68
12,15
14,07
16,71
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
4,35
4,01
3,94
4,04
3,78
3,30
3,12
8,99
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
10,66
9,54
9,96
9,65
8,90
8,58
8,62
7,87
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
0,42
0,19
0,21
0,19
0,24
0,20
0,25
0,29
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,11
0,11
0,11
0,11
0,10
0,10
0,11
0,11
Förderung der Vermögensbildung
1,63
1,92
2,25
2,45
2,05
1,57
1,92
2,05
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,16
0,14
0,22
0,50
1,04
1,04
0,98
0,78
Sport und Erholung
0,08
0,08
0,16
0,43
0,55
0,13
0,04
0,04
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,00
0,00
0,01
0,01
0,02
0,04
0,06
0,06
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,77
1,16
1,12
1,18
1,40
1,40
1,26
1,09
Wohnungswesen
1,67
1,06
1,01
1,04
1,26
1,22
1,05
0,84
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
7,02
7,01
7,39
3,77
2,90
2,33
1,62
1,43
Verbesserung der Agrarstruktur
2,17
2,02
1,94
1,71
1,08
1,12
0,98
0,87
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
4,74
4,92
5,39
1,99
1,73
1,15
0,56
0,50
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
2,08
1,98
2,13
2,10
2,34
2,99
2,70
2,35
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,73
0,51
0,81
0,90
0,68
0,69
0,84
1,12
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,76
0,70
0,61
0,54
0,64
0,92
1,00
0,69
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,31
0,37
0,44
0,46
0,49
0,79
0,53
0,36
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
7,48
8,44
8,64
8,90
8,93
8,27
8,21
7,31
Straßen
5,51
6,08
6,15
6,08
5,90
5,46
5,19
4,33
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,72
0,81
0,84
0,89
0,85
0,82
0,86
0,86
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,64
0,65
0,63
0,63
0,99
1,05
1,17
1,22
Luftfahrt
0,23
0,29
0,28
0,29
0,34
0,30
0,33
0,29
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
4,94
4,77
4,72
5,44
7,15
8,45
7,16
5,90
Verkehrsunternehmen
4,39
4,38
4,37
5,03
6,71
7,51
6,87
5,63
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,15
0,16
0,19
0,19
0,16
0,15
0,18
0,15
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
28,24
30,12
18,74
16,57
13,90
16,49
14,69
14,40
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3,25
3,06
3,13
3,42
4,03
4,10
3,88
3,66
Schulden
7,32
3,69
3,13
2,94
2,88
3,03
3,45
3,61
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
242
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
- Anteile in % -
Tabelle 3
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
26,91
25,99
25,76
25,76
25,67
25,45
25,25
26,31
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,68
2,56
2,50
2,54
2,52
2,41
2,39
2,58
Auswärtige Angelegenheiten
2,90
2,69
3,04
3,41
3,38
3,29
3,28
3,32
20,49
19,89
19,34
18,95
18,95
18,95
18,81
19,64
0,67
0,68
0,71
0,70
0,66
0,66
0,63
0,64
.
.
.
.
.
.
.
.
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
5,20
5,02
5,15
5,45
5,54
5,30
5,52
5,37
Hochschulen
0,96
0,81
0,76
0,62
0,60
0,57
0,59
0,72
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
2,87
2,87
2,93
3,34
3,35
3,28
3,54
3,36
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
36,36
36,12
35,43
34,16
34,86
36,19
35,45
33,08
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
16,76
15,47
16,79
15,88
16,54
17,02
17,17
14,87
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
8,56
8,70
8,63
9,29
9,16
9,44
8,00
7,23
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
7,97
7,89
7,27
6,91
7,02
6,68
6,40
6,25
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
0,38
0,55
0,62
0,60
0,71
1,67
2,43
3,15
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,12
0,13
0,14
0,15
0,17
0,16
0,17
0,16
Förderung der Vermögensbildung
2,23
3,08
1,75
1,14
1,05
1,03
1,09
1,16
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,83
0,77
0,77
0,78
0,83
0,68
0,76
0,82
Sport und Erholung
0,04
0,04
0,04
0,04
0,03
0,03
0,03
0,03
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
0,06
0,07
0,15
0,23
0,25
0,17
0,14
0,14
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,26
1,19
0,93
1,10
1,06
1,22
1,07
1,00
Wohnungswesen
1,03
0,96
0,66
0,79
0,77
0,94
0,85
0,82
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1,18
1,12
1,09
1,06
0,99
0,70
0,68
0,63
Verbesserung der Agrarstruktur
0,71
0,71
0,65
0,62
0,52
0,38
0,34
0,35
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,40
0,35
0,38
0,37
0,38
0,24
0,27
0,22
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
1,86
2,10
2,77
2,62
3,00
2,55
2,29
2,25
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,77
0,88
0,80
0,69
0,79
0,50
0,43
0,40
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,59
0,60
1,18
1,21
1,36
1,32
1,03
0,76
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,34
0,31
0,32
0,32
0,30
0,21
0,17
0,16
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
7,07
6,92
6,85
7,13
6,49
5,90
5,43
5,16
Straßen
4,26
4,02
4,01
4,09
3,65
3,19
2,94
2,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,81
0,84
0,93
0,79
0,76
0,71
0,62
0,66
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
1,04
1,08
1,04
1,13
0,99
0,93
0,87
0,72
Luftfahrt
0,25
0,25
0,21
0,24
0,27
0,23
0,23
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
5,92
6,49
7,19
7,34
5,93
5,38
5,74
5,78
Verkehrsunternehmen
5,68
6,26
6,82
6,82
5,68
5,14
5,34
5,35
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,14
0,13
0,13
0,13
0,11
0,11
0,12
0,19
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
15,81
15,16
14,82
15,24
15,81
16,78
17,97
19,74
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3,88
4,02
4,03
4,08
4,19
4,13
4,12
4,22
Schulden
4,52
5,23
5,27
5,80
6,73
7,97
9,31
11,05
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
243
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
Tabelle 3
- Anteile in % 1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
26,56
27,09
26,57
26,58
26,23
25,75
20,55
23,72
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,52
2,54
2,65
2,88
2,88
2,93
2,54
2,77
Auswärtige Angelegenheiten
3,59
4,01
3,23
3,16
3,22
3,23
2,88
6,43
19,68
19,77
19,90
19,70
19,30
18,80
14,52
13,81
0,64
0,64
0,65
0,69
0,69
0,65
0,50
0,57
.
.
.
.
.
.
.
.
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
5,09
5,13
5,14
4,99
4,78
4,67
3,83
4,88
Hochschulen
0,70
0,63
0,67
0,61
0,60
0,64
0,52
0,73
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
3,36
3,45
3,45
3,36
3,32
3,16
2,54
2,81
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
32,49
32,32
32,80
32,82
33,04
33,65
27,20
34,13
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
14,63
15,06
15,18
15,50
16,50
16,99
14,10
17,53
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
6,75
6,50
7,05
7,28
7,18
7,13
5,77
7,81
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
6,07
5,74
5,56
5,33
5,19
5,09
3,95
3,96
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
3,80
3,85
3,84
3,73
3,30
3,08
2,30
4,28
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,15
0,16
0,16
0,16
0,17
0,22
0,22
0,49
Förderung der Vermögensbildung
0,76
0,74
0,66
0,52
0,31
0,29
0,14
0,14
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,62
0,29
0,42
0,28
0,29
0,31
0,30
0,44
Sport und Erholung
0,03
0,03
0,03
0,03
0,04
0,03
0,03
0,06
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
0,14
0,19
0,33
0,17
0,17
0,20
0,20
0,31
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,12
1,09
1,13
1,09
1,00
0,92
0,78
1,09
Wohnungswesen
0,93
0,92
0,93
0,83
0,70
0,61
0,58
0,72
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,70
0,76
0,83
0,90
1,18
1,45
0,99
1,85
Verbesserung der Agrarstruktur
0,34
0,36
0,38
0,42
0,42
0,45
0,36
0,58
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,29
0,33
0,38
0,40
0,68
0,94
0,58
1,20
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
3,01
2,64
2,49
2,93
3,09
4,28
3,44
5,43
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,36
0,37
0,34
0,28
0,26
0,25
0,19
0,18
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,24
0,83
0,83
1,16
1,34
1,69
1,15
1,32
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,16
0,23
0,24
0,29
0,28
1,10
0,94
2,89
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
5,06
5,04
5,01
5,02
4,85
4,62
3,87
4,45
Straßen
2,82
2,85
2,83
2,83
2,69
2,58
2,07
2,77
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,70
0,69
0,70
0,68
0,64
0,58
0,46
0,52
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,63
0,69
0,63
0,66
0,69
0,62
0,50
0,57
Luftfahrt
0,26
0,21
0,22
0,23
0,23
0,25
0,22
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
5,68
5,62
5,26
5,09
5,08
4,79
3,65
5,71
Verkehrsunternehmen
5,13
5,20
5,04
4,91
4,87
4,61
3,54
4,85
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,19
0,18
0,10
0,09
0,09
0,09
0,07
0,49
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
19,83
20,17
20,52
20,48
20,62
19,72
35,52
18,43
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4,29
4,34
4,38
4,40
4,41
4,30
4,11
5,13
11,29
11,63
11,89
11,85
12,04
11,37
9,25
10,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18,97
0,00
Schulden
Globalposten
244
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
Tabelle 3
- Anteile in % 1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
20,10
18,30
16,81
16,60
16,81
17,07
16,80
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,73
2,67
2,60
2,63
2,86
3,01
3,11
Auswärtige Angelegenheiten
3,78
3,65
3,15
2,85
2,64
2,61
2,44
12,81
11,18
10,27
10,27
10,40
10,49
10,28
0,62
0,65
0,68
0,74
0,78
0,82
0,82
.
.
.
.
.
.
.
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
4,83
4,48
4,06
4,16
4,24
4,18
4,09
Hochschulen
0,76
0,73
0,69
0,75
0,75
0,77
0,75
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
2,84
2,72
2,58
2,61
2,70
2,65
2,61
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
34,60
37,57
36,22
37,95
36,45
37,44
39,32
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
17,83
20,99
19,38
19,78
22,72
23,78
25,69
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
7,93
7,21
6,72
7,16
2,76
2,82
2,90
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
3,88
3,70
3,64
3,54
3,25
2,95
2,68
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
4,41
5,11
5,94
6,97
7,37
7,51
7,68
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,24
0,26
0,26
0,29
0,30
0,30
0,28
Förderung der Vermögensbildung
0,14
0,13
0,10
0,08
0,07
0,11
0,14
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,46
0,31
0,30
0,34
0,48
0,30
0,29
Sport und Erholung
0,06
0,05
0,04
0,04
0,05
0,05
0,05
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
0,32
0,20
0,19
0,21
0,19
0,19
0,18
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,09
0,75
1,14
1,27
1,17
1,22
1,16
Wohnungswesen
0,83
0,55
0,94
1,03
0,91
0,95
0,93
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1,67
1,21
0,99
0,90
0,82
0,75
0,69
Verbesserung der Agrarstruktur
0,59
0,55
0,46
0,46
0,55
0,44
0,38
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
1,02
0,59
0,47
0,39
0,23
0,25
0,25
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
3,90
4,61
4,20
5,17
6,26
6,51
5,74
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,26
0,22
0,24
0,20
0,08
0,07
0,07
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,12
0,88
0,69
0,62
2,38
2,18
2,04
Regionale Förderungsmaßnahmen
1,31
1,45
1,12
2,43
2,57
2,62
2,44
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
5,44
4,73
4,65
4,64
4,68
4,20
4,15
Straßen
3,47
3,38
3,34
3,38
3,33
2,89
2,84
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,49
0,52
0,49
0,52
0,53
0,53
0,59
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,79
0,25
0,24
0,22
0,24
0,17
0,14
Luftfahrt
0,25
0,12
0,14
0,06
0,07
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
7,64
6,38
7,64
12,65
12,21
10,28
10,35
Verkehrsunternehmen
5,18
5,00
3,82
4,19
2,08
1,68
1,53
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,12
1,19
3,63
8,08
9,96
8,43
8,56
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
20,42
21,76
24,10
16,39
16,95
18,12
17,47
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
6,58
8,26
9,37
2,05
2,09
2,15
1,41
10,43
10,18
11,40
10,83
11,20
12,16
12,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
245
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
Tabelle 3
- Anteile in % 1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
16,27
16,16
19,64
19,38
18,70
18,73
18,28
Politische Führung und zentrale Verwaltung
3,10
2,96
3,52
3,37
3,15
3,08
3,03
Auswärtige Angelegenheiten
2,27
2,70
2,32
2,24
2,14
2,22
2,27
Verteidigung
9,96
9,51
11,50
11,39
11,06
11,02
10,69
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
0,80
0,85
0,93
1,00
1,01
1,04
1,06
.
.
.
1,25
1,22
1,26
1,12
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
4,02
4,05
4,37
4,39
4,26
4,37
4,40
Hochschulen
0,77
0,79
0,86
0,85
0,83
0,73
0,71
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
2,49
2,60
2,75
2,71
2,60
2,64
2,57
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
40,63
41,23
41,96
44,87
46,08
47,92
51,20
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
27,94
28,81
31,21
33,67
34,42
34,69
32,98
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
2,69
2,55
2,55
2,58
2,49
2,68
1,73
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2,37
3,24
2,16
1,96
1,79
1,71
1,53
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
7,22
5,99
5,54
6,18
6,81
8,28
14,44
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,25
0,20
0,05
0,04
0,04
0,05
0,05
Förderung der Vermögensbildung
0,17
0,18
0,20
0,19
0,24
0,23
0,19
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,26
0,25
0,41
0,40
0,41
0,36
0,35
Sport und Erholung
0,05
0,05
0,07
0,09
0,07
0,05
0,05
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Finanzverwaltung
0,16
0,15
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
0,07
0,08
0,08
0,08
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
0,09
0,09
0,09
0,10
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,01
0,94
0,90
0,90
0,71
0,72
0,69
Wohnungswesen
0,84
0,78
0,73
0,65
0,52
0,51
0,49
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,66
0,67
0,56
0,47
0,43
0,39
0,38
Verbesserung der Agrarstruktur
0,35
0,35
0,33
0,34
0,29
0,27
0,26
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,25
0,27
0,17
0,07
0,06
0,04
0,05
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
5,09
5,24
4,51
2,69
3,74
2,21
2,10
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,07
0,09
0,12
0,10
0,10
0,12
0,13
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,88
1,77
1,65
1,32
1,12
0,95
0,73
Regionale Förderungsmaßnahmen
2,29
2,19
1,97
0,64
1,90
0,55
0,47
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
3,89
3,85
4,02
4,02
3,93
4,02
4,28
Straßen
2,66
2,63
2,85
2,80
2,74
2,90
2,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,56
0,55
0,53
0,55
0,54
0,54
0,54
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,12
0,12
0,11
0,14
0,15
0,15
0,12
Luftfahrt
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
6,57
6,56
5,70
6,79
6,31
5,69
3,64
Verkehrsunternehmen
3,42
3,38
3,66
3,93
3,75
3,19
1,38
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,92
2,85
1,81
2,59
2,38
2,32
2,12
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
21,64
21,12
17,96
16,22
15,57
15,75
14,81
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
1,34
1,35
1,36
0,99
0,88
0,90
0,01
16,66
16,04
15,49
14,88
14,37
14,43
14,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
246
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile
in %Haushaltsjahren
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den
1952 bis 2020
Tabelle 3
- Anteile in % 2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
18,28
18,25
17,85
18,26
17,86
18,37
21,69
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,92
2,93
2,16
2,17
2,05
2,15
1,93
Auswärtige Angelegenheiten
2,29
2,41
2,63
2,81
2,86
2,89
6,28
10,65
10,55
10,63
10,72
10,44
10,70
10,84
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1,09
1,09
1,14
1,17
1,15
1,22
1,24
Finanzverwaltung
1,21
1,14
1,17
1,25
1,23
1,27
1,28
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
4,61
4,75
4,76
5,12
4,91
5,43
5,76
Hochschulen
0,73
0,79
0,85
0,89
0,89
1,08
1,30
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
2,68
2,64
2,73
2,98
2,94
3,16
3,21
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
51,53
51,67
49,75
50,54
53,82
52,41
50,18
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
32,81
33,85
33,46
34,29
36,42
37,31
35,43
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
1,66
1,90
2,17
2,23
2,26
2,34
2,65
Verteidigung
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
1,39
1,22
1,10
1,01
0,90
0,86
0,78
15,12
13,42
12,50
12,48
13,68
11,32
10,52
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,05
0,05
0,07
0,06
0,06
0,10
0,10
Förderung der Vermögensbildung
0,19
0,17
0,16
0,15
0,17
0,15
0,13
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,34
0,32
0,37
0,43
0,41
0,45
0,46
Sport und Erholung
0,05
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
-
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
0,08
0,07
0,11
0,12
0,13
0,13
0,13
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
0,09
0,08
0,09
0,11
0,11
0,12
0,13
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
0,57
0,64
0,57
0,62
0,70
0,69
0,68
Wohnungswesen
0,38
0,45
0,38
0,39
0,45
0,46
0,45
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,35
0,34
0,37
0,34
0,39
0,38
0,30
Verbesserung der Agrarstruktur
0,24
0,23
0,25
0,22
0,21
0,19
0,18
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,04
0,04
0,04
0,04
0,11
0,11
0,04
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
1,82
1,73
1,67
1,57
1,48
1,53
1,36
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,16
0,15
0,19
0,29
0,25
0,23
0,26
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,70
0,75
0,72
0,56
0,52
0,54
0,45
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,43
0,38
0,33
0,33
0,27
0,32
0,27
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
4,22
3,99
3,98
4,25
3,86
3,93
3,95
Straßen
2,88
2,67
2,61
2,83
2,53
2,52
2,43
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,54
0,55
0,59
0,67
0,61
0,58
0,57
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,14
0,11
0,13
0,09
0,11
0,12
0,10
Luftfahrt
0,07
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
3,56
3,66
6,02
5,39
5,29
5,40
5,34
Verkehrsunternehmen
1,38
1,61
3,58
3,46
3,49
3,53
3,57
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,06
1,95
1,54
1,83
1,72
1,69
1,69
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
14,83
14,75
14,77
13,59
11,38
11,53
10,40
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
0,01
0,03
0,13
0,14
0,07
0,04
0,05
14,37
14,33
14,23
13,04
10,90
11,07
9,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
247
Tabelle 3
Tabelle 3
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile in % Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile in % -
2013
2014
2015
2016
2017
Ausgabeart
IST
IST
IST
Soll
Reg.E.
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
23,60
23,60
25,24
23,69
24,12
23,78
23,19
23,10
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4,29
4,65
6,11
4,85
4,84
4,67
4,53
4,49
Auswärtige Angelegenheiten
5,97
4,89
4,06
4,48
4,56
4,42
4,20
4,02
10,48
11,03
11,47
10,79
11,14
11,08
10,97
11,17
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1,45
1,53
1,79
1,78
1,84
1,89
1,81
1,79
Finanzverwaltung
1,26
1,33
1,47
1,45
1,41
1,41
1,37
1,35
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG,
KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
6,07
6,37
6,86
6,97
7,17
7,03
6,90
6,61
Hochschulen
1,58
1,68
1,66
1,70
1,74
1,57
1,55
1,31
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
3,30
3,46
3,67
3,71
3,84
3,89
3,81
3,78
Verteidigung
2018
2019
2020
Finanzplanung
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND,
ARBEITSMARKTPOLITIK
47,33
50,35
52,28
51,86
52,91
53,80
53,56
54,46
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
32,06
33,67
34,94
34,57
34,94
35,55
35,30
35,73
2,13
2,50
2,66
2,66
2,45
2,52
2,48
2,49
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
0,76
0,74
0,71
0,70
0,62
0,57
0,53
0,51
10,62
11,00
11,34
10,95
11,54
11,67
11,77
12,05
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,13
0,12
0,12
0,13
0,17
0,16
0,15
0,15
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,53
0,64
0,78
0,86
0,81
0,82
0,79
0,78
Sport und Erholung
0,04
0,05
0,05
0,07
0,05
0,05
0,04
0,04
Umwelt- und Naturschutz
0,14
0,21
0,22
0,29
0,24
0,26
0,25
0,24
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
0,17
0,18
0,26
0,27
0,29
0,28
0,27
0,27
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
0,75
0,68
0,82
0,90
1,07
1,04
0,96
0,66
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
0,54
0,52
0,65
0,68
0,67
0,60
0,55
0,23
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,29
0,29
0,29
0,35
0,36
0,35
0,32
0,31
Landwirtschaft und Ernährung
0,29
0,28
0,28
0,34
0,35
0,33
0,31
0,30
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
1,27
1,38
3,87
3,52
3,10
2,92
2,87
2,77
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
0,01
0,01
0,01
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,48
0,53
0,91
0,55
0,44
0,43
0,41
0,40
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,26
0,24
0,65
0,56
0,59
0,33
0,42
0,38
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
5,33
5,41
7,53
7,73
7,73
8,28
8,19
7,48
Straßen
2,40
2,66
4,10
4,24
4,23
4,70
4,83
4,31
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,55
0,56
0,61
0,53
0,54
0,51
0,49
0,45
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
1,49
1,45
1,96
1,80
1,76
1,91
1,80
1,70
Luftfahrt
0,09
0,09
0,19
0,23
0,20
0,17
0,16
0,13
103,83
Arbeitsmarktpolitik
FINANZWIRTSCHAFT
14,95
11,41
110,64
104,12
102,73
101,99
103,23
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
4,38
2,05
3,89
2,58
2,47
2,43
2,31
2,25
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
0,01
0,18
95,04
91,71
92,19
96,27
96,55
98,15
10,17
8,77
7,05
7,51
5,89
5,81
5,63
6,27
0,00
0,00
0,00
-0,03
-0,30
-2,91
-1,65
-3,21
Schulden
Globalposten
248
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
ALLGEMEINE DIENSTE
Politische Führung und zentrale Verwaltung
- Politische Führung
- Informationswesen
- Zivildienst
- Versorgung einschließlich Beihilfen
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Auswärtige Angelegenheiten
- Auslandsvertretungen
- Beiträge an Internationale Organisationen
- Beitrag an die Vereinten Nationen
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungs- hilfeorganisation - IDA - Beteiligung am Europäischen
- Entwicklungsfonds
Verteidigung
- Personalausgaben
- Militärische Beschaffungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bundesgrenzschutz (Nur Bund)
Finanzverwaltung
- Steuer-, Zoll- und Vermögensverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT,
FORSCHUNG, KULTURELLE
Finanzhilfen für ein Investitionsprogramm zur Ausweitung
der Zahl der Ganztagsschulen
(Art. 104a GG)
Hochschulen
- Kompensationsmittel für die Abschaffung der
- Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
- (einschl. DFG-Programme)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Schüler
- Studierende (Ab 2000 Finanzierung über Deutsche
- Ausgleichsbank)
249
TabelleTabelle
4 4
2008
IST
50.394
6.103
2.361
83
572
1.814
691
7.411
619
777
568
4.993
1.473
732
2009
IST
53.357
6.356
2.553
61
617
1.779
718
8.216
635
730
511
5.646
1.618
777
2010
IST
54.227
6.240
2.437
61
648
1.709
733
8.695
658
942
718
5.887
1.587
846
2011
IST
54.407
6.369
2.501
66
372
1.654
727
8.562
625
843
622
5.931
1.635
925
2012
IST
66.542
5.921
2.620
61
56
1.613
784
19.251
696
10.937
404
6.243
1.666
1.316
533
733
582
566
737
748
29.999
15.726
9.622
3.216
2.373
3.307
2.456
805
31.320
16.208
10.281
3.417
2.555
3.662
2.786
874
31.707
16.294
10.442
3.486
2.592
3.727
2.846
701
31.710
16.110
10.137
3.628
2.710
3.754
2.877
598
33.247
16.219
10.287
3.791
2.797
3.925
3.021
13.437
14.960
14.896
16.086
17.668
571
2.413
601
2.602
2.689
3.195
3.978
695
695
695
695
695
840
865
891
936
983
1.193
489
1.324
539
1.382
556
1.584
622
1.747
625
524
615
670
762
799
Tabelle 4
Tabelle 4
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
2008
IST
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und
- Ländern
- Max-Planck-Gesellschaft
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Zentren der Hermann von Helmholtz- Gemeinschaft (HGF-Zentren)
- Forschung & Entwicklung zur Erzeugung,
- Verteilung und rationellen Nutzung der Energie
- Forschung & Entwicklung zum Schutz und zur
- Förderung der menschlichen Gesundheit
- Forschung und experimentelle Entwicklung zum
- Umweltschutz
Klima, Energie und Umwelt
Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)
Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche
Angelegenheiten
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE
KRIEGSFOLEAUFGABEN,
Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten
- Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der
- Arbeiter und Angestellten
- Zusätzlicher Zuschuß an die Rentenversicherung
- der Arbeiter und Angestellten
- Beiträge für Kindererziehungszeiten
- Erstattung von einigungsbedingten Leistungen
- Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die
- Rentenversicherung
- Zuschüsse zur Rentenversicherung der Behinderten
- Bundeszuschuß an die knappschaftliche
- Rentenversicherung
Leistungen an die Künstlersozialkasse
Bundeszuschuß an die Bahnversicherungsanstalt
Arbeitsmarktpolitik
- Bundesanstalt für Arbeit
- Beteiligung des Bundes an den Kosten der
- Arbeitsförderung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- - Arbeitslosengeld II
- - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- - Verwaltungskosten für die Durchführung der
- - Grundsicherung für Arbeitssuchende
- - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für
- - Unterkunft und Heizung
250
2009
IST
2010
IST
2011
IST
2012
IST
7.709
8.701
8.940
9.361
9.844
2.998
646
396
3.350
616
473
3.288
616
420
3.492
647
441
3.740
678
463
1.359
1.549
1.553
1.684
1.833
195
219
238
244
262
265
292
331
335
409
60
306
457
63
329
459
59
328
469
62
325
449
74
355
477
185
236
234
234
270
140.439 147.716 163.431 155.255
153.929
78.161
78.973
80.745
81.082
81.379
38.179
38.649
39.883
39.638
39.893
18.190
11.478
425
18.680
11.466
364
19.095
11.637
324
19.241
11.574
-
20.123
11.628
-
2.632
2.671
2.705
3.111
2.909
992
998
1.031
1.639
1.115
6.152
139
360
42.884
7.583
6.036
148
361
44.264
7.777
5.963
156
363
49.467
7.927
5.774
166
356
41.577
8.046
5.609
172
351
39.506
7.238
7.583
34.776
21.624
5.357
7.777
36.011
22.374
5.902
13.134
35.920
22.246
6.017
8.074
33.035
19.384
4.445
7.266
31.761
18.951
3.751
3.776
4.210
4.413
4.339
4.209
3.889
3.515
3.235
4.855
4.838
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
4
TabelleTabelle
4
2008
IST
3.924
2.328
1.174
400
2009
IST
3.939
2.317
1.200
400
2010
IST
3.898
2.307
1.262
300
2011
IST
3.695
2.251
1.215
200
2012
IST
3.659
2.229
1.226
175
2.500
4.769
4.186
583
143
191
772
1.943
326
44
205
458
196
7.200
4.455
4.450
5
364
190
784
1.756
315
46
204
440
216
15.700
4.586
4.583
3
399
192
881
1.593
308
36
186
515
225
15.300
4.712
4.709
3
385
293
745
1.377
307
28
178
435
235
14.000
4.828
4.825
3
372
317
592
1.227
286
24
165
386
231
GESUNDHEIT UND SPORT
Gesundheitswesen
Sportförderung
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
1.058
352
127
311
268
1.251
467
130
344
310
1.255
388
135
400
332
1.335
444
132
392
367
1.398
464
130
397
407
WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND
KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen
- KfW-Wohnungsmodernisierungsprogramm
Städtebauförderung
1.607
1.062
428
541
1.808
1.142
517
661
2.114
1.356
727
745
2.033
1.366
801
655
2.089
1.391
842
693
5.778
650
229
1.816
945
5.584
656
231
1.375
966
5.678
667
238
1.319
811
5.656
583
278
1.349
937
5.089
584
315
1.182
817
849
912
755
877
551
135
167
188
224
-
176
684
158
601
146
805
147
797
123
801
Landwirtschaftliche Sozialpolitik
- Alterssicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen
Erziehungsgeld, Mutterschutz, Elterngeld
- Elterngeld
- Erziehungsgeld
Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG
Jugendhilfe nach SGB VIII
Wohngeld
Kriegsopferversorgung
Kriegsopferfürsorge
Lastenausgleich
Wiedergutmachungsleistungen
Wohnungsbauprämie
Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND
FORSTEN SOWIE ENERGIE- UND
WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Kernenergie
Kohlenbergbau
Regionale Förderungsmaßnahmen
- Gemeinschaftsaufgabe "Regionale
- Wirtschaftsstruktur"
Förderung kleiner und mitlerer Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft sowie Freier Berufe
Zuwendungen zur Abwicklung der SDAG Wismut,
Chemnitz
Gewährleistungen
251
Tabelle 4
Tabelle 4
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
Eisenbahnbundesamt
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
- Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW- und
- Schiffsmaut
- Erhebung und Verwendung der LKW- und
- Schiffsmaut
Straßen (ohne GVFG)
- Bundesautobahnen
- Bundesstraßen
- Zuwendungen an kommunale Baulastträger
- Verkehrserziehung
Kompensationszahlungen an die Länder wg. Beendigung
der FH des Bundes f.Investionen Verkehr
Wasserstraßen und Häfen
Rundfunkanstalten und Fernsehen
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES
GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN,
SONDERVERMÖGEN
Deutsche Bahn AG
Bundeseisenbahnvermögen
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV)
- Energiewerke Nord GmbH (EWN)
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
Allgemeine Finanzzuweisungen
- Zuweisungen an den Entschädigungsfonds
Schulden - ohne Schuldentilgung - Zinsen
Globale Minderausgaben, Einsparungen
AUSGABEN ZUSAMMEN
252
2008
IST
11.231
69
2009
IST
12.426
71
2010
IST
11.735
71
2011
IST
11.645
73
2012
IST
12.110
75
3.498
4.361
4.515
4.505
4.362
3.549
6.045
3.393
2.342
0
10
4.508
6.925
3.870
2.962
0
10
4.116
6.341
3.565
2.655
-0
10
4.187
6.115
3.580
2.437
9
4.430
6.107
3.548
2.458
12
1.336
1.608
280
1.336
1.911
290
1.336
1.793
293
1.336
1.675
297
1.336
1.683
295
16.991
2.812
4.326
271
15.740
2.945
5.333
280
16.073
2.909
5.223
261
15.986
3.904
5.020
257
16.385
4.169
5.174
248
147
111
161
108
146
98
138
104
124
102
41.374
362
174
40.185
40.171
-
39.412
415
227
38.108
38.099
-0
34.249
228
182
33.113
33.108
-
33.825
129
91
32.805
32.800
-
31.565
168
116
30.491
30.487
-
282.308 292.253 303.658 296.228
306.775
Tabelle 4
Tabelle 4
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
ALLGEMEINE DIENSTE
Politische Führung und zentrale Verwaltung
- Politische Führung
- Informationswesen
- Zivildienst
- Versorgung einschließlich Beihilfen
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Auswärtige Angelegenheiten
- Auslandsvertretungen
- Beiträge an Internationale Organisationen
- Beitrag an die Vereinten Nationen
- Beteiligung am Grundkapital des Europäischen
Stabilitätsmechanismus
- (ESM)
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation IDA - Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds
Verteidigung
- Personalausgaben
- Militärische Beschaffungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Polizei
Rechtsschutz
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE
ANGELEGENHEITEN
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
Hochschulen
- Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe
Hochschulbau
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme)
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Weiterbildungsteilnehmende
- Förderung für Schülerinnen und Schüler
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
- Max-Planck-Gesellschaft
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren)
Kultur und Religion
2013 *)
IST
72.647
13.205
3.105
58
58
8.546
674
18.374
724
9.592
680
2014
IST
69.720
13.738
3.249
58
65
8.835
727
14.449
739
5.091
502
2015
IST
66.947
14.175
3.419
63
67
9.017
752
9.874
798
832
563
2016
2017
Soll
Reg.E.
71.572 75.148
15.172 15.727
4.049
4.281
71
70
72
74
9.320
9.496
945
1.031
12.348 12.779
849
853
1.555
1.064
944
652
8.687
5.899
1.435
1.123
4.343
6.380
1.515
1.245
6.399
1.526
1.152
7.287
1.308
1.188
7.950
1.800
1.198
717
663
32.269
16.357
8.550
4.476
3.219
458
3.865
616
669
32.594
16.512
8.814
4.527
3.237
481
3.932
680
657
33.442
16.747
9.055
4.776
3.345
481
4.199
663
738
33.966
16.564
10.186
5.126
3.649
515
4.445
661
822
36.212
17.192
11.133
5.402
3.835
521
4.505
18.684
2
4.854
18.822
20
4.969
20.271
21
4.953
21.961
23
5.401
23.503
31
5.735
695
1.395
695
1.460
695
1.535
695
1.593
695
1.613
2.686
651
1.453
582
10.150
3.990
714
556
2.635
603
1.448
583
10.214
4.222
748
584
3.381
881
1.927
573
10.872
4.531
786
605
3.648
929
2.015
704
11.689
4.758
831
564
3.973
1.026
2.214
733
12.572
4.967
879
582
2.314
737
2.454
5.371
2.672
5.678
2.754
6.315
2.867
6.991
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren
nicht immer sinnvoll.
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem
253 Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht
immer sinnvoll.
Tabelle 4
Tabelle 4
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND,
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Alterssicherung der Landwirte
- Pflegeversicherung
- Sonstige Sozialversicherungen
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
- Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
- Aktive Arbeitsmarktpolitik
2013 *)
2014
2015
2016
2017
IST
IST
IST
Soll
Reg.E.
145.706 148.783 153.611 161.485 170.966
98.701 99.489 101.992 106.888 112.090
72.659 74.456 75.862 78.217 82.422
5.492
5.339
5.328
5.344
5.474
314
287
259
341
346
12.753 11.857 12.871 15.410 15.950
2.227
2.201
2.192
2.194
2.257
5.255
5.348
5.480
5.381
5.641
6.548
7.396
7.890
8.374
7.993
5.125
6.083
6.681
6.614
6.254
2.340
2.175
2.059
2.139
1.969
32.680 32.510 33.894 34.676 37.907
19.484 19.725 20.198 20.500 22.200
4.685
4.162
5.249
5.100
5.850
4.015
3.927
3.638
4.709
5.270
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
- SGB II
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
4.495
394
4.696
368
4.810
356
4.366
424
4.586
546
Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sonstige soziale Angelegenheiten
3.751
722
5.447
755
5.894
768
6.501
842
7.173
831
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Gesundheitswesen
Sport und Erholung
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
1.633
554
132
425
522
1.889
600
136
622
531
1.915
608
152
622
534
2.312
620
210
877
604
2.222
647
157
772
646
WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE
GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
Kommunale Gemeinschaftsdienste
2.304
1.660
636
8
2.010
1.530
475
5
2.004
1.491
509
4
2.502
1.809
690
3
3.084
1.753
1.329
2
904
878
862
836
846
819
1.066
1.041
1.155
1.130
3.900
21
1.492
360
387
755
796
4.076
25
1.580
404
352
909
710
4.156
42
1.497
405
308
812
997
5.870
125
1.707
603
369
1.513
1.389
5.195
125
1.441
636
352
916
1.555
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Landwirtschaft und Ernährung
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
Handel und Tourismus
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen
Regionale Fördermaßnahmen
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren
nicht immer sinnvoll.
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem
254 Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht
immer sinnvoll.
*
i
Tabelle 4
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
Tabelle 4
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017
Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN
Straßen
- Bundesautobahnen
- Bundesstraßen
- Kompensationszahlungen an die Länder
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
Nachrichtenwesen
Sonstiges Verkehrswesen
FINANZWIRTSCHAFT
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Schulden
Globalposten
AUSGABEN ZUSAMMEN
2013 *)
IST
16.406
7.399
3.516
2.464
1.336
1.684
4.597
285
1.582
2014
IST
15.993
7.852
4.029
2.392
1.336
1.660
4.274
293
1.581
2015
IST
16.595
7.859
4.050
2.373
1.336
1.717
4.953
295
1.414
2016
2017
Soll
Reg.E.
18.881 19.743
8.786
9.212
4.884
5.183
2.434
2.547
1.336
1.336
1.587
1.677
5.349
5.420
311
308
1.930
2.191
46.017
13.479
31.307
-
33.718
6.069
25.920
-
45.370
8.832
21.077
-
31.252
5.853
23.780
-88
27.685
5.779
19.295
670
307.843 295.486 299.285 316.900 328.700
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren
nicht immer sinnvoll.
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht
255
immer sinnvoll.
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Tabelle 5
- in Mio. € Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1952
IST
10.434
7.775
1.515
1.072
443
1.709
65
19
1.626
109
109
109
90
18
4.441
1.081
1.039
1
41
3.361
347
1.948
1.018
29
19
2.659
2.078
1.376
691
12
157
52
47
42
5
5
5
0
105
0
0
104
58
46
1957
IST
16.154
13.120
1.790
1.011
779
3.425
105
1.769
1.550
235
235
33
203
109
47
46
7.670
2.079
1.899
4
175
0
5.591
726
2.016
2.686
63
100
3.034
900
630
105
164
745
477
334
314
19
1
143
143
1
268
32
29
4
235
0
109
126
1962
IST
25.495
20.729
3.349
2.315
1.034
6.603
166
4.850
1.586
465
465
91
374
145
180
49
10.313
2.771
2.635
13
123
0
7.542
1.098
2.355
3.532
102
455
4.766
1.508
1.145
239
124
1.748
1.315
905
738
167
1
410
405
5
433
92
73
19
341
9
204
128
1963
IST
27.999
22.820
3.797
2.682
1.115
7.782
188
5.737
1.856
505
505
90
415
152
217
47
10.736
2.883
2.683
17
182
1
7.853
1.235
2.161
3.956
114
386
5.179
1.755
1.385
273
97
1.839
1.411
987
803
182
2
425
409
15
427
81
80
1
347
58
161
128
1964
IST
29.732
24.239
4.183
2.968
1.215
7.329
220
5.153
1.957
571
571
88
484
163
286
35
12.155
2.772
2.617
21
133
1
9.383
1.473
3.117
4.169
132
492
5.493
1.883
1.507
227
149
2.085
1.579
1.115
908
205
2
464
452
12
506
80
78
1
426
45
254
128
1965
IST
32.821
26.834
4.660
3.379
1.281
6.931
246
4.668
2.017
596
596
91
505
156
309
40
14.648
2.959
2.754
24
181
1
11.689
2.335
4.078
4.535
127
615
5.986
1.929
1.543
237
149
2.372
1.637
1.304
1.094
208
2
333
321
12
735
88
86
2
647
31
462
153
1966
IST
34.192
28.419
5.237
3.935
1.303
6.811
257
4.434
2.120
779
779
132
647
184
419
44
15.591
3.161
2.975
24
161
1
12.430
2.381
4.220
5.097
131
601
5.773
1.986
1.604
232
150
2.024
1.564
1.266
1.094
169
3
298
287
12
460
83
82
2
376
40
337
-
1967
IST
38.164
30.657
5.572
4.141
1.431
7.721
295
5.114
2.311
1.026
1.026
164
862
182
646
35
16.338
3.288
3.091
27
169
1
13.050
2.575
4.356
5.238
135
747
7.508
2.385
1.905
207
274
2.732
2.158
1.709
1.267
438
4
449
406
43
575
95
92
3
480
77
403
-
424
413
318
95
11
11
-
1.390
1.337
683
655
53
20
32
1.510
1.396
664
733
113
56
58
1.585
1.479
618
861
106
70
37
1.524
1.446
596
850
78
57
21
1.685
1.559
530
1.029
126
76
49
1.763
1.663
437
1.226
100
40
60
2.389
2.283
424
1.858
107
44
63
2.555
2.766
4.333
1
4.751
1
4.986
1
5.251
1
5.313
1
6.932
256
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 5
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1968
IST
38.738
31.590
5.840
4.288
1.552
6.310
305
3.655
2.350
980
980
183
796
180
583
33
18.460
3.819
3.644
34
139
1
14.641
3.082
4.285
5.966
132
1.145
7.148
2.122
1.738
156
228
2.929
2.294
1.812
1.337
465
10
482
395
87
635
75
69
7
559
69
490
-
1969
IST
42.057
34.229
6.562
4.856
1.705
7.306
353
4.462
2.490
1.120
1.120
147
973
175
767
30
19.241
3.485
3.300
46
137
3
15.756
3.881
4.282
6.088
102
1.373
7.828
2.567
2.166
167
234
3.333
2.674
1.917
1.338
572
8
757
645
113
659
80
72
8
579
32
547
-
1970
IST
44.985
36.419
7.438
5.515
1.923
7.135
398
3.994
2.744
1.255
1.255
127
1.127
174
931
22
20.590
3.719
3.517
54
145
3
16.871
4.524
4.835
6.340
108
1.064
8.566
2.883
2.346
275
262
4.058
3.243
2.081
1.574
496
12
1.161
1.037
124
816
80
72
7
736
31
705
-
1971
IST
50.348
40.138
8.702
6.434
2.269
7.630
438
4.116
3.076
1.319
0
1.319
121
1.198
171
1.003
22
22.486
4.490
4.271
74
142
3
17.997
3.780
5.475
6.910
154
1.549
10.210
3.271
2.588
319
364
4.939
3.992
2.429
1.850
571
8
1.564
1.418
146
947
91
86
5
855
82
773
-
1972
IST
56.798
45.426
9.692
7.250
2.442
8.418
467
4.651
3.300
1.430
0
1.430
115
1.316
171
1.125
19
25.885
5.351
5.121
89
138
3
20.534
5.209
5.528
7.579
207
1.884
11.372
3.374
2.717
247
409
5.880
5.073
3.298
3.093
199
7
1.775
1.642
133
807
87
81
6
721
70
651
-
1973
IST
62.663
50.215
10.874
8.171
2.703
9.311
536
5.262
3.512
1.702
0
1.702
149
1.554
167
1.364
22
28.327
5.979
5.686
99
190
3
22.349
6.047
5.686
7.922
161
2.413
12.448
3.305
2.663
257
385
6.088
5.371
3.900
3.740
158
2
1.470
1.364
107
717
95
85
10
623
232
391
-
1974
IST
68.531
55.630
12.287
9.368
2.919
10.411
605
5.643
4.163
2.165
2.165
141
2.024
173
1.838
13
30.768
6.286
5.992
104
186
4
24.482
5.886
6.069
10.024
192
2.191
12.901
3.622
2.867
371
384
6.889
5.752
4.154
3.867
277
10
1.598
1.495
103
1.137
100
90
10
1.037
345
692
-
1975
IST
80.219
65.694
13.011
9.875
3.135
11.204
659
5.951
4.594
2.665
2.665
147
2.518
168
2.337
12
38.814
6.985
6.681
114
187
3
31.829
5.707
11.579
12.645
218
1.561
14.525
3.838
2.846
637
356
6.995
5.544
3.946
3.745
199
2
1.598
1.451
146
1.451
107
92
15
1.344
378
954
12
2.084
1.936
501
1.435
148
54
94
1.927
1.756
320
1.436
171
84
87
1.624
1.360
282
1.078
264
120
144
1.994
1.568
297
1.271
426
165
261
2.104
1.778
523
1.255
326
190
136
3.022
2.252
524
1.728
770
578
192
2.390
2.038
558
1.480
352
113
239
3.672
3.274
565
2.709
398
136
262
14
6.500
1
7.169
1
7.750
6
9.257
14
10.551
33
11.698
11.764
19
13.055
257
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 5
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1976
IST
83.092
69.780
13.421
10.191
3.230
11.818
712
6.286
4.821
3.518
3.518
171
3.346
172
3.163
12
41.023
7.134
6.834
114
182
3
33.890
5.741
11.809
14.412
259
1.463
13.312
3.444
2.657
425
363
7.562
5.740
3.843
3.661
181
1.897
1.674
199
1.822
110
93
17
1.712
286
1.414
12
1977
IST
87.917
73.043
14.043
10.683
3.359
12.159
771
6.337
5.051
4.363
4.363
124
4.239
166
4.064
10
42.477
8.129
7.549
394
182
4
34.349
6.100
12.122
14.129
229
1.556
14.875
3.651
2.859
483
309
9.073
6.345
3.788
3.623
165
2.557
2.329
187
2.728
120
96
24
2.608
246
2.362
-
1978
IST
96.894
80.496
14.710
11.230
3.480
13.379
841
7.069
5.469
4.889
4.889
72
4.817
166
4.639
12
47.517
8.716
8.125
432
155
4
38.801
7.414
12.767
16.781
250
1.385
16.399
3.908
3.127
479
302
9.680
7.592
3.943
3.752
191
3.649
3.225
383
2.088
155
99
56
1.932
514
1.418
-
1979
IST
103.976
85.614
15.426
11.765
3.660
14.399
868
7.494
6.038
5.757
5.757
21
5.736
165
5.561
10
50.032
9.502
8.866
481
152
4
40.530
7.630
13.678
17.246
366
1.405
18.362
4.074
3.344
413
317
10.629
9.086
4.168
3.935
233
4.918
4.016
612
1.543
136
102
33
1.408
471
937
-
1980
IST
110.291
92.570
16.433
12.567
3.866
15.364
855
7.866
6.643
7.142
7.142
4
7.138
167
6.971
-0
53.630
10.675
9.599
503
569
4
42.955
7.512
13.887
19.386
347
1.530
17.721
4.196
3.274
645
277
10.060
8.425
4.022
3.781
242
4.402
3.557
678
1.635
125
105
21
1.510
597
888
26
1981
IST
119.128
102.201
17.426
13.415
4.011
16.612
880
8.848
6.884
9.201
9.201
9.201
164
9.038
0
58.961
11.306
10.182
541
578
4
47.655
7.622
15.882
21.850
321
1.685
16.927
3.722
2.951
501
271
9.558
8.228
3.720
3.502
218
4.508
3.618
657
1.331
128
108
20
1.203
186
966
51
1982
IST
125.086
107.120
17.587
13.560
4.027
17.755
1.011
9.515
7.229
11.303
11.303
11.303
160
11.143
0
60.475
11.381
10.291
500
586
4
49.094
7.615
15.978
23.006
353
1.848
17.965
3.556
2.820
419
317
10.392
8.795
3.620
3.423
198
5.174
4.251
714
1.597
117
111
6
1.480
348
1.081
51
1983
IST
126.160
108.102
17.966
13.958
4.008
18.703
1.109
10.190
7.404
13.609
13.609
13.609
76
13.533
0
57.824
11.296
10.236
467
588
4
46.528
7.515
16.163
20.262
451
1.843
18.058
3.640
2.905
430
304
9.996
7.940
3.462
3.305
157
4.478
3.644
753
2.056
117
115
2
1.940
528
1.386
26
2.228
2.047
615
1.432
181
122
59
2.151
1.986
669
1.317
165
107
57
2.810
2.393
730
1.663
417
272
146
3.658
3.002
841
2.161
656
410
246
3.465
3.005
888
2.118
460
175
285
3.647
3.205
1.021
2.184
442
152
290
4.018
3.327
988
2.339
691
359
332
4.423
3.539
1.018
2.521
884
338
546
78
11.412
12.147
14.311
16.818
16.086
15.597
16.369
16.002
258
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Tabelle 5
- in Mio. € Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1984
IST
128.734
110.279
18.129
14.237
3.892
19.401
1.166
10.460
7.775
14.192
14.192
14.192
74
14.118
0
58.558
10.788
9.786
455
542
4
47.770
8.189
16.803
20.158
445
1.882
18.454
3.639
2.914
432
293
9.214
7.926
3.397
3.250
147
4.529
3.678
792
1.288
120
119
1
1.168
120
940
107
1985
IST
131.459
113.243
18.749
14.813
3.936
19.641
1.194
10.453
7.994
14.909
14.909
14.909
72
14.837
0
59.944
11.131
10.213
441
473
4
48.813
7.745
16.609
20.962
401
2.802
18.216
3.777
2.966
481
329
9.055
7.916
3.256
3.106
149
4.661
3.888
763
1.139
124
123
1
1.016
237
752
27
1986
IST
133.715
116.087
19.398
15.373
4.025
20.126
1.189
10.926
8.010
15.476
15.476
15.476
71
15.405
0
61.088
11.478
10.605
429
440
4
49.610
8.046
17.373
21.517
416
1.965
17.628
3.844
2.969
555
321
8.943
8.097
2.901
2.751
150
5.196
4.372
784
846
128
127
1
718
92
627
0
1987
IST
137.561
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20.083
15.958
4.125
20.439
1.223
10.997
8.220
15.870
15.870
15.870
69
15.801
0
63.454
11.891
11.052
421
414
4
51.563
8.368
18.036
22.377
458
2.030
17.716
3.926
2.995
608
323
8.903
8.190
3.158
2.998
160
5.032
4.193
809
714
130
130
0
584
114
470
0
1988
IST
140.796
123.207
20.511
16.332
4.179
20.255
1.262
10.852
8.142
16.507
16.507
16.507
67
16.439
0
65.934
12.120
11.301
422
394
3
53.814
9.090
17.643
24.177
501
2.110
17.589
3.928
3.032
630
266
8.599
8.073
3.083
2.919
163
4.990
4.060
917
526
135
135
391
143
247
0
1989
IST
148.162
129.074
21.136
16.901
4.235
20.861
1.271
11.095
8.495
16.412
16.412
16.412
65
16.346
0
70.664
13.523
12.709
409
401
4
57.141
9.764
18.007
26.200
604
2.273
19.088
4.105
3.158
711
235
9.968
9.382
4.394
4.234
160
4.988
3.934
1.054
586
140
140
447
179
255
13
1990
IST
194.381
136.863
22.088
17.661
4.428
21.673
1.344
11.100
9.229
17.504
17.504
17.504
63
17.441
0
75.598
14.533
12.696
415
1.418
3
61.065
9.759
18.199
26.994
801
2.458
20.648
4.365
3.361
777
226
10.720
10.135
4.885
4.506
174
205
5.250
3.693
1.470
584
144
144
440
154
242
43
1991
IST
205.422
173.393
24.915
20.012
4.902
21.996
1.575
9.939
10.482
20.256
20.256
20.256
61
20.193
2
106.227
20.507
15.883
593
4.029
3
85.719
13.800
24.611
37.131
1.467
8.671
32.029
5.612
4.373
994
246
20.469
19.888
11.582
10.877
449
256
8.306
40
5.659
2.605
581
149
149
432
219
195
18
5.601
4.599
1.354
3.245
1.002
443
559
5.383
4.429
1.489
2.941
954
344
610
4.842
4.132
1.447
2.685
710
138
572
4.887
4.189
1.350
2.839
698
151
547
5.062
4.431
1.246
3.184
631
155
477
5.015
4.335
1.170
3.165
681
134
547
5.564
4.904
1.077
3.827
660
66
594
5.948
4.505
960
3.544
1.443
696
747
17.166
17.077
16.782
17.002
17.064
18.502
20.064
31.448
259
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 5
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1992
IST
218.408
184.032
26.328
21.035
5.294
22.003
1.944
8.985
11.074
22.407
22.407
22.407
59
22.343
5
113.294
28.828
16.182
718
11.924
3
84.466
13.235
26.667
40.485
937
3.138
34.376
7.047
5.565
977
505
21.746
21.021
9.920
9.742
178
11.101
1
7.924
3.175
725
154
154
571
194
221
157
1993
IST
233.896
200.002
26.952
21.292
5.660
20.854
1.774
8.065
11.015
23.417
23.417
23.417
57
23.356
4
128.779
31.484
14.165
678
16.638
3
97.295
13.155
29.316
50.615
878
3.331
33.894
6.374
5.109
787
479
20.225
19.597
9.338
9.152
186
10.259
6.941
3.317
629
159
159
470
163
261
46
1994
IST
240.945
209.074
26.928
21.050
5.878
19.393
1.864
7.287
10.242
27.127
27.127
27.127
55
27.069
3
135.626
39.719
10.811
617
28.287
3
95.907
11.628
32.071
48.472
882
2.852
31.870
6.133
5.130
620
383
16.030
15.422
8.581
8.394
187
6.840
3.643
3.197
608
154
154
454
121
260
73
1995
IST
237.576
202.985
27.064
20.872
6.192
19.316
1.902
7.095
10.319
25.433
25.433
25.433
52
25.377
4
131.172
32.237
7.580
595
24.059
3
98.935
12.556
34.221
48.613
822
2.723
34.591
6.274
5.286
631
356
19.582
19.003
12.173
12.002
171
6.830
4.266
2.564
579
90
90
489
143
256
90
1996
IST
232.919
201.161
27.031
20.819
6.212
20.008
1.811
7.184
11.013
26.026
26.026
26.026
42
25.981
3
128.097
34.153
6.199
197
27.755
3
93.944
10.277
25.595
54.738
825
2.509
31.758
6.161
5.044
695
422
19.012
18.440
12.512
12.365
148
5.927
3.969
1.958
573
-0
-154
573
126
327
120
1997
IST
225.950
196.245
26.836
20.697
6.139
19.469
1.690
6.934
10.844
27.308
27.308
27.308
42
27.263
4
122.632
29.512
5.524
180
23.806
2
93.120
9.181
25.131
55.603
750
2.455
29.705
6.224
5.245
648
331
16.417
15.538
10.491
10.373
119
5.047
3.205
1.841
879
154
725
342
209
173
1998
IST
233.619
203.710
26.653
20.481
6.172
19.719
1.786
7.493
10.440
28.720
28.720
28.720
42
28.675
3
128.618
29.300
5.685
233
23.379
2
99.319
9.338
24.819
61.866
743
2.552
29.909
6.925
5.737
794
394
18.339
17.636
10.476
10.360
116
7.161
5.335
1.826
703
18
685
313
216
156
1999
IST
246.869
217.639
26.963
20.705
6.258
20.432
1.655
7.750
11.028
41.087
41.087
41.087
42
41.042
3
129.156
16.311
5.568
242
10.499
2
112.845
13.488
24.305
71.651
749
2.652
29.231
7.110
5.976
819
314
17.831
17.225
10.275
10.166
109
6.950
5.074
1.876
606
-6
-6
611
222
186
203
5.583
4.668
1.004
3.663
915
230
685
7.294
6.594
891
5.703
700
58
642
9.708
8.712
821
7.891
996
208
787
8.736
8.009
770
7.239
727
45
682
6.584
5.823
626
5.197
762
29
732
7.064
6.345
570
5.775
719
13
706
4.645
3.964
516
3.448
681
3
678
4.290
3.661
487
3.174
629
1
628
33.651
33.265
31.262
34.012
31.185
28.826
29.206
28.625
260
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Tabelle 5
- in Mio. € Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2000
IST
244.405
213.333
26.517
20.275
6.242
20.822
1.641
7.335
11.846
39.149
39.149
39.149
42
39.104
3
126.846
16.106
5.650
194
10.259
2
110.740
13.275
21.455
72.590
746
2.674
31.072
6.732
5.580
779
373
19.506
16.579
10.011
9.925
86
6.568
4.729
1.839
2.926
2.926
101
2.542
284
2001
IST
243.145
215.296
26.807
20.440
6.367
18.503
1.619
7.985
8.899
37.627
37.627
37.627
42
37.582
3
132.359
13.257
5.580
241
7.435
2
119.102
16.674
20.668
78.143
672
2.940
5
27.850
6.905
5.551
882
473
17.085
16.509
9.496
9.431
65
7.013
5.370
1.643
577
577
167
183
227
2002
IST
249.286
224.622
26.986
20.498
6.488
17.058
1.643
8.155
7.260
37.063
37.063
37.063
42
37.019
3
143.514
14.936
6.062
236
8.635
2
128.578
16.253
22.319
86.276
814
2.911
5
24.664
6.746
5.358
960
427
14.550
13.959
6.336
6.268
68
7.623
5.819
1.803
592
592
44
351
196
2003
IST
256.703
230.606
27.235
20.696
6.539
17.192
1.604
7.905
7.683
36.875
36.875
36.875
42
36.830
3
149.304
15.797
6.503
250
9.042
2
133.508
15.702
23.666
90.560
797
2.776
5
26.097
6.696
5.298
894
504
16.197
15.833
7.998
5.382
73
2.543
7.835
5.867
1.967
365
365
167
198
2004
IST
251.594
228.860
26.758
20.332
6.426
16.878
1.522
7.985
7.371
36.274
36.274
36.274
42
36.230
3
148.950
14.797
6.735
238
7.823
1
134.153
15.062
25.396
90.079
783
2.828
5
22.734
6.891
5.466
922
503
12.912
12.556
5.607
5.516
91
6.949
4.931
2.018
356
356
1
153
202
2005
IST
259.849
235.728
26.372
19.891
6.481
17.712
1.596
7.992
8.124
37.371
37.371
37.371
42
37.326
3
154.274
13.921
8.381
66
5.473
2
140.353
13.474
32.747
90.219
767
3.140
5
24.121
7.246
5.779
961
506
12.977
12.617
5.587
5.527
60
7.030
4.933
2.096
360
360
-0
160
201
2006
IST
261.046
237.944
26.110
19.730
6.380
18.349
1.450
8.517
8.382
37.469
37.469
37.469
42
37.425
3
156.016
13.937
8.538
38
5.361
1
142.079
14.275
32.256
91.707
812
3.024
5
23.102
7.112
5.634
943
536
13.302
12.916
5.755
5.700
55
7.161
4.999
2.162
387
387
172
215
4.835
4.205
197
4.008
630
19
611
3.859
3.185
166
3.019
674
24
651
3.369
2.729
154
2.574
640
53
587
3.203
2.665
106
2.559
538
15
523
2.932
2.383
68
2.315
548
1
547
3.899
3.340
53
3.287
559
0
558
2.687
2.109
32
2.078
578
0
578
28.146
27.273
24.073
25.732
22.378
23.761
22.715
261
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Tabelle 5
- in Mio. € Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2007
IST
270.450
243.868
26.038
19.662
6.376
18.757
1.365
8.908
8.484
38.721
38.721
38.721
42
38.677
3
160.352
14.003
8.698
38
5.267
1
146.349
15.399
29.123
97.712
869
3.240
5
26.582
6.903
5.478
909
516
16.947
16.580
8.234
6.030
54
2.150
8.345
6.099
2.247
367
367
162
205
2008
IST
282.308
255.350
27.012
20.298
6.714
19.742
1.421
9.622
8.699
40.171
40.171
40.171
42
40.127
3
168.424
12.930
8.341
21
4.568
0
155.494
22.440
29.120
99.123
1.099
3.708
4
26.958
7.199
5.777
918
504
16.660
14.018
5.713
5.654
59
8.305
5.836
2.469
2.642
2.642
2.267
149
225
2009
IST
292.253
264.721
27.939
20.977
6.962
21.395
1.478
10.281
9.635
38.099
38.099
38.099
42
38.054
3
177.289
14.396
8.754
18
5.624
1
162.892
22.951
29.699
105.130
1.249
3.858
5
27.532
8.504
6.830
1.030
643
15.619
15.190
5.852
5.804
48
9.338
6.462
2.876
429
429
148
282
2010
IST
303.658
277.175
28.196
21.117
7.079
21.494
1.544
10.442
9.508
33.108
33.108
33.108
42
33.058
8
194.377
14.114
8.579
17
5.518
1
180.263
24.212
29.665
120.831
1.336
4.216
3
26.483
7.660
6.242
916
503
15.350
14.944
5.209
5.142
68
9.735
6.599
3.136
406
406
137
269
2011
IST
296.228
270.156
27.856
20.702
7.154
21.946
1.545
10.137
10.264
32.800
32.800
32.800
42
32.759
-0
187.554
15.930
10.642
12
5.276
1
171.624
23.882
26.718
115.398
1.665
3.958
2
26.072
7.175
5.814
869
492
15.284
14.589
5.243
5.178
65
9.346
6.060
3.287
695
695
260
123
311
2012
IST
306.775
269.971
28.046
20.619
7.427
23.703
1.384
10.287
12.033
30.487
30.487
30.487
42
30.446
187.734
17.090
11.529
8
5.552
1
170.644
24.225
26.307
113.424
1.668
5.017
2
36.804
7.760
6.147
983
629
16.005
15.524
5.789
5.152
56
581
9.735
6.234
3.501
480
480
4
129
348
2013
IST
307.843
273.811
28.575
20.938
7.637
23.152
1.453
8.550
13.148
31.302
31.302
31.302
42
31.261
190.781
27.273
13.435
8
13.829
0
163.508
25.024
27.055
103.693
1.656
6.075
5
34.032
7.895
6.264
1.020
611
15.327
14.772
4.924
4.873
52
9.848
6.393
3.455
555
555
7
141
406
2.732
2.100
1
2.100
632
28
604
3.099
2.395
1
2.395
704
26
678
3.409
2.490
1
2.490
919
13
905
3.473
2.663
1
2.662
810
13
797
3.613
2.825
1
2.825
788
0
788
13.040
2.736
1
2.735
10.304
0
10.304
10.810
2.032
0
1.436
8.778
91
8.687
26.215
24.316
27.103
26.077
25.378
36.324
33.477
262
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Tabelle 5
- in Mio. € Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2014
IST
295.486
265.607
29.209
21.280
7.928
23.174
1.352
8.814
13.008
25.916
25.916
25.916
42
25.874
0
187.308
21.108
14.133
5
6.969
0
166.200
25.517
28.029
104.719
1.889
6.043
5
29.879
7.865
6.419
983
463
16.575
15.971
4.854
4.786
68
11.118
5.886
5.232
604
604
5
135
464
2015
IST
299.285
269.028
29.907
21.695
8.212
24.305
1.462
9.055
13.788
21.066
21.066
21.066
42
21.024
0
193.751
24.064
16.154
19
7.890
0
169.687
25.616
28.903
107.334
1.936
5.894
4
30.257
7.684
6.141
1.186
357
21.219
20.516
8.779
5.213
66
3.500
11.737
6.625
5.112
703
703
0
131
572
2016
Soll
316.900
285.285
30.989
22.562
8.427
26.202
1.493
10.186
14.523
23.772
23.772
23.772
42
23.730
204.322
24.285
17.137
6
7.143
0
180.036
28.296
29.609
111.824
2.575
7.730
2
32.203
9.264
7.137
1.491
636
20.639
19.919
6.128
5.790
107
231
13.792
8.114
5.678
719
719
30
132
557
2017
Reg.E.
328.700
294.747
32.094
23.502
8.592
28.437
1.535
11.133
15.769
19.286
19.286
19.286
42
19.245
214.930
26.368
19.002
5
7.361
0
188.562
29.511
30.793
117.175
3.479
7.600
4
33.983
9.851
7.581
1.618
653
22.536
21.838
6.972
6.437
89
446
14.866
8.570
6.296
699
699
30
125
544
5.439
1.024
0
230
4.416
72
4.343
1.353
983
0
312
370
370
-
2.301
1.848
1
432
453
113
340
1.595
1.228
1
443
367
201
165
1.505
1.226
0
266
279
114
165
1.460
1.182
0
276
278
113
165
1.147
1.147
0
286
1
1
-
29.275
29.553
31.484
33.284
34.511
35.075
30.791
263
2018
2019
2020
Finanzplanung
331.100 343.300 349.300
299.165 306.554 316.652
31.447
31.453
31.442
22.757
22.705
22.660
8.690
8.748
8.782
28.601
29.408
30.726
1.545
1.550
1.556
11.541
12.463
13.813
15.515
15.395
15.358
19.173
19.289
21.852
19.173
19.289
21.852
19.173
19.289
21.852
42
42
42
19.132
19.247
21.810
219.943 226.405 232.632
28.029
29.241
30.225
18.685
19.548
20.669
4
4
4
9.339
9.689
9.552
0
0
0
191.914 197.164 202.407
28.773
29.287
29.595
32.144
33.624
35.185
120.338 123.876 127.467
3.511
3.436
3.447
7.143
6.937
6.710
4
4
4
35.133
35.685
31.400
10.914
11.547
11.206
8.457
9.259
8.856
1.539
1.400
1.362
918
888
988
22.714
22.678
19.047
22.092
22.068
18.438
6.851
6.754
3.726
6.376
6.399
3.371
75
55
55
400
300
300
15.241
15.314
14.712
8.706
8.810
8.249
6.534
6.505
6.463
622
610
609
622
610
609
30
30
30
118
110
109
474
470
470
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
1952
IST
1957
IST
1962
IST
1963
IST
1964
IST
1965
IST
1966
IST
1967
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
10.331
14.737
25.259
26.776
29.526
32.273
33.615
34.269
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
10.321
14.606
24.885
26.480
29.215
31.682
33.249
33.870
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
9.855
6.314
13.828
9.238
23.285
15.813
25.266
17.269
27.889
19.081
30.182
20.570
31.830
21.642
32.272
20.940
Sonstige Steuern
3.541
4.589
7.473
7.997
8.808
9.612
10.188
11.332
Ergänzungszuweisungen an Länder
-
-
-
-
-
-
-
-
BSP-Eigenmittel an die EU
-
-
-
-
-
-
-
-
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
72
188
364
378
373
364
391
546
Abschöpfungen
72
188
364
378
373
364
391
546
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
-
-
-
-
-
-
-
-
131
7
266
64
375
85
440
92
452
94
434
103
400
110
457
112
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
124
202
290
347
358
330
290
346
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
5
3
63
24
146
42
127
43
132
44
156
44
171
43
174
48
- Länder
2
22
36
37
38
38
38
42
- Gemeinden und Gemeindeverbände
0
2
6
6
6
6
5
5
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
0
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
3
39
104
84
88
111
127
126
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
-
- Sonstige
3
39
104
84
88
111
127
126
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
140
128
76
30
533
510
68
38
107
75
122
79
117
84
120
85
- Länder
128
26
509
36
71
75
80
81
- Gemeinden und Gemeindeverbände
-
0
1
2
3
4
4
4
- Sondervermögen
-
3
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
-
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
12
47
23
30
32
42
34
34
- Sozialversicherung
1
0
1
1
1
1
1
1
11
22
17
20
23
27
21
23
- Sonstige - Inland
- Ausland
0
24
5
8
9
14
11
10
117
185
181
202
262
425
340
301
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
10
132
376
297
311
593
372
404
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
1
29
69
60
49
52
63
55
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
-
0
0
1
1
2
2
4
4
3
3
4
4
5
5
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
-
0
1
2
4
3
4
5
Sonstige Vermögensübertragungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
-
-
-
-
-
-
-
-
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
-
-
-
-
-
-
-
-
8
8
102
101
304
275
234
216
258
247
536
278
299
294
339
322
- von Verwaltungen
4
31
120
121
142
135
144
161
- von anderen Bereichen
4
71
155
95
104
143
150
161
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
-
1
29
19
12
258
5
17
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
3
2
-
2
7
4
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
-
27
38
55
71
85
108
186
85
143
217
245
250
135
135
112
264
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio. Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
1968
IST
1969
IST
1970
IST
1971
IST
1972
IST
1973
IST
1974
IST
1975
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
36.145
42.627
45.197
49.798
54.370
60.934
63.181
63.292
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
35.697
42.134
44.687
49.202
53.845
60.547
62.551
62.703
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
33.837
22.300
40.181
28.787
42.798
28.742
47.155
32.476
52.001
35.871
58.777
40.825
60.671
43.389
60.951
44.176
Sonstige Steuern
11.537
12.696
14.063
14.678
16.131
17.952
17.665
17.185
Ergänzungszuweisungen an Länder
-
-
-
-
-
-
-383
-410
BSP-Eigenmittel an die EU
-
-
-
-
-
-
-
-
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
447
464
386
86
4
5
6
1
Abschöpfungen
447
464
386
86
4
5
5
1
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
-
-
-
-
0
0
0
0
643
119
711
127
569
131
860
132
413
140
428
137
453
142
217
159
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
524
584
438
728
272
291
311
58
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
207
51
258
50
333
104
334
88
410
84
339
88
360
84
382
85
- Länder
46
45
100
84
81
84
81
82
- Gemeinden und Gemeindeverbände
5
4
4
4
3
3
3
3
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
0
0
0
- Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
0
156
209
228
246
326
251
276
297
-
-
-
-
-
-
-
-
- Sonstige
156
209
228
246
326
251
276
297
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
132
80
153
46
168
54
338
59
352
66
189
78
210
84
238
99
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
- Länder
77
42
47
53
59
68
74
89
- Gemeinden und Gemeindeverbände
3
4
6
6
7
8
9
9
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
1
1
1
- Zweckverbände
0
0
0
1
1
1
1
1
von anderen Bereichen
52
107
115
279
286
111
126
139
- Sozialversicherung
1
2
2
1
2
3
2
2
25
68
71
37
67
71
65
65
- Sonstige - Inland
- Ausland
25
37
42
240
217
37
59
71
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
432
366
433
429
665
809
851
913
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
448
493
510
596
525
699
630
589
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
46
74
60
49
62
65
60
49
4
4
9
5
12
7
13
7
13
7
16
10
19
13
21
15
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- von Verwaltungen
-
0
0
0
0
1
0
0
- von anderen Bereichen
4
5
7
7
6
9
13
15
Sonstige Vermögensübertragungen
-
4
5
6
6
6
7
6
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
-
4
5
6
6
6
7
6
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
-
4
5
6
6
6
7
6
397
381
410
402
438
392
534
384
451
434
618
550
550
542
519
495
- von Verwaltungen
181
181
197
213
216
210
207
208
- von anderen Bereichen
201
220
195
171
218
340
335
287
16
9
46
150
17
68
9
24
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-312
-
-
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
162
178
-
268
-
-
-
-
Ablieferung der Deutschen Bundespost
317
359
393
398
220
231
250
-
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
*) Nachrichtlich:
265
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
1976
IST
1977
IST
1978
IST
1979
IST
1980
IST
1981
IST
1982
IST
1983
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
69.856
76.569
83.418
90.762
96.169
99.719
105.821
109.830
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
69.098
75.954
82.629
89.567
94.923
98.375
104.679
108.808
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
66.928
49.154
73.628
55.124
78.783
59.228
84.944
64.810
90.078
69.543
92.265
70.929
93.622
71.393
97.288
42.527
Sonstige Steuern
18.226
18.984
20.116
20.787
21.233
22.093
22.977
24.265
-452
-480
-561
-654
-698
-756
-748
-
BSP-Eigenmittel an die EU
-
-
-
-
-
-
-
-
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
2
1
0
0
-0
1
-0
Abschöpfungen
0
2
1
0
0
-0
1
-0
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
-0
0
0
-
-
-
-
444
168
264
175
1.378
202
2.163
216
2.333
229
3.476
237
7.820
265
8.186
260
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
276
89
1.176
1.947
2.104
3.239
7.555
7.926
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
405
91
442
116
439
104
515
108
441
108
497
107
644
122
578
148
Ergänzungszuweisungen an Länder
- Länder
87
113
101
105
105
104
120
143
- Gemeinden und Gemeindeverbände
3
3
3
3
3
3
2
4
- Sondervermögen
0
0
0
0
0
0
0
0
- Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
0
315
326
335
406
334
390
522
431
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
-
- Sonstige
315
326
335
406
334
390
522
431
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
242
110
275
122
596
132
346
141
490
313
374
194
525
177
831
199
- Länder
99
109
119
126
296
178
161
183
- Gemeinden und Gemeindeverbände
9
12
11
14
14
13
14
14
- Sondervermögen
1
1
1
1
2
1
1
1
- Zweckverbände
1
1
1
1
1
1
1
1
132
153
464
205
176
180
348
632
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
4
6
4
4
5
4
5
5
67
53
50
65
52
57
54
69
61
94
409
136
120
120
289
558
1.078
1.343
1.432
1.599
1.582
1.763
2.068
1.925
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
758
614
790
1.195
1.245
1.344
1.142
1.021
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
165
54
57
63
70
80
139
114
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
6
0
7
1
9
3
10
3
10
3
143
2
8
2
8
2
- von Verwaltungen
0
0
0
0
0
-
-
-
- von anderen Bereichen
0
1
3
3
3
2
2
2
Sonstige Vermögensübertragungen
6
6
6
7
8
141
6
6
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
6
6
6
7
8
141
6
6
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
6
6
6
7
8
141
6
6
587
581
554
532
724
699
1.123
1.092
1.165
1.141
1.121
1.096
995
923
900
898
- von Verwaltungen
209
218
217
230
240
247
291
302
- von anderen Bereichen
372
314
482
861
901
848
632
596
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
6
22
25
31
25
25
72
2
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
203
-
-
-
-
1.162
5.373
5.643
-
-
1.094
1.845
1.971
1.969
2.077
2.170
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
266
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
1984
IST
1985
IST
1986
IST
1987
IST
1988
IST
1989
IST
1990
IST
1991
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
114.086
119.819
121.812
123.287
122.394
137.900
169.799
178.221
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
112.566
118.560
119.822
120.663
119.488
136.023
143.537
175.283
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
100.829
44.571
105.477
80.910
106.814
81.507
110.961
85.427
112.619
73.269
126.355
97.120
132.339
100.663
162.526
118.438
24.952
25.403
26.163
26.463
26.962
31.362
33.683
47.911
-849
-835
-856
-929
-1.231
-1.358
-1.533
-1.806
BSP-Eigenmittel an die EU
-
-
-
-
-1.548
-768
-30
-2.017
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
52
20
2
38
2
3
38
Abschöpfungen
0
1
0
0
-0
-0
0
-0
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
50
20
1
38
2
3
38
8.451
263
9.356
270
9.328
273
6.648
276
3.150
280
5.833
283
7.157
284
7.685
405
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Sonstige Steuern
Ergänzungszuweisungen an Länder
8.188
9.085
9.055
6.372
2.869
5.550
6.873
7.280
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
592
220
735
205
695
196
577
162
563
117
614
119
811
139
841
135
- Länder
217
204
192
159
114
116
136
132
- Gemeinden und Gemeindeverbände
3
2
4
3
3
3
3
3
- Sondervermögen
0
0
0
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
0
0
0
-
-
-
-
-
371
529
498
415
446
495
671
706
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
-
- Sonstige
371
529
498
415
446
495
671
706
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
722
205
640
197
860
225
537
212
771
228
927
251
784
238
948
271
- Länder
190
181
209
199
214
237
226
259
13
13
14
13
13
13
11
12
- Sondervermögen
2
2
2
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
1
1
1
1
1
1
1
1
517
443
635
324
543
676
546
677
5
5
207
5
7
5
9
11
86
62
82
69
73
115
202
153
- Gemeinden und Gemeindeverbände
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
426
376
346
250
463
556
334
514
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
1.971
2.301
2.105
1.938
2.347
2.293
2.442
3.244
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
1.520
1.259
1.990
2.624
2.906
1.877
1.762
2.938
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
104
114
119
80
174
111
125
169
17
4
16
12
12
9
12
9
11
8
10
7
3
3
34
4
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- von Verwaltungen
0
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
4
12
9
9
8
7
3
4
12
4
4
3
3
3
0
31
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
12
4
4
3
3
3
0
31
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
12
4
4
3
3
3
0
31
1.400
1.006
1.129
1.125
1.859
1.346
2.532
1.239
2.721
1.516
1.756
1.574
1.633
1.599
2.734
2.393
- von Verwaltungen
331
334
354
336
325
347
432
456
- von anderen Bereichen
675
791
992
903
1.191
1.227
1.167
1.937
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
Sonstige Vermögensübertragungen
- von Verwaltungen
395
3
512
1.293
1.205
182
34
341
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
24.501
-
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
5.811
6.618
6.470
3.752
123
2.556
3.579
3.579
Ablieferung der Deutschen Bundespost
2.255
2.327
2.433
2.525
2.637
2.875
3.111
3.485
*) Nachrichtlich:
267
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- in Mio. € Einnahmeart
1992
IST
1993
IST
1994
IST
1995
IST
1996
IST
1997
IST
1998
IST
1999
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
198.278
199.650
215.067
211.741
192.781
193.488
204.679
220.644
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
195.971
197.439
209.936
201.944
187.081
183.757
188.736
208.245
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
180.415
131.003
182.038
140.856
193.768
148.867
187.194
135.437
173.104
125.586
169.272
126.520
174.598
136.482
192.423
148.433
Sonstige Steuern
53.716
47.944
53.975
68.553
66.040
63.024
60.407
66.107
Ergänzungszuweisungen an Länder
-2.017
-2.196
-3.705
-12.647
-12.926
-12.917
-13.105
-13.153
BSP-Eigenmittel an die EU
-2.287
-4.566
-5.368
-4.148
-5.595
-7.355
-9.185
-8.964
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
5
3
52
3
2
2
1
0
Abschöpfungen
0
0
0
0
-0
0
0
-
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
5
3
52
3
2
2
1
0
8.984
555
8.254
675
7.394
687
6.138
698
4.972
664
5.047
627
4.898
573
5.528
541
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
8.429
7.579
6.707
5.440
4.308
4.420
4.326
4.987
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
907
125
1.334
131
1.845
135
1.430
149
1.199
175
1.097
216
1.189
171
1.240
158
- Länder
121
128
132
146
174
213
168
155
- Gemeinden und Gemeindeverbände
3
3
3
3
1
3
3
3
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
-
-
-
-
-
-
-
782
1.204
1.710
1.281
1.024
881
1.018
1.082
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
-
782
1.204
1.710
1.281
1.024
881
1.018
1.082
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
1.924
1.130
1.840
1.045
2.073
1.147
2.190
1.593
2.542
1.585
2.766
1.691
3.126
1.753
4.113
3.178
- Länder
1.117
1.031
1.133
1.583
1.574
1.678
1.743
1.791
12
13
14
10
11
13
9
8
-
-
-
-
-
-
-
1.379
- Sonstige
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
1
1
1
1
1
1
1
0
795
795
926
597
957
1.075
1.373
934
12
15
15
15
18
14
17
28
284
110
102
50
258
264
696
258
499
670
809
531
681
796
660
649
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
3.735
3.970
4.802
4.990
5.262
5.572
4.923
4.941
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
2.308
2.211
5.132
9.796
5.700
9.731
15.943
12.399
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
489
424
947
1.302
1.367
1.590
1.932
1.032
14
3
2
2
3
3
570
570
2
2
3
3
2
2
18
18
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
3
2
3
570
2
3
2
18
Sonstige Vermögensübertragungen
11
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
11
-
-
-
-
-
-
-
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
11
-
-
-
-
-
-
-
1.805
1.785
1.785
1.722
4.182
1.888
7.924
1.849
4.330
2.219
8.138
3.061
14.009
2.432
11.348
3.073
- von Verwaltungen
- von Verwaltungen
- von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
470
462
470
505
465
531
548
568
1.314
1.259
1.418
1.344
1.753
2.530
1.883
2.505
20
63
2.295
6.075
2.112
5.077
11.578
8.276
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
Ablieferung der Deutschen Bundespost
4.604
3.682
2.908
1.626
410
409
439
272
*) Nachrichtlich:
268
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio. Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € 2000
IST
2001
IST
2002
IST
2003
IST
2004
IST
2005
2006
Einnahmeart
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
220.524
220.206
216.624
217.528
211.835
228.409
232.806
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
213.190
207.831
206.325
207.433
197.438
207.783
223.034
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
198.774
152.457
193.765
142.104
192.046
141.392
191.881
140.179
187.005
141.000
190.149
146.608
203.903
159.693
Sonstige Steuern
Ergänzungszuweisungen an Länder
BSP-Eigenmittel an die EU
68.731
72.446
76.749
79.762
77.744
76.455
77.162
-13.471
-12.753
-15.576
-15.220
-15.157
-14.581
-14.689
-8.943
-8.031
-10.518
-12.840
-13.596
-15.075
-14.586
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
0
-0
0
0
0
0
Abschöpfungen
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
0
-0
0
0
0
0
4.989
527
4.798
523
4.193
519
4.181
501
1.013
508
1.411
80
3.768
81
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
4.462
4.275
3.674
3.679
505
1.331
3.686
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
1.035
29
2.008
275
1.155
112
1.209
129
951
127
400
6
885
78
- Länder
24
272
110
126
125
4
76
- Gemeinden und Gemeindeverbände
5
3
2
2
2
2
2
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
-
-
-
-
-
-
1.006
1.733
1.043
1.080
823
394
807
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
- Sonstige
1.006
1.733
1.043
1.080
823
394
807
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
3.471
2.757
4.507
3.235
5.813
3.537
5.480
2.931
5.885
3.233
10.467
2.836
8.925
2.829
- Länder
1.960
2.426
2.846
2.468
2.512
2.531
2.628
8
6
6
6
5
5
4
789
802
684
456
716
300
197
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
0
0
0
0
0
0
0
713
1.272
2.277
2.549
2.651
7.631
6.096
3.294
21
19
23
11
13
4.569
- Sonstige - Inland
152
377
495
470
536
617
572
- Ausland
540
876
1.759
2.068
2.103
2.445
2.231
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
4.920
2.753
3.116
4.683
2.584
5.355
5.553
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
7.335
12.375
10.300
10.095
14.397
20.627
9.772
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
1.541
812
652
616
803
225
262
2
2
3
3
5
5
2
2
6
6
2
2
52
52
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
2
3
5
2
6
2
52
Sonstige Vermögensübertragungen
-
-
-
-
-
-
-
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
-
-
-
-
-
-
-
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
-
-
-
-
-
-
-
5.791
2.117
11.560
3.967
9.642
4.289
9.477
4.318
13.588
4.952
20.400
11.481
9.459
8.560
- von Verwaltungen
800
203
541
523
623
581
574
- von anderen Bereichen
1.317
3.765
3.747
3.794
4.329
10.900
7.986
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
3.674
7.592
5.353
5.159
8.636
8.919
899
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
3.579
3.579
3.500
3.500
248
676
2.860
0
13
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
269
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio. Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
255.718
270.476
257.742
259.293
278.520
283.956
285.452
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
248.465
261.327
252.725
253.716
272.135
278.101
278.983
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
230.043
184.262
239.231
193.532
227.835
180.223
226.189
181.502
248.066
196.908
256.086
205.843
259.807
213.199
Sonstige Steuern
78.980
79.627
77.971
77.557
83.161
83.718
84.271
Ergänzungszuweisungen an Länder
-14.933
-14.850
-13.462
-12.880
-12.110
-11.621
-10.792
BSP-Eigenmittel an die EU
-14.337
-15.340
-14.880
-18.153
-18.003
-19.826
-24.787
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
9
0
0
0
0
0
Abschöpfungen
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
9
0
0
0
0
0
4.307
78
4.568
69
4.457
70
4.359
69
4.971
67
4.560
74
4.886
69
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
4.230
4.500
4.387
4.290
4.904
4.486
4.817
924
85
737
97
574
81
385
77
483
70
263
66
191
53
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
- Länder
83
96
81
76
67
65
52
- Gemeinden und Gemeindeverbände
2
2
0
2
3
1
1
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
-
-
-
-
-
-
839
640
493
308
413
197
138
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
839
640
493
308
413
197
138
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
7.231
2.793
10.472
2.767
12.454
5.346
10.334
2.571
10.356
2.877
9.488
2.720
5.997
2.714
- Länder
2.612
2.530
2.497
2.487
2.765
2.641
2.652
4
3
3
2
2
2
1
177
234
2.847
81
110
76
60
- Sonstige
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
4.438
7.705
7.108
7.763
7.479
6.769
3.283
- Sozialversicherung
1.957
5.014
4.882
5.276
4.535
3.846
-219
530
754
628
501
739
729
840
- Ausland
1.951
1.936
1.597
1.986
2.205
2.194
2.661
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
5.960
6.310
7.404
12.450
8.259
7.703
8.102
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
7.253
9.149
5.017
5.577
6.385
5.855
6.469
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
259
293
882
915
728
243
195
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
301
301
226
226
299
296
260
260
390
390
429
429
296
296
- von Verwaltungen
254
-
-
-
-
-
-
47
226
296
260
390
429
296
- Sonstige - Inland
- von anderen Bereichen
Sonstige Vermögensübertragungen
-
-
3
0
-
0
-
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
-
-
3
0
-
0
-
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
-
-
3
-
-
0
-
6.694
2.178
8.630
1.902
3.836
1.617
4.403
2.117
5.267
2.688
5.183
1.653
5.978
1.720
- von Verwaltungen
474
396
372
430
719
379
477
- von anderen Bereichen
1.704
1.506
1.245
1.688
1.969
1.273
1.243
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
4.516
6.728
2.219
2.285
2.579
3.530
4.258
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
3.500
3.500
3.500
3.500
2.206
643
664
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
270
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6
- in Mio. Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € Einnahmeart
2014
2015
2016
2017
IST
IST
Soll
Reg.E.
2018
2019
2020
Finanzplanung
EINNAHMEN ZUSAMMEN
295.147
311.055
310.515
321.651
330.808
343.008
349.008
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
291.734
306.510
308.461
321.045
335.506
348.798
360.504
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
270.774
222.376
281.706
229.618
288.083
234.733
301.775
250.782
315.539
264.469
327.878
276.228
339.410
287.591
90.220
Sonstige Steuern
85.513
87.804
87.301
87.698
88.481
89.322
Ergänzungszuweisungen an Länder
-10.681
-10.041
-9.401
-9.055
-8.491
-7.942
-8.121
BSP-Eigenmittel an die EU
-22.419
-21.578
-22.160
-25.170
-26.340
-27.090
-27.570
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
0
-
-
-
-
-
Abschöpfungen
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
0
-
-
-
-
-
6.913
76
6.889
76
5.758
61
5.818
68
5.797
62
5.796
62
5.796
62
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
6.837
6.812
5.697
5.749
5.734
5.734
5.734
237
47
269
43
271
62
300
47
265
47
265
41
253
41
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
- Länder
46
42
62
46
46
41
41
- Gemeinden und Gemeindeverbände
1
1
1
1
1
1
1
- Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
- Zweckverbände
-
-
-
-
-
-
-
189
226
209
254
218
224
211
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
-
-
-
-
-
-
-
189
226
209
254
218
224
211
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
5.804
2.722
5.870
2.989
6.048
4.256
4.714
2.854
4.708
2.903
4.804
2.963
4.918
3.027
- Länder
2.653
2.685
2.755
2.853
2.902
2.962
3.026
1
1
1
1
1
1
1
- Sondervermögen
67
303
1.500
-
-
-
-
- Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
3.083
2.881
1.793
1.860
1.805
1.842
1.891
28
28
25
25
25
25
25
- Sonstige - Inland
1.132
1.059
656
631
577
564
563
- Sonstige
- Gemeinden und Gemeindeverbände
von anderen Bereichen
- Sozialversicherung
- Ausland
1.922
1.793
1.111
1.204
1.202
1.252
1.303
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
8.007
11.776
8.301
8.438
9.198
10.054
10.127
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
3.413
4.545
2.054
2.274
2.328
2.342
2.369
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
270
995
140
209
139
140
139
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
333
333
339
339
232
232
264
264
265
265
271
271
281
281
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
333
339
232
264
265
271
281
Sonstige Vermögensübertragungen
0
0
-
-
-
-
-
- von Verwaltungen
-
-
-
-
-
-
-
- von anderen Bereichen
0
0
-
-
-
-
-
- Unternehmen - Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
0
0
-
-
-
-
-
2.809
1.781
3.211
1.948
1.682
1.638
1.800
1.797
1.924
1.924
1.930
1.930
1.949
1.949
- von anderen Bereichen
- von Verwaltungen
378
372
280
375
369
363
362
- von anderen Bereichen
1.403
1.576
1.358
1.422
1.555
1.567
1.587
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen
-
1.029
1.263
44
3
-
-
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-1.669
-7.026
-8.131
-13.865
2.500
2.954
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
271
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile in % Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1952
IST
100,00
74,51
14,52
10,28
4,25
16,38
0,62
0,18
15,58
1,04
1,04
1,04
0,87
0,18
42,57
10,36
9,96
0,01
0,39
32,21
3,32
18,67
9,76
0,28
0,18
25,49
19,92
13,18
6,62
0,12
1,50
0,50
0,45
0,40
0,05
0,05
0,04
0,00
1,00
0,00
0,00
1,00
0,56
0,44
1957
IST
100,00
81,22
11,08
6,26
4,82
21,20
0,65
10,95
9,60
1,46
1,46
0,20
1,26
0,68
0,29
0,29
47,48
12,87
11,76
0,03
1,09
0,00
34,61
4,49
12,48
16,63
0,39
0,62
18,78
5,57
3,90
0,65
1,02
4,61
2,95
2,07
1,94
0,12
0,00
0,89
0,88
0,00
1,66
0,20
0,18
0,02
1,46
0,00
0,68
0,78
1962
IST
100,00
81,31
13,14
9,08
4,05
25,90
0,65
19,02
6,22
1,82
1,82
0,36
1,47
0,57
0,71
0,19
40,45
10,87
10,34
0,05
0,48
0,00
29,58
4,31
9,24
13,85
0,40
1,79
18,69
5,91
4,49
0,94
0,49
6,86
5,16
3,55
2,89
0,65
0,00
1,61
1,59
0,02
1,70
0,36
0,29
0,07
1,34
0,04
0,80
0,50
1963
IST
100,00
81,50
13,56
9,58
3,98
27,79
0,67
20,49
6,63
1,81
1,81
0,32
1,48
0,54
0,77
0,17
38,34
10,30
9,58
0,06
0,65
0,00
28,05
4,41
7,72
14,13
0,41
1,38
18,50
6,27
4,95
0,97
0,35
6,57
5,04
3,52
2,87
0,65
0,01
1,52
1,46
0,06
1,53
0,29
0,29
0,00
1,24
0,21
0,57
0,46
1964
IST
100,00
81,53
14,07
9,98
4,09
24,65
0,74
17,33
6,58
1,92
1,92
0,30
1,63
0,55
0,96
0,12
40,88
9,32
8,80
0,07
0,45
0,00
31,56
4,95
10,48
14,02
0,45
1,65
18,47
6,33
5,07
0,76
0,50
7,01
5,31
3,75
3,05
0,69
0,01
1,56
1,52
0,04
1,70
0,27
0,26
0,00
1,43
0,15
0,85
0,43
1965
IST
100,00
81,76
14,20
10,29
3,90
21,12
0,75
14,22
6,14
1,81
1,81
0,28
1,54
0,48
0,94
0,12
44,63
9,02
8,39
0,07
0,55
0,00
35,61
7,11
12,42
13,82
0,39
1,87
18,24
5,88
4,70
0,72
0,45
7,23
4,99
3,97
3,33
0,63
0,01
1,02
0,98
0,04
2,24
0,27
0,26
0,01
1,97
0,10
1,41
0,47
1966
IST
100,00
83,11
15,32
11,51
3,81
19,92
0,75
12,97
6,20
2,28
2,28
0,39
1,89
0,54
1,23
0,13
45,60
9,24
8,70
0,07
0,47
0,00
36,35
6,96
12,34
14,91
0,38
1,76
16,89
5,81
4,69
0,68
0,44
5,92
4,57
3,70
3,20
0,50
0,01
0,87
0,84
0,03
1,34
0,24
0,24
0,01
1,10
0,12
0,98
-
1967
IST
100,00
80,33
14,60
10,85
3,75
20,23
0,77
13,40
6,06
2,69
2,69
0,43
2,26
0,48
1,69
0,09
42,81
8,61
8,10
0,07
0,44
0,00
34,19
6,75
11,41
13,72
0,35
1,96
19,67
6,25
4,99
0,54
0,72
7,16
5,65
4,48
3,32
1,15
0,01
1,18
1,06
0,11
1,51
0,25
0,24
0,01
1,26
0,20
1,06
-
1968
IST
100,00
81,55
15,07
11,07
4,01
16,29
0,79
9,44
6,07
2,53
2,53
0,47
2,06
0,46
1,51
0,09
47,65
9,86
9,41
0,09
0,36
0,00
37,80
7,96
11,06
15,40
0,34
2,96
18,45
5,48
4,49
0,40
0,59
7,56
5,92
4,68
3,45
1,20
0,03
1,24
1,02
0,22
1,64
0,19
0,18
0,02
1,44
0,18
1,27
-
4,07
3,96
3,05
0,91
0,11
0,11
-
8,60
8,28
4,23
4,05
0,33
0,13
0,20
5,92
5,48
2,60
2,87
0,45
0,22
0,23
5,66
5,28
2,21
3,08
0,38
0,25
0,13
5,13
4,86
2,01
2,86
0,26
0,19
0,07
5,13
4,75
1,61
3,14
0,38
0,23
0,15
5,16
4,86
1,28
3,59
0,29
0,12
0,17
6,26
5,98
1,11
4,87
0,28
0,11
0,17
5,38
5,00
1,29
3,70
0,38
0,14
0,24
24,48
17,12
17,00
0,00
16,97
0,00
16,77
0,00
16,00
0,00
15,54
0,00
18,16
0,04
16,78
272
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 7a
- Anteile in
% - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
- Anteile in % Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1969
IST
100,00
81,39
15,60
11,55
4,05
17,37
0,84
10,61
5,92
2,66
2,66
0,35
2,31
0,42
1,82
0,07
45,75
8,29
7,85
0,11
0,33
0,01
37,46
9,23
10,18
14,48
0,24
3,26
18,61
6,10
5,15
0,40
0,56
7,93
6,36
4,56
3,18
1,36
0,02
1,80
1,53
0,27
1,57
0,19
0,17
0,02
1,38
0,08
1,30
-
1970
IST
100,00
80,96
16,54
12,26
4,28
15,86
0,88
8,88
6,10
2,79
2,79
0,28
2,51
0,39
2,07
0,05
45,77
8,27
7,82
0,12
0,32
0,01
37,50
10,06
10,75
14,09
0,24
2,37
19,04
6,41
5,22
0,61
0,58
9,02
7,21
4,63
3,50
1,10
0,03
2,58
2,30
0,28
1,81
0,18
0,16
0,02
1,64
0,07
1,57
-
1971
IST
100,00
79,72
17,28
12,78
4,51
15,16
0,87
8,17
6,11
2,62
0,00
2,62
0,24
2,38
0,34
1,99
0,04
44,66
8,92
8,48
0,15
0,28
0,01
35,74
7,51
10,88
13,73
0,31
3,08
20,28
6,50
5,14
0,63
0,72
9,81
7,93
4,82
3,67
1,13
0,02
3,11
2,82
0,29
1,88
0,18
0,17
0,01
1,70
0,16
1,53
-
1972
IST
100,00
79,98
17,06
12,77
4,30
14,82
0,82
8,19
5,81
2,52
0,00
2,52
0,20
2,32
0,30
1,98
0,03
45,57
9,42
9,02
0,16
0,24
0,01
36,15
9,17
9,73
13,34
0,36
3,32
20,02
5,94
4,78
0,44
0,72
10,35
8,93
5,81
5,45
0,35
0,01
3,12
2,89
0,23
1,42
0,15
0,14
0,01
1,27
0,12
1,15
-
1973
IST
100,00
80,14
17,35
13,04
4,31
14,86
0,86
8,40
5,60
2,72
0,00
2,72
0,24
2,48
0,27
2,18
0,04
45,21
9,54
9,07
0,16
0,30
0,01
35,67
9,65
9,07
12,64
0,26
3,85
19,86
5,27
4,25
0,41
0,61
9,72
8,57
6,22
5,97
0,25
0,00
2,35
2,18
0,17
1,14
0,15
0,14
0,02
0,99
0,37
0,62
-
1974
IST
100,00
81,18
17,93
13,67
4,26
15,19
0,88
8,23
6,07
3,16
3,16
0,21
2,95
0,25
2,68
0,02
44,90
9,17
8,74
0,15
0,27
0,01
35,72
8,59
8,86
14,63
0,28
3,20
18,82
5,28
4,18
0,54
0,56
10,05
8,39
6,06
5,64
0,40
0,01
2,33
2,18
0,15
1,66
0,15
0,13
0,01
1,51
0,50
1,01
-
1975
IST
100,00
81,89
16,22
12,31
3,91
13,97
0,82
7,42
5,73
3,32
3,32
0,18
3,14
0,21
2,91
0,02
48,39
8,71
8,33
0,14
0,23
0,00
39,68
7,11
14,43
15,76
0,27
1,95
18,11
4,79
3,55
0,79
0,44
8,72
6,91
4,92
4,67
0,25
0,00
1,99
1,81
0,18
1,81
0,13
0,11
0,02
1,68
0,47
1,19
0,01
1976
IST
100,00
83,98
16,15
12,26
3,89
14,22
0,86
7,56
5,80
4,23
4,23
0,21
4,03
0,21
3,81
0,01
49,37
8,59
8,22
0,14
0,22
0,00
40,79
6,91
14,21
17,34
0,31
1,76
16,02
4,14
3,20
0,51
0,44
9,10
6,91
4,62
4,41
0,22
2,28
2,02
0,24
2,19
0,13
0,11
0,02
2,06
0,34
1,70
0,01
1977
IST
100,00
83,08
15,97
12,15
3,82
13,83
0,88
7,21
5,74
4,96
4,96
0,14
4,82
0,19
4,62
0,01
48,31
9,25
8,59
0,45
0,21
0,00
39,07
6,94
13,79
16,07
0,26
1,77
16,92
4,15
3,25
0,55
0,35
10,32
7,22
4,31
4,12
0,19
2,91
2,65
0,21
3,10
0,14
0,11
0,03
2,97
0,28
2,69
-
4,58
4,17
0,76
3,41
0,41
0,20
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3,61
3,02
0,63
2,40
0,59
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3,11
0,59
2,53
0,85
0,33
0,52
3,71
3,13
0,92
2,21
0,57
0,33
0,24
4,82
3,59
0,84
2,76
1,23
0,92
0,31
3,49
2,97
0,81
2,16
0,51
0,16
0,35
4,58
4,08
0,70
3,38
0,50
0,17
0,33
2,68
2,46
0,74
1,72
0,22
0,15
0,07
2,45
2,26
0,76
1,50
0,19
0,12
0,07
0,00
17,05
0,00
17,23
0,01
18,39
0,02
18,58
0,05
18,67
17,17
0,02
16,27
0,09
13,73
13,82
273
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
- an Sozialversicherungsträger
- Sonstige
- für Ausgleichsforderungen
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt
- an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- Sondervermögen
- Zweckverbände
an andere Bereiche
- Unternehmen
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
- an Sozialversicherung
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- an Ausland
- an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sondervermögen
- Zweckverbände
- an andere Bereiche
- Sozialversicherung
- Sonstige - Inland
- Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
- an Verwaltungen
- Länder
- Gemeinden
- an andere Bereiche
- Unternehmen - Inland
- Sonstige - Inland
- Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
- an Verwaltungen
- an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
- Inland
- Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1978
IST
100,00
83,08
15,18
11,59
3,59
13,81
0,87
7,30
5,64
5,05
5,05
0,07
4,97
0,17
4,79
0,01
49,04
9,00
8,39
0,45
0,16
0,00
40,05
7,65
13,18
17,32
0,26
1,43
16,92
4,03
3,23
0,49
0,31
9,99
7,84
4,07
3,87
0,20
3,77
3,33
0,40
2,15
0,16
0,10
0,06
1,99
0,53
1,46
-
1979
IST
100,00
82,34
14,84
11,32
3,52
13,85
0,83
7,21
5,81
5,54
5,54
0,02
5,52
0,16
5,35
0,01
48,12
9,14
8,53
0,46
0,15
0,00
38,98
7,34
13,16
16,59
0,35
1,35
17,66
3,92
3,22
0,40
0,31
10,22
8,74
4,01
3,78
0,22
4,73
3,86
0,59
1,48
0,13
0,10
0,03
1,35
0,45
0,90
-
1980
IST
100,00
83,93
14,90
11,39
3,51
13,93
0,77
7,13
6,02
6,48
6,48
0,00
6,47
0,15
6,32
-0,00
48,63
9,68
8,70
0,46
0,52
0,00
38,95
6,81
12,59
17,58
0,31
1,39
16,07
3,80
2,97
0,58
0,25
9,12
7,64
3,65
3,43
0,22
3,99
3,22
0,61
1,48
0,11
0,10
0,02
1,37
0,54
0,80
0,02
1981
IST
100,00
85,79
14,63
11,26
3,37
13,94
0,74
7,43
5,78
7,72
7,72
7,72
0,14
7,59
0,00
49,49
9,49
8,55
0,45
0,49
0,00
40,00
6,40
13,33
18,34
0,27
1,41
14,21
3,12
2,48
0,42
0,23
8,02
6,91
3,12
2,94
0,18
3,78
3,04
0,55
1,12
0,11
0,09
0,02
1,01
0,16
0,81
0,04
1982
IST
100,00
85,64
14,06
10,84
3,22
14,19
0,81
7,61
5,78
9,04
9,04
9,04
0,13
8,91
0,00
48,35
9,10
8,23
0,40
0,47
0,00
39,25
6,09
12,77
18,39
0,28
1,48
14,36
2,84
2,25
0,34
0,25
8,31
7,03
2,89
2,74
0,16
4,14
3,40
0,57
1,28
0,09
0,09
0,00
1,18
0,28
0,86
0,04
1983
IST
100,00
85,69
14,24
11,06
3,18
14,82
0,88
8,08
5,87
10,79
10,79
10,79
0,06
10,73
0,00
45,83
8,95
8,11
0,37
0,47
0,00
36,88
5,96
12,81
16,06
0,36
1,46
14,31
2,88
2,30
0,34
0,24
7,92
6,29
2,74
2,62
0,12
3,55
2,89
0,60
1,63
0,09
0,09
0,00
1,54
0,42
1,10
0,02
1984
IST
100,00
85,66
14,08
11,06
3,02
15,07
0,91
8,13
6,04
11,02
11,02
11,02
0,06
10,97
0,00
45,49
8,38
7,60
0,35
0,42
0,00
37,11
6,36
13,05
15,66
0,35
1,46
14,34
2,83
2,26
0,34
0,23
7,16
6,16
2,64
2,52
0,11
3,52
2,86
0,61
1,00
0,09
0,09
0,00
0,91
0,09
0,73
0,08
1985
IST
100,00
86,14
14,26
11,27
2,99
14,94
0,91
7,95
6,08
11,34
11,34
11,34
0,06
11,29
0,00
45,60
8,47
7,77
0,34
0,36
0,00
37,13
5,89
12,63
15,95
0,30
2,13
13,86
2,87
2,26
0,37
0,25
6,89
6,02
2,48
2,36
0,11
3,55
2,96
0,58
0,87
0,09
0,09
0,00
0,77
0,18
0,57
0,02
1986
IST
100,00
86,82
14,51
11,50
3,01
15,05
0,89
8,17
5,99
11,57
11,57
11,57
0,05
11,52
0,00
45,68
8,58
7,93
0,32
0,33
0,00
37,10
6,02
12,99
16,09
0,31
1,47
13,18
2,87
2,22
0,41
0,24
6,69
6,06
2,17
2,06
0,11
3,89
3,27
0,59
0,63
0,10
0,09
0,00
0,54
0,07
0,47
0,00
2,90
2,47
0,75
1,72
0,43
0,28
0,15
3,52
2,89
0,81
2,08
0,63
0,39
0,24
3,14
2,72
0,80
1,92
0,42
0,16
0,26
3,06
2,69
0,86
1,83
0,37
0,13
0,24
3,21
2,66
0,79
1,87
0,55
0,29
0,27
3,51
2,80
0,81
2,00
0,70
0,27
0,43
4,35
3,57
1,05
2,52
0,78
0,34
0,43
4,09
3,37
1,13
2,24
0,73
0,26
0,46
3,62
3,09
1,08
2,01
0,53
0,10
0,43
14,77
16,18
14,58
13,09
13,09
12,68
13,33
12,99
12,55
274
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Tabelle 7a
- Anteile in
% -in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
- Anteile in % Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sons
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