2017 Finanzbericht 2013 Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang Finanzbericht 2017 Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang Abgeschlossen am 12. August 2016 1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses���������������������������� 42 1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens������������������������������������������������� 43 1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten������������������������������������� 45 1.3.2.8Umweltschutz���������������������������������������������������������� 46 1.3.2.9Sport������������������������������������������������������������������������� 46 1.3.2.10 Innere Sicherheit, Asyl, Zuwanderung��������������������� 47 1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung������������������������������������������������������������� 47 1.3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft����������������������������������� 48 1.3.2.12.1Zinsausgaben����������������������������������������������������������� 48 1.3.2.12.2Versorgungsausgaben����������������������������������������������� 49 1.3.2.12.3Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt���������� 51 1.3.2.12.4Europäischer Stabilitätsmechanismus���������������������� 51 1.3.2.13Sondervermögen������������������������������������������������������ 51 1.3.2.13.1Energie- und Klimafonds (EKF)������������������������������ 51 1.3.2.13.2Aufbauhilfe�������������������������������������������������������������� 52 1.3.2.13.3Weitere Sondervermögen����������������������������������������� 52 1.3.2.14 Öffentliche Private Partnerschaften������������������������� 55 1.3.2.15 Verpflichtungsermächtigungen im Überblick���������� 58 1.3.3 Konsumtive und investive Ausgaben des Bundes��� 58 1.3.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 58 1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben��������������������������������������������� 58 1.3.3.3 Investive Ausgaben�������������������������������������������������� 58 1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten��������������������������������� 58 1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen������������������������ 63 Die Finanzhilfen des Bundes����������������������������������� 64 1.3.4 1.3.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes��������������������������������������������������������������������� 65 Inhaltsverzeichnis�������������������������������������������� Seite 0.Einführung����������������������������������������������� 7 1. Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2016 bis 2020����������������������������������������������������������11 1.1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung������������������������11 1.1.2 Ausblick auf 2017���������������������������������������������������� 12 Projektion der gesamtwirtschaftlichen 1.1.3 Entwicklung in Deutschland bis 2020��������������������� 13 1.1.3.1Produktionspotenzial����������������������������������������������� 13 1.1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen����������� 13 1.1.3.3Ergebnisse���������������������������������������������������������������� 13 Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis 1.2 2020 im Überblick��������������������������������������������������15 1.2.1 Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis 2020������� 15 1.2.2. Entwicklung der Schuldenstandsquote�������������������� 18 Ausgaben des Bundes��������������������������������������������18 1.3 1.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 18 1.3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen�������������������������������������������������� 21 1.3.2.1 Soziale Sicherung���������������������������������������������������� 21 1.3.2.1.1Rentenversicherungsleistungen�������������������������������� 21 1.3.2.1.2Arbeitsmarkt������������������������������������������������������������ 24 1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen��������������������������������� 26 1.3.2.1.4Wohngeld����������������������������������������������������������������� 27 1.3.2.1.5Wohnungsbauprämie������������������������������������������������ 27 1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen)��������������������� 27 1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen���������������������������� 27 1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik���������������������������� 28 1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung��������������������������� 28 1.3.2.1.10Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung��������������������������������������������������� 29 1.3.2.1.11Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich������������������� 29 1.3.2.2Verteidigung������������������������������������������������������������� 29 1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung����������������������������������������� 30 1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten������������������������������������� 30 1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz���������������������������������������������������� 30 1.3.2.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung���������������������������������������������������������� 30 1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“������������������� 31 1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation�������������� 31 1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft��������������������������������������������������������� 31 1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie��������������������������� 31 1.3.2.4.1Energie��������������������������������������������������������������������� 32 1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung����������������� 33 1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung���������������������������������������������� 34 1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung������������������������������ 35 1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung����������������������������������������������� 35 1.3.2.4.6 Digitale Agenda������������������������������������������������������� 35 1.3.2.5Verkehr��������������������������������������������������������������������� 36 1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes������������������������������������������ 36 1.3.2.5.2Bundesfernstraßen���������������������������������������������������� 36 1.3.2.5.3Bundeswasserstraßen����������������������������������������������� 37 1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel����������������� 37 1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung��������������������������������������� 38 1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten������������������������������������������������������ 38 1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen�������������������������������������� 39 1.3.2.7.2Hochschulen������������������������������������������������������������� 41 1.4 Einnahmen des Bundes�����������������������������������������67 1.4.1Überblick����������������������������������������������������������������� 67 1.4.2Steuereinnahmen������������������������������������������������������ 67 1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte������ 67 1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung������������������������������� 72 1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau�������������������������������������������� 73 Sonstige Einnahmen������������������������������������������������ 78 1.4.3 1.4.3.1Überblick����������������������������������������������������������������� 78 1.4.3.2Privatisierungspolitik����������������������������������������������� 79 1.4.3.3Bundesimmobilienangelegenheiten������������������������� 87 1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank���������������������� 87 1.4.4Kreditaufnahme�������������������������������������������������������� 88 1.5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen���������������������������89 1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund����� 89 1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens�������������� 90 1.5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens�������������� 90 1.5.2.2Bundesergänzungszuweisungen������������������������������ 92 Die Leistungen des Bundes an inter- und 1.5.3 supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt)������������������������������������������������ 92 Tabellen im Finanzplan 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10 3 Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum�����������������������������������������������14 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)�����������������������15 Der Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020��������������16 Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum��18 Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis 2020 nach Aufgabenbereichen���������������������������������22 Versorgungsausgaben des Bundes 2016 bis 2020����50 Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“ 2016 bis 2020�������������������������������������53 Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt��������������������������������������������������������57 Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach Ausgabearten�����������������������������������������������������������59 Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020 - aufgeteilt nach Ausgabearten -����������������61 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 2.3.2 Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -������������������������������������������������������62 Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2000����������������������������������������������70 Die Steuereinnahmen des Bundes 2016 bis 2020����75 Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2017�������79 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016���������������������������������������������80 Kreditfinanzierungsübersicht 2015 bis 2020�����������88 Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2016 bis 2020�������������������������������������89 2.3.3 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Der Haushalt des Bundes���������������������� 97 2.1 Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017���������������������������������������������������������97 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage�����������������135 Öffentlicher Gesamthaushalt������������������������������137 3.2.1Überblick���������������������������������������������������������������137 3.2.2Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes��������������������������138 Mittelfristiger Ausblick bis 2020���������������������������138 3.2.3 3.3 Die Vermögensrechnung des Bundes�����������������145 3.4 Kreditmanagement des Bundes��������������������������146 3.4.1 Entwicklung der Verschuldung������������������������������146 3.4.1.1Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen����������������������������������������������������146 3.4.1.2Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen����������������������������������������������������146 3.4.1.3Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt������������������������147 3.4.1.4 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten�����������������������������������������������148 Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen��������149 3.4.2 3.5 Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt150 3.5.1 Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6)�������������������������������������������150 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögens­rechnung des Bundes im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und der Übersicht 2 im Abschnitt 8.1���������������������������151 Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3��������������������������������������������������������������151 Schuldenstand in der Abgrenzung des MaastrichtVertrages����������������������������������������������������������������152 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.6 Bundeshaushalt 2016 - Soll Bericht��������������������106 Entwicklung des Steueraufkommens und Überlegungen zur Steuerschätzung 2016�����������153 Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens �������������������������������������������������������������������������������153 3.6.2 Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2017��������������������������������������������������������156 3.6.3Schlussbemerkung�������������������������������������������������159 3.6.1 2.2.1Ausgangslage���������������������������������������������������������106 2.2.2 Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)������107 2.2.3 Wichtige politische Entscheidungen mit Wirkung auf den Bundeshaushalt 2016��������������������������������������108 2.2.4 Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen������������������������������������������������108 2.2.5 Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes����112 2.3 3.1 3.2 2.1.1 Gesamtübersicht (in Mrd. €)������������������������������������97 2.1.2 Die Ausgaben nach Einzelplänen����������������������������97 2.1.2.1Übersicht�����������������������������������������������������������������97 2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr���98 2.1.3 Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €)���������������101 2.1.4 Die Verpflichtungsermächtigungen nach Einzelplänen����������������������������������������������������������104 2.1.4.1Übersicht���������������������������������������������������������������104 2.1.5 Wichtige Einnahmepositionen�������������������������������105 2.1.6 Die Stellenausstattung des Bundes������������������������105 2.2 Stand der finanz- und gesamtwirt­ schaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017������������������� 135 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen��������135 Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017�������������������������������������������135 3.1.3 Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktion und der Beschäftigung������������������������136 3.1.4Nachfrage��������������������������������������������������������������136 3.1.5 Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte����136 3.1.6Einkommensverteilung������������������������������������������136 3.1.7Preisniveauentwicklung�����������������������������������������136 3.1.8 Ausblick 2017, Chancen und Risiken��������������������137 Entwicklung der Schulden des Bundes 2000 bis 2017�������������������������������������������������������������������19 Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben (Ist 2009 - 2015, Soll 2016 - 2020)�������������������������19 Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2017 nach Einzelplänen����������������������������������������������������21 Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2016 bis 2020���������������������������������������24 Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2006 bis 2020���������������������������25 Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) - Einzelplan 30 2000 bis 2020����������������������������������������������������������39 Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2005 bis 2020����������������������������������������������������������48 Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts 2005 bis 2020����������������������������������������������������������65 Anteil der Personalausgaben am Bundeshaushalt���66 Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 1992 bis 2017���������������������������������������������66 Einnahmenstruktur des Bundes im Jahre 2017��������67 Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte bis 2016 jeweils im Vergleich zu 2009��������������������71 Entwicklung des Einkommensteuertarifs bis 2016��71 Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen 2006 bis 2020�����������91 Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen 2006 bis 2020����������������������������������������������������������91 2. 3. 3.1.1 3.1.2 Schaubilder im Finanzplan 1. Abschlussbericht „Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen“��������������������������������������������������������115 Abschlussbericht „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)�������������������������������������������122 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016����������������� 163 4.1. Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern���������������������������������������������������������163 Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts ��������������165 Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts����������������������������������������������������������165 Abschlussberichte zum Spending Review-Zyklus 2015/2016 �������������������������������������������������������������115 4.2 2.3.1Einführung�������������������������������������������������������������115 4.3 4 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden�������������������� 169 5.1 Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat���������������169 5.2 Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern��������������������������������������������������������170 5.2.1 Beteiligungsverhältnis an den Gemeinschaftsteuern���������������������������������������������170 Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern���170 Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Gemeinden (GV)��������������������������������172 Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr�������������������������������������������������������173 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.3 Tabelle 8:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 -2020........ 281 Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2005-2020 ................... .289 Tabelle 9:Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt ������ 291 Tabelle 10:Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2017����������������������� 293 Tabelle 11:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1950 bis 2017��������������� 300 Tabelle 12:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2017�������������� 317 Tabelle 13:Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen����������������������������������� 328 Tabelle 14:Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe������������������������������� 338 Tabelle 15:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten �������� 340 Tabelle 16:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten���� 344 Tabelle 17:Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung������������������������������������� 348 Tabelle 18:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik������������������������������������������� 355 Tabelle 19:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik�������� 361 Finanzen der Länder und Gemeinden���������������174 5.3.1 Zur Finanzwirtschaft der Länder���������������������������174 5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben�����������������������������174 5.3.1.2 Zur Entwicklung der Einnahmen���������������������������174 5.3.1.3Schuldenstand��������������������������������������������������������174 5.3.2 Finanzausgleich unter den Ländern�����������������������177 5.3.3 Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände������������������������������������������������183 5.3.3.1Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015�����183 5.3.3.2 Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015��������������������������������������������������������184 5.3.3.3Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015��������������������������������������������������������189 5.3.3.4Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung der Finanzen der Gemeinden/ Gemeindeverbände 2006 bis 2015��������������������������������������������������������192 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen������������������������������ 207 6.1 Finanzen der EU��������������������������������������������������207 8.Übersichten 8.1 Übersicht 1: Vermögen des Bundes zum 31.12.2015�����������368 Übersicht 2: Schulden des Bundes zum 31.12.2015 ������������369 Übersicht 3: Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes ��370 Übersicht 4:Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes �������������������������������������375 6.1.1 Finanz- und Wirtschaftspolitik������������������������������207 Europäische Finanzmarktpolitik����������������������������209 6.1.2 6.1.3Steuerharmonisierung��������������������������������������������211 6.1.4Zollwesen��������������������������������������������������������������212 6.1.5 Außenbeziehungen der Europäischen Union���������213 6.1.6 Finanzverfassung der EU���������������������������������������215 6.1.7 Der Haushalt der EU���������������������������������������������216 6.1.8 Die Agrarfinanzierung�������������������������������������������217 6.1.9Strukturpolitik�������������������������������������������������������217 6.2 Vermögen und Schulden des Bundes 8.2 Finanz- und Wirtschaftsdaten Übersicht 5:Wichtige finanz-, währungs- und kreditpolitische Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 �������������������������������������������������������������������������381 8.3 Finanzstatistische Übersichten Übersicht 6:Ausgaben der öffentlichen Haushalte 2006 bis 2011 – Nettoausgaben nach Aufgabenbereichen – ��������������������������������������������������������������393 Übersicht 7:Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten 2006 bis 2011 �����������������������396 Übersicht 8:Ausgaben und Einnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts 2014 ������������������������������������408 Übersicht 9: Schulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2015 nach Arten und Körperschaftsgruppen*) ������������410 Übersicht 10:Entwicklung des Personalstandes �������������������411 Übersicht 11:Ausgaben und Einnahmen der Länder 2010 bis 2016 �����������������������������������������������������������415 Leistungen im internationalen Bereich��������������218 7.Tabellen Tabelle 1:Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2020 – Gesamtüberblick – ������������������������������� 222 Tabelle 2:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020������������������������ 232 Tabelle 3:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 – Anteile in Prozent ������������������������������������������������������������� 241 Tabelle 4:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 – Ausgewählte Titel und Funktionen – ������������������������������������ 249 Tabelle 5:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020.. .256 Tabelle 6:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 �������������������������������������������������������������������������� 264 Tabelle 7:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 -2020........ 272 Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2005 bis 2020��������������� 279 8.4 Internationale Finanz- und Wirtschaftsdaten Übersicht 12:Finanz- und Wirtschaftspolitik 2015/2016 in wichtigen Industrieländern ��������������������������419 Übersicht 13:Gesamtwirtschaftliche Daten im internationalen Vergleich ��������������������������������422 Übersicht 14:Einnahmen und Ausgaben im internationalen Vergleich ��������������������������������425 Übersicht 15:Abgabenquoten im internationalen Vergleich �428 Übersicht 16:Steuerquoten im internationalen Vergleich������429 Übersicht 17:Öffentliche Finanzen – Einnahmen nach Hauptsteuerarten und aus Sozialversicherungsbeiträgen – .����� 430 Übersicht 18:Öffentliche Finanzen – Abgabeneinnahmen nach ertragsberechtigten Körperschaften ........ 431 5 Abkürzungsverzeichnis AA Abs. Abschn. ÄndG aF AfA AFBG AIG AKG ALG II Anh. Anm. AO Art. AstV BA BAföG BBk BerlinFG BewG BEV BfdI BGBl. BHG BHO BIP BK BKAmt BKGG BKM BMAS BMBF BMEL BMF BMF-Dok. BMFSFJ BMG BMI BMJV BMUB BMVI BMVg BMWi BMZ BNE BPr BR BReg BRH BSP BT BT-Drs. Buchst. BVerfG BZSt DB DfBest. DFG d. h. DV € EAG EAGFL EALG ECOFINRat ECU EDIP EFRE Auswärtiges Amt Absatz Abschnitt Änderungsgesetz alte Fassung Absetzung für Abnutzung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Auslandsinvestitionsgesetz Allgemeines Kriegsfolgengesetz Arbeitslosengeld II Anhang Anmerkung Abgabenordnung Artikel Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EG Bundesagentur für Arbeit Bundesausbildungsförderungsgesetz Deutsche Bundesbank Berlinförderungsgesetz Bewertungsgesetz Bundeseisenbahnvermögen Beauftragte für den Datenschutz Bundesgesetzblatt Berlinhilfegesetz Bundeshaushaltsordnung Bruttoinlandsprodukt Bundeskanzlerin Bundeskanzleramt Bundeskindergeldgesetz Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium der Finanzen BMF-Dokumentation Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bruttonationaleinkommen Bundespräsident Bundesrat Bundesregierung Bundesrechnungshof Bruttosozialprodukt Deutscher Bundestag Bundestagsdrucksache Buchstabe Bundesverfassungsgericht Bundeszentralamt für Steuern Deutsche Bahn AG Durchführungs-Bestimmungen Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. das heißt Durchführungsverordnung Euro Europäische Atom Gemeinschaft Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten Europäische Währungseinheit des EWS European Defence Improvement Program Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFTA European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone) EFWZ Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit EG Europäische Gemeinschaften EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EIB Europäische Investitionsbank EKF Energie- und Klimafonds EnergieStG Energiesteuergesetz EnergieStV Energiesteuerdurchführungsverordnung EntflechtG Entflechtungsgesetz EP Europäisches Parlament Epl. Einzelplan ER Europäischer Rat ERE Europäische Rechnungseinheit Erl. Erläuterung(en) ER Europäischer Rat ERP European Recovery Program ESF Europäischer Sozialfonds ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus ESt Einkommensteuer EstDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EstG Einkommensteuergesetz EstRG Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d. Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz) EU Europäische Union EWS Europäisches Währungssystem EWWU Europäische Wirtschafts- und Währungsunion EZB Europäische Zentralbank f. folgende (Seite) ff. folgende (Seiten) FhG Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. FuE Forschung und Entwicklung GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ GewSt Gewerbesteuer GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ggf. gegebenenfalls GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GV Gemeindeverbände GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GWK Gemeinsame Wissenschaftskonferenz HG Haushaltsgesetz HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) HGF Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft HVE Haushaltsvorentwurf IDA Internationale Entwicklungsorganisation idF in der Fassung InvHG Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfegesetz) InvZulG Investitionszulagengesetz i. V. m. in Verbindung mit IWF Internationaler Währungsfonds Kan$ Kanadischer Dollar Kap. Kapitel KapStDV Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung KdU Kosten der Unterkunft KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz KMU Kleine und mittlere Unternehmen KOM Europäische Kommission KraftSt Kraftfahrzeugsteuer KSt Körperschaftsteuer KStDV Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung KStG Körperschaftsteuergesetz KVStG Kapitalverkehrsteuergesetz LAF Lastenausgleichsfonds LAG Lastenausgleichsgesetz LSt Lohnsteuer 6 LuFV Mio. MPG Mrd. MWSt NAPE NATO nF Nr. ODA OECD Öffa ÖPNV ÖPP OPEC PISA % rd. RE RegE RegG RepG RVO s. s. a. SGB SGB III StabG StabZG StÄndG StAnpG StEntlG StromStG StromStV StWG SZR Tit. Tz. u. a. u. dgl. ÜBS US-$ Ust UStDB UStDV UStG VE VermBG veröff. vgl. VGR VN VO VSt v.T. VV WBIF WGL WoBauG WoPDV WoPG WoPR WSA z. B. £ Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn Millionen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Milliarden Mehrwertsteuer Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz North Atlantic Treaty Organization neue Fassung Nummer Official Development Assistance Oganisation for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Deutsche Gesellschaft für öffentl. Arbeiten AG Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlich-private Partnerschaft Organization of the Petroleum Exporting Countries Programme for International Student Assessment Prozent rund Rechnungseinheit Regierungsentwurf Regionalisierungsgesetz Reparationsschädengesetz Reichsversicherungsordnung siehe siehe auch Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Stabilitätszuschlagsgesetz Steueränderungsgesetz Steueranpassungsgesetz Steuerentlastungsgesetz Stromsteuergesetz Stromsteuerdurchführungsverordnung Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Sonderziehungsrechte Titel Textziffer unter anderem und dergleichen Überbetriebliche Berufsbildungsstätten US-Dollar Umsatzsteuer Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes Umsatzsteuergesetz Verpflichtungsermächtigungen Vermögensbildungsgesetz veröffentlicht vergleiche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Vereinte Nationen Verordnung Vermögensteuer vom Tausend Verwaltungsvorschrift Investitionsfonds Westlicher Balkan Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. Wohnungsbaugesetz Durchführungsverordnung zum Wohnungsbau-Prämiengesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz Richtlinien zum Wohnungsbau-Prämiengesetz Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG zum Beispiel Pfund Sterling 0.Einführung Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte: Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht. 1. Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 2. Der Haushalt des Bundes 3. Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016 Dem Finanzbericht 2017 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts 2017 (BT-Drs. 18/9200) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 6. Juli 2016 zusammen mit dem Finanzplan 2016 bis 2020 (BT-Drs. 18/9201) beschlossen worden ist. 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt. 7 8 1. Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 9 1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2016 bis 2020 Die Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institutionen liegen für 2016 in realer Rechnung derzeit (Juni 2016) in einer Spanne von 1,5 % bis 1,9 %. 1.1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumspfad. Die konjunkturelle Dynamik nahm im ersten Quartal 2016 deutlich zu. Das BIP erhöhte sich preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,7 % gegenüber dem Schlussquartal 2015. Im vierten Quartal 2015 hatte der BIP-Anstieg moderate 0,3 % betragen. Der Aufschwung dürfte sich auch im weiteren Jahresverlauf fortsetzen, wenn auch mit etwas geringerer Dynamik. Über den gesamten Projektionszeitraum wird die Binnenwirtschaft als hauptsächliche konjunkturelle Triebfeder gesehen. Das gilt vor allem für den privaten und staatlichen Konsum. Gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung dürfte der private Konsum in realer Rechnung gegenüber 2015 erneut spürbar zunehmen (real +2,0 %). Dies ist maßgeblich auf einen deutlichen Anstieg der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zurückzuführen, die u. a. von der deutlich aufwärtsgerichteten Lohnentwicklung profitieren. Die nominalen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer steigen wahrscheinlich um 2,6 %. Daneben werden die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte auch durch die Zunahme der monetären Sozialleistungen begünstigt, die wegen der turnusmäßigen Anpassung der Rentenleistungen, der Erhöhung des Kindergeldes sowie der Sozialleistungen an Flüchtlinge beschleunigt ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die Kaufkraft durch die moderate Entwicklung der Verbraucherpreise gestärkt. Positive Wachstumsimpulse kamen im ersten Quartal 2016 vor allem von der Inlandsnachfrage (0,8 Prozentpunkte). Die Nettoexporte dämpften das Wachstum rechnerisch leicht (-0,1 Prozentpunkte), da die realen Importe von Waren und Dienstleistungen stärker wuchsen als die Exporte von Waren und Dienstleistungen. Die Binnenkonjunktur wurde sowohl von einer Ausweitung des privaten und staatlichen Konsums (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,4 % bzw. +0,5 % gegenüber dem Vorquartal) als auch von einem Anstieg der Bruttoanlageinvestitionen (+1,8 %) begünstigt. Merklich positive Impulse gingen dabei von den Bauinvestitionen aus (+2,3 %). Hierzu dürfte auch die erhöhte Nachfrage nach Wohnraum infolge der Flüchtlingszuwanderung beigetragen haben. Die privaten Haushalte profitierten von realen Einkommenssteigerungen, die aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, aus den Tariflohnsteigerungen und den deutlich zurückgegangenen Energiepreisen resultieren. Wegen der steuerlichen Entlastungen nahmen die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im ersten Quartal 2016 mit der gleichen Steigerungsrate zu wie die entsprechende Bruttogröße (je 2,7 % gegenüber Vorjahr). Die Gesamtheit der Indikatoren spricht dafür, dass sich der konjunkturelle Aufschwung im zweiten Quartal 2016 in moderatem Tempo fortgesetzt hat. Insbesondere die Industrie ist gut in das neue Vierteljahr gestartet und die Exporte sind aufwärtsgerichtet. Allerdings entwickelt sich die Nachfrage nach industriellen Erzeugnissen verhalten. Dies lässt eine moderate Expansion der Produktion in den nächsten Monaten erwarten. Die Stimmung in den Unternehmen (ifo Geschäftserwartungen in der Gewerblichen Wirtschaft) hat sich zuletzt verbessert und die Geschäftslage wird als gut beschrieben. Die Verbraucher sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv, die Finanzierungsbedingungen für Investitionen sind - angesichts der niedrigen Zinsen - nach wie vor sehr günstig, und die niedrigen Energiepreise führen zu Kostenentlastungen bei Verbrauchern und Unternehmen. Die Investitionstätigkeit in Deutschland dürfte trotz günstiger Fremd- und Innenfinanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie guter Absatzperspektiven im Inland verhalten bleiben. Die Ausrüstungsinvestitionen werden voraussichtlich zunächst nur moderat steigen. Hier wirkt sich aus, dass die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten noch unter ihrem normalen Auslastungsgrad liegen. Mit zunehmender Kapazitätsauslastung infolge der langsam einsetzenden weltwirtschaftlichen Erholung wird jedoch das Investitionsmotiv Kapazitätserweiterung immer mehr an Bedeutung gewinnen und dadurch die Investitionstätigkeit begünstigen. Für den weiteren Verlauf des Projektionszeitraums ist daher mit einer Belebung der Investitionen in Ausrüstungen zu rechnen. Der Wohnungsbau dürfte sich insbesondere vor dem Hintergrund der niedrigen Zinsen, der Einkommenssteigerungen, der guten Beschäftigungssituation und der erhöhten Nachfrage aufgrund der Flüchtlingsmigration merklich erhöhen. Von den Nettoexporten sind in diesem Jahr rechnerisch negative Wachstumsimpulse zu erwarten (0,7 Prozentpunkte). Die Zunahme der Exporte dürfte etwas schwächer ausfallen als im vergangenen Jahr. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt aufgrund geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung in einigen Schwellenländern fragil. Für das Jahr 2016 wird eine leichte Beschleunigung der Weltwirtschaft und des Welthandels unterstellt. Verbunden mit einem niedrigen Außenwert des Euro gegenüber dem US Dollar ist eine moderate Zunahme der deutschen Exporte zu erwarten. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion (aus dem April) für 2016 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,7 %. 11 11 1.1.2 Ausblick auf 2017 Die deutschen Exportunternehmen waren zuletzt hinsichtlich ihrer Absatzperspektiven wieder optimistischer gestimmt. Der Aufschwung wird sich wegen der voraussichtlich weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortsetzen. Für das Jahr 2017 erwartet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion einen Anstieg des preisbereinigten BIP von 1,5 %, der etwas unter der Wachstumserwartung für das Jahr 2016 liegt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr weniger Arbeitstage hat. Die kalenderbereinigte Betrachtung macht deutlich, dass die konjunkturelle Dynamik in beiden Jahren in etwa gleich sein wird. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung liegt innerhalb des aktuellen Prognosespektrums vom Juni 2016 (2017: real +1,3 % bis +2,1 %). Der Arbeitsmarkt bildet die Grundlage für die positive binnenwirtschaftliche Entwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept) dürfte im Jahr 2016 um 1,1 % (480.000 Personen) auf 43,5 Mio. Personen zunehmen. Stützend für das Arbeitskräfteangebot wirken dabei weiterhin die hohe Netto-Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen. Im Jahr 2016 wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl gerechnet (-40.000 Personen). Angesichts der nur schrittweise erfolgenden Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt dürfte sie im nächsten Jahr um 110.000 Personen steigen. Das Wirtschaftswachstum wird - wie im Jahr 2016 rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen. Spürbare Wachstumsimpulse gehen dabei vom privaten Konsum aus (preisbereinigt +0,8 Prozentpunkte). Dieser profitiert von einem anhaltenden Beschäftigungsaufbau (+0,8 %) und Einkommenssteigerungen. Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die deutliche Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter tragen zu einer kräftigen Ausweitung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisniveauentwicklung dürfte 2017 weiterhin in ruhigen Bahnen verlaufen, wenngleich der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus mit +1,7 % etwas höher ausfallen wird als im Jahr 2016. Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im Jahr 2016 moderat ausfallen (+0,5 %). Dämpfend wirken hier vor allem die zu Beginn des Jahres weiter rückläufigen Preise für Energiegüter. Die Kerninflation, also die Preisniveauentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, liegt mit voraussichtlich +1,4 % zwar über dem zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %), aber noch deutlich unter der Zielinflationsrate der EZB. Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird um etwa 1,9 % zunehmen. Dahinter steht die Erwartung einer gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, die preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses bleibt. Das bedeutet für die funktionale Einkommensverteilung, dass die Arbeitnehmerentgelte und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen etwa gleich stark zunehmen (jeweils rd. 4 %). Es kommt also zu einer ausgewogenen Erhöhung der Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Die Investitionstätigkeit wird sich zunächst nur moderat ausweiten. Dabei werden Investitionen in den Wohnungsbau voraussichtlich an Dynamik gewinnen. Vor dem Hintergrund der günstigen Finanzierungskonditionen und einer verbesserten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung sowie eines erhöhten Wohnraumbedarfs aufgrund der hohen Anzahl an Flüchtlingen werden die Investitionen in Wohnbauten um 3,3 % (nach 3,0 % im Jahr 2016) steigen. Die Investitionen in Nichtwohnbauten werden sich voraussichtlich um +2,4 % erhöhen (nach +2,6 % im Jahr 2016). Chancen für eine günstigere als die prognostizierte Wirtschaftsentwicklung ergeben sich insbesondere auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Als stimulierend könnten sich die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung von Investitionen in Deutschland, aber auch eine kräftigere Erholung in Europa erweisen. Angesichts der erwarteten zunehmenden Erholung der Weltwirtschaft werden die Exporte von Waren und Dienstleistungen in realer Rechnung wahrscheinlich langsam an Fahrt gewinnen. Wegen der prognostizierten Expansion der Inlandsnachfrage und der wahrscheinlich etwas beschleunigten Ausweitung der Ausfuhren, die einen besonders hohen Importgehalt haben, werden vermehrt Güter und Dienstleistungen importiert werden. Die Importe werden infolgedessen wieder etwas stärker zunehmen als die Exporte. Auch im Jahr 2017 werden daher von den Nettoexporten rein rechnerisch leicht negative Wachstumsimpulse erwartet (-0,2 Prozentpunkte). Andererseits bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld bestehen. Eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte, eine Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern, eine Beeinträchtigung der Finanzmarktstabilität (Zinswende in den Vereinigten Staaten könnte zu Kapitalabzug in Schwellenländern führen) und nicht zuletzt die mit dem Ausgang des Referendums über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU verbundene Unsicherheit zählen zu den externen Hauptrisikofaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung. 12 12 1.1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2020 der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Die mittelfristigen Exportchancen der deutschen Wirtschaft sind gut. Gerade in weiterhin überdurchschnittlich wachsenden Schwellenländern ist der Bedarf an technisch hochwertigen Maschinen und Anlagen aus Deutschland hoch. Allerdings sind gerade die Wachstumsperspektiven der Schwellenländer schwächer als vor der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Die nach wie vor wichtigen Handelspartner im Eurogebiet erreichen mittelfristig wieder einen etwas höheren Wachstumspfad. 1.1.3.1 Produktionspotenzial Eine wichtige Grundlage für die Vorausschätzungen zur mittleren Frist sind Berechnungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotential, das - in angebotsseitiger Betrachtung - die gesamtwirtschaftliche Aktivität bei normaler Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsfaktoren misst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenregel werden die Schätzungen dazu mit der gemeinsamen Methode der Europäischen Union durchgeführt. Zu diesem Methodenrahmen gehört eine gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion, in der die gesamtwirtschaftliche Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen sowohl vom Faktoreinsatz Arbeit und Kapital als auch vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft abhängig ist. Der mit dem Produktionsfunktionsansatz ermittelte (potentielle) Output entspricht einer konjunkturellen Normallage, d. h. einer gesamtwirtschaftlichen Aktivität bei Normalauslastung der Produktionsfaktoren, so dass es weder zu einer Beschleunigung noch zu einer Verlangsamung der Inflation kommt. Die Preise für Rohöl und andere Rohstoffe dürften nur moderat ansteigen. Der Außenwert des Euro bleibt stabil. Die Europäische Zentralbank verfolgt erfolgreich die Sicherung der Preisstabilität. Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt im Rahmen des Verteilungsspielraums. Alle bis zum Abschluss der Projektion (im April 2016) beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen wurden in der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung berücksichtigt. 1.1.3.3 Ergebnisse Das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential wird der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zufolge im mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum (2016 bis 2020) um real 1,5 % pro Jahr wachsen. Der jährliche Anstieg liegt oberhalb der Potentialwachstumsrate der zurückliegenden Dekade. Die aktuell hohe Zuwanderung mildert die dämpfenden Effekte der Demografie auf das Wachstum des Produktionspotentials. Unter den genannten Annahmen und Voraussetzungen erwartet die Bundesregierung für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenngrößen die folgenden Ergebnisse: Von 2016 bis 2020 dürfte das BIP um durchschnittlich real 1,6 % pro Jahr zunehmen (zwischen 2018 und 2020 durchschnittlich 1,5 % pro Jahr) und damit in etwa in der Größenordnung des Potentialwachstums expandieren. Das nominale BIP dürfte in den Jahren 2018 bis 2020 um durchschnittlich 3,2 % zulegen. 1.1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Annahmegemäß ist die Produktionslücke im Jahr 2020 geschlossen und eine konjunkturelle Normallage erreicht. Aber bereits in den Jahren 2016 bis 2019 befindet sich die deutsche Wirtschaft im Korridor der Normalauslastung, d. h. die Lücke zwischen gesamtwirtschaftlicher Nachfrage und Produktionspotential ist gering und nahezu geschlossen. Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Vielzahl teils technischer Annahmen zum außen- und binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen aus: Im mittelfristigen Projektionszeitraum zwischen 2018 und 2020 wird das Weltwirtschaftswachstum - in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen - mit durchschnittlich rd. 4 % etwas höher ausfallen als im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017. Gleichwohl bleiben die Risiken hoch und die fragile Weltkonjunktur störungsanfällig. Die Wachstumsperspektiven werden voraussichtlich nach Ländern und Regionen heterogen bleiben. Der Arbeitsmarkt bleibt auch mittelfristig in einer guten Verfassung. Die Erwerbstätigkeit wird in den drei Jahren der mittleren Frist weiterhin zunehmen, aber weniger dynamisch. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen dürfte jedoch angesichts der starken Migration auf rd. 3,1 Mio. Personen zunehmen. Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte steigen im Prognosezeitraum um jährlich 3,2 %. Das Wirtschaftswachstum wird im gesamten mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen. Mittelfristig dürfte das Welthandelsvolumen mit etwa 4½ % pro Jahr ebenfalls etwas dynamischer zunehmen als im kurzfristigen Projektionszeitraum. Damit expandiert der Handel etwas stärker als die Weltwirtschaft, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß wie vor 13 13 Tabelle 1 Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum Bruttoinlandsprodukt Jahr Erwerbstätige (Inland) Beschäftigte Arbeitnehmer (Inland) Arbeitszeit je Erwerbstätigen Mio. preisbereinigt, Kettenindex insgesamt Stunden je Erwerbs- je Erwerbsin jeweiligen tätigen tätigenPreisen stunde 2010 = 100 Deflator Mrd. € 2010 41,020 36,533 1.390 100,0 100,0 100,0 2.580,1 100,0 2015 1) 43,032 38,732 1.371 107,9 102,8 104,2 3.025,9 108,7 2020 2) 44,1 39,9 1.368 116,6 108,5 110 3.566 119 Veränderungen insgesamt in v. H. 2015/2010 1) 4,9 6,0 - 1,4 7,8 2,8 4,2 17,3 8,7 2020/2015 2) 2½ 3 -¼ 8 5½ 5¾ 17 ¾ 9 jahresdurchschnittliche Veränderungen in v. H. 2015/2010 1) 1,0 1,2 - 0,3 1,5 0,6 0,8 3,2 1,7 2) ½ ½ -0 1½ 1 1 3¼ 1¾ 2020/2015 1) vorläufiges Ergebnis StBA, April 2016; 2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2016 Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen 14 14 Tabelle 2 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) Bruttoinlands -produkt Jahr Konsumausgaben Private Haushalte Staat Bruttoinvestitionen insgesamt Anlagen Vorratsveränderung Außenbeitrag Mrd. € 2010 2.580,1 1.446,3 493,3 506,3 501,4 4,9 134,1 2015 1) 3.025,9 1.633,4 586,7 569,7 606,2 - 36,5 236,1 2020 2) 3.566 1.905 718 698 737 - 39 244 Anteile am BIP in v. H. 2010 100,0 56,1 19,1 19,6 19,4 0,2 5,2 2015 1) 100,0 54,0 19,4 18,8 20,0 - 1,2 7,8 2020 2) 100 53 ½ 20 ¼ 19 ½ 20 ¾ -1 6¾ Veränderungen insgesamt in Prozent 2015/2010 1) 17,3 12,9 18,9 12,5 20,9 . . 2020/2015 2) 17 ¾ 16 ¾ 22 ½ 22 ½ 21 ½ . . jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent 2015/2010 1) 3,2 2,5 3,5 2,4 3,9 . . 2020/2015 2) 3¼ 3¼ 4 4¼ 4 . . 1) vorläufiges Ergebnis StBA, April 2016 2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2016 Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen 1.2. Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis 2020 im Überblick Eckwerte nunmehr zum einen die Veränderungen abgebildet, die auf den Ergebnissen der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, der Rentenschätzung sowie den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 4. Mai 2016 beruhen. Zum anderen werden Veränderungen berücksichtigt, die das Ergebnis weiterer Erkenntnisse hinsichtlich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und der sozialen Sicherung sowie Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind. 1.2.1 Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan bis 2020 Am 23. März 2016 hat die Bundesregierung die Eckwerte des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2017 und des Finanzplans bis zum Jahr 2020 beschlossen und damit grundsätzlich verbindliche Einnahme- und Ausgabeplafonds für jeden Einzelplan festgelegt. Ausgenommen davon waren die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die in § 28 Abs. 3 BHO genannten Organe Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof. Um zusätzliche finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen stemmen zu können, wurde im Jahr 2015 eine Rücklage gebildet. Dieser Rücklage wurden mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 zunächst 5,0 Mrd. € sowie mit dem Abschluss Im vorliegenden Regierungsentwurf 2017 und dem Finanzplan bis 2020 werden auf der Grundlage der 15 15 des Haushaltsjahres 2015 gemäß § 6 Absatz 9 HG 2015 weitere 7,1 Mrd. € zugeführt. Im März 2016 konnte die Rücklage gemäß § 6a HG 2016 noch einmal um rd. 0,7 Mrd. € aus dem entsprechenden Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn aufgestockt werden. Der Bundeshaushalt 2016 sieht eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 6,1 Mrd. € vor. Mit der verbleibenden Rücklage in Höhe von rd. 6,7 Mrd. € ist es möglich, den Haushalt 2017 trotz zusätzlicher Belastungen auch weiter ohne Neuverschuldung auszugleichen. die aktuell größte gesellschaftspolitische Herausforderung - die Aufnahme, Unterbringung und erfolgreiche Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber - weiterhin ohne die Aufnahme neuer Schulden zu bewältigen. Im Frühjahr 2016 wurde der erste Spending ReviewZyklus mit den Themen ‘Förderung des Kombinierten Verkehrs‘ und ‘Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)‘ erfolgreich abgeschlossen. Die Bundesregierung hat damit die Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt, das Haushaltsaufstellungsverfahren um einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalysen in ausgewählten Politikbereichen (sog. Spending Reviews) zu ergänzen. Auf diese Weise richtet die Bundesregierung das EckwerteVerfahren der Haushaltsaufstellung stärker inhaltlich aus und verbessert die Wirkungsorientierung des Haushalts. Die Ergebnisse der im Frühjahr 2016 abgeschlossenen Spending Reviews (vgl. Finanzbericht 2017) sind in das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 eingegangen. Anknüpfend an die erfolgreichen ersten Erfahrungen sollen im Rahmen des nächsten Zyklus bis zum Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2018 und den Finanzplan bis 2021 im März 2017 Spending Reviews zu den Politikbereichen ‘Wohnungswesen‘ sowie ‘Klima/Energie‘ durchgeführt werden. Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 legt die Bundesregierung das dritte Mal in Folge einen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vor. Auch in den Finanzplanjahren bis 2020 wird die „Schwarze Null“ durchgängig fortgeschrieben. Die stabile Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmendaten und die robuste Konjunktur erlauben der Bundesregierung gegenwärtig eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik, ohne den Kurs einer Nullverschuldung in Frage zu stellen. So können erneut wichtige zusätzliche Impulse gesetzt werden, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ausgebaut und die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung weiter verbessert werden können. Darüber hinaus können die Leistungen des Bundes zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts weiter ausgebaut werden. Nicht zuletzt gelingt es der Bundesregierung, Tabelle 3 Der Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Gesamtübersicht 1 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 2 3 4 Finanzplan 2018 Mrd. € 2019 2020 5 6 7 Ausgaben .................................................... 311,4 316,9 328,7 331,1 343,3 349,3 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ........... +5,4 +1,8 +3,7 +0,7 +3,7 +1,7 Einnahmen .................................................. 311,4 316,9 328,7 331,1 343,3 349,3 Steuereinnahmen ......................................... 281,7 288,1 301,8 315,5 327,9 339,4 Nettokreditaufnahme .................................... - - - - - - 29,6 31,5 33,3 34,5 35,1 30,8 nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen ........................... 16 16 Ausgewählte Entlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund in der 18. Legislaturperiode (2014 bis 2017) • rund 25 Mrd. Euro durch die vollständige Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • • knapp 11,3 Mrd. Euro Entflechtungsmittel rund 5 Mrd. Euro Erstattung der Ausgaben bei Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (mit Abschlag im Jahr 2016) • fast 5 Mrd. Euro wegen der seit dem Jahr 2011 auf hohem Niveau verstetigten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (BBKdU) und der Sonderquote für Bildungs- und Teilhabeaufwendungen • fast 4,2 Mrd. Euro wegen der vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund • rund 4,1 Mrd. Euro als Beitrag des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung • 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) 3 Mrd. Euro zur Kommunalentlastung (über höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und höherer BBKdU) • • 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 zur Stärkung kommunaler Investitionskraft (höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und höhere BBKdU) • rund 1,1 Mrd. Euro durch höheren Länderanteil an der Umsatzsteuer wegen Wegfall des Betreuungsgeldes rund 0,8 Mrd. Euro Unterstützungsleistungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben • • 0,7 Mrd. Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge • mehr als 0,6 Mrd. Euro für den Breitbandausbau in Kommunen in unterversorgten Gebieten 17 17 Tabelle 4 Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum Entwurf 2017 1 Finanzplan 2018 2 Mrd. € 3 2019 2020 4 5 Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme in % des BIP ................... 0,35 0,35 0,35 0,35 Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres ................................. 3 025,9 3 135,9 3 239,7 3 344,9 Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ...................... 10,6 11,0 11,3 11,7 abzüglich Konjunkturkomponente ..................... -1,0 -0,7 0,0 0,0 abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen (einschl. Energie- und Klimafonds)....................................................... 0,5 0,7 0,7 0,9 Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme ...................................... 11,2 11,0 10,7 10,8 Differenzen durch Rundung möglich 1.2.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote 1.3. Im Jahr 2015 konnte Deutschland bereits das vierte Mal in Folge die Anforderungen eines annähernd ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Staatshaushalts (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung einschließlich ihrer Extrahaushalte) erfüllen. Die Überschüsse im Staatshaushalt sind Voraussetzung für eine dauerhafte Rückführung der Schuldenstandsquote unter die Maastricht-Obergrenze von 60 % des BIP. Nachdem die Schuldenstandsquote jahrzehntelang gestiegen war, ist die Trendumkehr gelungen: Seit dem Jahr 2013 sinkt die Schuldenstandsquote kontinuierlich. 1.3.1 Überblick Die Ausgaben des Bundes Gegenüber dem Jahr 2016 steigen die Gesamtausgaben bis 2020 von 316,9 Mrd. € auf 349,3 Mrd. € an. Der Ausgabenanstieg bleibt dabei mit jahresdurchschnittlich knapp 2,5 % unter den für den Finanzplanzeitraum projizierten Zuwachsraten für das nominale BIP in Höhe von durchschnittlich rd. 3,2 %. Der Ausgabenanstieg geht unter anderem auf folgende Entwicklungen und politische Schwerpunkte zurück: Zur Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Fluchtursachen sind für das Jahr 2017 insgesamt knapp 19 Mrd. € vorgesehen, im gesamten Zeitraum 2017 bis 2020 sind es 77½ Mrd. €. Die größten Ausgabeposten stellen hierbei die sozialen Transferleistungen des Bundes mit rd. 4,1 Mrd. € im Jahr 2017, die bis 2020 auf rd. 8,2 Mrd. € ansteigen, sowie Ausgaben zur Bekämpfung der Fluchtursachen mit 6,3 Mrd. € im Jahr 2017 dar. Der anhaltende Abbau der Portfolios der Abwicklungsanstalten und die gute Lage der öffentlichen Haushalte begünstigen im Projektionszeitraum den weiteren Rückgang der Schuldenstandsquote. Bis Ende 2020 ist mit einer kontinuierlichen Rückführung der Quote auf 59½ % des BIP und damit unter die Maastricht-Obergrenze von 60 % zu rechnen. Bei der Entwicklung des Maastricht-Saldos erreichte Deutschland im Jahr 2015 einen Überschuss von 0,7 % des BIP. Der staatliche Finanzierungssaldo wird der Projektion zufolge in den Jahren 2016 und 2020 annähernd ausgeglichen bleiben. 18 18 19 19 Ein weiterer Schwerpunkt des Bundeshaushalts sind die Innere und Äußere Sicherheit. So werden die Ausgaben für den Bereich der Inneren Sicherheit bis 2020 deutlich - um insgesamt fast 2,6 Mrd. € - aufgestockt. Schwerpunkte sind das neue Programm zur Stärkung der Sicherheitsbehörden sowie Ausgaben für die Bundespolizei. Auch der Verteidigungshaushalt wird angesichts vielfältiger und sich wandelnder Aufgaben bei der Bündnis- und Landesverteidigung und im Rahmen internationaler Einsätze um 1,7 Mrd. € im Jahr 2017 angehoben, im neuen Finanzplan um insgesamt rd. 10,2 Mrd. €. Die Umsetzung der - erst nach dem Kabinettbeschluss über den Regierungsentwurf - am 7. Juli 2016 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird in den nächsten Monaten erfolgen. Für den Themenbereich „Soziale Stadt“ sind über den Finanzplanzeitraum jährlich 300 Mio. € an Programmmitteln zusätzlich vorgesehen. Insgesamt steigen die zukunfts- und wachstumsorientierten Ausgaben weiter an: die Investitionsausgaben von 31,5 Mrd. € im Jahr 2016 auf 33,3 Mrd. € im Jahr 2017 und die Ausgaben für Bildung und Forschung von 21,1 auf 22,7 Mrd. € im gleichen Zeitraum. Die Bundesregierung hält gleichzeitig an ihrer Wachstum und Beschäftigung fördernden Haushalts- und Finanzpolitik fest und setzt hier weitere Akzente. So werden zum Beispiel die Ausgaben zur Entwicklung der Elektromobilität, zum Breitbandausbau und für die Mikroelektronik deutlich ausgeweitet. Die Energiewende wird unvermindert fortgeschrieben. Der Bundeshaushalt spiegelt darüber hinaus zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen dieser Legislaturperiode wider, wie zum Beispiel die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente, das Bundesteilhabegesetz und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Zudem wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2017 auf 14,5 Mrd. € erhöht. Die Leistungen des Bundeshaushalts an die Gesetzliche Rentenversicherung steigen zwischen 2017 und 2020 von 91,2 Mrd. € auf 100,7 Mrd. €. Auch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden, nicht zuletzt wegen der aktuellen Flüchtlingssituation, deutlich aufgestockt. Infolgedessen steigen die gesamten Sozialausgaben von 171,0 Mrd. € im Jahr 2017 auf 187,1 Mrd. € in 2020. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes nimmt trotz der Ausgabenerhöhungen in den Zukunftsbereichen zu (von 52,0 % im Jahr 2017 auf 53,6 % im Jahr 2020). Zur beschleunigten Marktentwicklung für Elektrofahrzeuge sind - unter Berücksichtigung der Beteiligung der Automobilindustrie - insgesamt 1,6 Mrd. € vorgesehen. Im Energie- und Klimafonds sind hierfür im Zeitraum 2016 bis 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 900 Mio. € eingeplant. Zusätzlich zu den im bisherigen Finanzplan bereits vorgesehenen 2,7 Mrd. € werden bis zum Jahr 2020 weitere rd. 1,3 Mrd. € und damit insgesamt rd. 4 Mrd. € zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus, insbesondere in unterversorgten Regionen, bereitgestellt. Die Bundesregierung wird die Entwicklung dabei genau beobachten und gegebenenfalls weitere Mittel bereitstellen, um ein abruptes Abreißen der Förderung zu verhindern. Die prozentuale Verteilung der Ausgaben auf die Ministerien und Einzelpläne ergibt sich aus Schaubild 3. Nach anderen Kriterien aufbereitete Darstellungen der Ausgabenstruktur enthalten Kap. 1.3.2 (nach Aufgabenbereichen) und Kap. 1.3.3 (Unterteilung in konsumtive und investive Ausgaben). Für Investitionen in die Mikroelektronik sind Mittel in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. € im Finanzplan vorgesehen, mit dem Ziel die Digitalisierung der Wirtschaft zu unterstützen und so die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Auch für den Bereich Sozialer Wohnungsbau werden die Haushaltsmittel aufgestockt. So werden die den Ländern zufließenden Kompensationsmittel für den Wegfall der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung in den Jahren 2017 bis 2019 auf jährlich über 1 Mrd. € nahezu verdoppelt. 20 20 1.3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen Finanzplanung erhöhen sich die Leistungen um rd. 0,3 Mrd. €. Diese Veränderung resultiert insbesondere aus der Umsatzsteuerentwicklung und der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter. Deutlich stärker fällt die Abweichung bei den Leistungen an die Rentenversicherung im Vergleich zu den Soll-Ansätzen des Jahres 2016 aus (rd. +4,5 Mrd. €). So haben sich die Bruttolöhne und -gehälter weiter positiv entwickelt und zudem lief 2016 die vorübergehende Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses um zusätzliche 1,25 Mrd. € als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts aus. Im Jahr 2020 werden die Leistungen des Bundes voraussichtlich erstmals die 100 Mrd. €Marke überschreiten (vgl. Schaubild 4). Stabilisierend wirkt sich im Finanzplanzeitraum die Fortschreibung des Beitragssatzes auf 18,7 % aus. Hingegen erhöhen die erwartete Umsatzsteuer- und Bruttolohnentwicklung die Bundeszuschüsse. Zusätzlich beginnt 2019 die im RV-Leistungsverbesserungsgesetz vereinbarte schrittweise Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um insgesamt rd. 0,5 Mrd. € jährlich bis auf rd. 2 Mrd. € im Jahr 2022. Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Aufgabengebiete in Tabelle 5 und in der nachfolgenden Darstellung entsprechen weitgehend - jedoch nicht in allen Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan aussagefähiger und transparenter zu machen, werden die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge dargestellt. 1.3.2.1 Soziale Sicherung Die Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung: Hauptfunktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit Abstand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts dar. Die Ausgabenansätze steigen von 161,5 Mrd. € in 2016 auf 187,1 Mrd. € in 2020. Auch die Sozialleistungsquote (der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben) steigt von 51 % in 2016 auf 53,6 % in 2020 weiter an. Den Hauptanteil dieses sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzenden Ausgabenblocks bilden die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschusses (rd. 67,8 Mrd. €). Hinzu kommen die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten in Höhe von rd. 13,2 Mrd. €. 1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung sind seit Jahren die größte Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Für das Jahr 2017 sind hierfür rd. 91,2 Mrd. € vorgesehen. Gegenüber der bisherigen 21 21 Tabelle 5 Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis 2020 nach Aufgabenbereichen Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1.3.2.1 Soziale Sicherung 1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen ...... 84,262 86,714 91,170 93,946 97,248 100,651 1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt ................................... 33,598 34,491 38,134 38,920 40,704 42,379 1.3.2.1.3 Familienpolitische Leistungen ......... 7,498 7,552 7,251 7,386 7,571 7,756 1.3.2.1.4 Wohngeld ....................................... 0,340 0,730 0,635 0,645 0,625 0,625 1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie ..................... 0,379 0,217 0,273 0,223 0,223 0,223 1.3.2.1.6 Kriegsopferleistungen ..................... 1,042 1,074 0,928 0,866 0,811 0,811 1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen ... 0,762 0,766 0,749 0,675 0,673 0,653 1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik ..... 3,694 3,814 3,917 3,879 3,923 3,982 1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung ... 11,500 14,000 14,500 14,500 14,500 14,500 1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ......................... 5,892 6,506 7,179 7,726 8,317 9,244 1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich .................................. 4,604 5,094 5,597 5,756 5,636 5,710 1.3.2.2 Verteidigung 1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung.................. 28,476 28,612 30,765 30,961 31,913 33,200 1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten ............ 0,054 0,039 0,070 0,056 0,057 0,072 1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 1.3.2.3.1 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ....................... 0,558 0,650 0,765 0,745 0,745 0,745 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes....................... 0,422 0,533 0,607 0,546 0,497 0,492 1.3.2.3.2 1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie 1.3.2.4.1 Energie ............................................ 1,516 1,888 1,691 1,692 1,693 1,609 1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung ....................... 0,427 0,485 0,483 0,486 0,485 0,485 1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung ............... 1,046 1,030 1,046 1,049 1,048 1,048 1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung ....... 0,997 1,389 1,555 1,070 1,395 1,294 1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung ....................... 1,121 2,074 1,362 1,480 1,429 1,390 10,372 6,363 10,475 6,866 10,471 7,278 11,104 7,548 11,184 8,441 10,878 8,276 1.3.2.5 Verkehr 1.3.2.5.1 1.3.2.5.2 Eisenbahnen des Bundes ................ Bundesfernstraßen .......................... 22 22 noch Tabelle 5 Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2015 bis 2020 nach Aufgabenbereichen Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1.3.2.5.3 Bundeswasserstraßen ..................... 1,924 2,268 2,364 2,272 2,255 2,162 1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden ...................................... 1,657 1,672 1,672 1,672 1,672 0,337 1.3.2.5.5 Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich............................... 1,571 2,897 3,238 3,367 2,063 1,949 1.3.2.6 Bauwesen 1.3.2.6.1 Wohnungs- und Städtebau .............. 1,624 2,284 2,810 2,775 2,657 1,647 1.3.2.7 Forschung, Bildung und Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten 1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen .................................... 9,520 10,340 11,118 11,351 11,552 11,690 1.3.2.7.2 Hochschulen .................................... 3,352 3,736 4,091 3,458 3,458 2,704 1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses .................................. 3,381 3,648 3,973 3,972 3,963 3,992 1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens ......... 1,780 1,931 1,998 2,081 2,222 2,206 1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten .............. 2,114 2,278 2,253 2,263 2,318 2,320 1.3.2.8 Umweltschutz .................................. 1,155 1,482 1,416 1,444 1,450 1,455 1.3.2.9 Sport ................................................ 0,152 0,210 0,157 0,152 0,152 0,152 1.3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung ...... 5,059 6,202 6,661 6,722 6,677 6,702 1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ..................................... 6,399 7,287 7,950 7,881 7,866 7,831 1.3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft 1.3.2.12.1 Zinsausgaben .................................. 21,107 23,812 19,330 19,224 19,339 21,902 1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben des Bundes ohne Bahn und Post ........................ 8,441 8,681 8,820 8,903 8,952 8,976 1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt ............................... 0,313 0,323 0,314 0,314 0,314 0,314 1.3.2.14 5,654 0,913 1,052 3,030 3,357 3,202 Sondervermögen ............................. Rundungsdifferenzen möglich 23 23 1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt Darüber hinaus erstattet der Bund der allgemeinen Rentenversicherung die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind im Finanzplanzeitraum bis 2020 rd. 16,7 Mrd. € vorgesehen (für 2017 rd. 3,3 Mrd. €). Seit dem Jahr 2010 trägt der Bund von diesen Aufwendungen - nach Erstattung des restlichen Anteils durch die Länder im Beitrittsgebiet dauerhaft 40 %. Des Weiteren leistet er Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen. Im Jahr 2017 ist hierfür ein Betrag von rd. 1,3 Mrd. € vorgesehen. Die Bundesausgaben für den Bereich Arbeitsmarkt werden im Jahr 2017 mit insgesamt rd. 38,1 Mrd. € veranschlagt. Der Anstieg um rd. 3,6 Mrd. € gegenüber dem Soll für das Jahr 2016 ist im Wesentlichen auf höhere Ansätze beim Arbeitslosengeld II, bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) und beim Eingliederungsbudget zurückzuführen. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der erwarteten guten Entwicklung am Arbeitsmarkt voraussichtlich im gesamten Finanzplanzeitraum Überschüsse erzielen und weiterhin finanziell stabil aufgestellt sein. Ein Darlehen des Bundes gem. § 365 SGB III wird sie folglich im gesamten Zeitraum nicht benötigen. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Haushalt 2017 insgesamt rd. 37,3 Mrd. € eingeplant, rd. 3,1 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind 22,2 Mrd. € für das ALG II veranschlagt, 1,7 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in der knappschaftlichen Rentenversicherung steigen gegenüber 2016 im Jahr 2017 um gut 2,4 % auf rd. 5,47 Mrd. €. 24 24 Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der Arbeitslosen 2017 auf 2,87 Mio. steigen wird. Zudem wurden eine eventuelle Regelbedarfsanpassung sowie erhöhte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung berücksichtigt. Die Ansätze für die weiteren Finanzplanjahre (2018: 23,5 Mrd. €; 2019: 24,9 Mrd. €; 2020: 26,3 Mrd. €) beruhen auf der Annahme eines weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen aufgrund der Flüchtlingssituation (vgl. Schaubild 5) und weiterer Anhebungen der Regelbedarfe. durchschnittlich 4,1 Prozentpunkten als finanzieller Ausgleich für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für bedürftige Kinder durch die Kommunen unterstellt. Im Laufe des Jahres 2017 wird diese Quote anhand der tatsächlichen Ausgabenentwicklung des Jahres 2016 für diese Leistungen neu berechnet und entsprechend rückwirkend zum 1. Januar angepasst. Für die Jahre 2015 bis 2017 wurde zudem eine Entlastung der Kommunen im Vorfeld eines Bundesteilhabegesetzes hälftig über eine insoweit befristet erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU im Umfang von 500 Mio. € jährlich berücksichtigt. Außerdem wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2017 im Rahmen der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen um weitere 500 Mio. € aufgestockt. Die Ansätze für die Finanzplanjahre beruhen im Übrigen auf der Annahme eines weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen. Im Haushalt 2017 sind für die Beteiligung des Bundes an den KdU 5,85 Mrd. € vorgesehen, 750 Mio. € mehr als im Soll 2016 (2018: 5,0 Mrd. €; 2019: 5,2 Mrd. €; 2020: 5,4 Mrd. €). Hierbei ist für das Haushaltsjahr 2017 eine feste Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich 28,2 % berücksichtigt. Außerdem wird für 2017 eine variable Bundesbeteiligung von bundes- 25 25 Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungskosten werden im Jahr 2017 mit rd. 9,2 Mrd. € veranschlagt (davon rd. 4,6 Mrd. € für Eingliederungsleistungen) und über den Finanzplanzeitraum auf rd. 9,7 Mrd. € im Jahr 2020 erhöht. Dies trägt den anstehenden Herausforderungen bei der Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechnung. Hierfür wird zudem die berufsbezogene Deutschsprachförderung weiter ausgebaut. Zur Förderung von jährlich insgesamt 200.000 Kursteilnehmern sind im Jahr 2017 410 Mio. €, ab dem Jahr 2018 jährlich 470 Mio. € vorgesehen. Für die Stärkung der Qualifizierungsoffensive ist im Finanzplanzeitraum bis 2020 ein zusätzlicher Betrag von 600 Mio. € für die Förderung von SprachKitas vorgesehen; 150 Mio. € werden erstmalig 2017 dafür veranschlagt. Als neuer Schwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik werden im Finanzplanzeitraum für die Extremismusprävention zusätzliche Mittel von insgesamt 224 Mio. € bereitgestellt, davon allein 74 Mio. € im Haushaltsjahr 2017. Im Rahmen des bestehenden Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ werden 2017 dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ 220 Mio. € zugeführt. Insgesamt gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden im Finanzplanzeitraum zusätzlich 550 Mio. € für Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten der Kitas im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung in Höhe von 845 Mio. € jährlich. In den Jahren 2017 und 2018 wird dieser Festbetrag zugunsten der Länder um je 100 Mio. € auf 945 Mio. € angehoben. Für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 6 Jahren wird ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1,126 Mrd. € aufgelegt. In 2017 werden erstmalig 226 Mio. € zugeführt, um durch die Schaffung zusätzlicher Plätze auf den verstärkten Betreuungsbedarf von Kindern und die notwendige Aufnahme von Flüchtlingskindern reagieren zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sollen jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten für bestimmte Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden, um sie mittels niedrigschwelliger Angebote an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zugleich sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigungen während des Asylverfahrens zu bieten. Dafür stehen ab dem Jahr 2017 jährlich 300 Mio. € zur Verfügung. 1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen Die Bundesregierung erhöht ihre familienpolitischen Leistungen in deutlichem Umfang weiter. Der Regierungsentwurf 2017 und der Finanzplan bis 2020 berücksichtigen beim Elterngeldansatz insbesondere die Einführung des Elterngelds Plus und des Partnerschaftsbonus, die zu erwartende höhere Geburtenentwicklung und die steigende Väterbeteiligung. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung wird der Elterngeldansatz im Jahr 2017 auf 6,2 Mrd. € angehoben. Ab 2017 werden für das Elterngeld im Finanzplan insgesamt 2,8 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder unter 12 Jahren einen Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei einem alleinstehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig ausreichenden Unterhalt erhalten. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Unterhaltsvorschussleistung für Kinder unter 6 Jahren bis zu 152 € und für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 203 € monatlich. Sie wird für eine Dauer von bis zu 6 Jahren gezahlt. Der Bund finanziert hiervon ein Drittel, zwei Drittel tragen die Länder und Kommunen. Im Jahr 2017 sind hierfür 315 Mio. € etatisiert. Das Elterngeld ersetzt das vorherige Nettoeinkommen von Eltern, die ihr Kind in den ersten zwölf bzw. vierzehn Monaten selbst betreuen möchten, in der Regel zu 65 %, für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Das Elterngeld Plus unterstützt insbesondere Eltern, die während ihres Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten möchten und schafft einen Ausgleich, indem es den Eltern einen längeren Elterngeldbezug erlaubt (bis zu 24 + 4 Monate). Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus für vier Monate gewährt, wenn beide Eltern zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 160 € monatlich je Kind. Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind für das Haushaltsjahr 2017 mit 405 Mio. € etatisiert. Aus den Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms sind insgesamt 100 Mio. € für das Bundesprogramm „KitaPlus“ in den Jahren 2016-2020 vorgesehen, davon sind 33,5 Mio. € im Regierungsentwurf 2017 veranschlagt. Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2015 zur Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldgesetzes beträgt der Ansatz für das auslaufende Betreuungsgeld im Haushaltsjahr 2017 noch 50 Mio. €; ab 2018 wird mit keinem weiteren Bedarf gerechnet. 26 26 1.3.2.1.4 Wohngeld (im wesentlichen Versorgungsbezüge und Heil- und Krankenbehandlung). Darüber hinaus werden Mittel für die soziale Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte zur Verfügung gestellt. Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird seit dem Jahr 2015 aus dem Epl. 14 (BMVg) gezahlt. Insgesamt erhalten rd. 136.000 Personen Versorgungsleistungen (Stand 1. Juni 2016); gegenüber dem Vorjahr sind dies rd. 19.000 Personen weniger. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird einkommensschwachen Haushalten zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Im Bundeshaushalt 2017 sind hierfür rd. 0,6 Mrd. € vorgesehen. Damit werden auch die Mehrbedarfe aus der Wohngeldreform 2016 sowie die finanziellen Auswirkungen des „Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ auf die Wohngeldausgaben abgedeckt. Auch die Auswirkungen der jährlichen Anpassungen der Regelbedarfe und Rentenwerte auf das Wohngeld sind berücksichtigt. Gleichzeitig ist die erwartete degressive Entwicklung der Wohngeldausgaben aufgrund eines prognostizierten Rückgangs der Empfängerzahlen berücksichtigt. Die KOF umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Sie dient der Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem BVG durch besondere Hilfen für Beschädigte und Hinterbliebene im Einzelfall. Hierzu gehören u. a. Hilfen zur Pflege für Beschädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Leistungen sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig. Im Bundeshaushalt 2017 werden hierfür rd. 0,25 Mrd. € veranschlagt. 1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bausparkassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Seit 2004 beträgt die Höhe der Prämie 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen (Höchstbeträge 512/1024 € für Alleinstehende/Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie wurde für Verträge, die bis zum Jahr 2008 geschlossen wurden, in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren nach Vertragsabschluss oder bei Zuteilung und Verwendung der Bausparsumme für den Wohnungsbau ausgezahlt. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes wurde die Gewährung der Wohnungsbauprämie für Verträge, die seit dem Jahr 2009 neu abgeschlossen werden, generell an die Verwendung zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken gekoppelt. Diese Änderung wirkt sich nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist erstmals ab dem Jahr 2016 ausgabendämpfend aus. Im Jahr 2017 sind Ausgaben für Zahlungen nach dem WohnungsbauPrämiengesetz in Höhe von rd. 0,3 Mrd. € und im Finanzplanzeitraum bis 2020 in Höhe von rd. 0,2 Mrd. € p.a. vorgesehen. 1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der national-sozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen Für Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung sind im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt rd. 675 Mio. € zugunsten von Menschen vorgesehen, die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden und hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten haben. Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen bis Ende 2016 insgesamt rd. 73,5 Mrd. €. Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG anteilig vom Bund und den alten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2017: rd. 109 Mio. €). Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund bis einschließlich 2016 rd. 6 Mrd. € geleistet. Ferner werden 2017 Mittel in Höhe von rd. 21 Mio. € für die Wiedergutmachung für andere als die oben genannten NS-Verfolgten, u. a. für Sinti und Roma und sog. Nichtglaubensjuden sowie für die Verwaltungskostenerstattung an die JCC eingesetzt. 1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen) Für den Bereich der Sozialen Entschädigung sind im Bundeshaushalt 2017 insgesamt rd. 0,93 Mrd. € veranschlagt. Es werden die Bereiche der Kriegsopferversorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge (KOF) unterschieden. Der Schwerpunkt liegt bei der KOV mit rd. 0,67 Mrd. € und umfasst die staatlichen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind, oder an deren Hinterbliebene 27 27 Für den Lastenausgleich wurden von 1949 bis 2015 rd. 75,7 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Heute bestehen diese Ausgaben vor allem aus der Zahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadenrente, die nach §§ 5, 6 Lastenausgleichsgesetz (LAG) von Bund und Ländern zu finanzieren ist. Mit zunehmendem Abstand zum Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen sowie nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über 2 Mrd. € p. a. (50er und 60er Jahre) auf rd. 12,7 Mio. € im Jahr 2017 zurückgegangen. In den Jahren ab 2018 werden die Ausgaben bis auf rd. 10,8 Mio. € im Jahr 2020 weiter zurückgehen. gestalten. Zuletzt wurde die Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) zum 1. Januar 2013 grundlegend modernisiert. Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen Sozialpolitik bleibt bis zum Jahr 2020 mit dann voraussichtlich rd. 2,25 Mrd. € relativ konstant (2016: rd. 2,17 Mrd. €). Auch künftig werden somit mehr als drei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund getragen. Die Ansätze stützen sich auf den Rechtsstand im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2013 vom 20. November 2013 (BT-Drs. 18/83) sowie aktuelle Schätzungen. Die Ausgaben für die Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd. 57,9 Mio. € im Jahr 2017 werden bis zum Jahr 2020 auf rd. 46,1 Mio. € sinken. Die Schwerpunkte dieser Ausgaben liegen bei den Erstattungen an die Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel (2017: 27,5 Mio. €) sowie alliierter Kampfmittel (2017: 15 Mio. €) auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 AKG (2017: 7,6 Mio. €), beim finanziellen Ausgleich an Rheinland-Pfalz für die Übernahme von Sicherungspflichten an ehemaligen Westwallanlagen (2017: 5 Mio. €), bei der Beseitigung von Gefahrenstellen an Luftschutz- und Verteidigungsanlagen (2017: 1,5 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (2017: 1,1 Mio. €). In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Altenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge und den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Dieser Solidarzuschlag verändert sich jährlich entsprechend dem übrigen Beitragsaufkommen und beträgt im Jahr 2016 rd. 79,7 Mio. €. Die Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen in Folge höherer Leistungsausgaben bis zum Jahr 2020 voraussichtlich auf rd. 1,58 Mrd. € an (2016: rd. 1,41 Mrd. €). Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversicherung dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer finanziell zu entlasten. Nach Aufstockung der Zuschüsse um jeweils 78 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 zur Abfederung der wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der niedrigeren Preise für eine Reihe wichtiger Agrarerzeugnisse soll im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2020 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 100 Mio. € zur Verfügung stehen. 1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient der sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und bildet eine stabile Basis für die Berücksichtigung der sozialen Belange der Landwirte und ihrer Familien bei deren sozialen Absicherung. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen Raum. Mit einem Ansatz von rd. 3,9 Mrd. € bleibt die Agrarsozialpolitik das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte sowie zur landwirtschaftlichen Krankenund Unfallversicherung. Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu 1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung Der Bund leistet an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen Bundeszuschuss (§ 221 SGB V). Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden die Bundesmittel an die GKV insbesondere zur Stabilisierung der GKVBeitragssätze für die Jahre 2009 bis 2015 um insgesamt rd. 35 Mrd. € erhöht. Aufgrund der positiven Finanzentwicklung der GKV konnte der Bundeszuschuss anschließend vorübergehend abgesenkt werden: von 14 Mrd. € für das Jahr 2012 auf 11,5 Mrd. € für das Jahr 2013, auf 10,5 Mrd. € für das Jahr 2014 und auf 11,5 Mrd. € für das Jahr 2015. 28 28 Im Jahr 2016 stieg der Bundeszuschuss wieder auf 14 Mrd. € und ist ab 2017 auf jährlich 14,5 Mrd. € festgeschrieben. Der Dienst ist in der Regel auf 12 Monate ausgerichtet, er dauert grundsätzlich zwischen 6 und 18, ausnahmsweise bis zu 24 Monate. Für Freiwillige ab 27 Jahre besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Der Bund zahlt monatlich einen Zuschuss für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge sowie die pädagogische Begleitung. Zur besseren Koordinierung der Flüchtlingslage werden von 2016 bis Ende 2018 jährlich zusätzlich 10.000 Stellen im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ bereitgestellt. Hierfür wurden beim BFD 48 Mio. € in 2016, 35 Mio. € in 2017 und 40 Mio. € in 2018 zusätzlich etatisiert. Für den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erhält das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bis Ende 2018 zusätzlich jährlich 2 Mio. €. Im Jahr 2015 gab es im Jahresdurchschnitt rd. 37.100 Freiwillige, davon viele in Teilzeit. Für die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) stehen 92,7 Mio. € im Jahr 2017 zur Verfügung. Insgesamt leisten rd. 97.000 Menschen jährlich einen Freiwilligendienst in Deutschland, darunter auch einige hundert Jugendliche, die aus anderen Staaten kommen. 1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsätzlich werden die Kosten der Sozialhilfe von den Kommunen und Ländern getragen. Seit dem Jahr 2003 beteiligt sich der Bund jedoch an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung). Ab dem Jahr 2009 wurde die bis dahin geltende Festbetragsregelung i. H. v. 409 Mio. € p.a. in eine quotale Beteiligung des Bundes umgewandelt. Bezugsgröße waren die Nettoausgaben des Vorvorjahres. Danach sollte im Jahr 2009 die Beteiligung des Bundes 13 % betragen und anschließend pro Jahr um 1 Prozentpunkt bis zum dauerhaften Anteil von 16 % im Jahr 2013 anwachsen. Im Ergebnis der Gemeindefinanzkommission beteiligte sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 % an den Nettoausgaben des Vorvorjahres und im Jahr 2013 mit 75 % an den Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres. Seit 2014 erstattet der Bund 100 % der Ausgaben des laufenden Kalenderjahres. Infolgedessen wird die Grundsicherung seit 2013 in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Für das Jahr 2017 sind im Bundeshaushalt rd. 7,17 Mrd. € veranschlagt. Darüber hinaus werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Kosten und Auslagen, die den Trägern der Rentenversicherung durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 109a Abs. SGB VI für das vorangegangene Jahr entstanden sind, erstattet (2017: 6,9 Mio. €). Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen für das Jahr 2017 für die Zahlung einer staatlichen Zulage 45,75 Mio. € zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden sowohl die Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung als auch die Personal- und Sachausgaben des BVA als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge erstattet. 1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich 1.3.2.2 Verteidigung Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik im multilateralen Rahmen erfolgt unter den Bedingungen sich wandelnder vielfältiger Herausforderungen, wie etwa der Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionalen Konflikten und dem internationalen Terrorismus. Um auch neuen Risiken und Bedrohungen für Europa und Deutschland angemessen und möglichst gezielt begegnen zu können, muss eine Vielzahl sicherheits- und verteidigungspolitischer Handlungsoptionen bestehen, welche die Nutzung militärischer Instrumente mit einschließen. Die Sicherheitspartnerschaft in der Nordatlantischen Allianz bleibt dabei das Fundament der Friedensordnung in Europa. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik orientiert sich an den Leitlinien präventiven Engagements, umfassender Kooperation und dauerhafter Integration auf der Grundlage gesicherter Verteidigungsfähigkeit. Eingebunden in die internationale Staatengemeinschaft leistet Deutschland Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, leistet der Bund im Rahmen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2017 einen Beitrag von 265 Mio. €. Durch die Eigenbeteiligung eines Teils der Betroffenen ergeben sich für den Bund Einnahmen von 15 Mio. €. Bund und Länder wenden für die unentgeltliche Beförderung rd. 500 Mio. € jährlich auf. Der Bund stellt darüber hinaus für die weitere Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2017 einen Betrag von rd. 18,9 Mio € zur Verfügung; hierin sind auch Maßnahmen des Bundesteilhabegesetzes, wie z. B. die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, enthalten. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet - ähnlich wie die Jugendfreiwilligendienste (JFD) - Frauen und Männern die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz im sozialen und ökologischen Bereich, in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. 29 29 einen aktiven Beitrag zu politischen Konfliktlösungen, der dem politischen Gestaltungsanspruch und dem Gewicht Deutschlands in der Welt angemessen ist. ehemalige zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten und in den Jahren 2017 und 2020 durch eine mit den britischen Streitkräften abgeschlossene Vereinbarung zu Restwertentschädigungen - stark angestiegen. Sie werden im Finanzplanzeitraum weiterhin auf hohem Niveau fortgeschrieben, erst danach ist aufgrund der erfolgten Reduzierung der ausländischen Streitkräfte mit einem Rückgang der Ausgaben zu rechnen. 1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung Die im Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr identifizierten sicherheitspolitischen Werte, Interessen und Prioritäten der Bundesrepublik Deutschland bilden den strategischen Rahmen für Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr als Instrument deutscher Sicherheitspolitik. Da Bedrohungen für die Freiheit und Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten heute nicht mehr vorrangig geographisch oder militärisch definiert sind, müssen Streitkräfte im 21. Jahrhundert über ein breites Fähigkeitsspektrum sowie ein hohes Maß an Einsatzbefähigung verfügen. Flexible und professionelle Strukturen, hochqualifiziertes Personal sowie eine entsprechende Ausrüstung sind unverzichtbar, um Stabilisierungsoperationen bis hin zu hochintensiven Kampfeinsätzen, Beobachtermissionen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis hin zu humanitären Hilfeleistungen erbringen zu können. In Ausbildung, Übung und möglichen zukünftigen Einsätzen können bestehende oder neue Formen von Kooperationen - besonders im Rahmen der Weiterentwicklung bilateraler Beziehungen - von großer Bedeutung sein. 1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz Das BMEL nimmt die Regierungsaufgaben auf den Gebieten Ernährung, Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, ländliche Räume sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz wahr. Es wirkt an der Gestaltung der Europäischen Politiken und des Rechtsrahmens für diese Politikbereiche mit. Für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt rd. 5,9 Mrd. € veranschlagt. Ziele der Agrarpolitik sind eine nachhaltige, ökologisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähige und multifunktional ausgerichtete Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, eine wettbewerbsfähige Ernährungswirtschaft sowie attraktive, lebenswerte und vitale ländliche Räume mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungsperspektiven. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind 180.100 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten vorgesehen. Hinzu kommen 12.500 Freiwilligen Wehrdienst Leistende und 2.500 Reservistendienst Leistende. Für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 78.319 Stellen ausgebracht. Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalen Agrarpolitik sind die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. 1.3.2.1.8) sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl. 1.3.2.3.2). 1.3.2.3.1 Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind im Einzelplan des BMVg Ausgaben in Höhe von rd. 36,6 Mrd. € veranschlagt, damit liegen die für 2017 vorgesehenen Ausgaben 1,7 Mrd. € über dem bislang geltenden Finanzplan. Im Finanzplan bis 2020 sind für das Jahr 2018 rd. 36,9 Mrd. €, für das Jahr 2019 rd. 37,9 Mrd. € und für das Jahr 2020 rd. 39,2 Mrd. € vorgesehen. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung Qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sind Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Produktsicherheit, gesunde Ernährung, Wertschätzung für unsere Lebensmittel und die Förderung einer transparenten und nachhaltigen Erzeugung gehören deshalb zu den wichtigen Aufgaben des BMEL. Die Bundesregierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder im Wege der Projektförderung zu einer besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Schwerpunkte sind dabei die Themen gesunde Ernährung, transparente Lebensmittelkennzeichnung und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. 1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der verbündeten Streitkräfte entstehen. Für das Haushaltsjahr 2017 sind Ausgaben in Höhe von rd. 72 Mio. €, für 2018 rd. 59 Mio. €, für 2019 rd. 60 Mio. € und für 2020 rd. 74 Mio. € veranschlagt. Wegen der verstärkten Aufgabe von militärischen Standorten sind die Ausgaben - im Wesentlichen durch die Zahlung von Überbrückungsleistungen an Für diese Aufgaben sind 2017 insgesamt rd. 161,9 Mio. € vorgesehen. Darin sind 90,6 Mio. € für die Erstattung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für Investitionen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und 51,2 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) enthalten. Außerdem werden die 30 30 Projekte der Verbraucherinformation in 2017 mit Mitteln in Höhe von 16 Mio. € fortgesetzt. und Landwirtschaft. Mit der Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft werden die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie- und Wissenstransfer unterstützt. Hierfür sind auch in 2017 wieder 17 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus werden Schulungs-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen gefördert. Außerdem sind im Haushaltsjahr 2017 14 Mio. € für Modell- und Demonstrationsvorhaben veranschlagt. Wie in den Vorjahren nehmen Modellvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung einen Schwerpunkt ein. Die mit dem Haushalt 2014 begonnene Förderpolitik in den Bereichen Eiweißpflanzenstrategie und nachhaltige Waldbewirtschaftung wird fortgesetzt. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Versorgung mit heimischen Eiweißfuttermitteln in Höhe von 6 Mio. € sowie nationale und internationale Forstprojekte zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung mit einem Ansatz von 5,5 Mio. €. Für Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung und für Beteiligungen an EU-Initiativen nach den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen sind 7 Mio. € veranschlagt. 1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das wichtigste nationale Förderinstrument des Bundes zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland dar. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterzuentwickeln. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Fördermaßnahmen im Rahmen der GAK im Bereich der Agrarstrukturverbesserung grundsätzlich mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt die Bundesbeteiligung 70 %. Im Bundeshaushalt 2017 sind für die GAK 765 Mio. € veranschlagt. Davon entfallen auf den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels 25 Mio. €. Mittel in Höhe von 100 Mio. € jährlich sind für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes vorgesehen. Der reguläre Rahmenplan wird auf 640 Mio. € aufgestockt. Der zusätzliche Betrag dient der Förderung investiver Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung. Von den regulären Rahmenplanmitteln werden 10 Mio. € zweckgebunden für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt. Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in zentralen Zukunftsfeldern der ländlichen Entwicklung. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Im Bundesprogramm werden mehrere Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Wettbewerbe zur ländlichen Entwicklung, Aktivitäten der Kommunikation und der Forschung gebündelt. Das Bundesministerium erwartet hieraus wichtige Erkenntnisse für die weitere Politikgestaltung. Dafür sind bis 2020 jährlich 20 Mio. € vorgesehen. 1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung von Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein. 1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Wesentliche internationale Herausforderungen im Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der Ernährung sowie eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung bei gleichzeitiger Erhaltung von Biodiversität und Eindämmung des Klimawandels. Hier handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen (u. a. FAO). Für diesen Bereich sind im Haushaltsjahr 2017 rd. 74 Mio. € veranschlagt. Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation sind 2017 Mittel in Höhe von insgesamt rd. 623 Mio. € vorgesehen. Bei seinen Entscheidungen stützt sich das BMEL auf wissenschaftliche Erkenntnisse seiner Forschungseinrichtungen: Julius Kühn Institut, Friedrich-Loeffler-Institut, Max Rubner-Institut, Thünen-Institut sowie Bundesinstitut für Risikobewertung. Für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe sind 2017 61 Mio. € veranschlagt. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 57 Mio. € ist das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland in den Bereichen Ernährung 1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu erhalten und nachhaltig zu steigern, ist vorrangiges Ziel der Wirtschaftsförderung. 31 31 Neben dem Erhalt und Ausbau der Innovationsfähigkeit unterstützt die Bundesregierung in besonderer Weise Forschung und Entwicklung, indem sie insbesondere Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen fördert und damit den Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft erleichtert. Der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz kommt eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung der Energiewende zu. Maßnahmen zur Einsparung von Energie werden prioritär verfolgt. Im Mittelpunkt stehen dabei die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderte unabhängige, transparente Energieberatung privater Verbraucher und Unternehmen sowie Studien der Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Hierfür stehen in den Jahren 2016 bis 2020 ca. 208 Mio. € zur Verfügung. 75 Mio. € davon entfallen auf die Absicherung von Ausfallbürgschaften für Energieeinsparcontracting. 1.3.2.4.1 Energie Der Gebäudebereich ist ein zentrales Feld zur Erreichung der Energieeinsparziele. Über die im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ aufgelegten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren werden Gebäudeeigentümer bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt. 2015 wurde die Förderung u. a. um die Sanierung und den Neubau gewerblicher Gebäude erweitert. 2017 stehen für Darlehens- und Zuschusszusagen Programmmittel in Höhe von 2,0 Mrd. € aus dem EKF zur Verfügung. Die Finanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen erfolgt über den Einzelplan 09. Hierfür sind 2017 Mittel in Höhe von rd. 338 Mio. € veranschlagt. Mit der Energiewende wird ein langfristiger Umbauprozess der Energieversorgung mit ehrgeizigen Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung beschrieben. Zur Umsetzung der Energiewende und zur Gewährleistung einer sicheren, kostengünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung in Deutschland werden im Finanzplan bis 2020 erhebliche Mittel bereitgestellt. Das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ hat, an den Zielen der Energiewende ausgerichtet, eine Neufestlegung von Förderschwerpunkten vorgenommen. Im Vordergrund der Förderaktivitäten des BMWi stehen Forschungsmaßnahmen zu Energieeffizienztechnologien und erneuerbaren Energien sowie zur Optimierung und besseren Verzahnung der verschiedenen Handlungsfelder der Energiewende, u. a. durch die Entwicklung von Speichertechnologien und Netztechnologien sowie die Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem der Energieversorgung. Die Mittel für diese Forschungsmaßnahmen belaufen sich im Zeitraum 2016 bis 2020 auf insgesamt 2,05 Mrd. €. Seit 2011 werden darüber hinaus für diesen Bereich weitere Mittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds (EKF)“ bereitgestellt. Einen weiteren Beitrag für die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich leistet das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Dieses 2016 gestartete Programm ergänzt und verstärkt die bestehende Förderlandschaft. Bis 2020 steht aus dem EKF ein Programmvolumen i. H. v. 165 Mio. € p.a. zur Verfügung. Um die heimischen Hersteller und Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz international zu stärken, gibt es die „Exportinitiative Energie“. Die Initiative wird vom BMWi koordiniert und finanziert. Im Zeitraum 2016 bis 2020 stehen dafür insgesamt 92,5 Mio. € zur Verfügung. Zudem stehen 2016 bis 2020 Mittel für die projektgeförderte nukleare Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen, welche die Reaktorsicherheits- sowie die standortunabhängige Entsorgungsforschung umfasst, in Höhe von rd. 178 Mio. € zur Verfügung. Wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Energiewende ist zudem ein kontinuierlicher MonitoringProzess. Für das Monitoring der Energiewende und für internationale Berichterstattungen müssen Verfügbarkeit und Qualität der energiestatistischen Datenbasis gewährleistet sein, insbesondere für die Erstellung der Energiebilanzen, die u. a. als Grundlage für die Berechnung der energiebedingten Treibhausgase dienen. Insgesamt stehen hierfür 8,0 Mio. € für den Finanzplanzeitraum bis 2020 zur Verfügung. Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien (EE) im Wärmemarkt werden Investitionen in EE zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs primär in bestehenden Gebäuden sowie für gewerbliche und industrielle Prozesse durch Investitionszuschüsse oder Tilgungszuschüsse unterstützt. Dafür stellt der Bund im Zeitraum 2016 bis 2020 Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,17 Mrd. € im Bundeshaushalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel aus dem EKF in Höhe von rd. 506 Mio. € bereitgestellt. Um die energiepolitischen Ziele im Bereich Strom und Netze erreichen zu können, bedarf es der wissenschaftlichen Unterstützung etwa bei der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben oder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Hierfür stehen von 2017 bis 2020 rd. 76 Mio. € zur Verfügung. 32 32 1.3.2.4.2 Sonstige förderung Darin sind Mittel in Höhe von 9,5 Mio. € für den Betrieb der Clearingstelle EEG als außergerichtlicher Schiedsstelle zum EEG enthalten. Deutschland hat sich außerdem gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum EEG 2014 verpflichtet, 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnektorenprojekte zu investieren. Die Mittel sollen in Form von einmaligen Investitionszuschüssen für grenzüberschreitende Projekte eingesetzt werden. sektorale Wirtschafts- Die Schiffbaupolitik zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der Innovationskraft. Hierbei werden wichtige Industriestandorte in oftmals strukturschwachen Regionen unterstützt. Für das Innovationsförderprogramm sind im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 insgesamt 85 Mio. € etatisiert (davon 15 Mio. € in 2017). Die Innovationsförderung wird zu einem Drittel durch die Küstenländer kofinanziert und erfolgt, soweit der Bund für die Finanzierung eines Schiffbauauftrages einer Werft mit Sitz in diesem Land eine Zusage für eine CIRR-Zinsausgleichsgarantie des Bundes erteilt. Mit diesem Garantiesystem wird das Zinsrisiko der Banken bei der Refinanzierung von attraktiven CIRRFestzinssatzkrediten für Besteller von Schiffen in Deutschland abgesichert. In Umsetzung der kohlepolitischen Verständigung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Saarland sowie der IG BCE und der RAG AG vom 7. Februar 2007, mit der die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus bis Ende 2018 eingeleitet wurde, regelt das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 die Steinkohlebeihilfen des Bundes. Der Zuwendungsbescheid für die Jahre 2015 bis 2019 wurde am 9. Oktober 2013 an die RAG AG erteilt. Die Bundesanteile für die Jahre 2016 bis 2019 belaufen sich insgesamt auf bis zu 5,5 Mrd. €. Haushaltswirksam werden die festgelegten Beihilfen jeweils erst im Folgejahr, da die Auszahlung stets im Januar des Folgejahres erfolgt. Die für das Jahr 2019 zu gewährenden Hilfen für die bestehenden Altlasten des Bergbaus werden in maximal zehn Jahresbeträgen ausgezahlt. Eine genaue Regelung über die Zahlungsmodalitäten wird zwischen dem Bund und der RAG AG im Einvernehmen mit dem Land NRW bis Mitte 2018 getroffen. NRW ist für den gleichen Zeitraum mit einem Höchstbetrag von rd. 1,2 Mrd. € beteiligt. Gemäß Rahmenvereinbarung von 2007 beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion. Das Saarland beteiligt sich an den Kohlebeihilfen nicht. Seit 2013 bis 2018 leistet die RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €. Für das Jahr 2019 beläuft sich der Eigenbeitrag auf insgesamt 93 Mio. €. Mit Fördermaßnahmen für die forschungs- und technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hoch qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs gesichert werden. Die Bundesregierung unterstützt - in Übereinstimmung mit dem EU- und dem internationalen Recht - durch Gewährleistungen die anteilige Finanzierung von Entwicklungskosten neuer Luftfahrzeugprogramme durch verzinsliche, verkaufsabhängig rückzahlbare Darlehen. Der Bund unterstützt zudem Forschungsund Technologieprojekte der Luftfahrtindustrie seit 1995 in verschiedenen Luftfahrtforschungsprogrammen. Für das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes sind für die Jahre 2016 bis 2020 insgesamt 755 Mio. € vorgesehen (davon 152 Mio. € in 2017). Die deutsche Verteidigungsindustrie sieht sich auf nationaler und globaler Ebene besonderen Herausforderungen gegenüber. Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Branche nachhaltig zu gewährleisten, ist beabsichtigt, durch die Förderung von Innovationen im Bereich ziviler Sicherheitstechnologien Diversifizierungsstrategien von Verteidigungsunternehmen zu unterstützen. Der Aufbau eines zweiten zivilen Standbeins wird hochqualifizierte Beschäftigung und technologische Kernkompetenzen in den Verteidigungsunternehmen sichern. Zu diesem Zweck sollen für den Zeitraum 2016 bis 2020 insgesamt 45 Mio. € zur Verfügung gestellt werden (davon rd. 9 Mio. € in 2017). Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den Festlegungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert worden. Für die Jahre 2016 bis 2020 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt rd. 516 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland beteiligen sich zusammen mit einem Drittel. Für Maßnahmen der Außenwirtschaft werden 2017 rd. 225 Mio. € bereitgestellt. Im gesamten Finanzplanzeitraum von 2016 bis 2020 betragen die Ausgaben rd. 1.163 Mio. €. Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung wurden in einem „Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten“ gebündelt. Das Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen und der Managerfortbildung. Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Hierfür sind rd. 136 Mio. € in 2017 und rd. 680 Mio. € im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 eingestellt. Die Kernsanierung wird voraussichtlich nicht vor 2028 beendet sein. Danach verbleiben die Langzeitaufgaben. 33 33 Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH. Sie bietet in- und ausländischen Unternehmen Informations- und Beratungsunterstützung an mit dem Ziel, den Standort Deutschland durch den Export und ausländische Investitionen zu stärken und damit Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern oder zu schaffen. Daneben wird das weltweite Netz der deutschen Auslandshandelskammern gefördert. Diese unterstützen insbesondere KMU bei der Erschließung der Märkte vor Ort. Beratungen zur Steigerung von unternehmerischem Know-how und Innovationen Die Förderung unternehmerischen Know-hows soll die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Freien Berufen verbessern. Ab 2016 werden die verschiedenen Maßnahmen neu ausgerichtet und in einheitlichen Richtlinien zusammengefasst. Insgesamt stehen 2017 zur Förderung unternehmerischen Knowhows 37,9 Mio. € zur Verfügung, die aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt werden. Außerdem fördert der Bund die Innovationskompetenz in KMU mit Innovationsberatungsprogrammen, hierfür stehen 2017 insgesamt 7,3 Mio. € bereit (für die Maßnahme „BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ und die Zentralen Beratungsstellen). 1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf die Förderbereiche: Innovationsförderung Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bleibt das Basisprogramm für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Deutschland. Mit der Förderung wird ein aktiver und wirksamer Beitrag zur marktorientierten Forschung, zum Technologietransfer, zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und zur Internationalisierung von mittelständischen Unternehmen erbracht. Für das Programm sind im Jahr 2017 Mittel in Höhe von rd. 548 Mio. € vorgesehen. Innovative Unternehmensgründungen Das Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ setzt bereits im Vorfeld der Gründung innovativer Unternehmen an. Mit dem EXIST Wettbewerb „Die Gründerhochschule“ wird die Entwicklung und Umsetzung hochschulweiter Gesamtstrategien zur Etablierung von Unternehmergeist, der Verwirklichung einer Gründungskultur und der Positionierung als gründungsprofilierte Hochschule unterstützt. Mit dem EXIST-Gründerstipendium und dem EXIST-Forschungstransfer werden individuelle Gründungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase gefördert. Die Anpassung der Förderrichtlinien zum Jahreswechsel 2014/2015 hat zu einer gestiegenen Gründungsaktivität geführt. Insgesamt sind für das EXIST-Programm in den Jahren 2016 bis 2020 rd. 180 Mio. € Fördermittel vorgesehen, davon für 2017 rd. 33,4 Mio. €. EXIST wird mit Mitteln des ESF kofinanziert. Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden zinsverbilligte Darlehen im Rahmen des ERP Innovationsprogramms gewährt; teilweise als Nachrangdarlehen. Für die Zinsverbilligung sind rd. 43 Mio. € im Bundeshaushalt 2017 vorgesehen. Die Zinsverbilligung wird bis zur Hälfte und mit maximal einem Prozentpunkt aus dem Bundeshaushalt finanziert, die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung. Mit „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ werden private Investoren - insbesondere „Business Angels“ unterstützt, die sich langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Durch den Zuschuss sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen gewonnen werden, zugleich soll somit auch die Kapitalausstattung dieser Unternehmen deutlich verbessert werden. Für INVEST ist rückwirkend die Steuerfreistellung erteilt worden. 2016 sind 30 Mio. € und in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 46 Mio. € Bundesmittel vorgesehen. Industrieforschung für Unternehmen Die Industrieforschung dient dem Mittelstand, indem vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden 2017 insgesamt 210 Mio. € bereitgestellt. Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt, bei denen für ganze Branchen Problemlösungen erarbeitet werden sollen. Im Jahr 2017 stehen für die IGF 139 Mio. € zur Verfügung. Junge Start-ups erhalten durch den German Accelerator (mit seinen verschiedenen Standorten) die Möglichkeit zu wachsen und sich international weiterzuentwickeln. In den Jahren 2016 - 2020 sind jährlich durchschnittlich gut 4 Mio. € für internationale Akzeleratoren vorgesehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch geprägten, innovativen Industrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands unterstützt der Bund mit der Förderung der externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM). Im Jahr 2017 sind hierfür 71 Mio. € vorgesehen. 34 34 Das maximale Entschädigungsrisiko des Bundes auf Basis der bislang nach dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommenen Gewährleistungen wird bis Ende 2020 im Außenwirtschaftsverkehr auf rd. 66,9 Mrd. € und im Binnenwirtschaftsverkehr auf rd. 106,0 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2015) geschätzt. Zur Deckung der daraus ggf. entstehenden Schadenszahlungen seitens des Bundes dient die in Kapitel 3208 des Bundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für Entschädigungen aus Gewährleistungen. Von den im Jahre 2017 erwarteten Ausgaben des Bundes für Gewährleistungen in Höhe von insgesamt rd. 0,8 Mrd. € (Ist 2015: knapp 0,7 Mrd. €) entfallen rd. 0,5 Mrd. € auf den Außenwirtschaftsbereich. Die Übernahme weiterer Gewährleistungen oder künftiger Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen Gewährleistungen sind hierbei unberücksichtigt (vgl. 1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus und 1.3.2.13.3 zu den Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Restrukturierungsfonds“). Technologie- und Innovationstransfer für den Mittelstand Mit den Mitteln für Technologie- und Innovationstransfer (TuIT) verbessert das BMWi den Transfer von innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung aus der Wissenschaft in die Wirtschaft. Hierfür stehen 2017 rd. 29 Mio. € zur Verfügung (u. a. für die Maßnahmen zur Sicherung und Verwertung Geistigen Eigentums und die Förderung des Normenwesens durch das DIN). 1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes in strukturschwachen Regionen gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und Vernetzung lokaler Akteure gefördert. In den neuen Ländern und Berlin sowie in den strukturschwachen Regionen der alten Länder stellt die GRW auch 2017 ein zentrales Instrument der Investitionsförderung dar. Für die GRW sind im Einzelplan 09 im Jahr 2017 - wie im gesamten Finanzplanzeitraum - Mittel in Höhe von 600 Mio. € p. a. vorgesehen. Dieser Ansatz wird in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 ergänzt durch 24 Mio. € p. a. aus dem 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsinvestitionen. Rückflüsse nach § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes, die bei Nichteinhaltung von Bedingungen durch die Zuwendungsempfänger anfallen, können bei Überschreitung des veranschlagten Einnahmeansatzes von ca. 33 Mio. € für Mehrausgaben im Rahmen der GRW verwendet werden. Die Bundesmittel werden von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert. Die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf die Länder erfolgt nach den im Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten Quoten. 1.3.2.4.6 Digitale Agenda Mit einer Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt das BMWi die Entwicklung und Anwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft: Im Rahmen des Schwerpunkts „Entwicklung digitaler Technologien“ wird die Entwicklung und Erprobung neuartiger IKT-basierter Technologien und Dienste, die ein starkes Anwendungs- und Transferpotenzial im Hinblick auf mittelständische Unternehmen aufweisen, gefördert. Im Jahr 2017 sind für dieses Programm rd. 59,4 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen „Intelligente Technologie für Produkte, Produktion, Smart Home und Dienste“, „Intelligente Dienste und Daten für die Wirtschaft“, „Trusted Cloud für die Wirtschaft“ sowie die Initiative „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“. Deutschland erhält in der Förderperiode 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds insgesamt 17,1 Mrd. € (in konstanten Preisen). Davon sind ca. 8,67 Mrd. € für die Übergangsregionen (neue Länder ohne Leipzig, aber einschließlich Lüneburg), 7,54 Mrd. € für die weiter entwickelten Regionen (alte Bundesländer und Leipzig) und 0,845 Mrd. € für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit vorgesehen. Ein Teil der EFRE-Mittel wird weiterhin im Rahmen der GRW eingesetzt werden. Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ unterstützt gezielt die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk bei der Digitalisierung ihrer Produktionsund Geschäftsprozesse. Im Jahr 2017 sind für diesen Förderschwerpunkt insgesamt 48,3 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen „Mittelstand 4.0 - Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, „eStandards“ und „Usability“. Mit dem Programm „Potenziale der digitalen Wirtschaft“ werden Maßnahmen zur Digitalisierung in der Wirtschaft unterstützt. Dafür sind im Jahr 2017 rd. 12,3 Mio. € eingeplant. Die Schwerpunkte „Digitalisierung der Wirtschaft“, “Junge Digitale Wirtschaft“, „Strategie Intelligente Vernetzung“, „IT Sicherheit in der Wirtschaft“, „go-digital“ sowie „Digitale Botschafterin Deutschland“ sind Bestandteile der Digitalen Agenda und der Hightech-Strategie. 1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung Der Bund übernimmt Garantien für förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben sowohl im außen- als auch im binnenwirtschaftlichen Bereich. 35 35 Im Rahmen der Initiative Industrie 4.0 soll die Plattform Industrie 4.0 gemeinsam mit dem BMBF insbesondere KMU für die Thematik sensibilisieren, Serviceangebote bereitstellen und Handlungsempfehlungen zu den Themenfeldern Standards, Forschung und Innovation, Sicherheit vernetzter Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung für Unternehmen und Politik erstellen. Für diesen Förderschwerpunkt sind 2017 im Epl. 09 insgesamt 4 Mio. € vorgesehen. Verfügung, die schwerpunktmäßig zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur eingesetzt werden. 1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen (Art. 87e GG), finanziert der Bund Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienennetze der Eisenbahnen des Bundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege werden von den Eisenbahnen des Bundes getragen. Im Jahr 2017 werden erstmalig zusätzlich jeweils 50 Mio. € in den Einzelplänen des BMWi und des BMBF sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen in die Mikroelektronik veranschlagt. Insgesamt sind hierfür in der Finanzplanung des Bundes 1,7 Mrd. € vorgesehen. Gemeinsam mit der Industrie und anderen Mitgliedsstaaten soll so die Anschubfinanzierung für ein EU-IPCEI-Großprojekt Mikroelektronik gesichert werden. Dies auf europäischer Ebene breit angelegte Vorhaben soll der Abwanderung von Entwicklung und Fertigung von Hochtechnologien ins außereuropäische Ausland entgegen wirken und die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Bereich dieser Schlüsselindustrie deutlich stärken. Der Bund treibt den digitalen Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung mit einer Reihe von Maßnahmen voran. Hervorzuheben sind die Förderung des Deutschen Internet-Instituts, Zukunft der Arbeit sowie Medizintechnik und -informatik. Im Finanzplan bis 2020 werden die Schienenwegeinvestitionen auf hohem Niveau fortgeführt. Schwerpunktmäßig werden dabei Ersatzinvestitionen an Schienenwegen gefördert. Die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) mit der DB AG zum Bestandsnetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser fünfjährigen Vereinbarung leistet der Bund durchschnittlich einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von rd. 3,3 Mrd. € p.a., im Bundeshaushalt 2017 sind hierfür rd. 3,1 Mrd. € veranschlagt. Für die Umsetzung wichtiger Schienenprojekte, die Infrastrukturausrüstung internationaler Korridore mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS und Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen und Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms stehen von 2017 bis 2020 Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 7,6 Mrd. € zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Aufwendungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Das BEV ist Dienstherr der der DB AG zugewiesenen Beamten und zuständig für die Betreuung der Versorgungsempfänger. Es verwaltet und verwertet die nicht-bahnnotwendigen Immobilien. In den Jahren 2017 bis 2020 leistet der Bund - insbesondere im Rahmen der Defizitdeckung des BEV-Wirtschaftsplans - insgesamt rd. 22,2 Mrd. € bzw. jahresdurchschnittlich rd. 5,5 Mrd. € für den Bereich des BEV. 1.3.2.5 Verkehr Ziel der Verkehrspolitik ist es, die Voraussetzungen für funktionierende, effiziente und global vernetzte Mobilitätsströme zu schaffen. Basis hierfür ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, die zugleich wesentlicher Faktor der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist. Deutschland verfügt über ein anerkannt dichtes und gutes Verkehrswegenetz. Die Erhaltung und die Weiterentwicklung dieses Netzes sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, bei der jede Ebene entsprechend ihrer Aufgabenverantwortung tätig werden muss. Der Bund hat seine Verkehrsinvestitionen zuletzt deutlich gesteigert und wird in diesem Bereich auch in den kommenden Jahren erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Zur Stärkung der Investitionen tragen neben konventionellen Haushaltsmitteln (insbesondere aus dem 5 Mrd. € Investitionspaket 2014 - 2017 und dem 10 Mrd. € Programm für Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018) auch Mittel aus der zusätzlichen Nutzerfinanzierung bei: Ab 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet (Mehreinnahmen bis zu 1 Mrd. € in 2018 und 2 Mrd. € p.a. ab 2019). Insgesamt stehen 2017 für Investitionen in die klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr rd. 12,8 Mrd. € zur 1.3.2.5.2 Bundesfernstraßen Das Bundesfernstraßennetz gehört zu den leistungsfähigsten in Europa und spiegelt damit die Bedeutung Deutschlands als führende Wirtschaftsnation und eines der wichtigsten und zugleich am meisten belasteten Transitländer wider. Im Bundeshaushalt 2017 sind für die Bundesfernstraßen für Erhaltung, Neubau und Erweiterung, Grunderwerb sowie betriebliche Unterhaltung insgesamt rd. 7,7 Mrd. € vorgesehen, wovon rd. 6,5 Mrd. € auf Straßenbauinvestitionen entfallen, die mit rd. 3,4 Mrd. € aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. 36 36 1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel Insgesamt übersteigen die Investitionen in die Bundesfernstraßen durch die zusätzlichen Mittel aus dem 5 Mrd. € - Programm und dem 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsinvestitionen das Niveau der Vorjahre deutlich. Für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplanmaßnahmen) sind 2017 insgesamt rd. 1,8 Mrd. € eingeplant. Davon entfallen rd. 1,1 Mrd. € auf die Bundesautobahnen und rd. 0,7 Mrd. € auf die Bundesstraßen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden steht insgesamt ein Finanzrahmen von 1,672 Mrd. € p. a. zur Verfügung. Er verteilt sich auf drei Bausteine: Aus dem „Bundesprogramm des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG)“, einschließlich der Investitionshilfen für die Deutsche Bahn AG bis 2019, können Schienenverkehrswege im Öffentlichen Personennahverkehr in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Mio. € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dafür stehen jährlich rd. 332,6 Mio. € zur Verfügung. Bund und Länder haben vereinbart, die Mittel des GVFG im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahme des Güter- und damit des Schwerlastverkehrs ist auf die substanzerhaltenden und funktionssichernden Maßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu richten und eine entsprechende Prioritätensetzung vorzunehmen. Daher werden die Ausgaben für reine Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2017 auf rd. 3,6 Mrd. € angehoben. Davon sollen für Bundesautobahnen rd. 2,5 Mrd. € und für Bundesstraßen rd. 1,1 Mrd. € verwendet werden. Dabei entfallen rd. 0,6 Mrd. € auf das Brückenertüchtigungsprogramm. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im Bereich Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) fort. Im Haushalt 2017 sind für die acht laufenden und für neue ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich Mittel in Höhe von 455 Mio. € für die Konzessionsnehmer eingeplant. Für die Fortentwicklung der ÖPP Projekte („Neue Generation“) als Beschaffungsvariante ist im Haushalt 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10,1 Mrd. € ausgebracht. Seit dem 1. Januar 2007 bis Ende 2019 erhalten die Länder außerdem gemäß Art. 143c Abs. 1 GG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 EntflechtG Mittel in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich als Kompensation für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen. Diese Mittel werden den Ländern nach einem gemäß § 4 Abs. 3 EntflechtG vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem Jahr 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Art. 143c Abs. 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die private Vorfinanzierung von Bundesfernstraßenprojekten ist mit Ablauf des Haushaltsjahres 2016 abgeschlossen (siehe auch 1.3.2.14). 1.3.2.5.3 Bundeswasserstraßen Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen steigen von rd. 2,1 Mrd. € im Jahr 2016 auf rd. 2,15 Mrd. € im Jahr 2017 an und werden in etwa in dieser Höhe in der Finanzplanung bis 2020 fortgeschrieben. Knapp die Hälfte der Ausgaben entfällt dabei auf Investitionen, insbesondere für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an der wasserverkehrl Infrastruktur. Außerdem werden im Rahmen des 10 Mrd. € - Programms für Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018 Ausgaben für Investitionen in die Bundeswasserstraßen in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung gestellt, wovon 100 Mio. € auf das Jahr 2017 entfallen. Wesentlicher Ausgabezweck bleiben die Substanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur. Das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS) als dritter Baustein umfasst zurzeit ca. 4,2 Mio. € jährlich. Es ist das einzige bundesweite und praxisorientierte Programm zur Behandlung städtischer Verkehrsprobleme. Darüber hinaus erhalten die Länder gemäß Art. 106a GG einen Finanzierungsbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da ihnen im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr übertragen worden ist. Im Jahr 2015 haben die Länder rd. 7,408 Mrd. € erhalten. 37 37 Mit der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Erhöhung Regionalisierungsmittel auf 8,2 Mrd. € im Jahr 2016 und der jährlichen Steigerungsrate auf 1,8 % für die Folgejahre bis einschließlich 2031 wird der Bund bis 2031 insgesamt 15,6 Mrd. € mehr als bisher geplant zur Verfügung stellen. Damit hat der Bund sein Engagement noch einmal deutlich erhöht und schafft mit insgesamt 150 Mrd. € bis 2031 eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für die Länder, um einen attraktiven, modernen Nahverkehr zu organisieren. Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung hilft Städten und Gemeinden, sich nachhaltig an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel anzupassen. Insoweit unterliegen die Förderschwerpunkte einer stetigen inhaltlichen Weiterentwicklung. Die Förderung erfolgt im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB). Dazu stehen aktuell die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Soziale Stadt“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Verfügung. Diese Programme bieten jeweils Lösungen für spezielle Problemlagen. Seit dem Haushalt 2014 wird außerhalb der Finanzhilfen nach Art. 104b GG ein Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ aufgelegt. Über die für die Förderung des Städtebaus vorgesehenen Programmmittel in Höhe von insgesamt 700 Mio. € jährlich (davon 50 Mio. € für das Bundesprogramm Nationale Projekte) hinaus stehen ab 2017 jährlich weitere 300 Mio. € für den Bereich Soziale Stadt zur Verfügung. Hiervon werden 200 Mio. € für ein neues zusätzliches Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ verwendet, mit weiteren 90 Mio. € werden die Städtebauförderungsprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ aufgestockt. Daneben wird ein bundesunmittelbares Programm „Modellvorhaben Miteinander im Quartier - Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt“ mit Programmmitteln in Höhe von 10 Mio. € jährlich aufgelegt. 1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung Impulse für mehr Energieeffizienz in den Kommunen setzt das Ende 2011 bei der KfW aufgelegte Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung". Hier wird der Sanierungsprozess vom Einzelgebäude zum Quartier auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt. Insbesondere sollen erneuerbare Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren erhalten. Das Programm bietet somit auch die Chance für eine stärkere Berücksichtigung baukultureller Aspekte. Durch die konzeptionelle Vorbereitung der Maßnahmen im Quartier werden die verschiedenen Eigentümergruppen, insbesondere auch die privaten Vermieter, verstärkt in den Sanierungsprozess einbezogen. Das Förderprogramm 2016 sieht im EKF Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von 50 Mio. € für zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vor; für das Förderprogramm 2017 stehen Programmmittel in gleicher Höhe zur Verfügung. In Bezug auf das CO2 Gebäudesanierungsprogramm wird auf Ziffer 1.3.2.4.1 verwiesen. Eigenmittelprogramme der KfW-Förderbank ergänzen die Bundesinitiativen im Modernisierungs- und Neubaubereich. Alternativ zu den KfW-Programmen können seit 2006 steuerliche Anreize durch die begrenzte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen entsprechend § 35a EStG in Anspruch genommen werden. Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt der 1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten Bildung, Wissenschaft und Forschung sind auch im Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis zum Jahr 2020 politische Schwerpunkte der Bundesregierung. Für die Bildung als Querschnittsaufgabe wurde bereichsübergreifend ein Bündel von Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Bereichen entwickelt. 38 38 Dabei stehen im Vordergrund: Stärkung des Fachkräftenachwuchses und der Hochschulen sowie Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und die frühkindliche Bildung. Die Mittel für FuE werden vorrangig für innovations- und wachstumsfördernde Forschungsmaßnahmen im Rahmen der Hightech-Strategie eingesetzt. Sie sollen zu mehr Beschäftigung in Deutschland führen und eine Hebelwirkung auf zusätzliche FuE-Investitionen der Wirtschaft und der Länder ausüben. Um die Spitzenstellung auf Gebieten der Schlüsseltechnologien wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mikroelektronik und Photonik zu erhalten und zu stärken, werden technologische Forschungen und Entwicklungen vorangetrieben und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt. Forschung ermöglicht Innovationen und intelligente Lösungen, die uns helfen, die Herausforderungen der Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft zu bewältigen, sei es beim Thema Sicherheit in der digitalen Welt, beim Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) oder bei Innovationen für einen zukunftsfähigen Produktionsstandort. Logistik- und Serviceprozessen im „Internet der Dinge“ (Industrie 4.0). Dabei stehen Anwendungen im Mittelstand, spezifische IT-Sicherheitskonzepte, neue Hard- und Softwaresysteme und die Arbeitsplatzgestaltung im Fokus. Weitere Schwerpunkte der Bildungs- und Forschungspolitik sind der Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative sowie deren Nachfolge, die Exzellenzstrategie. Der Hauptteil der entsprechenden Ausgaben entfällt auf den Einzelplan des BMBF (vgl. Schaubild 6). 1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen Die Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue Impulse für die Innovationstätigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Wissens- und Erkenntnistransfer, d. h. die verbesserte Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen, sollen neue Wertschöpfung und zukunftssichere Beschäfti- Insbesondere werden die Umbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft im Kontext des digitalen Wandels adressiert. Ein Schwerpunkt ist dabei die vernetzte Produktion, das Zusammenwachsen von Produktions-, 39 39 gungspotenziale generiert werden. Um dies zu erreichen, sieht die Strategie prioritäre Zukunftsaufgaben, Aktivitäten zur Optimierung der Rahmenbedingungen und der Förderung von FuE sowie zur Stärkung der Aufgeschlossenheit gegenüber gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie der Partizipation vor. 10 Jahren über 4 Mrd. € für die Zukunft der Meere investiert. Die zwischen 2009 und 2012 gegründeten Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG), das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, das Deutsche Konsortium für Translationale Krebsforschung sowie die Deutschen Zentren für Diabetes-, Herz-Kreislauf-, Infektions- und Lungenforschung haben im Jahr 2015 ihre Aufbauphase weitgehend abgeschlossen. In den Jahren 2014 bis 2016 werden die bisherigen Entwicklungen und die mittelfristigen Konzepte der Zentren durch internationale Expertengremien evaluiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Gemeinsam mit 13 Bundesländern stellt das BMBF rd. 250 Mio. € jährlich für die DZG bereit. Ziel ist es, Ergebnisse aus der biomedizinischen Grundlagenforschung rascher und besser zum Wohle der Patientinnen und Patienten in Form von neuen Therapien, Diagnoseverfahren und Präventionsmaßnahmen in die klinische Anwendung und medizinische Praxis zu überführen. Dabei entstehen weltweit beachtete, innovative Forschungsstrukturen, die bei der Bekämpfung der großen Volkskrankheiten jeweils die Kompetenz der besten deutschen Forschungsinstitute und Wissenschaftlerinnen sowie Wissenschaftler unter einem Dach zusammenführen. Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die Fortsetzung des Strukturwandels im deutschen Wissenschaftssystem. Dazu zählt die mit den Ländern vereinbarte Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation für eine dritte Programmphase in den Jahren 2016 bis 2020. Bund und Länder streben vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die jeweiligen Parlamente an, der DFG sowie den großen Forschungseinrichtungen MPG, WGL, FhG und HGF einen Aufwuchs der Zuwendung um 3 % zu gewähren. Seit 2016 finanziert der Bund diesen Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Der Bund erwartet, dass die Länder den Hochschulen adäquate Steigerungen ihrer Mittelausstattung zur Verfügung stellen. Bund und Länder haben im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems und seine Vernetzung, die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit, die Stärkung des Austauschs zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft und die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse. Die Charité Universitätsmedizin Berlin und das MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) wurden im neuen Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) zusammengeführt. Damit werden die Grundlagen für den Aufbau und die Etablierung einer neuartigen Einrichtung der biomedizinischen translationalen Forschung geschaffen. Zu diesem Zweck wird die molekularbiologische und systembiologische Expertise einer außeruniversitären Einrichtung der Grundlagenforschung dauerhaft mit der klinisch-patientenorientierten Forschung einer Universitätsmedizin institutionell zusammengeführt und international sichtbar gemacht. Ziel ist es, durch interdisziplinäre Ansätze innovative Konzepte der Prävention, Diagnostik und Therapie für den Patienten zu entwickeln und rasch zur Anwendung zu bringen. Im Unterschied zu den DZG arbeitet das BIG unter dem Paradigma der Systemmedizin und ist nicht indikationsbezogen ausgerichtet. Für den Aufbau und die Etablierung des BIG stellt der Bund von 2013 bis 2018 gemäß der mit dem Land Berlin geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des BIG bis zu 285 Mio. € zur Verfügung. Der Finanzierung des BIG liegt ein Finanzierungsschlüssel von 90 % Bund und 10 % Land Berlin zugrunde. Als Teil des 2014 verkündeten Dachprogrammes „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ wurde 2016 die Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ auf den Weg gebracht. Die Handlungsfelder reichen von sozialen Innovationen im Bereich der Arbeit, den Auswirkungen von Globalisierung und Regionalisierung auf die Arbeitswelt wie auch dem Zusammenwachsen von Produktion und Dienstleistungen, den Mensch-Maschine-Interaktion bis zu neuen Ansätzen der Flexibilisierung, der Prävention und der Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Arbeit. Mit dem 2016 zusammengeführten Programm in der Meeresforschung (MARE:N) sollen Forschungsstrategien gegen Verschmutzung, Überfischung und Übersäuerung der Meere entwickelt werden. Es bündelt die Maßnahmen des BMBF, BMWi, BMEL, BMVI und BMUB. In den nächsten 10 Jahren werden über 450 Mio. € für die Förderung entsprechender Projekte bereitgestellt. Zusammen mit der Förderung von Forschungszentren und der Erneuerung der deutschen Forschungsflotte werden damit in den nächsten Schließlich wird auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (deutsche Forschungsflotte, internationale Großprojekte XFEL, FAIR, etc.) gefördert. Die Investitionsmittel im Bereich „naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ belaufen sich 2017 auf rd. 273 Mio. €. 40 40 Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) sowie weitere Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt werden 2017 Mittel i. H. v. rd. 1,418 Mrd. € bereitgestellt. Hiervon entfallen 755,3 Mio. € auf Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation ESA und 275,7 Mio. € auf Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms. Einen besonderen Schwerpunkt stellen die anwendungsbezogenen Programme wie Robotik, Erdbeobachtung, Navigation und Telekommunikation dar. Das DLR als nationales Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt, das sich in den Forschungsbereichen Luft- und Raumfahrt, Energie, Verkehr sowie Sicherheit mit umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, aber auch operationellen Aufgaben im Rahmen nationaler und internationaler Kooperationen beschäftigt, erhält eine institutionelle Grundfinanzierung in Höhe von rd. 419 Mio. €. Eine zentrale Querschnittaktivität ist die internationale Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln. Mit dieser gibt die Bundesregierung Antworten auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an unser Wissens- und Innovationssystem. Für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten werden im Jahr 2017 rd. 110 Mio. € zur Verfügung gestellt. 1.3.2.7.2 Hochschulen Der Hochschulpakt wurde in drei Programmphasen von 2007 bis 2010, von 2011 bis 2015 und für eine dritte und abschließende Programmphase von 2016 bis 2020 (inkl. Ausfinanzierung bis 2023) beschlossen. Mit diesen Vereinbarungen gewährleisten Bund und Länder auch bei steigenden Studienanfängerzahlen eine hohe Qualität des Studiums. Für den Bereich „Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation“ ist im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 ein Ansatz i. H. v. rd. 276 Mio. € (in 2017 rd. 53 Mio. €) vorgesehen. Der Bereich umfasst die drei maritimen Förderprogramme: „Maritime Technologien der nächsten Generation“, „Maritime Sicherheit/Echtzeitdienste“ sowie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“. Schwerpunkte der Programme sind u. a. die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Automatisierung und Vernetzung maritimer Systeme, maritime Monitoring- und Wartungstechnologien, alternative Antriebssysteme (LNG, Methanol, Ethanol) sichere Routenführung/Navigation und „Green Shipping“ (Energieeffizienz/Emissionsreduzierung). Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule). Die Vereinbarung ist als Festbetragsmodell ausgestaltet. Der Bund stellt hierfür in den Jahren 2015 bis 2023 einen Höchstbetrag von bis zu 14,152 Mrd. € bereit. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. In einer zweiten Säule wird seit 2007 für die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale bereitgestellt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung an Hochschulen zu stärken. Ab 2016 erhalten neu von der DFG bewilligte Projekte eine Pauschale in Höhe von 22 % der verausgabten Projektmittel. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung mit einem Anteil von 2 Prozentpunkten. In den Jahren 2016 bis 2020 sind hierfür rd. 2 Mrd. € Bundes- und rd. 125 Mio. € Landesmittel vorgesehen. Der Anteil des Bundes für den Hochschulpakt beträgt 2017 insgesamt 2,8 Mrd. €. Für den Bereich „Bodengebundene Verkehrstechnologien“ werden im Jahr 2016 Projekte, welche noch im Rahmen des 3. Verkehrsforschungsprogramms der Bundesregierung - „Mobilität und Verkehrstechnologien“ (bis zum 31. Dezember 2014) gestartet wurden, sowie Neubewilligungen aus dem Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (ab Juni 2015) in Höhe von 47,3 Mio. € gefördert; im Finanzplanzeitraum bis 2020 beträgt der Ansatz insgesamt 182,3 Mio. € (rd. 45 Mio. € in 2017). Mit dem Qualitätspakt Lehre (2010 - 2020) werden seit dem Wintersemester 2011/12 Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. Für die zweite Förderphase bis Ende 2020 wurden im November 2015 die Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen aus allen 16 Ländern ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und Musikhochschulen können ihre erfolgreichen Konzepte weiterentwickeln und auf weitere Bereiche ihrer Hochschule ausdehnen. Im Jahr 2017 stellt der Bund für den Qualitätspakt Lehre 200 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt beabsichtigt der Bund, bis 2020 rd. 2 Mrd. € bereitzustellen, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den Bereichen Automatisiertes Fahren (z. B. kooperative, vernetzte Systeme, Fahrerassistenz und automatisiertes Fahren, Testmethoden) sowie Innovative Fahrzeuge (z. B. Effizienzsteigerung durch Leichtbau, Optimierung aerodynamischer Eigenschaften, Antriebstechnik, welche die Emissionen reduziert). Die Förderung von Verbundprojekten erfolgt auf Basis von Zuwendungen, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % erbringen müssen. Die Verkehrsforschung weist (traditionell) einen relativ hohen KMUAnteil auf. Die Beteiligung von KMU in Verbundprojekten ist eine wesentliche Zielsetzung. 41 41 Die Exzellenzinitiative, ein weiteres gemeinsames Programm von Bund und Ländern, eröffnet den deutschen Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu schaffen. In der dritten und letzten Förderrunde mit insgesamt 2,7 Mrd. € (davon trägt 75 % der Bund) über eine fünfjährige Laufzeit werden insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte bis 2017 gefördert. Im Jahr 2017 sind 357 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen. Die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird verstetigt. Auf Basis des Art. 91b GG werden im Rahmen der Exzellenzstrategie künftig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland gefördert. forschungsstarker Fachhochschulen zu stärken, werden im Rahmen des Programms seit 2016 strategische Forschungs- und Innovationspartnerschaften zwischen Fachhochschulen und vornehmlich kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. Die neu beschlossene Förderinitiative „Innovative Hochschule“ richtet sich ebenfalls insbesondere an Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten. Sie wird den forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer an deutschen Hochschulen unterstützen und deren strategische Rolle im regionalen Innovationssystem stärken. 1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Die Bundesregierung unterstützt mit dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre auch die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. Die Weiterbildung wird durch den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ deutlich gestärkt. Bis 2020 sollen hierfür bis zu 250 Mio. € zur Verfügung gestellt werden, 2017 sind 39,3 Mio. € veranschlagt. Die Mobilitätsförderung wurde u. a. mit dem Bologna-Mobilitätspaket in den vergangenen Jahren deutlich aufgestockt und fördert damit zum Beispiel Hochschulkooperationen, vierjährige Bachelorprogramme mit integrierten Auslandsaufenthalten und Sprachkurse. Mit dem durch das BAföG für Unterhalts- und Ausbildungskosten zur Verfügung gestellten Geld wird vielen jungen Menschen eine individuelle Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zuteil und beispielsweise die Entscheidung für ein Studium erst ermöglicht. Der Förderbetrag orientiert sich an dem Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende von bisher 670 € monatlich steigt aufgrund des 25. BAföG-Änderungsgesetzes zum Wintersemester 2016/2017 auf 735 €, der Kinderbetreuungszuschlag von 113 € auf einheitlich 130 € für jedes eigene Kind. Der Bund hat seit dem 1. Januar 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernommen. Er entlastet die Länder dadurch dauerhaft um jährlich 1,17 Mrd. €. Im Gegenzug haben die Länder zugesagt, die dadurch in den Länderhaushalten frei werdenden Mittel wieder im Bildungsbereich, insbesondere im Hochschulbereich, zu investieren. Auch die Stipendien, die über die 13 vom Bund unterstützten Begabtenförderungswerke zur Verfügung gestellt werden, dienen der Erleichterung der Studienentscheidung. Damit mehr junge Menschen von der Förderung der Begabtenförderungswerke profitieren können, wurde die Förderung bereits auf 1 % der Studierenden ausgedehnt. 2017 sind für die Begabtenförderungswerke insgesamt rd. 266 Mio. € vorgesehen. Für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken wurden von 2007 bis 2013 jährlich 695 Mio. € auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes als Kompensationszahlungen an die Länder gezahlt. Für die Jahre ab 2014 bis zum Auslaufen der Entflechtungsmittel am 31. Dezember 2019 hat sich der Bund bereit erklärt, die Mittel in unveränderter Höhe fortzuführen, und dies gesetzlich geregelt. Seit Januar 2014 ist die aufgabenspezifische Zweckbindung entfallen; lediglich die investive Zweckbindung ist bestehen geblieben. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. Aufgrund Art. 91b Abs. 1 GG wirken Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung auch bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum Ende des Jahres 2019 jährlich 298 Mio. € zur Verfügung. Mit dem 2011 gestarteten Deutschlandstipendium werden begabte und leistungsfähige Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gemeinsam mit privaten Mittelgebern durch ein einkommensunabhängiges Stipendium (i. H. v. 300 € pro Monat) unterstützt. Auf diese Weise werden Anreize für Spitzenleistungen geschaffen. Im Jahr 2014 wurden 0,84 % der Studierenden gefördert. Durch länderinterne Umverteilung nicht ausgeschöpfter Stipendienkontingente können bis zu 8 % der Studierenden einer Hochschule gefördert werden. Ergänzt wird diese Ausbildungsförderung durch das Bildungskreditprogramm des Bundes und den allgemeinen Studienkredit, ein Eigenmittelprogramm der KfW. Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf die Förderung der Fachhochschulen. Das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ unterstützt sie darin, ihr Potential für Kooperationen mit der Wirtschaft und der Gesellschaft auszubauen und ist damit auch ein Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie. Um gezielt die Profilbildung und das Innovationspotenzial 42 42 Mit einem neuen Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, welches über den Zeitraum von 10 Jahren mit bis zu 1 Mrd. € ausgestattet ist, sollen planbarere und transparentere Karrierewege etabliert werden. Außerdem wird damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von Tenure-Track-Professuren in Deutschland gestärkt. zelnen Betriebe, alle notwendigen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das gilt vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe, die mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen im dualen System ausbilden. ÜBS ermöglichen eine Ausbildung entsprechend den modernen Erfordernissen. Sie schaffen gleichzeitig die Voraussetzung, dass auch noch nicht ausbildende Unternehmen Ausbildungsplätze anbieten können. 2017 stehen 62 Mio. € zur Verfügung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung bei der Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen beispielhaft die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Promotionsphase (die Förderung von Graduiertenschulen im Rahmen der von Bund und Ländern gestarteten Exzellenzinitiative sowie das vom BMBF finanzierte Programm „International Promovieren in Deutschland - for all (IPID4all)“ des DAAD, das vielfältige Möglichkeiten zur Internationalisierung der Promotionsphase eröffnet. Zudem wird durch das Professorinnenprogramm zielgerichtet der Anteil von Wissenschaftlerinnen an den Professuren gesteigert. Hierfür stellen Bund und Länder bis 2017 insgesamt 150 Mio. € Fördermittel (Förderquote 50/50) bereit. Insgesamt (Bundesanteil zum Professorinnenprogramm einbezogen) sind 2017 für Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung 25 Mio. € vorgesehen. Gemeinsam mit der BA und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das BMBF die Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Ab Sommer 2016 können die ersten jungen Flüchtlinge im Anschluss an Maßnahmen der BA am BMBF-Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ teilnehmen, um sich mit einer vertieften fachlichen Berufsorientierung und berufsbezogenem Sprachunterricht auf die Aufnahme einer Ausbildung in einem Handwerksbetrieb vorzubereiten. Im bundesweit angelegten Programm „Einstieg Deutsch“ werden in Kooperation von Lernbegleitern und ehrenamtlichen Helfern vorrangig Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive die Möglichkeit erhalten, rasch Grundlagen in Sprachverstehen und Sprechfähigkeit zu erwerben. Es werden Lernbegleiter und ehrenamtliche Helfer, vor allem auch Zugewanderte mit ausreichenden Sprachkenntnissen, für die Durchführung des Lernangebotes qualifiziert. Mit dem Meister-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und ähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse vorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstützt. Im Jahr 2017 sind im Einzelplan des BMBF rd. 265 Mio. € Fördermittel vorgesehen. 1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens Durch die Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ erhalten Schülerinnen und Schüler ab der 7./8. Klasse Unterstützung für einen besseren Übergang von der Schule in die Berufswelt (in 2017 sind hierfür 70 Mio. € vorgesehen). Mit den BundLänder-Vereinbarungen zum Übergang Schule-Beruf, in denen die Länder vielfältige zusätzliche Landesmaßnahmen in den Bildungsketten-Ansatz integrieren, wird ein kohärentes, auf die jeweilige regionale Situation angepasstes System der Berufsorientierung und des Übergangs in Ausbildung bis zum Ausbildungsabschluss etabliert. Mit dem Programm „JOBSTARTER plus“ unterstützt das BMBF die Entwicklung der Ausbildungsstruktur und leistet einen wichtigen flankierenden Beitrag zu den Aktivitäten der „Allianz für Aus- und Weiterbildung Deutschland“. Neben der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird hiermit ein wichtiger Beitrag zur Strukturentwicklung geleistet (z. B. Unterstützungsund Beratungsstrukturen für KMU, Ausbildung und Migration, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung, interregionale Mobilität). Durch die 2014 gestartete BMBF-Initiative zur „Gewinnung von Studienabbrechern/innen für die berufliche Bildung“ sollen Studienabbrechern in kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluss in der beruflichen Aus- und/oder Fortbildung erwerben können und gerade mit Blick auf die anstehenden Unternehmensnachfolgen attraktive Fach- und Führungsaufgaben in der beruflichen Bildung eröffnet werden. Dadurch wird gleichzeitig dem absehbaren Fachkräftebedarf in der beruflichen Bildung entgegengewirkt. Im Bereich der beruflichen Begabtenförderung fördert die Bundesregierung begabte junge Berufstätige, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Das Programm „Aufstiegsstipendium“ schafft Studienanreize für berufserfahrene Fachkräfte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (2017 sind hierfür 24,8 Mio. € vorgesehen). Als einziges akademisches Begabtenförderungsprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Jährlich vergibt das BMBF rd. 1.000 Stipendien an Stipendiatinnen und Stipendiaten an rd. 360 Hochschulen in Deutschland und im europäischen Ausland. Durch die Förderung Überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sichert der Bund die Qualität der beruflichen Ausbildung und auf die kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote. Je höher die Anforderungen an die Fachkräfte sind, desto schwieriger ist es für die ein- 43 43 Zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung frühkindlicher Bildung in der Kindertagesbetreuung fördert der Bund die Qualitätssicherung zur Qualifizierung des Fachpersonals, mit der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“. Die Initiative „Haus der kleinen Forscher“ führt Kinder bis zum Alter von 10 Jahren frühzeitig an naturwissenschaftlichtechnische Themen. KMU bei der „Passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ (Passgenaue Besetzung/ Willkommenslotsen). Die Unternehmen erhalten durch derzeit 180 Mitarbeiter (Passgenaue Berater) der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie anderer Organisationen der Wirtschaft Unterstützung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit inländischen jungen Menschen sowie bei der Integration ausländischer Auszubildender und ausländischer Fachkräfte, die keinen Flüchtlingsstatus besitzen. Diese erfolgt u. a. bei der Vorauswahl geeigneter Bewerber und der Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden. Ziel ist es, passgenaue Bewerber und Bewerberinnen für KMU insbesondere im Handwerksund Dienstleistungsbereich zu finden und damit einen Beitrag zur Befriedigung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten. Der Programmteil „Passgenaue Besetzung“ wird aus Mitteln des ESF kofinanziert. Mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ unterstützt der Bund Hochschulen bei der Weiterentwicklung begonnener Reformen und der Entwicklung überzeugender Beiträge zur Aufwertung des Lehramtsstudiums mit bis zu 500 Mio. € bis 2023; der Ansatz 2017 beträgt 60 Mio. €. Seit 2013 fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher im Alter von drei bis 18 Jahren. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen der außerschulischen kulturellen Bildung im Rahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene durchgeführt. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt, für 2017 sind 50 Mio. € vorgesehen. Seit Frühjahr 2016 werden KMU des Weiteren durch rund 140 „Willkommenslotsen“ speziell bei der Ausbildung, Beschäftigung und betrieblichen Integration von Flüchtlingen beraten und unterstützt. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens tragen das Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung sowie Fördermaßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift - BISS“ (Laufzeit 2013 - 2019) bei. Das Nationale Bildungspanel ist Kern des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe (LIfBi) e. V. Darüber hinaus werden KMU auch bei der Integration von Auszubildenden aus der EU beraten und über Maßnahmen informiert, die für eine Willkommenskultur für internationale Fachkräfte hilfreich sind. Dies ergänzt das BMAS-Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa MobiPro-EU“. Um die duale Ausbildung zu stärken, hat die Bundesregierung unter Federführung des BMWi am 12. Dezember 2014 gemeinsam mit der BA, der Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 - 2018 unterzeichnet. Die Partner der „Allianz“ haben am 2. Juni 2016 ihr gemeinsames Engagement für die berufliche Bildung bekräftigt und mit konkreten Maßnahmen fortgeschrieben. Ziel der „Allianz“ ist es, die duale Ausbildung zu stärken und sie für junge Menschen - mit und ohne Fluchthintergrund - noch attraktiver zu machen. Das Willkommensportal „Make it in Germany“ als Beitrag des BMWi zur gemeinsamen Fachkräfte-Offensive mit BMAS und BA informiert weltweit internationale Fachkräfte über den Lebens- und Arbeitsstandort Deutschland. Neben der Ausschöpfung aller inländischen Potenziale wird langfristig vor allem Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten benötigt werden. „Make it in Germany“ hat sich international mit mehr als 9,6 Mio. Besuchern erfolgreich im internationalen Wettbewerb etabliert und wird von Wirtschaft und Fachgremien (u.a. OECD, SVR) begrüßt. Das Portal soll im Dialog mit den anderen Ministerien bedarfsorientiert fortentwickelt, die Vernetzung mit anderen Portalen weiter optimiert und das überarbeitete Programm über 2016 hinaus fortgesetzt werden. Die Werbung und unterstützende Maßnahmen sollen fortgeführt und auf weitere Länder unter Berücksichtigung entwicklungsspezifischer Sensibilitäten ausgeweitet werden. KMU sollen rechtzeitig für aktuelle Themen wie Umbrüche im Produktions- und Arbeitsablauf sowie im Personalmanagement sensibilisiert und mit konkreten Handlungsempfehlungen unterstützt werden. Das von BMWi geförderte „Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung“ (KOFA) ermittelt die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen für KMU, wie beispielsweise Digitalisierung, und erarbeitet nutzergerechte Handlungsempfehlungen. Das KOFA unterstützt zudem KMU beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften und bietet ihnen umfangreiche Informationen zur guten Personalarbeit. Das KOFA hat sein Angebot um Informationen zur Integration von Flüchtlingen in KMU ergänzt und begleitet dieses mit einer Kommunikationskampagne. Das BMWi fördert die Unterstützung von Das BQ-Portal, eine online Wissens- und Arbeitsplattform zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen, liefert für zuständige Stellen im Kammerbereich umfassende Informationen und Arbeitshilfen, um eine transparente und einheitliche 44 44 Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen im Hinblick auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen zu ermöglichen. Individuelle Beratungsund Schulungsangebote für die Nutzerinnen und Nutzer in den zuständigen Stellen runden das Angebot des BQ-Portals ab. Das BQ-Portal wird fortlaufend um solche Berufs- und Länderprofile ergänzt, die für die Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen relevant sind. Unternehmen erhalten darüber hinaus, praxisnahe Informationen zur Beurteilung ausländischer Berufsqualifikationen. Ferner sollen Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung durch regionale Informationsveranstaltungen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Kulturelle und Medienangelegenheiten - eingeschlossen die Zuständigkeit für die Pflege deutscher Kultur des östlichen Europas (§ 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer und fremde Volksgruppen, - Medienpolitik, - Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen, - Hauptstadtkulturförderung in Berlin, - Gedenkstätten und Suchdienste. Hierfür stehen der Beauftragten einschließlich des ihr nachgeordneten Bundesarchivs, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Jahr 2017 insgesamt rd. 1,4 Mrd. € zur Verfügung. Das hohe Niveau der Vorjahre wird damit aufrechterhalten. Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, erhöht das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen die Chancen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Zu seiner Umsetzung hält die Bundesregierung umfangreiche und mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote vor und entwickelt diese zielgruppengerecht weiter, z.B. durch das Anerkennungsportal (www.anerkennung-in-deutschland.de), die Anerkennungsberatung der Telefonhotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ oder die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung - IQ“. Schwerpunkte der Arbeit der Kulturbeauftragten sind: Mit der Weiterbildungsprämie (Bildungsprämie) sollen mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung mobilisiert werden. Insbesondere soll die Weiterbildungsbeteiligung derjenigen gestärkt werden, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten. Das Programm wurde zum 1. Juli 2014 zunächst bis Ende 2017 verlängert (3. Förderphase). Die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung hat die Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung gelegt, um Erwachsene auf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen. Sie wurde im September 2015 in eine Dekade für Alphabetisierung überführt, als Fortsetzung der Verbesserung der Kompetenzen von Erwachsenen im Lesen und Schreiben, damit sie besser am gesellschaftlichen Leben und am Beschäftigungssystem teilhaben können. Es werden die dafür erforderlichen Materialien, Konzepte und Lehr-Qualifikationen erarbeitet. Damit kann eine wesentliche Fachkräftereserve unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung erschlossen werden. - Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung, - Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, - Investitionen für die Sanierung am Gebäudebestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, - Filmförderung - u. a. Förderung der Produktion von Kinofilmen durch den Deutschen Filmförderfonds - sowie - Pflege des Geschichtsbewusstseins und Förderung von Gedenkstätten und Projekten auf der Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Neben der durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durchgeführten Förderung wird auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, insbesondere durch das BMUB sowie das BMBF unterstützt. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weist der Regierungsentwurf 2017 rd. 1,8 Mrd. € aus. Über die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplan des Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mit den traditionellen europäischen und transatlantischen Partnern, aber auch z. B. mit den asiatischen oder islamisch geprägten Kulturen sowie zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern fördert. Zu den wichtigsten mit Bundesmitteln geförderten Mittlerorganisationen gehören das Goethe-Institut, die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst und die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“. 1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten Inländische Kulturpolitik Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder folgende Zuständigkeiten: 45 45 Im Bereich des BMBF werden 2017 rd. 354 Mio. € u. a. für internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation, die Max-Weber-Stiftung und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausgegeben. Von den Maßnahmen, die (auch) dem Umweltschutz zugutekommen und die in den Haushalten anderer Bundesministerien veranschlagt sind, sind insbesondere zu nennen: Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende, sowie zur Energieeffizienz (u. a. Gebäudesanierung) sind im Haushalt des BMWi veranschlagt bzw. werden vom BMWi mit Mitteln aus dem EKF gefördert (vgl. 1.3.2.4.1 und 1.3.2.13.1). 1.3.2.8 Umweltschutz Eine intakte Umwelt und der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Für die Umsetzung umweltpolitischer Ziele verfügt der Bund über eine grundgesetzlich verankerte Gesetzgebungskompetenz. Durchführung und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich liegen entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Aufgabenverteilung grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund engagiert sich finanziell im Umwelt- und Naturschutz unter anderem in Form von Förderprogrammen. Für den internationalen Klimaschutz werden im Haushalt des BMZ weitere Haushaltsmittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt (in 2017 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für klimabezogene Maßnahmen i. H. v. 2,251 Mrd. €). Im Jahr 2017 beträgt die Projektförderung auf dem Gebiet Klima, Energie und Umwelt aus dem Haushalt des BMBF rd. 511 Mio. €. Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Politikbereiche betrifft. Daher entfällt nur ein Teil der Ausgaben für die Umweltpolitik auf den Haushalt des BMUB. Diese Mittel werden für die Bereiche Umweltschutz (im engeren Sinne), Klimaschutz, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz sowie sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zur Verfügung gestellt. Das BMVI unterstützt die Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technologien (z. B. Wasserund Brennstofftechnologie, Umweltkomponente bei den De-Minimis-Hilfen an das Güterverkehrsgewerbe, Förderung umweltfreundlicher Schiffsmotoren) und investiert in Umweltschutzmaßnahmen bei den Verkehrswegen (z. B. Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen). Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei die internationale Klimafinanzierung. Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Im Jahr 2017 stehen hierfür rd. 387 Mio. € zur Verfügung, rd. 49 Mio. € mehr als im Vorjahr. Ab 2018 werden die Mittel gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 75 Mio. € jährlich erhöht. Auch bei den Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG werden die Ziele und Erfordernisse des Umweltschutzes beachtet. Darüber hinaus finanziert der EKF weitere Maßnahmen für den Umweltschutz (2017: rd. 3,4 Mrd. €). Für die nationale Klimaschutzinitiative, durch die u. a. innovative Konzepte und Modellprojekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland gefördert werden, stehen im Jahr 2017 65 Mio. € zur Verfügung. 1.3.2.9 Sport Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Sporthaushalt des BMI (Kapitel 0601, Titelgruppe 02) im Regierungsentwurf 2017 rd. 163 Mio. € zur Verfügung. Im Bereich des Naturschutzes setzt das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ einen wichtigen Akzent. Dieses Programm baut auf der 2007 beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf und stellt jährlich 15 Mio. € bereit, um Artenvielfalt und bedrohte Lebensräume zu erhalten. Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der Förderung des Sports dienen, sind u. a. im Bereich des BMVg (rd. 80 Mio. €), des BMFSFJ (rd. 17,5 Mio. €), des AA (5,1 Mio. €), des BMF (rd. 2,5 Mio. €) und des BMAS (rd. 0,7 Mio. €) veranschlagt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt im Haushalt des BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Asse, Morsleben, Gorleben). Hierfür stehen 2017 insgesamt 440 Mio. € zur Verfügung. Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dessen Aufgabenschwerpunkte bei der Initiierung, Förderung und Koordinierung sportwissenschaftlicher Projekte sowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis liegen, sieht der Regierungsentwurf 2017 rd. 3,3 Mio. € vor. In den Bereichen Umweltschutz (im engeren Sinne) sowie Reaktorsicherheit und Strahlenschutz liegen Schwerpunkte in den Bereichen Ressortforschung und Förderung von Demonstrations- und Modellvorhaben. 46 46 1.3.2.10 Innere Sicherheit, Asyl, Zuwanderung BIP und Gesamtsteueraufkommen entsprechenden Beitrag. Er übernimmt darüber hinaus gleichwohl solidarisch einen Teil der diesbezüglichen Haushaltsbelastungen der anderen Gebietskörperschaften, um insbesondere die Länder zu unterstützen, denen trotz der wachsenden Steuereinnahmen und des niedrigen Zinsniveaus ein Herauswachsen aus den Defiziten noch nicht gelungen ist. So beteiligt der Bund sich auch im Jahr 2017 an den Kosten von der Registrierung bis zur Bescheiderteilung in Abhängigkeit von der Zahl der Flüchtlinge im Asylverfahren und der jeweiligen Bearbeitungsdauer bzw. an den Kosten für abgelehnte Asylbewerber. Der Bund trägt zudem einen Teil der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mittels eines Festbetrages im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung sowie der Förderung von sozialem Wohnraum. Außerdem stellt er weiterhin bundeseigene Liegenschaften zur Nutzung zur Verfügung. Für die Innere Sicherheit sind von 2017 bis 2020 insgesamt 17,5 Mrd. € vorgesehen. Mit 4,3 Mrd. € entfällt im Haushalt 2017 wiederum der größte Anteil der Mittel des BMI (rd. 8,34 Mrd. €) auf diesen Bereich. Neben den Mitteln für die Bundespolizei (rd. 3,1 Mrd. €), für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (rd. 107 Mio. €) und für das Bundeskriminalamt (rd. 531 Mio. €) stehen hier u. a. auch Mittel i. H. v. rd. 109 Mio. € für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie rd. 219 Mio. € für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zur Verfügung. Zur Stärkung der Inneren Sicherheit wurde ein neues Paket zur Stärkung der Sicherheitsbehörden aufgelegt, das Aufstockungen für relevante Sicherheitsbehörden, wie etwa das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, in einer Größenordnung von rd. 861 Mio. € im Finanzplan vorsieht. Die Umsetzung der - erst nach Kabinettbeschluss des Regierungsentwurfs und des Finanzplans am 6. Juli 2016 - zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung vom 7. Juli 2016 zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird im parlamentarischen Verfahren zur Beschlussfassung des Haushalts 2017 sowie im nächsten Finanzplan nachvollzogen werden. Für asyl- und flüchtlingsbedingte Leistungen sind im Bundeshaushalt 2017 insgesamt knapp 19 Mrd. € vorgesehen. Im Finanzplanzeitraum belaufen sich die Ausgaben etwa auf 77½ Mrd. €. Darin enthalten sind gut 23 Mrd. € für die Fluchtursachenbekämpfung, gut 17 Mrd. € für Integrationsleistungen und 24 Mrd. € für Sozialtransferleistungen nach dem Ende des Asylverfahrens. Auch für die Aufnahme, Registrierung und möglichst zügige Bearbeitung der Asylanträge entstehen in diesem Zeitraum Kosten von 4 Mrd. € insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die deutsche Entwicklungspolitik befasst sich mit den zentralen Überlebens- und Zukunftsfragen der Menschheit. Sie orientiert sich an dem Ziel, allen Menschen eine Lebensperspektive zu ermöglichen, um damit vor allem auch Fluchtursachen entgegen zu wirken. Die neuen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen werden der zentrale internationale Referenzrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik sein. Bei den Integrationsleistungen sind bis 2020 z. B. für die Integrationskurse knapp 2,3 Mrd. € vorgesehen, für berufsbezogene Deutschsprachkurse rd. 1,8 Mrd. €, für Eingliederungs- und Verwaltungsleistungen von anerkannten Flüchtlingen knapp 7,3 Mrd. €, für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 1,2 Mrd. € und für weitere Integrationsleistungen über viele Einzelpläne rd. 4,7 Mrd. €. In absoluten Zahlen lag Deutschland im Jahr 2015 nach der vorläufigen OECD-Statistik mit rd. 17,8 Mrd. US-$ nach den USA und Großbritannien bei den ODA-Leistungen an Entwicklungsländer an dritter Stelle der Gebernationen. Am BNE gemessen erzielte Deutschland damit eine vorläufige ODAQuote von 0,52 %. Für die Existenzsicherung der anerkannten Flüchtlinge werden im Bundeshaushalt 2017 über 4 Mrd. € und im Finanzplanzeitraum rd. 24 Mrd. € veranschlagt. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Flüchtlinge liegen in gesamtstaatlicher Verantwortung. Nach dem Grundgesetz kommt Ländern und Kommunen hierbei eine Schlüsselrolle zu. Der Bund leistet mit seinem Haushalt einen seinem Anteil am 47 47 Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2017 und dem Finanzplan bis 2020 dokumentiert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Verantwortung auch im Rahmen des übergeordneten Ziels eines ohne Schulden ausgeglichenen Bundeshaushalts. Das Ausgabenniveau des Einzelplans des BMZ wird mit rd. 8,0 Mrd. € für das Jahr 2017 weiter angehoben. Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf dem bestehenden Schuldenportfolio, der geplanten neuen Kreditaufnahme zur Finanzierung der Tilgungen, den bestehenden und geplanten Swapverträgen und der Kassenfinanzierung. Sie berücksichtigen ferner die historisch durchschnittliche Schwankungsbreite der Zinsen. Die Ansätze für Zinsausgaben liegen für 2017 um rd. 3,1 Mrd. € unter dem alten Finanzplanansatz. Damit setzt sich der Trend fort, dass die Kosten der im vergangenen Jahr aufgenommenen Kredite im Mittel unter den im alten Finanzplan unterstellten Ansätzen liegen und auch die zukünftige Kreditaufnahme mit niedrigeren Zinssätzen geplant wird, als noch im alten Finanzplan unterstellt. Neben den Ausgaben des Einzelplans des BMZ tragen auch die Entwicklungsleistungen anderer Ressorts, der EU, der Bundesländer, Marktmittel der KfW sowie Schuldenerlasse zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Zur nachhaltigen Erreichung des ODA-Ziels von 0,7 % des BNE müssen auch über innovative Finanzierungsinstrumente zusätzliche Einnahmequellen für die Entwicklungszusammenarbeit erschlossen werden. 1.3.2.12 Die Berechnung der neuen Finanzplanung basiert auf einer Hochrechnung aus der aktuellen Zinssituation und der historischen Schwankungsbreite. Sie enthält vor allem aufgrund der günstigeren Anschlussfinanzierung von fälligen Schulden im Jahr 2016 eine Absenkung der Zinsausgaben in 2017. Mit dem erwarteten Auslaufen des EZB Anleihekaufprogramms 2017 dürfte das Zinsniveau mittelfristig wieder schrittweise ansteigen. Infolgedessen steigen auch die veranschlagten Zinsausgaben zum Ende des Finanzplanzeitraums moderat an. Allgemeine Finanzwirtschaft 1.3.2.12.1 Zinsausgaben Im Bundeshaushalt 2017 sind rd. 19,3 Mrd. € für Zinsausgaben veranschlagt (5,9 % der gesamten Bundesausgaben). Die Zinsausgaben werden bis zum Jahr 2020 auf rd. 21,9 Mrd. € (6,3 % der Gesamtausgaben) ansteigen (vgl. Schaubild 7). 48 48 1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bundes wurde das auf Dauer angelegte Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für diese Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe der durch die Versorgungsfondszuweisungsverordnung festgelegten Sätze zwischen 27,9 % und 36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geleistet. Ab dem Jahr 2020 wird der Bundeshaushalt durch Entnahmen aus dem Versorgungsfonds zur Deckung von Versorgungsausgaben für diesen Personenkreis dauerhaft entlastet. Ende 2015 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd. 2,3 Mrd. €. Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn und Post) Die Versorgungsausgaben umfassen direkte Pensionszahlungen einschließlich der Beihilfen in Krankheitsund Pflegefällen an ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 Grundgesetz fallenden Personen (G 131) und an deren Hinterbliebene. Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist in den letzten fünf Jahren um rd. 4 % zurückgegangen. Bis 2020 wird ihre Anzahl bei rd. 190.000 stagnieren (vgl. Tabelle 6). Grund hierfür ist die Abnahme der Zahl der Versorgungsberechtigten nach dem G 131 und das gleichzeitige Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger aus dem Personenkreis der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes. Daneben beteiligt sich der Bund an den Versorgungslasten anderer Dienstherren und erbringt Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern. Die neuen Bundesländer erstatten dem Bund die Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei (einschl. Feuerwehr und Strafvollzug). Die Ausgaben sind in der Tabelle 5 unter „Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst. Laut Fünftem Versorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/13590) wird die Zahl der Versorgungsberechtigten des Bundes im Jahr 2030 bei 202.000 liegen. Nach 2030 wird die Zahl der Versorgungsberechtigten beim Bund wegen des Eintritts der geburten- und einstellungsstarken Jahrgänge in den Ruhestand auf 207.000 in den Jahren bis 2035 ansteigen und dann auf 193.000 im Jahr 2050 zurückgehen. Gründe für den Rückgang sind u. a. die Maßnahmen zur Personalreduzierung sowie die Auswirkungen von Reformen des Dienst- und Versorgungsrechts. Legt man die dargestellten Empfängerzahlen zu Grunde, ergeben sich bei unterstellten jährlichen Versorgungsanpassungen von 1,5 % sowie jährlichen Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 % die in Tabelle 6 abgebildeten Versorgungsausgaben für die Jahre 2030 bis 2050. Die Versorgungsausgaben bei der Bahn Beim BEV werden im Jahresdurchschnitt 2017 voraussichtlich für 91.000 Ruhegehaltempfänger und 60.000 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. gezahlt. Hieraus entstehen Belastungen des BEV in Höhe von rd. 4,8 Mrd. €. Die Anzahl der Versorgungsberechtigten ist rückläufig. Innerhalb des Finanzplanzeitraums bleiben die Versorgungsausgaben des BEV nahezu unverändert. Der Bund ist verpflichtet, die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebenden Defizite zu decken. Die Gesamtausgaben für die „Eisenbahnen des Bundes“ sind in Tabelle 5 ausgewiesen. Zur Dämpfung der späteren Versorgungsausgaben des Bundes ist ein Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet worden. Die Versorgungsrücklage soll den Bundeshaushalt in Zeiten der höchsten Empfängerzahlen von Versorgungsausgaben entlasten. Sie wird durch verminderte Besoldungsund Versorgungsanpassungen seit dem Jahr 1999 finanziert. Ferner wird die Hälfte der Einsparungen, die aufgrund weiterer versorgungsrechtlicher Maßnahmen (Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden, der Versorgungsrücklage zugeführt. Bis Ende 2017 wird das Versorgungsniveau dauerhaft um 6,33 % gegenüber dem Rechtsstand vor Einführung der Versorgungsrücklage abgesenkt sein. Die Mittelzuführungen zum Sondervermögen beliefen sich im Jahre 2015 auf rd. 938 Mio. €. Ende des Jahres 2015 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd. 9,7 Mrd. €. Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeunternehmen Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen beträgt seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamtinnen und Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten. Der größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist. 49 49 Tabelle 6 Versorgungsausgaben1) des Bundes 2016 bis 2020 2016 2017 2018 Prognose 2019 2020 2030 2040 2050 - Mrd. € Beamte, Richter und Soldaten 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8 11,3 13,6 15,4 182.000 183.000 185.000 186.000 187.000 202.000 205.000 193.000 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 - - - 8.400 6.600 5.200 4.100 3.200 - - - Summe Bund 8,7 8,8 8,9 9,0 9,0 11,3 13,6 15,4 Ehemalige Bahnbeamte 4,9 4,8 4,8 4,8 4,7 4,6 3,9 2,9 154.000 151.000 146.000 141.000 135.000 105.000 67.000 34.000 7,7 7,9 7,5 7,7 7,9 8,9 8,0 5,5 270.000 267.000 265.000 263.000 261.000 243.000 184.000 107.000 Summe Bahn und Post 12,5 12,7 12,3 12,5 12,6 13,5 11,9 8,4 Summe Bund, Bahn und Post 21,2 21,5 21,3 21,5 21,6 24,8 25,5 23,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,2 Anzahl der Versorgungsempfänger rd. G 131-Fälle Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Ehemalige Postbeamte Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Nachrichtlich: Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern 1) Einschl. Versorgungsrücklage Rundungsdifferenzen möglich 50 50 1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Der Europäische Rat hat sich am 17. Dezember 2010 auf die Einrichtung eines permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt. Er hat die EFSF und den EFSM zum 1. Juli 2013 abgelöst. Der Vertrag zur Einrichtung des ESM ist am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Der ESM verfügt über rd. 704,8 Mrd. € Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rd. 80,5 Mrd. € eingezahltes und rd. 624,3 Mrd. € abrufbares Kapital. Der Anteil Deutschlands am eingezahlten Kapital beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 168,3 Mrd. € (vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am ESM (ESM-Finanzierungsgesetz ESM FinG) vom 13. September 2012; BGBl. I S. 1918). Dem ESM stehen als Instrumente für die Stabilitätshilfe an seine Mitglieder vorsorgliche Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Darlehen sowie Primär- und Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten zur Verfügung. Der Finanzbedarf der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen wird aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt hat die noch verbliebenen Restaufgaben in den Bereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung, Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen geschäftsbesorgend auf andere Einrichtungen übertragen. Die BvS konnte ihre Ausgaben bislang durch eigene Einnahmen decken und wird auch im Jahr 2017 ohne Zuwendungen auskommen. Für die folgenden weiteren Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2017 Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd. 314 Mio. € vor: - - Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert und verwertet die Flächen der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und verarbeitungsanlagen. Ferner hat sie die stillgelegten Bergwerksbetriebe des Kali-, Spat- und Erzbergbaus nach den Regeln des Bundesberggesetzes zu sichern, zu verwahren und zu verwerten (Ansatz 2017: 135 Mio. €) Die gemäß Art. 115 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung für die Übernahme einer Gewährleistung zur Zeichnung des abrufbaren Kapitals wurde mit dem ESM-FinG geschaffen. Es bildet zusammen mit dem „Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus“ die gesetzliche Grundlage für die deutsche Beteiligung am ESM. Neben seiner Mitgliedschaft bei der EFSF und beim ESM hat sich Deutschland auch an den bilateralen Hilfen für Griechenland beteiligt, die im Jahr 2010 beschlossen wurden. Auf Grundlage des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vom 7. Mai 2010 wurde das BMF ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 22,4 Mrd. € für Kredite an die Hellenische Republik zu übernehmen. Diese Gewährleistung dient der Absicherung von Krediten der KfW an Griechenland, die gemeinsam mit den Krediten der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Raums und des Internationalen Währungsfonds ausgezahlt werden sollen. Für das erste Griechenland-Programm hat die KfW insgesamt rd. 15,2 Mrd. € ausgezahlt. Die restlichen Kreditzusagen aus dem ersten GriechenlandProgramm sind inzwischen in das zweite Griechenland-Programm, das von der EFSF im März 2012 übernommen worden ist, übergegangen. Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) ist mit der Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg betraut (Ansatz 2017: rd. 179 Mio. €). 1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus Im Jahr 2010 wurde mit der Einrichtung eines temporären Euro-Schutzschirms, bestehend aus einem EU-Gemeinschaftsinstrument (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), auf die zu diesem Zeitpunkt akute Staatsschuldenkrise reagiert. Durch das Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) ist das BMF ermächtigt, Gewährleistungen für Notmaßnahmen der EFSF bis zur Höhe von insgesamt rd. 211 Mrd. € zu übernehmen. Die EFSF konnte bis zum 30. Juni 2013 Hilfsprogramme an Mitgliedstaaten der Eurozone vergeben, wenn dies unabdingbar war, um die Stabilität der Eurozone insgesamt zu wahren. Der deutsche Garantieanteil für die bereits beendeten Rettungsprogramme der EFSF für Irland, Portugal und das zweite Griechenland-Programm beläuft sich auf insgesamt 87,3 Mrd. € (Stand: 31. Mai 2016). Die EFSF-Programme sind beendet und werden sukzessive abgewickelt. 1.3.2.13 Sondervermögen 1.3.2.13.1 Energie- und Klimafonds (EKF) Der EKF ist auch weiterhin das zentrale Instrument zur Finanzierung der zusätzlichen Programmausgaben zur Umsetzung der beschleunigten Energiewende in Deutschland. Die Programmausgaben steigen 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1 Mrd. € auf 3,4 Mrd.€ an. Ab 2018 sind jährlich durchschnittlich 4,4 Mrd. € vorgesehen. Hierin enthalten sind zusätzliche Ausgaben in Höhe von 0,9 Mrd. € für die Förderung der Elektromobilität. 51 51 1.3.2.13.3 Weitere Sondervermögen Die Programmausgaben 2017 werden finanziert durch Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel in Höhe von knapp 1,4 Mrd. €, durch eine Bundeszuweisung in Höhe von rd. 0,9 Mrd. € sowie aus der Rücklage des Sondervermögens (knapp 1,2 Mrd. €). Der konsolidierte Öffentliche Gesamthaushalt umfasst auch die Sonderrechnungen des Bundes, die sich in unmittelbarer Bundesverwaltung befinden oder von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden. Aktuell sind neben dem EKF und dem Aufbauhilfefonds besonders hervorzuheben das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierung, der Restrukturierungsfonds und das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds. Rechtlich und wirtschaftlich sind die Mittel der Sondervermögen vom Bundeshaushalt grundsätzlich getrennt zu halten. 1.3.2.13.2 Aufbauhilfe Mit dem im Juli 2013 in Kraft getretenen Aufbauhilfegesetz wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe von 8 Mrd. € errichtet. Die Fondsmittel stehen für Maßnahmen zur Beseitigung der im Sommer 2013 entstandenen Hochwasserschäden bereit. Darüber hinaus werden aus dem Fonds die Kostenanteile des Bundes und der Länder an den Soforthilfen der Länder erstattet. Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungsfonds (FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008 errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch befristete Maßnahmen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Antragsberechtigt waren ursprünglich Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes sowie bestimmte Finanzholding-Gesellschaften. Zur Erfüllung seiner Aufgaben war der FMS bis einschließlich 30. Dezember 2010 mit einer Garantieermächtigung von 400 Mrd. € ausgestattet, die Kreditermächtigung betrug insgesamt 80 Mrd. €. Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStruktFG) am 31. Dezember 2010 reduzierte sich die Garantieermächtigung des FMS auf 300 Mrd. €, die Kreditermächtigung auf 60 Mrd. €. Im Jahr 2011 durften keine neuen Maßnahmen mehr aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der Verschärfung der Staatschuldenkrise wurde mit dem 2. FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet bis Ende 2012 reaktiviert. Die Ermächtigungen gemäß RStruktFG und FMStFG entsprechen in Summe der ursprünglichen Ermächtigung im FMStFG. Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (3. FMStG) zum 1. Januar 2013 wurden die Antragsfrist und mithin die o. g. Grenzen für neue Maßnahmen des FMS bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Der Einsatz von Instrumenten des FMS wurde auf Kreditinstitute beschränkt. Zudem ist für Maßnahmenbewilligungen ab dem 1. Januar 2013 ein Verlustausgleich durch den Restrukturierungsfonds vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten des BRRD-Umsetzungsgesetzes wurde die Antragsfrist für Stabilisierungsmaßnahmen des FMS bis Ende 2015 verlängert. Seit Januar 2016 ist die Gewährung neuer Stabilisierungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Nachbefüllung bereits bestehender Abwicklungsanstalten und der Beteiligung an Unternehmen, an denen der FMS aufgrund von Rekapitalisierungsmaßnahmen bereits beteiligt ist) nicht mehr zulässig. Der Fonds wird vom Bund in voller Höhe vorfinanziert. Die Länder leisten ihren Beitrag über zwanzig Jahre wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019 wurde das Finanzausgleichsgesetz dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Mio. € von den Ländern an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Mio. € direkt an den Bund. Die Beteiligung der Länder an den Kosten der Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist abgeleitet von einem Finanzierungsanteil von 3,25 Mrd. €. Dabei ist berücksichtigt, dass der Bund die Kosten für die Wiederherstellung seiner Infrastruktur alleine trägt. Einheitliche Maßstäbe zur Verwendung der Mittel des Fonds sind in der Aufbauhilfeverordnung (AufbhV) und in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und betroffenen Ländern vom 2. August 2013 festgelegt. Die Grundsätze für Hilfszusagen der Länder im Einzelnen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvereinbarung definierten sieben Hilfsprogrammen. Anträge auf Hilfen aus dem Fonds konnten noch bis zum 30. Juni 2016 bewilligt werden. Abschließende Aussagen zum gesamten Schadensumfang können daher derzeit noch nicht getroffen werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren rd. 2 Mrd. € aus dem Fonds abgeflossen. Der Mittelabfluss ist nachlaufend und erfolgt bedarfsgerecht bzw. im Erstattungsverfahren, soweit die Länder in Vorleistung getreten sind. Auf Grundlage der bei den Ländern eingegangenen Anträge ergibt sich dort ein voraussichtlicher Gesamtschaden von rd. 6,1 Mrd. €; der Schaden bei der Bundesinfrastruktur beträgt rd. 0,1 Mrd. €. 52 52 Tabelle 7 Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“ 2016 bis 2020 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 in T€ Einnahmen Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen gemäß TreibhausgasEmissionshandelsgesetz 1.258.837 1.382.984 1.424.520 1.228.318 1.339.736 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt 713.000 877.318 2.880.262 3.256.841 3.151.818 Entnahme aus Rücklage 1.300.000 1.177.000 Gesamteinnahmen 3.271.8376 3.437.302 4.304.782 4.485.159 4.491.554 CO2-Gebäudesanierungsprogramme und Energetische Stadtsanierung 894.018 942.320 1.293.220 1.624.170 1.684.220 Weiterentwicklung der Elektromobilität 210.000 220.000 215.000 215.000 215.000 Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 896.667 1.434.901 1.813.481 1.849.908 1.844.253 Versch. Programme nationaler Klimaschutz und Klimawandel und verschiedene internationale Einzelprogramme 159.070 323.081 323.081 323.081 323.081 245.000 300.000 310.000 325.000 325.000 217.000 350.000 148.000 100.000 3.437.302 4.304.782 4.485.159 4.491.554 Ausgaben nach Politikschwerpunkten Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen Kaufprämie und Ladeinfrastruktur für E-Autos Zuführung an Rücklage Gesamtausgaben 867.082 3.271.837 Rundungsdifferenzen möglich 53 53 Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die der Rechts- und Fachaufsicht durch das BMF unterliegt. Für die Verbindlichkeiten des Fonds haftet der Bund, der auch die Verwaltungskosten des Fonds trägt. der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zugeführt wird. Diese Regelung wird 2017 mit § 6 Absatz 11 HG 2017 fortgeführt. Das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ wurde zum 30. Juni 2015 gegründet (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, KInvFErrG). Das Sondervermögen dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 und soll dadurch einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur leisten. Angesichts der Herausforderungen für Länder und Kommunen durch den Zuzug von Flüchtlingen hat das BMF eine Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 18. Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Volumen des Fonds beträgt 3,5 Mrd. €. Mit Blick auf den Adressatenkreis finanzschwache Kommunen - beträgt die Förderquote des Bundes bis zu 90 %. Der Kofinanzierungsanteil der Kommunen von mindestens 10 % kann auch von den Ländern übernommen werden. Zum 31. Dezember 2010 wurde der Restrukturierungsfonds (RSF) errichtet, der ebenfalls von der FMSA verwaltet wird. Die bisher akkumulierten Mittel des Fonds stammen aus der Bankenabgabe, die von 2011 bis 2014 jährlich erhoben wurde. Grundlegende Änderungen des RStruktFG erfolgten durch Art. 3 des BRRD-Umsetzungsgesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl I S. 2091) und zuletzt durch Art. 4 des Abwicklungsmechanismusgesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864). Danach erhebt die FMSA ab dem Jahr 2015 die Beiträge der in Deutschland beitragspflichtigen Institute nach europäischen Vorgaben. Die Einzelheiten zur Berechnung und Erhebung der Beiträge sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014, im RStruktFG und in der neuen RStruktFV geregelt. Nach dem zwischenstaatlichen Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge werden in Deutschland von solchen Instituten, die in den Anwendungsbereich der SRMVO (Single Resolution Mechanism-VO, Verordnung (EU) Nr. 806/2014) fallen, erhobene Beiträge auf den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) übertragen. Über Bankenrestrukturierungs- und -abwicklungsmaßnahmen entscheidet künftig der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB), soweit es sich um sog. SSM-Institute oder grenzüberschreitende Gruppen handelt. Im nationalen Fonds verbleiben lediglich die Beiträge von sog. Unionszweigstellen und von CRR Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht. Die Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Postbank (ehemals DSLBank) und das Bergmannssiedlungsvermögen (BSV) zählen zu den Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden (Treuhandvermögen). Das BSV ist, soweit dieses von der THS Wohnen GmbH verwaltet wurde, durch das erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen am 13. Dezember 2007 aufgelöst worden. Durch das Schuldenmitübernahmegesetz hat der Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten der sich in unmittelbarer Bundesverwaltung befindlichen Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen und des (Ende 2000 aufgelösten) Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes (Verstromungsfonds) übernommen. Die ursprünglichen Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds, die rd. 181 Mrd. € betrugen, wurden inzwischen nahezu vollständig getilgt. Der Erblastentilgungsfonds wurde daher zum 31. Dezember 2015 aufgelöst (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung von Gesetzen über Sondervermögen des Bundes vom 22. Dezember 2014, BGBl. I S. 2431). Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF)“ finanzierte der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang von rd. 20,0 Mrd. €. Davon wurden rd. 10,0 Mrd. € für Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen der Länder und Kommunen, rd. 3,9 Mrd. € für Bundesinvestitionen, rd. 4,8 Mrd. € für das Programm zur Stärkung der PKW-Nachfrage (Umweltprämie), rd. 0,8 Mrd. € für die Ausweitung des zentralen Investitionsprogramms Mittelstand und rd. 0,5 Mrd. € für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Mobilität ausgegeben. Seit 2012 werden keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Das Sondervermögen besitzt eine eigene Kreditermächtigung und eine verbindliche Tilgungsregelung. Grundsätzlich erhält der ITF zur Tilgung seiner Schulden Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen. Für das Jahr 2016 bestimmt jedoch abweichend § 6a HG 2016, dass der Bundesbankgewinn in voller Höhe der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit Bereits seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt. Dieses Sondervermögen ist aus Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft, dem European Recovery Program (ERP), hervorgegangen. Die erwirtschafteten Erträge des Sondervermögens werden zur Wirtschaftsförderung eingesetzt und kommen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Die aus dem Vermögen generierten Erträge gewährleisten lang- 54 54 fristig die Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sondervermögen geleistet werden. Der Fonds „Deutsche Einheit” (FDE) wurde 1990 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um eine rasche Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet an das Niveau in den alten Bundesländern zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2005 entfielen die Schuldendienstanteile der alten Bundesländer am FDE und der Bund übernahm als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des FDE. Hierbei wurden die Verbindlichkeiten des FDE in die Bundesschuld integriert (Art. 8 § 6 a Solidarpaktfortführungsgesetz). Als Kompensation für den entfallenen Länderanteil an der weiteren Abfinanzierung des FDE erhält der Bund bis 2019 jährlich von den Ländern u. a. einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,32 Mrd. €. Weist der Bund auf Basis einer Modellrechnung nach, dass aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung die fiktive Restschuld des FDE Ende 2019 den Betrag von 6,54 Mrd. € übersteigt, erhält er im Jahr 2020 von den alten Bundesländern 53,3 % des übersteigenden Betrages. 1.3.2.14. Öffentlich Private Partnerschaften und Private Vorfinanzierung von Bundesfernstraßen 1992 - 1998 ÖPP sind als Beschaffungsvariante auf allen staatlichen Ebenen präsent. Sie stellen eine auf vertraglicher Basis langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft dar und betrachten eine zu realisierende Maßnahme über ihren gesamten Lebenszyklus. Es werden nicht nur die Investitionen als solche, sondern auch die Folgekosten einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Dabei werden bei Immobilien neben der Planung und dem Bau auch die Finanzierung, der Betrieb über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg und gegebenenfalls die Verwertung am Ende des Nutzungszeitraums betrachtet. Wie für jede andere Variante der öffentlichen Bedarfsdeckung gilt stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Eine Realisierung als ÖPP kommt dann in Frage, wenn sie sich über den Lebenszyklus betrachtet als die wirtschaftlichste Beschaffungslösung erweist. Eine ÖPP ist damit keine Finanzierungs-, sondern eine Beschaffungsvariante. Durch den Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges OstBerlin) gefördert. Hierzu werden Überschüsse aus dem Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken herangezogen; bis Ende des Jahres 2015 insgesamt rd. 52,4 Mio. €. Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffen bisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung. In ihrem Bericht über ÖPP-Projekte im Betrieb vom 26. November 2015 (BT-Drs. 18/6898) hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über ihre ÖPP-Projekte berichtet. Das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 errichtete, nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschädigungsfonds (EF) bündelt die Rechte und Verpflichtungen, die sich für den Bund aus dem Vermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) ergeben. Rechtsgrundlage ist § 9 des Entschädigungsgesetzes. Gespeist wird der EF seit 2008 im Wesentlichen durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Für Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen wurden bis Ende 2015 Barleistungen in Höhe von rd. 1,79 Mrd. € aus dem EF erbracht. Für die Wiedergutmachung der NS-verfolgungsbedingten Vermögensschädigungen wurden von 1994 bis 2015 Leistungen in Höhe von rd. 2,37 Mrd. € aus dem Fonds gezahlt. Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmen soll deren Realisierung beschleunigen, Effizienzgewinne über den Lebenszyklusansatz generieren und insgesamt zu mehr Innovation im Straßenbau führen. Seit 2007 sind im Bereich der Bundesautobahnen insgesamt acht ÖPP-Projekte vergeben worden. Hierbei baut der Private einen Autobahnabschnitt aus und übernimmt den Betrieb und die Erhaltung für einen in der Regel dreißigjährigen Zeitraum zur Ausführung. Im Gegenzug erhält er bei den ersten vier A-Modellen die auf der Konzessionsstrecke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile davon. Beim fünften Projekt wird ein vertraglich vereinbarter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz pro gefahrenem mautpflichtigen Kilometer vergütet. Ab dem sechsten Projekt handelt es sich um so genannte Verfügbarkeitsmodelle. Bei dieser Modellvariante erhält der Private als Vergütung für Bau, Erhaltung und Betrieb über die gesamte Projektlaufzeit ein Entgelt aus dem Bundeshaushalt auf Basis der Verfügbarkeit, d. h. Befahrbarkeit der Verkehrswege. Mit dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ wurde ein Sondervermögen zur Vorsorge für die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere errichtet. Diesem werden aus dem Bundeshaushalt jährlich anteilig die am Ende der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werdenden Beträge zugeführt. 55 55 Auch im Verteidigungsbereich können ÖPP ein geeignetes Instrument sein, um durch das Einbringen von Know-how der Privatwirtschaft Effizienzgewinne bei den Prozessabläufen zu erreichen und die Bundeswehr auf Tätigkeitsfeldern zu entlasten, die nicht zu ihren Kernaufgaben gehören. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen Im Gegensatz zur Beschaffungsvariante ÖPP stand bei 27 konventionell erstellten Bundesfernstraßen auf der Grundlage der Entscheidungen der Bundesregierung aus den Jahren 1992, 1994 und 1998 allein die Private Vorfinanzierung im Vordergrund. Diese verlagert Ausgaben, die ansonsten während der Bauzeit direkt aus dem Haushalt zu finanzieren wären, auf künftige Haushaltsjahre. Für die abgeschlossenen Baumaßnahmen erstreckte sich die Refinanzierung ursprünglich auf 15 Jahre. Der Bund ist für die 27 Maßnahmen ursprünglich Verpflichtungen in Höhe von rd. 4,5 Mrd. € eingegangen. Durch die seit Jahren rückläufigen Zinsen und durch vorzeitige Ablösung von Maßnahmen betragen aktuell die voraussichtlichen Gesamtausgaben aller Projekte nur noch rd. 3,887 Mrd. €. Davon sind durch reguläre und vorzeitige Tilgungen bis Ende 2015 rd. 3,876 Mrd. € geleistet worden. Für die verbleibenden 3 Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2016 noch 0,011 Mrd. € zu tilgen. Für den Haushalt 2017 und die Finanzplanung bis 2020 sind keine Tilgungsleistungen mehr erforderlich. Die Private Vorfinanzierung ist damit abgeschlossen. Ein wichtiges ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr ist das IT-Projekt HERKULES. Im Rahmen einer zehnjährigen Vertragslaufzeit wurde durch die vom BMVg zusammen mit Unternehmen der Privatwirtschaft gegründete BWI Informationstechnik GmbH die gesamte zivile IT-Landschaft der Bundeswehr modernisiert. Der Hauptvertrag zum IT-Projekt HERKULES endet planmäßig mit Ablauf des 27. Dezember 2016. Die BWI Informationstechnik GmbH wird als Inhousegesellschaft weitergeführt. Zu den ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr zählt auch die Simulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90 (NH90). Dieses Vorhaben umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von vier Simulatoren mit zugehöriger Infrastruktur an den Stationierungsorten des NH 90. Ein weiteres großes ÖPP-Projekt im Hochbaubereich ist die Sanierung und der Betrieb der Fürst-WredeKaserne in München. 56 56 Tabelle 8 Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte) Maßnahme Finanzierungsverlauf Gesamtausgaben Verausgabt Finanzplan- Folgejahre (insgesamt) bis 2015 zeitraum 2016 - 2020 Mio. € Mio. € Bereich Bundesfernstraßen (8 Bundesfernstraßenprojekte) Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung 7.584 958 1.323 5.303 889 371 318 200 164 64 50 50 725 307 268 150 Hochbau - laufende Maßnahme Fürst-Wrede-Kaserne, München (Kap. 1408 Tit. 517 09) Sonstige ÖPP-Projekte: Simulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90 (aus Kap. 1407 Tit. 553 69) Private Vorfinanzierung von Bundesfernstraßen aus 1992 - 1998 (Leasing, Ratenkauf, Mietkauf sowie vergleichbare Modelle) Laufende Maßnahmen 3 Bundesfernstraßen (15 Jahre Laufzeit, Vertragsende 2016) 3.887 57 57 3.876 11 0 1.3.2.15 Verpflichtungsermächtigungen Überblick im 1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben Im Jahr 2017 werden die konsumtiven Ausgaben des Bundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit 294,7 Mrd. € etwa 90 % der Gesamtausgaben ausmachen (vgl. Tabelle 9). Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie für Zinsen belaufen sich dabei auf insgesamt 234,2 Mrd. €. Die Ausgaben für Personal und den laufenden Sachaufwand betragen 60,5 Mrd. €. Insgesamt konnte der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit dem Jahr 1992 von 12,1 % auf 9,8 % im Jahr 2016 reduziert werden. Verpflichtungsermächtigungen sind nach der Legaldefinition in § 6 BHO (i. V. m. §§ 16, 38 BHO) im Haushaltsplan ausgebrachte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 sind VE insgesamt i. H. v. rd. 79,4 Mrd. € vorgesehen; davon entfallen auf die Jahre 2018 bis 2020 rd. 38,7 Mrd. € und auf die Folgejahre rd. 21,2 Mrd. €. Bei weiteren rd. 19,5 Mrd. € war eine Aufteilung noch nicht möglich. 1.3.3.3 Investive Ausgaben Im Jahr 2016 wurden VE in Höhe von rd. 71 Mrd. € ausgebracht. Davon entfallen auf die Finanzplanjahre 2017 bis 2019 rd. 38 Mrd. € und auf die Folgejahre rd. 16 Mrd. €. Bei weiteren rd. 17 Mrd. € war die Aufteilung der Ermächtigung auf Jahresfälligkeiten bei Aufstellung des Haushalts noch nicht möglich. Nach Maßgabe des § 10 StabG i. V. m. § 50 Abs. 5 HGrG wird im Folgenden näher auf Volumen und Struktur der Investitionsausgaben des Bundes im Finanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen sich die Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen (vgl. 1.3.3.3.1), andererseits nach Aufgabenbereichen gliedern (vgl. 1.3.3.3.2). Der Haushalt 2015 enthielt VE in Höhe von rd. 67 Mrd. €. Über- oder außerplanmäßig wurden VE in Höhe von rd. 54 Mrd. € bewilligt. Ausweislich der Haushaltsrechnung 2015 beliefen sich die bis zum Jahresende 2015 eingegangenen Verpflichtungen auf rd. 45 Mrd. €. 1.3.3 Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2017 liegen mit 33,3 Mrd. € über dem Soll des Vorjahres von 31,5 Mrd. € (vgl. Tabelle 10). Bis 2019 steigen die Investitionsausgaben auf 35,1 Mrd. € an. Die hohen Werte gehen insbesondere auf das bis 2018 befristete 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsinvestitionen zurück. Der Rückgang der Investitionsausgaben im Jahr 2020 auf 30,8 Mrd. € spiegelt das Auslaufen des 10 Mrd. € -Programms sowie von Entflechtungsmitteln i. H. v. über 3 Mrd. € wider. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes 1.3.3.1 Überblick Die Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick auf ihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in konsumtive und investive Ausgaben gliedern. In § 10 Abs. 3 Nr. 2 HGrG ist geregelt, welche Ausgaben zu den Investitionen zu zählen und welche als konsumtive Ausgaben anzusehen sind. Danach ist der bei weitem größere Anteil der Ausgaben des Bundeshaushaltes den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen. 1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten Die Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter werden im Jahr 2017 23,4 Mrd. € betragen (vgl. Tabelle 10), bleiben bis 2019 etwa auf diesem Niveau und gehen 2020 auf rd. 19,6 Mrd. € zurück. Die Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich und für sonstige Bereiche (rd. 7 Mrd. € und rd. 16,5 Mrd. € in 2017). Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstützt der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang auch auf der Einnahmenseite, z. B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder, z. B. aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 5 Regionalisierungsgesetz oder infolge der Umwidmung der Finanzhilfen an die neuen Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Der Bund tätigt im Jahr 2017 Sachinvestitionen i. H. v. 9,9 Mrd. €. Bis zum Jahr 2019 steigen sie weiter auf 11,5 Mrd. € an und fallen danach auf 11,2 Mrd. €. In dem Zeitraum entfallen von den Sachinvestitionen durchschnittlich knapp 79 % auf Baumaßnahmen (vgl. Tabellen 9 und 10). 58 58 Tabelle 9 Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach Ausgabearten *) Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1. Laufende Rechnung 1.1 Personalausgaben ............................... 29,9 31,0 32,1 31,4 31,5 31,4 1.1.1 Aktivitätsbezüge .................................... 21,7 22,6 23,5 22,8 22,7 22,7 1.1.2 Versorgung ............................................ 8,2 8,4 8,6 8,7 8,7 8,8 1.2 Laufender Sachaufwand ..................... 24,3 26,2 28,4 28,6 29,4 30,7 1.2.1 Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,6 1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 9,1 10,2 11,1 11,5 12,5 13,8 1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand ......... 13,8 14,5 15,8 15,5 15,4 15,4 1.3 Zinsausgaben ...................................... 21,1 23,8 19,3 19,2 19,3 21,9 1.3.1 An Verwaltungen ................................... 0 0 0 0 0 0 1.3.2 An andere Bereiche ............................... 21,1 23,8 19,3 19,2 19,3 21,9 1.4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse .................................... 193,8 204,3 214,9 219,9 226,4 232,6 1.4.1 An Verwaltungen ................................... 24,1 24,3 26,4 28,0 29,2 30,2 - Länder ............................................... 16,2 17,1 19,0 18,7 19,5 20,7 - Gemeinden ........................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Sondervermögen ............................... 7,9 7,1 7,4 9,3 9,7 9,6 - Zweckverbände ................................. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 An andere Bereiche ............................... 169,7 180,0 188,6 191,9 197,2 202,4 - Unternehmen ..................................... 25,6 28,3 29,5 28,8 29,3 29,6 - Renten, Unterstützungen u. Ä. an natürliche Personen ............................ 28,9 29,6 30,8 32,1 33,6 35,2 - Sozialversicherung ............................ 107,3 111,8 117,2 120,3 123,9 127,5 - private Institutionen ohne Erwerbscharakter ............................... 1,9 2,6 3,5 3,5 3,4 3,4 - Ausland ............................................. 5,9 7,7 7,6 7,1 6,9 6,7 - Sonstige ............................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe Ausgaben der laufenden Rechnung ................ 269,0 285,3 294,7 299,2 306,6 316,7 1.4.2 2. Kapitalrechnung 2.1 Sachinvestitionen ................................ 7,7 9,3 9,9 10,9 11,5 11,2 2.1.1 Baumaßnahmen .................................... 6,1 7,1 7,6 8,5 9,3 8,9 2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen ........... 1,2 1,5 1,6 1,5 1,4 1,4 2.1.3 Grunderwerb ......................................... 0,4 0,6 0,7 0,9 0,9 1,0 *) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69. 59 59 noch Tabelle 9 Aufteilung der Ausgaben 2015 bis 2020 nach Ausgabearten *) Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 21,2 20,6 22,5 22,7 22,7 19,0 20,5 19,9 21,8 22,1 22,1 18,4 2.2.1.1 An Verwaltungen .................................. 8,8 6,1 7,0 6,9 6,8 3,7 - Länder ............................................... 5,2 5,8 6,4 6,4 6,4 3,4 - Gemeinden ....................................... 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 - Sondervermögen ............................... 3,5 0,2 0,4 0,4 0,3 0,3 2.2.1.2 An andere Bereiche .............................. 11,7 13,8 14,9 15,2 15,3 14,7 - Inland ................................................ 6,6 8,1 8,6 8,7 8,8 8,2 - Ausland ............................................. 5,1 5,7 6,3 6,5 6,5 6,5 2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen ...... 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 0,6 2.3 Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen .................. 1,4 2,3 1,6 1,5 1,5 1,1 2.3.1 Darlehensgewährung ............................ 1,0 1,8 1,2 1,2 1,2 1,1 2.3.1.1 An Verwaltungen ................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.3.1.2 An andere Bereiche .............................. 1,0 1,8 1,2 1,2 1,2 1,1 - Sonstige - Inland - (auch Gewährleistungen) ............................. 0,7 1,6 0,9 1,0 0,9 0,9 - Ausland ............................................. 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 0,4 0,5 0,4 0,3 0,3 0,0 - Inland ................................................ 0,4 0,1 0,2 0,1 0,1 0,0 - Ausland ............................................. 0 0,3 0,2 0,2 0,2 0 Summe Ausgaben der Kapitalrechnung ...................... 30,3 32,2 34,0 35,1 35,7 31,4 2.2 Vermögensübertragungen ................. 2.2.1 Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen 2.3.2 3. Globalansätze ...................................... 0 -0,6 -0,0 -3,2 1,1 1,2 4. Ausgaben zusammen ......................... 311,7 316,9 328,7 331,1 343,3 349,3 Rundungsdifferenzen möglich *) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69. 60 60 Tabelle 10 Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020 - aufgeteilt nach Ausgabearten Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 7,7 9,3 9,9 10,9 11,5 11,2 Baumaßnahmen..................................... 6,1 7,1 7,6 8,5 9,3 8,9 - Hochbau ............................................. 0,7 0,8 0,9 1,5 2,2 2,2 - Tiefbau ............................................... 5,5 6,3 6,7 7,0 7,0 6,7 1.2 Erwerb von beweglichen Sachen ........... 1,2 1,5 1,6 1,5 1,4 1,4 1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen........ 0,4 0,6 0,7 0,9 0,9 1,0 2. Finanzierungshilfen ............................ 21,9 22,2 23,4 23,6 23,5 19,6 2.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich .................................................. 8,8 6,1 7,0 6,9 6,8 3,7 - Darlehen ............................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Zuweisungen ...................................... 8,8 6,1 7,0 6,9 6,8 3,7 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche 13,1 16,1 16,5 16,7 16,8 15,9 - Darlehen............................................. 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 - Zuschüsse .......................................... 11,7 13,8 14,9 15,2 15,3 14,7 - Beteiligungen...................................... 0,4 0,5 0,4 0,3 0,3 0,0 - Inanspruchnahme aus Gewährleistungen............................... 0,7 1,4 0,8 1,0 0,9 0,9 Investive Ausgaben insgesamt ....................... 29,6 31,5 33,3 34,5 35,1 30,8 1. Sachinvestitionen ................................ 1.1 2.2 Rundungsdifferenzen möglich 61 61 Tabelle 11 Die Investitionsausgaben des Bundes 2015 bis 2020 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1. Bundesfernstraßen ................................... 5,3 6,2 6,6 7,2 7,2 7,0 2. Bundesschienenwege................................ 4,6 5,0 5,1 5,6 5,5 5,2 3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden ................................................ 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 0,3 4. Bundeswasserstraßen ............................... 0,7 1,0 1,1 1,0 1,0 0,9 5. Digitale Infrastruktur/Breitbandausbau ....... 0,3 0,7 0,9 0,4 0,8 0,7 6. Entwicklungshilfe ....................................... 4,2 4,7 5,4 5,5 5,6 5,5 7. Bildung und Forschung ............................. 2,1 2,4 2,4 2,4 2,4 2,3 8. Wohnungsbau und Städtewesen ............... 1,4 1,9 2,7 2,7 2,6 1,7 9. Gewährleistungen...................................... 0,7 1,4 0,8 1,0 0,9 0,9 10 GA „Aus- und Neubau von Hochschulen“/ Kompensation ........................................... 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,3 11. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz . 0,8 0,9 1,1 1,1 1,1 1,0 12. GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“ ............ 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 13. Bundesliegenschaften ............................... 0,2 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 14. GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” u. Ä. 0,4 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 15. Innere Sicherheit ...................................... 0,2 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 16. Kulturelle Angelegenheiten ........................ 0,2 0,3 0,2 0,2 0,3 0,3 17. Verteidigung .............................................. 0,5 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 18. Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau - 0,2 0,4 0,4 0,3 0,3 19. Beteiligung am Grundkapital Asia Infrastructure Investment Bank .................. - 0,3 0,2 0,2 0,2 - 20. Kommunalinvestitionsförderungsfonds ...... 3,5 - - - - - 21. Sonstiges .................................................. 1,1 1,7 1,7 2,0 2,7 2,4 Insgesamt ........................................................ 29,6 31,5 33,3 34,5 35,1 30,8 Rundungsdifferenzen möglich Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen bewegen sich auf einem Niveau von rd. 1,5 Mrd. € jährlich, während die Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen Sachen bei etwa 0,9 Mrd. € liegen. Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55 betragen von 2017 bis 2020 durchschnittlich rd. 12,2 Mrd. € pro Jahr. 62 62 Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur einen relativ geringen Teil der öffentlichen Investitionen aus. Vielmehr liegt das Schwergewicht bei den Finanzierungshilfen zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter. Allerdings tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und privaten Investitionen bei. die weitere Stützung der zweiten und dritten Phase des Hochschulpakts getroffen. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen. Am 16. Juni 2016 haben Bund und Länder ein strategisches Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschulbereichs beschlossen: Die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird verstetigt. Auf Basis des geänderten Art. 91b GG werden im Rahmen der Exzellenzstrategie künftig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland gefördert. 1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen Die Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnen des Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalen Straßenbau und sonstige Verkehrsbereiche sowie in die Digitale Infrastruktur bilden auch im Jahr 2017 den größten investiven Ausgabenblock (vgl. Tabelle 11). Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben Bund und Länder mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs ein neues Programm beschlossen, das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von ca. 1.000 Tenure-TrackProfessuren in Deutschland stärken wird. Das Programm läuft von 2017 bis 2032; der Bund stellt hierfür bis zu 1 Mrd. € bereit, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen: Wirtschaftsförderung Im Jahr 2017 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 624 Mio. € für regionale Fördermaßnahmen vorgesehen. Die mit bis zu 550 Mio. € ausgestattete Bund-LänderInitiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen - „Innovative Hochschule“ - richtet sich insbesondere an Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten. Sie unterstützt Hochschulen in der Profilierung im Leistungsbereich Transfer und Innovation und stärkt ihre strategische Rolle im regionalen Innovationssystem. Die Förderung soll von 2018 bis 2027 laufen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die investiven Ausgaben im Einzelplan des BMZ liegen 2017 bei rd. 5,4 Mrd. €. Bildung und Forschung Nach Artikel 91b Abs. 1 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Gemäß Artikel 143c Abs. 1 GG stellt der Bund den Ländern als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung bis zum 31. Dezember 2019 jährlich einen Betrag von 715,2 Mio. € zur Verfügung. Mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbewerbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinfrastruktur werden im Bereich der institutionellen Förderung insbesondere die MPG, die FhG, die HGF sowie die Mitgliedseinrichtungen der WGL durch erhebliche Finanzmittel nach Art. 91b Abs. 1 GG gefördert. Wohnungsbau Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung gem. Art. 91b GG über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen stellt der Bund 75 % der Mittel zur projektbezogenen Förderung zur Verfügung, den übrigen Anteil von 25 % tragen die Länder. Im Jahr 2017 sind rd. 357 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen. Die Schaffung von Wohnraum wird auch durch die soziale Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr 2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. €, die bis Ende 2013 für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung zweckgebunden waren. Mit den Zahlungen sind mit Ausnahme der gewährten Rückbürgschaften alle Altverpflichtungen des Bundes abgegolten. Mit Änderung des Entflechtungsgesetzes durch Artikel 12 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 erhöht der Bund die Kompensationszahlungen in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € auf nunmehr 1.018,2 Mio. €. Der Bund hat mit den Ländern im Hochschulpakt 2020 vereinbart, zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Weitere Steigerungen der Studierendenzahlen durch Aussetzung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes sind berücksichtigt, die dritte und abschließende Programmphase bis 2020 wurde vereinbart. Mit einer Verstetigung des Bundesanteils ist Vorsorge für 63 63 Die Länder haben zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Investitionen in den Umweltschutz in Deutschland liegt daher bei Ländern und Gemeinden. Schwerpunkte der Investitionen des Bundes für Umweltschutz im Einzelplan des BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Asse, Morsleben, Gorleben) mit einem Volumen von insgesamt 440 Mio. € im Jahr 2017 und die Internationale Klimaschutzinitiative (Zuschüsse zu Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland) mit rd. 387 Mio. € im Jahr 2017. Die Kompensationsmittel werden auf die Länder nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Sie unterliegen gemäß Art. 143c Absatz 3 GG weiterhin einer investiven Zweckbindung. Die Umsetzung der - erst nach Kabinettbeschluss des Regierungsentwurfs - am 7. Juli 2016 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird in den nächsten Monaten erfolgen. 1.3.4 Städtebau Die Finanzhilfen des Bundes Unter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichts werden nach § 12 StabG Hilfen des Bundes für private Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden. Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, die bestimmte Güter und Dienstleistungen für private Haushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können (z. B. Hilfen für den Wohnungsbau). Subventionen - also Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zu Wettbewerbsverzerrungen führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft insgesamt wären dann die Folge. Es bleibt deshalb weiterhin unerlässlich, sämtliche Subventionen kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Maßnahmen des Städtebaus sind von hoher städtebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeutung. Sie helfen zudem, den Folgen des demografischen Wandels gezielt zu begegnen sowie die energieund klimaschutzrelevanten Ziele des Bundes zu verwirklichen. Aufgrund ihrer hohen Anstoßwirkung (private Nachfolgeinvestitionen) ist die Förderung des Städtebaus ein erheblicher Wirtschaftsfaktor vor Ort. Für die Förderung des Städtebaus sind für 2017 Kassenmittel in Höhe von 677,75 Mio. € vorgesehen, diese steigen bis 2020 auf 946,5 Mio. € an. Darin enthalten sind neben den Mitteln für die Städtebauförderung gemäß Art. 104b GG einschließlich des 2017 neu aufgelegten Programms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ auch die Ausgaben für das im Jahr 2014 gestartete Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“. Umweltschutz Die Ausgaben des Bundes im Umweltschutzbereich stellen nur einen Teil der gesamten Umweltschutzinvestitionen dar, da nach dem Grundgesetz die Länder für den Vollzug im Bereich des Umweltschutzes zuständig sind. Der Schwerpunkt öffentlicher 64 64 Staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Begrenzung der realwirtschaftlichen Folgekosten der Finanzkrise ließen das Volumen der Finanzhilfen im Jahr 2009 sprunghaft von 5,9 Mrd. € auf 10 Mrd. € ansteigen. Aufgrund der zeitlichen Befristung der bedeutendsten Stabilisierungsmaßnahmen wurden die Finanzhilfen des Bundes bis zum Jahr 2013 kontinuierlich abgesenkt und unterschritten mit 5,0 Mrd. € das Vorkrisenniveau (vgl. Schaubild 8). Aufgrund der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und im Energiebereich sind die Finanzhilfen ab dem Jahr 2014 wieder angestiegen. Durch Ausgaben für die ab dem Jahr 2016 beginnenden Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung wird eine weitere Aufstockung der Finanzhilfen erwartet. Den volumenmäßig größten Anteil hieran haben die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus im ländlichen Bereich und die Nationale Klimaschutzinitiative. Infolgedessen steigen die Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts im Zeitraum 2015 bis 2020 von 5,7 Mrd. € auf 8,6 Mrd. €. Im Jahr 2017 verteilen sich die Finanzhilfen des Bundes im Wesentlichen auf die Bereiche gewerbliche Wirtschaft (Anteil: 57,1 %), Wohnungswesen (Anteil: 21,9 %) sowie Ernährung und Landwirtschaft (Anteil: 10,3 %). In der Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbereiche im Jahr 2017 etwa 89 % der Finanzhilfen des Bundes 1.3.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgeltzahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und Militärpersonal) sowie von den Versorgungsleistungen an die Pensionäre. Trotz der in den vergangenen Jahren gestiegenen Bezüge und Entgelte konnte die Personalausgabenquote nahezu konstant gehalten werden. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen (Schaubild 9). Der Stellenbestand des Bundes im zivilen Bereich wird 2017 das Vorjahressoll (rd. 254.054) um rd. 1.000 Stellen überschreiten (vgl. Schaubild 10). Die Anzahl neuer Planstellen und Stellen liegt darüber. Diese werden etwa zu 66 % durch Stellenwegfall und durch das Wirksamwerden von kw-Vermerken kom pensiert. 65 65 66 66 1.4 Einnahmen des Bundes mit Effizienzsteigerungen durch Einsatz moderner ITVerfahren Rechnung getragen werden. 1.4.1 Überblick Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde am 12. Mai 2016 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 17. Juni 2016 zugestimmt. Es schafft den gesetzlichen Rahmen für ein Gesamtpaket aus technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierungsmaßnahmen. Dabei wird die technische Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen weit überwiegend durch die Länder im Vorhaben KONSENS erfolgen. Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2017 (328,7 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden (vgl. Schaubild 11). Den größten Anteil (301,8 Mrd. €, knapp 92%) der Gesamteinnahmen des Bundes stellen die Steuereinnahmen dar (Kap. 1.4.2), bestehend aus den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Verbrauchsteuern (z. B. Energie-, Tabak-, Versicherungs- und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag). Im Wesentlichen sieht die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens folgende gesetzlichen und untergesetzlichen Handlungsfelder vor: Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr 2017 sonstige Einnahmen (Kap. 1.4.3) in Höhe von rd. 26,9 Mrd. €. Hierzu gehören insbesondere ein Anteil am Gewinn der Deutschen Bundesbank, Einnahmen aus Gewährleistungen, die LKW-Maut, Erstattungen der Länder, Einnahmen aus Privatisierungen und Grundstücksverkäufen sowie Zinseinnahmen und Darlehensrückflüsse. 1.4.2 • Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und den am Besteuerungsverfahren Beteiligten, d. h. z. B. Vermeidung von Medienbrüchen, elektronische Übermittlung von Belegen, Steuerbescheiden und sonstigem Schriftverkehr; weitere Steigerung des Anteils freiwillig elektronisch eingereichter Steuererklärungen; gesteigerte Nutzerfreundlichkeit von ELSTER. Steuereinnahmen • Harmonisierung der vielfältigen Regelungen über Datenübermittlungspflichten Dritter im Ertragssteuerrecht (z. B. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Bundesagentur für Arbeit), zugleich Schaffung einer Mantelregelung in der Abgabenordnung (AO) 1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist ein Handlungsschwerpunkt der Steuerpolitik in dieser Legislaturperiode. Der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung der Geschäftsprozesse in der Wirtschaft sowie der demographischen Entwicklung soll 67 67 • Gesetzliche Verankerung und Regulierung des Einsatzes von Risikomanagementsystemen (RMS) im Besteuerungsverfahren, d. h. ausdrückliche Normierung der Möglichkeit und der Ausgestaltung von IT-gestützten Risikomanagementsystemen in der AO; Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf; Konzentration der personellen Prüfung auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle und deutliche Steigerung der unter Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme vollständig maschinell bearbeiteten risikoarmen Einkommensteuerklärungen. Entstehung neuer bürokratischer Belastungen, in gleichem Maße bestehende Belastungen abgebaut werden („One in, one out“- Regel). Ziel ist es, den Anstieg des wiederkehrenden Erfüllungsaufwands dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch erforderliche Maßnahmen zu behindern. Steuerpolitik im internationalen und europäischen Kontext Nach über zwei Jahren intensiver internationaler Verhandlungen hat die OECD die Ergebnisse ihres Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting - BEPS“) verabschiedet. Da es sich um ein gemeinsames Projekt mit der G20 handelt, wurden die Ergebnisse auf dem Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 am 8. Oktober 2015 in Lima sowie abschließend auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20 am 15./16. November 2015 in Antalya gebilligt. • Mehr Erleichterungen und Serviceangebote bei der Steuererklärung, d. h. weiterer Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung, wobei der Steuerbürger aber Herr seiner Daten bleiben wird; gesetzliche Pflichten zur Vorlage von Belegen mit der Steuererklärung werden weitgehend durch sog. Belegvorhaltepflichten ersetzt (Belegvorlage dann nur noch aufgrund individueller Anforderung des Finanzamts). Das Projekt und seine Ergebnisse stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben. Es kommt hinzu, dass auch jene G20-Staaten, die nicht OECD-Mitglieder sind, in den Prozess der Erarbeitung gemeinsamer steuerlicher Standards eingebunden werden konnten. • Verlängerung der Steuererklärungsfrist und Neuregelung des Verspätungszuschlags. Das Gesetz soll weitestgehend am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Neuregelungen zu den Steuererklärungsfristen und zum Verspätungszuschlag gelten erst ab dem Veranlagungszeitraum 2018. Die Vielzahl der begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordert ausreichend Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen. Die Umsetzung wird schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen. Nun ist es von großer Bedeutung, dass die BEPSEmpfehlungen in den einzelnen Staaten auch umgesetzt werden. Zudem hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf eine Fortsetzung der Arbeiten verständigt. Die Implementierung der neuen Regelungen in den Staaten sowie deren Wirkungsweise in der Praxis sollen genau beobachtet werden. Dazu haben OECD und G20 die Einrichtung eines „Inclusive Framework“ beschlossen, an dem weitere Schwellenund Entwicklungsländer gleichberechtigt teilnehmen werden. Bürokratieabbau Mit dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) werden u. a. einzelne Maßnahmen der von der Bundesregierung am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht und die Anhebung der Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie in der Intrahandelsstatistik. Über den am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunktebeschluss hinaus enthält das Gesetz drei weitere Maßnahmen aus dem Bereich des Steuerrechts. Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert. Die tägliche Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wurde von 62 auf 68 € angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht. Auf untergesetzlicher Ebene wurde die so genannte Bürokratiebremse zum 1. Januar 2015 eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass im Falle der Auch auf EU-Ebene wird mit Hochdruck gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung in Abstimmung mit den Arbeiten bei der OECD gearbeitet. Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2016 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (sog. Anti-Tax Avoidance Package) veröffentlicht. Ziel ist die einheitliche Umsetzung der OECD/G20 BEPS-Ergebnisse auf EU-Ebene. Wichtigster Bestandteil des Maßnahmenpakets sind die zwei Richtlinienvorschläge „Anti-Tax Avoidance Directive - ATAD“ sowie „Änderung der Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country-Reporting - DAC IV“. Zu DAC IV erzielte der ECOFIN bereits am 8. März 2016 eine politische Übereinkunft; die Annahme der Richtlinie erfolgte anschließend im ECOFIN im Mai 2016. Hinsichtlich ATAD wurde im Juni-ECOFIN die politische Einigung erzielt. Weiterhin ist die Reform der Zins- und Lizenzrichtlinie ein 68 68 wichtiges Ziel, um Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme der Richtlinienvergünstigungen auszuräumen. Für die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hat die Europäische Kommission eine neue Initiative für Ende des Jahres 2016 angekündigt. Der neue Kommissionsvorschlag soll sich in einer 1. Stufe auf die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage (GKB) beschränken und die zusätzlichen Fragen der Konsolidierung (GKKB) auf eine 2. Stufe vertagen. Nicht zuletzt befasst sich die EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) regelmäßig mit schädlichen steuerlichen Regimen in den Mitgliedstaaten. größtmöglicher steuerlicher Anwendungsbereich bei niedrigen Steuersätzen unter Beachtung der Auswirkungen auf die Realwirtschaft und der Gefahr von Verlagerungen im Finanzsektor vereinbart. In der gemeinsamen Erklärung vom 8. Dezember 2015 haben die Finanzminister der VZ-MS Grundzüge einer Einigung auf Kernbestandteile der künftigen Steuer aufgezeigt. Die VZ-Finanzminister haben sich am 16. Juni 2016 erneut zu einem informellen Gespräch getroffen und zu diesem Treffen ein weiteres Statement abgegeben. Danach sollen die noch bestehenden Vorbehalte einzelner VZ-MS bis September 2016 aufgelöst und hierfür zwei neue Expertengruppen - zu den Auswirkungen der Steuer auf die Staatsfinanzierung und zu den Administrationskosten - eingerichtet werden. Internationaler Informationsaustausch zu Finanzkonten Im Herbst 2014 haben 51 Staaten und Gebiete die Vereinbarung zum automatischen Austausch über Informationen zu Finanzkonten unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl auf 82 Staaten und Gebiete gestiegen. Dies ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zur Schaffung von mehr Transparenz im internationalen Steuerrecht und im gemeinsamen Engagement gegen Steuerhinterziehung. Konkret sieht die Vereinbarung die Anwendung des Common Reporting Standards (CRS) vor, der auf OECD-Ebene und unter wesentlicher Beteiligung der G5-Staaten entwickelt wurde. Am 9. Dezember 2014 hat der ECOFIN die Übernahme des CRS in die EU-Amtshilferichtlinie (2014/10/107) beschlossen. Die entsprechende Umsetzung der geänderten Amtshilferichtlinie in das nationale Recht erfolgte 2015 mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowie durch entsprechende Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes und des Finanzverwaltungsgesetzes. Der erste Datenaustausch ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Finanztransaktionsteuer Zusammenarbeit (VZ) (FTT) Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug Auf EU-Ebene wird die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs konsequent weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch die von Seiten der Europäischen Kommission am 7. April 2016 vorgelegte Mitteilung zum Aktionsplan zur Mehrwertsteuer 2016 wichtig, mit dem die Kommission ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die kommenden Jahre skizziert. Die Kommission zielt im Wesentlichen darauf ab, das bestehende Mehrwertsteuer-System weniger betrugsanfällig zu machen und zugleich seine Anwendung für die Unternehmer zu vereinfachen. Hier wird es wichtig sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen gegenläufigen Zielsetzungen zu finden. Darüber hinaus müssen bei der Weiterverfolgung der künftigen Maßnahmen die folgenden Grundsätze und rechtlichen Überlegungen berücksichtigt werden: Kosteneffizienz, Verhältnismäßigkeit, Einstimmigkeit, Datenschutzvorschriften, Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes sowie vollständige Beachtung der jeweiligen Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten. in Verstärkter Aufgrund der Aufteilung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer haben der Bund und die Länder ein gemeinsames Interesse an der Sicherung des Aufkommens. Der effektiven Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung wird daher nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen. Daher wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2015 mit Wirkung vom 6. November 2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG) klarstellend überarbeitet, die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des hoheitlichen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt sowie die Nummer 3 der Anlage 4 (zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) redaktionell geändert. Deutschland setzt sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die Einführung einer FTT im Wege der VZ ein. An der VZ waren ursprünglich elf EU-Mitgliedstaaten beteiligt.1 Im März 2016 hat jedoch Estland seinen Austritt aus der VZ erklärt. Grundlage der Verhandlungen ist der von der Europäischen Kommission am 14. Februar 2013 vorgelegte Richtlinienvorschlag zur Einführung einer FTT im Wege der VZ, der im Grundsatz eine Besteuerung sämtlicher Finanzinstrumente vorsieht. In gemeinsamen politischen Erklärungen der Finanzminister der VZ-Mitgliedstaaten (VZ-MS) in 2014 und 2015 wurde eine stufenweise Einführung und ein 1 DEU, FRA, ITA, ESP, AUT, PRT, BEL, GRC, SVK, SVN, EST. 69 69 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wurde das Kindergeld in gleichem Verhältnis wie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht. Daneben wurde der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 € auf 160 € monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben. Steueränderungsgesetz 2015 (vormals Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im Bundesrat in einer Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wird dies umgesetzt. Außerdem wird weiterem fachlichem Regelungsbedarf im Steuerrecht entsprochen. Daneben enthält es auch bedeutsame steuerliche Regelungen für den Mittelstand wie z. B. Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag zur Liquiditätsverbesserung bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei der Verlustverrechnung. Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € angehoben und nach der Kinderzahl gestaffelt. Er stieg für das zweite und jedes weitere Kind nochmals um jeweils 240 €. Mit diesem Gesetz wurde ebenfalls der Abbau der kalten Progression umgesetzt. Zusätzlich zur Anhebung des Grundfreibetrags wurden die übrigen Tarifeckwerte 2016 um die in der Frühjahrsprojektion 2015 für die Jahre 2014 und 2015 enthaltenen Inflationsraten von insgesamt knapp 1,5 % nach rechts verschoben. Zusätzlich zu den Kosten der für 2016 beschlossenen Grundfreibetragsanhebung von 1,4 Mrd. € (Bund: 0,6 Mrd. €) ergeben sich durch die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte Steuermindereinnahmen in Höhe von gut 1,4 Mrd. € (Bund: 0,6 Mrd. €). Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202) wurde die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und Das Gesetzespaket entlastet die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt rd. 5,4 Mrd. € jährlich. Tabelle 12 Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2000 2000 2002 2009 2010 2015 2016 in € Kinderfreibeträge Sächliches Existenzminimum .. 3.534 3.648 3.864 4.368 4.512 4.608 Betreuung und Erziehung oder Ausbildung 1) .................... 1.546 2.160 2.160 2.640 2.640 2.640 1. Kind .................................... 138 154 164 184 188 190 2. Kind .................................... 138 154 164 184 188 190 3. Kind .................................... 153 154 170 190 194 196 4. Kind .................................... 179 179 195 215 219 221 Kindergeld 2) 1) 2) In 2000/2001 Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahre In 2009 Einmalzahlung in Höhe von 100 € je Kind („Kinderbonus“) 70 70 71 71 Europäischen Kommission vom 3. Mai 2016, wurde der Lohnsteuereinbehalt für 60 Monate von 40 % auf 100 % angehoben. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) Am 16. April 2014 wurde die sog. EU-MobilitätsRichtlinie (Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedsstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen) verabschiedet. Danach sind Betriebsrentenansprüche künftig nach spätestens drei Jahren unverfallbar und ein mögliches Mindestalter darf höchstens 21 Jahre betragen (Artikel 4 Absatz 1a und 1b der Richtlinie). In Deutschland gilt nach § 1b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG - Betriebsrentengesetz) derzeit noch eine Frist von fünf Jahren bei einem Mindestalter von 25 Jahren. Energiesteuer und Stromsteuer Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003) aus dem April 2011 (KOM (2011) 0169 final) wurde entsprechend der Ankündigung der Kommission aus dem Arbeitsprogramm für 2015 (KOM (2014) 910 final) nunmehr auch offiziell zurückgenommen (ABl. vom C 80 vom 7. März 2015, Seite 19). Zum 4. Mai 2016 sind die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sowie Änderungen der Energiesteuer- und der Stromsteuerdurchführungsverordnung in Kraft getreten (BGBl. I 2016, 1158). Die EnSTransV setzt zwingende Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten des Unionsrechts im Bereich der staatlichen Beihilfen für das Energiesteuer- und Stromsteuerrecht auf nationaler Ebene um. Nach den Vorgaben des Unionsrechts sind ab 1. Juli 2016 Angaben, insbesondere zum Empfänger und zur Höhe einer staatlichen Beihilfe, von der Zollverwaltung zu erheben und auf einer allgemein zugänglichen Internetseite zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt für staatliche Beihilfen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht ab einem Aufkommen von 500.000 € pro Jahr. Zudem werden Anpassungen von Verfahrensvorschriften in der Energiesteuer- und der Stromsteuerdurchführungsverordnung zur Vereinfachung bzw. zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgenommen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 setzt die Richtlinie in deutsches Recht um. Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen im BetrAVG werden entsprechend der Richtlinie gesenkt. Dabei wird die in Artikel 8 Absatz 1 der EU-Mobilitäts-Richtlinie eingeräumte Umsetzungsfrist bis zum 21. Mai 2018 voll ausgeschöpft. Die verkürzten Unverfallbarkeitsfristen gelten nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2017 erteilt werden. Allerdings profitieren auch vor diesem Zeitpunkt vereinbarte Zusagen ab 2018 von den verkürzten Unverfallbarkeitsgrenzen, soweit sie mindestens drei Jahre bestanden haben und der jeweilige Versorgungsberechtigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet hat. Luftverkehrsteuer Im Steuerrecht wirkt sich die Verkürzung der betriebsrentenrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen auf die bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensions- und Unterstützungskassenzusagen nach dem Einkommensteuergesetz aus. Zur Gewährleistung einer versicherungsmathematisch zutreffenden Berücksichtigung von Versorgungsverpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung werden die Mindestalter in § 4d EStG (Unterstützungskassenzusagen) und § 6a EStG (Pensionszusagen) durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie angepasst. Das bislang zu beachtende Mindestalter von 27 Jahren wird dementsprechend für erstmals nach dem 31. Dezember 2017 zugesagte Versorgungsleistungen auf 23 Jahre gesenkt. Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2016 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Aufgrund der Einnahmen aus dem Emissionshandel im Jahr 2015 wurden die gesetzlichen Steuersätze um 1,64 % gesenkt. 1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für die Jahre 2016 bis 2020 basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 (BGBl. I S. 310) Neben dem federführenden BMF gehören diesem Arbeitskreis das BMWi, die Obersten Finanzbehörden der Länder, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Bundesamt, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und führende wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute an. Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 (BGBl. I S. 310), in Kraft getreten durch die Genehmigung der 72 72 - Der Schätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für den Zeitraum bis 2020 zugrunde gelegt. Danach erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2016 eine reale Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität um 1,7 %. Im Schätzzeitraum 2016 bis 2020 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,6 % (2016), 3,3 % (2017) und jeweils 3,2 % für die restlichen Schätzjahre 2018 bis 2020 prognostiziert. Verglichen mit der letzten Steuerschätzung im November 2015 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2016 voraussichtlich um + 5,0 Mrd. € höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich daraus im Jahr 2016 Mehreinnahmen von + 2,0 Mrd. €. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht aus. In den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen insgesamt deutlich über dem Schätzergebnis vom November 2015 liegen: 2017 + 6,3 Mrd. € (Bund: + 2,5 Mrd. €), 2018 + 8,4 Mrd. € (Bund: + 3,3 Mrd. €), 2019 um + 10,2 Mrd. € (Bund: + 4,2 Mrd. €) und 2020 um + 12,5 Mrd. € (Bund: + 5,1 Mrd. €). Für die Jahre 2016 bis 2020 wurden gegenüber der Schätzung im November 2015 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Steuerrechtsänderungen berücksichtigt: - Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015 (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II; BGBl. I Nr. 54, S. 2424); Artikel 2 Nr. 32: Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 % zum 1. Januar 2017 - Gesetz zur Umsetzung der EU-MobilitätsRichtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I Nr. 55, S. 2553); Artikel 2: Änderung der §§ 4d und 6a EStG - - Für die Jahre 2016 bis 2020 beträgt das geschätzte Steueraufkommen: Insgesamt davon Bund 2016 691,2 Mrd. € 290,1 Mrd. € 2017 723,9 Mrd. € 301,8 Mrd. € 2018 753,0 Mrd. € 315,7 Mrd. € 2019 779,7 Mrd. € 328,2 Mrd. € 2020 808,1 Mrd. € 339,9 Mrd. € In Tabelle 13 sind zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerschätzung (Nr. 1) die Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen beziffert, die nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt wurden, aber Bestandteil der Finanzplanansätze sind. Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 21. Dezember 2015 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 11, S. 238) 1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Kontinuierliche Fortentwicklung eines wettbewerbsfähigen und verlässlichen Steuerrechts Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 - LuftVStFestV 2016) vom 10. November 2015 (BGBl. I Nr. 45, S. 1978) - Anwendung des BFH-Urteils vom 17. Dezember 2014 - I R 39/14 zur vollen Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. Bruttomethode (BStBl. 2015 II Nr. 21, S. 1052) - BMF-Schreiben vom 10. November 2015 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007 (Dok. 2015/0960049) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG); Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen (BStBl. 2015 I Nr. 17, S. 876) Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 3. September 2015 - VI R 13/15 (BStBl. 2016 II Nr. 2, S. 47); Ansatz von Kosten für die Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung Die Steuerpolitik der Bundesregierung stärkt durch verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen und wachstumsorientierte Impulse die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ebenso wie die Kaufkraft von Bürgerinnen und Bürgern. Die Einnahmenentwicklung ist stabil und trägt zur Fortführung einer soliden Haushaltspolitik bei. Dies stärkt das Vertrauen in langfristig tragfähige Finanzen. Die nachhaltige Sicherung der guten Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland erfordert auch weiterhin eine stabile Planungsgrundlage. Deshalb wurde gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode klargestellt, dass auf Steuererhöhungen verzichtet wird. Gleichzeitig nutzt die Bundesregierung finanzielle Spielräume auch zu gezielten steuerlichen Entlastungen. So wurde im letzten Jahr das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags verabschiedet. Das Gesetz sorgt für die gebotene Steuerfreistellung des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder sowie für weitere steuerliche Entlastungen der Familien. Außerdem verschiebt es den 73 73 Einkommensteuertarif nach rechts und baut auf diese Weise die in den Jahren 2014 und 2015 entstandene kalte Progression auf tariflicher Ebene vollständig ab. Ab dem Jahr 2016 führt das Gesetzespaket zu einer Gesamtentlastung von über 5 Mrd. €. Darüber hinaus sind die steuerpolitischen Handlungsschwerpunkte welches eine verstärkte Einbindung von Entwicklungsländern bei den weiteren Arbeiten zu BEPS vorsieht. Dieses „Inclusive Framework“ ist von den G20-Finanzministern beim Treffen in Shanghai gebilligt worden. Die erste Sitzung im Rahmen des Inclusive Frameworks fand am Rande der nächsten Sitzung des Fiskalausschusses der OECD am 30. Juni/1. Juli 2016 in Kyoto statt. nach wie vor zum einen weitere Schritte der Steuervereinfachung und der Modernisierung des Steuervollzugs und zum anderen Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie Eindämmung von Steuervermeidung. Es hat sich gezeigt, dass die Ursachen für BEPS oftmals in den Regelungen der EU und der EU-Mitgliedstaaten begründet sind. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 28. Januar 2016 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (sog. Anti-Tax Avoidance Package) veröffentlicht. Wichtigster Bestandteil des Maßnahmenpakets sind die zwei Richtlinienvorschläge „AntiTax Avoidance Directive - ATAD“ sowie „Änderung der Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country-Reporting - DAC IV“. Zu DAC IV erzielte der ECOFIN bereits am 8. März 2016 eine politische Übereinkunft; die Annahme der Richtlinie erfolgte auf dem ECOFIN im Mai 2016. Hinsichtlich ATAD wurde im JuniECOFIN die politische Einigung erzielt. Deutschland setzt sich insbesondere für eine angemessene Besteuerung grenzüberschreitender Lizenzzahlungen und eine Überarbeitung der Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb in der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) ein. Internationale Arbeiten zur Eindämmung von Steuervermeidung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung Nachdem die Ergebnisse zu den 15 Aktionspunkten des OECD/G20-BEPS-Projekts von den Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2015 gebilligt wurden, liegt nun der Fokus auf der konsistenten Umsetzung der Ergebnisse in den jeweiligen Staaten. Die OECD und G20 haben daher einen sog. MonitoringProzess vereinbart, der diese Umsetzung sicherstellen soll. Ein erster Schritt für eine konsistente Umsetzung stellt die Unterzeichnung von 31 Staaten - darunter auch Deutschland - der Multilateralen Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch von sog. Länderberichten (Country-by-Country-Reports) am 27. Januar 2016 dar. Zudem soll die bei dem BEPS-Projekt erreichte enge internationale Abstimmung der OECD- und G20Staaten auch bei den weiteren BEPS-bezogenen Arbeiten fortgeführt werden. Die OECD hat hierfür ein Konzept für ein „Inclusive Framework“ erarbeitet, 74 74 Tabelle 13 Die Steuereinnahmen des Bundes 2016 bis 2020 1) 2016 2017 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1) 1. Steuerschätzung .............................................. - Bundesanteil an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ......................... 100,5 106,5 112,1 117,9 124,0 - Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und Körperschaftsteuer ...... 21,8 23,9 26,2 26,9 27,8 - Bundesanteil an Steuern vom Umsatz (nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel) .............. 110,8 116,9 122,6 127,9 132,4 - Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage .......... 1,7 1,8 1,9 2,0 2,0 - Tabaksteuer .................................................... 14,5 14,4 14,3 14,2 14,1 - Branntweinsteuer.............................................. 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0 - Energiesteuer ................................................... abzüglich: Länderbeteiligung - Stromsteuer ..................................................... 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 - 8,0 - 8,1 - 8,3 - 8,4 - 8,6 6,6 6,6 6,6 6,6 6,6 41,5 41,8 42,9 43,9 45,1 - 9,5 - 9,1 - 8,5 - 7,9 - 8,1 - EU-BNE-Eigenmittel ..................... - 22,1 - 25,2 - 26,3 - 27,1 - 27,6 - Kompensation Kfz-Steuer (ab 07/2009)................................... - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0 - Konsolidierungshilfen .................... - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8 - - 0,0 - 0,2 - 0,3 - 0,4 290,1 301,8 315,5 327,9 339,5 - Sonstige Bundessteuern ................................. abzüglich: - Ergänzungszuweisungen............... 2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasst sind und Anpassungen an die aktuelle Einnahmeentwicklung Steuereinnahmen ..................................................... Rundungsdifferenzen möglich 1) Ergebnis AK „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016 75 75 Zentrum steht nun nach Abschluss der Arbeiten im Rahmen der G20 Initiative gegen Steuerverkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS) die zügige und einheitliche Implementierung der erarbeiteten Empfehlungen. Die Bundesregierung setzt sich auch auf EU-Ebene für eine entsprechende konsistente Umsetzung der OECD-Empfehlungen ein, um ein „Level Playing Field“ innerhalb der EU sicherzustellen. Internationaler Informationsaustausch zu Finanzkonten Die internationalen vertraglichen Vereinbarungen aus dem Jahre 2014 zu dem automatischen Austausch über Informationen zu Finanzkonten sind ein Meilenstein auf dem Gebiet der internationalen Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen. Mittlerweile haben 82 Staaten und Gebiete die Vereinbarung unterzeichnet und sich damit zu dem Ziel von mehr Transparenz in Steuersachen bekannt. In diesem Kontext ist die Bundesregierung auch weiterhin im Global Forum Prozess (Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes) aktiv. Hierbei geht es um die Prüfung der tatsächlichen Umsetzung des OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen durch alle Mitgliedstaaten des Global Forum. Die erste Runde der weltweiten Überprüfungen begann im März 2010; inzwischen wurde der weitaus größte Teil der mehr als 130 Mitglieder geprüft. Ab Mitte 2016 startet eine weitere Prüfungsrunde in deren Rahmen weitergehende Prüfungskriterien auf ihre Einhaltung hin geprüft werden. Inzwischen wurde dieser neue Standard mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowie durch entsprechende Änderungen im EU-Amtshilfegesetz und dem Finanzverwaltungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Der erste Datenaustausch erfolgt danach bereits 2017. Im Zusammenhang mit dem o.g. BEPS-Projekt wurde auf OECD-Ebene beschlossen, die Möglichkeiten der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich durch ein neues Instrument zu verbessern. Hierzu wurde das FTA-JITSIC-Network ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe die globalen Risiken und Probleme im Bereich des internationalen Steuerrechts besser verstanden und behoben werden können. In gemeinsamen Projekten sollen insbesondere mögliche Gefahrenquellen und Risikofaktoren aufgedeckt werden. Es werden gemeinsame Strategien erarbeitet, wie man am besten solchen Gefahren begegnet, und „Best Practice“-Modelle werden ausgetauscht. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der einheitliche Ansprechpartner („Single Point of Contact (SPOC)“) ein. Jeder der 36 Mitgliedstaaten hat einen SPOC benannt, der mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet ist und die Koordinierung und Durchführung der Aufgaben zeitnah sicherstellt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage bereits bestehender Gesetze. Daneben wirkt die Bundesregierung auf OECD-Ebene weiterhin an der laufenden Überarbeitung des OECD-Musters für Doppelbesteuerungsabkommen und dessen Kommentierung sowie an der Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen zur Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen mit. Durch einen breiten internationalen Konsens in diesen Bereichen, der mit den innerstaatlichen Regelungen übereinstimmt, trägt die Bundesregierung dazu bei, sowohl potenzielle Besteuerungskonflikte zu reduzieren als auch die nationalen Besteuerungsrechte zu sichern. Die Bundesregierung begrüßt die für Ende des Jahres 2016 angekündigte neue Initiative der Europäischen Kommission zum Richtlinienvorschlag über die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Zudem setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine Reform der Zins- und Lizenzrichtlinie ein, um Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme der Richtlinienvergünstigungen auszuräumen. Internationale Standards für den Informationsaustausch im Umsatzsteuerbereich Auf OECD-Ebene wird - auch auf Initiative der Bundesregierung hin - geprüft, welche Verbesserungen beim zwischenstaatlichen Informationsaustausch auf globaler Ebene - also über die EU-Ebene hinaus möglich sind, um insbesondere Internetleistungen von nicht ansässigen Unternehmern zutreffend im Bestimmungsland zu besteuern. Diese Bemühungen können auch dazu beitragen, unbekannte Steuerfälle aufzudecken. Auf UN-Ebene wirkt das BMF an den Arbeiten des UN-Steuerkomitees am UN-Musterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen mit, welches die besondere Situation von Entwicklungsländern berücksichtigt. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Steuerpolitik im internationalen und europäischen Kontext Um auch weiterhin einen gerechten und gleichmäßigen Steuervollzug sicherzustellen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, soll der Steuervollzug insgesamt einfacher, schneller und effizienter werden. Das vom Bundestag am 12. Mai 2016 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Die Bundesregierung setzt ihre erfolgreiche Steuerpolitik für eine bessere internationale Zusammenarbeit, faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen und die Wahrung der nationalen Besteuerungsrechte fort. Im 76 76 Besteuerungsverfahrens, das weitestgehend am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, setzt den nötigen gesetzlichen Rahmen für diesen Modernisierungsprozess (1.4.2.1). Bürokratieabbau Rechtsetzung - Arbeitsprogramm Reform der Investmentbesteuerung Am 9. Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Die Reform soll EU-rechtliche Risiken ausräumen, Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindern, steuerliches Gestaltungspotential einschränken, administrativen Aufwand abbauen und Systemfehler des geltenden Rechts korrigieren. Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden. Die gesetzlich flankierte Sicherstellung der Besteuerung inländischer Dividenden bei sog. Cum/Cum-Geschäften soll bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten. Bessere Zu Beginn der 18. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung im Jahr 2014 das „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014“ beschlossen. Auch über dieses Programm hinaus bleibt es Ziel der Bundesregierung, Recht einfach, verständlich und zielgenau auszugestalten sowie Belastungen, die durch rechtliche Regelungen entstehen, spürbar zu reduzieren. Die Ende 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, von Bürokratie bekräftigen dieses Ziel nochmals. Mittlerweile ist ein beträchtlicher Teil des Arbeitsprogramms bereits umgesetzt oder auf dem Weg konsequenter Umsetzung. Die Reduzierung des Erfüllungsaufwands und die kontinuierliche Verbesserung von Rechtsetzungsprozessen bleiben für die Bundesregierung jedoch Daueraufgaben. Die Notwendigkeit wird auch durch empirische Erhebungen untermauert. So haben die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der ersten Runde der so genannten Lebenslagenbefragung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aufgezeigt, dass - trotz einer im Allgemeinen recht hohen Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit „den Behörden“ - in vielen Bereichen Prozesse noch bürgerfreundlicher und effizienter gestaltet werden können und insbesondere die Verständlichkeit und Transparenz von Vorschriften, und Formularen verbessert werden sollte. Daher hat die Bundesregierung beschlossen ein weiteres „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2016“ aufzusetzen. Dieses enthält mit der moderaten Anhebung des umsatzsteuerlichen Schwellenwertes für Rechnungen über Kleinbeträge auf 200,- € und der Prüfung möglichen Verbesserungspotentials bei ausgewählten Einkommensteuervordrucken im Rahmen eines sogenannten Formularlabors auch zwei steuerliche Projekte. Finanztransaktionsteuer Zusammenarbeit (VZ) (FTT) Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes Mit dem vom Bundeskabinett am 18. Mai 2016 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes soll eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet werden, um beim Kindergeld die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und einen modernen und wirtschaftlichen Verwaltungsvollzug zu erreichen. Es regelt verpflichtend den Übergang der Zuständigkeit der rund 100 Familienkassen des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt bis 2022. Für den Bereich von Ländern und Kommunen erhalten die öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit, die Bearbeitung des Kindergeldes an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BGBl. 2015 I S. 4) sind die Regelungen zur Verschonung betrieblichen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzupassen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin wirtschaftsverträglich auszugestalten, um die mittelständisch und familiär geprägte Wirtschaftsstruktur in Deutschland und die damit verbundene Beschäftigung in den Unternehmen nicht zu gefährden. Entscheidend hierbei ist eine verfassungsfeste und rechtssichere Ausgestaltung. Am 24. Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat hat im 2. Durchgang am 8. Juli 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen. in Verstärkter Deutschland setzt sich weiterhin für einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche über die Einführung einer FTT im Wege der VZ ein. Wir unterstützen dabei alle Anstrengungen, eine Verständigung unter den verbliebenen Teilnehmerstaaten der VZ herbeizuführen. Einnahmen aus der voraussichtlich stufenweise einzuführenden Steuer können zurzeit noch nicht prognostiziert werden. 77 77 Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers und aus der zur privaten Nutzung zeitweise überlassenen betrieblichen Ladevorrichtung steuerbefreit. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 % Lohnsteuer zu besteuern. Die Regelungen werden befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung - KassenSichV) Das BMF hat mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ein Maßnahmenpaket gegen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, wie z. B. Kassenaufzeichnungen erarbeitet. Mit diesem Gesetz soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland steuerlich begünstigt, diese Begünstigungen laufen jedoch aus. Da die Energiesteuer für Erd- und Flüssiggaskraftstoff grundsätzlich weiterhin ermäßigt werden soll, hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, im Frühjahr 2016 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieser Steuerermäßigungen einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen. Das vorgesehene Maßnahmenpaket besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: • Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystem (keine Registrierkassenpflicht) • Einführung einer Kassen-Nachschau • Sanktionierung von Verstößen Des Weiteren müssen zwingende Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts, sondern auch Beihilfeentscheidungen der Europäischen Kommission und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz. Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen Verhältnissen verschiedenartiger Wirtschaftsbereiche Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten, dass im Zuge technischer Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr Schließlich fordern die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität eine Reaktion des Gesetzgebers. Die technologischen Fortschritte in der Automobilindustrie machen es erforderlich, technische Entwicklungen im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr sollen steuerliche Maßnahmen im Kraftfahrzeugsteuergesetz und im Einkommensteuergesetz erfolgen, die mit der beabsichtigten Lenkungswirkung erstrangig den Zielen einer klimagerechten Zukunftspolitik dienen. Luftverkehrsteuer Eine Absenkung der Steuersätze in der Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2017 ist abhängig von den im Jahr 2016 erzielten Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer vor: • Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet. 1.4.3 Sonstige Einnahmen 1.4.3.1 Überblick Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr 2017 noch sonstige Einnahmen in Höhe von rd. 26,9 Mrd. € (vgl. Tabelle 14). • Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus dem elektrischen Aufladen eines privaten Elektro- oder 78 78 Tabelle 14 Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2017 - in Mrd. € ♦ Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.) ......................................................... 0,3 ♦ Verwaltungseinnahmen ....................................................................................................... 8,7 davon - Gebühren, Entgelte ............................................................................................................. 7,6 ♦ Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen) ............................. 5,8 davon - Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Gewinnabführung Bundesbank/EZB) . 5,7 - Mieten, Pachten u.a.m. ....................................................................................................... 0,1 ♦ Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen ............................. 0,2 davon - Privatisierungserlöse ........................................................................................................... 0,0 ♦ Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ........................................... 0,5 ♦ Zinseinnahmen .................................................................................................................... 0,3 ♦ Darlehensrückflüsse ............................................................................................................ 1,3 ♦ Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondere Finanzierungseinnahmen ....... 9,7 Zusammen .............................................................................................................................. 26,9 1.4.3.2 Privatisierungspolitik Unternehmen nur bei Vorliegen eines wichtigen Interesses des Bundes gehalten werden, sofern sich der vom Bund mit der Beteiligung angestrebte Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt (vgl. § 65 Absatz 1 BHO). Ein wesentlicher Bestandteil der Privatisierungspolitik des Bundes ist die regelmäßige Überprüfung der Bundesbeteiligungen. Das Ergebnis der Prüfung wird alle zwei Jahre im „Bericht zur Verringerung der Beteiligungen des Bundes“ veröffentlicht, zuletzt aktualisiert am 19. November 2014. Durch Privatisierung gewinnen Staat und Unternehmen Handlungsfreiheiten. Der Bund setzt Reformpotenziale frei und die Unternehmen steigern ihre Effizienz, um sich im Wettbewerb zu positionieren (vgl. Tabelle 15). Das Haushaltsrecht des Bundes folgt der ordnungspolitischen Grundüberzeugung, dass privater Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang vor Beteiligungen des Bundes zu geben ist. Dementsprechend sollen Beteiligungen an privatrechtlichen 79 79 Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand Juni 2016) Haushaltsjahr 1994 Unternehmen Bayerischer Lloyd AG (Bundesanteil: 26,2 %) Vollprivatisierung (26,2 %) Wohnungsbau Rupertwinkel eG (Bundesanteil 3,67 %) OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück Deutsche Lufthansa AG (Bundesanteil: 51,4 %) Börsengang (6,9 %) mit Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 35,7 % 1995 Osthavelländische Eisenbahn AG (Bundesanteil: 5,3 %) Vollprivatisierung (5,3 %) Rhein-Main-Donau AG (Bundesanteil: 66,2 %) Vollprivatisierung (66,2 %) Deutsche Aussenhandelsbank AG (Bundesanteil: 46,3 %) Vollprivatisierung (46,3 %) Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH (Bundesanteil: 50 %) Vollprivatisierung (50 %) Heimbetriebsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) NILEG Niedersächsische Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH (Bundesanteil: 20,2 %) Vollprivatisierung (20,2 %) 1996 Neckar AG (Bundesanteil: 63,5 %) Vollprivatisierung (63,5 %) Deutsche Lufthansa AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (35,7 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 100 %) Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 74 % 1997 Mon Repos Erholungsheim Davos AG (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Bundesanteil: 58,3 %) Vollprivatisierung (58,3 %) Deutsche Lufthansa AG Vollprivatisierung durch Börsengang (35,7 %) Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (13,5 %); verbleibender Bundesanteil: 60,5 % Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 57,8 %) Vollprivatisierung (57,8 %) DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil 57,8 %) Vollprivatisierung (57,8 %) GBB Genossenschaftsholding Berlin (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Münchner Tunnelgesellschaft mbH (Bundesanteil: 10 %) Vollprivatisierung (10 %) 80 80 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr Unternehmen 1998 Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (11,2 %); KfW-Anteil 23,9 % verbleibender Bundesanteil: 48,1 % Autobahn Tank & Rast AG (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 70 %) Teilprivatisierung (34,9 %); verbleibender Bundesanteil: 35,1 % Saarbergwerke AG (Bundesanteil: 74 %) Vollprivatisierung (74 %) Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (Bundesanteil: 25,1 %) Vollprivatisierung (25,1 %) Gesellschaft für Lagereibetriebe mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH (Bundesanteil: 25,8 %) Vollprivatisierung (25,8 %) DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (Bundesanteil: 0,04 %) Vollprivatisierung (0,04 %) Lübecker Hafengesellschaft (Bundesanteil: 50 %) Vollprivatisierung (50 %) 1999 Deutsche Postbank AG (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung an die Deutsche Post AG (100 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil 48,1 %) Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; Bundesanteil 43,6 % Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft (Bundesanteil: 27,5 %) Vollprivatisierung (27,5 %) Deutsche Telekom AG Zweit-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 43,2 % Deutsche Post AG (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (50,0 %); verbleibender Bundesanteil: 50,0 % DSL Bank AG Veräußerung an die Deutsche Post AG (51,5 %) 2000 Deutsche Telekom AG Dritt-Börsengang aus KfW-Bestand (6,6 %); verbleibender KfW-Anteil: 16,8 %; verbleibender Bundesanteil: 43,2 % Flughafen Hamburg GmbH (Bundesanteil: 26 %) Vollprivatisierung (26 %) Deutsche Post AG Erst-Börsengang aus KfW-Bestand (28,8 %); verbleibender KfW-Anteil: 21,2 %; verbleibender Bundesanteil: 50,0 % Bundesdruckerei GmbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) 81 81 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr Unternehmen 2001 Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung GmbH (GAW) (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 43,2 %) Kapitalerhöhung zur Ausgabe neuer Aktien zum Erwerb von VoiceStream/PowerTel; verbleibender Bundesanteil: 30,9 %; verbleibender KfW-Anteil: 12,1 % juris GmbH (Bundesanteil: 95,34 %) Teilprivatisierung (45,33 %); verbleibender Bundesanteil: 50,01 % Fraport AG (Bundesanteil: 25,87 %) Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 18,4 % DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau-KfW (100 %) Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 72,65 %) Vollprivatisierung (72,65 %) 2002 GEWOBAG, Gemeinnützige Wohnungsbau-AG Berlin (Bundesanteil: 2,65 %) Vollprivatisierung (2,65 %) 2003 LEG Saar, Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (Bundesanteil: 25,28 %) Vollprivatisierung (25,28 %) Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 6,99 %) Vollprivatisierung 6,99 % Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH (Bundesanteil: 2,55 %) Vollprivatisierung: 2,55 % Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG (Bundesanteil: 2,82 %) Vollprivatisierung 2,82 % Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Bonn (Bundesanteil: 0,25 %) Vollprivatisierung: 0,25 % Gemeinnütziger Bauverein eG, Koblenz (Bundesanteil: 0,92 %) Vollprivatisierung 0,92 % Deutsche Telekom AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 5 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (30,0 %); KfW-Anteil: 48,3 %; Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (4,7 %); KfW-Anteil: 16,7 %; Bundesanteil: 26,0 % Baugenossenschaft Holstein eG (Bundesanteil: 3,08 %) Vollprivatisierung 3,08 % 82 82 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr 2003 Unternehmen Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 42,6 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Post AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 1,15 Mrd. €; Laufzeit 3 Jahre 2004 Deutsche Telekom AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); KfW-Anteil 11,9 %; Bundesanteil: 26,0 % Deutsche Telekom AG Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand, Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit 6, 12, 18 Monate Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand; verbleibender KfW-Anteil 36,1 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (3,3 %); KfW-Anteil: 15,3 %; Bundesanteil: 22,7 % 2005 Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (12,7 %); KfW-Anteil: 48,8 %; Bundesanteil: 7,3 % Deutsche Post AG Umtauschanleihe Japan aus KfW-Bestand; Volumen 1,1 Mrd. €; Laufzeit 5 Jahre Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bundesanteil: 30 %) Vollprivatisierung (30 %) Deutsche Telekom AG Ausübung von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand; Volumen 333,3 Mio. €, Laufzeit 6 Monate, KfW-Anteil: 14,8 %; Bundesanteil: 22,7 % Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 37,4 %; verbleibender Bundesanteil: 7,3 % Bauverein Bentheim eG (Bundesanteil 0,38 %) Vollprivatisierung (0,38 %) Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 44,7 %; Bundesanteil 0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 22,1 %; Bundesanteil 15,4 % Fraport AG (Bundesanteil 18,2 %) Veräußerung von 11,6 % Bund sowie 6,6 % Umtauschanleihe 83 83 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr 2006 Unternehmen Deutsche Telekom AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Einzelinvestor) KfW-Anteil 17,5 %, Bundesanteil 15,4 %) Deutsche Telekom AG Umwandlung von Aktien der T-Online-International AG in Aktien der DTAG Verwässerung der Anteile (insg. 0,48 %); KfW-Anteil 17,3 %, Bundesanteil 15,2 % Deutsche Telekom AG Umwandlung einer 2003 begebenen Pflichtwandelanleihe der DTAG Verwässerung der Anteile (insg. 1,23 %); KfW-Anteil 16,6 %, Bundesanteil 14,6 % Baugenossenschaft Aschendorf-Hümmling e.G. (Bundesanteil 7,7 %) OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 35,5 % Deutsche Telekom AG Rücknahme der Verwässerung von 0,48 % durch Einziehung von DTAG Aktien und somit Verringerung des Grundkapitals: KfW-Anteil 16,9 %, Bundesanteil 14,8 % Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil 35,10 %) Vollprivatisierung (35,10 %) 2007 Deutsche Post AG Ausübung der im Dezember 2003 von der KfW begebenen Wandelanleihe KfW-Anteil 30,6 % Osthannoversche Eisenbahnen AG (Bundesanteil 33,8 %) Vollprivatisierung (33,8 %) Fraport AG Ausübung der in 2005 festgelegten Umtauschanleihe des Bundes i.H.v. 6,6 % Vollprivatisierung (6,6 %) Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos (Bundesanteil 100 %) Vollprivatisierung (100 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 50,0 %) Rückführung des Bundesanteils auf 46,42 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises Vivico Real Estate GmbH (Bundesanteil 5,01 %, Bundeseisenbahnvermögen 94,99 %) Vollprivatisierung (5,01 %, 94,99 %) 84 84 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr 2008 Unternehmen Deutsche Telekom AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 3,3 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre Flughafen München Baugesellschaft mbH, München (Bundesanteil 26 %) Vollprivatisierung (26 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 46,42 %) Rückführung des Bundesanteils auf 42,88 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises 2009 Deutsches Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH (Bundesanteil 15,88 %) Vollprivatisierung (15,88 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 42,88 %) Rückführung des Bundesanteils auf 39,44 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises Deutsche Post AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 750 Mio. €; Laufzeit 5 Jahre Bundesdruckerei GmbH Rückkauf/Rückübertragung der in 2000 veräußerten Anteile (100 %) durch/auf den Bund 2010 DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 39,44 %) Rückführung des Bundesanteils auf 35,38 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises 2011 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Deutscher Entwicklungsdienst (DED) Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWent) gGmbH Verschmelzung der Gesellschaften zu Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Baugenossenschaft Mellrichstadt e.G. (Bundesanteil: 5,9%) Vollprivatisierung (5,9%) Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost (Bundesanteil: 2,18%) Vollprivatisierung (2,18%) Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG, Donauwörth (Bundesanteil: 1,53%) Vollprivatisierung (1,53%) 85 85 noch Tabelle 15 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2016 (Stand: Juni 2016) Haushaltsjahr 2012 Unternehmen Ge-Mi-Bau Mittelbadische Baugenossenschaft eG (Bundesanteil: 0,11%) Vollprivatisierung: 0,11% Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (Bundesanteil: 2,09%) Vollprivatisierung: 2,09% Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (Bundesanteil: 0,06%) Vollprivatisierung: 0,06% Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG (Bundesanteil: 0,03%) Vollprivatisierung: 0,03% Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 25,5 % 2013 TLG IMMOBILIEN GmbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung: 100 % TLG WOHNEN GmbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung: 100 % Gästehaus Petersberg GmbH (Bundesanteil: 100 %) Der Geschäftsanteil des Bundes an der Gästehaus Petersberg GmbH wurde durch Kaufund Abtretungsvertrag auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen. Deutsche Post AG Ausübung der 2009 begebenen Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; KfW-Anteil: 21,0 % Duisburger Hafen AG (Bundesanteil: 33,3%) Bundesanteil vollständig veräußert 86 86 1.4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten Auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an in das ELM einbezogene Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt nach Maßgabe des Wirtschaftsplans aus Eigenmitteln. Die Bundesanstalt unterstützt auf diese Weise die energiepolitischen Beschlüsse und Vorgaben der Bundesregierung. Zentraler Immobiliendienstleister auf Bundesebene ist die mit unternehmerischen Strukturen ausgestattete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMF. Sie nimmt folgende Kernaufgaben wahr: - Verwaltung des dienstlich genutzten Bundesliegenschaftsvermögens auf der Basis eines nachhaltigen, wert- und kostenoptimierten zentralen Liegenschaftsmanagements, - wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften, - zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM)“, - Wahrnehmung übernommener Aufgaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Bereich des Altlastenmanagements und der Beteiligungsführung sowie - Im Finanzplanzeitraum bis 2020 leistet die Bundesanstalt in Abhängigkeit von Geschäftsentwicklung und Liquidität jährlich Abführungen an den Bundeshaushalt, die zentral bei Kapitel 6004 (Bundesimmobilienangelegenheiten) veranschlagt werden (2017: 2,265 Mrd. €). Zudem erwirtschaftet die Bundesanstalt sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen, u.a. für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bauoder energetische Sanierungsmaßnahmen und Grundstücksverpflichtungen (z. B. infolge von Altlasten ehemals militärisch genutzter Liegenschaften). 1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von rd. 3.189 Mio. € erzielt, nach rd. 2.954 Mio. € im Vorjahr. Der Gewinn wurde im Februar 2016 an den Bund abgeführt. Gemäß § 6a HG 2016 fließt der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, der den Betrag von 2.500 Mio. € übersteigt - abweichend von § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) - im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 689 Mio. € der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu. Wahrnehmung bestimmter liegenschaftsbezogener öffentlicher Verwaltungsaufgaben des Bundes. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die Bundesanstalt Eigentümerin grundsätzlich aller Dienstliegenschaften des Bundes geworden, die sie den bisherigen Nutzern auf der Grundlage eines Mietverhältnisses (Vermieter-Mieter-Modell) zur weiteren Nutzung überlässt. Im Rahmen des ELM führt die Bundesanstalt auch investive Baumaßnahmen für die Bundesbehörden auf den ihr übertragenen bzw. von ihr zu beschaffenden Liegenschaften durch, die sie grundsätzlich aus selbst erwirtschafteten Mitteln entsprechend ihrem Wirtschaftsplan finanziert; die Refinanzierung wird durch die von den Nutzern jeweils an die Bundesanstalt zu entrichtenden Mieten gewährleistet. Wichtigste Einnahmequelle der Deutschen Bundesbank ist der Nettozinsertrag, der wie schon im Vorjahr aufgrund des Niedrigzinsumfelds erneut gesunken ist. Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Nettozinsertrag 2.299 Mio. € nach 3.141 Mio. € im Vorjahr. Die Risikovorsorge konnte vorsichtig verringert werden, indem die Rückstellungen für allgemeine Wagnisse um 780 Mio. € auf 13.600 Mio. € sanken. Die durch die Flüchtlingsunterbringung auf BImAeigenen Liegenschaften auf der Grundlage der bestehenden Haushaltsvermerke, insbesondere des Haushaltsvermerks 3.6 zum Kapitel 6004 Titel 121 01 (mietzinsfreie Grundstücksüberlassung zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung und Erstattung der notwendigen und angemessenen Herrichtungskosten an die Bedarfsträger) entstehenden finanziellen Belastungen erwirtschaftet die Bundesanstalt aus eigenen Mitteln. Für das Haushaltsjahr 2017 und für die folgenden Haushaltsjahre werden jeweils Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn - gemäß § 6 ITFG - in Höhe von 2.500 Mio. € veranschlagt. In § 6 Absatz 11 HG 2017 ist wie schon im Vorjahr in § 6a HG 2016 vorgesehen, dass der Bundesbankgewinn in voller Höhe der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zugeführt wird. 87 87 1.4.4 Kreditaufnahme den Restrukturierungsfonds (vgl. 1.3.2.13.3), deren Höhe sich nicht belastbar prognostizieren lässt, da sich die Kreditermächtigungen der Sondervermögen über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Die für den Bundeshaushalt nach der BHO vorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben (Anschlussfinanzierung) wird im Kreditfinanzierungsplan (Gesamtplan des Bundeshaushalts, Teil IV) dargestellt (vgl. auch Tabelle 16). Die Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Anschlussfinanzierung anstehender Kreditverbindlichkeiten, sondern zur Ausgabenfinanzierung verwendet wird. Für das Jahr 2017 plant der Bund keine Nettokreditaufnahme. Für die Anschlussfinanzierung des Bundes ist ein Betrag von 174,1 Mrd. € vorgesehen. Hinzu tritt die Kreditaufnahme durch drei Sondervermögen des Bundes, den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den Investitions- und Tilgungsfonds sowie Tabelle 16 Kreditfinanzierungsübersicht 2015 bis 2020 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf 2017 Finanzplan 2018 2019 2020 - in Mrd. € 1. Bruttokreditaufnahme 1.1 Kreditaufnahme zur 1.1.1 Anschlussfinanzierung für Tilgungen .. 188,7 196,2 174,1 192,9 182,8 200,3 1.1.2 Eigenbestandsveränderung (- = Abbau) ....................................... -0,3 -2,9 -2,1 -3,0 -0,3 0,4 1.1.3 Bestandsveränderung der Verwahrgelder ………………………. -16,3 15,1 10,0 0,6 -1,8 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -2,1 -1,3 3,2 0,0 0,0 0,0 170,0 207,1 185,2 190,5 180,7 201,6 1.2 Nettokreditaufnahme ....................... 1.3 haushaltsmäßige Umbuchung (- = Minderung der BKA) .................. Zusammen (1.1 - 1.3) ................................. 2. Tilgung von Schulden 2.1 mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren ................. 94,2 113,9 87,8 105,1 93,4 108,9 2.2 mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren .......... 56,0 50,5 49,6 50,6 49,9 50,2 2.3 mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr ............ 38,5 31,8 36,7 37,2 39,5 41,2 188,7 196,2 174,1 192,9 182,8 200,3 Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung ............................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammen (2.1 - 2.4) ................................. 188,7 196,2 174,1 192,9 182,8 200,3 Tilgung von Schulden gesamt (2.1 - 2.3) 2.4 Rundungsdifferenzen möglich 88 88 Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten ausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleichgewichte zu reduzieren, sind befristet für den Finanzrahmen 2014 - 2020 folgende Regelungen vorgesehen: 1.5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen 1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund Das Volumen des EU-Haushalts 2016 beläuft sich auf rd. 143,9 Mrd. €. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist Deutschland mit einem Finanzierungsanteil von rd. 21 % am EU-Haushalt der größte Beitragszahler unter den 28 EU-Mitgliedstaaten. - Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Niederlande und Schweden. - Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich in Preisen 2011: für Dänemark 130 Mio. €, für die Niederlande 695 Mio. €, für Schweden 185 Mio. € sowie für Österreich 30 Mio. € im Jahr 2014, 20 Mio. € im Jahr 2015 und 10 Mio. € im Jahr 2016. - Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die die Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen Eigenmittel einbehalten, wurde von 25 % auf 20 % abgesenkt. Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird allein vom Bund erbracht. Im so genannten Eigenmittelbeschluss sind die Regelungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festgelegt. Dieser wird durch folgende drei Eigenmittelarten finanziert: Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basierende Mehrwertsteuer (MWSt)-Eigenmittel und Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmittel. Der neue Eigenmittelbeschluss muss in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden und tritt dann rückwirkend ab 2014 in Kraft. So lange gilt der bisherige Eigenmittelbeschluss fort. Tabelle 17 Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2016 bis 2020 2016 2017 2018 2019 2020 - in Mrd. € Zölle .............................................................. 5,40 5,65 5,90 6,15 6,40 Zuckerabgaben ............................................. 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 Mehrwertsteuer - Eigenmittel ........................ 2,40 2,48 2,58 2,64 2,71 Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel ......... 22,05 25,17 26,34 27,09 27,57 Eigenmittelabführung insgesamt ............... 29,89 33,34 34,86 35,92 36,72 89 89 1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 Prozentpunkten. Der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen betrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahre 1998 auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg der Bundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahre 2002 an (vgl. Schaubild 14). Ursächlich hierfür war vor allem die ökologische Steuerreform mit einer stufenweisen Anhebung der Energiesteuer und der Einführung einer Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre 2003 kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform stabilisiert der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag verändert. Dieser Betrag liegt des - 1 173 788 000 €, im Jahr 2016 bei - 2 810 788 000 €, und im Jahr 2017 bei - 900 788 000 €. Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen, wie zum Beispiel als Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“ durch den Bund zum 1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, der finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der Länderbeteiligung an der Abfinanzierung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ ab dem Jahr 2014 sowie den jüngsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank in den Jahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % und stieg dann bis 2009 vor allem infolge des höheren Bundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf 43,5 %. Im Jahr 2012 war ein Anteil von 42,7 % zu verzeichnen. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016 wird sich der Bundesanteil am Steueraufkommen im Verlauf der Jahre von 42,8 % im Jahr 2015 bis zum Ende des Prognosezeitraums 2020 auf einem Niveau von ca. 42 % stabilisieren und 42,1 % erreichen. 1.5.2.1 Aufteilung kommens im Jahr 2015 bei Umsatzsteuerauf- Nach Art. 106 Abs. 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen. Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet. Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bund erhält im Jahr 2016 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 51,6 % zur Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. Schaubild 15). Seit 1990 hat sich der tatsächliche Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer um 8,5 Prozentpunkte verringert. Ursache hierfür ist vor allem die wiederholte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder sowie die Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen. Die Länder erhalten 2016 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 46,2%, die Gemeinden von 2,2 %. Die Mittelabführungen an die EU, teilweise in Form von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes. Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer, zusätzlich 500 Mio. € in den Jahren 2015 und 2016 sowie 1,5 Mrd. € im Jahr 2017. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. 90 90 91 91 1.5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2015 auf rd. 10,2 Mrd. € und wird für das Jahr 2016 auf rd. 9,5 Mrd. € sowie für das Jahr 2017 auf rd. 9,1 Mrd. € geschätzt. Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 bildet zusammen mit dem Maßstäbegesetz vom 9. September 2001 die gesetzliche Grundlage für die Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre 2005 bis 2019. Das Finanzausgleichssystem ist in drei Stufen unterteilt: die horizontale Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Die Regelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen sind dabei wie folgt: 1.5.3 Die Leistungen des Bundes an interund supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt) In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts sind für eine Vielzahl von inter- und supranationalen Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbereiche Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen des Bundes erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle in Form von Pflichtleistungen im Rahmen der Mitgliedschaften, zum Teil sind aber auch freiwillige Leistungen vorgesehen. Dabei sind zahlreiche Beiträge in Fremdwährungen zu entrichten; die zu veranschlagenden Beträge unterliegen deshalb wechselkursbedingten Schwankungen. Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Ihr Volumen betrug im Ausgleichsjahr 2015 rd. 3,8 Mrd. € und wird für 2016 auf rd. 3,9 Mrd. € und für 2017 auf rd. 4,2 Mrd. € geschätzt. Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistungen: Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder und Berlin degressiv ausgestaltete SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Ihr Volumen für 2015 belief sich auf rd. 5,1 Mrd. €. Für 2016 ist ein Rückgang um rd. 0,8 Mrd. € auf rd. 4,3 Mrd. € und für 2017 ein weiterer Rückgang um rd. 0,7 Mrd. € auf dann rd. 3,6 Mrd. € festgelegt. Insgesamt stellt der Bund den ostdeutschen Ländern zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten von 2005 bis 2019 rd. 105,3 Mrd. € in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung. Das finanzielle Engagement der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EU beschränkt sich nicht allein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Sie beteiligt sich z. B. auch am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (2014 bis 2020: 6,28 Mrd. €). Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland mit 16,17 % am Stammkapital der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 242,4 Mrd. € beteiligt. Im Dezember 2012 wurde das Stammkapital der EIB um 10 Mrd. € erhöht. Deutschland hat sich an der Kapitalerhöhung mit 1,6 Mrd. € beteiligt. Die Bundesrepublik Deutschland ist am Stammkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit 8,52 % beteiligt. Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhielten die neuen Länder (ohne Berlin) im Jahr 2015 rd. 0,8 Mrd. €. Für das Jahr 2016 ist hierfür ein Betrag in gleicher Höhe festgelegt. Die nächste Überprüfung, in welcher Höhe die Sonderlasten dieser Länder ab dem jeweils folgenden Jahr auszugleichen sind, erfolgt im Jahr 2016. Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteilseigner der Weltbankgruppe, der regionalen Entwicklungsbanken sowie des Internationalen Währungsfonds und beteiligt sich in entsprechendem Umfang an deren konzessionären Hilfsfonds. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an der am 16. Januar 2016 gegründeten Asiatischen Infrastruktur-Investmentbank (Asian Infrastructure Investment Bank, AIIB). Das Gesamtkapital der AIIB beträgt 100 Mrd. US-$, der deutsche Eigenkapitalanteil 900 Mio. US-$ (einzuzahlen über den Zeitraum 2016 2019) sowie Gewährleistungen in Höhe von rd. 3,6 Mrd. US-$ ab 2016. Damit wird Deutschland nach China, Indien und Russland der viertgrößte Anteilseigner mit 4,1 % der Stimmen sein. Ziel der AIIB ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. € jährlich. 92 92 Kooperation in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Entwicklungsinstitutionen zu stärken. Der Arbeitsschwerpunkt soll auf der Förderung öffentlicher und privater Investitionen liegen, wobei den Bedürfnissen weniger entwickelter Staaten der Region besonders Rechnung getragen werden soll. Verteilungsschlüssels festgesetzt. Die Beitragsskala der VN orientiert sich dabei am Grundsatz der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Wesentliche Berechnungskomponenten sind dabei eine Orientierung am Bruttonationaleinkommen zuzüglich einiger Korrekturfaktoren (Anteil der Bevölkerung in absoluter Armut, Staatsverschuldung u.a.) und ein Mindestbeitragssatz von 0,001 % für die zahlungsschwächsten Beitragszahler. Der Anteil der USA zum regulären VN-Budget unterliegt einer Obergrenze von 22 %; zu den Friedenserhaltenden Missionen tragen die USA gemäß regulärer Berechnungsmethodik 28,57 % bei. Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Beitragssatz beträgt sowohl zum regulären Haushalt als auch zu den Friedensmissionen aktuell 6,39 % (nach vormals - 2013 bis 2015 - 7,14 %). Die Beitragsskalen der meisten anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des VN-Systems orientieren sich an dem für die VN festgelegten Verteilungsschlüssel, wobei die jeweiligen Mitgliedschaften in den einzelnen Organisationen zugrunde gelegt werden. Deutschland beteiligt sich zudem mit freiwilligen Leistungen an der Finanzierung von Programmen. Zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) siehe Ziffer 1.3.2.12.4. Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) sind im Finanzplanzeitraum 2016 bis 2020 rd. 3,71 Mrd. € eingeplant. Ferner sind erhebliche Leistungen an die NATO, die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN), die Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgesehen. Für die Vereinten Nationen (VN) sind in demselben Zeitraum rd. 3,3 Mrd. € eingeplant (Beitrag zum ordentlichen Haushalt sowie Finanzierung der Friedensmissionen und der Internationalen Strafgerichtshöfe); hinzukommen die Leistungen an ihre Unterund Sonderorganisationen sowie die Leistungen zur Unterstützung ihrer Sonderprogramme. Im Bereich der VN beruht die Finanzierung auf den Pflichtbeiträgen sowie den freiwilligen Leistungen der Mitgliedstaaten. Die Höhe der Pflichtbeiträge eines jeden Mitgliedslandes wird mit Hilfe eines komplexen 93 93 94 2. Der Haushalt des Bundes 95 2. Der Haushalt des Bundes 2.1 Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 2.1.1 Gesamtübersicht (in Mrd. €)*) Der Entwurf des Bundeshaushalts 2017 ist in den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2016 bis 2020 eingebettet. Der Finanzplan ist unter Nr. 1 abgedruckt. Die finanzpolitischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2017 sind dort im Einzelnen dargestellt. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2017 zusammen mit dem Finanzplan 2016 bis 2020 am 6.7.2016 beschlossen. Haushaltsplanentwurf und Finanzplan werden den gesetzgebenden Körperschaften am 12.8.2016 zugeleitet. Für die Einbringungsrede des Bundesministers der Finanzen und für die erste Beratung im Deutschen Bundestag ist der 6.9.2016 vorgesehen. II.Ausgaben...................................... Soll 2016 Entwurf 2017 316,9 328,7 Veränderung gegenüber Vorjahr in %............................................... Die Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2017 werden nach dem Beschluss der Bundesregierung 328,7 Mrd. € betragen und damit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % steigen. +3,7 II.Einnahmen................................... 316,9 328,7 Steuereinnahmen........................... 288,1 301,8 Nettokreditaufnahme.................... - - *) Differenzen durch Rundung möglich 2.1.2 Die Ausgaben nach Einzelplänen 2.1.2.1Übersicht Soll 2016 Einzelpläne Entwurf 2017 - in Mio. € -1) 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt Veränderung gegenüber Vorjahr (in Prozent) 34,32 36,09 +5,2 856,98 849,69 -0,9 25,00 28,17 +12,7 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 2 413,10 2 481,40 +2,8 05 Auswärtiges Amt 4 810,14 4 604,16 -4,3 06 BM des Innern 7 801,49 8 338,28 +6,9 745,49 735,24 -1,4 08 BM der Finanzen 5 885,15 5 996,41 +1,9 09 BM für Wirtschaft und Energie 7 621,78 7 432,78 -2,5 10 BM für Ernährung und Landwirtschaft 5 595,17 5 896,09 +5,4 129 888,98 138 613,79 +6,7 12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur 24 571,66 26 821,23 +9,2 14 BM der Verteidigung 34 287,85 36 611,62 +6,8 15 BM für Gesundheit 14 572,91 15 096,15 +3,6 16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 4 544,40 5 455,42 +20,0 17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9 103,67 9 195,83 +1,0 29,19 31,05 +6,4 148,61 148,42 -0,1 13,72 15,03 +9,6 7 406,75 7 986,99 +7,8 30 BM für Bildung und Forschung 16 400,27 17 557,45 +7,1 32 Bundesschuld 25 227,12 20 115,37 -20,3 60 Allgemeine Finanzverwaltung 14 916,26 14 653,34 -1,8 316 900,00 328 700,00 02 Deutscher Bundestag 03 Bundesrat 07 BM der Justiz und Verbraucherschutz 11 BM für Arbeit und Soziales 19 Bundesverfassungsgericht 20 Bundesrechnungshof 21 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1) Differenzen durch Rundung möglich 97 Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt Der Entwurf des Epl. 09 für das Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt rd. 7,4 Mrd. €. Das BMWi trägt mit Investitionen und Fördermaßnahmen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung bei. Damit wird der Wettbewerbsstandort Deutschland weiter gestärkt. Insbesondere zielen zahlreiche Fördermaßnahmen auf die Stärkung des Mittelstandes sowie die Umsetzung der Digitalen Strategie 2025 ab. 2017 startet die Finanzierung des EU-Vorhabens „Mikroelektronik“ zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten (vgl. 1.3.2.4.6). Weitere politische Schwerpunkte des BMWi sind die Umsetzung der Energiewende sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung als Wachstumsmotor - z. B. durch den Beitrag zur Fortentwicklung der Raumfahrttechnologie im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gegenüber 2016 fortgeschrieben und erreichen mit den zusätzlich bereitgestellten Investitionsmitteln die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Zielgröße. Mit 624 Mio. € entsprechen die Ausgaben dem Niveau von 2009. Die GRW ist das bewährte regionalpolitische Investitionselement, von dem insbesondere die neuen Bundesländer bis zu 80 % profitieren. Im Entwurf zum Bundeshaushalt 2017 beläuft sich der Ansatz für den Epl. 04 auf rd. 2,5 Mrd. € und damit rd. 68 Mio. € über dem Vorjahressoll. Größter Ausgabenblock ist weiterhin der Kultur- und Medienbereich, mit rd. 1,37 Mrd. €. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Zuwendungen und Zuschüsse an Kultureinrichtungen und -projekte sowie um Ausgaben für das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa sowie den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Im Jahr 2017 nimmt die mit Bundesmittel geförderte Barenboim-Said Akademie ihren Betrieb auf. Hinsichtlich der im gesamten Bundeshaushalt 2017 für die Kulturpolitik im Inland vorgesehenen Mittel wird auf Tabelle 18 verwiesen. Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt Für den Epl. 05 sind im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von rd. 4,6 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben verringern sich damit geringfügig gegenüber dem Soll des Jahres 2016 um rd. 0,2 Mrd. €. Diese Absenkung beruht im Wesentlichen auf der Berechnungsgrundlage für Friedenserhaltende Maßnahmen im Rahmen der Leistungen an die Vereinten Nationen (degressive Veranschlagung im Rahmen der 3-jährigen Beitragsskala). Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Jahr 2017 sind für den Epl. 10 rd. 5,9 Mrd. € etatisiert. Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt der nationalen Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Zur sozialen Abfederung des weiter fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sind zur Unterstützung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Aufwendungen von insgesamt rd. 3,9 Mrd. € vorgesehen. Dieser Betrag macht rd. 67 % der Gesamtausgaben des Einzelplans aus. Wichtige Ausgabenblöcke sind hierbei rd. 2,2 Mrd. € für die Alterssicherung und rd. 1,5 Mrd. € für die Krankenversicherung der Landwirte. Außerdem sind Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 178 Mio. € veranschlagt. Mittel in Höhe von rd. 162 Mio. € werden verwendet, um das Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes - sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände - zu fördern. In diesem Betrag sind rd. 91 Mio. € für das Bundesinstitut für Risikobewertung und rd. 51 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit enthalten. Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern Der Ansatz für den Epl. 06 weist für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 Ausgaben in Höhe von rd. 8,34 Mrd. € auf. Im Vergleich zum Einzelplanvolumen des Jahres 2016 steigt der Haushalt des Bundesministerium des Innern (BMI) um rd. 537 Mio. €. Die zusätzlichen Mittel kommen u.a. dem Bereich der Inneren Sicherheit zugute. Zur Stärkung der Sicherheitsbehörden wurde ein neues Paket aufgelegt, das für das Jahr 2017 Aufstockungen von rd. 213 Mio. € für relevante Behörden, wie etwa das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorsieht. Mit 4,3 Mrd. € entfällt weiterhin der größte Anteil der dem BMI zur Verfügung stehenden Mittel auf den Bereich der Inneren Sicherheit. Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2017 für die Bundespolizei rd. 3,1 Mrd. €, für das Bundeskriminalamt rd. 531 Mio. € und für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rd. 107 Mio. € sowie für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 240 Mio. € zur Verfügung. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wird gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 15 Mio. € für Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung erhöht. Als Fördervolumen des Bundes sind 765 Mio. € vorgesehen, davon 25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms sind in den Jahren 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von 100 Mio. € jährlich für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes vorgesehen. Das Asylpaket wird im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 weiter fortgeschrieben. Zuzüglich der Personalmittel für die im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016 zusätzlich ausgebrachten Stellen sind im Epl. 06 Mittel i.H.v. 1,048 Mrd. € im Zusammenhang mit der hohen Zahl an Flüchtlingen vorgesehen. Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Bereich des BMI im Regierungsentwurf 2017 rd. 163 Mio. € zur Verfügung. Die Themenbereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation werden im Epl. 10 gestärkt. 2017 sind insgesamt rd. 623 Mio. € (einschl. Bundesforschungsinstitute) für diesen Bereich veranschlagt, der eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft ist. Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung und zur ländlichen Entwicklung bilden dabei einen Schwerpunkt. Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen Die Gesamtausgaben für das Jahr 2017 liegen bei rd. 6,0 Mrd. € und damit rd. 0,11 Mrd. € über dem Vorjahressoll. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch das neu gegründete Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bei der Gewährleistung der Sicherheit und Integrität finanzrelevanter Daten zurückzuführen. Das größte Volumen nehmen die Ausgaben für die Bundeszollverwaltung mit 2,246 Mrd. € ein, was einem Anteil an den Gesamtausgaben von 37,45 % entspricht. Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Der Haushalt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2017 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rd. 138,6 Mrd. € vor. Das sind rd. 8,7 Mrd. € mehr als im Soll 2016. Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Ausgaben für die Be98 satzsenkung aus dem Jahr 2015 durchgeschrieben wird. Für den Bereich Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen) werden rd. 0,9 Mrd. € (Soll 2016: rd. 1,1 Mrd. €) veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2016 ist vor allem auf eine geringere Zahl der Leistungsempfänger zurückzuführen. teiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (rd. +0,7 Mrd. €), für die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung (rd. +4,5 Mrd. €) und für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichartigen Leistungen (rd. +3,6 Mrd. €) zurückzuführen. Wesentliche Einzelpunkte: Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insgesamt rd. 37,3 Mrd. € etatisiert, rd. 3,1 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Davon sind 22,2 Mrd. € für das Arbeitslosengeld II (+1,7 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr) sowie für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zusammen rd. 9,2 Mrd. € (rd. +0,7 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr) veranschlagt. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigt um 0,75 Mrd. € auf 5,85 Mrd. €. Ausschlaggebend hierfür ist, dass im Zuge der Flüchtlingsbewegung ein leichter Anstieg der Arbeitslosenzahl erwartet wird. Zudem wird die ergänzende variable Bundesbeteiligung zum finanziellen Ausgleich der den Kommunen für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder entstehenden Ausgaben um 0,3 Prozentpunkte auf bundesdurchschnittlich 4,1 % erhöht. Hinzu kommt, dass die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 im Vorfeld eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 500 Mio. € über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung entlastet werden. Darüber hinaus wird die Bundesbeteiligung für das Jahr 2017 zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen um 500 Mio. € aufgestockt. Die im Epl. 12 veranschlagten Ausgaben betragen im Jahr 2017 rd. 26,8 Mrd. € und liegen über dem Soll des Vorjahres (+2,3 Mrd. €). Die Mehrausgaben resultieren vor allem aus dem Anstieg der Verkehrsinvestitionen sowie der Ausgaben für den Breitbandausbau. Zur Stärkung der Investitionen in diesem Bereich tragen neben konventionellen Haushaltsmitteln (insbesondere aus dem 5 Mrd. €-Investitionspaket 2014 - 2017 und dem 10 Mrd. € Paket für Zukunftsinvestitionen 2016 - 2018) auch Mittel aus der zusätzlichen Nutzerfinanzierung bei: Ab 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet (Mehreinnahmen bis zu 1 Mrd. € in 2018 und 2 Mrd. € p.a. ab 2019). Insgesamt stehen im kommenden Jahr für Investitionen in die klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr rd. 12,8 Mrd. € zur Verfügung (rd. 0,5 Mrd. € über Soll des Vorjahres), die schwerpunktmäßig zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur und für neue Impulse, z. B. zur Bekämpfung des Schienenlärms, eingesetzt werden. Das zeigt den hohen Stellenwert, der den Verkehrsinvestitionen im Bundeshaushalt auch künftig eingeräumt wird. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sind 410 Mio. € veranschlagt, rd. 231 Mio. € mehr als im Vorjahr. Für das im Jahr 2016 begonnene Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen stehen 300 Mio. € zur Verfügung. Im Bereich der digitalen Infrastruktur stärkt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau. Nach der Versteigerung der vom Rundfunk genutzten Frequenzen mit einem auf den Epl. 12 entfallenden Erlös von rd. 1,33 Mrd. € (Digitale Dividende II) wird der Bund – nach Abzug umstellungsbedingter Kosten – seinen 50%igen Anteil zusammen mit den im Rahmen des Zukunftsinvestitionspakets sowie im Finanzplan veranschlagten Ausgabemitteln in Höhe von 2,7 Mrd. € sowie weiteren 1,3 Mrd. € und somit insgesamt 4 Mrd. € (davon 535 Mio. € in 2017) für den flächendeckenden Breitbandausbau einsetzen. Auf Grund der von der Bundesregierung erwarteten weiterhin guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung wird die Bundesagentur für Arbeit trotz des leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Bereich SGB III voraussichtlich weiterhin jährliche Überschüsse erzielen und somit kein Darlehen des Bundes gemäß § 365 SGB III benötigen. Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den Kommunen und Ländern getragen. Allerdings erstattet der Bund seit dem Jahr 2014 den Ländern und Kommunen deren Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 %. Im Jahr 2017 werden den Ländern voraussichtlich Nettoausgaben in Höhe von rd. 7,2 Mrd. € erstattet. Der Aufwuchs gegenüber dem Soll 2016 um rd. 0,7 Mrd. € ist zum einen auf den prognostizierten Aufwuchs der Zahl der Leistungsbezieher zurückzuführen und zum anderen auf die Auswirkung einer BSG-Rechtsprechung zu den Regelsätzen (Regelbedarfsstufe 3), einem Mehrbedarf für Flüchtlinge sowie Mehrausgaben durch das Bundesteilhabegesetz. Des Weiteren erstattet der Bund im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung Bund Gutachtenkosten (2017: rd. 7 Mio. €). Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung Für den Verteidigungshaushalt sind im Haushaltsjahr 2017 Ausgaben von rd. 36,6 Mrd. € vorgesehen. Damit stehen im Epl. 14 gegenüber dem Haushaltssoll 2016 rd. 2,3 Mrd. € zusätzliche Ausgabemittel zur Verfügung. Durch den Anstieg wird dem Mehrbedarf im verteidigungsinvestiven Bereich (Entwicklung und Beschaffung) mit Blick auf eine aufgabenorientierte strukturgerechte Ausstattung sowie den sonstigen Mehrbedarfen für den Betrieb der Bundeswehr Rechnung getragen. Überdies werden die Mittelansätze für die Auslandseinsätze der Bundeswehr erhöht. Der Aufwuchs spiegelt die erhöhten Anforderungen an die Bundeswehr angesichts vielfältiger sich wandelnder Aufgaben im Rahmen internationaler Einsätze sowie der Bündnisund Landesverteidigung wider. Für Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sind für das Jahr 2017 insgesamt rd. 91,2 Mrd. € veranschlagt. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Soll 2016 um rd. 4,5 Mrd. €. Die Entwicklung der Ausgaben berücksichtigt zum einen, dass im Jahr 2016 die gesetzliche Maßgabe zur höheren Kürzung des Bundeszuschusses (i. H. v. 1,59 Mrd. € jährlich) letztmalig zur Anwendung kommt. Die Kürzung beträgt ab dem Jahr 2017 wieder jährlich 340 Mio. €. Zum anderen fließen in die Ansätze die Finanzschätzung der allgemeinen Rentenversicherung vom April 2016 sowie die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2016 ein. Die Nachhaltigkeitsrücklage belief sich zum Jahresende 2015 auf ein Volumen von rd. 34,1 Mrd. €, was 1,77 Monatsausgaben entsprach. Für das Jahr 2019 wurde in der bisherigen Finanzplanung ein Beitragssatz von 19,1 % unterstellt. Nunmehr wird bis zum Finanzplanungsjahr 2020 ein Beitragssatz von 18,7 % zu Grunde gelegt, womit die Beitrags- Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit Die Ausgaben des Epl. 15 steigen 2017 auf rd. 15,1 Mrd. € und liegen damit um rd. 0,5 Mrd. € über dem Sollansatz für 2016. Der Aufwuchs resultiert im Wesentlichen aus der Anhebung des Bundeszuschusses zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Höhe von 0,5 Mrd. € auf nunmehr 14,5 Mrd. €. Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Für den Epl. 16 sind im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von rd. 5,5 Mrd. € vorgesehen, dies sind rd. 0,9 Mrd. € mehr als 2016. Im Umweltbereich werden gegenüber dem Vorjahr insbesondere die Mittel für die internationale Klimafinanzierung um 99 einem Gesamtvolumen von insgesamt 1,126 Mrd. €. Im Jahr 2017 werden erstmalig 226 Mio. € zugeführt, um durch die Schaffung zusätzlicher Plätze auf den verstärkten Betreuungsbedarf von Kindern und die notwendige Aufnahme von Flüchtlingskindern reagieren zu können. Zudem ist im Jahr 2017 für die Stärkung der Qualifizierungsoffensive ein Betrag von rd. 150 Mio. € zusätzlich für die Förderung von SprachKitas vorgesehen. Das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ wird im Jahr 2017 mit 35 Mio. € fortgeführt, für Programme zur Extremismusbekämpfung und Demokratieförderung sind 74 Mio. € zusätzlich vorgesehen. 48,6 Mio. € erhöht. Des Weiteren steigen die Ausgaben für die vier Endlagerprojekte um 43,0 Mio. € gegenüber 2016. Im Bereich Bau und Stadtentwicklung betreffen die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr das Wohngeld (-95 Mio. €), die Förderung des Städtebaus (+75,8 Mio. €), die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (+56 Mio. €), die Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ (+40 Mio. €) sowie die Verlagerung der bislang im Einzelplan 60 veranschlagten Titel des Zukunftsinvestitionsprogramms (+148 Mio. €). Weiterhin erhöhen sich die Ausgaben für den Bau des Humboldt Forums im Schlossareal Berlin planmäßig um 21,1 Mio. €. Die Programmausgaben sind im Vergleich zu 2016 um rund 383 Mio. € gestiegen. Innerhalb des Einzelplans 17 stehen damit insgesamt rund 1,55 Mrd. € für vielfältige Programme zur Verfügung. Besonderer Schwerpunkt im Bereich Bau und Stadtentwicklung ist nach wie vor die Förderung des Städtebaus: Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Über die zur Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages vorgesehenen Programmmittel für diesen Bereich in Höhe von 700 Mio. € hinaus stellt der Bund ab 2017 zusätzliche Programmmittel in Höhe von 90 Mio. € für neue Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Programmmittel in Höhe von 200 Mio. € für den neu veranschlagten „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“, mit dem insbesondere die Sanierung sowie der Um- oder Ersatzneubau sozialer Infrastruktur zu Orten der Integration im Quartier gefördert wird. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 940 Mio. € als Finanzhilfen an die Länder gem. Artikel 104b GG und in Höhe von 50 Mio. € im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“, mit dem investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert werden. Die Mittel der Städtebauförderung werden nach Maßgabe einer fünfjährigen Programmwirksamkeit bis 2021 in Tranchen ausfinanziert. Zusammen mit den in 2017 fällig werdenden Ausfinanzierungsraten der in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Städtebauprogramme stehen im nächsten Jahr auszahlungswirksame Kassenmittel in Höhe von 677,75 Mio. € bereit. Flankierend stehen neue Programmmittel in Höhe von 10 Mio. € für die Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der sozialen Stadt zur Verfügung. Die Ausgaben des Epl. 23 übertreffen im Jahr 2017 mit rd. 8,0 Mrd. € das bereits hohe Soll des Jahres 2016 um rd. 0,6 Mrd. €. Damit und zusammen mit den in anderen Einzelplänen vorgesehenen Mitteln unterstreicht die Bundesregierung den hohen Stellenwert, den sie der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beimisst und will damit Deutschland weiter auf dem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“ (ODAQuote als Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen) führen. Sie will mit den Ausgaben im Einzelplan 23 u. a. dazu beitragen, extreme Armut und Hunger zu beseitigen, Fluchtursachen zu bekämpfen, die Mutter-/Kindgesundheit zu verbessern, Gesundheitssysteme zu stärken, die ökologische Nachhaltigkeit zu sichern und den Klimaschutz zu verstärken. Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung Ein Schwerpunkt in der 18. Legislaturperiode sind die Themen Bildung und Forschung. Im Jahr 2017 wird daher der Plafond des Epl. 30 auf rd. 17,6 Mrd. € erhöht. Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bilden die drei großen Initiativen, mit denen die deutsche Wissenschaft fit für die Zukunft gemacht wird: Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ werden städtebauliche Maßnahmen durch quartiersbezogene Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft wirkungsvoll ergänzt. Für die neue Förderperiode 2014 - 2020 ist die Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von insgesamt rd. 64,5 Mio. € vorgesehen. Mit dem Hochschulpakt, für den rd. 2,8 Mrd. € veranschlagt werden, schaffen Bund und Länder ein bedarfsgerechtes Angebot für die verstärkte Nachfrage nach Studienplätzen und stärken die Hochschulwissenschaft und f­orschung im internationalen Wettbewerb. Für seine dritte Programmphase von 2015 bis 2023 sind rd. 14 Mrd. € vorgesehen. Durch den Qualitätspakt Lehre werden in den Jahren 2011 bis 2020 weitere rd. 2 Mrd. € für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre bereitgestellt (davon 200 Mio. € im Jahr 2017). Für die Leistungen im Rahmen des BAföG sind im Jahr 2017 rd. 2,6 Mrd. € veranschlagt. Im selben Jahr wird der Bund für die Exzellenzinitiative (dies schließt die Förderung von Spitzenuniversitäten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen ein) 357 Mio. € ausgeben. Darüber hinaus ist ein neuer Titel „Wohnungsbauprogramm zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten in Städten mit besonderem Wohnungsbedarf“ mit Ausgaben in Höhe von 500 Mio. € veranschlagt, über dessen genaue Verwendung noch zu entscheiden war. Die Umsetzung der – in diesem Zusammenhang relevanten, erst nach Kabinettbeschluss des Regierungsentwurfs – am 7. Juli 2016 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wird im weiteren Verfahren erfolgen. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit. Hierfür werden die Etats der großen Forschungsorganisationen jährlich gesteigert. Den Aufwuchs trägt der Bund allein, für den Epl. 30 bedeutet dies rd. 234 Mio. € im Jahr 2017. Im Übrigen bleiben die Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Im Gegenzug wurden von den Forschungsorganisationen zusätzliche Reformen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts­und Forschungssystems zugesagt. Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Epl. 17 sind wichtige familienpolitische Leistungen des Bundes, wie zum Beispiel das Elterngeld, veranschlagt. Mit dem Haushalt 2017 wird zudem ein weiterer Schwerpunkt in den Bereichen Extremismusprävention und Demokratieförderung gesetzt. Der Ressortansatz steigt im Jahr 2017 auf rund 9,2 Mrd. € an. Der weitaus größte Teil davon entfällt auf das Elterngeld mit einem Anstieg von 200 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 6,2 Mrd. €. Weitere bedeutende Erhöhungen ergeben sich aus der Auflegung eines neuen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ mit Mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs haben Bund und Länder ein neues Programm beschlossen, das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von ca. 1.000 100 2017 durch Haushaltsvermerk ermächtigt, Konversionsgrundstücke sowie weitere entbehrliche Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an Kommunen/Gebietskörperschaften unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts abzugeben und den Ländern und Gemeinden mietzinsfrei Grundstücke zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zu überlassen. Tenure-Track-Professuren in Deutschland stärken wird. Das Programm läuft von 2017 bis 2032; der Bund stellt hierfür bis zu 1 Mrd. € bereit (in 2017 rd. 3 Mio. €), das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Insgesamt werden für die Projektförderung 2017 rd. 7,7 Mrd. € eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt neben dem Hochschulpakt, dem Qualitätspakt Lehre und der Exzellenzinitiative auch im Jahr 2017 bei Forschungsprojekten, die sich mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen befassen. Mit der Hightech-Strategie wird die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaft weiter gestärkt. Die thematisch orientierte Forschungs- und Innovationspolitik wird auf sechs prioritäre Zukunftsaufgaben konzentriert: Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Nachhaltiges Wirtschaften und Energie, Innovative Arbeitswelt, Gesundes Leben, Intelligente Mobilität und Zivile Sicherheit. 2.1.3 Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €) Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt -Presse- und Informationsamt der Bundesregierung........................................................ Im Bildungsbereich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. So wird mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ der Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung durch eine kohärente Gesamtarchitektur von Förderinstrumenten erleichtert. Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche, gefördert; hierfür stehen rd. 50 Mio. € zur Verfügung. Ziel der gemeinsam mit den Ländern durchgeführten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist eine nachhaltige Verbesserung des gesamten Prozesses der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung. Dafür stehen 60 Mio. € zur Verfügung. 80,1 -Allgemeine kulturelle Angelegenheiten und Kulturförderung Inland.............................................. 611,2 -Stiftung Preußischer Kulturbesitz............................. 244,8 -Auslandsrundfunk..................................................... 305,0 - Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration................................................................. 27,0 -Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.......... 104,2 Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt Einzelplan 32 - Bundesschuld Infolge des weiterhin niedrigen Zinsniveaus sind auch in 2017 günstige Anschlussfinanzierungen für Bundesschulden möglich. Aus diesem Grund wird der Ansatz für Zinsausgaben im Bundeshaushalt 2017 im Vergleich zu 2016 erneut abgesenkt. Für ggf. erforderliche Schadenszahlungen auf vom Bund gemäß dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistungen wird Vorsorge getroffen. Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung Die Münzausgaben enthalten Präge­und Materialbeschaffungskosten für die Herstellung von Umlauf- und Sammlermünzen sowie Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs. Der überwiegende Teil der Ausgaben entfällt auf die Edelmetallbeschaffung. Der Ansatz steigt im Jahr 2017 gegenüber dem Soll 2016 um 39 Mio. € auf 399 Mio. €. Dies ist weitgehend auf angepasste Prognosen für die Bedarfsentwicklung bei Euro-Umlaufmünzen sowie die Einführung neuer Produkte im Sammlermünzenbereich und die sich hieraus ergebenen höheren Beschaffungskosten zurückzuführen. -Personalausgaben...................................................... (für das Auswärtige Amt, die Auslands­ vertretungen, Ortskräfte und das Deutsche Archäologische Institut) 966,1 -Auslandskulturarbeit................................................. (u. a. Stipendien, Kulturinstitute, deutsche Auslandsschulen, Baumaßnahmen für kulturelle Einrichtungen) 874,8 -Internationale Beiträge.............................................. (Mitgliedschaft in / Leistungen an internationale Organisationen) 870,2 - Hilfsmaßnahmen im Ausland.................................... (insbes. humanitäre Hilfen, Maßnahmen zur Krisenprävention und Friedenserhaltung, Stabilitätspakt Afghanistan’ 1.150,0 -Auslandsbaumaßnahmen (ohne Kulturbereich)........ 72,0 Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern -Innere Sicherheit (inkl. Bevölkerungsschutz/ Katastrophenhilfe/Techn. Hilfe)................................ Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und Beihilfeleistungen an frühere Beamtinnen und Beamten aus dem Bereich der Deutschen Bundespost und deren Nachfolgeeinrichtungen sowie an deren Hinterbliebene. Im Regierungsentwurf 2017 sind rd. 7,9 Mrd. € und damit rd. 209 Mio. € mehr als im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltjahr 2016 veranschlagt. Die Versorgungsausgaben im Kap. 6067 steigen infolge der Renten- und Versorgungsanpassung im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 37 Mio. € auf rd. 2,328 Mrd. €. Die Einnahmen aus den Erstattungen der Länder im Beitrittsgebiet für Rentenleistungen bewegen sich mit rd. 876 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau. Gegenüber dem Haushaltjahr 2016 bleibt die Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Bundeshaushalt unverändert bei 2,265 Mrd. €. Die BImA wird auch 101 4.670 -Minderheiten und Vertriebene................................... 82,9 -Ausgaben für Sportförderung im Bereich des BMI.. 162,6 -Integration und Migration......................................... 726,2 -Bevölkerungsschutz/Katastrophenhilfe/ Technische Hilfe........................................................ 327,9 -Politische Stiftungen.................................................. 129,7 Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen - Grundsicherung für Arbeitsuchende.......................... 37.251,5 -Personalausgaben (einschl. Versorgung und Zuweisungen an den Versorgungsfonds)................... 3.394,1 -Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Ausgleich von notwendigen Preissenkungen für inländischen Agraralkohol nach Fortfall des Einfuhrverbotes)..................................... - Eingliederungsleistungen..................................... 4.593,0 42,0 - Verwaltungskostenerstattung................................ 4.586,5 -Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt......................................................... 314,3 - Leistungen für Unterkunft und Heizung............... 5.850,0 -Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen........................... 300,0 -Wiedergutmachungen des Bundes............................. 745,5 -Berufsbezogene Deutschsprachförderung................. 410,0 darunter: - Arbeitslosengeld II................................................ 22.200.0 -Allgemeiner Bundeszuschuss an die Rentenversicherung (West)....................................... 34.464,1 Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Innovation, Technologie und Neue Mobilität............ (Kap. 0901 u. a. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Verkehrs- und maritime Forschung, Digitale Agenda, Luftfahrtförderung, DLR, Nationale Raumfahrt und ESA) 2.658,9 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren............. (Kap. 0902 u. a. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Art. 91a GG, Berufliche Bildung, Innovative Unternehmensgründungen) 915,3 - Energie und Nachhaltigkeit....................................... (Kap. 0903 u. a. Energieforschung, Steigerung Energieeffizienz, Wismut, Energetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zugunsten des Steinkohlebergbaus, insbesondere Absatz- und Stilllegungsbeihilfen) 2.443,4 -C hancen der Globalisierung...................................... (Kap. 0904 u. a. Weltausstellungen, Auslandsmes­ sen, Erschließung von Auslandsmärkten, Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland) 224,7 -Allgemeiner Bundeszuschuss an die Rentenversicherung (Ost).......................................... 9.232,4 -Zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung................................................... 24.118,1 -Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung........................... 13.210,7 Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft -Landwirtschaftliche Sozialpolitik.............................. 3.917,3 -Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar­ struktur und des Küstenschutzes“ nach Art. 91a GG.. 765,0 -Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (einschl. Bundesforschungsinstitute)....................................... 623,2 -Verbraucherpolitik (einschl. BfR und BVL)............. 161,9 -Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung................................................... 5.410,0 -Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung......................... 7.172,0 -Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Bundesländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)...... 3.282,0 -Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenver­siche­ rung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten... 1.270,0 -Soziale Entschädigung (insbes. Kriegsopferleistungen).............................................. 928,5 -Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.... 283,9 Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -Bundesschienenwege................................................. Aus Mitteln der EU erhält die deutsche Landwirtschaft außerdem 4.981,0 Mio. € aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). 5.148,8 -Bundeseisenbahnvermögen....................................... 5.603,7 -Bundesfernstraßen..................................................... 9.225,4 -Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden................................................................. 1.672,2 -Bundeswasserstraßen................................................. 2.145,5 -Digitale Infrastruktur................................................. 954,8 Von den Ausgaben des Einzelplans 12 mit insgesamt 26.821,2 Mio. € entfallen auf Investitionen rd. 59 % = 15.856,6 Mio. €. 102 Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung -Personalausgaben für Beschäftigte............................ 11.839,4 -Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte sowie für Soldatinnen und Soldaten.......................... - Allgemeine Betriebskosten und sonstige Betriebs­ ausgaben ................................................................... (sächliche Verwaltungsausgaben einschl. Kosten der Ausbildung und Truppen­übun­gen, Betriebsstoff, Fern­meldegebühren und Leitungsmieten, Bewirt­ schaftung, Unterhaltung und Bewachung von Liegenschaften, Verwaltungskostenerstattung an die Länder, NATO-Beiträge, Unterhaltssicherung) 5.846,3 6.740,3 -Erhaltung von Wehrmaterial...................................... 3.059,3 -Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bun­ deswehr...................................................................... 1.843,5 -Militärische Beschaffungen....................................... (u. a. Modernisierung vorhandener und Beschaffung neuer Waffensysteme, Fahrzeuge, Geräte und Munition) - Militärische Anlagen und Beiträge zu NATO-Bau­ maßnahmen............................................................... (Unterkünfte, Dienstgebäude, Flugplätze, Fernmelde- und Versorgungsanlagen, Bundeswehruniversitäten und -krankenhäuser) 4.957,7 - Förderung von Familien, Senioren und Gleichstellungspolitik.......................................................... 69,2 -Jugendförderung........................................................ 1.064,2 -Stärkung der Zivilgesellschaft................................... 307,6 davon: Bundesfreiwilligendienst.......................................... 200,2 - Elterngeld................................................................... 6.200,0 - Betreuungsgeld.......................................................... 50,0 -Unterhaltsvorschussgesetz......................................... 315,0 -Stiftung „Mutter und Kind“....................................... 92,0 -Kindergeld nach §1 BKGG....................................... 134,0 -Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6a BKGG................................................................ 405,0 Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 942,0 -Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit... -Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung........... (einschl. der Zuschüsse für Forschungsinstitute) 1.097,9 -Sonstige verteidigungsinvestive Ausgaben............... (Grunderwerb, Aufschließungsmaßnahmen, Geräte und Fahrzeuge für Verwaltungszwecke) 285,2 3.629,1 -Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gruppen und Institutionen sowie Sonderinitiativen........................ 1.678,9 -Multilaterale und Europäische Entwicklungszusammenarbeit................................... 2.468,6 Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit - Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben................................................................... 14.500,0 - Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge.............................. 45,8 - Zuweisungen an die Länder für Mitgliedsein­ richtungen der WGL................................................. 43,7 - Internationale Aufgaben des Gesundheitswesens einschl. Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation.... 37,3 - Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung ........ 16,8 - Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten............................ 13,5 - Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs............................................ 13,7 -Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (u. a. Begabtenförderung, Berufliche Bildung, BAföG) .................................... -Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems (u. a. Exzellenzinitiative Spitzenuniversitäten, Hochschulpakt 2020, Mitfinanzierung der DFG, MPG sowie Forschungseinrichtungen)............................................................ 4.733,0 7.010,7 -Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie (u. a. neue Technologien, Lebenswissenschaften sowie Klima, Energie und Umwelt, Mitfinanzierung der FhG und der HGF-Zentren)................................. 6.081,3 -Globale Minderausgabe............................................. -424,2 Einzelplan 32 - Bundesschuld -Verzinsung (ohne Finanzmarktstabilisierungsfonds und Investitions- und Tilgungsfonds und Restrukturierungsfonds)............................................ 19.330,4 Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit -Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz................ 675,7 -Endlagerung............................................................... 483,2 -Reaktorsicherheit, Strahlenschutz............................. 45,3 -Personalausgaben...................................................... 349,2 -Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz....................... 635,0 -Kompensation für soziale Wohnraumförderung........ 1.018,2 -Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz..... 273,0 - Förderung des Städtebaus.......................................... 677,8 -Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen...................................... 103 785,0 Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz............... 146,7 -Münzprägung............................................................. 399,0 -Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse........ 7.865,9 -Zuweisungen an den Entschädigungsfonds............... 175,0 -Erstattung von Aufwendungen der Sozial­versiche­ rungsträger auf Grund der Überführung der Sonderversorgungssysteme....................................... 2.036,0 -Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht nach Artikel 131 GG.............................. 181,3 -Versorgung weiterer Berechtigter nach Artikel 131 GG............................................................................. 110,0 -Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz............................................... 129,0 2.1.4 Die Verpflichtungsermächtigungen nach Einzelplänen 2.1.4.1Übersicht Verpflichtungsermächtigung Einzelpläne 1 02 Deutscher Bundestag 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 05 Auswärtiges Amt 06 BM des Innern 07 BM der Justiz und für Verbraucherschutz 08 BM der Finanzen von dem Gesamtbetrag (Sp. 2) dürfen fällig werden 2017 2018 2019 2020 Folgejahre in künftigen Haushaltsjahren Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 2 3 4 5 6 7 26,8 12,5 2,7 1,0 - 10,6 608,9 96,3 146,7 125,9 240,0 - 1 204,5 589,1 348,8 211,1 55,4 - 939,9 264,8 194,8 126,1 302,7 51,5 44,0 16,0 15,4 12,6 - - 783,3 68,8 52,9 53,1 608,6 - 09 BM für Wirtschaft und Energie 3 914,4 1 027,8 1 051,5 749,1 286,0 800,0 10 BM für Ernährung und Landwirtschaft 1 463,8 317,1 256,4 141,1 749,2 - 11 BM für Arbeit und Soziales 4 261,0 2 236,5 1 256,9 498,7 268,9 - 12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur 23 092,2 4 066,3 3 182,9 2 111,7 3 631,4 10 100,0 14 BM der Verteidigung 23 480,4 2 593,6 2 977,8 2 930,4 12 618,6 2 360,0 69,5 34,6 21,3 13,6 - - 2 382,7 723,9 620,9 565,8 451,1 21,0 967,4 563,2 234,2 156,8 13,3 - 12,0 3,8 3,8 3,8 0,5 - 23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 8 934,5 1 077,2 950,6 825,8 254,5 5 826,4 30 BM für Bildung und Forschung 6 882,5 1 852,5 1 735,6 1 352,9 1 641,6 300,0 333,6 218,3 35,3 10,0 70,0 - 79 401,5 15 762,2 13 088,6 9 889,4 21 191,6 19 469,6 15 BM für Gesundheit 16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 20Bundesrechnungshof 60 Allgemeine Finanzverwaltung Summe Differenzen durch Rundung möglich 104 2.1.5 Wichtige Einnahmepositionen 2.1.6 Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind 2017 Mrd. € S t e u e r e i n n a h m e n..................................... Die Stellenausstattung des Bundes 301,8 S o n s t i g e E i n n a h m e n............................... 149.706 Planstellen für Beamtinnen und Beamte 593 Planstellen für Richterinnen und Richter 577 Planstellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 104.457 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Davon Bundesbank-/EZB-Gewinn................................... 2,5 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen..... 0,5 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben................................................................ 2,3 Münzeinnahmen.................................................... 0,3 Einnahmen aus Gewährleistungen........................ 1,2 Einnahmen EU...................................................... 1,1 Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung......................................... 1,9 Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung der Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet in die Rentenversicherung............. 0,9 Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Maut............................................................ 4,7 Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle................................................................... 0,3 Rückflüsse aus der Förderung der sozialen Wohnraumförderung bis 2006.............................. 0,4 Nettokreditaufnahme............................................. 0,0 also insgesamt 255.335 Planstellen/Stellen ausgewiesen. Darin sind 184 Ersatz(plan)stellen enthalten. Das um die Ersatz(plan)stellen bereinigte Gesamtstellensoll 2017 im zivilen Bereich beträgt somit 255.151 Planstellen/Stellen. Der im Bundeshaushalt ausgewiesene Gesamtstellenbestand im Jahr 2017 wird das Vorjahressoll (rd. 254.054) um rd. 1.000 Stellen überschreiten. Dabei wurde eine erheblich höhere Anzahl neuer Planstellen und Stellen ausgebracht, insbesondere 1.955 neue Planstellen und Stellen zur weiteren Bewältigung der Flüchtlingslage und zur Stärkung der Sicherheit. Ca. 66 % der neuen Planstellen und Stellen sind durch Stellenwegfall und durch das Wirksamwerden von kw-Vermerken kompensiert. Für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2017 180.100 Planstellen vor. Aufgrund der veränderten Sicherheitslage wird sich die Anzahl der Planstellen in den kommenden Jahren nicht weiter verringern. Hinzu kommen 12.500 Freiwilligen Wehrdienst Leistende sowie 2.500 Reservistendienst Leistende, die nicht auf Planstellen geführt werden. 105 2.2 Bundeshaushalt 2016 - Soll Bericht Ausgaben und Einnahmen 2.2.1Ausgangslage Die Aufwärtsbewegung der deutschen Wirtschaft hat sich trotz des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds im Jahr 2015 solide fortgesetzt. Das preisbereinigte BIP stieg nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr - wie von der Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion erwartet - um 1,7 %. Im Jahr 2014 hatte das Wachstum noch bei 1,6 % gelegen. Positive Wachstumsimpulse kamen 2015 insbesondere von der Inlandsnachfrage. Begünstigende Faktoren waren zum einen die anhaltende Einkommens- und Beschäftigungsexpansion. Zum anderen führte der Rückgang der Ölpreise zu Kostenentlastungen bei den Unternehmen und zusätzlicher Kaufkraft bei den privaten Haushalten. Die Investitionen neigten 2015 hingegen zur Schwäche. Es wird angenommen, dass sich der Beschäftigungsaufbau 2016 vor dem Hintergrund einer guten Grundkonstitution der deutschen Wirtschaft fortsetzen und zusammen mit merklichen Einkommenssteigerungen die Basis für eine anhaltende binnenwirtschaftliche Aufwärtsbewegung bilden wird. Mit der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft werden sich auch die internationalen Absatzperspektiven aufhellen. In der Jahresprojektion1 für das Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung einen realen BIP-Anstieg von 1,7 %. Gesamtübersicht Das Haushaltsgesetz 2016 wurde am 27. November 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 28. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt2 verkündet. Tabelle 1 zeigt wesentliche Werte zum Bundeshaushalt 2016. Die Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2016 sind mit 316,9 Mrd. € geplant und liegen damit deutlich um 17,6 Mrd. € beziehungsweise 5,9 % über dem Ist-Ergebnis des Vorjahres. Die Verwaltungs- und Steuereinnahmen sind mit 310,5 Mrd. € veranschlagt und liegen damit leicht unter den Ist-Einnahmen des Vorjahres (- 0,5 Mrd. € oder - 0,2 %). Dies ist vor allem auf geringere Verwaltungseinnahmen zurückzuführen (- 6,9 Mrd. € oder - 23,6 %), da keine Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen geplant sind. Bei den Steuereinnahmen wird weiterhin mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Sie sollen um 2,3 % auf rund 288 Mrd. € ansteigen (+ 6,4 Mrd. €). Finanzierungsdefizit Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Finanzierungsdefizit von 6,4 Mrd. €. Die Finanzierung dieses Defizits erfolgt über die Münzeinnahmen aus Umlaufmünzen und eine Entnahme aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Eine Finanzierung über Neuverschuldung ist nicht vorgesehen. Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern Die nachfolgenden Kennziffern zeigen wichtige Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2016 untereinander und zu externen Faktoren. • Ausgabenquote zum nominalen BIP: Die Ausgabenquote zum nominalen BIP (Schätzung 2016: 3 130,8 Mrd. €) setzt die Bundesausgaben in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland. Dieser Wert steigt im aktuellen Haushalt 2016 um 0,2 Prozentpunkte auf 10,1 % (Ist-Ergebnis 2015: 9,9 %). 1 Jahresprojektion der Bundesregierung; Stand: 27 Januar 2016 2 BGBl I 2015 S. 2378 Tabelle 1 Gesamtübersicht Ist 2015 Soll 2016 Veränderung ggü. Vorjahr in Mio. €1 in % Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2. Einnahmen zusammen – Steuereinnahmen – Sonstige Einnahmen2 Einnahmen - Ausgaben = Finanzierungssaldo 299 285 316 99 +17 615 +5,9 311 055 310 515 -540 -0,2 281 706 288 083 +6 377 +2,3 29 349 22 432 -6 917 -23,6 11 792 -6 385 -18 177 -154,1 Deckung des Finanzierungssaldos Nettokreditaufnahme Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) Saldo der Rücklagenbewegungen3 nachrichtlich: Investive Ausgaben (Baumaßnahmen, Beschaffungen über 5.000 € je Beschaffungsfall, Darlehen, Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Beteiligungserwerb etc.) 1 Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich. Ohne Münzeinnahmen. 3 Negative Werte stellen Rücklagenbildung dar Quelle: Bundesministerium der Finanzen. 2 106 0 0 0 0,0 353 285 -68 -19,3 -12 145 6 11 x x 29 533 31 484 +1 931 +6,5 Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme • Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote zeigt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes. Mit 7,5 % für das Jahr 2016 steigt diese um 0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Ist 2015 mit 7,0 %. Ausgehend von der maximal zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme (10,2 Mrd. €, Position 3 in Tabelle 2) erfolgt eine Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen (0,1 Mrd. €, Position 4) und um die Konjunkturkomponente (0,3 Mrd. €, Position 5). Damit ergibt sich eine maximal zulässige Nettokreditaufnahme in Höhe von 9,9 Mrd. € (Position 7). Diese nach der Rechenregel zur Schuldenbremse ermittelte zulässige Neuverschuldung stellt jedoch keinen politischen Zielwert dar, sondern eine maximale Obergrenze, die im Jahr 2016 nicht ausgeschöpft wird. Der Bundeshaushalt ist auch ohne Neuverschuldung ausgeglichen. Die Finanzierungssalden des Aufbauhilfefonds, des Kommunalinvestitionsförderungsfonds und des Energie- und Klimafonds (EKF) weisen insgesamt ein Defizit in Höhe von 5,4 Mrd. € aus. Zusammen beträgt damit die für die Schuldenbremse relevante Nettokreditaufnahme 5,4 Mrd. € (Position 8). Diese Position zuzüglich der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente ergibt eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 5,8 Mrd. € (0,20 % des BIP; Position 9). Damit hält der Bund bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2016 die Vorgaben der Schuldenregel erneut mit Abstand ein. • Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil der Steuereinnahmen, der für Zinsausgaben aufzuwenden ist. Dieser Anteil liegt im Bundeshaushalt 2016 bei 8,3 % und steigt damit um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2015 (Ist: 7,5 %). • Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote zeigt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Bundesausgaben. Dieser Anteil wurde für den Bundes­ haushalt 2016 mit 90,9 % veranschlagt. Damit würde sich der Anteil der durch die laufenden Steuereinnahmen gedeckten Ausgaben um 3,2 Prozentpunkte verringern. • Primärsaldo: Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Staatsschulden. Diese wichtige Größe eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten – hier Zinslasten – der Vergangenheit. Der Bundeshaushalt 2016 geht von einem Primärüberschuss von 17,4 Mrd. € aus. Gegenüber dem Haushalt 2015, bei dem ein Primärüberschuss von 32,8 Mrd. € erzielt wurde, wäre das ein Rückgang um 15,4 Mrd. €. 2.2.2 Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2016 zulässigen Nettokreditaufnahme ist in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2 Komponenten zur Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2016 (Stand: Haushaltsaufstellung im Herbst 2015) Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse) 1. Zur Berechnung der für das Jahr 2016 geltenden Obergrenze für die Kreditaufnahme wird ausgehend von der strukturell zulässigen Nettokreditaufnahme eine Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen und eine Konjunkturkomponente durchgeführt.3 Durch die Konjunkturbereinigung wird gewährleistet, dass die Finanzpolitik durch das vollständige Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren4 sowohl in wirtschaftlich guten als auch in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten symmetrisch reagiert. Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (in % des BIP) 0,35 Nominales Bruttoinlandsprodukt der Haushaltsaufstellung des vorangegangenen Jahres - in Mrd. € - 2 915,7 3. Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme - in Mrd. € (Zeile 1. x Zeile 2.) 10,2 4. Saldo der finanziellen Transaktionen - in Mrd. € - 0,1 0,3 2. Ermittlung der Konjunkturkomponente 5. Konjunkturkomponente - in Mrd. € - Die Konjunkturkomponente errechnet sich als das Produkt aus Produktionslücke und Budgetsemielastizität. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der wirtschaftlichen Aktivität von der konjunkturellen Normallage. Dabei gibt die Schätzung der Produktionslücke - als Abweichung des tatsächlichen beziehungsweise erwarteten BIP vom Potenzialpfad - das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder. Die Budgetsemielastizität gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Sie ermittelt also die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf den Bundeshaushalt. 6. Abbauverpflichtung aus dem Kontrollkonto 7. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme - in Mrd. € - 8. 9,9 5,4 8.a Nettokreditaufnahme des Bundes - in Mrd. € - 0,0 8.b Finanzierungssalden der Sondervermögen - in Mrd. € -2 -5,4 9 Für das Haushaltsjahr 2016 berechnet sich die Konjunkturkom­ ponente wie folgt: Bei der Haushaltsaufstellung wurde für 2016 eine leicht positive nominale Produktionslücke von 1,2 Mrd. € projiziert. Durch Multiplikation des Wertes der Produktionslücke mit der Budgetsemielastizität des Bundes von rund 0,205 ergibt sich eine Konjunkturkomponente von rund + 0,3 Mrd. €. Nettokreditaufnahme - in Mrd. € - 1 - Strukturelle Nettokreditaufnahme - in Mrd. € in % des BIP 5,8 -0,20 % Abweichung durch Rundung der Zahlen möglich. 1 innahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres E starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel ungleichmäßig. Ebenso unterliegt der Kapitalmarktsaldo starken Schwankungen 2 Mittelabfluss des Aufbauhilfe- und des Kommunalinvestitionsförderungsfonds basiert auf vorsichtigen Schätzungen Quelle: Bundesministerium der Finanzen 3S . a. Kompendium zur Schuldenbremse unter: www.bundesfinanzministerium.de/mb/schuldenbremse-02-2016 4 Weil sich die Steuereinnahmen in konjunkturell schlechten Zeiten – im Vergleich zur Entwicklung in einer konjunkturellen Normallage – ungünstiger entwickeln und die Staatsausgaben – vor allem wegen steigender Transferzahlungen durch die Sozialversicherungen – zunehmen, geht von den öffentlichen Haushalten eine automatische Stabilisierungswirkung auf den Wirtschaftsprozess aus. Der gegengesetzte Stabilisierungseffekt tritt in konjunkturell guten Zeiten auf. 107 2.2.3 Wichtige politische Entscheidungen mit Wirkung auf den Bundeshaushalt 2016 und Flüchtlinge entstehen. Als Abschlagszahlung für 2016 erhalten die Länder - ebenfalls über die Umsatzsteuerverteilung einen Betrag von rund 3 Mrd. €. Über die Umsatzsteuer werden die Länder ab 2016 zusätzlich bei den Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung unterstützt. Ebenfalls wurden für die Jahre 2016 bis 2019 die Entflechtungsmittel für den Bereich „Wohnraumförderung“ um 500 Mio. € p. a. aufgestockt und damit nahezu verdoppelt. Sozialpolitik Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist weiterhin finanziell stabil aufgestellt. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung hat die BA auch 2015 einen Überschuss erzielt und die Ende 2014 vorhandene allgemeine Rücklage von 3,4 Mrd. € im Jahr 2015 auf rund 6,5 Mrd. € weiter aufbauen können. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz unverändert 3,0 %. Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen Darüber hinaus stellt der Bund im Jahr 2016 im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage weitere zusätzliche Mittel in Höhe von rund 3,7 Mrd. € bereit. Diese Summe setzt sich im Wesentlichen aus SGB-II-Leistungen für anerkannte Flüchtlinge, Mittelaufstockungen beim Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, einschließlich Integrationskursen, und bei anderen Ressorts sowie Mindereinnahmen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zusammen. Auch die übrigen Sozialversicherungen konnten in den vergangenen Jahren weiterhin eine positive Einnahmenentwicklung verzeichnen. Trotz der zu Beginn des Jahres 2015 erfolgten Beitragssatzsenkung und den Leistungsausweitungen durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wird nach Angaben des Rentenversicherungsberichts 2015 die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung mit rund 30 Mrd. € zum Jahresende 2016 auf einem sehr hohen Niveau liegen und voraussichtlich knapp 1,5 Monatsausgaben umfassen. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung wird im Jahr 2016 weiterhin 18,7 % betragen, sodass sich hieraus keine zusätzliche Wirkung auf die Bundeszuschüsse ergibt. 2.2.4 Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen (ressortorientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. So zeigt die dem Haushaltsplan als Anlage beizufügende Funktionenübersicht die Ausgabensumme aller Haushaltstitel für die jeweilige staatliche Aufgabe, ungeachtet der einzelplan- beziehungsweise ressortorientierten Veranschlagung im Bundeshaushaltsplan. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich. Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Stabilisierung des Beitragssatzes erhebliche zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt beschlossen. Mit dem Konjunkturpaket II, dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz und dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 bewilligte der Gesetzgeber der GKV für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 35 Mrd. €. Dies trug maßgeblich zu den hohen Reserven des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen Krankenkassen bei. Aufgrund der positiven Finanzentwicklung der GKV und der aufgebauten Liquiditätsreserve konnte der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zuletzt für das Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. € begrenzt werden. Im Jahr 2016 steigt er auf 14 Mrd. €. Dennoch liegt der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 % um 0,2 Prozentpunkte höher als im vorangegangenen Jahr 2015. Nachfolgend werden wesentliche Aufgabenbereiche anhand des Funktionenplans dargestellt. Der vollständige Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 ist im Internetangebot des BMF verfügbar. Abbildung 1 zeigt einen Überblick der Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2016. Erkennbar wird, dass mit 51,0 % gut die Hälfte der Bundesausgaben im Bereich „Soziale Sicherung“ getätigt werden. Die übrigen Bundesausgaben haben dementsprechend einen Anteil von 49,0 % der Ausgaben. Entlastung der Länder und Kommunen Der Bund entlastet Länder und Kommunen weiter auf vielfältige Weise. Mit dem Jahr 2015 trat etwa eine kommunale Sonderentlastung für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von jährlich 1 Mrd. € in Kraft, die jeweils hälftig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung von Beziehern von SGB-II-Leistungen realisiert wird. Außerdem werden nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in den Jahren 2015 bis 2018 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen gewährt. Es wurde zudem eine weitere Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 in Höhe von 1,5 Mrd. € beschlossen (1 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und 500 Mio. € über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung). Seit dem Jahr 2015 werden die Länder zudem dadurch entlastet, dass der Bund die Kosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von denen er zuvor 65 % getragen hatte, vollständig übernimmt. Auf Grundlage der Daten, die zum Zeitpunkt der politischen Einigung zur Verfügung standen, werden die Länder hierdurch um 1,17 Mrd. € p. a. entlastet. Bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern hat der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2015 über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 2 Mrd. € entlastet. Ab dem Jahr 2016 beteiligt sich der Bund strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber 108 Abbildung 1: Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2016 Quelle: Bundesministerium der Finanzen Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung folgt der Systematik des Funktionenplans. Tabelle 3 Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen Soll 2016 (in Mio. €)1 Anteil in % der Ausgaben 316 900 100,0 0. Allgemeine Dienste 71 572 22,6 Politische Führung und zentrale Verwaltung politische Führung Versorgung einschließlich Beihilfen 15 172 4 049 9 320 4,8 1,3 2,9 Auswärtige Angelegenheiten Auslandsvertretungen Beiträge an Internationale Organisationen wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 12 348 849 1 555 7 287 3,9 0,3 0,5 2,3 Verteidigung 33 966 10,7 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizei 5 126 3 649 1,6 1,2 Finanzverwaltung 4 445 1,4 21 961 6,9 Hochschulen 5 401 1,7 Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende 3 648 1,2 Aufgabenbereich Ausgaben zusammen 1. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung 109 Soll 2016 (in Mio. €)1 Anteil in % der Ausgaben 11 689 4 758 2 704 831 575 564 6 315 3,7 1,5 0,9 0,3 0,2 0,2 2,0 2. Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 161 485 51,0 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung Leistungen an die Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung) knappschaftliche Rentenversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Alterssicherung der Landwirte sonstige Sozialversicherungen 106 888 78 217 5 344 341 15 410 2 194 5 381 33,7 24,7 1,7 0,1 4,9 0,7 1,7 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege Elterngeld 8 374 6 000 2,6 1,9 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2 139 0,7 Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II aktive Arbeitsmarktpolitik sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 34 676 20 500 5 100 4 709 4 366 10,9 6,5 1,6 1,5 1,4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (einschließlich Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke) 6 501 2,1 3. Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 2 312 0,7 4. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 2 502 0,8 5. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1 066 0,3 6. Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Kohlenbergbau Gewährleistungen regionale Fördermaßnahmen 5 870 1 472 1 415 1 389 1,9 0,5 0,4 0,4 18 881 6,0 Straßen und Kompensationszahlungen an die Länder Bundesautobahnen Bundesstraßen Kompensationszahlungen an die Länder 8 786 4 884 2 434 1 336 2,8 1,5 0,8 0,4 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1 587 0,5 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 5 349 1,7 Aufgabenbereich Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Max-Planck-Gesellschaft Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. Fraunhofer-Gesellschaft Forschung und experimentelle Entwicklung 7. Verkehrs- und Nachrichtenwesen Luftfahrt, Nachrichtenwesen, Sonstiges Verkehrswesen 8. Finanzwirtschaft Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Zinsen (ohne sächliche Verwaltungskosten) 1 930 0,6 31 252 9,9 5 853 1,8 23 780 7,5 1 Abweichungen durch Runden der Zahlen möglich. Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Allgemeine Dienste Politische Führung und zentrale Verwaltung: Für politische Führung und zentrale Verwaltung sind im Jahr 2016 15,2 Mrd. € veranschlagt. Davon entfallen 4,0 Mrd. € auf politische Führung. Auf den Bereich Versorgung einschließlich Beihilfen entfallen 9,3 Mrd. €. Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 71,6 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 22,0 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Hier handelt es sich um zentrale staatliche Aufgabenbereiche wie politische Führung und Verwaltung, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigungsausgaben oder wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hier werden die Ausgaben für Versorgung und Beihilfen für Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene erfasst; u. a. der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse mit 7,7 Mrd. €. Versorgungsaufwendungen für Soldaten sind dem Verteidigungsbereich zugeordnet. 110 Auswärtige Angelegenheiten: Auf den Bereich auswärtige Angelegenheiten entfallen 12,3 Mrd. € und auf Auslandsvertretungen, 8 Mrd. €. Beiträge an internationale Organisationen sind auf 1,6 Mrd. € veranschlagt. Wesentlichen Anteil daran haben der Beitrag an die Vereinten Nationen mit 0,9 Mrd. € sowie die Beteiligung am Grundkapital der Asia Infrastructure Investment Bank (AIIB) in Höhe von 339,9 Mio. €. Für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind 7,4 Mrd. € veranschlagt. Bedeutsam sind hier Ausgaben für Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (1,3 Mrd. €), Bilaterale Technische Zusammenarbeit (1,2 Mrd. €), Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe (0,7 Mrd. €) sowie die Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds (0,7 Mrd. €). Der Koalitionsvertrag sieht als eine prioritäre Maßnahme die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. € in dieser Legislaturperiode vor. Verteidigung: Für den Bereich Verteidigung sind 34,0 Mrd. € veranschlagt. Davon entfallen auf militärische Beschaffungen, Anlagen, Materialerhaltung und Wehrforschung 10,2 Mrd. €, auf die Aktivitätsbezüge der Soldaten und des Zivilpersonals 10,9 Mrd. € sowie auf Versorgungsausgaben 5,7 Mrd. €. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Auf den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung entfallen 5,1 Mrd. €. Maßgeblich sind hier Aufwendungen für die Polizeibehörden des Bundes wie Bundeskriminalamt und Bundespolizei mit 3,6 Mrd. €. Der Bereich Rechtsschutz ist auf 0,5 Mrd. € veranschlagt, u. a. für das Bundesamt für Justiz und den Bundesfinanzhof. Finanzverwaltung: Im Bereich der Finanzverwaltung sind Ausgaben von 4,4 Mrd. € vorgesehen. Hiervon entfallen 3,4 Mrd. € auf die Steuer- und Zollverwaltung. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Ange­ legenheiten Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten in Höhe von 22,0 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 6,9 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Hier liegt auch ein politischer Schwerpunkt des Bundeshaushalts 2016. Bildung, Wissenschaft und Forschung werden als zentrales Element zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erachtet, schaffen Arbeitsplätze und sind somit eine Basis für den Wohlstand in Deutschland. Mit dem Bundeshaushalt 2016 wird dieses zentrale politische Ziel weiterhin konsequent umgesetzt. Hochschulen: Der Aufgabenbereich Hochschulen sieht Ausgaben von 5,4 Mrd. € vor. Hierin enthalten sind Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungs­planung und Hochschulbau von rund 0,7 Mrd. € sowie Mittel für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von rund 1,6 Mrd. €. Mit dem Hochschulpakt 2020 wird u. a. die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die stark gestiegene Zahl von Studienanfängern durch Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mrd. € unterstützt. Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende: Für die Förderung von Schülern, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden sind 3,7 Mrd. € veranschlagt. Dieser Betrag teilt sich in Förderung für Schüler mit 0,9 Mrd. €, für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs mit 2,0 Mrd. € und für Weiterbildungsteilnehmende mit 0,7 Mrd. € auf. Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen: Im Bereich Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen werden Finanzmittel des Bundes in Höhe von 11,7 Mrd. € bereitgestellt. Die Mittel im Bereich gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern von 4,7 Mrd. € verteilen sich im Wesentlichen auf die großen Forschungsinstitute Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (2,7 Mrd. €), Max-Planck-Gesellschaft (0,8 Mrd. €), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Willhelm Leibniz e. V. (0,6 Mrd. €) und Fraunhofer-Gesellschaft (0,6 Mrd. €). Auf Forschung und experimentelle Entwicklung entfallen 6,3 Mrd. €. Diese Bundesmittel fließen in eine Vielzahl innovativer Forschungsprojekte, wobei das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 0,5 Mrd. € oder der Beitrag beziehungsweise Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris mit 0,8 Mrd. € größere Projekte darstellen. Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik sieht der Bundeshaushalt 2016 Ausgaben in Höhe von 161,5 Mrd. € vor. Mit einem Anteil von 51,0 % an den Gesamtausgaben stellt dieser Aufgabenbereich den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundes dar. Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung: Innerhalb des Bereichs der Sozialen Sicherung stellt der Bereich der Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung mit 106,9 Mrd. € rund ein Drittel (33,7 %) der Bundesausgaben. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt: Leistungen an die Rentenversicherung (78,2 Mrd. €), Knappschaftliche Rentenversicherung (5,3 Mrd. €), Unfallversicherung (0,3 Mrd. €), Krankenversicherung (12,4 Mrd. €), Alterssicherung der Landwirte (2,2 Mrd. €) sowie sonstige Sozialversicherungen (5,4 Mrd. €). Die sonstigen Sozialversicherungsleistungen des Bundes beinhalten u. a. die Leistungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zur Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in Höhe von 3,2 Mrd. €. Familienhilfe, Wohlfahrtspflege: Für den Bereich Familienhilfe und Wohlfahrtspflege sind 8,3 Mrd. € vorgesehen, wobei hier das Elterngeld mit rund 6,0 Mrd. € den größten Anteil hat. Elterngeld erhalten Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen: Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen sind 2016 auf 2,1 Mrd. € veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2016 sind Kriegsopferfürsorgeleistungen von 0,3 Mrd. € vorgesehen. Des Weiteren sind hier Wiedergutmachungsleistungen von 147 Mio. € und sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen von 0,9 Mrd. € enthalten. Arbeitsmarktpolitik: Der Bereich Arbeitsmarktpolitik stellt mit 34,7 Mrd. € beziehungsweise 10,9 % der Bundesausgaben einen weiteren Schwerpunkt im Politikbereich Soziale Sicherung. Die Ausgaben teilen sich wie folgt: Arbeitslosengeld II (20,5 Mrd. €), Leistungen für Unterkunft und Heizung (5,1 Mrd. €), Aktive Arbeitsmarktpolitik (4,7 Mrd. €), sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (4,4 Mrd. €). Darüber hinaus können Ausgabereste bis zur Höhe von 350 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen zulasten aller Einzelpläne in Anspruch genommen werden. Die Beschäftigung erreichte im Jahresdurchschnitt 2015 mit 43 Millionen erwerbstätigen Personen (Inlandskonzept) zum achten Mal in Folge einen neuen Höchststand. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Seit dem Jahr 2014 übernimmt der Bund die Nettoausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Für die Erstattung sind im Jahr 2016 rund 6,5 Mrd. € eingeplant. 2015 wurden den Ländern/ Kommunen 5,9 Mrd. € erstattet. Der Bund trägt damit nachhaltig zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen bei. Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Der Bereich Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung ist für das Jahr 2016 auf 2,3 Mrd. € veranschlagt und hat einen Anteil von 0,6 % der Gesamtausgaben. Für das Gesundheitswesen sind Aus- 111 gaben von 0,7 Mrd. € vorgesehen. Aus einer Vielzahl kleinerer Ausgabeposten ragen u. a. Investitionen in den nationalen und internationalen Klimaschutz mit bis zu 0,6 Mrd. € oder die Sportförderung mit 0,1 Mrd. € hervor. Für Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes sind 0,6 Mrd. € veranschlagt. Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von 3,2 Mrd. € (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II). Darüber hinaus gewährt der Bund Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten mit rund 0,3 Mrd. €. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste Luftfahrt, Nachrichtenwesen, Sonstiges Verkehrswesen: In den Bereichen Luftfahrt, Nachrichtenwesen und Sonstiges Verkehrswesen sind insgesamt 1,9 Mrd. € veranschlagt. Hier sind u. a. 0,5 Mrd. € für die Aufgabe Luftfahrt, 0,3 Mrd. € für Zuschüsse zur Förderung von Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (De-MinimisProgramm) und 0,5 Mrd. € für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren veranschlagt, die aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Zuschüsse an die Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“ sind in Höhe von rund 0,3 Mrd. € vorgesehen. Der Bereich Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste sieht Ausgaben in Höhe von 2,5 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 0,8 % der Gesamtausgaben. Wesentliche Posten hier sind Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung mit 0,5 Mrd. € sowie Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz mit rund 0,2 Mrd. €. Die ebenfalls darin enthaltene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, dem sogenannten CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe, mit rund 0,5 Mrd. € wird durch weitere Mittel aus dem EKF (rund 0,9 Mrd. €) ergänzt. Finanzwirtschaft Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft in Höhe von 31,3 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 9,9 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Hier werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Rücklagen gehören jedoch zu den Finanzierungsvorgängen und werden daher im bereinigten Haushalt nicht dargestellt. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Aufgabenbereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist auf rund 1,1 Mrd. € oder 0,3 % der Gesamtausgaben veranschlagt. Größter Ausgabeposten ist hier der Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit rund 0,6 Mrd. €. Sondervermögen: Im Bereich der Sondervermögen mit 5,8 Mrd. € stellen die Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens mit 5,3 Mrd. € den Ausgabenschwerpunkt. Daneben gibt der Bund eine Zuweisung an den Energie- und Klimafonds in Höhe von 0,7 Mrd. € sowie Zuweisungen an den Entschädigungsfonds von 0,2 Mrd. €. Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Der Aufgabenbereich Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen ist auf 5,9 Mrd. € aufgestockt worden und hat nun einen Anteil von 1,9 % an den Bundesausgaben. Die Bereiche Kohlenbergbau (Absatz- und Stilllegungsbeihilfen im Steinkohlebereich) mit 1,5 Mrd. €, regionale Förderungsmaßnahmen (Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) mit 0,6 Mrd. € sowie Entschädigungen und Kosten aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen mit 1,3 Mrd. € bilden die wesentlichen Ausgabeposten. Der flächendeckende Breitbandausbau soll mit bis zu 0,4 Mrd. € unterstützt werden. Zinsen: Die Zinsausgaben des Bundes (ohne sächliche Verwaltungskosten) sind für das Jahr 2016 auf 23,8 Mrd. € veranschlagt. Mit 9,9 % der Gesamtausgaben bilden diese einen der größten Ausgabenblöcke im Bundeshaushalt. Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren insbesondere auf dem bestehenden Schuldenportfolio, der zur Finanzierung der Tilgungen und des Nettokreditbedarfs geplanten neuen Kreditaufnahme und auf der voraussichtlichen Kassenfinanzierung. In den vergangenen Jahren profitierte der Bund bei seiner Kreditaufnahme von einem niedrigen Zinsniveau. Verkehrs- und Nachrichtenwesen Der Bundeshaushalt 2016 sieht Ausgaben für den Bereich Verkehrs- und Nachrichtenwesen in Höhe von 18,9 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 6,0 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Im Verkehrsbereich liegt der Ausgabenschwerpunkt auf den klassischen Verkehrsinvestitionen. Von dem im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode festgelegten Betrag in Höhe von 5 Mrd. € zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur werden im Jahr 2016 bereits 1,4 Mrd. € bereitgestellt. 2.2.5 Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2016. Diese sind im Haushalt 2016 auf 310,5 Mrd. € veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 288,0 Mrd. € die größte Einnahmequelle des Bundes. Im Haushalt 2016 werden 90,9 % der Ausgaben über Steuereinnahmen gedeckt. Straßen und Kompensationsleistungen an die Länder: Hierfür sind 8,8 Mrd. € veranschlagt, davon 4,9 Mrd. € für Bundesautobahnen, 2,4 Mrd. € für Bundesstraßen und 1,3 Mrd. € für Kompensationszahlungen an die Länder aufgrund der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Allein für den Erhalt und Ausbau der Autobahnen stellt der Bund dieses Jahr gut 1,0 Mrd. € zusätzlich bereit. Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt: Die Aufwendungen für Wasserstraßen, Häfen sowie die Förderung der Schifffahrt werden auf 1,6 Mrd. € veranschlagt. Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr: Die Aufwendungen für den Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr sind auf 5,3 Mrd. € veranschlagt. Hierin enthalten sind u. a. Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes mit 1,3 Mrd. € sowie Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur 112 Tabelle 4 Einnahmen des Bundes Einnahmeart Ist 2015 Soll 2016 Abweichung des Soll 2016 zum Ist 2015 in Mio. €1 in % Einnahmen zusammen darunter: 311 055 310 515 - 540 - 0,2 Steuereinnahmen zusammen 281 706 288 083 + 6 377 + 2,3 Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage Lohnsteuer veranlagte Einkommensteuer nicht veranlagte Steuern vom Ertrag Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Körperschaftsteuer Steuern vom Umsatz Gewerbesteuerumlage 229 618 76 028 20 647 8 968 3 634 9 792 109 694 1 656 234 733 78 476 21 144 8 508 3 574 9 495 112 689 1 647 + 5 115 + 2 448 + 497 - 460 - 60 - 297 + 2 995 -9 + 2,2 + 3,2 + 2,4 - 5,1 - 1,7 - 3,0 + 2,7 - 0,5 Bundessteuern Energiesteuer Tabaksteuer Solidaritätszuschlag Versicherungsteuer Stromsteuer Branntweinsteuer Kraftfahrzeugsteuer Kaffeesteuer Schaumweinsteuer Luftverkehrsteuer Kernbrennstoffsteuer sonstige Bundessteuern 104 204 39 594 14 921 15 930 12 419 6 593 2 072 8 805 1 032 444 1 023 1 371 2 104 309 40 200 14 360 16 000 12 700 6 600 2 057 8 800 1 031 419 1 024 1 100 2 + 105 + 606 - 561 + 70 + 281 + 7 - 15 -5 -1 - 25 + 1 - 271 0 + 0,1 + 1,5 - 3,8 + 0,4 + 2,3 + 0,1 - 0,7 - 0,1 - 0,1 - 5,6 + 0,1 - 19,8 0 0 - 16 - 16 X Abzugsbeträge Ergänzungszuweisungen an Länder Zuweisungen an Länder gemäß Gesetz zur Regionali­ sierung des ÖPNV aus dem Energiesteueraufkommen Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU BNE-Eigenmittel der EU Kompensationszahlungen an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Kfz-Steuer und Lkw-Maut Konsolidierungshilfen an Länder -52 117 -10 041 -50 943 -9 401 - 1.174 - 640 - 2,3 - 6,4 -7 408 -4 098 -21 578 -8 000 -2 390 -22 160 + 592 - 1.708 + 582 + 8,0 - 41,7 + 2,7 -8 992 - 800 -8 992 - 800 0 0 0 0 Sonstige Einnahmen darunter: Abführung Bundesbank Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen, Darlehensrückflüsse sowie Privatisierungserlöse Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut Zuweisung aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 29 349 22 432 - 6.917 - 23,6 2 954 2 500 - 454 - 15,4 3 211 2 712 4 386 254 1 682 2 265 4 629 1 500 - 1.529 - 447 + 243 + 1 246 - 47,6 - 16,5 + 5,5 + 490,6 Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung 1 Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich. Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Steuereinnahmen Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 (BGBl. I Nr. 24, S. 974: Artikel 3, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes - FAG) Basis der Einnahmenplanung des Bundes für das Jahr 2016 war die 147. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom November 2015. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2015 bis 2020. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2015 bis 2020 wurden gegenüber der Schätzung vom Mai 2015 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Änderungen des geltenden Rechts berücksichtigt: • Brandenburg: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 23. Juni 2015 (BB GVBl. I Nr. 16, S. 1) • Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I Nr. 30, S. 1202) • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015; Artikel 8 Änderung des FAG (BGBl. I Nr. 40, S. 1722) • Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von • Steueränderungsgesetz 2015 113 • Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Sonstige Einnahmen • Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 242a SGB V Bundesbankgewinn: Gemäß § 27 Bundesbankgesetz (BBankG) hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres; Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr. Liegt der Bundesbankgewinn über dem haushälterischen Ansatz, fließt die Differenz gemäß § 6a HG 2016 der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu. Für das Jahr 2016 sind 2,5 Mrd. € als Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn im Bundeshaushalt veranschlagt. • Umsetzung der Rechtsprechung zu § 40a des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und STEKO beim Aktiengewinn (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 - I R 33/09 und vom 30. Juli 2014 - I R 74/12 § 40a KAGG) • BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015 - IV C 4 - S 2285/07/ 0003 :006 (Dok 2015/0432662) - zu Unterhaltsleistungen nach § 33a Absatz 1 EStG; Berücksichtigung von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz (BStBl. I 2015, Nr. 9, S. 474) Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Nach dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet worden. Die Bundesanstalt nimmt die bis Ende 2004 von der Bundesvermögensverwaltung wahrgenommenen und ihr durch das BImA-Errichtungsgesetz übertragenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die an den Bund zu leistende Abführung wird auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans ermittelt, in dem die Erträge und Aufwendungen der Bundesanstalt dargestellt sind.5 Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2015 der Bundesregierung zugrunde. Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage: Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Die Gemeinschaftsteuern umfassen die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Steuern vom Umsatz und die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Artikel 106 Grundgesetz. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Tabelle 5 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuernormalumlage im Jahr 2016 in %. Streckenbezogene Lkw-Maut: Seit dem 1. Januar 2005 werden Einnahmen aus der streckenbezogenen Gebühr für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lastkraftwagen erhoben, die sogenannte Lkw-Maut. Die nach Abzug der Systemkosten und der Ausgaben für Harmonisierungsmaßnahmen verbleibenden Mauteinnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2011 nur noch zur Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen verwendet. Die Anpassungen der Lkw-Mautsätze infolge des neuen Wegekostengutachtens6 sowie die im 3. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehene Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere rund 1 100 km Bundesstraßen ab 1. Juli 2015 und auf Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ab 1. Oktober 2015 sind seit 2015 im Bundeshaushalt berücksichtigt. Bundessteuern: Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Steueraufkommen aus den Verbrauchsteuern, der Versicherungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dieser wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % erhoben. Tabelle 5 Anteil an den Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage in % Gemeinschaftsteuer nach Artikel 106 GG Bund Länder Ge­mein­ den Lohn- und Einkommensteuer 42,5 42,5 15,0 nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 50,0 50,0 - Steuern vom Umsatz 51,5 46,3 2,2 Abgeltungsteuer auf Zinsund Veräußerungserträge 44,0 44,0 12,0 Körperschaftsteuer 50,0 50,0 - Gewerbesteuerumlage 41,4 58,6 - Quelle: Bundesministerium der Finanzen. 5 Anlage 1 zum Kapitel 6004 6 2. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgsetzes 114 2.3 Abschlussberichte zum Spending Review-Zyklus 2015/2016 4.1.Bewilligungsverfahren 4.1.1.Antragsverfahren 4.1.2. Änderungen seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie 2012 2.3.1Einführung In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die BReg im Sommer 2015 die Einführung von einnahme- und ausgabeseitigen Haushaltsanalysen, sog. Spending Reviews beschlossen. Damit wird ein Instrument aufgegriffen, das auch international große Beachtung findet. Spending Reviews ergänzen das Haushaltsverfahren und sollen helfen, die Wirkungsorientierung des Haushalts zu verbessern. Im Rahmen von Spending Reviews wird ergebnisoffen geprüft, ob die mit einer Maßnahme/einem Politikbereich intendierten Ziele weiterhin prioritär sind, diese Ziele erreicht werden, dies ggf. wirtschaftlich geschieht oder ob eine Mittelumschichtung sinnvoll wäre. Die Analysen sollen in ausgewählten, jährlich wechselnden Themenfeldern durchgeführt werden. Die Durchführung der Spending Reviews erfolgt als Teil des jährlichen, regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens. 4.2. Entwicklung der Ausgaben im Bundeshaushalt 5. Entwicklung der Indikatoren und Zielerreichung/Untersuchung von Effektivität und Effizienz des Programms 5.1.Indikatorenbetrachtung 5.1.1. Vermiedene CO2-Emissionen 5.1.2. Vermiedene Lkw-Fahrten 5.1.3. Orientierung des Ausbaus von Umschlaganlagen an der Verflechtungsprognose 6. Beurteilung des Programms Kombinierter Verkehr/Mögliche Anpassungen in der Förderung 6.1. Gesamtbeurteilung der Förderung 6.2. Grundsätzliche Neuausrichtung der Förderung Mit dem Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2016 und dem Finanzplan bis 2019 wurde die Durchführung von Spending Reviews zu den Themen Förderung des Kombinierten Verkehrs für nichtbundeseigene Unternehmen und Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) beschlossen. Diese beiden Reviews wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Abschlussberichte sind anschließend abgedruckt. Die Ergebnisse wurden wie folgt im RegE 2017 und im Finanzplan bis 2020 berücksichtigt: 6.2.1. Harmonisierung der Förderbedingungen mit dem BSWAG 6.2.2. Prüfung einer vereinfachten Förderung 6.2.3. Förderung innovativer Umschlagtechniken 6.3. Vorschläge zur Änderung der Förderrichtlinie 6.3.1.Bürgschaft • Das Sonderprogramm MobiPro wird mit dem Ausbildungsjahrgang 2016 auslaufen, Mittel für die Ausfinanzierung sind daher in der Finanzplanung noch bis 2020 vorgesehen. Die Projekterfahrungen werden für den Wissenstransfer auf andere Akteure gesichert. 6.3.2. Maximale Förderquote 6.3.3. Zuwendungsfähige Investitionsausgaben 6.3.4.Berücksichtigung ausländischer Streckenanteile bei der Förderung • Bei der Förderung des Kombinierter Verkehrs werden die Mittelansätze für 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. € abgesenkt und für Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, Titel 1202 891 05, zur Verfügung gestellt. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie sollen die in der SR herausgearbeiteten Vereinfachungen und Verbesserungen der Förderung umgesetzt werden. 2.3.2 6.4. Etatisierung der Mittel in zukünftigen Haushalten 6.5. Weiterentwicklung der Evaluierung/zukünftige Gutachten 7.Zusammenfassung 1. Auftrag und Arbeit der Arbeitsgruppe Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2015 das BMF beauftragt, gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts themenbezogene Haushaltsanalysen (sog. Spending Reviews) zu den Themen Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) und Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) durchzuführen. Abschlussbericht „Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen“ Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Spending Review (Zyklus 2015/2016) zur „Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen“ Hierzu wurde ein Lenkungsausschuss (LA) auf Staatssekretärsebene eingesetzt, der in seiner konstituierenden Sitzung am 11. August 2015 Verfahrensgrundsätze definierte, konkrete Arbeitsaufträge erteilte und die jeweiligen Arbeitsgruppen (AG) unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts einrichtete. Inhaltsübersicht: Die AG zum KV konstituierte sich am 3. September 2015 und tagte insgesamt neun Mal. An zwei Terminen nahmen Vertreter des zuständigen Referats des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) teil, die als eine von zwei Bewilligungsbehörden für die Abwicklung der Förderung zuständig ist. Zu einer Sitzung wurden die Gutachter des letzten Evaluierungsgutachtens hinzugezogen und berichteten über ihre in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse. An einer weiteren Sitzung nahmen Vertreter des zuständigen Prüfungsgebietes des Bundesrechnungshofes (BRH) teil. 1. Auftrag und Arbeit der Arbeitsgruppe 2. Förderung des Kombinierten Verkehrs im Kontext des Spending Review-Prozesses 3.Ausgangssituation Kombinierter Verkehr, Gegenstand, Grundlage und Ziel der Förderung von Umschlaganlagen 3.1. Einordnung des Kombinierten Verkehrs 3.2. Ziele der Förderung der Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs 2.Förderung des Kombinierten Verkehrs im Kontext des Spending Review-Prozesses 3.3. Derzeitige Förderstruktur des Kombinierten Verkehrs in Deutschland (Finanzhilfen, Steuervergünstigung) Die Förderung des KV war in den letzten Jahren im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens wiederholt Gegenstand der Berichterstattergespräche zum Einzelplan 12. Insbesondere wurden 4. Bewilligungsverfahren, Änderungen seit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie 2012 115 von parlamentarischer Seite die signifikanten Abweichungen zwischen den Sollansätzen und der Ist-Entwicklung im KVTitel (Kapitel 1210 Titel 892 41) kritisch hinterfragt, ohne die Förderung generell in Frage zu stellen. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden von den für den KV veranschlagten Mitteln (414,3 Mio. €) nur 52 % (214 Mio. €) verausgabt, im Jahr 2014 nur rd. 19 %, im Jahr 2015 rd. 30 % (27,6 Mio. €). Zudem wird im parlamentarischen Raum regelmäßig angeregt, das Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten. Daher wurden im Rahmen der Spending Review auch die Ursachen dieser seit Jahren deutlichen Soll-Ist-Abweichungen hinterfragt und Folgewirkungen für künftige Veranschlagungen sowie eine Optimierung der bestehenden Förderrichtlinie geprüft. 3.3.Derzeitige Förderstruktur des Kombinierten Verkehrs in Deutschland (Finanzhilfen, Steuervergünstigung) Neben der Förderung von Umschlaganlagen durch die untersuchte Förderrichtlinie gibt es noch weitere Maßnahmen, um den KV in Deutschland zu unterstützen: 1. Bundesschienenwegeausbaugesetz/Bedarfsplan Schiene Nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) und den daraus resultierenden Finanzierungsvereinbarungen finanziert der Bund Bedarfsplanprojekte der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hierunter fallen auch Aus- und Neubauprojekte u. a. für den KV Schiene/Straße. Die geltende Förderrichtlinie war bis Ende 2015 befristet. Um unter Vermeidung von Förderlücken die Ergebnisse der Spending Review in die Weiterentwicklung der Förderung des KV einfließen zu lassen, hat das BMVI im Einvernehmen mit dem BMF, nach Anhörung des Bundesrechnungshofes, eine Verlängerung bis Ende 2016 bei der EU-KOM im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens beantragt. Die Verlängerung wurde mit Beschluss der Kommission (C (2015) 9451 final) vom 14. Dezember 2015 genehmigt. 2. EU: TEN-Verordnung/CEF-Verordnung Zum TEN-Netz (Transeuropäische Netze) gehörende multimodale Plattformen können nach EU-Recht gefördert werden. Deutsche Projekte im KV werden allerdings derzeit auf diesem Weg nicht gefördert. Mittels CEF-Förderung (Connecting Europe Facility) können Maßnahmen gefördert werden, die nicht nur dem KV dienen, sondern auch anderen Verkehren, wie dem Flüssigkeitstransport oder auch dem Schwerlastverkehr. Dies weicht deutlich vom Fokus des untersuchten Förderprogramms ab. 3.Ausgangssituation Kombinierter Verkehr, Gegenstand, Grundlage und Ziel der Förderung von Umschlaganlagen 3.1. 3. Begünstigung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz Einordnung des Kombinierten Verkehrs Fahrzeuge, die ausschließlich oder bei mehr als 124 Fahrten im Jahr dem KV zuliefern, werden von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wenn mindestens 31 Fahrten dem KV zuliefern, kann eine anteilige Erstattung erfolgen. Das finanzielle Volumen dieser Erstattungen liegt bei insgesamt rd. 2 Mio. € pro Jahr. Der KV ist eine besondere Form des intermodalen Güterverkehrs, bei der Lkw-Sattelauflieger und genormte Ladeeinheiten wie Container oder Wechselbrücken über den Hauptteil der Transportstrecke auf der Schiene oder der Binnenwasserstraße transportiert werden. Der Lkw wird für den Vor- und Nachlauf eingesetzt, d. h. um Ladeeinheiten von den Be- und Entladeorten abzuholen und auszuliefern. Die Be- und Entladeorte sind die Umschlaganlagen. Sie sind die Schnittstellen des KV. Mit geeigneten Kränen oder speziellen Verladefahrzeugen werden die Ladeeinheiten von Lkw auf Züge oder Binnenschiffe umgeladen. 4. Ordnungspolitische Vorteile Für Fahrzeuge im KV gelten Ausnahmeregelungen von bestehenden Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus darf das zulässige Gesamtgewicht für Lkw für Transporte im KV, abweichend vom sonst vorgegebenen Höchstgewicht von 40 t, 44 t betragen, um eine wettbewerbsneutrale Behandlung der im KV eingesetzten Transportbehälter zu erreichen. Die Bundesregierung unterstützt den KV und die Stärkung des intermodalen Verkehrssystems seit 1998 mittels eines Förderprogramms. Die Förderung des KV ist erklärte Zielsetzung der Bundesregierung. So heißt es im Koalitionsvertrag zur 18. LP auf Seite 46: „Mit der Sicherung eines hohen Förderniveaus von Anlagen für den KV stärken wir das intermodulare Transportwesen.“ Eine Förderung von Umschlaganlagen des KV auf Länderebene ist nicht bekannt. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass für Investoren auf Länderebene andere Zuschüsse existieren, diese unterliegen aber der Höchstfördergrenze von 80 % als maximaler Beihilfeintensität bei einem Verbot der Doppelförderung. 3.2. Ziele der Förderung der Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs 4. Bewilligungsverfahren, Änderungen seit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie 2012 Mit der Förderung des KV verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Gütertransporte auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Dieses Ziel dient weiteren Zielen, insbesondere der Entlastung der Umwelt von Co2-Emmisionen, der Straße von Lkw-Fahrten. Zudem ist die Verbesserung der Transportkette und die damit verbundene Stärkung des deutschen Logistiksektors ein wichtiger Aspekt. 4.1.Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörden für die Förderrichtlinie sind das EBA für Anlagen des KV Schiene/Straße und Schiene/Schiene und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle West (GDWS) für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße und für Anlagen des KV Wasserstraße/Wasserstraße sowie trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße). Die Antrags- und Bewilligungsverfahren laufen ähnlich ab, weshalb sich die AG auf Gespräche mit dem EBA als Bewilligungsbehörde beschränkte. Nachfolgend wird daher das Antrags- und Bewilligungsverfahren des EBA dargestellt. Die Ergebnisse sind weitgehend auf die GDWS übertragbar. 116 reicht werden, ist die Ermittlung geeigneter Indikatoren erforderlich. Diese werden im Folgenden dargestellt: 4.1.1.Antragsverfahren Die Bewilligungsbehörde EBA prüft die Anträge in einem zweistufigen Verfahren (Prüfung des Standorts, Prüfung des Förderantrags) und führt darüber hinaus antragsbegleitende Beratungsgespräche. 5.1.1. Vermiedene CO2-Emissionen Die Verlagerung von Lkw-Fahrten auf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße führt zu einer Verringerung von CO2-Emissionen. Dies ist in den Evaluierungsgutachten belegt: Das aktuelle Gutachten vom Juni 2015 beziffert für das Jahr 2013 bei einer CO2-Gesamt-Emission im Straßenverkehr in Deutschland von 151 Mio. Tonnen (Quelle: Verkehr in Zahlen 2015/2016) eine Einsparung von über 2 Mio. Tonnen CO2. Dabei wird bei der Berechnung nur der Anteil der Transportstrecke auf deutschem Bundesgebiet berücksichtigt. Interessierte Investoren müssen für jede Maßnahme einen Antrag stellen und darlegen, welche Mengen sie über die Umschlaganlage abwickeln werden. Dabei wird überprüft, dass die transportierten Ladeeinheiten nicht von anderen, in der Nähe befindlichen Umschlaganlagen, abgezogen werden (Prüfung der „Kannibalisierung“) und diese somit in ihrem Bestand gefährden. Darüber hinaus müssen die Umschlaganlagen allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sein. Das EBA bekundete bei seiner Anhörung, dass das Bewilligungsverfahren insgesamt konstruktiv verlaufe, allerdings sei das komplexe Antragsverfahren insbesondere für den Mittelstand aufwändig. KV-Sektor Probleme, die sich hingegen unmittelbar aus der Förderrichtlinie ergeben, seien von den Antragstellern bislang nicht an das EBA herangetragen worden. SchieneStraße Änderungen seit Inkrafttreten der neuen Förder4.1.2. richtlinie 2012 SchieneWasserstraße Die Förderhöhe kann maximal 80 % der förderfähigen Investitionen betragen. Die tatsächliche Förderhöhe im Einzelfall wird auf Grundlage der Kapitalwertmethode berechnet. Mittels der Kapitalwertmethode muss nachgewiesen werden, dass die Anlage ohne Förderung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, d. h. die Berechnung einen negativen Kapitalwert ergibt. Anschließend wird der Fördersatz individuell so festgesetzt, dass der Kapitalwert einschließlich der Förderung null beträgt. Zudem müssen der erwartete Verlagerungseffekt und der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen werden. KV gesamt Reduzierte spezifische CO2Emissionen Reduktion CO2Emissionen (Mrd. tkm) (g/tkm) (t) 23,9 73,7 1.761.430 4,5 61,9 278.550 28,4 2.039.980 Quelle: Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom Juni 2015, (S. 30). Die AG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von den Gutachtern verwendete Indikator vermiedener Gesamtemissionen aufgrund belegter Verlagerungseffekte geeignet ist und das angestrebte Ziel der Vermeidung von CO2-Emissionen erreicht werden konnte. Die Anwendung der Kapitalwertmethode hat sich aus Sicht der Beteiligten und der AG bewährt, insbesondere durch das standardisierte Berechnungsverfahren werde mehr noch als bisher eine vergleichbare Behandlung der Antragsteller ermöglicht. Die Förderquote liegt im Geltungszeitraum der Förderrichtlinie 2012 überwiegend zwischen 70 % und 80 %, wobei der Höchstfördersatz seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie und der Anwendung der Kapitalwertmethode bislang noch nicht erreicht wurde. 4.2. Verlagerungseffekt 5.1.2. Vermiedene Lkw-Fahrten Auch in Bezug auf die Verlagerung von Lkw-Fahrten von der Straße hin zu den Verkehrsträgern Schiene und Binnenwasserstraße findet sich in den bisherigen Evaluierungsgutachten gut auswertbares Datenmaterial. Vermiedene Lkw-Fahrten sorgen für eine Entlastung der Straße und dienen damit der Zielerreichung (vgl. Nr. 3.2.). Zudem sind die vermiedenen Lkw-Fahrten die Voraussetzung für die Einsparung von CO2Emissionen, die im vorherigen Abschnitt beschrieben wurden. Entwicklung der Ausgaben im Bundeshaushalt Im aktuellen Evaluierungsgutachten wird darstellt, wie viele Mio. km Lkw-Fahrleistung und wie viele Mrd. Tonnenkilometer (tkm) in Deutschland durch die aus Mitteln des Förderprogramms geförderten Umschlaganlagen vermieden wurden. Dies erfolgt einzeln für beide Verkehrsträger und getrennt nach nationalem und internationalem Verkehr für das Berichtsjahr 2013: Gegenstand der Spending Review ist die Förderung von Umschlaganlagen des KV nicht bundeseigener Unternehmen (Kapitel 1210 Titel 892 41). Für die Förderung von Umschlaganlagen des KV wurden im Bundeshaushalt seit 1998 Mittel in Höhe von 753.198 T€ verausgabt. Insgesamt wurden seit Einrichtung eines eigenen Titels (2007) nur rd. 53 % der im Soll veranschlagten Ausgaben gemäß der Zweckbestimmung verausgabt. Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Ausgaben hat sich insbesondere seit 2011 vergrößert: So wurden in 2015 rd. 70 % der veranschlagten Mittel nicht für diesen Zweck eingesetzt. Im Zuge der Deckungsfähigkeit der Mittel mit den Investitionsausgaben der „klassischen“ Verkehrsträger wurden die nicht verausgabten Mittel schwerpunktmäßig für Straßenbauinvestitionen verwendet (seit 2007: 250.148 T€). KV-­ Sektor 5.Entwicklung der Indikatoren und Zielerreichung/ Untersuchung von Effektivität und Effizienz des Programms 5.1.Indikatorenbetrachtung Für die Prüfung und Bewertung, ob die Ziele der Förderung (Vermeidung von CO2-Emissionen, Entlastung der Straße) er- Lkw-Fahrten Anzahl Anteil Fahrleistung Mio. km Verkehrs­ leistung Anteil Mrd. tkm Anteil SchieneStraße 2.448.205 70 % 1.172,0 82% 23,9 84 % SchieneWasserstraße 1.069.219 30 % 18 % 4,5 16 % KV gesamt 3.517.424 100 % 1.423,6 100 % 251,6 28,4 100 % Quelle: Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom Juni 2015, (S. 27). 117 Die aktuelle Verflechtungsprognose stellt die voraussichtliche Entwicklung des KV bis 2030 dar. Die mit der Evaluierung beauftragten Gutachter leiten daraus den mittel- bis langfristigen Ausbaubedarf an Umschlagkapazitäten ab. Ebenso könnten daraus mittelfristige Ausbauziele (z. B. für die nächsten 5 Jahre) entwickelt und deren Erreichung überprüft werden. Den Forderungen des BRH nach einer besseren Quantifizierung des Ausbauziels könnte damit entsprochen werden. Insgesamt wurden also über 1,4 Mrd. km Lkw-Fahrten vermieden und somit 28,4 Mrd. tkm Verkehrsleistung nicht auf der Straße, sondern auf Schiene und/oder Wasserstraße erbracht. Im Vergleich mit den Werten des Jahres 2008, die dem Gutachten des Jahres 2011 zu entnehmen sind, ergibt sich eine Steigerung von 51 % bei den Lkw-Kilometern bzw. 57 % bei den Tonnenkilometern im Jahr 2013 ggü. 2008. Die AG wertet auch dies als geeigneten Indikator und als gutes Ergebnis hinsichtlich der Erreichung des Ziels der Verlagerung von Lkw-Fahrten. Das aktuelle Gutachten zur Evaluierung des Förderprogramms für Umschlaganlagen des KV geht auf Basis der Verkehrsverflechtungsprognose bis 2030 in den nächsten Jahren von einem deutlichen Anstieg des Transportaufkommens des KV (von 91,4 auf 147,6 Mio. Bruttotonnen 2013 bis 2030) aus, der eine Erhöhung der Umschlagkapazitäten erforderlich mache. Nach Auffassung der AG kann in gewissem Umfang auch eine höhere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zur Bewältigung der prognostizierten Verlagerungen beitragen (vorhandene Kapazitäten sind auch Bestandteil der Prüfung der Bewilligungsbehörden, ob Ausbaubedarf besteht; Standortprüfung (siehe 4.1.1.). 5.1.3.Orientierung des Ausbaus von Umschlaganlagen an der Verflechtungsprognose Orientierung an der Verpflechtungsprognose Die AG hat darüber hinaus beraten, wie eine Zielquantifizierung, wie sie auch vom BRH eingefordert wird, erreicht werden kann. Einvernehmen besteht, dass faktisch die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene und die Binnenwasserstraße für die Erreichung beider Programmziele den geeigneten Maßstab darstellt. Quantifiziert wird die Erwartung über künftige Verlagerungspotentiale und -effekte durch die Verflechtungsprognose. Es besteht Einvernehmen, die quantitative Erreichung der Verflechtungsprognose zukünftig als Maßstab für die Zielerreichung der Förderung des KV heranzuziehen. Die Entwicklung des Güterverkehrs auf der Straße sowie im KV wird allerdings von einer Vielzahl von exogenen Faktoren beeinflusst. So können z. B. globale wirtschaftliche Entwicklungen Verkehrsströme und -träger massiv beeinflussen. Da die Förderrichtlinie ausschließlich auf den Ausbau der Umschlagterminals wirkt und eine Förderung auf Antrag interessierter Investoren erfolgt, kann die KV-Förderung solchen Trends nicht entgegenwirken. Die Heranziehung der Verflechtungsprognose als Maßstab soll daher nicht mechanistisch erfolgen, sondern soll den Ausgangspunkt bieten, von dem aus bei künftigen Evaluierungen diskutiert Die bisherige Verlagerungsentwicklung wird gut sichtbar, wenn man die Entwicklung des KV im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße (Verkehrsaufkommen in Mio. t) als indexierte Größe darstellt. Dieser Indikator hat sich seit 1998 - ab dem ersten Jahr der Förderung - positiv entwickelt. Während der Straßengüterverkehr bis 2014 um rd. 10 % anstieg, konnte der KV sein Aufkommen bis zum Jahr 2012 (neuere Zahlen liegen hier noch nicht vor) mehr als verdoppeln (+128 %). Die Entwicklung ist im folgenden Schaubild dargestellt: Quelle: Verkehr in Zahlen, BMVI 118 nehmen. Daher sollte die KV-Förderung als Bundesförderung fortgeführt werden. Allerdings werden die für den privaten KV veranschlagten Haushaltsmittel regelmäßig nicht voll verausgabt. Dies liegt zum Teil an externen Faktoren, die im Rahmen der Förderung nicht beeinflussbar sind. Hierzu gehören Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren oder eine durch die Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre bedingte Investitionszurückhaltung der Antragsteller. Gleichwohl sieht die AG auch Potenziale, die Bundesförderung attraktiver zu gestalten. wird, ob mögliche Zielabweichungen exogen induziert sind oder auf das Förderprogramm zurückgehen. Aufnahme eines Ausbauziels je Million Euro Fördermittel in die Richtlinie Das BMVI erläuterte im Rahmen der Beratungen der AG, dass es den Bewilligungsbehörden im Einführungserlass (also auf der Ebene unterhalb der Förderrichtlinie) eine Auflage mache, dass mit einer Million Euro Fördermittel eine Umschlagkapazität von 9.000 Ladeeinheiten (LE) geschaffen werden soll. Dies kommt den Vorstellungen des BRH nahe, die Förderziele besser zu beziffern. Auch hier wird die Zielerreichung im Rahmen künftiger Evaluierungen bewertet. 6.2. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang/Weiterentwicklung der Indikatoren im Rahmen zukünftiger Gutachten Entscheidend für die Beurteilung der Zielerreichung eines Förderprogramms ist der Nachweis des Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs. Es ist zu prüfen, ob die Fördermaßnahme (hier: finanzielle Unterstützung für den Bau von KV-Umschlaganlagen) für die aufgezeigte positive Entwicklung des Indikators ursächlich war und ein Wirkungszusammenhang (Kausalität) nachgewiesen wird oder ob andere exogene Faktoren eine gleichgerichtete Entwicklung von Förderung und den Zielgrößen verursacht haben (Korrelation). Gelingt dieser Nachweis nicht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitnahmeeffekte vorliegen und zumindest einzelne Umschlaganlagen ggf. ohne oder mit deutlich geringerer Förderung gebaut worden wären. Solche Mitnahmeeffekte sind bei Förderprogrammen generell nie vollständig auszuschließen. Sie müssen jedoch durch „echte“ Effekte mindestens kompensiert werden. Harmonisierung der Förderbedingungen mit dem 6.2.1. BSWAG Im Rahmen der Spending Review wurde geprüft, ob es weiterhin sinnvoll ist, zwei unterschiedliche KV-Fördersysteme parallel zu unterhalten oder ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Verfahren anzugleichen. Im Ergebnis hat die AG zu beiden Fragen Änderungsbedarf verneint. Eine Änderung bei der Förderung von KV-Anlagen der DB Netz, deren förderfähige Anlagenteile als Bedarfsplanvorhaben vollständig über den Bundeshaushalt finanziert werden, würden eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) erforderlich machen. 6.2.2. Prüfung einer vereinfachten Förderung Die AG hat eine generelle Vereinfachung der Förderrichtlinie geprüft, auch vor dem Hintergrund öffentlicher Kritik an den als zum Teil als zu lang und zu bürokratisch empfundenen Zuwendungsprüfungen der Bewilligungsbehörden. Der Überlegung nicht mehr wie bisher, eine Prüfung und Begründung jedes einzelnen Anlagenteils vorzunehmen, sondern künftig alle für eine nach aktuellen Logistikmaßstäben notwendigen Anlagenteile einer KV-Umschlaganlage pauschal zu fördern, wurde im Ergebnis einer eingehenden Diskussion nicht gefolgt, da dies mit einem erhöhten Begründungsaufwand bei den Bewilligungsbehörden und den Antragstellern in Bezug auf die Abgrenzung notwendiger und nicht notwendiger Anlagenteile verbunden wäre, also zu einem erhöhten bürokratischen Mehraufwand geführt hätte. Ein differenzierter Förderkatalog hat zudem einen Vorteil für die Ermessensausübung der Bewilligungsbehörden, da klare Regelungen hinsichtlich der einzelnen Anlagenbestandteile gewährleisten, dass sämtliche Zuwendungsempfänger gleich behandelt werden. Bislang ist der Ursache-Wirkungs-Zusammenhang nicht hinreichend nachgewiesen. Die AG schlägt vor, die Gutachter des Evaluierungsgutachtens zu beauftragen, eine Methodik zu entwickeln, mit der in künftigen Evaluierungen die betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Förderung überprüft werden können, z. B. im Rahmen exemplarischer Fallstudien. U. a. wäre zu prüfen, ob die Anlagenbetreiber die erhaltene Förderung über niedrigere Preise vollständig an die Anlagennutzer weitergegeben, bzw. ob die betreffende KV-Anlage ohne Förderung nicht gebaut worden wäre. Dabei muss ausgeschlossen werden können, dass die Förderung in marktunübliche Gewinne oder Ineffizienzen (wie z. B. Unterauslastungen) „versickert“. Das notwendige Datenmaterial könnte insbesondere aus den jährlich von den Zuwendungsempfängern abzugebenden Stammdatenblättern gezogen werden. Die Bewilligungsbehörden werten diese Stammdatenblätter - nicht zuletzt aufgrund fehlender personeller Ressourcen - unter diesem Aspekt bisher jedoch nicht aus. Die AG schlägt daher vor, die Stammdatenblätter in die Überlegungen einzubeziehen. Falls die so gewonnenen Daten für den Nachweis eines Ursache-Wirkungszusammenhangs nicht ausreichen, sollen die Gutachter gebeten werden, nötige Informationen beispielsweise durch Befragung geeigneter Anlagenbetreiber zu erheben. 6.2.3. Förderung innovativer Umschlagtechniken Gegenüber konventionellen KV-Umschlagtechniken, die mit Kränen (vertikal) erfolgen, gibt es auch Unternehmen, die Möglichkeiten des horizontalen Umschlags verfolgen. Da hierfür die Marktzugangsvoraussetzungen schwierig sind, hat die AG untersucht, ob für innovative Umschlagtechniken Erleichterungen sinnvoll sind. Im Ergebnis hält die AG hier die geltende Förderrichtlinie für ausreichend. 6.Beurteilung des Programms Kombinierter Verkehr/Mögliche Anpassungen in der Förderung 6.1. Grundsätzliche Neuausrichtung der Förderung Die AG hat eingehend geprüft, ob Änderungen im bestehenden Förderprogramm sinnvoll sind. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Haushaltsmittel des Bundes entsprechend den Vorgaben des Haushaltsrechts wirtschaftlich und effizient eingesetzt werden müssen. Gesamtbeurteilung der Förderung 6.3. Die AG sieht die Förderung des KV durch den Bund als gut geeignet, die damit angestrebten Ziele (vgl. oben 3.2.) zu erreichen. Sie hat dazu beigetragen, Verkehre zu verlagern, Emissionen im Verkehr einzusparen und die Straße von Lkw-Fahrten zu entlasten. Die konkrete Wirkung der Förderrichtlinie wurde regelmäßig von externen Experten gutachterlich festgestellt (zu im Einzelfall erforderlichen methodischen Weiterentwicklungen s. Abschnitt 5.2.). Mit Hilfe der Bundesförderung hat sich der KV in Deutschland in der Fläche zu einem wichtigen Bestandteil der Transportkette entwickelt. Gemäß vorliegenden Prognosen wird der Anteil des KV an der Güterverkehrsleistung weiter zu- Vorschläge zur Änderung der Förderrichtlinie Bei allen geplanten Änderungen der Förderrichtlinie ist zu berücksichtigen, dass diese bei der EU-KOM notifiziert und durch sie genehmigt werden müssen. 6.3.1.Bürgschaft Das Erfordernis der Vorlage einer Sicherungsbürgschaft für die vom Bund gewährten Zuwendungen wurde 1999 in die Förderrichtlinie aufgenommen vor dem Hintergrund, dass damals die Errichtung von KV-Umschlaganlagen mit bis zu 100 % vom 119 die AG daher die Gefahr, dass durch eine weitere Absenkung der notwendige Neu- und Ausbau von KV-Terminals mangels Investitionsbereitschaft Privater nicht erfolgen und sich der Mittelabfluss insofern weiter verschlechtern würde. Bund finanziert wurde (80 % Baukostenzuschuss, 20 % Darlehen). Mit einer Bankbürgschaft sollte das unternehmerische Risiko für das betriebsbereite Vorhalten der Umschlaganlage beim Zuwendungsempfänger verbleiben. Inzwischen hat sich die Förderstruktur geändert, Darlehen werden nicht mehr gewährt und der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 20 % bei den förderfähigen Anlagenteilen übernehmen. Zudem muss er die nicht förderfähigen Anlagenteile, die regelmäßig etwa 10 - 15 % der Gesamtinvestition beim Bau einer KV-Umschlaganlage ausmachen, zu 100 % selbst finanzieren. Damit besteht für den Zuwendungsempfänger bereits ein hoher Anreiz, die Anlage dauerhaft und gewinnbringend zu planen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Förderquote in Höhe von maximal 80 % auf die förderfähigen Anlagenteile für die kommende Förderperiode beizubehalten. Bei der nächsten Evaluierung der Förderung sollte dann erneut eine Prüfung vorgenommen werden, ob die hohe Förderquote weiter abgesenkt werden kann. 6.3.3. Die AG hat eingehend geprüft, ob eine pauschalisierte Prüfung durch die Bewilligungsbehörden erfolgen könnte, dies im Ergebnis jedoch verneint (s. 6.2.2.). Zugleich kam sie jedoch zu der Auffassung, dass eine Ausweitung der zuwendungsfähigen Anlagenteile sinnvoll und haushaltsrechtlich zulässig ist. Die AG sieht darin die Chance, das KV-Programm attraktiver zu machen und somit den Mittelabfluss zu verbessern. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, folgende Anlagenteile künftig zu fördern: In der geltenden Förderrichtlinie ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft zur Absicherung der Förderung bei Nichteinhalten der Vorhaltefrist für den Betrieb der Anlage vorgesehen. Diese Vorhaltefrist beträgt je nach Eigenmittelanteil entweder 10 oder 20 Jahre. Durch die Bürgschaft, die Rückforderungsansprüche des Bundes über die gesamte Vorhaltefrist absichern soll, werden zum Teil erhebliche Kosten verursacht. Diese Verpflichtung wird von betroffenen privaten Investoren als ein nicht gerechtfertigter Nachteil gegenüber der Förderung von DBUmschlaganlagen betrachtet, die über das BSWAG finanziert werden. Dazu kommt, dass in der gesamten Förderungszeit bis dato kein Bürgschaftsfall eingetreten ist. Allerdings ist die Beibringung einer Bankbürgschaft nicht für alle Zuwendungsempfänger gleichermaßen problematisch, da die Antragsteller zum Teil Konzernbürgschaften oder eine Bürgschaft der öffentlichen Hand erhalten. Von den hohen Bürgschaftskosten betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen. • Erweiterte Förderung von Zwischenabstellflächen für Ladeeinheiten. Diese Ausweitung ist sinnvoll, da sich die logistischen Konzepte im KV in den letzten Jahren stark verändert haben und eine verlängerte Zwischenabstellung beim überwiegenden Anteil der Ladeeinheiten üblich geworden ist, • Förderung von automatisierten Ausfahrschranken (Einfuhrschranken sind bereits förderfähig), weil dadurch schnellere Abläufe im Terminal unterstützt werden können und der KV Effizienzgewinne erzielen kann, Die AG hat die Bürgschaftsverpflichtung ausführlich beraten und schlägt im Ergebnis die Schaffung von folgenden Erleichterungen in der Förderrichtlinie vor: • Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter, weil Parkplätze bei einer Umschlaganlage, die regelmäßig nicht an den ÖPNV angebunden ist, erforderlich sind. • Erwirbt der Zuwendungsempfänger für das KV-Terminal ein Grundstück, wird eine erstrangige dingliche Sicherung in Form einer Grundschuld für einen eventuellen Rückforderungsanspruch des Bundes für die gezahlte Zuwendung für die Gesamtanlage als ausreichend angesehen. Durch insgesamt bedarfsorientierte, sukzessive Förderung entsprechend der Entwicklung der Anlage sollen Fehlanreize vermieden werden. 6.3.4.Berücksichtigung ausländischer Streckenanteile bei der Förderung • Baut der Zuwendungsempfänger die KV-Anlage auf einem bereits in seinem Eigentum befindlichen Grundstück, ist es als Sicherung der Gesamtanlage ebenfalls ausreichend, wenn dem Bund erstrangig eine Grundschuld eingeräumt wird. In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Förderung gehen die Transportstrecken ein, die für das jeweilige KV-Terminal relevant sind. Dabei werden die Transportstrecken auf deutschem Bundesgebiet vollumfänglich berücksichtigt. Volkswirtschaftlicher Nutzen von Transportstrecken in europäischen Nachbarländern wird nicht berücksichtigt. Bei KV-Anlagen, die überwiegend Transportstrecken ins europäische Ausland bedienen, wirkt sich dieser Umstand reduzierend auf die Förderquote aus, was auch die Wirtschaftlichkeit der Förderung einzelner, grenznaher Terminals gefährden kann. • Zuwendungsempfänger, die ein Grundstück im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags nutzen, erfahren eine finanzielle Entlastung dadurch, dass zukünftig bei 20 Jahren Vorhaltefrist das 15-fache statt des 10-fachen des Pachtzinses des ersten Jahres förderfähig ist und bei einer Vorhaltefrist von 10 Jahren das 7,5-fache des Pachtzinses anstatt des 5fachen. 6.3.2. Zuwendungsfähige Investitionsausgaben Maximale Förderquote Da auch beim Transport von Gütern ins europäische Ausland ein Nutzen für Deutschland eintritt (Teilverlagerung in Deutschland, CO2-Minderung), schlägt die AG vor, künftig die Anteile der Transportstrecke im europäischen Ausland mit der Hälfte bei der Förderberechnung anzuerkennen. Mit der letzten Überarbeitung der Förderrichtlinie hat der Bund die Förderquote für die Baukostenzuschüsse von maximal 85 % für die förderfähigen Anlagenteile auf maximal 80 % abgesenkt, um der politischen Forderung nach einer degressiven Ausgestaltung von Subventionen Rechnung zu tragen. Die Absenkung der Förderquote im Jahr 2011 war auch fachpolitisch vertretbar. Vertiefte gutachterliche Analysen haben dies auch vor dem Hintergrund der damaligen Wettbewerbssituation mit dem Straßengüterverkehr bestätigt. 6.4. Etatisierung der Mittel in zukünftigen Haushalten Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 17. Dezember 2013 sieht vor, mit der Sicherung eines hohen Förderniveaus von Anlagen für den Kombinierten Verkehr das intermodulare Transportwesen zu stärken. Die Bundesregierung wird daher auch in den kommenden Jahren für eine auskömmliche Veranschlagung der Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr bei Kapitel 1210 Titel 892 41 Sorge tragen. Im Rahmen der Spending Review wurde eine weitere Absenkung der Förderquote, in Übereinstimmung mit den subventionspolitischen Grundsätzen, diskutiert. Inzwischen hat sich jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des KV gegenüber dem Straßengüterverkehr erheblich verschlechtert. Durch die wirtschaftlichen Ereignisse der letzten Jahre sowie den aktuell niedrigen Dieselpreis befindet sich der KV derzeit in einer schwierigen Situation und hat in jüngster Zeit sogar teilweise Rückgänge zu verzeichnen. Nach eingehender Prüfung sieht Der Grundsatz der Haushaltswahrheit verlangt, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln oder zu schätzen. 120 Im Jahr 2015 wurde das Soll der Zuschüsse für Investitionen in den KV - wie schon in den Vorjahren - zu einem erheblichen Teil nicht in Anspruch genommen. Im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016 wurde vor diesem Hintergrund bereits eine Erweiterung der Verstärkungsmöglichkeiten beschlossen: Minderausgaben im Bereich des KV können nunmehr - neben der bereits vorgesehenen Verstärkungsmöglichkeit zugunsten anderer Verkehrsinvestitionen - auch für Investitionen in den Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe (Kapitel 1210 Titel 891 62) verwendet werden. Die derzeitige Förderarchitektur sieht hierzu u. a. eine ausführliche Vorab-Prüfung der Fördernotwendigkeit durch die Bewilligungsbehörden, die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Basis der Kapitalwertmethode und den Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens vor. Das Instrumentarium hat sich nach Auffassung auch des EBA und der Gutachter grundsätzlich bewährt. Im Rahmen einer künftigen Evaluierung sollte, wie oben bereits beschrieben, eine vertiefte Untersuchung des UrsacheWirkungs-Zusammenhangs vorgenommen werden. Für die Jahre 2016 ff. wird ein ggü. den letzten Jahren erhöhter Mittelabfluss im KV erwartet. Nach Darlegung des EBA sind in der letzten Zeit wieder vermehrt Förderanträge bzw. Voranfragen - auch zu größeren Anlagen - zu verzeichnen. • Es ist im Rahmen künftiger Evaluierungen zu prüfen und zu bewerten, ob die dann bezifferten quantitativen Förderziele erreicht wurden. • Im Rahmen des Spending-Review-Prozesses wurde eine Anpassung des Katalogs der zuwendungsfähigen Anlagenbestandteile vorgesehen (siehe 6.3.3.). Nicht abschließend konnte in diesem Zusammenhang die Frage der Einbeziehung von Ersatzinvestitionen in eine künftige Förderung geklärt werden (bisher kann innerhalb der Vorhaltefrist von 10 bzw. 20 Jahren nur der Ersatz von mobilen Umschlaggeräten gefördert werden, siehe Nr. 4.6. der Richtlinie). Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, welche finanziellen Folgen die Einbeziehung von Ersatzinvestitionen in die Förderung hätte - auch angesichts der anstehenden Erneuerungszyklen seit In-Kraft-Treten der Förderung 1998 - bzw. ob Auswirkungen auf die Anreizstrukturen (u. a. für Unterhaltung und Instandsetzung) zu erwarten wären. Im Rahmen des nächsten Evaluierungsgutachtens sollten daher die Bedarfssituation näher analysiert und die Pro- und Contra-Argumente sowie die Ausgestaltung einer Einbeziehung von Ersatzinvestitionen (Umfang und Höhe der Förderung) nach Ablauf der Vorhaltefrist für künftige Förderperioden aufbereitet und bewertet werden. Für die Erreichung der mit der Verflechtungsprognose erwarteten Verkehrsentwicklung im KV ist in den kommenden Jahren auch eine wieder steigende Antragszahl und damit einhergehend ein höherer Mittelbedarf zu erwarten. Gleichwohl wird hierfür das bisher veranschlagte Fördervolumen kurz- bis mittelfristig nicht in vollem Umfang erforderlich sein. Es wird daher vorgeschlagen, den in der derzeitigen Finanzplanung für die Jahre 2017 ff. zugrunde gelegten Mittelansatz von 92,7 Mio. € p. a., befristet auf zwei Jahre, um 20 Mio. € zu reduzieren. Die weitere Bedarfsentwicklung wird beobachtet. Entsprechend der Vereinbarung des Lenkungsausschusses in seiner Sitzung am 11. August 2015, etwaige Einsparpotenziale der untersuchten Fördermaßnahmen vorrangig im gleichen Politikfeld zu verwenden, soll dies durch eine Umschichtung in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Lärmsanierungsmaßnahmen im Schienenbereich (Kapitel 1202 Titel 891 05) erfolgen. Für einen evtl. Mehrbedarf wird ein Verstärkungsvermerk in Kapitel 1202 Titel 891 05 zugunsten Kapitel 1210 Titel 892 41 und Titel 892 42 veranschlagt. Danach können im Haushaltsvollzug nicht verausgabte Mittel zur Lärmsanierung für die Förderung des KV und der Gleisanschlüsse verwendet werden. • Die AG hat darüber hinaus noch weitere Vorschläge zur Weiterentwicklung der Evaluierungsgutachten empfohlen. So soll in Zukunft auf die Berechnung der Beschäftigungseffekte verzichtet werden, da diese bisher nicht saldiert und somit überzeichnet ausgewiesen werden. Die Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzens könnte sich daher in Zukunft auf die Bezifferung der durch die Verlagerungseffekte vermiedenen externen Kosten beschränken. Mit der Umschichtung bleiben die Mittel dem politisch prioritären Bereich der Verkehrsinvestitionen erhalten und dienen durch die Vermeidung von Lärm weiterhin dem Umweltschutz. Daneben wird damit die im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016 vorgenommene Aufstockung der Lärmsanierungsmittel Schiene auf das Niveau von 150 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018 nachvollzogen (der bisherige Finanzplanansatz für das Jahr 2019 sieht mit 176 Mio. € bereits eine weitere Steigerung der Lärmsanierungsmittel vor). Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der einen Ausbau des Lärmsanierungsprogramms vorsieht. 7.Zusammenfassung Die AG hat im Rahmen der Spending Review in mehrmonatiger intensiver Arbeit alle relevanten Aspekte der Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) nichtbundeseigener Unternehmen untersucht. Experten der Bewilligungsbehörden, des Bundesrechnungshofes sowie die Gutachter des Förderprogramms wurden einbezogen. Die AG hat außerdem andere Formen der Förderung des KV und hierbei insbesondere die Förderung der DB AG nach dem BSWAG diskutiert. Die Begrenzung der Umschichtung auf die Jahre 2017 und 2018 bietet Spielraum für einen zukünftig nicht auszuschließenden Anstieg der Förderfälle im Bereich KV und etwaige Folgeeffekte der vorgesehenen Neujustierung der Förderrichtlinie. Vor allem um den häufig als zu lang kritisierten Bearbeitungszeiten bei den Bewilligungsbehörden entgegenzuwirken, regt die AG an, im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 für die beiden Bewilligungsbehörden, EBA und GDWS, das Ausbringen jeweils einer Sachbearbeiterstelle als kw-Stelle für 10 Jahre zu prüfen. 6.5. Weiterentwicklung Gutachten der Die AG hat folgende zentrale Erkenntnisse gewonnen: • Der KV leistet einen Beitrag zur Erreichung der durch die Förderung angestrebten Ziele „Entlastung der Straße von Lkw-Fahrten“ und „Entlastung der Umwelt von CO2Emissionen“. Evaluierung/zukünftige • Das Förderverfahren wird von den Antragstellern überwiegend als bürokratisch und zeitaufwändig wahrgenommen. Das Förderprogramm für Umschlaganlagen des KV wird bereits regelmäßig vor Ablauf der Geltungsdauer evaluiert. Die Gutachter des letzten Überprüfungsberichts (Juni 2015) erhielten während des Spending-Review-Prozesses die Gelegenheit, die wesentlichen Aspekte ihrer Evaluierung darzustellen und Fragen der AG zu beantworten. Die Darlegungen der Gutachter sind in die Diskussion der Vorschläge zur Neujustierung der Förderrichtlinie eingeflossen. Der Evaluierungsprozess sollte fortgesetzt und an einigen Stellen vertieft werden: • Die veranschlagten Haushaltsmittel wurden regelmäßig nicht vollständig verausgabt. • Der genaue Wirkungszusammenhang von Förderung und Zielerreichung ist bisher nicht hinreichend untersucht. Da die mit der Förderung des KV angestrebten Ziele aus Sicht der Bundesregierung weiterhin prioritär sind und die Förderung grundsätzlich wirksam ist, schlägt die AG die Fortführung des • Die Förderung muss so konzipiert sein, dass Mitnahmeeffekte nach Möglichkeit weitgehend vermieden werden. 121 2.3.3 Programms mit Anpassungen vor. Diese sind vor allem: • Maßvolle Absenkung der Haushaltsmittel in den nächsten zwei Jahren und weitere Beobachtung des Mittelabflusses. Die Mittel sollen im gleichen Bereich (Schiene und Umwelt) umgeschichtet werden. Abschlussbericht „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Spending Review (Zyklus 2015/2016) zum Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ • Vereinfachung und Verbesserungen der Förderung soweit haushaltsrechtlich angemessen. • Methodische Weiterentwicklungen in zukünftigen Eva­ lu­ ierungs­ gutachten inkl. Untersuchung des Ursache-Wir­ kungs­zusammenhangs. Gliederung 1. Hintergrund der Spending Review 2. Aufbau und Vorgehen des Berichts 3. Ausgangssituation für das Sonderprogramm MobiPro-EU 4. Programmkonzeption und Weiterentwicklung 5. Aktueller Sachstand 6. Kosten und Wirksamkeit des Sonderprogramms MobiPro-EU 7. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen 1. Hintergrund der Spending Review Am 1. Juli 2015 hat das Bundeskabinett im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltsaufstellung 2016 erstmals die Durchführung von themenbezogenen Haushaltsanalysen (Spending Reviews) unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beschlossen. Eines der ersten zwei Themen im Rahmen dieser Haushaltsanalysen ist das Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“. Hierzu wurde ein Lenkungsausschuss (LA) auf Staatssekretärsebene eingesetzt, der in seiner konstituierenden Sitzung am 11. August 2015 Verfahrensgrundsätze definierte, konkrete Arbeitsaufträge erteilte und die Arbeitsgruppe (AG) unter Beteiligung des fachlich betroffenen Ressorts BMAS einrichtete. Die AG konstituierte sich am 11. September 2015 und traf sich bis zum Abschluss des Endberichts fünf Mal. Zur Beratung wurden zu einzelnen Terminen Experten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Evaluatoren (IAW - Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V., ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und SOKO - Institut für Sozialforschung und Kommunikation), der Bundesrechnungshof (BRH) und die Fachstelle Einwanderung des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ hinzugezogen. 2. Aufbau und Vorgehen des Berichts Der Aufbau des Berichts orientiert sich an den Arbeitspaketen, die die Arbeitsgruppe für ihre Untersuchung des Sonderprogramms MobiPro-EU in der Spending Review definiert hat. Darauf basierend beginnt der Bericht mit der Beschreibung der Ausgangssituation, aus der heraus MobiPro-EU entwickelt worden ist. Dabei wird vor dem Hintergrund der asymmetrischen Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation in der Europäischen Union (EU) nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, des aufwachsenden Fachkräfteproblems und der demographischen Entwicklung in Deutschland die Erwartungshaltung der EU-Partner an Deutschland beschrieben, Wege und Instrumente zu finden, um durch die Förderung der Mobilität von jungen Menschen aus EU-Ländern einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Arbeitsmarkts und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU zu leisten. Auf diese Zielbestimmungen aufbauend werden die Programmkonzeption und die Weiterentwicklung aufgrund der Lernerfahrungen bei der Umsetzung des Sonderprogramms beschrieben. Die Weiterentwicklung 122 von MobiPro-EU als ein „lernendes System“ zeigt sich vor allem in der Umstellung der Förderlogik von Individual- auf Projektförderung sowie in der Initiierung und Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen für eine qualitativ verbesserte Programmdurchführung. Als Überleitung zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gibt der Bericht in einem nächsten Schritt den aktuellen Sachstand zu den Ausbildungsjahrgängen 2015 und 2016 in der Projektförderung und zur auslaufenden Individualförderung (2013-2014) wieder. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung selbst basiert auf einer Kosten-WirksamkeitsAnalyse, die sich auf quantitative Indikatoren in Form vorhandener Kennzahlen sowie auf qualitative Indikatoren in Form der Beschreibung von Wirkungen des Sonderprogramms stützt. Auf dieser Grundlage wird der Mehrwert des Programms aufgezeigt und dargelegt, dass das Programm wirtschaftlich vertretbar war. Der Bericht schließt mit dem Vorschlag für Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe an den Lenkungsausschuss ab. Rechtliche Rahmenbedingungen Im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hat jede Unionsbürgerin und jeder -bürger grundsätzlich die Möglichkeit, ungeachtet ihres bzw. seines Wohnsitzes in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie bzw. er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufzunehmen und auszuüben wie Angehörige dieses Staates. Zur Verwirklichung des Rechts auf Freizügigkeit brauchen gerade junge Menschen, die in einem anderen EU-Land eine berufliche Perspektive suchen, auch praktische Unterstützung, um ihr Recht auf grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit tatsächlich verwirklichen zu können. Hierzu zählen insbesondere Unterstützung beim Spracherwerb und sonstige Leistungen, die die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie in die Berufsschule, aber auch in die Gesellschaft, nachhaltig fördern. 3.Ausgangssituation für das Sonderprogramm MobiPro-EU Nach geltendem deutschem Recht werden insbesondere Unionsbürgerinnen und -bürger durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen. Das Sonderprogramm MobiPro-EU richtet sich hingegen an Personen, die nicht ohnehin schon nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) förderungsfähig sind. Arbeits- und Ausbildungsmarktsituation in Deutschland und in der EU Mit Blick auf die Arbeitslosenquote im EU-Vergleich ist und war Deutschland, trotz Wirtschafts- und Finanzkrise gut aufgestellt. Innerhalb der EU hat Deutschland die niedrigste Arbeitslosenquote, sowohl insgesamt als auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Laut Eurostat (Stand November 2015, saisonbereinigt und harmonisiert) liegt die Arbeitslosenquote insgesamt in Deutschland bei 4,5 %, gefolgt von der Tschechischen Republik (4,6 %) und Malta (5,1 %). Die höchsten Quoten weisen hingegen Griechenland (24,6 %), Spanien (21,4 %) und Kroatien (16,6 %) auf. Mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU ist ein Pilotprogramm konzipiert worden, das über die bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten hinaus Maßnahmen und Instrumente für künftige Handlungsoptionen erproben soll. Es ist zeitlich begrenzt und wird programmbegleitend fortlaufend evaluiert. Erwartung der EU-Partner an Deutschland Im Rahmen verschiedener Gespräche, die die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. von der Leyen mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen zum Thema „Stärkung des Europäischen Arbeitsmarktes“ Mitte 2012 in Brüssel und Luxemburg führte, wurde die Bitte an sie herangetragen, Vorschläge zu unterbreiten bzw. Instrumente zu entwickeln, um der Entwicklung der asymmetrischen Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation innerhalb der EU entgegenzuwirken. Die Förderung der Mobilität von jungen Menschen „aus dem Süden Europas Richtung Norden“ - gemeint war Deutschland - wurde explizit vorgeschlagen. Der Fokus lag damals schon auf Sprachförderung, Reisekosten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daraus erwuchs vor dem Hintergrund der sehr niedrigen Arbeitslosenzahlen in Deutschland eine klare Erwartung der EU-Partner gegenüber der Bundesregierung. Auch bei jungen Menschen unter 25 Jahren weist Deutschland mit 7,0 % in der EU die geringste Arbeitslosenquote auf, gefolgt von Dänemark (9,9 %) und Österreich (10,9 %). Am unteren Ende der Skala finden sich die gleichen Staaten wie bei der Gesamtquote: Griechenland (49,5 %), Spanien (47,5 %) und Kroatien (45,1 %). Fachkräftesituation in Deutschland und in der EU Insgesamt sind die Arbeitsmarktzahlen in Deutschland stabil, obwohl sich der deutsche Arbeitsmarkt im Umbruch befindet. Während die vergangenen Jahrzehnte von Strukturwandel und hohen Arbeitslosenquoten geprägt waren, entwickelt sich die Nachfrage nach Arbeitskräften derzeit anhaltend positiv. Die Zahl der Erwerbstätigen ist die höchste seit der Deutschen Einheit und die Arbeitslosigkeit bewegt sich weiterhin auf stabil niedrigem Niveau. Mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU wurde daraufhin ein Instrument entwickelt, das sowohl in der EU als auch weltweit einmalig ist. Mit der Konzeption eines grenzüberschreitenden Mobilitäts- und Ausbildungsprogramms für junge EU-Bürgerinnen und Bürger, hat Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterfunktion und Verantwortung übernommen, die auch wegen der damit verbundenen alleinigen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt außergewöhnlich und in diesem Rahmen zeitlich begrenzt ist. Die Herkunftsländer können künftig auf Grundlage der Erkenntnisse und Erfahrungen im Kontext MobiPro-EU die Entscheidung treffen, ob sie mit eigenen Programmen daran anknüpfen wollen. Erste regionale Ansätze hierzu sind bereits erkennbar. In einigen Branchen und Regionen werden bereits heute Fachkräfte - also Personen mit mindestens abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarem Sekundärabschluss - knapp. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird das Erwerbspersonenpotenzial laut Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA bis zum Jahr 2025 um rund 6,5 Millionen Personen sinken und damit auch das Angebot an qualifizierten Fachkräften. Wenn hier nicht aktiv gegengesteuert wird, fehlen in Zukunft jene Fachkräfte, die der Motor für das Wachstum und den Wohlstand Deutschlands sind. In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten hingegen - auch ausgelöst durch die Wirtschafts- und Finanzkrise - ist die Jugendarbeitslosigkeit auf einem historischen Höchststand. Viele junge Menschen suchen daher berufliche Perspektiven in anderen EU-Staaten. Deutschland hat sich hierbei mittlerweile zum präferierten Zielland entwickelt und ist nach Aussage der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nach den Vereinigten Staaten von Amerika zur zweitbeliebtesten Zuwanderungsdestination geworden. Auch das Interesse der EU-Partner an der dualen Berufsausbildung steigt. Noch vor wenigen Jahren wurde die betriebliche Berufsausbildung im Dualen System von vielen in der EU als zu kompliziert und kostenintensiv bewertet. Mittlerweile ist das Interesse allerdings gewachsen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) pflegt intensiven Austausch mit anderen EU-Staaten zur deutschen dualen Berufsausbildung. 123 Einordnung des Sonderprogramms MobiPro-EU Europa“ vom 24. Juli 2014 i. V. mit der Änderung der Fördergrundsätze i. d. F. vom 12. Mai 2015. Die Förderung der beruflichen Mobilität innerhalb der EU soll einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Arbeitsmarkts und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU leisten. Der Auftrag hierzu ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Dort steht im Kapitel „Starkes Europa“ (Seite 114): „Wir setzen uns dafür ein, dass die Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemeinsamen europäischen Ausbildungsund Arbeitsmarkt deutlich gestärkt werden. Wir ergreifen Ziele und Maßnahmen, die es qualifizierten Jugendlichen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren bzw. eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.“ Die Legitimität und Einordnung des Förderziels steht - wie oben bereits dargelegt - im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Bundesregierung: dem Koalitionsvertrag, dem Fachkräftekonzept der Bundesregierung sowie den Herausforderungen des demographischen Wandels und dem daraus resultierenden Fachkräftebedarf. Programmkonzeption Bei der Erstellung des ersten Richtlinienentwurfs haben sich das BMAS und die BA an ersten Erfahrungen aus dem EURESProgramm „Your first Eures Job“ orientiert. Lediglich hier bestanden erste Erfahrungen mit der Förderung der beruflichen Mobilität junger Menschen innerhalb der EU. Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist hierbei ein wichtiges Instrument zur Erprobung einer der Möglichkeiten, wie diese Mobilität gestaltet werden kann, und um für das duale Ausbildungssystem im europäischen Ausland, wo diese Form der Berufsausbildung i. d. R. nicht bekannt ist, zu werben. Ausgehend hiervon wurde das Sonderprogramm MobiProEU anhand der Erfahrungen und Erkenntnisse im Sinne eines „lernenden Systems“ stetig weiter entwickelt, was sich in den verschiedenen Richtlinienänderungen niederschlägt. Darüber hinaus ist MobiPro-EU ein Baustein des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung. Mit der Erprobung von Instrumenten, die die Zuwanderung junger Menschen aus der EU in eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland unterstützen, soll es einen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis leisten. MobiPro-EU ist Teil des Sicherungspfades „Integration und qualifizierte Zuwanderung“; dies neben anderen Förderprogrammen und Initiativen (z. B. Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“, Fachkräfteportal „Make-it-in-Germany“, Anerkennungsgesetz). Vergleiche mit anderen Ansätzen waren nicht möglich, da keine Vorerfahrungen oder Kenntnisse vorlagen, an denen man sich orientieren konnte. Bis heute sind keine ähnlichen nationalen Programme bekannt, die grenzüberschreitende berufliche Mobilität fördern. Weder in Deutschland, noch in der EU und auch - soweit bekannt - nicht darüber hinaus. Zumindest im übrigen OECD-Raum ist ein solcher Förderansatz nicht bekannt. Umstellung der Förderlogik Förderphase I (2013-2014): MobiPro-EU richtete sich in der ersten Förderphase direkt an junge Ausbildungsinteressierte und Fachkräfte in Engpassberufen. Im Rahmen dieser Individualförderung ging der Zuwendungsbescheid direkt an die Auszubildenden bzw. die Fachkräfte, ohne dass ein Träger dazwischengeschaltet war. Operative Umsetzungsschwierigkeiten führten zu einem Wechsel der Förderlogik ab dem Ausbildungsjahrgang 2015. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels soll MobiPro-EU durch die Erprobung internationaler Rekrutierungsprozesse die hohe Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze in Deutschland reduzieren. Die zum 30. September 2015 gemeldeten rund 41.000 unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen sind im langjährigen Vergleich ein Höchststand. Der Ausbildungsmarkt hat sich zugunsten qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber gewandelt; es fällt Ausbildungsbetrieben immer schwerer, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. 4. Förderphase II (ab 2015): Mit den Fördergrundsätzen für die Ausbildungsjahrgänge ab 2015 wurde das Sonderprogramm neu ausgerichtet und auf Projektträgerförderung umgestellt sowie auf die Förderung der betrieblichen Berufsausbildung konzentriert. Fachkräfte wurden nicht mehr gefördert, wobei sichergestellt war, dass begonnene Förderketten entsprechend den vorherigen Richtlinien sowohl für Auszubildende (maximal bis zum Abschluss der Berufsausbildung) als auch für Fachkräfte (maximal sechs Monate) abgesichert waren. Programmkonzeption und Weiterentwicklung Gegenstand, Grundlage und Förderziel MobiPro-EU ist als befristetes Pilotprogramm ausgelegt und kein Regelinstrument der Arbeitsförderung (s. o. Rechtliche Rahmenbedingungen). Die Richtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Gründe für die Umstellung des Förderansatzes waren u. a. die schwierige inhaltliche und administrative Steuerung. Es fehlte an einer konzeptionellen Steuerung, verlässlicher Planbarkeit der Haushaltsmittel sowie einer Begleitstruktur für die Teilnehmenden, was ein wichtiger Grund für eine Vielzahl von Programmabbrüchen war. Dies haben die Evaluation und die Praxis bestätigt. Das Sonderprogramm verfolgt als Förderziel, durch die modellhafte Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten, die die grenzüberschreitende Mobilität junger Europäerinnen und Europäer in den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nachhaltig unterstützen, einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung in Deutschland zu leisten. Von der Dimensionierung und Zielsetzung des Sonderprogramms her ist damit aber keineswegs der Anspruch verbunden, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa lösen zu können. Programmumsetzung Hauptakteure sind die ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus der EU und die Ausbildungsbetriebe in Deutschland, die im Idealfall - im Einklang mit der Zielstellung des Programms Ausbildungsverträge abschließen. Hierauf wirken der Richtliniengeber (BMAS) und die umsetzenden Stellen (BA und Projektträger) hin. Von den 8.494 Personen, denen seit 2013 eine Förderbewilligung im Rahmen der Ausbildungsförderung erteilt wurde, befanden sich im Dezember 2015 noch 3.829 Personen im Programm. MobiPro-EU unterstützt ausbildungsinteressierte Jugendliche und junge Erwachsene aus der EU dabei, in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Der deutsche Ausbildungsmarkt soll durch individuell zugeschnittene Unterstützungsangebote, wie z. B. vorbereitende und begleitende Sprachförderung, Bezuschussung von Reisekosten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie flankierenden Maßnahmen zur Qualifizierung und Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene (18 bis 27 Jahren) aus dem europäischen Ausland zugänglicher gestaltet werden. Die erfolgreiche Bewerberrekrutierung hängt im Wesentlichen davon ab, ob mit der Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in Deutschland für die potenziell teilnehmende Person nach Abwägung aller Vor- und Nachteile eine positive „Mobilitätsrendite“ verbunden ist und ob die zu erwartenden Risiken beherrschbar erscheinen, sowie von der Bereitschaft der deutschen Ausbildungsbetriebe Ausbildungsplätze bereitzustellen. Das Sonderprogramm baut also bei den Jugendlichen und den Aus- Rechtliche Grundlage zur Durchführung des Sonderprogramms sind die Fördergrundsätze zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus 124 Kommunikationskonzept, Kundenkontaktkonzept). Auch seitens des geschäftspolitischen Risikomanagements der BA wurde das Sonderprogramm intensiv geprüft. Durch die getroffenen Maßnahmen, die sich auf die Umstellung auf Projektförderung, die Umorganisation von Prozessen in der BA und die Stärkung der Rolle der „Kümmerer“ bezogen haben, ist MobiPro-EU insgesamt besser planbar geworden und ermöglicht bessere Qualitätssicherung sowie intensivere Begleitung. Ergänzend kommt hinzu, dass die BA insgesamt als umsetzende Stelle seit Beginn des Sonderprogramms institutionell an Expertise - insbesondere im internationalen Kontext und mit Blick auf künftige Herausforderungen - dazu gewonnen hat. bildungsbetrieben auf einen Bedarf (Arbeitslosigkeit, Ausbildungsplatzangebot), der die Akteure zum jetzigen Zeitpunkt i. d. R. noch nicht ohne Unterstützung zusammenbringt. Mit der Umstellung von Individual- auf Projektförderung ab dem Ausbildungsjahrgang 2015 werden Projekte gefördert, die die Teilnehmenden insbesondere durch sozial- und berufspädagogische Unterstützung und Begleitung dazu befähigen sollen, das individuelle Programmziel „erfolgreicher Ausbildungsabschluss“ zu erreichen. Die Projekte haben i. d. R. 10 bis 30 Teilnehmende. Die Projektträger müssen bei der Bewerbung für die Zuwendung ein schlüssiges Konzept einreichen, das durch BMAS und BA darauf geprüft und bewertet wird, ob es das Erreichen des Programmziels nachhaltig unterstützt. Die Projektförderung ermöglicht zudem die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards sowie die Vernetzung der Projektträger mit dem entsprechenden Erfahrungsaustausch untereinander. Durch diese regionale und bundesweite Vernetzung ist ein entscheidender Ansatzpunkt geschaffen worden, die Aktivitäten der Projektträger enger zu steuern. Der Mehrwert dieser Vernetzung besteht in Erkenntnisgewinn und -verdichtung zu Qualitätsstandards, die künftig auch über MobiProEU hinaus nutzbar sind. Bei der Begutachtung der Projektvorschläge durch das Auswahlgremium wird insbesondere darauf geachtet, dass die Sprachlernkonzepte nachvollziehbar das erfolgreiche Erlernen der deutschen Sprache unterstützen und dass eine sozial- und berufspädagogische Begleitung abbruchpräventiv wirken kann. Die Sprachförderung soll auf die individuellen Bedarfe ausgerichtet sein. Hierzu wurden mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der neuen Richtlinie geschaffen. Über die ausbildungsvorbereitenden Sprachkurse im Herkunftsland und die begleitenden Sprachkurse in Deutschland hinaus, wird insbesondere ein Praktikum finanziert, um den Ausbildungsberuf und -betrieb kennenzulernen. Darüber hinaus sind Reisekosten sowie Aufstockungen der Praktikums- und Ausbildungsvergütung zur Sicherung des Lebensunterhalts förderfähig sowie die sprachliche, fachliche und sozialpädagogische Praktikums- und Ausbildungsbegleitung. Die Projektförderung gewährleistet z. B. eine durchgängige und gesicherte sozial- und berufspädagogische Begleitung der Teilnehmenden während der gesamten Projektdauer und verringert dadurch die Gefahr von Ausbildungsabbrüchen. Hierzu hat die BA ein Kundenkontaktkonzept („Rapid Action Plan“) erarbeitet, das die Träger dabei unterstützen soll. Ziel dabei ist es, im Rahmen von intensivierten Kontakten zu den Projektträgern spezifische Unterstützungsangebote zur Vermeidung von Abbrüchen anzubieten. Für Abbrüche an der Programmteilnahme liegen vielfältige Gründe vor. Dazu gehören neue Alternativen im Herkunftsland wie z. B. Arbeitsangebote, aber auch Sprachprobleme, Heimweh, familiäre Probleme, sowie Mentalitätsunterschiede. Zudem verursachen falsche Vorstellungen vom Berufsbild und den Arbeitsbedingungen, die z. B. zu Überforderung und zu hoher Belastung führen, sowie von den regionalen Spezifika in Deutschland, insbesondere in ländlichen Regionen, Abbrüche. Die Abbruchquote in der Projektförderung (prozentualer Anteil der Zahl der Programmabbrecher an maximal bewilligten 3.292 Teilnahmeplätzen) lag im Oktober 2015 bei ca. 35 % und stieg bis zum Jahresende 2015 auf knapp 42 % (siehe auch Kapitel 6), was in Bezug auf die Branchen mit den Abbruchquoten von Inländerinnen und Inländern vergleichbar ist. Die Erfahrungen zeigen, dass die Umstellung auf Projektförderung die Steuerungsfähigkeit des Sonderprogramms - auch im Hinblick auf den nunmehr klar umrissenen Finanzrahmen der geförderten Projekte - verbessert hat und administrative Prozesse entlastet worden sind. 2014 Die dazu arbeitende Fachgruppe Qualitätssicherung MobiPro-EU (FGQ) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Trägergruppen, des Richtliniengebers und der administrativen Umsetzung sowie weiteren Fachleuten zusammen. Am Ende der Fachgruppenarbeit soll ein Handbuch bzw. Leitfaden auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Standards erstellt werden, die auf andere Mobilitätsprogramme übertragbar sein sollen. Das neue Vernetzungsprojekt, das zum 12. Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen hat, hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem BMAS, den Trägern und der FGQ Ergebnisse und Erkenntnisse (z. B. gute Praxisbeispiele) transferfähig zu sichern und künftigen Akteuren zur Verfügung zu stellen. Finanzierung Mit der ersten Förderrichtlinie vom 27. Dezember 2012 waren insgesamt 139 Mio. Euro für eine Programmlaufzeit von 2013 bis 2016 vorgesehen. Infolge des sehr großen Interesses an dem Sonderprogramm zum Jahresbeginn 2014 war es in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag gelungen, die ursprünglich für das Jahr 2014 vorgesehenen Haushaltsmittel von 33 Mio. Euro auf 96,1 Mio. Euro deutlich zu erhöhen. Damit sollte die Finanzierung aller bis zum 8. April 2014 gestellten Anträge von Fachkräften und von Ausbildungsinteressierten bis zum Ende ihrer Ausbildung gesichert werden. Gleichzeitig wurde auch die Finanzplanung der Bundesregierung so angepasst, dass für MobiPro-EU bei einer Laufzeit von 2013 bis 2018 insgesamt 560,1 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollten. Zwischenzeitlich wurde die Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2019 etwas korrigiert (Finanzierung der aktuellen Ausbildungsjahrgänge und Ausfinanzierung des Ausbildungsjahrgangs 2016), so dass sich der Finanzrahmen (als Teilansatz im Kap. 1101 Tit. 681 21 „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“ des Bundeshaushalts) wie folgt darstellt: Die Sachbearbeitung wurde in der BA in die Organisationseinheiten überführt, die auf vergleichbare inländische Fördermaßnahmen für Berufsausbildungen spezialisiert sind. Übergreifend wurde ein verbessertes Projektmanagement aufgesetzt (u. a. bereichsübergreifende Meilensteinplanung und -nachhaltung, Schnittstellenmanagement, Prozessmodellierung, 2013 Die Fachstelle Einwanderung des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ entwickelt gemeinsam mit den Projektträgern Qualitätsstandards für die Unterstützung und Förderung der Mobilität von europäischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kontext des Sonderprogramms MobiPro-EU. Ziel ist die Entwicklung von qualitativen Mindeststandards (allgemeine und regionale Standards sowie Fachstandards), die bundesweit eine verbindliche Grundlage für die Arbeit der MobiPro-EU-Projekte ab dem Ausbildungsjahrgang 2016 sein werden. 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt 83,0 37,0 564,1 in Mio. Euro Sollbeträge des Teilansatzes für MobiPro-EU 41,0 96,1 92,0 103,0 (Ist: 10,6) (Ist: 39,9) (Ist: 44,0) 125 112,0 Die Abweichung Soll/Ist in den Jahren 2013 bis 2015 beruht vor allem auf anfänglichen Anlaufschwierigkeiten, Rücknahme von Anträgen, auf bewilligten, aber nicht besetzten Teilnahmeplätzen, auf Maßnahmeabbrüchen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, deren Plätze nicht mehr nachbesetzt werden konnten sowie auf den bereits dargestellten operativen Umsetzungsschwierigkeiten in der Phase der Individualförderung. Auch im weiteren Verlauf der Projektförderung ist mit Abbrüchen zu rechnen. Abbruchquoten können aus zuwendungsrechtlichen Gründen allerdings nicht von vornherein in den Haushaltsmittelbedarf miteingerechnet werden. Weniger besetzte Plätze, Abbrüche und ggf. geringere Kosten als geplant führen dann im Verlauf eines Haushaltsjahrs zu Freirechnungen und damit zu einer Unterausschöpfung der zugewiesenen Haushaltsmittel (siehe auch Kapitel 6). Sprachlernkonzepten und den beschriebenen sozial- und berufspädagogische Begleitstrukturen. Die eingereichten Projektvorschläge lassen erneut darauf schließen, dass der bisherige Trend weiterhin anhält und die Mehrzahl der Teilnehmenden aus Spanien rekrutiert wird. Etwa 140 Projekte planen im Ausbildungsjahrgang 2016 mit Ausbildungsinteressierten aus Spanien. Ausbildungsjahrgang 2015 Für den Ausbildungsjahrgang 2015 wurden 132 Projekte mit insgesamt 3.292 Teilnehmerplätzen bewilligt, wovon 2.987 Plätze maximal besetzt wurden. Im Dezember 2015 liefen noch 127 Projekte (zwei Projekte haben zurückgezogen und drei Projekte wurden mit anderen zusammengelegt) mit insgesamt 1.873 besetzten Teilnehmerplätzen, was einem Ausschöpfungsgrad von 57 % entspricht. Wissenschaftliche Programmbegleitung Um das Sonderprogramm wissenschaftlich zu begleiten, hat die BA ein Konsortium mit der Evaluation beauftragt, das damit Ende des Jahres 2013 begonnen hat. Ziel der Evaluation ist u. a. eine Analyse der quantitativen und qualitativen Zielerreichung sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Die Evaluation besteht neben dem Monitoring aus einem kontinuierlichen Berichtssystem. Quartalsweise Monitoringberichte geben dem Auftraggeber (BA) und dem Richtliniengeber (BMAS) regelmäßig einen Überblick über die Programmumsetzung. Zwischenberichte mit Empfehlungen zur Gesamtsteuerung des Sonderprogramms geben dem BMAS die Möglichkeit, auf dieser Grundlage während der Laufzeit nachzusteuern. Erst im Rahmen des dritten Zwischenberichts (September 2016) werden aus der Evaluation erste Ergebnisse zur Wirksamkeit des Sonderprogramms vorgelegt werden können; Ergebnisse zur Wirkung von MobiPro-EU liegen dann zum vorläufigen Abschlussbericht 2017 vor. Der abschließende Ergebnisbericht zum Ende der Programmlaufzeit soll dann auch Empfehlungen für die künftige Politikgestaltung in diesem Arbeitsgebiet geben. Dies soll durch einen Transferworkshop unterstützt werden, um die Ergebnisse des innovativen Pilotprogramms zu sichern. Von den geförderten Personen sind etwa 2/3 männlich und 1/3 weiblich. Wie in den Förderjahren 2013 und 2014 kommen auch im aktuellen Ausbildungsjahrgang 2015 die allermeisten Teilnehmenden aus Spanien (65 %), gefolgt von Italien, Polen, Bulgarien und Griechenland mit jeweils 5 % bis 7 %. Insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit 32 % stark vertreten. Danach folgen Metall-, Maschinen und Anlagenbau (10 %), Elektrotechnik/Feinmechanik/ Medizintechnik (9 %), Gesundheits- und Pflegeberufe (9 %), Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen (8 %). Die Teilnehmenden sind i. d. R. bis zum 1. Oktober 2015 in ihre Ausbildungsverhältnisse eingemündet. Sachstand Abwicklung der Individualförderung (2013 - 2014) Ausbildungssegment: Im Rahmen der Individualförderung wurde an 5.507 Personen mindestens ein Fördermodul aus dem Segment Ausbildung bewilligt. Davon kamen rund 67 % aus Spanien, 8 % aus Ungarn, 5 % aus Portugal, 4 % aus Bulgarien und 3 % aus Italien. In der ersten auf die Individualförderung ausgerichteten Programmphase waren Berufe der Hotellerie und Gastronomie am häufigsten nachgefragt (Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachleute und Köchin/Koch). Außerdem Elektroniker/in sowie Mechatroniker/in und Anlagenmechaniker/in. Die Ergebnisse der Evaluation sollen in erster Linie Auskunft darüber geben, ob der Ansatz des Sonderprogramms dazu geeignet ist, einen Beitrag zur Förderung der Mobilität junger Europäerinnen und Europäer (Abbau von Mobilitätshemmnissen), zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit in einigen EULändern sowie zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland zu leisten. Aber auch Erkenntnisse für die Arbeitsmigration aus Drittstaaten werden erwartet. 5. Die verbliebenen Teilnehmenden sind noch in der Förderung, da eine reguläre Berufsausbildung drei bzw. dreieinhalb Jahre dauert. Altfälle aus den Förderjahren 2013 und 2014, die vor dem 31. Dezember 2014 begonnen haben, richten sich für die gesamte Förderdauer nach der Richtlinie vom 28. Oktober 2013. Fachkräftesegment: Für 1.936 junge europäische Fachkräfte aus Engpassberufen wurde im Rahmen der Individualförderung mindestens ein Fördermodul aus dem Fachkräftesegment des Programms bewilligt. Wie bei den Auszubildenden kam auch bei den Fachkräften der überwiegende Teil aus Spanien. Am häufigsten wurden Kranken- und Altenpfleger gefördert. Diese Förderfälle sind bereits weitestgehend abgeschlossen, da sich die Förderleistungen für Fachkräfte zeitlich auf die Phase des Berufseinstiegs (max. sechs Monate) konzentrieren. Aussagen bzw. Einschätzungen zur langfristigen Nachhaltigkeit dieses Fördersegmentes können nicht gemacht werden, da keine Daten vorliegen, wie viele der Teilnehmenden wie lange als Fachkraft in Deutschland verblieben sind. Aktueller Sachstand Ausbildungsjahrgang 2016 Die neuen Fördergrundsätze wurden am 20. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geändert wurden gegenüber dem Ausbildungsjahrgang 2015 lediglich die Fristen für das zweistufige Auswahlverfahren. Für den Ausbildungsjahrgang 2016 haben 228 Projektträger Vorschläge eingereicht, die über 5.500 Teilnehmerplätze vorsehen. Mitte Oktober 2015 wurden 201 Projekte mit 4.933 Teilnehmerplätzen zum Antrag aufgefordert, die „positiv“ bewertet wurden und im Rahmen der im Bundeshaushalt 2016 veranschlagten Mittel finanziert werden können. 178 Projektanträge wurden eingereicht. Davon wurden sieben wieder zurückgezogen. Im aktuellen Bescheidungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, befinden sich 171 Projektanträge mit 4.175 Projektteilnehmern (Stand 21. Januar 2016). Sachstand Durchschnittskosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer Die jährlichen Kosten je teilnehmender Person in der Projektförderung wurden für das Jahr 2015 mit 8.832 € geplant, tatsächlich lagen sie Ende Dezember 2015 bei 11.240 €. Über den gesamten bisherigen Förderzeitraum hinweg betrachtet lagen die kalkulierten Kosten bei etwa 30.500 € je teilnehmender Person. Auf Basis der bis Ende Dezember 2015 bewilligten Teilnehmerplätze, der bereits geleisteten Ausgaben und der darüber hinaus gebundenen Haushaltsmittel werden aktuell Durchschnittskosten von 35.108 € je teilnehmender Person prognostiziert. Insgesamt hat sich die Qualität der eingereichten Projektvorschläge in Bezug auf den vorhergehenden Ausbildungsjahrgang qualitativ signifikant verbessert, insbesondere da sehr viele erfahrene MobiPro-EU-Träger erneut einen Vorschlag eingereicht haben und auf Erfahrungen der Vergangenheit aufbauen können. Dies ist besonders evident bei den eingereichten 126 In der ersten Förderphase (Individualförderung) richtete sich MobiPro-EU an junge Ausbildungsinteressierte sowie Fachkräfte in Engpassberufen. Differenziert nach Teilnehmenden wurde für den Bereich der Ausbildungsinteressierten in den Planungen der BA von Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum von 30.270 € pro Teilnehmenden ausgegangen. Anhand der bisher verausgabten Mittel im Zeitraum 2013 bis 2015 ergeben sich für die insgesamt 5.507 Förderteilnehmer, für die mindestens ein Fördermodul bewilligt wurde, Kosten von durchschnittlich jeweils 11.155 €. Unter Berücksichtigung bereits vorgebundener Mittel für die in den Einzelfällen noch ausstehende Förderung werden die Durchschnittskosten voraussichtlich 13.938 € für den gesamten Förderzeitraum der Individualförderung von 2013 bis 2018 betragen. Ursache dieser gegenüber dem Planwert deutlich geringeren Durchschnittsbeträge sind insbesondere die bislang insgesamt 3.551 Förderabbrüche aus den Jahren 2013 bis 2015. Infolge der Abbrüche fallen die kalkulatorischen Kosten für die Fördermodule ab dem Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr an, womit sich die durchschnittlichen Ist-Kosten gegenüber dem Planwert entsprechend reduzieren. Der Anstieg der Durchschnittskosten ist durch die deutlich gesunkene Teilnehmerzahl in den Projekten (aufgrund der Nichtbesetzung von bewilligten Plätzen und von abbrechenden Teilnehmern, die bereits Kosten verursacht hatten) und den Umstand bedingt, dass bei den Trägern ein Anteil von Fix- sowie Begleitkosten verbleiben. Daher steigen die Durchschnittskosten pro Teilnehmenden mit der Anzahl der Abbrüche (siehe auch Kapitel 6). 6. Kosten und Wirksamkeit des Sonderprogramms MobiPro-EU Im Folgenden werden der entstandene bzw. der bis zum Projektabschluss noch entstehende Aufwand sowie die bisherigen bzw. noch erwarteten Resultate des Sonderprogramms MobiPro-EU systematisch einander gegenüber gestellt. Im Kern sind die Betrachtungen dabei auf die Ebene des Sonderprogramms fokussiert. Dieser Blickwinkel wird auf der Ergebnisseite um gesamtwirtschaftliche Auswirkungen erweitert, soweit dies im Kontext des Sonderprogramms relevant erscheint. Dabei werden quantitative wie auch qualitative Aspekte gewürdigt. Damit bewegt sich die nachstehende Analyse methodisch im Rahmen einer Kosten-Wirksamkeits-Betrachtung, die um Komponenten einer Kosten-Nutzen-Analyse angereichert wird. Nur bezogen auf die im Dezember 2015 noch verbliebenen 1.956 Förderfälle betragen die Kosten im Zeitraum 2013 bis 2015 durchschnittlich 31.406 € je teilnehmender Person bzw. werden sich unter Berücksichtigung bereits vorgebundener Mittel für den gesamten Förderzeitraum der Individualförderung von 2013 bis 2018 auf voraussichtlich 39.242 € belaufen. Diese Werte fallen erheblich höher aus, da sich sämtliche Fixkosten wie auch die bereits für abgebrochene Förderungen angefallenen Kosten rechnerisch auf weniger Teilnehmende verteilen. Insofern ist davon auszugehen, dass am Projektende von MobiPro-EU die Durchschnittskosten je teilnehmender Person, die das Sonderprogramm vollständig durchlaufen hat, über dem zuletzt ausgewiesenen Wert liegen werden. Finanzierung und Kosten Wie bereits in Kapitel 5 dargelegt, beträgt der Finanzrahmen für das Sonderprogramm MobiPro-EU nach aktueller Sachlage für die Jahre 2013 bis 2019 in der Summe 564,1 Mio. €. Hiervon wurden in den Jahren 2013 bis 2015 bislang 94,5 Mio. € verausgabt, was für diesen Zeitraum einer Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel von 41,2 % entspricht (siehe auch Kapitel 5). Förderteilnehmer (Individualförderung) Förderteilnehmer seit Programmbeginn Förderteilnehmer im Dezember 2015 Anzahl Kosten je Förderteilnehmer im Zeitraum 2013 - 2015 in € Voraussichtliche Kosten je Förderteilnehmer im gesamten Förderzeitraum 2013 - 2018 in € 5.507 11.155 13.938 1.956 31.406 39.242 Die Differenzierung der Ausgaben für das Sonderprogramm MobiPro-EU nach Fördermodulen hebt bereits für sich betrachtet die besondere Relevanz von Sprachkenntnissen für ursprünglich nicht-deutschsprachige Auszubildende und Fachkräfte hervor. Im Bereich der Ausbildungsförderung entfielen nach aktuellem Datenstand von 59,4 Mio. € Gesamtausgaben im Zeitraum 2013 bis 2015 rund 18,8 Mio. € - und damit fast ein Drittel - auf Deutschsprachkurse. Im Bereich der Fachkräfteförderung beträgt der entsprechende Anteil rund 6,0 Mio. € von 7,5 Mio. € im selben Zeitraum, was einem Anteil von sogar 80 % entspricht. Zwar werden sich diese Anteile bis zum Abschluss des Sonderprogramms voraussichtlich noch konsolidieren, da die Sprachkurse in frühen Projektphasen stattfinden und die Ausgabenentwicklung für dieses Modul im Zeitverlauf daher als erstes an Dynamik verliert. Nicht zuletzt machen diese Angaben aber auch klar, dass Sprache der Schlüssel für die Integration in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist. Für den Bereich der Fachkräfte in Engpassberufen wurde in den Planungen der BA von Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum je teilnehmender Person von 11.010 € ausgegangen. Anhand der bisher verausgabten Mittel im Zeitraum 2013 bis 2015 ergeben sich für die insgesamt 1.936 Förderteilnehmer, für die mindestens ein Fördermodul bewilligt wurde, Kosten von durchschnittlich 3.873 € je teilnehmender Person. Unter Berücksichtigung bereits vorgebundener Mittel für die noch ausstehende Förderung betragen die Durchschnittskosten im gesamten Förderzeitraum von 2013 bis 2017 voraussichtlich 3.882 € je teilnehmender Person. In der zweiten Förderphase (Projektförderung) ist die Förderung im Rahmen von MobiPro-EU auf junge Ausbildungsinteressierte beschränkt. Hintergrund hierfür war, dass sich die Nachfrage durch die Unternehmen nach Auszubildenden deutlich dynamischer entwickelt hatte als nach Fachkräften. In den Planungen der BA wurde aufgrund der eingereichten Projektanträge von Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum je teilnehmender Person von 30.500 € ausgegangen. Nach dem Stand der Bewilligungen im Dezember 2015 waren 127 Projekte mit insgesamt 2.327 Teilnehmenden bewilligt. Hiervon waren im Dezember 2015 noch 1.873 Teilnehmerplätze besetzt. Anhand der bisher verausgabten Mittel ergeben sich durchschnittliche Kosten je bewilligten Teilnehmenden für das Jahr 2015 von 11.240 €. Hochgerechnet auf den gesamten Förderzeitraum von 2015 bis 2018 werden die Kosten je teilnehmender Person nach aktuellem Datenstand voraussichtlich 35.108 € betragen. 127 Individualförderung 2013 2014 2015 Summe Ausbildungsförderung 7,6 33,5 18,3 59,4 darunter Sprachkurse darunter Reisekosten (inkl. Familienheimfahrten) darunter LSL-Praktikum 3,1 15,3 0,4 18,8 1,4 3,0 1,8 6,2 1,4 4,2 0,1 5,7 darunter LSL-Ausbildung darunter ausbildungsbegleitende Hilfen darunter Projektbetreuung Dritte Fachkräfteförderung 1,5 7,2 9,2 17,9 0,3 3,7 6,7 10,7 0,0 0,1 0,1 0,2 1,8 5,2 0,5 7,5 darunter Sprachkurse darunter Reisekosten bei Arbeitsaufnahme (Umzugskosten) darunter Anerkennungsverfahren darunter Begleitung / Erstorientierung Summe* 1,3 4,3 0,5 6,0 0,5 0,8 0,0 1,3 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 9,4 38,6 18,8 66,9 folge der dynamischen Entwicklung des Aufwands durch das Sonderprogramm nicht auf Zeiträume hochgerechnet werden. Verwaltungskosten bei den Trägern sind gemäß Nummer 4.2 der Fördergrundsätze bis zu einer Höhe von 10 % der maßgeblichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Die Ermittlung der bei den Trägern letztendlich zuwendungsfähigen Verwaltungskosten ist damit erst nach Projektende möglich, wenn die tatsächlichen Gesamtausgaben bekannt sind. Zielerreichung und Wirksamkeit Die Wirkungen, die mit den bislang verausgaben Mitteln erreicht wurden, lassen sich ebenfalls durch eine Reihe von Indikatoren umfassend skizzieren. Hierzu sollen zunächst diejenigen Kenngrößen aufgezeigt werden, die sich auf der Projektebene ansiedeln lassen - d. h. die solche Merkmale quantifizieren, durch die sich MobiPro-EU unter dem Blickwinkel seiner Rolle als Sonderprogramm beschreiben lässt. In der Individualförderung werden derzeit 1.956 Auszubildende gefördert, die das Sonderprogramm bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung durchlaufen können. Valide Aussagen zu Abschlüssen und daraus resultierenden festen Beschäftigungsverhältnissen sind aufgrund des noch nicht ausreichend langen Programmzeitraums bisher nicht möglich. Mit rund zwei Drittel kommt der überwiegende Anteil der Geförderten aus Spanien. Der überwiegende Anteil der Ausbildungen wird im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus und Freizeit absolviert. Die 1.936 Förderempfänger im Fachkräftesegment wurden überwiegend im Bereich Kranken- und Altenpfleger gefördert. Auch hier stammt der größte Teil aus Spanien. Alle Angaben in Mio. € * Abweichungen in den Jahren 2013 und 2014 insbesondere durch flankierende Tätigkeiten der BA (siehe auch weiter unten). In 2015 ist hier der ohne Projektförderung entfallende Kostenanteil dargelegt. In der Projektförderung werden die Zuwendungsmittel unabhängig von den Fördermodulen periodisch durch die Projektträger abgerufen. Eine Differenzierung der Ausgaben nach Modulen ist für die Phase der Projektförderung daher nicht möglich. In der Projektförderung sind derzeit (Stand Dezember 2015) 2.327 Plätze in 127 Projekten bewilligt. Davon sind derzeit 1.873 Plätze besetzt. Hauptherkunftsland ist auch hier Spanien. Die am häufigsten nachgefragten Berufe sind im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Handwerk, die zusammen rund die Hälfte der nachgefragten Ausbildungsberufe stellen. Bezüglich des anlaufenden Ausbildungsjahrgangs 2016 wurden 201 Projekte mit insgesamt 4.933 Teilnehmerplätzen zur Antragstellung aufgefordert. Im aktuellen Bescheidungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, befinden sich 171 Projektanträge mit 4.175 Projektteilnehmern (Stand 21. Januar 2016; siehe auch Kapitel 5). Für flankierende Tätigkeiten zur Vermittlung sowie Information und Beratung der Antragsteller (Projektträger) und der Programmteilnehmenden werden der BA gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung u. a. Personalressourcen in Höhe von zwölf Jahreskräften im Jahr 2013, sieben im Jahr 2014 und sechzehn im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. Im gesamten Zeitraum 2013 bis 2015 belaufen sich die Verwaltungskosten für diese flankierenden Tätigkeiten auf rund 3,83 Mio. €, darunter rund 1,97 Mio. € für Personal. Die Anzahl der Personen, denen in den Jahren 2013 bis 2015 erstmals eine Förderbewilligung erteilt wurde, ist für die Bereiche Individualförderung und Projektförderung zusammen in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Darüber hinaus fallen im National Coordination Office der ZAV (EURES-NCO), in der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, im Operativen Service Köln und im Internen Service Köln, in den zentralen Fachbereichen Finanzen SGB III, Produktentwicklung Förderung, und Führungsunterstützung Operativer Service Arbeitszeitanteile im Zusammenhang mit der Verwaltung des Bundesprogramms MobiPro-EU an. Diese Arbeitszeitanteile werden nicht separat erhoben, so dass die daraus resultierenden Verwaltungskosten nicht beziffert werden können. Ausbildungsförderung Fachkräfteförderung Summe Durch das Sonderprogramm MobiPro-EU entstehende Verwaltungskosten werden der BA nicht erstattet. Insofern werden seitens der BA keine Daten nachgehalten, die eine valide Messung oder Schätzung der über den Projektzeitraum anfallenden Verwaltungskosten erlauben. Zur Gewinnung einer überschlägigen Größenordnung wurde für den Monat März 2015 einmalig eine punktuelle Erhebung durch die BA durchgeführt. Grundlage der Erhebung waren die in den o. g. Organisationseinheiten mit dem Sonderprogramm befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen, ihre für MobiPro-EU geschätzt aufgewendeten Arbeitszeitanteile und die in der BA allgemein für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzuwendenden pauschalen Personalund Sachkostensätze. Hiernach betrugen die Verwaltungskosten der BA für diesen Monat rund 470 Tsd. €. Dieser Wert kann in- 2013 2014 2015* Summe 2.035 3.465 2.994 8.494 1.043 878 15 1.936 3.078 4.343 3.009 10.430 * Anmerkung: Im Jahr 2015 wurden in der Individualförderung noch 15 Erstanträge von Fachkräften und 7 Erstanträge von ausbildungssuchenden Jugendlichen bewilligt. Ursächlich für den späten Zeitpunkt war, dass erforderliche Antragsunterlagen entsprechend zeitverzögert eingereicht wurden. Insgesamt wurden somit bisher über 10.000 Personen erreicht, denen im Rahmen des Sonderprogramms MobiPro-EU eine Perspektive angeboten werden konnte. Die Anzahl der ausbildungsgeförderten Jugendlichen, die jeweils zum Stichtag 31. Dezember eine Förderung erhielten, stellt nachsehende Tabelle dar. 128 Ausbildungsförderung 2013 2014 2015 1.437 3.315 3.829 vom Oktober 2015. Die auf dieser Basis gelisteten Abbruchereignisse ergeben insgesamt 1.178 Abbrüche und eine Gesamtabbruchquote in Höhe von 34,3 % der Teilnehmenden. Aufgrund der Anonymisierung der zur Verfügung gestellten Stammdatenblätter kam es zu Doppelerfassungen von Teilnehmenden und damit sowohl zu einer höheren Gesamtzahl an Teilnehmenden (3.436 versus 3.292) als auch zu einer höheren Anzahl von Abbrüchen (1.178 versus 1.164). Die vergleichbare Abbruchquote auf der Grundlage der Statistikdaten der BA belief sich im Oktober 2015 auf 35,4 % und lag damit nur geringfügig über dem auf Basis der Evaluationsdaten ermittelten Wert, was die Qualität dieser Daten unterstreicht. Zum Dezember 2015 belief sich die Abbruchquote auf der Grundlage der Statistikdaten der BA auf 41,8 %. Der Anstieg der Quote ist auf die seit dem Erhebungsstichtag hinzugekommenen Abbrüche zurückzuführen. Anmerkung: Über den Verbleib von Fachkräften im Programm zu bestimmten Zeitpunkten können keine Angaben gemacht werden. Es sind lediglich bewilligte Förderanträge auswertbar. Die Abbruchquote über alle Geförderten in der Projektförderung lag im Oktober 2015 bei rund 34,3 %. Die möglichen Abbruchzeitpunkte sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Der Zeitpunkt im Förderverlauf, an dem die meisten Abbrüche stattfinden, liegt am Übergang zwischen Praktikum und Ausbildung. Die in der Tabelle dargestellten Angaben beziehen sich auf die Ergebnisse der Evaluation durch die Programm-Evaluatoren Abbruchszeitpunkt kein Abbruch Abbruch vor Sprachkursbeginn Absolut in Fällen 2.258 Anteil in % 65,7 14 0,4 179 5,2 Abbruch zwischen Sprachkurs und Praktikum 69 2,0 Abbruch vor dem Praktikum 44 1,3 Abbruch während dem Sprachkurs Abbruch während Praktikum 56 1,6 Abbruch zwischen Praktikum und Ausbildung 387 11,3 Abbruch in der Ausbildung 109 3,2 Abbruch kann keinem Zeitpunkt zugeordnet werden 320 9,3 3.436 100,0 Insgesamt Quelle: Berechnungen von IAW/ISG/SOKO auf Basis der Stammblätter der Projektförderung (Datenstand: Oktober 2015) Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland beitragen können. Durch die Erprobung werden wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse über Kosten und Nutzen von spezifischen Maßnahmen und Instrumenten gesammelt, durch die die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Ausbildungsebene innerhalb von Europa unterstützt wird, sowie zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird durch das Sonderprogramm im europäischen Ausland für das deutsche duale System der betrieblichen Berufsausbildung und bei Ausbildungsbetrieben für einen grenzüberschreitenden Rekrutierungshorizont geworben. Die vergleichsweise hohen Abbruchquoten sind auch vor dem Hintergrund der Struktur der nachgefragten Ausbildungsberufe zu sehen. Zwar sind die Abbruchquoten bei nicht durch MobiPro-EU geförderten Personen insgesamt geringer. In den von MobiPro-EU geförderten Ausbildungsberufen sind aber auch bei ungeförderten Auszubildenden mitunter sehr hohe Abbruchquoten festzustellen. Nach dem BIBB-Datenreport werden zu den Berufen Hotelfachleute fast 40 %, bei Fachkräften im Gastgewerbe rund 45 % und bei Köchen/Köchinnen 48 % der begonnenen Ausbildungsverträge frühzeitig aufgelöst. Insofern bewegen sich die Ausbildungsabbrüche im Rahmen des Sonderprogramms insgesamt auf einem vergleichbaren Level. Entsprechend der finanziellen Ausstattung und der methodischen Konzeption stand von Anfang an fest, dass es keine signifikante quantitative Veränderung der Jugendarbeitslosenquote in den EU-Partnerländern und beim Fachkräftedefizit in Deutschland allein aufgrund eines Pilotprogramms geben würde. Dementsprechend wurde dies von einem solchen Programm auch seitens des BMAS nicht erwartet. Inwieweit die beiden korrespondierenden Zielkorridore des Sonderprogramms MobiPro-EU, (a) Maßnahmen im Rahmen eines befristeten Pilotprogramms modellhaft zu erproben, um damit (b) einen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung in Deutschland zu leisten, erreicht wurden, muss auf der Projektebene, insbesondere auch in qualitativer Hinsicht, bewertet werden. Das Sonderprogramm MobiPro-EU hat seit seinem Start im Jahr 2013 alle beteiligten Akteure vor Herausforderungen gestellt. Im Rahmen des Konzeptes „lernendes System“ wurde die Förderrichtlinie mehrfach anhand der Erfahrungen und Erkenntnisse an die aktuellen Herausforderungen angepasst (Ausbau der Deutschsprachförderung, Konzentration auf Ausbildungsinteressierte, Umstellung auf Projektförderung). Der Matchingprozess wurde durch gezielte Beratung von Ausbildungsinteressierten durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze optimiert. Voraussetzung hierfür ist die Einordnung von MobiPro-EU in den europapolitischen Gesamtkontext, wie er sich zum Zeitpunkt der Etablierung des Sonderprogramms darstellte. Mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU wurde der klaren Erwartung der EU-Partner gegenüber der Bundesregierung Rechnung getragen, die in verschiedenen Gesprächen zum Thema „Stärkung des Europäischen Arbeitsmarkts“ geäußert wurden: Es wurde gefordert, Instrumente zu entwickeln, um der Entwicklung der asymmetrischen Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation innerhalb der EU entgegenzuwirken sowie vereinzelte Förderansätze, die z. B. einzelne Kammern initiiert hatten, in ein kohärentes System einzubinden. Eine der wichtigen Erkenntnisse aus diesem Sonderprogramm hinsichtlich der Unterschiede zwischen inländischen und zugewanderten Auszubildenden ist, dass durch die Begleitung der Jugendlichen u .a. durch betriebliche „Kümmerer“ die Abbrecherquote mit 34,3 % im Rahmen der im Berufsbildungsbericht und im BIBB-Datenreport 2015 benannten Quote für MobiPro-EU ist ein neuartiges grenzüberschreitendes Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm, das als Pilotvorhaben Möglichkeiten und Wege erprobt und aufzeigt, die zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU sowie zur 129 stimmten Veranstaltungen des Sonderprogramms MobiPro-EU, insbesondere die Bundestreffen - als Transferinstrument auch über die direkt eingebundenen strategischen Partner hinaus. Sowohl national als auch transnational findet MobiPro-EU viel Beachtung. Andere EU-Partnerländer, die Sozialpartner, weitere Bundes- und Landesministerien u. a. werden über das Handbuch mit den Standards in die Lage versetzt, erfolgreich erprobte Instrumente und Modelle kennenzulernen und zu übernehmen. Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und der Quote für die von den Teilnehmenden hauptsächlich begonnen Ausbildungsberufe liegt. Dies war nicht vorhersehbar, da die Jugendlichen aus dem europäischen Ausland im Verhältnis zu den inländischen Auszubildenden zusätzlichen Belastungen und Anforderungen unterworfen werden. Dies war einer der Gründe, um bei Ausbildungsbetrieben die Vorbehalte gegenüber einem grenzüberschreitenden Rekrutierungshorizont abzubauen und für die positiven Wirkungen der interkulturellen Vielfalt in der Belegschaft zu werben. Damit die Ergebnisse der Programmumsetzung transferfähig gesichert und veröffentlicht werden können, so dass künftig interessierte Akteure davon profitieren können, wird eine Vernetzungsstruktur für die umsetzenden Projektträger aufgebaut. Diese hat neben der Sicherung der Ergebnisse zum Ziel, die Umsetzungsqualität zu erhöhen und hat bereits Mindeststandards sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet. Im Rahmen der Überlegungen zu der Frage, inwiefern Erkenntnisse aus dem Sonderprogramm MobiPro-EU auch für andere Personengruppen übernommen werden können, lässt sich festhalten, dass im Programm verschiedene übertragbare Erkenntnisse gewonnen wurden, die aber nicht auf alle Gruppen anwendbar sind. So bringt das Programm keine neuen Erfahrungen im Umgang mit Menschen, deren Aufenthaltsstatus unsicher ist, die ein Trauma haben oder die längere Zeit auf ihren Familiennachzug warten müssen. Auch im EU-Kontext ist das Sonderprogramm MobiProEU relevant. So war es wiederholt Gesprächsthema zwischen Bundesministerin Nahles und EU-Kommissarin Thyssen. Es wurde u. a. diskutiert, dieses Modell als Vorbild für ein europäisches Programm heranzuziehen. Transferergebnisse wurden von der IQ Fachstelle Einwanderung als zuständiger Träger der Qualitätssicherung und Entwicklung bisher auf vier Ebenen festgehalten: I. Zwischen den MobiPro-EU-Trägern: Bei der Entwicklung der Qualitätsstandards werden alle Handlungsbereiche der MobiPro-EU-Projekte systematisch durchdacht - von der Teilnehmendenakquise im Ausland über die Sprachförderung, das Matching mit den Ausbildungsbetrieben bis zur Begleitung während der Berufsausbildung. Träger stellen sich wechselseitig ihre Problemstellungen und Lösungswege vor. Häufig werden mehrere mögliche Modelle sichtbar und diskutiert - sowohl zwischen den Trägern einer Region als auch im Vergleich auf Bundesebene. Erfahrungen werden erläutert, Konzepte, Instrumente und Kontakte ausgetauscht. Dadurch werden zum einen gut funktionierende Lösungen von anderen MobiPro-EU-Projekten übernommen. Zum anderen werden durch die Träger die eigenen Handlungswege hinterfragt und ggf. verbessert. Schließlich entsteht auch im wechselseitigen Austausch ein gemeinsamer Fachanspruch, der sich dann in den oft relativ herausfordernden gemeinsamen Qualitätsstandards niederschlägt und für die weitere Arbeit in den Projekten handlungsleitend ist. Das BMAS erreichten in den letzten Jahren häufig Anfragen nach Maßnahmen aus Deutschland, die einen Beitrag zur Bekämpfung der EU-Jugendarbeitslosigkeit leisten. Das Sonderprogramm wurde immer wieder und teilweise ausschließlich angeführt. Hierzu gab es mehrfach Anfragen für Zulieferungen aus dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem BMBF und anderen Ressorts. Darüber hinaus gibt es auch großes Interesse von europäischen (u. a. EU Parlament, spanischen Partnern sowie dänische Arbeitsverwaltung) sowie internationalen Institutionen (u. a. OECD, Asian Development Bank Institute) am Sonderprogramm, da es - soweit hier bekannt - einen solchen Programmansatz weder in Europa noch international gibt. Aktuell begleitet das Nationale Koordinierungsbüro (NCO) der ZAV eine Evaluation zum Thema „Ausbildungsvermittlung im EURES-Netzwerk“, die von Deloitte Consulting im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt wird. Zielsetzung ist die Auswertung und Aufbereitung der Erfahrungen, die im Kontext der durch MobiPro-EU flankierten Ausbildungsvermittlung gemacht wurden, um die hier gesammelten Erfahrungen für die Vermittlungsdienstleistungen von EURES und Weiterentwicklung des EU-Förderprogramms „Targeted mobility schemes - Your first EURES Job“ zu nutzen. Im Mittelpunkt steht die Identifikation der erfolgskritischen Rahmenbedingungen für Ausbildungsvermittlung im europäischen Raum. II. In den regionalen Netzwerken der MobiPro-EU-Projekte: Die MobiPro-EU-Träger können ihre Projektziele nur im Verbund mit vielen regionalen Partnern, u. a. den Kammern, der Arbeitsagentur, den Betrieben, der Kommune, erreichen. Viele der bereits verabschiedeten Qualitätsstandards betreffen den Informationsaustausch und die Kooperation mit den regionalen Partnern, die somit in den Lern- und Transferprozess einbezogen werden. Sie profitieren von den zwischen den MobiPro-EU-Trägern ausgetauschten und gemeinsam entwickelten Instrumenten und Modellen der Integrationsarbeit mit Auszubildenden aus anderen EU-Ländern. Auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene muss der Grad der Zielerreichung hinsichtlich des geleisteten Beitrags zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung in Deutschland auch vor dem Hintergrund der Größenordnung des Sonderprogramms MobiPro-EU gesehen werden. Wie bereits dargestellt, beträgt nach aktuellem Sachstand der zur Verfügung gestellte Finanzrahmen insgesamt 564,1 Mio. € für den Zeitraum 2013 bis 2019. Das zur Verfügung gestellte Mittelvolumen war damit von Anfang an nicht darauf ausgelegt, einen quantitativ signifikanten Einfluss auf die Jugendarbeitslosigkeit in Europa sowie die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland ausüben zu können. Dies stützt die Tatsache, dass der Grad der Zielerreichung von MobiPro-EU insbesondere auf der qualitativen, projektbezogenen Ebene beurteilt werden kann. III. Im bundesweiten Kontext mit den einbezogenen strategischen Partnern: In die Fachgruppe Qualitätssicherung MobiPro-EU und in weitere Aktivitäten des Sonderprogramms sind nicht nur die MobiPro-EU-Träger, sondern auch strategische Partner und Expertinnen und Experten einbezogen, v. a. BMAS und BA, aber auch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, Landesbehörden, die Botschaft von Spanien, das Programm „Passgenaue Besetzung“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auch diese profitieren davon, dass mit den Qualitätsstandards erfolgreiche und erprobte Instrumente und Modelle festgehalten und übertragbar gemacht werden. Der Anteil der bisher insgesamt geförderten Personen bzw. der zum Stichtag 31. November 2015 noch in der Förderung befindlichen Teilnehmenden nach Herkunftsland an allen arbeitslosen Jugendlichen (Alterskohorte 15 - 24 Jahre) im entsprechenden Herkunftsland verdeutlicht dies (dargestellt für die zehn Länder Europas mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit; Stand November 2015). IV. Für andere Akteure, Förderinstrumente und Programme: Am Ende der Arbeit an den Qualitätsstandards soll auf deren Grundlage ein Handbuch entstehen. Dieses dient - ebenso wie die für die Trägerlandschaft und die Fachöffentlichkeit be- 130 Herkunftsland Griechenland Spanien Kroatien Italien Zypern Portugal Slowakei Frankreich Finnland Rumänien Zahl arbeitsloser Jugendlicher (Durchschnitt) 01-11/2015 absolut 142.000 777.000 72.000 626.000 13.000 119.000 56.000 690.000 73.000 154.000 Arbeitslosenquote Jugendlicher (Durchschnitt) 01-11/ 2015 in % 50,1 48,9 44,6 40,5 33,3 32,2 26,5 25,0 22,4 22,3 Bis zum 30.11.2015 geförderte Personen absolut 275 5.409 251 404 101 333 78 30 1 159 Quote Geförderte / arbeitslose Jugendliche Zum Stichtag 30.11. 2015 geförderte Personen in % 0,19 0,70 0,35 0,06 0,78 0,28 0,14 0,00 0,00 0,10 Quote Geförderte / arbeitslose Jugendliche absolut 121 2.555 141 206 0 174 26 7 0 77 in % 0,09 0,33 0,20 0,03 0,00 0,15 0,05 0,00 0,00 0,05 Datenquelle: Eurostat, MobiPro-EU Stammdatenblätter, Datenbank MobiPro-EU Die höchsten Förderquoten ergeben sich infolge des hohen Anteils an den insgesamt Geförderten für Spanien sowie infolge der vergleichsweise geringen absoluten Anzahl an jugendlichen Arbeitslosen im Heimatland für Kroatien bzw. Zypern. Aber auch für diese Länder ermitteln sich bezogen auf die Jugendarbeitslosigkeit im jeweiligen Herkunftsland keine Förderquoten, die eine gesamtwirtschaftlich signifikante Wirkung erwarten lassen. Individualförderung (Stand: 30. November 2015) Branche HOGA, Tourismus, Freizeit Dasselbe lässt sich anhand einer nach Engpassberufen differenzierten Betrachtung bezüglich des quantitativen Beitrags von MobiPro-EU zur Fachkräftesicherung in Deutschland konstatieren. Angesichts von derzeit nahezu 39 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland sind auch hier keine gesamtwirtschaftlich signifikanten Wirkungen durch das Sonderprogramm zu erwarten. Die nachstehende Tabelle stellt hierzu die Förderfälle für ausländische Fachkräfte in den Top 5 Engpassberufen dar: bundesweite Engpassberufe und regionale Sonderbedarfe* Gesundheits- und Pflegeberufe Technische Berufe Anzahl Anzahl geförderter Fachkräfte 1.005 Elektro, Feinmechanik 199 Bau, Architektur 152 Metall, Maschinen- und Anlagenbau 104 Einzel-, Groß- und Außenhandel 87 Gesundheit, Soziales Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen Nahrungs- und Genussmittelherstellung 82 Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung 58 Logistik, Transport Rohstoffverarbeitung, Glas, Keramik, Kunststoff, Holz 36 74 73 26 Datenquelle: Datenbank MobiPro-EU 1.617 175 Projektförderung (Stand: 31. Dezember 2015) Ingenieure 95 Branche Hotel- und Gaststättenberufe* 29 HOGA, Tourismus, Freizeit 604 Informatik und Softwareentwicklung 20 Metall, Maschinen- und Anlagenbau 187 Elektro, Feinmechanik 166 Gesundheit, Soziales Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung 163 *) Hotel- und Gaststättenberufe waren ebenfalls förderfähig, sofern diese als regionaler Sonderbedarf der ZAV gemeldet war. Bundesweite Engpassberufe laut Fachkräfteengpassanalyse der BA 2015/12. Datenquelle: Fachkräfteengpassanalyse der BA 2015/12, Datenbank MobiPro-EU Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm MobiPro-EU sieht keine Einschränkung der Ausbildungsberufe auf Engpassberufe vor. Die Förderung ausländischer Auszubildender in dualen Ausbildungsberufen ist nach Berufsgruppen und Förderphasen gegliedert in der nachstehenden Tabellen wiedergegeben. Anzahl 143 120 Nahrungs- und Genussmittelherstellung 70 Konsum- und Gebrauchsgüter 53 Einzel-, Groß- und Außenhandel 51 Logistik, Transport 43 Datenquelle: Stammdatenblätter MobiPro-EU Anhand dieser Größenordnungen ist kein signifikanter Einfluss auf gesamtwirtschaftliche Indikatoren zu erwarten und war auch von Anfang an nicht Ziel des Sonderprogramms. Entsprechendes gilt bezüglich der gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen, die mit dem Sonder- 131 EU-Raum sind. MobiPro-EU lehrt aber auch, dass eine Projektförderung einer Individualförderung insbesondere aus administrativer Perspektive vorzuziehen ist. programm verbunden sein können. Förderteilnehmerinnen und -teilnehmer, die ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und in Deutschland bleiben, zahlen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, gegebenenfalls über mehrere Jahrzehnte, und tragen wie jeder andere Beschäftigte zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte bei. Unabhängig von der Frage des Verbleibs können sich positive Wirkungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Geschäftsbeziehungen zwischen den Herkunftsländern und Deutschland ergeben. Auch kann der Wissens- und Ideentransfer gestärkt werden. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der Mitteleinsatz für das Sonderprogramm MobiPro-EU hoch, aber im Rahmen eines Pilotprojektes wirtschaftlich vertretbar ist, da durch das Programm wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden konnten, deren Übertragbarkeit auf aktuelle Herausforderungen einen langfristig nutzbaren Mehrwert darstellt. Das Verfahren der Spending Review wirft nach der Untersuchung eines Themenfeldes auch die Frage nach einem optimierten Mitteleinsatz auf. Die Haushaltsmittel für MobiProEU sind zum jetzigen Zeitpunkt für die (Aus-)Finanzierung der aktuellen Ausbildungsjahrgänge bis Anfang 2019 vorgesehen; hierfür sind Zuwendungsbescheide gesetzt worden. Aus zuwendungsrechtlichen Gründen sind diese Haushaltsmittel auch erforderlich. Es kann daher mit Blick auf die im Bundeshaushalt 2016 veranschlagten und im geltenden Finanzplan noch vorgesehenen Haushaltsmittel für den Teilansatz MobiPro-EU im Titel „Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen“ keine Empfehlung für einen optimierten Mitteleinsatz ausgesprochen werden. Im Hinblick auf sich ggfs. frei rechnende Mittel beim Sonderprogramm MobiPro-EU wird empfohlen, diese für andere Programme in diesem Titel bzw. im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einzusetzen und nicht in Abgang zu stellen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation. Die Ausführungen haben den investiven Charakter von MobiPro-EU dargelegt. Der Ertrag des Sonderprogramms wird sich erst in der langfristigen Perspektive voll entfalten. Dass den Ausgaben von MobiPro-EU kein signifikanter Einfluss auf gesamtwirtschaftliche Indikatoren wie Arbeitslosigkeit oder Fachkräfteangebot gegenübersteht, wurde ebenfalls aufgezeigt und war angesichts der Finanzausstattung des Programms von Beginn an nicht zu erwarten. Die vorrangige Bedeutung von MobiPro-EU, die auch das weitreichendste Transferpotenzial in sich trägt, ist daher nicht in Einflüssen auf makroökonomische Kennwerte zu suchen, sondern in den geschilderten qualitativen Wirkungen, d. h. vor allem in der Gewinnung von Erfahrungen und Lerneffekten und dem Aufbau von Strukturen bei der Berufsausbildung und Beschäftigung junger Menschen aus anderen Sprach- und Kulturkreisen. 7. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen Die Arbeitsgruppe schlägt einvernehmlich die folgenden Handlungsempfehlungen vor: Das Sonderprogramm MobiPro-EU war von vornherein als Pilotprogramm und damit für einen befristeten Zeitraum angelegt. Mit MobiPro-EU ist die Bundesregierung in Vorleistung gegangen, um durch die Erprobung von Instrumenten Erfahrungen zum Abbau von Mobilitätshemmnissen und zur Integration von jungen Menschen aus EU-Ländern in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu sammeln. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es - quantitativ - in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht, wenn dauerhaft ein Beitrag zur Reduktion der Arbeitslosenquote von Jugendlichen in Südeuropa und eine Gewinnung von Fachkräften in Deutschland mit einem derartigen Mitteleinsatz wie in MobiPro-EU pro Teilnehmer verfolgt würde. Es zeichnet sich aber ab, dass die mit MobiPro-EU von Anfang an intendierten qualitativen Ergebnisse und Lernprozesse einen signifikanten Beitrag bei der Gestaltung von Programmen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität, aber auch bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den deutschen Ausbildungsund Arbeitsmarkt, leisten können. Bei den mittlerweile begonnenen Ausbildungsjahrgängen werden aktuell, die Ergebnisse der Programmumsetzung transfersicher dokumentiert und aufbereitet. Die Erkenntnisse aus MobiPro-EU werden auf einer fundierten Basis anderen Akteuren oder Politikbereichen, die sich ebenfalls mit Mobilitäts- und Migrationsfragen beschäftigen, zur Verfügung gestellt werden, wobei die Übertragbarkeit von Erkenntnissen im Einzelnen genau geprüft werden muss. Verbesserungspotenzial kann bislang insbesondere auf der Ebene der Erfassung und Aufbereitung von Durchführungsund Verwaltungskosten attestiert werden. Hier gilt es, in der verbleibenden Projektlaufzeit weitere Erkenntnisse zu sammeln, um weitergehende Aussagen zur Kosteneffizienz treffen zu können. Zu den wichtigsten Lernerfahrungen von MobiPro-EU gehören bisher, dass der Spracherwerb, eine begleitende Unterstützungsstruktur und funktionierende Matchingprozesse die wesentlichen Kernpunkte für eine erfolgreiche Teilnahme am Sonderprogramm MobiPro-EU und damit für eine in der Praxis gelingende grenzüberschreitende Mobilität und Migration im „Der Lenkungsausschuss empfiehlt, • das Sonderprogramm MobiPro-EU mit dem Ausbildungsjahrgang 2016 auslaufen zu lassen, • die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sonderprogramms MobiPro-EU für einen Wissenstransfer auf andere Akteure oder Politikbereiche, die sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, Fachkräftezuwanderung und Migration in Berufsausbildung beschäftigen, aufzubereiten und zu sichern, • sich bei MobiPro-EU ggfs. frei rechnende Mittel für andere Programme in diesem Titel bzw. im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einzusetzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation.“ 132 3.Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 133 3. Stand der finanz- und gesamtwirt­ schaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 3.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage 3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Investitionstätigkeit wird voraussichtlich nur verhalten zunehmen. Trotz der weiterhin ausgesprochen günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen führen die moderaten internationalen Absatzperspektiven zu einer Zurückhaltung der Unternehmen bei kapazitätserweiternden Investitionen. Auch der Wirtschaftsbau dürfte daher unterdurchschnittlich zunehmen. Für den weiteren Verlauf des Projektionszeitraums ist mit einer Belebung der Investitionen in Ausrüstungen zu rechnen. Positive Impulse sind von den öffentlichen Investitionen zum Erhalt und zur Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur - nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration - zu erwarten. Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumspfad. Die konjunkturelle Dynamik nahm zum Jahresbeginn 2016 deutlich zu. Das BIP erhöhte sich im 1. Quartal 2016 preiskalender- und saisonbereinigt um 0,7 % gegenüber dem Schlussquartal 2015. Im 4. Quartal 2015 hatte der BIP-Anstieg 0,3 % betragen. Die Preisniveauentwicklung dürfte in diesem Jahr in Deutschland in ruhigen Bahnen verlaufen. Dämpfend wirken dabei vor allem noch die niedrigen Preise für Energie. Positive Impulse kamen zu Beginn dieses Jahres vor allem aus dem Inland. Die Nettoexporte dämpften die reale Zunahme des Bruttoinlandsprodukts leicht. Die Binnenkonjunktur wurde insbesondere durch den privaten und staatlichen Konsum aber auch die Bruttoanlageinvestitionen gestützt. Ein merklich positiver Beitrag ging dabei von den Bauinvestitionen aus. Die privaten Haushalte profitierten von Einkommenssteigerungen, die aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, Tariflohnsteigerungen und einer Zunahme der monetären Sozialleistungen resultieren. Die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer nahmen im 1. Quartal merklich zu. Zusammen mit den niedrigen Energiepreisen stärkte dies die Kaufkraft der Verbraucher. Vom öffentlichen Konsum gehen positive Impulse insbesondere in Form vermehrter Sachaufwendungen des Staates für den Unterhalt der zugewanderten Flüchtlinge aus. 3.1.2 Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 Positive Wachstumsimpulse kamen im 1. Quartal 2016 erneut vor allem von der Inlandsnachfrage (real +0,8 Prozentpunkte). Die Nettoexporte dämpften die reale Zunahme des Bruttoinlandsprodukts leicht (-0,1 Prozentpunkte), da die realen Importe von Waren und Dienstleistungen stärker wuchsen als die Exporte. Die Binnenkonjunktur wurde sowohl von einer Ausweitung des privaten und staatlichen Konsums begünstigt (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,4 % bzw. +0,5 % gegenüber dem Vorquartal) als auch von einem Anstieg der Bruttoanlageinvestitionen (real +1,8 %). Insbesondere die Bauinvestitionen verzeichneten, auch begünstigt durch die milde Witterung, merkliche Zuwächse (real +2,3 %). Die privaten Haushalte profitierten nach wie vor von Einkommenssteigerungen, welche aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, den Tariflohnsteigerungen und höheren Transferleistungen resultieren. Die Bruttolöhne und -gehälter nahmen im 1. Quartal 2016 gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % zu. Je Arbeitnehmer belief sich der Anstieg auf 2,7 %. Auch in der Nettobetrachtung, also nach Abzug von Lohnsteuern und Sozialbeiträgen, nahmen die Pro-Kopf-Löhne um 2,7 % zu. Dies stärkte zusammen mit den niedrigen Verbraucherpreisen die Kaufkraft der Verbraucher. Die nach wie vor günstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen, wie sich leicht aufhellende Absatzperspektiven, niedrige Zinsen und niedrige Preise für Energiegüter lassen eine Fortsetzung der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsbewegung im weiteren Jahresverlauf erwarten, wenn auch mit geringerer Dynamik als im durch Sondereffekte begünstigten 1. Quartal. Die Gesamtheit der Konjunkturindikatoren am aktuellen Rand bestätigt diese Erwartung. Die globale Wirtschaft entwickelt sich derzeit in mäßigem Tempo. Die Erholung im Euroraum hat sich gefestigt, allerdings ist das außenwirtschaftliche Umfeld aufgrund beachtlicher geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern immer noch fragil. Die Weltwirtschaft dürfte, in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen, im Jahre 2016 preisbereinigt um rd. 3 ¼ % etwa wie im Vorjahr expandieren. Im Jahr 2016 dürfte sich das Weltwirtschaftswachstum auf etwa 3 ½ % beschleunigen. Der Welthandel wird in diesem Jahr mit etwa 3 ¼ % und in dem kommenden Jahr mit etwa 3 ¾ % beschleunigt zunehmen. Die aktuellen Konjunkturindikatoren sprechen dafür, dass sich der konjunkturelle Aufschwung im 2. Quartal 2016 fortgesetzt hat, wenn auch mit verringerter Dynamik als im ersten Quartal, welches von Sondereffekten begünstigt war. Die Industrieproduktion hat sich auf dem Niveau der guten Ergebnisse des ersten Vierteljahres stabilisiert. Auch die Stimmung der Unternehmen (ifo Geschäftserwartungen in der Gewerblichen Wirtschaft) und der Finanzmarktanalysten (ZEW-Konjunkturerwartungen) hat sich insgesamt etwas verbessert. Gleichzeitig sind die Geschäftserwartungen der vom ifo Institut befragten Industrieunternehmen immer noch verhalten. Hier dürften nach wie vor Unsicherheiten mit Blick auf die außenwirtschaftliche Lage und Perspektiven die größte Rolle spielen, welche sich auch in der recht volatilen Nachfrage aus dem außereuropäischen Ausland widerspiegelt. Die allmähliche weltwirtschaftliche Erholung, insbesondere auch im Euroraum, dürfte die Exporttätigkeit deutscher Unternehmen begünstigen. Da angesichts der guten binnenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Importe voraussichtlich stärker als die Exporte steigen werden, sind von den Nettoexporten in beiden Jahren rein rechnerisch negative Wachstumsimpulse zu erwarten. Das bedeutet aber nicht, dass von der Auslandsnachfrage keine Wachstumsimpulse ausgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle wirken die außenwirtschaftlichen Impulse auf die Binnennachfrage, vor allem durch zusätzliche Investitionen sowie durch positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr privatem Konsum führen. Die Exporte sind trotz einer Stagnation im April in der Tendenz aufwärtsgerichtet. In den kommenden Monaten dürfte sich das Wachstum der Exporte moderat fortsetzen. Die Weltwirtschaft entwickelt sich weiterhin verhalten. Das Volumen der Exporte in Drittländer außerhalb der EU lag zwischen Januar und April unter dem Niveau des Vorjahres. Auch die Aufträge aus dem außereuropäischen Ausland haben sich in der Durchschnittsbetrachtung weiter abgeschwächt. In den Jahren 2016 und 2017 wird die Inlandsnachfrage die wichtigste Triebfeder des Konjunkturaufschwungs bleiben. Kurzfristig erhöht auch die hohe Flüchtlingsmigration die privaten und staatlichen Konsumausgaben. Der zentrale Motor für die binnenwirtschaftliche Dynamik sind aber die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts und die soliden Einkommenszuwächse. Dies stimuliert zusammen mit dem günstigen finanziellen Umfeld den Konsum und den Wohnungsbau der privaten Haushalte. Positiv ist die Entwicklung der Aufträge aus der Eurozone. Insbesondere die Nachfrage nach Investitionsgütern hat zuletzt merklich zugenommen. Auch zeichnet sich für das 2. Quartal eine leichte konjunkturelle Belebung in den USA ab. Die Exporterwartungen der vom ifo Institut befragten Unternehmen sind im Juni weiter gestiegen. 135 der sehr hohe Grad an Selbstfinanzierung der Unternehmen, das außerordentlich günstige monetäre Umfeld (niedrige Zinsen) und die verbesserten Finanzierungskonditionen infolge der lockeren EZB-Geldpolitik positiv zu Buche schlagen. Der Konsum der privaten Haushalte dürfte auch im zweiten Quartal eine wichtige Stütze des Wirtschaftswachstums bleiben. Die Stimmung der Verbraucher bewegt sich auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Das hohe Konsumentenvertrauen speist sich aus der anhaltenden Beschäftigungsexpansion, steigenden Löhnen und niedrigen Zinsen. Zusätzlich stärkt eine moderate Preisniveauentwicklung die Kaufkraft der privaten Haushalte und damit deren Konsumentfaltung. Auch die Unternehmen im Einzelhandel blicken positiv in die Zukunft. 3.1.3 Auch der private Wohnungsbau dürfte deutlich ausgeweitet werden, gestützt durch niedrige Hypothekenzinsen sowie solide Einkommens- und stabile Beschäftigungsperspektiven. Positive Impulse sind zudem von den öffentlichen Investitionen zum Erhalt und zur Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur - nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration - zu erwarten. Zusammengenommen geht die Bundesregierung für 2016 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme der Bauinvestitionen um 2,7 % und 3,0 % für das Jahr 2017 aus. Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktion und der Beschäftigung Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich zur Jahresmitte robust. Die aktuellen Wirtschaftsdaten signalisieren eine moderate Fortsetzung der konjunkturellen Aufwärtsbewegung im weiteren Jahresverlauf. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2016 ein jahresdurchschnittliches Wachstum von 1,7 %. Die Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institutionen für 2016 reichen in realer Rechnung (Zeitraum Juni) von +1,5 % bis +1,9 %. Damit liegen die Erwartungen der Bundesregierung in der Mitte des Prognosespektrums. Angesichts der projizierten wirtschaftlichen Expansion dürfte auch die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesem Jahr hoch bleiben. Darauf deutet ebenfalls die hohe Zahl offener Stellen hin. Die deutsche Wirtschaft profitiert zur Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs vor allem von der anhaltenden Nettozuwanderung und der steigenden Erwerbsneigung von Personen aus der Stillen Reserve. Die Beschäftigung von Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten hat im Vergleich zum Vorjahr um 185 000 (+20 %) zugenommen. Die Zahl der Beschäftigten aus den Asylzugangsländern (inkl. Balkan und Osteuropa, Nicht-Europa) stieg um 57 000. Auch die Arbeitslosigkeit wird zunehmend von der Migration beeinflusst, die Zahl der Arbeitslosen aus den nicht-europäischen Asylzugangsländern stieg um 72 000 (im Vergleich zum Vorjahr). Im Laufe des Jahres sollte sich dies auch in der Arbeitslosigkeit insgesamt widerspiegeln. Die Bundesregierung erwartete in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2016 einen Anstieg der Beschäftigung um 1,1 %. Die Erwerbstätigkeit dürfte im Jahr 2016 im Jahresdurchschnitt ein Niveau von 43,9 Millionen Personen erreichen. Gleichzeitig dürfte die Arbeitslosenzahl um 40 000 Personen sinken. Angesichts der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft, insbesondere des Euroraums, dürften die Exporte von Waren und Dienstleistungen moderat expandieren. Allerdings werden die Importe von Waren und Dienstleistungen wahrscheinlich kräftiger steigen als die Ausfuhren. Hierbei wirken verschiedene Faktoren, die die Einfuhrtätigkeit begünstigen wie die Ausweitung der Exporte sowie die steigende Inlandsnachfrage. Vom Außenbeitrag wird rein rechnerisch ein negativer Wachstumsimpuls zu erwarten sein. 3.1.5 Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte Im Jahr 2016 werden die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte um 2,9 % wie schon im vergangenen Jahr merklich zunehmen (2015: +2,9 % gegenüber dem Vorjahr). Hierzu tragen der weitere Beschäftigungsaufbau und Tariflohnsteigerungen bei. Die Tarifparteien haben sich im letzten Jahr wie auch im ersten Halbjahr 2016 u. a. vor dem Hintergrund der Knappheitsverhältnisse am Arbeitsmarkt auf merkliche Lohnsteigerungen verständigt. Dies entspricht den Erwartungen der Bundesregierung, die in ihrer Frühjahrsprojektion davon ausgegangen war, dass die Bruttolöhne und -gehälter um 4,0 % im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer (Effektivlöhne) dürften - brutto wie netto - um 2,6 % zunehmen. Die monetären Sozialleistungen an die privaten Haushalte werden im Jahr 2016 deutlich höher ausfallen als ein Jahr zuvor (+4,2 %). Zum einen erfolgte eine markante regelgebundene Anhebung der Rentenleistungen zur Jahresmitte. Zum anderen nehmen die monetären Sozialleistungen der Gebietskörperschaften für Flüchtlinge merklich zu. Die Selbstständigen- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte werden leicht abnehmen (-0,1 %). Dabei wird damit gerechnet, dass die Gewinne der Selbstständigen deutlich steigen, während das niedrige Zinsniveau die Vermögenseinkommen belastet. 3.1.4Nachfrage Das Wirtschaftswachstum wird in der Frühjahrsprojektion rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen. Kurzfristig erhöht die hohe Flüchtlingsmigration die privaten und staatlichen Konsumausgaben. Der zentrale Motor für die binnenwirtschaftliche Dynamik bleibt die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts und die soliden Einkommenszuwächse. Dies stimuliert zusammen mit dem günstigen finanziellen Umfeld den Konsum und den Wohnungsbau der privaten Haushalte. 3.1.6Einkommensverteilung Das Volkseinkommen, also das für die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zur Verfügung stehende gesamtwirtschaftliche Einkommen, wird im Jahresdurchschnitt 2016 voraussichtlich um 4,0 % zunehmen und damit etwas stärker ansteigen als das Bruttonationaleinkommen (+3,6 %). Dabei werden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in etwa gleich stark zunehmen wie die Arbeitnehmerentgelte (+4,1 % bzw. +3,9 %). Die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital ist also ausgewogen. Der Konsum der privaten Haushalte dürfte sich im Jahr 2016 um real 2,0 % merklich ausweiten (+2,0 % im Jahr zuvor). Dies ist maßgeblich auf die Ausweitung der Kaufkraft der privaten Haushalte zurückzuführen. Dabei begünstigen Beschäftigungsexpansion, steigende Einkommen und Entlastungen durch niedrige Energiepreise die real verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Der staatliche Konsum wird im Jahr 2016 mit einem Plus von real 3,8 % die gesamtwirtschaftliche Aktivität ebenfalls stützen. 3.1.7Preisniveauentwicklung Die Investitionstätigkeit wird moderat zunehmen. Trotz der weiterhin ausgesprochen günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen führen die moderaten internationalen Absatzper­ spektiven zu einer Zurückhaltung der Unternehmen bei kapazitätserweiternden Investitionen. Auch der Wirtschaftsbau dürfte daher unterdurchschnittlich zunehmen. Das Preisklima in Deutschland ist weiterhin von großer Stabilität geprägt. Der erneute Rückgang des Ölpreises im Winterhalbjahr ist der Hauptgrund für die geringe Verbraucherpreisinflation. Trotz eines Anziehens der Rohölpreise auf durchschnittlich 47 USD im Mai (+9 % ggü dem Vormonat, Sorte Brent pro Barrel in USD) lagen die Energiepreise im Mai immer noch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Auch gingen die Preise für Die Investitionstätigkeit wird sich zunehmend beleben. Dabei werden mehr und mehr die günstigen Rahmenbedingungen wie 136 tionspläne nach oben angepasst werden. Als stimulierend könnten sich die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung von Investitionen in Deutschland, aber auch eine kräftigere Erholung in Europa erweisen. Auch wird in Aufschwungphasen oftmals die konjunkturelle Eigendynamik unterschätzt. So könnten bei einem Anziehen der Investitionstätigkeit - aufgrund nachfolgender Multiplikator- und Akzeleratoreffekte - die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten stärker zunehmen als erwartet. Rohstoffe wie Nickel, Aluminium und Kupfer zu Jahresbeginn weiter zurück. Die dämpfende Wirkung des Rohölpreises dürfte aufgrund der Vorjahresbetrachtung im Jahresverlauf allmählich nachlassen, vorausgesetzt es kommt zu keiner weiteren Verbilligung im Verlauf. Die Verbraucherpreise dürften damit gegen Ende des Jahres langsam anziehen. Im Jahresverlauf dürfte die Inflation aber noch sehr moderat verlaufen, während für nächstes Jahr mit einer etwas stärkeren Dynamik gerechnet wird. Andererseits bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld bestehen. Eine weitere Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern, eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte, die Finanzmarktstabilität (Zinswende in den Vereinigten Staaten könnte zu Kapitalabzug in Schwellenländern führen) und nicht zuletzt die mit dem Ausgang des Referendums über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU verbundene Unsicherheit zählen zu den externen Hauptrisikofaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung ging in ihrer Frühjahrsprojektion bei leicht unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten und vor allem einer rückläufigen Rohölpreisentwicklung von einer geringen jahresdurchschnittlichen Teuerungsrate von 0,5 % für das Jahr 2016 aus. Die Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Preisen für Nahrungsmittel und Energie, dürfte bei 1,4 % liegen. Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird voraussichtlich um 1,9 % zunehmen. Die Lohnstückkosten pro Kopf werden voraussichtlich in der gleichen Größenordnung steigen (+1,9 %). 3.2 Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bewegt sich im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses. Damit besteht von der Kostenseite her kein Inflationsdruck. 3.1.8 Öffentlicher Gesamthaushalt 3.2.1Überblick Im Jahr 2015 verzeichnete der Öffentliche Gesamthaushalt bestehend aus den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern und Gemeinden seit 1969 das zweite Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Dieser fiel mit 28,2 Mrd. € deutlich höher aus als im Jahr 2014 (1,8 Mrd. €). Im laufenden Jahr wird gemäß der BMF-Projektion vom Juli 2016 ein negativer Finanzierungssaldo von 4 Mrd. € erwartet. Ausblick 2017, Chancen und Risiken Der Aufschwung wird sich wegen der voraussichtlich weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortsetzen. Die Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2017 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 1,5 % aus; in kalenderbereinigter Rechnung liegt das Wachstum im Jahre 2017 etwas höher, da dann zwei Arbeitstage weniger zur Verfügung stehen. An der kalenderbereinigten Zunahme des Bruttoinlandsprodukts gemessen ist die Wachstumsdynamik im Projektionszeitraum 2016/2017 ungefähr gleich. Die Wachstumsprojektion der Bundesregierung liegt für 2017 am unteren Ende des Prognosespektrums, das von +1,3 % bis +2,1 % (Zeitraum Juni) reicht. Die Ausgaben im Jahr 2016 erhöhen sich gegenüber 2015 voraussichtlich um 44 Mrd. € auf 849 ½ Mrd. € (+5 ½ %). Der Anstieg der Ausgaben der laufenden Rechnung ist mit 5 % deutlich höher als im Vorjahr, jedoch geringfügig unter dem Anstieg der Gesamtausgaben. Dabei nehmen der laufende Sachaufwand mit 8 % und die laufenden Zuschüsse mit 8 ½ % (u. a. Zahlungen an Unternehmen, Ausgaben des Staates für soziale Zwecke und Zuschüsse an die Sozialversicherungen) überdurchschnittlich zu. Jedoch wird die Dynamik der laufenden Ausgaben durch sinkende Zinsaufwendungen weiterhin deutlich gedämpft. Seit 2011 sorgt das Umfeld niedriger Nominalzinssätze für Entlastungen im Bereich der Zinsausgaben. So wird im Jahr 2016 ein Rückgang dieser Ausgaben um 7 % erwartet. Die Personalausgaben werden mit einem Zuwachs von voraussichtlich rd. 3 % im Jahr 2016 ähnlich stark wie im Jahr 2015 zunehmen. Positive Wachstumsimpulse werden voraussichtlich erneut vor allem von der Inlandsnachfrage kommen. Dabei wird die Ausweitung des privaten Konsums, basierend auf einem anhaltenden Beschäftigungsaufbau und Einkommenssteigerungen, eine wichtige Wachstumsstütze sein. Die deutliche Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter trägt zu einer kräftigen Expansion der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisniveauentwicklung dürfte im Jahr 2017 mit einem Anstieg des Verbraucherpreisniveaus um 1,7 % moderat bleiben. Die Ausgaben der Kapitalrechnung belaufen sich im Jahr 2016 auf 92 Mrd. €. Sie werden damit kräftig um 11 ½ % gegenüber dem Vorjahr ansteigen, nachdem sie im vergangenen Jahr rückläufig waren. Dabei werden die Sachinvestitionen um 9 % zunehmen. Dies resultiert vor allem aus höheren Investitionen in den Kernhaushalten bei Bund, Ländern und Gemeinden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden auch aufgrund höherer Zuschüsse für Investitionen sowie Ausgaben für Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche deutlich zunehmen. Im Jahr 2017 wird eine anziehende Investitionstätigkeit erwartet. Dabei werden die Ausrüstungsinvestitionen voraussichtlich leicht an Dynamik gewinnen. Die öffentlichen und privaten Bauinvestitionen dürften dagegen vor dem Hintergrund der günstigen Finanzierungskonditionen, einer verbesserten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung sowie eines erhöhten Wohnraumbedarfs aufgrund der hohen Anzahl an Flüchtlingen noch einmal kräftiger expandieren. Die Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts steigen 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. 12 Mrd. € auf 845 ½ Mrd. € (+1 ½ %). Die größte Einnahmeposition, das Steueraufkommen, spiegelt im Wesentlichen die Einschätzung zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft wider. Die Steuereinnahmen nehmen - entsprechend der Steuerschätzung vom Mai im laufenden Jahr um rd. 17 ½ Mrd. € (+2 ½%) auf 691 Mrd. € zu. Die sonstigen laufenden Einnahmen gehen gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 3 ½ Mrd. € auf 132 Mrd. € (-2 ½ %) zurück. Die Einnahmen der Kapitalrechnung betragen 2016 21 ½ Mrd. €. Sie unterschreiten damit das Vorjahresniveau um 9 %. Dieser Rückgang beruht größtenteils auf geringeren Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und Sachvermögen. Im Zuge einer zunehmenden Erholung der Weltwirtschaft werden die preisbereinigten Exporte in Waren und Dienstleistungen wahrscheinlich deutlich ausgeweitet. Aufgrund des hohen Importgehalts der Ausfuhren und der zusätzlichen Einfuhrtätigkeit im Zusammenhang mit der zunehmenden Inlandsnachfrage dürften die Importe jedoch stärker steigen als die Exporte. Daher werden die Nettoexporte rein rechnerisch einen leicht negativen Beitrag zum BIP-Anstieg leisten (-0,2 Prozentpunkte). Chancen auf eine günstigere Wirtschaftsentwicklung als in der Frühjahrsprojektion erwartet ergeben sich vor allem auf der binnenwirtschaftlichen Seite, wenn sich die Absatzperspektiven der Unternehmen schneller verbessern als erwartet und die Investi137 3.2.2Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes Länder Der Finanzierungssaldo der Länder wird gemäß der aktuellen Projektion des Bundeministeriums der Finanzen im laufenden Jahr nahezu ausgeglichen sein (-½ Mrd. €). Bundeshaushalt Der Bundeshaushalt kann im laufenden Jahr 2016 erneut ohne Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten ausgeglichen werden. Die Ausgaben des Bundes werden sich im Jahr 2016 entsprechend des Solls um 17 ½ Mrd. € (6 %) auf rd. 317 Mrd. € erhöhen. Von der Steigerung entfallen rd. 15 Mrd. € auf die Ausgaben der laufenden Rechnung. Dabei werden voraussichtlich laufende Zuschüsse an andere Bereiche und laufende Zuweisungen an Verwaltungen jeweils um rd. 5 Mrd. € ansteigen. Dies umfasst insbesondere höhere Zuweisungen an Länder sowie die Sozialversicherung. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand werden um 2 Mrd. € ausgeweitet. Die Ausgaben im Bereich Personal erhöhen sich um rd. 1 Mrd. €, das entspricht einer Steigerung von 3 ½ %. Die Ausgabendynamik wird deutlich stärker sein als im vergangenen Jahr. Die Ausgaben werden sich voraussichtlich um 16 Mrd. € auf 349 Mrd. € erhöhen, was einer Steigerung um rd. 5 % entspricht. Den höchsten Anteil an der Zunahme hat das Plus bei den Ausgaben der laufenden Rechnung, die um 15 Mrd. € (+5 %) zunehmen. Als größter Ausgabenblock weisen die Personalausgaben einen Zuwachs von 3 ½ Mrd. € auf 121 Mrd. € aus. Sie werden damit um 1 Prozentpunkt leicht stärker steigen als im vergangenen Jahr. Der laufende Sachaufwand (+12 ½ %) sowie die laufenden Zuweisungen an Verwaltungen (+8 %) steigen überdurchschnittlich stark an. Die Zinsausgaben setzen auch im Jahr 2016 ihren seit 2007 rückläufigen Trend fort. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden im laufenden Jahr um 6 ½ % steigen (2 Mrd. €). Dies ist insbesondere auf eine Zunahme der Ausgaben für Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche um 3 Mrd. € zurückzuführen, nachdem diese Ausgaben im Vorjahr rückläufig waren. Sachinvestitionen werden voraussichtlich um 1 ½ Mrd. € ansteigen. Auch die Zuweisungen an Länder für Investitionen nehmen zu. Die Zuweisungen an Extrahaushalte des Bundes sind dagegen rückläufig, nachdem im abgelaufenen Jahr der Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit Finanzmitteln von rd. 3,5 Mrd. € ausgestattet wurde. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden mit 35 Mrd. € das Vorjahresniveau um 3 ½ % überschreiten. Dabei steigen Sachinvestitionen (+11 %) und Vermögensübertragungen an Gemeinden (+16 ½ %) kräftig an. Die Einnahmen der Länder steigen in diesem Jahr um 15 ½ Mrd. € auf 348 ½ Mrd. €. Dieser Anstieg wird vor allem von dem Zuwachs der Steuereinnahmen um 12 ½ Mrd. € getragen. Die weiteren Zuwächse sind durch höhere Zuweisungen von Verwaltungen und Vermögensübertragungen von Verwaltungen (Einnahmen der Kapitalrechnung) zu erwarten. Diese sollen sich auf etwa 2 Mrd. € belaufen. Die Einnahmen des Bundes werden sich im Jahr 2016 entsprechend der Steuerschätzung vom Mai und der im Soll veranschlagten sonstigen Einnahmen auf rd. 312 ½ Mrd. € belaufen. Sie steigen somit im Vergleich zum Vorjahr leicht um ½ % (+1 ½ Mrd. €). Maßgeblich dafür ist die erneute Zunahme der Steuereinnahmen um 8 ½ Mrd. € auf 290 Mrd. € (+3 %). Die sonstigen laufenden Einnahmen werden dagegen voraussichtlich um 4 ½ Mrd. € zurückgehen, da sie im vergangenen Jahr durch Sondereinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen stark erhöht waren. Die Einnahmen der Kapitalrechnung werden um 2 ½ Mrd. € auf 2 Mrd. € sinken, was vor allem auf geringere Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen zurückzuführen ist. Kommunen Die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände werden im laufenden Jahr voraussichtlich einen positiven Finanzierungssaldo von 1 Mrd. € verzeichnen können. Er dürfte damit leicht geringer ausfallen als im vergangenen Jahr. Die Einnahmen steigen mit 5 ½ % etwas weniger kräftig als die Ausgaben (6 ½ %). Die sonstigen laufenden Einnahmen, die den größten Anteil an den Gesamteinnahmen ausmachen, sowie die Einnahmen aus der Kapitalrechnung nehmen überdurchschnittlich (+8 % auf 126 ½ Mrd. € bzw. +10 ½ % auf 17 ½ Mrd. €) zu. Dabei sind die prognostizierten Steigerungsraten der sonstigen laufenden Einnahmen und der Einnahmen der Kapitalrechnung auf hohe Zuwächse bei den Zahlungen von Ländern zurückzuführen. Die Steuereinnahmen überschreiten den Vorjahreswert geringfügig. Extrahaushalte des Bundes Die Extrahaushalte des Bundes weisen im laufenden Jahr ein Finanzierungsdefizit in Höhe von rd. 3 ½ Mrd. € aus. Während die Ausgaben um 6 ½ Mrd. € auf ein Niveau von 77 Mrd. € (9 ½ %) zunehmen, gehen die Einnahmen um 6 Mrd. € auf 73 ½ Mrd. € (7 ½ %) zurück. Vor allem die im Jahr 2015 erfolgte Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds, der vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. € ausgestattet wurde, trägt zu dem Rückgang der Einnahmen in diesem Jahr bei. Die Ausgaben der Gemeinden werden sich im laufenden Jahr auf 229 Mrd. € und damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 ½ % erhöhen. Mit Ausnahme der sinkenden Zinsausgaben tragen alle Teilbereiche zu einem Zuwachs der laufenden Ausgaben um 12 Mrd. € (+6 ½ %) bei. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden sich mit einem Plus von 7 % ebenfalls sehr dynamisch entwickeln. Dies resultiert vor allem aus einem Anstieg der Sachinvestitionen um 8 ½ % gegenüber dem Vorjahr, was einer Zunahme um 2 Mrd. € entspricht. Zu den Extrahaushalten des Bundes zählen u. a. der Kommunalinvestitionsförderungsfonds, das Sondervermögen Aufbauhilfe, das ERP-Sondervermögen, der Entschädigungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen, der Erblastentilgungsfonds, die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds des Bundes, die Postbeamtenversorgungskasse, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Investitions- und Tilgungsfonds, der Finanzmarktstabilisierungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, der Energie- und Klimafonds, der Restrukturierungsfonds, FMS Wertmanagement (Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auch die Finanzierungsanteile Deutschlands an der Europäischen Union werden technisch als Extrahaushalte in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. 3.2.3 Mittelfristiger Ausblick bis 2020 Die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre ermöglichen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts nahezu ausgeglichene bzw. positive Finanzierungssalden. Bei einer weiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sollten mittelfristig die ausgeglichenen Haushalte bewahrt werden. Auch ohne neue Schulden können sich die Ausgaben künftig im Gleichschritt mit den Einnahmen erhöhen. Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts wird auf Grundlage der Projektion vom Juli 2016 lediglich im Jahr 2016 und 2017 ein Defizit verzeichnen. In den Folgejahren bis 2020 würden sich erneut Überschüsse ergeben. Der Rückgang in den Jahren 2016 und 2017 basiert ausschließlich auf der Entwicklung des Kernhaushalts und der Extrahaushalte des Bundes. 138 Der Bund wird in beiden Jahren seinen Kernhaushalt ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen können. Die Länderhaushalte werden 2017 bis zum Jahr 2020 Überschüsse verzeichnen. Auch die Haushalte der Gemeinden können im gesamten Projektionszeitraum mit weitgehend ausgeglichenen bzw. Überschüsse aufweisenden Haushalten rechnen. Der Finanzierungssaldo in der Maastricht-Abgrenzung (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen jeweils inkl. ihrer Extrahaushalte in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) weist für das Jahr 2016 erneut einen leichten Überschuss von rd. ¼ % des Bruttoinlandsprodukts auf. Dieser Überschuss wird voraussichtlich auch in den Folgejahren bis einschließlich 2020 bestehen bleiben. Der um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte sogenannte strukturelle Finanzierungssaldo hat im vergangenen Jahr einen Überschuss von 0,8 % des BIP aufgewiesen. Für 2016 wird ein Überschuss von ½ % des BIP erwartet, dieser verringert sich 2017 auf ¼ % des BIP und wird in dieser Höhe bis zum Ende des Projektionszeitraums beibehalten. Die mittelfristige Obergrenze eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP wird somit in jedem Jahr mit deutlichem Abstand eingehalten. Die Schuldenstandsquote in der Maastricht-Abgrenzung konnte im vergangenen Jahr auf 71,2 % des BIP zurückgeführt werden. Die positive Entwicklung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sowie die fortgeführte Reduzierung der Portfolios in den Abwicklungsanstalten führen zu einer weiteren Verringerung der Schuldenstandsquote im laufenden Jahr um rd. 3 Prozentpunkte auf 68 % des BIP. Bis zum Jahr 2020 ist mit einer kontinuierlichen Rückführung der Quote auf unterhalb der vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Grenze von 60 % zu rechnen. Im Finanzplanungszeitraum werden damit alle nationalen und europäischen finanzpolitischen Vorgaben eingehalten. 139 Zusammenstellung 1 Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt Öffentlicher Gesamthaushalt1 Bruttoinlandsprodukt Ausgaben2 Jahr Mrd. EURO 1962 1965 19704 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20116 2012 2013 2014 2015 20167 184,5 234,8 360,6 551,0 597,4 636,5 678,9 737,4 788,5 825,8 860,2 898,3 942,0 984,4 1037,1 1065,1 1123,3 1200,7 1306,7 1579,8 1695,3 1748,6 1830,3 1898,9 1926,3 1967,1 2018,2 2064,9 2116,5 2179,9 2209,3 2220,1 2270,6 2300,9 2393,3 2513,2 2561,7 2460,3 2580,1 2703,1 2754,9 2820,8 2915,7 3025,9 3136 Zuwachsrate in % • 9,3 • 4,8 8,4 6,6 6,7 8,6 6,9 4,7 4,2 4,4 4,9 4,5 5,4 2,7 5,5 6,9 8,8 • 7,3 3,1 4,7 3,7 1,4 2,1 2,6 2,3 2,5 3,0 1,4 0,5 2,3 1,3 4,0 5,0 1,9 -4,0 4,9 4,8 1,9 2,4 3,4 3,8 3½ Mrd. EURO 54,3 69,5 100,4 183,3 191,1 201,7 221,4 240,1 260,1 276,8 286,9 291,2 298,1 308,7 321,1 332,7 343,0 358,4 418,2 496,9 546,3 573,4 596,1 614,5 608,9 570,1 580,1 596,7 598,6 603,9 610,9 619,6 614,5 626,7 638,0 649,2 679,2 716,5 717,4 772,3 774,7 780,4 792,5 805,3 849 ½ Zuwachsrate in % • 8,7 13,4 12,7 4,3 5,5 9,8 8,4 8,4 6,4 3,6 1,5 2,4 3,6 4,0 3,6 3,1 4,5 • • 10,0 5,0 4,0 3,1 -0,9 • 1,8 2,9 0,3 0,9 1,2 1,4 -0,8 2,0 1,8 1,7 4,6 5,5 0,1 7,7 0,3 0,7 1,6 1,6 5½ 1 Einnahmen2 Mrd. EURO 53,5 66,3 96,2 151,6 168,0 186,0 201,2 216,4 230,9 238,1 251,1 262,9 274,3 288,6 299,5 306,6 316,5 344,5 369,9 434,1 487,1 503,0 536,7 558,6 546,6 521,9 551,2 569,8 564,6 557,3 554,4 551,7 549,0 574,2 597,6 648,5 668,9 626,5 638,8 746,4 747,7 767,3 795,6 833,4 845 ½ Zuwachsrate in % • 6,9 6,4 2,0 10,8 10,7 8,2 7,6 6,7 3,1 5,5 4,7 4,3 5,2 3,8 2,4 3,2 8,8 • • 12,2 3,3 6,7 4,1 -2,2 • 5,6 3,4 -0,9 -1,3 -0,5 -0,5 -0,5 4,6 4,1 8,5 3,2 -6,3 2,0 16,8 0,2 2,6 3,7 4,7 1½ Finanzierungssaldo3 Mrd. EURO -0,8 -3,2 -4,3 -31,7 -23,2 -15,7 -20,2 -23,8 -29,2 -38,7 -35,8 -28,3 -23,8 -20,1 -21,6 -26,1 -26,5 -13,8 -48,3 -62,7 -59,2 -70,5 -59,5 -55,9 -62,3 -48,1 -28,8 -26,9 -34,0 -46,6 -56,8 -67,9 -65,5 -52,5 -40,5 -0,6 -10,4 -90,0 -78,7 -25,9 -27,0 -13,0 1,8 28,2 -4 Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung; Extrahaushalte des Bundes: ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds (bis 2004), ab 1971: EU-Anteile, ab 1990: Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Fonds Deutsche Einheit (bis 2004), ab 1991: Entschädigungsfonds, ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995: Erblastentilgungsfonds (bis 2015), ab 1996: Steinkohlefonds (bis 2000), ab 1999: Versorgungsrücklage des Bundes, ab 2003: Fonds Aufbauhilfe (bis 2006), ab 2006: Postbeamtenversorgungskasse, ab 2007: Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, Versorgungfonds des Bundes, ab 2008: Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin, ab 2009: Investitions- und Tilgungsfonds, „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“, ab 2011: Energie- und Klimafonds, Restrukturierungsfonds, FMS-Wertmanagement, BImA, ab 2013: Aufbauhilfe, ab 2015: Kommunalinvestitionsförderungsfonds. 2 Nach der Abgrenzung der Finanzstatistik: Ohne Schuldenaufnahmen/-tilgungen und ohne Rücklagenbewegungen. 3 Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen. 4 Bruttoinlandsprodukt ab 1970 berechnet nach ESVG 1995. 5 Ab 1997 ohne Krankenhäuser der Länder und Gemeinden, Zuwachsraten deshalb nicht aussagekräftig. 6 Bis einschließlich 2011 Ergebnisse der Rechnungsstatistik, ab 2012 Ergebnisse der Kassenstatistik. 7 Schätzung. 140 Zusammenstellung 2 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Öffentlicher Gesamthaushalt) 2012 bis 2016 Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung 20122 20132 20142 Positionen Ausgaben 20152 20163 - in Mrd. € - 774,7 780,4 792,5 2013 2014 2015 2016 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - 805,3 849 ½ 0,7 1,6 1,6 5½ 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 571,5 588,7 604,3 614,6 645 3,0 2,6 1,7 5 1.1Personalausgaben 218,2 224,5 236,2 243,8 251 2,9 5,2 3,2 3 1.2 111,8 113,6 121,3 127,5 137 ½ 1,6 6,8 5,1 8 68,1 65,7 55,9 50,4 47 -3,5 -15,0 -9,8 -7 Laufende Zuschüsse 173,4 184,9 190,8 193,0 6,6 3,2 1,1 8½ 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 87,7 86,5 88,0 82,6 92 -1,4 1,8 -6,2 11 ½ 2.1Sachinvestitionen 41,7 41,9 45,6 45,9 50 0,5 8,8 0,7 9 2.2Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 46,0 44,6 42,4 36,6 42 -3,1 -4,8 -13,7 15 - - - - -1 • • 4. Zahlungen an andere Verwaltungen4 115,5 105,2 100,3 108,1 113 Einnahmen 747,7 767,3 795,6 833,4 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 718,0 741,0 771,9 809,1 1.1.Steuern 600,2 619,7 643,1 673,3 691 3,3 3,8 4,7 2½ 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 117,8 121,2 128,8 135,7 132 ½ 3,0 6,3 5,3 -2 ½ 24,9 25,4 22,7 23,3 21 ½ 2,0 -10,7 3,0 -9 4,9 0,9 1,0 1,0 1 -81,4 14,9 -4,7 -27,0 -13,0 1,8 28,2 -4 • • Laufender Sachaufwand 1.3Zinsausgaben 1.4 3. Globale und sonstige 2. Einnahmen der Kapitalrechnung 3. Zahlungen von anderen Verwaltungen Finanzierungssaldo5 209 ½ Rechnungsergebnisse. Bund, Extrahaushalte des Bundes = Rechnungsergebnisse; Länder und Gemeinden = Kassenergebnisse. 3 Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). 4 Verrechnungsverkehr und Zahlungen an Sozialversicherungen. 5 Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 2 141 • -9,0 -4,7 7,8 4½ 845 ½ 2,6 3,7 4,7 1½ 823 ½ 3,2 4,2 4,8 2 - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1 • • -½ • Zusammenstellung 3 Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2012 bis 2016 Kernhaushalt 20121 20131 20141 Positionen 20151 20162 - in Mrd. € - 2013 2014 2015 2016 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - Ausgaben 306,8 307,8 295,5 299,3 317 0,3 -4,0 1,3 6 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 270,0 273,8 265,6 269,0 285 ½ 1,4 -3,0 1,3 6 1.1Personalausgaben 27,8 28,2 28,8 29,4 30 ½ 1,6 2,1 2,2 3½ 1.2 23,7 23,2 23,2 24,3 26 -2,3 0,1 4,9 8 1.3Zinsausgaben 29,2 30,0 25,3 21,3 23 ½ 2,6 -15,7 -15,6 10 1.4 Laufende Zuschüsse 50,5 52,9 54,3 55,0 60 ½ 4,7 2,6 1,3 10 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 138,8 139,6 134,1 139,0 144 ½ 0,6 -3,9 3,7 4 36,8 34,0 29,9 30,3 -7,5 -12,2 1,3 6½ 7,8 7,9 7,9 7,7 1,7 -0,4 -2,3 20 ½ 23,1 21,2 17,2 13,8 17 -8,0 -19,1 -19,6 22 6,0 4,9 4,9 8,8 6 -17,8 -1,4 80,9 -30 - - - - -½ • Einnahmen 284,0 285,5 295,1 311,1 312 ½ 0,5 3,4 5,4 ½ 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 278,1 279,0 291,7 306,5 310 ½ 0,3 4,6 5,1 1½ 1.1.Steuern 256,1 259,8 270,8 281,7 290 1,5 4,2 4,0 3 22,0 19,2 21,0 24,8 -12,9 9,3 18,3 -18 5,9 6,5 3,4 4,5 10,5 -47,2 33,2 -55 -22,8 -22,3 -0,3 11,8 • • • Laufender Sachaufwand 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 2.1Sachinvestitionen 32 9½ 2.2Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen 3. Globale Minderausgaben 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 2. Einnahmen der Kapitalrechnung Finanzierungssaldo3 20 ½ 2 -4 ½ - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1 Rechnungsergebnisse. Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). 3 Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 2 142 • • • • Zusammenstellung 4 Ausgaben und Einnahmen der Länder 2012 bis 2016 Kernhaushalte 20122 20132 Positionen 20142 20152 20163 - in Mrd. € - 2013 2014 2015 2016 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - Ausgaben 299,3 308,7 319,4 332,7 349 3,2 3,5 4,2 5 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 267,5 276,8 285,7 298,9 314 3,5 3,2 4,6 5 1.1Personalausgaben 107,3 110,5 114,4 117,1 121 3,0 3,5 2,4 3½ 26,7 27,8 28,9 31,0 35 3,9 4,2 7,3 12 ½ 1.3Zinsausgaben 18,7 17,6 16,2 14,9 14 -6,0 -7,9 -7,8 -7 ½ 1.4 Laufende Zuschüsse 48,0 48,5 49,9 52,0 53 ½ 1,0 2,9 4,1 3½ 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 66,7 72,5 76,3 83,9 90 ½ 8,7 5,2 9,9 8 31,8 31,9 33,7 33,8 35 0,2 5,7 0,4 3½ 6,6 6,4 6,5 6,7 7½ -2,3 1,8 2,2 13,5 12,9 14,8 13,5 13 ½ -4,5 14,8 -8,9 1½ 11,8 12,6 12,4 13,7 14 7,1 -1,7 10,5 2 Einnahmen 293,5 306,8 318,9 333,0 348 ½ 4,5 4,0 4,4 4½ 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 279,9 293,2 305,0 320,7 334 ½ 4,8 4,0 5,2 4 1.1.Steuern 215,0 224,3 234,2 248,8 261 4,3 4,4 6,3 5 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 64,9 68,9 70,8 71,9 73 6,2 2,7 1,5 1½ 2. Einnahmen der Kapitalrechnung 13,6 13,5 13,9 12,3 14 ½ -0,7 2,8 -11,8 16 Finanzierungssaldo4 -5,7 -1,9 -0,4 0,3 -½ • • 1.2 Laufender Sachaufwand 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 2.1Sachinvestitionen 11 2.2Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1 Rechnungsergebnisse. Kassenergebnisse. 3 Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). 4 Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 2 143 • • Zusammenstellung 5 Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2012 bis 2016 Kernhaushalte 20121 20132 Positionen 20142 20152 20163 - in Mrd. € - 2013 2014 2015 2016 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - Ausgaben 187,5 195,6 205,1 215,2 229 4,4 4,8 4,9 6½ 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 198 ½ 4,2 4,9 5,3 6½ 3,9 4,6 3,4 5 162,2 169,0 177,3 186,7 1.1Personalausgaben 48,2 50,1 52,4 54,2 57 1.2 39,7 41,0 43,2 45,0 48 ½ 3,4 5,3 4,3 7 4,0 3,8 3,4 3,3 3 -6,2 -8,4 -3,9 -4 62,9 66,1 69,8 75,6 81 ½ 5,1 5,6 8,2 7½ 7,4 8,0 8,4 8,5 9 9,3 4,9 1,3 3½ 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 25,3 26,6 27,8 28,5 30 ½ 5,2 4,5 2,5 7 2.1Sachinvestitionen 19,7 20,8 22,2 22,0 24 5,3 7,0 -0,9 8½ 4,9 5,1 5,0 5,9 6 4,0 -1,6 18,5 1 0,7 0,8 0,6 0,6 11,0 -22,3 -6,1 0 Einnahmen 190,0 197,3 205,3 218,2 230 3,8 4,1 6,3 5½ 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 175,2 182,5 190,0 202,1 212 4,2 4,1 6,4 5 74,3 76,7 79,4 84,8 85 ½ 3,3 3,5 6,8 100,9 105,8 110,6 117,4 126 ½ 4,9 4,5 6,1 14,9 14,8 15,3 16,1 17 ½ -0,4 3,3 4,9 2,6 1,7 0,2 3,1 Laufender Sachaufwand 1.3Zinsausgaben 1.4 Laufende Zuschüsse 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 2.2Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen 1.1.Steuern 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 2. Einnahmen der Kapitalrechnung Finanzierungssaldo4 ½ 1 - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1 Rechnungsergebnisse. Kassenergebnisse. 3 Schätzung; Stand Juli 2016 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). 4 Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 2 144 • • • ½ 8 10 ½ • 3.3 Die Vermögensrechnung des Bundes Zum 31.12.2015 wird das Vermögen des Bundes unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes mit 262,7 Mrd. € ausgewiesen. Die Schulden belaufen sich auf 1.817,7 Mrd. €. Es ergibt sich damit ein negativer Vermögens-/Schuldensaldo in Höhe von 1.555,1 Mrd. €, der sich gegenüber dem Jahresanfang um 30,3 Mrd. € erhöht hat. Die maßgebenden Bestimmungen zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes finden sich in den Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (VV-ReVuS). Die ab dem 01.01.2015 geltende Fassung wurde mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.10.2014 bekannt gegeben. Bei der Ermittlung des Vermögens-/Schuldensaldos wurden das Sondervermögen Aufbauhilfe, das Bergmannssiedlungsvermögen, der Fonds Deutsche Einheit, der Erblastentilgungsfonds, der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, der Klärschlamm-Entschädigungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds und die Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen (Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“) aus nachfolgend dargelegten Gründen nicht in die Vermögensrechnung des Bundes einbezogen: Die Vermögensrechnung des Bundes bezieht sich gemäß den Bestimmungen der VV-ReVuS auf das Vermögen und die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“. Aus dem Sachzusammenhang mit der Haushaltsrechnung ergibt sich, dass darunter alle Behörden zu subsumieren sind, für die Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushaltsplan veranschlagt sind. Diese so genannte Kernverwaltung des Bundes umfasst die Verfassungsorgane des Bundes, das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, die sonstigen obersten Bundesbehörden und die gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung. Die Vermögensrechnung erstreckt sich im Weiteren auf die Bundesbetriebe und die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes als rechtlich unselbstständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung bzw. des Bundesvermögens. Nicht erfasst sind das Vermögen und die Schulden der rechtlich selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Nach den Regelungen in ihren Errichtungsgesetzen bzw. nach § 109 BHO haben diese bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts eigenständig Rechnung zu legen. ●● Das Bergmannssiedlungsvermögen ist ein Treuhandvermögen des Bundes, das nach dem Ersten Weltkrieg durch eine Kohleabgabe zur Errichtung von Bergarbeiterwohnungen im Zeitraum von 1920 bis 1924 entstanden ist. Das Treuhandvermögen wird von der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH, Köln (WBG) verwaltet. Der Bund ist kein Gesellschafter. Das Bergmannssiedlungsvermögen wird in der Bilanz der WBG mit 1,237 Mio. € ausgewiesen. Zwischen dem Bund und den Gesellschaftern ist sowohl die Stellung des Bundes als Treugeber als auch der tatsächliche heutige Wert des Bergmannssiedlungsvermögens strittig. Inzwischen wurden mit den Gesellschaftern Gespräche zur Ablösung des Bergmannssiedlungsvermögens aufgenommen. Die nachfolgende Übersicht stellt den in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Vermögensbeständen die Schulden des Bundes gegenüber: Zusammenstellung: Vermögen und Schulden des Bundes 01.01.2015 Vermögen 0,0* 0,0* 0,0* 0,0* 122.736,3 133.371,9 0,0* 0,0* 37.463,3 36.685,8 VI.Wertpapiere 63.149,1 62.405,2 VII.Flüssige Mittel 23.676,4 30.204,8 247.025,0 262.667,7 569,0 550,1 I. Immaterielles Vermögen II.Sachvermögen III.Finanzvermögen IV.Vorräte V. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gesamt nachrichtlich: Bedingte Forderungen des Bundes 01.01.2015 Schulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0* 0,0* III. Verbindlichkeiten gegenüber Kapitalbeteiligungen 24.110,5 24.084,5 IV. Sonstige Verbindlichkeiten 4.365,6 3.920,9 543.209,1 603.012,6 63.790,3 66.364,1 1.771.733,7 1.817.724,6 -1.524.708,7 -1.555.056,9 V.Rückstellungen Gesamt Vermögens-/Schuldensaldo ●● Der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, das Sondervermögen Aufbauhilfe, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds sowie die Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“ verwalten ausschließlich Haushaltsmittel in Form von Ermächtigungen. Sie verfügen weder über Vermögen noch über Schulden. 31.12.2015 1.120.342,6 VI. Schulden der Sonderund Treuhandvermögen ●● Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Erblastentilgungsfonds sind gemäß § 1 Abs. 1 Schuldenmitübernahmegesetz vom 21.06.1999 (BGBl. I S. 1384) vom Bund als Mitschuldner übernommen worden. Insofern sind sie ebenfalls in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes berücksichtigt. Der Erblastentilgungsfonds wurde auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung von Gesetzen über Sondervermögen des Bundes vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2431) zum 31.12.2015 aufgelöst. - in Mio. € 1.136.258,2 I.Kreditmarktverbindlichkeiten ●● Gemäß § 6a Gesetz über die Errichtung eines Fonds Deutsche Einheit wurden ab 01.01.2005 die Verbindlichkeiten des Fonds Deutsche Einheit in die Bundesschulden eingegliedert. Sie sind damit bereits in den Kreditmarktverbindlichkeiten berücksichtigt. 31.12.2015 - in Mio. € - ●● Der Klärschlamm-Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen, dessen Vermögen bzw. Schulden dem Bund wirtschaftlich nicht zuzuordnen sind. Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. Die mit * gekennzeichneten Positionen werden gegenwärtig wertmäßig nicht nachgewiesen. 145 3.4 Kreditmanagement des Bundes 3.4.1.1Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen 3.4.1 Entwicklung der Verschuldung Bund und Sondervermögen nahmen im Jahr 2015 Kredite von zusammen 179,7 Mrd. € auf. Die aufgenommenen Mittel wurden zur Anschlussfinanzierung von Tilgungen und zur Finanzierung des Bundeshaushalts in Höhe von 170,2 Mrd. €, des Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 5,2 Mrd. € und des Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 4,4 Mrd. € eingesetzt. Die nachfolgende Zusammenstellung 1 stellt den Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen in 2015 dar. Im Jahr 2015 konnte sich die deutsche Wirtschaft in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld durch ein solides und stetiges Wachstum behaupten. Seit der Überwindung der vorübergehenden Schwächephase im zweiten Vierteljahr 2014 wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im vierten Quartal 2015 bereits das sechste Vierteljahr in ununterbrochener Folge. Für 2015 ergab sich insgesamt ein Wachstum von 1,4 % (2014: 1,6 %). Das stetige Wirtschaftswachstum und die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Bundesregierung haben zusammen mit den seit Jahren vergleichsweise niedrigen Marktzinsen dazu beigetragen, dass der Bundeshaushalt im Jahr 2015 - wie schon im Vorjahr - ohne Neuverschuldung abgeschlossen werden konnte. Die Niedrigzinsphase setzte sich auch im Jahr 2015 fort, wobei die Renditen an den europäischen Kapital- und Geldmärkten Ende April auf ein neues historisches Allzeittief fielen. Die danach beobachtete heftige Marktkorrektur war nur von kurzer Dauer. Im Gefolge der zunehmend expansiven Geldpolitik der EZB sanken die Renditen ab Mitte des Jahres erneut in allen Laufzeitsegmenten. Im Ergebnis fiel die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen bis Ende 2015 wieder auf das Niveau vom Jahresanfang von etwa 0,6 %. Gleichzeitig engten sich die Renditeabstände der Staatsanleihen in der Eurozone weiter ein. Zusammenstellung 1: Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2015 in Mio. € Anteil (in %) 2015 Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen nach Verwendung für Bundeshaushalt Finanzmarktstabilisierungsfonds Investitions- und Tilgungsfonds Restrukturierungsfonds vom Bund mitübernommene Sondervermögen Seit 2011 bildet sich das infolge der Banken- und Staatschuldenkrise gewachsene Umlaufvolumen inländischer festverzinslicher Inhaberschuldverschreibungen wieder zurück. Ende 2015 erreichte das Umlaufvolumen 3 046 Mrd. €. Die Absenkung auf ein Umlaufvolumen unterhalb des Vorkrisenniveaus setzte sich fort, wobei sich eine neue strukturelle Zusammensetzung herausbildete. So verlagert sich das Angebot von Kreditinstituten hin zum öffentlichen Sektor und zum Unternehmenssektor. Die Nachfrage wird derzeit durch geldpolitische Maßnahmen der EZB geprägt, insbesondere wird sie durch die Kaufprogramme der EZB gestützt. Vom Kaufprogramm der EZB konnten vor allem die festverzinslichen Bundeswertpapiere profitieren, deren Emissionsrenditen 2015 gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich gefallen sind. Die Emissionsrenditen waren in allen Laufzeiten rückläufig, wobei die Laufzeitsegmente bis einschließlich fünf Jahre unter die Nulllinie fielen. Aber auch die gesunkenen Emissionsbeträge trugen ihren Teil zur Senkung der Zinsausgaben im Bundeshaushalt bei. nach Instrumentenarten Bundeswertpapiere Bundesanleihen 30-jährige Bundesanleihen 10-jährige Bundesanleihen Inflationsindexierte Bundeswertpapiere 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 10-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes inflationsindexierte Obligationen des Bundes Bundesobligationen Bundesschatzanweisungen Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes Sonstige Bundeswertpapiere Schuldscheindarlehen Sonstige Kredite und Buchschulden Um auch bei dem gesunkenen Finanzierungsbedarf des Bundes vom niedrigen Zinsniveau zu profitieren, wurden die Emissionsvolumina der 5-jährigen Bundesobligationen zugunsten 10-jähriger Bundesanleihen zurückgenommen. Eine Umverteilung der Kreditaufnahme ausschließlich in den langen Laufzeitbereich könnte zwar das derzeit niedrige Zinsniveau für lange Zeit sichern, jedoch musste der Bund auch 2015 für eine Bedienung von Nachfrage und ein gutes Liquiditätsniveau in allen etablierten Laufzeitsegmenten sorgen. Der Anteil der kurzfristigen Unverzinslichen Schatzanweisungen konnte vor allem auf Grund einer verbesserten Einnahmesituation im Bundeshaushalt reduziert werden. 2015 kam es bei der Emission von Bundeswertpapieren im Niedrigzinsumfeld mehrfach zu Unterzeichnungen bei einzelnen Auktionen. Der Absatz der Emissionen war jedoch jederzeit gewährleistet, da die Marktpflegequote im Nachgang zur Platzierung stets problemlos am Sekundärmarkt verkauft werden konnte. 179.718 170.188 5.165 4.364 0 100,0 94,7 2,9 2,4 0,0 0 0,0 179.364 53.473 6.203 47.270 11.250 99,8 29,8 3,5 26,3 6,3 2.906 1,6 8.344 4,6 0 39.754 51.944 0,0 22,1 28,9 22.943 0 0 354 12,8 0,0 0,0 0,2 3.4.1.2Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen Im Jahr 2015 beliefen sich die Zinsausgaben des Bundes und seiner Sondervermögen auf 21,7 Mrd. €. Die Belastungen von Bund und Sondervermögen durch das Schuldenwesen gingen - nachdem sie bereits 2014 um 5,5 Mrd. € gesunken waren nochmals um rund 5 Mrd. € zurück. Hauptursachen hierfür waren der fortlaufende Ersatz höher verzinslicher durch niedriger verzinsliche Papiere im Zuge der Anschlussfinanzierung sowie erhöhte Agio-Einnahmen bei Aufstockungen infolge der im Jahr 2015 wiederholt aufgetretenen historischen Zinstiefs für Bundeswertpapiere. Die folgende Tabelle zeigt die Zinsausgaben und -einnahmen unterteilt nach Bund und Sondervermögen und zusätzlich kombiniert nach Instrumenten- und Zinsarten. 146 Die Tilgungsleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen beliefen sich 2015 auf 197,5 Mrd. €. Die Zusammenstellung 3 zeigt die Verteilung der geleisteten Zahlungen sowohl auf die einzelnen Instrumente als auch auf Bund und Sondervermögen. Zusammenstellung 2: Zinsausgaben und -einnahmen des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2015 (einschl. Verwaltungsaufwand des Bundes) in Mio. €* Berichtsperiode 2015 Zinsausgaben insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen 21.696 nach Verwendung für Bundeshaushalt 21.107 Finanzmarktstabilisierungsfonds 290 Investitions- und Tilgungsfonds 299 Restrukturierungsfonds 0 vom Bund mitübernommene Sondervermögen 0 nach Instrumentenarten Bundeswertpapiere 26.992 Bundesanleihen 23.109 30-jährige Bundesanleihen 8.947 10-jährige Bundesanleihen 14.163 557 Inflationsindexierte Bundeswertpapiere 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 0 10-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 439 inflationsindexierte Obligationen des Bundes 118 Bundesobligationen 3.029 Bundesschatzanweisungen 144 Unverzinsliche Schatzanweisungen -7 Sonstige Bundeswertpapiere 160 Zinsen für Schuldscheindarlehen 526 Zinsen für Kassenverstärkungskredite 30 Zinsausgaben und -einnahmen aus dem Derivatgeschäft -474 Saldierte Agio (-)/Disagio (+) -3.868 Zuführung zum Sondervermögen nach dem SchlussFinG -271 Zinsen für sonstige Schulden und Buchschulden 42 Verwaltungsaufwand und Nebenkosten der Kreditbeschaffung 43 abzüglich Zinseinnahmen aus Eigenbestand -1.324 Zinseinnahmen insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen -19 nach Verwendung für Bundeshaushalt -18 Finanzmarktstabilisierungsfonds -1 Investitions- und Tilgungsfonds -1 Restrukturierungsfonds 0 vom Bund mitübernommene Sondervermögen 0 nach Instrumentenarten aus Geldanlage -19 Gebühren, sonstige Entgelte 0 Saldo insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen 21.677 nach Verwendung für Bundeshaushalt 21.089 Finanzmarktstabilisierungsfonds 289 Investitions- und Tilgungsfonds 299 Restrukturierungsfonds 0 vom Bund mitübernommene Sondervermögen 0 * Ausgaben tragen das Vorzeichen (+), Einnahmen (–) Anteil (in %) Zusammenstellung 3: Tilgungsleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2015 in Mio. € 100,0 97,3 1,3 1,4 0,0 Berichtsperiode Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen nach Verwendung für Bundeshaushalt Finanzmarktstabilisierungsfonds Investitions- und Tilgungsfonds Restrukturierungsfonds vom Bund mitübernommene Sondervermögen 0,0 124,4 106,5 41,2 65,3 2,6 nach Instrumentenarten Bundeswertpapiere Bundesanleihen 30-jährige Bundesanleihen 10-jährige Bundesanleihen Inflationsindexierte Bundeswertpapiere 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 10-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes inflationsindexierte Obligationen des Bundes Bundesobligationen Bundesschatzanweisungen Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes Sonstige Bundeswertpapiere Schuldscheindarlehen Sonstige Kredite und Buchschulden 0,0 2,0 0,5 14,0 0,7 0,0 0,7 2,4 0,1 -2,2 -17,8 -1,2 0,2 Anteil (in %) 2015 -197.516 -188.650 -5.570 -3.297 0 100,0 95,5 2,8 1,7 0,0 0 0,0 -196.195 -44.000 0 -44.000 0 99,3 22,3 0,0 22,3 0,0 0 0,0 0 0,0 0 -52.000 -59.000 0,0 26,3 29,9 -40.007 -1.187 -1.322 0 20,3 0,6 0,7 0,0 3.4.1.3Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt 0,2 -6,1 Im Jahr 2015 verminderten sich die dem Bundeshaushalt zuzurechnenden Schulden um 18,5 Mrd. €. Darüber hinaus verminderten sich auch die Schulden des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds um 0,4 Mrd. €. Die Schulden des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds erhöhten sich um 1,1 Mrd. €. Der Rückgang der Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen betrug daher insgesamt 17,8 Mrd. €. Im Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2011 bis 2015 folgende Beträge: 100,0 92,7 4,1 3,2 0,0 0,0 100,0 0,0 Zusammenstellung 4: Veränderung des Schuldenstandes des Bundes und seiner Sondervermögen in den Jahren 2011 bis 2015 in Mrd. € 100,0 97,3 1,3 1,4 0,0 Berichtsperiode 2011 2012 2013 2014 2015 Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen 10,4 19,9 18,1 1,4 -17,8 Bundeshaushalt 14,3 16,7 14,2 1,5 -18,5 Finanzmarktstabilisierungsfonds -11,2 3,2 3,9 1,2 -0,4 7,4 -0,1 0,0 -1,4 1,1 nach Verwendung für 0,0 Investitions- und Tilgungsfonds 147 Die Rückführung des Schuldenstandes des Bundes und der Sondervermögen resultiert aus der günstigen Entwicklung des Bundeshaushalts und den Überschüssen bei den Sondervermögen im Haushaltsjahr 2015. Die per Saldo erzielten Überschüsse führten im Kassenkreislauf des Bundes zu einem reduzierten Bruttokreditbedarf des Bundes. Da dieser geringer war als die für Anschlussfinanzierungen benötigten Mittel für Tilgungen, wurde der Schuldenstand um 18,5 Mrd. € zurückgeführt. Im Bundeshaushalt wurden die Überschüsse genutzt, um die Zuführung an die „Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“1 in Höhe von 12,1 Mrd. € vorzunehmen. Die Überschüsse der Sondervermögen wurden Ende des Jahres zum Haushaltsausgleich auf das Folgejahr umgebucht. Die Zusammenstellung 5 zeigt eine vollständige Übersicht der Nettokreditaufnahme, die Zuführungen zu und Abflüsse aus den Sondervermögen, die Umbuchungen sowie die Veränderung des Schuldenstandes des Bundeshaushalts bis einschließlich 2015. Zusammenstellung 5: Nettokreditaufnahme, Veränderung des Schuldenstandes des Bundeshaushalts in den Jahren 2011 bis 2015 in Mrd. € Berichtsperiode 2011 1.Tilgungen 2.Bruttokreditbedarf 3. Veränderung des Schuldenstands 4. sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung 5. Aufgliederung der Haushaltsumbuchungen Saldo aus Zuführungen, Rücklagenbildung (+) und Abführungen, Verwendung (-) 5.1Selbstbewirtschaftungsmittel 5.2 Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ 5.3 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ 2013 2014 2015 -257,9 -232,6 -224,4 -200,3 -188,7 272,1 249,3 238,6 201,8 170,2 14,3 16,7 14,2 1,5 -18,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,1 5,7 7,9 -1,5 18,5 0,0 0,1 0,4 0,0 -0,1 1,0 1,3 0,0 0,7 -0,3 -0,4 0,2 -0,5 -0,4 -0,2 5.4 Sondervermögen „Aufbauhilfe“ 0,0 0,0 7,4 -0,8 -0,9 5.5 Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ 0,0 0,0 0,0 0,0 3,5 5.6 Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“ 0,0 0,0 0,0 0,0 12,1 5.7 Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 5.8 Umbuchung zum Haushaltsausgleich 6.Nettokreditaufnahme 3.4.1.4 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten Die Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen belief sich zum Jahresende 2015 auf 1 097,2 Mrd. €. Davon entfielen auf den Bund 1 050,9 Mrd. €, 25,2 Mrd. € auf das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds und 21,0 Mrd. € auf den Investitions- und Tilgungsfonds. Am 31.12.2015 hatte der Restrukturierungsfonds keine Schulden. 1 2012 Zur Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den kommenden Jahren wurde mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 eine Rücklage in Höhe von 5,0 Mrd. € im Wege der Zuführung aus dem Einzelplan 60 veranschlagt sowie mit § 6 Abs. 9 HG die haushaltsgesetzliche Ausgabeermächtigung für eine höhere Zuführung, soweit dadurch der Haushalt ausgeglichen wird, geschaffen. Der Rücklage wurden mit dem Jahresabschluss 2015 über die bereits veranschlagte Zuführung von 5,0 Mrd. € hinaus weitere rd. 7,1 Mrd. € (gemäß § 6 Abs. 9 des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2015) zugeführt. Damit stehen rd. 12,1 Mrd. € in der Rücklage zur Verfügung. 148 2,5 4,1 0,6 -1,1 2,4 17,3 22,5 22,1 0,0 0,0 Zusammenstellung 6: Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen zum Jahresende 2011 bis 2015 in Mio. € Berichtsperiode 2011 2012 2013 2014 2015 Insgesamt Bundeshaushalt und Sondervermögen 1.075.664 1.095.533 1.113.586 1.114.973 1.097.175 1.036.970 1.053.713 1.067.873 1.069.387 1.050.926 nach Verwendung für Bundeshaushalt Finanzmarktstabilisierungsfonds 17.304 20.514 24.382 25.632 25.227 Investitions- und Tilgungsfonds 21.389 21.306 21.330 19.954 21.022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bundeswertpapiere 1.058.031 1.077.575 1.095.596 1.096.659 1.079.829 Bundesanleihen 612.464 631.425 642.795 653.418 662.891 Restrukturierungsfonds vom Bund mitübernommene Sondervermögen nach Instrumentenarten 30-jährige Bundesanleihen 156.352 167.863 176.305 182.845 189.048 10-jährige Bundesanleihen 456.112 463.562 466.491 470.573 473.843 44.241 52.119 51.718 63.245 74.495 0 0 0 0 2.906 29.313 35.350 41.105 48.692 57.036 Inflationsindexierte Bundeswertpapiere 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 10-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes inflationsindexierte Obligationen des Bundes 14.927 16.769 10.613 14.553 14.553 Bundesobligationen 199.284 217.586 234.759 244.633 232.387 Bundesschatzanweisungen 130.648 117.719 110.029 103.445 96.389 57.830 49.954 49.975 27.951 10.887 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes Sonstige Bundeswertpapiere Schuldscheindarlehen Sonstige Kredite und Buchschulden 13.565 8.772 6.319 3.967 2.780 12.061 12.022 12.222 11.971 10.649 5.572 5.935 5.768 6.343 6.697 Die Sondervermögen des Bundes „Finanzmarktstabilisierungsfonds“, „Investitions- und Tilgungsfonds“ und „Restrukturierungsfonds“ unterscheiden sich von früheren Sondervermögen dadurch, dass nicht nur die Höhe der Verschuldung, sondern auch die von diesen Sondervermögen zu tragenden Finanzierungskosten (u. a. Zinsaufwand, Agio etc.) im Rahmen der jeweiligen Kreditermächtigung zu finanzieren sind. Ferner sind den Sondervermögen auch Einnahmen zugeordnet. Die Kreditaufnahme der Sondervermögen erfolgt im Rahmen der dafür eingerichteten Proportionalfinanzierung. Sie stellt eine proportionale anteilige Mitfinanzierung der Sondervermögen an den Kreditinstrumenten, wie auch allen anderen Geschäften, die zum Schuldenwesen des Bundes gehören, sicher und garantiert so die Konditionengleichheit des Bundes und seiner Sondervermögen. Außerdem kann damit der einheitliche Marktauftritt von Bund und Sondervermögen sichergestellt werden. 3.4.2 Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen Von den vorgenannten drei Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen zu unterscheiden gibt es weitere Sondervermögen ohne Kreditermächtigungen, deren Mittel im Rahmen der täglichen Kassenkreditaufnahmen oder Kassenanlagen vorzuhalten sind. Hierzu gehören die Sondervermögen Das Bundesschuldenwesengesetz (BSchuWG) vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) enthält in seinem 2. Teil Regelungen über die Modalitäten und Instrumente der Aufnahme und Verwaltung der Kredite des Bundes und seiner Sondervermögen. § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 BSchuWG benennt die Instrumente der Kreditaufnahme. Die offene, generalklauselartige Bestimmung des Absatz 1 Nummer 5 erlaubt „sonstige an den Finanzmärkten übliche Finanzierungsinstrumente“ und damit alle Instrumente, deren Risiken und Nutzen bereits bekannt und abschätzbar sind. Damit ist eine behutsame Weiterentwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Rahmen der Entwicklung der Finanzmärkte möglich. Darüber hinaus erlaubt § 4 Absatz 2 BSchuWG im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes den Einsatz von an den Finanzmärkten eingeführten derivativen Finanzierungsinstrumenten. Gemäß Artikel 115 Absatz 1 GG bedarf die Aufnahme von Krediten einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Nach § 18 Absatz 2 Satz 1 BHO erfolgt die Ermächtigung des BMF zur Kreditaufnahme grundsätzlich im Haushaltsgesetz, wobei zwischen Kreditermächtigungen zur Deckung von Ausgaben („Haushaltskredite“) und Kreditermächtigungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft („Kassenverstärkungskredite“) unterschieden wird. Kassenverstärkungskredite dienen dem Ausgleich von Kassenschwankungen und sind eher kurzfristiger Natur. Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 2 BHO dürfen Kassenverstärkungskredite nicht später als sechs Monate nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres fällig werden. ●● Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, ●● Energie- und Klimafonds, ●● Aufbauhilfe und ●● Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Weitere Einzelheiten zu diesen Sondervermögen können dem Kapitel 1.3.2.13 „Sondervermögen“ entnommen werden. Mit der Änderung des BSchuWG (BGBl. I S. 1914) vom 19. September 2012 wurden zum 1. Januar 2013 Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes auf149 Deutsche Bundesbank genommen. Die Verpflichtung zur Verwendung von Umschuldungsklauseln folgt aus Artikel 12 Absatz 3 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMVertrag). Die Umschuldungsklauseln ermöglichen staatliche Umschuldungen bei einem drohenden Zahlungsausfall durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger. Der Inhalt der Klauseln ist in ihrer rechtlichen Wirkung in den Rechtsordnungen der EuroWährungszone einheitlich. Die Deutsche Bundesbank unterstützt das BMF in der Wahrnehmung von Aufgaben des Kreditmanagements. So stellt sie insbesondere das Bund-Bietungs-System bereit und wirkt bei der Durchführung und Abwicklung der Tenderverfahren für Bundeswertpapiere mit, führt Sekundärmarkthandel in Bundeswertpapieren durch und hält ein so genanntes „Business Continuity Office“ zur Fortführung wesentlicher Prozesse im Krisenfall vor. Die parlamentarische Kontrolle des Schuldenwesens des Bundes erfolgt durch das einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegende parlamentarische Gremium gemäß § 3 BSchuWG („Bundesfinanzierungsgremium“), das vom BMF über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium gehören seit Beginn der 18. Legislaturperiode die folgenden zehn Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an: 3.5 Im Finanzbericht sind an verschiedenen Stellen Angaben zur Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt veröffentlicht. Diese divergieren zum Teil erheblich, da die Berechnung der Schuldenstände auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiert. Unabhängig davon geht jede dieser Rechnungen zunächst von der tatsächlich am Markt durchgeführten Kreditaufnahme des Bundes aus. Dargestellt werden im Einzelnen: Verzeichnis der Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums in der 18. Legislaturperiode, Stand Dezember 2015 Abg. Norbert Brackmann, CDU/CSU (Vorsitzender) Abg. Johannes Kahrs, SPD (stellv. Vorsitzender) Abg. Cajus Caesar, CDU/CSU Abg. Ulrike Gottschalck, SPD Abg. Klaus-Dieter Gröhler, CDU/CSU Abg. Christian Hirte, CDU/CSU Abg. Thomas Jurk, SPD Abg. Bartholomäus Kalb, CDU/CSU Abg. Sven-Christian Kindler, Bündnis 90/Die Grünen Abg. Dr. Gesine Lötzsch, Die Linke Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt ●● Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (SV) im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6), ●● Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes in der Vermögensrechnung im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und der Übersicht 2 im Abschnitt 8.1 sowie ●● Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3 Außerhalb des Finanzberichts wird ferner durch die Deutsche Bundesbank der gesamtstaatliche Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages veröffentlicht. Um einen Vergleich mit den Aggregaten des Finanzberichts zu ermöglichen, wird nachfolgend der Maastricht-Schuldenstand nur für die Bundesebene (inklusive der Extrahaushalte des Bundes) hergeleitet. Das BSchuWG enthält ferner die Rechtsgrundlagen für das Bundesschuldbuch und die Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens auf die Finanzagentur. Die „Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland“ wird halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das dort dargestellte Ergebnis zur Verschuldung des Bundes ist identisch mit dem Ergebnis zum Jahresende 2015 im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) des Finanzberichts. Bundesministerium der Finanzen Das BMF trägt die Gesamtverantwortung für die Kreditaufnahme und das Schuldenwesen des Bundes. Das Referat „Schuldenwesen des Bundes“ im BMF ist die Schnittstelle zwischen dem Bundeshaushalt und der von dort vorgegebenen Kreditaufnahme (§ 18 Absatz 2 BHO, § 2 HG) einerseits und der im Auftrag des Bundes am Kapitalmarkt agierenden Finanzagentur andererseits. Von hier erfolgen Vorgaben für die Strategie der Kreditaufnahme des Bundes und für die Gestaltung des Instrumentariums der Kreditaufnahme. Nachfolgend werden zunächst Zweck und Inhalt der einzelnen Schuldendarstellungen kurz erläutert und im Anschluss durch Überführungsrechnungen zwischen ausgewählten Schuldendarstellungen ergänzt. Die Angaben in den Überführungsrechnungen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. 3.5.1 Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Die im Herbst 2000 gegründete Finanzagentur nimmt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes Kredite auf. Das mit Gründung der Finanzagentur verfolgte Ziel ist es, am Kapitalmarkt Zinskostenersparnisse zu erwirtschaften und die Verschuldungsstruktur bei begrenztem Risiko zu optimieren. Die GmbH steht zu 100 % im Eigentum des Bundes. Sie ist nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und § 4 BSchuWG in Verbindung mit der Bundesschuldenwesenverordnung ermächtigt, die für das Kreditmanagement des Bundes erforderlichen Finanzierungsinstrumente zu begeben und zu veräußern. Aus diesen Geschäften werden gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 BSchuWG ausschließlich der Bund oder seine Sondervermögen berechtigt und verpflichtet. Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) Die Zusammenstellung zeigt die Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen einerseits valutarisch abgegrenzt, d. h. so wie sie unterteilt nach Instrumenten der Kreditaufnahme zahlungswirksam im Namen und für Rechnung des Bundes und seiner Sondervermögen entstanden ist, und andererseits, wie die Verschuldung anteilig im Bundeshaushalt und seinen Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“ angerechnet bzw. verbucht worden ist. Dabei werden alle Kreditaufnahmegeschäfte in Form von Emissionen am Primärmarkt, Verkäufe und Käufe am Sekundärmarkt, die sich im Saldo der Eigenbestände wiederfinden, Schuldscheindarlehenskreditaufnahmen sowie sonstige Kredite und Buchschulden erfasst. Die „sonstigen Kredite und Buchschulden“ umfassen: Mit Inkrafttreten des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am 1. August 2006 sind der Finanzagentur neben der Kreditaufnahme zusätzlich auch die bislang von der Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) auf dem Gebiet des Schuldenwesens erfüllten Aufgaben - insbesondere das Privatkundengeschäft und die Wertpapierabwicklung - übertragen worden. ●● die sonstige unterjährige Kreditaufnahme, ●● die Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank nach dem Umstellungsgesetz, Umstellungsergänzungsgesetz und Bundesbankgesetz a. F., 150 ●● die zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 67, 3.5.3 ●● die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen in der Übersicht 10 im Abschnitt 8.3 Die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen sind der vierteljährlichen Schuldenstatistik entnommen, die auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben wird. Hier betrachtete Erhebungseinheiten sind der Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes sowie bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, soweit sie nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat zuzuordnen sind. ●● den Saldo aus den Verbindlichkeiten und Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und die Altschulden der Treuhandanstalt (Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz wie Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR, Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten gemäß Altschuldenhilfegesetz). In der Zusammenstellung 6 sind vom umlaufenden Emissionsvolumen der Bundeswertpapiere deren jeweilige Eigenbestände abgezogen. Die Angaben sind zum Nennwert ausgewiesen. Im Gegensatz zu den oben genannten Systematiken werden Einheiten, die nicht im Kernhaushalt des Bundes erfasst werden, dem Bund aber zuzurechnen sind, als Extrahaushalte bezeichnet. Entscheidend für die Zuordnung sind das wirtschaftliche Verhalten und die Art der Finanzierung der Einheit. Daher werden auch Einheiten einbezogen, die weder als Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung errichtet wurden noch zur Kernverwaltung des Bundes gehören, wie z. B. die Kreditmarktschulden der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (ehemals Treuhandvermögen bei dem BundesPensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.) und die FMS Wertmanagement (FMS-WM). In der Vermögensrechnung des Bundes sind die Verbindlichkeiten der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (im Weiteren: Postbeamtenversorgungskasse) nicht in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne SV) enthalten, sondern werden neben weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Sondervermögen den gesondert ausgewiesenen Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes zugerechnet. 3.5.2 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögens­ rechnung des Bundes im Abschnitt 3.3 (Zusammenstellung 1) und der Übersicht 2 im Abschnitt 8.1 In der auf Grundlage des Artikels 114 Abs. 1 GG und des wortgleichen § 114 Abs. 1 S. 1 BHO vom Bundesministerium der Finanzen erstellten Vermögensrechnung des Bundes (s. a. Ausführungen im Abschnitt 3.3) sind die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Hierzu gehören die Schulden der so genannten Kernverwaltung des Bundes (Verfassungsorgane, Bundeskanzleramt, Bundesministerien, sonstige oberste Bundesbehörden und gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung) sowie aller Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes. Nicht erfasst sind die Schulden der rechtlich selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Neben den Kreditmarktverbindlichkeiten werden weitere Verbindlichkeiten (z. B. aus Verträgen) sowie Rückstellungen i. S. des HGB als Schulden ausgewiesen. Die Vermögensrechnung des Bundes folgt dem Bruttoprinzip, d. h. es werden keine Schuldenpositionen mit Vermögenswerten saldiert. Für die Bundesregierung sind sowohl die schuldenstatistischen Kategorien „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“, die den Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes umfassen, als auch die „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ des Bundes und die Kassenverstärkungskredite relevant (vgl. Übersicht 10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen“). Beispielsweise überwacht der Stabilitätsrat das Verschuldungsverhalten von Bund und Ländern anhand von Kennziffern, die auf den „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ aufbauen. Die in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes umfassen das gesamte umlaufende Emissionsvolumen der Bundeswertpapiere. Abweichend zur Ermittlung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (s. Abschnitt 3.4.1.4, Zusammenstellung 6) sind die Kassenverstärkungskredite einbezogen. Die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe, die Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds Währungsumstellung sowie die Altschulden der Treuhandanstalt sind als „sonstige Schulden“ klassifiziert und hier nicht den Kreditmarktverbindlichkeiten zugeordnet. Die „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ umfassen Wertpapiere in Form von Bundesanleihen, Bundesschatzbriefen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes und Bundesobligationen. Weiterhin sind direkte Darlehen bei inländischen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, sonstigen inländischen und ausländischen Stellen sowie von der Sozialversicherung inbegriffen. Sie entsprechen dem unter 3.5.1 erläuterten Nennwertausweis der Gesamtverschuldung des Bundes (einschließlich Sondervermögen), zuzüglich der als Kassenverstärkungskredite aufgenommenen Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (Bubills), der Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten nach dem Altschuldenhilfegesetz sowie der Verschuldung der Extrahaushalte „FMS Wertmanagement“ und „Postbeamtenversorgungskasse“. Im Gegensatz zu der o. g. Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen sind bei den „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ auf Grund des Ausweises der Verbindlichkeiten nach dem Bruttoprinzip offene Forderungen nicht gegengerechnet, während in der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen unter „sonstigen Schulden“ Forderungen und Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz saldiert ausgewiesen werden. Wegen der Beachtung des Bruttoprinzips sind die Eigenbestände sowie die Forderungen aus den Altschulden der Treuhandanstalt und des Ausgleichsfonds Währungsumstellung auf der Vermögensseite ausgewiesen. Sie werden nicht mit den Kreditmarktverbindlichkeiten verrechnet. Die Kreditmarktverbindlichkeiten sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei Fremdwährungsanleihen werden unter bestimmten Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet und diese mit dem fixierten Kurs des Absicherungsgeschäftes bewertet. Derzeit haben der Bund und die Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“ keine Kreditmarktverbindlichkeiten in fremden Währungen. Die Eigenbestände werden in Abweichung zu den übrigen Schuldendarstellungen auf den Kurs zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Jahresschlusskurs) wertberichtigt. 151 3.5.4 Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen zum 31.12.2015 Der Schuldenstand im Sinne des Maastricht-Vertrages wird auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 ff. der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates gemeldet. Er kann aus den „Kreditmarktschulden des Bundes (Gesamthaushalt)“ abgeleitet werden. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung von Positionen, die sich aus den Regeln des ESVG 2010 ergeben. Hinzugerechnet sind die Kassenverstärkungskredite des Kernhaushalts (aufgenommene Geldmarktkredite) und der Extrahaushalte „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ sowie „FMS Wertmanagement“. Ferner werden die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus Maßnahmen zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenkrise ergeben, sowie der Münzumlauf in die Ermittlung einbezogen. In der Position „sonstige Korrekturen“ werden u. a. folgende Positionen hinzugerechnet: Die Differenz zwischen Nennwert und Marktwert inflationsindexierter Bundeswertpapiere, der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert der Unverzinslichen Schatzanweisungen (Nominalwertkorrektur), die Kreditaufnahme aus Off-Market-Swap- und Platzhaltergeschäften, die Kreditaufnahme staatlicher Projekte, die in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, sowie die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben. Ferner wird die gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes herausgerechnet. Mio. € Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes zum 31.12.2015 Mio. € Bundeswertpapiere.......................................... 1.079.829 + Schuldscheindarlehen..................................... 10.649 + sonstige Kredite und Buchschulden................ 6.697 Bundeswertpapiere........................................ 1.079.829 + Schuldscheindarlehen................................... 10.649 + sonstige Kredite und Buchschulden.............. 6.697 = Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen)......................... 1.097.175 + als Kassenverstärkungskredite aufgenommene Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)..................................... 7.650 + Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten nach dem Altschuldenhilfegesetz............................................................. 11 + Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“.............................. 117.349 + Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“....................... 11.000 + Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte.. 2.843 + Korrekturposten............................................ 360 = Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)........................................ 1.236.388 - = Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen)........................... - 25.227 Verschuldung des SV „Investitions- und Tilgungsfonds“.................. 21.022 = Verschuldung des Bundeshaushalts (ohne SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“).......... - 40 + Saldo aus den Verbindlichkeiten und Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und die Altschulden der Treuhandanstalt.............................................................. 9 + Eigenbestände (Bund ohne SV) zum Jahresschlusskurs...................................................... 46.847 + Kassenverstärkungskredite (Bund ohne SV).............................................. 22.600 = Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes................. 1.120.343 Verschuldung des Extrahaushaltes „Investitions- und Tilgungsfonds“................ 21.022 Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“....................... 11.000 Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“.............................. 117.349 - Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte.. 2.843 - Korrekturposten............................................ 430 = Kreditmarktschulden Kernhaushalt Bund..................................... 1.058.517 - - 1.050.926 Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe................................................................. 25.227 - 1.097.175 Verschuldung des SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“................. Verschuldung des Extrahaushaltes „Finanzmarktstabilisierungsfonds“............... 152 Überführungsrechnung zwischen den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen und dem Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum 31.12.2015 Mio. € Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)............................................ Entwicklung des Steueraufkommens und Überlegungen zur Steuerschätzung 2016 3.6.1 Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens 1.236.388 + Kassenverstärkungskredite (Kernhaushalt sowie Extrahaushalte „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ und „FMS Wertmanagement“............... 26.523 + Münzumlauf.................................................... 8.732 + Effekte von Maßnahmen zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenkrise................... 66.548 + sonstige Korrekturen....................................... 39.083 - 3.6 gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes........................... 5.268 = Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag (Bund)............................................................ 1.372.006 Das Steueraufkommen eines Jahres ist die Summe der kassenmäßigen Ergebnisse einer größeren Anzahl unterschiedlicher Steuerarten. Die zehn aufkommensstärksten Steuern erbringen rund 90 % der gesamten Steuereinnahmen. Das Gesamtsteueraufkommen lässt sich nicht unmittelbar aus dem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) ableiten. Vielmehr wird das Aufkommen einzelner Steuerarten von der Entwicklung der jeweiligen spezifischen Bemessungsgrundlage bestimmt, die ihrerseits oftmals in einer nur mittelbaren, nicht stabilen Beziehung zum nominalen BIP steht. Neben den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und struktureller Veränderungen auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen der verschiedenen Steuern sind insbesondere die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die Beziehung zwischen Kassenaufkommen und Bemessungsgrundlage von großer Bedeutung. Die volkswirtschaftliche Steuerquote setzt die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Beziehung zum BIP. Dieser Quotient unterliegt im Zeitablauf großen Schwankungen. Dabei schlagen verschiedene Einflussfaktoren zu Buche. Zum einen ist das BIP in starkem Maße vom Konjunkturverlauf geprägt. Hinzu kommen Veränderungen, die sich aus Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergeben. So ergaben sich beispielsweise durch die Anwendung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) für den gesamten Revisionszeitraum deutlich höhere BIP-Niveaus, die die volkswirtschaftliche Steuerquote gegenüber dem alten Rechenstand merklich reduzierten. Zum anderen wirken sich sowohl konjunkturelle Einflüsse als auch Steuerrechtsänderungen auf das Steueraufkommen selbst aus (vgl. Zusammenstellung 1). Im Jahr 2008 lag die Steuerquote bei rund 22 % des BIP. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der steuerlichen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sank diese Quote auf rund 20 ½ % im Jahr 2010. Ab dem Jahr 2012 liegt die Steuerquote wieder bei rund 22 % des BIP. Aktuell wird für das Jahr 2016 eine Steuerquote von 22,0 % und für das Jahr 2017 von 22,3 % erwartet. Zusammenstellung 1: Die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt Jahr Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Volkswirtschaftliche Steuerquote Mrd. € Veränderung in % Mrd. € Veränderung in % in % 2008 561,2 4,3 2.561,7 1,9 21,9 2009 524,0 -6,6 2.460,3 -4,0 21,3 2010 530,6 1,3 2.580,1 4,9 20,6 2011 573,4 8,1 2.703,1 4,8 21,2 2012 600,0 4,7 2.754,9 1,9 21,8 2013 619,7 3,3 2.820,8 2,4 22,0 2014 643,6 3,9 2.915,7 3,4 22,1 2015 673,3 4,6 3.025,9 3,8 22,2 1) 691,2 2,7 3.135,9 3,6 22,0 2017 1) 723,9 4,7 3.239,7 3,3 22,3 2016 1) Kassenmäßige Steuereinnahmen Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. 153 Die Zusammenstellung 2 zeigt die Anteile der direkten und indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen. Die direkten Steuern setzen sich aus den Steuern vom Einkommen, den Steuern vom Vermögensbesitz, den Steuern vom Gewerbebetrieb und der Erbschaftsteuer zusammen. Im Steuersystem ist bei konstantem Steuerrecht und steigenden Einkommen über den progressiven Einkommensteuertarif einerseits sowie die überwiegende Mengenbezogenheit der zu den indirekten Steuern zählenden Verbrauchsteuern andererseits die Tendenz zu einem steigenden Anteil der direkten Steuern angelegt. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 führten jedoch einbrechende Einnahmen aus den Gewinnsteuern und Entlastungen bei der Einkommensteuer zum Zwecke der Konjunkturstützung zu einem kräftigen Rückgang des Anteils der direkten Steuern am Gesamtaufkommen. Die sich aus der Konjunkturerholung im Jahr 2010 ergebenden Effekte zugunsten der direkten Steuern wurden durch die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes mehr als ausgeglichen, sodass sich letztendlich - trotz der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung - ein weiterer leichter Rückgang des Anteils der direkten Steuern ergab. Das andauernd positive konjunkturelle Umfeld hat seit dem Jahr 2011 dann den Anteil der direkten Steuern erheblich ansteigen lassen. Für die Folgejahre wird - im Zuge der erwarteten Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität - mit einem kontinuierlichen Aufwärtstrend zugunsten der direkten Steuern bis auf 53,2 % im Jahr 2017 gerechnet. Steuern vom Verbrauch und Aufwand Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kernbrennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, pauschalierte Eingangsabgaben, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer, sonstige Gemeindesteuern. Die Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen in der Zusammenstellung 3 zeigt, dass der Anteil der Steuern auf das Einkommen und Vermögen im Verhältnis zu den Steuern auf die Einkommensverwendung insbesondere infolge kräftig steigender Gewinnsteuern bis 2008 anstieg. In den Jahren 2009 bis 2011 lag der Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung wieder deutlich über demjenigen der Steuern auf das Einkommen und Vermögen, weil die gewinnabhängigen Steuern im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Maßnahmen zu deren Bekämpfung stark zurückgegangen waren. Im Jahre 2012 nahm der Anteil der Steuern auf Einkommen und Vermögen infolge der konjunkturellen Erholung wieder zu auf 49,9 % und übertraf den Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung (48,1 %). Diese Entwicklungstendenz dürfte sich im Gefolge der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Expansion fortsetzen. Für das Jahr 2017 wird ein Anteil der Steuern auf das Einkommen und Vermögen von 52,5 % erwartet. Zusammenstellung 2: Anteil der direkten und indirekten Steuern am Steueraufkommen Jahr Anteil am Gesamtaufkommen in % direkte Steuern indirekte Steuern 2008 51,7 48,3 2009 48,4 51,6 2010 48,2 51,8 2011 49,3 50,7 2012 50,6 49,4 2013 51,7 48,3 2014 52,2 47,8 2015 1) 52,6 47,4 2016 1) 52,3 47,7 2017 1) 53,2 46,8 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. Eine tiefere Untergliederung nach Steuergruppen ermöglicht eine noch stärkere Differenzierung der strukturellen Veränderungen des Steuersystems. Aus der Zusammenstellung 3 lässt sich die Verteilung des Steueraufkommens nach Steuergruppen ersehen. Die Gruppen gliedern sich wie folgt: Steuern vom Einkommen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Steuern vom Vermögensbesitz Grundsteuer, Vermögensteuer. Steuern vom Gewerbebetrieb Gewerbesteuer. Steuern vom Vermögensverkehr Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer. Steuern vom Umsatz Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer. 154 Zusammenstellung 3: Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen Steuergruppen 1. 2008 Steuern auf das Einkommen und Vermögen davon: Steuern vom - Einkommen - 2009 50,9 2010 47,5 2011 47,4 2012 48,6 2013 49,9 2014 50,9 2015 51,3 2016 1) 2017 1) 51,4 52,5 51,7 41,6 39,2 38,5 39,5 40,9 42,0 42,6 43,0 43,0 43,7 Vermögensbesitz 1,9 2,1 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 1,9 1,9 Gewerbebetrieb 7,3 6,2 6,7 7,1 7,1 6,9 6,8 6,8 6,5 6,9 2. Steuern auf den Vermögensverkehr 1,9 1,8 1,8 1,9 1,9 2,1 2,3 2,6 2,6 2,5 3. Steuern auf die Einkommensverwendung 47,3 50,7 50,8 49,6 48,1 47,0 46,4 45,7 45,9 45,0 davon: - Steuern vom Umsatz - 31,4 33,8 33,9 33,1 32,4 31,8 31,6 31,2 31,8 31,6 Versicherungsteuer 1,9 2,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8 1,8 1,8 - Kraftfahrzeugsteuer 1,6 1,6 1,6 1,5 1,4 1,4 1,3 1,3 1,3 1,2 - Energiesteuer 7,0 7,6 7,5 7,0 6,6 6,4 6,2 5,9 5,8 5,5 - Stromsteuer 1,1 1,2 1,2 1,3 1,2 1,1 1,0 1,0 1,0 0,9 - Zölle 0,7 0,7 0,8 0,8 0,7 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 3,6 3,9 3,8 4,1 4,0 3,8 3,7 3,7 3,5 3,2 - Sonstige Steuern vom Verbrauch und Aufwand 1) Anteil am Gesamtaufkommen in vH in den Kalenderjahren Ergebnis des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016 155 Länder von den Steuereinnahmen abgezogen und die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ den Steuereinnahmen des Bundes zugerechnet; Aus der Zusammenstellung 4 sind die Anteile zu ersehen, die in der Verteilung des Steueraufkommens jeweils auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallen. Das Aufkommen verschiedener Steuern steht jeweils einer Gebietskörperschaft allein zu. Den größten Anteil am Steueraufkommen haben jedoch die gemeinschaftlichen Steuern, deren Einnahmen auf die Gebietskörperschaften aufzuteilen sind. Während für die meisten gemeinschaftlichen Steuern die Aufteilung nach festen Anteilssätzen erfolgt, variieren die Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von Jahr zu Jahr. Die Vorschriften zur Aufteilung der Steuern vom Umsatz sind im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Im Anschluss an die Aufteilung der Steuern findet eine Vielzahl nachgelagerter Umverteilungsvorgänge zwischen den staatlichen Ebenen statt. ●● bei den Ländern die Beteiligung an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ von den Steuereinnahmen abgezogen und die Regionalisierungsmittel (ÖPNV), die Beteiligung der Gemeinden am Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die Kfz-Steuer-Kompensation, Konsolidierungshilfen sowie die Ergänzungszuweisungen vom Bund den Steuereinnahmen der Länder zugerechnet; ●● bei den Gemeinden die Beteiligung an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder von den Steuereinnahmen der Gemeinden abgezogen; Im Einzelnen werden: ●● beim Bund die EU-Eigenmittel, die Zahlungen von Ergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln (ÖPNV), Kfz-Steuer-Kompensation und Konsolidierungshilfen an die ●● bei der EU die MwSt- und BNE-Eigenmittelzahlungen des Bundes und das Aufkommen aus den Zöllen aufaddiert. Zusammenstellung 4: Der Anteil von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Steueraufkommen Anteil am Gesamtsteueraufkommen in % 1) 2) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20161) 20171) Steuereinnahmen des Bundes 2) 42,6 43,5 42,6 43,3 42,7 41,9 42,1 41,8 42,0 41,7 Steuereinnahmen der Länder 2) 39,5 39,5 39,6 39,1 39,4 39,4 39,5 39,8 40,2 39,7 Steuereinnahmen der Gemeinden 13,7 13,1 13,3 13,4 13,5 13,6 13,6 13,8 13,5 14,0 EU-Eigenmittel 4,1 3,9 4,6 4,3 4,4 5,0 4,8 4,6 4,3 4,6 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. Nach Ergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich 3.6.2 Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2017 Gemeinschaftliche Steuern Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2016 die Steuereinnahmen für die Jahre 2016 und 2017 sowie für den gesamten mittelfristigen Zeitraum bis 2020 geschätzt. Dem Gremium gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten sowie der obersten Finanzbehörden aller Länder an. Nach deutschem Steuerrecht unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, dasjenige juristischer Personen der Körperschaftsteuer. Der Steuerschätzung liegen Eckdaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zugrunde, die federführend vom BMWi erarbeitet wurden. Die Bundesregierung erwartet eine Zunahme des nominalen BIP um 3,3 % im Jahr 2017. Damit ergibt sich für die Schätzung der Steuereinnahmen 2017 folgendes Bild: Zum 1. Januar 2009 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Kassentechnisch gliedert sich diese in zwei Komponenten: Die „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ erfasst neben den Zinserträgen, die bislang dem Zinsabschlag unterlagen, auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Künftig hat die Quellenbesteuerung von Zinsen abgeltende Wirkung. Die Einbeziehung in die Veranlagung bleibt jedoch auf Antrag möglich (Günstigerprüfung). 2017 Bund Länder Gemeinden EU-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt Der Haushaltsansatz für die Steuereinnahmen gliedert die Einkommensteuer nach der Art der Erhebung weiter auf. Die im Quellenabzug erhobenen Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit („Lohnsteuer“) werden bei der Veranlagung, d. h. der endgültigen Festsetzung der Steuerschuld angerechnet. Dies galt bis 2008 auch für die Quellensteuern auf Zinsen („Zinsabschlag“) und Gewinnausschüttungen („nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“). in Mrd. € 301,8 287,5 101,2 33,3 Ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer und werden weiterhin als „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ erfasst. 723,9 Überlegungen zur Schätzung des Aufkommens nach Steuerarten Die „veranlagte Einkommensteuer“ umfasst zunächst die Vorauszahlungen der Einkommensteuerpflichtigen. Ferner werden über dieses Einnahmekonto die Nachzahlungen oder Erstattun156 gen erfasst, die sich als Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung unter Anrechnung der gezahlten Quellensteuern ergeben. Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) werden ebenfalls aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer geleistet. Schließlich wird auch die Auszahlung von Investitionszulagen und Eigenheimzulagen hier verrechnet. Damit wird deutlich, dass der Einnahmetitel „veranlagte Einkommensteuer“ letztlich nichts anderes ist als eine Art „Clearingkonto der Einkommensbesteuerung“. Zusammenstellung 5: Entwicklung des Steueraufkommen von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1) 2017 1) in Mrd. € Lohnsteuer 141,9 135,2 127,9 139,7 149,1 158,2 168,0 178,9 184,9 196,9 veranlagte Einkommensteuer 32,7 26,4 31,2 32,0 37,3 42,3 45,6 48,6 51,6 53,8 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 16,6 12,5 13,0 18,1 20,1 17,3 17,4 17,9 17,3 18,0 2) 13,5 12,4 8,7 8,0 8,2 8,7 7,8 8,3 6,5 6,2 Körperschaftsteuer 15,9 7,2 12,0 15,6 16,9 19,5 20,0 19,6 20,6 24,3 220,5 193,7 192,8 213,5 231,6 245,9 258,9 273,3 280,8 299,2 Abgeltungsteuer insgesamt nachrichtlich: Veranlagte Einkommensteuer Brutto vor Verrechnungen Erstattungen an Arbeitnehmer Investitionszulagen 1) 53,2 50,5 51,6 50,2 54,6 59,1 62,1 63,8 67,3 69,9 -13,7 -18,7 -16,5 -15,5 -15,6 -16,0 -16,2 -15,1 -15,7 -16,2 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3 -0,4 -0,3 -0,2 -0,1 0,0 0,0 Eigenheimzulage -6,3 -5,0 -3,6 -2,4 -1,4 -0,5 -0,2 -0,1 0,0 0,0 Kassenaufkommen 32,7 26,4 31,2 32,0 37,3 42,3 45,6 48,6 51,6 53,8 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. prägt wie bei der Körperschaftsteuer. Dies hatte seine Ursache darin, dass größere Kapitalgesellschaften besonders stark von der rückläufigen Auslandsnachfrage getroffen wurden, während die Binnennachfrage weitgehend stabil blieb. In den Jahren 2010 und 2011 führte der Rückgang der aus der veranlagten Einkommensteuer geleisteten Zahlungen (Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer, Eigenheimzulagen, Investitionszulagen) zu einem Anstieg des Kassenaufkommens. Seit dem Jahr 2012 führte vor allem der Anstieg der Bruttoeinnahmen aufgrund der günstigen binnenwirtschaftlichen Entwicklung zum erheblichen Anstieg der Kasseneinnahmen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren mit prognostizierten Wachstumsraten von 6,2 % für 2016 und 4,2 % für 2017 fortsetzen. Die Zusammenstellung 5 zeigt die Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 2008. Die Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Unternehmensteuerreform 2008 und die beginnende Wirtschaftskrise führten 2008 zu einem starken Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens, das sich im Jahr 2009 im Zuge der Verschärfung der Wirtschaftskrise nochmals halbierte. Die Erholung setzte jedoch bereits im Jahr 2010 ein und brachte bis zum Jahr 2015 eine erhebliche Aufkommenssteigerung auf 19,6 Mrd. €. Im ersten Schätzjahr 2016 wird ein Anstieg um 5,3 % erwartet. Erwartungen über weiter ansteigende Vorauszahlungen basieren auf der positiven Entwicklung der Gewinne der überwiegend international ausgerichteten Kapitalgesellschaften. Ausgehend von dem starken Zuwachs im 1. Quartal 2016 erwartet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ auch für den Rest des Jahres eine positive Einnahmeentwicklung. Die negativen Aufkommenseffekte, die aus der Umsetzung der Rechtsprechung zu § 40a KAGG und STEKO resultieren und in 2016 bei der Körperschaftsteuer voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,1 Mrd. € führen, werden dadurch mehr als ausgeglichen. Für das Jahr 2017 werden aus der vorgenannten Rechtsprechung keine aufkommensmindernden Auswirkungen mehr erwartet. Zudem wird - entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Annahmen zur Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen - mit einem Zuwachs des Aufkommens vor Berücksichtigung von Rechtsänderungen gerechnet. Beide Komponenten zusammen führen zu einem starken Anstieg des für 2017 geschätzten Aufkommens um 17,7 % auf 24,3 Mrd. €. Seit dem Jahr 2003 wird neben dem Kindergeld auch die Altersvorsorgezulage aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt. Die starke Dynamik beider Abzugspositionen - insbesondere hervorgerufen durch die kräftige Erhöhung des Kindergeldes - hat neben der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Steuerentlastungen den Rückgang des Lohnsteueraufkommens in den Jahren 2009 und 2010 bewirkt. Seit dem Jahr 2011 ist infolge der günstigen Arbeitsmarktentwicklung (Beschäftigungs- und Effektivlohnsteigerungen) ein Wiederanstieg der Einnahmen zu verzeichnen. Im gesamten Schätzzeitraum wird die Entwicklung des Lohnsteueraufkommens wesentlich von der prognostizierten Steigerung der Effektivlöhne (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) und nur noch in geringem Umfang von der Zunahme der Beschäftigtenzahlen getragen. Im Jahr 2016 wird ein Zuwachs des Lohnsteueraufkommens um 3,3 % erwartet. Dieser verhältnismäßig geringe Aufkommensanstieg ist zum überwiegenden Teil auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zurückzuführen. Für das Jahr 2017 wird dann wieder ein - auf dem Niveau der letzten Ist-Jahre liegender - Zuwachs von 6,5 % erwartet. Ebenfalls aufgrund günstiger Gewinnentwicklung, aber auch als Folge des Subventionsabbaus (z. B. Abschaffung der Eigenheimzulage) stiegen die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer von 2008 bis 2015 sehr kräftig an. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und infolge von entlastenden Steuerrechtsänderungen fiel das Aufkommen in 2009 deutlich niedriger aus, doch war der Rückgang nicht so ausge157 nen Bemessungsgrundlagen. Nachdem einem Aufkommen von 15,9 Mrd. € im Jahr, werden für die Folgejahre Zuwächse auf 16,4 Mrd. € im Jahr 2016 und 17,4 Mrd. € im Jahr 2017 erwartet. Steuern vom Umsatz Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist in ihrer Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie zielt auf die Belastung des privaten und öffentlichen inländischen Endverbrauchs. Aus technischen und institutionellen Gründen wird sie von den Unternehmen geschuldet und in den Formen „Umsatzsteuer“ und „Einfuhrumsatzsteuer“ erhoben, wobei die Einfuhrumsatzsteuer im Wesentlichen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten zu zahlen ist. Rückschlüsse auf die hinter der Umsatzsteuer stehende relevante Endnachfrage sind nur dann möglich, wenn Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer zusammen als Aggregat „Steuern vom Umsatz“ betrachtet werden. Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Entwicklung der Einnahmen aus den Bundessteuern war die Übertragung der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. Juli 2009 auf den Bund (Zuwachs des Aufkommens aus den Bundessteuern in 2009 um 3,5 % und 2010 um 4,6 %). Dem steht allerdings eine entsprechende Kompensationszahlung an die Länder gegenüber, sodass sich daraus für den Bund keine Mehreinnahmen ergaben. Die Einführung der Luftverkehrsteuer und der Kernbrennstoffsteuer erhöhten die Zuwachsrate im Jahr 2011 zusätzlich auf insgesamt 6,1 %. In den Jahren 2012 und 2013 überschritt das Aufkommen der Bundessteuern das Vorjahresniveau lediglich um jeweils + 0,7 %. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 104,2 Mrd. € Bundessteuern vereinnahmt (+ 2,4 % ggü. 2014). Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnet für die Jahre 2016 und 2017 nur mit leichten Zuwächsen im Aufkommen der Bundessteuern (Zuwachsrate 2016: + 0,4 %; 2017 + 0,2 %). Im Jahr 2017 werden Einnahmen aus den Bundessteuern in Höhe von 104,8 Mrd. € erwartet. Entsprechend den Erwartungen einer in den Jahren 2016 und 2017 eher von binnenwirtschaftlichen Faktoren getragenen Konjunkturentwicklung, wird auch für die Steuern vom Umsatz von einer besseren Entwicklung als in den Vorjahren ausgegangen. Im Jahr 2016 wird voraussichtlich ein Zuwachs des Steueraufkommens um 4,6 % erreicht. Basis ist der erwartete Zuwachs der privaten Konsumausgaben, der das Aufkommen dieser Steuerart maßgeblich bestimmt. Auch für das Schätzjahr 2017 wird mit einem erheblichen Zuwachs der Steuern vom Umsatz (+ 4,1 %) gerechnet. Zusammenstellung 6: Bundessteuern Bundessteuern Bei der Energiesteuer als der aufkommensstärksten Bundessteuer führte u. a. der Anstieg des Ölpreises in den letzten Jahren zu einer Stagnation des Aufkommens. Die Verbraucher reagierten auf die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zum Teil mit Verbrauchseinschränkungen, zum Teil ersetzten sie ihren OttoPkw durch einen Diesel-Pkw mit entsprechend niedrigerem spezifischem Verbrauch. Trotz des seit Ende 2014 niedrigeren Ölpreises, ist nach Einschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ nicht mit einer Trendwende zu rechnen. Nach einem leichten Einnahmeanstieg im Jahr 2016 um 1,0 % rechnet der Arbeitskreis im Jahr 2017 mit einer Stagnation des Aufkommens. Die Stromsteuer, die im Zuge der ökologischen Steuerreform als Mengensteuer eingeführt wurde, verzeichnete im Jahr 2003 einen Einnahmenanstieg auf rd. 6 ½ Mrd. €. Bis zum Jahr 2010 blieben die Einnahmen aus dieser Steuerart in etwa auf diesem Niveau mit leicht rückläufiger Tendenz. Aufgrund von Steuerrechtsänderungen stieg das Aufkommen im Jahr 2011 auf 7,2 Mrd. € und stabilisierte sich in den Jahren 2012 und 2013 auf einem Niveau von 7,0 Mrd. €. Nach einer Abschwächung der Einnahmen auf 6,6 Mrd. € in den Jahren 2014 und 2015 wird für die Jahre 2016 und 2017 ebenfalls ein Steueraufkommen von 6,6 Mrd. € erwartet. 2015 2016 1) 2017 1) Energiesteuer 39,6 40,0 40,0 Tabaksteuer 14,9 14,5 14,4 Versicherungsteuer 12,4 12,7 13,0 6,6 6,6 6,6 Stromsteuer Kraftfahrzeugsteuer 8,8 8,9 8,9 Solidaritätszuschlag 15,9 16,4 17,4 5,9 5,6 4,6 104,2 104,7 104,8 übrige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 1) Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2016. Ländersteuern Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betrugen im Jahr 2015 6,3 Mrd. €. Im Jahr 2016 wird ein Rückgang auf 5,9 Mrd. € erwartet. Dieser setzt voraussichtlich im Jahr 2017 fort (5,3 Mrd. €). Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise reduzierten bis zum Jahr 2009 das Aufkommen der Grunderwerbsteuer auf 4,9 Mrd. €. Die ab 2010 einsetzende Erholung führte in Verbindung mit Steuersatzerhöhungen in einigen Ländern zu dem bisherigen Einnahmehöchststand von 11,2 Mrd. € im Jahr 2015. In den Jahren 2016 und 2017 wird sich der Zuwachs voraussichtlich bis auf 12,3 Mrd. € im Jahr 2016 und 12,6 Mrd. € im Jahr 2017 fortsetzen. Das Aufkommen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer lag 2015 bei 1,7 Mrd. € und wird für die folgenden Jahre auf 1,7 Mrd. € (2016) und 1,8 Mrd. € (2017) geschätzt. Die übrigen Ländersteuern verharren seit Jahren auf etwa gleichem Stand. Der tendenzielle Rückgang des Tabaksteueraufkommens in den Jahren 2006 bis 2010 steht in Verbindung mit dem Verbrauchrückgang aufgrund der Erhöhung der Tabaksteuersätze und der Ausweitung des Nichtraucherschutzes. Die stufenweise Erhöhung der Tabaksteuersätze ab dem Jahr 2011 führte in diesem Jahr durch Antizipation der Steuersatzerhöhung (Vorproduktion) zu einem höheren Absatz von Steuerzeichen, welcher neben der Steuersatzerhöhung einen Anstieg der Einnahmen um 6,8 % auf 14,4 Mrd. € verursachte. Der Rückgang auf 14,1 Mrd. € im folgenden Jahr ist damit nicht nur Ergebnis der weiteren Verbrauchseinschränkungen aufgrund gestiegener Tabaksteuersätze, sondern auch auf das überhöhte Niveau des Vorjahres zurückzuführen. Der weitere Rückgang im Jahr 2013 ist lediglich auf einen kassentechnischen Effekt zurückzuführen: Einnahmen in Höhe von 350 Mio. € wurden erst im Jahr 2014 verbucht. Dies führte zu dem Anstieg der Einnahmen im Jahr 2014 auf 14,6 Mrd. €. Im Jahr 2015 wurden 14,9 Mrd. € Tabaksteuer vereinnahmt. Für die Tabaksteuer wird mittelfristig mit Verbrauchseinschränkungen gerechnet. Im Prognosezeitraum werden daher rückläufige Tabaksteuereinnahmen von 14,5 Mrd. € für das Jahr 2016 und von 14,4 Mrd. € für 2017 erwartet. Die Gesamteinnahmen aus den Ländersteuern erreichten im Jahr 2015 20,3 Mrd. € und werden voraussichtlich auf 21,0 Mrd. € in 2016 ansteigen. Im Jahr 2017 wird mit einem leichten Rückgang auf 20,8 Mrd. € gerechnet. Gemeindesteuern Die Finanz- und Wirtschaftskrise führte bei der Gewerbesteuer im Jahr 2009 zu massiven Aufkommenseinbußen um 21,0 % im Vergleich zu dem Rekordergebnis des Jahres 2008. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich infolge der guten Gewinnentwicklung der Unternehmen jedoch schnell erholt und erreichten im Jahr 2015 mit 45,7 Mrd. € das bisher höchste Ergebnis. Diese Entwicklungstendenz setzt sich im Schätzzeitraum fort. Für das Schätzjahr 2016 wird allerdings infolge der Auswirkungen Der Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- und Körperschaftsteuer erhoben. Als solcher profitiert dieser von Zuwächsen bei sei158 eines Urteils des Bundesfinanzhofs zur Schachtelprivilegierung ein Rückgang auf 45,0 Mrd. € erwartet. Im Jahr 2017 ergibt sich dadurch eine entsprechend höhere Zuwachsrate (+ 10,9 %). Die Einnahmen betragen in diesem Jahr voraussichtlich 49,9 Mrd. €. Die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B beliefen sich im Jahr 2015 auf 13,2 Mrd. € Sie werden für die Jahre 2016 und 2017 auf 13,5 Mrd. € bzw. 13,6 Mrd. € veranschlagt. Die sonstigen Gemeindesteuern setzen sich insbesondere aus Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer sowie Jagd- und Fischereisteuer zusammen. 3.6.3Schlussbemerkung Die kassenmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen seit 1950 bzw. 1970 und deren Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften sind den Tabellen 11 und 12 zu entnehmen. 159 160 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016 161 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2015 bis Juni 2016 4.1 Vorbemerkungen Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 20152 Der Berichtszeitraum (Juli 2015 bis Juni 20161) war geprägt durch eine Steuerpolitik, die Planungssicherheit im Regelungssystem verspricht und dort, wo durch konsequente Konsolidierungspolitik finanzielle Spielräume erarbeitet wurden, zielgerichtete Entlastungsschritte zur Bewahrung von Investitionsund Leistungsanreizen umsetzt (z. B. Abbau der kalten Progression und Stärkung der Familien, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Erleichterungen für den Mittelstand). Darüber hinaus werden die steuerpolitischen Handlungsschwerpunkte nach wie vor zum einen auf weitere Schritte der Steuervereinfachung und zum anderen auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie die Eindämmung von Steuervermeidung gelegt. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 wurde die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Anhebung des Grundfreibetrags von 2015: 8.354 € um 118 € auf 8.472 € 2016: 8.472 € um 180 € auf 8.652 € Im Einzelnen sind folgende wesentliche Steuerrechtsänderungen in Kraft getreten: Anhebung des Kinderfreibetrags von 2015: 7.008 € um 144 € auf 7.152 € Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r B e s i t z - u n d Ve rkehrsteuern 2016: 7.152 € um 96 € auf 7.248 € -- Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015, Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wurde das Kindergeld im gleichen Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. Daneben wurde der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 € auf 160 € monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben. -- Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittel­stän­dischen Wirtschaft von Bürokratie vom 28. Juli 2015 (Bürokratieentlastungsgesetz), Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015, Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde unter Berücksichtigung der seit 2004 insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten ab 1. Januar 2015 auf 1.908 € erhöht. Außerdem wird er nach der Zahl der im Haushalt des allein erziehenden Steuerpflichtigen lebenden Kinder gestaffelt (Erhöhung des Betrages um 240 Euro für jedes weitere Kind). -- Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festsetzungsverordnung 2016 - LuftVStFestV 2016) vom 10. November 2016, Zum Ausgleich der in den Jahren 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression wurden zusätzlich die übrigen Tarifeckwerte (ohne Grundfreibetrag) um die kumulierte Inflationsrate dieser Jahre (d. h. um 1,48 %) nach rechts verschoben. -- Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015, -- Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016, Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie vom 28. Juli 2015 (Bürokratieentlastungsgesetz) 3 -- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden kleine Unternehmen von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung durch die Anhebung der Schwellenwerte um 20 % ab 1. Januar 2016 befreit (Umsatzgrenze: 600.000 €, Gewinngrenze: 60.000 €). Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wurden ferner die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte von 62 € auf 68 € angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht. Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r Ve r b r a u c h s t e u e r n und des nationalen Zollrechts -- Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016. Änderungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts -- Diverse Doppelbesteuerungsabkommen Durch die Anhebung der Schwellenwerte in der Abgabenordnung entstehen geringfügige Steuermindereinnahmen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde verzichtet. 1 Die Darstellung der Steuerrechtsänderungen wird ergänzt durch eine Übersicht über die hierdurch eintretenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren (Tabelle 13). 2 BGBl. 2015, I, Nr. 30, S. 1202. 3 BGBl. 2015, I, Nr. 32, S. 1400. 163 Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 20154 Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 20167 Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde dies umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Konzernklausel mit ihren Ausnahmen bei der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG erweitert. Außerdem wurden die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG) an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 8 Absatz 2 Sätze 1 und 2 sowie § 23 Absatz 14 neu GrEStG) angepasst. Daneben enthält das Gesetz auch bedeutsame steuerliche Regelungen für den Mittelstand, wie z. B. Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag zur Liquiditätsverbesserung bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei der Verlustverrechnung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand wurden ebenfalls an die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie an die MwStSystRL angepasst. Dies erfolgte durch die Einfügung eines neuen § 2b UStG, der künftig unter anderem die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (interkommunale Zusammenarbeit) regelt. Zur Sicherung des seemännischen Know-how für die maritime Wirtschaft in Deutschland sieht das Gesetz die auf 60 Monate befristete Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von derzeit 40 auf 100 % vor. Mit Beschluss vom 3. Mai 2016 hat die EU-Kommission die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts genehmigt. Der Lohnsteuereinbehalt kann somit erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 20168 Das Gesetz sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Es reduziert bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen. Die Maßnahmen betreffen drei Handlungsfelder: -- Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz, -- vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse sowie -- Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung (AO), im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze. Mit Wirkung vom 6. November 2015 wurde auch der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG) überarbeitet. Die Klarstellung des Gesetzeswortlauts war aufgrund der BFH-Entscheidung vom 28. August 2014, V R 7/14, erforderlich geworden. Die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des hoheitlichen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurden gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt (vgl. § 13b Absatz 5 Satz 10 UStG). Darüber hinaus wurde hinsichtlich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei bestimmten Metalllieferungen mit Wirkung vom 6. November 2015 die Nummer 3 der Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11 UStG) redaktionell geändert. Die gesetzlichen Maßnahmen werden durch zahlreiche untergesetzliche Maßnahmen flankiert, die in einem Zeitrahmen von fünf bis sechs Jahren umgesetzt werden. Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens und der Vereinfachung. Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festsetzungsverordnung 2016 - LuftVStFestV 2016) vom 10. November 20165 Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2016 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Die Luftverkehrsteuersätze konnten aufgrund der Einnahmen in 2015 für das Jahr 2016 um 1,64 % auf 7,38 €/23,05 €/41,49 € gesenkt werden. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 20156 Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen in deutsches Recht umgesetzt. Im Einkommensteuergesetz wurden Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen vorgenommen. Die Vorgaben der Richtlinie wurden in das Betriebsrentengesetz übernommen. 4 BGBl. 2015, I, Nr. 43, S. 1834. 5 BGBl. 2015, I, Nr. 45, S. 1978. 6 BGBl. 2015, I, Nr. 55, S. 2553. 7 BGBl. 2016, I, Nr. 10, S. 310. 8 BGBl. 2016, I, Nr. 35, S. 1679. 164 4.2 Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts 4.3 Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts Doppelbesteuerungsabkommen Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 20169 Das Anschlussabkommen mit Jersey vom 7. Mai 2015 ist nach dem Austausch der Ratifikationsersatzerklärung am 30. Januar 2016 in Kraft getreten und rückwirkend ab dem 29. August 2014 anzuwenden. Die Verordnung setzt zwingende Transparenzpflichten des Unionsrechts im Bereich der staatlichen Beihilfen um. Zudem werden Anpassungen von Verfahrensvorschriften in der EnergieStV und der StromStV zur Vereinfachung bzw. zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgenommen. Im Einzelnen: Das Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten und somit seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden. -- Die Europäische Kommission hat in den Jahren 2013/2014 die Regelungswerke des Beihilferechts der Union u. a. mit dem Ziel der Verbesserung der Transparenz bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen grundlegend überarbeitet. Unionsrechtlich sind nunmehr von den Mitgliedstaaten verpflichtend sog. Veröffentlichungs-, Informationsund Transparenzpflichten zu erfüllen und daher ab dem 1. Juli 2016 auf einer Beihilfe-Website umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen (ab 500 000 € pro Jahr je Steuerbegünstigungstatbestand und Empfänger) zur Verfügung zu stellen. Für Einzelbeihilfen unter diesem Betrag sind die entsprechenden Informationen für Anfragen oder Monitorings der KOM vorzuhalten. Die nationale Umsetzung für diejenigen Steuerbegünstigungen des EnergieStG und des StromStG, die vom Anwendungsbereich der Transparenzpflichten erfasst sind, erfolgt im Wege der Energie- und Stromsteuergesetz-TransparenzVerordnung (EnSTransV). In dieser Verordnung wird für die einschlägigen Steuerbegünstigungen des EnergieStG und des StromStG ein jährliches Meldeverfahren durch die Begünstigten gegenüber der Zollverwaltung eingeführt, wobei unter bestimmten Prämissen für die Begünstigten eine dreijährige Befreiung von den Meldepflichten möglich ist. Daneben liegt ein Schwerpunkt der EnSTransV auf dem Thema Datenschutz sowie der Einführung eines Meldeverfahrens mittels elektronischer Datenübermittlung in der Zukunft. Das Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Protokoll ist ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Das Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern ist am 24. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Zusatzabkommen ist ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Das Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten und somit seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Das Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das Protokoll ist in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Januar 2016 und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem 6. April 2016 anzuwenden. -- Seit der letzten Änderung der EnergieStV und der StromStV im Jahr 2013 hat sich Änderungsbedarf in beiden Verordnungen ergeben. Dieser beruht einerseits auf höchstrichterlichen Entscheidungen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofes sowie andererseits darauf, dass der Vollzug des EnergieStG und des StromStG durch die Hauptzollämter in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden ist und im Hinblick auf erhebliche Arbeitsrückstände verfahrensmäßig erleichtert werden soll. Die wesentlichen Änderungsvorschläge bilden die Einführung neuer Verfahrensregelungen für die Steuerentlastung für KWK-Anlagen (§§ 99 Absatz 2, 99a Absatz 2, 99d Absatz 2 und 3 EnergieStV), die Streichung der Steuerbegünstigung für Pilotprojekte (§ 105 EnergieStV) und die Aufnahme einer Definition des Begriffs des räumlichen Zusammenhangs (§ 12b StromStV). Das Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist im April 2016 in Kraft getreten, so dass das Abkommen erstmalig ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein wird. Das Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird voraussichtlich in 2016 in Kraft treten, so dass das Abkommen erstmalig ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein wird. Die Änderungen der EnergieStV und StromStV führen zu geringen Steuermehreinnahmen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde verzichtet. 9 BGBl. 2016, I, Nr. 23, S. 1158. 165 Das Gesetz vom 20. November 2014 zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist umgesetzt. Auch in Costa Rica ist mit Veröffentlichung des Vertragsgesetzes im dortigen Gesetzblatt im April 2016 die innerstaatliche Umsetzung erfolgt. Das Verfahren zum Austausch der Ratifikationsurkunden ist zwischenzeitlich eingeleitet. Ein Austausch in 2016 wird angestrebt; damit wird das Abkommen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden sein. Automatischer Informationsaustausch Die Bundesrepublik Deutschland und 50 weitere Staaten haben am 29 Oktober 2014 das „Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information“ unterzeichnet, zu dem das Zustimmungsgesetz am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Diese Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien unter den in der Vereinbarung näher bestimmten Voraussetzungen zu einem automatischen Austausch steuerlich relevanter Bankinformationen ab September 2017. Die Mehrseitige Vereinbarung beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in der Mehrseitigen Vereinbarung näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz erlassen, das am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Hiernach sind deutsche Finanzinstitute verpflichtet, ab 2016 die bei Ihnen vorhandenen Informationen über Konten nach den in diesem Gesetz näher bestimmten Sorgfaltspflichten zu untersuchen und ab September 2017 ggf. gefundene Informationen nach den in diesem Gesetz näher festgelegten Voraussetzungen an das BZSt zu übermitteln. Das BZSt wird als zentrales Verbindungsbüro diese Informationen dann an die Vertragsstaaten der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2015 weiterleiten. 166 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 167 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 5.1 Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat Der Stabilitätsrat bescheinigte Bremen, das im Dezember 2013 zu einer stärkeren Konsolidierung aufgefordert worden war, dass es zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung seines Konsolidierungskurses ergriffen hat. Er wies zugleich darauf hin, dass in den nächsten Jahren zusätzliche, auch kurzfristig wirksame Sanierungsmaßnahmen notwendig werden dürften. Dem Saarland bescheinigte der Stabilitätsrat, dass es seinen bisherigen Sanierungskurs weiterverfolgt. Auch hier würden in den nächsten Jahren jedoch weitere Sanierungsanstrengungen notwendig sein. Nach Artikel 109a Grundgesetz und dem gleichzeitig beschlossenen Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen hat der Stabilitätsrat die Aufgabe, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern fortlaufend zu überwachen, drohende Haushaltsnotlagen festzustellen und Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und der Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze wurde dem Stabilitätsrat zusätzlich unter anderem die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz übertragen. Dem Stabilitätsrat gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an. Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden unter: www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht. Der Stabilitätsrat beriet die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu. Im Jahr 2014 erreichten alle ostdeutschen Länder zum dritten Mal in Folge eine vollständig solidarpaktgerechte Verwendung der im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft (Korb I). Die Korb I Mittel betrugen 2014 rund 5,8 Mrd. €. Der Bund stellte außerdem im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rund 2,2 Mrd. € an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost im Jahr 2014 bereit. Damit hat der Bund gut 91 % seiner Verpflichtungen zum Korb II des Solidarpakts II erbracht. Im Berichtszeitraum fanden die zwölfte und dreizehnte Sitzung des Stabilitätsrates statt: Dreizehnte Sitzung des Stabilitätsrates Der Stabilitätsrat trat am 8. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 13. Sitzung zusammen. Zwölfte Sitzung des Stabilitätsrates Der Stabilitätsrat trat am 9. Dezember 2015 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Hessen Dr. Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 12. Sitzung zusammen. Die deutsche Wirtschaft wuchs solide und die Finanzpolitik verstetigte ihre Konsolidierungserfolge. Im Jahr 2015 schloss Deutschland seinen gesamtstaatlichen Haushalt von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts ab, strukturell lag er bei 0,8 %. Der Stabilitätsrat stellte in Übereinstimmung mit seinem unabhängigen Beirat fest, dass Deutschland die im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2019 einhalten wird. Für 2015 erwartete der Stabilitätsrat einen strukturellen Überschuss des gesamtstaatlichen Haushalts in Höhe von ¾ % des BIP. Ab dem Jahr 2016 wurde ein annähernd ausgeglichener Staatshaushalt prognostiziert. Die erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren ermöglichte es aus derzeitiger Sicht, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen. Trotz der zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Ausgaben wurde erwartet, dass die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten wird. Der Beirat bestätigte dieses Ergebnis und sah einen Sicherheitsabstand. Entgegen der Projektion des Bundes gingen die Länder mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben in ihrer Projektion der Entwicklung der Länderhaushalte bis zum Jahre 2019 von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo aus. Angesichts der längerfristigen Herausforderungen durch den demographischen Wandel war die erfolgreiche wachstumsorientierte Konsolidierung auch künftig zu sichern. Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung prüfte der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befanden, ergaben sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Dies galt auch für die Sanierungsländer Berlin und Schleswig-Holstein. Der Stabilitätsrat stellte fest, dass Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2015 ihren Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen sind. Damit wurden die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an die fünf Länder erfüllt. Die Hilfen, die je zur Hälfte vom Bund und der Ländergemeinschaft finanziert werden, sollen die Länder in die Lage versetzen, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befanden, legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die Länder dar, wie sie im verbleibenden Sanierungszeitraum bis 2016 die vereinbarten Obergrenzen der Nettokreditaufnahme einhalten werden. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befanden, legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. Der Stabilitätsrat stellte fest, dass Berlin seine Obergrenze weiterhin mit großem Abstand einhielt und das Land sein Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen wird. Bei Schleswig-Holstein wies der Stabilitätsrat auf den auch vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen erheblich gesunkenen Abstand zur zulässigen Neuverschuldung hin. Der Sanierungsbericht zeigte dennoch auf, dass auch SchleswigHolstein das Sanierungsverfahren 2016 erfolgreich abschließen kann. Berlin schuf die Grundlagen, das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen. In Bezug auf Bremen stellte der Stabilitätsrat fest, dass die vom Land für das Jahr 2016 ergriffenen und im Sanierungsprogramm angekündigten Maßnahmen nicht ausreichten, um den vereinbarten Sanierungspfad einzuhalten. Der Stabilitätsrat forderte Bremen daher gemäß § 5 Absatz 3 StabiRatG zur verstärkten Haushaltssanierung auf. Er erwartete, dass das Land vereinbarungsgemäß dazu bis Ende Juli 169 meinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet. Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bund erhielt im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 51,6 % zur Erfüllung seiner Aufgaben, die Länder von 46,2 % und die Gemeinden von 2,2 %. 2016 zusätzliche Maßnahmen ergreift. Der Sanierungsprozess in Bremen würde mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein. Im Saarland seien angesichts des sinkenden Abstands zur Obergrenze der Nettokreditaufnahme auch in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsanstrengungen notwendig, und der Stabilitätsrat stellte fest, dass der Sanierungsprozess mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein würde. Der Bericht Schleswig-Holsteins zeigte, dass das Land das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen könne. 5.2 5.2.1 5.2.2 Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern Nach Artikel 91a GG wirkt der Bund bei gesamtstaatlich bedeutsamen Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durch seine Beteiligung an der Koordinierung und der Finanzierung mit. Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Nach Artikel 91b Absatz 2 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken. Beteiligungsverhältnis an den Gemeinschaftsteuern Nach Artikel 106 Absatz 3 GG sind Bund und Länder an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt. Für die Einkommensteuer gilt diese hälftige Aufteilung soweit das Aufkommen nicht den Gemeinden zugewiesen wird. Die Gemeinden erhalten gem. Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Bund und Länder erhalten dementsprechend je-weils 42,5 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie jeweils 44 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das einzige wirtschaftspolitische Instrument, mit dem Bund und Länder gemeinsam gezielt die strukturschwächsten Regionen in Deutschland fördern, um ihnen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern. Artikel 106 Absatz 3 GG legt fest, dass die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt werden. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Artikel 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen. Der Koordinierungsausschuss (Zusammensetzung: Bundesminister für Wirtschaft und Energie - Vorsitz -, Bundesminister der Finanzen, 16 Wirtschaftsminister/-senatoren der Länder) hat am 10. Juni 2015 eine überarbeitete Fassung des Koordinierungsrahmens für die neue EU-Förderperiode vom 2014 bis 2020 beschlossen, die nach der Klärung von Auslegungsfragen mit der KOM erforderlich wurde. Der Koordinierungsrahmen wurde im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2015 neu veröffentlicht. Für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020, dessen Kern die GRW sein wird, hat der Bund Eckpunkte beschlossen, die mit den Ländern abgestimmt werden sollen. Dabei sind die noch laufenden Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu berücksichtigen. Ferner finden Gespräche mit den Ländern zur Ausweitung der Infrastrukturförderung statt. Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern, die in § 1 des Finanzausgleichsgesetzes geregelt wird, folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer sowie zusätzlich 500 Mio. € in den Jahren 2015 und 2016 und 1,5 Mrd. € im Jahr 2017. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 %-Punkten. Die GRW wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Zusätzlich zu den Barmitteln des Bundes von 600 Mio. € im Bundeshaushalt 2016 fließen Einnahmen nach § 8 Absatz 3 des GRW-Gesetzes den Ausgaben zu. Dieser Ansatz für die GRW-Förderung wird im Rahmen des Investitionspakets der Bundesregierung um jeweils 24 Mio. € in den Jahren 2016-2018 ergänzt. An Verpflichtungsermächtigungen sind im Bundeshaushalt 2016 rd. 594 Mio. € vorgesehen. Aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) steht für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 ein Betrag von rd. 10,77 Mrd. € zur Verfügung. Ein Teil dieser Regionalfondsmittel wird weiterhin zur Ko-Finanzierung im Rahmen der GRW eingesetzt. Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag verändert. Dieser Betrag liegt im Jahr 2015 bei -1.173.788.000 €, im Jahr 2016 bei -2.810.788.000 und im Jahr 2017 bei -900.788.000 €. Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen wie zuletzt durch Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Mit der GRW können zur Schaffung und Erhaltung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze Zuschüsse zu Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) und zu Projekten wirtschaftsnaher Infrastruktur gewährt werden. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern. Ihre Durchführung Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Ge170 Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ein Gesamtvolumen von bis zu 1 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit des Programms (2017-2032) zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. erfolgt auf der Grundlage der vom Bund/Länder-Planungsausschusses (PLANAK) beschlossenen Rahmenpläne. Neben dem jährlich zu beschließenden Standardrahmenplan wurde im Jahr 2009 für den Zeitraum bis 2025 ein Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ beschlossen, der über ein Volumen an Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 380 Mio. € verfügt. Ab dem Jahr 2015 ist außerdem ein Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ hinzugekommen, der für 2015 mit 20 Mio. € veranschlagt war und 2016 mit 100 Mio. € ausgestattet ist. Es ist geplant, diesen Sonderrahmen weiterhin mit 100 Mio. € jährlich fortzuführen. Die Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen - „Innovative Hochschule“ richtet sich insbesondere an Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten. Sie unterstützt Hochschulen in der Profilierung im Leistungsbereich Transfer und Innovation und stärkt ihre strategische Rolle im regionalen Innovationssystem. Der Bund wird dies zu 90 % finanzieren und hierfür bis zu 495 Mio. € für zehn Jahre zur Verfügung stellen. Für die GAK standen in den Jahren seit 2011 jährlich effektiv bis zu 600 Mio. € zur Verfügung; mit den Kofinanzierungsmitteln der Länder ergab dies ein Fördervolumen von fast 1 Mrd. € p. a. (gesetzliche Lastenverteilung: Bund 60 % und Länder 40 % bei der Agrarstrukturverbesserung sowie entsprechend 70 : 30 % beim Küstenschutz). Für längerfristig zu planende Maßnahmen stehen für die Folgejahre außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 70 % der aktuellen Bundesmittel zur Verfügung. Der Pakt für Forschung und Innovation unterstützt die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Mit dem Pakt haben Bund und Länder im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Am 11. Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortschreibung des Paktes für 2016 bis 2020 vereinbart. Sie streben einen jährlichen Aufwuchs von 3 % an, der in dieser Paktperiode allein vom Bund getragen wird. Im Übrigen bleiben die jeweiligen BundLänder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Zu den Zielen des Paktes gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems und seine Vernetzung, die Vertiefung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, die Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft, die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft sowie die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse. Für 2016 sind Bundesmittel in Höhe von 625 Mio. €, zzgl. 25 Mio. € für den Sonderrahmenplan „Küstenschutz“ sowie 100 Mio. € für den Sonderrahmenplan „Hochwasserschutz“ vorgesehen (veranschlagt als Zukunftsinvestition im Epl. 60). Damit können insgesamt 750 Mio. € Bundesmittel verfügbar gemacht werden. Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung Nach Artikel 91b Abs. 1 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule) sowie ein Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist bis zum Jahr 2020 konzipiert. Durch Verwaltungsabkommen vom 11. September 2007, geändert am 17. April 2015, haben Bund und Länder auf der Grundlage von Artikel 91b GG die Errichtung einer GWK vereinbart. Der GWK gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an. Sie behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Der Hochschulpakt wurde in drei Programmphasen von 2007 bis 2010, von 2011 bis 2015 und für eine dritte und abschließende Programmphase von 2016 bis 2020 (inkl. Ausfinanzierung bis 2023) beschlossen. Mit diesen Vereinbarungen, zuletzt mit der Vereinbarung für die dritte Programmphase, die die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und chefs der Länder am 11. Dezember 2014 beschlossen haben, stellen Bund und Länder auch bei steigenden Studienanfängerzahlen ein bedarfsgerechtes Studienangebot sicher und gewährleisten eine hohe Qualität des Studiums. Über die Gesamtlaufzeit des Hochschulpakts sind Bundesmittel in Höhe von 20,2 Mrd. € vorgesehen, die Länder stellen 18,3 Mrd. € zur Verfügung. Die gemeinsame Förderung der Wissenschaft und Forschung erstreckt sich auf die in der Anlage zum GWK-Abkommen genannten Einrichtungen und Vorhaben in allen Fällen von überregionaler Bedeutung. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen wie etwa die MPG, die DFG, die Mitgliedseinrichtungen der WGL und der HGF sowie die FhG. Die Exzellenzinitiative eröffnet den deutschen Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu schaffen. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75 : 25 vom Hundert getragen. In 2016 sind rd. 400 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen. Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 ein strategisches Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschulbereichs beschlossen: Die Exzellenzstrategie verstetigt die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung universitärer Spitzenforschung. Der Bund investiert für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten jährlich rd. 400 Mio. € (75 % der Gesamtsumme). Auf Basis des geänderten Art. 91b GG fördert der Bund Exzellenzuniversitäten erstmals dauerhaft, soweit die alle sieben Jahre stattfindenden Evaluationen positiv verlaufen. In der zweiten Säule wird seit 2007 für die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale in Höhe von 20 % der Projektmittel bereitgestellt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung an Hochschulen zu stärken. Bis zum Jahr 2015 stellt die Bundesregierung alleine ein Gesamtvolumen von etwa 2,3 Mrd. € als Sonderfinanzierung an die DFG zur Verfügung. Bund und Länder haben sich 2014 auf die Fortsetzung der DFGProgrammpauschalen bis zum Jahr 2020 verständigt. Die DFGProgrammpauschale wird ab 2016 für alle neu bewilligten Projekte der DFG um 10 % auf insgesamt 22 % der Projektmittel erhöht. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung mit einem Anteil von 2 Prozentpunkten. In den Jahren 2016 bis 2020 sind hierfür rd. 2 Mrd. € Bundes- und rd. 125 Mio. € Landesmittel vorgesehen. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben Bund und Länder mit der Initiative Wissenschaftlicher Nachwuchs am 16. Juni 2016 ein neues Programm beschlossen, das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von ca. 1.000 Tenure-Track-Professuren in Deutschland stärken wird. Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) beschlossen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezem171 ber 2020. In der Breite der Hochschullandschaft werden Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. In der ersten Förderperiode, die Ende 2016 ausläuft, wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern ab dem Wintersemester 2011/12 bzw. dem Sommersemester 2012 gefördert. In einem expertengeleiteten Verfahren wurden im November 2015 156 Hochschulen für die Weiterförderung bis Ende 2020 ausgewählt. Insgesamt wird der Bund in den Jahren 2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre bereitstellen, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. grund der Vorgabe des Artikels 143c Abs. 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. Aufgrund von Artikel 91b Abs. 1 GG wirken Bund und Länder auch bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschl. Großgeräte zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum 31. Dezember 2019 jährlich 298 Mio. € zur Verfügung (§ 9 Abs. 2 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte - AV-FuG). Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit 2007 jährlich ein Betrag von 19,9 Mio. € zu. Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Abs. 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wird im Verwaltungsabkommen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich vom 21. Mai 2007 geregelt. Wesentliche Vorhaben gemäß Artikel 91b Abs. 2 GG werden in Zusammenkünften der Bildungsministerinnen und Bildungsminister von Bund und Ländern erörtert. Das Ergebnis wird der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt. Die inhaltlichen Abstimmungen erfolgen in der Steuerungsgruppe, die ihrerseits bei ihrer Arbeit durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt wird. 5.2.3 Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Gemeinden (GV) Artikel 104b GG gestattet dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (einschließlich der GV) zu gewähren, soweit das Grundgesetz ihm für diesen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Während der erste Förderzweck dieser Bestimmung („zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“) Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur betrifft, ermöglichen der zweite und dritte Zweck längerfristige Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (GV), die „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ und „zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Sie sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 wurden auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen in Krisensituationen gelockert. Nunmehr kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen auch ohne Gesetzgebungsbefugnis gewähren. Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere: • die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich, • die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung sowie anderer Berichte bzw. Aktivitäten im Bildungsbereich gemäß Artikel 91b Abs. 2 GG, • die Vorbereitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung der Zuarbeiten des wissenschaftlichen Beirats und • die Befassung mit Vorhaben der Bildungsforschung, die im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden. Im Rahmen der Bildungsberichterstattung sind der zuletzt 2016 erstellte nationale Bildungsbericht mit dem Schwerpunktkapitel „Bildung und Migration“ sowie der jährlich erscheinende Bildungsfinanzbericht zu nennen. Weiter wird die Teilnahme Deutschlands an internationalen Untersuchungen wie TIMSS, IGLU und PISA unterstützt und vorbereitet. Mit dem nationalen Projektmangement von PISA, der Measurementforschung und der ab 2017 vorgesehenen Erstellung von Forschungssynthesen leistet das „Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien“ (ZIB) einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung von Bildung sowie zur Verbreitung und Nutzbarmachung von Ergebnissen der empirischen Bildungsforschung. Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Das Nachtragshaushaltsgesetz 2015 schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Zuweisung von 3,5 Mrd. € an das neue Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“. Durch die Einrichtung dieses vom Bund mit 3,5 Mrd. € ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 sollen in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 % gefördert werden. Um eine vollständige Inanspruchnahme des Programms durch Länder und Kommunen zu gewährleisten, wird die Laufzeit um zwei Jahre verlängert. Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit 2007 jährlich ein Betrag von 695,3 Mio. € für die Finanzierung des Ausbaus von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken aus dem Haushalt des Bundes zu; mit diesem Betrag sind auch die Mittel zur Ausfinanzierung der vom Bund bis zum Jahre 2006 eingegangenen Verpflichtungen abgegolten (Artikel 143c GG i. V. m. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EntflechtG). Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist auf- Es geht dabei um Investitionen in Bereiche, in denen der Bund über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt - also Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur (mit Schwerpunkt energetischer Sanierung) und Klimaschutz. Damit leistet die Bundesregierung einen weiteren Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet. 172 gegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Fördermittel für finanzschwache Kommunen kommen allen Ländern sowie den Stadtstaaten zugute. Dabei entfallen auf die Länder, in denen sich die finanzschwachen Kommunen konzentrieren, überproportional hohe Anteile. Finanzhilfen für Stadtsanierung und -entwicklung Mit Finanzhilfen nach Artikel 104b GG beteiligt sich der Bund maßgeblich an der Förderung der Erneuerung, der Erhaltung und Stabilisierung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden die Finanzhilfen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände eingesetzt. Mit den Programmen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird die nachhaltige Lösung struktureller Probleme in den Städten und Gemeinden aller Größenordnungen unterstützt. Im Rahmen des „Bundesprogramms“ werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) jährlich rd. 332,6 Mio. € für ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten zur Verfügung gestellt. Es werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Mio. € gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bund und Länder haben vereinbart, die Mittel des GVFG im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. Von 1990 bis 2015 sind den Ländern Programmmittel in Höhe von insgesamt rd. 12,86 Mrd. € bereitgestellt worden; rund zwei Drittel davon entfielen auf Grund der entsprechenden Nachholbedarfe auf die neuen Länder. Kompensationsregelung nach Beendigung der Finanzhilfen für Wohnungsbau und -modernisierung Im Jahr 2017 wird die Städtebauförderung mit einem weiterhin hohen Programmvolumen von 0,74 Mrd. € wirksame Hilfen für die Städte und Gemeinden anbieten. Die Mittel werden von den Kommunen eingesetzt u. a. zur Anpassung an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel, z. B. Entwicklung der Innenstädte, Sicherung des baukulturellen Erbes sowie weitere Verringerung von Gebäudeleerstand. Ferner werden die Mittel in integrative Stadtquartiere investiert, um gezielt das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Seit dem Jahr 2010 werden die Mittel auch für überregionale bzw. überörtliche Bau- und Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt. Zur Deckung bereits eingegangener sowie neuer Verpflichtungen sind für die Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2017 Ausgabemittel in Höhe von rd. 0,62 Mrd. € vorgesehen. Mit dem am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde gemäß Artikel 125c GG zum 1. Januar 2007 die alleinige Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Bis dahin beteiligte sich der Bund mit Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4 GG (a. F.) an der sozialen Wohnraumförderung (früher sozialer Wohnungsbau). Von 1991 bis 2006 wurden den Ländern hierfür Verpflichtungsrahmen von insgesamt 14,6 Mrd. € bereitgestellt, davon entfielen 5,5 Mrd. € auf die neuen Länder. Als Ausgleich für die Abschaffung der Finanzhilfe leistet der Bund gemäß Artikel 143c GG i. V. m. § 3 EntflechtG seit 2007 jährlich zweckgebundene Kompensationszahlungen in Höhe von 518,2 Mio. € an die Länder. Mit der Änderung des Entflechtungsgesetzes durch Artikel 12 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) erhöht der Bund die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € auf 1.018,2 Mio. € p. a. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1. Januar 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. Zusätzlich stellt der Bund im Jahr 2017 den Städten und Gemeinden 0,2 Mrd. € Programmmittel für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier zur Verfügung. Zweck der Förderung ist die Anpassung und Sanierung der sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Kitas, Stadtteilzentren) als Grundlage des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere im Hinblick auf die erfolgreiche Bewältigung des aktuellen Flüchtlingszuzugs. Der Investitionspakt ist für die Programmjahre 2017-2020 vorgesehen. Daneben stellt der Bund außerhalb der Finanzhilfen nach Artikel 104b GG den Städten und Gemeinden zur Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus im Programmvolumen von 50 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Bundesförderung umfasst im Jahr 2016 wie auch im Jahr 2017 die Förderschwerpunkte Konversion, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie den barrierefreien und demographiegerechten Umbau der Städte und Gemeinden. 5.2.4 Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr Mit der Bahnreform ging die Aufgabenverantwortung des Bundes im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der bisherigen Bundeseisenbahnen ab 1. Januar 1996 auf die Länder über (Artikel 143a Absatz 3 GG). Die Länder erhalten nach Artikel 106a GG aus dem Steueraufkommen des Bundes einen verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierungsbetrag für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), mit dem insbesondere der SPNV zu finanzieren ist. Die Höhe dieser Bundesmittel und ihre Verteilung an die Länder sind im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz RegG) festgelegt. Die Regionalisierungsmittel sind von 2008 bis 2015 jährlich um 1,5 % gestiegen. Im Jahr 2015 haben die Länder rd. 7,408 Mrd. € erhalten. Mit der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,2 Mrd. € im Jahr 2016 und der jährlichen Steigerungsrate auf 1,8 % für die Folgejahre bis einschließlich 2031 wird der Bund bis 2031 insgesamt 15,6 Mrd. € mehr als bisher zur Verfügung stellen. Damit hat der Bund sein Engagement noch einmal deutlich erhöht und si- Finanzhilfen für Seehäfen Der Bund gewährt den Ländern Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2005 Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur von Seehäfen wie den Bau oder Ausbau von Hafenanlagen, von Verkehrswegen und öffentlichen Verkehrsflächen. Die Finanzhilfen des Bundes betragen jährlich insgesamt rd. 38,3 Mio. € und sind bis zum Jahr 2019 befristet. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 GG i. V. m. § 3 Absatz 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) Kompensationszahlungen in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich. Diese werden den Ländern nach einem gem. § 4 Absatz 3 EntflechtG vor173 chert mit insgesamt 150 Mrd. € bis 2031 eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für die Länder, um einen attraktiven, modernen Nahverkehr zu organisieren. 5.3 Finanzen der Länder und Gemeinden 5.3.1 Zur Finanzwirtschaft der Länder Länder verringerten sich 2015 um -7,9 % auf 14,9 Mrd. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug 4,5 %. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand erhöhten sich deutlich um +8,8 % auf 31,4 Mrd. € zu, ihr Anteil an den Gesamtausgaben stieg auf 9,4 %. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse ohne Schuldendiensthilfen stiegen um +7,9 % auf 135,0 Mrd. €. Besonders deutlich stiegen dabei die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich um +9,9 % auf 83,4 Mrd. € und die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Bereiche mit +4,8 % auf 51,5 Mrd. €. Überblick1 5.3.1.2 Zur Entwicklung der Einnahmen Die Länderhaushalte haben sich 2015 erfreulich entwickelt. Ihr Finanzierungsüberschuss beträgt 0,7 Mrd. €. Da der Anstieg der Einnahmen stärker ausfiel als der Anstieg der Ausgaben, konnte das Finanzierungsergebnis um +1,1 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Haushaltsplanungen hatten für 2015 noch ein Finanzierungsdefizit von 6,7 Mrd. € vorgesehen. Die Gesamteinnahmen der Länder stiegen im Vergleich zum Vorjahr deutlich um +15,0 Mrd. € oder +4,7 % auf insgesamt 333,9 Mrd. €. Sie fielen damit um +11,3 Mrd. € höher aus als in den Haushaltsplanungen vorgesehen. Die Steuereinnahmen erhöhten sich 2015 um +6,3 % auf 248,8 Mrd. €. Gegenüber 2014 nahmen die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer um +5,3 % zu. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer erhöhten sich um +6,0 %, die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage um +3,8 % und die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer um +5,7 %. Die Einnahmen aus reinen Landessteuern wuchsen um +16,0 %, die Gemeindesteuern der Stadtstaaten um +2,7 %. Während die ostdeutschen Flächenländer insgesamt einen Überschuss von +1,4 Mrd. € und die Stadtstaaten von +0,3 Mrd. € erzielten, verzeichneten die westdeutschen Flächenländer ein Finanzierungsdefizit von -1,0 Mrd. €. 5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben 2015 stiegen die Ausgaben der Länder um +4,3 % oder 13,7 Mrd. € auf 333,1 Mrd. €. Damit lagen sie um +3,8 Mrd. € über den Haushaltsplanungen, die einen Zuwachs von +3,1 % vorsahen. 5.3.1.3Schuldenstand Zum Jahresende 2015 betrug die Verschuldung aus Kreditmarktmitteln 540,7 Mrd. €. Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner von 6.637 €. Gegenüber dem Vorjahr sank die Verschuldung um -6,4 Mrd. € oder um 123 € je Einwohner. Die Personalausgaben erhöhten sich 2015 um +2,2 % auf 116,9 Mrd. €. Der Anteil an den Gesamtausgaben sank gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 35,1 %. Die investiven Ausgaben stiegen deutlich gegenüber dem Vorjahr um +4,5 % auf 32,6 Mrd. €, ihr Anteil an den Gesamtausgaben blieb gegenüber dem Vorjahr jedoch unverändert. Bundesweit fällt die Entwicklung der Investitionsausgaben sehr unterschiedlich aus. Während in den Stadtstaaten die investiven Ausgaben insgesamt um +20,6 % und in den ostdeutschen Flächenländern um +5,6 % stiegen, ging der Anstieg der Investitionen in den westdeutschen Flächenländern um 1,3 %-Punkte auf +1,8 % zurück. Das Investitionsniveau liegt in den ostdeutschen Flächenländern weiterhin deutlich über dem westdeutschen Niveau. Die Zinsausgaben der Um einen sinnvollen Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Länder zu ermöglichen, ist die Einbeziehung der Kommunalebene erforderlich, da zum einen in den Haushalten der Flächenländer im Gegensatz zu den Stadtstaaten der kommunale Aufgabenbereich nicht enthalten, zum anderen die Aufgabenabgrenzung zwischen dem jeweiligen Land und seinen Gemeinden länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist. Die Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung reichte von 1.536 € je Einwohner in Sachsen bis zu 31.989 € in Bremen. Das Saarland und Schleswig-Holstein sind die am stärksten verschuldeten Flächenländer (15.933 € bzw. 10.684 € je Einwohner). 1 Alle ausgewiesenen Zahlen beruhen auf den vorläufigen Ergebnissen des Jahres 2015 (4. Quartal ohne Auslaufperiode). Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Länder 2010 bis 2015 (a): in Mrd. €; b): Veränderung gegenüber Vorjahr in vH)*) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Neue Länder ohne Berlin Alte Länder ohne Berlin Länder insgesamt Ausgabena) 286,7 296,7 299,3 308,7 319,4 260,2 55,4 333,2 b) 0,0 3,5 0,9 3,2 3,5 4,3 3,1 4,3 Einnahmena) 265,9 286,4 293,5 306,8 318,9 259,2 56,7 333,9 b) 2,5 7,7 2,5 4,5 4,0 5,0 3,1 4,7 Finanzierungssaldoa) -20,8 -10,2 -5,7 -1,9 -0,4 -1,0 1,4 0,7 7,2 3,5 2,2 1,6 1,4 -2,1 -3,8 -2,9 Kreditfinanzierungsquote in vH nachrichtlich: Kreditfinanzierungsquote in vH - Bund - Gemeinden *) 14,5 5,9 7,3 7,2 0,0 - - -57,8 0,3 -0,1 -0,2 -0,4 0,1 0,1 -1,5 -0,1 Fußnoten zu dieser und den folgenden Seiten vgl. Übersicht 12 174 Strukturen der Ausgaben der Länder 2010 bis 2015 (a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Ausgaben in vH) Personalausgaben 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Alte Länder ohne Berlin Neue Länder ohne Berlin Länder insgesamt a) 102,1 104,6 107,3 110,5 114,4 96,2 13,3 117,0 b) 35,6 35,3 35,9 35,8 35,8 37,0 24,1 35,1 a) 64,2 67,1 68,6 73,4 77,7 67,2 16,8 84,0 b) 22,4 22,6 22,9 23,8 24,3 25,8 30,4 25,2 Zahlungen an Gemeinden Investive Ausgaben a) 34,7 34,8 30,6 30,3 31,2 22,0 8,4 32,6 b) 12,1 11,7 10,2 9,8 9,8 8,4 15,2 9,8 a) 7,3 7,3 6,6 6,4 6,5 4,7 1,6 6,6 b) 2,6 2,4 2,2 2,1 2,0 1,8 2,9 2,0 a) 25,6 26,2 26,7 27,8 28,9 21,1 4,1 31,5 b) 8,9 8,8 8,9 9,0 9,1 8,1 7,3 9,4 a) 19,7 19,4 18,7 17,6 16,2 11,4 1,9 14,9 b) 6,9 6,5 6,3 5,7 5,1 4,4 3,5 4,5 darunter: - Sachinvestitionen Laufender Sachaufwand Zinsausgaben Strukturen der Einnahmen der Länder 2010 bis 2015 (a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Einnahmen in vH) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Alte Länder ohne Berlin Neue Länder ohne Berlin Länder insgesamt Steuern a) 188,4 202,3 215,0 224,3 234,2 201,3 33,9 248,8 (ohne BEZ) b) 70,9 70,6 73,2 73,1 73,4 77,7 59,8 74,5 32,9 33,7 34,7 34,8 34,8 29,1 4,9 36,0 Anteil der Steuereinnahmen der Länder in vH der gesamten Steuereinahmen Zuweisungen und Darlehen vom Bund a) 43,3 45,0 46,3 48,2 49,1 31,7 13,9 50,3 (einschl. BEZ) b) 16,3 15,7 15,8 15,7 15,4 12,2 24,4 15,1 Übrige Einnahmen a) 34,2 39,0 32,3 34,2 35,6 26,2 8,9 34,8 b) 12,8 13,6 11,0 11,2 11,2 10,1 15,8 10,4 nachrichtlich: Anteil in vH an den gesamten Steuereinnahmen - Bund (einschl. BEZ) 41,6 43,4 43,7 43,7 41,8 - - 43,3 - Gemeinden 11,1 11,6 12,0 11,9 11,8 11,0 1,3 12,3 175 Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 2010 bis 2015 Verschuldung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Alte Länder ohne Berlin Neue Länder ohne Berlin Länder insgesamt - in Mrd. € 524,4 530,7 538,6 544,1 547,1 418,2 63,8 540,7 - in € je Einwohner 6.415 6.615 6.699 6.752 6.760 6.388 5.104 6.637 - in vH des Bruttoinlandsprodukts 20,3 19,6 19,6 19,3 18,8 16,3 19,3 17,9 nachrichtlich: Verschuldung in vH des Bruttoinlandsprodukts 41,1 39,6 39,9 39,3 38,1 - - 36,1 2,9 2,9 2,9 2,8 2,7 2,7 0,4 3,1 - Bund - Gemeinden Verschuldung der einzelnen Länder pro Einwohner 1980 bis 2015 (in € je Einwohner) Verschuldung ohne Gemeinden 1980 2014 Verschuldung mit Gemeinden 1980 2015 1) 2014 20151) Baden-Württemberg 948 4.269 3.777 1.561 4.811 4.516 Bayern 597 1.986 1.776 1.184 2.982 2.871 - 6.820 6.774 - 7.297 7.306 1.170 6.767 6.962 2.091 8.537 9.121 - 5.867 5.777 - 6.618 6.909 Flächenländer Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 1.232 7.318 7.392 2.102 8.428 8.628 902 7.775 7.741 1.828 9.078 9.248 Rheinland-Pfalz 1.209 8.157 7.971 2.073 9.644 9.522 Saarland 1.618 14.118 14.262 2.512 15.449 15.933 Sachsen - 783 566 - 1.494 1.536 Sachsen-Anhalt - 9.169 8.982 - 10.001 9.772 Schleswig-Holstein 1.540 9.517 9.402 1.938 10.563 10.684 Thüringen - 7.268 7.222 - 8.107 8.480 Stadtstaaten Berlin 2) X X X 1.703 17.371 16.812 Bremen X X X 4.281 29.708 31.989 Hamburg X X X 2.469 13.281 13.120 1) Vorläufig 2) Ab 1991 einschl. Berlin-Ost 176 5.3.2 20.12.2001 die gesetzlichen Regelun­gen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre bis 2019 festgelegt. Auch mit den seit 2005 geltenden Regelungen blieben die Grund­strukturen des vorausgegangenen mehrstufigen Ausgleichs­systems, bestehend aus horizontaler Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, erhalten. Jedoch wurden durch die Neuregelungen u. a. die Ergänzungsanteile an der Umsatzsteuer gestärkt sowie die Gemeindefinanzkraft mit einem Anteil von 64 %, statt 50 % wie vorher, in den Länderfinanzausgleich einbezogen, was insgesamt einen flacheren Ausgleichstarif ermöglichte. Zudem wurden die bis 2004 gültigen Mindestauffüllungen beseitigt. Auch werden seit 2005 12 % der im Ländervergleich überproportionalen Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr im Länderfinanzausgleich ausgleichsfrei gestellt. Neben den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten wird seit 2005 auch den abstrakten Mehrbedarfen der dünn besiedelten Flächen­länder durch eine Einwohnerwertung im Länderfinanz­ausgleich Rechnung getragen. Darüber hinaus entfielen mit der Neuregelung die bis 2004 gültigen, überaus komplizierten Garantieklauseln im Länderfinanzausgleich. Finanzausgleich unter den Ländern Der Länderfinanzausgleich und die ihn ergänzenden Bundes­ ergänzungszuweisungen sind neben dem Beteiligungs­verhältnis von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer und der horizontalen Umsatzsteuerverteilung im Maßstäbegesetz und im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) geregelt. Bis zur Einführung eines gesamtdeutschen Finanzausgleichs im Jahr 1995 waren Übergangsregelungen für die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern festgelegt worden. Der steuerkraftbezogene Umsatz­steuerausgleich und der Länderfinanzausgleich wurden jeweils gesondert unter den alten und unter den neuen Ländern ohne Beteiligung Berlins durchgeführt. Der gesonderte Ausgleich machte es notwendig, den neuen Ländern und Berlin für diese Zeit Mittel aus dem Fonds „Deutsche Einheit“ zur Verfügung zu stellen, der 1990 eingerichtet worden war. Die Zuwei­sungen aus dem Fonds beliefen sich für die Jahre 1990 bis 1994 auf insgesamt rd. 82 Mrd. €. Mit Wirkung ab dem 01.01.1995 wurde der bundesstaat­liche Finanzausgleich im Rahmen des Gesetzes zur Umset­zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) unter Einbeziehung der neuen Länder und Berlins neu geordnet. Seitdem sind die neuen Länder und Berlin vollständig und gleichberechtigt in den bundesstaatlichen Finanzausgleich ein­bezogen. Zugleich wurde mit dem Solidarpakt I die finanzielle Basis geschaffen, um ihren infrastrukturellen Nachholbedarf abzubauen. Änderungen ergaben sich auch bei den Bundesergänzungs­ zuweisungen: Leistungsschwache Länder erhalten seit dem Jahr 2005 allge­ meine Bundesergänzungszuweisungen nur noch in Höhe von 77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnitt­ lichen Finanzkraft. Das Volumen dieser Bundesergänzungs­zu­ weisungen betrug im Ausgleichsjahr 2015 rd. 3,8 Mrd. € und wird für 2016 auf rd. 3,9 Mrd. € geschätzt. Der Bund hat sich an den Leistungen, die den ostdeutschen Ländern von 1995 an über die horizontale Umsatzsteuerver­teilung und den Länderfinanzausgleich zugeflossen sind, durch die Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 7 Prozentpunkte beteiligt (abzüglich eines Betrages von rd. 1,1 Mrd. € jährlich bei der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“). Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der Bund seit 2005 nur noch drei Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhal­ ten die neuen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundes­ ergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Bundesergänzungszuweisungen kamen als nachgeordnetes Finanzausgleichsinstrument zwischen 1995 und 2004 in viel­ fältiger Form zum Tragen: So gewährte der Bund leistungsschwachen Ländern Fehlbe­tragsBundesergänzungszuweisungen in Höhe von 90 % der nach Länderfinanzausgleich verbliebenen Fehlbeträge zur länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Außerdem zahlte er den neuen Ländern und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­zuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Diese beliefen sich von 1995 bis 2001 auf rd. 7,2 Mrd. € und von 2002 bis 2004 auf rd. 10,5 Mrd. € jährlich (seit 2002 wurden auch die ab 1995 gewährten Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz „Aufbau Ost“ als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung gestellt). Kleinere Länder erhielten zwischen 1995 und 2004 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von rd. 0,8 Mrd. € jährlich im Hinblick auf ihre überproportionalen Kosten politischer Führung. Ihr Volumen für 2016 beläuft sich auf rd. 4,3 Mrd. €, rd. 0,8 Mrd. € weniger als im Jahr 2015. Für die gesamte Laufzeit des Solidarpakts II von 2005 bis 2019 wurde das Volumen auf rd. 105,3 Mrd. € festgelegt. Der im Jahr 2006 einsetzende degressive Verlauf soll insbesondere den Haushaltsübergang in den neuen Ländern und Berlin nach 2019 erleichtern. Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und daraus entstehender überpropor­tio­naler Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten die neuen Länder (ohne Berlin) seit 2005 Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­ zuweisungen. Im Abstand von drei Jahren wird überprüft, in welcher Höhe die Sonderlasten dieser Länder ab dem jeweils folgen­den Jahr auszugleichen sind. In den Jahren 2005 bis 2011 betrugen diese SonderbedarfsBundesergänzungs­zuweisungen jährlich 1,0 Mrd. € und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils rd. 0,7 Mrd. €. Als Ergebnis der letzten Überprüfung im Jahr 2013 wurden sie für die Jahre 2014 bis 2016 auf rd. 0,8 Mrd. € festgesetzt. Zugunsten finanzschwacher alter Länder, die durch die Einbe­ ziehung der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanz­ ausgleich besonders belastet waren, wurden ab 1995 zehn Jahre lang degressiv ausgestaltete Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt. Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Diese Hilfen belaufen sich in den Jahren seit 2005 auf rd. 0,5 Mrd. € jährlich. Sie werden in einem Abstand von fünf Jahren im Hinblick auf die Weitergewährung überprüft. Die nächste Prüfung findet gemäß Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2018 statt. Ab 1994 wurden Sonder-Bundesergänzungszuweisungen als Sanierungshilfen an Bremen (insgesamt rd. 8,5 Mrd. €) und das Saarland (insgesamt rd. 6,6 Mrd. €) gezahlt, wobei die Zahlungen ab dem Jahr 2000 bzw. 1999 schrittweise verrin­gert wurden. Die Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen sowie die Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland sind beide Ende 2004 planmäßig ausgelaufen. Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2015 auf rd. 10,2 Mrd. € und wird für 2016 auf rd. 9,5 Mrd. € geschätzt. Am 01.01.2005 traten umfassende Neuregelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich in Kraft. Aufbauend auf dem Maßstäbegesetz vom 09.09.2001 sind im Finanz­ausgleichsgesetz vom 177 I. Ausgleichspflichtige Länder (-) 1995 2001 2002 2003 2005 1) 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2) 2014 in Mio. € NordrheinWestfalen 1.763 278 1.628 50 213 490 132 38 - 59 - - - - - - Bayern 1.295 2.277 2.047 1.859 2.315 2.234 2.093 2.311 2.923 3.354 3.511 3.621 3.797 4.307 4.856 5.449 BadenWürttemberg 1.433 2.115 1.663 2.169 2.170 2.235 2.057 2.316 2.499 1.488 1.709 1.813 2.765 2.415 2.357 2.313 Hessen 1.101 2.629 1.910 1.876 1.529 1.606 2.418 2.885 2.470 1.902 1.752 1.799 1.304 1.702 1.756 1.720 Hamburg 60 268 197 656 578 383 623 368 371 45 66 92 25 - 56 112 SchleswigHolstein 72 - - - - - - - - - - - - - - - 2004 2005 1) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 II. Ausgleichsberechtigte Länder (+) 1995 2001 2002 2003 2014 2015 2) in Mio. € Niedersachsen 231 952 487 392 446 363 240 318 317 110 259 209 178 107 278 418 NordrheinWestfalen - - - - - - - - 54 - 354 240 435 691 899 1.021 RheinlandPfalz 117 229 419 259 190 294 346 343 374 293 267 246 256 242 289 349 SchleswigHolstein - 60 112 16 102 146 124 136 177 169 101 119 134 168 173 248 92 146 139 107 116 113 115 125 116 93 89 120 94 137 144 152 - - - - - - - - - - - - - 88 - - 287 402 407 346 331 366 417 471 505 433 445 518 521 588 604 626 2.159 2.653 2.677 2.639 2.703 2.456 2.709 2.900 3.140 2.877 2.900 2.999 3.224 3.328 3.491 3.613 Sachsen 907 1.031 1.047 936 930 1.020 1.078 1.165 1.158 910 854 922 961 995 1.035 1.023 SachsenAnhalt 574 591 607 520 532 587 590 627 627 514 497 544 550 559 586 597 Thüringen 521 573 571 500 517 581 617 644 637 497 472 531 542 543 553 581 Brandenburg 442 498 541 502 534 588 611 675 621 501 401 443 543 518 510 495 MecklenburgVorpommern 394 434 439 393 403 433 475 513 538 450 399 433 453 461 463 473 Saarland Hamburg Bremen Berlin III. Gesamt 1) 2) ±5.724 ±7.568 ±7.445 ±6.610 ±6.805 ±6.948 ±7.322 ±7.917 ±8.263 ±6.848 ±7.039 ±7.324 ±7.891 ±8.424 ±9.025 ±9.595 Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. Vorläufig. 178 Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) 1995 – 2015 1995 - in Mio. € Empfängerländer FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung Übergangs-BEZ alte Länder 2001 - in Mio. € SanieFehlSonderrungs-BEZ betragsbedarfsBremen/ BEZ BEZ Saarland Kosten pol. Führung SonderbedarfsBEZ neue Länder Übergangs-BEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder Sanierungs-BEZ Bremen/ Saarland Niedersachsen 347 - 259 - - 796 - 104 - - Rheinland-Pfalz 175 112 231 - - 344 112 92 - - - 84 116 - - 89 84 47 - - Saarland 102 78 41 - 818 107 78 16 - 460 Bremen 62 64 41 - 920 73 64 16 - 716 Berlin 434 112 - 1.361 - 451 112 - 1.361 - Sachsen 429 - - 1.870 - 441 - - 1.870 - Sachsen-Anhalt 258 84 - 1.129 - 260 84 - 1.129 - Thüringen 235 84 - 1.027 - 242 84 - 1.027 - Brandenburg 237 84 - 1.015 - 259 84 - 1.015 - MecklenburgVorpommern 171 84 - 756 - 2.449 786 688 7.158 1.738 SchleswigHolstein Gesamt 2002 - in Mio. € Empfängerländer FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung Übergangs-BEZ alte Länder 176 84 - 756 - 3.239 786 275 7.158 1.176 2003 - in Mio. € SanieFehlSonderrungs-BEZ betragsbedarfsBremen/ BEZ BEZ Saarland Kosten pol. Führung SonderbedarfsBEZ neue Länder Übergangs-BEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland Niedersachsen 731 - 78 - - 589 - 52 - - Rheinland-Pfalz 398 112 69 - - 389 112 46 - - SchleswigHolstein 167 84 35 - - 24 84 23 - - Saarland 105 78 12 - 383 104 78 8 - 307 Bremen 70 64 12 - 614 77 64 8 - 511 Berlin 443 112 - 2.003 - 440 112 - 2.003 - Sachsen 429 - - 2.752 - 422 - - 2.752 - Sachsen-Anhalt 251 84 - 1.661 - 246 84 - 1.661 - Thüringen 235 84 - 1.510 - 231 84 - 1.510 - Brandenburg 253 84 - 1.493 - 250 84 - 1.493 - MecklenburgVorpommern Gesamt 171 84 - 1.113 - 169 84 - 1.113 - 3.253 786 206 10.533 997 2.941 786 138 10.533 818 179 2004 - in Mio. € Empfängerländer 2005 - in Mio. € FehlbetragsBEZ SonderÜberbedarfsgangs-BEZ BEZ alte Länder Kosten pol. Führung SonderbedarfsBEZ neue Länder Sanierungs-BEZ Bremen/ Saarland Allgemeine BEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Niedersachsen 669 - 26 - - 197 - - - Rheinland-Pfalz 286 112 23 - - 153 46 - - SchleswigHolstein 153 84 12 - - 79 53 - - Saarland 106 78 4 - 256 53 63 - - 42 64 4 - 358 121 60 - - 450 112 - 2.003 - 768 43 - 2.003 Bremen Berlin Sachsen 430 - - 2.752 - 385 26 319 2.746 Sachsen-Anhalt 250 84 - 1.661 - 222 53 187 1.657 Thüringen 235 84 - 1.510 - 217 56 176 1.507 Brandenburg 256 84 - 1.493 - 224 55 190 1.509 MecklenburgVorpommern Gesamt 172 84 - 1.113 - 161 61 128 1.110 3.049 786 69 10.533 614 2.579 517 1.000 10.533 SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung SonderbedarfsBEZ strukturelle Arbeits-­ losigkeit 2006 - in Mio. € Empfängerländer 2007 - in Mio. € AllgeSondermeine BEZ bedarfsBEZ Kosten pol. Führung SonderbedarfsBEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Allgemeine BEZ SonderbedarfsBEZ neue Länder Niedersachsen 118 - - - 166 - - - Rheinland-Pfalz 177 46 - - 180 46 - - 67 53 - - 73 53 - - SchleswigHolstein Saarland 55 63 - - 60 63 - - Bremen 136 60 - - 153 60 - - Berlin 847 43 - 1.994 911 43 - 1.974 Sachsen 410 26 319 2.733 445 26 319 2.706 Sachsen-Anhalt 228 53 187 1.649 243 53 187 1.633 Thüringen 232 56 176 1.500 245 56 176 1.485 Brandenburg 236 55 190 1.502 260 55 190 1.487 MecklenburgVorpommern 177 61 128 1.104 191 61 128 1.094 2.682 517 1.000 10.481 2.927 517 1.000 10.379 Gesamt 180 2008 - in Mio. € Empfängerländer Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder 2009 - in Mio. € Allgemeine SonderBEZ bedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Niedersachsen 163 - - - 16 - - - Rheinland-Pfalz 194 46 - - 156 46 - - SchleswigHolstein 96 53 - - 92 53 - - Saarland 58 63 - - 48 63 - - Bremen 164 60 - - 142 60 - - Berlin 982 43 - 1.945 902 43 - 1.809 Sachsen 447 26 319 2.666 366 26 319 2.480 Sachsen-Anhalt 245 53 187 1.609 207 53 187 1.496 Thüringen 245 56 176 1.463 199 56 176 1.361 Brandenburg 247 55 190 1.465 206 55 190 1.362 MecklenburgVorpommern Gesamt 2010 - in Mio. € Empfängerländer 200 61 128 1.077 171 61 128 1.002 3.041 517 1.000 10.226 2.506 517 1.000 9.510 Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung 2011 - in Mio. € SonderAllge- meine Sonderbedarfs-BEZ BEZ bedarfs-BEZ neue Länder Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonder­ bedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder Niedersachsen 127 - - - 87 - - - NordrheinWestfalen 119 - - - 11 - - - Rheinland-Pfalz 144 46 - - 134 46 - - SchleswigHolstein 51 53 - - 62 53 - - Saarland 46 63 - - 59 63 - - Bremen 146 60 - - 167 60 - - Berlin 912 43 - 1.663 950 43 - 1.527 Sachsen 350 26 319 2.280 378 26 319 2.093 Sachsen-Anhalt 202 53 187 1.376 220 53 187 1.263 Thüringen 192 56 176 1.251 214 56 176 1.148 Brandenburg 176 55 190 1.253 193 55 190 1.150 MecklenburgVorpommern Gesamt 157 61 128 921 170 61 128 846 2.624 517 1.000 8.743 2.644 517 1.000 8.027 181 2012 - in Mio. € Empfängerländer Allgemeine BEZ Niedersachsen Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung 2013 - in Mio. € AllgeSondermeine bedarfsBEZ BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ neue Länder - - - - 160 - - - 139 46 - - SchleswigHolstein 71 53 - Saarland 49 63 - - - - NordrheinWestfalen Rheinland-Pfalz 59 Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Hamburg Bremen Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder - - - 340 - - - 131 46 - - - 91 53 - - - 66 63 - - - 43 - - - 170 60 - - 189 60 - - 1.018 43 - 1.381 1.053 43 - 1.245 Sachsen 394 26 227 1.893 408 26 227 1.707 Sachsen-Anhalt 225 53 133 1.142 229 53 133 1.030 Berlin Thüringen 220 56 125 1.039 222 56 125 936 Brandenburg 227 55 135 1.040 222 55 135 938 MecklenburgVorpommern Gesamt 2014 - in Mio. € Empfängerländer 178 61 91 765 182 61 91 690 2.911 517 711 7.260 3.175 517 711 6.545 Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit 2015 - in Mio. € AllgeSondermeine bedarfsBEZ BEZ Kosten (vor– pol. läufig) Führung Sonderbedarfs-BEZ neue Länder Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder Niedersachsen 128 - - - 220 - - - NordrheinWestfalen 473 - - - 544 - - - Rheinland-Pfalz 157 46 - - 189 46 - - SchleswigHolstein 94 53 - - 134 53 - - Saarland 69 63 - - 73 63 - - Bremen 195 60 - - 203 60 - - 1.105 43 - 1.099 1.149 43 - 963 Sachsen 425 26 248 1.507 427 26 248 1.320 Sachsen-Anhalt 239 53 145 909 245 53 145 796 Thüringen 227 56 137 827 238 56 137 724 Brandenburg 221 55 148 828 220 55 148 725 Berlin MecklenburgVorpommern Gesamt 185 61 99 609 190 61 99 533 3.517 517 777 5.778 3.832 517 777 5.062 182 5.3.3 Die Kassenkredite der Kommunen insgesamt haben sich vom 31.12.2012 bis zum entsprechenden Stichtag 2015 von 47,9 Mrd. € auf 49,7 Mrd. € erhöht (+3,6 %). Die Zunahme spiegelt die prekäre finanzielle Situation einer Anzahl - vor allem strukturschwacher - Städte und Gemeinden sowie einiger Gemeindeverbände wider. Die eigentlich kurzfristigen Kassenverstärkungskredite werden von den betroffenen Kommunen dauerhaft zur Finanzierung von Verwaltungshaushalten in Anspruch genommen. Die steigende Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist kein flächendeckendes Problem. Die Kassenkredite konzentrieren sich in einigen Ländern auf regionale Schwerpunkte. Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände Der Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden/Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) umfasst den Zeitraum von 2013 bis 2015 (nachfolgend: Berichtszeitraum). Damit liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der aktuellen Entwicklung. Um die historische Entwicklung nachvollziehen zu können, wird auf die vorangegangenen Finanzberichte verwiesen. Im Text werden anhand der beigefügten Übersichten die drei aktuellsten Jahre erläutert. Die Kassenkredite erhöhten sich zu den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2014 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresstichtagen um 1,4 % bzw. um 2,3 %. Zum 31.12.2015 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresstichtag stagnierten die Inanspruchnahmen (-0,1 %). Die Entwicklung der Jahre 2013 bis 2015 dokumentiert trotz abgeschwächter Zuwachsraten die Spreizung zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die langen Reihen werden fortgeführt. Es werden jeweils das Jahr 2015 und die neun davor liegenden Jahre dargestellt (nur Tabellen, Abschnitt 5.3.3.4). Die Beträge in den Tabellen und Übersichten werden in Mrd. € ausgewiesen und sind gerundet. Daraus ergeben sich Abweichungen bei Veränderungsraten und bei Summenbildungen, sofern deren Berechnung jeweils Beträge in 1000 € zu Grunde liegen. Die Länder haben die Probleme im Zusammenhang mit der Kassenkreditverschuldung erkannt. Das ist im Rahmen der vom Grundgesetz vorgesehenen Verantwortung der Länder für die Kommunen sachgerecht, da kommunale Probleme nur vor Ort gelöst werden können. Es ist daher konsequent, dass die Entschuldungs- und Konsolidierungshilfen der Länder mit Konsolidierungsauflagen verknüpft sind. Die kommunale Kassenstatistik umfasste bis zum Jahr 2010 nur die kommunalen Kernhaushalte. Das Statistische Bundesamt weist ab dem Jahr 2011 in der kommunalen Kassenstatistik auch die kommunalen Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen, Unternehmen) aus. Die nachfolgende Kommentierung zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände bezieht sich wie in den vorherigen Finanzberichten auf die kommunalen Kernhaushalte. Die Schulden (Kreditmarktschulden, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Schulden bei öffentlichen Haushalten ohne Kassenkredite) der Kommunen insgesamt gingen im Berichtszeitraum - Stichtag 31.12.2015 gegenüber dem 31.12.2012 - um 2,3 Mrd. € zurück (-2,7 %). Bei den westdeutschen Kommunen insgesamt ergab sich im Berichtszeitraum ein Rückgang um 0,4 Mrd. €. Bei den ostdeutschen Kommunen lagen im Berichtszeitraum die Tilgungsleistungen - Jahr für Jahr - über den Kreditaufnahmen: Die Nettotilgungen summierten sich im Berichtszeitraum auf 1,8 Mrd. €. Der deutliche Rückgang der investitiven Verschuldung der ostdeutschen Kommunen - im Berichtszeitraum um rd. 17,0 % - dürfte vielfältige Ursachen haben. Inwieweit diese Zahlen auch durch Auslagerungen kommunaler Aktivitäten aus den Haushalten in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften sowie Rekommunalisierungsmaßnahmen beeinflusst sind, lässt sich nicht beurteilen. 5.3.3.1Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 Die nach den Einzelmeldungen aller ca. 8700 Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern und ca. 2700 Gemeinden/ Gemeindeverbände (nachfolgend: Kommunen) in den neuen Ländern zusammengefassten amtlichen Haushaltsdaten zeigen die folgende Entwicklung. Für das Jahr 2013 wiesen die Kommunen insgesamt wiederum einen Überschuss aus (+1,5 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,8 Mrd. € und die ostdeutschen Kommunen einen Überschuss von 0,7 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen verringerte sich auf 3,4 %, die Sozialausgaben (brutto) erhöhten sich stärker als im Vorjahr. Die kommunale Gesamtverschuldung (einschl. Kassenkredite) ging zum 31.12.2015 gegenüber dem entsprechenden Stichtag 2012 um 0,5 Mrd. € auf 131,0 Mrd. € zurück (-0,4 %), obwohl sich die Kassenkreditbestände in diesem Zeitraum um 1,8 Mrd. € erhöhten (+3,6 %). Auch für das Jahr 2014 ergab sich bei den Kommunen insgesamt ein Überschuss von 0,4 Mrd. €. Die westdeutschen Kommunen schlossen mit einem Defizit von 0,1 Mrd. € ab, die ostdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,5 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen lag auf Vorjahresniveau, die Zuwachsrate der Sozialausgaben (brutto) lag über der des Vorjahres. Die Kommunen nehmen hauptsächlich Kredite am Kreditmarkt und auch bei Verwaltungen auf. Zu den Regelungen für die kommunale Kreditwirtschaft gehört zunächst die Vorschrift, dass Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Daneben hat sich die Verschuldung der Kommunen jeweils auch an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu orientieren. Der Grundsatz, wonach Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen, wird jedoch - wie vorstehend ausgeführt - durch die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten insbesondere durch strukturschwache Kommunen immer stärker durchbrochen. Im Jahr 2015 erhöhte sich der Überschuss der Kommunen insgesamt deutlich auf 3,1 Mrd. €. (westdeutsche Kommunen 2,3 Mrd. €, ostdeutsche Kommunen 0,7 Mrd. €). Ursächlich für die gute Entwicklung waren die Steuereinnahmen, die sich deutlich stärker als im Vorjahr erhöhten. Die Sozialausgaben (brutto) erhöhen sich - aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen - stärker als im Vorjahr. Die Kommunen tätigten im Berichtszeitraum jahresdurchschnittlich 60,3 % der öffentlichen Sachinvestitionen. Gleichwohl trifft die Finanzierungslast zu einem weit geringeren Teil die kommunalen Haushalte. Einen erheblichen Finanzierungsbeitrag leisten Länder und Bund im Rahmen von staatlichen Zuweisungen bzw. Förderprogrammen. Außerdem erheben die Kommunen für die Benutzung und Erstellung ihrer Einrichtungen in beträchtlichem Umfang Gebühren und Beiträge. Diese Mittel sollen auch der Refinanzierung kommunaler Investitionen dienen. Die positive Entwicklung der kommunalen Finanzsituation insgesamt wurde auch durch die Entlastungen des Bundes für die Kommunen bei den Ausgaben für soziale Leistungen gestützt. Der Bund entlastete die Kommunen beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nachhaltig (2012 übernahm der Bund 45 % der Nettoausgaben, 2013 75 % und ab 2014 100 %). Ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation ist die Entwicklung der Kassenkredite. Die Kassenkredite sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe bei der Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Ausgaben überbrücken. 183 Ab dem Jahr 2015 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Der Förderzeitraum umfasst derzeit die Jahre 2015 bis 2018 (ÖPP bis 2019). Am 18. Mai 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Förderzeitraums um zwei Jahre beschlossen, da es aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen bei den Kommunen zu Kapazitätsengpässen gekommen ist. Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 Mrd. € Kennzahl 2013 2014*) 2015*) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten neuen Deutschl. Ländern insg. alten neuen Deutschl. Ländern insg. alten neuen Ländern Bereinigte Einnahmen insgesamt1) 199,0 168,7 30,3 205,4 174,2 31,1 218,2 186,0 32,2 Bereinigte Ausgaben insgesamt2) 197,5 167,9 29,6 204,9 174,3 30,6 215,2 183,7 31,5 1,5 0,8 0,7 0,4 -0,1 0,5 3,1 2,3 0,7 Schuldenstand4) 82,9 72,6 10,3 83,3 73,7 9,6 81,3 72,3 9,0 Kassenkredite 48,6 45,7 2,9 49,7 46,5 3,2 49,7 46,6 3,1 Finanzierungssaldo 3) 5) Veränderungen gegenüber Vorjahr in % Bereinigte Einnahmen insgesamt1) 4,7 4,6 5,5 3,2 3,3 2,6 6,3 6,8 3,5 Bereinigte Ausgaben insgesamt2) 5,4 5,7 3,4 3,7 3,8 3,2 5,0 5,4 2,9 -0,9 -0,3 -5,0 0,6 1,6 -6,5 -2,4 -1,9 -6,4 1,4 1,2 4,7 2,3 1,8 10,8 -0,1 0,0 -2,2 Schuldenstand 4) Kassenkredite5) Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik; Schuldenstatistik bis einschl. 2014 1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 2) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) 4) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres 5) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen, Stand jeweils am 31.12. des Jahres *) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2014 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst. Dieser methodische Hinweis gilt auch für die Übersicht Zuweisungen (5.3.3.2) und die weiteren Texttabellen. 5.3.3.2 Einnahmen der 2013 bis 2015 nen noch positiver als in den beiden Vorjahren. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 5,3 Mrd. € auf 84,8 Mrd. € (+6,8 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ ohne Stadtstaaten) erreichten 34,9 Mrd. € (+1,8 Mrd. € bzw. +5,6 %). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beliefen sich auf 32,5 Mrd. € (+2,2 Mrd. € bzw. +7,4 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind seit Jahren durch moderate Zuwächse gekennzeichnet. Die Grundsteuern erhöhten sich auf 11,8 Mrd. € (+4,5 %). Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer belief sich - aufgrund eines zusätzlichen Festbetrages in Höhe von 0,5 Mrd. € (Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen) - auf 4,3 Mrd. € (+16,8 %). Gemeinden/Gemeindeverbände Steuern Im Jahr 2013 erhöhten sich die kommunalen Steuereinnahmen weiter. Insgesamt stiegen sie um 2,6 Mrd. € auf 76,9 Mrd. € (+3,4 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) erhöhten sich um 0,3 Mrd. € auf 32,6 Mrd. € (+1,0 %). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen auf 28,5 Mrd. € (+1,6 Mrd. € bzw. 6,1 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beliefen sich auf 11,0 Mrd. € (+3,6 %) und 3,6 Mrd. € (+2,0 %). Auch im Jahr 2014 stiegen die Steuereinnahmen auf hohem Niveau weiter. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 2,6 Mrd. € auf 79,5 Mrd. €. (+3,4 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) beliefen sich auf 33,1 Mrd. € (+0,5 Mrd. € bzw. +1,3 %). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer betrugen 30,3 Mrd. € (+1,9 Mrd. € bzw. 6,4 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind durch stetige moderate Zuwächse gekennzeichnet und beliefen sich auf 11,3 Mrd. € (+2,7 %) und 3,7 Mrd. € (+1,7 %). Im Jahr 2015 betrug das Aufkommen je Einwohner der ostdeutschen Kommunen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 55,0 % des Westniveaus. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto) beliefen sich je Einwohner bei den ostdeutschen Kommunen auf 56,9 % des westdeutschen Vergleichswertes. Das Grundsteuerniveau je Einwohner lag bei 69,1 % des Westniveaus. Trotz der Umsatzsteuerbeteiligung (Pro-Kopf-Einnahmen bei 78,0 % des Westniveaus) lagen die gemeindlichen Steuereinnahmen 2015 in den neuen Ländern je Einwohner mit insgesamt 58,7 % des westdeutschen Vergleichswertes nach wie vor auf niedrigerem Niveau. 2015 entwickelten sich die Steuereinnahmen der Kommu184 Gebühren Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2015 in den Ländern insgesamt Gebühren sind neben den Steuern und Landeszuweisungen die wichtigste Einnahmequelle der Kommunalhaushalte, wobei ein Großteil der Gebühren in den Bereichen Abfall- und Abwasserbeseitigung anfällt. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Gebühreneinnahmen bei den westdeutschen Kommunen insgesamt um 5,4 %, bei den ostdeutschen Kommunen insgesamt um 9,5 %. Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Struktur der staatlichen Zuweisungen an die Gemeinden/Gemeindeverbände für das Jahr 2015. Die allgemeinen Finanzzuweisungen fließen den Kommunen zum größten Teil ohne Zweckbindungen zu. Ihrer Bestimmung nach sollen vor allem die Schlüsselzuweisungen, auf die rd. 40 % der Zuweisungen der Länder insgesamt entfielen, die Eigeneinnahmen der Kommunen verstärken und gleichzeitig die interkommunalen Steuerkraftunterschiede mildern. So soll gewährleistet werden, dass alle Kommunen unabhängig von ihrer eigenen Steuerkraft ein in etwa gleiches Grundangebot an öffentlichen Leistungen bereitstellen können. Einnahmen des Vermögenshaushalts In den Jahren 2013 bis 2015 überstiegen die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen bei den westdeutschen Kommunen die entsprechenden Einnahmen Jahr für Jahr. 2013 um 1,1 Mrd. €, 2014 um 1,0 Mrd. € und 2015 um 1,3 Mrd. €. Die Ausgabenüberschüsse der westdeutschen Kommunen dürften auch auf Rekommunalisierungsmaßnahmen hindeuten. Bei den ostdeutschen Kommunen waren 2013 und 2014 die Einnahmen aus der Veräußerung von Finanzvermögen und die entsprechenden Ausgaben jeweils gering und in etwa ausgeglichen. 2015 lagen die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen um 0,2 Mrd. € über den entsprechenden Einnahmen. Bei den zweckgebundenen Zuweisungen handelt es sich um Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung der bei ihnen anfallenden Ausgaben in speziellen Tätigkeitsbereichen. Ein großes Gewicht haben bei den zweckgebundenen Zuweisungen die Investitionszuweisungen. Sie machten 18,8 % der gesamten Zweckzuweisungen der Länder an die Kommunen aus. Daneben werden als zweckgebundene Zuweisungen Kostenerstattungen für Auftragsangelegenheiten, Ersatz von Leistungen, die an Dritte im Auftrag des Landes oder des Bundes gewährt wurden, sowie Zuweisungen für bestimmte Aufgabenbereiche ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die allgemeinen Zuweisungen bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Mit Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gingen die Investitionszuweisungen in 2012 - wie auch die Sachinvestitionen - erwartungsgemäß deutlich zurück. Im Berichtszeitraum verharrten die Investitionszuweisungen in etwa auf dem Niveau des Jahres 2012. In den Jahren 2013 bis 2015 haben die Kommunen in den alten Ländern unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausgaben aus der Veräußerung von Grundstücken jeweils einen Nettobeitrag zur Verbesserung des Finanzierungssaldos erzielt: 2013 1,2 Mrd. €, 2014 1,1 Mrd. € und 2015 0,8 Mrd. €. Bei den ostdeutschen Kommunen lagen die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils um 0,1 Mrd. € über den Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken. Die Investitionszuweisungen der Länder an die Kommunen entwickelten sich differenziert. Eine Interpretation der in der Darstellung der Zuweisungen ausgewiesenen Zahlen ist aufgrund der uneinheitlichen Entwicklung in den einzelnen Ländern nur schwer möglich 185 Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den Ländern insgesamt -Mrd� Euro2015*) Staatliche Zuweisungen (81,4) Allgemeine Zuweisungen (43,0) Zweckgebundene Zuweisungen (38,3) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (43,0) Ausgleichsleistungen1) (3,5) Schlüsselzuweisungen (32,5) Bedarfszuweisungen (0,4) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (31,2) sonstige allgemeine Zuweisungen (6,6) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (15,7) Zuweisungen für laufende Zwecke (15,4) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,1) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (7,2) Investitionszuweisungen (7,2) Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern -Mrd� EuroStaatliche Zuweisungen (64,9) 2015*) Allgemeine Zuweisungen (33,9) Zweckgebundene Zuweisungen (31,0) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (33,9) Ausgleichsleistungen1) (2,4) Schlüsselzuweisungen (25,9) Bedarfszuweisungen (0,3) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (26,0) sonstige allgemeine Zuweisungen (5,2) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (13,2) Zuweisungen für laufende Zwecke (12,7) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,1) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (5,0) Investitionszuweisungen (5,0) Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den neuen Ländern -Mrd� EuroStaatliche Zuweisungen (16,5) 2015*) Allgemeine Zuweisungen (9,2) Zweckgebundene Zuweisungen (7,4) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (5,2) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (9,2) Ausgleichsleistungen1) (1,0) Schlüsselzuweisungen (6,6) Bedarfszuweisungen (0,1) sonstige allgemeine Zuweisungen (1,5) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (2,4) Zuweisungen für laufende Zwecke (2,7) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,0) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (2,2) Investitionszuweisungen (2,2) 1) Leistungen vom Land als Folge SGB II; Ausgleichszahlungen der Länder an die Gemeinden für Mindereinnahmen als Folge des Familienleistungsausgleichs; in Brandenburg und Sachsen sind sie in den Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten. *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 186 -5- Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 I� Verwaltungshaushalt Mrd. € Einnahmeart 2013 2014 *) 2015 *) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern nachr.: Gewerbesteuerumlage Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt neuen alten Ländern Einnahmeart Deutschl. insg. neuen alten Ländern 8,1 3,4 2,7 0,5 1,4 0,4 13,7 9,2 79,5 33,1 30,3 3,7 11,3 6,7 68,1 42,1 71,1 29,6 27,3 3,2 9,9 6,3 54,1 32,6 8,4 3,5 2,9 0,5 1,4 0,4 14,0 9,5 84,8 34,9 32,5 4,3 11,8 7,0 74,2 43,0 76,0 31,4 29,3 3,7 10,4 6,7 59,9 33,9 8,8 3,5 3,2 0,6 1,4 0,4 14,3 9,2 25,3 17,0 20,8 14,9 4,4 2,2 26,0 17,5 21,5 15,3 4,5 2,2 31,2 17,9 26,0 15,7 5,2 2,3 25,1 3,5 183,9 21,6 3,0 156,5 3,5 0,4 27,4 25,0 3,4 190,0 21,4 2,9 161,9 3,6 0,5 28,1 25,2 3,2 202,1 21,7 2,8 173,2 3,5 0,4 28,9 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2014 *) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in neuen alten 2015 *) Ländern Deutschl. insg. Gemeinden/GV in neuen alten Ländern Deutschl. insg. neuen alten Ländern 3,4 1,0 6,1 2,0 3,6 1,2 8,2 7,0 3,1 0,7 5,5 2,1 3,8 1,2 8,8 6,6 6,1 4,2 11,9 1,6 1,8 2,9 6,2 8,3 3,4 1,3 6,1 1,7 2,7 -1,7 4,9 6,1 3,3 1,1 6,0 1,6 2,8 -1,8 5,6 7,1 4,4 3,1 7,3 2,3 2,2 0,4 2,1 2,9 6,8 5,6 7,4 16,8 4,5 5,3 8,9 2,2 6,9 6,1 7,2 17,4 4,9 5,5 10,6 3,9 5,2 1,3 9,7 12,6 1,7 2,4 2,7 -3,6 10,3 2,1 12,2 2,0 2,0 3,0 2,9 2,6 3,4 2,7 0,6 2,3 19,8 2,6 20,6 2,6 16,0 2,8 3,7 0,9 5,0 3,3 1,7 4,8 6,1 -4,3 5,9 -0,4 -3,0 3,3 -0,7 -4,3 3,4 1,3 5,9 2,7 0,9 -4,6 6,4 1,4 -3,7 7,0 -2,1 -10,1 2,8 2013 Anteil an den Einnahmen im Verwaltungshaushalt in % 2014 *) 2015 *) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt Ländern 68,8 29,2 25,8 3,1 9,7 6,4 51,3 30,4 Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern nachr.: Gewerbesteuerumlage Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt neuen alten 76,9 32,6 28,5 3,6 11,0 6,8 64,9 39,7 2013 Einnahmeart Deutschl. insg. neuen alten Ländern Deutschl. insg. neuen alten Ländern Deutschl. insg. neuen alten Ländern 41,8 17,7 15,5 2,0 6,0 35,3 21,6 44,0 18,7 16,5 2,0 6,2 32,8 19,4 29,4 12,4 9,9 1,8 5,0 49,9 33,7 41,8 17,4 15,9 1,9 6,0 35,8 22,2 43,9 18,3 16,9 2,0 6,1 33,4 20,1 29,9 12,4 10,4 1,8 5,0 49,7 33,8 42,0 17,3 16,1 2,1 5,9 36,7 21,3 43,9 18,1 16,9 2,1 6,0 34,6 19,6 30,6 12,2 11,1 2,0 4,9 49,6 31,7 13,7 9,3 13,3 9,5 16,2 7,8 13,7 9,2 13,3 9,4 15,9 7,8 15,4 8,9 15,0 9,0 17,9 7,8 13,6 1,9 100,0 13,8 1,9 100,0 12,8 1,6 100,0 13,1 1,8 100,0 13,2 1,8 100,0 12,6 1,7 100,0 12,5 1,6 100,0 12,5 1,6 100,0 12,0 1,5 100,0 187 -6- Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeineverbände 2013 bis 2015 II� Vermögenshaushalt Mrd.€ 2014 *) 2013 Einnahmeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten 2015 *) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,8 0,7 0,1 1,0 0,9 0,1 0,7 0,7 0,1 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 3,9 3,6 0,3 3,9 3,6 0,3 4,2 3,8 0,3 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 3,7 3,4 0,3 3,7 3,4 0,3 4,0 3,7 0,3 Beiträge 1,4 1,3 0,1 1,4 1,3 0,1 1,5 1,4 0,1 Investitionszuweisungen von Ländern 7,2 5,1 2,1 7,0 4,8 2,2 7,2 5,0 2,2 sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) 1,8 1,5 0,4 1,9 1,7 0,3 2,4 1,9 0,5 Vermögenshaushalt insgesamt 15,1 12,2 2,9 15,3 12,3 3,0 16,1 12,8 3,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2014 *) 2013 Einnahmeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens alten 2015 *) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern 11,1 17,6 -33,9 30,3 25,3 91,5 -25,2 -25,5 -22,7 0,0 1,3 -14,7 0,3 -0,6 11,7 5,9 6,3 1,7 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 0,5 1,7 -12,7 1,0 0,0 15,0 6,1 6,4 2,0 Beiträge -0,6 0,4 -8,6 1,3 2,1 -5,7 6,1 6,5 2,2 Investitionszuweisungen von Ländern 3,7 5,1 0,3 -2,4 -5,4 5,0 2,5 3,5 0,3 sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) -5,5 -14,5 61,9 6,8 16,5 -31,5 25,1 11,8 114,3 Vermögenshaushalt insgesamt 1,4 1,3 1,9 1,4 1,2 2,3 4,9 3,8 9,3 2013 Einnahmeart 2015 *) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen Anteil an den Einnahmen im Vermögenshaushalt in % 2014 *) alten neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern 5,1 5,8 2,0 6,5 7,2 3,7 4,7 5,2 2,6 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 26,0 29,9 9,9 25,7 29,3 10,8 26,0 30,1 10,0 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 24,5 28,4 8,8 24,4 28,0 9,8 24,8 28,8 9,2 9,3 10,3 4,9 9,2 10,4 4,5 9,4 10,7 4,2 Investitionszuweisungen von Ländern 47,6 42,0 70,7 45,8 39,3 72,6 44,8 39,2 66,6 sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) 12,1 12,0 12,6 12,7 13,8 8,4 15,2 14,8 16,6 Vermögenshaushalt insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Beiträge Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik 1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 188 Ausgaben des Vermögenshaushalts 5.3.3.3Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 Die Sachinvestitionen umfassen Baumaßnahmen und den Erwerb von Anlagevermögen (Grundstücke sowie bewegliche Sachen des Anlagevermögens). Bei den westdeutschen Kommunen entfielen im Jahr 2015 rd. 72 % und bei den ostdeutschen Kommunen rd. 82 % der Sachinvestitionsausgaben auf Baumaßnahmen. Personalausgaben Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Personalausgaben bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Die Kommunen in den neuen Ländern haben bei den Personalausgaben die Angleichung der Pro-Kopf-Ausgaben an die der Kommunen in den alten Ländern insgesamt erreicht: 2015 lag das Ausgabenniveau je Einwohner mit 98,6 % leicht unter dem westdeutschen Niveau. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil der Versorgungsbezüge und der Beiträge zu Versorgungskassen an den gesamten Personalausgaben im Jahr 2015 bei den westdeutschen Kommunen insgesamt mit 12,9 % deutlich über dem Anteil der ostdeutschen Kommunen lag (5,8 %). Ohne Versorgungsleistungen liegt der ostdeutsche Durchschnittswert nach wie vor über dem westdeutschen Vergleichswert (106,7 %). Die investiven Ausgaben der westdeutschen Kommunen - Erwerb von Anlagevermögen einschließlich Grundstücken, Baumaßnahmen und eigene Investitionszuweisungen - wurden im Jahr 2015 zu rd. 24 % durch Investitionszuweisungen der Länder gedeckt. Bei den ostdeutschen Kommunen lag der entsprechende Deckungsgrad bei den investiven Ausgaben im Jahr 2015 bei rd. 71 %. Die durch Landeszuweisungen gedeckten kommunalen Investitionsausgaben lagen bei den Kommunen in den neuen Ländern im Jahr 2015 somit wesentlich über dem Vergleichswert der westdeutschen Kommunen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ostdeutschen Länder auch im Jahr 2015 bei der Finanzausstattung ihrer Kommunen auf die vom Bund gewährten degressiv gestalteten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft zurückgreifen konnten (2015 in Höhe von rd. 5,1 Mrd. €). Sachausgaben Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Der erhöhte Sachaufwand dürfte zum Teil auf buchungstechnische Veränderungen im Rahmen der Umstellung auf die Doppik sowie auf erhöhten Instandhaltungsbedarf zurückzuführen sein. Im Jahr 2013 erhöhten sich die Sachinvestitionen insgesamt um 5,5 %, wobei die Entwicklung differenziert verlief: Bei den westdeutschen Kommunen erhöhten sich die Sachinvestitionen um 8,4 %, bei den ostdeutschen Kommunen gingen sie um 8,7 % zurück. Im Jahr 2014 stiegen die Sachinvestitionen insgesamt um 6,8 % (Kommunen alte Länder +6,7 %, Kommunen neue Länder +7,7 %). 2015 gingen die Investitionen insgesamt um 0,9 % zurück (Kommunen alte Länder: +1,3 %, Kommunen neue Länder -13,3 %). Zinsausgaben Bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen verringerten sich die Zinsausgaben im Berichtszeitraum deutlich. Ursächlich hierfür dürften neben der Rückführung von Kreditmarktschulden auch Umschuldungen und Ausgliederungen aus den Haushalten sowie insbesondere das niedrige Zinsniveau sein. Die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern lagen je Einwohner bis 2012 immer über dem westdeutschen Vergleichswert (2006 zum Beispiel bei 120 %),im Berichtszeitraum jedoch immer unter dem westdeutschen Vergleichswert. 2013, 2014 und 2015 beliefen sich die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern je Einwohner auf rd. 86 %, rd. 88 % und 75 % des Vergleichswertes. Dies könnte in den neuen Ländern insgesamt in gewissen Bereichen auf einen investiven „Sättigungsgrad“ hindeuten, aber auch auf rückläufige Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder zurückzuführen sein. Soziale Leistungen Die Zuwachsraten bei den Ausgaben für soziale Leistungen lagen 2013 bis 2015 immer über denen der Ausgaben insgesamt, das Gewicht der Sozialausgaben (brutto) nahm somit zu. Ein Nachweis der Entwicklung der Nettoausgaben für soziale Leistungen ist der Finanzstatistik nicht zu entnehmen. Die Brutto-Zuwachsraten sind überhöht. Dies zeigen auch die allgemeinen höheren Zuweisungen der Länder als Folge zunehmender Entlastungen durch den Bund: 2013: +8,2 %; 2014: +4,9 %, 2015: +8,9 %. Beispielsweise übernahm der Bund 2013 75 % der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ab 2014 übernimmt der Bund 100 % der Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und entlastet so die Kommunen in ihrer Funktion als örtlicher Sozialhilfeträger nachhaltig. Die jährliche Entlastungswirkung wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, noch zunehmen. Die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und Anlagevermögen können nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Einnahmepositionen bewertet werden (vgl. unter 5.3.3.2 Einnahmen des Vermögenshaushalts). Die Steigerungsraten der Nettoausgaben der Kommunen für soziale Leistungen liegen - sofern lediglich die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Hartz IV) in Ansatz gebracht werden - deutlich unter den Steigerungsraten der Bruttoausgaben. Für die Jahre 2013 und 2014 liegen die Zuwächse der Nettoausgaben auch unter den Steigerungsraten der Ausgaben insgesamt. Dies ist bei Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Ausgaben der Kommunen auch in 2015 der Fall. 189 Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 I� Verwaltungshaushalt Mrd. € 2014*) 2013 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten 2015*) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Personalausgaben 50,3 41,9 8,4 52,4 43,7 8,7 54,2 45,3 8,9 Laufender Sachaufwand 42,3 35,8 6,5 43,2 36,5 6,6 45,0 38,2 6,8 3,8 3,4 0,4 3,4 3,1 0,3 3,3 3,0 0,3 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 22,3 18,7 3,6 23,0 19,3 3,8 24,6 20,7 3,9 Soziale Leistungen Zinsausgaben2) 47,2 40,4 6,8 49,4 42,4 7,0 53,8 46,3 7,5 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) 5,0 4,8 0,3 5,7 5,4 0,3 5,7 5,5 0,2 Verwaltungshaushalt insgesamt 170,9 144,9 26,0 177,1 150,4 26,7 186,7 159,0 27,6 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2014*) 2013 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten 2015*) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Personalausgaben 4,3 4,5 3,6 4,2 4,3 3,4 3,4 3,7 2,0 Laufender Sachaufwand 6,6 6,0 9,9 2,1 2,1 2,1 4,4 4,6 3,1 -6,4 -5,9 -10,0 -9,0 -8,6 -12,1 -3,2 -2,1 -13,8 2) Zinsausgaben Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 8,2 8,7 5,3 3,3 3,0 4,6 6,8 7,3 3,9 Soziale Leistungen 5,6 6,0 3,7 4,6 5,0 2,3 8,8 9,1 7,1 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) 2,1 1,9 6,3 12,1 13,2 -6,2 1,5 1,7 -2,9 Verwaltungshaushalt insgesamt 5,4 5,4 5,2 3,6 3,8 2,6 5,4 5,7 3,6 2013 Ausgabeart Anteil an den Ausgaben im Verwaltungshaushalt in % 2014*) 2015*) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Personalausgaben 29,4 28,9 32,4 29,6 29,0 32,6 29,0 28,5 32,1 Laufender Sachaufwand 24,7 24,7 24,9 24,4 24,3 24,8 24,1 24,0 24,7 Zinsausgaben2) 2,2 2,3 1,5 1,9 2,1 1,3 1,8 1,9 1,0 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 13,1 12,9 13,9 13,0 12,8 14,2 13,2 13,0 14,2 Soziale Leistungen 27,6 27,9 26,3 27,9 28,2 26,3 28,8 29,1 27,1 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) 2,9 3,3 1,0 3,2 3,6 1,0 3,1 3,5 0,9 Verwaltungshaushalt insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 190 -9- Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 bis 2015 II� Vermögenshaushalt Mrd. € Ausgabeart 2013 2014*) 2015*) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 1,9 1,8 0,1 2,0 1,9 Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 4,8 4,3 0,5 5,3 dar.: Erwerb von Grundstücken 2,4 2,2 0,2 2,5 Baumaßnahmen Deutschl. insg. alten neuen Ländern 0,3 0,2 2,3 2,0 4,8 0,5 5,9 5,4 0,5 2,3 0,2 3,1 2,9 0,2 16,0 13,4 2,6 16,9 14,2 2,7 16,2 13,8 2,3 Investitionszuweisungen2) 2,6 2,3 0,3 2,2 2,0 0,3 2,3 2,0 0,3 sonstige Ausgaben (abzgl. Zah4) lungen an gleiche Ebene ) 1,3 1,1 0,2 1,3 1,1 0,2 1,8 1,4 0,4 Vermögenshaushalt insgesamt 26,6 23,0 3,7 27,8 23,9 3,9 28,5 24,6 3,9 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2014*) 2013 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten 2015*) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten neuen Ländern Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 7,8 10,0 -22,6 5,2 1,5 77,6 15,2 9,7 Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 8,8 12,1 -13,8 10,8 10,4 14,5 10,7 12,6 -6,0 dar.: Erwerb von Grundstücken 8,2 7,7 13,3 5,0 5,3 1,0 23,6 26,4 -10,7 Baumaßnahmen 77,8 4,5 7,3 -7,7 5,6 5,5 6,5 -4,5 -2,5 -14,7 Investitionszuweisungen2) 14,0 21,1 -19,1 -14,0 -14,2 -12,7 2,5 1,6 8,7 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4)) -14,9 -22,6 98,3 4,1 4,7 1,1 37,7 25,3 111,4 5,2 7,6 -7,6 4,5 4,1 7,4 2,5 3,2 -1,8 Vermögenshaushalt insgesamt 2013 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Sachen des Anlagevermögens dar.:Erwerb von Grundstücken Baumaßnahmen Anteil an den Ausgaben im Vermögenshaushalt in % 2014*) alten Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. alten 2015*) Gemeinden/GV in neuen Ländern Deutschl. insg. 7,6 20,6 21,7 13,2 10,8 11,8 4,4 8,0 2,5 7,3 7,8 4,2 8,2 18,0 18,8 12,9 19,0 19,9 13,8 9,6 4,8 8,9 9,5 5,1 neuen Ländern 8,3 7,2 8,9 alten 60,2 58,6 70,4 60,9 59,4 69,9 56,7 56,1 60,7 Investitionszuweisungen2) 9,8 9,9 8,9 8,0 8,2 7,2 8,0 8,1 8,0 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4)) 4,8 4,8 5,2 4,8 4,8 4,9 6,5 5,8 10,6 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Vermögenshaushalt insgesamt Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik 1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen an gleiche Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen; die abweichende Definition im Vergleich zu den anderen Texttabellen und Übersichten wurde gewählt, da nur so die Struktur im dritten Tabellenblock dargestellt werden kann. 2) Verringert um Zahlungen an gleiche Ebene. 3) Ohne Zinsausgaben sowie laufende Zuweisungen und Zuschüsse an gleiche Ebene. 4) Ohne Investitionszuweisungen an gleiche Ebene. *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 191 5.3.3.4Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung der Finanzen der Gemeinden/ Gemeindeverbände 2006 bis 2015 Zusammenstellung 1: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 2: Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 3: Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 4: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen Zusammenstellung 5: Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 6: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen Zusammenstellung 7: Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 8: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 9: Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 10: Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen Zusammenstellung 11: Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 12: Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 1 bis 10 *) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2014 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst. Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 11 und 12 *) Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Schuldenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche des Jahres 2015 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. 192 Zusammenstellung 1 Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den Ausgaben der Gebietskörperschaften4) in % Einnahmen2) in Mrd. Euro V eränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den Einnahmen der Gebietskörperschaften4 in %) Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro nachrichtlich: B und Länder 157,4 161,5 168,0 178,3 182,3 184,9 187,5 197,5 204,9 215,2 2,7 2,6 4,0 6,1 2,2 1,4 1,4 5,4 3,7 5,0 22,5 22,4 22,4 22,8 22,7 22,9 22,8 23,5 24,1 24,6 160,1 169,7 176,4 170,8 175,4 183,9 190,0 199,0 205,4 218,2 6,0 6,0 3,9 -3,2 2,7 4,9 3,3 4,7 3,2 6,3 24,1 23,5 23,7 23,9 24,0 23,7 23,9 24,4 24,2 24,5 2,7 8,2 8,4 -7,5 -6,9 -1,0 2,6 1,5 0,4 3,1 -28,2 -14,7 -11,8 -34,5 -44,3 -17,7 -22,8 -22,3 -0,3 11,8 -10,0 7,6 -1,1 -27,0 -20,6 -9,6 -6,0 -2,3 -0,3 0,7 131,4 135,5 141,3 150,2 153,8 156,1 158,8 167,9 174,3 183,7 2,8 3,1 4,3 6,3 2,4 1,5 1,7 5,7 3,8 5,4 132,7 142,3 147,5 142,2 146,7 154,7 161,3 168,7 174,2 186,0 6,1 7,3 3,6 -3,6 3,2 5,5 4,3 4,6 3,3 6,8 1,3 6,9 6,1 -8,1 -7,1 -1,4 2,5 0,8 -0,1 2,3 26,0 26,1 26,7 28,1 28,5 28,8 28,7 29,6 30,6 31,5 2,2 0,2 2,4 5,0 1,4 1,1 -0,4 3,4 3,2 2,9 27,4 27,4 28,9 28,6 28,7 29,2 28,8 30,3 31,1 32,2 5,9 0,0 5,6 -1,0 0,3 1,6 -1,5 5,5 2,6 3,5 1,4 1,3 2,2 0,6 0,3 0,4 0,1 0,7 0,5 0,7 alte Länder Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Einnahmen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro neue Länder Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Einnahmen in Mrd. Euro 2) Veränderung gegenüber Vorjahr in % Finanzierungssaldo in Mrd. Euro 3) Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte (ab 2014 Kassenstatistik) und des öffentlichen Gesamthaushalts (ab 2012 Kassenstatistik) 1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 2) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) 4) Ermittlung des Anteils ohne Bereinigung der aggregierten Ausgaben/Einnahmen um Zahlungen zwischen den Ebenen Bund, Länder und Kommunen *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 193 Zusammenstellung 2 Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Personalausgaben in Mrd. Euro 40,6 40,6 42,4 44,4 45,1 46,4 48,2 50,3 52,4 54,2 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,3 -0,1 4,3 4,9 1,5 2,9 3,8 4,3 4,2 3,4 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 30,5 29,7 29,6 29,9 29,3 29,5 29,7 29,4 29,6 29,0 33,7 33,8 35,1 36,7 37,4 38,6 40,1 41,9 43,7 45,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,2 0,1 3,9 4,7 1,8 3,1 4,0 4,5 4,3 3,7 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 30,2 29,3 29,0 29,3 28,7 28,9 29,2 28,9 29,0 28,5 6,9 6,8 7,3 7,7 7,7 7,9 8,1 8,4 8,7 8,9 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,7 -0,9 6,6 5,9 0,2 2,0 3,0 3,6 3,4 2,0 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 32,3 31,7 32,8 33,3 33,1 32,7 32,9 32,4 32,6 32,1 alte Länder Personalausgaben in Mrd. Euro neue Länder Personalausgaben in Mrd. Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 194 Zusammenstellung 3 Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 32,1 33,3 35,5 36,7 38,6 39,1 39,7 42,3 43,2 45,0 6,2 3,6 6,7 3,4 5,1 1,3 1,5 6,6 2,1 4,4 24,1 24,3 24,8 24,7 25,1 24,9 24,5 24,7 24,4 24,1 27,3 28,4 30,5 31,5 33,3 33,4 33,8 35,8 36,5 38,2 6,9 4,1 7,2 3,2 5,8 0,5 1,0 6,0 2,1 4,6 24,4 24,7 25,2 25,0 25,5 25,1 24,6 24,7 24,3 24,0 4,8 4,8 5,0 5,2 5,3 5,7 5,9 6,5 6,6 6,8 2,2 0,9 3,4 4,7 1,4 6,2 4,2 9,9 2,1 3,1 22,5 22,5 22,6 22,7 22,8 23,5 23,8 24,9 24,8 24,7 alte Länder Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 195 Zusammenstellung 4 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen1) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) inMrd. Euro Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 36,8 37,9 38,6 40,5 41,9 43,0 44,7 47,2 49,4 53,8 4,6 3,0 1,8 4,9 3,6 2,5 4,0 5,6 4,6 8,8 31,5 32,1 33,1 35,2 36,6 37,2 38,9 41,7 44,3 47,8 2,7 2,0 3,0 6,5 3,9 1,5 4,5 7,1 6,3 7,8 15,1 16,0 16,9 18,5 19,6 20,6 22,8 24,2 25,5 26,6 -0,9 6,2 5,2 9,6 6,0 5,0 10,8 6,1 5,4 4,3 12,1 13,3 13,8 14,9 14,9 15,5 15,7 15,8 9,1 9,7 9,6 10,0 9,7 9,8 9,7 9,2 30,7 31,6 32,4 34,2 35,6 36,6 38,1 40,4 42,4 46,3 4,3 3,1 2,5 5,4 4,3 2,6 4,3 6,0 5,0 9,1 27,4 28,0 29,0 30,9 32,2 32,8 34,2 36,5 38,8 42,0 2,4 2,4 3,7 6,4 4,4 1,8 4,1 6,8 6,5 8,2 13,5 14,4 15,1 16,6 17,7 18,6 20,5 21,7 22,7 23,8 -1,1 6,6 5,3 9,9 6,1 5,0 10,3 6,1 4,5 5,0 10,9 11,7 12,1 13,1 13,4 13,9 14,1 14,2 9,7 10,2 10,0 10,4 10,3 10,5 10,3 9,8 6,1 6,3 6,2 6,3 6,3 6,4 6,6 6,8 7,0 7,5 6,2 2,1 -1,7 2,2 -0,1 2,0 2,6 3,7 2,3 7,1 4,1 4,1 4,1 4,4 4,4 4,4 4,7 5,2 5,4 5,7 5,1 -0,1 -1,7 7,4 0,6 0,0 7,6 9,2 5,4 5,4 alte Länder Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in Mrd. Euro Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: B ruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.Euro 1,6 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,3 2,5 2,8 2,8 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 0,8 2,9 3,9 6,6 5,3 5,2 15,6 6,1 13,1 -1,5 Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in Mrd. Euro 1,2 1,6 1,7 1,8 1,5 1,5 1,6 1,6 Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 5,8 7,4 7,6 7,7 6,4 6,3 6,5 6,0 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik 1) Die Nettobelastungen der kommunalen Haushalte durch Ausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG können grundsätzlich nur über die kommunale Jahresrechnungsstatistik ermittelt werden. 2) Einschl. Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung von Hartz IV; ohne Zahlungen an die Optionskommunen 3) Leistungen von Bund und Land zur Mitfinanzierung des ALG II, der Eingliederung und der Kosten der Unterkunft 4) Soweit in Gliederungsziffer 41 ausgewiesen: Leistungen der Sozialhilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen, Leistungen an Kriegsopfer und sonstige soziale Leistungen, abzgl. Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von anderen öffentlichen Bereichen und von sonstigen Bereichen, Gewinnanteile, Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Konzessionsabgaben, Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen. *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 196 Zusammenstellung 5 Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Zinsausgaben in Mrd. Euro 4,9 5,2 5,3 4,5 4,3 4,2 4,0 3,7 3,4 3,3 eränderung gegenüber Vorjahr in % V 3,0 5,9 2,3 -15,2 -4,0 -2,1 -4,9 -6,4 -8,9 -3,2 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 3,7 3,8 3,7 3,0 2,8 2,7 2,5 2,2 1,9 1,8 4,1 4,4 4,6 3,9 3,8 3,7 3,6 3,4 3,1 3,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 4,0 7,8 2,9 -14,7 -3,0 -1,7 -3,8 -6,0 -8,6 -2,1 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 3,7 3,9 3,8 3,1 2,9 2,8 2,6 2,3 2,0 1,9 0,7 0,7 0,7 0,6 0,5 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 -2,4 -4,6 -1,6 -18,4 -10,6 -5,0 -12,7 -9,8 -12,2 -13,8 3,5 3,3 3,1 2,5 2,2 2,0 1,7 1,5 1,2 1,0 alte Länder Zinsausgaben in Mrd. Euro neue Länder Zinsausgaben in Mrd. Euro eränderung gegenüber Vorjahr in % V Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 197 Zusammenstellung 6 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen1) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Sachinvestitionen in Mrd. Euro 19,4 20,0 20,6 21,9 23,2 22,1 19,7 20,8 22,2 22,0 3,6 3,2 3,0 6,2 5,8 -4,8 -10,6 5,5 6,8 -0,9 Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % 12,3 12,4 12,3 12,3 12,7 11,9 10,5 10,5 10,8 10,2 Anteil an den öffentlichen Sachinvestitionen insgesamt in % 58,8 60,4 60,0 58,3 60,5 60,2 58,1 59,4 60,8 60,6 15,5 16,2 16,9 17,8 18,7 18,1 16,4 17,8 18,9 19,2 4,5 4,6 4,0 5,4 5,5 -3,5 -9,5 8,4 6,7 1,3 11,8 12,0 11,9 11,8 12,2 11,6 10,3 10,6 10,9 10,4 3,9 3,8 3,8 4,1 4,4 4,0 3,3 3,1 3,3 2,9 0,1 -2,5 -1,2 9,8 7,0 -10,3 -15,7 -8,7 7,7 -13,3 15,0 14,6 14,1 14,7 15,5 13,8 11,7 10,3 10,8 9,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % alte Länder Sachinvestitionen in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % neue Länder Sachinvestitionen in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik 1) Sachinvestitionsausgaben: Erwerb von Grundstücken, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen (Abweichungen zur Tabelle Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgrund von Rundungsdifferenzen) *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 198 Zusammenstellung 7 Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Steuereinnahmen in Mrd. Euro 61,0 66,1 70,6 62,2 63,9 69,7 74,3 76,9 79,5 84,8 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 12,3 8,4 6,9 -11,9 2,7 9,2 6,6 3,4 3,4 6,8 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 42,7 43,1 43,8 40,1 40,6 41,9 42,4 41,8 41,8 42,0 nachrichtlich: Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in % Bund 41,7 42,8 42,6 43,5 42,6 43,3 42,7 41,9 42,1 41,8 Länder 39,9 39,6 39,5 39,5 39,6 39,1 39,4 39,4 39,5 39,8 Gemeinden 13,8 13,5 13,7 13,1 13,3 13,4 13,5 13,6 13,6 13,8 4,5 4,1 4,1 3,9 4,6 4,3 4,4 5,0 4,8 4,6 55,4 59,9 63,5 55,8 57,2 62,5 66,7 68,8 71,1 76,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 12,8 8,2 6,0 -12,2 2,6 9,2 6,8 3,1 3,3 6,9 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 46,1 46,1 46,7 42,8 43,1 44,3 44,7 44,0 43,9 43,9 5,6 6,2 7,1 6,4 6,7 7,3 7,6 8,1 8,4 8,8 8,0 10,2 15,7 -9,8 3,5 9,0 4,8 6,1 4,4 5,2 24,8 26,2 28,4 25,8 27,0 28,3 29,4 29,4 29,9 30,6 EU alte Länder Steuereinnahmen in Mrd. Euro neue Länder Steuereinnahmen in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 199 Zusammenstellung 8 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) 26,9 3,5 32,3 6,7 10,6 28,5 3,6 32,6 6,8 11,0 30,3 3,7 33,1 6,7 11,3 32,5 4,3 34,9 7,0 11,8 6,1 2,0 1,0 1,2 3,6 6,1 1,7 1,3 -1,7 2,7 7,4 16,8 5,6 5,3 4,5 36,2 4,8 43,4 14,3 37,1 4,7 42,4 14,3 38,1 4,6 41,6 14,2 38,3 5,1 41,1 13,9 24,4 3,1 29,0 6,4 9,3 25,8 3,1 29,2 6,4 9,7 27,3 3,2 29,6 6,3 9,9 29,3 3,7 31,4 6,7 10,4 5,5 2,1 0,7 1,2 3,8 6,0 1,6 1,1 -1,8 2,8 7,2 17,4 6,1 5,5 4,9 36,6 4,6 43,5 13,9 37,5 4,5 42,5 14,0 38,5 4,5 41,6 14,0 38,6 4,9 41,3 13,7 2,4 0,5 3,3 0,3 1,3 2,7 0,5 3,4 0,4 1,4 2,9 0,5 3,5 0,4 1,4 3,2 0,6 3,5 0,4 1,4 6,3 -1,9 6,1 6,5 1,7 11,9 1,6 4,2 2,9 1,8 7,3 2,3 3,1 0,4 2,2 9,7 12,6 1,3 2,4 1,7 33,8 6,2 42,0 16,9 34,7 6,0 41,5 16,6 36,2 6,5 40,0 16,0 Aufkommen in Mrd. Euro Deutschland insgesamt Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 2009 20,2 2,8 28,2 6,4 9,3 22,9 3,1 30,1 6,7 9,4 25,9 3,2 31,4 6,2 9,5 23,7 3,2 25,0 4,6 9,6 23,0 3,2 26,9 5,5 10,0 24,6 3,5 30,5 6,4 10,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 8,4 4,8 20,9 10,4 1,5 13,3 11,9 6,7 4,6 1,9 13,1 3,4 4,3 -7,5 1,1 -8,2 0,5 -20,5 -25,3 1,0 -3,0 1,3 7,7 19,9 3,6 6,9 6,6 13,5 15,7 3,4 9,2 2,5 5,9 4,4 3,0 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 33,1 4,5 46,2 15,2 34,6 4,7 45,5 14,3 36,6 4,5 44,4 13,5 36,0 5,1 42,1 15,6 35,3 5,0 43,7 14,8 Aufkommen in Mrd. Euro alte Länder Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 38,2 5,2 40,1 15,5 18,9 2,3 25,6 6,1 8,1 21,3 2,6 27,2 6,3 8,2 23,7 2,7 28,2 5,9 8,3 21,7 2,7 22,3 4,4 8,4 21,0 2,8 24,0 5,3 8,7 22,3 3,0 27,4 6,1 9,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 8,5 4,6 21,8 11,0 1,6 12,7 12,1 6,5 4,5 2,0 11,3 3,3 3,5 -7,2 1,2 -8,3 1,2 -20,9 -26,0 1,0 -3,3 1,4 7,7 20,7 3,8 6,1 6,6 14,3 15,9 3,2 9,5 3,2 5,8 4,3 3,2 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 34,1 4,2 46,2 14,6 35,5 4,4 45,5 13,7 37,3 4,3 44,4 13,1 36,8 4,9 42,0 15,2 35,7 4,7 43,9 14,4 Aufkommen in Mrd. Euro neue Länder Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 39,0 4,9 40,0 15,1 1,3 0,4 2,6 0,3 1,2 1,6 0,5 2,8 0,3 1,2 2,2 0,5 3,2 0,3 1,2 2,0 0,5 2,7 0,3 1,2 2,0 0,5 2,9 0,3 1,3 2,3 0,5 3,1 0,3 1,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 7,0 5,9 12,5 -0,1 1,5 21,9 10,6 8,9 7,4 1,0 37,3 4,0 12,8 -12,3 0,1 -7,2 -3,5 -16,7 -12,6 0,9 -0,5 1,0 7,5 6,9 2,2 14,9 6,5 7,1 13,3 4,9 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 23,1 7,5 46,7 21,6 25,5 7,5 46,1 19,8 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik 1) Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 200 30,3 6,7 44,9 17,1 31,1 7,2 41,4 19,1 29,9 7,0 43,0 18,9 31,6 6,9 42,3 18,2 32,0 6,4 42,8 17,6 Zusammenstellung 9 Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) 75,1 68,1 7,0 81,4 74,2 7,2 Einnahmen in Mrd. Euro Deutschland insgesamt Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 2009 51,9 44,6 7,3 56,9 49,1 7,8 60,2 52,4 7,9 61,9 53,7 8,3 63,4 53,7 9,7 65,8 56,6 9,2 66,9 60,0 6,9 72,1 64,9 7,2 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 2,2 2,5 0,4 9,5 10,1 5,9 5,9 6,7 1,1 2,8 2,5 5,1 2,4 0,1 16,9 3,8 5,4 -5,0 1,7 6,0 -24,4 7,8 8,2 3,7 4,1 4,9 -2,4 8,3 8,9 2,5 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 32,5 31,3 42,3 33,5 32,0 47,8 34,1 32,5 51,4 36,1 34,1 53,9 35,8 34,0 52,8 35,2 34,3 46,6 36,2 35,3 47,6 36,6 35,8 45,8 37,3 36,7 44,7 Einnahmen in Mrd. Euro alte Länder Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 36,2 34,6 52,5 37,2 32,6 4,6 41,7 36,7 4,9 44,4 39,4 5,0 45,7 40,3 5,4 47,5 40,9 6,6 50,1 43,6 6,5 52,0 47,1 4,9 56,4 51,3 5,1 59,0 54,1 4,8 64,9 59,9 5,0 3,7 8,1 -25,4 8,4 8,8 5,1 4,6 5,6 -5,4 10,0 10,6 3,5 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 3,4 3,3 3,4 12,0 12,7 6,9 6,7 7,4 1,4 2,8 2,2 7,5 3,9 1,5 21,7 5,6 6,5 -0,6 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 28,1 27,1 37,2 29,3 28,3 40,0 30,1 29,0 43,7 32,4 30,8 47,4 32,4 30,9 47,3 32,2 31,6 40,5 33,4 32,8 42,0 33,8 33,4 39,3 34,9 34,6 39,1 14,9 12,9 2,1 15,8 13,7 2,1 16,1 14,0 2,2 16,5 14,3 2,2 -4,6 -1,1 -22,1 5,4 6,2 0,3 2,5 2,1 5,0 2,3 2,7 0,3 51,9 49,7 72,6 51,3 49,6 66,6 Einnahmen in Mrd. Euro neue Länder Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 32,1 31,0 45,1 14,7 12,0 2,7 15,2 12,4 2,8 15,8 12,9 2,9 16,2 13,3 2,9 15,9 12,8 3,1 15,7 13,0 2,7 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen -0,5 0,4 -4,2 3,2 3,0 4,0 3,8 4,6 0,7 2,8 3,3 0,7 -2,0 -4,1 8,0 -1,4 1,8 -14,4 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 53,7 53,4 55,1 55,5 52,6 72,7 54,5 51,5 74,3 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 201 56,6 53,7 76,1 55,3 51,9 75,9 53,7 50,9 73,8 52,0 49,8 71,8 51,9 49,9 70,7 Zusammenstellung 10 Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*) 2015*) Deutschland insgesamt Gebühren in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % Beiträge in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % 16,1 16,1 15,9 15,8 16,2 16,5 16,7 17,0 17,5 17,9 0,8 0,1 -1,3 -0,8 2,7 1,9 0,9 2,1 2,6 2,6 11,3 10,5 9,9 10,2 10,3 9,9 9,5 9,3 9,2 8,9 1,6 1,5 1,4 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,5 -8,1 -8,4 -8,0 -2,9 -0,2 6,4 0,2 -0,6 1,3 6,1 9,3 9,1 8,9 8,4 7,4 8,1 9,4 9,3 9,2 9,4 14,1 14,1 13,9 13,8 14,2 14,4 14,6 14,9 15,3 15,7 1,0 0,3 -1,5 -1,0 2,9 1,5 1,3 2,0 2,7 2,6 11,7 10,9 10,2 10,6 10,7 10,2 9,8 9,5 9,4 9,0 1,4 1,3 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,4 -8,5 -8,5 -8,3 -2,3 -0,6 4,8 1,6 0,4 2,1 6,5 11,6 10,7 10,5 9,9 8,5 8,9 10,4 10,3 10,4 10,7 alte Länder Gebühren in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % Beiträge in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % neue Länder Gebühren in Mrd. Euro 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,1 2,1 2,2 2,2 2,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 0,1 -1,3 -0,2 0,6 1,2 4,7 -1,4 3,0 2,3 2,8 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 9,0 8,5 7,9 8,0 8,2 8,3 8,1 7,8 7,8 7,8 Beiträge in Mrd. Euro 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -5,2 -7,8 -5,2 -8,1 2,8 19,8 -9,7 -8,6 -5,7 2,2 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % 3,5 4,1 4,0 3,7 3,5 4,8 5,4 4,9 4,5 4,2 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2014 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 202 Zusammenstellung 11 Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*) Deutschland insgesamt Schulden in Mrd. Euro1) 88,4 85,3 82,7 82,5 84,0 83,2 83,6 82,9 83,3 81,3 in Euro je Einwohner 1.155 1.116 1.085 1.085 1.107 1.115 1.119 1.108 1.110 1.077 Schulden in Mrd. Euro1) 73,9 71,3 69,5 69,9 71,8 71,7 72,7 72,6 73,7 72,3 in Euro je Einwohner 1.169 1.128 1.100 1.110 1.140 1.157 1.171 1.165 1.177 1.147 Schulden in Mrd. Euro1) 14,5 14,0 13,2 12,5 12,2 11,5 10,8 10,3 9,6 9,0 in Euro je Einwohner 1.089 1.059 1.011 966 945 911 865 825 772 721 alte Länder neue Länder Quelle: Schuldenstatistik; 2015 Kassenstatistik 1) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 203 Zusammenstellung 12 Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände1) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*) Deutschland insgesamt Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner 27,9 28,8 29,8 34,9 41,1 45,0 47,9 48,6 49,7 49,7 364 376 391 460 541 604 642 650 663 658 25,4 26,3 27,6 32,7 38,6 42,5 45,2 45,7 46,5 46,6 402 415 437 519 613 686 727 734 744 739 2,4 2,5 2,2 2,2 2,4 2,5 2,8 2,9 3,2 3,1 182 190 169 173 189 202 220 231 257 251 alte Länder Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner neue Länder Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner Quelle: Schuldenstatistik; 2015 Kassenstatistik 1) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen. 2) Stand jeweils am 31.12. des Jahres *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 204 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen 205 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen Reales BIPWachstum in % ggü. Vorjahr 6.1 Finanzen der EU 2015 2016 2015 2016 Eurozone +1,7 +1,6 -2,1 -1,9 6.1.1 Finanz- und Wirtschaftspolitik EU +2,0 +1,8 -2,4 -2,1 Staatlicher Finanzierungssaldo in % des BIP Wirtschafts- und Haushaltslage der EU DEU +1,7 +1,6 +0,7 +0,2 Wirtschaftslage FRA +1,2 +1,3 -3,5 -3,4 Der moderate Aufschwung im Euroraum setzt sich laut KOMFrühjahrsprognose trotz der weltwirtschaftlichen Risiken fort. Das Wirtschaftswachstum in der Eurozone soll nach +1,7 % im Jahr 2015 in den Folgejahren bei +1,6 % (2016) bzw. +1,8 % (2017) liegen. In der gesamten EU wird mit +1,8 % (2016) bzw. +1,9 % (2017) ein etwas höheres Wachstum erwartet. Gleichzeitig verweist KOM auf beträchtliche Risiken, vor allem durch das langsamere Wachstum in China, aber auch das anstehende Referendum im Vereinigten Königreich. Das Wirtschaftswachstum im Euroraum werde weiterhin von temporären Faktoren (Geldpolitik, Ölpreis), aber auch durch eine expansive Fiskalpolitik unterstützt und liegt oberhalb des Wachstumspotenzials von derzeit rund 1 %. ESP +3,2 +2,6 -5,1 -3,9 ITA +0,8 +1,1 -2,6 -2,4 CYP +1,6 +1,7 -1,0 -0,4 NLD +2,0 +1,7 -1,8 -1,7 PRT +1,5 +1,5 -4,4 -2,7 IRL +7,8 +4,9 -2,3 -1,1 GRC -0,2 -0,3 -7,2 -3,1 SVN +2,9 +1,7 -2,9 -2,4 Stand der Defizitverfahren Die Prognose für die Inflation im Euroraum wurde für 2016 nach unten revidiert. KOM geht nun von +0,2 % aus; im Februar hatte sie noch +0,5 % prognostiziert. Auf den Arbeitsmärkten soll sich der seit Mitte 2013 zu beobachtende Rückgang der Arbeitslosigkeit fortsetzen. Die Arbeitslosenquote soll im Euroraum insgesamt von 10,9 % im Jahr 2015 auf 10,3 % im laufenden Jahr fallen. 2013 hatte die Arbeitslosenquote noch bei 12 % gelegen. Derzeit laufen gegen 6 EU-Mitgliedstaaten Defizitverfahren. Zuletzt hatte der Rat der Europäischen Union (ECOFIN) am 17. Juni 2016 Entscheidungen zu den Defizitverfahren getroffen und dabei drei Verfahren beendet (Slowenien, Zypern, Irland). Zu den laufenden Defizitverfahren gegenüber Portugal und Spanien wurden beim Rat im Juni keine Entscheidungen getroffen. Die Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizites lief in Portugal im Jahr 2015 aus; für Spanien hat der Rat das Jahr 2016 als Frist festgelegt. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen weiterhin spürbare Unterschiede beim Wirtschaftswachstum. In der Eurozone ist das Jahr 2015 vor allem in Irland (+7,8 %) und Spanien (+3,2 %) sowie in Malta (+6,3 %), Luxemburg (+4,8 %) und der Slowakei (+3,6 %) sehr positiv verlaufen. Auch 2016 werden diese MS laut KOM weiterhin dynamisch wachsen, so werden für Spanien +2,6 % erwartet. Spitzenreiter beim Wachstum 2016 soll aber wieder Irland (+4,9 %) werden. Italien und Frankreich weisen hingegen auch 2016 mit +1,1 % (ITA) bzw. +1,3 % (FRA) nur moderates Wirtschaftswachstum auf und entwickeln sich verhaltener als der Euroraum insgesamt. Für die NichtEuro-Mitgliedstaaten wird generell ein höheres Wachstum erwartet als im Euroraum. Insbesondere Rumänien (+4,2 %) und Polen (+3,7 %) sollen 2016 dynamisch wachsen. In den Defizitverfahren sind neben Spanien weitere zwei Mitgliedstaaten aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit im laufenden Jahr abzubauen: Kroatien und Großbritannien. Bei Großbritannien ist dabei das Finanzjahr 2016/17 relevant, nicht das Kalenderjahr. Frankreich und Griechenland sind aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit spätestens 2017 abzubauen. Der nächste regelmäßige Schritt in der Haushaltsüberwachung steht im Herbst 2016 an. Nach dem sogenannten Two-Pack müssen die Euro-Mitgliedstaaten ihre Haushaltspläne für das Jahr 2017 bis zum 15. Oktober an die EU-Kommission übermitteln. Die Kommission gibt bis spätestens Ende November Stellungnahmen zu den Haushaltsplänen ab. Haushaltslage Die KOM-Frühjahrsprognose bestätigt insgesamt die Erfolge bei der Rückführung der Staatsdefizite und der Staatsschulden, deutet aber gleichzeitig auf nachlassende Konsolidierungsanstrengungen hin. Die Frühjahrsprognose bestätigt, dass die Staatsschuldenquote im Euroraum 2015 erstmals seit 2007 zurückgegangen ist und bei 92,9 % des BIP lag. 2016 und 2017 wird ein weiterer Rückgang erwartet. Das Staatsdefizit im Euroraum insgesamt soll von 2,1 % des BIP im Jahr 2015 auf 1,9 % (2016) bzw. 1,6 % (2017) weiter zurückgehen. Das um konjunkturelle Einflüsse und Einmaleffekte bereinigte strukturelle Defizit steigt allerdings 2016 und 2017 wieder an, nachdem es vor allem in den Krisenjahren deutlich zurückgefahren wurde. Der aktuell zu beobachtende Rückgang von Staatsschulden und -defiziten ist entsprechend vor allem auf die verbesserte Konjunktur und die niedrigen Zinsen zurückzuführen. Wirtschaftspolitische Koordinierung Europäisches Semester Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) wird wie die nationalen Planungs- und Berichtszyklen in das „Europäische Jahr“ eingetaktet: In einem Zeitrahmen von 6 Monaten - dem sogenannten „Europäischen Semester“ wird die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der EU auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts, des Euro-Plus-Pakts, der Wachstumsstrategie Europa 2020 und des neuen wirtschaftspolitischen Überwachungsverfahrens MIP zusammengeführt und intensiviert. Im Jahr 2016 wurde das Europäische Semester zum sechsten Mal durchgeführt: - Der Europäische Rat hat im März 2016 den im Jahreswachstumsbericht der Kommission dargelegten, integrierten Ansatz aus stärkeren Investitionen, konsequenten Strukturreformen und verantwortlicher Finanzpolitik gebilligt. Entlang der dreigliedrigen Strategie sollen vorrangige Maßnahmen auf EU-Ebene und nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden. 207 Dabei markiert die Vorlage des Frühwarnberichts der Kommission („Alert Mechanism Report“) jeweils den Beginn einer neuer Prüfrunde. Darin werden die Mitgliedstaaten identifiziert, die möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen und deshalb einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls Empfehlungen an den Mitgliedstaat gerichtet. Bei Analyse und Bewertung der Ungleichgewichte sollen ihr Schweregrad und die Gefahr möglicher negativer Übertragungswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion berücksichtigt werden. Das Verfahren umfasst neben einem System der Früherkennung und Vorbeugung (sogenannter präventiver Arm) auch ein Korrektivverfahren zur Beseitigung von Auf EU-Ebene sollen z. B. der Binnenmarkt vertieft und ein besseres Investitionsumfeld geschaffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene sollen unter anderem weitere Verbesserungen der Produkt- und Dienstleistungsmärkte erzielt werden, weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit getroffen werden, wirksame und wachstumsfreundliche Steuersysteme gewährleistet und die Sozialversicherungssysteme reformiert und modernisiert werden. - Die Mitgliedstaaten waren aufgerufen, diese Empfehlungen in ihren Nationalen Reformprogrammen (NRP) und Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen (SKP), die jährlich im April der Europäischen Kommission vorzulegen sind, zu berücksichtigen. exzessiven Ungleichgewichten (sogenannter korrektiver Arm). In letzter Konsequenz sind für Mitgliedstaaten der Eurozone auch finanzielle Sanktionen möglich. - Die Europäische Kommission wertete die NRP und SKP der Mitgliedstaaten aus und veröffentlichte Mitte Mai Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen. - Ausgangspunkt ist ein Warnmechanismus, der helfen soll, potentielle gesamtwirtschaftliche Risiken in den EU-Mitgliedstaaten in einem frühen Stadium zu erkennen. Das geschieht in einem ersten Schritt auf Basis von Kennziffern, deren Werte die Kommission über das sogenannte Scoreboard mit zuvor festgelegten Warnschwellen vergleicht. Das Scoreboard setzt sich nach den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung aus einer „geringen Zahl von einschlägigen, praktischen, einfachen und messbaren makroökonomischen und makrofinanziellen Indikatoren“ zusammen. Folgende Indikatoren und Schwellenwerte kommen für die Mitgliedstaaten des Euroraums derzeit zum Einsatz: Nach Diskussion der länderspezifischen Empfehlungen in verschiedenen EU-Gremien werden sie vom Rat gebilligt und abschließend vom Europäischen Rat verabschiedet. Dies ist die entscheidende Phase des Europäischen Semesters, denn Ziel muss es sein, mit den länderspezifischen Empfehlungen konkrete Problemfälle anzusprechen und zu diskutieren. Nur so kann von den Verfahren ein positiver Einfluss auf die Stabilität der Eurozone ausgehen. Mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen endet das Europäische Semester. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Empfehlungen bei ihren finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen, insbesondere bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das kommende Jahr, zu berücksichtigen. - Leistungsbilanzsaldo (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt in % des BIP): - 4 %/+6 % - Nettoauslandsvermögen (in % des BIP): - 35 %. - Exportanteile (Veränderung gegenüber fünf Jahre zuvor in %): - 6 %. Insbesondere auf deutsches Betreiben hin sind die Abläufe im Europäischen Semester verbessert und die länderspezifischen Empfehlungen verstärkt auf zentrale Herausforderungen konzentriert worden, die in den nächsten 12 bis 18 Monaten angegangen werden sollen. Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 beginnt das nächste Semester, in dem unter anderem überprüft wird, in wieweit die Mitgliedstaaten den länderspezifischen Empfehlungen von 2016 gefolgt sind. - Lohnstückkosten (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 9 %. - Reale Effektive Wechselkurse (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 5 %/- 5 %. - Verschuldung des Privatsektors (konsolidiert, in % des BIP): 133 %. Deutschland tritt für weitere Verbesserungen des Europäischen Semesters ein. Die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen soll intensiver verfolgt, die bilateralen Konsultationen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten verbessert und die wirtschafts- und finanzpolitische Überwachung konsistent angewandt werden, um notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen. - Kreditvergabe an den privaten (nichtfinanziellen) Sektor (in % des BIP): 14 %. - Häuserpreise (Anstieg gegenüber Konsumentenpreisentwicklung in %): + 6 %. - Öffentliche Verschuldung (in % des BIP): 60 %. Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) - Arbeitslosenquote in %): 10 %. Neben der deutlichen Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat mit Inkrafttreten des „Sixpack“ auch die wirtschaftspolitische Koordinierung mehr Biss erhalten. Es wurde ein neues wirtschaftspolitisches Überwachungsverfahren etabliert, welches vermeiden soll, dass Mitgliedstaaten durch eine falsche Politik Strukturprobleme im eigenen Land befördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit untergraben und hierdurch die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährden. (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt - Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors (Veränderung gegenüber Vorjahr in %): + 16,5 % - Erwerbsquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten): - 0,2 %; - Langzeitarbeitslosenquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten): + 0,5 %; - Jugendarbeitslosenquote (Dreijahresveränderung in Prozentpunkten): + 2 %. Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können etwa aus einer überhitzten Binnenkonjunktur, wachsenden gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumina und steigenden Häuserpreisen resultieren. Das Augenmerk des Verfahrens liegt aber insbesondere auf Mitgliedstaaten mit Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit. Stellt die Kommission fest, dass in einem Mitgliedstaat schädliche Ungleichgewichte bestehen könnten, werden die wirtschaftlichen Hintergründe vertieft analysiert. Nur problematische Entwicklungen werden weiter verfolgt und der betreffende Mitgliedstaat wird angehalten, die Ungleichgewichte abzubauen. Das Überschreiten eines oder mehrerer Schwellenwerte führt nicht zwangsläufig zu weiteren Verfahrensschritten. Nur wenn die Europäische Kommission in ihrer ökonomischen Auswertung des Scoreboards zum Ergebnis kommt, dass in einem Mitgliedstaat problematische Ungleichgewichte bestehen oder bestehen könnten, wird der Mitgliedstaat weitergehend – im Rahmen einer sog. vertieften Länderstudie – untersucht. Die eingehende Überprüfung baut auf einer detaillierten Analyse der länderspezifischen Umstände auf, einschließlich der 208 Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten. Sie umfasst die Prüfung, ob der betreffende Mitgliedstaat Ungleichgewichte aufweist und ob diese Ungleichgewichte übermäßige Ungleichgewichte darstellen. Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wurden drei neue Europäische Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) errichtet. Die drei ESAs heißen Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) sowie Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA). Am 8. März 2016 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen für alle achtzehn Mitgliedstaaten bekannt gegeben, in denen sie bei der diesjährigen Durchführung des Verfahrens eine vertiefte Analyse für notwendig befand: - In fünf Ländern (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal) diagnostizierte die Kommission „übermäßige Ungleichgewichte“. Auf die Einleitung des korrektiven Arms des Verfahrens hat die Kommission verzichtet. Im Falle von Portugal und Kroatien hatte sie diese Entscheidung zunächst von der Auswertung der Nationalen Reformprogramme und der Einhaltung sonstiger Reformverpflichtungen abhängig gemacht. Die ESAs und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich die Aufgaben. Während die nationalen Aufsichtsbehörden für die tägliche Aufsicht verantwortlich bleiben, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende Aufgaben wahr, um die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren und ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen. Der behördenübergreifende Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) stellt dabei sicher, dass sektorübergreifende Themen einheitlich behandelt werden. - Für sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Irland, Spanien, Niederlande, Slowenien, Finnland, Schweden) kam die Kommission zu einer milderen Einschätzung, diese wurden in die Kategorie „Ungleichgewichte“ eingestuft. Die Aufgaben der ESAs sind unter anderem: Entwicklung technischer Standards, Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen, Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EURechts, Maßnahmen im Krisenfall, Beilegung von Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern, Direkte Aufsichtsbefugnisse über Ratingagenturen (ESMA), Förderung von Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte/dienst­leistungen für Verbraucher im Binnenmarkt, Verbot von Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden, Koordinierung von Belastungstests für Finanzinstitute (durch EBA und EIOPA). Auch nach Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) ist EBA weiterhin für die Entwicklung einheitlicher Aufsichtsstandards in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Überwachung der großen, bedeutenden Banken mit Sitz in der Eurozone oder einem anderen Mitgliedstaat, der sich dem SSM angeschlossen hat, ab dem 4. November 2014 übernommen, die nationalen Aufsichtsbehörden sind weiterhin für die Überwachung der übrigen Kreditinstitute zuständig. - Fünf der vertieft untersuchten Länder (Belgien, Estland, Ungarn, Österreich, Rumänien, Großbritannien) wurden in diesem Jahr in die Kategorie „keine Ungleichgewichte“ eingestuft. - Programmländer sind aus dem Verfahren ausgenommen, weil sie ohnehin unter verschärfter Überwachung stehen. Durch Beendigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms am 31. März 2016 wurde Zypern wieder in das Europäische Semester integriert. Im April 2016 kam die Kommission zu der Einschätzung, dass in Zypern „übermäßige Ungleichgewichte“ vorliegen. - Die aus den vertieften Analysen wie auch aus der anschließenden Prüfung der nationalen Reformprogramme bzw. Stabilitäts- und Konvergenzprogramme gezogenen Schlussfolgerungen hat die Kommission in ihre Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters einfließen lassen. 6.1.2 Entscheidungsorgan jeder Europäischen Finanzaufsichtsbehörde ist der Rat der Aufseher (Board of Supervisors). Stimmberechtigte Mitglieder der Räte der Aufseher sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden. Der Rat der Aufseher trifft seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Abweichend davon gilt bei Beschlüssen zu technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie zu Leitlinien und Empfehlungen der ESAs das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit; im Falle der EBA bedarf es dabei mindestens einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, sowie einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die nicht teilnehmen (sog. Prinzip der doppelten Mehrheit). Neben dem Rat der Aufseher verfügt jede der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden über einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat nimmt administrative Aufgaben wahr und setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Europäischen Finanzaufsichtsbehörde und sechs weiteren Mitgliedern, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus deren Mitte gewählt werden. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ferner jeweils einen Vorsitzenden und einen Exekutivdirektor. Europäische Finanzmarktpolitik Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS) Die Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 bis 2009 zeigte, dass Schwächen bei der Überwachung der Stabilität des gesamten Finanzsystems (sogenannte makroprudentielle Aufsicht) mitverantwortlich waren für die Turbulenzen im Finanzsektor. Um erneuten krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen, hat Europa ein neues Finanzaufsichtssystem erhalten, das auf eine größere Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors hinwirken wird. Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Um makroprudentielle Erkenntnisse besser in die Finanzaufsicht einzubeziehen, trägt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für die Stabilität des gesamten Finanzsystems in Europa bei. Der ESRB überwacht die Stabilität des gesamten Finanzsystems, indem er systemische Risiken analysiert, frühzeitig vor ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken abgibt. Adressaten der Warnungen und Empfehlungen können ein oder mehrere Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Europäische Finanzaufsichtsbehörden oder eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden sein. Empfehlungen können auch an die Europäische Kommission gerichtet werden. Warnungen und Empfehlungen werden gleichzeitig mit Zuleitung an den jeweiligen Adressaten an den ECOFIN-Rat und, wenn sie an nationale Aufsichtsbehörden adressiert sind, an die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden gesendet. Basel III Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Bankenaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht haben im Dezember 2010, nach Billigung durch die G20 im November 2010 bei ihrem Treffen in Korea, neue Empfehlungen zum Kapital und Liquiditätsregime für Bankinstitute abgegeben. Künftig sollen die Banken 209 zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten, um ihre Verlustabsorptionsfähigkeit zu stärken. Gestaffelt nach dem Grad an Systemrelevanz wird zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von 1,0 bis 3,5 % der Risikoanrechnungsbeträge schrittweise ab Beginn des Jahres 2016 verlangt. Die zusätzlichen Anforderungen gelten vollständig ab dem 1. Januar 2019. deutlich besseres Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste selbst auffangen zu können. Diese strengeren Empfehlungen, auch Basel III genannt, sollen es Banken im Krisenfall ermöglichen, sich aus eigener Kraft zu stabilisieren und zu retten. Verabschiedet wurden die neuen Empfehlungen von den Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Staaten. Damit wurde eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital und Liquidität verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren, was erheblich zum Ansteigen der Staatsschulden beigetragen hat. Auf europäischer Ebene wurde Basel III im Rahmen eines Gesetzgebungspaketes eingeführt, welches aus zwei Rechtsakten besteht: - Einer EU-Verordnung (Capital Requirements Regulation; Verordnung Nr. 575/2013/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 1), die in erster Linie an die beaufsichtigten Institute adressiert ist und im Wesentlichen die Regelungen der Mindesteigenkapitalanforderungen, die Vorgaben zur Verschuldungsobergrenze und die Liquiditätsvorschriften sowie eigenmittelbezogenen Risikovorschriften und die Großkreditvorschriften enthält. Konkret umfasst Basel III folgende Neuerungen: 1. Die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kapitalinstrumenten als aufsichtliches Eigenkapital werden strenger gefasst. - Einer Richtlinie (Capital Requirements Directive; Richtlinie Nr. 2013/36/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 338), die an die Mitgliedstaaten adressiert ist und im Wesentlichen die Anforderungen für die unterschiedlichen Kapitalpuffer, die Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, die Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Verordnung oder die Richtlinie sowie Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken (Corporate Governance) enthält. 2. Banken müssen künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten - das gilt insbesondere für das harte Kernkapital: - Mindesteigenkapitalanforderung (Minimum Capital Ratio) von 8 % der bankaufsichtsrechtlich relevanten Risiken (davon hartes Kernkapital von mindestens 4,5 % der Risiken, zusätzliches Kernkapital mindestens 1,5 % und Ergänzungskapital 2 %); eine Unterschreitung zieht bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nach sich. Die EU-Verordnung sowie das nationale Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie sind seit 1. Januar 2014 geltendes Recht. - Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) an hartem Kernkapital als Vorsorge vor besonderen finanziellen Belastungen in Höhe von mindestens 2,5 % der Risiken; bei einer Unterschreitung kann die Aufsichtsbehörde die Ausschüttung von Dividenden und Erträgen solange sperren, bis das erforderliche harte Kernkapital von der Bank gebildet ist. Bankenrestrukturierungsinstrumente Durch die Finanzkrise ist deutlich geworden, dass das Fehlen effektiver und glaubhafter Instrumente für die ordentliche Restrukturierung oder Abwicklung von Banken ein großes Risiko für die öffentlichen Haushalte und die Finanzstabilität darstellt. Vor diesem Hintergrund sind seit 2009 auf nationaler und internationaler Ebene Arbeiten zur Entwicklung von Abwicklungsregime für Finanzinstitute unternommen worden. Inzwischen wurde europaweit ein einheitlicher Rahmen zur Bankenabwicklung gesetzt. Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf deutscher Ebene umgesetzt: - Variabler Puffer (Countercyclical Buffer), zusätzliches hartes Kernkapital zur Eindämmung prozyklischer Effekte im Bereich von bis zu 2,5 % der Risiken; in Zeiten exzessiven Kreditwachstums sollen Banken zusätzliche Vorsorge für den Abschwung treffen. Ziel ist es die Kreditversorgung im Konjunkturzyklus zu stabilisieren. - Der Einstieg in erhöhte Eigenkapitalanforderungen hat zum 1. Januar 2013 begonnen; die neuen Regeln gelten in vollem Umfang erstmals ab dem 1. Januar 2019. Bis dahin werden die Anforderungen sukzessive bis zum festgeschriebenen Niveau erhöht. Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) und deutsche Implementierung im Rahmen des BRRD-Umsetzungsgesetzes Die BRRD schafft einheitliche Regeln für die geordnete Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in allen Mitgliedstaaten der EU. In Deutschland wurde insbesondere mit dem neuen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) das bisherige Abwicklungsinstrumentarium ab 1. Januar 2015 in Umsetzung der BRRD erweitert. Die bereits nach dem Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010 bestehenden Instrumente wurden dabei in das SAG integriert. Insbesondere wurde die Möglichkeit neu geschaffen, Anteilsinhaber und Gläubiger nach einer vorgegebenen Haftungskaskade an den Kosten einer Bankenabwicklung zu beteiligen (bail-in). Die klare Haftungskaskade verschafft einem zentralen Element der Marktwirtschaft, dem privaten Haftungsprinzip, wieder Geltung. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung wird mit den Befugnissen der nationalen Abwicklungsbehörde betraut. Sie kann nunmehr bei Anwendung des bail-in oder anderer Abwicklungsinstrumente auf eine im Vorfeld vorgenommene Abwicklungsplanung und einen von den Banken zukünftig vorzuhaltenden Puffer bail-in-fähiger Verbindlichkeiten zurückgreifen. - Darüber hinaus wurde eine Verschuldungsobergrenze (= Leverage Ratio) zunächst als zusätzliche Beobachtungskennziffer eingeführt. Bis Ende 2016 wird der Baseler Ausschuss die finale Ausgestaltung der Leverage Ratio erarbeiten, die bindend ab 2018 eingeführt werden soll. In der EU soll die Europäische Kommission bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag zur bindenden Einführung der Leverage Ratio nach Analyse der Berechnungsmethode und potentiell unerwünschter Auswirkungen sowie nach Prüfung einer Differenzierung über unterschiedliche Geschäftsmodelle von Banken vorlegen. - Regeln zur Begrenzung unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse (Liquidity Coverage Ratio = LCR) wurden in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission spezifiziert. Banken müssen die aufsichtlichen Vorgaben ab Oktober 2015 einhalten, die schrittweise bis 2018 eingeführt werden. 3. In Ergänzung zu der Basel III-Rahmenvereinbarung veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 4. November 2011 eine Regelung für global systemrelevante Banken. Die Regelung umfasst Kriterien zur Einstufung eines Kreditinstituts als eine global systemrelevante Bank. Solche global systemrelevanten Banken müssen zukünftig Seit 2016: Einheitlicher europäischer Abwicklungsmechanismus Für die Eurozone stellt die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) über diese harmonisierten Regeln hinaus eine zentrale Entscheidungsinstanz bereit. 210 der Benchmarks verwendeten Daten sicherzustellen. Die Einhaltung der Anforderungen muss im Wesentlichen durch den Administrator sichergestellt und bei regulierten Finanzinstituten durch die Aufsichtsbehörde geprüft werden. Seit Januar 2016 werden Abwicklungsentscheidungen für Banken unter direkter EZB-Aufsicht sowie für alle grenzüberschreitend tätigen Banken mit Sitz in einem am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaat in einer neugeschaffenen einheitlichen Abwicklungsinstitution getroffen, dem Single Resolution Board (SRB). Damit wird ein einheitliches und effizientes Entscheidungsverfahren zur Abwicklung bedeutender und grenzüberschreitender Banken auf europäischer Ebene etabliert. In den übrigen Fällen bleiben die nationalen Abwicklungsbehörden zuständig. Die SRM-VO setzt auf der BRRD auf. Für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus gelten deshalb die gleichen Regeln zur Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger wie nach der Bankenabwicklungsrichtlinie. Geänderte Transparenzrichtlinie Die Transparenzrichtline aus dem Jahr 2004 harmonisiert die Informationspflichten für Emittenten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden. Durch eine Änderungsrichtlinie wurde die Transparenzrichtline 2013 reformiert und an die Marktentwicklungen der letzten Jahre angepasst. Mit dem am 26. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden diese Änderungen in Deutschland umgesetzt. Dabei wurden insb. die Regeln zur Meldung von Stimmrechten überarbeitet, um einen verdeckten Beteiligungsaufbau („Anschleichen an Unternehmen“) besser zu verhindern, die Pflicht zur quartalsweisen Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen abgeschafft, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, sowie die Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzvorgaben verschärft. Restrukturierungsfonds Damit für Maßnahmen im Rahmen des neuen Restrukturierungsverfahrens die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurde der Restrukturierungsfonds errichtet, der in den Jahren 2011 bis 2014 durch eine jährliche Abgabe der Kreditinstitute in Deutschland finanziert wurde (nationale Bankenabgabe). Im Jahr 2015 ist eine neue, nach Vorgaben der BRRD gestaltete europäische Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen nationalen Bankenabgabe getreten, die seit 2016 durch die Vorgaben des SRM-Regimes modifiziert wird. Auch die Beiträge unter der neuen Bankenabgabe werden zunächst in den Restrukturierungsfonds eingezahlt. Dieser verwaltet die bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträge getrennt von den ab dem 1. Januar 2015 erhobenen Beiträgen. Neues Marktmissbrauchsrecht Die neue Marktmissbrauchsverordnung gilt ab dem 3. Juli 2016 unmittelbar in den Mitgliedstaaten und regelt EU-weit einheitlich und umfassend das Verbot des Marktmissbrauchs, also das Insiderhandelsverbot und das Verbot der Marktmanipulation, sowie die Ad-hoc-Publizität. Die dazu ergänzende Richtlinie zu den strafrechtlichen Folgen von Marktmissbrauch harmonisiert erstmalig die Straftatbestände und Rechtsfolgen von Marktmissbrauch. Beide EU-Rechtsakte wurden dem Prinzip der 1:1 Umsetzung folgend mit dem am 2. Juli 2016 in Kraft getretenen 1. FiMaNoG im deutschen Recht verankert. Daneben enthält das 1. FiMaNoG Ausführungsvorschriften zur PRIIP-Verordnung und zur CSD-Verordnung. Die neue europäische Bankenabgabe setzt sich zusammen aus einer größenabhängigen „Flat Fee“ und aus einer Risikoadjustierung, der „Risk Fee“. Damit sind insbesondere die Größe und das Risiko der Institute für die Höhe der individuellen Abgabe maßgeblich. Das größenabhängige Beitragselement spiegelt die Bilanzsumme nach Abzug der gedeckten Einlagen und des Eigenkapitals wider. Bei Berechnung der Beiträge werden kleine Banken bis maximal 3 Mrd. € Bilanzsumme durch ein System niedriger Pauschalbeiträge (i. H. v. 1.000 € bis 50.000 €) entlastet. Zudem werden bei der Berechnung der Bankenabgabe Verbindlichkeiten innerhalb der Institutssicherungssysteme sowie die Mitgliedschaft in einem Institutssicherungssystem beitragsmindernd berücksichtigt. Darüber hinaus enthalten die europäischen Vorschriften für die Bankenabgabe wesentliche Entlastungen bei dem Geschäft mit Förderkrediten. In einem gemeinsamen Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund (SRF), sollen bis Anfang 2024 Mittel in Höhe von mindestens 1 % der gesicherten Banken-Einlagen in allen Mitgliedstaaten verfügbar sein (das sind nach Schätzungen der EU-Kommission rund 55 Mrd. €). Die in den Mitgliedstaaten erhobene europäische Bankenabgabe wird auf nationale Kammern des Fonds transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet (beginnend im Jahr 2016 mit 40 % der dann eingezahlten Mittel). Das neue Marktmissbrauchsrecht erweitert den Anwendungsbereich auf bisher nicht erfasste Finanzinstrumente und Handelsplätze. Dadurch unterliegen Freiverkehrsemittenten, deren Wertpapiere auf ihre Initiative hin zum Handel einbezogen sind, strengeren Vorschriften und sind wie Emittenten am geregelten Markt zur Ad-hoc-Publizität, Führung von Insiderlisten und Meldung von Directors‘ Dealings verpflichtet. Zudem wurden mit dem neuen Marktmissbrauchsrecht die Möglichkeiten, Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks zu überwachen, verbessert, die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin gestärkt und die Sanktionen teilweise erheblich verschärft. 6.1.3Steuerharmonisierung Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern Vor der Nutzung des Abwicklungsfonds ist eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens 8 % der Bilanzsumme vorgeschrieben. Mittels dieses sogenannten bail-in werden primär Anteilseigener und Gläubiger einer Bank für die Kosten einer Abwicklung herangezogen. Bestimmte Verbindlichkeiten wie die gesetzlich gesicherten Einlagen oder besicherte Verbindlichkeiten sind von der bail-in-Anwendung ausgenommen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt. In der Europäischen Union besteht bei den direkten Steuern kein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag. Die Finanz- und Steuerpolitik ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten, jedoch macht es der europäische Wettbewerb notwendig, Regeln für den Binnenmarkt zu vereinbaren. Deshalb setzt sich die Bundesregierung weiterhin für solche Regeln auch in der Steuerpolitik ein. Mit ihrem am 17.06.2015 veröffentlichten Aktionsplan zur Körperschaftsteuer kündigte die Europäische Kommission einen neuen Legislativvorschlag zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der zweiten Jahreshälfte 2016 an. Die Europäische Kommission plant u. a. die obligatorische Anwendung einer einheitlichen Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage. Die Diskussionen zur Konsolidierung sollen zunächst zurückgestellt werden. Benchmarkverordnung Mit der Benchmark-Verordnung werden zwei Personenkreise einer verstärkten Regelung unterworfen. Zum einen die Administratoren, die die Benchmark aus ihnen zugänglichen Daten berechnen, und diejenigen, die die Daten bzw. Schätzungen für die Erstellung der Benchmark zuliefern (Datenzulieferer). Im Hinblick auf die Administratoren sieht die Benchmark-Verordnung eine Zulassung bzw. Registrierung und eine laufende Aufsicht mit besonderen Anforderungen an die Governance vor. Die Datenzulieferer werden besonderen Anforderungen unterworfen, um die Qualität und die Transparenz der für die Erstellung Zudem werden die Arbeiten an der Revision der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten fortgeführt. 211 programm Zoll 2020 dient als Instrument zur Unterstützung der Gestaltung und Durchführung der Zollpolitik der EU und damit der Unterstützung des Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion sowie der Stärkung des Binnenmarktes. Im Hinblick auf die intensiven Arbeiten zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen und schädlichen Steuerwettbewerbs auf internationaler Ebene (BEPS - Base Erosion and Profit Shifting) werden auch auf EU-Ebene Maßnahmen ergriffen. Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (sog. „AntiTax Avoidance Package - ATAP“) vorgelegt Die Änderung der Amtshilferichtlinie zu Country-by-Country Reporting sowie der Richtlinienentwurf zur Anti-Tax Avoidance Directive wurden mittlerweile verabschiedet. Zu der vom Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltenen Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer externen Strategie für effektive Besteuerung und zur Empfehlung der Europäischen Kommission von Maßnahmen gegen Missbrauch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben die Finanzminister im ECOFIN am 25.05.2016 entsprechende Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Diese behandeln Fragen effektiver Regelungen gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Steuerumgehung sowie gegen Geldwäsche, eine EU-Liste von nicht-kooperativen Staaten und koordinierte Abwehrmaßnahmen sowie die Bedeutung der Addis Tax Initiative. Auch vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ sind die Arbeiten über das Anti-Tax Avoidance Package durch eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 05.07.2016 ergänzt worden. Die Europäische Kommission plant weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zum Kampf gegen Steuerumgehung, Steuervermeidung und Geldwäsche. Die Ziele des Aktionsprogramms Zoll 2020 sind u. a. - die kohärente Umsetzung des Unionsrechts (Bereich Zoll) in den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten - der Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Union - die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr - die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden - die Erleichterung des Handels, u. a. durch gemeinsame Betrugsbekämpfung sowie Erhöhung der Verwaltungskapazität bei den Zollbehörden, z. B. durch den Erwerb moderner Zollausrüstungen -Informatisierung - Sicherstellung der Anwendung moderner und harmonisierter Konzepte für Zollverfahren und -kontrollen - Erleichterung des legalen Handels - Verringerung der Kosten für die Rechtseinhaltung und für den Verwaltungsaufwand - Verbesserung der Arbeitsweise der Zollbehörden. Entwicklung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerharmonisierung Die Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen betreffen u. a. Der Rat hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2428 vom 10.12.2015 zur Änderung der Entscheidung 2009/791/EG und des Durchführungsbeschlusses 2009/1013/EU zur Ermächtigung Deutschlands bzw. Österreichs u. a. Deutschland ermächtigt, weiterhin abweichend von den Artikeln 168 und 168a MwStSystRL die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen (ABl. EU 2015 Nr. L 334 S. 12). Dieser Beschluss gilt ab dem 01.02.2016 bis zum 31.12.2018. Damit wird die zum 31.12.2015 auslaufende Ermächtigung für die 10 %-Grenze beim Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG) lückenlos verlängert. - Seminare und Workshops -Projektgruppen - Sachverständigenteams, d. h. strukturierte Formen vorübergehender oder dauerhafter Zusammenarbeit zur Bündelung von Sachverstand -Studien - Aufbau von IT-Kapazitäten und europäischen Informationssystemen, die gemäß dem Unionsrecht eingerichtet werden -Fortbildungsmaßnahmen. Das Aktionsprogramm Zoll 2020 erstreckt sich über den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.12.2020 (sieben Jahre) und ist mit einem Finanzvolumen von 522 943 000 € ausgestattet. Der Rat hat am 25.05.2016 die Richtlinie (EU) 2016/856 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten, verabschiedet (ABl. EU 2016 Nr. L 142 S. 12). Durch die Änderungsrichtlinie wird festgelegt, dass vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 der Mehrwertsteuer-Normalsatz mindestens 15 % betragen muss. Durch die rückwirkende Regelung wird der seit 01.01.1993 geltende Mindestsatz für den Mehrwertsteuer-Normalsatz unverändert fortgeschrieben. Bei der Mittelzuweisung kommt dem Bereich Informationstechnik (IT-Kapazitätenaufbau) die größte Bedeutung zu. Die europäischen Informationssysteme spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Zollsysteme in der Union; gemeinsame Entwicklungsmodelle und eine einheitliche IT-Architektur sollen die Flexibilität und Effizienz der Zollverwaltung erhöhen. Demzufolge werden dem IT-Bereich 75 % der Mittel beigemessen. Der Rest ist für gemeinsame Maßnahmen (20 % des Finanzvolumens) und für Capacity Building (5 % des Finanzvolumens) vorgesehen. Schließlich hat der Rat am 27.06.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet (ABl. EU 2016 Nr. L 177 S. 9). Durch die zum 01.01.2019 in nationales Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie werden die Regelungen zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Ein- und Mehrzweckgutscheinen weiter konkretisiert. Die Teilnahme am Aktionsprogramm Zoll 2020 steht außer den Mitgliedstaaten auch den Beitrittsländern, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern, einigen Drittländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft besteht auch die Möglichkeit, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte in bestimmte Aktivitäten einzubeziehen.“ 6.1.4Zollwesen Mit der EU-Verordnung Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG wird das bisherige Aktionsprogramm Zoll 2013 fortgesetzt. Das neue Aktions212 6.1.5 Außenbeziehungen der Europäischen Union Zum Vergleich: Im Rahmen des 10. EEF beträgt der Beitragsschlüssel 20,5 % und der Gesamtbeitrag ca. 4,65 Mrd. € für sechs Jahre. Der höchste Anteil des 11. EEF entfällt damit nach wie vor auf Deutschland. Der Beitragsschlüssel wurde aufgrund des gestiegenen BNE erhöht. Abkommen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) Rechtliche Grundlage der Beziehungen der Europäischen Union zu den AKP-Staaten waren seit 1975 die sog. LoméAbkommen. Nachdem das vierte Abkommen von Lomé am 29.02.2000 ausgelaufen war, wurde am 23.06.2000 in Cotonou/Benin das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou) von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie 77 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnet. Mit der Selbstständigkeit des Süd-Sudan ist zwischenzeitlich der 79. AKP-Staat dem Abkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen von Cotonou am 14.05.2002 ratifiziert. Das Abkommen ist am 01.04.2003 in Kraft getreten, hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 29.02.2020. Dabei ist eine Überprüfung im Fünfjahresrhythmus vorgesehen. Deutschland hat das Interne Abkommen zwischen den EUMitgliedstaaten zur Einrichtung und Finanzausstattung des 11. (EEF) mit Gesetz vom 5. Dezember 2014 ratifiziert. Der EEF stellt u. a. 1,4 Mrd. € für den EU Emergency Trust Fund for Africa mit dem Ziel der Fluchtursachenbekämpfung zur Verfügung. Weltweite Entwicklungshilfe der Europäischen Union Die Entwicklungshilfe der EU, neben der Entwicklungshilfe für die AKP-Länder im Rahmen des Abkommens von Cotonou, wird auch nach der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - 2020 im Rahmen der drei zentralen geografischen Instrumente, dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI), dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) sowie dem im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses bestehenden Heranführungshilfeinstrument (IPA II) erfolgen. Zusätzlich werden innerhalb des Finanzrahmens ENI und des EZI die sog. Thematischen Programme für die Bereiche „In Menschen investieren“, „Umweltschutz, „nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energie“, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“, „Ernährungssicherheit“ und „Migration- und Asylpolitik“ gebündelt. Diese können in allen Entwicklungsländern zielgerichteter und überregional zur Anwendung kommen. Diesem Bereich kommt auch gerade hinsichtlich der aktuellen Flüchtlingskrise auf dem Mittelmeer derzeit besondere Bedeutung zu. Das Abkommen von Cotonou stellt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie den AKP-Staaten auf eine zeitgemäße Grundlage und gestaltet diese Beziehungen neu. Wesentliche Eckpunkte sind: - Stärkung der politischen Dimension durch Verankerung der verantwortungsvollen Regierungsführung („Good governance“), Aussetzung der Zusammenarbeit in Fällen schwerer Korruption (weitere Möglichkeiten zur Aussetzung bestehen wie bisher - bei Verstößen gegen die Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit); - Intensivierung des politischen Dialogs; - Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft und Privatgesellschaft in Form eines eigenen Antragsrechts für Fördermittel; Drittländer können zudem weiterhin über einige horizontale Instrumente finanziell unterstützt werden: die Instrumente für Stabilität, für Nukleare Sicherheit, für Demokratie und Menschenrechte, für Humanitäre Hilfe und für Makrofinanzhilfen. Neu eingeführt wurde das Partnerschaftsinstrument (PI), durch das die Zusammenarbeit mit Industrie- und Schwellenländern gefördert werden soll. - Herstellung der WTO-Konformität durch Abschluss von regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Prozess ist noch nicht abgeschlossen); - umfassender partnerschaftlicher Ansatz durch Konzentration auf Strategien und Grundsätze, Unterstützung regionaler Integrationsprozesse sowie Effektivierung und Flexibilisierung des Finanzierungsinstrumentariums. Die Finanzierungsinstrumente sollen für den Zeitraum 2014 2020 wie folgt ausgestattet werden (Angaben in laufenden Preisen): Finanziert wird die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den Staaten der AKP-Gruppe über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Das am 24.06.2013 von den 27 Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnete und von DEU bereits Ende 2014 ratifizierte Interne Abkommen zur Einrichtung und Ausstattung des derzeit laufenden 11. EEF sieht für den Zeitraum 2014 - 2020 eine Mittelausstattung in Höhe von 30,506 Mrd. € vor. Mittelbindungen werden bis zum 31.12.2020 begrenzt, Zahlungen nicht. Europäisches Nachbarschaftsinstrument - ENI Das Instrument soll einen Finanzrahmen von 15,512 Mrd. € (11,2 Mrd. € in 2007 - 2013) umfassen. Im EU-Haushalt 2016 sind hier 2,187 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel sind für die südlichen EU-Nachbarstaaten (Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, Libyen, Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) und die östlichen Nachbarn (Belarus, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine) vorgesehen. Das Hauptziel der 2004 ins Leben gerufenen Europäischen Nachbarschaftspolitik ist es, Reformen, die Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, gute Regierungsführung, Sicherheit und Stabilität in den an die erweiterte EU angrenzenden Nachbarländern zu fördern und neue Trennlinien zu vermeiden. Die EU bietet diesen Staaten basierend auf gemeinsamen Werten und Interessen einen intensivierten politischen Dialog und weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Insofern ist ENI kein Instrument der EU-Erweiterung, sondern der Annäherung. Auch die Interessen der an die Partnerstaaten angrenzenden Länder sollen künftig berücksichtigt werden. Formalrechtliche Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Existenz bereits geltender Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. Assoziierungsabkommen mit der EU. Auf der Grundlage von Länderberichten (über die Lage in den Ländern und ihre Zusammenarbeit mit der EU) werden dann gemeinsam mit den Partnerstaaten länderspezifische, zunächst auf drei bis fünf Jahre angelegte Aktionspläne erarbeitet, die Prioritäten für politische und wirtschaftliche Reformen setzen. Im Gegenzug Vorgesehen sind: - 29,089 Mrd. € für die AKP-Staaten, - 0,365 Mrd. € für die ÜLG, - 1,053 Mrd. € für Unterstützungsausgaben der Kommission. Im Rahmen des Europäischen Rates am 07./08.02.2013 haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Entwicklungshilfe für die AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Cotonou zunächst weiterhin außerhalb des EU-Haushalts zu finanzieren, nachdem eine Einbeziehung in den EU-Haushalt in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt worden war. Die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den jährlichen Mittelabruf beschließt der Rat nach der Finanzverordnung für den 11. EEF jeweils im Herbst des dem Mittelabruf vorangehenden Jahres. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich insgesamt mit 6,28 Mrd. € an den Beiträgen zum 11. EEF 2014 - 2020 beteiligen. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von 20,58 %. 213 EU-Erweiterung: Instrument für Heranführungshilfe - IPA wird als Anreiz u. a. die schrittweise Integration in den Binnenmarkt geboten. Die Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine, Moldau und Georgien hat Deutschland mittlerweile ratifiziert. Die Beziehungen der EU mit Russland werden im Rahmen der Strategischen Partnerschaft und der vier Gemeinsamen Räume definiert (Gemeinsamer Wirtschaftsraum; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Raum der äußeren Sicherheit; Raum der Forschung und Bildung einschl. kultureller Aspekte). Die vier Räume sind eine politische Willenserklärung ohne unmittelbaren rechtlichen Charakter. Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007 - 2013 wurde mit Beginn des Jahres 2007 für die zum damaligen Zeitpunkt drei anerkannten (Türkei, Kroatien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und fünf potenziellen Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo) das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) mit einem Mittelansatz von 11,565 Mrd. € geschaffen, das die bisherigen Heranführungsinstrumente (PHARE, SAPARD, ISPA, CARDS und die Türkei-Finanzverordnung) ersetzte. Mit der Union für das Mittelmeer und der Östlichen und Südlichen Partnerschaft verstärkt die EU nochmals ihre Zusammenarbeit mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten. Die Union für das Mittelmeer wird dabei bis zu 50 % aus dem ENIHaushalt gefördert. Die Mittelmeeraktivitäten sind in der 2002 eingeführten Investitions- und Partnerschaftsfazilität EuropaMittelmeer (FEMIP) gebündelt. 2006 wurde die Fazilität gestärkt. Sie kann nun auch in der KMU- und Risikokapitalförderung tätig werden. 2009 wurden die Aktivitäten in den östlichen Nachbarländern durch die Schaffung der Fazilität für die Östlichen Partnerländer aufgewertet. Mit dem Beschluss Nr. 466/2014/EU wird der EIB ein neues Außenmandat im Zeitraum 2014 - 2020 gewährt. Die Obergrenze der EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie darf in diesem Zeitraum 30 Mrd. € nicht überschreiten, wobei sich der Betrag aus einem festen Höchstbetrag von 27 Mrd. € und einem fakultativen Betrag in Höhe von 3 Mrd. € zusammensetzt. Über die teilweise oder vollständige Aktivierung des Fakultativbetrags wird im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung durch den europäischen Gesetzgeber zu entscheiden sein. Für die Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind von dem festen Höchstbetrag rund 14,437 Mrd. € als regionaler Höchstbetrag vorgesehen. Inzwischen haben folgende weitere Länder den Beitrittskandidatenstatus erhalten: Montenegro (Dezember 2010), Serbien (März 2012) und Albanien (Juni 2014). Beitrittsverhandlungen werden mit Montenegro, Serbien und der Türkei geführt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 reduzierte sich der IPA-Empfängerkreis. Gleichwohl werden im Rahmen von IPA begonnene Projekte noch zu Ende geführt („phase-out“). Die eigentliche Implementierung von IPA wird von der EUKommission ausgeführt und von den Mitgliedstaaten über das Komitologieverfahren überwacht (IPA-Verwaltungsausschuss). Die Umsetzung der meist in Form einzelner Projekte gewährten Hilfe dauert nach Maßgabe der zugrunde liegenden Länderprogramme der Jahre 2007 - 2013 und auf Grundlage der 2013 ausgelaufenen IPA-Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates Nr. 1085/2006 vom 17.07.2006) an. Zur Fortführung der Heranführungshilfe (IPA II) wurde im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 durch eine neue Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates und des Europäischen Parlamentes Nr. 231/2014 vom 11.03.2014) ein Mittelansatz in Höhe von 11,698 Mrd. € festgelegt. Nach den vorliegenden Indikativen Strategiepapieren sind für die einzelnen Länder für den Gesamtzeitraum (2014 - 2020) folgende Richtbeträge vorgesehen: Instrument für Entwicklungszusammenarbeit - EZI Das Instrument wird im MFR 2014 - 2020 mit 19,693 Mrd. € ausgestattet (16,9 Mrd. € in 2007 - 2013). Im EU-Haushalt 2016 sind hier rd. 2,630 Mrd. € vorgesehen. Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit erfasst geografisch die Entwicklungsländer mit Ausnahme der AKP-Länder (Geltung aber für die AKP-Zuckerprotokoll-Länder) und der Länder, die mit dem ENI unterstützt werden können. Künftig sollte auch in der Entwicklungspolitik der EU eine Ausrichtung an der „perfomance“ der Partnerstaaten erfolgen (sogenanntes „more for more“). - 649 Mio. € für Albanien, - 165 Mio. € für Bosnien und Herzegowina (2014 - 2017), - 664 Mio. € für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, - 645 Mio. € für Kosovo, - 270 Mio. € für Montenegro, - 1.508 Mio. € für Serbien, Horizontale Instrumente - 4.453 Mio. € für die Türkei, Das Stabilitätsinstrument (zur Unterstützung in einem Krisenfall oder einer sich abzeichnenden Krise sowie zur Bewältigung destabilisierender Bedrohungen) wird im MFR 2014 -2020 mit 2,342 Mrd. € ausgestattet (2,1 Mrd. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt 2016: 326,6 Mio. €), das Instrument für Nukleare Sicherheit mit 325 Mio. € (524 Mio. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt 2016: 71,8 Mio. €), das Instrument für Demokratie und Menschenrechte mit 1,338 Mrd. € (1,1 Mrd. € in 2007 - 2013, EUHaushalt 2016: 185,5 Mio. €). Für das Instrument für Humanitäre Hilfe sind 6,637 Mrd. € (5,6 Mrd. € in 2007 - 2013, EU-Haushalt 2016: 1,109 Mrd. €) vorgesehen. Das neu geschaffene PI soll mit 960 Mio. € ausgestattet werden. Im EU-Haushalt 2016 sind hier 125,6 Mio. € veranschlagt. - 2.958 Mio. € für Mehrempfängerprogramme. Allgemeines Ziel von IPA II bleibt die Unterstützung der Empfängerländer bei der Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese mit Blick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vornehmen müssen, um den Werten der Union zu entsprechen und sich schrittweise an die Regeln und Standards und an die Politik und Praxis der Union anzupassen. Durch eine verstärkte Konzentration auf prioritäre Sektoren und Maßnahmen zur Erreichung von Einzelzielen soll dabei die Hilfe strategischer und effizienter als bisher ausgerichtet werden. Als Hauptherausforderungen benennt die Rahmenverordnung die Festigung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie verantwortungsvolle Staatsführung und der Reform der öffentlichen Verwaltung. In ökonomischer Hinsicht ist insbesondere an die Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Wettbewerbsdruck in der EU zu denken. Mit dem Instrument der Makrofinanzhilfen kann die EU vornehmlich Beitrittskandidaten sowie Nachbarstaaten der EU mit erheblichen Zahlungsbilanzungleichgewichten kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen gewähren. Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich im Rahmen multilateraler Finanzierungszusagen unter Beteiligung des IWF und anderer Geber in Form von Darlehen, in Ausnahmefällen in Form von Zuschüssen. Seit 1990 wurden bis Ende 2015 Makrofinanzhilfen in Höhe von 8,2 Mrd. € geleistet. Zuletzt wurde eine weitere Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens für die Ukraine (1,8 Mrd. €) beschlossen. Die Europäische Investitionsbank hat mit hohen Darlehensbeträgen den Heranführungsprozess der Staaten Mittel- und Osteuropas unterstützt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am 01.07.2013 ist ein weiterer MOE-Staat Anteilseigner der EIB geworden. Mit Blick auf die Türkei und die westlichen Balkan214 Mit etwa 75 % haben die BNE-Eigenmittel den größten Anteil an der Haushaltsfinanzierung. Der Abrufsatz wird so festgesetzt, dass die BNE-Einnahmen den Teil der Ausgaben der EU finanzieren sollen, der durch die traditionellen Eigenmittel und die Mehrwertsteuereigenmittel nicht gedeckt wird. Dabei begrenzt der Eigenmittelbeschluss die jährlichen Mittel für Zahlungen der EU auf 1,23 % des BNE der Mitgliedstaaten. länder hat die EIB hier ihre Tätigkeit im Rahmen des Vorbeitritts-Mandats verstärkt. Im Zeitraum 2007 - 2013 hat die EIB Darlehensverträge in Höhe von rund 21,57 Mrd. € mit den Heranführungsländern unterzeichnet; im Zeitraum 2014 bis Mai 2016 waren es rund 6 Mrd. € (Stand: 16. Mai 2016). Mit dem im Dezember 2009 gegründeten Investitionsrahmen für die Länder des Westlichen Balkans (WBIF) fördern die Europäische Kommission (mit IPA-Mitteln), die EIB, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Entwicklungsbank des Europarats, die Weltbank, die KfW, mehrere EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen vor allem Infrastrukturvorhaben in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien. Dabei konzentriert sich der WBIF auf die Finanzierung vorbereitender Maßnahmen in den Sektoren Energie, Transport, Umwelt und Soziales sowie neuerdings auch auf die Ko-Finanzierung von Vorhaben in diesen Bereichen. Hauptsächlich orientiert sich die Ko-Finanzierung an den Schwerpunkten der aktuellen EU-Erweiterungsstrategie und des sog. „Berliner Prozesses“ sowie den Vereinbarungen zwischen den Westbalkanländern zur regionalen Konnektivität. Seit 2012 wird zudem auf Grundlage eines WBIF-Beschlusses die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Region über die Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation (EDIF) gefördert. Das Vereinigte Königreich erhält seit 1985 einen Rabatt auf seine Beiträge. Bis 2020 werden die BNE-Eigenmittel für Dänemark (in Preisen von 2011: 130 Mio. €), Niederlande (695 Mio. €) und Schweden (185 Mio. €) pauschal reduziert; Österreich erhält 2016 einen Nachlass von 10 Mio. € (2015: 20 Mio. €). Sonstige Einnahmen der EU ergeben sich vor allem aus Zinserträgen, der Besteuerung ihrer Bediensteten, Beiträgen von Drittstaaten zu EU-Programmen, Erstattungen aus nicht beanspruchten EU-Mitteln oder Haushaltsüberschüssen vorangegangener Jahre. Mehrjähriger Finanzrahmen Die Ausgaben der EU werden durch den mehrjährigen Finanzrahmen begrenzt, der Ausgabeobergrenzen für die einzelnen Politikbereiche festlegt. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 sowie die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung. Deutschland hat bislang mit Mitteln i. H. v. 8,86 Mio. € bilateral zum WBIF beigetragen. Ziel ist es, durch die Koordinierung und bessere Bündelung von Zuschüssen und Darlehen sowie wirksame technische Unterstützung die Wirksamkeit der von den Geldgebern in den Ländern des Westlichen Balkans bereitgestellten Hilfe zu verbessern. Ferner soll durch die Vergabe von Zuschüssen für vorrangige Projektvorhaben in diesen Ländern auch die Darlehensvergabe erleichtert werden. Bislang wurden 199 Zuschüsse für 139 Projekte i. H. v. 472,3 Mio. € bewilligt (Stand: Mai 2016). Das gesamte Investitionsvolumen der entsprechenden Projekte beträgt über 13 Mrd. €, bislang wurden diesbezüglich Kreditverträge mit einem Umfang von über 3,7 Mrd. € zwischen den begünstigten Staaten der Westbalkanregion und den v.g. Internationalen Finanzinstituten gezeichnet. Für den Zeitraum 2014 - 2020 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 1.094 Mrd. € in laufenden Preisen vorgesehen, davon rund 1.083 Mrd. € für Politikbereiche innerhalb des Finanzrahmens und rund 11 Mrd. € für besondere Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens. Im Einzelnen ist der Finanzrahmen in folgende Politikbereiche untergliedert: 1. Intelligentes und integratives Wachstum: a) Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. Hierzu gehören u. a. Forschung, transeuropäische Netze für Energie, Verkehr und Telekommunikation, b) Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d. h. Regionalpolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kooperation zwischen den Regionen; 6.1.6 Finanzverfassung der EU Grundlage der Finanzverfassung der EU sind die Artikel 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die wesentlichen Elemente sind das Eigenmittelsystem, der mehrjährige Finanzrahmen und das jährliche Haushaltsverfahren. 2. Nachhaltiges Wachstum: betrifft die natürlichen Ressourcen, d. h. Agrarpolitik, Fischereipolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums; Finanzierung durch Eigenmittel Der Haushalt der EU wird von den Mitgliedstaaten gemäß Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union durch drei Arten von Eigenmitteln finanziert: 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft, umfasst u. a. die Bereiche Justiz und Inneres, Grenzschutz, Verbraucherschutz, Kultur; 4. Europa in der Welt, betrifft Maßnahmen der Außenpolitik der EU, wie Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe und Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik. Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), Mehrwertsteuer-Eigenmittel und Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmittel. 5. Verwaltungsausgaben für die Europäischen Institutionen. An den Gesamteinnahmen der EU haben die Traditionellen Eigenmittel einen Anteil von rund 15 %; dabei ist eine Erhebungskostenpauschale von derzeit 20 % zu berücksichtigen, welche die Mitgliedstaaten für Erhebung und Abführung dieser Eigenmittel einbehalten. 6. Ausgleichsbeträge: Zeitlich begrenzte Zahlung für Kroatien (bis 2014). Der jährliche Haushaltsplan muss die im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen einhalten. Die auf Basis einer einheitlichen Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage an die EU abzuführenden Mehrwertsteuer-Eigenmittel tragen rund 10 % zum jährlichen Haushalt bei; für Deutschland, Niederlande und Schweden ist der Abrufsatz bis 2020 von 0,30 % auf 0,15 % der Bemessungsgrundlage abgesenkt. Haushaltsverfahren Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. An der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans sind Kommission, Rat und EP beteiligt. Spätestens zum 01.09. legt die Kommission dem 215 staaten. Der Spielraum (Marge) für Mittel für Zahlungen unterhalb der Obergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens beläuft sich auf 8 Mrd. €. Europäischen Parlament und dem Rat einen Haushaltsentwurf für das Folgejahr vor. Zu diesem Vorschlag nimmt der Rat gegenüber dem EP bis 01.10. Stellung. Billigt das EP die Stellungnahme des Rates oder fasst es keinen Beschluss darüber, ist der Haushaltsplan erlassen. Änderungsvorschläge des EP werden der Kommission und dem Rat zugeleitet. Sofern der Rat die Änderungen nicht binnen zehn Tagen billigt, beginnt ein Vermittlungsverfahren. Der Vermittlungsausschuss besteht aus Vertretern von Rat und EP. Erzielt der Vermittlungsausschuss keine Einigung, muss die Kommission einen neuen Entwurf vorlegen. Ist zu Beginn des neuen Haushaltsjahres kein neuer Haushaltsplan erlassen, gilt bis zu einer Einigung der Plan des Vorjahres fort. Diese Regelung ist zuletzt in den 1980er-Jahren angewandt worden. Die Bundesregierung setzt sich für einen Verhandlungsansatz im Kreise der Nettozahler ein, der zwei Ziele verfolgt: • E rhaltung und wenn möglich Erhöhung der Reaktionsfähigkeit des EU-Haushalts für unvorhergesehene Entwicklungen und • B egrenzung des Anwachsens der Summe der ausstehenden Verpflichtungen der EU (RAL). Einen Vergleich der einzelnen Ausgabenrubriken der Haushaltsjahre 2016 und 2017 zeigt die nachstehende tabellarische Übersicht. 6.1.7 Der Haushalt der EU Der von der Kommission vorgeschlagene Rückgang der Mittel für Zahlungen für den EU-Haushalt 2017 im Vergleich zum Vorjahr beruht darauf, dass die Implementierung der Programme der früheren Finanzperiode 2007-2013 weitgehend abgeschlossen ist und dass die neuen Programme in dieser Finanzperiode in einigen Politikbereichen langsamer als erwartet anlaufen. Die Europäische Kommission hat am 30.06.2016 ihren Entwurf für den EU-Haushalt 2017 vorgelegt. Das Gesamtvolumen soll sich auf rd. 134,9 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen belaufen. Gemessen an der Wirtschaftsleistung in der Union entspricht dies 0,9 v. H. des Bruttonationaleinkommens der EU-MitgliedTabellarische Übersicht1 VE 1 Veränderung in % EU-Haushalt 2017 (Soll)2 EU-Haushalt 2016 (Soll) ZE VE ZE Mio. € % Mio. € % Mio. € % Mio. € % 2 3 4 5 6 7 8 9 Sp. 6 zu Sp. 2 Sp. 8 zu Sp. 4 10 11 Rubrik Intelligentes und integratives Wachstum……………….. 69.841,2 45,1 66.246,7 46,0 74.682,8 47,4 56.646,7 42,0 6,9 -14,5 Nachhaltiges Wachstum; natürliche Ressourcen…… 62.484,2 40,3 55.120,8 38,3 58.901,7 37,4 55.236,2 40,9 -5,7 0,2 Sicherheit und Unionsbürgerschaft……… 4.052,0 2,6 3.022,3 2,1 4.272,4 2,7 3.781,9 2,8 5,4 25,1 Europa in der Welt………. 9.167,0 5,9 10.155,6 7,1 9.432,0 6,0 9.289,7 6,9 2,9 -8,5 Verwaltung………………. 8.951,0 5,8 8.950,9 6,2 9.321,7 5,9 9.324,1 6,9 4,1 4,2 Ausgleichszahlungen……. - - - - - - - - - - Besondere Instrumente…. Gesamtbetrag……………… 524,6 0,3 389,0 0,3 1.046,9 0,7 620,0 0,5 99,6 59,4 155.020,0 100 143.885,3 100 157.657,5 100 134.898,6 100 1,7 -6,2 1 inkl. Berichtigungshaushalt 1-3/2016 2 Entwurf der Kommission vom 30.06.2016 216 6.1.8 ringer eingeschätzt, da die Sondermaßnahmen aufgrund der Krise im Agrarsektor nun auslaufen. Damit ist ein Bedarf für weitere Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Krise im Agrarsektor im HHE 2017 nicht berücksichtigt. Die Agrarfinanzierung Die zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik benötigten Haushaltsmittel werden innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) veranschlagt. Die Ausgaben für den Agrarsektor und den ländlichen Raum für das Haushaltsjahr 2017 stellen mit einem Anteil von ca. 40 % den zweitgrößten Ausgabenblock des EUHaushalts dar. Die Ausgabenansätze des EGFL und des ELER betragen (Zahlungsermächtigungen in Mio. €): Haushalt 2016 EGFL 42.212 HE 2017 Veränderung in % 42.889 1,6 Die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums sind gekennzeichnet durch die Überschneidung der Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2014-2020. Daraus ergibt sich eine Aufteilung der Zahlungsermächtigungen. 9.902 Mio. € sind für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgesehen. Davon werden 3.565 Mio. € für sogenannte Vorauszahlungen und Investitionsausgaben und 6.337 Mio. € für jährliche Maßnahmen veranschlagt. Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1.280 Mio. € werden für Ausgaben aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 benötigt. 6.1.9Strukturpolitik davon: Marktbezogene Maßnahmen Direktbeihilfen Agrarkrisenreserve andere Maßnahmen Die Europäische Strukturförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU. 2.691 39.446 2.252 40.515 -16,1 2,7 441 451 102 131 2,3 28,4 ELER 11.746 11.209 -4,6 Die finanziellen Mittel werden drei Kategorien von Regionen in den Mitgliedsstaaten zugewiesen: EU-Agrarausgaben insgesamt 53.958 54.098 0,3 Weniger entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Konvergenz): Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand. Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 der Europäischen Union hat die Strukturförderung einen Anteil in Höhe von etwa einem Drittel des EU-Gesamthaushaltes. * Der HH 2016 enthält den Berichtigungshaushalt Nr. 1 und die Entwürfe der Berichtigungshaushalte Nr. 2 und 3 Übergangsregionen: Regionen, die sich in einem Zwischenstadium befinden und weder der Kategorie „Weniger entwickelte Regionen“, noch der Kategorie „Stärker entwickelte Regionen“ zugeordnet werden können. Von den Verpflichtungsermächtigungen des EGFL und ELER stehen Deutschland ca. 11,5 % zur Verfügung. Stärker entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung): Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen. Die EGFL-Nettoobergrenze beläuft sich nach technischer Anpassung von konstanten Preisen 2011 in laufende Preise und unter Berücksichtigung der Transfers zwischen den Agrarfonds auf 44.145,7 Mio. €. Europäische territoriale Zusammenarbeit: Stärkung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit als Ergänzung der beiden anderen Ziele. Der von der EU-Kommission geschätzte Bedarf beträgt 44.817,6 Mio. €, von denen 1.880 Mio. € durch erwartete zweckgebundene Einnahmen gedeckt wird. Somit werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42.937,6 Mio. € im Haushaltsentwurf veranschlagt. Damit verringert sich die Marge im Vergleich zum HH 2016 um 521,8 Mio. € auf 1.208,1 Mio. €. Diese wird zugunsten der Marge in Rubrik 3 um weitere 650 Mio. € gekürzt. Somit verbleibt eine Marge von 639,4 Mio. €. Eine Kürzung der Direktzahlungen zur Einhaltung der Obergrenze ist daher nicht erforderlich. Die Direktzahlungen werden jedoch wie in jedem Haushaltsjahr zur Finanzierung der Agrarkrisenreserve gekürzt. Die Kürzung beträgt im HHE 2017 450,5 Mio. €. Für die Strukturförderung stehen Deutschland im Förderzeitraum 2014 bis 2020 ca. 17 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011) zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Strukturförderung liegt dabei weiterhin auf den fünf neuen Bundesländern. Durch die Einführung eines regionalen Sicherheitsnetzes für die aus der Höchstförderung (ehemals Förderziel „Konvergenz“) herausfallenden Regionen erhalten diese 60 % ihres bisherigen Fördervolumens aus dem ehemaligen Ziel „Konvergenz“. Die Übergangsregionen in Deutschland (umfasst die neuen Bundesländer ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 8,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011) und die stärker entwickelten Regionen (umfasst die alten Bundesländer und Berlin ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 7,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011). Die Agrarkrisenreserve dient zur Abfederung von finanziellen Einbußen durch unvorhersehbare Ereignisse im Agrarsektor wie z. B. Lebensmittelskandale oder Tierseuchen. Daneben erhält Deutschland eine Sonderzuweisung in Höhe von 710 Mio. € (davon 510 Mio. € für die ehemaligen Konvergenzregionen und 200 Mio. € für die Region Leipzig [in konstanten Preisen 2011]). Der Mittelbedarf für die Direktzahlungen und Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Der Kürzung der Direktzahlungen zur Finanzierung der Krisenreserve stehen die höhere phasing-in-Rate bei den Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten und der gestiegene Anteil an gekoppelten Direktzahlungen gegenüber. Ferner berücksichtigt der Vorschlag der Kommission die Anwendung der so genannten Flexibilität, d. h. die Mitgliedstaaten können gemäß Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bis zu 15 % ihrer Mittel von den Direktzahlungen in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik oder umgekehrt (bis zu 25 %) transferieren. Der Rückgang der zweckgebundenen Einnahmen durch den Wegfall der Milchabgabe führt zu einem Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben im Bereich der Direktzahlungen und marktbezogenen Maßnahmen in Höhe von 717,2 Mio. €. Dabei wird der Bedarf für Marktmaßnahmen im Vorschlag der Kommission um 580,6 Mio. € ge- Der Bund führt daneben das Bundesprogramm „Europäischer Sozialfonds“ fort. Mit der Ausrichtung der Strukturpolitik auf ein langfristiges Wachstum durch „Better Spending“ einschließlich „Makroökonomischer Konditionalitäten“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 wurden in der Förderperiode 2014-2020 deutsche Kernanliegen eingeführt. Die Ausgaben der Strukturpolitik werden dadurch stärker und effektiv mit der finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in Einklang gebracht, damit über die Kohäsionspolitik größtmögliche Wachstumseffekte erzielt werden können. 217 6.2 tung zu verschaffen sein. Gemeinsam mit anderen westlichen Beitragszahlern bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, in den Programm-Budgets der einzelnen Organisationen eine den weltwirtschaftlichen Realitäten entsprechende Haushaltspolitik durchzusetzen. Leistungen im internationalen Bereich Für die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an das VNSystem einschließlich der Unter- und Sonderorganisationen der VN wurden in den Bundeshaushalt 2015 rd. 906 Mio. € eingestellt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied internationaler Entwicklungsbanken und -fonds (s. nachstehende Zusammenstellung). Bei der Aufstellung und Durchführung der Budgets, zu denen die Bundesrepublik Deutschland Beiträge leistet, wird wie bisher den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Mittelanforderung und -verwendung die erforderliche Gel- Deutsche Kapitalbeteiligungen und Fonds-Kumulierte Beitragszusagen bis Ende 2015*) Bank/Fonds Kapitalbeteiligungen Fonds-Kumulierte Beitragszusagen3 - Mio. UDS/Mio. € Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)1 11.650,0 $ 1 25.612,4 $ Globale Umweltfazilität (GEF) der Weltbank 1.751,0 $ Multilateraler Fonds zum Montrealer Protokoll (Ozonschicht-Treuhandfonds) 355,6 $ 3.734,7 $ 1.862,0 $ 241,3 $ 98,2 $ 225,5 € 536,2 $ 33.835,8 $ 225,5 € Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) 1 Internationale Finanz-Corporation (IFC) Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) 4 128,9 $ 3.737,2 $ Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF) Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) 4 6.368,5 $ Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF) Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) 4 3.240,9 $ Fonds für Sondergeschäfte (FSO) der IDB Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) 5 Karibische Entwicklungsbank (CDB) 4 13,3 $ 106,6 $ Sonderfonds (SDF) der CDB Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) - Beteiligung am Grundkapital 2.556,5 € - Beiträge zu den von der EBWE verwalteten Fonds Entwicklungsbank des Europarates (CEB) 915,8 € Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe 16,3 € Insgesamt 25.245,4 $ 3.488,6 € 2 1 Finanzjahr 2015 bis 30. Juni 2015 2 Eingezahltes Kapital plus Haftungskapital 3 Beteiligungen an Fonds sind in voller Höhe einzuzahlen. 4 Die Angabe stellt den Gesamtbetrag der bisher gezeichneten Kapitalanteile dar, also Einzahlungskapital + Haftungskapital. Einzahlungen zu den aktuellen Kapitalerhöhungen erfolgen noch bis 2021, daher teilweise abweichende Angaben in den Jahresberichten. Dort werden teilweise bereits bezahlte Kapitalanteile dargestellt. 5 Bei der IIC gibt es nur Einzahlungskapital. *) Quelle: Jahresbericht 2015 der jeweiligen Bank 218 7.Tabellen 7.Tabellen Tabelle 1:Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2020 – Gesamtüberblick – ........................................... 222 Tabelle 13:Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen....................................... 328 Tabelle 14:Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe................................... 338 Tabelle 2:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020............................ 232 Tabelle 15:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten ................ 340 Tabelle 3:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 – Anteile in Prozent ................................................................ 241 Tabelle 16:Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten........ 344 Tabelle 4:Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 – Ausgewählte Titel und Funktionen – .................................................... ............................................................................. 249 Tabelle 5:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020..... .256 Tabelle 17:Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung............................................................... 348 Tabelle 6:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020....... 264 Tabelle 18:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik................................... 355 Tabelle 7:Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 -2020........... 272 Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2005 bis 2020....................... 279 Tabelle 19:Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik........... 361 Methodische Hinweise Tabelle 8:Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 -2020........... 281 Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2005-2020 .......................... .289 In den Tabellen 1–10 ist das Jahr 1990 nicht mit den Jahren 1989 und 1991 vergleichbar, weil es im Gegensatz zu diesen den Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990 einschließlich Abschnitt B des 3. Nachtrags enthält; das Jahr 1991 umfasst dagegen den gesamtdeutschen Haushalt. Tabelle 9:Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt ......... 291 Tabelle 11:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1950 bis 2017...................... 300 Der Bundeshaushalt 2001 ist erstmalig in der neuen Haushaltssystematik gebucht. Hierdurch ist eine Vergleichbarkeit mit den Haushalten der Vorjahre nur eingeschränkt möglich. Insbesondere durch die Auflösung der Oberfunktion 93 (Versorgung) und deren Zuordnung auf die wichtigsten Aufgabenbereiche ergeben sich spürbare Systematikbrüche. Tabelle 12:Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2017.................. 317 Die systematische Umstellung wird durch die Doppelstrichlinie zwischen den Jahren 2000 und 2001 in den Tabellen angezeigt. Tabelle 10:Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2017........................... 293 Die Werte für die Jahre 1950 bis 2001 sind mit dem Faktor 1,95583 von DM auf Euro umgerechnet. 221 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts Finanzierung Ausgaben des Bundeshaushaltsund und ihre ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 19501950 bisbis2020 in den Haushaltsjahren 2020 -- Gesamtüberblick Gesamtüberblick 1) Gegenstand der Nachweisung 1950 Ist 1951 Ist 1952 Ist 1953 Ist 1954 Ist 1955 Ist In Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) 6 332 9 468 10 434 10 087 10 677 11 463 . +49,5 +10,2 -3,3 +5,8 +7,4 5 834 8 761 10 331 11 037 12 001 13 308 . +25,7 +9,2 +3,5 +4,4 +5,6 + 41 - 24 -1 - 112 + 98 +3 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) - - - 839 1 423 1 848 - 457 - 731 - 104 - - - 100 19 384 586 137 31 - 25 35 329 262 186 - 100 +6 - 349 - 258 + 125 + 155 131 669 - 328 116 - II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - 83 327 512 328 116 - 232 - 580 - 21 - 73 + 337 + 271 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - 3 - - 1 596 - - +3 - - +1 596 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - 953 1 103 - - - - + 953 +1 103 - - 225 - 150 - 85 - 40 - 17 - 18 - - - + 839 +1 423 +1 848 - 457 - 731 - 104 - - - 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 7 508 10 670 11 809 14 291 14 413 15 185 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 7 377 10 000 11 812 13 963 14 297 16 781 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) - 131 - 669 +3 - 328 - 116 +1 596 - 125 - 173 - 515 - - - 163 337 469 730 1 086 3 236 - 419 -1 180 - 982 -1 057 -1 202 -1 640 Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Es gelten: die Haushaltsjahre bis 1959 jeweils vom 1. April bis 31. März (bis einschließlich 1953 zuzüglich Auslaufperiode), das Haushaltsjahr 1960 vom 1. April bis 31. Dezember 1960, ab Haushaltsjahr 1961 vom 1. Januar bis 31. Dezember (=Kalenderjahr). 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 222 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts ihreFinanzierung Finanzierung Ausgaben des Bundeshaushaltsund und ihre in den Haushaltsjahren 1950 2020 -- Gesamtüberblick in den Haushaltsjahren 1950 bisbis2020 Gesamtüberblick 1956 Ist 1957 Ist 1958 Ist 1960 6) 1959 Ist 1961 Ist Ist 1962 Ist 1963 Ist In Mio. € 14 169 16 154 17 259 18 849 15 485 22 013 7) 25 495 27 999 +23,6 +14,0 +6,8 +9,2 . . +15,8 +9,8 14 389 14 737 16 113 17 879 15 444 22 540 25 261 26 777 +4,1 +1,2 +4,8 +5,6 . . +6,2 +3,1 +3 + 13 -3 - 28 + 11 - 100 - 75 + 88 222 - - - - 427 - - - -1 405 -1 149 - 997 - 31 - - 308 -1 134 20 139 70 975 166 32 7) 473 1 406 358 414 279 725 197 510 321 401 + 337 + 275 + 210 - 251 + 31 + 479 - 152 -1 005 25 - 12 88 26 82 209 262 - - - - - 79 106 210 + 313 + 275 + 198 - 339 +5 + 475 - 255 -1 056 47 1 524 380 - - - - - - 404 - - - - - - - 47 -1 120 - 380 - - - - - - 522 926 608 - - - - - - - - - - - - - 522 - 926 - 608 - - - - - 43 - 39 - 40 - 50 - 36 - 48 - 53 - 77 + 222 - - - - + 427 - - - -1 405 -1 149 - 997 - 31 - - 308 -1 134 17 062 18 630 20 762 21 965 16 939 26 720 29 628 30 093 17 037 19 034 20 750 21 876 16 913 26 638 29 419 29 831 - 25 + 404 - 12 - 88 - 26 - 82 - 209 - 262 +1 524 - - - - 79 - 24 - - 3 112 4 147 5 182 3 595 2 484 1 213 1 234 1 524 -1 613 -3 743 -5 194 -3 683 -2 589 -1 319 -1 443 -1 785 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 6) Rumpfrechnungsjahr 9 Monate. - 7) Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden, und zwar 1961: 1 074 Mio €. 223 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts und Ausgaben des Bundeshaushalts undihre ihreFinanzierung Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020 - Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren 19501950 bis bis 2020 - Gesamtüberblick 1) Gegenstand der Nachweisung 1964 Ist 1965 Ist 1966 Ist 1967 Ist 1968 Ist 1969 Ist 29 732 6) 32 821 6) 34 192 6) 38 164 6) 38 738 +6,2 +10,4 +4,1 +11,6 +1,5 +8,6 29 526 32 275 33 622 34 273 36 145 42 627 +5,3 +4,8 +2,1 -1,0 +2,8 +9,2 + 70 + 35 - 36 -3 + 80 + 36 I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 42 057 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) - - - - - 606 - 136 - 510 - 607 -3 894 -2 514 - 1 044 6) 730 6) 856 6) 4 534 6) 4 616 7) 4 347 745 672 744 1 138 1 673 4 346 - 298 - 58 - 111 -3 396 -2 944 -1 16 372 525 689 1 - II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge 262 - 119 270 525 690 - 53 - 429 - 517 -3 815 -2 420 + 689 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - - - - - - - - 83 - 81 - 90 - 78 - 94 - 83 - - - - - + 606 - 136 - 510 - 607 -3 894 -2 514 - 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 33 711 35 370 37 150 41 407 45 239 50 005 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 33 695 34 998 36 626 40 718 45 238 50 005 - 16 - 372 - 525 - 689 -1 - - - 16 - 270 - 525 - 690 - Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag 1 841 1 893 1 753 2 095 1 689 1 974 -1 858 -2 281 -2 547 -3 310 -2 381 -1 974 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 224 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts und Ausgaben des Bundeshaushalts undihre ihreFinanzierung Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020 - Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren 19501950 bis bis 2020 - Gesamtüberblick 1970 Ist 1971 Ist 1972 Ist 1973 Ist 1974 Ist 1975 Ist 1976 12) 1977 12) Ist Ist In Mio. € 50 348 62 662 68 531 80 219 83 092 +7,0 13 +12,8 +10,3 +9,4 +12,7 11) +3,6 +5,8 45 197 49 798 54 370 60 934 9)10) 63 181 2) 63 292 69 856 76 569 +6,0 11,2 +9,2 +12,1 +3,7 +0,2 +10,4 +9,6 - 32 - 158 - 15 + 93 + 64 + 12 + 16 -5 - - - - - - - - - 708 -2 442 -1 636 -5 285 -16 915 -13 220 -11 354 2 503 2 837 (3 575) 8) (4 253) (7 838) (18 792) (23 681) (18 793 3 575 4 253 7 838 18 792 23 681 18 793 - - - - - - (1 543) (2 884) (2 993) (3 492) (10 498) (7 691) 1 543 2 884 2 993 3 492 10 498 7 691 - - - - - - 2 100 - 566 - 737 -2 033 -1 369 -4 844 -15 300 -13 182 -11 101 - - - - - - - - - - - - - - - - - 566 - 737 -2 033 -1 369 -4 844 -15 300 -13 182 -11 101 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 133 - - 312 1 204 - - 900 511 - - - - - - + 900 + 378 - - - 312 -1 204 - - - 153 - 349 - 409 - 267 - 129 - 412 - 38 - 253 + 180 - - - - - - - - - 708 -2 442 -1 636 -5 285 -16 915 -13 220 -11 354 48 178 52 604 57 673 65 003 69 757 81 847 85 087 88 674 48 178 52 604 57 673 65 003 69 757 81 847 85 087 88 674 - - - - - - - - - - - - - - - - 1 984 2 101 1 976 2 082 2 071 2 140 2 198 2 695 -1 984 -2 101 -1 976 -2 082 -2 071 -2 140 -2 198 -2 695 Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden, und zwar 1964: 256 Mio €; 1965 und 1966: je 383 Mio €; 1967: 741 Mio € . 7) Einschließlich 372 Mio € Umschuldung gemäß § 19 (3) Haushaltsgesetz 1968. 8) Ohne 511 Mio € Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden. 9) Ohne Bundesanteil an Stabilitätszuschlag und Investitionsteuer. 10) 87 918 180 1 937 6) 56 797 8) 44 984 Nach Abzug stllgelegter Steuereinnahmen von 312 Mio €, die haushaltstechnisch als Minuseinnahme behandelt wurden. - 11) Gegenüber methodisch umgerechnetem Ist-Ergebnis 1974 wegen Neuregelung des Familienlastenausgleich ab 1975. 12) Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975. 225 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts Finanzierung Ausgaben des Bundeshaushaltsund und ihre ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 2020 -- Gesamtüberblick Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren 1950 bisbis2020 1) Gegenstand der Nachweisung 1978 6) 1979 6) 1980 6) Ist Ist Ist 103 975 110 291 1981 Ist 1982 Ist 1983 Ist I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) 96 894 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 119 128 125 086 126 160 +10,2 +7,3 +6,1 +8,0 +5,0 +0,9 83 418 90 762 96 169 99 719 105 821 109 830 +8,9 +8,8 +6,0 +3,7 +6,1 +3,8 + 22 - 107 + 13 + 11 + 11 + 11 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) - - - - - - -13 454 -13 321 -14 109 -19 398 -19 254 -16 319 (23 778) ( 27 887) (30 475) (43 845) (40 703) (39 042) 7) 23 778 27 887 30 475 43 845 40 703 39 042 - - - - - - (10 515) (14 792) (16 615) (24 728) (21 697) (22 949) 10 515 14 792 16 615 24 728 21 697 22 949 - - - - - - -13 263 -13 095 -13 860 -19 117 -19 007 -16 093 - - - - - - II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - - - - - - -13 263 -13 095 -13 860 -19 117 -19 007 -16 093 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - - - - - - - - 191 - 227 - 249 - 281 - 247 - 226 Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) - - - - - - -13 454 -13 321 -14 109 -19 398 -19 254 -16 319 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 97 629 104 643 110 514 119 313 125 276 126 342 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 97 629 104 643 110 514 119 313 125 276 126 342 - - - - - - 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag - - - - - - 3 148 3 053 2 867 2 773 1 990 1 996 -3 148 -3 053 -2 867 -2 773 -1 990 -1 996 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 226 Tabelle 1 AusgabenAusgaben des Bundeshaushalts und des Bundeshaushalts undihre ihre Finanzierung Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020- -Gesamtüberblick Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren 19501950 bis bis 2020 1984 Ist 1985 Ist 1986 Ist 1987 Ist 1988 Ist 1990 8) 1989 Ist 1991 Ist Ist In Mio. € 128 734 131 459 133 716 137 562 140 796 148 162 194 381 +2,0 +2,1 +1,7 +2,9 +2,4 +5,2 . . 114 086 119 819 121 812 123 287 122 394 137 896 169 799 178 220 +3,9 +5,0 +1,7 +1,2 -0,7 +12,7 . . + 12 + 13 + 14 + 15 + 14 + 15 + 17 +1 - - - - - - - - -14 635 -11 627 -11 890 -14 259 -18 388 -10 247 -24 565 -27 201 (39 357) (34 746) (42 618) (46 278) (46 483) (43 020) (67 242) (78 507) 37 357 34 746 42 618 46 278 46 483 40 442 65 727 77 861 - - - - - 2 577 1 515 647 (22 884) (23 301) (30 895) (32 240) (28 389) (33 189) (43 351) (47 081) 22 884 23 301 30 895 32 240 28 389 30 612 41 835 46 434 - - - - - 2 577 1 515 647 -14 472 -11 446 -11 722 -14 038 -18 094 -9 830 -23 891 -26 601 9) - - - - - - - - - - - - - - - - -14 472 -11 446 -11 722 -14 038 -18 094 -9 830 -23 891 -26 601 9) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 163 - 180 - 167 - 221 - 294 - 417 - 674 - 599 - - - - - - - - -14 635 -11 627 -11 890 -14 259 -18 388 -10 247 -24 565 -27 201 128 931 131 680 133 948 137 795 141 015 148 398 194 638 205 709 128 931 131 680 133 948 137 795 141 015 148 398 194 638 205 709 - - - - - - - - - - - - - - - - 1 878 1 851 1 803 1 680 1 383 1 538 1 553 1 777 -1 878 -1 851 -1 803 -1 680 -1 383 -1 538 -1 553 -1 777 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 6) Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975. 7) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe 8) Einschließlich übergeleiteter Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990: Ausgaben = 36 869 Mio €, Einnahmen = 24 500 Mio €, Nettokreditaufnahme = - 7 628 Mio €. 9) 205 422 Nach Abzug der Übergangsfinanzierung von 4 824 Mio €. 227 Tabelle 1 AusgabenAusgaben des Bundeshaushalts und Finanzierung des Bundeshaushalts undihre ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 19501950 bis bis 2020 in den Haushaltsjahren 2020-- Gesamtüberblick Gesamtüberblick - Gegenstand der Nachweisung 1992 Ist 1993 Ist 1994 Ist 1995 Ist 1996 Ist 1997 Ist In Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 1) 218 408 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 233 896 240 945 237 576 232 920 225 950 +6,3 +7,1 +3,0 -1,4 -2,0 -3,0 198 278 199 650 215 067 211 741 192 781 193 488 +11,3 +0,7 +7,7 -1,5 -9,0 +0,4 + 11 + 15 + 12 + 14 + 20 + 21 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) - - - - - - -20 119 -34 230 -25 865 -25 821 -40 117 -32 440 (69 973) (69 731) (71 153) (86 149) (96 961) (129 150) 66 157 66 616 65 398 86 149 96 961 129 150 II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) 3 816 3 115 5 755 - - - (50 227) (35 906) (45 551) (60 523) (56 939) (96 578) 46 411 32 792 39 796 60 523 56 939 96 578 3 816 3 115 5 755 - - - -19 746 -33 825 -25 602 -25 626 -40 022 -32 571 - - - - - - - - - - - - -19 746 -33 825 -25 602 -25 626 -40 022 -32 571 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 4) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen - - - - - - - 372 - 405 - 263 - 195 - 96 132 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) - - - - - - -20 119 -34 230 -25 865 -25 821 -40 117 -32 440 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 218 702 234 162 241 212 237 768 233 100 226 124 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 218 702 234 162 241 212 237 768 233 100 226 124 - - - - - - 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag - - - - - - 4 788 4 898 4 902 . - - -4 788 -4 898 -4 902 . - - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. - Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. - 4) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 228 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 1950 bis bis 2020 Gesamtüberblick in den Haushaltsjahren 2020-- Gesamtüberblick 1998 Ist 1999 Ist 2000 Ist 2001 Ist 2002 Ist 2003 Ist 2004 Ist 2005 Ist in Mio. € 233 619 246 869 244 405 243 145 249 286 256 703 251 594 259 849 +3,4 +5,7 -1,0 -0,5 +2,5 +3,0 -2,0 +3,3 204 679 220 644 220 524 220 206 216 624 217 528 211 834 228 409 +5,8 +7,8 -0,1 -0,1 -1,6 +0,4 -2,6 +7,8 + 19 + 16 + 17 + 25 - 67 - 56 - 40 + 38 - - - -28 921 -26 210 -23 863 -22 914 -32 729 -39 230 -39 800 -31 402 (124 378) (144 061) (149 695) (129 997) (175 264) (192 328) (199 582) (224 226) 124 378 144 061 149 695 129 997 175 264 192 328 199 582 224 226 - - - - - - - - (95 526) (117 950) (125 936) (107 170) (143 401) (153 680) (160 039) (193 029) 95 526 117 950 125 936 107 170 143 401 153 680 160 039 193 029 - - - - - - -28 852 -26 110 -23 759 -22 826 -31 863 -38 648 -39 542 -31 197 - - - - - - - - - - - - - - - - -28 852 -26 110 -23 759 -22 826 -31 863 -38 648 -39 542 -31 197 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 69 - 100 - 104 - 88 - 866 - 582 - 258 - 205 - - - - - - - - -28 921 -26 210 -23 863 -22 914 -32 729 -39 230 -39 800 -31 402 233 774 247 009 244 539 243 282 249 611 257 085 252 015 260 202 233 774 247 009 244 539 243 282 249 611 257 085 252 015 260 202 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 229 Tabelle 1 AusgabenAusgaben des Bundeshaushalts und Finanzierung des Bundeshaushalts undihre ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020--Gesamtüberblick Gesamtüberblick - in den Haushaltsjahren 19501950 bisbis 2020 Gegenstand der Nachweisung 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist in Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 1) 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 +0,5 +3,6 +4,4 +3,5 +3,9 -2,4 232 806 255 718 270 476 257 742 259 293 278 520 +1,9 +9,8 +5,8 -4,7 +0,6 +7,4 + 35 - - - - - -28 205 -14 690 -11 792 -34 461 -44 323 -17 667 (238 898) (222 051) (229 580) (264 014) (289 016) (277 327) 238 898 222 051 229 580 264 014 289 016 277 327 - - - - - - (211 005) (216 159) (218 045) (229 864) (239 200) (259 983) 211 005 216 159 218 045 229 864 239 200 259 983 - - - - - -27 893 -14 336 -11 535 -34 148 -44 011 -17 343 - - - - - - - - - - - - -27 893 -14 336 -11 535 -34 148 -44 011 -17 343 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - - 354 - 257 - 313 - 311 - 324 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 296 228 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 4) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen - 312 - 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) - - - - - - -28 205 -14 690 -11 792 -34 511 -44 323 -17 667 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 296 555 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 296 555 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) - - - - - - - - - - - - 14. Haushaltsreste - - - - - - 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag - - - - - - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. - Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. - 4) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 230 Tabelle 1 Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 19501950 bis bis 2020 Gesamtüberblick in den Haushaltsjahren 2020 -- Gesamtüberblick 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Soll 2017 Regentw 2018 2019 Finanzplanung in Mio. € 2020 in Mrd. € 306 775 307 843 294 486 299 285 316 900 328 700 331,1 343,3 349,3 +3,6 +0,3 -4,3 +1,6 +5,9 +3,7 +0,7 +3,7 +1,7 283 956 285 452 295 147 311 055 310 515 321 651 330,8 343,0 349,0 +2,0 +0,5 +3,4 +5,4 -0,2 +3,6 +2,8 +3,7 +1,7 - - - - - - - - - -6 385 -7 049 -0,3 -0,3 -0,3 11 792 -22 773 -22 348 - 295 (245 164) (243 248) (200 259) (169 936) (207 176) (185 240) ( 190,5) ( 180,7) ( 201,6) 245 164 243 248 200 259 169 936 207 176 185 240 190,5 180,7 201,6 - - - - - - - - (232 584) (224 246) (200 260) (188 670) (196 224) (174 142) ( 192,9) ( 182,8) ( 200,3) 232 584 224 246 200 260 188 670 196 224 174 142 192,9 182,8 200,3 - - - - - - - - - -22 480 -22 072 +0 +0 0 0 0,0 0,0 0,0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -22 480 -22 072 +0 +0 0 0 0,0 0,0 0,0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 293 - 276 - 297 - 353 - 285 -315 -0,3 -0,3 -0,3 - - - - - - - - - -22 773 -22 348 - 297 - 353 - 285 - 315 -0 -0 -0 307 116 308 201 295 872 311 716 316 900 328 700 331,1 343,3 349,3 307 116 308 201 295 872 311 716 316 900 328 700 331,1 343,3 349,3 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 231 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in in Mio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den€Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € - Tabelle 2 1952 1957 1962 1963 1964 1965 1966 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 10.434 16.154 25.495 27.999 29.732 32.821 34.192 ALLGEMEINE DIENSTE 4.598 4.624 9.577 11.152 10.882 11.149 11.659 471 497 672 810 820 878 890 31 136 589 615 677 881 1.098 4.038 3.883 8.128 9.497 9.164 9.170 9.445 43 82 154 193 182 178 182 0 0 0 0 0 0 0 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 35 1 142 39 473 141 541 154 661 169 727 182 941 271 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 19 62 266 317 407 452 563 Politische Führung und zentrale Verwaltung Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 3.577 6.348 8.055 8.188 9.241 10.747 11.250 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 994 2.563 3.399 3.791 3.977 4.307 4.810 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 308 343 719 555 1.053 1.706 1.877 1.659 3.004 3.567 3.424 3.667 4.022 3.773 596 191 35 45 47 39 46 11 32 46 42 49 45 44 0 117 144 171 276 433 482 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 17 17 41 53 50 47 52 Sport und Erholung 5 6 18 21 24 21 25 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0 1 0 0 0 0 0 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 254 707 900 829 774 798 701 Wohnungswesen 232 690 881 797 731 749 665 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 392 1.123 1.477 1.557 1.634 1.798 1.622 20 467 712 748 842 969 819 341 612 715 779 740 781 758 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 82 250 410 487 604 628 594 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 26 86 233 234 401 403 337 1 3 50 112 74 95 121 40 66 68 81 79 76 75 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 257 713 1.515 1.794 2.018 2.116 2.176 Straßen 110 432 1.126 1.345 1.533 1.609 1.679 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 109 168 206 234 247 249 222 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0 42 57 56 66 75 78 Luftfahrt 6 15 42 49 58 67 73 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 45 603 699 744 877 1.592 1.571 Verkehrsunternehmen 32 553 626 658 797 1.474 1.453 9 47 56 47 53 56 76 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 2.550 4.102 6.482 4.749 6.969 5.768 6.584 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 435 353 527 686 750 852 1.054 Schulden 154 766 860 993 1.408 1.361 1.623 0 0 0 0 0 0 -6 Verbesserung der Agrarstruktur Einkommensstabilisierende Maßnahmen Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 232 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - ininMio. €Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € - Tabelle 2 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 38.164 38.738 42.057 44.985 50.348 56.798 62.663 ALLGEMEINE DIENSTE 12.673 11.416 13.352 13.417 15.670 17.081 19.418 958 998 1.107 1.215 1.410 1.592 1.691 1.192 1.442 1.941 1.683 2.640 2.378 3.244 10.284 8.731 10.038 10.211 11.253 12.697 13.975 192 192 200 233 282 325 407 0 0 0 0 0 0 0 1.164 357 1.243 410 1.409 431 1.763 576 2.499 759 3.232 929 3.469 881 694 718 850 980 1.329 1.580 1.766 Politische Führung und zentrale Verwaltung Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 11.753 12.554 12.690 13.668 15.075 15.973 16.446 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 4.907 5.694 5.849 6.062 6.595 7.201 7.612 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 1.724 1.687 1.686 1.774 2.033 2.144 2.067 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 4.202 4.130 4.011 4.480 4.860 5.056 5.379 105 163 80 95 94 136 123 47 44 46 51 55 56 65 531 632 806 1.012 1.236 1.167 981 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 72 63 60 101 251 590 650 Sport und Erholung 34 31 32 72 216 310 83 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0 1 2 2 4 14 28 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 732 687 488 505 592 793 879 Wohnungswesen 687 645 446 455 521 717 768 1.461 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.893 2.719 2.947 3.324 1.896 1.645 Verbesserung der Agrarstruktur 915 841 848 871 862 615 700 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 933 1.837 2.069 2.425 1.003 980 718 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 710 806 835 959 1.055 1.329 1.873 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 313 282 213 365 451 389 433 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 266 295 295 273 272 361 577 82 121 156 196 233 278 498 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 2.941 2.897 3.550 3.887 4.480 5.075 5.179 Straßen 2.255 2.133 2.556 2.767 3.059 3.349 3.424 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 268 281 342 377 448 482 512 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 212 246 274 285 318 565 656 84 88 122 124 147 192 190 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 2.034 1.914 2.007 2.122 2.741 4.059 5.293 Verkehrsunternehmen 1.901 1.700 1.842 1.967 2.531 3.812 4.708 78 58 68 85 94 92 94 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 7.436 10.941 12.667 8.432 8.343 7.896 10.334 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 1.101 1.258 1.286 1.408 1.722 2.292 2.572 Schulden 2.339 2.834 1.552 1.406 1.482 1.633 1.901 0 0 0 0 0 0 0 Regionale Förderungsmaßnahmen Luftfahrt Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 233 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in in Mio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den€Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € - Tabelle 2 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 68.531 80.219 83.092 87.917 96.894 103.976 110.291 ALLGEMEINE DIENSTE 21.363 21.662 22.357 22.850 24.959 26.780 28.310 Politische Führung und zentrale Verwaltung 1.943 1.998 2.223 2.250 2.426 2.641 2.783 Auswärtige Angelegenheiten 3.147 2.601 2.411 2.365 2.950 3.547 3.723 15.686 16.415 17.027 17.490 18.740 19.703 20.900 475 524 557 594 686 723 730 0 0 0 0 0 0 0 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 3.836 909 4.336 825 4.319 799 4.410 710 4.991 739 5.665 641 6.111 667 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2.040 2.319 2.388 2.519 2.841 3.473 3.699 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 19.459 29.171 30.214 31.759 34.327 35.519 38.451 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 9.641 13.402 13.926 13.599 16.269 16.507 18.246 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 2.139 7.215 7.109 7.645 8.366 9.662 10.102 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 5.908 6.316 6.621 6.936 7.045 7.183 7.738 174 231 316 486 602 628 783 78 91 100 117 131 152 191 1.317 1.645 1.855 2.706 1.700 1.183 1.154 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 670 624 692 674 749 811 916 Sport und Erholung 29 34 36 36 38 38 37 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 44 46 49 59 148 241 271 - - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 866 875 1.046 1.043 899 1.142 1.172 Wohnungswesen 721 675 856 847 644 818 851 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.113 1.151 980 983 1.059 1.106 1.097 Verbesserung der Agrarstruktur 671 699 588 622 627 641 577 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 384 403 336 305 367 380 422 1.849 1.882 1.550 1.844 2.684 2.728 3.312 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 575 900 641 775 776 718 875 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 685 550 486 527 1.139 1.258 1.501 Regionale Förderungsmaßnahmen 363 292 284 269 308 336 332 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 5.625 5.861 5.873 6.081 6.636 7.417 7.160 Straßen 3.559 3.475 3.536 3.530 3.883 4.250 4.021 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 590 686 677 737 897 824 837 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 803 978 862 950 1.005 1.180 1.094 Luftfahrt 227 232 204 218 208 250 295 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 4.907 4.736 4.917 5.702 6.967 7.628 6.544 Verkehrsunternehmen 4.710 4.513 4.718 5.502 6.605 7.087 6.269 121 118 117 117 126 140 118 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 10.069 11.549 13.139 13.328 14.357 15.847 17.441 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 2.661 2.935 3.220 3.533 3.905 4.238 4.618 Schulden 2.368 2.892 3.752 4.600 5.111 6.026 7.419 0 0 0 0 0 0 0 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 234 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - ininMio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den€Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Ausgabeart Tabelle 2 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 119.128 125.086 126.160 128.734 131.459 133.715 137.561 ALLGEMEINE DIENSTE 30.324 31.582 33.195 34.195 35.618 35.529 36.564 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2.875 2.990 3.250 3.246 3.341 3.540 3.964 Auswärtige Angelegenheiten 3.921 4.109 4.187 4.626 5.267 4.321 4.348 22.579 23.529 24.782 25.333 25.991 26.614 27.100 787 790 808 824 845 874 950 0 0 0 0 0 0 0 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 6.312 674 6.904 741 6.780 907 6.548 903 6.750 826 6.868 892 6.860 843 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 3.906 4.429 4.244 4.330 4.535 4.608 4.617 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 43.116 44.339 41.734 41.831 42.487 43.857 45.149 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 20.277 21.477 18.762 18.840 19.798 20.297 21.329 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 11.248 10.011 9.122 8.692 8.545 9.425 10.011 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 7.958 8.002 7.891 7.816 7.541 7.439 7.335 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 1.991 3.037 3.974 4.898 5.060 5.138 5.137 192 211 200 198 205 218 220 1.223 1.362 1.467 981 972 884 712 814 956 1.031 792 380 562 385 36 37 37 41 40 40 46 207 179 176 179 247 446 236 - - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1.455 1.334 1.262 1.438 1.431 1.514 1.501 Wohnungswesen 1.120 1.066 1.036 1.203 1.207 1.242 1.139 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 834 850 800 905 1.002 1.115 1.234 Verbesserung der Agrarstruktur 447 428 437 435 477 506 575 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 291 335 280 378 436 512 555 3.033 2.862 2.838 3.871 3.477 3.332 4.029 Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 600 536 511 467 482 452 384 1.572 1.290 953 1.594 1.096 1.106 1.596 255 212 205 205 304 325 405 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 7.031 6.788 6.516 6.510 6.631 6.701 6.904 Straßen 3.795 3.675 3.675 3.635 3.744 3.780 3.891 841 769 834 900 912 929 940 1.113 1.087 909 809 910 845 908 270 283 275 341 278 297 313 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 6.405 7.186 7.287 7.311 7.391 7.037 7.003 Verkehrsunternehmen 6.118 6.683 6.749 6.609 6.839 6.741 6.755 130 146 246 245 239 135 126 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 19.987 22.475 24.900 25.530 26.513 27.433 28.166 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4.919 5.157 5.319 5.518 5.706 5.860 6.060 Schulden 9.492 11.649 13.943 14.537 15.283 15.898 16.303 0 0 0 0 0 0 0 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Luftfahrt Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 235 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - ininMio. €Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Ausgabeart Tabelle 2 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 140.796 148.162 194.381 205.422 218.408 233.896 240.945 ALLGEMEINE DIENSTE 36.925 38.145 39.944 48.731 43.894 42.806 40.511 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4.049 4.345 4.937 5.691 5.973 6.255 6.273 Auswärtige Angelegenheiten 4.528 4.792 5.594 13.215 8.257 8.540 7.583 27.177 27.848 28.218 28.379 27.974 26.148 24.737 967 960 974 1.166 1.357 1.526 1.633 0 0 0 0 0 0 0 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 6.732 845 6.919 952 7.436 1.018 10.028 1.496 10.552 1.651 10.471 1.698 9.783 1.661 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 4.674 4.680 4.928 5.773 6.198 6.352 6.219 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 46.517 49.856 52.881 70.104 75.566 87.885 87.268 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 23.228 25.180 27.399 36.007 38.946 49.104 46.689 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 10.103 10.560 11.224 16.048 17.329 16.874 16.182 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 7.313 7.548 7.672 8.133 8.464 8.658 8.765 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 4.645 4.563 4.471 8.794 9.641 11.959 14.312 Jugendhilfe nach SGB VIII 242 322 424 998 522 597 631 Förderung der Vermögensbildung 433 429 275 282 295 298 251 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 404 457 580 907 997 735 725 54 49 57 119 131 111 106 237 293 397 636 693 458 451 - - - - - - - 1.414 1.356 1.510 2.249 2.379 1.766 2.738 981 909 1.131 1.487 1.814 1.277 2.258 2.396 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.661 2.155 1.920 3.794 3.639 2.839 Verbesserung der Agrarstruktur 586 663 698 1.195 1.278 1.278 1.117 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 958 1.400 1.126 2.473 2.235 1.388 1.129 4.355 6.343 6.690 11.163 8.517 10.773 10.108 373 376 365 376 568 521 574 1.892 2.506 2.239 2.704 2.445 2.047 1.661 390 1.624 1.819 5.934 2.868 3.386 2.701 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 6.827 6.848 7.532 9.141 11.890 11.072 11.198 Straßen 3.785 3.820 4.030 5.694 7.580 7.905 8.041 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 902 863 897 1.069 1.080 1.209 1.185 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 972 912 967 1.177 1.736 583 571 Luftfahrt 325 377 424 447 555 287 343 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 7.147 7.104 7.099 11.730 16.676 14.924 18.406 Verkehrsunternehmen 6.850 6.831 6.890 9.973 11.307 11.686 9.194 120 133 129 1.011 4.635 2.793 8.751 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 29.034 29.214 69.045 37.862 44.592 50.892 58.079 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 6.206 6.365 7.980 10.532 14.379 19.320 22.571 16.954 16.853 17.990 20.633 22.773 23.812 27.469 0 0 36.869 0 0 0 0 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Schulden Globalposten 236 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - ininMio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den €Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Ausgabeart Tabelle 2 1995 1996 1997 1998 1999 2000 IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 237.576 232.919 225.950 233.619 246.869 244.405 ALLGEMEINE DIENSTE 39.449 39.158 38.569 39.245 40.175 39.486 Politische Führung und zentrale Verwaltung 6.237 6.658 6.800 7.263 7.660 7.231 Auswärtige Angelegenheiten 6.764 6.139 5.899 5.705 5.597 6.591 24.395 24.226 23.705 24.016 24.599 23.251 1.753 1.822 1.848 1.924 1.963 2.075 0 0 0 0 0 0 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 9.879 1.771 9.872 1.757 9.455 1.748 9.559 1.758 9.930 1.897 9.888 1.936 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 6.192 6.278 5.977 6.108 6.146 6.359 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 90.171 84.896 84.603 91.868 100.301 100.761 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 47.003 52.911 53.732 60.023 68.978 70.420 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 17.000 6.419 6.378 6.783 6.633 6.226 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 8.412 7.580 6.675 6.260 5.856 7.908 16.560 17.159 16.977 17.935 17.833 14.645 Jugendhilfe nach SGB VIII 700 695 673 663 625 488 Förderung der Vermögensbildung 200 156 244 324 423 451 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 819 1.118 672 683 635 609 Sport und Erholung 107 113 109 113 122 122 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 506 448 435 430 387 370 - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 3.016 2.728 2.749 2.713 2.506 2.297 Wohnungswesen 2.436 2.129 2.154 2.169 2.075 1.917 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2.130 1.920 1.687 1.602 1.621 1.633 Verbesserung der Agrarstruktur 1.100 1.273 995 881 864 852 916 529 572 594 622 651 12.273 14.574 14.708 13.413 12.575 12.798 484 185 162 166 178 217 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1.466 5.552 4.923 4.766 4.632 4.316 Regionale Förderungsmaßnahmen 5.779 5.977 5.929 5.699 5.664 5.352 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Einkommensstabilisierende Maßnahmen ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 11.028 10.906 9.495 9.698 9.612 9.404 Straßen 8.024 7.763 6.532 6.637 6.558 6.434 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.227 1.242 1.190 1.372 1.384 1.351 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 515 567 391 328 294 289 Luftfahrt 149 155 139 139 138 142 30.059 28.440 23.236 24.173 16.230 16.042 9.958 4.848 3.803 3.565 8.439 8.261 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 19.185 23.188 19.045 19.999 7.221 6.965 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 38.945 39.488 40.950 40.821 53.423 51.620 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4.859 4.859 4.859 3.305 3.305 3.305 25.721 26.080 27.482 28.791 41.126 39.198 0 0 -1 0 0 0 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN Verkehrsunternehmen Schulden Globalposten 237 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den€ Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Ausgabeart Tabelle 2 2001 2002 2003 2004 2005 2006 IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 243.145 249.286 256.703 251.594 259.849 261.046 ALLGEMEINE DIENSTE 47.756 48.302 48.003 47.135 47.505 47.732 Politische Führung und zentrale Verwaltung 8.558 8.400 8.089 7.754 7.866 7.620 Auswärtige Angelegenheiten 5.652 5.579 5.491 5.576 5.893 5.987 27.958 28.391 28.384 27.715 27.768 27.795 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.267 2.500 2.588 2.617 2.757 2.854 Finanzverwaltung 3.001 3.112 3.144 3.162 2.899 3.151 10.633 2.081 10.956 2.129 10.936 2.135 10.995 1.829 11.444 1.845 12.047 1.894 6.696 6.767 6.680 6.631 6.666 7.004 Verteidigung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 102.034 111.855 118.299 120.555 133.048 134.509 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 75.896 83.926 88.350 87.268 85.695 85.660 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 6.211 6.433 6.396 6.739 4.497 4.345 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 5.249 4.888 4.585 4.304 3.984 3.619 13.462 15.408 17.478 20.836 37.523 39.475 Jugendhilfe nach SGB VIII 116 112 109 120 130 126 Förderung der Vermögensbildung 486 482 612 568 493 500 1.003 985 1.048 909 912 897 179 228 192 118 128 124 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - - - - - - 208 213 184 216 196 219 207 219 209 249 198 242 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 2.200 2.237 1.826 1.812 1.788 1.488 Wohnungswesen 1.786 1.631 1.347 1.279 1.262 1.002 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.371 1.180 1.097 974 987 908 Verbesserung der Agrarstruktur 805 838 736 680 665 614 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 415 166 163 112 130 113 10.973 6.700 9.602 5.571 5.458 4.745 285 259 244 310 332 418 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 4.016 3.284 2.869 2.380 1.905 1.817 Regionale Förderungsmaßnahmen 4.790 1.587 4.880 1.390 1.226 1.123 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 9.775 10.021 10.096 10.123 11.119 11.012 Straßen 6.937 6.992 7.030 7.290 7.565 7.524 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.295 1.369 1.378 1.357 1.396 1.402 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 258 359 376 368 301 360 Luftfahrt 140 142 146 152 168 171 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 13.869 16.932 16.205 14.311 9.465 9.295 Verkehrsunternehmen 8.891 9.805 9.617 8.035 3.581 3.596 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 4.400 6.448 6.103 5.825 5.511 5.386 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 43.666 40.444 39.973 39.629 38.475 38.708 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3.308 2.468 2.269 2.264 39 38 37.662 37.093 36.895 36.299 37.396 37.506 0 0 0 0 0 0 Schulden Globalposten 238 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - ininMio. Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen den €Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Ausgabeart Tabelle 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 270.450 282.308 292.253 303.658 296.228 306.775 ALLGEMEINE DIENSTE 49.353 50.394 53.357 54.227 54.407 66.542 Politische Führung und zentrale Verwaltung 7.930 6.103 6.356 6.240 6.369 5.921 Auswärtige Angelegenheiten 6.506 7.411 8.216 8.695 8.562 19.251 Verteidigung 28.540 29.999 31.320 31.707 31.710 33.247 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.952 3.216 3.417 3.486 3.628 3.791 Finanzverwaltung 3.093 3.307 3.662 3.727 3.754 3.925 12.837 2.129 13.437 2.413 14.960 2.602 14.896 2.689 16.086 3.195 17.668 3.978 7.146 7.709 8.701 8.940 9.361 9.844 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 139.751 140.439 147.716 163.431 155.255 153.929 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 91.540 94.447 100.212 110.596 110.526 108.688 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 5.130 6.129 6.511 6.873 6.924 8.129 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 3.294 3.101 2.945 2.722 2.544 2.394 36.302 35.301 36.487 41.540 33.531 32.268 Jugendhilfe nach SGB VIII 148 191 190 192 293 317 Förderung der Vermögensbildung 453 458 440 515 435 386 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 853 1.058 1.251 1.255 1.335 1.398 Sport und Erholung 110 127 130 135 132 130 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0 0 0 0 0 0 188 229 311 268 344 310 400 332 392 367 397 407 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1.743 1.607 1.808 2.114 2.033 2.089 Wohnungswesen 1.225 1.062 1.142 1.356 1.366 1.391 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 914 1.050 987 1.198 1.111 909 Verbesserung der Agrarstruktur 612 692 633 645 565 560 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 120 116 122 334 330 118 4.691 4.727 4.598 4.480 4.545 4.179 402 531 855 768 690 794 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 2.016 2.043 1.631 1.591 1.586 1.384 Regionale Förderungsmaßnahmen 1.023 945 966 811 937 817 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 10.802 11.231 12.426 11.735 11.645 12.110 Straßen 7.215 7.380 8.261 7.677 7.450 7.443 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.492 1.666 1.970 1.853 1.725 1.745 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 298 355 273 335 348 315 Luftfahrt 175 182 184 181 173 180 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 9.904 16.991 15.740 16.073 15.986 16.385 Verkehrsunternehmen 4.357 10.109 10.109 10.586 10.448 10.948 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 5.271 4.340 5.348 5.223 5.020 5.184 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 39.902 41.684 39.704 34.550 34.152 31.906 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 89 362 415 228 129 168 38.748 40.185 38.108 33.113 32.805 30.491 0 0 -0 0 0 0 Schulden Globalposten 239 Tabelle 2 Tabelle 2 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € - Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € - Ausgabeart 2013 2014 2015 2016 2017 IST IST IST Soll Reg.E. 2018 2019 2020 Finanzplanung AUSGABEN ZUSAMMEN 307.843 295.486 299.285 316.900 328.700 331.100 343.300 349.300 ALLGEMEINE DIENSTE 72.647 69.720 75.527 75.059 79.275 78.734 79.621 80.705 Politische Führung und zentrale Verwaltung 13.205 13.738 18.293 15.375 15.903 15.451 15.562 15.680 Auswärtige Angelegenheiten 18.374 14.449 12.143 14.203 14.996 14.636 14.433 14.031 Verteidigung 32.269 32.594 34.324 34.207 36.623 36.688 37.677 39.014 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 4.476 4.527 5.367 5.653 6.062 6.256 6.222 6.253 Finanzverwaltung 3.865 3.932 4.395 4.593 4.644 4.680 4.703 4.705 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen 18.684 4.854 18.822 4.969 20.531 4.955 22.083 5.401 23.575 5.736 23.285 5.189 23.678 5.333 23.077 4.587 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 10.150 10.214 10.987 11.756 12.636 12.876 13.074 13.214 145.706 148.783 156.472 164.346 173.913 178.125 183.858 190.227 98.701 99.489 104.567 109.554 114.853 117.716 121.201 124.808 6.548 7.396 7.956 8.438 8.060 8.341 8.506 8.691 SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2.340 2.175 2.128 2.211 2.025 1.882 1.803 1.782 32.680 32.510 33.946 34.686 37.917 38.637 40.415 42.090 394 368 356 424 546 545 512 512 1.633 132 1.889 136 2.323 152 2.726 210 2.657 157 2.702 152 2.719 152 2.736 152 Umwelt- und Naturschutz 425 622 645 905 800 849 849 849 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 522 531 791 865 940 918 927 942 2.304 1.660 2.010 1.530 2.453 1.936 2.867 2.170 3.525 2.190 3.430 1.992 3.301 1.904 2.289 818 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 904 862 873 1.100 1.189 1.148 1.093 1.089 Landwirtschaft und Ernährung 878 836 835 1.062 1.151 1.106 1.052 1.047 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 3.900 21 4.076 25 11.578 42 11.170 125 10.203 125 9.663 125 9.842 125 9.669 125 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1.492 1.580 2.735 1.751 1.445 1.408 1.408 1.408 796 710 1.948 1.762 1.928 1.109 1.433 1.331 Arbeitsmarktpolitik Jugendhilfe nach SGB VIII GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie Regionale Förderungsmaßnahmen VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 16.406 15.993 22.534 24.510 25.402 27.409 28.106 26.132 Straßen 7.399 7.852 12.282 13.451 13.909 15.575 16.572 15.069 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.684 1.660 1.826 1.688 1.786 1.692 1.676 1.583 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 4.597 4.274 5.852 5.701 5.772 6.339 6.192 5.926 275 270 573 728 670 558 566 456 FINANZWIRTSCHAFT 46.017 33.718 331.140 329.941 337.662 337.704 354.382 362.677 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 13.479 6.069 11.651 8.178 8.103 8.038 7.946 7.855 38 537 284.433 290.619 303.019 318.750 331.465 342.854 31.307 25.920 21.095 23.807 19.362 19.221 19.330 21.888 0 0 0 -88 -999 -9.624 -5.670 -11.217 Luftfahrt Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen Schulden Globalposten 240 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 Tabelle 3 - Anteile in % 1952 1957 1962 1963 1964 1965 1966 1967 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 44,07 28,63 37,56 39,83 36,60 33,97 34,10 33,21 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,51 3,08 2,64 2,89 2,76 2,68 2,60 2,51 Auswärtige Angelegenheiten 0,30 0,84 2,31 2,20 2,28 2,68 3,21 3,12 38,70 24,04 31,88 33,92 30,82 27,94 27,62 26,95 0,41 0,51 0,60 0,69 0,61 0,54 0,53 0,50 . . . . . . . . BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 0,34 0,88 1,85 1,93 2,22 2,21 2,75 3,05 Hochschulen 0,01 0,24 0,55 0,55 0,57 0,56 0,79 0,94 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 0,19 0,39 1,04 1,13 1,37 1,38 1,65 1,82 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 34,28 39,30 31,59 29,24 31,08 32,74 32,90 30,79 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 9,53 15,87 13,33 13,54 13,38 13,12 14,07 12,86 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 2,95 2,13 2,82 1,98 3,54 5,20 5,49 4,52 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 15,90 18,60 13,99 12,23 12,33 12,26 11,03 11,01 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 5,71 1,18 0,14 0,16 0,16 0,12 0,13 0,28 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,10 0,20 0,18 0,15 0,16 0,14 0,13 0,12 Förderung der Vermögensbildung 0,00 0,72 0,57 0,61 0,93 1,32 1,41 1,39 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,17 0,11 0,16 0,19 0,17 0,14 0,15 0,19 Sport und Erholung 0,05 0,04 0,07 0,08 0,08 0,06 0,07 0,09 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 2,43 4,38 3,53 2,96 2,60 2,43 2,05 1,92 Wohnungswesen 2,22 4,27 3,46 2,85 2,46 2,28 1,94 1,80 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 3,76 6,95 5,79 5,56 5,50 5,48 4,74 4,96 Verbesserung der Agrarstruktur 0,19 2,89 2,79 2,67 2,83 2,95 2,40 2,40 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 3,27 3,79 2,80 2,78 2,49 2,38 2,22 2,45 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 0,79 1,55 1,61 1,74 2,03 1,91 1,74 1,86 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,25 0,53 0,91 0,84 1,35 1,23 0,98 0,82 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,00 0,02 0,20 0,40 0,25 0,29 0,35 0,70 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,39 0,41 0,27 0,29 0,26 0,23 0,22 0,21 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 2,47 4,41 5,94 6,41 6,79 6,45 6,36 7,71 Straßen 1,05 2,67 4,42 4,80 5,16 4,90 4,91 5,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1,05 1,04 0,81 0,84 0,83 0,76 0,65 0,70 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,00 0,26 0,22 0,20 0,22 0,23 0,23 0,56 Luftfahrt 0,05 0,09 0,16 0,18 0,19 0,20 0,21 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 0,43 3,73 2,74 2,66 2,95 4,85 4,59 5,33 Verkehrsunternehmen 0,30 3,42 2,46 2,35 2,68 4,49 4,25 4,98 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,08 0,29 0,22 0,17 0,18 0,17 0,22 0,20 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 24,44 25,40 25,42 16,96 23,44 17,58 19,25 19,48 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4,17 2,18 2,07 2,45 2,52 2,60 3,08 2,88 Schulden 1,47 4,74 3,37 3,55 4,74 4,15 4,75 6,13 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -0,02 0,00 241 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 - Anteile in % - Tabelle 3 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 29,47 31,75 29,83 31,12 30,07 30,99 31,17 27,00 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,58 2,63 2,70 2,80 2,80 2,70 2,83 2,49 Auswärtige Angelegenheiten 3,72 4,62 3,74 5,24 4,19 5,18 4,59 3,24 22,54 23,87 22,70 22,35 22,35 22,30 22,89 20,46 0,50 0,48 0,52 0,56 0,57 0,65 0,69 0,65 . . . . . . . . BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 3,21 3,35 3,92 4,96 5,69 5,54 5,60 5,41 Hochschulen 1,06 1,02 1,28 1,51 1,64 1,41 1,33 1,03 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 1,85 2,02 2,18 2,64 2,78 2,82 2,98 2,89 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 32,41 30,17 30,38 29,94 28,12 26,25 28,39 36,36 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 14,70 13,91 13,48 13,10 12,68 12,15 14,07 16,71 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 4,35 4,01 3,94 4,04 3,78 3,30 3,12 8,99 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 10,66 9,54 9,96 9,65 8,90 8,58 8,62 7,87 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 0,42 0,19 0,21 0,19 0,24 0,20 0,25 0,29 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,11 0,11 0,11 0,11 0,10 0,10 0,11 0,11 Förderung der Vermögensbildung 1,63 1,92 2,25 2,45 2,05 1,57 1,92 2,05 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,16 0,14 0,22 0,50 1,04 1,04 0,98 0,78 Sport und Erholung 0,08 0,08 0,16 0,43 0,55 0,13 0,04 0,04 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,00 0,00 0,01 0,01 0,02 0,04 0,06 0,06 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,77 1,16 1,12 1,18 1,40 1,40 1,26 1,09 Wohnungswesen 1,67 1,06 1,01 1,04 1,26 1,22 1,05 0,84 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 7,02 7,01 7,39 3,77 2,90 2,33 1,62 1,43 Verbesserung der Agrarstruktur 2,17 2,02 1,94 1,71 1,08 1,12 0,98 0,87 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 4,74 4,92 5,39 1,99 1,73 1,15 0,56 0,50 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 2,08 1,98 2,13 2,10 2,34 2,99 2,70 2,35 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,73 0,51 0,81 0,90 0,68 0,69 0,84 1,12 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,76 0,70 0,61 0,54 0,64 0,92 1,00 0,69 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,31 0,37 0,44 0,46 0,49 0,79 0,53 0,36 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 7,48 8,44 8,64 8,90 8,93 8,27 8,21 7,31 Straßen 5,51 6,08 6,15 6,08 5,90 5,46 5,19 4,33 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,72 0,81 0,84 0,89 0,85 0,82 0,86 0,86 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,64 0,65 0,63 0,63 0,99 1,05 1,17 1,22 Luftfahrt 0,23 0,29 0,28 0,29 0,34 0,30 0,33 0,29 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 4,94 4,77 4,72 5,44 7,15 8,45 7,16 5,90 Verkehrsunternehmen 4,39 4,38 4,37 5,03 6,71 7,51 6,87 5,63 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,15 0,16 0,19 0,19 0,16 0,15 0,18 0,15 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 28,24 30,12 18,74 16,57 13,90 16,49 14,69 14,40 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3,25 3,06 3,13 3,42 4,03 4,10 3,88 3,66 Schulden 7,32 3,69 3,13 2,94 2,88 3,03 3,45 3,61 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 242 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 - Anteile in % - Tabelle 3 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 26,91 25,99 25,76 25,76 25,67 25,45 25,25 26,31 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,68 2,56 2,50 2,54 2,52 2,41 2,39 2,58 Auswärtige Angelegenheiten 2,90 2,69 3,04 3,41 3,38 3,29 3,28 3,32 20,49 19,89 19,34 18,95 18,95 18,95 18,81 19,64 0,67 0,68 0,71 0,70 0,66 0,66 0,63 0,64 . . . . . . . . BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 5,20 5,02 5,15 5,45 5,54 5,30 5,52 5,37 Hochschulen 0,96 0,81 0,76 0,62 0,60 0,57 0,59 0,72 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2,87 2,87 2,93 3,34 3,35 3,28 3,54 3,36 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 36,36 36,12 35,43 34,16 34,86 36,19 35,45 33,08 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 16,76 15,47 16,79 15,88 16,54 17,02 17,17 14,87 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 8,56 8,70 8,63 9,29 9,16 9,44 8,00 7,23 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 7,97 7,89 7,27 6,91 7,02 6,68 6,40 6,25 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 0,38 0,55 0,62 0,60 0,71 1,67 2,43 3,15 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,12 0,13 0,14 0,15 0,17 0,16 0,17 0,16 Förderung der Vermögensbildung 2,23 3,08 1,75 1,14 1,05 1,03 1,09 1,16 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,83 0,77 0,77 0,78 0,83 0,68 0,76 0,82 Sport und Erholung 0,04 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 0,06 0,07 0,15 0,23 0,25 0,17 0,14 0,14 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,26 1,19 0,93 1,10 1,06 1,22 1,07 1,00 Wohnungswesen 1,03 0,96 0,66 0,79 0,77 0,94 0,85 0,82 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1,18 1,12 1,09 1,06 0,99 0,70 0,68 0,63 Verbesserung der Agrarstruktur 0,71 0,71 0,65 0,62 0,52 0,38 0,34 0,35 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,40 0,35 0,38 0,37 0,38 0,24 0,27 0,22 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,86 2,10 2,77 2,62 3,00 2,55 2,29 2,25 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,77 0,88 0,80 0,69 0,79 0,50 0,43 0,40 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,59 0,60 1,18 1,21 1,36 1,32 1,03 0,76 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,34 0,31 0,32 0,32 0,30 0,21 0,17 0,16 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 7,07 6,92 6,85 7,13 6,49 5,90 5,43 5,16 Straßen 4,26 4,02 4,01 4,09 3,65 3,19 2,94 2,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,81 0,84 0,93 0,79 0,76 0,71 0,62 0,66 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 1,04 1,08 1,04 1,13 0,99 0,93 0,87 0,72 Luftfahrt 0,25 0,25 0,21 0,24 0,27 0,23 0,23 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 5,92 6,49 7,19 7,34 5,93 5,38 5,74 5,78 Verkehrsunternehmen 5,68 6,26 6,82 6,82 5,68 5,14 5,34 5,35 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,14 0,13 0,13 0,13 0,11 0,11 0,12 0,19 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 15,81 15,16 14,82 15,24 15,81 16,78 17,97 19,74 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3,88 4,02 4,03 4,08 4,19 4,13 4,12 4,22 Schulden 4,52 5,23 5,27 5,80 6,73 7,97 9,31 11,05 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 243 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 Tabelle 3 - Anteile in % 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 26,56 27,09 26,57 26,58 26,23 25,75 20,55 23,72 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,52 2,54 2,65 2,88 2,88 2,93 2,54 2,77 Auswärtige Angelegenheiten 3,59 4,01 3,23 3,16 3,22 3,23 2,88 6,43 19,68 19,77 19,90 19,70 19,30 18,80 14,52 13,81 0,64 0,64 0,65 0,69 0,69 0,65 0,50 0,57 . . . . . . . . BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 5,09 5,13 5,14 4,99 4,78 4,67 3,83 4,88 Hochschulen 0,70 0,63 0,67 0,61 0,60 0,64 0,52 0,73 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,36 3,45 3,45 3,36 3,32 3,16 2,54 2,81 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 32,49 32,32 32,80 32,82 33,04 33,65 27,20 34,13 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 14,63 15,06 15,18 15,50 16,50 16,99 14,10 17,53 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 6,75 6,50 7,05 7,28 7,18 7,13 5,77 7,81 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 6,07 5,74 5,56 5,33 5,19 5,09 3,95 3,96 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 3,80 3,85 3,84 3,73 3,30 3,08 2,30 4,28 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,15 0,16 0,16 0,16 0,17 0,22 0,22 0,49 Förderung der Vermögensbildung 0,76 0,74 0,66 0,52 0,31 0,29 0,14 0,14 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,62 0,29 0,42 0,28 0,29 0,31 0,30 0,44 Sport und Erholung 0,03 0,03 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 0,06 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 0,14 0,19 0,33 0,17 0,17 0,20 0,20 0,31 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,12 1,09 1,13 1,09 1,00 0,92 0,78 1,09 Wohnungswesen 0,93 0,92 0,93 0,83 0,70 0,61 0,58 0,72 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,70 0,76 0,83 0,90 1,18 1,45 0,99 1,85 Verbesserung der Agrarstruktur 0,34 0,36 0,38 0,42 0,42 0,45 0,36 0,58 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,29 0,33 0,38 0,40 0,68 0,94 0,58 1,20 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 3,01 2,64 2,49 2,93 3,09 4,28 3,44 5,43 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,36 0,37 0,34 0,28 0,26 0,25 0,19 0,18 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,24 0,83 0,83 1,16 1,34 1,69 1,15 1,32 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,16 0,23 0,24 0,29 0,28 1,10 0,94 2,89 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 5,06 5,04 5,01 5,02 4,85 4,62 3,87 4,45 Straßen 2,82 2,85 2,83 2,83 2,69 2,58 2,07 2,77 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,70 0,69 0,70 0,68 0,64 0,58 0,46 0,52 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,63 0,69 0,63 0,66 0,69 0,62 0,50 0,57 Luftfahrt 0,26 0,21 0,22 0,23 0,23 0,25 0,22 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 5,68 5,62 5,26 5,09 5,08 4,79 3,65 5,71 Verkehrsunternehmen 5,13 5,20 5,04 4,91 4,87 4,61 3,54 4,85 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,19 0,18 0,10 0,09 0,09 0,09 0,07 0,49 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 19,83 20,17 20,52 20,48 20,62 19,72 35,52 18,43 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4,29 4,34 4,38 4,40 4,41 4,30 4,11 5,13 11,29 11,63 11,89 11,85 12,04 11,37 9,25 10,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,97 0,00 Schulden Globalposten 244 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 Tabelle 3 - Anteile in % 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 20,10 18,30 16,81 16,60 16,81 17,07 16,80 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,73 2,67 2,60 2,63 2,86 3,01 3,11 Auswärtige Angelegenheiten 3,78 3,65 3,15 2,85 2,64 2,61 2,44 12,81 11,18 10,27 10,27 10,40 10,49 10,28 0,62 0,65 0,68 0,74 0,78 0,82 0,82 . . . . . . . BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 4,83 4,48 4,06 4,16 4,24 4,18 4,09 Hochschulen 0,76 0,73 0,69 0,75 0,75 0,77 0,75 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2,84 2,72 2,58 2,61 2,70 2,65 2,61 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 34,60 37,57 36,22 37,95 36,45 37,44 39,32 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 17,83 20,99 19,38 19,78 22,72 23,78 25,69 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 7,93 7,21 6,72 7,16 2,76 2,82 2,90 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 3,88 3,70 3,64 3,54 3,25 2,95 2,68 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 4,41 5,11 5,94 6,97 7,37 7,51 7,68 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,24 0,26 0,26 0,29 0,30 0,30 0,28 Förderung der Vermögensbildung 0,14 0,13 0,10 0,08 0,07 0,11 0,14 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,46 0,31 0,30 0,34 0,48 0,30 0,29 Sport und Erholung 0,06 0,05 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung 0,32 0,20 0,19 0,21 0,19 0,19 0,18 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,09 0,75 1,14 1,27 1,17 1,22 1,16 Wohnungswesen 0,83 0,55 0,94 1,03 0,91 0,95 0,93 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1,67 1,21 0,99 0,90 0,82 0,75 0,69 Verbesserung der Agrarstruktur 0,59 0,55 0,46 0,46 0,55 0,44 0,38 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 1,02 0,59 0,47 0,39 0,23 0,25 0,25 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 3,90 4,61 4,20 5,17 6,26 6,51 5,74 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,26 0,22 0,24 0,20 0,08 0,07 0,07 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,12 0,88 0,69 0,62 2,38 2,18 2,04 Regionale Förderungsmaßnahmen 1,31 1,45 1,12 2,43 2,57 2,62 2,44 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 5,44 4,73 4,65 4,64 4,68 4,20 4,15 Straßen 3,47 3,38 3,34 3,38 3,33 2,89 2,84 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,49 0,52 0,49 0,52 0,53 0,53 0,59 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,79 0,25 0,24 0,22 0,24 0,17 0,14 Luftfahrt 0,25 0,12 0,14 0,06 0,07 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 7,64 6,38 7,64 12,65 12,21 10,28 10,35 Verkehrsunternehmen 5,18 5,00 3,82 4,19 2,08 1,68 1,53 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,12 1,19 3,63 8,08 9,96 8,43 8,56 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 20,42 21,76 24,10 16,39 16,95 18,12 17,47 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 6,58 8,26 9,37 2,05 2,09 2,15 1,41 10,43 10,18 11,40 10,83 11,20 12,16 12,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 245 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 Tabelle 3 - Anteile in % 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 16,27 16,16 19,64 19,38 18,70 18,73 18,28 Politische Führung und zentrale Verwaltung 3,10 2,96 3,52 3,37 3,15 3,08 3,03 Auswärtige Angelegenheiten 2,27 2,70 2,32 2,24 2,14 2,22 2,27 Verteidigung 9,96 9,51 11,50 11,39 11,06 11,02 10,69 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 0,80 0,85 0,93 1,00 1,01 1,04 1,06 . . . 1,25 1,22 1,26 1,12 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 4,02 4,05 4,37 4,39 4,26 4,37 4,40 Hochschulen 0,77 0,79 0,86 0,85 0,83 0,73 0,71 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2,49 2,60 2,75 2,71 2,60 2,64 2,57 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 40,63 41,23 41,96 44,87 46,08 47,92 51,20 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 27,94 28,81 31,21 33,67 34,42 34,69 32,98 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 2,69 2,55 2,55 2,58 2,49 2,68 1,73 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2,37 3,24 2,16 1,96 1,79 1,71 1,53 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 7,22 5,99 5,54 6,18 6,81 8,28 14,44 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,25 0,20 0,05 0,04 0,04 0,05 0,05 Förderung der Vermögensbildung 0,17 0,18 0,20 0,19 0,24 0,23 0,19 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,26 0,25 0,41 0,40 0,41 0,36 0,35 Sport und Erholung 0,05 0,05 0,07 0,09 0,07 0,05 0,05 Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Finanzverwaltung 0,16 0,15 - - - - - Umwelt- und Naturschutz . . . 0,07 0,08 0,08 0,08 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . 0,09 0,09 0,09 0,10 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,01 0,94 0,90 0,90 0,71 0,72 0,69 Wohnungswesen 0,84 0,78 0,73 0,65 0,52 0,51 0,49 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,66 0,67 0,56 0,47 0,43 0,39 0,38 Verbesserung der Agrarstruktur 0,35 0,35 0,33 0,34 0,29 0,27 0,26 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,25 0,27 0,17 0,07 0,06 0,04 0,05 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 5,09 5,24 4,51 2,69 3,74 2,21 2,10 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,07 0,09 0,12 0,10 0,10 0,12 0,13 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,88 1,77 1,65 1,32 1,12 0,95 0,73 Regionale Förderungsmaßnahmen 2,29 2,19 1,97 0,64 1,90 0,55 0,47 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 3,89 3,85 4,02 4,02 3,93 4,02 4,28 Straßen 2,66 2,63 2,85 2,80 2,74 2,90 2,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,56 0,55 0,53 0,55 0,54 0,54 0,54 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,12 0,12 0,11 0,14 0,15 0,15 0,12 Luftfahrt 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 6,57 6,56 5,70 6,79 6,31 5,69 3,64 Verkehrsunternehmen 3,42 3,38 3,66 3,93 3,75 3,19 1,38 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,92 2,85 1,81 2,59 2,38 2,32 2,12 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 21,64 21,12 17,96 16,22 15,57 15,75 14,81 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 1,34 1,35 1,36 0,99 0,88 0,90 0,01 16,66 16,04 15,49 14,88 14,37 14,43 14,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 246 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in %Haushaltsjahren Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den 1952 bis 2020 Tabelle 3 - Anteile in % 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 18,28 18,25 17,85 18,26 17,86 18,37 21,69 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,92 2,93 2,16 2,17 2,05 2,15 1,93 Auswärtige Angelegenheiten 2,29 2,41 2,63 2,81 2,86 2,89 6,28 10,65 10,55 10,63 10,72 10,44 10,70 10,84 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,09 1,09 1,14 1,17 1,15 1,22 1,24 Finanzverwaltung 1,21 1,14 1,17 1,25 1,23 1,27 1,28 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 4,61 4,75 4,76 5,12 4,91 5,43 5,76 Hochschulen 0,73 0,79 0,85 0,89 0,89 1,08 1,30 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2,68 2,64 2,73 2,98 2,94 3,16 3,21 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 51,53 51,67 49,75 50,54 53,82 52,41 50,18 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 32,81 33,85 33,46 34,29 36,42 37,31 35,43 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege 1,66 1,90 2,17 2,23 2,26 2,34 2,65 Verteidigung Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 1,39 1,22 1,10 1,01 0,90 0,86 0,78 15,12 13,42 12,50 12,48 13,68 11,32 10,52 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,05 0,05 0,07 0,06 0,06 0,10 0,10 Förderung der Vermögensbildung 0,19 0,17 0,16 0,15 0,17 0,15 0,13 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,34 0,32 0,37 0,43 0,41 0,45 0,46 Sport und Erholung 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - - - - - - - Umwelt- und Naturschutz 0,08 0,07 0,11 0,12 0,13 0,13 0,13 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,09 0,08 0,09 0,11 0,11 0,12 0,13 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,57 0,64 0,57 0,62 0,70 0,69 0,68 Wohnungswesen 0,38 0,45 0,38 0,39 0,45 0,46 0,45 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,35 0,34 0,37 0,34 0,39 0,38 0,30 Verbesserung der Agrarstruktur 0,24 0,23 0,25 0,22 0,21 0,19 0,18 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,04 0,04 0,04 0,04 0,11 0,11 0,04 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,82 1,73 1,67 1,57 1,48 1,53 1,36 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,16 0,15 0,19 0,29 0,25 0,23 0,26 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,70 0,75 0,72 0,56 0,52 0,54 0,45 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,43 0,38 0,33 0,33 0,27 0,32 0,27 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 4,22 3,99 3,98 4,25 3,86 3,93 3,95 Straßen 2,88 2,67 2,61 2,83 2,53 2,52 2,43 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,54 0,55 0,59 0,67 0,61 0,58 0,57 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,14 0,11 0,13 0,09 0,11 0,12 0,10 Luftfahrt 0,07 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 3,56 3,66 6,02 5,39 5,29 5,40 5,34 Verkehrsunternehmen 1,38 1,61 3,58 3,46 3,49 3,53 3,57 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,06 1,95 1,54 1,83 1,72 1,69 1,69 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 14,83 14,75 14,77 13,59 11,38 11,53 10,40 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 0,01 0,03 0,13 0,14 0,07 0,04 0,05 14,37 14,33 14,23 13,04 10,90 11,07 9,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 247 Tabelle 3 Tabelle 3 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in % Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in % - 2013 2014 2015 2016 2017 Ausgabeart IST IST IST Soll Reg.E. AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 23,60 23,60 25,24 23,69 24,12 23,78 23,19 23,10 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,29 4,65 6,11 4,85 4,84 4,67 4,53 4,49 Auswärtige Angelegenheiten 5,97 4,89 4,06 4,48 4,56 4,42 4,20 4,02 10,48 11,03 11,47 10,79 11,14 11,08 10,97 11,17 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,45 1,53 1,79 1,78 1,84 1,89 1,81 1,79 Finanzverwaltung 1,26 1,33 1,47 1,45 1,41 1,41 1,37 1,35 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 6,07 6,37 6,86 6,97 7,17 7,03 6,90 6,61 Hochschulen 1,58 1,68 1,66 1,70 1,74 1,57 1,55 1,31 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,30 3,46 3,67 3,71 3,84 3,89 3,81 3,78 Verteidigung 2018 2019 2020 Finanzplanung SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK 47,33 50,35 52,28 51,86 52,91 53,80 53,56 54,46 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 32,06 33,67 34,94 34,57 34,94 35,55 35,30 35,73 2,13 2,50 2,66 2,66 2,45 2,52 2,48 2,49 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 0,76 0,74 0,71 0,70 0,62 0,57 0,53 0,51 10,62 11,00 11,34 10,95 11,54 11,67 11,77 12,05 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,13 0,12 0,12 0,13 0,17 0,16 0,15 0,15 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,53 0,64 0,78 0,86 0,81 0,82 0,79 0,78 Sport und Erholung 0,04 0,05 0,05 0,07 0,05 0,05 0,04 0,04 Umwelt- und Naturschutz 0,14 0,21 0,22 0,29 0,24 0,26 0,25 0,24 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,17 0,18 0,26 0,27 0,29 0,28 0,27 0,27 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,75 0,68 0,82 0,90 1,07 1,04 0,96 0,66 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 0,54 0,52 0,65 0,68 0,67 0,60 0,55 0,23 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,29 0,29 0,29 0,35 0,36 0,35 0,32 0,31 Landwirtschaft und Ernährung 0,29 0,28 0,28 0,34 0,35 0,33 0,31 0,30 ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,27 1,38 3,87 3,52 3,10 2,92 2,87 2,77 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 0,01 0,01 0,01 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,48 0,53 0,91 0,55 0,44 0,43 0,41 0,40 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,26 0,24 0,65 0,56 0,59 0,33 0,42 0,38 VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 5,33 5,41 7,53 7,73 7,73 8,28 8,19 7,48 Straßen 2,40 2,66 4,10 4,24 4,23 4,70 4,83 4,31 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,55 0,56 0,61 0,53 0,54 0,51 0,49 0,45 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 1,49 1,45 1,96 1,80 1,76 1,91 1,80 1,70 Luftfahrt 0,09 0,09 0,19 0,23 0,20 0,17 0,16 0,13 103,83 Arbeitsmarktpolitik FINANZWIRTSCHAFT 14,95 11,41 110,64 104,12 102,73 101,99 103,23 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 4,38 2,05 3,89 2,58 2,47 2,43 2,31 2,25 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 0,01 0,18 95,04 91,71 92,19 96,27 96,55 98,15 10,17 8,77 7,05 7,51 5,89 5,81 5,63 6,27 0,00 0,00 0,00 -0,03 -0,30 -2,91 -1,65 -3,21 Schulden Globalposten 248 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € ALLGEMEINE DIENSTE Politische Führung und zentrale Verwaltung - Politische Führung - Informationswesen - Zivildienst - Versorgung einschließlich Beihilfen - Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Auswärtige Angelegenheiten - Auslandsvertretungen - Beiträge an Internationale Organisationen - Beitrag an die Vereinten Nationen - Wirtschaftliche Zusammenarbeit - Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Bilaterale Technische Zusammenarbeit - Beteiligung an der Internationalen Entwicklungs- hilfeorganisation - IDA - Beteiligung am Europäischen - Entwicklungsfonds Verteidigung - Personalausgaben - Militärische Beschaffungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Bundesgrenzschutz (Nur Bund) Finanzverwaltung - Steuer-, Zoll- und Vermögensverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE Finanzhilfen für ein Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen (Art. 104a GG) Hochschulen - Kompensationsmittel für die Abschaffung der - Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau - Deutsche Forschungsgemeinschaft - (einschl. DFG-Programme) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Schüler - Studierende (Ab 2000 Finanzierung über Deutsche - Ausgleichsbank) 249 TabelleTabelle 4 4 2008 IST 50.394 6.103 2.361 83 572 1.814 691 7.411 619 777 568 4.993 1.473 732 2009 IST 53.357 6.356 2.553 61 617 1.779 718 8.216 635 730 511 5.646 1.618 777 2010 IST 54.227 6.240 2.437 61 648 1.709 733 8.695 658 942 718 5.887 1.587 846 2011 IST 54.407 6.369 2.501 66 372 1.654 727 8.562 625 843 622 5.931 1.635 925 2012 IST 66.542 5.921 2.620 61 56 1.613 784 19.251 696 10.937 404 6.243 1.666 1.316 533 733 582 566 737 748 29.999 15.726 9.622 3.216 2.373 3.307 2.456 805 31.320 16.208 10.281 3.417 2.555 3.662 2.786 874 31.707 16.294 10.442 3.486 2.592 3.727 2.846 701 31.710 16.110 10.137 3.628 2.710 3.754 2.877 598 33.247 16.219 10.287 3.791 2.797 3.925 3.021 13.437 14.960 14.896 16.086 17.668 571 2.413 601 2.602 2.689 3.195 3.978 695 695 695 695 695 840 865 891 936 983 1.193 489 1.324 539 1.382 556 1.584 622 1.747 625 524 615 670 762 799 Tabelle 4 Tabelle 4 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € 2008 IST Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen - Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und - Ländern - Max-Planck-Gesellschaft - Fraunhofer-Gesellschaft - Zentren der Hermann von Helmholtz- Gemeinschaft (HGF-Zentren) - Forschung & Entwicklung zur Erzeugung, - Verteilung und rationellen Nutzung der Energie - Forschung & Entwicklung zum Schutz und zur - Förderung der menschlichen Gesundheit - Forschung und experimentelle Entwicklung zum - Umweltschutz Klima, Energie und Umwelt Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung) Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLEAUFGABEN, Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten - Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der - Arbeiter und Angestellten - Zusätzlicher Zuschuß an die Rentenversicherung - der Arbeiter und Angestellten - Beiträge für Kindererziehungszeiten - Erstattung von einigungsbedingten Leistungen - Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die - Rentenversicherung - Zuschüsse zur Rentenversicherung der Behinderten - Bundeszuschuß an die knappschaftliche - Rentenversicherung Leistungen an die Künstlersozialkasse Bundeszuschuß an die Bahnversicherungsanstalt Arbeitsmarktpolitik - Bundesanstalt für Arbeit - Beteiligung des Bundes an den Kosten der - Arbeitsförderung - Grundsicherung für Arbeitssuchende - - Arbeitslosengeld II - - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - - Verwaltungskosten für die Durchführung der - - Grundsicherung für Arbeitssuchende - - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für - - Unterkunft und Heizung 250 2009 IST 2010 IST 2011 IST 2012 IST 7.709 8.701 8.940 9.361 9.844 2.998 646 396 3.350 616 473 3.288 616 420 3.492 647 441 3.740 678 463 1.359 1.549 1.553 1.684 1.833 195 219 238 244 262 265 292 331 335 409 60 306 457 63 329 459 59 328 469 62 325 449 74 355 477 185 236 234 234 270 140.439 147.716 163.431 155.255 153.929 78.161 78.973 80.745 81.082 81.379 38.179 38.649 39.883 39.638 39.893 18.190 11.478 425 18.680 11.466 364 19.095 11.637 324 19.241 11.574 - 20.123 11.628 - 2.632 2.671 2.705 3.111 2.909 992 998 1.031 1.639 1.115 6.152 139 360 42.884 7.583 6.036 148 361 44.264 7.777 5.963 156 363 49.467 7.927 5.774 166 356 41.577 8.046 5.609 172 351 39.506 7.238 7.583 34.776 21.624 5.357 7.777 36.011 22.374 5.902 13.134 35.920 22.246 6.017 8.074 33.035 19.384 4.445 7.266 31.761 18.951 3.751 3.776 4.210 4.413 4.339 4.209 3.889 3.515 3.235 4.855 4.838 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € 4 TabelleTabelle 4 2008 IST 3.924 2.328 1.174 400 2009 IST 3.939 2.317 1.200 400 2010 IST 3.898 2.307 1.262 300 2011 IST 3.695 2.251 1.215 200 2012 IST 3.659 2.229 1.226 175 2.500 4.769 4.186 583 143 191 772 1.943 326 44 205 458 196 7.200 4.455 4.450 5 364 190 784 1.756 315 46 204 440 216 15.700 4.586 4.583 3 399 192 881 1.593 308 36 186 515 225 15.300 4.712 4.709 3 385 293 745 1.377 307 28 178 435 235 14.000 4.828 4.825 3 372 317 592 1.227 286 24 165 386 231 GESUNDHEIT UND SPORT Gesundheitswesen Sportförderung Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.058 352 127 311 268 1.251 467 130 344 310 1.255 388 135 400 332 1.335 444 132 392 367 1.398 464 130 397 407 WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen - KfW-Wohnungsmodernisierungsprogramm Städtebauförderung 1.607 1.062 428 541 1.808 1.142 517 661 2.114 1.356 727 745 2.033 1.366 801 655 2.089 1.391 842 693 5.778 650 229 1.816 945 5.584 656 231 1.375 966 5.678 667 238 1.319 811 5.656 583 278 1.349 937 5.089 584 315 1.182 817 849 912 755 877 551 135 167 188 224 - 176 684 158 601 146 805 147 797 123 801 Landwirtschaftliche Sozialpolitik - Alterssicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen Erziehungsgeld, Mutterschutz, Elterngeld - Elterngeld - Erziehungsgeld Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG Jugendhilfe nach SGB VIII Wohngeld Kriegsopferversorgung Kriegsopferfürsorge Lastenausgleich Wiedergutmachungsleistungen Wohnungsbauprämie Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN SOWIE ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Kernenergie Kohlenbergbau Regionale Förderungsmaßnahmen - Gemeinschaftsaufgabe "Regionale - Wirtschaftsstruktur" Förderung kleiner und mitlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freier Berufe Zuwendungen zur Abwicklung der SDAG Wismut, Chemnitz Gewährleistungen 251 Tabelle 4 Tabelle 4 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN Eisenbahnbundesamt Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) - Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW- und - Schiffsmaut - Erhebung und Verwendung der LKW- und - Schiffsmaut Straßen (ohne GVFG) - Bundesautobahnen - Bundesstraßen - Zuwendungen an kommunale Baulastträger - Verkehrserziehung Kompensationszahlungen an die Länder wg. Beendigung der FH des Bundes f.Investionen Verkehr Wasserstraßen und Häfen Rundfunkanstalten und Fernsehen WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND- UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN Deutsche Bahn AG Bundeseisenbahnvermögen Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) - Energiewerke Nord GmbH (EWN) ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT Allgemeine Finanzzuweisungen - Zuweisungen an den Entschädigungsfonds Schulden - ohne Schuldentilgung - Zinsen Globale Minderausgaben, Einsparungen AUSGABEN ZUSAMMEN 252 2008 IST 11.231 69 2009 IST 12.426 71 2010 IST 11.735 71 2011 IST 11.645 73 2012 IST 12.110 75 3.498 4.361 4.515 4.505 4.362 3.549 6.045 3.393 2.342 0 10 4.508 6.925 3.870 2.962 0 10 4.116 6.341 3.565 2.655 -0 10 4.187 6.115 3.580 2.437 9 4.430 6.107 3.548 2.458 12 1.336 1.608 280 1.336 1.911 290 1.336 1.793 293 1.336 1.675 297 1.336 1.683 295 16.991 2.812 4.326 271 15.740 2.945 5.333 280 16.073 2.909 5.223 261 15.986 3.904 5.020 257 16.385 4.169 5.174 248 147 111 161 108 146 98 138 104 124 102 41.374 362 174 40.185 40.171 - 39.412 415 227 38.108 38.099 -0 34.249 228 182 33.113 33.108 - 33.825 129 91 32.805 32.800 - 31.565 168 116 30.491 30.487 - 282.308 292.253 303.658 296.228 306.775 Tabelle 4 Tabelle 4 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € ALLGEMEINE DIENSTE Politische Führung und zentrale Verwaltung - Politische Führung - Informationswesen - Zivildienst - Versorgung einschließlich Beihilfen - Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Auswärtige Angelegenheiten - Auslandsvertretungen - Beiträge an Internationale Organisationen - Beitrag an die Vereinten Nationen - Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus - (ESM) - Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Bilaterale Technische Zusammenarbeit - Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation IDA - Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds Verteidigung - Personalausgaben - Militärische Beschaffungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Polizei Rechtsschutz Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen - Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau - Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende - Förderung für Schülerinnen und Schüler - Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs - Förderung für Weiterbildungsteilnehmende Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen - Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern - Max-Planck-Gesellschaft - Fraunhofer-Gesellschaft - Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) Kultur und Religion 2013 *) IST 72.647 13.205 3.105 58 58 8.546 674 18.374 724 9.592 680 2014 IST 69.720 13.738 3.249 58 65 8.835 727 14.449 739 5.091 502 2015 IST 66.947 14.175 3.419 63 67 9.017 752 9.874 798 832 563 2016 2017 Soll Reg.E. 71.572 75.148 15.172 15.727 4.049 4.281 71 70 72 74 9.320 9.496 945 1.031 12.348 12.779 849 853 1.555 1.064 944 652 8.687 5.899 1.435 1.123 4.343 6.380 1.515 1.245 6.399 1.526 1.152 7.287 1.308 1.188 7.950 1.800 1.198 717 663 32.269 16.357 8.550 4.476 3.219 458 3.865 616 669 32.594 16.512 8.814 4.527 3.237 481 3.932 680 657 33.442 16.747 9.055 4.776 3.345 481 4.199 663 738 33.966 16.564 10.186 5.126 3.649 515 4.445 661 822 36.212 17.192 11.133 5.402 3.835 521 4.505 18.684 2 4.854 18.822 20 4.969 20.271 21 4.953 21.961 23 5.401 23.503 31 5.735 695 1.395 695 1.460 695 1.535 695 1.593 695 1.613 2.686 651 1.453 582 10.150 3.990 714 556 2.635 603 1.448 583 10.214 4.222 748 584 3.381 881 1.927 573 10.872 4.531 786 605 3.648 929 2.015 704 11.689 4.758 831 564 3.973 1.026 2.214 733 12.572 4.967 879 582 2.314 737 2.454 5.371 2.672 5.678 2.754 6.315 2.867 6.991 *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht immer sinnvoll. *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem 253 Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht immer sinnvoll. Tabelle 4 Tabelle 4 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung - Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) - Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) - Unfallversicherung - Krankenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Alterssicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Sonstige Sozialversicherungen Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. - Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik 2013 *) 2014 2015 2016 2017 IST IST IST Soll Reg.E. 145.706 148.783 153.611 161.485 170.966 98.701 99.489 101.992 106.888 112.090 72.659 74.456 75.862 78.217 82.422 5.492 5.339 5.328 5.344 5.474 314 287 259 341 346 12.753 11.857 12.871 15.410 15.950 2.227 2.201 2.192 2.194 2.257 5.255 5.348 5.480 5.381 5.641 6.548 7.396 7.890 8.374 7.993 5.125 6.083 6.681 6.614 6.254 2.340 2.175 2.059 2.139 1.969 32.680 32.510 33.894 34.676 37.907 19.484 19.725 20.198 20.500 22.200 4.685 4.162 5.249 5.100 5.850 4.015 3.927 3.638 4.709 5.270 - Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem - SGB II Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII 4.495 394 4.696 368 4.810 356 4.366 424 4.586 546 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz Sonstige soziale Angelegenheiten 3.751 722 5.447 755 5.894 768 6.501 842 7.173 831 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Gesundheitswesen Sport und Erholung Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.633 554 132 425 522 1.889 600 136 622 531 1.915 608 152 622 534 2.312 620 210 877 604 2.222 647 157 772 646 WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung Kommunale Gemeinschaftsdienste 2.304 1.660 636 8 2.010 1.530 475 5 2.004 1.491 509 4 2.502 1.809 690 3 3.084 1.753 1.329 2 904 878 862 836 846 819 1.066 1.041 1.155 1.130 3.900 21 1.492 360 387 755 796 4.076 25 1.580 404 352 909 710 4.156 42 1.497 405 308 812 997 5.870 125 1.707 603 369 1.513 1.389 5.195 125 1.441 636 352 916 1.555 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Landwirtschaft und Ernährung ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung Handel und Tourismus Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen Regionale Fördermaßnahmen *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht immer sinnvoll. *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem 254 Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht immer sinnvoll. * i Tabelle 4 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 Tabelle 4 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2017 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN Straßen - Bundesautobahnen - Bundesstraßen - Kompensationszahlungen an die Länder Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Nachrichtenwesen Sonstiges Verkehrswesen FINANZWIRTSCHAFT Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Schulden Globalposten AUSGABEN ZUSAMMEN 2013 *) IST 16.406 7.399 3.516 2.464 1.336 1.684 4.597 285 1.582 2014 IST 15.993 7.852 4.029 2.392 1.336 1.660 4.274 293 1.581 2015 IST 16.595 7.859 4.050 2.373 1.336 1.717 4.953 295 1.414 2016 2017 Soll Reg.E. 18.881 19.743 8.786 9.212 4.884 5.183 2.434 2.547 1.336 1.336 1.587 1.677 5.349 5.420 311 308 1.930 2.191 46.017 13.479 31.307 - 33.718 6.069 25.920 - 45.370 8.832 21.077 - 31.252 5.853 23.780 -88 27.685 5.779 19.295 670 307.843 295.486 299.285 316.900 328.700 *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht immer sinnvoll. *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund ab dem Bundeshaushalt 2013 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht 255 immer sinnvoll. Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Tabelle 5 - in Mio. € Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1952 IST 10.434 7.775 1.515 1.072 443 1.709 65 19 1.626 109 109 109 90 18 4.441 1.081 1.039 1 41 3.361 347 1.948 1.018 29 19 2.659 2.078 1.376 691 12 157 52 47 42 5 5 5 0 105 0 0 104 58 46 1957 IST 16.154 13.120 1.790 1.011 779 3.425 105 1.769 1.550 235 235 33 203 109 47 46 7.670 2.079 1.899 4 175 0 5.591 726 2.016 2.686 63 100 3.034 900 630 105 164 745 477 334 314 19 1 143 143 1 268 32 29 4 235 0 109 126 1962 IST 25.495 20.729 3.349 2.315 1.034 6.603 166 4.850 1.586 465 465 91 374 145 180 49 10.313 2.771 2.635 13 123 0 7.542 1.098 2.355 3.532 102 455 4.766 1.508 1.145 239 124 1.748 1.315 905 738 167 1 410 405 5 433 92 73 19 341 9 204 128 1963 IST 27.999 22.820 3.797 2.682 1.115 7.782 188 5.737 1.856 505 505 90 415 152 217 47 10.736 2.883 2.683 17 182 1 7.853 1.235 2.161 3.956 114 386 5.179 1.755 1.385 273 97 1.839 1.411 987 803 182 2 425 409 15 427 81 80 1 347 58 161 128 1964 IST 29.732 24.239 4.183 2.968 1.215 7.329 220 5.153 1.957 571 571 88 484 163 286 35 12.155 2.772 2.617 21 133 1 9.383 1.473 3.117 4.169 132 492 5.493 1.883 1.507 227 149 2.085 1.579 1.115 908 205 2 464 452 12 506 80 78 1 426 45 254 128 1965 IST 32.821 26.834 4.660 3.379 1.281 6.931 246 4.668 2.017 596 596 91 505 156 309 40 14.648 2.959 2.754 24 181 1 11.689 2.335 4.078 4.535 127 615 5.986 1.929 1.543 237 149 2.372 1.637 1.304 1.094 208 2 333 321 12 735 88 86 2 647 31 462 153 1966 IST 34.192 28.419 5.237 3.935 1.303 6.811 257 4.434 2.120 779 779 132 647 184 419 44 15.591 3.161 2.975 24 161 1 12.430 2.381 4.220 5.097 131 601 5.773 1.986 1.604 232 150 2.024 1.564 1.266 1.094 169 3 298 287 12 460 83 82 2 376 40 337 - 1967 IST 38.164 30.657 5.572 4.141 1.431 7.721 295 5.114 2.311 1.026 1.026 164 862 182 646 35 16.338 3.288 3.091 27 169 1 13.050 2.575 4.356 5.238 135 747 7.508 2.385 1.905 207 274 2.732 2.158 1.709 1.267 438 4 449 406 43 575 95 92 3 480 77 403 - 424 413 318 95 11 11 - 1.390 1.337 683 655 53 20 32 1.510 1.396 664 733 113 56 58 1.585 1.479 618 861 106 70 37 1.524 1.446 596 850 78 57 21 1.685 1.559 530 1.029 126 76 49 1.763 1.663 437 1.226 100 40 60 2.389 2.283 424 1.858 107 44 63 2.555 2.766 4.333 1 4.751 1 4.986 1 5.251 1 5.313 1 6.932 256 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 5 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1968 IST 38.738 31.590 5.840 4.288 1.552 6.310 305 3.655 2.350 980 980 183 796 180 583 33 18.460 3.819 3.644 34 139 1 14.641 3.082 4.285 5.966 132 1.145 7.148 2.122 1.738 156 228 2.929 2.294 1.812 1.337 465 10 482 395 87 635 75 69 7 559 69 490 - 1969 IST 42.057 34.229 6.562 4.856 1.705 7.306 353 4.462 2.490 1.120 1.120 147 973 175 767 30 19.241 3.485 3.300 46 137 3 15.756 3.881 4.282 6.088 102 1.373 7.828 2.567 2.166 167 234 3.333 2.674 1.917 1.338 572 8 757 645 113 659 80 72 8 579 32 547 - 1970 IST 44.985 36.419 7.438 5.515 1.923 7.135 398 3.994 2.744 1.255 1.255 127 1.127 174 931 22 20.590 3.719 3.517 54 145 3 16.871 4.524 4.835 6.340 108 1.064 8.566 2.883 2.346 275 262 4.058 3.243 2.081 1.574 496 12 1.161 1.037 124 816 80 72 7 736 31 705 - 1971 IST 50.348 40.138 8.702 6.434 2.269 7.630 438 4.116 3.076 1.319 0 1.319 121 1.198 171 1.003 22 22.486 4.490 4.271 74 142 3 17.997 3.780 5.475 6.910 154 1.549 10.210 3.271 2.588 319 364 4.939 3.992 2.429 1.850 571 8 1.564 1.418 146 947 91 86 5 855 82 773 - 1972 IST 56.798 45.426 9.692 7.250 2.442 8.418 467 4.651 3.300 1.430 0 1.430 115 1.316 171 1.125 19 25.885 5.351 5.121 89 138 3 20.534 5.209 5.528 7.579 207 1.884 11.372 3.374 2.717 247 409 5.880 5.073 3.298 3.093 199 7 1.775 1.642 133 807 87 81 6 721 70 651 - 1973 IST 62.663 50.215 10.874 8.171 2.703 9.311 536 5.262 3.512 1.702 0 1.702 149 1.554 167 1.364 22 28.327 5.979 5.686 99 190 3 22.349 6.047 5.686 7.922 161 2.413 12.448 3.305 2.663 257 385 6.088 5.371 3.900 3.740 158 2 1.470 1.364 107 717 95 85 10 623 232 391 - 1974 IST 68.531 55.630 12.287 9.368 2.919 10.411 605 5.643 4.163 2.165 2.165 141 2.024 173 1.838 13 30.768 6.286 5.992 104 186 4 24.482 5.886 6.069 10.024 192 2.191 12.901 3.622 2.867 371 384 6.889 5.752 4.154 3.867 277 10 1.598 1.495 103 1.137 100 90 10 1.037 345 692 - 1975 IST 80.219 65.694 13.011 9.875 3.135 11.204 659 5.951 4.594 2.665 2.665 147 2.518 168 2.337 12 38.814 6.985 6.681 114 187 3 31.829 5.707 11.579 12.645 218 1.561 14.525 3.838 2.846 637 356 6.995 5.544 3.946 3.745 199 2 1.598 1.451 146 1.451 107 92 15 1.344 378 954 12 2.084 1.936 501 1.435 148 54 94 1.927 1.756 320 1.436 171 84 87 1.624 1.360 282 1.078 264 120 144 1.994 1.568 297 1.271 426 165 261 2.104 1.778 523 1.255 326 190 136 3.022 2.252 524 1.728 770 578 192 2.390 2.038 558 1.480 352 113 239 3.672 3.274 565 2.709 398 136 262 14 6.500 1 7.169 1 7.750 6 9.257 14 10.551 33 11.698 11.764 19 13.055 257 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 5 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1976 IST 83.092 69.780 13.421 10.191 3.230 11.818 712 6.286 4.821 3.518 3.518 171 3.346 172 3.163 12 41.023 7.134 6.834 114 182 3 33.890 5.741 11.809 14.412 259 1.463 13.312 3.444 2.657 425 363 7.562 5.740 3.843 3.661 181 1.897 1.674 199 1.822 110 93 17 1.712 286 1.414 12 1977 IST 87.917 73.043 14.043 10.683 3.359 12.159 771 6.337 5.051 4.363 4.363 124 4.239 166 4.064 10 42.477 8.129 7.549 394 182 4 34.349 6.100 12.122 14.129 229 1.556 14.875 3.651 2.859 483 309 9.073 6.345 3.788 3.623 165 2.557 2.329 187 2.728 120 96 24 2.608 246 2.362 - 1978 IST 96.894 80.496 14.710 11.230 3.480 13.379 841 7.069 5.469 4.889 4.889 72 4.817 166 4.639 12 47.517 8.716 8.125 432 155 4 38.801 7.414 12.767 16.781 250 1.385 16.399 3.908 3.127 479 302 9.680 7.592 3.943 3.752 191 3.649 3.225 383 2.088 155 99 56 1.932 514 1.418 - 1979 IST 103.976 85.614 15.426 11.765 3.660 14.399 868 7.494 6.038 5.757 5.757 21 5.736 165 5.561 10 50.032 9.502 8.866 481 152 4 40.530 7.630 13.678 17.246 366 1.405 18.362 4.074 3.344 413 317 10.629 9.086 4.168 3.935 233 4.918 4.016 612 1.543 136 102 33 1.408 471 937 - 1980 IST 110.291 92.570 16.433 12.567 3.866 15.364 855 7.866 6.643 7.142 7.142 4 7.138 167 6.971 -0 53.630 10.675 9.599 503 569 4 42.955 7.512 13.887 19.386 347 1.530 17.721 4.196 3.274 645 277 10.060 8.425 4.022 3.781 242 4.402 3.557 678 1.635 125 105 21 1.510 597 888 26 1981 IST 119.128 102.201 17.426 13.415 4.011 16.612 880 8.848 6.884 9.201 9.201 9.201 164 9.038 0 58.961 11.306 10.182 541 578 4 47.655 7.622 15.882 21.850 321 1.685 16.927 3.722 2.951 501 271 9.558 8.228 3.720 3.502 218 4.508 3.618 657 1.331 128 108 20 1.203 186 966 51 1982 IST 125.086 107.120 17.587 13.560 4.027 17.755 1.011 9.515 7.229 11.303 11.303 11.303 160 11.143 0 60.475 11.381 10.291 500 586 4 49.094 7.615 15.978 23.006 353 1.848 17.965 3.556 2.820 419 317 10.392 8.795 3.620 3.423 198 5.174 4.251 714 1.597 117 111 6 1.480 348 1.081 51 1983 IST 126.160 108.102 17.966 13.958 4.008 18.703 1.109 10.190 7.404 13.609 13.609 13.609 76 13.533 0 57.824 11.296 10.236 467 588 4 46.528 7.515 16.163 20.262 451 1.843 18.058 3.640 2.905 430 304 9.996 7.940 3.462 3.305 157 4.478 3.644 753 2.056 117 115 2 1.940 528 1.386 26 2.228 2.047 615 1.432 181 122 59 2.151 1.986 669 1.317 165 107 57 2.810 2.393 730 1.663 417 272 146 3.658 3.002 841 2.161 656 410 246 3.465 3.005 888 2.118 460 175 285 3.647 3.205 1.021 2.184 442 152 290 4.018 3.327 988 2.339 691 359 332 4.423 3.539 1.018 2.521 884 338 546 78 11.412 12.147 14.311 16.818 16.086 15.597 16.369 16.002 258 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Tabelle 5 - in Mio. € Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1984 IST 128.734 110.279 18.129 14.237 3.892 19.401 1.166 10.460 7.775 14.192 14.192 14.192 74 14.118 0 58.558 10.788 9.786 455 542 4 47.770 8.189 16.803 20.158 445 1.882 18.454 3.639 2.914 432 293 9.214 7.926 3.397 3.250 147 4.529 3.678 792 1.288 120 119 1 1.168 120 940 107 1985 IST 131.459 113.243 18.749 14.813 3.936 19.641 1.194 10.453 7.994 14.909 14.909 14.909 72 14.837 0 59.944 11.131 10.213 441 473 4 48.813 7.745 16.609 20.962 401 2.802 18.216 3.777 2.966 481 329 9.055 7.916 3.256 3.106 149 4.661 3.888 763 1.139 124 123 1 1.016 237 752 27 1986 IST 133.715 116.087 19.398 15.373 4.025 20.126 1.189 10.926 8.010 15.476 15.476 15.476 71 15.405 0 61.088 11.478 10.605 429 440 4 49.610 8.046 17.373 21.517 416 1.965 17.628 3.844 2.969 555 321 8.943 8.097 2.901 2.751 150 5.196 4.372 784 846 128 127 1 718 92 627 0 1987 IST 137.561 119.846 20.083 15.958 4.125 20.439 1.223 10.997 8.220 15.870 15.870 15.870 69 15.801 0 63.454 11.891 11.052 421 414 4 51.563 8.368 18.036 22.377 458 2.030 17.716 3.926 2.995 608 323 8.903 8.190 3.158 2.998 160 5.032 4.193 809 714 130 130 0 584 114 470 0 1988 IST 140.796 123.207 20.511 16.332 4.179 20.255 1.262 10.852 8.142 16.507 16.507 16.507 67 16.439 0 65.934 12.120 11.301 422 394 3 53.814 9.090 17.643 24.177 501 2.110 17.589 3.928 3.032 630 266 8.599 8.073 3.083 2.919 163 4.990 4.060 917 526 135 135 391 143 247 0 1989 IST 148.162 129.074 21.136 16.901 4.235 20.861 1.271 11.095 8.495 16.412 16.412 16.412 65 16.346 0 70.664 13.523 12.709 409 401 4 57.141 9.764 18.007 26.200 604 2.273 19.088 4.105 3.158 711 235 9.968 9.382 4.394 4.234 160 4.988 3.934 1.054 586 140 140 447 179 255 13 1990 IST 194.381 136.863 22.088 17.661 4.428 21.673 1.344 11.100 9.229 17.504 17.504 17.504 63 17.441 0 75.598 14.533 12.696 415 1.418 3 61.065 9.759 18.199 26.994 801 2.458 20.648 4.365 3.361 777 226 10.720 10.135 4.885 4.506 174 205 5.250 3.693 1.470 584 144 144 440 154 242 43 1991 IST 205.422 173.393 24.915 20.012 4.902 21.996 1.575 9.939 10.482 20.256 20.256 20.256 61 20.193 2 106.227 20.507 15.883 593 4.029 3 85.719 13.800 24.611 37.131 1.467 8.671 32.029 5.612 4.373 994 246 20.469 19.888 11.582 10.877 449 256 8.306 40 5.659 2.605 581 149 149 432 219 195 18 5.601 4.599 1.354 3.245 1.002 443 559 5.383 4.429 1.489 2.941 954 344 610 4.842 4.132 1.447 2.685 710 138 572 4.887 4.189 1.350 2.839 698 151 547 5.062 4.431 1.246 3.184 631 155 477 5.015 4.335 1.170 3.165 681 134 547 5.564 4.904 1.077 3.827 660 66 594 5.948 4.505 960 3.544 1.443 696 747 17.166 17.077 16.782 17.002 17.064 18.502 20.064 31.448 259 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 5 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1992 IST 218.408 184.032 26.328 21.035 5.294 22.003 1.944 8.985 11.074 22.407 22.407 22.407 59 22.343 5 113.294 28.828 16.182 718 11.924 3 84.466 13.235 26.667 40.485 937 3.138 34.376 7.047 5.565 977 505 21.746 21.021 9.920 9.742 178 11.101 1 7.924 3.175 725 154 154 571 194 221 157 1993 IST 233.896 200.002 26.952 21.292 5.660 20.854 1.774 8.065 11.015 23.417 23.417 23.417 57 23.356 4 128.779 31.484 14.165 678 16.638 3 97.295 13.155 29.316 50.615 878 3.331 33.894 6.374 5.109 787 479 20.225 19.597 9.338 9.152 186 10.259 6.941 3.317 629 159 159 470 163 261 46 1994 IST 240.945 209.074 26.928 21.050 5.878 19.393 1.864 7.287 10.242 27.127 27.127 27.127 55 27.069 3 135.626 39.719 10.811 617 28.287 3 95.907 11.628 32.071 48.472 882 2.852 31.870 6.133 5.130 620 383 16.030 15.422 8.581 8.394 187 6.840 3.643 3.197 608 154 154 454 121 260 73 1995 IST 237.576 202.985 27.064 20.872 6.192 19.316 1.902 7.095 10.319 25.433 25.433 25.433 52 25.377 4 131.172 32.237 7.580 595 24.059 3 98.935 12.556 34.221 48.613 822 2.723 34.591 6.274 5.286 631 356 19.582 19.003 12.173 12.002 171 6.830 4.266 2.564 579 90 90 489 143 256 90 1996 IST 232.919 201.161 27.031 20.819 6.212 20.008 1.811 7.184 11.013 26.026 26.026 26.026 42 25.981 3 128.097 34.153 6.199 197 27.755 3 93.944 10.277 25.595 54.738 825 2.509 31.758 6.161 5.044 695 422 19.012 18.440 12.512 12.365 148 5.927 3.969 1.958 573 -0 -154 573 126 327 120 1997 IST 225.950 196.245 26.836 20.697 6.139 19.469 1.690 6.934 10.844 27.308 27.308 27.308 42 27.263 4 122.632 29.512 5.524 180 23.806 2 93.120 9.181 25.131 55.603 750 2.455 29.705 6.224 5.245 648 331 16.417 15.538 10.491 10.373 119 5.047 3.205 1.841 879 154 725 342 209 173 1998 IST 233.619 203.710 26.653 20.481 6.172 19.719 1.786 7.493 10.440 28.720 28.720 28.720 42 28.675 3 128.618 29.300 5.685 233 23.379 2 99.319 9.338 24.819 61.866 743 2.552 29.909 6.925 5.737 794 394 18.339 17.636 10.476 10.360 116 7.161 5.335 1.826 703 18 685 313 216 156 1999 IST 246.869 217.639 26.963 20.705 6.258 20.432 1.655 7.750 11.028 41.087 41.087 41.087 42 41.042 3 129.156 16.311 5.568 242 10.499 2 112.845 13.488 24.305 71.651 749 2.652 29.231 7.110 5.976 819 314 17.831 17.225 10.275 10.166 109 6.950 5.074 1.876 606 -6 -6 611 222 186 203 5.583 4.668 1.004 3.663 915 230 685 7.294 6.594 891 5.703 700 58 642 9.708 8.712 821 7.891 996 208 787 8.736 8.009 770 7.239 727 45 682 6.584 5.823 626 5.197 762 29 732 7.064 6.345 570 5.775 719 13 706 4.645 3.964 516 3.448 681 3 678 4.290 3.661 487 3.174 629 1 628 33.651 33.265 31.262 34.012 31.185 28.826 29.206 28.625 260 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Tabelle 5 - in Mio. € Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2000 IST 244.405 213.333 26.517 20.275 6.242 20.822 1.641 7.335 11.846 39.149 39.149 39.149 42 39.104 3 126.846 16.106 5.650 194 10.259 2 110.740 13.275 21.455 72.590 746 2.674 31.072 6.732 5.580 779 373 19.506 16.579 10.011 9.925 86 6.568 4.729 1.839 2.926 2.926 101 2.542 284 2001 IST 243.145 215.296 26.807 20.440 6.367 18.503 1.619 7.985 8.899 37.627 37.627 37.627 42 37.582 3 132.359 13.257 5.580 241 7.435 2 119.102 16.674 20.668 78.143 672 2.940 5 27.850 6.905 5.551 882 473 17.085 16.509 9.496 9.431 65 7.013 5.370 1.643 577 577 167 183 227 2002 IST 249.286 224.622 26.986 20.498 6.488 17.058 1.643 8.155 7.260 37.063 37.063 37.063 42 37.019 3 143.514 14.936 6.062 236 8.635 2 128.578 16.253 22.319 86.276 814 2.911 5 24.664 6.746 5.358 960 427 14.550 13.959 6.336 6.268 68 7.623 5.819 1.803 592 592 44 351 196 2003 IST 256.703 230.606 27.235 20.696 6.539 17.192 1.604 7.905 7.683 36.875 36.875 36.875 42 36.830 3 149.304 15.797 6.503 250 9.042 2 133.508 15.702 23.666 90.560 797 2.776 5 26.097 6.696 5.298 894 504 16.197 15.833 7.998 5.382 73 2.543 7.835 5.867 1.967 365 365 167 198 2004 IST 251.594 228.860 26.758 20.332 6.426 16.878 1.522 7.985 7.371 36.274 36.274 36.274 42 36.230 3 148.950 14.797 6.735 238 7.823 1 134.153 15.062 25.396 90.079 783 2.828 5 22.734 6.891 5.466 922 503 12.912 12.556 5.607 5.516 91 6.949 4.931 2.018 356 356 1 153 202 2005 IST 259.849 235.728 26.372 19.891 6.481 17.712 1.596 7.992 8.124 37.371 37.371 37.371 42 37.326 3 154.274 13.921 8.381 66 5.473 2 140.353 13.474 32.747 90.219 767 3.140 5 24.121 7.246 5.779 961 506 12.977 12.617 5.587 5.527 60 7.030 4.933 2.096 360 360 -0 160 201 2006 IST 261.046 237.944 26.110 19.730 6.380 18.349 1.450 8.517 8.382 37.469 37.469 37.469 42 37.425 3 156.016 13.937 8.538 38 5.361 1 142.079 14.275 32.256 91.707 812 3.024 5 23.102 7.112 5.634 943 536 13.302 12.916 5.755 5.700 55 7.161 4.999 2.162 387 387 172 215 4.835 4.205 197 4.008 630 19 611 3.859 3.185 166 3.019 674 24 651 3.369 2.729 154 2.574 640 53 587 3.203 2.665 106 2.559 538 15 523 2.932 2.383 68 2.315 548 1 547 3.899 3.340 53 3.287 559 0 558 2.687 2.109 32 2.078 578 0 578 28.146 27.273 24.073 25.732 22.378 23.761 22.715 261 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Tabelle 5 - in Mio. € Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2007 IST 270.450 243.868 26.038 19.662 6.376 18.757 1.365 8.908 8.484 38.721 38.721 38.721 42 38.677 3 160.352 14.003 8.698 38 5.267 1 146.349 15.399 29.123 97.712 869 3.240 5 26.582 6.903 5.478 909 516 16.947 16.580 8.234 6.030 54 2.150 8.345 6.099 2.247 367 367 162 205 2008 IST 282.308 255.350 27.012 20.298 6.714 19.742 1.421 9.622 8.699 40.171 40.171 40.171 42 40.127 3 168.424 12.930 8.341 21 4.568 0 155.494 22.440 29.120 99.123 1.099 3.708 4 26.958 7.199 5.777 918 504 16.660 14.018 5.713 5.654 59 8.305 5.836 2.469 2.642 2.642 2.267 149 225 2009 IST 292.253 264.721 27.939 20.977 6.962 21.395 1.478 10.281 9.635 38.099 38.099 38.099 42 38.054 3 177.289 14.396 8.754 18 5.624 1 162.892 22.951 29.699 105.130 1.249 3.858 5 27.532 8.504 6.830 1.030 643 15.619 15.190 5.852 5.804 48 9.338 6.462 2.876 429 429 148 282 2010 IST 303.658 277.175 28.196 21.117 7.079 21.494 1.544 10.442 9.508 33.108 33.108 33.108 42 33.058 8 194.377 14.114 8.579 17 5.518 1 180.263 24.212 29.665 120.831 1.336 4.216 3 26.483 7.660 6.242 916 503 15.350 14.944 5.209 5.142 68 9.735 6.599 3.136 406 406 137 269 2011 IST 296.228 270.156 27.856 20.702 7.154 21.946 1.545 10.137 10.264 32.800 32.800 32.800 42 32.759 -0 187.554 15.930 10.642 12 5.276 1 171.624 23.882 26.718 115.398 1.665 3.958 2 26.072 7.175 5.814 869 492 15.284 14.589 5.243 5.178 65 9.346 6.060 3.287 695 695 260 123 311 2012 IST 306.775 269.971 28.046 20.619 7.427 23.703 1.384 10.287 12.033 30.487 30.487 30.487 42 30.446 187.734 17.090 11.529 8 5.552 1 170.644 24.225 26.307 113.424 1.668 5.017 2 36.804 7.760 6.147 983 629 16.005 15.524 5.789 5.152 56 581 9.735 6.234 3.501 480 480 4 129 348 2013 IST 307.843 273.811 28.575 20.938 7.637 23.152 1.453 8.550 13.148 31.302 31.302 31.302 42 31.261 190.781 27.273 13.435 8 13.829 0 163.508 25.024 27.055 103.693 1.656 6.075 5 34.032 7.895 6.264 1.020 611 15.327 14.772 4.924 4.873 52 9.848 6.393 3.455 555 555 7 141 406 2.732 2.100 1 2.100 632 28 604 3.099 2.395 1 2.395 704 26 678 3.409 2.490 1 2.490 919 13 905 3.473 2.663 1 2.662 810 13 797 3.613 2.825 1 2.825 788 0 788 13.040 2.736 1 2.735 10.304 0 10.304 10.810 2.032 0 1.436 8.778 91 8.687 26.215 24.316 27.103 26.077 25.378 36.324 33.477 262 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Tabelle 5 - in Mio. € Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2014 IST 295.486 265.607 29.209 21.280 7.928 23.174 1.352 8.814 13.008 25.916 25.916 25.916 42 25.874 0 187.308 21.108 14.133 5 6.969 0 166.200 25.517 28.029 104.719 1.889 6.043 5 29.879 7.865 6.419 983 463 16.575 15.971 4.854 4.786 68 11.118 5.886 5.232 604 604 5 135 464 2015 IST 299.285 269.028 29.907 21.695 8.212 24.305 1.462 9.055 13.788 21.066 21.066 21.066 42 21.024 0 193.751 24.064 16.154 19 7.890 0 169.687 25.616 28.903 107.334 1.936 5.894 4 30.257 7.684 6.141 1.186 357 21.219 20.516 8.779 5.213 66 3.500 11.737 6.625 5.112 703 703 0 131 572 2016 Soll 316.900 285.285 30.989 22.562 8.427 26.202 1.493 10.186 14.523 23.772 23.772 23.772 42 23.730 204.322 24.285 17.137 6 7.143 0 180.036 28.296 29.609 111.824 2.575 7.730 2 32.203 9.264 7.137 1.491 636 20.639 19.919 6.128 5.790 107 231 13.792 8.114 5.678 719 719 30 132 557 2017 Reg.E. 328.700 294.747 32.094 23.502 8.592 28.437 1.535 11.133 15.769 19.286 19.286 19.286 42 19.245 214.930 26.368 19.002 5 7.361 0 188.562 29.511 30.793 117.175 3.479 7.600 4 33.983 9.851 7.581 1.618 653 22.536 21.838 6.972 6.437 89 446 14.866 8.570 6.296 699 699 30 125 544 5.439 1.024 0 230 4.416 72 4.343 1.353 983 0 312 370 370 - 2.301 1.848 1 432 453 113 340 1.595 1.228 1 443 367 201 165 1.505 1.226 0 266 279 114 165 1.460 1.182 0 276 278 113 165 1.147 1.147 0 286 1 1 - 29.275 29.553 31.484 33.284 34.511 35.075 30.791 263 2018 2019 2020 Finanzplanung 331.100 343.300 349.300 299.165 306.554 316.652 31.447 31.453 31.442 22.757 22.705 22.660 8.690 8.748 8.782 28.601 29.408 30.726 1.545 1.550 1.556 11.541 12.463 13.813 15.515 15.395 15.358 19.173 19.289 21.852 19.173 19.289 21.852 19.173 19.289 21.852 42 42 42 19.132 19.247 21.810 219.943 226.405 232.632 28.029 29.241 30.225 18.685 19.548 20.669 4 4 4 9.339 9.689 9.552 0 0 0 191.914 197.164 202.407 28.773 29.287 29.595 32.144 33.624 35.185 120.338 123.876 127.467 3.511 3.436 3.447 7.143 6.937 6.710 4 4 4 35.133 35.685 31.400 10.914 11.547 11.206 8.457 9.259 8.856 1.539 1.400 1.362 918 888 988 22.714 22.678 19.047 22.092 22.068 18.438 6.851 6.754 3.726 6.376 6.399 3.371 75 55 55 400 300 300 15.241 15.314 14.712 8.706 8.810 8.249 6.534 6.505 6.463 622 610 609 622 610 609 30 30 30 118 110 109 474 470 470 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 1952 IST 1957 IST 1962 IST 1963 IST 1964 IST 1965 IST 1966 IST 1967 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 10.331 14.737 25.259 26.776 29.526 32.273 33.615 34.269 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 10.321 14.606 24.885 26.480 29.215 31.682 33.249 33.870 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 9.855 6.314 13.828 9.238 23.285 15.813 25.266 17.269 27.889 19.081 30.182 20.570 31.830 21.642 32.272 20.940 Sonstige Steuern 3.541 4.589 7.473 7.997 8.808 9.612 10.188 11.332 Ergänzungszuweisungen an Länder - - - - - - - - BSP-Eigenmittel an die EU - - - - - - - - STEUERÄHNLICHE ABGABEN 72 188 364 378 373 364 391 546 Abschöpfungen 72 188 364 378 373 364 391 546 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten - - - - - - - - 131 7 266 64 375 85 440 92 452 94 434 103 400 110 457 112 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 124 202 290 347 358 330 290 346 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 5 3 63 24 146 42 127 43 132 44 156 44 171 43 174 48 - Länder 2 22 36 37 38 38 38 42 - Gemeinden und Gemeindeverbände 0 2 6 6 6 6 5 5 - Sondervermögen - - - - - - - - - Zweckverbände - 0 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 3 39 104 84 88 111 127 126 - Sozialversicherung - - - - - - - - - Sonstige 3 39 104 84 88 111 127 126 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 140 128 76 30 533 510 68 38 107 75 122 79 117 84 120 85 - Länder 128 26 509 36 71 75 80 81 - Gemeinden und Gemeindeverbände - 0 1 2 3 4 4 4 - Sondervermögen - 3 - - - - - - - Zweckverbände - - 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 12 47 23 30 32 42 34 34 - Sozialversicherung 1 0 1 1 1 1 1 1 11 22 17 20 23 27 21 23 - Sonstige - Inland - Ausland 0 24 5 8 9 14 11 10 117 185 181 202 262 425 340 301 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 10 132 376 297 311 593 372 404 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 1 29 69 60 49 52 63 55 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - 0 0 1 1 2 2 4 4 3 3 4 4 5 5 - von Verwaltungen - - - - - - - - - von anderen Bereichen - 0 1 2 4 3 4 5 Sonstige Vermögensübertragungen - - - - - - - - - von Verwaltungen - - - - - - - - - von anderen Bereichen - - - - - - - - - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse - - - - - - - - 8 8 102 101 304 275 234 216 258 247 536 278 299 294 339 322 - von Verwaltungen 4 31 120 121 142 135 144 161 - von anderen Bereichen 4 71 155 95 104 143 150 161 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen - 1 29 19 12 258 5 17 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - 3 2 - 2 7 4 GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost - 27 38 55 71 85 108 186 85 143 217 245 250 135 135 112 264 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio. Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 1968 IST 1969 IST 1970 IST 1971 IST 1972 IST 1973 IST 1974 IST 1975 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 36.145 42.627 45.197 49.798 54.370 60.934 63.181 63.292 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 35.697 42.134 44.687 49.202 53.845 60.547 62.551 62.703 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 33.837 22.300 40.181 28.787 42.798 28.742 47.155 32.476 52.001 35.871 58.777 40.825 60.671 43.389 60.951 44.176 Sonstige Steuern 11.537 12.696 14.063 14.678 16.131 17.952 17.665 17.185 Ergänzungszuweisungen an Länder - - - - - - -383 -410 BSP-Eigenmittel an die EU - - - - - - - - STEUERÄHNLICHE ABGABEN 447 464 386 86 4 5 6 1 Abschöpfungen 447 464 386 86 4 5 5 1 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten - - - - 0 0 0 0 643 119 711 127 569 131 860 132 413 140 428 137 453 142 217 159 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 524 584 438 728 272 291 311 58 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 207 51 258 50 333 104 334 88 410 84 339 88 360 84 382 85 - Länder 46 45 100 84 81 84 81 82 - Gemeinden und Gemeindeverbände 5 4 4 4 3 3 3 3 - Sondervermögen - - - - - 0 0 0 - Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 0 156 209 228 246 326 251 276 297 - - - - - - - - - Sonstige 156 209 228 246 326 251 276 297 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 132 80 153 46 168 54 338 59 352 66 189 78 210 84 238 99 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - Länder 77 42 47 53 59 68 74 89 - Gemeinden und Gemeindeverbände 3 4 6 6 7 8 9 9 - Sondervermögen - - - - - 1 1 1 - Zweckverbände 0 0 0 1 1 1 1 1 von anderen Bereichen 52 107 115 279 286 111 126 139 - Sozialversicherung 1 2 2 1 2 3 2 2 25 68 71 37 67 71 65 65 - Sonstige - Inland - Ausland 25 37 42 240 217 37 59 71 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 432 366 433 429 665 809 851 913 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 448 493 510 596 525 699 630 589 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 46 74 60 49 62 65 60 49 4 4 9 5 12 7 13 7 13 7 16 10 19 13 21 15 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - von Verwaltungen - 0 0 0 0 1 0 0 - von anderen Bereichen 4 5 7 7 6 9 13 15 Sonstige Vermögensübertragungen - 4 5 6 6 6 7 6 - von Verwaltungen - - - - - - - - - von anderen Bereichen - 4 5 6 6 6 7 6 - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse - 4 5 6 6 6 7 6 397 381 410 402 438 392 534 384 451 434 618 550 550 542 519 495 - von Verwaltungen 181 181 197 213 216 210 207 208 - von anderen Bereichen 201 220 195 171 218 340 335 287 16 9 46 150 17 68 9 24 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - -312 - - Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 162 178 - 268 - - - - Ablieferung der Deutschen Bundespost 317 359 393 398 220 231 250 - Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen *) Nachrichtlich: 265 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 1976 IST 1977 IST 1978 IST 1979 IST 1980 IST 1981 IST 1982 IST 1983 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 69.856 76.569 83.418 90.762 96.169 99.719 105.821 109.830 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 69.098 75.954 82.629 89.567 94.923 98.375 104.679 108.808 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 66.928 49.154 73.628 55.124 78.783 59.228 84.944 64.810 90.078 69.543 92.265 70.929 93.622 71.393 97.288 42.527 Sonstige Steuern 18.226 18.984 20.116 20.787 21.233 22.093 22.977 24.265 -452 -480 -561 -654 -698 -756 -748 - BSP-Eigenmittel an die EU - - - - - - - - STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 2 1 0 0 -0 1 -0 Abschöpfungen 0 2 1 0 0 -0 1 -0 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 -0 0 0 - - - - 444 168 264 175 1.378 202 2.163 216 2.333 229 3.476 237 7.820 265 8.186 260 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 276 89 1.176 1.947 2.104 3.239 7.555 7.926 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 405 91 442 116 439 104 515 108 441 108 497 107 644 122 578 148 Ergänzungszuweisungen an Länder - Länder 87 113 101 105 105 104 120 143 - Gemeinden und Gemeindeverbände 3 3 3 3 3 3 2 4 - Sondervermögen 0 0 0 0 0 0 0 0 - Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 0 315 326 335 406 334 390 522 431 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - - - Sonstige 315 326 335 406 334 390 522 431 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 242 110 275 122 596 132 346 141 490 313 374 194 525 177 831 199 - Länder 99 109 119 126 296 178 161 183 - Gemeinden und Gemeindeverbände 9 12 11 14 14 13 14 14 - Sondervermögen 1 1 1 1 2 1 1 1 - Zweckverbände 1 1 1 1 1 1 1 1 132 153 464 205 176 180 348 632 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland 4 6 4 4 5 4 5 5 67 53 50 65 52 57 54 69 61 94 409 136 120 120 289 558 1.078 1.343 1.432 1.599 1.582 1.763 2.068 1.925 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 758 614 790 1.195 1.245 1.344 1.142 1.021 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 165 54 57 63 70 80 139 114 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 6 0 7 1 9 3 10 3 10 3 143 2 8 2 8 2 - von Verwaltungen 0 0 0 0 0 - - - - von anderen Bereichen 0 1 3 3 3 2 2 2 Sonstige Vermögensübertragungen 6 6 6 7 8 141 6 6 - von Verwaltungen - - - - - - - - - von anderen Bereichen 6 6 6 7 8 141 6 6 - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 6 6 6 7 8 141 6 6 587 581 554 532 724 699 1.123 1.092 1.165 1.141 1.121 1.096 995 923 900 898 - von Verwaltungen 209 218 217 230 240 247 291 302 - von anderen Bereichen 372 314 482 861 901 848 632 596 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 6 22 25 31 25 25 72 2 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - 203 - - - - 1.162 5.373 5.643 - - 1.094 1.845 1.971 1.969 2.077 2.170 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 266 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 1984 IST 1985 IST 1986 IST 1987 IST 1988 IST 1989 IST 1990 IST 1991 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 114.086 119.819 121.812 123.287 122.394 137.900 169.799 178.221 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 112.566 118.560 119.822 120.663 119.488 136.023 143.537 175.283 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 100.829 44.571 105.477 80.910 106.814 81.507 110.961 85.427 112.619 73.269 126.355 97.120 132.339 100.663 162.526 118.438 24.952 25.403 26.163 26.463 26.962 31.362 33.683 47.911 -849 -835 -856 -929 -1.231 -1.358 -1.533 -1.806 BSP-Eigenmittel an die EU - - - - -1.548 -768 -30 -2.017 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 52 20 2 38 2 3 38 Abschöpfungen 0 1 0 0 -0 -0 0 -0 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 50 20 1 38 2 3 38 8.451 263 9.356 270 9.328 273 6.648 276 3.150 280 5.833 283 7.157 284 7.685 405 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Sonstige Steuern Ergänzungszuweisungen an Länder 8.188 9.085 9.055 6.372 2.869 5.550 6.873 7.280 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 592 220 735 205 695 196 577 162 563 117 614 119 811 139 841 135 - Länder 217 204 192 159 114 116 136 132 - Gemeinden und Gemeindeverbände 3 2 4 3 3 3 3 3 - Sondervermögen 0 0 0 - - - - - - Zweckverbände 0 0 0 - - - - - 371 529 498 415 446 495 671 706 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - - - Sonstige 371 529 498 415 446 495 671 706 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 722 205 640 197 860 225 537 212 771 228 927 251 784 238 948 271 - Länder 190 181 209 199 214 237 226 259 13 13 14 13 13 13 11 12 - Sondervermögen 2 2 2 - - - - - - Zweckverbände 1 1 1 1 1 1 1 1 517 443 635 324 543 676 546 677 5 5 207 5 7 5 9 11 86 62 82 69 73 115 202 153 - Gemeinden und Gemeindeverbände von anderen Bereichen - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland 426 376 346 250 463 556 334 514 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 1.971 2.301 2.105 1.938 2.347 2.293 2.442 3.244 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 1.520 1.259 1.990 2.624 2.906 1.877 1.762 2.938 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 104 114 119 80 174 111 125 169 17 4 16 12 12 9 12 9 11 8 10 7 3 3 34 4 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - von Verwaltungen 0 - - - - - - - - von anderen Bereichen 4 12 9 9 8 7 3 4 12 4 4 3 3 3 0 31 - - - - - - - - - von anderen Bereichen 12 4 4 3 3 3 0 31 - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 12 4 4 3 3 3 0 31 1.400 1.006 1.129 1.125 1.859 1.346 2.532 1.239 2.721 1.516 1.756 1.574 1.633 1.599 2.734 2.393 - von Verwaltungen 331 334 354 336 325 347 432 456 - von anderen Bereichen 675 791 992 903 1.191 1.227 1.167 1.937 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen Sonstige Vermögensübertragungen - von Verwaltungen 395 3 512 1.293 1.205 182 34 341 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - 24.501 - Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 5.811 6.618 6.470 3.752 123 2.556 3.579 3.579 Ablieferung der Deutschen Bundespost 2.255 2.327 2.433 2.525 2.637 2.875 3.111 3.485 *) Nachrichtlich: 267 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - in Mio. € Einnahmeart 1992 IST 1993 IST 1994 IST 1995 IST 1996 IST 1997 IST 1998 IST 1999 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 198.278 199.650 215.067 211.741 192.781 193.488 204.679 220.644 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 195.971 197.439 209.936 201.944 187.081 183.757 188.736 208.245 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 180.415 131.003 182.038 140.856 193.768 148.867 187.194 135.437 173.104 125.586 169.272 126.520 174.598 136.482 192.423 148.433 Sonstige Steuern 53.716 47.944 53.975 68.553 66.040 63.024 60.407 66.107 Ergänzungszuweisungen an Länder -2.017 -2.196 -3.705 -12.647 -12.926 -12.917 -13.105 -13.153 BSP-Eigenmittel an die EU -2.287 -4.566 -5.368 -4.148 -5.595 -7.355 -9.185 -8.964 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 5 3 52 3 2 2 1 0 Abschöpfungen 0 0 0 0 -0 0 0 - Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 5 3 52 3 2 2 1 0 8.984 555 8.254 675 7.394 687 6.138 698 4.972 664 5.047 627 4.898 573 5.528 541 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 8.429 7.579 6.707 5.440 4.308 4.420 4.326 4.987 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 907 125 1.334 131 1.845 135 1.430 149 1.199 175 1.097 216 1.189 171 1.240 158 - Länder 121 128 132 146 174 213 168 155 - Gemeinden und Gemeindeverbände 3 3 3 3 1 3 3 3 - Sondervermögen - - - - - - - - - Zweckverbände - - - - - - - - 782 1.204 1.710 1.281 1.024 881 1.018 1.082 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - - 782 1.204 1.710 1.281 1.024 881 1.018 1.082 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 1.924 1.130 1.840 1.045 2.073 1.147 2.190 1.593 2.542 1.585 2.766 1.691 3.126 1.753 4.113 3.178 - Länder 1.117 1.031 1.133 1.583 1.574 1.678 1.743 1.791 12 13 14 10 11 13 9 8 - - - - - - - 1.379 - Sonstige - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände von anderen Bereichen - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland 1 1 1 1 1 1 1 0 795 795 926 597 957 1.075 1.373 934 12 15 15 15 18 14 17 28 284 110 102 50 258 264 696 258 499 670 809 531 681 796 660 649 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 3.735 3.970 4.802 4.990 5.262 5.572 4.923 4.941 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2.308 2.211 5.132 9.796 5.700 9.731 15.943 12.399 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 489 424 947 1.302 1.367 1.590 1.932 1.032 14 3 2 2 3 3 570 570 2 2 3 3 2 2 18 18 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - von Verwaltungen - - - - - - - - - von anderen Bereichen 3 2 3 570 2 3 2 18 Sonstige Vermögensübertragungen 11 - - - - - - - - - - - - - - - - von anderen Bereichen 11 - - - - - - - - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 11 - - - - - - - 1.805 1.785 1.785 1.722 4.182 1.888 7.924 1.849 4.330 2.219 8.138 3.061 14.009 2.432 11.348 3.073 - von Verwaltungen - von Verwaltungen - von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 470 462 470 505 465 531 548 568 1.314 1.259 1.418 1.344 1.753 2.530 1.883 2.505 20 63 2.295 6.075 2.112 5.077 11.578 8.276 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 Ablieferung der Deutschen Bundespost 4.604 3.682 2.908 1.626 410 409 439 272 *) Nachrichtlich: 268 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio. Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € 2000 IST 2001 IST 2002 IST 2003 IST 2004 IST 2005 2006 Einnahmeart IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 220.524 220.206 216.624 217.528 211.835 228.409 232.806 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 213.190 207.831 206.325 207.433 197.438 207.783 223.034 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 198.774 152.457 193.765 142.104 192.046 141.392 191.881 140.179 187.005 141.000 190.149 146.608 203.903 159.693 Sonstige Steuern Ergänzungszuweisungen an Länder BSP-Eigenmittel an die EU 68.731 72.446 76.749 79.762 77.744 76.455 77.162 -13.471 -12.753 -15.576 -15.220 -15.157 -14.581 -14.689 -8.943 -8.031 -10.518 -12.840 -13.596 -15.075 -14.586 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 0 -0 0 0 0 0 Abschöpfungen - - - - - - - Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 0 -0 0 0 0 0 4.989 527 4.798 523 4.193 519 4.181 501 1.013 508 1.411 80 3.768 81 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.462 4.275 3.674 3.679 505 1.331 3.686 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 1.035 29 2.008 275 1.155 112 1.209 129 951 127 400 6 885 78 - Länder 24 272 110 126 125 4 76 - Gemeinden und Gemeindeverbände 5 3 2 2 2 2 2 - Sondervermögen - - - - - - - - Zweckverbände - - - - - - - 1.006 1.733 1.043 1.080 823 394 807 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - - Sonstige 1.006 1.733 1.043 1.080 823 394 807 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 3.471 2.757 4.507 3.235 5.813 3.537 5.480 2.931 5.885 3.233 10.467 2.836 8.925 2.829 - Länder 1.960 2.426 2.846 2.468 2.512 2.531 2.628 8 6 6 6 5 5 4 789 802 684 456 716 300 197 - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände von anderen Bereichen - Sozialversicherung 0 0 0 0 0 0 0 713 1.272 2.277 2.549 2.651 7.631 6.096 3.294 21 19 23 11 13 4.569 - Sonstige - Inland 152 377 495 470 536 617 572 - Ausland 540 876 1.759 2.068 2.103 2.445 2.231 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 4.920 2.753 3.116 4.683 2.584 5.355 5.553 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 7.335 12.375 10.300 10.095 14.397 20.627 9.772 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 1.541 812 652 616 803 225 262 2 2 3 3 5 5 2 2 6 6 2 2 52 52 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - von Verwaltungen - - - - - - - - von anderen Bereichen 2 3 5 2 6 2 52 Sonstige Vermögensübertragungen - - - - - - - - von Verwaltungen - - - - - - - - von anderen Bereichen - - - - - - - - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse - - - - - - - 5.791 2.117 11.560 3.967 9.642 4.289 9.477 4.318 13.588 4.952 20.400 11.481 9.459 8.560 - von Verwaltungen 800 203 541 523 623 581 574 - von anderen Bereichen 1.317 3.765 3.747 3.794 4.329 10.900 7.986 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 3.674 7.592 5.353 5.159 8.636 8.919 899 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - 3.579 3.579 3.500 3.500 248 676 2.860 0 13 - - - - - *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 269 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio. Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 255.718 270.476 257.742 259.293 278.520 283.956 285.452 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 248.465 261.327 252.725 253.716 272.135 278.101 278.983 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 230.043 184.262 239.231 193.532 227.835 180.223 226.189 181.502 248.066 196.908 256.086 205.843 259.807 213.199 Sonstige Steuern 78.980 79.627 77.971 77.557 83.161 83.718 84.271 Ergänzungszuweisungen an Länder -14.933 -14.850 -13.462 -12.880 -12.110 -11.621 -10.792 BSP-Eigenmittel an die EU -14.337 -15.340 -14.880 -18.153 -18.003 -19.826 -24.787 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 9 0 0 0 0 0 Abschöpfungen - - - - - - - Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 9 0 0 0 0 0 4.307 78 4.568 69 4.457 70 4.359 69 4.971 67 4.560 74 4.886 69 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.230 4.500 4.387 4.290 4.904 4.486 4.817 924 85 737 97 574 81 385 77 483 70 263 66 191 53 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen - Länder 83 96 81 76 67 65 52 - Gemeinden und Gemeindeverbände 2 2 0 2 3 1 1 - Sondervermögen - - - - - - - - Zweckverbände - - - - - - - 839 640 493 308 413 197 138 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - 839 640 493 308 413 197 138 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 7.231 2.793 10.472 2.767 12.454 5.346 10.334 2.571 10.356 2.877 9.488 2.720 5.997 2.714 - Länder 2.612 2.530 2.497 2.487 2.765 2.641 2.652 4 3 3 2 2 2 1 177 234 2.847 81 110 76 60 - Sonstige - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 4.438 7.705 7.108 7.763 7.479 6.769 3.283 - Sozialversicherung 1.957 5.014 4.882 5.276 4.535 3.846 -219 530 754 628 501 739 729 840 - Ausland 1.951 1.936 1.597 1.986 2.205 2.194 2.661 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 5.960 6.310 7.404 12.450 8.259 7.703 8.102 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 7.253 9.149 5.017 5.577 6.385 5.855 6.469 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 259 293 882 915 728 243 195 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 301 301 226 226 299 296 260 260 390 390 429 429 296 296 - von Verwaltungen 254 - - - - - - 47 226 296 260 390 429 296 - Sonstige - Inland - von anderen Bereichen Sonstige Vermögensübertragungen - - 3 0 - 0 - - von Verwaltungen - - - - - - - - von anderen Bereichen - - 3 0 - 0 - - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse - - 3 - - 0 - 6.694 2.178 8.630 1.902 3.836 1.617 4.403 2.117 5.267 2.688 5.183 1.653 5.978 1.720 - von Verwaltungen 474 396 372 430 719 379 477 - von anderen Bereichen 1.704 1.506 1.245 1.688 1.969 1.273 1.243 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 4.516 6.728 2.219 2.285 2.579 3.530 4.258 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - 3.500 3.500 3.500 3.500 2.206 643 664 - - - - - - - *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 270 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 6 - in Mio. Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € Einnahmeart 2014 2015 2016 2017 IST IST Soll Reg.E. 2018 2019 2020 Finanzplanung EINNAHMEN ZUSAMMEN 295.147 311.055 310.515 321.651 330.808 343.008 349.008 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 291.734 306.510 308.461 321.045 335.506 348.798 360.504 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 270.774 222.376 281.706 229.618 288.083 234.733 301.775 250.782 315.539 264.469 327.878 276.228 339.410 287.591 90.220 Sonstige Steuern 85.513 87.804 87.301 87.698 88.481 89.322 Ergänzungszuweisungen an Länder -10.681 -10.041 -9.401 -9.055 -8.491 -7.942 -8.121 BSP-Eigenmittel an die EU -22.419 -21.578 -22.160 -25.170 -26.340 -27.090 -27.570 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 0 - - - - - Abschöpfungen - - - - - - - Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 0 - - - - - 6.913 76 6.889 76 5.758 61 5.818 68 5.797 62 5.796 62 5.796 62 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 6.837 6.812 5.697 5.749 5.734 5.734 5.734 237 47 269 43 271 62 300 47 265 47 265 41 253 41 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen - Länder 46 42 62 46 46 41 41 - Gemeinden und Gemeindeverbände 1 1 1 1 1 1 1 - Sondervermögen - - - - - - - - Zweckverbände - - - - - - - 189 226 209 254 218 224 211 von anderen Bereichen - Sozialversicherung - - - - - - - 189 226 209 254 218 224 211 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 5.804 2.722 5.870 2.989 6.048 4.256 4.714 2.854 4.708 2.903 4.804 2.963 4.918 3.027 - Länder 2.653 2.685 2.755 2.853 2.902 2.962 3.026 1 1 1 1 1 1 1 - Sondervermögen 67 303 1.500 - - - - - Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 3.083 2.881 1.793 1.860 1.805 1.842 1.891 28 28 25 25 25 25 25 - Sonstige - Inland 1.132 1.059 656 631 577 564 563 - Sonstige - Gemeinden und Gemeindeverbände von anderen Bereichen - Sozialversicherung - Ausland 1.922 1.793 1.111 1.204 1.202 1.252 1.303 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 8.007 11.776 8.301 8.438 9.198 10.054 10.127 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 3.413 4.545 2.054 2.274 2.328 2.342 2.369 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 270 995 140 209 139 140 139 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 333 333 339 339 232 232 264 264 265 265 271 271 281 281 - von Verwaltungen - - - - - - - 333 339 232 264 265 271 281 Sonstige Vermögensübertragungen 0 0 - - - - - - von Verwaltungen - - - - - - - - von anderen Bereichen 0 0 - - - - - - Unternehmen - Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 0 0 - - - - - 2.809 1.781 3.211 1.948 1.682 1.638 1.800 1.797 1.924 1.924 1.930 1.930 1.949 1.949 - von anderen Bereichen - von Verwaltungen 378 372 280 375 369 363 362 - von anderen Bereichen 1.403 1.576 1.358 1.422 1.555 1.567 1.587 Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen - 1.029 1.263 44 3 - - DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - -1.669 -7.026 -8.131 -13.865 2.500 2.954 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 - - - - - - - *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 271 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in % Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1952 IST 100,00 74,51 14,52 10,28 4,25 16,38 0,62 0,18 15,58 1,04 1,04 1,04 0,87 0,18 42,57 10,36 9,96 0,01 0,39 32,21 3,32 18,67 9,76 0,28 0,18 25,49 19,92 13,18 6,62 0,12 1,50 0,50 0,45 0,40 0,05 0,05 0,04 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,56 0,44 1957 IST 100,00 81,22 11,08 6,26 4,82 21,20 0,65 10,95 9,60 1,46 1,46 0,20 1,26 0,68 0,29 0,29 47,48 12,87 11,76 0,03 1,09 0,00 34,61 4,49 12,48 16,63 0,39 0,62 18,78 5,57 3,90 0,65 1,02 4,61 2,95 2,07 1,94 0,12 0,00 0,89 0,88 0,00 1,66 0,20 0,18 0,02 1,46 0,00 0,68 0,78 1962 IST 100,00 81,31 13,14 9,08 4,05 25,90 0,65 19,02 6,22 1,82 1,82 0,36 1,47 0,57 0,71 0,19 40,45 10,87 10,34 0,05 0,48 0,00 29,58 4,31 9,24 13,85 0,40 1,79 18,69 5,91 4,49 0,94 0,49 6,86 5,16 3,55 2,89 0,65 0,00 1,61 1,59 0,02 1,70 0,36 0,29 0,07 1,34 0,04 0,80 0,50 1963 IST 100,00 81,50 13,56 9,58 3,98 27,79 0,67 20,49 6,63 1,81 1,81 0,32 1,48 0,54 0,77 0,17 38,34 10,30 9,58 0,06 0,65 0,00 28,05 4,41 7,72 14,13 0,41 1,38 18,50 6,27 4,95 0,97 0,35 6,57 5,04 3,52 2,87 0,65 0,01 1,52 1,46 0,06 1,53 0,29 0,29 0,00 1,24 0,21 0,57 0,46 1964 IST 100,00 81,53 14,07 9,98 4,09 24,65 0,74 17,33 6,58 1,92 1,92 0,30 1,63 0,55 0,96 0,12 40,88 9,32 8,80 0,07 0,45 0,00 31,56 4,95 10,48 14,02 0,45 1,65 18,47 6,33 5,07 0,76 0,50 7,01 5,31 3,75 3,05 0,69 0,01 1,56 1,52 0,04 1,70 0,27 0,26 0,00 1,43 0,15 0,85 0,43 1965 IST 100,00 81,76 14,20 10,29 3,90 21,12 0,75 14,22 6,14 1,81 1,81 0,28 1,54 0,48 0,94 0,12 44,63 9,02 8,39 0,07 0,55 0,00 35,61 7,11 12,42 13,82 0,39 1,87 18,24 5,88 4,70 0,72 0,45 7,23 4,99 3,97 3,33 0,63 0,01 1,02 0,98 0,04 2,24 0,27 0,26 0,01 1,97 0,10 1,41 0,47 1966 IST 100,00 83,11 15,32 11,51 3,81 19,92 0,75 12,97 6,20 2,28 2,28 0,39 1,89 0,54 1,23 0,13 45,60 9,24 8,70 0,07 0,47 0,00 36,35 6,96 12,34 14,91 0,38 1,76 16,89 5,81 4,69 0,68 0,44 5,92 4,57 3,70 3,20 0,50 0,01 0,87 0,84 0,03 1,34 0,24 0,24 0,01 1,10 0,12 0,98 - 1967 IST 100,00 80,33 14,60 10,85 3,75 20,23 0,77 13,40 6,06 2,69 2,69 0,43 2,26 0,48 1,69 0,09 42,81 8,61 8,10 0,07 0,44 0,00 34,19 6,75 11,41 13,72 0,35 1,96 19,67 6,25 4,99 0,54 0,72 7,16 5,65 4,48 3,32 1,15 0,01 1,18 1,06 0,11 1,51 0,25 0,24 0,01 1,26 0,20 1,06 - 1968 IST 100,00 81,55 15,07 11,07 4,01 16,29 0,79 9,44 6,07 2,53 2,53 0,47 2,06 0,46 1,51 0,09 47,65 9,86 9,41 0,09 0,36 0,00 37,80 7,96 11,06 15,40 0,34 2,96 18,45 5,48 4,49 0,40 0,59 7,56 5,92 4,68 3,45 1,20 0,03 1,24 1,02 0,22 1,64 0,19 0,18 0,02 1,44 0,18 1,27 - 4,07 3,96 3,05 0,91 0,11 0,11 - 8,60 8,28 4,23 4,05 0,33 0,13 0,20 5,92 5,48 2,60 2,87 0,45 0,22 0,23 5,66 5,28 2,21 3,08 0,38 0,25 0,13 5,13 4,86 2,01 2,86 0,26 0,19 0,07 5,13 4,75 1,61 3,14 0,38 0,23 0,15 5,16 4,86 1,28 3,59 0,29 0,12 0,17 6,26 5,98 1,11 4,87 0,28 0,11 0,17 5,38 5,00 1,29 3,70 0,38 0,14 0,24 24,48 17,12 17,00 0,00 16,97 0,00 16,77 0,00 16,00 0,00 15,54 0,00 18,16 0,04 16,78 272 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 7a - Anteile in % - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten - Anteile in % Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1969 IST 100,00 81,39 15,60 11,55 4,05 17,37 0,84 10,61 5,92 2,66 2,66 0,35 2,31 0,42 1,82 0,07 45,75 8,29 7,85 0,11 0,33 0,01 37,46 9,23 10,18 14,48 0,24 3,26 18,61 6,10 5,15 0,40 0,56 7,93 6,36 4,56 3,18 1,36 0,02 1,80 1,53 0,27 1,57 0,19 0,17 0,02 1,38 0,08 1,30 - 1970 IST 100,00 80,96 16,54 12,26 4,28 15,86 0,88 8,88 6,10 2,79 2,79 0,28 2,51 0,39 2,07 0,05 45,77 8,27 7,82 0,12 0,32 0,01 37,50 10,06 10,75 14,09 0,24 2,37 19,04 6,41 5,22 0,61 0,58 9,02 7,21 4,63 3,50 1,10 0,03 2,58 2,30 0,28 1,81 0,18 0,16 0,02 1,64 0,07 1,57 - 1971 IST 100,00 79,72 17,28 12,78 4,51 15,16 0,87 8,17 6,11 2,62 0,00 2,62 0,24 2,38 0,34 1,99 0,04 44,66 8,92 8,48 0,15 0,28 0,01 35,74 7,51 10,88 13,73 0,31 3,08 20,28 6,50 5,14 0,63 0,72 9,81 7,93 4,82 3,67 1,13 0,02 3,11 2,82 0,29 1,88 0,18 0,17 0,01 1,70 0,16 1,53 - 1972 IST 100,00 79,98 17,06 12,77 4,30 14,82 0,82 8,19 5,81 2,52 0,00 2,52 0,20 2,32 0,30 1,98 0,03 45,57 9,42 9,02 0,16 0,24 0,01 36,15 9,17 9,73 13,34 0,36 3,32 20,02 5,94 4,78 0,44 0,72 10,35 8,93 5,81 5,45 0,35 0,01 3,12 2,89 0,23 1,42 0,15 0,14 0,01 1,27 0,12 1,15 - 1973 IST 100,00 80,14 17,35 13,04 4,31 14,86 0,86 8,40 5,60 2,72 0,00 2,72 0,24 2,48 0,27 2,18 0,04 45,21 9,54 9,07 0,16 0,30 0,01 35,67 9,65 9,07 12,64 0,26 3,85 19,86 5,27 4,25 0,41 0,61 9,72 8,57 6,22 5,97 0,25 0,00 2,35 2,18 0,17 1,14 0,15 0,14 0,02 0,99 0,37 0,62 - 1974 IST 100,00 81,18 17,93 13,67 4,26 15,19 0,88 8,23 6,07 3,16 3,16 0,21 2,95 0,25 2,68 0,02 44,90 9,17 8,74 0,15 0,27 0,01 35,72 8,59 8,86 14,63 0,28 3,20 18,82 5,28 4,18 0,54 0,56 10,05 8,39 6,06 5,64 0,40 0,01 2,33 2,18 0,15 1,66 0,15 0,13 0,01 1,51 0,50 1,01 - 1975 IST 100,00 81,89 16,22 12,31 3,91 13,97 0,82 7,42 5,73 3,32 3,32 0,18 3,14 0,21 2,91 0,02 48,39 8,71 8,33 0,14 0,23 0,00 39,68 7,11 14,43 15,76 0,27 1,95 18,11 4,79 3,55 0,79 0,44 8,72 6,91 4,92 4,67 0,25 0,00 1,99 1,81 0,18 1,81 0,13 0,11 0,02 1,68 0,47 1,19 0,01 1976 IST 100,00 83,98 16,15 12,26 3,89 14,22 0,86 7,56 5,80 4,23 4,23 0,21 4,03 0,21 3,81 0,01 49,37 8,59 8,22 0,14 0,22 0,00 40,79 6,91 14,21 17,34 0,31 1,76 16,02 4,14 3,20 0,51 0,44 9,10 6,91 4,62 4,41 0,22 2,28 2,02 0,24 2,19 0,13 0,11 0,02 2,06 0,34 1,70 0,01 1977 IST 100,00 83,08 15,97 12,15 3,82 13,83 0,88 7,21 5,74 4,96 4,96 0,14 4,82 0,19 4,62 0,01 48,31 9,25 8,59 0,45 0,21 0,00 39,07 6,94 13,79 16,07 0,26 1,77 16,92 4,15 3,25 0,55 0,35 10,32 7,22 4,31 4,12 0,19 2,91 2,65 0,21 3,10 0,14 0,11 0,03 2,97 0,28 2,69 - 4,58 4,17 0,76 3,41 0,41 0,20 0,21 3,61 3,02 0,63 2,40 0,59 0,27 0,32 3,96 3,11 0,59 2,53 0,85 0,33 0,52 3,71 3,13 0,92 2,21 0,57 0,33 0,24 4,82 3,59 0,84 2,76 1,23 0,92 0,31 3,49 2,97 0,81 2,16 0,51 0,16 0,35 4,58 4,08 0,70 3,38 0,50 0,17 0,33 2,68 2,46 0,74 1,72 0,22 0,15 0,07 2,45 2,26 0,76 1,50 0,19 0,12 0,07 0,00 17,05 0,00 17,23 0,01 18,39 0,02 18,58 0,05 18,67 17,17 0,02 16,27 0,09 13,73 13,82 273 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche - an Sozialversicherungsträger - Sonstige - für Ausgleichsforderungen - an sonstigen inländischen Kreditmarkt - an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - Sondervermögen - Zweckverbände an andere Bereiche - Unternehmen - Renten, Unterstützungen an natürliche Personen - an Sozialversicherung - an private Institutionen ohne Erwerbscharakter - an Ausland - an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden und Gemeindeverbände - Sondervermögen - Zweckverbände - an andere Bereiche - Sozialversicherung - Sonstige - Inland - Ausland Sonstige Vermögensübertragungen - an Verwaltungen - Länder - Gemeinden - an andere Bereiche - Unternehmen - Inland - Sonstige - Inland - Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung - an Verwaltungen - an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Inland - Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1978 IST 100,00 83,08 15,18 11,59 3,59 13,81 0,87 7,30 5,64 5,05 5,05 0,07 4,97 0,17 4,79 0,01 49,04 9,00 8,39 0,45 0,16 0,00 40,05 7,65 13,18 17,32 0,26 1,43 16,92 4,03 3,23 0,49 0,31 9,99 7,84 4,07 3,87 0,20 3,77 3,33 0,40 2,15 0,16 0,10 0,06 1,99 0,53 1,46 - 1979 IST 100,00 82,34 14,84 11,32 3,52 13,85 0,83 7,21 5,81 5,54 5,54 0,02 5,52 0,16 5,35 0,01 48,12 9,14 8,53 0,46 0,15 0,00 38,98 7,34 13,16 16,59 0,35 1,35 17,66 3,92 3,22 0,40 0,31 10,22 8,74 4,01 3,78 0,22 4,73 3,86 0,59 1,48 0,13 0,10 0,03 1,35 0,45 0,90 - 1980 IST 100,00 83,93 14,90 11,39 3,51 13,93 0,77 7,13 6,02 6,48 6,48 0,00 6,47 0,15 6,32 -0,00 48,63 9,68 8,70 0,46 0,52 0,00 38,95 6,81 12,59 17,58 0,31 1,39 16,07 3,80 2,97 0,58 0,25 9,12 7,64 3,65 3,43 0,22 3,99 3,22 0,61 1,48 0,11 0,10 0,02 1,37 0,54 0,80 0,02 1981 IST 100,00 85,79 14,63 11,26 3,37 13,94 0,74 7,43 5,78 7,72 7,72 7,72 0,14 7,59 0,00 49,49 9,49 8,55 0,45 0,49 0,00 40,00 6,40 13,33 18,34 0,27 1,41 14,21 3,12 2,48 0,42 0,23 8,02 6,91 3,12 2,94 0,18 3,78 3,04 0,55 1,12 0,11 0,09 0,02 1,01 0,16 0,81 0,04 1982 IST 100,00 85,64 14,06 10,84 3,22 14,19 0,81 7,61 5,78 9,04 9,04 9,04 0,13 8,91 0,00 48,35 9,10 8,23 0,40 0,47 0,00 39,25 6,09 12,77 18,39 0,28 1,48 14,36 2,84 2,25 0,34 0,25 8,31 7,03 2,89 2,74 0,16 4,14 3,40 0,57 1,28 0,09 0,09 0,00 1,18 0,28 0,86 0,04 1983 IST 100,00 85,69 14,24 11,06 3,18 14,82 0,88 8,08 5,87 10,79 10,79 10,79 0,06 10,73 0,00 45,83 8,95 8,11 0,37 0,47 0,00 36,88 5,96 12,81 16,06 0,36 1,46 14,31 2,88 2,30 0,34 0,24 7,92 6,29 2,74 2,62 0,12 3,55 2,89 0,60 1,63 0,09 0,09 0,00 1,54 0,42 1,10 0,02 1984 IST 100,00 85,66 14,08 11,06 3,02 15,07 0,91 8,13 6,04 11,02 11,02 11,02 0,06 10,97 0,00 45,49 8,38 7,60 0,35 0,42 0,00 37,11 6,36 13,05 15,66 0,35 1,46 14,34 2,83 2,26 0,34 0,23 7,16 6,16 2,64 2,52 0,11 3,52 2,86 0,61 1,00 0,09 0,09 0,00 0,91 0,09 0,73 0,08 1985 IST 100,00 86,14 14,26 11,27 2,99 14,94 0,91 7,95 6,08 11,34 11,34 11,34 0,06 11,29 0,00 45,60 8,47 7,77 0,34 0,36 0,00 37,13 5,89 12,63 15,95 0,30 2,13 13,86 2,87 2,26 0,37 0,25 6,89 6,02 2,48 2,36 0,11 3,55 2,96 0,58 0,87 0,09 0,09 0,00 0,77 0,18 0,57 0,02 1986 IST 100,00 86,82 14,51 11,50 3,01 15,05 0,89 8,17 5,99 11,57 11,57 11,57 0,05 11,52 0,00 45,68 8,58 7,93 0,32 0,33 0,00 37,10 6,02 12,99 16,09 0,31 1,47 13,18 2,87 2,22 0,41 0,24 6,69 6,06 2,17 2,06 0,11 3,89 3,27 0,59 0,63 0,10 0,09 0,00 0,54 0,07 0,47 0,00 2,90 2,47 0,75 1,72 0,43 0,28 0,15 3,52 2,89 0,81 2,08 0,63 0,39 0,24 3,14 2,72 0,80 1,92 0,42 0,16 0,26 3,06 2,69 0,86 1,83 0,37 0,13 0,24 3,21 2,66 0,79 1,87 0,55 0,29 0,27 3,51 2,80 0,81 2,00 0,70 0,27 0,43 4,35 3,57 1,05 2,52 0,78 0,34 0,43 4,09 3,37 1,13 2,24 0,73 0,26 0,46 3,62 3,09 1,08 2,01 0,53 0,10 0,43 14,77 16,18 14,58 13,09 13,09 12,68 13,33 12,99 12,55 274 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Tabelle 7a - Anteile in % -in den Haushaltsjahren 1952 bis 2020 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten - Anteile in % Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sons